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        <title>Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815.</title>
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          <msIdentifier>
            <idno>srbl_wuerttemberg_1815</idno>
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        Königlich=  Württembergisches

Skaaks  und  Regierungs.
Blakt

bom  Jahr  18  15.

 

GG".
Stuttgart,
ge  dr  ukt  bei  August  F  drich  M  kl
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        Nro.  I.  181  5.  1

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  7.  Jan.

 

v

DieFührungeineiProtokollbuchsüberdieseschåftederseldmessckbetr.

Da  niche  nur  in  manchen  Fällen  sehr  vieles  daran  gelegen  ist,  daß  die  von  den
Feldmessern  vollführten  Vermessungen  auf  eine  glaubwürdige  Art  aufgezeichnet  werden
um  in  Anstandsfällen  davon  Gebrauch  machen  zu  können,  sondern  auch  der  Fall  eintreten
  kann,  daß  uber  die  Behandlung  eines  selchen  Geschäfts  in  der  Folge=  Zeit  von  dem
Feldmesser  Rechenschaft  abgelegt,  oder  sonst  dessen  Richtigkeit  ndher  geprüft  werden  soll,
te;  so  wird  folgendes  verordnet:

I.)  Jeder  verpflichrete  Feldmesser  ist  verbunden,  die  ihm  aufgetragenen  Gütervermessungen
  samt  andern  bedeutenden  Meßgeschakren  in  ein,  in  chronologischer  Ordnung  zu
führendes,  Protokoll-Buch  einzutragen.

II.)  Bei  sedem  dieser  Einträge  hat  derselbe  das  Jahr  und  den  Monats-Tag,  die  Veranlassung
  und  den  Gegenstand  der  Vermessung,  die  Stellen  oder  Personen,  welche
ihm  hiezu  den  Auftrag  erth  eilt,  oder  bei  dem  Geschäft  mitangewohnt  haben,  oder
sonst  hiebei  verfangen  gewesen  seud  samt  dem  ganzen  Verfahren  bei  Vollführung
des  Meßgeschäfts  und  den  dabei  angestellten  Berechnungen  genau  und  deutlich  mit
Bermeidung  aller  Correcturen  und  Abkürzungen  aufzuzeichnen,  und  am  Ende  jedesmal
  seine  Namens,  Unterschrift  beizusetzet.

III.)  Die  sorgfältige  Verwahrung  solcher  Procokoll-Bücher  wird  jedem  Feldmesser  zur
besondern  Pflicht  gemacht.  Nach  dem  Tode  eines  Feldmesser  s  aber  haben  die  zur
Verlassenschafts-Obsignation  verordneten  Personen  dessen  sämtliche  Prokokoll-Bücher
zur  Hand  zu  nehmen,  und  sie  dem  Ortsgericht  zu  übergeben)  welches  solche  unter
den  Gerichts=  Akten  aufbewahren  zu  lassen  hat.  Stuttgart,  den  3o.  Dec.  1814.

Ministerium  des  Innern.  Graf  von  Reischach.
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        Die  Beiberichte  zu  Bau-Concesstons  Gesucken  in  Beziehung  auf  Serechtigktits-  Holjz-Aagaken
  betcefsend-Die
  Königl.  Ober-  und  Cameral-Beamce  werden  hiemit  angewiesen,  in  den  Beiberichten
  zu  Bau,  Concessions,  Gesuchen  nach  vorheriger  Communication  mit  den  Köntsl.
Oberkorstämtern,  sedesmal  zu  bemerken)  ob  und  in  wie  fern  die  Gupplicanten  eine  G.
rechagke#ts=  Holz-Abgabe  aue  herrchaftlichen  Waldungen  anzusprechen  haben,  auch,  wenn
das  Bauwesen  auferhalb  Etters  aufgeführt  wird,  ob  in  Zan—  und  Jagdpolizeilicher  Hinsicht,
  kein  Anstand  dagegen  vorwalte?  Stuttg.  den  4.  Jaun.  1815.
Kbnigl.  Finanz-Ministerium.  Graf  v.  Mandelsloh.

Die  Vikariats-  Tabellen  der  evangel.  Dekane  bete.

Da  seit  einiger  Zeit  die  halbsährigen  Vikariats,  Tabellen  zum  Theil  erst  lange  nach
dem  gesetzmässigen  Termin,  oder  gar  nicht  an  das  Königl.  Ober,  Constktorium  elageiencet
worden  sind,  so  werden  hiemic  die  evangelische  Dekane  ernstlich  erinnert,  diese  Tabellen,
oder  wenn  kein  Bicar  in  der  Decesfe  seyn  Küce  die  Anzeige  davon  kuͤnftig  unfehibar  je—
des  mal  innerhalb  der  ersten  8  Tage  nach  Georgii  und  Marcint  einzuschicken)  widrigenfalis
  sie  dutch  Expressen  auf  Kosten  der  Dekane  werden  abgeholt  werden.  Stuttg.  den
3.  Jan.  1815.  Königl.  Ministerium  der  Geistlichen  Angelegeuheiten.

v.  Jasmund.

Reches,  Erkenn#nitze  des  Kön.  Ober,  Jußztl„  Collegtums.

)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  Abraham  Kohn,  Kreisbarnas  zu  Markkerkbach
  unfern  An  wach,  Kl.  und  dem  Königl.  Kammerherrn,  Directoc,  Freiheren  v.  .
mar  allhier,  Bekl.  Schuldfordecungen  betreffend,  wurde  dem  Letztern  die  Bezahlung  Crr
eingeklagten  Schuld  nebst  Zinben  auferlegt.  Stuttg.  den  2.  Dec.  1814.

2)  Auf  erhobene  Wechselklage  des  Confulenten  D.  Fezer  dahier  wider  den  Ober-Pottrath
  Halbeesta#t  in  Um,  warde  Leßkerer  zu  Bezahlung  der  gegen  ihn  eingekiagten
W#chseiforderung  nebst  Ziußen  für  schuldig  erkannt.  lb#d.  cod.

3)  In  der  Appellacions-Sache  von  Heilbronn  zwischen  Georg  Spröhnle  zu  TLhai,
heim,  Kl.  Anten,  uno  Fetedrich  keidig  zu  Ilsfeld,  Bekl.  Aten,  einen  Kaufsvertrag  be#
treffend,  wurde  die  eingekzagre  Appellation  wegen  Mangels  einer  Beschwerde  verworfen.
Stuttg.  den  3.  Dec.  1814.

4)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  Georg  Friedrich  Schwäble  zu  Bernek,  Kl.,

und  den  Freiberrl.  von  Güscunguchen  Erben,  Bekl.)  Zurukforderung  einer  Caution  berr.,
wurde  auf  Abschwöhrung  eines  fupplecortschen  Eides  erkannt.  lb.  co.Z

5)  In  dei  Appellations-  Sache  von  St#tegare  zwischen  Kön.  Reichs,  General,  Ober,
Pestdireec#on  2.  An.i  an  einem,)  und  dem  Ehmstoph  Friedrich  Hilsenbe  Taglöhner  da,
hler,  nedst  dessen  Shewelb,  Ehrestiana  Regina,  geb.  Baumann  cum  curat.  leg.  Bekl.  Ate
        <pb n="5" />
        am  andern  Theil,  den  Ersaz  entwendeter  Gelder  betr.,  wurde  die  Urthel  erster  Instanz
reformirt.  Stuttg.  den  6.  Deec.  1814.

6)  In  der  Aoeglatio.  is-  Sache  von  Rottenburg,  zwischen  Königl.  Scet'on  der  Krondomainen,
  Kl.  M##tic  an  einem,  und  Thomas  Lohmücker  allda,  Bekl.  Alen  am  a  rn
Theil"  p#  (polli  nane  caunis  judicgatum  lolri,  wurde  die  Appellation  wegen  Mangeis
einer  Beschwerde  durch  Urthel  abgeschlagen.  lb.  eod.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnadig  geruht,

unterm  31.  Dec.  v.  J.  den  Premier-Lientenant  v.  Hopfgarten,  der  Leib-  Jiger-Sscadron,
  zum  wirklichen  Ordonnanz=  Ofstizer  zu  ernennen  und  dagegen

den  zugleich  zum  Premier-Lieutena##  ernaunten  bisherigen  Second,  Lieutenanc  von
Breuning,  der  Garde  zu  Pferde,  zur  Leibfager,  Escadron  zu  versezen,  und

unterm  2.  Jan.  dem  Second-Lieurenant  v.  Slben,  vom  Cavallerie=  Regim.  Nr.  3.
Dragoner  Kronprinz,  die  allerunterthänigst  nachgesuchre  Enclassung  aus  den  RKönigl.  Mi,
litair=  Diensten  zu  ertheilen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruht,

verms  allerhöchsten  Reseripts  vom  1.  Jan.  dem  Obersten  und  Geheimen  Kriegs-Kanzlei=
  Director  Grafen  von  Sontheim  das  Commandeur=  Kreuz,  und  dem  Fingel-Udjutanten,
  Hauptmann  v.  Lievrevlle.  so  wie  dem  Leib=  Medicus  D.  Jäger,  das
Ritter-Krenz  des  Köônigl.  Civil-Verdienstordens  zu  verleihen;

unterm  2.  Jan.  dem  Director  des  Königl.  Ober-Hosbau=  Departements,  Ober-Di
rector  des  Königl.  Theaters,  Kammerherrn  von  Wechmar  das  Lommandeur,  renz  des
Königl.  Civil,  Verdiemt-Ordens  zu  verleihen)  auch

dem  Profegor  v.  Scheerer  41  Tübingen  zu  gestatten,  den  ihm  von  des  Königs
von  Frankreich  Mafjestärt  ertheilten  Lilien-  Orden  zu  tragen.

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermög  allerhölbsten  Reseripts  vom  4.  Jan.  den  bicher
bei  der  Königl.  Garde  zu  Pferd  angestellten  Preimer-Lieurenant  und  älresten  Jagdsanker
v.  Lüßow,  zum  Hof-Oberforstmeister  zu  ernennen,  sodann  den  büzherigen  Premier=Lieurenant
  und  Jagdjunker,  Grafen  v.  Beroldingen  aus  dem  Milttair-Justicur  zu
entlassen,  und  als  Jagdjunker  bei  der  Königl.  Hoffägerei  anzustellen,  auch  die  zu  Second-Lieutrnants
  bei  der  Garde  zu  Pferd  beförderte  L#lbpagen  v.  Bardeleben  und  von  der
Lühe  zu  Königl  Kammer#'#mkern  zu  ernennen  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruhr,

vermög  allerk-ore  Reteripts  vom  25.  O  die  erledigte  Pfarrei  Wannweil,  Diöcese
  Reuclingen,  dem  PVlarrer  Rueff  in  esistelten;  und

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  2.  Jan.  die  erledigte  Pfarrei  Affalterbach,  Diöcese
  Marbach,  dem  Pfarrer  Fischer  von  M#ttungen  zu  ubertragen;

den  Pfarrer  Engel  von  Weiltingen,  Oberamts  Horb)  auf  die  erledigte  Piortei
Unterwaldhausen)  Oberamts  Saulgau  zu  versezen;
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        vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  3.  Jan.  die  erledigte  Stelle  eines  Decans  der
Didrese  Stuccgart-  und  Predigers  an  der  hiesigen  Hosoical-Kirche  dem  bisherigen  ordentlichen
  Professor  der  Theologie  an  der  Universität  Tübingen  u.  Köstlin  zu  übertragen.

vermäög  allerhöchsten  Reseripts  vom  4.  Jan,  die  erledigte  kathoUsche  Pfarrei  Obern,
heim,  Oberamts  Spaichingen,  dem  Pfarrer  Chalocrat  in  Winzeln  zu  übertragen;  und

dem  zur  erledigten  Patronat-Pfarrei  Wain,  Dibcese  Biberach)  nominirten  Vikar
Faber  von  Bempflingen  die  allerhöchste  Bestärigung  zu  ertheilen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  4.  Jan.  ancddigst
eruhet:  ·
8  an  die  Stelle  des  in  den  Ruhestand  versesten  Oberforstmeisters  des  Ellwanger  Oberforsts,
  Landsägermeisters  v.  Moltke,  den  Oberforstmetster  v.  Steube  von  Heidenheim
zum  Oberforstmeister  in  Ellwangen  zu  ernennen,

den  bisherigen  Oberforst  neuster  des  Stromberger  Oberforsts,  Schott  v.  Schot,
tenstein  auf  das  Oberforcktame  Heideaheim  zu  versetzen,

den  bisherigen  Hof-Oberforstmeister  von  Sekendorff  zum  Oberforstmeister  am
Stromberg  zu  ernennen,  und

das  erledigte  Oberforstamt  Erailsheim  dem  bisherigen  Hof=  Oberforstmeister  Grefen
v.  Pückler  zu  übertragen;  auch

vermög  allerhöchsten  Reseriors  vom  5.  Jan.  die  erledigten  Unterförsters,  Stellen  uz
Hohenstaufen,  Oberforsts  Engelberg)  dem  bisherigen  Cabiners=  Courier  Lang,  und  uz
Hohenhalden,  Notensteiner  Hut,  Oberfors  Rotweil,  dem  Oberjäger  Stängle  vom
Land,  Scharfschüzen-Regiment  Nr.  11.  zu  übertragen;  ferner

dem  Oberumgelder  Mittler  in  Uim  den  Charaster  als  Kammerrath  zu  ertheilen.

 

Stutegart,  den  3.  Jan.  Die  glückliche  Rükkehr  des  Königlichen  Vaters
hat  sich  sogleich  unserer  Waisen-Ecichungs-Anstalt  durch  reiche  Wohlthat  fühlbar  gemachr.
  Seine  Königl.  Masestät  beschenkren  dieselbe  diesen  Morgen  mit  der  glänzenden
  Gabe  von  Fünfhundert  vierzig  Gulden.  In  innigster  Rührung  verschmelzt
sich  der  ehrerbietigste  Dank  mit  heißen  Wünschen  und  frommen  Geberen  für  das  Wehl
des  allergnddigsten  Königs,  welcher  selbst  auf  dem  erhabenen  Throne  so  huldvoll
und  beglückend  auch  der  Waisen  gedenke.  Die  Vorsteher  des  hiesigen  Waisenhaufes.

Fernere  Beiträge  für  verwundete  Königl.  Krieger:
Durch  R.  und  Prälat  Hiller  in  Anhausen,  von  ihm  und  der
dortigen  Kloster  Gemeinde  —  —  —  —  12  fl.  42  kr.
Stuttgart,  den  #8.  Dec.  1814.  General-Lieutenant,  Bice-Präsident  des  Königl.
Kriegs-Departements,  v.  Phull.

 

flummern.  Das  vormalige  Schlot  samt  Jekonomie,  Gebäuden  und  Särten  zu  Pflummern
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        -  5

werden  Montag  em  16.  Jannar  1545.  Vermitfage  9  Utr  roselbg  öffenelich  verkanst.  Avswäreige

klebhaber  haben  sich  mit  amelichen  —  über  ihre  Julassigleit  aus  zuweiser.  Den  7.  Tic.  2614.
Lanvogtel.  Steuertalh  an  der  DOenau,  und  Cemmalemt  Kaliglnu#tol.

Niedlingen.  Aus  der  Schuldenmaße  des  hiesigen  Bürgers  und  Lieglers  Wcochar!  Neegler
wird  die  städeische  Erbleben  =  Zegelhürte  jamt  Haus  und  Gürir  enweder  ver  aust,  oden  aan,  mehrere
Jadre,  je  nachdem  sich  Leebbaber  zeigen,  verpachter  werden.  Die  zu  verkanfenre  oder  ver  uchtende
Obsekte  bestehen  neben  der  Ziegelbürce=  Gerechugkeit  in  einem  2  Kötigten  Wehrhaus  sem  Scheuer
und  Stallung  unter  eil  #  Dach,  einer  Zicgelhutte  semt  Hefraithe,  unem  Wuroegectlen  beim  Daus,
in  dem  wohlgebauten  Juiegelofen  können  200  Safl.  Kalk,  4c0  Stük  Slegelnem,  und  Jcoo  S#tuk
Dachblatten  eingelegt  werden.  Aus  dem  biesigen  Stadt=  Ercundruch  werden  sahrtich  dic  benelbigten
Steine  gegen  einen  Brecherlohn  von  1  fl.  20  kr.  per  Meßtz  abgegeben.  Auch  sind  2  Ichtt.  Gatten
nachst  der  Ziegelhütle  gelegen,  und  zum  Leimgraden  bestimmt,  als  Vertams,  Objecte  rorhar  den.
Bei  der  Verdandlung,  welche  am  Dientag  den  51.  Jan.  131°5.  Morgens  9  Uhr  auf  hieugem  Natbbaus
  vorgenommen  wird,  werden  nur  solche  Individuen  zugclaffen,  neiche  sich  über  die  etlernte  Ziegler-Profeßtion
  als  Meister  gohörig  answeisen,  eine  Caution  von  660  fl.  ehtwrder  im  liegen  dem  Guͤ-tern
  oder  gerichtlichen  Obligationen  stellen,  auch  wegen  ihres  Pradilals  mit  ohrigkeulichen  Zeugnissen
  auswelsen  koͤnnen.  Den  1½9.  Dec.  1814.  Kolr.  Oberamt.

Weinsberg.  Bei  biesiger  Beamtung  ist  ein  Quantum  alter  Dinkel,  neuer  Kernen,  Waizen
und  Einkorn  zum  Verkauf  ausgesetzt,  worüber  täglich  Kaufe  abgeschlossen  werden  konnen.  Den  29.
Dec.  1814.  Koͤn.  Cameralamt.

Zwiefalten.  Dle  unterteichnete  Stelle  verkauft  aus  freier  Hand  einen  beteutenden  Vorrath
von  Gersten,  WMischling,  Einkorn,  Ecbsen,  Linsen,  Wicken  und  Aderbohnen.  Den  27.  Dec.  1814.
Koͤnigl.  Camctalverwaltung.

Balingen.  Nach  Koͤnigl.  Befehl  vom  15.  diß  soll  die  Erbauung  einer  neuen  hiesigen  Oberamtei-
  Wohnung  und  eines  besondern  herrschaftlichen  neuen  Fruchtkastens,  nebst  der  Belchusung  des
erforderlichen  Baubolzes,  in  oͤffentlichem  Abstreich  durch  alle  dabei  vorkommenden  Bau  Arbeiten
verakkordirt,  und  uͤber  jeglichen  Bau  eine  besondere  Abstreichs  ·  Berbandlung  unternommen  werden.
Dieses  Bauwesen  erfordert  Jimmer=  Maurer,  Steinbauer=  Schreiner.  Schlosser,  Gloser=  Flaschnerr.
  Hafne#r.  Arbeit;  es  werden  aber  nach  ausdrücklich  Königl.  Anordnung  iu  diesen  Arbriten  und  den  Akkorden
  darüber  nur  ausgemacht  tüchtige,  und  so  wohl  dem  Cameral  als  dem  Bouamte  binlönglich
bekannte,  geschickte  Handwerks=  Leute  jugelassen,  welche  wegen  ihrer  Geschicktichkent  und  Rechuchaffenheit,
  auch  ihres  Bermögens  zu  einer  dem  Akkord  angemessenen  binlanglichen  Cautions  Leustung
die  nicht  unbedeusend  seyn  wird,  sich  mit  obrigkeitlich  eberamtlich  beglaubten  und  gestegelten  Jeugnissen
  zu  legitimiren  haben.  Iu  solcher  Abstreichs,  Verbandlung  ist  Freitag  der  20.  Jan.  1815.  anberaume,
  wobei  die  Liebhaber  Bormietags  9  Uhr  in  hiesiger  Cameralomes  Wohnung  sich  einzufinden
haben.  Den  28.  Dec.  1814.  Kon.  Cameralamt  anra.

Balingen.  Das  Kön.  Malereigut  Bronphaurken,  welches:  Stunde  von  Balingen  in  einer
zuten  und  schönen  Gegend  liege,  und  dessen  Pacht  auf  Lichtmeß  1315  sich  cudet,  soll  noch  acrböcht.
efehl  vom  z4.  Nov.  d.  J.  wieder  auf  9  Jabre  in  zwei  abgesonderten  Pachtungen  von  gleich.:  Feldfläche
  verlichen,  sodann  aber  auch  der  Versuch  mu  ciner  Verleidung  im  Ganzen  damit  emacht  werden.
Dieses  *  Maiereigur  bettehek  #)  in  den  erforderlichen  Wohn;  und  Ockonemiegebcuden,  1)  in
Gra“Baum,  Kuchen=  u.  Krautgärten  7  Morg.  3  Vrr.,  c)  Wiesen  172  Morg.  31  Trtl.  #1  Ktb.,
Ackera  in  3  Zellgen  zao  Morg.  34  Vrtl.  6c1  Rutb.,  c)  Waidrangen  6  Mcg.  1  Vrtl.  381  Rurk.,
s)  einer  Schaafweise  zu  100  Stük.  Dieses  wird  biemie  unter  der  Bemerkung  dekannt  gemackt,  daß
solche  Verleibungs.  und  Aufstreichs.  Verbandlung  am  Montag  den  9.  Jan.  1315  Vermutags  ?  Uhr
auf  dem  Maiereihofe  zu  Bronnbaupten  vorgenommen  werden  wirr,  und  die  Pachllicbheber  sich  bieau
  mit  obrigkritlich  gestegelten  Jeugmisen  wegen  ibrer  Außübrung  unt  ihrer  Kepntursse  in  der  bandwi'ibschaft,
  auch  daß  sie  das  erforderliche  Vermögen  zur  Ein##  qung  einer  Cantion  von  4,300  fl.  und
Sicherung  des  einfachen  Beerpgs  des  Werths  von  dem  zu  üdernehmenden  Meh,  Schiß  und  Ec,
        <pb n="8" />
        6

schler,  auch  Raturalien,  Verrath,  besgleichen  zu  Bestreitung  des  Einrichtungs=  Aufwams  besitzen,
ausweisen  müssen.  Den  16.  Dec.  1314.  Kön.  Kandovstel,  Stener#mt  am  obern  Reckar,  und
Cameralame  Baliagen.

Schorndorf.  Vermäg  allerhöchsten  Decrets  Königl.  Hochpeisl.  Krondemainen=  Eccetlon  rem
20.  Oec.  1814.  sollen  nachbemerfee,  dem  allhiesigen  Hesrital  ugedorige  Nelitäten,  wiederum  auf
6.  oder  1½2  Jahre,  nach  dem  Wunsch  der  Bestand,  Liebhaber,  salba  ratificatione,  öffcutlich  verpachtt
  werden,  als  eine  Mublmühle,  mit  4  Mahlgängen  und  1  Gerbgang,  mit  denen  zur  Wobuung
gerichteten  Gemächern  und  Stallungen,  und  3  Morgen  Wiesen  und  Garten,  eine  nachst  der  Mahlwohle
  befdlese  Fobmuhle.  Ferner  eine  gleichfalls  zur  Bewohnung  eingerichtecte  Schlelzmuble.
Znu  dierer  Verhandlung  ist  Montag  der  30.  Jan.  I.  J.  anberaumt,  an  welchem  Ta##  Morgcus  Udr
die  Liebbaer  in,  dem  Hospital  Zebäude  sich  einfinden,  und  unter  Vorlegung  obrigkenlicher  Zeuguisse
  über  ilre  Tiüchugkeit  uld  Cautionsfaͤhigkeit,  der  offentlichen  Berpgchiung  anwohnen  wollen.

ôön.  Surftungs-Verwaltung.

Winnenden.  Nach  allerhöchstem  Befehl  vom  15.  diß  soll  die  der  Königl.  Hof,  und  Domai-##enF
  Kammer  auf  dem  Degenbof  zusttebende  Sommcr,  und  Winter-  Schaafweide  nochmals,  se  nachdem
Och  #ieeboaber  zeig##  1,  entweder  alt  Winrerung  oder  alt  Sommerweide  oder  aber  vereinr  zur  o#ffentlichen
  Verleshung  gebracht  werden.  Diese  Waide  darf  mit  200  Fiuck  besihlasen  werden,  es  gebören
  hic.u  13à  Morg.  zunächnt  dem  Hof  liegende  Wiesen;  der  Bestänzcr  hekommt  einen  Stall  zum
übermintern  der  Schaase,  nöthigen  Plaz  um  Aufbewahrten  des  Futters,  Wohnung  für  sich  und
seinen  Knecht,  und  dauert  der  Bestand  35  Jabr  von  Georqt  1115  —  1.170.  Diese  Verlethung  wird
Samstag  den  73.  Jan.  1315.  rsn  *  Ubr  in  biesiger  Cameraloer#tvaltung  Katt  finden,  die  ri

 

citanten  müssen  sich  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  auswe#rsen  können,  daß  sie  emem  solchen  Bestand
vorzusteben  tüchtig  Und,  binlängliches  Bermögen  be#en  und  das  Meisterrecht  oder  die  Erlauboitz  iu
Eingebung  eines  Scheferel,  Pachts  erhalten  haben.  Der  Auffarts,  Termiu  ist  §8  Tage  vor  Georgil
1815  bestimme.  Den  so.  Dee.  1814.  Kön.  Cameralamt.

Stuttgart.  Mlt  der  Musterung  der  Militairpflichtigen  aus  Stuttgart  und  den  dazu  gehörten
  Beilern  Heßlach,  Gablenberst  und  Berg  wird  in  diesem  Jabre  Mutwoch  den  1.  Febr.  1315.  der
Ky#ng  gemacht  werden.  Siämts#sche  Militatrrflichtige  von  zurückgelentem  18  bis  à8  Jahren  baben
sich  daher  an  senem  und  den  nächstfolgenden  Tagen  auf  dem  hiengen  Rathbanfe  einzufnden.  Decis
nigen,  welche  nach  den  bestebenden  allerhöchnen  Verordnungen  vom  persenlichen  Erscheinen  befreit
sind,  haben  noch  vor  jenem  Termine  die  erforderliche  Zeugnisse  an  unterzeichurte  Stelle  einzusenden.
Solite  der  eine  oder  der  andere  Ansprüche  auf  Berücksichugung  zu  aben  glaulen:  so  haben  dieselbe
ihre  Gesuche  seogleich  bei  der  Musteruns  vorzuccagen,  und  so  weit  c  tbunlich  ist,  die  üöptigen  Urkunden
  beizubngen.  Den  a.  Jan.  1815.  Königl.  Censcripriens,  Commustien  der  Residenz-Stadt
  Stuttgart.

Balingen.  ODer  Militairpflichtige  Gallus  Braun,  Maurec,  28  J.  alr,  s7  5“  4  grof,  von
Unterdigisbeim,  hiestuen  Obcramts,  hat  sch,  nachdem  er  zur  Vernehmung  über  seine  Abwesenbeit  und
Annahme  fremder  Militairdienste  bereis  cititt  war,  wieder  von  Haule  entfernt.  Es  wird  daher  nicht
nur  dicser  Milit  #irpnichtige  bierdurch  öffentlich  zur  alsbaldigen  Rülkehr  zum  Geborsam  mit  der  Drebung
  aufgefordert,  daß  ce  widrigenfalls  mie  der  Vermögens  "  Consescation  und  verlangerter  Militair,
Dienstzeit  werde  bestrafe  werden,  sondern  auch  sämtliche  obrigkeitliche  Behörden  des  Inn,  und  Auslandes
  werden  geziemend  ersucht,  denselben  im  Berretungsfalt  arretiren,  und  bieher  einliefern  zu
lassen.  Kön.  Oberamt.

Kreudentadt.  Der  abwesende  Conseriptionspflichlige  Jehann  Adam  Finkbohner  von  Dornstetten,
  hiesigen  Oberamts  wird  under  Anberanmusg  eines  4  monatlichen  Termins  zum  dritten  und
legtenma!  zur  uoverzüglichen  Ruftehr  in  seine  Heimach  und  Stellung  vor  dem  urterscichneren  Oberamt
  um  so  mehr  auf'grfordert,  als  im  Fall  spater#e#r#t##llung  derselbe  gescharste  körperliche  Sterafe,
verlanerte  Militair-Oienstzcit  und  nach  Ablauf  dieses  Teemins  die  Connscarten  seines  Vezmägens
zu  erwarten  hat.  Königl.  Oberamt.
        <pb n="9" />
        7.

Gerabronn.  Die  zu  der  leztern  Aushebung  am  22.  Nob.  1814.  deslgnirt  zewesc  urd  niche
erschienene  Conseriptiosspflichtige,  als:  von  Rrederstetten:  Job.  Andr.  Glock.  Von
ade:  Ge.  Mich.  Kraus.  BVon  Kirchberg:  Joh.  Ee.  Franz.  Von  kangenburg:
oh  Jak.  Schellbörfec.  Ven  benkerereemn  Joh.  Ge.  Baier,  werden  hiemit  aufgefordere,
dei  Vermeidung  der  in  den  Confcrip###s,  Gesezen  auf  unerlaudte  Enefernang  gesesten  Stcasen,  und
namenrlich  der  Bermögens,  Cons##sration  und  verlängerten  Dienstseic,  sich  sogleich  nach  Faute  zu  begeden,
  und  vor  Obcramt  zu  stellen.  Den  3z.  Dec.  1414.  "  Koͤn.  Oberamt.

Ragold.  Nach  erlassener  allergnddigster  Resolurion  werden  den  bisberigen  Borladungen  unerachtet
  Rachstehende  abwerende  Mrltsirpflichtige  wiederholr  ausgernen,  sich  innerbalb  4  Monaten
um  so  mehr  zur  unverzüglichen  Räteehr  in  ibrs  Heimarh  und  unverweilten  Seellung  vor  datz  Hberame
  ubefordert,  als  im  Kad  späterer  Stellung  ##e  geschárftere  körperliche  Serafen,  verlängerte  Mi,
Ltatc.  Dlenstzeit  und  nach  Ablauf  der  vorgeschriebenen  Eristen  die  Conftscation  tbres  gegenwärtigen
nnd  des  ihnen  wäbrend  ihrer  sesezwidrigen  Abwesenheit  noch  könftig  anfallenden  Vermögens  unvermeldlich
  zu  gewarten  haben.  Und  wird  diese  wiederbolte  Vorladung  als  die  drikte  und  lezte  angeseben
  bel  Eberb.  Canz,  Cbrurqus  von  der  Seade  Altennaig,  und  Michael  beiz,  We#ber  von  Warch.
Die  zweite  bei  Jakob  Hanser,  Schatider  von  Sbhaufen.  Oie  erste  bei  Job.  Marcin  Greinle,  Mezser
  von  Wildberg.  Johs.  Brenner,  Melger  von  Esenhausen,  und  Joh.  Fri,  d.  Seikel,  Bierstede#
von  da.  Koͤn.  Oberamt.

Spalchingen.  Nachbenannte  bel  der  den  al.  Rov.  vorgenommenen  Milleair,  Aushcbung
mcht  ersch#enene  Conseringtonsosihchige  des  hiesigen  Oberamts,  welche  theils  nach  der  zum  Behuf
dicfer  Rekratirung  geschehenen  Destgnotion  und  nach  der  Uufforderung  zur  Ausbebung  selbst,  auch
sogat  auf  dem  Weg  zu  derselben,  sich  entfernten,  ebeils  aber  auch  zuvor  schon  abwesend  waren,
werden  andurch  ausgesordere,  sich  ungescumt  bei  unterzeichneter  Stelle  einzufinden,  und  sich  den  Conseriptions=
  Gesezen  zu  unterwerfen,  antonften  gegen  sie,  mit  den.  in  denselben  in  Absicht  auf  Abwe-L#ende
  eptboltene  Strasen,  in  Vermögens  Confiscation  und  verlängerter  Militair,  Dienstzeie  für  die
spater  Jurükkommende,  bestebend,  vorgesadren  werden  würde,  und  sind  solche  von  Spaichingen:
UAich  Kupferschmid,  Schreiner.  Lorenz  Merkt.  Stepdan  Meik,  Schuster.  Frich.  Grimm,  Bek.
Mich.  Schumacher  Carl  Mecke,  Schneider.  Cornel  Werkt,  Echreiner.  Joserh  Honer,  Salpeter-Se.
  Schafer.  Mich.  Braun,  Bek.  Jos.  Merft,  Bek.  Joh.  Barr.  Schäfe“,  Hasner.  Von  Balg-=beim:
  Higzineh  Drebecr.  Von  Bottingen:  Wendelin  Huber,  Schmid.  Blasl  Wattes.  Sedan.
  Billing,  Zimmermann.  Mart.  Villirrs.  Johs.  Villing.  Joh.  Bapk.  Villng  Von  Bubsbeim:
  geop.  Kuolt,  Salpeter.  Domintkus  Kuole,  Bauer.  Thomas  Moser,  Maurer.  Ferdinand
Mosec,  Maucec.  Bon  Deilingen:  Paut  Martes,  Maurer.  Jebs.  Schafle.  Nlois  Kus#tt.

aod.  Mattes.  Ven  Dormettingen:  Joes.  Pfaff,  Bräner  Dotternhausen:  Joleph
Ffack,  Baucc.  Ferdinand  Uttenweiler,  Boucr.  Mattheus  Huber,  Maurer.  Bon  Egesbh  im:
Barnabes  Sieger.  Ven  Hausen  im  Thann:  Cßbristian  Dreber.  Pclag  Neber  Von  Rusiungen:
  Wenvelin  Horc.  Von  Obernbeim:  Simen  Meser.  Jeh.  Mart  Moser,  Weisser.
  Job.  Mare.  Moser,  Krirolias.  Augustin  Moser.  Jos.  Gohrmg,  Manrer.  Jeb.  Mart.  Oll-.
  Jos.  Moser.  Job.  Bapt.  Manute.  Von  Reicbenb  ach:  Val.  iegmaller,  Baucr.  Franz

 

g’“#’.

Carl  Alber.  Jobs.  Marquard,  Baucc.  Jak.  Huder,  Baucc.  Them.  Kuott,  Kübler.  Jos.  Fuel#,
Sceindauer.  Ven  Rorangen:  Sebest.  Jocs.  August.  Eefinger.  Cbristtan  Kraft  Wenudel.
Ghweizer.  Von  Schörzingen:  Matth.  Haustuel,  Schreiner.  Muttb  Schwarzwá  der.  Jof.
Schnelder,  Maurer.  Alois  derrold,  Traurer.  Conrad  Baier,  Maurer.  Ink.  Schwarzwalder,  Zmme.
  mann.  Joh.  Nepomuk  Hauschel.  Cour.  Seifrit.  Von  Wehintgen:  Joh.  Chrison.  Mater.
Wenzel  Bauser,  Maurer.  oh.  Bapt.  Röthle.  Job.  Ge.  Karr,  Maurer.  Joh.  Bapun  Häring.
VBon  Weilen  unter  der  KRennen:  Balthaf.  Weinmann.  Den  10.  Dec.  1814.  K.  Obecamt.

 

 

 

Aalen.  Bernhardina  Schnellingerin.  von  Pfannenstiel  hat  in  der  Racht  vom  z7  auf  den  28.
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        8

Dee.  dem  Scebastian  Straub  von  Pfannenstiel  nachstehende  Sachen  enkwendet,  als:  i  paat  neue
kalblederne  Stiefel  werth  7  fl.,  1  trumme  mit  Zinn  beschlagene  Tabaklspfeife  1  fl.  20  kr.,  z  Halstücher,
  1  schwarz  seidenes,  1  gelbes  und  1  halbweises,  wovon  das  erstere  daran  kennbar,  daß  in
ein  Ek  ein  Loch  gebranne  (Kt,  zusammen  werth  a  fl.,  1  pr.  hellblaue  Strümpf  von  leinen  Garn  20  kr.,
4  balben  schwarzen  Laib  Brod  12  kr.,  2  Lesebuͤcher  20  kr.  und  1  Saktuch  34  kr.  A##lle  Hoch-  und
Webllöbl.  Obrigkeiten  werden  geborsamst  ersucht,  auf  diese  hienach  bezeichnete  Schyellingerin  gefaͤlligst
  zu  fahnden,  und  fie  auf  Berreten  wohlverwahrt  hieher  einzuliefern.  Bernhardina  Schnellinger,
à1  J.  alt,  s  Futß  #s  Voll  groß,  untersetzter  Statur,  runder  Geslchtsform,  rötblichter  Gesichtsfarbe,
rother  krausee  Haare,  blonder  Augbraunen,  breuner  Augen,  proportioniréer  Nase,  mittlern  Munds,
voller  Wangen,  weißer  guter  gahne,  und  runden  Kinns.  Zum  besondern  Kennzeichen  diene  voch,
daß  sle  sich  öfters  selbst  bestehe.  Den  29.  Dec.  1315.  Kön.  Oberame.

Bestgbeim.  Der  ledige  Baurenkneche  Georg  Christoph  sell  von  Michelfeld,  Oberames  Hall,
welcher  sich  in  der  Nacht  vom  #5  auf  den  26.  d.  Mon.  in  Hessigheim,  biessgen  Oberamts,  eines
Pferdediebstabls  schuldig  gemacht  har,  und  deßwegen  hieher  in  Pefänoliche  Verwahrung  gebrache
wurde,  ist  in  der  Nacht  vom  26.  d.  Mon.  mittelst  gewaltsamer  Erbrechung  des  Gesängnisses  und  der
Keteen,  aus  derselben  entslohen.  Sämtliche  Hoch,  und  Wobllöbl.  Bebörden  werden  ersucht,  auf  den

edachten  Fell  fahnden,  und  denselben  auf  Betreten  woblverwahrt  hieber  liefern  zu  lassen.  Signaement.
  Fell  ist  33  J.  all,  ledlg,  eiwa  §s  KFug  Foll  groft,  hat  schwarzbraune  Haare  und  Augbeaunen,
  rundes  Geslcht,  graue  Augen,  lange  Nase,  mietlern  Mund,  volle  Wangen,  rundes  Kinn,  starken
  schwarzen  Bart.  War  bekleidet  mit  #  schwarzen  Barchec,  Kittel,  1  manchesterne##  Wammes,
1  rotben  Weste  mit  helbrunden  weigen  Knörfen,  schwarz  ledernen  Hosen,  gelbseldenes  Halstuch,
dreieckigteg  Hut  mie  einer  roth  und  weißen  Schnur  und  langen  Stiefeln.  Dn-  27.  Dr.  14614.
ön.  Oberamc.

Brokenbeim.  Johann  Geors  Mögner  von  Gronau,  Oberamts  Marbach  FKraig,  der  sich
im  Julius  1310.  wegen  #tbätlicher  Mißhandlung  eines  Condukteurs  in  disseitigem  Oberamts,  Beczirk
ver  seiner  Arpctirung  flächtig  gemacht  hat,  und  dessen  Aufenthalt  endlich  n  Walblingen  ausgekundschaftet
  worden,  ist  von  da,  ebe  er  ergriffen  werden  konnte  mit  Hurüklafflung  seines  Wanderbuchs,
wiedcrum  entwichen.  Unceczeichnete  Stelle  ersucht  daber  sämteliche  Behörden,  diesen  Flüchtling  im
Betrecungs  fall  arrctiren,  und  wohlverwahrt  bieher  einlicern  zu  lassen;  zu  welchem  Ende  das  Signalement
  desselben  hier  bemerkt  wird.  Johann  Geors  Mößner,  30  J.  alt,  Mällerknecht  von  Gronau,
Oberamts  Marbach,  der  sich  auch  als  von  Weiler,  Obecamts  Brackenheim  gebürtig,  angiebe,  ledig,
6  Fuß  groß,  gerader  Statur,  braunen  Augesiches,  schwarzer  Haare,  schmaler  Sticne,  grauer  Augen,
  geradrr  Rase,zvoller  Wangen,  mittlern  Munds,  guter  gähne,  runden  Kinns  und  gerader  Beine.
  Den  29.  Dec.  1614.  "  Kön.  Obetamt.

Gönningen.  In  der  Nacht  bom  27.  Dec.  wurden  dem  Conrad  Stumpp  21  Kronenthaler
und  2  halbe  baierische  Gulden,  durch  Erbrechung  eines  Kaͤstchens,  in  seiner  Kammer,  entwendet.
Für  die  Entdekung  des  Thaͤters  wird  ein  Louisd'or  als  Belohnung  zugesichert.  Den  50,  Dec.  1814.

Kon.  Oberamt  Tubingen.

Räreingen.  Jobannes  Holpp,  von  Neckar,  Thailfingen,  hieslgen  Oberamts,  ein  lediger  Sai,

lers-Geselle,  de  sich  nicht  nur  im  Monat  Sept.  d.  J.,  sondern,  auch  schon  im  Oktober  1673,  was

ledoch  erst  neulich  in  Erfabrung  gebrache  worden,  einiger  Diebstähle  höchst  verdächtig,  und  vor  4

Monaten  desbalb  flüchtig  gemacht,  man  steht  sich  deswegen  veranlaß,  samtliche  Hochlöbl.  Obdrigkeiten

  zu  ersuchen,  auf  diesen  Pursch  fabaden,  ihn  im  Betcetungsfall  arretiren,  und  alsdann  woblverwahrt

  hieher  einliefern  lassen.  Signalemem.  Derselbe  ist  32  J.  alt,  10  2.  s  Lin.  gros,  schlan-3


 

ker  Statur,  hat  dunkelbraune  kurz  geschnittene  Haare,  ein  volles  Gesicht,  dunkle  Augen,  etwas  auffallendes
  im  Blik,  gute  Zaͤhne  u.  miltleren  Mund,  Gewoͤhnlich  war  er  mit  einem  graͤuen  Wammes,
mit  weißen  Knopfen,  dergl.  langen  Beinkleidern,  Schuhen  und  einer  grauen  Fn-  Kapue  bekleidet,
egt  Ohren,  Ringe,  und  geht  etwas  gebückt.  Den  o.  Dec.  1314.  Kön.  Oberamt.
        <pb n="11" />
        Nro.  2.  1815.  9

Koͤniglich-  Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  14.  Jan.

 

Manlfest,  die  Einführung  einer  ständischen  Verfassung  betreffend.

Wir  Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg,  souverainer  Herzog
  in  Schwaben  und  von  Teck,  rc.  #c.  #4c.

entbiethen  allen  Unsern  lieben  und  getreuen  Dienern,  Vasallen  und  Unterthanen  Un,
Tere  Königliche  Gnade.

Von  dem  Augenblicke  an,  als  gebietherische  politische  Verhältnisse  die  Staats,  Verduderung
  vom  Jahr  1g#  herbeygeführt  hatten,  faßten  Wir  den  festen  Entschluß,  Unserem
  Königreiche,  sobald  der  Drang  der  Umstände  aufgehört  haben,)  und  ein  fester
Sctand  der  Dinge  eingetreten  seyn  würde,  eine  seiner  inneren  und  äusseren  Lage,  den
Rechten  der  Einzelnen  und  den  Bedürfnissen  des  Staats  angemessene  Verfassung  und
standische  Repräsentation  zu  geben.

Die  Ausführung  dieses  Entschlusses  verzögerte  sich  durch  die  nachherigen  Zeit,  Ereignisse,
  welche  die  Vornahme  einer  solchen  wesentlichen  Grund-Einrichtung  der  ganzen
Staats,  Organisation  nicht  rächlich  machen  konnten.

Erst  die  im  vorigen  Jahre  eingetretene  Veränderung  in  den  öffentlichen  Angelegenheiten
  konnte  diesen  Unserem  landesväterlichen  Herzen  so  angelegenen  Wunsch  der  Ausführung
  ndher  bringen,  und  Wir  würden  daher  gleich  nach  Abschluß  des  Pariser  Frie--dens
  denselben  in  Erfüllung  gesetzt  haben,  wenn  nicht  von  dem  zu  vollständiger  Berichtigung
  des  allgemeinen  Friedens  beschlossenen  Congresse  in  Wien  Abänderungen  in  den
inneren  und  adusseren  Verhältnissen  des  Königreichs  zu  erwarten  gewesen  wären,  und  es
daher  zweckmäßiger  geschienen  hätte,  die  Ausführung  auf  die  Resultare  jenes  Congresses
auszusetzen.  Indessen  haben  Wir  gleich  Anfangs,  in  den  zu  Behandlung  der  deutschen
Angelegenheiten  stattgehabten  Conferenzen,  den  zu  Wien  versammelten  Souverains  Unsern
  festen  Entschluß  und  Absicht  der  Einführung  einer  Stände,  Verfassung  im  König,
        <pb n="12" />
        40

reiche  erklaͤrt.  Da  aber  die  End-Resultate  dieses  Congresses  nicht  so  schnell,  als  Wir
in  Beziehung  auf  sene  Absscht  gewünscht  hätren)  herbeygerührt  werden  konnten:  so  sinden
Wir  Uns  bewogen  Unserm  Volke  diese  ihm  bestummte  Wohlthat  nun  nicht  langer
vorzuenthalten,  und  dadurch  offentuch  zu  beweisen,  daß  nicht  eine  aussere  Rothwendigkeit
#oPdHgr  eine  gegen  Andere  eingegangene  Verbindlichkeic,  sondern  blos  die  feste  lleberzeugung
von  dem  Bedurfanlle  einer  angemessenen  ständuchen  Verfassung  für  das  wesentliche  Interesse
  des  Staars,  und  der  Wunsch  Uns  geleiter  haben,  auch  hiedurch  nach  17  lürmifchen
  Jahren,  in  welchen  die  Vorsehung  Ums  und  Unfser  Reich  erhalten  hat,  das  Glück
Unsers  Welkes  für  kunftige  Generarionen  dauerhaft  zu  begründen.

Wir  haben  zu  dem  Ende  die  Grundzüge  einer  solchen  Verfassung,  worin  die  Zusammensetzung
  der  Stände,  der  ihnen  zukommende  Ancheil  an  der  Gesetzgebung  und  der
Bestearung,  das  Recht  ihre  Bicten  und  Wunsche  vor  dem  Throne  niederzulegen,  so  wie
augemeine  und  wesenrliche  Rechte  und  Verpflichrungen  der  Unterthanen  bestim.n#r  werden,
entworfen,  und  eive  Commisson  von  Sraatsdfenern  aus  verschiedenen  Classen  der  Ration,
  verschirden  nach  Scand,  Ames=  Verhältni#ssen,  Religions"  Bekenntniß  und  Güter-Bens,
  mit  dem  Auftrage  niedergeseßt,  das  Ganze  nach  seiner  hohen  Wichrigkeic  in  die
sor  Qalurgste  Berathung  zu  ziehen)  und  den  hienach  reiflich  ausgearbeiteten  Entu  urf  einer
Deprasentativ-  Verfassung  fuͤr  das  Reich  Uns  zur  Genehmigung  vorzulegen.

Die  von  Uns  sanctionirte  Verfassungs-Urkunde  werden  Wir  sodann  der  ständi,
schen  Reprdsentation)  welche  Wir  auf  den  13.  März  dieses  Jahrs  hier  zu  versammeln
gedenken,  übergeben,  sie  beschwören  und  in  volle  Ausübung  setzen  lassen.

Es  gereicht  Uns  zur  wahren  landesvätexlichen  Freude,  diese  Unsere  Gesimung
und  feste  Willensmeinung  Unsern  lieben  und  getreuen  Unterthanen  hiedurch  zu  verkün
den.,  indem  Wir  Uns  versschert  halten,  daß  sie  in  diesen  Anordnungen  und  Einrichtungen
  den  prechendsten  Beweis  Unserer  unermüdeten  Fürsorge  für  ihr  dauerndes  Gtück
erkennen,  und  auch  künftig  ihre  unter  allen  Veränderungen  der  Zeit  unverrükte  Treue
und  Anhöänglichkeit  an  Uns  und  Unser  Regenten  Haus  bewähren  werden.

Gegebrn  unter  Unsereer  höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beygedruktem  Königlichen
  Instesel  in  Unserer  Königlichen  Residenz  zu  Sturtgart,  den  11.  Jannar  im  Jahre
Christi  Sintansend  Achthundert  und  Fünfzehn,  Un  serer  Königlichen  Regierung  im  Zehnten.

(L  S.)  Friderich.
Der  Minister  des  Innern,
Staats-  und  Conferenz-  Minister,
Graf  v.  Reischach.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Mai  propr.
Minister,  Staats=  Secretair,
Treyherr  v.  Vellnagel.
        <pb n="13" />
        11
Mechte,  Erkennenige  des  Kän.  Ober,  Justip,  Colleglams.

1)  Die  Appellations=  Sache  von  Göppingen  zwischen  Isaak  Ottenheimer  zu  Jebenhausen,
  Bekl.  Anten,  und  Ludwig  Heinrich  Lisenlohr)  Kaufmann  in  Schorndorf,)  Kl.
Aten)  eine  Sch  #forderung  betr.)  wurde  wegen  Mangels  einer  gegründeren  Beschw.##de
per  Rescripturn  verworfen.  Sturtg.  den  7.  Dee.  1814.

2)  Die  Upvpellarions=  Sache  von.  Besigheim  zwischen  dem  Stedtgericht  zu  Wein-Herg,
  als  dortrgem  Communvorsteher  und  Uoministrator  der  Stadtkasse  Anten,  sodann
dem  àAl.  Dobelmann,  Stadrfarrer  in  Beilstein  Aren,  eine  hypotherarische  Schuldforderung
  derreffend,  wurde  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde  per  Kelcriprum  verworfen.
  Ibid.  eod.  «

3)DieIlppcllstionsiSachevonUanzwifchendemKaufamnnGabrielDaoidLam
gensee  daselbst,  Kl.  Aten,  und  dem  Fuhrmann  Johann  Martin  Baier  von  da,  Beklagt.
Ance,  die  von  lezterem  gegen  die  Verwerfuung  seines  Restitutions-Gesuches  intecponirte
Apoellation  betr.,  wurde  wegen  versaͤumter  Aeten-Einlegung  von  Amtswegen  pri  Rescript.
verworfen,  wodurch  zugleich  ·

4)  die  von  Langensee  gegen  das  der  Baierschen  Appellation  deferirende  Decret  des
Oberamtsgerichts  eingelegte  Berufung  ihre  Erledigung  erhalten  hat.  Stuttgart,  den
13.  Der.  1814.

Scraf,  Erkenntuisse  des  Königl.  Criminal,  Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  "

Amt.Dee.istberzuAltdorfverhafketeMatthias’"Thu1-nervonStrich,Ober-oth-Ravensburg,
  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten,  zu  sechsmonatlicher
  Festungsarbeit  verurtheilt  worden.

en  5.  Dec.  wurde  der  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Franz  Philipp  Seeger  von  Gündelhard,  Oberamts  Crailsheim,  wegen  wiederholten  Diebstahls,
  neben  dem  Ecsaßtz  aller  Kosten  mit  anderthalbjähriger  Festungsarbeit  belegt.

Unter  dem  12.  Derc.  ist  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Jakob  Hôpfer  von  Willsbach
Oberamts  Weinsberg,  wegen  Widersezlichkeit  gegen  die  Obrigkeit,  zu  neunmonatlicher
Zuchthaußstrafe  und  zu  Bezahlung  sämtlicher  Kosten  condemnirt  worden.

Kodem  wurde  der  zu  Leutkirch,  wegen  wiederholter  Wilderei,  in  Verhaft  und  Untersuchung
  gekommene  Joseph  Högerle  von  Heimertingen,  im  Königreich  Baiern)  mit
neunmonarlicher  Festungsarbeit  bestcaft,  und  rücksichtlich  der  Conffsraeion  des  Gewebrs
und  des  Kosten-Ersazes,  so  wie  der  nachherigen  Verweisung  des  Inquissten  aus  den  Kö,
migl.  Staaten  das  ESrforderliche  verfügt.

Am  17.  Dec.  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Joseph  Schmuz  von  Stetten,  Oberamts
Wiblingen,  wegen  wiederholeen  Diebstahls,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten  zu  achemonatlicher
  Festungsarbeit  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß  bis  zuakerprobter  Beskerung
  verurtheilt  worden.
        <pb n="14" />
        12

Eodem  wurde  der  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Melchior
Kobler  von  Rodamsweiler,  Oberamts  Ellvangen,  wegen  Diebstahls,  zu  sechemonatlicher
Festungsarbeit,  und  zum  Ersaß  aller  Kosten  condemnirt.  Z„

Den  19.  Dec.  ist  der  zu  Rottweil  in  Untersuchung  gekommene  Caspar  Held  von
Böhringen,  wegen  tödtlich  gewordener  Mißhandlung  seines  Kinds,  neben  dem  Ersatz  aller
  Kosten  mit  Ein  und  einhalbjähriger  Festungsarbeic  belegt  worden.

Kodem  wurde  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Johann  Adam  Rapp  von  Vorder-We,
Nermurr,  Oberamts  Backnang,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten,  mit
viermonatlicher  Festungsarbeit  bestcaft.  ·

Unter  dem  21.  Dec.  ist  der  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Melchior  Ostertag  von  Ochsenberg,  wegen  Widersezlichkeit  gegen  die  Obrigkeit,  neben
dem  Ersatze  aller  Kosten  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  verurtheilt  worden.

Am  24.  Dec.  wurde  der  zu  Um  verhaftete  Andreas  Erb  von  Ravensburg,  wegen
wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Kosten,  Ersah  zu  neunmonatlicher  Festungsarbeit  und
nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung  condemurt.

Eocdem  iist  der  zu  Rottweil  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann  Steh,
le  von  Jesingen,  Oberamts  Sulz,  wegen  Diebstahls,)  neben  dem  Ersaßz  aller  Kosten,  mit
fünfmonatlicher  Frstungsarbeit  belegt  worden.

FTocem’#wurde  der  zu-  Nottenburg  verhaftete  Jakob  Harr  von  Aldingen)  Oberamés
Herrenberg)  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaz  aller  Kosten  zu  sechsmonat,
licher  Zuchthaußstrafe,  und  nachheriger  Verwahrung  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter
Besserung  verurtheilt..  "

Eo  eim  wurden  die  Juchthauß  Scräflinge  zu  Gotteszell  Joseph  Kinz  ven  Unterdettingen,
  Oberamts  Biberach)  zund  Joseph  Reuser  von  Gassertshofen  im  Köntgreich
Balercn,  wegen  Widerselichkeit  gegen  einen  Gensd'armen:  seder  mit  einem  Zula  von
fünfzehnmonarlicher  Zuchchaußskrafe  belegt,  und  zu  Erstattung  der  Kosten  veructheilr.

Den  a7.  Decr.  wurde  der  zu  Rottweil  verhaftete  Simon  Ruof  von  Winzeln,  Oberamts
  Oberndorf,  wegen  Diebstahls,  Gewehr-Verheimlichung,  und  Wilderei,  Attentats)
neben  dem  Erfas  aller  Kosten,  zu  neunmonatlicher  Festungsarbeit  und  einer  Gelkbuße
von  30  Pfund  Hellern  condemnirt.  .·  "
Tocdem  wurde  die  zu  Ludwigsburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Catharina
  Kander  von  Grunbach,  Oberamts  Schorndorf,  wegen  Diebstahls,  ehebrecherüchen.
Concubinats  und  fortgesetzten  liederlichen  Lebens,  neben  dem  Erlsat  der  ihr  zugeschiedenen
Kosten  mit  achtmongtlicher  Siuchtheußarer  bestraft,  und  zu  nachheriger  Reciuston  in  ein
Urbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung  verurtheilt.

Unter  dem  28.  Dec.  wurde  in  Untersuchungs=  Sachen  gegen  den  Kaufmann  Johann
Gottlieb  Vaihinger  von  Sulz  und  Cousorten  wegen  Fabrication  falscher  Stempel-Zeichen
der  Königl.  Tabaks-Regie)  bedeutender  Tabaks-Einschwäárzungen)  Joll-Defraudationen
und  damit  verbundener  Falschungen,

1)  Johann  Gottlieb  Vaihinger  zu  achtjähriger  Festungsstrafe  innerhalb  der  Festung.
mit  angemessener  Beschäftigung
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        13

2)  dessen  Ehefrau,  Johanne  Friedrike  Vaihinger  zu  Bezahlung  der  durch  die  Einschwaͤrzungen
  verwirkten  Geldbuße,  so  weit  ihr  Vermoͤgen  zureicht,  und  daneben  zu  dreisähriger
  angemessener  Zuchthaußstrafe  in  Markgroͤningen,  und

3)  deren  Sohn  Gustav  Heinrich  Vaihinger  zu  viermonatlichem  Festungs,  Arrest  mit
angemessener  Beschäftigung  verurtheilt,  und  in  Hinsscht  der  Kosten  das  Erforderliche
verfügt.

Am  zr.  Dec.  wurde  der  zu  Ellwangen,  wegen  Bigamie  in  Untersuchung  gekommene
  Johann  Staud  von  Ockenhaufen,  Oberamts  Heidenheim)  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten
  zu  achtzehnmonatlicher  Zuchthaufßstrafe  condemnirt.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermbg  allerhöchsten  Rescripts  vom  7.  Jan.  dem  Staats-Narh
  und  Landvogt  an  der  Enz,  Feeiherrr  v.  Berlichingen,  die  Gräsliche  Würde
dergestalt  zu  verleihen  geruhr,  daß  dieselbe  auf  den  Fall  seines  Ablebens  ohne  männliche
Nachkommenschaft  auf  den  Aelteste#  seiner  Familie  übergehen  foll.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnddigst  geruht,  die  erledigte  Oberamts,  Arzts,
Seelle  zu  Cantstadc,  durch  allerhöchste  Resolutior  vom  11.  Jan.  dem  bisherigen  Regiments,
  Arzte  v.  Scheerer;  und

vermog  allerhöchsten  Reseripts  vom  ra.  Jan.  die  Stiftungs-Verwaltung  in  den  beiden
  Cameral-Bezirken  Horb  und  Dornstetten)  mit  dem  Wohnszz  in  Horb,  dem  vormaligen
  Cameralamts,  Verweser  in  Hohnhardt,  Schillermann,  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruht,  vermäg  allerhöchsten  Reseripts  vom
6.  Jan.  das  erledigte  Dioconat  Nürtingen)  dem  Niepetenten  Au.  Plank  zu  übertragen;

dem  zur  erledigten  karholischen  Patronat=  Laplanen  zu  Oberzeil,  Oberamts  Leurkirch,
nominirten  ehemaligen  Seifts=  Caplan  in  Jeil)  Ancon  Bentele  ?  so  wie

dem  zur  erledigeen  karholschen  Patronat-Pfarrei  Weitingen)  Oberamts  Horb,  no,
minirten  Pfarrer  Buck  in  Dictelhofen  die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  9.  Jan.  den  Bioloncellisten
  Nicolaus  Krafft,  und  den  Fagotisten  Anron  Romberg,  vom  Kais.  Oestreichischen
  Orchester,  als  Königl.  Kammer,  Musst  anzustellen,  auch

dem  Hofmustkkus  Krüger  den  Charakter  als  Kammermusikus  zu  ertheilen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchstem  Decrets  vom  3.  Jan.  dem  bei  dem
Königl.  General-Postamt  Seucegart  augestellten  Briefträger  Lorenz  die  allerunterthänigst
  gebetene  Entlassung  zu  ertheilen,)  und  dag'gen  die  hierdurch  erledigte  Briefträger=Stelle
  dem  Lichter-Jungen  Mezger  zu  üöbertragen,)  und

vermäög  allerhöchsten  Decrets  vom  7.  Jan.  den  hiesigen  Seilermeister  Nicolaus  Carl
Lachenmaier,  zum  Hofseiler,  an  die  Stelle  seines  Vaters,  zu  ernennen  allergn,  geruht.

Stuttgart.  Bei  der  Königl.  Section  des  Medicinal-Wesens  wurde  nach  erstandener
  Prüfung  und  geschehener  Verpflichtung  dem  vormaligen  Militair-Arzt  Franz  Ta,
ver  Güntner  von  Alrderf,  Oberamts  Ravensburg)  die  Erlaubniß  zur  Ausübung  der
medicinischen  Praxis  ertheilt.  Den  lo.  Jan.  1815.  ·
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        44

Nottewesl.  (Oeffeneliche  Vorladung  und  Spähebrief.)  Der  bisherige  Königk.,  Po,
lzei=  Commissär  Fidel  Mayer  dahier,  welcher  sich  in  der  Nacht  vom  20  auf  den  ar.
dieses  Monats  mit  Rücklassung  seines  einzigen  Kindes,  eines  Knaben  von  6  Jahren  entfernte,
  und  gegen  den  ein  sehr  bedeutender  Tassen,  Zest  in  den  verschiedenen  von  ihm  geführten
  städtischen  und  andern  Verwaltungen  erhoben  wurde,)  wird  aufgefordert,  üich  bei
Vermeidung  der  in  den  Gesezen  angedrohten  Nachtheile  unverzüglich  dahier  zu  stellen,
um  ssch  nach  Erforderniß  zu  verantworten.  Jugleich  werden  alle  inn  und  ausländische
betreffende  Behörden  geziemendst  ersucht,  auf  den  Entwichenen  fahnden)  ihn  da,  wo  er
betroffen  würde,  ergreifen,  und  unter  sicherer  Begleicung  hieher  senden  zu  lossen,  zu  dessen
  möglichen  Vollzug  die  Gestalt=  Bezeichnung  hier  beigesest  wird.  Fidel  Mayer  ist
50  Jahr  alt,  kleiner  mehr  hagerer  als  corpulenter  Sratur,  hat  schwarze  vornen  kurz  geschnittene
  Kopfhaare)  welche  bisher  am  Hinterhaupt  in  einen  Jopf  zulammen  gebunden
waren,  schmale  Stirne,  graue  Augen)  rundes  Gesicht  mit  einigen  Blacter-Narben  und
röthlich  brauner  Gesichetsfarbe,  volle  Wangen,  kleine  spihige  Nase,  mittlern  Mund,  unschsdhafte
  Zähne,  rundes  Kinn.  Den  21.  Dec.  1814.  Kôn.  Oberamt.

 

Stutegart.  In  dem  Gebäude  des  Königl.  Gener#al  Postamts  dabier  werden  bis  Dienstag
den  a4.  Jan.  mehrere  entbebrliche  Fahrnisz,  Stücke,  bellehend  in  einer  alten  Chaise,  einem  Postwaaen=
  Cestell,  einem  Karken  Quontum  alies  Rar-  Reif  und  sonftiges  Eisen,  alte  kup'erne  und
mössingene  Waazgschag'sch,  mössingenes  und  eiterner  Gewi#r  t,  nud  cine  aite  Spchnellwaage  im  öffenclichen
  Aufnrerch  zum  Verkauf  gebracht  werden,  wobei  die  Kau's,  biekaber  Vormittags  um  10  Ulblr
Llich  einfinden  wollen.  Den  7.  Jan.  185.  lshe  zum  Berkauf  dieter  S##lun  angeordn.  Commission.

Hudwigsburgs.  Die  kieferung  der  für  die  Königl.  Feucr-Werkstätten  und  in  das  Königl.
Gießhauß  erforderlichen  büchenen  Prügel  und  auch  tannenen  Kablen  auf  de  Jahretz,  Lauf  vom  1
Mecz  2c6/8  bis  dabin  1916.  wicd  am  Samsteg  den  26.  Jan.  d.  J.  Vormittags  10  Ubr  in  der  Kanzlei
  des  Königl.  Arsenals  öffentlich  verabkreicht  werden.  Es  wird  desbalb  diese  vorzunehmende  Verhandlung
  mit  dem  Beisaz  zu  Jebermanus  Kenninißt  gebrachr,  daß  die  Akkords,kustige  sich  mit  einem
obrigkeitlichen  Zeugniß  über  die  in  Handen  habende  Mireel  zur  thätigen  Ausfühbrung  des  sehr  bedeub#enden
  Akkords  autziuweisen  haben.  Den  210.  Jan.  1615.  Königl.  Arsenal,  Direckion.

Riedlingen.  Ans  der  Schuldenmaße  des  biesigen  Bürgers  und  Fieglers  Michael  #legler
wird  die  Ktädtische  Erblebeo,  3#regelhüte  sam  Haus  und  Gütc  en#tweder  verkauft,  oder  auf  mehrere
abee,  se  nachdem  Erebbaber  zeigen,  verpachtet  werden.  Die  zu  verkaufende  oder  verpachtende
bjekte  bestehen  neben  der  Ziegelhü#tte=  Gerech#igkelt  in  einem  à  Körigten  Wohnhaus  some  Scheuer
und  Stallung  unter  einem  Dach,  einer  Ziegelbüre  samt  Hofraithe,  einem  Wurzgärilen  beim  Haus,
un  dem  wohlgebauten  Jiegelofen  können  200  Schfl.  Kalk,  4000  Stäk  Jiegelstein,  und  Jooo  Ltük
Dachblatten  eingelegt  werden.  Aus  dem  bieslgen  Stadt=  Steinbruch  werden  sährlich  rie  bruöthiglen
Sceine  gegen  einen  Brecherlohn  von  1#  fl.  20  kr.  per  Meg  abgeseben.  Auch  sind  a  Ichrt.  Garten
nächst  der  Ziegelbütte  gelegen,  und  zum  Leimgraben  bestimme,  als  Verkaufs"  Objsecke  vorhanden.
Bei  der  Verdandlung,  welche  am  Dienstag  den  51.  Jan.  1815.  Morgens  ?  Uhr  auf  biesigem  Natbbaus
  vergenommen  wird,  werden  nur  solche  Individuen  zugelassen,  welche  sich  über  die  erlerate  Ziegler,
  Profehion  als  Meister  gebörlg  ausweisen,  eine  Caution  von  #e#  fl.  entweder  in  liegenden  Gugern
  oder  gerichtlichen  Obligat,onen  stellen,  auch  wegen  ihres  Prädikats  mie  obrigkeitlichen  Jeugalt

sen  ausweisen  können.  Den  29.  Dec.  1614.  Kön.  Oberamt.

Scherndorf.  Bei  der  hiesigen  Cameralberwaltung,  ist  ein  Quantum  Dinkel,  vom  Jahr  181#F.
und  sind  ferner  von  dem  ferndigen  Ishrgang  nachstehende  Früchte,  als  Kernen,  Waizen,  Einkorn,
        <pb n="17" />
        15

Gerstey  und  Bobnen,  jum  Berkauf  ausgeseit.  Die  klebhaber  koͤnnen  von  diesen  Fruͤchten,  kleinere
ePer  größere  Parthien  kaufegn.  Den  3.  Jan.  1815.  Kän.  Cameralverwaltung.

VBelingen.  Nach  Königl.  Befehl  vom  45.  dih  soll  die  Erbauuns  einer  neuen  hieslgen  Obereamtei
  —  und  eises  befondern  berrschaftlichen  neuen  Fruchekaftens,  nebst  der  Beischaffung  des
erereeuchen  Bandolzes,  in  öffentlichem  Abstreich  durch  alle  dabei  vorkommenden  Bau-  Acbeiten
vrakterbirt,  und  uber  jeglichen  Ban  eine  besondere  Abstreichs.  Verhandlung  miternommen  werden.
Dinc  Bauesen  erfordert  Jummer-  Maucer,  GSteinhauer,  Schreiner,  Schlofser,  Slaser=  Flaschneru.
  Hawer.  Arbert;  eß  werden  aber  nach  anserücklich  Königl.  Anordnung  zu  dicien  Arbeicen  und  den  Akkerti
  darsber  nur  ensgemacht  tächtige,  und  so  wohl  dem  Ceameral,  als  den  Banamee  hinlänglich
befann#,  geschickte  Danewerts,  Lente  ingelassen,  welche  wegen  ihrer  Geschicklichkeit  und  Rechtschafsenden,
  auch  ihres  Bermogens  zu  eurer  dem  Akkord  ansemessenen  binlänglichen  Gnens  Lessung
die  cht  unbedentend  seyn  wer#,  sich  mit  ebiengkeulich  eberamtlich  beglaubten  und  geftegelten  Zeugnissen
  zu  legtimtren  baben.  Zu  solcher  Abstreichs  ·  Berhandlung  ist  Freitag  der  20.  er-  1815.  anberaumt,
  wobei  die  Liebhaber  Vormittags  9  Uhr  in  hiestger  Cameralamts  Wohnung  sich  einzüfinden
haden.  Den  z8.  Dec.  1844.  Koͤn.  Cameralamt  allda.

Degerloch.  Die  Schaafweide  zu  Degerloch,  welche  im  Borsommer  125,  im  Nach  mmer
eher  15%  Stäcke  ertrage,  und  sehr  gesund  ist,  wicd  Freitag  den  20.  di  auf  dem  Ratbhus  „  Degerloch
  verlichen  werden.  Die  Mebhabec  k5,  nen  slch  an  diesem  Tage,  Vormittags  10  Ubr  bei  diesen
  Seschäfte  einsinden.  Stuttgart,  den  6.  Jan.  1815.  Kön.  Amts-  Ocramt.

Gels  lingen  en  der  Staig.  Vermsg  erlassenen  allerhöchsten  Decrets  vem  26.  Okt.  v.  J.
##  für  den  Köms!  Marstal  Sturtgort,  auf  den  Känigl.  Fr#chtkasten  1200  Schsfl.  Haber  angewlem
  deren  Beruhr  durch  oͤffentliche  Absreichs=  Altorde  gescheben  muß,  hieriu  wird  nun

anetstag  der  26.  diß  anberaunit,  aun  welchzm  Tage  Nachmittags  2  Ubr  diesenige,  welches  ic  #
Hdir  Zubrwerk  zu  übernehmen  kust  haben,  sich  dei  der  unterzeichneten  Etelle  einfinden  können.
Den  9.  Jan.  1815.  Koͤn.  Cametalami.

Gotteszell  bei  Smünd.  Da  der  bisherige  Pächter  des  Go##eszellschen  Maierei„  Gues  die

tenhraftmätzige  Anfstellung  des  Biebtands  in  den  Marere#  Gebäuden  verweigert  hat,  und  der  Auskün
  #ung  des  Pachtes  unter  dem  ausrklichen  Vorbchalt  des  Regresses  an  senen  Turch  die  allerdöpste
  Resolution  vom  a#ten  v.  M.  Katt  gegeden,  aush  eine  Wirdcrverlelbung  von  Georgi#  :315  on
anf  fernere  y  Jahre  allergnadigst  angcordnct  worden  ist,  so  wird  diese  Wiceroerpachrung  bis  Mirc,
wech  den  1.  Pebr.  Vormittags  9  Udr  auf  dem  hiesisen  K#bbauß  vorgenommen  werden,  wobei  sich
die  kiebbaber  mit  obrigkeulichen  Certikar#e#  zu  legimiren  baben,  das  sle  ein  gures  Pradekat,  i#e
oken  liche  ianr  wirlhichartiunche  Kenatniße  und  erm  zureicheures  Vermögen  beslicn  „  um  eine  RNral-(upon
  von  wenigstens  2200  fl.  leitten  zu  können.  Die  zu  dici'em  Maiereigut  gehörtge  mit  Wireh
t  4.  erechuglett  verbundene  und  ganz  nahe  an  der  Hauptfktracke  liegeade  Gebaude  best.en  in  einer
  1iisnn  Wohpnung  miit  einer  großen  zwerstocklgeen  Stallung,  #ner  gedoppelten  Kruchischener
md  MastKtallung  nebst  einem  gewoldten  Keuller  und  einem  besondeen  Wasch=  und  Balbauß.  Sodann
eern  an  Guten  czu:  5o0  Morg.  13  Vitl.  14  Ruthtn  Wiesen,  und  27  Morg.  Vril.  Ar  er.
amtlich  diese  Grundstuͤcke,  deren  —  nach  der  vorgenommenen  neuen  Vermefsung  bei  der
EEEIEEITXOLIIIIIIIIIIL  den  Materei.  Gchauden,  sind
iom  Heptal  Gmünd  zebendbare  Aeker  ausgenommen,  von  aller  gebend,  Eteuc,  Gült:  und
3  ½  cêmabe  srei,  unk  weiden  dem  deuen  Pächter  n  gutem  Zustand  übergeben  werden.  Den  2.
Jan.  15  15.  andvogtei  Steucramt  an  der  Fils  und  Rems  und  Cameralamt  Gmünd.

Schorndorf.  Pe-män  alleeböchsten  Drcrets  Königl.  Hachr#l.  Krondomainen-Scction  vom
r..  Dec.  1814.  sellen  nachbemertte,  dem  allbresigen  Hospital  zugedôörige  Realitätcn,  widerum  auf
.  v  eder  13  Jabre,  nock  dem  Wunsch  der  Bentund  kiebbober,  urs  rankcotiom.,  öffertutch  verrachtet
  werden)  als  eine  Mablmhle,  mit  a  Mablaargen  und  1  Gerbgang,  mit  denen  u  WM#b#ung
ge-ichieten  Gemächeen  und  Stauungen,  und  3  Meren  Wiesen  und  Gerten,  cinc  nachn  rer  Mebla#hle
  befindliche  rohmühle.  Gerner  eine  Sl#chfalls  zur  Bewehnung  eingerichtete  Schleifmöhle.
        <pb n="18" />
        16

Zu  Leeste  Verhandlung  ist  Wintas  der  zo.  Inn.  I.  J.  anberaumt,  an  welchem  Tag  Morsens  s  Uhr
die  Kiebhaber  in  demn  Dosoital,  Sebaude  ach  einfinden,  und  unter  Borlegung  obrigkeitlichec  Zeugnise
  über  ihre  Tächtigkeit  und  Cautionsfähigkeit,  der  öffentlichen  Perpachtung  anwodnen  wollen.
Kön.  Stiftungs-Verwaltung.
Iwiefalten.  In  Gemäsbeit  höchsten  Decreis  vom  25.  Dec.  1314.  (oll  die  bieberige  herr,
schaftliche  Wagnerei  dahicer,  nun  als  Küferei,  bestebend  in  einer  heizbaren  Werkstätte,  Gerátb,  Kam
mer,  und  einer  Wobnung  amf?  Jahre,  von  Lichtme##18#1g  bis  1334  verpachtet  werden.  Solches
wird  mit  dem  Bemerken  bekanne  gemacht,  daß  die  Aufstreichs=  Verhandlung  Montag  den  v0.  Jan.
d.  J.  Bormiteags  ?  Ubr  in  dem  Cameralamtlichen  Burcau  vor  ch  gehe,  und  dle  Bachtliehhaber
oberamtlich  gestegelte  Zeugniße  über  Prädikat  und  Vermögen  beizubringen,  auch  der  Beständer  eine
Caution  von  wenigstens  too  fl.  einzulegen  habe.  Den  7.  Jan.  1615.  K.  Cameralverwaltung.

Blaubeuren.  Der  Conseribirte  Johann  Michael  Walser  von  Marchbronn,  welcher  bei  frd
beren  Musterungen  niche  erschienen,  wird  zum  dricen,  und  letztenmal  aufgefordert,  inner  der  nächsten
  à  Monate,  bei  Bermeidung  der  wirklichen  Confiscation  seines  Vermösens,  sich  bei  hlesigem
Obecamt  zu  stellen,  über  seine  seitherige  Abwesenheit  sch  zu  verantworten,  und  den  Cenferiptions=Gesezen
  Genüge  zu  leisten.  «  Koͤn.  Oberamt.

Horb.  Der  Consctiptionspflichtige  Georg  Joachim  von  Altbeim,  welcher  sich  von  Hauß  entfernte,
  als  er  jur  Assentirung  eingeliefere  werden  sollre,  wird  hiemit  aufgefordert,  ungesäumt  in  sein
Heimwesen  zurückzukehren,  und  bei  der  unterzelchneten  Steelle  unter  den  gesezlichen  HPrchjudizlen  sich
zu  melden,  und  werden  sämtliche  Hochlöbl.  Obrigkriten  hiemit  geborsamst  ersuche,  denselben  im  Be,
tretungsfall  gegen  Ersaz  der  Unkosten  anbero  einzuliefern.  Den  35.  Dec.  1914.  K.  Oberamc.

keonberg.  Der  Milicairpflichtige  Alexander  Arzt.,  Provisor  von  Mön#sbelm  ist  von  seiner
Sselle  entlaufen.  Es  wird  daher  derselbe  all#erböchstem  Befehl  zu  Folge  unter  Anberaumung  des  er-#ébr
  Termins  von  4  Monaten  und  mie  der  Bedrohung,  daß  ihm  sein  gegenwärtiges  und  zukünftiges
1de  mögen  confiscirt  werden  werde,  biemit  vorgeladen,  vor  dem  Oberamte  ju  erscheinen,  und  über
seine  unbefugte  Entfernung  #ch  zu  verantworten.  Kon.  Oberamt.

Heidenbeim.  Der  bei  dem  Königl.  Ouvrier,  Corps  in  kudwigsburg  gestandene  HOuvrier

Kreher  von  Burgberg,  biesigen  Dberamts  ist  desertirt.  Es  werden  daher  sämtliche  hohe  und  niedere

olizei.  Behörden  ersuchk,  auf  denselben  zu  fabnden,  und  ihn  im  Berretungsfall  entweder  an  dessen
ommando  oder  an  hiesiges  Oberamt  wohlverwahrt  einliefern  zu  lassen.  en  29.  Dec.  1314.
Kön.  Oberamt.

Waiblingen.  Der  ledige  Schumacher,  Geselle  Jakob  Reichlen  von  Reckar-Rems,  blestsen
Oberamts,  23  Jahr  alt,  5  Fuß  10  Neoll  groß,  soll  in  Gemäsbe#n  eines  vorliegenden  allerhöchsten
Decrets  seinc  schuldige  Inqusseions,  Kosten  rc.  in  herrschaftlichen  Geschäften  abverdienen,  sein  Aufenthalts=
  Ort  ist  sber  seit  14  Jabren  unbekannt.  Samtliche  Hoch,  und  Wohllöbl.  Justi),  und  Polizei,
  Bebörden  werden  ersucht,  diesen  Schumacher  Gesellen,  im  Fall  er  nsetansch  htet  werden
sollte,  hieber  liefern  zu  lassen.  Den  9.  Jan.  1815.  ön.  Oberamt.

Weinsperg.  Der  bienach  signalifitte  Friedrich  Reichert,  Zimmermann,  in  Lehrensteinsfeld,
biesigen  Oberamts,  wurde  zu  6  monatlicher  Zuchthausstrafe  in  Marggroͤningen  verurtheilt,  entfernte
  sich  aber  wenige  Tage  vor  Eintauf  dieser  allerböchsten  Resolution  vron  Haus,  ohne  daß  dessen
Aufentbalt  bis  jeze  balte  in  Erfadrong  gebracht  werden  können.  Ade  Hoch=  und  Wobllöbl.  Obrigkeiten
  werden  daher  geziemend  ersucht,  auf  denselben  genau  fahnden,  und  ihn  im  Betretungsfall
woblver  wahrt  ans  bieslue  Oberamt  einliefern  zu  lassen.  Gignalement.  Friedrich  Reichert  ist
à  J.  alt,  mittlerer  Grôße,  starker  Postur,  hat  braune  Haare,  ovales  farbigtes  Angesicht,  gute
Zähne,  gerade  Beine,  und  kein  äußerlich  sichtbares  Gebrechen.  Bei  seiner  Eneweichung  föhrte  er
feinen  Handwerkszeug  mit  sich,  und  trug  einen  bellblau  tuͤchenen  Ueberrock,  runden  Hut,  set  warz  seibenes
  Halstuch,  blau  gestreifie  Barcheni-Weste,  schwarz  lederne  Hosen,  leinene  Struͤmpfe  und  Stitsel.
  Den  31.  Dec.  1814.  Kön.  Hberamt.
        <pb n="19" />
        Nro.  3.  1815.  77

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  zal.  Jan.

 

 

Die  Pastoral,  Cencurs-Prüfungen  der  katholischen  Geistlichen  betr.

Die  ordentlichen  Pastoral-Concurs,  Prüfungen  der  katholischen  Geistlichen  sind  im
laufenden  Jahre  auf  den  18.  April  und  ag.  August  festgeseßt.  Es  wird  daher  solches
mit  dem  Anhange  bekannt  gemacht)  daß  die  Geistliche)  welche  sich  einer  dieser  Concurs=Prufungen
  unterjiehen  wollen)  vier  Wochen  zuvor  ihre  Bittschriften  bei  dem  Königl.  katholischen
  Geistlichen  Rathe  einzugeben,  am  Tage  vor  der  Prüfung  aber  auf  der  Kanzlei
  dieses  Collegiums  zum  Einschreiben  zu  erscheinen  haben.  Dabei  wird  den  Prüfungs=Candidaten
  bemerkt,  daß  sie  die  Predigt  sogleich  am  aten  Profungstage  zu  halten  haben.
Seurtgart,  den  7.  Jan.  1815.  Ministerium  der  Geistl.  Angelegenheiten.

von  Jasmund.

Die  Concurs,  Prüfungen  der  kathol.  Schullehrer  und  Schulkandidaten  betc.

Da  für  die  dißjährigen  ordentlichen  Concurs,  Prüfungen  der  katholischen  Schullehrer
  und  Schul=  Candidaten  der  9.  Mai  und  12.  Sept.  bestimmt  wurden,  so  wird  solches
allen,  die  dabei  erscheinen  wollen"  mit  dem  Beisaßze  bekannt  gemacht,  daß  sie  sich  14  Tage
  vorher  bei  dem  vorsibenden  Prüfungs,  Commissair  zu  melden,  und  am  Tage  vor  der
DPrüfung  an  dem  Orte,  wo  dieselbe  vorgenommen  wird,  zum  Einschreiben  zu  stellen  haben.

Zugleich  wird  den  Prüfungs-  Commissionen  aufgegeben,  die  Schul,  Candidacen  mundlich
  aus  allen  senen  Gegenständen  zu  prufen,  die  in  der  Verordnung  vom  10.  Septör.
1os  —  die  Prüfung  der  Schullehrer  betreffend,  angezeigt  sind;  die  zur  schriftlichen
Beantwortung  bestimmten  Fragen  abes  sollen  sich  zwar  über  alle  Gegenstände,  die  in  jener
  PVerordnung  als  wmmothwendige  Kenncnisse“  bezeichnet  sind,  verbreiten,  hingegen
  nur  einige  der  übrigen  dort  angezeigten  Gegenstände  aufnehmen,  so,  daß  mit  den  lezteren
  bei  den  folgenden  Prüfungen  immer  abgewechselt  wird.  Seuteg.  den  7.  Jan.  1815.

Kon.  Ministerium  der  Geistl.  Angelegenheiten.  von  Jasmund.
        <pb n="20" />
        i8
Nechts-Erkenntnisse  des  Koͤnigl.  Ob.  Appellations-  Tribunals.

1)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
der  Gemeinde  Muͤhringen,  Kl.  Ntin,  und  dem  Freiherrn  v.  Muͤnch  daselbst,  Bekl-  Aten,
wird  die  Urthel  voriger  Instanz  dahin  abgeaͤndert,  daß  die  Ntische  Gemeinde  von  der  befragten
  Frohnleistung  freizusprechen  sey;  s  doch  unter  dem  Vorbehalc  eines  weirern  Beweises
  für  die  Atische  Gutsherrschafe.  Tübingen,  den  r4.  Jan.  rgrö.

2)  In  der  Appellations,  Sache  von  dem  Königl.  Ober=  Justiz-Collegium)  zwischen
dem  Joh.  Georg  Löffler  zu  Waldbach,  Oberamts  Weinsperg,  Kldg.  II#ten,  Nten,  und
dem  Joh.  Geors  Brenner  daselbst,  Bekl.  IAten,  Aten)  eine  Theillofung  berreffend,  wird
die  Appellarion  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde  durch  Urchel  verworfen.  lbid.  eod.

3)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober=  Justiz=  Collegium,  zwischen
der  Hof,  und  Domainen=  Kammer,  Kläg.  Ntin,  und  dem  vormalisen  Pächrer  Widmann
in  Weiler  gin  Stein,  Bekl.  Aten,  Baukosten-Ersaz  betreffend,  wird  auf  Bewris  erannt.
  lbid,  eod.

Reches,  Erkennenitze  des  Kön.  Obe,  Justiz=  Collegiums.

1)  In  der  Appellations,  Sache  von  dem  Oberamesgericht  Wiblingen  zwischen  den
Anton  Haassschen  Relikten  von  Micceingen  und  dem  Schuzsuden  Isaak  Levi  von  Laupheim,
  Bekl.  Aten,  eine  Abrechnungsktreitigkeit  becr.,  wurde  das  Verfahren  des  jacheeis
quo  von  Amtswegen  aufgehoben,  und  die  Sache  zu  neuer  Verhandlung  in  der  vorigen
  Instanz  verwiesen.  Stuttg.  den  12.  Der.  1814.

2)  In.  der  Appellations,  Sache  von  Calw  zwischen  der  Wittwe  Maria  Derothea
Beller,  rum  curat.  Antin,  und  der  Maria  Magdalens,  Johann  Jakeb  Nestlens  Witcwe,
ebendaselbst,  cum  curst.  Atin,  die  Mitverbindlichkeir  zu  Bezahlung  einer  verglichenen
Forderung  von  400  fl.  betressend,  wurde  die  Urthel  voriger  Instanz  unter  Vergleichung
der  Kosten  reformirt.  Stuttsarc,  den  r3.  Dec.  1814.

3  Auf  erhobene  Wechselklage  des  Johann  Georg  Loch  zu  Oberstein  wider  den  Bi,
soutier  Rieß  zu  Künzelsau,  wurde  lezterer  zu  Bezahlung  der  gegen  ihn  eingeklagten
Wechselforderung  à  87  fl.  nebst  Verzugszinßen  für  schuldig  erkannt.  lbid.  eod.  .

4)  In  der  Appellations=  Sache  von  Crailsheim  zwischen  Maria  Christiana,  Ehefrau
des  Bekers  Johann  Conrad  Fuchs  allda,  cum  curat  Kl.  Anrin,  und  den  Erben  der  Maria
  Magdalena  Botsch  von  da,  Bekl.  Acen,  die  Location  im  Beker  Fuchsischen  Coneurse
b.  reffend,  wurde  die  Urthel  voriger  Instanz  bestätiget.  lb.  eod.

Eeken#itze  des  Königl.  Ebe  =  Gerichts.

Den  4.  Jan.  1815.,  wurde  die  Ehe  zwischen  Ludwig  Freyberger,  Zoll,  Viftator  zu
Heilbronn  und  Salome)  geb.  Hohloch  von  Reuttlingen)  als  Bigamie,  annullirt.
        <pb n="21" />
        Den  rr.  Jan.  1315.  wurden  geschieden:

1)  Christian  Fricdrich  Härlin,  Bärger  und  Kaufmann  zu  Renningen,  Leonberger
Oberamts,  Kl.  von  Maria  Agnes,  geb.  Mühleisen  von  da,  Bekl.  ex  c##  dunli  delert.
unter  Bergleichung  der  Kosten.

2)  Sberhardina  Catharina  Herburger  von  Schorndorf,  geb.  Palmer  von  da  Kl.
von  Joh.  Anton  Herburger,  Beis#zer  und  Schreiner  von  Schorndorf,  Bekl.  ex  cap.  delert.
malit.  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

3)  Anna  Maria  Däaubler  von  Eßlingen,  geb.  Klein  von  Rohraker,  Cantstadter  Oberamts,
  Kl.  von  Christoph  Gortlieb  Däubler,  Burger  und  Färber  von  SEßlingen,  Bekl.  et
enp.  delert,  walit,  unter  Verurtheilung  des  Bekl.  in  die  Kosten.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  16.  Jan.  die  zu
Second-Lieutenants  bei  dem  Königl.  Leib-Garde-Regiment  beförderten  Pagen  v  Bran,
denstein  und  v.  Lanken  zu  Kammer,  Junkern  gnädizst  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  #.  Jan.  dem  Second-Lieutenant  v.  Speth,
Granheim,  vom  Cavallerie-Regimene  Nr.  5)  die  allerunterthänigst  nachgesuchte  Enr,
lassung  aus  den  Königl.  Militair-  Diensten  ertheilt,  und  ihn  zugleich  von  allen  übrigen
bekleideten  Stellen  entlassen.

Se.  Königl.  Maj.  habes  allergnadigst  gernht,

vermäg  allerhöchsten  Rescriots  vom  15.  Jan.  die  erledigte  vierte  ordentliche  Professur
der  Theologie  an  der  Universität  Tübingen,  somt  der  damir  verbundenen  vierte:  Früh-Predigers-
  Scelle,  dem  bisherigen  Oberhelfer  zu  Ludwigsburg  M.  Bahnmaier  zu  übertragen;


r*  Diaconus  M.  Wurm  iin  Tübingen,  mit  Beibehaltung  seiner  gegenwärtigen
Stelle,  als  ordentlicher  Professor  der  Theologie)  für  die  Fächer  der  Dogmank  und  Exegese,
  anzustellen)  und

den  Oberhelfer  M.  Steudel  in  Tübingen,  unter  gleicher  Bestimmung,  zum  ordentlichen
  Professor  der  Theologie  für  das  Fach  der  biblischen  Litceratur  zu  ennennen;  ferner

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  16.  Jan.  die  erledigte  Pfarrei  Dürrwangen,
Diücese  Balingen,  dem  Pfarrer  M.  Daniel  zu  Trichtiagen,

die  dadurch  in  Erledigung  gekommene  Pfarrei  Trichtingen,  dem  Vikar  Beck  in
Westheim,  und

die  vacante  Pfarrei  Denkendorf,  Diöcele  Eßlingen)  dem  Pfarrer  M.  Göhleung  iin
Donnsterten  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermog  allerhöchsten  Reser.  v.  10.  Jan.  dem  penssonirten
Ober,  Finanzkammer=  Secretär  Mögelin  den  Charakster  eines  Hofrachs  gnädigst  ertheilr.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  14.  Jan.  den  Sott,
lob  Lauer  zum  Post-Official  bei  dem  Königl.  Postamt  Ludwigsburg  zu  ernennen,  und

vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  12.  Jan.  dem  gewesenen  Pomolon  Mezger  von
Kirchberg  die  vacante  Condukteur-Seelle  bei  dem  Ellwanger,  Kirchberger  Insluenz=  Wagen
  zu  ubertragen  allergnädigst  geruht.
        <pb n="22" />
        22

Secu#cgart.  Bei  der  Känigl.  Section  des  Medieinal-  Wesens  wurde  nach  erstandener
  Prüfung  und  geschehener  Verpflichtung  dem  ehemaligen  Militair=  Ober-  Arzt  Christoph
  Heinrich  v.  Groß  aus  Thamm)  Oberamts  Ludwigsburg)  die  Erlaubniß  zur  Ausübung
  der  medicinischen  Praxis  ertheilt.  Den  16.  Jan.  1815.

 

 

Für  die  verwundete  Königl.  Krieger  gieng  ferner  ein:

 

Von  einem  hiesigen  Unbekannten  —  —  —  10  fl.
Durch  die  Landvogtei  am  uncern  Neckar,  von  dem  Oberamt
Baknang  —  —  —  —  —  —  17=  fl.
Durch  den  Dekan  v.  Reichlin  in  Böblingen,  von  einigen
Geistlichen  seiner  Diöcese  und  andern  Personen,  —  15  fl.  42  kr.
Stuttgart,  den  12.  Jan.  1815.  General-Lieutenant,  Vice-Praͤsident  des  Koͤnigl.

Kriegs-Departements)  v.  Phull.

 

 

Rottweil.  (Oeffentliche  Vorladung  und  Spähebrief.)  Der  bisherige  Königl.  Po,
lizei  Commissär  Fidel  Mayer  dahier,  welcher  sich  in  der  Nacht  vom  20  auf  den  al.
dieses  Monats  mit  Rücklassung  seines  einzigen  Kindes,  eines  Knaben  von  6  Jahren  enct,
fernte,  und  gegen  den  ein  sehr  bedeutender  Cassen-Rest  in  den  verschiedenen  von  ihm  geführten
  städtischen  und  andern  Verwaltungen  erhoben  wurde,  wird  aufgefordert,)  sich  bei
Vermeidung  der  in  den  Gesezen  angedrohren  Nachtheile  unverzüglich  dahier  zu  stellen,
um  sich  nach  Erforderniß  zu  verantworten.  Zugleich  werden  alle  inn-  und  ausländische
betreffende  Behörden  geziemendst  ersucht,  auf  den  Entwichenen  fahnden,  ihn  da,  wo  er
betroffen  würde,  ergreifen)  und  unter  sscherer  Beglritung  hieher  senden  zu  lassen,  zu  dessen
  möglichen  Wollzug  die  Gestalt-Bezeichnung  hier  beigesetzt  wird.  Fidel  Mayer  ist
56  Jahr  alt)  kleiner  mehr  hagerer  als  corpulenter  Statur,  hat  schwarze  vornen  kurz  geschnitrene
  Kopfhaare,)  welche  bisher  am  Hincerhaupt  in  einen  Jopf  zusammen  gebunden
waren,  schmale  Stirne,  graue  Augen)  rundes  Gesicht  mit  einigen  Blatter-Narben  und
röthlich  brauner  Gesichtsfarbe,  volle  Wangen?  kleine  spitzige  Nase,  mittlern  Mund,  um
schadhafte  JZähne)  rundes  Kinn.  Den  al.  Dec.  1814.  Kön.  Oberamt.

 

r—i

Stueegart.  In  dem  Gebäude  des  Königl.  General=  Postamts  dabier  werden  bis  Dienftag
den  34.  Jan.  mehrere  entbebrliche  Cahrnis=  Stücke,  bestebend  in  einer  alten  Chaise,  einem  Postwagen,
  Gestell,  einem  starken  Quantum  altes  Rad.  Reif,  und  sonstiges  Eisen,  alte  kupferne  und
mössingene  Waagschaalen,  mössingenes  und  eisernes  Gewicht,  und  eine  alte  GSchnellwaage  im  öffentlichen
  Aufstreich  zum  Verkauf  gebrache  werden,  wobei  die  Kaufs.  iebhaber  Vormittags  um  10  Uba
sich  einfinden  wollen.  Den  7.  Jan.  1815.  Die  zum  Verkauf  dieser  Effekten  angeordn.  Commisslon.

LRudwigskurg.  Die  keferung  der  für  die  Königl.  Feuer.  Werkstätten  und  in  das  Königl.
Gießhauß  erforderlichen  büchenen  Prüzel=  und  auch  tannenen  Koblen  auf  den  Jabres,  auf  vom  i
Mecs  2315.  bis  dahin  1616.  wird  am  Samstag  den  a8.  Jan.  d.  J.  Vormittags  10  Uhr  in  der  Kanzlei
  des  Königl.  Arsenals  öffentlich  verabstreicht  werden.  Es  wird  desbalb  diese  vorzunebmende  Verhandlung
  mit  dem  Beisaz  zu  Jedermanns  Kenmeniß  gebrachr,  daß  die  Akkords,ustige  sich  mic  einem
        <pb n="23" />
        21

obrigkeitlichen  Zeugnig  über  die  in  Handen  habende  Mittel  zur  chä#igen  Ausföhrung  des  sebe  beden
tenden  Akkords  auszuweisen  haben.  Den  10.  Jan.  1815.  Königl.  Arsenal-Direc###on.

Horb.  Das  Cemeralamt  Horb  ist  allergn  digst  legitimire  worden,  von  jefo  an,  on  den  Herbee
Frucht-Markt"  Tägen  mehrere  Erucht,  Gattungen  in  das  städtische  Kaufhaus  bringen  zu  lassen,  und
ziu  verwerkhen,  damit  der,  welcher  Früchten  daselbst  sucht,  solche  antreffen,  und  der,  welcher  derleichen

  zu  ver  kaufen  hat,  durch  diese  Anordnung  veranlaßt,  Abnehmer  zu  finden,  deste  gewißer  die
ussscht  haben  möge.  Als  Frucht,  Markt=  Täge  #nd  ausersehen,  jeder  Montag  und  Donnerstag,
mo  bereics  von  den  Cameralamts=  Kästen  zu  Erreichung  dieses  Jweks,  Rogoen,  Dinkel,  Haber  u.
Gersten,  auch  Schotten  oder  sogenanme  Grözel-  Fruchten  zur  Versilberung  gnadigst  angewlesen.  Den
14.  Jan.  1915.  Kön.  Cameralverwalter  Dibold.

Niedlingen.  Aus  der  Schuldenmaße  des  biesigen  Bürgers  urd  Jieglers  Michael  Zieglet
wird  die  städtische  Erblehen=  Jicgelhütte  samt  Haus  und  Güter  entweder  verkauft,  oder  auf  mehrece
Jadre,  je  nachdem  sich  kiebbaber  zeigen,  verpachtet  werden.  Die  zu  verkaufende  oder  verpachtende
Ohjekte  bestehen  neben  der  Jiegelhürte-Gerechtigkeit  in  einem  a  stekigern  Wohnhaus  tamt  Scheuer
und  Stallung  uncer  einem  Dach,  einer  Jiegelbütte  samt  Hofraithe,  einem  Wurtgärtlen  beim  Hausz
in  dem  wohlgebauten  Viegelofen  können  200  Schfl.  Kalk,  c000  Etäk  Jiegelstemn,  und  7000  Stäk
Dachblatten  eingelegt  werden.  Aus  dem  hiesigen  Seade,  Steindruch  werden  sährlich  die  benörbigten
Seeine  gegen  einen  Brecherlohn  von  #  fl.30  kr.  per  Met  abgegeben.  Auch  Und  à  Ichri.  Garten
nächst  der  Ziegelh#tte  gelegen,  und  zum  reimgraben  bestimmt,  als  Verkaufs-Obsecte  vorhanden.
Bei  der  Berbandlung,  welche  am  Diem#'kag  den  31.  Jan.  16#5.  Morgens  9  Uhr  auf  hiestgem  Ratb-*
  vorgenommen  wird,  werden  nur  solche  Individuen  zugelassen,  welche  sich  über  die  erlernée  Ziegr#.

  Profeion  als  Meister  gehörig  ausweisen,  eine  Caution  von  600  fl.  entweder  in  liegenden  Gus
tecn  oder  gerichtlichm  Otligationen  stellen,  auch  wegen  ihres  Prädikats  mit  obrigkeitlichen  Zeugnislen
  ausweisen  können.  Den  29,  Dec.  1614.  Kön.  Oberamt.

Tutelingen.  Bei  der  hleslgen  Cameralverwaltung  ist  ein  Vorrath  an  Gerste  von  1815.  und

1#  fail.  Auch  Und  folgende  Früchte  vom  Jabr  18145.  zum  Verkauf  ausgesezt,  nemlich  Kernen,

Koggen,  Mühlkorn,  Erbsen,  Linsen,  Wicken,  Bohnen  und  Mischling=  Früchte.  Die  Liebhaber  können

  gröffere  oder  kleinere  Parthien  davon  gegen  baare  Bezahlung  zu  kaufen  bekommen.  Den  15.
-#San.  1815.  Kön.  Cameralverwaltung.

Balingen.  Da  zu  der  auf  den  g.  Rov.  v.  J.  ansgeschriebenen  Schaafweld,  Verleihung  dee
Commun  Unterdigisheim  sich  kein  Licbhaber  gezeige  dat,  so  ist  zur  neuen  Verleihung  Samstag  der
Jan.  anberaumt.  Die  Liebhaber  werden  hiemit  eingeladen,  sich  an  gedachtem  Tag  Vormittags
’#  Ubr  auf  dem  biesigen  Rathbause  mit  Meister,  und  Concessions,  Briefen  und  obrigkeitlichen  Pernögens,
  Zeugnissen  einzufinden,  wobei  noch  bemerkt  wird,  daß  die  Waide  mit  150.  Stück  JZuche#  oder
Hummelwaar  beschlagen  werden  darf.  Den  10.  Jan.  1815.  Kön.  Oberame.

Geiglin  8  en  an  der  Staig.  Bermoͤg  erlessenen  allerboͤchsten  Deerets  vem  26.  Olt.  lo.  J.
sind  fuͤr  den  Koͤnigl.  Marstall  Stuͤttgart,  auf  den  Köͤnigl.  Fruchikaͤsten  1200  Schfl.  Haber  angewlesen
  worden,  deren  Beifuhr  durch  öffentliche  Abstreichs=  Aktorde  gescheben  muß,  hierzu  wird  nun
Donnerstag  der  26.  diß  anberaume,  an  welchem  Tage  Rachmittags  2  Ubr  diesenige,  welches  dieses
Haber,  Fuhrwerk  zu  ubernehmen  kust  haben,  #ch  bei  der  unterzeichneten  Sitelle  einfinden  können.
Den  9.  Jan.  1815.  «  Koͤn.  Cameralamt.

Gottes  zell  bei  Smuͤnd.  Da  der  bisherige  Paͤchter  des  Gotteszellschen  Maierei-Guts  die
contraktmaßige  Aufstellung  des  Viebstands  in  den  Maierei-Gebaͤuden  verweigert  hat,  und  der  Anufkindigung
  des  Pachtes  unter  dem  ausdruͤklichen  Vorbehalt  des  Regresscs  an  jenen  durch  die  allerboͤchste
  Resolution  vom  asten  v.  M.  Ktatt  gegeben,  auch  eine  Wicderver  leihung  ren  Gerrgii  ##15  an
auf  fernere  9  Jahre  allergnärigst  angeordner  worden  ist,,  so  wird  diese  Wiederverpechtung  bis  Mittwoch
  den  1.  Febr.  Vormitrags  ?  Uhr  auf  dem  hiestsen  Rathhauß  vorgenommen  werden,  wobei  ch.
die  #iebhaber  mit  obrlskeitliches  Certifkaren  zu  legitimiren  haben,  daß  sle  ein  gures  Prädilar,  die
        <pb n="24" />
        22
—

erfotderliche  landwirthschaftliche  Kenntniße  und  ein  zurelchendes  Vermdoͤgen  besijen,  um  eine  Weal-Eaution
  von  wenigstens  :200  fl.  leisten  zu  können.  Die  in  diesem  Malereigut  gebörig  mit  Wirthcchafis.
  Gerechiulgkeit  verbundene  und  ganz  nahe  an  der  Hauptstratze  legende  Gebäude  besteben  in  einer
  geräumigen  Wobnung  mit  einer  großen  zweisteckigten  Stallung,  einer  gedoppelten  Fruchtscheuer
und  Maststallung  nebst  einem  gewolbten  Keller  und  einem  besondern  Wasch,  und  Balhanß.  Codann
gebbren  an  Gütern  biczu:  5s0  Merg.  14  Vril.  14  Rurden  Wiesen,  und  27  Morg.  41  Veel.  Aeker.
Semrllich  biese  Grundstücke,  deren  Metzgehalt  nach  der  vorgenemmenen  neen  Vermessung  bei  der
Verpachtung  bestimmter  angegeben  werden  wird,  liegen  ganz  nahe  bei  den  Maierei,  Sebäuden,  sind
Tium  Hespital  Gmuͤnd  zebendbare  Aeker  ausgenommen,  von  aller  Zehend-  Steuer-  Guͤlte-  und
Zins,  Abgabe  frei,  und  werden  dem  neuen  Pachter  in  gutem  Justand  übergeben  werden.  Den  9.
Jan.  18618.  Landvogtei.  Steueramt  an  der  Fils  und  Rems  und  Cameralamt  Gmünd.

Markgröningen,  Oberam'ts  Ludwigsburg.  Der  Bestand  der  biessgen  Sommer-  und  Winter.
  Schaafweide  geht  auf  nächst  Michaelis  zu  Ende.  Sie  wird  deswegen  kenstag.  den  14.  Febr.
Vormittags  9  Uhe  auf  bieslaem  Ratbhauft  wieder  auf  weitert  3  Jahre  an  den  Meistbictenden  in
Lacht  bingegeben  werden.  Von  toso  Stök  Schaafen,  welche  die  hiessge  Waide  ernahrt,  werden
einem  Beständer  350  Stäck  zu  balten  überlassen,  die  übrige  700  Stük  aber  der  Börzerlchaft  einzuschlagen
  vorbehalten.  Ein  Bestaͤnder  genießt  unentgeldlich  das  hiesige,  vor  der  Stadt  liegende
Schaaßfhanßz,  in  welchem  ech  cine  bequeme  Wohnung,  eine  Scheuer,  dinhanguiche  Futterbehältniße
und  Stallungen  befinden.  Die  allenfalsigen  Liebbaber  muͤssen  sich  mit  Meister-  oder  Concessions-Briefen,
  und  obrigkeitlichen  Zeugmissen  über  ihr  Vermögen  und  ihre  Aufführung  legitimiren  können.
Den  13.  Jan.  1616.  Koön.  Beamtung  daselbft.

Murrbhardt  Da  durch  elngetretene  Umstände  die  schon  im  Sept.  v.  J.  41  eschrtebene  Vervachtung
  des  GSalpeter,  Regals  im  Cameral,  Oistrikt  dabier,  der  sich  inner  den  54  Oberdmiern  Baknana,
  Voalldorf  „Lorch  und  Weinsberg  erstreckt,  nicht  vor  sich  gegangen  ist;  so  wich  auf  allerböchsten
  Befehl  vom  7.  Dec.  1814.  die  Verhandlung  reswegen  auf  Donnerstag  den  3.  Febr.  d.  J.  noch,
mals  anberaumt,  und  daber  die  Pachtliebhaber  hiemit  eingelaren,  ssch  gerachten  Tags  Vermittags
1  Uhr  hiejzu  in  der  Königl.  Cameral=  Amtsstube  einzufinden.  Den  14.  Jan.  1815.

Kön.  Cameralverwaltung.

 

Rekar,-Tenzlingen.  Da  fich  die  Cemmun  Rekar,  Tenzlingen  entschlossen  hat,  ibre  Schaaf,
weide,  die  bisher  mit  dürgerlichen  Schaafen  beschlagen  gewesen,  von  Georgi#  1915  bisz  1818  össent-  *
lich  zu  verleiben,  zu  welchem  Ende  auch  der  Wardgans  selbst  um  ein  bedeucendes  vergröfsert  worden,  "
so  daß  ein  Bestaänder  450  Stöck  Juchtwaar  aufzuschlagen  im  Stande  ist,  so  werden  biemit  diejenige
Schäfer  und  berechtigte  Schaafbalter,  welche  zu  dieser  zut  gelegenen  und  gesunden  Waide  kust  har-  ".
#en,  eingeladen,  üch  bis  Freitas  den  10.  Febr.  Vormittags  11  Uhr  auf  dem  Rathhaus  in  Kekar-Tenzlin#en
  einzusinden.  Den  15.  Jan,  1815.  Kön.  Oberame.  1#

Schorndorf.  Permäög  allerhöchsten  Decreis  Königl.  Hochpreisl.  Krondomainen,  Section  vom  *
2#0.  Dec.  16414.  sollen  nachbemerkee,  dem  allhieslgen  Hospital  zugehèrige  Realitäten,  wiederum  auf  1
6.  oder  1#  Jahre,  nach  dem  Wunsch  der  Bettand-##iebhaber,  alv#a  ratilicatione  entlich  ver-  *n
vachtet  werden,  als  eine  Mablmüble,  mit  4  Mablgänsen  und  1  Gerbqang,  mie  denen  jur  Wobnung  "
gericheeten  Gemächern  und  Stallungen,  und  3  Morgen  Wiesen  und  Garten,  eine  nächs  der  Mahlwöble
  befundliche  kobmüble.  Ferner  eine  gleichfalls  zur  Bewohnung  eingericheete  Schleismüble.

Zu  dieser  Werbandlung  ist  Montag  der  30.  Jan.  I.  J.  anberaumt,  an  welchem  Tag  Morgeng  #  Uhr  *
die  Lichhaber  in  dem  Hospital-Schaͤude  sich  einfinden,  und  unter  Vorlegung  obrigkeitlicher  Zengunis-#e
  Uder  ihre  Tächtigkeit  und  Cautionsfählgkeic,  der  öffentlichen  Verpachtung  anwohnen  wollen.  *Elß.

Kön.  Stiftungs-Verwaltung.

Winnenden.  Nach  allerhöchstem  Befebl  vom  14.  dii  soll  die  der  Königl.  Hof=  und  Demal"  6%#  ror

n#  eaf  dem  Dezgenbof  zustebende  Sommer,  und  Winter,  Schaafweide  nochmals,  je  nachdem  n,
&amp;amp;dr  rirbhaber  zeigen,  entweder  als  Wintcrurg  oder  als  Sommerwide  oder  aber  vereint  zur  öfiu,  7
Diese  Woite  darf  mit  Ko  Stück  beschlagen  werden,  %  155

lichen  Verleihung  gebracht  werden.
        <pb n="25" />
        23

ören  biezu  1z  Morg.  sunächst  dem  Hof  llegende  Wiesen;  der  Beständer  bekommt  elnen.  Stall  zum
überwincern  der  Schaafe,  nötbigen  Plat  zum  Aufdewahren  des  Furters,  Wohnung  für  sich  und
seinen  Knecht,  und  dauert  der  Bestand  3  Jahr  von  Georgi  1615  —  1316.  Oiese  Verleihung  wird
Samdag  den  8.  Jan.  4615.  Bormittass  ?  Udr  in  hiesiger  Cameralverwaltung  statt  finden,  die  Lie
citanten  müssen  sich  mit  ebriskeitlichen  kanen  ausweisen  können,  daß  sie  einem  solchen  Bestand
vorjusteben  tüchtig  sind,  binlängliches  Vermögen  bestzen  und  das  Meisterreche  oder  die  Erlauduit  zu
Eungebuns  eines  Schäferei,  Paches  erhalten  haben.  Der  Auffarts.  Termin  ist  6  Tage  vor  George#

18°5  bestimm'.  Den  zo.  Dee.  1314.  Kön.  Cameralamt.
Zwiefalten.  In  Gemäsbeit  höchsten  Oecce  vom  a8.  Der.  1418.  soll  vie  bisberige  berrschaftliche
  Wagnerei  dahier,  nun  als  Küferei,  bestebend  in  einer  heisbarm  Werkstatre,  Geratb,  Kammer,
  und  einer  Wohnung  auf  9  Jabre,  von  lichemen  1618  bitz  19a4  verpachtet  werden.  Solches
wird  mu  dem  Bemerken  bekannt  gemacht,  dat  die  Aufstreichs,  Verhandlung  Moncag  den  go.  Jan.
amerslamelichen  Bureau  vor  sch  gehe,  und  dle  Lachtliebhaber

d.  J.  Vormirtcags?  Ubr  in  dem  4
eberamlich  gestegelte  Zeugnitze  über  Pradikat  und  Vermögen  beizubringen,  auch  der  Beständer  eine

Caunon  von  wentgstens  too  fl.  einzulegen  habe.  Den  7.  Jan.  1615.  K.  Camcralverwaltung.
Stuttgart.  Deinich  Röbrig  von  bier  gebürtig,  welcher  bei  dem  Königl.  Garde,  Regimene
zu  Fuß  als  Gemerner  stand,  ist  den  11.  Nov.  15615.  aus  der  Garnisen  Stuttgalte  deserurt;  es  werden
  deshalb  alle  Milicair  =  und  Civil  Behörden  ersucht,  auf  dentelben  fabnden,  und  ihn  im  Bettetungsfall
  an  das  Regiments-  Commando  allhier  einliefern  zu  lassen.  Den  12.  Jan.  1618.
Königl.  Stadt,  Oireceion.

 

Mergentbein.  Die  Conscriotionspflichligen  Michael  Kempf,  Zimmermann,  und  Georg  Jos
sepbe  Webeer,  Seeinhe#uer,  beide  von  Mergentheim,  welche  bei  der  Jahrsmusterung  r81/1.  nicht  erschienea
  sind,  werden  diemit  zum  dritten,  und  leztenmal  aufgesordert,  sich  binnen  4  Monaten  zur  Con-Krip#tion
  zu  Kellen,  widrigenfalls  ihr  Vermögen  der  Confiscation  unterworfen  —  wir  64.

n.  Oberam

Rekarfulm.  Johann  Dionis  Bender,  Mezger  von  Ecrlenbach,  und  Franz  Heinrich  Joseph
kindau  von  Bötungen,  daben  sich  bei  der  Jahrsmusterung  von  1813.  nicht  gestellt,  und  auf  die  er
e  Vorlavung  vom  s.  Mai  1615.  in  ihr  Heimwesen  nicht  begeben,  diese  werden  durch  gegenw#r#tige
Eiittal--adung  unter  Anberaumung  eines  4  monatlichen  Ternuns  zum  zweitcenmal  um  so  mebr  zur
unverzüglichen  Rükkebr  in  idre  Heimath  und  unverweilten  Stellung  vor  das  idnen  vorgesezte  Obceamt
  aufgefordert,  als  im  Fall  #paterer  Stellung  sle  geschär'tere  körperliche  Strafen,  veclängerte
Milirair=  Dienstjeic,  und  nach  Ablauf  der  vorgeschricbenen  Fristen,  die  Cenftcatten  ibres  gegenwartigen
  und  des  ihnen  während  ihrer  gesezwidrigen  Abwesenbeit  noch  künfeig  anfallenden  Vermögens
unvermeidlich  zu  gewarten  haben.  Kön.  Oberamt.

Böblingen.  Da  der  Gemeine  Jobannes  Reichere  von  Ebningen,  hiesizen  Oberamts,  vom
Königl.  Infanterie=  Regiment  Nr.  3.  zu  Anfang  des  vorigen  Monais  im  Ulloub  desertict  ist;  so
werden  alle  Milicair=  und  Cioil,  Behörden  gesiemend  ersucht,  ibn  im  Berretungs  falle  an  das  Regiments
  -CCommando  oder  an  das  hiesige  Oberame  einzuliefern.  Den  9.  Jan.  i8i5.  K.  Oberamt.

Brackenbeim.  Der  bei  dem  Linien=  Infanterie.  Regiment  Nr.  5.  gestandene  Gemeine  Jakob
Baumann  von  Spielberq,  ist  am  1g.  Dec.  v.  J.  aus  der  Garnivson  Ellwangen  deserect.  Alle  betreffenden
  Behsrden  werden  dader  Kiesiend  ersucht,  denselben  auf  Berceten  arretiren  und  wohlverwahrt
  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  10.  Jan.  1615.  Kon.  Oberamt.

Leonberg.  Der  bei  dem  Königl.  Invalden=  Corps  gestandene  Gemeine,  Gottlieb  Möglin  von
Mügchingen  gebür#,  Kt  am  16.  Dec.  1314.  aus  der  Garnison  Stuttgart  desertirt.  Alle  und  jede
Milicair,  und  Civil=  Bebörden  werden  daher  ersucht,  auf  diesen  Deserseur  fahnden,  ibn  im  Betrexungs=(:#l
  arretiren,  und  wohlverwahrt  an  sein  Corps  oder  an  unterzcichnete  Stelle  Splesenn  zu  rlassen.
n.  cramt.

Den  ö.  Jan.  1615.
        <pb n="26" />
        24

   

Zaupheim,
Mecht  auf  Güter  und
vatim  consticuirt,  zu
beim,  und  uncerm
in  Handen  habende
lassungsfall  daraus
Nommen  bei
theiis  keine
hat  slch  aber
men  seyen.
-

  

pri-*

  und  Laupworden,
  ihre
des  im  Unter-Recht
  ge-Terminen

detz  Geschsfe#s
nachgekomvon
  heu-Orte:

mit

-

   
    
       
     
 
   

  

t  auf  das

is  zu
waren.  Bei

   
  
  

     
 
  
  

  
 
    
    

 
  

1

 
  

-

 

 
 

1814.  -  Kän.

  

2

 

 

Zudwigsburg.  In  der  Nacht  vom  ?.  auf  den  soten  dieses  Monses  wurde  der  Dienstmmed
  des  Ochsenwirtos“  Würtb  in  Möglingen  mittelst  gewaltsamen  Einbrochs  felgendes  entwendet:
#n  Geld  go  kr.,#1  filberner  Ring,  1  blauer  Wifflingrock,  1  schwarz  gestreifter  dito,  :  ganz  neue
roth  gestreifte  dito,  1.  kotunener  Kittel,  1  Barchent  Schurz,  1  stoffene  Haude,  welche  im  Stal
wieder  gefunden  wurde  ,  2  zisene  dito,  1  baumwollen  Tüchle  mie  blauem  kauf,  rerbgeftreifte  dico,
u  schwarz  halbseiden  dito,  à3  renstene  Hemder,  2  paar  baumwollene  Strümofe.  Alle  Justiz=  und  Polizei=
  Stellen  werden  ersucht,  sowohl  auf  den  Oieb,  als  die  entwendeten  Effekten  fadnden,  und  er-Keren
  im  Betrcungsfall  an  die  unterzeichnete  Stelle  gegen  Erfaz  der  Kosten  einliefern  zu  lassen.  Den
12.  Jan.  1815.  Koͤn.  Oberanu.

Heilbronn.  Der  wegen  Edebruchs  in  z  monatlicher  Festungs-Arbeit  veruertheilte,  hienach
Kgnalmrte  Schaafknecht,  Heinrich  Demmler  von  Laufen,  shat  stch  vor  Einlauf  des  allerhoͤchsten
Straf-  Ertkenntnisses  von  8  entfernt  und  konnte  bis  seze  nirgends  ausgekundschaftet  werden.
Derselbe  wird  daber  hiemit  öffentlich  aufgefordert,  vor  unterzeichneter  Stelle  ###rscheinen;  und  werden
  zugleich  alle  Hoch=  und  Wohllöbl.  Obrigkeieen  ersucht,  auf  ihn  zu  fahnden,  und  ihn  im  Berretungsfall
  gegen  Kosten=  Ersatz,  wobloerwahrt  hieher  zu  liefern.  Eignalement.  Demmler  i#tt  97
Jahr  alt,  5°  9“  gros,  untersezter  Statur,  geht  etwas  gebükte  hat  ein  dreites  Gesicht,  bleiche  Farde,
  starken  Bakendart,  draune  Haare  und  Augenbraunen,  graue  Augen,  spizige  Nase,  kleinen  Mund,
magere  Zähne,  HKi  vordern  ciwas  abgeschlisfen)  rundes  Kinn,  mit  einem  Grübchen,  und  gerade
Beine.  Seine  Kleiduns  bestand  vor  seiner  Entweichung  in  einem  dunkelblon  tächenem  Wammes,
barshetner  roth  und  blau  Stkeitt  Weste,  einem  gelben  Halstuch,  weißen  Pantalons,  Bändekuhen,

  weiß  wollenen  Strümpfen,  und  einem  aufseschlagenen  Hut  mit  einem  Sammet=  Zand,  wie
ihn  die  Schäfer  gewöhnlich  tragen.  Den  147.  Jan.  1315.  Kön.  Oberame.

Marbach.  Gestern  Abend,  zwischen  s  und  §  Uhr,  sind  aus  einem,  nur  eine  halbe  Stunde
lang  vor  dem  Wirtbshaus  zum  Rößlen  in  Rielingsbausen  gestandenen  Schlieten  solgende  in  ein  wei-##e
  Tüchlein  eingewikcelt  Fewelsne  Frauenzimmer,  Kleidungs-Stäücke  entwendet  worden:  1)  11schwarz
Kidener,  mit  rotb  gestreiftem  Zeug  gefutterter,  neuer  Usberrock;  2)  weiß  und  violet  gestreiftes,
lienes  Kleid;  3)  1  rotbes  Casimir-Halstuch  mie  Blümchen  und  Franzen  bi.  4)  1  Cbemisett#e  von

repp;  5))1  neues  Hemd,  mit  dem  Buchstaben.  M.  C.;  6)  1  paar  S##rümpf,  blau  gezeichner,
und  7).1  Schnupftuch  mit  der  Rummer  12.  und  den  Buchstaben  M.  O.  Von  dem  Thäter  hae  man
noch  leine  Spur.  Der  Werth  der  weggenommenen  Kleider  wird  auf  so  fl.  geschäzt.  Man  bringe
diesen  Diebstahl  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß,  mit  dem  Ersuchen,  eine  Anzeige  bieher  ju  machen.
#obalt  von  dem  Dieb,  oder  der  Waare  etwas  bekannt  werden  sollte.  Den  "—  u  83
n.  Oberamt.
        <pb n="27" />
        Nro.  4.  1  815.  25

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

 

Samstag,  28.  Jan.

 

Werschrift  die  Inventur  und  Theilungs  *  Kosten  betreffend.

Da  Se.  Königl.  Mas.  zur  Sicherstellung  der  Unterthanen  gegen  Willkühr  und
Unordnungen  in  Anrechnung  der  Inventur  und  Theilungs-Gebühren  eine  zwekmäßigere
und  gleichförmige  Geschafcs=  Behandlung  in  Absicht  auf  die  Revision,  Decretur  und  Ausbezahlung
  solcher  Kosten  allergnädigst  anzuordnen  geruht  haben,  so  werden  hierüber  ndhere
  Vorschriften  ertheilt:

1)  Die  Inventur  und  Theilungs=  Kosten,  welche  äm  Schlusse  sedes  solchen  Geschaf,
tes  specifisch  zu  berechnen  und  beizusegen  sind,  sollen  zwar  sogleich  nach  Vollendung  der
Arbeit,  wie  bisher  von  dem  Theilungs-Actnar  eingezogen)  jedoch  an  sämtliche  Partici,
panten  vor  erfolgter  oberamtlichen  Decretur,  deren  weiter  unten  gedacht  werden  wird,
nicht  mehr  als  drei  Viertheile  des  ganzen  aufgerechneten  Betrags,  nach  dem  einem  Jeden
  gebührenden  Antheile,  vorschußweise  ausbezahlt,  das  ubrige  Liertel  aber)  nebst  der
unten  zu  bestimmenden  Eneschädigung  für  den  Revisor,  muß  bis  zu  erfolgtrr  oberamtlichen
  Decretur  bei  dem  Gerichte  dessenigen  Ortes,  wo  das  befragte  Geschäft  vorgenommen
  worden  ist,  urkundlich  hinterlegt  werden.  Erst  nachdem  der  Aktuar  das  Inventurund
  Theilungs-Geschäft  mit  oberamtlicher  Koste  1  Decretur  wieder  zurnkerhalten  hat,  sind
die  dekretirten  Kosten  an  sämtliche  Prätendenten  vollends  auszubezahlen,  worauf  dann
die  Smpfangs=  Bescheinigung  von  sedem  derselben  dem  Kosten=  Berzeichnisse  beigefügt,
der  etwaige  Betrag  der  Durchstriche  hingegen  an  die  Interessenten  zurülgegeben,  und
von  ihnen  der  Rückempfang,  oder  daß  nicht  mehr,  als  dekretirt,  bezahlt  worden  sei)  beurkundet
  werden  muß,  sofort  aber  die  Inventarien  und  Theilungen  zum  Behuf  der  Prüfung)
  ob  der  lettgedachten  Vorschrifr  gibuhrend  nachgelebt  worden  sei,  nebst  der  bereitsoben
  erwähnten  Revisions-Gebühr,  dem  Commun=  Rechnungs,  Revisor  wieder  zu  übersenden
  sind.  «

2)DenStadt-undAmtsschreilsemwirdeszurbesondcmPflichtgetnachk,sogleichs
nachdem  die  Inventuren  und  Theilungen  in  einem  Orte  beeudigt  sind,  und  sie  die  des-
        <pb n="28" />
        halbige  Verdienst-Berechnung  ihrer  Substituten  und  Gehuͤlfen,  fuͤr  deren  etwaige  ungebührliche
  Anrechnungen  sie  nach  den  Gesetzen,  verantwortlich  (leben,  eingesehen  haben)
diese  Aktenstücke  mit  einem  Verzeichmisse,  worin  zugleich  der  Akenar,  welcher  das  einzelne
Gehest  ausgearbeiter  hac,  namentlich  aufzuführen  ist,  dem  Commun,  Rechnungs,  Revisor
zuzustellen.  ·

z)  Den»So-Immu-RechnungziRcvisorenistdieRevisionallekJnventursundTheii
lungspKostenübektkagemStehobenzudiefemEnde

s)dieihnenvondenStadt-undAmtsschkeibeknübergrbeneanventatimundTheia
lungen  in  Hinsicht  auf  die  Kosten-Anrechnung  nach  den  bestehenden  gesezlichen  Normen,
ohne  Aufenthalt  zu  revidrren,  ein  Protokoll  über  die  solchergestalt  vorgenommene  Revision
zu  führen,  darin  die  Tage)  an  welchen  das  Geschäft,  ingleichem  den  Namen  des  Sradtund
  Amreschreibers,  oder  des  Subsittuten,  von  welchem  es  bearbeicet  worden,  so  wie
den  Belauf  der  etwa  angerechneten  Reisekosten  zu  bemerken,  und  beizufügen,  eb  und  was
sie  bei  jedem  einzelnen  Geschäfte  zu  moderiren  oder  zu  durchstreichen  sich  verpflichtec  gesehen
  haben.

Aus  welchen  Gründen  moderirt  worden,)  ist  auf  dem  Inventur=  und  Theilungs-Instrumente
  seibst,  wenn  es  der  Raum  gestattetso  kurz  als  möglich  beizusetzen)  sonst  aber
in  einer  besondern  Beitage  anzuzeigen,  damit  das  Oberamt,  welchem  nach  vorgenomme,
ner  Revision  die  gedachren  Instrumente  nebst  dem  s#e  begleitenden  Berzeichullse  zu  übergeben
  sind,  diese  Gründe  zu  prufen  im  Scande  sei.

Soviel  noch  insbesondere  die  zuvor  brrührten  Reisekosten  betriffe;  so  wird  zur  Her,
stellung  einer  Con##role  U#b#das  Ganze  der  deßfalsigen  Aufrechnung  jedes  einzelnen  Amtsschreibers
  und  Syue##curen,  und  zur  Bewirkung  einer  gexauen  Befolgung  der  gegen  unnöthige
  Vervielfältigung  solcher  Reisen  bereits  bestehenden  gesezlichen  Verordnungen  den
Commun=  Rechunungs  Nevisoren  zur  Pficht  gemacht,)  alle  diesenigen  Reisekosten,  welche
ste  in  Commun,  und  andern  ihrer  Revision  unterworfenen  Rechnungs  Geschiften  angerechnet
  finden,  in  ein  beionderes  Verzeichniß  mit  Bemerkung  der  Namen  der  Empfaͤnger,
  einzurragen,  aus  diesem  Verzeichnisse  und  dem  oben  angeordneten  Inventur=  und
Theilungs  Kosten,  Revissons,  Protokolle  jedes  Jahr  auf  Georgii  eine,  so  viel  mölich  fun'
warische)'  Ucbersicht  zu  fertigen,  und  dieselbe,  mit  angehängtem  Guctachten  im  Falle  eines
encderen  Uebermaßes,  dem  Oberamte  zur  weitern  Verfüqung  zu  übergeben.

P,  Für  dieses  der  Commun,  Rechnungs,  Revisoren  übertragene  Revissons  Geschäft,
und  den  hiebei  erkorderlichen  Aufwand  an  Schreibmaterialien  wird  denselben  eine  Enefchedigung
  mir  Einem  Kieuzer  drei  Hellern  von  jedem  Gulden  der  Inventur,  und  Theilungslungs,
  Kesten,  nach  dem  unrevidirten  Betrage  derselben)  sedoch  ohne  Einrechnung  des  darunter
  begriffenen  Belaufs  der  Kesten  für  Stempelgebühren,  hiermit  ausgesezt:  welche  (#e,
luh  auf  dem  Imentr=  und  Thrilungs,  Instrumente  sogleich  den  übrigen  Kosten  beizusehzen,
  mir  letrern  zugleich  kurch  den  Aktuar  einzuziehen,  und  sodann  seiner  Zeit  dem
Dviser  zuzuferrigen  ist.  Sollte  sedoch  wegen  übertriebener  Anrechnung  eine  weitläuflgere
Uncersichung  gepflagen  werden  müssen,  und  dieselbe  für  den  Stadt=  und  Amtsschreiber
oder  Sutstienren)  neben  etwaiger  Bestrafung,  die  Verurtheilung  in  den  Kesten,  Eria
zur  Folge  haben  #0  kann  der  Schuldige  zur  Bezahlung  eines  weitern,  mit  der  Schwie-
        <pb n="29" />
        27

rigkeit  und  dem  Umfange  des  Untersuchungs,  Geschéfes  im  Berhaͤltniß  stehenden  Revißons,
  Berdienstes  an  den.  Revisor  angehalten  werden.  Sndlich  liegt.

e)  den  Revisoren  ob,  in  den  ihnen  nach  geschehener  Ausbezahlung  des  dekretieten
Kosten=  Betrags  obgedachtermßen  wieder  zukommenden  Inventur,  und  Theilungs,  Insirumenten
  nachzusehen)  ob  für  die  Ausbezahlnag  jener  Kosten  gehörig  auittirt,  auch  von  den
Interessenten,  daß  ihnen  nicht  mehr)  als  der  dekretirte  Betrag)  abgenommen  worden,
nach  obiger  Vorscheift  beurkundet  sei,  wy  sodann  diesenigen  dieser  Aktenstücke,  bei  welchen
  noch  ein  Anstand  obwaltet,  dem  Oberamte  zur  weiteren  Verfogung,  die  übrigen
eber  der  betreffenden  Stadt=  und  Amtsschreiberei  zur  Außbemghrung  in,  der  Registraeur
zuzustellen  sind.  "  «  "

0DieAufsichtüberdassnventukiundTheilungosKosteniWesenimAllgemeine-»
die  Prüfung  und  Enescheidung  der  von  den  Revisoren  vorgelegten,  einzelnen  Anstände
so  wie  die  Kosten-Decretur,  gehört  zur  Amts-Obliegenheit  der  Oberams#eute.  Diese  haben
  solchemnach  ""·"

s)vondendurchbieRevisopenihnenübergrbenenJapenturenundTheilungmalsbald
  Einsicht  zu  nehmen,  sofort,  wenn  nichts  zu  erinnern  ist,  das  Kosten-Verzeich  iiß
mit  dem  oberamtlichen  Genehmigungs-Dekrete  zu  versehen,  wenn  aber  Durchftiche  von
dem  Revisor  gemacht  wordrn,)  die  von  demselben  deshalb  angeführten  Gründe  zu  prüfen,
nnd  hiernach  zu  beurtheilen,  ob  entweder  auf  der  Moderation  zu  beharren,  oder  ob  solche
gleich,  oder  etwa  nach  vorheriger  Vernehmung  des  Stadt,  und  Amtsschreibers,  oder  seines
  Substicuten,  wieder  aufzuheben  sei.  Damit  jedoch,  wenn  im  lezten  Falle  geg#en  ihre
Enescheidung  reclamirt  werden  sollte,  die  höhere  Behörde  um  fo  schneller  und  cherer  uber
dergleichen  Klagen  cognosciren  könne)  so  soll  im  leztern  Falle  über  diese  Aufhebung  und
deren  Gründe  ein  oberamtliches  Protokoll  aufgenommen,  und  solches  dem  Inventur,  und
Theilungs-Geschäft  selbst  beigeschlossen  werden.  ·  «

b)Si-Id«dieKosteasolchergcstaltdeckekirt,sobatdaöQberamtdiesnvenkucioder
TIcilungsiJnstkumentHnebstdemmehcgedachrenPeczeichnissederselbe-»ungesäumtcm
dmAktuakzumBehufdekweiternKostemAusbezahluagnachobigerBorschtiftzurükgei
d.-:Izulassenzwogegen  »

c)indemFalle,baßgroßeUntegelmjßigkeikenodekgarbctrüglichcAnrechnungeti
zimBorscheinkommensollten,zuvördecstdieStadt-und-Amtsschkeibek,oderderenGeh."-!sendeshalbvondomOöekamtezanerankwotktmzuziehetssinyuttdsodanndasRei

sultat  mit  Anschluß  des  Protokolls  an  den  Königl.  T#lch-Norh  gleichbald  einzuberichten
ist;  wie  denn
n;  d)  uͤberhaupt  die  Oberamtleute  nicht  nur  die  sorgfaͤltigste  Verrichtung  und  moͤglichste
  Beschleunigung  der  ihnen  selbst  hierunter  obliegenden  Arbeiten  sich  angelegen  seyn  zu
lassen,  sondern  auch  alles  Fleisses  darüber  zu  wachen  haben,  daß  fámrliche  vorstehende
UAnordnungen  von  den  übrigen,  hiebei  beschäáftigten  Ofsizialen  durchaus  aufs  gewissenhaf—
teste  und  pünktlichste  jederzeit  voll#ogen,  und  fernerhin  zu  keinen  gegründeten  Rlagen  über
gesezwidrige  und  unverhältnißmäßige  Kesten-Anrechnungen  Veranlassungen  gegeben  ver,
den  mögen.  Stuttg.  den  24.  Jan.  1815.  Kön.  Ministerten  des  Innern  und  der  J#ilz

Von  der  VLühe.  Graf  v.  Reischach
        <pb n="30" />
        #

ODie  Ubssderung  der  bisherigen  Medikamenten  Tare  betr.

Nachdem  die  s  durch  glürliche  rolscische  Ertignisse  ssch  veränderten,  Handelsverhal--nisse
  die  Anschaffung  mehrerer  Medicamentenu  Artikel  erleichtert,  und  ihre  Ankaufspreise
vermindert  haben)  so  ist  hiernach  die,  amaß.  Jan.  1812.  orgeschriebene  Medikamenten-DTare
  bei  verschiedenen  Arcikeln  so  abgesndert  worden)  wie  sse  in  nachstehendem  Verzeichnisse
  zur  allgemeinen  Nachachcung  mit  der  Weisung  bekannt  gemacht  wird  daß  es  im
übrigen  bei  der  Verordnung  vom  326.  Jan,  1812.  sowohl  in  Ansehung  der,  in  der  neuen
Taxre  nicht  genanncen,  Artikel  als  auch  in  Hinsscht  der  Nebenbestimmungen  inzwischen

 

noch  verbleibe.  Stuttgart,  den  3z.  Jan.  1875.  Ministerinm  des  Innern.
4%  Graf  v.  Reischach.
Medicinal=  Gewicht.
.  Medctameutc.  ...  tPiuadmseckotthmnttqusr.
Acctum  Ccamphoratum  —  —  —  —  —  4  kr.  —
Acetum  rubi  idaci  com  *x*  —  —  —  —  4  kr.  —
3)  Aloe  hepatica  —  —  —  —  —  —  10  kr.  —
n  —  Succotrina  —  —  —  —  —  —  —  6  kr.  1  kr.
Aqua  cinnamomi  simpler  —  —  —  –  45  kr.  4kr.  —
—  z  cydoniata  —  —  —  —  fl.  6  kr.  —
—  —  vinoss  eit  epirituosa  —  —  —  ltsi.  12ttr.  bkr.  —
3  Arcanum  duplicatum  —  —  —  —  1  —
3  Balsamum  Arcaei  —  —2  —  —  —  —  12  kr.  —
1%  Borax  raffinata  polverisals  —  —  —  —  —  12  kr.  2  kr.
Buyrum  de  Cacno  —  —  —  —  —  —  12  k
12)  Camphora  —  —  —  —  —  —  —  40  kr.  6  kr.
13)  Cantherides  Polverisatee  —  —  —  —  —  zo  kr.  Akr.
44)  Cardamomum  minus  pulr  erisatum  —  —  —  —  —  ökr.
15)  Caryophilli  aromatici  pulverisati  —  —  —  —  —  äkr
8  Coccionella  —  —  —  —  —  —  —  32kr.
Collapiscium  —  —  —  48  kr  7  kr
Corticis  Angosrst  verae  r  puleis  is  —  —  20  kr.  —
—  ulvis  sublilis  —  —  —  26  kr  —
19)  Curii=  Cinnamomi  Sinensi  bulvis  grossus  —  —  30  kr  —
Pulvis  sublilis  —  —  58  kr  —
a20)  —  —  neylomici  Pulvis  grossus  —  —  52  kr.  —
—  —  —  Daulis  subtilis  —  —  1  fl.  önr-  —
ax)  —  Chinae  electace  Pulvie  grossus  —  —  —  48  kr.  —
«  —  —  Puleis  subtilis  —  —  —  1fl.  4  kr.  —
43)  —  —  regise  verse  pulvis  grossus  —  —  52  kr  —
4  pulvis  subtilis  —  —  40  kr.  —
48  Flrosserr  Cinnamomi  «  —  —  —  —  10  kr.
44  cascarillas  et  mers7  piperitas  —  —  16  kr.  —
h  die  übrige  Elacosocchara  —  —  12  kr  —
a6)  Eliririnm  stomachicum  lhni  —  —  —  —  16  kr.  —
)LEstentia  cascarillse  —  —  —  —  —  —  12  kr  —
26  —  chinae  simij-lex  —  —  —  —  —  25  —
295)  Extracium  chinae  aquosum  —  —  —  —  —  —  zö  kr.
—  bopii  aquosum  —  —  —  —  —  —  24  kr.  12  Gr.  1kR
        <pb n="31" />
        29

 

 

 

-  Wohls«-senkt  tananzwelkotbthniuHSten.
ZUl-"oliaoonuaoinccgrs  —  —  —  —  —  —  12kr.
—  pul  verisata  —  —  —  —  —  1  kr.
—  wsarra  —  —  —  —  —  —  Gkr.
32:)  Gummi  arebicum  polverisatum  —  —  —  —  12  kr.
—  elemi  Pulrerzeazom  —  —  —  —  —  32  kr.
34)  —  mastiches  pulverisstum  —  —  —  —  24  kr.
35)  —  myerrbae  electae  pulverisat.  —-  —  —  —  22  kr.
36)  Inlusum  laxaü#vum  Viennense  —  —  —  —  6kr.
3)  Laipium  e  camphora  acetosum  —  —  —  —  ökr.
33)  Loudanam  liquidum  Sydenbanu  —  —  —  —  —  6  kr.
39)  Liqduor  s.  spiritus  mindereri  cum  aceto  coucentrato
paratus  —  10  kr.
40)  Macis  pulverisata  —  —  —  —  —  —  20  kr.
41)  Manna  clecta  —  —  —  —  —  —  10  kr.
42)  —  Seiciliona  8.  Calabrina,  Girace  —  —  —  12
43)  Moschus  orientalis  ex  vesica  —  —  —  —  —  —  r  tok.
40  Nuces  moschealac  pulverisatae  —  —  —  —  —  10  kr
45)  Opium  purum  pusverisatum  —  —  —  —  —  16  kr.  3  Gr.  1k.
45  Piper  album  —  —  —  —  —  —  20  kr.
4—  nigrum  —  —  —  —  —  —  10kr.
46)  Hadices  Lcacuanhac  verae  pulverisa1se  —  —  —  —  14  kr.  3  Gr.  1k7.
—  Jalappae  resinosae  pulverisatae  —  —  —  16  kr.  2  kr.
50)  —  Senecue  concisse  —  —  —  —  —  #16  kr.  —  «
—  —–  pulerisasse  —  —  —  —  —  24  kr.  —
51)  Saecharum  album  pulverisatum  —  —  ——  ökr.  1  kr.
52)  Sal  ammoniacum  depuratum  PDalverisstum  —  —  —  0  kr.
55)  Seminis  anisi  atellati  pulvis  grossus  —  —  —  10  kr.
—  —  —  poulvis  zubiilis  —  Q  —  —  20  kr.
5#)  -Spongia  maritima  combusta  —  —  —  —  30  kr
55)  Syrupi  aimplices  —  —  —  —  —  6kr.
5%  —  compoeiti  —  —  —  —  —  12kr.
8  Syrupus  chinae  —  —  —1  —  —  16  kr
53j  —  cinnamomi  eit  croci  —  —  —  —  10  kr.
40)  Tartarus  vitriolatun  —  —  —  —  —  ökr.
4q  Tinciturs  cinnamomi  concentrata  —  —  —  24  kr.
s  —-opiiEccarclisinccsryophyllis  —  —  —  —  4lr
62  —  tthebaica  Londinensi  —  —  —  —  —  ökr
8  Trageas  aromatics  —  —  —  —  —  16  kr.  —.
65%  Unguentum  Ccantharidam  —  —  —  —  —  12  kr.  2kr.

 

 

Die  Bittschriften  um  Ertheilung  der  Oemdgerechtigkeit  fär  einmäd'ige  Wiesen  betr.

Da  bisber  die  Bittschriften  um  Erctheilung  der  Oemdgerechtigkeit  für  einmddige
Wiesen  bald  bei  dem  K.  Finanz,  Departemenc,  bald  bei  dem  Departement  des  Innern
eingereicht,  und  bald  mit  oberamrlichen,  und  bald  mit  kameralamtlichen  Beiberichten  begleitet
  worden  sind:  so  wird  nach  gepflogener  Communikation  mie  Königl.  Finanz-Mini,
sterium  allgemein  bekannt  gemacht,  daß  derlei  Birtschriften  als  einen  Gegenstand  der
landwirthshafelichen  Polizei  betreffend,  künftig  ausschließlich  beim  Departement  des  Innern,
  Section  der  Commun,  Verwaltung  einzugeben  und  von  den  Oberämtern  die  Berichte

  darüber  zu  erstatten  seien.
        <pb n="32" />
        39

Den  Koͤnigl.  Oberaͤmtern  wird  hiebei  die  Belehrung  ertheilt,  daß  sie  vor  Ertheilung
  der  Beiberichte  jebesmal  mit  der  betreffenden  K.  Cameral-Verwaltung  daruͤber  Ruͤksorache
  zu  nehmen  haben,  ob  dieselbe  nicht  wegen  eines,  von  fruͤherem  Grundeigenthum
herrührenden  Vorbehalts)  oder  wegen  eines  herrschaftlichen  Weidrechts  bei  dem  Gesuche
uNeressirt  sey,  daß  sle  die  kameramtl.  Erklärungen  ihren  Berichten  beizuschließen  und  in
diesen  noch  insbesondere  anzuzeigen  haben:

1)  den  Meßgehalt  der  einmädigen  Wiese,  welche  in  eine  Oemdwiese  verwandelt  werden  soll,
a)  wem  das  Weidrecht  auf  derselben  von  der  Heu-Erndte  an  zustehe?  und
3)  ob  der  Eigenthümer  mit  dem  Weidberecheigten  wegen  des  demselben  für  den  Verlust
  des  Weidrechts  zu  leistenden  Ersazes  eine  gütliche  Uebereinkunfe  getroffen  habe?
Stutegart,  den  a1.  Jan.  1815.  Ministerium  des  Innern.  Gr.  v.  Reischach.
Die  Completirung  der  Kknigl.  Gensd'armerie  betr.

Da  bei  dem  Ersaze  des  Abgangs  der  Königl.  Gensd'armerie  auf  entlassene  noch  ledise
  Ercapitulanten,  welche  während  ihrer  Dienstzeir  im  Königl.  Militair  eine  gute
Conduite  gehabt,  auch  seit  ihrer  Beabschiedung  in  ihrem  Heimwesen  sich  regelmäsig  betragen)
  und  sonsten  die  bei  jenem  Corps  erforderlichen  Qualitäten  haben,  besonders  Rüksicht
  zu  nehmen  ist;  so  erhalten  die  Landvogteien  hierdurch  den  Auftrag,  über  solche  in
ihren  Distrikten  befindliche  Sxcapitulanten,  welche  in  die  Königl.  Gensd'armerie  aufgehommen
  zu  werden  wünschen,  ein  namentliches  Verzeichniß,  welches  ihr  Alter,  frühere
Dienstzeit  bel  dem  Königl.  Militaire,  Aufführung,  Permdgen,  Fähigkeit  im  Lesen  und
Schreiben  ausdrückt,  au  den  Unterzeichneten  einzugeben.

In  diese  Liste  können  unter  obigen  Bestimmungen  auch  diesenigen  Subsecte  besovders
  aufgenommen  werden,  welche  wegen  Feld-Dienstuntüchtigkeit  vom  Militaire  entlassen
  worden  find,  sedoch  für  den  Gensd'armerie-Dienst  noch  tauglich  seyn  dürfcen.

Wegen  der  Individuen  von  beiderlei  Cathegorien,  welche  zur  Aufnahme  bei  der
Gensd'armerie  für  tauglich  und  würdig  befunden  werden,  wird  sofort  spaterhin  das  Weitere
  bestimmt  werden.  Stuttgart,  den  2a.  Jan.  1815.

General=  Lieut.  Vice-Prásfdent  des  K.  Kriegs=  Depart.  v.  Phull.
Rechts-Erkennenige  des  Kön.  Obec-Justiz=  Colleglums.

1)  In  der  Appellations.  Sache  von  Künzelsau  zwischen  dem  Chirurgus  Bauer  dem
4ltern  allda,  Bekl.  Anten  an  einem,  und  dem  Georg  Andreas  Kegele  zu  Lipfersberg,
Kl.  Aten,  am  andern  Theill,  eine  Sntsch#digungsklage  betreffend)  wurde  die  Urthel  erster
Instanz  constrmirt  Stuttgart,  den  15.  Dec.  1814.

2)  In  der  Appellations-Sache  vom  Maulbronnischen  Oberamtsgevicht  zu  Knittlinzen
  zwischen  der  Königl.  Ober.-  Finanz-Kammer,  Section  der  Krondomainen)  Kl.  Antin,
und  dem  Rechnungs,  Revisor  Fink  zu  Beblingen,  als  Besizer  einer  Mühle  zu  Schüzingen,
  Bekl.  Aten,  die  Verbindlichkeit  zur  Hundsaufstokung  betr.,  wurde  unter  Reformirung
  des  erstrichterlichen  Erkenntnisses  der  Antin  besserer  Beweis  nachgelassen.  Seuttg.
den  16.  Dec.  1814.

3)  In  der  Uppellarions,  Sache  von  Weinsberg)  zwischen  der  Königl.  Section  der
Krondomainen)  An#tin  an  einem)  und  dem  Güterpfleger  der  Ganntmass=  ker  Amcroffus
        <pb n="33" />
        31

Froͤhlichischen  Eheleute  zu  Wimmenthal,  Ignaz  Schmid  daselbst,  Aten  am  andern  Theil,
eine  Forderung  von  resp.  515  fl.  195  fl.,  und  19  fl.  betr.)  wurde  die  Urthel  erster
Instanz  confrmirt.  Se#uttg.  gen  a2.  Dec.  1814.

4)  Auf  erhobene  Wechselklage  des  Leopold  Lazarus  von  Eßlingen  wider  den  Ober-Postrarh
  Halberskadt  zu  Ulm,  wurde  Le#tzterer  zu  Bezahlung  der  an  dem  eingeklagten
Wechsel  von  a380  fl.  verfallenen  à  Quarcalien,  sedes  von  71  fl.  zo  kr.  nebst.  Verzugszinlen
  för  schuldig  erkannt.  Srut'eg.  den  zz.  Dec.  3814.

 

Se.  Königl.  Mej.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  20.  Jan.  die  Stifkungsverwaltung
  für  die  beiden  Cameral=  Bezirke  Sindelsingen  und  Weil  im  Schöntuch,
in  Verbindung  mit  der  Universitätspfleg  zu  Sindelsingen,  dem  bisherigen  Cameralverwalter
  Dibold  in  Horb,  und  die  Cameralverwaltung  Horb  dem  bisherigen  Cameralverwalter
  Stokmaier  von  Koͤngen,  und

vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  22.  Jan.  das  Oberzell,  Ame  Tuttlingen  dem  bisherigen
  Extraprobator  Siegel  allergnaͤdigst  zu  uͤbertragen  geruht.

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,

vermoͤg  allerhoͤchsten  Reseripts  vom  14.  Jan.  dem  Diaconus  Dufsiug  in  Löowenstein
  die  allerunterthaͤnigst  nachgesuchte  Entlassung  von  seinem  Dienste  zu  eriheilen,
vermog  allerhöchsten  Reseripts  vom  21.  Jan.  das  erledigte  zweite  Diaconat  an  oer
hiesigen  Stiftskirche  dem  Diaconus  M.  Gerock  in  Vaihingen,  und

vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  23.  Jan.  das  erledigte  Decanat  Herrenberg  dem
Dekan  Kapf  in  Wildbad  zu  übertragen,  auch

dem  zur  katholischen  Pfarrei  Mahlstetten)  Oberames  Spaichingen,  nominirten  Vie
kar  Simon  Huber  in  Neuhausen,  so  wie  dem  zur  bathol.  Pfarrei  Marlach,  Oberamts
Künzelsan,  nominirten  Pfarrer  Röser  zu  Hausen  an  der  Noth,  die  allerhöchste  Bestälgung
  zu  ertheilen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  21.  Jan.  aller  Zn  ádiast
  geruhe,  die  Försters=  Stelle  der  Mokmübler  Hur,  Neuenstacter  Oberforsts,  dem
breberigen  Unterförster  Dörnacher  von  Schönaich,  in  der  Böblinger  Hur,  keouberger
Oderforsts,  zu  überragen,

auf  die  Untersörsters=  Stelle  zu  Schönaich  den  Unterförster  Lang  von  Hohenstaufen,
  Engelberger  Oberforsts,  zu  verfezen,

die  Unterförsters=  Stelle  zu  Hohenstaufen  dem  gewesenen  Förster  Greiner  von  Mökmühl
  zu  verleiden,  und

das  Ober,  Acciseamt  in  dem  Cameral,  Distrikt  Canestate  dem  Stadcschreiberei,  Sub
st  un  Moser  in  Cantstatt  zu  übertragen.

Auf  geschehene  Requisstion  werden  sämtliche  K.  Oberdmier  und  Polizei-Stellen  andurch
  aufgefordert,  auf  unten  beschriebenen  Dieb,  der  sich  vor  wenigen  Tagen  von  Wien
üluchtig  gemacht  hat,  sorgfältigst  fahnden  zu  lassen)  denselben  auf  Betreten  zu  arret  ren
davon  aber  eiligst  die  Anzeige  an  das  untergefertigte  Königl.  Ministerium  zu  mithen.

Derselte  heßze  Johann  Jakob  Senun"  unt  von  Auenstein)  Cagcons  Argau  in  der-
        <pb n="34" />
        32

Schweitz  gebuͤrtig,  25  Jahr  alt,  mißt  s  Schuh  1  Zoll  österreich.  Maas,  ist  starker  un,
tersezter  Statur)  hat  ein  röthlichtes  Gesicht,  kleine  Nase,  braune  kleine  Augen)  braune
abgeschnittene  Haare)  einen  scheuen  Blick  und  auf  der  Oberlippe  eine  Narbe;  er  fpricht
deursch  im  Schweizer,  Dialecte  und  etwas  französssch.  Bei  seiner  Entweichung  trug  derslelbe
  einen  schwarzgrauen  Frack)  derlei  Beinkleider)  und  einen  gleichfarbigten  tüchenen
Mantel  mit  einem  herabhängenden  großen  tüchenen  und  einem  kleinen  kirschrothen  sammt,
nen  Kragen,  und  träágt  eine  Hlberne  Taschenuhr  mit  ülberner  Kerte  bei  sech.

Früher  hat  dieser  Flücheling  in  schweizerischen  und  französischen  Militairdiensten  gestanden,
  und  hat  einen  Abschied  als  Unteroffizier  von  der  hanseatischen  Legien)  auch  einen
Paß  vem  Canten  Argau  ausgefertigt  in  Händen.

Entwendet  hat  derselbe  seinem  Dienstherrn  50  Stüfk  cheils  kaiserl.  östreichische,  cheils
hollndische  und  salzburgische  Ducaten  in  Gold,  unter  welchen  jedoch  sich  ungeféhr  so  Stük
sranzbsische  Louisd'or  befinden  sollen.  Stutegart,  den  20.  Jan.  1815.

Kön.  Polizei-Ministerium.  Staats,  und  Polizei  Minister,  Graf.  v.  Taube.

 

kudwigsburg.  Die  allergnädigster  Herrschaft  zustehende  Schaafweide  in  Kornwestbelm,  deren
  bisberiger  Pacht  bis  Amdrofli  18  15  zu  Ende  geht,  und  welche  90o  Stül  Schaafe  erträgt,  wird
allergnädigstem  Befehl  zu  Folge,  am  Samstag  den  11.  Febr.  d.  J.  wieder  anf  3  Jabre  verlieben
werden.  Es  wird  nun  dieses  Verbaben  dem  Hurlikam  mit  der  Bemerkung  bekanne  gemacht,  daß
sich  die  kiebhaber  gedachten  Tags,  Vormittags  10  Uhr  in  der  hiesigen  Cameralverwaltung  einzußinden,
  und  wegen  ihres  Pradikats  und  Vermögens,  beglaubte  gerichtliche  Leugnisse  miezubringen  hsben.
  Den  17.  Jan.  1815.  Kön.  kLandoogtel,  Steucrame  e  *  und  Cameralamt
wigsburg.
Bebenbausen.  ODie  unterm  1t.  Dec.  v.  J.  vorgenommens  Verpacheung  der  im  Sceaats,  und
Regierungs-Blat  vom  26.  Rov.  Nr.  S1.  benannten  Ziegler,  Wohnung,  Jiegelbürten  und  Kalkofen,
nebsts  Morg.  2,  Vrtl.  91  Rutrh.  Güter  wurde,  wegen  zu  geringer  Offerte,  nicht  genehmigt,  sondern
  eine  anderwärtige  Verleibung  allergnädigst  befeblen,  welche  die  unterzeichnete  Beamtung  am
Montag  den  6.  Febr.  Rachmittags  z  Uhr  auf  dem  Ameszimmer  vorzunehmen  gedenke,  und  wozu  die
Lirbhaber  biemit  eingeladen  werden.  Den  20.  Jan.  1315.  «  .Cameralamt.
Dehringen.  Die  Unterzeichneten  sind  durch  das  allerhöchste  Dekret  vom  sten,  eingelaufen
15.  dis,  angewiesen,  das  Königl.  Domainen.  Guc,  Schweizerbof  bei  Kochersteinsfeld,  das  bisber
dem  nun  aufgelösten  Hof=  u.  Demainen=  Cameralamt  Rewenstadt  gehört  hatte,  und  setzt  dem  Cameralamt
  Oehringen  zugetheile  ihn,  auf  9  oder  1#  Jabre  zu  verpachten.  Eie  bestimmen  zu  dieser
Handlung  Gamstag  den  111.  Febr.,  an  welchem  Tage  Vormittags  16  Uhr  die  kiebhaber  in  dem  Maierei,
  Wohngebäude  zu  Schweizerhof  sich  einfinden  wollen.  Vorläufsg  wird  zur  Nachricht  gegeben,
daß  dieses  Hofgu  in  gut  hergestellten  Wobn,  und  Oekonomte-Gebäuden,  samtlich  mit  einer  Mauer
umgeben;  daun  in  137  Morg.  14  Bre.  16  Rib.  Aekern,  31  Morg.  ax  Bri.  Wiesen  und  ?  Mocg.
28  Vrt.  18  Rucb.  Gratz=  Baum-  und  Wurjgdrten,  alles  beieinander  bestehe,  auch  daß  eine  auf  dem
Sutu  befindliche  Ziegelhucte  mit  in  den  Pats  gegeben  werde,  daß  überdis  der  Beständer  20  Klafter
buchenes  Brennbolz  aus  herrschaftlichen  Waldungen  alle  Jahre  unentgeldlich  erhalte,  und  endlich
daß  das  Gut  von  dem  leztem  Beständer  zu  einer  Ertragsfabigkeit  gebracht  worden  ist,  wie  früber
noch  nie  der  Fall  war;  datß  aber  glelchwohl  noch  manche  Verbesserungen  anzubringen  seien,  Uebri-Lruus
  baften  dar  auf  keine  Beschwerden,  und  das  Gut  ist  selbst  von  der  Lebnt,  und  Steuer=  Reichung
efreit.  Nur  diesenige,  welche  mie  obrigkeitlichen  vom  Oberame  gestegelten  Zeugnifsen  über  Vermsden
  und  Kenntnis  des  Feldbaues  versehen  sind,  werden  zum  Bestand  lugelassen  und  etz  muß  namentlich
  der  Uncernehmer  gooo  fl.  Caution  leisten,  ausserdem  aber  noch  so  Stück  Vleh  nebst  den
erforderlichen  Wagen,  Pflügen  und  andern  Bauern=  Geräthschaften  aus  seinem  Vermögen  anschaffen
können.  Den  18.  Jan.)131K.  teuccralh  der  kandvogtei  an  der  Jax#,  und  Cameral#eswaltung
  Oebrlagen.
        <pb n="35" />
        Nko.  5.  1815.  33

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

 

Samstag,  4.  Febr.

 

Reseript  des  Kdnigl.  Staats-Ministeriums  die  Wohlen  der  Repräsentanten  zur  Stände-WVersammlung
  betr.

Wir  Friderich,  von  Gettes  Gnaden,  Könlg  von  Württemberg,  souverainer  Herzog
  in  Schwaben  und  von  Teck,  #.  2c.  2c.

Liebe  Getreue!  Wur  haben  beschlessen,  daß  zu  der  allgemeinen  Stände-Verkammlung,
  deren  erster  Zusammentritt  auf  den  15.  Merz  dieses  Jahrs  von  Uns  bestimmt
  worden  ist,  neben  den  in  der  Anlage  verzeichneten  Inhabern  der  4  Erb-Kron-Aemter,
  Fürstlichen,  Gräflichen,  adelichen  Guts-Besihbern,  und  einigen  von  Uns  hierzu
ausersehenen  Personen  geistlichen  Standes,  auch  ’

jedeStadt,welchedastädirat»Gute«hat-und
jederOber-Amts-Bezirk
einen  von  ihnen  gewaͤhlten  Repraͤsentanten  abordnen  sollen.
In  Beziehung  auf  diese  Wahlen  geben  Wir  hiermit  folgende  nähere  Bestimmungen:
I.  das  Recht,  einen  Repräsentanten  zur  allgemeinen  Stände-Versammlung  zu  wählen,
  haben  ohne  Unterschied  der  Religion,  alle  Einwohner  eines  Orts,  ste  mögen  dem
Udel-Bürger-oder  Bauern=  Stande  angehören)  wenn  sie  über  25  Jahre  alt  sind,  und
aus  liegenden  Gütern  einen  Ertrag  von  200  fl.  oder  darüber  haben.

Von  dieser  Regel  sind  ausgenommen:  diesenigen  vom  Adel,  welche  bei  der  Stände,
Versammlung  selbst  eine  Viril-Stimme  führen,  wo  hingegen  die  übrigen  Glieder  ihree
Familie  von  der  Wahl  eines  Repräsentanten  nicht  ausgeschlossen  sind.

Wer  in  mehreren  Ober-Amts-Bezirken  liegende  Gücer  beset,  und  in  jedem  derselben
  ein  Einkommen  von  2oo  fl.  daraus  bezieht)  darf  in  sedem  mitstimmen,  er  muf  aber
seine  Stimme  sedesmal  selbst  ablegen,  und  kann  sie  einem  andern  nicht  übertragen.

Wer  an  einem  Orte  nicht  in  dem  zum  Stimm,  Rechte  erforderlichen  Grade  begüutert
  ist,  hingegen  an  einem  oder  mehreren  anderen  Orten  noch  Besthungen  hat,  die  in
Verbindung  mit  den  Besitzungen  des  ersten  Orts  auf  den  bestimmten  Ertrag  von  200fl.
steigen)  erhält  für  alle  zusammen  Eine  Stimme,  die  er  in  seinem  Wohn=  Orte  abgibt.
        <pb n="36" />
        34

Es  werden  gleichmaͤßig  zum  Abslimmen  zugelassen:  alle  im  Urlaub  befindliche  Militcn=
  Personen,  wenn  sie  als  Gnterb.  sizer  hierzu  qualificirt  sind.

II.  Zu  Repräsentanten  können  gewählt  werden:  alle,  welche  Unterthanen=  Rechte  im
Konigreiche  haben,  welches  Standes  sie  auch  seyn  mögen,  wenn  sse  zo  Jahre  alt,  und
einem  der  3  christlichen  Religions-Bekenntnisse  zugethan  sind.

Es  häugt  von  dem  Vertrauen  der  Wählenden  ab,  ob  sie  einem  im  nehmlichen  Oberdmts-Bezirfe,
  oder  in  einem  andern  Theile  des  Königreichs  wohnenden  wahlfähigen  Manne
  ihre  Stimme  geben  wollen.  Es  muß  ihnen  aber  selbst  daran  gelegen  seyn,  ihre  Wahl
auf  solche  Männer  zu  richten,  welche  Einsschten  und  Klugheit  mit  Rechtschaffenheit  verbinden,
  indem  der  Repräsentant  in  der  Stände-Versammlung  allein  nach  seiner  eigenen
Ueberzeugung  seine  Stimme  abzulegen  hat.

VWom  Militär-Stande  können  Unter-Officiere  und  Soldaten  nicht  gewählt  werden,
die  Officiere  nur  in  Friedenszeiten.  Bei  eintretendem  Marsche  müssen  sie  ihre  Reprsentanten,
  Seelle  niederlegen,  welche  alsdann  durch  einen  neuen  Repräsentanten  ersest  wird.

Nicht  wählbar  sind  insbesondere:

1)  in  Rucksicht  auf  ihre  amtlichen  Verhältnisse:
elle  in  Königl.  Stellen  befindliche  Diener,  alle  Geistliche,  Aerzte  und  Chirurgen,
diesenigen  unten  benannten  Personen,  welche  zu  dem  Wahl,  Geschäfte  beigezogen
werden;  es  ist  ihnen  hingegen)  in  so  fern  sie  kein  Königl.  Amt  haben,  erlaubt,
die  von  einem  andern  Oberamts-Bezirke  auf  sse  gefallene  Wahl  anzunehmen.

##  in  Rücksicht  auf  Prädicat:

diesenigen,  welchen  wegen  eines  Verbrechens  von  dem  Königl.  Criminal,Tribunale

eine  Zuchthaus,  oder  Festungs,  Strafe,  Cassation,  oder  Entlassung  auf  sgerichtlichen

Zusspruch  zuerkannt  worden  ist,  oder  die  in  einer  Criminal-Untersuchung  befangen  sind;
desgleichen

diesenige,  welche  in  Gank  gerathen,  und  deßhalb  bestrafe  worden  sind,  eder  über

deren  Vermögen  der  Concurs  erkannt,  und  denen  die  eigene  Administration  abgenommen

  ist.  ·

III.JnAbsicht«at-fdasWahlgeschäftwerdenUnsereKön.chr-Aemtetbeauftkagt,
dasselbe  nach  folgender  Vorschrift  vorzubereiten,  und  wirklich  vorzunehmen.

A.  Jur  Vorbereitung  ist  nöthig:

1)  daß  seder  Orts-Vorstand  ein  Verzeichnif  der  Wahlmänner  verfasse.  Es  kommt
hiebei,  neben  dem  Alter  von  25  Jahren,  hauptsächlich  darauf  an,  ob  man  das  erforderliche
  Einkommen  von  2o0  fl.  aus  liegenden  Güutern  habe?

Die  Erkenntniß  hierüber  wird  den  Orts-Magistraten  überlassen.  Da  es  indessen
  in  den  meisten  Fällen  auf  der  Notorietär  beruhr,  ob  das  Brutco-Einkommen
aus  Liegenschaften  in  mehr  oder  weniger  als  in  20o  fl.  bestehe,  und  da  die  auf  Gutern
  haftenden  Passiv,  Schulden  nicht  in  Betrachtung  kommen?  so  ist  allein  in  den
wenigen  noch  zweifelhaften  Fällen  eine  nähere  Prüfung  vorzunehmen.  In  so  fecn
hierbei  eine  Berechnung  der  einzelnen  Theile  des  Einkommens  noͤthig  wird,  so  ist
der  Schst.  Dinkel  zu  5  fl.,  der.  Haber  zu  3  fl.  und  1  Aim.  Wein  zu  40  fl.  an-—
        <pb n="37" />
        25
wnehmen,  bei  Héusern  und  Baulichkeiten  aber  der  Brandversscherungs,  Anschlag
o  Grunde  zu  legen.  Zu  dem.  Siakommen  darf  neden  dem  Vermögen,  welches  beide
  Eheleute  mit  einender  besiten,  aurh  ver  Srtrag  des  den  Kiadern  zwar  gehörien,
  bei  den  Eltern  aber  in  Nutbießung  stehenden  Vermäögens)  desgleichen  der
Hell,  Güre-  gerechnet  werden.

a)  Ju  obengedachrem  Verzeichnisse  werden  die  Wahlmänner  mir  fortlaufenden  Nummern,

  aus  welchen  ssch  am  Ende  die  Anzahl  der  Wählenden  von  selbst  ergeben
muß,  aufgeführt.  Die  Nahmen  werden  nur  auf  die  eine  Seite  geschrieben,  damit
auf  der  andern  Seite  bel  der  Wahl  die  Nahmen  derer)  welchen  die  Stimmen  ges
geben  werden,  beigeseht  werden  können.  Am  Schlusse  wird  das  Verzeichniß  von
den  Orts=  Vorstehers  beurkundet.

3)  Das  Oberamt  sammelt  diese  Verzeichnisse  von  sämmtlichen  Orten  ein,  berechnet:

)

12

)

O,

4

die  ganze  Jahl  der  Wahlmänner,  und  beruft  sie  auf  einen  8  Tage  vorher  hinlänglich
  bekannt  zu  machenden  Termin  in  die  Amtsstadt  ein,  sedoch  so,  daß  an  einem
Tage  nicht  beträchtlich  mehr  als  50%  Wahlmänner  zulammen  kommen.  "

Die  Wahlmänner  werden  über  den  Jweck  der  Jusammenberufung  belehrt,  und
die  Eigenschaften  des  Repräsentanten,  den  sse  wählen  sollen,  werden  ihnen  bekanut
gemachr,  zu  welchem  Ende,  und  damtt  seder  Unserer  Untrerthanen  die  Behandlung
des  Wahlgeschäfts  im  Ganzen  kennen  lerne,  gegenwärtige  Königl.  Verordnung  den
versammelten  Einwohnern  seden  Orts  öffentlich  zu  verkündigen  ist.

B.  Die  Wahl  geschieht

unter  dem  Vorsste  des  Oberamts.  Das  Protokoll,  wozu  die  von  jedem  Ort  eingekommenen
  Verzeichnisse  beuutzt  werden  können,)  führt  der  Oberamts,=  Actnar;  zugleich
  hat  auch  der  Amtsschreiber  und  dessen  erster  Substitut  der  W#ahl  a.  zuwohnen.
Die  Abstimmungen  sind  in  der  Regel  schriftlich  einzugeben.  In  diesem  Falle  muß
der  Nahme  und  Wohnort  des  Gewählten  und  der  unterzeichnete  Nahme  des  Wahlmanns
  deutlich  und  leserlich  geschrieben  sehn.  Die  Eröffnung  der  Zettel  mic  den
Nahmen  des  Wahlmanns  und  des  Gewählceen  geschiehr  in  Gegenwart  des  Obesamtmanns
  und  der  Ubrigen  oben  gedachten  Personen.  Wer  nicht  perfönlich  erscheint,
  kann  seine  Stimme  k.  inem  andern  übertragen;  jedoch  ist  einem  Familien=Water,
  wenn  er  persfenlch  zu  erscheinen  durch  Krankheit  gehindert  ist,  erlaubt,  seine
  Stimme  durch  seinen  masorennen  Sohn  schrifrlich  einzuschicken.  Ortsabwesende
werden  um  des  Wahlgeschäfts  willen  nicht  einberufen.  Abstimmungen  nach  der
Wahl,Verhandiung  sind  nicht  mehr  anzunehmen.  Die  Stimme,  welche  ein  Wahlmann
  s#ch  selbst  giebte,  ist  zulaßig.
Wenn  von  allen  Wahimännern  abgestimmt  worden  ist,  so  wird  abgezählt,  wie  viel
Süummen  von  jedem  einzelnen  Orte  jeder  erhalten  habe?  und  das  Resultat  in  eine
  General,  Tabelle  eingetragen.
Wer  von  allen  Wahlmännern  zusammen  die  relative  Stimmen-Mehrheirt  erhalten
hat,  ist  als  gewählter  ständischer  Repräsentant  anzusehen.  Sollten  Mehrere  eine
gleiche  Summen-Mehrheir  erhalten  haben,  so.  entscheidet  unter  diesen  das  Loos.
        <pb n="38" />
        36

5)  Die  Wahl--Protokolle  sammt  der  General-Tabelle  werden  von  den  Personen,  durch
welche  und  in  deren  Beiseyn  die  Wahl  vorgenommen  worden  ist,  beurkundet,  und
sammt  den  Wahlzetteln  in  der  Ober-Amtes,  Registratur  aufbewahrt.  ’

C.  Nach  vollendeter  Wahl  hat

1)  das  Oberamt  den  Repräsentanten  von  der  auf  ihn  gefallenen  Wahl  sogleich  zu  benachrichtigen.
  Würde  dieser  gehindere  seyn,  die  Stelle  anzunehmen,  s0  ist  sie  demjenigen
  zu  übertragen,  welcher  nach  der  relativen  Stimmen-Mehrheit  der  Zweite
ist,  und  demselben  ebenmäßig  sogleich  hiervon  Rachricht  zu  geben.  Bei  gleicher
Verhinderung  dieses  Zweiten  ist  auf  die  schon  bestimmte  Art  weiter  zu  verfahren.

Von  der  vollzogenen  Wahl  hat  das  Oberamt  sogleich  dem  Koönigl.  Ministerium  des
Immern  durch  die  Königl.  Land-Vogtei  Bericht  zu  erstatten.  Sollte  der  Gewählte  die
Stelle  nicht  annehmen,  mithin  ein  Anderer  eintreten,  so  ist  auch  hiervon  befondere  Anzeige
  zu  machen.

2)  Zur  Legitimation  des  Reprdsentanten  bei  der  Stände=  Versammlung  wird  demselben
  von  dem  Oberamemanne  und  den  übrigen  Personen,  welche  der  Wahl  angewohnt
  haben,  ein  ungestempeltes  Jeugniß  ausgestellt,  daß  er  durch  relative  Seimmen=
  Mehrheit  gewähle  worden  sey.  Es  wird  hierbei  die  Anzahl  der  Stimmen,
welche  auf  ihn  gefallen  sind,  und  die  Anzahl  sämmclicher  Potanten  bemerkt.  Dieses
  Zeugniß  muß  ferner  enthalten:  das  Jahr  und  den  Tag  der  Geburt,)  worüber
das  Oberamt  zuverläßige  Erkundigung  einzuziehen  hat,  den  Stand  und  das  Zieligions-Bekenntuiß
  des  Repräsentanten,  und  dessen  Familien=  und  Vermögens-Verhältnisse
  im  Allgemeinen.

D.  In  Ansehung  der  guten  Städce,
welche  für  sich  allein  einen  Repräsentanten  wählen,  treten  die  obigen  Bestimmungen  mit
wenigen  sich  von  selbst  darbicthenden  Modiftcationen  ein.  Sie  nehmen  nicht,  wie  andere
Oberamts-Städte  Untheil  an  der  Wahl  des  Repräsentanten  für  den  Oberamts=  Bezirk.
In  ebengedachten  Städten  leitet  und  vollzieht  der  Land-Pogec  statt  des  Oberamtmanns,
  welcher  mic  der  Wahl  des  übrigen  Oberamts-Bezi#ks  beschäftigt  ist,  das  ganze

Wahlgescháft,  jedoch  mir  Ausnahme  der  Stadt  Stutegart,  wo  der  Scadt-Director  lehteres

  vorbereitet  und,  vollzieht.

W.  Zur  Belehrung  sowohl  für  die  Vorsteher  der  Gemeinden,  als  auch  für  die  gewählten

  Repeäsentanten  fügen  Wie  noch  folgendes  bei:

1)  Da  in  der  ständischen  Versammlkung  Vater  und  Sohn  nicht  zugleich  seyn  sollen,
und  durch  den  Vater  der  Sohn  ausgeschlossen  wird,  so  hat  der  gewählte  Représentant,
  welchem  dieses  Hinderniß  im  Wege  stehr,  hiervon  in  JZeiten  das  Oberamt
in  Kenncniß  zu  sehen,  welches  alsdann,  wie  oben  C(IlII.  C  1.)  bestimmt  worden
ist,  zu  verfahren  hat.

a)  Ein  Gleiches  trirr  ein  wenn  jemand  von  2  Oberames  Bezirken  als  Repräsentant
gewähle  worden  ist.  In  diesem  Falle  hängt  es  von  b#  eigenen  Bestimmung  ab
von  welchem  Oberamts-Bezirke  er  die  Wahl  annehmen  wull.
        <pb n="39" />
        37

3)  Die  Ausstellung  einer  besonderen  Instruction  für  den  Repräsentancen  sindet  nicht
stact,  indem  derselbe  nach  seinem  Eintritt  in  die  Stände  Versammlung  sich  nicht
nach  gegebenen  Instructionen  zu  richten,  sondern  nach  seiner  eigenen  freien  Ueberleugung
  abzustimmen  hat.  Die  Bitten  und  Wünsche  der  Oberamts-Bezir“e  oder
Pintelee.  Gemeinden  müssen  an  die  Stände  Versammlung  unmittelbar  gebrache
werden.

4)  Die  Kleidung  der  Reprdsencanten  in  der  Versammlung  besteht  in  ihrer  Uniform,
wenn  ihnen  eine  solche  vorgeschrieben  ist,  bei  den  übrigen  in  schwarzer  Kleidung
mit  schwarzem  Mantel.

5)  Die,  Reise,  Kosten  und  Diten  der  Reprdsentanten  werden  aus  der  Staats,  Casse
eza

De  Königl.  kand-Vogtei-und  Oberaͤmter  haben  sich  nach  diesen  Bestimmungen  geboͤrig

  zu  achten.

Gegeben  Stuctgarc,  im  Königlichen  Staats-Ministerium,  den  29.  Januar  1815.

Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  prapr.

Verzeichniß  der  Fürsten,  Grafen  und  Edelleute,  welche  in  der  Stände,  Versammlung  Viril=Stimmen
  haben.
I.  Inhaber  der  4  Erb-Kron-Aemter,  und  die  Häupter  der  vormals  Reichsunmirtelbaren
  Fürstlichen  und  Gräflichen  Familien,  auf  deren  Besssungen  Reichs,  und  Kreis-Scimmen
  ruhten.

»  A.  ürsten.
1)  Fürst  von  Foobenleh,  Nich  g,  9.  .7c  Erb,  Kron-Beamter;  —  2)  Fürst  von
Fürstenberg;  3)  Fürst  von  Hohenloh=  Oehringen;  4)  Fürst  von  Hohenloh,  Langenburg;
  -  5)0  Fürst  von  Hohenloh-Waldenburg.  Bartensten;  06)  Furst  von  Ho,
henloh=  Waldenburg,  Schillingsfürst;  —  7)  Fürst  von  Oetcingen-Wallenstein;  —  3)
Fürst  von  Thurn  und  Taxis;  —  9)  Jürst  von  Ldwenstein,  Wertheim,  zugleich  Erb-Kron-
  Beamter;  —  10)  Füest  von  Oertingen,  Spielberg;  —  11)  Fürst  von  Saim-Krautheim;
  —  1a)  Fürst  von  Waldburg,  Jeil:  Tauchburg,  zugleich  Elib.  Kron=  Beamter;
  —  73)  Fürst  von  Waldburg=  Wolfegg=  Waldsee;  —  14)  Fürst  von  Waldburg=Zeil-Wurzach;
  —  15)  Fuͤrst  von  Dietrichstein;  —  16)  Fuͤrst  von  Colloredo--Manusfeld,
  in  Verbindung  mit  den  übrigen  Theilhabern  der  Graffchast  Limpurg;  —  17)
Fürst  von  Windisch,  Gräz;  —  18)  Fürst  von  Merternich  Winneburg=  Ochtenhouten;—
19)  Fürst  von  Fugger-Babenhausen,  mit  den  übrigen  Gräflich  Fuggerschen  Familien.
8.  Grafen,

außer  den  unter  den  fürstlichen  Viril=  Stimmen  Nro.  16)  und  19)  begriffenen:

1)  Graf  von  Jeppelin,  als  Erb-Kron,  Beamter;  —  2)  Graf  von  Königsegg=  Aulendorf;
  —  3)  Graf  don  Wartemberg"  Roth;  —  4)  Graf  von  Waldboct=  Bassen“
heim;  —  §)  Graf  ven  Törring,  Gutrtenzell;  —  0)  Graf  von  Quadt=  Ißny;  —  2:)
der  Aelteste  der  Grafen  von  Stadion;  —  8)  Graf  von  Rechberg;  —  0)  Graf  von
Neipperg;  —  10)  Graf  von  Sternberg;  —  11)  Graf  von  Plettenberg;  —  12)  Graf
von  Schsberg.
        <pb n="40" />
        33

I1.  Beguͤterte  Grafen  und  Edelleute,  welchs  vermoͤge  besonderer  Verleihung  des  Koͤ-nigs
  Birit-  Stimmen  haben,  und  nach  dem  natuͤrlichen  Alter  der  Individuen  in  der
Stände-Versammlung  sitzen:

1)  Graf  von  Adelmann;  —  2)  Graf  von  Berlichingen;  —  3)  Graf  von  Beroldingen;
  —  4)  von  Bömmelberg;  —  5)  Graf  von  Degenfeld;  —  6)  Graf  von  Dillen;
  —  7)  der  Aelteste  der  Gesammt=  Familie  der  von  Freiberg;  —  8)  der  UAelteste
der  Gesammt-Familie  der  von  Gemmingen;  —  9)  Graf  von  Görlißz;  —  10o)  der
Aelteste  der  Gesammt=  Familie  der  von  Massenbach;  —  11)  Graf  von  Normann,  Ehrenfels;
  —  12)  Graf  von  Reischach;  —  13)  der  UAelteste  der  Gesammt-Familie  der
von  Speth;  —  154)  der  Aelteste  der  Gesammt=  Familie  der  von  Stain;  —  715)  von
Thumb:  —  10)  der  Aelreste  der  Gesammt-Familie  der  von  Ulm;  —  17)  von  Varnbüter;
  —  18)  der  Aelteste  der  Gesamme=  Familie  der  von  Welden;  —  19)  dek  Uelteste
  der  Gesammt=  Familie  der  von  Wöllwarth.

Dienstverrichtungen  der  Königl.  Gensd'armerie.

In  den  3  lezten  Monaten  des  verflossenen  Jahrs  sind  durch  die  Königl.  Gensd'ar,
merie  34  Dirbe)  :  Wilddiebe)  133  andere  Verbrecher,  470  Vaganten,  8375  Bettler,
13  Conseriptionspflichtige  und  16  Delerteurs,  im  Ganzen  1643  Personen  verhaftet  wrrden.
  Srattgart,  den  19.  Jan.  1875.  Ministerium  des  Innern.  Graf  v.  Reischach.

Etraf=  Erkenntnitß  der  Justiz=  Section  Nro.  8.  des  Könlgl.  Kriegs,  Departemenrs.
Auf  besondern  allerhöchsten  Befehl.

Den  al.  Jannar  1915.  wurde  der  Conscriptionspflichtige  Ludwig  Simon  Holscheid?
Zimmermann  von  Gros=  Sachlenheim,  Oberamts  Vathinsen,  weil  er  sich  der  geieisteten
Jjuratorischen  Caution  unerechtet  von  Hauß  entfernt  und  sich  überdieß  einer  Falschung
schuldig  gemacht  hat,  zu  Funfzehnmonarlicher  Festungsarbeitsstrafe  verurcheilt.

Reches,  Erke##esse  de#  Kömigl.  Ob.  Arrellalisng.  Trikunals.

1)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-,  Collegium  zwischen
dem  Freiherrn  von  Knöringen  zu  Markt  Lustenau!  Appellauren,  und  dem  Curator  der
Ganntmasse  desselben,  Appellaten)  Competenz=  Summe  betreffend,  wird  die  Appellation
wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde  durch  Urthel  verworfen.  Tübingen,  den  19.  Jan.

2)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober=  Justiz-Collegium,  zwischen
dem  Möller  Frick  von  Gönningen,  Kläg.  Appellanten,  und  Jakob  Reiber  do#relbst,  Bekl.
Appellaren,  Losung  betreffend)  wird  gleichfalls  non  devtlmorie  erkannt,  und  Appellant  wegen
  seiner  muthwilligen  Sereitsucht  zu  einer  Fiscal=  Strafe  von  10  Thalern  verurtheilt.
4bid.  cod.

Ecken##iße  des  Königl.  Ebe  Sriches.
Den  19.  Jan.  1815.  wurden  geschieden:

1)  Johann  Lehrer,  Bürger  und  Bauer  zu  Dachtel,  Calwer  Oberamts,  Kl.  von  Anna
  Gocharino  1  geb.  Schöffler  von  da#  Bekl.  ex  oup.  gual  detert,  under  Bergleichung
der  Kosten.  ·
        <pb n="41" />
        39

2)  Gottfried  Stetter,  Buͤrger  und  Schumacher  zu  Waldrems,  Baknanger  Obereme#:,
  Kl.  von  Sabina  Friedertke,  geb.  Siegert  von  Kirchberg)  Marbacher  Oberames,
Bekl.  en  cap.  quall  delert  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  un  die  Kosten.

3)  Thilippina  Rosfna  Monstatt,  aeb.  Pfeiffer,  von  Lörwenstein,  Weinsperger  Oberamts)
  Kl.  von  Ludwig  Friedrich  Morstatt)  dermalen  Sccibenten  zu  Kicchheim  uncer  Tek,
Befl.  ex  cop.  duah  delerr.  unter  Verurrheilung  des  Bekl.  in  die  Kosten.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  28.  Jan.  den  Kammersunker
  v.  Sturmfeder  zum  Königl.  Kammerherrn  gndigst  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  geruht,  in  allerhöchstem  Rescript  vom  29.  Jan.  die  erledigte
  Registrator,  Stelle  bei  dem  Königl.  Ministerio  des  Innern  dem  bisherigen  Cancelusten
  bei  demselben,  Widmayer,

die  vakante  Oberamts,  Arzts-Stelle  zu  Weinsberg  dem  Oberamts,  Arzte  von  Leutkirch
Dr.  Niethammer  allergnädigst  zu  uͤbertragen,  und

zum  Oberamts--  Arzt  in  Leutkirch  den  quiescirenden  Physikus  vnn  Altshausen  D.  Kohn
ju  ernennen.

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  vermög  allerhöchsten  Resolution  vom  31.  Jan.  die  Stiftungsverwaltung

  in  den  Cameral-Bezirken  Crailsheim,  Künzelsau  und  Roth  am  See,
mi  dem  Amtesiz  in  Crailsheim,  dem  bieherigen  Rechnungsrach  Cranz  allengnädigst  zu
üubertragen  geruht.
Se.  Kônigl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  3o.  Jan.  die  erledigte
  reisige  Förskers,  Seelle  der  Ehninger  Hutc,  Leonberger  Oberfersts,  dem  bicsherigen
Unterförster  Lar!l  Mayer  zu  Murrhart,)  Reichenberger  Oberforsts  allergnddigst  zu  übertragen
  geruht.

 

Der  Rechts=  Candidat  Eberhard  Heigelin  aus  Stuttigare,  gegenwärtig  Landvogtei##
Munar  dalelbst,  ist  zum  Königl.  Advokaten  aufgenommen,  in  dieser  Eigenschaft  verpsüchtet,
  und  heute  bei  dem  Königl.  Ober-Tribunal  immatriculirt  worden.  Tübingen,  den
31.  Jan.  1315.

 

Stuttgart.  Das  bei  Koͤnigl.  Banverwalkung  vorraͤthige  Unschlitt  Quantum  von  155  Centner,
  wird  Dienstag  den  14.  diescs  Monats  zum  Verkauf  in  nochmaligen  Aufstreich  gebracht  werden,
was  mit  dem  Anfuͤgen  hiemit  bekannt  geniacht  wird,  daß  anch  Liebhaber  zu  einzelnen  Parkhien  zugelessen
  werden.  Die  Verbandlung  selbst  wird  in  Königl.  Bauverwaltung  Bormuttags  Ubr  vorgerommen,
  und  kann  das  Unschlitt  taͤglich  in  dem  Koͤnigl.  Bau-Muagasin  beaugenscheinut  merten.
Den  #.  Febr.  i1816.  Königl.  Bauverwaltang.

ku:  wigsburg.  Beil  der  Känigl.  Maierei,  Oekonemie  udwigsburg  ist  eine  starke  Partdie
#  Zwetschgen  -Branntwein  jum  Berkauf  ausgesese,  welcher  Kolbenweis  die  Maas  #u  1  ..  seden

ag  abgegeben  wird.  Die  #Liebhaber  haben  sech  in  der  Königl.  Bauverwaltung  zu  melden.  Den  36.
Icn.  1815.  Kön.  Bau,  und  Garten,  Direceion  zu  kudwigsdurg.

Göôppingen.  Von  der  Stadt,  Cameral,  Verwaltung  Göppingen  werden  zwanzig  Wannen  gutes
  Deu  erkaufe.  Diejenige,  welche  zu  dieser  bicserung  kust  baben,  wollen  sich  bei  gede  ter  Beemmas
  Montag  den  13.  Gebr.  Rachmittags  1  Ubr  einsaden.  Den  30.  Jaon.  1615.  Scadt###amerala#.
        <pb n="42" />
        40

Mergentdeim.  Bel  der  biesizen  Cameralserwaltung  sind  bedeutende  Quantitaͤten  an  Roggen,
  Waisen,  Dinkel,  Gersten  und  Gemisch  vom  Jahr  1813,  sodann  vom  Jahr  18614.  Waizen,
Milchkernen,  Gersten,  Erbsen,  Linsen,  Wicken,  Gemisch,  gleichfalls  zu  bedentenden  Quantitaͤten  in
vetkaufen.  kiebhaber  koͤnnen  die  Fruͤchten,  welche  saͤmtlich  von  guter  Qualitaͤt  sind,  taͤglich  einsehen
und  einen  Kauf  adschlichen.  Den  i9.  Jan.  1815.  Kön  Camcralverwaliung.

Nenenstadt  am  Kocher.  Bei  dem  hiesigen  Cameralamt  sind  vermög  allergnaͤdigsten  Dekrets
vom  19.  ei  praes.  at.  dieg  folgende  Eröchten  zum  surceflren  Perkauf  ausgesert:  Walzen,  Kernen,
Erbsen,  Kinstn,  Wicken,  Merbohnen,  Mischling  und  Einkorn.  ODie  Kaufs,  Liebbaber  können  alle
Tage  Käufe  hierüber  abschliessen.  Den  a#,  Jan  #15.  ·  Kön.  Cameralamt.

Stammheim.  Auf  den  Königl.  Kästen  zu  Stommheim  und  Schwieberdingen  ist,  nebst  noch
einem  Vorrath  schen  verher  zum  Verkauf  ansgesezter  Früchten,  on  Nocken,  Gersten,  „Dinkel  und
Einkorn,  neuerlich  ein  Quantum  Erbsen,  Wicken  und  Merbohnen  #in  verkaufen  allergnädigst  befohlen
  worden.  Den  33.  Jan.  1345.  6l  Kön.  Camcralamt.

Breckenheim.  Die  unterzeichnete  Beamtung  verakkordire  künstisen  Montag  den  13.  Febr.
d.  J.  dle  kieftrung  von  1615  Cin.  Heu  und  do  Edr  Ecroh  für  den  Königl.  Hofbedarf  zu  Ereudenthal.
  Die  Liebbaber  werden  biemit  zu  der  Abstreichs,  Verhandlung  elngeladen,  welche  an  ermeldten
Tag  Bormittsgs  r0  Uhr  in  der  Cameralverwaliuns  Statt  findet.  Den  30.  Jan.  1318.

«  »  uͤn.  Cameralamt.

Leonberg.  Das  herrschaftl.  Malereigut  Bütznau,  in  der  Rähe  von  Balhingen  auf  den  Fildern,
  welches  nach  seinem  ganzen  Umfong  in  dem  Staats-  und  Regier.  Blatt  vom  15,  Olt.  1614.
Nr.  45.  Seite  356.  beschrieben  ist,  soll  wegen  einem  Nachgebot  jum  driticnmal,  und  zwar  zur  Er-(varung
  weiterer  Unkosten  in  der  Cameralverwaltung  Leonberg  mitzelst  öffentlichen  Aufstreichs  an  den
Mertbietenden  verlieben  werden;  es  ig  biezu  Donnerstag  der  #.  Eebr.  anberaume;  woran  sich  nicht
nur  diesenige,  welche  den  zwei  ersten  Verbandlungen  beigewobnt,  en  auch  alle  weitere  Kiebhaber
des  Bormittags  um  10  Uhr  mit  den  erforderlichen  obrigkeitlichen  Zeugnissen  versehen,  wie  schon  gewelde,
  in  der  Cameralverwaltung  Lconberg  einsinden  wollen.  Den  a#.  Jan.  1315.

K.  kandvogtel-  Steueramt  am  Notenbers  und  Cameralame  Leonberg.

Plochingen,  Eßlinger  Oberamté.  Die  bieslgee  Cemmun  zuständige  Schoafweide=  Gerechtige
keit  wird  Montag  den  13.  Febr.  d.  J.  Morgens  9  Ubr  auf  dem  Nathhauß  zu  Eßlingen  auf  3  Jahrc,
nemlich  von  Ambrost  1615  bis  dehin  18%8  im  Austreich  verliehen  werden.  Einem  Beständer  wird
ke  Sommer,  und  Winterwaide  öberlassen,  welche  für  die  zwei  ersten  Jabre  zu  335.  Stäck  und  das
drite  ju  350  Stök,  sedoch  obne  Garancie,  Leistung  für  allsährlich  binreichende  Waide  bestimme  ist,
woven  die  Bürgerschaft  56°  Stük,  gegen  einen  an  den  Beftänder  zu  bezablenden  Abtrag  von  1fl.  dem
Stüt  nach,  einzuschlagen  berechtige  ist,  wobei  auch  ein  Beständer  freie  Stallung,  den  Winterpförch
und  einige  Allmand.  Distrikte,  zusammen  45  Morg.  betragend,  zu  genleßen,  dagegen  aber  bel  der
Perleibung  wegen  Töchtiakelt,  zu  keistung  einer  Caution  von  600  fl.  durch  obrigkeitliche  Zeugnisse,
sIch  auszuweisen  hat,  zu  welcher  Verbandlung  die  zu  Schäfereien  berechtigte  Liebhaber  eingeladen
werden.  Den  24  Jon.  1515.  »  Kön.  Oberame.  «

Bellbcrcc.oudembkkfcgthkllchkkgstmsiydAOOSchFLHaberfürdeskönigl-Mai-Im
nach  kurwigsburg  in  liefern,  über  deren  Beifuhr  ein  Abstreichs,  Akkord  verzunehmen  ist.  Dieseala#S,
  wesche  dieses  Fuhr  wesen  zu  übernehmen  gedenken,  wollen  ssch  bei  der  auf  den  15.  Febr.  d.  J.
Vormiteaas  o  Uhr  veranstalleten  öffentlichen  Verhandlung  in  der  Cemeral-Amtswohnung  einfinden.
Den  23.  Jan.  4615.  Kön.  Cameralamt  allda.

 

.  Berichtitgungen.
S  a2.  Lin.  aʒ.  ist  „im  leztern  Falle“  wequlaffen.
E.  28  und  as.  (Medicamenten,  Toxe)  sind  in  eintaen  Abdrüken  die  Prelse  nachstehender  Artikel  unrichtig
  andegeben.  Sie  werden  folgendermassen  verbessert:
'—)  Collahiscium  wei  Loih  4%  kr.;  „  Quint  y  kr.
4"4  Kuces  moschatac  pulverisatae  1  Quint  10  kr.
45)  Opium  purum  pulverisaium  1  Quint  15  kr.;  3  Gran  ##  krR
        <pb n="43" />
        Rro.  6.  1  81  5.  1½

Königlich=  Württembergisches

Staagts=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  11.  Febr.

 

 

NReches,  Erkenntnitze  des  Kön.  Ober,  Justli-  Collegiums.

1)  In  der  Rechtssache  zwischen  dem  Freiherrn  von  Kieningen  zu  Frankfurt  am
Rain,  Kl.  und  dem  Herrn  Fursten  von  Oettingen-Wallerstein,  als  Besszer  der  Graf,
schaft  Dachstuhlschen  Eutschádigungs-Lande,  wurde  lezeerer  zur  ferneren  Reichung  der  dem
Kl.  als  vormaligen  Dachstuhl'schen  Kreisgesandten  auf  fährliche  150  fl.  geschöpften  Be,
seldung  als  Pension)  so  wie  zur  Enrrichtung  des  Rükstands  seit  dem  Jahr  7794.  nebst
Verzugszinsen  vom  Tage  der  Klage-Insinuation)  verurtheilt,  hingegen  von  den  weiteren
Inferderungen  freigesprochen,  auch  ihm  jedweder  etwaige  Regreß"  Anspruch  vorbehalten.
Srtuttgart,  den  a3.  Der.  r814.

2)  In  der  Appellations  Sache  von  Nagold  zwischen  Johann  Michael  Kempf  in  Eb
hausen)  Bekl.  Anten  und  Jakob  Kempf  in  AUltensteig,  Kl.  Aten,  Schuldforderung  betr.),
wurde  die  Urthel  erster  Instanz  mit  Vorbehalt  bessern  Beweises  für  den  Anten  bestäriget.
  Stuttg.  den  24.  Dec.  1814.

3)  In  der  Appellations-Sache  von  Mulfingen  zwischen  den  Johannes  Schlund'schen
Eheleuten  zu  Jaisenhausen  Bekl.  Anten  an  einem,  und  Maria  Barbara  Stäcterin,  cum
cor#st.  zu  Niedersterten)  Kl.  Antin  am  andern  Theil,  p###  debiti,  wurde  die  lrthel  erster
Instanz  theils  confirmirt,  theils  unter  Vorbehalt  bessern  Beweises  für  die  Kl.  Atin  re,
formirt.  Stuttgart,  den  as.  Dec.  1814.

4)  In  der  Rechtsfache  erster  Instanz  zwischen  dem  Lehenbauren  Joseph  Mahlin  zu
Boschers,  Oberamts  Waldsee,  Kl.  Producenten,  und  dem  Herrn  Fürsten  von  Waldburg-Wolfegg-Waldsee,
  Bekl.  Produkte.  eine  Beholzungsgerechtigkeit  betr.,  Bekl.  Produkten,
wurde  theils  condemmatorie  theils  abfolutorie  erkannt.  Stuttg.  deu  7.  Jan.  1875.

5)  In  Penssons=  Sreitsachen  zwischen  der  verwittweten  Churpfalzbaiernschen  Hofraͤ-ahin
  Goullet  allhier,  Jum  curar.  Implerantin)  wider  den  Johanniter-  Ordens  Groskreuz
        <pb n="44" />
        4#½

und  Commandeur,  Freiherrn  Johayn  Baptist  ven  Flachslanden  zu  Neuturg,  Imploraten)
  wurde  auf  des  ketztern  Ungehorsam  der  Krieg  Rechtens  für  verneinend  befestige,  und
Implorat  seiner  Einreden  verlulkig  erkannt.  Srtuttg.  den  23.  Dee.  1815.

6)  In  der  Uppellations=  Sache  von  Waiblingen  zwischen  Carl  Ferdinand  Kaiser
Rorthgerber  allda,  Bekl.  Anren,  und  Johann  Rudolph  Röhn,  Handelsmann  und  Gerichtsvexwandten
  ebendaselbst,  Kl.  Aren,  die  Aumentation  eines  Haussohns  und  Sicherstellung
dessen  mürterlichen  Vermögens  betreffend,  wurde  das  Erkenntniß  voriger  In#anz  theils
bestatiget,  theils  reformirt.  Stureg.  den  9.  Jan.  1875.

Eokenn##ige  des  Königl.  Ebe  Gerichts.
Den  25.  Jon.  1315  wurden  geschieden:

1)  Melchior  Luz,  Bürger  und  Weingäriner  zu  Rothenberg,  Cantstadter  Oberamts,
Kl.  von  Jehanna  Friederika,  geb.  Bubek  von  Uhlbach,  desselben  Oberamts,  Bekl.  er
cap.  quall  gefert,  nnrer  Verurcheilung  der  Bekl.  in  die  Kesten.

2)  Johann  Martin  Schuz,  Bürger  und  Jainenmacher  zu  Zavelstein,  Calwer  Oberamts,
  Kl.  von  Elisabeth,  geb.  Renz  von  da,  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verur—
theilung  der  Beklagren  in  die  Kosten.

3)  Johann  Philipp  Bausch,  Bürger  und  Lodweber  zu  Aalen,  Kl.  von  Maria  Barbare,
  geb.  Rau  von  Albhengsterr,  Calwer  Oberamts  Bekl.  ex  cap.  quaß  delert.  unter
Vergleichung  der  Kosten.

Den  1.  Febr.  1315.  wurden  geschieden:

1.)  Euise  Theurer  zu  Stuttgart,  geb.  Mak  von  da,  Kl.  von  Conrod  Theurer,  Bürs
ger  und  Becker  von  Seuttgart,  Bekl.  er  cap.  delert,  malir,  unter  Verurtheilung  des  Be,
klagten  in  die  Kosten,

à)  Roßna  Sämann  von  Engstlatt,  Bahlinger  Oberamts,  geb.  Thieringer  von  da
Kl.  von  Johann  Georg  Sämann)  Bürger  und  Bauren  von  da,  Bekl.  er  *'“  qunds
defert.  unrer  Verurthetlung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

 

Se.  Königt.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  5.  Febr.  an  die  Stek,
’l  des  Ceremonienmeisters  von  Welden)  nunmehrigen  Landvogt  am  Kocher,  den  Oberdollzei=
  Rath,  bisherigen  Aice  des  Cérémenies,  Grafen  von  Seckendorf,  zum  Ceremomenmen#kter,
  und  den  Kammerjunker  Ober-Regierungs-Rarh  v.  Linden  zum  Aide
des  Cerémontes  gnadbigst  ernannt.  .
Se.Königl.Maj.habenallergnädigstgeruhyvermbgalletböchstenRefcrisptsvon
ebend.  dem  Gutsbesizer  Carl  von  Tumb  zu  Unterboihingen  die  Adels-Decoration  des
Könegreichs  zu  verleiben.  .  «
.SeKönigLMaj.habenvermögallekhöchstenNescriptzvom7.Febr.  den  Serond,
Lieutenant  bei  dem  Körigl.  Jiger-Regimente  Nr.  IX.  Grafen  von  der  Lippe  zom
Kammerjunker  gudigst  ernannt.
        <pb n="45" />
        47

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,

vermoͤg  allerhochsten  Rescripts  vom  5.  Febr.  die  erledigte  Pfarrei  Köngen,  Dlech
Kirchheim,  dem  Pfarrer  M.  Renz  in  Oberurbach;

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  6.  Febr.  die  erkedigte  Pfarrei  Möttlinzen,  Dib#-eese
  Calw,  dem  Reallehrer  Bach  in  Nürtingen,  und

die  erledigte  katholische  Pfarrei  Zoplingen)  Oberamts  Ellwangen,  dem  Pfarrer
Schwerzl  in  Waldhausen  zu  übertragen;  auch

dem  zur  vakanten  Caplanei  zu  U.  b.  Frau  in  Aulendorf,  Oberamts.  Waldsee,  nomi,
nirten  Vikar  Lauterer  die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ercheilen.

Seuttgart.  Da  der  unterm  20.  vor.  Monats  durch  Stekbriefe  verfolgte  Flücht-Ung
  und  Dieb,  Johann  Jakob  Senn  von  Auenstein  Kantons  Argau)  zufolge  heure  eingegangener
  officieller  Nachricht  zu  Preßburg  in  Ungarn  wieder  beigefangen  und  arrectrt
worden  ist;  so  werden  diese  Stekbriefe  hiedurch  ausser  Wirkung  gesezt.  Den  3.  Febr.  1315.

Königl.  Polizei=  Mintsterium.  Staats,  und  Polizeiminister,  Graf  v.  Taube.

Da  der  Artillerie,  Mafsor  und  Batterie-Chef  v.  Bürgiit  seine  ökonomischen  Angelezenheicen
  zu  arrangiren  wunscht,  und  daher  das  Ansuchen  gestellt  hat,  seine  Credicoren
zur  Eingabe  ihrer  Forderungen  an  ihn,  aufzufordern;  so  wird  solches  hierdurch  bekanne
gemacht)  damit  diesenigen,  welche  in  dieser  Beziehung  Ansprüche  an  ihn  zu  machen  ha,
ben,  selche  bei  der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  4  Wochen  gehörig  darthun  können:
Seurtg.  den  31.  Jan.  1815.  Justiz=  Section  des  Königl.  Kriegs-Departements.

Eine  auf  die  Frau  Gräfin  Friederike  v.  Burghausen,  geb.  Gräsin  zu  Solms,
Baruth  in  Rom,  ausgestellte  Obligation)  über  ein  der  vormalig  Wörctemberg.  Herrund
  Landschaftlichen  Kriegs=  Prästations-  Kasse  im  Jahr  1797.  angeliehenes  halbjährig,
nemlich  auf  den  1.  April  und  1.  Okt.  zu  verzinsendes  Capital  von  #8/000  fl.  à  s  Procent
ist  der  gedachten  Eigenthümerin  angeblich  bei  einem  im  Monat  April  dieses  Jahrs  zu
Rom  erliteenen  Diebstahl,  entwendet  worden.  Es  wird  daher  der  allenfalsige  Besizer  dieser
  Obligation  hiemit  aufgefordert,  solche  innerhalb  eines  Termins  von  3  Monaten  bei
der  Könial.  General=  Staats=  Schuldenzahlungs,  Casse  allhier  vorzuzeigen,  und  seine  etwaige
  Ansprüche  darauf  zu  erweisen,  indem  nach  Werffluß  dieser  Frist  die  Obligation  als
#mortisirt  angesehen,  und  der  seicherigen  Glänbigerin  zu  Wahrung  ihrer  Rechte  auf  das
befragte  Capital  eine  neue  Obligaton  ausgeskellt  werden  wird.  Seuttgart,  den  32.  Dec.
1315.  Koͤn.  General-Staats-Schuldenzahlungs-Casse.

 

Stuttgart.  Das  bei  Könial.  Bauverwaltung  vorrätbige  Unschlitt.  Wantrm  von  i95  Centner,
  wird  Dienstag  den  146.  kieses  Monats  zum  Verkauf  in  nochmaligen  Aufsterich  gebrache  werden,
was  mie  dem  Anfügen  biemit  dekannt  A  t  wird,  daß  auch  Liedbaber  zu  einzelnen  Parehien  zugelassen
  werden.  Die  Berbandlung  selbst  wicd  in  Königl.  Baurerwaltung  Vormittass  ?  Uhr  vordenommen,
  und  kann  vas  Unschlick  äglich  in  dem  Königl.  Bau-Magazjin  beangenscheinige  werden.
Den  1.  Febr.  1316.  Königl.  Banuverwaltung.
        <pb n="46" />
        4½

Kaufen.  Der  auf  den  Herrschaftl.  Kästen  zu  Laufen  und  Mundelshelm  liegende  Vorrath  an
Müblfeuche,  Waizen,  Korn,  Erbsen,  kinsen,  Wicken,  Ackerbohnen,  Welschkorn,  Einkern,  ist  zum
Herespten  Verkauf  ausgesezt  worden.  Die  Liedhaber  mögen  sich  bei  dem  Cameralamt  einfindenen

  27.  Jan.  1814.  K.  Cameralamt.

Merklingen.  Bei  biestger  Camecal,  Beamtuns  ist  ein  bedeutender  Vorrarh  an  altem  Rocken,
von  guter  Qualita#t  in  annehmlichem  Preiß  zum  Berkauf  ausgeseze,  welches  bierdurch  bekannr  gemacht
wird.  Den  36.  Jan.  1315.  Kön.  Cameralverwaltung.

Oocsenburg.  Be#i  hiestger  Cameral,  Verwalitung  ist  ein  Quantum  Fröchten,  als:  Mühlfruche
Woizen,  Erbsen,  Linsen,  Wicken,  Akerbohnen  und  Einkorn  zum  Verkauf  ausgesezt,  weswegen  sich
allenfalsige  A#ebbaber  hiezu,  bier  einfinden,  und  täglich  mie  Unterzeichnekem  Kaufe  abschließen  können.
  Den  i.  Bebr.  1815.  K.  Cameralamts-Verweferei.

Riedlingen.  Am  2t.  Febr.  d.  J.  wird  die  Seade,  Schaafwaide  dahier,  welche  400  EStuͤk  er-##aäge,
  an  den  Meistbictenden  wiederholt  verlichen  werden;  wobei  sich  die  Liebhaber  mit  obrigkeltlichen
ausgestellten  Metsterbriesen  u.  Vecmögens,  Zeugnissen  versehen,  an  obbestimmten  Tag,  Morgens'  Uhr
auf  dem  Rathhaus  dahier  einfinden,  und  der  Berhandlung  anwohnen  können.  ghrn  8—  an.  18165.
n.  eramt.

Besisbeim.  Samstag  den  4.  Merz,  Vormittags  10  Uhr,  wird  von  hiesigem  Oberame  die
Schaafweide  von  Grotzp  und  Klein:  Ingersheim  auf  3  Jahre  verliehen.  Erstere  erträgt  500  Stuͤk.
wovon  der  Beständer  200.  Stük  einschlagen  darf,  und  lestere  erträge  200  Stük,  wovon  ver  Beständer
  die  Hälfee  einschtagen  varf.  Die  kiebhaber  haben  sch  bei  dem  Aufstrrich  über  hr  Meisterreche,
Vermögen  und  Aufführung  auszuweisen.  Den  5.  Febr.  4615.  Kön.  Oberamt.

Maulbron  n.  Nachbenannte  3  herrschaftlichr  Hofgücer  auf  der  Kloster  Markung,  deren  Be-Kand
  auf  Georgli  1815  Iu  Ende  gehet,  werden  auf  9  oder  13  Jahre  wieder  verpachtet.  Dos  erste
und  2te  Oekonomie“  Hofsut  wovon  jedes  bestehet  in  3  Morg.  #2  Vrel.  Gärten,  45  Morg.  2  Prtl-Wiesen,
  13z  Morg.  Aekern,  und  das  Schaaf=  Hofguk,  welches  7  Morg.  3  Bril.  Gärten,  s3  Mrg.

Brt.  Wiesen,  und  154.  Morg.  3  Vrel.  Aeker  rathält,  neben  den  nöthigen  Wohn,  und  Hekonemieebaäuden,

  welche  in  gutem  Stande  find.  Beständer  haben  den  vorzüglich  bemerkenswerten  Vorkbeil,
  dat  ste  keinen  Jebenden  zu  entrichten,  eine  bedeutende  Anzahl  Plörch-,Nächte  für  die  Güter
von  dem  beerschaftl.  Bestand.  Schäfer  zu  geniessen,  und  das  viele  das  Jahr  über  bei  dem  Kloster
borkommende  Fuhrwesen,  um  Bezablung  zu  versehen  haben.  Die  Berleihung  geschiehet  Montags
den  a7.  Febr.  d.  J.  Vormittass  1R6  Uhr  bei  dem  Cameralamte  zu  Mauldronn  wobei  nur  diesenige
Leebhaber  zugelassen  werden,  welche  mit  obrigkeitlichen  oberamtlich  geslgelten  Jcuonissen  sich  ausweisen
  koͤnnen,  daß  ste  hinlangliches  Vermögen  beslen,  um  eine  Caution,  deren  Gumme  das  anderthalbfache
  Lekariam  betcägt,  prastiren,  und  die  swekmäsige  Einrichtung  mie  Vieh  rc.  66  verschaffen
d#  können,  auch  um  Geloda#u  wodl  erfahren  seien.  Eiedhaber  können  sich  auch  vorher  bei  dem  Cawieralamt
  über  das  weitece  erkundigen.  Den  31.  Jan.  1315.

bandvogeei:  Steueramt  kudwizsburg  und  Cameralame  Maulbronn.

Warkgröningen,  Oderames  kudwigsburg.  Der  Bestand  der  biesigen  Sommer,  und  Win=(er
  Schaafweide  geht  auf  nachst  Michgelis  zu  Ende.  Sie  wird  deswegen  Dienstag  den  14.  Febr.
Pocmittags  Uhr  auf  biesigen  Rarbhauß  wieder  auf  weitere  3  Jahre  an  den  Meistbietenden  in
Pacht  bingegeben  werden.  Von  tos0  Stüt  Schaafen,  welche  die  biessze  Waide  ernährt,  werden
einem  Beständer  36  t  zu  halten  uͤberlassen,  die  uͤbrige  700ßbStuͤk  aber  der  Buͤrgerschaft  einzu-3
  vorbehalten.  Ein  Bestaͤnder  genießt  unentgeldlich  das  biesige,  vor  der  Etadt  lienende

chaafbauß,  in  welchem  sich  eine  bequeme  Wohnung,  eine  Schener,  binlängliche  Kutterbehaltunße
und  Stallungen  befinden.  #  allenfaltsigen  Liebbaber  müssen  ssch  mie  Meister  oder  Concesstons=Briesen,
  und  obrigkeitlchen  Zeugnissen  über  ihr  Vermögen  und  ihre  Aufführung  legitemiren  können.
Den  1#3.  Jan.  1615.  .  Kön.  Beamtung  daseldst.

HPlochi#sgen,  Eßlinger  Oberamts.  Die  hiesiger  Commun  zuftändige  Schsafweide,  Gerechtig-
        <pb n="47" />
        45

keit  wird  Montag  den  13.  Febr.  d.  J.  Morgens  ?  Uhr  auf  dem  Nacbbauß  zu  Eölingen  auf  #  Jabre,
nemlich  von  Ambrost  1515  dis  dahin  1618  im  Aufstreich  verliehen  werden.  Einem  Beständer  wird
die  Sommer=  und  Winterwaide  überlassen,  welche  für  die  zwei  ersten  Jahre  zu  às  Stück  und  das
dritte  zu  330  Stük,  sedoch  obne  Garantic,  Leistung  für  allsahrlich  hinreichende  Waide  bestimme  ##t,
w#en  die  Bürgerschafe  so  Seuk,  gegen  einen  an  den  Bestander  zu  bezahlenden  Abtrag  von  #  fl.  dem
Seüt  nach,  einzuschlagen  derechtigt  ist,  wobei  auch  ein  Betänder  freie  Stallung,  den.  Winte.  pförch
und  einige  Allmand,  Distrikre,  zusammen  45  Morg.  betragend,  zu  geniesen,  dagegen  aber  ber  der
Perleihung  wegen  Tüchrigkeit,  zu  keistung  einer  Caunon  von  aoo  fl.  durch  obrigkenliche  Zeuanisse,
#ech  auszuweisen  hat,  zu  welcher  Verhandlung  die  zu  Schätereien  berechtigte  biebbader  eingcladen
werden.  Den  at.  Jan.  1815.  Kön.  Hberamt.

ulm.  Jufelse  elnes  allerböchsten  Befeble  Könisl.  Krondomainen,  Geceion  vem  9.  vor.  Men.
wird  das  ehemalige  Amthauß  zu  Göflingen  mit  dem  dabei  befindlichen  Gemebzgarten  von  ungerähr
1  Mergen  am  Montas  den  10.  Febr.  Vormittags  20  Uhr  im  House  selbst  on  den  Mennbietenden
auf  3  Jahre  vermietdet,  dei  welcher  Berbandlung  Hch  die  kiebhaber  einfinden  körnen.  Dieses  Amtbauß
  ha#r  folgenden  Gelaß:  partecre  3  beizbare  Zmmer,  1  Küche  mie  einer  Epeißkammer,  im  aten
So#k,  6  beizbare  Limmer  und  eie  Kammer,  unter  dem  Dach  einen  guren  Fruchtbo##,  unt  unter
den  Hauf  2  Keller.  Zu  riesem  Hauß  gedören  noch  ##  Stall  zu  à  Pferden  mit  einer  Heuböbne,
1  Waschbong  und  1  Holzbütte,  welche  Appertinenzien  nicht  an  das  Amthauß  annebaut  find,  sondern
von  demselben  erwas  entfernt  stehen.  Den  2.  Febr.  4515.  Kön.  Cameralamé.

Urterkochen,  Oberam'is  Aalen.  Die  Eommerschaafwelde  der  Commun  Unterkochen,  welche
e  Stück  erträgt,  wird  Mittwoch  den  a2.  Hbe:  d.  J.  auf  3  Jahre  von  Anbeßt  1815.  an  auf  dem
Raddause  zu  Nalen  öffentlich  verliehen,  wobei  sich  die  Liebhaber  einzusinden  baben.  Aalen,  den  1.
Fedr.  1815.  Kön.  Oberamt.

urach.  Das  vorsüglich  schöne  Königl.  Blaichgut  unfern  der  Stabt  Urach  mie  allen  zum  vorcheilbasten
  Betcieb  des  Blaich,  Geschäfts  erforderlichen  Gebäuden  und  andern  Einrichtungen,  und
mic  6°  Morgen  Veld  zum  Abblaichen  der  Leinwand  verseden  wird,  da  der  bisberige  Pacht  auf  Marruni
  d.  J.  zu  Ende  gehet,  Montag  den  37.  Bebr.  d.  J.  auf  §  dis  1a3  Jahre  öffenrlich  wieder  verlie,
hen  werden.  Die  kiebhaber  zu  diesem  Pacht  können  nicht  nur  die  Bestands,  Bedingungen,  sondern
auch  das  Blaichguts-  Inventarium  bei  der  Königl.  Cameralverwaltung  Urach  taglich  einsehen,  zu  der
Vervachtungs,  Verdandlung  felbst  ober  Mentags  den  37.  Febr.  d.  J.  Vormitkags  Uhr  in  dem
Köniql.  Kanzlei=  Gebände  auf  dem  sogenannten  Stock  in  Sturktgart  sich  einfinden,  Uebrigens  werden
bei  der  Verleihungs,  Berhandlung  nur  diesenige  zugelassen  werden,  welche  sIch  über  ihre  Tüchtigket##
mm  Betried  dieses  Gewerbs,  und  daß  sie  eine  Caution  von  s500  bis  zooo  fl.  zu  leisten  im  Stande
seien,  auch  neben  der  Caution  sonst  noch  Sicherheit  gewährendes  Bermögen  besizen,  durch  obrigkeitliche
  Jeugniße  legitimiren  können.  Urach,  den  19  Jan.  1815.  Kön.  Cameralamt  raselbst.

Urach.  Die  Köntgl.  Schlotzmühle  dahiert  welche  a  Mahl-  und  1  Gerdgong,  aber  keine  Webming
  hat,  wird  am  Montag  den  20.  Febr.  d.  5.  auf  9  Jahr  lang,  nemlich  von  Georpi#  i815  bis
134.  Neuerdingen  verliehen  werden.  Weßhalb  diesenige,  welche  zu  diesem  Bestand  kust  bezengen,
sch  an  obbestimmtem  Tag  Morgens  3  Uhr  in  der  Camexal,  Amesstube  allhter  einfinden,  obrigkeitliche
vem  Oberamt  geftegelte  Zeugnisse  ihres  Prädikats,  und  datz  ste  eine  Execial,  Ceution  in  liegenden
Gütern  von  400  fl.  einzulegen  vermögen,  mirbringen,  und  der  weitern  Ver  bandlung  abwarten  können.
  Den  23.  Jan.  1815.  Kön.  Landvogtei-Steueramt  auf  der  Alp,  und  Cameralame  Urach.

Widdern.  Die  blesige  Gannherrschaftl  Schaafweide,  welche  mit  d00  Erük  Echaafe  beschlagen
  werden  kann,  und  deren  Jeie-  Lacht  mit  Michaelis  d.  J.  zu  Ende  geber,  soll  nach  Gannberrschaftlicher
  Höchst,  und  Hober  Berfuͤqung  Zreitag  den  17.  Febr.  d.  J.  an  den  Meistbretenden  auf  6
auch  ?  Jabre  salve  ratihcatione  in  Bestand  absegeben  werden.  Die  G#ebhaber  biemn  mit  obrigkeitlichen
  guten  Jeugnissen  wegen  ibres  Vermögens,  und  ibres  ##tlichen  Betragens  vrrseben,  sind  an
bemeldtem  Tage  bei  der  Berstaigerunss=  Verdandlung  willkommen,  und  konnen  sich  auch  noch  fruber
  öberzengen,  daß  für  die  Wohnung  des  Schäfers  Unterkunft  der  Schaafe,  und  Aufbewshrung
        <pb n="48" />
        46

des  Fucters  und  Strehes  gesorgt  ist.  Den  26.  Jan.  1815.  Gemeinschaftl.  Staabs-Schultheißen-Amts,
  Verweserel.

dLudwigsburg.  Chrigian  Jooß  von  Markgröninsen,  Quartlermeister  im  ten  Bacaillon  Ar-Allerie
  ist  den  18.  Jan.  1815,  aus  hiesiger  Garnison  desertirt.  Es  werden  dader  alle  obriskeicliche
Behörden  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  fahnden,  und  ihn  im  Fall  seiner  Beifahung  an  das  nächst.
gelcorne  Militair,  Commando  einlitefern  zu  lassen.  Signalement.  Quartiermeister  Jooß  ist  5  Fuß
10  Zoll  5  Lin.  groß,  10  J.  alt,  hat  grotzee  graue  (zuweilen  ganz  verwiccte  Augen)  gestuzte  Nase,
und  langlichtes  Angesscht,  bekleidet  war  derselbe  mit  einem  dunkelblauen  Ucberrock,  grauen  Beinkleidern
  mit  gelben  Knopfen  besezt,  einem  runden  Hue,  und  einer  rothgestreiféen  Wst  euch  hat

derselbe  noch  ein  paar  dunkelblaue  Beinkleider  bei  sch.  Den  1.  Bebt.  1815.  .  Oberemt.

Balingen.  Der,  abwesende  Milttairpflichtige  Johann  Georg  Hafner,  Weber  von  Heselwangen
  wird  durch  gegenwärtige  dritte  und  lezte  Ediktal,  kLadung  unter  der  Bemerkung  zur  Rükkehr  aufhefordert,
  daß,  wenn  er  innerhalb  der  Frik  von  4  Monaten  nicht  zuräkkommen  würde,  sein  bereits
zur  Conftscation  annotirtes  Bermögen  wirklich  werde  confiseirt  werden.  K.  Oberamt.

Bestsbeim.  Freudentbal.  Der  hienach  signalistete  Conserlprienspflichtige  Philipp  Carl
Weber  von  Frendenthal,  hiesigen  Oberamtis,  ist,  ehe  die  Untersuchung  wegen  Berfeblung  gegen  die
Conscriptions.  Geseze,  mit  hm  geschlossen  werden  konnte,  gestern  Abends  aus  seinem  Gefängnis,
mittelst  sewaltsamer  Erbrechung  desselben,  entsiohen.  Sämtliche  Hoch  und  Wohllöbl.  obriskeltliche
Bebrden  werden  biemie  ersucht,  auf  gedachten  Flüchtling  genau  fabnden,  und  thn  auf  Betreten  ges
gen  Ersatz  der  Kesten  wohlverwahrt  hieher  liefern  zu  lassen.,  ignalement.  Weber  ist  34  J.  ale,
von  Profeßion  ein  Oehlschläger,  3/  3“  groß,  dat  blonde  dünne  kurz  geschnittene  vernen  auf  die
Stir###e  bängende  Haare,  niedere  ekigte  Stirne,  blonde  Augbrauwen  und  Angenwimpern,  blaue  etwas
  klesiregenn#  Augen  mitcelmäslae  Nase,  gute  Jähne,  etwas  aufgeworfene  kippen,  schwachen
Bat,  mittelmätzgen  Mund,  rundes  Kinn,  blaße  Geslchtsfarbe,  blatternarbigtes  erwas  sommerflekigtes
  Gesicht,  an  beiden  Obren  s#lberne  Horemringe,  und  ist  hagerer  Postur.  Seine  Kleidung  be-Kund
  in  einer  dlautüchenen  Jacke,  desgleichen  langen  Hosen,  rundem  Hut,  rothem  weißgeftecktem
Halsmech,  weiß  und  gelbgestreifter  Weste  und  Bändel--Schube.  Oen  27.  Jan.  1815.  K.  Oberamt.

Gmüönd.  Folgende  biesige  Amtsuntergebene  nd  seit  längerer  Zeit  ohne  obrigkeitliche  Bewilligung,
  und  ohne  daß  ihr  Geeimsrsriger  Aufenthalt  dabier  bekannt  ist,  von  ibrer  Heimath  abwet#end,
als:  Josepd  Voge  von  Gmünd.  Matnthias  Heller  von  Leinjell.  Jobonn  Schönemann  von  Mötglingen.
  Louise  Riegerin  von  Degenfeld.  Alle  diese  werden  daber  aufgefordert,  sich  innerhalb  4Wochen
  dabter  zu  stellen,  wo  ste  dann  das  Weitere  zu  vernehmen  haben  werden.  Sollte  eines  oder  das
andere  sich  nach  Berlauf  dieser  Frist  noch  anderwärts  befinden;  so  wird  die  betreffende  Orts.  Behörde
  hiemit  geziemendst  ersucht,  solche  gefalligst  bieher  transportiren  zu  lassen.  K.  Oberamr.

Göppingen.  Andreas  Schrag  von  Heivingn  difseitigen  Oberamts,  25  J.  alt,  welcher  feit
der  Musterung  1813.  abwesend  gewesen,  am  10.  Merz  v.  J.  zurückgekommen,  nach  allerhoͤchstem
Befebl  zur  Assentlrung  eingelicfert  werden  sollte,  sch  aber  am  23.  Jul.  1814.  von  Hauß  wieder  entsernt
  hat,  wird  durch  gegenwärtige  Ediktal,  Ladung  unter  Anberaumung  eines  4  monatlichen  Termins
um  zweitenmal  unv  bei  sonst  zu  befahren  habender  geschärfterer  körperlicher  Serase,  derlängertec

ilitair.  Dienstzeik,  und  nach  Ablauf  der  vorgeschriebenen  Fristen,  bei  Cenfiscation  seines  gegenwäreigen
  und  des  ihm  während  seimer  Abwesenheit  noch  künftig  anfallenden  Vermögens,  zur  e#abreage  in
seine  Heimath  und  Stellung  vor  das  Oderamt  aufgefordert.  #.  Oberamt.

Mergentbeim.  Der  Conscriveionspflichtige  Martin  Michel  Margeth,  Bedieneer  von  Werentbeim,
  welcher  sich  im  Juli  1902.  von  Hauß  entfernt  hat,  wird  hiemit  zum  viertenmal  unter  Ancraumung
  eines  Termins  von  4  Menaten  aufgefordert,  sich  bei  unterzeichneter  Stelle  einzufinden,

und  sich  über  sein  bisheriges  Ausbleiben  zu  verantworten,  ur  #er  der  Bedrohung,  daß  im  Ausbleibungsfall
  sein  gesenwättiges  und  zukünftiges  Vermögen  conftseict  werden  soll.  gon.  Ob
n.  Obetramt.
        <pb n="49" />
        47

Ravensburg.  Der  Conscriptionspflichtige  Georg  Schepperle,  Weber  von  Schreckensee,  welcer
  si  im  Okteber  1809.  von  Haus  entfernt  hat,  und  bei  der  Jaͤbrsmusterung  1811.  das  erstemal
baite  etscheinen  sollen,  wird  andurch  in  Gemäßheit  allerhöchsten  Dekcets  vom  4.  Jan.  1815-  zum
weitenmal  aufgefordert,  sich  vor  dem  ihm  allergnädigs  vorgeseiten  Oberame  dabier  binnen  den  nächsten
  3.  Monoten  zu  stellen,  und  den  Conscriptions,  Gesesen  zu  unterwerfen,  widrigenfalls  nach  Verflutz
  dieser  Jeic  sein  gegenwärug  bespfendes  und  ihm  in  Jukunft  noch  anfallendes  Vermögen  confis,
cirt,  und  er  felbst  noch  neben  dem  körperliche  Strafe,  und  verlängerte  Militair-Dienstseit  zu  gewarten
  hat.  Koͤn.  Oberamt.

Rottweil.  Detr,  dreimaliger  Ediktal·  Citation  ungeachtet  nicht  erschienene  Joseph  Sroͤzinger,
Schreiner,  von  Schömberg,  wicd  anmit  unter  der  Bedrohung,  daß  sein  bereics  annetictes  Vermegen
confiscirt  werden  wird,  zum  viertenmal  aufgefordere,  innerhalb  4  Menaten  in  sein  Heimwesen  zurüb,
zukchren,  und  den  Conscriptions=  Gesetzen  Genüge  zu  leisten.  oͤn.  Oberamt.

Alveck.  Geors  Stetter  von  Langenan  diesseitigen  Oberamts,  Semeiner  im  Koͤnigl.  Cavallerie-Reumen:
  Nr.  3.  Dragoner  Kronprinz,  ist  am  s#4.  d.  Mon.  Abends  von  seinem  Regiment  aus  Eßlingen
  enrwichen.  Es  werden  also  alle  Hochlöbl  Militaic#e  u.  Civil  Bebörden  gesiemend  ersucht,  ihn
im  etretungsfalle  eneweder  bieher  oder  an  sein  Militair-Commando  einliefern  zu  lassen.  Signalement.
  Groͤße  9  J.  4  kin.,  Alter  20  J.,  Wagner-Handwerks,  hat  schlenken  Wuchs,  gebt  sedoch  ctwas

ebuͤkt,  hat  bleiches  Angesicht,  mit  mittelmaͤßiger  Nase,  guten  Zaͤbhnen,  weiden  Milchbart,  blauen
ugen  und  finsterem  Aussehen,  die  Haare  sind  blond,  auch  die  Augbtaunen  weißlicht.  An  Koͤnigl.
Montirung  bat  et  mitgenommen:  1  Stallkittel,  Gallmütze,  1  paar  Stallbosen,  Halsband,
an  eigener  1  blan  tuͤchenes  Waͤmschen.  Den  26.  Jan.  1815.  Kön.  Oberamt.

Breckenbeim.  Der  bei  dem  Königl.  Cavallerie,  Regimene  Rr.  s.  Jäger  gestandene  Geme  ne
Eonrad  Fesenbeck  von  Brackenbeim  ist  den  20.  Dec  v.  J.  aus  der  Garnison  Ebingen  desertirt.  Alle
betteffenden  Behörden  werden  deßhalb  geziemend  ersucht,  auf  denselben  fabnden,  ihn  in  Betretungsfall
  atretiren,  und  woblverwahrt  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  14.  Jan.  i815.  K.  Oberami.

Gsvvingen.  Der  von  bier  gebüreige,  bei  dem  Königl.  Linien.  Infankerie:  Regiment  Nro.  4.
eestandene  Soldet  Wilbelm  Gommerell,  welcher  den  21.  Jun.  vor.  J.  mit  kauf  Paß  beurlaubt
worden,  ist  im  Urlanb  delertirt.  Es  werden  dader  sameliche  Hoch-  und  Woblläbl.  Civil,  und  Militaur,
  Behörden  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Oeserseur  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  sofort
wohlverwahrt  Hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  #57.  Jan.  1815.  Kön.  Oberamc.

Oberurhach,  Schornderfer  Oberemts.  Ven  dem  Königl.  Landscherfschüen  Regiment  Rro.
11.  ist  der  Gemeine  Joh.  Carl  Griedrich  Kirchmaier,  von  Oberurbach  gedürtig,  den  34.  Dec.  v.  J.
von  der  Wache  zu  Frendenthal  desertirt.  Alle  Hoch,  und  Wohllöbl.  odrigkeitliche  Ciril,  und  Militeir=
  Beh#rden  werden  hiemit  gejiemend  ertucht,  auf  denselben  zu  fahnden,  und  ibn  im  Betretungs,
fall  dem  hiesigen  Oberamt  einzuliefern.  Schorndorf,  den  5.  Jan.  1615.  K.  Obcramt.
Ulm.  Der  bei  dem  K.  Einien,  Ixfanterie,  Resimem  Nr.  4.  geandene  Gemeine  Sebastien  Binder
  von  Gronwälden,  Oberames  Gmünd,  ist  aus  Urlaub  deser#rt.  Da  solcher  ven  Professton  eln
Evengler  ist;  so  ziebet  er  wahrscheinlich  obne  Erlaubnitz  seiner  Profesion  nach.  Es  werden  daber
elle  Hoch,  und  Wohllödl.  obrigkeitliche  Behörden  ersucht,  auf  solchen  fabnden,  ihn  im  Betretungs,
san  fogleich  arretiren  und  wohlverwahre  an  das  disseitige  Regiments=  Commando  einliefern  zu  lassen.
Den  1.  Jun.  1615.  Kön.  Oberamt.

 

Stutegart.  De  gestern  Aberd  die  hier  unten  beschriebene  goldene  Labatiere,  auf  deren  Wic
der  Anschaffung  eine  Deelobeong  von  33  fl.  gesezt  worden,  entkommen  ist,  se  werden  sämeliche  Ci,
oll.  und  Pelizei-Bebörden  des  Königreichs,  auch  alle  Gerichtsstellen  biedurch  ersuche,  in  ibren  Belirken
  genaues  Augenmerk  darauf  zu  richten,  und  un  Wiederbeischafrung  derselben  thärigst  mitzuwirfen,
  auch  von  einem  entsprechenden  Resultat  der  Nachforschungen  gefällche  Nachricht  hieber  gelangen
  zu  lassen.  Den  S.  Febr.  18156  Königl.  Oder,  Polizei.,  Direcnon.
        <pb n="50" />
        4

Beschreibuns  ber  Tabetiere.

Dieselbe  ist  vierekigt,  ekwa  4  Joll  lang,  a  Voll  breit,  und  eben  so  boch;  und  obne  die  dabei
befindliche  Uhr  66  Ducaten  schwer.  Die  Tabatiere  selbst  ist  von  feinem  Gold,  in  verschiedenen  Farben
  gearbeitet,  und  über  hundert  Jahre  al.  Sie  hat  auf  allen  vier  Seiten  sebr  schöne  Decorazio=#nen,
  welsche  Jagden  vorstellen.  In  der  Miete  ist  solche  durch  einen  Boden  in  zwei  Abtheilungen  getheiit,
  und  hat  oben  und  unten  einen  Deckel;  in  der  einen  Abeheilung  ist  Raum  für  den  Labak  und
in  der  andern  eine  goldene  Nepetiruhr  angebracht.  Das  Fisferblate,  werauf  die  Worte  Mack  à  Veihingen
  “  Keben,  ist  rund.  Zu  beiden  Seiren  desselben  sind  3  Uhreaschlüfsel  befindlich,  der  eine  davon
  dient  zum  Aufziebhen,  der  andere  aber  ist  dlos  zur  Decoration  und  bringe  vermittelst  seines
Drucks  die  Uhr  zum  Nepetiren.

Cantstadt.  Der  17  icbrige.  Welgerpursch  Johannes  Bürkle  von  Ferkoch  bat  sich  einer  Prellerei
  schuldig  gemacht;  da  fein  Anfenthalt  unbekannt  ist,  so  werden  die  Ortsobrigkeiten  aufgeferdert,
auf  diesen  BNeusschen,  der  mie  einem  Consfcriptionsschein  vom  4.  Jan.  1615.  versehen  ist,  zu  fahnden,

und  ihn  hieher  transportiren  zu  lassen.  Den  4.  Febr.  #1315.  K.  Oberamt.

Tuctlingen.  Der  des  Mords  des  Freiherrlich  von  Ulmischen  Oberslägers  Carl  keuthe  böchst
verdächtige  hienach  signalislrie  Kaver  Reize  von  Irrendorf  hat  in  der  Nache“vom  go.  auf  den  Slten
Jan.  noch  ebe  er  arretirt  werden  konnte,  dle  Flucht  ergriffen,  und  dadurch  den  schon  vorher  gegen
ihn  bestandellen  Verdacht,  daß  er  der  Mörder  des  Obersägers  Leute  sei,  vermehre.  Alle  Iinn?  und
ansländische  betreffende  Behärden  werden  ersucht,  auf  den  Entwichenen  sahnden,  ihn  da,  wo  er  betroffen
  wird,  ergreiffen,  und  gegen  Ersaz  der  Kosten  Icher  hieher  liefern  zu  lassen.  Gignalemenr.
Kaver  Reize  von  Jrrendorf,  ist  zo  J.  alt,  wirtlerer  Größe,  hagerer  Stacur,  runden  Gessches,  hat
blonde  Haare,  breice  Stirne,  braune  Augbraunen,  graue  Ausen,  spizige  Rase,  schmale  Wangen,
mictelmäslgen  Mund,  zute  Hähne,  länglichtes  Kinn,  gerade  aber  etwatz  dänne  Beine.  Bei  seiner
Entweichung  teug  er  einen  dreieckigten  Baurenhuc,  schwarz  seidenes  Halstuch,  ein  Leible  von  gruͤ-nem
  Manchester,  blauen  Bauren-Rock,  schwarze  Hosen,  graue  wollene  Siruͤnpfe  und  Baͤndelschuhe.
  Den  zi.  Jan.  1815.  Koͤn.  Obetamt.

Wiblingen.  Der  Theresla  Bischoffsberger,  von  Hoͤrenbausen  disseitigen  Oberamts,  sind  auf  dem
letten  Nikolai-Markt  in  Uim,  ihre  hienach  signalisirte  zwei  Kinder,  welche  44  zur  Abhelung  von
Kleidungsstäcken  nach  Hause  geschickt,  den  11.  Dec.  1844.  beimlicherweise  entwichen,  und  haben  ibren
Weg  wobrscheinlich  ins  Baierische  genommen,  auch  kennten  sie,  ohngeachtet  sle  von  ihrer  Mutter  4  Tage
gestcht  wurden,  nicht  ausfündis  gemacht  werden.  Alle  Hoch=  v.  Wobllöbl.  Behörden,  in  deren  Wirkungskreis
  es  einschlägr,  werden  nun  gesiemend  ersuche,  auf  gedachte  zwei  Kinder  fabnden,  sie  im
Beerecungsfall  verhaften,  und  unter  der  gebörigen  Derwahrung  bieher  einliefern  zu  lassen.  Signalements:
  1)  des  Anton  Bischoffsberger.  Derselbe  ist  74  Jahr  ale,  hat  graue  Augen,  eine  Stumpfnase,
  einen  kleinen  Mund,  ein  spifiges  Kinn,  und  ist  an  einer  Jahnluke  kennbar.  Ec  war  bekleidee
mit  einem  dunkelblanen  tüchenen  Wamms,  dergleichen  langen  Hosen,  trug  ein  paar  Sciefel,  und
ein  graues  mit  grünen  Bändern  eingefaßtes  Hötchen.  2)  Elisabetba  Bischeffsberger,  15  Jahr  alt,
hat  graue  kleine  Augen,  eine  kleine  Stumpfnase,  einen  großen  weiten  Mund,  und  ein  rundes  Kinn.
Sie  war  bekleidet  mit  einem  blau  und  rothsestreiften  Korset,  und  einem  dergleichen  Rock,  einer
blauen  Bänderhaube,  einem  roth  baumwollenen  Halstuch,  und  einem  rothscheckigten  Goller  mit  weis
gem  Zug.  Den  3.  Jan.  1815.  Kön.  Oberamt.

Ausgewiesener.

Mekarsulm.  Josepb  Rieg,  ein  Echmidknecht  von  Waibstadt  aus  dem  Grosherzogthum  Baaden
warde  in  Gemaͤshert  aller  hoͤchster  Seneral-  Verordnung  vom  11.  Sept.  1807.  .  é.  aus  den  disseitigen
Kaͤnigl.  Staaten  verwiesen,  und  ihm  der  Wiedereintritt  in  dieselbe  bei  empfündlicher  Stnafe  verboten.
Signalement.  Derselbe  ist  63  J.  alt,  s"  4“  5“  grofl,  har  eine  untersezte  Statur,  rundes  braͤunlichtes
  Angesicht,  graue  kurz  abgeschnittene  Haare,  mittlere  Stirne,  schwarze  Augbraunen,  dicke  Nase,
rolle  Wangen,  mietlern  Mund,  mangelhafte  Jäbne,  breices  Kion,  gerade  Beine.  Bekleidet  ist  fol-Eer
  mit  einem  zerlumpten  grauen  sommerkeugenen  Frackrock,  weißem  Halstuch,  jerlumpter  schwarggefr.
  aster  Weste,  langen  grauen  Hosen  von  Tuch,  wollenen  Gamaschen,  Schuhen,  und  trägt  eincn
alten  runden  Filzbut.  Den  19.  Jan.  1515.  Kön.  Oberamt.
        <pb n="51" />
        Rro.  7.  1815.  ½

Königlich  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  138.  Febr.

 

 

Nähere  Bestimmungen  bber  die  Beobachkung  der  Mäea,  Ordnung  ernd  tber  die  Einrichtung
der  Trinkgesässe  insbesondere,  d.  d.  15  Febr.  16

Es  werden  hiedurch  in  den  beiden  Anlagen  sub  Nro.  I.  und  ll.  einige  ndhere  Bestimmungen
  über  die  Beobachtung  der  Maaßordnung  und  die  Ahndung  der  Contraventionen
  dagegen,  auch  Vorschriften  in  Hinsicht  auf  die  Trinkgefaässe  der  Wirthe,  zur  Nachricht
und  Nachachrung  bekannt  gemacht.  Und  haben  die  Kömgl.  Oberämrer  diese  Verordnungen
  gehörig  zu  publiciren.  Decretum,  Stuttg.  im  Königl.  Sraats,  Minnterium,  den  15.
Febr.  1815.  Ad  Mand.  Secr.  Reg.  Maj.

1.  Perordnung  über  vetschiebene  Gegensiände  der  Maasordnung  und  die  Ahndung  der

Contraventionen  gegen  dee#rlbe.

Zu  näherer  Erläuterung  und  Ergänzung  der  unterm  30.  Nov.  1806.  bekannt  gemachten
  Maas-Ordnung  hat  man  nicht  nur  ein  eigenes  Regulativ  in  Hinsicht  auf  die
Trinkgeschirre  der  Wirthe  vorzuschreiben  für  nbchig  erachtet,  sondern  findet  sich  auch  veranlaßt)
  noch  weiter  folgendes  allgemein  zu  verordnen:

()  Der  Gebrauch  gestempelter  Maaße  und  Gewichte  wird  nicht  nur  allen  Gewerbtreibenden
  Personen  und  bei  öffentlichen  Administrationen  sondern  auch  überhaupt  jedem
Unrerthan  bei  seinem  Verkehr  mit  Andern  zur  Obliegenheit  gemacht.  Wenn  daher  gleich
ein  Hausvater,  der  sich  zu  seinem  Privatgebrauche  eines  answärtigen  oder  ungestempelten
  Maases  oder  Gewichés  bedient,  dadurch  nicht  gegen  die  Maasordnung  handelt)  so  ist
doch  demselben  nicht  erlaube,  sich  dieses  Maases  oder  Gewichts  auch  zum  Einkaufe  zu
bedienen.

!.)  Wer  sich  bei  dem  Verkehr  mit  Andern,  ungestempelter  Gewichte,  Maasstäbe,  Ellen,
  Feld,  und  Holzmeß-Stangen,  Getraide=  und  Mehlmaße  bedient,  wird  zum  wenigsten
mie  einer  kleinen  Frevel  gestraft.

Ergibt  es  sich,  daß  das  Gewicht  oder  Maas  zugleich  unrichtig  war,  so  kann  die
Strafe  nach  Verhältniß  des  dadurch  verursachten  Schadei,es  bis  auf  10  Thaler  erhöht
werden.  Hat  semand  vorsäßlich  durch  den  Gebrauch  ungestempelter  und  unrichiiger  Mnase
eder  Gewichte  einen  Andern  übervortheilt,  so  ist  dessen  Vergehen  als  ein  Belrug  nach  den
deöhalb  bestehenden  Vorschriften  und  rechtlichen  Grundsäzen  zu  ahnden.
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        50

Inn)  Wenn  ein  obrigkeitlich  gestempeltes  Gewicht  oder  Maas,  dessen  sich  Jemand  bei
seinem  Berkehr  mite  Andern  bedienr  hat,  als  unrichtig  erfunden  wird,  ehne  daß  derselbe
überwiesen  werden  könnte)  von  dieser  Unrichtigkett  Kenutniß  gehabt  zu  haben:  so  findet
zwar  keine  Bestrafung  gegen  ihn  Statt;  es  ist  aber  niche  nur  das  unricheige  Maas  oder
Gewicht  gleichbald  zu  rectiflciren,  oder)  wenn  dieses  nicht  geschehen  kann,  zu  kasssren,  sondern
  es  snd  ouch  diesenigen,  welche  bei  dem  Pfechten  sich  eine  Unrichtigkeit  haben  zu
Schulden  kommen  lassen,  mit  einer  ihrem  Vergehen  angemessenen  Strafe  von  wenigstens
2  kleinen  Freveln  zu  belegen.  «  «

Wuͤrde  der  Besizer  eines  gestempelten  unrichtigen  Gewichts  oder  Maases  von  dessen
Unrichtigkert  Wissenschafe  gehabt,  und  dennoch  dasselbe  zum  Nachtheil  Anderer  gebraucht
haben,  so  ist  er  als  Berrüger  zu  bestrafen.

IV)  Wer  scch  unterfängt,  Gegenstände,  welche  der  obrigkeitlichen  Pfechtung  unterworfen
  sind,  selbst  zu  pfechten,  und  einen  nachgemachten  Stempel  aufzudrücken)  macht
sich  des  Verbrechens  der  Füälschung  schuldig.

V)  Wird  bei  einem  Gewerbtreibenden  eine  unrichtige  Waage  angetroffen,  deren  er
ssch  zu  leinem  Gewerbe  bedient  hat:  so  ist  ihm  zum  wenigsten  die  Strafe  eines  kleinen
Frevels  anzusezen.  Hat  derselbe  durch  den  Gebrauch  dieser  Waage  Andere  vorsählich
ub.  rvorheilr;  so  hat  er  die  Strafe  des  Berrugs  verwirktt  welche  nach  dem  Verbältniß  des
Seha#ten  bösen  Vorsazes  und  der  Größe  des  verursachten  Schadens  abzumessen  ist.

VI)  Küfer,  welche  bei  Bedienumg  ihrer  Kunden  ungepfechtete  Eichgeschirre  gebrauchen,
  s'nd  wie  Gewerbsleute,  die  sich  ungestempelter  Maase  bedienen)  zu  behandeln.

II)  In  Ansehung  der  Schneller=  Häspel  verbleibt  es  bei  der  Vorschrift  der  General=
  Verordnung  vom  1.  Aug.  170  1.7  nach  welcher  unrichrige  Häspel  sogleich  zerbrochen
und  sowohl  diesenigen,  welche  sich  eines  ungepfechteten  Haspels  bei  dem  Spinnen  um  den
Lohn)  oder  zu  dem  Schnellerweise  auf  den  Verkauf  gespontzzenen  Garne  bedienen,  als  auch
die  Verkäufer  solcher  Häspel  mit  der  Serafe  eines  kleinen  Frevels  belegt  werden  sollen.

6  VIII)  Was  die  Trinkgefasse  der  Wirthe  betrift,  so  sud  in  Hinsscht  auf  dieselbe  die
in  einem  besondern  Regulativ  enthaltenen  Vorschriften  zu  beobachten,

IX)  Für  das  Kalkmaas  und  das  Maas  der  gebrannten  Ziegelwaare  enthält  die  General,
  Verordnung  vom  15.  Nov.  1810.  die  nähere  Bestimmungen,  über  welchen  auch
fernerhin  mit  Ernst  zu  halten  ist.

X)  Wenn  bei  dem  Gips  das  Simri-Maas  gebraucht  wird:  so  ist  im  Zweifelsfall
dafür  anzunehmen,  daß  auf  ein  abgestrichenes  Mähs  gehondelt  worden  sei.

X  Der  Gebrauch  ausländischer  Gewichte  und  Maase  ist  bei  dem  innländischen  Verkehr
  allgemein  verbothen,  und  jede  Contravention  zum  wenigsten  mit  der  Strafe  eines
kleinen  Frevels)  welche  bei  einer  miteintretenden  Uebervortheilung  verhältnißfmäßig  zu  erhöhen
  ist,  zu  ahnden.

Nur  den  an  der  Grenze  wehnenden  Müllern,  welche  ausländische  Mahlkunden  haben,
  kann  ausnahmsweise  gestattet  werden,  daß  sie,  wenn  letztere  es  beharrlich  verlongen,
  nnd  sich  mit  der  öffentlichen  Aufhängung  der  gedrukten  Maas,  und  Gewiches-Vergleichung
  nicer  begungen)  das  bei  diesen  Mahlkunden  hergebrochte  auswärtige  Maas  in
Anwendung  bringen.
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        Auch  bleibt  den  Haͤndlern  und  Kraͤmern,  welche  ibren  Handel  im  Ausland.
ben,  der  Gebrauch  des  dazu  nöthigen  ausländischen  Gewichts  und  Maases  unbenomm
Sie  haben  sich  aber  desselben  bei  dem  Handel  im  Innland,  gäuzlich  zu  enthairen;  so  vie
auch  die  an  der  Gränze  seßhaften  innländischen  Krdmer,  deren  Handel  sich  auf  ihr  Kramladen
  im  Wohnorte  beschränkt,)  bei  dem  Verkaufe  an  benachbarte  Unterchanen  sich  keines
andern  Gewichts  und  Maases,  als  des  Württembergischen  zu  bedienen  haben.

II.  Besonderes  Regulativ  in  Hinsicht  auf  die  Trinkgeschirre  der  Wirthe.

#k.  1.  Die  Wirche  sollen  keine  andere  als  gepfechtete  Gefässe  haben,  damie  jeder
Gast  wisse)  bis  auf  welchen  Punce  hin  er  das  Gefäß  gefülle  anzusprechen  habe.

5.  2.  Die  Pfechtung  der  Gefäße  für  Flüssigkeiten  bleibt,  mic  Auxnaome  der  914,
sernen  Gefasse,  dem  durch  die  Maas-Oednung,  5.  33.  verordneten  Pfechramte  übectro

l.  3.  Was  ducch  das  Pfechtamt  gepfechtet  wird,  ist  mit  dem  gewöhnlichen  Seme
pel  und  mit  einem  Japfchen,  Nagel,  Seife  oder  Serich  zu  versehen.  Irdene  Bier-Kröge
  sind  oben  auf  dem  befestigten  zinnernen  Dekel  zu  bezeichnen.  Es  ist  aber  bei  jedem
  Gefässe  darauf  zu  sehen,  daß  es  bei  voller  Eiche  noch  unverschüttet  gerragen  wer,
den  kann)  und  das  geichen  nicht  zu  nahe  am  Rande  ist.

9.  4.  Glaͤserne  Bouteillen,  Halbmaaß=  Schoppen,  und  Halbschoppen=  Gläser  können
  die  Wirthe  entweder  gepfechtet  kaufen)  oder  das  in  einem  Hirschhorn  bestehende
Mechtzeichen,  wenn  sie  hiezu  Gelegenheit  haben,  selbst  einschleifen  lassen.

a  aber  die  Pfechtung  nicht  von  obrigkeitswegen  geschehen  kann)  indem  das
Glas  keinen  Stempel  juläßt,  so  bleibt  der  Wirch  immer  für  unrichtige  Pfechtung
  verantwortlich.

.  5.  Damit  der  Wirth  wegen  unrichtig  bezeichneter  glaͤserner  Geschsere  ssch  keiner
  Gefahr  aulssetze)  bleibt  ihm  überlassen  sch  ein  vom  Pfechtamte  geprüftes  und  gestempeltes
  zinnernes  oder  blechernes  Eichgeschirr  machen  zu  lassen,  und  die  Jläsernen  Ge
(äße  vor  oder  bei  dem  Einkaufe  zu  untersuchen  ob  sie  richtig  bezeichnet  seien.

Damitt  auch  die  mit  keinem  eigenen  Probgeschirr  versehene  Wirthe  in  den  Stand
gesebe  werden,  ihre  neu  erkanften  Gläser  untersuchen  zu  lassen:  so  sind  von  allen  Ge,
meinden  auf  Kosten  der  Commun-Cassen  dergkeichen  gepfechtere  Eichgefäße  anzuschaffen,
und  denjenigen  Personen,  die  mic  der  Eiche  und  Bisietrung  beauftragt  sind,  in  Verwahrung
  zu  geben.  ZJe  weniger  diesen  Mustergefäßen  Obersläche  gegeben  wird,  desto  weniger
  werden  bedeutende  Unrichtigkeiten  dabet  vorkommen  können,  was  also  bei  den  Be,
Kellungen  zu  berürfsichtigen  ist.

6.  Ein  Trink-Geschirr  hat  seine  richrige  Eiche,  wenn  das  eingefüllce  Maas  bis
an  den  oberen  Rand  des  Grundstrichs  des  Piechezeichens  geht.  Es  gilr  auch  hier  was
eben  F.  3.  vorkömmt)  daß  das  Zeichen  nicht  zu  nahe  am  Rande  sey,  und  daß  bei  Bouteillen
  der  nöthige  Raum  zum  Propf  oder  Stöpeel  frey  gelassen  werden  #oll.

.  Wenn  das  Pechtzeichen  bei  einem  Tridik-Geschirre  um  eine  Derimal-Linie
(den  toten  Theil  eines  Decimal-Zolls)  zu  medrig  skeht:  so  ist  zwar  der  Wirth  noch  in
keine  besondere  Strafe  verfallen,  derm#lben  abee  aufzugeben,  das  uUnrichtige  Geschirr  aus
leiner  Haushaltung  und  Wirthschaft  zu  entfernen-  ’
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        52

4.  8.  Um  sich  bei  der  naͤchsten  Visitation  zu  uͤberzeugen,  daß  keines  der  weggesprochenen
  Gläser  oder  Bouteillen  beibehalten  worden  sey),  find  dieselben  sämmelich  zu
bezeichnen,  indem  man  nämlich  nahe  an  dem  Hirschhorn  entweder  mit  einem  scharfen
Feuerstein  ein  Kreuz  einschneidet  oder  einen  starken  Punct  mit  einem  Sandstein  einreibt,
oder  mit  einer  scharfen  Feile  einfeilt.

.  9.  Wenn  man  bei  einer  nachfolgenden  Visitation  ein  folches  weggesprochenes
Gefäß  antrifft:  so  verfällt  der  Wirth  in  eine  Strafe  von  #  fl.  für  sedes  Scück,  sedoch
nach  vorher  gegangener  abermaliger  Eichung  und  dadurch  aufs  Neue  erlangter  Ueberzengung,)
  daß  das  Gefaäß  wirklich  zu  geringhaltig  sey.

ß.  10.  Wenn  das  Eichzeichen  an  einem  gläsernen  Gefäße  um  2  oder  mehr  Decimal,
Q#nlen  zu  niedrig  steht;  so  ist  für  jedes  fehlerhafte  Gefaß

von  I  halben  Schoppen  Glas  oder  ,  30  kr.

von  1  Schoppen  Bouteille  1  fl.
—  lLhalbmäßigen  Bouteille  oder  2  fl.
—  1  maßigen  Flasche  31.

an  Strafe  einzuziehen.

.  11.  Fehlt  bey  irgend  einem  Trink=  und  Maas-Geschirre,  es  sey  von  Glas  oder
anderer  Materie,  das  Pfechtzeichen)  so  verfällt  der  Wirth  in  eine  Strafe  von  3  fl.  für  jedes
  Stück.

ß.  12.  Wenn  ein  mit  dem  Feichen  des  Pechtames  versehenes  Maas;  oder  Trinkgefäß,
  welches  nicht  von  Glas  ist,  bei  eines  nachherigen  Vistcation  unrichtig  erfunden  wird
so  ist  es  wegzusprechen  und  nach  F.  8.  und  9.  zu  verfahren,  von  dem  Visstator  aber  dem
Oberamte  hiervon  Anzeige  zu  machen,  das  die  Pfechter  zu  Verantwortung  zu  zichen  hat.
Dem  Wirthe,  wenn  er  hierdurch  in  Schaden  koͤmmt,  bleibt  die  Ansprache  an  das  Pfecht-Amt
  vorbehalten.

.  3.  Anders  verhält  es  sich  aber,  wenn  ein  Gefäß  von  Zinn  einwärcsgehende  Vertiefungen
  bekömmt,  wodurch  sein  cubischer  Innhalt  vermindert  würde;  in  diesem  Falle
schüqzt  die  Pfechtung  den  Wirth  nicht  von  der  Strafe,  welche  nach  §.  10.  anzusetzen  ist.

Wenn  daher  ein  Gefaß  eine  solche  Vertiefung  erhält:  so  hat  der  Wirth  fogleich
für  die  Ausbesserung  zu  sorgen.

#.  14.  Die  Joll,  Accile=  und  Umgelds-Vistratoren  haben  sich  in  der  Regel  mic  dem
Nacheichen  der  Trinkgeschirre  nicht  zu  befassen,  sondern  nur  Aufncht  zu  führen,  und  wenn
#e  unrichtige  Trinkgeschirre  finden)  worunter  namentleh  auch  grune  Bouteillen  gehören,
sie  mögen  zu  Haus  oder  in  Gärten  gebraucht  werden,  folche  zur  Hand  zu  nehmen,  und
wohlverwahrt  mir  der  Anzeige  bey  welchem  Wirthe  sie  angerroffen  worden  sind,  dem
Königl.  Oberamrt  zur  Bestrafung  zu  übersenden.

15.  Das  NRacheichen  der  Maas-  und  Trinkgeschirre  hat  das  Oberamt  als  Polizei-Behörde
  den  Orts,  Unter-Umgeldern  zu  übertragen;  sollte  in  Ansehung  ihrer  Tuchtigkei,
oder  wegen  sonstiger  Verbälcnisse  Anstand  vorwalten,  so  kann  nach  der  Maas-Ordnung
#  45.  dem  Umgelds.  oder  Zoll,  Vistearor  diefes.  Geschäft  übertragen  werden.

Die  Unter-Umgelder  baben  sährlich  2—  3  mal  zu  unbestimmten  Zeiten  eine  Visstation
und  Racheichung  vorzunehmen,  wofür  sie  jedesmal  zu  fordern  berechtiget  sind
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        53

Fuͤr  eine  Maas,  Bouteille  r  kr.;  Jür  kleinere  Boukeillen  und  Schoppen=  Gläser  von
jedem  Stuͤck  3z  hlr.  Für  die  Bezeichnung  nach  F.  g.  von  sedem  Stück  3  hlr.

5H.  1  .  Zum  Nacheichen  haben  sich  die  bestellten  Visstatoren  dersenigen  gepfechteten
Gefäße  zu  bedienen,  welche  nach  #.  5.  bey  jeder  Commun  vorhanden  seyn  mussen;  ergeben
sich  bey  der  Unterluchung  der  Trinkgeschirre  des  Wirths  Unrichugkeiten:  so  verfällt  er  in  die
K.  10.  bestimmte  Legalstrafen.  Wurde  sich  aber  bey  weiterer  Untersuchung  zeigen,  daß  die
Eiche  der  unrichtigen  Gläser  mit  seinen  eigenen  Schenkköpfen  übereinstimmte,  und  mithin
letztere  unrichtig  wdren;  so  werden  solche  weggenommen  und  kalsirt;  dem  Wirthe  hingegen
bleibt  die  Klage  der  Schadkoshalcung  an  die  Pfechter  bevor,  welche  außerdem  nach  F.  12.
zur  Verantwortung  gezogen  werden.

9.  17.  Jeder  Wisttator  oder  Unter-Umgelder  hat  scch  bey  dem  Pfecht=  Amce  mit  einem
  schmalen  Scäbchen  zu  ver'rhen,  auf  welchem  1  Zoll  in  10  Theile  oder  Linien  eingetheilt
  ist,  um  hiernach  die  Fehler  unrichtiger  Eichen  genauer  bestimmen  zu  können.

ß.  18.  Der  Unterumgelder  hat  sede  BVisstation,  wann  und  bei  wem  sie  geschehen  sey,
in  ein  von  ihm  zu  führendes  Register  einzuziehen,  von  den  wirklich  vorgefundenen  strafbaren
  Fehlern  aber  dem  Ortevorsteher  Anzeige  zu  machen,  und  die  fehleihaft  gefundenen
Geschirre  demselben  vorzuzeigen.  Die  Stnakfe  wird  nun  enrweder  sogleich  obigen  Bestimmungen
  gemäs  erkannt)  oder,  wenn  Anstände  vorwalten,  die  Sache  dem  Oberamte  zur
Encscheidung  übergeben.

h.  !5.  Von  seder  Scrafe,  mit  welcher  wegen  Uebetretung  dieser  Verordnung  die
Wirche  belegt  worden,  ist  dem  Anbri  ##er  die  durch  die  Verordnung  vom  22.  Aug.  1807.
(Se.  u.  Reg.  Bl.  S.  373.)  bestimmte  Delationsgebühr,  nemlich  etel  der  Strafe  abzureichen.

6.  20.  Damit  man  mehr  versschert  sey,  daß  das  Nacheichen  nach  der  oben  F.  15.
gemachten  Anerdnung  fährlich  2—  3  mal  geschehe,  haben  die  Oberumgelder  die  Visiratoren
von  Zeit  zu  Zeit  auszuschiken  und  sich  Rapport  machen  zu  lassen,  sodann)  wenn  sie  in  einen
  Ort  kommen,  nicht  nur  deshalb  nachzjufragen,  sondern  auch  selbst  manchmol  zur  Probe
einzelne  Geschirre  nachzueichen.  Außer  diesem  haben  die  Oberämeer  aus  Gelegenheit  der
Vogr-  Ruggerichte  sich  bei  den  Orts,.  Vorstchern  hienach  zu  erkundigen,  und  das  von  dem
Unterumgelder  nach  F.  18.  zu  führende  Register  sich  zur  Einsicht  vorlegen  zu  lassen.

General-Rescript,  die  Anwendung  der  Kövigl.  Generol,  Verordnung  vom  14.  Eebr.  1812.
auf  den  Getreide,  Handel  betr.

Frlderich,  von  Gottes  Gnaden,  Könlg  von  Würktemberg  kc.  2c.  ic.

Da  Wir  zu  bestimmen  Uns  gnädigst  bewogen  gefunden  haben,  daß  Unsere  Königl.
General-Verordnung  vom  14.  Febr.  1812.  die  Aushebung  der  Handeisbeschränkungen  im
Imern  des  Königreichs  becreffend,  auch  auf  den  Handel  mit  Getreide  aller  Art  angewendet
  werden,  und  demnach  erlaubt  seyn  solle)  Getreide  eben  so  wie  die  in  gedachtem
Unserem  General=  Resceripte  vom  14.  Tebr.  1312.  benannten  Victualien  sewohl  auf
MWärkten,  ohne  an  eine  gewiße  Stunde  gebunden  zu  seyn,  als  auf  dem  Lande  und  in  den
Häusern  zu  kanfen,  und  unter  Beobachtung  der  Bestimmungen  der  Accise=  und  Jollgeseßze
wieder  zu  verkaufen:  So  geben  Wir  solches  hiedurch  zur  Nachricht  und  Nachachrung  zu
erkennen,  und  wollen,  daß  diese  Unsere  Königliche  Verordnung  von  Unsern  Königl.  Ober=
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        44

Beamten  gehö#ig  bekannt  gemacht  werde.  Segeben)  Stuttgart,  im  Königl.  Staats-Ministerium,
  den  13.  Febr.  1815.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.

Einthellung  und  Purification  der  Stadt=  umd  Amtsschreiberei  -Distrikte  in  den  Oberämtern
Bdblingen,  Herrenberg,  Romenburg  und  Tübingen.

Nach  Erledigung  der  Amtsschreiberei  Lustnau)  deren  Bezirk  aus  Ortschaften  der
Oberämter  Böbdlingen,  Herrenberg,  Rottenburg  und  Tübingen  zusommengesezt  war,  haben
  Se.  Königl.  Majestüt  in  allerhöchstem  Reseript  vom  13.  d.  Mon.  eine  Eintheilung
  und  Puriffkkation  der  Stadt=  und  Ami:sschreiberei-Disttikte  in  jenen  Oberämtern
allergnadigst  zu  genehmigen  geruhet,  wornach  bestehen:

1)  Im  Oberamte  Rottenburg

)  Central=  Stadt  und  Amtsschreiberei  Rottenburg,

b)  Umtsschreiberei  Hirrlingen,  beide  wie  bisher;  sodann

Tßuc)  Amtsschreiberei  Mössugen,  neugebildet  aus  den  Orten  Mössingen  mit  Belsen

und  Sebastiansweiler;  ferner  Oeschingen,  Ofterdingen  und  Thalheim.

2)  Im  Oberaomte  Tübingen

a)  Centrel,  Stadt  und  Umtesschreiberei  Tübingen  in  der  Scadt  Tübingen  und  den

Amtsorten  Ammern,  Derendingen)  Weilheim,  Kilchberg,  Bebenhausen,  Lustnau,
Dertenhausen,  und  für  die  Person  des  gegenwärtigen  Stadtschreibers  in  den  Herrenberger
  Amts=  Orten,  Hagelloch,  Pfafsuingen)  Umerzeßingen  mit  Nosek.

d5)  Umtsschreiberei  Tübingen,  enthaltend  die  Ortschaften  Alcenburg,  Degerschlacht,

Dußlingen,  Gönningen,  Jettenburg,  Immenhausen,  Kirchentellinsfurth  mic  Einstedel,
  Kusterdingen,  Mähringen,  Nehren,  Oferdingen,  Pfrondorf,  Rommelsbach,
Sickenhausen,  Wankheim.

c)  Amtsschreiberei  Walddorf,  neugebildet  aus  den  Ortschaften  Walddorf,  Schleitdorf,

  Häslach)  Guiebel,  Rübgarten,  Altenrieth,  Dörnach.

3)  Im  Oberamte  Böblingen

a)  Central  Stadt  und  Amesschreiberei  Böblingen,

b)  Umtsschreiberei  Sindelfngen,  wie  bisher  sodann

We)  Amtsschreiberei  Weil  im  Schönbuch  mit  den  Ortschaften,  Weil  im  Schönbuch,

  Breitenstein)  Neuweiler,  Altdorf.

4)  Im  Oberamte  Herreuberg

a)  Central,  Stadt  und  Umtsschreiberei  Herrenberg

b)  Amteschreiberei  Herrenberg,  beide  wie  bisher;  ferner

e)  Bezirk  von  HBagelloch,  Pfafsingen  und  Unterjefingen  mit  Rosek),  welchen  noch  der

Stadtschreiber  von  Tübingen  versteht.

Jugleich  haben  Se.  Königl.  Mas.  die  Stelle  eines  Amtsschreibers  in  Mößingen
dem  bisherigen  Second-Lieutenant  v.  Memminger  vom  JInvaliden,  Corps,  und  die
Amtsschreiberei  Walddorf  dem  Oberamts-Aktuar  Sllwert  in  Calw  allergnädigst  übertragen,
  auch  Leztern  zum  ersten  Orrs,  Borsteher  und  Gerichtsschreiber  in  Walddorf  mic
dem  Unteramtmanns-Chacakter)  endlich  zu  der  Scadrschreiberei  Weil  im  Schb#buch
den  Amteschretber  Schmid  von  Spaichingen  allergnädigst  ernannt.

l—
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        55

Reches,  Erkemm#migze  des  Khn.  Ober,  Justiz,  Collegluns.

1)  In  der  Rechtssache  zwischen  dem  Fürstlich  Oertingen=  Wallersteinischen  Geheimenrath
  Strehlin  zu  Harburg,  Imploranten  und  dem  Königl.  Baierischen  Geheimenrath
  und  Landmarschall,  Freiherrn  von  Hornstein  auf  Orsenhausen  und  Bußmannshausen
Imploraten,  eine  Schuldforderung  von  zooo  fl.  samt  Zinsen  berreffend,  wurde  auf  Be,
weis  erkannt.  Stutegart,  den  16.  Jan.  1815.

2)  In  der  Provorations.  Sache  des  Grafen  Ludwig  Schenk  von  Kastell  zu  Obevdischingen
  Provocanten  wider  die  Gemeinde  zu  Oberdischingen,  Provocaten,  Schaafweide
betr.)  wurde  erkaant,  daß  die  Gemeinde  die  Judicial,  Klage  wegen  des  befragten  Schaaftriebs
  binnen  4  Woechen  vor  dem  ordentlichen  Gerichtsstand  des  Provocanten  anzustellen
babe,  widrigenfalls  ihr  ewiges  Stillschweigen  auferlegt  werden  solle.  bid.  eod

3)  In  der  Appellations-Sache  von  Goͤppingen  zwischen  Friedrich  Striebel  und
Friedrich  Hailer  von  Altbach,  Beki.  Anten  an  einem)  sodann  Johann  Alber  und  Commerzienrath
  Binder  zu  Reichenbach,  Kl.  Acen  am  andern  Theil)  Marktlojung  betressend,
wurde  beiden  Parthien  Beweis  auferlegt.  Stuttgart,  den  20.  Jan.  181K.

4)  Die  Appellations-Sache  von  Biberach  zwischen  dem  Hoffaktor  Abraham  Jonas
zu  Oettingen,  Kl.  Anten  an  einem,  und  Gotthard  Hagel  von  Schemerberg,  Oberamts
Biberach,  Bekl.  Aten  am  andern  Theil,  Arrestverhängung  und  Pandschaffsbestellung  betrefend)
  wurde  weger  Mangels  einer  Beschwerde  per  Kelcript.  von  Amtswegen  verworfen.
  Ibid.  eed.

 

Se.  Känigl.  Mas.  haben  allergnédigst  geruhr,  in  allerhöchstem  Reseript  vom  14.
Febr.  die  vacante  Amtsschreibecei  Sbingen,  Oberames  Balingen,  dem  seitherigen  Ober-Finanjkammer,
  Buchhaltee  Gußmann  zu  übertragen;  und

vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  15.  Febr.  den  bisherigen  Rechnungs-Rach  der
Königl.  Milirair-Rechnungs,  Kammer  v.  Finck,  zum  Kriegs=  Rathe  und  dagegen  an  dessen
  Scelleden  bisherigen  Ober-Kriegs=  Commissair  v.  Herdegen,  mic  Beibehaltung
eieses  Charakters,  zum  Nechnungs-Rath  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Majs.  haben  allergnädigst  geruhrt,

vermäg  allerhöchsten  Rescripts  vom  10.  Febr.  die  erledigte  Pfarrei  Meßstetten,  Diöcese
  Balingen)  dem  Vicar  Kornbeck  in  Botenheim  zu  übertragen;

dem  zur  erledigten  katholischen  Parronat-Pfarrei  Ringschnait)  Oberames  Biberach,
nominirten  Priester  Gregor  Zoll  die  allerhöchste  Bestäcigung  zu  ertheilen;  ferner

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  12.  Febr.  das  erledigre  Diaconat  in  Valhingen
dem  Repetenten,  Wikar  M.  Köhler  in  Stuttgart;  auch

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  15.  Febr.  das  erledigte  Diaconat  in  Deteingen,
Diöcese  Urach,  dem  Vikar  M.  Kies  in  Kirchberg  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermog  allerhöchsten  Reseripts  vom  12.  Febr.  allerand
digst  geruht:

"6  en  bisherigen  reisigen  Förster  der  Scernenfelser  Huath,  Stromberger  Oberforsts,
Oberförster  Kerler  wegen  hohen  Alters  mit  Pension  in  den  Ruhestand  zu  versezen,  und
ihm  die  goldene  Civil-Verdienst,  Medaille  zu  erthrilen,
        <pb n="58" />
        56

den  bisherigen  Hof-Jaͤger  Bindet  im  Thiergarten  als  Oberfoͤrster  auf  die  Ster—-nenfelser
  Huth  zu  versezen,

dem  seitherigen  Ober-  Büchsenspanner  Allmaier  die  Hofjägers=  Stelle  im  Thiergarten
  zu  übertragen"

den  Unterförster  Georgii  von  Sternenfels  auf  die  vacante  Unterförsters-Stelle  zu
Bönnigheim)  Freudenthaler  Huth,  Stromberger  Oberforsts,  zu  versezen,

die  erledigte  Unterförster=  Stelle  zu  Murrhart,  dem  bisherigen  von  Leutrumschen  JIdger
  Christoph  Häáger  in  Mienbrg  zu  Übertragen,  und  ·

zu  der  vacanten  Unterfoͤrsters-  Stelle  in  Auerbach,  Engelberger  Oberforsts,  den  seitherigen
  Leibjaͤger  Waͤlker  zu  ernennen.

Gmuͤnd.  Am  4.  d.  fruͤh  gegen  5  Uhr  brach  in  der  untern  Saͤgmuͤhle  dahier  Feuer
aus,  wodurch  ploͤtzlich  auch  die  daran  stossende  Lohmuͤhle  ergriffen,  und  beede  Gebaͤude
samt  allbereit  allen  Geräthschaften,  der  schnell  herbei  geeilten  Hülfe  ungeachtet,  in  die
Alche  gelegt  wurden.  Kaum  hatten  Se.  Königl.  Masest#t  von  diesem  traurigen
Vorfalle  Nachricht  erhalten)  als  Allerhöchstdieselben  mit  huldvollster  Theilnahme
dem  vorzüglich  verunglükten  Sägemüller  eine  allergnddigste  Unterstüzung  von  à2o  fl.  zuzusenden
  geruhten.  Mit  dem  reichsten  Segen  wolle  die  Vorsehung  dem  erhabensten
Wohlchäter  diese  Großmuth  vergelten.  Den  10.  Febr.  1815.  K  Oberamt.

 

Täbingen.  Mieewoch  den  1.  Merz  Vormietags  Uhr  werden  auf  allerhöchste  Ratistcation
5  Centner  guter  gereinigter  Salpeter  an  den  Meistbietenden  verkauft,  worzu  die  Liebhaber  eingeladen
  werden.  Den  13.  Perr.  1315.  Kön.  Cameral.  Verwaltung.

Balingen.  Oie  Commun,  Schaafweide  zu  Erlabeim  biestgen  Oberamts,  welche  wegen  einer
im  vorigen  Hoor  vorgenommenen  beträchtlichen  Allmand,  Vertbeiluns  nur  noch  110  Stuͤt  Hammeloder
  Göltwaar  erträgt,  wovon  aber  die  Bargerschaft  co  Stück  zum  Selbst.  Aufschlag  sch  vorbehält
wird  Dienstag  den  38.-Febr.  auf  die  Jahre  1815.  16.  17.  zur  Perleihung  gebracht  werden.  Dis
LHiebhaber  werden  biemit  eingeladen,  sich  an  gedachtem  Tag  Vormirtags  210  Uhr  auf  dem  hiesigen
Rothhaus  mit  Meister-  und  Concessions,  Briefen  und  obrigkeitlichen  Vermögens.  Leugnifsen  versehen,
einzufinden.  Den  3.  Febr.  #u1815.  Kön.  Oberamt.

