Jahr haben daher die Königlichen Cassen noch wie bisher die Perbindlichkeit der Ent- schaͤdigung. 6) Da Wier die neuanzulegenden Thier= und Saugaͤrten als eine ͤkonomische und aur Hofhaltung dienliche Einrichtung ansehen und daran keinen Theil nehmen, sondern die Ausfuͤbrung derselben dem Koͤniglichen Finanz- Ministerium uͤbertragen wollen, so befehlen Wir, daß nach und nach die Hof-Jägerey durch Versorgung des jetzt dabey angestellten Personals, und der Richt-Wiederbesetzung der vacanten Seellen, ganz ein- gehe. Auch haben Wir 7) bereits die Verfüqgung getroffen, daß die zur Sau= Jagd bisher gebrauchten Has, Rüden um zwen Drutheile vermindert, und der Zwinger zu Hohenheim ganz ein- gehen soll. Indem Wir durch diese Anordnungen Unserm guten Volke einen aufeichtigen Be- weis geben, wie gerne Wir ohne Räücksicht auf eigenes Vergnügen,) seder gegeündeten Beschwerde durchgreifend und nie mit täuschenden und halben Maßregeln besegnen, ge- ben Wir euch auf, diese Unsere allerhöchste Entschließung allgemein bekannt zu machen, damit auch hierdurch den Uebelgessunten und Unser gutes Volk Irreleitenden eine Ver- anlassung mehr benommen werde) Unsere landesväterlichen, stets auf dessen wahres Wohl gerichter#en Absichten verkennen zu machen. Gegeben Sturtgart, den 7. April 1875. Friderich. Ad Mand. Jacr. Reg. Ml#j. propr. Minisier, Staats= Secretair, v. Vellnagel.