Nro. 38 1 3 1 K. 217 Koͤniglich, Wuͤrttembergisches Staats= und Regierngs-Blatt. Mittwoch, 9. Aug. Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg , souveralner Herzeg in Schwaben, und von Teck, 2c. 2c. Lieber Getreuer! Wir lassen Euch in der Anlage mehrere Eremplare eines Reseripts über die jüngst ven Uns verfügte, mit dem 20. des vorigen Monats eingetretene Vertagung der Land- Kände- Versammlung, mit dem Auftros allergnädigst zugehen, solches in eurem Land, vogtey= Bezirke gehörig bekannt zu machen. Gegeben, Stuttgart, im Königlichen Staats, Ministerium, den 5. August 1815. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. propr. Friderlch, von Gottes Gnaden, König von Württemberg, souverainer Her- zog in Schwaben und von Teck, rc. kc. 1c. Liebe Getreue! Wir haben euch in Unserem Manifeste vom 17. Januar dieses Jahrs den Enrschluß bekannt gemacht, in dem damals eingetretenen, wie es schien, dauer- beften Friedens= und Ruhestande Unserem Koönigreiche eine seiner inneren und usseren tage angemessene, und den Bedürfnissen sämtlicher in Ein Ganzes vereinigten Landes= theie entsprechende ständische Verfassung zu geben, um durch eine wohlgeordnete bürger- liche und politische Freyheit den Wohlstand Unserer Königlichen Unterthanen in jeder Hinsicht zu begrunden. In Unserem Reseripte vom 20. Januar wurde sodann die Art der Repräsentation näher bestimmt, und eine genaue Vorschrift ertheilr, wie’ neben den fürstlichen, gräflichen und adelichen Gutsbesißern) und einigen Mitgliedern geistlichen Stands, jede Stadt, die