Horb.  Do  die  unterm  13.  Okt.  v.  J.  verliehene  Schaafweide  von  Biltelbronn,  welche  100  Stuͤk
erträge,  allergnädiost  nicht  genehmige  wurde,  so  wird  solche  Freitag  den  a#.  diß  Bormittags  auf
allhiessgem  Ratbbauß  nochmals  zur  Verleihung  gebracht  werden;  wobei  sich  die  Liebbaber  einfinden
konnen.  Oen  11.  Febr.  1815.  Kön.  Oberame.

Urspring.  Die  unterm  30.  Dec.  v.  J.  vorgenommene  Verleihung  der  herrschaftl.  Ziegelbuͤtte
wurde  wegen  zu  geringem  Erlös  allergnädigst  nicht  genebmig,  sondern  befohlen,  einen  nochmahligen
  Verleihungs  Bersuch  vorzunebmen.  Hiertu  ist  Montag  der  a7.  Febr.  anderaume,  diejenige  welcbe
  hierzn  kust  baben,  wollen  sich  ersageen  Tags  Morgens  #  Uhr  auf  der  Cameral,Verwaltung
Blaubeuren  einfinden,  und  wegen  ibrem  Prädika'  und  Vermägen  legitimiren.  Zu  gleicher  Leu  wird
ein  Versuch  gemacht  werden,  ob  nicht  diese  Liegelhütte,  welche  nabe  beim  Kloster  Urspring  steher,
worzu  man  auch  Wohnung  und  Stallung  haben  könnte,  vortheilhaft  verkauft  werden  kann,  in  welcher
  Hin#cht  bemerkt  wird,  daß  dem  Kaufer  wie  dem  Bestander,  das  vorhandene  Geschirr  in  den
Kauf  gegeben  werde,  und  daß  ein  Jieoler,  der  sich  hier  sebaft  machen  wollte,  nicht  allein  auf  guren
Verdienst  zu  rechnen  batte,  sondern  auch  sich  in  Güter  einlassen  könnte,  die  Bestandweise  zu  bekommen
  wären.  Blaubeuren,  den  11.  Febr.  1615.  K.  Cameralame  allda.

Mit  diesem  Stük  wird  das  Register  von  1614.  ausgegeben.
        <pb n="59" />
        Nro.  8.  1815.  17

Koͤniglich,  Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  285.  Febr.

 

 

Allgemeines  Conscriptsonsgesetz  fäür  das  Kbnigreich.

Frlderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg,  souveralner  Herlog
in  Schwaben,  und  von  Teck,  rc.  ꝛc.  2c.

Da  Unsere  Conferiptions-Ordnung  vom  Jahre  1809  durch  nachsefolgte,  aus  den  da.
maligen  Zeit-Verhältnissen  hervergegangene  Allerhöchste  Verordnungen)  in  der  einen  und
andern  Beziehung)  sich  theils  abgeändert  hat,  theils  erldutert  worden  ist,  nach  eingetretenem
  Frieden  aber  nunmehr  die  geeigneten  Bestimmungen  in  Hinsscht  des  Ersatzes  der  künftigen
  Mannschafts-  Bedürfnisse  Unserer  Königlichen  Armee,  in  zwechmäßige  Verbindung  gesetze
  werden  kömnen:  so  haben  Wir  Uns  Allergnädigst  entschlossen,  gedachte  Conseriptions=Ordnung)
  so  wie  die  darauf  sich  beziehenden,  vorzüglich  durch  den  Krieg  veranlaßten
Verordnungen)  hiemit  aufzuheben)  und  dagegen  folgendes,  mit  dem  1.  Merz  dieses  Jahres
in  Wirkung  trerendes  allgemeines  Gesetz  aufzustellen.

&amp;amp;  1.  Allgemeine  Militairdienstpflicht.
Die  Militair-Dienstpflichtigkeit  ist  allgemein.

Jeder  Unterthan  des  Königreichs,  ohne  Unterschied  der  Religion  und  des  Standes?
ist  verbunden,  für  König  und  Vaterland  die  Waffen  zu  tragen.

§.  2.  Verbot  des  Austritts  aus  dem  Koônigreiche  und  der  Annahme  fremder  Kriegsdienfte.

Kein  Militairoflichtiger  darf  vor  Erfüllung  seiner  Dienstoflicht,  das  Königreich  ohne
Allerhöchste  Erlaubniß  verlassen,  und  eben  wenig  in  fremde  Kriegs,  Dienste  treten.

3.  en  der  Möngix  sichti  en.

Die  Militairpflichtigkeit  für  den  artiven  Dienst  in  #er.  Linie  erstreckt  sich  über  alle
Conseribirten  vom  vollendeten  1  Sten  bis  zum  burükgelegteo  a5sten  Jahre  ihres  Alters.

Jeder  Conseriptionspflichtige,  welcher  am  1.  Jan.  eines  seden  Jahres  das  #####  Jahr
seines  Alrers  zurükgelegt  hat,  tritt  dadurch  in  die  Militair,  Dienstpflicht  ein.

4.  roͤße.

Zum  Dienste  in  der  Linie  der  Armee  inclusive  der  Train-Soldaten  und  Tambours,  ist

das  geringste  Meß  s  duß  6  Zoll  nach  dem  Wurttembergischen  Decimal-Maas  stabe.
Ausnahme  von  der  allgemeinen  M  #tairpflichr.

Von  der  allgemeinen  Verbindlichkeit  zum  activen  Königlichen  Militair,  Dienste,  f##-den

  folgende  Ausnahmen  statt:
        <pb n="60" />
        58

A.)  Den  vermalig  immediaten  deutschen  Reichsfürsten  uud  Grafen,  deren  Besiéun,
gen  in  Unsern  Königlichen  Staaten  gelegen  sind,  gestatten  Wir  eine  unbedingte  Befreiung
für  sich  und  ihre  Familien-Mitglieder;  indem  .Wir  zu  ihnen  das  Vertrauen  hegen,  daß
se  sich,  besonders  wenn  für  das  Baterland  Gefahr  zu  erwarten  stünde,  von  selbst  verpflichtet
  fühlen  werden,  Uns  ihre  Diemte  zu  widmen.

B.)  Ferner  genießen  eine  Ausnahme:

a)Dbie  von  Uns  im  Eivil.  Fache  angestellten,  in  frer  Besoldung  stehenden  Staats-Diener,
  in  fo  lange  sse  in  dieser  Eigenschafe  wirklich  dienen.

D)  Sceen  so  die  in  Hofdiensten  befindlichen  Unterthanen,  bis  incl.  Kammer-Junker.

c)  Entlassene  aus  dem  Königreiche  geburtige  Offiziers,  in  so  fern  bei  ihrer  Enclas,
sung  die  Fortdauer  ihrer  Militairpflichtigkeit  nicht  ausgesprochen  worden  ist.

Wir  behalten  uns  sedoch  im  andern  Falle  vor,  bei  eintretender  Erforderniß  über  der,
gleichen  entlassene  Offiziers  zu  disponiren.

d)  Katholische,  in  das  Priester=  Seminarium  aufgenommene  Seminaristen.

Ingleichem  die  angestellten  Schullehrer  der  drei  christlichen  Confessionen.

ee)  Diesenigen  Individucn,  welche  sich  für  den  Dienst  des  Staats,  das  geistliche  oder
öffentliche  Lehrame,  oder  für  die  Heilkunde  gebildet  haben,  und  von  den  gesezlichen  Be,
hörden  geprüft  sind,  als  Advocaten)  protestantische  Vicarien,  Präceptoren,  Collaboratoren,
  Medicinse  Pruktici.

f)  Die  nach  Allerhöchster  Verordnung  als  Staatsdiener  zu  betrachtenden  Ercraprobatoren)
  Uccessisten,  Actuarien  und  Substituten)  in  so  fern  sie  gesebßlich  examinirt,  und  beie
den  verschiedenen  Stellen  wirklich  angestellt  und  beeidiget  sind,  auch  sich  durch  ihre  Kenntnisse
  und  ein  moralisch  gutes  Benehmen  dieser  Auszeichnung  würdig  machen.

In  Ansehung  des  erforderlichen  Alters  zu  Erstehung  der  Prüfungen,  hat  es  bei  den
bestehenden  gesetzlichen  Vorschriften  sein  Verbleiben.

8)  Die  in  Commun-Diensten  stehenden,  von  den  betreffenden  höhern  Behörden  bestätigten
  und  besoldeten  Commun-Diener)  in  so  fern  sie  das  geseszliche  Alter  haben.

h)  Die  mit  Allerhöchster  Genehmigung  in  niedern  Hofdiensten  stehenden  Individuen,

ssee  lange  sie  diese  Stellen  wirklich  bekleiden.

i)  Desgleichen  die  bei  den  Königlichen  Berg,  und  Eisenwerken,  auch  Salinen,  mit
höherer  Approbation  angestellten  und  verpflichteten  Personen.

k)  Ingleichem  die  auf  den  Königlichen  Domänen-Gütern  und  Maiereien  angestellcen

ersonen.
de  sox  Die  Officianten  und  Livree-Bedienten  der  Prinzen  und  Prinzessinen  des  Koͤniglichen
  Hauses,  in  so  weit  ihnen  solche  nach  der  Allerhoͤchsten  Bestimmung  zukommen,  uͤnd
so  lange  sie  im  wirklichen  Dienste  und  Sold  stehen.
m)  Densenigen  Individuen,  welche  sich  in  Friderichshafen  ansiedeln,  so  bald  sie  ein
Gebaͤude  nach  der  Vorschrift  aufgefuͤhrt  haben,  und  daselbst  wohnen,  ist  fuͤr  sich,  oder
im  Fall  die  Ansiedler  verheirathet  sind,  und  aushebungsfaäͤhige  Kinder  haben,  den  letztern
eine  sechsjaͤhrige  Militair-Dienst-Freiheit  bewilliget.

n)  Alle  mit  Allerhoͤchster  Erlaubniß  verheiratheten  Koͤniglichen  Unterthanen  bleiben
von  der  Beiziehung  zum  activen  Militair-Dienste  in  der  Linie  befreit.  Endlich

C(o  sind  alle  diesenigen  Individuen,  welche  entweder  wegen  Untüchtigkeit  für  die  Linie,
        <pb n="61" />
        59

eder  nach  ausgedienter  Capitulation  ihren  Abschieb  erhalten  haben,  vom  Dienste  in  her
activen  Armee  befreit.  «

Es  versteht  sich  von  selbst,  daß  den  unter  vorstehenden  Caregorien  aufgeführten,  von
der  allgemeinen  Militair,  Pfiicht  ausgenommenen  Individuen,  diese  Exemtion  nur  in  so
lange  zukommt,  als  die  in  ihren  verschiedenen  Verhältnissen  begründete  Bedingung  wirk,
lich  eintritt,  und  auf  sse  angewendet  werden  kann.

&amp;amp;.  6.  Juden  und  Wiedertlufer.

In  Ausehung  der  im  Königreiche  angelessenen  Juden)  so  wie  auch  der  Wiedertäufer,
wollen  Wir,  wie  bisher,  gestattet  haben,  daß  diesenigen,  welche  das  Loos  zum  Militair-Dienst
  bestimmt)  statt  des  persönlichen  Eintrict  in  denselben,  die  Summe  von
Vierhundert  Gulden  in  Unsere  Kriegs=  Casse  bezahlen  dürfen.

#.  7.  Bebdrden.  Kriegs-Departement,  Recrutirungs-Section.

Unser-  Aimgches  Kriegs-Departement  und  unter-ihm  die  fünfte  Sectien  desselben,
(Recruticungs,  Section)  hat  die  oberste  Aufücht  und  Leitung  der  Militair=  Conseription
im  Kenigreiche.

Von  dieser  Behörde  gehen  alle  Normal,  Verfügungen  und  Anordnungen  an  die  ihr
untergeordneten  Stellen  auf  dem  Lande  aus.

Dieselbe  hat  über  die  genaue  Anwendung  und  Beobachtung  der  geseslichen  Bestimmungen
  zu  wachen,  über  die  Dienstpflichtigkeit  der  Conscribirten  in  zweifelhaften  Fällen
zu  eckennen,  die  Repartitionen  der  auszuhebenden  Mannschaft  zu  entwerfen,  und  stets
eine  vollständige  Uebersicht  aller  Militairpflichtigen  zu  führen.

Fustiz  =  Hection.

In  so  fern  es  sich  von  Eivil-Bestrafung  ungehorsam,  abwesender  Conseriptionspffi.hrigen

  handelt,  hat  wie  bisher  die  (achte)  Justiz=  Section  des  Kriegs,  Departements,  die

Cognition  auszunben.
K.  6.  Conlcriptiens  =  Commission  der  Stadt  Stuttgart.
Für  die  Königliche  Residenästadt  Stuttgart  besteht  für  die  Conseriptions=  und  Ausbebungs,
  Seschäfte  eine  belondere,  von  der  Rekrutirungs-Section  unabhängige  Commisfion

  unter  einem  eigenen  Prssidio.
S.  0.  Dillrikts  ,  Commisston.

In  jeder  Lanvogkei  des  Königreichs  besorgt  der  Landvogt  mit  den  Ober-Beameen
des  Landvogtei-Distrikts,  die  in  die  Conseription  und  Uushebung  einschlágisen  Gegenstände.

Beide  bilden,  und  zwar  seder  Ober-Beamte,  in  so  weit  es  seinen  Ober,  Amtsbezirk
berährt,  die  der  Recrutirungs  -  antegebene  Distriets-Commission.

.  10.  isten.

Unter  der  Leitung  dieser  Stelle  wird  die  Verfassung  der  vollstaͤndigen  Conscriptious-Listen
  mittelst  Aufnahme  der  sämtlichen  conscriprionspflichtigen  Subsecte  vom  zurukgeleg,
ten  16ten  bis  zum  vollendeten  2zösten  Jahre  in  chronologischer  Ordnung,  durch  die  Stadt,

und  Amtsschreiber  besergt.
11.  Jahrs-Musterung.

6
Die  Musterung  der  Mannschaft,  und  Revisson  der  Listen,  wird  im  Februar  jeden

Jahrs  vorgenommen.  ç
Hierdurch  werden  sedesmal  die  im  Laufe  des  vorangegangenen  Jahres  eingetretenen

Veränderungen  in  den  Verhältnissen  der  Conseribirten  berichrige.
        <pb n="62" />
        60

Die  Vorbereitungsgeschaͤfte  zur  Musterung  liegen  unter  Mitwirkung  der  Oberaͤmter,
den  Stadt-  und  Amtsschreibern  ob;  wobei  denselben  die  Tauf-Familien=  und  Bürgerregister
  2c.  zur  Grundlage  dienen.  Die  perfönliche  Musterung  beschränkt  sich  bloß  auf  die
zunächst  zur  Aushebung  geeigneten  Individuen  in  dem  Alter  vom  vollendeten  goten  bis
nach  zurükgelegtem  25ten  Jahre.

Im  übrigen  wird  die  Reviston  der  Listen,  ohne  daß  die  Conseriptionspflichtigen  persönlich
  bei  der  Jahrs,Musterung  erscheinen  dürften,  durch  Nachtrag  der  veränderten  Umstände,
  unmittelbar  vor  der  Jahrsmusterung)  unter  Suziefung  der  geistlichen  und  weltlichen
  Orts-Vorsteher  bewerkstelliget,  welche  in  allem  die  vollständigste  und  schleunigste
Auskunft  zu  geben  haben.

Um  die  perfonliche  Scellung  bei  der  Conseription,)  den  Conscriptionspflichtigen,  die
in  einer  großen  Entfernung  von  ihrem  Heimwesen  im  Dienste  sind)  zu  ersparen,  wird  ge-Kattet,
  daß  die  Oberämter,  in  deren  Bezirk  auswärtige  sunge  Leute  ssch  aufhalcen,  solche
an  einem  festtusegenden  Tage  in  die  Oberamtsstadt  einberufen,  sse  messen  und  viftiren
lassen)  und  das  Resultat  den  betreffenden  Oberämtern,  welchen  die  Conferibirung  obliegt,
mittheilen,  welche  letztere  dagegen  zur  ferneren  Legitimation  des  Aufenthaltes,  die  erforderlichen
  Conferiptionsscheine  zurückschicken.

12  Messen.

Diesenigen  Dienstpflichtigen,  welche  sich  in  Person  bei  der  Musterung  zu  stellen  haben,

  werden  durch  eine  Militair-Person  unter  Aufsicht  einer  hiezu  besonders  verpflichteren

Urkunds,-  Person)  pünktlich  gemessen.
15.  Visitatio  n.

Die  Vistation  derselben  geschieht  durch  die  damit  beauftragten  Königl.  Oberamtserzte
  bei  ihrer  persönlichen  Verantwortlichkeit.

Zur  Controle  der  visttirenden  Aerzte  werden  von  Jeit  zu  Jeit  commissarische  Nachvisstationen
  vorgenommen  werden.

é4.  14  Classification.

Die  militairpflichtigen  Individuen  werden  nach  Maßgabe  ihrer  in  Folge  der  Musterung
ssch  ergebenen  physischen  und  rechtlichen  Verhältnisse  in  folgende  4  Classen  abgetheilt.

1I.  Classe.  Diese  Elasse  begreift  die  zunächst  der  Aushebung  unterliegenden  vollkommen
  dienstrüchtigen  Subsecte  vom  vollendeten  osten  bis  nach  zurückgelegtem  aösten  Jahre,
  und  vom  kleinsten  bis  zum  grösten  Linienmeß,  bei  denen  in  Ansehung  ihrer  Verhältnisse
  keine  rechtlichen  Anstände  vorwasten.  ·

Il.Classe.DieJndividuenvomzukückgplegtenIstenbisnachvollcndetem2osten
Jahre  ohne  Unterschied  ihrer  physischen  Beschaffenheit.

M.  Classe.  Die  von  den  Oberamts-Aerzten  fuͤr  minder  tuͤchtig  erkannten  Individuen
  von  dem  Consetiptions-Alter.

IV.  Classe.  In  dieseibe  kommen  alle  diejenigen)  im  Conseriptions=  Alter  stehenden
Individuen)  welchen  zwar  keine  Ausnahme  von  der  allgemeinen  Militairoflichtigkeit  zugestanden
  ist,  die  jedoch  wegen  ihrer  besondern  individnellen,  oder  Familien=  Verhältnisse)
vorzugsweise  Berücksichtigung  verdienen,  und  zwar  solche,  die  für  das  Bedürfuß  der  verschiedenen
  Scaats-Insticure,  für  die  Aufrechthaltung  der  öffentlichen  Bildungs,  und  Exziehungs-Anstalten,
  Besehung  öffentlicher  Aemter,  Belebung  der  Kunst,  und  Befördern]des
Landbaus,  überhaupt  aber  füc  die  Erhaltung  des  allgemeinen  Wohlstandes  unenrdchriich  find.
        <pb n="63" />
        61

In  diese  Categorie  eignen  sich  demnach  insbesondere:

#)  Die  in  den  niedern  und  höhern  Königl.  Seminarien  befindlichen  Srôseeen  welche  anf
Königl.  Kosten  erzogen,  und  für  das  procestantische  Predigt=  und  Lehramt  gebildet  werden.

d)Mit  Allerhöchster  Erlaubniß  Seundierende,  welche  für  ihre  künftige  ausschließliche
Bestimmung  eine  höhere  wissenschaftliche  Bildung  verfolgen,  in  so  fern  sie  ssch  durch  Fleiß,
Fortschritte  und  sittlichen  Charakcer,  in  Folge  der  Jeugnisse  ihrer  Lehrer  und  Vorgesetzten,
dieser  Begünstigung  würdig  machen.

e)  Die  in  dem  theologischen  Seminarium  zu  Tübingen  angestellten  Famuli.

4)  Die  in  dem  Schullehrer  Seminarium  zu  Ehlingen  befindlichen  Zöglinge.

e.)  Die  bei  den  Prüfungen  des  Königl.  Ober-  Consistorinms  und  des  katholisch,  geist,
lichen  Raths  für  fähig  erfundenen,  und  bei  öffentlichen  Schulen  angestellten  Proviforen,
so  wie  Allerhöchst  legitimirte  Privat-Lehrer.

k))  Angestellte  und  beeidigee  Substituten  unter  35  Jahren,  welche  nach  den  verzulegenden
  Jeugnissen,  bei  der  Prüfung  von  der  competenten  Behörde,  gute  Kenntnisse  und
Application  an  den  Tag  gelegt,  auch  eine  untadelhafte  Aufführung  thaben.  Ingleichem
die  Juris  =  Candidaten  unter  z5  Jahren.

8)  Künstler,  im  Fache  der  höhern  Baukunst,  Mahlerel,  Bildhauerei,  Kupferstecherei
und  Tonkunst,  welche  von  den  betreffenden  artistischen  Behörden  geprüft,  und  hiebei  als
solche  anerkannt  worden  sind,  auch  sich  der  Ausübung  ihrer  Kunst  widmen.

h)  Handwerks.  Meister,  welche  nach  zurückgelegtem  geselichen  Alter,  das  Meisterrecht
ordnungsmöüßis  erlange  haben,  in  eigener  Werkstätte,  auf  eigener  Kundschaft,  und  bei  eigener
  Oefonomie  arbeiten.

i)  Schreiberei-Incipienten,  und  Lehrjungen  von  allen  zuͤnftigen  Gewerben,  wenn
letztere  in  die  Lehrbuͤcher  gesetzlich  eingeschrieben  worden  sind.  Es  darf  jedoch  die  Lehrzeit
in  keinem  Falle  uͤber  das  20ste  Jahr  gehen.

k)  Ledige  Bessser  von  Gütern,  deren  Werth  nach  gerichtlicher  Schazung,  die  Summe
  von  5,000  fl.  beträgt,  oder  deren  Flächen-Inhalt  auf  50  Morgen  sich  belauft;  wenn
auch  ihr  Werth  obige  Summe  nicht  erreicht.  ,

EswirdabechiebeivocausgeschydaßsolcheGüterbesiHerihreFeldsOekonomieselbst
bestellen,  und  steuerbare  Buͤrger  seien.

In  die  Categorie  der  Gutsbesitzer  werden  auch  ledige  Wirthe  gerechnet,  die  bei  einer
  eigenen  Haushaltung,  ihr  Wirthschafts-  Gewerbe,  als  ihren  Haupt-  Nahrungs-Zweig,
selbst  treiben.

Beiderlei  Subjecte  muͤssen  zur  eigenen  Administration  in  der  Minderféhrigkeit,  respective
  Dispensatian  und  Concession,  von  den  geeigneten  Behoͤrden  erhalten  haben.

1)  Alle  einzigen  Söhne,  deren  beide  Eltern  oder  wenigstens  Eines  von  Beiden  noch
am  Leben  ist.

Do  jedoch  die  bisherige  Erfahrung  gezeigt  hat,  daß  solche  einzige  Söhne  ihren  Eltern
nicht  immer  zur  Unterstützung  dienen,  und  daher  hie  und  da  entbehrlich  sind;  so  wird
der  Distrikts=  Commission  auf  ihre  Verantwortung  gegeben,  über  die  Juläßigkeit  der  R#
sprache  auf  die  Wirkung  dieses  -  die  den  Eltern  unenebehrlichen  Söhne  begünstigenden
Geees,  bei  der  Jahrs-Musterung  jedesmal  strenge  zu  cognosciren.
        <pb n="64" />
        62

In  die  Categorie  der  einzigen  Söhne  gehören:

)  Diesenigen  Individuen,  welche  weder  altere  verheirathete,  noch  süngere  Brüder
über  16  Jahre  haben,  in  so  lange)  bis  der  nachgebohrne  Bruder  des  Dienstoflichrigen,
das  eben  erwähnte  Alters-Jahr  zurückgelegt  hat.

6  Diesenigen  Subsecte,  welche  zwar  einen  eder  mehre  Brüder  haben,  die  jedoch  von
einer  solchen  Geistes,  Beschaffenheit,  oder  mit  solchen  phynschen  bleibenden  Gebrechen  behaftet
  find,  daß  sse  zu  Arbeiten  unfähig  sind,  und  ihren  Eltern  mehr  zur  Last  fallen  als
jur  Unterstuzung  dienen.  ·

*)  Söhne,  deren  einzige  oder  mehrere  Brüder  bereits  in  Königl.  Milirair=  Diensten
stehen’  oder  aber)  zwar  aus  denselben  entlassen,  hingegen  in  Folge  ihrer  im  Felde  erhaltenen
  Wunden,  zur  Hülfeleistung  der  Eltern  unfähig  geworden  find.

Sollre  der  im  Militair  befindliche  einzige  Bruder  seine  Fahne  treulos  verlassen  haben;
  so  besründet  solches  für  den  noch  übrigen  Bruder  keine  nachtheilige  Wirkung)  indem
  der  Desertirte  nach  seiner  Lurückkunft,  und  nach  Erslehung  der  ihm,  wenn  er  nicht
auf  General-Pardon  zurückgekehrt,  sondern  ergriffen  worden  wäre,  gesetzlich  gebührenden
militairischen  Strafe,  mit  neuer  Capitulation  einrangirt  wird.

7)  Diesenigen  Militärpflichtigen,  deren  einziger  oder  Übrige  Brüder  schon  vor  emanirter
  erster  Conscriptions-Ordnung  vom  Jahre  1806  in  das  Ausland  sich  begeben,  und
mittlerweile  ihre  Eltern  ohne  einige  Nachricht  von  sich  gelassen  haben;  was  übrigens  die
letzteren  wie  bisher  darzuchun  haben.

*)  Der  dlteste  Hruder  vater=  und  mutterloser  Waisen  unter  dem  Alter  von  16  Jahren,
  der  als  unentbehrlich  zu  ihrer  Unterhaltung  und  Führung  der  Oekonomie  anerkanne  wird.

c)  Der  einzige  Enkel  eines  Großvaters  oder  einer  Großmutter)  in  so  fern  sie  ohne
dessen  wesentliche  Unterstutzung  sich  nicht  mehr  zu  erhalten  vermoöchten.

§.  15.  Gerichrs  =  Stand.

Die  Militairpflichtigen  sind  in  so  lange  dem  Eivil=  Gerichesstande  unterworfen,  als
sie  nicht  zum  Königl.  Militair  ausgehoben,  und  bei  einem  Regimente  zur  Fahne  verpflichtet
  worden  sind.

&amp;amp;  16.  Aushebung.

Die  Sinziehung  der  Dienfstpflichtigen  zum  Königl.  Militair,  geschieht  nach  dem  eintretenden
  Bedürfnisse  der  Königl.  Armee,)  für  die  Jukunft  durch  das  Loos.

Da  die  vorigen  schnell  auf  einander  gefolgten  Feldzüge  die  Nochwendigkeit  herbeigeführt
  haben,  daß  sedesmal  eine  ungewöhnlich  beträchtliche  Anzahl  Rekruten  auf  einmal  ausgehoben
  werden  mußte;  wodurch  seiner  Zeit  bei  der  Königl.  Armee  ein  gleich  bedeutender
Abgang  an  Ercapictulanten  auf  einmal  Statt  finden  wurde:  so  foll  hinführo  allährlich
im  Monat  Merz  der  Bedarf  an  Rekruten  herbeigeschaft  werden.

Damit  die  in  das  Königl.  Militär  einzurretenden  Leute,  auf  der  einen  Seite  in  ihrer
  körperlichen  Ausbildung  so  weit  vorgerückt  seyn  mögen,  daß  sie  der  Uusübung  der
milit4rischen  Verrichtungen  ohne  Nachtheil  gehörig  gewachsen  Kud,)  und  auf  der  andern
Seite  es  in  ihrem  gewählten  Fache  zu  einer  gewissen  Vollkommenheit  bringen;  so  werden
  zur  wirklichen  Aushebung  nur  die  unmittelbar  Dienst-Prichtigen  der  uU#ssten  Elasse
veom  zurückgelegten  gosten  bis  zu  vollenderem  2östen  Alte:--Jahre  in  Concurrenz  geiogen.

Die  Individuen  vom  vollendeten  18ten  bise  zum  zurückgelegten  gosten  Jahre,  wel-
        <pb n="65" />
        63

che  die  11.  Classe  ausmachen,  kommen  zur  Miliz,  und  trift  solche  in  dieser  Periode  die
Aushebung  zum  activen  Linien-Dienste  nur  daun,  wann  aus  der  I.  Elasse  die  zu  stellenden
  Rekruten  nicht  aufgebracht  werden  koͤnnten.

Hiernaͤchst  bilden  die  in  den  weiteren  Classen  enthaltenen  Subjeecte,  auf  den  Fall
außerordentlichen  Bedarfs,  eine  Reserve.

17.  3  eiwilliger  Elutritt  in  das  Koͤnigl.  Militaͤr.

Jedem  Militärpflichtigen  steht  es  frei,  ehe  ihn  das  Loos  dazu  bestimmt,  in  Königl.
Militär-Dienste  zu  treten.

Zur  Zeit  einer  Aushebung  wied  sedoch  dieser  freiwilligen  Anwerbung  nicht  Scatt
gegeben,  in  so  fern  der  Freiwillige  jener  gerade  ohnedieß  unterworfen  ist.

Jedem  Freiwilligen  bleibt  es  überlassen,  sich  eine  Waffengattung  in  der  Armee,  wozu  er
Lust  hat,  zu  wählen,  wenn  er  nut  dit  dez  arforberschen  Eigenschaften  besitt.

»  G  16.  eparatisten.

Da  die  Separatisten  nach  den  Meinungen  dieser  Secte  sich  zu  weigern  pflegen,  in
Königs.  Milicär=  Dienste  zu  treten;  so  soll  jeder  Renitent,  welcher  entweder  an  dem  Loos
Antheil  zu  nehmen  sich  weigert,  oder  den  bereits  das  Loos  gerroffen  hat,  an  das  Garnisons-Regiment
  zu  Hohen-Asperz  eingeliefert,  daselbst  zweckmäßige  WVersuche,  ihn  zu  seiner
  Pfliche  zurückzuführen,  gemiacht,  hiebei  jedoch  alle  Mißhandlung  bei  perfönlicher  Verantwortlichkeit
  des  Commandeurs  vermieden,  im  beharrlichen  Weigerungsfalle  aber  der
Separatist  zu  der  Arbeirs  Compognie  für  die  Daner  seiner  Capitulation  abgegeben  werden.

Auch  werden  diesenigen  als  Renitenten  betrachtet,  welche  bei  Vornahme  der  Jahres,
  Musterung  sich  unter  das  Meß  zu  steheng.  oder  visitiren  zu  lassen,  weigern.

F.  10  Kstellung.
,  InbesondernFckllenistesgestattek,einenErsatz-Mannfürsicheinzustellem

Diese  Vergünstigung  wollen  Wir  zunaͤchst  Edelieuten,  einzigen  Soͤhnen,  und  besonders
  wohlhabenden  Individuen  zu  Statten  kommen  lassen.

Es  muß  sedoch  bei  dem  Kö.igl.  Kriegs-Departement  die  Erlaubniß  hiezu  jedesmal
speciell  nachgesucht  werden,  welche  Behoͤrde  die  Motive  des  Gesuches  zu  pruͤfen,  und  darüber
  allerunterthänigsten  Vortrag  an  Uns  zu  erstatten  hat;  worauf,  wenn  die  Allerhöchste
  Enurtschließung  entsprechend  erf.  lgt,  der  Stellvertreter  aus  den  dazu  geeigneten  Individuen,
  welche  ihren  nexum  millrarem  com  let  erfüllt,  und  einzustehen  Lust  haben,  be,
stimmt  werden  wird.

Die  Einstands=  Summe  wird  mit  Beseitigung  seder  Privat=  Uebereinkunft,  auf
Fünf  Hundert  Gulden  regulirt,  und  an  die  Kriegs-Casse  bezahlt,  welche  die  erforderliche
  Caution  davon  zurückbehälc,  bis  die  Capitulation  beendigt  ist.

#.  20.  Capitulation.

Die  gewöhnliche  Militär-Dienstzeit  wird  bei  der  Cavallerie  und  Artillerie  auf
Zehen  Jahrez;  bei  der  Linien=  und  leichten  Infanterie  auf  Acht  Jahre,  gesetzt.

Hierunrer  findet  jedoch  wéhrend  eines  Krieges  eine  Ausnahme  starc,  in  welchem
Falle  der  Excapitulant  bis  zu  eingetretenem  Frieden  noch  fortzudienen  verpflichtet  ist.

.  21.  Entlassung  Wübrend  der  Capitulation.

Vor  Ablauf  der  bestimmten  Militär-Dienst-Jahre  kann  nur  in  folgenden  legal  zu

erweisenden  zwei  Fällen  die  Entlassung  Statt  fünden:
        <pb n="66" />
        64

2)  wegen  Militaͤr-Diensk-Untuͤchtigkeit.

Die  von  dem  Regiments-Arzte  zum  aetiven  Dienste  fuͤr  untuͤchtig  erfundenen,  und
vom  General,=  Urmee,  Urzte  bei  der  Rach=  Wisstation  als  solche  wirklich  anerkannte  Individuen)
  werden  unter  der  Verantwortlichkeit  dieser  Visstatoren,  in  Beziehung  auf  die
ausgesprochene  Defectuosstät,  je  nach  dem  höheren  oder  minderen  Grade  derselben,  entweder
  definitiv,  oder  aber  mit  der  Bestimmung  entlassen,  daß  sie  in  der  Z##en  Conseriptions.
  Classe  noch  fortgeführt  werden  sollen.

5)  wegen  rechtlicher  Verhältnisse.

Wenn  sich  die  Umstände  eines  Soldaten  in  der  Maße  ändern,  daß  er  in  Rücksiche
derselben,  als  durch  den  Tod  von  Eltern,  Brüdern,  durch  Güter-Anfall  2c.  in  eine  der
in  der  Aten  Conscriptions=  Classe  aufgeführten  Kategorien  sich  aualifscirc;  so  wird  folcher
auf  die  mit  obrigkeitlich)  gehdrig  legalisrten  Zeugnissen  belegten  Eingabe  des  Regiments,
an  den  General=  Inspecteur  der  Cavallerie,  Artillerie  oder  Infanterie,  in  diese  Conseriptions,
  Classe  zurück  entlassen.

Uebrigens  dürfen  sowohl  die  Defectuosen=  Listen  als  die  Eingaben  über  die  ad  b)
bezeichneten  Reclamanten  jährlich  nur  amal)  nemlich  zu  Anfang  der  Monate  Derember
und  Juni  von  den  Regiments-  Commandeurs  eingeschickt  werden.

&amp;amp;  22.  Entlassung  nach  beerdigter  Capiunlation.-In

  den  obenerwähnten  Perioden  wird  zu  Friedenszeiten  auch  die  Beabschiedung  der.

Erxcapitulanten  vom  Dienste  der  activen  Armee)  vorgenommen.
&amp;amp;.  23.  Selbstverstümmler.

Diesenigen  Militärpflichtigen)  welche  mit  dem  erwiesenen  Vorsate,  sich  dem  Königl.
  Militär-Dienste  zu  entziehen,  eine  Verstümmlung  oder  eine  künstliche  Erzeugen
von  Gebrechen  und  Defecten  sch  zu  Schulden  kommen  lassen,  sollen,  in  so  fern  sie  —
sen  ungeachtet  noch  für  Diensttüchtig  erfunden  werden)  mit  erhöhter  Capitulation  einrangirt,
  wofern  sie  aber  dadurch  zum  Militär  absolut  unbrauchbar  geworden  fsind,  auf
Acht  Johre  zur  Arbeits-Compagnie  abgegeben  werden.  «

S.24.Indes-Ide-mtddakaufsichdbeziebendeVetfüquugem

Gegen  diesenigen)  welche  zu  Umgehung  ihrer  Militär-Dienstpflicht  sich  ins  Ausland
  entfernt,  das  Vergehen  ihrer  Abwesenheit  in  erwähnter  Absicht  durch  Fälschungen  vermehrt
haben  2c.  behalten  Wir  Uns  bevor!  ansemessen  Hesehliche  Bestimmungen  zu  ertheilen.

,  eserteurs.

Denjenigen,  welche  meineidig  von  ihrer  Fahne  entweichen,  und  die  sonach  wirklich  als
Delerteurs  erkannt  werden,  wird  alles  Vermögen,  das  ihnen  um  diese  Jeit  mit  Nußen
und  Eigenthum  bereits  angefallen  war,  gleichbalden  seguestrirt.

Im  Falle  der  Attrapirung  wird  gegen  einen  Deserteur  rücksschtlich  seiner  Person,  den
hierunter  bestehenden  Militair-Gesetzen  gemäs  verfahren.  ’

NachdeciadiesemFalle«etstandenenmilitairischeaStrafe,wirddassequestrirte
Vermoͤgen  wieder  freigegeben.

Bei  dem  Deserteur,  welcher  auf  General,  Pardon  ssch  gestellt  hat,  fällt  zwar  die
Zuerkennung  einer  militairischen  Strafe  hinweg.  Es  trite  sedoch  immerhin  die  Confssearion
  des  einem  solchen  zur  Zeit  der  Desertion  angefallenen  Vermäögens  ein,  in  so  sern
nicht  anders  in  dem  Edikt  des  General,  Pardons,  die  Anfhebung  von  jener  ausdrüklich
zugestanden  ist.
        <pb n="67" />
        65

Einem  beharrlichen  Deserteur  wird  die  Strafe  der  Consiskation  des  bei  seiner  treulosen
  Entfernung  bereits  in  sein  Eigenthum  uͤbergegangenen  Vermoͤgens,  zuerkannt.

Das  ihm  späterhin  zugefallene  Vermögen  aber,  geht  an  die  nächsten  Erben  über;
indem  von  einem  solchen  Deserteur  weiter  gar  keine  Noriz  mehr  genommen  wird.

Warnung  für  die  mit  der  Conseripnon  beschäfnaten  Kbnigl.  Diener.

Zu  Unsern  Königl.  Militair=  und  Civil  -Dienern,  ste  mögen  mittelbar  oder  unmittelbar
  mit  den  Consecriptions=  und  Aushebungs,  Geschäften  zu  thun  haben,  hegen  Wir  die
zuverläßige  Erwartung,  daß  Jeder  in  seinem  Theile  eine  streng  gesetzliche  genaue  Behandlung
  dieser  Geschäfte  sich  vorzüglich  angelegen  seyn  lassen,  und  zu  seiner  unverleßlichen
Plicht  machen  werde.

Die  geringste  Vernachläßigung,  Parteilichkeit,  so  wie  sede  geseswidrige  Handlung
und  Pflicht-Verletung,  wird  ohne  alle  Nachsscht  geahndet  werden.

Wer  in  Beziehung  auf  Dienst-Verrichtungen  bei  der  Conscription  und  Aushebung,  von
dabri  interessirten  Individuen,  sei  es  aus  was  für  einer  Ursache,  irgend  eine  Bezahlung  in
Geld  oder  Geldeswerch  annehmen  würde,  soll  nach  Erfund  der  Umstände  strenge  behandelt
  werden.

Würde  ein  Beamter  so  weit  gegen  seine  Amtspflichten  sich  vergehen,  daß  er  durch  eine
Handlung  Conseriptionspflichtige  vorsäglich  begünsligee  und  in  dieser  Absscht  mit  denselben
selbst  oder  mit  Eltern  2c  in  einem  geheimen  Einverständnisse  stände,  um  jene  dadurch  ihrer
  Militairpflichtigkeit  zu  entziehen;  so  soll  ein  solcher  psftichtvergessener  Scaats-Diener
lurch  den  Criminal-  Richter  zu  Cassation  und  Festungs-Arrest,  verurtheilt  werden.

Gegeben,  Stuttgart,  den  17.  Febr.  1818-  «

Friderich.
ç  Ad  Mand,  Sacr.  Keg.  Ma#  propr.
Minister  Staats=  Secretair,
v.  Vellnagel-Geh.

  Kriegs-Kanzlel  Direkkor

Obrist,  Graf  v.  Sontheim.

Normal,  Verord#mu#,  weger  Beftrafung  der  im  dem  Königl.  Resldenz=  Städten,  wegm
begangener  Unzucht  ergriffenen  liederlichen  Dirnen,  vom  27.  Jan.  1645.

Se.  Königl.  Majest  át  haben  hinscchtlich  der  Bestrafung  der  in  den  Königl.  Re,
sdenz-Städcen  wegen  begangener  Unzuche  ergriffenen  liederlichen  Dirnen,  mittelst  allerhochsten
  Reseripts  vom  27.  Jan  zu  verordnen  geruhr,  daß  kunftighin,  wie  schon  ehemals,
sede  als  liederliche  Dirne  bekannte,  und  so  aufgefangene  Weibsperson  das  Erstemal,  ohne
Rüksicht  darauf  zu  nehmen,  ob  sie  angestekt  ist,  oder  nicht,  jedoch  in  jenem  Fall,  nachdem
  sie  curirt  worden,  und  in  diesem  sogleich,  auf  zwei  Monate  in  das  Zuchthauß  zu
Ludwigsburg  gebracht,  das  zweitemal.  aber  wenn  sie,  ungeachtet  der  fruͤheren  Ausweisung,
  sich  wieder  hat  betteten  lassen,  auf  Sechs  Monate  in  eben  dieses  Zuchthauß  gesetzt
  werden  soll.  Traͤte  der  Fall  ein,  daß  eine  solche  Dirne  sich  zum.  drittenmal  wieder
berreren  ließe)  so  soll.  solche,  nach  der  hiemit  ertheilten  Noln#  Nerordnung,  auf  wenigstens
  Ein  Jahr,  und,  nach  Beschaffenhein  der  Umstände,  guf  längere  Zeit  in  das  Zuch-
        <pb n="68" />
        66

hauß,  und,  wenn  sie  sich  nach  Ablauf  dieser  Zeit,  ihres  kuͤnftigen  Lebens-Unterhalts  wegen,
  nicht  ausweisen  kann,  bis  zu  erprobter  Besserung,  in  ein  Arbeitshauß  gesetzt  werden.
Welches  hiedurch  allgemein  bekannt  gemacht  wird.

Rechts-Erkenntniße  des  Koͤn.  Ober-  Justiz-Collegiums.

1)  Die  Appellations=  Sache  von  Ellwangen  zwischen  Ignaz  Hauser  zu  Lauchheim,
Bekl.  Anten,  und  Joseph  Benell  von  da,  Kl.  Aten,  p#  deb#i  er  munno  à  265  fl.  o  kr.
wurde  ob  def.  grar##n  per  Relcript,  von  Amtswegen  verworfen.  Stuttg.  den  23.  Jan.

2)  In  der  Appellations=  Sache  von  Göppingen  zwischen  dem  Bauern  Johann  Georg
Bader  zu  Albershausen,  Bekl.  Anten  und  der  Königl.  Ober-Finanzkammer,  Kl.  Atin)
Hypothekenklage  betreffend,  wurde  die  Urthel  erster  Instanz  bestäriget.  Scuttgart,  den
27.  Jan.  1815.

3)  In  der  Rechtssache  zwischen  dem  Handelsmann  Franz  Joseph  Kees  zu  Waldsee,
Kl.  Wiederbekl.,  und  dem  Herrn  Grafen  Carl  von  Erbach-Wartemberg  -Roch,  Bekll.
Wiederkl.,  Schuldforderung  berreff.,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Sruteg.  den  3.  Febr.

4)  In  der  Rechts=  Sache  zwischen  dem  Königl.  Baierischen  UAppellations-Gerichts-Advokaten
  Friedrich  Ehrne  v.  Melchthal  zu  Memmingen,  Imploranten,  und  dem  Königl.
Baiernschen  Geheimenrath  und  Landmarschall,  Freiherrn  von  Hernstein  auf  Orsenhausen,
Imploraten,  eine  Schuldforderung  von  10o  fl.  betr.)  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Ib.  eod.

Erkennenite  des  Königl.  Ebe  Geriches.
Den  3.  Febr.  1315.  wurde
1)  Johann  Martin  Binder,  Bürger  und  Bauer  zu  Vöringen)  Sulzer  Oberamts,
Kl.  von  Agatha,  geb.  Huonker  von  da)  Bekl.  erx  ##.  zuah  celert.  unter  Vergleichung
der  Kosten  geschleden.
2)  die  Ehe  zwischen  Martin  Plocher,  Bürger  und  Weber  zu  kaidringen,  Sulzer
DOberamts,  Kl.  und  Catharina)  geb.  Schneider  von  da)  Bekl.  ex  enp.  doli  annullirt  und
Beklagte  in  die  Kosten  verurtheilt.

Den  15.  Febr.  1815  wurde
1)  Johann  Michael  Kauder,  Bürger  und  Bauer  zu  Reichenbach)  Göppinger  Oberamts,
  Kl.  von  Eva  Nosina,  geb.  Fischer  von  da,  Bekl.  er  cap.  adulterii,  geschieden,
und  Beklagte  in  die  Kosten  vevurtheilt.
2)  Die  Ehe  zwischen  Zacharias  Gwinner)  Bürger  und  Beker  zu  Liebenzell,  Oberamtes
Neuenbürg,  Kl.  und  Marta  Wilhelmina  Heinrika,  geb.  Erlenmajer  von  Schoömberg,  desselben
  Oberamts,  Bekl.  ex  cap.  doli  annullirt  und  Beklagte  in  die  Kosten  verurtheilt.

Seraf=  Erkenntnisse  des  Königl.  Criminal,  Tribunals.
Ad  Mand.  Secr.  HReg.  Mej.

Unter  dem  3.  Jan.  ist  der  zu  Göppingen  verhaftete  Johann  Frey  von  Gmüund,  we-
        <pb n="69" />
        67

gen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten,  zu  fuͤnfmonatlicher  Festungearbeit
  verurtheilt  worden.

Am  6.  Jan.  wurden  die  zu  Alrdorf  in  Untersuchung  gekommene  Joseph  Dreher  von
Geigen)  und  die  Halbschwester  der  Shefrau  desselben)  Anna  Maria  Rist  von  Rußweiler,
wegen  ehebrecherischen  Incests,  jener  zu  achtmonatlicher  Festungsarbeit,  und  diese  zu  ssen
ben  monatlicher  Juchrhaußstrafe,  auch  beide  zum  Ersaz  der  Kosten  verurtheilt.

Den  7.  Jan.  ist  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Balthafar  Brendel  von  Onolzheim,
Opberamts  Crailsheim,  wegen  attentirter  Bigamie,  Beteügereien  und  anderer  Vergehen)
neben  dem  Kosten,  Sesatz  mit  fünfzehumonatlicher  Juchthaußarbeit  bestraft  worden.

Eodem  wurde  der  zu  Rottweil  in  Untersuchung  gekommene  Ohristian  Mayer  von
Wincerlingen,  Oberamts  Bahlingen)  wegen  Widersezlichkeit  gegen  die  Obrigkeit,  mit
Einjähriger  Festungsarbeir  belege,  und  in  Hinsicht  der  Kosten  das  Angemessene  verfügt.

Roccem  ist  der  zu  Ehlingen,  wegen  Betrugs,  in  Untersuchung  gekommene  Heinrich
Srtirnweiß  von  Canstadr,  neben  dem  Srla  aller  Kosten,  und  Kassation  von  seiner  Stelle
  als  Strumpfwirker,  Obermeister,  auch  Unfähigkeirs=  Srklrung  zu  Bekleidung  eines  oͤffenclichen
  Amtees,  zu  fünfzehnmonatlicher  Festungsarbeit  verurtheilt  worden.

Unter  dem  p.  Jan.  wurde  die  zu  Göppingen  in  Verhaft  u.  Uncersuchung  gekommene
Cotharine  Gössele  von  Bartholoma,  Oberamts  Gmünd,  wegen  Kindsmords,  statt  der  enkanmen
  Todesstrafe,  ex  copite  gratie  mit  einer  Zuchthauß  grafe  auf  unbestimmte  Zeit  bes
kgt,  auch  ihr  daneben  der  Ersaz  der  Uncersuchungs-Kosten  auferlegt.

Todem  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Fidel  Gündele  von  Egartsweiler,  Oberamts  Ra,
vensburg  wegen  wiederholten  Diebstahlé,  neben  dem  Erfahe  aller  Kosten  zu  sechsmonatli,
cher  Festungöarbeit,  und  nachheriger  Realusion  in  ein  UArbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung
  condemnirt  worden.

Am  11.  Jan.  wurde  die  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Anna  Maria  Strraub  von  Nordstetten,  wegen  wiederholten  Markt-Diebstahls  neben  dem
Ersatz  aller  Kosten  mit  viermonatlicher  Zuchthaußarbeit  bestraft.  »

Den  20.  Jan.  ist  die  zu  Eßlingen  verhaftete  Christiana  Friderika  Liedlin  von  Brakenheim)
  wegen  wiederholren  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  zu  fünfzehnmenatlicher
  Juchthaußstrafe,  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß  verurtheilt  worden.

Unter  dem  23.  Jan.  wurde  die  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekom,
mene  Victorio  Traub  von  Ebnat,  Oberamts  Neresheim,  wegen  wiederholten  Diebstahls
und  Vagirens,  neben  dem  Kosten,  Ersatz  zu  Einjähriger  Zuchthaußstrafe  und  nachheriger
Derwahrung  in  ein  Arbeitshauß  rondemunrrt.

Am  24.  Jan.  ist  die  zu  kuowigsburg  verhaftete  Magdalena  Schelling  von  Horr,
beim,  Oberamts  Vaihingen,  wegen  culposen  Kindsmords,  neben  dem  Kosten-  Ersaz  mit
vier  und  einhalbjähriger  Zuchtha  Nrase  belegt  worden.

Eodem  wurde  die  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Barbars“
Diebold  von  Starzeln,  im  Fürstenthum  Hechingen,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz
der  ihr  5#Heschiedenen  Kosten  zu  sechsmonatlicher  Zuchthaqusstrafe,  und  hiernächst  zur  Ausweisung
  aus  dem  Königreiche  verurtheilt.
        <pb n="70" />
        68

Den  25.  Jan.  ist  der  zu  Riedlingen,  wegen  wiederholten  Ehebruchs  in  Untersuchung
gekommene  Matthias  Locher  von  Aderzhofen  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeit,  und  dessen
  Mitschuldige  Therese  Reichmann  von  da,  zu  zwanzigwoͤchiger  Zuchthaußstrafe,  auch
beide  zum  gemeinschaftlichen  Kosten-Ersatz  condemnirt  worden.

Unter  dem.27.  Jan.  wurde  der,  wegen  Gewehr-Verheimlichung  und  Wilderei,  At,
tentats,  zu  Rottenburg  in  Untersuchung  gekommene  Wilhelm  Cchae  von  Deteingen  mir
einer  Festungsarbeit  von  fünfthalb  Monates  und  einer  Geldbuße  von  20  P’d.  Hlle
bestraft,  und  rucksschtlich  der  Confiscation  des  Gewehrs,  so  wie  des  Kosten-Ersazes  das
Erforderliche  verfügt.

Am  28.  Jan.  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Lorenz  Benedikt  Goldhorn  von  Westerstetten,
  Oberamts  Alpek,  wegen  ehebrecherischen  Concubinats  und  Vagirens,  neben  dem  Ersatz
  aller  Kosten,  zu  fünfmonallicher  JFestungsarbeit  verurtheilt,  und  zugleich  dessen  nach
herige  Stellung  unter  genaue  ortspolizeiliche  Aufüche  verfüge  worden.

Den  zo.  Jan.  wurde  der  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Johann  Michael  Kaiser  von  Bebenhausen,  Oberamts  Tübingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,
  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten  mir  sechsmonatlicher  Festungsarbeir  belegt.

 

Se.  Königl.  Mafs.  haben  vermrg  allerhöchsten  Reseripts  vom  18.  Febr.  den  Jagd=Junker
  v.  Hunoldstein  zam  Kammerfunker  gnädigst  ernannt.

Se.  Königl.  Mafs.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  77.  Febr.  den  bisherigen
  Extraprobator  Sieß  zum  Buchhalter  bei  der  Cameral-  Rechnungs,  Kammer,  und
den  bisherigen  Ertraprobator  Capoll  zum  Buchhalter  bei  der  Umgelds-Rechnungs-Kammer
  zu  ernennen)  und

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  18.  Febr.  die  Stiftungs-Verwaleung  in  den  beiden
  Cameral=  Bezirken  Rotenmünster  und  Tuttlingen,  mit  dem  Amtsstz  in  Spaichingen
dem  bisherigen  Bilance-  Buchhalter  Faber  allergnädigst  zu  übertragen  gerubt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseriprs  vom  17  Febr.  die  erledigte
  Pfarrei  Alpirsbach)  Dibcese  Sulz,  dem  Pfarrer  M.  rank  in  (ombach  und

vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  20.  Febr.  die  erledigte  Pfarrei  Oberlenningen,
Dioͤcese  Kirchheim/  dem  Pfarrer  M.  Roͤsler  in  Schopfloch  allergnaͤdigst  uͤbertragen.

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,  in  allerhoͤchstem  Reseript  vom  18.
Febr.  die  vacante  Unteramts,  Arzes=  Stelle  in  Heubach,  Oberamts  Gmünd,  dem  Medie.
Prat.  Straub  von  Beuren,  Oberamts  Nürtingen  zu  übertragen.

Vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  18.  Febr.  haben  Se.  Königl.  Mas.  allergnddigst
  geruhr,  den  seitherigen  Förster  Pfi  zenmaier  zu  Liebenstein,  Reichenberger  Ober--forsts,
  als  Förster  in  die  Cleebronner  Huch,  Stromberger  Oberforsts  zu  verfezen,  und
die  hierdurch  erledigte  Liebensteiner  Huth  dem  vormaligen  Förster  Ade  zu  Lienzingen  zu
übertragen,  auch

den  seitherigen  Karnmer-Pagen  v.  Hunoltstein  zum  Jagd-Pagen  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Deerets  vom  19.  Febr.  den  Hof“
Laquai  Wilhelm  Großmann,  an  die  Stelle  des  penfonirten  Post.  Briefträgers  Wid,
        <pb n="71" />
        Es

mann  dahier,  zum  Brieftraͤger  bei  dem  Koͤnigl.  Beneral-  Postamt  Stuttgart  allergnaͤ-digst
  zu  ernennen  geruht.

 

—  e

Nach  erhaltener  officieller  Nachricht  sind  nachbenannte  Soldaten  an  den  beigesezten
Tagen  in  dem  Wuͤrzburgischen  Militair-Spital  zu  Oberzell  gestorben,  nemlich:
Joseph  Beker  angeblich  von  Botigern,  vom  Infaut.  Regiment  Nr.  4.  den  1.  Dee.

1313.  ·
Fr.  Klerber  angeblich  von  Ellwangen)  von  dem  gedachten  Regiment,  den  6.  Dee.
1813.;  und
Christ.  Eisele,  angeblich  von  Fristenhof,  vom  vormaligen  Infant.  Regiment  Ne.  7.
den  27.  c.  813.
Da  nun  das  weitere  Nationale  derselben  nicht  zu  erheben  gewesen,  so  werden  diese  Todes
  faͤlle  hiemit  oͤffentlich  bekannt  gemacht,  und  diejenigen,  welche  dabei  interessirt  sind,
aufgefordert,  wegen  Richtigstellung  des  Nationals  die  erforderlichen  Beweise  det  unterjeichneten
  Stelle  vorzulegen.  Stuttg.  den  3.  Febr.  i815.
Justiz=  Secrion  des  Koͤnigl.  Kriegs-Departements,  als  Ober-Kriegsgericht.

Eine  auf  die  Frau  Graͤfin  Friederike  v.  Burghausen,  geb.  Graͤsin  zu  Solms-Baruth
  in  Rom,  ausgestellte  Obligation,  über  ein  der  vormalig  Wuͤrttemberg.  Herrund
  Landschaftlichen  Kriegs-Praͤstations-Kasse  im  Jahr  1797.  angeliehenes  halbzährig,
nemlich  auf  den  1.  April  und  1.-Okt.  zu  verzinsendes  Capital  von  ##8ç000#  fl.  2  „  Procent
#4K  der  gedachten  Eigenthümerin  angeblich  bei  einem  im  Monat  April  dieses  Jahrs  za
Nom  erlittenen  Diebstahl,  entwendet  worden.  Es  wird  daher  der  allenfalssge  Bestzer  dieser
  Obligation  hiemit  aufgefordert)  solche  innerhalb  eines  Termins  von  3  Monaten  bei
der  Koönigl.  General,  Staats-Schuldenzahlungs,  Casse  allhier  vorzuzeigen,  und  seine  etwaige
  Anfprüche  darauf  zu  erweisen,  indem  nach  Verfluß  dieser  Frist  die  Obligation  als
amortisict  angesehen,  und  der  seictherigen  Gläubigerin  zu  Wahrung  ihrer  Rechte  auf  das
befragte  Capital  eine  neue  Obligation  ausgestellt  werden  wird.  Stuttgare,  den  aa.  Der.
1875.  Koͤn.  General-Staats,  Schuldenzahlungs-Casse.

 

Bebenbausen.  Bevollmächeige  durch  ein  allerböchstes  Reserlpt  vom  13ten  dig  wird  die  und
terzeichnete  Stelle  am  Ereitag  den  3.  Merz  Vormitctags  ?  Uhr  ouf  dem  Comeral  Amts  immer  die
im  Scaatck,  und  Regier.  Blatt  vom  36.  Nov.  1615.  Nr.  31.  beschriebene  Jiegelei,  Gebäude  samt  das
zn  gedörigen  Gürern  von  s  Morg.  als  ganz  freies  Eigenthum  verkaufen,  außer  der  Steuer  un  eis
nem  vestimmeen  geher,  Surrogat=  Geld  lediglich  keine  Abgaben  sordern,  den  künstigen  Bestzer  der
Jiegelbürte  im  Becrieb  seines  Gewerbs  auf  keine  Art  belschranken,  und  lhm  den  freien  Verkauf  aller
Erzeugnisse  gestatten,  auch  der  Abgabe  von  fährlichen  à:  Klastern  eichenem  Brennbolz  nach  dem
Hberforstameclichen  Preis  =  Regulatio  zuslchern.  Mit  diesem  Verkauf  wird  zugleich  auf  die  Grundlage
  eben  dieser  Freihe#ten  eine  Verpachtung  versucht  werden,  webel  außer  dem  Poachrgeld  lediglich
mchts  bezadlt,  keine  Waare  zu  den  Königl.  Beamtungen  geliesert,  wegen  cines  erweiterten  Betrieb#
der  Jiegelbä#te  keine  besondere  Erlaubnis  erst  nachgesucht,  oder  für  sed  Brand  elwas  bestimmtes
bezabtt  werden  müßte,  euch  senes  Bremmbolz  von  àa  Klastern  im  Oberforstomrlich  regulirten  Preise
tgeschert  wird  Es  wied  noch  bemerke,  daß  in  den  Gebaänden  a#cch  binreichender  Raum  #u  Futter
ond  S###l  fär  Pfecde  und  Rindoleh  besinden,  auch  viele  Gelegenheit  durch  Suhrwesen  etwas  zu  ver-
        <pb n="72" />
        70

dienen,  vorhanden  ist.  Der  Kaufschilling  darf  nur  zu  Itel  baar,  und  Itel  in  verzinßfslichen  Jahr  ielern
bezahlt  werden.  Oie  Liebbaber  zu  diesen  Verhandlungen  werden  hiemit  eingeladen,  auf  die  bestimmte
  Zeit  zu  erscheinen,  und  sich  mit  obrigkeitlichen  Vermögens=  und  Tücheigkeits,  Jeusnissen  gehörig
mus#zuweisen.  Oen  15.  Febr.  1815.  Kön.  Cameralamt.

Gmänod.  Bei  der  hieszgen  Stiftungs,  Verwaltung  ist  ein  bedeutender  Vorrath  vo#n#  Kernen,
Rocken,  Gersten,  Oinkel,  Einkorn,  Haber  zum  successluen  Verkauf  ausgeseit,  worüber  täglich  Kaufe
  abgeichlofsen  werden  koͤnnen.  Den  12.  Febr.  1315.  Koͤn.  Siistungs-Veraltung.

Gmuͤnd.  Das  Koͤnigl.  Cameralamt  Gmuͤnd  wird  in  Gemaͤsheit  eines  allerhoͤchsten  Besebls
1  Cir.  Bestand--Salpeter  bis  Mittwoch  den  1.  Merz  k.  J.  im  oͤffentlichen  Aufstreich  an  den  Meistbietenden
  verkanfen.  Die  Kausslichhader  wollen  sch  gedachten  Tags  Vormittags  ?  Uhr  im  Cameral-Amtszimmer
  einsinden,  und  der  Verbandlung  anwohnen.  Den  17.  Febr.  1815.  K.  Eameralamt.

Tübingen.  Auf  den  Königl.  Fruchr,  Kästen  zu  Tübingen  und  Reusten  itt  noch  ein  bedeutendes
  Quantum  neue  und  alte  Gersten  von  sehr  gurer  Qualmät  gell  Den  14.  Febr.  1615.
ön.  Cameralverwaltung.

Balingen.  ODie  Commun.  Sschafweide  zu  Erlaheim  blestgen  Oberamts,  welche  wegen  eiger
im  vorigen  Jabr  vorgenommenen  beträchtuchen  Allmand,  Verrbeilung  nur  noch  110  Stäk  Hammeloder
  Göltwaar  erträitt,  wOan  aber  die  Bürgerschaft  60  Stück  zum  Seldt.  Aufschlag  sich  vorbehält,
wird  Dienstag  dc  26.  Fer  aur  bic  Jahre  1515.  16.  17  zur  Verleibung  gebracht  werden.  Die
Liebpaber  werden  hiemu  eingeladen,  sich  an  gedachtem  Tag  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  hleslgen
Ratob  ns  mit  Meister  und  Concesstons,  Briefen  und  obrigkeitlichen  Vermögens,  Zengnissen  versehen,
einzummen.  Den  6.  Frbr#1015.  Kön.  ramt.

Besigherm.  Samstag  den  4.  Merz,  Vormittags  to  Uhr,  wird  von  hiestgem  Oberamt  vie
Echaafweire  von  Groß  und  Klein  Ingersbeim  auf  3  Jahre  verlichen.  Erstece  erträgt  soo  Szük,
weoon  der  Beständer  200  Stak  einschlagen  darf,  und  lestere  erträgt  200  Stük,  wovon  der  Beständer
  die  Hölfte  einsecblagen  darf.  Oie  kiebhaber  baben  slch  bei  dem  Aufstreich  über  ihr  Meisterreche,
Vermözen  und  Anffährung  auszuwcisen.  Den  §.  Febr.  1615.  Kön.  Obcramt.

Ebingen  an  der  Donau.  Die  Schgafweide  von  Baach  mit  130  Stäk,  von  Wernau  mit
400  Stüf,  von  Berg  mit  150  Etäf  werren  Somstag  den  as.  Febr.;  von  Ehingen  mit  g00  Stäk,
von  Steeten  mit  150  Stüf,  von.  Bliensbusen  mir  150  Stük  werden  den  z.  Merz;  und  die  Schaafweiden
  von  Altheim  mit  20e  Stük,  von  Frankenbofen  mie  260  Stük,  von  Lüfenbüullen  mit  150  Stük,
von  Thallbeim  mit  2c60  Stük  werden  den  4  Mert  d.  J.  im  öffentlichen  Aufstreich  an  den  Meitbietenden
  verliehen  werden.  Die  Virbbaber  haben  sich  auf  gedachte  Jeit  bis  in  der  Früh  um  9  Uhr  davier
  auf  dem  Rathhaus  einzußnden.  Den  11.  Febr.  1618.  Kön.  Oberamt.

Urach.  Das  rztigng  schöne  Känigl.  Blorchaur  unfern  der  Stadt  Urach  mit  allen  zum  vortheilhaften
  Betrieb  des  Blaich,  Geschäfts  er  forderuchen  Gebauden  und  andern  Einiichtungen,  und
mit  69  Morgen  Feld  zum  Abblaichen  der  Lelnwand  versehen  wird,  da  der  bisberige  Pacht  auf  Marrini
  d.  J.  zu  Ende  geber,  Mentag  den  37.  Geb##d.  J.  auf  6  bis  ta  Jahre  öffentlich  wicder  verlieben
  werden.  Die  Kiebhader  zu  dlesem  Pacht  können  nicht  nur  die  Bestands,  Bedingungen,  sondern
auch  das  Blalchaurs.  Inventarium  bei  der  Königl.  Cameralverwaltung  Urach  täglich  einsehen,  zu  der
Verbachrungs  Verbandlung  felbst  aber  Mr###tass  den  17.  Febr  d  J.  Vormitags  9  Übr  in  tem
Köpyigl.  Kanzlei.  Gebaäude  auf  dem  sogenanmen  Scock  in  Stuttgart  ch  einfuden,  Uebrigens  werden
bei  der  Berleihungs=  Verbandlung  nur  diesenige  zuarlassen  werden,  welche  sich  über  ihre  Tüchtioleic
tum  Betrieb  dieses  Gewerbs,  und  daß  sie  eine  Caution  von  3500  bis  3000  fl.  zu  leisken  im  Stande
seien,  auch  neben  der  Caution  sonst  noch  Sicherdeit  gewahrendes  Vermögen  besizen,  durch  obrigkeitt
Tiche  Zeugniße  legitimiren  können.  Urach,  den  1#  Jan.  i8i5.  Koͤn.  Camtralamt  daselbst.

Besigheim.  Die  hienach  acnannten  Abwesenden  aus  difseitigem  Oberamt,  welche  sich  nach
der  ersten  Conscription  ohne  Reisepaͤße  entfernt  und  auf  die  bisherige  Ediktal,  kadungen  nicht  gestellt
        <pb n="73" />
        71

hakben,  werden  biemit  aufgefordert,  innerhalb  4  Monaten  vor  der  unterleichneten  Scelle  ##  erschelnen,

  und  den  Conictiptirnsgesezen  Genuͤge  zu  leisten,  unter  der  Bedtohung,  daß  im  Fall  ibres  Ausblerbens

  idr  bereits  annourtes  Vermogen  confiscirt  werde.  Zum  erstenmal;  von  Gruppenbach:

R  Fried.  Jars  Bauer.  Von  Kaltenwesten:  Cbristph  Ludwig  Daoid  Arnold,  Kaufmann.
onrad  Wilb.  Arnold,  Mesger.  Conr.  Fried.  Rapp,  Weingärtner.  K.  Oberamt.

Ravenusburg.  Nachstebende  abwesende  Conseripeionspflichtige,  welche  sich  nach  der  Jahrsmusterung,
  sedoch  noch  vor  Publication  der  #ten  Conseripeons.  Ordnung  vom  20.  Aug.  1809.  entfernt,
  und  der  erlassenen  3  Ediktal,  Ladungen  ungeachtet  bis  jest  nicht  erschtenen  sind,  werden  durch
gescawärtige  Ertktal  Ladung  unter  Anberaumung  eines  4  monatlichen  Ternuns  zum  eistenmal  mie
dem  zur  unverzüglichen  Rüklehr  in  ihre  Heimach,  und  unverwellten  Stellung  vos  datz  ibnen  vorges
seite  berame  aufgefordert,  daß  ihr  beftzendes  Vermögen  nach  fruchtlosem  Verstrich  der  ersten  3  Vorladungen
  bereits  zur  Conssgorion  annotirt  worden,  und  solches,  im  Fall  se  innerhalb  des  anbera#mten
  Termins  nicht  zurückkehren,  wirklich  confüscirt  werden  würde;  als:  von  dem  Flecken  Altdorf:
  Georg  Gallatin,  Beker.  Vom  Schultbeißtzenamt  Baienfurtch:  Jofs.  Hof,  Maurer
von  Baienfurth.  Vom  Schultheißenamt  Schlier:=  Matthias  Gomm,  Bauer  von  Bricach.  Micorl
  Berrh#rd,  Kicfer  von  Schlicc.  Ant.  Büchele,  Braner  von  Riednenn.  At.  Geiger,  Strumpfwirker
  von  Albisrente.  Kön.  Oberamt.

Wangen.  Dec  Conscrivtienspflichilge  Anton  Elsaß,  seiner  Profetzion  ein  Mezger,  von  Rentavensburg,
  welchet  sich  in  der  Zeit  vom  6.  Aug.  1806.  bis  zum  20.  August  1809.  ohne  Erlaubnig
ven  Hans  enefernt  hat,  wird  biemit  unter  der  Bedrohung  der  wirklichen  Cenftscation  seines  nach
drei  gehörig  erlassenen  Aufforderungen  bereits  dazu  annorirten  Vermögens  wiederholc,  und  zwar  zum
da#en,  und  leztenmal  autgefordert,  binnen  den  nächsten  4  Monsten  vor  Oberamt  zu  erscheinen,  und
s#ch  über  seine  Abwesenheit  zu  vertheidigen.  -  Koͤn.  Oberamt.

Brakenbeim.  Der  bei  dem  Koͤnigl.  Linien-Infanterie-  Regiment  Nr.  7.  gestandene  Gemeine
Martin  Schilling  von  Niederhofen,  ist  am  17.  Febr.  aus  der  Garnison  Neustadt  desertirt.  Alle  betreffenden
  Behoͤrd  den  werden  daher  ersucht,  denselben  im  Betretungsfall  arretiren,  und  entweder
  hieher  oder  an  das  Regiments-Commando  in  Neustadt  einllefern  zu  lassen.  Den  10.  Bebr.
1415.  Koͤn.  Oberamt.

Eüwansen.  Der  bei  dem  Infanterie,  Regiment  Nr.  6.  Kronprinz  gestandene  Corporal  Ferdlnand
  Menschei  von  Forstweiler  hiesigen  Oberamts  gebörtig,  ist  den  21.  Dec.  v.  J.  im  Urlaud  deserrirt.
  Sämeliche  obrigkeituche  Behörden  werden  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  fahnden,
und  ihn  Im  Betretungsfall  entweder  an  Hochlöbl.  Regiments,  Commando  oder  bieber  einliefern  iu
lassen.  Den  151.  Bebt.  #1415.  Kön.  Oberame.
Manlbnn.  Der  bel  dem  Königl.  Infankerie,  Regimene  Nr.  .  Herzog  Wilbelm  gestandene
Gemeine,  Thristian  Heinrich  Leibbrand  von  Gündelbach  gebürtig,  ist  den  verflossenen  Monat  Jan.
im  Urlaub  desestirt.  Alle  Militair=  umnd  Civil,  Behörden  werden  daher  gejiemend  ersucht,  auf  diesen
Deserteuc  fahnden,  denfelben  auf  Betreten  arretiren,  und  gegen  Ersoz  der  Unkosten  entweder  bleher,
orer  an  sein  Regiments  Commando  nach  Schorndorf  einliefern  zu  lassen.  Den  #1.  Wer  L14“=ön.
  Oberamt.

Mönstugen.  Der  bel  dem  Königl.  Infanterie  Regiment  Rr.  12.  gestandene  Gemeine,  Jobann
Georg  Werner  von  Feldstetten,  biesigen  Oberamés,  ist  den  6.  Jan.  d.  J.  aus  der  Garnison  Hohena###
  desertirt.  Sämtliche  obrigkeitliche  Behörden  werden  daber  ersuche,  auf  denselben  fahnden,  ihn
im  Betretungsfall  arrenren,  und  wohlverwahrt  entweder  an  das  nächtte  Königl.  Militair=  Commande
  oder  an  das  hiesige  Oberamt  einliefern  zu  lassen.  Den  8.  Gebr#185.  K.  Oberamt.
HObernvdorf.  Alois  King  von  Lauterbach,  20  J.  alt,  s  GFuß  7  Joll  s  Lin.  groß,  Gemelnee
unter  dem  Fußsäger,  Regiment  Nro.  #.  König  ist  den  5.  Jan.  d.  J.  aus  der  Garnisen  Reurtlingen
desertirt.  Es  werden  daher  alle  Hoch,  und  Wohllöbl.  Behbrden  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Desez
        <pb n="74" />
        72

teur  genau  fahnden,  IEhn  im  Bekrekungsfall  arretiren,  und  entweder  zum  biesigen  Oberamt  ober
an  das  Reslmenté,  Commando  einliefern  zu  lassen.  Den  10.  Pebr.  1815.  oͤn.  Oberamt.

 

Gmünd  Da  Johann  Schoͤnemann  von  Mdaglingn  obne  diesseitige  Legitimallon  abwesend  ist,
und  uͤber  eine  gegen  ihn  eingekömmene  Anzeige  feine  Einvernehmung  nothwendig  fallt,  so  wird  die
respect.  Obrigkeit  selnes  dermaligen  Aufenthaltsorts  hiermit  gehorsamst  ersucht,  denselben  unter  sicheres
Begleitung  hieher  einzuliefern.  Den  8.  Febr.  1814.  Koͤn.  Oberamt.

Nekarsulm.  Es  sind  die  unten  fignalisirte  Verbrecher  heute  Abends  aus  dem  Gefaͤngniß  entwichen.
  Es  werden  alle  Hoch-  und  Wohlldbl  amtliche  Beboͤrden  geziemend  ersucht,  auf  dieselden
  zu  fahnden,  sie  aus  Betreten  arretiren  nnd  dem  Defigen  Oberamt  wohlverwahrt  einzuliefern.

nalemente:

4)  Christoph  Sieget  von  Reichertshau  er  Seber.  in  Olnhausen  wohnhaft,  i#t  34  J.  alt,  6  Fuß  groß,
Hat  eine  schlanke  Statur,  länglichtes  Gesscht,  blonde  Haare,  und  dergleichen  Augbraunen,  blaue  Anen,

  etwas  gebogene  Nase,  gewöhnlichen  nd,  volle  bleiche  Wangen,  gute  Zähne,  breites  Kinn,
Gnrergen  langen  Bart.  Bekleidet  ist  solcher  mis  einem  runden  Hut,  blautchenem  Ueberrok,  grams#hhenen
  Hosen  und  Stiefeln.

2)  Sebastian  Schmieg  von  Assumstadt  im  Vaadenschem,  ist  26  J.  alt,  3““  6%  groß,  hat  bellblonde
  in  das  Gesicht  hängende  Haare,  hohe  gewolbie  Stirne,  braune  Augenbraunen,  4—  Augen,
eingedruckte  breite  Nase,  glatte  Wangen,  länglichtes  Gesichr,  breite  dunkelrothe  Leszen,  weißen  Bart,
rundes  Kinn.  Bekleidet  ist  solcher  mit  einer  sogenannten  schwarzen  Pudelkappe  mit  hellblauen  Bänbela,
  schwarz  seldenem  Halstuch  mit  weißer  Unterbände,  dunkelrother  Weste  mit  weißen  und  braunen
Streifen,  und  weißen  Kndpfen,  weiswollenen  Kirrel  mir  eisernen  Kubpfen,  blautüchenen  abgetragenen
Ueberrok,  mit  gelben  Kadpfen,  weisleinenen  langen  Beinkleldern  und  hohen  Stiefeln.  Den  6.  Febr.
1015.  Kin.  Oberamt.

Närtingen.  Jehann  Georg  Endritz,  Schustersgeselle  von  Wellhel###Kirchbeimer  Oberamts,
bat  sich  höchst  verdächtig  gemacht,  seinem  vorlgen  Meister  dem  hiesigen  Schumacher  Ludwig  Frlz  in
der  Nacht  vom  6.  auf  den  7.  Febr.  40  fl.  an  Gelt  und  ein  paar  silberne  Schuhschnallen  entwendet  zu
geben.  Semtliche  Obrigkeiten  werden  daher  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Tursc,  genau  fahnden,  und

bn  im  Betretungs  fall  wohlverwahrt  hieher  einliefern  zu  lassen.  Signalement.  Derselbe  ist  5  Fuß  83.
gros,  untersezter  Statur,  vat  dblonde  Haare  und  aufgeworsenern  Mund.  Bel  seiner  Entweschung  trug
er  einen  runden  Hut,  voth  und  weis  gedupftes  Halstuch,  eine  weiße  Weste,  blau  tuchenes  Wamms,
blaue  lange  Hosen,  und  hohe  ausgeschnittene  Stiefel.  Er  hat  einen  vom  Oberamt  Kirchheim  ausgefiellten
  Conseriptions-Schein  ,  und  ein  von  dem  hiesigen  Oberamt  unfer  dem  3.  Febr.  d  J.  ausgefertigtes
  Wanderbuch  dei  sich,  und  ist  besenders  daran  kenntlich,  daß  er  ein  rbthlichtes  unreines  Gesicht,
und  dergl.  von  der  Kräze  behaftete  Hände  har  Den  g.  Febr.  13157.  #u.  Oberamt.

ulm.  Am  29.  August  v.  J.  Ist  ein  Schafer;  welcher  mit  einem  grauen  Rock  mit  weißen  Knbpfenbekleidet
  gewesen,  und  einen  schwarz  und  weißscheckigten  Hund  bei  sich  geführt  hat,  Abends  um  3  Uhr
auf  den  Machbronner  Feldern  und  Wäldern  im  Kön.  Oberamt  Blauheuren  mit  wahrschemmlich  gestohlenen
  15  bis  16  Stücken  Schaafen  angerroffen  worden.  Derselbe  ist  in  der  Richtung  von  Ermingen  gegen
  Eggingen  und  Pappenlau  mit  dieser  kleinen  Heerde  zugefahren.  Die  Kbnigl.  Oberämter  werten
Krutemendst  ersucht,  in  ihren  untergebenen  Ortsthaften  nachsorschen  zu  lassen,  ob  an  benannten  oderfolgenden
  Tagen  ein  solcher  Schäfer,  Hund  und  Schaafe  nirgends  beobachtet  worden,  oder  ein  verdächuger
  Schaafverkauf  geschehen  seie?  Im  Fall  oiner  solchen  Emtdeckung  oder  deshalb  sich  zeigender
Spuren  wird  um  schleunige  Nachricht  gegiemendst  gebeten.  Den  5.  Fedr.  1515.

Ken.  Cxriminal=  Rath  der  Landvogtel  gn  der  Donau,  Christmann.
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        Nro.  9.  13153.  75

Königlich=  Württembergisches
Staats-und  Regierungs-Blakt.

Mittwoch,  1.  Merz.

 

 

Kdaigk.  Verordnung,  das  Eintreffen,  die  Legitimation,  die  Diäten  und  Reise-Koften  der
Mitglieder  der  Stände-Versammlung  detr.  d.  d.  26  Febr.  1645.

Unter  Beziehung  auf  die  wegen  der  Wahl  der  ständischen  Repräásentanten  unterm
2b  vor.  Mou.  ergangene  Verordnung,  und  auf  die  Convocations=  Schreiben,  welche  an
die  zu  Virilstimmen  in  der  Stände,  Bersammlung  Berechtigten  bereits  erlassen  worden
kund,  werden  in  Ansehung  des  Eintreffens,  und  der  kegitimation  der  Mitglieder  der
Stände-Verlammlung  auf  allerhöchsten  Befehl  vom  26.  Febr.  felgende  Bestimmungen
hierdurch  bekannt  gemacht:

Die  Mitglieder  der  auf  den  15.  Merz  d.  J.  einberufenen  Stände-Versammlsng
haben  sich  am  lo  bis  13.  Merz  zu  Stuttgart  einzufinden,  und  bei  dem  Minister  des
Innern  zu  melden.

Diesenigen,  welche  zu  Folge  eines  perfönlichen  Rechts  oder  als  Familien=  Aelteste,
oder  vermöge  ihres  Amts  zur  Führung  einer  Birilstimme  berechtigt  sind)  legitimiren  ssch
mir  Vorlegung  des  Original=  Einberufungs-Reseriprs,  die  als  Familien,  Aelreste  erscheinenden
  haben  noch  besonders  diese  ihre  Qualität  darzuthun.  «

Diesenigen,  welche  von  Fürstlichen,  Graͤflichen  und  adelichen  Gutsbesizern,  und  von
Theilhabern  an  einer  gemeinschaftlichen  Stimme  als  Stimm,Vertreter  aufgestellt  worden
sfine,  haben,  neben  den  an  ihre  Mandanten  ergangenen  Convocarions"  Schreiben,  die
Uckunden  vorzulegen)  wodurch  ihnen  die  Seimmführung  üubertragen  worden  ist.

Die  von  den  Oh-ramts,  Bezirken  und  den  guten  Städten  gewählten  Reprätentanten
Froduciren  die  in  der  Königl.  Verordnung  vom  29.  Jan.  d.  J.  vorgeschriebenen  Zeugmsse.
Alle  Reprásentanten,  mit  Ausnahme  der  vormals  Reichs  unmitcelbaren  Fürsten  und
Grafen,  und  der  Stimm,Vertreter  derselben)  auch  der  Mitglieder  vom  geistlicmen  Stande
  haben  ihr  natürliches  Alter  anzuzeigen)  weil  die  Siß  Ordnang  in  der  Versamm=
        <pb n="76" />
        74

lung  sich  danach  bestimmt,  auch  ist  bei  jedem  anzufuͤhren,  ob  derselbe  die  Rechte  studirt
  habe.

Der  Minister  des  Innern  nimmt  sdie  Legitimations,  Urkunden  in  Empfang,  und
uͤbergibt  sie  der  Commission,  welche  zu  Pruͤfung  der  Legitimation  der  einzelnen  Mitglieder
  niedergesetzt  wird.  Diese  Commission  besteht,  unter  dem  Vorsitz  des  Ministers  des
Innern,  aus  Königl.  Räthen,  mit  Juziehung  des  Erb-Reichs-Marschalls  als  Praͤsidenten
  der  Landstände"  Versammlung,  oder  dessen  Stellvertreters,  und  #2.  von  demselben  zu
ernennenden  Virilstimmführern,  und  einem  Actuar.

Ueber  die  bey  der  Legicimation  einzelner  Mitglieder  etwa  vorkommenden  Anstände
entscheidet  diese  Commisston  nach  Maßgabe  der  vorliegenden  organischen  Bestimmungen.

Wenn  sse  die  Legitimation  des  Einzelnen  für  berichtigt  ansfeht;  so  gibe  sie  die  Urkunde
  den  Producenten  mit  ihrem  Viclt  bezeichnet  zurück,  werauf  diese  als  legicimirt  anzusehen
  sind,  und  sich  bey  dem  Präsidenten  der  Landstände=  Bersammlung  perfönlich  zu
melden  haben.

Von  der  vollzogenen  Legicimation  erstattet  der  Minister  des  Innern  Bericht  an  Se.
Königl.  Majestät.  Der  Landstände-WVersammlung  wird  eine  beglaubigte  Abschrift
des  Legitimations-  Protokolls  zugestellt.

Die  Legitimation  der  später  eintretenden  Repräfentanten  geschieht  bey  der  Ständes
„Versammlung  selbst.

Für  die  ReiseKosten  werden  dem  Kanzler  der  Universität  Kübilgen,  dem  evangelischen
  General,  Superintendenten  und  dem  katholischen  Dekanz  so  lange  die  Post-Tare
auf  #  fl.  zo  kr.  per  Pferd  bestimme  ist,  4  fl.  zo  kr.)  den  gewählten  Repräsentanten  3  fl.
48  kr.  per  Post-  Meil  aus  der  Staats-Kasse  vergütet.

An  Diäten  erhalten  dermalen,  der  Vice-Präsident  11  fl.  täglich,  sodann  die  erwähnten,
  Kanzler  der  Universit4t  Tübingen,  der  evangelische  General=  Superintendent  und  katbolische
  Dekan  und  die  erwählten  Repräsentancen,  wenn  sse  ausserhalb  Srtuttgart  ihren
Wohnort  haben)  5  fl.  zo  kr.  täglich,  aus  der  Königl.  Staats-Casse.

Königl.  Reseript,  Privilegien  gegen  den  Bächer-Nachdruck  betr.  d.  d.  25.  Febr.  1515.

Um  das  Interesse  der  Schriftsteller,  welche  eine  von  ihnen  verfaßte  Schrife  entweder
  selbst  oder  durch  einen  andern  herausgeben,  mit  dem  Interesse  Unserer  Unterthanen
in  Abscht  auf  die  Beförderung  der  Geistes-Bildung,  und  mir  der  ihnen  gebührenden
Gewerbs=  Freiheit  zu  vereinigen,  haben  Wir  Uns  bewogen  gefunden)  folgendes  durch  gegenwärtige
  Bekanntmachung  zur  allgemeinen  Kenntuiß  zu  bringen:

1)  Es  werden  auf  besonderes  Ansuchen  der  inn,  und  ausländischen  Schriftsteller,  oder
derjenigen,  welche  an  ihrer  Stelle  als  Verleger  ein  Buch  herausgeben,  Privilegien
auf  eine  bestimmte  Zeic  von  sechs,  und  nach  Beschaffenheit  des  Werks,  und  der  im
den  Gesuchen  um  solche  Privilegien  anzufuhrenden  und  zu  bescheinigenden  Umstände
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        75

auf  mehrere  Jahre  bahin  ercheile  werden,  daß  ein  Hlches  Buch  binnen  dieser  Zeie,
ohne  Erlaubniß  dessen,  der  das  Privilegium  erhalten  hat,  von  Niemand  im  Königneich-

  sochgedrackt.  auch  ein  auswärtiger  Nachdruck  dieses  Buchs  nicht  debitirt  weren
  durfe.

2)  Das  Privilegium  wird  nur  dann  gegeben)  wenn  es  beim  Anfange  eines  Werks,
ehe  noch  einzelne  Bände  debitirt  sind,  nachgesucht  wird.

3)  Sin  ertheiltes  Prioilegium  ist  dem  Buche  und  bei.  Werken,  deren  einzelne  Theile
nur  nach  und  nach  erscheineny  sedem  besonders  herguskommenden  Bande  zur  Bekanntmachung
  vorzuseßen.

4)  Die  Dauer  des  Privilegiums  wird  für  das  Ganze,  wenn  gleich  aus  mehreren  Bänden
  bestehende  Werk,  für  welches  dasselbe  ertheilt  ist,  von  dem  in  der  Urkunde  bemeldten
  Dato  der  Ausstellung  berechnet.

5)  Wer  gegen  ein  ertheiltes  Königl.  Privilegium,  und  ohne  Erlaubniß  der  Königl.
Cenfur-Behörde,  während  der  im  Drivilegium  bestimmten  Jeit  ein  Buch  nachdrukt,
  verfälle  niche  nur  in  die  durch  die  Censur-Gesete  verordneten  Strafen,  son,
dern  es  sollen  auch  alle  noch  vorräthigen  Eremplare  des  unbefusten  Nachdruks  zum
Vorcheil  des  Schriftstellers  oder  ersten  Verlegers  conffseirt,  und  überdiß  für  die  bereiks
  abgegebenen  Eremplare  dem  Beschädigten  und  darum  ansuchenden  Interessenten
  der  Ladenpreis  der  Berlags-Ausgabe  e  statter  werden.

6)  Auch  von  einem  auswärtigen  Nachdrucke  werden  während  der  Dauer  des  Privile,
giums  alle  in  das  Königreich  eingesandten  zum  Verkauf  bestimmten  Exemplare  confiscirt,
  und  dem  Beschädigten  überlassen.

7)  Das  durch  das  Privilegium  auf  einen  bestimmten,  nach  Nro.  4.  zu  berechnenden
Jeitraum  begründete  Verboth  des  Nachdrucks  einer  Schrift  beziehr  sich  nur  auf  den
Nachdruck  dersenigen  Ausgabe,  der  das  Privilegium  ertheilt  worden)  und  auf  eine
unveränderte  neue  Auflage  derselben  während  dieser  Zeit,  nicht  aber  auf  die  Her,
ausgabe  einer  Uebersetung  oder  einer  Umarbeitung  der  privilegirten  Schrife,  oder
eines  Auszugs  aus  derselben.

3)  Das  Verboth  des  Nachdracks  hört  auf,  wenn  die  Zeit  des  Privilegiums  erloschen
ist.  Bei  einer  neuen  verbessertes  Auflagel  kann  ein  neues  Privilegium  nachgesucht,
  und  nach  Befund  der  Umstände,  wenn  die  Auflage  wesentlich  verändert  ist,
auf  6.  und  mehrere  Jahre  ertheilt  werden.  Das  neue  Privilegium  aber  begreife
das  Verboth  des  Nachdrucks  der  altern  Ausgabe,  oder  einzelner  früher  schon  herausgekommenen
  Theile  eines  Werks  nicht,  wenn  entweder  die  dltere  Ausgabe  mit
gar  keinem  Privilegium  versehen  oder  die  Zeit  desselben  erloschen  ist.

9)  Wenn  durch  befondere  Privilegien  der  ausschließende  Berkauf  gewiter  Büche#  an
Jastitute  überlassen  worden  ist:  so  dürfen  diese  Bücher  unter  den  Nro.  5.  und  6.
bestimmten  Strafen  niche  nachgedruckt,  und  auch  ein  auswärtiger  Nachdruck  derfelben
  darf  nicht  debuirt  werden.
        <pb n="78" />
        76

10)  Das  Koͤnigl.  Ober-ECensur-Collegium  ·  wird  imit  Vollziehung  der  gegenwaͤrtigen
Köonigl.  Verordnung  beauftragt,  und  hat  solches  Entschädigungs,  Klagen  in  Am
stands-Fällen  an  die  rechtlichen  Behörden  zu  verweisen.

Gegeben  Stuttgart,  den  25.  Febt.  1815.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.
Königl.  Staats-Ministerium.

Koͤnigl.  Verordnnng,  die  Behandlung  der  Obsignation,  Inventur  und  Thellung  der
Werlassenschaften  Iüdischer  Unterthauen  betr.  d.  d.  28.  Febr.  1615.

Se.  Königl.  Mas.  haben  in  Erwägung  der  Anstände,  welche  bey  Erbtheilungen
schischer  Unterthanen  hin  und  wieder  vorgekommen  sind;  zur  Beseitigung  der  Zweifel,
und  Herstellung  einer  Gleichförmigkeit  in  der  künftigen  Behandlung  dieses  Gegenstandes
zu  verordnen  geeuhet)  daß  die  jüdischen  Glanbensgenossen  des  Königreichs  sich  zwar  fernerhin
  wie  bisher  nach  den  in  ihren  Ritual-Gesesen  gegründecen  besondern  Saßungen
über  Erbrecht  und  Erbfolge  Ordnung  achten  dürfen,  dagegen  aber  in  Rücksicht  auf  die
WVornahme  der  Obsignation,  wie  auch  des  Inventur=  und  Theilungs=  Geschäfts  nach  den
allgemeinen  Vorschriften  der  Königl.  Verordnungen  behandelt  werden  sollen)  jedoch  wenn
bey  dem  Therlungs,  Geschäfte  über  das  Erb-Recke  selbst,  Zweifel  unter  den  Erben  entstehen,
  und  sie  zu  ihrer  Belehrung  über  ihre  deßfallsigen  Befugnisse  oder  zur  gütlichen  Ausgleichung
  ihrer  Differenzien,  die  Beyz  hung  des  Rabbiners  wünschen,  diesem  Anstanen
von  Seiten  der  Theilungs-Behörde  ohne  Anstand  Statt  zu  geben  sey.  Diese  allerhöchs8te
  Verordnung)  welche  in  allen  nach  dem  Dato  derselben  vorkommenden  Erbtheilungs=Fällen
  zu  befolgen  ist,  wird  hiemit  zur  allgemeinen  Nachachtung  öffentlich  bekannt  gemacht.
  Decretum  Stutegart)  den  27.  Febr.  1815.

Ad  Mand.  Sacr.  Ren

.  U##f.
önigl.  Staats,  Ministerium.

 

Gebenbausen.  Bevollmächeigt  durch  ein  allerböchstes  Reseript  vom  1KSten  dig  wird  die  umerrzeichucte
  Stelle  am  Freitag  den  3.  Meci  Vormittags  p  Uhr  auf  dem  Cameral,  Ameszimmer  die
im  Staats,  und  Regier.  Blakt  vom  36.  Rov.  1314.  Nr.  51.  beschriebene  Ziegelei-  Gebaͤude  samt  dazu
  gebörigen  Götern  von  5  Morg.  als  ganz  freies  Eisentbum  verfaufen,  außer  der  Steuer  und  einem
  bestimmeen  Lehnt,  Gurrogar"  Geld  lediglich  keine  Abgaben  fordern,  den  künftigen  Bestser  der
Liegelbütte  im  Berrieb  seines  Gewerbs  auf  keine  Art  beschränken,  und  lbm  den  freien  Verkauf  aller
Erccuanisse  gestacten,  294h  der  Abgabe  von  jährlichen  33  Klastern  eichenem  Brennbolz  nach  dem
Olersorstamtlichea  Preis-Regulae#lv  zusichern.  Mit  diesem  Verkauf  wird  zugleich  auf  die  Grundlagc
  chen  dieser  Freibeiten  eine  Verpachtung  versucht  werden,  wobei  außer  dem  Pachtgeld  .itlich
nichis  bezableé,  keine  Waare  zu  den  Königl.  Beamtungen  geliefert,  wegen  eines  erweiterten  Betriebst
der  Ziegelbütte  keine  besondere  Erlaubnis  erst  nachgesucht,  oder  für  jeden  Brand  erwas  bestimmtes

bezabte  werden  möüßte,  auch  jenes  Brennholz  von  42  Klastern  im  Sberforstamtlich  regulirten  Hreise
zugestebert  wird  Es  wird  noch  bemerkr,  daß  in  den  Gebäuden  sich  binreichender  Roum  zu  Futter
und  Stall  für  Pferde  und  Rindvieb  befinden,  auch  viele  Gelegenbeit  durch  Fubrwesen  elwas  zu  verdienen,
  vorhanden  ist.  Dec  Kaukschilling  darf  nur  zu  zrel  baar,  und  ztel  in  verzinßlichen  Jahrziclern
bezablt  werden.  Die  Liebbaber  zu  diesen  Verbandlungen  werden  hiemit  eingeladen,  auf  die  bestimm-9te
  Zeit  zu  erscheinen,  und  sich  mie  obrigkeirlichen  Vermögens,  und  Tüchtigkeics,=  Jeugnissen  gehörig
auszuweisen.  Den  ts.  Febr.  1818..  Kön.  Cameralame.
        <pb n="79" />
        Nro,  10.  1815.  77

Königlich  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  4.  Merz.

 

 

Decret,  dle  unter  dem  Titel  Conscriptions=  Gesetz  erschiewene  General-Verordnung  bdetreff
d.  d.  27.  Febr.  1615.

Da  Seine  Königl.  Majestit  zu  befehlen  gnädigst  geruht  haben)  daß  die  unter
dem  unrichtigen  Titel:  Conscriprions-Gesetz  für  das  Königreich  den  17.  Febr.  d.  J.  erschienene
  Verordnung  als  nicht  emanirt  angesehen,  und  alle  Exemplare  zurückgegeben  weren
solen:  So  wird  folches  hiedurch  bekannt  gemacht,  und  den  Landvogtei-Aemterxn  und
somtigen  Behörden,  welchen  Exemplare  zugesendet  worden,  aufgetragen)  für  die  Zurück,
sendung  derselben  zur  Staats-Ministerial-Registratur  Sorge  zu  tragen.  Deerer.  Stuetgart
  den  27.  Febr.  1815.  Ad  Mand.  Sacr  Keg.  Maj.  propr.

Königl.  Staats-Ministerium.

Königl.  Verordnung,  die  Jurisdiction  über  beurlaubte  Soldaten  betr.  d.  d.  27.  Febr.  1615.

Do  die  bisher  stattgefundene  unbeschränkte  Milit.  Jurisdiction  über  Soldaten  im  Urlaub,
mancherlei  Weitlaufigkeiten  und  Kosten  herbeigeführt  hat;  so  haben  Sich  Se.  Königl.
Majestát  bewogen  gefunden)  die  Jurisdiction  über  beurlaubte  Militair-Personen,  jes
doch  mit  Ausnahme  der  Ober,  und  Unter,  Offiziers,  für  die  Zukunft  den  geeigneten  Ei
vi!.,  Behörden  in  der  Maase  zu  überlassen,  wie  es  in  nachstehender  allerhöchsten  Bestimmung
  ausgedrückt  ist:

1.)  Bei  nachbemerkten  Vergehungen,  welche  Soldaten  im  Urlaub  sich  zu  Schulden
kommen  lassen,  sollen  diese  wie  Civil,  Personen  angesehen  werden,  und  daher  den
betreffenden  Civil,  Behörden  in  solchen  Fällen  eine  Straf=  Befugniß  zustehen:

)  bei  Vergeben,  gegen  die  Geseße  über  indirecte  Abgaben,  wo  die  Legal=  Strafe
in  Anwendung  zu  bringen  ist;

b)  bei  polizeylichen  Vergehungen,  3.  B.  Nachrschwärmen,  Volltrinken,  leichtern
Real=  und  Verbal-=  Injurien  und  bei  leichtern  Feld-Diebstählen.  Hiebei  soll  zwar
        <pb n="80" />
        78

keine  Geldstrafe  angeset,  dagegen  aber  von  jedem  Orts=  Vor  und  auf  24  Kündi,
gen  Arrest  bei  schwereren  Exeessen  aber,  durch  das  Oberame  bis  auf  achttägige
Incarceration,  je  nach  Umständen  bei  geschmeidiger  Kost  oder  abwechslungsweise
bei  Wasser  und  Brod  erkannt  werden.  -
c)  Ingleichem  wird  bei  getingen  Wald-Excessen  den  Oberforstaͤmtern  das  Strafrecht
  zugestanden.  Die  Strafe  soll  aber  ebenfalls  nicht  in  einer  Geld-Buße,  sondern
  in  verhaͤltnißmaͤßiger  Incarceration,  wie  oben  bei  den  Oberaͤmtern  bemerkt
worden,  doch  nicht  uͤber  8  Tage  bestehen.  Dabei  versteht  es  sich  von  selbst,  daßz
neben  der  korperlichen  Scrafe  noch  für  das  entwendete  Holz  ein  Ansat  in  Gerd
zu  machen  ist.  ..

Von  den  gefaͤllten  Straf-Erkenntnissen  in  den  vorbemerkten  3  Faͤllen,  ist  jederzeit
  dem  betreffenden  Regiments-Commando  eine  Anzeige  zu  machen,  damit
dieses  in  stetet  Kenntniß  von  dem  Betragen  des  Mannes  im  Urlaub,  erhalten
werde.

Einer  Straf-Verfuͤgung  von  Seiten  der  Civil-Behoͤrde  kann  sich  ein  Solbac
dadurch  nicht  entziehen,  daß  er  gleich  nach  vollbrachtem  Siech  aus  Urlaub  zu  seinem
  Regimente  ssch  begeben  würde,)  vielmehr  ist  ein  solcher  Soldat  der  Civil-Behörde
  auf  ihr  Ansuchen,  sogleich  von  dem  Regiments,  Commandso  zur  Bestrafung
auszuliefern.

2)  In  nachstchenden  Fällen  soll  den  Eivil,  Behörden  bles  die  Untersuchung  der  Vergehen
  zukommen.

#)  Scortations,  Bezüchte  gegen  beurlaubte  Soldaten  haben  zwar  die  Oberdmter  zu
untersuchen,  das  Protokell  aber  der  Milicair-Behörde  zur  weitern  Verfügung  zugehen
  zu  lassen;z  indem  bei  Soldaten  die  sonsten  für  Scortations,  Vergehen  geseßlich
  bestimmte  Strafe  an  Geld,  nicht  in  Anwendung  gebracht  werden  darf.

b)  Bei  allen  schwerern  Vergehungen,  als  Diebstähle,  Real-Injurien  mit  gefahrlicher
Verlehung,  Widerseßlichkeit  gegen  obrigkeitliche  Behörden  oder  deren  Diener,  und
gegen  Gensd'armes  u.  -.  w.;  wo  das  Oberame  blos  die  zu  Feststellung  des  Thatbestandes
  nöthige  Untersuchung  mit  Einschluß  der  Legal,  Inspection,  ohne  Juziehung
einer  Militair=  Person,  einzuleiten,  sonach  die  General,  Inquisstion  zu  führen,  und
wegen  Verhaftung  des  Angeschuldigten  das  Erforderliche  nach  den  Geseßen  anzuordnen
  hat.  Die  Veorssan  und  Beendigung  der  Untersuchung  ist  aber  sofort
der  geeigneten  Militoir=  Behörde  zu  überlassen,  und  zu  dem  Ende  der  Inquißt
mut  den  Acten  dieser  Behörde  zu  übergeben.

c  Bei  schweren  Wald-Ercessen,  besonders  wenn  thátliche  Mißhandlung  von  obrigkeitlichen
  Personen  dabei  zur  Sprache  kommc;  ferner  bei  Wilderei,  Vergehen  rc.
haden  die  Oberiorst=  und  Oberämter  das  nemliche  wie  oben  ad  b)  angeordnet
worden)  zu  brobachten.

Endlich  har  die  Civil-Behörde  die  Befugniß,  seden  im  Urlaub  befindlichen  Soldaten
        <pb n="81" />
        79

ohne  vorgängige  Requißttion  an  has  betreffende  Regiments-Commando,  söwohl  im  Eivil,
Prozeß  als  bei  Untersuchungen)  als  Zeugen  abzuhören  und  zu  confrontiren.
Als  welches  hierdurch  allgemein  zur  Nachachtung  bekannt  gemacht  wird.  Derretum
Srutrgart,  den  z7.  Febr.  1815.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj  propr.
Königl.  Scaats=  Ministecium.

Königl.  General-Berordnung,  die  Aufhebung  der  Losungen  betr.  d.  d.  2.  Merz  15815.
Frliderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg  2c.  2c.  2c.

Wir  haben  bereits  durch  die  General-Verordnung  vom  14.  Febr.  787a.  zur  Befärderung
  der  Handels,  Freyheit)  alle  diesenigen  Losungen  aufgehoben,  welche  nach  altern  Ge,
setzen  bey  mancherley  Handels=  Artikeln  statt  faoden.  ·

Dachetauchdienoch"bestel)endea717tenderLosungembesondeksdieLossncgeudek
Immobilien  groͤstentheils  zů  einer  nachtheiligen  Beschraͤnkung  des  Verkehrs  und  temporaͤ-ter
  Unsicherheit  des  Eigenthums,  auch  zu  haͤufigen  Streitigkeiten  Anlaß  geben,  ohne  dagegen
  uͤberwiegende  Vortheile  zu  gewähren,  so  finden  Wir  Uns  bewogen,  folgendes  zu
verordnen;

1.)  Alle  bisher  noch  bestandenen  gesetzlichen  Losungen,  welche  in  dieser  Unserer  Koͤ-nigl.
  Verordnung  nicht  besonders  ausgenommen  sind,  als  namentlich  Zins,  Gült-Frohn=Lehen,
  Losung,  Territorial=  und  ewige  MWieder-  Losung,  Mark-  und  Theil-Losung,  ferner  Losung
  der  hinterfälligen  fahrenden  Habe  und  der  verkauften  Aktiv=  Jorderungen,  find  hierdurch
  aufgehoben,  und  können  bey  solchen  Kaufen  oder  Verdusserungen,  die  erst  nach  dem
r0.  März  d.  J.  zur  Vollkommenheit  gelangen,  nicht  mehr  ausgeübt  werden.

11.)  Hingegen  bleiben  noch  ferner  folgende  Lofungen:

#a)  die  Erblosung  bey  lehenbaren  Stammzütern,  in  Ansehung  welcher  es  einstweilenbey
  den  Lehen.  Rechten  sein  Bewenden  hat;

5b)  die  Wieder-Lofung  der  wegen  Schulden  auf  obrigkeitliche  Anordnung  verkauften
Güter,  wegen  welcher  die  geeigneten  Anordnungen  in  der  Folge  werden  gecroffen  werden,
bis  wohin  solche  nach  L.  R.  P.“  Tit.  75.  F.  doch  so  sc.  zu  behandeln  ist.

e)  Anbedingte  und  testamentarische  Losungen,  die  noch  ferner  nach  dem  Willen  der
Paciscenten  oder  Erblasser  bedungen  und  angeordnet  werden  können.

111.)  Wer  ein  solches  anbedingtes  oder  testamentarisches  Lefungs-Recht  hat,  oder  zu
haben  glaubt,  mußk  so  bald  er  Kenntniß  davon  erhalten  hat,  und  wenigstens  noch  vor
dem  Eintritte  des  Percusserungs-Falls,  bey  Verluste  seines  Losungs,  Rechts,  solches  in
das  öffentliche  Unterpfands=  Buch  eintragen  lassen,  von  dessen  Inhalte  ein  Jeder,  der  ein
Interesse  bescheinigen  kann)  auf  Verlangen  in  Kenntniß  zu  seß#en  ist.

Sodaun  wird  aber  auch  der  Obrigkeit,  bey  welcher  das  Losungs-Recht  inst,
nuirt  worden  ist,  zur  Pflicht  gemacht,  jede  die  Losung  begründende  Berchusserung  den
einzelnen  Losungs-Berechtigten  insbesondere,  oder  wenn  die  Bekanntmachung  nicht  allen
Interessenten  speeiell  geschehen  kann)  durch  Proclama)  gleich  nach  der  gerichtlichen  Justnustion
  des  Contracts)  bekannt  zu  machen)  und  die  Bekanntmachung  #4  A###  bescheini,
gen  zu  lasten.
        <pb n="82" />
        30

In  Rücksicht  der  Befugnif  der  Paciseenten  oder  Testirer,  der  Lofung  halben  und
wegen  Ausübung  dersfelben  besondere  Anordnungen  zu  machen,  hat  es  bey  dem  im  L.  R.
F.  II.  Tit.  16.  3.  weil  die  2c.  ausgesprochenen  sein  Bewenden,  hungegen  treten,  im  Fall
daß  bey  solchen  Losungen  der  Jeit  des  Gelds,  der  Nu-tzung  wegen  u.  (#.w.  nichts  ansbedungen
  oder  durch  Testament  verordnet  ist)  statt  der  bisherigen  Formalitäten,  die  nach,
folgenden,  so  weit  sie  nicht  durch  die  Beredung  oder  das  Testament  ausgeschlossen  sl.d,  ein.

a)  Will  nähmlich  der  zur  Losung  Berecheigee  solche  ausüben,  so  hat  er  innerhalb  30.
natürlicher  Tage  von  der  Jeit  an,  wo  der  Contract  dem  Löser  (peciell  bekannt  gemache
worden)  oder  durch  Proclama)  oder  auf  andere  glaubhafte  UArt  zu  seiner  Kenntuiß  gekommen
  ist,  dem  Käaufer  die  Losung  anzukündigen,  und  sch  zur  Oedererstattung  des
von  ihm  bezahlten  Kaufschillings,  des  Weinkaufs  und  den  übrigen  durch  den  Kauf  verursachten
  rechtmäßigen  Kosten  bereit  zu  erklären.

b)  Gibr  der  Käufer  der  Losung  statt,  so  ist  die  Jahlung  obstehender  Posten  innerhalb
obgedachter  30.  Tage  zu  leisten,  und  dadurch  die  Losung  vollzogen.

)  Widerspricht  der  Käufer  dem  Losungs=  Recht  so  hat  der  Löser  innerhalb  30  natürlicher
  Tage  von  dem  Tage  des  Widerspruchs  an  die  Losungs-Klage  bey  der  competenten
  Gerichtsstelle  bey  Verlust  des  Losungs-Rechts  anzubringen.  Der  Käufer  hat  aber
unterdessen  alle  Bedingungen  des  Kauf=  Contracts  zu  erfüllen,  und  kann  sich  gegen  den
Berkäufer  auf  die  eingetretene  Losung)  (o  lange  ihr  nicht  statt  gegeben  ist)  nicht  berufen.

4)  Erhält  der  Löser  eine  günstige  Sentenz,  so  hat  derselbe  innerhalb  zo  Tage  von
der  Jeit  an,  da  diese  Rechtskräftig  geworden  ist,  die  ihm  obliegende  Jahlung,  abermals
bey  Verlust  der  Losung,  zu  leisten.

IV.)  Werden  noch  folgende  Grund=  Säße  festgeseßt.

a)  Nur  bey  Käufen  aus  freyer  Hand  oder  durch  öffentlichen  Aufstreich  und  Verdußerungen
  an  Jahlungsstatt  an  einen  Käufer,  dem  nicht  entweder  im  Bedinge  oder
Testamente  ein  Losungs=  Recht  verschafft,  oder  der  nicht  ein  Descendent  des  Verkdufers
ist,  sindet  Lofung  start.

1.)  Die  Losungszeit  fängt  von  dem  Zeit-Puncte  zu  laufen  an,  wo  der  Contrack  in
der  Masse  vollkommen  oder  rechtsbeständig  ist,  daß  keiner  der  Contrahenten  mehr  einseitig
  davon  abgehen  kann.

J)  Tritt  der  Löser  in  die  dem  Käufer  gestattete  JahlungsFristen  oder  Zieler  ein,
"0-  ist  er  demjenigen,  der  die  Zahlung  oder  Zieler  zu  fordern  hat,  Sicherheit  zu  leisten

uldig.
"m  Durch  Compensation  kann  der  köser  den  Käufer  wider  seinen  Willen  niche  beahlen.


ge.)  Der  Werkäufer  ist  schuldig,  dem  Käufer  anzuzeigen,  daß  und  welcher  Losung
das  Guc  unterworfen  sey)  unterläßt  er  dieses,  so  ist  er  dem  Käufer  Entschädigung  für
densenigen  erlictenen  Schaden  schuldig,  wofür  derselbe  vom  Löser  keinen  Ersatz  zu  fordern
  berechtigt  ist.  «  *

Der  an  einer  Sache  erwachsende  zufällige  Schaden  fällt  auf  den  Löser  von  der
Jeit  an)  zu  welcher  der  Käufer  wegen  seiner  Auslagen  und  Unkosten  die  Bezahlung  erhalten
  hat;  worher  liegt  die  Gefahr  auf  dem  Käufer.  ·
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        F##

8)  Bleibt  der  Känfer  während  der  Dauer  eines  üäber  die  Lofung  entstehenden  Pro,
cesses  im  Besste  des  Guts,  und  wird  für  die  Losung  erkanne,  so  werden  die  Zinse  aus
dem  Kaufschilung,  Baukosten  und  Abgaben  gegen  die  bezogenen  Früchren,  ohne  Berech,
nung  compenstrt.  ·  "

h)  Die  bedingte  und  testamentarische  Losung  geht  nicht  auf  die  Erben  deren  über,
die  sse  bedungen  haben,)  oder  denen  sse  verschaft  ist.  Sie  erlöscht  mit  ihrer  Person  oder
auch  mit  jeder  Verdußerung  an  einen  nicht  im  Beding  oder  dem  Testamente  Begriffenen.
  Nur  beym  Verkauf  an  einen  Descendenten)  wenn  er  gleich  nicht  in  der  Lofung
ist,  kann  sie  nicht,  wohl  aber  bey  einem  weitern  Verkaufe  von  diesem  an  Fremde  ausgeübt
  werden.

i)  Die  Emwilligung  des  Losfungs=  Berechtigten  zum  Kaufe  wird  nur  dann  als  Entsagung
  auf  die  Ausübung  seines  Losungs-Reches  angesehen,  wenn  diese  Einwilligung
aus  keiner  andern  Beziehung  gesucht  und  gegeben  worden  ist.

k)  Bey  der  Coucurrenz  mehrerer  gleich  berechtigten  Löser  hat  dersenige  den  Vorzug,  der
zuerst  die  Verbindlichkeiten  des  Lösers  vollständig  erfüllt,  und  wo  diese  von  Keinem  der
ssch  Meldenden  erfullt  sind,  dersenige,  der  dem  Käufer  die  Losung  zuerst  angekündigt  har.

Wir  wollen,  daß  diese  Unsere  Allerhöchste  Verordnung  zur  Nachricht  und  Nachachtung
  allgemein  bekannt  gemacht  werde,  und  haben  Unsere  Königl.  Oberbeamte  für  die
gebörige  Mublication  derselben  gleichbald  Sorge  zu  tragen.  Gegeben)  Stuttgart,  den  2.
Mez  1815.  Ad  Mand.  dacr.  Re,  à#a

Koͤnigl.  Staats-  Ministerium.

Rechts-=  Erkenntnisse  des  Königl.  Ob.  Appellations  =  Tubunal.

1)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
dem  Herrn  Fürsten  Constantin  von  Löwenstein-Wertheim)  als  Chef  der  jungern  Linie,
Beklagten,  Appellanten,  und  den  Herrn  Fürsten  Johann  Carl  Ludwig  und  Friedrich
Carl,  alterer  Aie  des  Hauses  Löwenstein,  Klägern,  Appellaten,  Gleichstellung  in  den
S#pnsgünen  betreffend/  wird  die  Appellation  durch  Urthel  verworfen.  Tübingen,  den
10.  Febr.  1815.  «  ·  .

2)Jn«serApp·ellati·ons-Sachevondem«Königl.Ober-Justiz-Eollegium,zwischen
dem  Schullehrer  Mayer  zu  Emerkingen,  Oberamts  Ehingen,  Klägern,  Appellanten,  und
dem  Herrn  Grafen  von  Stadion"  Thannhausen)  Bekl.  Appellaren)  das  Eigenthum  eines
  Haufes  betreffend,  wird  die  Appellarion  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde  durch
Urthel  abgeschlagen.  Tübingen,  den  18.  Febr.  1875.

3)  In  der  UAppellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium)  zwischen
der  Dorfs-Gemeinde  Oberndorf,)  Oberamts  Herrenberg)  Kldgerin,  Appellantin,  und  dem
Freiherrn  von  lllm  zu  Erbach=  Werrenwaag,  Beklagten,  Appellaten,  Frohnleistung  betref,
fend)  wird  gleichfalls  nicht,  devolutorisch  erkannt.  lbid.  cod.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kdn.  Ober-Justiz  Collegiums.

1)  In  der  Appellations=  Sache  von  Waiblingen  zwischen  dem  Schultheißen  Krämer
und  dem  Handelsmann  Zeller  zu  Rekarrems)  Bekl.  Ancen  an  einem)  sodann  dem  Och-
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        12

fenwirth  Roͤsch  allda,  Kl.  Aten  am  andern  Theil,  eine  Losungs-Stteitigkeit  betreffend,
wurde  die  Urthel  erster  Instanz  bestaͤtiget.  Stuttgart,  den  o.  Febr.  1815.

a)  In  der  Rechtssache  zwischen  der  Hofrathin  Goullet  allhier,  eum  curat.  Implorantin
  an  einem,  sodann  dem  Johanniter-Maltheser-  Ordens  Grand  Bailly,  Freiherrn  von
Flachslanden  zu  Reuburg  Imploraten  am  andern  Theil,  Pension  berreff.)  wurde  condemnatorie
  erkannt.  Ib.  eod.

3)  In  der  Appellations,  Sache  zwischen  dem  Ober-Justiz=  Procurator  Chambon  als
gemeinschafelichen  Mandatar  der  Wilhelm  Börgerschen  Gantglautziger  zu  Langenburg,
Ancen  und  dem  Abraham  Thalheimer  zu  Niedersterten  Aten)  die  Herausgabe  einer  Obligation
  von  Gooo  fl.  betreffend  wurde  die  Urchel  erster  Instanz  dahin  reformirt,  daß  A#
die  gedachte  Obligation  der  Wilhelm  Börgerschen  Concursmasse,  unter  WVorbehalt  seiner
Ansprüche  an  dieselbe)  herauszugeben  schuldig  sei.  Stuttg.  den  7.  Febr.  1814.

4)  Die  Apellation  in  Sachen  Jung  Johannes  Maier  von  Giültskein,  Liquidanten
Anten  wider  einige  Glaubiger  der  Debitmasse  seines  Vaters)  weil.  Joh.  Maiers,  Bür,
gers  und  Bekers  daselbst,  Liquidanten  Aten,  Location  im  Gannt  betr.“  wurde  cheils  wegen
  Mangels  der  appellablen  Summe,  theils  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwe#
de  per  Rescript.  verworfen.  Ibid.  eod.

 

In  der  Debit-Sache  des  bei  dem  ehemaligen  Cavallerie  Rehgiment  Nr.  4.  Jäger
König  gestandenen  vormaligen  Oberlieutenant  Friedrich  Georg  Carl  Schenk  von  Winterstedt,
  aus  Zell  in  Hannover  gebürrig,  wird  hiemit  in  Semázheit  des  in  den  Special,
  und  Edictal-  Ladungen  vom  7.  Jan.  1814.  angedrohten  Präjudizes  zu  Recht  erfannt,
  daß  alle  diesenige  ,  welche  inzwischen  ihre  Horoerungen  gegen  den  gedachten
Schenk  v.  Winterstedt  nicht  liquidirt  haben)  von  der  vorhandenen  Coneurs=  Masse
ausgeschlossen  seyn  solen.  Sturcgart,  den  23.  Jebr.  #1815.

Justiz=  Section  des  Königl.  Kriegs-  Departements,  als  Ober-Kriegsgericht.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  25.  Febr.  allergnddigst  geruht,  dem  Grasen  Carl
zu  Erbach=  Wartenberg.  Roth  auf  sein  allerunterthänigstes  Ansuchen  zu  erlauben,  den  Konigl.
  Preußischen  Johaanirer-Drden  annehmen  und  tragen  zu  dürfen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  26.  Febr.  die  erledigte
  Uctuars=  Stelle  bei  ves  Königl.  Provincial=  Justitz,  Collegio  in  Rotcenburg  dem
Suvdstituten  Heinrich  Carl  Schott  zu  Ellwangen,

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  a8.  Febr.  dem  bisherigen  Kanzlei=  Schreib=  Materialien=
  Verwalter)  Registrator  Bin  der)  die  erledigte  Registrators,  Stelle  bei  der  zum
Imanz-  Deparcement  gehörigen  Registratur  der  adltern  Akten)  und  dagegen  die  Schreib-Matertalien=
  Verwaltung  dem  bisherigen  Gewölbs=  Verwalter  Tober  und

vermög  allerhöchsten  Rescripts  von  ebend.  die  erledigte  Kanzellisten,  Stelle  bei  dem
Königl.  Ministerio  des  Innern,  dem  Gränz,  Joller  Reichman  zu  Wimsheim)  Oberamts
  Leonberg,  allergn  #gst  zu  übertragen  geruht.  «
        <pb n="85" />
        83

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  23.  Febr.  das  erledigte  Decanat  Herrenberg  dem
DPfarrer  M.  Zeller  in  Mundelsheim  zu  übertragen;

dem  zur  erledigten  katholischen  Parconat=  Pfarrei  Molpertshauß,  Oberamts  Waldfee,
  nominirten  Caplan  Haupt  in  Berkheim,  so  wie

vermäg  allerhöchsten  Rescripts  vom  2#.  Febr.  dem  zur  erledigten  karholischen  Spical=Caplanei
  in  Neuthann,  Oberamrs  Waldsee'  nominirten  Priester  Hager  die  allerhöchste
bConfirmation  zu  ertheilen.

 

Reuttlingen.  Gomaringen.  Vermäg  allerhöchster  Resolution  Königl.  Hochpreisl.
  Section  des  Medicinal=  Wesens  vom  20.  Febr.  haben  Se.  Königl.  Majestäe
allergnädigst  geruht,  dem  Wundarzt  Johsnn  Rudolph  Hot  zu  Gomaringen  wegen  seines
  ausgezeichneten  Benehmens  und  seiner  nüzlichen  Bemuhungen  bei  den  zu  Gomaringen
  und  Hinterweiler  vom  Januar  bis  Mai  1814.  angedauerten  und  auf  eine  seltenere
Weise  verheerend  um  ssch  gegriffenen  Nervenfseber,  und  Masern,  Spidemien  die  silberne
Sivil=  Verdienst"  Medatlle  allerhuldreichst  zu  verleihen;  was  hiemit  auf  allerhöchsten  Besehl
  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird.  Den  27.  Febr.  1815.

Kon.  Oberamt  Reuttlingen.

Aus  Auftrag  der  Königl.  Hochpreisl.  Reichs=  General,  Ober,  Post-  Direction  wird
biemit  bekannt  gemacht,  daß  von  den  Local=  Brief=  und  Postwagen  Tacifen,  seit  dem
1.  d.  M.  das  Stück  um  6  kr.  bei  jedem  Ober-  Post-  und  Postamt  zu  haben  ist.  Stuttgart,
  den  1.  Merz  1815.  Königl.  General-Postamt.

 

Kloster  Adelberg.  In  Gemaͤsheit  allergnaͤdigsten  Decrets  vom  25.  vor.  Mon.  sind  wir  allernädigst
  angewiesen,  die  Amts=  und  Gegenschreiderei-Wohnung  zu  Adelberg  samt  Oekonomie=  Gebäuden
  mit  5  Morg  3:  Pril.  11  Raéh.  Garten.  1  Morg.  Wiesen  und  5  Morg  1  Vril.  Akers  im  össentlis
cben  Aufstreich  zu  verkaufen.  On  Verhandlung  hierüber  wird  Donnerstag  den  30.  Merz  Vorimutags
9  Uhr  in  Adelberg  vorgenommen,  und  können  die  zerschiedenen  Objekte  inzwischen  räglch  eingeseh'"n
werden.  Sämtliche  Gebäude  und  Güter  gehen  als  gang  freses  Eigenthum  auf  den  Kläufer  über,  und
b#r  derselbe  aus  solchen  nur  die  Kdnigl.  Steuren,  aus  den  Aekern  den  Zehnten  in  nstura,  aus  den
Gärten  und  Wiesen  aber  ein  jährliches  Zeyn##=  Gurrogatgeld,  sonst  aber  keine  weitere  Abgaben  zu  entuchten.
  Auch  geschiehr  die  Bezahlung  des  Kaufschillings  in  leientlichen  Fristen.  Den  12.  Febr.  1815.

K.  kandvogtei.  Steueramt  an  der  Fils  und  Rems  und  Land-Cameralamt  Goppingen.

Heilbronn.  Bi=  Dienstag  den  14  Merz  verkauft  das  Cameralamt  im  Weg  des  Aufstreichs  auf
Ratißkation  die  auf  dem  Thalheimer  Frucht  peicher  liegende  Gülr=  und  Landachtfrüchten,  nemlich  33
Schst.  Rogsen,  10  Schfl.  Dunkel,  und  33  Schfl.  Haber.  Die  Liebhaber  wollen  sich  an  demeltem  Tag

*

Nachmutags  2  Uhr  in  der  ##esigen  Camcralverwaltung  einfinden.  Den  25.  Fedr.  1315.
Kdn.  Cameralamt.

Heilbronn.  Bis  Dienstag  den  14.  Merz  werden  in  der  Cameralverwaltung  22  Aimer  16  1  er,

und  16  Aimer  1813er  Werne  in  kleinen  Parihien  im  Aufstreich  verkauft  werden,  welches  zu  jederwmanns
Wisseuschaft  gebracht  wird.  Den  21.  Febr  1815.  Koͤn.  Cameralami.

Schorndorf.  Der  hiesigen  Cameralverwaltung  ist  der  allerboͤchste  Befehl  ertbeilt  worden,  von

dem  herrschaftlichen  Wein-  Vortath,  ein  nicht  unbedentendes  Quantum,  im  offentlichen  Assireich  zu
        <pb n="86" />
        34

verkaufen.  Die  Weine,  welche  zum  Verkauf  ausgefezt  wurden,  sind  von  den  Jahrgängen  1811,
4515,  16145,  und  es  dürfeg  solche,  nach  dem  Wunsch  der  Liebhaber,  in  größern  oder  kleinern  Parthien
weggegeben  werden.  Die  VPersteigerung  dieser  Weine  wird  Samstag  den  11.  Merz  d.  J.  Vormittags
10  Uhr  vorgenommen,  und  nach  beendigter  Verhandlung  kein  Nachgebot  mehr  angenommen.  Den  25.
FTebr.  1615.  Koͤn.  Canicralverwaltung.

Aalen.  In  ½  allerhöchster  Erlaubnig  werden  die  Sommerschaafweiden  der  Communen

Heuchlingen  zu  225,  und  Holzleute  zu  125  Stäk,  Mittwoch  den  15.  Merz  im  Wurhshauß  zu  Heuch

lingen,  der  Communen  Schechingen  zu  300,  und  Leinweiler  zu  330  Stücken  Donnerstas,  den  16.  Merz

im  Wirthshauß  zu  Schechingen  auf  1  Jahr  dffentlich  verliehen.  Die  Liebhaber  werden  daher  eingelas

den  „sich  an  gedachten  Tagen  und  Orten  jedesmal  Pormittags  9  Uhr  ngufiden.=  Gr  B.  Febr.  1615.
n.  Oberamt.

Böttingen,  Cameralamt  Tuttlingen.  Der  Bestand  des  zur  Heiligenpflege  Bömingen  gehbrigen
Hofguts,  der  Allenspacher  Hof  genannt,  so  wie  der  vortigen  Sommer=  und  Winter=  Schaafweide  geht
mit  Georgii  d.  J  zu  Eude,  und  soll  deshalb  allergnädigsten  Befehle  gemäs  eine  neue  Berpachtung  des

ofguts  und  der  Schäferet  auf  6  bis  12  Jahre  vorgenommen  werden.  Dieses  Hofgut  bestehr,  aus
a)  1  Baurenhauß,  worinn  eine  Wohnstube,  Küche,  6  Kammern  und  2  Fruchtbdden,  auch  2  grote
Stallungen  zu  50  —  60  Stük  Vieh,  1  Scheuer,  Heu=  und  Garben-Legen,  1  Waschhauß,  Schweinställen,
  1  Bronnen,  1  Vrtl.  Kraut  und  Haufland,  30  Mannsmaad  Wlesen  (welche  nur  den  Heuzebenden
  der  Pfarrei  reichen)  und  100  Morgen  Akerfeld  in  allen  3  Zellgen;  auch  4769  Morgen  un  eller.
Aumand.  Pläzen  zur  Viehwaide.  b)  Dem  Zehenden,  aus  ungefähr  230  Morgen  Akerfeld  auf  Aslene
spacher  Markung,  von  den  Bewohnern  Bubsheims  gebaut.  Die  Schgafweide  erträgt  300  Stäk  Schaafe
auf  der  Semmer-Waide,  und  250  Stük  können  gewintert  werden.  Für  den  Schäfer  ist  ein  besonderes
  einstokigtes  Wohnhauß  mit  geraumigen  Stallungen  und  Futrerlegen  vorhanden.  Nach  befindenden
  Umständen  wlrd  das  Hofgut  entweder  von  der  84  erei  abgesondert,  oder  beide  vereiniget,  verpachtet
  werden.  Dle  Liebhaber  werden  biemit  eingeladen,  sich  am  Donnerstag  den  9.  Merz  Vormittags
40  Uhr  auf  dem  Rathhaus  in  Bdrringen,  bei  der  Verleihungs-Verhandlung  mit  den  erforderlichen  Documenten
  versehen,  einzufinden.  Tuttlingen,  den  15.  Fedbr.  1815.  K.  Cameralamt.

Gotteszell,  uchtans.  Da  die  sämtliche  Mkorde  der  Brod-Mehl  =  Butter-Lelnwend-Schnhe
  =  Saifen=  Breunholz=  und  Oel-Lieferungen  zu  dem  hiesigen  Zuchthauß  =  Institut  bis  nächst  Georgli#
zu  Ende  gehen,  und  nun  dieselbe  wieder  4eoFa  ein  neues  im  Wege  des  öffentlichen  Abstreichs  verakkordirt
werden:  so  wird  dieses  hiemit  zu  dem  Ende  dekannt  gemacht,  damit  sich  die  Liebhaber  zu  dem  Alkord
der  Butter=  und  Leinwandlieferung  Mittwoch  den  15  Merz  d.  J.;  zur  Brod=  und  Mehl-Aieferun
Donnerstag  den  16.  Merz:  #ur  Schuhe=  und  Saisenz  dieseung  reitag  den  47.  Merz;z  und  endlt
zur  Brennholz=  und  NRepél.  jeserung  Samstag  den  18  Merz  l.  J.  jedesmal  Vormittags  9  Uhr  bei
dem  Königl.  Zuchthauß-Pflegamt  einfinden  kdnnen,  woselbst  sie  sedann  nach  geschehener  Legitlmation
mit  obrigkeitlichen  Vermdgens=  und  Tüchtigkeir=  Zeugnissen  das  Weitere  vernehmen  werden.  Den  28.
Febr  1815.  4  »  ,«  ««  Koͤn.  Zuchthauß-  Pflegamt.
Kornwestheim.  Die  unterm  1t.  d.  M.  vorgenommene  Verleihung  der  Schaafweide  in  Kornwestbeim,
  hat  die  allergnddigste  Ranfication  nicht  erhalten,  und  wird  baber  ein  nochmaliger  Versuch
auf  3  oder  6  Jahre  gemacht  werden.  Dazu  ist  Samstag  der  11.  Merz  d.  J.  bestimmt.  Es  werden
nun  die  Liebhaber  aut  gedachten  Tag,  Bormittags  11  Uhr  in  die  Cameralverwaltung  eingeladen.  Ludwigsburg,
  den  26.  Febr.  1615.  andvogtei  Steueramt  an  „undb  Cameralamt
«  udwigsburg.

Wiblingen.  Gemähß  allerhöchsten  Dekrets  vonr  14.  Febr.  d.  J.  werden  die  Schaafweiden  von
nachstebenden  disseltigen  Amtsorten  an  nachfolgenden  Tagen  nochmals  im  dffentlichen  Aufstreich  auf  ein
Jahr  verliehen  werden;  als  die  von  Illerrieden  mir  100  Stäk  Ertras,  von  Donaustesteun  mi#  180,
von  Bihlefingen  mit  60  Stöcken  am  Mittwoch  den  15.  Merz;  sodann  die  von  Oberkirchberg  mit  60
und  Walpertshofen  mit  60  Stücken  am  Donmmerstag  den  16.  Merz  Vormittags  6  Uhr,  wobei  sich  die
Pachtliebhaber  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  über  Prädlkat  und  Vermogen,  in  der  biesigen  Oberamtei
einfinden  mogen.  Den  25.  Febr.  1615  Kon,  Oberamt.  "
        <pb n="87" />
        Nro.  11.  1815.  ts

Koͤniglich,  Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Dienstag,  7.  Merz.

 

 

Frldersch,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg,  souveralner  Herzog
in  Schwaben,  und  von  Teck,  rc.  2c.  c.

Rekrut  irungs-Gesetz  für  das  Khnigreich,

Da  Ulnsere  Conseriptions=  Ordnung  vom  Jahre  1800  durch  nachgefolgte,  aus  den
bamaligen  Zeit.  Verhältnissen  hervorgegangene  Allerhöchste  Verordnungen  in  der  einen
und  andern  Beziehung,  sich  theils  abgendert  hat,  theils  erläutert  worden  ist,  nach  eingetrerenem
  Frieden  aber  nunmehr  die  geeigneten  Bestimmungen  in  Hinsicht  des  Ersatzes
der  künftigen  Mannschafrs.  Bedürfnisse  Unserer  Königlichen  Urmee,  in  zweckmäßige  Verbindung
  gesezt  werden  können)  so  haben  Wir  Uns  Allergnädigsk  entschlossen)  gedachte
Conscriptions-Ordnung)  so  wie  die  darauf  sich  beziehenden)  vorzuglich  durch  den  Krieg
veranlaßten  Verordnungen,  hiemit  aufzuheben,  und  dagegen  folgendes,  mie  dem  1.  Mer
dieses  Jahres  in  Wirkung  cretendes  allgemeines  Gesetz  aufäustellen.

&amp;amp;  4.  Allgemeine  Militairpflicht.

Die  Militair,  Dienspflichtigkeic  ist  allgemein.

Jeder  Unterthan  des  Königreichs,  ohne  Unterschied  der  Religion  und  des  Standes)
ist  verbunden,  für  König  und  Baterland  die  Waffen  zu  tragen.
t.  2.  Verbot  des  Austrikts  aus  dem  Königreiche  und  der  Annohme  fremder  Krlegsdienste.

Kein  Militairpflichtiger  darf  vor  Erfüllung  seiner  Dienstpflicht,  das  Könisreich  ohne

IUllerhöchste  Erlanbniß  verlassen,  und  eben  so  wenig  in  fremde  Kriegs,  Dienste  treten.
*  5.  Alter  der  Militair-Dien#pflichtigen.

Die  Milirairoflichtigkeit  für  den  activen  Dienst  in  der  Cinie  erstreckt  sich  über  die
junge  Mannschaft  vom  vollendeten  gien  bis  zum  zurückgelegten  25st.  Jahre  ihres  Alrers.

Jeder  Militairpflichrige,  welcher  am  r.  Januar  eines  jeden  Jahres  das  #####e#  Jahr  seines
  Alrers  zurückgelegt  hat,  tritt  dadurch  in  die  Milicair-Dienstpflicht  ein.
        <pb n="88" />
        8.  4.  Groͤße.

Zum  Dienste  in  der  Linie  der  Armee  inelusive  der  Train,  Soldaten  und  Tambours,
ist  das  geringste  Meß  5  Fuß  c#  Joll  nach  dem  Württembergischen  Decimal-Maaßstabe.
g.  5.  Ausnahme  von  der  allgemeinen  Milttairpflicht.

Von  der  allgemeinen  Verbindlichkeit  zum  activen  Königlichen  Militair-Dienste,  finden
  folgende  Ausnahmen  state:

A.)  Den  vermals  immediaten  deutschen  Reichsfürsten  und  Grafen,  deren  Besihungen
in  Unsern  Königlichen  Staaten  gelegen  sind,  gestatren  Wir  eine  unbedingte  Befreiung  für
(((0  und  ihre  Familien.  Micglieder,  indem  Wir  zu  ihnen  das  Vertrauen  hegen,  daß  sie
sich,  besonders  wenn  für  das  Vaterland  Gefahr  zu  erwarten  stände,  von  felbst  verpflichtet
  fühlen  werden,  Uns  ihre  Dienste  zu  widmen.

B.)  Ferner  genießen  eine  Ausnahme:

2)  die  von  Uns  im  Civil,  Fache  angestelltew,  in  firer  Besoldung  stehenden  Staaks-Diener,
  in  se  lange  sie  in  dieser  Eigenschafe  wirklich  dienen.  ·

b)  Sben  so  die  in  Hofdiensten  befindlichen  Unterthanen)  bis  incl.  Kammer-Junker.

Jc.)  Entlassene  aus  dem  Königreiche  gebüctige  Offtziers,)  in  so  fern  bei  ihrer  Entlassiung
  die  Fortdauer  ihrer  Milirairpflichtigkeit  nicht  ausgesprochen  worden  ist.  Wir  behalten
  uns  jedoch  im  andern  Fakle  vor)  bei  eintretender  Erforderniß  über  dergleichen  entlassene
  Offtziers  zu  disponiren.  .

d)  Katholische,  in  das  Priester-Seminarium  aufgenommene  Seminaristen.

Ingleichem  die  angestellten  Schullehrer  der  drei  christlichen  Confessionen.

g.)  Diesenigen  Individuen,  welche  sich  für  den  Dienst  des  Staats,  das  geistliche  oder
öffentliche  Lehramt,  oder  für  die  Heilkunde  gebildet  haben,  und  von  den  gesezlichen  Behörden
  geprüft  sind,  als  Advocaten)  protestaneische  Vicarien)  Präceptoren)  Collaboratoren,
  Medicinae  Pratlici.

f.)  Die  nach  Allerhöchster  Verordnung  als  Staatsdiener  zu  betrachtenden  Ertraprobatoren,
  Accessssten,  Aecuarien  und  Sobstituten,  in  so  fern  sie  geseslich  examinirt,  und
bei  den  verschiedenen  Stellen  wirklich  angestellt  und  beeidiget  sind,  auch  ssch  durch  ihre
Nenntnisse  und  ein  moralisch,  gutes  Benehmen  dieser  Auszeichnung  würdig  machen.

In  Anlehung  des  erforderlichen  Alters  zu  Erstehung  der  Prüfungen)  hat  es  bei  den
bestehenden  gesetzlichen  Vorschriften  sein  Verbleiben.

88)  Die  in  Commun-Diensten  stehenden,  von  den  bekreffenden  höhern  Behörden  bestätigten
  und  befoldeten  Commun-Diener,  in  so  fern  sie  das  gesesßliche  Alter  haben.

h)  Die  mit  Allerhöchster  Genehmigung  in  niedern  Hofdiensten  stehenden  Individuen,
so  kange  sie  diese  Scellen  wirklich  bekleiden.

i)  Desgleichen  die  bei  den  Königlichen  Berg,  und  Eisenwerken,  auch  Salinen)  mie
höherer  Approbation  angestellten  und  verpflichteten  Personen.
        <pb n="89" />
        87

k)  Ingleichem  die  auf  den  Koͤniglichen  Domaͤnen-Guͤtern  und  Maiereien  angestellten
  Personen.

!)  Die  Offseianten  und  Lioree-Bedienten  der  Prinzen  und  Prinzesstnen  des  Keniglilichen
  Hauses,  in  so  weit  ihnen  solche  nach  der  Ullerhöchsten  Bestimmung  zukommen)  und
so  lange  sie  im  wirklichen  Dienste  und  Sold  stehen.  -

m)  Denjenigen  Individuen,  welche  sich  in  Friderichshafen  ansiedeln,  so  bald  sie  ein
Gebäude  nach  der  Vorschrift  aufgeführt  haben,  und  daselbst  wohnen,  ist  für  sich,  oder
im  Fall  die  Unstedler  verheirathet  sind,  und  aushebungsfähige  Kinder  haben,  den  letztern
eine  sechsjäbrige  Militair=  Dienst-Freiheit  bewilliget.  #

Kn)  Ulle  mit  Allerhöchster  Erlaubniß  verheirarheten  Königlichen  Unterthanen  bleiben
von  der  Beiziehung  zum  activen  Militair-Dienste  in  der  Linie  befreit.  Sndlich

o)  sind  alle  diesenigen  Individuen,  welche  entweder  wegen  Untüchtigkeic  für  die  Linie,
oder  nach  ausgedienter  Capitulation  ihren  Abschied  erhalten  haben,  vom  Dienste  in  kder
ectiven  Armee  befreit.  «  ·

Es  versteht  sich  von  selbst,  daß  den  unter  vorstehenden  Categorien  aufgefuͤhrten,  von
der  allgemeinen  Militair=  Pslicht  ausgenommenen  Individuen)  diese  Eremtion  nur  in  0
lange  zukommt,  als  die  in  ihren  verschiedenen  Verhältnissen  begründete  Bedingung  zwirkuch
  eintritt,  und  auf  sie  angewendet  werden  kann.

.  6.  Juden  und  Wiedertäufer.

In  Ansehung  der  im  Königreiche  anger#essenen  Juden)  so  wie  auch  der  Wiedertäufer,
wollen  Wir,  wie  bisher,  gestattet  haben,  daß  diesenigen,  welche  das  Loos  zum  Militair=Dienst
  bestimmt,  statt  des  persönlichen  Eincrirts  in  denselben,  die  Summe  von
Vierhundert  Gulden  in  Unsere  Kriegs,  Casse  bezahlen  dürfen.

#.  7.  Behbrder.  Krieas=  Departement,  Recrutirurgs=  Section.

Unser  Königliches  Kriegs=  Departement  und  unrer  ihm  die  fünfte  Seckion  desselben,
(Recrutirungs"  Section)  hat  die  oberste  Aufsicht  und  Leicung  der  Recrurirungs,  Geschäfte
  im  Königreiche.  .

Von  dieser  Behörde  gehen  alle  Normal=  Verfügungen  und  Anordnungen  an  die  ihr
untergeordneten  Sellen  auf  dem  Lanoe  aus.

Dieselbe  hat  über  die  genaue  Anwendung  und  Beobachtung  der  geseblichen  Bestimmungen
  zu  wachen,  über  die  Dienstpflicheigkeic  der  Einzelnen  in  zweifelhaften  Fällen  zu
erkennen)  die  Reparcitionen  der  auszuhebenden  Mannschaft  zu  entwerfen,  und  sters  eine
vollstandige  Uebersicht  aller  Militairpflichtigen  zu  führen.

Justiz=  Section.

In  so  fern  es  sich  von  Civil=  Bestrafung  ungehorsam  abwesender  Militair-Pflichcigen
  handelt,  har  wre  bisher  die  (achte)  Justiz=  Secrion  des  Kriegs,  Departements,  die
Cognition  auszunben.

!§½21.  F.  6.  Rekrutwungs-Commission  der  Etadt  Stuttgart.
Zuͤr  die  Koͤnigliche  Residenzstabt  Stuttgart  besteht  füͤr  die  Rekrutirungs-  Geschaͤft-
        <pb n="90" />
        88

eine  besondere)  von  der  Nekrutirungs=  Section  unabhängige,  Commission  unter  einem
eigenen  Prässdie.
K.  o.  Distrikts  =  Commissson.

In  seder  Landvogtei  des  Königreichs  besorgt  der  Landvoge  mit  den  Ober-Beamten
bes  Landvogtei,  Distrikts,  die  in  die  Recrutirung  einschlágigen  Gegenstände.

Beide  bilden,  und  zwar  jedet  Ober-Beamte,  in  so  weit  es  seinen  Ober,  Amtsbezirk
berührt)  die  der  Recrutirungs=  Section  untergebene  Districts=  Commission.

§  10.  Listen.

Uneer  der  Leitung  dieser  Stelle  wird  die  Verfassung  der  vollständigen  Listen  mittelst
Aufnahme  der  gelammten  jungen  Mannschaft  vom  zurükgelegten  16ten  bis  zum  vollendeten
  235sten  Jahre  in  chronologischer  Ordnung,  durch  die  Stadt,  und  Amtsschreiber  beforgt.

é.  11.  Jahrs-Musterung.

Die  Musterung  der  Mannschaft,  und  Revision  der  Listen,  wird  im  Februar  jeden
Jahrs  vorgenommen.  6

Hierdurch  werden  sedesmal  die  im  Laufe  des  vorangegangenen  Jahres  eingetretenen
Veränderungen  in  den  persbnlichen  Verhältnissen  berichtigt.

Die  Vorbereitungsgeschäffte  zur  Musterung  liegen  unter  Mitwirkung  der  Oberämter,
den  Stadt,  und  Amtsschreibern  ob;  wobei  denselben  die  Tauf-Familien=  und  Bürger-Register
  2c.  zur  Grundlage  dienen.

Die  perfönliche  Musterang  beschränkt  sich  bloß  auf  die  zunächst  der  Aushebung  geeigneten
  Indioiduen  in  dem  Ulter  vom  vollendeten  goten  bis  zum  zurükgelegten  aSten  Jahre.
  Im  uͤbrigen  wird  die  Revisson  der  Listen,  ohne  daß  die  Militairpflichtigen  persönlich
  bei  der  Jahrs--  Musterung  erscheinen  dürften,  durch  Nachtrag  der  veränderten  Umstände)
  unmittelbar  vor  der  Jahrsmusterung,  unter  Juziehung  der  geistlichen  und  welelichen
  Orts,.  Vorsteher  bewerkstelliget,  welche  in  allem  die  vollständigste  und  schleunigste
Auskunft  zu  geben  haben.

Um  die  persönliche  Stellung  bei  der  Musterung,  den  Dienstpflichtigen,  die  in  einer
sroßen  Entfernung  von  ihrem  Heimwesen  im  Dienste  sind,  zu  ersparen)  wird  gestattet,
daß  die  Oberämter,  in  deren  Bezirk  auswärtige  junge  Leute  sich  aufhalten,  solche  an  einem
  festzusotzenden  Tage  in  die  Oberamts,  Stadt  einberufen,  sie  messen  und  visitiren
lassen,  und  das  Resultat  doen  betreffenden  Oberämtern  mittheilen,  welche  lehtere  dagegen
zur  ferneren  Legitimation  des  Aufenthaltes)  die  erforderlichen  Cerrificate  zurückschicken.

&amp;amp;∆  12.  Messen.

Diesenigen  Dienstpflichtigen)  welche  sich  in  Person  bei  der  Musterung  zu  stellen  haben,)
  werden  durche  eine  Militair,  Person  unter  Aufsicht  einer  hiezu  besonders  verpflichteten
  Urkunds  Perlon,  pünktlich  gemessen.

§.  13.  Visitation.

Die  Bisttation  derselben  geschieht  durch  die  damit  beauftratzten  Königlichen  Oberamts,

  Aerzee  bei  ihrer  persônlichen  Verantwertlichkeit.
        <pb n="91" />
        5

Jur  Controle  der  vifttirenden  Aerzte  werden  von  Zeit  zu  Zeit  eommissarische  Nachvisitationen
  vorgenommen  werden.!

.  14.  Elassification.

Die  militairpflichtigen  Individuen  werden  nach  Maßgabe  ihrer  in  Folge  der  Muste,
rung  sich  ergebenen  physischen  und  rechtlichen  Verhältnisse  in  folgende  4  EClassen  abgetheilt.
I.  Classe.

Diese  Classe  begreift  die  zunächst  der  Aushebung  unterliegenden  vollkommen,  diensttüchtigen
  Subsecte  vom  vollendeten  20sten  bis  zum  zurückgelegten  35sten  Jatzre,  und
vom  kleinsten  bis  zum  gröôsten  Linienmeß,  bei  denen  in  Ansehung  ihrer  Verhaͤltnisse  keine
  rechclichen  Anstände  vorwalten.

II.  Claesse.  —

Die  Individuen  vom  zurückgelegten  1gten  bis  nach  vollendetem  aosten  Jahre  ohne
Unterschied  ihrer  ohysischen  Beschaffenheit.

III.  Classe.

Die  von  den  Oberamts,  Aerzten  für  minder  tüchtig  erkannten  Individuen  von  dem
Lushebungs=  Alter.

IV.  Classe.

In  dieselbe  kommen  alle  diesenigen)  im  Aushebungs=  Alcer  stehenden  Individnen
welchen  zwar  keine  Ausnahme  von  der  allgemeinen  Militair=  Pflichtigkeit  zugestanden  7,
die  sedoch  wegen  ihrer  besondern  individuellen:  oder  Familien=  Verhältnisse,  vorzugswente
Berücksichtigung  verdienen)  und  zwar  solche)  die  für  das  Bedürfniß  der  verschiedenen
Staats=  Institute,  für  die  Aufrechthaltung  der  öffentlichen  Buldungs=  und  Erziehungs-Anstalten)
  Besehung  öffentlicher  Aemter,  Belebung  der  Kunst,  und  Beförderung  des  Landbaus,
  überhaupk  aber  für  die  Erhaltung  des  allgemeinen  Wohlstandes  unenrbehrlich  sind.

In  diese  Kategorie  eignen  sich  demnach  insbesondere:

a)  Die  in  den  niedern  und  höhern  Königl.  Seminarien  befindlichen  Subsecte,  welche
  auf  Königl.  Kosten  estogen,  und  für  das  protestantische  Predigt  =  und  Lehramt  gebilder
  werden.

b)  Mie  Allerhöchster  Erlaubniß  Studirende,  welche  für  ihre  künftige  ausschließliche
Bestimmung  eine  höhere  wissenschaftliche  Bildung  verfolgen,  in  se  fern  sie  sich  durch
Fleuß,,  Fortschritce  und  ssttlichen  Charakter,  in  Folge  der  Jeugnisse  ihrer  Lehrer  und  Vorgesetzten,
  dieser  Begünstigung  würdig  machen.

c)  Die  in  dem  theologischen  Seminarium  zu  Tübingen  angestellten  Famuli.

d)  Die  in  dem  Schullehrer,  Seminarium  zu  Eßlingen  befindlichen  Zöglinge.

e)  Die  bei  den  Prüfungen  des  Knigl.  Ober-Conssstoriums  und  des  katholisch=  geistlichen
  Rarhes  für  fähig  erfundenen,  und  bei  öffentlichen  Schulen  angestellten  Provisoren,
se  wie  Allerhöchst  legitimirte  Privat,  Lehrer
        <pb n="92" />
        29

5  Angestellte  und  beeidigte  Substituten  unter  25  Jahren,  welche  nach  den  vorzulegenden
  Zeugnissen,  bei  der  Prüfung  von  der  competenten  Behörde,  gute  Kenntnisse  und
Application  an  den  Tag  gelegt,  auch  eine  untadelhafte  Aufführung  haben.  Ingleichem
die  Juris  4.  Candidaten  unter  25  Jahren.

#)  Künstler,  im  Fache  der  höhern  Bauknust,  Mahlerei,  Bildhauerei,  Kupferstecherei
  und  Tonkunst,  walche  von  den  becleffenden  arristischen  Behörden  geprüft,  und  hiebei
als  solche  anerkannt  worden  s'nd,  auch  sich  der  Ausübung  ihrer  Kunst  widmen.

p)  Handwerks-Meister,  welche  nach  zurückgelegtem  geseßlichen  Alter,  das  Meisterrecht
  ordnungsmäßig  erlangt  haben)  in  eigener  Werkstätte,  auf  eigener  Kundschaft,  und
bei  eigener  Oekonomie  arbeiten.

i)  Schreiberei=  Incipienten,  und  Lehrjungen  von  allen  zünftigen  Gewerben,  wenn
letere  in  die  Lehrbücher  gesentlich  eingeschrieben  worden  sind.  Es  darf  jedoch  die  Lehrzeic
in  keinem  Falle  über  das  oste  Jahr  gehen.  6  —

k)Le-digeBesiß-rvonGütern,dere-1WekthnachgerichtlicherSchcktzung,die
Summevonsooosi.bek·rägt,oderderenFlächenissihaltaufsoMorgensichbelauft,
wenn  auch  ihr  Werth  obige  Summe  nicht  erreicht.  Es  wird  aber  hieben  vorausgesetzt,
daß  solche  Güterbesiger  ihre  Feld=  Oekonomie  selbst  bestellen,  und  Psteuerbare  Bürger  seyen.

In  die  Kategorie  der  Gutsbesiher  werden  auch  ledige  Wirthe  gerechnet,  die  bey  einer
  eigenen  Haushaltung,  ihr  Wirthschafts-Gewerbe,  als  ihren  Haupt,  Nahrungs=  Zweig,
selbst  treiben.

Beyderley  Subsekte  müssen  zur  eigenen  Administration  in  der  Mindelfährigkeit,  re-Hective,
  Dispensation  und  Loncessson)  von  den  geeigneten  Behörden  erhalten  haben.

1)  Alle  einzigen  Söhne,  deren  beyde  Elrern  oder  wenigstens  Sines  von  Beyden  noch

am  Leben  ist.  *

Da  sedoch  die  bisherige  Erfahrung  gezeigt  hat,  daß  solche  einzige  Söhne  ihren  Eltern
  nicht  immer  zur  Unterstützung  dienen  und  daher  hie  und  da  enrbehrlich  sind;  so
wird  der  Districts=  Commission  auf  ihre  Verantwortung  gegeben,  über  die  Juläßiqkeic  der
Ausprache  auf  die  Wirkung  dieses,  die  den  Eltern  unentbehrlichen  Söhne  begünstigenden
Gesebes,  bey  der  Jahrs-Musterung  strenge  zu  cognosciren.

In  die  Kategorie  der  einzigen  Söhne  gehören:

)  Diesenigen  Individuen,  welche-  weder  älltere  verheirathete)  noch  füngere  Brüder
über  16  Jahre  haben,  in  so  lange)  bis  der  nachgebohrne  Bruder  des  Dienstpfli  heigen
das  eben  erwähnte  Alters-Jahr  zurückgelegt  hat.

6)  Diesenigen  Subsecte,  welche  zwar  einen  oder  mehrere  Brüder  haben,  die  sedoch
von  einer  solchen  Geistes-Beschaffenheir,  oder  mic  solchen  physischen  bleibenden  Gebrechen
behafret  sad,  daß  sie  zu  Arbeiten  unfäbig  sind,  und  ihren  Eltern  mehr  zur  Last  fallen
als  zur  Unterstüzung  dienen.  «

7)Söhn«perforinzigeodermehkerfBrüderbkkeitsinKönigl.Militair-,Dienstm
        <pb n="93" />
        91

stehen,  oder  aber,  zwat  aus  denselben  entlassen,  hingegen  in  Folge  ihrer  im  Felde  erhaltenen
  Wunden,  zur  Huͤlfeleistung  der  Eltern  unfähig  geworden  sind.

Sollte  der  im  Militair  befindliche  einzige  Bruder  seine  Fahne  treulos  verlassen  haben;
  so  begruͤndet  solches  fuͤr  den  noch  uͤbrigen  Bruder  keine  nachtheilige  Wirkung,  in—
dem  der  Desertirte  nach  seiner  Zurückkunft,  und  nach  Erstehung  der  ihm,  wenn  er  nicht
auf  General-Pardon  zurückgekehrt  sondern  ergriffen  worden  wäre,  gesetzlich  gebührenden
militairischen  Strafe,  mit  neuer  Capitulation  einrangirt  wird.

3)  Diejenigen  Militärpflichtigen,  deren  einziger  oder  übrige  Brüder  schon  vor  emanirter
  ersten  Conscriptions=  Ordnung  vom  Jahre  7806  in  das  Ausland  sich  begeben  und
mittlerweile  ihre  Eltern  ohne  einige  Nachriche  von  sich  gelassen  haben;  was  übrigens  die
letzteren,  wie  bieher,  darzuthun  haben.

)  Der  älreste  Bruder  vater,  und  mutterloser  Waisen  unter  dem  Alter  von  16  Jah-=ren,
  der  als  unentbehrlich  zu  ihrer  Uncerhaltung  und  Führung  der  Oekonomie  anerkannt  wird.

“Aui)  Der  einzige  Enkel  eines  Großvaters  oder  einer  Großmutter)  in  so  fern  sie  ohne
dessen  wesentliche  Unterstützung  sich  nicht  mehr  zu  erhalten  vermochten.

&amp;amp;.  15.  Gerichts  =  Stand.

Die  Militairpflichtigen  sind  in  so  lange  dem  Eivil,  Gerichtsstande  unterworfen,  als
see  nicht  zum  Königl.  Militair  ausgehoben"  und  bei  einem  Regimente  zur  Fahne  verpflichtet
  worden  sind.  .

§.16.Ausdednng.

Die  Einziehung  der  Dienstpflichtigen  zum  Königl.  Militair,  geschieht  nach  dem  eintretenden
  Beduͤrfnisse  der  Koͤnigl.  Armee,  fuͤr  die  Zuͤfkunft  durch  das  Loos.  «

DadievorigenschnellaufeinandergefolgtenstldzügedieNoth-.vendigkcitherbeigefühkthabemdaßjedesmaceineungewöhnlichbeträchtlicheAnzathekxucenanfeinmal

ausgehoben  werden  mußte;  wodurch  seiner  Jeit  bei  der  Königl.  Armee  ein  gleich  bedeutender
  Abgang  an  Ercapitulanten  auf  einmal  Sctatt  sinden  würde:  so  soll  hinführo  allsährlich
  im  Monat  Merz  der  Bedarf  an  Rekruten  herbeygeschafft  werden.  «

Damtt  die  in  das  Königl.  Militair  eintretenden  Leute,  auf  der  einen  Seite  in  ihrer
  körperlichen  Ausbildung  so  weit  vorgerückt  senn  mögen,  daß  sie  der  Ausübung  der
militairischen  Verrichtungen  ehne  Nachtheil  gehörig  gewachsen  K##d)  und  auf  der  andern
Seite  es  in  ihrem  gewählten  Fache  zu  einer  gewißen  Vollkommenheit  bringen;  so  werden
  zur  wirklichen  Aushebung  nur  die  unmittelbar  Dienstpflichtigen  der  #ten  Elasse  vom
zurückgelegten  aosten  bis  zu  vollendetem  25sten  Alters,  Jahre  in  Concurrenz  gezogen.

Die  Individuen  vom  vollendeten  rgten  bis  zum  zurückgelegten  20sten  Jahre,  welche
  die  II.  Classe  ausmachen,  kommen  zur  Miliz,  und  triffe  solche  in  dieser  Periode  die
Aushebung  zum  activen  Linien-  Dienste  nur  dann,  wann  aus  der  I.  Elasse  die  zu  stellenden
  Rekruten  nicht  aufgebracht  werden  könnten.
        <pb n="94" />
        92

Hiernaͤchst  bilden  die  in  den  weiteren  Classen  enthaltenen  Subjeete,  auf  den  Fall
außerordentlichen  Bedarfs,  eine  Reserve.

#  47.  Freiwilliger  Eintritt  in  das  Königl.  Militär.
Zedem  Militärpflichtigen  steht  es  frei,  ehe  ihn  das  Loos  dazu  bestimmt,  in  Königl.
Militär-Dienste  zu  treten.
Zur  Zeit  einer  Aushebung  wird  sedoch  dieser  freiwilligen  Anwerbung  nicht  Stte
gegeben,  in  so  fern  der  Freiwillige  sener  gerade  ohnedieß  unterworfen  ist.

Jedem  freiwilligen  bleibt  es  überlassen,  sch  eine  Waffengattung  in  der  Armee,
wozu  er  Lust  hat,  zu  wählen)  wenn  er  nur  die  dazu  erforderlichen  Eigenschaften  besißt.

#.  16.  Separatisten.

Da  die  Separatisten  nach  den  Meinungen  dieser  Serte  sich  zu  weigern  pflegen,  in
Königl.  Militär-Dienste  zu  treten;  so  soll  seder  Renitent,  welcher  entweder  an  dem
Loos  Antheil  zu  nehmen  sich  weigert,  oder  den  bereits  das  Loos  getroffen  hat,  an  das
Garnisons-Regiment  zu  Hohen=  Alperg  eingeliefert,  daselbst  zweckmäóßige  Versuche,  ihn
zu  seiner  Pilicht  zurückzuführen,  gemacht,  hiebei  jedoch  alle  Mißhandlung  bei  persönlicher
Verantwortlichkeit  des  Commandeurs  vermieden)  im  beharrlichen  Weigerungsfalle  aber
der  Separatist  zu  der  Arbeits,  Compagnie  für  die  Dauer  seiner  Capitulation  abgegeben
werden.

Tuch  werden  diesenigen  als  Renitenten  betrachtet,  welche  bei  Vornahme  der  Jahve#=
  Musterung  sich  unter  das  Meß  zu  stellen,  oder  visstiren  zu  lassen,  weigern.

8.  19  Einstellung.

In  besondern  Faͤllen  ist  es  gestattet,  einen  Ersatz-Mann  fuͤr  sich  einzustellen.
Diese  Verguͤnstigung  wollen  Wir  zunaͤchst  Edelleuten,  einzigen  Soͤhnen,  und  besouders
  wohlhabenden  Individnen  zu  Scatten  kommen  lassen.

Es  muß  sedoch  bei  dem  Königl.  Kriegs,  Departement  die  Erlaubniß  hiezu  jedes,
mal  speciell  nachgesucht  werden,  welche  Behörde  die  Motive  des  Gesuches  zu  prüfen,  und
darüber  allerunterthänigsten  Vortrag  an  Uns  zu  erstatten  hat;  worauf,  wenn  die  Allerhöchste
  Entschließung  encsprechend  erfolgt,  der  Stell-Vertreter  aus  den  dazu  geeigneten
Individuen  welche  ihren  nexum  militarem  complet  erfüllt,  und  einzustehen  Lust  haben,
bestimmt  werden  wird.

Die  Einstands=  Summe  wird  mit  Beseitigung  jeder  Privat,  Uebereinkunfe,  auf
Fünf  Hundert  Gulden  regulirt  und  an  die  Kriegs-Casse  bezahlt,  welche  die  erlorderliche
  Caurion  davon  zurückbehält,  bis  die  Capitulation  beendiget  ist.
        <pb n="95" />
        7*3

#.  20.  Capftulatsion.

Die  gewöhnliche  Milicär-Dienstzeit  wird  bei  der  Cavallerie  und  Artillerte
au  Jehen  Jahrez  bei  der  Cinien=  und  leichten  Infanterie  auf  Acht  Jahre,
g  setzt.

Hierunter  sindet  jedoch  waͤhrend  eines  Krieges  eine  Ausnahme  statt,  in  welchem
Falle  der  Excapitulant  bis  zu  eingetretenem  Frieden  noch  fortzudienen  virpflichtet  ist.

K  21.  Entlassung  während  der  Capitulation.

Vor  Ablauf  der  bestimmten  Militär-Dienst-Jahre  kann  nur  in  folgenden  legal

zu  erweisenden  zwei  Füällen  die  Entlassung  Statt  finden:
a)  wegen  Militär,  Dienst-Untüchtigkeit.

Die  von  dem  Regiments-Arzte  zum  actiden  Dienste  für  untüchtig  erfundenen,  und
vom  General=  Armee=  Arzte  bei  der  Nach-Visikation  als  solche  wirklich  anerkannte  Individuen,
  werden  unter  der  Verantwortlichkeit  dieser  Visstatoren)  in  Beziehung  auf  die
ausgesprochene  Defectuosftät,  se  nach  dem  höheren  oder  minderen  Grade  derselben,  entweder
  Definitiv)  oder  aber  mit  der  Bestimmung  entlassen,  daß  sie  in  der  zten  Elasse
noch  fortgeführt  werden  sollen.

9  wegen  rechtlicher  Verhältnisse.

Wenn  sich  die  Umstánde  eines  Soldaten  in  der  Maße  aindern,  daß  er  in  Räcksicht
  derselben,  als  durch  den  Tod  von  Eltern,  Brüdern,  durch  Güter-Anfall  rc.  in  eine
  der  in  der  4uen  Clalsse  aufgeführten  Kategorien  sich  aqualificirt;  so  wird  solcher  auf
die  mit  obrigkeitlich,  gehörig  legalistrten  Jeugnissen  belegren  Singabe  des  Reqgiments,
an  den  General,  Inspecteur  der  Cavallerie,  Artillerie  oder  Infanrerie,  in  diese  Elasse  zus
rück  entlassen.

Uebrigens  dürfen  sowohl  die  Defectuosen-Listen  als  die  Eingaben  über  die  2d  b)
bezeichneten  Reclamanten  jährlich  nur  2mal,  nemlich  zu  Anfang  der  Monare  December
und  Juny  von  den  Regiments-Commandeurs  eingeschickt  werden.

&amp;amp;#.  22.  Enklassung  nach  beendigter  Capitulation.

In  den  ebenerwähnten  Perioden  wird  zu  Friedenszeiten  auch  die  Beabschiedung
der  Excapitulanten  vom  Dienste  der  activen  Armec,  vorgenommen.

#  23.  Selbstverstöümmler.

Diesenigen  Militärpflichtigen,  welche  mit  dem  erwiesenen  Worsatze,  sich  dem  Ksnigl.
  Militr-Dienste  zu  entziehen,  eine  Verstämmlung  oder  eine  künstliche  Erzeugung
von  Gebrechen  und  Defecten  sich  zu  Schulden  kommen  lassen)  sollen,  in  so  fern  sie  dessen
  ungeachtet  noch  für  Diensttüchtig  erfunden  werden)  mit  erhöhter  Capitulation  einrangirt,
  wofern  sie  aber  dadurch  zum  Militär  absolut  unbrauchbar  gesworden  find  auf
Acht  Jahre  zur  Arbeits=  Compagnie  abgegeben  werden.
        <pb n="96" />
        94

.  24.  Abwesende,  unb  darauf  sich  beziehende  Verfügungen.

Gegen  diefenigen)  welche  zu  Umgehung  ihrer  Militär-Dienstpflicht  ssch  ins  Ausland
  entferne,  das  Vergehen  ihrer  Abwesenhen  in  erwähnter  Absicht  durch  Fälschungen
vermehrt  haben  2c.)  behalten  Wir  Uns  bevor,  angemessene  gesesliche  Bestimmungen  zu
ertheilen.  "  «

Deserteurs.

Denjenigen,  welche  meineidig  von  ihrer  Fahne  entweichen,  und  die  sonach  wirk,
sich  als  Deserteurs  erkannt  werden,  wird  alles  Vermoͤgen,  das  ihnen  um  diese  Zeit  mit
Nutzen  und  Eigenthum  bereits  angefallen  war,  gleichbalden  sequestrirt.

Im  Falle  der  Attrapirung  wird  gegen  einen  Deserteur  ruͤcksichtlich  seiner  Person,
den  hierunter  bestehenden  Militaͤr--Gesetzen  gemaͤs  verfahren.

Nach  der  in  diesem  Falle  erstandenen  militaͤrischen  Strafe,  wird  das  sequestrirte
Vermoͤgen  wieder  freigegeben.

Bei  dem  Deserteur,  welcher  auf  General-Pardon  sich  gestellt  hat,  faͤllt  zwar  die
Juerkennung  einer  milit#rischen  Strafe  hinweg.  Es  tritt  jedoch  immerhin  die  Confiskation
  des  einem  solchen  zur  Zeit  der  Desertion  angefallenen  Vermoͤgens  ein,  in  so  fern
nicht  anders  in  dem  Edikt  des  General-Pardons,  die  Aufhebung  von  jener  ausdruͤcklich
zugestanden  ist.

Einem  beharrlichen  Deserteur  wird  die  Sttafe  der  Confiskation  des  bei  seiner  treulosen
  Entfernung  bereits  in  sein  Eigenthum  uͤbergegangenen  Vermoͤgens,  zuerkannt.
Das  ihm  spaͤterhin  zugefallene  Vermögen  aber,  geht  an  die  nächsten  Erben  über,  indem
von  einem  solchen  Desertenr  weiter  gar  keine  Notiz  mehr  genommen  wird.

Warnung  für  die  mit  der  Recrutirung  beschäftigten  Königl.  Diener.

Zu  Unsern  Königl.  Militair=  und  Ctvil  Dienern,  sie  mögen  mittelbar  oder  unmittelbar
  mit  den  Recrutirungs,  Geschäften  zu  thun  haben)  hegen  Wir  die  zuverläßige  Erwartung,
  daß  Jeder  in  seinem  Theile  eine  streng  gesetzliche  genaue  Behandlung  dieser  Geschäfce
  sich  vorzüglich  angelegen  seyn  lassen,  und  zu  seiner  unverletzlichen  Pflicht  machen
  werde.

Die  geringste  Vernachläßigung)  Parteilichkeit,  so  wie  sede  geseswidrige  Handlung
und  Pflicht-Verlehung)  wird  ohne  alle  Nachsscht  geahnder  werden.

Wer  in  Beziehung  auf  Dienst-Verrichtungen  bei  der  Musterung  und  Aushebung,  von
dabei  interessirten  Individuen,  sei  es  aus  was  für  einer  Ursache,  irgend  eine  Bezahlung  in
Geld  oder  Geldeswerth  annehmen  würde)  soll  nach  Erfund  der  Umstände  strenge  behan,
delt  werden.  .

Würde  ein  Beamter  so  weit  gegen  seine  Amtspflichten  sich  vergehen,  daß  er  durch  irgend
eine  Handlung  Militärpflichtige  vorsätzlich  begünstigte,  und  in  dieser  Abssche  mit  denselben
kelbst  oder  mit  Elrern  2c.  in  einem  geheimen  Einverstandnisse  stande,  um  jene  dadurch  ih-
        <pb n="97" />
        95

EEIIII  zu  entziehen;  so  soll  ein  solcher  pflichtvergessener  Staats,  Diener
du.ch  den  Criminal-Richter  zu  Cassation  und  Festungs,  Arrest,  verurtheilt  werden.
Gegeben  Stutegart,  den  17.  Febr.  1815.

Friderich.
VBice=  Präsidert  des  Königl.  Kriegs  =  Departement-General-
  Licutenant,  General  Inspecteur  der
Infanterie  Ad  Mend.  Saer.  Reg.  Maj.  propr.
v.  Phull.  Minister,  Staats-  Secreiait,
v.  Vellnagel.

Seine  Koͤnigliche  Majestaͤt  haben  in  Gemaͤßheit  des  neuen  Recrutirungs-Gesetzes
  vom  17.  Febr.  1815.  J.  24.  wegen  Bestrafung  ungehorsam  abwesender  Milicär-=pftichriger,
  mit  Aufhebung  aller  bisherigen,  hierauf  Bezug  habenden  Verordnungen,  folgende
  Bestimmungen  festzusetzen  geruht.  «

H.t.

Die  Cognition  über  die  Bestrafung  ungehorsam  abwesender  Milikairpflichtiger  steht,
nach  der  Verordnung  F.  7.  des  neuesten  Recroutirungs,  Gesetzes,  der  Justiz=  Sertion
des  Königlichen  Kriegs-Departements  zu-1#



Als  ungehorsam  abwesend  wird  ein  Militärpflichtiger  betrachtet,

1)  wenn  er  bei  den  alle  Jahre  abzuhaltenden  Musterungen)  wobei  er  vermög  seines

Ulters  zu  erscheinen  verpflichtet  ist,  sich  nicht  der  gegebenen  Vorschrift  gemaß  stellt.

à)  Wenn  er  bei  dem  Loosen  selbst  nicht  anwesend  ist,  und  woferne  er  durch  das  für
ihn  gezogene  Loos  zum  Soldaten  bestimmt  seyn  wird,  ssch  nicht  noch  so  zeitig  bei
dem  ihm  vorgesezten  Oberamte  einsindet,  daß  er  mit  der  übrigen  zum  Militär=Dienst

  bestimmten  Mannschaft  assenrirt  werden  kann,  oder  wenn  er  der  Assentirung

sich  absichtlich  durch  Enefernung  entzieht.

.  3.

Derjenige,  welcher  bei  der  Jahres  Hi  erung  nicht  erscheint,  uͤber  dessen  Tuͤchtigkeit
  daher  nicht  erkannt  werden  kann,  wird  bis  zum  Beweiß  des  Gegentheils  als  tuchtig
  angenommen,  und  ist  daher  dem  Loos  mit  unterworfen,  auch  wird  derselbe  noch  für
seine  unterlassene  Stellung  durch  das  Oberamt  zur  Strafe  gezogen.

K.  4.
Dersenige)  welchen  das  Loos  zum  Militär-Dienst  bestimmt  hat)  der  sich  aber  der
Assentirung  entzieht,  es  mag  solches  "6“

a)  entweder  dadurch  bewirkt  werden,  daß  er.  seinen  Aufenthalts,  Ort  verheimlicht,
und  folglich  von  der  ihn  gerroffenen  Bestimmung  gar  nicht,  oder  niche  zur  gehö“
rigen  Zeit  in  Kenntnig  geseßzt  werden  kann)  oder

b)  durch  absschtliches  Entweichen)  nachdem  ihm  bekannt  geworden,)  daß  er  der  Einreihung
  in  das  Königl.  Militr  unterliege,  wird  im  Fall  seiner  Tüchtigkeit  bei
        <pb n="98" />
        76

erfolgender  Rückkehr  unter  das  Königliche  Milicaire,  und  zwar  nach  Beschaffenbeit  der
Umstände,  wornber  die  Justiz=  Section  des  Kbnigl.  Kriegs-Departement  zu  erkennen
hat,  wofern  nicht  erschwerende  Umstände  Vestungs=  Strafe  begründen,  mit  erhöhter  Caritulation)
  die  jedoch  die  gedoppelte  Dienstzeit  nicht  ubersteigen  darf,  assentirt,  im  Fall
der  Untüchtigkeit  aber  wird  derselbe  nach  dem  Grade  seiner  Verschudung  entweder  mit
Gefängniß=  oder  Bestungs=  Arbeits=  Strafe  belegt.  Der  mindere  oder  hößere  Grad
dieser  Verschuldung  wird  vorzüglich  darnach  beurcheilt)  ob  ein  Militärpflichtiger  sch
schon  mehreremalen  den  jährlichen  Musterungen  enezosen)  ob  seine  Abwesenheit  längere
  oder  kürzere  Zeit  gedauert)  ob  er  sich  unmittelbar  vor  dem  Loosen=  oder  nachdem
er  durch  das  Loos  zum  Militär=  Stand  bestimmt  worden,  entferne,  ob  er  attrapirt
worden,  oder  sich  freiwillig  wieder  gestellt  habe,  oder  ob  von  demselben  sonst  Handlungen
  begangen  worden  sind)  aus  welchen  die  Absicht,  sich  dem  Muitär,  Stand  entziehen
  zu  wollen,  geschlossen  werden  könne,  auch  ob  er  allein,  oder  in  Verbindung  mit
andern,  entwichen  seye.

In  denjenigen  Fällen,  wo  ein  Militärpflichtizer,  nachdem  er  durch  das  Loos  für
das  Militär  bestimmt  war,  erst  entwichen  ist,  und  vorher  für  den  Militar=  Dienst  ganz
tüchtig  erfunden  worden  war,  als  untuchtig  aber  erst  wieder  zurückkemme,  ist  jederzeit
auf  Bestunge-  Arbeicsstrafe  zu  erkennen,  die,  mic  Rückücht  auf  die  dabei  concurrirenden
besonders  erschwerenden  Anstände,  bis  auf  die  Dauer  von  3  Jahren  erstrekt  werden  kann.

Jedoch  hat  die  Könlgl.  Justiz-ESection  in  solchen  Fällen)  wo  sie  auf  eine  höhere,
als  dreimonatliche  Vestungs-Arbeits=  Serafe  erkennen  wird)  ihren  allerunterthänigsten
UAntrag  darch  vas  Königliche  Kriegs-Departement  Seiner  Königlichen  Masest  át
zur  Allerhöchsten  Bestäligung  vorzulegen.

6.

Concurriren  Pergehen  gegen  die  Rekrurirungs-Gesetze  mit  criminellen  Verbrechen,
so  ist  derjenige)  der  sie  begangen,  zuvor  nach  den  bestehenden  Criminal-Oesehen  von  dem
ordentlichen  Rüchter  abzustrafen)  und)  wenn  es  noch  anwendbar  ist,  erst  nachher  über  zenes
  Vergehen  zu  erkennen.  .

H.«6.
Das  einem  ungeborsam  abwesenden  Mititairpflichtigen  bereits  zustehende,  so  wie
das  ihm  wahrend  seiner  Abwesenheit  anfallende  Dermogen  wird  mit  Egestrr  belegt.

Die  Seguestrarion  des  demselben  bereits  zustebenden  Vermögens  trict  von  dem
Augenblick  an  ein,  wann  er  durch  das  Loos  zum  Mulitär-Dienst  besrtimmt  worden,  aber
nicht  zugegen  ist,  um  zur  Assentrung  eingeliefert  zu  werden;  das  ihm  während  seiner
unerlaubten  Abwesenheit  zufallende  Vermögen  wird  sogleich  dei  dem  Vermögens,  Anfall
unter  Sequester  gesezt.

Die  Sequestrarion  hört  erst  mit  dem  Zeiepunkte  der  Rückkehr  oder  gehorsamen
Stellung  eines  abwesend  gewesenen  Militärpslichtigen  bei  seinem  Oberamr,  oder  nach  dessen
  legal  erwiesenem  Tede  oder  geseßlich  erfolgter  Verschollen,  Erklarung  auf.

Sturtgan  den  20.  Febr.  1815.

Ad.  Man  d.  Sacr.  Reg.  Moj.
Königl.  Kriegs-Departement,
v.  Phull.
        <pb n="99" />
        Nko.  12.  1  81  .  r*

Koniglich=  Württembergisches
Staats-und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  11.  Merz.

 

Amnestie  für  abwesende  Militairpflichtige.

Seine  Koͤnigl.  Najestaͤt  haben  durch  allerhoͤchstes  Decret  vom  26.  Febr.  1878.
eine  Amnestie  für  alle  noch  abwesende  Milicairpflichtige,  welche  sich  gegen  die  frühere,
nun  aufgehobene  Auswahls,  und  Conscriptions-Gesetze  verfehlt  haben)  zu  ertheilen  geruht.
Welches  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird.  Stuttgarr,  den  à7.  Febr.
1915.  Königl.  Kriegs,  Departement.  v.  Phull.

Das  Längen=  Maaß  des  Scheiter,  Holzes  betreffend.

Es  ist  zwar  sowohl  aus  polizeilichen  als  aus  administrativen  Gründen  unter  dem
30.  Okt.  1810.  durch  ein  von  dem  vormaligen  Forst-Departement  an  sämtliche  Königl.
Oberforstämter  erlassenes  Cireular=  Reseript  die  Vorschrift  ertheilt  worden,  daß  nach  der
Intention  der  Verordnung  vom  5  v.  Merz  1808.  (Staats-und  Regier.  Blatt  von  1808.
pag.  148.)  alles  innländische  Holz  ehne  Unterschied  bei  Vermeidung  bestimmter  Serafen
in  dem  gesetzlichen  Meß  aufzuarbeiten,  und  somic  die  Bestimmung  der  Landes=  Ordnung
Tu.  vo.  F.  3.)  wonach  das  zum  Haußbrauch  bestimmte  Holz  hievon  ausgenommen  war,
als  aufgehoben  anzusehen  sei.  6

Da  aber  die  Erfahrung  gelehrt  hat,  daß  dieses  Circular-Reseript  dem  Zwecke  nicht
Uberall  entsprochen  habe,  und  zum  Theil  unrichtig  ausgelege  worden  sei:  so  wird  hiemit
folgendes  öffentlich  bekanne  gemacht.  «

1)  Alles  Brenuholz  ohne  Unterschied,  welches  in  den  innlandischen  Waldungen  gefällt
  wird,  ist,  wenn  es  im  Wald  aufgemache  und  aufgesetzt  wird,  nach  dem  in  der  Maas-Ordnung
  vom  3o.  Nov.  106.  5.  13.  14.  und  15.  vorgeschriebenen  Maase  aufzuarbeiten
  und  aufzuklaftern,  dasselbe  mag  zum  eigenen  Gebrauch  oder  zur  Verdußerung  unter
irgend  einem  Titel  bestimmt  seyn.  ·

2)  Jedoch  ist  sedem,  dessen  Convenienz  es  gemäß  seyn  sollte,  bei  der  Aufarbeitung
des  Holzes  gestatec,  in  der  Länge  der  Scheicer  und  des  Reilachs  nur  die  Hälfte  des
gesetzlichen  Maases,  nemlich  2  Schuh,  zu  beobachten.
        <pb n="100" />
        98

In  den  Holz,  Abstich=  Zetteln  und  Holz,  Berichten  ist  aber  in  diesem  Falle  ausdrük,
lich  zu  bemerken)  daß  es  hälftige  Scheiter  oder  Reisach=  Büscheln  seyen.

3)  Bei  der  Aufklafterung  des  Scheiterholzes  ist  ebenso  Jedermann  erlaubé,  halbe,
viertels=  und  Dreiviercels-Klafter  in  der  Höhe  aufzusetzen.

4)  Wer  bei  der  Aufarbeitung  des  Holzes  in  der.  Längr  der  Scheiter  und  in  der  Länge
  oder  dem  Umfang  der  Reisach=  Büschel  die  im  F.  1.  enthalcene  Bestimmung  nichr  beobachret,
  wird  mit  Ausnahme  des  Falls  im  F#.  a.  für  jedes  Klafter  um  ##  fl.  und  für  jedes
  loo  Reisach-Büschel  um  zo0  kr.  gestraft.

5)  Findet  sich  bei  dem  Holz,  Abstich  die  Vorschrife  des  F.  r.  hinsichtlich  der  Aufklaf,
terung  nicht  erfüllt;  so  ist,  mit  Ausnahme  des  Falls  in  §.  3.)  zur  Strafe  die  Anordnung
8  treffen,  daß  sogleich  das  Holz  unter  den  Augen  der  amtlichen  Behoͤrde  anders  und  der

orschrift  gemäs  gesetzt  werde.

6.)  Wird  Holz  zu  Markte  geführk,  welches  nicht  das  gesetliche  Meß  hat,  so  bleibt
es  zwar  bei  der  den  Holzmessern  in  der  Landes,  Ordnung  Tu.  77.  9.  a.  und  in  der  Berordnung
  vom  2.  Okt.  1810.  (Sctaats=  und  Zeg.  Blatt  r#310.  p.  448.)  ertheilten  Vorschrife;
es  wird  zugleich  aber  auch  der  Eigenthumer  dieses  Holzes,  wenn  er  niche  erweißt,  daß
dasseibe  vom  Ausland  komme,  oder  das  umrichtige  Meß  bereits  gerügt  worden  sei  mic  der
im  #.  4.  angedrohten  Serafe  belegt,  und  werden  die  Oberämter  hiemic  angewiesen,  in
r  E  W*7*9*7  Fällen  mir  dem  betreffenden  Oberforstamt  die  geeignete  Rüksprache  deshalb
zu  nehmen.

7)  Alle  frühere  Verfügungen,  welche  mit  gegemvärtiger  Berordnung  niche  übereinstimmen
  sollten,  sind  hiemit  ausser  Wirkung  gesetzc.

Die  Königl.  Oberforstämter  haben  über  der  Vollzlehung  dieser  Bestimmungen  genau
zu  halten.  Stuetg  den  p.  Merz  1815.  Kön.  Ministerien  des  Innern  u.  der  Finanzen.
«  Graf  v.  Mandelsloh.  Graf  v.  Reischach.

Oie  zu  katholischen  Kirchenstellen  gehdrigen  kehen  und  Zinsgüter  betreffead.

Um  eine  genaue  Ueberssche  fämtlicher  zu  katholischen  Kirchenstellen  gehöriger  Lehen
und  Jins=  Güter  zu  erhalten,  und  zugleich  nach  den  allerhöchsten  Verordnungen  vom  13.
Febr.  1808.  und  6.  Juli  1812.  die  Berwandlung  der  Fall-Lehen  in  Erblehen  oder  Zinß-Böer
  zu  befördern)  werden  hiemit  den  katholischen  Geistlichen  folgende  Versch#iften
ertheilt:

I.)  Jeder  angestellte  Geistliche  hat  innerhalb  6  Wochen  aus  den  Lagerbüchern,  Urbarien,
  Lehen  oder  Zinß  Rodeln,  Güterbeschreibungen,  Lehenbriefen  und  andern  ec,
wa  vorhandenen  Documenren  bestimmt  zu  erheben,  ob  und  welche  Lehen  oder  Zinß-Guͤter
  zu  seiner  Kirchen-Stelle  gehoͤren,  was  der  Lehenmann  dem  Lehenherrn  an
Laudemial-Gebuͤhren,  jaͤhtlichen  Gefaͤllen,  Frohnen  ic,  und  dieser  Jenem  an  Leib-Geldern,
  Hosz.u.  s.  w.  zu  leisten  habe;  und  worinn  det  Ertrag  der  Zinßguͤter  besirte
  Um  hiebei  mit  Sicherheit  zu  Werk  zu  gehen,  werden  die  Geistlichen  auf
die  von  der  Königl.  Ober-Finanz-Kammer  unterm  16.  Merz  1808.  etlassene  ,  im
Staats  und  Reg.  Blatt  desselben  Jahrs  S.  134  bis  138.  besindliche  naͤhere  Erlaͤu
        <pb n="101" />
        99

terung  in  Betteff  dieses  Gegenstandes  verwiesen,  mit  deren  Innhalt  sie  sich  genau
bekannt  zu  machen  haben.

II.)  Der  Erfund  ist  von  jedem  Geistlichen  dem  Dekan  und  Camerer  des  Landkapitels
vorzulegen)  welche  solchen  genau  zu  prüfen)  nöthigenfalls  zu  ergänzen  und  zu  #berichtigen,
  auch  #ibenn.  dieses  geschehen,  nicht  nur  in  der  Pfründe  Beschreibung  die
etwa  erforderlichen  Veränderungen  nach  dem  Resultate  vorzunehmen,  sondern  auch
eine  tabellarische  Uebersscht  von  den  Lehen  und  Jinß=  Gütern  seder  Pfarrei,  Pfarr-Caplanei:
  Präsenz  und  dergl.  des  Landkapitels)  mit  Bemerkung  der  Eigenschaft
des  Lehens,  des  Namens  des  Lehenebesshers,  der  lezten  Lehens,  Veränderung,  der
Schuleigkeit  der  Laudemial"  Gebühren,  und  den  sowohl  im  lezeen  als  in  früheren
Jällen  wirklich  angeseten  Betrag  derselben)  zu  entwerfen  und  aufzubewahren  haben.

III.)  Jede  Lehen-  Veränderung,  insbesondere,  wenn  sie  durch  Absterben  des  Lehenmanns
  erfolgt)so  wie  jedes  Gesuch  um  Abererung  des  Lehens,  ist)  nach  vorangegangener
  Communication  mit  dem  Oberamt  und  den  andern  dazu  geeigneten  Behörden,
  mit  dem  Beiberichte  des  Dekans  und  des  Camerers,  sogleich  dem  Königl.
katholischen  Geistlichen  Rath  anzuzeigen,  und  dabei  dassenige  zu  beobachten,  was
die  Königl.  Ober-  Finanz.  Kammer  wegen  der  Königl.  beaeen  unterm  10.  Aug.  1807.
(St.  und  Reg.  Blatt  S.  355.)  17.  Sept.  —*—  (St.  und  Reg.  Blatt  S.  407.)
und  3.  Mai  1371.  (St.  und  Reg.  Blatt  S.  218.)  den  Königl.  Cameral,  Perwaltungen
  vorgeschrieben  hat.

Inebesondere  ist  in  den  geeigneten  Fällen  beizusehßen,  ob  und  warum  ein  Fall
Lehen  nicht  in  ein  Erblehen  oder  Zinßgut  verwandelt  werden  wolle?

IV.)  Bei  dem  wirklich  eintretenden  Fall  einer  Verwandlung  der  Fall=  Lehen  in  Erble,
hen,  oder)  was  vortheilhafter  ist,  in  Zinsgüter  haben  die  betreffenden  Geistlichen
sowohl  als  der  Dekan  und  der  Camerer  in  der  Beschreibung  und  in  der  Taxation
der  Güter,  in  der  Berechnung  der  boskaufs=  Summe  für  die  Laudemial-Gebühren,
  so  wie  für  das  Eigenthum  des  Guts,  und  in  der  Bestimmung  der  Mirtel)
die  Loskaufs=  Summe  durch  baares  Geld,  Capital-Versscherung,  Uebernahme  ewiger
  Geld,  und  Frucht=  Ziuse)  oder  Gürer=  Aberetung  2c.  zu  leisten,  dosjenige  zu
beobachten,  was  von  den  Königl.  Cameral,  und  Seiftungs-Verwaltungen  be  den
dahin  gehörigen  Lehen  in  Anwendung  gebracht  wird.  Der  ausführliche  und  mit
den  nöthicen  Belegen  zu  begleitende  Bericht  hierüber  ist  an  den  Königl.  karholischen
  Geistl.  Rarh  sedesmal  einzusenden,  worauf  das  Weitere)  insbesondere  auch
hinsichtlich  der  Mirtheilung  an  das  becreffende  bischöfliche  Ordinariat,  ergehen  wird.
Sowiel  endlich

V.)  Die  Verwendung  der  Laudemial,  Gebühren  von  den  Lehen  der  Kirchenstellen  betrift,
  so  wird  wegen  dieses  Gegenstandes  das  Geeignete  nachfolgen.  Stuttgart,  den
7.  Merz  1815.  Königl.  Ministerium  der  geistlichen  Angelegenheiren,
v.  IgemundJ.
        <pb n="102" />
        Rechts-  Er  kennt  nisse  des  Koͤn.  Ober-  Justiz:  Eillegiumé.

1)  In  Schuldforderungs-Sachen  des  Sattlermeisters  Fischer,  Imploranten,  wider
die  Frau  Graͤfin  v.  Faucigny  dahier,  Impioratin,  wurde  auf  der  Leßteren  Ungehorsam
der  Krieg  Rechtens  für  verneinend  befestigt,  und  Imploratin  ihrer  Einreden  verlustig  erkannt.
  Stuttgart,  den  8.  Febr.  1815.

2)  In  der  Rechtssache  zwischen  Johannes  Bauer  von  Pfullingen  und  den  in  acllis
benannten  Erben  des  Jobannes  Keppler,  als  vormaligen  Bestäͤndern  des  herrschaftiichen
Maiereiguts  zu  Mochenthal,  Kl.  Wiederbekl.,  und  dem  Königl.  Departement  der  Fiuanzen,
Seetion  der  Krondomainen,  Bekl.  und  Widerkl.)  Entschädigung  wegen  einee  Guterpachts
und  Bezahlung  eines  Pachtschillings  becreffend,  wurde  auf  Beweis  eikannt.  Did.  od.

3)  In  der  Appellations=  Sache  von  Oehringen  zwischen  dem  Stobsschulrheißen  Walz
und  den  übrigen  in  actis  genannten  Concurs,  Glaubigern  des  Küfers  Wimptheimer  zu
Langenbeuringen  Liquidonten  Anten;  sodann  dem  Fürstl.  Hohenlohe,  Neuensteinischen  Ober-Nentamt
  zu  Oehringen,  gleichfalls  Liquidanten  Aten,  wurde  hinstscheiich  der  Appellations=Förmlichkeiten
  auf  Beweis  erkannt  Stuttg.  den  11.  Febr.  1815.

Erkenutniße  des  Königl.  Ehe-  Gerichts.

Den  323.  Febr.  1315.  wurde  Jakob  Friedrich  Groß,  Bürger  und  Weisgerber  zu
Tübingen,  Kl.  von  Anna  Maria,  geb.  Renz  von  Gomaringen,  Reuttlinger  Oberamts,
Bekl.  ex  enp.  adulter#i  geschieden,  und  Beklagte  in  die  Kosten  verurtheilk.

Den  1.  Merz  wurde  die  Ehe  zwischen  Jakob  Gottlieb  Harigel,  Börger  und  Mezgermeister
  zu  Stuttgart,  Kl.  und  Anna  Maria,  geb.  Dirtis  von  Roßwag  Paihinger
Oberamts,  Bekl.  ex  cap.  doli  annullirt  und  Beklagee  in  die  Kosten  verurtheilt.

 

Se.  Königl.  Majestat  haben  allergnaddigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts.
vom  4.  Jan.  «
die  Second,  Lieutenants,  Graf  v.  Dürkheim  und  v.  Forstner,  der  Garde  zu
Pferd,  zu  Premier-Lieutenants,
den  Kader#en  v.  Grimm  aus  dem  Kadetten,  Institut  zum  Second,  Lieutenant  beidem
  Leib-Cavallerie=  Regiment  Nro.  1  ·
«-dmsSeconvsLieutenantv.NomeriodesCavalleriesRegimentsNrmz,Dragoner
Kronprinz)  zum  Regiments-Adjutanten,
beim  Cavallerie-Regiment  Nr.  4)  Prinz  Adam,  den  Cadet  Hölder  zum  Secondbieurenant,
  und
den  Hauptmann  v.  Tröltsch  vom  Land-Scharsschüzen,  Regimene  Nr.  11.  zum  Major
  bei  dem  Infanterie  Regiment  Nr.  r0)  zu  ernennen,  auch
den  Second-Lieürenant  v.  Reichlin  von  dem  Ceib-Cavallerie=  Regiment  Nr.  #,  zur
Garde  zu  Pferd  zu  versezen.  -
Se.Kb-1igl.-)Jkai.habenalles-gn.geruhet,vermögallerh.Rescriptsvom6.3an.
demSccondckikmcnaatwMoservomLeib-JnfamerieiRegimenkNr.I.dieallm
zinceckhäntgstgebekeseEntlassungausdenKönigl.MilitaiwDieustenzuerweitert-und
        <pb n="103" />
        101

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  16.  diß,  die  Second,  Lieucenams  v.  Hailer,
dom  Infanterie,  Regiment  Nr.  ö.  Kronprinz,  ·

v-Ulmec,vomJafaaterieiRegimentRe.3..zuPremiersLieutsnankhund

den  Kadet  Hoffmann  der  Garde  zu  Fuß,  zum  Second-Lieutenant  bei  dem  In,
fo#nterie-Regiment  Nr.  a.  Herzos  Wilhelm,  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Majs.  haben  unterm  à4.  Jan.  ollergnddigst  gerutzt,  den  Prinzen  Alerander
  von  Hohenlohe-Oehringen,  zum  Second-Lieutenanc  bei  der  Garde  zu
Merd  zu  ernennen.  .  ..

Se.  Königl.  Masest.  haben  unterm  37.  Jan.  allergnädigst  geruht,

den  Stabs--  Rictmeister  v.  Mengen  vom  Cavallerie-Regim.  Mr.  5.  wegen  Dienst,
Unrüchtigkeit  zu  pensioniren,  und  zum  Königl.  Invaliden-  Corps  zu  versezen,  und  dagegen

den  Premier-Lieutenant  v.  Imle  vom  Cavallerie-Regiment  Nr.  3.  Dragoner  Kronprinz,
  zum  Stabs-Ritemeister  bei  dem  Cavallerie.  Regiment  Nr.  5.  Jöger,  auch

den  bisherigen  Umerarzt  Teufel  zum  Oberarzt  beim  Infanterie-Regiment  Nr.  a.
Herzog  Withelm  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Majs.  haben  unterm  aa.  Febr.  allergnädigst  geruht,  dem  Second-Veeurenant
  Billmar  vom  Infanterie-Regiment  Nr.  3.  die  gebetene  Entlassung  aus  den
Königl.  Militair"  Diensten  zu  ertheilen.

Se.  Köniql.  Majs.  haben  unterm  1.  Merz  allergn.  geruht,  den  vormaligen  Obri,
sten  v.  BVarnbüler  als  General,  Adjutant  und  General-Masor  wieder  anzustellen.

Se.  Königl.  Majs.  haben  unterm  3.  Merz  dem  Kriegsrath,  Oberst=  Lieutenant
v.  Welling,  den  Charakter  als  Oberst  allergnadigst  ertheilt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  4.  Merz  allergnädigst  geruhet:

dem  Königl.  Flügeladjfutanten)  Hauptmann  v.  Lievreville,  die  allerunterthänigst
nachgesuchte  Entlassung  aus  den  Königl.  Diensten  zu  ertheilen,  und  dagegen

den  bisherigen  #ten  Armee-  Quartiermeister,  Masor  von  Klinkowström,  zum
Königl.  Flügel=  Adjucanten  zu  ernennen,)  auch  «

denvormalsgenHaaseatischeuSinnen-.RaknizalsSecosndiLieutenantbecmCab
vallerie/  Regiment  Nr.  5.  anzustellen.

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,

vermög  allerhöchsten  Reseripes  vom  5.  Merz  die  vacante  Amtspflege  Oehringen  dem
Commun-Rechnungs-Revisor  Belser  in  Reuttlingen)

vermäög  allerhöchsten  Resolution  vom  6.  Merz  die  Stiftungs-Verwaltung  in  den  beiden
  Cameral,  Bezirken  Geißlingen  und  Wiesenstaig,  mit  dem  Amtssit  in  Gelßlingen  dem
bisherigen  Hospitalverwalter  Neuffer  in  Wiesenstaig  zu  übertragen;

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  7.  Merz  den  bisherigen  Rechnungs-Rath  bei  der
Militair-Rechnungs,  Kammer,  Ober-Kriegs=  Commissair  v.  Herdegen  zum  Ober=  Finanz-Rarh
  zu  ernennen)

die  erledigte  Rechnungs=  Rarbs=  Stelle  bei  der  Cameral-Rechnungs"  Kammer  dem  bishber
  bei  der  General,  Salz=  Administration  angestellten  Rechnungs-Ralth  Kapf,  und

die  Rechnungs-Naths,  Stelle  bei  der  Militair,  Rechnungs'  Kammer  dem  bieherigen
Jell-Rechnungs,  Buchhalter  Barth,  so  wie
        <pb n="104" />
        —

vermög  allerhöchster  Resolucion  vom  0.  Merz  die  erledigte  Salz,  Fakkors,  Stelle  in

Sbingen,  dem  Handelsmann  Gorttfried  Schmid  daselbst,  zu  übertragen.
Se.  Aönigl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruht,

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  3.  Merz  die  erledigte  katholische  Caplanei  zu  Se.
Catherina  in  Shingen,  dem  Vikar  Joseph  Gentner  in  Hübtlingen,

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  6.  Merz  dem  zur  Patronat,  Pfarrei  Lendsiedel,
Diäcese  Blaufelden)  nominirten  Pfarrer  Schuster  von  Döctingen  am  Kocher  die  allerhochste
  Bestägung  zu  ertheilen;  ferner

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  7.  Merz  die  erledigte  Stelle  eines  Ober,  Helfers
in  Ludwigsburg  dem  bisherigen  zweiten  Diaconus  daselbst,  MI.  Binder,  zu  übertrau,

  und  ·  «  «  «  «  »  ·
den  Diaconus  M.  Schelling  in  Herrenberg  zum  zweiten  Diaconus  in  Ludwigsburg
  zu  ernennen.  «

 

Dr.  Carl  Friedrich  Reinhard  aus  Nagold  ist  zum  Königl.  Advokaten  aufgenommen,
  in  dieser  Eigenschaft  verpflichtet)  und  heute  bei  dem  Köaigl.  Ober,  Tribunal  immatriculirt
  worden.  Tübingen,  den  3a.  Febr.  1315.

Dem  vormaligen  Staabs.  Amtmann  zu  Vellberg  Friedrich  Franz  Hartmann  ist
die  Erlaubniß  zur  Advokaten,  Praxis  ertheilt,  und  derselbe  deshalb  am  3.  Nov.  1874.
von  dem  Königl.  Oberamt  Hall  vi  commis##onis  verpflichtet  worden.  Den  4.  Merz  1815.

 

Bebenhausen.  Bei  unterzeichneter  Beamtung  it  ein  Quantum  guter  Gersten  gegen  gleich  ba#-re
  Bezahlung  zum  successiven  Verkauf  qusgesezt,  und  können  bei  der  Beamtung  täglich  Käufe  abgeschlofsen
  werden.  Den  235.  Febr  1515.  Kon  Cameralamt.

Eßlingen.  Von  Seilen  der  hiesigen  Cameral-Beameng  wird  zu  Folge  allerbbchsten  Befehls
vom  1.  Merz  ein  Quantum  von  ungesehr  15  Uimer  Wein,  1814e7  Gewächs  im  offentlichen  Aufstreich
verkauft  werden,  wozu  sich  de  Vebbaber  Samstags  den  16.  Merz  Vormutags  10  Uhr  um  Cameralamt
dahier  einfinden  können.  Den  6.  Merz  1315.  Kdn.  Cameralverwallung.

Müönsingen.  Beim  hiesigen  Cameralamt  ist  ein  bedeutendes  Quantum  Roggen,  Dinkel,  Haber
und  Gersten  zum  succesiven  Verkauf  ausgesezt,  welches  hienut  dffentlich  bekarnt  gemacht  wird.  Den
95  Febr  1815  Kdn.  Camcralamr.

Neuenstadt.  Das  hiesige  Cameralamt  ist  allergnädigst  angewiesen  wosden,  neben  den  lezthin
zum  Verkauf  ausgesezten  Grözelfrüchten  durch  alle  Galtungen,  auch  ein  Quantum  Roggen  und  Diakel
nach  und  nach  zu  ve:wertben;  die  Liebhaber  mogen  sich  alle  Tage  bei  der  Camerolverwaltung  einfine
den,  und  wird  noch  bemerkt,  daß  die  sämtlichen  Früchten  von  ganz  guter  Qualitct  senen.  Den  25.
Febr.  1815.  "  Kdn.  Cameralamt.

Ochsenburg.  Das  hiesige  Kbnigl.  Cameralamt  ist  durch  ein  allergnädigstes  Decret  legitimirt
worden,  ein  bedeutendes  Quankum  Roggen  ond  HOinkel  zu  verkaufen,  weöwegen  sich  die  allenfalsigen
iebhaber  hlezu  täglich  bel  unterzeichurter  Beamung  auin  können.  Den  24  Gebr.  1815.  «

·  Koͤn.  Cameralamt.

Pfullingen.  Dienstag  den  4.  April  Vormittags  40  Uhr  werden  von  der  Cameral-Beamtung
7  Centn,  guten  gereinigten  Salpeter  an  den  Meißhicteoden  verksuste  wozu  die  kiebheber  elngeladen
werden.  Den#  Merz  1514,  ##e  Cameralam##
        <pb n="105" />
        103

Eßlin  B  Der  allhiesige  Schaafwelb-  Besland  geht  an  Ambrosi  d.  J.  zu  Ende.  Es  wird  deswegen
  am  Montag  den  15  Merz  eine  neue  Verleihung  aursg  5  Jahr  vorgenommen,  die  Wae  aber
nur  als  Sommer  und  Stechwaide  angetragen  werden.  Dieses  wid  mir  dem  Anhang  allgewein  bekonnt
  gemach:,  daf  1)  hier  kem  elgenes  Schaofbaus  ist,  daß  es  ader  hHinlänglich  Gelegenhen  gibt,  die
Schaafe  unterzubringen,  2)  daß  dem  Beständer  der  Pforch  aufs  ganze  zahr  überlassen  wird.,  daß  er'
aber  dagegen  Pforch  und  Hurden  aulchaffen  muß,  3)  vat  die  Sommerweande  nur  mit  175  200  Siük
bechlagen  werden  darf,  und  dog  an  Marriai  die  Schaafe  alle  Waidpläze  geräumt  haben  müssen;  4)
daß  das  j#ihrliche  Bestandgeld  die  Csutions=  Summe  wird,  welche  entweder  in  liegenden  Götern  oder
burch  tüchtige  Bärgen  eiagelegt  werden  muß.  Den  1.  Merz  1515.  K  Oberamt.

Heilbronn.  Samstag  den  1.  April  d.  J.  wird  die  Cemmun=  Schlferel  zu  Horkheim  welche
zwar  mit  400  Stük  Schaafen  beschlagen  werden  darf,  wovon  aber  die  Bürgerschaft  200  Stäcke  hält,
vud  der  Beständer  nur  zu  200  Stück  berechtigt  it,  aufs  Neue  auf  5  Jahre  von  Michaclis  1615  an
im  Aufstreich  verpa  Ptet  werden.  Der  Pe  hat  die  Sommer=  und  Winrerwaide  und  dabei  das  geraumige
  Schaafhaus  mit  Sallung  nebst  einem  dobei  befindlichen  Gärtchen  und  1  Morg  1  Vru.  Wlesen
  zu  geniessen  Die  Liedhaber  zu  diesem  Pacht  haben  sich  mit  Messterbriefen  und  ohrigkeitlichen  Verindgens
  Zeugnißen  versehen,  an  dem  obgenaunten  Tage  hier  in  Heilbronn  auf  dem  Maibauß  im  Zime
mer  Nr.  1.  Morgens  um  8  Uhr  einzufinden.  Deo  106.  Febr.  1615  K.  Oberamt.

Hohenstadt,.  Oberamts  NAalen.  Die  Commun-Sommerschaafweide  von  Hohenstadt,  welche  1.5
Stücke  erträgt,  wird  Freitag  den  17.  Morz  in  Mümsten  an  den  Meistbictenden  im  difculluden  Auf-Kich
  auf  3  Jahre  verliehen  werden.  Denu  3.  Merz  1615.  Kis.  Obcramt.

Gmönt.  Der  abwesende  Militairpflichtigs  Franz  Joseph  Weihreter  von  Mbgglingen  wird  andourch
  zum  dritten  und  leztenmal  aufgesordert,  inverhalb  4  Menatken  a  dato  vor  der  unterzeichneten
Scelle  zu  erscheinen,  und  8  der  Conscription  zu  unrerwerfen,  widrigenfalls  nach  Verlauf  dieser  4  Moaaten
  scin  Vermdgen  confiscirt  werden  wurde.  Den  18.  Febr.  10415.  K.  Oberamr.

orb.  Der  sich  wlederholt  entfernte  Conserlprionspflichtige  Georg  Joachim  von  Altheim  wird  hiemit
  aufgesordert,  lunerhalb  4  Monaten  in  semn  Heimwesen  zurückzukehren,  und  bei  der  unterzeichneten
Stelle  unter  den  gesezlichen  Präjudlcien  sich  zu  melden,  ansonsten  nach  deren  fruchtloser  Verstreichung
bie  gesezliche  Strafe  gegen  ihn  eintreten  wird.  Den  4.  Merz  1515.  Kin.  Oberamt.

Wiblingen.  Nachstehende,  vor  emanirter  2ter  Conscripfionsordnung  aus  den  Kbnigl.  Staaten
sch  eurfernte  Militairpflichiige  werden  in  Gemäsheit  eines  allerhöchsten  Befehls  der  Justize  Sektion  des
Kduigl.  Kriegs-Departementé,,  unter  dem  Rechtsnachtheile  der  Confiscation  ihres  gegenwärtigen  und
ukunstigen  Vermögens,  ond  bei  Strase  doppelter  Milirairdienstzeit,  aufgeforderr,  binnen  4  Monaten
4  vor  dem  unterzeichneten  Oberamt  zu  stellen,  und  den  Conscriptions-Gesezen  Genüge  zu  leisten,  und
war:  1)  zum  deitten  und  leztenmal  von  Wiblingen:  Joseph  Roman  Uasld,  Schreiner.  Von
Illerrteden:  Thadd#  Buk,  Müller.  Fellr  Mader,  Mezger.  Ven  Laupheim:  Franz  Bauer,

chmid.  Zum  zweitenmal:  Von  Lauphelm:  Conr.  Maucher.  Schuster.  Von  Sulmingen:
Goitfe.  Merkle.  Schmid.  Andr.  Rauß,  Schreiner.  5)  Zum  erstenmal,  von  Laupheim:  Joseph
Schick,  Schreiner.  Den  26  Jan.  1815.  Kön.  Oberamt.

 

 

Hobenstaufen.,  Gbppinger  Oberamts.  (Kaßirte  Unterpfandszettel  betreffend)  Für  den  Lammwirib
  Georg  Seiz  von  Hohenstausen,  welcher  Geld  aufzunehmen  gendtoiget  war,  wurden  von  dem
Magistrar  daselbst  unfkerm  7.  Nov.  vor.  Jahrs  ein  Unrerpfands,  Zettel  für  ein  Anlechen  von  2000  fl.,
and  unterm  22.  Dec.  v.  J.  abermals  2  Unterpfands=  Urkunden  die  eine  für  600  fl.  und  die  andert  sär
400  fl.  ausgefertigt.  Diese  3  Aalehen  kamen  nicht  zu  Stand,  es  wurde  daber  spiterdin  für  eine  Cura#
beel  des  Herru  Hof=  und  Finan  Raths  v.  Knapp  in  Stuttgart  ein  áter  Unterpsands  =  Zeitel  für  vie
Sunru  von  1000  fl.  ausgesiellt.  Diese  lezigemelte  nech  gältige,  und  die  oben  angezeiis#te  unterm
7.  Nov.  für  2000  fl.  ond  unterm  22.  Dec.  für  400.  fl.  und  000  fl.  ausgefertigte  nun  durchaus  ungälit-#e
  Unterpfands-Zeitel  find  abhanden  gekommen.  Zu  Verhütuag  jeden  Meßbrauchs,  der  miit  diesen  Ur-
        <pb n="106" />
        104

kunden  kn#nte  veräbt  werden,  werden  die  3  lestgemelte  anmit  dffentlich  für  ungültig  erklärt;  in  Anselung
  des  für  die  obgedachte  Curatel  in  Stuttgart  ausgestellten  Untrerpfands=  Zettels  fär  1000  fl.  hingegen
  wird  anmit  bekannt  gemacht,  daß  solcher  für  niemand  als  diese  Curatel  Gültigkeit  har,  sonach  für
jeden  andera  Beßizzer  ohne  allen  rechtlichen  Werth  ist.  Den  25.  Febr.  1615.  ç

Kön.  Oberamt  Göppingen.

Keidenhein:  Der  hler  wegen  Medlhastrirens  in  Hafe  gewesene  Barbierers,  Geselle,  Mie
chael  Haug  von  Gschwind,  Oderamis  Gaildorf,  welcher  ungefähr  30  Jahr  alt,  5  Fuß  0  Joll  groß,
bagerer  Siatur,  und  von  rothbrechtem  sauberen  Gesicht  ist,  bräunlichte  Haare  hat,  und  mit  einer  Russen=
  Kappe  mit  Wochsuch  überzogen,  und  gelbbeschlagenem  Schild,  einem  grün  tuchenen  Ueberrock,
rorbzeugenen  Hosen  und  Stiefel  bekleidet  war,  auch  an  der  rechten  Hand  einen  goldenen  Ring  trägt,
ist  heure  Nacht,  mittelst  Erbrechung  der  Ofen  -Mauer  aus  seinem  Gefängnitz  entwichen.  Es  ist  nun
Auf  denselben  genau  zu  fahnden,  und  derselbe  auf  Betreten  wehlverwahrt  an  hiesiges  Oberamt  einzuliefern.
  Den  4.  Merz  1815.  9  Kon.  Hberamt.

 

Stuttgart.  In  dem  die  hiesige  Stadt  durchfließenden  Resenbach  hat  sich  gestern  ein  todtesneugebobrnes
  Kind  weiblichen  Geschlechts  gesunden,  welches  in  der  Absicht  dahin  gebracht  worden  ist,
um  die  Geburt  der  Mutter  und  darauf  erfolgte  Ermordung  des  Kindes  zu  verbergen.  Da  nun  an  der
Enddeckung  der  pflichtvergeßenen  Murter  viel  gelegen  ist,  so  werden  alle  Civll  =  und  Pllzei-Behdrden
ersucht,  zu  deren  Endecung  thärigst  mitzuwirkeu,  und  Überhaupt  jeder,  der  in  den  Stand  gesetzt  ist,
gegräudeke  Thatsachen  angeben  zu  kènnen,  welche  auf  jene  Endeckung  fähren,  aufgefordert,  ie  der  unkerzeichneten
  Behörde  mitzurheilen.  Den  2.  Merz  1815.  Kbuigl.  Ober-Polizei=  Diretlon.

Marbach.  Am  22.  dit  Vormittags,  bemerkten  2  Burgers-Sohne  von  Murr,  welche  am  Ufer
des  sehr  stark  ausgetrettenen  Murr=  Flußes  aufwärts  Steinheim  zugsengen,  einen  im  Wasser  schwimmenden
  Gegenstand,  näherten  sich  demselben  durch  daß  Waßer,  und  erkannten  in  solchem  em  lebloses,  ganz
entkleidetes  Kind,  weiblichen  Geschlechts,  das  von  ibhnen  sofort  aus  dem  Wasser  gezogen,  und  auf  eie
ne  Anzeige  davon,  in  den  Ort  Murr  gebracht  wurde.  Aus  dem  Erfund  der  sogleich  angeordneten  Le.
gal--In'pection  und  Section  ergibt  sich,  daß  der  schon  in  Fäuln'g  übergegangene  bübrigens  ganz  regelmäßig
  ausgebildete  Körper  des  Kiodes  schen  etwa  3  Wochen  lang  im  Wasser  gelegen  haben  mochte;
esz  ist  jedoch  sehr  wahrscheinlich,  daß  das  Kind  gelebt  hat,  gleich  nach  der  Geburt  gewaltsam  ums  keden
  gebracht,  und  sodann  in  das  Vas  geworfen  worden  ist.  Ohne  Zweifel  ist  eine  grausfame  Mutter,
  die  sich  auf  diese  Art  der  Sorge  für  ihr  Kind  zu  entledigen  suchte.  Urheberin  dieses  Perbrechens;
man  hat  indessen  noch  ganz  keine  Spur  von  derselben.  Sämtliche  Kdnigl.  Behrden  werden  daber  von
diesem  Vorgang  mit  dem  Gsachen  in  Kenntnig  gesezt,  desbalb  Nachforschungen  anftellen,  und  falls
von  der  Perbrecherin  etwas  bekannt  werden  sollte,  hieher  Nachricht  gelangen  zu  lassen.  Den  25.  Febr.
415.  Koͤn.  Oberamt.

Maulbronn.  Ju  dem  Ort  Enzberg  wurde  gestern  in  dem  Enzfluß  ein  todter  Koͤrper  maͤnnlichen
  Geschlechts  5  9“  groß  entdekt  und  heraus  gezogen.  Bei  der  hierauf  vorgenommenen  Leggt  Inspection
  war  zu  bemerken,  daß  derselve  ungefädr  30  —  40  Jabre  alt  gewesen  seyn  mag;  die  Gesichtszüge
  konnten  nicht  mehr  beurtheilt  werden;  derselbe  hatte  schwarze  Haare,  und  war  bekleidet  mit  einem
balben  schwarz  seidenen  Halstuch  mit  rothem  Lauf,  einem  weiß  leinenen  Unter=  Halstuch  ebenfalls  mit
rothem  Lauf  und  dem  Buchstaben  B.  roth  bezeichnet,  einem  grautücheen  Wammes  mit  weiß  plattirten
metallenen  Kabpfen,  einer  schwarz  und  weiß  quadrirten  kottonenen  Weste,  mit  von  dem  nemlichen  Jeug
überzegenen  Kndpfen,  1  paar  kurzen  schwarz  wildledernen  Hofen  mit  schwarzen  beinernen  Kndpfen  und
länglichten  siählernen  Jarretler=  Schnallen,  alten  bettbarchetnen  Unterhosen,  einem  guten  hänsenen  Hemd
mit  dem  Buchstaben  J.  C.  B.  rotb  bezeichnet,  neuen  weiswollcnen  trümpfen,  ohne  -ude  und  Stieel
  Da  sonst  nichts  bei  ihm  gefunden  wurde,  wodurch  seine  Herkunft  hatte  entdekt  werden  koönnen,  se
wird  dieses  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.  Den  22.  Febr.  1615.  K.  Oberamt.
        <pb n="107" />
        Nto.  13.  18153.  105
Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Negierungs-Blakt.

Dienstag,  14.  Merz.

 

 

Koͤnigl.  Berordnung,  die  Aufftellung  einer  allgemeinen  Landmiliz  betreffend.
Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  Könkg  von  Württemberg  rc.  2c.  4c.

Liebe  Getreue!  Rachdem  Wir  durch  Unser  neuestes  Rekrutirungs=  Geses  vom  77.
Febr.  d.  J.  die  Dienst=  Verpflichtung  Unserer  Unrerthanen  in  Bezug  auf  die  active  Armee
festsesest,  und  in  Foige  des  eingetretenen  Friedeus,  Justands  Wir  Uns  bewogen  gefunden
  haben,  den  Bestand  der  leztern  auf  12/990  Mann  zu  bestimmen,  bei  der  stattgehablen
  Auflösung  der  errichtet  gewesenen  Land,  Regimenter  aber  die  Nothwendigkeit  eintrit,
u  Sthaltung  der  Ordnung  Wurde  und  Selbstständigkeit  des  Staats  eine  allgemeine
aono.  Miliz  aufzustellen,  so  verordnen  Wir  hierdurch,  wie  folgt:

1)  Es  soll  in  Unserem  Königreiche  die  Errichtung  einer  Land=  Miliz  von  64  Regimencern,
  jedes  1000  Mann  stark,  statt  finden.

)  Die  Land-Miliz  hat  die  Bestimmung,  innerhalb  der  Grenzen  des  Reiches  die  Sicherheit
  gegen  innere  und  eussere  Feinde  handzuhasben,  und  wird,  so  oft  es  die
Vertheidigung  des  Vaterlandes  fordert)  zu  den  Waffen  gerufen.

3)  In  jedem  der  64  Oberamts-Bezirke  des  Königreichs  wird  Ein  Regiment  gebilder,
und  solches  mit  dem  Nahmen  der  Oberamts,  Stadt  bezeichnet.  Dasselbe  theilt  sch
in  2  Bateillons)  nämlich  #  actives  Bataillon  und  :  Reserve.,  Bataillon.  Jedes
Bataillon  besteht  aus  560  Mann  vom  Feldwebel  abwärts,  und  wird  in  4  Compagnien
  eingetheilt.

40  Das  active  Bataillon  wird  aus  allen  Militairpflichtigen,  waffenfähigen  ledigen  Individuen
  in  dem  Alter  vom  vollendetun  ##ten  bis  zoten  Jahre  gebilder.  lUlebri,
gens  hat  die  Miliz=  Pflichtigkeit  auf  die  in  der  Constitution  des  Reichs  eingeräumte
Wanderungs-Erlaubniß  keinen  Einfluß.  Auch  finder  jene  unbeschadet  der  nur  bis
itum  zören  Lebensjahre  gehenden  Linien,  Dienst,  Pflichr  ihre  Anwendung-
        <pb n="108" />
        106

Da  in  dem  Rekrutirungs=  Gesetze  K.  16.  verordnet  ist,  daß  sedes  Jahr  eine  verhäle,
nißmäßige  Anzahl  von  Soldaten,  welche  in  ihrer  Capitulation  am  weitesten  vergerükt,
  auch  rücksichtlich  ihrer  Familien=  Verhältnisse  zu  Hause  vorzugsweise  nochwendig
  sind,  aus  dem  activen  Militair  enclassen  werden  foll,  wodurch  die  festgesetzte
Capitulations,  Zeit  von  selbst  um  mehr  oder  weniger  Jahre  vermindert  wird;  So
sollen  solche  enclassene  Soldaten  zunächst  dem  activen  Land-Miliz=  Bataillon  einverleibt
  werden,  und  in  demselben  bis  zu  Vollendung  ihrer  eigentlichen  Milieair-Diemst=Feit
  verbleiben.

Der  Mannschafts=  Ersaß  bei  der  stehenden  Armee  geschieht  nach  der  Bestimmung
des  Rekrutirungs-Gesetzes  aus  den  Dienstpflichtigen  der  ersten  Classe,  wobey  es  sich
von  selbst  verstehe,  daß  diese,  so  lange  ste  das  Loos  nicht  trift,  in  der  Miliz  eingereiht
  bleiben.

5)  Für  das  Reserve=  Bataillon  sind  bestimmt:

a)  Die  nach  Errichtung  des  activen  Bataillons  noch  bevorbleibende  ledige  Militair,
Pflichtige  bis  zu  dem  bereits  angegebenen  Alter,  sofort

5b)  Die  unverheiratheten  Männer  von  zo#  40  Jahren,  und  endlich

c)  in  so  weit  es  zur  Completirung  des  Bateillons  noch  erforderlich  ist,  die  verheiratheten
  Bürger  nach  ihrem  Alter;  so  daß  zuerst  die  in  der  Minderjährigkeit  Berbeiratheten
  pflichtig  sind.

6)  Damit  diejsenigen  Subsecke,  deren  Größe  das  in  H.  4.  des  Rekrutirungs,  Geseßes
vorgeschriedene  Linien,  Meß  nicht  erreicht,  von  der  Landes,  Vercheidigung  nichr  ausgeschlossen
  seyn  mögen)  so  wollen  Wir  das  Meß  für  die  Milizen  auf  s  Fuß  5  Zoll
herabgeseht  haben.

75  Ven  der  Diedustofliche  zu  der  Land=  Miliz  #nd  ausgenommen:

#a)  biesenigen,  welche  nach  dem  Rekrurirungs=  Gesetz  .  5.  von  lit.  à  —  I.  von  der
Militair,  Pflichtigkeit  eximirt  sind)

b)  Ercapitulanten,  welche  ihre  Zeit  völlig  ausgedient  haben;  Wir  zweifeln  jedoch
nicht,  daß  die  meisten  aus  dieser  befreiten  Classe  aus  eigener  Wahl  der  Miliz  beytreten,
  wo  Wir  sie  sodann  in  den  geeigneten  höhern  Chargen  amtellen  werden.

8)  Unsere  Königl.  Ressdenz"  Stadt  Stuttgart  wollen  Wir  in  Betracht,  daß  dielelbe
bereirs  eine  reitende  und  fußgehende  Bürger,  Garde  hat?  von  Errichtung  eines
besondern  Land-Miliz-Regiments  dispensire  haben.

9)  Zu  Wollziehung  der  Bildung  der  Milizen  haben  die  Oberämcer  durch  die  Stadt,
und  Amtsschreibereyen  genane  National-  Listen  nach  den  Formularien)  welche  ihnen
darüber  werden  zugefertigt  werden,  aus  den  Familien=  und  Bürger-Registern  verfertigen
  zu  lassen.  För.  jedes  Bataillon  wird  eine  besondere  National  Liste  ungelegt
        <pb n="109" />
        107

und  geführt.  Der  Abgang  und  Juwachs  ist  immer  sorgfältig  in  den  Listen  zu  bemerken,
  und  mussen  die  Bataillous  sters  auf  dem  completen  Sca  2be  erhalten  werden.

10)  Sobald  die  Nahmens,  Verzeichnisse  fertig  sind,  so  ist  über  das  Geschäft  und  die
sich  dabey  erwa  ergebenen  Anstände  Bericht  an  das  Kriegs  Departement  zu  erstatten.

110  In  Ansehung  der  Formation)  Montirung  und  Armirung  der  Miliz-Bataillons
werden  die  weiteren  Bestimmungen  nachfolgen.

12)  In  Rücksscht  des  ungestörten  Betriebs  des  Ackerbaues  und  der  Gewerb-,  soll  auf
sedesmahligen  Befehl  nur  das  active  Bataillon,  und  zwar  an  Sonn-  und  Faie  tagen,
sedoch  ohne  Störung  und  Abbruch  des  öffentlichen  Sottesdienstes  exereirt  werden.

13)  Die  Dienstzeit  in  den  beyden  Bateaillons  foll  sich  in  Friedenszeiten  nicht  über
10  Jahre  erstrecken)  so  daß  z.  B.  dersenige,  welcher  im  rcen  Jahr  in  die  Milez
eincritt,  wenn  ihn  nicht  mitclerweile  das  Loos  zum  activen  Militair  trift,  mit  dem
28ten  Jahre  ganz  frey  ist.  Diesenigen,  welche  während  der  Miliz=  Dienstzeit  das
oste  Jahr  ihres  Alters  zurücklegen,  treten  sofert  ohne  Weiters  aus  der  Miliz.

14)  Die  Berheirathung  ist  aus  dem  Grunde  der  Einreihung  in  der  Miliz  nicht  beschränkt.
  Den  Masorennen  wird  die  Heiraths=  Erlaubniß  von  den  Districts-Conmissionen
  ertheilt.  In  Ansehung  der  Minorennen  hat  es  bey  dem  bisherigen  Gange
der  Dilpensations  Gesuche  sein  Verbleiben.  Derjenige  Milizoflichcige,  welcher
sich,  während  er  bey  dem  tien  Bataillon  eingetheilt  ist,  verheirathet,  tritt,  wenn
er  nicht  freywillig  dabey  bleiben  will,  in  die  Reserve  ein.

15)  Das  active  Miliz-Bataillon  erhält  eine  Fahne  zu  der  die  Mannschafe  dieses  Bataillons
  bey  der  Formation  verpflichtet  wird.

16)  Die  Milizoflichtigen  behalten  ihren  oerdentlichen  Civil,Gerichtsstand,  und  unterlie
gen  nur  dann  den  Militair-Disciplinar=  Vorschriften)  wann  sie  zum  Erereiren  versammelt)
  oder  sonst  im  Dienste  ad.

17)  Diesenigen  Milizoflichtigen;  welche  in  der  Absicht,  sich  ihrer  Dienstoflicht  bey
der  Miliz  zu  entziehen)  aus  ihrem  Heimwesen  entweichen,  sollen  den  neuesten  gesezlichen
  Bestimmungen  gegen  ungehorsam  abwesende  Militairpflichtige  gemäs  behandelt
  werden.  ·

Zu  Unsern  Koͤnigl.  Unterthanen,  welche  zu  der  Miliz  bestimmt  sind,  hegen  Wir  das
Vertrauen,  daß  sie,  da  die  Errichtung  derselben  die  Aufrechthaltung  und  Sicherheit  der
innern  Ruhe  zum  wohlthaͤtigen  Zwecke  hat,  Unsern  landesvaterlichen  Absichten  mit  der
gewohnten  Treue  und  Anhänglichkeit  nachkommen  werden.  Gegeben  Stuttgart,  den  11.
Merz  1815.  Friderichr.

Bice  Präsident  des  Köäuigl.  Kriegs  =  Departement,

Geueral-  Lieutenant,  General  Inspecteur  der

Jasanterie  Ad  Alend.  Sacr.  Reg.  Maj  propr.
v.  Phull.  Mimster,  Staats  Secretair,
v.  Vellnagel.
        <pb n="110" />
        10t

Klofker  Adelberg.  In  Gemaͤsheit  allergnaͤdigsten  Decrets  vom  25.  vor.  Mon.  sind  wir  allernadigst
  angewiesen,  die  Umts-und  Gegenschreiberei-Wohnung  zu  Adelberg  samt  Ockonomie-  Gebaͤuen
  mit  5  Morg.  31  Vrtl.  11  Nth.  Garken,  1  Morg.  Wiesen  und  5  Morg.  1  Pril.  Akers  im  diffentlie

chen  Aufstreich  zu  verkaufen.  Die  Verbandlung  hierüber  wird  Donnerstag  den  30.  Merz  Vormittags

9  Ubr  in  Adelberg  vergenommen,  uod  können  dic  zerschiedenen  Objekte  inzwischen  täglich  eingcsehen

werden.  Sämtuche  Gebäude  und  Güter  gehen  als  ganz  freies  Eigenthum  auf  den  Käufer  über,  und

hat  deiselbe  aus  solchen  nur  die  Köugl.  Steurcn,  aus  den  Aekern  den  Bebmten  ia  natura,  aus  den

Gärten  und  Wiesen  aber  ein  jährliches  Zehnt  =  Surrogatgeld,  sonst  aber  keine  weitere  Abgaben  zu  entnuchten.

  Auch  geschieht  die  Bezahlung  des  Kaufschillings  in  leidentlichen  Fristen.  Den  12.  Febr.  1615.
K.  Landvogtei=  Steueramt  an  der  Fils  und  Rems  und  Land-Cameralamt  Goppingen.

ANalen.  In  Gemäsbeit  allerhöchster  Erlaubnig  werden  die  Sommerschaafweiden  der  Communen
Heuchlingen  zu  223,  und  Holgzleute  zu  125  Stük,  Mittwoch  den  15.  Merz  im  Wutbshauß  zu  Heuchlingen,
  der  Communen  Schechingen  zu  300,,  und  Leinweiler  zu  250  Stücken  Dennerstag  den  4.  Merz
im  Wirthöhauß  zu  Schechingen  auf  1  Jahr  bffentlich  verliechen.  Die  Viebhaber  werden  daher  eingelas
den,  sich  an  gedachten  Tagen  und  Orten  jedesmal  Vormittags  9  Uhr  einzußinden.  rde  B.  Febr.  161.

«  n.  Oberamt.

Gmͤͤnd.  Durch  das  am  11.  vor.  Mon.  erlassene  allergnaͤdigste  Dekret  ist  das  Koͤnigl.  Cameral-Amt
  legitimirt  worden,  die  bisher  unbenntzt  gebliebene  und  theils  mit  Holz  überwachsen  gewesene  6
DHläze  an  den  Gotteszellscheu  Maierei=  Gürern,  welche  zusammen  §  Morg  4  Prl.  43  Rth.  52  Schuh
betragen,  stückweise  auf  die  6  jährige  Dauer  des  Gotteszellschen  Maierei=  Bestands  an  die  Meistbietenden
  zu  verleihea.  Diese  Verleihung  wird  Samstag  den  16.  Merz  Nachmittags  1  Uhr  bei  den  Pläzen
  selbst  vorgenommen  werden,  und  haben  sich  die  Pachtllebhaber  zu  dem  Ende  in  dem  Gotteszeller
Klosterthal  einzusinden.  Den  8.  Merz  1815.  Kbn.  Cameralamt.

Gotteszell,  Juchthauß.  Da  die  sämtliche  Akkorde  der  Brod-Mehl-Butter-Leinwand=  Schuhle=
  Saifen  =  Brennholz=  und  Oel-Lieferungen  zu  dem  hiesigen  Zuchrhauß=  Institut  bis  nächst  Georgü
zu  Ende  gehen,  und  nun  dieselbe  wieder  dut  ein  neues  im  Wege  des  dffentlichen  Abstreichs  verakkordirt
werden:  so  wird  dieses  hiemit  zu  dem  Ende  bekaunt  gemacht,  damit  sich  die  Lieebbaber  zu  dem  Akkord
der  Butter=  und  Leinwandlieferung  Mittwoch  den  15  Merz  d.  J.;  zur  Brod  und  Mehl-Lieferung
Donnerstag  den  16.  Merz;  Vur  Schube,  und  Ssen=  Lesfrung  Kreitag  den  17.  Merz;  und  endlich

ur  Brennholz=  und  Repsdl-Lieserung  Samstag  den  45  *r*n  .  J.  jedesmal  Vormittags  9  Uhr  det
bem  Kbnigk.  Zuchthauß-Pflegamt  rince  konnen,  woselbst  sie  sodann  nach  geschehener  kegitimat#on
mit  obrigkeitlichen  Vermdgens=  und  Tüchtigkeit  =  Zeugnissen  das  Weitere  vernehmen  werden.  Den  26.
Lebr.  1815.  Kön.  Zuchthauß=  Pflegamt.

Ravensburg.  Der  Confscriptsonspflichtige  Kaver  Eisele,  Beck  von  Altdorf,  welcher  bei  der
Fabrs--Musterung  1613  ersimals  abwesend  war,  sich  zwar  auf  3  malige  Cistion  am  6.  Jul.  1314.  vor
Oberamt  gestellt,  ader  ebne  eine  allerhöchste  Resolution  auf  die  gegen  ibn  geführte  Untersuchung  abzuwarten,
  sich  uncrlaubter  Weise  wieder  entfernt  hat,  wird  andurch  in  Gemäzheit  allerhochsten  Decrets
vem  par.  Fedr.  1815.  zum  erstenmal  um  so  mehr  zur  unverzöglichen  Rückkehr  in  seine  Heimarh,  und
unverweilken  Stellung  vor  dem  ihme  vorgesezten  Oberamt  aufgeserdert:=  als  im  Fall  des  Nuchterscheis
nens  er  geschärftere  kbrperliche  Strafen,  verlängerte  Militsir-Dienstzeirt,  und  nach  Ablauf  der  vorgeschriebenen
  Fristen  die  Confication  des  gegenwärtigen  und  ihm  während  der  Abwesenheit  noch  anfallenden
  Vermögens  unvermeidlich  zu  gewarten  hat.  "  K.  Oberamt.

Rottenburg.  Der  Militairpflichtige  Norbert  Waͤlte  von  Frommenbausan,  Sohn  von  Philipp
Wälte,  Bierbrauer  allda,  20  J.  alt.  3  Zoll  1  Lin.  gros,  war  auf  heute  zu  einer  Aushebung  obligater
Bedienten  einberufen,  hat  sich  aber  nicht  gestellt,  sondern  ist  von  Haus  entwichen.  Sämtliche  Orts-Obrigkeiten
  werden  ersucht,  auf  diesen  Flüchtling  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren,  and  hieher  einliefern
  zu  lassen.  Den  23  Febr.  1615.  "  Kon.  Oberame.
        <pb n="111" />
        Nro.  14.  1815.  16%

Königlich,  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  13.  Merz.

 

-

Se.  Königl.  Masestät  haben  in  Gemssheit  der  ständischen  Verfassung,  nach
welcher  die  vormals  Reichsunmittelbaren  Fürstlichen  und  Gräflchen  Familien,  auf  deren
Besitzungen  Reichs=  oder  Kreis=  Tags=  Stimmen  ruhten,  das  Zecht  der  kandstondschafe
baten,  den  nachbenannten  Fürsten  und  Grafen  Sit  und  Stimme  in  der  Stände,  Versammlung
  ertheilt,  und  zwar:

dem  Hrgeen  von  Hohenlohe,  Kirchberg  7  Stimme
dem  Fürsten  von  Jürstenbers  1  Stimme,
dem  Fürsten  v.  Hohenlohe  Oehringen  r  Stimme,
dem  Fursten  v.  Hohenlohe-Langenburg  1  Stimme,
dem  Fürsten  v.  Hohenlohe-Waldenburg,  Bartenstein  1  Scimme,
dem  Fürsten  v.  Hohenlohe-Waldenburg=  Schillingsfurst  1  Seimnur,
dem  Fürsten  v.  Dettingen-Wallerstein  1  Sctimme?  «
dem  Fürsten  v.  Thurn  und  Taris  1  Stimme,
dem  Kürsten  v.  Löwenstein=  Wertheim  1  Seimme,
dem  Fürsten  v.  Dettingen=  Spielberg  1  Stimme,
dem  Fürsten  v.  Salm=  Krautheim  1  Stimme,
dem  Fürsten  v.  Waldburg-Zeil,  Trauchburg  1  Stimme,
dem  Fursten  v.  Waldburg,=  Wolfegg=  Waldsee  1  Stimme,
dem  Fürsten  v.  Waldburg,=  Zeil-Wurzach  1  Stimme,
dem  Fürgen  v.  Dietrichstein  1  Steimme,  «
dem  Fursten  v.  Colloredo-Mannsfeld  in  Verbindung  mit  den  übrigen

Fürstl  und  Gräfl.  Theilhabern  an  der  Grafschaft  Limpurg  1  Seimme,
dem  Fürsten  v.  Windischgräz  1  Seimme,
dem  Fürsten  v.  Metternich=  Winneburg.  Ochsenhausen  1  Scimme,
dem  Fürsten  v.  Fugger-Babenhausen)  mit  den  ubrigen  im  Konigräche

begücerten  Gräfl.  Fuggerisches  Familien  1  Stimme,
        <pb n="112" />
        110

dem  Grafen  v  Koͤnigsegg-Aulendorf  1  Seimme,
dem  Grafen  v.  Wartemberg=  Roth  1  Stimme,
dem  Grafen  v.  Waldbott-Bassenheim  1  Scimme?
dem  Grafen  v.  Törring=  Guttenz##l  !  Seimme"
dem  Grafen  v.  Quadt-Isny  1  Stimme,
dem  Grafen  v.  Stadion  1  Stimme,
dem  Grafen  v.  Rechberg  1  Stimme,
dem  Grafen  v.  Neipperg  1  Stimme,
dem  Grafen  v.  Sternberg  1  Stimme,
dem  Grafen  v.  Schäsberg  1  Stimme.
Welches  hiedurch  bekannt  gemacht  wird.  Stuttgart,  den  r5.  Merz  1875.
Königl.  Staats-Ministerium.

Se.  Königl.  Majestät  haben  Sich  bey  Einführung  der  ständischen  Verfassung
hnädigst  bewogen  gefunden)  aus  der  Mitte  der  im  Königreiche  begüterten  Grafen  und
Edelleure,  nachfolgenden  in  alphabetischer  Ordnung  aufgeführten  Familien  und  Personen,
das  Recht  der  Landstandschafe  mit  Si  und  Stimme  in  der  Scände,  Versammlung)  und
zwar  seder  besonders  benannten  Familie  oder  Person  Sine  Stimme  aus  Königl.  Gnade
au  verleien)  als:

dem  Grafen  v.  Adelm  ann  für  ssch  und  seine  Familie;
dem  Grafen  v.  Berlichingen  für  sich  und  seine  Gräfl.  u.  adeliche  Familie;
dim  Grafen  v.  Beroldingen  für  sich  und  seine  Familie;
dem  Grafen  v.  Bissingen-RNiopenburg  für  sch  und  seine  Familie;
dem  Freiherrn  v.  Bömmelberg;
der  Gräfl.  Familie  v.  Degenfeld;
dem  Grafen  v.  Dillen;
der  Gesamt=  Familie  der  v.  Freyberg;
-  -  -  der  v.  Gemmingen;
dem  Grafen  v.  Goͤrlitz;
der  Gesammt-Familie  ber  v.  Massenbach;
dem  Grafen  Normann  v.  Shrenfels  fuͤr  sich  und  seine  Familie;
dem  Grafen  v.  Reischach  fuͤr  sich  und  seine  Gtaͤfl.  und  adeliche  Familie;
Der  Gesammt-Familie  der  v.  Speth;
-  -  der  v.  Stain;
dem  Freiherrn  v.  Thumb  fuͤr  sich  und  seine  Familie;
der  Gesammt-Familie  der  v.  Ulm;
dem  Freiherrn  v.  Varnbüler  für  sich  und  seine  Familie;
der  Gesammt--  Jamilie  der  v.  Welden;
-  -  -  der  v.  Woͤllwarth.

Welches  hierdurch  bekannt  gemacht  wird.  Stuttgart,  den  r5.  Merz  1815.
Königl.  Staats,  Ministerium.
        <pb n="113" />
        Königl.  Decret,  die  Militair-Jurisdiction  betr.  d.  d.  14.  Merz  18  5.

Seine  Koͤnigl.  Maj.  haben  Sich  bewogen  gefunden,  die  bisher  bestaudenen  Vorriften
  über  die  Milikair,  Jurisdiction  durch  gegenwärtige  Verordnuns  dahin  näher  zu

immen:

1)  Alle  dienstleistendes  Offiziere,  alle  die  im  activen  Militair  angestellten,##  welche
Offtziers-Rang  haben,  alle  Unteroffiziere  und  Soldaten,  so  wie  alle,  welche  in  den  Mi,
litair=  Listen  als  obligat  stehen,  sind  in  Betreff  ihrer  bürgerlichen  Rechts,  Geschäfte  und
Sreitigkeiten  dem  militairischen  Gerichtsstande,  unter  den  nachfolgenden  Bestimmungen
und  Einschränkungen  unterworfen.  .

2)Pensionikte,denennichtimPensionsiStandeinemilitaikischeFunetionübertragen
  ist,  so  wie  reducirte  und  entlassene  Militair-Personen,  stehen  durchaus  unter  der  buͤrgerlichen
  Gerichtsbarkeit.

3)  Ehefrauen  der  artciven  und  pensfonirten  Militair,  Personen,  fallen  nach  dem  Tode
ihrer  Shegatten  oder  nach  erfolgter  Shescheidung)  so  wie  in  lezterem  Fall  auch  diejenige
ihrer  Kinder)  welche  sie  bei  ssch  haben,  dem  Civil-Gerichtsstande  anheim.

Diiesem  Forum  sind  von  nun  an  auch  die  Ehefrauen  und  Kinder  derjenigen,  welche
seit  den  lezten  Feldzügen  vermißt  find,  unterworfen.  «

4)  Die  Ehefrauen  der  im  Dienste  stehenden  Soldaten  folgen,  wenn  sie  bey  den  Re-Fmentern
  und  in  der  Garnison  befindlich  sind,  oder  das  Rechtsgeschift,  das  einen  Genchtestand
  nöthig  macht,  aus  der  ehelichen  Güter,  Gemeinschaft  entspringt,  dem  Gerichts-Fag
  ihrer  Männer)  in  allen  übrigen  Fälken  aber  stehen  sse  unter  der  Cioll-  Gerichtsbarkeit.

Bei  Ehefrauen  der  Offiziere  kommt  es  nicht  auk  ihren  seweiligen  Aufenrhalr,  sondern
  allein  darauf  an,  ob  das  Rechtegeschäft  aus  der  ehelichen  Güter,  Gemeinschaft,  oder
aber  aus  einem  der  Ehefrau  eigenen  Güter=  Befstä,  oder  ihr  eigenen  Gewerbe,  oder  aus
einer  der  She  vorangegangenen  Handlung  entspringt.  Im  ersten  Falle  sind  sse  dem  Ge,
richtsstande  des  Mannes)  in  den  3  leztgedachten  dem  Civil=  Foro  unterworfen.

5)  Kinder,  die  sich  unter  väterlicher  Gewalt  und  Curatel  beffnden,  stehen  in  Handlungen
  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeir  unter  den  betreffenden  Civil-Behörden;  dagegen
folgen  sie  in  Rechtsstreitigkeiten,  die  aus  einem  von  ihnen  selbst  eingegangenen  Rechts-Geschäft
  entstehen,  dem  Foro  des  Vaters.  Hoben  sse  bei  Lebzeiten  des  Vaters,  in  Hin,
sccht  auf  ein  ihnen  eigenes  Vermögen)  einen  besondern  Curator,  so  ist  alles,  was  dieses
BVermögen  betrifft,  dem  Eivil,  Gerichtsstand  unterworfen.

6)  Auch  in  Absscht  auf  Vergehen  stehen  Ehefrauen  und  Kinder  activer  Militair-Personen
  unrer  dem  Civil,  Ferum)  mit  Ausnahme  der  Verfehlungen  gegen  die  Kasernen-Polizei,
  in  so  fern  sie  ihren  Aufenthalt  in  den  Kasernen  haben.

7)  Alle  nicht  obligate  Domestiken  der  Militair,  Personen,  so  wie  Marketender  und
andere,  die  aus  einer  ähnlichen  Urfache  bei  den  Regimentern  bleiben,  sind  der  Civil-Ge,
nichrebarkeit  unterworfen)  und  stehen  nur  in  Feldzugen  unter  dem  Militair=  Foro.

8)  In  Beziehung  auf  die  Gegenstände)  finden  für  den  Gerichtsstand  der  Militair=Personen
  nachstehende  Bestimmungen  statt.

Jedrs  cchtsgeschäft  d##r  Militsir-Personen)  wobei  rin  besonderes  Soldates,  Recht  als

—
        <pb n="114" />
        112

Hauptsache  zur  Sprache  kommr,  wie  z.  B.  ein  privilegirtes  militairisches  Testament  ist
dem  Milttair=  Gerichtestande  zu  überlassen.

o)  Was  die  Zandlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  betrifft,  so  find  alle  Jubringent
  eturen  der  hohen  und  niederes  Ofstziere  und  Soldaten  von  der  Civil,  Behörde

errichten.
1  Oie  Militair-Behörde  hat  die  Pflicht,  jede  Heirath  eines  Offiziers  oder  Soldaten
der  Civil=  Behörde  bekannt  zu  machen)  indem  ihr  bei  verabsäumter  Anzeige)  die,  aus  der
Unterlassung  des  Inventur,  Geschäfte  entspringenden  nachtheiligen  Folgen  zur  Last  fallen.

to)  Die  Bestellung  der  Tutelen  und  Curatelen  für  Pupillen  und  Minderfährige,  s
wie  die  Aufsicht  über  Personen  und  Vermögen  der  Pflegbefohlenen  ist  ohne  Unterschied,
ob  der  unter  dem  Militair  stehende  Bater)  oder  die  Mutter  gestorben  ist,  der  Civil-Behörde
  zu  überlassen.

11)  Sben  so  vechält  es  sich  mit  den  Curatelen  der  Wahnsinnigen,  der  Verschwender
und  der  Abwesenden.  Jedoch  die  Prodigalitäts=  Erklärung,  in  so  fern  sie  sich  nicht  allein
  auf  einen  Güter-Besiz  bezieht,  so  wie  die  derselben  vorangehenden  Correctionen)  werden
  von  der  Milicair-Behörde  vorgenommen.

13)  Undere  aus  dem  Personen,  Recht  fliessende  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,
  z.  B.  Adoption,  sind  der  Militair=  Behörde  zu  überlassen)  in  so  fern  dergleichen
A#-  ssch  nicht  auf  den  Besih  unbeweglicher  Güter,  sendern  auf  persönliche  Verhältnisse

eziehen.
"  13)  Die  gerichtlichen  Erkenntnisse  über  Contracte,  welche  nachs  den  bestehenden  Geseten
  bei  Beriche  zu  instnuiren  sind,  gehören  vor  das  Civil,  Forum.

14)  Alle  testamentliche  Dispotionen  und  Erbvertráge  activer  Militair=  Personen  und
ihrer  Angehörigen)  nur  mit  Ausnahme  der  privilegirten  milicairischen  Testamente)  find,
in  so  fern  sie  nicht  in  der  Gewahrsame  des  Testirers  bleiben,  bey  der  Civil,  Behörde  zu
hinterlegen,  aufzubewahren  und  zu  eröffnen.

15)  Alle  Obsignationen  und  Restgnationen  sind  nach  dem  Tode  der  activen  Militair=Personen)
  so  wie  ihrer  Gattinnen  und  Kinder,  von  der  Militair-Behörde,  die  Resignaonen
  sedoch,  wenn  sie  nicht  im  JFeldjuge  geschehen,  unter  Juziehung  der  Civil,  Behörde
vorzunehmen.

Sohllten  Militär-Personen  an  einem  Orte  sterben,  wo  ssch  kein  Militär-Geriche
befindet,  so  hat  das  betreffende  Oberamt  die  Siegelung  vorzunehmen.

16.)  Alle  sowohl  Eventual  als  Real-Abtheilungen  sind  nach  dem  Tode  der  im
Dienst  stehenden  Militckr-Personen,  so  wie  ihrer  Gattinnen  und  Kinder,  von  der  Eivil-Behdrde
  vorzunehmen.  Die  Militär-Behörden  haben  daher  alle  unter  dem  Militär  ssch
ereignenden  Theilungs=  Fälle  sogleich  zur  Kenntniß  der  Civil-Behörde  zu  bringen,  und
an  die  lettere  bei  der  Resignation  alle  unter  ihrer  Obhut  befindlichen  Effecten)  so  wie
im  Falle,  daß  die  von  einer  im  Felde  gestorbenen  Militär=  Person  zurückgelassenen  Habseligkeiten
  verdußert  worden  wären,  den  Erlöß  aus  denselben,)  nebst  einem  Inventarium
her  aus  zu  geben.

17.)  Von  Gegenständen  der  streitigen  Gerichtsbarkeit,  bleiben  wie  bisher,  Ebeund
  Wechsel,  Prozesse,  auch  alle  Real=  Klagen  bey  dem  Civil-Foro)  und  zwar  keztere
bey  dem  der  gelegenen  Sache.
        <pb n="115" />
        113

18.)  Den  Real-Klagen  werden  in  Hinsscht  auf  den  Gerichts-Stand,  diesenige
Personal,  Klagen)  gleichgestellt,  welche  gegen  eine  Militär=  Person,  als  Besiter  eines
liegenden  Guts,  aus  solchen  Handlungen  angestellt  würden,  die  ohne  den  Best  dieses
Grundstücks  nicht  hätten  statefinden  können)  z.  B.  Klagen  aus  einem  Pacht-Contrakre.

19.)  Alle  Paternitäts=  und  Satisfactians-Klagen,  welche  Geschwäagerte  gegen  Unter,
  Officiere  und  Soldaten  anstellen,  sollen  vor  dem  Civil=  Gerichrs=  Stand  angebracht
werden.
20.)  Alle  Gant-Prozesse,  die  während  des  Lebens,  oder  nach  dem  Tode  der  Mile#,
  Personen  entstehen)  gehèren  vor  die  Eivil,  Gerichte;  Schuld,  Verweisungen  hingegen,
  die  blos  das  Militär  und  die  Gage  der  Officiere  zum  Gegenstand  haben,  bleiben
bey  der  Militär-Behörde.

I.)  Alle  andere  Rechts-Streicigkeiten  mit  Militär,  Personen  als  Beklagten  mässen
  zuerst  zum  Behuf  des  Versuchs  einer  gütlichen  Beilegung,  bey  der  Militär,  Behörde
  angebracht  werden.  Schlägt  solcher  fehl,  so  find  diesenigen  Sreitigkeiten,  die  eine
außergerichtliche  Erledigung  zulassen)  d.  i.  solche,  wobeny  sowohl  das  Factum,  als  der
Nechrssat,  klar  und  außer  Streit  sind)  ohne  allen  Unterschied  der  Milirair-Gerichksbarkeit
  privativ  unterworfen.

Eignet  sich  dagegen  die  Sache  zum  förmlichen  Prozeß)  so  ist  solche  an  die  Civilehörde
  zu  verweisen.

22.  )  Executionen  an  liegenden  Gütern  eignen  sich  vor  das  Gericht  der  gelegenen
Soche;  hingegen  an  der  Person,  an  dem  Mobiliar-Vermögen  und  dem  Gehalt  der
Millär-Personen,  müssen  sie  in  sedem  Fall  von  der  Militär-Behörde  auf  Regquisstion
des  Civil-Richters  geschehen.

23.)  Für  alle  Officiere  und  diesenigen  in  Militckr-Diensten  stehenden  Personen,
welche  Offiriers-Rang  haben,)  siad  in  ihren)  nach  den  obstehenden  Vorschriften)  zur
Cognition  der  Eivil,  Stellen  geeigneten  Angelegenheicen)  die  höheren  Eivil-Stellen  der
comperente  Gerichts=  Stand.

Rücksichtlich  der  Inventuren,  Theilungen,  Tutelen  und  Curatelen,  stehen  dieselben
daher  unter  dem  Königlichen  Tutelar=  Rathe,  welcher  in  Hinsicht  der,  außer  Sruttgart
wohnenden  Individuen)  auf  dieselbe  Weise  zu  verfahren  hat#  wie  bey  Eremten  des  Eivil:
  Standes,  in  Betreff  sonstiger  Acte  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  aber  unter  dem
Königlichen  Ober,  Justiz=  Collegium,  und  lezteres  bildet  auch  in  Fereitigen  Rechts-Sachen
  für  diese  Classe  von  Milikckr-Personen,  die  erste  Instanz.

24.)  Für  Unrer-Officiere  und  Soldaten  sind  bei  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeic,
  respective  die  Waisen  -und  Ober-Amts,  Gerichte,  und  zwar  für  Inläánder
nach  Beschaffenheit  der  Umstände,  die  ihres  Wohn  oder  Geburts-Orts,  für  Ausländer
aber,  die  ihrer  Garnison  competent.

Eben  so  wird  in  streirigen  Rechts-Sachen  für  die  Unter:  Officiere  und  Soldaten
welche  Innländer  s'ind)  da,  wo  der  Gegenstand  des  Streits  kein  specielles  Forum  begrundet,
  der  Gerichts-Sand  durch  den  Wohn  oder  Geburts-Orts,  für  Ausländer  aber
durch  die  Garnison  bestimmt.

Doch  kann  bey  Processen  solcher  Militär-Personen,  wenn  der  eine,  oder  der  an-
        <pb n="116" />
        114

dere  Theil  das  ordentliche  Gericht  zu  umgehen  Ursache  zu  haben  glaubt,  auf  demselben
Wege,  wie  bey  Prozessen  zwischen  Civil-Personen,  die  Verweisung  der  Sache  an  ein
anderes  Gericht  nachgesucht  werden.  Welches  hiedurch  zur  Nachachtung  allgemein  bekannt
  gemacht  wird.  Decr.  Stuttgart)  den  14.  März  1875.
Ad  Mand.  Secr.  Reg.  Maj.  propr.
Konigl.  Staats,  Ministerium.

Rechts=  Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Jastiz.-Collegiums.

1)  In  der  Appellations,  Sache  von  Wiblingen  zwischen  Anton  Kästle  zu  Burghofe
  Bekl.  Anten  und  Anten  Bailer  zu  Burgrieden,  Kl.  Aten,  pd#o  debiti,  wurde  wegen
Mangels  in  den  Formalien  non  devoluterie  erkannt)  jedoch  Implorant  zur  Decuktio
nullitatum  in  principali  zugelassen.  Stuteg.  den  a3#7.  Febr.  1875.

2)  In  der  Uppellat.  Sache  von  BVaihingen  zwischen  Ludwig  und  Sechiel  Schmid
zu  Hohenhaslach  Bekl.  Anten,  sodann  dem  Apotheker  Johann  Ludwig  Bronner  zu  Nekar,
gmünd)  Kl.  Aten,  den  Beweis  einer  Forderung  von  600  fl.  und  die  Cession  derselben
betreffeno  wurde  die  von  dem  Nichter  voriger  Instanz  ausgesprochene  Urthel  consirmirc.
Ibid.  eod.

5)  In  der  UAppellations-Sache  von  Mergentheim  zwischen  der  Ehefrau  des  Schumachers
  Georg  Arnold  daselbst,  eum  cur  legit.,  Kl.  Antin  und  dem  Hofbauren  Wolfgang
Ruf  zu  Liffelstelzen,  Bekl.  Aten,  die  Aufhebung  eines  Bergleichs  betreffend,  wurde  das
Erkenntniß  voriger  Instanz  bestätiget.  Stuttg-  den  ag.  Jebr.  1815.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermög  ellerhöchsten  Rescripts  vom  13.  Merz  den  Kammerherrn
  v.  Schott  zum  Geheimen  Legations-Rathe  gnädigst  ernannt.
Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruhet,
vermög  allerhöchster  Resolurion  vom  11.  Merz  die  erledigte  Gewölbs,  Verwalkers=Stelle
  in  Stuttgart  dem  August  Haußmann  von  Ludwigsburg,
vermg  allerhöchster  Resolurion  von  ebend.  die  erledigte  Bücher,  Fiscal,  Stelle  zu
Ludwigsburg  dem  Oberhelser  M.  Binder  dalelbst,  ferner
vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  ra.  Merz  die  erledigte  Unteramts,  Arzts,  Stelle
zu  Ebingen,  Oberam#s  Balingen,  dem  Uncerames,  Arzt  D.  Böck  von  Pfalzgrafenweiler,
  Oberamts  Freudenstadt  zu  übertragen,  und
den  practieirenden  Arzt  Silsle  von  Güglingen  zum  Unteramts-Arzt  in  Pfalzgrafenweiler
  zu  ernennen.
Se.  Königl.  Mes.  haben  allergnddigst  geruht,
vermäög  allerhöchst.  Reseripts  vom  9.  Merz  an  die  Stelle  des  auf  die  Pfarrei  Donn
stetten,  Dierese  Urach,  versezten  bisberigen  Pfarrers  in  Dußlingen,  Diöcese  Tübingen,
Nl.  Schmidlin;  den  Pfarrer  M.  Weißmann  in  Lomersheim,  Diecese  Dürrmenz,
zum  Pfarrer  in  Dußlingen  zu  ernennen;
die  erledigte  Pfarrei  Lombach)  Diöcese  Freuden,  kade,  dem  Pfarrer  M.  Fehleisen
in  Berneck,  und
        <pb n="117" />
        vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  11.  Merz  die  erlebigte  katholische  Pfarrei  Harthausen,
  Oberamts  Ulm,  dem  Pfarrer  Hugger  in  Görtelfingen  zu  übertragen,  ferner

vermeg  allerhöchsten  Rescripts  vom  ra.  Merz  dem  Decanats=  Commissaire  des  Land-Capitels
  Sbingen,  Pfarrer  Pracher  in  Schörzingen  die  allerunterthanigst  nachgesuchte
Entlassung  vom  Decanat  zu  ertheilen,  und  an  dessen  Stelle  den  Pfarrer  Sith  in  Dormertingen
  zum  Decanats,  Commissaire  für  das  Landkapikel  Ebingen  zu  ernennen;

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  14.  Merz  die  erledigte  Pfarcei  Oetisheim,  Dibcese
  Duͤrrmenz,  dem  Pfarrer  M.  Peierle  in  Willmandingen  zu  übertragen;

dem  zur  katholischen  Patronat-Pfarrei  Blochingen,  Oberames  Saulgau)  neminirten
Pfarrer  Gärener  in  Aepfingen  die  allerhöchste  Bestärigung  zu  ercheilen;  auch

vermög  allerhöchsten  Reseripes  vom  rs.  Merz  dem  Dekan  des  randkapitels  Waldsee,
Pfarrer  Müller  in  Hochdorf,  die  allerunterth.  nachgesuchte  Entlassung  vom  Dekanat-Amr
  zu  ertheilen,  und  Lezreres  dem  Sgtadtpfarrer  Wöhrle  in  Walosee  zu  übertragen.

Balingen.  Se.  Königl.  Mas.  haben  vermog  allerhöchster  Resolution  vom  13.
Febr.  dem  hiesigen  Wundarzt  Lonrad  Schulz)  wegen  seines  ausgezeichneten  Benehmens
und  seiner  nuzlichen  Bemühung  bei  der  lezten  Nervensteber=  Epideme,  die  silberne  S#wil-Derdienst-Medaille
  allerhuldreichst  zu  verleihen  geruhr;  welche  allerhöchste  Belohnung  hiemic
im  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird.  Den  o.  Merz  1815.  Kiön.  Oberamt.

Blaubeuren.  Se  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerh.  Rescripts  vom  r3.  Febr.
allergnddigst  geruht,  dem  Pfarrer  Fakler  in  Tomerdingen,  hiesigen  Oberamts,  wegen
leines  bei  der  lezten  Necvensseber,  Spidemie  daselbst,  au  Tag  gelegten  ausserordenclichen
Diensteifers)  und  thätiger  Uncerstützung  der  erkrankten  Personen,  brsonders  der  ármeren
Klasse,  die  goldene  Civil,  Verdienst=  Medaille  zu  verleihen;  welche  allergnddigste  Belohnung
  hiedurch  zur  Aufmunterung  für  diesenigen,  deren  individuelle  Cage  die  Erwerbung
gleicher  Verdienste  um  das  allgemeine  Beste  in  ähnlichen  Fällen  gestactet,  allgemein  bekannt
  gemacht  wird.  Blaubeuren,  den  10.  Merz  1815.  Kön.  Oberamt.

Kaisersbach,  Oberamts  Lorch.  Se.  Königl.  Majs.  haben  allergnddigst  geruhe,
durch  allerhöchste  Resolurion  vom  20.  Febr.  d.  J.  dem  Wundazzt  Baumez  in  Kaisersboch,
  wegen  seines  ausgezeichneten  Benchmens  und  seiner  nüzlichen  Bemühungen  bei  der
Nervenfieber=  Epidemie)  die  im  vorigen  Jahr  in  diesem  Orc  eingerissen  harte,  die  filberne
  Eivil,  Verdienst,  Medaille  zu  verleihen.  Den  2.  Merz  1815.  K.  Oberamt  Lorch.

Rotten  burg.  Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchster  Resokution  vom
aten  d.  Mon.  dem  Soldaten  Sebastian  Schiebel  von  NRottenburg  wegen  durch  ihn  mit
eigener  Lebensgefahr  bewirkten  Rettung  des  ssährigen  Knaben  des  Andreas  Wendelstein
vom  Ertrinken  eine  silberne  Civil-Verdienst  ,  Medaille  allergnadigst  verliehen.  Den  14.
Merz  1815.  Kön.  Oberamt.

 

#tadwigsbura.  Die  Lieferung  der  für  dieß  Jahr  in  die  Kdyigl.  Menagericn  allbier  ohng  fülr
erforderlichen  12  Schll.  Hanfsaamen  und  7  Schsl  Hlrsen  wird  nächsten  Dienstag  den  21.  Merz  *  J.
        <pb n="118" />
        116
Vormis  6  Uhr  in  der  Kinigl.  Bauverwaltung  allhier  unter  Vorbehalt  der  allerhöchsten  Ratistkatien
im.  Abstreich  verakkordirt  werden,  wozu  die  Licbhaber  hiemit  eingeladen  find.  Den  15.  Merz  1515.
"  nigl,  Bau=  und  Garten-  Direction.

Grosbottwar.  Won  dem  Herrschaftl.  Weinvorrath  zu  Oberstenfeld  verkauft  unterzeichnete  Stelle
  Mittwoch  den  20.  Merz  Vormittags  9  Uhr  in  der  Amtswohnung  des  Cameralamts-Küfers  Schieder
  daselböst  ein  Quantum  151ir,  18135är,  und  1614##MWeine  in  geren  und  kleineren  Parthien  auf  ab
lergnädigste  Raufication  im  Aufstreich,  ist  aber  allergnddiast  angewiesen,  keine  Nachgedote  auf  ganze
Sässer  anzunehmen.  Den  13.  Merz  18715.  Kön.  Cameralverwaltung  Grosbettwar.

Altshausen.  Erhaltenen  allerhöchsten  Befehlen  zufolge,  sollen  nachstehende  Gewerbe,  wovon  der
Bestand  mir  Lichtmeß  1516.  zu  Ende  geht,  auf  weitere  9  Jahre  dffentlich  an  den  Meistbietenden  verpachtet
werden.  Die  unterzuchnete  Stelle  bringt  solches  andurch  zur  allgemeinen  Kenniniß,  und  ladet  die  verschiedenen
  Pachtliebhaber  hiemit  ein,  sich  an  den  hienach  bezeichneten  Tagen  jedemol  Vormittlags  10  Uhr
allbier  einfinden  und  das  Weitere  vernehmen  zu  wollen.  Dienstags  den  4.  April  kommt  zur  Verleshung  das
eingcrichtete  hiesige  Bräuhaus,  worinn  samtliche  Unterthanen  der  vormal.  Landkommende  Herrschaft

2

 

tshausen  gebannt  sind.  Mit  in  Pacht  wird  gegeben  die  Branntweinbrennerei,  ansehnliche  Brau=  und
ellergeräthschasten,  und  neben  den  erforderlichen  Maststallungen,  ein  angemessener  Gücer=  Genuß;  auch
verschiedene  anpere  Nutzungen,  als  20  Klstr.  Brennhelz,  360  Bund  Seroh  und  dergleschen.  Zur  Pachtung
  werden  blos  solche  Personen  zugrlassen,  die  sich  über  ihre  Zähigkeinen  4  Umtreidung  dieses  Ges
werbs  und  zu  einer  Cautionsleistung  von  ungefähr  2000  fl.  in  liegenden  Gründen,  oder  baarem  Geld,
mit  magistratischen  oberamtlich  gesiegelten  Urkunden  gehdrig  auszuweisen  vermogen,  Freitags  den
7.  April  wird  die  obere  Mohlmühle  dahier,  mit  1  Gerb=  und  3  Mahlgängen,  auch  einigem  Götergenuß
und  6  Klafter  tannen  Breunholz  als  Belnutzung  verpachtet.  Der  Pächter  muß  ein  geleruter  Müller
seyn,  und  eine  Caution  von.  600  fl.  In  liegenden  Gründen  oder  baarem  Geld  einlegen  können,  weshalb
sich  auch  dießfalls  die  Pachtliebhaber  mit  magistratischen  Zeugnissen  #  legitimiren  haben.  Dienstag
den  11.  April  wird  die  eine  zulbe  Stunde  von  Altshausen  entlegene  gmühle  mit  eingerlchteter  Oelpreß#e
  und  Hanfreibe,  auch  einem  kleinen  Gütergenuß  in  des  Sägers  Wohnung,  verpachret,  und  wird
biebei  eine  Cautionsleistung  von  350  fl.  edenfalls  in  liegenden  Gründen  oder  baarem  Geld  anbedungen.
Donnerstag  den  15.  April  wird  endlsch  um  die  ote  Frühstunde  das  schdne  Al#shauser  Maiereigut  zur
bffentlichen  Berleihung  kommen.  Neben  den  zu  2  Haußhalkungen  erforderlichen  Wohn=  und  Oekonomies
Gcbäuden  degreift  Eut  in  sich  3y4  Jchrt.  Aeker  und  64  Ichrt.  Wiesen,  zu  denen  der  neue  Bestaͤuder
  auch  noch  cinige  der  schbusten  Gras=  und  Baumgarten  dahier  in  Pacht  zu  nehwen  Gelegenbeit  hat.
An  Nutzungen  werden  dem  Yächeer  10  Klafter  tannen  Brennholz,  und  600  Bund  ##coh  bewillegt,  und
die  Cautons=  Summe  ist  auf  2309  fl.  firirt.  Zur  Pacht.  Verhandlung  werden  nur  des  Feldbaus  kundige
  Leute,  die  sich  sowohl  über  ihr  Prädikat  als  ihr  Vermbgen  mit  magistratilches  Urkunden  auszuwiisen
  haben,  zugelassen.  Den  27.  Febr.  1815.  Kdu.  Cameralemt.
bingen.  Mit  der  Verleihurg  der  Schaafweide  von  Deppenhausen,  Berg  und  Baach,  wovon
die  erste  und  lezte  150  Stük,  jene  zu  Berg  90  Stäk  erträgt,  daun  der  von  Ehingen,  welche  400  Stök
erträgt,  wird  am  21.  Merz  ein  neurrlicher  Versuch  gemacht  werden.  Die  Pachlhebbaber  haben  sich
daher  auf  gedachte  Zeit  bis  in  der  Fräh  um  9  Uhr  auf  dem  Rathhaus  dahier  einzufinden,  und  der
Verhondlung  deizuwohnen.  Kdn.  Oberamt.
Fachsenfeld,  Oberamts  Aalen.  Die  der  Gutaherrschaft  Fachsenfeld  zustehende  Sommerschaafweide,
  welche  60  Seüke  erträgt,  wird  Mittwoch  den  22  Merz  in  Fachsenfeld  auf  1  Jahr  im  dffentlichen
  Aufstreich  an  den  Meistbietenden  verliehen,  wozu  die  Liebhaber  hiemit  eingeladen  werden.  Nalen,
den  5.  Merz  1315.  -½7  »  «  Koͤn.  Oberamt.
Lorch.  Nach  nunmehr  gluͤklich  eingetretenem  Friedens-Zustand  wird  ein  Distrikt  der  Straße  von
hier  gegen  Welzheim  von  290  Ruthen,  der  zwischen  dem  Weiler  Pfahlbronn  und  dem  Hagbof  gelegen
itt,  nach  der  hiezu  schon  unterm  25.  Jan.  1309.  ertheilten  allerhöchsten  Legitimatson  zur  chausseemäsgea
Herstellung  im  bffentlichen  Abstreich  verlieben  werden.  Die  Perhandlung  geht  Mitrwoch  den  20.  Merz
d#.  J.  Nachmittags  2  Uhr  in  dem  Hause  des  Wirtbs  Bobn  zu  Pfahlbronn  vor,  und  es  werden  dabei
nur  solche  Liebhaber  zugelassen,  welche  sich  über  ihre  Kenntnisse  im  Strassenbau,  so  wie  über  ihre  Vermgens=
  Umstände  mit  obrigkeitlichen  obcramtlich  gesiegelten  Zeugnissen  genüzend  auszuweisen  vermögen.
Den  5.  Merz  1815.  Kdn.  Oberamt.
Nächsten  Montag  wird  die  neue  Könlsl.  Verfassungs-Urkunde  ausgegeben.
        <pb n="119" />
        Nro.  15.  1815.  117

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Montag,  2o.  Merz.

 

Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg,  souverainer  Herzog
in  Schwaben,  und  von  Teck,  ꝛc.  ꝛc.  ꝛc.

Wir  haben  in  dem  Manifeste  vom  11.  Jenner  Unseren  lieben  und  gerreuen  Unterthbanen
  Unsern  Entschluß  kund  gethan,  Unserem  Königreiche  eine  ständische  Verfassung
  zu  geben.

Da  nunm  die  in  dieser  Gemäzheit  entworfene  Urkunde  von  Uns  bei  Eröffnung  der
Versammlung  der  Landstände  Unsers  Königreichs  feyerlich  sanctlonirt  worden  ist,  so
wollen  und  befehlen  Wir)  daß  solche  allgemein  bekannt  gemacht  werde.

Unsere  Königl.  Ober,  Beamten  haben  für  die  gehörige  Publicarion  Sorge  zu  cragen.
  Gegeben  Stuttgart  den  15.  Merz  1  815.  ç

Friderich.
Minister  des  Innern,  Staats=  u.  Conferenz  Minister,
Graf  v.  Reischach.  Ad  HMand.  Sacr.  Reg.  Maj.  propr.
Minister,  Staats-Secretair,
v.  PVellnagel.

Wir  Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg,  souveralner  Herzog
in  Schwaben  und  von  Teck,  Herzog  zu  Hohenlohe,  (andgraf  zu  Tübmgen,
  Fürst  von  Mergentheim,  Ellwangen  und  Jwiefalten,  Oberherr  der  Für-Nenthumer
  Buchau,  Waldburg,  Baldern,  Ochsenhausen  und  Neresheim,
Graf  zu  Gröningen,  Limpurg,  Montfort,  Tett  jang,  Hobenberg,  Bliberach,
Schelklingen  und  Egloffs,  Oberherr  der  PHerrschaften  Aulendorf,  Schecr-Friedbeig,
  Roth,  Bamdt  und  Ißny,  Herr  zu  Altdorf,  Leutkirch,  Heidenheim,
  Jusiungen,  Crailsheim,  der  Donaustädte,  Ulm,  Nothweil,  Heildronn,
  Hall  und  Wiesenstaig  2c.  2c.  2c.

entbiethen  allen  Unsern  lirben  und  getreuen  Dienern)  Vasallen  und  Unterchauen  Unsere
-ôn  gliche  Gunde.
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        118

In  der  Ueberzeugung  von  dem  hohen  Bedürfnisse  einer  festen  Staats,  Constitution,
und  in  der  sicheren  Hoffnung,  dadurch  den  Wohlstand  Unserer  lieben  und  getreuen  Unterthanen
  für  alle  kunftige  Zeiten  zu  begründen,  haben  Wir  Uns  entschlossen,  niche  nur
A#ie  diesen  Absschten  entsprechende  Stände-Verfassung  in  Unserein  Konigreoiche  einzuführen)
  sondern  auch  in  Beziehung  auf  einige  der  wichtigeren  Vorrechte  und  Verbindlichkeiren
  Unserer  Königlichen  Untertchanen  nähere  Bestimmungen  zu  ertheilen;  zu  welchem
*  Wir  die  gegenwärtige  Verfassungs=  Urkunde  in  gehöriger  Form  haben  ausfertigen
assen.

I.  Landständische  Verfassung.
4)  Von  den  Mitgliedern  der  Ständischen  Repräsentation.

.  r.  Die  Ständische  Reprdsentation  des  Königreichs  bestehr  theils  aus  Mitglie,
dern)  welche  in  der  Stände,  Verlammlung  eine  Viril-  Stimme  haben,  theils  aus  gewählten
  Repräsentanten.  5n

K.  2.  Zu  Viril,  Seimmen  sind  berechtiget:

1)  die  Inhaber  der  4  Erb,  Kron-Aemter,  welche  ihrer  übrigen  Verhälenisse  wegen  oh,
nehin  in  der  Stände=  Versammlung  erscheinen;

2)  die  vormals  reichsunmittelbaren  Fürstlichen  und  Gräflichen  Familien,  auf  deren
Besisungen  Reichs,  oder  Kreistags=  Stimmen  ruhten  #rxepräsentirt  durch  das  Haupt
derselben,  und  in  dessen  Ermanglung  durch  den  dltesten  Volljährigen;

3)  die  im  Königreiche  begücerten  Fürsten,  Grafen  und  Edelleute,  welchen  das  Recht
zu  Sis  und  Stimme  in  der  Stände=  Versammlung  von  dem  Könige  besonders
verliehen  wird.

