132 uUebersicht. —.—— 1.) Landstaͤndische Verfassung. 1.) Von den Mitgliedern der ständischen Reprdsentation f. 1. #a.) nähere Bestimmung des Wiril = Stimmrechts, und der Auskbung desselben & 2 — 6. b.) von den gewählten Repräsentanten §. — 15. 2.) Von den allgemeinen StändeVersammlungen: 3.5 4.) a.) von der Einberufung der Laudstände #&. 14. b.) #egitimation derselben K. 15. c.) von den Präsidenten, den Vice-Präsfidenten, Osfficialen und der niedern Dlenerschaft der Landstände §. 16 — 10. .) von der Collegial= Verfassung der versammelten Stände g. 20 — 28. ·.) von den Verhöälmmissen d Stände-Bersammlung zu den Kbuigl. Stellen und anderen Behdrden §. 20 — 4.) von den Gegenständen . landständischen Verhandlungen. )) Anträge des Khnigs §. 32. 4.)) Ausübung der — Rechte &#. 33. #A##.) Muüwirkung bei der Besteurung 8. 34. .) Mitwirkung bei der Gesetzgebung §. 36. et.) Petitions= Recht F. 56. dd.) Anklage Königl. Staats-Beamten 7. 3. K.) von der Vertagung, Emtlassung oder Ausfibsung der Stände= Versammlung §. 56. Von den Ausschuß= Versammlungen: ge .) von der Zusammenkunft des Ausschusses und den Mitgliedern desselben & 39. h.) von dem Vice-Präfidenten §. 40. e#.) von der Wahl der Ausschuß= Mitglieder §. 41. d.) von den Verhandlungen des versammelten Ausschusses g. 42 — 45. e.) Verhältnisse des Ausschusses gegen die allgemeine Stände-Versammlung §. 44 — 45. Vonl den perfönlichen Vorrechten der ständischen Repräsentanten #. 46. 5.) Von den Kosten der Stände= Versammlungen und Uusschuß-Convente h. 47. II.) Allgemeine Bestimmungen in Beziehung auf die Verfassung des Königreichs und die Rechte und Verbindlichkeiten der Königlichen Unterthanen #(. 48 — 66. — ——————“