4)  der  Kanzler  der  Universieät  Tübingen,  und  der  an  Dienstzeit  alteste  evangelische  Ge,
neral,  Superincendent;

5)  die  katholischen  Bischöfe  des  Königreichs,  und  einstweilen  der  General=  Vicar  zu
Ellwangen,  und  der  an  Dienstzeit  älteste  katholische  Dekan.

Der  Könis  behält  sich  ausdrücklich  das  Reche  vor,  die  Anzahl  der  Viril-  Stimmen
durch  neue  besondere  Verwilligungen,  sedoch  nur  in  der  Maße  zu  vermehren,  daß  die
Mehrzahl  immer  auf  der  Seite  der  gewäáhlten  Repräfenkanten  verbleibt.  ,

«..DaHStimmrechtderindemKdaigreichebegütertenvormaligenReichssund
Kreis-Staͤnde  haftet  auf  ihren  ehemals  reichsunmittelbaren  Guͤtern,  und  kann  von  jenen
solange  ausgeuͤbt  werden,  als  sie  noch  einen  Theil  davon  im  Besitze  haben.

Eine  Bertheilung  dieser  Guͤter  begruͤndet  kein  Recht  zu  weiteren  Viril-Stimmen.

Kommen  dieselben  in  fremde  Haͤnde,  so  kann  das  Stimm-  Recht  auf  den  neuen  Besitzer
  ohne  besondere  Koͤnigliche  Bewilligung  nicht  uͤbergehen,  welche  nicht  anders  ertheilt
wird,  als  wenn  ein  Ebenbuͤrtiger  die  ganze  Besitzung  an  sich  bringt.

d.  4.  Wenn  bei  denjenigen  Familien,  denen  der  Koͤnig  eine  Viril-Stimme  verliehen
  dat,  eine  Veraͤnderung  in  dem  Guͤterbesitze  vorgeht,  so  koͤnnen  dieselbe  das  Landstandschaferecht
  nur  in  so  weit  beybehalten,  als  sse  in  dem  Besitze  eines  reinen  Einkommens
von  wenigstens  sooo  fl.  aus  liegenden  Gründen  im  Konigreiche  verbleiben

d.  5.  Das  Recht  der  Landstandschaft  der  Fürsten,  Grafen  uud  Sdelleute  beschränkt
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        119

sich  allein  auf  den  Mannsstamm.  Nach  Erloͤschung  desselben  geht  dieses  Recht  auf  die
weiblichen  Verwandten  nicht  uͤber.

.  6.  Von  einer  zur  Landstandschaft  berechtigten  Familie  kann  nur  eine  einzige
Stimme  gefuͤhrt  werden.

Theilt.  sich  die  Familie  in  mehrere  Zweige,  so  hat  der  aͤlteste  der  zur  Familie  gehoͤ-rigen
  Agnaten,  und  wenn  dieser  von  seinem  Rechte  keinen  Gebrauch  machen  will  oder
kann,  der  Nach=  Aelreste  das  Stimmrecht  auszuünben.

Trdge  ein  Mitglied  der  Familie  zugleich  ein  Erb=  Kron-Amt,  so  führt  dasselbe  die
ihm  als  erb.  Kron=  Beamten  zustehende  Scimme  zugleich  auch  wecen  seiner  Bes'sungen
und  für  die  übrigen  Familien-Glieder,  so  daß  immer  nur  Eine  Scimme  geführt  wird.

Wenn  an  einer  Besthung,  worauf  ein  Stimmrecht  ruhr,  verschiedene  Familien  Antheil
  haben)  so  ist  von  den  männlichen  Mitbesshern,  ohne  Rücksicht  auf  ihre  übrigen  Verhältmsse,
  ein  Stimm,  Vertrecer  zu  wählen.  ·

s.  ZuAusåbuagdesVitiliStimmrechtswirderfordert,daßderStimmfübrem
dedas25steJabczukückHetcgthatWährendder-MindekjähtigkeitruhtdasSkimmrecht.

EbendiesessindetStatt-wenneinwegenGeistes-Abwesenheitodekaus«-spekuliesachen,
  unter  persoͤnlicher  Curatel  stehender  landstaͤndischer  Gutsbesitzer  durch  kein  anderes
sich  zur  Stimmfuͤhrung  eignendes  Familienmitglied  vertreten  werden  könnte.

Die  unter  einer  Debit-  Administration  stehenden  Fuͤrsten,  Grafen  und  Edelleute  sind
von  der  Stimmfuͤhrung  nicht  ausgeschlossen,  so  lange  nicht  im  Wege  eines  foͤrmlichen
Concors-Verfahrens  ihre  Besitzungen  den  Gläubigern  zuerkannt,  oder  zu  deren  Befriedigung
  zum  Verkaufe  ausgesetzt  sind.

.  8.  Die  Fürsten)  Grafen  und  Edelleute)  welche  zu  Führung  einer  Viril-Stimme
berechtiger  sind,  können  ssch  in  Ausübung  dieses  Rechts  durch  ein  Mitglied  ihrer  Familie,
oder  seden  anderen  im  Königreiche  wohnenden  Ebenbürtigen)  welcher  die  Vollfährigkeic
erreicht  har,  auf  kürzere  oder  längere  Zeic  vertreten  lassen.

Von  dieser  Befugniß  sind  auch  diesenigen  Fürsten  und  Grafen,  welche  aufserhalb
des  Königreichs  ihren  beständigen  Wohns#ß  haben)  nicht  ausgeschlossen.

Es  kann  jedoch  ein  zu  einer  Viril,  Stimme  berechtigtes  Ständisches  Mieglied,  ausfser
  seiner  eigenen)  nie  mehr  als  2  Seimmen  übernehmen.

Jede  Stadt,  welche  das  Prädicar:  „Unsere  gute  Stad"“  erhalten  hat,  und
seder  Oberamts-Bezirk  des  Königreichs  hat  zu  der  allgemeinen  Stände  Versammlung
einen  Repräásentanten  zu  wählen.  Jene  können  jedoch  nicht,  wie  andere  Oberamrs,  Staddte,
  an  der  Wahl  der  Repräsentanten  för  den  Oberamts,  Bezick,  zu  welchem  sie  gehören)
  Antheil  nehmen.

5.  1.  Das  Recht,  bey  der  Wahl  eines  Repräsentanten  eine  Stimmine  zu  geben,
laben  ohne  Unterschied  der  Religion  alle  mannlichen  Orts-Einwohner,  sie  mögen  dem
Adel=  Bürger  oder  Bauern"  Stande  angehören)  wenn  sie  über  25  Jahre  alt  sind,  und
einen  Liegenschafts=  Ertrag  von  2cc#fl.  oder  darüber  haben.

Diesenigen  von  Adel)  welche  bei  der  Stände=  Versammlung  eine  Viril=  Stimme
fübren)  haben  bey  der  Wahl  eines  Repräsentanten  kein  Stimmrecht;  die  übrigen  Mirglieder
  ihrer  Familie  hingegen  sind  nicht  davon  ausgeschlossen.
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        120

Wer  in  mehreren  Oberamés=  Bezirken  Liegenschafe  besit,  und  in  sedem  derselben  ein
Einkommen  von  200  fl.  daraus  beziehr)  darf  in  sedem  mitstimmen;  er  muß  aber  jedesmal
  seine  Stimme  seibst  ablegen,  und  kann  sie  einem  Anderen  nicht  uͤbertragen.

Hat  Jemand  Besitzungen  an  mehreren  Orten,  welche  zwar  nicht  einzeln,  aber  doch
in  Verbindung  mit  einander  den  bestimmten  Ertrag  von  200  fl.  gewaͤhren,  so  erhaͤlt  er
fuͤr  alle  zusammen  nur  Eine  Stimme,  die  er  in  seinem  Wohnorte  abgibt.

5.  11.  Zu  der  Stelle  eines  Repräsentanten  sind  alle,  ohne  Unterschied  des  Standes,
  shig,  welche  Unterthanen=  Rechre  im  Königreiche  haben,  wenn  sie  zo  Jahre  alte,
und  einem  der  drey  durch  das  Rellgions=  Sdict  anerkannten  christlichen  Religions-Bekenntnisse
  zugethan  sind,  mit  Ausnahme  der  in  Königlichen  Seellen  befindlichen  Diener,
  der  in  Militär,  Diensten  stehenden  Uncteroffiziere  und  Soldaren,  der  Geistlichen,
der  Aerzte  und  der  Chirurgen.

Die  Offteiere,  welche  in  Friedenszeiten  wählbar  sind,  müssen  bei  eintretendem
Marsche  ihre  Repräsentanten  Stelle  niederlegen,  welche  alsdann  durch  einen  neu  zu
wählenden  Repräsentanten  ersetzt  wird.

Die  dem  Wahlgeschaffee  zu  dessen  Leitung  und  Beurkundung  und  zu  Führung  des
Protokolls  anwohnenden  Personen  können  zwar  nicht  für  die  Stadc,  oder  den  Oberamts.-Bezirk)
  auf  welchen  sich  dieses  Geschäfft  bezieht,  hingegen,  wenn  sie  die  sonst  nöthigen
  Eigenschaften  haben,  für  jede  andere  zu  Abordnung  eines  Repräsentancen  berechtigte
  Scadt,  oder  Oberamts-Bezirk  gewählt  werden.  Ausserdem  hänge  es  von  dem
Vertrauen  der  Wählenden  ab,  ob  sie  einem  im  nähmlichen  Oberamts-Bezirke,  oder  in
einem  andern  Theile  des  Königreichs  wohnenden  wahlfähigka  Manne  ihre  Stimme  geben
  wollen.

.Wenn  semand  wezgen  eines  Verbrechens  von  dem  Königl.  Criminal,  Tribunale  eine
Juchthaus,  oder  Festungs-Strafe,  Cassation  oder  Entlassung  auf  gerichtlichen  Ausspruch
zuerkannt  ist,  oder  derselbe  in  einer  Criminal-Untersuchung  befangen  ist,)  so  wird  er  zu
der  Stelle  eines  Reprälsentanten  nicht  zugelassen.  Sben  dieses  findet  bei  denjenigen
Scatt,  welche  in  Gant  gerarhen  und  deßhalb  bestraft  worden  sind)  oder  über  deren  Vermögen
  der  Concurs  erkannt,  und  deuen  die  eigene  Administration  abgenommen  ist.

+.  ra.  Die  Wahl=  Handlung  selbst  geschieht  nach  den  in  der  General,  Verordnung
vom  2osten  Januar  dieses  Jahrs  enthaltenen  Vorschriften.

In  der  Sradt  Stuttgart  hat  der  Stadt-Director)  in  den  übrigen  guten  Städten
der  Landvogt,  und  bei  den  Wahlen  der  Oberamts--Bezirke  der  Oberamtmann  den  Vorsi  z.

Wer  die  relative  Stimmen-Mehrheit  erhalten  hat,  ist  als  gewählter  Ständischer
Repräsentant  a;zusehen.  Bei  einer  gleichen  Stimmen-ZJahl  entscheidet  das  Loos.  Nimme
der  Gewählte  die  Stelle  nicht  an)  so  ist  sie  demjenigen  zu  übertragen)  welcher  nach  der
relativen  Stimmen-Mehrheit  der  Zweite  ist.  Tritt  der  nähmliche  Fall  bei  diesem  ein,
so  gebr  die  Repräsentanten=  Stelle  auf  die  Nächstfolgenden  über.

Werden  von  verschiedenen  Scädten  oder  Oberamts-Bejirken  Vater  und  Sohn  gewählt,
  so  wir?  der  Sohn  durch  den  Vater  ansgeschiossen.  Eben  so  kann  der  Sohn  niche
zum  Repräsentamen  gewählc  werden)  dessen  Vater  eine  Viril:  Stimme  in  der  Staͤnde-
        <pb n="123" />
        121

Ver'ammlung  führk.  Ist  jemand  von  zwey  Oberamts-Bezirken  gewaͤhlt  worden:  so  kann
er  nicht  fuͤr  beide  zugleich  als  Repraͤsentant  erscheinen,  sondern  er  muß  sich  entscheiden,
von  welchem  Bezirke  er  die  Wahl  annehmen  will.

d.  13.  Alle  3  Jahre  tritt  die  Haͤlfte  der  gewaͤhlten  Repraͤsentanten  aus,  und  wird
durch  neue  Wahlen  ersetzt;  die  Abgehenden  werden  bei  der  ersten  Staͤnde-Versammlung
  durch  das  Loos  bestimmt.  Sie  können  sedoch  wieder  gewähle  werden.

Stirbe  ein  gewählter  Repräsentant)  oder  wird  er  auf  irgend  eine  Weise  unfähig,
seine  Stelle  ferner  zu  versehen)  oder  lege  er  dieselbe  aus  freyer  Eneschließung  nieder,  so#
ist  eine  neue  Wahl  zu  veranstalten.  Sben  dieses  ist  der  Fall,  wenn  ein  gewählter  Reprdsentant,
  ausser  einer  MilitäC=  Anstellung,  in  Königl.  Hof=  oder  Civil-Dienste  tritt,
und  dadurch  aufhört  Repräsentant  zu  seyn.

Die  Führung  der  Stimme  einem  Anderen  zu  übertragen,  wird  den  gewähleen
NKepräsentanten  nicht  gestattet.

2)  Von  des  allgemeinen  Stände-Versammlungen.

5.  r4.  Die  Stände  treten  theils  bei  allgemeinen  Stände-Versammlungen)  welche
  nur  auf  eine  besondere  Königliche  Einberufung  Statt  fünden  können,  theils  bei  Ausschuß=
  Conventen  zusammen.

Alle  3  Jahre,  wenn  nicht  dringende  Umstände  es  früher  nothwendig  machen,  wlrd
auf  den  rsten  Februar  eine  allgemeine  Versammlung  der  Stämde  ausgeschrieben,  welche
nicht  uͤber  6  Wochen  dauern  foll.

Bei  jeder  Regierungs-Veränderung  wird  der  neue  Koͤnig  gleich  bei  dem  Antritte
der  Regierung  eine  Staͤnde-Versammlung  einberufen.

6.  5.  Sämmeliche  zum  erstenmal  erscheinenden  Mieglieder  der  Stände  Versammlung
  haben  ssch  vor  einer  unter  dem  Vorsitze  des  Ministers  des  Inn  r#  niedergesescen
  Königl.  Commission)  zu  welcher  auch  der  Erb-Marschall,  und  zwen  von  dieslm
zu  ernennende  Viril=  Stimmführer  beizuziehen  sind,  zu  legitimiren.

Diesenigen)  welche  entweder  als  Familien,  Aelteste  oder  zu  Folge  eines  pers#b  elichen
  Rechts,  oder  kraft  ihres  Amts,  zu  Führung  einer  Viril-Stimme  einberufen  sind,
legitimiren  sich  durch  das  Original  der  an  sie  erlassenen  Einberufung.

Wer  von  einem  zu  Ausubung  des  Viril-Stimm-Reches  einberufenen  Fürsten,
Grafen  oder  adelichen  Gutsbesiter,  oder  von  mebreren  Theilhabern  an  einer  gemeinschafrlichen
  Viril=  Stimme  als  Stimmvertreter  aufgestellt  ist,  hat  neben  dem  Einberufungs=
  Schreiben,  auch  noch  die  auf  ihn  ausgestellte  Vollmarl'é  vorzulegen.

Die  gewählten  Repräsentanten  übergeben  zu  ihrer  Legitimation  die  in  der  Königl.
Verordnung  vom  29.  Jan.  815  vorgeschriebenen  Zeugnisse.

Die  Legitimarion  der  etwa  später  eintretenden  Versammlungs=  Mitglieder  geschiehe
bei  der  Stände-Versammlung  selbst.  '

H.16.PräsidentderStände-VersammlungistderjedesmaligeEkbsMarschall.
InVerhinderungsfcillenvertritt,weimderKduignichteinebefvndereAnokdsm·tgkrifft,
veranwesenveAeUesteausdemFürstiichHolkeiilohischenHaufedessenStellr.
        <pb n="124" />
        122

Zur  Assistenz  desselben  wird  von  den  Staͤnden  ein  Rechts  zeleh#z#ter  aus  der  Mitte
der  gewaͤhlten  Repraͤsentanten  durch  absolute  Stimmen-Mehrheit  zum  Vice-Prsidenten,
und  fuͤr  den  Fall,  daß  dieser  von  Versehung  seiner  Functionen  abgehalten  würde,  unter
ebendenselben  Bestimmungen  ein  zweiter  Vice-Praͤsident  gewaͤhlt.

Beide  Wahlen  sind  dem  Koͤnige  zur  Bestätigung  vorzulegen.

Bis  ein  Vice-Praͤsident  gewaͤhlt  und  bestaͤtiget  ist,  vertritt  der  aͤlteste  der  gewaͤhlteu
  rechtsgelehrten  Repraͤsentanten  dessen  Stelle.  Kommt  die  Stelle  des  ersten  oder
zweiten  Vice-Praͤsidenten  durch  den  Tod  oder  sonst  durch  den  Austritt  aus  der  Landstaͤndischen
  Versammlung  in  Erledigung)  so  wird  statt  des  Abgehenden  ein  Anderer  gewählt.

5.  17.  Zu  Führung  des  Protokolls  und  der  damit  verbundenen  Functionen  wählen
  die  Stände  aus  ihrer  Mitte  die  erforderlichen  Serretärs  auf  die  Dauer  der  Wersammlung,
  wovon  sse  jedesmal  dem  Könige  die  Anzeige  zu  marhen  huben.

Das  übrige  landständieche  Personal  #steht  Zus  einem  Areht##,  der  zugleich  Registrator
  Oienste  verseht,  einem  R'gbir#tor)  u?  drey  Canceluiel))  deren  Annahme
und  Entia##ung  von  der  Stände=  Verazmlunz  abhándk)  und  welche  aus  der  Staats=Casse
  besoldet  werden.

Unter  welchen  Bestimmungen  der  Arcchivar  und  Rea#trator  auch  zu  Sectetariats-Geschäfften
  zu  verwenden  seyen)  wird  dem  Ermessen  der  ##tinde  überlassen.

4  18.  Der  Präsident  oder  dessen  Stellvertreter  i#egt  der  Stände-Versammlung
mittelst  eines  bei  den  Acten  zu  verwahrenden  Reverses  einen  besonderen  Amtseid  ab.

er  Vice-Präsident  und  dessen  Stellvertreter,  die  Secretärs,  und  die  übrigen
Dienstleistenden  Personen,  werden  durch  den  Prästdenten  beeidigt.

19.  Die  Aufsicht  über  die  landständischen  Offleialen  und  niederen  Diener  haben
  der  Prästdent  und  Vice-Präsident  während  ihrer  Anwesenheic  in  Sturegart.

In  Abwesenheit  derselben  ist  das  gedachte  Personal  sammt  dem  Aufwärter,  der
Aufsscht  des  Archivars  untergeordnet,  welcher  in  wichtigen  Worfällen  die  Befehle  des
Präsidenten  einzuhohlen  hat.

6.  20.  In  den  Sibungen  der  Stände-Versammlung  haben  die  Seimmfährer
solgende  Ordnung  im  Sitzen  zu  beobachten:

Jur  rechten  Seite  des  Präsidenten  sihen:

1.)  die  Hrden,  welche  ein  Erb-Kron=  Amt  haben;
2.)  die  Bischöfe;
3.)  die  vormals  Reichsunmittelbaren  Fürsten?  nach  der  für  sse  festgeseten  Rang-Ord,

nung;  .
4.)  der  jetzige  Erb-Panner;
5.)  die  vormals  Reichsunmittelbaren  Grafen,  nach  der  fuͤr  sie  festgesetzten  Rang-Ordnung;



6.)  die  uͤbrigen  Grafen  und  Edelleute  nach  dem  natuͤrlichen  Alter.
Auf  der  linken  Seite  sitzen:

1.)  der  Cauzler  der  Universitaͤt  Tuͤbingen;

2.)  der  evangelische  General-Superintendent;
        <pb n="125" />
        123

3.)  der  provisorisch  die  zweite  bischoͤsliche  Stimme  fut  ende  katholische  Dekan;
4.)  die  gewählten  Repraͤsentanten  der  guten  Staͤdte  Stuttgart,  Tuͤbingen,  Ludwigsburg,

  Ellwangen,  Ulm,  Heilbronn  und  Reutlingen;  ·

5.)diederOberamts-BezirkenachdemnatürlicheaAlter.

Wer  als  Stimmvertreter  eines  zur  Staͤnde-Versammlung  berufenen  Fuͤrsten,  Grafen
  oder  adelichen  Gutsbesitzers  erscheint,  ohne  in  eigenem  Nahmen  eine  Stimme  zu
fuͤhren,  nimmt  den  Sitz  desjenigen  ein,  den  er  zu  vertreten  hat.

9.  21.  Die  Zeit  der  Sitzungen  wird  jedesmal  von  dem  Praͤsidenten  bestimmt,
welcher  auch  die  Sißungen  eröffnet  und  schließt.

Säimmmtliche  zufeolge  der  Einberufungen  erschienenen  Mitglieder  der  Stände-Versammlung
  haben  das  Recht  und  die  Veroflichtung,  seder  Sitzung  anzuwohnen.  In
Verhinderungs,  Fällen  haben  sie  sich  bei  dem  Prästdenten  zu  entschuldigen.

Wenn  einzelne  Fürsten,  Grafen  oder  adeliche  Gutsbessher,  welche  zu  einer  Viril-Scimme
  berechtiget  sind  sich  veranlaßt  finden,  auf  kürzere  oder  längere  Zeit,  mit  oder
ohne  Bestetung  eines  Stimmvertreters,  den  Ort  der  Verlamm  #ung  zu  verlassen)  so
legt  ihnen  ob,  dem  Prässdemen  hievon  die  Unzeige  zu  machen.

Andern  Seimmführers  kann  der  Präsident  auf  höchster:  8  Tage  Urlaub  ertheilen.

.  22.  Zu  Vorbereitung  der  Beraehschlagangen  stehe  der  Stände-Versammlung
fre,  besondere  Commissionen  aus  ihrer  Mitte  zu  ernennen)  und  die  von  diesen  zu  beobachtende
  Geschäffts-B.  handlung  nach  ihrem  Ermessen  zu  bestimmen.

5.  :3.  Kommt  ein  Gegenstand  in  der  Verlammlung  zum  Vortrage?)  so  hat  jedes
Mitglied  das  Recht,  wenn  die  dazu  bestimmcen  Referenten  ihre  Vorträge  geendiget  haben)
  vor  der  Abstimmung  gleichfalls  darüber  zu  sprechen,  und  seine  Ansicht  in  einem
eigenen  Vortrage  den  versammetten  Steinden  z#  eröffue  7.

Bei  der  Abstimmung  werden  nach  dem  Pice-Prästdenten  oder  dessen  Seellvertreter,
  welcher  zuerst  seine  Stimme  abzugeben  hat)  sämmtliche  Stimmführer  nach  ihrer
Ordnung  im  Siszen,  sedoch  mit  sedesmaliger  Abwechslung  zwischen  der  rechten  und
linken  Seite,  aukgerufen.  Die  Stimmvertreter  legen  ihre  Seimmen  in  derjenigen  Ordnung
  ab)  in  welcher  die  Gewaltgeber,  wenn  sie  anwesend  sind,  aufgerufen  werden.

Die  Stimmenmehrheit  der  Anwesenden  macht  den  Beschluß.

In  dem  Falle  einer  Stimmen-Gleichheit  hat  der  Präsident  eine  entscheidende
Stimme.

24.  Weder  die  gewählten  Repräsentanten,  noch  die  Stimmvertreter  eines  zur
kandstandschaft  berechtigten  Fürsten,  Grafen  oder  adelichen  Gutsbesibers  sind  an  eine
Znstruction  gebunden;  sie  geben  ihre  Stimmen  nach  eigener  Einsscht  und  Ueberzeugung,
und  sind  überhaupt  wegen  ihrer  Abstimmung  gegen  Niemand  verantwortlich.

235.  Jedes  Mitglied  der  Stände-Versammlung  ist  befuge,  den  versammelren

Londständen  eigene  schrifeliche  Anträge  zu  übergeben,  und  kann  erwarten,  daß  ein  Beschluß

  von  Seite  der  Versammlung  darüber  gefaßt  werde.  ç-  ·
Zu  muͤndlichen  Antraͤgen  ist  zuvor  die  Erlaubniß  des  Praͤsidenten  einzuhohlen,  wel-
        <pb n="126" />
        124

cher  sie  jedoch  nicht  verweigern  kann,  wenn  die  Ordnung  der  Berathschlagungen  dadurch
nicht  gestoͤrt  wird.
.  246.  Die  Minister  haben  zu  jeder  Zeit  den  Zutritt  zu  der  Staͤnde-Versammlung.



8  Wenn  sie  Vortraͤge  an  die  Staͤnde  zu  machen  haben,  wozu  sie  einen  oder  zwey
Scaats=  Räthe  beizuziehen  befugt  sind,  so  ist  der  Präsident  hiervon  Tags  zuvor  zu  benachrichtigen)
  damit  sse  mit  Beiseitesezung  anderer  Geschäffte  von  der  Versammlusig
angehört  werden.  #

Wenn  sie  einer  Berathschlagung  anwohnen,)  so  steht  ihnen  frey,  ebenfalls  das  Wort
zu  nehmen.  Sie  werden  sich  aber  zedesmal  vor  der  Abstimmung  aus  der  Versammlung
entfernen.

k.  27.  Die  nähere  Bestimmung  der  Geschäffts-Behandlung  und  Gollegial=  Eincichtung,
  der  inneren  Pelizei  und  der  Verrichtungen  und  Geschsffrs=  Verhältnisse  der
einzelnen  Mitglieder  und  Officialen  bleibt  den  Landständen  unter  Rücksschtnahme  auf  die
ihnen  im  Allgemeinen  ertheilten  Vorschriften  überlassen.

4.  28.  Ju  den  Ausfertigungen  wird  den  Landständen  ein  eigenes  Sigill  bewilliger.

z.  29.  So  wie  der  König  seine  Verordnungen,  Ansionen  und  Eröffnungen  an
die  versammelten  Landstände  durch  das  Königl.  Staats=  Ministerium  ergehen  läßt,  s
haben  auch  die  Stände  in  der  Regel,  ihre  Erklärungen)  Bicten  und  Wursche  durch
die  eben  genannte  Stelle  an  den  König  zu  bringen.

Nur  bey  Anléssen,  welche  sich  nicht  auf  Geschäffts,  Gegenstände  beziehen,  können
landständische  Schreiben  unmittelbar  bei  dem  Könige  übergeben  werden.

Persöônliche  Abordnungen  an  Deuselben  oder  den  Kron-Prinzen  können  nur  auf
vorher  erhaltene  belondere  Erlaubniß  des  Königs  Sratt  finden.

.30.  Die  zu  Berathung  landständischer  Geschäffts=  Gegenstd  rde  nieder  :#seßten
Commissionen  sind  berechtigr,  mit  den  einzelnen  Ministern,  in  deren  Oeschäfftskreis  der
Gegenstand  einschlägt,  Ruck'sprache  zu  nehmen)  und  die  zu  dessen  Brurtheilung  erforderlichen
  Erlduterungen  nachzusuchen.  6

Andere  unmittelbare  Communicationen  der  Landstände  mit  Königlichen  Stellen  finden
  nicht  Statt.

31.  Communirationen  der  Landstände  mit  einzelnen  Oberamts-  orporationen
oder  Gemeinden  können  an  diese  nicht  anders,  als  durch  das  Organ  des  denselben  vorgesetzten
  Oberamts  gebracht  werden.

.32.  Die  Landstände  haben  ssch  zunächst  und  vor  Allem  mit  den  ihnen  von  dem
Kenige  mitgetheilten  Anträgen  zu  beschäftigen  daruber  sich  zu  berathen,  und-  abzustimmen,
  und  die  Resultate  dem  Könige  vorzutragen.  6

33.  Die  Gerechtsame  der  Landstände  in  Hinscht  auf  Gegenstände  der  Sraats-Verwaltungz
  bestehen  theils  in  der  Mitwirkung  bei  der  Besteurung  und  Gesesgebung,
theils  in  dem  Petitions-Rechte.  D

S  34.  Ohne  die  ausdruͤckliche  Bewilligung  der  allgemeinen  Stände-Verlammlung
        <pb n="127" />
        125

roͤnnen  die  gegenwaͤrtig  bestehenden  direeten  und  indireeten  Staats-Abgaben,  welche  fuͤn
die  Regierungszeic  des  jetzigen  Königs  als  Grundlage  bleiben,  nicht  erhöht  werden,  und
selbst  in  Kriegszeiten  können  ohne  diese  Bewilligung  keine  neuen,  weder  directen  noch  indirecten
  Abgaben  eingeführt  werden.

Wenn  eine  Erhöhung  der  Abgaben  als  nothwendig  oder  eine  wesentliche  Veränderung
  derselben  als  räthlich  erscheint,  und  als  solche  durch  das  Königl.  Staats--Ministerium
  in  Antrag  gebracht  wird,  so  wird  deshalb  der  Stände-Versammlung  durch  den
Finanz-Minister  das  Aminnen  gemache,  und  in  derselben  darüber  abgestimmt.

Jedes  Jahr  wird  den  Ständen  die  Berechnung  des  Ertrags  der  directen  und  indi
recten  Steuten  und  deren  Verwendung  vorgelegt  werden.

Bei  dem  Regierungs-  Antritte  eines  neuen  Koͤnigs  werden  wegen  der  Steuern  mie
den  einberufenen  Staͤnden  neue  Verhandlungen  gepflogen.

K.  33.  Die  Initiative  zu  neuen  Gesetzen  oder  zu  wesentlichen  Abaͤnderungen  in  der
bestehenden  Gesetzgebung  kommt  dem  Koͤnige  zu.  Die  Staͤnde  haben  daruͤber  zu  berathschlagen
  und  abzustimmen.  Ohne  ihre  Zustimmung  erhaͤlt  kein  neues,  die  persoͤnliche
#reyheit  und  das  Eigenthum  oder  die  Verfassung  betreffendes  allgemeines  Geseßt  die  Kiugl.
  Sancetion,  und  kann  nicht  promulgirt  werden.

Den  Ständen  ist  gestatter,  Gesetzes=  Vorschläge  als  Wünsche  dem  Könige  vorzutragen)
  und  solche  im  Falle  einer  abschlägigen  Antwort  bis  auf  dreymal  in  den  nachfolgenden
  Versammlungen  zu  wiederhohlen.  Nach  der  dritten  abschlägisen  Antwort  des  Königs,
welche  motivirt  seyhn  muß,  können  die  Stände  in  Hinsscht  auf  die  Motive  neue  Worstellungen
  machen.

#  36.  Vermöge  des  Petitions-Rechts  können  die  Stände  allgemeine  Wünsche,  Vorstellungen
  und  Beschwerden  dem  Könige  vorlegen.  Auf  jeden  Vortrag  derselben  wird  der
König  eine  Entschließung  ercheilen.

Die  von  einzelnen  Unterthanen,  Communen  und  Amts=  Corporationen  an  fi  gebrachten
  Beschwerden  dürfen  von  ihnen  nicht  anders  angenommen  werden)  als  wenn  descheinigtermaßen
  die  Königl.  Justiz=  Stellen  und  andere  Königl.  Behörden  sich  geweigert
haben,  ste  anzunehmen,  in  welchem  Falle  s#  von  den  Ständen  als  Beschwerden  bey  dem
Könige  angebracht  werden  können.  ·

WennOrtsiMagistkateoderAmts-Corporationen.indemFallesind,eineBeschwerdemdieStände-VersammlungodekdcnAusschußgelangenzulassemsohabensiesols

ches  und  den  Gegenstand  der  Beschwerde  dem  ihnen  vorgesetzten  Oberamt  anzuzeigen,  welches
  ihnen  nicht  verwehren  darf,  sich  deßwegen  in  der  vorgeschriebenen  Ordnung  zu  versammeln,
  und  einen  Beschluß  zu  fassen.

5.  37.  Glauben  die  Stände  Ursache  zu  haben,  einen  Königl.  Staats-Beamten  anzuklagen)
  so  haben  sie  dieses  dem  Könige  mit  Anführung  besonderer  Beschuldigungen  anmzeigen;
  und  um  die  Anordnung  einer  Untersuchung  zu  bitten.
        <pb n="128" />
        126

Auf  die  von  dem  Koͤnige  nĩe  zu  versagende  Bewilligung  wird  nach  geendigter  Untersuchung
  das  weitere  Verfahren  in  den  ordentlichen  Rechtsweg  eingeleitet.  Betrift  aber
die  Anklage  einen  Staats-  Beamten,  der  an  der  Spitze  eines  Departement  steht,  und  hat
sie  Mißbrauch  seiner  Gewalt  zu  verfassungswidriger  Unrerdrückung  der  Rechte  der  Stän,
de  und  Unterthanen)  oder  überhaupt  Verlehung  der  durch  die  Urkunde  bestimmten  Verfassung
  zum  Gegenstand)  so  wird  von  einem  eigenen  Ständischen  Gerichte  das  Urtheil
gesprochen,  in  Ansehung  dessen  sich  der  König  das  Begnadigungsrecht  vorbehaͤlt.

Dieses  Gericht  besteht  unter  dem  Präsidium  des  Justizministers  aus  4  Viril,  Seimm,
führern  des  Ständischen  Udels  und  6  Landes-Deputirten,  welche  samtlich  Rechesgelehrte

leyn  müsseno  und  von  den  versammelten  Ständen  zum  Poraus  auf  die  Dauer  der  Stän,
de-  Versammlu  18  ernanne  werden.

d.  38.  Wenn  der  König  die  zusammenberufenen  Stände  entläße)  oder  die  Landes,
Versammlung  vertagt,  oder  dieselbe  auch  ganz  auflößt)  so  har  keine  weitere  Sitzung  oder
gemeinschaftliche  Berathung  Scate,  und  jedes  längere  Jusammenseyn  ist  unerlaubt.

Im  Falle  der  Länzlichen  Auflösung  wird  eine  neue  Neprésentauten,  Wahl  in  allen
guten  Städten  und  Oberamts-Bezirken  angeordnet,  und  eine  neue  Stände=  Versammlung
  vor  dem  1.  Februar  des  nächstfalgenden  Jahrs  einberufen.

3)  Von  den  Ausschuß.=  Versammlungen.

*.  30.  In  denjenigen  Jahren,  in  welchen  nicht  die  gelammten  Landstände  einberu,
fen  werden)  versammelt  sich  auf  den  1.  JFebruar  ein  landständischer  Ausschuß  auf  4  Wochen
  ohne  besondere  Sinberufung.

Derselbe  besteht  aus  dem  Erbmarschalle  als  Praͤsidenten  oder  dessen  Stellvertreter
dem  Vice-Präsidencen  und  12  Mitgliedern  der  Stände  Versammlung,  nämlich  4  fürstlichen;
  gräslichen  oder  adelichen  Viril,  Stimmführern,  und  8  gewählten  Repräsentanten.

5.  40.  Wenn  der  Bice,  Präsident  der  Stände,  Versammlung  an  der  Uebernahme

leiner  Functionen  im  Ausschufs#  bleibend  verhindert  ing),  so  trite  fur  denselben  der  zweyte
Vice,  Präsdenk  ein.

Ist  letzterer  zugleich  ein  Ausschuß=  Mitglied)  so  hat  er  auch  bey  kemporären  Verbinderungen
  des  Vice-Präfidenten  dessen  Seelle  im  Ausschusse  zu  übernehmen.  Sellte  dies
ses  der  Fall  niche  seyn)  so  wird  dazu  ein  anderer  im  Ausschusse  sitzender  gewählter  Repräsentant
  durch  Wahl  bestimmt.

Al.  Die  Ernennung  der  #a  Ausschuß=  Mitglieder  beruht  auf  der  Wahl  der  allgemeinen
  Stände=  Versammlung,  durch  welche  zugleich  auch  3  weitere  Viril-Scimmführer,
  und  4  Repräsenranten  der  Städte  oder  Oberamts=  Bezirke  bestimmt  werden),  um
auf  den  Fall,  daß  einer  oder  der  andere  von  den  Gewählten  die  Stelle  eines  Ausschuß-Mitglieds
  zu  versehen  verhindert  würde  oder  sonst  abginge)  statt  des  Verhinderten  oder
        <pb n="129" />
        127

Abgehenden,  nach  einer  gleich  bey  der  Wahl  festzusetzenden  Ordnung  in  den  Ausschuß
einzutreten.

Die  geschehene  Wahl  ist  jedesmal  dem  Koͤnige  anzuzeigen.

Wenn  der  Gewaͤhlte  die  auf  ihn  gefallene  Wahl  zum  Ausschuß-Mitgliede  angenommen
  hat,  so  kann  er  bis  zu  einer  neuen  Staͤnde-Versammlung  ohne  wichtige  Gründe
  seine  Stelle  nicht  niederlegen.

9.  42.  Sobald  der  Ausschuß  versammelt  ist,  hat  er  dem  Koͤnige  davon  die  Anieige
  zu  machen.

Eben  dieses  geschieht,  wenn  bey  einer  bleibenden  Verhinderung  oder  dem  Abgange
des  Vice-Praͤsidenten  der  zweyte  Vice-Praͤsident,  oder  statt  eines  Ausschuß-  Mitglieds
ein  Anderes  durch  den  Praͤsidenten  einberufen  wird.

9.  a4a3.  Die  versammelten  Ausschuß-Mitglieder  haben  sich  mit  Erledigung  der  Ungelegenheiten)
  die  keinen  Aufschub  gestarten,  zu  beschäffrigen.  Es  steht  ihnen  frey,  Beschwerden
  und  Wüönsche  nach  den  bereits  festgeseren  Bestimmungen  an  den  König  zu
bringen.

Uuch  wird  ihnen  in  Ubwesenheit  der  gesammten  Landstände  die  oben  erwähnte  Berechnung
  des  Ertrags  und  der  Verwendung  der  directen  und  indirecten  Steuern  vorgelegt.

Eie  können  aber  weder  in  eine  Abgabe-Erhöhung,  noch  in  eine  Abänderung  in  der
Gescagebung  einwilligen,  indem  diese  beyden  Gegenstände  der  allgemeinen  Stände-Bersammlung
  ausschließend  vorbehalten  sind.

6.  Bey  der  nächsten  allgemeinen  Sctände-Versammlung  hat  der  Ausschuß  uͤber  die
von  ihm  verhandelten  Geschäfts-  Gegenstaͤnde  den  versammelten  Landstaͤnden  Bericht  zu
erstatten.

4)  Von  den  persönlichen  Vorrechten  der  Stäundischen
Repräsentanten.  ·

H.46.SolangeeinständischerRepräsentanteinerallgemeinenSkckndeiVerfamkm
lung  oder  einem  Ausschuß-  Convent  anwohnt,  kann  derselbe  nicht  wegen  Schulden,  wegen
  anderer  Ursachen  aber  nur  mit  Wissen  der  versammelten  Stände  oder  des  Ausschusses,
  durch  die  gesetliche  Behörde,  und  ohne  unmittelbare  Einwirkung  des  Königs
verhaftet  werden.

Ausser  der  ZFeit  dieser  Anordnung  sind  die  Mitglieder  der  ständischen  Reprdsencation,
wie  jeder  Andere,  den  allgemeinen  Gesetzen  unterworfen.

5)  Von  den  Kosten  der  Stände-Versammlungen  und
Ausschuß½-Convente.

5.  47.  Die  Kosten  „lowohl  der  allgemeinen  Stäande-Versammlungen?  als  der  Ausschuß=
  Convente  werden  gus  der  Sagts,  Casse  hestritten.
        <pb n="130" />
        Fuͤr  die  innern  Eintichtungen  des  Locals  und  die  noͤthigen  Geraͤthschaften,  so  wie  fuͤr
den  erforderlichen  literarischen  Apparat  und  die  zum  Amtlichen  Gebrauche  noͤthigen  Beduͤrfnisse
  wird  das  Koͤnigliche  Finanz-,  Ministerium  Sorge  tragen.

Der  Kanzler  der  Universitaͤt  Tuͤbingen,  der  evangelische  General-  Superintendent,
der  katholische  Dekan  und  die  gewaͤhlten  Repraͤsentanten,  in  soferne  sie  ausserhalb  des
Versammlungs-  Orts  ihren  Wohnsitz  haben,  mit  Einschluß  des  Vice-Praͤsidenten,  erhalten
  die  fuͤt  e  bestimmten  Diaͤten  und  Reisekosten  aus  der  Staats-Casse.

II.)  Allgemeine  Bestimmungen  in  Beziehung  auf  die  Verfasfung
des  Königreichs,  und  die  Rechte  und  Verbindlichkeiten  der
Königlichen  Unterthanen.

#.  48.  Der  Huldigungs=  Eid  wird  den  Regierungs-Nachfolgern  erst  alsdann  abgelegt)
  wenn  sie  die  Verfassung  beschworen  haben.

s.  40.  Das  Staats,  Eigenthum  foll  in  seiner  Substanz  nicht  vermindert  werden.

.  So.  Die  Sicherheit  aller  Staats=  Schulden  an  Capital  und  Interessen  wird.

als  die  erste  und  heiligste  Schuldigkeit  des  Königreichs  von  Seite  des  gesammten  Scaats

arantirt.  Ju  Abtragung  der  Jinse  und  Capitalien  werden  gewiße  sichere  Einkünfte  der

taats-  Casse  bestimmt,  welche  unter  keinerleyn  Vorwand  zu  irgend  einer  andern  Bestimmung
  verwendet  werden  dürfen.

z.  51.  Den  Gemeinden  wird  das  Recht  zugestanden  die  Ortsbürgermeister,  Magistratsglieder,
  Dorfsgerichteschreiber  und  andere  Gemeinde-Diener  zu  wählen.

Tuch  verbleibt  denselben;  wie  bisher,  die  BVerwaltung  des  Gemeinde=  Eigenthums
unter  der  Aufsicht  der  Königlichen  Behörde.

9.  z2.  Die  Rechte  der  drey  christlichen  Confessionen  verbleiben,  wie  sie  durch  das
Religions=  Sdict  vom  15.  Oct.  1806  bestimmt  fnd.

Die  Ausgaben  für  kirchliche,  Lehr=  Armen=  und  andere  gemeinnützige  Anstalte#n
sollen  in  Gems  sheit  des  Köônigl.  Reseripts  vom  22.  Jan.  1306  auf  das  genaueste  geleistet,
  und  die  hierzu  gehbrigen  Fonds  erhalten  werden.

Jeder  kirchlichen  Gemeinde  wird  der  Genuß  ihrer  Güter  und  Einkünfte)  so  wie  ihrex
  Schul-  und  Armen,  Fonds  zugesschert.

Kein  Religionstheil  kann  an  den  Mitgenuß  der  Güter,  Einkünfte  und  Stiftungen
der  Kirche  eines  andern  Religionscheils  Ansprüche  machen.

.  53.  Alle  Unterthanen  sind  vor  dem  Gesetze  gleich.

Sie  haben  zu  allen  Staats=  Aemtern  Jutritt;  weder  Stand  noch  Geburt,  nech  eis
Les  der  drey  christlichen  Religions-Bekenncnisse  schlieht  davon  aus.
        <pb n="131" />
        1#

(I.  54.  Ju  den  öffentlichen  Lasten  und  Abgaben  hoben  nach  den  Gesetzen  Alle  verhaltneßmäßig
  gleich  beyzutragen.

.  55.  Alle  Unterthanen  haben  die  Verpflichtung,  für  das  Vaterland  die  Waffen
in  tragen.  "

Die  Art  und  Jeit  ihrer  Dienstleistung  im  regulirten  Militair  oder  der  Landmilis
ist  durch  das  Geseh  vom  17.  Febr.  dieses  Jahre  bestimmc.

9.  56.  Jeder  Unterthan  hat,  wenn  er  von  der  Militairpflichtigkeit  befreyt  ist,  oder
derselben  Genüge  geleistet  hat,  das  Recht,  mit  seiner  Familie  auszuwandern.  Nur  muß
er  dieses  Vorhaben  nicht  nur  seiner  vorgesetzten  Obrigkeit  anzeigen,  sondern  auch  in
den  öffentlichen  Blättern  bekannt  machen)  und  auf  das  Unterchanen"  und  Bürgerrecht
für  sich  und  seine  mit  ihm  auswandernden  Kinder  Verzicht  leisten.

Vor  dem  Ablaufe  eines  Jahrs  nach  dieser  Bekanntmachung  darf  er  das  Königreich
nicht  verlassen,  um  innerhalb  dieses  Zeicraums  seine  Angelegenheiten  in  Richtigkeic  zu
bringen,  und  in  streitigen  Fällen  rechrlichen  Austrag  vor  den  Behörden  des  Königreichs
iu  geben  und  zu  nehmen.

Frauens,  Personen)  welche  sch  auswärts  verheirathen,  mässen  während  des  bestimmten
  Jahrs  hierin  von  ihren  Eltern  oder  Pflegern  vertreten  werden.

Un  Abzugs=  Gebühren  hat  der  Auswandernde  eben  so  viel  zu  bezahlen,  als  die  in
dos  Königreich  hereinziehenden  Angehbrigen  des  fremden  Staats,  in  welchem  jener  sich
Niederläßt)  zu  entrichten  haben.

#k.  57.  Jedem  Unterchan  steht  es  frey  seinen  Stand  und  Gewerbe  nach  eigener
freyer  Reigung  zu  wählen  und  sich  dazu  auszubilden,  in  se  weit  ihm  nicht  die  allgemeinen
  Gesetze  oder  seine  Pflichten  gegen  den  Scaat  entgegen  stehen,  worunter  ausdrücklich
das  Tragen  der  Waffen  in  einem  fremden  Dienste  ausserhalb  der  teutschen  Staaten  mic,
besriffen  ist.

5.  58.  Jeder  Unterthan  hat,  wenn  und  so  lange  er  nicht  durch  die  Pflicht,  die
Waffen  für  das  Vaterland  zu  tragen,  verhindert  wird,  das  Recht,  in  das  Ausland  auf
die  Wanderschaft  zu  gehen,  oder  auswärtige  Lehr,  Unstalten  zu  besuchen,  wovon  er  jedoch
sedesmal  seiner  Obrigkeit  die  Anzeige  zu  machen  hat.  Auch  müssen  diesenigen)  welche
sich  den  höhern  Studien  widmen,)  und  auf  ein  Staatsamt  Anspruch  machen  zwey  Jahre
  auf  einer  Landes,  Universität  studiren.  In  Ansehung  des  Lehrcurses  der  Theologen
verbleibt  es  bey  den  bisherigen  Einrichtungen  und  Verordnungen.

6  0.  In  der  freyen  Ausübung  des  Eiqenthums  Rechts  kann  kein  Unterthan  wei
ter  beschränl  en,  als  die  alls  meinen  Gesetze  bestimmen,  oder  eine  besondere  Local=Verfassunc
  #lcr  #watrechtiiche  Be.hälrnisse  mit  sich  bringen.

Sol  nothweneig  seyn,  das  Eigenthum  der  Einzelnen  zu  allgemeinen  Staats=
        <pb n="132" />
        130

Zwecken  zu  verwenden,  so  haben  dieselbe,  wie  es  bisher  allgemein  beobachtet  worden  ist,
die  gebuͤhrende  Entschaͤdigung  dafuͤr  zu  erwarten.

9.  60.  Wie  bisher,  koͤnnen  keiner  Gemeinde  und  keinem  Unterthan  Frohnen  und
Dienstleistungen  oder  andere  Abgaben  auferlegt  werden,  wozu  sie  nicht  durch  die  allgemeinen
  Gesebe,  Lagerbücher,  oder  besoudere  Privatrechts-Titel,  oder  einen  unvordenklichen
  Besitstand  verbunden  sind.

6.  G.  Aufer  dem  Falle  des  Hochverraths  gegen  die  Person  des  Königs  oder  den
Staat,  wofür  das  Königliche  Staats=  Ministerium  mit  Beiziehung  sechs  rechtsgelehrter
Scaatöräthe  als  ein  bleibendes  Gericht  hiermit  bestelle  wird,  kann  kein  Augeschuldigter
seinem  erdentlichen  Richter  entzogen  und  durch  eine  außerordentliche  Commission  gerichtet
  werden.

5S.  62.  Kein  Unterthan  kann  verhaftet  werden,  als  in  Gemssheit  der  Geseße.

Von  dem  Augenblicke  der  Verhaftung  an  darf  Keiner  länger  als  dreymal  24  Stun,
den  unverhört,  und  über  die  Ursache  seines  Verhafts  in  Ungewißheit  bleiben.

Die  Minister  und  andere  obrigkeitliche  Personen  sind  für  jede  von  ihnen  veranftaltete
  unbefugte  oder  gesetzwidrige  Verhaftung  verantwortlich.

§.  63.  Jedem  Angeschuldigten  ohne  Unterschied  des  Scandes  kommt  das  Recht
der  Vertheidigung  nach  den  Bestimmungen  der  Instruction  für  die  höhere  Criminal-Ju=Kiz-Behörde
  vom  27sten  Jul.  1806.  0.  9.  und  10.  zu  Statten.

.  64.  Keine  enrehrende  oder  Leib  und  Leben  angreifende  Strafe,  überhaupt  keine
  Eriminal-Strafe,  mit  Einschluß  der  Vermogens-Confiscation,  kann  gegen  einen
Unterthau  Statt  finden,  wenn  solche  nicht  von  der  hierzu  geeignecen  Criminal,  Justiz--Behörde
  nach  Maßgabe  der  Gesetze  rechtlich  erkannt  worden  ist.

Wenn  Polizei,  Stellen  oder  andere  Adminiskrations  Behörden,  vermöge  der  ihnen
nach  den  Geseßen  zustehenden  beschränkten  Befugniß,  auf  eine  Juchthaus  oder  Festungs-Kafe
  oder  auf  die  Einsperrung  in  ein  Arbeitshaus  erkennen)  so  darf  solches  nicht  anders,
  als  nach  einem  collegialischen  rechtlichen  Beschluß  geschehen.

9.  65.  Der  Rechtsgang  kann  weder  in  Civil=  noch  in  Criminal,  Sachen  durch
Einschreitungen  fremder  Instanzen  gestört  werden.

5.  é.  Die  bei  den  im  Königreiche  bestehenden  Justiz=  Collegien  angeskellten  Prá-#Kdenten,
  Vice=  Präsidenten)  Directoren?.  Räthe  und  Assessoren  können  ohne  Urtheil  und
Recht  von  ihren  Stellen  mit  Nachtheil  niche  entfernt  werden-
        <pb n="133" />
        131

.  67.  In  allen  durch  die  vorstehenden  Bestimmungen  nicht  abgeaͤnderten  Puncten
  verbleibt  es  bei  den  bisherigen  Gesetzen,  Verorduungen  und  Rechten.

Gegeben  unter  Unserer  hoͤchsteigenhaͤndigen  Uuterschrift  und  angefuͤgtem  Koͤniglichen
  Jaßegel,  in  Unserer  Königlichen  Resioenz  zu  Stuttgart,  den  isten  März  im
Jahre  Christi  Eintauseud  Achehundert  und  Fäufjehn,  Unserer  Königlichen  Regierung
im  Zehnten.

(I.  S.)  Fridercch.

Der  Minister  des  Innern,
Staats=  und  Conferenz  Minister,
Graf  von  Reischach.

Ad  Mendeatum
Sacr#ae  Regine  Mejestaris  proprium.
Minister  Staars=  Secretär)
Freyherr  von  Vellnagel.
        <pb n="134" />
        132

uUebersicht.

—.——

1.)  Landstaͤndische  Verfassung.
1.)  Von  den  Mitgliedern  der  ständischen  Reprdsentation  f.  1.

#a.)  nähere  Bestimmung  des  Wiril  =  Stimmrechts,  und  der  Auskbung  desselben  &amp;amp;  2  —  6.
b.)  von  den  gewählten  Repräsentanten  §.  —  15.

2.)  Von  den  allgemeinen  StändeVersammlungen:

3.5

4.)

a.)  von  der  Einberufung  der  Laudstände  #&amp;amp;.  14.
b.)  #egitimation  derselben  K.  15.
c.)  von  den  Präsidenten,  den  Vice-Präsfidenten,  Osfficialen  und  der  niedern  Dlenerschaft
der  Landstände  §.  16  —  10.
.)  von  der  Collegial=  Verfassung  der  versammelten  Stände  g.  20  —  28.
·.)  von  den  Verhöälmmissen  d  Stände-Bersammlung  zu  den  Kbuigl.  Stellen  und  anderen
Behdrden  §.  20  —
4.)  von  den  Gegenständen  .  landständischen  Verhandlungen.
))  Anträge  des  Khnigs  §.  32.
4.))  Ausübung  der  —  Rechte  &amp;amp;#.  33.
#A##.)  Muüwirkung  bei  der  Besteurung  8.  34.
.)  Mitwirkung  bei  der  Gesetzgebung  §.  36.
et.)  Petitions=  Recht  F.  56.
dd.)  Anklage  Königl.  Staats-Beamten  7.  3.
K.)  von  der  Vertagung,  Emtlassung  oder  Ausfibsung  der  Stände=  Versammlung  §.  56.

Von  den  Ausschuß=  Versammlungen:

ge  .)  von  der  Zusammenkunft  des  Ausschusses  und  den  Mitgliedern  desselben  &amp;amp;  39.

h.)  von  dem  Vice-Präfidenten  §.  40.

e#.)  von  der  Wahl  der  Ausschuß=  Mitglieder  §.  41.

d.)  von  den  Verhandlungen  des  versammelten  Ausschusses  g.  42  —  45.

e.)  Verhältnisse  des  Ausschusses  gegen  die  allgemeine  Stände-Versammlung  §.  44  —  45.

Vonl  den  perfönlichen  Vorrechten  der  ständischen  Repräsentanten  #.  46.

5.)  Von  den  Kosten  der  Stände=  Versammlungen  und  Uusschuß-Convente  h.  47.

II.)  Allgemeine  Bestimmungen  in  Beziehung  auf  die  Verfassung  des
Königreichs  und  die  Rechte  und  Verbindlichkeiten  der  Königlichen
Unterthanen  #(.  48  —  66.

—  ——————“
        <pb n="135" />
        Nro.  16.  1815.  133

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regiterungs-Blakt.

Mittwoch,  22.  Merz.

 

 

Reseript,  die  Bekanntmachung  der  Ordnung  und  Instruktion  für  die  Erhebung  der  Umgelds=  und
der  übrigen  Wirthschafts  =  Abgaben  betr.  d.  d.  4.  Merz  1615.

Wir  haben  Uns  bei  Einführung  der  Gleichförmigkeit  der  Umgelds=  und  anderer
Wirthschafts=  Abgaben  in  Unserem  Königreiche,  in  Unserer  General"  Verordnung  vom
37.  Jul.  1207.  vorbehalcen,  die  näheren  Bestimmungen  über  die  Srhebung  dieser  Abgaben
  in  einer  besonderen  Ordnung  festzusetzen.

Da  nun  unter  Benubung  der  bisherigen  Erfahrungen  eine  Ordnung  und  Instruk,
tion  verfaßt  worden  ist,  durch  welche,  ohne  eine  neue  Auflage  oder  eine  neue  Erhöhung
der  in  Unseren  Erbstaaten  längst  bestehenden  Abgaben,  eine  Sleichstellung  und  gleichförmige
  Behandlung  derselben  bezwekt  wird,  und  nach  welcher  die  bisherigen  Verordnungen
und  auf  der  Praxis  beruhenden  Bestimmungen  zusammengestelle)  die  Lucken  ergänze,  und
die  Administrations=  Vorschriften  in  ein  Ganzes  gebracht  worden  sind;  und  Wir  dieser
Ordnung  und  Instruktion  Unsere  allerhöchste  Genehmigung  ertheilt  haben:  So  verordnen
Wir,  daß  solche  zur  Nachachtung  allgemein  bekannt  gemacht  werde.  Gegeben,  Stuttgden
  4.  Merz  1815.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.

Königl.  Staats-Ministerium.

Rechts=  Erkenntnisse  des  Kbnigl.  Ob.  Appellations-Tribunals.

1)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober,  Justiz=  Collegium  zwischen
dem  Pächter  Marmein  auf  dem  Neuhofe,  Oberamts  Künzelsau,  Klägern,  Appellanten,
und  dem  Kön.  Finanz=  Departement,  Section  der  Krondomainen)  Bekl.  Tepellati,  Ent,
schädigung  aus  einem  Pacht-Vertrage  betreffend,  wird  die  Urehel  voriger  Instanz  dahin
abgeändert,  daß  Kläger,  Appellant  den  ihm  auferlegten  Beweis  wegen  des  Abganges  von
dem  contractmässgen  Meßgehalte  der  im  Pacht  begriffenen  Wiesen  rechtsgenügend  geführt
  habe,  und  ihm  beklagter  Theil,  eine  näher  bestimmte  Entschadigung  dafür  zu  leis
sten  schuldig  sei.  Tübingen,  den  25.  Febr.  1815.
        <pb n="136" />
        134

2)  In  der  von  der  vormaligen  Regierung  zu  Anspach  an  das  Königl.  Ober-Tribunal
  übergegangenen  Appellations"  Sache)  zwischen  dem  Rent-Beamten  Stoll  zu  Wildenstein,
  Oberamts  Crailsheim,  Klägern,  Appellanten,  und  den  Erben  des  Kaiserlich,  Königl.
  Oesterreichischen  Obrists  Hofer  von  Lobenstein,  Bekl.  Appellaten,  eine  Legaten-For,
derung  betreffend,  wird  das  absoluterische  Erkenntniß  voriger  Instanz  in  ausführlichen
Bestimmungen  nach  Verschiedenheit  der  einzelnen  Vermächtniß=  Capitalien,  reformirt.
Tübingen,  den  4.  Merz  1815.

3)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz,  Collegium,  zwischen
dem  Geheimen  Rath  und  Land,  Ober=  Jägermeister  v.  Hunoldstein  zu  Leonberg,  Klägern,
Avpellancen,  und  dem  Königl.  Finanz-Departement,  Sec#on  der  Krondomainen,  Beklagt.
Avvellatin,  die  Herausgabe  zurükbehaltener  Cautions=  Gelder  in  der  Vor,  und  Zinsen-Forderung
  in  der  Nachklage  betreffend)  wi.d  die  Urchel  voriger  Instanz,  soviel  die  Vorklage
  betrifft,  bestätige,  in  Ansehung  der  Nachklage  aber,  Beklagter  reformatorisch  von  dec
Hinsen-Forderung  freigesprochen.  Tübingen,  den  11.  Merz  1815.

Erkenntniße  des  Kdnigl.  Ehe=  Gerlchts.
Den  s.  Merz  18915  wurde

1)  Die  She  zwischen  Georg  Achatius  Gôöt,  Bürger  und  Bauren  zu  Breteheim,
Oberamts  Gerabronn,  Kl.  und  Anna  Maria,  geb.  Schmid  von  Hilkartshausen,  desselben
  Oberamts,  Bekl.  er  co.  doli  annullirt  und  Beklagte  in  die  Kosten  verurtheilt.

2)  Johann  Martin  Lusppold,  Burger  und  Becker  zu  Weilheim,)  Bahlinger  Oberamts,
  Kl.,  von  Catharina,  geb.  Strobel  von  Frommern,  desselben  Oberamts,  Bekl.,
ex  eap.  adulterü  geschieden,  und  Beklagte  in  die  Kosten  verurtheilt.

Straf=  Erkenntnißze  des  Königl.  Criminal,  Teibunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Regiae  Mej.

Am  6.  Febr.  ist  der  zu  Eßlingen  in  Untersuchung  gekommene  Hofapotheker=  Gehülfe,
Engelmann  von  Stutcgart,  wegen  einer  durch  Unvorsichrigkeit  bei  Bereitung  einer  Arznei
  geschehenen  schädlichen  Substanzen-Verwechslung,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten,  zu
fünfmonatlichem  Festungs,  Arrest  mic  angemessener  Beschäfcigung  verureheilt  worden.

Umer  dem  7.  Febr.  wurde  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Adam  Schik  von  Groß-Hochberg,
  Oberamts  Backnang,  wegen  täödtlich  gewordener  Verwundung  des  Johann
Balthasar  Helmie  von  da,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten,  mit  einjahriger  Festungsarbeic

elegt.

Den  15.  Febr.  ist  der  zu  Rottweil  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Jakob
Faude  von  Rietheim,  Oberamts  Tucttingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem
Ersas  aller  Kesten  zu  dreijähriger  Festungsarbeit,  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß
  condemnir:  worden.

kockem  wurde  der  zu  Ellwangen  in  Untersuchung  gefommene  Franz  Joseph  Mayer
von  Jachsenfeld,  Oberamts  Aalen,  wegen  Baum,  Beschädigung,  neben  Erstattung  des
        <pb n="137" />
        135

Schadens  und  sämtlicher  Kosten  zu  halbstündiger  öffentlicher  Ausslellung,  und  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  verurtheilt.

Am  17.  Febr.  ist  der  zu  Rottenburg  in  Untersuchung  gekommene  Georg  Schanz  von
Horb,  wegen  ehebrecherischen  Incests  mit  seiner  Schwägerin,  mit  achtmonatlicher  Juchthaußarbeit,
  und  seine  Mitschuldige  Maria  Anna  Reicher  von  da,  mit  derselben  Strafe
belegt,  beiden  auch  die  Erstartung  der  Kosten  auferlege  worden.

#octem  wurde  der  zu  Nottenburg)  wegen  Kassen-Rests  in  Untersuchung  gekommene
Bürgermeister  Johann  Martin  Mayer  von  Mönchberg,  Oberamts  Herrenberg)  neben
der  Kassarion  von  seiner  Stelle  und  Unfahigkeits-Erklarung  zu  Bekleidung  eines  öffentlichen
  Amtes)  auch  Erstattung  der  Kosten  und  des  Schadens  zu  fünfmonatlicher  Luchthaußstrafe
  verurtheilt.

Unter  dem  20.  Febr.  ist  gegen  den  zu  Göppingen  verhafteten  Schäfer  Michael  Mohring
  von  Dürnau!  Oberamts  Göppingen,  wegen  des  an  seiner  Ehefrau  verübten  vorsäzlichen
  Todtschlags  erkannt  worden,  daß  derselbe,  neben  E  stattung  aller  verursachten
Kosien,  mit  dem  Schwerdte  vem  Leben  zum  Tode  gebracht)  und  sofort  sein  Kopf  auf
einen  Pfahl  gestekt  werden  soll,  welches  Erkenntniß  am  28.  Febr.  1315.  auch  wirklich
volzogen  wurde.

Den  22.  Febr.  wurde  der  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Clemens  Sauer  von  Honau,  Oberamts  Reutlingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben
  dem  Ersatze  aller  Kosten  zu  zweijaͤhriger  Zuchthausstrafe,  und  nachheriger  Verwahmuns
  in  einem  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung  condemnirt.

Codem  ist  die  zu  Marbach  in  Uncersuchung  gekommene  Rosina  Catharina  Oberhäuser
  von  Prevorst,  Oberamts  Marbach)  wegen  siebenter  Scorrarion)  mit  ssebenmonallicher
ZJuchthaußarbeit  bestraft  worden.  «

 

StuttgarhBeidersdaigbSectiondesMedicinaliWesenswurveuacherstandenerPrüfung-undgescheheaerVekpstichcungdemehemal.Militaik-Oberarztv.Spria-

  von  Rosenfeld,  Oberamts  Tuͤbingen,  die  Erlaubniß  zur  Ausuͤbung  der  medieinischen
  Praxis  ertheilt.  Den  10.  Merz  1815.

 

Stuttgart.  Die  Koönigl.  Reichs-General-Ober-Post-Direction  ist  gesonnen,  die
pro  1815.  neu  anzufschaffende  Post-Livreen,  bestehend  in  196  Stuͤk  Jacken,  218  Stük
Oberröcken  und  190  Stük  Hüthen  in  Abstreich  fertigen  und  anschaffen  zu  lassen,  worzu
blos  das  erforderliche  gelbe,  rothe  und  schwarze  Tuch  abgegeben  wird,  die  Jugehörden
aber  nebst  den  Hüthen  von  den  Sntreprenneurs  beigeschaft  werden  müssen.  Zu  dieser  Verhandlung
  wird  Montag  der  3.  April  d.  J.  ausgesezt,  an  welchem  Tag  diesenige  Meister
der  Schneider=  und  Huthmacher-Zunft)  oder  auch  andere  zu  dieser  Entreprise  Lusttragende
  Personen  Vormittags  Uhr  in  dem  Königl.  Ober-Post-Gebäude  sich  einfinden,  das
weitere  vernehmen,  auch  die  Probstücke  daselbst  besichtigen  können,  wobei  noch  angefüge
wird,  daß  die  Verleihung  im  Ganzen  oder  Parthienweise)  je  nachdem  ssch  Liebhaber  dar-
        <pb n="138" />
        136

zu  finden,  geschehen  werde,  auch  daß  diejenigen,  welchen  der  Akkord  nach  erfolgter  Ratification
  zugeschlagen  wird,  fuͤr  die  Unternehmung  cavent  und  zu  einer  angemessenen
Caution  genugsam  gefaßt  seyn  muͤssen.  Den  18.  Werz  1815.

Die  hierzu  gnädigst  beauftragte  Post=  Livree,  Commission.

Stuttgart.  Das  hlesige  Cameralamt  ist  allergnddigst  beauftragt,  ein  Quantum  von  3  Centu.
rein  ausgelassenem  Unschlitt  in  öffentlichem  Aufstreich  zu  verkaufen.  Die  Lichhaber  wollen  sich  detzween
  om  Dienstag  den  26-  d.  Mon.  Vormittags  10  Uhr  in  der  Cameralverwaltung  dahier  bei  der  Auf-Kache
  Verhandlung  einfinden.  Den  14.  Merz  1315.  Kidn.  Cameralamt  dajelbst.
Ludwigsburg,  zucht=  und  Waisenhaus.  Mutwoch  den  29.  Merz.  Vomuttags  10  Uhr  wird  bei
der  unterzeichneten  Beamtung  die  Lieferung  der  für  die  Justitute  bendihigten  keinwand  von  Georgii
1815  bis  dahin  1616.  im  Vöstresch  veraktordirt  werden,  kwot  sich  die  Liebhaber  einfinden  wollen.  Den
16.  Merz  1815.  Kbnigl.  Zacht  und  Waisenhaus-Pflegamt.
Kapfen  burg.  Die  unterzeichnete  Beamtung  ist  allergnädigst  angewiesen,  den  auf  Georgü  l.  J.
fälligen  Pacht=  Salpeter  von  91  Centn.  im  2iffentlichen  Aufstreich  an  den  Meistbietenden  salb#a  rtificslone
  zu  verkaufen;  Acbhaber  werden  deßwegen  eingeladen,  sch  8  Verhandlung  am  Montag  den  8.
April  d.  J.  Vermittags  10  Uhr  im  Schloß  dahier  einzufinden.  Den  11.  Merz  1315.  «
Kmeamckslanm
LanfrmPoudemqufdeubchafti.Rösle-liegeudkysknchtsBomchisteinnantumRogsennadDiakclznmWasser-Personausgeht-vordemDiesiehhadekhiezumdqcnsichuns-Juden-

  ·  »  KoCansekalamr.
MakgkdniagethBtsMostsgdcslepnldJPosmtttsqsöllbkwndübekdadckfoks
derniß  an  Drod,  und  an  eben  dlesem  —W  Vormittags  Ubr  über  das  Bebürfnit  an  Sommer=  Kleie
dungs,  Stücken  und  einer  Parthie  Strohsäcke  für  die  Sträfnge  uin  bfsentlichen  Adstracch  vorgenen  men
werden,  wozu  sich  die  Liebhaber  um  bemeldte  Zelt  ku  hiesiger  Cameralverwaltung  cinßinden  n  bpen.  Den
15.  Merg  1315.  Ken.  Cameralam#t.
Swlefalten.  Oie  usterzeichnete  Stelle  verkauft  ein  beträchtliches  Quanlem  1814er  Dinkel  und
Haber  von  den  Kästen  zu  Zwiefelten  und  Mechenthal.  Den  6.  Merz  1615.  K.  Canmeralverwal-ung.
Weinsperg.  Die  Schsafweide  der  Commun  Willsbach,  welche  bis  Michaelis  d.  J.  zu  Eade
gebt,  wird  bis  Freitag  den  7.  April  Mitags  5.  Uhr  wieder  auf  3  Jahre  verlichen  werden.  Dieselbe
erträgt  500  Stäck  Schaase,  wovon  die  Bürgerschaft  100  Stük  cincchlagen  darf.  Der  Vestärder  genießt
  freie  Wohnung  samt  dabei  befinrlicher  Stallung,  einen  besonders  neu  ei  bauten  Schaas##ll  mit
eincm  darauf  befindlichen  Heuboden,  1  Drtl.  Erdbirenland  und  ein  Seet  Krautgarten,  ur  g.  fäbr  :  Mor#-gen
  Wiesen.  Plaz  und  bürgerliche  Beneficien.  Die  Bestand-Lieblaber  haben  sich  an  gerachtem  Tag
auf  dem  Ratkhauß  dahier  mit  obrigkenlichen  JZeugnissen  über  Vein  daen  Präd'kat  und  Mei  urbriefen
versehen,  einzufinden,  und  das  Wec  c  zu  bernebmen.  Den  9.  Merz  1615.  Kdn  Otecram:
Weinsprer  #.  Bié  Freitag  den  7.  Arril  wird  die  Schcaswe  de  der  Communen  Ober=  und  Unterbeinrieih,
  welche  bis  Mich#a#elis  d  J.  zu  Ende  gebt,  wierer  auf  3  Jatre  verheben  werder.  Dieielbe
erträgt  350  Stök,  wovon  die  Burgerschaft  100  Stül  ein  chlagen  darf.  Der  Beständer  hat  freie  Wohnung
  und  einen  neuerdauten  großen  Schaasstall,  und  andiie  Benefllicn  3  aenießen  Die  Bestand-Liebhaber
  haben  sich  an  gedachtem  Tag  Mutags  1  Uhr  auf  dem  Rarbhahß  dahier  mit  obrigkettlichen
Zeugnissen  über  Vermbgen  und  Prädikat,  uno  Meisterbriefen  verithen,  einzufinden,  und  das  Weitere  zu
vernehmen.  Den  7.  Merz  1615.  Kin.  Oberamt.

Gdppingen.  Kaver  Fakler  von  Krumwälden  hiefgen  Oberamte,  bläber  Seldat  beim  Königl.
Regiment  Nr.  10.  leichte  Infanterie  ist  den  19  Zebr  in  der  Stadt  Ravensburg  dersertirt,  und  har
1  Tzakow,  1  Kuppcl  mit  Schnalen,  1  Bajonct  mit  Scheiden  1  altes  Coller,  1  Giller,  1  paar  Hosen,
  1  paar  Gamaschen,  1  Hemd,  1  paar  Soken,  1  paar  Schuhe  mit  sich  genommen.  Sämtliche
Hoch-  und  Wohllbbl.  Civil=  und  Militair=  Behrden  werden  daher  geziemend  ersucht,  auf  dlesen  De##
tleur  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren  und  sofort  wohlverwahn  an  obgemeldtes  Regiment  einliefern
zu  lassen.  Den  4  Merz  4818,  »  Kin.  Oberamt,

Beilage:  Umgelds=  Ordnung.
        <pb n="139" />
        Ordnung  und  Instruction

für  die

Erbebung  des  Uumgelds

und  der  übrigen  Wirthschafts-Gefälle

in  dem

Königreiche  Württemberg.

Vom  Jahr  1815.

 

 

Stuttgart,

in  dem  allersnädigft  privilegirten  Verlage  der  Königlichen  Hof"  und  Kanzlei-Buchdrucker,
Gebrüder  Ränktler.
        <pb n="140" />
        <pb n="141" />
        —  26.
27.

Inhalts-Anzeige.

I.  Abschnirt.
Allgemeine  Bestimmungen.
Eintheilung  der  Wirthschafts-Gewerbe.
Wie  das  Wirthschaftsrecht  erlangt  werde.
Wie  das  Wirtbschaftsrecht  verloren  gehe.
Wer  nicht  Wirthschaft  treiben  dürfe.  ,
Von  dem  unbestaͤndigen  Weinschanke  der  Weingartbesitzer.
Wirthschafts-Abgaben.
Vom  Umgeld.
Vom  Hausbrauch  und  Abgang.
Vom  Halbthalergeld  (Sudgeld.)
Vom  Concessionsgeld.
Vom  Recognitionsgeld  (Kesselgeld,  Gafengeld.)

.  Von  unerlaubten  Wirthschafts-Gewerben.

II.  Abschnitt.  Z
Besondere  Administrations-Vorschriften.
Erster  Titel.

WVWein-umgeld.
Zweck  dieser  Vorschriften.
Ankauf  des  Weinmosts  im  Herbst.  (Von  den  Kelternschreibern.)
Strafen)  wegen  Nichtbeobachtung  vorstehender  Vorschriften.
Ankauf  des  Weins  aus  dem  Keller.  (Von  den  Unterkäufern.)
Einkellern  des  Weins.  (Von  den  Orts-Umgeldern.)
Strafe,  auf  die  unterlassene  Beiziehung  des  Umgelders  bei  Einkellerung  des  Weins.
Von  Aufbewahrung  des  Weins  in  eigenen  und  gemietheten  Kellern.
Vom  Eichen  der  FJässer.
Vom  Numeriren  der  Fässer.
Vom  Ob;  und  Resigniren  der  Fässer.
Von  den  Ausschankpreißen.
Strafen  auf  die  Uebertretung  dieser  Vorschriften.
Visitation  der  Ausschank=  und  Trinkgeschirre.
Arverkauf  und  anderer  außerordentlicher  Abgang.
Vom  Abstich.
Vom  Detail-Verkauf  fremder  Weine.  4

1
        <pb n="142" />
        60.

Sweiter  Titel.
Bier=  Um=  und  Halbthaler=  Geld.
Iweck  dieser  Vorschriften.
Vom  Eichen  des  Brau=  Geschirrs.
Von  der  Aufnahme  und  dem  Abstiche  der  Biersüde.
Vom  Arverkauf  der  Bierbrauer,  und  anderm  außerordenclichen  Abgang.
WVom  Preiße  des  Biers.
Von  der  Quartal-Abrechnung  mit  den  Bierbrauern.
Fortseßung.
Vom  Bierschank.
Strafen)  für  die  Uebertreter  Lorstehender  Vorschriften.
Deritter  Titel.

Branntwein=  Um-=  und  Halbthaler-Geld.
Zweck  der  Administration  im  Allgemeinen.  "
Von  der  Beandluns  großer  Branntwein,  Fabriken.  Aufnahme  des  Erzeugnißes.
Was  vom  Um,  und  Halbehaler=  Geld  frei  sey.

Von  der  Quartal-  Abrechnung.
Von  der  Behandlung  der  kleineren  Brennereyen.  (Patente.)
Nähere  Vorschriften  für  die  Patentistrung.
Fortsetung.
Von  den  Branntweinschenken.
Von  den  Privaten,)  welche  Branntweinhäfen  halten.
Von  den  tiqueurs,  Fabrikanten.
„  Vierter  Titel.

Vom  Essig=  Um-  und  Halbthaler-Geld.

Fruchtessig=  Brauereyen  und  andere  Essig.  Fabriken.
Essig  Siedereyen  im  Kleinen.  (Patente.)
Essigschenken.

Fürfter  Titel.

Vom  Obstmost  und  dessen  Ausschank.
a.)  bei  Privaten.
b.)  bei  Weinwirthen.
III.  Abschnitt.
Von  dem  Verwaltungs-Personale.
tandvogtei,  Steuerrdthe.  Kameralverwakter.
Ober,  Umgelder.  .  54.  Fortseung.  (Rechnungswesen.)  F.  55.  Fortsetzung.  (Sesd-Einzug.)

  .  36.  Fortsehung.  (Strafsachen.)  9.  57.  Fortsetzung.  (Belohnungen.)
Unter-Umgelder.

Umgelds,  Visstatoren.
Allgemeine  Zurü#ckweisung  auf  die  Königliche  Zoll,  Ordnung.
—  —  —
        <pb n="143" />
        Friderich,

Von  Gottes  Gnaden
König  von  Württemberg,

Souverainer  Herzog  in  Schwaben  und  von  Teck
2c.  A.  2c.

m  in  die  Administratlon  des  Umgelds  und  der  übrigen  Wlrthschafts-Gefille  die  erforderliche

  Gleichfrmigkelt  und  Sicherheit  zu  bringen,  auch  jene  Gefüälle  selbst  in
ein  richtiges  Verhältniß  mit  dem  gegenwärtigen  Stande  der  verschiedenen  Wirthschafts-Gewerbe
  zu  setzen,  sehen  Wir  Uns  veranlaßt,  untir  zu  Grundlegung  Unserer,  wegen  allgemeiner
  Gleichfbrmigkelt  der  Umgelds=  und  Witthhschafts-Abgaben  sub  dato  31.  Juli
1807.  ergangenen  General-Vererdnung  folgende  ndhere  Instruction  zu  ertheilen:

I.  Abschnitt.

Allgemeine  Bestimmungen.

F.  1.
Eintheilung  der  Wirthschafts-Gewerbe.

Das  Wicthschafts-Gewerbe  begrelft  mehrere  einzelne  Zwelge  in  sich,  zu  beren  jebem
  derjenige,  der  ihn  betreiben  will,  besonders  berechtiget  seyn  muß.  Eben  daher  is
        <pb n="144" />
        6

in  den  Bittschriften,  in  welchen  um  die  Verleihung  elnes  Wirthschaftt-Rechts  gebeten
wird,  genau  zu  bestimmen,  welche  Zweige  des  Wirthschafts-Gewerbes  man  zu  betreiben
Willens  sey.
Es  theilen  sich  naͤmlich  die  Wirthschaften  auf  folgende  Weise  ab:
a.)  Schildwitsthschaft.  (Herberge,  Gasthof.)

Das  Schildwirthschafts-Recht  begreift  die  Befugniß  in  sich,  gegen  Bezahlung  Getränke
  jeder  Art  auszuzapfen,  Gäste  zu  speisen  und  zu  beherbergen,  Vieh  einzustellen  und
für  dasselbe  das  nöthige  Futter  abzugeben,  auch  Tänze,  Hochzelten  und  andere  dffentliche
Gastmale  zu  halten.

Die  Schildwirthschaft  beruht  auf  einem  diunglichen  Rechte,  und  zeichnet  sich  durch
einen  öffentlichen  Schild  aus,  dessen  Wahl  dem  Eigenthämer  unter  der  Bedingung  überlassen
  ist,  daß  ein  in  pollzeilicher  Hinsicht  unanstößliges  Bild  gewählt  werde.  Der  Schild,
als  Malzeichen  des  dinglichen  Rechts,  darf  ohne  peclelle  Erlaubniß  auf  kein  anderes
Haus  übertragen  werden,  "

b.)  Speisewirthschaft.  (Traiteur-Wirhhschaft.)

Dleses  Wirthschafts-Recht  ist  nur  persöônlich.  Dem  Speisewirth  ist  daher  nicht
erlaubt,  einen  Schild  mit  einem  besondern  Bilde  auszuhängen,  sondern  er  hat  sich  nur
einer  an  seinem  Hause  befestigten  Tafel  zu  bedienen,  worauf  er  seinen  Namen  und  das
ihm  verliehene  Gewerbe  anzeigt.

Der  Speisewirth  ist  berechtigt,  gegen  Bezahlung  Getränke  jeder  Art  auszuschenken,
Tänze  zu  halten,  Gäste  zu  speisen,  und  ihr  Vieh  den  Tag  über  bei  sich  einzustellen.
Hingegen  hat  er  weder  das  Recht  zu  beherbergen,  noch  das  Recht  förmliche  Hochzeitmale
  und  Taufschmäuße  bei  sich  abhalten  zu  lassen.

Bßc.)  Gassenwirthschaft.  (Ralf=  oder  Straußwirthschaft,  Schenke.)

Milt  den  beständigen  Gassenwirthschaften  ist  allein  das  Recht  verbunden,  eln  gewisses
  bestimmtes  Getränke  auszuzapfen,  d.  h.  im  Haus  und  über  die  Straße  auszuschenken.
  Auch  dieses  Recht  ist  nur  persönlich,  und  der  Berechtigte  bedient  sich  zum
Zeichen  je  nach  des  Orts  Gewohnheit  eines  Ralfs,  eines  Straußes  oder  eines  gemalten
Trinkgefäßes.

Zu  dieser  Classe  gehören  die  beständigen

1.)  Weinschenken,
2.)  Bierschenken.
        <pb n="145" />
        7

Diese  bepde  (1.  und  2.)  haben  zugleich  das  Recht,  Branntwein  Gléschenweiße
#uszuschenken,  Tänze  bey  allgemeinen  Veranlassungen  (unter  Becbachtung  der  polizeplichen
Vorschriften)  bel  sich  abhalten  zu  lassen,  auch  am  ersten  Tage  eines  Jahrmarkts  über
Mittag  warme  Speisen  zu  reichen,  oder  eine  Garküche  zu  halten.

3.J  Branntweinschenken.
4.)  Essigschenken,
welche  beede  (3.  und  4.)  sich  wieder
a)  in  Schenken  im  Orte,  und
b.)  in  Haufirende,  oder
R.)  in  solche  abtheilen  „  welche  des  Ausschanks-Rechts  sich  auf  bepderley  Weise  bedienen.
5.)  Obstmostschenken.
4.)  Bierbrauerekem.

Mit  ihnen  ist  neben  dem  Rechte  Bier  zu  brauen  auch  zugleich  das  Recht,  Bierund
  Branntwein,  auszuschenken,  verbunden.

Wenn  sie  als  dingliches  Recht  verliehem  werden,  so  wird  es  in  der  Concessions-Urlunde
  namentlich  ausgedräckt.

Im  entgegengesetzten  Falle  wird  daß  Recht  als  perfönlich  angesehen.

)  Branntweinbrennerey.

Das  Recht  hiezu  ist  ebenfalls  nur  persönlich;  in  der  Regel  ist  damit  nicht  nur  das
Recht  zur  Fabrikation  und  dem  Großhandel,  sondern  auch,  das  Recht  des  Gläschenweisen:
Ausschanks  im  Orte  verbunden.

Will  sich  der  Innhaber  eines  Branntweinhafens  seiner  Elnrichtung  nicht  zur  comsmerciellen.
  Selbstfabrikation  bedlenen,  so  wird  ihm  auch  das  Recht  ertheilt,  den  Brennhafen
  zu  vermiethen  „  oder  andern.  Personen,  um  den.  Lohn,  zu.  brennen.

1)  Essigbraueren#.

Mit  ihr  ist  ebenfalls  das  Recht  zum  Großhandel  söwehl,  als  zum  Kleinhandel  lüm
Orte  verbunden,  auch  wird  sie  da,  wo  nichts-  besonders  bestimmt,  ist,  als  eine  bloß  persbnliche
  Berechtlgung  angesehen.
        <pb n="146" />
        Uebrigens  ist  bey  den  Concessions-Gesuchen  jedesmal  anzuzeigen,  ob  man  die  Fabrlkation
  auf  Wein  und  Baumfrüchte,  oder  auf  Getralde  und  andere  Feldfrüchte  zu  beschranken,
  oder  auf  beedes  auszudehnen  gesonnen  sep.

s.  2.
Wie  das  Wirthschafts-Recht  erlangt  werde.

Der  Weinhandel  im  Großen  und  nach  der  gewöhnlichen  Eichmaas,  so  wie  die
Selbstfabrlkatlon  des  Branntweins  und  Essigs,  blos  allein  zum  elgenen  Hausbrauch,  stehet
  allen  Unterthanen  frep  zu,  ohne  daß  sie  hiefür  einer  speciellen  Concession  bedürfen.

Wer  aber  Wein  und  anderes  Getränke  im  Kleinen  und  nach  der  Schenkmaas
(I.  11.)  verkaufen,  wer  zum  eigenen  Gebrauch  oder  zum  Verkauf  Bierbrauen,  und  wer
eines  der  übrigen  im  vorstehenden  F.  aufgezählten  Gewerbe  in  commercieller  Hinsicht  betreiben
  will,  bedarf  biezu  einer  besondern  landesherrlichen  Erlaubniß,  welche  bey  dem
Königl.  Departement  der  Finanzen,  Sektion  der  Steuern,  nachgesucht  werden  muß,  und
von  welcher  so  lange  kein  Gebrauch  gemacht  werden  darf,  bis  das  dafür  angesetzte  Concessions-Geld
  an  die  betreffende  Kbnigliche  Kasse  bezahlt  ist.

Die  Bittschriften  um  dergleichen  Concessionen  begleiten  der  Ober=  und  Kameral-Beamte
  unter  Beplegung  des  zuvor  von  dem  Ober-Umgelder  eingeholten  Gutachtens  mit
ihren  Bepberichten,  bey  deren  Abfassung  sie  sich  nach  der  gegenwärtigen  Verordnung,  und
insbesondere  nach  der  Vorschrift  vom  18.  August  1909.  genau  zu  achten,  vorzäglich
aber  darauf  Räcksicht  zu  nehmen  haben,  ob  keine  rechtlich  begründete  Einsprache  gegen
daß  Gesuch  vorhanden,  auch  ob  der  Suppllkant  mit  einem  eigenen  Hause  und  einem  elgenen
  abgesonderten  Keller  versehen  sey.  (.  18.)

Bittschriften  um  die  Erlaubniß  zu  Aufstellung  eines  Billard,  oder  zu  Errichkung
eines  Kaffeehauses  sind  bey  dem  Königl.  Departement  des  Innern,  Sektion  der  innern
Administration  einzureichen,  welche  in  geeigneten  Fällen  mit  der  Sektion  der  Steuern  die
erforderliche  Communikatlon  einleiten  wird.

Ohne  eine  solche  landesherrliche  Concession  kann  daher  kein  neues  Wirthschafts-Recht
EElangt,  noch  das  erlangte  auf  andere  Zwelge  ausgedehnt  werden.

Was  hingegen  die  bereits  bestehende  oder  mit  allerhöchster  Genehmigung  künftig
entstehende  dingliche  Wirthschafis=  oder  Brauerep-Rechte  anbelangt:  so  versteht  es  sich
        <pb n="147" />
        9

ren  selbst,  daß  solche  ohne  neue  Concessions-Ertheilung  auf  alle  Beßter  des  berechtigten
Hauses  übergehen,  nur  ist  von  einer  solchen  Veränderung  sogleich  dem  Ober-Umgelde#
Anzeige  zu  machen,  und  die  Wirthschaft  nicht  wirklich  fortzusetzen,  ehe  derselbe  den  Getränkevorrath
  des  neuen  Besitzers  nach  der  Ordnung  aufgenommen,  und  obsignirt  hat.

Oie  Transferirung  eines  dinglichen  Wirthschafts=  oder  Brauereirechts  auf  das  Elgenthum
  eines  Dritten  ist  nicht  zulässig,  dagegen  behalten  Wir  Uns  bevor,  in  Füllen,
wo  der  Berechtigte  sein  Recht  auf  ein  anderes  ihm  selbst  zugehhriges  Gebäude  übertragen
will,  die  Concession  hiezu  gegen  die  hlenach  erwähnten  Abgaben  zu  ertheilen.

Bei  persönlichen  Wirthschafts-Gewerben  ist  es  allein  der  hinterbliebenen  Wiltwe
gestattet,  während  ihres  Wittwenstandes  das  ihrem  Manne  verliehene  Wirthschafis-Ge,
werbe  fortzusetzen;  so  wie  sic  sich  wieder  verheirathet,  hat  hingegen  der  neue  Ehemann
aufs  neue  Concession  nachzusuchen.

Von  der  besondern  Concessions-Einholung  sind  jedoch  die  Apotheker  und  Canditoren,
welchen  vermög  ihres  Haupt-Gewerbes  Branntweln  und  Liqueurs,  so  wie  die  Spezereibändler,
  welchen  aus  gleichem  Grunde  Essig  auszuschenken  erlaubt  i#st,  dispensirt,  insofern
sie  sch  nur  auf  das  ebenbenannte  Ausschanksgewerbe  beschränken.

s.  3.
Wie  Wirthschafts-Rechte  verloren  gehen.

Dingliche  Wirthschafts-Rechte  erlbschen  theils  mit  der  Zernlchtung  der  berechtigken
Gebdude,  es  müßte  denn  sepn,  daß  diese  durch  irgend  einen  Zufall  zerstört,  oder  in  der
Absicht  nledergerissen  worden  wären,  sie  neu  aufzubauen,  theils  gehen  sie  verloren,  wenn
der  Berechtigte  das  Umgeld  oder  Rekognitions-Geld  von  8  QOuartalien,  der  an  ihn  gemachten
  Forderungen  ungeachtet,  im  Rückstande  läßt,  oder  wenn  er  beim  Michtbetriebe
das  Rekognitions-Geld  von  8  Quartalien  schuldig  bleibt,  oder  wenn  er  das  Rekognitlons=Geld
  zwar  bezahlt,  aber  die  Wirthschaft  20  Jahre  lang  nicht  betreibt;  so  wie  wenn  er
wegen  Vergehen  in  Wicthschafts-Sachen  mit  dem  Verluste  seines  Rechts  bedroht  ist,
und  sich  dessen  ungeachtet  eines  gleichen  Vergehens  wieder  schuldig  macht.

Das  persbnliche  Wirthschafts-Recht  erldscht  mit  dem  Tode  des  Berechtigten  und
mit  dessen  Wegzug  in  eine  andere  Gemeinde,  auch  geht  es  verloren,  wenn  die  vierteljährige
  Wirthschafts-Abgaben  durch  8  Quartalien  nicht  bezahlt  werden,  oder  dat  Wirth-2
        <pb n="148" />
        10

schafts-Recht  bel  Fortbezahlung  beß  Rekognltlons--Gelos  5  Jahre  lang  nicht  ausgeübt  wird,
so  wie,  wenn  der  Berechtigte  mit  dem  Verluste  des  Rechts  bedroht,  doch  wieder  ein  Vergehen
  gleicher  Art  begeht.  Uebrigens  versteht  es  sich  von  selbst,  daß  bei  einer  wie  bei
der  andern  Gattung  von  Wirthschaften  dab  Recht  durch  freie  Verzichtleistung  aufgegeben
werden  kann.  "  ·

H.«.
Wer  nicht  Wirthschaft  treiben  duͤrfe.

Hof-  und  Staats-Beamte,  so  wle  alle  beim  Forstwesen  angestellte  Könlsl.  Diener,
dle  Schultheißen,  Rechnungsfährende  Bürgermeister,  herrschaftliche  Küfer  und  Kastenknechte,
  auch  Pfarrer  und  Schullehrer  sind  von  dem  Recht  eine  Gast=  Speis=  oder  Gassenwirthschaft
  zu  betreiben  ausgeschlossen;  sie  müßten  denn  ein  solches  durch  geeignete  Pächler
  augüben  lassen.  Jedoch  behalten  Wir  Uns  bevor,  auf  geschehenes  Ansuchen  dem  Einen
  oder  dem  Andern  den  Ausschank  des  selbst  erzeugten,  oder  durch  Besoldung  erhaltenen
Getränks  über  die  Straße  zu  erlauben.

Das  Bierbrauerel-Recht  wird  nur  solchen  Personen  ertheilt,  welche  dieses  Gewerbe
entweder  selbst  gehörig  erlernt,  und  darin  dle  nöthige  Erfahrung  sich  erworben  haben,  oder
bie  im  entgegengesetzten  Falle  sich  reversiren,  solches  nur  durch  tüchtige,  mit  jenen  Ei-Venschaften
  versehene  Brauknechte  oder  Pächter  ausüben  zu  lassen.

5.
Von  dem  unbeständigen  Weinschanke  der  Weingart-Besitzer.

Zum  Besten  der  Weinberg-Besitzer  blelbt  noch  ferner  gestatter,  daß  sie  von  ihrem,
in  elgenen  oder  gepachteten  Welnbergen  selbst  erzeugten  Gewächs  jeden  Jahrs  ein  Vierteljahr
  lang,  oder  über  die  Dauer  der  Jahrmärkte,  Weinschank  treiben  dürfen,  ohne  hiezu
besondere  Concession  nachzusuchen,  und  einer  andern  Abgabe  als  der  des  Umgelds  und  der
Witthschafis-Accise  unterworfen  zu  seyn.  Sie  sind  allein  verbunden  dem  Ober-Umgelder
Anzeige  von  ihrem  Vorhaben  zu  machen,  damit  dieser  nach  Vorschrift  der  General-Vererdnung
  vom  11.  Julp  1810.  den  Orts-Vorstand  hievon  in  Kenntniß  setze,  und  sodann,
wenn  er  sich  theils  aus  den  Herbst-Registern,  theils  auf  andere  Art  hinlänglich  überzeugt
hat,  daß  der  zum  Ausschank  bestimmte  Wein  wirklich  eigen  erzeugtes  Gewächs  sei,  we-
        <pb n="149" />
        11

gen  Aufnahme  und  Obsignation  desselben  die  erforderlichen  Vorkehrungen  treffen
loͤnnen.  ·

Sollte  jeboch  dieser  Vorrath  in  einem  Quartal  nicht  abgesetzt  worben  seyn,  so  ist
zwar  dem  Weingart-Besitzer  erlaubt,  den  Weinschank  auch  im  zweiten  Quartal  fortsetzen
zu  dürfen;  es  hat  aber  alsdann  der  Umgelds-Beamte  neben  den  obenerwähnten  Abgaben
das  hienach  bestimmte  Concessions=  und  Rekognitions-Geld  einzuzlehen.

4.  6.
Wirthschafts-Abgaben.
(Umgeld.)

Unter  den  Wirthschafts-Abgaben  nimmt  neben  der  Witthschafts-.  Accise,  wovon
in  Unserer  Accise-Ordnung  F.  37.  ed.  das  Nähere  enthalten  ist,  das  Umgeld  die  erste
Stelle  ein.

Es  ist  eine  Consumtions-Auflage  auf  alles  Geiränke,  das  durch  die,  in  F.  2.  auf
gezdhlten  Wirthschafts-Gewerbe  verwerthet  wird,  und  besteht  in  dem  1oten  Theile,  ober,
da  der  Wuͤrttembergische  Eimer  in  160.  Eichmaase  getheilt  ist,  in

—:.  16.  Maasen  vom  Württembergischen  Eimer.

Diese  Abgabe  wird  nicht  in  naturs,  sondern  in  Gelde  nach  den  wirklichen  Verkaufs-Kreisen
  von  dem  Wirthe  erhoben,  der  sie  dadurch  auf  den  Consumenten  überträgt,  daß  es
ihm  erlaubt  ist,  das  Getränke  in  der  kleinern  Schenkmaas,  deren  174.  auf  den  Württembergischen
  Eimer  gehen,  abzugeben.

Da  sonach  dat  Umgeld  in  der  Regel  nur  von  demjenigen  Getränke  zu  entrichten
t.,  welches  durch  das  Gewerbe  des  Ausschanks  verkauft  wird,  so  folgt  von  selbst,  daß
dasjenige  Getränke,  welches  der  Wirth  auf  eine  andere  Weise  verussert,  dieser  Abgabe
nicht  unterligt.

Es  kann  daher  nicht  in  daß  Umgeld  gezogen  werden,

a.)  der  Verkauf  im  Großen,  oder  der  Ax-Verkauf,  wobei  nicht  mit  der  Schenkmaas,
sondern  mit  der  gewöhnlichen  Elchmaas  gemessen  wird,  es  mag  derselbe  an  Innoder
  an  Ausländer  geschehen;

"  #.
□—
        <pb n="150" />
        12

b.)  was  an  Besoldungen  und  Pensionen,  Lelb  geding,  Schenkung  oder  Heirathgut
abgegeben  wird;

.)  was  erweislichermaßen  zu  Grunde  gehet,  und  zum  Genusse  unbrauchbar  wird,  wohin
  auch  die  Heffe  und  der  zum  Abbrennen  gebrauchte  Trübwein  gehört,  endlich

d-.)  der  Hausbrauch,  wegen  dessen  das  hlenach  (P.  7.)  folgende  Regulatio  besteht.

In  Beziehung  auf  das  Bier  findet  jedoch  zu  Vereinfachung  der  Adminlstration
auch  küänflig  folgende  Ausnahme  statt:  Es  hat  nämlich  der  Bierbrauer  neben  der  Wirth--schafts-Accise
  auch  das  Umgeld  von  der  Gesammt-Quantitct,  die  er  prorucirt,  nach  demjenigen
  Preiße  abzurelchen,  in  welchem  dasselbe  in  seinem  Wohnorte  verzäpft  wird,  und
es  ist  hievon  nur

a.)  der  Ax-Bepkauf  ins  Ausland,

b.)  die  Abgabe  an  Besoldungen,  Pensienen,  Leibgedingen,  Schenkungen  und  Heirathgut,


.)  das  zu  Grunde  gegangene  und  unbrauchbar  gewordene,

frei,  wogegen  der  Brauer  berechtigt  ist,  bei  selnem  Verkauf  an  Blerschenken  sowohl  alsan
  andere  Prloaten  nur  160.  der  kleinern  Schenkmaase  auf  den  Württembergischen  Eimer-
  abzugeben,  mithin  hiedurch  für  das  bezahlte  Umgeld  bey  dem  Consumenten  sich  wieder
iu  entschddigen.

7.
Hausbrauch  und  Abgang.

Der  Hausbrauch  der  Wirthe,  Wein=  und  Obstmostschenken,  auch  Bler=  und  Essigfabrikanken
begreift  neben  dem  gewöhnlichen  Abgange  bei  dem  Gewerbe  auch  dasjenige  in  sich,  was
in  der  Haushaltung  in  ordentlichen  und  ausserordentlichen  Fällen  selbst  verzehrt  wird.  Da
Uch  jedoch  hierüber  keine  hinlängliche  Nachmeisung  im  einzelnen  geben  läßt;  so  ist  festgHesetzt,
  daß  von  dem,  in  das  Umgeld  berechneten  Getränke  altz  Hausbrauch  abgezogen
werde:

2.)  den  Schildwirthen  der  ête  Thell,
        <pb n="151" />
        13

b.)  den  Speisewirihen,  so  wie  den  beständigen  Weln=  und  Obstmosischenken,  der  zte
Theil,

-.)  den  unbeständigen  Wein=  und  Obstmostschenken,  auch  Essigfabrikanten,  der  10te
Theil,
..)  den  Blerbrauern  der  Zie  Theil,

e.)  denjenlgen  hingegen,  welche  Branntwein  brennen  und  damit  auf  irgend  elne  Welse
commerclren,  so  wie  den  Wein  und  Obstmostschenken,  welche  den  Schank  nicht  über
14  Tage  treiben  —:.  Michts.
Dieser  Hausbrauch-Abzug  geschleht  nach  Verhältniß  dessen,  was  an  jeder  Sorke
nach  dem  Abstich  fehlt,  dergestalt,  daß  von  dem  ganzen  Umgeldsbelauf  dle  hleroben  angegebene
  Quete  abgeschrieben  wird.

Da  nun  in  die  Umgelds-Berechnung  auch  dasjenige  gezogen  wird,  was  an  dem  hle
und  da  speciell  zum  Haus=  eder  Gesindetrunk  bestimmten  Getr  Lüke  fehlt,  so  folst  von
selbsl,  daß  dieses  nicht  noch  besonders  naturaliter  abgezogen,  oder  frei  gegeben  werden  darf.

4.  8.

Halbthalergeld.
(Sudgeld.)

Das  Sudgelb  ober  bisher  sogenannte  Halbthalergeld  ist  eine  auf  der  gestakteten  Fabrikation
  des  Biers,  Branntweins  und  Essigs  ruhende  Abgabe,  welche  von  jedem  durch
den  berechtigten  Fabrikanten  erzeugten  Eimer  Bier  mit  —:.  485  kr.,  von  jedem  Elmer
Essig,  woraus  er  immer  erzeugt  wird,  mit  —:.  22  kr.  3  hlr.,  und  von  jeder  erzeugten
Maas  Branntweln,  ohne  Unterschied  der  Qualitct,  mit  —:.  3  kr.,  zugleich  mit  dem
Umgeld  alle  Quartal  erhoben  wiro.

De  das  Sudgeld  alleln  auf  der  Fabrikation  beruhet,  so  folgt  von  selbst,  daß  das
ghanze  fabricirte  Quantum,  mithin  auch  das,  was  zu  Besoldungen,  Pensionen,  Schenkungen
  rc.  und  zum  Hausbrauche  verwendet  wird,  demselben  unterligt,  und  es  sind  einzig
folgende  zwei  Ausnahmen  gestattet:  Es  ist  nämlich  das

a.)  was  ins  Ausland  verkauft  und  als  wirksich  ausgeführt  mit  einem  Ausgangszolbjeichen
  erwießen  werden  kann,  und  das
        <pb n="152" />
        14

b.)  was  durch  Zufall  und  ohne  Schuld  des  Fabrikanten  erweißlichermaßen  zu  Grunde
gehet,  und  völlig  unbrauchbar  wird,  srei  vom  Halbthalergeld,  und  was  hierauf  etwa
  schon  bezahlt  sepn  sollte,  darf  dem  Fabrikanten  wieder  gut  geschrleben  werden,
jedoch  hat  der  Ober-Umgelder  jeden  der  ad  lit.  b.)  angezelgten  Jüälle  zur  Cognition  der
Sektion  der  Steuern  zu  bringen,  und  deren  Entscheidung  abzuwarten,  auch  kann  dle
Befreilung  vom  Sudgeld  nicht  auf  ein  bloßes  Sauerwerden  des  Biers,  oder  eine
andere  Verringerung  der  Güte  und  des  Werths  ausgedehnt  werden.

K.  9.
Conceessions=  Geld.

Für  die  Ertheilung  eines  Wirthschafis=  Rechts  wird  eln=  für  allemal  eine  von  der
Sektion  der  Steuern  anzusetzende  Concessions-Taxe  an  die  Ober-Umgelderei  bezahlt,  wobei
folgendes  Regulatio  stattfindet:

1.)  Bon  Schildwirthschaften  mit  dinglichem  Rechte,  je  nach  den  mehr  oder  minder
günstigen  Verhüältnissen  de  Lokals  und  anderer  Umstände.

Erste  Klasse  100  bis  120  fl.
Zwelte  —  60  —  00  f.
Dritte  —  25  —  850  fl.
Wird  ansnahmsweise  nur  ein  personliches  Schlldwirhschafts-Recht  verliehen,  so  wird
e  Hälfte  dieser  Ansätze  erhoben.

2.)  Spelsewirthschaften  mit  persönlichem  Rechte:
Erste  Klasse  40  bis  50  fl.
Zweite  —  20  —  356  fl.
Dritte  —  12  —X  18  fl.
3.)  Bestiändige  Welnschenken:
—  5  bls  12  fl.

Wlrd  ausnahmsweise  ein  unbeständiger  Ausschank  auf  ein  bestimmtes  OQuankum  erkauft
ten  Weins  eder  Obstmostes  gestattet,  so  wird  an  Concessions=  und  Recegnitlons-Geld  überhaupt
  auf  1  Eimet  Wein  So  kr.  und  auf  1  Eimer  Obstmost  15  kr.  erhoben.
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        4.)  Bierschenken:  —  4  bis  s  fl.
5.)  Branntwein=  und  Essigschenken,  und  zwar

a.)  Schenken  im  Orte  —  2  bis  4  fl.
b.)  Hausirer  —  ectbenso;
C.)  wenn  beede  Gewerbsarten  mit  einander  verbunden  werden
—  4  bis  8  fl.
6.)  Obstmostschenken  —  2  bis  4  fl.

7.)  Bier-,  Branntweln=  und  Essigbrauerelen,
a.)  dle  im  Großen  und  Fabrikmäßig  betrieben  werden  wollen,  man  bediene  sich
des  damit  verbundenen  Ausschanks-Rechts  oder  nicht,  mit  dinglichem
Rechte  —  60  bis  1  50  fl.
mit  persönllchem  Rechte  —  ble  Hlfte
b.)  Unternehmungen  dieser  Art  im  Kleinen,  die  immer  nur  persbulich  find,
und  zwar:
.)  Bierbrauerelen,  man  bediene  sich  des  Ausschanks-Rechts  oder  nicht,
—  15  bis  40  fl.
")  Beanntweinbrennerelen  mit  dem  Ausschanke  im  Orke
—  4  bis  8  fl.
wenn  aber  damit  kein  Ausschank  verbunden  und  der  Brennhafen  nur
vermiethet,  und  Andern  um  den  Lohn  gebrannt  wird,
—  2  bis  4  fl.
)  Essigstederelen,  man  verbinde  damit  einen  Ausschank  im  Orte  oder  ulchr,
—  10  bis  30  fl.
Das  Recht  zu  Haustren  muß  von  den  Brennern  und  Essigsiedern  in  jedem  Falle  besom
derg  nachgesucht  und  dafür  die  obige  Concessions-Tare  (Nr.  5.)  besonders  bezahlt  werden.
)  Vom  uubeständigen  Weinschanke  wird,  wenn  er  bis  ins  zwelte  Ouartal  fortdauert,
don  dem  Umgelds-Beamten  an  Concessions-Geld  angesetzt  —  1  fl.

Will  ein  Unterthan  sein  bereits  erlangtes  Wirthschafts-Recht  auf  ein  höheres  Recht
gleicher  Gattung  ausdehnen,  also  z.  B.  der  Weinschenke,  Traiteur  oder  Schlldwicth  werden,
so  wird  ihm  zwar  das  für  das  neue  Recht  bestimmte  Concesstonsgeld  angesetzt,  zuglelch  aber
das,  was  er  für  das  geringere  Recht  früher  bezahlt  hat,  in  Abzug  gebracht.
        <pb n="154" />
        16

Bei  Transferirung  elnes  dinglichen  Wirthschafts-Rechts  auf  ein  anderes  dem  Berechtigten
  gehbriges  Haus  wird  der  vierte  Theil  decjenigen  Concessions-Taxe  erhoben,  elche
für  die  Bewilligung  der  ersten  Errichtung  nach  obigem  Regulativ  von  einer  solchen  Wirthschaft
  hätte  bezahlt  werden  müssen.

F.  10.  6
Recognition  s-Geld.
(Kessel=  oder  Hafen-Geld.)
Diese  Abgabe  wird  alle  Jahr,  so  lange  das  Wirthschafts-Recht  dauert,  in  vierteljdbrigen

  Raten  an  die  Umgeldereien  bezahlt,  und  bestehet  für  dasselbe  folgendes  allgemeine
Regulatio:

1.)  von  Schlldwirthschaften  jährlich  —  —  —  —  4  fl.
2.)  von  Speisewirthschaften  jährlich  —  —  —  —  3  fl.
5S.)  von  beständigen  Welnschenken  —  —  —  —  2  sl.  g  kr.
4.)  von  Bierschenken  —  —  —  —  —  1  fl.  4  kr.
5.)  don  Branntwein=  und  Essigschenken,
a.)  im  Ortet0  —  —  —  —  —  zakr.
b.  von  Haustrern  —  —  —  —  —  ebendies,
beede  Gewerbsarten  mit  einander  —  —  —  1  fl.  4  kr.
6.)  von  a  Oonmohischenken.  —  —  —  32  kr.
7.)  von  Bierbrauereien,  von  jedem  Kessel  das  bicherige  LKeslulgeld  mit  jährlichen
—  12  fl.

8.)  von  Essigbrauereien,  und  zwar:
a.)  von  Fruchtessig,  und  ähnlichen  Essigbrauerelen,  von  jedem  Kessek  ebenfalls
—  12  fl.
P.)  von  Fabriken,  die  nur  aus  Wein  und  Obstmost  Essig  fabririren,
)  wenn  sie  ins  Groͤßere  betrieben  werden,  jährlich  überhaupt
—  8  fl.
5.)  von  kleineren  Unternehmungen  dieser  Art  —  —  2  fl.
§.)  vLon  Branntweinbrennerelen,  und  zwar
a.)  von  größeren  Fabriken,  von  jedem  Hafen  jährliches  Hafengeld
—  4  fl.
        <pb n="155" />
        17

b.)  ven  klelneren  Brennereien,
—)  wenn  sie  sich  des  Ausschanks-Rechts  im  Orte  bedienen,  vom  Hafen
jaͤhrlich  —  —  —  —  —  2at.
a.)  ohne  ben  Ausschank  im  Orte,  eder  wenn  der  Hafen  nur  vermiethet
wird,  und  der  Brenner  um  den  Lohn  brennt,  vom  Hafen  jährlich
—  1  fl.  20  kr.
Ist  dem  Essig-  oder  Branntwelnfabrikanten  das  Recht  mit  seinem  Fabrlkat  ausser  dem
One  zu  hausiren  besonders  verliehen,  so  ist  von  ihm  das  obige  Rekognitiong-Geld  (Nr.  5.)
noch  besonders  zu  bezahlen  mit  jährlichen  —  —  —  —  32  kr.
40.)  Von  unbeständigen  Weinschenken,  wenn  der  Weinschank  in  das  zwelte  Quartal
fortdauert,  auf  dieses  Quartal  —  —  —  —  B

r*5r  112
Von  unerlaubten  Wirthschafts-Gewerben.

Wer  Wein,  Bier,  Branntwein  und  Essig  in  selnem  Kause,  äber  die  Straße,  oder  durch  Haufiren
unsschenkt,  der  wer  Blier  zum  elgenen  Gebrauche  oder  Handel,  so  wie  Branntwein  und  Essig  zum
Wieberverkauf  fabricirt,  ohne  hlezu  auf  die  vorstehende  Welse  berechtiget  zu  sepn,  oder  ohne  biejenige
  Vorschriften  zu  beobachten,  welche  den  Umgelds-Beamten  zu  geseslicher  Erhebung  der  be-[Ummten
  Abgaben  in  Stand  setzen,  treibt  eln  unerlaubtes  Wirthschafts-Gewerbe,  und  wird
neben  Cenßiskatlon  des  Ausschank-Erlöses  mit  10  fl.  bestraft,  und  wenn  das  unerlaubte  Gewerbe
  mehrere  Wochen  lang  fortgesetzt  worden  wäre,  so  wie  im  Wiederholungsfalle,  mit  einer
nach  den  Umständen  abzumessenden  schwereren  Strafe  belegt-Als

  ein  solches  unerlaubtes  Gewerbe  wird  es  angesehen,  nicht  nur,  wenn  man  ohne
Cencession  Getränke  nach  der  Scheukmaas  auszapft,  sondern  auch  wenn  man  sie,  es  geschehe
mit  der  Eich=  oder  Schenkmaas,  im  Kleinen,  d.  h.  in  Quantltäten  verkauft,  die  belm
Wein  und  Esüg  kelne  halbe  Iml  und  belm  Branntwein  keine  volle  Maas  betragen.  Aus
tiesem  Grunde  gehört  es  auch  unter  die  unerlaubten  Handlungen,  wenn  Privatpersonen
k#  öffentlichen  Gastmalen  oder  andern  Gelegenheiten  Getränke  im  Klelnen  oder  nach  der
Schenkmaas  ums  Geld  abreichen,  ohne  diese  aus  elnem  berechtigten  Wirthshause,  n#
die  Gebühren  davon  entrichtet  werden,  abgelangt  zu  haben.  Ebenso,  wenn  ein  Apotheker
oder  Canditor,  welchen  Kraft  ihres  Gewerbs  Lizueurs,  oder  wenn  Specerep-Händler,

3
        <pb n="156" />
        18
welchen  Essig  auszuschenken  erlaubt  ist,  dieses  Rechts  fich  beblenen,  ohne  bel  dem  Ober-Umgelder-Amte

  sich  gemeldet,  und  dasselbe  dadurch  zum  Einzuge  der  gesetzlichen  Abgaben
in  Stand  gesetzt  zu  haben.

III  Abschnitt.
Besondere  Administrations-Vorschriften.

Erster  Titel.
Wein-Umgeld!.

 

.  12.
Sweck  dieser  Vorschriften.

Da  das  Wein-Umgeld  von  all  demjensgen  Weln  zu  berechnen  ist,  welcher  durch
den  Ausschank  im  Hause  oder  über  die  Straße  verschl  ssen  wud;  so  muß  der  Zweck  der
Administration  dahin  gerichtet  seyn,  mit  Zuverlässigkelt  von  all  denjeuigen  Quartild.en
umterrichtet  zu  werden,  welche  der  Weinwirth  für  sich  einkauft  und  einlegt,  und  welche
hinwlederum  von  dieser  Einlage  auf  die  supr.  #.  5.  angezeigte  Weise  abgehen,  ehne  der
Verumgeldung  unterworfen  zu  seyn.  Eine  Vergleichung  zwischen  bepden  Summen  zelgt
sodann  diejenige  Ouam#itct,  von  welcher  das  Umgeld  zu  berechnen,  und  die  dann  nach
Abzug  des  regulatiomdeigen  Hausbrauchs  J.  7.  uupr.  für  die  Kheigliche  Kalle  wirklich
mu  erheben  ist.

Diese  Betechnung  geschiehet  in  jedem  Kameral-  oder  Ober--Umgelderei-  Bezirke  und
bei  jeder  einzelnen  Wirthschaft  fortwährend  von  Vierteljahr  zu  Vierteljahr;  wo  daher  der
Wirthschaftsbeirieb  mehrere  Quartalien  hindurch  andauert,  muß  dasjenige,  was  am  Ende
des  vorhergegangenen  Quartals,  als  nicht  ausgeschenkt  übrig  geblieben,  und  eben  deswegen
  noch  nicht  in  das  Umgeld  zu  ziehen  gewesen  ist,  gleichsam  wie  eine  Einlage  in  das
selgende  Quartal  übertragen  werden.

Ooaogs  ferner  in  den  geseslichen  Bestimmungen  über  die  Umgels-Abgabe  gegrändet
t,  daß  dieselbe  nach  den  wirklichen  Ausschanks-Preisen  erhoben  werden  soll,  und  da  sie
sonach  in  der  Entrichtung  des  zehnten  Thells  vom  wahren  Erlbse  des  Werths  bepehet,
        <pb n="157" />
        19

b  muß  es  eln  welkerer  Haupczweck  der  Adminlstratlon  sepn,  dlesen  Erlbs,  oder  dle  wirkliten
  Ausschanksprelse  mit  Zuverläßigkelt  zu  erfahren.

Aus  all  dlesem  folgt,  daß  das  Wlrthschafts-Gewerbe  vom  Ankauf  des  Weins  an,
##  zu  seinem  Verbrauch  unter  Specieller  Aufficht  behalten  werden  muß,  wezu  man  sch
s-#gender  Mittel  und  Mittelspersonen  bedlent.

K.  13.
Ankauf  des  Weinmosts  im  Herbst.
(Kelternschrelber.)

Von  ber  Obrigkeit  sind  in  jeder  Kelter  (Trotte)  beeidig!e  Personen  aufznstellen,
veiche  zu  Sicherstellung  des  königlichen  Zehent-Interesse  das,  was  die  Weingart-Besitzer
aen  Weinmost  erzeugen,  und  entweder  selbst  einkellern,  oder  unter  der  Kelter  verkaufen,
in  ein  öfentlich  beglaublgtes  Verzeichalß  bringen.  Diese  Personen  nennt  man  Kelternshteiber.


In  Beziehung  auf  das  Umgeld  und  dle  Wein-Verknufs-Accise,  haben  sie  folgenbe)
  u  bobachten:

1.)  Ver  allen  Wein,  der  unter  der  Kelter  verkauft  wird,  müssen  sie  das  in  der  Aca-
  Ordnung  #.  34.  vergeschriebene  speclelle  Verzeichniß  mit  Beisetzung  des  VerkckVfes,
  des  Käufers,  seines  Gewerbs  und  Wohnorts,  so  wie  des  Preißes,  führen.

2.)  Aus  diesem  allgemeinen  Verkaufs-Verzelchnsse  haben  sie  sogleich  nach  beendigkem
Herbste  einen  eben  falls  spccificirten  Auszug  über  alles  dasjenige  zu  fertigen,  was  von
Wirthschaftsberechtigten  erkauft  worden  ist.  Diese  Auszüge  sammelt  die
Kameral-Verwaltung  und  sendet  sie  sebald  der  Ober-Umgelder  in  Bezlehung  auf
seinen  Amtsbezirk  den  erforderlichen  Gebrauch  davon  gemacht  hat,  mit  elnem  General-Verzeichnisse
  äber  alle  im  Bezlrke  befindliche  Keltern  an  die  könksliche  Umgelds-Rechnungs-Kammer
  unverzüglich  ein.

Es  bestehet  hiefür  eln  eignes  Formular.  Die  erferderlichen  Formularbögen  beschreibt
  der  Kameral-Verwalter  von  der  Hof-  und  Kanzlep-Buchdruckerel  und  vertheilt
  se  in  verhälinißmáßiger  Anzahl  durch  den  Ober-Umgelder,  der  ihm  den  Aufwand
  gegen  Quittung  ersetzt  und  selchen  verrechnet,  an  die  Kelterschreiber  aus.

5)  Jedem  Weln  kaufenden  Wirthe,  ohne  Unteischled,  er  stehe  im  Umgelds-Accorde
oder  nicht,  hat  der  Kelternschreiber  einen  gedruckten  und  gestempelten  Ladschein,  oder
Verkaufs-Urkunde  mitzugeben,  in  welchem  das  erkaufte  Weinquantum  sewohl  als
der  Verkauföpreiz  neben  der  Zahl  auch  mit  Buchslaben  außzudräcken  ist.

3
        <pb n="158" />
        20

4.)  Einen  gleichen  Labschein  erhaͤlt  der  Wirth  uͤber  das  unter  der  Kelter  von  ihm
selbst  erzeugte  Quantum.

5.)  Auf  das  Vorgeben  det  Wirths,  daß  er  für  einen  Andern  aus  Commissien  Wein
erkauft  und  geladen  habe,  hat  der  Relternschreiber  keine  Rücksicht  zu  nehmen;  es
bleibt  vielmehr  dem  Wirthe  überlassen,  zu  Hause  vor  dem  Umgelder  den  Beweiß
zu  führen,  daßh  die  Ladung  ganz  oder  zum  Theil  einem  andern  gehbrt  habe,  und
an  ihn  abgegeben  worden  sey.

6.)  Ist  der  Kelternschrelber  durch  den  Drang  der  Geschäffie  abgehalten,  die  Eich  der
Ladung  aufzunehmen,  so  darf  er  doch  nie  dem  blosen  Vorgeben  der  beiden  contrahirenden
  Theile  glauben,  sondern  er  hat  die  Vorkehr  zu  treffen,  daß  ihm  solche  durch
elnen  andern  beeidigten  Kelternbedienten  angezeigt  werde.

7.)  Der  Kelternschreiber,  welcher,  den  Stempel  ausgenommen,  die  gedruckte  Urkunds-Formularien
  gratis  erhält,  ist  berechtiget,  von  dem  Käufer  3  kr.  für  seine  Mühe,
und  3  kr.  als  Stempel-Ersatz  für  jedes  Stück  einzuzichen.

P.  1.
Strafen,  wegen  Nichtbeobachtung  vorstehender  Vorschriften.

1.)  Wenn  der  Kelternschreiber  in  Führung  und  Ausfertigung  der  Verkaufs,  Register,
und  in  Ausstellung  der  Ladscheine  nachlássig  ist,  so  verfällt  er  in  eine  Strafe  von
zwel  kleinen  Freveln;  im  Wiederhohlungsfalle  wird  er  seiner  Stelle  entlassen.

2.)  Wenn  er  absichtlich  Unrichtigkeiten  in  sein  Register,  oder  in  die  Ladscheine  aufnimmt,
  wird  er  kassirt,  und  nach  Beschaffenheit  der  Umstände  mit  einer  weitern  Geldoder
  Leibes  Strafe  belegt.

3.)  Gleiche  Strafe  (1  und  2)  trifft  den  beeidigten  Kelternbedienten,  der  in  der  Aufnahme
  und  Angabe  der  Eich  eine  Nachlässigkeit,  oder  vorsesliche  Umichtigkeit  sich
zu  Schulden  kommen  läßt.

4.)  Der  Wirth,  welcher  ohne  einen  Ladschein  mitzunehmen,  von  der  Kelter  abfährt,
verfällt  in  eine  Strase  von  6  fl.  auf  jeden  also  abgefährten  Eimer  Wein.

5s.)  Wärde  der  Wuth  zwar  einen  Ladscheln  von  der  Ladstätte  mitgenommen  haben,
hingegen  in  selchem  die  Eiche  deß  erkauften  Weins  zu  geringe  aufgenommen,  und
dem  Umgelder  der  Ladschein  übergeben  worden  sepyn,  ohne  daß  vor  der  Vergleichung
des  letztern  mit  der  auf  dem  Wagen  befindlichen  Ladung  der  Wirih  eine  Anzeige
Lon  der  vorgegangenen  Unrichtigkeit  gemacht  hat,  so  uritt  gegen  ihn  die  gleiche  Strafe
von  0  fl.  per  Eimer,  in  Beziehung  auf  den  in  dem  Ladscheine  fehlenden  Elchgehalt  ein.
        <pb n="159" />
        24

K.  15.
Ankauf  des  Weins  aus  dem  Keller.
(Unterkaͤufer.)

Die  Unterkäufer  sind  nicht  nur  zur  Erleichterung  des  Cemmerces  mit  Wein  als
sbrigkeitlich  bestellte  Mittelspersonen  zuiischen  Käáufer  und  Verkäufer,  oder  als  gesevzliche
Mikier  und  Sensalen  für  diesen  Handels-Artikel  anzusehen,  und  als  selche  insbesendere
bey  jedem  Axverkauf  des  Weins  bepzuzlehen,  sondern  sie  haben  auch  für  die  Wahrung
ber  landesherrlichen  Abgaben  hievon  besondere  Pflichten  und  Obliegenheiten.  Es  bestehen
biese  in  Folgendem:

15)  Sie  haben  über  alle  in  ihrem  Wehnorte  vorgehende  Wein  ·  Vetlaͤufe  das,  in  der
Accise-Ordnung  vorgeschriebene  chronologische  Register  zu  fuͤhren,  in  welches  die
Namen,  das  Gewerbe  und  Wohnort  des  Käufers  und  Verkäufers  und  die  Perkaufbpreiße
  mit  Fleiß  einzutragen  sind.

Dlese  Register,  welche  den  Accise-Rechnungen  beyzulegen  sind,  werden  von  der

Kinigl.  Umgelds-Rechnungskammer  in  Bezlehung  auf  die  Wein-Einkäufe  der

Wirthe,  nachgesehen  werden.

2.)  Da  alles  darauf  beruhet,  daß  der  Unterkäufer  sich  des  wahren  Eichgehalts  und
der  wahren  Verkaufspreise  mit  Zuverläßigkelt  versichere,  so  hat  er  den  Elchgehalt  der
Fässer,  wenn  sie  gefüällt  auf  dem  Wagen  sich  befinden,  in  eigener  Person  aufzunehmen,
und  wenn  er  selbst  hieran  verhindert  sepn  follte,  solches  durch  eine  andere  beeldigte
Person,  den  Umgelder,  Acceiser  2c.  besorgen  zu  lassen,  in  keinem  Falle  aber  der  blosen
Angabe  der  contrahirenden  Theile  Glauben  beizumessen.

In  Beziehung  auf  den  Verkaufspreis  hat  der  Unterkäufer  die  Qualität  des

Weins,  und  die  Angaben  des  kaufenden  Wirths  und  des  Verkäufers  mit  einander  zu

vergleichen,  wo  Verdacht  einer  zu  niedern  Angabe  vorhanden  sepn  sollte,  auch  den

Käufer  und  Fuhrmann  darüber  zu  rernehmen,  und,  wenn  er  dadurch  nicht  aufs

Reine  kommen  follte,  unter  Juziehung  des  Accisers  den  Wein  zu  taxiren;  so  fern

der  Verkqufer  durch  diese  Taxation  sich  beschwert  glaubt,  und  deswegen  die  Accise

nicht  bezahlen  will,  so  haben  die  Taxatoren  das  Recht,  den  Wein  gegen  baare

Bezahlung  des  von  ihnen  bestimmten  Preißes  und  Ennichtung  der  Accise  für  sich

zu  behalten.  Auch  ist  auf  vorgebliche  Freundschafts-Kdufe  keine  Rüchsicht  zu  nehmen,

  sondern  bei  dergleichen  Angaben  der  wahre  laufende  Preiß  durch  eine  hm
liche  Taxation  herzustellen.
        <pb n="160" />
        22

5.)  Nach  den  auf  diese  Weise  eruicten  Prelßen  und  Quantieäten,  hat  der  Unterkäufer
  den  Ladschein,  wozu  die  Formularien  gestempelt  bei  dem  Königl.  General-Stempel-Amte
  zu  erkaufen  sund,  für  die  gesamte  Ladung  auszustellen,  und  dabel  genau
zu  beobachten,  was  oben  in  F.  13.  subm.  3.  und  5.  den  Kelternschreibern  be
glelchem  Geschäfte  zur  Obliegenheit  gemacht  worden  ist.

Wenn  daher  auch  nach  dem  Vorgeben  auf  der  Ladstätte  die  Ladung  thells  fär
einen  Wirth,  theils  für  Prloaten  oder  für  mehrere  in  verschledenen  Orten  wohnende
  Wirthe  bestimmt  wäre;  so  ist  doch  der  Ladschein  immer  nur  auf  daß  Ganze
der  Ladung  und  auf  den  Wircth  in  dem  zuncchst  llegenden  Orte  auszustellen,  und
sodann  in  dem  Orte,  wo  eln  Tbeil  des  Welns  zuerst  abgeladen  wird,  von  dem
Umgelder  auf  dem  Ladschelne  zu  bemerken,  wie  vlel  von  der  darinnen  enthaltenen
Ladung  in  seiner  Gegenwart  bereits  eingekellert  worden,  und  an  wen  nun  das  Uebrige
abzuliefern  sep.

Diesen  Ladschein  schließt  der  Umgelder  seiner  känftlgen  Rechnung  bey;  wenn
aber  der  übrige  Theil  der  Ladung  abgeht,  so  fectigt  er  eine  Abschrift  desselben,
und  fügt  am  Ende  oder  auf  der.  Räckseite  unter  seiner  Namens-Unterschrift  und
Amts-Sigill  ebenfalls  bel,  wie  vlel  von  der  Gesamtladung  berelts  an  diesen  oder
jenen  abgegebeu,  und  wie  viel  nun  noch  da  oder  dorthin  zu  überllefern  sep.

Uebrigens  ist  den  Unterkäufern  ausdrücklich  verboten,  die  Ladscheine  oder  Urkunden
  den  Wirthen,  welche  ohne  solche  abfahren,  erst  nachzusenden,  oder  auf  ein
und  eben  dleselbe  Ladung  zwei  Urkunden  auszustellen.

4.)  Eben  die  Strofen,  welche  auf  die  Nichtbeobachtung  der  Vorschrlften  für  die  Ladscheine
  über  den  unter  den  Keltern  abgefaßten  neuen  Wein  in  F.  14.  zupr.  bestimmt
sind,  gelten  auch  denjenigen  Unrichtigkeiten,  welche  bei  Abfassung  des  alten  Welns
aus  den  Kellern  der  oblgen  Vorschrift  entgegen,  vorgehen.

b.  16.
Einkeltern  des  Weins.
(Unter-Umgelder.)

Da  die  Orts-Umgelder  (UncerUmgelder)  vornehmlich  dazu  bestimmt  sind,  alle  Beränderungen,
  welche  von  einem  Quartal  zum  andern  in  den  Kellern  der  Wirthe,  theils
mit  den  Getränken  selbst,  theils  mit  den  Fässern  vorgehen,  zu  kontrollren,  und  in  ihren
Kellerregistern  aufzuzeichnen;  so  kann  insbesondere  kein  Geiränke  in  das  Haus  und  in
den  eigenen  oder  gemletheten  Keller  des  Wirths  eingebracht  werden,  ausser  in  Bepseyn
        <pb n="161" />
        23

les  Unter-Umgelders,  welcher  auch  zu  jeder  geringen  Einlage  und  wenn  der  Wein  m
u  Gdlten  oder  Butten  über  die  Straße  getragen  wird,  beizuzlehen  ist.

So  wle  daher  die  Ladung  vor  dem  Hause  des  Wirths  oder  seinem  Keller  angekrmmen,
  ist  vor  allen  Dingen  der  Unter-Umgelder  zu  rusen:  Er  nimmt  den  Ladschein
zu  Hand,  vergleicht  dessen  Innhalt  mit  dem  Gehalte  der  Ladung,  wozu  man  sih  daher,
fo  wie  sichs  nicht  bles  von  ganz  geringen  Quantitäken  aus  dem  Wehnorte  des  Wirths
handelt,  geeichter  Jässer  bedienen  muß;  resignirt  sedann  das  Faß,  in  welches  der  Wein
gefüllt  werden  soll,  und  wenn  die  Füllung  vollendet  ist,  so  obsignirt  er  dasselbe.  In  seinem
  Feller-Register  bemerkt  er  sofort  unter  Allegirung  des  Ladscheins  die  eingekellerte
Quantitkt,  von  wem  und  um  welchen  Preiß  sie  gekauft  worden,  den  Tag  der  Einlage  und
dle  Nummer  deß  Fasses,  in  welches  der  Wein  gekommen.

Kommen  bei  diesen  Gescháften  Anstände  vor,  so,  daß  der  Wirth  entweder  keinen
badschein  produelren  kann,  oder  der  Wein  in  ungeeichten  Jässern  herbeigefährt  wurde,  oder
Looschein  und  Eichgehalt  nicht  miteinander  übereinstimmt,  so  hat  der  Unter-Umgelder  alle
dergleichen  Ansiäude  sogleich  dem  Ober-Umgrlder  zur  Einleitung  einer  nähern  Untersuchung
enwuzeigen,  übrigens  in  allen  Fällen  haupisächlich  darauf  zu  sehen,  daß  er  das  eingekellerte
Cuanium  mit  Zuverl4##igkeit  erfahre,  und  deswegen  bey  dem  mindeslen  Anstande  darauf
zu  befehen,  dap  der  Wein  in  ein  Eichgeschirr  abgelassen,  und  erst  dann  in  den  Keller
gekragen  oder  gesch.  ducht  werde.

4.  17.

Strafen  auf  die  unterlassene  Beyziehung  des  Umgelders,  bey  Einkellerung
  des  Weins.

Welcher  Wirth  ohne  Beilseyn  des  Umgelders  Wein  oder  andere  Getränke  in  sein
Haus  und  in  seinen  eigenen  oeder  gemietheten  Keller  einbringt,  verfällt,  er  mag  von  der
Ladsictte  elnen  Ladschein  mitgenommen  haben  oder  nicht,  insofern  und  ins.  weit  der  Wein
bereits  ausgeschenkt  worden,  in  die  Strafe  der  Confßscation  des  Ausschank-Erldses,  und
insesern  und  insweit  der  Wein  bey  dem  Wirth  nech  vorhanden  ist,  in  die  Stirafe  von
12  fl.  pr.  Eimer.

Den  Umgelder,  wenn  er  abwesend  oder  sonst  verhindert  wére,  asttt  der  Unterkäufer,
  Unter-Acciser,  oder  eine  andere  in  herischaftlichen  Pflichten  siehende  Person,  wohin
sich  in  jenem  Fale  der  Wirth  zu  wenden  hat.  Insbesondere  ist  es  dem  Umgelder  zur
Pflicht  gemacht,  in  Herbsten,  wo  er  die  Wein-Einlagen  aufzunehmen  allein  nicht  im
Stande  seyn  sollte,  eine  oder  mehrere  Personen  unter  Communlcation  mit  dem  Ober-
        <pb n="162" />
        24

Umgelder,  gegen  ein  aus  der  Umgeldskasse  zu  bezahlendes  Taggeld,  aufzustellen,  welche
sich  mit  ihm  in  das  Geschäft  theilen.  Nur  allein  in  Orten,  welche  starken  Welnbau
haben,  wo  mithin  die  Anwesenheit  des  Umgelders  oder  seines  Gehülfen  bey  den  Wein-Einlagen
  der  Wirthe  während  des  Herbstes  Schwierigkeiten  haben  dürfte,  kann  hievon
einer  Ausnahme  statt  gegeben  werden,  es  hat  aber  alsdann  der  Umgelder  um  so  mehr
sich  zu  beeilen,  die  Keller  der  Wirthe  zu  visitiren,  und  ihre  Wein-Elnlagen  genau  aufzunehmen.

ö.  18.
Von  Aufbewahrung  des  Getränks  in  eigenen  und  gemietheten  Kellern.

Jeder,  der  Wirthschaft  treiben  will,  soll  für  alles  ihm  zugehörige  Getränk,  zu  welchem
  Zwecke  es  bestimmt  seyn  mag,  seinen  eigenen  Keller  haben,  und  bep  Erthellung  der
Wirthschafts=  und  Schank-Gerechtigkeiten,  soll  hierauf  vorzüglich  Rücksicht  genommen
werden.

Demnach  sollen  weder  fremde  Personen  in  die  Keller  der  Wirthe,  noch  die  Wirthe
in  die  Keller  anderer  Personen,  wenn  es  auch  ihre  Verwandte  wácen,  Wein  einlegen,  es
müßte  denn  in  letzterem  Falle  der  fremde  gemiethete  Keller  dem  Wirthe  ausschließlich  eingeräumt
  sepn,  und  im  erstern  Falle  eine  solche  Einrichtung  statt  finden,  daß  der,  einem  fremden
  Private  abgetretene  Theil  des  Wirthskellers  durch  eine  eigene  Wandung  von  dem  Kellter-Raume
  des  Wirths  getrennt  wäre,  mithin  beide  mitelnander  ganz  keine  Communicatlon
  hätten.  Uebrigens  ist  jeder  Private,  der  in  seinen  Keller  Wein  von  elnem  Wirthe,
sep  es  umsonst,  oder  gegen  Miethziunß  aufnimmt,  bep  einer  Strafe  von  30  kr.  per  Eimer
  gehalten,  dem  Ober-Umgelder  die  Anzelge  davon  zu  machen.  So  lang  die  gegenwärtigen
  Verordnungen,  um  besonderer  schwärlger  Verhaltnisse  willen,  bep  allen  Wirthen
noch  nicht  zum  Vollzug  gebracht  werden  können,  und  daher  dlieser  oder  jener  Wirth  noch
Wein  von  Prioaten  in  seinem  Keller,  oder  in  einem  nicht  vollig  abgesonderten  Theile  befselben
  liegen,  oder  selnen  eigenen  Wein  auf  dlese  Welse  bel  andern  aufbewahrt  hat,  so
ist  der  ganze  Getränke-Vorrath,  er  gehöre  wem  er  wolle,  ganz  so  zu  behandeln,  wie
wenn  er  dem  Wlrthe  eigenthämlich  zustüände.  Es  sind  daher  alle  Fässer  mit  ihrem  Inhalte
  aufzunehmen,  iu  numeriren  und  zu  obsigniren,  auch  ohne  Beiseyn  des  Unter-Umgelders
  weder  zu  verfüllen,  noch  aufzufällen,  überhaupt  nicht  zu  resigniren.

Verkauft  der  Prlvate  aus  seinen  Fässern  von  seinem  Weine,  oder  verlegt  er  ihn  in
elnen  andern  Keller,  so  muß  auch  dieß  in  Belseyn  des  Unter-Umgelders  geschehen.  In
Beziehung  auf  das,  was  dann  hierüber  bei  dem  Quartal-Abstich  mangelt,  hat  der  Pri-
        <pb n="163" />
        25

vate  eine  Urkunde  bel  seinen  bürgerlichen  Pflichten  dem  Umgelber  zuzustellen,  daß  er
diese  mangelme  Quantität  zu  seinem  eigenen  Hausbrauche  verwendet  habe;  und  nur  dann
kann  sie  Umgelds  frei  erlassen  werden.

K.  19.
Vom  Eichen  der  Fsser.

Alle  größere  und  kleinere  Jässer,  welche  der  Wirth  zum  Aufbewahren,  oder  zum
Herbelführen  seines  Getränks  gebraucht,  müssen  ohne  alle  Ausnahme  von  den  beeldlgten
Eichern  förmlich  geeicht,  und  der  Eichgehalt  von  ihnen  an  den  vordern  Voden  des  Fasses
angerissen  werden.

Ebendleß  muß  geschehen,  wenn  ein  altes  Faß  umgearbeltet,  und  dadurch  sein  Gehalt
  verändert  wird.  Kein  neues,  oder  umgearbeltetes  Jaß  darf  in  dem  Keller  gebraucht
werden,  bevor  diese,  auf  Kosten  des  Wirths  vorzunehmende  Eichung  statt  gefunden  hat.

Das  über  den  Gehalt  ausgzustellende  Urkund  ist  dem  Ober-Umgelder  mitzutheilen,
vnd  von  ihm  seinem  Abrechnungs-Partikular  belzulegen.

Bei  Lagerfässern,  welche  sich  berelts  gefüllt  in  den  Kellern  besinden,  ist  dleses  Elchen
nochzuhelen,  sobald  sie  geleert  sind.  Weil  aber  dieses  sich  länger  verzlehen  könnte;  so
flub  die  Ober-Umgelber  mit  Visierriemen  (Stäben)  versehen,  um  mittelst  ihrer  den  Faßgehalt
  zu  erulren,  und  den  also  erkundigten  Eichgehalt  an  die  Fässer  anzureissen.

Zur  Unterscheldung  von  der  wahren  Eichung  fügen  sie  ein  V.  bel.

Füär  dat  Geschäft  des  Visirens  hat  der  Wirth  dem  Ober-Umgelder  von  jedem  Faß
bis  auf  9  Eimer  Gehalt  —:.  12  kr.  und  von  einem  Faß  größeren  Gehalts  —  .  20  kr.
als  Belohnung  zu  bezahlen.

.  20.
Veom  Numeriren  der  Fässer.

In  den  Kellern,  in  welchen  dle  Wicthe  Weine  liegen  haben,  #nd  alle  Lagerfässee
der  Reihe  nach  zu  numeriren,  und  in  dieser  Ordnung  liegen  zu  lassen.

Da  der  Umgelder  die  Fässer  in  der  nmlichen  Ordnung  und  mit  gleichen  Nummern
  in  sein  Keller-Register  aufzunehmen,  und  darinnen  fortzufähren  hat;  so  darf  diese
Ocdnung  bel  Strafe  Eines  Gulden  von  jedem  Fasse  ohne  Belseyn  des  Umgelders  nicht
verrückt  werben.

4
        <pb n="164" />
        26

K.  21.
Vom  Ob=  und  Resigniren  der  Fässer.

Sobald  ein  Faß  ganz  oder  zum  Thell  mit  Wein  gefüllt  ist,  muß  es  auf  der  Stelle
ebsignirt  werden:  6

Dieß  geschiehet,  indem  der  Umgelder  einen  länglichten  Streifen  don  starkem  Papler
oder  Leinwand  über  den  Spunten  legt,  stark  anzlehet,  und  dann  zu  beiden  Enden  das
herrschafiliche  Sigill  in  spanisch  Wachs  aufdräckt.

Ein  auf  solche  Weise  obsignirtes  Faß  darf  durch  Niemand  als  den  Umgelder  selbst
resignirt  werden;  wenn  daher  durch  Zufall  die  Obsignation  beschádigt  wird,  so  hat  es  der
Wirth  sogleich  dem  Umgelder-Amte  anzuzeigen.  Unterläßt  er  dieß,  oder  nimmt  er  eigenmächtig
  selbst  oder  durch,  seinen  Küfer  und  andere  eine  Resignatlon  vor:  so  verfällt  er  in
eine  Strafe  von  10  fl.  ven  jedem  resignirten  Faß,  und  der  Küfer,  der  hiebel  mitgewirkt,
  oder  die  Sache  verheimlicht  hat,  in  die  Strafe  von  Einer  kleinen  Frevel  vom  Faß.

1  l[HHl
Von  den  Ausschanks-Preisen.

Da  das  Umgeld  nach  den  Ausschanks-Preißen  der  Weine  berechnet  und  erhoben
wird;  so  ist  alles  daran  gelegen,  mit  Zuverlssigkeit  in  Kenntniß  gesetzt  zu  werden,  in  welchen
  Preißen  der  Wirth  seine  verschiedenen  Weine  wirklich  ausgeschenkt  habe.

Wemn  daher  der  Ober-Umgelder  bei  dem  Quartalabstiche  alle  Fässer  mit  ihrem  Inhalte
  ausgenommen,  und  obsignirt  hat:  so  erinnert  er  den  Wirth,  ihm  gewissenhaft  anzugeben,
  welche  Fässer  er  zum  Ausschanke  bestimmt  habe,  und  in  welchen  Preißen  er  die  Weine
ausschenken  werde.  Beides  wird  in  dem  Kellerregister  und  Partikular  gehdrig  angemerkt.

Es  hat  jedoch  der  Ober-Umgelder  durch  Vergleichung  der  Cinkaufs=  und  sonstigen
laufenden  Ausschanks-Preiße  jede  fälschliche  Angabe  des  Wirths  in  den  Preißen  zu  verhüten
  zu  suchen.

Hienach  wird

1.)  von  dem  Ober-Umgelder  ein  Zettek  über  die  bestimmten  Ausschanks.  Prelße  geschrieben,
  und  in  der  Wirthsstube  angenagelt;

2.)  wird  der  Pollzet-Behbrde  des  Orts  oder  dem  Orts-Versteher  eine  Liste  über  sämtliche
  Wirthe  mit  der  Bemerkung,  in  welchen  Preißen  jeder  seine  Weine  auszuschenken
  sich  erklärt  habe,  mit  dem  amtlichen  Anfinnen  zugestellt,  sogleich  Anzeige  bei
der  Ober-Umgelderei  zu  machen,  wenn  in  Erfahrung  gebracht  werden  sollte,  daß  dieser
  oder  jener  Wirth  Wein  in  höheren  Preißen  verwerthe,  als  er  angegeben  hat.
        <pb n="165" />
        27

Legt  der  Wirih  zwischen  bem  Quartal  Weln  ein,  oder  bestimmt  er  innerhalb
besselben  ein  noch  nicht  zum  Ausschanke  angegebenes  Faß  zu  diesem  Zwecke;  so  wird
auf  eben  dlese  Welse  verfahren,  so,  daß  wenn  eln  höherer  oder  niederer  Preiß,  als
die  bereits  notlrten,  dadurch  entstände,  der  angeschlagene  Zettel  mit  Anzeige  des
Tags,  wo  dleß  geschehen,  ergänzt,  und  dem  Polizel=  oder  Ortoorsteher-Amte  gleichfalls
  Nachricht  davon  gegeben  werden  müßte.  Ohne  den  Umgelder  zuvor  in  Kenntniß
  gesetzt  zu  haben,  dürfen  die  einmal  angegebenen  Preiße  zwischen  dem  Quartal  weder
erhöhet,  noch  vermindert  werden.  Wenn  daher  dieß  von  dem  Wirthe  beabsichtiget
wird,  so  hat  er  den  Umgelder  zu  rufen,  damit  er  durch  den  Abstich  erfahre,  wieviel  in
den  blsherigen  Preißen  berelts  ausgeschenkt  worden  seye.  Das  Resültat  dieses  Abstichs
so  wie  den  Tag  der  Preiß-Veränderung  hat  derselbe  sodann  mit  den  neu  gewählten
Preißen  in  das  Keller-Register  deutlich  einzutragen.

K.  25.
Strafen  auf  die  Uebertretung  vorstehender  Vorschriften.

1.))  Wenn  der  Wirth,  ohne  zuvor  den  Umgelder  in  Kenntniß  gesetzt  zu  haben,  aus  einem
Vasse  Wein  ausschenkt,  von  dem  er  zuver  erklärt  hatte,  daß  es  nicht  zum  Ausschank  ber
Kimmt  sey,  und  wovon  er  daher  auch  keinen  Wein-Ausschankspreiß  angab,  so  verfälle
er  in  eine  Strafe  von  4  fl.  auf  jeden  ausgeschenkten  Eimer,  und  der  fehlende  Wein  wird
in  dem,  vom  Ober-Umgelder  besonders  zu  taxirenden  Prelße,  und  lm  Falle  nichts  mehr
vorhanden  sepn  sollte,  in  dem  hochsten  Ausschankspreihe  der  übrigen  Weine  ins  Umgels
ezogen.

25  Welcher  Wirth,  die  von  dem  Ober-Umgelder  in  der  Wirthsstube  angeheftete  Tafel
über  die  Ausschankspreiße  verändert  und  verfälscht,  oder  solche  auf  längere  oder  kürzere
  Zeit  entfernt,  unterliegt  einer  Strafe  von  10  fl.

s.)  Wer  Wein  in  höhern  Preißen  ausschenkt,  als  er  dem  Umgelber  angegeben  hat,
verfällt  in  die  Strafe  von  10  fl.  neben  der  Confiscatlon  des  Mehrbetrags  des  Ausschank-Erlbses.


#.  23.  e
Visitation  der  Ausschanks-  und  Trinkgeschirre.

Es  ist  zwar  den  umgeldspflichtigen  Wirthen  gestattet,  beim  Ausschank  ihrer  Ge
traͤnke  sich  der  Schenkmaas  zu  beblenen,  und  sich  dadurch  fuͤr  das  Ungeld  bei  den  Consumenten
  zu  regressiren.  G.  6.  mpr.)  Um  so  mehr  ist  aber  darauf  zu  sehen,  daß  sie

4
        <pb n="166" />
        28

ssc  nicht  elner  noch  kleineren  Maas  bedlenen,  und  somit  das  Publikum  höher  belegen,  als
sie  selbst  belegt  find.

Wir  haben  zu  dem  Ende  s.  d.  15.  Februar  181  5.  eine  neue  Ordnung  für  die  Elchung
  und  Pflechtung  der  Ausschank=  und  Trinkgeschirre  verfassen  und  bekannt  machen
lassen,  auf  welche  hier  mit  dem  Anfügen  zuräckgewiesen  wird,  daß  sowohl  die  Umgelder
selbst  als  die  Umgelds-Visitatoren  auf  dle  genaue  Beebachtung  jener  Ordnung  ein  aufmerksames
  Auge  zu  richten,  und  wenn  fie  bei  einem  Wirthe  unrlichtige  Ausschanks=  und
Trinkgeschirre  finden  sollten,  solche  sogleich  zur  Hand  zu  nehmen,  und  wohl  gepact  und
versiegelt  an  das  Ober-Amt  zur  weitern  Untersuchung  einzusenden  haben.  «

H.25.
Axverkauf  und  anderer  ausserordentlicher  Abgang.
Da  nur  derjenige  Theil  des  Weins  umgeldsfrel  gelassen  werden  kann,  wovon  uskundlich
  nachgewiesen  wird,  daß  er  nicht  durch  den  Ausschank  verwerthet  worden  sep;  so  kann

4.)  als  Axverkauf  im  Großen  nur  dasjenige  angenommen  und  frei  gelassen  werden,  was
in  Gegenwart  des  Unterumgelders  und  Unterkäufers  abgefaßt  werden  ist.  Jener  hat
hiebei  die  Ob=  und  Resignation  zu  besorgen,  das  verkaufte  Quantum  zu  unterfuchen,
  und  mit  dem  Namen  und  Wohnorte  des  Kdufers  und  dem  Tage  des  Verkaufs,
  auch  der  Nummer  des  Fasses,  aus  welchem  der  Wein  genommen  worden,
in  sein  Kellerregister  einzutragen.

2.)  als  Hefe,  Trübweln,  Schne  tc.  kommt  nur  dasienige  in  Betracht  und  Abzug,
wovon  sich  der  Umgelder  durch  eigene  ##nscht  und  Nacheich  überzeugt  hat,  daß  es
zum  Abbrennen  wirklich  verwendet,  oder  en  gros  verkauft,  oder  als  völlig  unbrauchbar
  ausgeschüttet  werde.

In  Beziehung  anf  die  Hefe  von  neuem  Weine,  ist  noch  besonders  zu  bemerken,
baß,  da  die  Trübelch,  welche  in  einem  Zusatze  von  7  Maas  auf  den  Wärttembergschen
  Eimer  Welnmost  bestehet,  dem  Wirthe  zu  seiner,  nach  der  Helleich  berechneten
  Einlage  in  Aufrechnung  kommt,  als  Maximum  des  Hefe-Erzeugnisses  ebenfalls
  nur  7  Maas  auf  den,  Eimer,  dergestalt  in  Anrechnung  gebracht  werden  dürfen,
  daß,  wefin  sich  in  der  Wirklichkeit  weniger  Hefe  ergiebt,  es  bei  dieser  gerindern
  Quantität,  im  entgegengesetzten  Falle  aber,  beim  Matimum  seln  Verbleiben  hat;

3.)  bei  entstandenem  Ungläcke,  wenn  entweder  der  Wein  aus  elnem  schadhaften  Gefüße
  ausgelaufen,  oder  derselbe  umgestanden,  ist  auf  der  Stelle  der  Umgelder  mit
einer  weitern  Urkunds-Person  zu  rufen,  und  von  denselben  die  Ursache  des  Ungläcks,
        <pb n="167" />
        29

und  die  Größe  des  Schadens  genau  zu  untersuchen,  ein  Protololl  daruͤber  mit  der

Bemerkung,  ob  das  Siegel  unverletzt  gefunden  worden,  zu  verfassen,  und  an  den

Ober-Umgelder  einzusenden,  der  den  Vorgang  an  die  Sektion  der  Steuern  zur

Entscheidung  einzuberichten  hat.

4.)  Bel  Besoldungs=  und  Pensions-Abgaben,  Schenkungen,  Helrathgut  und  Leibgeding
  ist  in  Betreff  der  Belzlehung  des  Umgelders  und  seiner  Geschäfte  hiebel,  eben
das,  was  oben  beim  Apverkauf  vorgeschrieben  ist,  zu  beobachten,  und  die  Art  der
Verwendung  gehbrig  beurkunden  zu  lassen.  «

Werdieindiesemp.enthalt·nenVorschriftennichtbeobachtet,perllertseltie

Ansprüche  auf  einen  Abzug,  und  in  so  fern  er  sich  hiebei  noch  anderer  Eigenmächelgkeiten

  und  Verfehlungen  schuldig  gemacht  hat,  so  verfällt  er  in  dle  hlerauf  geseste

besondere  Strafen.
.  2#.
Vom  Abstiche.

Der  Abstich  ist  eine  Untersuchung  beß  in  den  Fässern  der  Wierhe  befindlichen  Ge-Känke-Vorraths,
  welche  der  Umgelds-Beamte  ohne  Anwendung  der  förmlichen  Eichung
ber  Fäller  mittelst  einer  Schábung  vornimmt,  bei  der  er  sich,  wenn  die  Fdsser  zum  Theil
leer  find,  gewöhnlich  eines  Stabs  bedlent,  den  er  in  dat  Spuntloch  senkrecht  bis  auf  die
Bodentauge  einlaͤßt,  und  damit  den  höhern  oder  niederern  Stand  des  Getränks  erfährt,
eund  hienach  in  Zusammenhaltung  mit  der  Größe  des  Fasses  auf  die  Quantitäkt  des  vorrähigen
  Weins  schließt.  Diesen  Abstich  hat  der  Umgelds-Beamte  gewöhnlicherwelse  vorzunehmen:


a))  bel  dem  Anfange  einer  Wirthschaft:  In  der  Regel  hat  dlesen  Abslich  immer  der
Ober-Umgelder  selbst  vorzunehmen,  weil  dabel  zugleich  der  ganze  Keller  mit  all
seinen  Jässern,  ihren  Nummern,  ihrem  Eichgehalte,  und  dem  darinnen  befindllchen
Getränke  #c.  aufgenommen,  und  damit  die  Grundlage  zu  allen  künftigen  Untersüchungen
  und  Umgelds-Berechnungen  gelegt  werden  muß.  Selbst  bel  unbeständigen
Wilrthschaften  ist  darauf  zu  halten,  daß  dleser  erste  Abstich,  wo  nicht  besonders  dringliche
  Umsiände  vorwalten,  worüber  der  Ober-Umgelbder  zu  cognosciren  hat,  auf  die
Ankunft  dieses  Lettern  ausgesetzt,  und  durch  ihn  selbst  vorgenommen  werde.

b.)  Bei  dem  Aufhören  einer  Wlethschaft  ist  eine  gleiche  Untersuchung,  und  zwar  mit
gedoppelter  Sorgfalt,  von  dem  Ober-Umgelder  vorzunehmen,  weil  sich  bei  diesem
lettern  Abstich  die  endliche  wahre  Schuldigkelt  des  Wirths  ergeben,  und  selbst  das-
        <pb n="168" />
        30

jenige  fich  ausglelchen  muß,  was  bel  den  fruͤhern  Abstichen  etwa  zu  hoch  oder  zu
niedrig  geschaͤtzt  worden  seyn  moͤchte.

c.)  Bei  fortdauernden  Wirthschaften  wird  der  Abstich  alle  Quartal  durch  den  Ober-Umgelder

  selbst  bel  jedem  Wirthe  seines  Bezlrks  vorgenommen.

Ohne  höhere  Legltimatlon  darf  er  dleses  Geschäft  bep  elner  Strafe  von  zehn
Reichsthalern  weder  dem  Unter-Umgelder  noch  elner  andern  Person  übertragen.

Um  mit  dem  Geld-Einzuge  und  der  Rechnungs-Stell  zur  gesetzlich  vorgeschriebenen
  Zeit  fertig  zu  werden,  hat  er  den  Quartal-Abstich  immer  wenigstens  14  Tage
vor  dem  Ende  des  Quartals  vorzunehmen.  Er  zlehet  bei  demselben  den  Unter-Umgelder
  und  den  Wirth  bei,  notirt  auf  der  Stelle  in  das  zuvor  kapitulirte  Register
das  Resultar  des  Abstichs  von  jedem  Fasse,  und  merkt  zugleich  an,  was  an  Trüb-Wein,
  Hefe  2c.  vorhanden  ist,  was  zum  künftigen  Ausschank  bestimmt,  und  welcher
Ausschankpreis  für  jedes  Faß  bestimmt  worden  ist.  Zugleich  läßt  er  sich  von  dem
Unter-Umgelder  das,  von  ihm  geführte  Keller-Reglster  samt  dazu  gehörigen  Urkunden
  und  Belegen  einhändigen,  untersucht  und  berichtiget  die  etwa  darin  sich  darbietende
  Anstände,  und  präparirt  auf  diese  Weise  alles  zu  einer  richtigen  Abrechnung
über  die  Umgelds-Schuloeigkeit  elnes  jeden  Wirths,  und  zur  Verfertigung  der  neuen
Kellerreglster,  als  Grundlage  fär  die  Umgelds-Administration  des  künftigen  Quartals.

d.)  Da  die  Wirthe  an  den  Orten,  wo  Weinwachs  ist,  vor  angehendem  Herbste  ihre

Weine  aus  den  halbleeren  Fässern  zusammen  zu  zlehen  und  diese  zur  Einlage  des
neuen  Weins  vorzubereiten  pflegen;  so  wird  es  nöthig,  daß  ein  Vorherbst-Abstich
  vorgenommen,  hiebei  die  Fässer  resignirt,  das  Fehlende  des  alten  Weins,  so
wie  der  dermalige  Vorrath  an  solchem  genau  untersucht,  und  dadurch  die  an  dem
folgenden  Martini-Abstiche  vorzunehmende  Untersuchung  über  die  Emlagen  des  neuen
Weins  erleichtert  werde.  Dieser  Vorherbstabstich  ist  mit  dem  Eintritte  des  Herbstes
von  dem  Ober-Umgelder  in  selnem  Wohnorte,  so  wie  durch  die  Unter-Umgelder  in
den  Amtsorten  vorzunehmen,  und  das  Resultat  davon  in  den  Keller-Registern,  oder
wenn  es  daselbst  an  Raum  gebricht,  in  besondern  Bellagen  zu  beschreiben.  Diejenigen
  Fässer,  welche  nicht  bestimmt  sind  neuen  Wein  aufzunehmen,  und  in  welchen
  sich  noch  alter  Wein  besindet,  hat  der  Umgelder  soglelch  nach  genommenem
Abstiche  wieder  zu  obsigniren.  Sollte  es  dlenlich  scheinen,  den  Vorherbstabstich  in
bedeutenden  Weinorten,  wo  sich  mehrere  große  Wirthe  befinden,  durch  den  Ober-Umgelder
  selbst  vornehmen  zu  lassen,  so  ist,  auf  geschehenen  Vorschlag  vom  Ober-Umgelder
  durch  den  Kameralverwalter  jedesmal  zu  rechter  Zeit  besondere  Legitimation
  bei  der  Seltlon  der  Steuern  hiezu  einzuholen.
        <pb n="169" />
        31

K.  27.
Vom  Detail-Verkaufe  fremder  Weine.

Wenrn  stemde  Weine  ##n  Fässern  eingebracht  und  en  gros  nach  der  Elchmaas  im  Innern
wieder  verkauft  werden,  so  gehöèrt  dleses  Gewerb  zum  Großhandel  mit  Weinen  überhaupt,
und  der  Wein  unterliegt  neben  dem  Eingangs-Impest,  der  Verkaufs-Accise.  Unter  und
Detall-Handel  mit  fremden  Weinen  wird  gerechnet,  wenn  der  Wein  in  Fässern,  oder  in
Bouteillen  eingebracht,  und  in  Boutelllen  oder  kleinern  Maasen  wieder  verkauft  wird.  Zu
dlesem  Gewerbe  sind  nur  die  Gast-,  Spels=  und  beständigen  Weinwirthe  berechtiget.  Will
ein  anderer  Private  dasselbe  betreiben,  so  hat  derselbe  die  Concession  hiezu  nachzusuchen,  und
das  Concessiens=  und  Rekognitlons-Geld,  wle  die  beständigen  Weinwirthe,  zu  bezahlen.  Umgeld
  und  Wirthschafts  -Aceise  hat  der  berechtigte  Private  sowohl,  als  der  Wirth,  nach  dem
algemeinen  Maasstabe  in  dem  wahren  Verkaufs-Preise  zu  bezahlen.  Es  ist  kein  solcher
Wein  in  den  Keller  zu  bringen,  ohne  Belsepn  des  Unter-Umgelders;  und  damit  man  von
den  Elnlagen  desto  gewisser  versichert  ist,  haben  die  Zoll=  und  Accise-Aemter,  bel  welchen  diese
Weine  bei  ihrer  Ankunft  vom  Auslande  visitirt  und  impostirt  werden,  den  Ober-Umgeidern
biertelährige  genaue  Verzeichnisse  hierüber  mitzutheilen.  Auch  darf  als  ausser  Lands  wleder
verkauft,  nur  dasjenlge  umgelds=  und  accisefrel  passsrt  werden,  was  in  Gegenwart  des  Umgelders
  verladen,  und  als  wirklich  ausgeführt  mit  dem  Ausgangsgollzeichen  nachgewiesen
worden  ist.

Dem  Umgeld  und  der  Wirthschafts-Aceise  unterllegt  übrigens  derjenlge  sremde  Wein
nicht,  den  ein  Private  zu  selnem  eigenen  Gebrauche  vom  Auslande  verschrieben,  oder  auf
andere  Art  erhalten  bat,  den  er  aber  zu  diesem  Zwecke  nicht  benutzte,  und  daher  entweder
durch  Versteigerung  oder  Hand-Verkauf  wieder  verwerthet.

So  wle  es  sich  auch  von  selöst  verstehr,  daß  derjenige  Wirth  oder  concesssonirte  Händler,
welcher  sein  Bedürfniß  an  stiemdem  Weine  von  einem  andern  inländischen  Wirthe  oder,  Händler,
  bei  welchem  Umgeld  und  Wirthschafts-Accise  von  ebendemselben  Weine  bereits  erhobenworden
  ist,  erkauft,  von  jenen  Abgaben  in  dem  Falle  frei  bleibt,  wenn  er  sogleich  bei  der
Einlage  eln  Jeugniß  wegen  der  bereits  entrichteten  Abgaben  von  dem  betreffenden  Umgelder
Amte  producirt  und  zu  den  Rechmings-Akten  überglebt.
        <pb n="170" />
        8  weiter  Titel.

Bier",  Um=  und  Halbthalergeld.

K.  28.
Zweck  dieser  Vorschriften.

Bei  der  Administratlon  des  Bier-,  Um-  und  Halbchalergelds  hat  man  es  allein  mi#
den  Bierbrauern  zu  thun.  Sie  haben  von  ihrem  ganzen  Bier-Erzeugnisse  sämtliche  Abqgaben
zu  bezahlen,  und  die  blossen  Blerschenken,  welche,  glelchsam  nur  als  Chalanden  der  Brauer,
von  diesen  nur  eben  die  Schenkmaas  erhalten,  in  welcher  sie  selbst  das  Bier  wieder  auszuzapfen
haben,  kommen  hiebei  nicht  welter  in  Betracht.

Der  Zweck  der  Administratlon  geht  daher  einzlg  dahin,  mit  Zuverläßigkelt  zu  erfahren,

a.)  wie  viel  Bier  der  Brauer  von  Quartal  zu  Quartal  siede,  und
3  in  welchem  Prelse  dasselbe  von  ihm  selbst  oder  überhaupt  im  Orte  der  Erzeugniß  ausgezapft
  werde.

.  29.
Vom  Eichen  des  Braugeschirres.

Es  haben  sich  ble  Bierbrauer  keiner  andern  als  legal  geeichter  Kessel  und  Faͤsser  zu
bedlenen,  welche  der  Ober-Umgelder  vollständig  aufzunehmen  und  in  seinem  Keller-Register
  vorzumerken  hat.  Insbesondere  aber  muß  die  Kühle  des  Brauers  mit  Fleiß  geeiche
und  mit  einer  genauen  Eichskale  (Blermesser))  versehen  seyn,  an  deren  stufenweisen  Abthellungen
  je  nach  dem  höhern  oder  nlederern  Stande  des  Biers  der  Eichgehalt  ersehen
werden  kann.

g.  30.
Von  der  Aufnahme  und  dem  Abstiche  der  Bier-Suͤde.

So  oft  der  Blerbrauer  einen  Sud  vornehmen  will,  hat  er  es  dem  Orts-Umgelber
anzuzeigen,  der  ihm  hierauf  einen  Passierschein  (Sudzettel)  zu  selner  Legitimatlon,  daß
er  die  Anzeige  gemacht  habe,  ausstellt,  den  der  Brauer  wohl  aufzubewahren  hat.  So
bald  nun  das  ersottene  Bier  auf  die  Kühle  gebracht  werden  will,  ist  der  Umgelder  zu
rufen,  in  selner  Gegenwart  das  Bier  auf  die  Kühle  zu  thun,  und  wenn  dieß  geschehen
ist,  auf  dem  Biermesser  nachzusehen,  wie  viel  die  ersottene  Quantitat  Biers  betrage,  welche
sofort  der  Umgelder  in  sein  Sud-Register  mit  Bemerkung  des  Tags  und  der  Gattung
des  Blers  genau  einträgt,  und  dabel  nicht  versäumt,  eben  biesen  Erfund  auch  auf  dern
        <pb n="171" />
        33

Lassier=  oder  Sudscheine  zu  bemerken,  u  oielen  winem  Umgelos-eegister  numerirt
beizulegen.

Oiese,  nach  dem  Biermesser  aufgenommene  Quantitäten,  welche  die  verschiedenen
Biersüde  gellefert  haben,  bilden  in  der  Folge  die  Grundlage  für  die  Abrechnung  auf  die
Um=  und  Halbthalergelds-Abgaben.  Bel  Gelegenheit  dleser  Aufnahme  hat  der  Umgelder
ugleich  den  Bierkeller  des  Brauers  zu  untersuchen,  und  mit  Fleiß  die  Fässer  nachzusehen,
ob  er  nicht  etwa  auf  Spuren  elnes  verheimlichten  Bier-Erzeugnissez  gerathe,  die  eine
weilere  Untersüchung  erfordern  könnten.

Sollte  hie  und  da  noch  kelne  Elurlchtung  für  den  Abstich  des  Blers  auf  der  Kühle
vorhanden  seyn,  so  ist  dafür  zu  forgen,  daß  solche  unverzüglich  hergestellt  werde.

Dem  Unmgelder  wird  es  zugleich  zur  Pflicht  gemacht,  fleizlg  in  den  Bierbrauereien
nachzusehen,  und  dadurch  zu  verhüten,  daß  nicht  ehne  sein  Wissen  heimlich  gebr#mt  werde.
Und  um  diß  desto  gewisser  zu  bewirken,  ist  in  den  Brauerelen,  wo  es  immer  die  Verhaltnisse
  gestatten,  die  Thüre  zur  Feuerung  mit  einem  eisernen  Stabe  und  Schlosse  zu
versehen,  und  nach  jedem  Sud  durch  den  Umgelder  bis  zu  dem  neuen  verschlessen  zu
halren.

K1.

Vom  Arverkauf  der  Bierbrauer  und  anderem  ausserordentlichen  Abgange.

Die  Axverkäufe  an  Inländer  bedürfen,  da  der  Brauer  von  seiner  ganzen  Erzeugnit
de  Abgaben  bezahlt,  von  Seiten  des  Umgelderamts  keiner  Controle.  Bei  den  Apverkaufen
ins  Ausland  hingegen  muß  jedesmal  der  Umgelder  zugezogen  werden.  Er  erkundigt  hlebeidie
  Quantität,  die  Gattung,  den  Verkaufspreis,  so  wie  den  Namen,  Gewerbe  und  Wohn-Ort
  des  Käufers,  und  trägt  solches  in  das  Keller-Register  ein.  Zum  Beweise  der  wirkilchen
Ausfuhr  über  die  Grenze,  ist  das  Ausfuhrgollzeichen  demselben  belzulegen;  nur  was  auf  dlese
Art  als  Axverkauf  ins  Ausland  beurkundet  ist,  kann  bei  der  Quartal-Abrechnung  in  Abzug
gebracht  werden.

Ebendip  findet  bei  Besoldungs-,  Pensions=  und  andern  dergleichen  Abgaben  statt;  sie
werden  nur  dann,  wenn  der  Umgelder  dabel  anwesend  war,  und  sie  gehörig  beurkundet  sind,
iu  der  Abrechnung  angenommen.

Wenn  gutsherrliche  Brauerelen  durch  einen  elgenen  verpflichteten  Beamten  administrirt
werden,  kaun  die  Beizlehung  des  Umgelders  in  den  bemerkten  Fällen  unterbleiben,  sofern  die
Gutsherrschaft  sich  verbindlich  macht,  die  Original-Rechnungs-Bücher  ihres  Beamten  dem
Ober-Umgelder  alle  Quartal  zu  Fertigung  der  nöthigen  Extrakte  vorlegen  zu  lassen,  und  für
beren  Richtigkelt  personlich  zu  haften.

5
        <pb n="172" />
        34

In  Bezlehung  auf  dasjenige,  Was  burch  ebhnen  Ungluͤcsfall  zu  Grunde  gegangen,  ist  dio
beim  Wein  supr.  G.  a5.  gegebene  Vorschrift  zu  beobachten,  wobti  uͤbrigens  wiederholt  wird,
daß  das  blosse  Sauerwerden  des  Blers  nur  in  so  fern  in  Betracht  kommen  kann,  als  dadurch
der  Ausschankspreis  verringert  wird.

K.  32.
Vom  Preise  des  Bieré.

Die  Bierbrauer  haben  das  Umgeld  nach  den  örtlichen  Ausschenkppreisen,  und  den  dißfalls
  bestehende?n  obrigkelutchen  Taxen  zu  entrichten.  Bek  Regulirung  dieser  Taxen  hat  der
Ober-Umgelder  theils  als  Sachverständiger,  theils  zu  Wahrung  des  herrschaftlichen  Umgelbs-Interesse
  beizuwohnen.  Glaubt  er,  daß  gegründete  Einwendungen  gegen  den  diffallsigen

Beschluß  zu  machen  sepen,  so  hat  er  in  Gemeinschaft  mit  dem  Kameralbeamten  Bericht  hierüber
  an  die  Sektlon  der  Steuern  zu  erstatten.

g.  35.
Von  der  Quartal-Abrechnung  mit  den  Bierbrauern.

Wenn  der  Quoartajabstich  bei  den  übrigen  Wirthen  rorgenommen  wird,  geschiehtderselbe
  auch  bei  den  Brauern.

Der  Ober-Umgelder  läst  sich  hiebel  das  Sud-Register  des  Unter-Umgelders,  in
welches  nach  chrenologischer  Ordnung  die  Aufnahme  der  einzelner  Süde  nach  dem  auf
der  Kühle  jedesmal  genommenen  Abslich  eingetragen  ist,  mit  den  ron  dem  Brauer  aufbewahrten
  Passirscheinen  vrrlegen,  und  siehet  nach,  ob  alle  Süde  gehbdrig  aufgezeichnet
sind.  Hat  er  sonach  die  Bier-Erzeugniß  erhoben,  so  schreitet  er  zum  Abstiche  des  noch
vorhandenen  Biers,  nach  seinen  verschicbenen  Gattungen.  Hilerauf  läßt  er  sich  das  von
dem  Unterkänfer  über  den  Axverkauf  ins  Ausland  und  die  übrigen  ausserordentlichen  Abgaben
  des  Brauers  geführte  Register,  mit  den  hiezu  gehörigen  Beweis-Urkunden,  zur
Hand  stellen,  und  befindet  sich  nun  im  Stande  zur  wirklichen  Abrechnung  zu  schreiten.

.  34.
Fortsetzung.

Bel  der  Abrechnung  wird  zu  dem  Vorrathe  vom  vorangegangenen  Quarkal  die  auf
ebige  Weise  erulrte  neue  Bier-Erzeugniß  geschlagen,  und  von  dieser  Summe
2)  der  Axverkauf  ins  Ausland)
b.)  was  durch  Unglücksfall  zu  Grunde  gegangen,  und
        <pb n="173" />
        35

c.)  was  dermalen  nach  dem  Absiiche  noch  vorruͤthig  erfunden  wurde,  in  Abzug  gebracht,

und  von  dem  Reste,  er  bestehe  aus  welcher  Gattung  er  wolle,  das  gesezliche  Halbthalergeld
  berechnet.

Bei  der  Berechnung  des  Umgelds  ist  nicht  nur  das  sub  lit.  a.  b.  und  c.,  abgezogene

Bier  frei  zu  lassen,  sendern  es  sind  auch  nach  F.  ö.  zupr.  noch  welter  die  Abgaben  an  Besoldungen,

  Pensionen,  Leibgeding,  Schenkungen  und  Heirathguth  in  Abzug  zu  bringen.

Das  was  sofert  als  wirklicher  Verschluß  im  Innlande  bel  jeder  Gattung  sich  ergibt,  wird  in

den  Ausschankspreißen  ins  Umgeld  berechnet,  und  hleoon  ein  Achtel  als  Hausbrauch  abgezogen.


9.  35.

Vom  Bierschank.

So  lange  der  Bierschenke  seinen  Ausschank  alleln  auf  innländisches  Bier  beschränkt,
bat  er  ausser  dem  Concessions=  und  Rekognitions-Gelb  keine  weitere  Abgaben  zu  bezahlen,
hes  findet  daher  bei  ihm  auch  weder  Quartal-Abstich  noch  Umgelds-Abrechnung  statt.

Wenn  er  aber  ausländisches  Bier  verzäpft,  so  hat  er  davon  nicht  nur  die  gesetliche
Elngangsgebühren,  sondern  auch  Umgeld  und  Wirthschafts-Accise,  jedoch  kein  Halbthaler-Geld,
  zu  bezahlen,  und  sich  in  Hinsicht  auf  dle  Beibringung  legaler  Ladscheine,  der  urkundlichen
  Einkellerung  2c.  nach  den  in  g.  1  5.  und  16.  Seq.  den  Wein-Wirthen  gegebenen  Verschriften
  zu  richten,  und  sich  dem  Quartal-Abstiche  zu  unterwerfen;  jedoch  kann  bei  dieser
Getränke-Gattung  auch  ferner  die  Obsignation  der  Fässer  unterblceiben.

s9.  36.
Strafen,  für  die  Uebertreter  vorstehender  Vorschriften.

Einem  Bierbrauer,  welcher  einen  Sud  vornimmt,  ohne  zuvor  eine  Anzeige  davon
dem  Orts-Umgelder  gemacht  und  einen  Sudzertel  abgelangt  zu  haben,  wird  eine  Strafe
ven  10  fl.  angesezt.

Wenn  der  Bierbrauer  das  ersettene  Bier,  er  mag  einen  Sudzettel  haben  oder  nicht,
ohne  Zugzichung  des  Umgelders  von  der  Kühle  in  den  Keller  bringt,  eder  wenn  derselbe
auf  andere  Art  ersottenes  Bier  vor  dem  Umgelder  verheimlicht,  so  findet  entweder  die
Strafe  von  6  fl.  für  jeden  Elmer  Bier,  wenn  dasselbe  noch  in  dem  Keller  des  Brauers
v#erhanden  ist,  oder  die  Confiskation  des  Erlöses  statt,  wenn  das  heimlich  eingelegte
Vier  bereits  verwerthet  worden  ist.  Diese  beiderlel  Strafen  treffen  auch  den  Bierschenken,
  welcher  ohne  Zuziehung  des  Umgelders  ausländisches  Bier  einlegt.

5  1
        <pb n="174" />
        36

Dritter  Titek.
Branntwein-Um=  und  Halbthalergeld.

.  37.

Zweck  der  Administration  im  Allgemeinen.

Bei  der  Administration  des  Branntwein=  Um-=  und  Halbthalergelds  hat  man  etz
sowohl  mit  den  Fabrikanten  als  mit  den  Schenken  zu  thun.  «

DorFabrikanttstvonallemerzettgteanmmtwetn,dasaufsEnkel-ManfregulikteSub-oder-Halbthalergeld,undvonderdurchlhnqusgeschenktenQuantitätbas

Umgeld  zu  bezahlen  schulrig.  Als  Hausbrauch  wird  ihm,  da  Branntwein  nicht  als  das
gewöhnliche  Hausgetränke  angenommen  werden  kann,  kein  Abzug  passirt.

Die  Branntweinschenken,  sie  seien  Hausirer  oder  Schenken  im  Orte,  unterllegem
nur  allein  dem  Umgeld,  indem  bereits  der  Fabrikant  das  schuldige  Halbthalergeld  vo#-dem
  ganzen  Produkte  entrichtet  hat.

Beit  der  Administration  dieser  Gefälle  handelt  es  sch  daher  um  folgende  Fragen:

à.)  Wie  viel  hat  der  Fabrikant  an  Branntweln  erzeugt,  und  baher  an  Halbthalergelln
zu  bezahlen  ?

b.)  Wie  viel  hat  eben  derselbe  nach  ber  Schenkmaas  hievon  ausgezapft,  und  in  welchen
  Preißen,  wie  viel  hat  er  daher  an  Umgeld  zu  bezahlen?

c.)  Wie  viel  hat  der  Brantweinschenke  nach  der  Schenkmaas  verwerthet  und  erlèst,
und  wie  viel  ist  er  daher  an  Umgeld  zu  bezahlen  schuldig.

s.  38.
Behandlung  großer  Branntwein--Fabrilen.
Aufnahme  des  Erzeugnisses.

Um  sich  der  von  dem  Fabrikanten  erzeugten  Quantitaͤt  zu  versichern,  ist  derselbe
verbunden,  sowohl  vor=  als  nach  der  Laͤuternng  (Brand)  den  Umgelder  zu  rufen.  Vor
der  Lduterung  untersucht  virser  die  Gattung  und  Quantieät  der  zum  Abbrennen  bestimmten
  Materlalien  möglichst  genau,  und  trägt  den  Erfund  in  sein  Register  ein:  Nach  vollendeter
  Läuterung  nimmt  er  das  wirklich  producikte  Getränk  auf,  und  trägt  dessen  Quantitct
  gleichfalls  in  das  Umgelds  Register  ein.

Findet  er  Urfache  in  die  vorgefundene  Quantitét  des  Produkts,  verglichen  mit  dam
        <pb n="175" />
        37

derbrauchten  Materialien,  ein  Miß  irauen  zu  sezen,  so  leltet  er  unverzuͤglich  eine  naͤhere
Untersuchung  dißfalls  ein.

Ausserdem  ist  der  Umgelder  verpflichtet,  von  selbst  mehrmalen,  und  wenlgstens  wohentlich
  einigemal  in  die  Fabrik  selbst  zu  gehen,  und  nachzusehen,  ob  nicht  etwa  heimlich
  gebrannt  werde.

Unterlaͤßt  der  Branntwein-Fabrikant  vor  oder  nach  der  Laͤuterung  den  Umgelder  zu
sch  zu  rufen,  so  wird  er  mit  der  Strafe  von  10  fl.  belegt.

Wenn  der  Branntwein=  Fabrikant  heimlich,  nämlich  ohne  den  Umzelder  weder  vor
noch  nach  der  Läuterung  zu  sich  zu  berufen,  Branntwein  erzeugt,  und  diese  Erzeugniß  ganz
oder  zum  Theil  dem  Umgetder  verheimlicht,  so  tritt  entweder  die  Strase  von  16  fl.  fär
jeden  Eimer  Branntwein,  wenn  solcher  noch  in  natura  vorhauden  ist,  oder  die  Conßskotion
  des  Erldses  ein,  wenn  der  Branntwein  bereits  verkauft  worden  U#l.

f#  30.
Was  vom  Um=  und  Halbthalergelkb  frei  senx.
Von  dem  Halbihaler  Geld  ist  einzig  dasjenige  frei,
a)  was  durch  den  Verkauf  ins  Ausland,
und
D.)  was  durch  Ungläcksfälle  von  der  Exzeugniß  hinweggekommen  i#tt.
Bei  der  Berechnung  des  Umgelds  wird  neben  diesem  auch
)  das  an  Inniänder  nach  der  Eichmaas  Verwerthete,
ebgezogen,  alles  jedoch  nur  in  dem  Falle,  wenn  die,  bei  dem  Weine  vorgeschriebene
begalitkten  beobachtet,  mithin  auch  bei  Ax  Verkäufen  der  Unter  Umgelder,  und  in  dessen
Ermanglung  eine  andere  in  Vflichten  stehende  Urkunds-Person  beigezegen  worden  ist,  oder
in  Absicht  auf  die  selbstadministrirte  Gutsperrliche  Brennereien,  die  Orlginal  Rechnungen
der  Beamten  vorgelegt  werden.
K.  40.
VTon  der  Quartal-Abrechnung.

Ist  auf  obige  Weise  das  Erzeugmß  nach  den  vonschiedenen  Gattungen  bes  etwa  prehuckrten
  Brauntneins  im  Verlauf  des  Quartals  gehörig  aufgenommen,  und  sind  die  in  vorhergehendem.
  y.  aufgezählte  Abzugsposten  gehdrig  verzeichner  worden;  so  kann  die  Abrechnung
am  Ende  des  Quartals,  welche  der  Ober-Umgelder  vorzunehmen  har,  keinen  Schwürig
keiten  unterworsen  seyn.  Er  hat  alsdann  nur  sich  des  noch  vorhandenen  Verraths  an  den
        <pb n="176" />
        36

verschledenen  Branntweingattungen,  so  wie  der  Preiße,  in  welchen  das  Ausgeschenkte  obgegeben
  worden  ist,  zu  versichern.

Für  das  erstere  bedient  er  sich  des  gewöhnlichen  Abstichs  und  einer  möglichst  genauen
  Schäázung:  in  Absicht  der  Ausschankspreiße  aber,  theils  der  Angabe  des  Fabrikon.
ten  und  seiner  Rechnungen,  theils  des  Zeugnisses  des  Unterumgelters,  welcher  sich  angelegen
  seyn  zu  lassen  hat,  durch  sichere  Erkundigungen  bei  den  Censumenten  und  durch  Vergleichung
  der  Perkaufzpreite  bei  dem  Axperkaufe  hierüber  Gewißheit  sich  zu  verschassen.

.  41.
Von  der  Behandlung  der  fleineren  Brennereien.  (Patente.)

Da  die  Anwendung  der  vorstehenden  Vorschriften  auf  die  kleinere  Brennerelen  der
Privaten,  wo  nicht  durch  eigenes  Fabrikgesinde  das  ganze  Jahr  und  in  mehreren  Häfen  gebrannt
  wird,  Schwöürigkeiten  mit  sich  führt,  und  daher  schen  bisher  dergleichen  Brenner
gewöhnlich  in  Umgelds-Accorden  stunden;  so  wird  verordnet,  daß  für  dergleichen  Brennereien
  Patente  nach  der  Weise,  wie  solche  bei  der  Handels=  und  Gewerbs-Accise  bestehen,
  in  Anwenoung  gebracht  werden  sollen,

K.  42.
Nähere  Vorschriften  für  die  Patentisirung.

a.)  Die  Patente  gelten  auf  ein  Jahr;  die  dadurch  ausgedrückte  Schuldigkelt  aber  wird
in  Quartal-  Raten  bezahlt.

b.)  Die  Regulirung  der  Potente  geschlehet  durch  die  Arcise-Classifikations-Commission,
jedoch  unter  Beiziehung  des  Umgelds-Personals,  zu  eben  der  Zeit,  wenn  die  Accise,
  Palente  regulirt  werden.

IG.)  Es  wird  ein  besonderes  Protokoll  hlerüber  geführt,  und  zur  Section  der  Steuern
zur  Reoision  und  Rektifkation  eingeschickt.

dl.)  Eine  vidimirte  Abschrift  dieses  Protokolls  wird  dem  Ober-Umgelder  zugestellt,  der
hienach,  jedoch  unter  Vorbehalt  der,  bei  der  Revision  etwa  statt  sindenden  Abämwetungen,
  die  Patente  ausfertigt,  und  den  Geld-Einzug  besorgt.

e.)  In  die  Patentschuldigkeit  wird  das  Recognitions=  oder  sog  teBr  ·
knchtaufzenommca,sondernnachobigemTarifp10besonders  bezahlt-1)

  Der  Patentisirung  unterliegt:

1.)  das  Halbthalergeld  von  der  ganzen  Erzeugniß,

KPE
        <pb n="177" />
        79

2.)  das  Umgeld  von  der  Ausschankse  Quantität,

5.)  die  Ausschanks-Accise.

Von  dem  Verkaufe  en  gros  wird  jedoch  die  orbnungsmätige  Accise  in  jedem
einzelnen  Falle  besonders  bexahlt.

K.  43.
Fortsetzung.

Die  Patentisirungs-Commission  schäzt  nach  den  indiolduellen  Verhältn#ssen  eines  1#
den  Brenners  und  dem  bisherigen  Betrleb  seines  Gewerbs,  wie  hoch  sein  Gesammt-Erjeugniß
  auf  Ein  Jahr  sich  belaufen  möge.

Das  Resultat  dieser  Schäzung  glbt  die  Grundlage  für  dle  Schuldigkelt  des  Halbthalergelds,
  welche  zu  Folge  obiger  Vorschrift  in  8  fl.  per  Eimer  bestehet.

Eine  weitere  Schátung  wird  über  dasjenlge  Quantum  vecgenommen,  welches  der
Brenner  in  einem  Jahre  durch  den  eigenen  Ausschank  verwerthet:  Hierauf  gründet  sich
die  Berechnung  der  Umgeldsschuldigkeit,  indem  bis  auf  weitere  allerhöchste  Verordnung
als  Nerm  angenommen  wird,  daß

)  ton  einem  Eimer  gemeinen  Branntweins  ans  Früchten,  Wein,  Hefen,  Dresler,

Zweischen,  und  anderem  gemeinen  Obst,  Erdbirnen  —  ;:-  68  fl.

6.)  von  feinen  Sorten,  als  Krrschen-,  Htmbeer=  Heldelbeergeist  —i:-  1  fl.
zu  entrichten  seyen.  ·

DieAccistschulvigkectvowdemausgeschenktenGetcäickebedarfkcinerweitertsTakirung,s
indem  sie  in  der  Hälfre  des  Umgelos  besteher,  und  mithin  aus  diesem  sich  von  selbst  berechnen
läpt.

Aus#  diesen  drelerlei  Schuldlgkeiten  bildek  sich  sonach  die  ganze  Patentschuldigkelt  de#
Brenners.  Das  Classißkations-Protokoll  thellt  sich  ebenso  in  drei  Columnen;  und  in  die  einzelne
  Patente  selbst  werden  gleichfalls  diese  dreierlei  Schuldigkeiten  aufgenommen:  Sie  werden
  in  Quartal-Raen  von  dem  Ober,  Umgelder  eingezogen,  der  die  Patent-Accise,  wie  die
tbrigeWirthschafts-Accise,  an  das  Accise-Amt  zur  Einlieferung  und  Verrechnung  abglibt.

K.  44.
Von  den  Branntweinschenken  und  Hausirern.

Oiejenige  Branntweinschenken,  welche  den,  von  andern  erkauften  Branntwein  im.
Orte  oder  durch  Hausiren,  innerhalb  bes  Reichs,  verzapfen,  sind  mit  dem  schuldigen  Um-
        <pb n="178" />
        40

geld  und  der  Wirthschafts-  Accise  ebenfalls  der  Patentlsirung  unterworfen  Iht  saͤhrlichor
Verschluß  wird  ebenfalls  durch  dle  Patentistrungs-Commission  geschätzt,  und  auf  das  Resultat
  dieser  Schätung  die  Umgeldsschuldigkelt  angewendet,  welche  lm  nächstvorgehenden  s.
vorläusig  als  Norm  vorgeschrieben  ist.

Ausgenemmen  von  dieser  Patentisirung  sind  die  Welnwlrihe,  Canditoren  und  Apetheker,
  welche  vermög  ihres  Hauptgewerbs  zu  dem  Ausschanke  von  Branuntwein  und  Lizueurs
  berechtiget  sind.

Fär  die  Schuldigkelt  derselben  an  Branntwein-Umgeld  und  Accise,  bestehet  vor  der
Hand  folgendes  Regulatio:

4.)  Einem  Weinwirthe  wird  auf  jeden  ausgeschenkten  Eimer  Wein  ein  Aversum  angeseßt
  von  —:·  6  kr.
2.)  Jeder  Canditor  und  Apotheker  bezahlt  nach  Verhaͤltniß  seines  Vertrlebs,  worüber
der  Ober-Umgelder  zu  cognosckren  hat,  jährlich  pro  averso  —24  kt.  bis  1  sl.  12  kr.
Das  Minimum,  muß  auch  alsdann  bezahlt  werden,  wenn  gleich  der  Candltor  oder
Apotheker  in  dlesem  oder  jenem  Jahre  Nichts  ausgeschenkt  zu  haben  vorglebt.  Von  der
Ausschanks-Accise  hingegen  sind  sie  frel,  da  auf  ihr  Gesammtgewerbe  eln  Patent  gelöst
werden  muß.  Sollte  übrigens  der  Ausschank  ins  Größere  betrieben  werden,  so  ist  besonderer
  Bericht  an  die  Sektion  der  Steuern  zu  erstatten,  welche  dann  wegen  Bestlmmunz
einer  verhältnißmáßig  größeren  Abgabe  das  Weitere  verfügen  wird.

Hält  ein  Wirth  oder  Blerbrauer  einen  eigenen  Brennhafen,  in  welchem  er  seinen
Branntwein  selbst  producirt;  so  hat  er  das  Halbthalergeld  von  der  Gesammt-Erzeugniß
besonders  zu  bezahlen,  und  ist  damlt  nach  f.  43  zupr.  zu  patentisiren.

In  Bezilehung  auf  diejenige  Personen,  welche  ihr  Getränke  über  Land  tragen,  und
burch  Hausiren  zu  verwerthen  concessionirt  sind,  wird  noch  besonders  verordnet,  dan  sie  ihre
Patente  stets  mit  sich  zu  führen  und  solche  denjenigen  Ober-Aemtern,  in  deren  Amtsbezirke
  sie  zum  Betriebe  ihres  Handels  eintreten,  in  Stuttgart  uud  Ludwigsburg  aber  den
Königl.  Pollzei-Beh#rden,  und  da,  wo  der  Ober-Amts-Sis  zuglelch  der  Si#  des  Land-Vogts
  ist,  auch  dem  Land-Vogte  bei  Strafe  der  Confiskation  des  mit  sich  führenden  Getränks
  zu  produciren,  und  von  diesen  Behörden  visiren  zu  lassen  haben.  So  wie  sie  dieß
beobachten  und  sich  sonsten  keines  Pollzei-Vergehens  schuldig  machen,  sind  sie  dann  mit
ihrem  Handel  frei  passtren  zu  lassen,  und  in  demseiben  von  den  Polizei-Behörden  nicht
zu  beschränken.
        <pb n="179" />
        41
F.  45.
VTon  den  Privaten,  welche  Branntweinhäfen  halten.

Es  ist  jedem  Unterthanen  gestattet,  einen  Branntweinhafen  zu  halten,  und  die  auf
eigenen  Gütern  erzeugten  Früchte,  jedoch  mit  Ausnahme  der  Brodfröchte,  so  wie  die  eigene
  Weinhefe,  Dresser  rc.  zum  Hausgebrauch  darinn  abzubrennen,  ohne  damit  einer  Abgabe
  unterworfen  zu  sepn.

Ueberstelgt  die  auf  obige  Art  erzeugte  Branntwelnquantität  das  eigene  häusliche  Bebürfnlß
  des  Branntweinhafen-Inhabers,  so  kann  er  diese  Quantlickt  gegen  Entrichtung  de#
geordneten  Accise  nur  nach  der  Eichmaas  und  in  kelnen  gerlngern  Quantitáten,  als  nach
ganzen  Maasen  an  andere  verkaufen.

Welcher  Private,  ohne  besendere  Concession  erhalten  zu  haben,  sich  anmaßt,  den
kelbst  erzeugten  Branntwein  in  kleinern  Quantitkten,  oder  Gläschensweise  zu  verwerthen,
oder  welcher  erkaufte  Materialien  in  seinem  Brennhafen  abbrennt,  oder  andere  Personen,
  sep3  umsonst  oder  gegen  Bezahlung,  darin  brennen  läßt,  oder  ihnen  selbst  um  den  Lohn
weennt,  verfällt  das  erstemal  in  die  Strafe  von  10  fl.,  und  wenn  er  zum  zweitenmale  das  Gesed
  Wertritt,  so  verliert  er,  neben  Wiederhohlung  dieser  Strafe,  die  Befugniß,  elnen  Branntweinhafen
  zu  halten;  seine  Breun-Einrichtung  muß  in  Gegenwart  des  Umgelders  destrülrt  und
Fin  Hofen  veräufsert  werden.

.  4.
Don  den  Liqueur-Fabrikantem.

Die  Liquent-Fabrikanten  sind  entweder  solche,  welche  den  gewöhnlichen  Branntwein  aus
den  Brennereien  erkaufen,  und  dann  über  Gewürze,  Kräuter  2c.  und  andere  Materlallen  ab-Uehen
  und  veredlen,  oder  solche,  welche  zu  dieser  Veredlung  den  Branntwein  selbst  brennen.
Die  Llaqueurs  verkaufen  sie  dann  entweder  nach  der  CEich=  oder  nach  der  Schenkmaas.

Apetheker  und  Canditoren  sind  hiezu  vermöge  ihres  Gewerbs  berechtigt,  andere  Mivate
haben  besondere  Concession  nöthig,  und  zahlen  ein  Rekegnitionsgeld,  mit  welch  beeden  Abgaben
  sie  den  Branntweinbrennern  gleichgestellt  werden.  Ebendiese  Mivate  sind  von  dem  selbsterzeugten
  Branntwein  das  Halbthalergeld  schultig,  und  damit  nach  obigen  Vorschriften  zu
vatentisiren.  Wer  hingegen  seinen  Branntwein  zur  Ligucurs-Fabtikatlon  aus  den  Brennereien
kauft,  unterligt  dieser  Abgabe  nicht,  sdndern  hat  allein  von  der  ausgeschenkten  QOuantitát  das
Umgeld  und  die  Wirthschafts-Accise,  und  zwar  mitlelst  eines  zu  lösenden  Patents  zu  enttichten.

Ven  dem  Verkaufe  nach  der  Eichmeas  wird  kein  Umgeld,  sondern  die  gewöhnliche  Aceile

6
        <pb n="180" />
        42

entrichtet.  Von  der  Behandlung  der  Apotheker  und  Canditoren  ist  bereits  oben  das  Nähere
angeführt.
Vierter  Titel.
Vom  Essig=  Um=  und  Halbthalergelb.

J.  47.
Frucht=  Essig-Brauereien  und  andere  große  Essig.-Fabriken.

Bei  den  Fruchtessig-Brauereien  sind,  um  die  erzeugte  Quantität  des  Fruchtessigs  mit
SiIcherheit  zu  erfahren,  eben  die  Vorschriften  zu  beobachten,  welche  bel  den  Bier-Brauereien  gegeben
  sind.

Sollte  die  Essigfabrlkation  aus  Wein,  Obstmost  2c.  ins  Große  betrieben  werden;  so
ist  auch  hier  die  Um=  und  Halbthalergelds-Schuldigkelt  auf  gleiche  Welse  zu  eruiren,  und
der  Umgelder  hat  sich  hiebel  vornehmlich  nach  demjenigen  zu  achten,  was  ihm  oben  im  F.  8.
39.  und  40.  bel  den  Branntweinbrennern  zur  Plicht  gemacht  worden  Ikt.

Die  Quartal-Abrechnung  über  die  Schuldigkeit  der  Essigfabrikanten  geschiehet  nach  den,
eben  daselbst  an  Hand  gegebenen  Grundsätzen,  nur  mit  dem  Unterschlede,  daß  den  Essigfabrikanten
  nach  F.  7.  supr.  al6  Hausbrauch  der  10.  Thell  an  dem  berechneten  Umgeld  in  Abzug  komme.

.  48.
Essigsiedereien  im  Kleinen.
(Patente.)

Bei  Essigsiebereien  im  Kleinen,  wo  nur  aus  Wein,  Obstmost,  Bier  ic.  geringere
Quantitäten  Essigs  das  Jahr  umhin  erzeugt  werden,  findet  dle  Patentisirung  statt;  welche  auf
die  supr.  F.  42.  und  43.  erwähnte  Weise  vorzunehmen  ist.

Der  Essigsieder  hat  ndmlich  ein  Sud=  oder  Halbthalergeld  von  jedem  Eimer  erzeugten
Essigs  mir  22  kr.  z  hlr.  zu  bezahlen.  Die  Patentisirungs-Commission  schazt  daher  seine  jährliche
  Erzeugniße,  und  bestimmt  hienach  seine  Schuldigkelt  an  dieser  Abgabe.

Was  der  Essigsieder  mit  der  Schenkmaaß  und  überhaupt  unter  Ein  halb  Imi,  wenn
gleich  dle  Elchmaas  gegeben  worden  wäre,  verwerthet,  davon  ist  er  das  Umgeld  schuldig;
  bis  auf  weitere  allerhdchste  Verordnung  wird  dasselbe  auf  2  fl.  per  Eimer  gesezt,  wornach
die  Patentisirungs-Commission,  wenn  sie  die  gesezliche  Ausschauks-  Quantität  geschäzt  hat,  das
Umgelds-Abersum,  so  wie  die  Ausschanks-Accise,  welche  in  der  Hälfte  des  Umgelds  besteher,
        <pb n="181" />
        4a3

gist  und  berechnek,  und  die  auf  dlese  Weise  regllirze  brelersel  Abgaben  in  ras  Protokoll
enträgt.
sß.  49.
Essig-Schenken.

Diese  erkaufen  ihr  Ausschanks-Bebduͤrfniß  bei  den  Essigsiedern,  und  sind  daher  don  dem
Sudgeld  frei.

Von  dem,  was  sie  ausschenken,  zahlen  sie  das  Umgeld  und  die  Ausschanks-Accise  mit
welch  beederlei  Abgaben  sie  nach  oblgem  Normatio  in  die  Patentistrung  fallen.

Die  Specereihändler,  welche  vermöge  ihres  Gewerbs  den  Essigschank  betreiben,  und
wenn  sie  dlesen  Handelzwelg  ergreifen  dem  Umgelder  hieoon  die  Anzelge  zu  machen  haben,
ösind  ebenfalls  in  Absicht  des  schuldigen  Averst  zu  patentisiren,  in  so  fern  sie  aber  auf  ihr
ganzes  Gewerbe  ein  Accise-Patent  gelöst  haben,  ron  einer  besondern  Ausschanks-Accise  frei.

Jünfter  Titel.
Vom  Obstmost  und  dessen  Ausschank.
#  50.
A.)  Bey  Privaten.

Es  ist  jedem  Unterthanen  erlaubt,  aus  selbstergeugtem  und  erkauftem  Obsce,  Obskmest,
  (Obstwein,  Cider)  zum  eigenen  Gebrauche  und  zum  Großhandel  zu  bereiten.  Sobald
  aber  der  auf  solche  Welse  selbsterzeugte,  oder  der  von  andern  erkaufte  Obstmost  durch
den  Ausschank  verwerthet  werden  will;  so  ist  nicht  nur  besondere  Concession  hiezu  einzuholen
sondern  auch  das  gewöhnliche  Umgeld  nebst  der  Wirthschafts-Accise  zu  bezahlen.

Die  Prlvaten,  welche  das  Gewerbe  des  Obstmost-Schanks  betreiben,  unterllegen  ausser
dem  den  nämllchen  Vorschriften,  wie  die  Weinwirthe.  Ihre  Einlagen  sind  eben  so  durch.
den  Umgelder  aufzunehmen,  ihre  Fässer  zu  obsigniren,  und  in  sofern  in  den  nämlichen  Kellern
  Wein  liege,  ist  die  Aufnahme  und  Obsignation  auch  auf  diesen  auszudehnen.

Für  dle  angekaufte  Quantitäten  haben  sie  die  nämliche  Urkunden  beizubringen,  und  bei
lem  Axverkaufe  im  Großen,  der  dem  Umgeld  nicht  unterligt,  gleiche  Legalitckten  zu  beobachten.

F.  ör.
B.)  Bei  Weinwirthen.
Wenn  ein  Weilnwirth  Obstmost  bereitet,  und  denselben  nicht  zum  Ausschanke,  senlan
  nur  zum  eigenen  Hausbrauch  annenden  will;  so  hat  er  hiefür  ein  eigenes  Faß  zu

6
        <pb n="182" />
        a4  ·

brstivmms,—unbbrrUmgclberhatbicerzeugtestanutätsogfeichnachsucllendetemMofleu
genau  aufzunehmen,  das  Faß  zu  obsigniren,  seiner  Zeit,  wie  den  Wein,  abzustechen,  und
das  Fehlende  nach  taxirten  Preißen  zum  Umgeld  zu  schlagen,  indem  fuͤr  den  Hausbrauch
im  8  nach  dem  oben  vorgeschriebenen  Regulatlo  ein  Abzug  am  Umgeld  im  Ganzen
statt  findet.
In  Hinsicht  auf  die  Einlagen,  dle  Preisbestimmung,  und  die  übrige  Behandlung,  in
Absicht  auf  Umgeld  und  Acclse,  kommen  sodann  auch  die  hieroben,  und  bei  dem  Wein  gegebenen
  Vorschriften  in  Anwendung.
Wegen  der  Verfehlungen  die  von  den  Wirthen  bel  den  Obstmost.Einlagen  begangen  werden,
  finden  die  nämlichen  Strafen  statt,  welche  auf  die  Uebertretungen  der,  bei  dem  Wein
gegebenen  Vorschriften  festgesetzt  sind,  nur  mit  dem  Unterschiede,  daß  dle  dem  Eimer  und  dem
Faß  nach  regulirte  Strafen  auf  die  Hälfte  herabzusetzen  find.

III.  Absch  nitt.
Von  dem  Verwaltungs-Personale,
F.  52.
Landvogtei=  Steuerräthe,  Cameral-Verwalter.

Ueber  die  Verwaltung  der  Wirthschafts-Gefälle  ist  jedem  Königl.  Kameral-Verwalter
in  seinem  Bezirke  eine  besondere  Inspektion  libertragen.  Er  hat  über  die  Amtsführung  des
Oberumgelders,  so  wie  der  Unterumgelder  und  Umgelds-Vifttatoren  eine  genaue  Aufsicht  zu
fähren,  die  Berichts-Erstattungen  in  wichtigen  Administrationssachen,  insbesondere  auch  bei
Wirthschafts-Concessions=  und  Umgelds-Accords-Gesuchen,  so  wie  bei  erledigten  Unterumgelders-Stellen,
  unter  Bellegung  der  gutächtlichen  Aeusserung  des  Oberumgelders  zu  besorgen,
  und  darauf  zu  sehen,  daß  die  Gefüälle  zu  rechter  Zeit  eingezogen  und  eingellefert,  und  die
Vergleichungen  hierüber  ihm  in  Zeiten  zugestellt  werden.

Die  Landvogtel-Steuerräthe  haben  über  die  Rechnungs=  und  Kassenfährung  der  Ober-Umgelder
  ihres  Bezirks  eben  die  Aufsicht  zu  tragen,  welche  ihnen  in  Absicht  der  übrigen
öffentlichen  Verwalter  zur  Pflicht  gemacht  ist:  Es  sind  ihnen  daher  auch  von  den  Ober-Umgeldern
  vierteljährige  Rapporte  über  ihr  Rechnungs=  und  Kassenwesen  3  erstatten.

.  55.
Ober-Umgelder.

Fär  die  Verwaltung  der  Wirthschafts-Gefälle  ist  in  jedem  Kameralbezirke  ein  Ober-Umgelder
  aufgestellt.
        <pb n="183" />
        45

Er  hat  in  der  Regel  seinen  Wohnsitz  in  der  Anmsstade  selnes  Bezuks,  cder  in  dem
Wohnorte  deß  Kameral-Verwalters  aufzuschlagen.  Ohne  besondere  Erlaubniß  der  Sektlon
der  Steuern  hat  er  sich  von  dieser  Vorschrift  micht  zu  entfernen,  noch  aus  selnem  Beürke
  über  3  Tage  abwesend  zu  sepn.

In  selnem  Wohnorte  führt  er  die  unmittelbare  Aufsicht  über  die  daselbst  beßndlichen
Bierbrauereien,  Branntweinbrennereien,  Essigsiedereien,  auch  unbeständlge  Wirthschaften,
dergestalt,  daß  er  die  oben  vorgeschriebene  Passterscheine  ausstellt,  und  flelßlg  nachsieher,
ob  die  Unterumgelder  die  Süde,  Läuterungen  #c.  gehhrig  aufnehmen.  Auch  beforgt  er#
vaselbst  unter  Beihülfe  der  Umerumgelder  den  Herbstvorabstlch.

Die  Quartal-Abstiche  und  Abrechnungen  im  ganzen  Bezirke  hat  er  in  Person  vorzunehmen,
  und  bei  der  oben  festgesezten  Strafe  ohne  besondere  Legitlmation  dleses  Geschäft
Niemand  anderem  zu  übertragen.

Bei  diefen  Reisen  hat  er  sich  von  der  Amtsführung  und  der  Tauglichkelt  der  Unter-Umgelder
  genaue  Kenntniß  zu  verschaffen,  und  die  Gebrechen,  vie  er  in  diesen  oder  antern
  Punkten  antrifft,  thells  auf  der  Stelle  zu  rügen  und  zu  verbessern,  thells  an  die
Sektion  der  Steuern  einzuberichten.

Er  wird  persönlich  dafär  verantwortlich  gemacht  werden,  wenn  er  die  Untauglichkeie
dnes  Unter-Umgelders  in  selnem  Bezirke  nicht  in  Zelten  anzeigt.

J.  54.
Fortsezung.  (Rechnungswesen.)

Für  jeden  Ober-Umgelderi-Bezkk  ist  auf  jedes  Quartal  eine  Rechnang  über  vie
Wirthschaftsgefälle  und  die  damn  verbundenen  Ausgaben  nach  dem  bereits  bekannt  gemachten
  Formular  zu  stellen.  Der  Ober-Umgelder  hat  den  Qunrtal-Abstich,  die  Abrechnung,
  den  Elnzug  und  die  Lieferung  der  Gelder  dergestalt  zu  beschleunigen,  daß  die  Rechmung
  jedesmal  &amp;amp;  Wochen  nach  dem  Termin  des  Quartals  zuverlássig  bel  der  Revisions-Behörde
  in  der  Kanzlei  erscheint.

Wer  ohne  specielle  Dilation  bei  der  Sektion  des  Staats-Rechmungswesens  ausgewirkt
m  haben,  auf  diesen  Termin  nicht  einhält,  wird  für  jede  Woeche  des  Verzugs  mit  einer
kleinen  Frevel  von  3  fl.  1  8  kr.  bestraft.

Die  Patentisirungs-Protekelle  find  jedesmal  der  ersten  Quartal-Rechnung  von  Georgil
        <pb n="184" />
        46

bis  Jakobl  belzuschließen,  und  wenn  das  zur  Ratifikation  eingesandke  Exemplar  noch  niche
ratisicirt  an  ihn  zurückgekommen  sepn  sollte,  so  ist  einstweilen  das  in  F.  42.  lit.  d.  erwähnte
  vom  Commissions-Actuar  verifictrte  Dupllkat  beizulegen.

Fär  die  Abrechnungs-Libelle  und  Keller-Register  erhalten  die  Ober  Umgelder  gedrukte
Formularien,  welch  leztere  sie  nach  dem  Resultate  des  Ouartal-Abstlchs  zum  Gebrauche  der
Unter-Umgelder  unverzäglich  zu  kapituliren  und  zu  ergänzen,  und  denselben  sogleich  zu-Gustellen
  haben.

K  s5.
Fortsetzung.  (Geldeinzug.)

An  den  Wlrthschaftsgefällen  wird  durchaus  kein  Aussland  geduldet;  ste  müssen  daher
von  jedem  Debenten  auf  jedes  Quartal  vollkommen  eingezogen  werden.

Gegen  morose  Jähler  werden  durch  das  Kameralamt  die  gesetzlichen  Executions-Verfügungen
  getroffen,  und  in  weltern  Anstandsfällen  dem  betreffenden  Königl.  Oberamte  zu
Ergreifung  nachdrücklicherer  Maasregeln  Anzeige  gemacht,  welches  zu  schleuniger  amtlichen
Assistenz  verpsflichtet  ist.

Unmittelbar  nach  entworfener  Abrechnung  ist  den  Wirthen  und  andern  Debenten  ihre
Schulbigkeit  zu  erdffnen,  und  der  Einzug  zu  beforgen,  welches  auf  den  Amtsorten  durch
die  Unter-Umgelder,  jedoch  unter  Verantwortlichkeit  der  Ober-Umgelder  geschlehet.  Diese
haben  in  den  Ausschreiben  die  Schuldigkelt  eines  Jeden  mit  Worten  und  Zahlen  auszubrücken,
  die  geschehene  Publikatlon,  und  daß  nicht  weiter  bezahlt  worden,  von  jedem  Einzelnen
  in  Margine  bezeugen  zu  lassen,  alsdann  aber  diese  Ausschreiben  zurückzunehmen
und  bel  den  Akten  zu  verwahren,  auch  haben  sle  besorgt  zu  seyn,  daß  die  Unterumgelder
elnem  Jeden,  der  seine  Schuldigkelt  an  sie  bezahlt  hat,  eine  Qulttung  geben.

Specifieirte  Abrechnungsscheine  (Abstichszettel)  sind  nur  für  diejenigen  Wirthe  ausnistellen,
  welche  dieß  besonders  verlangen.

Die  Unter-Umgelder  sind  zur  unverweilten  Elnlleferung  des  Gelds  anzuhalten,  und.
und  der  Ober-Umgelden  hat,  so  wie  ihm  2  bis  300  fl.  zur  Hand  gekommen  sind,  solche
unverwellt  zun  Hauptkasse  einzuschicken.

Köoc.
Fortsetzung.  (Strafsachen.)

Im  Allgemelnen  haßen  die  Ober-Umgelder  die  gegenwärtige  Ordnung  und  Inskruktlon,
  so  wie  die  uͤbrigen  Gesere  und  Vorschrlfien  in  Umgelds-  und  Wirthschaftssachen
        <pb n="185" />
        47

sch  genau  bekannt  zu  machen,  pfkichtmäßig  sich  selbst  darnach  zu  achten,  und  für  deren
Feobachtung  besorgt  zu  seyn.  Insbesondere  haben  sie  über  alle  Denunclationen,  die  ihnen
vorgebracht  werden,  und  über  alle  Gesetzwidrigkeiten,  die  sie  selbst  entdecken,  ein  elgenes
Protokollbuch  zu  führen,  die  Fälle  summarisch  zu  untersuchen,  und  je  nach  dem  Erfund
dem  Könlglichen  Oberamte  zur  weltern  Erörterung  und  Umtersuchung  zu  übergeben.

Am  Ende  jeden  Quartals  hat  der  Oberamtmann  dem  Ober-Umgelder  zu  Belegung
seiner  Rechnung  einen  Extrakt  über  dle  sowohl  von  ihm  angesetzte,  als  von  den  höhern
Behörden  an  ihn  ausgeschrlebenen.  Strafen  zu  übergeben.  Auch  in  dem  Falle,  daß  keine
Belrafung  vorgefallen  wäre,  ist  eine  oberamtliche  Urkunde  hlerüber  der  Rechnung  beizulegen.

K.  57.
Fortsetzung.  (Belohnungen.)

Neben  den  den  Oberumgeldern  ausgesetzten  Einzugsgebühren,  ober  fixen  Gehalten,
und  den  oben  angeführten  Visir-Gebühren,  haben  dieselbe  von  den  Wirthschaftsberechtigten
einnglehen:

9  von  einem  Passirschein  oder  Sudzektel  —  2  ke.

b)  für  einen  Abrechnungsschein  oder  Abstichszettel,  wenn  solcher  vom  Wlrth  verlangt

wird,  —  4  kr.

und  wenn  derselbe  mehrere  Blätter  enthielte,  von  jedem  Blatt  ebensoolel.

Ausser  diesem  haben  sich  dieselbe  aller  und  jeder  Exactionen  bei  hlenach  gesetzter
Stnafe  (9.  58.)  zu  enthalten.
K.  58.
Unter=  Umgelder.

Für  jeden  Amtsort  bestehet  ein  eigener  Unter=  Umgelder,  welcher  im  Verlauf  des
Quartals  alle  Veränderungen  welche  in  den  Kellern  der  Wirthe  durch  neue  Einlagen,
Arverkäufe,)  Verfüllungen  und  Verlegung  der  Fasser,  in  den  Ausschankspreisen  und  auf
andere  Art  vorgehen)  in  Person  aufzunehmen,)  und  auf  der  Stelle  in  das  Keller=  Register
  einzutragen  hat.  Ueber  sede  Bierbrauerei,  Branntwein=  oder  Efügfabrik  führ"e  er
ein  eigenes  Sud=  und  Brenn=  Register,  in  welches  er  nach  Maasgabe  der  vorstehend'en
Oednung  die  zur  Fabrikation  bestimmte  Materialien)  so  wie  die  erzeugte  und  davon
wieder  auf  die  Are  verkaufte  oder  sonst  nach  legalen  Aufnahmen  abgegangene  Quan,
tititen  jedesmal  sogleich  einträgt,  und  die  dazu  gehbrigen  Urkunden  einsammelt.  Die
pünktlich  fortlaufende  Führung  dieser  Register  ist  eine  seiner  Hauptobliegenheiten)  und
wer  sich  bierin  nachlassig  finden  läßt)  wird  mit  strengen  Strafen  belegt  werden.
        <pb n="186" />
        a8

Ansserdem  hat  er  den  Vorschriften  der  gegenwaͤrtigen  Verordnung  und  den  Weifungen
  des  Ober-Umgelders  genau  nachzukommen,  denselben  von  allem,  was  fuüͤr  die
Verwaltung  der  Wirthschaftsgefaͤlle  Interesse  hat,  in  Keuntniß  zu  setzen,  sich  in  Anstands
  faͤllen  an  ihn  zu  wenden,  ihm  bei  den  Quartalabstichen  zu  assistiren,  von  Zeit  zu
Zeit,  auch  ungerufen,  in  die  Keller,  Fabriken  und  Brennhäuser  der  Wirthschaftsberechtigten
  zu  gehen,  und  uͤberhaupt  nichts  zu  unterlassen,  was  zum  Vorstand  des  allerhoͤchsten
  Interesse  dienlich  seyn  kann.

Vorzuͤglich  hat  er  sich  den  ihm  vom  Ober-Umgelder  uͤbertragenen  Geld-Einzug
aufs  eifrigste  angelegen  seyn  zu  kassen,  und  das  eingezogene  Geld  auf  der  Stelle  unmangelhaft
  an  ihn  abzuliefern.  Er  genießt  neben  der  ihm  ausgesetzten  Einzugsgebühr,
eader  firen  Gehalt,  und  der  Personal-Freiheit,  ein  Taggeld  von  der  Umgeldslieferung,
von  der  ersten  Seunde  24  kr.,  von  jeder  weitern  Stunde  aber  12  kr.,  und  empfingt
die  gesezliche  Gebühr  von  denen  auf  sein  Anbringen  fallenden  Strafen.  Uebrigens  ist  jedem
  Umgelder  bei  Cassations,  Strase  verboten)  ausser  den  regulirten  Gebühren  Geld
oder  Geldeswerth  von  den  Wirtben,  oder  denjenigen,  mit  denen  sie  in  amtlicher  Bo-Fehung
  stehen,  anzunehmen.

F.  59.

Umgelds-Visitatoren.

Um  den  Vergeben  gegen  die  Vorschriften  der  gegenwärtigen  Ordnung  desto  gewisser
auf  den  Grund  zu  kommen,  und  desto  sscherer  zu  begegnen,  sind  für  die  Kameral,  Befirke
  eigene  Bisttatoren  aufgestellt,  welche),  mit  einer  besondern  Instruktion  verseben,
und  durch  mössingne  Wappenschilde,  die  ste  am  Kleide  auf  der  linken  Seire  tragen,  ausgezeichnet,
  den  Uebertetungen  dieser)  so  wie  der  Accise=  und  Zollorduung  nachzuspüren,
die  Frevler  dem  Ober-Umgelder  anzuzeigen,  oder  erforderlichen  Falls  zu  arretiren,  und
vor  die  nächstgelegene  Justizbehörde  zu  führen  haben.  In  Abssht  der  Einzugs-Gebüh,
en  verbleibt  es  bei  der  Disposttion  Unserer  Zoll,  Ordnung.

K.  60.
Allgemeine  Zurückweisung  auf  die  Königl.  Joll-Ordnung.

Was  hie  übrigen  Amts,  Verrichtungen  des  vorangeführten  Verwastungs-Personals,
md  die  Strafen  für  die  Vernachlásssgung  der  Amts-Obltegenheit  desselben  betrifft;  so#-eleen
  bieruncer  in  Fällen,  die  hierin  nicht  ausgedrückt  siud)  die  Bestimmungen  der

öntglichen  Joll-Ordnung)  welche  überhaupc  unter  ähnlichen  Verhältnissen  auch  hier
iihre  Anwendung  findet.

Seuttgart)  den  4.  März  1815.
        <pb n="187" />
        Nro.  17.  1815.  137

Königlich:  Württemdergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  as.  Merz.

 

 

Rechts=  Erkenntnisse  des  Königl.  Ob.  Appellations=  Tribunals.

1)  In  der  Revissons,  Sache  des  vormaligen  Fürstlich=  Hohenlohischen  Justiz.  Beam
ten  Maier  zu  Kunzelsau  Kláger,  Revidenten)  gegen  das  Königl.  Finanz-Departement,
Secon  der  Kron,  Domainen)  Beklagte,  Revisin,  eine  Pfandschafts-Klage  bétreffend
wuddas  von  dem  Königl.  Ober-Tribunal,  als  delegirkem  Richrer  erster  Instanz)  gefällke
  absolutorische  Erkenneniß  bestätigr.  Tübingen,  den  10.  Merz  1815.

2)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  zwischen
Wilhelm  Sussec  zu  Bieringen,  Oberamts  Kunzelsau,  Bekl.  Arrellanten,  und  Marr
Mannheimer  zu  Wimpfen  am  Berg,  Klägern,  Appellaten,  eine  Schuldforderung  bertreffend,
  wird  Appellant  wegen  seines  beharrlichen  Ungehorsams  durch  Urthel  der  Berufung
für  verlustig  erklért.  Tubingen,  den  13.  Merz  1815.

3)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober,Justig=  Collegium  zwischen
den  Kindern  des  vormaligen  Landschafts,  Cassiers  und  Hospital-  Pftegers  Cuchiner  zu  Wielenstaig,
  Liquidanten,  Appellaten,  nun  Appellanten  an  einem,  sodann

)  der  Königl.  Kron=  Domainen,  Section  1l#lter  Abtheilung,  im  Namen  des  Cameral,

  Amtes  Wiesensteig,  und

b)  derselben  IIIter  Abeheilung,  im  Namen  der  dortigen  Hospital-  Verwaltung
Mit-Liquidanten,  Appellanten,  jetzt  Appellaten  am  andern  Theil,  Voräugs=  Recht  im
Gannte  betreffend,  wird  die  (zu  a  unter  vorläufiger  Wiedereinsezung  der  Appellanten  in
den  vorigen  Stand  wegen  Versäumnisses)  für  förmlich  erkannte  Appellation,  in  Erwägung
  ihrer  materiellen  Beschaffenheir)  durch  Urtheile  als  unzulasig  verworfen.  Id.  celd.

Rechtsz=  Erkenntnisse  des  Ktn.  Ober-Justiz-Collrgiums.

1)  In  der  BRechts--  Sache  zwischen  dem  vormaligen  Patrimonial,  Beamten  Pinz  von
Herrlingen  Kl.  Wiederbekl.  und  dem  Königl.  Kammerherrn,  Freiherrn  von  Bernhausen,
Bekl.  Widerkl.  einen  Rechnungsstreit  betreffend,  wurde  erkannt,  daß  Bekl.  Nachkl.  an
dem  berechneten  Guthaben  des  Klägers  die  von  letzterem  nicht  liauidirten  Rechnungs-
        <pb n="188" />
        138

Ausgabe-Posten  von  400  fl.  und  resp.  250  fl.  als  Ersaz,  Posten  in  Abzug  zu  bringen  bes
rechtigt,  den  Ueberrest  des  klägerischen  Caucions=  Capitals  aber  nebst  dem  aus  dieser  Rest-Summe
  seit  187  verfallenen  Zinse  binnen  4  Wochen  an  den  Kläger  Nachbekl.  zu  bezahlen
  verbunden  sey.  Stuttg.  den  17.  Febr.  1815.

2)  Die  Appellat.  Sache  von  Eßlingen  zwischen  Johann  David  Seyfried  und  Johann
Fremd  von  Deizisau,  Votkl.  Widerbekl.  Anten,  sodann  alt  Heinrich  Kirschner  zu  Denkendorf,
  Vorbekl.  Nachkl.  Aten,  eine  Entschaͤdigungs-Forderung  betreffend,  wurde  ob  dek.
Itavam.  *  Keleript,  von  Amtswegen  verworfen.  Stuttg.  den  20.  Febr.  1875.

3)  Die  Nullitäten=  Klage  des  Johann  Georg  Wucherer  zu  Rükershagen,  und  Ludwig
  Philipp  daselbst,  Querulanten,  in  der  von  dem  vormaligen  Königl.  Baierischen  Landgerichrte
  zu  Gerabronn  verhandelten  Rechrssache  gedachten  Wucherers  gegen  Ludwig  Kiesel
zu  Blobach,  eine  Schuldforderung  betreffend,  wurde  von  Amtswegen  als  unstatthaft  verworfen.
  Stuteg.  den  a5.  Febr.  1815.

Erkenntniße  des  Königl.  Ehe=  Gerichts.

Den  rö.  Merz  1815  wurden  geschieden:

1)  Maria  Agnes  Koch  von  Güglingen,  Brackenheimer  Oberamts!  geb.  Sinkel,  Kl.
von  Friedrich  Koch,  Stifespfleger  zu  Güglingen,  Bekl.  en  csp.  qvali  delert,  unter  Verurtheilung
  des  Beklageen  in  die  Kosten.

2)  Christion  Conrad  Holzäpffel,  Burger  und  Bauer  zu  Affstade,  Herrenberger  Oberamts,
  Kl.  von  Maria  Margaretha,  geb.  Mößner  von  da,  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter
  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.  ·

 

Se.Kdnigl.M«j.habenvekjndgallerhöchstenResekiptsvomts.Mer5dieStifk
kungs-Verwaltung  in  dem  Cameral-Bezirk  Rortenburg  dem  bisher  für  die  Lokal=  Stiftungen
  in  Rottenburg  angestellten  Stifrs=  Verwalter  Foichtig,  und

vermbg  allerhöchster  Resolurion  vom  19.  Merz  die  erledigte  Buchhalters,  Stelle  bei
der  Joll=  Rechnungs,  Kammer  dem  bisherigen  Ercraprobator  Jiegler  allergnädisst  zu
abertcagen  geruht.

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  19.  Merz  die  erledigte
  Pfarrei  Schlierbach,  Didcese  Göppingen,  dem  Pfarrer  Leube  in  Sontheim)  und

vermäg  allerhöchsten  Reseripts  vom  al.  Merz  das  erledigte  Decanat  Wildbad  dem
bisherigen  Diakonus  in  Baknang  M.  Maser  zu  übertragen  allergnädigst  geruht.

 

Fernere  Beiträge  für  verwundete  Königl.  Krieger:

Durch  den  Amtmann  Reinhard  in  Fürfeld,  von  der  dortigen
  Gemeinde  —  —  —  —  —  10  sl.

Durch  Cameral-Verwalter  Seiferheld  in  Muͤnsingen  von

dem  Zehendbestaͤnder  zu  Boͤttingen  1  fl.,  und  von  Magolsheim
  4  fl.  —  —  —  —  —  5  fl.

Stuttgart,  den  18.  Merz  1815.  General-Lieutenant,  Vice-Praͤsident  des  Koͤnigl.
Kriegs=  Departements,  v.  Phull.
        <pb n="189" />
        139

Stuttgart.  Die  Koͤnigl.  Reichs-General-Ober-  Post-Direetion  ist  gesonnen,  die
pto  1815.  neu  anzufchaffende  Post-Livreen,  bestehend  in  190  Stuͤk  Jacken,  218  Stük
Oberroͤcken  und  190  Stuͤk  Huͤthen  in  Abstreich  fertigen  und  anschaffen  zu  lassen,  worzu
klos  das  erforderliche  gelbe,  rothe  und  schwarze  Tuch  abgegeben  wird)  die  Zugehörden
eber  nebst  den  Hüthen  von  den  Entreprenneurs  beigeschaft  werden  müssen.  Zu  dieser  Verh#andlung
  wird  Montag  der  z.  April  d.  J.  ausgesezt,  an  welchem  Tag  diesenige  Meister
der  Schneider=  und  Huthmacher=  Zunft,  oder  auch  andere  zu  dieser  Entreprise  Lusttragende
  Personen  Vormittags  Uhr  in  dem  Königl.  Ober-Post-  Gebaude  sich  einfinden,  das
weitere  vernehmen,  auch  die  Probstücke  daselbst  besichtigen  können,  wobei  noch  angefügt
wird)"  daß  die  Verleihung  im  Ganzen  oder  Parthienweise)  se  nachdem  sich  Liebhaber  darzu
  finden,  geschehes  werde,  auch  daß  diesenigen)  welchen  der  Akkord  nach  erfolgter  Naastcation
  zugeschlagen  wird,  für  die  Unternehmung  cavent  und  zu  einer  angemessenen
Coution  genugsam  gefaht  seyn  müssen.  Den  1§.  Merz  1814.

Die  hierzu  Jnädigst  beauftragte  Post-Livree=  Commissson.

 

Aalen.  Freltag  den  31.  Merz  werden  die  auf,  den  16.  u.  17te#u  sdeschrieben.  gewesene  Semmerschsafweiden
  zu  Holzleute  auf  150  Stüke,  zu  Schechingen  auf  300  Stüke,  zu  einweiler  auf  250
Si#te  qaf  dem  Rathhause  in  Aalen  wiederholt  verliehen,  wogzu  die  Liebhaber  eingeladen  werden.  Den
W.  Merz  1815.  Kdn.  Oberamt.

Balinge  .  Oberhausen.  Die  Unterzeichnete  sind  allergnädißßt  beaustragt,  die  allergnädigster
  Henscha  t  zustebende  2  Hofgüter  und  Schäferei  zu  Oberhausen  im  Aufstreich  auf?  Jahre  zu  verpachr#en.
  Dieselbe  bestehen  neben  genugsamen  Wohn,  und  Oekonomie=  Gebäuden  in  folgendem:  a)  der
erste  Ho  Oberhausen,  in  Gaͤrten,  15  Morg.  34  Vrtl.,  Wiesen  31  Morg.  2  Vril.,  Aeker  in  3  gelle
den  110  Morg.  2  Prtl.,  Waid  ang  64  Morg.  3  Vril.  b)  Der  zweite  Hof,  ebenfalls  neben  hinlängliben
  Wohn  und  Oekonomie=  Gebänden  in:  Gärten  10  Morg.  11  Pril.,  Wiesen  38  Morg.  3  Vril.,
Leker  in  3  Zellgen  111  Morg.  2  Vril.;  Waidz  angen  64  Morg.  3  Grul.  Dc)  Die  Schäferei,  neben  der
Schiferei-Wohnung  und  Stallung:  Gärten  13  Morg.  54  Pril.,  Wiesen  17  Mors.  31  Bril.,  Wato-“
gängen  120  Morg.  27  Vrll.  neben  der  Braach  auf  diesen  beeden  Hdsen  und  dem  Heuzedenden  aus  ungefidr
  103  Morg.  2  Prt.  Dieses  wird  hiemt  unter  der  Bemerkung  bekannt  gemacht,  daß  diese  Verleihungs
  Perhandlung  Montag  den  10.  April  d.  J.  Vormlttägs  9  Uhr  auf  den  Maiereihdfen  zu  Oberlausen
  vorgenommen  werden  wird,  und  die  Pachtliebhaber  sich  hiezu  mit  obrigkeitlich  gesiegelten  Zeugnissen
  wegen  ihrer  Aufföhrung  und  ihrer  Kennmisse  in  der  Landwirtbschaft  sewohl,  als  auch,  daß  64
das  erforderliche  Bermbgen  zu  Einlegung  elner  Caution  bei  dem  ersten  Hof  von  1200  fl.;  bei  dem  21en
von  960  fl.;  bei  der  Schäfere  von  1440  fl.  und  Sicherung  des  einfachen  Betrags  des  Wertbs  vosn
dem  zu  bernehmenden  WPieh,  Schiff  nnd  Geschirr,  auch  Naturalien=  Vorrath,  desgleichen  zu  Bestreie
mus  des  Einrichtungs-Aufwands  besizen,  ausweisen  kdnnen.  Den  16.  Merz  1315

Ken.  Landoogteisteueramt  am  obern  Nekar  und  Cameralamt  Balingen.

Besigbeim,  Rachdem  der  Bestand  nachgenannter  Commun-Schaafweiden  auf  nächst  Michaelis
□1  geht,  so  werden  dieselben  an  dem  hienach  gesezten  Tag  wiederum  auf  3  Jahre,  nemlich  von
ichaelis  1815.  bis  dahin  1816.  im  bffenrlichen  Aufsireich  verliehen  werden:  Den  10.  Zprll  von  Bese
stabeim  auf  600  Stüke,  wovon  der  Beständer  250  aufschlagen  darf,  von  Kirchheim  am  Neckar  auf
400  Stük.  wo#on  der  Beständer  250  Stök  einschlagen  dn,  und  von  Hofen  auf  250  Stük,  wovon
der  Beständer  200  Stük  einschlagen  dorf.  Solches  wird  hiemit  bffentlich  bekannt  gemacht,  damit  die
Beebbaber  sich  mit  den  nothigen  Zeugnissen  versehen  an  gedachtem  Tag  Vormittags  9  Uhr  auf  dem
Kathbause  in  der  Oberamts.  Stadt  allhier  einfinden  können  Dents  Merz  1815.  K.  Oberamt.

Gotteszell,  Zuchthauß.  Die  unterzeichnete  Beamtung  findet  sich  veranlatzt,  über  die  Lieferung
        <pb n="190" />
        -

genderl  Gütera  oder  Kassen=  Obligatlonen  einlegen.  Die  mit

140

des  von  Georgl##  bis  Martini  d.  J.  bei  dem  hiesigen  Fustitut  erforderlichen  Kochmehls  noch  einmal  eine
Abstreichs=  Berhandlung  auszuschreiben,  und  es  wird  nun  hiemit  bekannt  gemacht,  daß  zu  derselben
Montag  der  5.  Apr.  d.  J.  bestimme  sei,  an  welchem  Tage  sich  die  Akkords-Liebhaber  Vormutags  9  Uhr
dahler  einfinden,  und  das  Weitere  vernehmen  wollen.  Den  20.  Merz  1815.
«  dn.  Zuchthauß-  Pflegamt.
Hausen  an  der  Lauchert.  Wermdz  allergnaͤdigsten  Befebls  soll  in  dem  hiesigen  Pfarrdorfe  an
die  Sielle  des  wegen  Baufaͤlligkeis  abgebrochenen  Pfarrhauses  ein  ganz  neues  58  lang  u.  56  breit  mit
einem  stelnernen  Stock  erbaut,  u.  dieses  Bauwesen  an  kautionsfähige  tüchtige  Werkmeister  im  Abstreich
verakkordirt  wenrden.  Sämtliche  zu  einem  solchen  Bauwesen  erforderliche  Handwerksle#te,  welche  eim
vorslehende  Entreprlse  bbernehmen  wollten,  werden  nun  eingeladen,  sich  Dienstag  den  11.  April  v.  J.
Vormittags  9  Uhr  im  Ort  Hausen  selbst  einzufinden  und  der  Verhandlung  anzuwohnen;  wobei  jedoch
ausdrüklich  bemerkt  wird,  daß  nur  solche  Meister  werden  zugelaßen  werden,  die  sich  sowohl  über  ihre
Geschicklichkeit,  als  auch  daß  sie  hinlängliche  Caution  leisten  konnen,  mit  oberamtlich  ftutegelen  Zeugnissen
  ausgewiesen  haben.  Den  14.  Merz  1815.  Kön.  Cameralam##  Münsingen.

Hohenstein.  Der  Bestand  der  herrschaftl.  Schaafwaide  zu  Hohenstein  geht  bis  nächst  Michaelis
zu  Eude.  Die  Wiederverleibung  auf  die  künftige  3  Jahre  wird  am  Donnerstag  den  20.  April  Vormistags
  9  Uhr  in  dem  obern  Maiereigebäude  vorgenommen  werden.  Die  Walde  ertröägt  250  bis  300  Stäk
Waare.  Der  Pächter  dekommt  das  vorhandene  Schaafhans  in  elner  guten  Wohnung,  Stallung  und
Heuboden  bestehend;  ungefähr  4  Morgen  Wiesen  von  der  besten  Qualitär,  und  zu  deren  Vesserung
13  Nacht  den  Pförch  und  4  Vrtl.  Kuchengerten  mit  zum  Bestand,  muß  aber  neben  Stellung  eines
tüchtigen  Bürgen  eine  legale  Cantion  von  dem  11  fachen  Betragz  des  erzielenden  Bestands-Gelds  in  lies

eisier=  oder  Concessions  =  Briesen  und

wit  obrigkeitlichen  von  den  Oberämtern  gesiegelten  Zeugnissen  über  Prädikat  und  Bermdgen  versehene

tiebhaber  mogen  sich  einfinden,  und  die  weitere  Conditionen  vernehmen.  Laufen,  den  15.  Merz  1615.
Kön.  Cameralamt.

Wlölingen.  Mit  der  Verleihung  der  Schaafweiden  von  nachstehenden  Orten,  ldifseitigen  Oberamts,
  wird  am  Mitewoch  den  5.  April  d.  J.  ein  nochmaliger  Versuch  gemacht,  nemlich  mut  der  von
Illerricden  mit  100  Stücken  Ertrag,  von  Donaufietten  mit  160  Stük,  von  Lihlefingen  mit  50  St.,
von  Oberkirchberg  mit  60  Stük,  und  von  Walpertshofen  mit  60  Stük,  wobei  sich  die  Pachtliebhaber
em  ebigen  Tage  Vormittags  3  Uhr  mir  den  gehdrigen  Zeugniffen  versehen,  im  hiesigen  Oberamteigebäude
  einfluun  wollen.  Denu  15.  Merz  1315.  "  n.  eramt.

Göppingen.  Sebastian  Binder  von  Krumwälden  hiesigen  Oberamts,  bisher  Soldat  beim  Insanterie-Regiment
  Nr.  4.  i#  den  21.  vor.  Monats  in  Urlaub  desertirt.  Sämtliche  Hoch=  und  Wohllbbl.
  Civil=  und  Militair=  Behbrden  werden  daher  Gegiemend  ersucht,  ihn  auf  Betreten  arretiren,  und
sofert  wohlverwahrt  anhero  einliefern  zu  lassen.  Den  20.  Febr.  1515.  Kin.  Oberamt.

 

Gmünd.  Karl  Hinterer  von  Unterhambach,  Königl.  Oberamts  Oekr#ngen,  wurde  heute  auf  dem
Transport  von  der  Festung  Hoben  =  Asperg  in  das  Iwangs=  Arbeitshauß  zu  Ellwangen  von  hier
nach  Aalen  abgeliefert,  entwich  aber  der  Eskene  hei  Mogglingen,  ohne  daß  derselbe  mehr  eingeholt
werden  konnte.  Alle  betreffende  Militair=  und  Cioil  =  Behdrden  werden  daher  geziemend  ersucht,  auf
venselben  fahnden,  und  ihn  im  Betretungsfalle  an  die  Kdnigl.  Zwangs=  Arbeitshauß  Commission  zu
Ellwangen  einliefern  zu  lassen.  Signalement:  Karl  Hinderer  ist  43  J.  alr,  3°.  67  groß,  untersezter
Statur,  schwarzbrauner  Gesichtsfarbe,  schwarzer  Haare  und  Augbraunen,  blauer  Augen,  stumpfer  Nase,
proportionirten  Munds,  halbvoller  Wangen,  runden  Kinns,  gerader  Beine.  Trägk  einen  runden  Hur,
grau  töchenen  Frak,  roth  gedupfte  kottonene  Weste,  grau  tüchene  lange  Hosen  und  Steefel.  #
10.  Merz  1615.  Kön.  Oberemr.

Rieolingen.  Da  aus  Montag  den  3.  April  d.  J.  ein  gebotener  Feyertag  einfällt,  so  sieht  man
lich  veranlaßr,  den  an  diesem  Tag  abzubaltenden  Jahrmarkt  dahier,  um  83  Tage  zu  verschieben,  und
solchen  somit  erst  am  10.  April  d.  J.  abhalten  zu  lassen.  Welches  dem  kommerz'renden  Publikum  hekannt
  gemacht  wird.  Den  14.  Merz  16185.  Kön.  Oberamt.
        <pb n="191" />
        Nro.  18.  18315.  141

Königlich:  Württembergische:

Staats=  und  Regierungs-Bloakt.

Samstag,  1.  April.

 

 

Rechts-Erkenntaisse  des  Kön.  Ober-Justiz-Cellegrums.

1)  In  der  Appellations,  Sache  von  Tübingen  zwischen  Königl.  Ober,  Finanz=  Kam,
mer,  Section  der  Krondomainen)  Kl.  Antin)  und  dem  Cameralverwalter  Bekh  zu  Fri
dericshafen,  Bekl.  Aten,  den  Ersaz  verloren  gegangener  Staatsgelder  betreffend,  wurde
die  Urchel  erster  Instanz  reformirt,  und  Bekl.  Appellat  zum  Ersatz  der  eingeklagten
95%  f.  und  Verzugszinse  unter  Vorbehalt  eines  Beweises  wegen  eines  Theils  der  Haupt,
Summe  verurtheilt.  Seuttg.  den  a7.  Febr.#1  815.

2)  Die  Appellations=  Sache  von  Aalen  zwischen  Michael  Widmann  von  Himmlingen,
  Kl.  Anten  und  der  Caspar  Mezqgerischen  Debirmasse  zu  Abtsgmund,  Bekl.  Aten,
Präclusion  im  Conaurs  betreffend)  wurde  reformondo  lententian  a  qua,  durch  Ordination
erledigt.  Stuteg,  den  1.  Merz  1815.

3)  In  Restitutionssachen  zwischen  dem  Königl.  Departement  der  Finanzen,  Sertion
der  Krondomainen)  Bekl.  wo  Intin  und  dem  Substicuten  Wilhelm  Frirdrich  Sigel
zu  Biberach,  Kl.  modo  Jaten,  Dicktenforderung  betreffend,  wurde  es  des  eingewendeten
Restitutionsgesuches  ungeachtet  bei  der  unterm  29.  Sept.  1  812.  eröffneten  Urchel  belassen.
Stuctg.  den  3.  Merz  1815.

 

Stuttgart,  den  27.  Merz  1815.  Se.  KönigL  Masestét  haben  heute  die  hiesige
Königliche  Waisen,  Erziehungs,  Anstalt  mit  dem  allerhuldreichsten  Geschenke  von  dreihundert
  Gulden  begluckt.  Den  ehrerbietigsten  Dank  bringen  dafür  vor  den  erbabe,
nen  Thron  des  Wohlthäters  der  Waisen.  Die  Vorsteher  des  Königl  Waisenhauses.

Eßlingen.  Dem  hiessgen  Burger  Martin  Landenberger,  dessen  Wohnung  in  voriger
  Woche  bei  dem  entstandenen  Feuer,  Larmen  stark  beschädigt  worden,  geruhten  Se.
Königl.  Majestät  ein  Geschenk  von  110  fl.  zukommen  zu  lassen.  Mit  gerührtestem
        <pb n="192" />
        144

Dank  und  mit  segnenden  Gefühlen  für  den  zur  Unterstüßung  der  Verunglükten  immer
eilenden  hohen  Seber,  empfieng  Landenberger  dieses  Königliche  Geschenk.  Den  26.  Mers
1315.  Koͤn.  Oberamt.

 

Nach  eingekommenen  Todesscheinen  sind  nachbemerkte  Königl.  Württembergische  Soldaten)
  bei  denen  die  Geburtsorte  und  Regimenrer  theils  gar  nicht,  theils  unrichrig  anegeben
  sind,  während  des  Feldzugs  von  1814  in  dem  Kaiserlich  Oestreichischen  Haupt,
Fan  Soical  zu  Mömpelgard  gestorben,  und  zwar:
1)  Soldat  Franz  Sch  windel.
2)  Soldat  Stephan  Schödler  aus  Vangen)  vom  Land=  Regiment  Nr.  4,  ab  J.
alt)  katbolisch,  ledig,  ohne  Profession.
3)  Soldat  Jakob  Datelmayer  vom  Land-Bataillon  Nr.  3),  26  J.  alt,  katholisch,
  ledig,  ohne  Profession.
4)  Soldat  Ulrich  Hirth  aus  Aeser,  vom  Land,  Regiment  Prinz  Hohenlohe,  4te
Compagnie)  20  J.  alt)  katholisch,  ledig,  ohne  Profession.
5)  Soldat  Johann  Georg  Tenser,)  aus  Ehendach,  vom  Infant.  Regiment  Nr.  4,
25  J.  alt,  katholisch,  verheirathet,  seiner  Profession  ein  Zimmermann.
6)  Soldat  Mathias  Föderer  aus  Stutegart,  20  J.  alt,  evangelisch,  ledig)  seiner
  Prefession  ei  Buchdruker.
7)  Tambour  Johann  Fried  aue  Uncerberingen,  vom  Land-Regiment  Nr.  4.  18  J.
alt)  katholisch,  ledig,  ohne  Professson.
Welches  hierdurch  zu  dem  Ende  öffentlich  bekanne  gemacht  wird,  damit  diesenigen,  welche
  dabei  interessirt  sind")  sich  an  die  Justiz=  Section  des  Königl.  Kriegs=  Departements
unter  Beibringung  der  geeigneten  Beweis=  Documente  um  Ausfolge  der  Todesscheine
wenden  mögen.  Stuttgarc,  den  3z.  Merz  1815.  .
Justiz-Seetion  des  Koͤnigl.  Kriegs-Departements.

 

Stuttgart.  Die  Koͤnigl.  Reichs-General-Ober-Pest-Direction  ist  gesonnen,  die
pro  1815.  neu  anzuschaffende  Post-Livreen,  bestehend  in  190  Stuͤk  Jacken,  3#8  Stük
Oberroͤcken  und  190  Stuͤk  Hüthen  in  Abstreich  fertigen  und  anschaffen  zu  lassen,  worzu
blos  das  erforderliche  gelbe,  rothe  und  schwarze  Tuch  abgegeben  wird)  die  Zugehörden
aber  nebst  den  Hüthen  von  den  Entreprenneurs  beigeschaft  werden  müssen.  Zu  dieser  Verhandlung
  wird  Montag  der  3.  April  d.  J.  ausgesezt"  an  welchem  Tag  diesenige  Meister
der  Schneider=  und  Huthmacher=  Junft,  oder  auch  andere  zu  dieser  Entreprise  Lusttragende
  Personen  Vormittags  9  Uhr  in  dem  Königl.  Ober,  Post-Gebude  üch  einfinden,  das
weitere  vernehmen,  auch  die  Probstücke  daselbst  besichtigen  können,  wobei  noch  angefüge
wird,  daß  die  Verleihung  im  Ganzen  oder  Parchienweise)  je  nachdem  ssch  Liebhaber  darzu
  sinden,  geschehen  werde,  auch  daß  diesenigen)  welchen  der  Akkord  nach  erfolgter  Rabiflcation
  zugeschlagen  wird,  für  die  Unternehmung  cavent  und  zu  einer  angemessenen
Eaution  genugsam  gefaßt  seyn  müssen.  Den  r8.  Merz  r815.  ç

Die  hierzu  gnädigst  beauftragte  Post=  Livree,  Commission.
        <pb n="193" />
        KF  1

*-Herreualb.

  Donnerftag  den  6.  Ayril  J.  Vormittags  Uhr  wird  in  hiesiger  Tameralamt#s
Wohnung  1  Centner  Salpeter  im  Aufstreich  verkeuft.  Den.  16.  Merj  1615.,  :

**  ·  ·  ,«  «isds.Camekal-Perwaltnss.-Oft-Museu-MississdeAprilBotmntagstovbkwekdesvondesEmekqhBeqmtnas



JEeatackgaretgekeiaingatpemandeuMejstbcmndenvnkauft,"wozisidfeLsebdabckuagkmps

werden.  Den  6.  Merz  1015.  Camerslamt.

SEaulgau.  Die  vormaligen  Hauhiskanerkloster=  Gebäude  samt  Kirche  nab  großen  Garten  werden
  Donnerstaz  den  6  April  d.  J.  Vormittags  daselbst  zum  öffentlcchen  Verkauf  gebracht.  Die  Leebbaber
  werden  1  mit  dem  Bemerken  eingeladen,  daß  sie  die  Hiebei  besonders  gestatteten  Vortheile  aus
den  Kaufsbedingungen  vernehmen.  Den  22.  #rz  1675—

Kandvogtei.  Steuerrarh,  an  der  Donau  und  Cameralamt  Heiligkreuzihal.

We  insberg.  Bei  unterzogener  Beamtung  ist  ein  Quantüm  alter  Nocken  zu  verkaufen.  Den

22.  Merz  1615.  "  «  Ihmsamenlaam

Oettessell,3achkhaus.DieuytekzeichuqueamtnssstaM-Ichvetnlcst,dbetdiekiefeksug
des-onGeorgitbioMmisi«v-J.beidenhiesigenJashtuuecfotdmschessbchmedlsnochestimated-e
IhstnichdsVekhaadlaagaud«am,tetve«u,unpesvudsaundiesm.:hctqmt..em«cht,dass-derselben
Montagders.Apk.d,J.h-stuamcset,mwelchemTagesichvieAttvchedhadaBocaumqs9Uhc
dahler  einfinden,  und  das  Weitere  verathmen  wollen.  Den  20.  Merz  1615.

FKoͤn.  Zuchthauß  ·  Pflegamt.

Hausen  an  der  Lauchert.  Vermdg  allergnaͤdigsten  Befehls  soll  in  dem  hicsigen  Pfarrdorfe  an
die  Sielle  des  wegen  Baufälligkeit  abgebrochenen  Pfarrhauses  ein  ganz  ncues  58“  lang  u.  36“  breit  mis
einem  stemernen  Stock  erbaur,  u.  diebes  Bauwesen  an  kautionsfäsige  tüchuge  Werkmelsicr  em  Ubtreich
verakkordrr  werden.  Sämtliche  zu  einem  solchen  Bauwesen  erforderliche  Handwerkslente,  welche  eiws
vorlebede  Entreprise  übernehmen  wellien,  werden  nun  eingeladen,  sich  Owofitag  den  141.  Aprüil  d.  J.
Vermitrags  Uhr  im  Ort  Hausen  selbst  einzufinden  und  der  Verhandlung  anzuwohren;  wodei  jedoch
ausdrüklich  bemerkt  wird,  daß  nur  solche  Meister  werden  zugelaßen  werden,  die  sich  wowohl  über  ihre
Geschicklichkeit,  als  auch  daß  sie  hinlängliche  Caution  leisten  kdunen,  mit  oberanulich  gesiegelten  Zeugmissen
  ausgewiesen  haben.  Den  17.  Merz  1815.  Kôn.  Cameralamt  Münsingen.

Maulbronn.  In  hiesigem  Obcramt  werden  die  Sommer=  und  Woter  Schaasweiden  in  foltgenden
  Ortschaften  auf  5  Jahre,  nämlich  von  Michaelis  1615  bis  dah.  u.  1316  #m.  Ausstreich  verlichen
werdeu,  und  zwar  Samstag  den  15.  April  1)  die  von  Kmutlungen  welche  (00  Stüäk  erträgt,  woron
die  Burgerschaft  260  Stück  einschlasen  darf,  und  wo  der  esiänder  ein  S#caasharus  e  unnefähr
6  Morgen  Wersen  genießt,  2)  von  Derdingen,  we  die  Weide  700  Stük  cinzägt,  wovon  die  Burgerschaic
  die  Helfte  einschlagen  darf,  und  wo  der  Beständer  ein  Sagasbaus  und,  10  Morg  Wivien  genießt;
  3)  von  Freudenstein,  sie  ’  200  Stük,  wovon  die  Bürgeischaft  26  Stlüt  einschlagen  dont
Beständer  genießt  freie  Wohnung,  1  Morgen  Zelo,  6  Nacht  Wahlpförch  und  alle  bürgerliche  Berr
cien.  ittwoch  den  19.  April  4)  die  von  Dürrmenz  Möhlaker,  welche  550  Siöcke  erträgt,  wovon
die  Burgerschaft  300  Stücke  einichlogen  darf.  Beständer  genietzt  das  Schaufbaus,  ebst  den  dazu  ge-HMrigen
  Gärten,  5)  in  Gros=  Glattbach,  sie  erträgt  350  Stük,  wevon  die  Vörg.  vich  aft  die  Källte
einschlagen  derf,  und  wo  Beständer  das  Schaafhaus  und  olle  bürgerliche  Ben#eficen  genieß)  die
zm  Pinache  mit  225  Stük,  wovon  die  Bürgerschaft  100  Stück  emschlagen  don  Der  Beständer  geniet
  em  Schaafhaus,  11  Morg  Wiesen,  24  Vril  Garten,  3  Rutd.  Ktamtten!  nd  alle  bürgerliche
Beneficien.  Samstag  den  22.7  Upril  7)  die  zu  Jlingen,  welchr  600  Stüke  erträgt,  wovon  die  Burerschaft

  200  Suhk  einlchlagen  darf.  Beständer  genießt  ein  Schaafbaus  nebst  Kächenga#rrle  und  Grund-Vland,
  5)  die  zu  Lieuzingen,  sie  erträgt  400  Stük,  wovon  die  Bürgerschaft  die  Hälfte  einschlagen
darf.  Beständer  genießt  das  Schaafhaus,  nebst  14.  Ruth  Kuchengarten  und  alle  dürgerliche  Benefitien,
  0)  die  von  Sternenfels,  sie  erträgt  300  Stök,  wovon  die  Bürgerschaft  mchts  einschlagen  darf,
und  Beständer  Hneeße  das  Schaafhauß  nebst  allen  dürgerlichen  Beneficken,  10)  die  von  Zauersweiher,
welche  275  Stät  erträgt,  wovon  die  Burgerschaft  50  Stäk  einschlagen  darf.  Beständer  genießt  sreie
        <pb n="194" />
        144

Wobnung  und  Stallung,  8  Nächte  Wahlpforch  und  bürgerliche  Beneffcien.  Diejenige  nun,  welche  zu
diesen  Weiden  kust  haben,  und  (sch  durch  Meisterbriefe  und  Concessionen  legitimiren  können,  haben  sich
#n  obigen  Tazen  um  10  Uhr  im  hiefigen  Klosters  =  Wirthshaus  einzufinden.  Deu  7-  N##  1615.

n.  Oberamt.

Esllwangen.  Der  Militairpflichtige  Joseph  Hauber  von  Woͤrth,  hiesigen  Oberamts,  ist  den  16.
Febr.  d.  J.  auf  dem  Transport  zu  dem  Infant.  Regiment  Nro.  3.,  wohin  er  bhaͤtte  eingeliefert  werben
sollen,  in  der  Nacht-Station  Mögslingen  seinem  Escortanten  entwichen.  Hochlöbl.  Oberämter  werden
  daher  ersucht,  auf  diesen  Flüchtling  fahnden,  und  ihn  auf  Betreten  anher  lefern  zu  lassen.  Den
21.  Merz  1515,  «  ·  Kämphekamn

—  —

Balingen.  -  Am'kezten  Montag  den  20.  Merz  Morgens  zwischen  4  und  5  Uhr,  wurde  ein
Kind  vor  die  Hausthüre  des  Gassenwirkhs  Favef  Spohn  in  Lauttlingen  gelegt,  und  bei  solchem  ein
Jettelchen  gefunden,  in  welchem  angezeigt  war,  daß  dieses  Kind  am  22.  Febr.  dieses  Jahrs  geboren
worden  sei=  und  in  der  Taufe  den  Namen  Franziska  bekommen  hade.  Indem  dieses  Ereigniß  hiedurch
allgemein  bekannt  gemache  wird,  werden  zugleich  alle  respect  Hoch=  und  köbl.  obrigkeitliche  Bebdrden
im  und  ausser  dem  Reiche  gezlemendst  ersucht,  zur  Auskundschaftung  der  Pflichtvergessenen  Mutter
dieses  Kindes  #ihä#igst  mirzuwirken,  und  solche  im  Betretungsfalle  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  22.
Merz  1315.  "  Koͤn.  Oberamt.

Gaisburg.  Am  verflossenen  Dstermontag,  den  27.  Merz  in  der  Frühe,  wurde  aus  dem  Rathh#auße
  zu  Gaisburg,  mittelst  Eisteigens,  die  sogenannte  Flecken-Truche,  mit  amtlichen  Papieren,
and  mebrerem  Gold=  und  Silbergeld,  entwendet.  Man  sand  zwar  die  Truche  bald  nachher  in  der
Näbe  des  Ortes,  noch  unversehrt  und  verschlossen  wieder  vor,  von  dem  Gelde  aber  waren  bereits.
u  franzdsische  Carolin,  und  §  russische  Dukaten,  die  sich  durch  einen  Spalt  im  Boden  der  Truche  —
ben  berans  gespielt  haden,  verschwunden"  und  es  ist  nicht  zu  #reifela=  daß  nicht  der  Dieb  im  Beftz
deser  Goldstücke  sei.  Es  wird  nün  dieser  Vorfall  mit  dem  Ersuchen  zur  allgemeinen  Kennmiß  gebracht,
baß  wenn  bei  einer  Auswechslung  von  Golyckücken  jener  Art  sich  eine  Person  des  vorliegenden  Diebstahls
  verdächtig  machen  sollre,  hiervon  sogleich  der  umerzogenen  Seelle  gefällige  Nachricht  gegeben
werden  möchte.  Den  29.  Merz  1515.  Kdn.  Amtsoberamt  Sturtgam.

Rottenburg  am  NRekar.  Catharina  Onold,  gebärtig  aus  Reuttlingen,  angebliche  Wittwe  des
vor  12  Jabren  gestorbenen  K.  K.  Oesterreichischen  Seldaten  Johannes  Bißinger,  ist  wegen  sehr  beden?
tenden  Betrugs  bel  unkerz##chneter  Stelle  in  Verbaft  und  Untersuchung  gekommen  Das  nun  zu  vermurhen
  ist,  daß  sie  noch  mehrere  Betrügereien  verübt  haben  mochte,  welche  hier  nicht  zur  Kenntuiß
gekemmen  so  wird  das  HPublikum  ven  ihrer  Verhaftung  benachrichtiget,  und  zugleich  diejenige,  welche
mit  der  Inquistein  in  näheren  Berhälemissen  gestanden  und  von  ihr  betrogen  worden  sind,  aufgeforderr,
bierüber  schleunigste  Anzeige  bieher  zu  erstatten.  Signalement  der  Ouold:  60  J.  alt,  kleiner  erwas
untersezter  Statur,  hat  ein  länglichtes  Angesicht,  blaße  Gesichtsfarbe,  draune  Haare  und  Augdraunen,
graue  en,  gebogene  Nas,  kleinen  Mund,  elngesallene  Wangen,  spiziges  Kinn,  bat  kelne  Zaͤhne
mehr,  und  ist  besenders  kenntlich  durch  ihre  freumdliche  Geschwäzigkeit.  Ibre  Kleidung  besteht  in  einer
lorronenen  Bändelhaube,  aschenfarbenem  kottonenem  Kireel,  dergleichen  Schürze,  dunkelbraunem  kolte
epem  Rock,  braun  seidenem  Halstuch  und  de  Stiefeln.  Den  16.  Merz  1818.  s

’-7«,  Kön.riminalamtdersanvvogtetamthenIMckqr.

sähst-ein«  Da  aller  Verkehr  mit  den  Einwohnern  von  Mähringen,  disseitigen  Oberamts,  wesen

  den  dasekbst  ausgebrochenen  Menschenblattern  gehemmt  ist;  so  wird  solches  zur  allgemeinen  Kenntun#
  dffentlich  bekaum  gemacht=  Den  27.  Merz  1515.  Kön.  Oberamt.

 

 

In  cinigen  Erxempla  en  des  Nr.  15.  bes  Etaats-  und  gegterong  F  Blatts  S.  117.  Lin.  10.
G8uh  einen  Druckfehler  der  451e  statt  des  15ten  Merz  gesetzt  worden,

—
        <pb n="195" />
        Nro.  19.  1815.  145

Königlich  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  8.  April.

 

 

Verbot  der  Pferde=  Ausfuhr.

Es  wird  hiedurch  zur  Nachricht  und  Nachachtung  allgemein  bekannt  gemacht,)  daß
die  Ausfuhr  der  Pferde,)  welches  Alters  sie  auch  seyn  mogen,  nach  Frankreich  verbothen
seon  solle.  Stuttgart)  den  6.  April  1815.

Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  propr.
Königl.  Ministerium  des  Innern  und  der  Finanzen.
Graf  v.  Mandelöloh.  Graf  v.  Reischach.

Den  richtigen  Empfang  der  Briefe  und  Postwagen=  Essekten  betr.

Man  hat  noch  kürzlich  in  Erfahrung  bringen  müssen,  daß  Herrschaften  ihren  Bedienten
  erlauben,  selbst  für  Pakete  von  hohem  Werth)  und  für  Effecten  in  den  Post-Büchern
  zu  quitriren,  und  dabei  sch  der  Namen  ihrer  Herrschaften  zu  bedienen,  wodurch
aber  die  Post,  Bediente  und  Paket=  Austräger  verleitet  werden  können,  zu  glauben,  daß
fie  die  Eff  eten  an  den  Addressaren  gehörig  abgeliefert  hätten.  Zur  Sicherheic  des  Publi,
kums,  hat  man  schon  früher  die  Verordnung  erlassen,  daß  jseder  Paker,  Briefträger)
oder  deren  Dienstboten  die  Briefe  und  Effekten  an  Niemand,  als  den  wirklichen  Addressaten
  verabfoigen  dürfen,  und  daß  dersenige,  welcher  sich  nicht  gehörig  ausweisen  kann,
dieses  befolgt  zu  haben,  im  Fall  eines  Verlusts  den  Ersaz  leisten  mimse.

Indem  man  nun  diese  Anordnung  zur  offentlichen  Kenntniß  bringe,  versseht  man
sich  aber  auch,  daß  von  Seiten  des  Publkums  die  nôörhige  Maasregeln  werden  getroffen
werden,  daß  kein  Diemtbore  noch  sonst  jemand  in  den  Postbüchern  sich  eines  andern,
oder  seiner  Herrschaft  Namen  bedienen  durfe,  indem  es  sonst  außerst  schwierig  würde
für  den  richtigen  Empsfang  und  Belieferung  der  Postwagen-Stüke  und  Effekten  Sorge
zu  tragen.  Stutig.  den  28.  Merz  1815.  Kön.  Reichs-Geueral=  Ober,Post-Direction.

Rechts=  Erkenntaisse  des  Kn.  Ober-Justiz-  Colleglums.
1)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  der  Kammerdieners  Witewe  Christia-
        <pb n="196" />
        146

ne  Thouret  zu  Canntstade,  cum  cur.  Kl.  und  dem  Freiherrn  Thumb  von  Neuburg  zu
Unterboihingen,  Bekl,  wurde  letterer  zu  Bezahlung  des  eingeklagren  Capitalrests  von
500  fl.  verurtheilt.  Stuttg.  den  7.  Merz  1815.

In  der  Appellations=  Sache  von  Waiblingen  zroischen  dem  Nochgerber  Carl  Ferdinand
  Kaiser  allda,  Bekl.  Anten  Producenten,  und  dem  Gerichtsverwandcen  und  Handelsmann
  Johann  Rudolph  Röhn  ebendaselbst,  Kl.  Aten  Producten,  die  Sicherstellung  des
dem  Bekl.  Anten  per  modum  privati  nis  nuhnießlich  zugefallenen  mütterlichen  Verms
gens  seines  Sohnes  erster  Ehe  betreffend,  wurde  der  von  dem  Bekl.  Anten  nach  einem
der  Urehel  vom  H9.  Jan.  l.  J.  angehängten  Vorbehalc  angetretene  Beweis  ven  Amtswegen
  verworfen.  Sruteg.  den  8.  Merz  1815.

4)  In  der  vor  dem  Oberamts=  Gericht  zu  Ellwangen  in  erster  Instanz  verhandelten
Rechtssache  zwischen  Christian  Wambach  von  Mönchskoch  im  Baicischen,  Kl.  und  Conrad
Rollbühler  zu  Winterhof,  Oberamts  Ellwangen)  Bekl.  eine  Forderung  aus  Burgschaft
betreffend,  wurde  das  Gesuch  des  Beklagten  um  n#tumio  in  integrum  con##  lpsum
ferahlum  apprllationis  in  Rüksscht  auf  die  Beschaffenheit  der  Materialien  der  Sache  per
Kelcriptum  abgeschlagen.  Sturtg.  den  10.  Merz  1815.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  zo.  Merz  dem  zur
kathol.  Patronat,-  Caplanei  in  Weissenstein,  Oberamts  Geislingen)  nominirten  Vicar
Grieser  die  allerhöchste  Bestdeigung  zu  ertheilen,  und

vermög  allerhöchsten  Rescriprs  vom  31.  Merz  das  erledigte  Diaconat  Herrenberg
dem  Pfarr-Wikar  M.  Sarwey  in  Gerlingen  zu  übertragen  allergnädigst  geruht.

Vermäg  allerhochster  Resolution  vom  1.  April  haben  Se.  Königl.  Mas.  die  erledigte
  Salz,  Faktors,  Seelle  in  Tutclingen  dem  dortigen  Handelsmann  Geissel  allergnddiost
  zu  übertragen  geruht.

 

 

Der  resignirte  katholische  Pfarrer  Snderle  in  Jußdorf,  Oberamts  Raveneburg,
hat  für  die  Schule  daselbst  eine  Stiftung  von  zoo  fl.  gemacht,  von  deren  jährlichen  Zinsen
  für  arme  Kinder  des  Orts  Schulbücher  erkaufP#  und  das  Schulgeld  bezahle  werden
soll.  Jufolge  allerhöchsten  Königl.  Reseripts  vom  go.  dieses  Monats  wird  diese  verdienstliche
  Handlung  des  Pfarrers  Snderle  zum  Lobe  desselben  öffentlich  bekannt  gemacht.
Stuttg.  den  31.  Merz  1815.  Koͤn.  Ministerium  der  Geistl.  Angelegenheiten.

v.  Jasmund.

Baknang.  Auf  allerhoͤchsten  Befehl  solle  dem  dahier  stationirten  berittenen  Gensd'armen
  Gruͤninger  wegen  der  von  ihm  bewitkten  Lebensrettung  des  in  einen  Bronnen
  gefallenen  8  sährigen  Knaben  Philipp  Sanzenbacher  zu  Oppenweiler  bewiesenen  Thaͤ-tigkeit
  und  Entschlossenheit  das  verdiente  Lob  öffenrlich  ertheilt  werden.  Welchen  allerhöchsten
  Auftrags  sich  hiemit  enrlediget.  Den  29.  Merz  1815.  Kön.  Oberamt.

 

Stuttgart.  Am  Montag  den  10.  April  wird  die  Lieferung  des  Brod=  Berarls  für  die  Garni=
        <pb n="197" />
        147

bnen  zu  Stutrgart,  Ladwigsburg,  Eßlingen  und  Hehenasperg,  innerhalb  des  Semmer-Hakbjahre#
rom  1.  Mai  bis  lezten  Okt.  d.  J.  bffenklich  versteiger.  Die  A#bhaber  zu  vieser  Entreprise  werden  dar
ber  eingeladen,  sich  an  gedachtem  Tag,  Vormittags  10  Uhr  in  der  Kanzlei  der  unterzeichneten  Stelle,
dersehen  mit  den  erforderlichen  obrigketlichen  Jeugulssen,  daß  sie  zu  einem  solchen  Unkernehmen  die  gebdrige
  Faͤhigkeit  besizen,  und  im  Stande  sepen,  binläugliche  Caution  zu  leisten  bei  der  Verhandlung
einzufinden.  Den  3.  April  1615.  Kdn.  Kriegs-Departemem  2te  Secton.

Ludwigsburs  und  Monrepes.  Aus  den  Königl.  Maiereien  daselbst  werden  am  Donnerstag
den  20.  Ap#mil  d.  J  Morgens  6  Uhr  13  Kühe  von  verschiebenem  Alter,  2  paar  zwei  und  anderthaldjüdrige
  Stier,  1  junge  Kalbin  und  2  Kälber  unter  Vorbehalt  der  allerhdchsten  Genehmigung  im  Aufftrecch
  verkaufr,  und  haben  die  Liebhaber  sich  an  gedachtem  Tag  in  Monrepos  einzufinden.  Den  31.
Marz  1815.  Köin.  Bau,  und  Garten-Direction.

SEslingen.  Dienstag  den  16.  April  Vormittags  10  Uhr  werden  von  der  Cameral,-  Beamtung
1  Cenn.  guter  gereinigter  Salpeter  an  den  Meistbietenden  verkauft,  wozu  die  Lirbhaber  eingeladen
werden.  Den  4.  April  1815.  «  Kön.  Cameralamt.

Liebenzell.  Unterzeichnete  Stellen  find  durch  allerhöchstes  Reseript  vom  2.  Merz  l.  J.  allertuüdigst
  angewiesen,  mit  dem  hiesigen  Oderamtei.  Gebdude  in  Verdudung  mu  der  dazu  gehdeigen
Scheuer  einen  nochmaligen  Verkaufs-Versuch  vorzunehmen,  hiebei  aber  auch  jedes  Gebäude  einzeln
auszudieten.  Das  Oberamtei-Gebäude  licgt  betnahe  in  der  Mitte  des  Srädtchens,  ist  geschmackvoll
verblender,  und  erst  vor  29  Jahren  ganz  neu  erbaut  worden.  Es  sind  darinn:  1  gewblbter  Keller  zu
50  Mmer  Wein,  7  heizbare  und  5  unhelzbare  Zummcr,  6  Kammern  und  bequeme  Küche  und  Speielemmer.
  Hinten  am  Haus  befiadet  sich  die  oben  demerkte  Scheuer  mit  Pferd,  und  Schoaf=  Stallungeu,so
  wie  auch  ein  geschtossener  Hof  mit  Wasch=  und  Bakhaus,  Sezwein=  Ställen  und  Robrbronnen.
uno  darneben  ist  ein  kleines  mit  edlen  Obstbaumen  ausgeseztes  Gärtchen.  Die  schene  fieie  Lage  wacht
es  für  jeden  Gewerbtreibenden  kauglich,  und  es  lassen  sich  öberhaupt  wegen  des  zunächst  dem  Städtchen
  gelegenen  Bads  auf  die  Zukunft  bei  einem  Umtrich  die  erwünschtesten  Bortheile  versprechen.  Zu
Vorgahme  dleser  Berhandlung  ist  Donnerstag  der  27.  April  l.  J.  bestimmt,  an  welchem  Tage  sich  die
Kaufs-  Liebhaber  in  dem  Oberamtei=  Gedäude  zu  Liebenzell  selbst  einfinden  megen.  Do#  25.  Merz  1615.

kandvogtei  Steueramt  am  Schwarzwald  und  Camecralamt  Hirsau.

Weinsberg.  Bekl  hiesiger  Beamtung  ist  ein  Quantum  Weine  vem  Johrgeng  1311  und  1314.
uem  Verkauf  in  größern  oder  kleineren  Parthien  ausgesezt.  Die  Kaufsliebhader  werden  zu  der  Samstag
  den  22.  diß  statt  habenden  Versteigerung  hiemm  eingeladen.  Den  6.  Apnl  1615.  -

,  —  Koͤn.  Cameralamt.

Brakenheim.  Auf  der  herrschaftl.  Maierei  Stoksberg  wird  im  Laufe  dieses  Jahrs  eine  Branntweinbrennerei
  eingerschtet  werden,  zu  welchem  Ende  hber  die  dezu  nötbige  Kupferschund-Arbeit  und  ramentlich
  die  Ferugung  der  Kessel  ein  Abstreichs=  Akkord  vorzunehmen  ist.  Hiezu  ist  Mumwech  der  12.
Upril  d.  J.  bestimmt,  an  welchem  Tag  sich  die  Alkords  =  Licbhaber  Vormittags  10  Uhr  in  der  hiesigen
Cameralamts-Wohnuns  einzufinden  haben.  Den  29.  Merz  1515.  Koͤn.  Cameralamt.

önthal  Oie  Gannherrschaftliche  Schaafweide  zu  Widdern,  wird  bis  Freitag  den  21.  Apr.
d.  J.  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  Ratbbauß  zu  Wisdern,  nochmals  zur  Vrrleibung  gedracht  werden.
Diese  vorzuͤglichẽ  Weide  erträgt  600  Stök  Schaafe,  und  zur  Wimterschäferei  wird  das  ganz  neuerbaute
  wohleingerschtete  Schaashaus  nebst  Wohnung  für  den  Schäfer  abgegeben,  auch  hat  ein  Besiänder
Gelegenheit,  mehrere  gute  Wiesen  in  Pacht  zu  bekommen.  Den  29.  Merz  1615
«  ökmeamekalamn

Baibingen.  Am  Mittwoch  den  26.  April  d.  J.  Morgens  8  Uhr  werden  auf  dem  Ratbbauß  zu
Beibingen  nachstebende  Commun,  Schaafweiden  unter  Vorbehalt  allergnädigster  Rat.  fkation  auf  3  Jabd
  nemlich  von  Michaelis  1815  bis  dahin  1316,  im  öffentlichen  Aufsireich  verlichen  werden,  und  zwar:
)  die  Schaafweide  zu  Aunch,  welche  325  L  tük  erträgt,  und  woran  der  Besiänder  150  Stük  einschlan
  dars.  Der  Beständer  hat  freie  Wohnung  und  Stallung  zu  genichen.  2)  Die  Schaaweide  zu

asingen,  welche  325  Stük  erträgt,  und  weran  der  Beständer  150  St,  einschlägt.  Der  eständer  hat
        <pb n="198" />
        148

freie  Wohnung  und  Stallung  zu  genießen.  3)  Die  Schaafwelde  zu  Oberrieringen,  welche  400  Stuͤl
ertraͤgt,  und  woran  der  Beständer  200  Stuͤl  einschlge  er  hat  freie  Wohnung  und  Stallung,  37  Zub.
Kächengarten,  1  Vul.  20  Rib.  Wiesen,  1  Wurzgärtlen  von  #  Rutben  zu  genießen.  4)  Die  Wamwe
u  Welssach,  welche  525  Stül  erträgt,  woran  der  Beständer  225  einschlägt.  Der  Beständer  hat  freie
#  bnung,  Stallung  und  1  Morg.  Wiesen  zu  genießen.  Die  Liekhaber  haben  sich  mit  obrigkeitlichen
Jeugnißen  über  ihr  Vermdgen  und  Prädikat,  so  wie  mit  den  erforderichen  Meisterdriesen  zu  legilimiren,
such  hat  ein  Beständer  bei  der  Verhandlung  einen  tüchtigen  Bürgen  zu  stellen.  #  Merg  1615.
n.  eramt.

 

Aalen.  Dem  Augustin  Gros,  Bauer  von  Reichenbach,  wurden  am  22.  Merz,  Mittwoch  Abends
kolgende  E  achen  gestohlen:  1  grau  tüchencr  Ucberrok  mit  Kameelharenen  Kußpfen,  1  schwarz  barchetner
  ungefehr  1  Jahr  getragener  Kittel  mit  weißen  breiten  metallenen  Kndpfen,  4  Welberrdie,  grön,
dlauer  Farde,  1  grün  zeugener,  5  Schürze,  3  weiße,  2  blau  und  wetsgestreiste,  mit  wollenen  Bändern,
  3  Mieder,  1  grünes  und  gestreifstes  abgenähtes  Mieder,  2  gestrikte  wollene  Weiber=  Kutel,
1  braunc'  und  1  weißer  noch  gut,  3  braune  floretseidene  Halstücher  mit  rother  Fatzung,  4  poar  Strümpfe,
  1  blau  wollenes,  2  paar  blau  und  weisgestreifte,  und  1  weißes  Paar,  davon  sind  2  Paar  Männer=
  und  2  Paax  Weiber-Strämpfe,  3  Weibshauben  mit  schwarzen  Bändern  gesaßt,  wovon  eine
gelb  gestrikt  sei,  1  weitze  daumwollene  Kappe  mit  rothen  Etreifen,  2  Paar  kalblederne  Stiefel,
ein  nees  Paar  und  1  Paar  mit  Rindsledernen  Schuhen,  3  Paar  Weiberschlieflchuhe,  2  neue  und  1
altes  und  1  Paar  schwarze  Weiberteffeln,  2  Paar  lederne  kurze  Bauern=  Beinkleider,  1  kalbledernes,
und  1  Paar  Waken,  1  Kissen  mit  blau  gesprengter  Gecher  1  weiße  Pfulbenzieche,  7  Schneller
Pöänfengarn,  1  Schecre.  Diese  Sachen  hat  eine  bei  Gros  am  22.  Merz  über  Nacht  gelegene  Weibsperson
  von  groster  Karker  Statur,  mit  vollem  rundlechtem  rothem  Gesicht,  dunkelbraunen  Haaren,
grauen  Augen,  miltlerer  Rale,  guten  Zähnen;  die  ekwas  blatternarbigt  ist,  einen  rethgestreiften  Rock,
#uch  elne  Kienze  auf  dem  Röcken  getragen  hak,  und  angeblich  aus  Deufstetten  isl,  gestohlen.  Diese
Person  ziebt  auf  dem  Bertel  berum,  und  soll,  wie  Gros  nachber  erfahren  hat,  aus  Zbbingen  sevn.
Samrlich  Hoch=  und  Wobllöbl.  Justiz=  und  Polizei=  Behbrden  werden  nun  ersucht,  auf  diese  hier  berschwbene
  Perion  als  auch  auf  die  gestohlene  Sachen  genau  sahnden,  und  sie  auf  Betreten  wohlverwahrt
  an  das  hiesige  Obcramt  einliefern  zu  lassen.  Den  30.  Merz  1615.  K.  Oberamt.

Täbin  zen.  Oa  wegen  den  zu  Mähringen,  (disteieisen.  Oberamts,  ausgebrochenen  Menschenblattern
  der  Verkehr  nur  mut  den  Bewohnern  derjenigen  Häusern,  in  welchen  sich  Menscherdlamernkranke
  keboden,  nicht  aber  der  Verkehr  aller  Einwoher  mit  andern  Orten,  wie  solches  unterm  27.  vor.
Monats  dffeatlich  bekannt  gemacht  wurde,  gehemmt  ist;  so  wird  solches  andurch  zur  allgemeinen  Kenneunz
  gebracht.  Den  3.  Apnk  1815.  Kin.  Oberamr.

 

Drukfehler  in  der  Umgelds-Ordnung,  welche  der  Nummer  16.  des  Staats=  und  Regierungs-Blatts
  beiliegt.
Seite  11.  Lia.  2.  heatt  Munen  —  ist  zu  lefen  —  Dnne
—  13.  statt  5.  2.  ist  an  lesen  —  9.  1.
12.  25.  nach  Getraͤnke  ist  einzuschalten:  mit  Ausschluß  der  seineren  fremden  Weine  und  des
aus  laͤndischen  Biers  ·
13.  13.  nach  solgt  isl  einzuschalten:  K.  51.
22.  27.  statt  Einkeltern  —  ist  zu  lesen  —  Einkellern
1.  ö.  Katt  und  —  ist  zu  leien  —  dem
40.  22.  nach  damit  ist  einzuschalten:  so  wie  mit  dem  Umgekd
41.  15.  nach  von  10  fl.  ist  einzuschalten:  neben  Cenfiscanon  des  Ausschankerlöses  ouf  den
all,  daß  er  zugleich  die  Wirthschafts-Abgabe  defraudurt  hat  (.  11.)
45.  25.  Katt  Einjugs-Gebühren  —  ist  zu  lesen  —  Anbring=  Gebühren.
        <pb n="199" />
        Beilage  zu  Noro.  165.
des  Königl.  Staats-  und  Regierungs-Blatts  von  1815.

 

Königl.  KReseript,  4.  d.  7.  April  1615.  Die  Abstellung  des  Wildschadens  betressend.

Frlderlch,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg  2c.  2c.  2.

Um  den  so  häusigen  Beschwerden  über  Wildschaden  zu  begegnen,  und  Unsern  Untehanen
  auch  hierdurch  eine  bleibende  Wohlthat  zu  erzeigen,  sehen  Wir  Uns  veranlaßt,
folgendes  zu  verordnen:

1)  Der  Wildstand  in  sämmtlichen  Ober,  Forsten  des  Königreichs  soll  in  ein  solches
Derhäleniß  mit  der  Waldsläche  geseht  werden)  daß  das  Rothwild  nicht  mehr  genöthiget
wird  auf  den  Gütern  der  Unterthanen  Nahrung  zu  suchen.

)  Was  ousserhalb  der  Waldungen  auf  den  Gütern  angetroffen  wird,  soll  ohne
Küc##scht  auf  die  Sailon,  zu  jeder  Zeit  hinweggeschossen  werden.  «

3)  Das  Schwarzwild,  welches  sich  in  keine  Waldungen  beschraͤnken  laͤßt,  und
auch  in  der  geringsten  Zahl  fuͤr  die  Guͤter  der  Unterthanen  schädlich  bleibt,  soll  ausser
den  Thiergärten  durchgehends  in  den  Waldungen  und  Felvern  ausgerottet  werden.

4)  Jedem  Oberforstmeister  soll  erlaubt  seyn,  zu  Erfüllung  dieser  Zwecke  die  in  dem
Oberforste  besindlichen  Scharfschützen  und  in  Ermanglung  derselben)  andere  vertraute
Perlonen,  welche  in  herrschaftlichen  Diensten  stehen  oder  zu  beeidigen  sind)  in  einzelnen
Orten  aufzustellen,  um  zur  Hinwegpürschung  des  schadengehenden  Wildes  mitzuwirken.
Dagegen  soll

5)  eine  Wildschadens,  Vergötung  an  die  Communes  oder  Einzelne  aus  Königlichen
Cessen  nicht  mehr  statt  sinden,  sondern  es  ist  seder  Wildschaden,  wenn  er  nach  der  Vorschnft
  vom  5.  Jul.  1  do5.  gehörig  ausgenommen  wird,  zur  Häálfte  von  dem  Oberforstmeiner
  und  zur  Hälfte  von  den  Fäörstern  der  Huthen)  dem  beschädigten  Theile  nach  dem
ubrigkeitlichen  Anschlage  zu  ersehen,  worüber  die  Section  der  Kronforste  strenge  zu  wachen
  und  das  Forst-  Personal  zu  der  schuldigen  Vergütung  anzuhalten  hat.

Die  Entschädigungs=  Verbindlichkeit  der  Forst-Diener  sell  übrigens  erst  mit  dem
künfeigen  Jahre  ihren  Anfang  nehmen,  da  nur  in  dem  nächsten  Winter  und  sobald  die
Jagd  offen  ist,  in  den  Oberforsten  durch  Treib,  Jagen  und-Todschießen  in,  und  auseerhalb
  der  Waldungen  der  Wildstand  wirksam  vermindert  werden  kann)  für  das  laufende
        <pb n="200" />
        Jahr  haben  daher  die  Königlichen  Cassen  noch  wie  bisher  die  Perbindlichkeit  der  Entschaͤdigung.


6)  Da  Wier  die  neuanzulegenden  Thier=  und  Saugaͤrten  als  eine  ͤkonomische  und
aur  Hofhaltung  dienliche  Einrichtung  ansehen  und  daran  keinen  Theil  nehmen,  sondern
die  Ausfuͤbrung  derselben  dem  Koͤniglichen  Finanz-  Ministerium  uͤbertragen  wollen,  so
befehlen  Wir,  daß  nach  und  nach  die  Hof-Jägerey  durch  Versorgung  des  jetzt  dabey
angestellten  Personals,  und  der  Richt-Wiederbesetzung  der  vacanten  Seellen,  ganz  eingehe.
  Auch  haben  Wir

7)  bereits  die  Verfüqgung  getroffen,  daß  die  zur  Sau=  Jagd  bisher  gebrauchten
Has,  Rüden  um  zwen  Drutheile  vermindert,  und  der  Zwinger  zu  Hohenheim  ganz  eingehen
  soll.

Indem  Wir  durch  diese  Anordnungen  Unserm  guten  Volke  einen  aufeichtigen  Beweis
  geben,  wie  gerne  Wir  ohne  Räücksicht  auf  eigenes  Vergnügen,)  seder  gegeündeten
Beschwerde  durchgreifend  und  nie  mit  täuschenden  und  halben  Maßregeln  besegnen,  geben
  Wir  euch  auf,  diese  Unsere  allerhöchste  Entschließung  allgemein  bekannt  zu  machen,
damit  auch  hierdurch  den  Uebelgessunten  und  Unser  gutes  Volk  Irreleitenden  eine  Veranlassung
  mehr  benommen  werde)  Unsere  landesväterlichen,  stets  auf  dessen  wahres  Wohl
gerichter#en  Absichten  verkennen  zu  machen.  Gegeben  Sturtgart,  den  7.  April  1875.

Friderich.

Ad  Mand.  Jacr.  Reg.  Ml#j.  propr.

Minisier,  Staats=  Secretair,
v.  Vellnagel.
        <pb n="201" />
        Nro.  20.  1  81  4.  *
Königlich,  Württembergischts

Stants-und  Negtetungs-Blott.

Samstag,  15.  April.

 

 

Den  Verkauf  des  hinweggeschoffenen  Wildbrets  betr.

Seine  Königl.  Masestät  durch  allerhöchste  Reselution  vom  9.  Arril  oll.#  g4,
diet  befohlen  haben,)  daß  die  Koͤnigl.  Oberforstaͤmter  bei  dem  Verkauf  des  hinwegaeschosenen
  Wildbrets  sich  alles  Zwangs  gegen  die  Communen  enthalten,  und  dasselbe  bis
zm  Eintrict  der  Sailon  so  gut  als  möglich  nur  an  freiwillige  Abnehmer  verwertben  oollem;
  #6  wird  solches  zur  Nachricht  und  Nachachtung  hiemit  allgemein  betannt  genacht.
Srturrgart,  den  10.  April  1815.  Königl.  Finanz.  Ministerium.

Graf  v.  Mandelsloh.

Die  Eiasendung  der  rükständigen  Jahrs=  Berichte  über  die  Jubringens,  Juventarien  neu

verehlichter  Erxemten  betr.

Sämtliche  Königl.  Oberämter,  welche  mit  Erstattung  des  Jahrs,  Berichts,  in  Betref
  der  Fertigung  von  Jubringens=  Inventarien  exemter  Personen,  für  das  verflossene
Jahr  1814.  noch  im  Rückstand  sind,  werden  hiedurch  angewiesen)  diesen  Bericht  in  Gemácheit
  der  Königl.  General-Verordnung  vom  2o.  Dec.  1810.  ungesänmt  und  (päte,
stens  binnen  4  Wochenzzum  Königl.  Tutelar=  Rath  einzusenden.  Stuttg.  den  10.  April
1815.  Koͤnigl.  Justiz-Ministerium.  von  der  Lühe.

Die  Concurs-  Prufungen  der  evangelischen  Schullehrer  rc  betr.

Zu  der  auf  Georgii  vorgeschriebenen  Concurs-Pruͤfung  der  teutschen  Schulincipienten,
  Schulprovisoren  und  Schmmeister  der  cvangelisch  lutherischen  Coneession  sind  folgende
  Termine  angeordnetz  nemlich  der  34-  UApril  für  die  Schulincipienten  auce  den
Generalacen  Heilbronn)  Tübingen  und  Oehringen)  und  der  26.  April  für  die  Schul,
incipienten  der  übrigen  Generalate.  Sodann  lar  die  Schulprovisoren,  die  theils
das  Diensteramen,  theils  eine  wiederholte  Prüfung,  um  ein  günstigeres  JZeugmß  zu  erlengen,
  erstehen  wollen,  der  3.  Mai  an  welchem  die  Provisoren  der  Generalate  Heilbronn
        <pb n="202" />
        162

und  Tuͤbingen,  und  der  8.  Mai  an  welchem  die  Provisoren  der  uͤbrigen  Generalate  zu
erscheinen  babeng  Für  die  Filiallehrer  sind  eben  diese  Tage  bestimmt.

Zur  Pr#faft  für  die  wirklichen  Schulmeister,  sie  mögen  um  Befbrderung  auf
einen  andern  Dienst,  oder  um  Erlaubnis,  Schulincipienten  annehmen  zu  dürfen,  supplieirt
  haben,  ist  der  10.  Mai  festgesezt.  6  ..

An  den  genannten  Tagen  haben  demnach  alle,  die  sich  um  Zulassung  zur  Pruͤfung
gemeldet  haben,  und  mit  ihrem  Gesuche  nicht.  abgewiesen  worden  sind,  nach  der  hier  gegebenen
  Bestimmung,  Morgens  g  Uhr  auf  der  Kanzlei  des  Koͤnigl.  Ober-Consistoriums
sich  einzufinden,  wo  ihnen  das  Weitere  eröffnet  werden  wird.  Stuttgart,  den  11.  April
1815.  Koͤn.  Ministerium  der  geistl.  Angelegenheiten.  v.  Jasmund.

Rechts=  Erkenmtnisse  des  Kön.  Ober-JInsliz-  Colleginms.

»  1)  Die  Appellarions-Sache  von  Böblingen  zwischen  der  Ehefrau  des  Bäkers  Guc,
scher  dahier  Christiane  Friedrike,  Antin,  und  des  Glockenwirths  Schönhuth  Ehefrau  zu
Sindelfingen)  Louise,  Atin,  Bestzerlangung  ous  einem  Testament  betreffend;  wurde  ob
defektum  gravaminum  per  Relcript,  von  Amtswegen  verworfen.  Stuttg.  den  2#.  Merz.

2)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  der  Freifrau  v.  Ensberg  zu  Mählheim
  und  der  Oberforstmeisterin  Freifrau  v.  Neubronn  zu  Kirchheim  eum  zurat.  legit.,
Klägerinnen,  und  dem  Herrn  Fürsten  Joseph  Ancon  v.  Waldburg=  Wolfegg=  Waldseen
Bekl.,  rükständige  Capitalzinuße  betreffend)  wurde  condemnstorie  erkannt.  Stuttgart,
den  3o.  Merz  1815.

3)  In  der  Rechtslache  erster  Instanz  zwischen  der  Freifrau  v.  Enzberg  zu  Mühlheim
und  der  Oberforstmeisterin  Freifrau  v.  Neubronu  zu  Kirchheim  cum  eurat.  legit.,  Klägerinnen,
  und  dem  Herrn  Fürsten  Joseph  Anton  von-Waldburg"  Wolfegg=  Waldsee,
Bekl.  ptto  debiti  à  1#10  fl.  wurde  gleichüllz  condemnatoric  erkannt.  lb.  eod.

Erkenntniße  des  Känigl.  She=  Gerichts.
Demn.  Avril  131Fwurden  geschieden:
«  1)  Jehann  Georg  Seeger,  Bürger  und  Bauer  zu  Neuweiler,  Calwer  Oberamts,
Kl.  von  Ehristina,  geb.  Proß  von  da,  Bekl.  ex  cap.  agulteril,  unter  Verureheilung  der
B.rklagten  in  die  Kosten.  ·  "

2)  Georg  Friedrich  Jauch,  Burger  und  Maurer  zu  Calmbach,  Oberamts  Neuenbuͤrg,
  Kl.,  von  Maria  Gottliebin,  geb.  Funk  von  da,  Bekl.  es  cap.  quasi  desert.  unter
Vergleichung  der  Kosten  ·  «  «

3)MariaExixdbetbaMayervonBessers-ObvisamtsRotenbuxg,geb.Renzbonsoi
umringen,OberacnsjskcuklingemKl.vovJohannJakobMayeyBürgeruanebet
«"zules«cn,Bekl.e-ccapqusiidefekkunkeszrWurthcituågsdedBekkagteaindieKvsten»

 

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  11.  April  bei  der
        <pb n="203" />
        15

Kränklichkeit  des  Seaaks=  und  Conferenz,  Miniskers,  Grafen  v.  Taube  das  Departement
  der  General,  Landes,  Polizei  dem  Staats,  und  Conferenz=  Minister,  Grafen  v.  Zepbelin
  interimistisch  zu  ubertragen  gnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  o.  April  den  bisherigen
  Oberst-  Jägermeister  v.  Lüzow  zu  penssoniren,  und  den  seitherigen  Landjägermeister
  v.  Hunoltstein  zum  Oberst-Jägermeister  unter  Beibehalcung  des  Oberforst,
amts  Leonberg  allergnädigst  zu  ernennen  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reserlpes  vom  r2.  April  den  als
Second,  Lieurenant  bei  der  Leib-  Jager,  Escadron  der  Garde  zu  Pferd  angestellten  Leib-Page
  v.  Schlottheim  zugleich  zum  Kammer-Junker  zu  ernennen  gnédigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  7.  April  den  vormaligen  qus  Lieutenant  v.  Ungelter

  zum  Second-Lieutenaut  bei  dem  Infancerie-Regiment  Nro.  4.  zu  ernennen,  und

unterm  8.  April  den  vormaligen  Oberst-Lieutenant  v.  Kechler  als  solchen  wieder
anzustellen  allergnädigst  geruht.

Seine  Königl.  Majs.  haben  unterm  10.  Aoril  folgende  Versezungen  und  Avan,
eements  in  der  Königlichen  Armee  vorzunehmen  geruht:  6

Obrist,  Lieutenant  v.  Baer  vom  Cawvallerie  Regiment  Nro.  3.  Dragoner  Kronprinz
i  zum  Leib=  Cavallerie.  Regiment  Nr.  1,  und  dagegen

Oerist-Lieutenant  v.  Speth  dieses  Regiments  zum  Cavallerie"  Regiment  Nro.  3.
Dra  zoer  Kronprinz)  auch  der

Obrist.  Lieutenant  und  Flugel-  Adsucant  v.  Moltke,  welcher  sedoch  in  seinen  bishe,
rigen  Verhältnissen  verbleibt,  zum  Cavall.  Regiment  Nr.  2.  Jäger  Herzog  Louis  verseze.

Ferner  zu  diesem  Regiment  Stabs-Rittmeister  v.  Kettler  vom  Tavallerie-Regiment
  Nr.  3.  Dragoner  Kronprinz,  und

Second,  Lieutenant,  Regiments-Adsutant  v.  Gemmingen  von  der  Garde  zu  Fuß.

Jum  Capvallerie-Regiment  Nr.  3.  Dragoner  Kronprinz  ist  Stabs,  Rittmeister  und  Adsutant
  v.  Maucler,  und

Premier,  Lieutenant  v.  Forstner,  beide  von  der  Garde  zu  Pferd,  und

Second,  kieutenant  v.  Schüß  vom  Infant.  Regiment  Nr.  3.

Zum  Cavallerie-Regiment  Nr.  4.  Jäger  Prinz  Adam,  Premier-Lieutenant  v.  Dal,
benden,  und

zum  Cavallerie=  Regiment  Nr.  5.  Jäger  Second-Lieutenant  v.  Linden,  beide  von
der  Garde  zu  Pferd,  und  endlich

Second-Lieutenant  v.  Oehme,  vom  Cavallerie=  Regiment  Nr.  3.  Dragoner  Kron,
prinz  zur  Gensd'armerie  versezt.

Auch  sind  Hauptmann  v.  Scheid  und  Stabs=  Hauptmann  v.  Baumann,  des
Leib-  Infanterie-Regiments  Nr.  1,  ersterer  zum  Infanterie,  Regiment  Nr.  ö.  Kronprinz)
und  lezterer  zum  Infanterie-Regiment  Nr.  7,  dagegen

Hauptmann  v.  Langen  II.)  vom  Infanterie-Regiment  Nro.  GS.  Kronprinz,  und
Stabs,  Hauptmann  v.  Walter)  vom  Infanuterie  Regiment  Nr.  7)  zum  Leih-  Infau
ri,  Regiment  Nr.  17
        <pb n="204" />
        154

Hauptmann  v.  Jent,  vom  Infant.  Regiment  Nro.  4,  zum  Infanterie·  Reaiment
Nr.  3,  und  dagegen

Hauptmann  v.  Keller,  vom  Infanterie-Regiment  Nro.  83)  zum  Infanterie=  Regi,
ment  Nro.  4.  versezt.

Zu  Second-Lieutenancs  avaneiren:

Cader  v.  Besserer,)  aus  dem  Caderten,  Insticut,  beim  Leib-Cavallerie=  Regiment
Nro.  1;  Cader  Stockmaier,  aus  dem  Cadetten-  Institut,  und  Quartiermeister  Rueff,
beide  beim  Cavallerie  Regiment  Nro.  3.  Dragoner  Kronprinz;  Quartiermeister  Gauop,
beim  Capvallerie,  Regiment  Nro.  4.  Jäger  Prinz  Adam;  Quartiermeister  Bacher,  vom
Cavallerte=  Regiment  Nro.  5.  Jäger;  Feldwebel  König,  beim  Infanterie,  Regiment"

ro.  3;  Quartiermeister  Bofinger,  beim  Infanterie  Regiment  Nro.  4;  Cader  v.
Braun,  aus  dem  Caderen,  Julsticuc,  beim  Infanrerie-Regiment  Nro.  5.  Prinz  Nriverich;
  Unteroffizier  v.  Heyder,  des  Leib,  Infancerie,  Regiments  Nro.  1)  und  Unterofftzier
  Parrot,  des  Infanterie=  Regiments  Nro.  5.  Prinz  Friderich,  beim  Infanterie.  Regiment
  Nre.  8.

Scabsbauptmann  v.  Lamotte,  vom  Jußsäger,  Regiment  Nro.  9.  König  ist  zum
wirklichen  Hauprmann,  und  «

der  zu  diesem  Regiment  versezte  Premier-Lieutenant  v.  Dietrich,  des  Infanterie-Regiments
  Nr.  8,  zum  Stabshaup:  mann  allergnaͤdigst  ernannt.

Ferner  haben  Se.  Königl.  Mas.  an  eben  diesem  Tage  den  Leibpagen  v.  Schlotheim
  zum  Second-Lieutenant  bei  der  Garde  zu  Pferd  ernannt)  auch  hiezu

den  Premier,  Lieutenant,  Grafen  v.  Waldburg,  und  Second-Lieutenant  v.  Elleichshausen
  von  der  Garde  zu  FZuß  versezt.  Endlich  sind

Premier,  Lieuten.  v.  Ellrichshausen,  der  Garde  zu  Pferd,  und  Second-Lieuten.
von  der  Osten  .,  der  Garde  zu  Fuß)  zu  Udjutanten  bei  dieses  Regimentern  ernannt.

Vermöog  allerhöchster  Resolution  vom  1z.  April  haben  Se.  Königl.  Majs.  die  erledigte
  Stiftungs-Verwaltung  Ravensburg  dem  bisherigen  Commun,  Rechnungs=  Revisor
Niethammer  in  Aledorf  allergnddigst  zu  übertragen  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnddigst  geruhrt,

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  7.  April  die  erledigte  Pfarrei  Mundelsheim
Discese  Marbach,  dem  Pfarrer  M.  Canz  von  Thieringen  zu  übertragen;

dem  zu  der  vacanten  Patronat,  Pfarcei  Dötcingen,  Diöcese  Ingelsfungen)  nominirten
  Pfarr-Vicar  Runkel  von  Lendssedel  die  allerhöchste  Bestärigung  zu  ertheilen,  und

vermäg  allerhöchsten  Reseripts  vom  0.  Upril  die  erledigte  Pfarrei  Lomersheim,  Diöcese
  Dürrmenz,  dem  Vikar  M.  Hintrager  in  Hegnach  zu  übertragen

den  Pfarrer  Maier  in  Leinzell,  Oberamts  Gmünd  auf  die  vacante  Caplanei  zu
Neukirch,  Oberames  Tercnang  zu  verseßen,

dem  zu  der  katholilschen  Patronat  Pfarrei  Dietmanns,  Oberamts  und  Landkapitels
Waldsee  nominirten  Blkar  Joseph  Rundel  von  Unterschwarzach  die  allerhöchste  Beskätie
gung  öm  ertheilen;  fer#ier

veim9  allerhöchsten  Deescripts  vom  12.  April  die  erledigte  kacholische  Pfarrer  Spai--
        <pb n="205" />
        455

chingen,  nebst  dem  damic  verbundenen  Decanate,  dem  Pfarrer  Riegser  in  Airheim
zu  übertragen.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruhe,  dem  Kanzellisten  bei  der  Section
der  Kmmun,  Verwaltung,  Secrerär  Dörner,  zu  seinem  Amts-Jubiläum  ein  Gratial
von  50  fl.  allergnddigst  zu  bewilligen.

Der  Besizer  des  Neuhofs  im  Oberamt  Neckarsulm)  Heinrich  Keßler,  hat  das
Anerbieten  gemacht,  zu  den  gegenwärtigen  Staars,  Bedürfnissen  die  Summe  von  500  fl.
abz#eliefern,  indem  er  es  der  allerhöchsten  Disposttion  überließ,  ob  diese  Summe  als  ver-#inßliches
  oder  als  unverzinßluichtee  Amehen,  als  PVo#ausbezahlung  auf  nicht  verfallene
Abgaben,  oder  auch  als  par#rtotuches  Opfer  angenommen  werden  wolle.

Nach  Sr.  Königl.  Majestät  allerhöchstem  Befehl  wird  die  von  dem  Keßler
enerdotene  Summe  als  ein  mic  5  pro  Cent  verzinßliches  Anlehen  angenommen  und  die
lobenswerthe  Handlung  dellelben  hiemit  öffenrlich  bekannt  gemacht.  Senttg,  den  13.  April
1815.  Königl.  Finanz-Ministerium.  Giar  v.  Mandelsloh.

 

 

Der  Justiz=  Section  des  Kriegs-Departements  find  über  nachbenannte  à  Soldaten,
nemlich:

1)  Johann  Burchard  aus  Kaldawarch,  vom  Infanterie,  Regiment  Nr.  7.  26  Jahr

alt,  urd

a)  Georg  Mäüller  von  Kesek,  aa  Jahr  alt
Todesscheine  zugekommen,  wornach  diese  Individuen  in  dem  K.  Preußischen  #kazareth  zu
Berlin  im  Dec.  1873.  gestorben  sind.  Da  nun  die  Geburts,  Orte  derselben  wuricheig
angegeben  #nd,  so  werden  diemit  diesenigen,)  welche  bei  dem  Tode  der  genannten  a  Soldaten
  interelssiet  sind)  aufgefordert,  sich  unter  Beibringung  der  geeigneten  Beweise  an
die  Justiz.  Section  des  Köuigl.  Kriegs-Departements  um  Ausfolge  der  Todesscheine  zu
wenden.  Stutegart,  den  7.  April  1315.  Justiz  Section  des  K.  Kriegs-Departements.

 

Stuttgart.  Bei  der  hiesigen  Kdnigl.  Maierel  werden  bis  Donnerstag  den  27.  Ipril  d.  J.
Cormitrags  10  Uhr  in  der  Marerei  ein  Farren,  Augäuer  Race,  eine  Parib:e  schèner  Köhe  in  bestem  Alter,
  Schweizer  und  Alllape#Race,  und  eine  Anzahl  schbnen  jungen  Vechbes  an  Lummel-  Sucr=  nd
Aubkälbern,  sodann  Freitag  den  26.  April  d.  J.  Vormuttage  10  Uhr  auf  der  Sellutude  mebrere  Zugstere
  und  Kuhkälber  11  und  1  jädrig,  von  Sckweizer  und  Allgaver  JZucht,  im  bffentlichten  Austreich
verkauft;  welches  hiemit  bekannt  gemacht  wird,  damtt  sich  die  Liebhaber  dabei  einfinden  ünnen.  Den
7.  April  1815.  Komal.  Maierei:  Ober-Inspcchon.

kudwigsburg  und  Monrep'#s.  Aus  den  Kbnigl.  Martcreien  da#elbst  werden  am  Donnorstag
den  20.  April  d.  J  Morgens  8  Uhr  13  Kübe  von  verschtedenem  Alu#r,  2  paar  zwei  und  andertbalbjäbiige
  Stier,  1  junge  Kalbin  und  2  Kälber  unrer  Porbebalt  der  allerbechben  Genebmigung  im  Uufkireich
  verkauft,  und  haben  die  Lebhaber  sich  an  gedachtem  Tag  in  Mo#repo#  einzusinden  Den  31.
erz  1615.  Kön.  Bau-  und  Garten,  D  rection.

Brackes  heim.  Aus  dem  herrschaftlichen  Keller  zu  Brackercim#  werden  Denneag  den  20.
        <pb n="206" />
        156

April  d.  J.  Vormittags  Uhr  ungefähr  75  Elmer  1511r  und  69  Eimer  1314  Wein  unker  Borbehalt
der  Ratification  in  gersseren  oder  kleineren  Parthien  versteigert.  Die  Liebhaber,  welche  sich  einer  guten
  Qualuät  versichert  dalten  dürsen,  werden  auf  den  angezeigten  Termin  in  die  hiesige  mnencker#ern
wa'tung  emgeladen.  Den  6  April  1615.  Kdn.  Ermeralam.

Eßlingen  Dienstag  den  15.  Aperil  Vormittags  10  Uhr  werden  von  der  Cameral-Beemtung
31  Centu.  guter  gereimgter  Salpeter  an  den  Meistbiekenden  verkauft,  wozu  die  Liebhaber  einzeladen
werden.  Den  4.  April  1615.  Khn.  Cameralamt.

Leutkirch.  Da  nach  allerhöchstem  Dekret  vom  16.  Jan.  d.  J.  dle  Salpeter-  Lieferung  für  das
Jahr  1.15  kessiren,  und  derselbe  an  den  Meistbietenden  veräussert  werden  soll,  so  werden  Montag  den
24  Ap#t!  Vormittags  10  Uhr  in  dem  Königl.  Cameralamts-Burcau  4  Centner  gut  gereinigter  Salpe-#e,
  m  dffentlichen  Aufstreich  unter  Vorbehalt  allerhchster  Ranstkation  verkauft  werden.  Die  Kauf-Lubhaber
  haben  sich  daher  an  besagtem  Tag  allda  einzufinden,  und  die  weitere  Bedingungen  zu  veruchmen.
  Den  1.  Ap#il  1615.  Kdn.  Cameralamt.

Neuenstadt  an  der  Linde.  Bis  Mittwoch  den  19.  April  d.  J.  Pormittatzs  9  Uhr  werden
in  der  hiesigen  Cameralverwaltung  375  Pfund  Salpeter  im  öffentlichen  Aufstreich  verkaust,  wozu  die
Kibhaber  eingeladen  werden.  Den  7.  Ap#il  1615.  Kön.  Camcralamt.

Stamm  beim.  Auf  den  Kdnigl.  Kästen  zu  Stammheim  und  Schwieberdingen  ist  neuerlich  eln
Quantum  Recken,  Dmkel,  Haber,  Gersten,  Erbsen,  L#usen,  Ackerbohnen  und  Einkorn  zum  Verkauf
allergnädigst  ausgesezt  worden.  Den  12.  April  1615.  Koin.  Cameralamt.

Weinsberg.  Bel  hiesiger  Beamtung  ist  ein  Quantum  Weine  vom  Jahrgang  1611  und  1614.
um  Verkauf  in  größern  oder  kleineren  Parthien  ausgesezt.  Die  Kaufaliebhader  werden  zu  der  Sams
ag  den  22.  diß  statt  habenden  Persteigerung  hiemit  eingeladen.  Den  6.  April  1845.

Koͤn.  Cameralamt.
Balingen.  Das  Kbnigl.  Cameralemt  ist  allergnädigst  legieimirt,  die  eine  halbe  Stunde  von  hier
auf  Eangktlatter  Bahn  gelegene  Schaasscheuer  mit  eingerichteter  WMohnung  für  den  Schäfer,  u  dazu  ges
berigen  21  Mrg.  21  Vril.  54  Rih.  Wiesen  auf  3  Jahre,  nemlich  von  chlmeg  1615  —  1316  im  Wege
des  bffentlichen  Aufstreichs  zu  verpachten.  Dieses  wird  hien#t  unter  der  Ben#rkung  bekanut  gemacht,
daß  einem  Pächter  jährlich  von  dem  Cameralamt  Balingen  5  Fuder  Dinkel-  und  Habersteeb  uncutgelde
lich  abgefolgt,  und  demselben  ein  Landgefährt  auf  eine  solche  Anzahl  Schaase,  als  in  dieser  Scheuer
überwintert  werden  konnen,  in  einigen  benachbarten  Oberämtern  Lußesichert  werde.  Der  Tag  zur  Vornahme
  der  Verleihungs-  Verbandluog  ist  auf  Freitag  den  21.  April  d.  J.  bestimmt,  an  welchem  Tag
sich  die  Lebhaber  auf  dem  hiesigen  Rathhaus  Morgens  8  Uhr  einfinden  können.  Den  31  Merz  1815.
Kdn.  Cameralamt.

Gräfenhausen,  Herrenalber  Cameralamts.=  Bezirks.  Nach  allerbochstem  Befehl  solle  das  Gräsenhäufer
  Pfarrhaus  abgebrochen,  und  an  dessen  Stelle  ein  neues  aufgeführt  werden,  wechalb  die  diebei
  vorkommende  Urbeies  Dienstag  den  25.  Aprl  d.  J.  Vormutags  6  Uhr  auf  dem  Rathhaus  in  Gräfenbausen
  an  tüchilge  und  Caurionssähige  Handwertäleute  im  Absrrech,  verakkordirt  werden  wollen.
Es  betragen  nehmlich  nach  dem  Ueberschlag  die  Arbeiten  bei  dem  Maurcer,  Scteinhauer  und  Ipser
1.964  fl.,  Zimmermann  1.145  fl.,  Schreiner  736  fl.,  Schlosser  290  fl.  Glaser  174  fl.,  Unstreicher
174  fl.,  Hafuner  15  fl.,  und  werden  daher  die  zur  Uebernahme  Lusibezeugende  Handwerksleute  auf
den  bestimmten  Termin  mit  dem  Aafügen  vorgeladen,  daß  sie  ihre  Tüchtigfeit  und  Cautionsfäbegkeit
durch  magistrattsche  und  oberamtlich  gesiegelte  s  bei  der  Akkords  =  Perhandlung  ausguweisen
härten,  widrigenfalls  se  nicht  zugelassen  würden  en  9.  Aptil  1615.

Koͤn.  Cameralamt  Herrenalb.

Hohenstein.  Der  Bestand  der  herrschaftl.  Schaaswaide  zu  Hohenstein  geht  bis  nächst  Michaelis
zu  Ende  Die  Wiederverleidung  auf  die  lürftige  3  Jabre  wird  am  Donnerstag  den  20  Arril  Vornutags
  9  Uhr  in  dem  obern  Maiereigebäude  vorgenommen  werden.  Die  Waidre  erträgt  250  bis  300  Stäkf
Waarc,  Der  Pächter  bekommt  das  vorhandene  Schaasyaus  in  einer  guten  Wohnung,  Stallung  und
        <pb n="207" />
        r—

157

Heusoden  besiebend;  ungefhr  4  Morgen  Wiesen  von  der  besten  Qualität,  und  zu  beren  Besserung

11  Naht  den  Pförch  und  7  Brl.  Kuchengarten  mit  zum  Bestand,  muß  aber  neben  Stellung  eines

tüchtigen  Bürgen  eine  leqale  Caution  von  dem  13  fachen  Betrag  des  erzielenden  Bestands-Gelds  in  letzender

  Gürern  oder  Kassen=  Obligationen  einlegen.  Die  mit  Meister:  oder  Concessions  =  Bricsen  und

wit  oyrigkeitlichen  von  den  Hdermmte###  gesiegelten  Zeugmssen  über  Prädikat  und  Vermögen  versehene

Lebcber  mdgen  sich  einfinden,  und  die  weitere  Conditionen  vernehmen.  -  den  16.  *  1815.,
n.  Cameralanuit.

Neuenbürg.  Jn  der  hlesigen  Oberamts-Stadt  sollen  neue  Gefängnisse  aufgeführt  werden,
wovon  nach  dem  Ueberschlag  die  Arbeitea  des  Maurers,  Steinhauers  und  Jpsers  656  fl.,  Zimmermams
  766  fl.,  Schreiners  31  fl.,  Schlossers  316  fl.,  Glasers  30  fl.,  Anstreichers  50  fl.  belragen,
wesbalb  M#tiwoch  den  26.  Ap##l  Bormittags  8  Uhr  auf  dem  Rathhass  zu  Reuenbürg  ein  Akkord  im
##streich  vorgenommen  werden  wird,  und  diejenige  Handwerkslente,  welche  als  vollkommen  tächtig
und  Cauriousfähig  vurch  magistratische  und  oberamtlich  gesiegelte  Urkunden  sich  ausweisen  können,  bei
solcher  Berhandlung  erscheinen  mögen.  Herrenalb,  den  9.  April  1815.  K.  Camersglamt.

Welnsperg.  An  nachbemerkten  Tagen  werden  die  Commun=  Schäfereien  von  Bizfeld  n.  Scheppach
  wieder  auf  3  Jahre  verliehen  werden,  und  zwar  die  Commun-Schäferei  zu  Bizfeld  Dienstag
den  2.  Mai  Nachmuttags  2  Ubr,  dieselbe  erträgt  250  Stük  Schaafe,  wovon  die  Burgerschaft  150  Stüäl
einschlagen  darf.  Der  Beständer  hat  freie  Wohnung,  Schaasstall  und  Scheuer  nebst  11  Ruthb.  Krauta#nen

  und  2;  Vrt.  Wiesen,  auch  den  Pforch  über  die  Lammzeit  zu  genießen.  Die  Schaafoecide  zu

Eeppach  au  obigem  Tag  Nachmittags  3  Ube;  diefelbe  erträgt  500  Stük,  wovon  die  Bürgerschafe
150  Stük  einschlagen  darf;  der  Beständer  genießt  freie  Wohnung,  Stallung  und  Scheuer  und  2  Bee#
Araugarten.  Die  Liebhaber  haben  an  gedachtem  Tag  miur  Zeugnissen  über  Prädikat  und  Vermdgen
auf  dem  Rathhause  dahier  zu  erschrinen.  Den  30.  Merz  1815.  K.  Oberamr.

Stuttgart.  Der  bei  dem  Kbnigl.  Garde-Regiment  zu  Fuß  stehende  Unteroffizier,  Johann
Frech,  von  Degerloch,  Amts-Oberamts  Stuttgart,  welcher  sich  den  #ten  dieses  unerlaubter  Weise  aus
dicsiger  Garnison  entfermt  hat,  wird  hiemit  aufgeforderr,  sich  innerhalb  sechs  Wochen  a  dato,  wovon
ihm  14  Tage  als  rnt-  14  Tage  als  zweiter,  und  14  Tage  als  dritter  und  peremtorischer  Termin
gegeben  werden,  bel  seinem  Regiment  emjufinden,  und  über  seine  unerlaubte  Eurfernung  zu  verante
worten,  widrigenfalls  gegen  denselben  als  Desertenr,  in  comtumac#iam  wird  verfahren  werden.  Den
7.  April  1815.  Cominando  des  Kbnigl.  Garde-Regimcuts  zu  Fuß.

Stuttgart.  Karl  Deines,  obligater  Sperer  bei  der  Kinigl.  Armee  =  Equipfrungs=  Compag'ie
in  kudwigsburg,  ven  hier  gebürtig,  254  J.  alt,  ein  Schlosser  von  Profession,  5  Fuß  3  Zoll  im  Meß
haltend,  ist  im  Urlaub  delertut.  Es  werden  dechalb  sämtliche  Kkuigl.  Behbrden  ersucht,  auf  diesen
Flüchtling  zu  fahnden,  und  denselben  im  Betretungsfall  an  das  Commando  nach  kudwigsburg  einlicsern
  zu  lassen,  wobei  noch  angefügt  wird,  daß  darselbe  besonders  dureh  eine  Lücke  in  der  untern  Reibe
der  Zihne,  durch  eine  Narbe  im  linken  Backen,  und  durch  seine  dunkelrothe  Haare  kenutlich  ist.  Den
10.  April  1815.  Kougl.  Stadt,  Directien.

Ellwangen.  De-  Soldat  Johann  Joseph  Seckler,  von  Buch  hiesigen  Oberamts,  welcher  sich
im  Dec.  v  J.  auf  General-Pardon  gestellt  batte,  ist  aus  der  Garnison  Ellwangrn  von  dem  Linien=Fasanterie--Regiment
  Nro.  3.  den  36.  Merz  d.  J.  abermalen  desertut.  Hochlodl.  Polizel  Behörden
werden  geziemend  ersucht,  auf  geda  1  ten  Deserteur  fahnden,  und  deaselben  im  Berretungsfalk  an  hiesie
##ßes  Oberamt  einzuliesern.  Den  3.  April  1615.  Kin.  Oberamt.

Eßlingen  Der  Dragoner  Ambrosius  Krespach  von  Nordstetten,  Oberamts  Horb,  bat  sich  auf
die  an  sämtliche  Beuriaubte  #d  Reamems  ergangene  Einberufung  aus  seinem  Geburts,  Orte  entferor,
ohne  bei  dem  Regiment  eingrrukt  zu  seyn.  Alle  Milikn#ir  und  Cioll  =  Bebrden  werden  daher  ersucht,
De  Deserteur  im  Betretungsfalle  zu  arretiren,  und  woblverwahrt  an  die  unterzeichuete  Behhrde  ein?
zaliesern.  Den  3.  Apu#ul  15315.  Commando  des  Cavalleric,  Regiments  Rr.  5.  Oragener  Kronpring.
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        Geislingen.  Der  bei  dem  Kdnigl.  Infanterie=  Reglment  Nr.  2.  Herbas  Wilhelm,  unter  dem
Lten  Bataillon  gestandene  Soldat  Bernhard  Schwarzkopf  von  Weissenstein  gebürtig,  ist  zu  Anfang  des
vorigen  Monats  im  Urlaub  desertirt.  Sämtliche  Hoch=  und  Wohlldbl.  Obrigkeiten  werden  n#u#  hiedurch
  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Deserreur  zu  sahnden,  denselben,  wenn  er  betreten  wird,  zu  arrce
tlren,  und  woblverwahrt  entweder  an  das  bee  Oberamt  oder  an  das  Regiments  -Commando  nach
Schorndorf  einzuliefern.  Den  6.  April  1615.  Kdn.  Oderamt.

Lindorf.  Der  Deserteur,  Jobann  Georg  Beuerle,  Tambour,  vom  Infant.  Regiment  Nrc.  5.,
aus  Lindorf  gebürtig,  ist  aus  dem  Rekruten-Werwahrungs=  Zimmer  in  Stuttgart  entwichen.  ESs  ist
auf  denselben,  nach  allerbdchstem  Befehle,  zu  fahnden,  und  er  auf  Betreten  zum  Knigl.  Commando
des  Insanterie  Regiments  Nr.  3,  zu  Ellwangen  zu  licfern.  Den  13.  Wert,  16315.

«  Koͤn.  Oberamt  Kirchheim.

Wiblingen.  Der  unter  dem  Königl.  Infanterse-Regiment  Nro.  4.  stehende  Gemeine,  Blaus
Nieß,  von  Dellmensingen,  disseitigen  Oberamts,  entfernte  sich  Mittwochs  den  15.  Merz  Abends,  aus
der  Garmson  Ulm,  obne  daß  er  bisher  auefindig  gemacht  werden  konnte.  Nieß  ist  21  J.  alt,  und
mißt  5  Fuß,  0  JZoll  und  5  Lin.  Alle  Hoch=  und  Wodlldbl.  Civile  und  Militair:  Behdrden,  werden  da
ker  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Flüchtling  genau  zu  fahnden,  ihn  auf  Betreten  zu  arretiren,  und
wohlverwahrs  anher  einliefern  zu  lassen.  Deu  18.  r*  1615.  Koͤn.  Oberamt.

Nürtingen.  Da  der  hiesige  Buͤrger-Sohn,  Carl  Heinzelmann,  Mezger-Pursch,  auf  den  von
Selren  seines  Paters  an  ihn  ertassenen  Aufruf  zur  Rartehr  nach  Hause  sich  bis  jezt  noch  nicht  daseldst
eingefunden  har,  so  wird  er  biemit  auf  eine  unter  dem  15.  Me  d.  J.  von  dem  Königl.  Crlminal-Rribunal
  ergangene  Resolution  wiederholt  aufgefordert,  sich  unverzüglich  vor  der  unterzeichneten  Stelle
einzufinden,  um  ihm  eine  allerhöchste  Straf-Verfügung  publiciren  zu  können.  2½  4.  April  1815:

u.  Oberamt.

Nalen.  Dem  Georg  Beswener  Besiänder  vom  Mezel  Gehrenhof  wurden  in  der  Nacht  vom
25.  Merz  10,  4  und  60  schäusüüche  Hähnunrl  ans  seinem  Schaasstalle  im  Hofe  gestohlen,  wovon  jeder  an
beiden  Obren  mu  einem  sogenannten  vLeinterkersen  bezeichnet  gewesen  sei.  Derselbe  hat  Verdacht  auf
den  Sohn  des  Schäfers  Theodor  Zügel  von  Murrhart,  welcher  Joseph  beile.  Dieser  ist  mittlerer
Größe,  ungrfähr  16  bis  19  J.  alt,  har  schwarzbraune  Haare,  dergleichen  Gesichtsfarbe,  etwas  spitzige
Nase,  millelmäsigen  Mund,  spitziges  Kinn,  gute  Zähne,  gekleidet  mit  einem  herunter  geschlakten  Hur,
weisten  Jwilchkiut#l  roth  ausgeschlagen,  roth  küchenem  Leiblen,  langen  wollenen  Ueberhosen  und  Pechsttefel.
  Trüä#t  auch  eine  schwarze  lederne  Hundekuppel  über  die  Schultern,  und  führt  einen  kleinen  etwas
  mehr  schwarzen  als  rothlichten  Hund  mit  sich.  Sämtlich  Hoch=  und  Wohllbbl.  Justiz=  und  Polis
Jei  Behörden  werden  nun  ersucht,  auf  diese  hier  beschriebene  Person  als  auch  auf  die  gestohlene  Sachen
  genau  fahnden,  und  sie  auf  Betreten  wohlverwahrt  an  das  hiesige  Oberamt  einliefern  zu  lassen.
Den  50.  Merz  1815.  Kdn.  Oberamt.

Tübingen.  Dem  hiesigen  Börger  und  Becker  Jehann  Friedrich  Heckenhauer  1#  in  der  letztvergangener
  Nacht,  mittelst  gewaltsamen  Einbruchs  in  sein  Haus  und  gewalssamern  Erbrechung  zweicr
darinn  befindlichen  Commode  folgendes  an  Gold  entwendet  worden:  6  Souvrainsd'or  à  16  fl.  —0  fl.
1  duto  8  fl.,  10  Mard'or  à  7  fl.  20  kr.  —  73  fl.  20  kr.,  1  doppelte  Dukare  11  fl.,  10  einfache  ditto
55  fl.,  2  doppelte  Dukaten,  so  gefaßt  gewesen,  22  fl.,  1  einfache  ditto  §  fl.  30.  kr.,  71  alte  Carolins.
A  11  fl.  —  6  fl.  30  kr.,  3  alte  Louied'or  à  9#  fl.  —  20  fl.  15  kr.,  64  franzbfische  ditto  à  11  fl.—
71  fl.  30  kr.  Im  ganzen  also  für  454  fl.  J  kr.  Da  an  der  Entdeckung  dieses  Diebstahls  vieles  gelegen
  ist;  so  werden  säntliche  Polizei.=  Bebbrden  geziemend  ersucht,  falls  irgend  etwas  daven  in  Erfahrung
  gebracht  würde,  was  durch  das  Ausgeben  der  benannten  Geldforren  leicht  gescheben  döürfte,  die
unterjeichnete  Stelle  sogleich  davon  in  Kenninß  zu  sezen,  überhaupt  aber  auf  den  Dieb  fabnden,  undihn
  im  Betretiungesall  wohtverwahrt  anher  einlieforn  zu  lasse#e.  Es  wird  noch  dabei  bemerkt,  daß  demjeninen,
  der  den  Dieb  entdecken  würde,  eine  anseczaliche  Belohmung  von  dem  Bestehleuen  werde  ge-Micht
  werden.  Den  5.  April  1615.  Kbn.  Oderamr.
        <pb n="209" />
        Nro.  21.  1  8  1  5.  B.

Königlich  Württembekzgisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  32.  April.

r- 



Könsgl.  Verordnung,  die  Jagvfrenen  betr.  d.  d.  10.  April  41815.
Frlderich,  ven  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg  #r.  ꝛc.  ½#

Wir  haben  mit  gröstem  Mißfallen  zu  vernehmen  gehabt,  welche  Excesse  in  Anfordetung
  von  Jagd,  Frohnen  von  Seite  des  Jagd,  Personals  hie  und  da  startgefunden  haben,
  und  wie  dadurch  Unsere  Unterthanen  bedrückt  worden  sind.

Um  nun  diesen  Eigenmachrigkeiten  und  Gewaltthätigkeiten  Schranken  zu  setzen,  wolken
  Wir  folgendes  verordnet  haben.

10  Es  sollen  von  Unseren  Königl.  Unterthanen  keine  andere  Jagddienste  gefordert
werden,  als  wozu  s#e  nach  Lagerbüchern,  besonderen  privatrechtlichen  Titeln,  oder  altem
Herkommen  verbunden  find.  »  «

2)  In  Absicht  auf  Befreyungen  Einzelner  von  den  Jagd,  Frohnen  bleibt  es  bey
den  geleglche  Bestimmungen.  «

3)  Die  Jagd-  Frohnen  und  Vorspannen  duͤrfen  nicht  unmittelbar  von  dem  Forstund
  Jagd=  Personal  ausgeschrieben)  sondern  müssen  von  den  Konigl.  Oberämtern  auf,
gebothen  werden.  »  «  .

4)  Zu  kleinen  Jagden  ist  nur  die  Jagens-Mannschaft  aus  der  Huth  zu  gebrauchen.

Bey  einem  größeren  Bedürfnisse  haben  die  Oberforstämrer,  welchen  die  Besorgung
obliegt,  die  Repartitkon  der  erforderlichen)  jedesmal  auf  das  Nothwendige  zu  beschráukenden
  JZahl  der  Jagd=  Fröhner,  unter  den  Ober-  Amtsbezirken,  nach  der  Jahl  der  Jagenspflichtigen
  Mannschaft,  mit  Ausnahme  der  geseslich  Sremten,  zu  machen;  und  ist
den  Oberforstämtern  zu  diesem  Behufe  alle  Jahre  von  den  betreffenden  Oberämtern  die
Jahl  der  in  den  zum  Oberforst,  Amesbezirke  gehörigen  Orten  vorhandenen  Jagens,  und
Vorspanns.  Pgichtigen  mitzutheilen.

5)  Die  Total-Erforderniß  ist  sodann?  nebst  der  seden  Oberamts,  Bezirk  betreffenden
Quote,  dem  Oberamte  von  dem  Oberforstamte  anzuzeigen:  damit  von  ersterem  die  noͤ-chige
  Bestellung  gemacht  werden  kann.
        <pb n="210" />
        160

Insbesondere  ist  bey  der  Jagd-  Vorspann-oder  Frohn-Pferde-Erforderniß  speciell
zu  bemerken)  zu  welchen  Dienstleistungen  solche  verlangt  werden.  Frohn,  Vorspann  oder
Pferdestellung  für  Forst-  und  Jagd-Bediente  sindet  nicht  statt.  "·

6)  Jedes  halbe  Jahr  wird  von  den  Oberaͤmtern  unter  Anschluß  der  erhaltenen  Oberforstamtlichen
  Anweisungen  ein  Verzeichnif  der  gestellten  Jagd=  Fröhner  und  Jagd,  Vorspahnen
  zut  Sertion  der  Krooforste  eingesendet)  welche  darüber  zu  urtheilen  auch  die
wa  in  den  Berichten  enthaltenen  Beschwerden  zu  erledigen  hat.

7)  In  Absicht  auf  die  Zeit  und  Dauer  der  Jagd-Frohnleistungen  werden

a)dbie  bestehenden  gesehlichen  Vorschriften  wiederholt,  daß  an  Sonn=  und  taͤ-gen)
  ingleichem  während  dringender  Feldgeschäfte  zur  Zeit  der  Heu=  und  Frucht=  Erndte,
und  der  Weinlese  oder  bey  strenger  Kälte)  keine  Jagd-Dienste  von  den  Jagenspflichtigen
gefordert,  auch  andere  allgemeine  Verhinderungen  z.  B.  bey  Jahrmärkten  und  Kirchweihen
  berüksschtiget,  insbesondere  aber,  wenn  in  einem  Orte  ssch  militairische  Einquartierung
befindet,  die  Cinwohner  zur  Jagd  nicht  aufgebocthen)  vielmehr  die  auf  der  Jagd  bereits
befindlichen  sogleich  entlassen  werden  sollen.

b)  Damit  die  Unterthanen  durch  eine  zu  große  Entfernung  des  Crts  der  Frohnlei#s
stung  von  ihrem  Wohnorte  nicht  beschwert  werden)  so  sollen,  da  die  Gränze  des  Oberforsts
  und  der  Huthen)  nach  der  wandelbaren  Eintheilung  und  verschiedener  Größe  der
Forste,  keine  feste  Bestimmung  abgiebt,  die  Jagenspflichtigen  niche  weiter  als  in  einem
Umbreise  von  sechs  Stunden  aufgebothen  werden,  in  so  fern  nicht  nach  lagerbüchlichen
oder  andern  rechtsgültig  bestehenden  Bestimmungen  in  Ansehung  der  Enrfernung  nach'
Srunden,  auf  welche  Jagd  Frohnen  zu  leisten  sind,  etwas  anderes  statt  sindet.

D)  Unecer  eben  diesem  Vorbehalte  sollen  die  Jagenspflichtigen  nicht  über  3  Tage  mie
Elaschlaß  der  zur  Hin,  und  Herreise  nöchigen  JZeit)  von  Zaus  abwesend  seyn  dürfen?
Und  wenn  sie  von  der  Jagd  zurükgekommen,  vor  Verfluß  von  8  Tagen  nicht  wieder  zu
einer  Jagdfrohn  in  Ansoruch  genommen  werden.

2)  Es  ist  darauf  Rücksiche  zu  nehmen,  daß  nicht  ganze  Ortschaften  bon'  tächtiger
Mannschaft  entblößt  werden)  und  auch  bey  Ablolungen  2tel  der  Mannschaft  im  Orce
zurückbleibe.  ·  ""  "

9)  —  Reluition  der  geforderten  Jagd-  Frohnen  findet  nicht  state,  und  wird  dem
gesammten  Jagd,  und  Forst=  Personal,  auch  anderg.  Königl.  Beamten?  bey  Calsationsund
  nach  Befund  der  Umstände,  weiterer  Strafe  WMrbothel  *  für  Jagd,  Frohnen  irgend
eine  Reluition  in  Geld)  oder  sonst  an  Geldes-Werth,  um  einen  Seell=  Vertreter  zu  stellen,
  oder  aus  welchem  andern  Grunde  es  seyn  möge,  zu  fordern  oder  anzunehmen.  ·

teiJJekseMighandlnngeinesFrobnsPflichtigenundverbeoVorspannenbrsinvkis
chen  Unterthanen  wird  auf  das  strengste  geahndet  werden.  Gegeben  Stuttgart  im  Königl.
Staats-Ministerium,  den  19.  April  1815.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.

Die  Gesuche  um  die  Aufaahme  in  die  zu  Bildung  evangelischer  Geiklicher  bestimmten  Semlaariruund

  um  vdie  Julassung  zu  ven  dirsfallsigen  Präfungen  hetr.

Da  man  wahrzunehmen  gehabt  hat,  daß  manche  Elter#n  und  selbst  manche  amtli,
che  Behörden  von  den  bestehenden  Worschriften  und  Einrichtungen  in  Berreff  der  Gest#
        <pb n="211" />
        161

che  um  die  Aufnahme  in  die  zur  Bildung  evangelischer  Seistlichen  bestimmten  Koͤniglichen
  Seminarien  und  um  die  Julassung  zu  den  augeordneten  Prüfungen  nicht  hinlänglich
  unrerrichtet  sind,  und  die  deesfallligen  Eingaben  und  Berichte  háufig  sehr  unvollstaudig
  und  ungenügend  einkommen;  so  wird  hieruber  Jolgendes  zur  allgemeinen  Nachachmug
  bekannt  gemacht:  «  s  .

1)  Alle  diejenigen,  welche  sich  dem  geistlichen  Statzd,  oder  auch,  neben  dem  Studium
  der  Theologie,  dem  lateinischen  Lehrstand  widmen  wollen,  haben  in  Gemäßheit  der
allerhoͤchsten  Verordnung  vom  10  Jul.  1811.  (Staats/und  Regier.  Blatt  von  1811.
Seite  358.)  theils  in  den  niedern  Seminarien  zu  Schoͤnthal  und  Maulbronn,  theils  in
dem  höhern  Seminarium  zu  Tübingen  den  vorgeschriebenen  Lehr,  Cursus  zu  machen.  In
das  lehtere  Seminarium  werden  blos  solhe  Jünglinge  aoufgenommen,  welche  entweder
vorher  in  den  nicdern  Seminarien  oder  dem,  in  dieser  Beziehung  denselben  gleichgesezten
obern  Gymnastum  in  Stuttgart  sich  befunden  haben;  insbesondere  müssen  diejenigen)
welche  früher  andere  Institute  frequentirten,  wenigstens  noch  Ein  Jahr  entweder  in  dem
Seminarium  zu  Maulbronn,  oder  auf  don  obern  Gymnastum  in  Stutegart  zubringen.

2)  Die  Prüfung  dersenigen,  welche  in  das  erste  niedere  Seminarium  (zu  Schönthal)
  aufgenommen  zu  werden  wünschen,  geschieht  bei  dem  sögena  tuten  Land,  Eramen,
welches  alljährlich,  je  im  Anfang  des  Monats  September,  hier  in  Stuttgart  gehalten
wind.  —

Bei  dieser  Prüfung  haben  sene  Candidaten  in  der  Regel  dreimal,  in  drei  auf  einander
  folgenden  Jahren,  zu  erscheinen,  und  hievon  können  auch)  ohne  besondere  erhebliche
  und  bescheinigte  Umstände,  keine  Ansnahmen  Sgatt  finden,  indem  fehr  daran  gelegen
  ist,  daß  die  Studien  solcher  Jünglinge  frühe  genug  auf  eine  ihrer  künftigen  Bestimmung
  entsprechende  Weise,  geleitet  werden.  .-3)Die.iadasecstenievekeSemiaatiumaufzunehmeudenSubjekt-sollen.nachden


bestehkndengesetzlichenBestimmungeniadekskegelact-DemzumEintritksiTekmiubq
stimmten  18ten  October  (term.  Lucz)-bes  betreffenden  Jahrs  im  r#4ten  oder  in  der  ersten
  Hälfte  des  15ten  Jahrs  ihres  Alters  stehen.  Hienach  bestimmt  sich  von  selbst,  welches
  Altrer  die  beim  Land=  Eramen  erscheinenden  Schüler  des  usten,  alen  und.##ten  Jahrs,
euder  die  sogenannten  Perentes  und  Pxpel###Ima  und  lids  vice  haben  sollenn

4)0  Die  Aufnahme  der  Verzeichnisse  der  Subsecte)  welche  bei  dem  Land-Eramen
zu  erschsinen  wünschen,  geschieht  durch  die  Königlichen  Pädagogarchen  bei  Gelegenheie
der  Besicarionen  der  lateinischen  Schulen  und  Gymnasen)  wo  ihnen  diese  Subsecte  von
den  Lehrern  anzuzeigen  sind.  "

Da  nach  dieser  Einrichtung  die  Aufnahme  in  die  Verzeichnisse  von  Amtswegen  geschiehr,
  so  sisd  in  der  Regel  wegen  der  Zulassung  zum  Land--  Eramen  und  der  Aufnahme
  in  das  erste  viedere  Seminarium  keine  besondere  Biteschriften  bei  der  Königl.  Ober=Studien-Direction
  von  den  einzelnen  Petenten  einzureichen.)  .

5)  Sofern  es  hingegen  nothwendig  ist,  daß  gleich  bei  der  von  dem  Pädagegarchen
vorzunehmenden  Visttation  alle  zur  näheren  Kenntniß  dieser  Subsecte  und  zur  Wurdigung
ihrer  Gesuche  erforderlichen  Rotizen  so  vollständig  und  genan  als  möglich  und  wohl  g#5
erdurt  gesammile  werdeo  ist  solgendes  zu  brobachten;
        <pb n="212" />
        161

#)  Für  sedes  elnzel  Sübsect  wird  zur  Aufzeichnung  der  dasselbe  betreffenden  Notizen
  ein  eigener  Bogen  genommen  welcher  als  Beilage  zu  dem  amtlichen  Berichte  des
Pärazogarchen  mie  linen  3  kr.  Stempel  versehen  seyn  muß.  Hiezu  sind  die  bereits  mit
den  noͤthigen  Faͤcher.-  Abtheilungen'.  bei  den  Hof-  und  Kanzlei-Buchdruckern,  Gebruͤder
Maͤntletr,  gedruckten  Tabellen  zu  gebrauchen.

b)  In  diese  Tabelle  träge  zwerst  der  Vater  oder  Pfleger  unter  seiner  eigenhändigen
Unterschrift,  nach  der  Ordnung  der  darinn  gemachten  Jächer-Abtheilungen,  dem  vollständigen
  Nahmen)  den  Geburcs=  Ort,  Jahr  und  Tag  des  Candidaten,  den  Nahmen,  Stand
und  Wohnert  der  Eltern,  oder  wenn  der  Vater  oder  beide  ESlcern  gestorben  sind,  den
Nahmen)  Stand  und  Wohnort#des  Plegers  ein,  bemerkt,  auf  welcher  Lehr,  Anstalt  der
Candidat  sich  gegenwärtig  befinde;  ob,  und  in  welchen  Jahren  er  bereits  beim  Land-Eramen
  erschienen  sey,  und,  in  welchem  Jahr  er  in  das  Seminarium  aufgenommen  zin
werden  wünsche,  und)  wenn  die  Aobscche  ist,  ihn  uncer  den  in  der  allerhöchsten  Verordnung
  vom  7.  Geot.h  18ro.,  (Staacs=  und  Reg.  Blate  von  1810.  S.  447.)  enchaltenen
Bestimmungen,  zugleich  dem  lateinischen  Lehrstand  zu  widmen,  insbesondere  auch  diesen
Umstand,  und,  erklärt  sich  sodanu  noch  über  die  physische  Constitution  seines  Sohns  oder
Mleglings)  zauch  über  die  Mictel,  die  er  zu  Bestreicung  der  für  seine  Laufbahn  erforderlichen
  Kosten  -habe.  Aufserdem  können  in  der  letzten  die  Aufschrift:  Bemerkungen
führenden  Columne  noch  sonstige  auf  individuelle  Verhältnisse  sich  beziehenden  Beisäßze  beigefügt
  werden,  j.  B.  im  Fall  das  legale  Alrer  überschritten  worden,  oder  der  Candidat
nicht  so  oft)  als  der  Regel  nach  geschehen  sollte,  beim  Land,  Eramen  erscheint,  die  hierauf
  sich  beziehende  Umstände.  .

c)  Die  Tabelle,  walche  diese  Erklaͤrung  des  Vaters  oder  Pflegers  enthaͤlt,  wird  sodann
  dem  Lehrer  des  Candidaten  zugestellt,  welcher  unter  dieselbe  sein  Zeugniß  uber  die
Talente)  Silren,)  den  Fleiß,  und  den  Grad  der  Kenntnisse  des  Candidaten  schreibt,  auch
seiner  Seits  bemerkt,  wie  die  physische  Constitution  desselben  beschaffen,  und  ob  in  Ruͤcksicht
  *  eche  ihm  kein  Hinderniß  gegen  die  Bestimmung  zum  geistlichen  Stande  bekannt
  sey

)  Der  Lehrer  selbst  ubergibt,  wenn  er  sein  Jeugniß  in  diese  Tabelle  niedergeschrieben
  hat)  solche  dem  gemeinschaftlichen  Oberamt,  unter  welchem  die  betreffende  Schule
stehr  #der  bei  Gymnassen  dem  ReccoratAmc,  und  jenes  oder  dieses  setzen,  wenn  sie  weder#bei
  der  Erklärung  des  Vaters,  noch  dem  Jeugniße  des  Lehrers  etwas  zu  erinnern
sinden,  ihr  Vicqkir,  im  entgegengesezten  Fall  aber  ihre  Bemerkungen  bei,  und  stellen  hierauf
  dem  Lehrer  die  Tabelle  verschlossen  wieder  zu,  um  sie  dem  Pädagogarchen  bei  der
Visstation  zu  übergeben,  welcher

#e#)  nun  selbst,  auch,  nach  dem  Resüulcat  dieser  Visstation,  sein  Zeugniß  beiseßt,  oder,
wenn  er  bei  dem  von  dem  Lehrer  ausgestellten  nichts  zu  erinnern  hat)  dasselbe  mit  seinem
  Viclit  bekräfigt,  die  bei  sener  Visteation  von  dem  Schüler  gelieferten  Eraminal=Arbeiten
  beilege,  und  auf  diese  Weise  von  sämtlichen  um  die  Zulassung  zum  Land-Eramen
  und  um  die  Aufnabme  in  das  erste  niedere  Seminarium  bietenden  Junglingen  sei-Feschipeengess,
  die  jeden  Hetreffenden  Notizen  zur  Königl.  Ober'  Studien"  Direction
einschikt.  n  E
        <pb n="213" />
        16

.)  Jedes  Jahr)  so  eft  ein  Schüler  bei  dem  kand-  remen  zu  erscheinen  hat,  muß
eine  solche,  die  Erklärung  des  Paters  oder  Pflegers,  das  Zeugniß  des  Lehrers  und  des
der  betreffenden  Lehr,  Anstalt  vorgesezten  gemeinschaftlichen  Oberamts  oder  Rectorat  Amts
enthalcende  Tabelle  dem  Pädagogarchen  übergeben  werden,  auch  haben

8)  in  densenigen  Fällen)  wo  ein  Candidat  eine  andere  Lehr-Anstalt  als  eine  unter
dem  gemeinschaftlichen  Oberamt  des  Wohnorts  der  Eltern  stehende  lateinische  Schule
freqguencirt,  das  dieser  Lehr,  Austalt  vorgesetzte  gemeinschaftliche  Oberamt  oder  Rectoratamt,)
  wenigstens  in  dem  Jahr,)  in  welchem  der  Candidat  m#rklich  in  das  Seminarium
aufgenommen  zu  werden  wünscht,  diese  Tabelle,  ehe  sie  solche  nach  c)  dem  Lehrer  zurük,
geben,  vordersamst  noch  dem  gemeinschaftlichen  Oberamt  des  Wohnorts  zur  Vistrung
und  resp.  Bemerkung)  ob  dasselbe  bei  den  Angaben  des  Vaters  oder  Pflegers  etwas  zu
erinnern  sinde?  amtlich  mitzurheilen.

6)  Auf  die  von  dem  Padagogarchen  an  die  Königl.  Ober.  Sendien,  Direction  erstatteten
  Berichte  exfolgen  nun  die  Citationen  zum  Erscheinen  beim  Land,  Eramen  durch
Rescripte  an  die  betreffenden  gemeinschaftlichen  Oberämter  und  Rectorat-Aemter,  in  weichen
  Relscripten  das  Weitere  wegen  des  Termins  des  Erscheinens  bestimmt  wird.

Die  gemeinschaftlichen  Oberämter  oder  Rectorat=  Aemter  machen  hievon  den  Eitirten
  die  Erôfnung,  sie  haben  auch,  im  Fall  ein  Citirter  von  seinem  Vorhaben  abftrahiren
oder  sonst  Hindernisse  eintreten  wurden,  wegen  deren  er  nicht  erscheinen  köunte,  hievon
in  Zeiten  eine  amtliche  Anzeige  bei  der  Kömgl.  Ober,  Studien-Direction  zu  machen.

7)  Die  Prüfung  dersenigen,  welche,  ohne  vorher  den  Lauf  durch  das  erste  niedere
Seminarium  zu  machen,  in  das  Seminarium  zu  Maulbronn,  oder  in  das  zu  Tübingen
aufgenommen  zu  werden  wünschen,  geschieht  in  Verbindung  mit  dem  sedesmal  gegen  das
Ende  des  Monats  August  unter  der  Leitung  der  Königl.  Ober=  Studien-Direction  Statt
habenden  Sramen  mit  den  obern  Abeheilungen  des  Königl.  Gymnastums  zu  Sturtgart.
Diese  Candidaten  haben  in  demjenigen  Jahr,  in  welchem  sie  in  das  Seminarium  aufgenommen
  zu  werden  wünschen,  deshalb  eine  besondere  Bittschrift  bei  der  Königl.  Ober-Studien-Direction
  einzureichen,  welcher  eine  Tabelle  beigeschlossen  wird,  die  auf  aͤhnliche
Weise,  wie  oben  bemerkt  worden,  die  Derails  ihrer  persönlichen  Verhältnisse,  und  die
diese  sowohl  als  ihre  Kenntnisse  rc.  betreffenden  Artestationen  enthält.  Es  sind  dazu  ebenfolls
  die  obgedachten  in  der  Hof,  und  Canzlei,  Buchdruckerei  allhier  gedrukten  Formularien
zu  gebrauchen,  wobei  sedoch,  wie  sich  von  selbst  verstehr,  das  speciell  auf  das  Land,  Eramen
  sich  beziehende  wegbleibt.  Ihre  Biteschrift  nebst  jener  Tabelle)  nachdem  in  solche
die  Erklárung  des  Vaters  oder  Pflegers  eingetragen  ist)  stellen  se  dem  Vorstand  dersenigen
  Lehranstalt,  welche  se  frequentiken,  zu)  der  nun  sein  Zeugniß  über  den  Candidaten,
unter  Communication  mit  den  übrigen  betreffenden  Lehrern,  beisezt,  und  nachdem  er  vorder
  noch  mit  dem  gemeinschaftlichen  Dberamt  des  Wohnorts  zur  Beurkundung)  eb  oder
was  bei  der  Angabe  des  Paters  oder  Pflegers  zu  erinnern  seyn  möchte?  communieirt  har,
die  Bittschrift  nebst  Beilage  zur  Königl.  Ober-Studien-  Dircction  einschickt.  #

Nach  vorstehenden  Bestimmungen  U#nd  gleich  in  dem  gegenwärtigen  Jahr  die  Einrichtungen
  zu  machen.
        <pb n="214" />
        164

Die  Eltern,  Pfleger,  Lehrer,  gemeinschaftlichen  Oberaͤmter  und  Vorsteher  von  Gymnasien
  haben  puͤnktlich  darauf  zu  sehen,  daß  wegen  derjenigen  Aktenstuͤcke,  welche  den
Paͤdagogarchen  zuzustellen  sind,  alles  in  Zeiten  so  berichtigt  wird,  daß  sie  Letzteren  bei
der  Vipßtation  der  betreffenden  Schule  seoesmal  zuverlässig  vollständig  übergeben  werden
können)  und  eben  so  find  die  unmirtelbar  an  die  Königl.  Ober.  Studien,  Direction  zu
richtende  Eingaben  längstens  mit  dem  Ende  des  Monats  Julius  an  dieselbe  einzuschicken.
Sctuttgart,  den  17.  April  1815.  Kön.  Ministerium  der  geistl.  Angelegenheiten.

v.  Jasmund.

Rechts=  Erken#nisse  des  Kbn.  Ober=  Justlz=  Collegums.

1)  Die  Appellations"  Sache  von  Gmünd  zwischen  Alerander  Bader  zu  Schönbronn,
Bekl.  Anten,  und  dessen  Vater  Jakob  Bader  ebendaselbst,  Kl.  Aten)  eine  Heiratbguts-Anweisung
  betreffend,  wurde  wegen  Mangels  der  appellablen  Summe  per  Releript.  von
Amtswegen  verworfen.  Stuttg.  den  20.  Merz.  1815.

2)  In  der  Rechtslache  erster  Instanz  zwischen  Johann  Wekherlin,  Bärenwirch  zu
Cannstadt,  Kl.)  und  der  Königl.  Tuchmanufaktur  zu  Ludwigsburg,  Bekl.  die  Erfüllung
eines  Kaufvertrags  betreffend,  wurde  Bekl.  für  schuldig  erkannt,  sich  auf  die  Klage  einzulassen.
  Stuttg.  den  31.  Merz  1815.

3)  In  der  Resticutionssache  des  Friedrich  Christoph  Hahn)  Waldhornwirths  zu  Magstadt,
  Bekl.  nun  Impetranten,  wider  Johann  Jakob  Bach,  Ehicurgen  zu  Berg,  Kläg.
nun  Impetraten,  eine  Kaufschillings,  Forderung  betreffend,  wurde  erkannt,  daß  es  des
eingewandten  Resticutions,  Gesuchs  ungeachtet)  bei  der  am  13.  Aug.  1813z.  ausgesprochenen
  Urthel  lediglich  zu  belassen  sey.  Stuttg.  den  3.  April  1815.

Erlennmiße  des  Koͤnigl.  Ehe  -  Gerichts.
Den  12.  April  1815  wurden  geschieden:
„)  M.  Ludwig  Friedrich  Gaab,  dermahlen  Pfarr-  Vicar  zu  Augspurg,  Kl.  von  Friedrika,
  geb.  Boklin  von  Gerlingen,  Leonberger  Oberamts,  Bekl.  ex  eap.  adulterii,  unter
Verurtheilung  der  Beklagren  in  die  Kesten.  «
2)EathakiuaElisabethStcihlinzuTuttlingemgebSchdalinvonda,Kl.,von
Johan-ChristianStåhlin,vokmalo·CokpomlbeidemKdnigLFüscliecichimenyBekl.
gesp.defekt.tn-lit.unterVernktheilungdesBekLindieKoste-I.
z)GottliebBakkh,Unter-AkztbeidemKh1igl.Linien-JnfantekieiRegimentNr.8.
KLvonMariaViktoria,geb.SchlegelvoaMeitiugcmRöuägLBayrifcherHerrschaft,
Bekl.unp.sdujtekji,unterBerurtheilungderBektagteniudieKostcm

DienstuBmichmngmdetKbniglGeasd’«tmetie.

Duich  die  Koͤnigl.  Gensd'armerie  sind  in  den  ersten  3  Monaten  dieses  Jahrs  29
Diebe,  2  Wilddiebe,  74  andere  Verbrecher,  558  Vagauten,  784  Bettler,  26  entwichene
  Kriegsdienstpflichtige  und  10  Deserteurs,  zusammen  1483  Personen  verhaftet,  außer
denen  aber  viele  Baganten  an  die  Gränze  zurükgewiesen  wurden.  Seuttg.  den  20.  Apräk
1815.  »Koͤn.  RMinisterium  des  Innern.  Otaf  v.  Reischach.
        <pb n="215" />
        168

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  rtz.  Aoril  die  zu
Second-Lieutenants  bei  der  Garde  zu  Fuß  und  dem  Leib-Infanterie-Regiment  Nr.  1.
beförderten  Kammer,  Pagen  v.  Prinken  und  v.  Lanken  zu  Kammer-Junkern  gnaͤdigst
ernaunt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermäg  allenhöchsten  Rescripés  vom  r4.  April  den  bisherigen
  Professor  an  der  Universität  Tübingen,  v.  Froriep  zum  wirklichen  Lelb-Medicus
und  zum  Mitgliede  der  Medicinal,  Section  gnädigst  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermsg  allerhöchsten  Rescripts  vom  13.  April  die  erl#-digte
  Pfarrei  Willmandingen)  Dicese  Pfullingen,  dem  Pfarrer  Seeger  in  Reinerzau,

vermäg  allerhöchsten  Rescripts  vom  15.  April  die  erledigte  katholische  Pfarrei  Dieteslofen,
  Oberamts  Riedlingen)  dem  Pfarrer  Küttcler  in  Nendingen,  und

vermg  allerhöchsten  Reseripts  vom  7:7.  April  das  erledises  Diaoonat  Baknang  dem
Vicar  in  Stuttgart,  Repetenten  M.  Sycel  zu  übertragen.

 

Der  Königl.  Abvokat  Johann  Georg  Friedel  in  Ulm  ist  zum  Königl.  Rotar  aufs
gsenommen)  in  dieser  Eigenschaft  verpflichtet,  und  heute  bei  dem  Königl.  Ober-Tribunals
immatriculirt  worden.  Tübingen)  den  19.  April  1815.

 

Stuttgart.  Bui#  der  hiesigen  Kbnigk.  Majerel  werden  bis  Donnerstag  den  2.  April  r.  J.
V#ags  10  Uhr  in  der  Maieret  ein  Farren,  Allgduer  Race,  eine  Parthie  schbner  Kähe  in  bestem  Alter,
  Schweizer  und  Pllgayer  Race,  und  elne  Anzahl  schbnen  jungen  Wiebes  an  Hummel-Stier=  und
Kohklbern,  sedann  Freitag  den  25.  April  d.  J.  Bormittags  10  Uhr  auf  der  Solirude  mebrere  Zugsbere
  und  Kuhkälber  11  und  1  jährig,  von  Schweizer  und  Allgaver  Hucht:  im  bffontlichen  Aufftreich
datauft;  welches  hiemit  bekannt  gemacht  wird,  damit  sich  die  Liebhaber  dabei  einfinden  konnen.  Des
7.  April  1615.  ’  anigi.MaiekehpbektJnspectistr.

ktlwcagemPostSeitennote-zeichnete-CamaalsBkammngenoikdetgangsnemqlletbdchfleI
bekehigemäs,chua-Itumvea465PtsudgtkeinigtenSalpeteksamMonkagdeyt.Maio.J.i-I
IsseutlichesilafsiteichsndenMeisibtetcndenherkommt-demandkdnncnsichdtektebhadetangedach-«
ImTog,VoI-mmagssUhrmdemAmtöziaxmekdesLand-camekalaanoeinfindenDen15.spkil
His.  Kdn.  Ctadt=  und  Land=  Cameralamt.

Helllgkreuztbal.  Dsenstags  am  9.  Mai  Wormittags  werden  dahier  14  Centn.  gut  gereinigter

Solpeirr  verkaufr.  Deu  15.  April  1615.  Kon.  Camcralamt.

#baufen.  Zum  succe  siven  Perkauf  ist  ein  Quantum  Kern,  Roggen,  Wicken,  Dinkel  und  Haber
ausgesezt  worden.  Pie  Liebhaber  migen  sich  bei  dem  Camcralam#t  melden,  und  Käufe  abschliessen.
Den  14.  April  1615.  Kdn.  Cameralamt.
#hiebenzell.  Unterzeichnete  Stellen  find  durch  allerhöchtes  Rescript  vom  2.  Merz  l.  J.  aller?
Kizst  angewiesen,  mit  dem  hbiesigen  Oberamtei.  Gebude  in  Verbindung  mit  der  dazu  gehdrigen
cheuer  einen  nochmaligen  Berkaufs-Wersuch  vorzunebmen,  hbiebei  aber  auch  jedes  Gebäude  einzeln
anszudieten.  Das  Oberan##ck-  Geb#ude  liegt  beinade  in  der  Mitte  des  Seädrchens,  ist  geschmackvoll
brrolendet,  und  erst  vor  29  Jahren  ganz  neu  erbaut  worden.  Es  sind  darinnt  1  gewdlbter  Keller  zu
o  A#mer  Wein,  7  brizbare  und  §  undelzbare  Zimmer,  6  Kammern  und  bequeme  Köche  und  Speisdrmer.
  Hinten  am  Haus  befßindet  sich  die  oben  bemerkte  Scheuer  mit  Pferd=  und  Schaaf=  Stallunden,
  so  wie  auch  rin  geschlossener  Hof  mit  Wasch=  und  Bakhaus,  Schwein-Ställen  und  Rohrbronnen,
und  darneben  ist  ein  dewes  mit  edlen  Obstbumen  ausgeseztes  Gärtchen.  Die  schdne  freic  Lage  macht
        <pb n="216" />
        166

es  fuͤr  jeden  Gewerbtreibenden  tauglich,  und  es  lassen  sich  uͤberhaupt  wegen  des  zunaͤchst  dem  Siaͤdtchen
  gelegenen  Bads  auf  die  Zukunft  bei  einem  Umtrieb  die  erwuͤnschtesten  Terhele  verserechen.  Zu
Vornahme  dleser  Verhandlung  ist  Donnerstag  der  27.  April  l.  J.  bestimmt,  an  welchem  "r  sich  die
Kaufs-  Liebhaber  in  dem  Oberamtei-Gebude  zu  Liebenzefl  selbst  einfnden  moögen.  D##  25.  Merz  1815.
Landvogtei-  Steueramm  am  Schwarzwald  und  Cameralamt  Hirsau.

Stuttgart.  Der  unter  dem  Kbnigl.  Jufanteriee  Regiment  Rr.  2.  Herzog  Wilbelm  gestandene
Gemeine  Jodann  Jakob  Bauer  von  hier  ist  den  16  Merz  d.  J.  im  Urlaub  deserkirt.  Es  werden  desbalb
  alle  Milmam=  und  Civll  „  Behbrden  ersucht,  aus  diezen  Deserteur  fahnden,  und  denselden  im  Betretungsfall
  an  das  Regiments-Commande  oder  an  die  unterzeichnete  Stelle  einliefern  zu  lassen.  Den
15.  April  1615.  Kdnigl.  Stadt.  Direction.

Balingen.  Der  bel  dem  Cavallerie=  Reglment  Nr.  4.  Jäger  Prinz  Adam  gestandene  Gemeine,
Andreas  Eppler  von  Thieringen  gebürtig,  ist  den  15.  Merz  d.  J.  im  Urlaub  desertin.  Es  werden
daher  alle  obrigkeitliche  Behdrden  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  zu  sabnden,  ihn  im  Berretungsfall  arretiren,
  und  gegen  Ersaz  der  Kosten  entweder  an  das  Regiments  =  Kommando,  oder  an  das  hiesige
Oberamt  eiollesern  zu  lassen.  Den  15.  April  1615.  Kön.  Oberamt.  .

Ellwangen.  Der  Soldat  Andreas  Hägele  von  Schwenningen,  Aesiden  Oberamts,  hat  sich  den
15.  Merz  d.  J.  im  Urlaub  heimlich  entfemmt,  und  bis  jetzt  noch  nicht  bei  dem  Infanterie:  Regie
ment  Nr  5.,  zu  welchem  er  sich  härte  ei  be  jeben  sollen,  eingefunden.  Hochlbbl.  Polizei#s
Behdrden  werden  geziemend  ersucht,  auf  dlesen  Deserteur  fahnden,  und  ihn  auf  Betreten  wohlverwahrt
Miher  liefern  zu  lassen.  Den  7.  Aprll  1615.  Koͤn.  Oberamt.

 

Börtlinges,  Gbppinger  Oberamts.  Der  hienach  fignalisirte  Wagner,  Friedrich  Rommel  von
Börtlingen  hat  sich  vor  einigen  Tagen  von  Hauß  entfernt,  und  indessen  war  von  demselben  nichts
mehr  in  Erfabrung  zu  bringen.  Derselbe  litt  schon  östers  an  Verstands-  Verwirrung,  und  es  is  zu
vermuthen,  daß  derselbe  einen  ähnlichen  Anfall  hatte,  als  er  sich  von  Hauß  wegbegab.  Stnuliche
Königl.  Hoch=  u.  Woblldbl  obrigkenliche  Behdrden  werden  daber  ersucht,  auf  diesen  Mann  zu  fahnden,
und  im  Fall  seiner  Habhaftwerdung  deuselben  an  das  hiesige  Oberamt  einzuliefern.  Rommel,  der  bei
seinem  Weggehen  einige  Stücke  seines  Handwerkszengs  mit  sich  genommen,  ist  56  J.  alt,  und  ungefähr
  5  9“  gros.  Er  ist  bekleidet  mit  einem  dunkelblauen  Rok,  dergleichen  Brustruch,  schwarz  rächenen
Hosen  und  Seckigten  Hut,  wollenen  Strümpfen  und  Schuhen.  Den  10.  April  1615.  Khn.  Oberamt.

Göppintzen.  Dem  tammwirtb  Maunz  von  Bartenbach  wurde  in  vergangener  Nacht##
Upfelschimmel,  Seuttenpferd,  mit  einem  Blähle,  16  Faust  greß,  4jährig,  mit  halken  Glassugen,
am  vordern  linken  Fuß  mit  etwas  weltzem  Fessel,  aus  dem  Stall  entwendet,  und  durch  einen  Pm#
fen,  gekleidet  in  ein  blaues  Wammes  und  dreieckigtem  Hut,  davon  geritten.  Alle  Hoch,  und  Wohllbbl.
  Polizei  Behbrden  werden  nun  ersucht,  sowohl  auf  den  Dieb  als  dat  Pferd  fahaden,  und,  wenn
us  in  Erfahrung  gebracht  werden  sollte,  anher  gefällige  Nachricht  geten  zu  la  1a  e#n  17.  April

n.  Oberamt.

Täbingen.  In  dem  bhiefigen  Amtsort  Kilchberz  fad  die  Menschen=  Pocken  ausged
welches  hiemu  zur  allgemeinen  Kenntniß  gedracht  wird.  .  15.  April  1815.  1  *.  —

Wiblinge  n.  Einer  kedigen  Weibs-Person  von  Wasn  wurden  auf  dem  Felde  zwischen  Welhungszell
  und  Beuren,  durch  oen  hicnach  beschriebenen  Purschen  ungefähr  5  fl.  30  kr.  baar  Geld,  und
ein  Loloener  King  im  Werth  von  4  fl  30  kr.  gewaltsawer  Weise  abgenommen.  ODerselbe  ist  ungefähr
25  F.  alr.  kletner  aber  unversetzter  Stataur,  hat  lange,  schwarze,  nach  Art  der  Bauren  geschnutene
Daare,  einen  runden  Hut,  auf  welchem  er  eine  Pfauenseder  terug,  einen  blauen  Munen  mit  schwarzen
Ausschlägen,  und  einc  breite  Gurre  um  den  Leib,  mu  einem  großen  weßen  dstreicheschen  Adler.  Ae
Hoch-  und  Woollbbl.  Obrigkeiren  werden  daber  ersucht,  auf  diesen  Menschen  zu  fahnden,  und  ihn
auf  Berreten  wohlverwahrt  an  das  hiesige  Oberamt  gegen  Ersatz  der  Kosten  einliesern  zu  lassen.  Des
15.  April  1618.  Khn.  Oberam.
        <pb n="217" />
        Nro.  22.  1815.  167
Könislich,  Württembergisches
Staats-und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  19.  April- 



General-VBerordnung,  die  Einfubr-  Abgaben  von  ausländischen  Getränken,  von  weollenen.
aaren  und  gebleichter  gemeinen  Leir  wand  betreffend.

Se.  Königl.  Masestät  haben  die  in  der  General-Verordnung  vom  9.  Oct.  1806.
enthaltenen  Bestimmungen  wegen  Einfuhr  ausländischer  Getránke,  und  den  daselbst
festgeseczten  Impost  von  respect,  50  und  25  pro  Cent  des  Ankaufspreißes,  so  wie  das
bieher  bestandene  Berbor  der  Einfuhr  wollener  Tücher)  wovon  die  Elle  nicht  weiter
als  3  fl.  kostet,  und  der  gebleichten  gemeinen  Leinwand,  deren  Ankaufspreiß
unter  3  fl.  für  die  Elle  steht,  aufzuheben,  und  dagegen  folgende  Einfuhrzölle  anzuordnen
allergnaddigst  geruhr:

Vom  Württembergischen  Eimer

Wein  und  Obstmost  —  6  fl.
sig  —  —  —  —  —  4  fl.
Brantenwein  —  —  —  —  12  fl.

.VBVonm  Centner  .  .
feinere  fremde  Weine,  welche  bisher  25  pro  Cent  bezahlten  3  fl.  1a  kr.

Liqueurs,  Arak,  Rum  —  —  —  —
wollene  Tuͤcher,  so  wie  uͤberhaupt  alle  und  jede  wollene  Waaren

  ohne  Unterschied,  —  —  —  12  fl.  48  kr.
gebleichte  und  ungebleichte  Leinwand  —  —  2  fl.  gkr.

Es  wird  hiebei  zugleich  folgendes  angefuͤgt:

1)  Diese  neuen  allerhöchsten  Bestimmungen  treten  vom  1.  Mai  d.  J.  an,  in  Wirkuns.
Alles,  was  von  diesem  Tage  an  über  die  Grenze  des  Königreiche  eintritt,  wird
hienach  behandelt.  «  -  ·

2)  Der  bisher  von  den  Aceiseaͤmtern'  der  Abladstaͤtte  besorgte  Einzug  des  Imposts  von
fremden  Getraͤnken  hoͤrt  von  gedachtem  Tage  an  auf,  und  es  tritt  dagegen  die  gewöhnliche
  Perzollungsart  an  der  Grenze  ein.
        <pb n="218" />
        163  –m

3)  Jede  Wein,  oder  andere  Getränke  Ladung  muß  von  rinem  Ladschein  oder  Frachebrief
  begleitet  seyn,  den  das  Grenzwllamt  nach  der  Vorschrift  der  Lollordnung  9.  30.
mie  der  Ladung  genau  zu  vergleichen  und  dann  zu  osstretr  und  zu  lempeln  hac.
Gehört  das  Getränke  einem  Wirth  oder  andern  Wein-  Commerciancen)  so  ist  der

auf  lolche  Weise  gestempeste  Ladschein  dem  Umgelder  leines  Wohngrs  zuzustellen.

42  Frdes  Wiertelahr  haben  die  Hreup  Solce  sber  alle  vom-  Auslpnde  eingegangehen

  Getränke  den  betreffenden  Oberumgeldern  genaue  Verzeichmsse  mitzuthenen,
welche  diese  zum  Behuf  der  anzustellenden  Vergleichungen  ihren  Rechnungen  beizuschließen
  haben.  ·  «

Die  Koͤnigl.  Oberaͤmter  haben  diese  allerhoͤchste  Verordnung  zur  allgemeinen  Nachachtung

  unverzuͤglich  oͤffentlich  bekannt  zu  machen.  Stüttg.  den  25.  April  1815.
Königl.  Finanz=  Ministerium.  Graf  v.  Mandelsloh.
Rechts-Erkenutnisse  des  Kbn.  Ober-Justlig-Colleglums.

1)  Imder  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Burgermeister  und  Hospicalverwalter
  Bunz  zu  Ludwigsburg,  Kl.)  und  der  Königl.  Section  der  Krondomainen,  Illte
Abrheilung"  Befl.  den  Ersaz  eines  in  Perlust  gegangenen  Holpital-  Capitals  betreffend,
wurde  auf  Beweis  erkannt.  Sctuttg.  den  5.  April  183153.  6

2)  In  der  Schuldforderungs,  Sache  des  Hona  Ubraham.  Levi  zu  Baireuth  Kl.  und
Producenten,  gegen  die  Vormundschaft  des  minderfährigen  Grafen  von  Hazfeld,  als
Beftzers  von  Waldmannshofen)  Bekl.  Productin)  wurde  zu  Erg#änzung  des  von  dem
Kl.  geführten  Beweises  auf  Ubschwörung  des  suppletorii  erkaunt,  auch  hierauf  dem  Bekl.
Theil  der  von  ihm  angebotene  Beweis  der  Einrede  der  Divisson  nachgelassen.  Stuetgden
  6.  April  1815.  «·

3)  In  der  Appellaͤtions-Sache  von  Vaihingen  zwischen:  Koͤnigl.  Section  der  Kron-Domainen
  und  deren  untergeordneten  Factorie  Bissingen,  Kl.  Antin,  sodann  Johann
8  Jundel  als  Besizer  der  Muͤhle  zu  Muͤhlhaufen  an  der  Eaz,  Bekb.  Aten,  das  onus
abricæ  an  der  dortigen  Floßgasse  becreffend,  wurde  der  vom  Nichrer  erster  Instanz  ausgesprochene
  Bescheid  bestäriget.  Stuteg.  den  10.  Aptil  1315.

 

Se.  Königl.  Msjest.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts-vom  32.  Aoril  zu  Besorgung
  der  bei  den  gegenwärtigen  Varbälloige  vorkommenden  Marsch-  Quartier=  und
Verpflegungs-Angelegenheiteu  eine  Central,  Behörde  unter  dem  Staats.  und  Conferenz-Minister,
  Grafen  von  Zeppelin,  welcher  zum  Armee,  Minister  im  Innern  des  Königreichs
  ernanut  worden  ist)  anzuordnen  allergnddigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten.  Reseripts  vom  24.  April  während
der  temporären  Ab'sesenheir  des  Gesandten  am  Keiserlich  Russischen.  Hofe,  Grefen  von
Winsbingeroda)  von  Petersburg,  den  Ober-Justiz=  Assefor,  Grasen  von  Mandelsloh,
  zum  Chergé  d’aff#oires  dalelbst;,  und  denselben  zugleich  zum  Kammerherru  zu  ernennen
  allergnädigst  geruhe.  )
        <pb n="219" />
        169

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  unterm  az.  April  den  Kaufmann  August  Waͤchter  im
Haag  zum  Königl.  Generalkensul  im  Königreiche  der  Niederlande  allergnädigst  ernannt.

Se.  Königl.  Majs.  haben  durch  allerhöchstes  Relcrint  vom  25.  April  den  Ministenal=
  Secretair  Roser  unter  Vorbehalt  seiner  bisherigen  Amts-Verhältnisse  zum  General“
ESecretair  des  Königl.  Armee,  Ministeriums  zu  ernennen  allergnddigst  geruht.

Se.  Königs.  Maj.  haben  durch  allerhöchste  Ordre  v.  14.  April  zu  ernennen  geruht,

zum  functionirenden  Ober,  Kriegs,  Commissaire,  den  Ober-Finanze  Kammer-Buchhalter,

  vormaligen  Kriegs,  Commissaire  Jäger;
zu  Kriegs=  Commissaires:  .

die  Commissaires  Krieger,  Bühler,  Hölder,

den  Commissariats=  Adjuncten  Jeitter  und

den  Extra-Probaror  Stängel;

Sodann  zu  Regiments.-  Quartiermeistern:

bei  dem  Infanterie=  Regiment  Nr.  4.  den  bisherigen  Amtsverweser  Bühlerz

1n  bei  dem  Infanterie-Regiment  Nr.  ".  Prinz  Friedrich,,  den  bisherigen  Umtsverweser
ümmerle;  #  ç  «

beide-nJnfauterieiRegimentNk.8.«jdeubisherigenAmtöverwesetshelletz

bei  dem  leichten  Inf.  Regim.  Nr.  10.  den  bisherigen  Amtsverweser  Ebenspergescz

bei  dem  Landscharfschüzen  Regim.  Nr.  11,  den  bisherig.  Amtsverweler  Schönhartz

bei  dem  Landwehr,  Regiment  Nr.  I.  den  bisherigen  Amtsverweser  Rösler;

bei  dem  Landwehr-Regiment  Nr.  2.  den  bisherigen  Militair-Rechnungs-Kammer--A##gentee
  Schloßberger;  -

beidemYanvwchrtRegwientNr;«3."den«bisherigenrAmtsverweser.Gkunekxp

Seine  Koͤnigl.  Maj.  haben  unterm  a6.  Aotil  folgende  Versezungen  und  Avancemeats
  bei  der  Königlichen  Armee  vorzunehmen  geruht:

Versezt  find:

Die  Scabshauptleute  v.  Kielmaier  vom  Infant.  Regiment  Rro.  2.  Herzog  Willelm,
  und  .

v.  grand  vom  Infanterie-  Regiment  Nro.  8.  à  la  Saite  zum  Leib-Infanterie-  Reiment
  Nr.  11  ,  45#  g  ,·«  ,  ,·  E
s  Premier-Lieutenant  Pelin  vom  Infanterie  Regiment  Rro.  8.  und  Second-  Lieutenant
  v.  Weisschädel  vom  Infanterie=  Regiment  Nr.  3.  Herzog  Wilhelm  zum  Garnis
sons,  Regiment  Nr.  137  *!-½

Second-Leeutenant  v.  Münchhausen  von  der  Garde  zu  Pferd  zum  Cavallerie,
Negim.  Nr.  z.  Herzos  Louis)  und  an  dessen  Stelle  der  Serond,  Lieutenant  v.  Sturmseder
  der  Garde  zu  4½½  zur  Garde  zu  Pferd,  ·««  «

SkkpquteuteaaatwPranqeuhurgvomLeihdcavallerieoRegimentNk.t,zum
ECavallerie=  Begimen  Nr.  4.  —  Adam

Second,  Lieutenant  v.  Bacher  vom  Cavallerie,  Regiment  Nr.  5.  Jiger,  zum  In-“
santerie  Regiment  Rro.  8)  und  endlich  **ie

Sercond-Lieutenant  Baur  des  Leih,  Infsnterie,  Regimenee  Rfo.,  1.  zum  Infantetie-Negimsot
  Nro,  3  Herjes  Wilhelmw.
        <pb n="220" />
        170

Seeend,  Lieutenant  Graf  v.  Jenisson  vom  Cavallerie-Regimene  Nr.  5#  Ichger  ist
zum  Premier=  Lieutenant  «  ,«,««»
bie  Cadets  v.  Do  ring  und  v.  Entreß  aus  dem  Cadctten-Institut,  zu  Second-Lieutenants
  beim  Cavallerie  Regimene  Nr.  5.  Jäger,
Kammerpage  v.  Prinken  zum  Second,  Lieutenanc  bei  der  Garde  zu  Fuß,
Kammerpage  v.  Lanken  zum  Second-Lieutkenant  beim  Leib-Infant.  Regim.  Nr.  1—
Premier-Lieutenant  v.  Reinhard  vom  Infanc.  Regiment  Nr.  2.  Herzog  Wilhelm
zum  Stabs=  Hauptmann,  .
Cadet  Jacobi,  aus  dem  Cadetten,  Insticut,  und  Quartiermeister  Kieß.  zu  Second-Lieutenants
  beim  Infanc.  Regiment  Nr.  3.  Herzog  Wilhelm,
Cadet  Dounz  aus  dem  Cadetten=  Institut  zum  Second=  Lieutenant  beim  Infanter.
Regiment  Nr.  3.)  ,
CadetWagneräuzdemCadettemJnstitutzum-Second-Lieutenantdein-JasontetiesNegihieanr.6.Kronprityj

Cadet  v.  Camrer  aus  dem  Cadetten-Institut  zum  Second-Lieutenant  beim  Infanterie-Regiment
  Nr.  7,
Premiet-Lieutenant  v.  Herrmann  vom  Juf.  Regiment  Nre.  g.  zum  Stabskapitain,
Second-Lieutenant  Stahl  dieses  Regimenes  zum  Premier-Lieutenanr,
Cadet  Faulhaber,  aus  dem  Cadeten=  Institut  und  Unteroffizier  Hauber  von  der
Garde  zu  Fuß)  beide  zu  Second-Lieutenants  beim.  Infant.  Regiment  Nr.  8,  und  endlich
Cadet  Bregenzer  aus  dem  Cadetten,  Institut  zum  Second-Lieutenant  im  leichten
Infanterie-  Regiment  Nro.  10.  avanerrt.  .  »»«
Auch  haben  Se.  Koͤnigl.  Maj.  durch  allerhoͤchstes  Deeret  vom  20.  April.  den  Artillerie
  Quarc#ermeister  Offterdinger  zum  Commissaire  bei  der  Königl.  Armes=  Equipirungs,
  Compagnie  aergnddigst:ernannt.  «
Ses,K.dg.igt-Mai-.hobeksMesswsstsssssts  .-·vermsgallerhöchstensksciiptsbot«n2"4·Aor»»-lsiimObetämtssArztinGaildochvea

D.,Ketner,bisherUntykamtsiAksksMWLIZHEPIM.  »  ·
zum  Unteramtmann  in  Neuenstadt,  Oberamts  Neckarsulm,  und  zugleich  zum  Lommun,
  Rechnungs,  Revisor  für  das  Oberamr  Neckarsulm  den  bisherigen  Oberamts,  Actuar
Oesterlen  zu  Neuenbüurg,  und  2:  *-zum
  Commun,  Rechnungs-Revisor  des  Oberames  Reutlingen,  den  bisherigen  Rechnungs,Commissair
  Scholder  in  Reutlingen  zu  ernennen;  ferner
vermög  allerhöchster  Resolution  vom  25.  Tpril  das  erledigte  Ober-Aceiseamt  im  Ca-Meral=
  Distrikt  Waiblingen  dem  Bürgermeister  Cronmüller  in  Waiblingen;  auch
vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  à6.  April  die  Stifcungs-Verwastung  für  die  beiden
  Eimers,  Belirte  Oberndorf  und  Dornhah,  mit  dem  Amtssz  in  Schramberg,  dem
bisherigen  Stiftungs,  Rechnungs-Revisot  Klumpp  in  Kirchbtim  ·  J
die  erledigte  Stelle  eines  Ober-Accifers,  Oberumgelders  und  Hospital-Unterpflegers
in  Wiesenstaig,  dem  bisherigen  Kastenvogt  Lenz  in  Schramberg,
ddie  erledigre  Förster  Stelle-  der  Ramsenskruter  Huth,  Oberforsts  Ellwangen,  dem
bisherigen  Melster  Zäger  Herrmann,  und  ’--"--«--"i-·  .,«
        <pb n="221" />
        I
375

die  erledigte  Unterfoͤrsters-Stelle  zu  Unteraspach,  in  der  Vellberger  Huth,  Crailsheiiner
  Oberforsts,  dem  bisherigen  Ruͤdenknecht  Fischer,  endli  ·  »
vermeg  allerhöchster  Refolurion  vom  37.  April  das  erledigte  Ober-Acciseame  im  Cs,
meral,  Distrikr  Blaubeuren,  dem  Cameralamts-Substituren  Luz  in  Shingen  zu  übertragen.
Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruhr,  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom
20.  April  die  erledigte  Pfarrei  Oberurbach,  Dicese  Schorndop,  dem  Sub-Diaconus,
Präcepror  M.  Wurster  in  Göppingen  zu  übertragen)  ·
demsur,ekledigteskatholischen-PfandundSchloßkaplaneiHaltenbergstetten,-Oberamvtquerabconn
  nominirten  Vikar  Juvenal  Simon  die  allerhoͤchste  Bestätigung  zu
erihei  en?  .  .  "
dem  Schullehrer  Zimmermann  in  Schalkstetten,  Oberamts  Seislingen,  aus  Veranlassung
  seines  Amrs-  Jubildums,  neben  einem  Gratial)  die  silberne  Civil,  Verdienst=Vedaille
  zu  verleihen,  und  ,"
vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  2a.  „April  die  erledigte  Pfarrei  Brenz,  Diüöcrese
Hheidenheim,  dem  Pfarrer  M.  Hörner  in  Sybach,  so  wie
vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  à35.  April  die  erledigte  katholische  Stadtpfarrei
Nunderkingen,)  Oberamts  Ehingen,  dem  Pfarrer  Dr  Christmann  in  Drackenstein,  u.
die  katholische  Pfarrei  Mühlhausen,  Oberamts  Tuktlingen,  dem  Pfarrer  und  Land,
Copitels=  Cammerer  Ziehler  in  Alt,  Oberndorf,  auch  «  -
vermdgallekhdchstenResckiptsvom26.Aprilvieerledigteskatholifche  Pfarrei  Hau-4
  Fn  der  Roth,  Oberamts  Gaildorf)  dem  Vikar  Wehenmoaier  in  Böhmenkirch  zu
ertragen.  ·

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  12.  d.  Mon.  dem
kedigen  Christtan  Friedrich  Adolph  von  Baknang  wegen  der  mit  vieler  Entschlossenheit
bewirkten  Lebensrertung  eines  in  den  Murrfluß  gefallenen  3  )ährigen  Kindes  die  silbernt
Cwil=  Verdienst=  Medallle  zu  ertheilen  allergnädigst  geruhr;  welches  hiemit  öffentlich  bekanne
  gemacht  wird.  Baknang,  den  14.  Mril  1875.  Kön.  Oberamt.

Von  einem  Capical  à  50#  fl.  das  der  ehemalige  Kirchenräthliche  Holz-Mahazins-Verwalter
  *  Kammerrath  Bilfinger,  im  Jahr  1797.  dem  vormaligen  Kirchearath,  zij
5  pro  Cent,  auf  den  21.  Maͤrz  verzinslich  angeliehen  hat,  ist  die  Obligation  verlohren
gegangen;  es  wird  daher  der  etwaige  Besitzer  dieser  Obligation  hiemit  aufgefordert,  solde
  in  einer  Frist  von  3  Monaten  bei  der  Königl.  General,  Stoars=  Schulden,  Jahlungs-Kasse
  allhier  vorzuzeigen,  und  seine  allenfallsige  Ansprüche  darauf  zu  erweisen,  indem.
nach  Versluß  dieses  Termins  die  Obligation  als  ungültig  angesehen,  und  keine  Ruͤcksicht
mehr  darauf  genommen  werden  wird.  Stuttgart,  den  11.  Äprii  18315.  ·

·  Koͤnigl.  General-Staats-Schuldenzahlungs-Kaße.

 

Stuttgart.  Saͤmtliche  Koͤnigl.  Landvogteien,  Oberaͤmter  und  Polizei-Stellen
nerden  andurch  aufgefordert,  auf  den  hierunter  naͤher  bezeichneten  Flüchtling  furgfättigst
z#  fahnden,  ihn  auf  Betretect  handvest  zu  machen)  und  an  das  Königl.  Festungs=  Com-
        <pb n="222" />
        172

mando  zu  Hohenasperg  wohlverwahrt  wieder  einzuliefern?  davon  aber  sogleich  Anzeige
anhero  zu  erstatten.  Den  35.  April  1815.  Käonigl.  Polizei-  Ministerim.
Bei  der  Krankheit  des  Polizei=  Ministers,
*  auf  allerhöchsten  Befehl.
Scaats,  und  Conferenz=  Minister,  Graf  v.  Zeppelin.
,  Personal-BeschreibungdesFli·-chtlings:

HeinrichKenngottausHeilbronngebürtig-istzstahceclHsFußtoZoll-groß,
untersezter  Statur  hat  laͤnglichte  Gesichtsform,  blaßrothe  Gesichtsfarbe,  schwarzbraune
Haare,  dergleichen  Augbraunen,  graue  Augen,  proportionirten  Mund,  stumpfe  Nase,
halbvolle  Wangen)  mangelhafte  Zähne,  gerade  Beine.  Derselbe  ist  besonders  daran  kennbar,
  daß  er  durch  die  Rase  sericht.  Bekleider  ist  derselbe  mit  einem.  brauntüchenen  Ue-Lerrock

  und  weissen  leinenen  langen  Beinkleidern.

 

v
Stuttgart.  Das  Sommerbad  in  dem  Koͤnigl.  Baade  bei  Stuttgart,  wird  auf  den  1.  Mai
wieder  unter  denen  bioherigen  Anordnungen  erdffnet,  welche-  dffentkich  dekannt  gemacht  wird.  Den
26,  April  1515.  Kdaigl.  Bad-Adnunistrarion.

Kloster  Adelberg.  Da  wegen  zu  geringen  Erlbses  der  unterm  30.  vor.  Monats  vorgenommene
  Verkauf  der  ehemaligen  Amts-  und  Gegenschreiberei?  Wohnung  zu  Adelberg  samt  Oekonom#e=  Ges
bäuden  und  10  Mrg.  1  Mr.  10  Riüh.  Gürer  nicht  allergnädigst  ratificint  worden,  sondern  ein  nochmaliger
  Verkaufs-Versuch  vorgenonmen  werden  solle,  so  ist  solcher  auf  Monteg  den  22.  Mal  d.  J  festgesezt;
  es  wollen  sich  daber  die  Liebbaber  auf  die  gedachte  Zeit  Vormutags  9  Uhr  zu  Adelberg  einfino
den  und  wird  sich  rücksichtlich  der  Bedingungen  aas  die  frähere  Bekanntmachung  vom  23.  Febr.  d.  J.
bezogen,  Den  15.  Apnil  1815.  Laudvogtei.  Steuera##t  an  der  Kils“  und  Rems  und  Lande

Camcralamt  Göppingen.

Alteastaitz.  Samstag  den  6.  Mai  Vormittags  10  Uhr  werdes  bei  hiesigen  Cam.  ral-Perwaltung
130  Pfund  gutek,  gereinigter  Salpeter  im  Aufstreich  an  den  Meisibietenden  beikaust,  wozu  die  Lichd#ber

  eingeladen  werden.  Den  21.  April  1615.  dn.  Cameralverwaltung.
Heiligkreuztbal.  Dienstags  am  9.  Mai  Vormittags  werden  dahier  14  Centn.  gut  ger  in'igter
Salpeter  verkauft.  Den  13.  April  1615.  Kbn.  Cameralamt.

Pflummern.  Das  vormalige  Schloß  samt  Oekonomie-  Gebaͤuden  und  Gaͤrten  zu  Pflummern
wird  Freitag  den  5.  Mai  d.  J.  Vormutags  9  Uhr  daselbst  vochmalen  zum  öffentlichen  Verkauf  gedracht.
  Auswär#tige  Liebhaber  haben  sich  mit  amtlichen  Zeugnissen  üäber  Prämikat  und  Vermdgen  aueguweisen:
  Den  18.  Apru  1815.  kandvogsei  Steuctamt  an  der  Donau  und  Camgalamt

Heiligkreuzthal.

Abbtsgemönd.  Oberamts  Aalen.  Da  zu  Erbauung  eines  neuen  Laborantenhauses  auf  hiefigem
  Kdnigl.  Hammerwerk,  wovon  der  Ueberschlag  5050  fl.  beträgt,  die  allergnkdigste  Legu#imaton  er##
tbeilt  worden  ist;  so  werden  über  die  Bau=  Arbeiten  entweder  im  Einzelnen  oder  im  Ganzen  Abstlreichs=Akkorde
  am  Mittwoch  den  10.  Mai  d.  J.  unter  Vorbehalt  allerhdchster  Genchmigung  abgeschlossen
werden,  welches  hiemit  den  geeigneten  Handwerksleuten  bekannt  gemacht  wird,  damit  die  Akkords#-lustigen
  am  erwähnten  Tag  Vormutags  9  Uhr  bei  den  in  hiesiger  Hüttenamis  -Wohnung  vorzunehmenden
  Abstreichs=  Verhandlungen  erschei  en  koönnen;  jedoch  werden  nur  solche  zum  Akkord  zugelassen,
welche  sich  über  ihre  Kenntunsse,  und  ihr  Vermdgen  durch  oberamtlich  contrastgnirte  Zeugnisse  binlänglich
  auszuweisen  im  Stants.-ind.  Riß  und  Ueberschlaͤge  zu  din  bedeutenden  Bauwesen  koönmen  14g-05
lich  bei  unterferrigter  Beaumung  eingesehrn  werden,  wodei  vorläufig  noch  bemerkt  wud,  daß  das  hiee
zu  erforderliche  Baupolz  berens  grhauen  und  beschlagen  sei.  Kd#.  Hüslenamie,  Verwaltung.

+
        <pb n="223" />
        777
Altabansen  Wegel  geschebenen  Nachgebots  wird  das  in  Nro.  14  dieses  Blatts  beschriebene

biesige  Maiereigur  Dsenstags  den  23.  Mai  d.  J  nochmals  zur  Verleihung  kommen,  wel  ·
sahsngbssemuchhekquatgemoqspud,dacsichdieLiebbshetzu  solchen  ank  ae  nn“
mittags  9  Uhr  im  Cameralamt  dabier  einzußinden  haben.  Den  14.  April  1815.  K.  Cameralamt.

Canstadt.  Die  hiesis"  Tommun,  Schaafwelde,  deren  Bestand  mit  Michaelis  r.

gebt,  wird  am  Donnerssag  den  11.  Mai  d.  J.  wiederum  auf  3  Jahre  verlichen  haelis  3  40/  s
der  da#f  ausser  der  Schaafwaare,  welche  die  hiesige  Bürger  einzuschlagen  derrchtigt  fird,  700  Slücke“
einschlagen,  das  neuerbaute  Schaafbtaus  bewebnen,  1  Wurzgärtle  und  2  Mergen  Wiesen  gemeßen,
muß  ader  eine  Caurion  von  500  fl.  stellen.  Aufstreichs,  Liebhaber  müssen  sich  am  kltatons-Tage  mir
ihren  Meisterbreifen  und  gerichtlich  ausgestellten  und  oberamtlich  gesiegelten  Zeugnissen  legimmiren,  da
sie  diese  Cavtion  zu  stellen  vermdgen,  und  mögen  sich  damit  an  gedachtem  Tag  früh  um  6  Uhr  *
egem  Rathhaus  einfinden.  Den  20.  April  1515.  Kon.  Oberamt  und  Magitrat.

bworch.  Nach  allerbchslem  Befebl  vom  3  April  d  J.  soll  in  der  Oberamts-  Stade  Lorch  eine
neue  Gefängniß=  Einrichrung  ia  Verbindung  mit  einem  Wachthaus  und  Amrsdieners-Wodnung  vorgeremmen,
  und  die  sämticche  Ban-  Arbeiten  an  tachuge  Handwerksleute  im  Abstreich  verakkerdirt  werden.
  Nach  dem  Ucberschlag  dem##gr  die  Maurer=  und  Steindauer=  Ardelt  1900  fl.,  die  Zmmer=  Arbeit
2018  fl.,  Schreiner-Ardeit  278  fl  Glaser-Ardeit  154  fl.,  Schlosser-=  Arbeit  488  fl.,  und  Hafner=  Ar#-bert
  20  fl.  Zu  der  Abstreiche=  Verbandlung  ist  Samstag  der  15.  Mal  d.  J.  destimm,  und  es  werden
emit  töchuge  Handwerks-  Leute,  die  dazu  Lus  daben,  eingeladen,  der  Abstreichs=  Verhandlung  an
diesem  Tag  Morgens  10  Uhr  in  der  Cameralamts--  Seude  allhier  anzuwohnen,  wo  ihnen  Risse  und
Uederschläge  werden  vorgelegt  und  die  weirere  Bedingungen  erdffnet  werden.  Vorläufig  wird  aber  betan#t
  gemacht,  daß  kein  Dandwerksmann  zum  Abstreich  zogelassen  wird,  der  sich  nicht  seiner  Töchugteu
  wesen  durch  ein  Zeugneß  des  Distrikts-Baumeisters  und  seines  hinlänglichen  Bermdgens  wegen
burch  an  Zeuguiß  der  Orts.  Obrigkeir  ausweisen  kann.  Zugleich  wird  hiemtt  offentlich  dekannt  ge-  "
machr,  daß  an  dem  nemlichen  Tag,  Nachmimags  3  Uhr  der  bölzerme  Gefängnig-Tburm  im  Kloster
borch  auf  den  Abdbruch  an  den  Meistßierenden  verkaust  werden  wird.  Den  19.  April  1815.
·  ·  Kön.  Cameralamt.

Marbach.  Nach  allergnädigstem  Befehl  soll  vie  zu  Beningen  nen  zu  erbauende  Zehent-  Scheurr
mit  einem  preußischen  Scheuren  Dach  nach  dem  Riß  und  Ueberschlag  an  einen  tächtigen  Handwerksmann
  ira  Abstreich  verakkerdirt  werden.  Da  uun  dieser  Abstreich  bis  Mittwoch  den  17  Mal  vorgenommen
  werden  wird,  so  haben  sich  diejenige  Zimmerlente  und  Maurer.  welche  Lust,  baben,  dieses  Bauwesen
  zu  verakterdiren,  on  gedachtem  Tag  Morgens  10  Ubr  in  der  Cameralverwaltung  reinzufinden
ind  ihrer  Tüchigkeit  wegen  sowohl,  als  wegen  der  Cautionsleistung  magistrarische  U#estare  noch  vor
der  Versteigerung  der  Bramtung  vorzulegen.  K.  Cameralverwaltung  Mardach.

Craklisbeim.  Nachbewannte  Militairpflichtige,  welche  bei  der  den  16.  dle  porgefallenen  Ausl#ebung
  zum  Dienste  der  neu  zu  errichtenden  kandwedr#  Regimenter  nicht  erschienen  sind,  werden  hiemut
  aufgeserder,,  sich  unverzüglich  nach  Hause  zu  begeben,  und  vor  Oberamt  über  ibr  Ausbleten  zu
vrrantworten:  widrigenfans  sie  dei  späterer  Stellung  geschärfrere  Strafe:  und  im  Falle  sie  #ens  ausblriben,
  die  Confi-carion  bbres  gegenwärugen,  und  wäbrerd  ibrer  Abwesenhelt  anfallenden  Vermdgers
zu  erwarten  hältten.  Schultheisserei  Lustenau:  Fianz  Josepb  Bay  von  Lustenau.  Job.  Ebristian
Etüber,.  Bek  von  Riegelbach.  Franz  Ane.  Weingart,  von  Prstelzbausen.  Johann  Mdam  Müller
vou  Bräuncrsberg.  Schultheiß#er#  Mazenbach:  Taver  Schultheiß  von  Mazendach.  Faver  Zauaer.
  Handelsmann  von  da.  Joscyh  Ebert  ron  Hanenberg.  Schultheißerei  Triensbach:  Georg
Mich.  Schust.  Mezger  von  Buch.  Schultbeislerei  Rechenberzz;  Georg  Dörrer  von  Eichisbof.
Schuiwdeißerel  Goldbach  :  Ge.  keonh.  Tumnop  pon  Gelddach.  Schulteheren  W#ldenstels
Joh.  Christ.  Wilhelm  Holzinger.  Den  13  April  1615.  Abn.  Oberamt.

Ta#tlingen.  Johannes  Kaiset  von  Thuningen,  20  J.  alt,  3,  7,  670  gros,;  und  Joseph  Reiser
ven  Sefringen,  23  J.  alk,  5.  6“  5“  gros,  welche  bei  der  am  16.  April  d  J.  statt  gebabten  Ausbdebung

  dasn  Wos  getoffen  hat,  sind  auf  dem  Transpoi  in  Schmderg  entwichen.  Dieselbe  werden
        <pb n="224" />
        I7N

Hevurch  Jur  unverzuiglichen  Ruͤllehr  in  ihre  Helmath  und  uuberweilter  Stellu  vor  dem  Oberamt  aufgefordert;
  zugleich  werden  sämtliche  Civil=  Behbrden  ersucht,  den  Johannes  Kaiser  und  Joseph  Reiser
Auf  Betreten  arrentren  und  gegen  Ersatz  der  Kosten  Hieher  liefern  zu  lassen.  5½  l-*'.  16485.

"“  Kon.  eramt.

.  Tuttlingen.  Bel  der  am  17.  April  d.  J.  statt  gehadten  Auskkung  find  nachbenannte  Conseriptionspflichilge
  nicht  erschienen,  sondern  der  Inshebung  entwichen  Johann  Jakob  Dold  von  Tutt-Ungen,
  21  J  alt  5·  5°  6“,  gros,  Philipp  Martin  don  Tuttlingen,  24  J  alt,  5“  5“  2“  gros,
Fohann  Martin  Weber  von  Ludwigsthal  24  J.  alt,  5“  5“  7“  gros.  Dieselbe  werden  ausgesordert,
ich  nuverzüglich  iu  ihre  Heimath  zu  begeben,  vor  dem  Kbnigl  Oberamt  zu  stellen,  und  wegen  ibrer
ntfernung  sich  zu  verauttoorten.  Zugleich  werden  saͤnitliche  Civil-  Behorden  ersucht,  gedachte  Pursche
auf  Betreten  arretiren,  und  gegen  Ersatz  der  Kosten  wohlverwahrt  hieher  liefern  zu  lassen.  Den  25.
April  1815.  Koͤn  Oberamt.

Crailsheim.  Der  bei  dem  Roͤnigl.  leichten  Infanterle-  Regiment  Nro.  10.  gestandene  Gemeine
Johann  Hirschberger  von  Lautendach,  ist  den  31  Merz  d.  J.  aus  der  Cantonirungs-Station  Schbnaich
Umtz.  Oberam  Sturkgort  desertirt.  Es  werden  daher  alle  resp.  Hoch=  und  Wohlldbl.  obrigkeitliche
Behbrden  geziemend  ersacht,  auf  diesen  Deserteur  genau  zu  fahnden,  und  deauselben  im  Betretungsfalle
wohlverwahrt  in  seine  Garnison  liefern  zu  lassen.  Den  3.  April  1615.  Kön.  Oberamt.

 

Kirchbeim  unter  Tek.  In  dem  disseitigen  Amts  -Orte  Bissingen  ist  folgendes  durch  Einbruch,
  in  der  Nacht  vom  19ten  auf  den  20ten  dies  enewendet  worden:  1  blantüchener  ganz  gur#r#
Manns-Rok,  1  dergleichen  von  schlechterer  Beschaffenheit,  1  Baurenhut,  1  rotb  scharlachenes  Brusttuch,
  1  neuer  Weibs-Pudel-Rock,  2  schwarz  zeugene  Weibs-Rdcke,  1  blau  gezwirnter  Weibs-Rock,
4  gestreister  Wisung  Rock,  1  hlau  und  weißer  Wifling  -Rock,  2  schwarz  zeugene  We#iber-Rocke,
uu  schwarz  röchener  teiner,  1  schwarz  kottonene  1  gedruckt  kottonene  1  schwarz  gestreifte  darchei##e
Schürze,  2  kolscheae  Bertziechen  unt  ##  II.,  und  die  andre  mit  F.  B.  gezeichnet,  2  neue  Betzziechen,
4  kölschems#s  4  kotronenes  u.  1  zilenes  Kißenszicchle,  6  flächsene  Leilsche,  1  mir  L.  B.  und  1  mnt  F.  M.
rhezeichner,  die  audere  ohne  bekanntere  Poochen  1  reustenes  Leilach  mit  F.  B.  bezeichnet,  1  Tischruch
mi  F.  B.  bezetchner,  1.  gestreiffes  Wefling=  Kinds=  Rbckle,  1  barcheenes  Kimderschrzle,  3  neue  Mannslemder
  mir  F.  B.  dezeichnet,  3  neue  Weibsbemder  mu  F.  M.  hezeichnet,  5  paar  Struͤmpfe,  1  halb-Fues
  und  1.baumwollenes  Tüchle,  4  bhalbe  indertöchlen,  6  Cllen  Kilsch,  15  Ellen  flächsen  geleichtes

  Tuch;  der  Wertb  dieser  Dinge  beirdat  124  fl.  Alle  obiigkennlche  Stellen,  und  alle  Einzelne
Lenen  etwas  von  biesen  Effekren  zu  Gesichte  kommen  sollte,  werden  ersucht,  alles  ZIweckbienliche  anzumiden,
  um  den  Dieb  zu  erforschen  und  zur  Hand  zu  dringen.  Den  22  April  1815.  E—  «
-"  ·"  Koͤn.  Oberamt  Kirckheim.

„Ufach:  Gestern  Nachmittag  wurde  in  dem  Commun=  Wald  auf  der  Markung  von  Glems,  Hobenurdein
  genannt,  ein  erhängter  Mensch,  männlichen  Geschlechts  gefunden.  Derselde  ##  ungefähr
3  Fuß  5  Joll  groß,  von  starkem  und  proportionint  m  Kbrperdau  scheint  25  —  23  Jahre  alt  zu  sepn,
t#eung  einen  Naken=  und  Schnurrbark,  und  seine  Haare  #  la  Titus  geschnitten;  deeselbe  wie  die  Angdraunen,
  und  der  Bart  sind  braun,  die  Stirne  groß  und  breit,  die  Nase  mittelmtzig  groß,  und  in
gder  Micte  eitwas  eingedrükt,  die  Augen  groß  und  braun,  die  Zähne  alle  gut  und  elbuch  angelaufen,
Die  Lippen  aufgeworfen,  dle  obere  und  untere  Kinnlade  nichte  sehr  hervorsichend,  und  das  ganze  Ge-Kr
  ein  klein  wenig  blatternarbigt,  am  ganzen  Leid  find  Spuren  von  Kräze  wabrgunehmen  gewesen,
sonsten  fand  sich  kein  auffallendes  Kennzeichen  vor.  Die  Bekleidung  bestand  in  einem  alten  runden  Hur,
dunkelblau  tüchenem  ziemlich  obgetragenem  und  zerrissenem  Ueberreck,  Pquct-Weste,  Hoienträger
vbon  draunem  Leder,  neuen  weitßen  adwergenen  langen  Beinkleidern  und  ziemlich  guten  Sltiefeln.  ci
naͤherer  Durchsuchung  der  Kleiver  fand  sich  an  groben  und  kleinen  Mönz=  Sorten  7  fl.  7  kr.,  so  wie
2)Feuersteine  und  1  Ferseebt  nebst  Zunder  vor.  Da  man  bis  jetzt  über  die  Herkunfr  dieses  Menschen
  noch  in  Ungewißben  ist,  so  wird  dieses  zur  allgemeinen  Kenmmm  gedracht,  und  Jedermann,  der
-Auskunft  higrüber  zu  ertheileu  im  Stande  ist,  ersucht,  sie  der  unterzeichneten  Beydrde  mutzutheilen.
Den  19.  April  1615.  -  mode-sind
        <pb n="225" />
        Nvo.  23.  1  31  .  175

Königlich  Württembergisches
Staats=  und  Regtierungs-Blakt.

Samstag,  6.  Maj.

 

 

Die  Amts-Schreiberei  Spatchingen  beir.

Se.  Königl.  Masestät  haben  allergnädigst  geruhr,  in  allerhöchstem  Reseript  vom
I.  Mai  die  Eintheilung  der  Amteschreiberei  Spaichingen  in  zwei  Bezirke  zu  genehmigen,
  wovon
1)  der  Bezirk  für  die  Central,  Stelle  folgende  Ortschaften  enthält:  Spaichingen,  Hosen,
  Airheim,  Aldingen,  Balgheim,  Bärenthal,  Denkingen,  Dormettingen,  Dotc,
ternhamen,  Frictlingen,  Goshcim,  Oberhausen,  Heidenstadt,  Rathshausen,  Noßwangel,
  Schörzingen,  Wehingen)  Harras,  Weiler  unter  den  Rennen.

Der  ate  Bezirk  aber  besteht  in  Böttingen,  Bubsheim,  Deilingen,  Delkhofen)  Dürb,
heim,  Egesheim,  Hausen  am  Thann,  Königsheim)  Mahlsterten,  Nufplingen"
Obernheim,  Reichenbach.  -

Zugleich  haben  Se.  Königl.  Mos.  die  Central,  Amtsschreiberei  dem  seitherigen  Amt,
mann  in  Langenau  und  Commun-Rechnungs-Revisor  des  Oberamts  Alpek,  Wehrle,  u.
die  Diuntrikts=  Amrsschreiberei  dem  Amtsofleger  Bozenhard  in  Spaeichingen)  neben
  Beibehaltung  dieser  leztern  Stelle,  sofort  «
dieAmkmannsiSkellezuLange-sanunddasTom-nun-NechnungsiRevisoratdes
QberamcszllpekdemeekamcssAckuakWagnervonulmallergmädigstübertragen.

Rechts-ErkenntnissedestnigL  Ob  Appellationa-  Tribunals.

1)  In  der  Aovellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober,  Justiz=  Collegium  zwischen
der  Ulike  Dahlemann  cum  #uret.  in  Stuttgart,  Klägerin,  Appellatin,  nun  Appellantin)
und  der  Janntmasse  des  Substmur  Canderer  in  Sulz)  Bekl.  Appcllanrin,  sezt  Appellatin,
eine  Schutosorderung  betreffend,  wird  die  Urthel  von  welcher  -  reformirt,  und  das  Er,
kenntuß  erster  Instanz  wiederhergestellt.  Tübingen,  den  b.  April  1815.
        <pb n="226" />
        176
2)  In  der'  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober--  Justiz-  Collegium  zwischen
der  verwittweten  Geheimen  Legations,  Räthin  Stokmayer,  cum  cinstore  in  Stuttgart,
Beklagten,  Appellan#t#in,  und  dem  Major  von  Stokmayer,  Klägern,  Appellaten,  eine  von
väteriicher  Unterstützung  herrührende  Schuldforderung  betreffend,  wird  die  Urthel  voriger
Instanz  bestärigt.  Tübingen,  den  2z.  Aopril  1875.

3)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium,  zwischen
der  Gemeinde  Quekbronn,  Oberamts  Mergentheim,  Beklagter,  Appellantin)  und  der
Stadt  Weikereheim,  Klágerin,  Appellatin,  Kriegs,  Kosten,  Vertheilung  betreffend,  wird
die  Urthel  der  nächstvorigen  Instanz  reformirt,  und  Beklagte  von  der  Klage  entbunden.
Tübingen,  den  27.  April  1815.

1)  In  der  Appellations,  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-=  Collegium  zwischen
Michael  Krebs  zu  Untergriesheim,  Oberamts  Neckarsulm,  Beklagten,  Appellanten,  und
der  Cordula  Mannhardt  dalelbst.  Klägerin,  Appellatin,  eine  actio  tutelæ,  jezt  restitut.  in
integrun  wegen  versäumter  Appellations=  Nothfrist  berreffend,  wird  reformatorisch,  AUppellant
  zur  Resticution  zugelassen.  1bid.  eod.

5)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz,  Collegium  zwischen
dem  Herrn  Fürsten  von  Hohenlohe-Waldenburg,  Bartenstein,  Beklagten,  Appellanten
und  dem  Pfarrer  Dorsch  zu  Pffzingen,  Oberamts  Mergentheim,  Klägern,  Appellaten,
entzogene  Besoldungs=  Theile  betreffend)  wird  die  Appellation  wegen  Mangels  an  einer
Beschwerde  durch  Urthel  abgeschlagen.  lb.  eod.

Aechts,  Erkenntsisse  des  Khn.  Ober-Jusi=  Colleginmns.

1)  In  Sechen  der  Frau  Fürstin  Juliane  Eleonore  von  Sohenlohe=  Ingelsingen
mocls  deren  Erben,  Intin,  Gegen  Jatin  wider  die  Debitmasse  der  Freiherrn  Philipp
Dietrich  und  Wilhelm  Heinrich  von  Gemmingen-Widdern  Jatin  Gegen  Jantin,  in  der
Vorklage  die  Ansprüche  der  Intin  auf  den  Genuß  der  Nevennen  eines  Antheits  des  Doctenheimer
  Lehens  im  Schuosergrund,  in  der  Rachklage  die  Zurückforderung  der  aus  gedachtem
  Lehen  bezogenen  Nuzungen  betreffend,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Srutegart,
den  13.  April  1815.  ·"

2)DievondcmOberamtssGerichtinGmündinSachenvergeistlichenVecwsb
tungzuEllnsangensntinAkin,widerdasXaverMezgerTcheEhkwtkbZUGZSSWSUH
cumcuk.JotinAntinpäddebiriunterm25.J1-l.tsc4.incomketeatcrgefästeUrkhec
wurde  per  Relcript.  kasstrt.  Stuteg.  den  r4.  April  1815.

3)  Der  von  dem  Oberamtsgericht  in  Waiblingen  in  der  Schadens.  Ersaz  für  Mishandlungen
  betreffenden  Klagsache  der  Schmidmeister  Burger'schen  Eheleute  zu  Neustade,
Kl.  wider  Georg  Michael  Falkenstein,  und  Jung  Michael  Häfner  von  da,  Bekl.  unterm
ra.  Jul.  181  3.  ausgesprochene  Bescheid,  und  das  von  gedachtem  Oberamts.  Gericht  in
tadem  causs  unterm  10.  Okt.  1814.  eröffnete  Erkenntniß  in  Hinsscht  der  von  den  Bur-
        <pb n="227" />
        177

ger'schen  Eheleuten  eingeklagken  75  fl.  a  kr.  wurden  von  Amtswegen  per  KReleripr.  als
nichug  aufgehoben.  Stuctg.  den  1y.  April  181K.

Erkenntnise  des  Känigl.  Ebe  Gerlchts.
Den  24.  Aoril  1915.  wurde  die  She  zwischen  dem  Maurer  Ferdinand  Hensler  von
Ulbertshausen,  Göôppinger  Oberames,  und  Margaretha)  geb.  Baßler  von  da,  als  Bi--gamie,
  annullirt.

Den  a.  April  1g##5  wurden  geschieden:  ·

1)  Johann  Georg  Faigle,  Buͤrger  und  Schumacher  zu  Winterlingen,  Bahlinger
Oberamts,  Kl.  von  Maria,  geb.  Bauͤmann  von  da,  Bekl.  ex  eap.  quasi  desert.  unter
Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Michael  Eberhard,  Buͤrger  und  Bauer  zu  Huͤrben,  Heidenheimer  Oberamts,  Kl.
#von  Christina,  geb.  Baumeister  von  Heldenfingen,  desselben  Oberamts,  Bekl.  ex  csp.
adulterüii,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kostes.

 

Se.  Königl.  Masest.  haben  allergnäédigst  geruht,  vermög  allerhöchsken  Reseripts
vom  2.  Mai  die  erledigte  Amtei  und  Amtschreiberei  Neubulach,  Oberames  Calv,  dem
Uoherigen  Stadc,  und  Amtsschreiber  Zäb  in  Tettnang,  und

die  hierdurch  vakante  Stadt=  und  Amtsschreiberei  Tettnang  dem  vormaligen  Stadeschreiberei=
  Derweser  Faulhaber  von  Jsny  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruhr,  vermäg  allerhöchsten  Reseripes  vom
27.  April  die  erledigte  Pfarrei  Sontheim,  Diocese  Urach,  dem  Vikar  M.  Schmidt  in
Enabeuren  zu  übertragen,  und

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  zZo.  April  dem  zur  erledigten  katholischen  Patronat-Pfarrei
  Massenbachhaufen,  Oberamts  Brackenheim,  nominirten  Pfarrer  Bauer  von
Wiesensterten,  die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen,  und  denselben  zugleich  zum  Decanats=
  Commissaire  des  Land-Capitels  Schwaigern  zu  ernennen- 



 

Marbach.  Der  131ährige  Waisenknabe,  Wilhelm  Frjedrich  Laible,  gebürtig  aus
Bietigheim,  der  sich  gegenwártig  in  Steinheim  an  der  Murr  aufhält,  hat  den  Zr.  Merz
d.  J.  das  in  den  Murrsluß  gefallene  5  ährige  Kind  des  Kiefers  Bader  in  Steinheim
mit  vieler  Entschlossenheit,  und  nicht  ohne  Gefahr  für  sein  eigenes  Leben,  vom  Tode  des
Ertrinkens  gerettet;  welche  verdienstliche  Handlung  zu  Folge  allerhöchsten  Decrets  Königl.
Section  der  innern  Administration  vom  17ten  diß  hiemit  öffentlich  belobt  wird.  Den
27.  April  1815.  Koôn.  Oberamt.

Der  unterzeichneten  Stelle  sind  über  nachbenannte  in  Königl.  Preußischen  Spicéern
  1813.  und  1814.  verstorbene  Königl.  Wurceembergische  Soldaten  Todesscheine  zusekommen)
  els  über
        <pb n="228" />
        178

1)  Jakob  Scheck,  angeblich  aus  Hacksin,  vom  vormaligen  Infauterie,Regiment
Nr.  1.  Prinz  Paul,
2)  Johann  Kelekiele,  21  Jahr  alt,  angeblich  aus  Gonginen,  vom  Infanterie-Regiment
  Nro.  4.  1  Bataillon  Zee  Comp.
3)  Jakob  Rau)  22  Jahr  alt)  angeblich  aus  Walke,  vom  Infanterie,  Regiment
Nro.  7.  4te  Compagnie,  «
PGeorgoth,26Jahralt4auöStckten,vomJafaatecieiRegimentNro.7,«.
ttesBat.4eeCompagnie,
5)  Christian  Schatz,  19  Jahr  alt,  angeblich  aus  Roten,  vom  Infanterie-Regiment
Nro.  10.  3te  Compagnie,
6)  Alex.  Scheer,  23  Jahr  alt,  angeblich  aus  Weinth,
7)  Anton  Hanstein,  21  Jahr  alt,  aus  Binzwang,
8)  Michael  Klein,  20  Jahr  alr,  aus  Dectingen.  6„  ·
Da  nun  diefe  Todesscheine  wegen  theils  unrichtiger  theils  unvollstaͤndiger  Angabe  der
Geburtsorte  der  Verstorbenen  den  betreffenden  Oberämtern  nicht  extradirt  werden  können;
so  werden  hiemit  diesenigen  Individuen,  welche  bei  dem  Tode  der  genannten  Soldaten
interessirt  sind,  aufgefordert)  sich  wegen  Ausfolge  der  Todesscheine  unter  Beibringung
der  geeigneten  Beweise  an  uncerzeichnere  Scelle  zu  wenden.  tuttgart,  den  28.  April
1315.  Koönigl.  Justiz=  Section  des  Königl.  Kriegs,  Departement.

 

 

Stutegart.  Da  der  am  24.  d.  M.  von  der  Arbeit  bei  Monrepos  entwichene  Festungs,
  Sträfling  Heinrich  Kenngott  von  Heilbronn  wieder  aufgegriffen,  und  auf  die  Festung
  Hohenasperg  bereics  wieder  eingeliefert  worden  ist;  so  wird  der  dieses  Flüchtlings
wegen  unterm  25.  dieses  Monats  erlassene  SeMekbrief  hiemit  außer  Wirkung  gesezt.  Den
a#8.  April  1815.  Königl.  Polizei-Mimsterium.

Bei  der  Kreankheit  des  Polizei=  Ninisters:
*  auf  allerhöchsten  Befehl,
Scaats=  und  Conferenz=  Minister,  Graf  v.  Zeppelin.

 

Stuttgart.  Das  Sommerbad  in  dem  Kdnigl.  Baade  bei  Stuttgart,  wied  auf  den  1.  Mai
wieder  unter  denen  bisherigen  Anordnungen  erbffnet,  welches  bssentlich  bekannt  gemache  wird.  Den
24.  April  1815.  Körigl.  Bad-Administration.

Stuttgart.  Bei  hiesiger  Beamtung  ist  ein  bedentendes  Quantum  Wein  18141er  Gewächs  zum
Verkauf  allergnádigst  ausgesezt,  und  wird  davon  zu  größteren  und  kleineren  Parthien  abgegeben.  Die
Vebhader  können  täglich  Muster  davon  versuchen,  und  wenn  man  wegen  der  Preise  mit  ihnen  überein
gzekommen  ist,  das  eskaufte  Quantum  sogleich  gegen  baare  Bezahlung  abfassen.  Den  1.  Mai  161“.

Kdn.  Cameralamr  daselbst.

Kloster  Adelbers.  Da  wegen  zu  geringen  Erlöses  der  unterm  50.  vor.  Monats  vergenommee
  Verkauf  der  ebemaligen  Amts-  und  Gegenschreiberet=  Wobnung  zu  Adelberg  samt  Oekonomie=  Gebäuden
  und  10  Mrg.  1  TVri.  10  Rth.  Güter  nicht  alleranädiqst  ratistcirr  worden,  sondern  ein  nochmraliger
  Verkaufs=  Versuch  vorgenommen  werden  solle,  so  in  solcher  auf  Montag  den  22.  Mai  d.  J  fest-.

  ch
gefezt;  es  wollen  sich  baher  die  Liebhaber  auf  die  gedachte  Zeit  Vormittags  9  Uhr  zu  Adelberg  eir  fü#z
        <pb n="229" />
        17#

den  und  wird  sich  rücksichtlich  der  Bedingungen  auf  die  frühere  Bekanntmachung  vom  23.  Febr.  d.  J.
bezogen.  Den  15.  April  1815.  Landvogtei-Sreueramt  an  der  Fils  und  Rems  und  Landf
  "  meralamt  Goppingen.

Heilitzkreuzthal.  Dienstags  am  9.  Mai  Vormittags  werden  dahier  14  Centn.  gut  gereinigter
Salpeler  verkauft.  Den  15.  April  1615.  Abn.  Cumcralamt.

Langenau.  Biil  disseitlgem  Camcralamt  werden  Mittwoch  den  17.  Mai  d.  J.  Vormittags
9  Ubr  9  Centner  geremigter  Salpeter  an  den  Meisibictenden  gegen  baare  Bezahlung  unter  Vorbehalt
allerhchster  Genehmigung  verkauft  werden.  Den  25.  April  1815.  Kdn.  Cameralamr.

Abbtsgemüönd,  Oberamts  Nalen.  Da  zu  Erbauung  eines  neuen  Laberantenhauses  auf  hiesitgem
  Königl.  Hammerwerk,  wovon  der  Ueberschlag  5650  fl.  deträgt,  die  allergn#ä##ig##e  Legitimation  ertbeilt
  worden  ist;  so  werden  über  die  Bau-Arbeiten  emweder  im  Einzelnen  oder  im  Ganzen  Abstreichs-Akkorde
  am  Mutwoch  den  10.  Mai  d.  J.  unter  Vorbcehalt  allerhöthster  Genehmigung  abgeschlossen
werden,  welches  hiemit  den  geeigneten  Handwerksleuten  bekannt  gemacht  wird,  domit  die  Aktordslostigen
  am  erwähmen  Tag  Vornuttags  9  Uhr  dei  den  in  hiesiger  Hüttenamts-Wohnung  vorzunehmenden
  Abstreichs-Verhandlungen  erscheicen  konnen;  jedech  werden  nur  solche  zum  AKS  ugelassen,
welche  sich  über  ihre  Kenntnifse,  und  ihr  Vermoͤgen  durch  oberamelich  contrasignirre  Zeugnisse  hinlaͤnglich
  auszuweisen  im  Stande  find.  Riß  und  Ueberschlaͤge  zu  diesem  bedeutenden  Bauwescu  koͤnnen  taͤglich
  bei  unterfertigter  Beamtung  eingesehen  werden,  wobei  vorläufig  nech  bemerkt  wird,  daß  das  hle-Iu
  erforderliche  Bauholz  berets  gehauen  und  beschlagen  soi.  Kdn.  Hürtccnamts=  Verwaltung.

Altshausen.  Wegen  geschebenen  Nachgebots  wird  das  In  Nro.  14.  dieses  Blatts  beschriebene
biesige  Mafereigut  Dienstags  den  23.  Mai  d.  J.  nochmals  zur  Verleihung  kommen,  welches  mit  dem
Auhanug  öffentlich  bekaunt  gemacht  wird,  daß  sich  die  Aebhaber  zu  solchem  an  ermeldtem  Tage  Vormittags
  9  Uhr  im  Cameralamt  dahier  einzufinden  haben.  Den  14.  Ap#il  1615.  K.  Cameralamt.

Cautstadt.  Die  hiesige  Commun=  Schaafweide,  deren  Bestand  mit  Michoelis  d.  J.  zu  Ende
geht,  wird  am  Donnerstag  den  11.  Mai  d.  J.  wiederum  auf  3  Jahre  verliehen  werden.  Ein  Beständer
  darf  ausser  der  Schaaswore=  welche  die  blesige  Bürger  einzuschlagen  derechtigt  fiud,  700  Siücke
elnschlagen,  das  neuerbaute  Schaafhaus  berohnen,  1  Wurzgä##tte  und  2  Mergen  Wiesen  genießen,
muß  #ber  eine  Cau##ion  von  500  fl.  flellen.  Aufstreiche,  Liebbaber  müslen  sich  am  Licitations-Tage  mir
##ren  Maiisicrbreifen  und  gerichtlich  ausgestellten  und  oberamtlich  gesiem  irn  Deugmissen  legitimiren,  daß
sie  diesc  Cantion  zu  stellen  vermbgen,  und  mogen  sich  damit  an  grdamtem  Tag  slüh  um  6  Uhr  auf
biesigem  Ralhhaus  einsinden.  Den  20.  April  1615.  Kbön.  Oberamt  und  Magistrat.

Gottesze  1.  Lrchtbauf.  Da  der  unterm  16.  März  d.  J.  abgeschlessene  Mlord  über  die  Bredkreferung
  zu  dem  hiesigen  Instirnt  allergnädigst  nicht  ranficirt,  sondern  befeblen  worden  ist,  eine  neue
Adsireichs-  Verhandlung  hierüber  sowohl  auf  ein  als  auch  auf  3  Jabre  unter  Aubedingung  einer  hinlinglichen
  Cautions,  Leiltung  zu  veranstalten;  so  wird  hiemit  bekannt  gemacht,  daß  hiezu  Donnerstasg
der  11.  Mat  d.  J.  festgesezt  sel,  an  welchem  Tag  die  Liedhober,  welche  sich  über  ihre  Tüchtigkeit  sowohl
  als  über  ihr  Vermogen  mit  obriakritlichen  Zeugnrifsen  zu  versehen  haben,  bei  der  unterzeichneten
Beamtung  Vormittags  9  Uhr  .  eirfinden,  und  das  Weitere  verehmen  können.  Zugleich  wud  berierkr,

  datz  die  Caution,  wennsder  #kkord  nur  auf  1  Jahr  übernemmen  wünd,  entweder  in  liegenden
Gürern  im  Werth  von  200  fl.,  bei  3  Jahren  ader  von  600  fl.,  ocer  ein  beiden  Fällen  muteelst
Etellung  eines  töchtigen  Bürgen,,  der  auf  die  ganze  Akkords-Zen  in  gleichem  Maßze  verbindlich  ist,
an  leisten  sei.  Den  209.  Ayril  1615.  Koͤñ.  Zuchthaus-Pfiegamt.

Heidenbelm.  Nach  einem  von  Hochrreißlicher  Section  der  Kren-Demainen  ergangenem  allerdräb#asten
  Befebl  foll  das  berrichaftl.  sogera#te  Faktorie  -Hofgut  in  Königehronn,  dessen  Bestand  im
Monat  Inn.  d.  J.  zu  Ende  gebet,  wieder  ause  Jahre  verlichen  werren.  Da  nun  hiezu  Frcuag  der
10  Mai  d.  J  anderanmt  is:  so-wird  diese  Rerleihung  mit  dem  Anfügen  dieutlich  bekarnt  gemucht,
das  die  Bestands,  Lebhaber  sich  an  dem  bemelten  Tag  Veormittags  0  Ubr  in  Kbriesbrern  ernzufirden,
und  mit  oberamilichen  Zeugnissen  sowohl  üdber  landwitthschaftliche  Kem  imsse  als  über  ihren  morglischen
        <pb n="230" />
        180

Cbarakter,  auch  daß  sie  ein  binreicherdes  Vermigen  zu  Einkegung  der  Cautson  und  zu  Einrschtung  des
Guts  besizen,  zu  legnmiwiren  haben.  Vorläufig  wird  denjenigen,  welche  mit  din  genaueren  Verhältaisse#.
dieses  Hostuts  nabelannt  sind,  zur  Nachricht  angefügt,  daß  das  Gut  neben  dem  erforderlichen  Wohn=Geb#ude,
  Scheuren  und  Stallungen  io  allen  3  Zellgen,  zusammen  in  120  Ichr#.  Uckerseld,  wovon
50  Ichrt.  zu  #tel  mit  Rocken,  und  ztel  mit  Dintel,  31  Ichrt  mit  Gersten  ,  sonenn  in  der  Brach
1  Schrt.  2  Vril,  mit  Erbsen,  3  Pril.  mit  Klee  und  3  Vril  mit  Hauf  und  Flachs  angeblämt  fiad,
gegen  dereinstigen  Abtritt  dieser  Felder  in  gleicher  Felderzahl  und  Früchten=  Anblum  werden  #bergeben
werden,  und  im  ganzen  in  ohngefehr  43  Tagwerk  ein=  und  zweimaädigen  Wiesen  besteher.  Den  29.
April  1815.  Kön.  kandvegtei=  Steueramt  am  Kocher  und  Cameralamt  Heidenheim.

Lorch.  Nach  allerbochstem  Befehl  vom  5  AUpril  d  J.  soll  in  der  Oberamts-Stadt  Lorch  eine
neue  Gefängniß=  Einrichtung  in  Verbindung  mit  einem  Wachthaus  und  Amtsdieners=  Wohnung  vorgenommen,
  und  die  sämtliche  Bau-Arbeiten  an  tüchtige  Handwerksleuse  im  Abstreich  verakkordirt  werden.
  Nach  dem  Ueberschlag  beträgt  die  Maurer=  und  Steinbauer-Ardelt  1909  fl.,  die  Zimme#  Arbeilt
2016  fl.,  Schreiner-Arbeit  278  fl.,  Glaser-Arbeit  154  fl.,  Schlosser-Arbeit  466  fl.,  und  Hafner  =  Urbeit
  20  at  Zu  der  Abstreichs=  Verhandlung  ist  Samstag  der  15.  Mai  d.  J.  besiimmt,  und  es  werden
biemit  tächtige  Handwerks-,  keute,  die  dozu  Lust  haben,  eingeladen,  der  Abstreschs=  Verhandlung  an
diesem  Tag  Morgens  10  Uhr  in  der  Comcralamts-Stube  allbier  anzuwohnen,  wo  ihnen  Risse  und
Ueberschige  werden  vorgelegt  und  die  weitere  Bedingungen  erbffnet  werden.  Vorläufig  wird  aber  bekann#t
  gemacht,  daß  kein  Handwerksmann  zum  Abstreich  zugelassen  wird,  der  sich  vicht  seiner  Tüchugkeit
  wegen  durch  ein  Zeugnitz  des  Distrikts-Baumeisters  und  seines  binlänglichen  Vermögens  wegen
durch  ein  Zeugnig  der  Orts-Obrigkeit  ausweisen  kanm.  Zugleich  wird  hiemit  bffeutlich  bekonnt  gemacht,
  daß  an  dem  nemlichen  Tag,  Nachmittags  3  Uhr  der  hölzerne  Gesängnig  Thurm  im  Kloster
lorch  auf  den  Abbruch  an  den  Meistbietenden  verkauft  werden  wird.  Den  10.  Ve  16  6.

n.  Camcrafamt.

Marbach.  Nach  allergnddigstem  Befehl  sell  dic  zu  Beningen  neu  zu  erbauende  Zezent-Schener.
mit  einem  preußischen  Scheuren,  Hach  nach  dem  Lß  urd  Ueberschlaa  an  einen  tüchrigen  Hondwert###=mann
  im  Abstreich  verakkordirt  werden  Da  nun  dieser  Abfir  ich  bis  Mittwoch  den  17  Mai  vorgenon:
men  werden  wird,  so  haben  s#ch  dicienige  Zimmerleute  und  Maurer,  welche  Lust  haden,  dieses  Bauwesen
  zu  verakkordiren,  au  gedachtem  Tag  Morgens  10  Ubr  in  der  Suner  lta  einzusinden  „
und  ihrer  Tüchuigkeit  wegen  sowohl,  als  wegen  der  Cautioaszleisiung  maatüratische  UMtestare  noch  vor
der  Versteigcrung  der  Beamztung  vorzulegen.  K.  Cameralverwaliung  Mardach.

Stuttgart.  Den  abwesenden  Webergesellen  Chrillorb  Frierrich  Benjamin  Jaißer  von  bier,
24  Jahr  alt,  5"  6“  3““  groß,  hat  kürzlch  das  Loos  zur  Anabebung  gitroffen.  Da  sein  Aufenthalt  u:
bekannt  ist:  so  wird  er  biemit  bffentlich  aufgerufen,  soaleich  in  seine  Heimarh  zurückzukebren,  und  sich
bei  untergeichneter  Behdrde  zu  ftellen.  Zugleich  wird  dirienige  amtliche  Bebrde  in  deren  Dißtnit  si  ch
Zaißer  gegenwärtig  aufhielt,  ersucht,  deuselben  hicher  zu  welsen.  Den  26.  April  1615.
duigl.  Rekrutirungs-Comnmisson  der  Residenzstadt  Stuttgarr.

Stuttgart.  Der  bei  dem  Kdanigl  Garde-Regiment  zu  Fust  stebende  Unterofsizfer,  Joha#
Frech,  von  Degerloch,  Amts-Oberamts  Stuttgart,  welcher  sich  den  Alen  dieses  uncrlaubler  Weise  an
Meesiger  Garnison  entfeint  hat,  wird  hiemn  aufgesordert,  sich  innerbalo  sechs  Wochen  a  dato,  wo#n
lbm  14  Tage  als  erster,  14  Toge  alo  zweirer,  und  14-Tage  als  dritter  und  pereustortscher  Termin
hg#egeben  werden,  bei  seinem  Kegiment  einzußeden,  und  über  seine  uncrlaubte  Entfernung  zu  veran.
worten,  widrigenfalls  gegen  denselben  als  Deserteur,  in  cu##mnnaciom  wird  verfahren  werden.  De#n

7.  April  1815  ommando  des  Königl.  Garde-Regiments  zu  FuPß.

Stutttart.  Karl  Deires,  obligater  Sporer  bri  der  Käuizl.  Armee=  SquepirargCompa  a##ie
in  ns-  ,  von  hier  gebürtig,  231  J.  alt,  ein  Schiesser  ven  Professon,  5  Fust  3  Zoll  im  Wor
haltend,  Is  im  Urlaud  vesertrt.  Es  werden  deshelb  käntlete  Kiuisl.  Beherden  ersacht,  ouf  dic  #
Klüchtung  #u  fahuden,  und  denseiben  im  Betretunge  fall  an  das  Commaudo  nach  Ludwigsturg  cil#.
        <pb n="231" />
        111

fern  zu  lassen,  wobei  noch  Sgeußt  wird,  daß  derselbe  hesonders  durch  eine  Löcke  In  der  untern  Reißze
der  Zäbne,  durch  eine  Narbe  im  Unken  Backen,  nnd  durch  seine  dunkelrorhe  Haare  kenutlich  ist.  De#
10.  April  1615.  .  Kbnigl.  S#tadt  Directien.

Navensburg.  Nachbenaunte  Militairpflichtige  aus  disseitigem  Oberamts  -  Bezirk,  als:  Ansbelm
  Gindese,  Gärtner  von  Alrdorf  Ehristoph  Clemens  Hasel,  Sattler  von  Ravenoeburg,  und  Josexh
Sebastian  Brugger.  Papierer  von  Kavensburg,  welche  sich  bei  der  am  16.  Arril  1815.  statt  gehabten
Aushe#ung  richt  gestellt  haben,  die  aber  das  Loos  zum  Militair  getreffen  hat,  werden  andurch  ausgeserdert,
  um  se  mehr  ohne  Aufemhalt  in  ihre  Heimath  zurükzukehren,  und  sich  vor  dem  Königl.  Ober-=amt
  zu  stellen,  als  sie  widrigenfalls  Sequestration  ihres  gegenwärtigen  und  künftigen  Vermdgens,  erbobte
  Capilulation,  und  nach  Umständen  noch  schwerere  Stkrafen  zu  gewarten  babeu-  *  27.  April
16015.  n.  Oberamt.

Tuttlingen.  Bei  den  am  16.  17.  28  und  20.  April  d.  J.  statt  gehabten  Aushebungen  baben
sich  nachbenaumte  Judiefduen  aus  den  Aushebungs-Classen  nicht  gestellt.  Dieselbe  werden  aufgefordert,
sich  unverzöglich  nach  Haeus  zu  begeben,  und  sich  wegen  ihrer  Abwesenheit  zu  veramwerten,  und  zwar
von  Tuttlingen:  Christtan  Manz,  Bek  und  Biersieder.  8  amuel  Schmid,  Schneider.  Dar.  Stiorz=Nagler.
  Jonaihan  Steungelin,  Wagner.  Joh.  Calpar  Storz.  Veiger.  Andr.  Binder,  Bek.  J'ehaun
Jakob  Martin,  Bel  und  Biersieder.  Johann  Walter  Eurich,  Schuster.  Von  Ludwigelral:
Andr.  Weber,  Schuster.  Von  Hauseu  ob  Verena:  Fried.  Unk,  Salpeter.  Andreas  Haller,
Salpeter.  Joh.  Mauin  Klaiber.  Johs.  Link,  Salpeter.  Vo  Friedengen  Josepb  Eoplen,
Wever.  Fidel  Sattler,  Müller.  Bon  Irrendorf:  Tndr.  Weinstein.  Wincens  Kerb,  Vierbrauer.
Bes  Kolbingen:  Fried.  Hipp,  Schmid.  Conr.  Ammann,  Zummermann.  Hieronimus  Gratwehl,
Schmid.  on  Neuhausen:  Andreas  Storz,  Bierbrauer.  Johannc  Luz,  Schreiner  Von
Riethelm:  Martin  Marquardk,  Galpetersiedrer.  Von  Schwenningen:  Christian  Müsler,  Wes
der.  Von  Thalbeim:  Georg  Frion.  Von  Thuningen:  Christian  Gallmann,  Weber.  Vos
Wellbeim:  Martin  Kupferschmid,  Schmid.  Von  Waurmlingen:  Joseph  Speck.  Siricker-Den
  29  April  1315.  Kdn.  Oberamt.

Freudenstadt.  Der  bei  dem  Kinigl  Garnisons-Regünent  Nr.  12.  geslandene  Tambour,  J
lann  Adam  Dußle  von  Schopfloch  gebürtig,  ist  den  25.  v.  M.  aus  der  Garmson  Hohenasperg  derserurr.
  Alle  Militair-  und  Civile  Behodrden  werden  daher  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  fahnden,
  denselben  auf  Betreten  arretiren,  und  entweder  an  die  nächstgelegene  Milnair=  Bebörde  oder  an
das  hiesige  Oberamt  wohlverwahrt  einktefern  zu  lassen.  Den  10.  April  18.,5  K.  Oberamr.

Geislingen.  Der  von  dem  Kô#y#'gl.  Garmsons-Resiment  in  Hoben  frera  zu  dem  Kdungl.
Linicn  Infantkerie=  Regimem  Nr.  6  trane  serirte  Soldat,  Jeseph  Nägelen  ven  ###sentein  gen
bat  sich  balo  nach  seinem  Eintreffen  bei  diesem  Regiment  am  25.  vor.  Mon.  ans  der  Garnison  Hollbrons
  wieber  entfernt,  und  ist  desertirt.  Es  werden  daher  alle  Hoch=  und  Wohlldbl.  Orts-Obrigke#tten
biemit  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  zu  sahnden,  denselben  auf  Betreten  zu  arrctiren,  und  wohlverw#  öt
entweder  an  das  biesige  Obcramt  oder  an  das  betreffende  Regiments  =  Commando  einliefern  zu  l####
Den  16.  April  1815.  Koin.  Oberann.

Leutkirch-  Der  bei  dem  Königl  Infanterie.  Reglment  Nr.  8.  gestandene  Soldat  Joseph  Anton
Scheule,  von  Albers,  Schultheisserei  Sunzach,  h#sigen  Oberamts,  bat  sich  von  seiner  Heimath,
wo  er  im  Urlaub  war,  entfernk,  und  ist  bei  feinem  Regiment  nicht  eingerüft.  Alle  Hoch=  und  Wobdl-Ubl.
  Obrigkeiten  werden  daher  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  genau  fahnden,  und  solchen  im  Betretungsfall
  entweder  hieher,  oder  an  die  vorgesczte  Milita'r=  Behbrde  nach  Balnang  wohlverwahrt  eluliesern  zu
lassen.  Den  11.  April  1615.  Kin.  Oberamt.

Hebringen.  In  der  Nacht  vom  6:e#n#  auf  den  7.  April  d.  J.  ist  der  Soldat,  Georg  Ludwig
Kuhdach  von  Untcriöllbech,  Oehringer  Oberamts  gebürtig,  wit  vollständiger  Armatur  und  Moytur,
den  Tornister  ansgenommen,  aus  dem  Bak#nanger  Regiments-Spital  entwichen.  Sämtliche  Hechund
  Wohllöbl.  Polizei:  Behdrden  werden  ersucht,  auf  gedachten  Deserteur  genau  zu  sahnden,  und  im
Betretungsfall  deuselben  wohlverwahrt  anhero  einliefern  zu  lassen.  Den  10.  April  1615.  Oberan.
        <pb n="232" />
        182

Speichingen.  Cbristlan  Fischer,  22  J.  alt,  66“  8  von  Alldingen,  ist  1%%  Nnach  seiner
Ausbebung  vom  13  dis  für  das  Khönigl.  Landscharfschäzen-Regiment,  entwichen.  6  werden  daher
alle  Hoch  und  Wohllöbl.  obrigkeitliche  Behdrden  ersucht,  auf  den  Eatwichenen  fahnden,  und  ihn  im
Betretungsfall  wohlverwahrt  anher  liefern  zu  lassen.  Den  29.  April  1515.  Kbn.  Oberamt.

Täbingen.  Da  der  unter  dem  Königl.  Invalsden=  Corps  gestandene  Gemeine,  Georg  Schaupp
von  Tübingen  gebürtig,  amn  256  Fedr  d  J.  aus  der  Garnison  Stutgart  desertirt  ist,  so  werden
die  Kdnigl.  Hochlbdl.  Löee  ersucht,  auf  denselben  fahnden,  und  8  im  Betretungsfall  auhere
einliesern  zu  lassen.  Den  15.  April  1315.  Kbn.  Oberamt.

Waldenbuch.  Wlder  den  Soldaten  Friedrich  Wagner,  aus  Waldenbuch,  im  Kbnigl.  Infantetle
  Regiment  Nro.  6.  Kronprinz,  welcher  am  26  v.  Mon.  im  Urlaub  dersertirte,  wird  gegenwärtiger
Stekbrief  erlassen,  und  auf  Betreten  um  die  Einlieferung  dieses  Ausreissers  an  unterzogene  Stelle,  g6#n
beten.  Den  27.  April  1515.  Köon.  Amts-Oberamt  Stuttgan.

 

Stuttgart.  Der  Glashändler  Eggelbbfer,  von  Neulautern,  Oberamts  Weinsberg,  wurde
am  17.  dieses  Mouats,  im  Walde  zwischen  Hodenheim  und  Echterdingen,  eine  Geldsumme  von  401  fl.
beraubt.  Davon  bestanden  200  fl.  in  40  und  24  4renzer  Stübcken;  das  übrige  Geld  war  Württembergische
  und  Baadische  Münze;  auch  ein  deschmitener  franzesischer  Federnthaler  defand  sich  darunter.
Ein  Mann  dber  6  Schube  groß,  in  eistem  Alter  von  40  Jahren,  mit  elnem  glatten,  fcuerrothem  Gechhe
  und  starkem  schwarzen  Barte,  soll  diesen  S#traßenraub  ausgeführt  haben.  Seine  Kleidung  undo

Uus  prache  sei  diejenige  eines  Bauren  von  der  Gegend  gewesen,  namentlich  habe  der  Mann  einen
schmutzigen  Kutel  von  glrauer  Farbe,  lange  graue  Hosen  und  einen  runden  Huth  getragen  Da  man
durch  die  bisher  gerroffenen  Maasregeln  dem  dezeichneten  Verbrecher  noch  auf  keine  Spur  gekommen
ist;  so  wurd  auf  allerbdchsten  Befebl  des  Königl.  Polizei=  Ministeriums  um  auch  in  den  bffentlichen
Blättern  dieser  Vorsall  bekannt  gemacht,  und  um  allgetneine  Muwirkung  des  Bdsewichts  habhaft  zu
werden,  von  unterzogener  Stelle  gebeten.  Den  27  April  16815.  Kon.  Amts-Oberamt.

Bernbausen.  Der  seit  mehreren  Wochen  von  Hause  abwesende,  verheiratbete  Bürger  und
Mesgermeister  Jebann  Georg  Walker  von  Bernhausen,  wird  hierdurch  dffentlich  asgeforder  ,  sich  sogleich
  in  sein  Henmwesen  zurück  zu  begeben,  und  wegen  eines  von  ihm  degangenen  a  vor  untergzogener
  Behörde  sich  zu  stellen.  Den  29.  April  1815.  Kon.  Amts.  Oberamt  Sturtgart.

Rottenburg  am  Reckar.  Gestern  Mittag  den  27ten  April  ist  der  freiwillige  Arbeiter  Joserb
  Utz  von  Zimmern  Oberamts  Rotweil  aus  dem  biesigen  Zwargs-Arbeus=  Ins#  entwichen.
Sämiüuche  Orts-Obrigkeiten  werden  ersucht,  auf  denselben  fabnden,  ihn  im  Berretungsfall  arreiiren,
und  woblverwahrt  hieber  einliefern  zu  lassen.  Signalement.  Derselbe  ist  55  J.  alt,  5“  5“  gros,  mittlercrer
  Statur,  ovaler  Gesichte  sorm,  rithlichten  Angesichts,  brauner  und  A%  Haare,  grauer  Augen,
a#  telmäsiger  Nase  und  desgleichen  Mundes,  eingefallener  Wangen,  schlechter  Zihne,  spizigen  Kiunns,
und  geroder  Beinc.  Bei  seiner  Entweichung  war  er  bekleidet  mu  einem  alten  oreieckigten  L#a-  einem
  wersen  Zwilchrock,  verschmutzten  zwilchenen  Hosen,  grauen  Struͤmpfen  und  Schuben.  Den  28.
April  1615.  Kon.  Oderamt.

 

Ober-Boibyingen,  Nürtinger  Oberamts.  Da  mean  zur  Sicherstellung  des  öffentlichen  Credits
das  alte  zum  Tbeil  unrichtige  Un:erpfaads-  Buch  in  Ober-Boihingen  zu  reuoviren  veranlatzt  i##.#a
werden  hiemit  alle  Creditoren,  welche  auf  odrugkeitliche  Verlscherung  an  doriige  Innwohner  Ferderungen
uu  machen  haben,  dffentlich  aufgefordert,  daß  sie  ihre  in  Händen  bab.  nde  gerichilich  verbrieste  cculd-k
##n  chreibungen  um  so  gewisser  innerhalb  4  Wochen  portofrei  im  Or  ginal,  oder  in  Abschriften  an  das
allhießge  Oberamt  oder  Stadtschreiberet  einfchicken  sollen  als  sie  sich  es  selbst  zuguschreiben  haben  würden,
  wenn  dei  der  Renovanen  des  Unterpfands=  uchs  ihre  Unterpfands-Rechte  nicht  auf  ein  neues
scüchert  werden  konnten.  Nürunzen,  den  25.  April  1315.  Kdn.  Oberamt.
        <pb n="233" />
        Nro.  24.  18315.  183

Königlich  Württembergisches

Staats=  und  Regterungs-Blatt.

Samstag,  13.  Mai- 



 

Sämtliche  Königl.  Landvogteyen,  Oberämter  und  Polizei  Stellen  werden  andurch
#aufgefordert,  auf  den  hierunter  näher  bezeichneten  Flüchtling  sorgsaltigst  zu  fahnden,  uihn
auf  Betreten  handfest  zu  machen)  und  an  das  Königl.  Festungs=  Cemmando  zu  Hobenasperg
  wohlverwahrt  wieder  einzuliefern)  daven  aber  sogleich  Anzeige  anhero  zu  erstatten.
Sturcgart,  den  5.  Mai  1815.  Konigl.  Polizei-Ministerium.

Bei  der  Krankheir  des  Polizei=  Ministers,

auf  allerhöchsten  Befehl,
Staats,  und  Conferenz=  Minister  Graf  v.  Zeppelin.
Personal.  Beschreibung  des  Flüchtlingse

Garten-  Sträfling  Jakob  Kirchdorfer,  aus  St.  Gallen  in  der  Schweiz  gebürtig,  ist

à4  Jahr  alt,  5  Fuß  groß,  von  schlanker  Statur,  hat  eine  länglichte  Gestchtsform,  blasse

  Gesichesfarbe)  schwarzbraune  Haare,  dergleichen  Augenbraunen)  blaue  Augen,  läng,

lichte  Nase,  proportionirten  Mund,  eingefallene  Wangen,  gute  Zähne,  länglichtes  Kinn,

gerade  Beine.  Bei  seiner  Entweichung  trug  derselbe  ein  grüntüchenes  Wammes,  einen
alten  runden  Huc  und  Schuhe.

Nechts  Erkenu#nisse  des  Khn.  Ober-Jusisz=  Colleginms.

1)  In  der  Appellations=  Sache  von  Biberach  zwischen  det  Königl.  Section  der
eKrondomainen  Allter  Abtheilung,  Namens  des  Hospitals  zu  Biberach,  Kl.  Antin  und
den  Gemeinden  Gros,  und  Klein,  Laupheim,  Bekl.  Aten,  ein  Noval=  Jehendrecht  berreff.,
wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuteg.  den  aul.  April  1815.

2)  In  der  Appellations  =  Sache  von  Reutlingen  zwischen  Jakob  Friedrich  Göbel,
Jiegler  daselbst,  Kl.  Anten  an  einem,  und  Johannes  Gänslen,  gleichfalls  Ziegler  alldort,
  Bekl.  Aten,  Losung  betr.,  wurde  die  Urthel  voriger  Instanz  bestätiget.  1bld,  #d.
        <pb n="234" />
        184

3)  Auf  erhobene  Wechselklage  des  hiessgen  Handlungshauses  Stahl  und  Federer  wider
  den  Drathfabrikante  Sberhard  Blezinger  zu  Königsbronn,  wurde  Lezterer  zu  Bezah-=lung
  der  eingeklagten  Wechselforderung  nebst  Zinßen  für  schuldig  erkanne.  Stuttgarr,
den  25.  April  1815.

Sccaf,  Erkenneniße  des  Königl.  Criminal,  Tribunals.
Ad  Mand.  Secr.  Regiae  Mej.

Unrer  dem  a.  Merz  ist  der  zu  Rotcenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Jehann  Baßler  von  Bergfelden)  Oberamts  Sulz,  wegen  wiederholten  Diebstahle,  neben
  dem  Srsaßtze  aller  Kosten  zu  sechsmonatlicher  Juchthausstrase  verurcheilt,  und  zugleich
verordnec  worden,  daß  er  nach  Erstehung  derselben  unter  genaue  Aufsscht  der  DrctPole
lei  zu  stellen  sei.  »

Eodem  wurde  die  zu  Ellwangen  wegen  Diebstahls,  Concubinats  und  Vagabunditaͤt,
verhaftete  Christiane  Wieland  von  Obermuͤhl,  Oberamts  Gaildorf,  neben  dem  Ersatz  der
ihr  zugeschiedenen  Kosten  zu  fünfzehnmonatlicher  Zuchthausstrafe  und  nachheriger  Reklusion
  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung  verurtheilt.

Am  3.  Merz  ist  der  zu  Göppingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Schul-Provisor
  Johann  Friedrich  Jannewein  von  Oberwälden)  Oberamts  Geôppingen,  wegen
RKirch  n.  Diebstahls,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten  und  Unfähiskeits,  Erklärung  zu  Be,
kleidung  eines  Schul,  oder  andern  öffentlichen  Amts,  mit  achtmonatlicher  Festungs=  Arbeir
  bestraft  worden.

Dern  6.  Merz  wurde  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Friedrich  Klenk  von  Unterschleche,
t#ch,  Oberamts  Lorch,  wegen  Diebstahls,  mit  viermonatlicher  Festungsarbeit  belegt,  und
in  Rüksche  der  Kosten  das  Angemessene  verfügt.  «  s

codes-isthiesigen-wiederholtenDiebstahlsjuUlminVerhaftund.tlsiteksuchicng
gekommeuesofephinhänaupövoaxkaupheimzchmmcsWibsingen,.nebendemidrzup
eikannten  Kosten-Ersatz,  zu  siebeumonatlicher  Zuchthaufistrafe  und  nachheriger  Reklusion
in  ein  Arbeicshauf  bis.  zu  erprobter  Besserung  verurtheilc,  worden.

Unter  dem  8.  Merz  wurde  die  zu  Ludwigsburs  verhaftete  Maria  Magdalena  Mohn
von  Kirchheim  am  Neckar,  Oberamts  Beßigheim,  wegen  bößlicher  und  lebensgefährlicher
  Verwahrlosung  ihres,  nach  der  Geburt  gestorbenen  Kinds  neben  dem  Ersaß  aller
Kosten,  mit  lechsfchriger.  Juchthaußstrafe  belegt.  «  v  *  „

Am  ro.  Merz  ist  der  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung  gekommene  Simon  Zaiger."
von  Knitclingen,  Oberamts.  Heilbronn,  wegen  Widersezlichkeit,  gegen  amtliche  Verfügungen,
  zu  fünsmonatlicher  Zuchthauestrafe;  und  sein  mitschusdiger  Sohn,  Alerander  Zaiger
von  da)  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  cendemnirt,  und  in  Rükücht  der  Kosten  das.
Erforderliche  verfügt  worden.

Den  r3.  Merz  wurde  der  zu  Ludwigeburg  verhaftere  Georg  Christoph  Foll  von  Michelfeld,
  Oberames  Hall,  wegen  begangenem  Pferde-Diebstahls)  neben  dem  Ersaß  aller
Kosicn,  mit  fünfmonatlicher  Zuchthausarbeit  bestraft.
        <pb n="235" />
        115

Lodem  ist  der  zu  Waldsee  in  Verhafe  und  Untersuchung  gekommene  Aloys  Renz  von
Wittschwende,  Oberamts  Walosee,  wegen  Bewehrverbeimlichung  und  Wilderei,  Accencars)
neben  Lousfcation  des  Gewehrs  und  oem  Ersat  aller  Kosten)  zu  viermonarlicher  Fe-Kungsstrase
  und  zu  einer  Gelobuße  von  27  Pfund  Heilern  verurtheilt  worden.

Unter  dem  14.  Merz  wurde  die  zu  SEßlingen  verhaftere  Elisabetha  Margaretha  Reh,
fuß  von  Ebingen,  Oberamts  Balingen)  wegen  wiederholten  Diebstahls,  zu  vier  und  einhalbsähriger
  Zuchthaußstrase)  und  nachheriger  Verwahrung  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  lerprobter
  Besserung  verurcheilt.

Am  18.  Merz  ist  die  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Elisabeth
  Neuneker  von  Poltringen,  Oberamts  Herrenberg,  wegen  verheimlichtec  Schwangerschafe
  und  Niederkunft,  auch  Verwahrlosung  ihres  nach  der  Geburt  verschiecdenen  Kinds,
neben  dem  Erlsaß  aller  Kosten  mit  fünfzehnmonatlicher  Zuchthauestrafe  belegt  worden.

Den  20.  Merz  wurde  die  zu  Sulz  in  Untersuchung  gekommene  Anna  Maria  Hauser
  von  Leidringen)  Oberamts  Sulz,  wegen  wiederholten  Ehebruchs,  neben  Bezahlung.
#aller  Kosten  mit  zwanzigwochiger  Zuchthausarbeir  bestraft.

Unter  dem  al.  Merz  ist  die  zu  Ulm  verhaftete  Carharina  Rau  von  da)  wegen  wiederholten
  Diebstahls,  neben  dem  Erlaßtz  aller  Kosten,  zu  einer  Zuchthaussteafe  von  sechs
und  einem  halben  Jahr,  und  zu  nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeitsha#uß  bes  kzu  erprob,
ter  Besserung  verurtheilt  worden.

Am  zz.  Merz  wurde  der  zu  Urach  verhaftete  Kußiel  Jonas  von  Jebenhaufen,  Obers
ames  Göppingen,  wegen  Diebstahls,  Betrügereien  und  eines  Scortations,=  Vergehens)
neben  dem  Ersaß  aller  Kosten)  zu  viermonatlicher  Zuchthausstrafe  verurbheilt.

Den  235.  Merz  ist  der  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Franz
Anton  Schregenmayer  von  Kössingen)  Oberamts  Neresheim,  wegen  Theilnabme  an  der
tödtlich  gewordenen  Verwundung  des  Jägers  Joseph  Machauf,)  neben  dem  Erfas  aller
Kosten,  mit  zwei  und  einhalbsähriger  Festungsarbeit  belegt  worden.

kode'en  wurde  der  zu  Eßlingen  verhaftete  Georg  Michael  Heubach  von  Endersbach,
Oberamts  Waiblingen)  wegeun  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten
iu  sechsjadhriger  Zuchthausstrafe  und  nachheriger  Reklusson  in  ein  Arbeictshauß  bis  zu  erprobter
  Besserung  verurtheilt.

Unter  dem  28.  Merz  ist  die  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Anna  Maria  Kümmerle  von  da,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Elan  aller
Kosten,  mit  sechsmonatlicher  Zuchthausarbeit  bestraft  worden.

Am  29.  Merz  wurde  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Johann  Schüt  von  Schweaigern,
Oberamts  Brackenheim  ,  wegen  verübter  Blutschande  mit  seiner  leiblichen  Tochter  zu
achrjähriger)  und  sezie  Mitschuldige  Barbara  Schüß  zu  siebensähriger  Zuchthausstrafe  verurtheilt,
  beiden  auch  die  Erstattung  der  Kosten  auferlegt.

Den  3o0.  Merz  ist  der  zu  Eßlingeo  in  Untersuchung  gekommene  Gottlieb  Kopp  von
Nenningen"  Oberamts  Gonberg  wegen  wiederholten  Diebstahls  zu  fünfzehnwonatlicher
        <pb n="236" />
        186

Festungsarbeit  und  nachheriger  Reklusion  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung
verurtheiit,  und  in  Rücksicht  der  Kosten  das.  Angemessene  verfügt  worden.

Den  1.  Apeil  ist  der  zu  Calw  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekomme  Friedrich
Haas  von  Freudenstadt,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  mit  einer  fiebenmonatlichen  Jochr,
haue  stcafe  belegt,  und  zugleich  verordnet  worden,  daß  er  nach  Erstehung  seiner  Strafe
anter  genaue  Aufsicht  der  Orts,  Polizei  zu  stellen  sei.

Kdem  wurbe  die  zu  Huowigsburg  verhafcete  Christine  Friedrike  Albrecht  aus  dem
Großherzogl.  Badenschen  Orte  Gochsheim)  wegen  wiederholren  Diebstahls,  neben  dem
Ersas  aller  Kosten,  zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe  verurtheilt,  und  ihre  nachherige
Verweisung  aus  den  Königl.  Staaten  verfugt.

Unter  dem  3.  Aporil  ist  der  zu  Rottweil  in  Verhafe  und  Untersuchung  gekommene
Johann  Michael  Buck  von  Neidlingen,  Oberamts  Kuchheim,  wegen  Betrus)  neben  dem
Ersatz  aller  Kosten,  mit  fünfmonatlicher  Festungsarbeit  bestraft  worden.

Am  7.  April  wurde  der  zu  Roteweil  verhaftete  Johann  Maurer  von  Hausen  ob
Verena)  Oberamts  Tuttlingen,  wegen  Betrügereien,  zu  neuhmonatlicher  Juchrhausstrare
und  zu  dem  Erlaße  aller  Kosten  verurtheilt.  -  «

Den-o.21prilistder«zuMekgenkheiminVethaftund·Uatecsuchunggekommkue
FriedrichWalcekvonHall,wegenWitdereiundWidersezlichkeitgegeaobrigkeiklicheDienec,mitviermonatticherFestungsatbeitbelegk,undinNüksichtderKvstendasEtfoo

derliche  verfuͤgt  worden.

Eodem  wurde  der  zu  Urach  verhaftete  Friedrich  Karl  Brenner  von  Metzingen,  Oberamts
  Urach,  wegen  wiederholter  Falschung)  neben  dem  Ersatze  der  ihm  zugsschiedenen
Kosten,  zu  fünfmonatlicher  Juchthausstrafe  verurtheilt.

Unter  dem  19.  April  ist  der  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Scribent  Johann  Heinrich  Siegel  von  Balingen,  wegen  Diebstahls  und  Veruntreuung
neben  Ausschließung  von  allen  Schreibereigeschäften  und  Unfahigkeits,  Erkldrung  zu  einem
öffentlichen  Amte,  zu  neunmonatlicher  Festungsarbeit  und  zum  Ersaße  aller  Kosten  verurtheilt
  worden.  ·

AmskAprilwnkdcderzuHeilbrokmverbafteteJofcphSchweizervonllntekmi
bekg,«0beramtsVaihingemwegenwiederholtenDiebstahl-«nebendemEr.atzealleer
sten,  mit  sechsmonatlicher  Zuchthaußarbeit  bestraft  und  zugleich  verordnet,  daß  er  nach
beren  Erstehung  in  einem  Jwangs,  Arbeitshause  bis  zu  erprobter  Besserung  verwahrt  werden
  soll.

Den  a#.  Upril  ist  der  zu  Göppingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Jo,
ta#  Bechthold  v##n  Schlatt  bei  Hechingen,  wegen  Real.  Insurien  gegen  seinen  Dienstherrn,
  mit  viermon  ullicher  Jestungsarbeic  belegt,  und  in  Hinsicht  dee  Kosten  das  Er'or,
derliche  verfügt  worden.

Ulunncer  dem  35.  April  wurde  der  zu  Göppingen  verhafcete  Peter  Schweizer  von  Dizenbach,
  Oberamts  Geißlingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Erlaße  aller
        <pb n="237" />
        187
Kosten,  zu  Ein  und  binbalbsbeiger  Hestungearbeie  und  nachheriger  Reklusson  in  ein
Jwangs  Ubo#ushauß  bie  zu  erprobter  Brsserung  perurtheilt.

Am  28.  April  ist  die  zu  Rottenburg  in  Vrrhaft  und  Untersuchung  gekommene  Ca,
tharina  Agorha  Müllert  von  Ebingen,  Oberamts  Balingen,  wegen  wiederholten  Betugs)
  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,  zu  sechsmonatlicher  Zuchthauestrafe  verurtheilt,
und  zugleich  verordnet  worden,  daß  sie  nach  deren  Erstehung  unter  genaue  polizeiliche
Aufüuche  zu  stellen  sei.

 

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermog  allerhöchsten  Rescriprs  vom  6.  Mai  die  erledigte
Stelle  eines  Unteramts-  Arzts  in  Welzheim,  Oberamts  Lorch,  dem  practicirenden  Arzte
D.  Wagenmann  von  Baknang"  und  f

vermög  allerhöchster  Resolution  vom  7.  Mai  die  erledigte  Salz=  Faktorie  in  Horb
dem  Kaufmann  Heinrich  Scherrlin  daselbst,  auch

durch  ein  allerhbchstes  Decrer  vom  10.  Mai  die  Bau=  Inspektors.  Stelle  zu  Stutt,
gart  dem  Architekten  Autenrieth,  aus  Neuenstadt  am  Kocher;  ferner

vermög  allerhöchster  Resolution  vom  11.  Mai  die  erledigte  Controlcuro,  Stelle  bei  der
Oberzoll,  Verwaltung  Heilbronn  dem  bieherigen  Cameralamts-Aktuar  Erbe  in  Heilbronn
zu  übertragen  allergnddigst  gerudt.

Se.  Königl.  M1  haben  vermög  alerhöchsten  Rescripts  vom  6.  Mai  die  erledigte
  Pfarrei  Thieringen,  Diöcese  Balingen,  dem  Pfarrer  MI.  Märklin  in  Winterlingen
allergnddigst  zu  übertragen  geruht.

 

Von  einem  Cagpital  à  500  fl.  das  der  ehemalige  Kirchenräthliche  Holz-Magczins=Verwalter,
  Kammerrath  Bilfinger,  im  Jahr  1297.  dem  vormaligen  Krchenrath  zu
5  Pro  Cent,  auf  den  al.  März  verzinslich  angeliehen  bat,  ist  die  Obligarion  verlohren
gegangen;  es  wird  daher  der  etwaige  Besiher  dieser  Obligarion  hiemu  aufgefordert,  solq
  in  einer  Frist  von  3  Monaten  bei  der  Königl.  General,  Staars,  Schulden,  Jahlungs-Wasse

  allhier  vorzuzeigen,  und  seine  allenfallsige  Ansprüche  darauf  zu  erweisen,  indem
nach  Verfluß  dieses  Termins  die  Obligation  als  ungültig  angesehen,  und  keine  Rücksschr
mehr  darauf  genommen  werden  wird.  Stutrgart,  den  11.  April  1815.

Königl  General"  Staats,  Schuldenzahlungs,  Kaße.

 

Stuttgart.  Das  Sommerbad  in  dem  Kbnigl  Baode  bei  Stuttgart,  wird  auf  den  1  Mei
wieder  unter  denen  bisherigen  Anordnungen  erbffnet,  welches  össentlich  bekannt  gemacht  wird.  Den
2.  April  1815.  Konigl  Bad  .Vonnenltratioo.

Stuttgart.  Bei  hiessger  Beamtung  ist  ein  bedeutendes  Quantum  Wein  1311er  Cewächs  zum
Verkauf  allergnddigst  ausgesent,  und  wird  davon  zu  größeren  und  kleineren  Partbien  abgegeben.  Die
kiebhader  können  täglich  Musier  davon  versuchen,  und  wenn  man  wegen  der  Preise  mit  ihnen  öbereinbekommen
  ist,  das  erkaufte  Qnantum  sogleich  gegen  daare  Bezahlung  absassen  Den  1.  Mal  1815.

Kon  Cameralann  daseldst.

Klosfter  AdelberzD  wegen  zu  geringen  Erldses  der  unterm  30.  ver.  Monats  vorgeromme-
        <pb n="238" />
        188

ne  Verkauf  der  ehemaligen  Amts=  und  Gegenschreiberel-Wohnung  zu  Adelberg  samt  Oekenemle-  Sehäuden

  und  10  Mrg.  2  Vri.  10  Rih.  Güter  nicht  allergnädigst  ranficirt  worden,  sondern  ein  nochmaliger

  Berkaufs=  Versuch  vorgenommen  werden  solle,  so  ist  solcher  auf  Montag  den  22.  Mai  d.  J  festgesezt;

  es  wollen  sich  daber  die  Liebhader  auf  die  gedachte  Zeit  Vormittags  9  Uhr  zu  Abelberg  einfinden

  und  wird  sich  rücksichtlich  der  Bedingungen  auf  die  frühere  Bekanntmachung  vom  25.  Febr.  d.  J.

bezogen,  Den  15.  April  1815.  Landvoglei=  Steueramt  an  der  Fils  und  NRems  und  Land-Cameralamt
  Göppingen.

Kazenbach  bei  Vaihingen  auf  den  Fildern.  Rach  allerhochstem  Befehl  soll  mit  dem  hiesigen
dem  Hospital  Eßlingen  zugehbrigen  Hofgut  unter  Vorbehalt  allergnddigster  Genehmigung  ein  Verkaufs=Versuch
  vorgenommen  werden.  Dieses  Hofgut  enthált  über  Abzug  deejenigen  was  für  den  iu  Kazenbach
  wohnenden  Hospital=  Waldsch#hzen  zur  Benuzung  vorbehalten  bleidt,  a)  an  Gebäuden:  1)  eine
zweistollgte  Maiereiwehnung  nebst  einem  darunter  befindlichen  kleiuen  Keller;  2)  ein  kleines  einslokige
tes  Gebäude  mit  einer  Wohnung  und  einem  kleinen  Keller  darunter;  3)  eine  lange  Scheuer  oder
Heuhaus  zweistokigt  mit  doppelter  Rindviehstallung  und  einem  an  ebauten  Kälberstall  nebst  Wagenbütte;
  4)  ein  Waschhaus  samt  laufendem  Bronnen  dabei,  aus  welchem  ein  naße  beim  Hof  befindlis
cher  kleiner  Fencii#ec  von  .  Mg.  abgeleiter  ist.  b)  an  Feldgürern:  18  Morg.  Aeker,  47V.  Morg-Wiesen,
  214  Morg.  Baumgarten  und  #  Morg.  Küchengarten.  Das  ganze  Hofgut  ist  wegen  der  ane
grängenden  Waldungen  gaanz  mit  einem  Waldzaun  umgeben,  welchen  der  Käufer  künftigbin  zu  unterdalten
  hat.  An  dem  Kausschilling  ist  #tel  bianen  6  Monaten  nach  aralee  allerhdchster  Ranficaron,
das  weiterc  aber  in  zwei  verzinslichen  Jahrszielern  entweder  in  baarem  Geld  oder  mit  Hoipnalischen
Schuld-Obligationen  zu  dee  und  maß  hieför  Bürgschaft  geleistet  werden.  Der  Verkauf  wud
am  Mittwoch  den  23  Mal  d.  J  Vormittags  10  Uhr  "ers  dem  hiesigen  Hofgut  im  Wege  des  Aufstreichs
  vor  sich  gehen,  wozu  die  Liebhaber  mit  dem  Anhang  eingeladen  werden,  daß  fie  von  den
zum  Verkauf  kommenden  Objekten  tüglch  Augenschein  einnehmen  und  die  weitere  Kaufsbedingungen  bei
der  unterzeichneten  Stelle  vernehmen  konnen.  Den  5.  Mai  1315

Kön.  Stiftungsverwaltung  Eßlingen.

Langenau.  Bei  disseittgem  Cameralamt  werden  Mittwoch  den  417.  Mai  d.  J.  Vormittags
9  Uhr  9  Cenkner  gereinigter  Salpeter  an  den  Meistbietenden  gegen  daare  Bezahlung  unter  Vorbehalt
allerhöchster  Genehmigung  verkanft  werden.  Den  25.  April  1815.  Kdn.  Cameralamr.

Sindelfingen.  Bei  hiefig  Kbnigl.  Cameralverwaltung  werden  bis  Donnerstag  den  22.  Jun.
I.  J.  Vormittags  9  Uhr  34  Centner  alpeter  im  öffentlichen  Dufstreich  an  den  Meistbserenden  verkauft
werden.  Dies  wird  hiemit  jedermänniglich  bekanmt  gemacht.  Den  2.  Mai  1615.  K.  Cameralamr.

Altsbausen.  Wegen  geschehenen  Nachgebots  wird  das  lu  Nro.  14.  dieses  Blatts  beschriebene
biesige  Maicceigut  Dienstags  den  23.  Mai  d.  J  nochmals  zur  Berleihung  kommen,  welches  mit  dem
Unhang  öffentlich  bekannt  gemacht  wird,  daß  sich  die  Liebhaber  zu  solchem  an  ermeldiem  Tage  Vormittags
  9  Uhr  im  Cameralamt  dahier  einzußnden  haben.  Den  14.  April  1815.  K.  Cameralamt.

eidenhelm.  Nach  einem  von  Hochpreißlicher  Section  der  Kron-Domainen  ergangenem  allerandoigsten
  Befehl  soll  das  berrschaftl.  sogenannte  Faktorie=  Hofgur  in  Kbnigebronn,  dessen  Bestand  m
Wonat  Jun.  d.  J.  zu  Ende  gehet,  wieder  anf  Jahre  verliehen  werden.  Da  nun  hiezu  Freitag  der
19.  Mai  d.  J  anbderaumr  ist;  so  wlrd  diese  Verleibung  mit  dem  Ansckgen  offentlich  bekaunt  gemacht,
daß  die  Bestands-  Liebhaber  sich  au  dem  demelten  Tag  Vormutags  9  Uhr  in  Kdoigsbrenn  einzufinden,
und  mit  oberamtlichen  Zeugn'ssen  sowohl  über  landwirthschaftuche  Kenntnisse  als  über  lhren  moralischen
Charakter,  auch  daß  sie  ein  hinreichendes  Bermdgen  zu  Emlegung  der  Caution  und  zu  Sinrichtung  des
Guts  besizen,  zu  legitimiren  haben.  Vorläusfig  wird  denjenigen,  welche  mit  den  genaueren  Perhältnissen
dieses  Hofguts  unbekannt  sind,  zur  Nachricht  angesügt,  daß  das  Gut  neben  dem  erforderlichen  Wehn-Gebäude,
  Scheuren  und  Stallungen  in  allen  3  Zellgen,  zusammen  in  120  Ichrt.  Ackerseld,  wevon
50  Ichrt.  zu  4el  mit  Rocken,  und  ztel  mit  Dinkel,  31  Ichrt  mit  Gersten,  sodann  in  der  Brach
1  Ichrt.  2  Bitl.  mit  Erbsen,  3  Bril.  mit  Klee  und  3  Pril  mit  Hanf  und  Flachs  angeblümt  findgegen
  derelnstigen  Abkritz  dieles  Feldex  in  gleicher  Felderzahl  und  Frächten=  Anblum  werden  übergeben
        <pb n="239" />
        189

werden,  und  ink  ganzen  in  ohngesehr  43  Tagwerk  ein  und  zweimêédigen  Wiesen  bestehet.  Den  22.
Dp#r#l  1615.  Ken.  Weebeeiv  Steueramt  am  Kocher  'rnes  Camencleme  Laeetbv  *

Hoüpfigbeim.  Die  biesige  herschaftliche  Schäferei,  welche  200  Stück  alte  Schaafe  erträge,
wird  von  Marrini  1515.  auf  3  oder  6  Jahre,  je  nachdem  sich  Liedhaber  zeigen,  bis  Montag  den
5.  Jun.  verliehen  werden.  Der  Beständer  hat  neden  freier  Wohaung  binreichenden  Plaz  zu  Aufbewahrung
  Futters  und  ein  Kramtland  zu  genießen.  Licbhader,  welche  hinreichenre  Cautien  prästuen
kinnen,  und  mit  Meisterbriefen  und  obrigkenlichen  Zeugnesseu  versehen  sind,  wollen  sich  gevachten  Tags
Vormutags  10  Uhr  auf  dem  Rathhaus  zu  Hôpfigheim  einfinden  und  die  weiteren  Bedingungen  vernehmen.
  Den  7.  Mai  1815.  Landvogtei.  Steuerrath  zu  Ludwigsdurg  und  Cameralocriwaltung  zu

Steinheim  an  der  Murr.

Marbach.  Nach  allergnädigstem  Befehl  soll  die  zu  Beningen  neu  zu  erbauende  Jehent,  Scheuer
mit  emem  prrußischen  Scheuren=  Dach  nach  dem  Ritz  und  Ueberschlag  an  einen  tüchrigen  Pandwertemann
  im  Adstreich  verakkerdirt  werden.  Da  nun  dieser  Abstreich  bis  Mittwoch  den  17  Mai  vorgenommen
  werden  wird,  io  haben  sich  dieiensße  Zimmersente  und  Maurer,  welche  Lust  haben,  dieses  Bauwesen
  zu  vcrakkordiren,  an  gedachtem  Tag  Morgens  10  Uhr  in  der  Cameralverwaltung  cinzufinren
und  ihrer  Tüchligkeit  wegen  sowohl,  als  wegen  der  Cautionsleistung  magistratische  Uttesiate  noch  vor
der  Versteigerung  der  Beamiung  vorzulcgen.  K.  Cameralverwaltung  Marbach.

Sindelfintzen.  Die  herrschaftliche  Schaafwalde  zu  Rehr  zu  150  Stäk,  deren  Bestand  auf
ns#chst  Marnm  zu  Ende  gehet,  zunroen  Folge  allerhöcbsten  Rescripks  Kinigl.  Departements  der  Finane
Secton  der  Krondomainen  bis  Minwoch  den  21.  Jun  auf  dem  Rathhaus  zu  Echterdingen,  geegenheitlich

  anderer  Schäferei.  Verlethungen  auf  fernere  3  Jahre  im  öffentlichen  Aufstreich  verlieben
werden.  Dies  wird  hierdurch  mit  dem  Anhang  bffentlich  bekannt  gemacht,  damit  die  Liebhaber  sich
an  gedschtem  Tage  Vermittags  10  Uhr  auf  dem  Rathbaus  in  Echterdingen  einfinden  und  der  Verleis
hung  anwohnen,  vordersamst  aber  sich  durch  obrigkeitliche  leusnusfe  über  ihr  Prädikat  und  Vermogen
legitimiren  köunen,  daß  sie  eine  zureichende  Caunon  zu  leisten  im  Stande  seien.  Den  5.  Mai  1615.
Kdnigl.  Landvogkei=  Steueramt  Schwarzwald  und  Cameralamt  Sindelfingen.

Wiblingen.  Das  Kbnigl.  Brauhaus  dahier,  dessen  Bestand  auf  nachst  Mar##ini  zu  Ende  geht,
wird  in  Gemäsheit  allerhöchsten  Besehls  auf  weitere  Jahre  an  den  Meistbietenden  verpachtet  werden.
Die  BVerpacheung  selbst  wird  den  12.  Jun.  Vermittags  10  Uhr  in  der  Cameralamts-Schreidfsiube  dabier
  vorgenommen  werden,  wozu  Pacht-iebhaber  eingeladen  sind.  Vorläufig  wird  bemerkt,  daß  mis
dieser  aufs  besie  elngenchteten  und  mit  allen  Brauerei:  und  Kellereiger  Alschaften  2c.  versehenen  Bräuerei,
  worein  die  Wirthe  der  vormaligen  Herrschaft  Wiblingen  bis  jelzl  gebannt  sind,  auch  die  gut  einenchtete

  Branntweinbrennerci,  der  Mastsiall  und  eine  anzemessene  Zahl  vorzüglich  guter  Aeker  und
sesen,  nebst  den  erforderlichen  begnemen  Wohne  Schenk=  und  Oeconomie-Gebäuden,  das  Recht  des
„Bier-  uod  Branntweinschanks,  der  Bäkerei  und  Mezgerei  mit  in  den  Pacht  gegeben  werden;  und  daß
ein  Pächter  dieß  Jahr  noch  Gelegenheit  hat,  eine  beträchtucche  Anzahl  horrschaftlicher  Güter  desonders
zu  pachten.  Zur  Pacht-Werhaudlung  selbst  werden  jun  und  ausländische  Liebhaber  zugelassen,  nur
müssen  dieselbe  durch  obmigkeitliche  autheneische  Zeugnisse  beweisen  köunen,  daß  sie  im  Brauerei=  und
Dekonomiewesen  erfahren,  nnd  eine  Cavtion  von  2500  fl.  zu  leiten  im  Stande  sind.  Den  2.  Mal  1515.
Steuerrath  der  Londvogtei  an  der  Donau  und  Cameralamt  Widlingen.

Stuttgart.  Der  unter  dem  Khnigl.  Irfanteric  Regiment  Nr.  2.  Hergog  Wilbelm  gestandene
Gemeine  Joba##  Jakob  Bauer  von  hier  ist  den  16.  Merz  d.  J.  im  Urlaub  desertirt.  Es  werden  deslolb
  alle  Milirair=  und  Civil  =  Behdrden  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  sahnden,  und  denselben  im  Betretungsfall
  an  das  Regiments-Commande  oder  an  die  unterzeichnete  Stelle  einliefern  zu  lassen.  Den
15.  Apnl  1615.  Kdnigl.  Stadt.  Direction.

Balinges.  Oie  abwesenden  Mllitairpflichtige,  Jehannes  Haigis,  Tuchmacher  und  Joh.  Georg
baumeister,  Huter  von  Balmgen.  Job.  Ge.  Werner,  Bierdrauer  und  Joh.  Georg  Eisele  von  Dürrwangen.
  Thomas  Zirkel,  Maurer  von  Erlaheim.  Christian  Schempp,  Salpetersieder  von  Meßsterten.
        <pb n="240" />
        190

Anton  Schnell  von  Unterdigishelm.  Jobs.  Conzelmann,  Zimmermann  von  Meilbeim.  Joh.  Christian
Martin,  Strampfweber  von  Ebingen,  hat  das  Loos  zu  Rekruren  bestimmt;  sie  werden  daher  um  so
mehr  zur  unverweilten  Rükkehr  in  ihre  Geburts=  Orte,  und  unverzüglichen  Stellung  vor  das  ihnen  vorgesezte
  Oberamt  aufgefordert,  als  im  Fall  späteren  Erscheinens  sie  geschärftere  körperliche  Strafen',
und  dle  Confiscatlon  ihres  gegenwärtigen,  so  wie  des  während  ihrer  Adwesenhel#t  ihnen  noch  knbiis
anfallenden  Vermdaens  zu  gewarten  haben.  Jugleich  werden  auch  sämrliche  Justiz=  und  Polizei#  e#-hdrden
  inn=  und  ausser  dem  Reiche  ersucht,  derselden  keinen  Ausenthalt  zu  gestatten,  sondern  sie  hieher
  transportiren  zu  lassen.  Den  5.  Mai  1515.  Kdn.  Oberamt.

Balingen  Der  bei  dem  Cavallerie=  Reglment  Nr.  4.  Jäger  Prinz  Adam  gestandene  Gemeine,
Andreas  Eppler  von  Thbieringen  gebürtig,  ist  den  16.  Merz  d.  J.  im  Urland  desertirt.  Es  werden
daher  alle  obrigkeitliche  Behdrden  ersuchk,  auf  diesen  Deserteur  zu  fabnden,  ihn  lm  Betretungsfall  arretiren,
  und  gegen  Ersaz  der  Kosten  entweder  an  das  Regimems-Commando,  oder  an  das  hiefige
Oberamt  einllesern  zu  lassen.  Den  15.  April  1615.  oͤn.  Oberamt.

Spaichingen.-  Chbristlan  Fischer,  22  J.  alt,  6“6"“  gros,  von  Alldingen,  It  gleich  nach  seiner
Wnabebbrgg  Vemnsens  dis  für  das  Kdnigl.  kndschrsschhen,  Koem  entwichen.  "  .  6  werden  l
alle  Hoch  und  Wohlldbl.  obrigkeitliche  Behdrden  ersucht,  auf  den  Entwichenen  fahnden,  und  ihn  im
Betretungsfall  wohlverwahrt  anher  liefern  zu  lassen.  Den  29.  Upril  1315.  Kdn.  Oberamt.

Vaibiagen.  Der  bei  dem  Garn'sons-Regiment  Nr.  42.  gestandene  Gemeine,  Johann  Georg
Jocker  von  Klein=  Sachsenbeim  biesigen  Oberamts  gebörtig,  ist  den  16.  Merz  d.  J.  aus  der  Garnison
Hebenasperg  deserurt.  Alle  Hoch--  und  Ldbl.  Obrigkeiren  werden  nun  geziemend  ersacht,  auf  diesen
Delerteur  fsahnden,  ihn  im  Betretungsfall  arretiren,  und  entweder  an  biesices  Oberamt,  oder  an  das
nächstgelegene  Militar.  Commando  einliefern  zu  lassen.  Den  12.  Ap##l  1615.  Kbn.  Oberamt.

Waiblinaen  Bon  dem  Knigk.  Cavallerie-Regimen  Nr.  4.  Prinz  Adam  ist  der  obligate  Bediente
  Jakob  Fricdrich  Kommerell  von  Nekarrems  gebüͤrtig,  im  Merz  d.  J.  in  Urlaub  desertirt.  Samtliche
  Hoch  -  und  Wehlldbl.  Polizri  ·  Beboͤrden  werden  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Deserteus  genan  moͤglchst
  fabaden,  urd  solchen  im  Betretungesall  entweder  an  dessen  Reaiments-Commando,  oder  an  das
biesige  Oberamt  wohlverwahrt  einliefern  zu  lassen.  Den  16  April  1615.  K.  Oberemt.

 

 

 

Ludwigsburg.  Der  hienach  signalisirte  Arrestant,  welcher  don  Neuenbörg  nach  Stuttgart
transportirt  werden  sollte,  ist  gestern  Nacht  aus  dem  Arrestzimmer  des  Ratbhauses  zu  Schwieberdingen
nach  Durchbrechunz  einer  Riegelwand  cetwichen.  Alle  obrigreirliche  und  Polizen-  Var  werden  ersucht,
  auf  denselben  zu  fabnden,  und  ihn  auf  Betreten  wohlverwahrt  an  das  Kiuigl.  Lichpr#uel  Helize)
  =  Ministerium  in  Stuttgarr  einliefsen.  an  lassene  kudwigsb.  den  9.  Mai  1615.  ———.

nalement.
Der  Entwichene  beltzt  Johann  Schwanzbär,  seiner  Prosession  ein  Weber,  ist  gebrtig  aus  Bayrenth  „
ledig,  23  Jahr  alt,  mitzt  5/  8“  5““  und  hat  ein  ovales  Angesscht,  blaue  Augen,  gurgebildere  Nase,
braune  Ha#re,  starke  Augenbraunen,  kleinen  Mund,  halbvolle  Wangen,  gute  n  mittlere  Statur,
gerade  Beine.  Er  war  bekleidet,  mit  einem  runden  Hut,  schwarz  feibenem  Halstuch,  ro#h  kasimirener
getü  felter  Weste,  blautüchenem  Collet  mit  weiß  metallenen  Kubpfen,  mit  Leder  besezten  Reithosen:
#s  liaken  Fuß  trug  er  einen  Stlefel,  om  rechten  einen  wollenen  Ueberschuh  angeblich  wegen  einem
erdstritt.

Dettlugen  am  Schloßberg.  Johbannes  Hak,  Barbierer,  ledlg,  45  J.  alt,  von  Dettingen  gebörtig,
  greßer,  sehr  maxerer  Stakur,  und  kränklichen  Aussehens,  welcher  durch  seine  Kahlkbpfigkeir,
dicken  Hals,  und  eine  Narbe  am  linken  Backen  ausgezeichnet  ist  entwich  aus  seinem  Geburtsort,  in
welches  er  als  Bagant  und  Trunkenbold  confinirt  war,  vor  wenigen  Tagen  in  einem  blauen  Frak,  grauttüchenen
  langen  Holen,  schwarzen  kurzen  Gamaschen,  Bändelschuhen,  und  mir  einem  runden  schwarzen
Hnute.  Auf  dielen  Flächtling  wird  diemit  aufmerksam  gemacht,  und  gebeten,  ibn  da,  wo  er  sich  lcchen
läßt,  handvest  machen  und  hhrr  einliefern  zu  lasten.  Den  2.  Mai  18315.  K.  Oberamt  Kirchheim.
        <pb n="241" />
        Nro.  25.  1  2  1  K.  761

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  20.  Mai.

 

 

Perordnung,  wegen  Verpachtung  der  zwischen  Kin'gl.  Ober-Finanz=  Kammer  und  den
Stiftungen  gemeioschaftlichen  Zehenten.

Um  bei  den  Verpachtungen  solcher  Jehent,  und  Landgarben,  Gefaälle,  welche  enewe,
der  zwischen  Königl.  Ober,  Finam,  Kammer  und  den  Stiftungen  oder  zwischen  zwei.
verschiedenen  Stiftungs,  Verwaltur  gen  gemeinschaftlich  sind,  koppelten  Leit=  und  Kos
stens,  Aufwand  zu  vermeiden,  wird  hiemit  verordnet,  daß  die  Verpachtung  gemeinschaftlicher
  FSetr  und  Landgarben,  Gefalle  künftig  nur  durch  Einen  Beamten  vorgenommen
werden  soll.

Es  werden  daher  den  Cameral,  und  Sciftrungs,  Verwaltern  dißfalls  folgende  specielle
  Vorschriften  ertheilt:

1)  Wenn  ein  solcher  Zehente  der  Königl.  Ober-Finanz=  Kammer  und  den  Stiftungen
zu  gleichen  Theilen  zustehr,  so  ist  die  Verpachtung  abwechslungsweise,  und  zwar
in  den  ersten  drei  Jahren  durch  den  Cameral=  Verwalter  allein)  und  in  den  folgenden
  drei  Jahren  durch  den  Stiftcungs,  Verwalter  allein  vorzunehmen.

Ist  aber  der  Zehente  nicht  gleich  getheilt,  so  hat  dersenige  Beamte  fortwährend
den  gemeinschaftlichen  Zehenten  allein  zu  verpachten)  welcher  den  größern  Zeheneantheil
  in  seiner  Verwaltung  hat.  -

Wenn  hingegen  der  Zehente  von  einer  Orts-  Markung  zwischen  Koͤnigl.  Ober-Finanz-Kammer
  und  den  Stiftungen  nach  verschiedenen  Bezirken  abgetheilt  ist,  und
also  keine  gemeinschaftliche  Zehent,  Verleihung  Scate  finden  kann;  so  hat  zwar  in
der  Regel  seder  Beamter  densenigen  Zehenten  zu  verpachten)  der  zu  seiner  Verwal,
tung  gehört;  ist  jedoch  das  Jehent,  Gefäll  der  Königl.  Ober-Finanz=  Kammer  oder
der  Stiftung  von  geringer  Bedeucung,  so  daß  sein  Durchschnittsertrag  nicht  über
25  Scheffel  nach  Rauem  oder  nicht  über  too  fl.  beträgt;  so  hat  derjenige  Beamete,
welcher  den  bedeutenderen  gehenten  in  seiner  Verwaltung  hat,  beide  Jehenten,  und
zwar  jeden  besonders,  zu  verpachten,  es  ist  aber  jedesmal  der  im  Zehencort  woh,

““

2

#

3
        <pb n="242" />
        192

nende  Unterpfleger  der  andern  Beamtung  zur  Besichtigung  der  Felder,  zum  Zehentanschlage,
  und  zur  Verleihung  beizuziehen.  ·

Ost-keinemFalledükfenaberzweiStiftungs-Beamteineinemundebendemsecden-OrteZehentenverleihen,sondernderjenigeStiftungs-Beamte,weccherden

bedeutenderen  Zehenten  in  seiner  Verwaltuͤng  hat,  soll  zugleich  die  im  Zehent-Orte
vorzunehmenden  Zehentgeschaͤfte  der  uͤbrigen  nicht  zu  seinem  Bezirke  gehoͤrigen
Stiftungen  besorgen,  es  moͤgen  die  verschiedenen  Stiftungs-Zehenten  auf  abgetheilten
  Bezirken  zu  erheben  seyn  oder  nicht.  Haben  zwei  Stiftungs-Verwalter
auf  derselben  Markung  gleich  große  Zehenten  zu  beziehen,  so  haben  sie  in  der  Verleihung
  von  drei  zu  drei  Jahren  abzuwechseln,  und  dersenige  hat  den  Anfang  ezu
machen,  welcher  dem  zehentbaren  Orte  am  nächsten  wohnt.

5)  Atles  WVorstehende  ist  nicht  nur  auf  die  Verleihung  der  Fruchtzehenten,  sondern  auch
der  kleinen  und  Heu,  Jehenten)  so  wie  der  Landgarben=  und  Theilgefälle  anzuwenden.

4)  Derjenige  Beamte,  welcher  die  Geschäfte  eines  andern  nach  diesen  Worschriften  besorgt,
  hat  die  für  die  andere  Beamtung  vorgenommene  Pacht,  Verhandlung  beson,
ders  aufzunehmen,  und  dem  betreffenden  Beamten  baldmöglichst  zu  übergeben,  um
solche  in  seinen  Zehentbericht  aufnehmen  zu  können.

Eben  so  hat  derjenige,)  welcher  die  Verleihung  vornimmc,  alle  hiezu  gehörigen
Vorarbeiten  zu  besorgen)  wozu  ihm  der  andere  Beamte  die  erforderlichen  Norizen
mittheilen  wird.

7)  Die  Kosten  von  diesen  Zehent,  und  Landgarben,  Verleihungen  sind  im  Ganzen  zu
berechnen,  und  unter  die  JZehent,  Beständer  verhältnißmäßig  zu  vertheilen,  auch
ist  die  Speciffcation  und  Repartition  dieser  Kosten  sedem  Zehent,  Bericht  beizulegen.

8)  In  Fällen,  wo  besondere  örtliche  Verhältnisse  eine  Abweichung  von  dieser  allgemeinen
  Verordnung  nöthig  machen,  besonders  da,  wo  Königl.  Ober-Finanz,  Kammer
neben  einem  Theile  des  Haupt,  Zehentens  auch  noch  den  Noval=  Zehenten  zu  bezichen
hat,  werden  die  nöthigen  Modisscationeu  durch  besondere  Verfugungen  bestimmt
werden.  Stuttg.  den  17.  Mai  1815.  Königl.  Finanz=  Mimsterium.

Graf  v.  Mandelsloh.

 

Sämtliche  Königl.  Landvogteyen,  Oberämter  und  Polizei,  Stellen  werden  andurch
aufgefordert,  auf  die  unten  siqgnalisirre  Flüchtlinge,  welche  am  heurigen  Tage  von  der
ArbeiltS=  Compagnie  aus  den  Königl.  Anlagen  dahier  entwichen  sind)  sorgfaltigst  zu  fahnden)
  sie  auf  Betreten  handfest  zu  machen)  und  an  das  Königl.  Commando  der  Festung
Hohen,  Asperg  wohlverwahrt  wieder  einzuliefern)  kavon  aber  sogleich  Anzeige  anhero  zu
erstatten.  Sturtgart,  den  15.  Mai  1815.  Königl.  Polizei-Ministerium.

Bei  der  Krankheit  des  Polizei-Ministers,
auf  allerhöchsten  Befehl,
Scaats,  und  Conferenz.  Minister,  Graf  v.  Zeppelin.
Signalemencs:
1)  Militair,  Strafling  Joh.  Christ.  Beller  aus  Owen,  Oberamts  Kirchheim,  is
        <pb n="243" />
        193

27  Jaht  alt,  5  Fuß  7  ZJoll  groß,  schlanker  Steatur,  hat  länglichte  Gesschtsform)  blaße
Gesichtsfarbe)  schwarsbraune  Haare)  dergleichen  Augenbraunen,  blaue  Augen,  etwas
länglichte  Nase,  proportionirten  Mund,  eingefallene  Wangen,  rundes  Kinn,  gerade  Beine.

a)  Milikair-Sträfling  Moriz  Haar  aus  Poltringen)  Oberames  Herrenberg  ist  44
Jahr  alt)  5  Fuß  0  Zoll  groß)  untersezter  Statur)  hat  runde  Gesschtsform,  rothe  Gescchtsfarbe,
  schwarzbraune  Haare,  dergleichen  Augenbraunen,  blaue  Augen)  spizige  Rase,
proportienirten  Mund,  volle  Wangen!  gute  Zähne,  rundes  Kinn,  gerade  Beine.  "

3)  Eivil.  Sträfling  Peter  Scholderer  aus  Stahringen  im  Baadenschen,  ist  25
Jahr  alt,  5  Fuß  8  Joll  groß)  untersezter  Statur)  hat  runde  Gesschtsform)  blaße  Ge,
scchrsfarbe,  schwarzbraune  Haare,  dergleichen  Augenbraunen,  blaue  Augen,  spizige  Nase,
proportionirten  Mund)  volle  Wangen  gure  Zähne,  rundes  Kinn,  gerade  Beine.

Diese  Flüchtlinge  trugen  bei  ihrer  Entweichung  die  gewöhnliche  Sträflings=  Montur,
und  die  beiden  Militär  ##träflinge  hatten  auch  noch  die  Fuß,  Eisen  nebst  Ketten  an.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Jusilz-Collegiums.

1)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  der  Freyin  Susanne  von  Jartheim  zu  Würzburg
  und  der  Freifrau  Franziska  Kröll  von  Grimmenstein,  geb.  Freyin  von  Jarcheim
ebendaselbst,  Klägerinnen  an  einem)  dann  dem  Königl.  Baierischen  Hauptmann  Freiheren
Jo#eph  Kröll  von  Grimmenstein  zu  Dambach,  Bekl.  am  andern  Theil,  eine  Forderung
von  28z0  fl.  samt  Zinsen  und  dißfalls  angesprochene  Hypothekenrechte  betreffend,  wurde
cheils  condemmnstorie  theils  ablolurorie  erkannt.  Stuttg.  den  I1.  Merz  1815.

a)  In  der  Appellations=  Sache  von  Ulm  zwischen  Daumüller  Stölzle,  Kolb  und
Comp.  allda,  Bekl.  Anten  und  dem  Schumachermeister  Gottfried  Strasser,  oco  dessen
Erben,  ebendaselbst,  Kl.  Aten,  wurden  die  Anten  nach  geführtem  Beweis  contra  lapsum
fatalis  in  integrur  restituirt.  Stuttg.  den  10.  April  1815.

3)  In  der  Debit,  Sache  des  Freiherrn  Carl  Ludwig  Ferdinand  von  Reischach  zu
Nieth  wurde  nach  vollendetem  Liguldations,  und  Prioritats,  Verfahren  die  locstoria  aus
gesprochen.  Stuttg.  den  28.  April  1815.

45  Die  Appelations-Sache  von  Boͤblingen  zwischen  Matthaͤus  Sigwart,  Bauren
zu  Doffingen,  Bekl.  Anten  und  seinem  Eheweib  Margaretha  Barbara,  geb.  Roller  ebendaselbst,
  Kl.  Atin  p##  elimentationis  wurde  wegen  Mangels  an  einer  gegründeren  Beschwerde
  per  Relcriprum  verworfen.  Stuttg.  den  a.  Mai  815.

Erkenntniße  des  Khnlgl.  Ehe-Gerichts.

Den  3.  Mai  1875.  wurde  Louise  Friedrike  Wenz  zu  Urach)  geb.  Boson  von  Bai,
hingen  an  der  Enz,  Kl.  von  Christoph  Wenz,  Burger  und  Becker  zu  Urach,  Bekl.  er
a#p.  adulcerü,  geschieden,  und  Bekl.  in  die  Kosten  verurtheilt.

Den  lo.  Mai  181  5  wurden  geschieden:  6
1)  Watthäus  Bätler:  Bürger  nad  Baner  zu  Uncerweilsach  Bocknanger  Oberamées,
        <pb n="244" />
        194

Kl.  von  Luise,  geb.  Mäller  won  da)  Bekl.  er  cap.  quasf  delert.  unter  Verurtheikung
der  Beklageen  in  die  Kosten.  «

2)ChristinaWal-vonBemes,OberamtsRagolv-geb.Hausservonda,Kl.,von
SohannMichaelWals,BürgerundZeugmachekvonBemehBekl.e1wp.ckekekr.toalit.
unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

3)  Christian  kudwig  Mögling,  General,  Secretair  bei  dem  Koͤnigl.  Polizei-Ministerium
  zu  Scuctgart,  Kl.  von  Carolina  Friedrika,  geb.  Wiedersheim  von  Eßlingen,  Bekl
ex  enp.  duali  delert.  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

 

Se.  Königl.  Majest.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts
vom  14.  Mai  die  erledigte  Amtschceiberei  Vellberg,  Oberamts  Hall,  dem  bisherigen  Lieutenant
  bei  dem  Invaliden=  Corps,  v.  Reuß,  zu  übertragen.  .

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  11.  Mai  die  bei,
den  evangelischen  Vikare  M.  Fraas  und  M.  Baumeister,  und  die  beiden  atholischen
Bikare  Stendel  und  Vetterle  zu  Feld-Predigern  zu  ernennen)  und

vermög  allerhöchtten  Reseripts  vom  „:5.  Mal  die  erledigte  karholische  Caplanei  zu  Se.
Michael  in  Munderkingen)  Oberamts  Shingen,  dem  Caplan  Benedikt  Hafner  von
Comburg  zu  übertragen  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermög  allerhöchster  Resolstion  vom  16.  Mai  geruhe,
eah  die  Stelle  des  bisher  bei  dem  Königl.  Polizei=  Ministerio  angestellten  Registrators
Oehme  den  seitherigen  ersten  Canzellisten  dieses  Ministerit,  Wagner,  zum  Regi-Krator
  allergnddigst  zu  befördern.

 

 

Bei  der  unterzeichneten  Stelle  find  über  die  hienach  specifscirte  Königl.  Würteembergische
  Soldaten)  welche  in  den  Jahren  1813.  und  1814.  in  Königl.  Preußischen  Soicäsern
  gestorden  sind,  Todesscheine  eingekommen.  Da  nun  die  Geburtsorte  der  Verstorbenen
  in  den  Todesscheinen  theils  gar  nicht,  theils  unrichtig  und  unvollständig  angegeben
sind,  und  daher  folche  den  betreffenden  Oberämeern  nicht  extradirt  werden  können  so
werden  hiemit  diesenigen,  welche  bei  dem  Tode  der  gedachten  Individuen  interesstre  sind,
aufgefordert,  sich  wegen  Ausfolge  der  Todesscheine  mit  den  geergneten  Beweisen  an  die
unterzeichnete  Stelle  zu  wenden.  Seuttgarc)  den  17.  Mai  1815.

Justiz=  Section  des  Königl.  Kriegs-Departement.
Die  eingekommene  Todesscheine  betreffen  nemlich  folgende  Soldaten,  als:

1)  Soldat  Michael  Angster,  angeblich  von  Curdringen

à)  Soldat  Johann  Joseph  Bauer,

3)  Soldat  Johann  Baumann  aus  Nievinemburg

4)  Soldat  Johann  Breyer  aus  Purburg,

5)  Soldat  Carl  Dreyfinger,  "

6)  Soldar  Stephan  Eßen  aus  Drockenwell,
        <pb n="245" />
        195

7)  Soldat  Wanere  Estwein  von  Seedorf  bei  Neiks,  vom  Kön.  Lin.  Infant.  Ne
giment  Rro.  4.  u6e  Comp.

8)  Soldat  Andreas  Guctermann  aus  Heydert,

9  Soldat  Elias  Haller  von  Hausen?"

10)  Soldat  Bonaventur  Lange!

11)  Soldat  Thomas  Murohl  aus  Condringen,

12)  Soldat  Anton  Ruff  von  Batewery!

13)  Soldat  Friedrich  Ruß  aus  Geißing,

14)  Soldat  George  Schumeyer  von  Elckelandsheim

15)  Soldat  Schurr  aus  Schilwen,

10)  Soldat  Adolph  Valet  von  Hutteschlingen,

17)  Soldat  Joveries  Walzer"

13)  Soldart  Johann  Weiß  aus  Melding,

19)  Soldat  Mechael  Wiedemann  von  Heuchlingen

20)  Soldat  Christian  Scheck  aus  Rumheim  bei  Tübingen,

21)  Soldat  Carl  Schmelzer  aus  Hadewell.

 

Ludwigsburg.  Nach  erhaltener  allerhbchster  Legitimation  werden  von  der  Kbulgl.  Immediat-Schäferei
  zu  Grossachsenheim  20  Stück  ferte  Mutterschaafe,  und  105  Stük  feite  Hämmel  dis  Mutwoch
den  314.  Mai  Vormitrags  9  Uhr  in  dem  Schaafhaus  zu  ———  im  Aufstreich  verkauft.  Den
31.  Mai  1515.  Komgl.  Bau-  und  Garten=  Direcuon  Ludwigsburg.

Rechentshefen.  Doa  der  Verkauf  der  bei  dem  Cameralamt  Freudenthal  vorräthigen  131  Pfd.
Ealpeter  allergnddigst  nicht  genehmigt  wurde;  so  ist  Freikog  der  19.  Mai  zum  nochmaligen  Aufstreich
besimmt;  an  welchem  Tage  sich  die  Aebhader  Morgens  8  Uhr  allhier  einfinden  konnen.  Rechentehofen,
den  11.  Mai  1815  Kenigl.  Cameralamt  Frendenthal.

Kloster  Adelbert.  Da  wegen  zu  geringen  Erldses  der  unterm  30.  vor.  Monats  vorgenommeut
  Berkauf  der  ehemallgen  Amts=  und  Gegenschreiberei-Wohnung  zu  Adelderg  samt  Oekonomie.  Gebnden
  und  10  Mrg.  à  Vr.  10  Rrh.  Görer  nicht  allergnädigst  25  worden,  sondern  ein  nochmeliger
  Verkaufs-Versuch  vorgenommen  werden  solle,  so  st  solcher  auf  Montag  den  22.  Mat  d.  J.  festgesezt;
  es  wollen  fich  daber  die  Liebbaber  auf  die  gedachte  Zeu  Vormittags  0  Uhr  zu  Abelberg  einfinden
  und  wird  sich  räcksichrlich  der  Bedingungen  auf  die  frühtre  Bekanntmachung  vom  25.  Febr.  d.  J.
bezogen.  Den  18.  April  1813.  kandvogteie  Steucramt  an  der  Fils  und  Rems  und  Land-Cameralame

  Göppingen.  "

Kazenbach  bei  Gaihingen  auf  den  Fildern.  Nach  allerbchsiem  Befehl  soll  mit  dem  hiesigen
dem  Hospital  Egliagen  zugehörigen  Hofgur  unter  Vorbebalt  allergnädigster  Genehmigung  ein  Berkaufs=Versach
  vorgenommen  werden.  Dieses  Hofaut  enthält  über  Abzug  drejenigen  was  für  den  zu  Kazendach
  wohnenden  Hospital=  Waldschäzen  zur  Benuzung  vorbehalten  bletbt,  #)  an  Gedäuden:  1)  eine
zweistongte  Maiereiwohnung  nebst  einem  darunrer  deß  notchen  kleinen  Keller;  2)  ein  kleines  einslokiglez
  Geb##ude  mit  einer  Wohnung  und  einem  kleinen  Keller  darunter;  3)  eine  lange  Scheuer  oder
Heuhaus  zweistekint  mit  doppelter  Rindriehstallung  und  einem  an  ebauten  Kälberstall  nebst  Wagenbürte;
  4)  em  Waschhaus  samt  laufeadem  Bronnesn  dabei,  aus  welchem  ein  nahe  beim  Hof  defindlie
Der  kleiner  Feuersee  von  n.  Mrg.  abgeleitet  (#K.  b)  an  Felogötern:  18  Morg  Aeker,  475.  Morg.
Wiesen,  21.  Morg.  Baumgarten  und  #.  Morg.  Küchengarten.  Das  gange  d  ist  wegen  der  angrängenden
  Waldungen  ganz  mit  einem  Waldzaun  umgeben,  welchen  der  Kausfer  kuͤnftighin  zu  unters
halten  hat.  An  dem  Kaufschilling  ist  ztel  bianen  6  Monaten  nach  erfolgier  allerhoͤchstet  Ralification,
        <pb n="246" />
        196

das  weiteke  aber  in  zwei  verzinslichen  Jahrszlelern  entweder  in  haarem  Geld  oder  mit  Hospltalischen
Schald-  Obligationen  zu  bezahlen,  und  muß  hiefür  Bürgschaft  geleistet  werden.  Der  aba#f  wird
am  Muiurttwoch  den  24  Mal  d.  J.  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  hiellgen  Hofgut  im  Wege  des  Aufstreichs
  vor  sich  gehen,  wozu  die  #lebhaber  mit  dem  Anhang  ituelsde  werden,  daß  sie  von  den
zum  Verkauf  kommenden  Objekten  rr-  Augenschein  einnehmen  und  die  weitere  Kaufsbedingungen  bei
der  unterzeichacten  Stelle  vernehmen  konnen,  Den  3.  Mai  1915  -
Kämsnftnugsverwaltnngcßlisgetr.

Bonlanden,  Mußberg,  Steinenbronn,  Stetten.  Diese  mit  dem  Jutrieb  auf  mehrere
Orts-Markungen  berechtigte,  Schaafweiden  ertragen:  bei  Banladen  600,  Mußderg  450,  Steinendronn
  300,  und  Stetten  150  Stücke,  und  sind  bis  auf  Steinenbronn  mit  den  udthsgen  Stallungen
versehen,  für  Er  irn  aber  haben  die  Beständer  zu  sorgen.  Zu  Bonlanden  und  Mußderg  wird  dem
Beständer  der  Pfdrch-Genuß  von  Martini  bis  Georgli,  bei  den  weitern  Orten  aber  aufs  ganze  Jahr
überlassen.  Die  Perpachtung  geschiehet  auf  3  Jahre  von  Martini  an,  und  zwar  die  der  Bonlävder
Watoc,  Donnerstag  den  22.  Jun.  auf  dem  Rathhause  des  Orts,  der  übrigen  aber  Mittwoch  den  21.
Jun.  auf  dem  Rathhause  des  Mittelorts  Schterdingen,  jedesmal  Vormittags  10  Uhr.  Die  Liebhader
wollen  sich  mit  Meister  oder  Concessions  -Briescn,  auch  gerlchtlichen  Zeugnissen  über  Praͤdikat  und
Vermbgen  versehen,  hiedei  einfianden.  Den  6.  Mai  1615.

Steueramt  der  Kandvogtei  Schwarzwald,  und  Cameralamt  Weil  im  Schbnbuch.

Brackenheim.  In  die  herrschaftlichen  Keltern  des  Cameral=  Bezirks  werden  300  Stäk  Bütten:
  Taugen,  100  Sio  Dietbrener  100  Stuͤl  halbe  Braken  und  25  Stük  Stoß-Riegel  erforderr,
welche  im  Laufe  dieses  Sommers  in  das  hiesige  Magazin  zu  liefern  sind.  Ueber  die  FSelrruns  derselden
  wird  Montag  den  29.  Mai  Vormitags  10  Uhr  d.  J.  ein  Abstreichs-Akkord  in  der  Cameralam's-Wohnung
  abgeschlossen,  wozu  die  Liebhaber  hlemit  eingeladen  werden.  Den  Wei  1615.

n.  Cameralamt.

Erkenbrechtsweiler.  Da  man  bis  Samstag  den  17.  Jun.  d.  J.  die  Sommer-Schaafweide
zu  Erkenbrechtsweiler,  welche  300  Stüke  erträgt,  -.  die  nächste  3  Jahre,  nemlich  von  1816  —  1816
uf  dem  Rathhaus  zu  Rürtingen  Morgens  11  Uhr  öffentlich  zu  verleiyen  gedenkt,  so  wird  dieses  hice
mit  mit  dem  Anhang  bekannt  gemacht,  daß  diejenige,  welche  zu  dieser  guten  Weide  Lust  haden,  an
gedachtem  Tag  sich  einfinden  mdgen.  Nörtingen,  den  16.  Mai  1515.  Kdn.  Oberamt.

Waiblingen.  Nachgenannte  Schaafweiden  im  hiesigen  Oberamt,  deren  Bestand  auf  Michaelis
d.  J.  zu  Ende  geht,  werden  am  Dienstag  den  30.  Mai  Vormittags  8  Uhr  auf  dem  hießgen  Ratbhaus
auf  fernere  3  Jahre  von  Michaelis  1615  bis  1816.  dffentlich  verliehen  werden.  1)  Die  Schaaswatde
u  Reckarrems  erträgt  300  Etäck,  wovon  der  Beständer  200,  die  Bürgerschaft  aber  100  Stück  einzuchlagen
  berechtigt  ist,  der  Beständer  genietzt  neben  freier  Wohnung  und  Stallung  4  Mrg.  Acker,  1  Vrtl.
Grasboden  und  alle  bürgerlichen  eefeieu-  2)  Die  Schaafweide  von  Korb,  auf  welcher  der  Beständer
  235  Stück  und  die  Bürgerschaft  40.  Stück  einschlagen  darf.  3)  Die  Schaafwalde  von  Bittenfeld,
  auf  welcher  der  Beständer  300  Sink,  die  Bürgerschaft  aber  150  Stück  zu  halten  berechtigt  ist,
dem  Beständer  wird  ein  neugebautes  Hanß  mit  großem  Schaafstall  und  Heuboden  nedst  :  Drtl.  Garten
  beim  Hauß  und  11  Vrt  Baumgut  zum  Genuß  eingeräumt.  4)  Die  Waide  von  Beinstein  welche
  im  Nach=  Sommer  300  Stücke  erträgt,  wovon  der  Beständer  225  Stück  und  die  Bürgerschaft
75  Stück  halten  darf,  der  Beständer  bekommt  neben  freier  Wohnung  und  Stallung  Vri  Wiesen  in
Genuß.  Dieses  wird  mit  dem  Aazeng  bekannt  gemacht,  daß  die  etwaigen  Liebhaber  mit  ihren  Moessters
briesen  und  abrisachen  Beu  en  über  ihr  Prädikat  und  Vermdgen  versehen  an  obiger  Zeit  auf  dem
zulsen  Rathhaus  sich  einfinden  können.  Den  11.  Mai  1515.  Kdn.  Oberamt.

Gerabronn.  Der  Militairpflichtige  Georg  Michael  Priger,  23  J.  alt,  7“  1¼  gros,  von  Oberwinden,
  welcher  am  15  v.  Mon  durch  Loos  ausgehoben,  und  am  16.  desselben  mit  andern  Recruren
eingeliefert  wurde,  ist  auf  dem  Trausport  nach  Barhingen  entwichen,  und  noch  nicht  zur  Hand  gebracht
  worden.  Derselbe  wird  daher  ausgesordert,  sich  unverzöglich  bei  seinem  Oberamt  zu  stellen,  und
        <pb n="247" />
        197

zu  verantworten.  Jugleich  werden  alle  Cioll=  Obrigkeiten  ersucht,  gedachten  Pröger  auL  ete  arres
uren,  und  gegen  Ersaz  der  Kosten  bieher  llefern  zu  lassen.  Oen  3.  Mai  1515.  Oberamt.

Ravenusburg.  Nachbenannte  Militairpflichtige  aus  disseitigem  Oberamtsbezirk,  als:  Matthäus
Imberi,  Rotgerber;  und  Casper  Fehle,  Nagler  von  Ravensburg.  Anton  Stadler,  Schneider  von  Rupprechte
  brugg.  Mathias  Fehr,  Bauer  von  Wokketsweiler.  Joseph  Stadler,  Schneider  von  Rupprechtsdrugg
  und  Anton  Büchele,  Brauer  von  Riedsenn,  welche  sich  bei  der  am  1.  Mal  statt  gehabten  Aushedung

  nicht  gestellt  haden,  die  aber  das  Loos  zum  Mulitair  getroffen  hat,  werden  andurch  aufgesonderr,

  um  so  mehr  ohne  Aufenthalt  in  ihre  Heimath  zurückzukehren,  und  sich  vor  dem  Kdnigl.  Oberamt
zu  stellen,  als  sie  widrigenfalls  die  Sequestration  ihres  gegenwärtigen  und  künftigen  Vermbgens,  erdobte
  Capitulation,  und  nach  Umständen  noch  schwerere  Strasen  zu  gewanen  haben.  Den  9.  Mai
1615.  Kdn.  Oberamt.

Ravensburg.  Nachbenannte  Militairpflichtigen,  aus  diesseitigem  Oberamtsbeziek,  welche  kzunächst
  das  Loos  zur  Aushebung  trifft,  deren  gegenwärtige  Aufenkhalts-Orte  aber  als  unbekannt  angeeben
  worden  sind,  werden  andurch  aufgefordert,  um  so  mehr  in  ihre  Heimath  zurückzukehren,  und
66  vor  dem  Kd#igl.  Oberamt  zu  stellen,  als  dicjenige,  welche  das  Leos  der  Aushebung  wirklich  trifft,
und  am  Tag  der  Einlieferung  nicht  persönlich  erscheinen,  die  Scquestration  ihres  ge  enwärtigen  und
zukünfrigen  Vermdgens,  erhohte  Capitulation,  und  nach  Umsiänden  noch  härtere  Strasen  unfehlbar  zu
ewarten  haben,  als:  Philipp  Hoher,  Papierer  von  Altdorf.  Georg  Scholl,  Schuster  von  Rupprechtsruugg.
  Ge.  Schepperle,  Weber  von  Schreckensee.  Andreas  Sporer,  Bürstenbinder,  und  Franz  Joseph
Frick,  Hurmacher  von  Altdorf.  Den  o0.  Mai  1615.  Kin.  Oberamt.

Tübingen.  Nachstehende  abwesende  Militairpflichtige,  welche  bei  den  im  Monat  Aprll  im
Oberamt  Tübingen  statrgehabten  Aushebungen  icht  erschienen  sind,  werden  hiemit  aufgefordert,  sich
anv#crzöglich  nach  Haus  zu  begeben,  und  vor  Oberamt  8  stellen,  widrigenfalls  sie  sich  strengen  Abndungen
  wegen  ihrer  Entweichung  aussetzen,  als  von  Táäbingen:  Andr.  Heinrich  Hauff,  Saifensteder.
  Gottlieb  Ludwig  Bez,  Buchdruker.  Christian  Fried.  Richter,  Buchdruker.  Joh.  Georg  Spranger,
  Weingärtner.  Imanuel  David  Haarer,  Mezger.  Joh.  Martin  Sinner,  Weingäriner.  Jak.  Ederhard
  Niethammer,  Bek.  Joh.  Andreas  Forstbaner,  Tuchmacher.  Alteurieth:  Imaanuel  Ferdin.
Bresamer,  Wagner.  Von  Dettenhausen:  Joh.  Christian  Schmid,  Nagelschmid.  Andr.  kdffler,
Bek.  Johann  Casp.  Schmid,  Strumpfweber.  Von  Derendingen:  kudwig  Rdbm,  Wagner.
Von  Dußlingen:  Joh.  Martin  Bdler,  Müller.  Daold  Maier,  Weber.  Von  Gnibel:  Jakob
Srer.  Nonnenmacher,  Bauer.  Von  Gönningen:  Jak.  Fried.  Jiegler,  Händler.  Johs.  Kemmer,
  Bierbraucr.  Joh.  Martin  Vetter,  Händler.  Joh.  Mich.  Wagner,  Wagner  Jeh.  Jak.  Herrmann,
Schmid.  Georg  Mich.  Scheurer,  Hufschmid.  Von  Kilchberg:  Stephan  Kemmler,  Bauer.  Von
Kirchentellius  furth:  Andr.  Walker,  Weber.  Von  Kusterdingen:  Johs.  Settenhofer,
Lagledhner.  Johann  Ge  Jung.  Bauer.  Von  Nehren:  Christian  Schneider,  Hirt.  Josias  Nill,
Sek.  Johs  Stein,  Schäfer.  Joh.  Georg  Dürr,  Schneider.  Joh.  Adam  Nill,  Bedienter.  Andreas
Schneider,  Zimmerman.  Conrad  Gohner,  Weber.  Joh.  Ge.  Schnelder,  Zimmermann.  Von  Rommelebach:
  Joh.  Georg  Neuscheler,  Bauer.  Von  Schlairdorf:  Carl  Fried.  Gauß,  Mezger.
Von  Walddorf:  Johs,  Gaiser,  Weeber.  Den  6.  Mai  1815.  bn.  Oberamt.

Wangen.  Nachbenannte  Militalrpflichtige,  welche  bei  den  kürglich  stattgehabten  Aushebungen
edwesend  waren,  und  die  das  Loos  zur  Aushebung  getroffen  haben  würde,  werden  hierdurch  Uffentlich
aufgerufen,  sich  sogleich  nach  Haus  zu  begeben,  und  vor  der  unterzeichneten  Stelle  zu  erscheinen,  widrigenfalls
  sie  die  gesetzlichen  Sttafen  des  Ungehorsams  zu  erwarten  haben.  Zugleich  werden  alle  amtliche
  Behbrden,  in  deren  Distrikt  sie  sich  —  aufhalten,  ersucht,  dieselben  hieher  zu  weisen.
Dieselben  sind:  Mathäus  Felder,  Schneider  von  Wangen.  Benedikt  Füßinger,  Papierer  von  Neuravenöburg.
  Andr.  Steube,  Gerber;  Peter  Mayer,  Kaufmann  und  Christoph  Zeller,  Hafner  von  Ißni.
Amon  Maver,  Mczger  von  Sommersbach.  Den  11.  Mai  1815.  Koͤn.  Oberamt.

angen.  Der  am  17.  April  d.  J.  zur  kandwehr  ausgehobene  Johann  Jakob  Weberbek  von
Isni  hiesigen  Oberamtg,  hat  sich  am  24,  Apn  treuloserweise  aus  seiner  Garnison  Hohenhenn  enrfernt,

 

0  t

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        <pb n="248" />
        192

ehne  bis  jezt  etwas  von  sich  hoͤren  zu  lassen.  Es  werden  daher  alle  Hoch-  und  Wohllbbl.  Civil-  und
Militair-  Behdrden  geziemendst  ersucht,  diesen  Deserteur  auf  Betreten  arretiren,  und  woblverwahrt
entweder  an  das  hicsige  Oberamt  ober  an  das  Commando  des  Konigl.  Wuͤrttemb.  Landwehr-Regiments
Nr.  2.  in  Hohenheim  ausliefern  zu  lassen.  Den  5.  Mai  15415.  Koͤn.  Oberamt.

Calw.  Der  bei  der  ersten  Onvriers-  Compagnie  gestandene  Ouvrier  Conrad  Firnhaber  von  Teinach
  gebürtig,  ist  den  1.  April  d.  J.  aus  der  Garnison  Ludwigsburs  desertirt;  es  werden  deswegen
#alle  Polizeistellen  ersucht,  auf  dlesen  Deserteur  genau  zu  fabnden,  ihn  auf  Betreten  aw#etiren,  urd  enrweder
  hieher  oder  an  die  nächstgelegene  Milirr.  Behdrde  wohlverwahrt  einzuliefern.  Calw,  den  16.  Mai
1815.  «  Koͤn.  Oberamt.

Esllwaungen.  Da  fich  der  bei  dem  Koͤnigl.  Leib-  Infanterie-Regiment  Nr.  1.  eingetheilt  gewesene
  Rekrut  Caspar  Lehr  von  Kaltenwag  biesigen  Oberamts  unterm  3.  d  Mon.  ohne  Erlaubniß  aus  seis
ner  Garnison  Stuttgart  entferate,  und  von  demselben  seither  nichts  mehr  in  Erfahrung  gebracht  werden
  konnte;  so  werden  alle  Hochlbbl.  Polizei  =  Behdrden  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  fadnden,
  und  ihn  auf  Betreten  wohlverwahrt  anher  liefern  zu  lassen.  Den  11.  Mei  1815.  K.  Oberamt.

Markgrbningen,  Oberamts  kudwigsburg.  Der  bei  der  Kdnigl.  Futzgarde=  Batterie  gestande-#e
  Arrillerist  Christian  Vetterle  von  Werreebge  ist  den  9.  April  d.  J.  aus  hiesiger  Garnison  deserti
  .  Es  wird  deshalb  gebeten,  auf  denselben  zu  fahnden  ihn  auf  Betreten  zu  arreliren,  und  wohlverwahrt
  entweder  an  das  h#eige  Oberamt  oder  an  das  Khnigl.  Artillerie-Commando  adlicfern  zu  lassen.
  Ludwigsburg,  den  15.  Mai  1615.  Koͤn.  Oberamt.

Riedlingen.  Von  dem  Artillerie-  Corps  ist  der  Semeine  Conrad  Harm  von  Kappel  hiesigen
Oberamts  gebuͤrtig,  im  Monat  Merz  d.  J.  im  Urlaub  desertirt.  Es  werden  daher  alie  Hoch·  und
Wohlldbl  Civil  =  und  Militair=  Behbrden  geziemend  ersucht,  auf  denselben  zu  fahnden,  ihn  auf  Berreten
  zu  arretiren,  und  an  die  unterzeichnete  Stelle  wohlverwahrt  einliefern  zu  lassen.  Den  5.  Mat
4615.  Koͤn.  Oberamt.

 

Rottenburg  am  Neckar.  Der  in  dem  hielgen  Arbeits  =  Haus  befindlich  gewesene  freiwillige
.  Urdeiter  Martin  Walker  von  Pfrondorf,  Oberemts  Tübiugen,  hat  sich  beute  von  einem  Spaziergang.
aus  entfernt,  und  wird  seit  2  Uhr  Nachmutags  vermißt.  Sämtliche  obrigkeitliche  und  Polizei  Behdre
den  werden  daber  ersucht,  auf  diesen  Flüchtling  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  wohlverwahrt
Heher  einliefern  zu  lassen.  Derselbe  ist  48  Jahr  alr,  6“  gros,  untersezter  Statar,  breiten  Angeßichts,
schwarzbrauner  Haarc,  hoher  S  #tirne,  brauner,  schwachen  Augtremmen=  eindugig,  spiziger  Nase,  eine
gefallener  Wangen,  kleinen  Mundes,  etwas  aufgeworfener  Lippen,  guter  Zähne,  schwachen  Barts,
tunden  Kinns  und  breiter  Schultern.  Bei  seinem  Emweichen  war  er  bekleidet,  mit  ver  chmutzten  weis
zwilchenen  Hosen,  einem  solchen  Wammes,  einer  alten  blau  tüchenen  Weste,  einer  schwarzen  ledernen
Kappe,  grauen  Strümpfen  und  Schuhen.  Den  16.  Mai  1815.  Kiu.  Oderamm.

Sulz  am  Neckar  Am  25  Febr.  d.  J.  wurden  von  der  Gemeinde  Pöhringen  biefigen  Oberamts
  6  Mann  als  Wächter  gegen  die  in  dem  dortigen  Gemeinds  -Wald  bäufigen  Harzdiebe  ausgeschickt
  Einer  dieser  Wächter  wurde  von  einer  Parihie  undekarnter  Harzdiebe  auf  der  Stelle  erschlas

en;  andere  derselben  tbeils  mehr  theils  minder  bedcutend  verwunder,  als  sie  im  Begriff  waren,  die

iede  zu  arrctiren  Da  seitber  alle  Nachforschungen  zu  Auffindung  dieser  Harzdiebe  vergebens  waren,
so  ist  das  unterreichnete  Oderamt  allergnädigst  beauftragt,  es  zur  allgemeinen  Kenntnif  zu  bringen:
daß  demjenigen  welcher  die  Urheber  dieses  Todtschlags  entdeken  wird,  eine  Belohnung  von  zehen  Carolins
  und  neben  diesem,  wenn  er  Minchuldiger,  nur  aber  selbst  nicht  der  Todtschläger  wäre,  die
Freideit  von  aller  Strafe  allergnädigst  zugefßichert  ist.  Es  werden  nunmehr  alle,  besonders  aber  die
dem  biesigen  Oberamt  vabe  gelegenen  Obrigkeiten  um  die  allgemeine  Bekauntmachung  diescr  allerhdchü#en
  Entschnesfung  geziemend  ersucht.  Den  15.  Mai  1615.  Kdn.  Oberamr.

Tübingen.  In  dem  hiesigen  Amtsort  Dutzlingen  sind  die  natörlichen  Blartern  eusgebrochen,
wevon  jedermann  andurch  in  Kcuntniß  gesezt  wird.  Den  15.  Mai  1815.  K.  Obcrant.
        <pb n="249" />
        Nio  26,  1  3  I  .#  199

Königlich=  Württembergisches

Stagts=  und  Regierungs-Blakt.

.

 

Samstag,  27.  Mai.

-  -  —

Ergänzung  der  Medicinal-Organtsation  vom  14.  Merz  1614.

In  allerhöchstem  Reseripte  vom  zz.  Mai  1815.  haben  Se.  Königls.  Mas.  zu  genehmigen
  geruht  daß)  so  wie  es  nach  der  Medicinal  Organisation  vom  #3.  Merz  1974.
bei  den  beiden  Residenz=  Stadten  Seutigart  und  Ludwigeburg  angeordnet  ist,  auch  die
Scadt  Tübingen  von  der  Inspection  eines  Landvogtei  Arztes  auegenommen  und  die
Aufscht  über  das  Medicinal:  Wesen  daselbst  einem  Mitgliede  des  dortigen  Collegii  mediei
böbertragen  werde.

Rechts=  Erkennnisse  des  Königl.  Ob.  Appellations  -Tribunals.

1)  In  der  Appellacions-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  zwischen
den  Testaments-Erben  und  Legatarien  des  Magnus  Nestlen  von  Rothfelden,  Bekl.  Apbellaten,
  nun  Appellanten,  und  Johann  Kreidler  zu  Schönbronn,  Kl.  Appellanten,  jetzt
Aopellaten,  eine  Erbschaft  betreffend,  ist  unter  Vermittlung  des  Königl.  Ober-Tribunals
ein  Vergleich  erzielt,  und  dieler  heute  bekraftiget  worden.  Tübingen,  den  20.  April  1915.

à))  In  der  Revistons,  Sache  zwischen  dem  Handelsmann  Hebenstreir  zu  Franlfurt
am  Main)  Kl.  Appellanten,  Revidenten,  und  den  Freiherrn  v  Varnbüler  und  v.  Palm,
Bekl.  Appellaten,  Revisen,  Wechsel,  Forderung  bereffend,  ist  die  appellatlons,.  richterliche
(absolutorische)  Urthel  bestätigt  worden.  Tübingen,  den  17.  Mai  1815.

3)  In  der  Appellations  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz,  Collegium,  zwischen
dem  Fücstlich=  Oettingen,  Wallersteinischen  Geheimenrath  Serehlin,  Imploranten,  Appellancen)
  und  dem  Königl.  Bairischen  Geheimenrath  v.  Hornstein,  als  Besizer  von  Bußmannshausen,
  Imploraten,  Appellaten,  eine  Schuldforderung  betreffend,  ist  die  Beru,
fung  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde  durch  Urthel  verworfen  worden.  1bid  eod.

4)  Cbenso  in  der  Appellarions,=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Jusiiz,  Collegzum
zwischen  dem  Freiherrn  von  Wöllwarch  zu  Hohenroden  und  Cons.  Bekl.  Appellancen,  und
dem  Schmid  Jacobi  in  Mannheim,  Kl.  Appellaten,  eine  Schuldforderung  betreffend.
Woigen,  den  13.  Mai  1815.  MM75
        <pb n="250" />
        205

Reöts  Erke##tnisse  des  Kön.  Oer-  Juftiz  Colleglums.

1)  Die  Aspellations=  Sache  von  Marbach  zwischen  Elisabetha  Schreiber  zu  Murr,
Dhilipp  Adam  Illg  zu  Steinheim,  Maria  Elisaberha  Zwenck  allda)  und  Ludwig  Illg,
Becker  zu  Stuttgart  Impetraten  Anten,  sodann  Caspar  Schad  ju  Steinheim  Impetranten
  Uten,  eine  Ecbtheilungsstrittigkeit  hetreffend,  wurde  wegen  Mangels  an  einer  gegrün,
deten  Beschwerde  per  Relcriptam  verworfen.  Stuttg.  den  2.  Mai.  1815.  "

2)  In  der  Rechts-Sache  erster  Instanz  zwischen  dem  Traiteur  Funk  allhier,  Kl.  an
einem,  und  dem  Freiherrn  von  Knoͤringen  zu  Markt  Lustenau  Bekl.  am  andern  Theil,
eine  Abrechnungs-Streitigkeit  betreffend  wurde  auf  Abschwoͤrung  des  dem  Bekl.  ven
dem  Kl.  deferirten  Judicial-Eides  erkannt.  Stuttg.  den  3.  Mai  1815.

3)  Auf  erhobene  Wechselklagxe  der  Masor  von  Vischerischen  Erben  wider  den  Freiberrn
  Waldner  von  Freundstein  zu  Ober=  Ensingen,  wurde  lezterer  zu  Bezahlung  der
gegen  ihn  eingeklagten  Wechfelfordecung  für  schuldig  erkannt.  Stuttg,  den  5.  Mui  1815.

Erkeuntnitze  des  Königl.  Ehe=  Gerichts.
Den  17.  Nai  1##15  wurden  geschieden:

1)  Johann  Georg  Gueer,  Bürger  und  Wagner  zu  Nußdorf,  Vaihinger  Oberames,
Kl.  von  Cheistina  Catharina,  geb.  Vercer  von  Jotingen,  Maulbronner  Oberamts,  Bekl.
ex  Cup.  Juali  delert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.  ·  «  .

2)ChcistopbBechtold,GerichcsoerwaudtekzuNordheitmBrakenheimeksobemth
Kl.,vonElisabethaMargakekha,geb.KepplervouWiazekhausemMakbachersobekath,
Bekl.  ex  eap.  quasi  desert.  unter  Sergleichung  der  Kosten.

3)  Johann  Acker,  Buͤrger  und  Schneider  zu  Isingen,  Sulzer  Oberamts,  Kl.  von
Maria  Barbara,  geb.  Zuͤrn  von  da,  Bekl.  Einwendens  ungehindert,  ex  eap.  adulterii,
unter  Vergleichung  der  Kosten.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  13.  April  den  vormaligen  Second-Lieutenane,
Kammerfunker  von  Berlichingen,  wieder  als  solchen  beim  Cavallerie,  Regiment  Nr.,  3
Dragoner  Kronprinz  anzustellen  allergnddigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  25.  April  den  bisherigen  Commandeur  des  Cavallerie,
  Regiments  Nr.  3  Dragoner  Kronprinz,  Obersten  v.  Bismark,  zum  General-Quartiermelster=
  Lieutenant  der  Cavallerie,  und  dagegen  den  Oberst-  Lieurenant  v.  Mögelin
  des  Cavallerie,  Regiments  Nr.  4  Jäger  Prinz  Adam  zum  Interims.  Commandeur
des  Cavallerie=  Regiments  Nr.  s  Dragoner  Kronprinz,  auch  den  Stabs-ittmeister  von
Völter  des  Cavallerie=  Regiments  Nr.  4  Jäger  Prinz  Adam,  zum  wirklichen  „Rittmei-Ker
  allergnädigst  ernannt.

Se.  Königl.  Maj.  haben  unterm  26.  April  den  vormaligen  General,  Major  August
  v.  Hügel  als  solchen  wieder  anzustellen  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  den  27.  April  allergnadigst  geruht,  den  bisher  Kränklichkeits
  halber  penssonirt  gewesenen  General,  Masor  Erust  von  Hügel!  da  er  #wieder
diensttauglich,  in  Activitát  zu  sezen.
        <pb n="251" />
        39t1.

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  ro.  Mai  dem  Vermals  in  Königl.  Diensten  92
standenen  Hauptmann  v.  Faucigny  in  gleicher  Qualitét  wieder  angestelic,  und  ihm  die
Uniform  des  Generalstabs  zu  tragen  erlaubt.  »  ·

Se.Kdnigl.Maj.habenuntetm-16.Mai.demSecoudiLIeutenantv.Gemm3us
genvoaderGaksezuFußdieallernntetthänigstnacl)ges"nchceEntlassungausdemsvtr.
Milicair  allergnddigst  ertheilt.  «

Se.  Konigl.  Maj.  haben  unterm  20.  diß  den  Second,  Lieutenan#t#  v.  Lanken  aten,
vom  Leib-Infanrerie,  Regiment  Nr.  1.  zur  Garde  zu  Juß  versezt.

Se.  Königl.  Majs.  haben  allergnddigst  geruht,  ç  »
vermögallerhöchsfenResckiptfvomIs.MaidieekledigtePfakretSchopstoch,Dtvs
ceseKirchhcitmdemVikacM.PlanIi-IPlattenhardzuübertragen;«  »
den  Pfarrer  Böhrlken  in  Ettlenschieß  auf  die  exledigte  Pfarrei  Reinerzau,  Düöcese
Freuden  sta#c  zu  versetzen;  und  -  «  .  .
vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  20.  Mai  die  erledigte  katholische  Pfarrei  Spraitbach,
  Oberamts  Gmund,  dem  Pfarrer  Baier  in  Boos;  so  wie  .
vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  22.  Mai  die  erledigte  katholische  Pfarrei  in  der
Altstadt  Rottweil,  dem  Pfarrer  Maier  in  Offenau,  Oberamts  Reckarsulm,  auch
vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  à4.  Mai  die  erledigte  katholische  Pfarrei  Kochenthürn)
  Oberames  und  Landkapitels  Neckarsulm,  dem  seitheiigen  Dekan  dieses  Landkapikels,
  Pfarrer  Keller  in  Sondheim  zu  übertragen,  und  ·  «
andessenSteuedenskatholischenStadtpfakrekHäringiaHeilbrotmzugcetchöus
Dekan  des  Landkapitels  Neckarsulm  zu  ernennen;  ··

.V.kml"kkkkdi8kmkatholischenPatronatstamiKanzach,ObetqmtsRiedlmgem

WMIMMIPfaktsCAplaiIStempfcesucnnetachdieallerhöchsteBestäugungzutilde-leih

 

Crailsbeim.  Freitag  den  2.  Jun.  d.  J.  Vormittags  10  Uhr  wird  von  der  urterzeichneten
Stelle  ein  d  Wefeitelsleg  dahier  zustehendes  Quamum  X  aber  von  100  Scheffel  im  Aufstreich  vers
kauft,  wozu  die  Liebhaber  eingeladen  werden.  Den  17.  Mai  1615.  Kdn.  Stistungsverwaltung.

Mergenthbeim.  In  Gemssheit  eines  allerhochsten  Befehls  soll  ein  abermaliger  Bersoch  wegen
des  Verkaufs  der  beeden  vormaligen  Amthäuser  zu  Igersheim  und  Markelsheim  vorgenommen  werden.
Das  erstere  Gebäude  zu  Igersheim  hat  einen  vorzüglich  schdnen  gewölbten  Keller,  10  beizbare  Zimmer,
geräumige  Kommern,  Küche  und  Boden,  in  Rebengeburen  aber  Helzlege,  Pferds=  urd  Rindviehftallungen,
  Waschhaus  rc.  und  befindet  sich  ein  kleines  Gärtchen,  nebst  geschlefenem  Hof  om  H#e#s.  Das
Hauptgebäude  zu  Markelsheim  aber,  unter  dem  Namen  „der  Frohnbof“  belarnt,  dat  6  heizbare  Jummer,
  nebst  Küche,  mehreren  Kammern,  Boden  und  einen  kleinen  Keller.  Im  Nebengebqude  beftas
den  sich  1  heizbares  und  einige  nicht  heisdare  Zimmern,  Küche,  Keller  und  Stallungen,  auch  Fruchtboden.
  inter  den  Gebänden  ist  ein  Gras=  Baum=  und  Küchengarten,  ungefähr  1  Morgen  gros,
and  im  geschioffenen  Hofe  befinden  sich  ein  weiterer  Küchengarren,  vebst  Bronnen  und  bedekter  Holzleze.
  Diese  beede  Häuser  sind  für  jedes  Gewerbe,  besonders  aber  für  den  Betrieh  einer  Wirthschaft
#dg  eines  sonstigen  Weincommerzes  um  so  besser  gelegen,  als  Igersheim  und  Markelsheim  2  ansehm
liche  Ddrfer  sind,  und  auf  den  Markungen  bekanntlich  vorzöglich  guter  Wein  wächst.  Der  Verkauf
des  Anithauses  zu  Igert  heim  wird  Montag  den  5.  Jun.  d.  3l  Nachmittags  2  Ubr.  der  des  Fronhofs=Gebaudes
  zu  Markelebcim  aber  den  e  folgenden  Dienstag  den  6.  deselben  Monats,  Vormitiags
10  Uhr  unter  Vorbehalt  allerhöchster  Ratefication  in  den  zum  Verkauf  bestimmten  Getäuden  vorze
        <pb n="252" />
        202

nommech  werben.  Die  Licbhaber  Unnen  jeden  Tag  die  Gebäude  einlehen,  die  weitere  Bedingungen
abe  merben  bei  der  Aufstreichs-  Berhandlung  bekannt  gemacht  werden  Den  15.  Mai  19165.
Landvogtei  Steuerrath  an  der  Jart  und  Cameralverwalter  zu  Mergentheim.
#Eßzlingen.  Alle  Hoch-  und  Wohlldbl.  Bebörden  werden  andurch  ersucht,  auf  den  hienäch  signa-Iisirten
  Deserteur  Tohann  Galpan  von  dem  Kaiferl.  Oektreichischen  Kaiser  Aleraurer  Infanterie-Regiment
  Rr.  2  üiste  Grenadier-Compagnie  zu  faduden,  ibn  im  Betretungssall  zu  arretiren,  und  wohlver#s
wahrt  dem  hiesigen  Oberamt  einliefern  zu  lassen.  3  23.  Mai  1615.  Kdn.  Oberant.
.  «  Signalement:  *!ç1  4

Erenadser  Johamn  Galgan  von  Rodoschin,  aus  den  Preßburgen  Comstat  in  Ungarn  gebürtig,  katholisch,
ledig,  obne  Profession,  mißt  5.  6“.  Derselbe  ist  von  großer  S  atur,  bat  ein  rundes  volles  Angesicht],
braune  Haare,  dergleichen  Augbraunen,  schwarze  Augen,  jedoch  keinen  Schnurrbart.  Bekleidet  ist  er  mit
rinem  militairisch-  östreichischen  neuen  Mantel  mit  gelb  eingesaßten  Dragoner  und  gelben  Knubpfen,
lichtblauen  Hosen  mir  schwarzgelben  Schnürcn,  und  hungarischen  Bundschuhen)  nebst  einem  ledernen
Helm.  Er  spricht  nur  slavalisch.  «  ·

.,
Heilbroenn.  Da  nach  einem  ertheilten  allergnäbigsten  Auftrage  des  Hochpreisl.  Kbuigl.  Obe#r-Justiz=
  Colleglums  die  Aktio=  und  Passiv=  Bermogensmasse  des  Freiher##n  Karl  v.  Killinger,  gegenwärtig
  zu  Frankenbach,  im  hiesigen  Königl.  Oberamtsbezirke,  wohnhaft,  “rsch  Eeinchtung  eines  legalen
Ivent#rs  von  der  unterteichneten  Behdrde  erbodben  werden  soll,  so  werden  hiemit,  auf  weiteren  allerbochsten
  Befchl.  alle  diejenigen,  sowobl  iuländische  als  auswärtige  Gläubiger,  welche  aus  irgend  einem
Rechtsgrunde  Forderungen  an  gedachten  Freiderrn  v.  Killinger  zu  machen  haben,  aufgeforderk,  solche
  hinnen  sechs  Wochen  bei  der  unterfer#sgten  Stelle  mit  den  erforderlichen  Beweisen  um  se  gewisser
schnftlich  einzugeben,  als  sie  nach  Ablauf  vieser  Frist  von  dem  Inventar,  und  dem  allenfalls  bienach
#in  erzielenden  Nachlaßvergleiche  werden  ausgeschlossen  werden.  Den,  16.  Mat  1515.  K.  Oberamt.

Weilhbeim.  Johe#n  Geer4  S  dufele,ro  vo  Weilhem,  und  Eva  Catharina,  Johames
Bernauers,  Mezgers  von  da,  Ebeweib  sind  am  gestrigen  Abend  entlaufen  Johans  Geor  dufele
ist  25  F.  alr,  3  Schub  9  Zoll  6  Lunen  grog,  mittlerer  Statur,  hat  ein  länglichres  Angesicht,  dlonde
gerollte  a  la  Tuns  geschnittene  Haare,  hobe  Stirne,  blonde  Augbraunen,  blaue  Augen,  lange  etwas
Leb  Nase,  volle  Wangen,  mirtleren  Mund,  rundes  Kinn,  gute  Zähne,  gerade  Beine,  und  trug

ei  seinem  Weggeben  eine  grüne  Kappe  mit  schwarz  lakirtem  Schild  und  gelben  Schnüren,  schwarzes
Halseuch,  mix  weißzem  Unterhalstuch,  weiße  Weste,  lange  gelbe  Nanqutn:  Hosen,  einen  hellgran
tächeuen  Ueberrock  mit  schwarzem  GSammektkragen,  und  wersen  ovalen  Stohlknöpfen,  und  Stlefeln  a  la
Souvarow.  Sedann  nahm  er  ferner  eine  lederne  Waldtasche,  einen  schwarzgrau  tüchenen  Ueberrock
u.  dergl.  Küre=  Kragen,  der  mit  einem  silbernen  Schloß  verseben  ist,  und  1  paar  lenge  Beinkleider  von
eben  solchem  Ekoff  mit  ssch.  Evs  Catbaring  Bernauer  ist  56  J.  alt,  mittlerer  Größe  und  Statur,
hat  ein  rundes  Gesicht,  schwarze  Haare,  dreite  Stirne,  schwarze  Augbraunen,  braune  Augen,  proportionirie
  Nase  ud  Mund,  schmale  farbiate  Wangen,  eiwas  schadhafte  Kätre.  rundes  Kinn,  und
uist  wabrscheinlich,  gekleider  in  cin  braun  gesärbt  zizenes  Kirtelchen  und  Rol  mit  blauen  Blumen,  zlze-#es
  Leihle,  seidenes  Halstuch  mit  blauen  Läufen,  weiße  niedere  Haude,  weiße  Strümpfe  und  niedere
Schuhe.  Leztere,  hat  von  ihrem  Manne  über  350  fl.  an  baarem  Geld  und  el#ne  silberne  Taschenuhr,
odau#n  ein  gutes  Geanatennuster  und  4  goldene  Ringe  murenommen.  Es  wird  gebeten,  auf  diese
Derionen  ein  wachsames  Auge  zu  richten,  und  sie,  wo  fie  ergrissen  werden,  durch  Gensd'armetie  mit
ren  bei  sich  habenben  Effelien  an  unterzeichnete  Stelle  zu  liefern.  Den  17.  Mai  1815
*ç#  »  Kdn.«Obe-sthirchbeim.
·-;»,W·,eikhxjk3HeqdieEhcitqudesMc,;gekg,·3vhaanDenkst-ervpnWeils-imEvasatdathO
.««-wikdkkst«iwiqusqch.j)m1fezucdckgekchktcfhsonstwianr-wwwthtekkpetsvshdekamt7tcndscc
mulasseur  Steckbrief  pirmit  zuxöckgenommen.  Deu  25.  Mai  1615.  K.  Oberamt  Kirchheim.
Fsbingen.  In  den  beĩden  hieffgen  Anitsorten.  Goͤnningen  und  Degerschlacht  find  die  natuͤrlichen
er#glalkern  autsehyochen,  welches  ·  hiemit  zur  allgemeinen  Keuntusß  gebracht  wird.  Den  20.  Ma#

1#.“  ·----  ·  sbskpbennm
        <pb n="253" />
        Nro.  27.  1  2  I  #,  203

Koͤniglich-  Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regietrungs-Blatt.

1

 

Samstag,  3.  Jun.

 

Sämtliche  Königl.  Landvogteyen,  Oberdmter  und  Polizei=  Stellen  werden  andurch
aufgefordert,  auf  die  hierunten  näher  bezeichneten  Flüchtlinge  sorgfaltigst  zu  fahnden,  ss#.
auf  Betreten  handfest  zu  machen,  und  an  das  Königl.  Festungs=  Commando  zu  Hohen=Asperg
  wohlverwahrt  wieder  einzuliefern,  davon  aber  sogleich  Anzeige  anhere  zu  erkatten.
  S#turtgart,  den  Zo.  Mai  1875.  Königl.  Polizei-Ministerium.

Bei  der  Krankheit  des  Polizei-Ministers,
auf  allerhöchsten  Befehl,
Scaats,  und  Conferenz=  Minister,  Graf  v.  Zeppelin.
Dersonal,  Beschreibung  der  Flüchtlinge:

1)  Eivil,  Serdfling  Georg  Waibel  aus  Merkdorf  im  Baadenschen,  ist  19  Jahr
alt,  5  Fuß  8  Joll  groß,  untersezter  Statur,  hat  länglichte  Gesschtsform)  gesunde  Geschtsfarbe,
  schwarzbraune  Haare,  dergleichen  Augenbraunen,  blaue  Augen,)  große  Nase,
proportionirten  Mund")  gute  Jähne,  volle  Wangen,  rundes  Kinn,  und  gerade  Beine.
Bei  seiner  Entweichung  war  derselbe  bekleidet  mit  einem  blauen  Wamms,  blauen  Hosen,
einer  weißen  Filzkappe)  und  Schuhen,  auch  trug  er  am  Fuß  einen  eisernen  Ring.

2)  Militair=  Serdfling  Carl  Tukred  aus  Stuttgart,  ist  al  Jahr  alt,  6  Juß  groß,
schwächlicher  Statur,  hat  ovale  Gesschtsform,  blaßrothe  Gesichtsfarbe,)  schwarzbraune
Haare,  dergleichen  Augenbraunen,  graue  Augen,  stumpfe  Nase,  proportionirten  Mund,
volle  Wangen,  rundes  Kinn  und  gerade  Beine.

3)  Civil,  Strafling  Baptist  Klinger  aus  Hinterweiler,  Oberamts  Ravensburg
ist  10  Jahr  alt,  5  Juß  groß,  schwächlicher  Statur,  hat  runde  Gescchtsform,  rothe  Gesichtsfarbe,
  gelbe  Haare,  dergleichen  Augenbraunen,  blaue  Augen,  spizige  Nase,  proporonirten
  Mund,  gute  Zähne)  halbvolle  Wangen,  (piziges  Kinn  und  gerade  Beine.

Die  beide  leztern  Fluchtlinge  waren  bei  ihrer  Entweichung  in  die  Sträftings=  Monan
  gekleidet,  und  hatten  Fuß=  Eisen  an.
        <pb n="254" />
        4%

Ungeachtet  die  Einsendung  der  Verzeichnisse  und  Tarations=  Urkunden  über  die  zu
dem  ins  Feld  abgeschikten  Munitions.  Reserve,  Park  auf  dem  Lande  von  Königl.  Commissarien
  erkauften  Pferden  gleichbalden  hätte  geschehen  sollen;  so  sind  doch  die  meisten
der  Königl.  Landvogteien  bis  sezt  noch  damit  im  Rükstande  geblieben,  wodurch  die  Bezahlung
  der  Prätendenten  bisher  aufgehalten  worden  ist.  ,

DamitnundieVerkckuferderAllethöchstenIntentionSk.Kdnigl.Majestckt
gemaͤs  befriediget  werden  können;  so  werden  die  betreffenden  Königl.  Landvogteien  an  die
schleunige  Einsendung  der  vollständig  genauen  Tarations.  Urkunden  an  die  unterzeichnete
Behörde  andurch  erinnert.

Wobei  zur  Nachachtung  angefügt  wird)  daß  die  Taration  von  den  Königl.  Kaufs-Commissarien
  mitbeurkundet  seyn  muß.  Stuttgart,  den  29.  Mai  1815.

Kdnigl.  Kriegs=  Departement.  v.  Phull.

 

Anordnung  einer  Feld-Post.

Nachdem  Se.  Königl.  Maj.  allergnädigst  geruht  haben)  zur  schnelleren  und  sicheren
  Beförderung  der  aus  dem  Königreich  Württemberg  an  das  Königliche  im  Felde  stehende
  Armee,  Corps  und  von  diesem  in  das  Königrecch  gerichtete  Briefe,  eine  eigene
Feld-  Post  anzuordnen,  und  das  Königl.  Feld-  Postamt  in  dem  Königl.  Hauptauartien
aufzustellen;  so  wird  solches  dem  Yublikum  mit  dem  Anfügen  bekannt  gemacht,  daß  von
jezt  an  und  künftig  die  zur  Armee  bestimmten  Briefe  bei  den  Königl.  Ober-Post“  und
Post-Aemtern  aufgegeben  werden  können,  die  sodann  die  weitere  Spedition  gehörig  besorgen
  werden.  Stuttgart,  den  2z.  Mai  1815.

Konigl.  Reichs=  General  Ober,-  Post-  Direction.

Rechts-Erkenntuisse  des  Khunigl.  Ob.  Appellations  =  Tribunals.

1)  In  der  Revissons,  Sache  zwischen  dem  Herrn  Fürsten  von  Waldburg,  eil,  Trauchburg,
  Königl.  Reichs-Erb-Oberhofmeister,  als  Erben  der  Anne)  geb.  von  Jeil,  Witwe
des  Grafen  Wolfgang  H#urich  von  Manderscheid-Kayl,  Bekl.  Imploranten,  Revidenten,
und  dem  Herrn  Grafen  von  Salm-Dyck-Reifferschein,  Königl.  Kammerherrn,  und  Ersten
  Srallmeister  Ihrer  Masestät  der  Königin,  Kl.  Imploraten)  Revisen,  Rüberstat,
lung  der  als  Wittum  bezogenen  Früchten  betreffend,  wird  die  von  dem  Königl.  Ober-Dibunal
  ais  Richter  in  Restuutorio  den  11.  Merz  1813.  eröffnete  Urthel  bestätigt.  Tubingen,
  den  20.  Mai  1815.

a)  In  der  vormaligen  reichskammergerichtlichen  von  dem  Königl.  Ober-  Tribunal
durch  partrorisches  Erkenneniß  vom  lo.  Jul.  13.73.  entschiedenen  Rechtssache  zwischen
dem  Herru  Fürsten  von  Hohenlohe,  Barkenstein  und  der  Stadt=  Gemeinde  Oehringen
En  an  ##rtei  betressend,  wird  der  im  Punkte  der  Liquidation  unter  richterlicher  Vermittlund
  eb#erhlossene  Vergleich  bekräftigt,  1b.  eod.
        <pb n="255" />
        205

Nechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Jnstlz=  Colleglmss.

1)  In  der  Debit-Sache  des  gewesenen  Domkapitularen  in  Sllwangen,  Freiherrn
von  Sturmfeder,  wurde  nachdem  bereits  die  Claflillcatoria  über  sämtliche  eingeklagte  Po,
sten,  70  an  der  Zahl  gefaßt  war,  von  demselben  noch  vor  Publikarion  der  Uuthel  ein
pactum  dilatorium  und  rewillorium  den  Glaubigern  anerboten"  und  mir  diesen  nach  mehr,
faleigen  Verhandlungen  unter  der  Leitung  des  Königl.  Ober-Justiz,=  Collegii  unter  heutigem
  Tage  wirklich  zu  Stande  gebracht.  Stuttgart,  den  8.  Mai  1878.

2)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  dem  Magistrat  der  Stadt  Giengen  Inten
und  der  Königl.  Section  der  Lehen)  Jatin)  die  Wiedereinsehung  in  den  Bestz  und  Genuß
  der  Gefälle  aus  den  v.  Hakhenschen  Lehenstücken  betreffend;  wurde  der  Intische  Ma,
gistrat  mit  seiner  possessorischen  Klage  abgewiesen.  Ibid.  eod.

3)  Die  Appellations=  Sache  von  dem  Oberamts=  Gericht  Reckarsulm  zwischen  der
Heiligenpflege  Dahenfeld  Untin  und  dem  Güterpfleger  der  Marx  Wagenblastischen  Coneurs-Masse
  Aten,  Vorzugsrecht  im  Concurs  betreffend  wurde  ob  defeklum  lumms  appellabilis
  per  Releript.  verworfen.  Stuttg.  den  9.  Mai  1815.

4)  In  der  Rechts,  Sache  erster  Instanz  zwischen  der  von  Neubronnerischen  Curatel
zu  Kempten,  Klägerin)  und  der  Frau  Gräfin  von  Stein  zum  Rechtenstein  zu  Emerkingen
  Befl.  plto  debiti  ex  mutuo,  wurde  Frau  Bekl.  von  der  erhobenen  Klage  freigespro,
chen.  Stuteg.  den  19.  Mai  1815.

Erkenntniße  des  Kbnigl.  Ehe-Gerschts.

Den  a4.  Mai  wurde

1)  in  der  Shescheidungs=  Klagsache  des  penssonirten  Königl.  Großbtittanischen  Masers
  und  Bürgers  zu  Cantstadt,  Peter  Joseph  Donzel,  Kl.  gegen  Maria  Elisabeth,  geb.
von  Paravicini  aus  Celumbo,  Bekl.  ex  cep.  adulterü  pralumtü  durch  Bescheid  auf  Be,
weis  erkannt.

à2)  Johann  Georg  Hörz,  Burger  und  Bauer  zu  Bohnlanden)  Stuttgarter  Amts-Oberamts,)
  Kl.  von  Anna  Maria,  geb.  Schaible  von  da,  Bekl.  et  cap.  dnali  delert.
unter  Veryleichung  der  Kosten  geschieden.

3)  Die  Ehe  zwischen  Johann  Michael  Reitter,  Bürger  und  Schneidermeister  zu
Böblingen,  Kl.  und  Christiana)  e.  Ruof  von  Sindelfingen,  Böblinger  Oberamts,
Bekl.  ex  cep.  doli  annullirt,  und  Bekl.  in  die  Kosten  verurtheilt.

Ludwigsburg.  S#mtliche  verrechnende  Beamtungen,  welche  mit  der  Casse  der
unterfertigten  Stelle  in  irgend  einer  Verrechnung  stehen,  werden  hierdurch  aufgefordert,
die  Vergleichungen  von  Georgi#e1814  bis  1815.  in  allthunlichster  Zeitkürze  in  huplo  zu
übergeben.  Den  zo.  Mai  18rS  Kön.  Bau=  und  Garten,  Direction  daselbst.

Stutegart.  Die  Befßtellungen  uod  Pränumergtionen  auf  dos  Staats,  und  Re-
        <pb n="256" />
        276

gierungs-Blakt  für  Fas  mie  dem  7.  Jul.  beginnende  zweite  Semester  rgis.  werben  im
Lauf  des  Monals  Jun.  d.  J.  von  samtlichen  Königl.  Oberämtern  und  Postämtern  unfedlbar
  erwarcer,  und  hat  es  bei  den  bisherigen  Anordnungen  in  Rüssckcht  des  Preises
der  Bezahlung  und  Versendung  auch  für  das  künftige  Semester  sein  Verbleiben.  Den
29.  Mai  1315.

 

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  unterm  25.  Mai.  den  Premier-Lieutenant  Gustav  von
Speth  des  Leib=  Cavallerie=  Regiments  Nr.  1.  zum  Stabs-Rittmeister  allergnddigst  ernannt,
  und  als  solchen  zur  Garde  zu  Pferd  versezt.

Se.  Königl.  Majs.  haben  unterm  3o.  Mai  den  Second-Lieutenant  v.  Reichlin
von  der  Gapde  zu  Pferd  zum  Cavallerie=  Regiment  Nr.  4  Jäger  Prinz  Adam,  u.  dagegen

den  Second,  Lieurenant  v.  Schüß  vom  Leib=  Cavallerie,  Regiment  Nr.  1.  zur  Garde
  zu  Pferd  verseze,  so  wie  auch

den  Quartiermeistee  Rueff  vom  Leib,  Cavallerie-Regimene  zum  Second,  Lieutenane
bei  demselben  ernannt.  4

Ferner  haben  Se.  Königl.  Majs.  an  die  Stelle  des  zum  Garnisons,  Regimene
Nr.  12.  versezten  Hauptmanns  v.  Hugo  von  der  Garde  zu  Fuß  den  Stabshauptmann
v.  Hayn  aten  zum  Hauptmann,

den  Premier-Lieutenant  v.  Hornstein  rten,  zum  Stabshauptmann,

den  Second-#Lieutenant  v.  Stetten  zum  Premier,  Lieutenanc,  smtlich  bei  der  Garde
  zu  Fuß,  und

den  Cadeten  Dünger,  aus  dem  Cadeten,  Justicut,

den  Quartiermeister  Schöpfer  von  der  Garde  zu  Fuß,  und

den  Uncerofffzier  Cammerer  von  der  Garde  zu  Pferd,  zu  Second-Lieutenants,
erstere  bei  dem  Leib=  Infanterie,  Regiment  Nro.  1.)  und  lezteren  bei  dem  Infanterie-Regiment
  Nr.  6.  Kronprinz  ernannt?  und  endlich

den  Premier-Lieutenant  v.  Landsee  vom  Leib=  Infanterie  Regiment  Nr.  1.  zum
leib-Cavallerie=  Regiment  Nr.  1.  transferirt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  Sich  vermög  allerhöchsten  Reseripes  vom  #k.  Mai  gn,
digst  bewogen  gefunden)  bei  der  Königl.  General,  Staats=  Casse  3  General,  Staats--  Casstere
  mit  gleichen  Rechten  und  Verbindlichkeiten)  hinsichtlich  der  Verantwortlichkeit  für
die  General,  Seaars=  Casse,  anzustellen,  und  hiezu  die  Ober-Finanz=  Räthe  JZäger  und
Wachter  zu  ernennen,  und  den  bisherigen  General-  Staats-,  Casster  Geheimen  Ober-Figanz=
  Rath  v.  Hartmann  zur  Serrion  der  Staatsrechnungen  zu  verseen.  '

 

Nach  einem  bei  der  unterzeichneten  Stelle  eingekommenen  Todesschein  ist  der  bei
der  ersten  Compagnie  des  Koͤnigl.  Infanterie-Regiments  Nr.  3.  gestandene  Soldat  Jakob
Steiner,  angeblich  von  Walkerbug,  23  J.  alt,  im  Jahr  1813.  in  Berlin  gestorben.

Da  nun  der  Geburtsort  des  Verstorbenen  unrichtig  angegeben  ist,  so  werden  hiemie
diesenigen,  welche  bei  dem  Tode  desselben  interessirt  sind,  aufgefordert,  sich  wegen  Aus-
        <pb n="257" />
        folge  des  Todesscheines  mit  den  geeigneten  Beweisen  an  die  unterzeichnete  Stelle  zu  wenben.
  Stuttg.  den  31.  Mai  1315.  Justiz=  Section  des  Kön.  Kriegs,Departemeut.

 

 

Freudenthal.  Hienach  signalisirte  zwei  Festungs=  Sträflinge  sind  heute  Vormit,
tags  von  der  Arbeic  bei  Freudenthal  der  Wache  entwichen.  Soch-  und  Wohlköbl.  Behör,
den  werden  ersucht,  auf  diese  gefahrliche  Menschen  zu  fahnden"  ie  auf  Betreten  arretiren
  und  wohlverwahrt  entweder  an  das  Konigl.  Festungs-Commando  oder  hieher  Lliefer#n
iu  lassen.  Den  1.  Jun.  1815.  Königl.  Staabsamt.

.  Signalements:  «
t)GottfriedFkitzvonNenlauteuyOberamtsWeinsperg,463.alt,löngltchtblaßes
SIEchDkObUstkkSkukuysFußuZollgroßschmarzeHaacydergl-Augbrmmen,gkque
Augen,etwasgebogenäNasqgroßenMund,guteZa·hne,halbvolleWangemkuudcsskmn
undgeradeBeine.WegenJOtebstählenundwiederholterDesertionzulebenslänglicher
FestuugssStrafexondemnirc

à)  Gottlieb  Schmid  von  Albershausen,  Oberamts  Göppingen,  Civil=  Sträfling  auf
6  Jahre  wegen  wiederholrer  Deebstähle;  223  J.  alt,  5  Fuß  8  Zoll  groß,  untersezter  Seatur,
  länglicht  blaßes  Gesscht,  schwarzbraune  Haare,  dergleichen  Augbraunen,  graue  Augen,
stumpfe  Nase,  proportionirten  Mund,  volle  Wangen,  gute  Zähne,  rundes  Kinn  und  gerade
Beine.  Beide  waren  mir  der  gewöhnlichen  halb  schwarz  halb  weißen  Sträflings,  Montur
bekteidec,  und  hatcen  Spandauer,  Eisen.

 

Stuttgart.  Unterzeichnete  Stelle  wird  einen  Versuch  machen,  um  eine  Aleferung  auf  ein  ders
Heit  noch  nicht  zu  bestimmendes  Quantum  saures  oder  Sumpf-Heu  zu  akkordiren,  worzu  Donnerstag

der  6.  Juni  bestimmt  ist,  was  Medurch  offentlich  bekannt  gemacht  wird.  Den  28.  Mai  1815.
Kön.  Kasernen-Verwaltung.

„Altshausen.  Wegen  geschehenen  Nachgebots  ist  die  kürzlich  vorgenommene  Verpachtung  des
berrschaftlichen  Bräuhauses  dahler  nicht  ratificirt  worden.  Es  w#rd  ##daher  dasselbe  samt  der  Branntweinbrennerei
  bis  Dienstag  den  27.  Jun.  nochmals  zur.  Verleihung  kommen,  welches  mit  dem  Anhang
bekanut  gemacht  wird,  daß  sich  die  Pachtliebbaber  an  ermeldtem  Tag  Veimittage  9  Uhr  im  Comeral--amt
  dabter  einzufinden  haben.  Die  Bedingungen,  unter  welchen  die  Vrrpachtung  vor  sich  gehr,  konnen
  täglich  bei  unterzeichneter  Stellc  eingesehen  werden,  indessen  wird  von  solchen  vorläufig  hier  beigesezt,
  daß  in  das  besige  Bräuhaus  die  Bewohner  ven  24  Dörfern,  Weilern  und  #dsen  nebst  19  Wirtden
  gedannt  seien;  daß  anshuliche  Brau=  und  Keller=  Geräthsc  aften  mit  in  Pack,  gegeben  werden;
dis  mit  dem  Bräuhaus-Pacht  ein  schoner  Güter=  Genuß  und  beträchtliche  Nutzungin  an  Holz  und
Stroß  verknüpft  seien;  dag  die  Bestandzeit,  welche  an  Lichimeß  1616  anfängl,  rach  dem  Wunch  der
Pachelieboaber  9  oder  medrere  Jahre  dauern  dürfe;  daß  aber  zur  Pechtuig  Nemand  wende  hugrlossen.
werden,  der  sich  nicht  über  sein  Pridikat  und  Vermdgen  m  mayistratischen  obrramtlich  gesiegelten

euguen  gehdrig  aus  zuweißen  vermoge,  und  eine  Caution  ven  2000  bis  2200  fl.  entweder  in  baarem

ld  oder  hegenden  Gründen  stellen  könne.  Den  22  Mai  1815.  Köon.  Cameralamt.

Sindelfingen.  Bei  biesig  Königl.  Cameralverwaltung  werden  bis  Donners  den  22.  Jun.
1  3  Vormittags  0  Uhr  31  Centner  Lalperer  im  bffentlichen  Aufstreich  an  den  Meisibietenden  verfauft
werden.  Dies  wird  hiemit  jedermaͤnniglich  bekanut  gemacht.  Den  2.  Mai  1615.  K.  Cameralamt.

Alfdorf,  Oberamts  Lorch.  Der  Bestand  der  zu  400  Stük  Schaafen  berechneten  Waide  in  Alfdorf,
  hiesigen  Oberamts,  gebet  dis  Michaelis  d.  J.  zu  Ende,  wesbalb  diese  Schaafweide  Minwoch
ben  14.  Jun.  d.  J.  auf  weitere  3  Jahre  auf  dem  Rathhauß  in  Lorch  wieder  verliehen  wird,  wobes
        <pb n="258" />
        208

nur  Liebhaber  die  mit  gerichtlichen  Zeugnissen  üäber  ihr  Prädskat  und  Vermögen  ausweisen  k###
Turen  werden.  Sicham  Fichtlichen.  3nt  bekannt  gemacht  wird.  Den  45.  MWatun  1

Erkenbrechtsweisler.  Da  mon  bis  Samstas  den  17.  Jun.  d.  J.  die  Sommer-Schaafweide
zu  Erkenbrechtsweiler,  welche  500  Stüöke  erträgt,  auf  die  nächste  3  Jahre,  nemlich  von  1616.—  1313
Guf  dem  Rathbaus  zu  Rürtingen  Morzens  11  Uhr  dffentlich  zu  verleihen  gedenkt,  so  wird  dieses  hiemit
  mit  dem  Aubang  brkannt  gemacht,  daß  diejenige,  welche  zu  dieser  guren  Weide  Lust  haben,  an
gedachtem  Tag  sich  einfinden  mogen.  Nürtingen,  den  16.  Mai  1815.  Kdn.  Oberamt.

Hobenstein.  Die  den  20.  April  d.  J.  vorgenommene  Verleihung  der  Herrschaftl.  Schaafweide
u  Hohenstein  ist  wegen  dem  zu  geringen  Bestandgeld=  Erlöß  nicht  genehmigt  worden.  Sie  wird  mit-#
  noch  einmal  am  Dienstag  den  20.  Jun  Vormittags  9  Uhr  in  dem  obern  Maierei=  Gebäude  wieholt
  werden.  Die  Weide  erträgt  250  bis  300  Stük  Waare.  Der  Pächter  bekommt  das  vothandene
Schaafbauß  in  einer  guren  Wohnung,  Stallung  und  Heuboden  bestebend,  ungefähr  4  Morgen  Wiesen
von  der  desten  Qualitt,  und  zu  deren  Besserung  12  Nacht  den  Pfoch,  und  :  Vrtl.  Kuchengarten
mit  zum  Bestand,  muß  aber  neben  Stellung  eines  tüchtigen  Börgen  eine  legale  Caution  von  dem  1#  fachen
  Betrag  des  erzielenden  Bestands  =  Gelds  in  liegenden  Gütera  oder  Cassen=  Obligationen  einlegen.
Laufen,  den  18.  A#  1615.  Kdn.  Cameralamt.

Hbyfigbelm.  Die  hiefige  herrschaftliche  Schäferei,  welche  200  Stück  alte  Schaafe  erträgr,
wird  von  Martint  1615.  auf  3  oder  6  Jahre,  je  nachdem  sich  Liedhaber  zeigen,  bis  Montag  den
5.  Jun.  verliehen  werden.  Der  Beständer  hat  neben  freier  Wohnung  hinreichenden  Plaz  zu  Aufbewahrung
  Fukters  und  ein  Krautland  zu  Kintezer.  Liebhaber,  welche  hinreichende  Caution  präftiren
kbnnen,  und  mit  Meisterbriefen  und  obrigkenlichen  Jeugnissen  versehen  sind,  wollen  sich  gedachten  Tags
Vormittags  10  Uhr  auf  dem  Rathhaus  zu  Hbpfigheim  einfinden  und  die  weiteren  Bedingungen  wernehmen.
  Den  7.  Mai  1815.  bKandvogtei.  Steuerrath  zu  Ludwigsburg  und  Cameralverwaltung  zu

Steinheim  an  der  Murr.

Rottenburg  am  Neckar.  Der  Befstand  des  herrschaftl.  Mänchhof-Guts  in  Wurmlingen  gebet
  bis  Lichtimeß  1516.  zu  Ende,  und  es  soll  dasselbe  nach  allerhöchstem  Befebl  auf  die  nächsikommende
  9  Jahre  wleder  verlichen  werden.  Solches  bestehet  in  einem  geraumigen  Maierel=  Haus,  Scheuer,
Stallungen  und  Wagen-Remise,  90  Morgen  2  Prtl.  Ackerfeldung  in  3  Prugen  18  Morgen  2  Wrik.
Wiesen  und  2  Kraurländer.  Zu  dieser  Verleihung  ist  Freitag  der  30.  Jun.  des  Vormittags  anberaumt.
Die  zu  Bestehung  dieses  Guts  lustbezeugende  Versonen  haben  sich  an  gedachtem  Tage  des  Vormittags
auf  dem  Rathhause  in  Wurmlingen  einzufinden,  und  der  Perleibung  anzuwohnen.  Von  denen  auswärtigen
  Liebhabern  wird  erwartet,  daß  sie  obrigkertliche  Zeugniße  über  ihre  Kenntniße  im  Feldbau  sowohl
  als  auch  zu  Leistung  der  Caution  über  ihr  besizendes  Vermogen  beibringen.  Den  30.  Mai  1615.

Kon.  Steuerrath  der  Landvogtei  am  mittlern  Neckar.

Sindelfingen.  Die  herrschaftliche  Schaafwaide  zu  Robr  zu  150  Stük,  deren  Bestand  auf
nächst  Martini  zu  Ende  gehet,  wird  zu  Folge  allerhèchsten  Rescripts  Königl.  Departements  der  Finanen
  Section  der  Krondomarnen  bis  Mirtwoch  den  21.  Jun.  auf  dem  Nathdaus  zu  SEchterdingen,  ge-E
  anderer  Schäferei,  Verlethungen  auf  fernere  3  Jahre  im  öffentlichen  Aufstreich  verlichen
werden.  Dies  wird  bierdurch  mit  dem  Anbang  öffentlich  bekannt  gemacht,  damit  die  Liebhaber  sich
an  gedachrem  Tage  Vormittags  10  Ubr  auf  dem  Nathhaus  in  Echkerdingen  einfinden  und  der  Verleio
hung  anwohnen,  vordersamst  aber  sich  vurch  obrigkeitliche  Zeugnisse  über  ihr  Prädikat  und  Vermdgen
legilinuren  können,  daß  sie  cine  zureichende  Cautfon  zu  leisten  im  Stande  seien.  Den  5  Mai  4815.

Kdnigl.  Landvogtei,  Steueramt  Schwarzwald  und  Cameralamt  Sindelfingen.

Wiblingen.  Das  Kdnigl.  Braubaus  dabier,  dessen  Bestand  auf  nächst  Martini  zu  Ende  geht,
wird  in  Gemäheit  allerhöchsten  Besehls  auf  weitere  )  Jahre  an  den  Meistdictenden  verpachtet  werden.
Die  Verpachtung  selbst  wu  den  12.  Jun.  Vormittaas  10  Uhr  in  der  Camerslamts=  Schreibfinbde  das
Vier  vorgenommen  werden,  wozu  Pacht=  Vehhaber  eingeladen  siud.  Vorläufig  wird  bemerkt,  daß  mis
        <pb n="259" />
        20

Meser  aufs  beste  eingerschteten  und  mit  allen  2#  merel  und  Kellereiger  A#schaften  2c.  versehenen  Bräuertei,
  worein  die  Wirthe  der  vormaligen  Herrschaft  Wiblingen  bis  jetzt  gebannt  find,  auch  die  gut  einerichtete
  Branntweinbrennerei,  der  Mastistall  und  eine  angemessene  Zahl  vorzüglich  guter  Aeker  und

lesen,  nebst  den  erforderlichen  bequemen  Wohn  Schenk"  und  Heconomie-Gebäuden,  das  Recht  des
Bier  und  Branntweinschanks,  der  Bäkerei  und  Mezgerei  mit  in  den  Pacht  gegeben  werden;  und  daß
ein  Pächter  dieß  Jahr  noch  Gelegenhern  hat,  eine  beträchtliche  Anzahl  herrschaftlicher  Gürer  besonders
vachten.  Zur  Pacht-Verhandlung  selbst  werden  inn,  und  ausläándische  Liebhaber  zugelassen,  nur
müssen  dieselbe  durch  obrigkeitliche  authentische  Zeugnisse  beweisen  können,  daß  sie  im  Brauerei  =  und
Delonemiewesen  erfahren,  und  eine  Caution  von  2500  fl.  zu  leisten  im  Stande  sind.  Den  2.  Mal  1815.

Siteucrrath  der  Landvogtei  an  der  Donau  und  Cameralemt  Wiblingen.

Oehringen.  Nachstehende  Militairpflichtige  aus  der  kandvogtei  an  der  Jagst,  welche  bei  den
ua  diesem  Jahr  Statt  gesundenen  Rekrutirungen  die  Reihe  der  Aushebun,  sowohl  zur  Landwehr  als
den  Linten?  Regimentern  getroffen  hat,  und  welche  theils  zu  dieser  Zeit  von  Hauße  abwesend  waren,
theils  erst  nachdem  sie  bereits  ausgehoben  waren,  sich  entfernt  haben,  werden  hiemit  von  der  unteridunen
  Stelle  aufgefordert,  sich  unverzuͤglich  bei  ibren  resp.  Oberaͤmtern  zu  stellen  und  uͤber  ibre
ieberige  Abwesenbeit  Red  und  Antwort  ju  geben,  Zugleich  werden  saͤmtliche  Koͤnigl  Polizei-  Stellen
eriacht,  auf  diese  Abwesende  fahnden  und  sie  im  Betretungsfall  an  die  betreffeude  Oberämter  einliefern
6  lassen.  Die  Namen  dieser  Abwesenden  sind  folgende:  I)  Aus  dem  Oberamt  Gerabre  un:  Ge.
Richel  Präger,  Knecht  von  Oberwinden.  Joh.  Heinr.  Sprügel,  Kiefer  von  Lerbolzhausen.  Johann
Ve.  koder,  Mezger  von  Lendsiedel.  Joh  Ge.  Klauß,  Bek  von  Blaufelden.  Joh.  Ge.  Hornung,  von
Michelbach  an  der  Lücke.  Joh.  Fried.  Schmidt,  Beck  von  Klrchberg.  Joh  Ge  Baier,  Schmid  von
Lenlerstenen.  Georg  Chrifloph  Görtler,  Chirurgus  von  Gerabronn.  Joh  Ludwig  Walter,  Schneider
von  Kirchberg.  Joh.  Michael  Wehrr,  Manurer  von  Hengstfeld.  II)  Aus  dem  Oberamt  Hall:  Ge.
Fried.  Horn,  Schmid  von  Hall.  III)  Aus  dem  Oberamt  Könzelsau:  Ge.  Gottfried  Schuno,
Humeacher  von  Künzelsau.  Jos.  Ant.  Diemer,  Schuster  vou  Berlichingen.  Joh.  Andr.  Balbach,  von
Dörzbach.  Sebastian  Roth,  Weber  von  Simprechtshausen.  Christ.  Friedrich  Seibler,  Schneider  von
Künzelsan.  Ge.  Fried.  Glok,  Mezger  von  Künzelsan.  Ge.  Peler  Ehrler,  Bek  von  Aschbausen.  Joh.
Conr.  Peter  Stier,  Schreiner  von  Büchenmühl.  Joh.  Ge.  Bauer,  Mezger  von  Ingelfingen.  Iy)
Aus  dem  Oberamt  Mergentheim:  Ge.  Jos.  Frank,  Zimmermann  von  boffelstelzen.  Joh  Michael
Ebret,  Dienstknecht  von  Elpersheim.  Joh.  Mich.  Ulzhdfer  von  Althausen.  Johann  Ge.  Schmidt  von
Archshofen.  Ge.  Michael  Hessenauer  von  Freudenbach.  Andreas  Gerlinger,  Büttner  von  Kreglingen.
Balrhas  Heer  von  Laudendach.  Ge.  Waker,  Schmid  von  Markelsheim.  Andr  Gernhardt,  Schafer
von  Münster.  Mathlas  Adam  Engelbardt  von  Mergentheim  Joh.  Simon  Franz  Hirth,  Buchbinder
don  Mergentbeim.  Joseph  Hahn,  Schneider  von  Rengersbausen.  Joh.  Mich,  Jakobi  ven  Schmerbach.
  Joh.  Adam  Wagner  von  Wachbach.  Baruch  Jek.  Hirsch  von  Wachdach.  Carl  Siegfried  Conrad
  Fichtbauer;  Joh.  Joachim  Stetter,  Schneider;  Johann  Lconh.  Dill;  Job.  Andr.  Helmann,
and  Jude  Gutalia,  dielse  5  von  Weikersheim.  V))  Aus  dem  Oberamt  Oehringen:  Jeh.  Jakeb
Birkert,  Schneider  von  Windischenbach.  Ge.  Mich.  Dorsch,  Weber  von  Langenbeutingen.  Joh.  Frieco.
Keß,  Bauer  von  Kematen.  Joh.  Michael  Rinmann,  Schneider  von  Gaisbach.  Den  25.  Mai  1315.

Kön.  Landvogtei  an  der  Jagst.

Calw  Der  bei  der  ersten  Ouoriers-Compagnie  gestandene  Ouvrier  Conrad  Firnbaber  von  Teinoch
  gebürtig,  ist  den  1.  April  d.  J.  aus  der  Garnison  Ludwigsburg  desertirt;  es  werden  deswegen
alle  Polizeistellen  ersucht,  auf  dlesen  Deserteur  genau  zu  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  ent-*
  hieher  oder  an  die  nächstzelegene  Militär.  Behörde  wohlverwahrt  einhuliefern  Ealo,  den  16.  Mal
1515.  n  tramt.

Ehinaen.  Von  der  2ten  Ouvriers-Compagnie  ist  Philipp  Bruker  von  Obermarchthal  am  18.
Lvril  aus  der  Garnison  Oberndorf  desertirt.  Saͤnitliche  Koͤnigl.  Beamtungen  werden  daher  ersucht,  auf
denialben  fahnden,  u.  ihn  im  Betretungsfall  entweder  hieher  oder  an  das  obgedachte  Conipagnie-  Commando
  einliefern  zu  lassen.  Den  17.  Mai  1813.  Koͤn.  Obcrauit.
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        Sllwangen.  Do  sich  der  bei  dem  Königl.  Leib=  Tufanterie-Regiment  Nr.  1.  eingetheflt  geweiene
  Rekrut  Laser  Lehr  von  Kaltenwag  hiesigen  Oberamts  unterm  5.  d  Mon.  ohne  Erlaubniß  aus  seis
ner  Garnison  Stut'gart  entfernte,  und  von  demselben  seither  nichts  mehr  in  Erfahrung  gebracht  werden
  konnte;  so  werden  alle  Hochlddl.  Polizel  =  Behbrden  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  fahnden,
  und  ihn  auf  Betreten  wohlverwahrt  auher  liefern  zu  lassen.  Den  11.  Mai  1815.  K.  Oberemt.

Gerabronn.  Der  am  109.  v.  Men.  zu  dem  Sten  Landwehr-Regiment  auf  die  Kriegs=  Dauer
essentirte  Johann  Christian  Preußinger  von  Kirchberg  biesigen  Oberamts,  hat  sich  unterm  26.  April
Abends  aus  seiner  Kaserne  in  Hohenasperg  enrfernt,  und  sich  bis  jetzt  noch  nicht  wieder  gestellt.  Alle
Hoch=  und  Wohllbbl.  Obrigkeiten  werden  daher  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  gefällisst  Knden,  ihn
auf  Betreten  arretiren,  und  hieher  liesern  zu  lassen.  Den  6.  Mai  1515.  Kdn.  Oberamt.

Gerabronn.  Der  Soldat  Franz  Schwarz  von  Michelbach  an  der  Läcke  unter  dem  leichten  Infanterie-Regiment
  Nr.  10.  ist  im  April  d.  J.  im  Urlaub  desertirt.  Alle  Hoch=  und  Wohnldbl.  Obrigkeiten
  werden  daher  ersucht,  auf  denselben  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  wohlverwahrt  getgen
  Ersaz  der  Transport=  Kosten  an  das  hiesige  —2  einllefern  zu  lessen.  Den  16  Mai  1815.

.  ön.  Oberamt.
Gerabronn.  Der  beim  Cavallerle-Depot  gestandene  Jäger  Wicherl  Hilpert  aus  Blaufelden  ist
am  12.  dieses  Monats  aus  der  Garnison  Ludwigsburg  desertirt.  Alle  Hoch,  und  Wohllèbl.  Obrigkeiken
  werden  daher  ersucht,  auf  gedachten  Hllpert  zu  fahnden,  denselben  auf  Betreten  zu  arretiren,  und
egen  Ersaz  der  Transport-Kesien  entweder  an  unterzeichnete  Stelle,  oder  an  das  Regiment  einlie
ern  zu  lassen.  Den  19.  Mai  1615.  Kdin.  Oberamt.

Markgröningen,  Oberamts  Ludwigshurg.  Der  bei  der  Kbnigl.  Fußgarde=  Batterie  gestandenne
  Artillerist  Christian  Vetterle  von  Marize  ningen  ist  den  9.  April  d.  J.  aus  hiesiger  Gamlison  desertirt.
  Es  wird  deshalb  gebeten,  auf  denselben  zu  fahnden,  ihn  auf  Betreten  zu  arretiren,  und  wohlverwahrt
  entweder  an  das  hiesige  Oberamt  oder  an  das  Königl.  Artillerie  =  Commando  abliefern  zu  lase
sen.  Ludwigsburg,  den  15.  Mai  1515.  «  Koͤn.  Oberamt.

 

Backnang.  In  der  Nacht  vom  15  auf  den  16ten  d.  Mon.  hat  der  wegen  eines  Markt-Diebfabls
  hier  in  Perhaft  gewesene  Schmuß=  Jude  David  Nathan  von  Sindelsheim  im  Baadischen,  Gelegenheit
  gefunden,  aus  seinem  Gefüngniß  8  entspringen  Es  werden  daher  alle  respect.  Behdrden  erfucht,
  auf  denselben  zu  sahnden,  ihn  im  Betretungsfall  zu  arretiren,  und  gegen  Ersez  der  Kosten
wedlverwahrt  hieber  liefern  zu  lassen,  wobei  bemerkt  wird,  daß  derselbe  als  Echmaß  „Jude  die  Bieh--märkte
  im  Königreich  p  besuchen  pflegt.  Den  18.  Mai  1515.  du.  Oberamt.

Signalement.  er  Enwichene  war  683  J.  alt,  5  Fuß  5  Zoll  groß,  schwächlicher  Statur,  hatte
graue  abgeschuittene  Haare,  grauen  Bart,  länglichtes  Gesicht,  braune  Angen,  muttlere  Nase,  mittleden
  Mund,  eingesallene  Wangen,  und  gerade  Beine.  Sein  Anzug  destund  in  einem  runden  Hur,
schwarz  seidener  Halsbinde,  dunkeldlauem  Frack  mit  bellen  Knbpfen,  grauen  Ueberhosen,  und  darunter
echleotrnen  langen  Beinkleidern  und  Stiefeln.  Seine  bei  sich  gehabte  Weste  hat  er  im  Gefängniß  zutück
  gelassen.

Geißlingen.  Der  wegen  Diebstahls  in  Verhaft  gekommene  Baurenkaecht  Johannes  Mayer,
angedlich  aus  Baldern,  Konial.  Bairischen  Landgerichts  Nordlingen,  ist  heute  Nacht  mittelst  gewaltsas
mer  Erbrechung  des  Gefängnisses  eutwichen.  Sämtliche  Polizei  Behbrden  werden  ersucht,  auf  diesen
bienach  beschricbenen  Flöchtling  fahnden,  und  denselben  an  das  unterzeichnete  Oberamt  einkiefern  zu
lassen.  Signalement:  Johannes  Mayer,  angeblich  von  Baldern,  RKbnigk.  Bairischen  Laudgerichts
Nordlingen,  ist  26  J.  alt,  5.  67  groß,  starken  Körperdanes,  hat  schwarze  Haare,  schwarze  Augenbranen,
  graue  Augen,  rundes  Gesicht,  braungelblüchte  Gesichrsfarbe,  breite  Nase,  mirtelmassigen
Mund.,  rundes  Kinn,  und  gute  Zähne.  Derselbe  war  bei  seiner  Entweschung  bekleidet  mit  schwarzlen
.dernen  lurzen  Baͤndel-  Hosen,  weitz  zwilchenem  Wamms  reth  gestreiftem  Barchent-eible,  weißen
keinenen  Strümpfen,  Schnür-Stiefeln  und  cinem  dreieckigten  schwargen  Baurenhut#  Den  17.  Mai
1815.  Koͤn.  Oberamt.
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        Nro.  a8.  1  3  1  5,.  211

Königiich,  Württembergisches

Staats=  und  Negterungs-Blatt.

Samstag,  vo.  Jun.

 

 

Trennung  der  Commun-Rechnungs-Revisorate  zu  Hall  und  Gaildorf.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermöge  allerhöchsten  Rescripts  vom  5.  Jun.  allergnddigst
  zu  verordnen  geruhl,  daß  die  bieher  kombinirt  gewesenen  Commun-Rechnungs=  Zevisorate
  der  beiden  Oberämeer  Hall  und  Gaildorf  getrennt)  das  zu  Hall  dem  bisherigen
  Revisor  Pfeilsticek  er  verbleiben,  und  für  das  Oberamt  Gaildorf  der  Amts-Gubstirur
  Lauer  zu  Alfdorf  zum  Commun,  Rechnungs,  Revisor  ernannt  seon  foll.

 

Es  hat  der  Herr  Graf  Franz  von  Sikingen  wegen  seiner  vermeintlichen  Regrediene-Erb-
  Ansprüche  an  die  Herrschaft  Ochsenhausen)  als  Surrogat  für  Winneburg  und  Beilstein,
  eine  Klage  gegen  den  Herrn  Fürsten  von  Metternich=  Winueburg-Ochsenhausen  bei
dem  Königl.  Ober,  Justiz,  Collegium  in  Stuttgare  erhoben,  und  hierauf  von  dem  daselbst
gefällten  Erkenntnisse  die  Appellation  bei  dem  Königl.  Ober=  Tribunal  eingeführt.  U
nun  diese  UAppellations,  Sache  rechtlich  zu  erledigen)  wird  Kläger,  Appellant,  Kert  Gral
Franz  von  Sikingen,  dessen  bestimmter  Aufenthalrs-Orc  bieher  unbekannt  geblieben  ist,
Hiedurch  edictaliter  vorgeladen  und  aufgefordert)  innerhalb  einer  peremtorischen  Frist  von
3  Monaten)  je  Einen  für  den  ersten,  zweiten,  und  dritten  Termin  gerechnet,  unfehlbar
zu  appekllationsrichterlicher  Verhandlung  der  Sache  Einen  der  hiesigen  Ober,  Tribunals=Prekuratoren
  zu  bestellen  und  rechtsgenügend  zu  bevollmächtigen)  oder  seiner  eingewandten
  Berufung  förmlich  zu  entsagen:  widrigenfalls  derselbe)  nach  feuchelosem  Ablaufe  dieser
  Fristen,  ohne  Weiteres  des  Rechtsmittels  der  Berufung  für  verluftig  erkannt,  und
senes  Erkenntniß  erster  Instanz  als  in  Rechtskraft  erwachsen  angenommen!  werden  wuͤrde.
  Tübingen,  den  1.  Jun.  1815.  Kön.  Würrtemberg.  Ober,  Appell.  Tribunal.

Rechts-Srkenntaisse  des  Kön.  Dber-Insliy=  Colleginms.
1)  In  der  Implorations"  Sache  zwischen  der  Wittwe  des  Masor  v.  Reinhardt  cum
        <pb n="262" />
        4r  —

eurat.  Implorantin  und  dem  Hoffonrier  Hirsch  dahier  Impforaten)  die  Berausgabe
zweyer  der  ersteren  zustehenden  Capitalbriefe  zur  Conc#us##  öK  hmes  Ebemauns  ano  ihre
Verbindlichkeit  eine  Wechfelschuld  von  510  fl.  zu  Übernehmen  ettessendF  wurde  auf  Beweis
  erkannt.  Sctuttgart,  den  9.  Mai  1815.

2)  In  der  Rechts-Sache  zwischen  Johann  Georg  Zeller  zu  Sbnat  Kl.  Producenten,
  und  dem  Herrn  Fürsten  von  Thurn  und  Taxis,  Bekl.  Producten,  Entschäobigung
betr.  wurde  der  Herr  Beklagte  von  der  gegen  ihn  angestellten  Klage  entbunden.  d.  coc.

3)  In  der  Rechts-Sache  der  Königl.  Baierischen,  Gräslich  Bassenheimischen  Waisen=
  Casse=  Verwaltung  zu  Burheim,  Kl.  gegen  die  Freifrau  Ursula  von  Razenried  2c.
Bekl.)  wurde  lebrere  von  der  Klage  entbunden.  Stuttg.  den  17.  Mai  1815.

4)  Auf  die  Imploration  der  Gebrüder  Maier  und  Herz  Ortenheimer  zu  Nordstereen,
wurde  das  in  der  Wechselklagsache  des  kröw  Uuerbacher  gegen  dieselbe  von  dem  Oberamt
Herb  gefallte  condemnaterische  Erkenntnif  per  Relcripr.  als  nichtig  aufgehoben.  Stutcg.
den  18.  Mai  1815.

Erkenntniße  des  Könizl.  Ehe-Gerichts

Den  31.  Mai  wurden  geschieden:  .  «
«I)Jakva·kiedrich-Hi-llec,Bürgernnd-Bekeriansesbktgx,.Kl.Wusvbcnns
catharina,igeb.Bühlek.vonsd«,«BeXI;-etapi«:qhsii».dekettxguntexBekunheilungdet
Beklagten  in  die  Kosten.  —

2)  Jehann  Valentin  Koͤnig,  Buͤrger  und  Schumacher  zu  Dettingen,  Kirchheimer
Oberamts,  Kl.  von  Anna  Maria,  geb.  Muͤller  von  da,  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.
unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

3)  Der  seines  Schul-Amts  entsezte  Johann  Frank,  Burger  zu  Feldstetten,  Muͤn-7*
  Oberamts,  Kl.  von  Walpurga,  geb.  Ruß  voir  da,  Bekl.  ex  eap.  quasi  desert.  uner
  Vergleichung  der  Kosten.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  4.  Jun.  dem  General,  Ober,  Hof.  Intendanten,
General=  Lieukenant  und  ersten  General=  Adjvtancen,  Grafen  v.  Dillen)  un  dem  Geneval
  Adjucanten)  General=  Masor  Baron  v.  Breuning,)  welch  ersterem  Se.  Masestae
der  Kaiser  von  Rußland  den  St.  Annen,  Orden  erster  Klaße"  mit  Brillanten  beseze,
m  dem  leztern  denselben  Orden  zweiter  Klasse,  ebenfalls  mit  Brillanten  beseze)  verliehen)
  zur  Annahme  und  Tragung  dieser  Orden  die  höchste  Erlaubniß  zu  ertheilen  geruht.
Se.  Königl.  Mas.  habenFvermös  allerhöchsten  Reseripts  vom  6.  Jun.  dem  bioherigen
  Hof=  und  Kinang=  ath  Mosthaf  bei  der  Zten  Abtheilung  der  Section  der  Kron-Domainen
  die  Srelle  eines  referirenden  Raths  bei  dem  Königl.  Polizei,  Ministerium  mie
dem  Charakter  und  Nange  eines  wirklichen  Ober=  Regierungs,  Rarhs  gnddigst  uübertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermögallerhöchsten  Rescripes  vom  7.  Jun.  die  erledig-
        <pb n="263" />
        214.

te  evangelische  Pfarrei  Mühlhausen  an  der  Enz,  Dideese  Duͤrrmenz,  dem  Praͤceptor
M.  Ludwig  iu  Neuenbuͤrg,  und  «
die  erledigte  katholische  Pfarrei  Waldhausen,  Oberamts  Neresheim,  dem  Caplan

Kieninger  in  Unterkochen  zu  übertragen  allergnädigst  geruht.

 

Stuttgart.  Unterzeichnete  Stelle  wird  einen  Versuch  machen,  um  einte  Lieferung  auf  ein  derg#t

  noch  nicht  zu  bestimmendes  Quantum  saures  oder  Sumpf-Heu  zu  akordiren,  worzu  Dennerstag
der  3.  Juni  bestimmt  ist,  was  hledarch  bffemlich  bekanat  gemacht  wird.  Den  28.  Moi  1815.
Kon.  Kasernen-  Virwaltung.

Altshausen.  Das  in  Rro.  14.  dleses  Blatts  beschriebene  hiesige  Maierei-  Gut  wird  wegen  ei-#es
  abermaligen  Nachgebots  Dienstag  den  20.  Jun.  d.  F.  nochmals  zur  öffentlichen  Verleihung  kem-We,
  welches  hlemit  bekannt  gemacht  wird.  Den  26.  Mai  1815.  Kin.  Cameralamt.  «

Kirchbelm  unter  Tek.  Es  gehet  die  Bestandzeit  der  berechtigten  Sommerichaafweiden  im
Oberlenninger  =  und  Gutenberger  Staad  mit  beurigem  Jahr  zu  Ene,  und  werden  solche  dic  Samstag
den  17.  Jun  d5.  J.  an  hzu  berechtigte  und  rüchiige  Lebhader,  welche  ssch  mu  den  ceiorderlichen
Jeugnissen  ausweisen  können,  auf  fsolzeude  3  Jahre  verlietrn.  Sie  ertragen  lauter  Zuchtwaar  und
zwar  die  von  Schopfloch  jährlich  330  =  üük;  die  von  Gutenderg  175  Stük;  die  von  Bruken  200  Se.;
die  von  Unterlenningen  250  Stük,  und  die  von  Oberlennngen  250  Stäk,  und  gebrt  die  Verleihung,
wodei  die  nähere  Bedinguagen  bekaunk  gemacht  werden,  Vormutags  0  Uhr  auf  dem  Ratbbaus  in  der
Amtssladt  Kuchheim  vor  si  y.  Den  1.  Jun.  1815.  K.  Oberamt  Küchheim.

Kechendorf.  Du  herrschaftliche  Mahlmühle  zu  Kochendeif,  deren  Bestand  auf  den  22.  Nov.
d.  J.  zu  Ende  gehet,  wird  am  Samstag  den  1.  Jul.  d.  J.  auf  6  Jahre  salva  rotificatione  gu  den
Meisidierenden  verlieben  werden.  Diese  Möhle  hat  3  Mohl=  und  1  Gerbgang  und  das  Recht,  dag
#alle  Junwohner  zu  Kochendorf  in  solcher  zu  mahlen  schuldig  fird,  auch  hat  der  Beständer  eine  gerauulge
  Wohnung,  nebst  besonrers  erbauten  Stallung  und  Waschhauß,  auch  21  Bril.  14  Ruth.  Möhl-Garren
  zu  gemeßen.  Die  Liebhaber  müssen  sich  ader  mit  odmgkeiuchen  Zeuguissen  answeisen,  daß  sie
das  Müllerbandwerk  gelern  haben,  von  guter  Aufführung  und  im  Sraude  sind  eine  dem  jährlichen
Bestandgelo  gleiche  Caution  von  ungesähr  1,200  fl.  zu  prästiren.  Die  Verpachtung  geschiehet  an  vorgedachtem
  —  ginag  9  Uhr  in  der  Cameralamis-Wohnung  Kochendorf,  wo  die  Pacht-Bedingungen,
  und  die  nähere  Umstände  vorläufig  vernommen  werden  können.  Den  2.  Jun.  1615.
#Kandvegtei-Steueramt  Heilbronn  und  Cameralamt  Kochendorf.

Schorndorf.  Nachbenannte  Militairpflichtige,  wesche  bei  den  kürglich  stattgehabten  Aushebunen
  abwesend  waren,  und  die  das  Loos  zur  Aushebung  gettossen  haben  würde,  werden  hierdurch  bfe
erlich  aufgerufen,  sich  sogleich  nach  Haus  zu  begeben,  und  vor  der  unterzeichneten  Stelle  zu  erscheis
nen,  ziOnfalle  fie  die  gesezlichen  Strafen  des  Ungehorsams  zu  erwarten  baben.  JZugleich  werden
alle  Civil-  Obn#gkeiten  ersucht,  dieselbe  auf  Berreten  arretiren,  und  gegen  Ersaz  der.  Kosten  bieher  liefern
  zu  lassen  Dieselben  snd:  Joh.  David  Heinrich  von  Grunbach.  Johs.  Herb  von  Schorndorf.
Den  30  Mai  1615.  Kdn.  Oberamr.

Rärtingen.  Der  dei  dem  kandwehr-  Regiment  Nr  1.  gestandene  Tambour,  Bernbard  Schwarz
den  Linsenhofe,  hiesigen  Ober#amts,  ist  zu  Ende  des  Monats  Mai  aus  der  Staton  Solitude  entwi
cben,  daher  alle  Hoch=  und  Wohynbbl.  Beamtungen  geziemend  erlucht  werden,  auf  diesen  Fluͤchtling
fohnden,  und  ihn  un  Betretungsfall  wohlverwahrt  an  das  hiesige  Hberamt  einliesern  zu  lassen.  Den
6.  Jun.  1815.  -  -  I.Obccamt.

Tuttlingen.  Der  Solbat  Johannes  Schweizer  von  Thalheim,  vom  Kdnigl.  Jufarterie  ·  Regiment
  Nr.  5.  ist  am  3.  April  d.  J.  aus  der  Garnison  Heil  bronn  desertirt.  Alle  obrigkentlche  Behoͤrden
        <pb n="264" />
        214

werden  daher  ersucht,  auf  den  Deserteur  Schweizer  fahnden,  ihn,  wo  er  sich  betreten  laͤßt,  arretiren,
und  wohlverwahrt  an  unterzeichnete  Stelle  transportiren  zu  lassen.  Deu  6.  Junn  “  4
.  n.  Oberam

——

kudwigsburg.  Der  bienach  signalisirte  Garten  Sträfling,  welcher  unter  dem  25.  Nov.-1614.
von  dem  Konigl.  Festungs-Commando  Hobenafverg  zu  Adverdsenung  seiner  schuldigen  Inquisit#ons=Kosten
  bieher  übergeben  wurde,  hat  sich  gestern  Abend  stüchtig  gemacht.  Alle  inne  und  ausländische
Polizei  Seellen  werden  daher  ersucht,  auf  diesen  Flüchtling  zu  fabnden,  und  ihn  im  Betretungsfall  entweder
  hieher  oder  an  das  Königt  Oberamt  Ulm  einliefern  zu  lassen.  Den  4.  Jun.  1815.  6
Signalement:  Johann  Hirschbolz  von  Ofterbuch,  im  Bairischen,  24  J.  alr,  5  Fuß  5  Joll  groß,
u  tilerer  Statur,  hat  ein  länglichtes  Gesicht,  schwarzbraune  Haare,  degleichen  Augbraunen,  braune
Augen,  gebogene  Nase,  proportionirten  Mund,  gute  Zähne,  halbvolle  Wangen,  rundes  Kinn,  gerade
Beine.  V  Kleidung:  1  runden  Hut,  1  blaues  Gillet,  1  gränes  Wamms,  dnelrn  +esenv
Strümpfe  und  Schuhe.  Kdnigl.  Bau=  und  Garten=  Dlrecton.

Eßlingen.  Adam  Deuschle,  Mühlbauren  Sohn  von  Köngen,  ist  von  Khnigk.  Hochpreisl.  Crie
minal-  Tridunal  wegen  Diebstabls  zu  einer  Incarcerations  =  Strafe  verurtheilt  worden,  hat  sich  aber
por  Eiulanfung  des  Straf-Erkenntnißes,  der  geleisleten  juratorischen  Caution  ohngeachtet  slicht  gemacht.
  Es  werden  daher.  saͤmtliche  obrigkeitliche  Behoͤrden  geziemend  ersucht,  den  Deuschle  au  —-ten
  zu  arretiren,  und  an  das  hiesige  Oberamt  einlieserm  zu  lassen.  Derselbe  ist  40  J.  alt,  von  mittlerer
  Größe  und  erwas  Karker  Statur,  hat  gelbliche  lange  Haare,  ein  volles  Gesicht,  dunkelblaue  Auen,

  gelbliche  Augbraunen,  eine  große  Nase,  gute  weiße  Zähne  und  einen  großen  Mund.  Bei  seiner
Eronsthn  war  er  bekleidet  mit  einem  wieißen  Slschlittel  schwarzen  Halstach,  dreieckigten  Hut,  laugen
  zwilchenen  Hosen,  weißen  Strümpfen  und  Schuhen  mit  Schnallen.  Den  5  un.  .

#u.  Oberamt.

Eglingen.  Der  in  dem  biesigen  Arbeitshaufe  befindliche  freiwilllge  Arbeiter  Cprittian  Sauter,
ein  Salpetersieder  aus  Schopfloch,  Oberamts  Frendenstadt,  kam  von  einem  gestemn  Nachmittag  ges
machten  Ausgang  nicht  wieder  in  das  Justitut  zurückr  Alle  odrigkeltliche  Stellen  werden  daher  ersucht,
diesen  Maun,  welcher  41  J.  elt,  5.  6“  groß,  von  untersezter  Statur  und  länglichten  Angesichts  ist,
braune  Haare,  eine  breite  Nase,  volle  Wangen,  aufgeworfene  Lippen,  hue  Zähne  ein  rundes  Kinn,
und  einen  starken  Bart  hat,  und  bei  seinem  Weggechen  mit  einem  dunkelgrauen  tächenen  Wemmes,
bergleichen  Brustruch  und  Veinkleidern,  Stieseln  und  einem  runden  Hut  bekleidet  war,  im  Betretungsfall
  zu  arrekiren,  und  hieher  liefern  zu  lassen.  Den  5.  Jun.  18f5.  K.  Oberamt.

Lorch.  Am  24.  d.  M.  itt  der  wegen  Verdachts  mehrerer  zum  Theil  aualisieirter  Dlebstähle  hier
langesessene  Christian  Walter  von  Lindach,  Oberams  Gmünd,  aus  dem  Gefängniß  entslohen.  Es  werden
nun  alle  respect.  Bebbrden  ersucht,  auf  denselben  fahnden,  und  ihn  im  Betretungsfall  wohlverwahrt  hieber
  einliefern  zu  lassen.  Signalement:  Der  Entwichene  ist  47  J.  alt,  großer  hagerer  Statur  Jlaue
gen  ngesiches,  hoher  Stirne,  har  schwarz  und  und  grau  gemischte  Haare,  schwache  Augenbraunen,
blaue  Augen,  witzige  Nase,  proportionirten  Mund,  zugespiztes  Kinn,  schmale  Wangen,  schwachen
Bakendart.  Trägt  einen  helldlautuchenen  Rock,  ein  hraun  seidenes  Halstuch,  braunrothe  aese
schwarzlederne  Beialleider,  weiße  Strümpfe,  Schuhe  mit  tombakenen  Schnallen,  und  einen  dreieckigten
Filzhuth.  Den  26.  Mai  1515.  ·"  Kon.  Oberamt

Böblingen.  Oen  10.  dieses  Meonats  wird  hier  die  Zunft  Versammlung  der  Keßler  des  ganzen
Kbu##greichs  wicder  abgehalten.  Alle  Hochldbl.  Oberämter  werden  deshalb  unter  Beziehung  auf  den
durch  das  Staats=  und  Regierungsblatt  vou  1310.  S.  256.  ertheilten  Kduigl.  Befehl  vom  16.  Jun.
1810  geziemenb  ersacht,  denen  in  ihren  Amtsbezirken  befinolichen  Keßlern  g  ucgst  aufgeben  zu  lossen,
das  sie  fich  u#nscölbar  an  gedachtem  Tag  hier  einfinden,  oder  wenigiiens  und  zwar  bei  Gnese  ihr  schuldiges
  Legeld  bis  dahin  einschiken,  um  so  mehr,  da  viele  schon  seit  elnigen  Jahren  zum  Nachtheil  des
allerhöchsten  Inzeresse  im  Räkstand  sind,  Den  1,  Jun.  1515.  Koͤn,  Oberamt.
        <pb n="265" />
        Nro.  29.  1  3  1  5.  215

Koͤniglich.  Wuͤrttembergisches

Staats-und  Regieröngs-Blatkt.

Samstag,  17.  Jun.

 

 

Erndte-Generale-Reseript  von  1818.

Den  Koͤnigl.  Cameral-Beamten  wird  hiemit  der  Befehl  ertheilt,  die  ihrer  Verwaltung
  anvertrauten  Heu-  Oemd/  und  Frucht-  auch  kleinen  Zehnten,  so  wie  die  Landgarben
  und  Theilgefaͤlle  in  der  Regel  auch  diß  Jahr  wieder  mit  pflichtmaͤsiger  Beobachtuͤng
der  bestehenden  Verordnungen,  an  die  Meistbietenden  zu  verpachten,  und  den  Fruchtze—
hentpachtern  auf  den  Fall,  daß  durch  Hagel  oder  durch  nicht  abzuwendende  militairische
Gewalt  Schaden  auf  dem  Felde  geschehen  sollte,  einen  verhaͤltnißmäßigen  Nachlaß  zuzubchern.
  Sogleich  nach  Beendigung  der  Fruchtzehent-Verleihungen  sind  die  vorschrift,
näßigen  Fruchtzehentertrags-  Tabellen  zur  Königl.  Ober-Finanz=  Kammer  einzusenden.

Da  übrigens  bisher  von  verschiedenen.  Beamten  auch  die  Jehentlokarien  an  Geld
und  Stroh  oder  andern  Gegenständen,  welche  der  Vorschrift  nach  nicht  in  die  Tabelle
gehören)  und  nur  die  Uebessscht  erschweren)  in  dieselbe  aufgenommen,  hingegen  der  geschdzte
  Ertrag  der  zum  Selbsteinzug  gerichteten  Zehenten  nicht  angezeigt,  auch  nicht  alle
Columnen  der  Tabelle  berechnet,  und  die  Ursachen  des  Mindererlöses  bald  gar  nicht,
bald  allzu  unbestimmt  angegeben,  öfters  auch  nur  bemerkt  worden)  daß  der  Mindererlös
von  dem  schlechten  Anstande  der  Felder  herrühre,  ohne  die  Ursache  dieses  schlechten  Anstandes
  zu  benennen:  So  wird  den  Cameral-Beamten  aufgegeben)  die  Fruchtzehentertrags-
  Tabellen  künftig  der  Vorschrift  und  dem  Zwecke  gemäß  auszufertigen.  Stuttgart,
den  13.  Jun.  19815.  Königl.  Finanz=  Ministerium.  Graf,  v.  Mandelsloh.

Rechts=  Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Jostiz-Colegiums.

1)  In  der  Rechts=  Sache  des  Georg  Friedrich  Schwäble  zu  Bernek  Kl.,  gegen  die
Freiherrlich  Samuel  v.  Gültlingenschen  Erben  Bekl.  Jurükforderung  einer  Caution  be,
treff,  wurden  Bekl.  für  schuldig  erkanne,  die  eingeklagte  Summe  zu  bezahlen.  Stut#-gart,
  den  11.  Mai  1815.
        <pb n="266" />
        2416

2)  In  der  Rechts=  Sache  zwischen  Johann  Peter  Delisle,  Kaufmann  zu  Konstanz,
Kl.  und  der  Curatel  des  Freiherrn  Carl  v.  Candsee  zu  Rottenburg,  Bekl.  wurde  auf
Beweis  erkannt.  ibhid.  eod.

3)  In  der  Rulliccten=  Klaglache  von  Sulz  zwischen  der  Anna  Linkin  von  Dürrenmettstetten,
  Querulontin  gegen  Christian  Jäckte,  Bauren  zu  Hopfau,  p#to  aliment.  pro-TIis,
  wurde  das  Erkenntniß  erster  Instanz  als  nichtig  aufgehoben.  ib.  eod.

4)  Auf  Nichtigkeitsklage  des  Bäckermeisters  Johann  Georg  Reißer  zu  Renningen,
ekl.,  Inten,  wider  den  Schreinermeister  Johann  Georg  Frieß  ebendaselbst,  Kl.  Jaren,
eine  Arbeits.  Verdienst,  Forderung  betr.,  wurde  das  Verfahren  und  die  Entscheidung  des
Dorfs--Magistrats  und  anmaßlichen  Dorfgeriches  zu  Renningen)  vermittelst  Relcripts  von
Amotswegen  aufgehoben,  und  gedachte  Streitsache  an  das  Oberamtsgericht  Leonberg,  als
erdentlichen  Gerichtestand,  verwiesen.  Stuttg.  den  32.  Mai  1815.

Erkenntniße  des  Koͤnigl.  Ehe-  Gerichts.

Den  7.  Jun.  1915  wurden  geschieden:
1)  Gottlieb  Hämann,  Börger  und  Schumacher  zu  Trichtingen,  Sulzer  Oberames,
Kl.  von  Agnes,  geb.  Bürk  von  Täbingen,  Oberamts  Roteweil,  Bekl.  e#x#  cap  adulterü,
unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.
2)  hristiana  Johanna  Kornbek,  geb.  Heller  von  Tuttlingen,  Kl  von  Sberhard  Chri
stian  Wilhelm  Kornbek,  abgesezten  vormaligen  Württembergischen  Amtspfleger  zu  Hornberg)
  Bekl.  ex  cap.  delert.  maln#.  unter  Berurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermäg  allerhöchsten  Rescriprs  vom  12.  Jun.  den  Kammerjunker,
  Ober-Regierungs-Rath  v.  Linden)  und  den  Kammerjunker  Chargé  d’affaires
  am  Königl.  Preussischen  Hofe  v.  Linden,  zu  Königl.  Kammerherrn  zu  ernennen,  u.

vermäg  allerhöchsten  Reseripes  vom  9.  Jun.  dem  Königl  Kammerfunker,  Ober-  Ju-Kiz-Rath
  v.  Saisberg,  auf  sein  Ansuchen,  die  Entlassung  von  der  Stelle  als  Ober=Justiz-Rath
  zu  ertheilen  gnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Majs.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
#t.  Jun.  die  an  der  Königl.  Universstät  Tübingen  erledigte  Lehrstelle  der  Anatomie  dem
Professor  D.  Smmert  dem  áltern  von  Bern  zu  übertragen,  und

zur  erledigten  Lehrstelle  der  Chirurgie  und  Geburtshulfe  an  der  Universftät  Tübingen
  den  bei  der  Königl.  Armee  angestellten  Oberarzt  v.  Ludwig  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermös  allerhöchsten  Resolution  vom  14.  Jun.  die  erlete
  Ober,  Finanz=  Rachs,  Srelle  bei  der  Section  der  Steuern  dem  bisher  bei  der  Umgelds-Rechnungs=
  Kammer  angestellten  Rechnungs-Rath  Nast  allerqnäd  zu  übertragen  geruht.

Se.  Königt.  Maj.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  p.  Jun.  das  erledigte
  vereinigte  Sub,  Diaconat  u.  Präcepterat  in  Göppingen  dem  Seminaristen  M.  Stark
von  Kornwestheim,  und
        <pb n="267" />
        a17

die  erledigte  katholische  Caplanei  in  Bodnegg,  Oberamts  Ravensburg,  dem  Driester
Pius  Lang  von  Gmünd  zu  übertragen;
dem  zur  vakanten  Patronat,Prarrei  Stetten  unterm  Heuchelberg,  Diöcese  Braken
be  nominirten  Vicar  M.  Winter  in  Derendingen  die  allerhochste  Bestätigung  zu
vutheilen.

 

Neckarsulm.  Sechs  Unter,  Eisesheimer  Bürger,  welche  bei  Gelegenheit  des  im
Februar  d.  J  aus  seinem  Beere  getretenen  Reckars  und  der  hierdurch  verurfacheen  Uebersowemmung
  des  ganzen  Reckarthals  am  Ufer  Holz  zu  befestigen  suchten,  wurden  durch
einen  Windstoß  zenseirs  des  Flusses  getrieben,  und  durch  das  Umstoßen  ihres  Kahns  in
die  augenscheinlichste  Gefahr  des  Ertumkens  gesezt,  da  sse  über  z  Stunden  in  dem  immer
  noch  anschwellenden  ihnen  theils  schon  bis  an  den  Hals  gehenden  Wasser  stehen
mutzten,  von  5  Bürgeru,  Namens  Dollmann,  Horst  und  Schwager  von  Neckarsulm,  und
Sporrle  und  Seilmann  von  Kochendorf,  indem  erstere  über  eine  halbe  Stunde  Steromabwärts
  und  letztere  eben  so  lange  Strom  aufwäcts  fahren  mußten)  mit  eigener  Lebens-Keü-
  gerettet,  und  von  erstern  tro#  des  großen  Wassers  über  das  ganze  sehr  breite

eckarthal  in  den  Schoos  ihrer  Familien  zuruͤckgefuͤhrt;  welche  nachahmungswuͤrdige  Handlung
  Se.  Königl.  Majest  t  dadurch  huldreichst  zu  belohnen  geruht  haben,  daß  Allerhöchst
  dieselben  die  2,Kochendorfer  Bürger  Spörrle  und  Heilmann  der  fllbernen
Civil,  Verdienst=  Medaille  würdig  erkannten  wegen  der  übrigen  Recter  aber,  wie  hiemie
Sochesot  gedachte  That  offentlich  bekannt  zu  machen)  allergnädigst  befahlen  Den  6.
un.  1815.  —  Koͤnigl.  Oberamt.

 

 

Nach  eingekommenen  Todesscheinen  sind  nachbenannte  Koͤnigl.  Württemberg.  Soldaten
  in  dem  Kaiserlich  Oestreichischen  Haupt-  Feld=  Spital  Nr.  17.  zu  Vesoul  während
des  Feldzugs  von  1814.  gestorben,  als:  #

1)  Gottfried  Merkel  vom  Infant.  Regiment  Nr.  3.  Ite  Compagn.  aus  Kandorstheim,

  alt  2;  Jahr,  evang.

a)  Johann  Schmidt,  von  der  Infanterie,  aus  Sumendingen,  alt  34  J.  kathol.

3)  Friedrich  Wurst,  vom  Infant.  Regiment  Nr.  .  Kronprinz,  4  Compagn.  aus
Witteron,  alt  23  J.  evang.  #

4)  Burg.  Rahmaier,  vom  Infant.  Regiment  Nr.  7.  3te  Compagn.  aus  Bronbach,

alt  25  J.  evangel.

5)  Johann  Schenckenberger  vom  Infant.  Regim.  Nr.  3.  3te  Comp.  aus  Tettingen,

alt  24  J.  kathol.
6)  Carl  Schwarz  von  der  Infanterie,  aus  Harthausen,  alt  19  J.  kathol.
7)  Anton  Polniger,  vom  Jäger,  Bat.  Nr.  1.  erste  Comp.  aus  Koeha,  alt  36  J.  kath.
8)  Johann  Hofer,  von  der  Infanterie,  aus  Rothnoßtz,  alt  à1  J.  kathol.
9Johann  Sointhirn,  von  der  Infanterie,  Geburtsort  unbekanne,  alt  34  J.  kath.
10)  Gabriel  Cochner  vom  Fuhrwesen,  aus  Witter,  alt  20  J.  evang.
Da  nun  die  Grburtsorte  der  Verstorbenen  theils  gar  nicht  theils  unrichtig  angegeben
        <pb n="268" />
        eis

sind,  so  werden  hiemit  diesenigen,  welche  bei  dem  Tode  der  genannten  Individuen  interessirt
  sind,  aufgefordert,  sich  mit  den  geeigneten  Beweisen  an  die  unterzeichnete  Stelle
wegen  Ausfolgung  der  Todesscheine  zu  wenden.  Stuttg.  bden  14.  Jun.  1815.

Justiz=  Sectiun  des  Kön.  Kriegs-Departement.

 

udwigsburg.  Zufolge  allerhechsten  Auftrags  sollen  die  wegen  nothwendiger  Bergrößerung
des  biesigen  Armenhauses  vorzunehmenden  Bauardeiten  an  tüchtige  Handwerksleute  im  Abstreich  verakkordirt
  werden.  Nach  dem  Ucberschlag  berrägt  dis  Arbert  der  Maurer  und  Steinhaver  3531  fl.  15  kr.
s  hl.;  Plästerer  246  fl.;  Zimmerleute  2123  fl.  47  kr.  3  hl.;  Schreiner  629  fl.  30  kr.  3  hl.;  Schlos=#er
  386  fl.  11  kr.;  Glaser  302  fl.  15  kr.;  Kupferschmid  24  fl.,  und  der  Hafner  15  fl.  6  kr.  Zu  der
bstreichs=  Verbandlung  ist  Freitag  der  25.  Inm.  v  J.  bestimmt,  und  es  werden  daher  tüchtige  Handwerksêleute,
  welche  dazu  kust  haben,  eingeladen,  an  diesem  Tag  Morgens  0  Uhr  der  VPerhandlung  in
der  Sustungs=  Verwaltungs=  Umtsliube  allhier  anzuwohnen,  wo  ihnen  Riß  und  Ucberschläge  werden
vorgelegt,  und  die  wellere  Bedingungen  erbfnet  werden.  Ucbrigens  wird  kein  Handwerksmann  zum
„##bflreich  zugelassen  werden,  der  8  nicht  wegen  seiner  vollkommenen  Tuͤchtigkeit  durch  ein  Zeugniß
des  Disiruͤts-  Baumnieisters,  und  wegen  seinem  hinlaͤnglichen  Vermdan  durch  ein  Zeugnis  der  Orts-Obi#gkeit
  ausweisen  kaun.  Den  7.  Jun.  1615.  du.  Stiftungs-  Verwaltung.

Sindelfingen.  Bei  birsig  Kdnigl.  Cameralverwaltung  werden  bis  Donnerstag  den  22.  Jun.
l.  J.  Vormittags  9  Ubr  51  Centner  Salpeter  im  öffentlichen  Auffireich  an  den  Meifibictenden  verkauft
werden.  Dies  wird  hiemit  jedermäaniglich  bekan#t  gemacht.  Deu  2.  Mei  1615.  K.  Cameralamt.

Altshausen.  Wegen  geschebenen  Nachgebots  ist  die  kärglich  vorgenommene  Berpachtung  des
berrschaftlichen  Bräuhauses  dahler  nicht  ranficirt  worden.  Es  wird  daber  dasseibe  samt  der  Branneweinbrennerei
  bis  Dienstag  den  27.  Inn.  nochmals  zur  Verkechung.  kommen  welches  mit  dem  Anhan
bekannt  gemacht  wird,  daß  sich  die  Pachtliebbaber  an  ermeldrem  Tag  Vormittags  9  Uhr  im  Comkltas
amt  dahier  einzufinden  haben.  Die  Bedingungen,  unter  welchen  die  Verpachtung  ver  sich  gehr,  konnen
  täglich  bei  unterzeichneter  Seelle  eingesehen  werden,  indessen  wird  von  solchen  vorlänfig  hier  beigesetzt,
  daß  in  das  brei  Bräuhaus  die  Bewohner  von  24  Därfern,  Weilern  und  Hbsen  nebst  10  Wuthen
  gebannt  seien;  daß  ansebnliche  Bran=  und  Keller-Grräthschaften  mit  in  Pacht  gegeben  werden;
daß  mir  dem  Bräuhaus-Pacht  ein  schbner  Gürer-Genuß  und  beträchtliche.  Nutzungen  an  Holz  und
Stroh  verknuͤpft  seien;  daß  die  Bestondzeit,  welche  an  Lichtmeß  1816  anfängt,  nach  dem  Wunsch  der
Dachtliebhaber  9  oder  mehrere  Jahre  dauern  dürse;  daß  aber  zur  Pachtung  Niemand  werde  zugelassen
werden,  der  sich  nicht  über  sein  Prddikat  und  Vermogen  mit  magistratischen  oberamtlich  Lesbegelden
—  gehdrig  auszuweißen  vermbge,  und  eine  Caution  von  2000  bis  2200  fl.  entweder  in  baarem

Seld  oder  liegenden  Gründen  stellen  kbane.  Den  22  Mai  1315.  Kön.  Cameralamt.

Boulonden,  Mußberg,  Steinenbronn,  Stetten.  Diese  mit  dem  Zutrieb  auf  mebrere
Drts-Markungesn  berechtigte,  Schaafweiden  ertragen:  bei  Bonladen  600,  Mußberg  450,  Stemenbronn
  300,  und  Srteiten  150  Stücke,  und  sind  bis  auf  Steinendronn  mit  den  vöthigen  Sctallungen
Festheo  für  Wohnung  aber  haben  die  Beständer  zu  sorgen.  Zu  Boulanden  =  Musberg  wird  dem

eständer  der  Pförch=  Genuß  von  Martini  bis  Georgl#,  bei  den  weitern  Orten  aber  aufs  ganze  Jahr
überlassen.  Die  Verpachtung  geschichet  auf  3  Jahre  von  Martini  an,  und  zwar  die  der  Bonländer
Waide,  Donnerstag  den  22.  Jun.  auf  dem  Rathhause  des  Orts,  der  übrigen  aber  Mittwoch  den  21.
Jun.  auf  dem  Rathhause  des  Mittelorts  Echterdingen,  jedesmal  Bormittags  10  Ubr.  Die  Liebhaber
wollen  sich  mit  Meister=  oder  Concessions  =  Briefen,  auch  gerichtlichen  Zeugoissen  uͤber  Prädikat  und

Vermögen  versehen,  hiebei  einfinden.  Den  6.  Mai  1615.
Steucramt  der  Landvogtei  Schwarzwald,  und  Cameralamt  Weil  im  Schbnbach.

Heideubelm.  Das  zur  Königl.  Cameral=  Verwaltung  gebbrige  Stürzelhof-Gut,  dessen  Bestend
dle  gegenwärtige  Beständer  nicht  mehr  auszuhalten  im  Stande  sind,  solle  nach  ergangenem  allergn#dig=
        <pb n="269" />
        27#

#en  Befehl  wleder  neuerdingen  auf  0  Jahr  verliehen  werden.  Das  Gat  besteht  neben  den  erforderlle
en  Gebäuden  in  154  Ichrt  3  DTi#  zekglichen  Aekern,  15  Tagwerk  Wiesen  und  3  Tagw.  11  Vrtl.
Gaͤrten.  Zu  dieser  Beileibung  ist  Montag  der  3.  Jul.  d.  J.  arderaumt,  wovon  das  Publikum  zu  dem
Ende  benachucchtegt  wud,  damu  die  Bedhader  sich  an  gerachtem  Tog  Voimittags  umEo  Uhr  auf  dem
Rathbauß  allhier  c#  firden  können.  Webde#  vorldufig  angefügt  wird,  daß  keiner,  welcher  sich  mcht  we-*
  seines  Prädlkats  über  sein  disheriges  Betragen,  seine  Kenntnisse  im  Feldbau,  und  daß  er  hinlängsches
  Vermogen  sowohl  zur  Leistung  der  erforderlichen  Camion,  als  überhäupt  zur  Uebernahm  und
utem  Beiried  dieses  Guis  besitzt,  mit  obrigkenuchen  von  seinem  vorgesetzten  Oberamt  autorssirten
Haupag  legitimirt,  zum  Aufstreich  zugelassen  wird.  Den  5.  Inn.  1615.  ç
«  s.LaavvogteisSteueramtamKocheyuquaskxemlvcrwaltuagHeidenbeinh

Ochsenfur-imsabekgämDasherrschaftl.Schloß-z-11aautOchsean-tg,sollcutwedrtssf
mehrere  Jahre  Bestandsweise  verlehnt  oder  verkauft  werden.  Es  ist  von  Stein  auf  einem  Felsen  erlhaut,
  sehr  geräumig,  mit  v.elen  heizbaren  Zimmern,  übrigens  mehr  für  Fabrikamen  oder  Juden,  als
Baners=  Leute  tauglich,  jedoch  koönnrn  auch  Stallungen  und  1  Scheuer  dazu  gegeben  werden.  Die
Bufstreichs=  Berhandlurg  geschtehet  Montag  den  3.  Jul.  Vormiktags  10  Uhr  im  Schleß  Ochsenburg.
Zugleich  werden  auch  elmge  in  der  Nähe  beßinoliche  herrschaftl.  Gütersiücke  nebst  einem  Steinbruch  hinfer
  dem  Schloß,  theils  verkauft,  theils  verpachtet.  Liebbaber  kdanen  Gebäu  und  Göter  täglich  einsehen,
  und  sich  solche  von  dem  herrschaftl  Hausvogt  zu  Ochsenburg  weisen  lassen.  Den  12.  Jun.  1815.
Steuerrath  der  Landvogtei  am  untern  Nekar,  und  Cameralamt  Güglingen.

Ochsenburg.  Der  Bestand  der  herrschaftl.  Schaafweide  nebst  Pfdrchgerechtigkeit,  auf  Ochsenberger
  .  Riefeuhofer  =  und  Lcondronner=  Markung  geht  bie  Mlchaclis  d.  J.  zu  Eude,  und  wud  bis
Dieastag  den  4.  ul  Bormeutags  10  Uhr  in  der  Cameralamis=  Wehnung  zu  Güglingen  eine  Verleihung
auf  follende  3  Jahre  an  einen  tüchtigen  Schäfer  im  Aufstreich  vorgenommen.  Die  Ware  erträgt
650  Stük,  und  der  Pächter  erhält  dazu  freie  Wohnung  mit  Stallungen,  Scheuer,  einem  Knuchengarten
  und  Land,  auch  3  Morg  11  Drtl.  17  Ruth.  Wiesen  unenrgeldlich,  und  aus  den  Herrschaftl.  Waldungen
  jährlich  300  Büschel  Reisach  im  Hutepreis.  Als  Cantion  hat  Beständer  beim  Antritt  des  BesKtands
  eneweder  eine  Summe,  die  dem  jährlichen  Bestandgeld  gleich  ist,  ba#r  zu  schießen,  oder  in  lics
genden  Gürern,  deren  Auschlag  das  doppelte  Pachtgeld  deträgr,  einzulegen.  Den  12  IJun.  1615.
Steuerrath  der  Landvogtei  am  untern  Nekar,  und  Cameralamt  Güglingen.

Stuttgart.  Der  bei  dem  Kbnigl.  Garde-Regiment  zu  Fuß  stehende  Unteres#izier,  Johann
Krech,  von-  Degerloch,  Amts-Oberamts  Stuttgart,  welcher  sich  den  4#lcn  dieses  unerlaubter  Weise  aus
Meesiger  Garaison  entfernt  hat,  wird  hiemit  ausgefordert,  sich  innerhalb  sechs  Wochen  a  dalo,  wovon
m  14  Tage  als  erster,  14  Tage  als  zweiter,  und  14.  Tage  als  drurer  und  peremtonscher  Termin
t#egeben  werden,  bei  seinem  Regiment  einzufinden,  und  über  seine  unerlaubte  Entfernung  zu  verantworten,
  widrigenfalls  gegen  denselben  als  Deserteur,  in  coniumaciam  wund  verfahren  werden.  Der
7.  April  1815.  Commando  des  Kdnigl.  Garde-Regiments  zu  Zuß.

 

Lendvogtei  am  untern  Reckar.

Sämtliche  Rachstehende  Militairpflichtige  hat  das  Loos  zur  Aushebung  zum  Militair  getreffen,
wovon  sie  hiemit  in  Kenntniß  gesetzt  und  aufgesorder  werden,  sich  nach  Haus  zu  begeben,  und  bei
ihrem  Oberamt  zu  melden.  Alle  Hoch=  und  Wohllöbl.  Polizeie  Behörden  des  Kduigreichs  aber  werden
ersucht,  auf  diese  Fluͤchtlinge  ein  wachsames  Auge  zu  haben,  sie  im  Betretungafall  zu  arreliren,  und
en  das  betreffende  Oberamt  transpertiren  zu  lassen.  Heilbronn,  den  5.  Jun.  1815.

Kdn.  Landvogtelamt  am  untern  Neckar,

Backnang  Gottlieb  Herrmann  von  Oberweitzach  Johann  David  Brezler  von  Unterbrüden.

cb.  Lro#nhard  Knörzer  von  Murrhardt,  Gottlieb  Sanzenbacher  ron  Manbach  Gotlieb  Kicdler  von
tensbach  Cbhristian  Dav#  Winter,  und  Joh  Cbristeph  Schaal  von  Backrang.  Golilieb  Wahl
vem  Schloßfbof  Lorenz  Haas  von  Unterbrüden.  Joh.  David  Nappold  von  Bakrang.  Jeh  Ch#istan
Reber  von  Berwinkel,  Joh.  Got##srich  Möller  von  Schdllhötre.  Adam  Jcachim  Lauber  von  Althürt.
        <pb n="270" />
        220

Sertg  Michael  Assenheimer  von  -  Joh.  Caspar  Carl  Seiz  von  Mumhordt.  Jeh.  Adam  Schaal
von  Waldenweiler.  Joh.  Gonlieb  Möller  von  Watenweiler.  Christian  Fried.  Babel  in  Spiegelberg.
Weinsberg.  Von  Weinsderg:  Cßhristian  Fahm.  Von  Brettach:  Christian  Noller-Brakenbeim.
  Von  Brakenheim:  Jak.  Fried.  Ott,  Schumacher.  Johs.  Maicr,  Schreiner.
Gottlieb  Chustian  Saußele,  Bek.  Wilh.  Fried.  Bdd-#n,  Schuster.  Johann  Peter  Dath,  Nagelschmid.
Joh  Michael  Kaiser,  Bek  Gottfried  Heir.  Schmälslen,  Maurer.  Alt  =  Elcebronn:  Friedrich
Binder,  Bauer.  Neu-Cleebronn:  Ge  Ad##em  rehner,  Bauer.  Dürrenzimmern:  Jos.
Schwarz,  Schuster.  Güglingen:  Jvoh.  Heiunch  Wilderfinn.  Ge.  Adam  Mächtlen.  Massem
bach:  Jak.  Fried.  Trefz.  Bauer.  Jod  Georg  Beger.  Massenbachhausen:  Franz  Joseph
Kdrner,  Schneider.  Jos.  Fischer,  Schmid.  Meimsbeim:  Joh.  Tobias  Amos,  Bek.  Nies
derhosen:  Cdristlan  Frico.  Kaufmann,  Schreiv..  Jc.  Ge.  Diether,  Vauer.  Ochsenbach:
-*.  Christian  kang,  Baucr.  Joh.  Ge.  Schnewer,  Bek.  Schwaigern:  Joh.  Samuel  Krepy,
eck.  Weiler:  Christian  Friedrich  Bromm,  Schmid.
RNerarfulm.  Von  Neckarsulm:  Franz  Dio#is  Ochs,  Mezger.  Ge  Jofs.  Osterchrist,  Kaufmann.
  Jos.  Steph.  Bierer,  Ka-#ninseger.  Job.  Aut  W#gele,  Schuster.  Franz  Ge.  Reichert,  Gerder.
Carl  Anton  Denger,  Mezger  Job.  Franz  Burer,  Schneiorr.  Franz  Michael  Haas.  Jos.  Ambros
Abelle,  Schloßer.  Franz  Ant.  Rückert,  Kellner.  Jos  Sebast.  Hurter,  Wagner.  Jeh.  Schmid,  Bauer.
Ferdiu.  Ant  Lindner.  Franz  Ant.  Jos.  Scharpf,  Goldarbeuer.  Joh.  Nepom.  Franz  Michel  Bäter,
Cbirurgus.  Jos.  Mich.  Gilch.  Franz  Mich  Eisenmenser.  Franz  Kil’an  Fischer.  Jos.  Marximilian
Bertram  Glaser.  Joseph  Udam  Bertram,  Gla'#.  Joseph  Manthes  Remmele,  Weingaäntner.  B  as
chensu:  Pt.  Carl  Fobma##,Musikus.  Franz  Tbomas  Henn.  Joh  Sebast.  Zmmermann,  Steins
hauer.  Ambros  zimmermann.  Binswangen:  Sebasttan  Winterheld.  dttingen:  .
Hemrich  Josepb  Lludan.  Franz  Sebast.  Lindau.  Brettach:  Joh.  Gabriel  Engrlhard.  ra?
Jos.  David  Daucher,  Zimmermann.  GSotifr.  Beer.  Cleversulzbach:  Joh.  Ge.  Balthas  Widmann.
  Dahenfeld:  Franz  Sebast.  Schel,  Kiefer.  Franz  Mich.  Vog#t,  Schneider.  Lor.  Körner,
  Kiefer.  Degmaun:  Marr  Anton  Bertsch,  Bauer.  Joh.  Matthes  Hrold,  dstr.  Soldar.  Jol.
Schnäürrle,  Schneider.  Duttensberg:  Joh  Bisoudiz,  Krämer.  Joh.  Michael  Biso###iz,  Krämer.
Thomas  Vslentin  Greß.  Schmid.  Set.  Peter  Tremmel,  Schifer.  Erlenbach:  Joh.  Psceas
Fngelfinger.  Jod.  Casp.  Vogt,  Schneider.  Franz  Andr.  Keim.  Jos.  Mich.  Küner,  Weingdriner.
Foh.  Mart.  Barthol.  Märkle,  bstr.  Soldat  Joh.  Mich  Ingelfinger,  Zimmermann.  Fned.  Sed.  Vogr.
Joh.  Peter  Fischer,  Kiefer.  Hoob.  Ludw.  Provent,  Kanfmann.  6nt  Iqnaz  Vogi,  Kaufmann  Gothen:
  Joh.  Ge.  Ilch,  Webtr.  Joh.  Gottl.  Böbler,  Mäller.  Go##t.  Fried  Apfelbach,  Becker.  Jh.
2  Rapp,  Bäcker.  Joh  Christopb  Steck,  Rotgerbrr.  Gundelsbeim:  Jol.  Ammon  Brckel.
G#rcher.  Franz  Anton  Keicher,  Kaufmann.  pig  Martin  W  ukler,  Schäfer.  Wibelm  Damel  Mak,
üller.  Jos.  Ant.  Winkler,  Schifer.  Hof  Dornbach:  Franz  Ant.  Fischer,  Gerbrr.  Hagene
bach:  Jos.  Franz  Aat.  Berish.  Joh.  Nepom.  Felir  N'kolaus  Valentin  Muav.  Hoöchstberg:
*  Adam  Spohn,  Oestr.  Soldat.  Ge.  Jos.  Roib,  Schneider  JIasstfeld:  Carl  Jos.  Dom#nis
us  Reitmaver,  Schmid.  Franz  O.tmar  Lok.  Schuster.  Joh  Mch  Reitmiwer,  Biuer.  Joh  Ludw.
Reitmaver,  Bauer  Kocherdorf:  Ludwig  Conr.  S  verz,  Birdierer.  Damian  Ludw.  Carl  Hoͤlders,
Kaufmann.  Joh.  Heinr.  Benkeser.  Corist  Jak.  Pfeiffer.  Job  Friedrich  Ederh#erd  Körner,  Sartler.
Berl  Fried.  Schneider,  Barbierer.  Christoph  Samuel  Pfeiffer.  Schr#ner.  Georg  Christan  Schab#es,
erder.  Job.  Christian  Leuz,  Ladendiener.  Ge.  Wilb.  Schanzendba  ,  Schre#ner  Johaan  C#e#oph
Gebhardt,  Bäcker.  Joh  Andr.  Fried.  Körner,  Kieser.  ocherthörn:  Cbrist.  Thomas  Wlrrak,
Bauer.  Neuenstadt:  Franz  Daaiel  Dietrich.  Schmid.  kony.  Brebnn.  2ed.  Ferd  S  oler,
Mezger.  Fied.  Jak.  Eppler,  Mezger.  Fried.  Cbrist  an  Muk.  Kübler  Joh.  Ebrist.  Ludwig  Bücker,
Schmid.  Ge.  Fried.  Hifele,  Bauer.  Ge.  Fried.  Gebhardt,  Wagner.  Franz  Luclo  Siruoscheck.  Glaser.
  Christ.  Bernh.  Schmid,  Beck  Christoph  Häfele,  Mczger.  Joh.  Fricd.  Mall,  Musikus.  Wilbelm
Häfele,  Sailer.  Obergrieshelm:  Jos.  Unt.  Binder,  Sch'wid.  Franz  Alois  Binder,  Schmo.
HOedheim:  KAarl  Jos.  Erlewein,  Schuster.  Fraaz  Seein.  Fraaz  Ant.  Sibiemer,  vom  Prambacher
Ho  s.  Heinr.  Unt.  Müller.  Ge.  Michael  Schmid,  Mufikus.  Umbros  Kobhler,  Schaͤfer  Joh.  Martin
Kies  er,  Schäfer.  Franz  keonk.  Benmg,  Pspierer.  Joh.  Phllp  Schad,  Bauc.  Joseph  Sohmann,
        <pb n="271" />
        221

Zauer.  Fran;  Jos.  Schad,  Echmid.  Joh.  Lespeld  Erlewein,  Maurer.  Bernh.  Fohmann,  Schnetder.
Offenau:  Franz  Jos.  Gaͤrtner,  Zchäfer.  Balentin  Wacker  Franz  R  Schwab,  Bauer.  Jos.
am.  näfele,  Schloßer.  Joh.  Sedast.  Ireltendech,  Schreiner.  Ladwig  Ant.  Geiger,  franzbs.  Soldar.
Alots  Haffele  Schmd.  Franz  Jos.  Schwab,  Zimmermann.  Ge.  Melchior  Lunsch,  Korbmacher.  Unrergriesheim:
  Fran;  Mich.  Baumgardt,  Schmid  ckmöhl:  Wilh  August  Conr.  Kaiser,
Metger.  Jeh.  Chrisioph  Arnold,  Wagner.  Joh.  Christian  Arnold,  Wagner.  Ge.  Pbilipp  Steinboch,
Baurr.  Job.  Jak.  Gölng.  Joh.  Gülrig,  Bauer.  Jagsthausen:  Jak.  Peter  Rathgeber,  Schaflaem#.
  Ge.  Heimrich  Freper.  Fried  Georg  Mich.  MattheS.  Job.  Andr.  Weber.  Joh.  Ge.  Grund.
Cael  Ludnw  Hammer,  Buchbinder  Heinrich  Peter  Ser  25  Christoph  Porccher  Me-  Chnstoph
Breuner.  Job.  Christopb  Otterkach,  Bäcker.  Joh.  Conr  Breitscheid,  Schloßer.  Phll.  Fried  Holze
beuer  Joh  Ge  Albrecht  Reitmaier,  Schrelner.  Joh  Gottlob  Chustoph  Hammer,  Sattler.  Jobann
Cenr  Fried  Diez.  Wagncr.  F  Cark  Wennischdbrier,  Schneider.  Pfizhof:  Johann  Friedrich
v.  Ol  dausen,  Kellner.  Ge.  Mich  Heiß.  Albrecht  Jakob  Wagner.  Korb:  Joh.  Christoph  Kleisn.
Jed.  ak.  Gramlich  Georg  Chustoph  Gotefr  Riegler.  Hagenbach:  Joh  Gett!  Flath,  Bauer
Hagendach  Job.  Christian  Gältig,  Mezger.  d  Heiur.  K#polbe  Mezser.  Ind,  Benedikt  Israel
ie  Kort.  Kreßboch:  Christoph  Fried  Küdt,  Mezger  deampoldsbausen:  Joh.  Gottl.
Kraußlich.  Provisor,  verschollen.  Chi#sttan  Moll  Joh.  Wilgelm  Moller.  Joh.  Ge.  Schwennk  user,
Smteiner.  Olnhausen:  Joh.  Osterstek.  Joh.  Christoph  Menzler,  Schauster.  Roigbeim:
Ge  Christoph  Megzger.  Mezger.  Dielrich  Boger,  Bauer  Kilian  Kuder,  Nagelschmid,  Spur.  Geerg#
Stezmund  Fauer,  verschollen.  Joh  Balthas  Schreibeis,  Bek.  Sieglingen:  Fried.  Ludw.  Herte
mann,  Schreider.  Joh.  Cbristian  Gbzinger,  Schloßer.  Gottlieh  Häfner,  Wagner.  Jael.  Jak.  Kalmdach.
  Karinfeger.  Joh  EChnistaan  Hafner,  Schmid.  Georg  Mich.  Scheuber,  Beck.  Ge  Thom.  Neudig,
  Schueider.  Unterkeßach:  Joh.  Goͤttfr.  Bayer.  Christoph  Friedrich  Bayer.  Zutilim
gen:  Ghristoph  Fried  Walter,  Weber.

Heilbronv.  Von  Heilbronn:  Carl  Gottfried  Keungott,  Saifensieder.  Joh.  Undr.  WilW.
Ködeuberger,  Bauer.  Ge  Jak.  Fried.  Dauphin,  Schreiner.  Joh.  Leonh.  Gabriel  Dambach,  Weinadeiner,
  Spurius.  Joh.  Ge.  Fried.  Bohner,  Schreiner.  Joh.  Friedrich  Perer  Reichert,  Steinhauer,
„bur.  Joh.  Fried.  Benjamin  Sturm.  Schreiner.  8  Bernh.  Rudolph,  Mezger.  Joh.  Andreas
Müner,  Schmio.  Jak.  Heinr.  Ludw.  Pfisterer,  Schuster.  ECbrickian  Fried.  Wiedmann,  Dreher.  Joh.
Ge.  Cbriftan  Dauer,  chreirer,  Spur.  Joha#n  Jakob  Elfländer,  S  alfenheder.  Bernhard  Gebbard.
Joh.  Fried.  Jak.  Pfisterer,  Steinhauer.  Joh.  Pbilipp  Christoph  Braun,  Rotgerber.  Joh.  Heinr  Roͤßler.
  Zummermann.  Joh.  Fried  Carl  Brünle,  Maurer.  Joh.  Fried.  Conr.  Jak.  Sattler,  Feilenhauer.
Cbristan  Ludw.  Fried.  Ehrmann,  Schneider.  Bieberach:  Christian  David  Schmidt,  Apotheker.
Franz  Martin  Walk,  Schuster.  Joh.  Jak.  Reisig,  Mezger.  Jol.  Walk,  Schufter.  Bdkingen:
Johb.  Martin  Fred.  Rosenberger,  Mezger.  Joh.  BMdam  Nezle,  Schuster.  Joha#nes  Münzing,  Bauer.
Jod  Gortl.  Erledusch,  Schmd.  oh  Abam  Hofmaun.  Boufeld:  Ge.  2  Slemann,  Schneie
der  Jakob  Balent.  Sercher,  Mezger.  Job.  Dieterich  Myle,  Schneider.  Joh  Ludw.  Kirchner,  Schus
macher.  Fried.  Steiner,  Weber.  Joh.  Sebast.  Klein.  Elias  Salomon.  Ge.  Adam  Ruß.  Johann
Perer  Siegmann,  Schumacher.  Joh.  Leonh.  Wolfmüller,  Becker.  Joh.  Ge.  Adam  Stecher,  Mezger.
Jeb.  Abrabam  Wagner,  Schneider.  Flein:  Cbristian  Fiied.  Löfler.  Joh.  Melch.  Heim,  Becker.
Ediulepb  Fried.  Schmid,  Mezger.  Joh.  Michael  Haag,  Schaasknecht.  Frankenbach:  Johann
dorenz  Baltas  Ruͤcker,  Becker  Fürfeld:  Joh.  Ludwig  Strauß,  entlassener  Kdn.  Posthalter  Carl
(ooh.  Rögele.  Joh.  Helar.  Friederich,  Becker  Grosgartach:  Joh.  Christoph  Rieker,  Becker.
G-..  Mich.  Diem,  Käfer.  Joh.  Matth.  Rieker,  Bauer.  Joh.  Peter  Diem,  Schumacher.  Christeph
Hh.  Daniel,  Chirurgus.  Ebriftoph  Fried.  Vielhauer,  Schumacher.  Horkheim:  Jak.  Friedrich

 

 

 

angenmäller,  Schreiner.  Kirchhausen:  Alban  Bopp,  Bauer  Spur.  Sb  Utzmann,  Schlose
set.  Reckargartach:  Johamn  Friedrich  Weller,  Schneider.  Ellas  Chrih  Bek,  Zimmemnann.
dbereisesbeim:  Joh.  Jak.  Schreiber,  Beker.  Job.  Marr  Zentmaier,  S##sbeGmJoh.  Georg
Orbenstatt,  Megger.  Sonutbeim:  Joh.  Mattes  Eckert,  Zimmermann.  Thalbeim:  Johans
V  ch.  Kdnig,  Schaafknecht  Spur.  Joh.  Erust  Christian  Fried.  Wälfert,  Sattler.  Untereisesheim:
  Jakoh  Friedrich  Kubach,  Becker.  ·
        <pb n="272" />
        222

SEuwengen.  Bel  der  Rekrutenablieserung  nach  Hohenaspers  find  un'erwegs  die  2  Rekruten,
Tthaan  Alois  Hassel  von  Hürlbach  und  Ignaz  Hauber  von  Bukenzell  hiesigen  Oberamts,  entwichen.
Pochldbl.  Holizei-  Behdrden  werden  daher  ersucht,  auf  diese  Slöchtlinge  fahnden,  und  sie  auf  Berrcten
anher  liefern  zu  lassen.  Den  7.  Jun.  1615.  «  Kon.  Oberamt.

Gbppingen.  Simtliche  nachstehende  Militalrpflichtige  hat  das  Loos  zur  Aushebung  zum  Militair
  getrosfen,  wovon  sie  in  Kenntniß  gos6  t  und  aufgesordert  werden,  sich  nach  Haus  zu  begeben,
und  bei  ihrem  Obcramt  za  melden.  Alle  Hoch  =  und  Wohildbl.  Polizei=  Behörden  des  Kdnigreichs
aber  werden  ersucht,  auf  diese  Flüchtlinge  ein  wachsames  Auge  zu  haben,  sie  im  Betretungsfall  zu  arretiren,
  und  an  das  betreffende  Oberamt  transportiren  zu  lassen.  Als  von  Göppingen:  Jakob
Lie  Gauger,  Maurer.  Joh.  Ge.  Seifang,  Schneider.  Gottlieb  Hetnr.  Amsler,  Bek.  Joh.  Georg

dgle,  Bek.  Justin  Endriß,  Weißgerber.  #nor.  Schwahn,  Jeugmacher.  Johann  Chbhristoph  Hüäberle,
Sattler.  Joh.  Kraus,  Keller.  Joh.  Ge.  Mayer,  Rotgerber.  Joh.  Hausmann,  Meiger.  Joh.  Vaihinger,
  Mezger.  Nikol.  Häfele,  Kammacher.  Von  Boll:  Gottfried  Luel  chuster.  Caspar
Schdllkopf,  Strumpfweber.  Pon  Baänzwangen:  Joh  Ge.  Daiber,  Schäfer.  Von  Heiningen:
  Joh.  Ge.  Hisler.  Joh.  Jak.  Spingler,  Schäser.  Christopb  Kauderer,  Schsfer.  Von  Hochdorff:
  Mich.  Maver,  Maurer.  Von  Klein-Eislingen:  Mich.  Burger,  Mezger.  Jobann
Vetter,  Schäfer.  Won  Reichenbach:  Joh.  Schmid,  Schneider.  Von  Salach:  Joh.  Bühler,
  Bauer.  Von  Schlatt:  Christoph  Stürmlinger,  Johann  Rapp,  Bek.  D#  BSole  1815.

u.  Oberamt.

Befigbelm.  Johannes  Buk  von  Grappenbach,  Train=  Soldat  hei  der  Königl.  Feld-Artillerle
at  sich  den  31.  Mai  aus  der  Statlon  Neibsheim  entfernt.  Alle  Civil=  und  Militair-Behdrden  werden
ersucht,  diesen  Deserteur  im  Betretungsfall  arretiren,  und  an  das  unterzeichnete  Oberamt  einliefern  zu
lassen.  Den  13.  Jun.  1315.  Kön.  Oberamt.

Mdnsheim,  Oberamss  Leonberg.  Den  15.  Mais  d.  J.  K#  der  bei  dem  Koͤnigl.  Garde-Resiment

u  Fuß  stehende  Füsilier,  Joseph  Schuster  ven  Mdneheim  aus  der  Garnison  udwigsburg  desertrt.

lle  Civil=  und  Mulitair  =  Behdrden  werden  gezlemend  ersucht,  im  Fall  sich  dieser  Flächtling  irgendwo

betreten  ließe,  ihn  entweder  hleher  oder  an  das  Regiments-Commando  einliefern  zu  lassen.  Den  14.
Inn.  1315.  Kön.  Obderamt.

Weilbelm.  Johannes  Dörner,  Soldat  im  Königl.  Regimente  Nro.  10.  leichte  Infanrerie,
aus  Weilheim  an  der  Tek,  ist  aus  der  Station  Neufreistett  im  Badenschen  in  der  Nacht  vom  10ten
aunf  den  1##ten  dies  entewichen,  und  hat  an  Kbdnigl.  Montirungs-Stücken  1  Mantel,  1  paar  Schuhe  und
4  Holzmötze  mitgenommen.  Wenn  derselbe  ergiuffen  werden  sollte,  so  wird  um  dessen  Einliefekung  hieher
  gebeten.  Den  31.  Mal  1815.  Kdn.  Oberamt  Kirchheim.

 

Balingen.  Der  Baurenknecht  Cbristian  Willmer,  35  J.  alt,  von  Frommern,  hiesigen  Oberemts,
  ist  Prato  lurti  in  Untersuchung  zu  nebmen.  Da  aber  dessen  gegenwärtiger  Aufenthalt  nicht  dekannt
  ist,  so  wird  derselbe  andurch  ssefordert  „  sich  ungesäumt  entweder  vor  dem  Kdnigl.  Criminal-Amt
  zu  Rottweil,  oder  vor  dem  hiesigen  Oberamt  zu  stellen.  Zugleich  werden  alle  Justiz=  und  olizel-Behdrden
  ersucht,  auf  bemelten  Christian  Willmer  zu  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  hieher
einliefern  zu  lassen.  Den  10.  Jun  1315.  Kön.  Oberamt.

Nürtingen.  Der  des  Diebstahls  und  Concubinats  bezöchtigte  Chriftlan  Kromer  von  Frikenbausen,
  hiesigen  Oberamts,  sollte  zur  Untersuchung  ans  Criminalamt  Urach  gesandt  werden.  Da  aber  seia
Aufenthalt  in  seinem  Geburtsort  unbekannt  ist,  und  er  im  Lande  herumschwärmt,  so  werden  sämtliche
obrigkeitliche  Behdrden  ersucht,  auf  ihn  genau  zu  fahnden,  und  im  Betretungsfall  woblverwahrt  hieber
ginpoliefern.  Signalement.  Christian  Kromer,  Jietler  von  Frickenhausen,  ist  ungefähr  26  J.  alt,
etwas  höer  #  Fuß  gros,  war,  als  er  verflossenen  Winker  in  seinem  Geburts-Ort  sich  aufhielt,  bekleis
det  mit  emem  weißen  Wammes,  dergleichen  Weste,  leinenen  langen  Hosen  und  Stiefeln,  auch  einer
wei#en  baumwollenen  Kappe.  Den  12.  Jun.  1818.  Koͤn.  Oberamt.
        <pb n="273" />
        Nro.  30.  1815,.  223

Königlich:  Württembergisches

Stagts=  und  Negierungs-Blakt.

Samstag,  24.  Jun.

 

 

Rechts-Erkenntnisse  des  Königl.  Ob.  Appellations  =  Tribunals.

1)  In  der  Uppellations,  Sache  von  dem  Königl.  Ober,  Justiz=  Collegium)  zwischen
den  Christoph  Friedrich  Hilsenbek'schen  Eheleuten  in  Stuttgarc,  Bekl.  Appellanten,  und
der  Königl.  Reichs,  General-  Ober,Post--Direction,  Klägerin,  Appellatin,  Entschädigung
wegen  entwendeter  Postgelder  betreffend)  wird  die  Appellation  wegen  Mangels  an  einer
gegründeten  Beschwerde  durch  Urehel  verworfen.  Tübingen.,  den  1.  Jun.  1815.

à3))  In  der  UAppellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober,  Justiz,  Collegium,  zwischen
dem  Herrn  Fürsten  von  Merternich-Winneburg,=  Ochsenhausen,  Bekl.  Appellanten,  und
dem  vormaligen  Oberamésrathe  v.  Schoct  leztern  Orts,  Kl.  Appellaten)  Pensson  betr.,
wird  die  Urthel  voriger  Instanz  bestätigt.  Tübingen)  den  17.  Jun.  1815.

3)  Eben  so  in  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober=  Justiz=  Collegium,
zwischen  Christine  Caroline  Greif  in  Ludwigsburg  Klägerin,  Appellantin,  und  dem  dortigen
  Waisengerichte,  Bekl.  Appellaten,  eine  Enrschädigungs-Forderung  betreff.  lbid.  eod.

4)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober,  Justiz-Collegium,  zwischen
dem  Königl.  Finanz,  Departement,  Section  der  Krondomainen,  Klägerin,  Appellantin,
und  dem  Rechnungs,  Revisor  Fink  zu  Böblingen,  Bekl.  Appellaten)  Hunds,  Aufskokung
betreffend,  wird  die  Uppellation  wegen  materieller  Beschaffenheit  der  Sache  abgeschlasen.
  Ibid.  eod.

Rechts  =  Erkeuninisse  des  Kön.  Ober-Jufliz-Colletztlums.

1)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  Königk.  Hof=  und  Domainen=  Kammer,  Kl.
Producentin  an  einem,  und  dem  venstonirten  Hofrath  Schikardt  dahier  Bekl.  Producten
am  andern  Theil,  Schadens=  Ersaz  betreffend;  wurde  Bekl.  von  der  Klage  entbanden.
Stuteg.  den  16.  Jun.  1315.
        <pb n="274" />
        224

2)  Die  Appellations-Sache  von  dem  Stadtgericht  zu  Stuttgart  zwischen  dem  Traiteur
  Jacob  Friedrich  Teichmann  allhier,  Jaten  Anten,  und  seiner  abgeschiedenen  Ehefrau
Christiana  Barbara,  geb.  Roser  com  curat.  Jantin  Atin,  Exerution  wegen  rückstandiger
Jllaren  betreffend,  wurde  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde  per  Relcripr.
verworfen.  Ibid.  enrd.

3)  Die  UAppellations=  Sache  von  dem  Oberamtsgericht  Oehringen  zwischen  dem
Fürchl.  Hohenlobe,  Reuensteinischen  Ober,  Rentamt  allda,  Lnten  in  dem  Concurs  des  vormaligen
  Herrenküfers  Joh.  Friedrich  Wimpfheimer  zu  Langenbeutingen  und  Ancen)  sodaun
  Sieben  in  allo  benannten  Mitglaubigern  Unten  und  Aten  ebendaselbst,  Vorzugsrecht
  im  Concurs  betreff.,  wurde  ob  defeltum  summ  #appellabilis  per  Refeript,  verworfen.
  Sututeg.  den  3#.  Mai  1815.  «

4)JnderAppeIations-SachevonNürtingeuzwischeasodanmsReichektervvu
Reutlingen  Kl.  Anten,  und  seinem  abgeschiedenen  Eheweib  Friedrike  Wenzelburgerin  von
Thailfingen  nun  verehlichten  Sprandel  daselbst  cun  curet.  lexit  Bekl.  Atin,  wurde  die
Urthel  erster  Instanz  sowohl  in  Ansehung  der  in  der  Eigenschaft  eines  Heiratbguts  eingeklagten
  1500  fl.  als  der  noch  weiters  geforderten  Eheverspruchs  und  Hochzeitkosten  consttmirt.
  Stuttg.  den  24.  Mai  1815.

Erktenntniße  des  Koͤnigl.  Ehe-  Gerichts.
Den  17.  Jun.  1315  wurden  geschieden:

1)  Jakob  Friedrich  Sitel,  Bürger  und  Farben-Fabrikant  zu  Mundelsheim,  Marba-##ber
  Oberamts,  Kl.  von  Sva  Margaretha,  geb.  Rost  von  Unter-Rieringen,  Vaihinger
Oberamts,  Bekl.  er  cap.  qual)  desort  unter  Vergleichung  der  Kosten.

2)  Maria  Margaretha  Weibrecht  von  Altenmünster,  Oberamts  Erailsheim,  geb.
Gröninger  von.  Westgartshausen  Kl.  von  Georg  Andreas  Weibrecht,  Burger  und  Bauren
  etenmuͤnster-  Bekl.  ex  eap.  quasi  desert.  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in
die  Kosten.

3)  Anna  Muͤller  von  Nuͤrtingen,  geb.  Schmohl  von  Uncer=  Ensingen,  Nürtinger
Oberamts,  Kl.  von  Jakob  Muͤller,  Buͤrger  und  Mezger  zu  Nürtingen,  Bekl.  er  enp.
adulterii,  unter  Berurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

 

Da  die  Präánumerations,  Gelder  für  das  Staats,  und  Regierungs=  Blatt  auf  das
mit  dem  Monat  Juli  beginnende  zweite  Semester  dieses  Jahrs  bis  jezt  nur  von  wenigen
  Königl.  Ober-  und  Postameern  eingeliefert  worden  sind,  so  werden  diesenigen,  wels
che  sich  noch  im  Rükstand  besinden,)  hiemit  erinnert,  den  Einfendungs=  Termin  gehörig
zu  beobachten.  Seuutegart,  den  20.  Jun.  1815.

Königl.  Casster=  Amt  für  das  Staats,  und  Regierungs=  Blate.

 

Se.  Künigl.  Majestat  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  21.  JZun.  den
        <pb n="275" />
        225

Staats-  und  Conferenz-Minister  Grafen  von  Winzingeroda  zugleich  zum  Cabinets-Rinister
  zu  ernennen  und  demselben  das  Departement  der  auswaͤrtigen  Angelegenheiten
zu  ubertrogen  gnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  von  ebend.  den  Geheimen
  Legettonsrath  v.  Feuerbach  zum  Staacs=  Rath  zu  ernennen,  und  demselben  in
Gemeinschaft  mit  dem  Geheimen  Rach  und  Staarsrah  v.  Menorh  das  Directorium
der  Kanzlei  und  des  Büreau  der  auswärtigen  Angelegenheiten  zu  übertragen  gnddigst
eruht.

8  Se.  Königl.  Mas  haben  unterm  16.  Jun.  dem  General-Major,  General-Adjutauten
v.  Varnbühler  das  Commandeur=  Kreuz,  u.  den  Geheimen  Legarions-Ráthen  v.  Feuerbach
  und  v.  Hartmann  das  Ritterkreuz  des  Leopold=  Ordens,  welche  ihnen  von  des
Kaisers  von  Oesterreich  Majestäátk  verliehen  worden,)  zu  tragen  gnädigst  erlaubt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  eines  allerhöchsten  Decrets  vom  15.  Jun.  den
ersten  Secretair  des  Kriegs-Departements  Schönlin,  zum  Kriegsrathe  mic  Beibehaltung
  der  Functionen  eines  General,  Secretair  dieses  Departemenks,  allerg  ddigst  zu  er,
nennen  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermöge  allerhöchsten  Reseripts  vom  738.  Jun.  die  bei
dem  Büreau  des  Königl.  Polizei=  Ministerii  erledigte  zweite  Kanzellisten=  Stelle  dem  vormaligen
  Quartiermeister  Andreas  Friedrich  Kolb  zu  übertragen;

vermög  allerböchsten  Resolution  vom  19.  Jun.  den  bisherigen  Extraprobator  Lindner
  zum  Buchhalter  bei  der  UAccise,  Rechnungs=  Nammer,  und

den  bisherigen  Ertraprobator  v.  Schelhaas  zum  Buchhalter  bei  der  Umg  #Ads,  Rechnungs=
  Kammer  allergnädigst  zu  ernennen  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allerguddigst  geruhr,

vermog  allerhöchsten  Reseripts  vom  14.  Jun.  die  erledigte  Pfarrei  Winterlingen
Diöcese  Balingen,  dem  Vikar  M.  Sapper  von  Buchenbach;

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  17.  Jun.  die  erledigte  Pfarrei  Grimmelsiagen,
Diöcese  Ulm,  dem  Pfarrer  Bührlen  von  Reineriau  zu  Übertragen;

vermög  allerhöchsten  Reseriots  vom  109.  Jun.  dem  seitherigen  Dekan  des  Landkapitels
  Geißungen,  Pfarrer  Grups  in  Win  #ingen  die  allerunterthanigst  nachgesuchte  Ent,
lasung  vom  Dekanate  zu  ertheilen,  und  lezteres  dem  bisherigen  Dekanats,Adjunket
Landkapitels  Cammerer,  Pfaorrer  Rink  in  Donzdorf,  zu  übertragen;

dem  zur  erledigten  Patronat-Pfarrei  Hemmingen,  Diöcese  Leonberg,  nominirten
Pfarrer  Schott  von  Rieth  die  allerhöchste  Bestäcigung  zu  ertheilen;  und

vermog  allerhöchsten  Rescripcs  von  ebend.  den  Caplan  Maier  von  Reukirch,  Oberemts
  Tettnang,  auf  sein  allerunrerthänigstes  Ansuchen  in  den  Penstonsstand  zu  versetzen,
urd  die  Caplanei  Neukirch  dem  Priester  Diemer  in  Diebach  zu  übertragen;

dem  zur  katholischen  Patronat-Pfarrei  Dunstelkingen,  Oberamts  Neresheim,  nomi
nirten  Pfarer  Weinschenk  von  Kirchheim  die  allerhochste  Bestätigung  zu  ertheilen.

 

Stuttgart.  Bei  der  Königl.  Section  des  Medicingl,  Wesens  wurde  nach  erstan-
        <pb n="276" />
        4#%
dener  Prüfung  und  geschehener  Verpflichtung  dem  Med.  et  Chörurg.  Dr.  Heintich  Letsch

von  Gaildorf)  die  Srlaubniß;  zur  Ausübung  der  medicinischen  Praxis  ertheilt.  Den
16.  Jun.  1815.  6

Weil  die  Stade,  Leonberger  Oberamts.  Die  rühmliche  Entschlossenheit  des  ledigen
  Ehristian  Riehlen  von  Weil  der  Stadt)  mir  der  er  dem  von  seinem  scheu  gewordenen
  Pferde  geschleisten  Bärenwirkh  Andreas  Wolf  das  Leben  gerettet  hat,  wird  hiemit
  in  Gemäzheit  allerhöchsten  Befehls  vom  5.  Jun.  öffeutlich  belobt.  Leonberg)  den
14.  Jun.  1315.  Kon.  Oberamt.

 

gkudwigsburg.  Grossachsenhelm.  Von  der  Kdnigl.  Immediat-Schserei  werden  wieder
  110  fette  Hümmel  und  40  fette  Mutter=  und  Zeischaafe  am  Dienstag  den  4.  Jul.  d  J.  Mergens
Uhr  im  Schaasous  zu  Grossachsenhem  unter  Vorbehalt  der  allerhochsten  Ratification  im  Ausstreich
verkauft,  wozu  die  Lichhaber  eingeladen  werden.  Den  18.  Jun.  1815.
Kdmgl.  Bau=  und  Garten=  Direktion  allda.

Aalen.  Bei  dem  Kbnigl.  Cameralamt  werden  Montag  den  26.  Jun.  Vormirtags  10  Uhr  450
Scheffel  Haber  umn  Aufsireich  verkauft,  wozu  die  Liebhaber  eingeladen  werden.  Unterkocheen  den  15.

Jun.  1615.  Kin.  Cameralamt  Nalen.
Cantstatt.  Bei  der  unterzeichneten  Stelle  ist  guter.  Dinkel  und  Gerste  zum  Berkauf  ausgesegr.
Den  20  Jun.  1615.  en.  Cameralamt.

Gmünd.  Das  Kbnigl.  Cameralamt  ist  zum  Berkauf  eines  bedeutenden  Quesmums  Roggen,
Gersten,  Dinkel  und  Haber  allergnädigst  legltimmt.  Die  Kauföliebhaber  kbunca  sich  täguch  von  der
guren  Qualirät  der  Früchren  überzeugen,  und  mir  der  unterzeichucten  Stelle  Käufe  abschließen.  Des
20.  Jun.  1615.  K.  Cameralamt.

Altshausen.  Wezen  geschehenen  Nachgebots  ist  die  kärzlich  vorgenemmene  Verpachturg  des
hersschaftlichen  Bräuhauses  dahier  nicht  ranicirt  worden.  Es  wird  daher  dasselbe  samt  der  Branntweinbrennerei
  bis  Dienstag  den  27.  Jun.  nochmals  zur  Berteihung.  kommen,  welches  mit  dem  Anhang
bekannt  gemacht  wird,  daß  sich  die  Pachtliebhaber  an  ermeldtem  Tag  Vermittags  0  Uhr  im  Cameral“
amt  dahier  einzufinden  vaben.  Die  Bedingungen,  vnter  welchen  die  Verpachtung  vor  sich  gebr,  konnen
  täglich  bei  unterzeichneter  Seelle  eingesehen  werden,  indessen  wird  von  solchen  vorläufig  hier  deigesetzt,
  daß  in  das  hichige  Brduhaus  die  Bewehner  von  24  Ddrfern,  Weilern  und  Hosen  nebsi  19  Wirthen
  gebaunt  seien;  daß  ansehnliche  Brau=  und  Keller,  Geräuhscha#sten  mit  in  Pacht  gegeben  werden;
datz  mit  dem  Bräuhaus-Pacht  ein  schbner  Güter=  Genuß  und  beträchtliche  Nutzungen  an  Holz  und
Stroh  verknuipft  seien;  dan  die  Bestandzeit,  welche  an  Lichtmeß  1816  anfängt,  nach  dem  Wunsch  der
Pachitliebhabet  9  oder  mehrere  Jabre  dauern  duͤrfe;  daß  aber  zur  Pachtung  Niemand  werde  zugelassen
werden,  der  sich  nicht  öder  sein  Piädikat  und  Vermögen  mit  manisiratischen  oberamtlich  gesicgellen
Zeugnißen  geddrig  ans  zuweißen  vermege,  und  eine  Cantion  von  2000  bis  2200  fl.  emweder  in  baanm
Geld  oder  liegenden  Gründen  stellen  könne.  Den  22  Mai  1815.  Koͤn.  Cameralamt.

Aurich,  Ensingen,  Oberriexingen,  Weissach.  Die  am  26  April  abgebaltene  Verleihung
  der  Commun-Schasfwele  zu  Aurich,  Enfingen,  Oberrieringen  und  Weihach,  ist  von  Hochpreisl.
Section  der  Commun=  Verwaltung  wegen  zu  geringfügigen  Andotts  nicht  genchmigt,  und  ben  Hicr.
clement.  vom  o.  Mei  -1015  eine  weitere  Verleihung  allergnädigst  angeordnet  worden,  wezu  Montag
der  21.  Jul  bestimmt  worden  ist.  Diese  Waiden  ertragen:  1)  Zu  Aurich  325  Stück,  woran  der  VBeständer
  150  Stäck  eianschlagen  darf,  er  hat  K#berdies  freie  Wohnung  zu  genießen.  2)  Zu  Eußu-
        <pb n="277" />
        227

n,  welche  323  Scück  erträgt,  und  wovon  der  Bekinder  150  Stöck  einschlägt,  ouch  er  dat
frete  Wohnung  und  Stallung  zu  genießen.  3)  Zu  Oberieringen,  400  Stäk,  wovon  der  Belländer
200  Stäück  einschlagen  darf,  er  hat  freie  Wohnung  und  Stallung,  84  Ruth.  Köck  engarten,  1  Prtl.
20  Rurh.  Wiesen.  1  Wurzgä#nlen  von  #  Ruth.  zu  genießen.  4)  Zu  Weißach  525  Stück,  woran  der
Beständer  225  Stäck  einschläzt,  und  freie  Wohnung,  Stallung,  auch  1  Morg  Wiesen  zu  gerießen
wt.  Die  Liebhaber  haben  sich  an  gedachtem  Tag  Morgens  8  Uhr  auf  dem  Rathhaus  zu  Palhingen
einzufuden,  und  mit  obigkeitlichen  Zeugnissen  öber  Dermdgen  und  Prüädikat,  so  wie  mit  den  erforderlichen
  Meisterbriefen  zu  legitimiren,  und  es  hat  auch  ein  Beständer  bei  der  Pethandlurg  einen  süchtigen
Bürgen  zu  stellen.  Den  17.  Jun.  1815.  Kön  Oberamt.

Geradstetten,  Schorndorfer  Hberamts.  Da  der  Bestand  der  Winter-Schaafweide  zu  Ge,
kadstetten,  welche  150  Stlük  erträgt,  an  Ve  Ambroßi  1615.  zu  Ende  gegangen  ift;  so  gedeukt
  man  solche  Dienstag  den  11.  Jul.  d.  J.  Vormittags  3  Uhr  anf  dem  Rardhauß  zu  Schorndorf
wieder  auf  5  Jahre  von  Ambrosik  1615  bis  dahin  1816  an  den  Menstbietenden  dffentuch  zu  verleiben,

wozu  die  mit  Concessions-Briefen  verstheue  Schaashalter  eingeladen  werden.  Den  17.  Jur.A  1315.
Kon.  Oberamt.

Heidenheim.  Das  zur  Köhaigl.  Cameral=  Verwaltung  gehbrige  Stürzelhof=  Gut,  dessen  Bestand
bie  gegenwärtige  BestEnder  mcht  mehr  auszuhalten  im  Stande  sind,  solle  rat  ergangenem  allergrädigsten
  Besebl  wieder  neucrdingen  auf  Jahr  verleben  werden.  Don  Eut  besteht  neben  den  erfercerlie
chen  Geb  zuden  in  154  Ichei  3  Vrll.  zellglichen  Aekern,  15  Tagwert  Wielcn  und  5  Tagw.  17  PVrtl.
Gärten.  Zu  dieser  Verleihung  ist  Montag  der  3  Jul.  d  J.  anderaumt,  woven  das  Publitum  zu  dem
Cadr  benachrichugt  wird,  damit  die  Aedhaber  sich  an  gedachtem  Tag  Pr#n#ttags  rmo  Uhr  auf  dem
Rudda#  allhier  einfinden  können.  Wobei  vorläufig  angefügt  wird,  daß  teiner,  welcher  sich  nicht  men

  semes  Pcäaddikats  über  sein  bisheriges  Betragen,  seine  Kenninisse  un  Feldbau,  und  daß  er  hinlängsches
  Vermdgen  sowohl  zur  Leistung  der  erforderlichen  Cautien,  als  überhaupt  zur  Uedernohm  und
Kutem  Betried  dieses  Guts  besitzt,  mu  obrigkeitlichen  von  seinem  vorgesetzten  Oberamt  auterisirten

Zcugniß  legitunirt,  zum  Aufftreich  zugclassen  wird.  Den  5.  Jnn.  1615.
K.  Landvogteie  Steueramt  am  Kocher,  und  Camcralverwaltung  Heidenheifm.

Kochendorf.  Die  herrschaftlliche  Mahlmöhle  zu  Kochendoerf,  deren  Bestand  auf  den  22.  Nov.
d.  J  zu  Ende  gebdet,  wird  am  Samnag  den  1.  Jul.  d.  J.  auf  6  Jahre  salve  ratilicatide  an  den
Menstdietenden  verlieben  werden.  Diese  Mühle  hat  3  Mahl  und  1  Gerbgang  und  das  Fcht,  das
alle  Janwohser  zu  Kochendorf  in  solcher  zu  mahlen  scholdig  sid,  auch  hat  der  Veständer  eine  geraumige
  Wehnung,  nebst  besonders  erbauten  Stallung  und  Waschhauß,  auch  2:  Vril  14  Ruth.  Möhl-Gr#en
  zu  gemeßen.  Die  Liebbaber  müssen  sich  aber  mit  obrigke-klichen  Zeugnissen  ausweisen,  daß  sie
das  Mällerdandwerk  gelernt  haben,  von  guter  Aufführung  und  im  Stande  sind  eme  dem  jährlichen
Bestandgeld  gleiche  Caution  von  ungesähr  1,200  fl  zu  präáfiren.  Die  Verpachtung  geschichet  an  vortedachtem
  Tag  Vormittagé  9  Uhr  in  der  Cameralam's-Wobnung  Kechendorf,  wo  die  Pacht=  Bedin--hunzen,
  und  die  nähere  Umstände  vorläufig  vernommen  werden  koönnen.  Den  2  Jun.  1315.
kandvogtei-Steucramt  Heilbronn  und  Cameralamt  Kochenderf,

Markgröningen.  Montag  den  10.  Jul.  d.  J.  Vomittags  3  Uhr  wird  dei  dem  hiesigen  Filialzuchtbauße
  die  Leferung  der  für  das  Fastitut  erforderlichen  400  Ehlen  Zwilch,  250  Ehlen  Abwerken
Uuch,  250  Eblen  Reustenkuch,  und  6  Pfd.  Faden  im  dffentlichen  Abstreich  verakkordut  werden.  Den
16  Jun.  1815.  Ilial  Zuchthaus.  Ober-Jospektion.

Ochsendurg  im  Zaberg##.  Das  herrschaftl.  Schloß,  genannt  Ochsenburg,  sell  ertweder  auf
mehrere  Jahre  Bestanswes=  verlehnt  oder  verkauft  werden.  Es  ist  von  Stein  auf  cinem  Felsen  erbaur,
  sehr  geräumig,  mit  vielen  heizbaren  Zimmern,  übrigens  mehr  für  Fabmikanten  oder  Zucen,  als
Baners=  Leute  tauglich,  jedoch  konn#en  auch  Stallungen  und  1  Sce#uer  dazu  tegiben  werden.  Die
Aufnreichs=  Berhandlurg  geschiebet  Montag  den  3.  Zul.  Vormittags  10  Uhr  im  Schleß  Och'enburg.
Jnzleich  werden  auch  einige  in  der  Nähe  K.  indliche.  herrichaftl.  Gükerftücke  vedst  einem  Steinbruch  bini
  dem  Schloß,  theils  verkaufr,  theils  verpachtet.  Liebhaber  können  Gebäu  und  Güter  täglich  ein-
        <pb n="278" />
        223

sehen,  und  sich  solche  von  dem  herrschafl.  Hausvogt  zu  Ochsenburg  weisen  lassen.  Den  12.  Jun.  134é.
Steuerrath  der  Kandvogtei  am  untern  Nekar,  und  Cameralamt  Güglingen.

enbr.  Der  Bestand  der  herrschaftl.  Schaafweide  nebst  Pferchgerechtigkeit,  auf  Ochsenberger
  =  Riesenhoser  =  und  Leondronner=  Markung  gehr  die  Michaelis  d.  J.  zu  Ende,  und  wird  bis
Dienstag  den  4.  zul.  Vormintags  10  Uhr  in  der  Cameralamts-Wehnung  zu  Güglingen  eine  Verleihung
auf  folgende  3  Jahre  an  eines  tüchtigen  Schäfer  im  Aufstreich  vorgenommen.  Die  Warde  erirägt
650  Stük,  und  der  Pächter  erhält  dazu  freie  Wohnung  mit  Stallungen,  Scheuer,  ceinem  Kuchengarten
  und  Land,  auch  3  Morg  11  Vril.  17  Rutb.  Wiesen  unentgeldlich,  und  aus  den  Hersschaftl.  Waldungen
  jährlich  500  Böschel  Reisach  im  Hurspreis.  Als  Caution  hat  Beständer  heim  Autrilt  des  Be-Ktands
  entweder  eine  Summe,  die  dem  jährlichen  Bestandgeld  gleich  ist,  daar  zu  schießen,  oder  in  liegenden
  Gütern,  deren  Anschlag  das  doppelte  Pachtgeld  beträgt,  einzulegen.  en  12.  Jun.  1615,
Steuerrath  der  Landvogtei  am  untern  Nekar,  und  Cameralamt  Güglingen.

Rottenburg  am  Neckar.  Der  Befsland  des  herrschaftl.  Mönchhof-Guts  in  Wurmlingen  ges
het  bis  Lichtmes  1616.  zu  Eude,  und  es  soll  dasselbe  nach  allerhöchstem  Befebl  auf  die  nächstkommende
  0  Jahre  wicoer  verliehen  werden.  Solches  bestehet  in  einem  geraumigen  Maierei  =  Haus,  Schener,
Stallungen  und  Wagen-Remise,  90  Morgen  2  Pril.  Ackerfeldung  in  3  Zellgen,  16  Morgen  2  Vrtl.
Wiesen  und  2  Krautländer  Zu  dieser  Verleihung  ist  Freitag  der  30.  Jun.  des  Vormittags  anberaumt.
Die  zu  Bestehung  dieses  Guts  lustbezeugende  Personen  haben  sich  an  gedachtem  Tage  des  Vormittags
auf  dem  Rathhause  iu  Wurmlingen  eusadene.  und  der  Verleibung  anzuwohnen.  Von  denen  aus-.
wärtigen  Leebhabern  wird  erwartet,  daß  sie  obrigkeituche  JZeugniße  über  ibre  Kenntaiße  im  Feldbau  sowohl
  als  auch  zu  Leistung  der  Caution  über  ihr  besizendes  Vermogea  beibringen.  Den  30.  Mai  1615.

Kdn.  Steuerrath  der  Landvoglei  am  mittlern  Neckar.

kudwigsburg  Der  eib=  Cevallerist  Basilius  Anton  Lutz  von  Weil  der  Stadt,  Oberamts
Leonderg,  ist  gestern  Abend  aus  der  hiesigen  Garnison  entwichen.  Es  werden  daher  alle  obrigkeu#liche
Bebörden  geziemendst  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  zu  fahnden,  und  ihn  im  Betretangsfall  wohlverwahrt
  dem  Unterzeichneten  Commando  einliesern  zu  lassen.  Signalcment.  Lutz  ist  22  J.  all,  vo#n
untersezter  Statur,  stark  blonder  H#e###en  und  Augbraunen,  großer  Mase,  graͤuen  Augen,  großen
Mund,  weißen  zähnen,  schwachen  Bart  und  eingebogenen  Knien.  Er  war  bei  seiner  Desernon  mit  eis
nem  braunen  Wammes,  grau  tüchenen  langen  Beirkleidern,  und  einer  grauen  Filzkappe  betleidet.
Den  16.  Jun.  1615.  Kön  Commando  des  Leib-  Cavallerie-Regiments  Nr.  1.

Landvogtei  an  der  Fils  und  Rems.

Sämtliche  nachstehende  Militairpflichtige  hat  das  koos  zur  Ausbebung  zum  Milikair  getroffen,
wovon  sie  hiemit  in  Kenntniß  gesetzt  und  aufgesordert  werden,  sich  nach  Haus  zu  begeben,  und  bei
ihrem  Oberauit  zu  melden.  Alle  Hoch-  und  Woblldbl.  Pol  zei=  Beboͤrden  des  Koͤnigreichs  aber  werden
ersucht,  auf  diese  Flüchtlinge  zu  sahnden,  sie  im  Betretung  sall  zu  arretiren,  und  an  das  betreffende
Oberamt  transpor#ren  zu  lassen.  Den  14.  Jun.  1615.  Kon.  Landvogtelamt  an  der  Fils  u.  Rems.

Schorndorf.  Von  Schorndorf:  BPhllipp  Fried.  Mapyer,  Scribent.  Johs.  Herb.  Von
Grunbach:  Joh  David  Heinrich.  Weiler:  Engelbert  Obermüller,  Scribenr.

Geislingen.  Vor  Geislingen:  Johann  Udl,  Maler.  Joh  Herrmann  Standenm#ver
Möller.  Joh.  Hilrenbrand,  Bek.  Weisenstein:  Benedikt  Reuter,  Studlosas.  Deggingen:
Josepb  Wagner,  Maurer.

münd.  Von  Gmünd:  Feanz  Kaver  Kuttler.  Joseph  Debler.  Leopol?  Korni  Jobann

Roth.  Johann  Kaufmann  Bincens  Debler.  Franz  Jos.  Beiswenger.  Franz  J#nazg  Storr.  Sebastian
  Reng.  Bon  Bargau:  Jos.  Burkard.  Joh.  Ge.  Vogr.  Johann  Bolsiaäger.  Bartolemä#:
  Michel  Funk.  Michael  Stätz.  Von  Unterbettringen:  Franz  Jo.  Krieger.  Weiler:
  Johann  Sturm  Beruharot  Bundschu.  Sedallian  Mangollo  Igqingen:  Johann  Frei.
Herllkosen:  Joseph  Hirme-  Schönhart:  Balent.  Strampfer.  Muthlangen:  Josepb
aucr.  Joh.  Ge.  Bauer.  Giorg  Pühlmaser,  Keingell:  Franz  Xgv.  öuG.  Möggliagen:
        <pb n="279" />
        229

Bernh.  Apperich.  Jobs.  Apperich.  Relchenbach:  Martla  Straub.  Thbanau:  Jehann
k##dler.  Durlaugen:  Jakoh  Maier.  WilIsgoldingen:  Auton  Schm'#.  «

korch.  Von  Lorch:  Johann  Christion  Bürklen,  Hafner  Aichstruth:  Sbristian  Weller,

immermann.  Breiten  fürst:  Job.  Shristian  Köngerer,  Dreber.  Kaisersbach:  Gottlieb

izj.  Mettelbach:  Ge.  Adom  Sezer,  Bauer.  Mrelscct  Scb:  Etristian  Carl  Ort-Leb,
  Schneider,  Spurius.  Pfersbach:  Jakob  Kämmerer,  Scheerenschlefer.  Pläderhausen:
  Joh.  Zried.  Kloͤpfer,  Chreiner,  Spur.  Thannhodfle:  Joh.  Ge.  Ackermaunn,  Bek,  Spur.
Waldhausen:  Johann  Ge  Schnipp,  Weber.  Wäschenbeuren:  Franz  Heer,  Schneider.
Anton  Hummel.  Franz  Bollak,  Siebmacher

Landvogtei  Schwarzwald.
Nackstehende  Milktairdien  Kpflichtige,  welche  entweder  durch  das  Loos  oder  die  Aushebungen  fle

die  Lan  dwehr-  Regimenter  die  Reiht  zum  Eintritt  in  die  Koͤnigi  Militairdienste  getroffen  baben  wuͤrbe,
wenn  sie  gegenwaͤrtig  gewesen  wären,  werden  hiemit  bseferdert.  sich  bei  ihrem  vorgesetzten  Oberamt
##  llcn.  Zugleich  ader  werden  sämtliche  Königl.  Oberdmmeer  und  Yolizei=  S#tellen  ersucht,  auf  diese
Ellienge  zu  fahnden,  und  sie  im  Beiretungsfall  an  das  ihnen  vorgesetzte  Oberamt  einliefern  zu  lasen.
  Calw,  den  15.  Jun.  1815.  Kdnigl.  Landvogteiamt  Schwarzwald.

Bdblingen  Von  Böblingen:  Wilbelm  Fried.  Schifer  Schreiner.  Gottlieb  Knoll,  Bek.
LCarl  Piillop  Auberlen,  Glaser.  dziungen:  Thcodor  Rüble.  Schreiner.  Dagersbeim:
Job.  Jakob  Marguardt,  Zeugmacher.  Darmsbeim:  Ge.  Fried.  Pflüger,  Schuster  Job.  Georg

##len,  Schuster  Jak.  Friedrich  Moltenbrey,  Tuchmacher.  Deufringen:  Martin  Didmayer,
Schuster.  Ebningen:  Joh.  Ge.  Sattler,  Küfer.  Ge.  Mich.  Franz,  Schifer  Cdristian  Jäger,
Schmid.  Jobannes  Satiler,  Weber.  Maichingen:  Gottfried  Schlauch.  Tuchmacher.  Ulrich
Möser,  Weder.  Antr.  Birder,  Weben.  Sindelfingen:  Joh.  4  Kdrner,  Schusier.  Weil
im  Schönduch:  Joh.  Martin  Wurster,  Saller.  Joh.  Ge.  Frank,  Megxger.  Magnus  August  Helland.
  Mauchester-  Fabrikant.

Catw.  Vos  Calw:  Christian  Ludw.  Lodholz,  Tuchmacher.  Joh  Georg  Schwarz.  Rotgerber.
Christoph  Fried.  Rauser,  Bek  Jak.  Fried.  Rüblen,  Schreiner.  Joh.  Valent.  Schrorh,  Mezger.  Alte
benastett:  Gregor.  Weit,  Mezger.  Dekenpfronn:  Ge.  Balt.  Luz.  Schreiner.  Joh.  Mich.
Feitier,  Wagner.  Gechingen:  Andr.  khrle.  Spur.  Schmd.  Simozbeim:  Gortl.  Fried.
Hns.  Bek.  Stammheim:  Eruft  Fried  Blaich,  Rorgerder.  Teinach:  Jak.  Sried.  Dürs,
Mezger.

Fren  denstadt.  Von  Freudenstadt:  Milb.  Heinr.  Sautter,  Sekler.  Joh.  Heinr.  Glauer,
  Nagelschmid.  Gottfr.  Schneller,  Tuchmacher.  Jak  Kanrich  Baldenhofer,  Tuchmacher  August
Abrecht  udw.  Evyth,  Fr#ller.  A  Martin  Bernbard,  Joackmims  Sob#n,  Nagelschmid.  Jakob  Galser,
Mezger.  Jobs.  Eberlen,  Schuster.  Ge.  David  Glauner,  Mezger.  Efristoxh  Fried.  Trost,  Tuchmacd#eer
  Ehnstian  Melchter  Wekherlen,  Zimmermann.  Chrisi.  Ferdin  Mobr.  Tucher.  Irb.  Dav.  Haas,
Mezger.  Aach:  Christ.  Fried  Bauer,  Zimmermang.  Balersbronn:  Gotlieb  Siegwarth,
Glasmacher.  Joh.  David  Finkbeiner,  Schremer.  Jak.  Kried.  Gaiser,  Bek.  Tobias  Gaiser,  Schnelder.
  David  Haist.  zu  Job.  Fried  Lampart,  Taglbbner.  Ge  Fried.  Wein,  Bauer.  Tobias

 

Fabrner,  Taglöbner.  Fob.  Mich.  Herrmann,  Glasmacher  in  Bublbach  Joh.  Mort.  Hauser,  Jainenmacher.
  Beseufeso:  Joh.  Ge.  Fischer,  Schuster  Joh.  Ge  Sakmann,  Bek.  Mich.  Fniedrich
Schaz,  Bek.  Crespach:  Mich.  dum,  Schneider.  Dietersweiler:  Joh.  Jak  Zinger,
Lauer.  Dornstetten:  Sbrhardt  Steng.  Biersieder.  Matth  Seeger,  Schmid.  Conrad  Bauer,
Mäller.  Andr.  Kläger,  Manrer.  Jeh.  Martin  25  wreuter,  Tuchmacher.  I.  Mich.  Koͤhrer,  Mezger.
Durrweiler:  Jobs.  Hauser,  Weber  Joh.  Adam  Teufel,  Bauer.  delweiler:  Joh.  Mam.
SE'tl,  Weber.  Job.  Georg  Kek,  Paplermacher.  Erzgrab:  Ludwig  Ferdinard  Mast,  chufsler.
Glatten:  Jas.  Gerkinger,  Möller.  Joh.  Martin  Romann,  Schmid.  Matth.  Gez,  Zimmermann.
Gditelfingen:  Jobs.  Haist.  Wagner.  Jak.  Fned.  Stech,  Baurenkneckt.  Johann  Georg  Braun,
Bauer.  Jod  Ge.  Walter,  Salbenbrenner.  Grmb#ach:  Lerxenz  Seiz,  Bauer.  Mattheus  Roller,
N½.  Gräünthal:  Jak.  Single,  Jimmermann.  Hallwangen:  Jeoi.  Friedrich  Killgus,
        <pb n="280" />
        130

Bauer.  Mich.  Kugler,  Weber.  Johs.  Guhl,  Siegler.  Heselbach:  Johs.  Schneider,  Schnelder,
Hbrschweiler:  Martin  Rieger,  Bauer.  zi6t#n  #êweiler:  Johs.  Schmid,  Weber.  Igelsberg:
  Joh.  Adam  Stokiager,  Bierbrauer.  4dlberbronn:  Sbrist.  Hauser,  Säger.  Loßdurg:
Jobs.  Wosner,  Nagelschmi.  Joh.  Mich.  Jiegler,  Kiefer.  Frled.  Bez=  Schumacher.  Neunek:
Undr.  Küdler,  Schmiv.  Obermußbach:  Joh  Mart.  Bobnet,  Bierbrauer,  Pfalzgrasenweiler:
  Andr.  Wurster,  Kupferschmid.  Johann  Georg  Moser,  Keßler.  Gettfried  Wagner,  Schreiner.
  Ehristian  Gwinner,  Weber  Jak.  Haier,  Bauer  Adam  Raitsch,  Bauer.  Jebann  kudwig  Gcorg
Remter,  Sattler.  Golich  Kienule,  Knecht.  Mich.  Kaz.  Bek.  Joh.  Peter  Schwab,  Jimmermann.
Jak.  Stell,  Schneider.  Reinerzau:  Andreas  Hündler,  Taglbhner.  Andreas  Legeler,  Bauer.
Schopfloch:  Mattb.  Sberhardt,  Schmid.  Jak.  Weißer,  Knecht.  Jak  Kaupp.  Schmid.  Glasbuͤtte
  8  d  dumenznach:  Jak  Dezischer,  Baurenknecht.  Jak.  Fried.  Frei,  Bauer.  Thumlinen:
  Jobs.  Stoll,  Kiefer  Untermußbach:  Joh.  Adam  Wurster,  Schumacher.  Joh  Fried.
64  Schuster.  Pesperweiler:  Jak.  Fried.  Nestlen,  Sattler.  Bartholomädus  Restlen,  Möller.

ottlieb  Küdler,  Säger.  Wittlensweiler:  Johs.  Raurter,  Weber.  Ichann  Adam  Pfeisser
Taslbbner.  Andr.  Eberharde,  Bauer.

Nagold,  Amtestadt.  Jak.  Fried.  Harr,  Weisgerber.  Cffringen:  Shristian  Biler,  Wagner.
Christian  Dengler,  Zeugmacher  Egenbeusen:  Joh.  Ge.  Schwarz,  Weber.  Joh.  Ge.  Braun,
Schmid.  Gottlieb  Hauser,  Schäfer.  Ebhausen:  Thristoph  Eberh.  Schdttle.  Bek.  Enzthal:
Jak.  Fried.  Wurster.  Job.  Fried.  Wurster.  Fäufbronn:  Job.  Mich.  Lehmann.  Göltlinen:

  ESbriftian  Gottl.  Grigle,  Strumpfweber.  Haiterbach:  Jeb.  Martin  Sauer,  Bek.  Georg

ried.  Killinger,  Bek.  Iselsbausen:  Gottl.  Raufer,  Baurenknech.  Obertbalheim:  Jos-Ade,
  Schuster.  Simon  Straub.  Simmerfeld:  Jeb  Mcch.  Rothfuß,  Zimmermann.  Spiclberg:
  Joh.  Ge.  Wackenhut,  Schreiner.  Ge.  Fned.  Bauer,  Bek.  Wildbdertz:  Joh.  Josep##
Gfrdrer,  Rotgerber.

Reuenbörg.  Von  Calmbach:  Jak.  Fischer,  Spur.  Engelsbrand:  Phil.  Burkharde.
Zeldrennach;  Ge.  Fried.  Koch.  Igelsloch:  Joh  Mich.  Gwinner.  Loffenau:  Carl
Wilh.  Ferdin.  Meebold.  Scriben'Schwan:  Geora  Groshanns.  Gottfr.  Groshanns.  Waldreunach:
  Matth.  Bub.  Wildbaed:  Joh.  Jak.  Grosmann.  Christ.  Gabriel  Spurg.

 

deutkirch.  Am  14=  Jan.  d.  J.  Nachmittags  ist  der  in  Aitrach  stationirte  Gensd’armes  Rieger,
ven  2  fremden  Purschen,  welche  derde  lange  zwilchbosen,  braune  Wamser  mit  schwarzen  Kudpfen,
runde  Hüte,  und  Commisschuhe  geragen,  auf  dem  Weg,  zweschen  Aitrach  und  Marsterren,  angegrifse#„,
  Gewebrlos  gemacht,  und  tedilich  verwundet  worden,  worauf  dieselde  mit  dem  Säbel  und  Gegorl.
des  Gensd'armen  entsprungen  sind.  Da  an  der  Habhaftwerdung  dieser  Pursche  vieles  gelegen  i#t,  #so#
werden  alle  Hoch=  und  Wohüddl.  Eivil=  und  Militair-Berdrden  ge#iemend  ersucht,  auf  diese  Pursche
.  genau  zu  fahnden  und  solche  auf  Betreten  wohlverwahrt  breh  liefern  zu  lassen.  Den  14.  Jun.  1315.
-  '  Kbttcbmmr.

MantbtovmDei-ChitanFriedrichsleSchnaufetvoqutisgeu,disseitigeacbemmt5,
iotsichvkaWocheuflüchnggenascht,amech-InRomas-AREcrbeichOkstkcichischeuTtuppea
Feldscheerer  werden  wolle,  watrscheiulich  ader  aus  dem  Grund,  um  einer  ihm  zuerkannten  Festurgerase
  zu  entgehen.  Die  Hechlöbl.  ebrigkeuliche  Bebrden  werden  daber  ersucht,  denselben  im  Beiretungsfall
  anbalten  zu  lassen,  und  gegen  Ersaz  der  Kosten  hieder  guazuliesern.  Signalement.  Schnau-=fer
  ist  29  Jahr  alt,  ungefihr  6  Fuß  2  Joll  groß,  arker  Statur,  hat  krauße  dunkelbraue  Haare
tiitusmäßig  geschuitten,  breites  blaßes  Angesicht,  hohe  Sti#ne,  graue  Augen,  große  Nase,  ekwos  schmas
e  Wangen,  aufgeworfene  Lippen  und  breites  Kinn.  An  der  einen  Hand  sehlen  ihm  die  2  Mittelfin--r.

  Er  ist  gewohnlich  bekleidet  mit  einem  runden  Hut,  schwarz  seidenem  Halstuch,  dunkelblauen  Ueerrok,
  halb  seidencx  gefarbten  Weste  „  1  pr.  laugen  grautüchenen  Hosen,  und  mir  hohen  *menxt
Deu  19.  Jua.  1317.  oͤu.  Oberamt.
        <pb n="281" />
        Nro.  31.  1  3  1  5.  231

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Negieröngs-Blakt.

 

Samstag,  1.  Jul.

 

Bekanntmachung  in  Betreff  der  undestellbaren  Postwagen=  Retour-Stäcke.

Dei  der  unterfertigten  Commisston,  welche  von  der  Königl.  Württemberg.  Reichs=General,
  Ober-Post-Direction  mir  der  Besorgung  und  Belieferung  der  Postwagen,  Jie,
haur-Srücke  beauftragt  ist,  liegen  die  hier  unten  verzeichneten  Postwagen=  Retourtücke

  vor.

Da  dieselbe  weder  an  die  Adressaten,  noch  an  die  Aufgeber  bis  jetzt  beliefert  werden
  konnten,  so  werden  diesenigen  Personen,  welchen  sie  angehören)  und  die  einen  gültigen
  Anspruch  darauf  zu  machen  haben,  anmit  aufgefordert,  binnen  drei  Monaten,  nemlich
  vom  r.  Jul.  bis  den  30.  September  1915  bei  benannter  Commission  ssch  zu  melden,
  und  sich  über  ihre  Eigenthums,  Ansprüche  mittelst  der  Aufgabs,  Post=  Scheine,
oder  sostiger  rechtsgültigen  Ausweise  zu  legitimiren.

Nach  Berlauf  dieses  Termins  werden  diefenigen  Effekten,  die  noch  unbestellbar  bis
dahin  bleiben  sollten,  an  den  Meistbietenden  gegen  gleich  baare  Bezahlung  verkauft  und
die  erlöste  Summe  der  Königl.  General,  Post.  Lasse,  nach  Abzug  der  darauf  haftenden
Post-  Porto-Auslagen,  abgegeben  werden.  -

Nach  Verfluß  dieses  Termins  werden  auch  die  in  den  verzeichneten  nicht  bestellbaren
  Briefen  und  Geld,  Pakers  enthaltenen  Gelder  an  die  Königl.  General=  Post,  Casse
##bgeliefert  werden.  Welches  anmit  zur  allgemeinen  Wig#enschaft  bekannt  gemacht  wird.
Stuttgart)  den  2a.  Jun.  1815.

Königl.  Württemberg.  zu  Besorgung  und  Belieferung  der
ostwagen,  Retour-  Srücke  angeordnete  Commission.
        <pb n="282" />
        232

—

Verzeichniß  der  nicht  bestellbaren  Postwagen-Retour-Stuücke.

 

Nro.  des
Hauptbuchs
der
Com̃ission.

Adresse,  mit  welcher  das  Stuͤck  versehen  ist.

Innhalt  und  Werth

nach  der  Declaration
auf  der  Adresse.

 

159.
160.
161.
162.
163.
166.
169.

170.

174.
178.
130.
182.
133.
184.
187.
188.
191.
193.

V

—  —  —  #  —  —

 

Buuef  an  Johann  Jakob  Gihting,  Königl  Würrt.
Soldaren  dermalen  im  Spttal  zu  Hohenheim.
Brief  an  KFaver  Kolb,  beim  Linien,  Inf.  Regim.
Nr.  7.  in  Mühlhausen.

Brief  an  Johann  Ulrich  Hekel,  im  Militeir-Spitai
  in  Möhlhausen.

Brief  an  Jacob  Truzer,  bei  der  Infanterie  im
Spital  in  Mühlhaufen.

Brief  an  Joseph  Ilg,  Gemeiner  im  Spital  in
Mühlhausen.

Brief  an  Martin  Dinz,  bei  der  1ten  Batterie
Masor  Diegel  in  Heilbronn.

Paket  on  Carl  Keppler,  Scharfschüz  bei  der  Zten
Comp.  Hauptmann  v.  Rambacher  in  Baihingen.
Paket  an  Jakob  Friedrich  Rothfuß,  Schumacher-Geselle,
  bei  Schumacher  Johann  Ulrich  Sell  in
Blaubeuren.

Brief  an  Johann  Dörfler  in  Drossendorf,  in  Bamberg,

  abzugeben  im  Gasthaus  Großkopf  im  Steinweg.

Brief  an  Strobl  in  Ellwangen  von  dem  Land,
Bataill.  Nr.  ö.  Comp.  Haupitm.  v.  Maltiz.

Brief  an  Magnus  Hain  bei  dem  é4ten  Kön.  Land,
Bataill.  3te  Compagn.  in  Crailsheim.

Brief  an  Fidel  Hager,  beim  Cev.  Regim.  Herzog
Louis  éte  Escadron  in  Ulm.

Kiste  an  Carl  Wertheimer  auf  der  Schreiner=Herberge
  im  Hirsch  in  ZJürich.

Paket  an  Christian  Zirn  in  Altahausen.

Brief  an  Johann  David  Kober  auf  der  Solitude.

Brief  an  Unterarzt  Barth,  beim  Infant.  Regim.

Nr.  1.  Prinz  Paul  in  Heilbronn.

Brief  an  Bernbard  Hummel  Regim.  Nr.  4.  bei
dem  at.  Bat.  Hauptmann  v.  Symbrowsko

Brief  an  Christoph  Friedrich  Schwarz  in  Blaufelden
  1  n’'-  Regim.  Nr.  4.  Jäager  König  Ecscadron
v.  Müller.

 

 

Valor  1  sl.
EIIIXj
mit  4  fl.

mit  24  kr.

mit  3  fl.

12  kr.  basc.
Werth  4  sl.
Schumacher,  Hand,

werkzeug.
1  fl.  14  kr.  baar.
Werth  1  fl.  12  kr.
1  fl.  13  kr.  baar.
1  fl.  baar.
Kleidungsstüke.
1  Stük  Jeug.
24  kr.  baar.
1  fl.  baar.

baar  2  fl.

baar  4#8#  kr.
        <pb n="283" />
        233

 

Xro.  des
Hauptbuchs
der
Comission.

Adresse,  mit  welcher  das  Stück  versehen  ist.

Innhalt  und  Werth
nach  der  Declararion
auf  der  Adresse.

 

1  96.
197.
200.

201.
205.

208.
209.
211.

2132.

1

*

—  —

—

2

2

 

Brief  an  Jakob  Guͤltig  bei  Herrn  Conrad  in  Neumuͤhlen
  bei  Constanz.

Brief  an  Magnus  Hegne,  Soldat  beim  Land-Bat.
3.  Comp.  Hauptm.  v.  Kächler  in  Ingelfingen.

Brief  an  Schlanderer,  U.  Officier  bei  Adams
Jäger  in  Eßlingen.

Brief  an  Peter  Gulden,  Krämer  in  Aldingen.
Paket  an  den  Soldaten  Fausel  im  Spttal  auf  der
Solitude.

Brief  an  Soldat  Boll,  beim  Linien,  Inf.  Regim.
Nr.  o.  auf  Commando  in  Stuttgart.

Paket  an  Matthäus  Mark  beim  Inf.  Regt.  Nr.  8.
Comp.  Hauptm.  v.  Denotty  auf  Hohen  Asperg.
Paket  in  Wachstuch  an  Leopold  Giser,  Soldat
beim  Regiment  Prinz  Friderich  in  Gmünd.

Paket  an  Joos  in  Gelßlingen  bei  Bahlingen.

Paket  an  Johann  Weimann  in  Bopfingen.

Paket  an  Schneidergesell  Franz  Wör  zner  in  Untersimmau
  bei  Coburg.

Paket  an  Carl  Heinrich  Gisseler,  Chevauxleger
in  Vaihingen  im  Sottal.

Paker  an  Feldwebel  Beichle,  im  Spital  auf  der
Solitude.

Paket  an  Bernhard  Rubhammer,  Chev.  Legers
auf  der  Solitude.

Pakec  an  Joh.  Baptist  Höflinger,  Ehev.  Legers
beim  Regt.  Prinz  Heinrich  in  Ehingen.

Paket  an  Uncer,  Officier  Winterstein  beim  Regt.
Nr.  4.  Jäger  König.

Paker  an  Matheus  Wilhelm  in  Mengen.

Paket  an  Jakob  Baader  beim  Regiment  2.  Herjog
  Wilhelm  in  Schornderf.

 

3  fl.  baar.
2  fl.  4  kr.  baar.
2  fl.  Werth.

baar  4  fl.  30  kr.
1  Schnupftuch.

30  kr.  baar.
Reusten  Tuch.
2  Päkchen  Tabak.
Valor  2fl.  48  kt.
Kleidungsstuͤke.
Kleidungsstuͤke
Valor  fl.
Balor  3  fl.  Klei?
dungsstäke.
Kleidungsstüke.
1  Hemd.
Kleidungsstüke.
Kleider.
Kleidungsstüke.
Kleidungsstäke
Val.  5  fl.  55  ke.

1  pr.  Unterhosen,  lei
neues  Tuch,  Faden.
        <pb n="284" />
        234

 

JNro.  des

Hauptbuchs
d

er
Cosnission.

Adresse,  mit  welcher  das  Stuͤck  versehen  ist.

Innhalt  und  Werth
nach  ders  Declkoration
auf  der  Adresse.

 

223.

224.
225.

228.

233.

234.
235.
477.
t  46.

Erkennenis  in  Sachen  der  ledigen  Christina  Elsätzer  zu  Voihingen  auf  den

1  Paket  an  Fidel  Scheerer,  beim  Cavall.  Regiment
Nr.  4.  Jäger.

1  Paket  an  Igna#  Müller,)  Dragoner  im  Spital  auf
der  Solitude.
1  Paket  an  Jungfer  Barbara  Weidnerin  in  Ober,
Auerbach  auf  dem  hohen  Aker.
1  Paket  an  Jakob  Bernhauser,  in  Condition  be
Her.  Buschig,  Bürstenbinder,  in  Mühlhausen  im
lsaß.

1Paket  an  Linn  und  Compagn.  in  Amsterdam.

1  Paket  an  Kaufmann  Müller  in  Stuttgart  an  der
Snadtkirche,  an  die  Dienstmagd  Christiana.
!1  Paket  an  Gottlieb  Baier  in  Weilheim.

1  Brief  an  Tambour  Renz  beim  2.  Bataill.  1  Comp.
Hauptm.  v.  Bohl  in  Schorndorf.

1  Beief  an  Jakob  Nußkern  auf  dem  Asperg  an  Comp.
Commandant  Braun  und  an  Feldwebel  SEhmann  un,
ter  dem  3.  Feld-Bataill.

1  Packet  an  Herrn  W.  Ott,  Uncerarzt  bei  dem  Land- 



wehr,  Rege.  Nr.  3.  te  Comp.  auf  dem  Hohenasperg.

 

 

1  prg.  lange  leinene
Unterhosen  und
2  fl.  6  kr.  baar.

1  fl.  baar.

1  pr.  Strümpfe.

Kleidungsstüke
VBValor  15  fl.

Documente  1000  fl.

Werth,  1  hollaͤnd.

Staats--Obligation.

Kleidungsstüke
Valer  3  fl.

Kleidungsstäke
Bal.  3  fl.

24  kr.

24  kr.  baar.

Balor  1  fl.

Kchts-Erkenutnisse  des  Kdn.  Ober-Jufliz=  Colleglums.

10  In  der  Rechts,  Sache  erster  Instanz  zwischen  dem  Handlungshaus  Georg  Heinrich
  Kellers  Söhne  dahier,  Kl.  und  dem  Freiherrn  v.  Thumb  zu  Unterboyhingen  Bekl.
eine  Wqgearenforderung  betreffend,  wurde  auf  Abschwörung  des  deferirten  Eides  erkannt.
Sctuetg.  den  26.  Mai  1815.

2)  Die  Appellation  gegen  das  von  dem  Ames,  Oberamts,  Gericht  wetzert  eroͤfnete

ildern,  cum

eurat  Kl.  Atin,  gegen  den  Johann  Adam  kuz  daselbst,  Bekl.  Anten,  wurde  wegen  Mangels
  einer  Beschwerde  per  Relcript,  von  Amrswegen  verworfen.  Stuttg,  den  29.  Mai.
        <pb n="285" />
        235

3)  Die  Apoellations=  Sache  von  Reutlingen  zwischen  der  Wittwe  Sberhardine  Carsline
  Wucherer  von  Hall  in  Sachsen  Anrin  und  der  Wittwe  des  in  Gant  gerathenen
Kaufmanns  Georg  Philipp  Wucherer  zu  Reutlingen,  Sophia  Margarethat  geb.  Buchs,
A#n,  jezt  deren  Srben,  wurde  wegen  Nichebeobachtung  der  Appellations=  Förmlichkeitenverworfen.
  Stuttgart,  den  Zo.  Mai  1315.

4)  Auf  erhobene  Wechselklage  des  hiessjgen  Handelsmanns  Johann  Jaceb  Neeff  wider
  den.  Handelsmann  Georg  Jacob  Härun  zu  Göppingen  wurde  lezterer  zu  Bezablung
der  eingeklaglen  Wechsel,  Forderung  nebst  Inceressen  en  mors  für  schuldig  erkennt.  Stutegart)
  den  31.  Mai  1318.

Erkenntnige  des  Königl.  Ehe=  Gerichts.

Den  ar.  Jun.  1815  wurden  geschieden:

1)  Johann  Bernharde  Reinhardt,  Amemann  und  Amtsschreiber  zu  Fürfeld,  Oberemes
  Heilbronn,  Kl.  von  Heinrika,)  geb.  Ploucquet  aus  Hessigheim,  Befsigheimer  Oberamts,
  Bekl.  ex  #  uali  delert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.  "

3)  Anna  Maria  Krak  von  Cantstadt,  geb.  Lang  von  Venningen,  kudwigsburger
Oberames,  Kl.  von  Johann  David  Krak,  Bürger  und  Schlossermeister  zu  Canrstad#
Betl.  er  .  Juali  delert,  unter  Vergleichung  der  Kosten.

 

Se.  Königl.  Majest  t  haben  die  Stelle  einer  Aebtissin  des  adelichen  Frdulein=Seiftes
  zu  Obristenfeld  unterm  as.  Jun.  durch  die  Prinzessin  Maria,  Söchst  Deroselben
  Nichtee,  älteste  Tochter  des  Herzogs  ouis  von  Württemberg  Hoheit,
bisherige  Coadjutorin  des  Stifts,  wieder  zu  besezen  gnädigst  geruhe.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermeg  allerhöchsten  Reseripts  vom  2pP.  Jun.  den  bisheris
gen  Jagdsunker,  Kammersunker  v.  Moltke  zum  Hof,  Oberforstmeister  ernannt.

Se.  Königl.  Majs.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
25.  Jun.  dem  zur  erledigten  Patronat=  Pfarrei  Orendelsall,  Drele  Oehringen)  neminirten
  Pfarrer  Knapp  in  Ernsbach  die  allerhöchste  Bestatigung  zu  ertheilen.

 

 

Srutegart.  Bei  der  Königl.  Section  des  Medicinal-Wesens  wurde  nach  erstandener
  Prüfung  und  geschehener  Verpslichrung  dem  Mecic.  Cendic.  Sick  von  Ulm,  die
Erlaubnih  zur  Ausubung  der  medicimtschen  Proris  ertheilt.  Den  26.  Jun.  1815.

 

kudwigsburg.  Grossachsenhelm.  Von  der  Kbuigl.  Immediat-Schäferel  werden  wieder
  110  fette  Hämmel  und  40  feite  Mutter,  und  Zeitschaafe  am  Dienttag  den  4  Jul.  d  J.  Morgens
*  Uhr  im  Schaafhaus  zu  Grossachsenheim  unter  Vorbehalt  der  allerhdchsten  Raiificaticen  im  Ausstreich
verkauft,  wozu  die  Liebhaber  eingeladen  werden.  Den  18.  Jun.  1815.  »
-  Mai-LBau-und0meI-Dtrektios«Iv«.
BebenbsusemVeidetustmeschmtesBraun-aiswichen-QuantitätDxnfelkcchugdsmch
titles-neuPaul-imperfean-diekithhabektndenzuiedetctnadetngcaonsmn,tin-ddürfe-auf
sUeWaaceuadbcllisePktisercchmmDen23.Jnu.1615.  Koͤn.  Camcralamt.
        <pb n="286" />
        236

Horb.  Durch  ein  allerbochstes  Dekret  vom  15  d.  M.  ist  die  hiefige  Beamtung  allergnaäͤdigst  legitinurt
  worden,  ein  bedente:  vos  Luankum  an  Oinkel  und  Gersien  zu  verkaufen.  ie  Liebhaber  Idnnen
  sich  täglich  einsinden,  uur  Käuie  ab  Maßzen  Den  24.  Jun.  1815.  K.  Cameralamt.

Stammheim.  Auf  den  Kdnigl.  Kästen  zu  Stammbeim  und  Schwieberdingen  ist  neuerlich  wies
der  ein  Quantum  Dink.  und  Haber  zum  Verkauf  allergnädigst  ausgesezt  worden.  Den  23.  Jun  1515.
«  KdmCanmalanm

TuttliugemAnfdeuzumbiesigeukametalamtegebdrigeuhmschafti.  Fruchtkästen  ist  ein  bedeutendes
  Quantum  an  Dinkel,  etwas  Kernen,  Rocken  und  Einkora  zum  Verkauf  gegen  gleich  baar#e
Bezahlung  auegesetzt,  die  Liebhader  haben  Ach  dieserhalb  zu  melden  bei  dem  Königl.  Cameralamt.  Den
25.  Jun.A  1815.  «  Koͤn.  Cameralamt.

Welnsberg.  Bei  hiefiger  Beamtung  ist  ein  Quantum  Rocken,  Dinkel  und  Gerste  zum  Verkauf
ausgesetzt.  Den  21.  Jun.  1615.  Koͤn.  Cameralamt.

Zwiefalten.  Bei  der  urterzeichneten  Beamtung  wird  ein  betraͤchtliches  Quantum  Rocken,  Dinkel,
  Gerste  und  Haber,  durchaus  von  guter  Qualitaͤt,  aus  freier  Hand  verkauft,  welches  hierdurch  bekannt
  gemacht  wird.  Den  20.  Jun.  1615.  Koͤn  Cameral-  Verwaltung.

W  «  .  .
Ansich,casiagea,Dde-kietisgea,Weissach».»Dteata26.Aps-slqbgebqlteneBetleis
sungdckCommuasSchaafwesdezusakich,EusiygemObemmngesapdEeißach·istvon  Hochkkeish
Sen-oudekCommauiMkwatnngwegeazugenagfügigeatxbottsatchtgeaehmigyundperwes-.
clemem.  vom  9.  Mai  1615.  eine  weitere  Verleihung  allergnädigst  angeordnet  worden,  wozu  Montag
der  24  Jul  besiilmmt  worden  ist.  Oiese  Waiden  ertragen:  1)  ##  Aurich  325  Stäck,  woran  der  Bes
Käuder  150  Stück  einschlagen  darf,  er  hat  #berdies  freie  Wobnung  zu  genießen.  2)  Ju  Eofineen,
  welche  325  Etück  erträgt,  und  wovon  der  Beständer  150  Stück  einschlägt,  ouch  er  har
kreie  Wobnung  und  Stallung  zu  genießen.  5)  Zu  Oberrieringen,  400.  Stäk,  wovon  der  Beständer
200  Sluck  eischlagen  darf,  er  hat  freie  Wohnung  und  Stallung,  831  Ruth.  Küchengarten,  1  Vrtl.
20  Ruth.  Wiesen,  1  Wurzgä#rtlen  von  Ruth.  zu  genießen.  4)  Zu  Welßach  5325  Stück,  woran  der
Beständer  225  Stück  einschlämt  und  freie  Wohnung,  Stallung,  auch  1  Morg.  Wiesen  zu  genießen
hat.  Die  Aebhaber  baben  sich  an  gedachtem  Tag  Morgena  6  Uhr  auf  dem  Rathhaus  zu  Vaihingen
einzufliuden,  und  mit  obuigkeirlichen  Zeugmssen  übder  Vermogen  und  Prädikat,  so  wie  mu  den  erforderlis
che#n  Meisterbriefen  zu  legitimiren,  und  es  hat  auch  ein  Beständer  bei  der  Verhandlung  einen  tüchtigen
Bärgen  zu  stellen.  Den  17.  Jun.  1815.  Kodn  Oberamt.

Geradstetten,  Schorndorfer  Oberamts.  Da  der  Beckand  der  Winter-Schaafweide  zu  Ges
radstetten,  welche  150  Stük  erträgr,  an  letztoerflossenem  Amnbtosii  1615.  zu  Eude  gegangen  ist;  so  gedenkt
  man  solche  Dienstag  den  11.  Jul.  d.  J.  Vormittags  8  Ubr  duf  dem  Ratbhanz  zu  Sa#  orndorf
wieder  auf  3  Jahre  von  Lmbresi  1615  bis  dahin  1816  an  den  ##  stdietenden  öffentlich  zu  verleihen,
worzu  die  mit  Concessions=  Briefen  versehene  Schaalhalter  eingeladen  werden.  Der  1  .H  1615.

Kdn.  eramt.

Heldenhefm.  Das  zur  Kbnigl.  Cameral=  Verwaltung  gehdrige  Stürzelhof-Gut,  dessen  Bestand
die  gegenwärtige  Destä  der  ncht  mehr  auszuhalten  im  Stande  sind  fsolle  vach  ergangenem  allergnädig
ken  Befebl  wieder  neuerdingen  auf  0  Jahr  verlieben  werden.  Dee  Gut  beßehr  neden  den  erferderlie
chen  Gebäuden  in  134  Ichrt  3  Pril.  zellglichen  Aekern,  15  Tagwerk  Wic'en  urd  3  Tagw  11  WVrtl.
Girten.  Zu  dieser  Verleibung  ist  Montag  der  3  Jul.  d  J.  anbergumt  woven  das  Publ  kum  zu  dem
Ende  benachrichtigt  wird,  damit  die  Liebhaber  sich  an  gerachtem  n  Vormitags  um  9  Uhr  auf  dem
Röthhauß  auhier  eirfinden  konnen.  Wodbci  vorldaofig  angefünt  wid,  daß  kenn  er,  welcher  sich  mcht  wegen
  seleee  Prädikets  über  sein  disheriges  Betragen,  seine  Kenm  msse  im  Feldban,  und  daß  er  hinlängliches
  Vermbgen  sowobl  zur  Keistung  der  erforderlichen  Cantion,  als  überbaupt  zur  Uedernabm  und

utem  Betrieb  dieses  Guͤts  besitzt,  mit  obrigkeitlichen  von  seinem  vorgesetzten  Oberamt  autorisirten
#uugng  legitmirt,  zum  Aufstreich  zuaelssen  wird.  Den  5.  Jun.  1315.
K.  Kandvogtei  Steuctamt  am  HZocher,  und  Camcralverwaltung  Heidenheim.
        <pb n="287" />
        237

Markeeningen.  Monkag  den  10.  Jul.  d.  J.  Vermittags  6  Ubr  wird  bel  dem  bieflaen  Flluhuchthauße
  die  Lreferung  der  für  das  Instuut  erforderliches  400  Ehlen  JZwilch,  250  Ehlen  Abwerien
Tuch  250  Ehlen  Reustenkuch,  und  9  Pfd.  Faden  im  öffentuchen  Abstreich  verakkordirt  werden.  Den
15  Inn.  1615.  Slial.  Zuchthaus.  Ober-Inspektion.

Schsendurg-  im  Zaberg#n.  Das  herrschaftl.  Schlos,  genaunt  Ochsenburg,  sell  entweder  auf
mebrere  Jahre  Bestandsweise  verlehnt  oder  verkauft  werden.  Es  ist  von  Stein  auf  einem  Felsen  erbaur,
  sehr  geräumg,  mut  vielen  beizbaren  Zimmern,  übrigens  mehr  für  Fabrikanten  oder  Zuden,  als
Baners-#u##  tauglich,  jedoch  konn#en  auch  Stallungen  und  1  Scheuer  dezu  gegeben  werden.  Die
Lufstreichs-Berhandlung  geschieber  Aa  den  35.  ul.  Vormittags  lo  Uhr  im  Schlot  Ochsendurg.
Jugleich  werden  auch  eimge  in  der  Näde  befindliche  herrichaftl.  Güterstöcke  nebst  einem  reindruch  hinter
  dem  —  #eloß  tbeils  verkauft,  theils  verpachtet.  Uebhaber  können  Gebäu  und  Güter  täalich  einsehen,
  und  sich  solche  von  dem  heirschaftl  Hausvogt  zu  Ochsenburg  weisen  lassen.  Den  12.  Jun.  1813.
Steuerrath  der  Landvogtei  am  untern  Nekar,  und  Cameralamt  Göglingen

Ochsenbur  8  Der  Bestand  der  herrschaftl.  Schaafweide  nebst  Pforchgerechtigkeit,  auf  Ochsenlerger
  =  Duese  heser  =  une  Leonbronne  Markung  geht  bis  Michaelis  d.  J.  zu  Ende,  und  wird  bis
Dienlag  den  4.  Ful  Vormmeags  10  Uhr  in  der  Cameralamts=  Wohnung  zu  Göglingen  eine  Perieihung
euf  folgende  3  Jahre  an  einen  tächigen  Schäser  im  Aufstreich  vorgenommen.  DOie  Wa.de  erträgt
"50  Stük,  und  der  Pächter  erhält  dazu  freie  Webnung  mit  Stallungen,  Scheuer,  einem  Kochengarteo
  und  rand,  auch  3  Morg  11  Vril.  17  Ruib.  Wiesen  unentgeldlich,  und  aus  den  Herrschaftl.  Walduugen
  jädrlich  300  Büschel  Relsach  im  Hutspreis.  Als  Cantuon  hat  Bestnder  beim  Quntriit  des  Besauds
  carweder  eine  Eutume,  die  dem  jaͤhrlichen  Bestandgeld  gleich  ist,  baar  zu  schießen,  oder  in  liegenden
  Gutern,  dereu  Auichlag  das  doppelte  Pachtgeld  betraͤgt,  einzulegen.  en  12  Bun.  1815.
Steuerrath  der  Landvogtei  am  nntern  Nekar,  und  Cameralamt  Guͤglingen.

kubwigsbuarg  Der  Leib-  Cavallerist  Bafilius  Anton  Lutz  von  Weil  der  Stadt,  Oberamts
keonberg,  ist  gestern  Abend  aus  der  hiesigen  Garnison  entwichen.  Es  werden  daher  alle  oburgkenliche
Bebrden  gezic.  eu#t  e  sucht,  auf  diefen  Heserreur  zu  rrdgn  und  ihn  im  Betretuvasfall  wohlverwahrt
  dem  Unterzeichneten  Commando  einliefern  zu  lassen.  Signalement.  Lutz  ist  22  I.  alt,  von
untersezter  Starur,  stark  blonder  Haaren  und  Augbraunen  großer  Nase,  grauen  Augen,  großen
Uund,  weißen  Jähnen.,  schwachen  Bart  und  eingebogenen  Knien.  Er  war  del  seiner  Desernon  wit  eis
r#em  draunen  Wammes,  grau  tächenen  langen  2#—  ainktewen  ,  und  einer  grauen  Filzkappe  delleidet.
Den  16.  Inn.  1515.  AKin  Commando  des  Leib.  Cavallerle-Regimen#s  Nr.  1.

Landvogtei  auf  der  Alo.

Da  bei  den  im  April  d.  J.  stait  gebabten  Rekruten=  Ausbebungen  vachstehende  abwesende  Milis
teirpsüchtige  die  Bestimmung  getroffen  bat,  theils  zu  den  Linien=  tbeils  zu  den  Landwedr=  Regimentern
ragetheilt  zu  werden:  se  wird  ihnen  hiemu  nicht  nur  zur  Kenniniß  gebracht,  daß  sic  sich  unverzüguch
is  übrem  Heimwesen  einzufinden  und  vor  ihrem  Oberamt  zu  slellen  haben,  sondern  es  werden  auch  alle
Volizen-  Bebörden  auf  dieselbe  mir  dem  Ersuchen  aufmerksam  gemacht,  sie  im  Betretungefall  an  das
ihnen  vorgesezte  Oberamt  einzulieferv.  Als  vom

Oberamt  Kirchheim.  Ven  Kirchheim:  Carl  Arfelbach,  Bek.  Wilh.  Jak.  Vogel,  Mezger.
Wilbelm  Fried.  S#nz,  Kupserschmd.  Christoph  Sberhard  Eiselen,  Müller.  Bißingen:  Jobarn
Ge.  Goll,  Taglbhner.  ettingen:  Joh.  Jal.  Schiefer.  Weber.  Gutenberg:  Foh.  Ulr.
Ezmpper,  Sattler.  Oethlingen:  Joh  Fried.  Schrade,  Schuster.  Owen:  Georg  Acam
Viedaisch,  Mezger.  Roßwälden:  Joh.  Mich  Eberlen,  Schmid.  Unterlenningen:  Joh.
Adam  Huber,  Mezger.  Weilheim:  Joh.  Ge.  Zanlker,  Schreiner.

Oberamt  Münsingen.  Von  Geldstetren:  Ge.  Anger,  Weber.
Oberamt  Närtingen.  Ven  Nürtisnger:  Joh.  Jak.  Schweizer,  Schäfer.  Joh.  Heinzelmann,
        <pb n="288" />
        a32

Rotgerber.  Christian  Carl  Frik,  Zimmermann.  Jeb,  Wilhelm  Lubwig  Faßnacht,  Vezelschm  Carl
ried.  Aichmann,  Zimmermann.  Gottlob  NRumpp,  Buchbinder.  Chmst.  Gottlieh  Frik,  Zummermann.
bil.  Heinr.  Schweizer,  Hutmacher.  Carl  August  Künstlen.  Weber.  Alch:  Ebristoph  Fried.  Bure
art,  Schneider.  Altdorf:  Michael  Schweizer.  Beuren:  Joh.  Martin  Walter,  Bek.  Ge.
onr.  Krieg,  Schlfer.  Grdzingen:  Dernbd  Wendholz.  Kiefer.  Kehlberg:  Johann  Marr.

Schaich,  Schdäfer.  Von  Linse#ee:  Christ.  Fried.  Rothmann,  Schäfer.  Joh.  Burkhard  Walddoͤrfer,

  Bel.  Nekarhausen:  Johs.  Bauknecht,  Zimmermann.  Nekarthailsingen:  Joh.

Jak  Bauer,  Mezger.  Neuenhaus:  Jeh.  Mich.  DOeker,  Schufler.  Reufen:  *-  Heinr.

Mdnch,  Mezger.  Oberboihingen:  Joh.  David  Hausmann,  Bortenwirker.  Tischardt:

Coristian  Oberreuter.  Unterensingen:  Joh.  Ge.  Remppis,  Maurer.

Hberamt  Reutlingen.  Von  Rentlingen:  Johs.  Kurz,  Rotgerber.  8  Martin  Hecht,
Schreiner.  Joh.  Justus  Kittel,  Bierbrauer.  Jrh.  Ebrist.  Bohm,  Rotgerber.  Jehann  Fakob  Braun,
Schmid.  Joh.  Peter  Gddel,  Weber.  Joh.  Ge.  Tochtermann,  Müller.  Joh.  Jak.  Rdsch,  Schuster-Joh
  Ge.  Sbbel,  Weber  Gomaringen:  Joh.  Jak.  Pfeisfer,  Mezger.  Johann  Jakob  Röger,
Schneider.  Joh.  Ge.  Kôll,  Schneider.  Joh.  Cour.  Stahl,  Schneider.  Joh.  Ge.  Fill,  Bek.  Hisnterweiler:
  Joh.  Mich.  Gastler,  Schmid.  Undingen:  Mich.  Leibfriz,  Maurer.  Wannweil:
  Joh.  Ge.  Gutbrod.  Honau:  Joh.  Jak.  Schlegel,  Weher.  Grosengstingen:  Ant.
Iiltien  Aim  memnenn.  Bronnen:  Johs  Eiselen,  Hutmacher.  Oberbausen:  Johs.  Reis,
Bek.  agnus  Reiff,  Schneider.  Unterhausen:  Joh.  Ge.  Epple.  Jod.  Hartstein,  Weber.

Oberamt  Urach.  Von  Sondelfingen:  Joh.  Martin  Maier,  Landkrämer.  Job  Ge.  Schler

  Schneider-  Urach:  David  Theue,  Mäller,  Joh.  Gortl.  Wenz,  Bek.  Bempflingen:

ohannes  Millers  Weber.  Böhringen:  Joy.  Jak.  Monn,  Seribent.  Jeremias  Broökel,  Müller.
  Ebningen:  Job.  Christian  Wik,  Krämer.  Franz  Kubn,  Krämer  ohs  Sautter.  Mich.

agmann.  Joh  Mich.  Maijer,  Krämer.  Simon  Hofstetter,  Mezger.  Johs.  Bemmi,  Krämer.  Jak.

ech,  Krämer.  Johanpes  Rall,  Jakobs  Sohn,  Krämer.  Johs.  Rall,  Albrechts  Sehn,  Krämer.  Jakob
  Sautter,  Krämer.  Franz  Jakob  Koch,  Krämer.  Chmnstian  Gottlieb  Weywadel.  Peter  Kek.  Ris
kolans  Eitel.  Glems:  Johs.  Bhte.  Gruorn:  Johenn  Jak.  Wbruer,  Bauer.  Me  öine'
gen:  Joh.  Mich  Waidle,  Metxger.  Abrah.  Waible,  Zeugmacher.  Joh.  Jak.  Kittelberger,  Tuchmacher.
  Mittelstadt:  Ge.  Ludw.  Bapha,  Mezger.  Job.  Michael  Schlotterbek,  Sceinbauen
Neuhausen:  Job.  Dayiel  Waible,  Schuster.  Pliethausen:  Conrad  köister.  Joh.  Georg.
Schmio,  Wedber.  Dhilipp  Haug,  Gutscher.  Trailfingen:  Mattheus  Munderich,  Schmild.

Kön.  Landvogtei  auf  der  Alp.

 

Balingen.  Johann  Thbomm,  verabschiedeter  Soldat,  28  J.  alt,  von  Biz.,  hlesgen  Oberamts,
kam  dabier  pcio  fori  in  Untersuchung,  und  wurde  gegen  juratorische  Caution.,  sich  ncht  von  Hauße
zu  entfernen,  auf  freien  Fuß  gelassen.  Es  hat  sch  ader  derselbe  dem  ungeachtet  von  Hause  hinwegbeheben,
  obne  seinen  Aufenthaltsort  anzuzeigen.  Er  wird  daher  ausgefordert,  sich  ungesäumt  vor  dem
ihm  vorgesezten  Oberamt  zu  stellen.  Zugleich  werden  auch  alle  obrigken#liche  Behdrden  eriucht,  auf  der
melten  Jobann  Thomm  zu  fahnden,  ihn  auf  Betteten  zu  arretiren,  und  zum  hiesigen  Oberamt  einlice
fera  za  lassen.  Den  25  Jun.  1815.  Kön.  Oberamt.

Sßlingen.  Der  freiwillige  Arbefter,  Jakob  Beh,  von  Grosbeppach,  Waiblinger  Oberemts,
hat  sich  vorgestern  aus  dem  hiesigen  Arbeitshause  entfernt.  Alle  obrigkeiriche  S#tellen  werden  daher  ere
socht,  den  Beb,  welcher  mittelmäßiger  zuuerghit  EStatur  ist,  schwarze  Haare,  dergleichen  Angen  und
einen  starken  Bakenbar#t  hat,  und  dei  seiner  Entsernung  mit  einem  alten  dunkelgrönen  Ueberrok,  einer
Barchet  =  Weste,  langen  mit  Leder  desezten,  mit  rothem  Tuch  auegeschlagenen  Pantalens,  langen  Keiten
  Etiefeln  und  einem  runden  Hut  bekleidet  war,  im  Betretungsfall  ametiren  und  hieher  liesern  zu  lassen.
  Den  27.  Jun.  1315.  Kin.  Oberamt.
        <pb n="289" />
        Nro.  32.  1815.  239

Königlich=  Württembergisches
Staats-und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  8.  Jul.

 

 

Se.  Königl.  [Masestät  haben  Sich  bewogen  gefunden,  nachfolgende  bisher  zum
Ressort  der  Section  Krondomainen  gehörig  gewesenen  Geschäfts,  Gegenstände,  als:
Ausstandslachen,  Besoldungs,  Pensions,  und  Gratialsachen,  Prüfung  dersenigen
  Ausgabezettel,  welche  sich  nicht  auf  die  Administration  beziehen,
für  die  Zukunft  der  Section  der  Staats-  Rechnungen  zuzurheilen.  Welches  hiemit
Nachachtung  bekannt  gemacht  wird.  Stutig.  den  zo.  Jun.  1815.
Königl.  Finanz-Ministerium.  Graf  v.  Mandelsloh.

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchster  Resolution  vom  3o.  Jun.  aller###
digst  zu  verordnen  geruhr,  daß  die  bisherige  Hospical,  Verwaltung  in  Ulm  künftig  den
Namen:  „Armen,  Stiftungs=  Perwaltung“  und  die  bisherige  Kirchen,  und  Schue#sseg
daselbst,  mit  welcher  die  Administration  der  Stifcungen  in  den  Amts,  Orten  der  Lameral=
  Bezirke  Ulm  und  Langenau,  vereinigt  worden  ist,  den  Namen:  „Kirchen,  und  Schul-Sctiftungs,
  Verwaltung  führen  soll.

 

Rechts=  Erkenntuisse  des  Kön.  Ober-Juftiz-Cellegiums.

1)  da  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Pfarrer  Christmann  zu  Heutingsheit?,
  Provocaten,  Kl.  und  der  Freiherrlich  von  Wiederhold'schen  Curatel,  Provocantin,
  Bekl.  Schuldforderung  betreffend,  wurde  Leztere  von  der  gegen  fie  angestellten

Klage  entbunden.  Stuttgart)  den  g.  Jun.  1815.

2)  In  der  Uppellat.  Sache  von  Waiblingen  zwischen  dem  Gottfried  Maier  am  eur.
allda,  Bekl.  Anten,  und  der  Christiane  Frasch,  cum  eurat  ebendaselbst,  Kl.  Actin,  o#o
faris  .  private  ex  Kupro  et  alimentationis  prolis,  wurde  das  Erkenntniß  erster  Instanz
reformirt.  lbid.  eod.
        <pb n="290" />
        24°%

3)  Die  Wechselklage  des  Puck  bändlers  und  Buchdrukers  Walther  zu  Schillingsfürst

gegen  die  Firdorf-  und  Kleinheimz'sche  Buchhandiung  in  Bartenstein,  wurde  wegen  Mangels
  des  Requissts  der  Veluta  in  dem  prorucirten  Wechselbrief  verworfen.  in  20.
4)  In  der  Appellations=  Sache  von  Ravensburg  zwischen  den  Obrist  Gradmännschen
  Relicten  zu  Leuckirch  und  dem  Schönfärber  Kurter  zu  Ravensburg  Anten,  sodann
der  Maria  Eli#labetha)  verehlichten  Knoblauch  ebendaselbst,  cu#  cur#t.  A##n,  Vorzugsrechte
  im  Gonte  des  Utischen  Shmanns  Georg  Gustav  Knoblauch  betreffend,  wurde  das
Erkenntniß  erster  Instanz  bestätiget.  Seuctg.  den  14.  Jun.  1815.

Erkenstniße  des  Königl.  Ehe=  Gerichts.

Den  a#.  Jun.  1315  wurden  geschieden:
15)  Johann  Georg  Henni,  Bürger  und  Löwenwirth  zu  Reichenbach,  Göppinger  Ober#-amts,
  Kl.,  von  Maria  Catharina,  geb.  Gscheidlin  von  da,  Bekl.  ex  cap.  adulterü,  unter
Vergleichung  der  Kosten.

22,)  Jakob  Friedrich  Ott,  Börger  und  Zimmermann  zu  Brabenheim,  Kl.  von  Ohri,
Ktna  Barbara,  geb.  Fischer  von  Bönnigheim,  Bessgheimer  Oberamts,  Bekl.  er  cap.
guali  delert.  unter  Vergleichung  der  Kesten.

 

Se.  Königl.  Mas.  hoben  allergnädigst  geruhe,

vermög  allerböchsten  Rescriots  vom  1.  Jul.  dem  Lausmarschalle  und  Ober=  Hofmeister
  der  Prinze  sn  Paul  Königl.  Hoheit,  v.  Biesenrodt,  die  Eatlassung  aus
MRönigl.  Diensten  mit  Pension  zu  ertheilen,  und

am  a.  Jul.  den  Ceremonienmeister,  Kammerherrn,  Försten  v.  Cäwenstein.  Wert,
beim,  mit  Beibehaktung  dieser  Chargen  zum  Hausmarschall,  und

den  aus  Königl.  Milicair,  Diensten  entlassenen  bisherigen  Generalmasor  v.  Bünau
zum  Ober-  Hofmeister  der  Prinzessin  Paul  Königl.  Hoheit  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Masest.  haben  mittelst  allerböchsten  Derrets  vom  2.  Jul.  dem  im
Hauptauartier  der  verbündeten  Souverains  befindlichen,  bevollmächrigten  Königl.  Gesandten,
  Grafen  von  Winbingeroda,  die  Tragung  des  Königl.  Preußischen  Johanniter=Ordens
  allergnädigst  erlaubt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  unter  ebend.  die  Cadets  Grundherr  und  v.  Knoll
zu  Serond-Lieutenants,  erstern  beim  Leib=  Cavallerie,  Regiment  Nr.  1,  und  leztern  beim
Generalstab,  allergnddigst  ernannt.

Se.  Königl.  Masest  t  haben  uncerm  3.  Jul.  zur  Bezeugung  Allerhöchstihrer
Zufriedenheit  mit  dem  braven  Benehmen  des  Königlichen  Armeekorps  in  dem  Treffen  bei
Straßburg  am  28.  Jun.  und  den  früheren  Gefechten  folgende  Beförderungen  und  Belohnungen
  vorgenommen,  als:

der  Commandeur  des  Cavallerie-Regiments  Nr.  5)  Oberstlieutenant  v.  Schröder,
avencirt  zum  Obersten,

der  Konigliche  Flügeladjutant),  Masor  Graf  v.  Gräveniz  zum  Oberstlieutenane,
        <pb n="291" />
        241

Quartiermeister-Lieutenant,  Hauptmann  Franz  v.  Miller,  und  Rittmeister  v.  Voͤlter,
  vorn  Lavallerie  Regiment  Ne  4.  Drinz  Ad#um,  stud  zu  Majors,  und

Scabseicemeister  v.  Dodewtiis  desselben  Negim.  zam  wirklichen  Rictmeister  ernannc.
Ge#eamor  Brigadier  v.  Hugel)  erhile  das  Großkreuz  des  Königlichen  Ciu=Verdienst,
  Ordens,

Zu  Tommandeurs  zweiter  Klasse  des  Milicair-Verdienstoldens  sind  ernannt:  General“
absurant,  Generalmasor  v  Barübüßler,  B.  teraimajsor,  Brigadier  v.  Moleke.

Zu  Zutcern  dieses  Ordens:  Stabsrittmester  v  Dalbenden,  vom  Cavall.  Regim.
Rr.  1.  Prinz  Adam;  Ordomnaanz=  O  f#er,  Schbsrittmeister  Prinz  von  Hohenlohe,
Langenburg;  Premierlieurenant,  3  af  v.  Jemieson,  vom  Cavallerie=  Regim.  Nr.  5;
Premierleatenait  v.  Moser,  von  Jifaniterie-  Regiment  Nro.  9  Jager  Koͤnig,  und  Seconolteutenant
  Rueff,  vom  Tavallerie  Regiment  Nr.  3  Dragoner  Rronprinz.

Se.  Konigl.  Majest  t  haben  unterm  3.  Jal.  Sich  gnädigst  entschlossen,  für
biesenigen)  die  sich  in  dem  gegenwärtigem  Feldzuge  auszeichnen,  eine  besondere  Decora,
ceion  in  3  Klassen  zu  bestimmen,  wo  con  die  erste  in  einem  goldenen  Kreuz  mit  der  Auf,
schrift:  Für  Tapferkeit  und  Treue  1815;  die  zweite  in  einem  ebensolchen  Kreuz
von  Silber,  die  dritte  in  der  gewöhnlichen  stlbernen  Verdienst=  Medaille,  besteht,  und
welche  in  allen  3  Classen  an  einem  dreifarbigen)  roth,  gelb  und  schwarzen  Bande  getragen
  wird.

Die  Dekoration  der  ersten  Klasse  erhielten:

General  der  Infanterie,  Graf  von  Franguemont;

des  General=  Lieutenunts  Prinzen  Adam  Durchlaucht

Generallieuzenant  und  Divissonair  v.  Dörings,

Generalmasor  und  Brigadier  v.  Hügel

Generalmasor  und  Brigadier,  Prinz  Carl  von  Hohenlohe  Kirchberg,

Generaimajor,  Brigadier  von  Brand;

die  Obersten:  von  Bismark,  Generalquartiermeister  ,  Lieutenant  der  Cavallerie;
den  Reinhardt)  Commaweur  des,  Lavallerie=  Regiments  Nro.  4  Prinz  Adam;  von
Bartruff,  von  der  Artilerie;  von  Seeger,  Commandeur  des  leichten  Infanterie,  Re-#
gimens  Nr.  70;  von  Bangold,  function  render  Generalquarciermeister,  Lientenant;
Graf  von  der  Lippe,  Comenaldeur  des  Infanterie=  Regiments  Nro.  0  Jäger  König;
von  Koteriz,)  Comman  #r  des  zweiten  Baratllons  dieses  Regiments;

Oberstlieutenat  v.  Geidenberger,  vom  Cavall.  Regim.  Nr.  4  Prinz  Adam;

Fiügeladjuca-#,  Oberstuentenant  v.  Moltke,  vom  Cavall.  Reg.  Nr.  z.  Herzog  Louis;

Flügelafuca.,  Dbrulinentenant  Graf  v.  Gráveniz;

die  Serondlieutenants  v  Buk  und  v.  Finkh,  vom  Cavall.  Reg.  Nr.  2  Herzog  Louis.

Die  Dekora#to#  der  zweiten  Klasse  dieses  neuen  Ehrenzeichens  erhielten:

Masor  v.  Aric,  die  Hauptleute  v.  Arand  und  Moriz  v.  Miller)  sämtlich  vom
General.  Quartiermeisterstab;

die  beiden  Adjutanten  des  Generallieutenants  Prinzen  Adam  Durchlaucht)
Wajor  v.  Baß  und  Stabsrittmeister  v  Graff;

Scaboricemeister  Graf  v.  Reischach  Premierlieutenant  v.  Marchthaler!  die
        <pb n="292" />
        *

Second-Lieutenants  v.  Löchner  und  Srath,  sämtlich  vom  Cavallerie=  Regiment  Nr.  3
Dragoner  Kronprinz;

Major  v.  Raßler,  die  Premierlieutenants  v.  Kranz,  v.  Finkh  und  v.  Tessin,
die  Secondlieucenants  v.  Gräveniz,  v.  Diener,  Dieter,  Schott,  Veielmann,
sämtlich  vom  Cavallerie-Regiment  Nr.  4  Prinz  Adam

die  Prennerlieutenants  v.  Braun  und  v.  Kurz,  vom  Cavall.  Regim.  Nr.  s;

Secondlieutenant  v.  Röder,  vom  Infant.  Regiment  Nr.  4;

die  Majors  v.  Wunde  und  v.  Meisrimme:t)  Stabehauprmann  v.  Lenz,  sämrlich
  vom  Infanterie=  Regiment  Nr.  9  Jäger  König;

Oberstlieutenant  v.  Landen  berger,  Major  v.  Tröltsch,  Hauptmann  v.  Brand,
Stabshauptmann  v.  Kampz,  Premierlieutenant  v.  Rosezky,  Secondlieutenant  Gasserr
  sämtlich  vom  leichten  Infanterie  Regiment  Nr.  10;

Magor  von  Gaißberg,  die  Hauprtleute  v.  Enzberg  und  v.  Rampacher,  die
Seabshauptleute  v.  Stockmaier  und  v.  Wölkern,  die  Premierlieutenants  v.  Hiemer,
  Häkel  und  Hauff,  die  Secondlientenants  Hailer  und  Fieß,  sämtlich  vom
Landscharfschüzen,  Regiment  Nr.  I7,  und  endlich

Secondlieutenant  v.  Palm  von  der  Gensd  'armerie.

An  Dekorarionen  dritter  Klasse  des  neuen  Ehrenzeichens  haten  Se.  Königl.
Mas.  dem  Guide  Schillinger  und  Stabsfouriet  Schickard  2)  und
ferner  der  Maunschaft  vom  Wachtmeister  und  Feldwebel  abwärts  57  Stück  verliehen.

Se.  Königl.  Mos.  haben  unterm  3.  Jul.  dem  K.  K.  Oesterreich.  Armee-Minister

v.  Baldacci  das  Groskrenz  des  Königl.  Civil=  Verdienst=  Ordens  gnddigst  verliehen.
Zu  Rittern  des  Civil,  Verdienst=  Ordens  find  ernannt:

der  functionirende  Ober-Kriegs,  Commissair  Jäger,  der  Regiments,=  Quarciermeister
  Bloß  und  Regiments-  Arzt  Richter,  beide  leztere  vom  Cavallerie,  Regiment  Nr.  4
Jäger  Prinz  Adam,

ferner  der  Regiments,  Arzt  Pfähler  vom  Fußsäger-Regiment  Nr.  c.  König,  und
der  Rcgiments-Arzt  Pommer  vom  leichten  Infaaterie-Regiment  Nr.  10.

Die  goldene  Civil,  Verdienstmedaille  erhielten:  Bataillonsarze  Knauß  vom  Jupßsée
  egimmer-  Rr.  0  König,  und  Unterarzt  Bon  solns  vom  Cavallerie  Regiment  Nr.  3
ragoner  Krenprinz.

Rachstehenden  Offzieren  haben  Se.  Königl.  Mas.  die  Erlaubniß  allergnädigst  ertheilt,
  die  erhaltenen  Kaiserlich  Russischen  und  Oestreichuschen  Dekorationen  zu  tragen,  als:

dem  Flügeladjuranten,  Obristlieutenant  Grafen  von  Gräveniz  den  Russischen  St.
Georgenorden  ater  Klasse  und  den  Oesterreichifchen  Leopold,  Orden,  und

dem  Ordonnanz-Ossizier,  Stabsrittmeister  Prinzen  von  Hohenlohe  =  Langenburg
  den  Russischen  Wladimir--Orden  #ter  Klasse.

Unter  eben  diesem  9  haben  Se.  Königl.  Ma3  j.  den  Guide  Scheele  zum  Secondlieutenant
  bei  der  im  Felde  stehenden  Pionniers,  Compagnie  allergnddigst  ernannt.
        <pb n="293" />
        43

*7v  Käaigl.  Mas.  haben  vermög  eines  allerhöchsten  Rescripts  vom  4.  Jul.  allergnaͤdigst
  geruht,  ·  ·

vieerledigceFörsteksstelledaLangenanetHgth,UlmtkOberfocstsdembisherigen
Meistekjägecsochzuübertragen,

auf  die  vacante  Foͤrstersstelle  der  Sittenharter  Huth,  Comburger  Oberforsts,  den
Förster  Laiser  von  Mühlaker,  Stromberger  Oberforsts  zu  versezen

die  Förstersstetle  zu  Düuhlaker  dem  bieherigen  Untersörster  Rast  von  der  Gailenkircher
  Huth  Comburger  Oberforsts,  und

die  Uncerförsterostelle  in  der  Gailenkircher  Huth  dem  seitherigen  Güter,  Juspektor
Steegmüller  in  Tudwigsburg  zu  übertragen.

 

.  .——-Calw.

  Se.  Königl.  Majs.  haben  durch  ein  allerböchstes  Decret  vom  15.  dieses

  Mon.  dem  hiesigen  Burger  und  Steinhauer  Simon  Wörner,  wegen  der  durch  ihn

mit  grotßer  Entschlossenheit  und  eigener  Lebensgefahr  vollbrachern  Rettung  eines  in  den

Nagoldsluß  dahier  gefallenen  Kinds,  nicht  nur  ein  Grat.al  von  22  fl.  allergnädigst  bewil,

lige,  sondern  auch  befohlen,  daß  die  verdienstliche  Haudlung  des  Wörners  zur  öfsentuchen
Kenntnis  gebracht  werden  soll.  Den  24.  Jun.  1815.  K.  Oberamt.

För  verwundete  Königl.  Krieger  sind  neueruch  eingegangen:
urch  den  Oberamtmann  Rom  in  Wangen  von  dem  Ober,

amts,  Bezirke  —  —  —  —  96  fl.  52  kr.
Durch  Pfarrer  M.  Hauf  in  Wankheim,  Oberamts  Töübin,
gen,  von  der  dortigen  Pfarr=  Gemende.  —  —  2  fl.  kr.
Stuttgart,  den  1.  Jul.  1815.  General-  Lieutenant,  Bice-  Präftdent  des  Kriegs-Departements

  v.  Phull.

 

 

Rekarsulm.  Der  zur  Bearbeitung  des  städtischen  Rechnungswesens  angestellte
Substitut  Sduard  Klaiber  von  Rekarsu#im,  gebürtig  von  Baknang,  hat  sich  von  sei,
nem  Posten  in  der  Nacht  vom  k.  auf  den  a.  Jul.  heimlich  entfernt,  und  foll  nach  der
erhaltenen  Anzeige  seinen  Weg  nach  Mannheim  genommen  haben,  wahrscheinlich  in  der
Absicht,  um  unter  das  Kaiserl.  Rußische  Militair  zu  gehen.  Da  an  dessen  Habhaftwerdung
  ctheils  wegen  der  unvollendet  hinterlassenen  bedeutenden  Geschäfte  theils  wegen  der
auf  Fertigung  derselben  bezogenen  vielen  Gelder  und  der  ohne  Vermuthen  ssch  zeigenden
großen  Schulden  wieles  gelegen  ist,  so  werden  alle  inn,  und  ausländische  Hoch,  und
Cäbl.  Militair,  und  Civil,  Behprden  und  Polizei=  Stellen  dienstergebenst  ersucht,  auf  diesen
Substiruten  Klaiber,  dessen  Signalement  hienach  beigesezt  ist,  hochgefälligst  fahnden,
ihn  auf  Betreten  arreriren,  und  wohlverwahet  gegen  Kosten,  Erlaz  an  die  unterzeichnete
Stelle  ausliefern  zu  lassen.  Signalement:  Eduard  Klaiber,  gebürtig  von  Bakuang,
Substitut  in  Rekarsulm,  ist  zo  J.  alt,  s  Fuß  5  J.  gros,  von  untersezter  Statur,  hat  eine
mebr  runde  als  länglichte  Gesschtsform  und  bleiche  Farbe,  schwarzbräunlichte  Haare,
schen  etwas  grauz  braune  jedoch  ganz  schwache  Augbcaunen,  plarte  Stirne,  tiesliegende
        <pb n="294" />
        244

große  Augen  von  grauer  Farbe,  gebogene  Nase,  mittelmaͤßigen  Mund,  bleiche  und  blatternarbige
  Wangen,  vollständige  aber  angeloffene  Jähne,)  etwas  spiziges  Kinn,  und  gerade
  Beine  Er  ist  besonders  doran  zu  erkennen,  daß  er  einen  röthlicht  braunen  Schnurrund
  staiken  gleich  arbigen  Bakenbart  trägt,  eine  große  Gesprächigkeic  bestzt,  und  sich  ein
Ansehen  zu  guben  und  zu  imponiren  weiß.  Er  fpricht  französisch  und  ist  auch  im  Larein
erfchten.  Bekleidet  war  er  mut  einem  schwarzgrauen  dunklen  Ueberrok  mit  weißen  Knpfen,
  ting  entweder  Nanquin  lange  Beinkleider  oder  dunkelgraue  Cosakenhosen,  eine  graue
Uhsanen  kappe,  cin  blau  oder  röchlicht  gedupftes  Halscuch,  Stiefel  mit  stählernen  Schraubsporen,
  und  hatte  einen  Säbel  mit  einer  gelben  Scheide  auch  Cosaken,Peitsche  bei  ssch.
Er  kann  jedoch  auch  mit  einer  Cosaken-Kappe,  hellgrau  melirtem  Ueberrok  mit  gesponnenen
  Knêpfen,  und  braunem  Biber,  Kragen,  mit  abgeschossenem  rothen  Sammet  innen
ausgeschlagen)  abwechseln.  Den  3.  Jul.  1815.  Kön.  Oberamt.

 

kudwigsburg.  Am  Dienstog  den  1.  Aug.  d.  J.  Morgens  6  Uhr  wird  auf  erbaltene  allergnddigste
  Leammatien  im  (önigl.  Baumagazin  alltier  eine  starke  Parthie  abgä#ugiger,  nicht  zusammenpasender
  eiferver  Osen=  Platten  ued  mehreres  anderes  altes  Eisen,  Sturz,  Kupfer,  Zinn,  Mößzing,
zlech,  auch  allerlei  Thüren.  Schldßer,  Schrauben  2c.  sodann  eive  große  und  eine  kleine  Schlag=  Uhr
Ead  welche  noch  auf  Kirchen  oder  Rardhäußern  zu  gebrauchen  wären,  m  Aufslreich  segen
baare  Bezablung  verkauft  wesches  biemu  bffentlich  und  insbesondere  den  Schloßern,  Gürtlern,  Aopien

und  Eisen  Schmiden  bekaunt  gemacht  wird.  Den  3.  Jul  1815.

Kduigl.  Bau=  und  Garten,  Direktion  allda.

Großbottwar.  Auf  den  hiesigen  Cameralamts=  Kästen  sind  300  Schfl.  Dinkel  zum  Verkauf
ausgesezt.  Den  3  Jul  1815  Kbn.  Cameralverwaltung.

Herrenberg  Bei  der  unterzeichneten  Stelle  ist  ein  Onantum  Roagen.  Gersten  und  Dinkel  zum
succeffiven  Verkhuf  allergnädigst  ausgesezt;  welches  den  Fruchtkäufern  hiemit  dffentlich  bekannt  gemache
wird.  Den  3  Jul.  1813.  bn.  Cameralamt.

Neustadt  an  der  kinde.  Das  Kdnigl.  Cameralamt  ist  zum  Verkauf  eines  Quantums  Roggen,
Gersten,  Mischung,  Dinkel  und  Hayer  allergnäd'gst  leg  umirt;  was  hiemit  unter  der  „Bemerkung  dekannt
  gemacht  wird  daß  sich  die  Vebbabder  alle  Tage  melden  konnen,  und  daß  die  sänmtliche  Früchte
wohl  gepuzt,  und  von  ganz  guter  Qualutär  seien  Den  3.  Jul.  1615.  K.  Camcralamt.

Alfdorf,  Lorcher  Oberamts  Bri  der  auf  den  14  Inn.  veranstalteten  Verserhung  der  400  Srtüke
ertragenden  der  Gutsherrschaft  und  der  Gemeinde  zustedenden  E  vaafwesoe  in  Alfdo#ef,  bestler  Oberamts
  erschien,  wabrscheinlich  durch  die  domaligen  Truppenmärsche  und  Einquartirungen  verhindert,
kein  Bestands-Liebhader.  Es  wied  daber  mu  der  Berleidung  dieser  Schaafweidr  anf  de  nächß  felgenden
drei  Jahre,  Freitags  den  21.  Jul.  d  k.  Vermittags  auf  dem  Rathdaus  in  Lorch  ein  wiederhelter  Versuch
  gemacht,  wozu  die  allenfallsigen  Bestande-ebbober  die  sich  über  ihre  Tüchtigk.  ebbausw#
sen  können,  biemit  eingeladen  werden.  Des  1.  Zul.  1815.  K  Oberamt.

Geradstetten,  Schorndorfer  Oberamts.  Da  der  Becland  der  Winter-Schaafweide  zu  Ges
vadstetten,  welche  150  Stük  erträgt  an  letztverflossenem.  Ambrosti  1815.  zu  Ende  gegargen  ist;  so  gedenkt
  man  solche  Dienstag  den  11  Jul.  d.  Vor#mir#tag#  3  Ubr  anf  dem  Ratdhauß  zu  Scherndorf
wieder  auf  3  Jahre  von  Ammnost.  1615  bis  dabin  1616  an  den  Meistbietenden  difratlich  zu  verleiben,
worzu  die  mit  Concessions-Briefen  versehene  Schaashalter  eingeladen  werden.  Den  17.  Jun.  1615.

8  *
dnu.  Obera

Markg#oningen,  Montag  den  10,  Jal,  d.  J.  Permittags  9  Uhr  wird  bei  dem  hiesigen  Fi-.


vee#t
        <pb n="295" />
        245

lalzuchthanke  dle  Lieferung  der  fuͤr  das  Jastitut  erforderlichen  400  Ehlen  Jwilch,  250  Ehlen  Adwerken
Tub  230  Eölen  Reustentuch,  und  8  Pfo.  Faden  im  oͤffentlichen  Adstreich  veralkordirt  werden.  Den
L  Jur-  1615.  Fulal-  Zuchthaus-  Ober-Inspeknon.

Wiblingen.  Das  Recht  in  den  dem  Salpeter=  Entreprenneur  Höütt  abgenommenen,  ungefähr
9000  Seelen  haltenden  41  Ortschaften  und  Weiler,  nach  Salpeter  hraben  zu  dürfen,  wird  Montag
ren  23  Jul.  d  J.  auf  1  Johr  von  Jakobi  16815  —  1616  unter  Vorbehalt  allergnädigster  Ratistarion
in  eslen#licken  Aufstreich  verlichen  werden.  Die  Lichhaber  zu  dieser  Enneprise,  welche  sich  sowodl  in
Auusicht  itres  Vermdgeus,  als  auch  darüber,  daß  sie  #elbst  das  Salpetersteden  verstehen,  oder  durch
tüchtige  Leute  ver#ehen  lassen  koönnen,  durch  obrigkeitlich  gestegelte  Zeugnisse  ouszuweisen  haben,  kdunen
dider  an  gedachtem  Tag  Morgens  7  Uhr  in  der  Cameralam'  -Wohnung  allhter  sich  einfiuden  und  der
Verleihung  anwohnen.  Den  4.  Jul.  1615.  -  Cameralamt.

 

Landvogtei  an  der  Enz.

Nachstebende  abwesende  Mllitsirdienstpstichtige  hat  das  Loos  zur  Aushebung  getroffen,  sie  find  deshalb
  zum  Militairdienste  bechimme,  welches  denselben  zu  dem  Ende  bekaunt  gemacht  wird,  damit  sie
sich  rach  Hause  begeden,  und  vor  ihrem  vorgesetzten  Oberamt  melden  sollen.  Jugleich  werden  saͤmtliche
  Polize:  Behbiden  ersucht,  auf  diese  Judividuen  Augenmerk  zu  richten,  im  Betretnagefall  sich
ihrer  habhaft  zu  machen,  und  an  ihr  Oberamt  einliefern  zu  lassen.  Ludwigsburg,  den  1.  Jul.  1815.

Kdmigl.  Landvogteiamt  an  der  Eng.

Oberamt  Besig  beim.  Ccrlstoph  Friedrich  Moser,  Bek  von  Laufen  der  Stadt.  kudwig  Fried.
Bolzhäußer,  Kieser  von  Metterzimmern.  Joh.  Adam  Knauß,  Bauer  von  Gruppenbach.  Ge.  Fried.
Keif,  Wagner  von  Wahlheim.  Ludw.  EFried.  Breuainger,  Schreiber,  von  Laufen  dem  Dorf.

Oberam  urwigéburg.  Joh.  Gottlieb  Maier,  Färber;  Johaun  Miller,  Seifenficder,  und
Johbann  Caorl  Gottlieb  Mater,  Bek  von  kudwigsburg.  Johann  Christian  Gögele,  Schuster,  und  Joh.
Georg  Fücer,  Nagelschmd  von  Maggröntagen.  ·

OzcmthskbactxJetzt-imFatlek,BekvouMun-.Jsted.calechenk,Gebietes-vo-ObristenfemvaGe.Mat-KüvlekvoallssaltetbschGcAdamGeigek,B«uekvosspleidetsdeinr.


ObktsmcsksnldkoamJohannDavivSchilling,TaglöhnervoaDetdisges

Oberamt  Vaihingen.  Joh.  Jakob  Jung,  Schreiuer;  Matheus  Knodel,  Rotgerber  und  Jobhs.
Steindeis,  Rotgerber  von  Paihingen.  Christoph  Vzele,  Zummermann  von  Hohenhaslach.

Lorch.  Die  Rekrunrungspflichtige  Gottlieb  Ulrich  Müller  von  Welzbeim  20  J.  alt,  und  Georg
Kicorich  Kloz  von  Klaffenbach,  16  J  alt,  har  bei  der  wegen  Einlieferung  der  12  Rekruren  und  8  Mann
cserve  auf  den  27.  Jun.  nuterm  26.  dieses  stangesundenen  Ausbebung  die  Reie  getroffen,  dieielben
koanten  aber  wegen  ihrer  Abwesenhent  vicht  eingellesert  werden.  Sie  werden  allo  hlemt  aufgefordert,
vor  ihrem  vorgesetzten  Oberamt  zu  erscheinen,  se  wie  alle  Polize:,  Behdrden  ersucht  werden,  sie  im
Betretretungsfall  an  dasselbe  einliefern  zu  lassen.  Den  30.  Jun  1515.  Kdn.  Oberamt.

Riedlingen.  Der  Millrairpflichrige  Joseph  Anton  Jiegler,  von  Riedlingen,  20  J  alt,  9  Zoll
5  Lin.  im  Meß  baltend,  von  Profeßion  ein  Mezger  ist,  nachdem  solchen  das  loos  zum  Kekruten  besimmt
  hatte,  vor  seiner  Einlleferung  am  23.  d.  M.  von  Hauß  entwichen.  Sämtüche  Obrigkeiten
werden  daher  erfucht,  auf  diesen  Flüchtling  —mr-  ihn  im  Betretungafall  arretiren,  und  sofort  wohlderwahrt
  an  das  hiesige  Oberamt  überliefera  zu  assen.  Den  26  Jun.  1515.  Kin.  Oberamt.

Kottweil.  Der  Soldat  Alerander  Galster  von  Altstadt  in  dem  Khn.  Iufant.  Regiment  Nr.  6.  #
den  17.  9  Mon.  aus  der  Sration  Vblkersbach  dei  Ettlingen  im  Badenschen  entwichen.  Alle  Obrigkei#-ten
  werden  geziemend  eriucht,  auf  gedachten  Deserteur  zu  fabaden  und  ihn,  wenn  er  sich  beireten  ͤßt,
enweder  an  das  hiesige  Oberamt  oder  an  das  Käuigl.  General-Commande  in  Stuttgart  einliefern  zu
lassen.  Den  26.  Inn.  1814.  Kin.  Oberamm.

 

Backunang.  Dem  bel  dem  Herrn  Fürsten  ven  Hohenlohe  Schillingsfürst  als  Kutscher  in  Dlen#e
        <pb n="296" />
        246

kten  stehenden  Jehann  Michael  Sckumacher  ward  am  16.  Jun.  Nachts  10  Uhr  auf  dem  Wege  von
Sulzbach,  Oberamts  Baknang  gegen  Oerlach  von  2.  mit  Crwebren  bewaffneten  unbekannten  Kerls
seine  Geldgume  mit  250  fl.  adgeschnitten,  und  seine  silberne  Seckuhr  mit  Gewalt  geranbt.

Ferner  wurde  in  der  Nacht  vom  Alen  auf  den  5  Jun.  d.  J.  dem  Bürger  und  Siüldner  Carl  Elkinger
  zu  Glashofen,  Oberamts  Geaildorf  aus  seiner  Stube  entwendel:  1  neuer  Hut,  1  zwilchen  Wammes,
  1  pr.  Schuhe,  1  pr.  Strümpf,  1  zwilchen  Wammes,  1  pr.  Beinkleider,  1  rolbes  sogenanntes
Priwalnenes.  1  Zwilch-Kittel,  1  paar  Stiefel,  1  paar  Stümpf,  letztere  0  Stükc  das  Eigentbum
  eines  14  jährigen  Sohns.  Es  ist  Grund  vorhanden  zu  glauben,  dag  die  beiden  Festungs-Sträftinge
  Gettptted  e  von  Neulautern,  Oberamts  Weiasberg,  und  Gottlieb  Schmid  von  Albershausen,
  Oberamts  Goppingen,  welche  am  1.  Jun  zu  Freudenthal  entwichen  sind,  sowohl  den  erst  be#-rührten
  Raub  als  den  erstgedachten  Diebstohl  verübt  und  ihre  Gallioten.  Kleider  hinweggeworfen  haden.
  Samtliche  in#ländische  und  auswärtige  Polizeis  Bebrden  werden  geziemend  ersucht  ,  auf  diese
beide  höchstgefährliche  Menschen,  welchen  man  bisher  fruchtlos  nachgestrebt  hat,  mit  aller  Sorgfalt  zu
fabnden,  und  solche,  wenn  man  threr  habhaft  werden  sollie,  wohlverwahrt  an  das  hiesige  Oberamt  abzuliefern.
  Obgleich  solche  durch  das  Königl.  Poligel-Ministerium  unterm  2.  Jun.  bereits  samtlichen
Ho#tele  Behörden  signalisirt  wurden,  so  wird  doch  ihr  Signalement  hier  noch  einmal  beigefügt.  Si-Ee
  ments  Gotefried  Friz  von  Neulautern,  Oberamts  Weinsberg,  46  J.  alt,  hat  l#nglichtes
lasses  Gesicht,  robuste  Statur,  ist  5  Schuh  11  Joll  gros,  hat  schwarze  Haare,  schwarze  Augdraunen,
graue  Augen,  etwas  gebogene  Nase,  großen  Mund,  gute  Zähne,  halbvolle  Wangen,  rundes  Kinn,
gerade  Beine.  Gottlieb  Schmid  von  Albershaulen,  Oberamts  Goppingen,  22  v  alt,  5  Fuß  6  Zoll
roß,  antersetzter  Statur,  länglichten  blaßen  Gesichts,  hat  schwarzbraune  Haare,  schwarzbraune  Augraunen,
  graue  Angen,  stumpfe  Nase,  proportionirten  Mund,  volle  Wangen,  hute  Zähne,  rundes
Kinn,  gerade  Beine.  Den  1.  Jul.  1315.  Kbn.  Oberamt.

Heumaden.  Am  1.  Jul.  vor  Tages  Anbruch  wurden  dem  Börger  Jakob  Romminger  zu  Heumaden
  aus  seinem  Haufe  folgende  Klcidungs=  Stöcke  enrwendet:  1  neuer  Wiflings-Rock,  2  schwarz
gefirbte  Schürze,  1  blauer  Schurz,  1  pr.  neue  Weiber=  Schuhbe,  1  pr.  mittelmäßige  Bauern-Schuhe,
5  pr.  baumwollene  Strümpfe,  3  pr.  leinene  Strämpfe,  2  baumwollene  Halstöcher,  2  cottunene  Hauben,
  2  falsche  Graraten=  Nuster,  nebst  1  blechernen  Böchslein,  worinn  ungefähr  25  kr.  Geld  befindlich
  warcen.  Der  VWerdacht,  diesen  Diebstal  begangen  zu  haben,  fällt  auf  eine  gewite,  im  Lande  herum
schwe  ferde,  Catharine  Franck  von  Heumaden,  ledigen  Standes,  20  J.  alt,  von  mittlerer  Statur,  mit
rundem  schwarzem  Angesichr,  schwarzen  Haaren  und  dergleichen  Angbraunen,  stumpfer  Nase,  und  anfgeworfenen
  Lippen.  An  alle  Hoch=  und  Wobllbbl.  Obrigkeiten  ergehet  deshalb  das  Ersuchen,  vorfteende

  Person  im  Betretungsfall  unter  sicherer  Begleitung  an  unterzogene  Stelle  einliesern  zu  lassen.
Den  2.  Jul.  1315.  Kön.  Amtsodecramt  Stuttgart.

Rotweil,  Der  in  hiesiger  Stadt  angesesene  Kbnigl.  Pensionaire  Joseph  Constanzer  ist  in
einer  vor  der  unterzeichneten  Stelle  anhängigen  Criminal=  Untersuchung  verfangen,  bat  sich  aber,  bevor
er  deshalb  zur  Veravtwortung  gezogen  werden  konnte,  von  hier  enrfernt,  ohne  n  sein  gegenwaͤrti-*
  Aufenthalts-  Ort  bekanmt  ist.  s  wird  deßwegen  derselbe  hiemit  bffentlich  aufgesordert,  sich  in

alde  vor  dem  Criminalamz  zu  stellen,  und  des  Wcitern  gewärtig  zu  seyn;  zugleich  werden  alle  inund
  auswärtige  Polizei=  Behdroen  geziemend  ersucht,  auf  den  hiernach  signalisirten  Coustanzer  fahnden,
ibn  auf  Betreten  arretiren,  und  gegen  Ersatz  der  Kosten  hieher  einliefern  zu  lassen.  Signalement.  Constanzer
  ist  57  J.  alt,  mißt  ungefädr  5  Fu#ß  0  Joll  Decimal-Maas,  hat  schwarzgraue  Haare,  schwarze
Augen,  laͤnglicht-  mageres  Angesicht,  mittlern  Mund,  gute  Züähne,  rundes  Kinn,  untersezte  Postur.
Derselbe  war  bei  seiner  Entfernung  bekleider,  mit  einem  schwarz  tächenen  Frack,  dreieckigtem  Hut,  roiher
  Cafimir=  Weste,  schwarz  tüchenen  Hosen  und  GStiefeln.  Den  26.  Jun.  1615.

Kin.  Württ.  Criminalamt  der  Landvogtei  am  obern  Reckar.

 

 

 

 

Käuftigen  Mittwoch  wird  ein  Ertra=  Blatt  ausgegeben,  den  Extra=  Post.  Dienst  betr.
        <pb n="297" />
        Nro.  33  1815,.  247

Königlich=  Württembergisches

Stagts=  und  Regterungs-Blakt.

Mittwoch,  12.  Jul.

 

 

Königl.  Berordn#,  den  Ertra-Post-Dlenst  betreffend.

.  1.  Jeder  Posthalter  ist  verbanden,  die  für  seine  Station  vorveschriebene  auf
den  gewöhnlichen  Bedarf  seiner  Sctation  berechnete  Anzahl  Diensttauglicher  Posts.  Pferde
au  halten.

In  Fällen,  wo  die  von  dem  Posthalter  zu  halten  habende  Anzahl  Post,  Pferde  für
den  Königl.  Dienst  und  zur  Beförderung  der  mit  Errrapost.  Reisenden  nicht.-reichen
sollre,  hat  derselbe  nach  Maasgabe  der  Verordnung  vom  12.  IJun.  1809.  wegen  der  noch
erforderlichen  Anzahl  Aushülfe  Pferde  sich  unverzüglich  an  die  betreffende  Orts,  Behörde
  zu  wenden.

Um  sowohl  den  Posthalter)  als  die  betreffende  Orts=  Behörde  in  den  Scand  setzen
zu  köunen,  sich  auszuweisen,  daß  Eeskerer  die  Aushütlfe-Pferde  Bestellung  zur  gehörigen
Jeit  gemacht,  und  daß  von  Leßterer  die  Aushülfe=  Pferde  ungesaäume  gestellt  worden  seien,
hat  seder  Posthalter  ein  „Pferd=  Aushülf-Bestell-,  Buch'  mit  nachstehenden  Rubriken  zu
balten.

Tag-Jeit.  Anzahl  ·-  Bescheinigung  der
mndtwan  de  der  Ft,bia,  Oes--Behürde  n  *x-  i*##
Pferde  re  requirirten  zu  dieser  Zeit  did  Posthalter  die  Pfer- 



 

Monats-  --  -  Pferde  zu
quirirt  Ausbülfe-  Pferde  requrirt
Tag.  worden  sind.  Pferde,  stellen  sind.  worden.  de  gestellt  wurden.
1814.  ,
August
23.  1  Uhr  4.  6  Uhr

Mittag.  Abends.
        <pb n="298" />
        243

5.  2.  Dem  Pferdehalter,  dessen  Pferde  zur  Aushülfe  im  Post-Dienst  gebraucht
worden  sind,  hat  der  Posthalter  für  das  Pferd  das  tarmäßige  PostGeld,  nach  Abzug  von
15  kr.  per  Pferd  und  Station  zu  bezahlen,  die  dem  Posthascer  pro  labore  verbleiben.

Das  Postillons=  Trinkgeld  gebührt  dem  Pferdehalter  oder  dessen  Knechr,  der  mit  Aus-Hälfe-ferden
  die  Fahrt  machr,  ganz.

9.  3.  Die  Reisenden,  welche  mic  Erxtrapost  auf  einer  Station  anfemmen,  und  von
da  weiter  ihre  Reise  fortsetzen,  so  wie  diesenigen,  die  erst  auf  einer  Station  eine  Reise
mit  Extrapost  antreten  wollen,  sind  ohne  Aufenchalt  längstens  in  einer  halben  Seunde  weiter
  zu  befördern;  im  Falle  sämtliche  Post--Pferde  schon  im  Dienste  find)  so  das  Aushülfeferde
  requirirt  werden  müssen,  und  keine  Pferdebestellung  voraus  gemacht  worden  ist,
wird  hiezu  dem  Postamt  im  längsten  Falle,  eine  Stunde  zur  Herbeischaffung  derselben
gestattet,  sedoch  ist  der  Post,  Beamte  verxflichter,  disse  wo  möglich,  früher  zu  verschaffen.

.  4.  Für  die  Reisepde)  für  welche  eine  Pferdebestellung  durch  Laufzettel,  oder  auf
eine  andere  Weise  geschehen  ist,  müssen  die  Postillions  mit  den  ang-schirrten  Pferden  zur
begimmten  Zeit  so  in  Berritschaft  gehalten  werden,  daß,  wenn  die  Reisende  auf  der  Station
eincceffen,  man  nur  umzuspanneen)  und  die  Reise  ohne  allen  Aufenchalt  fortzuseßen  braucht.

Kb  .  Der  zuerst  auf  einer  Post=  Station  ankommende  Reisende  dat  auch  das  Reche,
zu  fordern,  daß  er  vor  dem  später  Ankommenden  weiter  befördert  werde.  Wos  insbesondere
  die  Königl.  Conriers  und  die  auf  Seiner  Königlichen  Majestär  allerhöchsten  Special=Befehl
  per  Poßt  reisende  Personen  betrifft,  so  hat  sich  der  Postbeamfee  in  Beförderung
derselben  genau  an  die  Verordnung  vom  28.  Merz  1807.  Staats,  und  Regierungs,Blate
des  J.  1807.  Nr.  72.  zu  halten.

6.  Der  Reilende,  welcher  Postpferde  bestellt,  aber  nicht  abreiset  und  die  Abstellung  der
Pferde  nicht  noch  ror  der  Jeit  des  Einfpannens  und  noch  vor  Ablauf  von  zwei  Stunden
machce,  ist  gehalten,  die  Hälfce  des  Postgeldes  und  des  Trinkgeldes  des  Postillons  zu  zahlerr.

Läßt  der  Rcisende  die  zur  bestimmten  Zeit  eingespannte  Postpferde  über  eine  halbe
Sctunde  warten,  so  ist  der  Posthalter  berechtigt,  den  vierten  Theil  des  Postgeldes  einer
einfachen  Station,  und  eben  so  den  vierten  Theil  des  Postillions,  Trinkgeldes  einer  einfachen
  Station  mehr  zu  fordern.

Im  Fall  der  Reisende  die,  zur  von  ihm  bestimmeen  Feic,  angespannte  Pferde  über  eine
polle  Stunde  waxten  lästc;  so  ist  er  gehalten,  dem  Posthalter  die  Hälfte  des  Postgeldes  und
dem  Postillon  die  Hälfte  des  Trinkgeldes  der  einfachen  Starion  mehr  zu  bezahlen.

6.  7.  Der  Reisende  ist  verbunden)  das  Postgeld  vor  seiner  Abfahrt  auf  der  Poststation
  zu  bezahlen,  das  Trinfgeld  aber  hat  er  erst  auf  der  Station,  wohin  er  geführt  wor,
den  ist,  zu  entrichten.  «

0.8TDieStationssEntfernungeinerjedenPoststqtionaufhienöchstgelegeneStm
tionen,istindem3isserl.anlicgcndenRegulativenkhalten.

Jedem  Posthalter  ist  bei  einer  Strafe  von  10  Reichsth.  verboten,  einem  Reisenden  mehr
abzunehmen,  als  die  normalmäßige  Ertrapost-Taxe  nach  der  Stations-Entfernung  bestimmec.

Bei  gleicher  Strafe  ist  jedem  Posthalter  verboten,  eine  Poststation  zu  überfahren  oder
zu  detourniren)  weobei  er  noch  dem  Postamt)  welchem  er  den  Fahrtlohn  entzogen,  diesen
u  ersetzen  hat.
        <pb n="299" />
        249

(.Kein  Reisender  darf  mit  den  Köniel.  Postpferden,  mit  welchen  er  auf  eine
EStation  geführt  worden  ist,  auf  eine  andere  Starion,  unrer  keinerlei  Vorwand,  geführt
werden,  und  derjenige  Posthalter,  der  Kènigl.  Postoferde  zu  welterer  Beförderung  der
Reisenden  auf  eine  zweite  Station  benußt  oder  gebrauchen  laͤßt,  wird  auf  ache  Tage  bei-Wasser
  und  Brod  incarcerirt.

Eben  so  wenig  dürfen  die  Pferde  eines  Posthalters,  mir  denen  ein  Reisender  von  einer
  Starion  auf  die  andere  geführt  worden  ist,  zu  einer  weit#eren  Fahrt  auf  eine  zweire
Scation  gebraucht  werden,  indem  die  Veranstaitung  getrosen  ist,  daß  die  Orts-Obrigseitdie
  benöthigten  Pferde  zur  Aushülfe  anzuschaffen  hat.

Der  Pestillon,  welcher  gegen  diese  Verordnung,  eine  S.ation  überfahren  würde  „
wird  mit  birserlcher  Züchtigung  und  nach  Befund  der  Umstände,  mit  Dienst=  Entlassung
  bestraft.

8  10.  Das  Regulativ  der  Ercrapost-  Taxe,  welche  bei  jeder  Veränderung  durchden
  Druck  öffentlich  bekannt  gemacht  wird,  ist  auf  sedem  Post.  Bureau  offenrlich  auszuhängen,
  und  den  Reisenden  auf  Verlangen  vorzuwessen.

Tus  der  unter  Jiffer  I1.  anliegenden  Extrapost,  Tabelle  kann  ersehen  werden,  wie  vielder
  Reisende  an  Postgeld,  je  nachdem  die  Extrapost=  Tare  zu  —  1  fl.  —  1I  fl.  13  kr.“
—  /  fl.  Zo  kr.  oder  #  fl.  45  kr.  regulire  ist  und  an  Chaisengeid,  Schmiergeld  und  Postilons,
  Trinkgeld  zu  bezahlen  hat.  Im  Fall  der  Reisende  seinen  eigenen  Wagen  hat?
so  kann  der  Posthalter  auf  der  Station,  wo  der  Wagen  geschmiert  wird,  13  kr.  Schmier-Geld
  fordern,  sedoch  nur  alsdann)  wenn  wirklich  geschmiert  wird.  ç

Bedient  ssch  aber  der  Reisende  einer  Postchaise)  so  ist  der  Posthalter  berechtige,  fürdieselbe
  Zo  kr.  per  Statien,  exclukwe  des  S.zmiergeldes,  zu  nehmen)  welches,  wie  beidenen
  cizenen  Wagen  alsdann  bezahlt  werden  muß.

.11.  Nach  der  alleihöchsten  Gencral,  Verordnung  vom  19.  Sept.  1  06.,  Sammlung
  der  General=  Reserinten  und  Verordnungen  vom  J.  1go.  S.  133.)  haben  die  von
den  Königl.  Restdenzen  Sturtgart  und  kudwigsburg,  nach  den  nächst  gelegenen  Poststanionen,
  oder  von  den  nächst  gelegenen  Poststarionen  in  die  Rendenzen  mit  Ertrapost  Reisende)
  von  sedem  Pferd  die  Hälfte  der  Ertrapost-  Tare)  im  Betrag  zu  einer  halben  Sra--tion,
  als  Po  kroyal,  Taxe  weiter  zu  bezahlen)  gleichviel  ##ob  die  SEncfecnung  eine  ganze.
11  oder  1.  Seation  beträct.

Die  Königl.  Couriers  und  diesenige  Personen  sind  befreit,  welche  sch  durch  einenr
legitimen  Befreiungs,  Schrin  ausweisen  können.  »

s.12.DerMeiscnde-decmitzivcinekdenftihryhatperPferdnudeinfacheSmCionI
Takt-Jofuk-füczwkincrde4okk.Postillon-si2tiukgetdzubezahlen.Fürjedesweiterek
Pfekdistsodann10kr.·perStskionwei"teczuentrichten.Demnachzahleuszerdeaufs
eineeinfacheStation50kt.,4Pfe1-desneinemWagenIss.u.onexdeancinemsWais
genifl.2okr.ImlehrekuIFalleistdiesecBetragfürdiebeidesrPostikloJHzufammms
supecstkhemDerPostillonistuichcberechtigt-mehr,alsdasvocgeschkiedencTtsnkgelds
zu  verlangen,  derjenige,  welcher  etwa  durch  grobes  Angehen  mehreres  verlangt,  wird  sedesmal
  nach  Befund  koͤrperlich  bestraft  werden.  B  D

K.  13.  Im  Fall  der  Reisende  mit  den  nämlichen  Perden  voh  einer  Station?  nach
        <pb n="300" />
        250

einem  dortigen  Aufenthalt  von  einigen  Stunden,  zurück  zu  fahren  wünscht,  so  kann  dieses
  geschehen,  sedoch  nur  mit  Bewilligung  des  Postbeamten,  der  Reisende  hat  aber  dem
Posthalter  für  die  Retour  die  Hälfte  des  Postgeldes,  und  dem  Postillon  die  Hälfce  des
Trinkgeldes  zu  entrichten.

"  14.  Der  Pferde-Wechsel  mit  einer  entgegen  kommenden  Post  ist  nur  gegen  eine
gleichmäßige  Bespannung,  auf  etwa  der  Hälfte  des  Weges,  dann  erlaubt,  wenn  der
Reisende  damit  zufrieden  ist.  Dos  Trinkgeld  ist  der  Reisende  nur  dem  Postillon  zu  zahlen
  schuldig,  welcher  ihn  auf  die  Station  bringt.

5.  15.  Einzelne  Postpferde  zum  Reiten  ist  der  Posthalter  nicht  schuldig  ohne  Postillon
  abzugeben,  es  sey  dann  für  Reitende  bei  dem  Wagen.  Der  Reisende  foll  auch  dem
Postillon  nicht  vorreiten.  Im  Fall  Reisende  die  Pferde  unmäßig  antreiben  oder  antreiben
  lassen,  und  dadurch,  nach  vorhergegangener  Untersuchung,  ein  Schaden  für  den
Posthalter  erwachsen  wäre;  se  muß  der  Reisende  denselben  gleich  erseßen,  oder  angehalten
werden,  Sicherheit  zu  stellen.

5.  16.  In  Ansehung  der  Pferde-Zahl,  mit  welcher  die  Reisende  zu  fähren  sind,  wird
verordnet,  daß  die  Reisende,  die  auf  einer  Station  mit  der  Post  ankommen,  und  von  da
weiter  reisen,  mit  der  nämlichen  Anzahl  Pferde,  mit  welcher  sie  angekommen  insofern
deren  Bespannung  mit  den  Bestimmungen  des  anliegenden  Regulativs  Jiffer  III.  übereinkommt,
  auch  weiter  zu  befördern  ind.  Für  diesenigen  Reisenden,  welche  auf  einer
Königl.  Wurttemberg  Poststation  ihre  Reise  erst  antreten,  hat  vorgedachtes  Regulativ
gleichfalls  zu  gelten,  das  die  Bestimmungen  enthált,  in  welchen  Fällen  mehr  als  à3  Pferde
  angespannt  werden  können.

Die  am  Vordergestell  der  Wäagen  angebrachte  gepackte  Magazine,  desgleichen  die  sogenaunnte
  Veches  kommen,  rücküchtlich  auf  Bespannung.  wie  die  Coffres  in  Anschlag.  Zwei
große  Mantelsäcke  fd  für  einen  Ceffre  zu  rechnen.  Kinder  bis  7  Jahre  find  nicht  in
Unschlag  zu  bringen.  Zwei  Kinder  von  diesem  Alter  gelten  für  eine  Person.

Kein  Postbeamter  darf,  unter  dem  Vorwand  böser  Wege,  oder  hoher  Berge,  dem  Ertrapost-,
  Reisenden  eine  Vorspann  aufdringen,  da  wo  diese  zu  geben  nöthig  ist,  muß  der  Posthalter
  von  Königl.  Reichs-General=  Oberpost.  Directions  wegen  dazu  legicimirt  seyn,  und  muß
ssch  darüber,  wenn  es  der  Passagier  verlangt,  durch  Vorzelgung  der  Legitimation  ausweisen.

17.  Kein  Reisender,  der  mit  Ertrapost  uf  einer  Station  angekommen  ist,  darf,
nach  der  bereits  bestehenden  Verordnung  vom  233.  April  1817.,  Staats,  und  Regierungs-Blatt
  vom  J.  1371.  Nr.  20.)  durch  einen  Hauderer,  bei  einer  Strafe  von  ro  Rehlrn.,
weiter  geführt  werden,  es  sey  denn,  daß  er  erweielichermaßen  4  Wochen  an  dem  Ort
der  Ankunftsstation  sich  aufgehalten,  oder  eine  Spazierfahrt,  mit  dem  Hauderer  an  ein
benachbartes  Ort,  wo  keine  Post  ist,  macht.

#8.  So  wie  sich  die  Königl.  Postbeamte  überhaupe  gegen  das  Publikum  mie
Höflichkeit  und  Bescheidenheit  zu  benehmen  baben,  ebenso  haben  die  Posthalter  auch  die
Reisenden  zu  behandeln.  Zu  einer  gleichen  Behandlung  haben  die  Posthalter  ihre  Dienst
leute,  besonders  die  Postillons,  bei  eigener  Verantworrlichkeit  genau  anzuhakten.

Die  Posthalter  haben  besonders  darauf  zu  sehen,  daß  die  Postillons  zuverkeßige,
        <pb n="301" />
        251

des  Reitens  und  Fahrens  erfahrne,  so  wie  der  Wege  wohlkundige,  dem  Trunke  nicht  ergebene
  Leute  seien,  die  wenigstens  das  160.  Jahr  zuruͤckgeleget  haben.

Es  duͤrfen  durchaus  keine  andere  zum  Koͤnigl.  Postdienst  angenommen  werden,  als
die  sich  durch  einen  Abschied  oder  glaubhafte  Attestate  ihrer  vorigen  Dienstherten  über  die
erforderliche  Eigenschaften  u.  gute  Aufführung  ausgewiesen  haben,  bei  Strafe  von  6  Rihlrn.

Auch  darf  ein  Postillon,  der  in  Diensten  eines  Posthalters  gestanden,  und  der  eines
Dienst-Vergehens  wegen  von  ihm  entlassen  worden  ist,  von  keinem  andern  Posthaltet,  bei
Vermeidung  einer  Strafe  von  10  Rihlrn.  in  Dienst  genommen  werden.  Der  Posthalter
hat  für  die  Dienst-Verrichtungen  seiper  Postillons  gut  zu  stehen,  und  bleibt  dafür  mit
verantwortlich.

Die  Posthalter  haben  besonders  darauf  zu  sehen;  deß  die  Reisenden  unter  Wegs
nicht  aufgehalten  werden)  die  Führung  der  Reisenden  sicher  und  gut  geschehe,  und  daß
die  Postillons  dabei  sich  keiner  Nachläßigkeit  schuldig  machen.  J«

Die  Fahre  hat  auf  gnter)  mittelmäßig  ebener  Strasse,  von  einer  Station  zur  andern
  im  Trab  so  zu  geschehen)  daß  eine  Meile  in  einer  Stunde,  somit  eine  einfache  Station
  in  2,  und  11  Starion  in  3  Stunden  zurückgelegt  werden.

Den  Postillons  ist,  bei  Verlust  des  Trinkgeldes,  und  weiters  eintretender  Strafe
verboten;  unter  Wegs  in  Wirthshäusern  oder  sonsten,  ohne  Bewilligung  des  Passagiers,
anzuhalten.  "“

Die  Dienst-Rachläßigkeit  und  die  Dienst=  Vergehungen  der  Postillons  werden  unnachscchtlich

  streng  geahndet  werden.
65.  10.  Dagegen  hot  aber  auch  der  Posthalter  durchaus  nicht  zu  dulden,  doß  ein  im
Königl.  Postdienst  und  Livree  stehender  Postillon  von  irgend  Jemanden  mißhandelt  werde.
Wöürde  ein  solches  geschehen  und  irgend  Jemand  auf  eine  strafliche  Weise  die  Postlivree
betasten,  so  hat  der  Posthalter  von  einem  solchen  Frevler  der  Orts-  Obrigkeit  auf  der
Stelle  beschwerende  Anzeige  zu  machen,  damit  die  geeigneten  Maasregeln  gegen  ihn  ergriffen
  und  derselbe  zur  verdienten  Strafe  gezogen  werde.  Der  WVorfall  ist  aber  ungesäumt
  Königl.  Reichs,  General-Oberpost,-Direction  einzuberichten.

5.  20.  Die  Posthalter  haben  die  Postillons  anzuweisen,  daß  sie  in  allen  von  ihnen
geleister  werdenden  Postdiensten,  Ricten  und  Fahrten  sederzeit  in  Postlivree  reinlich  gekleitet
  seyen  und  das  Postborn  führen,  dessen  sie  sich  besonders  zur  Aufforderung  der  andern
  Fuhrleute  wegen  des  Ausweichens  und  zur  Anküundigung  ihrer  Ankunft  auf  der  Station
  und  vor  den  Sgcadtthoren  zu  bedienen  hahen.

In  den  Königl.  Restdenz=  Scädten  Stutegart  und  Ludwigsburg  bleibt  den  Postillons
das  Blasen  verboten.  ·

0.21.DenPostwägeumußjedes-Fuhrwerkcusweichen,detgestalt,daßdieExtrakosten
  und  Couriers  seibst  denselben  auf  das  von  dem  Postillon  durch  das  Horn  zu  gebende
  Jeichen,  ausweichen  müssen.  Den  Srtraposten  und  Couriers  müssen  gleichfalls  alle
und  jede  Fuhren,  sobald  der  Postillen  durch  das  Blasen  des  Postborns  es  verlange,  ausweichen.
  Wüörde  irgend  ein  Kutscher,  Fuhrmann  oder  Bauer  dieser  Aufforderung  gar
keine  oder  eine  unvollständige  Folge  leisten,  so  hat  der  Postillon  dienfalls  mit  demselben
in  Wortwechsel  oder  unziemliches  Handgemenge  sich  nicht  einzulassen,  sondern  sie  in  dem
        <pb n="302" />
        282

nächsten  Ort  bei  der  Gerichtstehörde  anzuzeigen,  damit  derselbe  nach  der  Verordnung  vom

.Noremb  .
Peremer  13717.  Nro.  63.  Staats,  u.  Regier.  Blatt  vom  Jahr  1811.  zur  Berantwortung

und  Strafe  gezogen  werde.

Einen  solchen  Borfall  hat  der  Postillon  zugleich  dem  Posthalter  anzuzei  zen,  welcher  sodann
  der  Koͤnigl.  Reichs-General-Oberpost-Direction  Meldung  davon  zu  machen  hat.

.  3z.  Die  Postillons  dürfen  keiner  vorhergehenden  Post  vorfahren,  es  sey  deun,  daß
sch  bei  dem  vorauslaufenden  Wagen  ein  besonderer  Vorfall  ereigne,  welcher  dessen  Wei,
terkommen  hindere,  oder  sehr  aufhält;  wobei  einem  vier'pännigen  Wagen  erlaubt  seyn
soll,  einem  zweispännigen,  wenn  er  wegen  schwereo  Prpackung  am  schnelleren  Fortkom-Mmen
  gehindert  wird,  vorzufahren.

1  23.  Alle  ssch  begegnende  Post,  und  sonstige  Johren  haben  sich  reches  auszuweis
chen,  so  daß  seder  Postillon  sich  zur  linken  Haud  kleibt.

Große  Lastwagen  sind  verbunden,  nach  Bescheffenheit  des  Weges"  auszuweichen,
und  anzuhalten,  um  die  Postfuhren  ohne  Aufenthalt  vorbei  palsiren  zu  lassen.

4.  24.  Die  Posthalter  haben  die  ihnen  zu  halten  vorgeschriebene,  auf  den  gewöhnli,
chen  Bedarf  berechnere  Anzahl  diensttauglicher  Pferde  immer  in  gutem  Srande  zu  erhal,
ten,  die  Posthalter  müssen  mit  guten  halbgedekren  leichten  Chaisen  und  gutem  Vorderund
  Sintergeschirr  stets  versehen  seyn,  auch  darf  nie  anders  als  mie  doppeltem  Leitseil
oder  Kreuz,Zügeln  zwei,  oder  vierspännig,  bei  Strafe  von  10  Rethlru.  gefahren  werden.

ß.  as.  In  Beziehung  auf  die  Verordnung  vom  34.  Merz  1813.  hat  es  sein  Verbleiben,
  daß  die  Reisende  die  Weg.  Pälaster-Brücken,  Thor=  Sperr,  2c.  Gelder)  da  w##
fe  den  aufgestellten  Behörden  zu  enrrichten  sind)  selbst  bezahlen,  und  kein  Pestillon  darf
sich  bei  Vermeidung  körrerlicher  Strafe  unrerfangen)  dergleichen  Gebühren  von  den  Pah
sagieren  zu  erheben)  sondern  die  Postillons  haben  an  den  Stellen,  wo  dergleichen  Gedühren
  zu  entrichten  sind,  anzuhalten,  damit  die  Sperr=  Plaster=  Brücken,  und  Chaussee-Seld-
  Sinnehmer  von  den  Passagiers  solches  erheben  können.

.  27.  Es  verblsibe  bei  der  bisherigen  Verordnung,  daß  keine  Brief,  Post  oder  Estafetee
  zugleich  mit  einem  Reisenden  befördert  werden  darf,  sondern  die  Brief=  Post  und.
Estafetten  sind  sede  für  sich,  nach  der  bestehenden  Vorschrift  zu  transportiren  bei  Vermeidung
  der  begalstrafe  von  1o0  Rchlrn.

27.  So  wie  einerseits  die  vorgesebte  Postbehörden,  die  Polizei=  und  Gerichts-Behörden
  angewiesen  sind)  die  Posthalter  und  Pestillons  gegen  allenfalsige  Beleidizungen
und  Mißhandlungen  zu  schühen,  die  von  ihnen  vorgebrachte  Beschwerden  zu  unrersuchen?.
und  wenn  sie  gegründet  sind,  gebührende  Genugthuung  zu  verschaffen;  eben  so  sind  die
mit  Ertravpost  Reisende  eingeladen,  ihre  allenfallscgen  Beschwerden  gegen  die  P.  sthalter
und  Postillons  bei  der  Königl.  Reichs=  General  Oberpost-Direction  unmitrelbar,  oder  dei
der  vorgesetzten  Stelle  des  Posthalters  anzuzeigen.

In  dringenden  wichtigen  Verfallenheiten  aber)  in  welchen  eine  unverschiebliche  so
schlennige  Verfügung  nöchig  wird,  daß  solche  bei  Königl.  Reichs,  General"  Oberpost-Dirertion
  nicht  erst  eingeholt  und  abgewartet  werden  kann,  können  die  Reisenden  ihre  Beschwerden
  im  den  Orten"  wo  kein  Ober-  Postamt  sich  befsndet,  bei  der  Königl.  Polijri
        <pb n="303" />
        253.

oder  Gerichts=  Behörde  anbringen)  welche  sodann  die  geeignete  vorlingze  Remedur  auf
der  Seelle  zu  treffen  und  die  genommene  Verfügung  der  Königl.  Reichs-General=  Ober-Post.
  Direction  schleunigst  zu  berichten  haben.

4.  28.  Um  jedoch  den  Reisenden  die  Art  und  Weise,  wie  sie  ihre  allenfalligen  Bes
schverden  über  die  Beförderung,  oder  über  das  Benehmen  des  Post-Personals  zur
Kenneniß  der  Königl.  Reichs-General=  Oberpost.  Direccion  bringen  können,  zu  erleichternbestehet
  die  Verfügung,  daß  auf  seder  Station  ein  Passagier=  Jovcnal  vorhanden  liege?
in  welches  jeder  Reisende  seine  allenfalssge  Beschwerde  gegen  die  Beförderungs-Arr  der
rückwärts  liegenden  Post,  unter  Beifügung  seines  Namens,  Standes  und  Wohnorts
eintragen  kann.  .

Der  Posthalter  ist  verbunden,  sedem  Reisenden  das  Passagier-Journal,  vor  seiner
Abfohrt)  vorzulegen)  in  welches  der  Reisende  die  geeigneten.  Einträge  in  die  darinn  augeführte
  Columnen  einzutragen  hat.  So  wie  man  von  sedem  Rrisenden  erwarten  kann,
er  werde  sich  nicht  weigern,  einer  auf  seinen  eigenen  Vortheil  berechneten  Verords
nung  Folge  zu  leisten;  so  wird  dennoch  auf  den  encgegengesetzten  Fall  der  Posthalter  lezitimirt"
  dem  Reisenden  die  Postoferde  zu  verweigern  und  ihn  nicht  abführen  zu  lassen)
bis  derselbe  der  Verordnung  nachgekommen  ist.

Der  Post-Beamte,  welcher  diese  Verordnung  unterläßt  und  einen  Passagier  in  dem
Post,  Journal  nicht  hat  aufzeichnen  lassen)  wird  für  seden  Fall  in  die  Sctrafe  von
3  Rehlen.  verfällt.  «  ·  ,·  ·

Die-  Posthalter  haben  die  Passagier-Journale  zu  Ende  jeden  Monats  an  die  Koͤniglh.
Reichs-  General-Oberpost-Direction,  bei  Vermeidung  der  auf  den  Unterlassungsfall  bestimmten
  Legal,  Strafe  einzuschicken.  ,

s.2-,s.DiebestehendeaVekocdnungenkücksichtlichderReise-PMBsiudvonden
Koͤnigl.  Post-Beamten  genau  zu  vollziehen)  und  solche  immer  so  in  Bereitschaft  zu  halten,
  daß  selbige  auf  Verlangen  den  Reisenden  vorgewiesen  werden  koͤnnen.

.  30.  Gegenwaͤrtige  Verordnung,  nach  welcher  sich  genau  zu  achten  ist,  soll  durch
das  Koͤnigl.  Staats-  und  Regierungs-Blatt  bekannt  gemacht,  und  sedem  Posthalter
2  Exemplare  zugestellt  werden,  die  er  in  den  Zimmern,  wo  die  mit  Exttapost  Reisende
gewoͤhnlich  sich  aufhalten,  aufzuhaͤngen  hat,  damit  dieselben  Kenntniß  von  den  im  Koͤ-nigreich
  Würctemberg  in  Beziehung  auf  den  Ertrapost=  Dienst  bestehenden  Anordnungen
  erhalten.  Decretum  Seuttg.  den  19.  Jun.  1315.

Königl.  Reichs,  General"  Ober-Yost,  Direction.
von  Geismar.
        <pb n="304" />
        254  Siffer  I.

Zegulativ  der  Post=  Stations  =  Entfernung
die  Ert  *  Fabrten,  für  die  Cevriers-  und  E  *  Ritte,  1  i
———Js  ———  A7

    
  

  
  

 

     

    

Von  nach

      

Von  nach  Von  nach

 

 

    
  
 

Biberach  Buchau

Aldingen

 
 

Buͤhlerthann


Calw

    
   
 

Blaufelden


 
 
      
 
  

Dörzkach
Backnang

Bestgheim

  

Ebingen
        <pb n="305" />
        Ziffer  J.  255

Regulativ  der  Post-Stations-Entfernung

dle  Extrapo  abrten,  für  die  Couriers-  und  Estafetten-Riltte,  nach  welchem  die  Exirapo
sa  post·  z  Taxe  8  Estafetten-Ritt-  Gebuͤhren  zu  bezadlen  fiud.  "  "  apost-Von

  nach  Von  nach  Von  nach

 
   
   
  
  

Ebingen  .  .
hafen  ..  Horb
Ehlngen  weil.  Tchenbur
"  9  1  1  .
Fürfeld  ..  Tuͤbingen
.  Heiden-  [Aalen
heim  Geißlingen
Hermaringen
Nerenstetten
Neresheim
Weissenstein
Adelsheim

—————

N-  —

eudenthal

Jeldstetten

uarenln-s-n-—

  —  —  s  —  —.
1.——

wr  —
        <pb n="306" />
        256  Ziffer  J.

Regulativ  der  Pest-Stations-Entfernung
für  die  Ertrapost-  Nakrten,  für  die  Ceuriers  und  Estefetten-  Ritte,  nach  welchem  die  Ertrapost-=Tare

  und  Enaferten:  Rirt=  Gebühren  zu  bezahlen  sind.

     

  
     
 
  

        

Von

 

Von  Von  nach

  

nach

 

nach

 

    

Langenburg


Laupheim

Horb

    

22

    
 
 

Illingen

  

Ißn#  Leutkirch

Kirchberg

Kirchheim

Klinzelsau

Langenburg
        <pb n="307" />
        Siffer  J.  257

Regulativ  der  Post-Stations-Entfernung

für  die  Ertrapost-  5hrer  für  dle  Coun#er##  und  Estafetten,  Rirte,  nach  welchem  die  Ertrapost-Tore
  und  Estafetren.  Rut.  Gedühren  zu  bezahlen  find.

   
 

    

 

   

Von

   
  
 
  

Von  nach  nach

  

   

Rwens-,  Wangen

Neresheim
burg  Wolfegg

  
 
  

gen

 
   

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1  1
1  1
·  1
lo  in-  Göpomngen  1  .  1
o  (Kirchbeim  .  14
Durhgen.  *  Mdingen  11
Schorndorf  1  15
Stiuetgart  1  1
Waldenbuch  1  1
Ravens=  Altshausen  .
burg.  Friedrichshafen  11  lltshausen  1#
Scadel  1  Buchau  1
*  D  .  .  .1
dlee  1  1
        <pb n="308" />
        Ziffer  J.
Regulativ  der  Post-Stations--Entfernung

für  die  Ertrapost-  F  für  die  Couriers=  und  Estafetten.  Ritte,  nach  wel  die  Extr
re  und  Estafetten=  Rirt-  Gebühren  zu  begchien  siud.“  chem  die  Ertrapost-258



 

 

 

 

 

 

 

Post-Station.

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———  —  —
—

—

 

 

 

 

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Von  nach  5Von  nach  Von  nach
2
Tübingen  Böblingen  1  Walblin=  Backnang  1..Wangen  Tettnang
SDHechingen  14  gen  rudwigsburg  [Wolfegg
Herrenberg.  1  Schorndorf  1  We.  ssen-  Geißlingen
Nagold  1  Stuttgart  1  stein  Göppingen
KLekarthailfingenn:]  Walden-Böblingen  12  Heideuheim
Reuclingen  4  buch  Herrenberg  !1  Wolfegg  Ißny
ottenburg  a.  N.  Nekarthailsingen!  Leurkirch
Waldenbuch  1  Plochingen  1  Ravensburg
Tuttlin=  Aldingen  1  Neutungen  14  Waldsee
gen  Ebingen  13  Stuttgart  1  Wangen
Engen  17  Tübingen  1  Wurzach
Geißingen  1,  Waldsee“  Alrshausen  1  Wisten-Backnang
Möftrch  1  Biberach  14  roth  Hall  ·
Stockach  1#  Buchau  11  Heilbronn
Ulm  Blaubeuren  J  Lentkirch.  1n  Oehringen.
Süingen  .  12  Ochsenhausen  1|  Wurxzach  Biberach
Günzburg  11  Ravensburg  13  Leutkirch
Itlerdissen  Saulgau  11  Memmingen
gounrheim  11  Wolfegg  Ochsenhausen
hutztausen  11  Wurzach  1  Waldsee
Aeren  etten  J  Wargen  Ißny  .  11  Wolfegg
.  isenhern  1  Leutkirch  11  Jwiefalten  Shuugen
Urach  Feldsterten  14  Lindau  i  Gammerdingen
Münsingen  1  Ravensburg  17  .  ünsingen
Arthonißen.  1  RNöthenbach  1  Riedlingen

 

Stuctgart,  den  19.  Jun.  1818.

 

 

 

EEEIIIMII

+W.  —

—  -„.—

M
        <pb n="309" />
        Ziffer  II.  259

Regulatid
der  Zahlungen  bey  Extra-Posten.

 

Zahlungen.

A.)  B.)
für  2  Pferde  nach  der  Tare  zu  1  sl.  für  2  Pferde  nech  der  Tore  zu  1  fl.  15  kr

Stations,
Enrfernung.

Statiens=Entfernung.


inel.  des  Chaisen=  u.

Summa  incl.  des  Chaisen-Schmiergeldes.


Schmiergeldes.
gens  oder  der  Post.  Cbaise.

Schmiergeld  des  eigenen

«
—
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S
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2
S

Chaisen-  Geld.
Schmiergeld  des
gens  oder  der
Postillons-Trinkgeld.
Chaisen-Geld.

2
A.)  .
fükZPfekdeuachdetTarezs1fl.  ZandeaachdekTarezu1fl.  15  kr.
1  1  1  1  1
I  2  1
1  34  1
c
        <pb n="310" />
        Stations-Entfernung.


Wost  -  Geld.

Postilons=  Trinkgeld.

Cdaisen=  Geld.

Schunergeld  des
gens  oder  der

Summs  incl.  des  Chaisen=  u.
Schmlergeldes.

Stations-Entfernung.


Post  Geld.
Postillons=  Trinkgeld.

Chaisen=  Geld.
Schmiergeld  des
gens  ober  der

Summa  incl.  be  Chaisen=Schmiergeldes.


 

LZahlungen.

260
        <pb n="311" />
        Stations-Entfernung.


Post-Geld.
Postillons-Trinkgeld.

Chaisen  *  Geld

Schmiergeld  des
Bens  ober  der

8Zumma  incl.  des  Chaisen-Schmiergeldes.


Zahlungen.

29
——
2
23
z  3
Z  S

Post-Geld.
Postillons-Trlakgeld.

Chaisen=  Geld.

Schmiergeld  des
gens  oder  der

Summa  incl.  des  Chaisen=Schmiergeldes.


261
        <pb n="312" />
        262  Ziffer  III.
«-  Re  gulatid
der  Bespannung  bei  Erxtra-Posten.
A.)
In  Vost,  Shoisen  #wun7,
albgedeckten  Reise-Wägen  —
Zahl  der  Hersonen  desgleichen  Bacards  Gepaͤck  Zahl  der
ansen  und  Diables,  wenn  solche  epacke.  Pferde.
Postillon.  nicht  besonders  gros  und
schwer  gebaut  sind.
Von
1  bis  4%  "„  „  „  4  Söobhne  Coffre  —  2
3  -  -  -  -  -  mit  1  Coffre  —  2
4  -  -  -  -  -  1  Coffre  —  3
4  -  -  -  -  -  *  2  Coffre  —  4
B.)
Lahl  der  Personen  In  ganz  gedechn  G  Zahl  der
ohne  den  geschlossenen  Reise  Wagen  epaͤke.
Postillon.  und  Berlines.  8  5  ferde.
2  —-"  -  -  -  -  mit  oder  ohne
Coffre  —  3
auf  nicht  chaussirtem
  Wege
mit  Cofftre  —  4
4  -  -  -  -  ohne  Coffre  —  3
4  "  „„  mit  Coffre  —  4
6  "  "4„  "  "„  -  mit  Coffre  —  6
        <pb n="313" />
        Nro.  34.  —  —  263

Königlich  Württembergisches
Staats-und  Regierungs-Blatkt.

Samstag,  15.  Jul.

 

 

Sämtliche  Königl.  Landvogteyen,  Oberämter  und  Yolizei,  Stellen  werden  andurch
aufgefordert,  auf  den  hierunten  näher  bezeichneten  Flüchtling  sorgfältigst  zu  fahnden,  ihn
auf  etreten  handfest  zu  machen,  und  an  das  Königl.  Festungs-Commando  zu  Hohem
Alperg  wohlverwahrt  wieder  einzuliefern,  davon  aber  sogleich  Anzeige  anheto  zu  erstat,
ten.  Stuttgarr,  den  9.  Jul.  1815.  Königl.  Polizei-Ministerium.

Bei  der  Krankheit  des  Polizei,  Ministers,

auf  allerhöchsten  Befehl,
Staats,  und  Conferenz=  Minister,  Graf  v.  JZeppekin.
»  Personal-BeschreibungdesFlüchtlings:  «

MilctaikiStkiistingAdamBekgervonHasenbach,OberamtsFreudenstadhistUI
alt,53uß6Zollgroß,unterfezkerStatut,hatruadeGesichtsfokm,etwasrotheGes
sichtsfarbe,schwarzeHaare-dergleichenAugbraunen,blaaeAugen,etwasdikeNase-,
vkoportiooirtenMaad,guteZähne,volleWanen,kuadesKi41-i,undgeradeBeinb

DerselbewarbeiseinekEatkveichuagindi-«tkäsiingesMontukgekleidet,undhatte
2FußsEisenaii.  -

Rechts-ErkenntnissedeöKdI.Obet-Jnfisscolleginms.

1)  In  Sachen  des  Herrn  Grafen  von  Quadt-Isny,  Kl.  gegen  den  Herrn  Fuͤrsten
von  Metternich-Winneburg,  Ochsenhausen,  Bekl.)  eine  Rentenforderung  betreffend,  wurde
der  Herr  Bekl.  von  der  Klage  entbunden)  übrigens  dem  Herrn  Kl.  besserer  Beweis  nachgelassen.
  Stuttgart,  den  12.  Jun.  1815.

2)  Die  Nullittenklage  des  Hirschwirths  Johann  Jakob  Ziegler  zu  Bebenhausen
gegen  die  von  dem  Oberamtsgericht  in  Tübingen  unterm  33.  Nov.  v.  J.  ausgesprochene
Urthel  in  Sachen  des  gedachten.  Ziegler  wider  den  Professor  Medie.  D.  Gmelin  zu  11,
bingen,  einen  Pferdkaufs,  Schilling  nebst  Zinsen  betr.,  wurde  per  Relcr.  als  unstatthalt
abgewiesen.  Stutegart:  den  15.  Jun.  1815.
        <pb n="314" />
        264

3)  In  der  Appellat.  Sache  von  Reutlingen  zwischen  Maria  Margaretha  Schanwekerin,
  verehlichten  Zech  daselbst,  eum  cur##t  Jantin  Antin  und  Philipp  Carl  Kurz,  Rotrorr
  ebendaselbst,  Namens  seines  verstorbenen  Sohns  Heinrich  Kurz  Jaten  Aten,  pü#
atisfact.  privatæ  ex  stupro  et  al:  mentationis  prolis,  nune  restitutignis  in  integrum,  wurde
die  Urthel  voriger  Justanz  consirmirt,  daher  Intin  Antin  mit  ihrer  Restitutions-Klage
abgewiesen.  Stuttg.  den  16.  Jun.  1818.

4)  Die  Appeuation  in  Sachen  Joseph  Anton  Kollroß,  Bürgers  und  Bauren  zu
Mlrricherbofen,  Oberamts  Wangen,  Bekl.  Anten,  wider  Johann  Baptist  König  zu  Lachen,
  Oberamts  Ravensburg,  Kl.  Aten,  eine  Schuldforderung  betr.,  wurde  sowohl  we,
gen  Mangels  an  den  Formalien)  als  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde
per  Rescr.  verworfen.  ibid.  eod.

Erkenntniße  des  Kbnigl.  She-Gerlchts.
Den  s.  Jul.  1815  wurden  geschieden:  .

1)  Friedrika  Fink  von  Bissingen,  Oberames  Ludwigsburg,  geb.  Herdegen  von  Frauenzimmern,)
  Brakenheimer  Oberamts)  Kl.  von  Emanuel  Friedrich  Fink,  Sonnenwirth  zu
Bissingen,  Bekl.  ex  eap  quali  delert  unter  Verurtheilung  des  Bekl.  in  die  Kosten.

2)  Johann  Georg  Bürkle,  Böürger  und  Weber  zu  Nebringen,  Herreuberger  Obesamts)
  Kl.  von  Louisa  Barbara,  geb.  Dold  von  Kayh,  desselben  Oberamts,  Bekl.  ex
cap.  quasi  qelert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

3)  Ludwig  Freyberger,  Joll-  und  Accise=  Aufwärter  zu  Kuͤnzelsau,  Kl.  von  Christina,
  geb.  Mayer  von  Erligheim)  Bessgheimer  Oberamts,)  Bekl.  es  enp.  Juall  delert.
umer  Vergleichung  der  Kosten.

Secraf-  Erkennenisse  des  Königl.  Criminal,  Tribunals.
4  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.

Am  r.  Mai  ist  die  zu  Heilbronn  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Caeharima
  Geißel  von  Eßlingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten
zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe  und  nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeitshaus  bis  zu
erprobter  Besserung  verurtheilt  worden.

Den  3.  Mai  wurde  wider  den  zu  Rottenburg  iu  Verhafe  und  Untersuchung  gekommene
  Ober,  Acciser  Johann  Marchner  von  Horb,  wegen  Cassenrests)  die  Cassation  vom
Amte,  Dienstunfähigkeits,  Erklärung,  so  wie  die  Verbindlichkeit  zum  Schaden,  und  Kosten,
  Ersaßt  und  hierneben  viermonarliche  Zuchthausstrafe  ausgesprochen,  unter  Vorbehalt
eines  Straf,  Addiramenrs  auf  das  Resultat  der  weiter  gegen  ihn  eingeleiteten  Untersuchung.

Unter  dem  6.  Mai  ist  der  zu  Rottenburg)  wegen  wiederholten  falschen  Collectirens,
verhaftete  Joseph  Koch  von  Rathshaufen,  Oberamts  Soaichingen,  mit  zweijähriger,  und
dessen  Micschuldiger  Dionis  Deißuer  von  Hausen  am  Thann,  desselben  Oberamts,  mit
fün  zeb#monatlicher  Zuchthauestrafe  belegt,  und  zugleich  verordnet  worden,)  daß  beide  nach
Srieshes  ihrer  Strafen  in  ein  Arbeitshaus  bis  zu  erprobter  Besserung  recludirt  weren

  sollen.
        <pb n="315" />
        265

Eodem  wurbe  der  zu  Mergentheim  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Contad
  Sprugel  von  Aichenau,  Oberamts  Gerabronn,  wegen  großen  qualisirirten  Oiebstahls,
neben  dem  Ersaße  aller  Kosten  mit  einsähriger  Zuchthausarbeit  bestraft.

Am  8.  Ma  ist  die  zu  Rottenburg  verhaftere  Latharina  Bissiger  von  Reurlingen,
wegen  grober  Betrügereien,  neben  dem  Ersahe  aller  Kosten  zu  ein  und  einhalbjähriger
Juchtheusstrafe  condemnirt,  und  zugleich  verordnet  worden)  daß  sie  nach  deren  Erstehung
unter  Ortspolizeiliche  Aufsicht  gestellt  werden  foll.

Kodem  wurde  der  zu  Calw)  wegen  Cassenrests,  in  Untersuchung  gekommene  Stif
kungspfleger  Conrad  Gänßle  von  Neubulach,  Oberamts  Calw)  neben  der  Cassation  und
Unfähigkeits,  Erklärung  zu  Bekleidung  eines  öffenrlichen  Amts,  zu  lechsmonatlicher  Zuchshausstrafe,
  so  wie  zum  Ersatze  der  Kosten  und  des  Schadens  verurtheilt.

Den  11.  Mai  ist  der  zu  Eßlingen  verhaftete  Zacharias  Schnizer  von  Bernhausen,
Amtsoberames  Stuttgart,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  mic  funfmonatlicher  Festangsarbeit
  bestraft  und  rucksschtlich  der  Kosten  das  Erforderliche  verfüge  worden.

Loderm  wurde  der  zu  Mergentheim  in  Untersuchung  gekommene  Chirurgus  Friedrich
Ehrmann  von  Jaxthaufen,  Oberamcs  Rekarsulm,  wegen  unbefugter  Ansübung  der  Gehurtshülfe
  und  lebensgefährlicher  Behandlung  einer  Gebährenden,  neben  Bezahlung  aller
Kosten,)  zu  sechsmonatlicher  Festungsstrafe  innerhalb  der  Festung  condemnirt  und  verordnet)
  daß  ihm  nach  erstandener  Strafe  die  Ausübung  der  Geburtshölfe  und  aller  höheren
chirurgischen  Operationen  untersagt  werden  foll.

Unter  dem  12.  Mai  ist  der  zu  Rottweil  verhafter#e  Gottlieb  Vöster  von  Weil  im
Dorf,  Oberamées  Leonberg)  wegen  Diebstahls  und  Begümtigung  der  Flucht  eines  De-#-
  neben  dem  Ersate  aller  Kostes  mit  ein  und  einhalbjsähriger  Festungsarbeit  beegt
  worden.

Am  15.  Mai  wurde  der  zu  Saulgau  in  Untersuchung  gekommene  Geora  Löw  von
Ennentach,  Oberamts  Saulgau  wegen  wiederholten  Shebruchs,  neben  dem  Srsaze  aller
Kosten  mit  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  bestraft.

kodem  ist  der  zu  Mergentheim  wegen  aualiffeirten  Diebskahls,  Gewehrverheimlichung
und  anderer  Vergehen,  in  Berhaft  und  Untersuchung  gekommene  Georg  Anton  Rackert
von  Berlichingen)  Oberamts  Kunzelsau)  zu  vier  und  einhalbsjähriger  Festungsarbeit,  und
dessen  Mirschuldiger,  Anton  Rückert  zu  sechsmonarlicher  Juchthausstrafe  verurtheilt,  und
der  Kosten  halber  angemessene  Verfügung  getroffen  worden.

Den  19.  Mai  wurde  die  zu  Goppingen  verhaftete  Earoline  Ehristine  Roth  von
Soncheim,  Oberamts  Münsingen,  wegen  wiederholten  Betrugs,  neben  remm  Erfate  aller
Kosten  zu  einer  zwei  und  einhalbsährigem  ZJuchthausstrafe  und  nachheri  zer  Secluston  in
#in  Arbeitshaus  bis  zu  erprobter  Besserung  verurtheile.  «  »

Eodem  ist  die  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Margaretha
Zeh  von  Obereisisheim,  Oberamts  Heilbronn,  wegen  wiederhalten  Diebstahls,  zu  einer
echtmonatlichen  Zuchthausstrafe,  zum  Ersatze  aller  Kosten  und  zu  nachheriger  Recluston
in  ein  Arbeitshaus  bis  zu  erprobter  Besserung  verurtheilt  worden.

Unter  dem  20.  Mai  wurde  der  zu  Heilbronn,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  in
Vnhafe  und  Untersuchung  gekommene  Johanyn  Jakob  Händel  von  Nekardenzlingen#  Ober#-
        <pb n="316" />
        266

amts  Nuͤrtingen,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  zu  achtzehnmonatlichet  Festungsarbelt
und  nachheriger  Verwahrung  in  einem  Arbeitshaus  bis  zu  erprobter  Besserung  verurtheilr.

Am  zz.  Mai  ist  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Ludwig-Ernst
  Rümelin  von  Kilchberg,  Oberamts  Tübingen,  wegen  Munzsälschung  neben  dem
Kosten  Ersas,  statt  der  gesehlichen  Todesstrafe,  durch  Begnadigung  zu  achtjähriger  Juche,
hausstrafe  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeirshaus  verurtheilt  worden.

Lodem  wurde  der  zu  Eßlingen  verhaftete  Johann  Caspar  Landenberger  von  Ebingen,
  Oberamts  Balingen,  wegen  wiederholten  Betrugs,  neben  dem  Erfatze  aller  Kosten,
zu  zwei  und  einhalbjähriger  Zuchthausstrafe  und  nachheriger  Recluston  in  ein  Arbeicshaus
bis  zu  erprebter  Besserung  verurtheilt.

kekern  ist  der  zu  Eßlingen  wegsn  wiederhollen  Diebstahls  in  Verhaft  und  Unter--suchung
  gekommene  Johann  Jakob  Mayer  von  Endersspach)  Oberamts  Waiblingen)  neben
  dem  Ersasz  aller  Kosten  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  und  nachberiger  Reclusion
in  ein  Arbeitshaus  bis  zu  erprobter  Besserung  erurtheilt  worden.

Den  23.  Mai  wurde  die  zu  Ellwangen  verhaftete  Dorothea  Koch  von  Heuchlingen,
Oberamts  Heidenheim,  wegen  Brandostistung  und  Diebstahls  neben  dem  Ersas  aller  Kosten
  mit  neunjähriger  Juchthausarbeit  verurtheilt.

.„Unter  dem  à.  Mai  ist  der  zu  Ludwigeburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Jacharias  Friedrich  Keller  von  Thalheim,  Oberamts  Heilbronn,  wegen  Diebstahls,
neben  dem  Ersatz  aller  Kosten)  zu  neunmonatlicher  Festungsarbeit  verurtheilt,  und  zugleich
  verordnet  worden)  daß  er  nach  deren  Erstehung  unter  genaue  polizeiliche  Aufüsche
gestellt  werden  foll.

Am  35.  Mai  wurde  der  zu  Mergentheim  in  Untersuchung  gekommene  Georg  Speidel
  von  daf  wegen  Widersezlichkeit  gegen  die  Obrigkeit,  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeit
  und  zum  Ersaße  aller  Kosten  verurtheilt.

Den  a7.  Mai  ist  die  zu  Rottweil  verhaftete  Magdalena  Geiger  von  Trilfingen,  im
Fürstenrhum  Hohenzollern=  Sigmaringen,  wegen  Kinds,  Ausseßung,  neben  dem  Ersatze
aller  Kosten  mit  sechsmonatlicher  Zuchthausarbeit  bestraft,  und  deren  nachherige  Auswei,
sung  aus  den  Königl.  Staaten  verfügt  worden.

Unter  dem  30.  Mai  wurde  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  vormalige  Bau=  Inspector  Gottlob  Baumgärtner  von  Ludwigsburg,  wegen  Betrugs
und  Falschungen,  mit  einer  anderthalbséhrigen  Festungsstrafe  innerhalb  der  Festung  unter
angemessener  Beschäftigung  belege,  und  hierneben  zum  Ersatz  der  verursachten  Kosten  und
Schäden  veriut  ult.  ·

cockmiildiezulllmvekhafteteMagdalenaMausciemelvoaWalding,Kdnigc.
Baierischen  Landgerichts  Noͤrdlingen,  wegen  straͤflicher  Gemeinschaft  mit  Jaunern,  Concubinats
  und  Theilmahme  an  Diebstaͤhlen,  zu  zwei  und  einhakol  higer  Juchehaußstrase  und
deren  Mitschuldige,  Maria  Anna  Schmid  von  Winzers,  Königl.  Baierschen  Landgerichts
Mindelheim),  wegen  gleicher  Verbrechen,  zu  ein  und  einhalbsähriger  Juchthausstrafe  verurcheilt
  worden.  Beide  wurden  hierneben  in  den  gemeinschaftlichen  Ersaß  der  Kosten
verfällt,  und  sollen  nach  erstandener  Strafe  aus  den  Köu.  Staaten  verwiesen  werden.
        <pb n="317" />
        267
Eodem  wurde  der  zu  Lubwigsburg  verhaftete  Christian  Eisele  von  Pfaͤfflngen,  Oberamts
  Balingen,  wegen  wieterhciten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,  au.  ser
der  bereits  eistandenen  dreimonatlichen,  noch  zu  einjaͤhriger  Zuchthausstrafe  condemientte
und  zugleich  verordnet,  daß  derselbe  nach  erstandener  Strafe  unter  polizeiliche  Aufsicht
gestellt  werden  soll.
Den  10.  Jun.  wurde  die  zu  Ludwigsburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Johanna  Ellsabetha  Weber  von  Freudenthal,  Ober##mts  Bestgheim,  wegen  wieretho  ten
Diebstahls,  neben  dem  Ertaß  aller  RKosten  zu  achtmonatlicher  Juchthansstrafe  in  Ludwigsburg
  und  nachheriger  Reciuston  in  ein  Arbeitshaus  bis  zu  erprobter  Besserung  verurtherlt.

Am  12.  Jun.  ist  der  zu  Alrdorf  verhaftete  Taver  Schürterle  von  Theunenmoos,
DOberamts  Ravensburg,  wegen  Pferde=  Diebstahls,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten  und
Verlust  seiner  Milltair-Verdienst=  Medaille,  mit  achtmonatlicher  Festungöarbeit  bestraft
worden.

Eodem  wurde  der  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene  Pelagius
Schmid  von  ähldorf,  Oberamts  Horb,  wegen  der  gegen  ibn  erhobenen  wiederholten
Diebstähle,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  zu  zweisähriger  Zuchthauestrafe  und  nachheri,
ger  Vewahrung  in  einem  Arbeitshaus  bis  zu  erprebter  Besserung  condemnirt.

Unter  dem  13z.  Jun.  ist  der  zu  Göppingen  in  Untersuchung  gekommene  Bürgermei,
ster  Schwarzkopf  von  Nenningen)  Oberamts  Geißlingen)  wegen  Cassenrests,  neben  dem
Ersaße  der  Restsumme  und  der  Kosten,  auch  Lassation  und  Unfähigkeits,  Erklärung  zu
allen  öffentlichen  Aemtern,  mit  fünfmonatlicher  Juchthausstrafe  belegt  worden.

Den  14.  Jun.  wurde  die  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Louise  Restalon  von  Dürnan)
Oberamts  Göppingen,  wegen  Theilnahme  an  einem  Hof-Diebstahl,  zu  sechemonarkicher
Luchthausstrafe  verurtheilt,  und  in  Hinsscht  der  Kesten  das  Erforderliche  verfügt.

Eodem  ist  der  zu  Etzlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Gottlicb  Friedrich
  Haug  von  Täábingen)  Oberamts  Rottweil,  wegen  wiederholten  Diebstah's  ,  neben
dem  Erfasz  aller  Kosten  mit  achtmonatlicher  Festungsarbeit  bestraft  worden.

Anm  10.  Jun.  wurde  die  zu  Eudwigsburg  verhaftete  Elisabeth  Nägele  von  Hohenstein;
  Oberamts  Bessigheim,  wegen  Verheimlichung  und  Jueignung  Königlichen  Eigenthums.-
  Stücke  statt  der  gesezlichen  zehnjährigen  Zuchthausstrafe,  durch  Begnad,gung  mit
*  —  1  von  drei  Jahren  belegt)  und  in  Betresf  der  Kosten  das  Erforder##-e

  verfuͤgt.

Eodem  ist  der  zu  Eßlingen  wegen  Feld-Diebstabls  und  andern  minder  bedeutenden
Vergehungen,  in  Untersuchung  gekommene  Johann  Georg  Klumpp  von  Stuttgart  zu
balbstündiger  Ausstellung  auf  der  Schandbühne  und  hiernächst  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeit
  verurtheilt  worden.  Gegen  dessen  Mitschuldigen  Johann  Georg  Fischer  von
Stutegart  wurde  auf  halbstündige  offentliche  Ausstellung  und  viermonatliche  Festungear,
beit  erkannt,  auch  wurde  beiden  der  Ersaß  der  Kosten  auferlegt.

Unter  dem  19.  Jun.  wurde  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Johann  Schlichrer  von
Hagenau  im  Königreich  Bajern,  wegen  Concubinats  und  Diebstahls,  zu  sechsmonatli,
cher  Juchthausstrafe  und  nachheriger  Ausweisung  aus  dem  Königreich  condemmmt,  und
in  Rücksicht  der  Kosten  das  Erferderliche  verfügt.

Den  33.  Jun.  ist  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Mot-
        <pb n="318" />
        268

thäus  Wekller  von  Schnaith,  Dberames  Schotndorf,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersate
  aller  Kosten,  mit  viermonatlicher  Festungsarbeit  belege  worden.

Eodem  wurde  die  zu  Brakenheim,  wegen  sechster  Scortation  in  Untersuchung  gekommene
  Johanne  Christina  Dath  von  da,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten  mit  viermonatlicher
  JLuchthausarbeit  bestraft.

Am  2:4.  Jun.  ist  die  zu  Geißlingen  in  Untersuchung  gekommene  Franziske  Höfelin
von  Wiesenstaig,  Oberamts  Geißlingen,  wegen  wiederholten  Ehebruchs,  zu  zwanzigwochis
ger  Zuchthausstrafe,  so  wie  zum  Kosten,  Ersatz  verurtheilt  worden.

Unter  dem  27.  Jun.  wurde  die  wegen  stebenten  Scortations-Vergehens,  zu  Stutegart
  in  Unrersuchung  gekommene  Catharina  Bofinger  von  Feuerbach,  Amts,  Oberamts.
Stuttigart  zu  viermonatlicher  Zuchthausstrafe  und  zum  Ersatze  der  Kosten  condemnirt.
*Den  Jo.  Jun.  wurde  gegen  die  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Regina  Christina  Weberruß  von  Stuttgart,  wegen  Betrugs  und  Falschung,  eine
fünfz-humonatliche  Juchthausstrafe,  sodann  gegen  deren  Mitschuldige,  die  Wittwe  Regina
  Reiser  von  Stuttgart,  eine  achtmonatliche  und  den  gleichfalls  hiebei  implieirten  Seribenten
  Werßer  von  Stuttgart  eine  sechsmonarliche  Juchthausstrafe  erkannt.  Uuch  sollen
nach  erstandener  Strafe  sämtliche  Inculpaten,  welchen  auch  der  Ersaß  der  Unterfuchungs-Kosten
  auferlegt  wurde,  unter  genaue  polize#liche  Aufsscht  gesect  werden.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnédigst  geruhr,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
11.  Jul.  den  seitherigen  Revisorats=  Amtsverweser  Bach  von  Gmünd  zum  Commur
Rechnungs,  Revikor  för  das  Oberamt  Ravensburg  und

den  Cameralamts,  Substituten  Huber  von  Blaubenren,  zum  Commun-Rechnungs-Nevisor
  für  das  Oberamt  Tettnang  zu  ernennen;  se  wie

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  14.  Jul.  die  erledigte  Canzellisten-Stelle  bei  der
Seetion  der  innern  Administration  dem  vormaligen  Quartiermeister  Christian  Kohler
von  Stuttgart  zu  übertragen;  auch

vermög  allerhöckister  Refolurion  v.  13.  Jul.  den  bisherigen  Ober,  Finanzkammer,  Buchhalter
  Rueff  zum  Rechnungstath  bei  der  Umgelds-  Rechnungs=  Kammer  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruhr,

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  7.  Jul.  die  erledigee  Pfarrei  Errlenschieh,  Dis,
Rcese  Alpeck,  dem  Pfarrer  Körner  zu  Triensbach  zu  übertragen;

dem  kaeholischen  Pfarrer  Kopf  in  Dotcernhaufen,  Oberamts  Spaichingen,  aus
Veranlassung  seines  Amts,  Jubiläums,  das  kleine  Kreuz  des  Königl.  Civil=  Verdienst,  Ordens
  zu  verleihen;  und.

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  9.  Jul.  dem  zur  erledigeen  Patronat,  Pfarrei
Riedbach,  Dibcese  Kangendurg"  nominirten  Candidaten  der  Theologie,  Engelbrecht,
die  allerhöchste  Bestäcigung  zu  ertheilen.

Ce.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  5.  Jul.  den  Maurerund
  Seeinhauermeister  Jakob  Walter  in  Ellwangen  zum  herrschaftlichen  Werrmeister
daselbst,  an  die  Stelle  des  verstorbenen  Hof-  Werkmeisters  Háäfele  zu  ernennen  all#-gnaͤdigst
  geruht.
        <pb n="319" />
        269

S  tuttgart.  Wegen  Anschaffung  von  60  Eimer  Lagerfaͤsser  in  die  Kbnigl.  Bierbrauerel  alhier,
wird  am  Mentag  den  31.  diß  ein  Abstreichs=  Akkord  abgehalten  werden,  wozu  man  die  Küfermeister
hicr  und  auf  dem  kande  anmit  einladet,  und  haben  die  Liebhaber  sich  Vormittags  10  Uhr  in  der  hiesssen
  Cameralverwaltung  einzufinden.  Deu  6.  Jul.  1615.  Kdn.  Cameralamt  daselbst.

kdwigsburg.  Am  Sienstag  den  1.  Aug.  d.  J.  Mergens  6  Uhr  wird  auf  erhaltene  allergn#
bigste  Legwimation  im  Khaigl.  Baumagazin  allhier  eine  starke  Parthie  abgängiger,  nicht  zusammenpa"=ender
  esserner  Ofen-  Platten  und  mehreres  anderes  altes  Eisen,  Sturg,  Lapfer,  Zinn,  Moßing
lech,  auch  allerlei  Thüren=  Schlößer,  Schranben  2c.  sodann  eine  große  und  eine  kleiar  Schlag  Uhr
mit  Zeigwerk,  welche  noch  auf  Kirchen  oder  Rathhäußern  zu  gebrauchen  wären,  im  Aufstreich  gegen
baare  Bezahlung  verkauft,  welches  hiemt  dffentlich  und  insbesondere  den  Schloßern,  Gürtlern,  Kupferend

  Euen  miden  bekanat  gemacht  wird.  Den  3.  Jul  4815.
isen-  Sch  .  gemacht  Kaulgl.  Bau=  und  Garten  Direktion  allda.

Rechentshofen.  Das  unterzeichnete  Cameralam  ist  zum  Verkauf  eines  Quantums  Dinkel,
Einkorn,  Ackerbehnen  und  Abzug  allergnddisst  legitimirt.  Die  Käufe  werden  in  Rechentshefen  abgeschlosen.
  Den  10.  Jul.  1615.  Kin.  Cameralamt  Freudenthal.

Crallsbeim.  Bei  unterzeichneter  Beamtung  ist  ein  Quantum  Rocken,  Dinkel  und  Haber  guter
Qealitäkt  zum  successiven  Perkanf  ausgesetzt,  welches  hiemt  dekanm  gemacht  wird.  Den  to.  Jul.
1d15.  Kdn.  Cameralamt.

Heil  bronn.  Die  unterzeichnete  Stelle  ist  zum  successiven.  Verkauf  eines  Quantums  Dinkels  von
zan)  guter  Qualutät  leglumirt.  Die  Liebhaber  konnen  täglich  Käufe  abschliessen.  Den  6  Jul.  1515.

Kin.  Cameralamt.

MNaalbreonna.  Bel  der  Beamtung  ist  eln  Quantum  Roggen,  Dinkel  und  Gersten  seil.  De#-5.
  Jul.  1515.  Kin.  Cameralamt.

KRotheumuster.  Auf  den  disseltigen  Cameral=  Fruchtkästen  zu  Rothenmönster,  Schwenningen
nü#d  Trossingen  ist  ein  bedeutendes  Quantun  an  Recken,  Dinkel  und  Haber  zum  Verkauf  bestimmr,
wilches  zu  jeder  Stande  und  in  kleinern  Parthien  gegen  daare  Bezahlung  abgegeben  werden  kann.
Den  6  In.  1515.  .  Koͤn.  Cameralamt.

Schorndorf.  Das  biesige  Cameralamt  ist  zum  Berkanf  eines  Quantums  Dinkel  und  Haber  allerankdigst

  legitimirt  worden.  Die  Liebhaber  können  diese  Früchte  zu  jeder  ihnen  beliebigen  Zeit  in
Acheme  k-r  behmen,  und  mit  der  unlerzeichneten  Stelle  einen  Kauf  zioird  #  9.  i  1815.
n.  Cameralamt.

Heldenbeim.  Donnerstag  den  20.  und  Freitag  den  21.  diß  werden  auf  hiesigem  Rathhaus  nachstehende
  Schsafweiden  verliehen  werden,  wozu  die  Lebbaber  mit  den  ndthigen  Decumenten  versehen,
eingeladen  werden;  und  zwar  am  Doanerstag  den  2066en  die  Schdafweide  von  Aufhausen  zu  500  Stück,
die  von  Gussenstatt  zu  637  Stück,  die  von  Dertingen  zu  300  Stück,  die  von  Heuchlingen  zu  450  Süück,
die  von  Schnaheim  zu  950  Stäck.  reitag  den  21.  Jul.  die  von  Fachserhausca  zu  200  Stück,  die
u  Hermaringen  zu  900  Stöck,  die  zu  Sontheim  an  der  Brenz  zu  600  Stück.  Deo  3.  Zul.  16185.

·  Kön.  Oberamt.

Noth  am  See.  Das  sogenannte  Pfabläckerlein  auf  Englertshäaßer  Markung  7  Morg.  baltend,
welches  disher  Mannslehen  war,  auf  Absteiben  des  Thomas  Horlacher  heimgefollen  und  beuer  mit

c5er  angedaut  ist,  wird  entweder  auf  0  oder  auf  15  Juhre  verpachtet,  oder  als  vollkommenes  blos
2  %  und  Zehne#pflichtiges  Eigenthum  verkauft.  Dierzu  Kt  Fretag  der  21.  Jul.  Nachmnags  um
1  Uhr  anderaumt,  nud  die  Pacht=  oder  Kaufsliebhaber  haben  sich  zur  bestimmren  Zeit  im  Ungerischen
Wuathshauß  zu  Cnglertshaußen  einzusinden.  Den  1.  Jul.  1515.  Kdn.  Caimcralamt.
Stuttgart.  Der  bei  2ten  Bataillon  des  Konigl.  Garde  -Regiments  zu  JFuß  gestandene

iffer  J  kudwi  ledrich  Schmid  von  Stungarr  gebürug,  ist  den  20  Jun  d  S.  aus  der
Seebban  brs  t  %  Civil  und  Millar"  Korden  werden  nun  ersacht,  nach
        <pb n="320" />
        270

demselben  aenau  zu  fahnden,  ihn  auf  Betreten  zu  arretiren,  und  an  die  unterzeichnete  Stelle  oder  au
das  Regiments-Commando  zu  kudwigsburg  einliefern  zu  lassen.  Den  7.  Jul.  1315.
Kdvigl.  Stadt-Direction.
Reuttlingen.  Die  hlenach  verzeichneten  abwesenden  Militairpflichtige  der  ersten  Klasse,  welche
nach  den  neuern  gesezlichen  Bestimmungen  in  die  auf  den  25.  diß  statt  gehabte,  aber  bis  auf  weiteres
wieder  fuspendirte  Aushebung  gefallen  sind,  nemlich  von  Reuttlingen:  Johann  Martin  Hoͤcht,
Schreiner.  Johs.  Kurz,  Rotgerber.  Johs.  Hagmaier,  Sekler.  Johs.  Rosch,  Schuster.  Baltas  Uber,
Sekler.  Joh.  Jak.  Fuchs,  Bierbrauer.  Fried.  Theodor  Bekh,  Schumacher.  Joh.  Jak.  Bukh,  Retgerber.
  Jak.  Fried.  wisler,  Mezger.  Joseph  Epp,  Sekler.  Joh.  Geor  Wi“  Mezser.  Jak.  Ulrich
  Mdsfinger,  Messerschmid.  Fried.  kudwig  Jäger,  Weisgerber.  Jeo  Kalbfell,  Leuen.
Tochtermann,  Buchdruker.  Johs.  Hebß,  Schreiner.  Johs.  Ruof,  Rotgerder.  Joh.  Ge.  Kalbfell,  Mezer.
  Johs.  Braun,  Mezger.  Joh.  Georg  Hohloch,  weil.  Conrads  Sobn.  Joh.  Peter  Höcht,  Scke
er.  Fohs.  Maier,  Echuster.  Johs.  Ruhler,  Weisgerber.  Traugott  Maken,  Vuchbinder.  Joh.  Jak.
indel.  Bek.  Jakob  Lamparter,  Sattler.  Ludwig  Crbni,  Sailer.  Ferdinand  Ulrich  Dreispring,  Seker.
  Joh.  Georg  kumpp.  Sailer.  Joh.  Jak.  Hausmann,  Sekler.  Mattb.  Jakob  Wilhelm  SIleer
Scribent.  Ulrich  Albrecht  Finkb,  Kaufmann.  Carl  Heinrich  Cromaier,  Messerschmime.  Hinterwes
ler:  Job.  Michael  Gastler,  Schmid.  Gettfried  Kern,  Schmid.  Geomartogen:  Joh.  Ge#r
öll,  Schneider.  Joh.  Fak.  Pfeiffer,  Mezger.  Joh.  Jak.  Rdser,  Schneider.  x  Georg.  Dern
attb.  Hahn,  Kieser.  Jakob  Köhbauch,  Bek.  Joh.  Jak.  Foll,  Schuster.  ezingen:  Mar##
teipslen,  Weber.  Joh.  Ge  Kehrer,  Schreiner.  Martin  Sauer,  Schreiner.  Jakeb  Sauer,  Schuster.
Johs.  Scheerer,  Bortenmacher.  Unterbausen:  Andreas  Heuger,  Maurer.  Holzelfiatzen:
Jobs.  Gekeler,  Schuster.  Großengstingen:  Apollonar  Hakb.  Breunweiler:  Johenn
Fak.  Nädele,  Schuster.  SN„  Peter  Staiger,  Maurer.  Willmandingen:  kudw.
Eißler,  Maurer,  Ohmenhsusen:  Jobs.  Horn#ung,  Schmid,  werden  hiedurch  aufgeferdert,  sch
ungescäkumt  in  ihr  Heimwesen  d  verfögen,  und  vor  dem  biesigen  Oberamt  sich  zu  stellen,  indem  ße
sonst  die  gesezlich  betimmten  Nachtheile  in  Beziehung  ibres  Bermgens  und  zu  erwarten  haben,  das
wenn  sie  auch  bei  ihrer  Rükkunft  das  die  Linien:  Militair=  Pflichu#gkeit  endende  Alter  von  23  Jahren
vollstrekt  bätten,  sie  dennech  zu  Anwetung  ibrer  dißfallsigen  —  früher  bei  Seite  gesezten  —  Mllitai#
Verbindlichkeit  angehalten  werben  würden.  Die  Hoch=  nod  Wohlldbl.  obrigkeitlichen  Behbrden  werden
um  nefällige  Mitwirkung  hiezu  ersucht.  Den  20.  Imm.  1515.  Kbn.  Oberamt.

Baknang.  Bei  der  dahier  verhafteten  Krämerin  Maria  Aznes  Mayerin  von  Ehuiugen  sat  sich
ein  goldener  ringsum  eckig  geschliffener  Fingerring  mit  einer  zackigen  Einfassung  auf  beiden  Seiten  voresunden,
  über  dessen  Erwerbsart  die  Berhastete  sich  nicht  gehdrig  auswenen  Lan.  Da  derselbe  wahreinlich
  gestoblen  ist,  so  wird  der  Eigenthümer  dieses  Rings  hiemit  aufgefordert,  fich  bei  unterzeichnitem
  Oberamt  zu  melden,  und  sich  als  solcher  gehorig  zu  legitimiren.  Den  *  u.4645.
·  n.  Oberamt.

Kirchbeim.  RNabern.  Johann  Georg  Baummann,  gebürtig  aus  Rabern,  ehmals  Soldat  kn
verschiedenen  Diensten,  53  J.  alt,  der  sich  in  der  Gegend  von  Sturtgart,  Ludwigsburg  und  Calw
mit  einem  Geschir#=  und  Papierhaadel,  als  landläufiger  Mensch  nährt,  und  gegenwärtig  wegen  einer
Straf-  Erstehung  zur  Hand  gebracht  werden  muß,  wird,  da  sein  Aufenthalt  unbekanat  M,  durch  nachfolgendes
  Signalement  dffentlich  bezeichner,  und  es  werden  hiebel  sämtliche  beireffende  Obrigkeiten  er-#tb,

  den  Baumann,  wo  er  sich  sehen  lätzt,  handfest  zu  machen,  und  durch  Gensd'armes  hieher  "6
iefern.  Signalement.  Vorbenannter  Baumanu  ist  wehr  als  6  Schuhe  hoch,  breiter  ansehnli
cher  Statur,  schwarzer  Haupthaare,  rollender  Augen,  großer  Nase,  rauher  darscher  Stimme,  und
besonders  daran  kenntlich,  daß  er  theils  gewohrlich  ein  Militair-Collet,  meistens  dunkelblau,  mit
schwarzen  Aufschlätcu,  trägt,  theils  eine  Eigenbeit  der  Rede  hat,  vermdg  welcher  er  fast  nie  den  kleinbeen
  Saz  aussprichk,  ohne  in  denselben  die  Worte:  „dagegen“  oder  ,  dagegen  par  proportion“  ohne
Sinneszufammenhang  gindrsschen.  Er  ist  vom  Kin.  Landvogteiamt  auf'ber  Alp  mit  einem  Hausier-##e##u
  ein  Jahr,  welches  abgelaufen  seicr,  oder  hald  ablaufen  wird,  dersehen  Den  Jul.  1015.

n.  Oberamt.
        <pb n="321" />
        Nro.  35.  1815.  271

Koͤniglich,  Wuͤrttembergisches
Staats-und  Regitrungs-Blatt.

Samstag,  22.  Jul.

 

 

Saͤmtliche  Koͤnigl.  Landvogteyen,  Oberdmier  und  Dolizei,  Stellen  werden  andurch
aufgefordert,  auf  den  hierunten  näher  bezeichneten  Flüchtling  sorgfältigst  zu  fahnden,  ihn
auf  Betreten  zu  arreliren,  und  an  die  Königl.  Bau  und  Garten,.  Direction  zu  Ludwigsburg
  wohlverwahrt  wieder  einzuliefern)  davon  aber  sogleich  Anzeige  anhero  zu  erstatten.
Scuccgart)  den  20.  Jul.  1815.  Khonigl.  Polizei-Ministerium.
Bei  der  Krankheit  des  Polizei=  Ministers)
auf  allerhöchsten  Befehl,
Staats,  und  Conferenz=  Minister,  Graf  v.  Zeppelin.
Personal=  Beschreibung  des  Flüchtlings:

Garten,  Stráfling  Michall  Sammet  von  Korb,  Oberamts  Reckarsulm,  ist  zo  J.  alt,
5  Fuß  8  Joll  groß  untersezter  Statur,  hat  ovale  Gesichtsform,  röthliche  Gesschtsfarbe,
gelbe  Haare,  dergleichen  Augbraunen,  spizige  Nase,  mittlern  Mund,  graue  Augen,  halbvolle
  Wangen,  gute  Zähne,  spiziges  Kinn,  und  gerade  Beine.  Derselbe  war  bei  seiner
Entweichung  bekleidet  mit  einem  blautüchenen  Wammes,  blauer  Weste,  kurzen  Leinwand--hosen

  mit  Knöpfen,  schwarzen  Scrümpfen,  Sriefeln,  und  einem  dreieckigten  Hur.

Rechts-Erkenntnisse  des  Königl.  Ob.  Appellations  =  Tribunals.

1)  In  der  UAppellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz,  Collegium,  zwischen
dem  Handelsmann  Kees  zu  Waldsee,  Kläg.  Appellanten,  und  dem  Herrn  Grafen  von
Wartenberg,  Roth,  Beklagten  Appellaten,  eine  Gebühren-Forderung  berreffend,  wird  die
Urthel  reformirt,  und  Beklagker  zu  Entrichtung  verschiedener  Schuldigkeiten  nebst  Zinsen
verurtheilt.  Tübingen,  den  r.  Jul.  1815.

2)  In  der  vormals  reichshofräthlichen  Mandatssache  zwischen  dem  Herrn  Grafen
von  Hallberg  und  dessen  Gesamt-Glänbigern,  Klägern,  und  den  Erben  der  Frau  Gräfin
von  Sternberg=  Manderscheid,  Beklagten,  eine  jährliche  Rente  betreffend,  werden,  unter
Uufhebung  des  Reichshofrathlichen  Reseripts  vom  19.  Nov.  1874.,  die  Beklagten  von
        <pb n="322" />
        272

der  Klage  insolange  entbunden,  bis  die  vorstehenden  Classen  um  ihre  auf  die  Hetrrschaften
  Schussenried  und  Weissenau  angewiesenen  Forderungen  befriedigt  seyn  werden.  kod.
3)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober=  Justiz=  Collegium,  zwischen
dem  Landschafts,  Cassser  Grauppe  zu  Ochsenhausen,  Kläger,  Appellanten,  und  dem  Hertn
Fürsten  von  Merternich,  Winneburg,  Ochsenhausen,  Bekl.  Appellaten,  Penßons,  Ansprüche
betreff.,  wird  die  Urthel  voriger  Instanz  bestärigt.  Tübiugen)  den  3.  Jul.  1875.

Kechis-Erkenntuisse  des  Kdu.  Ober-Instlz-Collegiums.

1)  In  der  Appellations,  Sache  von  dem  vormaligen  Patrimonial,  Amt  Kocherstess
ken  zwischen  der  Gemeinde  Jottishofen  ei  Conl.  in  aktis  ernannt,  Bekl.  Anten  nun  Preducten
  an  einem,)  und  der  Gemeinde  Mäusderf  Kl.  Atin  nun  Producenein  am  andern
Theil)  die  angesprochene  Concurrenz  der  Antischen  Gemeinde  zu  einem  von  der  Atischen
Gemeinde  erlittenen  Kriegsschaden  betreffend)  wurde  die  Urthel  erster  Instanz  refermut.
Stuctgart,  den  11.  Merz  1815.

2)  In  der  Appellat.  Sache  von  Erailsheim  zwischen  der  Maria  Barbara  Ruhm  zu
Jaxtheim  cum  curst.  Kl.  Antin  und  dem  Johann  Georg  Köhler  zu  Stökenhof  und  seis
nem  Pfleger,  Bekl.  Aten,  peo  latisfalt.  privata  ex  fupro  et  alimentstienis  Prolis,  wurden
die  Erkenntniße  eister  Instanz  reformirt.  Stuteg.  den  20.  Jun.  r8715.

3)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  der  Wictwe  Hau  zu  Kempten  cum
curst.  Kl.  und  der  Frau  Gräsin  von  Scain  zu  Emerkingen  euen  #r.  Bekl.  p##o  dehi#,
wurde  Frau  Bekl.  in  die  Bezahlung  der  noch  restirenden  Capitalsumme  samt  Zinsen  vom
4.  Sept  1872.  an,)  condemnirt.  Stuteg.  den  26.  Jun.  1815.

4)  In  der  Appellat.  Sache  von  Wildberg,  zwischen  dem  Advocaten  Feßer  et  Corl.
zu  Rentlingen,  Anten)  Producenten  an  einem,  sodann  der  Ehefrau  des  Handelsmanns
Jakob  Noah  Memminger  zu  Wildberg,  cum  curse  Atin,  Productin  am  andern  Theilin
  lvecie  die  Forderungen  des  Kaufmanns  Ulrich  Adam  Küümmel  und  der  Jehann  Al,
brecht  Remmingerischen  Kinder  zu  Reutlingen,  so  wie  die  Sigenschaft  einer  gemeinschaft
lichen  Schuld  und  Zulassung  der  Arin  zu  den  weiblichen  Freiheiten  betr.)  wurde  die  Urthel
  erster  Instanz  bestätiger.  Stuttg.  den  23.  Jun.  1815.

 

Se.  Königl.  Masestäát  haben  unterm  16.  Jul.  zu  Bezeugung  Allerhöchstihrer
Jufriedenheit  mit  dem  braven  Benehmen  der  unter  dem  Brigade=  Commando  des  Gene,
ralmasors  von  Stockmaier  stehenden  3  Landwehr-Regimenter  bei  dem  am  11.  d.  M.
Kartgekabten  feindlichen  Ausfall  aus  Schletestadt,  für  die  sich  besonders  ausgezeichnete
Indtoteuen  nachstehende  Belohnungen  allergnädigst  bewilligt,  als:

In  Rittern  des  Königl.  Militair-Verdienst,  Ordens  fnd  ernannt:  der  Commandeur
—  Msimenmts  Nr.  1/  Oberstlieucenant  v.  Seybothen,  Seabshaupemann
v.  Do  vopp  und  Secondlieutenant  Hafner,  desselben  Regiments;  Sctabshauptmann
du  Fe.  Compagnie--Tommandant,  Premierlieutenant  Moll  und  Seeondlieutenant  v.
Schid,  im  Landwehr-Regiment  Nr.  2;  und  Secondlieutenant  Braun,  vom  Landwehr,
  Regiment  Nr.  3.
        <pb n="323" />
        273

Die  Decoration  zweiter  Klasse  des  für  den  gegenwärtigen  Feldzug  gestifteten  militairischen
  Ehrenzeichens  erhalten:  die  Stabshauptleute  v.  Casselmann  und  v.  Backmeister
  und  die  gua  Lieutenants  Frick  und  Blum,  vom  Landwehr-Regiment  Nr.  1;
Regiments,  Commandeur)  Masor  v.  Sattler,)  und  die  qus  Lieutenants  Kohler  und
Jäger,  vom  Landwehr,  Regimene  Nr.  2;  Stabshauptmann  v.  Meisrimmel  und  qus
Lieurenaur  Müller,  vom  Landwehr,  Regiment  Nr.  3.

Für  die  zur  Belohnung  in  allerunterthánigsten-Antrag  gebrachte  Mannschafe  vom
Feldwebel  abwärts  haben  Se.  Königl.  Mas.  an  Deeoracionen  Zter  Klasse  des  neuen
militairischen  Ehrenzeichens  allergnadigst  bewilligt:  dem  Landwehr-Regimente  Nro.  17
17  Stük;  Nro.  :)  25  Stük,  und  Nro.  3)  6  Stük;  den  Pionniers  4  Srak.

Endlich  haben  auch  Se.  Königl.  Mas.  den  Kaiserlich  Oestreichischen  Hauptmann
Schiosky  und  Lieutcuant  Grafen  v.  Wingerky  vom  Geniekorps,  für  die  bei  gedach-=tem
  Ausfall  geleistete  Dienste,  zu  Rittern  des  Königl.  Militair:  Verdienst=  Ordens  allergnädigst
  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermös  allerhöchsten  Reserives  vom  18.  Jul.  den  Oberst-Lieutenant
  v.  Zemmingen  in  Freudenchal  zum  Gestüts,  Stallmeister,  und

den  Ordonnanz=  Offizier,  Premierlieutenant  v.  Hopfgarten  zum  Staberittmeister
zu  ernennen  Znédigst  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  aller  nddigst  geruht)  vermög  allerhöchster  Resolution
vom  15.  Jul.  die  Oberumgelders=  Stelle

im  Cameral,  Bezirk  Caufen  dem  bisherigen  Landumgelder  Herzog  von  Liebenstein“

im  Cameral,  Bezirk  Stammheim  dem  bisherigen  Landumgelder  Storer  von
Markgröningen,

im  Camerat=  Bejirk  Stekten  den  Scadeumgelder  Frank  von  Scuctgarec,  und

im  Cameral-  Bezirk  Winnenden  dem  Substicuten  Breuning  von  Winnenden,  zu
übertragen;  auch

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  18.  Jul.  den  bisherigen  Canzellisten  beildersK5,
nigl.  Hof=  und  Domainen=  Kammer,  Reiser,  zum  Oberumgelder  im  Cameral,  Be.irk
Oberndorf  zu  ernennen,  und  dagegen

die  Canzellisten=  Stelle  bei  der  Königl.  Hof,  und  Domainen=  Kammer  dem  Seriben,
ten  Hehl  von  Weingarten  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermog  allerhöchsten  Relcripts  vom  73.  Jul.  die  erledig,
te  Pfarrei  Steinkirchen)  Dibcese  Langenburg,  dem  Pfarrer  Oesterlein  in  Markt,
Kustenau,  und  «

die  erledigte  Pfarrei  Genkingen,  Diöcese  Pfullingen,  dem  Pfarrer  M.  Klemm  in
Unter,Jesingen,  auch

vermog  allerhöchsten  Rescripts  vom  14.  Jul.  die  erledigte  Pfarrei  Grözingen,  Diserse
  Nürtingen,  dem  Pfarr-Wikar  M.  Pfeiffer  daselbst  zu  übertragen  allergnäd.  geruht.

Lorch.  Vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  der  Königl.  Section  der  innern  Admirnistrado#n
  vom  26.  Jun.  d.  J.  loll  der  Mülter  Michael  Schwegler  vog  Michelau),  welcher  den
        <pb n="324" />
        274

in  dem  Michelauer  Woͤhr  ertrunkenen  12  jaͤhrigen  Knaben  des  Friedrich  Sommer  von
Neklensberg,  in  der  Hoffnung,  denselben  noch  zu  retten,  mit  eigener  Lebensgefahr  aus
einer  Tiefe  von  mehr  als  10  Fuß  heraufzogen  und  ans  Ufer  gebracht  hat,  wegen  di  ses
rühmlichen  Handlung,  wenn  gleich  der  Erfolg  der  Absicht  nicht  ent'sprochen  har,  öffenelich
  belobt  werden.  Den  77.  Jul.  1815.  Königl.  Oberamt.

NRottenburg  am  Nekar.  In  Gemssheit  allergnddissten  Befehls  des  Königl.
Hochpreisl.  Departement  des  Innern  Section  der  innern  Administration  soll  der  Feld--schü;
  Joseph  Stähle  von  Roctenburg,  welcher  sich  bis  an  den  Hals  in  den  Nekar  gewage,
  und  dadurch  den  4  jährigen  Knaben  Jakob  JZimmermann  von  hier  vom  Ertrinken
gerectet  hat,  wegen  seiner  mit  rühmlicher  Eneschlossenheit  vollbrachten  Handlung  sowohl
von  der  Kanzel  als  in  den  öffentlichen  Bläctern  belobt,  zugleich  aber  auch  des  Färbers
Johannes  Welker,  welcher  in  gleicher  Absicht  in  den  Nekarfluß  gesprungen  und  bis  unter
  die  Arme  im  Wasser  gestanden  ist,  mit  gebührendem  Lob  erwähnt  werden,  zu  wel,
chem  Ende  solches  allgemein  bekannt  gemacht  wird.  Den  2o.  Jul.  1815.  K.  Oberamt.

 

Stuttgart.  Für  die  Hofbronnenwacherei  dahier  is  ein  Quantum  von  1000  Stök  Bronnenkacheln
  von  gerschiedener  Größe  erforderlich,  welche  im  dffentlichen  Abstreich  verakkordirt  werden,  und
wobei  sich  die  Lichhaber  Freitag  dea  26.  dis  Vormittags  9  Uhr  in  der  Cameralverwaltung  einzufinden
baben.  Den  12.  Jul  1815.  Kin.  Cameralant  daselbst.

Stuttg  art.  Bei  hiesiger  Beamtung  ist  ein  Quantum  Wein  131  1e##  Gewächs,  zum  Verkauf  ausesezt,
  und  wird  davon  zu  größeren  oder  kleineren  Parthien  abgegeben.  Die  Liebhaber  köunen  tägli
Mn  davon  versuchen,  und  wenn  man  wegen  der  Preise  mit  ihnen  übereingekommen  ist,  das  erkaufte

  Quantum  sogleich  gegen  baare  Bezahlung  absassen.  Den  12.  Jul.  1615.  Kdn.  Cameralamt.

Heidenheim.  Das  Kbnigl.  Cameralamt  ist  zum  Verkauf  eines  beträchtlichen  Quantums  an
Roggen,  Dinkel,  Haber  und  Gerste,  von  vorzüzlich  gurer  Qualität  zum  successiven  Verkauf  allergnädies
  legitimirt  worden.  Die  Liebhaber  kdunen  diese  theils  hier,  theils  auf  dem  herrschaftl.  Frucht=  Kasten
  in  Gussenstatt  liegende  Früchte  täglich  in  Augenschein  nehmen,  und  mit  der  unterzeichnet#en  Stelle
Käufe  abschleßen.  Den  10  Jul.  1615.  Cameralamt.

Laufen.  Von  dem  Frucht,  Vorralh  auf  den  herrschaftl.  Kästen  zu  Lausen  und  Mundelsheim  ist
eln  Quantum  Roggen,  Wiken,  Dinkel  und  Haber  zum  Verkauf  ausgesezt.  Die  Liebbaber  mogen  sich
melden.  Den  20.  Jul.  1315.  Koͤn.  Cameralamt.

Merklingen.  Den  Fruchtkäufern  wird  hierdurch  öffentlich  bekannt  gemacht,  daß  auf  den  hieftten
  Cameralamts-Kästen  eln  beträchtliches  Quantum  Dinkel  zum  successiven  Verkauf  allergnädiast  ausgesezt

  ist.  Den  12.  Jul.  1615.  Koͤn.  Cameralamt.
Oebringen.  Bei  hiesiger  Cameral-Verwallung  ist  Roggen,  Dinkel  und  Haber  zu  verkaufen.
Den  15  Jul.  1615.  Köon.  Cameral-Verwaltung.

Roth  am  See.  Beim  hiesigen  Cameralaint  wird  eine  Quantität  Roggen,  Dinkel  und  Haber,
nach  und  nach,  und  in  Parthien,  wie  die  Kaufsliebbaber  sie  etwa  wünschen  moͤchten,  verkauft.  Diese
können  sich  zu  jeder  Stunde  im  kameralamtlichen  Geschäfts=  Zimmer  melden,  und  auf  gute  Waare,
so  wie  auf  billige  Preiße  rechnen.  Den  11.  Jul.  1315.  Köin.  Cameralamt.

»  Palhin  #en  an  der  Enz.  Die  unterzeichnete  Beamtung  ist  allergnädiest  angewiesen  weden
eln  Quantum  Dinkel  successive  zu  verkaufen.  Den  15.  Jul.  1313.  Keon.  Cameralamt.
        <pb n="325" />
        275

Ghppingen.  Die  hienach  beschriebene  in  hiessgem  Oberamts-  Bezirk  gelegene  Schaafwaiten
werden  für  das  Jahr  1616  an  den  bemerkten  Tagen  im  Aussireich  verllehen  werden,  und  zwar  1)  auf
dem  Rathhaus  zu  Göppingen  Freilag  den  18.  Aug.  d.  J.  die  Waden  von  Bezgenrieth  mit  200  Süäk,
Boll  mit  600  Stk.,  Eschenbach  mu  150  Stäk,  Heiningen  mit  225  Stük.  Dunßt#og  den  22.  Ang.  die
Waiden  von  Albershausen  mit  225  Stak,  Bünzwangen  150  Stäk,  Haltenhofen  mu  500  Stäl,  Sparwiesen
  mit  125  Eik.  Freitag  den  25.  Aug.  die  Waiden  von  Bartendach  mit  125  S#ük,  kerckenberg
mit  86  Stük,  Birenbach  mit  150  Stük,  Bbrtlingen  mit  200  Stüfk.  Donnerstag  den  31.  Aug.  die
Waiden  von  Beurnden  mit  225  Stük,  Holzhansen  mit  140  Stäk,  Uhingen  mit  250  Stül,  Diegelsperg
mit  125  Stük,  Wangen  mit  200  Strük.  Donnerstag  den  7.  Sept  die  Waiden  von  Holzheim  mit  150
Stük,  St.  Gettbardt  mit  60  Stiük,  Hochdorf  mir  400  Stük,  Reichenkach  mu  230  Sttt.  Dienftag  den
12.  Sept.  die  Waiden  von  Hobenffeusen  mit  250  Stäk,  Mailis  mu  175  Stül,  Oberwälden  mir  130
Stäk,  Rechberghausen  wit  200  Stük,  Oberhausen  mit  150  Sick.  2)  Auf  den  Rathhäusern  der  betreffenden
  Orte,  Dienstag  den  29.  Aug.  auf  dem  Rathhaus  zu  Dörnau,  die  Waiden  von  Türvan
mit  325  Stäl  und  Gammelehausen  mit  200  Stük.  Freuag  den  1.  Stpt.  zu  Ganslosen  die  Waide
  von  Ganslosen  mit  550  Stük.  Dienstatz  den  5.  Sept.  zu  Gruibingen  die  Ware  von  Ginibin-Vn
  it  900  Etut.  ZFrteitag  den  8.  Sept.  zu  Jebenhausen  die  Wade  von  Dederhesen  mit  175

tuͤk.  n.  Oberamt.

Leichinsen,  Münfinger  Oberamts.  Da  der  Bestand  der  der  kiesigen  Commun  zustebenden  ce6#
Stät  ertragenden  Sommer=  Schaafweide  auf  Martmi  d.  J.  zu  Ende  gehet,  und  dieselbe  auf  die  nächst
folgenden  beeden  Jahre  1616  und  1617.  wieder  an  den  Meistbietenden  berlichen  werden  soll;  so  werden
die  berechtigte  Bestands.  Liebhaber  andurch  eingeladen,  sich  dis  Freitag  den  4.  Bug.  Morgens  9  Uhe
auf  dem  Rarhhauß  in  Laichingen  einzufinden  und  der  Verhandlung  anzuwohnen.  Den  10.  Jvl.  1315.

«  Koͤn.  Oberamt.

Lichtenstein,  Pfullinger  Cameralamts.  Die  dortige  auf  60  bis  70  Stük  beschraͤnkte  Sommer-Schaafweide,
  nebst  20  Morgen  Akerfeld,  und  4  Morgen  Wiesen,  auch  einer  Wobnung  Scheuer  und
Stallung  wird  nach  boͤchstem  Befehl  auf  die  kommenden  6  Jahre,  von  Geergi  1316  bis  1622.  an  den
Meistbietenden  bffentlich  verliehen,  und  die  Verlethung  in  der  Cameralomis  =  Wohnung  zu  Pfullmgen
Montag  den  7.  August  Vormittags  6  Uhr  vorgenommen  werden,  wobei  sich  die  Liebhaber  mu  obrigkeitlichen
  Zeugnissen  über  Prädikat  und  Vermdgen  einfinden  wollen.  Den  8.  Jul.  1815

bn.  Cameramt  Psulingen.
Weingarten.  Untexzeichnete  Stellen  wurden  allergvädigst  angewiesen,  die  berrschostliche  Jiegelbätte
  bei  Weingarten,  welche  2  große  Oefen  hat,  auf  12  Jahre  vom  1.  Ap#ul  1616  bis  1653  an  den
Meistbietenden  zu  verpachten.  Hiezu  ist  Donnerstag  der  10.  Aug.  Vormitrags  10  Uhr  bestmml.  Lebbaber
  kbunen  die  Zicgelhürme  täglich  beaugenscheinigen,  und  die  Destands-Bedungungen  vom  Comcral-=Amt,
  we  die  Verpachtung  geschieht,  vernebmen,  wobei  vorläufeg  bemerkt  w#d,  daß  ein  Pächter  auf
beträchtlichen  Absaz  seiner  Wn  rechnen  darf,  indem  die  Lehenlente  verbund'n  sind,  ihren  jährlichen
Bedarf  an  Ziegelws##re  zur  Hälfte  von  dleser  K  ü#lte  zu  nehmen,  und  daß  er  eine  Caution  von  (/#0  fl.
a  leisten  hat.  Jeder  Pacht-Liebhaber  hat  deshalb  ein  obrigkeitliches  Zeugniß  über  sein  Ve#mbgen  und
Hrädtkt.  vorzulegen.  Den  11.  Jal.  18315.  K.  Landvogkei=  Steueramt  am  Bodensee,  und
Cameralamt  Weingarten.

Landvogtei  an  der  Ensz.

Nachstehende  abwesende  Militgirpflichtige  hat  das  Lors  zur  Aushebung  getreffen.  Do  bis  jetzt  deren
  Aufenthalt  unbekannt  war,  so  werden  dieselbe  andurch  aufgesordert,  sich  vor  /##em  vorgesetzten
HOberamt  zu  melden,  und  sich  über  ihren  biaherigen  Aufenthalt  zu  legitimiren.  Zugleich  werd##  sämtliche
  Polizei  Stellen  ersucht,  die  nachstehende  Individuen  im  Fall  der  Lebbaftwerkurg  an  ihr  Oberamt
  zu  verweisen  und  einliefern  zu  lassen.  Den  10.  Jul.  1615  Kbn.  Landvogtel  an  dei  Cnz.

Oberamt  Besitzbeim.  Jebannes  Mater,  Bauer  von  Bönnigheim.  Jeh  Araom  Walier,  Kupferst
  und  Georg  Jalob  Diererle,  Küfer  von  Löchgau.  Jak.  Fried.  Halw,  Sqcusler;  Jehe.  Berkler,
  Nagelschmid,  und  Gottloh  Heinrich  Leibius,  Kaufmann  von  Bietigheim.  Christoph  Heinr.  Grimme
        <pb n="326" />
        276

eisen,  Meingärtner  don  Laufen,  Dorf.  Chrlstoph  Ludwig  Bälz,  Kupferschmid  von  Bietigheim.  Shrif.
Fakob  Rieker,  Metger  von  Laufen,  Dorf.  Christoph  Heinrich  Werner,  Mezger  von  Beßigheim  Per-DNrad
  Gostlieb  Ksufmann,  Kellner  von  Bdnnigheim.  August  Heinr.  Rubdolph,  Chirurgus  von  Gros=Ingereheim.
  Joh.  Frich#ch  Altinger,  Posiknecht  von  Betztgheim.  Joh.  Mich.  Faat,  Weber  von  Loͤchau
  Ge  Adam  Mohle,  Schuster  von  Bierlsbeim.  Foh.  Casp.  Wein,  Bauer  von  Bönngheim.  Jak.
4%  Wiomaier,  Bek  von  Kirchdeim.  Ehrisioph  Gottlieb  Felger,  Kiefer  von  Lochgau.  Johannes
kunz,  Schneider  von  Gruppeuba  ·
,  Cheramt  banwitsorg,  Joh.  Gortlieb  Feucht,  Schneider  von  Thamm.  Gottlich  Fried  Gulden,
  Mczger,  und  Cdiin#an  Gottlicb  Bellmer,  S  reiner  von  Ludwigsburg  Frhann  Mnch.  Geiger,
Schneider  von  Schwieberdingen  Jeb.  Sebast.  Mobtk,  Bauer,  und  Ebristoph  Ludw.  Sorn,  Eciibdent
von  Bißingen.  Joh  Sebafstan  Schwarz,  Seifensicoer;  Carl  Joseph  Dominicus  Hennig  Biieuner;
Joh.  Jakob  Borst,  Sekler,  und  Jakeb  Friedusch  Hildendrand,  Hutmacher,  diese  4  von  Lurwigekung.
Joh.  Georg  Gübeing,  Schustrr  von  Stammheim.  Carl  Sried.  Lang,  Steindauer  von  Ludwigsburg.

Oberamt  Marbach.  Carl  Ludwig  Pützeamaier,  S  erbent  von  Kuchberg.  Mich.  Schfe#r,  Zmmermans
  von  Winzerhausen.  Christian  Gottlieb  Herrmann,  Schneider  von  Meidelsheim.  Cari  Hei#r.
Speidel,  Handlungsdiener  von  Marbach.  Ge  Fried.  Haug.  Maurer  von  Affalterbach  Jak  Frieduch
Denner,  Kammacher  von  Schmidhausen.  Joh  Ge.  Atz,  Megger  von  Gronau  Clemens  Benjamm#
RKieker,  Saltler  von  Kleinbettwar.  Joh##nes  Schmid.  Dreher  von  Riellugshausen.  Venedikt  Fred.

eiß,  Kaufmann  von  Wrdelaße  Joh.  Chrictan  Hauser,  Mezger  von  Gro#bottwar.  Samuel
7  Rerter,  Bek  von  Obristenfeld.  Gottlieb  Lebberz,  Maurer  von  Grosbettwar.  Conr.  Heinr.  App,

chifer  von  Obristenfeld.  JFoy  Jakod  Bross,  Mezger,  und  Gottfried  Ulrich  Ilg,  Weingäriner  von
Baeteter  Joh.  Michel  Göpfert,  Bauer  von  Kleinaspach.  Johann  Gottsrich  Kazenwadel,  Kieser
von  Mardach.

Hberamt  Manlbronun.  Jeh.  L####Steinmetz,  Schäfer  von  Derdingen.  Ge.  Ehristoph  Kepx,
Mezger  von  Dürrmenz.  Christian  Jonathan  Beeg.  Scrident  von  Kultrlingen.  Se.  Fried.  Hohlbauch,
Bauer  von  Dürrmenz.  Hhil  Bernhord  Goldschmid,  Schmid  von  Zaisersweiher.  Joh.  Caspar  Riedr,
Bauer  von  Derdingen  Fried.  Wilh.  Jerweg,  Handlungsdiener  von  Gündelbach.  Ge.  Jakob  Baumann,
  Nk  iger  von  Oetlsbeim.  Joh.  Ge.  Epser,  Uhrmacher  von  Zaisersweiher  Joh.  Adam  Snanub,
Bek  von  komersheim.  Johs.  Glos.  Bek  von  Wurmberg.  Andr.  Weber,  Schnelder,  nund  Ge.  Jakoh
Schäfle,  Jummermann  von  Dürrmenz.  Joh.  Gr.  Greiner,  Schäfer  von  Wurmberg.  Ferdin.  Sprenzing,
  Papierer  von  Enzberg.  Johs.  Koapp,  Bek  von  Gresglattbach.  Jak.  Philipp  Deininger,  Schrel
ner  von  Derdingen.  Iakob  Fried.  Rößler,  Wagner:  Joyf.  Striegel,  Schneider,  und  Irel  Martin
Sgroth,  Bek  von  Schltziagen.  Joh.  Ge  Staͤhle,  Schuster  von  Durrmenz.  Samuel  Fried.  Haͤcke,
Bek  von  Lomersheim.  Joh.  Jakob  Schlotterbek,  Mezger  von  Sternenfels.  Jakob  Friedrich  Geiger,
Bek  von  Grosglattbach.  Mattheus  Vial,  Schneider  von  Schbnenderg.  Joh.  Gotrfricd  Vöckele,  Steine
bneren  Sterrenfels.  Ge.  Fried.  Spdr,  Maurer  ven  Lomersheim.  Imanunel  Voll,  Zimmermann
von  rmenz.

Oberamt  Baibingen.  Ehristopb  Gottlieb  Klein,  Tuchmacher  von  Vaiblngen.  Joh.  Mich.  Echaͤ-fer,
  Maurer  von  Ensiugen.  T#enn  DOcvid  Flekhammer  Steinhauer  von  Valbingen.  Joh.  Christop#p
Reicherr,  Bauer,  und  Joh.  Ludwig  Spieß,  Schreiner  von  Hochdorf.  Eb#ustian  Jonathas  Schelbiag,
Schuster  von  Mühlhausen.  Ehms#op#  Martin  Wolf,  Weber  von  Grossachsenheim.  Ge.  Fried.  kanz,
Schmid  von  Oberricringen.  Carl  Gottlieb  Keil,  Schneider  von  Vaihingen.  Christoph  Fried.  Trücksäs,
Schneider  von  Sersheim.  Jeh.  Chun#ttan  Ezjel,  Baner  von  Enzweihingen.  Josexh  Bodenhbfer,  Bauer
von  Horrheim.  Joh.  Mich.  Raisch,  Bauer  von  Veihingen.  Joh.  Casp.  Müller,  Kübler  von  Oberrieringen.
  Carl  Fakod  Carle,  Rotaerder  von  Veibingen.  Job.  Jak.  Keuler,  Schneider  von  Horrheim.
G.  Udam  Me#inger,  Schreiner  von  Unterneringen.  Joh.  Fried.  Benkenddrser,  Mesger  von  Valhinger.

ak.  S-hole,  Schreiner  ven  Enzweihingen.  Jeb.  Conrad  Müller,  Schneider  von  Oberrieringen.  Jak.
wig  Rieth,  Schneider  von  Balbungen.  Joh.  Christoph  Jenter,  Schuster  von  Obermicxringen.

Landvogtei  an  der  Fils  und  Remsé.
Nachsteherde  ahwesende  Milikairpslichtige  hat  bei  der  am  6.  Jul,  geschehenen  Aushebung  das  L#s
        <pb n="327" />
        277

zum  Militairdlenst  getroffen,  welches  denselben  zu  dem  Enbe  bekannt  gemacht  wird,  damit  sie  sich
aach  Hause  begeben,  und  vor  ihrem  vorgesetzten  Sheramt  stellen  sollen.  Zugleich  werden  saͤmtliche
Polizel=  Behbrden  ersucht,  auf  diese  Individuen  zu  fahnden,  und  sie  im  Betretungsfall  an  ihr  Oberamt
einliefern  zu  lassen.  Dieselde  find:

—  Born  Smünd:  Jehann  Knoll.  Johann  Franz  Bächler.  Beruh.  Alois  Raͤuschle.  Franz  Carl
Neuber.  Ferdin.  Joseph  Büchler.  Franz  Jes.  Deibce.  Iguaz  Blatter.  Anton  Gallo.  Friedeich
C#orl  Gunmle  Franz  Xav.  Vogelhund.  ristian  Sernat.  b.  Maller.  Ven  Bargau:  Sebafl.
Maier.  Von  Wain  en:  Johann  Kochner.  Bon  Herlikefen:  Anton  Steeymaier.  Bom
Gengerbof:  ichae  Krg.  Von  Möglingen:  Johs.  Doll.  Beruh.  Hudelmaier.  Palent.
AKing.  Benedilt  Bundschu.  Bernh.  Apperich.  Bernh.  Höfer.  Ven  Lautern:  Mich.  Deininger.
Ven  Zlmmerbach:  Cirlak  Oker.  Den  12.  Jul.  1815.  Kis.  Oberam.

Landvogtei  am  Bodensee.

Nachstehende  abwesende  Militairpflichtige  hat  bei  den  im  April  u.  Mai  d.  J.  statt  gehabten  Relrntirungen
  die  Reihe  der  Aushebung  theils  fuͤr  die  Linle,  theils  fin  die  Landwehr-Regimemter  getroffen.  Dieselbe
  werden  nun  hievon  mit  der  beßen  in  Keuntmiß  gesetzt,  sich  unverzüglich  und  bei  Strase  in  ihr
Heimwesen  zu  betzeben,  nnd  sich  vor  ihrem  vorgesezten  Oberamt  zu  sicllen.  Jugleich  werden  auch  alle
Polizei  =  Behdrden  iiemend  ersucht,  auf  diese  Flächtlinge  fahnden  zu  lassen,  und  sie  im  Betretungsfan
an  das  vorgesezte  Oberamt  einzullefern.  Als  vom

HOberamt  Tettuang:  Ge.  Heustetter,  Schreiner  von  Oberrussenried.  Franz  Joseph  Hollftein,
Kiefer  von  Burnan.

Ober#emt  Wangen:  Matthäus  Felder,  Schneider  von  Wangen.  Benedikt  Shebirger  Poplerer
vdn  Renravensburg.  Andr.  Steube,  Gerber;  Peter  Majer,  Kaufmann,  und  Christoph  Jelles,  Hafner
von  Isnu.  Anton  Majer  von  Sommersbach.  Joseph  Seel,  Kiefer  von  Obertiefenthal.  Franuj  Fos.
Sonrag  von  BeSren.

Oberamt  Navensburg.  Christoph  Clemens  Hasel,  Sekler.  J.  Seha#t.  Brugger,  Papierer.
Casp.  Jehle,  Nagler.  Mathäus,  Imben,,  Rotgerber,  (4utlich  von  Ra#ensburg.  Auselm  Gindele,
Gärtuer  von  Altdorf.  Unton  und  Joseph  Stodker,  Schneider  von  Rupprechrsbrugg.  Manhias  Fehr,
Bauer  von  Wolkersweller.  Amon  Bschele,  Kiefer  von  Riedsenn.  Nielans  Jmberi,  Norgerber.  Carl
Ao#⅜gust  Weber,  Sekler.  Joh.  Ge.  Erb,  Bürstenbinder.  Joh.  Georg  Manz,  Bek.  Geeorz  Thomas
Rosch,  Nazler,  Joh.  Nepom.  Wolgschaft,  Rorgerber.  Comad  Erd,  Wagner.  Matthias  Amrhein,
Schneider.  Samuecl  Kutter,  Canditor.  Franz  He#  Widmann,  Cbirurg#s.  Ge.  Kempter,  JZiünrmaenn.
Jobs.  Schum,  Schremer.  Mlkolaus  Heumoo“,  Schuster.  Fidel  ——  Martin,  Ragier.  Jos.  Heinr.
Wolgschaft,  Böchsenmacher,  sämtüch  von  Ravensburg.  Franuz  Jos.  Brog,  Kamiateger.  Joseph  Ant.
Pfleghaar,  Schreiner.  Carl  Alois  Luber,  Mahler.  achim  —n  Bek.  Joh.  Friedrich  Lots.  Jol.
Habiercutiager.  Apotheker.  Kaver  Eisele,  Bek.  Jos  Martin  Bek,  saͤmtlich  von  Alidorf.  Xav.  Fiiter,
Bauer  von  Laubern.  Baptist  Schlichte  von  Baltersberg  Andr.  Pfan,  Bauer  von  Feld.  Ant.  Steinhauser,
  Schnnd  von  Grund.  Jos.  Wucher,  Weber  von  Reich.  Christoph  Manser,  Schuster  von  Weingartshof.
  Go###sried  Hanler,  Gärener  von  Oberhofen.  Jeseph  Arnegger,  Schuster  von  Weiherstebel.
Gottfried  Hager  von  Untereschach.  Anton  Hirscher,  Schuster  von  Rutlen.  Alois  Scheuch,  Papicrer
von  Knellengraben.  Anton  Gerstenberger,  Schuster  von  Schwarzach.  Baltbas.  Rist,  Bauer  von  Eggwics.
  Martin  Kdnig  von  Wochemweng.  Bervhard  Matt  von  Baind.  Jos.  Hof,  Maure.  Josepb
Gatermann,  Schuster,  und  Jos.  Wesmer,  Weder,  diese  3  von  Baienfurt.  Me#r#  Bächele.  Brauer
von  Riedsenn.  Andr.  Riedmam,  Schuster  von  Hinzistobel.  Michsel  Sauter,  Glokengießer  von  Berg.
Jos.  Mchler,  Schreiner  von  Malmishaus.

Oberamt  Leutkirch.  Carl  Fried.  Hinkeldv,  Bek  aus  Leutkirch.  Lerenz  H##zel,  Bauer  von  Oderepfingen.
  Gratus  Göser,  Schumacher  von  Taubenhofen.  Jakob  Müller,  Bauer  von  kanzenhofen.
Mechael  Patenk,  Bauer  von  Oberwics.  Alois  Heugler,  Uhrenmacher  von  Reichenhofen.

Oberamt  Waldsee.  Leonh.  Elasiedler,  Meqger,  Jeh.  Geig  Heinrich,  Nagelschmid.  Josephy
Unton  Oberhefer,  Geldmesser,  sämtlich  von  Waldsee.  Den  258.  Jun.  1815.
        <pb n="328" />
        278

Tuttlingen.  Bei  den  im  Laufe  d.  Mon.  statt  gehabten  Aushebungen  fuͤr  die  Landwehr-  Regimenter
  sind  nachbenannte  Militairdienstpflichtige  ausgewichen.  Sie  werden  daher  aufgefordert,  fich  unverzoͤglich
  nach  Haus  zu  begeben,  und  bK  bei  ihrem  vorgesezten  Oberamt  zu  melden.  Zugleich  werden
  samtliche  Civil-  Behdrden  ersucht,  dlese  Individuen  auf  Betreten  arretiren  und  hieher  einliefern  zu
lassen.  Dieselbe  siud:  Johannes  Storz  von  Reuhausen.  Andr.  Mayer,  Seckler  von  Schwenningen.
Joh.  Michael  Waizenegger,  Nagler;  Johs.  Lang,  Weber,  und  Job.  Ge.  Waizenegger,  Schuster  von
Stetten.  Jos.  Anton  Pauli;  Bafilius  Butsch,  und  Andreas  Liebermann  von  Wurmlingen.  Martin
Binder,  Bek;  Johs.  Messerschmid,  Schmid;  Caspar  Teufel,  Messerschmid;  Georg  Friedrich  Rerz;
und  Joh.  Ge.  Haug,  Wagner,  von  Tuttlingen.  Conr.  Göz,  von  Thalbeim.  Chmißt  Ereper,  und
Job.  Jakob  Göz,  von  Thuningen.  Jos.  Engeßer,  von  Durchhausen.  Den  44.  Ti#  18.

##  eramt.

Stuttgart.  Der  bei  2ten  Bataillon  des  Kbnigl.  Garde  =  Regiments  Iu  Fuß  gestandene
eiffer  Johann  ktudwig  Friedrich  Schmid  von  Stuttgart  r–  ist  den  20.  Jun.  d.  J.  aus  der
raison  Ludwigsburg  desertirt.  Sämtliche  Civil=  und  Milltair-Bebbrden  werden  nun  ersucht,  nach

demselben  genau-  fahnden,  ihn  auf  Betreten  zu  arretiren,  und  an  die  unterzeichnete  Stelle  oder  an
das  Regiments-Commando  zu  Ludwigsburg  einliefern  zu  lassen.  Den  7.  Jul.  1315.
Königl.  Stadt-Direction.

Brakenheim,  Johann  Friedrich  Thumm,  22  J.  alt,  6  Fuß  4  Joll  gros,  des  Sailerhandwerks,

eus  Brakenheim,  ist  vor  einigen  Tagen  der  ihn  betroffenen  Aushebung  vor  der  Einl##eserung  entwichen.
Alle  Lobl.  Orts-Obrigkeiten  wollen  daher  auf  diesen  Flüchtling  sahnden,  und  ihn  gegen  ech,  der  Kosten
  zum  hiesigen  Oberamt  einliefern.  Den  14.  Jul.  1615.  Kaa.  Oberamt.

Gafldeorf.  Der  bei  dem  Königl.  Cavallerie-Regiment  Nr.  4.  Prinz  Adam  gestandene  Jiger  Ja
kob  Keim  von  Wegstetten,  desseitigen  Oberamts,  #st  den  16.  Jun.  aus  der  Stanon  Bischofsheim  am
lohen  Sterg  im  Badenschen,  desernrt.  Es  werden  daher  alle  Civil=  und  Militatr=  Behdrden  gezlemend
ersucht,  deste  Deserteur  im  Betretungsfall  arrerlren,  und  entweder  hleher  oder  an  vbas  Commando  des
Kduigl.  Cavallerie-Depot  wohlverwahrt  einliefern  zu  lassen.  Den  6.  Jul.  1315.  K.  Oberam.

Gerabronn.  Der  beim  Kduigl.  Leib-  Jasanterie-Gegirene  gestandene  Soldat  Georg  Stelgleder
von  Michelbach  an  der  Haid,  27  J.  alt,  5  Fuß  7  Zell  5  Unien  groß,  ist  am  24.  diß  aus  der  #e##s
fon  Stuttgare  desertirt.  Alle  Civil=  und  Milikair-Behbrden  werden  geziemend  ersacht,  gedachten  Steigleder
  auf  Betreten  gegen  Erfax  der  Kosten  wohlverwahrt  hieher  oder  an  das  Regiment  liefenn  za  las
sen.  Den  30.  Jun.  1515.  Kon.  Oberamt.

Maulbronn.  Der  Artillerist  Johannes  Stierke  von  Gündelbach  ist  den  10.  Jun.  d.  J.  aus  der
Garnison  Ludwigsburg  desertirt.  Unterzeichnete  Stelle  bittet  daher,  denselben  im  Betretungsfall  ame-Aren,
  und  an  das  heesige  Oberamt  ausliefern  zu  lassen.  Den  17.  Jul.  1615.  Kin.  Oberamt.

NRiedlingen.  Von  dem  Könisl,  leichten  Infanterie-Regiment  Nr.  10.  ist  der  Gemelne  Sebastian
  Leicht  von  Untermachingen  disseitigen  Oberamts  in  der  Nacht  vom  10  auf  den  20.  Jun.  b.  J.  in
der  Kantonirungs=  Station  Achern  desertirt.  Sämtliche  inn--  und  ausländische  Behhrden  werden  demnach
  ersacht,  auf  gedachten  Deserteur  fahnden,  solchen  im  Betrctungsfall  arrettren,  und  wohlverwahnt
enher  beLiefern  zu  lassen.  Den  11.  Jul.  1515.  Khn.  Oberemt.

 

Weinsberg.  Vermög  allerböchsten  Befehls  ist  der  heimathlose  Jakeb  Samnel  nebst  seinem  Weid
ond  3  Kinderu  außer  dem  Kbnigreich  mit  dem  Bedeuten  gewiesen  worden,  sich  nicht  mehr  diffeits  bemete#n
  zu  lassen,  widrigenfalls  er  ohne  Nachsicht  in  ein  Arbeirshauß  gebracht  werden  wärde;  wovon  die
disseitigen  Grenz-  Beamtungen  hiemit  geziemend  benachtichtigt  werden.  Den  12.  Jul.  1815.  ·

Kdn.  Oberamt.
        <pb n="329" />
        Nro.  36.  1815.  279

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  29.  Jul.

 

 

Die  Dienst-Verrichtungen  der  Kdnigl.  Gensd'armerie  betr.

Durch  die  Königl.  Gensd'armerie  sind  in  den  Monaten  April,  Mai  und  Juni  diefes
  Jahrs,  2  Mörder,  1  Räuber,  26  Diebe)  68  andere  Verbrecher,  409  Vaganten,
9##½#Bettler)  33  entwichene  Militairpflichtige  und  33  Deserteurs  eingebracht,  und  noch
wiele  Vaganten  und  Bettler  an  den  Gränzen  des  Königreichs  zurükgewiesen  worden.
S.putg.  den  23.  Jul.  1915.  Ministerium  des  Innern.  Graf  v.  Reischach.

Bekanntmachung,  die  Uebergabe  des  gedruckten  Staats  und  Unterrschts  an  die  Vormünder
bei  ihrer  Bestellung  betreffend.

Daschon  häufig  vorgekommen  ist,  daß  sich  Pfleger  in  Untersuchungen,  welche  gegen
  sie  wegen  Unordnungen  in  ihrer  pflegschaftlichen  Administration  angestellt  worden,
mit  Unkenntniß  der  deßfallsigen  gesezlichen  Vorschriften  unter  dem  WVorgeben  entschuldigen,
daß  ihnen  der  gedruckte  Staat  und  Unterricht  für  Vormünder  bei  ihrer  Bestellung  nicht
übergeben  worden  sei,  so  sieht  man  sich  veranlaße,  sämtliche  Ober=  und  Unterämter,  au
Magistrate  auf  die  General,  Verordnungen  vom  22.  Jun.  1776.  und  vom  2.  Jun.  1788
zu  verweisen,  uud  ihnen  unter  eigener  Verantwortlichkeit  einzuschärfen,  jedem  Pfleger  bei
dessen  Bestellung  ein  Eremplar  des  eben  erwähnten  Staats  und  Unterrichts  auf  Kosten
der  Pflegschaft  zu  übergeben,  und  daß  solches  geschehen,  in  dem  Bestäctigungs,=  Protokoll
zu  bemerken.  Stuteigart,  den  à4.  Jul.  1815.  Königl.  Justiz.  Ministerium.

von  der  Lühe.

Rechts  =  Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Jufliz-  Collegiums.

1)  Auf  erhobene  Wechselklage  des  Isaak  Levi  zu  Ludwigsburg,  wider  den  Obristen,
Kammerberrn,  Grafen  Louis  von  Sekendorf,  wurde  lezterer  zu  Bezahlüng  der  gegen  ihn
eingeklanten  Wechselforderung  für  schuldig  erkannt.  Stutegarc,  den  10.  Jun.  1313.

2)  Die  Uopellations,  Sache  von  Gmünd  zwischen  der  Wittwe  Josephe  von  Scahl
der  altern  alldar  cum  curat.  Antin,  und  dem  Vertreter  der  Ganntmasse  der  Achilles  von
        <pb n="330" />
        280

Stahlschen  Wittwe  ebendaselbst,  Aten,  eine  Leibgedings-Forderung  und  deshalb  angesprochenes
  Absonderungsrecht  betreffend,  wurde  wegen  Mangels  an  einer  gegruͤndeten  Beschwerde
  vermittelst  Reseripts  von  Ämtswegen  verworfen.  Stuttg.  den  23.  Jun.  1815.
3)  In  der  Appetlat.  Sache  von  Alpek  zwischen  dem  Scribenten  Carl  Friedrich  Kuͤßling
  zu  Ballendorf,  Bekl.  Anten  an  einem,  und  Caspar  Kramer,  Buͤrger  zu  Ulm,  Kl.
Aten  am  andern  Theil,  p#to  debiti,  wurde  unter  Verwerfung  des  Antischen  Restitutions-Gesuchs,
  theils  ob  defellum  in  formalibus,  theils  wegen  Unerheblichkeit  der  angebrachten
Besehwerden  non  devolurorie  erkannt.  Stuttg.  den  29.  Jun.  1815.

4)  In  der  Appell.  Sache  von  Weinsperg  zwischen  Gottfried  Straub  zu  Affaltrach
als  Pleger  der  Dorrmännischen  Kinder,  modo  Rosina  Michelin  und  Regina  Dorrmännin
cum  ruretoribus  legitimis  daselbst  Anten)  sodann  Lazarus  Kahn  allda,  Aten,  die  Location
in  dem  Schweickhardschen  Gannt  betreffend,  wurde  die  Urthel  erster  Instanz  conffemitt.
Stuttgart,  den  6.  Jul.  1815.

 

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermoͤg  allerhoͤchster  Resolution  vom  22.  Jul.  die  bei  der
Section  der  Steuern  erledigte  Buchhalters,  Stelle  fuͤr  die  Ertrags-  und  Handels/-  Bilancen
  dem  bisherigen  Extraprobator  Carl  Unfrid  allergnaͤdigst  zu  uͤbertragen  geruht.

Se.  Köͤnigl.  Maj.  haben  allergnddigst  zu  genehmigen  geruhr,  daß  in  die  durch
den  Tod  des  D.  Märklen  erledigte  Stelle  eines  Oberames,  Arztes  in  Herrenberg  der
senem  adjungirt  gewesene  D.  Steinbuch  einrücke.  Z

Se.  Konigl.  Mas.  haben  vermog  allerhochster  Resolution  vom  10.  Jul.  den  bei
dem  Postamt  Hall  bisher  als  Privat=  Gehülfen  gestandenen  Friedrich  Laccorn  zum  wirklichen
  Königl.  Offfcial  bei  gedachtem  Postame  allergnaddigst  zu  ernennen  geruht.

Der  Königl.  Advokat  Adelbert  Bleas  zu  Ravenspurg  ist  zum  Königl.  Notar  aub
genommen)  in  dieser  Eigenschaft  verpflichtet,  und  heute  bei  dem'  Königl.  Ober,  Tribunal

immatrikulirt  worden.  Tübingen,  den  à4.  Jul.  1815.

Heidenheim.  Am  J3o.  Mai  d.  J.  gerieth  mitten  in  dem  Amts,  Orte  Herbrechtingen
  die  Ure  eines  mit  Soießpulver  schwer  beladenen  Wagens  in  Brand.  Durch  die
muthvolle  Enrschlossenheit  der  Bürger  Johann  Ableiter  und  Christoph  Brodhag,  welche
die  drohende  Gefahr  nicht  scheuend,  dem  Umgreifen  des  Feuers  auf  die  zwekmäsigste  Weise
  Schranken  sezten)  so  wie  durch  die  thätige  Unterstüszung  die  sie  hierinnen  von  Michael
Eßliüger;  Leonhard  Eßlinger,  Friedrich  Kaipf  Salomon  Ruof,  Johann  Kopp##.  Georg
Brodhag  und  Johann  Georg  Eßlinger  erhielten,  wurde  das  drohende  unbeschreibische  Unglük
  von  dem  Orte  Herbrechringen  glüklich  abgewendet,  und  das  Feuer  ohne  weiteren
Rachtheil  gedämpft.  Verinbge  allerhöchster  Resolution  vom  11.  d.  Mon.  wurde  denen
Bürgern  Ableiter  und  Brodhag  die  sllberne  Civil-Verdienst-Medaille  mit  dem  Befehl  ertheilt,
  ihre  verdienstvolle  Handlung  sowohl  als  das  rühmliche  Benehmen  der  übrigen  oben
benannten  Personzen  zur  offentlichen  Kenntniß  zu  bringen.  Den  21.  Jul.  K.  Oberamt.

Sulz.  Johann  Michael  Kizlinger,  Bürger  und  Maurer  allhier)  retcete  am  19c#e#n#
        <pb n="331" />
        adr

vor.  Mon.  einen  in  den  Rekär  gefallenem  Kaif.  Kön.  Oestreichischen  Train-Soldaten  mie
eigener  Lebensgefahr#  vom  Ertrinken.  Wegen  dieser  verdienstuchen  Handlung  wird  derfelbe
  auf  allerhöchsten  Befehl  hierdurch  öffentlich  belobt.  Den  22.  Jul.  1815.  K.  Oberamct.

IAn  freiwilligen  Beiträgen  für  verwundete  Königl.  Krieger  wurden  weiter  eingeschikt:
Durch  Pfarrer  NMl.  Miller  von  Aselsingen,  Oberamts  Albek
von  seiner  Gemeinde  —  —  —  —  8sl.  42  kr.
Durch  Dekan  und  Stadtpfarrer  Kratzer  in  Gmuͤnd,  am
25.  Jun.  bei  der  Siegesfeier  in  der  katholischen  Pfarrkicche
  gesammeklt,  —  —  —  —  —  20  sl.
Durch  Regierungsrath  u.  Oberamtmann  Muff  in  Ulm,  neben
betraͤchtlichen  Beitraͤgen  an  Charpie,  Bandagen,  Leinwand
und  Hemden  von  dem  ersten  Buͤrgermeister  v.  Schad  20  fl.
und  von  dem  Stifeungs.  Verwalter  Diererich  —  —  11  fl.
Auch  sind  wieder  von  mehreren  Seiten  Spiral,  Requisste,  als
Leinwand,  Charpie  r2c.  eingekommen.
Seutegart,  den  26.  Jul.  1815.  General=  Lieurenant,  Bice=  Prasident  des  Kriegs-Departements
  v.  Phull.

 

Auf  Befehl  der  Königl.  Reichs=  General,  Oberpost-  Direction  wird  dem  Publikum
hiemit  bekannt  gemacht)  daß  der  Abgang  und  die  Ankunft  der  Posten  von  und  nach  Tübiungen,
  Freudenstadt  und  Calw  vom  31.  d.  Mon.  an  folgendermassen  regulirt  ist.

Abgang  der  Brief=  Posten  von  Seuttgart  nach  Tübingen:  Montag  Früh,  Dienstag
Früh,  Donnerstag  Früh,  Samstag  Früh.

Ankunft  der  Brief-  Posten  von  Tübingen  in  Stuttgart:  Sonncag  Mittag  Mon,
tag  Mittag,  Dienstag  Mittag,  Donnerstag  Veimittag,  Freitug  Fruh.
Abgang  der  Postwägen  von  Stutegart  nach  Tübingen:  Montag  Morgen  über  Wal,
denbuch,  Dienstag  Früh  über  Herrenberg,  Donnerstag  Morgen  über  Waldenbuch,

  Samstag  Morgen  über  Waldenbuch.

Ankunft  der  Postwägen  von  Tübingen  in  Stutegart:  Sonntag  Mictag  über  Waldenbuch,
  Dienstag  Mittag  uber  Waldenbuch,  Donnerstag  Früh  über  Waldenbuch.
  «

Abgang  der  Brief-  Posten  von  Stuttgart  nach  Freudenstadt:  Dienstag  Fruͤh,  Freitag

  Vormutag.

Ankunfe  der  Brief=  Posten  von  Freudenstadt  in  Staccgart:  Donnerstag  Mittag
Sonntag  Abend.

Abgang  des  Postwagens  von  Stutctgart  nach  Freudenstade:  Diemtag  Früh.

Ankunft  des  Postwagens  von  Freudenstadt  in  Sturtgart:  Donnerstag  Mittag.

Abgang  der  Brief=  Posten  von  Stuttgart  nach  Calw:  Dienstag  Früh)  Mittwoch
Mittag,  Freitag  BVormittag,  Samstag  Mitrag.

Ankunft  der  Brief-Posten  von  Calw  in  St#urtgart:  Sonntag  Abend,  Montag
Abend,  Donnerstag  Mittag,  Freitag  Abend.
        <pb n="332" />
        22

Abgang  des  Postwagens  von  Stuttgart  nach  Calw:  Dienstag  Früh  über  Herrenberg,
Mitewoch  und  Samstag  Mittags  :  Uhr  directe  per  Böblingen.

Inkunft  des  Postwagens  von  Calw  in  Scuctgart:  Montag  Abend  directe  per  Böt
lingen)  Donnerstag  Mittag  über  Herrenberg,  Freitag  Abends  directe  per  Böb
lingen.  Stuteg.  den  25.  Jul.  1815.  Königl.  GeneralPostamt  Stuttgart.

 

Bfblingen  Auf  den  Unlverfitätspflege  und  Stiftungs-Verwaltungs=  Fruchtkästen  zu  Sindelfingen
  ist  ein  Quantum  Dinkel  und  Haber  feil,  wovon  am  Montag  und  Mittwoch  gegen  Bezahlung
der  lausenden  Preiße  an  den  zu  Böblingen  wohnenden  Beamten,  zu  haben  ist.  Den  10.  Jul  1813.

K.  Stiftungs-Verwaltung  und  Untverssichpsteße  Sindelfingen.

Eßlingen.  Bei  der  hiefigen  Cameral=  Beamtung  ist  ein  Quantum  Dinkel  zum  Verkauf  ausgesetzt.
  DOen  20.  Jul.  1815.  Kön.  Cameralamt.

Göppingen.  Bei  unterzeichneter  Beamtung  ist  ein  Lnantum  Dinkel  von  vorzsglicher  Qualität
zum  succeisiven  Verkauf  ausgesezt,  und  kdunen  öber  größere  und  kleinere  Parthien  tdalich  Käuse  abgeschioffen
  werden.  Den  22  di  1615.  Kiu.  Land=  Cameralamt  Gbppingen.

Reuctlingen  Undlugen.  Willmandingen  Erpfingen.  Hausen  an  der  kanchert.

  Mägerköngen.  Die  Schaasfweiden  in  den  rudricirten  Ortschaften  werden  heuer  wiederum
auf  3  Jahre  in  dffentliche  Verleihung  gebracht  werden.  Die  Waide  von  Willmandingen  erträgt  in  jedem
  Jahr  244  Stäk,  die  von  Undingen  in  jedem  Jahr  400  Stük,  die  von  Erpfingen  im  ersten  und
zweiten  Jahr  350  Stük,  und  im  dritten  Jahr  400  Stäk;  die  von  Haußen  an  der  Lauchert  in  jedem
der  3  Jahr  212  Etük,  und  die  Waide  von  Mägerkingen  in  jedem  Jahr  265  Stük.  Da  diese  Weiden
u  Folge  allerhochsten  Dercrets  Kbnigl.  Section  der  Commun=  Verwaltung  vom  30  ver.  ct  Pracs.  10.
aufenden  Men.  und  Jahrs  in  jedem  der  angezeigten  Orte  selbst  zu  verleihen  4ov  so  werden  die  Liebhaber
  mit  Meister=  oder  Conceßions=  Briesen  versehen,  biemit  eingeladen,  fi  Montag  den  7.  August
I.  J.  Nachmittegs  2  Ubr  auf  dem  Rathhaus  in  Undingen;  Diersfas  den  6.  Aug.  Nachmutags  2  Uhr
auf  dem  Rathhaus  in  Willmandingen;  Mittwoch  den  9.  Aug.  Nachmutage  2  Uhr  auf  dem  Raibhaus
in  Erpfingen;  Donnerstag  den  10.  Aug.  auf  dem  Rathbaus  in  Haußen  an  der  Lauchert,  und  Freuag
den  11  Aug  Nachmittags  2  Uhr  auf  dem  Ratbhaus  in  Mägerköngen  einzufinden  und  den  Aufstrechs
Berhandlungen  anzuwohnen.  Bugleich  wird  bemerkt,  daß  bei  diesen  sämtuchen  Waide,  Verpachtungen
keine  auzurcemöhnh-.  Vortheile  zu  erwarten  find.  Den  18.  Jul.  1315.  Kdn.  Oberemt.

 

Balingen.  kudwig  Koch,  Ochsenwirtb  von  Laufen,  verheirathet,  40  J.  alt,  hat  sich,  während
eine  Untersuchung  wegen  Widersezlichkeit  gegen  ihn  anhängig  geworden,  mit  einem  fröber  vom  Oberamt
  als  Bierbrauer  erhaltenen  Wanderbuch  von  Haus  entfernt.  Säw#liche  obrigkeitliche  Behdrden  werden
  daber  ersucht,  auf  deufelben  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  hieher  einliefern  zu  lassen.
Den  19.  Jul.  1513.  Kdu.  Oberamt.

Balingen.  Der  ledige  Johann  kudwig  Jüntbner,  30  J.  alt,  ungefähr  5.  7.  6  groß,  gebürtig
  von  Erzingen,  welcher  wegen  verschiedener  Vergeben  in  Untersochung  zu  giehen  ist,  hat  sich  auf
dem  Transport  von  Rottenburg  bieher  flüchtig  gemacht.  Er  #ißt  besonders  an  seinem  ungewkhulichen
ftarkrn  Bakcubart  und  wilden  Aussehen  kenntlich.  Sämtliche  ebrigkeitliche  Behbrden  werden  daher  ers
sucht,  auf  denselben  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  hieher  einliesern  zu  lassen.  Den  19.  Jul.
1615.  bn.  Oberamt.

Kavensburg.  Am  Freitkag  den  44.  Jul.  Morgens  8  Uhr  wurde  in  dem  Wald  bel  Hasenweiler
  disseitigen  Oberamts  ein  kodtes  neugebohrnes  Kind  welblichen  Geschlechts  gefurden,  das  hocl  siens
24  Stunden  im  Walde  gelegen  sepn  konnte.  Sämtliche  Hoch  =  und  Wohllbl.  Oberämter  werden  hiemit
  ersucht,  aus#  die  Urheder  dieses  Lmdmords  genau  zu  fahbnden  und  die  Thter  an  die  unterzeichnerte
Stclle  auszuliefern,  oder  wenn  auf  schwangere  Webedilder  Verdacht  einer  heuliche,  Geburt  fallen
sollte,  sogleich  Nachricht  anher  zu  ertheilen.  Den  16.  Jnl.  1615.  Kin.  Oderamt.
        <pb n="333" />
        Nro.  37.  1315.  233

Königlich=  Württembergisches

Staats-und  Regierungs-Blakt.

2

 

Samstag,  5.  Aug.

 

Alle  von  den  fruͤhern  Feldzuͤgen  her  noch  vermißte  Koͤnigl.  Wuͤrttembergische  Osf—
ziere,  Soldaten  und  andere  Personen,  die  den  Truppen  ins  Feld  gefolgt  sind,  werden
hiemit  ediktaliter  vorgeladen,  binnen  nach  bemerkten  peremtorischen  Fristen,  als:
1)  Was  die  Vermißten  von  dem  Feldzuge  von  1812.  in  Rußland,  so  wie  von  allen
vorhergehenden  Feldzuͤgen  betrifft,  binnen  Einem  und  einem  halben  Jahr;
2)  Die  Vermißten  von  den  Feldzuͤgen  in  den  Jahren  1813.  und  1814.  anbelangend,
binnen  Zwei  Jahren  a  dato  der  gegenwärtigen  Bekanntmachung  gerechnet,  in
das  Königreich  zurückzukehren,  und  sich  bei  ihren  vorgesezten  Behörden  zu  melden,
oder  wenigstens  glaubhafte  Nachricht  von  sich  zu  geben;  widrigenfalls  sie  nach  Ablauf
  dieser  Termine  für  todt  angenommen,  und  sofort  alle  hieraus  entspringende
rechtliche  Wirkungen  eintreten  werden.  Stuttg.  den  a.  Aug.  1815.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  prorr.
Kön.  Kriegs,  Departement.  v.  Phull.

Rechts=  Erkenntuisse  des  Kön.  Ober-Jufiiy=  Colleglums.

1)  In  der  als  Appellations=  Sache  unter  dem  Vorwand  einer  enormen  Läsiom  an
das  Königl.  Ober,  Justiz  Collegium  gebrachten  Abrechnungs=  Sreitigkeit,  zwischen  dem
Avotheker  Rambold  von  Ebingen)  Kl.  Wiederbekl.  an  einem,  und  dem  Zgeugmacher
Linder  daselbst,  Bekl.  Wiederkl.  am  andern  Theil,  wurde  die  Ation,  als  bei  einer
Gcthieosrichterlichen  Entscheidung  unzulässig  verworfen.  Stuttg.  den  5.  Jul.  1815.

2)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  Joseph  Schwegler,  ehemaligem  von
Vrbergischem  Mleger  zu  Altheim  Kl.,  und  Anton,  Freiherrn  von  Freiberg  zu  Gros-Almendingen
  Bekl.,  Bürgschaft  betreffend,  wurde  dem  Kläger  auferlegt,  sich  vordersamst
in  Gemäsheit  der  eingewandten  ercept.  excuflionis  gehörigen  Orts  zu  benehmen.  Sturtgart,
  den  7.  Jul.  1913.
        <pb n="334" />
        284

3)  In  der  Rechtssache  zwischen  der  Konigl.  Ober-  Finanz  Kammer,  Section  der
Krondomainen)  Kl.,  und  dem  Königl.  Kammerherrn  und  Landsägermeister,  Freiherrn
v.  Gaisberg  in  Kirchheim  unter  Teck,  Bekl.)  Kassen:  Rest  becr.,  wurde  auf  Beweis  erkannt.
  Scuctgart,  den  38.  Jul.  1815.  «

4)  In  Wechselklag-Sachen  des  Loͤw  Auerbacher  von  Nordstetten,  Kl.  an  einem,
wider  die  Gebruͤder  Herz  und  Maier  Ottenheim  daselbst,  Bekl.  am  andern  Theil,  wurde
auf  Abschwörung  des  von  den  Bekl.  dem  Kl.  in  pü#  cepr.  non  num.  pecuniæ  zugeschobenen
  Eides  erkannt,  hingegen  die  Beklagte  mitihren  übrigen  Einreden  ab=  und  an
den  ordentlichen  Richter  des.  Kl.  verwiesen.  Stuttg.  den  11.  Jul.  1815.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchster  Sneschliessung  vom  27.  Jul.  die
vacante  Stelle  eines  Pollzei,  Commissairs  in  Heilbronn  dem  bieher  bei  der  Ober,  Poli,
zei,  Direccion  in  Stuttgare  angestellren  Kanzellisten  v.  Mez  zu  übercragen;

vermäög  allerhöchster  Resolurion  vom  29.  Jul.  den  bisherigen  Excraprobator  Völter
zum  Buchhalter  bei  der  Cameral=  Rechnungs,  Kammer  zu  ernennen,  und

unter  ebend.  dem  Forst-Cassier  Gok  in  Ellwangen  die  nachgesuchte  Dienst,  Enelas
sung  zu  ertheilen,  auch

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  go.  Jul.  die  vacante  Amtspflegers=  Stelle  im
Oberamt  Wiblingen  dem  seitherigen  Oberamts-Actuar  Mayer  in  Wiblingen  ju  übertragen
  allergnädigst  geruhr.

Vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  25.  Jul.  haben  Se.  Königl.  Majs.  allergnddigst
  geruhr,  die  zweite  Offscial,  Stelle  bei  der  Expedition  fahrender  Post  in  Ulm)  dem
Franz  Joachim  Stoß  daselbst  zu  übercragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruht,

vermög  allerhöchsten  Reseriprs  vom  20.  Jul.  dem  zur  erledigten  Patronat-Pfarrei
Berneck,  Diöcese  Wild##erg,  nominirten  Pikar  Sigel  von  Kirchberg"  und

vermäög  allerhöchsten  Reseripts  vom  2.  Aug.  dem  zur  katholischen  Patronat,  Pfarrei
Thaldorf,  Oberamts  Tertnang)  nominirten  Erconvencual  Weber  von  Schusse  nried  die
allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen;  so  wie

die  erledigte  Pfarcei  Reinerzau)  Diöcese  Freudenstadt,  dem  Pfarrer  Cammerer  is
Kohlstetten  zu  Abertragen.

 

Weiter  eingegangene  Beiträge  für  verwundete  Königl.  Krieger:
Von  einem  ungenaunten  Manne,  der  Alters  und  schwächlicher
Gesundheit  halber  an  den  kriegerischen  Ereignissen  keinen  »
persoͤnlichen  Antheil  mehr  nehmen  kann  —  —  50  fl.
Durch  das  Oberomt  Riedlingen,  von  dem  Grundelfingenschen
Landschafes.  Casster,  Cassmir  Widmann  von  Erisdorf  5  fl.  34  kr.
Durch  die  Füstlich  Hohenlohische  Geheimeräthin  Zeller  in
Langenburg,  von  dem  Frauen,  Vereine  allda,  zu  Gera-
        <pb n="335" />
        bronn  und  Kirchberg,  eine  betraͤchtliche  Anzahl  Spital-Requiffte
  aller  Arc.
Seuttgart,  den  3.  Jug.  1815.  General,  Lieutenant,  Vice=  Präsidene  des  Kriegs-Departements
  v.  Phull.

 

LZudwigsburg.  Fuͤr  das  Koͤnigl.  Baumagazin  allhier  witd  die  Lieferurg  eines  berdthigten  Borraths
  von  600  Stäck  Bronneakacheln,  zerschiedeneg  Matßes,  San'stag  den  26.  Aug.  d.  J.  Morgens
7  Uhr  in  der  Königl.  Bauverwaltung  allhier  im  Abstreich  verakkordut  werden,  wozu  die  Licbhaber  ein
eladen  sind.  Deu  1.  Ang.  1615.  Königl.  Bau=  und  Garten=  Duection  allta.

Stammheim.  Auf  den  Königl.  Kästen  zu  Stammheim  und  Schwieberdingen  ist  neuerlich  wieder
  ein  Quantum  Roggen,  Dinkel  und  Haber  zum  Verkauf  allergnäbig#st  ausgesezt  worden.  Den  27.
615.  Kdn.  Camcralamt.
Stettenu  im  Remsthal.  Bei  hlessger  Cameralverwaltung  werden  bis  Mierwech  den  9.  U##-Vormittags
  10  Uhr  2  Cen.  gut  gereinigten  und  gelduterten  Salpcters  im  Ausstreich  verkouft  werden,
welches  hiemu  bffeatuch  bekannt  gemacht  wird.  Deu  29.  Jul.  1615.  K.  Cameralamr.

Ulm.  Bei  dem  biesigen  Königl.  Camerslamt  werden  Mittwoch  den  9.  August  Morgens  8  Uhr
4105  Stäke  rohe  und  geblaichte  Leinwand,  des  Nachmutags  um  3  Uhr  eine  gewisse  Anzahl  eiserner
Klammern,  Bandsteft,  kleiner  Feuerkessel,  Sterne  vo#nr-  wetzem  Blech,  Mahler  =  Pnsel  2c.  lodaun  am
Donnerstag  den  10.  August  auch  Morgens  um  8  Uhr  mehrere  Bausicmme,  theus  beschtagen,  theils
undeschlagen,  mit  noch  anderm  schon  brarbeneten  Vanholz  an  den  Morsibietenden  mit  Verbehalt  allerhochster
  Ratifikation  verkanft.  Den  31.  Jul.  1815.  Kön.  Cameralamt.
Altsbausen.  Bis  Dienstag  den  29  Ang.  Vormittags  10  Uhr  wird  das  berrschaftliche  Braubans
dabler  samt  der  Brauntweinbrennerei,  weil  nech  der  Verleihung  vem  27.  v.  Mon.  abermals  ein  Nachgebot
  auf  solche  geschehen,  zum  drittenmal  in  bffentlichen  Aufstreich  kommen.  Es  dringt  die  unterzeichnete
  Stelle  dieses  andurch  zur  allgemeinen  Kenntniß,  damu  sich  die  Pachtlichbader  an  oblgem  Tage
  bei  der  Verleihung  allhser  einfiaden  V—  Uebrigens  sind  die  hauptsächlicht#en  Pachtbedmgungen
in  Nro  30.  dieses  Blatts  enthalten,  auch  knnen  dieselben  täglich  allhier  eingesehen  werden.  Den  20.
l.  1615.  Kdn.  Cameralamt.
Geißlingen.  Die  Sommer=  Schaafweiden  nachbenarnter  Communen  des  bießgen  Oderamts,
deren  Bestand  mit  dem  heurigen  Späljahr  zu  Ende  gehr,  sollen  an  den  hirnech  bestimmten  Tagen  auf
dem  Rarhhause  der  Oberanusstadt  auf  die  nächsten  drei  Jabre  wieder  kffentlich  verliehten  werden,  und
eat  die  Schaafweide  1)  von  Westerheim  mit  1000  Stten,  Hobenfladt  mit  500  Eiülken,
ufbhauseu  mit  500  Stuͤken,  Tuͤrkheim  mit  650  Stüken,  urd  Anmstenten  mit  450  Stüken,
Montag  den  11.  Scpt.  Vormittags  Uhr.  2)  Von  Wiesensiaig  die  Waide  auf  dem  Seitelberg
  mit  600  Stöken,  die  Waide  suf  dem  Sommerbeig  Pro  1816  nut  125  Stüken,  pro  1617  mit
60  Etüken,  und  pro  1616  mit  500  Stüken;  von  Deggiugen  die  Weide  im  Oesch  Barchenthal
m#t  300  Stäken,  auf  der  Alp  Bernek  mit  700  Stäken,  und  auf  dem  Nord-  Alpberg  mit  450  Stüken;
den  Trakkensstein  mit  325  Stüken  in  den  ersien  zwei  Bestand=  Jahren  und  mu  400  Stüten  in  dem
dnmen  Bestand=  Jahr;  von  Mählhausen  mit  300  Stöken,  und  ven  Reichenbach  mit  500  Siékea
  Dieastag  den  12.  Sept.  Vormittags  9  Uhr.  5)  Von  Dizeubach  mu  600  Stüken,  von  Gosbe#Huslenswalde
  mit  325  Stüken,  die  Thalwaide  mit  325  Stülen;  ron  Oberddbringen
mur  400  Srüken  :  von  Hausen  an  der  Fils  mit  220  E  rüken,  von  Unterböhringen  mit  540
Stälen,  Mittwoch  den  13.  Sept.  Vormittags?  Uhr.  4)  Von  Brävaisheim  mit  500  Stüken;
Steinenkirch  mit  410  L  töken;  Stetten  mit  400  Stüfken;  Schuittlingen  mit  325  Stäkea;
reffelbausen  mit  350  Stüken,  und  Weissen  stein  mu  300  Stüken,  Don#nerstag  den  14.  Sept.
Vormittags  9  Uhr.  8)  Von  Altenstodt  nut  250  Stüken;  Kuchen  mit  325  Stlüken;  Gingen
mit  500  Stüken,  Gros-Siessen  mit  200  Stöüken;  Grändach  mit  150  Stüken;  Kuchalp  mit
150  Stüken;  Ueberkingen  mit  325  Stülen,  und  Geißlingen  mit  250  Stüken  örctag  den  15.
        <pb n="336" />
        286

Sept.  Vormittags  9  Uhr.  Die  Vachte-  Liebhaber  haben  sich  mit  leszalen  Vermögens=  Zeugufssen  verstben
  an  den  bestimmten  Tagen  und  an  dem  bestimmten  Ort  bei  diesen  Perhandlungen  einzufinden.
Des  11.  Jul.  1615.  Kbn.  Oberamt.
Neuhausen  auf  den  Fildern.  Die  hemschaftl  Schaafwaide  allda  wird  Montag  den  21,  Aug.
d.  J.  Vormittags  10  Uhr  in  der  Cameralamts-Wehbnung  zu  Rellingen  auf  3  oder  6  Jahre  im  öffenlichen
  A#fstreich  verliehen  werden.  Sie  erträgt  600  Stäk,  und  werden  einem  Beständer  22  Morgen
Wiesen  und  6  Morg.  Aeker  zugleich  in  Bestand  übergeden,  auch  hat  er  eine  geraumige  Wohnung,
2  Schaafstallungen  fennr  dazu  geddrigen  Heubaus  und  Schener  unentgeldlich  zu  genietzen.  Die  Abha“
der  mössen  mit  Meisterdriefen,  auch  in  Rüksicht  ihres  Präostats,  und  daß  sie  eine  dem  Beslandgeld
glelchkommende  Caution  entweder  in  baarem  Gelde  oder  liegenden  Gütern  leisten  können,  mit  einem
#brigkenlichen  Atestat  versehen  seyn.  Den  31.  Jul.  1315.  K.  Landvogtei=  Steueramt  Rotheuberg,
und  Cameralamt  Nellingen.
Reutlingen.  Kleinengstingen  und  Bronnen.  Die  Schaaswalden  zu  Klelnengstiugen  #.
Bronnen  werden  heuer  wiederum  auf  3  Jahre  in  dffeutliche  Verlelhunß  gedracht  werden.  L  Waide
von  Kleinengstingen  zu  275  Stük,  und  die  von  Bronnen  zu  200  Stäk.  Die  Liedhaber  mit  Meister
oder  Concessions-Briefen  versehen,  werden  daher  eingeladen,  sich  Samstag  den  96.  Aug.  I.  J.  Wortgens#
  Uhr  auf  dem  Rathhaus  in  der  Oberamtsstadt  Reurlingen  einzufinden,  und  den  BPerleihungen
anzuwohnen.  Zugleich  wird  noch  demerkt,  daß  ein  Schäfer  zu  Bronnen  neben  freier  Wohnung  noch
1  Klafter  Holz  bezieht,  welches  er  aber  auf  seine  Kosten  usmachen  und  nach  Hause  führen  zu  lase
sen  hat.  Den  26.  Jul.  1315.  Kön.  Oberamt.
Batkingen.  Michael  Wevser,  20  J.  alt,  5“77  3“  groß,  gebürtig  von  Endingen,  ist  am  bten
dieses  Mon.  als  Rekrut  entwichen.  Alle  obrigkenliche  Behdrden  werden  daber  ersacht,  auf  deufelben

fahnden,  ihn  auf  Beireten  arretiren,  und  Meher  einlicfern  zu  lassen.  Den  22z.  Jul.  1615.
Kön.  Oberamt.

 

 

Dischiogen,  Neresbeimer  Oberamts.  Am  16ten  dieses  wurde  aus  der  Pfarrkirche  zu  Dischingen
  ein  silbern  und  vergoldeter  Kelch  nedst  Patene  und  fsilbernem  köffelein,  zusammen  ungefäbr  26  bs
f50%  Leth  wicgend  entwendet.  Der  Kelch  ist  von  gewöhnlicher  Fagon  und  Krk4  nur  daß  er  oben  eiwas
einwärts  gedogen  ist.  Dieser  Diebstahl  wird  nun  hlemut  öffentlich  bekannt  gemacht,  und  zugleich  geberen,
  im  Fall  hievon  etwas  zum  Verkauf  avgcboten  oder  von  dem  Dieb  eiwas  in  Erfahrung  gebracht
werden  sollte,  unterzeichnete  Stelle  hicvon  in  Kenntniß  zu  sezen.  Den  27.  Jul.  1615.

Kdn.  Stiflmungs-Verwaltung  Glengen.

Rieth,  Oberamts  Vaihingen.  Georg  Friedrich  Lohri,  Schulmeister  in  Rieth,  welcher  sich  am
12.  Jun.  d.  J.  eigenmächtiger  Weise  von  seinem  Schuldienst  entsernt  hat,  und  von  dessen  Aufeuthalt
biober  niches  in  Erfahrung  gebracht  wurde  wird  hiemit  in  Gemäsheit  allerhöchsten  Rescripts  des  Kinigl.
  Hochpreisl.  Ober=  Consislorii  aufaefordert,  sich  binnen  6  Wochen,  wovon  14  Tage  4  den  isten,
14  Tage  für  den  2ten  und  14  Tage  süc  den  drütren  Termin  gerechnet  werden,  bei  hiesgem  Oberamt  zu
stellen,  und  sich  zu  veranfworten;  widrigenfalls  er  sich  die  ans  seinem  #usbleiben  für  ihn  eutsichende
nachrheiligen  Folgen  seldst  zuzuschreiben  haben  wird.  Vaihingen,  den  20.  Jul.  1615.  K.  Oberamt.

Ulm.  Leonhard  Mördel,  Mezgerknecht  von  hier,  gleng  unterm  15.  dieses  Mon.  von  hier  ius
Gäu,  obne  daß  er  bis  jetzt  wicder  zmükgekommen  wä#e#,  weshalb  zu  vermuthen  ist,  daß  ihm  vielleicht
ein  Unglück  begegnet  sepn  mdchte.  Züämtliche  Hoch=  u.  Wohllöbl.  Orts-Obrigkelten  werden  daher  geziemend
  ersucht,  auf  gedachten  Mürdel  ein  wachsames  Auge  halten,  und  falls  etwas  von  ihm  is  Ere
fahrung  gebracht  werden  sollte,  in  gefällger  Bälde  Anzeige  anher  gelangen  zu  lassen.  Der  Permißte  ist
von  er  gebürtig,  18  J.  alr,  evangellicher  Kel'gion,  u.  mittlern  Statur.  Er  hat  schwarze  Auges,  draune
  Haare,  blasses  Augesicht,  ein  Kloben=  Kinn,  und  war  bei  seinem  Weggehen  bekleidet  mit  einem
runden  Hut,  rotbem  Halstuch,  aschgrauen  Urberrock,  weis  und  rolh  zizener  Weste,  draunen  Beinkleidern,
  dlau  und  weißen  Sirmpfen  und  Restelschuhen.  Auch  hat  er  einen  Meggerhund  von  schwarzbrauner
  Farbe  bei  sich.  Den  26  Jul.  1315  Kin.  Oberamt.
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        Nro.  38  1  3  1  K.  217

Koͤniglich,  Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierngs-Blatt.

Mittwoch,  9.  Aug.

 

 

Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg  ,  souveralner  Herzeg
in  Schwaben,  und  von  Teck,  2c.  2c.
Lieber  Getreuer!

Wir  lassen  Euch  in  der  Anlage  mehrere  Eremplare  eines  Reseripts  über  die  jüngst
ven  Uns  verfügte,  mit  dem  20.  des  vorigen  Monats  eingetretene  Vertagung  der  Land-Kände-
  Versammlung,  mit  dem  Auftros  allergnädigst  zugehen,  solches  in  eurem  Land,
vogtey=  Bezirke  gehörig  bekannt  zu  machen.

Gegeben,  Stuttgart,  im  Königlichen  Staats,  Ministerium,  den  5.  August  1815.

Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  propr.

 

Friderlch,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg,  souverainer  Herzog
  in  Schwaben  und  von  Teck,  rc.  kc.  1c.

Liebe  Getreue!  Wir  haben  euch  in  Unserem  Manifeste  vom  17.  Januar  dieses
Jahrs  den  Enrschluß  bekannt  gemacht,  in  dem  damals  eingetretenen,  wie  es  schien,  dauerbeften
  Friedens=  und  Ruhestande  Unserem  Koönigreiche  eine  seiner  inneren  und  usseren
tage  angemessene,  und  den  Bedürfnissen  sämtlicher  in  Ein  Ganzes  vereinigten  Landestheie
  entsprechende  ständische  Verfassung  zu  geben,  um  durch  eine  wohlgeordnete  bürgerliche
  und  politische  Freyheit  den  Wohlstand  Unserer  Königlichen  Unterthanen  in  jeder
Hinsicht  zu  begrunden.

In  Unserem  Reseripte  vom  20.  Januar  wurde  sodann  die  Art  der  Repräsentation
näher  bestimmt,  und  eine  genaue  Vorschrift  ertheilr,  wie’  neben  den  fürstlichen,  gräflichen
und  adelichen  Gutsbesißern)  und  einigen  Mitgliedern  geistlichen  Stands,  jede  Stadt,  die
        <pb n="338" />
        288

das  Prädikat  „Gute"  hat,  und  seder  Oberamts-  Bezirk  Sinen  Repräfentanten  zu  wählen,
und  zur  ersten  auf  den  15.  März  berufenen  Stände=  Versammlung  abzuordnen  habe.

Zufolge  dieser  Anordnungen  sind  auch  sowohl  die,  kraft  der  neuen  Verfassiug  zu  ei,
genthumlichen  Stimmen  berechtigeen  fürstinchen,  giäßichen  und  adelichen  Gurebester,
und  die  Mitglieder  geistlichen  Scandes,  als  auch  die  nach  den  Verfassungs=  Vorschmisten
von  den  guren  Stadren  und  Oberamts.  Bezirken,  auf  eine  von  den  früheren  Local,  Zer,
fassungen  wesentlich  verschiedene  Weise  gemählren  Repräsentanten  auf  den  bestimmten
Zeitpunkt  erschienen)  und  haben  sich  vor  Unserer  Königlichen  Commissson  legitimirt.

Wir  haben  diese  Versammlung  Allerhöchstselbst  feyerlich  erôffnet,  und,  wie  Wir
es  im  Manifeste  vom  17.  Januar  verheissen  hatten,  ihr,  die  von  Uns  sanctionirte  Verfassungs,
  Urkunde  übergeben,  um  nun  ais  erste  Stände,  Versammsung  des  Reichs  die  den
Landständen  nach  dieser  Consticurion  zustehenden  Rechte  in  Unsehung  der  Gesesgebung
Besteurung  und  der  Petitionen  ausjuüben,  zugleich  aber  auch  dieselbe  im  Köuigreiche
Fromulgiren  lassen,  so  daß  sie  seit  dem  15.  März  in  allen  die  Vorrechte  der  Koniguchen
Unterkhanen  betreffenden  Punkten  von  allen  Behörden  als  gesetzliche  Norm  gehandhabt  wud.

Je  zuveksschtlicher  Wir  erwarten  zu  können  glaubten,  daß  Unsere  auf  das  daher“
hafte  Glück  Unseres  Volks  gerichteten  Absschten  mit  dem  gebührenden  Danke  erkannt
werden  würden:  desto  tiefer  mußte  es  Uns  schmerzen,  die  Gesnnungen  der  versammels
ten  Stände  diesen  Hoffnungen  nicht  entsprechend  zu  fuden.  Nachdem  dieselben  anfangs
in  der  Voraussetzung,  daß  sie  ohne  Unerkennung  der  neuen  Verfassung  sich  auch  nicht  als
Lesepmllge  Volks-  Reprasentanten  ansehen,  noch  als  solche  handeln  könnten,  übre  erste

Drkldrung  nur  unter  dem  Ramen  w#zur  Scände,  Versammlung  Einberufener“  unterzeich
net)  und  keines  der  den  Ständen  in  der  Verfassungs=  Urkunde  zugestandenen  Rechte  sich
zueignen  zu  wollen  geschienen  hatten,  glaubten  sie  sich  gleichwehl  die  Bestimmung  einer
zu  arsettng  einer  Perfaffung  constituirten  Versammlung  geben  zu  dürfen,  und  verrück,
ten  dadurch  den  Standpunkr,  den  Wir  nach  Unseren  offenkundige,  Erklärungen  be#
ihrer  Sinberufung  im  Auge  gehabt  hatten.

So  groß  diesemnach  gleich  bey  der  Eröffnung  der  Verhandlungen  Unsere  Beforgniß
  seyn  mußce,  daß  dieselben  den  beabsichtigten  Jweck  verfehlen  würden,  und  so  viele
Ursache  Wir  gehabt  hätten,  die  von  Uns  einberufene  Stände-Versammlung  nach  ihren
eigenen  Grundsägen  als  nicht  bestehend  anzusehen,  und  alles  weitere  auf  bessere  und  rus
higere  Jeiten  auszusehen:  so  glaubten  Wir  doch  vorerst  über  Unregelmäßigkeiten  und,
Unförmlichkeiten  da  hinwegsehen  zu  dürfen,  wo  es  das  bleibende  Interesse  Unseres  Volkes
  galt.  Wir  nahmen  daher  nicht  nur  diesenigen  Anträge,  Bitten  und  Wönsche  gnsdigst
  an,  welche  die  Stände,  Versammlung  ,  obgleich  nach  ihrem  DazSürhasten  nur  zu
Herstellung  einer  Verfassung  constiruirt,  Uns  über  vers#yiedene  Gegenstände  der  Staats“
Verwaltung  und  in  Beziehung  auf  den  Justand  des  Landes  vorgetragen  hatte,  zogen  diefelben
  in  Erwägung,  und  ertheilten  hierauf,  einzig  geleiret  durch  das  Wohl  des  Staats
und  der  Einzelnen,  Unsere  Entschliebungen;  sondern  Wir  eröffneren  überdieß  den  La##
        <pb n="339" />
        289

känden  den  Weg,  Uns  auch  in  Absscht  auf  die  Verfasfung  selbst,  ihre  Wönsche  und
Ansschten  vorzutragen.

Die  Stände,  Versammlung  hattee  die  Herstellung  der  alten  Verfassung,  das  heißth,
derjenigen,  die  vor  dem  Jahre  1806  in  einem  Theile  Unseres  Konigreichs,  in  UÜn—
seren  Erblanden,  Statt  gehabt  hatte,  vermige  der  von  Uns  bestätigten  Landesverträge
als  ein  Recht  verlangt)  und  eben  diese  Forderung  wird  auch  in  den  neuen  Eingaben
stets  wiederhohlr.

Es  konnte  Uns  nun  bicht  anders  als  unerwartet  seyn,  daß  die  Landstände  desk  gesammten
  Königreichs  diese  Herstellung  der  alten  erblczndischen  Verfassung  als  Reche
verlangen,  da  im  dussersten  Falle  nur  die  Erblande  daorauf  Anspruch  machen  konnten,
#allen  anderen  Landesthetlen  aber,  so  wie  dem  AUbel  des  Reichs  diese  Verfassung  fremd
war  und  daher,  wenn  dieler  vermeinrlichen  Rechts.  Anforderung  entsprochen  würde,  und
entsprochen  werden  könnte,  eine  Trennung  des  Königreichs  in  zwey#  oder  wenn  vielleiche
andere  Landestheile  oder  Classen  von  Unterthanen  gleichmäßig  ihre  vormaligen  Verfassungs=Rechte
  in  Auspruch  nehmen  wollten)  in  unbestimmbar  mehrere  Theile  nothwendig  erfolgen
  müßte.

Wenn  aber  auch  nur  die  Erblande  für  sich  abgesondert  hecrachtek  werden,  so  ergiöt
ssch  doch  bey  Erwägung  der  gegenwärtigen  Verhältnisse,  in  Vergleichung  mit  den  vom
Jahre  1go5,  daß  auch  abgesehen  von  der  bisher  vollfogenen  Wereinigung  der  neuerworbo##
nen  Landestheile  und  der  Erblande,  abgesehen  von  den  Rechten  des  Guts,  Adels  und  der
Religions=  Gleichheit  der  Landes-  Unterthanen,  die  Grundlage  der  Verfassung,  das,  was.
ibr  allein  eine  Haltung  gab,  und  worauf  sie  sich  in  den  wesentlichsten  Puneeen  der
Staats,  Verwaltung,  und  vorzüglich  auch  in  Absicht  auf  Besteurung  bezog,  nähmlich  die
Unterordnung  unter  Kaiser  und  Reich  nicht  mehr  ist,  und  daß,  so  wie  start  der  vormals
dem  Karser  und  Reiche  untergeordneten  Landeshoheic  die  Souverainetät  eintrat,  und  der
Souverain  als  solcher  wenigstens  die  Rechte  des  Kaisers  und  Reichs  auszuüben  hatte,
die  auf  sene  Verhältnisse  ssch  a#ündenden  früheren  Landes=  Verträge  nothwendig  die  bedeutendsten
  Abänderungen  erleiden  mußten.  '

Die  Landstände  selbst  haben  dieses  wohl  gefuͤhlt,  indem  sie  bey  allen  ihren  Anspruͤ-chen
  auf  den  fruͤheren  Rechtszustand,  sich  doch  ausdruͤcklich  bereitwillig  erklaͤrten,  in  alle
diejenigen  Mo  ificationen  einzugehen,  welche  der  Geist  der  Zeit  und  die  inneren  und  aͤusseren
  Verhaͤrtnisse  des  Koͤnigreichs  mit  sich  braͤchten.

Sie  konnten  es  selbst  nicht  in  Abrede  ziehen,  daß  bey  der  fruͤheren  Verfassung  manche
  auffalle.ide  Mißbraͤuche  statt  gefunden  hatten,  denen  bey  Einfuͤhrung  einer  neuen  Conftitution
  begegnet  werden  mußte.

Die  Geschichte  der  neuesten  Zeiten  mußte  sie  uͤberzeugt  haben,  daß  unter  den  gefahrvollen
  politischen  Ereignissen,  in  welche  auch  das  Schicksal  Wuͤrttembergs  verflochten
war  es  einer  nicht  durch  die  frühere  Staats=  Einrichtung  beschränkten,  freyen  Krafrdu#=serung
  des  Regenten,  und  einer  durchgreisenden  Einwirkung  der  Regierung,  in  allen
        <pb n="340" />
        290

Zweigen  der  Staats-Verwaltung  bedurfte,  um  die  Huͤlfs-Quellen,  welche  die  Zeitumstaͤnde
  dringend  forderten,  zu  benuͤtzen,  und  dem  Staate  seine  Selbststaͤndigkeit  zu  erhalten.

Unter  allen  diesen  Voraussetzungen  konnten  sie  wohl  nicht  erwarten,  daß,  als  Wir
den  Entschluß  gefaßt  hatten,  Unseren  in  ein  Ganzes  vereinigten  Landen  eine  feste  Verfassung
  zu  geben,  Wir  die  frühere  Landschaftliche  Verfassung  Unserer  Erblande  mit
ihren  theils  an  sich  mangelhaften)  theils  den  neueren  Zeit=  Verhältnissen  nicht  angemessenen
  Bestimmungen  als  fortdauernd  ansehen,  und  Uns  sogar  für  verbunden  erachten
würden,  dieselbe  auf  das  ganze  Königreich  auszudehnen.

Wir  hatten  indessen  selbst  das  Augenmerk  darauf  gerichtet,  das  anerkannte  Gute  sowohl
  der  alten  erblandischen  als  anderer  teutscher  Territorial-  Verfassungen  in  die  neue
Constitutions-Urkunde  überzutragen.

Auch  gabeun  Wir  im  Laufe  der  Verhandlungen  mic  den  versammelten  Landständen
denselben  wiederhohle  zu  erkennen,  daß,  woferne  ste  dafür  hielten)  es  möchten  zu  Erreis
chung  des  gemeinschafclichen  Jweks,  der  Erhaltung  und  Beförderung  des  unzertrennbaren
  Interesse  von  König  und  Vaterland  weitere  Bestimmungen,  Modifscationen  und  gesebliche
  Anordnungen  aus  der  alten  Verfassung  aufzunehmen  seyn,  Wir  ihren  Wünschen
ein  geneigtes  Gehör  geben  würden.

Wir  entschloßen  Uns  üÜberdieß,  zu  Herbeyführung  eines  allgemein  beruhigenden
Nesultars)  über  die  Anwendbarkeit  der  landständischen  Anträge  auf  die  gegenwärtige  Lage
  der  Die-  mümdliche  Verhandlungen  durch  Bevollmächtigte  von  beyden  Seiten  erefs,
nen  zu  lassen.

Als  hierauf  von  Seite  der  Landstände  sechs  sogenannte  Präliminar,  Punkte)  welche
den  Uncerhandlungen  zur  Grundlage  dienen  sollten,  in  Vorwurf  gebracht  worden  ware#:
So  erlaubten  Wir  nicht  nur  unseren  Commissarien,  dieselben  einer  gemeinschafeuchen
Discusston  zu  unterwerfen,  sondern  zogen  auch  nachher  das  Uns  vorgelegte  Refultat  in
genaueste  Erwägung.

Unter  diesen  sechs  Haupc,  Puncten  wurde  dersenige,  der  sich  auf  die  Foim  der  Landständischen
  Repräsentation  bezog)  von  den  Ständen  auf  künftige  nähere  Erörterung  ausgesetzt,
  und  dadurch  von  ihnen  selbst  anerkannt,  daß  er  sich  zu  cinem  Pr#llminar,  Puncte
nicht  eigne.

Die  Herstellung  des  Kirchenguts  genehmigten  Wir  dem  Wesen  nach.  Ueber  die
Arc  und  Weise  dieser  Herstellung  follten  nach  dem  eigenen  Landständeschen  Antrage  besondere
  Verhandlungen  stattfinden.

Einer  Revisson  der  Gesetze  auf  dem  angezeigten  verfassungsmäßigen  Wege  stand
nichts  entgegen,  und  Wir  erklärten,  daß  Wir  einer  Abänderung  der  Gesetze,  sobald  sie
durch  die  geeigneten  Behörden  als  nüglich  oder  nothwendig  anerkannt  würde!  Unsere
Genehmigung  nicht  versagen  werden.

Auch  im  Puncte  der  Freyzügigkeit  singen  Wir  den  Wünschen  der  Landstände  entgegen.
        <pb n="341" />
        291

Die  verlangte  ununterbrochene  Ausuͤbung  der  staͤndischen  Rechte  durch  bleibenden
Ausschuß  Cand  nicht  einmal  in  der  alten  erblaͤndischen  Verfassung  in  voller  Maße  statt.
Der  größere  Ausschuß  konnte  sich  nur  auf  Berufen  des  Landesherrn  versammeln;  auch
der  engere  Ausschuß  war  nicht  permanent)  durfte  jedoch)  so  oft  es  die  Nothdurft  erforderte,
  mit  Vorwissen  des  Landesherrn  zusammen  kommen.  Aber  auch  hierin  bezeugren
Wir  Uns  geneigt,  in  eine  Verlängerung  der  Dauer  des  Ausschusses  oder  eine  Wiederbohlung
  des  Zusammenkommens  nach  dem  Bedürfniß  einzuwilligen.  ’

Der  Haupt-Punct  war  die,  von  der  Staͤnde--Versammlung  verlangte  sogenannte
Selbst-Taxation,  und  die  von  ihr  damit  in  Verbindung  gesetzte  staͤndische  Kassen-Verwaltung.


Nach  der  vormaligen  Verfassung  hatten  nicht  die  Landstände,  sondern  der  Landes,
herr  das  Bestenrungs-Recht,  dessen  Ausübung  tbeils  durch  die  allgemeine  Reichs,  Gesebe)
  theils  durch  die  Landes=  Verträge  näher  bestimmt  war.

Die  auf  Reichs=  und  Kreis-Tagen  ohne  Mitwirkung  der  Landstände  beschlossene
Reichs  =  und  Kreis-Anlagen  mußten  ohne  weitere  Prüfung  von  der  Landschaft  abgerra-#en
  werden;  und  selbst  in  Ansehung  des  Hausmilitärs  konnten  die  Stände  ihre  Einwilligung
  zu  Bezahlung  des  vertragsmäßigen  jährlichen  Beytrags  nur  alsdann  versagen,
wenn  das  Land  durch  Auflegung  alter  und  neuer  Hauptteschwerden  außer  Sctand  gesetzt
waor,  den  Beytrag  abzuführen.  Wenn  also  die  Landstände  die  Selbst.  Taxation  unbedingt
  verlangen)  so  können  sse  dieses  Verlangen  wenigstens  nicht  von  der  alten  Verfalsung
  ableiten.

Indessen  gedachten  Wir  Unseren  trenugehorsamsten  Landstaͤnden  in  diesem  höchstwichtigen
  Puncte  solche  Rechte  einzurdumen,  wie  sie  nur  ein  volles  Vertrauen  in  die
Einsichren  und  den  guten  Willen  Landständischer  Versammlungen  gewähren  kann.

Wir  setzten  nicht  nur  überhaupt  die  Bestimmung  sowohl  der  jährlich  auszuschreiben,
den  directen  als  der  indirecten  Steuern  auf  die  frehe  Bewilligung  der  Stände  aus)  sondern
  erklärten  Uns  auch  geneigt,  denselben  die  genaueste  Einsscht  in  alle  Staats=  Einnahmen
  und  Ausgaben,  durch  Miteheilung  der  Stats  und  eine  vollständige  Concrole
rücksichtlich  der  Verwendung  der  Einnahmen)  mit  Ansnahme  der  Domanial,  Einkunfte,
luzugestehen.

Wir  erbothen  Uns  überdieß  sowohl  von  dem  Passiv  Stande  der  Staats-Cassen,
als  von  den  zur  Zinszahlung  und  zur  künftigen  Schulden,  Tilgung  auszumitteluden
Jonds  den  Ständen  die  vollkommenste  Kenntniß  zu  ertbeilen,  und  theils  zu  Constatirung
des  Schuldenstands)  theils  zu  Regulirung  der  Zins=  und  Capital,  Ablosungs-Fonds  und
u  Festhaltung  des  zu  entwerfenden  Schulden-Tilgungs=  Plans  eine  eigene  Schulden-Jahlungs,
  Behörde  niederzusetzen,  bey  welcher  ständiusche  Deputirte  in  gleicher  Anzahl  mir
den  Königlichen  Deputirten  zugelassen  würden.

Die  Cassen-Verwaltung  lelbst  hingegen  glaubten  Wir  den  Landständen  nicht  zugestehen
  zu  können,  da  eines  TLheils  die  Vorgänge  der  früheren  Zeiten,  besonders  das
        <pb n="342" />
        —

Institut  der,  abgesondert  von  der  Landschaft:  Sinnehmerey  durch  ein  Mieglied  des  engeren
  landschaftlichen  Ausschusses  verwalteten  geheimen  Truche,  so  wie  die  zweckwidrigen
Beschränkungen  der  landesherrlichen  Ober-Aussicht  über  die  gesammte  landschaftliche  Cassen-Administration
  Uns  überzeugt  hatten,  zu  welchen  Mißbrauchen  und-  gesetzwidrigen
Verwendungen  der  Landes=  Gelder  die  Wiederherstellung  dieser  Administcations=  Art  fuhren
  könnte,  und  andern  TLheils  schon  nach  allgemeinen  Begriffen  der  Einzug  und  die
Verwaltung  der  Landes,  Gelder  ein  weseulicher  Theil  der,  dem  Regenten  zustehenden
Regierungs-Gewalt  ist,  welcher  die  damit  verbundenen  Functionen  durch  verantwortliche
  Behörden  beforgen  läße;  ausserdem  aber  den  Ständen  sowohl  bey  der  Verwilligung
der  Steuern,  als  bey  der  Aufscht=  über  ihre  Berwendung  eine  zu  Beruhigung  der  Königlichen
  Unterchanen  und  zu  Befestigung  des  wechselseitigen  Bertrauens  vollkommen  hinreichende
  Mitwirkung  zugestanden  war.

Allein,  anstatt  daß  die  landständischen  Bevollmächtigen  sich  über  den  Inhalt  Unserer
  Allhöchsten  Entschtießung  und  ihre  Anwendung  im  Einzelnen  in  néhere  Erörterungen
  eingelassen  häcten,  traten  die  gesammten  Stände  nach  einem  Stillch  weigen  von
m  hr  als  einem  Monathe  mit  einer  Erklärung  auf,  welche  die  Fruchmo##keit  allec  weite-Ile

  handlungen  besorgen  lassen  mußte.

Ohne  sich  auf  irgend  eine  Weise  den  in  gedachter  Resolution  ausgedrüchten  Anscchten
  zn  nahern:  verließen  sie  den  bisher  betretenen  Weg,  und  kamen  auf  die  Forderung
der  Anerkennung  des  gleich  anfangs  von  ihnen  aufgestellten  Rechts,  Princips  zurück,  welches
  Unsere  Königlichen  Commisfarien,  in  der  wohlgemeinten  Absscht,  ein  EinverständmiW
  in  der  Sach  selbst  nicht  durch  Discussionen  über  Prineipien  zu  vereiteln:  mic  Vorbedacht
  umgangen  harten.  Sie  verbanden  damit  einen  Zusasnmentrag  von  Beschwerden,
wesche  sie  als  eine  Folge  der  bisherigen  Staats-  Einrichtüng  und  der  Aufhebung  der
früheren  Landes=  Berfassung  ansehen  zu  können  glaubten,  bey  deren  flüchtiger  Durchgebung
  aber  es  in  die  Augen  fällt,  daß  Bedrängaisse,  welche  das  Land  bey  seder  Staats-Verfassung
  unter  den  unvermeidlichen  Jic=  Ereigutssen  harte  erdulden  müssen,  und  deren
moglichste  Milderung  Unseren  kräftigen  Verwendungen  zu  verdal#ken  war,  ungegründeter
  Weise  Unserer  Regierungs-Verwalcung  zur  Last  gelegt  wurden.

Bey  dieler  Lage  der  Sachen  konnte  die  Hoffnung,  die  Gegenwart  der  versammelten
  Stände  zu  Erörterung  der  zu  ihrer  verfassungsmaßigen  Mitwirku.ig  sich  eignenden
Landes=  Angelegenheiten  zu  bensßen?  nicht  anders  als  sehr  entfernt  seyn###und  es  war
unverkennbar,  daß)  so  lange  die  Constitution  des  Königreichs;,  als  cie  Grundlage  der
landständischen  Wirksamkeit,  von  Seite  der  Landstände  noch  Widersprüche  fand,  auch
das  Daseyn  einer  so  zahlreichen  Verammlung  ganz  zwecklos  seyn  würde.

Da  man  auch  mit  Grund  annebmen  durfte,  daß  die  Stände  durch  die  übergebene
Beschwerden-Ausführung  alles,  was  sie  in  dieser  Beziehung  vorzubri.#2gen  gehabt,  erschöpft
  hoben,  und  da  der  Umfang  der  darin  aufgenommenen  Gegenstd  de  voraussehen
liesz,  daß  die  von  lns  angeordnete  genauere  ll#tersuchung  derselben  längere  Zeit  erfordern
  würde:  So  beschlotzn  Wir  die  Stände,  Versammlung  auf  so  lange  zu  vertagen
        <pb n="343" />
        293

bis  Wir  durch  die  Vorträge  Unserer  Staats,  Behörden  in  den  Stand  gesetzt  seyn
werden,  Unsere  Entschließungen  im  Einzelnen  und  Ganzen  zu  fassen,  den  angegebenen
Mißbrduchen  auf  den  Grund  zu  sehen,  und,  wo  es  nöcthig  erscheinen  wird)  andere  gesetliche
  Einrichtungen  und  Anordnungen  auf  dem  verfassungsmaßigen  Wege  einzuleiten.

Damit  aber  auch  in  Absscht  auf  die  Verfassung  selbst  keine  Zeit  unbenutzt  gelaß
sen)  keine  Gelegenheit  gegenseitiger  Annäherung  und  Entwicklung  der  Ansichten  verläume
werden  möge:  So  verbanden  Wir  mit  der  Eröffnung  dieser  Entschließung  zugleich  das
Ansiunen  an  die  Stände=  Versammlung"  Bevollmächtigte  zu  Fortsetzung  der  Unterhandlungen
  mit  Unseren  Köntglichen  Commissarien  zuruckzulassen.

Allein  letztere  wollte  ssch  mit  der  Aufstellung  bloßer  Bevollmächrigeen  zu  dem  beleichneten
  Iwecke  nicht  begnügen,  sondern  bestand  darauf)  eine  verjüngte  landständische
Versammiung  von  2s  Mitgliedern,  neben  dem  Prästdenten  und  2  Sechekorien,  mit  der
ausgedehnten  Bestimmung  zurückzulassen,  alle  den  gesammten  Ständen  zustehenden  Functionen
  in  Abwesenheit  derselben  auszuüben.

Da  Wir  dieses  Ansuchen  um  so  weniger  den  Umständen  angemessen  fanden,  als
eines  Theils  das  Verlangen  der  Seände,  durch  einen  Ausschuß  fortdaueind  reprfentire
zu  werden)  von  dem  Erfolge  der  noch  unvollendeten  Unterhandlungen  über  diesen  Haupt-Punct
  abbing,  mithin  nicht  vorldusig  gewäahrt  werden  konnte,  und  andern  Theils,  s
lange  die  Stande,  Versammlung  ihre  eigene  Eristenz  nicht  als  gesesmäsis  ansieht)  sie
eben  so  wenig  einem  ihre  Stelle  vertretenden  Ausschusse  die  Versehung  ihrer  auf  die
neue  Constitution  gegründeten  Functienen  überlassen  konnte:  So  beharrten  Wir  auf
Unserem  früheren  Ansinnen,  und  gaben  übrigens  den  Ständen  zu  erkennen,  daß  Wir
ste  in  Ansehung  dersenigen,  die  sie  zu  den  Unterhandlungen  zurückiassen  würden,  nicht
auf  die  bisherige  Anzahl  von  4  beschrädunken)  und  dem  Zurückbleiben  einer  2  oder  Ffach
erhöhren  Zahl  von  Miegliedern  zu  diesem  Jwecke  nicht  entgegen  seyn  wollten.

Unsere  enegegenkommende  Entschließung  wurde  sedoch  in  der  hierauf  eingereichten
weiteren  landständuchen  Erkrärung  in  Hiacht  auf  Form  und  Inhatt  auf  eine  Art  erwidert,
  welche  keineswegs  dazu  geelgnet  war)  um  von  einer  weiteren  Nachgiebigkeit  irgend
einen  guten  Erfolg  erwarten  zu  können.

Wir  beließen  es  daher  bey  der  aus  guten  Gründen  beschlossenen  Vertagung)  und
müssen  Uns,  nachdem  die  Stände-Versammlung  ohne  Jurücklassung  von  Unterhandlungs-Commissarien
  auseinander  gegangen  ist)  nunmehr  darauf  beschränken)  die  in  den
landständischen  Erklärungen  enthaltenen  Angaben,  wodurch  Unsere  Gesinnungen  in  ein
falsches  Licht  gestellt  werden,  durch  That=  Sachen  offenkundig  zu  widerlegen)  um  w2,
nigstens  von  Unserer  Seite  alles  zu  thun,  was  daju  beytragen  kann,  Unsere  treu-#itaren
  Unterthanen  in  den  vollkommenen  Genuß  der  ihnen  zugedachten  Wohlthaten
iu  setzen.

Wir  erkldren  zu  dem  Ende,  daß  Wir  Uns  durch  das  angeführte  Benehmen
der  Stände  Versammlung  und  ducch  die  Empfindungen)  die  es  Uns  einflößen  mußte,
        <pb n="344" />
        294

in  Unseren  Gesinnungen  fuͤr  Unser  gutes  Volk  und  Unsere  getreuen  Unterthanen
nicht  wankend  machen  lassen  werden.

Wir  geben  daher  Unseren  lieben  und  getreuen  Unterthanen  die  feyerliche  Versscherung,
  daß  Wir,  weit  enrferne,  sie  durch  die  Weigerungen  ihrer  Stellvertreter  leiden
  zu  lassen,  alle  in  der  Verfassungs-Urkunde  vom  15.  März  sowohl  den  Einzelnen,
als  dem  Ganzen  ertheilten  und  zugestandenen  Gerechtfame,  Freyheiten  und  Vorzüge  aufs
neue  bestätigt  haben  wollen.

Wir  werden  auch  die  von  Uns  vertagte  Landstaͤnde-Versammlung,  wenn  sie  auf
Unser  Berufen  verfassungsmäßig  wieder  zusammengetreten  seyn  wird)  die  den  Stinden
  durch  jene  Urkunde  angewiesenen  Rechte  und  Vorzüge  in  ihrem  ganzen  Umffange
ungekränkt  ausüben  und  genießen  lassen)  und  mit  der  bisherigen  Geneigtheit  alles  an,
wenden)  was  zu  Befestigung  des  wechselseitigen  Vertrauens  führen  kann.  "

Gegeben.LudwigsburOdenzkAugust  1815.
Friderich.

Minister  des  Innern!
Staats,  und  Conferenz-Minister
Graf  von  Reischach.

Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  prepr.
In  Abwesenheit  des  Ministers,
StWaats-Secretairs,
der  Geheime=  und  Staats=  Nath

von  Menoth.
        <pb n="345" />
        Nro.  39.  1815.  295

Koͤniglich.  Wuͤrtttmbergisches

Staats=  und  Negierungs-Blatt.

Samstag,  12.  Aug.

 

 

Die  in  Nr.  33.  des  Staats,  und  Regierungs=  Blacts  von  diesem  Jahre  angezeigte
Eintheilung  der  Amteschreiberei=  Bezirke  im  Oberamte  Spaichingen  wird  dahin  berichtiger,
daß  der  Central=  Amtsschreiberei  die  Orte  Dürbheim  und  Mahlstetten,  der  Distrikts=Amtsschreiberei
  aber  die  Orte  Gosheim,  Oberhausen,  Heidenstadt,  Wehingen  und  Harras,
  zugewiesen  snd.  Stuttgart,  den  5.  Aug.  1875.  Ministerium  des  Innern.

f  Graf  v.  Reischach.

Saͤmtliche  Koͤnigl.  Landvogteyen,  Oberaͤmter  und  Polizei-Stellen  werden  andurch
aufgefordert,  auf  den  hierunten  näher  beschriebenen,  am  gestrigen  Tage  von  der  Arbeit
bei  Monrepos  entwichenen  Civil,  Seräásling,  Maximilian  Greß  von  Appenzell  in  der
Schweiz,  sorgfältigst  fahnden,  denselben  auf  Betreten  arretiren,  und  wohlverwahrt  auf
die  Festung  Hohenasperg  zurokliefern  zu  lassen,  davon  aber  sodann  unverweilt  Anzeige  anhero
  zu  aseen  Stuttgart)  den  8.  Aug.  1815.

Bei  der  Krankheit  des  Polizei-Ministers,
Staats,  Conferenz,  auch  Interims,  Polizei-Minister)
Graf  v.  JZeppelin.
,  Personal-  Beschreibung  des  Fluͤchtlings:
Derselbe  ist  37  J.  alt,  6  Fuß  groß,  hat  breice  Gesschtsform,  blasse  Gesschtsfarbe,  schwarzbraune
  Haare,  dergleichen  Augbraunen,  braune  Augen,  proportionirte  Nase,  volle  Wangen,
  gute  Zähne,  rundes  Kinn,  und  schwarzen  Bart.

Da  zufolge  eingegangener  Anzeige  der  Königl.  Bau,  und  Garten-Direction  zu  Ludwigsburg
  der  am  10.  Jul.  d.  J.  daselbst  entwichene  Garten,  Strafling,  Michael  Sammet
  von  Korb,  Oberamts  Neckarsilm)  in  dem  Großherzogl.  Baadenschen  Orte  Buchen
im  Odenwald,  aufgefangen  und  wieder  eingeliefert  worden  ist;  so  wird  der  dieses  Fluͤcht-
        <pb n="346" />
        296
sings  wegen  unterm  20.  desselben  Monats  erlassene  Steckbrief  hiemit  ausser  Wirkung  gesetzt.
  Stuttg.  den  7.  Aug.  1815.  Koͤnigl.  Polizei-Ministerium.

Interims-  Polizei-Minister,  Graf  von  Zepoelin.

 

In  dem  von  dem  versterbenen  Geheimen  Hofrath  Tritschler  und  seiner  Gattin  hinterlassenem
  gemeinschaftlichen  Testament  ist  für  die  Invaliden-NKasse  des  vormaligen  schwa,
bischen  Kreises  ein  Legae  von  2000  fl.  mit  der  Bestimmung  ausgesezt,  daß  das  sährlche
Interesse  aus  diesem  Capital  unter  eine  bestimmte  Anzahl  Witefrauen  von  Unteroffiziers
und  Soldaten,  die  im  Genusse  des  Invaliden-Tractaments  verstorben  sind,  vertheite  werden
  solle,  und  die  Tritschlerischen  Srben  sind  übereingekommen,  dem  Königl.  Kriegs,
Departement  einen  Capital,  Brief  über  2000  fl.  zur  Verfügung  nach  der  Intension  der
Testirenden  zu  überlassen.

Es  werden  demnach  diesenigen  Witewen  von  Untereffziers  und  Soldaten,  welche
den  Mitgenuß  des  erwähnten  Legats  ansprechen  zu  können  giauben,  aufgefordert,  sich  innerhalb
  &amp;amp;  Wochen  bei  der  uncerzeichneten  Stelle  um  so  gewißer  zu  melden,  und  über  die
Rechtmahigkeit  ihrer  diesfallsigen  Ansprüche  auszuweisen,  als  ste  im  Unterlassungsfall  den
hieraus  für  sie  entspringenden  Nachtheil  sich  selbst  beizumessen  haben  werden.  Stureg.
den  9.  Aug.  1815.  Justiz=  Section  des  Kömgl.  Kriegs,  Departements.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kömgl.  Ob.  Appellations=  Tribunals.

1)  In  der  Appellations  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium,  zwischen
der  Ehefrau  des  Bäckers  Gutscher  in  Seutegart,  Bekl.  Appellantin,  und  der  Wittwe  des
Glockenwirths  Schönhut  zu  Sindelsingen,  Klágerin  Appellatin)  den  Bestz  einer  Erbschaft
betreff.,  wird  die  Appellation  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde  durch  Urthel  verwor,
fen.  Tübingen,  den  15.  Jul.  1815.  ,

2)  Eben  so  wird  in  der  Appellations,  Sache  des  Rothgerbers  Kaiser  zu  Waiblingen,
  Bekl.  Appellanten,  gegen  den  Haudelsmann  Roͤhn  daseloͤst,  Klaͤger  Appellaten,  GSicherstellung
  betr.)  durch  Urthel  erkannt.  Tübingen,  den  3.  Aug.  1815.

Mechts-  Erkenntnisse  des  Kin.  Ober-  Jrill#-.  Collegiums.

1)  Die  Aoppellations,  Sache  von  Bessigheim,  zwischen  August  Friedrich  Bek,  Bürger
  und  Fischer  zu  Kirchheim  am  Nekar,  auch  Magdalena  Uckermann,  cum  cunar.  leg#.
und  Gottfried  Bek  von  Bessigheim  als  Intestac,  Erben  ihrer  Schwester  und  resp.  Tante,
Christine  Dorothee  Beck  von  Kirchheim  am  Neckar,  Kl.  Producenten  Anten,  sodann  der
letztern  Testaments,  Erben,  Courad  Seicter,  Schneider  zu  Kirchheim  am  Reckar,  und  deßsen
  Sheweib,  Christine  Dorothee,  geb.  Landsperger,  Bekl.  Producten  Aten,  die  Herstellung
  des  dem  Kl.  auferlegten  Beweises  der  Nichtigkeit  senes  Beckischen  Testaments  bett.
wurde  sowohl  wegen  Mangels  in  Beobachtung  der  Utions-Förmlichkeiten,  als  auch  wegen
  Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde,  per  Relcript,  verworfen.  Stateg.  den
12.  Jul.  1815.

2)  In  der  Appellat.  Sache  von  Rothweil  zwischen  Johannes  Hugger  von  der  Al-
        <pb n="347" />
        297

stabdt,  Bekl.  Anten  und  den  Intestat-Erben  der  Katharina  Stern  daselbst,  Kl.  Aten,  die
Nullir4e  eines  Testaments  betreffend,  wurde  das  Erkenntniß  erster  Instanz  bestaͤtiget.
Stuttg.  den  13.  Jul.  i815.

3)  In  der  Appellat.  Sache  von  Balingen  zwischen  Johannes  Schlegel  in  Laufen,
Bekl.  Anten,  und  der  Wittwe  des  Schwarzadlerwirths  Hartmann  in  Balingen,  cum  cur.
Kl.  Atin,  pcto  debiti  ex  mutuo,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuttg.  den  18.  Jul.  1815.

4)  Auf  erhobene  Wechselklage  des  hiefigen  Handelshauses  Jakob  Friedrich  Liesching
&amp;amp;  Söhne  wider  den  Handelsmann  Jakob  Friedrich  Stierlin  den  dltern  in  Etingen,

wurde  lezterer  zu  Bezahlung  der  eingeklagten  Wechselrest,  Summe  nebst  Interessen  für
schuldig  erkannt.  Ibid.  eod.

 

Se.  Königl.  Majestäát  haben  unterm  5.  Aug.  dem  Scaats=  Conferenz=  und  Cebinets=
  Minister,  Grafen  von  Wingingeroda  das  itm  von  des  Kaisers  von  Oesterreich
  Masestät  verliehene  Groskreuz  des  Stre.  Stephans=  Ordens,  und

dem  General=  Major,  General,  Adjutanten  v.  Barnbüler,  den  ihm  von  des  Kaisers
  von  Rußland  Masestéát  verliehenen  Se.  Annen-  Orden  ater  Classe,  tragen  zu
dürfen,  gnädigst  erlaube.  .6

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchster  Reselucion  vom  7.  Aug.  den  bisherigen
  General,  Stempel"  Cassier  Sterk  zum  Ober=  Finanz=  Rath  bei  der  Section  der
Krondomainen,  dritter  Abtheilung,  zu  ernennen)  und  ’

vecmdgallerhöchstenResckiptsvom10.AugdieerledigteStelleeinetsenerab
Stempel-Cassiers  dem  bisherigen  Rechnungsrath  Carl  zu  uͤberttagen  allergnaͤd.  geruht.

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom
6.  Aug.  die  erledigte  katholische  Pfarrei  Stuppach,  Oberamts  Mergentheim,  dem  Pfarrer
  Werner  in  Bildechingen  zu  uͤbertragen.

 

Freiwillige  Beiträge  für  verwundete  Königl.  Krieger:
Von  dem  Königl.  Norar  Hoch  zu  Rothenburg,  die  bei  der
Derclamation  des  von  ihm  verfaßten  Gedichts  gefallenen  13  fl.  1u2  ke.
Durch  das  Oberamt  Alpeck,  das  am  2.  Jul.  d.  J.  bei  dem
abglhhaltenen  Dank=  und  Siegesfest  gefallene  Opfer  in  den
Kirchen  zu  Wertingen  3  fl.  4  kr.  —  zu  Langenau  fl.  14  kr.  9  sl.  18  kt.
Von  der  Räthin  v.  Kaulla,  Hofagenten  Mayer  Kaulla,
Salomon  Jakob  Kaulla,  und  Jeanette  Regens  burger:
  Naturol,  Beiträge  von  allerlei  Sptcal-Requissten.
Stuttgart,  den  6.  Aug.  1815.  General,  kientenant,  Bice,  Präsidene  des  Kriegs-Departements
  v.  Phull.

 

Freudenkhal.  Der  Festungs,  Sträfling  Johennes  Mezger  von  Weläheim,  Oberamts
  Lorch  ist  helite  Abend  im  neuen  Thieigarten  bei  Jreudenthal  der  Wache  entkommen.
        <pb n="348" />
        298

Alle  Hoch=  und  Wohllbl.  Polizei,  Bebörden  werden  geziemend  ersucht,  auf  denselben  zu
fahnden,  ihn  im  Berrerungsfall  arretiren  und  an  das  Konigl.  Festungs=  Commando  zu
Hohenasperg  wohlverwahrt  einliefern  zu  lassen.  Den  7.  Aug.  1815.  Kön.  Staabsamt.
Signalement:  Obiger  Flüchtling  ist  33  J.  alt,  5  Fuß  P  Joll  groß,  hat  ein  länglichtes
  blasses  Gesscht,  hellbranne  Haare,  dergleichen  Augbraunen,)  blaue  Augen,  stumpfe
Nase,  großen  Mund,  gute  Jahne,  halbvolle  Wangen,  rundes  Kinn,  gerade  Beine;  er
trug  die  gewöhnliche  halb  schwarz  halb  weiße  Strállings,  Montur  und  (Spandauer,)

Fabeisen.

kudwigsburg.  Grossachsenheim.  VWon  der  Königl.  Immediat-Schäferei  zu  Grossachfenbeim
  wird  bis  Mi#twoch  den  30  Aug.  d.  J.  Morgens  9  Uhr  die  dritte  und  lezte  Parkhie  der  zum
Verkauf  allergnddigst  ausgesezten  Schanscanr  bestehend  in  530  spanlschen  Steer,  360  fpamschen  Mutterschaafen,
  46  alten  setten  Hämmeln,  50  Stök  geitschaafen,  23  Hämmel  =  und  Kälber  =  Jährlin
und  45  Stäk  allerband  teutscher  Scheefiwaar.  Parthieweise  salva  rolifcatione  i#m  bffentlichen  Estreich
  verteu.  welches  mit  der  Bemerkung  dekannt  gemacht  wlrd,  daß  diese  Schaafwaare  nicht  nur
für  Mezaer,  sondenn  auch  grbstentheils  für  Schaafbalter  noch  tanglich  sei,  und  der  Verkauf  im  Schaafhaus
  in  Grossachsenheim  vorgenommen  werde.  Den  3.  Aug.  1613.
Kbnigl.  Bau-und  Garten=  Directien  allde.

kudwigsburg.  Für  das  Königl.  Baumagazin  albier  wird  die  liefer#ung  eines  beubthigten  Vormibs
  von  600  Stäück  Broune  kacheln,  kerschtedene  Maßes,  Samstag  den  26.  Aug.  d.  J.,  Morgens
°  Uhr  in  der  Kdnigl.  Bauverwaltung  allhier  im  Abstreich  verakkordirt  werden,  wozn  die  Vebbaber  eingeladen
  sind.  Den  1.  Aug.  1815.  Königl.  Bau=  und  Garten=  Directlon  allda.

Ebingen.  Die  Schaafwaide  von  Weiler  im  Ertrag  von  200  Siäk,  die  von  Grözingen  mit  200
Stök,  von  Ennahofen  mit  200  Stük,  und  von  Sondernacht  mit  150  Stük  wird  am  Samstag  den
26.  Aug,  dahier  auf  dem  Rathhaus  an  den  Meistbietenden  pro  1816.  1817  und  1616  verlichen.  Die
Liebhaber,  welche  hiemu  Luft  tragen,  haben  auf  gedachte  JZeit.  Morgens  9  Uhr  hier  auf  dem  Rathhaus
zu  erscheinen,  und  sich  mit  Meisterbriefen  und  Concessions-Scheinen  vorläufig  auszuweisen.  Den  17.
*  1615.  Kdn.  Oberamt.

Gmünd.  Die  hienach  beschriebene  Schaasweiden,  deren  Beflandzeit  bis  Martin!  d.  J.  zu  Ende
geht,  werden  für  die  Jahre  1816  —  1810  an  den  bemerkten  Tegen  im  Aufftreich  verlichen  werden,
und  zwar  1)  in  der  Kdn.  Oberamts-Kanzlei  dabier  1)  den  30  Aug.  Nachwmittags  2  Uhr  die  Waide
von  Igaingen  mit  300  Stüfk.  2)  Den  31.  Aug.  Vormutags  3  Uhr  die  Waiden  von  Uffenhofen  mit
150  Stäk,  und  von  Metlangen  mit  150  Stük.  3)  Den  1.  Sent.  Vormsttags  6  Uhr  die  Waiden  von
Vorderweilerrechberg  mit  200  Stük,  und  von  Steusdorf  mit  200  Stiüt,  und  Nachmittags  2  Uhr  die
Waide  von  Gdggingen  mit  300  Stük.  4)  Den  6  Sept  Vormittags  8  Uhr  die  Waide  von  Heubach
mit  500  Stük  II)  Auf  dem  Rathhaus  zu  Waldsletten  5)  den  29.  Aug.  Vormitrags  die  Walde  von
dem  zu  Waldsletten  gehèrigen  Weller,  Weilerstoffel  mit  150  Stük.  In  dem  Dirschwirthshause  zu  Deenfeld

  0)  den  5.  Eept.  Vormittags  die  Waide  vo#n  Degenfeld  mit  (00  Stäk.  Die  berechtigten  Be-A#kekicbhabe,
  werden  nun  hiemit  zu  den  Verhandlungen  eingeladen.  Den  5.  Aug.  18415.  Oberamt.

Wiblingen.  Alle  Hoch=  und  Wohllbbl.  Eivil  =  und  Wilirair=  Behdrden  werden  gesiemend  ersucht,
  auf  den  als  Rekruten  cingelieferten  und  aus,  dem  Marsch  entwichenen  Schleiser  Jakob  Hiller  von
Wain,  disseltigen  Oberamts,  genau  fahnden,  denselben  auf  Betreten  verhaften,  und  wohlverwahrt  hieher
  einliefern  zu  lassen.  Hiler  ist  21  J.  olk,  mißt  6  Joll  und  2  Linien,  und  war  dei  seiner  Desertion
vach  An  der  Scherenschleifer  bekleidet.  Den  6.  Jal.  1515.  Kon.  Oberamt.

 

Balingen.  Da  mit  dem  am  ersten  Dienstag  nach  dem  Dref-Khulgs,  Fest  hier  abzuhalten
berechtigten  Viehmarkt  für  die  Folge  ein  Krämer-  Man  verbunden  wird,  so  wird  hievon  das  Publskum
  in  Kenntniß  gesezt.  Den  4.  Aug.  4345.  Kon.  Oberam  und  Stadt--  Magistrat  allda
        <pb n="349" />
        Nro.  40.  1  31  .  299

Königlich;  Württembergische:

Staats-und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  10.  Aug.

 

 

Rach  den  bei  der  Secckion  der  Cronforste  eingekommenen  Berichten  ist  zufolge  des
allerhochst-n  Rescripts  vom  7.  April  1315.  von  dieser  Jeit  an  bis  zum  lezten  July  folgendes
  Wildpret  weggeschossen  worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aoril  [Nau.  Juni.  Jull.
Oberforstomnt.s  zechsschwar  kethssschwrz,  sawan;  Summe.
Wild  pret.  Wud)  pret.  Wild  pret.  L.  Wilb  pret.

Altdorr  17  32  v30  :83  "  106.
Altensteig  99iooßtbt  15  2  i  0°  93.
Comburg  "  13  *13  3  11112117  69.
Srailsheim  3  3  3  7  7  4  -  -  27.
Ellwangen  5  20  4  8  28  4  103.
Engelberg  5  344„  37%  47  905.
Freudenstadt  5  1  5  -  2  -  7  -  14.
Heidenheim  68  91  93151551  96  42  414.
Kirchheim  1170%  .  lo  43  9  451  131  45  300.
Leonberg  50  206  46  481  39  191  14  16  438.
Mergentheim  -  2  -  2  -  3  18  25.
Nenuenbuͤrg.  3  *33  214  21  14  28  1  77.
Neuenstadt  3  9  8  co%„  29%  31  99.
Reichenberg  :  4  64  -  *  44  191.
Rottweil  .  -  -  6  -  14  -  7  -  27.
Stromberg  7  191  34  101  13  5  0  1  99.
Tübingen  27  42197144  5  35  8  7  255.
Ulm  .  ..  921  3  H  16  39  10  26  261.
Urach  17  731  60  9158  9119  221  27.
Zwiefalten  -  -  3  *  8  1  33  1  36.

Summe  106  955  a83  3832  389  3581  345  338  3866.

 

 

 

 

 

 

 

Stuttgart,  den  13.  Aug.  1815.  Koͤnigl.  Finanz  ·  Ministerium.  Graf  v.  Mandelsloh.
        <pb n="350" />
        300

Rechts-Erkenntuiffe  des  Koͤn.  Ober-Iustiz-  Colleginums.

1)  In  der  Appellations,  Sache  von  Stuttgart  zwischen  dem  Ober-Regierungs-KangJellisten
  Mahl  daselbst,  Bekl.  Anten,  und  dem  Aleck=  Ir  Sckher  zu  Eßlingen  als  Cura,
tor  des  abwesenden  Imanuel  Koch  von  da,  Kl.  Acen,  Schuloferderung  betreffend,  wurde
das  Urtheil  voriger  Instan;  bestätiget.  Sté##ureg.  den  19.  Jul.  1815.

2)  In  Appellat.  Sachen  von  Gmünd  zwischen  dem  Bürgermeister  Knaus  zu  Heubach)
  als  Pfleger  des  blödsinnigen  David  Lindenmaier  allda,  Anten  und  Christian  Ssuer
zu  Zimmern,  Aten,  Beweie  führung  über  die  Priorität  in  dem  Ceonhard  Braunschen  Concurse
  von  Heubach  betreff.,  wurde  die  Sententia  a  qus  wegen  Inkompetenz  des  erkennenden
  Oberamtsgerichts  Gmünd  von  Amtswegen  aufgehoben.  lbic.  eod.

3)  Die  Appellat.  Sache  von  Biberach  zwischen  Sebastian  Kaäs  und  Cons.  daselbst,
Kl.  Aten  modo  Anten  und  Licis  Denunciamen)  sodann  Melchior  Bopp  und  Augmin
Weber  von  Bergerhausen,  Bekl.  Anten,  und  der  Hospital-  Verwalcung  in  Blberach,  Arin
und  Litis  denunciatin,  ptto  servitutis  viæ  sezt  liris  denuncistionis,  wurde  durch  Ordination
erledigt.  Seuttg.  den  31.  Jul.  13815.

4)  In  der  Appellat.  Sache  von  Heilbronn  zwischen  der  Königl.  Ober=  Finanzkammer,
  Section  der  Krondomainen,  Intin,  Anrin,  Producentin  und  Adhäsin,  sodann  Seba,
stian  Steegmaier  zu  Wimmenthal  als  Winterheld'schen  Güterpfleger,  Jaren,  Anten,  Dro,
ducten  und  Adhärentcen,  auch  Friedrich  Weidner  von  Deimbach  und  Schuleheißenamts,
WVerweser  Susset,  als  Pfleger  der  Winterheld'schen  Kinder  erster  She,  gleichfaus  A#en,
Liquidirät  und  Prioricét  einer  ffscalischen  Jorderung  an  die  Winterheld'sche  Ganntmasse
berreffend,  wurde  das  Erkenneniß  voriger  Justanz  reformirt.  Stutig.  den  26.  Jul.  1818.

Sccaf=  Erkenn#misse  des  Königl.  Criminal,  Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Heg.  Maj.

Am  r.  Jul.  wurde  der  zu  Göppingen  verhaftete  Theodor  Gfrereis  von  Smünd),  wegen
  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,  mit  fünfmonatlicher  Fe,
stungsarbeit  bestrafe.  «

EcckemistdetzuUlminllntersuchunggekommenesohannNothvoakqupheitm
Oberamts  Wiblingen,  wegen  Diebstahls,  zu  fuͤnfmouatlicher  Festungsarbeit,  und  zum
Ersatze  der  ihm  zuerkannten  Kosten  verurtheilt  worden.

Codem  wurde  gegen  den  zu  Calw  verhafteten  Jonathan  Regelmann  von  Birkenfeld,
Oberamts  Neuenbürg,  wegen  Fälschung  und  Ehebruchs,  eine  einjährige  Festungsarbeit
verfügt,  und  in  Rülucht  der  Kosten  das  Erforderliche  erkannt.

Unter  deem  3.  Jul.  ist  der  zu  Eßlingen  in  Verhafe  und  Untersuchung  gekommene  Jo“
hann  Renschler  von  Dizingen,  Oberames  Leonberg,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  i#u
viermonatlicher  Festungsarbeic  und  nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeicshaus)  so  wie  jum
Ersaße  aller  Kosten  condemnirt  worden.

Den  6.  Jul.  wurde  die  zu  Heilbronn  verhaftete  Dorotbea  Huber  von  Beuberg
Oberamts  Oehringen,  wegen  Betrugs,  neben  dem  Ersaz  aller  Kosten  mit  achtmonatlichee
Zuchchausarbeit  bestraft.
        <pb n="351" />
        301

Lodem  ist  der  zu  Ulm  in  Verhafe  und  Untersuchung  gekommene  Anton  Kränzke  von
Menzingen)  im  Kanton  Jug,  wegen  wiederholren  Diebstahls,  zu  sechsmonatlicher  Fe-Kungsarbeit
  und  zum  Ersatze  aller  Kosten  verurtheilt,  und  die  nachherige  Auslieferung.
des  Delinquenten  an  seine  Obrigkeit  zum  Behuf  der  Bollziehung  der  früher  von  derselben
  gegen  ihn  erkannten  Strafe,)  angeordnet  worden.

Am  1o.  Jul.  wurde  die  zu  Heilbrom#  vr#hafrete  Christione  Schilp  von  Altlautern,
Oberamts  Weinsberg,  wegen  verheimlichter  Schwaagerschaft  und  Entbindung,  auch  kulposer
  lebensgefährlicher  Behandlung  ihres  Kindes,  neben  dem  Ersate  aller  Kosten,  mit  zwei
und  einh  albjähriger  Juchrbausstrafe  belegt.

K  iem  ist  die  zu  Heilbronn  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Ursula  Maser
von  Alfdorf,  Oberemts  Lorch,  wegen  wiederholten  Diedstahls,  neben  dem  Ersaße  aller
Kosten  zu  neu.emonaticcher  Zuchthausstrafe  und  nachheriger  Recluston  in  ein  Arbeitshaus.
buis  zu  erprobter  Besserung  cond.  u#n#rt  worden.

Eoccem  wurde  die  zu  Ulm  verhaftete  Catharine  Mayer  von  Upflamör  Oberamts.
Riedlingen)  wegen  Gemeinschaft  mit  Jaunern  und  Diebstahls,  zu  zweijähriger  Zuchthausstrafe
  und  nachheriger  Aufbewahrung  in  einem  Arbeitshause  bis  zu  errro##ter  Besse““
rung  verurtheilt.

Unter  dem  1z.  Jul.  ist  die  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommens
Catharine  Friz  von  Stuttgart,  wegen  Diebstahls,  wit  fünfmonatlicher  Juchthausarbeie
und  dem  Ersase  aller  Kosten  beiegt  worden.  -

Eos-mwurdeDEeWEßtingenwegenverheimlichterSchwckngesschcftUndlebensges
fähklicherBehandluugihresKindes,verhafteteBarbarsBlaazvonWeiliIIDocfh
Oberamts  Leonberq)  neben  dem  Ersatze  sämtlicher  Kosten  mie  drei  und  einhalbjähriger
Juchthausarbeit  bestraft.

Den  13.  Jul.  ist  die  zu  Ludwigsburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Anna
  Barbara  Heßer  von  Rekargartach,  Oberamts  Heilbronn,  wegen  wiederholten  Diebstahls,
  neben  dem  Ersaßze  der  Kosten  zu  zwei  und  einhalbfähriger  Juchthausstrafe,  und
nachheriger  Reclusiomn  in  ein  Arbeitshaus  bis  zu  erprobter  Besserung  condemnirt  worden.

Am  14.  Jul.  wurde  die  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Anna  Maria  Höger  von  Oberrieringen,
  Oberamts  Baihingen,  wegen  Diebstahls  und  Berrugs,  neben  dem  Ersaße  aller
Kosten  mit  viermonarlischer  Zuchchausstrafe  belegt.

kodem  ist  der  zu  Ellvangen  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene  Franz  Jostoh
  Wagner  von  Mannheim,  wegen  verübten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten
  zu  sechsmonarlicher  Fei#tungsarbeit)  und  nachheriger  Verweisung  aus  den  Kön.  Stasten
  verurtheilt  worden.

Unter  dem  15.  Jul.  wurde  gegen  den  zu  Alrdorf  verhafteten  Anton  Vest  von  Untettheuringen,
  Oberamts  Tettnang,  wegen  Diebftahls,  neben  dem  Ersate  aller  Kosten
eine  viermontarliche  Festungsarbeit  ausgesprochen.  E

Eodem  ist  der  zu  lum  in  Verhafe  und  Uncersuchung  gekommene  Joseph  Mayer  von
Beuren,  Ob  ramts  Biberach,  wegen  Sodomie  neben  dem  Kostens-Ersatz  mic  sechsähriger
  Festungsarbeit  bestraft  worden-
        <pb n="352" />
        zok

Eodem  wurde  ber  zu  Ellwangen  verhaftete  Johann  Georg  Linsenmayer  von  Holzmaden,
  Oberamts  Kirchheim,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  zu  neunmonatlicher  Festungsarbeit
  und  zum  Ersaße  aller  Kosten  condemnirt,  auch  zugleich  verordnet,  daß  er
nach  erstandener  Strafe  unter  polizerliche  Aufsicht  gestellt  werden  soll.

kodem  ist  der  zu  Urach  in  Verhaft  und  Usstersuchung  gekommene  Gottlieb  Spiz  von
Oedenwaldstetten,  Oberamts  Münsingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersas
  aller  Kosten  zu  ein  und  einhalbsahriger  Festungsarbeit  und  nachheriger  Verwahrung
in  einem  Arbeitshause  bis  zu  erprobter  Besserung  verurtheilt  worden.

Den  13.  Jul.  wurde  gegen  den  zu  Eßlingen  verhafteten  Wilhelm  Pfaff  von  Heßlach,
  Amts,  Oberamts  Sturtgart,  wegen  attentirten  wiederholten  Diebstahls  und  Betrugs,
  eine  einsährige  Zuchehausstrafe  und  nachherige  Verwahrung  in  einem  Arbeitshausebis
  zur  erprobter  Besserung  ausgesprochen,  auch  in  Rücksicht  der  Kosten  das  Angemesse“
ne  verfügt.

Am  ar.  Jul.  ist  der  zu  Rürtingen  in  Untersuchung  gekommene  Andreas  Widmann
von  Beuren)  Oberamts  Nürtingen)  wegen  Unbottmäßigkeit  und  Gewehrverheimlichung
zu  fünfmonatlicher  Festungsarbeit  condemnirt,  und  zugleich  verordnet  worden)  daß  er  nach
deren  Erstehung  unter  Orktspolizeiliche  Aufsche  gestellt  werden  fsoll.

Eodem  wurde  der  zu  Altderf  verhafece  Kaver  Zell  von  Gerazweiler,  Oberamts
Waldsee,  wegen  Diebstahls  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  mit  fünfmonatlicher  Festungs,
arbeit  bestraft.

Kocem  ist  die  zu  Balingen  in  Untersuchung  gekommene  Anna  Maria  Kaufmann  von
Ebingen,  Oberamts  Balingen,  wegen  wiederholten  Shebruchs,  neben  dem  Ersatze  aller
Kosten  mit  zwanzigwöchiger  Juchthausstrafe  belegt  worden.

Fockem  wurde  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Johann  Jakob  Denner  von  Lauterbach,
Oberamts  Erailsheim,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersfaße  aller  Kosten  zu
einjäahriger  JZuchthausstrafe  mit  Willkomm  und  Abschied  verurtheilt  und  zugleich  verord
net,  daß  der  Delinquenc  nach  erstandener  Strafe  bis  zu  erprobter  Besserung  in  einem
Urbeitshause  aufbewahrt  werden  soll.  ,

Eodem  wurde  die  zu  Riedlingen  in  Untersuchung  gekommene  Agatha  Munding  von
Hausen,  Oberamts  Riedlingen,  wegen  wiederholten  Ehebruchs,  zu  einer  Arbeittstrafe  von
zwanzig  Wochen  in  dem  Irrenhause  zu  Zwiefalten  condemnirt,  und  in  Rücksicht  der  Kosten
  das  Sxforderliche  verfügt.

Unter  dem  24.  Jul.  ist  gegen  den  zu  Mergentheim  in  Verhaft  und  Untersuchung
gekommenen  Caspar  Gaab  von  Locherholz)  Oberamts  Oehringen,  wegen  Diebstahls  eine
achtzehnmonatliche  Festungsarbeit  und  gegen  dessen  Mitschuldigen,  Leonhard  Staudacher
von-Neidenfels,  Oberamts  Crailsheim,  eine  einjahrige  Zuchthausstrafe  erkannt  worden.
Uuch  sollen  nach  erstandener  Strafe  beide  Incuspaten,  welchen  zugleich  der  Ersatz  der
Uncersuchungs=  Kosten  auferlegt  wurde,  unter  polizeiliche  Aufsicht  gesezt  werden.

kKodem  wurde  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Gottlieb  Huber  von  Lienzingen,  Ober--amto
  Maulbronn,  wegen  Widersezlichkeit  gegen  einen  Forstbedienten)  und  unbottmäßi,
gen  injuriösen  Betragens  gegen  seine  Vorgeseöte)  neben  dem  Ersaßze  aller  Kosten  wit  achtmonatlicher
  Festungsarbeit  belegt.  "
        <pb n="353" />
        303

Den  27.  Jul.  ist  der  zu  Um  in  Verhaft  nnd  Untersuchung  gekommene  Andteas  Herrnann
  von  Treffelhausen,  Oberamts  Geißlingen,  wegen  eulposer  Toͤdtung  des  Martin
Wieiand  von  Lehr,  neben  dem  Ersaßze  aller  Kosten,  mit  vier  und  ein  halbjähriger  Fe-Kungsarbeit
  bestraft  worden.

Am  ap.  Jul.  wurde  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Georg  Friedrich  Fischer  von  Haberschlacht,
  Oberames  Brackenheim,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  zu  ein  und  einviertelfähriger
  Zuchthausstrafe,  und  zum  Ersaße  aller  Kosten  verurtheilt.  Z

kodem  ist  die  zu  Ulmm  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene  Elementine  Christterger
  von  Allmannsweiler,  Oberamts  Saulgau,  wegen  Betrugs,  zu  fünfmonatlicher
Juchthausstrafe  condemnirt,  und  in  Hinsscht  der  Kosten  das  Erforderliche  verfügt  worden.

Eoden  wurde  der  zu  Urach  verhaftete  Johann  Georg  Endriß  von  Weilheim,  Ober--amts
  Kirchheim,  wegen  wieder  holten  Diebstahle,  neben  dem  Erfatze  aller  Kosten  mit  fünf
monatlicher  Festungsarbeic  belege.  ·

bodem  ist  die  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Maria  Anna
  Pertscher  von  Horb,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  mir  achtmonatlicher  Zuchthausarben
  bestraft,  und  in  den  Ersah  aller  Kosten  verfällt  worden.  ·

Unter  dem  31.  Jul.  wurde  gegen  die  zu  Rottweil  verhaftete  Issdor  Bühl  und  Conrad
  Rester  von  Villingen,  Oberames  Rortweil,  wegen  Gewehrverheimlichung  und  Wildetei.
  Anentats)  je  eine  fünfzehnwöchige  Zuchthausstrafe,  und  die  Bezahlung  einer  Geldbuße
  von  2o  Pfd.  Hellern  ausgesprochen,  auch  rücksichtlich  der  Consfiscation  deGewehrr
  so  wie  des  Kosten,  Srsatzes  das  Erforderliche  verfügt.

 

Se.  Königl.  Mos.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescrivts  vom  ro.  Aug.  dem  bei
dem  Königl.  Marstalle  angestellten  Bereiter  v.  Vellnagel  den  Charakter  als  Saallmeister
  gnädigst  ertheilt.  ·

Se.Kdnigt.M-ai.habenvermdgallerhöchsterEntschließungvomiaAuHallergnaͤdigst
  geruht,  die  erledigte  Kanjellisten-  Stelle  bei  der  Ober-Polizei-Direetion  in  Stutt-Frt
  dem  bisherigen  Cheristen  Weiblen  bei  dem  Königl.  Hofcheater  zu  übertragen,  und

vermög  allerhöchsten  Decrers  vom  11.  Aug.  dem  bei  der  Königl.  Vrmee,  Equipirungs,
  Compagnie  angestellten  Commissaire  Ofterdinger  die  allerunterthänigst  nachgesuchte
  Entlassung  ertheilt,  und  .»·

dagegendenbisher-AssistemenkotteksumEquipitnngdCommissatregnädigsternannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnddigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
II.  Aug.  die  erledigte  Pfarrei  Unter,  Jesingen,  Didrese  Herrenberg)  dem  Pfarrer  Moz
in  Braitenholz  zu  üÜbertragen)  und  »

vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  13.  Ang.  dem  zur  erledigten  katholischen  Caplenei
  Koͤnigseggwald,  Oberames  Saulgau),  nominirten  Priester  Joseoh  Maier  von  Aulendorf
  die  allechöchste  Bestätigung  Zu  ertheilen.

Vermg  allerhöchsten  Reseripts.  wom  I7.  Aug.  haben  Se.  Königl.  Mas.  den  seither
  bei  dem  Koͤnigl.  Iwinger  in  Hohenheim  angestellten  Meister,  Jäger  Nestel  zum
        <pb n="354" />
        304

Hofféger  in  dem  Park  zu  Freudenthal  zu  ernennen,  und  die  hiedurch  vacante  Stelle  bei
dem  Jwinger  in  Hohenheim  dem  Besuch-Jäger  Mutf  zu  übertragen  allergndigst  geruhr.

kudwigsburg  Grossachsenheim.  We#n  der  Kbr#igl.  Immediat-Schäferef  zu  Grossach-Krheim
  wird  bis  Mittwoch  den  30.  Aug.  d.  J.  Morgens  9  Uhr  die  dritte  und  lezte  Parthie  der  zum
Perkauf  alersnädigst  ausgesezten  —.  bestehend  in  50  spanischen  Steer,  340#  pamschen  Mutterschaasen
  46  alten  sekten  Hämmeln,  50  Siük  Zeuschaafen,  25  Hämmel  und  Kälder  =  Jährlm
und  45  taäl  allerhand  teutscher  Schaafwaar  Parthieweise  salva  ranficallone  im  bffentlichen  uf
straut  ß,  welches  mit  der  Bemerkung  bekannt  gemacht  wird,  daß  diese  Schaafwaare  nicht  nur
für  Mezger,  soadern  auch  grbstentheils  für  Cchnnsbalsk  noch  rauglich  sei.  nad  der  Berkauf  im  Scho#fhaus
  in  Grossachsenheim  vorgenommen  werde.  Den  3.  Aug.  1515,

Kda#gl.  Bau=  und.  Garten-Direction  allda

Geißlingen.  (Abänderung  der  früher  ausgeschriebenen  Schaafweidee  Verlethungen  in  Hinsich
auf  zeit  und  Orte)  Da  auf  die  später  vorgebrachte  Bitre  verschiedener  Communen  des  Oberamts,
vum  Verleihang  der  Schaafweiden  in  den  betreffenden  Orten  w'igen  der  Local·  Verhaältnisse  alergaädigsi
willfabrt  worden  ist,  so  äudeit  sich  die  unrerm  11.  Jul.  d.  J.  in  Hinsicht  der  Berleidung  samtöcher
Schaafwaiden  in  der  Oberamrtsstade  geschehene  dffen#liche  Bekanntmachang  wieder  ab,  und  werden  nunmehro
  diese  Verleihungen  folgendermaßen  vorgenommen  werden:  1)  Montag,  den  11.  Sept.  Vormutags
  0  Ubr  auf  dem  hrarkdolu  zu  Gelslingen  dle  Schaafwerden  von  Aufhause  u  mit  500  Stäken,
von  Türkheim  mit  650  Stüken,  und  von  Amsterten  mu  450  Stuken.  2)  Dienstag  den  12.
Sept  Wormittags  11  Uhr  auf  dem  Rathhause  zu  Westerheim,  die  Schsafwaide  von  Westerheim
mit  1000.  Stäken,  und  ebendaselbst  Nachmitags  2  Uhr  die  Schefue  von  Hohenstatt  mit  500
Stten.  3)  Donnerstag  den  14.  Sept  Vorm'tags  10  Uhr  auf  dem  Rathbhause  zu  Deggingen
dle  Schaafwaiden  von  Deggingen,  und  zwar:  die  Watde  im  Oesch  Barcheuthal  mit  500  Stükenauf
  der  Ulp  Vernek  mit  700  Stüken,  und  die  Waide  auf  dem  Nerd=  Alpberg  mit  450  Stüken,  und.
#ebendaleldst  Nurtmittags  2  Uhr  die  Waide  von  Reichenbach  ##  500.  Stäken.  4)  Montag  denr
16.  Sept.  Vorm'ttags  10  Ubr  in  der  Gastherberge  zum  Engel  in  Gosbach,  die  Sch#aafwaden  von
SGosbach  und  zwar  die  Haͤuslenswaide  mit  325  Stuͤlen,  und  die  Thalwade  mit  325  Stäken;  sodann
  ebendaselbst  Rachmittags  2  Uhr,  die  Waide  von  Dizenbach  mit  600  Stüken.  5)  M.tiwoch
den  20.  Sept.  auf  dem  Raidhause  in  Geis  lingen  Bormutags  9  Uhr  die  Schaafwaide  von  Ober-Pübringen
  mit  400  Stüken,  von  Hausen  an  der  Fils  mu  220  tüken,  von  Unterbbbrine
gen  mit  *340  Stüken;  sedann  Nachmittags  2  Uhr  die  Waide  von  Ueberkingen  mit  325  Stüken.
6)  Donnerstag  den  21.  Sept.  Vornurtags  Uhr  auf  dem  Rathhaule  in  Geißlingen  die  Waiden
von  Bräunisbeim  mit  300  Skäken,  von  Steinenkirch  mit  440  Stüken;  und  von  Sterten  mit.
400  Stötken;  sodann  Nachmittags  2  Uhr  von  Altenstadt  mit  250  Stüken.  J7)  Fre  tag  den  22.
Sept.  auf  dem  Rathhause  zu  Geislingen  die  Waiden  von  Kuchen  mit  325  Slüken,  von  Ginen

  mit  500  Stüken,  und  von  Gros-Siessen  mit  200  Stüken;  sodann  Nahmttags  2  Uhr  vo#
HPelngen  mit  250  lüken.  3)  Montag  den  25.  Sept.  Bormutuge  10  Ubr  auf  dem  Rathhaus.
zu  Wiesenstaig,  die  Schaafwaiden  von  Wieseustaig  und  zwar  auf  dem  Settelberg  mit  600.  Selken;
  und  auf  dem  Sommerberg  Pro  1616  mit  125  Stüken,  bro  1617  mit  450  Stüken,  und.

ro  1818  mit  500  Stäken.  2)  Dierzag  den  26.  Sept.  Vormirtags  10  Uhr  in  der  Gastberberge  zu
Mholhse  die  Schaafwside  von  Mühlhausen  unt  300  Stüken,  und  ebeadaselbst  Nachmittags.
4  Uhr  die  Schaafweide  von  Trakkensteln  mit  325  Stüken  zu  den  ersten  zwes.  Bestand=  Jahren  und
mit  400,  Stüken  in  dem  drinmen  Bestand=  Jahr.  Endlich  10).  ODonn#ag  den  25.  Sept-  auf  dem.
Ratbdause  in  Geislingen  Vormittags  9  Uhr  die  Werden  von  S##teltnge  n  mit  325  Stüken
vaon  Treffelkausen  mit  350  Stöken  und  Weissensteln  mit  Si##ten,  sodann  des  Rachmit
mgs  2  Uhr  von  Grüänbach  mit  150.  Stüken,  und  Kuchalp  mit  150  Sräken.  Oie  Pacht=  #L#
der  wollen  sich  mu  legalen  VBermigens-  Zeugmissen  verhen  an  den  desimmien  Tagen  und  Orten  bet
diesen  Verhandlungen  einfinden.  Den  11.  Aug.  1313,  A#n.  Oheramt.
        <pb n="355" />
        305

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illttgnöoigstbesufctagt,nachstehendehekkschsftlicheSchäfer-LandKrondomaineassütmimbsscatlcs
chknslufmeichaudeaMcsstdietesveusaföund9Jahkesnverleihen,ach-titsch-UDieIruetas
bliktegcmemschaftlicheSchäjekeivoudeasichaagtövzeadeanaigi.Hofs-Mai-tanzenKirchbekguqd
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HirchhekgIadBetustelatsoMokg.AI-Iandea-fütNeseheetdennddtealtbkkechtigvcZufakkbmlf
sachstgelegeseauswäthigeMattuageauebstsadetaBeim-Zungen-alsjädklicht2zupekgttoh,dKlafs
retten-enBretaholsanddOKlattck,LängeMeß,taaae-IeSt-agenzuspfdkchstozea,unentgeldltch
zugemeßeabar.DiefachtzenwäbttvoaManmil.J.blödsbmtözhamhmöjahse  B)  Den
ersien  herrschaftlichen  Maierethof  zu  Kirchberg,  welcher  neben  ganz  gerdumigen  und  soliden  Webn=  urd
Felwirthschafts=  Gebäuden,  u  folgenden  Gütern  besteht:  24  Morg.  3/  Vrrl  9  Ruthen  Gärten,
*5  Morg.  34  Vrrl.  151  Rurh  Wiesen,  100  Morg.  1  Vrrl.  10:!  Ruth.  Acter  in  3  Zcllgen.  Die  Nebeunutzungen
  bestehen  in  8  Klaster  taunen  Breunholz,  und  einem  bcträchtlichen  Vorralh  an  Heu,
Oedmo  und  Stroh,  welcher  auf  Wicder=  Ersaz  bis  zum  Bestandoe-Abtrut  uneutgeldlich  in  Pachr  gegeben
  wird.  Die  Pachtzen  isi  von  nächst  Martink  l.  J.  bis  dah  n  1824,  also  auf  9  Jahre  bestimnt.
C)  Die  Kongl.  Mahl=  und  Sägmüble  zu  Heiligenzimmern,  Fürstl.  Hohenzoller=  Sigwaringischer  Herr#
lchaft,  mit  2  Mahl=  und  1  Gerbgang,  und  der  angebauten  Säg=  Mühle  mit  einem  Schneidwerk,
mbst  35  Morg.  21  Vrt.  124  Ruth.  Wiesen,  und  56  Morg.  151  Ruth.  Aeker  und  Hackfelder,  und  einer
jährichen  Abgabe  vos  60  Klaster  tannen  Brennbolz.  Die  Pachtzeit  währt  Jahre,  von  nächst  Maruim
  I.  J.  bie  Martim  1324.  Die  Pacht-Verhandlungen  von  Lit.  A.  und  B.  werden  Montag  den  11.
Se#t.  I.  J.  Vormutags  0  Uhr  in  dem  herrschafil.  Gebäude  zu  Kirchberg,  die  von  Lit.  C.  aber  Dienstaz
  den  12  Sept.  in  Heiligenzimmera  vorgenemmen  werden.  Zu  diesen  Pachrungen  werden  brigens
nur  sosche  Pertonen  zogelassen,  welche  sich  miit  oberamtlich  gesiegelten  von  ihren  Orts.  Obrigkeiten  auspe#t#ellren
  Jeugmissen  über  ihre  Avfföhrung,  Kenntnisse  im  Feldban,  und  Vermbgen  hinreichend  ausweisen
  werden:  wic  denn  jeder  Pächter  neben  der  erforderlichen  landwirthschaftlichen  Einrichtung  mit
Vich,  Futter-  Vorrathe,  Schiff  und  Geschirr,  die  erlbsende  Pacht=  Summe  in  liegenden  Gründen
2  fach  gerichrlich  versichern,  oder  einen  Jahrs-Bestand  voraus  bezahlen  muß.  Des  10.  Aug.  1815.
Kbn.  Landvoglei=  Steueramt  am  mitlern  Reckar,  und  Cameralamit  Herd.

Stammbetm.  Das  zum  biesgen  Cameralamt  gehieige,  nur  1  Stande  von  hier,  an  der  Chaussee
  von  Stuttgart  nach  Schwieberdingen  gelegene  Kdnigl.  neue  Wirtbsbaus,  mit  den  dazu  gebbrigen
Sester#2  wird  allergnddigst  befohlenermaaßen,  Samstag  den  23  Okt.  d  J.  neuerlich  wieder,  auf?

abre,  von  Georg###  1616  bis  1625.  an  den  Meistbietenden  verliehen  werden.  Dieses  Wirthsbauß  be-Freift
  alle  und  jede,  zum  ordentlchen  Betrieh  einer  guten  Schild=  und  kandwirtkhschaft  erforderlichen,
im  besten  daulichen  Stand  befindlichen  Gelegenhelten  und  Bequemlichkeiten  in  sich,  vud  ist  mit  den
dazu  gehbrigen  42  Morg.  zelglichen  Aekeru,  durch  Geschik  und  Fleiß  des  bisberigen  Beständers,  in  eis

e  solche  Aufnahme  gebracht  worden,  wie  sie  zuvor  nie  statt  gefunden  hat.  Gärken  und  Weesen  gehdren

  zwar  nur  1  Morgen  zu  dem  Gut  hiagegen  wird  dem  neuen  Befländer  der  herrschaftl.  Heuzehenden

  auf  der  ganzen  nächstgelegenen  Markung  von  Stammheim  in  Pacht  mit  #berlaßen.  Auch  befinden

sich  auf  den  Mekern  urmistelber  vor  dem  Wirthshauß  links  und  rechts  der  Chaussee  die  schbusten  im

besten  Ertrag  stebenden  Obstbaume,  welche,  bei  ibrer  vor  Frost  geschüzten  Lage,  selbst  in  Obst.  Febl-Jabren,

  wie  z.  B.  heuer,  noch  einen  ordentlichen  Ertrag  gewähren,  in  bessern  Jabrgängen  aber  dem

Beständer  allein  einen  Nutzen  von  150  bis  200  fl  verschaffen  können.  Ueberdieß  wird  einem  Vichter

auch  roch  der  Vortheil  zogesichert,  daß  er  die  auf  die  Wuthschaft  denöthigten,  kauglicken  Weine,  nach

seinem  freien  Wllen,  humter  zu  den  billigsten  Preisen,  in  dem  Kdnigl.  Hofkammer  Keller  zu  Sturt-Bart

  aus  wählen  kann.  Diejenige,  welche  nun  *  diesem,  in  jeder  Ruksicht  vortheilbaften  Bestand  Lust
bezeugen,  konnen  sich  üäber  die  Pachts-Gegenstände  und  Bedingungen  táglich  näher  unterrichten,  uod
baben  sich  mit  obrigkeirlichen  Zeugnißen,  daß  sie  die  erforderlichen  Eigenschaften  und  hinlänglichen  Mittel
  zu  einem  solchen  Pacht  besizen,  auch  eine  sichere  Caution  von  800  fl.  einlegen  kdunen,  §·da  r
Tags  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  Neuen  Wirthshaus  bei  der  Verleihung  ngupeden.  Den  14.  Uug.
1815.  Kbn.  Cameralamt.
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        aos

Neresheim.  RNach  nunmehr  genauer  Untersuchung  bat  sich  9cheift  daß  in  der  Nacht  v.  öt.  auf
ben  6ren  Aug.  kn  dem  Schlosse  zu  Baldern,  nachstehende  Effekten  gestohlen  worden,  als:  grüne  wollene
Bertumhänge  mit  weißen  Bändchen  garnirr,  ziemlich  alt,  1  Pfulben  von  weis  und  blan  gestreiften
Federirten,  1  Kopfkissen  von  blau  und  weis  gestreiftem  Barchet,  1  Dekbert  von  ungehleichkem  grün

estreiften  Federitten,  1  Unterbert  von  blau  und  weis  gestreiftem  Farchet,  2  Pfulben  von  weis  und
bleo  gestreistem  Barchet,  1  Kopfkissen  von  weis  und  dlau  gestreifrem  Barcher,  1  zizene  Convert-  Decke
welche  weis  und  grün  gestreift  mit  einem  braunen  Boden,  1  Unterbett  von  hlau  und  weis  gestreiften
Trr  „  1  Pfulben  von  derlei  geltrarsten  Federik#cn,  1  Oberbeit  von  weis  und  blan  gestreistem  Baret,

  1  Kopfkissen  von  weis  und  blau  gestreiftem  Barcher,  1  leinenen  Fenster  =  Vorhang,  1  Unterbett
von  blau  und  weis  gestreisten  Federitten,  1  Pfulden  von  dlau  und  weis  gestreiften  Federritten,  1  Bllmot
  von  weis,  grün,  roth  und  gelb  gestreiften  Grund  und  Blumen,  1  Couve#r=  Decke  von  weis  und
blau  gedupftem  Grund  und  Blumen,  2  Kopfkissen  von  blau  und  weis  gestreisten  Federitten,  1  Unterbeit
  von  weis  und  blau  gestreiften  Federitten,  1  Pfulben  von  derglelchen  Federitten,  1  Oberbett  von
weis  u.  blau  gestreistem  Barchet,  1  Kopfkissen  von  ganz  weißem  Barcher,  1  Unterbett  von  blau  u.  weis
estreiften  Federitren,  1  Pfulben  von  nemlichen  oern:  2  Kepfkiffen  von  blau  und  weis  gestreistem
Gorcher  1  Couvert.  Decke  weis  und  roth  gestreist  und  gedupft,  1  Plümot  in  einer  weißen  Zarg,  1  Unterbett
  von  weis  und  blau  Leg#retsten  Feberiten,  1  Oberbemn  von  dergleichen  Federitten,  1  Pfulben  von
weis  und  blau  gestreistem  Barchet,  1  Kopfkissen  v.  dergl  Barchet.  Es  werden  nun  alle  Hoch=  und
MWobllöbl.  Polizei-  Behbrden  ersucht,  nicht  nur  sowohl  auf  diese  Effekten  als  auch  auf  den  Dieb  genan
fahnden  .  lassen,  und  im  Falle  der  Betretung  des  Elnen  oder  des  Andern  gefällige  Nachricht  anher
zu  ertheilen.  Den  10.  Aug.  1515.  «  Koͤn.  Oberamt.

Kottendurg  am  Neckar.  Der  freiwillige  Arbeiter  Joseph  Wirthle  von  Horgen,  Oberamts
Rortweil,  ist  henme  Mitrag  2  Uhr  aus  dem  hiesigen  Zwangs=  Arbeitshaus  entwichen.  Derselbe  war
bei  seiner  Entweichung  mit  einer  grauen  Fulkappe,  einem  hechtgrauen  töchenen  Wammes  mit  gränem
Vorichuß,  einem  roth  kottonenen  Westlen,  einem  weißen  Haltuch,  Nanquin·  Hosen  und  Stiefeln  bekleidet,
  ist  36  F  all,  6  Fuß  greß,  untersetzter  Stakur,  hat  schwarze  Haare  und  Augbfaunen,  grane  Anben,
  spitzige  Nase,  propornonirten  Mund,  vundes  Kian,  volle  Wangen  und  einen  großen  Backenbart.
Sämtliche  Orrsobrigkeiren  werden  doher  ersucht,  auf  diesen  Flüchtling  fahnden,  ihn  im  Beiretungsfal
artetiren  und  wohlverwahrt  hieher  einlicfern  zu  lassen.  Den  11  Aug.  1815.  K.  Oberamt.

MNottweil.  Auf  der  Merkung  des  disseitigen  Amtsorts  Fekenhaußen,  In  einem  dahin  gehbrigen
Wold,  in  der  Räbe  eines  Baches,  ist  vor  wenigen  Tagen  ein  belnahe  vollständiges,  jedoch  durch  keine
Bänder  mehr  zusammengebaltrenes  Skelet  eines  erwachsenen  Menschen,  wabrscheinlich  weiblichen  Geschlccht#s
  vorgefimden  worden,  wovon  der  ganz  unversehrte  Schädel  einem  Menschen  von  30  bis  50  Jabh-Vven
  angebdrt  zu  baben  scheint.  Den  vorliegenden  Anzeigen  nach  scheint  es  gewis  4  seyn,  daß  der  Tod
dieses  Menschen  kärzestens  vor  3  und  längstens  vor#  Monaten  eiugetreten  sei  ahe  bei  den  vorgesundenen
  Knochen  waren  zwei  zerrissene  Stücke  einer  Kleidung  von  rothbraunem  wollenem  Tuch,  mis
falschen  goldenen  Tressen  desezt,  vorgefunden  worden,  welche  den  Hintertheil  eines  Mieders  ausgemache
zu  haben  scheinen  Da  bis  jeßzt  nicht  dat  in  Erfahrung  gebracht  werden  kdnnen,  wer  die  verunglükte
Person  gewesen  seyn  mbge,  und  in  welchem  Ort  sie  vermißt  weorden  ist,  so  wird  der  Weg  der  offentlie
chen  Bekaantmachung  eirgeschlagen,  und  um  Nachricht  gebeten,  wenn  einige  Muthmatungen  vorliegen
sollten,  oder  erhoben  werden  konnten.  Den  4.  Aug.  1315.  Koͤn.  Oberamt.

Tübingen.  (Verlornes  Geld.)  Der  biesige  Bürger  und  Saifensieder  Wilhelm  Forstbauer  hat

diesen  Morgen  um  s  Uhr  zwischen  bier  und  Lustnau  1,070  fl  nemlich  7  Nollen  grosse  und  franzbsische

Thaler,  à  110  fl.  und  6  Rollen  24  kr.  Stäk  à  50  fl.  aus  seinem  vornen  auf  dem  Pferde  angebunden
babten  Mantel  verloren.  Diß  wird  nun  mit  dem  Anhang  zur  allgemeinen  Kennenig  gebracht,  daß

derjenige,  welcher  diese  Summe  Geldes  gefunden  hat,  und  sie  dem  Eigentbümer  wieder  zurakgiebt,

eine  ansehnliche  Belohnung  erhält.  Zugleich  ader  werden  alle  Hochldbl  obrigkeitliche  Polizei=  Stellen

.-gegiemend  ersucht,  zu  Auskundschaftung,  dieses  Geldes  dasz  (hrige  nach  Kräften  beizutragen.  Deu  7.
a.  1015.  Kon.  Oberamt.
        <pb n="357" />
        Nro.  41.  1815.  z

Könislich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  2b.  Aug.

 

 

Bekanntmachung  einfacher  Mittel  zur  Entdekung  einer  Kupfer=  Beimlschung  in  gebrannten
Wassern  und  zur  Reinigung  derfelben.
Der,  gegen  den  Gebrauch  der  kupfernen  Kühlröhren  bei  dem  Branntweinbrennen
se  gedenen  Geseze  ungeachtet  kommen  noch  bisweilen,  vielleicht  vom  Ausland  eingebracht,
eistige  Getränke  vor)  welche  durch  kupferne,  öfters  nicht  gehörig  gereinigte,  Röhren  de-Jue
  worden  sind,  und  daher  einen  der  Gesundheit  sehr  schädlichen  Kupfer.  Gehalt  haben.
Indem  das  Publikum  hierauf  aufmerksam  gemacht  wird,  werden  zugleich  die  einsachsten
  Mittel  angegeben,  durch  welche  seder  Käufer  und  Verfadufer  von  Branntwein,
Kuschengeist,  Liqueurs  und  andern  geistigen  Gerränken  nicht  allein  den  in  denselben  vorhandenen
  Kupfergehalt  leicht  enrdeken,  sondern  auch  davon  sie  reinigen  kann.

1)  Die  Probe  geschieht  am  schnellsten,  wenn  man  in  ein  geistiges  Getränk  z.  B.  in
einen  :  Schoppen  etwa  do  bis  25  Tropfen  eines  reinen  frischen  kaustischen  Salmiakgeistes,
  der  in  jeder  guten  Apotheke  um  einen  geringen  Preiß  nnd  ohne  ärzell,
che  Vorschrift  erhalten  werden  kann,  langsam  beimischt,  und  dann  umrührt,  wo,
durch  das  geistige  Getränk,  wenn  es  Theile  von  Kupfer  in  sich  aufgelöst  enthälr,
blau  gefärbt  wird.  Diese  Färbung  geschieht  sogleich,  wenn  der  Branmwein  eine
größere  Menge  Kupfer  in  sich  aufgelöst  enthälr;  ist  dieser  Kupfergehalt  aber  sehe
gering)  se  muß,  weil  die  blaue  Farbe  in  diesem  Falle  später  erscheinc,  etwa  24
Stunden  lang  die  Mischung  ruhig  stehen  gelassen  werden.

2)  Eine  etwas  langsamere,  aber  sechere  Probe  ist,  wenn  man  in  ein  solches  Kupferhaltiges
  geistiges  Getränk  24  Stunden  lang  ein  polirtes)  oder  frisch  gescheuertes
blankes  Senk  Eisen  oder  Eisenblech  legt,  welches  dann  das  Kupfer  an  sich  zieht,
dadurch  blankroth  erscheint,  und  hiedurch  auch  das  Getsänk  ven  dem  Kupfer  reintigt.

3)  Ju  weiterer  Probe  und  Reinigung  eines  solchen  Kupfer  enthaltenden  geistigen  Ge,
tränks  dienen  ferner  folgende  unschädliche  Gegenmirtel:  Gelöschter  und  ungelöschter
reiner  Kalk,  gereinigte  Pottasche,  und  reine  Kreide.  Jeder  dieser  Körper
        <pb n="358" />
        wied.  wenn  man  ihn  zu  dieser  Probe  wähle,  (denn  jeder  fuͤr  sich  ist  allein  hinteichend)
  fein  gepulvert  einem  des  Kupfergehalts  verdächtigen  geistigen  Getraänke  beigemischt
  (etwa  Quint  zu  Schoppen  jenes  Getränks)  und  umgerührt.  Nach
rubigem  4  stündigem  Srehen  wird  der  Bodenfsah  (der  Niederschlag)  wenn  das
Setränk  Kupfer  enthalten  hat,  grünlicht  gefärbt  erscheinen.  Um  das  Getränk  nun
hievon  und  von  dem  Kupfer,  Antheil  zu  befreien)  muß  jenes  durch  Fließpapter  fll,
trirt  (geseyht)  werden.

Wenn  nur  wenig  Kupfer  in  einem  solchen  geistigen  Getränk  aufgelöse  ist,  (gewöhnlich
  nur  etwa  4—  6  Gran  in  einem  Schoppen)  so  erscheint  dasselbe  farblos
und  wasserhell,  und  bei  solchen  ist  die  oben  angegebene  Proportion  der  Gegenmirtel
hinreichend  zur  Probe  und  zur  Reinigung.  Sieht  aber  ein  solches  geistiges  Gerränk
(ausgenommen  diejenige,  welche  ein  bläuliches  ärherisches  Oel  enthalten)  wie  z.  B.
das  Chamillen=  Wasser)  ins  bläulichte  schimmernd  aus)  so  enthält  es  einen  größern
Theil  von  aufgelöstem  Kupfer  und  dann  ist  die  gedoppelte  Quantitar  der  oben  a#
gegebenen  Gegenmittel  zur  Probe  und  Reinigung  eines  solchen  kupferhaltigen  geist,
gen  Get#nks  anzuwenden.  Stuttgart,  den  1.  Aug.  18  ·5.

Ministerium  des  Innern.  Graf  v.  Reischach.

 

In  dem  von  dem  verstorbenen  Geheimen  Hofrath  Tritschler  und  seiner  Gattin  hinberlastenem
  gemeinschaftuichen  Testament  ist  für  die  Invaliden-Kasse  des  vormaligen  schwibischen
  Kreises  ein  Legat  von  2000  fl.  mit  der  Bestimmung  ausgesezt,  daß  das  jährliche
Interesse  aus  diesem  Capital  unter  eine  bestimmte  Anzahl  Witefrauen  von  Unteroffiziers
und  Soldaten,  die  im  Genusse  des  Invaliden,  Tractaments  verstorben  sind,  vertheilt  werden
  solle,  und  die  Trieschlerischen  Srben  sind  übereingekommen,  dem  Königl.  Kriegs-Departement
  einen  Capital,  Brief  über  2000  fl.  zur  Verfügung  nach  der  Intension  der
Testirenden  zu  überlassen.

Es  werden  demnach  diesenigen  Wittwen  von  Unterofftziers  und  Soldaten,  welche
den  Mitgenuß  des  erwähnten  Legats  ansprechen  zu  können  glauben,  aufgefordert,  sich  innerhalb
  6  Wochen  bei  der  unterzeichneten  Stelle  um  so  gewißer  zu  melden,  und  über  die
Rechtmäßigkeit  ihrer  diesfallssgen  Ansprüche  auszuweilen)  als  sie  im  Unterlassungsfall  den
hieraus  für  se  entspringenden  Nachtheil  sich  selbst  beizumessen  haben  werden.  Sturcg.
den  9.  Aug.  1875.  Justiz=  Section  des  Köôuigl.  Kriegs=  Departements.

Rechts-Erkenntuisse  des  Kbn.  Ober=  Justiz=  Colleglums.

1)  In  der  Appellations,  Sache  von  Waldsee,  zwischen  Johann  Baptist  Gaiser,  Benefsciaten
  zu  Scheer,  Oberamts  Saulgan,  Inten,  Anten,  an  einem,  und  dem  Wirt
und  Handelsmann  Aloys  Kees  zu  Wolfegg,  Jacen,  Aten,  am  andern  Theil,  den  Beweis
einer  Gegenferderung  und  Wiederaufhebung  eines  Bescheids  betreffend,  wurde  die  Urthel
erster  Instanz  confirmirt.  Stuttg.  den  27.  Jul.  1815.

2)  In  Saechen  erster  Instanz  zwischen  dem  Müller  Dominikus  Lohmöller  zu  Börstingen)
  Oberamts  Horbl,  Kl.  Droducenten,  und  det  Freiherrl.  v.  Raßler'schen  Vormund“
        <pb n="359" />
        309

schafe  allda,  Bekl.  Produetin).  Cässon  bei  einem  Muͤhlkauf  betreffend,  wurde  condemnatorisch
  erkant.  Stittgart,  den  29.  Jul.  1815.

3)  Zu  Sachen  erster  Instauz  zwischen  dem  Kaufmann  Georg  Friedrich  Sattler  dahier,
  Rl.  und  der  Witiwe  des  Najors  v.  Fribolin,  coum  cura#.  Bekl.  pelo  debiti,  wurde
  Leztere  von  der  gegen  #e  erhobenen  Klage  curbunden.  lbid.  eod

4)  Die  Acpellat,  Bache  oon  Vayhingen  zwischen  dem  Gerichtsverwandeen  Ebristian
Schell  zu  Hocrhrim,  Bekl.  Acten,  und  dem  Wudmannwirth  Tobias  Bühler  zu  Vayhmgen/
  Kl.  Acen,  pet  debic„  wurde  ob  delelt  lummx  appellebilis  von  Amtswegen  per
Relcr.  verworfen.  Lbid.  eod.

Erkenatniße  des  Kbnigl.  Sbe-Gerichts

1)  Per  Relcriptum  dd.  14.  Junius  1915-  ist  dem  Schuzsuden  David  Mendel  zu
Reringen,  Hborber  Obsramts,  erlaubt  worden,  seiner  Ehefrau  Luser,  Tochter  des  Jakob
Hirch  von  da,  den  Scheide,  Brief  nach  jüdischer  Jorm  zugustellen)  welche  Handlung
auch  den  20.  Jun.  vollsogen  wurde.

a)  Den  160.  Aug.  815-  wurde  Georg  Christian  Jweigart,  Bürger  und  Beker  zu
Bödungen)  Kl  von  Anna  Theresia  geb.  Schwäher  von  Hamburg,  Bekl=  erx  ep.  delert
maln.  geschieden,  und  Bekl.  in  die  Kosten  verurtheilt.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermg  allerhöchsten  Reseripts  vom  23.  Aug.  den  Gene,
ral.  Mafor  v.  Brusselle  zum  Schloßhauptmann  von  Ellwangen  (Gouverneur  du  Chad--tcau
  d’E  wangen)  gnädigst  ernannt.  #

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripks  vom
16.  Aug,  die  erledigre  katholische  Pfarrei  Alt,  Oberndorf)  Oberemts  Oberndorf,  dem  Caplan
  Krachenfels  in  Weiler  zu  übertragen.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  auf  die  von  dem  Landvogteiamc  allerunterthdnigst  erstattere
  Anzeige  des  muthvollen  Benehmens  des  Bürgers  Alois  Schuler  von  Horgen?
Oberamts  Rotweil)  welcher  einen  Oesterreichischen  Corporal  aus  den  räuberischen  Händen
zweier  Oesterreichischen  Deserreurs  errettet,  und  diese  beide  Verbrecher  zur  Hafe  gebracht
har,  allergnddigst  geruht,  dem#elben  nicht  nur  die  silberne  Ciil-Verdienst=  Medaille  zu
verlethen)  sondern  auch  noch  ein  Bescheuk  von  ZJwanzig  zwei  Gulden  auszusezen;  welche
  lobenswürdige  Handiung  des  Schuler  sowohl  als  oie  würdige  allerhöchste  Be,
lohnung  derselben  zur  öffenrichen  Kennrmß  bringe,  Rocweil,  den  23.  Aug.  1815.

Das  Königl.  Landvogkeiame  am  obern  Neckar.

 

kad  wigsburg.  Montag  ven  26.  Aug.  Vormittags  11  Uhr  wird  die  unrerzeichnere  Stelle  äber
w#s  Crfordernis  an  Heu  und  Oehmd  auf  das  Jadr  1615  bis  1616  für  die  Kämgl.  Moiereken  zu  Ludwisburg,
  Monrepoß  und  Sch'wieberoegen,  such  für  die  Se##rel  zu  Gooosachsenheim  einen  Akterdri#ens
  wozu  die  Lichhaber  hiemit  einlsver,  Den  16.  Ang.  1615.  K###  Camerals##.
        <pb n="360" />
        310

Zubwigsburg  Orslacse  n  heim.  Von  der  Koͤnigl.  Immediat-  Schaͤferei  zu  Grossachs
Kein  wird  bis  Mutwoch  den  30.  Aug.  d.  J.  Morgenes  9  Uhr  die  drute  und  lezte  Parthie  der  zum

erkauf  allergnädigst  ausgesezten  Scheubnan  bestehend  in  50  spanischen  Steer,  340  spanischen  #-terschaasen,
  26  alten  fekten  Hämmeln,  50  Stü#=  Zeitschgafen,  23  Hämmel  und  Kälber=  Jährl#
und  45  Stük  allerhand  teutscher  Schaafwaar  Parthiewesse  salva  rahficatione  im  böffentlichen  u
Ktreich  verkanft,  welches  mu  der  Bemerkung  bekannt  gewacht  wird,  daß  diese  Schaafwaare  nicht  nur
fär  Mezger,  sondern  auch  grbstentheuls  für  Schaafhalter  noch  tanglich  sei,  und  der  Verkauf  im  Schaaf-Taus
  in  Grossachsenheim  vorgenommen  werde.  Den  3.  Aug.  1315.

Königl.  Bau=  und  Garten  Direction  allda.

Creilsbeim.  Bei  zanereichneter  Beamtung  ist  ein  Quantum  guter  Dinkel  und  Haber  weiters
zum  succeffiven  Verkauf  allergnädigst  ausgesezt  worden,  welches  hierdurch  bekannt  gemacht  wnd.  Den-20
  Aug.  1615.  Köon.  Cameralamt.

Margzgriningen.  Hohenasperg.  Auf  dem  Sträflings-Magazin  zu  Hohenasperg  wird  bis
Mittwoch  den  50.  Aug.  Vormitfags  9  Uhr  ein  Quamum  altes  Eisen  von  verbrochenem  und  unbrauchbar
  gewordenem  Schanz-Geschirr  ungefähr  12  bis  15  Ctnr.  öffentlich  verkauft  werden,  wozu  die  Lichhober
  eingeladen  werden.  Den  18.  Aug.  1815.  Kin.  Cameralamt  Marggrö#ingen.

Alfdouf,  Oberamts  Lorch.  Von  der  Kdnigl  Section  der  Commun=  Verwaltung  wurde  die  am
21.  Jul.  d.  J.  vorgenommene  Verlethung  der  mit  400  Stük  Schaafen  zu  beschlagenden,  zwischen  der
Gutsherrschaft  und  der  Gemecinde  gemeinschaftl.  Schaafweide  in  Alsdorf  nicht  genehmiget,  sondern  elne
nochmalige  bffentliche  Verleihung,  und  zwar  in  dem  Ort  Alfdorf  selbst,  allergnädigst  befohlen.  Diese
wiederholce  Verleibung  diese  Schgafwelde  anf  3  Jahre,  wird  nun  Mittwoch  den  20  Sept.  d.  J.  Vorm—ittags
  auf  dem  Rathbaus  in  Alfdorf  vorgenommer  werden,  wobel  die  Bestands--Liebhaber  sich  einfinden
  mögen.  Des  15.  Aug.  1915.  Koͤn.  Oberamt.

Bebenhaunsen.  Der  Bestand  des  Herrschaftl.  Maiereiguts  zu  Waldhausen,  geht  mit  Georgü
1816  zu  Ende,  daher  die  Untexzeichneten  allergnädigst  beauftragt  wurden,  dasselbe  auf  die  nächsifelde
  0  Jahre  wieder  öffentlich  zu  verleihen,  wozu  wir  Fre##ig  den  6.  Sept.  besiimmt  haben.  Das  Gut
llegt  auf  einer  angenehmen  Hohe  zwischen  Tübingen  und  Bebenhausen,  ist  durch  einen  guten  Wildzam
26hüht,  H#at  Wohn=  und  Oekonomie-Gebä#de  für  2  Beständer,  220  Mrg.  37  Vril.  4  Rutb.  Arker  in
3  Zellgen,  161  Mrg  24  Prr.  zwei  und  einmädige  Wiesen,  5  Mrg.  17  Vrtl.  Gärten  und  Länder,  und
70  Mrg.  2:  Pré.  Biehwaide.  Die  Liebhaber  zu  diesem  Bestand,  der  nach  Umsiänden  an  2  oder  einen
Mächter  erlassen  wird,  mdgen  sich  an  gedachtem  Tag  Morgens  0  Uhr  auf  dem  Fofe  selbst  einfinden,
und  der  Verhamlung  anwobnen,  übrigens  aber  sich  mit  obrigkenlichen  von  dem  betreffenden  Oberemt
g#efsiegelten  Zeugmssen  über  Vermogen  und  Prädicat  gehörig  ausweisen,  indem  ein  Beständer  nicht  nur
eine  Caution  von  2090  fl.  in  hliegenden  Gürern  prästiren,  sondern  auch  zum  Betrieb  des  Guts  die  ersorderlichen
  parate  Mutel  haben  muß.  Den  10.  Aug.  1313

Kdn.  Ma#dovogkeie  Steuerrath  am  mutlern  Neckar,  und  Cameralverwalt.  zu  Bebenhausen.

Bebenhausen.  Die  veräaderte  Verhältnisse  in  Beziehung  auf  das  liesige  Herrichaftl.  Wrth!=bauß
  haben  die  allerhochste  Stelle  veranlaßt,  eine  neue  Verleidung  dieser  Wirthschaft  auf  b  dis  0  J##
re  unter  den  bisherigen  Bedingungen  vorrehmen  zu  lassen.  Wir  gedenken  am  Freitag  den  6.  Sept.
Nachmittags  2  Uhr  auf  dem  Cameralamts-Zummer  zu  Bebenhausen  diese  Verhandlung  vorzunehmen,
wozu  die  Liebhaber  hiemit  eingeladen  sind,  zugleich  aber  auch  crinnert  werden,  wegen  der  zu  leiltenden
Cautien  von  500  fl.  und  den  erforderlichen  Mitteln  zum  Betrieb  der  Wirtbschaft  die  obrigkeuncd  Vermbgens=
  Jeugnisse  vorzulegen.  Den  19  Aug  1815.  K.  Landvogtei.  Stenerrath  am  mittl.  Reckar,

und  Cameralverwalter  zu  Bebenhausen.

Bleuitzbeim.  Die  Lieferung  einer  bedeutenden  Quantität  Heu  und  Oehmd  fuͤr  die  Koͤnigl.  Maiereien
  Ludwigsburg,  Monrepos  und  Schwiederoingen,  auch  die  Kdnigl  Schäferei  zu  Grossachsendem,
wird  durch  ffentheen  Absfkreich  und  unter  Vorb.halt  der  allerhöchsten  Rau##isication  am  Dienstag  den  29.
Aug.  Vormlitags  10  Uhr  la  der  hiesigen  Cameraglamts  -Wohnung  verliehen  werden.  Den  13.  Aug.
2616.  Kin.  Cameralverwaltung.
        <pb n="361" />
        311

Ebl#se  u.  Die  Schaafwacde  von  Reichenflein,  welche  200  Stüök  erträgt,  wird  in  bffentlicher
Versteigerung  pro  18616.  verliehen.  Die  eebhaber  hiezu,  welche  sich  gehbrig  ausweisen  knt  en,  haden
en  21.  Sept  v.  J.  Morgens  Uhr  vahier  auf  dem  Rathhaus  zu  erschemen,  urd  der  Vehandlung
beizuwehnen  Den  2.  Aug.  1815.  Adu.  Oderamt.

Ebingen.  Die  Schaafweide  von  Thalheim,  welche  200  Stük  erträgt,  wud  in  kffentlicher  Verkteigernug
  pro  1816  verliechen.  Die  Liebhaber  hierzu,  welche  sich  gehöng  ausweisen  können,  haben  zu
dem  Eude  am  21.  Sept.  d.  J.  Morgens  9  Uhr  dahier  auf  dem  Nathhaue  zu  erschemer,  und  der  Verlandlung
  anzuwohnen.  Den  14.  Aug.  1615.  Kbn.  Oberanz.

Heldeubeim.  Da  die  am  sten  d.  Mon.  vorgenommene  Verleihung  des  ndast  bei  Adnitzsbronn
liegenden  Stürzelbofs  und  der  dazu  gehdrigen  Schaawewe  wegen  des  gerungen  Erlbses  nicht  genehmigr,
sondern  allergnähigst  befohlen  worden  is,,  folchen  wiederholt  jur  dffenilicen  Verleibung  zu  bringen,
wozu  Dienstag  der  5.  Sept.  anberaumi  ist;  so  wird  joiches  mit  dem  Urhang  dekannt  gemacht,  daß
die  Aedhaber  zu  Bestehung  dieies  Holguts,  welches  mit  denen  dazu  gehdritgen  Cedoren  und  Gütem
in  den  Konigl.  Staats  und  Regierunge-  Blättern  Nr  20  und  31.  beschricben  ist,  sich  ar  gerachtem
Tas  Dormutags  um  9  Uhr  auf  dem  Rathhaus  in  Heirenhem  bei  der  Vrrhandlung  en  finden  mögen.
Den  20.  Aug.  1315.  dn.  andvogel  Steuramt  am  Kocer  und  Cameral,  Verwalt.  Delderheim.

Marggröningen.  Bis  Montag  den  28.  Arg.  d.  J.  wird  die  Lieferurg  von  ur  gcesehr  20006
Ceotner  Heu  und  Ochme  für  die  Kdmgl.  Oeconome=  Arministration  zu  Lurwigebung,  Monrepes,
Schwieberdingen  und  Grossachsenheim  in  der  hiesigen  Camcralverwaltung  verakkoront,  wozu  die  kiebhabtr
  eing  eladen  werden.  Den  16.  Aug.  1615.=  Kdn.  Cameralamt.

Siuttgart.  Dle  nachstehende  zwei  abwesende  Chirurgen=  Gehölfen,  welche  sich  ibrer  Dienstpflicht
  bei  dem  Könfgl  Mular,  durch  unerlaubte  Enrfernung  entzogen  haben,  werden  einem  allerbochstes
  Befehl  des  Königl.  Kriegs-Departemenrs  zufolge,  hierdurch  aufgefordert,  ungesäum  in  ihr
He#mwesen  zurükzukehren,  und  sich  dei  ihrem  vorgesezten  Obrramt  zu  melden,  widrigenfalls  die  westefes
  gesezlichen  Bestimmungen  gegen  sie  in  Anwendung  gedracht  werden  müßtemn.  Vom  Oberamt  Slinsen:
  Friedrich  Wildelm  Br#han  von  Plochingen.  Vom  Oberam;  Waiblingen:  Christian
Got#fried  Hummel.  Den  16.  Aug.  1515.  Kbnigl.  Landvogtei  Rotheuberg.

Landvogtei  Rothenberg.

Stuttgart.  In  Folge  allerhöchsten  Dekrets  der  Justiz=  Sekton  des  Konsgl  Kriegs=  Departe-=ments
  werden  nachstehende  abwesende  Miluarpflichtige,  welche  durch  das  Loos  oder  durch  die  Auêhebungen
  für  die  Landwehr-Regimenter  zum  Milltairdienst  bestimmt  worden  sind,  herdurch  ausgefordert,
unverzäglich  in  ihr  Heimwesen  zuräckzukehren,  und  sich  bei  dem  ibnen  vorgesetzten  Oberamt  zu  stellen,
#und  zugleich  in  dieser  Gemdshelt  sämtliche  Kdnigl.  Obcrämter  und  Yolizen  Stellen  geziemend  ersucht,
diejenige  dieser  Abwesenden,  welche  sich  in  ihren  Oberamts.  Bezulen  bo#reicu  lassen  sollten,  an  das
denselben  vorgesezte  Oberamt  ablicfern  zu  lafsen.  Den  11.  Aug.  1615  K.  Landvogtel  Rothenberg.

Oberam'  Waihllugen.  Johannes  Beuerlen,  Glafer  von  Buttenfeld.  Johs.  Widmann,  Müller
din  Neckarrems.  Joh.  Jak.  Hahn,  Weber  von  Lautendach

Oberamt  Cankstadt.  Chy#stoph  Fried  Zwmicker,  Wemgärtner  von  Untertürkheim.  Jeh.  Baptist
Bisinger,  Bauer  von  Oeffingen.  Joh  Zudwig  Oiener,  Schnewer,  und  Cyrisiian  Fred.  Hommel,  Schuster
  von  Untertürkheim.  Jak.  Fried.  Bühler,  Mezger  vom  Viesenhaußerhof.  Fabian  Treiber,  Bek  von
Hosen.  Georg  Fried.  Lauster,  Weingärtner,  von  Münster.  Johann  Jakob  Munder,  Beik  von  Schmie
den.  Jak.  Heinnch  Silberhorn,  Mezger  von  Untertürkheim.

Oberamt  Leonberg.  Ludw.  Heinrich  Genener,  Posiknecht,  und  Job  Cenrad  Wendel,  Schmid
vdon  Leonberg.  Foh.  David  Kusterer,  Wasner  von  Heimerdingen.  Joh.  Ge.  Schrenk,  Kübler,  ven

bfingen.  Samuel  Maier,  Schmid  von  Mdneheim.  Andr.  Hildinger,  Weingärtner  von  Mänchingen.
Joh.  Albrecht  Burger,  Bek,  von  Flacht.  Michael  Maier,  Schuster  von  Dizugen.  Salomon  Rukenbrod,
  Schuster,  von  Malmsheim.  Jak.  Epple,  Schneider,  und  Johs.  Widmater,  Schmm  vensn  Rutesh#m.
  Christian  Friz,  Küfer  ven  Schdckingen.
        <pb n="362" />
        312

Oberamt  Eßlingen.  Joh.  Jerem.  Schuler,  Bek.  Erbard  Jal.  Schreiber,  Zimmermann.  Joh.
Phbil.  Erhardt  Schinkel,  Zinngießer.  Coristoph  Gerwak.  Beiudreher.  Ge  Mich.  Idrer,  Hafner.  oh.
Samson  Frigel.  Pbll.  Ch#istian  Krauß,  Schlosser.  Johann  Jak.  Geisel,  Mesger.  Jodb.  Berndarè
Beurer,  Schnelder.  Joh  Gottlieb  Stotz,  Strumpfweber.  Jak.  Ledrenkraus,  Schreiner.  Joh.  udam
Mue,  Bek.  Chriftian  Fredrity  Ma  er,  Messerschmw.  Johann  Conrad  Maier,  Bek  Carl  kundelm
Steiner,  Lehrer  Jobaan  Jakob  Berchtold.  Schueider.  Johaun  Jakob  Mangold,  Schneider.  Chris
Ktoph  Jakod  Barth,  Sch#ei##r.  Amand  Erhard  Jorn,  Schreiner.  Gotthilf  Michael  Frdschle,  Schreie
der  Christian  Ficd  Kdlie,  Wagner  Cov#rad  Friedrich  Ramminger,  Färder.  Johannes  kenk,  Bek.
Job.  Adam  Haug,  mmermann  Joha#n  Andreas  Zink,  Schneicer;  sämtuch  ven  Esungen.  Jod.
Adam  Spietd  Schneider.  Joh.  Fried.  Schumacher,  Schlosser;  beide  von  Ober  Eslingen.  Joh.  Cor##
K#ovd  Gerger.  Bek.  Fried.  Wilh.  Brodh#g,  Cherurgus  Math  Därr.  Hafner.  Georg  Fried.  Starz,
Bek;  sämtlich  von  Ploching'n.  Joh.  G.##rlleb  Krauß,  und  Johann  Kraus,  von  Wendlingen.  Johan#
Grerg  A.bek,  Mezger.  Christoph  Heinr.  Specht,  Schneider,  von  Zell.  Michael  Göz,  Wagner,  vo#n
Pfandausen.  Wilhelm  Frieb.  Taris,  Mezqer,  von  Oezisau  Carl  August  Leipold,  Kaumann;  Carl
Gor#efritéd  Närk,  Bek,  deide  von  Denkendoif.  Joh.  Wüh.  Spohn,  Schneider;  Michael  Klein,  Schurider,
  diese  beide  von  Köngen.

Amtsob.  ramt  Stutkgart.  Erast  Fned.  Zweigle,  Weingartrer.  Joh.  Ge.  Otrohhrker,  Schmi#;
Jebs.  Gtroheke  Schmid,  von  Feuerkach.  Jo95.  Ge  Feucthacher,  Schne#er;  Eberh.  rted.  Brods
wols,  Meisger;  Michael  Feuerbacher,  Meger,  sänulich  von  Zernhaue#n  Job.  G.  org  W#  u#ker,  Screie
ner;  Jilob  Bdpple,  Weber  beide  von  Bogkanden.  Johs.  Klein,  Mezger;  Joh  Gora  Stollheiner,
Christles  Sohn,  von  Echterdingen.  Fordinand  kLenz,  Schneiber  von  Galöburg.  Michael  Achelen,
Schmid  von  Deumaden.  Joh  Mich.  Zimmermann,  Bek,  von  Leinfelden.  Joh.  Fried  Diez,  Me  aer;
David  Kohler,  Bauer,  beide  von  Moͤhringen.  Joh.  Ge.  Brenniag.  Echneider;  Joh.  Grorg  Säglin,
Schneider,  diese  von  Pliemmaen.  Joh.  Carl  Jetter,  Küfer;  Joh.  Friep  Harm,  Schmid,  beide  von
RKuith.  Gottfried  Serobel,  Schneider,  von  Scharnhausen.  Frledrich  Stek,  Seriker  von  Stetten.

akob  Alder,  Schneider,  von  Untersielmingen.  Johs.  Elsäßer,  Mezger;  David  Harß,  oo##  Vaihingen.
Ge.  Haab,  Seiler  von  Waldenbuch.

Landvogcei  an  der  Donau,

Nachstehende  Individuen,  welche  bei  den  seit  dem  April  d.  J  stattgebaten  Ausbebungen  durch
das  Loos  die  Reihe  sowohl  zo  dem  Liniendienst,  als  den  Landwehr=  Regimentern  getroffen,  bingegen
von  Hause  abwesend  wiren,  und  bis  jetzt  noch  nicht  zuräkgekehrt  sind:  Ant.  Knab.  Baureaknecht  vo#n
Neverstozingen  Oberamts  Aipeck.  Johann  Eh#st  an  Merz.  Hutmacher  von  Biberuch  Jakob  Bopp,
bueider  vo##  Berkendor  f.  und  Josepd  Schm  d.  Sta  o#u  von  Unlersollnetingen,  Oberamts  :  berach.
Johmmn  Steinke.  #udent  vo  Ultdierlingen,  O#b#eramts  Ebingen  Xaver  Rhen,  von  Aitheim;  Bened.

rudurqe  von  E  #feld,  und  Zumbild  Keppler  von  Wilfungen.  Oberams  Niedlingen.  Corickan
ürle,  Schunscher;  Jod  ulach  Schidl.  Möler;  jod  Comiktau  Uebelhdr.  Müller  z.  Fohs  Weiß,
Schuma  ver;  Jod.  Giord  Roschmann  Shonder:  se  M.ch.  All5wer,  Maurer;  Jodann  Jakob
Naher,  Schreiner;  dieme  7  oon  Um.  Thom#itz  vee.  0f#  von  Sdflingen,  Oberanits  Usm.  Flkob
Ano#  Soblonier  von  pochte#en,  mid  od  Grorg  S'ichtbirtcpBaure  k#e#rhr  von  raupbelm.  Obers
amts  Weblingen  Vot  aehende  Jidivdu  n  werden  aufqef  rdert,  ich  vor  ihren  Obrrämein  zu  Kellen
auch  werden  sämtliche  Oo#rtskeiten  ersucht,  dieseloen  im  Zerrerungsfalle  a#  die  betreffenden  DOberdmier
einzullefern.  Uhm,  den  6  Aug.  1815.  du.  Laudvogtei  an  der  Donau.

Landvogtei  am  Bodensee.

Bei  der  am  26.  Julk.  v.  J.  vorgenommenen  Ausbebung  für  die  Depots  hat  nachstehende  abwesende
  Milirairpsüchtige  das  Loos  getroffen,  werwegen  man  dieselbe  dievon  mit  der  Auflage  in  Kennenig
E#a6  ungeschm  in  ihr  Deimweien  sich  zu  beschen  „  Und  sich  vor  ihrem  vorgesezten  Obcramt  zu  stellen.

ci  berreffende  Polizei.  Behdrden  werden  zugleich  ersucht  auf  diese  Slüchrunge  fahnden  zu  lasten,  und
selche  im  Beiretungsfull  an  das  betreffende  Oberamt  einzuliefern.  Als  vo#m  -
        <pb n="363" />
        313

Oberamt  Tettnang:  Job.  Bapisst  Gagg,  Schuster  von  Laugenargen.

Oderamt  Wangen:  Gekhard  kudwig  Futscher,  Mezger  und  Joleph  Hertwig,  Dreher  von  Wanten.
  M.  dael  Memel,  Bek  von  Ncuraveneburg.  Joh.  Michael  Schupp,  Maurer  von  Berg.  Joseph
Steube,  Gerder,  und  Carl  Frei,  Maurer  von  Isny.  Carl  Fabian  Bemez,  Schremer  von  Wangen.
Johann  Nepomuk  Girrat,  Papterer  von  Immenried.  Franz  Joseph  Frloder,  Mezger  von  Siggenhaus.
Srenz  KFaver  Wolste,  Mezger;  Michael  Thoman,  Mezger,  und  Ruopert  Schne  der,  Kaufmann,  von
Isny.  Joh.  Baprist  Felder  von  Siggenhauß.  Joh.  Tobias  Schleder,  Wcisgerber,  und  Johann  Retter,
  Bek  von  In#.  Joh.  Raphael  Furscher,  Schreiner,  und  Lieberat  Felder,  Schneider  von  Wangen.

Oderamt  Ravensburg.  Pbilipp  Hoher,  Papierer,  und  Joseph  Frik,  Hutmacher  von  Alrdorf.
Goora  Schepperle,  Weber  von  Schrekensee.  Anton  Sterk,  Bauer  von  Edenwinden.  Joseph  Kling.
Bauer  von  Lochen.  Ge.  Kaufmann,  Schuster  von  Vorrsee.  Carl  Rügel,  Kaufmann  von  Alkdorf.

Oberamt  Leutkirch.  Ge.  Carl  Schweizer,  Müller  von  Leurkirch.  Leonhard  Butscher,  Bauer
#  Ausuang.  Franz  Kaver  Gut,  Papierer  von  Riedlugs.  Franz  Joseph  Holzmüller,  Rotgerber  von

ruschwende.

Geißlingen.  Bei  der  am  6.  Jul.  d.  J.  dahfer  statt  gesandenen  Landvogtei=  Aerztlichen  Nachvifitation
  waren  abwesend:  Von  Westerheim:  Joh.  Georg  Kncer,  Kiefer.  Ven  Ditzenbach:
Jakob  Bucher,  und  Thowas  Wagner.  Von  Deggingen:  Michael  Bioder.  Von  Kuchen:
Bemholomäus  Gairing.  Va  Gingen:  Leonh  Rus.  Alle  diese  Milireirpflichtige  haben  sich  binnen
  einem  Monat  geddrig  zu  stellen,  und  der  Kandvogtei=  Aerztlichen  Nachvisitanion  sich  zu  unterwersen,
widrigenfalls  sie  durch  die  Gesetze  bestimmte  Strafe  unfehlbar  zu  erwarten  baben.  Der-  2.  Aug  1315.

ramt.

Geißlingen.  Die  beeden  Chirurgen  Auten  Pulvermüller,  uud  Jakob  Schwarzkopf  von  Weissenstein,
  welche  sich  schon  im  Jahr  1811.  von  Haus  entfernt  haben,  werden  hiemit  vermog  allerbbchsten
BefdlKöniql  Hechpreial.  Krlegs,  Departemeuts  vom  12.  Jul.  d.  J.  aufgefoldert,  sich  ungesäumt
in  ihrem  Hennwesea  zustaden,  und  #hrer  Dienstpnicht  sich  willig  zu  unterziehen,  widrigenfalls  nah
den  Gesezen  das  Weitere  gegen  sie  eingeleitet  werden  wird.  Den  9.  Aug.  1815.  K.  Oberamt.

Heilbronn.  Der  Mllitairdienstpflichisge  Sebastian  Nikolaus  Blum,  Chirurgus,  19  J.  alt,  vo#n
Kirchdausen,  welcher  bei  der  Jabrmusterung  1815.  erstmals  adwesend  war,  und  sich  selther  nicht  geellt
  hat,  wird  hiemit  aufgefordert,  sich  ungesäumt  in  sein  Heimwesen  zu  verfügen,  und  vor  dem  hiegen
  Oberamt  zu  stellen.  Zugleich  werden  alle  obrigkeitliche  Behbrden  ersucht,  deaselben  im  Betremugssall
  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  21.  Jul.  1515.  Klbn.  Oberamt.

Kirchbelm  unter  Tek.  Nachbenannte  Militairoflichtige  des  hiessgen  Oberamts,  find  bel  den
kärzlich  geschebenen  Aushebungen  nicht  erschienen.  Es  werden  daher  dieselbe  hierdurch  öffentlich  aufgefordert,
  sich  unverzöglich  und  um  so  gewißer  vor  dem  unterzeichneten  Oberamte  zu  stellen,  als  auf  ihr
Vermögen  bereits  Sequester  angelegt  worden  ist:  und  zwar  von  Kirchheim:  Sbristoph  Fried.  Kuger,
  Sailer.  Christoph  Eberhard  Eiselen,  Müller.  Wilbelm  Fried.  Elng,  Kupferschmid.  Jak.  Feied
Nebmann,  Bek.  Chrst.  Fried.  Raiber,  Kübler.  Ge.  Fried.  Haas,  Rotgerber.  Cour.  Amsler,  Maurer.
  Wilh.  ##it  Bogel,  Mezger.  Carl  Apfelbach,  Bek.  Von  Dettingen:  Jak.  Fried.  Krauß,
Schneider.  Undr.  Bläsi,  Schneider.  Job.  Jak.  Blankenhorn,  Schloßer.  Ge.  Adam  Müller,  Schäfer.
Job.  Jak.  Find,  Schuster.  Joh.  Fried.  Salzer,  JZumermann.  Joh.  Jakob  Schiefer,  Weber.  on
Gutenderg:  Joh.  Ulrich  Gampper,  Saitler.  Don  Fesingen:  Joh.  Jak.  Llang,  Bauer.  Johannts
  Autenrieth.  Von  Nozungen:  Os.  JergBbel  Schfer.  J-ann  Conr.  Vosch,  Weber.
Ven  Wellingen:  Michel  Bosch,  Bauer.  Jobannes  Laucher,  Bauer.  on  senwangen:
C##.  Hailemenn,  Wagner.  Bon  Owen:  Eberh.  Ludw.  #L##w,Nagelschmid.  Johs.  Läßig,  Färber.
  Johs  Vollmer,  Kiefer.  Ge  Adam  Kiedaisch,  Mezger.  Von  Roßwälden:  Joh.  Michael
Eberlen,  E  chmid.  Von  Weiler:  Simon  Maier,  Schäferr.  Ven  Unterlenningen:  EStborh.
Ludwig  Oftertag,  Bek.  Bon  Wrilheim:  Johs.  Weber,  Schäfer.  Hs.  Jerg  Fischer,  Schäfer.

eh.  Michel  Baier,  Scháfer.  Joh.  Leonb.  Dörner,  Schäfer.  Joh.  Ge.  Zanker,  *  Joh.  Ge.
ischer  Schäfer.  Daniel  Fried.  Baucr,  Schäfer.  Den  25.  Jul  1615.  Kös.  Oberamt.
        <pb n="364" />
        314

Eltwangen.  Der  bei  deam  Infanterie-  Depots-Bataillon  Nro.  3.  gestandene  Semeine,  Alais
Uinder  von  JFartzell,  hiessgen  Oberemts,  ist  am  20.  v.  Men.  aus  der  Garnison  Hohenasperg  treukes
desertirt.  Sämtliche  Civil-  und  Melitair=  Behdrden  werden  nun  ersucht,  nach  demselben  genau  zu  fahndes,
  ihn  auf  Betreten  zu  arretiren,  und  an  die  unterzeichnete  Stelle,  oder  an  das  Commando  zu  Helhenasperg
  cinlicfern  zu  lassen.  Den  14.  Aug.  1614.  Kda.  Obderamt.

ulm.  Der  bei  dem  Kais.  Kön.  Oestreich.  Chevaurl.  Regiment  Prinz  Hohengzollern  als  Unter  Offier
  gestandene  Georg  Brand  von  Schdubuch,  Oberamts  Waldsee,  gebürtig,  desen  Signalement  hier
9*  ist  am  7.  dieses  von  Erstetten,  Oberamts  Blaubeuren,  allwo  die  Eskadron,  zu  welcher  er  getdire,
  im  Nachtquartier  lag,  mit  seinem  Pferd  und  Montirungs-Stücken  entwichen,  und  bis  jetzt  noch
nicht  wieder  zum  Vorschein  gekommen.  Sämtliche  Obrigkeiten  werden  audurch  ersucht,  auf  diesen  Deserteur
  zu  fahnden,  und  ihn  im  Betretnngssall  an  das  Königl.  Oberamt  Waldsee  auszuliefern.
Signalement.  Corporal  Georg  Brand  von  Schbuduch,  35  J.  alt,  evangelisch,  ledig,  ohne  Profeßion.
Großer  Statur,  5  Schuh  61  Joll,  länglichten  Angesichts,  mit  kleinen  schwarzen  Augen,  solchen  Augerbraunen
  u.  Backenbart,  Ueiner  etwas  gebogenen  Nase,  wenlg  blatternarbigt,  unsanftem  Blick,  pricht  dlos
deursch.  Hat  beim-Entweichen  seine  ganze  grüne  Montur,  Armatur,  Rüstung  und  Feld#  Requisiten
mitgenommen.  Dessen  Pferd:  Rothsuchs  Wallach  ohne  Zeichen,  an  dem  bintern  linken  Fuß  weiß,
6  Jahr  alt,  15  Faust  hoch.

 

Biberach,  des  Kbnigl.  Oberamts  Heilbronn.  Eva  Catharina,  ebeliche  Tochter  des  verstorbenen
Bürgers,  Martin  Nieröcker  zu  Biberach,  des  Kdnigl.  Oberamts  Heilbronn,  ist  Vorhabens,  sich  nach
eimsbeim,  im  Grosherzogihum  Baden  zu  heirathen,  und  dort  bärgerlich  niederzulassen.  Es  wud  sol-Cs
  bffentlich  bekannt  gemacht,  mit  dem  Anharg,  daß  sie  in  ihrem  Geburtsort  noch  ein  Jahr  lang
ale  ihren  Angelegenheiten  durch  ihren  bisherigen  Pfleger  Jakeb  Neureuter,  Bürger  zu  Biberach.
werde  vertreten  werden.  Den  11.  Aug.  1815.  Kin.  Oberamt  Heilbrenn.

Riedlingen.  Jakob  Sendele,  lediger  Mezger  aus  Rledlingen,  hat  die  allerhöchste  Erlanbi
ür  Auswanderung  in  das  Greberzaßchum  Baden  erhalten.  Wer  nun  an  deufelben  ctwas  zu  fordern
ja,  der  wird  hiemit  aufgefordert,  solches  lnnerhalb  Sechs  Wochen  bei  Oberamt  dahier  einzugeben,
um  das  Roöthige  verfügen  zu  kdnnen.  Den  8.  Aug.  1815.  Khn.  Oberamt.

Mietingen,  Oberamts  Wihlingen.  In  der  Nacht  vom  16  auf  den  417ten  d.  Mon.  wurden  dem
Möller  Jeep  Schaich  von  Mietingen  *  Pferde  aus  dem  Stalle  gestohlen,  wovon  aber  das  eine
wieder  zurakgekommen  i.  Dem  Jurückkommen  des  einen  Pferdes  nach  ist  zu  vermuthen,  daß  der
Dieb  den  Weg  ins  Balersche  eingeschlagzen  habe.  Das  entwendete  Pferd  ist  ein  Rothfuchs,  15  Faust
boch,  5  Jahre  alr,  am  ganzen  Leib  mit  ctwas  wesssen  Haaren  gesprengt,  hat  ri#e  weisse  schmase
Blasse,  weiße  Mähne  und  Schweif,  ist  am  hintern  Fuß  unten  etwas  weiß,  und  geht  aufrecht,  auch
K  dasselbe  am  linken  Aug  blind,  und  hat  am  vorder  rechten  Fuß  einen  Herusbelr.  Der  Dieb  hat
beede  Pferde  zuvor  noch  angeschirrt.  Der  Eigenthümer  gidt  den  Werth  des  emwendeten  Pferds  auf
#6  bis  12  Louisd’'er  on.  Alle  obrigkeitliche  Behdrden  werden  geziemend  ersucht,  den  Dieb  samt  dem
oben  Hgnalisirren  Pferde  auf  Betreten  wohlverwahrt  gegen  Ersaz  der  Unkosten  an  die  unterzeichnete
Stelle  einliesern  zu  lassen.  Wlblingen,  den  16.  Ang.  1615.  Kon.  Oberamt.

Schorndorf.  Eine  schon  seit  mehreren  Jahren  wegen  grober  Beträgereien  und  Diebstähle  zur
Juchthaußstrafe  condemnirte  Weibsperson  Catharine  Scheidin  von  Geradstetlen  gebbreig,  wurde  nach
#erstandener  Strafe  in  das  hiesige  Zwangsarbeitshaus  eingesperrt,  von  den  Zwan  ren  unter  die
l7lm-  gesezt,  und  endlich  in  ihren  Geburtsort  Geradstetten  coufinirt.  ieselbst  wußte  sie  sich  scheinar

  so  gut  zu  betragen,  daß  man  an  ihrer  Besserung  nicht  zweifelte.  Unvermuthet  aber  entfernte  sich

die  Sche  din  wiederum  aus  ihrem  Geburtsort,  und  man  entdeckte  neue  grobr  Veträgereien.  Aus  diesser

  Ursache  werden  alle  Hoch=  und  Wohllbbl.  Polnzeie  Behbrden  biemit  geziemend  ersucht,  auf  diese

Person  zu  fahnden,  und  sie  auf  Betreten  wohlverwahrt  an  das  hiesige  Oberaun  einliefern  zu  lassen.

Sie  ist  50  F.  elt,  6  Fuß  groß,  hat  ein  länglicht  blasses  Angesicht,  schwarze  Haare,  dergleichen  Augbraunen,

  kann  gut  veden,  und  ist  meistens  mit  einem  rothen  Barchetkleid  belleiden  Den  19.  Aug.  1815.
u.  Oberamt.
        <pb n="365" />
        Nro.  42.  1815.  315

Königlich:  Württembergisches

Staats-und  Regierungs-Blatkt.

Sanstag,  2.  Sept.

 

 

Rechts-Erkenntuisse  des  Kön.  Ober=  Justlz=  Celleginms.

1)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  Maximilian  Priellmayer)  ehemaligem  PotrimonialBeamten
  zu  Waltershofen,  Imploranten  und  dem  Herrn  Fuͤrsten  Joseph
von  Waldburg=  Wolfegg=  Waldsee,  Imploraten,  Besoldungs=  und  Penssonsbefea
  wurde  It  in  der  Hauptsache  von  der  Klage  enebunden.  Stutrgart,  de#.  31.

ul.  1815.

2)  In  der  Appellations,  Sache  von  Stuttgart  zwischen  dem  Kaufmann  Jobann
Friedrich  Wider  zu  Waldenbuch  als  Administrator  des  Helfer  Wider'schen  Familien,  Sri,
pendii,  Bekl.  Anten)  und  der  Anna  Cartharina  Achlerin  zu  Scharnhausen  Kläg.  Atin,
cum  curat.,  eine  Liedlohns,  Ferderung  betreffend)  wurde  die  Urthel  erster  Instanz  confirmirt.
  Stuttgart,  den  r.  Aug.  1875.

3)  In  der  Appellations=  Sache  von  Horb  zwischen  der  Gutsherrschaft  und  Gemeinde
  zu  Baisingen,  Bekl.  Anten,  nun  Producenten,  und  Joseph  Müller  von  Göttelfingen,
Kl.  Aten,  nun  Producten,  Abzug  betreffend,  wurde  die  Urthel  voriger  Instanz  bestätigee.
Stuttg.  den  3.  Aug.  1815.

4)  In  der  Appellat.  Sache  von  Waiblingen  zwischen  den  in  altis  benannten  Glaser
Schwarzischen  Erben  zu  Winnenden,  Bekl.  Anten  und  Charlotte,  geb.  Koch,  Ehefrau
des  Schreiners  Dhilipp  Jakob  Berz  zu  Stuttgart,  cum  cur.  Kl.  Atin,  eine  Legaten,  Foéderung
  betreffend)  wurde  die  Urthel  voriger  Instanz,  mit  einer  Abaänderung  im  Beweis=WVorbehalt,
  bestätiger.  Stuttg.  den  7.  Aug.  #8715.

Erkenntniße  des  Koͤnigl.  Ehe-  Gerichts.
Den  23.  Aug.  1315  wurden  geschieden:
1)  ZJakob  Maier,  Buͤrger  und  Bauer  zu  Bittenfeld,  Waiblinger  Oberamts,  Kl.,  von
        <pb n="366" />
        316

Catharina  Barbara,  geb.  Bärner  von  Peppenweiler,  Ludwigsburger  Oberamts,  Bekl.
er  cap.  Juali  Helert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

2)  Johann  Jakob  Frank,  Börger  und  Bauer  zu  Sctraich,  Schorndorfer  Oberamts,
K.  von  Dorothea)  geb.  Wahl  vom  Voggenhof,  Baknauger  Oberamts,  Bekl.)  er  enk.
quasi  desert.  unter  Verurtheilung  der  Bekl.  in  die  Kosten.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  verm#g  allerhochster  Resolution  vom  26.  Aug.  die  erlebigee
  Rechnungsraths,  Stelle  bei  der  Cameral,  Rechnungs,  Kammer  dem  bisherigen  Buchhalter
  Schlageter,  und

vermäg  allerhöchster  Resolution  vom  J0.  Aug.  die  erledigte  Oberumgelders-Seelle  im
Cameral,  Bezirk  Stetten  dem  bisherigen  Unter,  Um  #elder  Dederer  in  Beutelsbach,  u.

die  vacaute  Stadt=  Umgelders,  Srelle  in  Stutegart!  dem  bisberigen  Quartiermeßer
Geißelbreche  von  der  Königl.  Garde  zu  Fuß  allergnädigst  zu  übertragen  geruht.

Se.  Königl.  Masj.  haben  allergnadigst  ger'icht)  vermög  allerhöchsten  Rescriots  vom
Jo.  Aug.  dem  zur  erledigten  katholischen  Parronac,  Pfarrei  Göctelfingen,  Oberamts  Horb,
nominirten  Vikar  Rauh  in  Sruppach  die  allerbochste  Confsemation  zu  ertheilen,  und

die  erledigte  kakholische  Scadipfarrei  Schoömberg)  Oberamts  Rorceweil,  dem  Pfar
rer  Schleicher  in  Margarethbausen  zu  übertragen.  ·

Ge.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,  durch  ein  allerhoͤchstes  Decret  vom
z3  Aus-  die  erledigte  Hoosirclet  Eret  in  Stuttgart,  dem  Cifeleur  Bertreand  #u
übertragen.

Für  verwundete  Königl.  Krieger  wurden  ferner  an  freiwilligen  Beiträgen  eingeschikt:

Durch  den  Stü#fcungs--Verwalier  Sben  in  Biberach,  von  ihm
selbst,  5  fl.  —  und  durch  ihn  bei  den  dißfährigen  He- 



 

sertal,  Zehenden,  Verleihungen  gesammelt)  20  fl.  25  sl.
Durch  den  Pfarrer  M.  Gerek,  von  der  Gemeinde  zu  Ofterdingen,
  Oberamts  Nochenburg,  —  —  —  36  fl.  de  kr.
Stmegart,  den  zo.  Aug.  18158.  General,  Aeutenant,  Bice,  Präsffdent  des  Kriegs“

Departements  v.  Phull.

 

Stuttgart.  Felgende  Schaafwaiden  auf  den  Fildern  werden  an  den  unten  befilmmten  Tatzes
en  den  bemerkten  Orten  auf  3  Jahre  ven  Georgie  1816  bi6  1610.  verllehen.  Die  zu  Heumaden  Mittwochs
  den  27.  Sept  1  J  aauf  dem  Natbbause  zu  Heuamoden  Es  können  200-  350  Sichk  aufgeschlor
gen  werden.  müssen  aber  auch  von  der  Bürgerschaft  auf  Verlangen  100  Stüt  gegen  ein  Waldgeld  augenommen
  wereen.  Die  von  Rumb  an  eben  diesem  Tage,  ebentalls  zu  Heumaden.  Sle  ermäst  150
Stak.  Die  von  Mbhring-a#  Frenag  den  29.  pt.  auf  dem  Rathhautc  zu  Möhringen.  Sie  kann  w#
450  Stük  beichlagen  werden  woran  150  die  Bärgerschaft,  und  300  der  Schäfer  halten  darf.  Die
Liebbaber  haben  sch  aa  den  schachten  Tagen  und  in  den  bemerkten  Orten  Bormittags  18  Ubr
finden.  Den  25.  Aug  1615  Kon.  Amts--Obcrank.

Ellwangen.  Der  bisherize  Pacht  des  zu  der  unterzeichneten  Beamtung  gehdrigen  Maiereigutt
        <pb n="367" />
        317

Eeidenfelb  geht  blo  Fastnacht  1816  zu  Ende,  und  sol  daher,  ulkerynddiastem  Befeöl  Köntfal.  .c
preisl.  Departements  der  Fmanzen,  Sektion  der  Krondomamen,  3ter  Abeheiling  gemän  Qur  neuerlie
che  Verpachrung  des  Hofes  auf  die  9  Jahre  von  Fastnacht  1316  blis  dahin  1325.  im  bff.  urlichru  Aufstreich
  unter  Vorbehalt  allerhchster  Ranfication  vorgenommen  werden.  Es  liegt  dieses  Mairre#
der  anzenehmsten  und  fruchtbarsten  Gegend  von  Nalen,  eine  halbe  Stunde  von  dieser  Stadt  eniserar,
und  besteht  aus  einem  erst  1790  ganz  buteeramten  erdumigen  Wohndause,  Scheuer,  Pfeid-Rindolehund
  Schaafstallungen,  Wasch=  und  Bathause,  überhaupt  allem,  was  zu  einer  gut  eingerichteten  Otersomie
  gehdrr,  sodann  ungefähr  in  01  Tagwerk  Gras-Baum=  und  Krautgarten,  401  Tagwerk  Wiesen,
und  120  Ichri.  Akers,  auch  haften  auf  demselben  ausser  dem,  daß  der  Beständer  dem  Pfarrer  zu  Hofen
  den  großen  nad  kleinen  Zehenden  zu  reichen  hat,  derzeit  lediglich  keine  Beschwerden.  Zur  Vornahme
  der  VWerleihung  ist  Freitsg  der  29.  Sept.  d.  J.  besiimmt,  und  werden  die  Liebhaber  eingeladen,
sich  vorher  der  Bestands-Bedingungen  na  In  erkundigen,  den  Hei  beaugenschein’gen,  sefort  sich
#en  obgedachtem  Tage,  mit  amtlichen  Zeugnissen  ihres  Prädikats  und  Vermogens,  auch,  daß  fie  eine
Caution  von  1000  fl.  zu  leisten  im  Stande  seyen,  auf  dem  Hof  selbst  einzufinden,  und  der  Verhandhung
  anzuwohnen.  Den  24.  Aug.  1315.  Kdn.  geistl.  Verwallung.

Merklingen.  Auf  Martim  d.  J.  geher  der  Pestand  von  27  Mrg.  3  Vrel.  16  Ruth.  herrschaftsscher
  Wiesen  alldier  zu  Ende,  und  sollen  selbige  nach  allergnddiggem  Besehl  unter  den  bisherigen  Bedingungen
  auf  fernere  6-9  Jahre  in  legalem  Aufstreich  stückweise  wieder  verliehen  werden.  Kin  ist
Montag  der  25.  Scpt.  anberaumt.  Die  Bestands-  Liebhaber  werden  daher  eingeladen,  gedachten  Tags
Morgens  8  Uhr  auf  dem  Rathhaus  in  Merklingen  zu  erscheinen,  und  der  Verpachtung  anzuwohnen.
Din  23.  Aug.  1615.  Kon.  Canieralamt.

Mänstuten.  Die  Sommer-Scheafwaiden  nachbenannter  Communen  des  hiesigen  Oberemts,
eren  Bestand  mur  dem  heurigen  Spätjahr  zu  Ende  gehr,  werden  an  den  hienach  bestimmten  Tägen
und  Orten  auf  die  3  Jahrgange  1616,  1817  und  1318  wieder  in  bffentliche  Verleihung  gebracht  werden,
  und  zwar  1)  die  von  Mäafingen  mit  800  Stäk  den  16.  Sept.  Morgens  0  Uhr  au  dem  Rathaus
  daselbst.  25  die  zu  Auingen  urit  300  Stäk,  3)  die  zu  Bditingen  mit  400  Stük,  an  demselben
ag,  Nachmittags  2  Uhr  auf  dem  Rathhaus  in  Aningen.  4)  Die  von  Magolsbeim  mu  350  Stäk
den  19.  Sepr.  Morgens  9  Uhr  in  Magolsheim,  5)  Die  zu  Mehrstetten  mit  4060  Stäk,  6)  die  zu
Upfelstenen  mit  260  Stäk,  beede  au  demselben  Tag,  Nachmittags  2  Uhr.  7)  Gomadingen  mit  300
Str,  8)  Dertingen  mit  300  Stäk,  9)  Kohlstetten  mit  273  Stük,  alle  3  den  20.  Sept.  Morgens
üUhr  auf  dem  Rarhhaus  in  Gemmadingen.  10)  Bernloch  mit  200  Stäk,  11)  Weidelsterten  mie  230
Stäk,  deede  den  21.  Sept.  des  Morgens  9  Uhr  zu  Bernloch.  12)  Oedenwaldstetten  mit  2530  Stäk,
and  13)  Dapfen  mit  300  Stük,  deede  an  demselben  Tag,  Nachmittags  2  Uhr  zu  Oedenwaldstetten.
Die  Pachtliebhaber  haden  sich  daher  an  den  bettimmten  Tagen  nod  Siunden  auch  Orten  einzufinden,
nad  mit  den  erforderlichen  Meister=  oder  Concefsions-Briefen  auszuweisen.  Den  20  Aug.  1615.
Kdn.  Oderamt.
Schbnthal.  Zu  Folge  allerhöchsten  Befehls  vom  26  Jun.  d.  J.  werden  die  Semmer-Schaas-Waiden
  zu  Oberkessach,  Schleier,  Büschel,  Sichels  und  Spigeahel-  welche  ungefäbr  600  Srtücke  ertragzen,
  wieder  auf  3  oder  6  Jahre  von  Michaelis  1315  an,  an  den  Meistbietenden  verlirhen  werden,  wo#
1  sich  die  Liebhaber  bis  Donnerstag  den  21.  Sept  1515.  Vormitrogs  10  Uhr  zu  Schbuthal  eiofinden
men,  und  wegen  ihrem  Vermogen  zur  Cautsions-Leistung  und  über  Meister  und  Concessions-Briefe
Mit  ebrigkeitlichen  Zeugnissen  sich  anszuweisen  haben.  Den  25.  Aug.  1815.  K.  Camcralamt,

Kandvogtei  em  mittlern  Neckar.

Nachstehende  Militairpichtlge  hat  theils  das  Loos,  tbeils  die  Aushehung  zum  Militafr  Petroffen;
H#selben  werden  hievon  hiemit  in  Keuntniß  gese#t  und  auflefordert,  sich  nach  Haus  zu  begeben,  und
bei  threm  Obrramt  zu  melden,  alle  Hoch  =  und  Woylddl.  Konigk.  Volizei  =  Behörden  aber  ersuche,
euf  diese  Flächthinge  zu  fahnden,  und  im  Beltetungsfall  an  das  betreffende  Oberamt  einliefern  zu  lask.
  Mettenhursz,  den  4.  Aug.  1855.  Kon.  Landvogte:aiut.
        <pb n="368" />
        318

Oberamt  Herrenberg,  Stadt  Herreunberg.  Earl  #udwig  Immensbrfer,  S#ttler.  Johe#
Gottl.  Gerlach,  Rotgerber.  Joh.  Baͤchler,  Mezger.  Jalob  Fried.  E  Se  aa  Prieo.
Wolf.  Gottlob  Fried.  Bauer,  Schuster.  Ven  Alringen:  Joh.  Ge  Mickeler.  Leopold  Schwar-Sch.

  Schreiner.  Joh.  Phil.  Raster,  Barbierer.  Bon  Gärtringen:  Joh.  Jak.  Motteler,  Wagner.
5  .  Ge.  Adam  Gulitschkv,  Zainenmacher.  Joh.  Jak.  Kämmerle  und  Andreas  Bühler,  Mezger.  Jo.
Gaͤrtner,  Schuster.  Von  Hagelloch:  Joh.  Ge.,  und  Fried.  Wilh.  Schnaidt,  Tagloͤbner.  Von
Hildrizhausen:  Christoph  Shst  Mechanikus.  Joh.  Reichert,  Beck.  Gonl.  Gaus,  Mezger.  Joh.
Ge.  Voler,  Weber.  Von  Modhhingen:  Jak.  Rauschenbergen  Zimmermann.  Ge.  Fried.  Hauser.
**  Schweikert,  Barbierer.  ich.  Teufel,  Schuster.  Jak.  Haar,  Maurer.  Joh.  Hiller,  Schneder.
onr.  Mast.  Von  Poltringen:  Felir  Schweickert,  Taglöhner.  Von  Reusten:  Joh.  Ge.
Dokle,  Gimmermang.  Von  NRehren:  Cour.  Kienzle,  Bek.  Veon  Thailsingen:  Joh.  Georg
Haar,  Beck.  Joh.  Martin  Hafis,  Schreiner.  Von  Unterjesingen:  Joh.  Ge.  Rebstock.  Jok.
Martin  Schneidr,  und  Joh.  Ge  Schneider,  Taglbhner.  Joh.  Gonlieb  Echlegel,  Weber.  Chnsteph
Schnaidt,  Mezger.  Srtadt  Herrenderg:  Gottl.  Fried.  Binder,  Biersicder.  Christian  Heinr.  Mas
ser,  Schuster.  Wilh.  Gotel.  Bührer,  Mezger.  Christ.  Frred.  Bührer,  Mezger.  Christ.  Friedrich  Moack,
Schuster.  Jak.  Fried.  Rempfer,  Hafner.  Gentl.  Fried.  Berg,  Beck.  Adam  Fried.  Bögele,  Bierstcder.
k#udw.  l!.7  Igel,  Apotheker.  Joh.  Duffling,  Wagner.  Carl  Dan.  Kraple,  Barbierer.  Jak  Fricd,
Klenk,  Wagner.  Joh.  Valent.  Bäcker,  Pflästerer.  Von  8  stächt:  Conn  Kohler,  Schusier.  Jeremias
  Bek,  Kiefer.  Von  Altingen:  .  Jos.  Geiger.  Eattler.  Joh.  Lanz,  Sinker.  Joh.  Jak.
Wirschum,  Schiser.  Sceph.  Mikeler,  Porcellainfabrik.  Fr.  Jos.  Eipper,  Stricker.  Von  Bohndorf:
  Joh.  Jal.  Raster,  Barbierer.  Joh.  Weimer,  Schuster.  Jak.  Gengenbach,  Weber.  Jobann
Fak.  Scheurer,  Schuster.  Remigins  Scheurer,  Wagner.  Von  Entringen:  Ge.  Bried.  Loffier,
Schaster.  Joh.  Ge.  Mader,  Weber.  Von  Gärreringen:  Joh.  Pet.  Dlöhm,  Weber.  Joh.  Jak.
Emperle,  Saitler.  Job.  Ulrich  Kammerle,  Mezger.  Joh.  Jak.  Eisenhar,  Schmid  Dh#l.  Jak.  Gutmann,
  Schuster.  Foh.  Mich.  Vellnagel.  Manrer.  Jak.  Sanler,  Schäfer.  Adrian  Schmid,  Schm.
Ge.  Adam  Büdt##ner,  Schuster.  Von  Güältstein:  Joh.  Martin  Notter,  Steker.  Joh.  Burkb##n
Kienzle,  Bek.  Jak.  Fried.  Kienzle,  Bek.  Joh.  Gortl.  Rotter,  Bek.  Joh.  Maver,  Schmid.  Jodans
Ge  N##m#f,  Bauer.  Von  Hagelloch:  Joh.  Wilh.  Koch,  Schneider.  Joh  Christlan  Eberdon,
Bek.  Joh.  Ge.  Schnek,  Schuster.  Bon  Haslach:  Joh.  Frieduch  Wagner,  Schustler.  Voꝛn

ildrizhaunsen:  Carl  Augs  Christoph  Schäöh,  Apotheker.  Joh.  Conr.  Ederle,  Schufier.  Leont.

dan-  Kiefer.  Iman.  Gotil.  Wacker,  Chirurgus.  Jak.  Fried.  Reichert,  Nagelschmid.  Von  Kauf:
Foh.  Ge.  Breitmeyer,  Striker.  Joh.  Jak.  Lauer,  Striker.  VBon  Kuppingen:  Joh.  Ge.  3°1,
Schmid.  Von  Mönchberg:  Ge.  Mich.  Sckert.  Schifer.  Joh.  Ge.  Deck,  Bek.  Von  Miingen:
  Jak.  Fried.  Berg,  Zimmermenn.  Ger.  Frieduch  Teufel.  Joh.  Schweitzler,  Baurenknecht.
Hon  Sindlinger,  Barbierer.  FJoh.  Kußmaunl,  Bek.  Von  Nebringen:  Joh.  Martm  chberle.
Vet.  Jak.  Schäberle,  Schuster.  Joh.  Schäberle,  Schneider.  Von  Rufriugen:  Genl.  Christoph
ienzle,  Bek.  Joh  Jak.  Schneider,  Bek.  Jak.  Kienzle,  Bek.  Jak.  Kupper,  Bek.  Von  Odbern
i  z:  Christ.  Sindlinger,  Kiefer  Phil.  Jak.  Marquart,  Mezger.  Bock  Ober  jettingen:

 

ak.  Kried.  Bossinger,  Bl#erbrauer.  Abrah.  Müller,  Bierbrauer.  oh.  Jakod  Fortenbacher,  Mesa#s-Ves
  Hberndors:  Moritz  Wellhäußer.  Von  Oberöscheldronn:  Gei  Raurschenderg  #r.  Weder.
  Ia#k.  Andr.  Nauschenberger,  Zimmermann.  Joh.  Jak.  Eitelbug,  Schneider.  Von  Polirlm
en:  keconh.  Haar,  Bauer.  Ven  Reusten:  Steph.  Bokle,  Schusier.  Jod.  Michact  Rrichenon
  Rohren:  Joh.  Mich.  Kienzle,  Schneider.  Job.  Ge.  Ruof,  Schreuer.  Gabriel  Böhle:,  Bek.
Von  Thailfin  gen:  Joh.  Jak.  Mobrn,  Kicfer.  Carl  Gaus,  Kiefer.  Von  Unrerjesingen:
Ter  Adam  Marquart,  Schuster.  Cbristoph  Maver,  Tagtdbucr.  Benedikt  Kittel,  Bierbrauer.  Jeh.
e.  Schnaidt,  Mezger.  Jak  Fried.  Vogt,  Schlosser.  Joh.  Markin  Rall,  Wengärtiner.  Ven  Urteriettiugen:
  Nat.  Reatschler,  Schreiner.  Von  Oberöschelbronn:  Joh.  Märtin  Basch,

Schmid.

*  Oberamt  Horb.  Von  Bildechingen:  Leonb.  Blank.  Steph.  Falß.  Conrad  Faiß.  Pelas#
Ade.  Von  Horb:  Anvdr.  Bapländer.  Alois  Eratb.  Job.  Schilp  Casp.  Strehle  Ge  Nates
S  Hhertle.  Jos  Ant.  Erath.  Ge.  Anton  Kaltenmos.  Anton  Nikele.  wbilop  Kuster.  Ven  Saln
stetten:  Jos.  Ruof.  Fohans  Wehle.  Joh#nn  Fichher.  Von  Göttelfingen:  Augustin  Katz
        <pb n="369" />
        319

Bon  Rexinugen:  Nomnald  Bach.  Matthäs  Dettling.  F  Jof.  Saver.  Garbolemá  Gonkel.  Bon
Gündringen:  Jos.  Hornung.  Michael  Kiefer.  Valentin  Hafrer.  Fr.  Faver  Wdorstein.  Von
Iblingen:  Anton  Sieber.  Von  Felldorf:  Manhäus  Seraub.  Christian  Siraub.  on
Bietliagen:  Carl  Lohmüller.  Anton  Pefer.  Remigius  Noll.  Von  Eutingen:  Columban
Gsell.  Cart  Seele.  Von  Wachendo'f:  Lorenz  Schmi.  Von  Hochdorf:  Johann  Jak.
F  Iricd.  Schmid.  Von  Altheim:  Geerg  Feackim.  Medort  Joachim.  Von  Mühlea#:
ranz  Ancon  Pfefer.  Bon  Weitingen:  Milchior  Vecs.  Marmulian  Teufel.  Von  Rohrdorf:
  Jogs.  Fritz.  Von  Rordstekten:  Walthäus  Bock.  Anton  Beck.  Jos.  Maver.  Von
Grünmetstetten:  Martin  Steinle,  Jebannes  Sohn.  Von  Ahldorf:  Jodek  Härckorn.  Von
Fried.  Kitterer.  Von  Läzenhart:  Ant.  Blum.  Von  Bittelbronn:  Jeo-Schlotter.



Oberamt  Rottenburg,  Stadt  Rottenburg:  Joh.  Ge.  Biefinger.  Aleis  Kittele.  Jos.  Diebold
  Fr.  Mich.  Farger.  Jos.  Walter.  Von  Snmenhause:  Carl  Beck.  Von  Mösfinben:
  Bernh.  Schlegel.  Fried.  Haap.  Von  Brdelshausen:  Joh.  Nill.

Oberamt  Sulz,  Stade  Sulz:  Emanucl  Fri.d  Schmid,  Rotaceber.  Andreas  Roth,  Saller.
Ebrist.  Heinr.  Beuelt,  Schneider.  Gän.  Schweikle,  Färber.  Jeh.  Jak  Bosinger,  Weber.  Matbins
Gärtner,  Maurer.  Maibdus  Ganser,  #W#e#be#  Ven  Ziunßdorf:  Jeb.  Nepomuk  #  rehle.  Von
Bergfelden:  Joh.  Pfeifer.  Von  Rosenfeld:  JZak.  Friedrich  Schäfcnacker.  Casp.  Dicterle,

iegler.  Heinr.  Keller,  Tuchmacher  Mart.  Stez,  Schuster.  Joh.  Ficher,  Bek.  Jak.  Nogel,  Ech#-er.
  Joh.  Keller.  Von  Brittheim:  Joh.  Blutbacher.  Von  Hop  fau:  Adam  W.dmer,  Weer.
  on  Isingen:  Leonh.  FJouß,  Schmid.  Matth  Fouß,  Muͤller.  Von  Leidringen:  Ge.
Geohrlag.  Mattbias  Beck,  Bierbrauer.  Mich.  Beuer,  Maurer.  Mich.  Huonker,  Schreiner-.  Bon
Dörrenmertstetten:  Michael  Huß.  Ven  Rothenzimmern:  Andreas  Scemann.  Von
Voöhringen:  Jak.  Plocher,  Schmid.  Von  Wittershausen:  Job.  Haller,  Schmid.

Oberamt  Tübingen,  Stadt  Täblugen:  Andr.  Luur,  Hauf,  Saifensieder.  Joh.  Andr.  goart
baucr,  Hafner.  Gottl.  Ludw.  Betz,  Buchdruker.  Iman.  David  Haarer,  Mezger.  Christ.  Fried  Richter,
  Buchdrucker.  Jak.  Eberhard  Niethammer,  Bek.  VPon  Gdnningen:  Jak.  Friedrich  Zugler,
Schreiner.  Joh.  Kemmler,  Bierbrauer.  Joh.  Jak.  Herrmann,  Schwid.  Andr.  Wasner,  Kieser.  Joh.
Mar#n  Var#ter,  Händler.  Joh.  Mich.  Wagner,  Wagner.  Ge  Michgel  Scheurer,  Taglöhner.  Von
Nehren:  Joh.  Ge.  Schneider,  Zimmermann.  Josies  Nill,  Bek.  Ctristian  Schneider,  Hirt.  Seda-#tan
  Schneider,  Hm#8#Joh.  Ge.  Darr,  Schneider.  Joh.  Rei,  Schiser.  Johann  Mich.  Herrmann,
Bauer,  Joh.  Adam  Nill,  Bedsenter.  Andr.  Schneider,  Zummermann.  Conr.  Göhner,  Weber.  Von
Derendingen:  tudw.  Röhm,  Bauer.  Von  Kusterdingen:  Jehann  Seelenho#fer,  Taglöhner.
Foh.  Ge.  Jung,  Bauer.  Von  Mähringen:  Conr.  Grauer,  Bauer.  Von  Guiebel:  Joh.  Ge.
Heim,  Schmio.  Von  Altenrieth:  Iman.  Ferdin.  Bresamer,  Wagner.  Von  Dektenhausen:
  Joh.  Ehrist.  Schmo,  Nagelschmid.  Joh.  Casp.  Schmid,  Strmursweber.  Von  Dußlingen:
Martin  Bdber,  Müller.  Darw  Mayer,  Weber  Von  Kilchberg:  Steph.  Rommler,  BVaner.
Von  Kirchentellinsfurt:  Andr.  Walsker,  Weber.  Von  Rommelspach:  Joh.  Ge.  Neuscheler,
  Bauer.  Von  Schlaitdorf:  Carl  Fried.  Gaus,  Mezger.

Landvogtei  am  Kocher.

Unten  bezeichnete  Militatrpflichtige,  welche  entweder  durch  das  Loos  oder  durch  die  vorlsegende
allerhöchste  Verordnungen  zum  Mulitairdienst  bestimmt  wurden,  haben  sich  theils  nach  den  Rekrunrun=5
  erst  enrfernt,  theils  aber  dei  denselben  gar  ulcht  gestellt  Sie  werden  dader  aufgesordert,  unverzügich
  in  ihr  Heimwesen  zuräkzukehren,  und  sich  bei  ihren  Oberämtern  zu  melden;  die  Polizel-  Behèrden
ader  werden  ersucht,  auf  diese  Flüchtlinge  zu  fahnden,  und  sie  im  Bereinngsfall  an  des  ihnen  vorh#esezte
  Oberamt  abliefern  zu  lassen.  Es  find  abwesend:

1)  Aus  dem  Oberamt  Aale#.  Cenr.  Hehl,  Bauer,  von  Wasseralfingen.  Benedikt  Bogt,  Bader
bvon  Adelmenn#felden.  Melchior  Ott,  Bauer,  von  Schechingen.  Joh.  Jok.  Schaupp,  Hasacr  vo#n
Oberkochen.  Joh.  Casp.  Wirth,  Schuster,  und  Joh.  Ge.  Wuth,  Schlesser,  von  Chingen.
        <pb n="370" />
        320

II.)  #us  bem  Oberamt  Ellwangen.  Wilh.  Springer,  Schneider,  Jof.  Sberhard,  Schneider.
Aa#t.  Thalbeimer,  Percelaner.  Joh.  Kränzler,  Maurer,  smmilich  von  Ellwangen.  Pa#tiz  Troßmann,
Mezger  von  Büblerthamm.  Alois  Hauber,  Bauer  von  Hintersteinbach.  Franz  Ant.  Feile,  Küfer  von
Hirribach.  Jeh  Adam  Peter,  Bauer,  und  Casp.  Fürst,  Webder,  von  Unterwilfingen.  Ant.  Maier,
Stoneider,  von  Obe-alfingen.  Franz  Ant.  Pfizer,  Weder,  von  Lippoch.  Jos.  Schleier,  Bauer,  und
Job.  Schmiedie,  Schneider,  don  Lauchbeim.  Jes.  Staud,  Bauer  von  Elberschwenden.  Casp  Schrekl#e#boseS
  Bauer,  von  Gaisdard.  Joh.  Ant.  Schrempf,  Schuster;  Ant.  Gentner,  Bauer,  und  Joseph
Weder,  Scrident,  von  Unterschneitbeim.  Casp  Ultniann,  Weber,  von  Oberschneitheim.  Gottl.  Schmid,
Bauer;  Ge.  Bronner,  Bauer,  und  Jak.  Frei,  Maurer,  von  Gakhard.  Joh.  Michael  Stoll,  Bauer;
Feh.  Jak.  Vauer,  und  Jak.  Bach,  Bauer,  von  Regelsweiler.  Mich.  Hammer,  Schusier  von  Dame
dach.  Jak.  Erbard  on  Oberzell.  Joh.  Ge.  Deisler,  Bierbrauer,  von  Städilen.  Jeh.  Bach,  Bauer,
von  Gakhard.  Carl  Majer,  Schreiner;  Lorenz  Kühnle,  Bauer,  und  Joseph  Zeller,  Bauer  von  Forstweiler.
  KFav.  Saam,  Fuhrknecht,  von  Westbausen.  Joh.  Eber,  Bauer,  und  Franz  Ant.  Geniner,
Bierbraner  von  Wdrih.  Job  Jak.  Hänke#,  Bouer,  von  Dürrenstetten.  Joh.  Mich.  Kohnse,  Knechr,
den  Untermeizen.  Joh.  Schultes,  Bauer,  vem  Springhof.  Jof.  Vogelgsang,  Bauer;  Casp.  Brück,
und  Balt.  Oder,  Weber,  von  Jippling.  Joh.  Ge.  Seidenfus,  Bauer,  von  Sechtenhausen.  Jos.  Gr.
Gloning,  Mezger;  Mathias  Morlz,  Bauer,  und  Franz  Jos.  Watzmann,  Schneider  von  Zödingen.

III.)  Aus  dem  Oberamt  Crailsheim.  Gr.  Mart.  Geier,  Schuster  von  Crailsheim.  Franz  Jof.
Bai,  Baurenknecht  von  Lustenau.  Ge.  Gretiter,  Schmid,  von  Kiesberg.  Joh.  Heinrich  Majer,  Bek,
von  Bernhardsweiler.  Andress  Ddrer,  Bauer;  Kav.  Jaurer,  Handelsmann  und  EKav.  Schultheis,

ndelsmann,  von  Mazenbach.  Aeseet  Sbert  von  Hahnenberg.  Ge.  Ddrrer,  Bauer,  von  Eichtohof.

e  Mich.  Arnold,  Bauer  von  Tiefenbach.  e.  Mich.  Schust,  Mezger,  von  Buch.  Michae!  Fren.
Bur  o  Grill,  Händler,  von  Unterdeusstetten.  Joh.  Ch#st.  Wilhelm  Holzinger,  Mahlknecht
von  Wilbdenstein.

IK)  Aus  dem  Obderamt  Gailvorf.  Gottfried  Hägelee  von  Mittelbronn.  -  Adam  Seiz  von
der  Oehlmühle.  Joh.  Ge.  Schilling,  von  Kleinaltdorf.  Joh.  Ge.  Schneider,  von  Rbthenberg.

V))  Aus  dem  Oberamt  Heidenheim.  Joh.  Ge.  Burr,  Schumacher  von  Heidenheim.  Joha##
Mich.  Bademann,  Schmid,  und  Joh.  Braun,  Schmid,  von  Bergenweiler,  Joh.  Leonh,  Mäuler,  Zeugmacher,
  von  Brenz.  Balt.  Zimmermann,  Schuster,  von  Gerstetten.  Simon  Rötßzler,  Nagelschmid;
Cbristoph  Remshardt,  Görtler,  und  Joh.  Adam  Schuster,  Zeugmacher,  von  Giengen.  Joh.  Steeger,
Schneider;  Joh.  Ge  Hartmann,  Müller,  und  Joh.  Christoph  Schenck,  Nagelschmid  von  Kbnigsbronn.
Ge.  Fröhlich,  Weber,  von  Sontheim  an  der  Brenz.  Joh.  Ge.  Berkhold,  Schneider,  von  Steinheim.

VI.)  Aus  dem  Oberamt  Reresheim.  Ge.  Oechsler,  Baurenknecht  von  Frickingen.  Maser  Joseph,
  Jud,  von  Oberndorf.  Ascher  Mathias,  Jud,  von  Aufbausen.  Franz  Mangold,  Binder  von  Hofen.
  Casp.  Haas,  Baurenknecht,  und  Joseph  Alois  Sing,  Baurenknecht,  von  Eglingen.  Ant.  Elmer,
Baurenknecht,  von  Elchingen.  Beit  Heller,  Baurenknecht,  von  Frickingen.  Joh.  Wch-  FKerner,  Baurenknecht;
  Joh.  Cap.  kTuz,  Weber,  und  Joh.  Jak  Pflügel,  Baurenknecht,  von  Trochtelsingen  Ant.
Reinwald,  Bauer,  von  Herzseldhansen.  alp.  Abele,  Baurenksecht,  von  Kirchbeim.  Alois  Hahn,
Bauer,  dom  Arlesderg.  Mich  Herrmann,  Baurenknecht,  von  Niosetz.  Foh.  Rüol.  Tolentin  Maier,
Postknecht,  von  Dischingen.  Jos.  Ant.  Maier,  Gaurenknecht,  und  Joh.  Evangelis  Mertenleiter,  Gradeur,
  von  Groskuchen.  Alois  Gregori,  Mußkam,  von  Baldern.  Jeh.  Casp.  H#merlen,  Lodenweber,
don  Bopfingen.  Joh  Seitel,  Bauer,  von  Elchingen.  Joh.  Martin  Wenger,  Schmid,  von  Kößingen.
Conr.  Adam  Mezger,  von  Bopfingen.  Fran  Iu  Graber,  Bauer,  von  Niosetz.  Sebast.  Fuchsluger,
Baurenknecht  von  Stadt  Reresheim.  Joh.  Mich.  Sternbacher,  Nagelschmid,  von  Edbnat.  Jol.  Ant.
Maile,  Maurer,  von  Eglingen.  Ellwangen,  den  20.  Aug.  1615.  K.  Landvogteismt  am  Kocher.

Hebrin  ge  K.  Nachstehende  Milstairetichug  aus  der  kandvogtei  an  der  Jagst,  welche  bei  der
em  6.  Jul  Sart  gefundenen  Rekrumrung  die  Reihbe  der  Aushebung  getreffen  hat,  und  welche  kheils
zu  deser  Zeit  von  7t  abwesend  waren,  thells  erst  nachdem  sie  bereits  ausgehoben  waren,  sich  entfernt
  baben,  werden  hiemit  von  der  onterzeichneten  Stelle  aufgesordert,  sich  unverzöglich  bei  ihren  resp.
DHb#erämtern  zu  stellen  und  über  ihre  bisherige  Abwesenheit  Reb  und  Antwort  zu  geben.  Zugleich  werb
        <pb n="371" />
        321

den  saͤmtliche  Koͤnigl.  Polizel-Stellen  ersucht,  auf  diese  Abwe  ende  fahnden  und  sie  im  Betretungẽ  fall
an  dit  betreffende  Oberämler  einliefern  zu  lafsen.  Die  Ramen  dleser  Abweseuden  find  felgende:

1)  Aus  dem  Oberamt  Gerabroun.  Job.  Ge.  Christ.  Andr  Dietrich,  Hammerschmid,  von  Amlisbagen.
  Ge.  Leonh.  Pflͤger,  Knecht,  von  Ünterweiler.  Jeh.  Ge.  Leouh.  Blumenstol,  Knecht,  von
Englertsbausen.  Joh.  Ge.  Scheu,  vo#n  Hilgertshausen.
eil)  Ms  dem  Hberamt  Hall.  Lor.  Mich.  Bauer,  Sekler,  von  Hall.  Joh.  Ge.  Jullg,  Bek,  von

tsban

11|.)  Aus  dem  Oberamt  Könzelsan.  Job.  Heiurich  Leicht;  Foh.  Christ.  Landbek;  EShristian
Fried.  Saibler,  und  Ge.  Fried.  Glok,  von  Könzelsau  Joh.  Peter  Cranz,  von  Braunebach.  Johann
Cour  Peter  Sner,  von  Buchenmäüdl.  Joh.  Ge.  Bauer,  von  Irgelsingen.  Joh.  Ge.  Andr.  Rez,  von
Kriesbach.  OShrist.  d  Ries,  und  Ge.  Pheil.  Wohlfarth,  von  Melersbau.

IV.)  Aus  dem  Oberamt  Mergentheim.  Jeot.  Ge.  Mich.  Ehrenfried,  Schumacher,  von  Weikersheim.
  Jeb.  Leons.  Schmezer,  von  Schmerba#n.  Ge.  Paul  Fuchs,  Schneider,  von  Krainthal.
Feh.  Andr.  Ndrr,  von  Pordachzimmern.  Den  24.  Aug.  1815.  K.  Landvogter  an  der  Jagst.

Renttlingen.  Die  hienach  verzeichneten  abwesenden  Militarpflichtigen  der  ersten  und  zweiten
Klaße,  welche  wach  der  neuesten  gesezlichen  Befummungen  in  die  auf  den  ?9  Jul  und  19.  Aug.  d  J.
sta#  gehadte  Aushebunen  gefallen  siad;  nemlich:  Martin  Kehrer.  Beker  von  Bezingen;  Johannes
Redm,  Weber  von  Pfuningen  und  Wilhelm  Gottlieb  Hummel,  Rotgerder  von  Reutlingen,  werden
Herbdurch  ausgefordert,  sich  ungesäumt  in  ihr  Heimwesen  zu  verfägen,  und  vor  dem  hiesigen  Oberamt
ssch  zu  stellen,  indem  sie  sonst  die  ge#eglich  destummten  Nachtheile  u  Beziehung  auf  ibr  Vermigen  und
in  crwarten  haben,  daß  wenn  sie  Aach  bei  ihrer  Rükkunft  dan  die  Linien  =  Müitaipflichtigken  endende
Alter  von  25  Jabren  vollstrekt  hänen,  sie  dennoch  zu  Antretung  ihrer  dißfallsgen  früher  bei  Seite  gesenen
  Milnair#  Verbindlichkeit  angehalten  werden  würden.  Die  Hoch=  urd  Wohlldbl.  obrigketliche  Bebdirden
  werden  um  gesälllge  Mitwirkung  zu  Beischaffung  der  genannten  drei  Judiolduen  ersucht.  Den
22.  Aug.  1815.  Abn.  Oberamt

Tübingen.  Der  Militalrpflichtige  Abraham  Friedrich  Lecher,  Ebirurzus  von  Gbuningen,  welcher
  sich  kürzlich  seiner  Dienstpflichtigken  durch  unerlanbte  Entfernung  entzogen  hat,  wird  hiemu  aufgesordem,
  sich  unverzüglich  nach  Haus  zu  begeben,  und  vor  Oderamt  zu  stellen.  Zugleich  werden  alle
Kduigl.  Polizei:  Bebdrden  geziewend  ersucht,  auf  diesen  Flächtling  fabsden,  ihn  auf  Detreten  arretiren,
nud  an  das  hiesige  Oberamt  einliefern  zu  lassen.  Den  18.  Aug.  1315.  K.  Oberamr.

 

Marbach.  Vos  dem  Königl.  Iunfanteric-Depotr-Barch#lon  Nvo.  5.  ist  der  Gemeine,  Friedrich
Lichholz,  von  Wolfslden,  den  19.  Jul.  d.  J.  aus  der  Garnison  Hobenasperg  deserurt  Sämtche
Kduigl.  Behbrden  werden  daher  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  fahnden,  ihn  im  Betretungsfall  arretiren,
und  wohlverwahn  hicher  einliefern  zu  lassen.  Den  15.  Aug.  1815.  Khin.  Oderamt.

 

 

Wiblingen.  Nachstehende  Personen  haben  allergnädigste  Erlanbiß  zur  Auswanderung  nach
Balern  erhalten:  4)  die  ledige  Mera  Aun#  Hemann  von  Oberbalzheim,  2)  die  ledige  There#
Marttno  von  Beutelrausch,  und  3)  der  ledige  Franz  Joseph  Traurtmann  von  Schu#rpflingen.  Sämtlche
  Personen  werden  ein  Jahr  lang  von  ihren  Eltern  in  den  angezeigten  Orten  vertreten,  #n  welche  Kich
daber  alle,  welche  an  solche  Anspröche  haben,  innechalb  dieser  Zeit  wenden  Duncn.  Den  13.  Uug.
1815.  Koͤn.  Oberamt.

Zwiefalten.  Nachbemeldte  2  Schuldschelne  von  der  ehemalizen  Waisen-Kasse  in  Zwiefalten

.  li:
»New-«  Stro.  132.DepositloussschoiuvvksohaasesPetrek,vnscholea,vonemrtsqkhvors
4

#a  fl.  Capital  zu  a  Proc.  Term.  1.  »
Mus.Depositious-ScheinvackcfcerquttetiwIevisvqumetisges-vsk7ofl.
kapitalzscspkoacemyw.ssq.
        <pb n="372" />
        322

sind  abhanden  gekommen,  und  verlohren  gegangen.  Der  allenfallsige  Besizer  dieser  2  Depositions=Scheine
  wird  dader  hiemit  dffentlich  aufgefordert.  solche  a  daro  3  Monat  hiesigem  Amt  einzuliefern,  und
seine  Ansprüche  daran  rechtlich  zu  beweisen,  widrigenfalls  die##e  derde  Scheine  nach  Verflut  dieses  Termins,
  werden  vor  ungültig  erklärt  werden.  Denu  25.  Aug.  1615.  Kdn.  Beamtung.

Herrenberg.  Hoch=  und  Wohllbbl.  Behörden  werden  ersacht,  auf  hienach  signalifirte,  von
Hirrlingen  gebürtige  Weibs=  Person,  welche  t4  Oberdschelbronn,  disseitigen  Oberamts,  einen  beträchtlichen
  Geld=  Diebstahl  verübt  zu  haben,  verdächtig  ist,  fobnden,  auf  Betreten  arretiren,  und  an  das
unterzeichnete  Oberamt  einliefern  zu  lassen.  Signalement:  Daes  Weibsbild  ist  ungefahr  Kuß
4  Joll  gros,  hat  braune  Haare,  mittlere  Stlrue,  hraune  Augbraunen,  dergleichen  Augen,  regelmästue

  Nase,  volle  Wangen,  proportionirten  Mund,  weiße  Zähne,  vunde  Gesichtsform,  rithlicht  gesundes

Moschen,  ein  ovales  Kinn,  trägt  eine  blaue  Haube  ,  einen  grauen  Kittel,  ein  gestreiftes  kotton##
bteiblen  mit  gelben  Dupfen,  1  blauen  Rok,  und  weißen  leinenen  Schurz.  Den  5  üags  1815.
n.  eramt.

Mietingen,  Oberamts  Wiblingen.  In  der  Nacht  vom  16ten  auf  den  17ten  diß  wurden  dem
Müller  Joseph  Schaich  in  Mietingen  zwei  Pferde  aus  dem  Stall  gestöhlen,  wovon  aber  das  eine
wieder  zuräckgekommen  ist  Dem  zurückkommen  des  einen  Pferdes  nach  ist  zu  vermuthen,  daß  der
Dieb  den  Weg  ins  Baierische  elngeschlagen  habe.  Das  entwendete  Pferd  ist  ein  Rothfuchs,  15  Fäust
hoch,  6  jährig,  eine  Gtutte,  hat  einen  weitzen  Kanz  und  Schweif,  eine  bis  auf  die  Nase  zugespitzte
Viape,  die  hintern  Fsse  in  den  Fesseln  etwas  weiß,  an  dem  vordern  rechten  Fuß  ist  der  Huf  etwas
aufgeschnitten,  von  einem  Tritt  herrührend,  hinten  auf  dem  Kreuz  an  der  linken  Seite  nächst  dem
Schweif  hat  er  eine  Schmutter  von  einem  Schnitt  Der  Dieb  hat  dasselbe  zuvor  nech  angeschirrt.
Nach  der  Angabe  des  Cigentbömers  ist  das  entwendete  Pferd  20  Louisd'or  wer3th.  Alle  obrigkeitliche
Behörden,  in  deren  Wirkungskreis  es  —  werden  geziemend  ersucht,  auf  das  oben  fignalifirte
Pferd  die  geeignete  Späbe  gefälligst  verhän  zen,  u.  gegen  Ersaz  der  Kesten  an  die  unterzeichnete  Stelle
einliefern  zu  lassen.  Wiblingen,  den  23  Aug.  1315.  ·  Kdn.  Oberamt.

Rechberghausen,  Geppizger  Oberamts.  Matthias  Möller  von  da  hat  sich  am  25.  Jul.  d  J.
und  dessen  Epeweib  mit  ihrer  8  jübrigen  To-#er  Manana  am  26.  Joli,  nachdem  sie  ihr  Hausgeräthe
im  Stillen  verkauft  hatten,  von  ihrem  Wohnorte  enfernt,  und  zwar  Erfierer  unter  dem  Vorwand,
daß  er  sich  zu  seinem  Vetter  nach  Ederspach  beaeben,  und  das  Ebeweib  daß  sie  ihre  Schwester  in
Stozingen  besuchen  wolle.  Alle  Hoch  =  und  Wohü#bl.  Polizel,  Behdrden  werden  daher  ersucht,  dlese
Personen,  deren  Signalement  bienach  folgt,  auf  Betreten  arretiren  und  wohlverwahrt  an  die  unter?
zeichnete  Stelle  einliefern  zu  lassen.  ignalement:  Mattbias  Müller,  33  J.  alt,  gedürtig  von
Deindach,  5  Fuß  groß,  hat  schwarzbraune  Hoarc  und  Augen,  ein  vollkommenes  schwärzliches  Angesichr,
kroße  Nase  und  schwarzen  Bart.  Er  war  gekleidet  wir  einem  dreseckigten  Hut,  einen  grauen  Uederro,
einem  Barchet=  #eiblen,  schwarzledernen  Hosen  und  Stiefeln.  Sein  Weib  hat  eine  mictelmäßige  Größe,
schwarzbraunes  mageres  Gesicht,  schwarze  Haare  und  Augen,  eine  spizige  Nase  und  bleichen  Mund.
Sie  war  mit  einer  schwarzen  Haube,  schwarz  und  rothgestreistem  Halstuch,  einem  rothen  Mieder,
hrar#getränktem  kottonenem  Kittrel,  1  grünen  Rok  und  weißen  Strömpfen  gekleldet.  Gdppingen,  den
149.  Aug.  1315.  Kön.  Oberemt.

Spteinbach.  Georg  Giering  von  Wäß#enroth,  Beigsferßer  Oberamts  gebürtig,  welcher  sich  vor
mehreren  Jabren  mit  Catharina,  geb.  Böhrinaer  von  Sreinbach,  hiesigen  Oberamts  verheirathete,  dort
elnige  Zeit  mit  ihr  lebte,  nachher  aber  sie  boslich  verlassen  hat,  als  Bediemer  mit  der  Armee  nach
Rußland  gegangen,  und  nach  der  Ausfage  seines  Herrn  an  der  Berczina  sich  verloren  hat,  mithin
lochst  wahrscheinlich  trodr  ist,  wird  hiemit  aufgesordert,  im  Fall  er  noch  am  Leben  sepn  sollte,  binnen
3  Monaten  a  dato  zuröckzukehren  und  über  die  bösliche  Verlassung  seines  bemeldten  Ebeweibs  sich  zu
verantworten,  zsleh  aber  werden  alle  diejenige,  welche  von  dessen  Leben  oder  Tod  etwa  Kennin##
bh#ben  sollten,  aufgerusen,  hietüder  gewissenhafte  Anzeige  zu  machen.  Kall,  den  r  1g,  1815.

n.  Obcramc.
        <pb n="373" />
        Nro.  43.  1  3  15.

Köntglich,  Württembergtsches

Staats=  und  Negietungs-Blakt.

Donnerstag,  7.  Sept.

 

 

Friderich,  von  Getien  Gnaden,  Könlg  von  Württemberg,  souveramer  Her
zog  Schwaben  und  von  Teck,  rc.  k.  1.

Liebe  Getreue!

Wir  haben  die  bey  Uns  unmittelbar,  bey  Unserem  Staats-  Ministerium  und
bey  Un  ser  em  Ministerium  des  Innern  eingekommenen  Eingaden  und  die  darin  ausgedruͤckten
  Wuͤnsche  und  Bitten  um  weitere  Erleichterung  der  auf  den  Unterthanen  ruhenden
  Abgaben  und  Lasten,  und  um  baldige  Wiedereinberufung  der  Landstaͤnde  eingesehen.

Je  mehr  Wir  gewohnt  sind,  jede  Uns  vorgetragene  Bitte  Unserer  Uaterthanen
in  sorgfaͤltige  Erwaͤgüng  zu  ziehen,  desto  mehr  mußte  es  Uns  auffallen,  sowohl  bei  der
Abfassung  als  bey  der  llebergabe  eines  großen  Theils  jener  Biteschriften  die  gesezlichen
Vorschriften  hintangefetzt  zu  finden;  wie  denn  viele  derselben  beschlossen  worden  sind,  ohne
  daß  diejenigen,  in  deren  Nahmen  sie  eingekommen,  verfassungsmaͤßig  versammelt  waren,
  zu  anderen  aber,  nachdim  sie  schon  ausgefertigt  gewesen,  Unterschriften  gesammelt
wurden-  «

Noch  auffallender  mußte  es  Uns  aber  seyn,  baß  von  dem  spaͤtern  Ausschreiben  der
erdentlichen  Jahrssteuer  für  das  Jahr  r815  der  Anlatz  genommen  worden  ist,  niche  nur
Uns  Vorstellungen  gegen  die  Steuer=  Umlage  selbst  zu  machen,  sfondern  Uns  auch  durch
Abordmung  eigener  Deputationen  der  Oberamts-Bezirke,  welche  an  bestimmten  Tagen
an  Unserem  Hoflager  zusammen  eintreffen  sollten,  zu  bestuͤrmen.

Wir  wolsen  gerne  glanben,  baß  diesenigen,  welche  sich  zu  biesen  Schritten  verleiten
  ließen,  nicht  bedachten,  auf  welche  Abwege  solche  fuͤhren  koͤnnen.  Inbessen  konnten
Wir  nach  Unseren  Regenten  Pflichten  Abordnungen  dieser  Art  nicht  zulassen,  und
Wir  Hrdereen  baher  Unsere  Koͤniglichen  Beamien  auf  dis  Ausfuͤhrung  zines  solchen
        <pb n="374" />
        124

Unternehmens  zu  verhindern,  nad  die  Unterthanen  auf  den  Weg  der  Ordnung  zu  verweisen;
  auch  haben  Wir  mit  Zufriedenheit  ersehen,  daß  gesezwidrige  Einwirkungen  nur
in  wenigen  Oberamts=  Bezirken  Eingang  gefunden  haben)  Mehrere,  nachdem  ihnen  das
Widerrechtliche  eines  solchen  Schritts  einleuchtend  gemacht  worden,  davon  abgestanden
sind,  und  auch  die  Deputationen  von  sechs  Oberämtern,  welche  die  Nähe  Unserer  Rendenz
  erreicht  hatten,  sich  auf  die  erste  ihnen  gemachte  Erinnerung  entfernt  haben.

Den  gegen  die  Steuer  für  das  Staks-Jahr  von  1815—  1816  üuͤbergebenen  Vorstellungen
  liegt  die  irrige  Voraussetzung  zu  Grunde,  daß  dieselbe  niche  ohne  Beystimmung.
der  Landstände  hätte  ausgeschrieben  werden  sollen.  Sie  ist  keine  neue  Steuer,  vielmehr
wird  sie,  seit  der  Vereinigung  der  verschiedenen  Landestheile  in  Beziehung  auf  die  Steuer,
jährlich  nach  gleichen  Berhältnissen  erhoben.  Sie  wurde  im  Jahre  1308  auf  2/10  2/000  fl.
bestimmc,  erhielt  im  Jahr  1810  durch  den  Beytrag  der  neu  erworbenen  Landestheile  einen
  verhältenißmäßigen  Zuwachs  von  200/00  fl.  und  ward  im  Jahre  r8137  weit  die
Sceuer  der  zu  Unserer  Königl.  Hof=  und  Domainen,  Kammer  gehbrigen  Orte  der
S.aats=  Casse  überlassen  worden  war,  auf  a/400/0  fl.  festgesest.

Zwar  hätten  Wir  durch  die  Größe  der  Staats,  Bedürfnisse  in  dem  gegenwärtigen
Jahre  veranlaßt  werden  können  noch  vor  dem  Eineritt  der  Constitution  vom  15.  März
Die  Jahressteuer  zu  erhöhen,  da  schon  fruher  die  ordentlichen  Sinnahmen  mic  den  Erfor-Dernissen
  nicht  im  Gleichgewichte  standen,  und  deßwegen  vom  Jatee  1808.  an,  eine  Ca-Fitalstener
  jährlich  ausgeschrieben  worden)  nun  aber  vorauszusehen  war,)  daß  die  B  zablung
  der  vom  Kriege  herrührenden  Rückstände,  die  Uebernahme  eines  bedeutenden  Theils
von  den  Schulden  der  vormaligen  Landschafts=  Cassen  in  den  neu  erwerbenen  Landen,
Die  Errichtung  eines  sicheren  Schulden-  Tilgungs=  Fonds,  und  manche  andere  Sraats=Bedärfnisse
  den  Ansgabe,  Stat  vermehren  mußten.

Dessen  ehngeachtet  blieben  Wie  unter  den  damaligen  Umständen,  zu  Srleichterung
md  Schenung  Unserer  Unterthanen)  bey  der  bisherigen  Steuer=  Summe  stehen,  und
wolleen  nicht  einmal  die  bis  dahin  fährlich  ausgeschriebene  Capitalsteuer  umlegrn.

Wir  verfügken  daher  unterm  rr.  März  d.  J.  in  den  Ausgaben)  so  viel  r##  ohne
Verletzung  der  Gerechtigkeit  geschehen  konnte)  solche  Einschränkungen,  die  es  moͤglich
machten,  mie  der  ordentlichen  gwwöhnlichen  Einnahme  die  nothwendigsten  Bedücfuisse
voreist  zu  bestreiten.  Insbesondere  erließen  Wir  der  Staats=  Casse  einen  bedeutenden
an  Unsere  Königliche  Hof=  und  Domänen-Kammer  zu  leistenden  Ersaz=  Posten  von
95%  co  Gulden.  Und  so  genehmigten  Wir  in  einem  an  Unser  Königliches  Scaats=Ministerium
  am  ar.  März  d.  J.  erlassenen  Reseripte  das  Ausschreiben  der  Jahresteuer
in  unveränderter  Summe  mit  5400%%00  Gulden.

Auch  sind  auf  die  vorläusige  Bekanntmachung  dieser  Steuren  bereics  Zahlungen
geleistet  worden,  und  wenn  die  voslsändige  Repartitioz  derselben  und  die  Haupt,  Aus-
        <pb n="375" />
        325

schreiben  an  die  Ober,  und  Cameral,  Aemfer  durch  Rechnungs=  Rectifscatioften  verzögert
worden  sind,  so  biethet  dieser  Umstand  Unsern  Königlichen  Uncerthanen  keine  gerechte
Ursache  dar  gegen  die  in  Gemäßheit  der  Constitutions-Urkunde,  sedoch  voch  vor  ihrer
Bekanntmachung  verfügte  Steuer-Umlage  Beschwerde  zu  führen.

Bey  den  dringenden  und  unaufschieblichen  Bedürfnissen  der  Staats,  Casse  vermsgen
  Wir  nicht,  die  bestehenden  Steuern  zu  vermindern,  und  versehen  Uns  daher  gnädiast
  zu  Unseren  Königlichen  Beameen,  so  wie  zu  allen  Magistcacen  und  Ores  Vorstehern,
  daß  sie  ihre  Amts  Uneergebenen  hiernach  belehren,  und  zur  gewissenhaften  Erfüllung
  ihrer  Unterthanen,  und  Bürger-Pflichten  in  Enerichtung  der  Abgaben,  welche,
wie  sse  wohl  wissen,  nicht  in  Unsere  Drivat,  Casse  fließen,  sondern  nur  zu  Bestretturg
  der  nothwendigen  Staats-Ausgaben  bestimmt  find  anhalten  werden.

Wir  machen  demnach  Unsere  K.  Beatmte  und  Orts,  Vorsteher  verantworsich,  daß
die  gesehliche  Ordnung  hierin,  so  wie  in  seder  Beziehung  forgféltig  gehandhabt  werde,
behalern  Uns  jedoch  vor,  denselben  in  Hinsicht  auf  den  Steuer-Einzug  nähere  Instruction
  u  schonender  Berücksichtigung  der  Kräfte  der  Somribnenten  zu  gehen  zu  lassen.

So  schwer  die  Lasten  siad"  welche  Unsere  Urkerchamen  auch  in  diesem  Jahre  we-Len
  des  wirder  ansgebrochenen  Kriegs  drücken,  so  werden  ste  v#s  doch  a#s  eine  sehr  bedeutende
  Erleichterung  erkennen,  daß  es  Uns  durch  Unfere  Verbindungen  mit  auswück,
gen  Mächten  gelungen  ist,  sie  der  sonst  unvermeidlichen,  nach  früheren  Vorgängen  auf
drei  und  eine  halbe  Million  für  Ein  Jahr  berechneten  Kosten  zu  entheben.)  welche  die
volltändige  Ausrüstung  und  Unterhaltung  Unseres  durch  Träcraten  auf  40/060  Mann  bestimmten
  Armee-Corps,  über  den  gewöhnlichen  Etat  erforderte,  —  Kosten)  zu  deren  Bestreirung
  in  den  vorhergegangenen  Kriegs=  Jahren  andere  außerordentliche  Hülfs=  Quellen,
  und  zwar  im  Jahre  1  gob  die  früheren  Kriegs=  Steuern  und  deren  Uusdehnung  auf
die  neuen  Erwerbungen,  im  Jahre  18900  die  Cautions.  Capicalien;  im  Jahre  1872  die
Erhöhung  der  Ordinari,  Steuer  um  die  Haͤlfte  2c.,;  sodann  in  den  Jahren  1813  und
1814  die  zweymaligen  Vermögenssteuer=  Umlagen,  vom  Lande  in  Anspruch  genommen
und  benußzt  werden  mußten.

Von  dem  Ertrage  und  der  Verwendung  dieser  Subsidien=  Gelder  werden  Wir
Unsern  Landständen  die  Berechnung  seiner  Feit  eben  so  vorlegen  lassen)  als  es  im  9  34.
der  Consticurions,  Uckunde  in  Ansehung  der  direrten  und  indirecten  Steuern  festgeseßz  ist.
Eben  so  werden  Wir  auch  dem  gesammten  Lande  von  der  bestimmungemäßigen  Verwendung
  der  von  den  verbündeten  Mächten  für  Magazins-Lieferungen  und  Verpflegungs=
  Kosten  erhaltenen  und  noch  zu  erwartenden  Gelder"  von  der  Behörde  Rechenschaft
geben  lassen.

Unsere  Untertbanen,  die  cch  bisher  gleich  ihren  Vor=  Eltern  durch  Treue  und  Anknglichkeit
  gegen  ihren  Regencen,  so  wie  durch  Gehorsam  gegen  die  Gelese  ausgeicich
        <pb n="376" />
        326

net  haben,  werden  die  unvermeidlichen  Lasten,  deren  bhaldiges  Ende  der  bisher  gläckliche
Erfolg  der  allerseitigen  Anstrengungen  erwarten  läßt,  mit  Geduld  und  Ergebung  ertragen,
  und  ssch  bey  einem  ruhigen  Nachdenken  überzeugen,  daß  erst  die  völlige  Herstel,
lung  des  Friedens=  und  Ruhestands  auf  der  einen,  und  entgegenkommendes  VBertrauen
auf  Unsere  Fürsorge  und  die  zu  ihrem  Besten  zu  treffenden  Maß=  Regeln  auf  ihrer  Seid
  es  Uns  möglich  machen  kann,  ihnen  nach  Unserem  angelegentlichsten  Wunsche  weitere
  Erleichterungen  zu  verschaffen,  und  sowohl  hierdurch,  als  durch  die,  den  vollen  Senuß
  einer  freyen  Erwerbs-Thaͤtigkeit  sichernden  Anordnungen  ihren  durch  einen  23jaͤhrigen
  Kriegs-Zustand  gestoͤrten  Wohlstaud  aufs  Neue  dauerhaft  zu  begruͤnden.

Wir  werden  inzwischen  allem  demjenigen  Unsere  allerhoͤchste  Aufmerksamkeit  und
Sorgfalt  widmen,  was  dazu  geeignet  seyn  kann,  die  Wiederbelebung  dieses  gesunkenen
Wohlstands  herbeyzuführen  und  zu  befördern,  haben  auch  zu  dem  Ende  die  Anordnung

etroffen,  daß  die  von  Unseren  treugehorsamsten  Landständen  Uns  in  Beziehung  auf  alle
weige  der  Staats-Verwaltung  vorgelegten  Wünsche  und  Beschwerden  in  diesem  Ge,
Hchts-Puncte  sorgféltig  untersucht  werden)  und,  indem  Wir  die  Beschleunigung  dieser
  Untersuchungen  und  der  Uns  diesfalls  zu  machenden  Vortráge  aufs  Neue  anbefohlen
  haben,  werden  Wir  bald  in  den  Sctand  geseszt  seyn,  den  Zeitpunct  zu  Wieder-WVersammluns
  der  bis  dahin  verkagten  Landstände,  und  somit  zu  Fortsetzung  der  Unterb#ndlungen
  mit  denselben  zur  allgemeinen  Wohlfahrt,  bestimmen  zu  können-.

.  .  .  Als-mstets-wächstUnser-allerhöchsteEurschlceßuagaochfolsmwad.

Begeben  Stuttgart,  im  Koͤnigl.  Staats-Ministerium  ben  3.  Sept.  1815.

Ad  Mand.  Saer.  Reg.  Maj.  propr.
        <pb n="377" />
        Nro.  44.  18185.  327

Königlich,  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  9.  Sepf.

 

 

Aus  Anlaß  der  Erledigung  der  Amtsschreiberei  Rottweil  ist  eine  Reviston  der  Stadrund
  Amtsschreiberei=  Bezirke  dieses  Oberames  vorgenommen  und  in  allerhöchstem  Reserio#t
vom  3.  Sept.  dahin  allergnädigst  genehmiget  worden,  daß  der  Central,  Seadt,  u.  Amtsschreiberei
  zugetheilt  werden:

die  Stadt  Rottweil  mic  Alestadt,  Rottenmünster,  Bühlingen,  Feckenhausen,  Göltsdorf,

  Neufra,  Zimmern  ob  Rortweil,  Bößingen,  Deißlingen,  Dunningen,  Floͤtzlingen)

  Hausen,  Herrenzimmern,  Horgen)  Lackendorf,  Laufen,  Locherhof,  Ster,
ten,  Villingen  Dorf,
der  Amtsschreiberei  aber  die  Orte:  Böhringen,  Dietingen,  Gößlingen,  Irslingen,

Täbingen,  Dautmergen,  Neukirch,  Schömbers,  Jepfenhan,  Zimmern  unter  der

Burg  und  Wellendingen.

Die  Amtsschreiberei  ist  sodann  dem  bisherigen  Stadtschreiber  Spreng  in  Rottweil
und  die  hierdurch  vakanc  gewordene  Stelle  eines  Central,  Stadt,  und  Amteschreibers.
dem  Bürgermeister  Steinhäuser  allda  allergnédisst  übertragen  weorden.

Rechts  Erkenntuisse  des  Kon.  Ober  =  Jufstlz=  Colleglums.

1)  In  der  Appellations=  Sache  von  Nagold  zwischen  Bernhard  Proß  don  Sulz,
Ragolder  Oberamts,  Kläg.  Anten,  und  Eva  Catharina,  Georg  Adam  Schmids  Wittwe
  allda,  cum  curs.  Atin,  eine  Einfahrt  in  die  von  der  Bekl.  Acin  erbaute  neue  Scheuer
betreffend,  wurde  das  Srkenntniß  voriger  Instanz  bestdtiget.  Stuttg.  den  10.  Aug.

2)  Die  Appellations=  Sache  von  Gmund  zwischen  den  in  allis  genannten  Descendenten
  der  verstorbenen  Anna  Maria,  geb.  Storr  von  da,  und  deren  ersten  Shemanns,
weil  Deminikus  Kucher,  Inten  Anten:  sodann  dem  zweiten  Ehemann  der  Mutter  dieser
kestern,  Leonhard  Wezenmaier  ebendatelbst,  Jaten  Acen,  Bezahlung  ehelicher  und  Handlungsschulden,
  auch  Befreiung  von  übernommener  Bürgschaft  Ecreffend,  wurde  wegen
        <pb n="378" />
        1.2

a28

Mangels  an  einer  gegruͤndeten  Beschwerde  vermittelst  Rescripts  von  Amtswegen  verworfen.
  Stuttg.  den  11.  Aug.  1815.

3)  In  Sachen  zwischen  den  ebengenanten  Kucher'schen  Descendenten,  Kläg.  Incen,
und  ihrem  Sciefvater,  Leonhard  Wezenmaier,  Bekl.  Jaten,  Cautionsleistung  betreffend,
wurde  das  Verfahren  des  Oberamtsgerichts  Gmund  vom  zz.  Nov.  312.  #mud  der  zub
eod.  hierauf  ertheilte  Oberamrsgerichtliche  Spruch,  als  nichrig  aufgehoben.  lbid.  eod.

4)  Eben  so  wurde  in  Klagsachen  des  Handelsmanns  Georg  Franz  Ott  zu  Gmünd
wider  die  zuvor  erwähnten  Kucherschen  Geschwister,  Schuldforderung  betreffend)  das  Verfahren
  und  der  Bescheid  des  Oberamtsgerlchts  allda  vom  33.  Jan.  1815.  von  Amtéswegen
  kassirt.  Ilbid.  eod.

Erkenutuiße  des  Künigl.  Che-Gerlchts.

Den  3o.  Aug.  1315  wurden  geschieden:

1)  Christina  Barbara  Hederlin  von  Göppingen,  geb.  Schoͤllkopf  von  da,  Kl.  von
Johann  Ulrich  Hederlin,  Bürger  und  Weber  zu  Göppingen,  Bekl  er  cap.  duali  delerr.
unter  Vergleichung  der  Kosten.

2)  Georg  Friedrich  Hiller,  Bürger  und  Weingärkner  zu  Meimsheim,  Brakenheimer
Oberamts)  Kl.  von  Eva  Maria,  geb.  Brändtler  von  Gruppenbach)  Bessigheimer  Oberamts,
  Bekl.,  eux  cap.  duali  delert,  unter  Vergleichung  der  Kosten.  ·

 

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom
31.  Aug.  die  erledigte  Pfarrei  Breitenholz,  Diöcese  Herrenberg,  dem  Praͤceptor  M.  Lai,
chinger  in  Nageld,

die  katholische  Pfarrei  Drakenstein,  Oberamts  Geislingen,  dem  Repetenten  im  Priester-Seminarium
  zu  Sllwangen,  Joseph  Feuerle,  und  «

vermoͤg  allerhoͤchster  Refcripts  vom  3.  Sept.  die  erledigte  Pfarrei  Kohlstetten,  Dioͤ-cese
  Urach,  dem  Vikar  M.  Tritschler  in  Dettingen  zu  uͤbertragen.

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermoͤg  allerhoͤchster  Resolution  vom  6.  Sept.  die  erledigte
  Forst.  Cassters=  Stelle  in  Ellwangen,  dem  bisherigen  Renovations,  Commissair
Trautwein  in  Merklingen  allergnddigst  zu  übertragen  geruht.

 

 

Brakenheim.  Shristian  Widmann,  Bürger  und  Wagner  dahier,  rektete  am  16.
vor.  Mon.  das  in  den  Feuersee  gefallene  zweijahrige  Kind  der  Elisabethe  Thum  von  hier
vom  Errrinken)  wegen  welcher  verdienstlichen  Handlung  derselbe  auf  allerhöchsten  Befehl
hiemit  offenrlich  belobr  wird.  Den  a.  Sept.  1815.  Koͤn.  Obetamt.

Der  in  Nuͤrtingen  stationirte  fußgehende  Gensd'arme  Mauthe  hat  am  13.  Aug.  den
Barger  Johannes  Balz  von  Oberboihingen  aus  dem  angeschwollenen  Neckarffußß  mit  eigener
  Lebensgefahr  vom  Ertrinken  gerettet,  und  dessen  Pferd,  welches  durch  UÜeberschlagung
  des  Wagens  ohne  seine  Hülfe  auch  ertrunken  wäre,  wieder  beigebracht.  Auf  aller,
        <pb n="379" />
        325

hoͤchsten  Befehl  vom  24.  Aug.  wird  daher  der  Gensd'arme  Mauthe  wegen  dieser  Handlung
  oͤffentlich  belobt.  Scutegart,  den  31.  Aug.  1815.  "  ·
Commando  der  Königl.  Gensd'armerie.

 

Ludwigsburt.  Auf  dem  Königl.  Arsenal.  Plaz  dahier  werden  an  nack  stehenden  Tegen  mebrete
  dem  Militair  entbehrliche  ##rtikel,  welche  unten  verzeichuct  sind,  gegen  baare  Bezahlurg  an  die
Meistbiereude  bffentlich  verkauft,  und  werden  die  betreffende  Vebhader  zu  diesem  Verkauf  bremit  eingeladen.
  Die  wurkliche  PVersteigerung  wird  in  solgender  Ordnung  vorgenommen,  und  zwar:  Am  Moniag
den  16.  Sept.  kommen  veim  Verkauf  vor:  Eine  bedeutende  Anzahl  lederne  Casquets  u.  Czakos,  auch
silzene  Czakoes,  ein  großes  Quantum  Tormster,  Gewehr=  und  Heldflaschen,  Riemen,  Bajonnet-Echels
den  und  sonstiges  Lederwerk,  sodann  Sailwerk  und  Wogenblaten,  was  besonders  für  Hur  =  und  Schumacher,
  Leimsieder,  Sailer  und  Vorkäuster  noch  dienlich  sepn  konnte.  Am  Dienfltag  den  10.  Gepe.
überläßt  man  den  Käufern:  Masstv  locrne,  Estandarten,  Spize  und  Carabinier,  Haken,  goldere  urd
ßlderne,  auch  fädene  Jagdschnöre,  Trompeten=  und  Horn,  Banderelles,  große  Tremmeln,  ro#bä######
und  wollene  Casqucts-Nauppen,  Bärenmüzen,  und  Gebräme  von  Casqucté,  eisemes  Kechgeschirr,
Blechwaare  und  Werkzeug  aller  Art,  kupferne  Wagschalen  und  sonstige  kleinere  Artikel,  vud  mdchten
diese  Artikel  vorzuͤglich  für  Silber-=  Arbeiter,  Kirschner,  Bortenwirker,  Slaschner,  Kupferschmiede,  in
24  und  Eisen  arbeitende  Handwerksleute,  Juden  und  Vorkäufler  2c.  passend  seyn.  Zu  vorltebendem

erkauf  wollen  sich  nun  die  Liebhaber  an  gedachten  Tagen,  jedesmal  Morgens  ?  Uhr,  und  Nachmittags
  2  Uhr  auf  dem  Kduiglichen  Arsenal-Plaz  einfinden.  Die  detriffende  Orts  Obrigkeiten  werden  ersucht,
  diesen  Verkauf  noch  besonders  bei  ihren  Amts=  und  Orts,  Uniergebenen  auf  die  sonst  gewöhnliche
Weise  anderer  Hublikationen  bekannt  machen  zu  lassen.  Den  2.  Sept.  1815.  Kän.  Arstnal-Dircction.

tudwigsburg  In  dem  Hofe  des  neu  erbauten  Wagenhaußes  beim  See,  werden  an  rachbenannten
  Tagen  folgende  für  das  Khnigliche  Milmär  nicht  mehr  anwendbare  kederwerks  u.  andere  Arnkel
  an  den  Meistbietenden  gegen  baare  Bezahlung  verkauft:  und  zwar  Miuwoch  den  20.  Sept.  d.  J.
Bormittags  von  9  Ubr  an  Offgziers=  Cartonches,  Sporn,  Trompcten,  Waldhorn  samt  Basderolls,
allerlei  Czvallerie  =  Sättel,  Zäume,  Trensen,  Reisebafter,  Vorder-  urd  Dinterzeug,  Oder=  und  Unter-Garten,
  Stelgbügel,  Pistolhulfrer,  Ladstokhilsen,  Schabiaken  und  Wallroppen  ;  sodarn  Donnerstag
den  21.  Sept.  zur  nemlichen  Jeit,  allerlei  Fuhr=  Geschirre,  wollere  Teppice,  Texpich,  Gurten,  Juts
terscke,  Futter=  Tornister,  Seffelsäecke,  Puzzeug-Tornister,  Strigel,  Kartänschen,  Waschbünsten,
Pferds=  Kämme  und  Musketenschube.  Zu  deren  Ankauf  die  Liebhader,  besonders  Vorkäufter,  Sattler,
Mezger,  Bauren  und  Juden  eingelsden  werden.  Den  2.  Sept.  1315.  »

Kövigl.  Ober-Intendance  der  Cavallerie.

Denktendorf.  Montag  den  23.  Sept.  Vormittags  10  Uhr  werden  unter  Vorbehalt  allerh#chster
Gneymigung  bei  der  Königl.  Schäferel  dahier  4  Stük  6  schäuflige  Widder,  90  Stük  abgeschobene  55
und  4  schauflige  Mutterschaafe,  55  Stök  5-  und  Aschauftige  Hämmel,  und  19  Stuük  Hämmel,  und  Kilder=
  Jährlunge  im  bffenrlichen  Aufstreich  verkauft  weroen;  wozu  sich  die  Kauflustige  um  die  bemeldte
4  in  dem  Schaafhaus  zu  Denkendorf  elnfinden,  und  das  Nähere  vernehmen  wollen.  Den  1.  Sept.
1615.

 

Kon.  Cameralamt  Nillingen.

Alfdorf,  Lorcher  Oberamts.  Da  laut  öffentlichen  Anzeigen,  am  20  Sept.  d.  J.  in  den  Oberämtern
  Geißlingen  und  Mhaßgen  mehrere  Schaasweiden  verliehen  werden,  so  sichet  man  sch  veranlaßt,
  die  auf  den  nemlichen  Tag  ausgeschriebene  Verleihung  der  biesigen,  mit  400  Stücken  zu  beschlagenden
  Schaafweide,  erst  am  30.  Sept.  d.  J.  Vormittags  auf  dem  Dathbauß  in  Aif##orf  verzunehmen;
wobei  sich  die  Bestands--Liebhaber  einfinden  mögen.  Den  1.  Sept  1815.  K.  Oberamt  verch.

biugen.  Am  14.  Sept.  l.  J.  wid  die  ESommerschaafwejoe  von  der  Cemmun  Dpfingen,
Oberamts  Ebingen,  welche  130  Stök  erträgt,  im  Sffentlichen  Lufstreich  Pachtweise  pro  Erergu  1316.
derliehen.  Dle  esze  biequ,  welche  sich  pebdrig  Ader  ibr  Bermögen  auszuwei#en  im  Stande  find,
obe#n  auf  gedachte  Zeit  bis  in  der  Fröbe  6  Uhr  dabler  auf  dem  Rathhaus  zu  erscheinen,  und  der  Ver-„dlung

  beizuwohven.  Des  J5o0.  Uug.  1615.  Kon.  Oberamt.
        <pb n="380" />
        330

Ellwangen.  Das  Kdnigl.  Schloßgnt  ob  Elwangen  aus  dem  Schloßhof,  Mittelhof  u.  Schaafof
  besiehend,  wodon  der  bisherige  Pacht  mit  dem  Monat  Oktober  zu  Ende  gebt  soll  vermeg  allerh.
Lreß  aufs  neue,  und  zwar  auf  9  Jahre  verpachtet  werden.  Zu  diesem  Schloßgut,  dei  welchem  die
abrgige  Maierei=  Wehaungen,  genugsame  Pferd=  Rindvieh=  und  Schaaf.  Stallungen,  Scheuren,  K  lle#
und  Bronnen  vorhanden  find,  Erodren  509  M:g.  K.  Vierl.  19  Rutb.  Aeker,  25y  Mrg.  1  Vre.  441  Neh.
Wiesen,  9  Meg.  31  Vrtl#  42  Ruth.  Gürten,  1  Nrrg.  2  Tri.  173  Rurd.  Krantlaod=  und  179  Morg.
1  Prl.  324  Ruth.  Pichwatden,  auch  ist  mit  diesen  Göütern  eine  Schäfere#  zu  300  dis  400  Stüken,
eine  sehr  bedeutende  Bierbrauerel,  Branntweinbrennerei  und  Michmastung  verbunden.  Der  neue  Päch-1er,
  welcher  einen  Theilhaber  an  dem  Pacht  mit  sich  ansteden  lassen  darf,  kaun  eme  ziemliche  Anfahl
Inventariums=  Stäcke  an  Vich,  Fuhr  =  und  Bauren-Geschirr,  und  alle  zur  Bierbrau=  und  Etrauntweinbrennerei
  gebdrige  Requifiren  gegen  urkundliche  Taration  beim  Bestand=  Antritt  übernehrmn,  und
ch  von  den  nähern  Bedingungen  des  Pachts,  bei  dem  Stadt  -  Camcralamt  Ellwangen  unterrichten.
le  Bufstreichs  =  Verhaudlung  geht  Montag  den  25.  Sept.  d.  J.  Morgens  um  6  Uhr  auf  dem  Kdvigl.
Schlot  zu  Ellwangen  in  dem  Maierei=  Wohngebäude  vor  sich,,  wobei  sich  die  Uedhaber  mit  magistratischen
  obcramtlich  gesiegelten  Zeugnissen  öber  auereichendes  Vermogen  zu  einer  dem  anderthaldfachen  dis
Bestandgelds  gleich  kommenden  Special=  Caution  sowohl,  als  über  gures  Prädikat  und  landwirdhliche
Keunimisse  !—e  migen.  Des  26.  Aug.  1615.  Kdn.  Landvogteis  Steueramt  am  Kecher,  und
Stadt-Cameralamt  Ellwangen.
Kirchheim  unter  Tek.  Die  unterm  417.  Jun.  d.  J.  geschebene  Verleihung  der  berechtigten
Sommer  Schaafweide  im  Oberlenninger  und  Gutenderger  Staab,  hat  die  allerhchste  Genehmigung
nicht  erhalten.  Es  werden  dohber  bis  Samstag  den  23.  Ecpt.  Vormittagé  9  Uhr,  nicht  nur  die  dortize,
  sondern  auch  mehrere  Wanrden  auf  dem  Ratbhaus  zu  Kirchbeim  auf  3  Jahre  in  Bestand  bingegeben,
  der  jährlicke  Ertrag  an  Zuchtwaar  ist  in  Brufen  175  Stük,  Unterlenumgen  550  Stük.  Oberleuningen
  250  Stük,  Gurenderg  175  Etük,  Schopfloch  350  Stük,  Bufingen  550  Stük,  Tekwaide  80,
Rohwälden  200,  Helzmaden  100  Stük.  Dle  Liebhaber  müssen  mit  obrigkeituchen  #u  versehen
seyn.  Den  1,  Sept.  16815.  k.  Oberamt.

 

Aalen.  Anna  Maria  Find.  Ebeweib  des  Anton  Find  von  Pfannenstiel,  ist  bedeutender  Markt-Diebstähle
  beschuldigt,  und  kat  #ch,  ebe  sie  ar#crirt  werden  konnte,  von  ibrem  Heimwesen  flͤchtig  gtmacht.#Hoch=
  und  Wohllbbl.  obiurgkeituche  Bederden  werden  daher  gegemendst  ersucht,  diese  Markt-Diedin
  auf  Betreten  zu  arrctiren,  und  wohlverwahrt  gegen  Ersaz  der  Kosten  entw.  der  hirber  oder  an
das  Kbaigl.  Criwinalamt  Mergentl  eim  einliesern  zu  lassen.  Dieselbe  ist  34  J.  all,  ohng"  führ  5  Su
pros,  untersezter  Statur,  hat  ein  läugsichtes  Gesicht,  etwas  gelbe  Gesichte  farbe,  blende  Hg#re,  graue
Augen,  kleine  Nase,  großen  Mund,  ausgeworfene  Lippen  und  keine  Vorderzähne  mehr.  Die  ist  blate
ternarbigt.  Bei  ihrer  Entweichung  trug  sie  ein  kottunenes  Wammes,  einen  türk  uflauellener  arun  u.
weisgestreiften  Rock,  weis  und  blau  gestreiften  barcheten  Sckurz,  baumwollene  blan  melirte  Strümpfe,
eine  Haube,  wie  man  sie  in  hiesiger  Gegend  trägt,  und  ein  rolhgesireistes  Haletuch.  Eie  hat  wayrscheinlich
  ein  Handlungs-Patent  von  diesem  Jahre  bei  sich,  und  zieht  viellcicht  mit  ihrer  Gevatterin,
Beltoris  Vogel  von  Pfannensiul  herum,  welch  Letztere  unterm  12.  Jun.  d.  J  von  unterzeichnetm
Oktramte  einen  im  Kdnigreiche  auf  6  Monate  gültigen  Reisepaß  zum  Handel  mit  Baumwellengarn  ers
halten  hat.  Den  29.  Aug.  1845.  Kön.  Oberamt.

Närtingen.  Heute  Nacht  entwich  Joseph  Durmak  aus  Bajom  in  Roßland  aus  seinem  Verwahrurgs,
  Ort  allhier  mittelst  Sprengung  seiner  Keiten  und  Durchbrechung  cmer  ftarken  Wand  von.
Dielen,  dader  alle  Hoch=  und  Woylldbl.  Bepörden  ersucht  werden,  auf  denselben  fahnden  F  und  ibn
wohlverwabtt  bieher  einlfefern  zu  lassen  Es  dars  nicht  undemerkt  bleiben,  daß  er  cine  große  Stärke
besizt,  und  daher  alle  Porficht  anzuwenden  ist,  daß  er  im  Betretungs  fall  nicht  wieer  entwischt.
Signalement.  Er  itt  s°“  11“  groß,  Karker  Statur,  und  hat  dunkilbraune  Haare,  nicdere  Stinne,  brauane
  Augdraunen,  blaue  Augen,  gerade  Nase,  großen  hervorratzenden  Mund,  gure  Zähne,  volle  braune
Wangen,  und  breites  Kimnn.  Geine  Kleidung  bestund  in  einem  halbdlaunen  Bauernkinek  mit  glarten
weisen  Compositions-Kudpfen,  schwarzem  Halstuch  mit  rothem  Lauf,  adgeschossenem  rorhem  Brufliuch
mit  stählernen  Rößiens-Kudpfen,  zerflikten,  verschwärzten,  weißen  leinenen  langen  weiten  Bei  kleidern
und  Bunostlefeln,  ohne  Stirümpfse,  und  einer  alten  ledernen  Schilkappe,  Den  S.  Sept.  Oberemt,
        <pb n="381" />
        Nro.  45.  1315.  331

Koͤniglich,  Wuͤrttembergisches

Staats-und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  16.  Sept.

 

 

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz-Collegiums.

1)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  Albert  Franz  Kirn,  vormaligem  Obervoge  zu
Stadion  Kl.  an  einem)  und  Herrn  Sohann  Philipp  Grafen  von  Stadien,  Bekl.  am  andern
  Theil,  Entschädigung  wegen  Dienst,  Entlassung  betr.,  wurde  theils  ablolurorie  theils
condemnatorie  erkannt.  Stutigait  den  11.  Aug.  1  815.

2)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  Maria  Anna,  Wittwe  des  Hausmeisters  Re,
bert  zu  Erbach,  cum  cur  Intin,  und  der  Ehegattin  des  Kaiserl.  Oestreichischen  Obrist-Lieutenant
  v.  U§„,  geb.  Gräfin  v.  Waldsce  in  Böhmen  sich  aufhaltend,  cum  eur.  legit.,
Jatin,  pcto  debiti,  wurde  der  Jatin  der  Reinigungs=  Eid  aufgelegt.  Stutegart  den  14.
Aug.  1815.

3)  Die  Appellations  =  Sache  von  Ellwangen  zwischen  der  Witewe  des  Weinhändlers
Joseph  Traub  in  Räöhlingen,  auch  dem  Ptarrer  Pahl  in  Afflterbach  Iten  Unten,  und  der
Seiftungsverwaltung  Ellwangen  Intin  Atin,  Wiedereinsezung  in  den  vorigen  Stand  wegen
  Location  im  Concurse  der  Sternwirth  Manzischen  Wittwe  in  Ellwangen  betreffend,
wurde  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde  per  Relcriptum  verworfen.
Sctureg.  den  15.  Aug.  1815.

4)  In  der  Appellations  Sache  von  Mulfingen  zwischen  den  Johannes  Schlundischen
  Sheleuten  zu  Jaisenhausen  Bekl.  Anten,  Producten,  und  Maria  Barbara  Stätte,
rin  curn  curat,  zu  Niederstetten,  Kläg.  Atin,  Producentin,  p#o  debiti,  wurde  Bekl.  Antin,
nach  Abschwörung  des  deferirten  Eides,  von  der  gegen  sie  angestellten  Klage  pure  entbunden.
  Stutig,  den  17.  Aug.  1315.  "

Erkenntniße  des  Koͤnigl.  Ehe-  Gerichts.
Den  6.  Sept.  1318  wurden  geschieden:
1)  Johann  Jakob  Velle,  Bürger  und  Bauer  zu  Holzgerlingen,  Böblinger  Ober-
        <pb n="382" />
        332

amts,  Kl.,  von  Maria  Barbara,  geb.  Schweizer  von  da,  Bekl.  erx  ecay.  quasi  desert.
unter  Vergleichung  der  Kesten.
2)  Johann  Jakob  Mundinger,  Bürger  und  Leinwandhändler  zu  Magstadt,  Böblin-O#

  Oberamts,  Kl.  von  Agacha,  geb.  Sauter  von  da)  Bekl.  erx  caß  adulterü,  unter
erurtheilung  der  Bekl.  in  die  Kosten.

In  dem  von  dem  verstorbenen  Geheimen  Hofrath  Tricsschler  und  seiner  Gattin  hinterlassenem
  gemeinschaftlichen  Testament  ist  für  die  Invaliden-Kasse  des  vermaligen  schwibischen
  Kreises  ein  Legat  von  2000  fl.  mit  der  Bestimmung  ausgesezt,  daß  das  jährliche
Interesse  aus  diesem  Capital  unter  eine  bestimmte  Anzahl  Wirrfesrnen  von  Unteroffiziers
und  Soldaten,  die  im  Genusse  des  InvelidenTractaments  verstorben  sind,  vertheilt  werden
  solle,  und  die  Trirschlerischen  Erben  sind  übereingekommen  dem  Königl.  Kriegs=Departement
  einen  Cepital-  Brief  über  2000  fl.  zur  Verfügung  nach  der  Intention  der
Testirenden  zu  überlassen.

Es  werden  demnach  diesenigen  Wittwen  von  Unterofffziers  und  Seldaten,  welche
den  Mitgenuß  des  erwähnten  Legats  ansprechen  zu  können  glauben,  aufgefordert,  sich  innerhalb
  4  Wochen  bei  der  uncerzeichneten  Stelle  um  so  gewißer  zu  melden,  und  über  die
Rechtmahigkeit  ihrer  diesfallsigen  Ansprüche  auszuweisen,  als  sie  im  Unterlassungsfall  den
hieraus  für  sie  entspringenden  Nachtheil  sich  selbst  beizumessen  haben  werden.  Stuttg.
den  0.  Aug.  1815.  Justiz"  Section  des  Köuigl.  Kriegs,  Departements.

 

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  10.  Sept.

den  Landvoge  am  Rothenberg,  Geheimenrach  Grafen  zu  Waldeck,  auf  die  Landvogtei
  an  der  Fils  und  Rems  in  Göppingen,  und

den  Landvoge  an  der  Fils  und  Rems,  Staatsrath  v.  Liebenstein,  auf  die  Landvogtei
  am  Rothenberg  in  Stuttgart,  sodann

den  Landvoge  am  untern  Reckar,  Grafen  v.  Bissingen,  auf  die  Landvogtei  am
obern  Neckar  zu  Rottweil,  und

den  Landvosgt  am  obern  Neckar,  Geheimenrach,  Grafen  von  Waldburg,  geil-Trauchburg,
  auf  die  kandvogcei  am  untern  Neckar  zu  Heilbronn  gnédigst  verseze;  ferner

den  seitherigen  Oberamtmann  in  Heilbronn,  Regierungerath  v.  Wächter  zum
Oberjustizrath)  und  -

den  bisherigen  Oberamtmann  zu  Rottweil,  Regierungsrath  v.  Glocker  zum  Oben
amtmann  in  Heilbronn)  und

den  seitherigen  Oberaudicor,  Masor  und  Kriegsrath  v.  Kapf  zum  Oberamemann  im
Nottweil  guddigst  ernannc.

Se.  Königl.  Mas.  haben  die  durch  die  erhaltene  anderweitige  Bestimmung  des
Ober,  Poligei,  Commissaire  Schwarzmann  in  Erledigung  gekommene  Stelle  eines
Ober,  Polizei  Commissairs  zu  Stuttgart,  vermög  allerhöchster  Enteschliefung  v.  8.  Sept.
dem  pensionirten  Königl.  Lieutenant  Ritter  des  Königl.  Milrcair,  Verdieust,  Ordens,
v.  Hohbach,  allergnddigst  zu  übertragen  geruht.
        <pb n="383" />
        333

Sp#ichingen.  Se.  Königl.  Masert#e  hatten  die  allerhöchste  Snade,  den  armen
  Gemeinden  des  hiesigen  Oberamts,  und  besonders  der  Heubergs=  Orte,  durch  bedeutende
  Nachläße  herrschaftlicher  Schuldigkeiten,  ein  huldvolles  Geschenk  zu  verleihen.

Diese  allerhöchste  Gnade,  wodurch  unser  erhabener  Regent  die  vieljährigen  Leiden
eines  getreuen  durch  zerschiedene  Mißgeschicke  aber,  und  selbst  durch  die  Ratur  gröstentheils
  unglücklichen  Volks  auf  eine  so  edelmüthige  Weise  berüksichtigte,  und  wodurch
Se.  Königl.  Masestát  wiederholt  den  schhnen  Beweis  landesvaterlicher  Gesinnungen
in  erkennen  gaben  empfiengen  und  verehrten  die  Innwohner  des  Oberamts,  und  besenders
  die  Bewohner  des  Heubergs,  denen  die  reichlichste  Gabe  zugedacht  ist,  mit  den
Empfindungen  des  ehrfurchtvollesten  Dankes,  womit  sie  die  besten  Segnungen  für  ihren
Königlichen  Vater  von  oben  erstehen.  Den  11.  Sept.  1815.  K.  Oberamt.

Zür  verwundete  Königl.  Krieger  wurden  unterm  GS.  September  24  Stäk  Brabanterthaler
  oder  —  64  fl.  48  kr.  von  unbekannter  Hand  eingeschikt.
UAuch  übergab  die  vereinte  Gesellschaft  zu  Unterstützung  erkrankter  und!
verwundeter  Krieger  in  Stuctgart,  eine  beträchtliche  Anzahl  Kleidungsstacke
  und  Spical=  Requisite  aller  Art.
Stucegare,  den  11.  Sept.  1815.  In  Abwesenheit  des  Vice-Präsidenten  des  Kriegs-Departem.
  General-Lieutenant  Graf  v.  Scheeler.

 

#I#Sdwigsburg.  Auf  dem  Khnigl.  Arsenal=  Plaz  dahi#er  werden  an  nachstehenden  Tagen  mehrese
  dem  Militair  entbehrliche  Antikel,  welche  unten  verzeichnet  find,  gegen  baare  Bezahlung  an  die
Meiftbierende  bffentlich  verkauft,  und  werden  die  betreffende  Liebhaber  zu  diesem  Verkauf  hiemit  elnges
aden.  Die  wirkliche  Versteigerra  wiirg  in  folgender  Ordnung  vorgenommen,  und  zwar:  Am

an

 

den  16.  Sept.  komuien  beim  Ver  vor:  Eine  bedeutende  Änzahl  lederne  Casquets  u.  Czakos,  au
filzene  Czakos,  ein  grotzes  Quantum  Ternister,  Gewehr=  und  Feldflaschen=  Riemen,  Bajonnet=  SEcheden
  und  soastiges  Lederwerk,  sodann  Sailwerk  und  Wagenblaien,  was  pesonders  für  Hut=  und  Schuwacher,
  Leimsieder,  Sailer  und  Vorkäufler  voch  dienlich  seyn  könnre.  Am  Dienstatz  den  19.  Sept.
#dgerläßt  man  den  Käufern:  Massiv  silberne  Estandarten  Spize  und  Caradinier,  Haken,  goldene  urd
filderne,  auch  fädene  Jagdschu##re,  Trompeten=  und  Horn=  Banderolles  große  Trommeln,  roßhärene
and  wollene  Casquets-Rauppen,  Bärenmüzen,  und  Gebräme  von  Casqucks,  eisernes  Kochgeschirr,
Blechwaare  und  Werkzeug  aller  Art,  kopferne  Wagschalen  und  sonstige  kleinere  Ar#ikel,  und  möchten
diese  Artikel  vorzuͤglich  für  Silber=  Arbriter,  Kirschncr,  Bortenwirker,  Fleschner,  Kupferschmiede,  in
Holz  und  Eisen  arbeitende  Handwerksleute,  Juden  und  Borkaͤufler  2c.  passend  senn.  In  vorstehendem
Verkauf  wollen  sich  nun  die  Liebhaber  an  gedachten  Tagen,  jebesmal  Morgens  9  Uhr,  vad  Nachmittags
  2  Uhr  auf  dem  Königlichen  Arsenal=  Plaz  einfinden.  Die  betreffende  Orts-Obrigkeiten  werden  ercht,
  diesen  Perkauf  noch  besonders  bei  ihren  Amts  =  und  Orts-Untergebenem  auf  die  soust  gewbhnliche
cise  andertr  Publikationen  bekaumt  machen  zu  lassen.  Den  2.  Sept  1815.  Koͤn.  Arsenal-  Directiou.

tudwigsborg  In  dem  Hofe  des  nen  erbauten  Wagenhaußes  beim  See,  werden  an  nachbe
nannten  Tagen  folgende  für  das  Kdnigliche  Milirär  nicht  mehr  anwendbare  Lederwerks  =  u.  audere  Ars
nkel  au  den  Meistbiceenden  gegen  haare  Bezahlung  verkaust:  und  zwar  Mittwoch  den  20.  Sepf.  d.  J.
Vormlirtags  von  9  Uhr  an  Ossiziers-Cartouches,  Sporn,  Trompeten,  Waldhom  samt  Banderolls,
allerlei  Cavallerie-  Saͤttel.  Zaͤume,  Trensen,  Reisehafter,  Vorder-  und  Hinterjeug,  Ober,  und  Unt.  #
Eutten,  Steigdägel,  Piftolhulfter,  ladstokhilsen,  Schabraken  und  Wallrappen;  sodann  Donverssag
den  21.  Oept.  zur  nemuchen  Zeit,  allerlei  Cuhr=  Geschirre,  wollene  Teppiche,  eppich,  —
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        2

tersike,  Fatter=  Tornister,  S  heff###kkr,  Puzzeuz,  Tornister,  Strigel,  Kartätschen,  Waschbürsten,
frds  Klane  und  Masketeuswuhe.  Zu  dere  Ankzuf  die  Liebyader,  besonders  Vorkäuster,  Sauler,
rager,  Bauren  und  Juden  eingeladen  werden.  Den  2.  Sept.  1615.
Kömgl.  Ober-Juntendance  der  Cavallerie.

Crallsbeim.  Bei  umerzeschneter  Beamtung  ist  em  Quantum  alter  Haber  zum  sacceifven  Verkauf
  allergnädigst  ausgesetzt  worden,  welches  hierdurch  bekanut  gemacht  wnd.  Den  6.  ept.  1615.
"  da.E«-Imlaan.
Denkendorf.  Montag  den  25.  Sept.  Vormittags  16  Uhr  werden  unter  Worbehalt  allerboͤchster
Genehmigung  beir  der  Königl.  Schädferei  dahier  4  Srük  6  schduflige  Widder,  90  Stül  abgeschebene  6,
und  schauftige  Mutterschaase,  55  Stäk  6-  und  6  schauflige  Hämmel,  und  19  Stüt  Hämmel,  und  Aul
ber-  Jährlinge  im  bffentlichen  Aufstreich  verkauft  weroen;  wozu  sich  die  Kaunufiige  um  die  bemeldte
Jeit  in  dem  Schaafhaus  zu  Deakenderf  einfinden,  und  das  Nähere  vernehmen  wollen.  Den  1.  Sept.
1515.  Kdn.  Cameralamt  Nellingen.

Mergentheim.  Auf  hiesigen  herrschaftl.  Fruchtkästen  liegen  Quantltäten  von  Waizen,  Reggen,
Diakel,  Haber,  Gersten  und  andern  Früchten  gegen  daare  Bezahlung  zum  Werkauf  de#ret.  Lrdhader
nne##  die  Früchte,  welche  sämmtlich  von  gutct  Qualuät  sind,  täglich  anfehen  und  einen  Kauf  abschließen.
  Den  8.  Sept.  1615.  Kön.  Cameralamt.

Brakenheim.  Ueber  die  Lieserung  von  75  Fuder  Strob  zum  Bedarf  für  die  Konigl.  Hof=  und
#  Pferde  zu  Freudenthal  wird  Donnerstag  den  21.  Gept.  Vormittags  10  Ubr  in  hiesiger  Cameralerwaltung
  ein  Abstreichs  =  Akkord  abgeschlossen  werden,  wozu  man  die  Liebhaber  mmit  der  Bemerkanz
einladet,  daß  sogleich  nach  vollendeter  Lieserung  die  Lezahlung  aus  der  hiesigen  Camcral=  Casse  dert
erfolge.  Den  H.  Sept.  1815.  Pr  Cameralamt.

Gmnd.  Die  hienach  beschriebenen  Schaafweiden  werden  an  den  bemerkten  Tagen  fuͤr  die  linftigen
  3  Jahre  im  Aufstreich  verliehen,  und  zwar  1)  in  der  Komgl..  Oberamts  Kanzlet  2)  den  22.8  ept.
Wormittags  die  Waide  von  Heubach  mit  300  Stät  b)  die  Waide  von  baurern  mu  300  Siöfic)
Nachmittags  die  Waide  ven  Herligkefen  mit  250  Grät;  d)  die  Waide  von  Oberdebingen  mit  150  St
Den  2k5.  Sept.  c)  die  Waide  von  Rechberg  mit  200  Stük,  auf  welche  ein  Nachgebot  gegeben  wudde.
2)  Is  dem  Adlerwirthshanfe  zu  Unrerdebingen  1)  den  26.  Sept.  die  Waide  von  Unterbebingen  mit
400  Stät,  wozu  die  berechtigten  Bestands,  Liehh#b###  hiemit  eingeladen  werden.  Den  3.  Sept.  1615.

K.  Oberamt.

Gmänd.  Die  Semmerschaafweide  von  Weiler,  welche  mit  300  Stök  Schaasen  beschlagen  wers
den  kann,  wird  Samstag  den  23.  Sept.  Vormittags  9  Uhr  für  die  künftigen  3  Jahre  im  Auffireich
verliehen,  wozu  die  berechtigten  Bestandsliebhaber  hlemit  eingeladen  werden.  Den  12.  Seyt.  1315.

Kbn.  Oberamt.
irsau.  Der  Kbnigl.  sogenannte  alte  Masereihof  zu  Ortenbronn,  wird  nach  zu  Ende  geganze"
nem  Pacht  wieder  auf  Jahre,  nemlich  von  Lichtmet  16316  bis  1825.  dfsennich  verliehen  werden.
Dieses  Gut  besteht  neben  einem  Wohn  nnd  mehreren  Rebengebauden  aus  150  Morgen  zalmen  und
wilden  Feldes  und  wird  ganz  nach  Waldart  gebaur,  bisher  war  es  an  10  verschicdene  Theilhaber  zu
gleichen  Theilen  verliehen,  und  es  wird  nun  be#  der  nenen  Verleihung  sowohl  auf  diese  Art  wieder,
als  auch  mit  der  rech  an  Einen,  der  Versach  gemacht  werden.  Die  Lusitragenden  werden  no#
bierdurch  zu  der  bffentlichen  Verhandlung,  welche  om  Freirag  den  6.  Ollob  Vormittags  10  Ubr  im
Gasthof  zum  Lamm  hicr,  vorgehen  wird,  mit  der  Bemerkung  eingeladen,  daß  nur  solche  zum  Pacht
zuzelassen  werden,  welche  eine  Cantion  im  anderthalbfachen  Lrrc  des  Bestandgelds  le-sen,  und
mikt  obrigkeitlichen  Zeugnissen  über  ihr  Prädekat,  Bermdgens=  U#as  und  landwirthschaftliche  Keantnisse,
  vorzuglich  auf  die  Bauart  des  Waldes,  ausweisen  kbdanen.  Den  5.  Gept.  1315.
Kandvogtei=  Steuerrath  und  Cameral=  Verwalter  in  Hirsan.

Kemnath.  In  Gemlsbeit  allerbbchsten  Befehls  vom  7.  Sept.  d.  J.  wird  die  hlesige  Sckasfwalde,
  deren  Bestand  auf  Martini  d.  J.  zu  Ende  geht,  samt  dem  neu  erbanten  Schaafhans  und  der
        <pb n="385" />
        335

Infarths-Gerechtigkeit  auf  18  benachbarten  Orts,  Markungen  Montag  den  2.  Olt.  Vormlitags  9  Uhr
uf  3  oder  6  Jahre  auf  dem  Natbdaus  zu  Kemnaty  m  dssentüchen  Aufstreich  gebrocht  werden.  Die
Waie  ist  für  den  Beständer  zu  450  Stük,  und  die  Schaasbofs-Maier  zu  150  S  iüt  berechugr,  und
haben  sich  die  Liebhaber  mit  .  #ur.  Briefen  und  obrigkeitlichen  Vermögens  Zeugn#  ssen  zu  versehen.
Den  13.  Sept.  1515.  Kandvogtei-  Steueramt  Rotenberg,  und  Cameralamt  Nelmgen.

Kleinengstingen  und  Bronnen,  Reutlinger  Lberamts.  Da  die  unterm  26.  Aug.  I.  J.  gemachte
  Schaafweid-  Verleihungs-Versuche  zu  Klemengstingen  und  Bronncu  um  die  angebotene  Preite
olcht  erlassen  werden  wollten,  so  sieht  man  sich  in  die  lage  geseze,  dieselbige  ouf  S  amstag  den  30.
Sepr.  d.  J.  Morgens  10  Uhr  dem  Ratthaus  in  Reurlingen  zu  wiederholen.  Die  Waide  von  Kleinengstmgen
  erträgt  in  jedem  Jahr  275  Stük,  und  die  von  Bronuen  200  Stük.  JZugleich  wird  noch  demerkt,
  daß  ein  Schäfer  zu  Bronnen  neben  freier  Wehnung  noch  1  Klaster  Holz  bezieht,  welches  er
aber  auf  seine  Kosten  aufzumachen  und  nach  Hause  führen  zu  lassen  hat.  Reurlungen,  den  6.  Sept.
1815.  Koͤn.  Oberamt.

Stammheim.  Das  zum  biesigen  Cameralamt  Fefbrige  nur  4  Stunde  von  hier,  an  der  Chausee
  von  Sugart  nach  Schwieberdingen  gelegene  Königl.  veue  Wirthahaus  mit  den  dazu  geherigen
eldgätern,  wird  allergnängst  befohlenermaaßen,  Samstag  den  26.  Okt.  d.  J.  neuerlich  wieder,  aus?
ahre,  von  Georgli  16165  blis  1625.  an  den  Meistbietenden  verliehen  werden.  Dieses  Wirtdshaug  deben

  alle  und  jede,  zum  ordentlchen  Berrieb  elner  guten  Schild=  und  Landwirthschaft  erforderuchen,
besten  baulichen  Stand  befindlichen  Gelegenhe#ten  und  Bequemlichkeiren  in  sich,  und  ist  mit  den
daju  gehoͤrigen  42  Morg.  zelglichen  Aekern,  durch  Geschik  und  Fleis  des  bisherigen  Beständers,  in  eis
ne  solche  Aufnahme  gecbücht  worden,  wie  sie  zuvor  nic  statt  gefunden  har.  Gärten  und  Wiesen  geßdre
  zwar  nur  1  Morgen  zu  dem  Gut,  hingegen  wird  dem  neuen  Beständer  der  herrschaftl.  Henzehenden
  auf  der  ganzen  nächstgelegenen  Mar  von  Stammheim  in  Pachr  mit  überlaßen.  Auch  bestaorn
t3  auf  den  Aekern  uumtittelbar  vor  dem  Wirthsda#uß  links  und  rechts  der  Chaussee  die  scidoͤnften,  im
Ertrag  stebenden  Obstbäume,  welche,  dei  ihrer  vor  Frost  geschüzten  Lage,  selbst  in  Obst-Fehle
ebren,  wie  z.  B.  heuer  noch  einen  ordentlichen  Ertrag  gewähren,  m  bessern  Jahrgärgen  ader  dem
sKta#nder  allein  einen  Nutzen  von  150  bis  200  fl.  verschaffen  können.  Uederdieß  wird  einem  Nchter
euch  noch  der  Vortheil  zugefichert,  daß  er  die  auf  die  Wuthschaft  bendthigten,  tanglichen  Weine,  rach
semem  freien  Willen,  lummer  zu  den  billigsten  Preisen,  in  dem  Kinigl.  Hofkammer,  Keller  zu  Stuttker
  auswählen  kann.  Diejenige,  welche  n#un  zu  diesem,  in  jeder  Raksicht  vortheilhaften  Bestand  kust
czeugen,  knnen  sich  über  die  Pachts-Gegenflände  und  Bedingungen  14glich  näher  unrerrichten,  und
hae#  sich  mit  obrigkeitlichen  Zeugmßen,  daß  sie  die  erforderlichen  Eigenschaften  und  bintönglchen  Mittel
  zu  einem  solchen  Pacht  besizen,  auch  eine  sichere  Caution  von  300  fl.  einlegen  koͤnnen,  gedachten
Tags  Bormitrags  10  Usr  auf  dem  Neuen  Wirthshaus  bei  der  Verleihung  einn  nden.  Den  14.  Uug.
1015.  «  oͤn.  Cameralamt.

Rottwe  il.  Nachbenaunte  abwesende  Militairpflichtige  bat  bei  den  im  April,  Mal  und  Jul.  d.
Jahrs  vorgenommenen  Rekrutirungen  foͤr  die  Linien-  und  Landwehr-Regimenter  theils  vach  dem  Loose,
uand  Auswaht=  Vorschriften  die  Relbe  der  Aushebung  gettoffen,  theils  waren  sie  zu  den  Auswablen  einbemfen,
  und  nach  den  bestebenden  Gesezen  biebel  unter  Straspermeidung  zu  erscheiren  rerxflichter.
dieselben  werden  nun  hlevon  mut  dem  Bemerken  in  Kenntalß  gesezt,  daß  der  Sequester  auf  #br  jezt
besttzendes,  und  ihnen  känftig  anfallendes  Vermogen  bereits  angeordnet  worden  se!,  die  Ungeberieme
berdies  die  in  den  neuern  Rekrurirungsgesezen  festgese  #te  weitere  #  trofen  mefenz;  welchem  allem  sie
b6h  nur  durch  schleuoige  Kükkeyr,  wozu  sie  andurch  anfgefodent  werden,  und  durch  gerbgende  Rechtertigung
  entziehen  koönnen.  Zugleich  werden  alle  detreffende  Bebdrden  geziemend  ersuchr,  nach  den  be-Heschuete#
  Personen  forschen  zu  lassen,  und  die  Ergriffene  an  das  wurghente  Oberamt  abzusenden;  als:

I.)  Vom  Oberamt  Balingen.  Jobannes  Haigis,  Tuchmacher.  eb.  Ge.  Banmeister,  Kuter.
Ehristian  Fetter,  Müller.  Joh.  Ge.  Ehiegeer,  Sekler.  Ludw  Henfelder,  Beker,  und  Joh.  Jak.  rasser,
  Kupferschmmd  von  Ballugen.  Joh.  Ebrisßtan  Marten,  Strumpfweber.  Jeh  Ge.  Bek.  Schoster.
Jehs.  Rehfut,  Strumpfweber.  Joh  Gertlieb  Frer,  Tuckmacher.  Job  Martin  Geiger,  Zeugmacher.
Joh.  Martin  Bek,  und  Johs.  Krmmel,  Mezger,  von  Ebingen.  Joh.  Ge.  Eisele,  und  Jchann  Ge.
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        336

Werner,  Blerbrauer  don  Dörrwangen.  Johs  Kun#wer  vo#n  Endingen.  Gottlie  Pupge  Beker,  von
Engstlan.  Remigi  Marr,  Bierbraner,  und  Thomas  zJirkel,  Maurer  von  Erlaheim.  Job.  Mart  J##
ter,  Bierbrauer  von  Erzingen.  Joh.  Seßler  von  gioeuttn,  Blasius  Brobeil,  Schuster  von  Genßlingen.
  Jak.  Jetter,  Chirurgus  von  Laufen.  Ebrist.  Schempp,  Salpetersteder  von  Meßsteiten.  Jobe.
Baisch,  Schneider  von  Thaifingen.  Mrlch.  Narr  von  Thien#gen.  Ant.  Schnell,  von  Unterdigiehem.
Johs.  Konzelmann,  Zimmermann,  von  Weilheim.

II.)  Oberann  Oberndorf.  Alois  Brsudeker,  Seckler;  I  Janch,  Bierficher;  Conr.  kame#,
Tuchmacher;  Franz  Jos.  Knäble,  Schuster:  Thom.  Wehel,  Weber;  Valent.  Jauch,  Biersieder;  Valent.
  Braͤndecker.  ZRuͤchmacher,  und  Jos.  Hofer,  Maurer,  von  Oberndorf.  Matth.  Haberer,  E  chumacher;
  Ge.  Audr.  Welgold,  Nagelschmid.  Jak.  Fried.  Walter,  Schumacher;  Ahen  Ge.  Schwab,
Hafner;  Cour  Fried.  Kenk,  Schlosser;  Edristoph  Fried.  Rorh,  Beker;  Ge.  Fried.  Hetzel,  Zimmermann;
  Ge.  Carl  Stehle;  kudw.  Fried.  Rotbenburger,  Schnerder;  Gottl.  Schwab;  Joh.  Vernb.
Bähler,  Beker;  Ludw.  M  Muk;  Abrab.  Armbrusser,  und  Job.  Christoph  Welßert,  von  Alpirss
bach.  Jos.  Ank.  Fuchs,  Hafner;  Joh  Bapt.  Kammerer,  Schullebrer  von  Altoberndorf.  Franz  Stz,
Weber  von  Beffendorf.  Job.  Ge.  Jekle,  und  Manh.  Storz,  von  Bezweiler.  Bernh.  Breghammer,
Weber;  Jos.  Kepp,  Martins  Sobn,  Weber;  Fav  Weißer,  Weber;  Felir  Cohmer,  Weber;  #us

ustin  Kimmich;  Matth  Kopp,  Weber;  Bened.  Kopp,  Weber;  Valent  Weißer,  Weder;  Joha##
(  Breitsch;  David  Schweizer,  Schneider;  Jos.  Maler,  Weder;  Mich.  Breitsch,  Hirt;  Joh.  Kim
mich,  Haseer]  Eohn,  Weber;  Ant.  Wernz;  Jos.  Kopp;  Aur.  Allgaier,  Brauer;  Anton  Breüssch,
Weber  Joh.  Martin;  Andr.  Eschle;  Joh.  Seckinger,  Weber;  Joh.  Kimmich,  Webers  Sod#.
Jos.  Sauter,  Weber,  und  Jos.  Müller,  von  Aichhalden.  Joh.  Mart.  Wößa#er,  Schnud;  Joh  Ge-Rempp,
  Weber;  ge  Jai  Beesch,  Knecht.  Aubreas  Sieber;  Peter  Manz,  Kiefer;  Tos.  Marun
Kübler,  Weber;  Gor#l.  Heß,  Zimmermann;  Joh.  Kübler,  Wedbers  Sohn;  Chbristian  Rieger,  Sailer
von  Fluorn.  Mhil.  Jak.  Khuon,  Sattler,  und  Felir  Schneider  von  Hochmötzingen.  Philipp  Biloa,
Knecht;  Ant.  Pfundstein,  Knecht;  Jak  Schwab,  Hirt;  Andr.  Waller,  Nagler:  Ge.  Moosmann,
Schreiner;  Leopold  Baumann,  Schmid.  Jos  Rechberger,  Hirt;  Fav.  Reiner,  Weder;  Alois  Zehrendacher,
  Hirt;  Jak.  Pfundstein,  Kuecht;  Bruno  Armbruster,  Weber;  Jos.  Herrmann,  Knecht:
Fidel  Auber,  Weber;  Ge.  Kuig.  Hir!;  Andr.  Heck,  Zimmermann  Franz  Jos  Akermann,  Knecht;
Andr.  Hils,  Wagner;  Barthol.  Moosmann,  Hirt;  Mich.  Hätt,  Hir#;  Jos.  Bilder,  Knecht;  Math.
Pfandstein,  Adams  Sohn;  Matb.  Reichsstadt,  Keßler,  und  Alois  Moosmann.  Hirr,  von  Lauterbach.
Bernh.  Sohmer,  Knecht;  Nikeol.  Rapp,  Knecht;  Lorenz  Flaßg.  Kuecht;  Sebast.  Rapp,  Weder;  Do#
minikus  Langeubacher,  Weber;  Martin  Rapp,  Schuster:  Conr.  Flalg;  Ant.  Flaig,  und  Michael
N#½%%  von  Mariazelk.  Job.  Ge.  Krez.  Schumacher;  Math.  Klenz,  Weber;  Joh.  Leh#er,  Weber;
ath.  Dicterle,  Weber;  Te  Jak.  Woßner,  Wagner;  Joh-  Jak  Schmider,  und  Joh.  Wößner,
Hirt,  von  Roͤthenberg.  orenz  Dold,  Schneider;  Ferdin.  Weber,  Nagler;  Jos.  Dufuer,  Naaler;
Eranz  Jos.  Cornelius,  Knecht;  Christ.  Blessing,  Schreiner;  Ferdin.  Rapp.  Girener;  Bernh.  Mauter.
  Meiger;  Carl  Fehrnbacher,  Schuster;  Jobs  Günter;  Moth.  Dold,  Schreiner;  Ant  Nagel,
Schuster;  Zerdin.  Günrer,  Weber;  Alois  Rapp,  Weber;  Ferom.  Fichrer,  Nagler;  Jofeph  Brog-HLemmer.
  Weder;  Jos.  Schmalz,  Knecht;  Jos.  Vichter,  Dreher;  Ge.  Kern,  Knech!t;  Mich.  ZJanger;
Iqgnaz  Eav  Roth;  Andr.  Eschle;  Job.  Nepem.  King,  Knecht;  Jak.  Baumann;  Jagnaz  Laufer,
Schneider  uod  Valen#in  Fichter,  von  Schramberg.  Moth,  Knecht,  und  Jos.  Schuell,  Weder
von  Seedorf.  Lorenz  Pfundstein,  Knecht;  Lorenz  Bart,  Keßler;  Martin  Pfundstein;  Jos.  Bronnenkannt;
  Joh.  Kimmich,  Knecht;  Jos.  Pfundsteln;  TKav.  Schuler;  Alois  Schuler;  Ulots  Flais;
*xr  Keller  7  D  Kmmich-  S  Hlunbstetn.  z  Sulgen,.  —*  Jehender,  cber
atb.  Spreier,  neider,  un  rist.  Erath,  von  Waldmößingen.  ich.  Aipple,  ##  iner,  un
i  Sorete  echmeider,  ib  L  ch.  Aipple,  Schreiner,  und
IlII.)  Oberame  Rotweil.  Joseph  Ant.  Meper,  Sailer.  Jak.  Marr,  Sattler.  Xav.  Waller,
Kammmacher:  Alois  Maurer,  Schreiner;  Jos.  Ant.  Maver,  Schusicer;  Martin  Kerber;  Michacl
Eidel  Wolf,  Schuster;  Mich.  Dorn,  Beker;  Joh.  Bapt.  Nester,  Schreiner,  und  Joh.  Jak.  Bährle,
von  Rotweil.  Sebast.  Ulrich,  und  Zran  Jos.  Sautir,  von  Altskadt  Rotweik.  Lukas  Fremmer,
Brauer.  Raph.  Weeser,  Zimmermann.  Luk  Linsenmann,  und  Joh.  Blumenschein-  von  e
Vet.  Bantle;  Taver  Gubrod,  und  Bernh.  Banholzer,  Müurer,  von  Bösingen.  Casp.  Egloff  von

 

 

 

Ü  #
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        -

Bäblingen.  Franz  Merz,  Echuster;  Jak.  Mocker,  Brauer;  Paul  Wager,  und  Sebast.  Nanelmamn
von  Oaummergen.  Jeh.  Ge.  Jerger,  Beker  Conr.  Gauter,  und  Ankon  Santer,  von  Deißlingen.
Tap  Scha#tle,  Brauer;  Manth.  Schlaich,  Brauer;  Domin  Mauch,  Uhrmacher;  Math.  Möüller;
oi.  Stern;  Math  Sczaumann;  Math.  Bübler;  Gretzor  Graf,  und  Per  Maicr,  von  Dunnngen.
e.  Koch,  und  Zb.  Riedlinger,  von  Fefendausen.  Joh  Bapt  Kanz;  Per.  Auringer,  und  Ge

ebinger  von  Gößlmgen.  Math.  Bippus  von  Hausen.  Aleis  Müller,  und  Leosard  Unk  von  Hertiuummern.
  Lore  eller.  Joh  Bapt.  Wetzel;  Alois  Bantle,  und  Math.  Keller,  von  Irslingen.
Ant.  Keller,  und  Math.  Keller,  Schmid,  von  Lausen.  Alois  Reichsstadt;  Ebrest.  Ketterer;  Franz
Reichsstac#t,  und  Jachar.  Jackle  vom  Locherdof.  Aleis  Hafser  von  Neufra.  Math.  Pfeiser,  Kiefer;
pdel  zert  Matth.  Fruh,  und  Sebast.  Galß,  von  Neukirch.  Thadd.  Schwenk,  Gerter;  Thomas
Tesenfelder,  Bräuer;  Johs.  Hechsle,  Weber;  Jol.  Schwenk,  Schuster.  Alois  Hebl,  Bräuer  Jak.
Eeifritz;  Jos.  Grdyinger,  Schreiner.  Johs.  Rottler;  Jeserb  Oechsle;  Ant.  Riedlinger:  Caspar
Suodel  Schuster.  Joh.  Bertsche,  und  Hierenim.  Eha,  Saifensicher  von  Schdmberg.  Jaks.  Irien;
Ink.  PVégele;  Andr.  Vögele,  und  Martm  Scemann,  von  Täbingen  endelin  Müller  von  Bi#men.
  lrich  Herrmann;  Joh.  Nepomut  Elaͤttler;  Ignaz  Peter,  Schuster;  kaibel,  Banholzer;
ↄbann  Ehrisosiomus  Schneider,  Schreiner  ;  Matthias  Herrmann;  Joseph  Banholzer;  J#n
Schreider,  und  Fidel  Schneider,  von  Wellendingen.  Joseph  Mager;  Joseph  Nieger;  Ant.  Danser,
  Schmid,  und  Joseph  Gulden  von  Zepfenhan.  Joh.  Bept.  Weiß,  und  Joh.  Baptist  Bader,
don  Zimmern  unter  der  Burg.

V.)  Oberamt  Spaichingen.  Johs.  Bötler;  Job.  Boptist  Grimm,  Schneider.  Franz  Jel.
Nerkr;  Ge.  Kupferschmn,  Maurer;  CEarl  Hauser,  Salpeter;  Lorenz  Hauser,  Bauer  Joh.  Bapt.
Merkt,  Schuster.  Alois  Stehle;  Joh.  Schunacher,  Glaser;  Mlch.  Schumacher,  Maurer;  Melck.
Stehle,  Nagler;  Aoam  Hauser,  8#4urenknecht;  Mich.  Merkk,  Schneider;  Joseph  Hauter,  Wn:
Ant.  Schäfer,  Gerber;  Mich.  Schumacher;  Jos.  Merkt,  Beker;  *r  Hagen,  Glaser;  Ge.  "
fer,  und  Steph.  Merkt,  Schuster,  von  Spaichingen.  Ferdin.  Effinger;  Aleis  Dreher,  Wannen- 



 

wacher.  Jos.  Mater,  Bauer.  Carl  Pfrunder,  Laver;  Pöhilipp  Lrugger,  Hafner,  und  Peter  Bruker,
Spprelner,  von  Airhbeim.  Jak  Bohner,  Schuster;  mi  Hauser,  Schuster;  Johs.  Heßler,  Weder;
  Christ.  Haller,  Jak.  Haller,  Postknecht.  Jebs.  Flaig.  Schuster,  und  Corst.  Fischer,  Weber,
vo  Aldingen.  Nikol.  Dreher  Zlmmermann;  Joh.  Dreher,  Schreiner,  und  Pirminius  Wenzler,  von
Balgheim.  Johs.  Villing;  Conr.  Huber,  Brauer;  Clemens  Flad,  Zimmermang  und  Milendelin
8  Schmlb,  von  Bbttingen.  Mich.  Stier;  Sildener  Zirn,  Galpeter;  Deminikus  Mattes,
aurer;  Athanas  Maver,  Manrer,  und  Thomas  Moser,  von  Zubsheim  Joseph  Volz,  Maurer;
Math.  Schaͤzle;  Jos.  LSach;  Jos.  Mayer,  Jimmermann;  Aleois  Weis;  Jos.  Wurmer;  Joh.  Panl
Kak.  Hafner  ;  Andr.  Pfeming,  Weber;  David  Schnekenburger,  Maurer;  Le  Wutmer,  JZimmermann;
  Franz  Jos.  Mattes,  Maurer;  FKav.  Mattes,  Schreiner;  Alois  Kuolr;  Conr.  Menger;
Nk.  Koott;  Joh.  Mattes;  Thaddeus  Rolz,  und  Joseph  Schäzle,  Kiefer  von  Dellingen.  Coarad
Serting,  Cdirurgus;  Vartel  S##reicher,  und  Michael  Schnee,  Schuster,  von  Denkingen.  Joachim,
Pfaff;  Chrifta#n  Wekenmann,  Brauer;  Franz  Kav.  Möller,  Knecht#;  Jos.  Pfaff,  Knecht,  und  Jos.
Wekemann,  von  Dormetingen  Alois  Sepfeitz,  Knecht;  Jos.  Sraiger,  Knecht;  Fridolin  Singl
Kiefer;  Alois  Klasder;  Jos.  Klaider,  Lauer,  und  Math.  Huber,  Maurer,  von  Dotterahausen.  3iian
  Mattes;  Ant.  Zepf,  Maurer;  Weit  Mattes,  Sattler,  und  Joh.  Mam#es,  Beuer,  von  Dörd=—*
  Cornel  Reiser,  Bauer,  und  Ottmar  Stier,  von  Egesheim.  of.  Wenzler,  Schreiner;  Egie
dis  Ryem,  und  Johs.  Wenzler,  Schreiner,  von  Friktlingen.  Joseph  Weber,  Schuster;  Jos  Hermle,
  und  Paul  Weiß,  Zimmermann,  von  Goeheim  Joseph  Koch;  Dionis  Neher,  Kamiufeger.  Romuald
  Berger,  Lauer,  und  Math.  Dreher,  Schuster,  von  Haulen  im  Thaun.  Joh.  GSteph.  Schauber,
  von  Khrigsbeim.  Matheus  Dilger,  von  Madisteiten.  Gabpriel  Moser.  Maurer;  Mart.  Schnec;
Fs.  Gebring,  Manrer;  Joh.  Martin  Dilger;  Jeh.  Martin  Moser;  Simon  Moser;  Johs.  Moer;
  Jak.  Mautte,  Maurer;  Joh  Ge.  *h  und  Jakob  Moser,  von  Obernheim.  Joh.  Dannegacr,
  Raucr;  Etmon  Dannchger,  und  Jos.  Riede,  bon  Rathsdansen.  Fried.  Marguard,  Zimmerwonn;
  Mariin  Marquard,  Monrer:  Balent.  Etegmuͤller,  Bauer;  Tbomas  Kuslt,  Kablcr;  Zrauz
Can  Alber;  Jos.  Kuolt,  und  Jak.  Marquard,  von  Reichenbach.  Bndr.  Kraft;  Joh.  Schveizer:
wer  und  Mlors  Merz  von  Retwangen.  Uat.  Dauschel,  Schrelner;  Magnus  S##er;  Ult.  Nd
        <pb n="388" />
        338

linger,  Schneider;  Jos.  Leibold,  Maurer;  Jobs.  Baier;  Frarz  Seng,  Maurer;  Pelag  Koch,  Zimmermann,
  von  Scherzingen.  Euseb.  Weit,  Maurer;  Jak.  Kuolt,  Nagler;  Ant.  Fischinger;  Franz,
Hafen,  Schuster;  Joh.  Baptist  Zimser,  Weber;  Eustach  Bregenzer,  Schneider;  Raimund  Moier,
Wagner;  Meinr.  Häring,  Schlosser;  Thom.  Riß,  Maurer;  Simon  Rees,  Maurer;  Joh.  Bapiist
Fischinger,  Maurer:  Jos.  Weiß,  Maurer;  Martin  Bauser;  Job.  Baptist  Häring;  Joh.  Sap###
Rörble:  Job.  Ge.  Narr,  Maurer,  und  Joh.  Baptifi  Kuolt,  von  Wehingen.

V.)  Oberam  Tuttlingen.  Joh.  Jak.  Dold;  Ebrist.  Manz,  Beker;  David  Storz,  Nagler;

Jonath.  Stengele,  Wagner;  Philipp  Martin;  Joh.  Casp.  Storz,  Mezger;  Andr.  Linder,  Be#r;
Samuel  —  Christ.  Diener;  Joh.  Walther  Eurich;  Joh.  Jak.  Hilzinger,  Schuster;  Johann
jJak  Henke;  Andr.  Martin;  Anbr.  Dold;  Joh.  Jak  Muͤller,  Nagler,  und  Andr.  Hilzinger,  Rou
erber,  von  Tuttlingen.  Sebast.  Engeser,  von  Durchhausen.  Jes.  Eppler,  Weber;  Fidel  Sarter,
  Müller;  Moriks  Spitznagel,  und  kazarus  Hamma,  Maurer,  von  Fridingen.  Fried.  Link,  Salpeter;
  Jeh.  L#ink,  Salpeter;  Joh.  Markin  Klaiber;  Andr.  Haller;  Christ.  Glunz,  und  Joh.  Haller
  von  Hausen  ob  Verena.  Andr.  Weinstein;  Vinzens  Korb,  Hierdrauer.  Eulebins  griß  und
Sebast.  Keller,  von  Irrendorf.  Fried.  Hipp,  Echmid;  Conr.  Amann,  Zimmermann,  und  Hieron.
Grathwohl,  Schmid  von  Kolbingen.  Andr.  Storz,  Bierbraver,  und  Joh.  Lurz,  Schreiner,  von  Neubausen.
  Martin  Marquart,  Salpeter,  von  Riedheim.  Christt.  Mäller,  Weber;  Joh.  Strom,  und
Chris..  Gottlieh  Laufer,  Strumpfweber,  von  Schwenningen.  Ant.  Spitznagel,  von  Seitingen.  Ge.
Irion,  von  Thalheim.  Christ.  Gallmann,  Weber;  Joh.  Ge.  Kaiser;  Joh.  Martin  Hauser,  und
Jeh.  Kaiser,  von  Thunningen.  Joh  Bork,  ond  Johann  Neipp,  Maurer,  von  Trossingen.  Mariin
Kupferschmd,  Schmid,  und  Sebast,  Zepf,  von  Weilheim.  Jeseph  Spek,  Stker,  von  Wurmlingen.
Den  10.  Aug.  1615.  Kdn.  Kandvogtei  am  obern  Nekar.

Böblingen.  Der  hienach  signalifirte  unter  dem  Kön.  Insanterte  Regiment  Nro.  3.  gestandene
Jobannes  Scheck  von  Ehningen,  ist  am  3.  Jul.  d.  J.  aus  dem  Lager  bei  Straßburg  deserürt.  ulle
Hoch=  und  Wobllöbl.  Civil=  und  Milirair=  Behèrden  werden  daher  geziemend  erlucht,  auf  diesen  Deser
teur  gefälligst  fabuden,  und  ihn  auf  Bemeten  wohlverwahrt  gegen  4  der  Kosten  an  die  unterzeichnete
  Stelle  einkefern  zu  lassen.  Signalement.  Johannes  Schech  st  23  J.  alt,  ungefähr  5  Fo6
Kroß,  starker  unrersezter  Statur,  runder  Gesichtsform,  hat  blonde  Haare,  gewblbte  Stileuc,  draune
Augen,  hobe  dicke  Nase,  volle  Waugen,  eine  rotde  Gesichtsfarbe,  proportionirten  Mund,  rundes  Kinn
und  keine  besondere  Kennzeichen.  Den  .  Sept.  1815.  «  Koͤn.  Oberamt.

 

 

 

Miedlingen.  Dätrenwaldstetten.  Die  ledige  Catharina  Ott  von  Dürrenwaldstetten  hat
die  allerböchtte  Erlaubniß  zur  Auswanderung  in  das  Fürstenthum  Sigmaringen  erbalten.  Diß  wird
bierdurch  bekannt  gemacht,  damit  alle  diejenlge,  welche  irgend  elne  Ferderung  an  dieselde  zu  machen
haben,  ihre  Ansprüche  bei  dem  unterzeichneten  Oberamt  innerhalb  5  Wechen  vorbringen.  Den  4.
Sept.  1515.  Kon.  Oberamt  Riedlingen.

Spaichingen.  Aldingen.  Anna  Haller,  ledige  Tochter  des  Bürgers  und  Bauers  Jakoh
Haller  von  Aldingen  verheirathet  sich  nach  Oefsingen  im  Grosherzogtbum  Baden,  daher  deren  Vater
und  Martin  Gir,  Nagelschmid  daselbst  aufgestellt  sind,  ihre  Angelegenheiten  funerhalb  eines  Fahretz#v
den  betreffenden  Behorden  in  Richtigkeit  zu  bringen.  Den  1.  Sept.  1815.  Kdu.  Oberamt.

DOwen.  Barbara  Mayerin  von  Owen,  52  J.  alt,  kleiner  schmaler  Statur,  rund  esichts-K
  braunlichter  Gesichtsferbe,  schwarzen  Hu#upthaars,  gewolbrer  Stirne,  brauner  AUngu  atugbraunen,

  kurzer  Nase,  schmaler  Wangen,  klelnen  Munds,  schlechter  Zübne,  ohne  brsondere  Kennzeichen,
  ist  am  4.  diß  aus  Owen  entwichen,  und  steht  im  Berdacht  der  Muschuld  an  einem  daselbst
#Icebenen  großen  Geld-Diebstahl.  Indem  sämtliche  betreffende  Obrigkeinen  crsucht  werden,  auf  diese
üchtige  Person  ein  genaues  Augenmerk  zu  richten,  und  sie  auf  Betmelen  zum  biesgen  Oberamt  cins
zuliesern,  wird  zugleich  hemerkt,  daß  scch  dieselbe  schon  vor  mehreren  Johren  häofig  in  der  Gegend
von  Bretten,  Pforzhein,  Möblhausen  an  der  Enz,  Gernspach  2c.  als  Spennerin  und  Nöäberin  aufgehalten
  hat.  Den  6.  Sept.  1815.  Adn.  Oberamt  Kirchheim.
        <pb n="389" />
        Nro.  46.  1  315.  339

Königlich=  Württembergisches

Staats-und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  3z.  Sept.

 

 

Rechts-Erkenntnisse  des  Kinigl.  Ob.  S#ppellatlons=  Tribunals.

1).  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-  Cellegium,  zwischen
der  Freifrau  Wilhelmine  von  Plessen,  auf  dem  Engelberg,  Klägerin,  Appellantin,  und
dem  Carl  Jonathan  B.  v.  Palm  zu  Eßlingen,  Bekl.  Appellaten,  Erbschefts,  Ansprüche
betreffend,  wird  die  Urthel  voriger  Instanz  bestätigt.  Tübingen,  den  12.  Aug.  1875.

2)  In  der  Revissons,  Sache  des  Königl.  Finanz=  Departements,  Section  der  Kron-Domainen,
  Klägerin,  Appellantin,  Revidentin,  gegen  die  Frau  Fürstin  von  Colloredo-Mannsfeld
  zu  Sindlingen,  Bekl.  Appellatin,  Revisin,  ein  Gültrecht  betreffend)  wird
das  appellarionsrichterliche  Erkenntniß  des  Königl.  Ober-Tribunals  vom  29.  Okr.  lediglich
  bestätigt.  Tübingen)  den  31.  Aug.  1815.

3)  In  der  Appellations  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium)  zwischen
Jakob  Haas  und  Dawvid  Finkbeiner  zu  Freudenstadt,  Beklagten)  Appellanten,  und  David
  Haas  daselbst,  Bekl.  Appellaten,  eine  Schuldforderung  betreffend,  wird  die  Urthel
der  nächstvorigen  Instanz,  unter  Verwerfung  des  unstatthaften  Beweis=  Gesuches,  in
verschiedenen  Punkten  abgeändert.  Tübingen,  den  #.  Sept.  1815.

4)  In  der  Appellations=  Sache  des  Freiherrn  Kröll  von  Grimmenstein  zu  Dambach,
  Bekl.  Appellancen,  gegen  die  Freyin  von  Jartheim  und  die  Freifrau  Kröll  von
Grimmenslein)  geb.  von  Jaxcheim,  Klägerinnen,  Appellatinnen,  eine  Darlehnsforderung
samt  Zinsen  betressend,  wird  die  Berufung  in  materieller  Beziehung  verworfen.  Tübinten,
  den  9.  Sept.  1815.

5)  In  der  Uppellations,  Sache  des  Grafen  von  Portia  zu  Landshuc,  Liquidanten,
Uppellanten,  und  dem  Curator  der  Ganntmasse  des  Freiherrn  von  Schleitheim  l  Nerd,
H#etten,  Liquidaten,  Appellaten,  mehrere  Forderungen  betreffend,  wird,  unter  Wiedereinsezung
  des  Appellanten  in  den  vorigen  Stand  in  Hinsscht  auf  die  Appellations.  Frmlich-
        <pb n="390" />
        340

keiten,  die  Berufung  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde  in  der  Sache  selbst  abgeschlagen.
  Tuͤbingen,  den  14.  Sept.  1815.

6)  In  der  Appellations,  Sache  zwischen  den  Bürgermeistern  Lieb  und  Stöfsser  zu
Freudenstadt,  Imploranten,  Appellanten,  und  der  Wirtwe  des  Lhwenwirths  Wölpper
daselbst,  Imploratin,  Appellatin,  eine  Priorität  im  Gannte)  sezt  Wiedereinsequng  in  den
vorigen  Srand  betreffend,  wird  die  Appellation  gleichfalls  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde
  verworfen,  und  jeder  der  beiden  Appellanten  wegen  seiner  muthwilligen  Streitsuche
  in  eine  Fiscal,  Strafe  von  15  Thalern  verurtheilt.  lbid.  eod.

Rechts-Erkenntussse  des  Kön.  Ober-Justiz=  Collegilums.

1)  In  der  Appellations,  Sache  von  Heilbronn  zwischen  Joseph  Hegner  zu  Kirchhausen,
  Bekl.  Anten,  sodann  Joseph  Senghaas  und  Barbara  Spranz  cum  cur.  von  Biberach,
  Oberames  Heilbronn  Kl.  Atin  plo  ablionis  #utelz  diret,  wurde  auf  Beweis
erkannt.  Stuteg.  den  17.  Aug.  1815.

2)  Die  Appellations=  Sache  von  Weinsperg  zwischen  der  Königl.  Ober,  Finenz-Kammer,)
  Section  der  Krondomänen,  Antin,  und  der  Alois  Hammelschen  Debic,  Masse  zu
Wimmenthal,  Atin,  die  Liquidität  einer  Forderung  betreffend,  wurde  wegen  Mangels  an
er  Voegründeten  Beschwerde  durch  Urthel  von  Amtswegen  verworfen.  Stuttgart,  den
19.  Aug.  1815.

3)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Oberamts=  Actnar  von  Hirrlin,
ger  zu  Leonberg,  Kl.  und  den  Freiherren  Marimmian,  Anton,  Richard,  und  Friderich
v.  Svpeth  zu  Untermarchthal,  relp  cun  curat  Bekl.,  eine  Cegatenforderung  von  oco  fl.

betreffend,  wurden  die  Beklagten  omn  der  gegen  sie  erhobenen  Klage  entbunden.  Stuttg.
den  23.  Aug.  1815.

4)  In  der  an  das  Oberamtsgericht  Nüreingen  in  zweiter  Instanz  remittirten  Rechts,
Sache  der  Gemeinde  Berkheim,  Bekl.  Antu  5  gen  die  Vorsteher  der  Stadt  Eßlingen,
Kl.  Atin,  eine  Wasser=  Ableicung  berr.,  wurde  das  devolutorische  Erkenn#niß  des  Ober,
n8griches  Nürtingen  vom  13.  Apr.  181  z.  als  nichrig  aufgehoben.  Stuteg.  den  29.

g.  1815.  -

 

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,  vermoͤg  allerhoͤchsten  Deerets  vom
13.  Sept.  die  durch  die  Verheirathung  der  bisherigen  Stises-Dame  von  Oblristeufeld
Caroline  von  Vietinghof  erledigte  Stelle  in  diesem  Srtift  der  Gräfin  Louise  von
Erbach-  Schönberg  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnaddigst  geruht,  vermög  allerhochsten  Deerets  vom
20.  Sept.  dem  adelichen  Gutsbesizer  Carl  Alerander  v.  Spech,  Granheim  die  Adels-Decoration
  des  Königreichs  zu  verleihen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermog  allerhöchsten  Reseripts  vom  #  S.  Sept.  den  Serbs-Rittmeister,

  Ordennanz=  Offijier  v.  Kahll  den  zum  Kammerjunker  gucdigst  ernamm.
        <pb n="391" />
        341

Ge.  Koͤnigl.  Maj.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  19.  Sept.

den  zum  Landvogt  am  untern  Neckar  ernannten  Geheimenrath,  Grafen  v.  Waldburg-
  Zeil  Trauchburg,  auf  sein  allerunterthaäuigstes  Ansuchen  auf  der  bisher  bekleideten
  Landvogtei  am  obern  Neckar  zu  belassen,  und  dagegen

den  Landvogt  Grafen  v.  Bissingen,  auf  die  Landvogtei  am  Bodensee  zu  Weinarten,
  und
den  seitherigen  Landvogt  am  Bodensee  v.  Welden,  auf  die  Landvogtei  am  untern
Neckar,  nach  Heilbronn  zu  versezen  allergnädigst  geruht.

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  in  allerhöchstem  Reseript  vom  r5.  Sept.  den  Kriegs,
Nath  und  Ober,  Andiror  Masor  v.  Kapf,  welcher  nun  in  seinem  bisherigen  Amte  verbleibt,
  auf  sein  allerunterthänigstes  Gesuch  von  der  ihm  bestimme  gewesenen  Stelle  eires
Oberamtmanns  in  Rottweil  enthoben,  und  diese  Stelle  dem  vormaligen  Oberamtmann
zu  Ellwangen  Hartmann  allergnädigst  übertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsien  Reseriprs  vom  18.  Sept.

den  bisherigen  Forst.  Cassier  Kaufmann  in  llrach)  und  den  bisberigen  Ertra  Protator
  Breuning,  zu  Buchhaktern  bei  der  Cameral=  Rerhnungs  Kammer  zu  ericunen,

die  vakante  reißige  Försters,  Scelle  der  Urtenweiler  Hur,  SWiefalter  Oberforsts,  dem
Leitherigen  Unterföister  Lang  zu  Schönaick,  Böblinger  Hur,  Leonberger  Oberforsts,

die  vakante  Unterförsters=  Stelle  zu  Kümmerathshofen,  Baindter  Hur,  Alrdorfer
rfer  dem  Friedrich  Geyer,  Jäger  in  Diensten  des  Kronprinzen  Königl.
oheit,  und
die  erledigte  Unterfärsters,  Stelle  auf  dem  Funkstatter  Land,  Thurm,  Riedbacher  Hur,
Mergentheimer  Oberforsts,  dem  Scharfschützen  Reiß  von  Blaufelden  zu  übertcagen  allergnadigst
  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermeg  allerhöchsten  Decrets  vom  rr.  Sept.  das  Post-Amt

  Sulz  dem  Friedrich  Haller  von  da,  allergnädigst  zu  übertragen  geruht.

 

 

Se.  Königl.  Masestat  haben  nach  durch  Vortrag  Allerhöchstderselben  Ministerii
des  Innern  erhaltener  Kenntniß  des  traurigen  Justandes  der  Gemeinden  und  zwar  vorlüglich
  der  Bewohner  des  Beubergs  im  Oberamt  Sopaichingen,  welcher  Zustand  theils
durch  ihre  Natur=  Lage  an  und  für  sich,  theils  durch  viele  seit  einigen  Jahren  sie  betrofsene
  Mißgeschicke  herbeigeführt  wurde,  allergnädigst  zu  verordnen  geruht)  daß  diesen  Heubergs=
  Orten,  nicht  nur  die  Ersaz=  Summe  für  die  denselben  auf  allergnäádigsten  Befehl
bereits  in  diesem  Frühsahr  von  Königlichen  Kästen  vorgestrekte  Saat-Früchten,  in
1115  Scheffel  Haber,  191  Schfl.  Gersten,  38  Schfl.  Mischling,  und  4  Schfl.  Bohnen
bestehend,  ganz  erlassen,  sondern  auch  ausser  diesem  Geschenke  noch  an  dem  Steuer-Rückstande
  des  Oberau#es  Spaichingen  von  33208  fl.  mir  besonderer  Berücksschtigung
der  Heubergs=  Oxte  eine  Summe  von  1s000  fl.  erlassen,  und  der  Ueberrest  nur  in  3
Jahrzielern  vertheilt  zum  Einzug  gebracht  werden  soll.  Von  diesem  erhabenten  Beweise
der  Königlich  Värerlich  en  Huld  und  Fürsorge  für  Allerhöchst  Ihre  einer  Uaterstümung
  bedurftige  Unterthanen  sind  die  aus  dem  bemitleidenswerthen  Nothstande  gerectete
Heubergs,  Bewohner  mit  dem  innigsten  Dankgefühle  durch'rungen,  und  die  unterkerrigte
        <pb n="392" />
        ohcde  entspricht  durch  öffentliche  Darlegung  desselben  sowohl  ihren  Pflichten  als  den
Wünschen  der  Unterstützten.  Rotweil,  den  c0.  Sepr.  1315.
Königl.  Landvogteiamt  am  obern  Neckar.

 

Stuttgart.  Am  Montag  den  25.  Sept  wird  die  Lieferung  des  für  die  Garnisonen  Etuttgan,
##dwigsburg  und  Hohenasperg,  vom  1.  Nov.  1315  bis  lezten  April  1816  erforderlichen  Brods,  und
am  Dienstag  den  26.  Sept.  die  Heu=  und  Strohlieferung  für  die  Garntsonen  Stuttgart,  Ludwigeburg,

ceudenthal  und  Wianenden  auf  gedachte  Zeit,  unter  Vorbehalt  der  allerhöchsten  Ranficanon,  bsfentich
  verafkordirt.  Die  Liebhaber  zu  beederlei  Entreprisen,  welche  die  erforderliche  Sicherheit  leusten  ken
nen,  werden  daher  eingeladen,  sich  an  gedachten  Tagen,  Vormittags  16  Uhr  in  der  Kanglei  des
Kdn.  Kriegs-Departement  2ker  Section  einzufinden,  und  sich  mit  den  erforderlichen  obrigkeitl.  Zeugnissen,
daß  sie  zu  einem  solchen  Unternehmen  die  gehdrige  Fähigkeit  besizen,  und  im  Stanre  seicn,  Caunon  zu
leisten,  Ju  versehen.  Den  14.  Sept.  1515.  In  Abweseuheit  des  Vice-Präsidenten  des  Kinigl,
Kriegs-Depart.  General.  LVieutena##Graf  v.  Scherler.

Stuttgart.  Folgende  Schaaswaiden  auf  den  Fildern  werden  an  den  unten  bestimmten  Tagen
#an  den  bemerkten  Orlen  auf  3  Jahre  von  Georgi#e  1816  bis  1610.  verliehen.  Die  zu  Heumaden  Minwochs
  den  27.  Sept.  I.  J.  auf  dem  Rathhause  zu  Heomaden.  Es  könren  200-  350  Stük  aufseschlstgen
  werden,  müssen  aber  auch  von  der  Börgerschaft  auf  Verlengen  100  Stäk  gegen  ein  Waidgrid  auenommen
  werden.  Die  von  Muith  an  eben  diesem  Tage,  edenfalls  zu  Heumaden.  Eie  erträgt  150
täk.  Die  von  Mbbringen  Freitag  den  29.  Sept.  auf  dem  Rathhause  zu  Mobringen.  Sie  kann  mit
450  Stät  beschlaßen  werden,  woran  150  die  Bürgerschaft,  und  300  der  Schäfer  halten  darf.  Die
Liebhaber  haben  si  v  an  den  gedachten  Tagen  und  in  den  bemerkten  Orten  Vormittags  10  Uhr  einzufinden.
  Den  25.  Ang.  1615.  Ken.  Amts-Oberamt.

dtudwissburg.  Monrepos.  Bei  der  Königl.  Maierel  in  Monrepos  wird  bis  Dienstag  den
F.  Okt.  folgendes  Bieh,  Schweizer  Race  für  Viehhalter  u.  Mezger  tanglich,  unter  Vorbehalt  der  aller
bochsten  Ratifikation  im  bffentlichen  Aufstreich  gegen  baare  Bezablung  verkauft,  als:  3  Farten  3,
und  fünfoierteljäbrig,  &amp;amp;  fänfoierteljddrige  Stere,  Kübe,  1  Kalbin  und  4  starke  Kälber.  Dle  Liebhaber
  werden  eingeladen,  an  gedachtem  Tag,  Morgens  9  Uhr  in  Monrepos  sich  einzufinden.  122,
wigsburg,  den  16.  Gept.  1815.  Königl.  Bau=  und  Garten-Dreckion.

Koth  am  See.  Von  den  Königl.  Fruchtkästen  des  hiesigen  Cameral-  Amts  wird  der  entbeh#ll
che  Haber-Vorrath  verkauft,  und  zwar  in  klelnen  und  großen  Parthien,  von  10  —  100  Schfl.  wie  die
Kaufliehhaber  sie  etwa  wünschen  mochten.  Diese  können  auf  gute  Waare  und  billige  Preiße  rechnen,
und  sich  täglich  im  kameralamtlichen  Geschäfts=  Zimmer  melden,  oder  auch  schriftliche  Vestellungen  machen,
  wenn  sie  annehmliche  Preige  bieten,  worauf  ihnen  jedesmal  sogleich  der  amtliche  Eurschlut  bekaunt
  werden  soll.  Den  12.  Sepr.  1615.  Koͤn.  Cameralamt.

Böblingen.  Der  unterzelchneten  Stelle  ist  allergnädigst  aufgetragen  worden,  zu  ungescumter
Herstellung  der  Posistraße  nach  Calw  die  Chaussirung  Wejemenn  Olbrirres  die  von  T  biß  Pbinzen
theils  ganz  neu  gemacht,  theils  verbreitert  werden  massen,  in  nochmaligen  Abstreich  zu  bringen.  Donnerstag
  der  26.  Sept.  ist  zu  dieser  Verhandlung  bestimmt  worden.  Es  werden  desbalb  alle  dirjen  95,
welche  von  dem  Ebaussee=  Bau  hinreichende  Kenntnisse  haben,  und  sich  mit  den  erforderlichen  Zeuarise
sra  sowohl  öber  ihr  Vermogen  als  Prädikat  ausweisen  konnen,  aufgefordert,  an  gedachtem  25.  ö.  Mon.
Vormittags  Uhr  auf  dem  hiesigen  Rathhause  sich  einzufinden.  Den  20  Sept.  1515.  K.  Dberemt.
Ebingen.  Die  Sommer=  Schaafweide  von  der  Commun  Allmendingen,  welche  400  Stäk  erträgt,
  bird  pro  1616  bis  1317  auf  ein  Jahr  am  28  Okt.  im  bffentlichen  Aufstreich  verliehen.  Die
Klebbaber  hiezu  baden  auf  gedachte  Jeit  bis  in  der  Frirg  um  9  Ubr  dahier  auf  dem  Rarbhaus  zu  erscheinen,
  und  der  Verbandlung  beizuwohnen.  Den  2.  Sept.  1815.  Kdn.  Oberamt.

Ehingen.  Dr  Sommerschaafwaide  von  Grlefngen,  l#iesigen  Oberamts,  welche  150  Siöät  er#-
        <pb n="393" />
        343

trägt,  wird  pro  1316  bis  1817  auf  ein  Jahr  am  2.  Okt.  d.  J.  im  öffentlichen  Ausstreich  verliehen.
Dic  tiebhaber  hieiu  haben  auf  gedachte  Zeit  bis  in  der  Fröh  um  9  Uhr  dahier  auf  dem  Rathhaus  zu
enschanen,  und  der  Berhanolung  deizuwohnen.  Den  3.  Sept.  1615.  Kdn.  Oberamr.

Ebiagen.  Die  Sommerschaafweide  von  Kirchen,  welche  200  Stäk  emrägt,  wird  pro  1846  bis
1617  auf  ein  Jahr  am  30.  Onl.  d.  J.  im  bffentlichen  Aufstreich  verlichen.  Die  Aebhaber  hlezu  haben
dader  auf  gedachte  Jeit  dis  in  der  Früh  um  9  Uhr  dahier  auf  dem  Rathhaus  zu  erscheinen,  und  der
Verhandlung  anzuwohnen.  Den  9.  Sept.  1315.  Kon.  Oberamt.

Ellwangen.  Der  bisherize  Pacht  des  zu  der  unterzeichneten  Beamtbung  gebörigen  Maiereiguts
Beidenfeld  gehi  bis  Fastnacht  1016  zu  Ende,  und  soll  daher,  allergnädigstem  Befehl  Königl.  Hoch-Preisl.
  Departements  der  Finanzen,  Sektion  der  Krondomalnen,  5ter  Abtheilung  gemäß,  eine  neuer#n
che  Berpachtung  des  Hofes  auf  dieg  Jahre  von  Fastnacht  1816  bis  dahin  1825.  im  öffentlichen  Auf-Kreich
  unter  Worbehalt  allerhöchster  Ranfication  vorgenommen  werden.  Es  liegt  dieses  Majereigur  in
der  angenehmsten  und  fruchtbarsten  Gegend  von  Aalen,  eine  halbe  Stunde  von  dieser  Stodt  enltfernt,
und  besteht  aus  einem  erst  1700.  ganz  gutgebauten  geräumigen  Wohnhause,  Schener,  Pferd=  Rindviebod
  Schaafstallungen,  Wasch=  uad  akhause,  überhaupt  allem,  was  zu  einer  gut  cingerichteten  Oekonomie
  gehdrt,  sodann  ungefähr  in  0!  Tagwerk  Gras=  Baum=  und  Krautgarten,  40!1  Taswerk  Wiesen,
und  120  Ichri.  Akers,  auch  haften  auf  demselben  ausser  dem,  daß  der  Beständer  dem  Pi#rrer  zu  Hefen
  den  großen  und  kleinen  Zehenden  zu  reichen  hat,  derzeit  lediglich  keine  Veschwerden.  Zur  Vernahme
  der  Verleihung  ist  Freitag  der  29.  Sept.  d.  J.  besimmt,  nnd  werden  die  Liebhaber  eingeladen,
sich  vorher  der  Bestands  =  Bediagungen  näher  zu  erkundigen,  den  He#  beaugenscheintgen,  sofert  sich
#en  obgedachtem  Tage,  mit  amtlichen  Zeugnissen  ihres  Prädikats  und  Vermdgens,  auch,  daß  sie  eine
Caution  von  1000  fl.  zu  leisten  im  Stande  seyen,  auf  dem  Hof  selbst  einzußnden,  und  der  Verhandlung
  anzuwohnen.  Den  24.  Aug.  1815.  Kdn,  geisil.  Verwaltung.

Gros.  Sachsenheim.  Ueber  die  Lieferung  von  ungefähr  2,200  Centner  Heu,  und  1.200  Stärt
Stroh,  für  die  Künigl.  Thiergärten  bei  Freudenthal,  wird  bis  Montag  den  2.  Okt.  d.  J.  Bormitags
9  Uhr  im  Ort  Freudeathal  eln  Abstreichs,  Akkord  abgeschlossen  werden,  an  welchem  Tag  sich  die  Liebleber
  daselbst  einfinden  wollen.  Den  16.  Sept.  16815.  Kdn.  Forst=  Cassenamt  Stremberg.

Hirsau.  Der  Khuigl.  sogenanmte  alte  Maiercihof  zu  Ottenbronn,  wird  nach  zu  Ende  gegangeem
  Pacht  wieder  auf'0  Jahre,  nemlich  von  Kichtmeß  1616  bis  1625.  bffentlich  verliehen  werden.
Dieses  Gut  befteht  neben  einem  Wohn-,  und  mehreren  Rebegebäuden  aus  150  Mergen  zahmen  und
wilden  Feldes  und  wird  ganz  nach  Walden  gebaut,  bisher  war  es  an  10  verschtedene  Theilhaber  zu
öleichen  Theilen  verliehen,  und  es  wird  nun  bei  der  neuen  Verleihung  sowohl  auf  diese  Arr  wieder,
als  auch  milt  der  Verhachzung  an  Einen,  der  Versuch  gemacht  werden.  Die  Lusttragenden  werden  nun
H#durch  zu  der  öffentlichen  Verhandlung,  welche  am  Freitag  den  6.  Okleb.  Bornuttags  10  Uhr  im
Gasthof  zum  Lamm  hier,  vorgehen  wird,  mit  der  Bemerkung  eingeladen,  daß  nur  solche  zum  Pacht
mselassen  werden,  welche  eine  Caution  im  anderthalbfachen  Betrag  des  Bestandgelds  leisten,  und  si
mu  obrigkeitlichen  Zeugnissen  über  ihr  Prädikat,  Vermögens=  Umsinde  und  landwirthschastliche  Kennsnisse,
  vorzüglich  auf  die  Bauart  des  Waldes,  ausweisen  können.  Den  5.  Gept.  1815.

Kandvogtei.  Steuerrath  und  Cameral-Verwalter  in  Hlesan.

Hochberg,  Oberamts  Waiblingen.  In  Gemäsbelt  ellerhöchsten  Befehls  werden  die  herrschafe.
Meiereigüter  daselbst  von  Lichtmeß  1316  an  auf  0  Jahre  wieder  an  den  Meistbietenden  verliehen  werden,
  und  zwar  a)  eine  tgroße  Malerei,  welche  die  erforderlichen  Wohn=  u.  Oeconomiegebäude  88  Mrg.
20##  Aeker  in  3  JZelgen  und  9  M#eg.  1  rl.  Wicsen  urd  Gärten  enthält,  b)  Reben  #ogenarrtte  kleine
Mreien  ohne  Wohngebände,  blos  mir  einem  verhiltnigigen  Scheuren=  Amheil,  wovon  jede  30  Mrg.
Leker  in  3  Zelgen  und  z  bis  31  Merg  Wiesen  in  sich  begreist.  Die  Pachtliebhaber  werden  daher  ein-Releeo
  del  der  auf  Samstag  den  7.  Okt.  nächsthin  Vorwittags  Uhr  zu  Hochberg  Katt  dabenden
fentlichen  Verleihung  sich  einzufinden,  wobet  sie  sich  mit  wornkeirlichen  engmissen  wegen  tbhrer  Aufsübrung
  und  Kenntnisse  im  Feldbau,  auch  daß  sie  die  erforderliche  Cantion  von  respect.  1200  fl.  und
500  fl.  zu  stellen  vermögen,  zu  legitimircn  baben.  Den  17.  Sepr.  1815.

Kandvogtei.  Steneramm  Rochenberg,  und  Cameralamnt  Walblingen.

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        <pb n="394" />
        344

Hochberg  nad  Hoch  dor  f.  Dlie  berrschaftl.  Schaafweide  daselbst,  welche  eln  Bestaͤnder  wit
250  Stäk  Schaafen  beschlagen  darf,  wird  bis  Montag  den  9.  Okt.  von  Georgii  1816  bis  dabin
1822.  wieder  auf  6  Jahre  verliehen  werden.  Ein  Beständer  hat  neben  freier  Wohnung  auch  ein
Küchengärtlen,  4  Krautländer,  3  Morg.  Aeker,  1  Morg.  11  PVril.  62  Rulh.  Wie  en  und  1  Morg.
*  Bu..  111  Ruth.  Gras=  und  Baumgarten  zu  geniessen.  Die  Pachtliebhaber  haben  sich  daher  gedachten
  Tags  Vormittags  0  Uhbr  mit  ihren  Wmesee  und  oberamtlich  gesegelt#n  gerichthehen  Zeugmse
sen  aber  ihr  Prädikat  und  daß  sie  die  erforderliche  Cautson  in  dem  anoekehalofocheT  Betrag  des  Pachtgelds
  zu  stellen  vermoͤgen,  zu  Hochberg  einzufiuden  und  der  Verbardlurg  anzuwohnen.  Den  16  Sept.
1815.  K.  Cameralamt  Walbliagcn.

Kemnatt.  In  Gemäsheit  allerhchsten  Befehls  vom  7.  Sept.  d.  J.  wird  die  hiesige  Schaas-#
waide,  deren  Bestand  auf  Martini  d.  J.  zu  Ende  geht,  samt  dem  neu  erbauten  Schaafhaus  mid  der
Zufarths  Gerechtigkeit  auf  16  benachbarten  Orts=  Markungen  Montag  den  2.  Okt.  Vormutags  9  Uhr
auf  3  oder  6  Jahre  auf  dem  Rathbaus  zu  Kemnath  in  öffentlichen  Aufstreich  gebracht  werden.  Die
Waide  ist  für  den  Zcliede  450  Stük,  und  die  Schaashofs=  Matier  zu  150  Stük  berechtigt,  und
haben  sich  die  Liebhaber  mir  Meister-Briefen  und  obrigkeulichen  Bermögens-  Zeugnissen  zu  versehen.
Den  13.  Sept.  1615.  Landvogtei-Steueramt  Rotenberg,  und  Cameralamt  Nellingen.

Kleinengstingen  und  Bronnen,  Reutlinger  Oberamts.  Da  die  unrerm  26.  Aug.  I.  J.  z6#
machte  Schaafweid.  Verleihungs-Versuche  zu  Kleinengstingen  und  Brounen  um  die  angeborene  Preiße
nicht  erlassen  werden  wollten,  so  siebt  man  sich  in  die  Lage  gesezt,  dieselbige  auf  Samstag  den  30.
Gepr.  d.  J.  Morgens  10  Uhr  dem  Rathhaus  in  Rentlingen  zu  wiederholen.  Die  Waide  von  Kleiengstungen
  erträgt  in  jevem  Jahr  275  Stäk,  und  die  von  Bronnen  200  Stäk  Bugeich  wird  noch  bemerkt,
  daß  ein  Schäfer  zu  Bronnen  neben  freier  Wohnung  noch  1  Klafter  Holz  bezieht,  welches  er
aber  auf  seine  Kosien  aufzumachen  und  nach  Hause  führen  zu  lassen  hat.  Reurlingen,  den  6.  Sept.
4615.  Abn.  Oberamt.  2

Merklien.  Auf  Martiafk  d.  J.  gehet  der  Bestand  von  27  Mrg.  3  Vril.  16  Ruth.  henschaftlicher
  Wiesen  allhier  zu  Ende,  und  sollen  selbie  nach  allergnädigstem  Besehl  unter  den  blsherigen  Bedingungen
  auf  fernere  6-9  Jahre  in  legalem  Aufstreich  stückweise  wieder  verliehen  werden.  a#  g  i
Montag  der  26  Gept.  anberaumt.  Die  Bestands-Liebhaber  werden  daher  eingeladen,  gedachten  Tags
Morgens  8  Uhr  auf  dem  Rathhaus  in  Merklingen  zu  erscheinen,  und  der  Perpachtung  anzuwohnen.
Den  25.  Aug.  1615.  Kdn.  Cameralamt.

Neresheim.  Nachstehende  Commun=  Schaafweiden  werden  an  nachbenannten  Tagen  auf  dem
biesigen  Gerichts  =  Saale  auf  1  Jahr  von  Amdrosik  bis  Martini  1816  k  öffenrlichen  DAufstreich  verpachtet
  werden.  Den  4.  Okt.  von  Neresheim  auf  700  Stäk,  von  Auernheim  auf  700  Stük,  von  Großkuchen
  auf  500  Stük,  von  Kleinkuchen  auf  500  Stük,  von  Ommenheim  auf  1000  Stäk,  von  Deblingen
  auf  600  Srak.  Den  s  Okt  von  Demm  ugen  auf  300  Stük,  von  Eglingen  auf  300  Stät,
von  Dsschingen  auf  400  Stük,  von  Ballmertshofen  auf  200  Stök,  von  Trugenhofen  auf  200  Stök.
Den  Otkt.  von  Duastelkingen  auf  450  Srüük,  von  Ködingen  auf  400  Sräk,  von  Schweindorf  auf
275  Stük;  von  Mörtingerhof  auf  400  Stük,  von  Uzmemmingen  auf  500  Stük,  von  Dorfen  auf
150  Stük,  von  Herdtfeldbausen  auf  300  Stäk  Den  7  Oll  von  Dorfme  kingen  auf  300  Stäk,  und
zwar  durch  das  Furstl.  Rentamt  davier,  von  Weilermerkingen  auf  350  Stök,  von  Unteriffingen  auf
200  Stäk,  von  Oderiefingen  auf  100  Srük,  von  Elchingen  auf  1000  Stük,  von  Stetten  ouf  700
Stük.  Den  3.  Oifr  von  Wrrlohausen  auf  600  Stük,  von  Simisweiler  auf  400  Stük,  von  Beuren
  auf  350  Stük,  von  Michelselo  auf  300  Stük,  von  Geißelwang  auf  130  Stük,  von  „Berimloy
auf  500  Strük.  Den  9  Okt.  von  Flochberg  auf  230  Stäk,  von  Baldern  auf  325  Stük,  Auf  Dirgenheim
  auf  250  Srük,  von  Aufbausen  auf  350  Stüuk,  von  Ebuat  auf  600  Stüf  Die  Liebbaber
werden  nun  eingeladen,  sich  an  bemeldten  Tagen  auf  dem  Gerichts-Saale  dohier  Vormittass  9  Uhr
einzufenden,  und  sich  mit  den  ubehigen  Vermogens=  Zeugnissen  oder  tüchtigen  Bärgen  aus  dem  Oberamt
  zu  versehen.  Den  15.  Sept.  1815  Kdn.  Oberamt.

Nürtingen.  Die  Eleckenschaafweide  von  Beuren,  welche  nach  den  verschsedenen  Zellgen  275.
        <pb n="395" />
        345

200  Stöl  Schaafe  erträgt,  wird  bis  Dienstog  den  17.  Okt.  auf  die  nächstkommende  3  Bestand-Jahre
wieder  öffentlich  verliehen  werden,  wecwegen  sich  die  VDebhaber  und  bercchtigte  Schaafhalter  an  gedachtem
  Tag  Vormittags  11  Uhr  auf  dem  Ralhhaus  in  allhiesiger  Oberamtsstadt  eingusinden  haben.  Den
14  Sept.  1815:  Koͤn.  Oberamt.

Stammhelm.  Das  zum  hiesigen  Cameralamt  gehdrige,  nur  #  Stunde  von  hier,  an  der  Ehaussee
  don  Senttgart  nach  Schwieberdingen  gelegene  Köntigl.  neue  Wirthshaus,  mit  den  dazu  gehdriges
Fihne  wird  allergnädigst  befohlenermaaßen,  Samstag  den  23.  Okt.  d  J.  neuerlich  wieder,  aus  9

ahre,  vom  Georgli  1616  bis  1825.  au  den  Meistbietenden  verliehen  werden.  Dieses  Wirthshauß  der
Frerst  alle  und  jede,  zum  ordentlichen  Betrieb  einer  guten  Schild=  und  Landwirthschaft  erforderlichen,
in  besten  banlichen  Stand  befindlichen  Gelegenhe#ten  und  Bequemlichkeiten  in  sich,  und  ist  mit  den
dazju  gehörlgen  42  Morg.  zelglichen  Aekern,  durch  Geschik  und  Fleiß  des  bißherigen  Beständers,  in  eiur
  solche  Aufnahme  gebracht  worden,  wie  sie  zuvor  nie  statt  gefunden  hat.  Gärten  und  Wiesen  gebdren
  zwar  nur  1  Morgen  zu  dem  Gut,  hingegen  wird  dem  neuen  Bestnder  der  herrschaftl.  Heugehenden
  auf  der  ganzen  nächstgelegenen  Markung  von  Stammbeim  in  Pacht  mit  üäberlaßen.  Auch  befinden
sich  auf  den  Aekern  unmittelbar  vor  dem  Wirthshauß  links  und  rechts  der  Chaussee  die  sobsten,  im
bestea  Ertrag  stehenden  Obstbäume,  welche,  bei  ihrer  vor  Frofst  geschäzten  Lage,  selbst  in  Obst-  Fehl-F
  wie  3.  B.  heuer,  noch  einen  ordentlichen  Ertrag  gewähren,  in  beffern  Jahrgängen  aber  dem

eständer  allein  einen  Nutzen  von  150  bis  200  fl.  verscheffen  können.  Ueberdier  wird  einem  YNächter
euch  noch  der  Vortheil  zugesichert,  daß  er  die  auf  die  Wirthschaft  bendthigten,  tauglichen  Weine,  nach
seioem  freien  Willen,  immer  zu  den  billigsten  Preisen,  in  dem  Konigl.  Hofkammer,  Keller  zu  Stuttiu

  auswabblen  kann.  Dieejenige,  welche  nun  zu  diesem,  in  jeder  Rätsicht  vortbeilhaften  Bestand  Lust

zeugen,  koönnen  sich  über  die  Pachts·  Gegenstlade  und  Bedingungen  #glich  näher  unterrichten,  und
heben  sich  mit  obrigkeitlichen  *ss  daß  sie  die  erforderlichen  Eigenschaften  und  hinlänglichen  Mirtel
  zu  einem  solchen  Pacht  befizen,  auch  eine  sichere  Caution  von  300  fl.  einlegen  koönnen,  gedachten
Ta  is  Bormittags  10  Uhr  auf  dem  Neuen  Wirthshaus  bei  der  Verleihung  aingustnden.  Den  14.  Aug.
1b15.  «  Koͤn.  Cameralamt.

Miblingen.  Der  Bestand  des  herrschaftl  Maiereiguts  zu  Wiblingen,  das  in  einer  Schener,
D  den,  1051  Ichrt.  Acker,  43  Tagwert  Wiesen,  und  1  Tagw.  Kraurland  bestehr,  gebet  bis  Acht-K
  1616  zu  Ende.  In  Gemäsheit  allerhöchsten  Decrets  vom  9.  Sept.  d.  J.  soll  dieses  Gut  aderna#s
  auf  0  Jahre,  von  Acchrmeß  1616  bis  1825  verpachtet  werden.  Die  Berpachtung  selbst  wird  den
20.  Sepk.  Vormittags  6  Uhr  io  dem  Wirkhshaus  dahier  vor  sich  gehen,  wozu  die  Pachtliebhaber  eingeladen
  sind.  Nach  dem  allerhhsten  Decret  wird  dieses  Gut,  in  6.  mdglichst  gleichen  Landwirthschafkren
  adgetheilt,  verliehen,  zugleich  wird  auch  ein  Versuch  der  stückweisen  Berpachtung  gemacht  werden.
#Uuch  wird  an  diesem  Tage,  Ort  und  Stunde,  die  allergndd:ester  Herrschaft  zusiebende  Schaasweide  zu
Wiblingen,  welche  150  Stük  Gangwaare  erträgt,  der  allerddchsten  zutenttion  gemäß  wiederum  auf  3
Jahre,  von  Mar#ni  1615  dis  1518  verliehen  werden.  Zu  diesen  Pacht=  Verhandlungen  werden  innund
  ausländische  kiebhader  zugelassen,  nur  mössen  dieselben  durch  obrigkeitliche  Zeugnisse  bewetsen  konaen,
  dag  sie  im  Oeconomie-Wesen  erfahren  und  entweder  einen  tüchtigen  Bürgen  im  Innland,  oder
##e  Ca#tion  von  dem  dopvelten  Bestandgeld  zu  leisten  im  Stande  seien.  Den  15  Sepr.  1515.

Steuerrath  der  Landvegtei  an  der  Donan,  vad  Camealamt  Wiblingen.

Balingen.  Von  dem  Kdnigl.  Infanteric,  Regiment  Nr  4.  ist  der  Gemeine  Irinäus  Haug  von
Eiislingen,  blesigen  Oberamts  gebürtig,  am  21.  Jul.  d  J.  aus  der  Station  Chemin  in  Frankreich  de-Krrim.
  Aue  odrigkeitliche  Behdrden  des  Inn  und  Auslandes  werden  daher  genemendst  er'ucht,  auf
bieita  Desertcur  sabaden,  ihn  im  Betretungsfall  arrenren,  und  wohlverwahrt  hiche:  einli  sern  zu  lassen.
  Den  29.  Aug.  1815.  .  Koͤn.  Ob.  ramt.

Bothnang.  Der  bel  der  Koͤnigl.  Feld-  Artillerie  zu  Fuß  gestandene  Train-Soldat,  Gottlieb
Epirgiet,  von  Votbraug,  ist  am  22.  Jul.  d.  J.  aus  der  Statjion  Montpard  in  Frankteich,  drieriut.
urd  wird  deswegen  wider  solchen  auf  allrihoͤchsten  Befehl  des  8  Krregs-  Deportements  gegenware

ager  Steckbrief  erlassen.  Den  16.  Sept.  1615.  emn.  Amts=  Obcramts  Stuttgart.
        <pb n="396" />
        345

Leonberg.  Der  bei  dem  Koug  Leib-  Cavallerie-Regiment  Nr.  1.  gestandene  Stmeine,  Baffl
Anton  Luz,  von  Weil  der  Stadt  gebbrtig,  ist  aus  der  Garnison  Ludwigsburg  desertirt.  Sämtliche
Cioil  und  Militair,  Behdrden  werden  daher  ersucht,  nach  demselben  zu  fahnden,  ihn  auf  Betreten  31
arretiren,  und  an  die  unterzeichnete  Stelle,  oder  an  das  Commando  in  Kudwigsburg  einliesern  zu  lassen.
  Deu  15.  Sept.  1615.  Koin.  Oberamt.

dLeutkirch.  Der  beim  Königl.  kin#ien=  Infanterle-Regiment  Nr.  4.  gestandene  Gemeine  Thomas
Orblmaier  von  Kirchderf  gebürtig,  ist  den  27.  Jun.  d.  J.  im  Lager  bei  Schöneburg,  von  einem  Detachement-Commando,
  welches  Wasser  dahin  holen  sollte,  deserrirk.  Sämtliche  Cioll=  und  Militair-Behdrden
  werden  nun  ersucht,  auf  densetben  genau  zu  sahnden,  ihn  auf  Berreten  zu  arretiren,  und
an  die  unterzeichnete  Stelle  einliesern  zu  lassen.  Den  30.  Aug.  1815.  Kin.  Oberamt.

Marbach.  Der  bei  dem  Infanterie-Regiment  Nro.  7.  gestandene  Gemeine,  Friedrich  Dom,
von  Marbach  gebörtig,  ist  den  19.  Jul.  d.  J.  bei  Chan#on  fur  Seine,  in  Frankreich  desemtutt.
Sämtliche  Kduigl.  Behbrden  werden  daher  geziemend  ersucht,  auf  Leesen  Deserteur  fahnden,  ihn  im  Bes

tretungsfall  arretiren,  und  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  30.  Aug.  1615.  K.  Oberamt.

Plieningen.  Um  die  Mlrwirkung  zur  Beifahung  des  bel  dem  Königl.  Infanterie-Regimems

Nr  7.  gestandenen  Gemeinen,  Georg  Seidel  von  Dlenschen.  welcher  am  13.  Inl.  I.  J.  bei  Thiers

in  Frankreich  desertirte,  wird  hierdurch  von  unterzogener  Seelle  öffentlich  geberen.  Den  16.  Sept.  1615.
Kön.  Amts-Oberamt  S#tuttgart.

Tübingen.  Der  bei  dem  Könisl.  Jafanterse-Reglment  Nr.  6.  Kronprinz  gestandene  Gemeine,
Jebann  Bernard  NU  von  Nehren,  Tübioger  Oberamts,  i#t  den  s.  Jul.  d.  J.  auf  dem  Marsch  ven
Dorlisheim  bber  die  Vogesen  nach  Raon  fur  Plaine  in  Frankreich  desertirt.  Könlgl.  Hochlbbl.  Oberämter
  werden  daher  ersucht,  auf  diesen  Desemeur  fahaden,  ihn  auf  Vetreten  hieher  liefern  #  lassen.  Den
30.  Aug.  1815.  Kbn.  Oberamt.

Blberach.  Englisweiler.  Manbus  Maucher  von  Englisweiler,  welcher  ein  dortiges  Hofe
t,  das  Kammergut  genannt,  vormals  von  dem  Erzhaufe  Oestreich,  jetzt  ven  der  Krone  Wörttemerg
  zu  Mannlehen  ug,  ist  ohne  Hinterlassaug  eines  ehelichen  maͤnnlichen  Leibes-Erben  vor  Kurzem
gestorben.  Da  nun  aber  derselbe  nicht  allem  für  sich  selbt,  sondern  auch  als  Lehentrager  seines  Vakers
  Bruder  Matthias,  wie  nicht  minder  der  öbrigen  drey  angeblichermasen  schon  verstorbenen  #rüder
seines  Vaters,  benanntlich  Joseph,  Johann  und  Benedikt,  dann  anstatt  seines  Ur=  Grosvarers  Bruders
Georz  Maucher  allenfalls  tgrlassenten  männlichen  chelichen  Descendenz  mu  gerachtem  Gute  letzimals
belehnt  war,  so  werden  in-Gemäsbeit  allerhchssen  Befebls  des  Kön.  kehen=  Hofes  die  zur  #hens-Succeifion
  zwar  berechtigten  aber  längst  verschollenen  Mattheus  Maucherischen  Agnaten  oder  deren  allenfalls
  vorhandene  rechtmäsige  männliche  Descendenten  per  eictales  unter  Anberaumung  eines  peremtorischen
  Termins  von  drei  Nie  zur  Erscheinung  vor  der  unterzeichneten  Stelle  entweder  in  Person
  oder  durch  genüglich  Bevollmächtigte  mit  der  Bedrohung  vorgeladen,  daß  nach  Verfluß  dieser  Frit
das  Muucherische  Lehen,  im  Fall  diefelben  ihre  Euccessions-Rechte  hierauf  nicht  gebdrig  erwiesen  har
ben  würden,  dem  Lebensberrlichen  Fiscus  heimgefallen  erklärt  und  diesem  zufolge  #erüber  das  Weitere
versägt  werden  würde.  Biberach,  den  6.  Sepf.  1615.  Kôn.  Oberamt.

Sigmarswangen,  Oberamts  Sulz.  Jum  Jwek  einer  Renovation  des  Unterpfandsbuchs  v.  einer
allergnädigst  angeordueten  Untersochung  in  der  Gemeinde-Verwaltung  zu  Sigmaréwangen  bedorf  das
Oberamt  einer  genauen  Keuntniß  aller  sewehl  von  einzelnen  Bürgern  als  besenders  von  der  Gemeinde
ausstehenden  öffentlichen  Schuldverschreibrugen.  Es  werden  doher  alle  diejenigen,  welche  ven  der  Gemeinde
  oder  von  einzelnen  Bürgern  zu  Sigmarswangen  gerichtliche  Obligartionen  in  Haudven  haben,
ausfgefardert,  dieselbe  sobald  als  möglich  dem  unterzeichneten  Oberam  im  Onzinel  oder  in  Abschrift
mltzuthellen,  um  sewobl  bei  Renovation  des  Unterpfandsbuchs,  als  auch  vorzöglich  bei  der  Untersucung
  der  Gemeinde=  Berwaltung  darauf  Rücksicht  nehmen  zu  Danen.  Den  15.  Sept.  1815.

#  Kin.  Oberamt.
        <pb n="397" />
        Nro.  47.  1815.  347

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  zo.  Sept.

 

 

Die  Wieder-Einberufung  der  Landstände  detreffend.

Se.  Königl.  Majestt  haben  zufolge  des  allerhöchsten  Reseripts  vom  3.  d.  M.
die  vertagte  Versammlung  der  Landstände  wieder  einzuberufen  gnädigst  geruht,  und  bestimme)
  daß  die  Mitglieder  den  15.  des  nächstkünftigen  Monats  Oktober  hier  eintreffen
lollen.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermög  allerhöchster  Resolution  vom  32.  Sept,  die  bis,
her  zum  Oberforst  Kirchheim  gehbrigen  3  Huthen,  Blaubeuren,  Bermaringen  und  Nellingen,
  dem  Oberforst  Ulm  zuzutheilen  allergnddigst  geruht.

 

 

Sämtliche  Königl.  Landvogteyen,  Oberämter  und  Dolizei,  Stellen  werden  andurch
aufgefordert,  auf  nachstehende  zwei  Festungs,  Sträflinge,  deren  Personal-Beschreibun
hier  unten  folgt,  aufs  genaueste  zu  fahnden,  solche  um  Betretungsfall  zu  arreriren,  ung
wohlverwahrt  an  das  Königl.  Festungs=  Commando  zu  Hohenasperg  wieder  einzuliefern,
davon  aber  gleichbaldige  Anzeige  anhero  zu  erstatten.  Sruttgart,  den  aa.  Sept.  1815.

6  Koönigl.  Polizei:  Ministerium.
Interims,  Polizei=  Minister,  Graf  von  Jeppelin.
Personal,  Beschreibung  der  Fluchtlinge:

1)  Johann  Friedrich  Saurter,  Eivil,  Sträffing  von  Kornwestheim,  Oberamts  Lub,
wigsburg  gebürtig,  ist  23  J.  alt,  5  Fuß  ro  Joll  groß,  länglichter  Statur,  hat  runde
Gesichtsform,  blasse  Gesichrsfarbe,  braune  Haare,  dergleichen  Augbraunen,  blaue  Augen,
seizige  Nase,  vollen  Mund,  halbvolle  Wangen,  gute  Jähne,  rundes  Kinn,  gerade  Beine.
Bekleidet  war  derselbe  mit  weißer  wollener  Kappe,  einem  wollenen  Halstuch,  einem  roth
kottonenen  Westlen,  einem  weiß  zwilchenen  Wammes,  dergleichen  langen  Beinkleidern,
Schuhen  und  Strümpfen.  6
        <pb n="398" />
        348

2)  Johannes  Effenberger)  Tivil,  Sträfling,  von  Sipptingen  im  Baadischen  gebür,
tig,  ist  25  J.  alt,  §  Fuß  c  Joll  groß,  untersezter  Statur,  hat  runde  Gesichtsform,  ro-#e
  Gesschrsfarbe,  braune  Haare,  dergleichen  Augbraunen,  blaue  Augen?  stumpfe  Nase,
wollen  Mund,  etwas  eingefallene  Wangen,  gute  Zähne,  rundes  Kinn,  gerade  Beine.
Bekleidet  war  derselbe  bei  der  Entweichung  mit  rundem  Hut?  schwarz  seidenem  Halstuch)
  scharlach,  farbigter  Weste,  hellblau  tüchenem  Wammes,  weißen  zwilchenen  Beinkleidern,
  Schuhen  und  Strümpfen.

Reches=  Erkenn#ulise  des  Kön.  Ober-Justiz-Colleglums.

1)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Königl.  Criminal,  Rath  Cheistmann
  zu  Ulm  Klager,  und  der  Frau  Gräáfi#n  Elise  von  Bissingen,  geßb.  Frevyin  von  Deuring
  zu  Heilbronn,  Bekl.  eine  Schuldforderung  betreffend,  wurde  die  Frau  Beklagtin  von
der  gegen  sie  erhobenen  Klage  entbunden.  Stuctgart,  den  29.  Aug.  1815.  «

25  In  Sachen  erster  Justanz  zwischen  dem  Konigl.  Bairischen  Appellations-Gerichts-Rath
  Johann  Nepomuk  Stadelmayer  zu  Neuburg  an  der  Donau,  Kl.,  und  Majfimilian
Gebhard  Freiherrn  v.  Ulm  auf  Erbach,  Bekl.,  Anspruͤche  auf  die  Mittelbiberacher  Verlassenschaft
  des  Freiherrn  Johann  Baptist  von  Ulm  zu  Eichstaͤdt  betreffend,  wurden  Klaͤgert
Anspruche  theils  verworfen,  theils  zugelassen,  theils  zu  weiterer  Verhandlung  ausgeselt.
Stuttg.  den  30.  Aug.  1815.

3)  In  der  Appellations-Sache  von  Nuͤrtingen  zwischen  Nikolaus  Krieg  und  Cons.
zu  Beuren,  Kl.  Anten,  und  der  Wittwe  des  Conrad  Krieg,  Rosina  daselbst,  cum  curat.
&amp;amp;  Cons.  Bekl.  Aten,  die  Anfechtung  eines  Testaments  betr.,  wurde  die  Urthel  voriget
Instanz  bestaͤtigt.  ibid.  eod.  ·

4)AuferhobeneWeckpfelklagedesObtriJustiziProkuratoksUSchottallhieyw
der  den  Handelsmann  Withelm  Friedrich  Hänselmann,  wurde  letzteter  zu  Bezahlung  der
eingeklagten  Summe  nebst  Zinsen  fuͤr  schuldig  erkannt.  Stuttg.  den  2.  Sept.  1815.

Erkenutniße  des  Koͤnigl.  Ehe-  Serichts.

Den  13.  Sept.  131#5.  wurde  Johann  David  Reuenthaler,  Bürger  und  Bauer  zu
Nekarrems,  Waiblinger  Oberamts)  Kl.,  von  Rosina  Regina,  geb.  Maier  von  da,  Bekl.
ex  can.  quali  delert.  geschieden,  und  Beklagte  in  die  Kosten  verurtheilé.

Den  20.  Sept.  wurde  Jacob  Kluff,  Zoll,  Aufwärter  zu  Stuttgart,  Kl.  von  Eva,

geb.  Schmid  aus  Würzburg)  Bekl.)  ex  cap.  delerr.  malit.  geschieden,  und  Bekl.  in  die
Kosten  veruxtheilt.

Seraf,  Erkennenisse  des  Königl.  Criminal,  TLribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.

Den  1.  Aug.  wurde  der  zu  Göppingen  in  Untersuchung  gekommene  Johann  Heinrich
  Scharpf  von  Alwhieß,  Oberamts  Schorndorf,  wegen  Fälschung,  neben  dem  Slatze
aller  Kosten  mit  sechomonarlicher  Festungsarbeir  bestraft.

Am  z.  Aug.  ist  der  zu  Mergentheim  verhaftet  gewesene  Börgermeister  Seorg  Lend-
        <pb n="399" />
        349

wehr  von  Hachtel,  Oberamts  Mergentheim)  wegen  Todeschlags  der  von  ihm  geschwáchten
Catharina  Ehrlen  von  da,  und  concurrirenden  Kassen,  Rests,  neben  dem  Ersatze  aller  Rosten
  und  des  Schadens)  zur  Todesstrafe  durch  das  Schwerdt  verurtheilt,  und  dieses  Erkenntniß
  am  14.  Aug.  in  der  Landvogcei=  Stadt  Oehringen  vollzogen  worden.

Unter  dem  7.  Aug.  wurde  die  zu  Calw  in  Werhaft  und  Untersuchung  gekommene
Wilhelmine  Sigmund  von  Tübingen,)  wegen  verheimlichter  Geburt  und  nachlasuger  Behandlung
  ihres  neugebohrnen  Kindes,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten,  zu  einjähriger
Juchthausstrafe  condemnirt.  »

Eodem  ist  die  zu  Heilbronn  verhaftete  Maria  Barbara  Bauer  von  Walddorf,  Oberamts
  Tuͤbingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  zu  einjaͤhriger  Zuchthausstrafe  und  nachheriger
  Reclusion  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung  condemnirt,  und  in  Ruͤksicht
  der  Kosten  das  Erforderliche  verfuͤgt  worden.

Den  9.  Aug.  wurde  gegen  den  wegen  Diebstahls,  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und
Uncersuchung  gekommenen  Melchior  Faul  von  Nattheim,  Oberamts  Heidenheim,  neben
dem  Ersatze  aller  Kosten,  eine  fünfmonatliche  Festungöarbeit  ausgesprochen.

Todemm  ist  der  zu  Urach  in  Untersuchung  gefommene  Andreas  Hausmann  von  Ober=Boyhingen,
  Oberames  Nürtingen)  wegen  Berrugs  und  Falschung,  neben  dem  Ersatz  aller
  Kosten,  mit  achemonatlicher  Zuchthausstrafe  belegt  worden.

Am  10.  Aug,  wurde  die  zu  Ludwigsburg  verhaftere  Catharina  Ebert  von  Heueingsheim,
  Oberamts  Ludwigsburg)  wegen  verheimlichter  Schwangerschaft  und  Enebindung,
auch  culposer  lebensgefährlicher  Behandlung  ihres  Kindes,  so  wie  wegen  der  gegen  sie  erhobenen
  Diebstähle,  zu  dreisaähriger  Zuchthausstrafe  verurtheilt,  und  in  Hinscche  der  Ko,
Ken  das  Erforderliche  verfügt.

kockem  ist  der  zu  Rotrweil  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene  Johann  Holdenried
  von  Erlaheim,)  Oberamts  Balingen)  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Srsahe  aller
Kosten,  mit  viermonatlicher  Festungsarbeit  bestraft  worden.

Unter  dem  14n  Aug.  wurde  die  zu  Ellwangen  verhaftete  Francisca  Borst  von  Lauch,
heim,  Oberamts  Ellwangen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersah  aller  Ko
sten,  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeirshauß  bis
zu  erprobter  Besserung  condemnirt.  ç

Den  106.  Aug.  ist  der  zu  Waldsee  zn  Uenersuchung  gekommene  Aloys  Dehn  von  Se.
Martin,  Oberamts  Waldsee  wegen  Wilderei  und  Gewehrverheimlichung,  zu  vier  und
einhakbmonatlicher,  und  dessen  Mitschuldiger,  Anton  Gehweiler  von  Aichen,  Oberamts
Wakdsee,  zu  fünfmonatlicher  Festungsarbeir)  se  die  ersten  sechs  Wochen  mir  aufgesezter
Wiloerer,  Kappe  verurtheilt,  und  ruckochtlich  der  Consffscacion  der  Gewehre,  so  wie  des
Kosten.  Srsatzes  das  Erforderliche  verfügt  worden.

Awm  19.  Aug,  wurde  gegen  die  zu  Eßlingen  verhaftete  Eva  Catharina  Zalm  von
Sindelsingen,  Oberamts  Böoblingen,  wegen  fertgesezten  unzüchrigen  rebenswandele  und
Detrugs,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,  eine  sechemonatliche  Juchrhausstrase  ausgesprochen,
  und  nach  deren  Erstehung  die  Verwahrung  der  Inquisscin  in  einem  Arbeitehause
bis  zu  erprobter  Beflexung  verfüge.
        <pb n="400" />
        350

Eodem  ist  der  zu  Calw  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann  Michael
Reich  von  Loßburg,  Oberamts  Freudenstadt,  wegen  wiederholten  Diebftahls,  Wilderei-Uttentats
  und  Gewehr-Verheimlichung,  neben  Cousscation  des  Gewehrs,  zu  achtmonanis
cher  Juchthausstrafe,  se  wie  zu  Bezahlung  einer  Geldbuße  von  de  Pfd.  Hellern  und  Erstattung
  aller  Kosten  condemnirt  worden.

Unter  dem  21.  Aug.  wurde  der  zu  Rottenburg  in  Perhaft  und  Untersuchung  gekommene
  fuspendirte  Oberumgelder  Burk  von  Rottenburg)  wegen  Kassenrests,  verbunden  mit
Fälschung,  neben  der  Cassation  von  seinem  Amte  und  Unfähigkeics-  Erklärung  zu  Bekleis
dung  eines  andern  Amts,  zu  öffentlicher  Ausstellung  und  hierneben  zu  vierjähriger  Juchte
hausstrafe,  so  wie  zum  Ersaße  des  Schadens  und  aller  Kosten  verurtheilt.

Eodem  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Simen  Mectmann  von  Hochwang,  im  Königreich
Baiern,  wegen  begangener  Betrügereien,  neben  dem  Ersat  aller  Kosten)  mit  achtmonat,
licher  Festungsarbeit  belegt,  und  dessen  nachherige  Ausweisung  aus  den  Königl.  Staaten
verfügt  worden.  6

Lodem  wurde  der  Ludwigsburg  verhaftete  Johann  Lausterer  von  Hohnaker,  Obe#
amts  Waiblingen,  wegen  Diebstahls  und  Gewehrverheimlichung,  neben  dem  Ersatze  aller
Kosten,  auch  Confiscation  des  Gewehrs,  mit  achtmonatlicher  Festungsarbeir  bestraft.

kocdem  ist  gegen  den  zu  Calw  wegen  Gewehrverheimlichung  und  Wilderei,  Artentats
in  Untersuchung  gekommenen  Johann  Perer  Zusle  von  Baiersbronn,  Oberamts  Freudenstadt,
  eine  sechsmonatliche  Festungsarbeit  erkanne)  und  rücksschelich  der  Confssearion  des
Gewehrs  und  der  Kesten  das  Erforderliche  verfügt  worden.

Den  22.  Ang.  wurde  der  zu  Göppingen  verhaftece  Jakob  Klein  von  Durlangen"
Oberamts  Gmünd,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Erfsaße  aller  Kosten,  zu  fünfmonakli,
cher  Festungsarbeir  vrrurcheilt.

„Am  2b.  Aug.  ist  der  zu  Sßlingen  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene  Hand“
lungs,  Commis  Carl  Wilhelm  Bauer  von  Stuttgart,  wegen  begangener  Veruntreuung“
zu  achtzehnmonatlicher  Festungsarbeit  innerhalb  der  Festung  und  zu  angemessenem  Kostenund
  Schadens,  Ersatz  condemnirt  worden.

Unter  dem  as.  Aug.  wurde  der  zu  Böblingen  in  Uncersuchung  gekommene  Johann
Heiß  von  Däzingen,  Oberamts  Böblingen,  wegen  Gewehrverheimlichung  und  Wilderei-Attentats,
  zu  fünfmonarlicher,  und  sein  Genoße  Christian  Wolf  von  da,  zu  vier  und  ein“
halbmonatlicher  Festungsarbeit,  sodann  jeder  dieser  Inquistten)  neben  Confksracion  seines
Gewehrs,  zu  Erlegung  der  gesezlichen  Geidbuße  von  20  Pfd.  Hellern)  so  wie  zu  Boezah
lung  der  Hälfte  der  verurfachten  Kosten  verurtheilt.  ·

EodcmistderzuGbppingcnwegenBigamieinUntersuchunggekommeneFekdIki»a-(·d
Hensler  von  Albershausen,  Oberamts  Göppingen,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten  zu  fuͤnfzehnmonatlicher
  Festungestrafe  innerhalb  der  Festung  verurtheilt  worden.

kodem  wurde  der  zu  Geißlingen  in  Untersuchung  gekommene  Joseoh  Nagele  von
Weißenstein,  Oberamts  Geißlingen,  wegen  Gewehr-Verbeimlichung  und  Wilderei,  neben
dem  Ersate  aller  Kosten  nad  Confiscation  des  Gewehrs,  zu  vier  und  einhalbmonollicher
Festungsarbeit  vermre#eitt.
        <pb n="401" />
        351

Am  31.  Aug.  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Matthias  Harscher  von  Shingen,  wegen  des
an  dem  Juden  Herz  Levi  von  Mannheim  begangenen  Mords,  zur  Todesskrafe  durch  das
Rad  von  oben  herab,  mit  der  weitern  Bestimmung  verurtheilt  worden,  daß  dessen  Leichnam
  auf  das  Rad  geflochten  und  die  Kosten  der  Untersuchung  aus  seinem  Vermögen  ersezt
  werden  sollen;  welches  Erkenneniß  den  c.  Sept.  vollzogen  worden  ist.

 

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  a7.  Sept,  den  Se,
cond-  Lreucenant  bei  der  Garde  zu  Fuß,  von  Osten  II)  und  den  Second-Lieutenant  bei
der  Garde  zu  Pferd  von  Schüt,  zu  Kammer-Junkern  gnädigst  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöcz#ten  Reseripts  vom  20.  Sept.  die  erledigte
  Pfarrei  Schmerbach,  Diöcese  Creglingen,  dem  Caplan  Beck  in  Schmalfelden  zu
übertragen:  und

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  43.  Sept.  dem  zur  erledigten  katholischen  Caplanei
  Nusplingen,  Oberamts  Spaichingen,  nominirten  Bikar  Ludwig  Seyfrig  die  allerhöchste
  Bestäcigung  zu  ertheilen  allergnddigst  geruht.  ·

Oe.Königs.Maj.habe-idemledigen-BürgcrfohnzuBischau,-Obet·amt5Niedsingen-ArchitekkoAloysMaucher,dieatlertmkckchäntgstnachgesnchteEktaubuißec-


  tragen  zu  dürfen.  -.  f

Se.Königl.Maj.habenallokgnödigstsgrtuhythmögallerdöchstknDerwtsvom
22.Sept.demObeksHofckrtnekHülleraufJeiaallerunmthäuigstesAnsuchendiesnii
lassung  aus  den  Koͤnigl.  Diensten  zu  ertheilen.

Da  nach  einer  Anzeige  der  Grosherzoglichen  Baadenschen  Ober,  Post,  Direction  die
tgliche  Brief,  Post,  Verbindung  über  Kehl  und  Scrasburg,  so  wie  sonst  wieder  hergestellt
  ist;  so  verfehlt  man  nicht  solches  aus  Auferag  Königl.  Reichs=  General,  Ober,  Post-Direction
  hiemit  öffentlich  bekannt  zu  machen.  Sctuctgart,  den  22.  Sept.  1815.

Königl.  General,  Postame.

 

ktadwig  burs.  Mourepos.  Bei  der  Kdoigl.  Materei  in  Menrepos  wird  bis  Dienstag  den
5.  Oll.  folgendes  Dieh,  Schweizer  Race  für  Vichhalter  u.  Mezger  tanglich,  unter  Vorbehalt  der  aller-#Uchsien
  Ratifikation  im  dffenclchen  Aufstreich  gegen  baare  Bezablung  verkauft,  als:  3  Farren  3.  2
und  fünfoierteljährig  ,  fünfvierkeljährige  Gtierr,  Kühe,  1  Kalbin  und  4  starke  Kälber.  Die  Licblober
  werden  eingeladen,  an  gedachtem  Tag,  Morgens  9  Uhr  in  Monrepes  sich  einzufinden.  Kudmgeburg,
  den  16.  Sept.  1815.  Kdnigl.  Bau-  und  Garten-Direction.

Bietigbelm.  Af  allerbchsten  Befehl  soll  das  allergnädtasser  Herrschaft  zustehende  alte  deutsche
Schulhaus  zu  Bebgeim  im  offentlichen  Aufstreich  an  den  Meistkfetenden  verkauft  werden.  Won  den
noferzeichneten  Steslen  ist  hbiezu  Monteg  der  2.  Okt.  d.  J.  bestimmt,  an  welchem  Tage  die  Liebhaber
Vormittags  10  Ubr  auf  dem  Rarhhause  zu  Befigbeim  mit  obrigkeirlichen  Vermgens=  Zeugnissen  erscheinen,
  und  die  Verkaufs-Bedingungen  vernehmen  können.  Dieselben  können  das  Haus  täglich  in
Agenschein  nehmen;  übrigens  ist  die  gegenwärtige  innere  Einrichtung  folgende:  Unter  dem  Gretude
ic  ein  schdner  gewolbter  Keller  mit  einem  Nebenkeller.  Parterre:  eine  Stude  mit  Ofen,  eine  Holzkam=
        <pb n="402" />
        352

Mer,  ein  Viehstall,  eine  Waschkäche  und  elne  Kammer  dabel  ties  Stokwerk:  2  Stuben  mit  Hesen,

ammern,  eine  Küche  und  eine  Spelskammer;  auf  dem  ersten  Dachboden  nd  4  Kammern  und
über  diesen  besindet  sich  der  oderste  Boden.  Bei  dem  Gebände  befindet  sich  ein  Gembsgarten  von  4
Ruthen.  Das  Haus  selbst  itt  zwar  baufällls;  k####te  aber  durch  eine  erft-  Reparation  wieder  in
brauchbaren  Stand  gestellt  werden;  es  ist  sehr  gänftig  gelegen  und  auf  3  Selten  frei.  Den  20.  Stpt.
4615.  Kin.  Landvogtei-  Steutramt  an  der  Enz,  uad  Camerslamt  Bienzheim.

Eßlingen.  Kazenbach  bei  Vaihingen  auf  den  Fildern.  Vach  allerhchstem  Befehl  solin  nach-Ktebende
  Gedäude  anf  dem,  dem  Hosriual  Chlungen  gehbrigen  bisherigen  Hofgure  Kazenbach,  welches
zu  Wald  angelegt  w#d,  nuter  Borbehaft  allerhochster  Schwißung  auf  den  Abbruch  verkauft  werden,
und  zwar:  1)  die  bisberige  Matereie  Wohnung,  welche  2  Stokwerke  hat,  50  Schud  lang  und  eben
fo  breit  ist;  2)  die  sogenonute  lange  Scheuer  oder  dab  Heuhsuß,  mit  einem  steinernen  und  einem  bhl-Jce#nen
  Stockwe#rk,  ½4  Schuh  laug  und  39  Schuh  breit,  n#dst  angebantem  Wagenschopf  und  Kälder
U##ll;  5)  bic  Cnsioklgie  bleherige  Waloschützen  ohnung,  614  Schuh  lang  und  17  Schuh  drei;  40
e  keine  22  Schuh  lang  und  16  Schuh  breite  Geschirrhütre;  endlich  5)  einige  Schwelnställe.  Diese
samtlche  Gedäude  cuthalten  noch  viele  gute  Baumakerialien,  besonders  an  elchenem  und  tannenem
Baubelz,  Mauerstemen,  Dachdlamen  und  Ziegeln.  Der  Verkauf  wird  am  Dienstag  den  10.  Dk.  v.  J.
auf  dem  Hoigute  Kazendach  im  Wege  des  Uufstreichs  Statt  haben,  unter  der  Bestimmung,  daß  die
aub  Nro.  1,  2,  4  Uad  5  beschriebenen  Gebäude  erst  gach  Georgil  1616,  die  sub  Rro.  J.  benannte
Wilosch  Menwohnung  aber  erst  nach  Bartholemdi  1616  abgedrochen  werden  dürfen.  Un  dem  Kaufsch
  Ung  ist  etn  Druthell  auf  Georgu  1816  baar,  das  Nedrige  aber  in  3  landléufig  verzinslichen  Jahrsielern
  zu  brzahlen;  es  müssen  jedoch  von  jedem  Käofer  zwel  tüchitige  Bürgen  gestellt  werden,  welchs
4  als  solche  mit  legalen  odrigkeitlichen  Zeugussen  auszuweisen  haden,  wenn  ##  nich:  dem  Beamten
und  den  Urkundspersonen  schon  zuvor  als  sichere  Mänyer  hekonnt  sepn  sollten.  Hiedel  wird  noch  aukdrücklich
  beigefügt,  daß  nach  Beendigung  des  Aufstreichs  unter  keinerlel  Borwand  ein  Mchce  angenommen
  werde.  Die  Kaufsliebhsber  khunen  nun  die  bemelten  zum  Abbrach  bestimmten  Gebéude  169=Ich
  beaugenscheinigen,  bei  der  unterzeichneten  Stelle  die  weiteren  Bedingungen  vernehmen,  und  sofon
an  gedachtem  Tage  Vormittags  11  Uhr  auf  dem  Hofgure  Kazenbach  der  usftreschs=  Werkandlung  an-Wohnen.
  Den  10.  Sept.  1815.  Kin.  Stüftungsverwaltung  Eßungen.

Valen.  Die  unterzeichnete  Beamtung  ißt  allergnädigst  angewlesen,  das  der  Hospitalpfteg  Glene
chrlich  adjudicirte  erblehendbare  große  Hofgut  Osterbuch,  das  in  2  gur  cingerichreten  grogen  Wohndusern,
  2  Scheuren,  1  Bieh=  und  Schaafhaus,  1  Kutschen-Remise,  3  Kellern,  1  Wasch  und

us  mit  Bierbranerel  -  Einnchtung,  1  Brunnen=  und  1  Felsen  =  Quelle,  1  Hofraith  von  14  Morzen,
und  nach  einer  erst  kürglich  vorgenommenen  genauen  Vermessung  der  Hofg#ter,  in  245  Morgen  3  Vr.
146  Ruth.  Aeker,  24  Morgen  31  Pril.  39  Ruth.  Wiesen,  4  Morgen  11  Prrl.  19  Rurhen  Gärten,  und
in  188.  Morgen  eigenen  Viehwaiden  besteht,  und  außerdem  noch  große  Waid=  Gerechtigkeiten  und  3½6
rriebe  besitzt,  auch  zu  Haltung  250  Seüt  Schaafe  berechiigt  ist,  und  in  benachbarten  Waldunges  g#=ken
  Bezahlung  des  Macherlohns  jährlich  20  Klafrer  Hoely  nebsi  dem  Relsach  anzusprechen  hat,  auf
2  Jahre  nemlich  von  Marrini  1615  bis  dahin  1824.  umer  Worbehalt  allerhdchster  Genehungung  entw'-der
  im  Ganzen  oder  an  mehrere  Theilhaber  dffentlich  zu  verleiben.  Sämtliche  Güer  sind  in  gutem  Ju-Kand,
  und  die  Gebäude  werden  noch  eieses  Spätjahr  auf  Kosten  des  Spitals  reparirt,  auch  die  Steuven
  und  das  Brand-Cassen=  Geld  für  die  Zukunft  von  diesem  Corpus  deßtritren  werden,  M##gegen  lat
ein  Pächrer  das  berreffenude  Rataral  =  Quartier  und  Vorspannen  gegen  den  Anms-=  Bonisicakions-Tar
zu  übernehmen,  und  jädrlich  zum  Königl  Cameralamt  Nalen,  an  Gülten  19  Schst.  1  Simmt  Dinkel,
21  Schfl.  2  Sri.  3  Pierl.  Haber,  3  Simri  2  Pierl.  Erbsen  und  für  Kuchrn,  Gesälle  3  K.  26  kr.  nebden
  dem  Natmal-  Zehenden  zu  entrichten,  und  zum  Kdmgl.  Oberforstamt  Ellwangen  entweder  eim#
Hund  in  n#turn  zu  halten,  oder  dafür  jährlich  1  fl.  30  kr.  zu  bezahlen.  Die  Verleihung  wird  Dien-Kag
  den  17.  Okt.  d.  J.  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  Hof  selbst  Stan  finden,  zu  der  Aufstreichs.  Ver#-handlung
  aber  nur  solche  Pacht.  Lieb  haber  zugelassen.  werden,  die  fich  mit  obrigkeitlichen  Zeugussen
#wweisen  können,  daß  fie  eine  dem  anderthalbishrigen  Erzrag  des  jäbrlichen  Locarü#  gleich  enbeer
Cpt#-Caunon  in  lirgenden  Gütem  pder  genchtlich  verbcherten  Capllalien  einzuligen  im  Stande  sind,
        <pb n="403" />
        353

eine  gute  Auffährung  haben,  und  binlängliche  Keantuiße  im  Feldban  und  in  der  kank  wirköschaft,  arch
Iu  Bestreitang  des  Ginrchiungo-  Aufwanos  oe  erforderliche  Vermdgen  bestzea.  Den  18.  Sept.  1815.
Su#ftungs=  Verwaltung  Giengen.

Ethiagen.  Die  Sommerschaafwarde  von  Schlechteafeld,  welche  170  Stär  erträgt,  wird  pro  1616
#s  1617  auf  ein  Jahr  am  30.  Okr.  v.  J.  im  dffeutlichen  Ausstreich  verliehen.  Die  Lebhaber  hiezu  haben
  auf  gedachte  Zeit  bis  in  der  Fröh  um  P  Uhr  dahler  auf  dem  Rathhaus  zu  erscheiven,  und  der
b#erhandlung  beizuwohnen.  Deu  9.  Sept.  1815.  Kin.  Oberamt.

Sklingen.  Kazenbach  del  Vaihingen  auf  den  Fildern.  Nach  allerhöchstem  Befehl  soll  auf
dem,  dem  Hospital  Ehlingen  gehorigen  disherigen  Hofgute  Kazenbach,  welches  zu  Waldung  angeleg!
wud,  dem  dortigen  Waldschüzen  eine  neue  Wohnung  in  die  disherige  Hofscheuer  cingenchtet,  und  diekts
  Hauwesen  im  Adstreich  verakkordirt  werden.  Nach  dem  hierüber  vorliegenden  alerg#  dbvigst  genetzmigten
  Banüberschlag  benägt  die  Zimmerarteit  300  fl.  10  kr.,  Steinbauer  und  Maurerardelt  436  f.
Z##,  Schreincrarbeit  205  fl.  13  kr.,  Schlosserarben  164  fl.  50  kr.,  Glaserardeit  66  fl.  19  kr.,  Hafnerarden
  19  fl.,  Austreicherarden  10  fl.  56  kr.  Zugleich  wird  die  Errichtung  eines  117  Ruthen  im  Umfang
stnden  Wildzauns  um  das  kleine  Pachtgerie  des  Waloschözen,  wovon  der,  übrigens  noch  der  alerh.
Erarhmigung  unterliegende,  hesondere  Uebenchlag  59  fl.  4  kr.  beträg#,  in  Akkord  gegeben  werden.  Die
##streich,  Verhaudlung  wird  unrer  Porbehalt  der  allergnädigsten  Ratisikstion  am  ust  den  10.  Okz.
Morgens  8  Uhr  anf  dem  Hofgute  selbst  Statt  haben,  wodet  übngens  nur  solche  Meister  zugelassen
werden,  welche  sich  in  Absicht  auf  ihre  Tächiigkeit  und  ihr  zu  einem  solchen  Akkord  Hareichendes  Vermogen
  mit  obrigkenlichen,  in  gesezlicher  Form  ausgestellren  Zeugmss  legirimiren  konen;  auch  haden
dee  Dandwerksleute  für  ihre  Ardeiten  eine  achtjährige  Garan#se  zu  leisten,  und  deshalb  eine  Coution  zu
Kellen,  welche  wenigstens  den  dritten  Theil  der  Ueberschlags=  Summe  betragen  äF  Indem  noch
weiter  ausdrücklich  beigefügt  wird,  daß  nach  beendigter  Abstreichs=  Perhandlung  auf  keln  RNachgebot
Käcksicht  genommen  werde,  werden  die  Akkerds=  Liebhaber,  welche  von  dem  Riß  nud  Ucberschlag  bei
der  unterzeichneten  Stelle  täglich  Einsicht  nehmen  und  die  weitere  Bedingungen  erfahren  können,  eingeladen,
  sich  um  demelte  Zeit  zu  Kazenbach  elnzusinden  und  der  Versieigerung  anzuwoh#en.  Den  10.
Eemt.  1315.  Kda.  Suftungsverwaltung  Eßlingen.

Gmünd.  In  Gemäsheit  allerhöchsten  Decrets  vom  9.  Sept.  wird  der  zum  blesigen  Cameralame
sehdeige  sogenannte  neue  Garten  von  7  Morgen  2  Pril.  25.  Ruth.  26  Schuh  zunächst  dei  Gotteszel
des  Marn#t  1615  auf  6  Jahre  an  den  Meistdietenden  verlichen  und  es  wird  zugleich  ein  Versuch  gemacht
  werden,  den  bei  diesem  Gut  liegenden  Rems-Acker  von  22  Morgen  11  Prt.  30  Rih.  72  Schuh
cnwedezusleich-  mit  jenem  oder  an  rt  zu  verpachten.  Hiemit  wird  ferner  nicht  allein  die
Tpachtungs  eines  kleinen  durch  den  Mählweg  von  dem  neuen  Gamen  getrennten  Stäcks  am  Bach
rad  einer  im  Gotteszeller  Thal  liegerden  Mezt  von  2  Mergen  1  Vril.  22  Ruth.  40  Schub,  kovdern
auch  ein  Abftreichs-Akkord  über  die  Besezung  des  neuen  Garteut'  mit  schduen  jungen  Kern-Chstbäumen
  verbunden  werden.  z  dieser  Berhandlung  ist  Samstag  der  7.  Okr.  bestimmt,  und  werden  die
kuhhader  *“  Bestand,  v1n  wie  Fs  zur  —  eingeladen,  sich  an  diesem  Tage  Vomnm'ttags
9  Uhr  auf  hiesigem  Rachhäus  einzufinden.  10.  Sept  1315.
diesis  *  *  Khn.  Landvogtei-Steueramt  und  Cameralamt  G#ünd.

Markg#eningen.  Montag  den  9.  Okt.  d.  J.  Vormittags  3  Uhr  wird  in  der  Cameralverwal-=ang
  dahier  öber  das  erforderliche  Brod  und  an  eben  diesem  Tag  Bormitrags  9  Udr  über  das  Vedörfnij
  an  (lenenen)  Kleidern  für  die  Brriflinge  auf  das  nächste  Wiaterhaldjahr  ein  dffeutlicher  Abstreichsa#ord
  vorgenommen  werden,  wobei  sich  die  kiebhaber  um  bemeldte  K##  einfinden  mogen.  Den  27.
Ont.  1615.  on.  Cameral=  Verwaltung.

#Wiblissen.  Nachbenannte  im  blestgen  Oberamtsbezirk  gelegene  Gommerschsafwesden  werden,  je
nuchdem  sich  Acohaber  finden  auf  1  bis  3  Jahre  an  den  bemerkien  Tagen  d.  J.  im  Musstreich  verlichen
werden,  und  zwar:  1)  Die  Warde  von  Unterkirchberg  mit  120,  —  die  von  Obderktrchberg  mit  70.  —
ir  von  Steinderg  mut  100  Stäl  am  7.  Of.  2))  Die  von  Unterweiler  mit  100,  —  die  ven  Geglagen
  mit  200,  —  und  die  von  Dessuelten  mi  160  Eif  am  9  Okr.  3)  Die  von  Alrheim  nut
        <pb n="404" />
        354

##20,  —  die  von  Ammerstetten  mit  70,  —  die  von  Weinsietten  mit  100  Stük  am  11.  Okt.  4)  Die
von  Hittishelm  mit  160,  —  die  von  Humlangen  mit  100,  —  die  von  ihlefingen  mit  80  Eiül  am
12.  Ott.  5)  Die  von  Dellmensingen  mit  200,  —  die  von  Stetten  mit  140,  —  die  von  Achstetten
mit  120  Stül  am  13.  Olt.  6)  Die  von  Schnärfliagen  mit  100,  —  die  von  Beuren  mit  60,  —
die  von  Essendorf  mit  50  Stük  am  14.  Ot.  7)  Die  von  Sllerrieden  mir  100,  —  die  von  Wangen
mit  100,  —  die  von  Dorndorf  mit  60  Stül  am  16  Okt  6)  Die  vag  Holzleim  mu  160,  —  die
von  Burgrieden  mit  120,  —  die  von  Hochstetten  mit  60  TZiüt  am  16.  Okt.  9)  Die  von  Bühl  mit
120,  —  die  von  Orsenhausen  mit  100,  —  die  von  Zußmannabausen  mut  60  Stuͤt  am  19.  Olt.  10)
Die  von  Dietenheim  mit  200,  —  die  von  Reklisweiler  mit  150.  —  die  von  Weihungzell  mi  150  Stäl
am  20,  Okt.  11)  Die  von  Oberbalzheim  mit  120,  —  die  von  Unterbalzheim  mit  120,  —  die  von
Sinningen  mit  80  Stük  am  21.  Okt.  12)  Die  von  Wain  mit  120,  —  die  von  Auttagershofen  mit
40,  —  die  von  Hörrnhausen  mit  100  Stül  am  25  Okr.  15)  Die  von  Schönebürg  mit  100,  —  die
von  Sullmingen  mit  120.  —  die  von  Baltringen  mit  140  Stük  am  25.  Okt.  14)  Die  von  Mir
tingen  mit  150,  —  die  von  Walpertshofen  mit  60,  —  die  von  Vaustette##  mit  200  Stük  am  26.  Okt.
15.))  Die  von  Schwendi  mir  120,  —  die  von  Grosschafhausen  mt  60,  —  und  die  von  Roth  mit  120
Stült  am  27.  Okt.  Die  Pacht-Liebhaber  wollen  sich  an  den  bezeichneten  Tagen  mit  Zeugmissen  über

Okt.
Prädikat  und  Vermdgen  jedesmal  Vormittags  9  Uhr  hier  in  der  Oderamtei  einsinden.  Den  22.  Sept.
1815.  Kon.  Oberamt.

 

 

Dorb.  Marianne  Blaͤfi,  Tochter  des  Johann  Bläst,  Bauren  von  Altbeim  wandert  nach  Dießen
im  Sigmaringischen  aus.  Welches  nach  dem  K.  56.  des  Constiturions-Gesetzes  vom  15.  Merz  d.  J.
bekannt  gemacht  wird.  Den  25.  Sept.  1815.  Kön.  Oberamt.

Weihersbronn.  Die  Dorothea  Catharina,  Tochter  des  Johs#nes  Anger,  hat  die  aleeröbchste
Erlaubnit  erhalten,  nach  Doraishof,  im  Badenschen  Bezirksamt  Bürken  auszuwanderm;  es  wlrd  dsber
  solches  mit  dem  Anhang  bffeutlich  bekaunt  gemacht,  daß  sic  in  Weyhenbronn  noch  ein  Jahr  lens
in  allen  ihren  Angelegenheiten  durch  ihren  Vater  vertreten  werde.  Den  15.  Sept.  1315.

,  ··  Kön.  Oberamt  Weinsberg.

Turtlingen.  Stendingen.  Die  ledige  Anna  Maria  Matthes  von  Stendingen,  hat  die  allerhöchste
  Erlaubniß  zur  Auswanderung  in  das  Badensche  erhalten.  Diejenige,  welche  irgend  eine  Forderung
  an  die  auswendernde  Matthes  zu  machen  haben,  werden  daher  aufgesordert,  ihre  Ansprche
innerhalb  eines  Jahrs  bei  dem  unterzeichneten  Oberamt  vorzubringen.  Den  19.  Sept.  4515.

Kon.  Oberamt.

Aale  n.  Dem  Lammwirth  Holz  von  Oberkochen  wurden  ein  2  schläfriges  und  eln  1  schläfenges
Oberbett  und  eine  Pfulbenziehe  entwendet.  Dieses  Diebstahls  rin,  3  schläffie  entwichene  Dienstmagd
Agnes  Raum,  geb.  in  Adelmannsfelden,  Stieftochter  des  nach  Unteraucerbach,  Oberamts  Schomdorf
verwiesenen  vagirenden  Scheerenschleifers  Chrisirph  Ramminger,  verdächtg.  Diese  ist  21  J.  alt,  ungefehr
  5.  4“  groß,  Hark  von  Statur,  hat  ein  länglichtes  etwas  hlatternarbigtes  Gesicht,  schwarze  H#sre
  und  Augen,  etwas  lange  Nase,  halbvolle  Wangen,  großea  Mund,  weiße  JZähne,  rundes  Kins.
Hoch=  und  Wohllöbl.  Obrigkeiten  werden  ersucht,  auf  diese  Rauin  zu  fahnden,  Und  sie  auf  Betreien
bieher  einliefern  zu  lassen.  Den  25.  Se  1315.  Kbn.  Oberamt.

alen.  Der  bienach  beichriebene  Tandstumme,  Johann  Klein  von  Abtsgwünd,  der  als  Tagisner
  arbeitete,  hat  sich  aus  der  Gegend  verloren,  und  konnte  urch  Nachforchungen  noch  nicht  in  Erfahrung
  gebracht  werden.  Hoch=  und  Wehllöbl.  Obriokeiten  werden  daber  ersucht,  denselben  auf  #%
neen  bieher  auslicfern  zu  lassen.  Oerselbe  ist  34  J.  alt,  ohngefähr  Fus  0  Joll  gros,  murllerer  Siatur,
  hat  ein  länglichtes  Gesicht,  gesunde  Gesichtsforbe,  bellbraune  Haare,  hohe  Stirne,  braune  Augta,
lünglichte  Nase,  halbvolle  Wangen,  uroßen  Mund,  gute  Zähne,  rundes  Kinn.  Er  trug  ein  schwarz
braunes  wollenes  Wammes  mit  glatten  weißen  Moctall=  Knbpfen,  Jeckigten  Baurenhut,  blaulichtes  leineues
  Leible,  schwarze  zwilchene  kurze  Hosen,  blau  wollene  Struͤmpfe  und  Nestelschude.  Dersclbe  will
viel  sprechen,  kann  aber  nichrs  verständliches  hervorbringen,  unr  Aalen  kann  er  in  trivialer  Spracht  —
Ohla  —  Uemlich  deutlich  nennen.  Den  23.  Sept.  1815.  Kon.  Oberaml  .
        <pb n="405" />
        Nro.  48.  1  3  1  5.  353

Koͤniglich,  Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  7.  Ott.

 

 

Herbst=  General,  Rescript  pro  1315.

Bei  der  bevorstehenden  Weinlese  werden  diesenige  Königl.  Cameral,  Beamte,  welche
Weingefälle  zu  administriren  haben,  unter  Verweisung  auf  die  wegen  der  Herbst,  Anstalten
  und  der  Gefäll,  Erhebung  erlassene  altere  und  neuere  Verordnungen,  im  Allgemeinen
#an  gewiesen,  dafür  besorge  zu  seyn,  daß  die  der  Kongl.  Ober,  Finanzkammer  zustehenden
Weingefälle  vollständig  und  mit  mäöglichster  Beschränkung  der  Kosten  zum  Einzug  ger
bracht  werden.

Zugleich  steht  man  sich  aber  auch  veranlaßt,  denselben  noch  folgende  besondere  Vorschriften
  zu  ertheilen:

1)  Da  die  Trauben  vom  Nachtrieb  in  der  Zeitigung  noch  weit  zurüfk  sind  „so  ist  unter
  Mitwirkung  des  Oberamts  die  Einleitung  dahin  zu  treffen,  daß  die  Weinlese,  so  lange,
  als  es  nur  möglich  und  räthlich  ist,  aufgeschoben  und  eine  höhere  Reife  der  Trauben
abgewartet  werde.

a)  Die  jährlichen  Gefälle  an  Boden,  Beet.  und  Gült=  Wein  find)  so  weit  es  nur
immer  seyn  kann,  mit  allem  Ernst  in  nature  einzu  ziehen,  und  es  darf  schlechterdings  nur
denjenigen  Weinbergsbesshern,  welche  aus  allen  ihren  Weinbergen  zusammengenommen
nicht  so  viel  Wein  erlesen,  als  ihre  Schuldigkeit  beträgt)  gestattet  werden,  den  Werth
dafür  in  den  zwischen  künftig  Martini  und  Lichtmeß  stattsindenden  mittleren  Preisen  mic
Geld  zu  bezahlen;  solchen  Gefällpflichtigen  hingegen,  welche  hierzu  nicht  vermögend  sind,
ist  der  Nacural,  Betrag  in  den  Ausskand  zu  schreiben)  und  zum  Einzug  im  näcesten  Jahr
zu  notiren.

3)  In  denjenigen  Orten,  wo  wegen  zu  geringen  Ertrags  der  Weinberge  keine  öffentliche
  Kelter  ausgerüstet  wird,  ist,  nach  Beschaffenheit  der  Umstände,  der  Jehure

)  entweder  vom  Vorlaß  nach  der  Eiche,  vom  Druck  hingegen  nach  einer  unpartheilischen
  Schazung  einzuzichen,

b)  oder  es  ist  solcher  nach  Rauhem  zu  nehmen,  und  zum  Aunspreßen  Des  Weines
eine  Privat,  Trotte  zu  miethen,
        <pb n="406" />
        366

c)  oder  es  ist  auch  im  Nothfall  und  wenn  der  Ertrag  so  gering  it,  daß  der  26%
hente  davon  nicht  wohl  in  natura  gereicht  werden  könnte,  anstatt  desselben  das
Geld,  nach  vorgaͤngiger  pflichtmaͤßiger  Schaͤtzung,  in  mittleren  Preisen  einzugeehen.

4)  Was  die  Äbgaben  unter  den  Keltern  bettift,  so  sind

a)  bie  Gülten  und  Tagweine  vollständig  —

5)  Besoldungen  und  Penssonen  eber  nur  zum  dritten  Theil,  sedoch  mic  der  Ausdeb,
nung  abhzureichen,  daß  keinem  Präácendenten  weniger)  als  Ein  Eimer  Wein  ebgegeben
  werde.

Wos  sodann  nach  Abzug  der  Prästationen  hier  und  da  noch  übrig  bleiben  wird)  das

ist  einzukellern,  und  bis  auf  weitere  Verordnung  aufzubewahren.

ogleich  nach  beendigtem  Herbstgeschäft  haben  übrigens  die  Cameralbeamte  den  vorgeschriebenen
  Nachherbst,  Bericht  unter  Beilegung  einer  Wein-Tabelle  an  die  Section  der
Krondomdnen  zu  erstatten)  auch  ist  ein  Verzeichniß  des  durch  die  Erhebung  der  Weinge,
fdlle  verursachten  Aufwandes  seiner  Zeit  zur  Decretur  vorzulegen.  Stuttg-  den  6.  Okt.
1815.  Königl.  Finanz=  Ministerium  Graf  v.  Mandelsloh.

Rechts-Erkenntuisse  des  Kön.  Ober-Justig-Collegimms.

1)  In  der  Schuldforderungssache  der  Secklermeister  Bühlerschen  Wittwe  zu  kud
wigsburg,  Kl.,  wider  die  Concursmaße  des  Freiherrn  Louis  v.  Reischach  zu  Rieth,  Bekl.
wurde  nach  naher  von  der  Kladgerin  geführtem  Beweis  die  eingeklagte  Forderung  mit
4461  fl.  samt  den  hieran  verfallenen  Jinßen  als  liquid  erkannt.  Sututtgart  den  3o0.  Aug.

3)  Die  Nullitäten,  Klage  des  hiecgen  Weingäreners  Joh.  Ludwig  Friedrich  Reißer,
Incen,)  wider  Anna  Catharina  Schlaich  allhier  eum  cur.  Jacin,  die  Verweisung  einer
Capiral,  und  Zinßforderung  in  dem  Johann  Wilhelm  Reißerschen  Gannte  betr.,  worde
von  Amtswegen  als  ungegründet  verworfen.  Stuttg.  den  r.  Sept.  1815.

3)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Traiteur  Funk  allhier  an  einem,
und  dem  Freiherrn  von  Knöringen  zu  Marke,  Lustenau  Bekl.  am  andern  Theil,  eine  Abrechnungs=
  Streitigkeit  betr.)  wurde  condemnatorie  erkannt.  Stuttg.  den  6.  Sept.  1915.

4)  In  der  Appellations,  Sache  von  Nagold  zwischen  dem  Handlungshauß  Saueisen
und  SLarppreche  allhier,  Inten  Anten,  und  dem  Gerichtsverwandten  Johann  Conrad  Grei,
ner,  als  Curator  der  Canditor  Sautteischen  Concursmasse  zu  Nagold  Iten  Aten)  eine
Wechselforderung  betr.;  wurde  die  von  dem  Unterrichter  lub  dero  9.  Nov.  1813.  aus
gesprochene  Urcthel  in  Beziehung  auf  die  Anten  als  nichtig  kassirt.  ldid.  eod.

 

 

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  r.  Okt.  den  bisherigen
  Leib-  Page  Grafen  v.  Görlih  zum  Königl.  Kammer=  Junker  und  Scall-Junkee
gnddigst  ernannt.

S.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchster  Resolution  vom  1.  Okt.  die  Jorst,
Cassiers=  Scelle  in  Alrenstaig  dem  bieherigen  Ertraprobator  Bilfinger  zu  übertragen,  1.

vecmög  allerhöchster  Resolption  vom  2.  Okt.  an  die  Stelle  des  in  Pensfons,  Stand
        <pb n="407" />
        357
versezten  Aecieschreibers  Keller  in  Ulm,  den  vormaligen  Forstamts-Aktuar  Lichten,
berger  daselbst  zum  Uccileschreiber  in  Ulm  zu  ernennen  allergnddigst  geruht.  ç

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  29.  Sept.  die  va,
konte  Unterförsters,  Stelle  in  Schdnaich)  Böblinger  Huth,  Leonberger  Oberforsts,  dem
vormaligen  Ober,  Jager  Gottlieb  Rüb,  und

die  erledigte  Unterforskers,  Stelle  in  der  Schwarzenberger  Huth,  Oberforsts  Freudenstodt,
  dem  bisherigen  Waldschüzen  Carl  Gauß  von  Giengen,  Altenstatter  Huth,  Kirchbeimer
  Oberforsts,  zu  übercragen  allergndigst  geruht.

 

 

Terner  eingegangene  freiwillige  Beierdge  für  verwundete  Königl.  Militairs:
Durch  den  Pfarr=  Vicar  M.  Shem  ann,  von  der  Gemeinde
  Bodelshauten,  Oberam's  Nothenburg)  —  l  fl.  5  kr.
Durch  den  Cameralverwalter  Bekh  zu  Friedrichshafen  von
dem  Hauptmann  Lenz  von  Lenzenfeld  in  Ueberlingen  10  fl.  48  kr
Sodann  wurden  unterm  14.  Sept.  für  erkrankte  oder  verwundete
vaterländische  Krieger  von  der  Pfarrerin  Burkhard  in  Obersontheim,
  als  Mieglied  eines  Frauenvereins  in  der  Gegend  von
Hall,  2  paar  leinene  Socken  eingeschickt.
Stuttgart,  den  4.  Okt.  1815.  Beneral-Lieutenant,  Bice-Praͤsident  des  Krlegs
Departements  v.  Phull.

 

 

Ueber  die  Lieferung  des  Heu,  und  Strohbedürfnisses  des  Königl.  Marstalls  auf  das
nächste  Winterhalbsahr  vom  1.  Rov.  1815.  bis  lezten  April  1316.  wird  am  ODonnerstag
den  Iz.  Okt.  dieses  Jahrs  ein  Akkord  im  öffentlichen  Abstreich  abgeschlossen  werden.  Wobei
  die  Concurrenten  mit  obrigkeirlichen  Jeugnissen  über  ihre  Vermögens-Umstände  versehen,
  Vormittags  9  Uhr  in  dem  Kanzleigebcude  der  Käuigl.  Krondemainen  Section  erscheinen
  können.  Stuttgart,  den  .  Okt.  1815.  Kdnigl.  Finanz-Ministerium,

Graf  v.  Mandelsloh.

Da  nunmehr  auch  die  Postwagen-Verbindung  zwischen  Kehl  und  Strasburg  nach  und
von  Frankreich  wieder  hergestellt  ist,  und  mit  Anfang  Okrobers  der)  seit  der  Sperrung
Sttasbur  gs  eingestellt  gewesene  zweite  Postwagen  von  Heidelberg,  der  am  Mittwoch  von
diesem  Ort,  und  am  Dienstag  von  Strasburg  abgeht,  wieder  in  Gang  gesezt  ist,  so
Wil  lolches  aus  Auftrag  Königl.  Hochpreisl.  Reichs,  General,  Ober-  Post  Direction  hiemie
##r  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.  Sturtg.  den  4.  Okt.  1315.  K.  General,  Postamt.

 

Denkendorf.  Da  der  unterm  25.  Sept.  d.  J.  vorgenommene  Berkauf  der  171  Seäft  spanischer
Schaafe  von  der  Kduigl.  Schäferei  zu  Denkendorf  allerhöchst  nichr  genehmiger,  sondern  befohlen  worist,

  eine  neue  Lufkrreichs  „  Verhandlung  vorzunchmen,  so  wird  dieses  mit  dem  Auhang  öffeutlich  bekennt
  Henacht  daß  sich  die  Lusttratzenden  Samstag  den  14.  Oktobr.  d.  J.  Vorwittags  10  Uhr  in  dem
Schaashaus  zu  Denkendorf  einzusinden  faben.  Den  2.  Okt.  1815.  Kon.  Camerlemt  Nellingen.
        <pb n="408" />
        358

Sblagen  an  der  Donau.  Am  17.  Okt.  d.  J.  wird  die  Schaafweide  von  Pfraunstetten,  welche
  130  Stük  ermägt,  dann  jene  von  Blienshofen,  welche  130  Stük  erträgt,  im  bffeutlichen  Aufstreich
pachtweis  pro  1810  bis  1617  verliehen.  Die  Liedhaber  lezu,  welche  sich  gehdrig  über  ihr  Bermbgen
und  Prädikat  ausweisen  konnen,  koönnen  sich  an  gedachtem  Tag  Morgens  9  Uhr  dahler  auf  dem  Ralhaus
  einfinden,  und  der  Verhandlung  anwohnen.  Den  56.  Sept.  18415.  Kin.  Oderamt,

Sbingen  an  der  Donau.  Am  17.  Okt.  wird  die  Schaafweide  von  Dettingen,  welche  130
Stük  erträur,  dann  die  von  Schwzkirch,  welche  125  Stük  erträgt,  im  bffentlichen  Aufstreich  pachtweis
  pro  Georgüt  1816  bis  1517  verliehen.  Die  Llebhaber  hiezu,  welche  sich  gehdrig  über  ihr  Vermsen

  und  Pradikat  auszuweisen  im  Stande  sind,  haben  an  gedachtem  Tag  N  9  Uhr  auf  dem
Ragb#s  dahier  zu  erscheinen,  und  der  Verhandlung  beizuwohnen.  Den  11.  Sept.  K.  Oberem.

Ehingen  an  der  Donau.  Am  17.  Okt.  wird  die  Schaafweide  von  Heufelden,  welche  150  Snk
erträgt,  dann  jene  von  Niederhofen,  welche  150  Stäk  hält,  im  s  Aufstreich  h  %  pro
Beorgii  1816  bis  1816  verliehen.  Die  Liebhaber  hiezun,  welche  sich  gehörig  uͤber  ihr  Vermgen  und
Praͤdikat  auszuweisen  im  Stande  sind,  haben  an  gedachter  Jeit  fräh  um  9  Uhr  dahier  auf  dem  Ratzhauß
  zu  erscheinen,  und  der  Verhanblung  beizuwohnen.  Denu  14.  Sept.  1815.  Ken.  Ober#amt.

Ebingen  an  der  Donau.  Am  20.  Okl.  d.  J.  wird  die  Schaafweide  von  Dächingen,  wolche
250  Stäk  erträgr,  im  böffentlichen  Aufstreich  pachtweis  pro  1616,  17  und  16  verliehen.  Die  Alebbaber
  Hiezu,  welche  sich  gehdrig  über  ihr  Vermbgen  und  Prädikat  auszuweisen  im  Stande  find,  saden
#n  gedachter  Zeit  Früh  um  9  Ubr  dahier  auf  dem  Rathhaus  zu  erscheinen,  und  der  Verhandlung  hei
zuwohnen.  Den  17.  Sept.  1845.  Kin.  Oderamt.

Ehingen  an  der  Donau.  Am  20.  Okt.  d.  J.  wird  die  Schaafweide  von  Alrsteuslingen,  welche
275  Stücke  erträge,  pro  1616.  17  und  16,  dann  jene  von  Briel  mit  150  Stük  ebenfalls  auf  3  Jahr
kachtwesse  im  dffentlichen  Aufstreich  verliehen.  Die  Liebhaber  hiezu  haben  sich  daher  an  gedachtem  Teg

orgens  9  Uhr  auf  dem  Rathhauß  dahier  einzufinden,  und  der  Verhandlung  beizuwohnen.  Den  46.
Sept.  1615.  Kdn.  Oberamt.

Sßlingen.  Kazenbach  bei  Vaihingen  auf  den  Filden.  Da  dle  unterm  19.  vor.  Mon.  of
den  10  Okt.  d.  J.  veranstaltete  Versteigeron  der  dieherigen  Hofgebände  und  des  Bauwesens  an  der
neuen  Waloschötzen-Wohnung  zu  Katzenbach,  eingetretener  Umstände  wegen,  bis  auf  weitere  Bekannt
machung  unterdleiben  muß;  so  wird  solches  H#erdurch  zur  öffentlichen  Kenutniß  gebracht.  Den  4.  Ok.
1815.  Kdu.  Etiftungsverwaltung  Eßlingen.

Geißlingen.  Die  Sommer-Schaafwaiden  zu  Hohenstatt  mit  500  Stük,  zu  Türkheim  mit
650  Stäk,  zu  Reichenbach  mit  5059  Skäk,  zu  Oberböhringen  mit  400  Stük,  zu  Unterbbringen  mit
540  Stük  und  Ueberkingen  mit  325  Stük  Schaafen,  auf  welche  nach  der  ersten  Verleihung  Nachgebote
  gemacht  wurden,  werden  am  Montag  den  23.  Okt.  Vormittags  9  Uhr  auf  dem  Rathhause  noch  einmal
  verllehen  werden,  wobei  sich  die  Uebhaber  milt  den  erforderlichen  Vermdgens,  Zeugnissen  versehen,
einfinden  wollen.  Des  2.  Okt.  1815.  Koͤn.  Oberamt.

ulm.  Vermdz  allerhbchsten  Reseripts  Kbnigl.  Krondomänen-Sction  vom  20l.  et  praes.  26ten
vor  Mon.  soll  das  hiesige  herrschaftl.  Matereigur,  der  Sedelhof  genannt,  wieder  auf  9  Jahre,  nämlich
von  Martini  1815  dis  1324,  an  den  Meistbietenden  verliehen  werden.  Dieses  Maiereigut  bestebet  in
einem  2  stockigten  Wobnhaus,  einem  einstdckigten  Biehhaus,  einem  Stadel,  einem  kleinen  Hausgärtlen,
einem  Krantgarten,  294  Tagwerk  Mädern  und  761  Jauchert  Akers.  Die  Gerzude  sind  in  einem  bewohnbaren
  JZustande,  die  Göter,  besonders  die  Aeker,  in  der  besten  Cultur.  Der  Pächter  erbält  aber
von  der  allerbochsten  Herrschaft  weder  Zug=  noch  anderes  Pieh,  nech  Fuhr,  und  Baumannsgeschin,
noch  Naturalten=  Vorräthe,  er  hat  also  sowobl  das  bendehigte  Vieh,  Als  auch  fämtliche  Oekonomtund
  Feldgeräthschaften  anf  seine  Kosten  anzuschaffen;  bingegen  wird  er  6  Jauchert  mit  Roggen,  und
17  Jehrt.  mit  Dinkel  besaamt  antreffen.  Die  Berleihung  dieses  Maiereiguis  wird  nun  am  Donnerstag
den  19.  Okt.  Bormitt.  9  Ubr  in  der  hiessgen  Camcralamts-  EStube  vor  sich  geben,  wobel  sich  die  Pacht-Uebhader
  über  ihre  landwirthschaftliche  Keuntmsse  und  über  ihr  Vermgen  mit  verftegeltes  obrigkeitlichen
Jeugmssen  auszuweisen  haben.  Den  2.  Okt  1615.  Srteuerrath  der  kandoogtei  an  der  Donau,

·  und  Cameralverwalter  zu  Ulm.
        <pb n="409" />
        Nro.  49.  1  3  I5.  359

Koͤniglich-  Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  14.  Okt.

 

 

Se.  Königliche  Masestát  haben  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  8.  Okt.  #1,

neu  bis  zum  15.  Jan.  1816  daurenden

General,-Pardon
für  alle  aus  dem  Königlichen  Militairdienste  desertirten  Individuen  allergnädigst  zu  bewilligen
  geruht.

Diesenigen,  welche  inner  dieses  Termins  zu  ihrer  Pflicht  zurükkehren,  werden  daher
von  aller  Strafe  befreit,  und  wegen  ihrer  begangenen  Desertion  nicht  angefochten,  sondern
  so  angesehen  werden,  als  ob  sie  ihre  Fahne  niemals  verlassen  hätten.

Welches  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird.  Sturegart  den  6.  Okt.
1815.  Koͤnigl.  Kriegs,  Departement,  von  Phull.

 

Rechts=  Erkenntalsse  des  Kin.  Ober-Justig=  Collegiums.

1)  In  der  Appellations=  Sache  von  Urach  zwischen  der  Gemeinde  Ehningen,  Kläge,
rin  Antin  und  der  Stadt  Reutlingen,  Bekl.  Atin,  peét#  reluitionis  perpe#tuxz,  wurde  die
Urthel  erster  Instanz  bestätiget.  Stuttg.  den  5.  Sept.  1815.

2)  Die  Appellation  in  Sachen  Ludwig  Köhler,  Schultheißen,  und  Michael  Dengler
Bürgermeisters  zu  Sulz,  Oberamts  Nagold,  Bekl.  Aten,  nunc  Anten)  wider  Johann
Georg  Röhm  ebendaselbst,  Kl.,  Uncen  nune  Aten,  die  Errichtung  eines  Wohngebäudes
nebst  Scheuer  auf  dem  Klägerischen  Garten  beir.)  wurde  wegen  Mangels  an  einer  gesründeten
  Beschwerde  per  Kelcrippum  von  Amtswegen  verworfen.  Stuteg.  den  6.  Sept.

3)  Die  Appellations  Sache  von  dem  Oberamtsgericht  Rottenburg  zwischen  Joseph
Schraivogel  daselbst,  Bekl.  Anten  und  Agatha  Walter  zu  Kuibingen  cum  cur.  Kl.  Ain,
b#dd#  falist.  privaz  er  Aupro  et  alimentationis  prolis  wurde  theils  ob  defellum  summæ
        <pb n="410" />
        360

appellabilis,  theils  wegen  Mangels  einer  gegruͤndeten  Beschwerde  per  Reseript.  vetworfen.
Slig  den  7.  Sept.  1815.

4)  Die  Appellations-Sache  von  dem  Oberamtsgericht  Nagold  zwischen  Johann  Jakob
  Wolfer  von  Unterjettingen  Bekl.  Anten  und  Matthias  Geyer,  Oberwalker  zu  Nagold
Kl.  Aten,  die  Erfuͤllung  eines  Kauf-Contrakts  betr.,  wurde  wegen  Mangels  einer  gegruͤndeten
  Beschwerde  per  Relcript.  verworfen.  lbid.  eod.

Erkenntniße  des  Kbnigl.  Ehe-Gerichts.

Den  27.  Sept.  1315  wurden  geschieden:

1)  Johann  Friedrich  Gaugel,  Schullehrer  zu  Westernbach)  lOehringer  Oberamts!
Kl.)  von  Juliana  Rostna  Friederika,  geb.  Grasek  von  Ernsbach  desselben  Oberamts"
Bekl.  ex  ep.  adulteri,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Johann  Michael  Marquardt,  Bürger  und  Mezger  zu  Eberdingen,  Vaihinger  Oberamts,
  Kl.,  von  hri  stina  Barbara,  geb.  Wanner  von  Renningen,  Leonberger  Oberamte,
Bekl.  ex  cap.  quali  delert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

 

Se.  Königl.  Majs.  haben  den  Kriegsrath,  Ober-Auditor  v.  Sisenlohr  zu  enelassen,
  und  dessen  Stelle  durch  allerhöchstes  Decret  vom  5.  Okt.  dem  bisherigen  Gouvernements,
  Auditor  Moser  allergnadigst  zu  übertragen  geruht.

Se.  Nöntgl.  Mas.  haben  allergnádigst  geruhr,

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  5.  Okt.  dem  zur  erledigeen  katholischen  Patronat,
  Pfarrei  Leinzell  nominirten  Vicar  Gruber  in  Hohenstadt  die  allerhochste  Bestäri,
gung  zu  ertheilen;

ve#rmög  allerhöchsten  Rescripts  vom  0.  Okt.  die  erledigte  Stelle  eines  Prälaten  und
General,  Superintendenten  von  Tübingen  dem  Professor  und  Ephorus  Gaab  in  Tubin
gen  zu  übertragen;

die  erledigte  Pfarrei  Schömberg,  Diecese  Freudenstadt,  dem  Pfarrer  M.  Kapff
zu  Mühlen  am  Neckar,  und

die  erledigee  katholische  Pfarrei  A#rheim,  Oberamts  Spaichingen,  dem  Caplan
Rampf  in  Sooichingen  zu  verleihen.

Se.  König#  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  3.  Okt.  die  bisherige
  Bruderhaußer  Hurh)  Leonberger  Oberforsts  aufzuheben,  und  mit  der  Gerlinger  Hurh
i#  vereinigen,  den  seitherigen  Forster  jener  Huth,  Heffäger  Plessing,  aber  wegen  Kränk,
lichkeit  mit  Pensfon  in  den  Ruhestand  zu  versezen  allergnädigst  geruht.

——.  —  —  —

Ilsbofen.  In  Gemüsbeit  eines  allerhdch  en  Befehls  vom  18.  d.  M.  wird  das  ehemalige  hiefige
  Amthaus  mit  dazu  gehbriger  Scheuer  im  offentlichen  Aufstreich  verkauft  werden.  Dieses  Gebäure
bat  3  heizdare  Zimmer,  mehrere  Kammern,  Bdden,  und  1  Keller,  steht  mitien  im  Ort  an  einer  frequenten
  Landstraße  und  ist  zu  einem  Gewerd  vornemlich  gur  Khruirt.  Der  Verkauf  wird  Samstag  den
25  Okt.  d.  J.  Vormittags  10  Uhr  in  dem  zum  Verkauf  bestimmten  Gebäude  vorzehen,  welcheS  läg-
        <pb n="411" />
        361

lich  einge  sehen  werden  kann.  Die  Verkaufs-Bebdingungen  werden  bei  der  Aufstreiche-  Merhandlung  bekanm
  gemacht  werden,  wobei  s  die  Vebhaber  iu  bemel#ter  Zeit  enfinden  wohen.  Ten  20.  Sert.  1615.
andvogteu  Stenerrath  an  der  Jart  und  Cameralamt  Vellerg.
Schorndorf.  In  Gembeit  eines  allerhöchsten  Befehls,  soll  das  allbier  befindliche  und  für
den  herrschaftichen  Gedrouch  entbehrliche,  sogenannte  Banrdhauß  im  Weg  des  disentuchen  Aufstreichs,
entweder  verkauft,  oder  verlichen  werden.  Dieses  Ger  äude,  welches  in  früheren  Zeten  als  Werkstätte
  für  die  herrschaftlichen  Küfer,  und  zugleich  als  Zehend,  Scheuer  und  Fruchttasten  deruzt  wurde,  ist
95  Schut  kang  und  57  Schuh  breu.  Der  untere  mut  emer  masstiven  Girkmauer  versehene  Stok,  har
im  Licht  14  Schuh  Hoͤde,  ist  nach  der  Länge  in  2  Tennen,  wovon  die  eme  als  Vandicheuer,  oder  Köfer-Werkstaͤtte,
  die  andere  aber  zum  Ausoreschen  der  Zehendfrüchte  gebraucht  wurde,  und  in  einen
Heubahrn  abgetheilt.  Hintrer  der  Bandschener  defindet  sich  eine  gewöldte  seuerfeste  Branntwi#i#nbrennstätte,
  und  delm  Eigsang  das  sogenannte  Bardsiöble  mit  einem  guten  elsernen  Ofen,  und  dergleichen
Aufsaz.  Der  Dachstubl  ist  vom  ersten  Haur'gebälk  an,  bis  in  den  Fürst  40  Schuh  hoch,  in  4  Tachböden
  oder  Stockwerke  abgetheilt,  und  sowohl  in  Ansehung  seiner  Consiruction,  als  des  daran  befindlichen
  Baubolzes,  von  einer  sehr  guren  Beschaffeuheit.  Unter  den  Gebäuden  befindet  sich  ein  schdn  gewoldter
  Keller,  in  welchen,  wenn  solcher  mit  Käßern  auspelegt  wird,  600  Ammer  Wein  gelegt  werden
b###n⅜Der  Versuch  dieses  Gebäude  zu  verkaufen  oder  zu  vermiethen,  wnd  Montag  den  30.  Okt.
Vormittags  10  Uhr  auf  dem  allhiesigen  Rathhaus  vorgenmmen  werden,  als  wozu  die  Liedhaber,  welche
  das  Gebäude  täglich  in  Augenschein  nehmen  können,  oumit  eingeladen  werden.  Den  23.  Sept.
1615.  ###nvogtel.  Stenczamt  an  der  Fils  und  Rems,  und  Camerslam  Schorndorf.
Blanbeuren.  Die  herrschaftl.  Schaafweide  zu  Closter  Ursprirg.  welche  150  St##k  er#rägt,  wird
Dlensta:  den  26.  Okt.  Vormutags  10  Uhr  in  gedachtem  Eloster  auf  3  oder  6  Jahre,  je  nachdem  sich
Liebhaber  zeigen,  an  den  Meistbictenden  verpachtet  werden.  Diejenige,  welche  bierzu  Lust  haben,  wollen
  si  ꝙ  ersagten  Tags  milt  obrigkeitlichen  Zeugnissen  von  ihrem  Praͤdikat  und  Vermoͤgen,  allda  eirfinden.
  Den  29.  Sept.  1615.  Eteuerrath  der  Landvogtei  an  der  Donau,  u.  Cameralam#s  Blanbeoren.
Bonlaaden,  Mußberg  und  Stetten.  Da  die  erste  Verpachtung  die  alergnäbigste  Genebmigung
  nichr  erhalten;  so  werden  Mittwoch  den  25.  Okt.  vorstehende  Waiden  aufs  neue,  und  zwar
samtuücch  in  dem  Mitt-l-  Ort  Schteidingen  verliehen  werder.  Die  Waide  von  Vonlanden  erträgt  600,
die  von  Munberg  450,  und  von  Stelten  150  Stök  Zu  Bonlanden  und  Mußderg  wird  dem  Pächter
der  Pfdr,  von  Maruni  bis  Georgu  —  zu  Stetten  aber  aufe  ganze  Jabr  überlassen  Viebstallungen
sind  aller  Orten  vordanden,  für  Wohnung  haven  Beßtänder  zu  sorgen.  Die  Verpachturg  geschicht  auf
5  Jahre  von  nächst  Martint  an.  Liebhaber  werden  eingeladen,  sich  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  Rathhause
  zu  Echrerdingen  elnzufinden,  und  sich  mit  Meister=  oder  Concessions=  Buefen,  auch  gerichtlichen
Jeugmissen  über  Pradikat  und  Vermdgen  dabei  zu  legitimiren.  Den  29.  Sept.  15135.
Steueramt  der  Landvogtei  Schwarzwald  ound  Cameralamt  Weil  im  Schbnbuch.
Eblugen  an  der  Don  au.  Die  Schaasweide  von  Nasgenstadt,  welche  125  Stök  erträgt,  wirb
#m  26  Okt.  d.  J.  pachtweis  im  dffentlichen  Aufstreich  pre  Gerrgii  1616  verlielen.  Die  Liekhaber  hiezu,
  welche  sich  über  ihr  Präddikat  und  Vermegen  gehbrtg  auszuweisen  un  Stande  find,  haben  sich  dader
  an  obigem  Tag  Morgens  9  Uhr  auf  dem  Rathhaus  dahier  cinzufioden,  und  der  Verbandlung  beie
luwohnen.  Des  30.  Sept.  1615.  Kdn.  Obcramt.
Engelberg.  Auf  allerbochsten  Pefehl  wird  ein  Versuch  mir  39  erbachtne  in  den  Huthen
  Gmüno  und  Hohenstaussen  gemacht  werden,  wozu  sich  dieienigen  Liebhader,  welche  Schleßgewehte
  zu  haben  derechtigt  sind,  Montag  den  30  Okt.  orgens  9  Uhr  bei  der  u  rchasen  Bebdrde  einfinden,
  und  die  weitere  Bedingungen  verurkmen  wellen.  Den  9.  Ol.  K  Odonforftamt  Ergeiberg.
Geislingen.  Da  auf  die  Sommer=  Schaafwaide  von  Stiuen,  welche  400  Stüke  erträct,
nach  der  ersten  Verleibung  noch  ein  Nachgedot  erfolgt  ist,  so  wird  solche  bis.  Np#og  den  23  Okt.
Vermitrags  9  Ubr  ouf  dem  Rathhause  noch  einmal  zur  WVerleihung  gebracht  i#r##eu,  welches  biemit
bffen-lich  bekannt  gemacht  wird,  damit  sich  die  Pacht-  Liebbaber  mit  den  erft  tderlicbru  Bermösens-Zeugnissen
  versehen,  bei  der  Verhandlung  einfinden  können.  Den  8  DOkt.  16157““  Kön.  Obcremrt.
Gmüönd.  IJun  Gemäszeit  eines  allerhöchsten  Decrets  wird  die  Beluhr  der  bei  dem  Ca-
        <pb n="412" />
        362

meralamt  fuͤr  die  Koͤnigl.  Stall-Caße  in  Stuttktrt,  angewiesenen  500  Echfl.  Haber  b16  Freiteg  den
27.  Okt.  Rachmittatzs  2  Uhr  im  Abstreich  verakkordirt  werden,  wobei  sich  die  Liebhaber  zum  Transport
  zur  befummten  Zeit  beim  Cameralamt  einfinden  können.  Den  9.  Okt.  1815.  K.  Cameralamt.
Gotteszell,  Juchthauß.  Da  die  Akkorde  öber  die  Kochmehl  und  Reps-Oel-i#eferungen  zum
hiesigen  Justirut  auf  nächst  Martini  zu  Ende  gehen,  und  diese  daher  wieder  auf  ein  Neues  auf  ein
b#albes  Jahr  im  bffentlichen  Abstreich  verakkordirt  werden;  so  wird  dieses  mit  dem  Anhang  hiemit  bekannt
  gemacht,  daß  die  Liebhaber  zur  Repsdl=  Lieferung  Donnerstag  den  19  diß,  und  ditjenige,
welche  die  Kochmehl-  Lieferung  übernehmen  wollen,  Freitag  den  20ten  d.  Mon.  jedesmal  Pormittägs
§  Uhr  auf  der  Pflegamts  -Schreibstube  zu  erscheinen,  sich  äber  ihre  Tüchtigkeit  und  Vermbgen  mit
ebrigkeitlichen  Zeugnißen  auszuweisen,  und  sodann  das  Weitere  zu  e  5—  4.  Okt.  1615.
u.  Zuchthauß=  Pflegamt.
Gbppingen.  Die  unterzeichnete  Stelle  ist  allergnädigst  beauftragt,  den  ob,,  Pseh  dem  hie-(igen
  Königl.  Schloß,  welcher  mit  Ausschluß  des  Irrwäldchens  und  der  Grundfläche,  worauf  die
Gärinerswohnung  und  Piehstallung  stebt,  6  Morg.  1  Prll.  3  Ruth.  Feld  enthält,  nebst  der  dazu  ge-Krsgen
  Gärtnerel-Wohnung  und  der  Viehstallung  aufs  neue  zu  verleihen.  Zu  der  Verleihnngê  =  Der
handlung  ist  Freltag  der  27.  Okt.  festgesetzt.  Liebhaber  hierzu  konnen  sich  an  dem  benaunten  Tage
Rachmittags  um  2  Uhr  in  der  Stadt=  Cameralamts-Behansung  einfinden  die  Bedingungen  vernehmes
und  der  Verleihung  anwohnen.  Den  10.  Okt.  4815.  Kbhn.  Stadte  Cameralamt.
Mergentheim.  Nach  allerbochstem  Befehl  sollen  dle  Grenz=  Jagden  im  hlesigen  Oberforste  ver
pachtet  werden,  zu  welcher  Verhardiuns  Montag  der  30.  Okt.  anberaumt  ist.  6  wird  nun  dieses
mit  der  Bemerkang  bffeatlich  dekanat  gemacht,  daß  nur  solche  Personen  zum  Pachte  zugelassen  werden,
denen  es  erlanbt  ist,  Schießgewehre  zu  haben,  und  welche  die  Jagden  wo  nicht  aax  die  Zelt  ihres  Lebens,
  doch  wenigstens  auf  12  Jahre  in  Pacht  zu  nehmen  Henelgt  sind,  daß  äbrigens  die  weitere  Dedingungen
  den  an  obgedachtem  Tage  Vormittags  10  Uhr  in  der  Oberforstamts-Stube  dahier  zu  etscheinen
  habenden  qualificirten  Liebhabern  werden  erdfaet  werden.  Den  3.  Okt.  1615.
Kammer-Junker,  Oberforstmeister,  v.  Oetinger.

 

Oehringen  Von  mehreren  einzelnen,  im  Ganzen  aber  bedeutenden,  bis  jezt  noch  nicht  vermes
senen  herrschaffl.  Aekern  und  Wiesen  so  wic  von  dem  Frlchwusfer=  die  Sall  genannt  ,  beim  Heiligen-Haus
  in  der  Nüähe  Orendelsalls,  geht  die  Bestandzeit  bis  Martini  16815  zu  Ende,  und  wir  gedeuken
die  allergnädigst  anbefohlene  neue  Verpachwong  auf  6  oder  0  Jahre  bis  Freitag  den  3.  Nov.  in  dem
Werthshause  zu  Orendelsall  vorzunehmen,  wobei  die  Liebhaber  Vormittags  10  Uhr  sich  einfinden  wollen.
Sodann  werden  wir  2  Morg,  herrschaftl.  Wiesen  auf  wocherteinsfelder  Markung,  deren  Bestandsen
sch  ebenfalls  bis  Martini  d.  J.  endiget,  auf  allerhöchsten  Beschl,  am  Samstag  den  4.  Rod.  im  Grünaumwirthshaus

  zu  Kochersteinsfeld  Nachmittags  1  Uhr  auf  neuere  6  oder  9  Jahre  zur  Wiederver#tei#
hung  bringen,  wozu  die  Liebhaber  eingeladen  werden.  Den  6.  Okt.
Mandvogrei,  Steuerrath  an  der  Jart,  und  Cametalamt  Ochringen.
Eindelfingen.  Die  unterm  21.  Jun.  I.  J.  vorgenemmene  VPerleibung  der  heirschaftl.  Schagfweide
  zu  Rohr,  disseitigen  Cameralbezirks,  zu  150  Stück  Schaafwaare  ist  nicht  genchmigt,  sondete
durch  ein  von  Kdnigl.  Departement  der  Finanzen,  Section  der  Krondomänen  erlassenes  allerbochstes
Rescript,  die  Vornahme  einer  neuen  Verleihung  anbesohlen  worden.  Da  wir  nun  dieses  Geschäfte,
  gelegenheitlich  anderer  Berleihungen  in  laco  Echterdingen  vorzunehmen  gedenken,  und  darzu
Mittwoch  den  25.  Okt.  d.  J.  bestimmt  haben;  so  ermangeln  w#  nicht,  solches  hiewit  öffentlich  bekannt
  zu  machen,  damit  die  Liebhader  sich  an  gedachtem  Tage  Vormitags  10  Uhr  auf  dem  Ratbbauß
in  Echreedingen  einfinden,  die  erforderliche  obrigkeitliche  Mtestaten  ihres  Prädikats  und  Permögert
balber  beibringen,  und  sosort  von  der  Verleihungs=  Perhardlung  profitiren  können.  Den  256.  Etpt.
1613.  14.  Kön.  Landvogtei=  Steucramt  Hirsan  und  Cameralamt  Sindelfingen.
Stuttgart.  Tarl  Johann  Jakob  Franz  Groß,  Tambour  bei  Kdnigl.  Feld-Artillerie  von  hier
grrä#ug  ,  15  J.  alt,  uf  den  16  Aug.  d  J.  aus  der  Station  Nevers  in  Frankreich  deserurt,  weshald
lÜe  Behorden  um  Auordnung  der  Beifahungs=  Anstalten  hierdurch  Fsacht,  werden.  Den  238.  Sept.

16.5.  n.  Stadt-  Direction.
        <pb n="413" />
        Nro.  530.  1815.  303

Koͤniglich  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  z1.  Okt.

 

 

Dienst--  Verrrichtungen  der  Königl.  Gened'armerie.

Durch  die  Königl.  Gensd'armes  sind  in  den  Monaten  Juli,  August  und  Septemb.
dieses  Jahrs  40  Diebe),  1  Räuber,  69  andere  Verbrecher,  478  Vaganten,  503  Bertler,
30  entwichene  Milirairpflichtige,  3  inländische  und  45  ausländische  Deserteurs,  zusammen
  I171  Personen  verhafcet,  und  viele  verdächtige  Personen  an  der  Gränze  zurückgewiesen
  worden.  Sturegart,  den  18.  Okt.  1815.  Ministerium  des  Innern.

Graf  von  Reischach.

Reches-Erkenntnisse  des  Königl.  Ob.  Appellotions  =  Tribunals.

1)  In  der  Appellarions=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium,  zwischen
der  Stadr=  Gemeinde  Giengen,  Klägerin,  Appellantin,  und  der  Königl.  Lehen-  Section,
Bekl.  Appellatin,  den  Besiz  der  Gefälle  aus  den  von  Hagkenschen  Cehens,  Stüken  betref,-kend,
  wird  die  Appellation  in  materieller  Hinsicht  der  Sache,  durch  Urthel  abgeschlagen.
Tübingen,  den  28.  Sept.  1815.

2)  SEben  so  in  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Cellegium,
zwischen  dem  Königl.  Finanz-Departemene,  Section  der  Kron.  Domainen,  Liquidancin)
Avvellantin,  und  der  Ganntmasse  der  Ambrosius  Fröhlichschen  Eheleute  in  Wimmenthal,
liguidantin,  Appellatin,  eine  Darlehens,  Forderung  betreffend.  Tübingenh  den  5.

t.  1815.

3)  In  der  Appellations-Sache  zwischen  der  Curatel  der  Haudelsmann  Heigelin'schen
Gannemasse  zu  Stuctgart,  Klägerin,  Appellatin,  nun  Appellantin,  und  den  Erben  des
Hoffakrors  Götsch  Moses  in  Ludwigsburg,  Bekl.  Appellanten,  jezt  Appellaten,  Entschädigung
  wegen  abgetretenen  Wechsels  berreffend,  wird  die  Urthel  reformirt,  und  das  Er,
kenntniß  erster  Instanz  unter  Modiftcarion  wieder  hergestellt.  lbid.  eod.

4)  In  der  Appellations,  Sache  zwischen  dem  Hoffaktor  Jonas  Schwab  zu  Oettin,
        <pb n="414" />
        364

gen,  Klaͤgern,  Appellanten,  und  dem  Gotthardt  Hagel  in  Schemmerberg,  Bekl.  Appellaten,
  Arrests,  Verhängung  betreffend,  wird  die  Berufung  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde
  verworfen,  und  Appellant  in  eine  Fiscal,  Strafe  von  10  Thalern  verurtheilt.
1  eo

5)  In  der  aussergerichtlichen  Appellations-Sache  von  dem  Koͤnigl.  Ober-Justiz-Collegium
  zwischen  den  Fideicommiß-  und  Allodial-Erben  des  Lieutenants  Carl  Ludwig  Freis
herrn  von  Tessin  zu  Hochdorf,  Erb,  Ansprüche  betreffend,  wird  unter  Vermittlung  des
Königl.  Ober-Tribunals  ein  Vergleich  gestistet.  Tübingen)  den  10.  Okt.  1815.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz=  Colleglums.

1)  In  der  Appellations'  Sache  von  Gmünd  zwischen  Anton  Flaig,  Bürger  und  Bo
ker  daselbst,  Bekl.  Anten,)  sodann  der  Ehefrau  des  Bäkers  Valentin  Vegt  ebendaselbst
Magdalena,  geb.  Storr,  eum  eur  Kl.  Atin,  puncto  actionis  de  dejelto,  wurde  theils
conbratorie,  theils  rekormarorie  erkannt.  Stuteg.  den  9.  Sept.  1815.

2)  Die  Nichrigkeitsklage  der  Johann  Conrad  Mayerschen  Eheleutr  zu  Kaltenwestheim,
Oberamts  Bessigheim,  Beklagten  Inten,  wider  Johanne  Elisabethe,  Ehefran  des  Schneis
ders  Comad  Krafft  ebendaselbst,  cum  cur.  legit.  Kl.  Jatin,  p###o  debiti,  wurde  als  nicht
begründet  von  Amtswegen  verworfen.  Stuttg.  den  13.  Sept.  1815.

3)  In  der  Appellations.  Sache  von  Ludwigsburg  zwischen  Jakob  Kienzle  von  Mög"
lingen  uror.  nomme,  Anten,)  und  Christoph  Friedrich  Reichert  &amp;amp;  Cont.  Aten,  Aalprüche
an  die  einem  Berschollenen  angefallene  Erbschafe  berreffend,  wurde  wegen  Mangels  an
einer  gegründeten  Beschwerde  non  devolurorie  erkannt.  Ibid.  eo#.

4)  In  der  Nullitäten,  Klag,  Sache  des  Jakob  Schramm  und  dessen  Eheweibs  geb.
Müller  zu  Zimmern  Janten,  wider  die  Erben  des  Johannes  Störlen  daselbst,  Jaten)  e#i
ne  Erbtheilung  betr.)  wurde  das  von  dem  Unterrichter  auögesprochene  Erkenntniß  als
nichtig  kassirt.  Stuttg.  den  20.  Sept.  1815.

Sine  von  der  ehemaligen'  Landschaft  in  Tettnang  unterm  2.  Mai  1796.  den  Liepischen
  Waisenkindern  zu  Langenargen  ausgestellte  Obligation  über  ein  Capital,  Anlehen
von  200#  fl.  zu  5  pro  Cent  ist  dem  sezigen  Bestzer,  Anton  Bachmor  zu  Langenargen,  wel,
cher  schon  den  6.  Jan  1709.  Eigenthümer  des  Capitals  geworden  ist,  verloren  gegangen.
Es  wird  daher  der  allenfalssige  Innhaber  dieser  Obligation  aufgefordert,  solche  innerhalb
3  Monaten  bei  der  General  Staars,  Schuldenzahlungs-  Casse  allhier  zu  produciren,  und
leine  etwaigen  Ansprüche  darauf  zu  erweisen,  indem  nach  Verfluß  dieses  Termins  dem
bisherigen  Sigenthümer  eine  neue  Obligation  ausgestellt,  und  die  verlorene  Obligation
dadurch  ungültig  gemacht  werden  wird.  Stuttgart,  den  11.  Okt.  1815.

Königl.  General,  Staats,  Schuldenzahlungs  Casse.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  Sich  unterm  75.  Okt.  bewogen  gesunden,  den  am  Ki,
        <pb n="415" />
        365

nigl.  Preußischen  Hofe  bisher  gestandenen  Koͤnigl.  Gesandten,  General-Lieutenant,  General,
  Adjutanten  von  Scheeler)  von  da  abzuberufen,  und  an  dessen  Sctelle  den  Ges  almasor,
  Generalquartiermeister  von  Neuffer  zu  Ihrem  ausserordentlichen  Gesandten  und
bevollmächtigten  Minister  gnädigst  zu  ernennen.

Ferner  haben  Allerhöchstdieselbe  den  bisherigen  Gesandten  am  Königl.  Daierischen
  Hofe)  Geheimen  Rath  von  Steube,  von  diesem  Gesandtschaftsposten  abzuberufen,
und  solchen  dem  bisher  am  Königl.  Niederländischen  Hofe  akkreditirt  gewesenen  Gesandten)
  Kammerherrn  Grempp  von  Freudenstein,  zu  übertragen  geruht.

An  den  Königl.  Niederländischen  und  den  Königl.  Handverischen  Hof  ist  der  Königl.
Geheime  Rath  und  Sctaarsrach  von  Linden  zum  ausserordentlichen  Gesandten  und  kevollmächtigcen
  Minister  ernannt,  und  demselben  der  bisherige  Geheime  Kabinetssekretär,
Kammerfunker  von  Blomberg  beigegeben  worden.

Uuch  ist  der  Ober-Justizrath  v.  Rheinwald  zum  Königl.  Geschadftsträger  am  Kö,
nigl.  Sächsischen  Hofe  ernannt  worden.

Se.  Königl.  Majs.  haben  unterm  16.  Oke.  dem  General=  Masor  und  Brigadier
von  Hügel  das  Commandeurkreuz,  und  dem  Commandeur  des  Cavallerie-Regimenéts
Nr.  a.  Jäger  Herzog  Louis,  Obersten  von  Gaisberg,  das  kleine  Kreuz  des  Kaiserl.
Königl.  Oesterreichischen  Leopolds,  Ordens  zu  tragen  die  allerhöchste  Erlaubniß  ertheilt.

Se.  Königl.  Majs.  haben  dem  Geheimenrath  und  Landvogt  an  der  Fils  u.  Rems,
Grafen  v.  Waldeck  und  Pyrmonc,  unterm  15.  d.  Mon,  die  nachgesuchte  Entlassung
von  dem  bisher  bekleideten  Landvogteiamte  gnädigst  zu  ercheilen  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchster  Resolution  vom  717.  Okt.  das  erledigte
  Ober,  Aceiseamt  im  Cameral,  Bezirk  Lorch  dem  Amtspfleger  Kapf  zu  Lorch  allergnädigst
  zu  übertragen  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  14.  Okt.  die  erledigte
  Caplanei  zum  heil.  Geist  in  Biberach,  samt  dem  damir  verbundenen  Praceptora#
an  der  lareinischen  Schulanfkalt  dafelbst,  dem  Präceptor  Schwaibold  in  Ehingen  allergnddigst
  übertragen.

 

Sämtliche  Königl.  Landvogteyen,  Oberämter  und  olizei,  Stellen  werden  auf  Ersuchen
  der  schweizerischen  Polizei,  Behördte  in  Basel,  andurch  aufgefordert,  auf  nachbe,
nannten  Flüchtling  sorgfältigst  zu  fahnden,  denselben  auf  Betreten  handfest  zu  machen,
und  ihn  wohlverwahrt  gegen  Erstattung  der  allenfallssgen  Kosten  an  genaunte  auswärtige
  Polizei„  Scelle  wieder  auszuliefern,  davon  aber  sogleich  Anzeige  anhero  za  erstatten.
Stuttgart,  den  13.  Okt.  1815.  Koͤnigl.  Polizei-Ministerium.

Interims,  Polizei=  Minister,  Graf  von  Zeppelin.
Personal,  Beschreibung  des  nach  genommener  Theilnahme  an  einem  beträchtlichen  Pulverdiebstahl
  aus  einem  Kaiserl.  Königl.  Oestreichischen  Milirair,  Magazin  sich  flüchtig  gemachten
  vormaligen  Sol#aten  bei  der  Standes,  Compagnie  zu  Basel.  Derfelbe  heißt
Martin  Hediger)  ist  von  Rothensiue,  Cancons  Balel  gebuctig)  23  J.  alt,  5  Fuß  4  Joll
        <pb n="416" />
        366

und  z  Linien  franzoͤsisches  Maas  groß,  hat  graue  Augen,  proportionirte  Nase  und  Mund,
rundes  Kinn,  ovales  etwas  blacternarbigtes  Gesicht,  braune  Haare  und  Augbraunen.

Stuttgart.  Da:  Königl.  Württembergische  Hof  -und  Staatshändbuch  auf  dos
Jahr  187  5.  ist  erschienen,  und  bey  J.  F.  Steinkopf  in  Stuttgarr  gegen  sogleich  bao,
re  Bezahlung  fuͤr  2  fl.  30  kr.  zu  haben.

Der  Hauptinhalt  desselben  ist  folgender:  1.  Koönigliches  Haus.  II.  Ordens,
Etat.  1)  Königl.  Orden.  2)  Fremde  Orden.  111.  Hofstaat.  1)  Sr.  Masestaͤt
des  Königs.  a)  Ihrer  Najestät  der  Königin.  3)  Der  Prinzen  und  Prinzessinnen
  des  Königl.  Hauses.  IV.  Königl.  Militär.  Stat  1815.  V.  Koôn.  Civil,  Stat.
1)  Geheimes  Cabinet  des  Königs)  2)  Königl.  Ministerien  und  Collegien)  3)  die  erste
Königl.  Resdenz,  und  gute  Stadt  Sturtgart,  4)  das  Köngreich  nach  den  12  Landvog.
teien,  mit  den  Ober-  und  Unterdmiern,)  5)  Königl.  Oberforstämter,  6)  Personal  der
K.  Eisenbergwerke  und  Salinen  nach  der  Ordnung  der  Landvogteien,)  7)  K.  Salzfactoreien)
  3)  K.  Ober-  Post=  und  Postämter,  o)  alphabetische  Uebersicht  der  K.  Oberamter
  mit  den  Uncerdmiern,  auch  Stadt,  und  Amtsschreiberei,  und  Phystkats,  Bezirken,
10)  K.  Cameralámter  nach  den  Landvogleien)  11)  Cameral4mter  der  K.  Hof-  und  Domainenkammer,
  12)  Kirchliche  Einthemung  des  Königreichs,  13)  Nangliste  der  im  Kö,
nigreich  begücerten  vormals  Reichsunmitcelbaren  Fürsten  und  Grafen)  14)  alphabekische
Uebersicht  des  im  Königreiche  begüterten  hohen  und  niederen  Adels,  15)  Posttabelle  des
K.  General=  Postamts  Gartgar  16)  Postkourse  der  3  Oberpostämter  Heilbronn,  25"
bingen  und  Ulm.  —  Ortregister.  —  Personenregister.  —  Nachtrag  von  den  während  des
Drucks  bis  zu  den  ersten  Tagen  des  Oktobers  1815.  vorgefallenen  Veraͤnderungen.  —
Die  zum  Staatsbuche  1873  erschienene  Karte  des  Königreichs  (von  Haug)  auf  Einem
großen  Blatte,  welche  inzwischen  noch  mehrere  Verbesserungen  erhalten  hat)  wird  dense“
nigen,  welche  sich  solche  mit  dem  neuen  Staatshandbuche  anschaffen,  nech  in
dem  Subscriptionspreiße  von  #  fl.  schwarz  und  #  fl.  12  kr.  illuminirt  erlassen.  Sonst
aber  bleibt  es  unabänderlich  bei  dem  Preiße  von  1  fl.  g0  kr.  schwarz,  und  1  fl.  42  kr.  1
luminirt.  Briefe  und  Geld  werden  ganz  frei  ausgebeten.

 

Ilubofen.  In  Gemäshelt  eines  allerböchsten  Befebls  vom  16.  d.  M.  wird  das  ebemalige  ie
sige  Amkhaus  mit  dazu  gehdriger  Scheuer  im  öffentlichen  Auffireich  verkauft  werden.  Dieses.  Gebe#e
bar  3  beihterr:  Jimmer,  mehrere  Kammern,  Bdden,  und  1  Keller,  stebt  mitten  im  Crt  an  einer  frequenten
  kandstraße  und  ist  zu  einem  Gewerb  vornemlich  gut  sitnirt.  Der  Verkauf  wird  Samsten  den
26  Okt.  d.  J.  Vormittags  10  Uhr  in  dem  zum  Verkauf  bestimm'###  Gebävde  vorgehen,  welches  149.
lich  eingesehen  werden  kann.  Die  Verkaufs=  Bedinzungt  werden  bei  der  Ausstreichs=  Verhanklung  bekannt
  gemacht  werden,  wobei  ch  die  Liebhaber  zu  bemelter  Zeit  einfinden  wollen.  Den  29.  Sept.  1615.

Landvogtel=  Steuerr#th  an  der  Jart  und  Cameralamt  Vellberg.

Mengen  Dus  vormalige  Benediktiner=  Kloster  samt  Oekonomse,  Gebsuden,  Garten  und  grohen
Kofräumen,  wird  Montags  am  20.  Nov.  Vormittags  10  Ubr  zu  Mengen  dffentlich  verkauft  werden
Solches  ist  zu  jedem  Gewerbr,  besonders  zu  Einnchtung  einer  .  und  Eßigsiederel,  welche  Letztere
        <pb n="417" />
        r  367

in  biesiger  Gegend  noch  nicht  gefunden  worden,  geelgnet.  Auswärtige  Liebhaber  wollen  sich  über  ihr
Praͤdikat  und  Vermdgen  mit  obrigkeitlichen  Zeuguißen  verscehen.  Den  10.  Okr.  1615.
Steuerrath  der  vandvogtel  an  der  Donau  und  Cameralamt  Heilig-Creuzthal.

Schorndorf.  In  Gemäsheit  eines  allerhöchsten  Befehls,  soll  das  allhier  befindliche  und  für
den  herrschaftlichen  Gedrauch  entbehrliche,  sogenannte  Bardhauß  im  Weg  des  dffeutlichen  Ausstreichs,
entweder  verkauft,  oder  verlehen  werden.  Dieses  Gedäude,  welches  in  Hrer  Jeiten  als  Wertstätte
  für  die  herrschaftlichen  Küfer,  und  zugleich  als  Zehend-Scheuer  und  Fruchrkasten  benuzt  wurde,  1
95  Schuh  lang  und  57  Schuh  breu.  er  untere  miut  einer  massiven  GEirimauer  versehene  Stok,  bat
im  vicht  14  Schah  Ho#,  ist  nach  der  Länge  in  2  Teunen,  wovon  die  eine  als  Bandscheuer,  oder  Käfer=
  Werkstätte,  die  andere  aber  zum  Ausdreschen  der  Zehendfpüchte  gPebrarcht  wurde,  und  in  einen
Heubahrn  abgetheilt.  Hinter  der  Vandscheuer  defindet  sch  eine  gewolbte  feuerfeste  Branutweiubrenne
släte,  und  delm  Eingang  das  sogenanmte  Bardstüble  mit  einem  guten  eisersen  Osen,  und  dergleichen
hufaz  Der  Dachstuhl  ist  vom  ersten  Hauptgebälk  an,  bis  in  den  Fürst  40  Schuh  hoch,  in  4  Dachboden
  oden  Stockweike  abgetheilt,  und  sowohl  in  Ansehung  seiner  Construction,  als  des  Laran  beßindlichen
  Baubolzes,  von  einer  sehr  guten  Beschaffer  heit.  Unter  den  Gebäͤuden  befindet  sich  ein  schoͤn  gewoibter
  Keller,  in  welchen,  wenn  solcher  mit  Faͤßern  ausgelegt  wird,  600  Aimer  Wein  gelegt  werden
kdun.;  a.  Der  Versuch  dieses  Gebaͤude  zu  verkaufen  oder  zu  vermiethen,  wind  Montag  den  30.  Ott.
Bormittags  10  Uhr  auf  dem  allhiefigen  Rathhaus  vorgenommen  werden,  als  wozu  die  Tiebhaber,  welche
  das  Gebäude  täglich  in  Augenschein  nehmen  konnen,  anmit  eingeladen  werden.  Den  28.  Sept.
1615.  bkandvogtel-  Steneramt  an  der  Fils  und  Rems,  und  Cameralamt  Schorndorf.

Ebin  gen  an  der  Donau.  Am  28.  Okt.  d.  J.  wird  die  Schaafweide  von  Altheim,  welche
W00  Stöt  erträgt,  im  öffentlichen  Aufstreich  pachtweis  pro  Georgii  1816  bis  1617  rerliehen.  Die  Vebbader
  hiezu,  welche  sich  gehdrig  über  ihr  Vermdgen  und  Prädlkat  auazuweisen  im  Stande  find,  haben
an  gedachter  Zeit  Früh  0  Uhr  dahier  auf  dem  Nathhaus  zu  erscheinen,  und  der  Verhandlung  beizuwohsen.
  Den  15.  Sept.  1615.  Kdn.  Oberamm.

Ehingen  an  der  Donau.  Die  Schaafweide  von  Rechtenstein,  welche  300  Stük  erträgt,  wird,
#e  nachdem  es  Llebhaber  giebt,  auf  1  oder  3  Jahre  verliehen.  Die  Liebhaber  hiezu,  welche  im  Stande
kind,  sich  gebbrig  öber  ihr  Prädikat  und  Vermdgen  ausg#uweisen,  haben  sich  dader  den  28.  Okt.  d.  J.
auf  dem  47  Nathhause  Fräh  8  Uhr  eirzofinden.  Den  2.  Okt.  1815.  K.  Oberamt.

Sbingen  an  der  Donau.  Dle  Schaafweide  von  der  Commun  Albbirrlingen,  welche  150  Staäkt
ertraͤgt  wird  im  bee  Persteigerung  an  den  Meistbietenden  auf  ein  Jahr  am  30.  Okt.  verliehen.
Die  Liedhaber  haden  auf  gedachte  Jeit  bis  in  der  Fräh  um  9  Uhr  dahier  auf  dem  Rathhauß  zu  erscheinen,
  und  der  Verhanblung  belzuwohnen.  Den  6.  Okt.  1615.  Kdn.  Oberamt.

Shingen  an  der  Donau.  Die  Schaafweide  von  der  Cemmun  Hausen  ob  Allmendingen,  welche
  200  Stük  erträgr,  wird  in  dffentlicher  Versteigerung  an  den  Meistbictenden  pro  1816  bis  1317  auf
1  Jahr  am  31  Okt.  verlichen.  Die  Liebhaber  haben  auf  gedachte  Jeit  bis  in  der  Früh  um  9  Uhr  daler
  auf  dem  Rathhaus  zu  erscheinen,  und  der  Perhandlung  beizuwohnen.  Den  1815.

n.  Oberamt.

Engelberg.  Auf  allerhbchsten  Befehl  wird  ein  Versuch  mit  Jogd:  Verpachtungen  in  den  Kuttien
  Gmünd  und  Hobenstaufssen  gemacht  werden,  worzu  sich  diejemgen  Liedhaber,  welche  Schleßgewebre
  zu  haden  berechtigt  find,  Montag  den  50  Okt.  Morgens  9  Uhr  bei  der  unterzeichneten  Behdrde  cinfinde,
  und  die  weikere  Bedingungen  vernetmen  wollen.  Den  9.  Okt.  K.  Obersorsiamt  Engelberg.

Geißlingen.  Bermdg  allerhöcsten  Dekrets  vom  2.  Okt  d.  J.  sind  fär  den  Kluigl.  Marstal
Etungart  b„b  auf  dem  allhiesigen  Fruchtkasten  1000  Scheffel  Haber  angewiesen  worden,  deren  Berfuhr
e  bffentlichen  Abstreich  gebracht  werden  soll.  Hiezu  wird  nun  Freitag  der  27  Okt.  anderaumt,  an
welchem  Tage  Nachmitrags  2  Uhr  diejenige  weiche  dieses  Haber=  Fuhrwerk  zu  übernehmen  Lust  haben,
sach  in  der  Cameralamts-Kanzlet  dahier  eirfinden  kbunen.  Den  12.  Okt.  1615.  K.  Cameralami.
        <pb n="418" />
        368

Khugen.  Vermäg  allerhöchsten  Befehls  sollen  dle  in  Kinzen  befindlichen  3  herrschaftl.  Maieresen
auf?  Jahre  von  Grorgli  1816  —  1325.  im  Aufstreich  verliehen  werden.  Das  erste  Maiereigut  die  setzenannte
  Schloßgürer,  enthält  an  Aeker,  1056  Morg.  1  Pril.  164  Ruth.,  Wiesen  33  Morg.  31  UuI.
414.  Ruth.  und  Gaͤrten  9  Morg.  2  Vrt.  16  Kuth.  Das  zwene  Maiereigut,  der  sogenannte  Gurthlter'sche
  Hof  besteht  in  56  Morg.  4  Vril,  65  Ruth.  Aekern,  und  36  Morg.  1X  Bril.  15  Rurh.  Gärten
und  Wiesen.  Die  dritte  Malerei,  die  sogenannte  Schäferei=  Güter  bestehen  in  56  Morg.  1  Vull.
65  Ruth.  Aekern,  ond  35  Morg.  4  Wril,  31  Rurh.  Wiesen  und  Gärten.  Bei  jeder  Maierei  desindea
scch  die  zur  Landwirthsckaft  gehbrigen  Gebäude.  Die  Verleihung  der  sogenannten  Schloßgüter  geschaht
den  30.,  und  die  des  Gutthäter'schen  Hofs.  und  der  Schfereigüter  den  31.  Okt  d.  J.  au  weschen  2,
en  sich  die  Liebhaber  mit  Vermgens,  Zeugnissen  versehen  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  Rathhaus  z#
Köagen  einzufinden  haben.  Den  16.  Okt.  1815.  kandvogtei=  Steueramt  Rothenberg,  und  Cameralamt
  Nellingen.

Leonberg.  Donnerstag  den  26.  I.  Mon.  wird  bei  dem  Königl.  Forst=  Cassenamt  allda  über  die
Lieferung  des  Heu=  Stroh=  und  Grundbiren-Bedürfnisses  der  Kbnigl.  Thiergärten  bei  der  Golilude
auf  die  6  Wlutermonate  ein  Akord  im  bffentlichen  Abstreich  abgeschlossen  werben.  Die  Liebhaber  wer
den  eingeladen,  an  gedachtem  Tag,  Vormittags  0  Uhr  in  Leonbetg  sich  einzufinden.  Den  16.  Olt.
1815.  oͤn.  Forst-  Cassenamt  allda.

Markgeroͤningen.  Da  der  Abftreichs=  Akkord  öber  die  Lieserung  der  leinenen  Sträftings=  Kleider
für  den  nächsten  Winter  wegen  zu  hohen  Preißen  nicht  Lenb  worden,,  so  wird  bis  Dienstag  den
23.  Okt.  Vormitrags?  Uhr  eine  nochmalige  Abstreichs=  Verhandlung  vorgenommen  werden,  wobei  scch
die  Liebhaber  um  bemeldte  Zeit  in  der  Camexalverwaltung  Markgrdningen  einfinden  können.  Den  17.
Okt.  1815.  Kön.  Cameralamt.

Riedlingen.  Rachstehende  Schaafweiden  werden,  da  deren  bisherige  Bestandzeit  mit  Mariim
d.  J.  zu  Ende  gehet,  wieder  auf  1  oder  3  Jahre,  je  nachdem  sich  Liebhaber  zeigen,  im  dffeotlichen
Aufstreich  verlirhen  werden.  Am  7.  Nov.  d.  J.  die  Schaafweide  der  Stadt  Riedlingen,  auf  400  Süülh
und  die  der  Gemeinde  Andelfingen,  auf  150  Stäk.  Am  6.  Nov.  die  von  Egelfingen  auf  110  Siäf,
und  von  Wilflingen  auf  100  Stäk.  Am  9.  Nov.  die  Schaafwaide  von  Möhringen,  welche  130  Sinbe
  von  Reutlingendorf,  welche  150  Stäke  erträgt.  Die  Liebhaber  hiezu,  welche  sich  über  Bermogen
nand  Prädikat  ausweisen  können,  wollen  sich  an  gedachten  Tägen,  jedesmal  Vormittags  9  Uhr  auf  dem
hiesigen  Rathhause  einfinden,  und  der  Verhandlung  anwohnen.  Den  12  Okt.  1515.  K.  Oberemt.

Sindelfingen.  Die  unterm  21.  Jun.  I.  J.  vorgenommene  Verleihung  der  herrschaftl.  Schaafweide
  zu  Rohr,  disseitigen  Cameralbezirks,  zu  150  Stück  Schaafwaare  ist  ncht  genehmigt,  sondern
durch  ein  von  Kbnigl.  Departement  der  Finanzen,  Section  der  Krondomänen  crlassenes  allerhchstes
Rescript,  die  Vornahme  einer  neuen  Verleihung  anbefohlen  worden.  Da  wir  nun  dieses  Geschäfte,
  gelegenheitlich  anderer  Verleihungen  in  loco  Echterdingen  vorzunehmen  gedenken,  und  darzu
Mittwoch  den  25.  Okt.  d.  J.  bestimmt  haben;  so  ermangeln  wir  nicht,  solches  hiemit  dffentlich  dekannt
  zu  machen,  damit  die  Liebhader  sich  an  Frdachtem  Tage  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  Rathhouß
in  Schterdingen  einfinden,  die  erforderliche  obrigkeitliche  Attestaten  ihres  Prädikats  und  Vermogens
balber  beibringen,  und  sofort  von  der  Verleihungs=  Verhandlung  profitiren  können.  Den  26.  Sept.
1313.  Kön.  Landvogtei=  Steueramt  Hirsau  und  Cameralamt  Sindelfingen.

Weingarten.  Da  die  unterm  10.  Jul.  bekannt  gewachte,  und  den  10  August  vorgenommene
Verpachtung  der  herrschaftl.  Ziegelbürte  bei  Weingarten  allergnddigst  nicht  genehmigt  worden,  so  wird
eine  a#ermalige  Verpachtung  Dienstag  den  2  Nov.  Vormittags  10  Uhr  im  Amtslimmer  des  Khnigl.
Cameralamts  vorgenommen  werden  Die  Ziegelhürte  liegt  eine  halbe  Stunde  von  Weingarken  enefernt,
hat  2  große  Oefen,  in  welch  jedem  20  —  22  tausend  Stuͤk  zZiegel  auf  einmal  gebraunt  werden  kbunen,
und  b.  länaliche  Wobnung,  auch  werden  2  Mansmad  Wie#n  in  Pacht  gegeben.  Ein  Pchter  ha#t
600  fl.  Caukien  entweder  in  baarem  Geld  oder  in  liegenden  Gütern  einzulegen:  er  darf,  wenn  er  guote
Waare  breunt,  auf  beträlbeicchen  Adlaz  rechnen.  QOie  Lehhaber  knnen  die  Ziegelhütte  täglich  beaugen"
einigen,  und  die  weitr##n  B.  dinem  den  vernebmen.  Oen  5.  Dir  1615

Kml.  Landvogiell  Steuctam  am  Vodenice  und  Camerslamt  Weingarten.
        <pb n="419" />
        369

Ehingen  an  der  Donan.  Der  bei  dem  Infant.  Regiment  Nr.  4.  gestandene  Gemeine  Anton
Albert  von  AlUmendingen  ist  am  11.  Aug.  d.  J.  aus  der  Station  Nevers  in  Frankreich  desertirt.  Sämtliche

  Hochloͤbl.  Militaͤr-  und  Civil-Behoͤrden  werden  daher  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  zu
fahnden,  und  ihn  im  Betretungsfall  einzuliefern.  Den  7.  Oli.  1815.  Koͤn.  Oberamt.

Galldorf.  Der  bei  dem  Kömgl.  Linien--  Infanterie.  Regiment  Nr.  4.  gestandene  Gemeine  Adam
Kuͤhneise  von  GSulzbach,  disseitigen  Oberamts,  ist  den  10  Aug  d  7v.  aus  der  Station  Nevers,  in
Frankreich  deser#irt.  Simtliche  Hoch=  und  Wohllöbl.  Civil=  und  Miluaer  Behdrden  werden  daher  ersucht,
  auf  diesen  Deserteur  fahnden,  und  ihn  im  Betretungsfall  wohlverwahrt  hieher  einliefern  zu  lassin.
  Den  27.  Sept.  1815.  ön.  Oberamt.

Godppingen.  Der  bei  dem  Koͤnigl.  Cavallerie-Regiment  Nr.  5  Dragoner  ·  Kronprinz  gestande-1e
  Gemeiu,  Johann  Jakob  Wild  von  Klein=  Eislingen  ist  den  19  Aug  d  J.  von  dem  Konigl.  Urmet-Corps
  in  Frankreich  desertirt.  Saͤmtliche  Koͤnigl.  Behoͤrden  werden  daber  geziemend  ersucht,  auf
diesen  Desertenr  fahnden,  ihn  im  Betretungsfall  arretiren,  und  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  30.
Etpt.  1615.  Koͤn.  Oberamt.

Herrenberg.  Der  zu  dem  Cavballerie-Depot  zu  Hagenau  kommandirte  Jaͤger  Martin  Sauter
von  Bohndorf,  hiefigen  Oberamts,  vom  Cavallerie-Regiment  Nr.  4.  Jaͤger  Prinz  Adam,  ist  zu  Aufang
  des  Monats  Juli  desertirt.  Derselbe  ist  von  mitteimaͤsig  besezter  Postur,  hat  langes  und  bleiches
Gesicht,  blonde  Haare,  gewoͤlbte  Stirne,  blaue  Augen,  große  bucklichte  Nase,  mittehmaͤsigen  Mund,
elwas  aufgeworfene  bippen,  und  ist  ein  Mezger  von  Proseßion.  Hoch-  und  Woylldbl  Bebhoͤrden  ersucht
  man  gehorsamst,  wegen  diesem  Deserteur  das  geeignete  eintreten,  ihn  aber  auf  Betreten  wohlverwahn
  an  die  unterzeichnete  Stelle  elnliefern  zu  lassen.  Den  6  Okt.  1315.  K.  Oberamt.

Kirchheim  unter  Tek.  Die  bei  dem  Kbnigl.  Landwehr-Regiment  Nr.  1  gestandene  Soldaten,
Fohann  Jakob  Geiger  von  Bruken,  22  F.  alt,  8  Zoll  groß,  Jimmermann,  und  Johann  Göz  von  kindorf,
  22  J.  alt,  11  Joll,  1  Lin.  groß,  Schäfer,  siad  am  50  Sept.  aus  der  Cantonnirungs=  Station
Mülesheim  im  Elsaß  entwichen,  welches  mit  dem  Anhang  bekannt  gemacht  wird,  daß  sie  auf  Betreten
wohloerwahrt  an  unterzeichnete  Stelle,  oder  an  das  benannte  Regiments-Commando  zu  liefern  seyen.
Den  11.  Okt.  1815.  Koͤn.  Oberamt.

Merenebeem.  Der  unter  dem  Kbnigl.  Landwehr-Regiment  Nr.  5.  gestandene  Soldat,  Andreas
  Paulus  Strister  von  Nassau,  welcher  sich  eines  großen  Diebstahls  schuldig  gemacht  hat,  ist  am
13.  August  aus  seinem  Arrefte  in  der  Station  Heiligenkreuz  bei  Colmar  entwichen.  Man  ersucht  da-Kr
  sämiliche  Obrigkeiten,  auf  diesen  Flüchtliung  und  Deserteur  genau  zu  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arreen,
  und  wehlverwahrt  an  die  unterzeichnete  Stelle  oder  an  das  nächstgelegene  K.  Militair-Commando
  einliefern  zu  lassen.  Den  12.  Sept.  1815.  Kdn.  Oberamt.

Ravenspurg.  Der  beim  Königl.  Leib  Infanterie-Reglment  Nr.  1.  gestandene  Gemeine,  Andraß
  Burkhard  von  Ravenspurg  gebürtig,  ist  den  25.  Sept.  d.  J.  aus  der  Garnison  Stuttgart  deserun.
  Alle  Hoch=  und  Wohllbl.  Oberämter  werden  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  genau  fahaden,  denselden
  auf  Detreten  arretiren  und  wohlverwahrt  zum  hiesigen  Oberamt  einliefern  zu  lassen.  Den  12,
Ok.  1815.  Udn.  Oberamt.

–

#teonberg.  Johannes  Böänter  von  Höfiagen,  hat  die  allergnädigste  Erlaubniß  erhalten,  nach
Ugarn  aus  zuwandern.  Diejenlge,  welche  etwas  an  ibn  zu  fordern  baben,  werden  daber  aufgefordert,
ihre  Ansprüche  binnen  einem  Jahr  bei  dem  Schultheissenamt  in  Hbfingen  vhubringen.  Den  4.  Okt.
1615.  n.  eramt.

Steinfels.  Der  Schneider  Ludwig  Ferdinand  Scybold,  hat  die  allerhoͤchste  Erlaubniß  erbalten,
rach  Roͤthelheim  im  Hessendarmstaͤdtischen  auszuwanderu,  welches  mit  dem  Anfügen  hiemit  offentich
bitannt  gemacht  wird,  daß  er  in  seinem  Geburts-Ort  noch  ein  Jahr  lang  in  allen  seinen  Augelegenhiten
  durch  seinen  bisherigen  Pfleger  Johann  Jakob  Dieterich,  Burger  in  Steinsfeld  vertreten  werde.
Din  15.  Sept.  1615.  Kin.  Oberamt  Weinsberg.
        <pb n="420" />
        370

Tuttliugen.  Friedingen.  Der  ledige  Conrad  Schreiber,  Huthmacher  von  Friedingen,  hat
auf  allerunterthänigstes  Bitten  die  Erlaubniß  zur  Auswanderung  erhalten.  Indem  dieses  zur  bffentlichen
  Keuntniß  gebracht  wird,  werden  diejenige,  welche  allenfalls  Ansprüche  an  Schreiber  zu  machen
haben,  aufgefordert,  binnen  eines  Jahrs  ihre  Lorderungen  dem  unterzeichneten  Oberamt  anguzeitzen.
Den  26.  Sepr.  1515.  ·  «  X  dn.  Oberamt.

Waihingen.  Sberdingen.  Johann  Gottlieb  Wirth,  ledig,  von  Eberdingen,  will  nach  3#b
lich  au  in  Preutzen  in  der  Absicht,  sich  dort  zu  heirathen,  mit  allerbochster  Erlaubniß  auswandern;  daber
  jeder,  welcher  Ansprüche  an  denselben  zu  machen  hat,  aufgesordert  wird,  dieselbe  innerhalb  eines
Jahrs  bel  hiesigem  Oberamt  vorzubringen.  Den  25.  Sept.  1315.  Kön.  Oberamt.

Wiblingen.  Nachstebende  perleen  haben  allergnädigste  Erlaubnih  zur  Auswanderung  erhaltes.
1)  Die  ledige  Christina  Benigna  Schliesserin,  und  2)  die  ledige  Barbara  Hermännin  von  Wain;  3)  Joseph
  Renz,  und  4)  Ursula  Pfeffer  von  Dietenheim;  5)  Anton  Dilger  von  Stetten;  6)  Barbara  Aubelin
  von  Beuren,  und  7)  Maria  Josepha  Gähner  von  Ober.  Sämtliche  Personen  werden  1  Jahr  laog
von  ihren  Eltern  in  den  angezeigten  Orten  vertreten,  an  welche  sich  daher  alle,  welche  an  solche  Anspröche
  haben,  innerhalb  dieser  wenden  köunen.  Den  3.  Okr.  1615.  K.  Oberamt.

Kreudenthal.  Der  Civil  =  Sträfling  Franz  aver  Deker  von  EpfendorfOberamts  Rottweil,
Schreiner,  ist  heute  Abend  um  6  Uhr  von  dem  Arbeits  Zimmer  im  sogenannten  Leidjäger=  Banu  dahier
entwichen.  Alle  betreffenden  Bebörden  worgen  ersucht,  auf  diesen  Flüchtling  fahnden,  ihn  auf  Bere“
ten  arretiren,  und  dem  Konigl.  Festungs-Commando  zu  Hohen,  Asperg  ausliefern  zu  lassen.  Signalement:
  Ocdiger  Slüchrling  ist  30  J.  alt,  5  Fuß  8  Joll  groß,  untersezter  Stator,  hat  ein  blasses
länglichtes  ungesscht?  blonde  Haare,  dergleichen  Augbraunen,  blaue  Augen,  länglichte  Nase,  propottionirten
  Mund,  blasse  Wangen,  gute  Zähne,  rundes  Kinn,  gerede  Beine.  Derselde  wußte  bei  seiner
Entweichung  seine  Fußeisen  loszumachen,  und  seine  Sträflingse  Kleider  abzulegen.  Er  son  hald  nachher
  in  der  Gegend  von  boöchgau  und  Bietigheim  in  einem  weißen  Wämmesle,  weißen  Pantalons  und
einem  runden  Hut  gesehen  worden  sepn.  Er  war  ehmals  Schulmeister  und  hat  Fertigkeit  in  verschiedenen
  Handarbeiten,  als  Schreiner=  Dreher  =  und  ähnlichen  Arbeiten;  versteht  auch  das  Uhrenrepartren.
Den  12  Oktt  1815.  Kon.  Staabsamt.

Jebenhausen,  Oberamts  Goôppingen.  Die  bienach  signalisirrte  des  Jakob  Schüzles  Wlktib,  hat
sich  schon  den  24.  Sept.  d.  J.  von  Haus  entfernt,  ohne  zu  sagen  wobin,  und  sich  iniwischen  nicht  wieder
  daseldst  eingefunden.  Der  Grund  ihrer  Entsernung  ist  wadrschenlich,  weil  sie  sich  gegenwärtig  unehlich
  schwanger  befiaden  soll.  Süämtliche=  Hoch,  und  Wohllddl.  Polizei-  Brborden  werden  oaher  ersucht,
auf  dieselbe  fahnden,  sie  im  Betretungsfall  arretiren,  und  sofort  zum  Oberam'  hieher  ennliefern  zu  lassen.
  Signalement.  Die  Schüzlin  ist  40  J.  alt,  ungefähr  5  Fuß  greß,  sie  hat  eine  runde  Gescchtsform,
  blasse  Farbe,  schwarze  Haare,  dergl.  Augbraunen,  schwarze  Augen,  gerade  Nase,  proportiemrten
  Mund,  schmale  Wangen,  gute  Zähne,  runtes  Kmn.  Bei  ihrer  Enrsernung  war  sie  gekleidet
mit  1  schwarz  kottonenen  Bandhaube,  1  schwarz  gedrukten  Kittel,  1  schwarzen  Rock  und  Schurz,
1  schwarz  und  weißen  Halstuch,  weißen  Strümpfen,  und  Schuhen  mit  schwarzen  Schnallen.  Den  40.
Olt.  1815.  Kbn.  Oberamt.

Wangen.  Joseph  Hueber,  Glaser  zu  Kißlegg,  hiesigen  Oberamts,  hat  in  der  Nacht  vom  30
auf  den  Slken  Mai  d.  J.  einen  bedeurenden  Kicchendiebstal  von  6  silbernen  Leuchtern  in  der  Kirche  zu
Kinleag  verübt,  und  als  dieser  Diebstal  ruchbar  worden,  sich  noch  vor  seiner  Arrerirung  den  1.  dieses
Monuats  in  aller  Früb  von  Haus  entfernt  und  flüchtig  gemacht.  Alle  Kdnigl.  Oberämter  und  Poltzei-Beborden
  werden  grhorsamst  ersucht,  auf  diesen  nachbrschriebenen  Flächtlung  fabnden,  denselben  auf  Betrelten
  arretiren  und  gefsälligst  anbero  einliefern  zu  lassen  Signalenent:  Jeseph  Hueber  ist  42  J.  alt,
6%  Kkuß  gros,  hagerer  Statur,  hat  ein  blasses  mageres  Angesicht,  spiziges  Kimn.  eine  Lpizige  gedogene
Nase,  hellbraune  Augen,  schwärzlicht  abgeschnittene  Haare,  u.  einen  roihlichten  Bart  Er  ist  gekleidtt,
in  einen  ganz  neu  schwarz  melirt  tüchenen  Ueberrok  mut  dergleichen  gesponnenen  Kndpfen,  eine  schwarze
Maachester,  Weste  mit  überzogenen  Kndpfen,  dunkelblaue  kleingestreifte  Manche  sierhosen,  weiße  Strme
pfe  und  Schuhe  mit  Bändel.  Auch  hat  derselde  1  schwarz  seiden  Halsruch,  cen  runden  Fulzbur,  ein
Vaar  schwarz  melirte  Sommerhosen  und  filberne  Schuhschnallen  mit  sich  genommenn  ##  4.  Okt.  1515.

n.  Obcramt.
        <pb n="421" />
        Nro.  51.  1815.  371

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakk.

Samstag,  28.  Okt.

 

 

Se.  Königliche  Majest  ät  haben  vermäg  allerhöchsten  Decrets  vom  3.  Okt.  einen
  bis  zum  15.  Jan.  1816  daurenden

General=  Pardon

für  alle  aus  dem  Königlichen  Militairdienste  desertirten  Individuen  allergnddigst  zu  be,
willigen  geruhc.

Diesenigen)  welche  inner  dieses  Termins  zu  ihrer  Pflicht  zurükkehren,  werden  daher
von  aller  Strafe  befreit,  und  wegen  ihrer  begangenen  Desertion  nicht  angefochten,  sondern
  so  angesehen  werden,  als  ob  sie  ihre  Fahne  niemals  verlassen  hätten.

Weiches  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird.  Srtuttgart  den  6.  Okt.
5.

187  Koönigl.  Kriegs-Departement),  von  Phull.

 

Rechts-Erkenntnisse  des  Kin.  Ober-Jnftiz=  Collegiums.

1)  In  der  Appellations,  Sache  von  Hall  zwischen  Hayum  Häánle  und  Moses  Löw
Marr  zu  Braunsbach,  Kl.,  Anten  und  den  Gemeinden  Enslingen)  Hagen  und  Unter,
münkheim,  Bekl.  Atinnen,  und  Mit,  Untinnen,  eine  Forderung  aus  einem  Lieferungs,
Mkord  betr.)  wurde  das  Erkenntniß  erster  Instanz  in  der  Hauptsache  bestätiget.  Sturt,
geart,  den  25.  Sept.  1815.

2)  In  Saches  erster  Instanz  zwischen  dem  Stadtschreiber  Diererich  zu  Mergentheim,
Kläg.,  und  dem  Regierungsrath  Pistorius  zu  Baksang,  Bekl.  eine  Verdiensts=  Forderung
becreff.,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stutig.  den  26.  Sept.  1815.

3)  In  der  Appeklations,  Sache  von  Leutkirch  zwischen  Johann  Georg  Waggershauser,
  Postoerwalter  zu  Ravensburg,  Kl.  Anten,  und  Johann  Georg  Karg  zu  Wurzach,
        <pb n="422" />
        neost  dessen  in  altis  genannten  Guͤterpfleger,  Bekl.  Aten,  die  Suͤltigkeit  eines  Kauf-Contracts
  betreff.,  wurde  auf  Beweis  erkanut.  Stuteg.  den  27.  Sept.  1815.

4)  Die  Appellations-Sache  von  Heidenheim  zwischen  Johann  Caspar  Weber  von
Heubach,  Anten  und  verschiedenen  Glaubigern  der  Güthingischen  Masse,  Aten,  wurde  ob
defeum  furnme  #Ppellebilis,  per  Kelcript.  verworfen.  Stuttg.  den  2g.  Sept.  1315.

—

Se.  Königl.  Mej.  haben  unterm  24.  Okt.  allergnädigst  geruht,  dem  bei  Sei,
ner  Königlichen  Hoheit  dem  Kronprinzen  befindlichen  vormaligen  Oberhofmeister
von  Seckendorf  den  Charakter  und  Rang  eines  wirklichen  adelichen  Geheimen  Raths
zu  ertheilen,  und  das  Großkreu:  des  Königl.  Civil,  Verdienst=  Ordens  zu  verleihen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  ##eseripts  vom  a5.  Okt.  den  Kammerherrn
  Maximimilian  v.  Mylius  zum  Stucerey-Stallmeister  auf  den  Königl.  Gestäten
  zu  Marbach,  Urach  und  St.  Johann  und  Offenhausen  gnädigst  ernannt.

Vermös  allerhochster  Resolution  vom  a3.  Okt.  haben  Se.  Königl.  Majs.  dem  zur
erledigten  Matronat=  Caplanei  in  Amtzell!  Oberamts  Wangen,)  nominirten  Vicar  Hanser
  in  Wurzach)  die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen  allergnddigst  geruhr.

Stuttgart.  Bei  der  Königl.  Section  des  Medicinal,  Wesens  wurde  nach  erstandener
  Prüfung  und  geschehener  Verpflichtung  dem  vormaligen  Regiments,  Arzte  Carl  August
  v.  Zipperlen  von  Heidenheim  die  Erlaubniß  zur  Ausübung  der  medicinischen  Praris
  ertheilt.  Den  223.  Okt.  1815.  ·

Rottweil.  Dem  Alois  Schuler,  bürgerlichen  Inwohner  zu  Horgen,  Oberamts
  Rottweil,  welcher  wegen  im  Jun.  b.  J.  nicht  ohne  eigene  Lebensgefahr  bewirkten
Errettung  eines  Kais.  Königl.  Oestreichischen  Unterofsiziers  aus  den  verbrecherischen  Räu,
ber,  Händen  zweier  Ausreisser  und  Verhaftnahme  der  letzteren  von  Sr.  Königl.  Majsestät
  mit  der  silbernen  Civil-Verdienst-Medaille  und  einem  Geld-Geschenke  von  22  fl.  begnadigt
  wurde,  haben  des  Kaisers  von  Oesterreich  K.  K.  Masestät  nach  Höchstdenselben
  zugekommener  Kenntnih  dieses  muthvollen  Benehmens  gleichfalls  eine  mit
Höchst  hrem  Bildnisse  gezierte  große  goldene  Medaille  im  Goldwerthe  von  66  fl.  durch
Ihre  Gesandtschaft  am  Konigl.  Wurttembergischen  Hofe  zustellen  zu  lassen  geruht,  weische
  weitere  würdigste  Belohnung  des  Verdienstes  andurch  theils  zur  allgemeinen  Kenneniß
  bringt,  theils  den  Dank  des  Empfängers  öffentlich  darlegt.  Den  18.  Okt.  1815.

Königl.  Württ.  Landvegteiamt  am  obern  Neckar.

 

udwigsburs,  Jucht=  und  Waüse  nbaus.  Bei  unterzelchneter  Beamtung  wird  Freitag  den
3.  Rov.  d.  4  die  Lieferung  d.s,  zu  dem  combinirten  Institut  von  Martini  1815  bis  Georgii  1616.
erfor  derlichen  Kochmeels  im  Abstreich  verakkordirt  werden,  zu  welcher  Verhandlung  sich  die  Ferhaber
Vormittags  Uhr  einfinden  wollen.  Den  25.  Okt.  1615.  K.  Jucht##  und  Waisenhaus=  Pflegamt.
        <pb n="423" />
        373

Mengen.  Das  vormallge  Benediltiner-Klofler  samt  Oekonomle-  Gebaͤnden,  Garten  und  großen
Hofräumen,  wnd  Mo#ntags  am  20.  Nov  Volmmtags  10  Uhr  zu  Mengen  dfsfeatlich  verkauft  werden.
Solches  ist  zu  jedem  Gewerde,  besonders  zu  Cianchtung  einer  Bier=  unr  Epßzigsiederei,  welche  Letztere
in  hlesiger  G.  gend  noch  micht  gelunden  worden,  geelgnet.  Auswärge  Lichhaber  wollen  sch  über  iht
prädb#ltat  und  Vermögen  mut  obrigkeitlichen  Zeugm##e#n  versehen.  Den  10.  Okt.  1815.

Steucrrath  der  Landvogtelt  an  der  Donan  und  Cameralomt  Heilig-Creuzthal.

Sblugen  an  der  Donau.  Die  Schaafweide  von  Wernau,  welche  150  Sick  ernägt,  wird
Donnerstag  den  9.  Nov.  auf  1  Jahr  bffentlich  verliehen.  Die  Uebhaber  hlezu,  haben  daher  auf  gedachtee
  Zeit  dahier  his  in  der  Früh  um  9  Uhr  zu  erscheinen,  und  der  Verhandlung  beizuwodnen.  Den  20.
Dlr.  1615.  Kon.  Oberamt.

Ebingen  an  der  Donau.  Am  16.  Nov.  wird  die  Schaafweide  der  Stadt  Munderkingen  im
bffenrlichen  Aufstreich  an  den  Meistbietenden  veräußert.  Diese  erträgt  350  Stük,  und  die  Liebhaber
haden  daher  bis  in  der  Früh  um  9  Ubr  dahier  auf  dem  Rathhauß  zu  erscheinen,  und  der.  Verhandlung
  beizuwohnen.  Den  21.  Okt.  1815.  Kôn.  Oberamt.

Engelberg.  Auf  alleehöchsten  Befehl  wird  ein  Versuch  mit  Jagd=  Verpachtungen  in  den  Kuthen
  Gmünd  und  Hohenstauffen  gemacht  werden,  wozu  sich  diejenigen  Uebhader,  welche  Schleßgewebre
  zu  haben  derechigt  find,  Montag  den  30  Okt.  Morgens  9  Uhr  der  der  unterzeichneten  Behdrde  einfinden,
  und  die  weitere  Bedingungen  vernehmen  wogen.  Dea  9.  Okt.  K.  Oberforstamt  Engelberg.

Kemnat.  ODa  die  unterm  2ten  dig  Monats  vorgenommene  Verleihung  der  Echaafweide  in  Kemwat
  zu  450  Stück  um  des  allzugeringen  Erldßes  willen  nicht  genehmigt  worden  ist;  so  wud  solche  dis
Mittwoch  den  1.  Nov  auf  3  oder  6  Jahre  wieder  verliehen  werden:  wozu  sich  die  riebtaber  mu  Meie
sterbrrefen  und  obrigkeitlichen  Vermdgens,  Zeugnissen,  Vormittags  0  Udf  auf  dem  Rarhhause  daseldst
einseden  wollen.  Des  22.  Okt.  18153.  Landvogtet  Steucramt  Rothenberg,  und  Camcralamt  Nellingen.

Kdagen.  Vermög  Merhdchsten  Befehls  sollen  die  in  Köngen  befindlichen  3  harrschaftl.  Maiereien
tuf  9  Jabre  von  Georgii  1816  —  1825.  im  Aufstreich  verliehen  werden.  Das  erste  Maiereigut  die  so“
genannte  Schloßgüter,  entbält  an  Aeker,  106  Merg.  1  Vril.  183  Ruth.,  Wiesen  35  Morg.  3  Vnil.
414.  Ruth.  und  Gärten  Morg  2  Vre.  18  Rath.  Das  zwene  Matereigur,  der  sotzenannte  Gutthätersche
  Hof  bestebt  in  35  Morg.  1  Vril.  65  Ruih.  Aekern,  und  36  Morg  11  Vril.  15  Rurh.  Gärten
und  Wiesen.  Die  dritte  Matierei,  die  sogenannte  Schäferer  Güter  beslehen  in  56  Morg.  1  Prrl.
ôör  Rurh.  Aekern,  und  35  Mong,  4  Prl.  39  Rurh.  Wiesen  und  Ginen.  Ber  jeder  Materei  beßiden
sich  die  zur  Landwirthschaft  gehbrigen  Gebäude.  Die  Verleihurg  der  sogenannten  Schleßgüter  gescheeht
den  30.,  und  die  des  Gutthter'schen  Hofs  und  der  Schäfereigbter  den  31.  Okt.  d.  J.  an  welchen  Ta-5
  sich  die  Liebhaber  mit  Bermoͤgens-  Zeugnisfsen  versthen  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  Ratbhbaus  izu

bngen  einzufinden  haben.  Den  16.  Olt.  1815.  Landvogtei-  Eteutramt  Roihenberg,  und  Cameralamt
  Nellingen.

Stuttgart.  Carl  Johann  Jakob  Franz  Groß,  Tawbeur  bei  Kéènigl.  Feld-Artilleric  von  hier
tebürtig  ,  15  J.  alt,  ist  den  16  Aug.  d  J.  aus  drr  Stanon  Nevers  in  Grankreich  deserurt,  we#dald
alle  Behbrden  um  Auordnung  der  Belfahungs  -  Anstalten  hierdurch  ersucht  werden.  Den  26.  Sext.
1815.  Kdn.  Stadt-  Direction.

Schorudorf.  Der  bei  dem  Kdnigl.  Linien=  Infanterie  Regiment  Nr.  3.  gestandene  Gimeine,
Thomas  Scharpff  von  Aichschieß,  hiesigen  Oberamts,  ist  den  5.  Sept.  d.  J.  auf  dem  Wege  voen  Cossap
  nach  Erezy  in  Lenukrech  besertirt.  Alle  Hoc)  und  Wohllbbl.  obnbteitishe  Stellen  werden  daber
ersucht,  auf  diesen  Deserteur  genaun  fahaden,  und  ihn  im  Detretungsfall  gegen  Ersoz  der  Unkosten  dem
biesigen  Oberamt  einliefern  zu  lassen.  Den  19.  Okt.  1815.  Kdn.  Oberamt.

Urach  Der  bei  dem  Depeot-Bataillon  Nro.  1.  gestandene  Gemeine,  Johannes  Straßer,  vo#n
eingen:  bresigen  Oberamts  ehhr  ist  den  6.  Okt.  d.  J.  aus  der  Garnison  in  Ellwangen  desermi.
  Alle  Hoch=  und  Wohllbbl.  Behbrden  werden  daher  geziemend  ersucht,  auf  denselden  genau  zu
        <pb n="424" />
        374

fabnden  ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  wohlverwahrt  zum  hiefigen  Oberamt,  oder  in  selne  Gerulson
nach  Ellwangen  einliefern  zu  lassen.  Den  10.  Okt.  1615,  K.  Oberamt,

 

Reuttlingen.  Die  Giesie,  Burgermeisteramts  Kasse  ist  gendthigt,  zu  Berichtigung  mehrer#
dringeaden  Zahlungen  eine  Capital,  Summe  von  5000  fl.  aufzunehmen.  Es  wird  nun  dieses  zu  dem
Ende  allgemein  bekannt  gemacht,  damit  sich  diejenige,  welche  zu  dieser  Summe  Geld  anzulehnen  g%.
lonnen  find,  an  den  rechnenden  Burgermeister  Wunderlich  dahler  zu  geeigneter  Einleitung  des  w#
tern  wenden  mogen.  Den  18.  Okt.  1315.  Kdn.  Oberamt.

Kirchbeim  unter  Tek.  Der  ledige  Bärgerssohn  Johannes  Kugler,  Knopfmacher  von  hier,  ꝛ
die  allerhoͤchste  Erlaubniß  zur  Auswanderung  nach  Warschau  erhalten,  welches  mit  dem  Anhang  bekannt
  gemacht  wird,  dag  ihn  sein  Pater,  Knopfmacher  Kugler,  noch  ein  Jahr  lang  vertreten  werde.
Den  26.  Oktt.  1615.  Kon.  Oberamt.

#eonderg.  Joh#nnes  Bömler  von  Hbfingen,  hat  die  allergnädigste  Erlaubniß  erhalten,  nach
Ungarn  auszuwandern.  Diejenige,  welche  etwas  an  ihn  zu  fordern  haben,  werden  daher  aufgeferdert,
ihre  Ansprüöche  binnen  einem  Jahr  bei  dem  Schultheissenamt  in  Höfingen  vorzubringen.  Den  4.  Okl.
1615.  Kön.  Oberamt.

Unterlen  ningen,  Kirchbeimer  Oberamts.  Jakeb  Gräter,  Bäzer  und  Mällerknecht  zu  Unter
lenningen,  hiesigen  Oberamts,  darf  mit  allerhöchster  Erlandniß  nach  Gochsheim,  ins  Badensche  auswirdern,
  welches  mu  dem  Anhang  dekannt  gemacht  wird,  daß  Gräter  noch  1  Jahr  lang  von  selnem
eter,  Joseph  Gräter,  Bek  zu  Unterlenningen,  in  allen  seinen  Aseletenhege  vertreten  werbe.  Den
.  Okt.  1815.  bu.  Oberamt  Kirchheim.

korch.  In  dem  Hause  des  Wirths  Jakob  Friz  von  Gaußmannsweller  hat  am  41.  d.  Wonats
Rachmirtags  eine  Persen,  die  dort  eine  Erfrischung  zu  sich  nahm,  sich  Johannes  Weiß  von  Kleinespach,
  Oberamts  Marbach  nannte,  und  für  einen  Pechsieder  ausgab,  einen  bedeutenden  Kleider=  Diebfladl
  begangen,  sich  aber  hierauf  gleich  flüchtig  gemacht.  Dieselbe  ist  etwa  30  J.  alt,  5°  9“  auMn
schlanker  Statur,  hat  dunkelbraune  kurze  Haare,  und  dergleichen  starken  Bakenbart,  länglichtes  hraunes
  Gesicht,  graue  Augen,  spieize  Nase,  mimleren  Mund,  gute,  aber  vornen  etwas  vorstehende  Zabne,
  war  bekleidet  mit  einem  dundelblau  tächenen  Wammes,  mit  tüchenen  Kunbpfen,  unter  denen  aber
weitmetallene  mit  der  Nummer  30  sepen,  weiß  und  rothgestreiften  Gilet,  langen  grau  töchenen  Beinkleidern,
  und  dergleichen  Gamaschen,  einem  braun  wollenen  Halstuch,  Bändelschuhen  und  einem  runden
  Hut.  Alle  Hoch=  und  Wohlldbl.  obrigkeitliche  Stellen  werden  nun  ersucht,  auf  diesen  Menschen
fabnden,  ihn  im  Betretungsfall  arretiren  und  wohlverwahrt  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  20.  Okt.
4615.  Oberamt.
Närtingen.  Der  in  das  hiesige  Siechenhauß  als  Pfründer  aufgenommene  Fohannes  Knecht
von  Altdorf  hat  sich  diesen  Morgen  zwischen  9  und  10  Uhr  eines  beträchtlichen  Geld-Dieb##ahls  an  dem
Siechenvater  schuldig  gemacht,  bwe  er  ihm  aus  einem  verschlossenen  Kasten  243  fl.  in  Gucken,  15  fl.
ebenfalls  in  Gucken  und  20  fl.  aus  einer  Schachtel  entwendete,  es  werden  daher  alle  Khuigl.  Hochund
  Woblldbl.  Bebbrden  gezlemend  ersucht,  auf  diesen  Menschen,  der  sich  gleich  nach  verübtem  Diebfias]
  flüchtig  gemacht,  und  hier  der  Person  und  Kleldung  nach  beschrieben  ist,  fahnden,  und  ihn  imn
Betretungsfall  woblverwahrt  zum  hiesigen  Oberamt  esnichen  zu  lassen.  Sigsalement.  Knecht##
30  J.  alt,  51  Faß  Kst  hat  ein  schwarzbraunes  Angesicht  und  dergleichen  Haare,  schwarze  Augen,
große  Nase,  großen  Mund.  Bekleidet  war  der  Flächtling  mit  1  hlau  tächenen  Wammes,  schwarz  leden
nen  Hosen,  weißen  Strümpfen,  Schnürstiefel,  und  einer  grauen  Filz-Kappe,  er  ist  mit  der  fallender
Sucht  behaftet,  und  hat  in  Folge  derselben  vom  Fallen  ein  etwas  offenes  lädirtes  Genick.  Den  22.
Okt.  1815.  K.  Oberamt.

Kodngen,  Oberamts  Eßlingen.  Da  der  auf  Samstag  den  168.  Rov.  fallende  Pieh=  und  Ar#.
mermarkt  zu  Köngen  im  dißjährigen  Kalender  irriger  weise  auf  Mittwoch  den  14  Okt.  eingerückt  ist;
ko  wird  solches  mit  dem  Aafügen  bekannt  gemacht,  daß  auch  heuer  wieder  dieser  Bich  =  und  Krämermarkt
  Samstags  den  15.  Nov.  werde  abgehalten  werden.  Den  16.  Okt.  1615.  K.  Beamtung.
        <pb n="425" />
        Nro.  52.  1838153.  375

Koͤniglich-  Wuͤrttembergischts

Staats-und  Regietungs-Blatt.

Samstag,  a.  Nov.

 

—

ieses  Jahrs  betreff.  vom  31.  Okt.  1813.

Fuͤr  die  auf  Martini  angeordnete  Concurs-Pruͤfung  der  evangelischen  Schul-Provisoren
  und  Incipienten  haben  die  Schul=  Incipienten  von  den  Generalaten  Ulm,  Ura#h
und  Maulbronn  am  11.  November)  und  von  den  übrigen  Generalaten  am  13.  November;
  die  Schul,  Provisoren  von  den  Generalaren  Heilbronn,  Urach  und  Tübingen  arer
am  16.  November,  und  von  den  übrigen  Generalaten  am  18.  November  Morgens  8  Uhr
auf  der  Registratur  des  Königl.  Ober-  Consistoriums  sich  einzusinden)  wo  ihnen  das  Weitere
  eroͤfnet  werden  wird.  Stuttgart,  den  31.  Okt.  181K.

Kön.  Ministerium  der  Geistl.  Augelegenheiten.  v.  Jasmund.

Rechts=  Erkenntulsse  des  Kbnigl.  Ob.  Appellatious  Tribunals.

1)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober=  Justiz,  Collegium)  zwischen
dem  Finanz-Departement)  Section  der  Kron=  Domaeinen,)  Bekl.  Appellantin,  und  den
Gemeinden  Alc=  Oberndorf,  Beffendorf,  Bochingen  und  Waldmössingen)  Kläágern,  Avellatinnen)
  Befreiung  von  Frohndiensten  berreffend,  wird  das  Beweis=  Interlokut  voriger
Instanz  lediglich  bestätigt.  Tübingen,  den  26.  Okt.  1815.

2)  In  der  Agspellations,  Sache  von  dem  Königl.  Ober,  Justiz,  Cellegium)  zwischen
dem  Königl.  Finanz=  Departement,  Section  der  Kron=  Domainen,  Bekl.  Productin,  Avvellantin,
  und  den  Erben  das  Franz  Joseph  Bengele  von  Nottenburg,  Entschádigung  aus
einer  Mühlen,  Pachtung  betreffend,  wird,  unter  Abschlagung  des  appellantischen  weireren
Beweis=  Gesuches,  das  vorrichterliche  Erkennceniß  nach  allen  seinen  Punkten  bestaiige.

14.  &amp;amp;0

3)  In  der  Appellations,  Sache  von  dem  Königl.  Ober,  Justiz,  Collegium)  zwischen
dem  Herrn  Fürsten  Franz  von  Haßfeld,  Schönstein  und  der  Vormundschaft  des  mu  derfsährigen
  Herrn  Grasen  Sdmund  von  Hatfeld,"  Weisweiler,  Klägern)  Appellanten,  P:

Die  Concurs=  Prüfungen  der  evangelischen  Schul=  Provisore  und  Incipienten  auf  Martini
d  5
        <pb n="426" />
        ducten,  sodann  dem  Herrn  Fürsten  von  Hohenlohe=  Bartenstein,  Jartberg,  Bekl.  Appellaten,
  Producenten,  eine  Jinsen=  Forderung  betr.,  wird,  nach  geführtem  Bewets  die  Urehel
voriger  Instanz  theils  zur  Verurtheilung  des  Beklagren  abgeandert,  theils  bestätigt.  Ib.  eod.

4)  In  der  Appellations,  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz,  Collegium,  zwischen
der  Marie  Madgalene  Zeh  in  Ludwigsburg,  Klägerin,  Implorantin,  Appellantin,  und  dem
Rotgerber  Kurz  in  Reuclingen,  Namens  seines  verstorbenen  Sohnes,  Privat-Genug=—
  und  Kinds,  Erndhrung  betreffend,  wird  die  Appellation  wegen  Mangels  an  einer

eschwerde  durch  Urthel  verworfen.  lbid.  cod.

Rechts-Erkenntnisse  des  Khn.  Ober-Justiz-Colleglums.

1)  Die  Appellations,  Sache  von  dem  Stadtgericht  in  Stuttgart  zwischen  den  Ge
brüdern  Mäß  zu  Frankfurt  am  Main,  Kl.,  Anten  und  Carl  Frieorich  Volz  in  Stutt—
gart)  jeze  dessen  Erben,  Bekl.  Aten)  eine  Regreßforderung  betr.)  wurde  wegen  Mangels
#an  einer  gegründeten  Beschwerde  per  Relcriptum  von  Amtswegen  verworfen.  Stuttgart,
den  29.  Sept.  1815.

2)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Handlungshause  Schneidenbach!
Kindervater  und  Comp.  zu  Ulm,  Kl.  und  der  Frau  Gräfin  Slise  von  Bifingen  zu  Heal
bronn  cunn  enrat.  Bekl.  eine  Schuldforderung  betreff.)  wurde  die  Frau  Beklagtte  von
der  gegen  sie  erhebenen  Klage  freigesprochen.  Stuteg.  den  30.  Sept.  1815.

3)  Die  Appellations,  Sache  von  Herrenberg  zwischen  Johann  Georg  Hartmaier  zu
Göltstein)  Bekl.  Anten,  und  Jakob  Burkhardt  Kienzlen  allda,  Kl.  Aten,  eine  Schulden“
losung  betreffend,  wurde  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde  vermittelst  Rescripts
  von  Amtswegen  verworfen.  tuttg.  den  2.  Okt.  1815.

4)  Die  Appellations-Sache  von  Mergentheim  zwischen  Johann  Conrad  Knorr  von
Nassau,  Bekl.  Antcen  und  dessen  abgeschiedenem  Eheweib,  Maria  Dorothca)  geb.  Ehr
mann,  Kl.  Atin,  Vermögens,  Separation  betreffend,  wurde  wegen  Mangels  einer  gegrün"

deten  Belchwerde  verworfen.  Stuttg.  den  7.  Oft.  1975.

 

Mie  Beziehung  auf  die  vorliegende  General,  Verordnungen,  werden  die  dem  Stuttgarter
  Waisenhauß  zusetheilte  Gefäll,  Ober,  Einbringereien,  welche  mit  ihren  Geld,  Les
ferungen  auf  Jakobi  und  Martini  1315.  noch  im  Rükstand  sind,  hiedurch  erinnert!  in
Unsehung  der  Geld=  Einsendungen  die  gesezliche  Vorschriften  unverweilt  in  Erfüllung  zu
bringen,  und  die  unterzeichnete  Beamtung  dießfalls  klaglos  zu  stellen.  Stuttgart,  den
30.  Ofkt.  1815.  Königl.  Waisenhanß  Beamtung.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchster  Resolution  vom  30.  Okt.  das  Ober-Umgelderamt
  in  dem  Cameral.  Bezirk  Murrhart,  dem  Ober,  Aceiser  Heinrich  in  Murr“
hart#  und  das  Ober=  Umgelderamt  in  dem  Cameral,  Bezirk  Gaildorf  dem  Oberumgelder
Reinhard  is  Lorch  allergnddigst  zu  übertragen  geruhé.

Se.  Königl.  Maf.  haben  allergnäbigst  geruhr,  vermög  alerhöchsten  Reseripts  vom
        <pb n="427" />
        377

t.  Nov.  dem  zur  erledigten  katholischen  Patronat  Pfarrei  Ahldorf,  Oberamts  Horb,  nominirten
  Bicar  des  Landkapitels  Horb,  Joseph  Anton  Straub,  die  allerhöchste  Bestä,
tigung  zu  ertheilen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchster  Resolution  vom  #9.  Okt.  den  Postwagen,
  Conducteur  Scheffauer  zu  penstoniren,  und  den  Wage#meister  Schweißher  bei
dem  Königl.  Poststall  in  Heilbronn  zum  Postwagen,  Conducteuc  zu  ernennen  allergn.  geruht.

 

Sämeliche  Königl.  Landvogteyen,  Oberämter  und  Pelizei  Stellen  werden  andurch
aufgefordert,  auf  den  Eivil  „  Sträsing  Johann  Heimrich  Geyer  von  Tauberzell  in  Baiern,
welcher  von  der  Arbeit  im  Steinbruch  zu  Rothenacker  entwichen  ist,  sorgfadltigst  zu  fahnden)
  denselben  auf  Betreten  handfest  zu  machen,  und  ihn  an  das  Königl.  Festungs,  Cemmando
  zu  Hohen,  Asperg  wohlverwahrt  ausliefern  zu  lassen,  davon  aber  Anzeige  auher  zu
erstatten.  Derielbe  ist  28  J.  alc,  5  Fuß  8  Zoll  4  Linien  groß,  schlanker  Statur"  hat
runde  Gesichtsform,  gelunde  Gesichtsfarbe,  schwarzbraune  Haore,  dergleichen  Augbraunen,
blaue  Augen,  spihige  Nase,  breiten  Mund,  etwas  eingefallene  Wangen,  gute  Zähne,
tundes  Kinn,  gerade  Beine.  Bei  seiner  Eneweichung  war  er  bekleidet  mit  schwarzem
runden  Hut,  hellblauer  tüchenen  Weste,  dunkelblauem  tüchenen  Wammes,  schwarzen  ledernen
  Hosen,  Strömpfen)  Gamaschen  und  Schuhen.  Stuttgart,  den  27.  Okt.  1##S#.

Koönigl.  Polizei=  Ministerium.
Interims,  Polizei  Minister,  Graf  von  Zeplpelin.

Simtliche  Königl.  Landvogleien,  Oberämter  und  Policei,  Stellen  werden  auf  hiezu
erhaltene  Requisstion  andurch  aufgefordert,  auf  nachstehenden  Flüchtling,  dessen  Personal.
  Beschreibung  hier  unten.  folgt,  aufs  genaueste  zu  fahnden,  lolchen  im  Berretungsfall
  zu  arreeiren)  und  wohlverwahre  an  die  Ober,  Policei,  Direction  in  Seuktgart  einsie,
fern  zu  lassen,  davon  aber  gleichbaldige  Anzeige  anhero  zu  erstatten.  Stuttgart,  den
1.  Nov.  1815.  Königl.  Policei:  Ministerium.

Interims,  Polizei,  Minister  Graf  von  Zeppelin.
Personal-  Beschreibuug  des  Flüchtlings:
Carl  Johann  Schandt,  in  dem  Bezirk  Heilbronn  im  Königreich  Württemberg  gebürtig,
von  Profession  ein  Schreiner,  25  J.  alt,)  mitclerer  und  diker  Sratur,  falber  Haare,  von
vieler  Gesschtsfarbe,  mit  riefliegenden  Augen,  einer  Schramme  unter  der  Nase,  einen  #lbernen
  Ring  am  Finger  tragend,  nahm  im  Monat  Mai  1815.  zu  Heidelberg  bei  dem
Kaiserl.  Russischen  Grafen  von  Tolstoi,  Offfzier  beim  General,  Stab)  Dienste,  und
hat  diesem  den  16.  Okt.  1315.  gegen  9  Uhr  Abends  zu  Paris  folgendes  entwendet:
lo  in  eine  Papier,  Rolle  eingewikelte  Ducaten,  35  Stük  zu  20  Franks,  darunter  33  mit
dem  Biidniß  des  sezigen  Königs  von  Frankreich)  und  à  mit  senem  Napoleons;  diese
Stüke  befanden  sich  in  einem  himmelblauen  gelbunterwirkten  Beutel  mit  einer  Schnur
von  nehmlicher  Farbe  zugebunden.  Eine  meerschaumene  Tabakspfeife  von  mittlerer  Größe,
mit  Silber  beschlagen  und  noch  wenig  geraucht,  an  mehreren  Orten  aber  beschädigt,  mie
einer  weißen  baumwollenen  Schnur,  ein  schlangenweih  gewundenes  kleines  Tabaksrohe
von  Horn,  welches  sich  zu  mehreren  Theilen  verlegen  laht,  und  mie  einem  Waslersak  ver-
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        378

sehen  ist,  einen  von  rother  Seide  gestrikten  und  von  Leder  gefuͤtterten  Tabaksbeutel,  auf
welchem  mehrere  Jeichnungen  von  Tabaks-Pfeifen  und  einige  von  weißer  Seide  eingenähre
  Worte  angebracht  sind.  Bekleidet  war  er  mit  einer  Kasque,  einer  russischen  Uni
form  von  dünkelgrünem  Tuch  und  schwarzsammetner  Einfassung  und  rothem  Vorstoß  auf
einem  mit  Kupfer  gezierten  Helm,  einer  runden  Weste  von  dunkelgrünem  Tuch,  Halskragen
  und  Aufschläge  von  schwarzem  Sammet  mit  rother  Einfassung  und  durchaus  vorstehendem
  Futter  von  rothem  Tuch  und  §  gelben  Knspfen,  ungarische  Stiefel  mie  Quasten
  und  angeschraubte  Sooren;  auch  nahm  er  seine  Papiere;  welche  in  Ordnung  waren
und  sich  während  seiner  Dienstzeit  in  den  Häaden  des  Grafen  v.  Tolstoi  befanden,  mit.

Nagold.  Der  wegen  Cassenrest  auf  dem  Rathhauß  zu  Altenstaig  in  Verwahrung
gewesene  ehemalige  Forst=  Caßier  Carl  Friedrich  Erhard  allda,  ist  in  der  Nache  vom
13  auf  den  a  z(en  diß  seinem  Wcchter  entslohen.  Da  nun  an  seiner  Habhaftwerdung
vleles  gelegen  ist,  so  werden  samtliche,  sowohl  inn,  als  ausländische  Hochlöbl.  Orts,
Obrigkeiten  geziemend  ersucht)  genau  auf  denselben  zu  fahnden,  und  im  Betretungsfall
ihn  gegen  Ersaz  der  Kosten  wohlverwahrt  an  das  Oberamt  allhier  einliefern  zu  lassen.
Signalement.  Er  ist  35  J.  alt,  §  Fuß  #  Zoll  groß,  hagerer  Statur)  schmaler  Gesschtsform,
  blasser  Gesschtsfarbe,  hat  schwarze  Haare)  dergleichen  Augbraunen,  graue  Au--gen)
  gebogene  Nase,  mittelmäßigen  Mund)  eingefallene  Wangen?  mangelhafte  Zähne),
sbitziges  Kinn,  und  einwärtsgebogene  Beine.  Er  war  bei  seinem  Encweichen  bekleidet  mit
einem  grünen  Ueberrock)  aschfarb  tüchenen  Beinkleidern,  rothgestreifter  Weste,  weißem
Halstuch,  Stiefel  und  runden  Huc.  Den  33.  Okt.  1815.  Königl.  Oberamt.

 

Ludwigsburg.  Bei  der  Knzigl.  Moierel-Oekonomie  allhler  ist  eine  Parthie  von  61  Aimer  guter
  alter  Zwelschgen  =  Branntenwein  vom  Jahr  1815  zum  Verkauf  ausgesezt,  welcher  Kolbenweiß  zu
7  —  i0  Maas.=  Gehalt,  der  Maas  nach  um  1  fl.,  und  2  kr.  Accise  per  Gulden  unter  der  Hand  abgegeben
  wird.  Die  Liebhaber  melden  sich  bei  dem  Hofkiefer  Manrer  allhier.  Den  30.  Okt.  1518.

Käö#un.  Bon  und  Gasten-Direktion  Ludwigshurg.

Helslbronn.  Mittwoch  den  6.  Rov.  d.  J  werden  in  hiesiger  Cameral-Berwaltung  Vormittags
Ubr  im  Ausstreich  in  kleinern  und  größern  Parthien  verstelgerr:  50  Schfi.  Resgen  und  196  Schfl.
Dinkel,  vom  ferndigen  Jahrgang,  ganz  guter  Qualität.  Den  31.  Okt.  1613.  K.  Cam.  Perwaltung.

Altenrieth,  Oberamts  Tübingen.  Der  aus  diesem  Orte  gebürtige,  derzest  aber  von  Hause  abe
wesende  Weberzeselle  Johenn  Georg  Walcker,  wird  aufgeserdert,  zum  Behuf  seiner  Vemehmlassung
in  einer  von  disseits  an  das  Kdnigl.  Criminalamt  Eßlingen  übergebenen  Untersuchungs=  Sache  vor  disfer
  Behörde  innerhalb  4  Wochen  sich  zu  stellen.  Den  30.  Dk.  16153.  K.  Amts-Oberamt  Stottgart.

Künzelsau.  In  der  Nacht  vom  14  auf  den  15  dis  ,  wurde  ein  neugebohrnes  Knäbchen  umer
der  Thüre  des  Pfarrhauses  zu  Oberkessach,  in  ein  Kiffen  gewickels,  gefunden.  Auf  das  Kitzen  war  ein
geschrieben#er  Zettel  angehester,  durch  welchen  das  ausgesetzte  Kind  der  Barmherzigkelt  des  Pfarrers  emohlen
  wurde.  Der  Verdacht  dieser  Anssezung  fält  zunächst  auf  2  fremde  Weibspersonen,  die  am
Abend  zuvor  in  der  Nähe  des  Pfarrhefes  gesehen  wurden,  deren  Gestalt  und  Kleidung  aber  nicht  dechrieben
  werden  konnte.  Alle  obrigkeitliche  und  polizeiliche  Bepörden  werden  ersucht,  Prafätse  Nachsorschungen
  nach  der  Urheberin  dieses  Verbrechens  anzustellen,  und  dieselbe,  wenn  fie  entdekt  werden
##lte,  wohlverwahrt  Hieher  elaliefern  zu  lassen.  Den  20.  Okt.  1815.  «  Knoten-L
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        Nro.  53.  1  8  1  5.  379

Koͤniglich-  Wuͤrttembergisches

Stagts=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  11.  Nov.

 

Se.  Königliche  Majestäc  haben  vermög  allerhöchsten  Deerets  vom  3.  Okt.  einen
  bis  zum  15.  Jan.  18716  daurenden  «
«  General,=  Pardon

für  alle  aus  dem  Königlichen  Militairdienste  desertirten  Individuen  allergnädigst  zu  ber
willigen  geruht.

Diesenigen?  welche  inner  dieses  Termins  zu  ihrer  Pflicht  zurüfkehren,  werden  daher
von  aller  Strafe  befreit,  und  wegen  ihrer  begangenen  Desertion  nicht  angefochten,  sondern
  so  angesehen  werden,  als  ob  sie  ihre  Fahne  niemals  verlassen  härten.

Welches  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenneniß  gebracht  wird.  Sruttgart  den  é.  Okt.
1815.  Königl.  Kriegs,  Departement,  von  Phull.

 

Nachdem  Se.  Königl.  Masestde  auf  das  an  Allerhöchstdieselbe  geschehene  Erfuchen
  den  Verfügungen  beigetreten  sind)  welche  die  Allerhöchsten  Hôfe  von  Oestreich,  Rußland,
  Großbrittanien  und  Preussen  im  Einverständniße  mit  dem  Königl.  Französsschen
Hof  in  Ansehung  derjenigen  Personen  getroffen  haben,  die  als  Theilnehmer  der  im  März
dieses  Jahrs  zu  Gunsten  Napoleons  in  Frankreich  ausgebrochenen  Revolution  anerkannte)
und  nach  einer  Verordnung  Seiner  Majestät  des  Königs  von  Frankreich  vom  à4.  Jul.
dieses  Jahrs  theils  in  Verhaft  genommen  und  den  Gerichten  überantwortet  werden  folk,
ten,  theils  unter  die  Aufsscht  der  Policei  gesebt  worden  sind;  so  wird  hierdurch  Folgendes
  verordnet:

1)  Nachstehenden  Französsschen  Generalen  und  Offfzieren)  welche  nach  der  Königl.
Franzoͤsischen  Verordnung  vom  24.  Jul.  dieses  Jahrs  verhaftet  und  den  betressenden
Kriegs,  Gerichten  übergeben  werden  sollten,  namentlich:

JNey,  den  zwei  Brüdern  LAllemand,  Drouet  dErlon,  Lele#re-  Dencuettes,
        <pb n="430" />
        382

von  200  fl.  zu  5  pro  Tent  ist  dem  jezigen  Besizer,  Anton  Bachmor  zu  Langenatgen,  welcher
  schon  den  6.  Jan.  1799.  Eigenthuͤmer  des  Capitals  geworden  ist,  verloren  gegangen.
Es  wird  daher  der  allenfalsige  Innhaber  dieser  Obligation  aufgefordert,  solche  innerhalb
3  Monaten  bei  der  General-Staats=  Schuldenzahlungs=  Casse  allhier  zu  produciren,  und
seine  etwaigen  Ansprüche  darauf  zu  erweisen,  indem  nach  Verfluß  dieses  Termins  dem
bisherigen  Eigenthümer  eine  neue  Obligation  ausgestelle;  und  die  verlorene  Obligation
daducch  ungülrtig  gemacht  werden  wird.  Stutegart,  den  I1.  Okt.  1815.
Koônigl.  General,  Staats,  Schuldenzahlungs.  Casse.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  6.  Nov.  nachstehende  Beförderungen  in  der  Kd,

niglichen  Armee  vorgenommen,  als:

Der  WVice,  Commandeur  der  Garde  zu  Pferd,  Generalmajor  von  Röder,  ist  zum
General,  Lieutenant,

Oberst  Carl  von  Myllus  zum  Generalmasor,

die  Obristlieutenants,  von  Seidenberger  vom  Cavallerie,  Regiment  Nr.  4.  Jäger
rinz  Adam,  und  v.  Wöllwarth  vom  Leibkavallerie  Regiment  Nr.  1.  sind  zu  Obersten,

die  Masors,  v.  Nagel  vom  Cavallerie,  Regiment  Nr.  a.  Jager  Louis,  v.  Raßler
vom  Cavallerie,  Regiment  Nr.  4.  Jäger  Prinz  Adam,  v.  Raben  vem  Cavallerie,  Regi-’ment
  Nr.  3.  Dragoner  Kronprinz)  und  v.  Künsberg  vom  Cavallerie,  Regiment  Nr.3
Jäger)  zu  Oberstlieutenants,

der  Ritemeister  v.  Podewils  vom  Cavallerie=  Regiment  Nr.  3  Dragoner  Kron,
prinz  zum  Major,  »  ,··

der  Oberlieutenant  Graf  von  Waldburg-Wurzach  der  Garde  zu  Pferd  zum
Staberitemeister  und  OrdonnanzOffizier  allergnaddigst  ernannt,  wogegen

der  Secondlieucenant  v.  Mönchhausen  vom  Cavallerie=  Regimene  Nr.  2  Jäger
Herzog  Louis  zur  Leib,  Eskadron  der  Garde  zu  Pferd  verseze  isl.

Beim  Leib-Cavallerie,  Regiment  Nr.  1.  avancirt  Premierlieutenant  Max  v.  Speth
zum  Staberittmeister.

Ferner  haben  Se.  Königl.  Majestd  t  den  Generalmajor  von  Barnbüler)  uster
  Beibehaltung  seiner  Stelle  als  Generaladfutant,  zum  Generalquartiermeister!

die  Oberstlieutenants,  v.  Lienhardt,  Ober-  Intendant  der  Infanterie,  v.  Hohorst
vom  Infanterie,  Regiment  Nr.  7,  v.  Seybochen,  Commandeur  des  usten  Depot-Bataillons,
  zu  Obersten,

die  Masors,  v.  Gaupp  vom  Infanterie,  Regiment  Nr.  47  v.  Kechler  vom  Infancerie-Regiment
  Nr.  r3,  v.  Wundt  vom  Fußsäger-Regiment  Nr.  9  König)  v.  Fribolin
  vom  Infanterie-Regimene  Nr.  2  Herzog  Wilhelm,  v.  Szimborsky  vom  Infanterie“
  Regiment  Nes  6  Kronprinz;  und  v.  Lo  ffler  vom  Infanterie,  Regimem  NRe.s
Jzu  Oberstlieutenants,  und  ·

endlich  die  Hauptleute  der  Garde  zu  Fuß,  Grafen  v.  Seckendorff,  v.  Brunoy
v.  Hayn  J.  und  v.  Hayn  I/.)  zu  Majors  allergnddigst  ernanne.  «  .

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  6.  d.  M.  den  bei
        <pb n="431" />
        383

des  Kronprinzen,  Königlicher  Hoheit  angestellten  Obersthofmeister  von  Phull-Rieppur)
  zum  wirklichem  Geheimen  Rath,  mir  der  Ancienneté  von  dem  Dato,  an
welchem  derselb?  das  Prädikat  „Ercellenz“  erhalten,  zu  ernennen;

dem  General,-  Adjutanten  Generalmasor  von  Varn  büler  das  Grofkreuz  des  Königl.
Eivil=  Verdienstordens,  und  dem  Generalmasor,  Land=  Oberstallmeister  von  Falkenstein
das  Commandeurkreuz  dieses  Ordens  zu  verleihen;  sodann

iu  Scaaterätchen  mit  Beibehaltung  ihrer  gegenwdötig  bekleideten  Stellen,  die  biche,
rigoen  Geheimen  Legationsräthe,  v.  Baß  und  v.  Kauffmann,  den  Oberzustizrath  von
Heyd)  und  den  Criminal,  Tribunalrath  v.  Heuchelin,

zu  Kammerherrn:  die  Kammerjunker  v.  Kettler,  Ritcemeister  beym  Jäger-Regimene
Nr.  2.  Herzog  Louis;  v.  Werneck,  Ober,  Finanzrath;  v.  Raßler,  Masor  behm  Ca,
vallerie=  Regiment  Nr.  4  Jäger  Prinz  Adam;  v.  Soden,  Ober-Regierungsrath;  Gustav
v.  Speth,  Staabsrittmeister  bei  der  Königl.  Garde  zu  Pferd;  Friderich  von  Speth,
Sgtabsrictmeister  beym  Leibkavallerie  Regiment  Nr.  1;  Graf  v.  Bylandt,  Hauptmann
beym  Infanterie,  Regimene  Nr.  :  Herzog  Wilhelm;  Graf  Ferdinand  von  Reischach,
Stabsrictmeister  beym  Cavallerie,  Regiment  Nr.  3  Dragoner  Kronprinz;  von  Watter,
Oberstlieutenant,  Bataillons=  Commandeur  im  Infanterie  Regiment  Nr.  6  Kronprinz;
v.  Enzeberg,  Gauptmann  beym  Landscharfschüzen-Regimene  Nr.  11;  v.  Wöllwartb,
Ober-Regierungs=  Assessor;  v.  Dalbenden,  Stabsrittmeister  im  Cavallerie=  Regimene
Nr.  4  Jager  Prinz  Adam;  v.  Egloffstein,  Ordonnangzofsizier,  Seabsricemeister;  von
Hopfgarten,  Ordonnanzoff#zier,  Staberitemeister;  v.  Blomberg,  kegationesekretär;
und  zum  Kammersunker  «·

denStabshauptmannvomLeib-Jnfanterie-RegimentNr.t,v.Don-ppSnckdigst

ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  8.  Nov.  den  bisherigen
  Ober-  Regterungs,  Asessor,  Kammerherrn  von  Wöllwarth  zum  Ober,  Regierungs,
  Rach  allergnddigst  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
4.  Nov.  den  Repetenten  des  Driester=  Seminariums  in  Ellwangen)  Georg  Herbst,
zum  Professor  an  der  dortigen  katholischen  Landes.  Universikct,  für  die  Lehrfächer  der
orientalischen  Sprachen)  und  der  Erikik  und  Erxegese  des  alten  Testaments  zu  ernennen;

dem  zur  erledigten  katholischen  Patronat-Pfarrei  Hausen  am  Thann,  Oberamts
Spaichingen,  nominircen  Vicar,  Joseph  Dolderer,  die  allerhöchste  Bestätigung  zu
ertheilen;  und  4

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  5.  Nov.  dem  Pfarrer  Kurz  in  Derendingen,
Diöcese  Tübingen,  auf  sein  alleruncerthánigstes  Ansuchen,  die  Dienst.  Entlassung  zu  geben,
Vermog  allerhöchster  Resolution  vom  4.  Nov.  haben  Se.  Königl.  Mas.  die  erledigte
  Salzfaktorie  in  Heidenheim  dem  dortigen  Bürger  Johann  Georg  Weger,  und

vermg  allerhöchsten  Reseripts  vom  3.  Nov.  die  im  Oberamt  Alpek  erledigte  Srelle
eines  Oberamts.  Chirurgen  und  Geburtshelfers  dem  bieherigen  Stadt,  Wundarzt  Müller
  in  Giengen  zu  übertragen  allergn#digst  geruht.
        <pb n="432" />
        a840

Tübingen  Univerfftät,  vom  6.  Mov.  DVon  der  Khnigl.  Universstcät  wurkeauch
  diesmal  wieder  das  Geburtsfest  Sr.  Königlichen  Masestat  ir  dem  großen  Hoͤrsaale
  gefeiert,  wohin  sich,  eingeladen  durch  ein  von  dem  Drofessor  der  ##redsamkeit  verfertigtes
  lateinisches  Programm,  die  Lehrer  und  Studirenden  zu  Anhörung  einer  Rede
von  diesem  versammelt  hatten.  In  derselben  versuchte  der  Redner  im  Namen  aller  mit  den
Empfindungen  des  ehrfurchtvollsten  Danks  für  so  manche  auch  in  diesem  Jahre  erfahrene
Beweise  allerhöchster  Huld  und  Gnade  zugleich  die  ungeheucheltsten  Wünsche  für  das  ununterbrochene
  Wohl  Sr.  Königlichen  Moajestiát  auszusorechen.  Hierauf  wurde  die-Vertheilung
  der  allergnädigst  ausgesezten  Preiß=  Medaillen  für  die  besten  Beantwortungender
  aus  allen  Fakult4ten  vorgekommenen  Preißfragen  vorgenommen.

Im  theologischen  Fache  konnte  diehmal  kein  Preiß  ausgrecheilt  werden  v  weil  keine
Abhandlung  eingegangen  war.

Im  furidischen  erhielt  ihn:

Carl  Wilhelm  Friderich  Hofacker,  von  Stuetgart-Im

  medieinischen  wurden  des  Preißes  für  würdig  erkanne:

Gottlieb  Ernst  Friderich  Dürr,  aus  Schwöbischhall,  und

Leopold  Riecke,  aus  Brünn  in.  Mähren.  6

Srsterer  erhielt  ihn  durchs  Loos,  und  durch  besondere  Allerhöchste  Bewilligung  wurbedem
  JZweiten  der  vom  vorigen  Jahre  für  eine  andere  Aufgabe  ausgesezte  Preiß,  die  damals
  nicht  gekrönt  werden  konnte,  zugethrilt.  "  ««

Im  philosophischen  Fache)  wo  für  die  ausgestellte  Aufgabe  noch  zwei  andere  der  öffenlichen
  Belobung  für  würdig  erkannte  Abhandlungen  eingegangen  sind,  erhielrc  den  Preiß:
'  M.  Dörner  aus  Neuffen.

Noch  ist  zu  bemerken:  Da  in  dem  chirurgischen  Fache  in  dem  vorigen  Jahre  keim
Preiß  ausgethrilt  werden  konnte  in  diesem  Jahre  aber  mehrere  als  ausgezeichnet  erfund
den  wurden,  daß  seze  an.  T#ei  die  für  den  Jahrgang  1814  und  1815  ausgesezte  Preiß-Medaille,
  allergnddigster  Verfögung  zu  Folge,  abgegeben  wurde,  und  zwar:  an

Friderich  Carl  vor  Gärtner,,  Rütter  des  Känigl.  Civil,  Verdienstordens,  aus

Backnang,)  und  ·

Friderich  Wilhelm  Sturm  von  Tuͤbingen,
welchem  lezrern  im  Loose  mit  dem  ihm  gleichgeschäheen  Carl  Maximilian  Lechler  von-Pfäfftugen
  der  Preiß  zugefallen  war.  Zugleich  wurde  Georg,  Ludwig.  aus.  Geißlingem
de#.  che  Belobung  für  würdig  erklért.

ie  ndher  motivirten  Ureheile  über  die  angegebenen  Arbeiten  selbst,  wie  auch  di
me###en  Preißaufgaben,  enthält  das  gedrukte  Programm.  seüblt,  uuch,  die

 

kuvvlgsburg:  Bel  der  Königl.  Maierel=  ekonomse  allhler  is  enn  t  i
#r  alter  Iwetschgen=  Branntenwein  vom  Jahr  1315  zum  Wealltt  e  rueen  6  iere.
7.  10  Maas.-,  Gehal#,  der  Maas  narh  um  1  fl.,  und  2  kr.  M  per  Gulden  unter  der  Hand  abgeaeben.
  wird.  .  Die-Aebhaber  melden  sich  bei  dem  Hofkiefer  RMaurer  allhier.  Den  30.  Hle  1615.
A#n.  Ban=  und  Gamen-Dwrektion  kudwigsburg#
        <pb n="433" />
        385

Gsppingen.  Die  Stadt=  Comeralverwaltung  Göppingen  ist  gesonnen,  fänf  and  zwanzig  Wannen
  Hcu  zu  erkaufen.  Wer  zu  dieser  Liekerung  Lust  har,  wolle  sich  am  Mutwoch  den  15.  Nov.  d.  J.
Nachmittags  um  2  Uhr  in  der  hiefigen  Stadt  Cameralamts-Bshaufung  einfinden.  Denu  1.  Nov.  1315.
Kon.  Stadt=  Cameralamt.
Baliuen.  Die  Commun-Schaafweide  zu  Laufen,  welche  zu  120  Stäk  Mutter=  Schagfen  bevechtiget
  ist,  wird  Freitag  den  24.  Nov.,  die  zu  Därrwangen,  welche  im  Vor-Sommer  mit  120
Stät,  im  Nach-Sommer  aber  mit  200  Stük  Hammel=  oder  Göltwaar  beschlagen  wird,  wird  Samstag
  25.  Nov.  die  zu  Osidorf,  welche  260  Stük  Gölt=  oder  200  Stäk  Zuchtwaar  erträgt,  wird  Montag
  den  27.  Nov.,  die  zu  Thailfirgen,  welche  300  Stük  Zucht-  und  Gduwaar  erträgt,  wird  Dienstas
  den  23.  Nov.  auf  die  3  Jahrgänge  1810  bis  1616.  in  Verleihung  gebracht  werden,  an  welchen
Tagen  die  Liebhober,  welche  zu  Aunahme  einer  Waroe  berechtiget  fad,  Morgens  10  Uhr  auf  hlesigem
Ralbhauß  zu  erschrinen.,  und  „sich  mit  Zeugnissen  über  Prädckak  und  Bermogen  legitimiren  haben.
Denu  1.  Nov.  1613.  ·  Fbr.  Oberamt.

Bebenhausen.  Da  das  am  8.  Sept.  verpachtete  hHiesige  herrschafel.  Thor  und  Wirthshauß
samt  Zugebbrde  indessen  einen  neuen  Liebbaber  mit  annebmlicherem  Offert  gefunden  hat,  so  wird  dasselbe
  in  Gefolge  allergnddigsten  Auftrags  Montag  den  13.  Nov.  Nachmittags  2  Uhr  auf  dem  Cameralamts-Zmmer
  dahier  zur  nochmaligen  Derleihung  gebracht  werden,  wozu  die  Liebhaber  hiemit  eingekaden
  sind,  ihnen  zugleich  aber  auch  bemerkt  wied  daß  keiner  zum  Ausstreich  zugelassen  werden  könur,
der  nicht  darch  obrigkeitliche  Zeugnisse  seine  Fähigkeit  zum  Wirthsschafts„  Beteleh,  Cautions=  Stellung
von  500  fl.  En  den  Befil  von  hinreichendem  Bermögen  zum  Trieb  felbst  zu  erweisen  im  Stande  4K.
Den  30.  Okt.  1345.  ·  «  Kda.  Cameralamt.

Sbiagen  an  der  Donau.  Da  die  Schaafwekde  von  Allmendinzen,  Rechtenstein,  Griefingen,
Nasgenstadt,  Blienshofen,  Niederhofen,  Pfraunstetten  u.  Dettingen  bei  der  letzt  vorgefallenen  Verhandlung
  keine  Licdbaber  gesunden  hat,  so  wird  ein  neuerlicher  Bersuch  mit  der  Verstelgerung  gemacht  werden
  Es  werden  diher  die  Schaafweiden  von  Rechtenstein,  Griefingen,  Rasgenstadt  u.  Dkrenshofen  den
2;.  Nov.  U.  J.,  ferner  die  Schaafwecden  von  Allmendingen.  Riederhofen,  Pfraunstetten  u.  Dettingen
den  30.  Nov.  d.  J  nochmals  zur  Verleihung  gebracht  werden.  Die  Liebhaber  biezu  haben  an  gedachten
Tagen  Vormittags  9  Uhr  avf  dem  Rathhaus  dahier  zu  erscheinen.  Den  4.  Nov.  1315.  K.  Oberamr-Hobenheim.

  Die  obere  Mahlmöhle  zu  Hobeuheim,  deren  Pachtzeit  auf  Georgis  1615.  zu  Ende
zeht,  besteht  in  1  Gerb=  und  2  Mahlgüngen,  geräumiger  Wehnung,  Schener,  Stallungen,  Keller,
15  Morgen  Aecker  und  6  Morgen  Wiesen,  und  soll  auf  fernere  6  Jahre  verliehen  werden.  Die  Liebhaber
  haden  sich  mit  obrigkeitlichen  Vermögens,=  Jeugnissen  und  Meister-Bricfen  verseben,  Montag  den
20.  Nov.  d.  J.  Vor#n##uttags  10  Uhr  auf  dem  Rathhause  in  Plieningen  einzufinden.  Denu  1.  Ne.  1515.

Kön.  Landvogtei,  Steueramt  Rochenberg  und  K.  Cameralame  Nellingen- 



Horb.  Det  verheirathete  Josepd  Maintel  von  bier,  ist  Willns  nach  Dleßen  im  Förstembam
Sigmaringen  mit  seiner  Familie  auszuwandern,  und  fordert  diejenige,  die  Ansprüche  an  idn  zu  mas
chen  glauden,  auf,  solche  innerhalb  Jahresfrist  zu  thun.  Den  25.  Okt.  1815.  Kdu.  Oberamt.

laubeurcu.  Der  ledige,  50  Jahr  alte  Conred  Schüle,  Weber  von  Weiler,  wandert  nach
Memmiugen,  im  Abnigreich  Balern  aus.  Diejenige,  welche  an  ihn  Ansprüche  zu  machrn  haden,  werden
  ausgelordert,  sich  an  das  Schaleheissenumt  in  Weller  zu  wenden,  welches  den  Auswandernden
durch  dessen  Pfleter  vertreten  zu  lassen  beauftragt  it.  Den  25.  Okt.  1615.  Kdn.  Oberamt.

Altdorf.  Johannes  Maler,  angeblich  aus  Luzern  gebärtig,  hat  sich  in  dem  Oderamt  Leutbirch
mit  einem  von  dem  Oberamt  Waldsee  unterm  25.  Jul.  vorig.  Jahrs  auf  den  Seiler  Bernhard  Moßbrucker
  an#gestellten  Wanderbach  betreten  lassen,  dessen  Personal  F  Beschreiduag  au  sich  nicht  auf  idn
paße,  urd  worin  sichtbar  das  Alter  von  27  gof  4)  Jahre  verfälscht  war.  Er  bebaupter  in  einer  Schem#
be  bei  Kempten  ben  einer  zwischen  Handwerkspurschen  entstandenen  Rauferel  sein  eig—#  Wanderbuch
P#rlohren,  und  daun  das  auf  Mohbruker  lantende  genemmen  zu  haben.  685  ist  inpwischen  nicht  nur
        <pb n="434" />
        336

diese  Angabe  unwahrscheinlich,  fondern  er  hat  sich  auch  durch  vlelerlei  andere  Widerspruͤche  verdaͤchtig
gemacht.  Insbesondere  hat  sich  aber  seine  angebliche  Herkunft  nicht  erwahrt,  und  diese  ist  uͤberhaupi
unausgemittelt  geblieben.  Die  unterzeichnete  Stelle  sieht  sich  daher  veranlaßt,  das  Signalememt  dieses
verdächtigen  Menschen  mit  dem  Ersuchen  bekannt  zu  machen,  datß  eswaige  Auskunft  über  denselden
entweder  dem  hiesigem  Criminal-Amt  oder  dem  Commando  der  Festung  Hohenasperg,  wohin  er  unier
dem  15.  d.  M.  auf  4  Wochen  verurkheilt  worden  ist,  gefällig  mirgetbellt  werden  mochte.  Personalb
beschreibung;  Maier  ist  naye  an  50  Jahre  alt,  mittlerer  hagerer  Statar,  hat  ein  etwas  läaglichtes
  Gesicht,  braune  Haare,  schwarzen  Bart,  dergleichen  Augbraunen,  braune  Augen,  unten  am  rech
ten  Augapfel  ein  Whlkchen,  etwas  breite  Nase,  mittlern  Muno,  in  der  untern  Kinnlade  wenige  Zähne
und  rundes  Kinn.  Er  krug  bei  seiner  rretirung  einen  etwas  hohen  runden  Hut,  weißes  Halsuch,
blauen  sogenannten  Janker  (Camisol)  mit  hellgrünem  Kragen  und  Aufschlägen  mit  weissen  Kubpfen,
rau  und  braunmelirte  zeugene  Weste  mit  wesssen  Kndpfen,  graue  lange  Beinkleider,  weiß  leigene

trümpfe  und  Schuhe,  Den  25.  Okt.  1515.  Ken.  Crlminal=  Amt  der  Londoogtet  am  Bode#nse

v.  Paver,  Eriminal-  Rath.

Sslingen.  Der  freiwillige  Arbelter  David  Maier  von  Nelllngen,  disseltigen  Oberamts,  hat  sich
beute  aus  dem  Arbeitshaus  entsernt.  Alle  —  Behbrden  werden  daher  ersucht,  diesen  Men
schen,  welcher  36  J.  alt,  5“  3·“  groß,  schmalen  Angesichts  ist,  schlechte  Zähne,  graue  Augen,  und  abgeschnittene
  Haare  hat,  und  bel  seinem  Weggehen  mit  einem  dunkelblauen  Wammes,  zwilchenen  Pentalons
  und  Schuhen  bekleldet  war,  im  Beitretungsfall  arretiren,  tund  an  das  biesige  Sberean  einlies

.  eramt.

fern  zu  lassen.  Den  4.  Nov.  1013.

Gmuͤnd.  Das  hienach  fignalifirte  Kind  wurde  den  50.  Olt.  ohne  alle  Begleitung  und  ganz  verlassen
  in  hiesiger  Stadt  auf  der  Straße  beobachtet,  und  nach  einiger  Zeit  von  einem  hiesigen  Buͤrgtt
zu  sich  genommen.  Wem  nun  allenfalls  von  diesem  Kinde  etwas  bekanat  seyn  dürfte,  wolle  der  nuternechneten
  Stelle  hievon  Nachricht  ertheilen,  um  seodann  die  weitere  geeigneten  Verfügungen  weffen  zu
ôönnen.  Signalement.  Dasselbe  ist  ungefähr  3  J.  alt,  5“  groß,  hat  blonde  Haare  und  Augbraunen,
runde  S'irne,  schwarzbraune  Augen,  stumpfe  Nase,  etwas  aufgeworfene  Lippen,  proporrionirten
Mund,  volle  rothe  Wangen,  rundes  Kinn,  gerade  Beine.  Den  1.  Nov.  1615.  «  Z  beramt.

Gmünd.  Die  hienach  fignalifirte  Josepha  Freüiin  von  Gmuͤnd,  welche  zu  Ubverdienung  ihrer  Inquisitions
  kosten  an  die  Koͤnigl.  Gartenbau-  Direction  Stuttgart  eingeliefert  werden  sollte,  har  sich  odne
——  Vorwissen  von  hier  entfernt,  und  ist  nun  ibr  Aufenthalt  unbekannt  Es  werden  daher
sämtliche  ochlbbl.  Obrigkeiten  geziemendst  er  uchr,  auf  dieselbe  fahnden,  sie  auf  Betreten  arretiren,  und
bieher  liesern  zu  lassen.  Signalement:  Freün  ist  22  J.  alt,  5"  groß,  untersezter  Statur,  hat  schwarze
  Haa#re,  dergleichen  Augbraunen,  graue  Aurnen,  kleine  spizige  Rase,  großen  Mund,  volle  rothe  Wan
gen,  rundes  Kina,  fehlende  Zähnc.  Den  2.  Nov.  1615.  Kdn.  Oberamt.

Künzelsau.  Der  am  10.  Nov.  v.  J.  von  der  Festung  Hobenasperg  ertwichene  und  damals
mit  Steckoriefen  verfolgte  Strafling  Sebastian  Schmidt,  von  Marlach  hat  am  17  dieses  zu  Marlach
selgende  Kleidungsstücke  entwendet:  1  dreieckigten  Batrenhut,  2  schwarg  gestreifte  seidene  Holstöcher,
1  dunkelblau  töchenen  Rock,  1  dito  Wammes,  1  Paar  lange  blaue  tüchene  Beinkleider,  2  Milet"  Weften
  mit  gelben  Sternlein,  1  Paar  weisse  wollene  Snümpse,  1  Paar  Schuhe  mit  Schrollen,  1  grüre
Sammerkappe,  und  am  27.  diß  zu  Scheppach,  Oberamts  Weinsberg,  1  dunkelblauen  tüchenen  Ro,
1  Weste  und  1  Paar  Hosen  von  demselben  Tuch,  1  Weste  von  weissem  Mket,  1  schwarg  stidenes
Halstuch,  ein  baumwollenes  roth  gestreiftes  Sacktuch,  1  miut  Silber  beschlagene  Tabals  -Pfeise,  1  filberne
  Taschenuhr  und  mehrere  seidene  und  baumwollene  Halstücher.  Alle  obrigkeitliche  und  polizeil,
Behbrden  werden  ersucht,  ars  diesen  gefährlichen  hienach  bezeichneten  Menschen  fahnden,  und  deufelden
im  Betretungsfall  wohlverwahrt  hieher  einliefern  zu  lassen.  Gestalt:  Bezeichnung:  Sebastlan  Schmidt
ist  35  J.  alt,  5  Zuß  7  oll  gros,  untersezter  Statur,  hat  eine  runde  Gesichteform,  blasse  Farbe,  hell-Braune
  Haare  und  dergleichen  Augbraunen,  Sae  Augen,  stumpse  Nase,  großen  Mund,  volle  Wenten,
  gute  Zihne,  mndes  Kinn  und  gerade  Beine.  Derselbe  ist  mit  der  Epllepsie  hehasiet,  und  hat  sch
wahrscheinlich  mit  den  entwendeten  Kleidern  bekleider.  Dea  1.  Nov.  1815.  K.  Oberemt.
        <pb n="435" />
        Nro.  54.  1815.

73
1

·

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blat!.

 

Samstag,  18.  Nov.

 

Vermäg  allerhöchsten  Reseripts  vom  14.  Nov.  fend  die  bisher  in  einer  Person  verelnigten
  Commun,  Rechnungs,  Revisorate  der  DOberämter  Oehringen  und  Künzelsau
getrennt  worden)  und  verbleibt  der  Commun-Rechnungs=  Revisor  Oswald  in  dieser  Seelle
för  das  Oberamt  Kunzelsau,  dagegen  ist  der  Rechnungs,  Commissaire  Frank  in  Rottweil
zum  Commun,  NRechnungs,  Revisor  des  Oberamts  Oehringen  allergnadigst  ernannt  wordem.

Rechts=  Erkenntnisse  des  Khn.  Ober-Justiz-LColleglums.

1)  In  der  Uppellations=  Sache  von  dem  vormaligen  Klostergericht  Alpirsp#ach,  zwkschen
  Johann  Georg  Niethammer  von  Vöhringen)  Bekl.  Anten  und  Jakob  Eissele  von
Busenweiler,  Kl.  Aren,  p#ation.  vend.  wurde  die  Urthel  voriger  Instanz  bestatige.
StWuttg.  den  34.  Okt.  1815.

2)  Die  Appellations,  Sache  von  Gerabronn,  zwischen  Friedrich  Schmezer,  Wirth
zu  Michelbach  an  der  Lücke,  Bekl.  Anten  und  Johann  Georg  Bräuninger  allda,  Kl.  Ateneine
  Ausgedingsforderung  betreffend,  wurde  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde
  durch  Urthel  verworfen.  lbid.  eod.

2)  Die  UAppellations=  Sache  von  Gerabronn,  zwischen  Friedrich  Schmezer,  Wirth
zu  Michelbach  an  der  Lücke,  Bekl.  Anten,  und  Anna  Margaretha  Bräuninger  allda,  Kl.
Ucin,  Capital,  und  Jinßrestsforderung  betreffend,  wurde  wegen  Mangels  der  gelezlichen
Uppellations  Summe  durch  Urthel  verworfen.  lbid.  eod.

Erkenntniße  des  Königl.  Ehe=  Geriches,

Den  8.  Nov.  1815  wurden  geschieden:

1)  Jakob  Friedrich  Blaicher,  Bürger  und  Seifensteder  zu  Rosenfeld,  Sulzer  Oberemts,
  Kl.,  von  Anna  Barbara)  geb.  Stos  von  da,  Bekl.  ex  cep.  quall  delert.  unter
Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.  ·

2)  Johann  Caspar  Henne  von  Essingen,  Oberamts  Aalen,  dermalen  Bedienter  zu
Stuttgart,,  Kl.,  von  Maria,  geb.  Bensler  von  Essingen,  Bekl.  ex  eap.  adulterii,  unter
Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.
        <pb n="436" />
        388

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  vermoͤg  allerhoͤchster  Resolution  vom  2.  Nov.  den  seitherigen
  Ermaprobaror  Wiedersheim  zum  Buchhalter  bei  der  Koͤnigl.  Hof-  und  Domainen--Kammer
  allergnädigst  anzustellen;  Z  ç  ·

vermdgallerhöchstenDeccetsvom5.Nov.demRegtstratorbeidemKdmgLKuegds
DepartementCappohdieallernntekthänigstnachgesuchteEntlassung-dendiese-Stellestertheilen,
  und

vermög  allerhöchster  Resolution  vom  14.  Nov.  die  erledigte  Secretairs,  Stelle  bei
dem  Bureau  des  Königl.  Finanz=  Ministerii  dem  bisher  bei  demselben  angestellten  Canzei
listen  Herdegen  zu  übertragen  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruht,  vermäg  allerhöchsten  Reseripts  vom
f##.  Nov.  die  erledigte  Pfarrei  Bermaringen,  Diöcese  Blaubeuren,  dem  Pfarrer  Abt
in  Oellingen,  und  ç

die  erledigte  Pfarrei  Neuneck,  Dibcese  Freudenstadt,  dem  Pfarrer  Maier  in  Glatten
  zu  übertragen.

Se.  Könlgl.  Mas.  haben  vermäg  allerhöchsten  Reseripts  vom  17.  No.  die  erle,
digee  Försters.  Stelle  in  der  Urtenweiler  Hut,  Jwiefalter  Oberforsts,  dem  bisherigen  Unterförster
  Schelling  von  der  Plattenharter  Hut,  Tübinger  Oberforsts,  und

die  erledigte  Försters,  Stelle  in  der  Untersteinbacher  Hut,  Comburger  Oberforsts
dem  Wachtmeister  Bech  tner  von  der  Leibjaͤger-  Eskadron  der  Königl.  Garde  zu  Pferd
zu  übertragen,  sofort

auf  die  Unterförsters-  Stelle  in  der  Plattenharter  Hut)  den  Unterförster  Gfr#
von  der  Dunstelkinger  Hue,  Heidenheimer  Oberforsts,  zu  versezen  allergnädigst  geruht.

Fernere  freiwillige  Beiträge  für  verwundete  Königl.  Krieger:
Durch  das  Königl.  Oberamt  Ulm,  neben  einer  Kiste  mit
Militair-Verband=  Stüken,  von  dem  Senator  Kindervatter
  daselbst  —  —  —  —  —  12  fl.
Von  den  Mitgliedern  der  Staͤnde-Versammlung  —  481  fl.
Durch  die  Cameralverwalterin  Fetser  in  Herrenalb,  1  Pak
mit  Verbandstüken.  ·
Stuttgart,  den  9.  Nov.  1815.  General-Lieutenant,  Vice-Praͤsident  des  Kriegs-Departements
  v.  Phull.

 

Stuttgart.  Zufolge  allerhochsten  Befehls  vom  25.  vor.  Mon.  soll  ein  Quantum  ZJwsebak,  Meck
und  Kochgerste,  welches  die  Koͤnigl  Landwehre  Regimenter  aus  dem  Felde  mitgebracht  haben,  nebst
einer  Anzahl  von  Kisten  im  oͤffentiichen  Auffireich  berkauft  werden.  Die  Liebhaber  hiezu  baben  ch
den  26.  Nov.  Vormittags  9  Uhr  in  dem  Caazleigebäunde  der  unterzeichneten  Stelle  einzusinden,  und
dieser  Bersteigerung  anzuwohnen.  Den  16.  Rov.  1615.  Kbnigl.  Kriegs-Departement,  1.  Seckion.

Balingen.  Die  Commun=  Schaafweide  zu  Laufen,  welche  zu  120  Stük  Mutter-Schasafen  berechtiget
  ist,  wird  Sreitag  den  24  Nov.,  die  zu  Dhürrwangen,  welche  im  Vor-Sommer  mit  120
Stük,  im  Nach=  Sommer  aber  mit  200  Stük  Gammel?#es  Gbltwaar  beschlagen  wird,  wird  Sam-
        <pb n="437" />
        389

stag  25.  Nos.  die  zu  Ostborf,  welche  280  Stäf  Gölt=  oder  200  StäkZuchtwaar  erträgt,  wird  Montag
  den  27.  Nor.,  die  zu  Tharlfingen,  welche  500  Stuͤk  Zucht-  undi  Goͤliwaar  erträgt,  wird  Dien-6
  den  26.  Nov.  auf  die  3  Jahrgänge  1610  bie  18318.  in  Verleidung.  Khradr  werden,  an  welchen
gen  die  kiebhaber,  welche  zu  Nanahme  einer  Waioe  berechuget  sind,  Morgens  10  Uhr  huf  blesigem
Kathhauß  zu  erscheinen,  und  sich  mit  Zeugnissen  üder  Prädlkat  und  Lermogen  zu  d1e  Limien  babeu.
Den  1.  Nov.  1613.  ·  Kdmekamr.
·Odsuigheim«IIIGewissheitilletpbchstenBefehlswitdvekeineVimelstnndebousdunigi
leim  entferute,  in  der  Nähe  der  nach  Brackenteim  führenden  Landstraße  liegende  mit  einer  Ringmauer
ngebene  sogenanute  Candthurm,  früher  die  Wohnung  eines  Unterfèsters,  mit  zugehdrigem  Wasch-  und
Dackhau#s,  Schweinställen,  einem  Ziehbronnen,  einem  kleinen  Gärtchen  innerhalb  der  Rungmoner  und
einem  mit  Bäumen  desetzten  Erdbiren  Land  außerhalb  derselben  am  Montag  den  27.  diß,  Vormittags

10  Uhr  auf  dem  Rathhaus  zu  Bdunlghelm  im  Uffentüchen  Aufstreich  verkauft  werden.  Den  11.  Nev.
1615.  Kön.  Cameralverwaltung  Bietigheim.

Hobenheim.  Die  obere  Mahlmähle  zu  Hobenheim,  deren  Pachtzeit  auf  Georgli  1616.  zu  Ende
teht,  besteht  iu  1  Gerbe  und  2  Mahylgängen,  geräumiger  Wohnung,  Schener,  Stallungen,  Keller,
15  Vorgen  Arcker  und  6  Morgen  Wiesen,  und  soll  auf  fernere  6  Jahre  verliehen  werden.  Die  Liebhaber
  haden  sich  mir  obueigkeitlichen  Vermdgens=  Jeugunssen  und  Meister-Briesen  versetzen,  Montag  den
20.  Nov.  d,  J.  Vormutags  10  Ubr  auf  dem  Rathhause  in  Plieningen  einzufinden.  Den  1.  Nov.  1615,

Kin  andvegtei=  Steueramt  Rochenberg  und  K.  Cameralamt  Nellunen.  —

sfedliIgeihJürdaszahkwtawicvdetOedskfauWachs-Oebl,Wcth-auch,fürsömts
liche  Kirchen  des  Sufrungsverwaltungs=  Bezirks  Riedlingen  von  1000  Pid.  Wachs,  1400  Pfd.  Brenubbl6,
  42  Pfd.  feinen  Weihrauch,  und  120  Pfd.  Waldrauch,  Montag  den  4.  Dec.  d.  J.  Früh  9  Uhr.
balva  ratilicatione  im  Abstreich  verakkordirt  werden,  wozu  sämtliche  Liebhaber  auf  ermeldten
geladen  werden.  Den  11.  Nov.  1815.  Kdn.  Stistungsverwaltung.

Tuttlingen.  Gonningen.  Allerbchstem  Befehl  gemäs  wird  die  herrschaftliche  Ziegelhütte
wieder  auf  6  Jahre  in  Bestand  gegeben  oder  verkauft  werden.  Die  Jiegelhörte  hax  zwar  keine  besone
derc  Wohnung,  ist  aber  sehr  nahe  beim  Ort  Gonningen  gelegen.  Kalksteine  und  kerten  sind  in  der  Näle
  zu  haben,  und  die  Waare  fiuder  guten  Absaz  in  der  Gegend.  Die  allenfalsigen  Liebhaber,  welche
mit  obrigkeitlichen  Zengnißen  über  Prch#kat  und  Vermögen  versehen  seyn  möüßen,  werden  zu  dieser  Verhandlung
  auf  Freitag  den  1.  Dec.  d.  J.  auf  das  hiesige  Ratbhaus  eingcladen,  wo#elbst  der  Bersuch
der  dffentlichen  Verleihong,  so  wie  des  Perkaus#e,  Vormittags  10  Uhr  vorgenommen  werden  wird.
Noch  ist  zu  bemerken,  daß  der  allensallsige  Beständer  eine  Caution  von  300  fl.  einzulegen  hat.  Den
ö.  Nov.  1315.  ’  Koͤn.  Cameralamt  Tuttlingen.

„Sturtgart.  Carl  Fohann  Jalob  Franz  Groß,  Tambour  bei  Kdnigl.  Feld-Artillerie  von  bier
gebuͤrtig,  15  J.  alt,  ist  den  16.  Aug.  d.  J.  aus  der  Station  Nevers  in  Frankreich  desertirt,  weshalb
alle  Behdrden  um  Ausrdnung  der  Beifahungs  =  Anstalten  hierdurch  ersucht  werden.  Des  23.  Sept.
E  «  Kbu.  Stadt-  Direction.

Wangen,  Gbppinger  Oberamts.  Der  Gemeine  Peter  Uebele  von  Wangen,  von  dem  Landwehr-Regimenr
  #tr.  1.  ist  den  1.  Sept.  d.  J.  aus  dem  Lager  bei  Höningen  desertirt.  Sämetlche  Pochr  u.
Wohdbl.  Cioil=  und  Wiltair=  Obugkesten  werden  daher  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  fahnden,  ihn  im
Verretungsfall  arretiren,  und  zum  Oberamt  hieher  einliefern  zu  lossen.  Den  5  —  1815.

Speichingen.  Egesbelm.  Stepban  Reiser,  lediger  ([Gärtner  von  Egesheim,  diesseitigen
Oberamts,  hat  die  allerhöchste  Erlauboiß  zur  alsbaldigen  Auswanderung  nach  S#t-ockach  im  Grokhe#=zogthum
  Baden  erhalten,  weswegen  derselde  den  Gchultheiß  Leuthe  zu  Egesheim,  als  seinen  Bürgen
  aufgestellt  hat,  um  binnen  Jahresfrist  wegen  seiner  hierländischen  Berbludlichkeiten  vor  den  betreflenden
  Bebdrden  rechtlichen  Ausfrag  zu  geben,  und  alle  denselben  digfalls  derührende  Angelegenheiten
la  Richtigkeit  zu  bringen.  Deu  27.  Okt.  1815.  Kbn.  Oberamt.
        <pb n="438" />
        a90
Tuttlingen.  Det  lebige  Baurenknecht,  Audreas  Baumann  von  Wurmiläger:  wendert  nach
#Aledorf  im  Babischen  aus.  Derselbe  wird  1  Jahr  lang  von  Joseph  Baumann,  vlige  in  Wufmlisges

  vertreten,  an  welchen  daher  alle,  welche  an  Andreas  Ba  #  ben,  innerhalb
dieser  Zelt  wenden  können.  "6r  10.  Nov.  ach  "  umenn  asprich  d  h

Waldsee,  Landvogtel  am  Bodensee.  Johann  Georg  Wezer,  Knopfmacher  von  Waldsee,  und
Foseph  Ersing,  Uhrmacher  von  Wolfeg  goben  die  allerhöchste  Erlaubnit  zur  Auswanderung  nach  Feldkirch
  im  Vorarlberzischen,  und  Stockesß  m  Badischen  erhalten,  folglich  beede  in  Jahresfust  nach  der
Coastitutions-Urkunde  vom  15.  Merz  v.  J.  .  56.  ihre  Angelegenheuen  in  Richtigseit  zu  bringen,  wovon
  Jedermann  der  einen  rechtlichen  Anspruch  gegen  einen  oder  den  andern  jaben  sollre,  zu  seinem  Benehmen
  in  Keuntniß  gesezt  wird.  Waldsee,  den  21.  Okt.  1615.  Kbn.  Oberamt.

Aalen.  Bei  dem  hiesigen  Oberamt  ist  noch  eine  goldene  Sackuhr  depoulrt,  welche  vor  ungefähr
111  Jahren  in  dem  hiesigen  Wirthshauße  zur  Krone,  zuglelch  dem  Posthause,  gesanden  wurde.  Jn
Gemüsheit  höhern  Befehls  wird  nun  der  unbekannte  Eigenthämer  zum  Bewelß  seiner  rechtlichen  Insprüche
  an  dieselbe  unter  dem  Préjudiz  vorgeladen,  daß,  wenn  sich  in  Zelt  von  Neun  Monaten  Rimand
  melden  würde,  über  die  Uhr  werde  verfägt  werden.  Den  6.  Nov.  1615.  K.  Oberamt.

Bakfugen.  In  der  Nacht  vom  5  auf  den  öten  dieses  Ren.  ist  in  dem  disseitigen  Amts-  One
Geißlingen  elne  Weibs=  Person,  welche  einige  Tage  vorher  daselbst  angekommen  war,  an  der  Wassersucht
  gestorben.  Sie  heist  angeblich  Catharlina.  Ihre  Mutter  stamme,  was  sich  äbrigens  nicht  bestitigte,
  von  Offterdingen  her,  seny  aber  als  junges  Mädchen  von  da  iet,  und  dem  Vettel  nachgezogen,
babe  süch  mir  einem  sogenannten  Keßlertheissen  geheirathet,  und  sey  in  bem  Ort  Geislingen  gebohren,
woselbst  man  aber  ebenfalls  nichts  von  ihr  weiss.  Sie  mag  etwa  60  Jahre  alt  *7  sey,  war  kleis
ner  Statur,  hatte  ein  hlaßes  Angesicht  und  geschwollene  Füße.  Ihre  Kleidung  bestund  in  einer  Bakenhaube
  mit  einem  hellblauen  Band,  einem  welßen  Halstuch,  grünen  Kittel,  Frieß  =  Rock,  einer  abwergenen
  Schürze  mit  blauen  und  weissen  Streisen,  weissen  Strämpfen,  und  Schuhen  von  Hm'il
Die  ganze  Kleidung  ist  zerfezt  und  ohne  Zeichen.  Jndem  nun  dieler  Todesfall  andurch  dffentlich  dekannt
  gemacht  wird,  werden  zugleich  alle  inn  und  ausländische  Obrigkelten  ersucht,  zur  Küuskundschaftung
  derjemgen  Gemeinde  und  Familie,  welcher  die  beschriebene  Person  angehdrt,  die  erforderlichen
amtlichen  Verfügungen  zu  treffen,  und  im  Auskundschaftungs-Falle  derselben  dem  Wi  Oberamte
gefällige  Nachricht  zu  geben.  Den  7.  Nov.  1815.  Kon.  Oberamt.

Herrenbert  Der  Bürger  Joseph  Dieterle  von  Entringen  hiesigen  Oberamts,  hat  sich  vor  mebreren
  Wochen  von  Hauß  nuter  dem  Vorwand  entsernt,  er  wolle  sein  Brod  durch  Taglohnen  sachen.
Da  nun  aber  schon  mehrere  Klagen  eingekommenen,  daß  derselbe  vach  seiner  alten.  Gewohnbeit,  seine
Mitmenschen  auf  alle  mögliche  Arten  zu  betrügen  sucht,  namentlich  aber  mit  Hunden  2c.  So  werden
allt  Hoch=  und  Wobllöbl.  obrigkeitliche  Beherden  hiemit  ersucht,  im  Fall  sich  odiger  Diererle,  der  45  J.
alt,  über  6  Fuß  *  und  bekleidet  gewesen  ist,  mit  einem  alten  3  ecklgten  Hut,  1  alten  dunkelblau
tüchenen  Ueberrock,  1  paar  gelbledernen  Hesen,  srau  wollenen  Strumpfe  und  Bändel.  Schuhen,  Irgendwo
  betreten  lassen  sollte,  denselben  an  das  unterzeichnete  Oberamt  einliefern,  zugleich  aber  auch  jedermann
  vor  seinen  Händeln  warnen  zu  lassen.  Dea  1.  Nov.  1315.  Kodn.  Oberamt.

Herrenberg.  Dem  Adlerwirth  Jwir  ner  von  Nufringen  ist  den  öten  dis  Nachts  zwischen  6
und  10  Uhr  nachstehendes  Geld  aus  der  Stubenkammer  entwendet  worden,  als:  in  1  ledernen  Beutel
5  franzbs.  Louisd'or,  55  fl.,  an  Bradanter  Thaler  ungefehr  600  fl.,  worunter  sich  ungefehr  55  fl.  au
Französ.  Thalern  befinden.  An  ganzen,  halben,  und  viertels  Brabanter  Thalern  ungefehr  100  fl.,  n
25  kr.  Stäcken  200  fl.,  in  1  besondern  Beneel  an  Brabanter,  Thalern  21  fl.  56  kr.,  in  1  Beutel  cleerb#nd
  Geld-  Sorten  100  fl.,  in  einer  Rindsblatter  24  kr.  Stäcke  ungefehr  50  fl.,  in  einer  dergleichen  en
*  und  6  kr.  Stüken  50  fl.,  in  einem  gestrikten  leinenen  Beutel  an  6  kr.  und  3  kr.  Stüken  200  fl.  All
Hoch=  und  Wohllddl.  Behdrden  ersucht  man  geziemendst,  zu  Entdeckung  und  Helschrag  des  Direbs  alle
Achdienliche  Anstalten  treffen  zu  lassen,  und  der  unterzeichneten  Stelle,  im  von  dem  Diebstahl
irgend  etwas  in  Erfahrung  gedracht  werden  sollte,  haldig  gefälligste  Unzeige  zumachen.  Den  7.  Nov.
1615.  "  Kn.  Oberamt.
        <pb n="439" />
        Nro.  55.  1815.  a-ↄꝛ
Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  2s.  Nov.

 

 

Könlgl.  Verordnung,  die  Auslaßscheine  zu  Stuttgart  und  Ladwigéburg  betr.

Se.  Königl.  Masest  t  haben  die  über  die  Auslaßscheine  unterm  z.  April  804,
11.  Febr.  und  19.  Febr.  180#c.  erlassenen  Verordnungen  in  Betreff  derjenigen)  welche
mit  Miecthpferden  reisen,  allergnädigst  aufgehoben.  Dem  zu  Folge  sind  deufenigen,  welche
  mit  Miesthoferden  zum  Thore  hinaus  reiten  oder  fahren)  keine  Auslaßscheine  nöthig.
Im  übrigen  bleiben  aber  erstberührte  Verordnungen  durchaus,  und  insbesondere  in  Betreff
  derzenigen  gültig,  welche  mit  der  Post  reisen.  Stuttgart,  den  17.  Nov.  1715.
önigl.  Polizei=  Ministerium.  Interims,  Polizeiminister,  Graf  v.  Zep###n#

Khuigl.  BVerordunng,  das  Tragen  der  Laternen  in  Stuttgart  und  Ludwigsburg  betr.

Se.  Königl.  Majest4t  haben  die  Verordnung  vom  11.  Febr.  1808.  nach  welcher
Niemand  nach  20  Uhr  Abends  ohne  Laterne  sich  auf  den  Straßen  fünden  zassen  soll)  al,
lergnddigst  aufgehoben.  Stuttgart,  den  17.  Nov.  1815.  Kenigl.  Polizei,  Ministerium.

Interims-  Polizeiminister,  Graf  v.  Jeppelin.

Kinigl.  Verordnung,  das  schnelle  Relten  und  Fahren  in  Stuttgart  und  Ludwigsburg  betr.

Se.  Königl.  Masest  4t  haben  die  in  der  Verordnung  vom  14.  Merz  1908.  gegen
das  schnelle  Reiten  und  Fahren  festgeseste  Strafe  von  fünfzehen  Gulden  auf  drey  Gulden
  15  kr.  allergnädigst  herabgeseszt,  unter  der  weitern.  Bestimmung)  daß  es  jin  allen  jenen
  Jällen,  wo  durch  das  schnelle  Reiten  und  Fahren  ein  Schaden  geschicht,  bei  der  bisherigen
  Strafe  bleiben  solll.  ·

Demzufolge  wird  derjenige,  welcher  auf  den  Strassen  anders  als  im  Schritte  reitet,
  oder  schärfer  als  im  kurzen  Trott  faͤhrt,  so  wie  ein  seder  Reitende  oder  Fahrende,
der  bei  einer  Wendung  um  eine  Ecke  aus  einer  Straße  in  die  andere  nicht  den.  Schrict
einhält,  unnachsichtlich  um  drey  Gulden  15  kr.,  und  wenn  durch  seine  Uebertrerung  des
Verbots  ein  Schaden  geschieht,  um  fünfzehen  Gulden  gestraft,  und  hat  nebst  diesem  allen
        <pb n="440" />
        394

Schaden  zu  ersetzen.  Stutegart,  den  77.  Nov.  1815.  Korigl.  Polizei,  Ministerium.
»  Interims=  Polizelmihister,  Graf  v.  Zeppelin.
Köinigl.  Berordnung  för  die  Städte  Stuttgart  und  Ludwigsburg,  das  Fahren  der  Kutscher
*ê*  in  der  Mitte  der  Streßen  und  datVorfahren  derselben  betr.
Se.  Königl.  Mas.  haben  die  Verordnung  vom  14.  Merz  1808.,  nach  welcher
in  den  beiden.  Renldenzstädten  bei  10  fl.  Strafe  jeder  Kutscher  in  der  Mitte  der  Strahen
fabren,  und  kein  Kurscher  dem  andern  vorfahren  soll,  dahin  abgendert,  daß  erstberühn-Scrafe
  nur  alsdann  statt  finden  soll,  wenn  dadurch,  doß  ein  Kutscher  nicht  in  der  Mitte
der  Straßen  oder  einem  andern  Kutscher  vorfähre,  ein  Schaden  geschieht.  Der  Kutscher
har  in  diesem  Falle  zugleich  allen  verursachten  Schaden  zu  ersehen.  Stuttgart,  den  17.
Nov.  1815.  Konigl.  Polizei,  Ministerium.  Interims,  Polizei-Minister,
Graf  v.  Zeppelin.

Rechts-Erkenutnisse  des  Kön.  Ober-Justiz-LCollegiums.

.I)0  In  der  Appellations=  Sache  von  Urach  zwischen  Catharina,  Georg  Wezels  Shefrau
  zu  Mezingen,  Caroline,  Johannes  Webers  Wittwe  zu  Dettingen,  cum  curetoribus,
„Erhard  Lieb  zu  Urach  und  Maria  Agatha,  Johann  Sctangers  Ehefrau  zu  Dertingen  cum
curetme,  Bekl.  Anten,  sodann  Friedrich  Hag,  Schreiner  zu  Münsingen,  als  Pfleger  der
abwesenden  Barbara  Hagin  von  da)  Kl.  Acen,  die  Auslieferung  eines  pflegschaftlichen
Vermäögens  betr.,  wurde  confirmatorie  erkannt.  Stutes.  den  30.  Okt.  18715.

2)  In  der  Appellations,  Sache  von  Oehringen  zwischen  Wilhelm  Schleierbach,  Wirth
zu  Untcerhöfen,  Bekl.  Anten)  und  dem  vormaligen  Fürstl.  Hohenlohischen  Justizrath  Kober
zu  Adolzfurth,  Kl.  Aten,  Ppü##debiri,  wurde  das  Erkenntniß  voriger  Instanz  bestatiger.
Stutegart,  den  r.  Nov.  1815.

3)  Die  Aopellations=  Sache  von  Göppingen  zwischen  dem  Pfarrer  M.  Wider  zu
Hattenhofen,  Bekl.  Anten,  und  dessen  Ehefrau,  Christiane,  geb.  Engler,  Kl.  Atcin,  Alimente
  betreffend,  wurde  wegen  Mangels  einer  Beschwerde  von  Amtswegen  per  Relcr.  verworfen.
  Scuttg.  den  13.  Nov.  1875.

Scraf,  Erkenninisse  des  Königl.  Criminal,  Tribunals.
Ad.  Mand.  Sacr.  Reg.  Mej.

Den  4.  Sept.  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Thomas  Mayer  ven  Wolpershofen,  Oberamts
  Wiblingen,  wegen  wiederholter  Falschung  und  Scortations=  Vergehens,  neben  dem
Ersaßtz  der  ihm  zuerkannten  Kosten  zu  sechsmonatlicher  Juchthausstrafe  verurtheilt,  und
zugleich  verordnet  worden,  daß  er  nach  deren  Erstehung  unter  Ortspolizeiliche  Aufscht
gestellt  werden  foll.  #  "  "
««Dens.SeptwurdederzucllqugenjnVerhaftunvllntecsuchunggekommene
PositiofsicialzuAaletysodannrievöichBasmbachvonEßlingemwegendekgegcnidn
erhobenen  Unterschlagungen  und  Fälschungen)  neben  Unfahigkeitserklärung  zu  Bekleidung
        <pb n="441" />
        393

einer  oͤffentlichen  Stelle,  zu  andeethalbjaͤhriger  Festungsarbeit,  so  wie  zum  Ersaß  des
gestilreren  Schadens  und  aller  Kosten  verurtheilt.

Eodem  ist  gegen  den  zu  Calw  verhafteten  Christian  Braun  von  Altburg,  Oberamts
Calw,  wegen  Gewehrverheimlichung  und  Wilderei)  neben  Erstattung  aller  Kosten  und
Consisration  des  Gewehrs,)  eine  vier  und  einhalbmonatliche  Zuchchausstrafe  erkanur  worden.

kockem  wurde  der  wegen  Ehebruchs  und  Betrugs)  zu  Wiblingen  in  Untersuchung
gekommene  Johann  Nagel  von  Reglisweiler,  neben  dem  Ecsatze  aller  Kosten  mit  fünfmonatlicher-Zuchthaußstrafe
  belegt.

Unter  dem  9.  Sept.  ist  der  zu  Eßlingen  verhaftete  Johann  Lausterer  von  Hohnaker,
Oberamts  Waivlingen)  wegen  wiederholten  Diebstahls  und  Fälschung,  mit  zehnmonatlicher
  Zuchthaußarbeit  bestraft  worden.

Am  1a.  Sept.  wurde  der  zu  Göppingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Jakob  Beeh  von  Großheppach,  Oberamts  Waiblingen,  wegen  Diebstahls  und  Scorca=4%%
  tu  einjähriger  Festungsarbeit  verurtheilt,  und  rücksschtlich  der  Kosten  das  Angemesene
  verfuͤgt.

Den  16.  Sept.  ist  gegen  den  zu  Rottenburg,  wegen  wiederholten  Diebstahls  verhafteten
  Nicolaus  Durst  von  Ulm,  neben  Verfaͤllung  in  den  Ersatz  aller  Kosten,  eine  viermonatliche
  Festungsarbeit  ausgesprochen  worden.

Eodem  wurde  die  zu  Heilbronn  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Maria
Agnes  Mayer  von  Ehningen,  Oberamts  Urach,  wegen  wiederholten  Betrugs  und  Vagirens,
  zu  sechsmonatlicher  Luchthaußstrase,  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß
bis  zu  erprobter  Besserung  verurtheilt.

Am  20.  Sept.  wurde  der  zu  Rottweil  verhaftete  Joseph  Brunner  von  Goßheim,
Oberamts  Soaichingen,  wegen  Raub=  Attentats  und  Gewehrverheimlichung,  neben  Case
sarion  von  seiner  Richter,  Stelle  und  dem  Ersatz  aller  Kosten,  mit  fünfjährliger  Festungs“
arbeit  belegt.  6

Den  23.  Sept.  ist  der  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Sebastian
Mohr  von  Albersweiler,  Oberamts  Ehingen,  wegen  Raubs  mir  Einrechnung  der  concur,
mirenden  Uneerschlagung)  zu  siebenfahriger  Festungsarbeit  und  zum  Ersatz  aller  Kosten  ver,
urtheilt  worden.

kockem  wurde  gegen  den  zu  Rottenburg  verhaftecen  Joseph  Saile  von  Hirrlingen,
Oberamts  Rottenburg,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersahe  aller  Kosten,
eine  sechsmonatliche  Gnuncgsrberr  erkannt.

Anter  dem  2§.  Sept.  ist  der  zu  Gmünd  in  Untersuchung  gekommene  Leouhard  Rie,
ger  von  Hollenhof,  Oberamrs  Zmünd)  wegen  wiederholter  Wilderei  und  Gewehrverheimlichung,
  neben  der  Confiseation  des  Gewehrs  und  dem  Ersas  aller  Kosten,  zu  achtmonatlicher
  Juchthaußstrafe  verurtheilt  worden.

Am  :7.  Sept  wurde  die  zu  Rortweil  verhaftete  Josepha  Zipfel  von  Roceweil  we,
gen  verheimlichter  Schwangerschaft  und  verschuldeter  hülfloser  Encbindung,  neben  dem  Erlase
  aller  Kosten  mir  neunmonarlicher  Zuchthausstrafe  belegt.  .

Den  ap.  Sept.  ist  die  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
        <pb n="442" />
        394

Magdalen#a  Hunzinger  von  Tuttlingen,  wegen  wiederholken  Diebstahls,  neben  dem  Erlatze
aller  Kosten,  zu  dreijähriger  Zuchthausstrafe  und  zu  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeitsh#auß
  bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  zwei  Jahre  verurtheilt  worden.

Unter  dem  20.  Sept.  wurde  der  zu  Eßlingen  in  Uncersuchung  gekommene  Ludwig
Besemer  von  Wilflingshausen,  Oberamts  Eßlingen,  wegen  Wilderei,  Attentats  und  Ge,
wehrverheimlichung,  neben  Confiscation  des  Gewehrs,  zu  vier  und  einhalbmonaclicher  Festungsstrafe
  innerhalb  der  Festung,  so  wie  zu  Bezohlung  einer  Geldbuße  von  20  Md.
Hellern  und  Erstatcung  aller  Kosten  verurcheilt.

Eodem  ist  die  zu  Calw)  wegen  Kinds-Mords  in  Untersuchung  gekommene  Cathari,
na  Riechmüller  von  Darmsheim,  Oberamts  Böblingen)  neben  dem  Ersaßt  aller  Kosten,
zu  vierzehenjhriger  Zuchthaußarbeit  verurtheilt  worden.

Am  z.  Okr.  wurde  der  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene  Heinrich  Mayle
von  Mußberg)  Amts-  Oberamts  Sturtgart,  wegen  Gewehrverheimlichung  und  Wilderei-Uttentats,
  neben  Confiscation  seiner  Gewehre,  zu  vier  und  einhalbmonatlicher  Festungsar
beit  verurtheilt,  und  rüksschtlich  der  Kosten  das  Angemessene  verfügk.

BKodem  ist  gegen  den)  wegen  Cassenrests  zu  Rotcenburg  in  Verhaft  und  Untersüchung
gekommenen  gewesenen  Ober  Acciser  Marchner  von  Horb  zu  der  unterm  3.  Mai  d.  J.
bestimmten  viermonatlichen  Juchthausstrafe,  nach  dem  Vorbehalte  in  dem  früheren  Erkenntnisse,
  und  nach  vollführter  weitern  Untersuchung,  eine  weitere  Juchrhaußstrafe  von
vier  Monaten  verfügt  worden.

Den  3.  Okt.  wurde  die  zu  Ludwigsburg  verhaftete  TZheressa  Bissinger  von  Schwieberdingen,
  Oberames  Ludwigsburg"  wegen  Betrugs  und  Falschung)  neben  dem  Ersatze
aller  Kosten  mit  sechsmonatlicher  Juchthaußstrafe  belegt.

Unter  dem  4.  Okt.  ust  der  zu  Mergentheim  in  Berhaft  und  Untersuchung  gekemmene
Ludwig  Carle  von  Pfedelbach,  Oberamts  Oehringen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  nes
ben  dem  Ersaße  aller  Kosten  zu  neunmonatlicher  Zuchthaußarbeit  und  nachheriger  Aufbewahrung
  in  einem  Arbeitshauße  bis  zu  erprobter  Besserung  verurtheilt  worden.

Am  6.  Okte.  wurde  der  zu  Ludwigsbueg  verhaftete  Friedrich  Dierolf  von  Gellmersbach,
  Oberames  Weinsberg,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Ko“
sten,  mit  fünfmonatlicher  #achtrhößszarder  bestraft.

kodem  ist  gegen  den  wegen  Diebstahls  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung
gekommenen  Johann  Pfingsttag  von  Altenrieth,  Oberamts  Tübingen,  neben  dem  Ersatze
aller  Kosten  eine  sechsmonatliche  Festungsarbeit  erkannt  worden.

Bodem  wurde  der  zu  Ravensburs  in  Untersuchung  gekommene  Kaver  Roch  von  Lupberg,
  Oberamts  Ravensburg,  wegen  Gewehrverheimlichung  und  Wilderei.  Actentars,  ausser
  dem  Verlust  seines  Burgermeisteramts,  zu  vier  und  einhalbmonatlicher,  seinen  Gesundheics-Umständen
  unnachcheiligen  Festungsarbeit  und  zu  Bezahlung  einer  Geldbuße
von  20  Pfd.  Hellern)  so  wie  zum  Ersaße  aller  Kosten  verurtheilt,  und  die  Confiscation
seines  Gewehrs  verfügt.  .

Lade-amdiesuHeicbroImvethafteteTatbarinaSeebekvonllmetkessach,  Oberamts
Reckarsulm)  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  zu  einjaͤhri-
        <pb n="443" />
        395

ger  Zuchthausstrase  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß-#bis  zu  erprobter  Bessetuns
  verurtheitt  worden.  *½—

Den  7.  Okt.  wuroe  gegen  den  zu  Ellwengen,  wegen  aual'sscirter  und  großer  Dieb,
stähle  auch  auderer  Vergehen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen  Vaganten,  Jo,
bann  Georg  Bühler  von  Reuendorf,  Oberames  Alpek,  neben  dem  Erfas  aller  Kosten,
eine  zehenjhrige  Zuchthaußstrafe  und  nachherige  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  er,
probter  Besserung  ausgesprochen.  «

Unter  dem  9.  Okr.  ist  gegen  die  zu  Urach)  wegen  Cassenrests  in  Untersuchung  gekommene
  vormalige  Burgermeister  Joserh  Keuerleber  und  Ludwig  Veit  von  Oberenßu,
gen,  Oberamrs  Nürtingen,  verfügt  worden,  daß  beide  von  ihren  Magistrats,  Stellen  kalsirr,
  zu  Bekleidung  eines  öffentlichen  Amts  für  unfähig  erklärt,  und  neben  dem  Ersatz
der  jedem  zugetheilten  angemessenen  Untersuchungs,  Kosten,  der  erhebenen  Rest.  Summe,
so  wie  der  schuldigen  Ziuse,  ·  «

I)decJIsquisicskeuekleberzueinerZuchthaußstkafevounot-JahrenundvketMo«
naten,  und  ·

z)deranuisicVeitzueinersechsmouaklichenZuchthaußstrafeverurtheiltwerfensollktr.

Amu.-Okt.wurdederiuLudwigsbutgverhaftenIohaanjpofervon  Pleidelsheim,
Oberamts  Marbach,  wegen  großen  und  quauͤsicirten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller
Kosten,  mit  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  belegt.

Den  14.  Okt.  ist  der  zu  Rottweil  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann
Wenger  von  der  Altstadt  Rottweil,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  mis
fuͤnfmona  tlicher  Festungsarbeit  bestraft  worden.

kodem  ist  der  zu  Urach  verhaftete  Johann  Georg  Lang  von  Owen,  Oberamts  Kirch.
belm,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten  zu  fünfmogatlicher
Kuchthaußstrafe,  und  nachheriger  Reclußon  in  ein  Arbeitêéhauß  bis  zu  erprobter  Besserung
condemnirt  worden.  ,

Eockem  wurde  der  zu  Calw  wegen  Diebstahls  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekom,
mene  Jakob  Noa  Hammer  von  da)  zu  sechsmonatlicher  Zuchthaußstrafe  mit  Wilkomm
lo  wie  zum  Kosten,  Ersaß  verurtheilt.  ·

Unter  dem  16.  Okt.  ist  die  zu  Urach  verbaftete  Regina  Barbara  Arnold  von  Waiblingen,
  wegen  verschuldeter  huͤlfloser  Entbindung  und  des  dadurch  veranlaßten  Todes  des
von  ihr  gebohrnen  Kindes,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  mit  sechsmonatlicher  Zuchthaußarbeit
  bestraft  worden.  ·  ·  —

Eodem  wurde  gegen  den  zu  Altdorf  wegen  wiederholten  Diebstahls  in  Verhaft  und
Untersuchung  gekommenen  Joseph  Mezger  von  Ißny,  Oberamts  Wangen,  neben  dem  Ersatßz
  aller  Kosten  eine  achtzehnmonatliche  Zuchthaußstrafe  erkannt.  -

kodem  ist  der  zu  Tuttlingen  in  Untersuchung  gekommene  Jakob  Schönle  von  da,
wegen  wiederholten  Shebruchs)  mit  sechsmonatlicher  Festungsarbeit)  und  dessen  Mirschul,
dige  Regina  Barbara  Huber  von  da,  mit  einer  Zuchthaußstrafe  von  zwanzig  Wochen  be,-kege,
  auch  rücksschtlich  der  Kosten  das  Ungemessene  verfügt  worden.  ·  ·

Am17.-Okt.wncd»edi«uUlmvgtshaftetesohanuaWalbutgaHencxilmvonNckms
        <pb n="444" />
        396

mingen,  in  dem  Königreich  Baiern,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersah
aller  Kosten,  zu  vier  und  einhalbjähriger  Juchtbaußstrafe  verurtheilt  und  verordnet,  daß
dieselbe  nach  deren  Erstehung  der  Königl.  Baierschen  Behörde  zu  Ergreisung  der  nöthigen
Sicherheits,  Maaßregeln  gegen  sie  auszuliefern  sey.

Eodem  sind,  wegen  wiederholten  Ehebruchs,  Martin  Albrecht  von  Treffenspuch,  Ober,
amts  Blaubeuren,  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  und  dessen  Mitschuldige  die  Anne
Unsöld  von  Ulm,  zu  einer  Zuchthaußstrafe  von  zwanzig  Wechen)  auch  beide  zu  Bezahlung
  aller  Kosten  verurtheilt  worden.  .

Eodem  wurde  der  zu  Eßlingen  verhaftete  Michael  Baumeister  von  Ebersberg,  Oberamts
  Baknang,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten,  zu  einjähriger
  Festungsarben  und  nachheriger  Berwahrung  in  einem  Arbeitshause  bis  zu  erprobter
  Besserung  verurtheilt.

Eodem  ist  der  zu  Wiblingen  in  Untersuchung  gekommene  Joseph  Kaisel  von  Delmensingen,
  Oberamts  Wiblingen,  wegen  wiederholten  murhwilligen  Querulirens,  neben  Bes
zarlung  der  Untersuchungs,  Kosten  mit  viermonatlicher  Juchthaußarbeit  bestraft  worden.

Den  23.  Okt.  wurde  gegen  den  zu  Alrdorf  verhafteten  Faver  Lang  von  JZizenhausen
  in  dem  Großherzogthum  Baden,  wegen  wiederholten  Diebstals,  eine  zwei  und  einbalb,
jaährige  Festungsarbeit  ausgesprochen,  und  rücksichtlich  der  Kosten  und  nachheriger  Ueber-*
  Delinquenten  an  das  Großherzogl.  Badensche  Bezirkamt  Stokach  das  Angemesene
  verfuͤgt.

Unter  dem  26.  Okt.  ist  der  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung  gekommene  Bernhard
Jeller  von  Eglosheim,  wegen  Diebstahls  und  Fälschung,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten
mit  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  belegt  worden.

Am  ag.  Okt.  wurde  in  der  Untersuchungs.  Sache  gegen  die  zu  Mergentheim  verhaf
teten  Christian  Reiß  von  Belzen,  Oberamts  Künzelsau  und  Eons.,  wegen  Feld,  und  enderer
  Diebstähle  auch  resp.  Concubinats  erkannt,  daß  neben  dem  Kosten,  Ersaß

1)  Inquisit  Reiß  zu  einjähriger,

2)  Der  Coinquisic  Michael  Klein  von  Weinsberg,  zu  zehnmonatlicher  Festungsarbeit/.

3)  deren  Mitschuldige  Maria  Rosina  Barbara  Klein  von  Weinsberg  zu  fünfmonat
licher  Juchthaußarbeit,  auch  seder  dieser  Inquissten  zu  öffentlicher  halbstündiger  Ausstellung
auf  der  Schandbuühne  mit  angeheftetem  Zettel  „Felddieb"  verurtheilt  seyn  sollen.

Eodem  ist  der  zu  Altdorf  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann  Maute
von  Onstmettiugen,  Oberamts  Balingen,  wegen  Betrugs,  neben  dem  Ersaß  aller  Koßen
zu  sechsmonatlicher  Zuchthaußstrafe  verurtheilt  worden.

 

Von  der  zu  Auseinandersetzung  der  teutschordenschen  Verhältnisse  zu  Mergentheim
angeordnet  gewesenen  gemeinschaftlichen  Deputation  ist  den  Innhabern  der  au  porreur  9°
stellten  Partial,  Obligationen  des  durch  das  Handlungshauß  Rüppel  und  Harsier  iu
Frankfurt  am  Main  für  das  Teutschmeisterthum  negociürten  Anlehens  schon  durch  den
unterm  32.  Mäi  dieses  Jahrs  an  seden  derselben  ergangenen  Srlaß  bekannt  gemacht  w##t“
        <pb n="445" />
        297

den,  daß  von  jedem  Hofe  saͤmtlichen  ihm  zugewiesenen  Partial-Glaͤubigern  neue  Staats-Schaldverschreibungen
  mit  einer  auf  die  jedem  betreffenden  Hofe  zugefallenen  vormalig
teutschordenschen  Besitzungen  und  deren  Kammereinkuͤnfte  gestellten  Hypothek  ausgefertigt,
und  gegen  Zurückgabe  der  bei  der  Anlehnung  erhaltenen  Partial-Obligationen  denselben
eingehaͤndigt  werden  sollen.

Da  nun  die  unterzeichnete  mit  diesem  Geschaͤft  beauftragte  Koͤnigl.  Wuͤrttembergische
Commission  zur  Auswechslung  dieser  Obligationen  und  der  zu  jeder  derselben  gehoͤrigen
von  dem  oben  erwähnten  Handelshause  Rüppel  und  Harnier

für  die  Obligat.  zub  Lit.  A.  bis  zum  Jahr  1810

—  —  —  Gzub  Lit.  B.  —  —  —  18111
—  —  —  aub  Lit.  C.  —  —  —  i81.
—  —  —  rb  Lit.  D.  —  —  —  1313
ausgestellten  Zins-  Coupons  den  rr.  und  12.  Dec.  dieses  Jahrs  für  die  in  den  Königl.
Staaten  befindliche  Inhaber  der  der  Krone  Wörttemberg  zugetheilten  Partial,  Obligatienen
  und  der  dazu  gehörigen  Zinns.  Coupons  bestimmt  hat;  so  werden  sämtliche  von  der
Krone  Würtcemberg  übernommene  Partial,  Gläubiger  sowohl,  als  die  Inhaber  der  Zins-Ceupons
  hiemit  vorgeladen,  an  den  bestimmten  Tägen  vor  der  unterzeichneten  Commifssion
  in  Seuttgart)  entweder  in  Person,  oder  durch  besonders  zu  diesem  Geschäft  bevolmeochtigte
  Gewalthaber  zu  erscheinen,  ihre  Partial,  Obligationen  und  Zins,  Coupons  in
Urschrift  vorzulegen,  und  ssch  sowohl  der  gedachten  Auswechslung,  als  der  weitern  Verhandlung

  zu  gewärtigen.  Stuttg.  den  0.  Nov.  1815.  «  »
DieiuVollziehungdesvorermähntenUmwechölnngsiseschäftsallm

gnaͤdigst  ernannte  Commission.
Ober,  Finanzrithe,  Sommer.  Wachter.

inclusive

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  19.  Nov.  die  erledigte
  karbelische  Pfarrei  Westhausen,  Landkapitels  Ellwangen)  dem  Professor  Bletger
a  dem  maastum  in  Ellwangen  zu  übertragen;  und

vermog  allerhoöchsten  Rescripts  vom  aa.  Nov.  dem  zur  erledigten  Patronat=  Pfarrei
Eutendorf,  Di5cese  Gaildorf,  nominirten  Pfarrer  Müßel  in  Adolzfurth,  Discese  Oehringen)
  die  allerhöchste  Bestakigung  zu  ercheilen  allergnädigst  geruht.

Der  vormalige  Kriegs,  Departem.  Registrator  Johann  Christoph  Capoll  von  Ulm  ist
nach  erstandener  Prüfung  als  Königl.  Advokat  aufgenommen,  in  dieser  Eigenschaft  veraischeet,
  nd  bei  dem  Königl.  Ober,  Justiz=  Collegium  immatrikulirt  worden.  Stuttgart,
den  p.  Nov.  1815.

 

Stutegart.  Die  Pränumeration  auf  das  Staats  und  Regierungsblatt  fürs  erste#
Semester  des  Jahrs  1876.  à  J  fl.  30  kr.  vom  Exemplar  ist  von  densenigen  Behörden
welchen  der  Einzug  und  die  Beste  lung  obliegt)  im  Lauf  des  künftigen  Menats  December
  dieses  Jahrs  an  das  Königl.  Calsser,  Ame  unfehlbar  einzusenden.
        <pb n="446" />
        398

Die  in  Stuetgart  wohnende  Abonnenten  berichtigen  die  Gebuͤhr,  wie  bisher,  auf
dem  Speditions=  Comtoir,  und  von  den  Königl.  Kanzlei=  und  andern  Stellen)  welche
Frei„  Sremplare  erhalten,  ist  ermeldtes  Comtoir  in  Betref  der  fürs  Jahr  1816.  erforder
lichen  Anzahl  von  Blättern  in  Kenntniß  zu  sezen.  Gegen  baare  Einsendung  des  Betrags
werden  Exemplare  von  der  neuen  Auflage  des  Staats=  und  Regierungsblates  von  den
Jahren  1806  bis  lo.  im  Auszug  zu  den  schon  öfters  bekannt  gemachten  Preißen  und
von  den  Jahren  ##877  bis  15.  die  Original=  Ausgabe  der  Jahrgang  à  z  fl.  und  einzelne

Bldeter  das  Stück  füc  4  kr.  abgegeben.

 

Stuttgart.  Da  guch  la  diesem  Jahre  wieder  eine  beträchtliche  Anzahl  von  Obst=  und  anderen
Blumen  in  den  Königl.  Baumschalen  zu  Birkach  und  Einsiedel  zum  Verkaufe  ausgesetzt  ist;  so
werden  die  Baumliebhaber  hicvon  mit  bem  Aafügen  benachrichtigt,  daß  sie  sich  mit  ihren  Bestellungen
an  den  Hofg#r#tner  Walker  zu  Hohenbeim,  und  an  den  Hofgriner  Ammermöller  zu  Einfiedel,

n  wenden  haben,  welche  von  dem  zum  Werkaufe  destimmten  Quantum  die  Bedörfnisse  der  Liebhaber
n  dem  gegenwaͤrtigen  Spä#  und  nächstkünftigen  Frühjahre,  *4.  baare  Bezahlung  befriedigen  wer
den.  Den  21.  Nod  16515.=  dn.  Bau=  und  Garten-Direction.

Stuttgart.  Zufolge  ellerhöchsten  Befebls  vom  25.  ver.  Mon.  soll  ein  Quantum  Zwiebal,  Meel
und  Kochgerste,  welches  die  Königl  Landwehr=  Regimenter  aus  dem  Felde  mitgebracht  haben,  nebst
einer  Anzahl  von  Kisten  im  bffentlichen  Aufstreich  verkauft  werden.  ite  Liebhaber  hiezu  haben  sich
den  28.  Rov.  Vormittags  9  Ühr  in  dem  Canzleigebude  der  unterzeichneten  Stelle  einzusinden,  und
dieser  Bersteigerung  anzuwohnen.  Den  16.  Nov.  1815.  Königl.  Kriegs-Departement,  1.  Seckion.

 

Ko  rb.  Die  Techter  des  Börgers  Franz  Kollbacher,  Veronsca,  von  Weitingen  ist  gesonnen  sich
nach  Imnan  im  Fauͤrstenthum  Sigmaringen  zu  verehlichen.  Wer  unsr-  an  dielell-  zu  machen  glaudt,
hat  solche  innerhalb  Jahres-Frist  bel  der  Behbrde  vorzubringen.  Den  16.  Nov.  1815.  K.  Ober#amt.

Blberach.  Ein  unterm  15.  dieses  im  hiesigen  Oberamts-Bezle#  arretirter  hierunten  bezelchurter
Vagant  angeblich  Jobann  Georg  Ott  von  Wabst,  Großherzoglich  Badenschen  Oberamts  Alz,  gebümig,
wuste  mittelst  gewaltsamen  Ausbruchs  aus  eenem  Gefängnisse  zu  emntkommen.  Da  derselbe  nach  vor
läufigen  Anzelgen  ein  sebr  verdächtiger  Mensch,  und  wabrschelnlich  ein  entsprungener  Zuchthaußfirästg
ist,  werden  saͤmtliche  Polizel  Beboͤrden  ersucht,  auf  denselben  zu  fahnden,  und  ihn  auf  Bemeten  geen

  Erses  der  Kosten  hieher  woblverwahrt  einzuliefern.  Signalement.  Derselbe  ist  mittelmäsiger  aber
agerer  Statur,  dem  Ansehen  nach  356  J.  alt,  hat  schwarze  über  die  Stirne  Fängende  Haare,  solche
Augen  und  Auabraunen,  große  etwas  gebogene  Nase,  mittelmäsigen  Mond,  blasse  Wangen,  rundes
K'an  und  schwarzen  Bockendart.  Er  war  bekleider,  mit  eimr  weißen  Jake,  einer  gelb  und  rothen  We:
ste  mit  schwarze#  Esofassung  von  Flanell  ,  blauen  langen  Beinkleidern  mit  weigen  Kubpfen  von  Bein,
Schuhen  und  Strämpfen,  einem  rothen  Halstuch,  urd  einem  runden  Hut  mit  Wachstaffet  hedeckt  uad
weisser  Leinwand  schlecht  geföttert.  Den  10.  Nov.  1615.  Koͤn.  Oberamt.

Rledlingen.  Der  zu  Kapvel  dieseitigen  Pberamts  in  Dienst  stebende  Baurenknecht  Sebastsen
Sonntag  von  Reichenbach,  Oberamts  Waleser,  wurde  gestern  Abends  in  dem  Walde  zwischen  Almannsweiler
  und  Kappel  rzuberisch  angegriffen,  und  hat  sich  durch  einen  dem  Räuber  angedlich  in
Arm  angebrachten  M  sser-S#ich  von  demselben  wieder  befreit,  worauf  der  Leztere  entflohen  ist.  Simtliche
  obrigkeitliche  Behdrden  und  Polizei:  Stellen  werden  daher  ersucht,  auf  diesen  hienach  bezeichneten
Ränuber  alles  Fleitzes  fahnden  zu  lassen,  und  ihn  im  Betretungsfall  woblverwabrt  an  das  ugtekzeichnets
  Oberamt  ennzuliefera.  Derselve  ist  eln  Miasch  von  mittlerer,  untersezter  Statur,  und  trägt  einen
dunklen,  tüchenen  langen  Ueberrok,  und  runden  Dut.  Den  15  Nos.  1815.  K  Oderamt.
        <pb n="447" />
        Nro.  50.  1315.  a99
Königlich,  Württembergische
Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  -.  Dec.

 

p**ei

Rechts-Erkenntnisse  des  Kdnigl.  Ob.  Appellatlons  =  Trihunals.

17  In  der  Revistons"  Sache  der  Seifes-Fräulein  v.  Humbrache  und  des  Seheimen“
ra#he  Schmauß  v.  Livonegg  zu  Frankfurt  am  Main,  Klägery,  Revidenten,  gegen  das
Königl.  Finanz,  Departement,  Sertion  der  Kron-Domainen,  Beklagte,  Revisin,  eine
ewige  Rennte  berreffend,  wird  das  zerst,  richterliche  Erkenntniß  vom  s4.  Merz  1814.  abgeändert,
  und  revistscher  Theil  zur  Entrichtung,  verurtheilt.  Tübingen,  den  33.  Nov.  131.

à)  In  der  Appellarions,  Sache  zwischen  dem  Freiherrn  v.  Ulm  zu  Erbach  und  Wertenwag,
  Bekl.  Nten,  und  der  Gemeinde  Oberndorf-  Kl.  Arin)  den  Bezug  v.  Pofel-Laiben
  betressend,  wird  Appellant  reformatorisch  von  der  Klage  entbunden,  und  der  Ap#
vellatin  der  Beweis  wegen  widerrechtlichen  Besizstandes  von  jenem  vorbehalten.  1b.  eod.

3)  In  der  Appellations=  Sache  des  Rentamtmanns  Stoll  zu  Wildenstein,  Kl.  Nren,
und  den  Freiherrl.  v.  Hofer'schen  Testaments-  Erben)  Bekl.  Aten,  Legate  betreffend,  wird
in  Ansehung  des  den  Lezteren  vorbehaltenen  Beweises  desertorisch  erkannt.  Ibid.  eod.

40  In  der  aussergerichtlichen  Appellations=  Sache  des  Postmeisters  Herrmann  zu
Kirchberg,  die  Versteurung  Königl.  Bayr'scher  Staats,Obligationen  betreffend,  wird  die
Appekllation  mitrelst  Rescripts  abgeschlagen.  Ibid.  eod.

Rechts.  Erkenntnisse  des  Kbn.  Ober,  Justiz=  Collegiums.

1)  In  der  Appellacions,  Sache  von  Freudenstadt  zwischen  des  Tuchmachers  Christian
Sauter  in  Nagold  Ehefrau  cum  curat  letit.  Kl.  Antin,  und  Johann  Adam  Bohnet  zu
Thumlingen,  Bekl.  Aten,  p#lo  rei  vindicetiones  milis  wurde  die  Urthel  voriger  Instanz
bestatiget.  Stutegart,  den  11.  Nov.  1815.

2)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  Friedrich  Carl  von  Lippstein  zu  Grosbottwar,
  Kl.  und  dem.  Herrn  Fücsten  Fciedrich  Carl  zu  Lhwenstein=  Wercheim  :  Bekl.
        <pb n="448" />
        40
1)  .  .
&amp;amp;  2  i#.  „

verschiedene  Ansprüche  betreffend,  wurde  cheils,  coademmeroxie  cheils  ablolutorie  erkannt.
Stuttg.  den  17.  dov.  isia  *  *½#  .  nn  .nn
3)  Die  Streitsache  zwischen  der  Freiherrlich  v.  Kniestedeschen  Rentbeamtung  zu  Heu,
tingsheim  einerseits,  und  der  Kdnigl.  Secrion  der  Lehen  andererseits,  die  dießjährigen
Rutzungen  aus  denk  am  16.  Merz  1.  J.  heimgefallenen  lehenburen  Drittheite  vom  großen
Fuchteußd  Wein-Jehmen,  ih  Heutungsheim  betreffend#  wurde)  aln  auf  reinen  Nechtsftagen
  beruhend,  mir  Abschneidung  proresswalischer  i⅝e  in  vim  lentenur  unter
ausdrücklichem  Vorbehalte  des  Rechesmittels  der  Berufung  entschieden.  lbid.  eod.

4)  In  der  Rechtsfache  erster  Instanz  zwischen  dem  Freiherrn  Ferdinand  v.  Späth
zu  Uncermarchthal,  Kl.)  und  den  in  aktis  genannten  Erben  des  verstorbenen  Freiherm
Franz  von  Späeh  allda,  Bekl.,  die  Erfüllung  eines  Kaufcontracts  betr.,  wurde  auf  Be
weiß  erkannt.  Stutts.  den  z1.  Nov.  r8rä.

Erkenntniße  des  Kdnigl.  Ehe-  Gerichts.
Den  a2.  Nov.  1915  wurden  geschieden:

1)  Perer  Joseph  Donzel  penstonirter  Königl.  Großbrittannischer  Mafor  und  Bürger
zu  Cantstade,  Kl.,  Producent,  von  Maria.  ESlisabetha,  geb-  von  Paravicini,  Bekl.  Peo“
ductin,  ex  eap.  adulterii  preiumti,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  im  die  Kosten-  %

2)  hristina  Elisabety  Wagner  vom  Mordheim)  Brakenheimer  Oberamts,  geb.  Rä,
dinger)  Kl.)  Lon  Johann  Gottfeled  Wagner,  Bürger  und  Bauren'  zu  Mordheim,  Bell.
ex  cap.  duafi  delert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.  «-,,-  «
3).Anna-MariaMartinvonTustlingemgeb.-Rominger,-Kl·.vönJobolmMCkM
Martin-BürgerundZagldhmrvzonut,clin,gen,Bckl.unp.sdultetü«,suattrVect-ctheitungdesBrklggtexijszdieKosteih
  «  «  ««"  ··

«
.  „  *  *s  *- 



Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  36.  Nov.  den  bisherigen  Kammerpagen  v.  Maß
senbach  zum  Leibpagen;  und  »  ·'  ·
vksskksjsgallerhdugsteuRefckiptsvom27.Nov.diekieutenantsbeidetGatdezquth
v.Grdvcnitzut-.sGkafenv.«Gdrljsf·zzuNeisesStallmeistermunddieLieukenanti
Erafen  v.  Degenfeld,  v.  Ranzau  und  v.  Hiller  zu  Kammerfunkern  gnädigst  ernannt.
Se.  Konigl.  Mas.  haben  vermäg  allerhöchster  Resolurion  vom  25.  No.  die  etledigte
  Forst,  Cassiers,  Seelle  in  Urach,  dem  bisherigen  Extra,  Probaror  Kohler  allergn"“
desi  zu  übertragen  geruht.  ç
Vermog  allerhdchsten  Reseripts  vom  a5.  Rov.  haben  Se.  Köwisl.  Mas.  die  er“
lerigte  katholische  Pfarrei  Bildechingen)  Oberamts  Horb,  dem  bisherigen  Feldprediger
Gregor  Vercerle,  zu  übertragen,  und  ·  .
demzurerledigtenkatholischenPatronatstarreiSchwarzenbachkpretqsqtsWsM
gemnominirtenCaplansAudreasKiheleinAngemdjeagechdchsteBestckttgungsI
,trcheilc1sz·«ancl)  .»  «»  ",·  »«·sz»»««
HecmdgallerhöchstensResscfptsTons-TNob;«dce·—)etlkdigke"·Pkakt-ek  Print-stattfin-
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        4%½

Zuge  Benseis:  u#  Pfrieix  Burbhaeb  Kienhemon  zu  übertrigem  alfrgnédiast
z  .  .  ..

 

Kaltenthal.  Zufolge  allerhochflen  Befehls  von  Koͤnigl.  Departement  der  Finanzen,  Section  der
Krondemeinen,  sollen  die  zum  herrschaftlichen  Piehhof-Gut  in  Kaltenthal  gehdrige  Gedäude  s)  in  zwei
Chersa  r———  verkaufen  gesucht,  und.  d)  ein  dergleichen  Versuch,  über  samtliche  Gebdude  zalammen

  sowohl,  als  Tber  die  zu  denselben  abzugebende  Kuchen=  Beum,  und  Grasgarten  Stücke,  Hoftauhin,
  Rohrbronnen  2c.  vorgenommen,  auch  nach  dieser  Verkaufs-Verhandlung,  medrere  den  gedachten
  Gebä##uden,  sehr  bequem  gelegene  herrschafrliche  Girer  Stücke  an  Aekern,  Gärten  und  Wrsen,
WViertel  =  und  halde.  Morgenweise,  zur  Verleidung  gebracht  werden.  Die  zum  ersten  Tdeil  gehorige
Grund-Stäcke,  bestehen  in  einem  Wohnhaus  mit  einer  heizbaren  Stube,  1  Stuben=  und  5.  Dach-Kammern,
  auch  ein  paar  Kammein  im  untern  Stock,  welche  zu  Ställen  eingerichtet  werden  könren;
unter  den  Haut  elnem  guten  gewolbten  Keller,  und  einem  dergleichen  kleinen  Kcllerlen,  sann  einem
„Waschhaus  PHef,  und  5  besondern  Schweinställen,  10  Rith.  im  Meß  haltend.  203  Bih.  Gestalsis
welche  mit  dem  Befizer  der  Scheuct  gemelluchaftlich  zu  geniessen;  einem  in  dem  Hol  beßindlichen  ge-„meinschastlichen
  Ro  Wromsen  "  sodann  an#  ##  Reh.  eingezäuneen,  und  64  Ruth.  noch  nicht  eingezäunten
Kuchengarten,  die  Hätft#e,  auch  1  Drl.  403  Ruth.  Banm=  und  Gracgarten  hiuten.  am  Wohnbaus.
Der  zwerte  Dell  E#stehet  in  1  großen  Scheuer  mir  eiter  Thenne,  worinnen  1  Miehstall  zu  6  Pferden,
und  12  Srtück  Rindvich,  auch  100  Stück,  Schaafen;,  143  Ruth.  hauend,  worzu  ein  befonderer  Ban-Platz
  zu  oz  Ruth.  zur  Erbanung  eines  Wohngebqupes  versiückelt  und  abgegeben  wird;  202  Ruth.  gemernschaftliche
  Hofra#tbin  z  5  #  Rih.  zur  Einfarth.  in  die  Scheuer,  und  zur  Durglege,  1  gemeinschaftliecher
  Rohrbrounen  im  DOofl  und  an,  3  Ruth.  eingezanten,  und  63  Rutb.  noch  nichtr  eindeze#unfen  Kucheng
  arten.  die  Helses.,  auch  1.  Bril.  14  Ruth.  Baum-  urd  Grasgarien  bes  der  Scheuer  W.  Wkr  gedenken
  die  Perkaufs=  Verhandlung  der  gedachten  Gebände  und  Grundslücke,  Tonnerstag  den  14.Dec.
1.  J.  Vormittags  10  Uhr  und  Slrich  daraf  die  Verleibung  der  herrschaftlichen  Güter,  Stücke  in  dem
Wimhshause  zur  Sonne  in  Kaltenthal  vorzunehmen,  und  machen  dieses  Vorhaben  hiemit  jedermänmglich
  zu  pem  Ende  bekannt,  vamit  die  Lirbhaber  die  Gebcude  samt  Zugehdr  sowobl,  als  die  Güter  ide
  ssen  braugenschelnigen,  und  sofort,  auf  die  anberaumte  Zeit,  sich  mit  den  erforderichen  obrigkeitlichen
**  issen  ihres  Prädikats,  und  Vermbgens  ##lber  in  Kaltenthal  cinfinden,  und  von  ven  vornehmenden
Vertnd  Verlleihungs=  Verhandlungeß.  profitiren  köoncn-,Den  20.  Nev.  1315.  «
»Ah-JLandthojssnnetamtHirfaphindCanietalamkckxndclsiugkm

Bebesphyselr."D«ieijst«·g"dcå312.«Dee.wikvbetbewkdniglpsokstiEassmmtdaselbst-«übek.die
Liefer  ung  des  Heu-  Stroh-und  Grunddirn-Bedürfnisses  für  die  Körigl.  Thiergä#rten  bel  Bebenhausen
auf  das  Winterhaldbjahr  eim  Akkord  im  bffentlichen  Avstreich  abgeschlossen  werden.  Die  Liebhaber  werder

  eingeladen,  an  gedachtem  Tag  Morgens  §  Uhr  in  Bebenbausen  einzusinden.  Den  27.  Nev.
1615.  s  sich  gedach  8  s  Königl.  Forkkassenamt  daselbst.

Cautkstatt.  Das  hertschaftl.  Maierei?  Gut  zu  Mönster,  1  Stmnde  von  Camstatt,  wird  ven
Lichtmeß  1616  bis  1825.  an  desn  Melistbietenden  verliehen  werden.  Dasselbe#  bestebt  aus  93.  Mergen
2  krtl.  Aecker,  21  Morg.  2  Prik,  Wiesen  und  Länder,  welche  von  Stener,  Jeheuten,  Frohnen,  und
Emquartierung  frei  find.  Hiedei  ist  ein  2  steckigtes  Wohnhauß  mit  2  Wohnungen  nebst  Ekallungen  u.
elner  desondern  Steuer  nebst  1  Wagenschupf.  Die  Liebhaber  haben  ein  legales  obrigkeikliches  Zeugniß
beizubringen,  daß  sie  ein.  gures  Prädikat  besitzen,  den  Felbau  urd  eine  Guthswimbschaft  wohl  versteehen,
  ein  Vermdgen  zu  Einlegung  einer  Caurion  von  wenigstens  1500  fl.  auch  zu  der  erforderlichen  Einrichrung
  besizen,  indem  Niemand  zum  Aofstreich  zugelossen  werden  wied;  der  sich  bierüber  nicht  ausweisen
  kann.  An  Vieh  und  Geräthschaften  wird  Zzum  stand  nichts  üöberlassen.  Die  Verhandlung
wird  am  Dienstag  den  12.  Dec.  Morgens  3  Uo#r  auf  dem  Retbhaus  in  Münfter  vorgenommen  werdes.
Den  23.  Nov.  4313.  Landvogtei-Steuerämt  Rothenberg  und  Cameralamt  Cantstatt.

Ebugen.:  Bis  Dienstag  den  s.  Dec.  Vorwitkags  10  Ubr  wird  in  der  biesigen  Lameralterwaltang
  ein  Quantum  Haber  von  600  Schfl.  in  die  Garnisonen  Kirchheim  und  Nüärungen,  vom  desseuigen
        <pb n="450" />
        402

herrschaftl.  Kasten  zu  fuͤhren,  im  dffentitchen  Abstreich  veratcordirt  werden,  wodel.  sich  die  Liebhab  er  mit
benschafft  gen  ##  füben  n  Oberamt  gesiegelten  Zeugmissen  über  ihr  Vermogen  Lesner
mögen.  Den  22.  Nov.  1615.  Kön.  Cameralame.
Gmünd  Die  Somwerschaafweiden  von  Heubach  mit  600  Stück,  und  zu  Wisgoldingen  mit
225  Stück  werden,  und  zwar  erstere  den  14.  Dec.  auf  dem  Rarhhause  in  Henbach,  und.  lerher0.  den
10.  Dec.  in  dem  Aolerswirtshause  in  Wiegoldingen  im  W-  Meisigebors  verliehen  —  Pachtliebbaber
  mögen  sich  mit  den  erforderlichen  Zeugnissen  versehen,  bei  den  Verhandlungen  einfinden.  24.
Nov.  1515.  AKbn.  Oberamt.
Horb.  An  nachbenaunten  Tagen  jedesmal  Vormittags  9  Uhr  werden  auf  dem  Rathhaus  zu
orb,  folgende  Schaasfweid-Verleibungen  vorgenommen  werden;  und  zwar:  am  Mittwoch  den  20.
*8  d.  J.  )  die  drei  Sommerschaafweiden  der  Stadt  Horb,  zu  (00  Stük;  b)  die  Gommerschaafweide
  von  Astheim  zu  130  Stäk;  c)  die  Sommerschaafweide  zu  Grünmerstetten  zu  170  Stüäk,  und
d)  die  Gommerschaafweide  von  Birtelpronn  zu  100  =  tak.  Sodann  am  Dennerseag  den  21.  Decemb.
3  die  Sommerschaafweide  von  Reringen,  zu  150  Stük;  b)  die  Winter  Schgafwiide  von  Bierivgen
zu  170  Siük,  und  die  Sommer-Schaafweide  von  gedachtem  Blellngen  zu  1530  Stäk;  c)  die  Sommerschaafweide
  von  Mödlen  am  Reckar  zu.  64  Stäk;  d)  die  Sommerschaafwelde:  von  Wiesenstetren
150  Stäk,  und  c)  die  Sommerschaafwelde  von  Birlingen  zu  120  Stük.  MWelches  den  Pachtlicbabern
  andurch  bekannt  gemacht  wird.  Den  246.  Nov.  1615.  «  7..;Kbu;-Obekamt:·

 

Zwiefaltes.DieunterzeichneteStellcwitdübekpieBeifubrvosJOSchfi.  gab-»  welche
dem  Kdnigi.  Cavallerie-  Regiment  Nr.  5.  Jaͤger,  in  Kirchhelm  und  Nuͤrtingen  auf  den  Zwiefalter  Kästen
  angewiesen  find,  bls  Montag  den  4.  Dec,  Vormittags  9  Uhr  einen  Abstreichs-  Alkord  abschließen;
wozu  sich  die  Liebhaber  in  dem  Cameralamrlichen  Geschäfts=  Zimmer  einfiaden  koͤnnen.  Den  21.  Nos.
1015.  Koͤn.  Cameralverwaltung.

 

Horb.  Die  Tochter  des  Benedilt  Lipp,  Bürgers  von  Eutingen,  Thekla  gesonnen,  sich  nach-Dießen
  im  Fuͤrstenthum  Sigmaringen  zu  vereblichen.  Wer  Ansprüche  an  dieselbe  zu  machen  glaubt,
b#t  solche  inneshalb  Jahres=  rist  bei  der  Behdrde  vorzubringen.  Den  16.  Nov.  1815.  K.  Oberamt.

Stuttgart.  Der  auf  21  Jahr  wegen  wiederholten  Diebstahls  zur  Fetungsstrofe  verurtheilte
Faver  Lang  von  Jigenhausen  entkam  vorige  Nacht  auf  dim  Trausport  zu  Plleningen.  Samtliche  Hochund
  Woblldbl.  obrigkeitliche  Behbroen  werden  geziemend  ersucht,  auf  diesen  hienach  fignalisirten  Flächtling
  zu  fabnden,  und  denselben  auf  Berr#ten  woblverwab-4  an  das  heesige  Amte  Oberamt  einliesern  zu
lassen.  Signalement.  Er  ist  34  J.  alr,  kleiner  starker  Statur,  bat  ein  länglichtes  Angesicht,  hobe
glatte  Siirne,  schwarzes  Haar  und  Augbrapnen,  schwarzb  aune  Augen,  kleinen  Mund,  propoftior  irte
Nase,  alle  Zähne,  rundes  Kinn,  starlen  schwarzen  Ohrenbart  und  gerade  Veine,  Den  18.  Nov.  16815.

·  Ida-Amtö-·Obetsmt.

DalingemVerfügquJckobsAdsIKtimmehsBükgekIndRotgetdekzsEwigen-dessen
Slgnalement  hienach  angehängt  ist,  hat  scch  am  Samstag  den  16.  dieß,  nvachdem  er  sich  eines  Verbrechens
  schuldig  gema##t,  entsfernt,  und  konnte  bisder  nicht  zur  Hard  gebracht  werden.  Die  betrefseenden
  obrigkeitlichen  Behörden,  werden  daher  ersucht,  die  geeguete  Fahndungs=  Anstalten  auf  den  flüchltigen
  Krimmel  zu  treffen,  und  ihn  auf  Betreten  als  Arrestant  an  das  unterzeichnete  Oberamt  liefern  zu
lassen.  Signalement.  Jakob  Adam  Krimmcl.,  der  jüngere,  Rotgerber  von  Ebingen,  26  J.  ah,  5  Fa
6  Joll,  1  Lin.  groß,  geheirathet,  hat  eine  starke  Statur,  ein  länglichtes,  volles  und  etwus  rosenmütie
ges  Gesicht,  braune  Haare,  starke  Augbraunen  gleicher  Farbe,  hobe  Stirne,  blaue  Augen,  spitzige  Nasee,
  blasse  Wangen,  mittelmäßigen  Mund,  gute  Zähne,  rundes  Kinn  nad  etwas  krumme  Beime.  Er#
zeichnet  sich  besonders  durch  einen  stark  gekrümmten  Rückgrad  und  Hocker  aus.  Bei  seiner  Eutweichung
trug  er  einen  grauen  Bider-Ueberrock,  eine  grünlichte  manchesterne  Weste,  dergleichen  lange  Beiakleis
der,  Stiefel  uad  einen  runden  Hut.  Er  sprcht  gerne  viel  und  hat  einige  Esetten  bei  sich.  Den  23.
Rov.  1618.  Klhbn.  Oberamt.
        <pb n="451" />
        Nro.  57.  1315.  ½
Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Bläkt.

Dec.

—

 

Samstag,  9.

Die  Einlieserung  der  für  die  anatomischen  Arstalten  geelgneten  keichname  betr.

Die  Känigl.  Obercmeer  werden  hierdurch  zu  genauer  Befolgung  der  Vererdnungen
in  Beziehung  auf  Einlieferung  der  für  die  analomischen  Anstalten  geeigneten  Leichname
nachdruklich  aufgefordert.  Stuttg.  den  S.  Dec.  7215.  K.  Ministerium  des  Innern.

Graf  v.  Reischach.

Vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  3.  Dec.  sind  die  bisher  in  einer  Person  vereinigten
  Commun,=  Rechnungs-Revisorate  der  Oberämter  Calw  und  Neuenbürg  getrenne
worden,  und  verbleibe  der  Commun,-Rechnungs-Revisor  Neidhard  in  dieser  Stelle  für
das  Oberamt  Calmw,  dagegen  ist  der  Bürgermeister  Knaus  von  Reuenbürg  zum  Commun,
  Rechnungs,  Revisor  des  Oberamts  Neuenbürg  allergnddigst  ernannt  worden.

 

 

Zu  Folge  allerhöchster  Genehmigung  vom  6.  Dec.  ist  mit  der  Amtsschreiberei  der
Stadt  Weil,  Oberamts  Leonberg,  der  Amtsschreiberei,  Bezirk  Merklingen  verbunden,
  dem  Amtsschreiber  der  Wohnsitz  in  Weil  angewiesen,  die  Besorgung  der  Amtsschreibereieschäfte
  in  dem,  zum  Oberamt  Vaihingen  gehbrigen,  bisher  der  Amtsschreibe,
rei  Merklingen  zugetheilt  gewesenen  Orte  Weissach  aber,  der  Stadt,  und  Amteschreirei
  Vaihingen  übertragen  worden.  Stuttgart)  den  7.  Dec.  1815.  1

«  K.  Ministerium  des  Innern.  Graf  v.  Reischach.
Rechts=  CErkenntnisse  des  Kön.  Ober-JJustiz=  Collegiums.

1)  Die  von  dem  ehemaligen  Reick  sritterort  Ortenwald  an  das  Königl.  Ober--Justit=Cellegium
  gediehene  Gantsache  des  Freiherrn  Ferdinand  v.  Adelshcim  zu.  Wachbach,  wobei
  über  fünfzig  Gläubiger  interessirt  sind,  ist  unter  Leitung  gedachten  Collegiums  durch
Vergleich  erledigt,  und  dieser  Vergleich  von  dem  Königl.  Ober,  Justiz,  Collegium  am  27.
Sept.  1815.  bestiätigt  worden.  "

2)JaSachen-rster3nstanzzwischenderKönigl-Stiftungsverwaltmigquam
        <pb n="452" />
        404

gen,  Kl.  an  einem)  und  der  Fürstl.  Fürstenberg'schen  Vormundschaft  Dekl.  am  andem
Tbeil,)  die  Erfüllung  eines  wegen  jährlicher  Abgave  eines  bestimmten  Beenn,  und  Bau,
holzes  geschlossenen  Vergleichs  betr.,  wurde  unter  Verwerfung  der  Einrede  des  mangeln,
den  Klagereches,  der  beklagte  Theil  von  der  Klage,  wie  sie  angebracht  worden)  entdum
den,  Bekl.  Theil  übrigens  mit  deimsenigen,  was  er  weiter  von  einer  vorenthaltenen  Habes,
  Gülre,  encpien  #o  vorgebracht,  34  Leh#tum  verwiesen.  Sarty.  He  39.  Nov.  1815.
3)  Die  Nullicätenklage  des  Johann  Georg  Weiß  zu  Döfffsagen  gegen  die  von  dem
Oberamtsgericht  zu  Böblungen  unterm  a4.  Jan.  1814.  auögesprochene  Urthel  in  Sechen
des  gedachten  Roh  wider  die  verwittwete  Müllerin  Johanne  Roh  zu  Döffingen,  Haus,
kauf  und  resp.  dessen  Vertheilung  berreff.,  wurde  per  Kelcriprum  als  unstarthaft  abgewie,
sen.  Stutts.  den  z.  Dec.  1815.  #  «  .
t)Die-Appellakions-Sache-m-Freudesstadcizwischenden-beiden-Bütgetmetstml
LiebUndSkösseksudasAntenunddekWittwedesLöwenwirthWölppektebendaselbsti
cumcurstxAkitypAojurissepmr.ineoncutsucredit»wtctdewegenMangelseineth
gründeten  Beschwerde  von  Amtswegen  per  Reler.  verworfen.  Stutig.  den  5.  Dec.  1315.

Erkenntniße  des  Konigl.  Ehe-Gerichts.
Deneao.  Nev.  1815  wurden  geschieden:  .

1)  Johann  Rempffer,  Bürger  und  Hafner  zu  Ehningen,  Böblinger  Oberamts,  K.
von  Anna  Dorothea,  geb.  Barc  von  da)  Bekl.  er  #p.  quali  delert.  unter  Verurkheilung
der  Beklagten  in  die  Kosten.  ,  ··

2)-FciedtichDurst,«Post-CondnkteursuSturtgakt,Kl-,,vonCathatina  Frucht-kaebt

  Walter  von  Kirchheim  am  Nekar)  Bessigheimer  Oberamts,  Bekl.  ex  cap.  duah  ceert.
  unter  Wergleichung  der  Kosten..

 

Se.  Koͤnigl.  Majestat  haben  allergndigst  geruht,  durch  allerhöchstes  Reseript
vom  6.  Dec.  dem  Königl.  Oberst,  Ceremonien,  Meistker  von  Kniestedt  die  Adels-Decoration
  des  Königreichs  zu  verleihen,  und  die  allerunterthänigst  nachgesuchte  Erlaubniß
zu  ertheilen  #  daß  er  seinem  Familie=  Ramen  die  Benennung  Jauf  Schaubeck“  beisuge.

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhochsten  Reseripts  vom  4.  Dec.  den  bisder
als  Premier-Lieutenant  bei  der  Königl.  Garde  zu  Pferd  gestandenen  Kammerzunket!
Grafen  v.  Dürkheim  aus  dem  Milltair  und  von  der  seither  versehenen  Dienstleistung
als  Reisestallmeister  entlassen,  und  denselben  zum  wirklichen  Jagdjanker,  auch

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  6.  Dec.  den  Freiherrn  Friedrich  von  Bibra
auf  Höchhekm  in  Franken  zum  Königl.  Kammerberrn  gnddigst  ernannt.
Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnédigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
rb.  Nov.  dem  Ober,  Regierungs-  Seerctair  —  die  allerunterthänigst  nachgesuchte
Dienst,  Entlassung  zu  ertheiken,  worauf  in  dessen  Stelle,  zu  Folge  allerhöchsten  Rescripts
vom  zo.  Noo.  der  Ober,  Regierungs,  Secretair  Clemm  einrükte,  welcher  bisher  bei  der
Registratuc  der  Section  der  innern  Administration  Dienste  geleistet  hat.
        <pb n="453" />
        4%

Se.  Königk.  Majs.  haben  allergnädigst  geruhe,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
3.  Der=  nach  Gewährung  der,  von  dem  Unteramts,  Urzte  von  Wolfegg,  Oberamts  Waldsee,
  D.  Stör  nachgesuchten  Dienstenclassung  dessen  Stelle  mic  dem  Wohnsiz  in  Altshausen,
  dem  bisherigen  Oberamts,  Arzt  in  Leurkirch,  D.  Kohn  zu  übertragen,  und  zum
Oberamts,  Arzt  in  Leuekirch  den  dort  quiescmenden  Physikus  D.  Staiger  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnddigst  geruhr,  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom
6.  Dec.  die  vakante  Oberamtei  Freudenstadt)  dem  bisherig.  General,  Auditor  v.  Bauer,
ju  übertragen)  und  an  dessen  Stelle  den  Souvernements=  Auditor  Göriz  zum  General-Auditor
  zu  ernennen.  Zugleich  ist

die  erledigte  Weg=  Inspektors,  Stelle  in  der  Landvogkei  am  mittlern  Neckar,  dem,

bisher  der  Königl.  Bauz  und  Garten,  Direction  Stuttgart  zugegebenen  Lieutenant  Sabarth
  vom  Genie=  Corps)  unter  Belaßung  seines  seitherigen  Charakters,  gnädigst  übertragen
  worden.  .

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom
3Zo.  Nov.  die  erledigte  kaͤtholische  Pfarrei  Rexingen,  Oberamts  Hotib,  dem  bisherigen
deldprediger  Stendel  zu  übertragen,  und  »

denDiakonusRiesinLokchaufbie,.ecledigtePfatreiMatten-DcdeeseFreudenstadt,
  zu  versezen;  auch  «  ·  .  »

vekmdgallekhdchstenResckiptsvom3.Dec.dieVikake·JosephSchönwktlervou
Wilflmgen,OberamstiedlingemuadJosephBaumannvonSkddtlenbxtEllwani
IIIHURepekevketlalldemkatholischenPrieiiersSeminakiuminEllwangenzu.etnenne«n.

Se.Kdnigl.M·aj.habenvermögqllekhdchsteaDeecetsvom3.Dec.·dteetlkdtgi
te  Pestbeliers=  Serle  in  Nehrenstercen  dem  Jakob  Häckel  daselbst  allergnddigst  zu  über
tragen  geruhe.

 

Böblingen.  Die  ledige  Anna  Maria  Ruof  von  Sindelfingen  hat  den  6  fährigen
Knaben  des  dortigen  Zeugmachers  Schmid,  der  in  den  See  siel,  mic  eigener  Lebenege,
fahr  vom  Ercrinken  geretter.  Zu  Belohnung  dieser  rühmlichen  Handlung,  welche  zur
allgemeinen  Kenntniß  gebracht  werden  soll,  haben  Se.  Königl.  Mas,  derselben  die  filberne
  Verdienst=  Medarlle  huldreichst  zuerkannt,  welche  sie  heute  mit  dem  devotesten  Danke
  empfangen  hat.  Den  28.  Nov.  1315.  Köon.  Oberamt.

Reuttlingen.  (Warnung  wegen  falscher  Münzen.)  Aus  Anlaß  eines  in  dem
hiesigen  Oberamt  und  zwar  zu  Bronnen  kürzlich  entrekten  Münz=  Verfalschungs,  Verbre,
chens,  mircelst  Nachgießung  Oesterreichischer  Vier  und  zwanzig  Kreuzer,  Stücke  und
Baierischer  Sechser,  wird  anmit  Jedermann  vor  Annabme  derselben  verwarnt.  Sie
sind  übrigens  wegen  ihrer  weichen  Materie  (Zinn)  ihrer  Biegsamkeit,  und  der  Undeutlich
keit  des  Abgußes  sowohl  als  des  beschnirtenen  Randes  auffallend.  Den  5  Dec.  18915.
Königl.  Oberamt.

 

 

Stuttaart.  Ueber  die  Leferund  eines  Quaptums  gebrannter  Weare  in  das  Kknigl.  Ban-  Maha###e
  wird  Miutwoch  den  20.  dieste  Mrnats,  Vermittags  9  Uhr  in  Käuigl.  Bauverwalturg  allhier  ein
        <pb n="454" />
        406

Uttord  abgeschlossen:  zu  welcher  Verhandlung  die  Zieglermeister  und  Slegelhönen  „  Inhaber  des  Kinigreichs
  eingeladen,  und  vorläufiz  veranlaßt  werden,  ihren  gegenwärtigen  Vorrath  von  gebrannter  Waare,
  nach  dem  alten  und  neuen  Maas,  genau  aufzunehmen,  und  denuselben  bey  der  Allords-Verfand
lung  anzugeben.  Dea  2.  Dec.  1815.  Kön.  Bauverwaltung.

Ballngen.  Das  Khnigl.  Landvogtel-Steneramt  am  obern  Neckar  und  das  Cameralant  Bali#e

en  sind  allergnädiast  legitimirt,  die  eine  halde  Stunde  von  hier  auf  Eugstlatter  Baha  gelevene  Schaaf-Sbrar-

  mit  eingerichreter  Wohnung  für  den  Schäfer,  und  dazu  gehdrigen  21  Morg.  2;  Prt.  z##  Kukh.
Wiesen  auf  6  dis  9  Jahre  im  Wege  des  bffentlichen  Aufstreichs  144  verpachten.  Dieses  wird  ierdurch
unter  der  Bemerkung  dekannt  gemacht,  daß  einem  Pächter  jährlich  von  dem  disseitigen  Cameralamt
5  Fuder  Dinkel=  und  Haberstroh  unentgeldlich  abgegeben  werden,  der  Pächter  eine  dem  1#fachen  Betraz
  des  orarii  von  1  Jahr  gleichkommende  Caution  in  lirgenden  Gürern  uuter  der  Mirverbindlichsest
seiner  Ebefrau  einzulegen  hade,  und  der  Tag  zu  Vornahme  dieser  Verleihungs,  Verhandlung  auf  Wenlag
  den  16.  Dec.  d.  F.  bestimmt  seye,  an  welchem  Tag  sich  die  mit  odrigkeitlich  gestegelten  Jeugo#sse#
versehene  Liebhaber  Morgen-  6  Uhr  auf  dem  hiesigen  Rathbaus  einffnden  wollen.  Den  209.  Nov.  1615.

.Landvogteisteueramt  am  obern  Neckar  und  Cameralverwaltung  Balingen.

Denkendorf.  Da  der  allerhöchsten  Verordnung  vom  28.  Nov.  d.  J.  zufolge  die  hemschastliche
Maierei  zu  Denkendorf,  in  geräumigen  Landwirthschafts-Gebäuden  132  Morgen  1  Bril.  106  Ruthen
Akkern,  67  Morg.  17  Rutb.  Wiesen,  und  1  Morg.  21  Vril.  164  Rutrb  känder  und  Girten  bestehen,
auf  9  JFadre  nemlich  von  Lichtmiß  1816  bis  1625.  im  bffentlichen  Ausstreich  verliehen  werden  sell,  so
wird  ders.  mit  dem  Unhaag  brkanm  gemacht,  daß  sich  die  biezu  Lucktragenden  mit  Vermögens,  Zeugnissen
  versehen,  Montag  den  16.  Dec.  Bormittags  um  10  Uhr  auf  dem  Rathhaus  in  Denkendoef  einzufinden
  haben.  Den  29.  Nov.  1515.  K.  Cameralamt  Nellingen.

Ellwangen.  Da  auf  das  der  unterzeichneten  Beamtung  zustehende,  urterm  20.  Sept.  d.  J.
verliehene  in  den  Nummern  42.  und  45.  dieses  Blatts  ausführlich  beschriebene  Maiereigut  Werdenfeld
bei  Aalen,  dessen  Pacht  bis  Faßnacht  1816  zu  Ende  gehr  ein  beträchtliches  Nachgebor  gefchehen,  s“
soll  vermog  allergnädigsten  Befehis  vom  26.  Nov.  d.  J.  eine  nochmalige  Vorleihung  dess  lben  vorge
nommen  werden.  DHiezu  ist  Donnersiag  der  21.  Dec.  bestimmt,  au  welchem  Tag  sich  die  Liebhab#
Vormictags  10  Uhr  in  der  Amtsstne  der  untergeichneten  Beamtung  mit  obrigkeirlichen  Zeugnissen  ihres
Präblkats  und  Bermdgeus,  auch,  daß  sie  eine  Camion  von  1000  fl.  zu  leiften  im  Stande  seien,  ders
seben,  einzusiiden,  und  der  Verhandlung  anguwohnen  haben.  Den  4.  Dec.  1815.

Kon.  geisil.  Verwaltung.

Mergeathelm.  Die  nahe  bei  Mergenhelm  am  Tauberfluß  an  der  Chaussee  nach  Wirzburg  lisende

  herrschaftl.  Oel-,  Ins-,  Walk-,  loh=  und  Schneidmühle  nebst  Hanfrelde  wird,  da  sch  der
-  Hachkdetselben  aufdeahMeqiötöJadehecht-bannen:BechICUfSReueaafbbispsshn
imbsscntlichcnAukstkeichvekpachcecwetver.L.eLag-diesetWe-kekistschkvonhesthqfcnaht-chrisvenmavetmitothbSchmuwsatvuddergleiche-günstig-EinPächter-thanhiakcichcsvemdobs

nung  u.  Stallung,  einen  Oeblkeller,  zwei  Wurzgärtchen  und  einen  Grasplatz  mit  in  Pacht.  Die  Aufstreichs-Verdandlung
  wird  Freitag  den  22.  Dec.  d.  J.  Vormutags  10  Uhr  in  birfiger  Cameralverwal#
tung  vorgenommen,  und  werden  zuvor  die  Bestards-  Bedingungen  den  erscheinenden  Liebhadern  erbffner
werden.  Vorläufig  wird  bemerkt,  daß  ein  Pichter  eine  Caution  von  3000  fl.  einzulegen  habe,  und
mur  solche  Personen,  welche  ihres  Prdäkats  und  Vermsgens  halber  sich  gehdrig  ausweisen  können,  zom
Aufstreich  werden  zugelassen  werden.  Den  25.  Nov.  1615.
Landvogtei,  Steuerrath  der  kandvogrei  an  der  Jagst,  a.  Cameralverwalter  zu  Mergentheim.

 

 

 

xrach.  Friedrike  Neuscheker,  weil.  Johann  M'##tin  Reuschekers.  Belsirers  zu  Miteelstadt  binterlaßene
  Tochter,  waundert  nach  Straßddurg  aus.  Wer  oan  dieselbe  eine  Feideru####  zu  machen  bat,
hat  sich  bingen  Jabresfrist  bei  unterzeichnerer  Stelle  oder  beim  Schullheigenamt  Murtelstadt  zu  melden.
Den  19.  Nov.  1315.  Kon.  Oberamt.
        <pb n="455" />
        Nro.  38.  1815.  07
Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  16.  Dec.

 

 

Verbot  nmittelbarer  Eingaben  in  Allmand=  Sachen;  vom  14.  Dec  1515.

Da  Se.  Königl.  Majestét  seit  einiger  Zeit  hdusig  mit  Eingaben  und  Gesuchen
wegen  Allmand,  Vertheilungen  angegangen  werden:  nun  aber  Cegenstände,  welche  die
Administration  der  Allmanden  und  anderer  Gemeinde=  Güter,  und  die  Frage  ob  und  wie
sie  vertheilt  werden  können,  betreffen,  in  den  Geschftekreis  des  Departements  des  Innern,
  Section  der  Commun,  Administration  gehören,  und  zur  Erledigung  streiciger  An,
sprüche  der  Einzelnen  an  Gemeindegüter  und  deren  Genuß,  und  der  etwa  über  die  Vertheilung
  derfelben  entstandenen  Setreitigkeiten  in  dem  General,  Rescript  wegen  der  bürgerlichen
  Verhälcniße  der  Einwohner  in  Hinsscht  auf  Gemeinde-  Verfassung  und  Gemeinheits,
  Rechte  vom  6.  Jul.  18723.  (Staats,  u.  Reg.  Blatt  Nr.  29.)  eine  eigene  Commißion
unter  dem  Ministerio  des  Innern  angeordner,  und  den  17.  Aug.  1822.  (Staats,  u.  Reg.
Blatt  Nr.  36.)  wirklich  niedergesezt  worden  ist;  so  werden  die  Gemeinde,  Vorsteher)  se
wie  einzelne  Personen,  welche  in  Beziehung  auf  Allmanden  Gesuche  oder  Ansprüche  vorzutragen
  haben,  angewiesen,  sich  damit  an  die  gerannten  Kdnigl.  Behörden  zu  wenden.
Dagegen  wird  das  unmittelbare  Suppliciren  bei  Sr.  Königl.  Majsestit  wegen  solcher
Angelegenheiten  ein  für  allemal  mit  dem  Ansügen  untersfagt,  daß  nicht  ollein  auf  dergleichen
  nicht  erlaubte  Eingaben  keine  Resolurton  erfolgen,  sondern  auch  gegen  den  Verfaßer
solcher  an  Se.  Königl.  Mas.  Allerhöchstselbst  gerichteten  Bittschriften  die  Abweichung
  von  dem  gesezlichen  Wege  geahndet  würde.

Den  Königl.  Beamten,  welche  zu  den  Eingaben  der  Unterthanen  in  Allmand-Sachen
  Beiberichte  zu  erstatten  haben,  wird  aufgegeben,  nach  dieser  Worschrift  sich  zu  benehmen,
  und  ihre  Amésuntergebenen  über  die  bestehende  Ordnung  gehörig  zu  belehren.
Stuttg.  den  14.  Dec.  1815.  Ad  Mond.  Sacr.  Reg.  Maj.

K.  Ministerium  des  Innern.  Graf  v.  Reischach.

Die  ungesäumte  Anzelge  der  nicht  angestellten  oder  entbehrlichen  evangelischen  Schul=  Prootseren

  betreffend.

Da  dermahlen  eine  große  Unzahl  von  Schul,  Provisoraten  aus  Mangel  an  Syb,
secten  nicht  erseht  werden  kann?  so  werden  sämtliche  evangelische  Dekanate  hiemit  auge,
        <pb n="456" />
        408

wiesen,  unverzuͤglich  die  nicht  angestellten  oder  entbehrlichen  Schul-Provisoten  in  ihren
Diorcesen,  nebst  den  Verhaͤltnissen,  unter  denen  sie  dieselben  fuͤr  entbehrlich  halten,  dem
Königl.  Ober,  Consistorium  anzuzeigen,  so  wie  sie  überhaupt  bei  dieser  Gelegenheit  ernstlich
  erinnert  werden,  die  in  Betreff  der  Aufstellung  von  Schul,  Provisoren  unterm  kten
Tug.  13ra.  (Königl.  Staats=  und  Regierungsblatt  1812.  Nr.  36.)  erlassene  Verordnung
in  allen  ihren  Punkten  genauer,  als  es  zum  Theil  bisher  geschehen  ist,  zu  beodachten.
Stuttgart,  den  12.  Dec.  1815.  Koͤn.  Ministerium  der  Geistl.  Angelegenheiten.
v.  Jasmund.

Kechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz=  Collegiums.

1)  In  der  Rechtslache  zwischen  der  Wittwe  des  Majors  von  Reinhardt  cum  comt.
Intin  und  dem  Hoffourier  Hirsch  dahier  Iten,  die  Herausgabe  zweier  Kapitalbriefe,
und  eine  Wechselschuld  von  0  fl.  betreffend,  wurde  It  zu  Herausgabe  der  der  Intin
zustehenden  zwei  Kopitalbriefe  zur  Concursmasse  ihres  Ehemanns  verurtheilt,  Ja#in
aber  für  niche  verbunden  erklärt)  die  von  ihrem  Ehemann  contrahirte  Wechselschuld  zu
bezahlen.  Sturrg.  den  28.  Nov.  1815.  »

2)JnderRechtsfqcheerstekZustanuwischendemGastgebetBraunzuchostkt
stenallhier,m»dudessenEcbemKLunddemStadtschreibekBahamaierqueilper
Stadt,  modo  dessen  Erben,  Bekl.,  Schuldforderung  betreffend,  wurde  auf  Beweis  erkannt.
  Stuttg.  den  7.  Dec.  1875.

3)  Ein  Arrestgesuch  des  Grafen  von  Erbach,  Wartemberg-Roth  gegen  die  Erbsmasse
  des  verstarbenen  Abts  Nikolaus  Betschler  zu  Rorh,  die  Aechtheir  von  Schuldbriefen
betreffend,  wurde  an  forum  domicilii  des  Eiben  gewiesen.  Stuttg.  den  8.  Dec.  1815.

4)  Die  Klage  der  Stadt  Eßlingen  Implorantin  gegen  die  III.  Abtheilung  der  Koͤn.
Section  der  Kron,  Domainen  Imploratin,  rechtslose  Forderungen  aus  dem  Slradt-Aerar
betreffend,  ist  von  dem  Königl.  Ober,  Justiz"  Collegium  ab,  und  an  die  höhere  Staats=Behörde
  verwiesen  worden.  Sturtgart,  den  11.  Dec.  1315.

Straf,  Erkennenisse  des  Königl.  Criminal=  Tribunals.
-  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Mej.

Den  13.  Nov.  ist  der  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann
Georg  Herrmann  von  Gönningen,  Oberamts  Tübingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls)
neben,  dem  Erfaße  aller  Kosten  zu  Ein  und  einhalbsahriger  Juchthaußstrafe  und  nachheriger
  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung  verurthilt  worden.

kockem  wurde  die  zu  Calw  verhaftete  Anna  Maria  Haas  von  Dettingen,  Oberamts
Urach,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersage  aller  Kosten,  zu  achtmonatlicher
Zuchthautzstrafe  und  nachheriger  Verwahrung  in  einem  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung
  verurtheilt.  «

Am  17.  Nov.  ist  gegen  die  zn  Ludwigsburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Margaretha  Brok  von  Boll,  Oberamts  Göppingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,
neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,  eine  sechsmonatlicher  Zuchthaußstrafe  mit  dem  Zusahz
erkannt  worden,  daß  sie  nach  deren  Erstrhung  in  einem  Arbeitshauße  auf  so  lange  verwahrt
  werden  soll,  bis  fie  sich  über  die  Art,  wie  ste,  künftig  ihren  Lebens-Unterhalr  recht
mäßig  verdienen  will,  ausgewiesen  haben'  wird.
        <pb n="457" />
        409

Unter  dem  18.  Nov.  wurde  der  zu  Rottweil  in  Untersuchung  gekommene  Johann
Bauer  von  Seedorf,  Oberamts  Oberndorf,  wegen  schuldhafter  lebensgefährlicher  Mishandlung
  des  Lorenz  Benner  von  da)  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,  mit  sechsmonatli
cher  Fetlungsarbeit  belegt.

Bedem  ist  der  zu  Urach  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann  Lumpp
von  Weilheim)  Oberamts  Kirchheim)  wegen  Diebstahls  neben  dem  Verlust  seiner  Ver,
dienst-  Medaille  und  Bezahlung  aller  Kosten,  mit  viermonatlicher  Festungsarbeic  bestraft
worden.

Den  20.  Nov.  wurde  der  zu  Münsingen  in  Untersuchung  gekommene  Conrad  Börkle
  von  Laichingen,  Oberames  Münsingen,  wegen  Gewehrverheimlichung  und  wiederholten
Wilderei-Attentats,  neben  dem  Ersaß  der  Kosten  und  der  Confiscation  des  Gewehrs,  zu
fünfmonatlicher  Festungsarbeit  und  zu  einer  Geldbuße  von  40  Pfd.  Sellern  verurtheilt.

Todem  ist  der  zu  Göppingen  verhaftete  Michael  Fütterling  von  Mettlangen)  Oberamts
  Geißlingen)  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  mit  sechêmonatlicher
Festungsarbeit  belegt  worden.

Am  23.  Nov.  wurde  der  zu  Mergentheim  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekom'e#nene
Friedrich  Graf  von  Maibach,  wegen  wiederholten  Diebstahls,)  neben  dem  Ersatz  aller  &amp;amp;,
sten  zu  viermonatlicher  Festungsarbeit  verurtheilt.

Unter  dem  235.  Nov.  ist  der  zu  Nererhrim  in  Untersuchung  gekommene  Schullehrer
Joseph  Jaumann  von  Sschingen,  Oberamts  RNeresheim,  wegen  Wilderei  und  Gewehrverheimlichung,
  neben  Cassation  von  der  bekleideten  Schullehrer,  und  Meßners,  Stel,
le,  zu  viermonatlicher,  und  dessen  Mitschuldiger  Caspar  Dreg  von  Unterriesingen  zu
drei  und  einhalbmonatlicher  Zuchthausstrafe  verurtheilr,  auch  ruchichtlich  der  Confteation
der  Gewehre  )  so  wie  des  Kostens.  Ersaßes,  das  Srforderliche  verfüge  worden.

Den  a7.,Nov.  wurde  gegen  den  wegen  Betrugs  zu  Rottweil  in  Verhaft  und  Untersuchung
  gekommenen  Johann  Baptifst  Constanzer  von  Freiburg,  im  Großherzogthum
Baden)  eine  sechsmonatliche  Festungsstrafe  ausgesprochen)  und  in  Rüklsscht  der  Kosten,
und  nachheriger  Auslieferung  an  die  Großherzogl.  Badensche  Behörde),  das  Angemessene
verfügt.

f  Eodem  ist  der  zu  Eßlingen  in  Untersuchung  gekommene  Ferdinand  Schlitter  von
Allmersbach,  Oberamts  Waiblingen,  wegen  Betrugs,  neben  dem  Ersatze  der  ihm  zugeschiedenen
  Kosten,  mit  neunmonatlicher  Festungsarbeit  belegt  worden.

Am  29.  Nov.  wurde  die  zu  Ulm  verhaftete  Anna  Maria  Zwicker  von  Roßwälden
Oberamts  Kirchkheim,  wegen  verhetmüchrer  Schwangerschafe,  hülstosen  Gebaͤhrens  und  bewirkten
  Todes  des  von  ihr  gebohrnen  Kindes,  neben  Bezahlung  aller  Kosten  mit  zehnjähriger
  Zuchthausarbeit  bejkraft.

 

Vermög  allerhöchsten  Reseriots  vom  8.  Der.  ist  dem  zum  Oberamtmann  in  Freudenstadt
  ernannten  vorherigen  General-  Audicor  Major  v.  Bauer  sein  Rang  allergnädigst.
vorbehalten  worden.

Se.  Königl.  Majs  haben  allergnddigst  geruhr,  vermög  allerhöchsten  Relseripts  vom
        <pb n="458" />
        40

3.  Dec.  dem  katholischen  Caplan  Bergkam  mer  in  Mengen,  Oberamts  Saulgau,  auf
sein  allerunterthänigstes  Ansuchen,  die  Dienst.  Entlassung  zu  ertheilen,  und  an  desten  Stelle
den  Exconvencual  von  Kaisersheim)  Heinrich  Stádter  zum  Caplan  in  Mengen  zu  er,
nennen  auch  ç  ç

dem  Pfarrer  Colb  in  Seissen,  Diecese  Blaubeuren)  aus  Weranlassung  seines  Amts-Jubiläums,
  neben  einer  Gratification,  die  goldene  Civil,  Verdienst-  Medaille  zu  verleihen.

Stuttgart.  Bei  der  Königl.  Section  des.  Medicinal  Wesens  wurde  nach  erstendener
  Prüfung  und  geschehener  Verpflichrung  dem  Med.  Dr.  Dürr  aus  Hall  die  Erk#ubniß
  zur  Ausübung  der  medicinischen  Praris  ertheilt.  Den  13.  Dec.  1815.

Sctuttgart.  Bei  der  Königl.  Section  des  Medicinal,  Wesens  wurde  nach  erstan,
dener  Prüfung  und  geschehner  Verpflichtung  dem  Oberamt"-Chirurgen  Barchert  in
Walblinsen  die  Erlaubniß  zu  Ausübung  der  mediemischen  Praxis  ertheilt.  Den  13.Der.

Freiwillige  Beicräge  für  verwundete  Krieger:
Von  dem  Capttels=  Kämmerer  und  Pfarrer  Demmel  in
Thanhausen,  Obecamts  Ellwangen  —  —  —.  20  fl.
Durch  den  Pfarrer  Benzinger  zu  Fricclingen,  das  am  r.
Dec.  bei  dem  gefeierten  Todten-Amg  gefallene  Opfergeld

mit  —  —  —  —  —  —  3  fl.  24kr.
Durch  den  Scadpfarrer  Eichner  in  Ludwigsburg  desgleichen  I  fl.
Von  P5.  B.  in  Hall  —  —  —  —  —  2  sl.  42  kr.
Stuttgart,  den  14.  Dec.  1815.  General-Lieutenant,  Vice-  Praͤsident  des  Kriegs-Departements

  v.  Phull.

 

Diejenige  Behoͤrden,  welchen  der  Einzug  der  Praͤnumerations-Gebuͤhren  fuͤr  das
Staats-  und  Regierungs-Blatt  obliegt,  werden  hiedurch  erinnert,  die  Beträge  fuͤrs  eiste
Semester  1816.  in  dem  vorgeschriebenen  Termin  an  die  unterzeichnete  Stelle  einzuliefern.
Stuttgart,  den  15.  Dec.  1815.  Königl.  Kasster,  Amt  für  das  Staats,  und

Regierungs-Blatt.

 

Stuttgart.  Ueber  die  Lie#czung  eines  Quantums  gebrannter  Waare  in  das  Kbnigl.  Ban.  Maasln
  wird  Mittwoch  den  20.  dieses  Monat,  Vornuttazs  9  Uhr  in  Kdnigl.  Bauverwaltung  allhier  ein
klord  avgeschiossea:  zu  welcher  Verhandlung  die  Jieglermeister  und  Ziegelhürten-  Inhaber  des  Kbhigreichs

  ein  zelayen,  und  vorläufiz  veranlaßt  werden,  ihren  gegenwärtigen  Vorrath  von  gedranuter  Waste,
  nach  dein  alten  und  neuen  Maas,  genau  aufzunehmen,  und  denselben  bev  der  Akkords-  Verhandlung
  anzuzeben.  Den  2.  Dec.  1615.  Kön.  Bauverwaltung.

taufen.  Zum  succeffiven  Perkauf  ist  ein  Quantum  Kern,  Müblkern,  Waizen,  Roggen,  Erbsen,
  Linsen,  Wiken,  Ackerbohnen,  Welschkorn,  Dinkel  und  Einkorn  ausaesent  worben.  Die  Liebbaber
migen  diese  Früchten  auf  den  Kästen  in  Laufen,  Mundeleheim  und  Wahlheim  befsichtigen,  urd  dann
Käufe  abschließen.  Den  26.  Nov.  1615.  Kön  Cameralam.4
Ballingen.  Das  Kduigl.  Landvogtei  Steveramt  am  obern  Reckar  und  das  Cameralamt  Belis
hen  sind  alleignädig  legitimirt,  die  eine  halbe  Strunde  vom  hier  auf  Engstlatter  Bahn  gelegere  Echaaf-
        <pb n="459" />
        411

scheuer  mit  eingerichteter  Wohnung  für  den  Schäfer,  und  dazu  gebbrigen  21  Morg.  21  Vrt.  51  Ruth.
Blesen  auf  6  dis  9  Jahre  im  Wege  des  bffentlichen  Ausstreiche  zu  verpachten.  Dieses  wud  dierdurch
unt  der  Bemerkung  dekannt  gemacht,  daß  einem  Pächter  jährlich  von  dem  dessertigen  Cameralamt
5  Fuder  Dinkel=  und  Haberstroh  unentgeldlich  abgegeben  werden,  der  Pächter  eine  dem  11  fachen  Betrag
  des  rcocarli  von  1  Jahr  gleichkommende  Cautton  in  liegenden  Gätern  uurer  der  Muverbindlichkeit
seiner  Ebefrau  einzulegen  hade,  und  der  Tag  zu  Vornahme  dieser  Berleihungs,  Verhandlung  aus  Mentag
  den  18.  Dec.  d.  F.  bestimmt  sepe,  au  welchem  Tag  sich  die  mit  obn#gkeltlich  gestegelten  Zeugnissen
versehene  Aebhaber  Morgens  6  Uhr  auf  dem  hiesigen  Rathdaus  emfinden  wollen.  Den  29.  Nev.  1615.
#.—  Landvogteisteneramt  am  obern  Neckar  und  Cameralverwaltung  Balingen.

Denkendorf.  Da  der  allerhochsten  Perordnung  vom  23.  Nov.  d.  J.  zufolge  die  herrschaftliche
Maierei  zu  Denkendorf,  in  geräumigen  Landwirthschafts.  Gedänden  132  Morgen  1  Vril.  16  Rurben
Lekern,  67  Morg.  17  Ruth.  Wiesen,  nud  1  Morg.  21  Vril.  161  Rurh.  kähnder  und  Gärten  bestehen,
ers?  Jahre  nemlich  von  Lichtmeß  1616  bis  1625.  m  bffentlichen  Ausstreich  verliehen  werden  soll,  so
wird  dieses  mit  dem  Anhang  bekaum  gemacht,  daß  sich  die  hiezu  Lusttragenden  mit  Beenr
asen  versehen,  Montag  den  16.  Dec.  Vormittags  um  10  Uhr  auf  dem  Rathhaus  in  Deniendorf  einmiinden
  haben.  Den  29.  Nov.  1313.  K.  Cameralamt  Rellingen.

Horb.  An  nachbenannten  Tagen  jedesmal  Vormittags  9  Uhr  werden  auf  dem  Nathhaus  zu
Ze;  folgende  Schaafweid=  Verleihungen  vorgenommen  werden;  ond  enr.  am  Mittw  och  den  20.
ec.  d.  J.  3)  die  drei  Sommerschaasweiden  der  Stadt  Herb,  zu  (00  Stük;  b)  die  Eommerschaafwelde
  von  Aliheim  zu  160  Stäk;  c)  die  Sommerschaafwelde  zu  Güürmeistetten  zu  170  Gtiäk,  und
*(r  die  Sommerschaafweide  von  Bitkelbonn  zu  100  Stäf.  Sodonn  am  Donnerstag  den  21.  Decemb.
:)  die  Sommerschaafweide  von  Reringen  zu  150  Gtäk;  b)  die  Winter,  Schaafweste  von  Bieringen
m  170  Stük,  und  die  Sommer-Schaafwelde  von  grvachtem  Bienngen  zu  150  Stük;  c)  die  Semmerschaafweide
  von  Mähten  am  Neckar  zu  36  Stibk;  d)  die  Sommerschaafweide  von  Wiesenstetten
#  .150  Stüt,  und  e)  die  Sommerschaafweide  von  Birlingen  zu  120  Slüf.  Welches  den  Pachtlieb-#abern
  andurch  bekannt  gemacht  wird.  Den  24.  Nov.  1615.  Ken.  Cberamt.

Wiesenstalg  Neidlingen.  In  Gemäshest  eines  allerböchsten  Befehls  sell  ras  Neidlinger
Schlosgur.  mut  welchem  eine  Schäferei  verbunden  ist,  bestehend  in  den  erforderlichen  Echaasstallungen
##  360  Stück  Schaafen  und  andern  Oeconomie=  Gebäuden,  sodann  in  27  Morgen  1  Krl.  171  Ruth.
Ackers  in  allen  3  Zellgen,  16  Morg.  1  Vril.  34  Rurh  Gärten  und  11  Morg.  26  Rutb.  Wiesen  wiee
derum,  und  zwar  auf  9  Jahre  Hückweise  und  in  Gesamt=  Pacht  mittelst  öffentlichen  Aufshechs  verliekcn,
  werden,  wodei  bemerst  wird,  daß  ein  Gesamt  =  Pchter  das  Landgefährt  auf  (00  Stiük  Schaafe
anhält,  und  demselden  die  Benutzung  des  Winker,  Gefährts  auf  der  Mi#lger  Marlung  überlassen
wuird.  Zu  diesen  Verhaudlungen  hat  man  Dienstag  den  19.  Dec.  d.  J.  beflimmt,  au  welchem  Tage
Logs  die  Liebhaber  mit  obrigkeitlichen  agwubeo  uͤber  Prädikat  und  Vermogen  versehen,  auf  dem
Raithhaus  zu  Neidlingen  erscheinen  wollen.  en  21.  Nov.  1315.

kandoogteisteueramt  au  der  Fils  und  Rems,  und  Cameralamt  Wiesensteig.

Stuttgart.  Wilhelm  Friedrich  Carl  Leibold,  gebürtig  von  Stuttgart,  Gemeiner  unter  dem
Krigl.  Wörtemb.  Infant.  Regiment  Nro.  5  Prinz  Inderich,  ist  den  17.  Okt.  aus  der  Station  Neders
  in  Srankreich  desertirt.  Gnmiche  Oberämter  werden  nun  hiemit  ersucht,  auf  diesen  Flüchtling
in  fahnden,  ihn  im  Bemetungsfall  zu  arretiren,  und  wohlverwahrt,  entweder  an  das  Regiments-Ceme
mando  Nr.  s,  oder  an  das  unterzeichnete  Stelle  einzuliefern.  Den  11.  Dec.  1615.

Kon.  Stadt-Direction.
DHerrenuberg.  Der  bei  dem  Königl.  Infenterie,  Reglment  Nr.  4.  gestandene  Grenadier  Jakod
Friedeich  Braun  von  Hildrizbausen,  ist  den  10.  Okr.  d.  J.  ous  der  Station  Four  in  Frankreich  desertum.
  Alle  Hoch=  und  Wehlldbl.  Behdrden  werden  daher  ersucht,  ouf  diesen  Deserreur  genau  sahnden  und
itn  in  Betrelungsfall  gegen  Erfaz  der  Unkosten  dem  hiesigen  L  deramt  einliefern  zu  lassen.  Den  26.
No.  1315.  Kon.  Oberamt.

Herrenberg.  Der  bei  dem  Carallerl#  Regimert  Nr.  3.  Drogoner  Krouprinz  gestandene  Ge-
        <pb n="460" />
        412

meine  Michael  Ralsch,  von  Unterbschelbronn,  hiefigen  Oberamts,  ist  den  26.  Olt.  d.  J.  von  dem  Armee
  =  Corps  im  Felde  desertirt.  Alle  Hoch=  und  Wohlldbl.  obrigkeitliche  Stellen  werden  daher  ersucht,
auf  diesen  Deserteur  genau  fahnden,  und  ihn  im  Berretungsfall  gegen  Ersatz  der  Unkosten  an  das  hiesige
  Oberamt  einliefern  zu  lassen.  Den  25.  Nov.  1515.  -  Koͤn.  Obtramt.

Kirchbeim  unter  Tek.  Bissin  gen.  Von  dem  Königl.  Infant.  Regiment  Nr.  12.  ist  der  Corporal
  vdgen  von  Bissigen  an  der  Tek  gebürtig,  von  der  Festung  Hohenasperg  am  10.  Okr.  d.  J.  desertirt.
  Sollte  sich  derselbe  irgendwo  betreten  lassen,  so  wird  geberen,  ihn  handfest  zu  wachen,  und
wobloerwahrt  durch  Gensd'armes  hieher  (oder  an  das  ihm  vorgesezte  Kdnigl=  Regiments=  Commande)
zu  liesern.  Den  22.  Nov.  1615.  6  K.  Oberamt  Kirchheim.

Marbdach.  David  Fischer,  gebürtig  aus  Burgstall,  Gemeiner  bei  dem  Königl.  Garnisons.  Regiment
  Nr.  12.  ist  den  26.  v.  M.  aus  der  Garnison  Hohenasperg  deserrirt.  Sämtliche  Kbnigl.  Behbrdea
werd#en  daher  geziemend  eisucht,  auf  dielen  Deserteur  zu  fabncen,  ihn  im  Betretungsfall  arreriren,
und  an  das  Kdnigl.  Commando  auf  Hohenasperg,  oder  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  11.  Dec.  1615.

*  Kin.  Oberemt.

Münsinger.  Der  von  Hundershofen,  hiesigen  Oberamts,  gebürtige,  unter  dem  Kdulgl,  leichten

Infamer.  Regiment  Nr.  10.  gestandene  Gemeinc,  Peier  Hartkorn,  soll  den  11.  Okt.  d.  J.  aus  der
taton  Moulius  in  Frankreich  deserurt  seyn.  Sämtliche  Civil=  und  Milltair=  Behrden  werden  daher

er  ucht,  auf  benseiben  sahuden,  und  ihn  auf  auf  treten  entweder  an  das  hiesige  Oberamt  odcer  an

das  nächste  K.  Ml.tair=  Commando  abliefern  zu  lassen.  Den  27.  Nov.  1615.  K.  Oberamt.

Spaichingen.  Der  bel  dem  Kbnigl.  Infanterie-Depot-Bataillon  Nr.  2.  auf  General=  Par#
don  eingetretene  Soldat  Martin  Güntner  von  Egesbeim,  hicsigen  Oberamts  ist  am  16  dieses,  Abends
aus  der  Garnison  Ludwigsburg  desertirt.  Ale  Militair=  und  Civil-  Behdrden  werden  daher  ersucht,
denselben  auf  Betreten  arreliren,  und  wohlverwahrt,  entweder  an  das  Bataillons-Commando,  oder
an  das  hiesige  Oberamt  einlefern  zu  lassen.  Den  25.  Nov.  1615.  Kbn.  Oberamt.

Waibllagen.  Es  ist  der  bei  dem  Kdnigl.  Linien  =  Jnfant.  Regiment  Nr.  4.  gestandene  Gemeis
ne  Frirdrich  Arre  von  Walblingen  den  19.  Okt.  d.  J.  aus  der  Station  Four  in  Frankreich  deser#um.
Simtliche  Hoch=  und  MWohllöbl.  Polizeie  Behdrden  werden  ge)iemend  ersucht,  auf  diesen  Desertcor  genau
  moglichst  fahnden,  und  denselben  auf  Betreten  entweder  an  das  Hochlbbl.  Regiments  -  Comme#do
nach  Um,  oder  an  das  hiesige  Oberamt  wohlverwahtt  elaliefern  zu  lassen.  Den  4.  Ver-  1815.

bn.  Oberamt.

 

Heilbronn.  Da  Loͤw  Mayer,  Handelsmann  zu  Sontbeim,  hiefigen  Oberamts,  mit  selnen
Glaͤubigern  unter  obrigkeitlicher  Leitung  in  Guͤte  sich  setzen  zu  wollen  erklaͤrt,  und  um  dießfallsige  Einleitung
  gebeten  hat,  so  werden  hiemit  alle  diejenigen,  sowohl  innlaͤndische  als  aus  waͤrtige  Glaͤubiger,
welche  aus  irgend  einem  Rechtsgrunde  Forderungen  an  gedachten  Loͤw  Mayer,  welcher  seit  einiger  Zeit
auch  Ludwig  Mayer  sich  nuterzelchnet  har,  zu  machen  haben,  aufgesordert,  solche  binnen  Sechs  Wochen
  von  heute  an,  bei  dem  aufgestellten  Masse-Kurator,  Adv  Landauer  dahser,  unter  Beilegung
von  Rechnungen,  Bücheraue  zügen,  oder  Abschmsten  von  Dokumenten,  worauf  ihbre  Forderungen  wuhen,
um  so  gewißer  einzugeben,  als  nach  Ablauf  dieser  Frist,  sie  es  sich  selbst  zuzuschreiben  haben,  wenn  sse
von  dem  zu  treffenden  Arrangement  ausgeschlossen  werden.  Den  7.  D.  1615.

Kön.  Würtemb.  Oberamtsgericht.

Baknang.  Christina  Barbara  Siegelin,  Tochter  des  Bauren  und  Webers  Michael  Siegele  von
Täfern,  ist  Willens,  nach  Untermarfeld  im  Konigreich  Batern  sich  zu  verheiratchen,  wer  also  Anipräche
  an  dieselbe  zu  machen  hat,  kann  solche  innerhalb  Jahresfrist  bei  unterzeichnerer  Bebörde  vordrins
zen.  Den  6.  Dec.  1815.  «  Kdn.  Oberamt.

Bakuang.  Mattbeus  Stetter,  Burger  und  Schumacker  von  hier,  ist  gesonnen,  sich  nach
Hirschlanden  im  Groshergogthum  Paden  zu  verheirathen.  Wer  rechtmäßige  Ansprüche  an  denteb
        <pb n="461" />
        413

ben  machen  zu  koͤnnen  glaubt,  sat  solche  innerhalb  Jahresfrist  bei  unterzeichneter  Behbrde  vorzubrinsen.
  Den  5.  Dec.  1615.  -  Koͤn.  Oberamt.

Baknang.  Catharine  Sabine  Rappold  von  Murrhardt,  ist  gesonnen,  nach  Fach  im  Koͤnigreich
Baiern  auszuwandern.  Wer  eine  Forderung  an  dieselbe  zu  machen  hat,  kann  solche  inner  einem  Jahr
bei  unterzeichneter  Behörde  vorbringen.  Des  7.  Dec.  1315.  Kbn.  Oberamt.

Horb.  Catharina  Kaupp,  Tochter  des  Martin  Kanpp  von  Bittelbronn,  wandert  nach  Dettlin--en
  im  Sigmaringischen  aus.  Welches  nach  §.  56,  des  Conftitutions=  Gesezes.  vom  15  Merz  d.  J.  des
ant  gemacht  wird.  Den  20.  Nov.  1515.  Kd5an.  Oberamr.

Kleinsachsenbeim,  Oberamts  Vathiagen.  Johann  Baumgärtner,  lediger  Schumacher  vo#n
Kleinsachsenheim,  welcher  mit  allergnädigster  Erlaubniß  nach  —  in  Baden  auswandert,  wird
wegen  der  Aasprüche,  die  etwe  an  ihn  gemacht  werden  mdchten,  durch  seinen  disherigen  Pfleger  Friedrich
  Haueisen  1  Jahr  lang  vertreten;  es  werden  deswegen  alle,  welche  Ansprüche  an  idn  daben,  aufgeforder#t,
  sie  inner  dieser  Zeit  geltend  zu  machen.  Paihingen,  den  209.  Nov.  1615.  K.  Oberamt.

Neckarsulm.  Anton  Schirmer  von  Degmarn  hat  die  allergnäbigste  Erlaubnis  erhalten,  nach
Wien  in  Oestreich  auszuwandern,  welches  hiemit  mit  dem  Belsaze  bekannt  gemacht  wird,  daß  er  binwen
  der  gesezlichen  Jahresfrist  den  Schullehrer  Jakoh  Schott  in  Degmarn  als  Sceellvertreter  aufgefiellt
babe.  Des  30.  Pov.  1615.  Kin.  Oberamt.

Nekulm.  Die  ledige  Tochter  des  Peter  Arnold,  Bauern  von  Relchartshausen,  Johanna
EChristiana,  verheirathet  sich  nach  Volksbausen  im  Großherzogthum  Baden,  welches  hiemit  mit#  dem
Beisaz  zur  allgemeinen  Keuntniß  gebracht  wird,  daß  sie  bianen  der  gesezlichen  Jahresfrist  in  allen  ihren
  Angelegenheiten  von  ihrem  Bater  vertreten  werde.  Den  30.  Rov.  1315.  K.  Oberamt.

Neckarsulm.  Die  ledige  von  Gundelsheim  gebürtige  Maria  Tekla  Oball  hat  sich  nach  Wall--tbürn
  im  Groshergogthum  Baden  verheirathet.  Diches  wird  mir  der  Bemerkung  zur  allgemeinen  Keankmit
  gebracht,  daß  solche  binnen  der  esezlichen  Jahresfrist  durch  ihren  Pfleger  den  Oberamrsgerichts-Beisizer
  Beruhard  Kraft  in  Neckarsulm  in  allen  ihren  Augelegenheiten  vertreten  werde.  Den  1.  Dec.
4813.  Koin.  Oberamt.

Neckarsualm.  Paulina,  Carl  Vogts  Wittwe  ven  Reckarsulm,  hat  sich  nach  Grondach  im  Greosherzegthum
  Baden  verheirathet,  und  wird  solches  hlemit  unter  der  Bemerkung  dffentlich  bekannt  gemacht:
  daß  sie  binnen  der  gesezlichen  Fahresfrist  zur  Besorgung  ihrer  Angelegenheiten  ihren  Schwager
Caspar  Vogt  als  Stellvertreter  aufgestellt  habe.  Den  2.  Dec.  1515.  Kin.  Oberamt.

Neckarsulm.  Die  ledige  von  Lampoldshausen  gebürtige  Johanna  Christlana  Kanzin,  verhekras
thet  sich  nach  Bödigheim,  und  die  gleichfalls  ledige  von  der  Ziegelhürte  bei  Züttlingen  gebrtige  Philippina
  rmern  nach  Senafeld,  im  Grosherzogkhum  Baden.  Dieses  wird  hierdurch  zur  öffentlichen
Kennmiß  gebracht,  und  dabei  bemerkt,  daß  erstere  in  der  Person  des  Heiligenpflegers  Johannes  Herterich
  von  kempoldehauseo  und  leztere  in  der  Person  ihres  Baters  des  FSiedepeuch  von  Ellrichshausene
schen  Revier-Jägers  Friedrich  Rippmann,  den  gesezlichen  Stellvertreter  für  Jahresfrist  aufgestellt  has
be.  Den  3.  Dec  1315.  Kôn.  Oberamr.

Ringuishausen.  Cajetan  Maye#r,  ledig  von  Rinqusshausen,  hat  die  allergnäbigste  Erlaubnit
ar  albaldigen  Aus  wanderung  nach  Md#kirch  im  Badenschen  erdalten.  Da  Mayer  während  der  gebenliden
  Jabresfrist  durch  seinen  Bürgen  Gottfried  Matthes  zu  Rinquishausen  verkreten  wird,  se  werden
  diejenige,  welche  irgend  einc  Aasprache  an  Maver  zu  machen  haben,  angewiesen,  sich  an  dessen
Bürgen  Matthes  zu  wenden  Tuttlingen,  den  7.  Dec.  1815.  Kdn.  Oberamt.

Saulgau.  Wer  an  nachbenannte  ins  Ausland  ziehende  Personen  aus  deren  Vermdgen,  eine
Aufor#ache  zu  machen  har:,  kann  solche  innerhalb  Jahresfrist  bel  unterzeichnetem  Oberamt  vorbringen,
nach  deren  Verfluß  aber  ist  sich  an  den  Gerichtsstand  des  künftigen  Wobnorts  der  Emigranten  zu  weaden.
  Anton  Besler,  Wrißgerder  von  Mengen,  verheirathet  sich  nach  Markoorf  im  Bodischen.  Elisa-
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        T

betba  Dorner  von  Jetkosen,  nach  Wangen  im  Badischen.  Joseph  Siebenrok  von  Fulgenstatt,  ziehet
nach  Lauffenburg  in  der  Schwelz,  und  Simon  Kauser,  Jimmermann  von  Heudors  nach  Sigmaringendorf,
  im  Gigmaringer  Gebiet.  Den  1.  Dec.  1615.  bn.  Oberamt.

Weilbeifm.  Die  ledige  Maria  Welcherin  von  hler,  wird  ius  Badlsche  auswandern,  und  während
  der  gesetzlichen  Jahresfrist  von  ihrem  Pfleger  Georg  Stak  in  Weilheim  vertreten  werden.  Werlches
  hiemit  zur  allgsmeinen  Keuntniß  gebracht  wird.  Tuttlingen,  den  7.  Dec.  1615.  K.  Oderann.

Heilbronn.  In  der  abgewichenen  Nacht  find  der  Sophie  Heinrike  Fohrenschon  von  Beilstein,
welche  bei  Johann  Röcker  zu  Flein,  hiesigen  Oberamts,  In  Dieosten  steht,  durch  eine  fremde  Weibt-=person,
  angeblich  von  Zuffenhausen,  folgende  Kleidungsstücke  entwendet  worden:  1  neues  Mützlen  ven
Barchem,  1  neuer  blau  geschlagener  Rock  nebst  Leibchen,  1  hellblauer  Schurz  mit  einem  Preise,  1  7##
thes  baumwollenes  Halskuch,  1  Petter  nebst  Band,  1  weisses  leinwandenes  Tüchlen,  und  1  Par
neue  baumwollene  Strümpfe.  Die  Weibsperson  von  Juffenhausen,  welche  man  im  Verdacht  hat,  s(0#
ungefähr  21  J.  alt,  von  mittlerer  Größe  und  dicker  Statur  seyn,  schwarze  Haare  und  A#ugen,  eine
spitzige  Nase,  und  einen  dicken  Hals  haben;  ferner  mit  einem  kothgestreiften  Barchentmutzen  u.  Schurz,
4  dunkeldlauen  Wiflings-Roke,  1  rothbaumwollenen  Halstuche,  und  einer  rothen  seidenzeugenen  Haude
  beklelidet  gewesen  seyn,  und  ein  welisses  Säkchen  dei  sich  geragen  haben.  Dleser  Diebstahl  wird
mit  der  Aufforderung  zur  allgemeinen  Keuntniß  gebracht,  wenn  Jemand  von  dem  Thäter  erwas  in
Erfahrung  bringen  sollte,  hievon  die  unverzögliche  Anzeige  zu  machen.  Den  4h  Eers

n.  Oberamt.

Kirchheim  unter  Tek.  Weilbelm.  Der  nach  Weilhefm  an  der  Tek  confinirte,  heimathlose,
Johann  Georg  Trittler,  gewesener  franzbfischer,  wegen  Dienstuntächtigkelt  entlassener,  Soldat,  ist  vor
einigen  Wochen  weggelauhhen,  ohne  daß  bis  jen  sein  Aufenthalt  bekannt  geworden  ware.  Da  er  Harg
zu  Betrügereien  hat,  so  wird  jedermann  vor  ihm  gewarnt  und  ersucht,  zu  seiner  Habhaftmachung  das
Erforderliche  beizutragen.  Die  betreffeade  Obrigkeit,  in  deren  Bezirk  er  beigebracht  wird,  wird  um
dessen  wohloerwahrte  Einlieferung  hieher  durch  Gensd'armerie,  ersucht.  Derselbe  ist  56  F.  alr,  0  Zoll
groß,  hagerer  Statur,  hat  länglichte  Gesichtsform;  blaß  rbthlichte  Gesichtsfarbe,  schwarze,  graugte
mischte  Haupthaare,  dergleichen  Augbraunen,  schwärglich  aue  Augen,  (pitzige  Nase,  schmale  Wangen,
  etwas  großen  Mund,  mangelhafte  Zähne,  schmales  Kinn  und  gerade  Beine.  Seine  Kleid#ung  belieht
  in  1  schwargledernen  Gtilpkappe,  weißem  Halstuch,  dunkelblauem  Wammes,  langen  Zwilchhesen,
  schwarzen  Strümpfen  und  Bänderschuhen.  Den  10.  Dec.  1815.  K.  Oberamt  Arafen.

Tübingen.  Der  gewesene  Hausknecht  des  Lammwirtbs  Schweikardt  von  Dettenhausen  Heinrich
Kleß,  welcher  von  Schdckingen,  2#####g#Oberamts  gebürtig,  23  J  alt,  und  7  Joll  gros  ist,  so#s
dann  mit  einem  runden  Hut,  grau  melirtem  Wammes,  und  über  demselben  1  dounkelblauen  Ueberreck,
grau  melirter  Weste,  dergl.  Hosen  und  Stiefeln  bekleidet  war,  und  bei  seiner  Entfernung  einen  schwarjen
  Mezgerhund  mit  einer  Blasse  auf  der  Stirne  bei  sich  hatte,  wurde  am  öten  dieses  von  seinem
Dienstherrn  mit  Geld  versehen,  in  der  Absicht  nach  Walddorf  geschikr,  um  daselbst  ein  Milchkalb  zu
erkaufen.  Da  er  aber  seither  nicht  wieder  zurückgekehrt  ist,  und  seine  sämtlichen  Effekren,  die  er  wahr
schcinlich  dei  Nacht  abgeholt  haben  wird,  mit  sich  genommen  hat,  so  werden  alle  Kbnigl.  Hochlöbl.  Pozei=
  Behbrden  auf  diesen  Betrüger  mit  dem  Ersuchen  aufmerksam  gemacht,  alle  zweckmässigen  Beifbungs=
  Anstalten  elntreten,  und  ihn  auf  Betireten  an  das  hiesige  vlrnenn  einliefern  zu  lassen.  Den  7.
Dec.  1615.  Kdn.  Oberamt.

Urach.  S6hristoph  Scheuring  von  Shningen,  hiesigen  Oberamts,  47  J.  alt,  großer  hagerer  Stator,
  bleichen  Angesichts,  welcher  wegen  wiederholter  Vetrügereien  im  vorigen  Jahre  zur  Juchthaußftrase
  verurtheilt,  nach  erstandener  Strafzeit  in  das  Arbeilshauß  abgegeben,  kürzlich  von  kort  entlossen,
and  in  seiner  Heimsth  unter  pollzeiliche  Aufficht  gesteh#t  woden,  hat  sich  abermals  heimlich  entferut,  urd
bochstwahrschcinlich  seine  vorige  Lebensweise  wieder  erguffen.  Es  wird  daher  nicht  allein  das  Publikum
don  diesem  Vaganten  gewarnt,  sondern  auch  alle  obrigteitliche  Behdrden  ersucht,  denselben  auf  Benebten
  zu  arretiren,  und  hieher  einzuliefern.  Den  5.  Dec  1615.  Koͤn.  Oberaut.
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        Nro.  59.  183153.  415
Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  23  Dec.

 

Rechts-Erkenntnisse  des  Kdn.  Ober=  Jnstle-Collegiume.

1)  In  der  Appellations=  Sache  von  Tübingen  zwischen  dem  Kais.  K.  Oestreichischen
BSoffaktor  Wolf  Levi  und  Comp.,  zu  Hohenems,  Kl.  Anten,  und  der  Stadt  Rottweil,
Bekl.  Atin,  Mit,  Antin,  Jorderung  aus  einer  Cieferung  betr.)  wurde  auf  Abschwoörung.
des  deferirten  juramenti  edendorum  erkannt.  Stuttg.  den  13.  Dec.  1315.

a)  In  der  Apoellations=  Sache  von  Balingen  zwischen  Tobias  Baumeister,  Becker
von  da,  Bekl.  Anten,  und  Ludwig  Kech  von  Grafeh,  modo  dessen  Guterpfleger,  Joh.
Baser  daselbst,  Kl.  Aten  pü#  altionis  venditi,  wurde  das  Erkenneniß  voriger  IJustanz
reformirt,  und  Bekl.  Ant  von  der  Klage  entbunden.  Stuttg.  den  14.  Dec.  1815.

3)  In  der  Appellations,  Sache  von  Böblingen  zwischen  Johann  Jäck  zu  Deffingen,
Bekl.  Ancen  an  einem,  und  Sterhard  Gottlieb  Jäck  zu  Ehningen,  Obecamts  Urach,
Kl.  Acen  am  andern  Theil,  Schuldforderung  betreffend,  wurde  die  Urthel  erster  Instanz
consiemirt.  Stuttg.  den  15.  Dec.  1915.

4)  In  der  Erbschaftsstrittigkeit  zwischen  den  Relicten  des  verstorbenen  Proviant-Commissairs
  Heugelin  und  den  Testaments,  Erben  der  kürzlich  verstorbenen  Wittwe  des
Obristlieurenanrs  von  Weng  allhier,  wurde  leztern  der  Besiß  der  von  Wengischen  Erbschaft
  zuerkannt,  ersteren  aber  die  Ausführung  ihrer  Rechts=  Anspruche  in  peritorio  vor,
behalten.  Stuttg.  den  16.  Dec.  1315.

Erkenntnite  des  Kbnigl.  She-Gerichts.

Den  6.  Dec.  1815  wurde  die  She  zwischen  Leonhard  Gottfried  Ammeemüller,  Seadtschreiber
  zu  Groß,  Sachsenheim,  Vaihinger  Oberamts)  Kl.,  und  Johanno  Friedrika,  geb.
Maier  von  Geoßbottwar,  Oberamts  Marbach)  Bekl.  ex  enp.  doh  ann#ulmet,  und  Be,
klagce  in  die  Kosten  verurtheilt.
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        ai6

Den  13.  Dre.  wurde  Friedrika  Elisabeth  Moͤsner  von  Unter-Urbach,  Schorndorfer
Oberamts,  geb.  Scholl  von  Horrheim,  Vaihinger  Oberamts)  Kl.)  von  Christlan  An
dreas  Mösner,  Bürger  und  Müller  von  Unter=  Urbach,  Bekl.  er  enp.  delert.  malit,  geschieden)
  und  Beklagter  in  die  Kosten  verurcheilt.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnddigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
17.  Dec.  dem  Commun-Rechnungs-Revisor  Maier  in  Urach  die  allrrunrerthäántgst  nachesuchte
  Enclassung  von  dieser  Stelle  zu  ertheilen,  und  solche  dem  Substicuten  Johann
hilipp  Rau  daselbst  zu  übertragen.
Se.  Königl.  Majs.  haben  allergnädigst  geruh#
vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  15.  Dec.  die  erledigte  katholische  Pfarrei  Sone,
heim,  Oberamts  Heilbronn,  dem  Pfarrer  Bernhard  Maurer  in  Upfelbach;
vermäög  allerhochsten  Reseripts  vom  17.  Dec.  das  erledigte  Diaconat  Lorch,  Dibcese
Schorndorf)  dem  bisberigen  Feldprediger  M.  Fraas;  ferner
vermäög  allerhöchsten  Reseripts  vom  19.  Dec.  die  erledigte  Pfarrei  Derendingen,
Diecese  Tübingen,  dem  Pfarrer  Maier  in  Reustade,  Diörese  Walblingen,  zu  übertraen,
  und
dem  Pfarrer  Blumhardt  in  Buͤrg,  Dioͤcese  Neuenstadt,  die  alleruncerthänigst
nachgesuchte  Erlaubniß  zur  Annahme  der  Inspectors-Stelle  bei  einer  Misstons-Austalt  in
Basel  zu  ertheilen.
Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  17.  Dec.  die  erledigte
Offleialen,  Stelle  bei  dem  Konigl.  General,  Postamt  Stuttgart,  dem  Ludwig  Schaul
von  Stutegare  gnddigst  zu  übertragen  geruht.

 

Stuttgart.  Da  auch  ln  diesem  Fahre  wleder  eine  beträchtliche  Anzahl  von  Obst=  und  anderen
Bäumen  in  den  Kbulgl.  Baumschulen  zu  Birkach  und  Einsiedel  zum  Verkaufe  ausgesetzt  ist;
werden  die  Baumliebhaber  hievon  mit  dem  Ansügen  denachrichtigt,  daß  sie  sich  mit  ihren  Bestellungen
an  den  Hofzarener  Walker  zu  Hohenb#eim,  und  au  den  Hofgrtaer  Ummermäller  zu  Emnsicoel,

u  wenden  haben,  —  von  dem  zum  Verkaufe  bestmmrten  Quantum  die  Bedörfnisse  der  Licbhader
v  dem  gegenwärtigen  Spät=  und  nächstkünftigen  Frügjahre,  gegen  baare  Betzahlung  befriedigen  wer
den.  Den  21.  Nov  1815..  Kon.  Bau=  und  Ganen-Direchen.

Aalen.  Die  Sommerschaafwelden  nachfolgender  Communen  werden  Mittwoch  den  17.  Jan.
1816.  auf  dem  Rathhause  dahier  auf  1  oder  3  Jahre  im  öffentlichen  Aufstreiche  verpachter,  newlich  die
Waide  von  Hammerstadt  zu  150;  Heuchlingen  zu  200;  Holzleuten  zu  250;  Hobenstade  zu  160;
Leinwesler  zu  250;  Schechingen  zu  300  Stücken.  Die  heb  aber  werden  hiemit  eingeladen,  an  gedachtem
  Tage  bei  der  Verhandlung  zu  erscheinen.  Den  14.  Dec.  1315.  K

Khagen.  Da  die  unterm  30.  und  31.  Okt.  d.  J.  vorgenommene  Verleihung  der  3  herrschefiflchen
  Maicreien  zu  Kougen  allerh#chst  nicht  ratificirt,  sondern  vielmedr  verordnet  worden,  eine  rocmsige
  AusKtreichs-Verhandlung  vorzunehmen,  so  wird  unter  Bezithung  auf  die  in  dieses  Alat##  schon
.  elngerückte  spezielle  Beschreibung  dieser  Maiereien,  zu  Werleibung  der  sogenannten  Schlosigüter
Donnerstag  der  4.  Jannar,  ½  dem  Gutthäterschen  Hof  und  Sckäferei=  Gürern  aber  Freitag  der  5.
J#s,  1314.  fesigesezt,  an  weschen  Tagen  sich  die  Lusitragenden  mit  obrigkeitlichen  Zeugnißen  über  Pré-
        <pb n="465" />
        ur

Mlat  unb  Wermuügen  versetzen,  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  Matzsuse  in  Könzen  elnzuflnden  habes.
Den  13,  Dec.  1515.  nit  auf  "L.  Lner  Austedes.  "

Urech.  Am  Montag  deu  8.  Jan.  1816.  wird  die  Jagd  in  den  zum  disseuigen  Oberforst  gehbrigen
  Huthen  Mariaberg,  Huldstetten,  Pfronsietten,  Oberwi  zingen  laus  s  ae  asers,  ga
t  werden,  wobei  sich  diejengen  Personen,  die  zu  derlei  Entreprisen  berechtigt“  Kro.  Morigens  9  Uhr
Io  der  hiesigen  OberforKt-  Amtsnnbe  einfinden  können.  Den  16.  Dec.  1615.  K.  Obersorstamt.

Valbiangen  an  der  Enz.  Allergnäb'gster  Verfügung  g.  mäs  sollen  die  dem  hiesgen  Hoppital
zIunständige  Güter-Stücke  von  69  Vocgen  Aecker  und  11  Morgen  Wiesen,  auf  9  Jadre  *  o
4516  bis  1825.  ku  8  verschiedenen  Tdellen,  oder  nach  Beschafferden  der  Umtände,  samt  der  bendthiglten
  Schener  und  Wohmung  in  einem  Gesamr-  Pacht  im  Ausstreich  verlirhen  werden.  Die  Perleihung
g  eschiehet  Mittwoch  deu  10.  Jan.  1616.  an  weichem  Tage  Wiorgens  8  Uhr  sich  die  Leibader  (Fuswärnge
  mit  obrigkekklichen  Prädikate=  und  Veimidgens  ·  Zeugnijfen  verselen)  del  der  u.  terzeichneten
Scelle  einfinden,  die  Conditionen  vernehmen  und  der  weltern  Verhandlung  anwohnen  mogen.  Den
145.  Dec.  1615.  K.  Si#ftungs=  Verwaltung.

Stuttsart.  Wilbelm  Friedrich  Carl  Leibold,  gebürtig  von  Stuttgart,  Gemciner  unter  dem
Alulft.  Würtemb.  Infant.  Regunen  Nro,  5.  Prinz  Friderich,  ist  den  17.  Olt.  aus  der  Staton  Nevr#
  #  Frankreich  desertirt.  Gämtliche  Oberämrer  werden  nun  hiemit  ersucht,  auf  diesen  Flüchtling.
n  sahnden,  thu  im  Beretungsfall  zu  arretinen,  und  wohlverwahrt,  entweder  an  das  Regiments-Cemmande

  Nr.  5,  oder  an  das  unterzeichucte.  Stelle  einzuliesem.  Den  14.  Dec.  1815.
Koͤn.  Stadt  -  Direction.

 

eilbronn.  Da  ALw  Mayer,  Handelsmann  zu  Sontheim,  biefigen  Oberamts,  mit  selnen
Slaͤubigern  unter  obrigkeitlicher  Leitung  in  Guͤte  fich  setzen  zu  wolsen  erklaͤrt,  und  um  dießfallsige  Einleitung
  gebeten  hat,  so  werden  hiemit  ãlle  di-ejenigen,  sowohl  innländische  als  auswärtige  Gläubiger,
welche  aus  irgend  einem  Rechtsgrunde  Forderungen  an  gedachten  Loͤw  Mayer,  welcher  seit  einiger  Zeit
auch  Ludwig  Mayer  dc  unterzeichnet  ha#,  zu  machen  haben,  aufgefordert,  solche  bmmen  Sechs  Wochen
  von  heute  an,  bes  dem  aufgestellten  Masse-Kurator,  Adv.  Landauer  dahier,  unter  Beilegung
von  Rechnungen,  Böcherauszügen,  oder  Abschnsten  von  Dokumenten,  woreuf  ihre  Ferderungen  ruhen,
un  so  gewißer  einzugeben,  als  nach  Ablauf  dieser  Frist,  sie  es  sich  selbst  zuzuschreiben  haben,  wenn  sie
von  dem  zu  treffenden  Arrangement  ausgeschlossen  werden.  Den  7.  Dec.  1815.  ·

Kdu.Mktemd.Obeta-ntdgektcht.

 

Durchbausen.  Die  ledigo  Susanna  Merz  von  Durchbausen,  hai  die  allergnaͤdigste  Erlaubriß
zur  Answanderung  erhalten.  Dieses  wird  mit  dem  Anhang  bekaunt  gemacht,  daßh  die  Auswandernde
wäbread  der  gelakt  beo“  Jahresfrist  von  ihrem  Bater,  dem  Bauer  Christian  Merz  in  Durchhausen  ver-#treten
  wird.  Tuttlingen,  den  13.  Der.  1815.  Kon.  Oberamt.

Gaildorf.  Dle  unterzeichnete  Stelle  macht  hlemit  bekannt,  daß  der  ledige  Maurer,  Jobann
Jakob  Ohms  vom  Erleneof,  mit  allerhöchster  Erlaubnig  nach  Landehausen  im  Grosherzogthum  Baden
auswandern,  und  lunerhalb  Eines  Jahres  von  dem  NAawald  Georg  Schinger  vom  Erleobof  vertreten
werden  wird.  Der  23.  Nov.  1615.  K.  Oderamt.

Lebrensteinsfeld.  Bermbg  ellerhchsten  Befehls  darf  dem  Johann  Heinrich  Renner,  Mehlländler
  zu  Damburg,  sein  bisber  zu  Lehrenstemsseld  in  Administration  gestandenes  Bermdgen  verabfolge
werden,  welches  mit  dem  Anfügen  hiemit  dffentlich  bekannt  gemacht  wird,  daß  er  in  Lebrensteinsseld
noch  ein  Jahr  lang  in  allen  seisen  Angelegenheiten  durch  selnen  bisherigen  Plllger  Jehannes  Frauk  vertreten
  werde.  Den  12.  Dec.  1615.  *Küön.  Oberamt.

Neckar  sulm.  Der  ledige  von  Korb  gebürtige  Jobarn  Siepba##  Ibhn  hat  in  Gemäkbeit  allerböchsten
  Rescrip:s  vom  6.  Dcc.  b.  J.  die  allergnddigsse  Erlandris  Jur  alsbaldigen  Auswand##ung  nach
ba,kenstadt  um  Grosherzogthum  Baden  erhalten,  welches  mit  der  Bemerkung  zur  oͤffentlichen  Kenrtreß
        <pb n="466" />
        418

Htracht  wird,  daß  solcher  in  der  Person  seines  Stiefvaters  des  Schneldermeisters  Johann  Christien
lein  zu  Kord  den  gesezlichen  Stellvertreter  für  Jahresfrisk  aufgestellt  habe.  r  .  ur.  s  1613.
—  eramt.

Tuttlingen.  Rosine  Schweiglin,  koige  von  Tuttlingen,  hat  die  Erlanbniß  erbalten  in  die
Schweiz  ausw.#)  wdeen  zu  dürfen;  welches  mit  dem  Anfögen  bekannt  gemacht  wird,  daß  Schweigh
während  der  gesezlichen  Jahresfrist  unn  ihrem  Pfleger  2#dwenwiuh  Manz  dahier  verireten  wird.  Den
15.  Dec.  1615.  K.  Oberamt.

Waiblingen.  Rachbenannte  hiesige  Amtsuntergebenen  wandern  mit  ellerböchster  Erlaubnit
aus,  nemlich  :  Christiana  Elisadeth  Wagner  von  Waiblingen  nach  Redwiz  bei  Baireurh,  Juliaas
Wgner  von  Wailblingen  nach  Baiern,  Johann  Jakob  Maier  von  Winnenden  nach  Kaiserslamem,
Johann  Christian  Maier  von  Reckarrems  nach  Amsterdam,  Joha#n  Philipp  Linde  von  Hochberg  nach
Homburg  in  Hessen,  und  Johann  Coarad  Schwarz  von  Birkmannsweiler  nach  Hoffenheim  im  Badenschen.
  Diesenige,  welche  an  eine  oder  die  andere  von  diesen  Personen  Ansprüche  zu  machen  haber,
werden  aufgefordert,  solche  innerhalb  einem  Jahr  dei  hiesigem  Oberamt  vorhubrungen  Den  12.  Dec.
1615.  Koͤn.  Oberamt.

Aalen.  Fachsenfeld.  (Spähe,  und  Nachfrage  nach  dem  Eigenthümer  wahrscheinlich  entwerdeter
  Sachen.)  Der  aus  dem  Arbeits  =  Justitut  entlassene  nach  Fachsenfeld  coufintrte  Galanterie,  Wasren-
  Hänoier  Johann  Pattermann,  dessen  Ehewe#,  Catharina,  und  dessen  aus  dem  Arbens,  Josttute
  Heilbronn  gewaltsam  ausgebrochener  14  jühriger  Sohn,  Johann,  sind  längere  Jeit  ohne  Elleubnis,
  ohne  allen  Ausweß  mit  ihrem  Krame  im  Köhnigreiche  herumgezogen,  in  die  Gegenden  ven  Küchbeim,
  Reutlingen  bis  Gamertingen,  auch  nach  E  tultgart  und  Ludwigsburg  gekommen.  In  Tübingen
wurde  nun  Pattermann  wegen  verdächtigen  Berkaufs  vermuthlich  entwendeter  Leintöcher  rre#irt,  deso
sen  Weib  nad  Sohn  machten  sich  aber  flüchtig.  Es  werden  daher  alle  Hoch,  und  Wohllbbl.  Odrizkes
ten  ersucht,  auf  das  entwichene  Pattermdamsche  Eheweib  und  den  Sohn  zu  fahnden,  sie  auf  Betreten
zu  arretiren,  und  hieber  einzuliefern;  zugleich  aber  diejenigen,  welchen  die  dem  Pattermann  abgenenmene
  Leintücher  abhanden  gekommen  seyn  sollten,  aufgesordert,  ihre  gehbrige  errterrde  Ausprüche  bie
her  anzuzeigen.  Zu  dielem  Behufe  werden  die  Peisonal=  Beschreibungen  hier  beigesügt.  Johann  Pattermann
  ist  5°6  J.  alt,  5°  9“  6““  gioß,  starker  Stakur,  länglichter  Gesichesorm,  lebhafter  Gesichtssarbe,
  hat  schwarze  Haare,  braune  Augbraunen,  braune  Augen,  spizige  Nase,  mittelmäßigen  Muud,
zute  Zähne,  rundes  Kinn,  starken  Bart.  Er  trug  bei  seiner  Elalleserung  einen  runden  Hur,  grautkchenen
  Ueberrock,  violet  vund  schwarz  gestreifte  Weste,  schwarz  seidenes  Halstuch,  und  ein  weis  haumwollenes
  darunter,  blau  tüchene  lange  Hosen  und  Stiesel.  Er  trägt  einen  Haarzopf,  spricht  sebr  viel
u.  affekrirt.  —  Die  Catharlua  Pattermann  ist  etlich  und  40  J  alk,  mittlerer  Größe,  hagerer  Statur,
länglichter  Gesichtsform,  blaßer  Gesichtsfarde,  hat  schwarzbraune  Haare  u.  Augbraunen,  graue  Tuger,
große  Nase,  eirgesallene  Wangen,  mittel  großen  Mund,  länglichtes  Kinn.  Sie  hat  einen  sehr  sinsiern
  und  flieren  Blick,  sieht  nur  flüchtig  jemand  an,  und  zwlzert  mit  den  Augen.  —  Der  14  iährige
Sobn,  Johann  Pattermann,  ist  von  proportionirtem  Wuchse,  ovaler  Gesichtssorm,  bleicher  Gesichesfarbe,
  hat  eine  gewdlbie  Stirne,  braune  Haare,  graue  Augen,  schmale  Nase,  großen  Mund,  vole
Wangen,  gute  Zähne,  rundes  Kinn.  Den  12  Dec.  16515.  K.  Oberamt.

Gerabronn.  Der  allhier  wegen  vaganten  Lebeus  Verdacht  begangener  Diebstähle  und  Ebebruch
  in  Verhaft  gekommene  hienach  signalisirte  Georg  Storzer  von  Niederthumbach,  im  Bairricchen
Landgericht  Herrieden,  ist  geute  Racht  durch  gewaltsamen  Ausbruch  aus  dem  Arrest  entwichen.  Sam#“
l#che  Kömgl  Hoch=  und  Wohlldbdl.  Pollzei.  Stellen  werden  daher  geziemendst  ersucht,  auf  diesen  Flöcht--Ung
  zu  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  an  das  unterzeichnete  Oberamt  einliefern  zu  lassen.
Sianalement:  Georg  Stdrzer,  steht  in  einem  Alter  von  56  Jabren,  mißt  s  Fußz  9  ZJoll,  uotersezuer
Statur,  har  braune  Haare,  rothen  Bart,  graue  Augen,  hoh:e  Stirne,  stumpfe  Nase,  wittelmäfigen
Mund,  rundes  Kinn  Das  linke  Bein  ist  gegen  dem  rechten  um  2  Zoll  zu  kurz.  Arch  hat  detselde
4ber  der  rechten  Hand  einen  vernarbten  Säbelhieb.  Den  12.  Dec,  1615,  „K.  Oberaun.
        <pb n="467" />
        Nro.  Co.  1315.  ai9
Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakk.

Oienstag,  236.  Dec.

 

 

Se.  Königliche  Masest  4t  haben  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  3.  Okt.  eis
nen  bis  zum  15.  Jan.  1816  daurenden  ·
General-Pardon

für  alle  aus  dem  Koͤniglichen  Militairdienste  desertirten  Individuen  allergnaͤdigst  zu  bewilligen
  geruht.

Diejenigen,  welche  inner  dieses  Termins  zu  ihrer  Pflicht  zurükkehren,  werden  daher
von  aller  Strafe  befreit,  und  wegen  ihrer  begangenen  Desertion  nicht  angefochten,  sondern
  so  angesehen  werden,  als  ob  sie  ihre  Fahne  niemals  verlassen  haͤtten.

Welches  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird.  Stuttgart  den  9.  Okt.
1815.  Königl.  Kriegs-Departement,  von  Phull.

 

Allerhöchste  Verordnung  in  Post=  Sachen.

Se.  Königl.  Masest.  haben  allergnädigst  geruhr,  durch  ein  allerhöchstes  Reseripe
vom  15.  Okt.  in  Beziehung  auf  die  bisher  bestandene  Post=  Einrichtungen  und  Gesfetze
folgendes  zu  verordnem:

1)  Die  bisber  auf  „die  Uebertretung  der  Post.  Gesetze  bei  Versendungen  der  Briofe
und  Effekten  dusch  fahrende  Bocen  und  Juhrleuce  bestimmte  Strafe  wird  dahin
gemildert,  daß

#a)  der  der  Defraudatien  überwiesene  Versender  zwar  das  Hundertfache  des  carifmüahigen

  Porto=  Betrags  ferner  als  Strafe  bezahlen  —  das  verlendete  Objert  selbst
#ber  nicht  mehr  der  Confiscation  unterworfen  seon  solle.
        <pb n="468" />
        40

b)  Daß  wenn  ein  Boke  oder  Fuhrmann  dergleichen  für  die  Post  reservirte  Sffekten
wissentlich  übernimmc)  die  Strafe  des  hundertsachen  Postporto"  Bercags  zwischen
ihm  und  dem  WVersender  getheile  werden  —  die  Confßsscation  seiner  Pferde?
Schiffs  und  Geschirrs  jedoch  künftig  nicht  mehr  Statt  sinden  soll.

à)  Bleibt  zwar  bei  Vermeidung  einer  Strafe  von  Zehen  Reichsthalern  ferner
sedem  Fuhrmann  oder  Boten,  der  auf  einer  Postwagen=  Route  fährr,  untersagt,  auf
stinem,  Wagen  eigene  Vorrichtungen  zur  Aufnahme  von  Reisenden  zu  machen  und
Reisende  oder  ihr  blos  postmaßiges  Gepäcke  gegen  bestimmten  Lohn  von  seinem  Abfabrts
  Ort  aus  bis  an  seinen  Bestimmungs=  Ort  auf  seinen  Wagen  zu  nehmen.
Dagegen  solle  aber  die  blos  zufällige  Aufnahme  der  Reisenden  oder  ihres  Gepäckes
künftig  keiner  Strafe  mehr  unterworfen  seyn.

3)  Sben  so  bleibt  es  allen  ordinairen  Boten  und  Juhrleuten  von  Orten  zu  Orten,
wo  Posten  sind,  strenge  verboten,  unter  dem  Titel  Gelegenheics,  oder  Gefaͤlligkeits-Bestellungen)
  Briefe  und  postmaßige  Effekten  anzunehmen)  wenn  von  solchen  nicht
vorher  das  Post,  Porto  bezahlt  ist,  und  solche  nicht  mit  dem  Post-  Scempel  versehen
  sind.  6

Dagegen  wird  die  gelegenheitliche  gefsällige  -ohnentgeldliche  Befö##
derung  von  Briefen  und  Effekten  durch  andere  Reisende  wieder  gestattet,  ohne
dergleichen  Obsekte  stempeln  lassen  und  der  Post  das  Porto  zahlen  zu  müssen.

4)  Wird  für  die  Zukunft  gestattet,

a)  daß  ein  und  der  nämliche  Versender  seine  eigenen  postmäßigen  Güter  (Geld

und  Pretiosen  ausgenommen)  solche  mögen  einzeln,  was  immer  für  ein  Gemicht
haben  und  an  verschiedene  Personen  gehören,  unter  der  Adresse  an  eine  Person,

uch  durch  den  Boten  oder  Fuhrmann  verschicken  dürfe,  wenn  diese  Güter  zusam
men  mehr  als  25  ft  wägen.

bo  Daß  daher  von  einem  und  dem  nädmlichen  Bersender  auch  seine  eigenen  postmaßigen
  Güter  (Geld  und  Pretiosen  ausgenommen)  mit  seinen  eigenen  nicht  postmßigen
  Gütern  zusammen  gepackt,  und  durch  Boten  oder  Juhrleute  an  einen
und  den  nämlichen  Adressaten  versendet  werden  dürfen;  wenn  das  Gewicht  eines
solchen  Packs  nur  35  l  übersteigt.

5)  Von  den  für  die  Post  reservirten  Waaren  in  Päcken  zu  —*  und  darunter  ist

künftig  der  Indigo  ausgenommen?  so  daß  derselbe  auch  in  Paquets  unter  25  .
nach  Belieben  durch  einen  Fuhrmann  oder  durch  die  Post  versendet  werden  kann.

6)  Die  bisher  bestandene  Hauderer=  Abgabe  wird  vom  1.  Januar  1816.  an  durchaus
aufgehoben.

7).  In  Ansehung  der  Poste  roz-ale  wird  bestimme,  daß  (olche  vom  r.  Januar  18315
an,  nur  auf  der  Post  in  Sturtgarc  und  auch  bier  blos  von  den  Durchreisenden
        <pb n="469" />
        42

welche  von  da  abgehen,  nicht  aber  von  den  doft  Ankommenden,  elso  nur  einmal
nach  dem  bisherigen  Tarif  eingezogen,  sonst  aber  für  die  zweite  Residenz  Ludwigsburg
  sowohl  als  für  alle  Seurtgart  und  Ludwigsburg  zunachstgelesene  Satationen
durchgängig  abgeschaft  werden  soll.
Endlich  und
6  )  wird  für  die  Jukunfe  wieder  gestatter,  Briefe  durch  Expresse  ins  Ausland  versenden
  zu  dürfen.
Sämtlich  vorstehende  allerhöchste  Verfügungen  werden  zur  Nachachtung  und  genauer
Befelgung  hiemit  o#ffentlich  bekannt  gemacht.  Stuttg,  den  a3.  Dec.  1315.
Ad  Mend.  Sacr.  Reg.  Mj.
Königl.  Reichs,  General,  Ober-Post-Direction.
v.  Geismar.

 

Schwieberdingen,  Oberamts  Ludwigsburg.  Heute  Nacht  um  halb  2  Uhr  brach
hier  Feuer  in  einem  Scalle  aus,  der  hart  an  eine  Reihe  von  Scheunen  stieß,  die  zum
Theil  noch  mit  ungedroschenen  Früchten  zum  Theil  mit  Futter  und  Strod  angefüllt  waren.
  Drei  davon)  die  den  vier  Börgern  gebörten,  worinn  aber  noch  einige  andere  ihren
Vorrarh  aufbewahrt  hatten,  wurden  beinahe  auf  einmal  von  der  Flamme  ergriffen  und
in  die  Usche  gelegt,  ohne  daß  es  möglich  gewesen  wäáre,  die  Gebaude  selbst,  oder  etwas
von  dem  darin  aufgehduften  zu  retten.

Durch  die  Anstrengung  vieler  thätiger  Einwohner  bekderlei  Geschlechts  und  die  Hölfe
der  herbeigeeilten  Nachbarschafe  gelang  es,  die  andere  angrenzende  Schemen  und  alle
Wehngebäude  zu  retten.  «

KaumekfuhrenSr.KdnighMaikstätdiesesBkandiUnfühalsAlletböchsts
Dieselben  sogleich  aus  Huldreichster  Theilnahme  ein  Geschenk  von  500  fl.  aus  der
Koͤnigl.  Hof  /  und  Domainen-Kammer  -General-  Kasse  zur  Unterstuͤzung  den  Verunglukten
  zu  überschicken,  und  Sich  wenige  Stunden  darauf  Selbst  hieher  zu  begeben,  allergnddigst
  geruhten.  "

Mic  dem  innigsten  Dank  erkannten  die  Verunglükten  das  wahrhaft  Königl.  Geschenk,
und  alle  und  jede  wurden  von  Allerhöchstderselben  Huld  und  Milde  gerührt.  Den
23.  Dec.  1815.  Konigl.  Beamtung  allda.

 

Lausen.  Jum  succeffiven  Verkauf  ist  ein  Quantum  Kern,  Mühlkorn,  Waizen,  Roggen,  Erdsen,
  Linsen,  Witen,  Ackerbohnen,  Welschkorn,  Dinkel  und  Emlorn  autgesen  norden.  Tie  Lierbaber
mögen  diese  Früchten  auf  den  Kästen  in  Laufen,  Mundeletheim  und  Wahhe  r*  besckuugen,  urd  dann
Käufe  abschließen.  Den  28.  Nov.  1815.  Kbn.  Comcralamt.

Münsingen.  Der  von  Hunderéhofen,  hirfigen  Oberamts,  gebünige,  urrer  dim  Kbrrigl.  leickten

fanteri.  Regiment  Nr.  10.  gestardene  Gemeinc,  Peter  Henkorr,  sell  den  11  L#  d.  J  dde

tation  Moulins  in  Frankreich  deserturt  seyn.  Sämtliche  Civil=  und  Milltan-  Behdrden  werden  daher
        <pb n="470" />
        422

t,  denselben  sahnden,  und  ihn  auf  auf  Betreten  entweder  an  das  hilesige  Oberamt  eder  an
Sehl  K.  Kta  -Commando  abliesern  zu  lassen.  Den  27.  Nov.  16815.  se  K.  Oberamt.

Spaichingen.  Der  bei  dem  Könligl.  Infanterle  Depot  =  Bataillon  Nr.  2.  auf  General-  Pardon
  eingetretene  Soldat  Martin  Gumuer  von  Seakeim:  Hesigen  Oberamts  ist  am  10  *—u  #bends
aus  der  Garnison  Ludwigsburg  desertirt.  Alle  Militair=  und  Civil=  Bebörden  werden  daher  ersocht,
denselben  auf  Bekreren  arrctiren,  und  wohlverwahrt,  entweder  an  das  Bataillons  =  Commande,  ##r#r
an  das  hlesige  Ober#umt  einliefern  zu  lassen.  Deo  25.  Nov.  48153.  Kön.  Oberamt.

Waibllagen.  Es  ist  der  bei  dem  Königl.  Linien=  Infant.  Regiment  Nr.  4.  gestandene  Gemelne
  Friedrich  Andre  von  Waihlingen  den  19.  Okt.  d.  J.  aus  der  Station  Four  in  Frankreich  desemim.
Sämtliche  Hoch=  und  Wohlldbl.  Polizei=  Behbrden  werden  geziemend  ersucht,  auf  die  sen  Desertent  gzenau
  moglichst  fahnden,  und  denselben  auf  Betreten  entweder  an  das  echkot  Regiments,  Commande
nach  Ulm.,  oder  an  das  hiesige  Oberamt  wohlverwahrt  einliefern  zu  lassen.  de  Zer.  4615.

n.  Oberamt.

 

Baklnaut.  Catharine  Sabine  Nappold  von  Murrhardt,  ist  gesonnen,  nach  Fach  im  Kiuigreich
Baiern  auszuwandern.  Wer  eine  Forderung  an  dleselde  zu  machen  hat,  kann  solche  inner  einem  Jahr
bei  nnterzeichneter  Behbrde  vorbringen.  Den  7.  Dec.  1815.  Koͤn.  Oberamt#.—

Horb.  Catharina  Kaupp,  Tochter  des  Martin  Kanpp  von  Bittelbronn,  wander  nach  Detilien
  m  Sigmariugischen  aus.  Welches  nach  K.  56,  des  Conftitutions=  Gesezes  vom  15  Merz  d.  J.  4eannt
  gemacht  wird.  Den  20.  Nov.  14515.  Kbn.  Oderamt.

Kleinsachsenhelm,  Oberamts  Valhingen.  Johann  Baumgärtner,  lediger  Schumacher  dos
Kleinsachsenheim  ,  welcher  mit  allergnddigster  Erlanbniß  nach  r—  iun  Baden  auswandert,  wird
wegen  der  Ansprüche,  die  erwe  an  ihn  gemacht  werden  mdchten,  durch  seinen  bisberigen  Pfleger  Fn#e
drich  A  1  Jabr  lang  vertreten;  es  werden  deswegen  alle,  welche  Ansprüche  an  ihn  haben,  aufgeforderr,
  sie  inner  dieser  #4  geltend  zu  machen.  Vaihingen,  den  20.  Nov.  1815.  K.  Oberemt.

Neckarsulm.  Paulina,  Carl  Vogts  Wittwe  von  Neckarsulm,  hat  sich  nach  Gronbach  im  Gresberzogthum
  Baden  verheirathet,  und  wird  solches  hiemit  unter  der  Bemerkung  dffentlich  bekannt  gemacht:
  daß  sie  binnen  der  gesezlichen  Jahresfrist  zur  Besorgung  ihrer  Angelegenbeiten  ihren  Schwagzer
Caspar  Vogt  als  Stellvertreter  ausgestellt  habe.  Den  2.  Dec.  1615.  ·  Koͤn.  Oberamt.

Reckarsulm.  Die  ledige  von  Lampoldshausen  gebürtige  Jehenne  Christiena  Kanzin,  verhelrsthet
  sich  nach  Bddigheim,  und  die  gleichfalls  ledige  von  der  Ziegelhürte  bei  Züttlingen  gedüreige  Ph#
lippma  Rippmann  nach  Sennseld,  im  Grosherzogthum  Baden.  Dieses  wird  ierdurch  zur  öffentlichen
Kenmuiß  gebracht,  und  dabei  bemerkt,  daß  erstere  in  der  Person  des  Heiligenpflegers  Johannes  Herterich
  von  Lampoldshausen,  und  leztere  in  der  Person  ihres  Paters  des  Freiherruch  von  Ellrichshausenschen
  Revier=  Jagers  Friedrich  Rippmann,  den  gesezlichen  Stellvertreter  für  Jahresfrist  aufgestellt  ##-be.
  Des  5.  Dec.  1615.  Koͤn.  Oberamt.

Tübingen.  Der  gewesene  Hausknecht  des  Lammwirths  Schweikardt  von  Dettenbausen  Heinrlch
Kleß,  welcher  von  Schdckingen,  Wonberger  Oberamts  gebürtig,  23  J.  alt,  und  7  Joll  gros  ist,  sedann
  mit  einem  runden  Hut,  grau  melirtem  Wammes,  und  über  demselben  1  dunkelblauen  Ueberrock,
tgran  melirter  Weste,  dergl.  Holen  und  Stiefeln  bekleidet  war,  und  bei  seiner  Entfernung  elnen  schweden
  Mezgerhund  mit  einer  Blasse  auf  der  Stirne  bei  sich  hatte,  wurde  am  öten  dieses  von  seinem
Dienstherrn  mit  Geld  versehen,  in  der  Absicht  nach  Walodorf  geschikt,  um  daselbst  ein  Milchkalb  3#
erkaufen.  Da  er  aber  seither  nicht  wieder  zurückgekebrt  ist,  und  seine  sämtlichen  Effekren,  die  er  wabrscheinlich
  dei  Nacht  abgeholt  haben  wird,  mit  sich  genommen  hat,  so  werden  alle  Königl.  Hochlbdl.  Pobeei.
  Behdrden  auf  diesen  Betrüger  mit  dem  Ersuchen  aufmerksam  gemacht,  alle  zweckmässigen  Brifehungs-
  Anstalten  elntreten,  und  ihn  auf  Betreten  an  das  hiesige  it  einliefern  zu  lassen.  Den  7.
DPrc.  1815.  Khn.  Oberamt.
        <pb n="471" />
        Nro.  o1.  1  3  1  5.  423

Köoͤniglich,  Wuͤrttembergischts
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  30.  Dec.

 

 

Rechts=  Erkenntnisse  des  Königl.  Ob.  Appellations  =  Tribunals.

1).  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium,  zwischen
der  Cécilie  Kees  zu  Welfegg,  Beklagten,  Prodncentin,  Appellarin)  nun  Appellantin  an
einem,  und  dem  Benessciat  Johann  Baptist  Gaiser  zu  Scheer,  Klägern)  Producten,  Apvellanten,
  jeht  Appellaten  am  andern  TUheil)  Erbschafts--  Ansprüche  betreffend)  wird  die
Urthel  voriger  Instanz  seinem  ganzen  Inhalte  nach  bestätigt.  Tübingen,  den  9.  Dec.  13#  5.

2)  In  der  Appellations,  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz,  Cellegium,  zwischen
den  Herrn  Fürsten  von  Hohenlohe  Kirchberg,  Langenburg  und  Oehringen"  Klégern  Apbellanten,
  sodann  dem  Herrn  Fürsten  von  Hohenlohe.  Waldenburg,  Bartenstein)  Beklagtez,
  Appellaten,  Gewährleistung  wegen  verkaufter  und  verlohrener  Steuren  betreff.)  wird
das  erst;  richterliche  Erkenntniß  bestätigt.  Tübingen,  den  14,  Dec.  1  815.

3)  In  der  Uppellations,  Sache  von  dem  Königl.  Ober-  Justiz=  Collegium,  zwischen
den  Erben  des  Alt  Johann  Greiners  zu  Hattenhofen,  Bekl.  Nten,  und  Johann  Fuchs
daselbst,  Kl.  Aten,  Abrechnung  über  Kaufschillings,  Gelder  betreffend,  wird,  nach  geführtem
  Zeugen,  Beweise,  durch  Urthel  erkannt,  daß  die  Producenten  das  zu  Beweisende
nicht  dargethan  haben,  und  zum  Ergänzungs,  Eide  nicht  zuzulassen  seien,  sedoch  auf  den
dem  Aten  eveneuell  zugeschobenen  Gerichts,  Eid  gesprochen.  Tübing.  den  16.  Dec.  1  815.

 

Se.  Königl.  Majs,.  haben  vermög  allerhöchster  Resolution  vom  24.  Dec.  den  bisherigen
  Kriegs,  Commissair  Krieger  zum  Hüttenamts,  Cassier  in  Wasseralfingen,  u.

den  bisherigen  Kriegs,  Commissair  Stängel  zum  Buchhalter  bei  der  Cameral,
Rechaungs,  Kammer  allerguädigst  zu  ernennen  geruht.

Altshausen.  Bis  Montag  den  15.  Jan.  1516.  Vormittags  ?  Uhr  werden  im  Geschäftszlmmer

-
        <pb n="472" />
        424

der  unterzeichneten  Stelle  6  Centn.  72  Pfd.  Gelpeter  öffentlich,  jedoch  mit  Vorbehalt  gnädigster  Ratification
  versteigert  werden,  wobel  sich  die  ebhaber  e  infinden  wollen.  Den  18.  .  1466.
Kou.  Cameralamt.

Bebenhausen.  Bei  unterzeschneter  Beamtung  ist  ein  Quankum  Gersten  zum  Verkauf  allergn,
ditst  ausgesezt  worden,  woräber  täglich  Käufe  Dbtesploßen  werden  können.  #  2  Der  1615.
n.  Cameralamt.

Ualen.  Die  Sommerschaafwelden  nachfolgender  Communen  werden  Mittwoch  den  17.  Jan.
16.  auf  dem  Rarhhause  dahrer  auf  1  oder  3  Jahre  im  dffentlichen  Aufstreiche  verpachtet,  nemlch  de
Waide  von  Hammerstadt  zu  130;  Heuchlingen  zu  200;  Holzleuten  zu  250;  Hedenstadt  zu  160;
Lelawenter  zu  250;  Schechingen  zu  300  Stücken.  Die  riedbader  werden  hiemu  cingeladen,  an  gedachtem
  Tage  dei  der  Verhandlung  zu  erscheinen.  Den  14.  Occ.  1515.  K.  Obcamt.

Balingen.  Dle  Commun=  Schaafweide  von  lauffen,  welche  zu  120  Stäk  Mutter-  Echaafe
berechilget  itt,  konnte  am  24.  vor.  Mon.  nicht  verliehen  worden,  daher  zur  abamaligen  Verleihorg.
Dienstag  der  2.  Jun.  1816.  bestimmt  ist,  an  welchem  Tag  die  Liebbader,  welche  zu  Annahme  e#ner
Waide  berechiiger  sind,  Morgens  10  Uhr  auf  biesigem  Nathhaus  zu  erscheinen,  und  sich  mit  Zeugmissen
über  Prädikat  und  Vermdgen  zu  legilmmiren  hsben.  Den  20.  Dec.  16815.  K.  Oberamt.

.Ehingen  an  der  Donau.  Am  6.  Jan.  1310.  wird  ein  veuerlicher  Versuch  mit  Verleihung  der
Schaafweide  der  Commun  Thalheim,  welche  200  Stück  erträgt,  und  deren  Markung  eine  sehr  gute
und  gesunve  Waide  dardieter,  pro  Georgi#  18616  bis  Martini  1616  vorgenommen  werden.  Die  Pachtliebhaber
  haben  zu  dem  Ende  auf  gedachte  Zeit  dahier  auf  dem  Nachhauß  bis  in  der  Fröh  um  97  Ulr
zu  erscheinen,  und  die  Pachtbedingniße  z"  vernehmen.  Den  25.  Drc.  1615.  K.  Oberamt.

Khngen.  Da  die  unterm  30.  und  31.  Okt.  d.  J.  rorgenommene  Verleihung  der  s  herrschaftle
den  Maijerelen  zu  Kongen  allerhdchst  ulcht  ratifichrt,  sondern  viclmehr  verordnet  worden,  eine  nochmslige
  Aufstreichs=  Verhandlung  vorzunehmen,  so  wird  unter  Beziehung  auf  die  in  dieses  Blatt  schon.
früher  eingerückte  spezielle  Beschredugg,  dieser  Maiereien,  zu  Verlethung  der  sogenanmen  Schloßgdter
Donnerstag  der  4.  Jannar,  zu  dem  Gutthäterschen  Hof  und  SchäferetGörern  aber  Freirag  der  z.
Jan.  1815.  festzesezt,  an  welchen  Tagen  sich  dic  Lusttragenden  mu  obrigkeitlichen  Zeugmßen  über  Ptolkat
  und  Vermögen  versehen,  Vormiktags  10  Uhr  auf  dem  Nathhause  in  Koͤngen  einzufinden  habtn.
Den  13.  Dec.  1615.  K.  Camcralamt  Nellingen.

Schomburg,  Cameral=  Birikts  Tettnang.  Nach  den  unterm  21.  v.  Mon.  olleranädigst  ge,
nehmizten  Aaträgen  wegen  künftiger  Admiinistratlon  des  herrschaftl.  Schloßguts  zu  Schemdurg,  ewe
Stunde  von  Amtzell,  und  11  Stunden  von  Wangen  gelegen,  soll  dasselbige  m  2  Abidellungen  auf?
bis  12  Jahre  verpachtet,  einige  zwar  auch  dazu  gehbrigen,  aber  entsernteren  Grur  dsiüfe  bingegen  entweder
  verkauft,  oder  ebenfalls  auf  0  bis  12  Jahre  verliehen  werden.  Die  ersic  Abtheflurg  bestett  in
einer  gangbaren  Bierbrauerei  samt  acen  zum  zweckmäsigen  Berrich  derselben  nitölgen  Eprichtungen
sodann  in  7  Morg.  2  Veril.  46  Rurh.  1  Sch.  Grasgärten  und  Wiesen,  und  27  Mrg.  14  Vrl.  29  Nb.
6  Sch.  Aeckern,  welche  lasgesamt  delsammen  liegen,  einen  seuchtbaren  Grund  haben,  und  sich  is  guzem
Stande  befinden.  In  dem  ehemaligen  Schlichen  sind  überdiess  für  einen  Beständer  und  sein  Geffcde
die  ubthigen  Wobnungen,  und  zur  Aufnahme  der  Gäste  bequeme  Zimmer  vorbanden,  so  wie  es  au
an  Raum  zu  Aufbewahrung  der  Früchten  und  des  Futters,  an  Wagen-SEchkpfen,  desgleichen  an
Pferd  =  Rindvieh  =  und  Schwein-Stallungen  durchaus  nicht  seblt.  Oie  zweite  Mbidclurg  enrit  arfs
ler  einer  sehr  geschickten  Wbnung  sür  den  Besiänder  und  seine  Dienstleute,  dem  erferderlichen  Kar#m
für  Früchren  und  Futter,  einem  Bak=  und  Waschhaus,  einem  Wagen-  Schepf,  vest  birreicherdes
Stallungen  für  Drerde,  Rindo#seb,  und  Schweine.  22  Morg.  11  Vrl.  350  Ruth  7  SCch.  Gerten  und
Wiesen  und  70  Mrg.  1  Vril  33  Rih.  7  Sch.  Accker,  welche  sämtlich  gut  beschaffen,  und  in  der
Nähe  der  Wohnung  gelegen  find.  Die  Verleibungs=  Verhandlung  mit  diesen  beeden  gesckhleßenen  Etern
  wird  nun  am  Dienstag  den  16.  Vn  1516.  Bominags  10  Ubr  in  dem  Sollpchen  zu  Ecime
burg  vox  lich  gehen,  hlebei  aber  kein  Fremder  zugelassen  werden,  wenn  er  nicht  durch  ein  obcramtudh
        <pb n="473" />
        425

gtze  obrigkeliliches  Zeugniß  erweisen  kann,  daß  er  die  zum  nützlichen  Betrieh  des  suchenden
XIIEIIIIIIIIITILI  1  0  im  Stande  sei.  Was
die  übrigen  Hcroben  schon  erwähnten  einzelnen  Güter  betrift,  so  sind  diese  2)  der  sogenannte  Saud-Acker
  17  Morg.  1  Vrkl.  26  Rih  40  Schuh  im  Meß  haltend,  und  :  Stunde  unter  Schomburg  gelegen,
b)  7  Morg.  2  Bul.  4  Rih.  6  Schuh  die  Gand.  Wiese,  daneben  gelegen,#c)  13-Mrg.  2  Vril.  17  Rh.
63  Sch.  der  sogenannte  Mut##enweiler  Wiesbrücl  bei  dem  Dorfe-Mutenweiler,  1  Stunden  von  Schom,
burg  enrfernt.  Mu  dicsen  Grundstücken  wird  Mittwochs  den  17.  Jan.  1616.  Vormiktags  9  Uhr  gleichfalls
  zu  Schomburg,  ein  Verkaufs=  und  Verleihuags=  Versuch  Stölweise  und  im  Ganzen,  je  nachdem
sich  Liebhaber  zeigen,  gewacht  werden,  und  wird  hier  noch  allein  bemerkt,  daß,  wenn  ein  Mann
die  Sand-Wiese  und  den  Sand-Acker  zusammen  erkaufen,  und  ein  Haus  samt  Echener  darauf  bauen
würde,  derselbe  ein  ordentliches  Gut  erhalten  würde,  von  dem  eine  Bauren,  Familie  sich  erhalten  kdune
te.  Den  12.  Dec.  1315.  Steuerralh  der  Landoogtei  am  Vodensee,  und  Cameralverw.  Tetnang.

#rach.  Am  Montag  den  3.  Jau.  1616.  wird  die  Jagd  in  den  zum  visseuigen  Oberforst  gehbrigen
  Hathen  Mariaberg,  Hnoente  Pfronstetten,  Oberwilzingen  und  Hundersingen  dffentlich  verpachket
  werden,  wobei  Hch  diejenigen  Personen,  die  zu  derlei  Entreprisen  berechtigt  ber,  Morgens  9  Uhr
in  der  biesigen  Oberforst=  Amtöstabe  esufinden  können.  Den  16.  Dec.  1815.  K.  Oberforstamr.

Vaibingen  an  der  Enz.  Allergnädigster  Verfügung  gemäs  sollen  die  dem  hiesigen  Hospital
zuständige  Güter-Srücke  von  09  Morgen  Aecker  und  11  Mergen  Wiesen,  auf  9  Jahre  von  Lichmnet#
1816  blé  1825.  in  3  verschiedenen  Tbellen,  oder  nach  Beschaffenheit  der  Umstände,  samt  der  bendehigten
  Scheuer  und  Wohnung  in  einem  Gesamt--  Pacht  im  Ausstreich  verlichen  werden.  Die  Verleihung
geschichet  Murwoch  den  10.  Zan.  1316.  an  welchem  Tage  Mergens  6  Uhr  sich  die  Ledhaber  C(#uswärtige
  mil  obrtgkeitlichen  Prädi#ts--  und  Veruckgens  Faeugusßen  versehen)  bei  der  unterzeichneten
Stelle  einfinden,  die  Conditionen  vermehmen  und  der  weitern  Perhandlung  anwohnen  mögen.  Den
15.  Oec.  1613.  K.  Susstungs=  Verwaltung.

Baknang.  Soldat  Fohann  Gottlieb  Kleemann  von  Eschenstrueth  vom  K.  pten-Jofnterie-etiment
  Nr  8  2tes  Bataislon  wurde  am  13.  Iul.  auf  dem  Marsch  von  Semilly  nach  Marcault  vermißt,
  ven  welcher  Zeit  an  derselde  bis  jezt  noch  nicht  wieder  bei  seinem  Regiment  eingetroffen  ist.
D#  rug  derselbe  wahrscheinlich  desertirt  ist;  so  werden  alle  Hoch=  und  Wohlldbl.  Behdrden  ersucht,  auf
diesen  Flächtling  zu  fahnden,  ihn  im  Betretungsfall  arreriren,  und  wohlverwahrt  hiesigem  Oberamt  einlicsern
  zu  lassen.  Den  18.  Dcc.  1815.  Kl..  Oberamt.

Herrenberg.  Der  bei  dem  Königl.  Infanterie.  Reglment  Nr.  4.  gestaudene  Grenodier  Jakob
Friedrich  Braun  von  Hildrighausfen,  ist  den  19.  Okr.  d.  J.  aus  der  Station  7  in  Frankreich  deserim#.
  Alle  Hoch--  und  Wohllddl.  Behkrden  werden  daher  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  genzu  fahmen  und
ibn  im  Betreiungsfall  gegen  Ersaz  der  Unkosten  dem  viesigen  Cberamt  einliefern  zu  lassen.  Den  25.
Nov.  1815.  Kdn.  Oberamt.

Herrenberg.  Der  bei  dem  Cavallerle=  Regsment  Nr.  3.  Drogoner  Kronprinz  getandene  Gemeine
  Michsel  Raisch,  von  Unterdschelbronn,  hiesigen  Oberames,  ist  den  26.  Okt.  d.  J.  von  dem  Armee-Corps
  im  Felde  desertirt.  Alle  Hoch,  und  Wohllöbl.  obrigkeitliche  Stellen  werden  daher  er'ucht,
auf  diesen  Deserteur  genan  fahnden,  und  ihn  im  Betirctungsfall  gegen  Ersatz  der  Unkosten  an  das  hiesige
  Oberamt  einliefern  zu  lassen.  Den  26.  Nov.  1315.  Koͤn.  Oberant.

Kirchheim  unter  Tek.  Bissingen.  Von  dem  Koͤnigl.  Infant.  Regiment  Nr.  12.  ist  der  Corporal
  Hdgert  von  Bisfigen  an  der  Tek  gebüͤrtig,  von  der  SaurH  Hoheinperg  am  10.  Okr.  d.  J.  desertirt.
  Sollte  sich  derselbe  irgendwo  bekreten  lossen,  so  wnd  grbeten,  ihn  kandfest  1u  machen,  und
woblverwahrt  vurch  Gensd'armes  hieher  (oder  an  dos  ihm  vorgesezte  Kdnigl.  Regiments.  Commande
zu  liefern.  Den  22.  Nov.  1815.  K.  Oberamt  Kuchheim.

 

Calw.  he  Noa  Kopp,  Strumpfweber  von  Althenastett  wandert  mit  allergrädigser  Erloub-=v


nis  vach  Muͤhlhausen  im  Elsaß,  Jobann  Jakleb  Hergel,  Schntider  von  Dekenpfronn  aber  nach  Col-
        <pb n="474" />
        426

mar  in  Koͤn.  Franzoͤs.  Departement  du  haut  Hhin  aus,  und  ersterer  wird  binnen  Jahrsfrist  von  seinem
Vater  Johann  Kopp,  Schneider  in  Althengfiett,  und  der  zweite  von  seinem  Bruder,  Ulrich
Heugel,  Weber  in  Dekenpfronn  vertreten.  Den  19.  Dec.  1615.  K.  Oberam.

Horb.  Veronica,  hinterlassene  Wittib  des  HLerz  Schäfer,  geb.  Augsburger  von  Weltiugen
wandert  ins  Sigmanigische  aus.  Wer  Aasprüche  an  dieselbe  zu  machen  glaubr,  hat  solche  iunerhalh
Jahres=  Frist  bei  der  Behdrde  vorzubringen.  Den  14.  Dec.  1615.  K.  Oberemt.

Kleinsachsenheim,  Oberamts  Valbingen.  Johann  Georg  Ba#mgärtner,  Schneider  von
Kleinsachsenheim,  welcher  mit  allergnädigster  Erlaubnig  auswandert,  und  sich  in  Bockenheim  bei  rankfurt
  am  Main  niederläßt,  wird  durch  seinen  Pfleger,  den  dortigen  Schultbeis  Jakeb  Eßich,  währead
Jabres  srist  für  die  etwaigen  Werbindlichkelten  vertreten,  daher  die  allenfalsigen  Ansprüche  an  ihn  inner
dieser  Zeit  gehbrig  vorgebracht  werden  wollen.  Den  19.  Dec.  1515.  K.  Oberamt.

Le  anberc:  Volgende  Personen  haben  die  allergnäbigste  Erlaubnis  zur  Auswanderung  erhalten:
nemlich  der  Me“lic.  Doctor  Fakob  Beyerle,  von  Weil  der  Stadt  och  annheim;  FKriedrich  Gink,
Wagner  von  Schbckingen  nach  Mainz;  Johann  Michael  Wagner,  Chlrurgus  von  Gerlingen  noch
Gimmeldingen,  und  Carharina  Wagnerin,  von  #eouberg  nach  Ollmötz,  welches  mit  dem  Anhang  der
kannt  gemacht  wird,  daß  diejenige,  welche  etwas  an  dieselbe  zu  fordern  haben,  sich  binnen  Jahressrist
an  die  Väter,  oder  jeden  Orts  bestellte  Pfleger  der  Auswandernden  zu  wenden  dade  r½  2  Dec.
1615.  «  .ema.

Ader-.SeitlangerZeitistbeimbiesigemObeksmteinPcketmittsst.Ists-·ianachzöbJsI
abnnuktsttökkr.deponikt,wovo-viellebetschtiftvekloteugegangen-adnagemstst,wohianl»s
ches  gehoͤre.  Solches  wird  nun  mit  dem  Anfägen  zur  allgemeinen  Wissenschaft  gedracht,  daß  der  Eis
genthümer  sich  binnen  3  Monaten  melden  solle,  nach  deren  Verlauf  das  Geld  dem  Fiskus  zufallen
würde.  Den  25.  Dec.  1615.  K.  Oberamt.

Herrenbert.  Man  sindet  sich  von  Pollzeiwegen  veranlaßt,  das  Vermbgen  des  Apotbeker  August
  Weldlin  von  Unterjettingen  unter  obrigkeitliche  Verwaltung  zu  legen.  Es  wird  daher  jedermann
gewarnt,  sich  mir  demselben  auf  irgend  eine  Art  elsholessea,  mdem  von  nun  an  weder  Trick=  noch
Borg=  oder  souftige  Schulden  für  ihn  bezahlt  werden.  Den  16.  Dec.  1315.  K.  Oberamt.

Aalen.  Aus  dem  Hause  des  Bauren  Melchior  Roder  von  Heisenberg  wurde  in  abgewichener
Nacht  folgendes  entwendet:  1  Oberbett  in  einer  mit  Wolle  eingewirkten  Jorge  mit  gelb  blau  und
rothen  Keisien  darüber  eine  weiße  trilchene  Zieche  in  deren  Mirte  ein  rother  Bändel  herauflauft,  1  Pfoll
ben  in  einer  ganz  weißen  abwerkenen  Jarge  und  weißer  flächsener  Zieche,  1  Unterbett  in  ganz  weiße#
Federritten,  Bett  und  Ueberzug  sind  neu,  1  weis  roth  und  blau  gestreister  Werbersck  urz,  1  kitto,  mit
bell,  dunkelblau  und  rothen  Streifen,  1  neuer  blauer  ringemahrer  Wesberrok,  1  rether  dito  kälter,
1  roth  kottunenes  Weibcr-Leible,  garmrt,  nad  mir  dunkelblauen  Bändelchen  eingesaßt,  3  Weiber  Hemder
  mit  abwerkenem  Unterstock,  1  mit  flächsenen  und  2  mit  halbbaumwollenen  Aermeln,  2  weiße  wousselinene
  Halstächer,  wovon  das  eine  kleine  blaue,  das  andere  roth  und  blaue  Streisen  hat,  1  gang
neues  baumwollenes  roth  und  blau  gespiegeltes  Saktuch,  1  rothe  Weiberhaube  mit  schwargen  Bändem,
11  Anhänger  altes  Schazgeld  12  kr.  werth.  Von  sämtlichen  Sachen  ist  nur  1  Halstuch  mit  C.  R.  beg#eichnet.
  Hoch=  und  Wohllkbl.  Obrigkeiten  werden  geziemend  ersucht,  auf  die  verdächtige  Verkäufer
dieser  Waaren  zu  fahnden,  und  solche  auf  Betreten  zur  Untersuchung  hieher  einzuliefern.  Den  16.  Dec.
1015.  Koͤn.  Oberamt.

Urach.  Dle  von  dem  K.  Obderamt  Schorndorf  f##  Nr.  4Al.  des  Staaks=  und  Regier.  Blatts  mit
Stekdriesen  verfolgte  Catharine  Scheldinn  von  Geradsterten  hat  sich  neuerdings  auch  im  hiesigen  Amtsbezirk
  verschiedener  Betrügereien  schuldig  gemacht.  Sämtliche  Polsgei=  Behrden  werden  daher  auf  die
se  Erzbetrügerin  wiederholt  und  mit  dem  Ersuchen  aufmerksam  gemacht,  dieselbe  auf  Betreten  entweder
  hieher  oden  an  das  K.  Oberamt  Schorndorf  einliefern  zu  lassen.  Sie  ist  50  J.  alt,  6  Fuß  groß,
hat  ein  länglichtes  blasses  Angesicht,  schwarze  Haare  und  Augbraunen,  kann  gut  reden,  und  is  meistens
  in.  rotben  Barchent  gekleidet.  Den  21.  Dec.  1515.  K.  Oberamt.
        <pb n="475" />
        1½57

Register
des  Königl.  Württembergischen  Staats-und  Regierungs-Blatts
vom  Jahr  18  15.

(Durch  die  ohne  Beisaz  angehängten  arabischen  Jahlen  werden  die  Seiten  dezeschnet.)

 

J.
Chronologisches  Verzeichniß  der  in  diesem  Bande  enthaltenen  Geseze  u.  Verordnungen  ꝛc.

Von  1314.
50.  Dec,  Berordn.  Die  Einfuͤhrung  eines  Protokollbuchs  uͤber  die  Geschaͤste  der  Feldmeffer  betr.  1.

Von  18  15.
Januar.

5.  Verordn.  Die  Wikariats=  Tabellen  der  evangel.  Dekene  betr.

4.  V.  Die  Beiberichte  Bauconcessionsgesuchen  in  Beziehung  Aaf  Gerechtigkeits-Holz=  Abgabe
etreffend,

7.  V.  Die  Pastoral=  6Heneunsprüfangen  der  kathol.  Geistlichen  betr.

—  —  Die  Concursprüfungen  der  karbol.  Schullehrer  und  Svod  betr.  47.

11.  Maulfest,  die  Einführung  einer  ständischen  Verfassung  betr.

21.  B.  Dle  Bittschriften  um  Ertheilung  der  Oebmdgerechtigkeit  (S  einmädige  Wiesen  betr.  29.

22.  Die  Completirung  der  Königl.  Gensd'armerie  beir.  30.

25.  Abänderuag  der  bisherigen  #  Neptkamenten=  ep  26.  40.

24.  Vorschrift  die  Inventur=  und  Theilungskosten  betr.  23.

27.  Normal=  V.  wegen  Bestrasung  der  in  den  inm  Reßdenzstädten  wegen  begangenen  Unzucht  ergriffenen

  liederlichen  Dirnen,  ö5.
29.  Rescript  des  -  Staai-  —  die  Wahlen  der  Repräfentanten  zur  Stände=  Veramlung
  bet

—  Verzeichniß  der  zörster  „Grafen  und  Edelleute,  welche  in  der  Stände-Wersammlang  Virlltimmen

  laben,  37.  vergl  109.  110.

SHebrugr.

5.  Gen.  Reser.  Die  Anwendung  der  K.  Gen.  Ver.  vom  44.  Febr.  1612.  auf  den  Getreidehandel
betreffend,  65.

1815.  (1)

*½—½
        <pb n="476" />
        6.
10.
11.
17.

19.
25.

17
12.

25.  K.  V.

29.

Eintbeilang  und  rifean  der  Stadt  und  Amtsschrelberel-  Distrikte  An  r*zn  Dberiimter  Sbl-Herrensers,
  Rottenvurg  un  2#:

Nühere  aestimmurl4.  n  #  die  Beobachtung  der  Masß=  Ordnung,  und  #5n  bie  Enuichtunz  du
insbesondere,  49.

Rekrutirungsgesez  für  das  Kdnigreich,  65.

K.  Reser.  Prwileglen  gegen  den  Bücher-Nachdruck  betr.

K.  V.  Das  Eintreffen,  die  behitimanton,  du  die  Diäten  und  .ilelosten  der  Mitglieder  der  Staͤnde-
  Versammlung  betr.

K.  V.  Die  Bestrafung  ungehorsam  bven  Militairpflichtiger  betr.

K.  V.  Die  Behandlung  der  Obfignation,  Inventur  und  Theilung  der  Berlassenschaften  Juͤbischer
  Unterthanen  detr.  76b.

K.  V.  Die  Jurisdiktion  über  beurlaubte  Soldaten  betr.  77.

Amnestie  für  abwesende  Militairpflichtige,  97.

Merz.

K.  Gen.  B.  Die  Aufhebung  der  Losungen  betr.  70.

Reser.  Die  Bekanntmachung  der  Ordnung  und  *  iruktion  EEIIIIIII
der  übrigen  Wirtheschafts=  rWalee  betr.  133.  nebst  dieser  Ordnung.  Bell.  zu
Nr.  16.  Druckfehler,  S.  145.

B.  Die  zu  kathol.  Kichhenstellen  gehdrigen  Lehen  *  Zinsghter  betr.  98.

BV.  Das  Längenmaaß  des  Scheiterholzes  betr.  9

K.  V.  Die  Aufstellung  einer  augemeinen  #  betr.  105.

K.  V.  Die  Mllitär=  Jurisdiktion  betr.

K.  B.  Die  Bekanntmachung  der  Drfesselts=  Urkunde  betr.  117.

Kbnigl.  Versoffungs-Urkunde,  117.

Verzeichniß  det  vormals  Reichsunnüttelbaren  mistl.  und  Gräfl.  Familien,  ingl.  der  im  Königrelche
  beguͤterten  Grafen  und  Edelleute,  welcben  Sitz  und  Stimme  in  der  Stisde-Versammlung
  ertheilt  worden,  100.  11

Den  richtigen  Empfang  der  Briefe  und  Postwagen-  Effekren  u.  145.

Apell.

Verbot  der  Pferde=  Ausfuhr,

K.  Reser.  Die  Abstellung  des  1#ochoden  betr.  145.  Fen.  zu  Nr.  19.)

B.  Den  Berkauf  des  hinweggeschossenen  Wildprets  betr.

Die  Einsendung  der  rükständigen  Vahre  Benchte  über  die  Zunbegens,  *  Inventarsen  neuverehelsch
ter  Eremten  betr.  151.

V.  Die  Centursprüfungen  der  evangel.  Schullehrer  betr.  151.

B.  Die  Gesuche  um  die  Aufnahme  in  die  zu  Bildung  der  evangel.  Geistlichen  bestimmten  Semis
narien,  und  um  die  Julassung  zu  den  dißfalsigen  Prüfungen  betr.  160.

K.  B.  Die  Spussetnen  betr.  159.

Gen.  V.  Die  znsah  Abgaben  von  ausländischen  Getränken,  von  wollenen  Waaren  und  von

gebleschter  gemeiner  Leinwand  betr.  167.

Nai.

Neue  Eintheilung  der  Amtsschreiberei  Spaichingen,  175.  Berichtigung

B.  wegen  erpacheng  zwischen  der  #  Ober=  Finang-Kammer  und  den  Snges  gemeincha
  ftli  en  Zehenten,  1

Ergänzung  der  Medicinal=  Organisation  4½  J.  1614.  In  Betreff  der  Stadt  Töblugen,  199.

#iuerhnung,  ceiger  Feldpaost,  204.

Anstellung  von  Zwei  General-Staats  ·  Kassieren  betr.  206

Die  ue  der  Wierde,  Taranco  Urkunden  zum  K.  Krlegs-  „  Depamement  betr.  204.
        <pb n="477" />
        #

13.
21.

#
rx-22.



—
7’

425

Junlus.

Trennung  der  Kommun-  Nechnungs-Revisorate  zu  Hall  und  Gaildorf,  211.

Eradte  General.  Reseript  215.

K.  Den  Ertrapoßtdienst  betr.  mit  Beil.  1  —  Ul.  247  f.

Bekanmmachung  in  *-  derzundesteldaren  Postwatzene  Retourstücke  nebst  einem  Verzeichnig
rselben,  231

Verweisung  verschicderer.  Geschäfts  =  Gegenflände  von  der  Section  der  Krondomänen  an  die  Sekion

  der  Staatsrechnungen,  239.

Neue  Benennung  —  bisherigen  Hospital-  Verwaltung,  und  der  biseerigen  Kirchen  -  und  Schulpfle



 

in  Ulm,  239.
Julius.
Kodnigl.  Stiftung  einer  besondern  Dekoration  fuͤr  diejenigen,  die  sich  in  dem  Feldzuge  von  16815.
duszeichnen,  24

1.
Bekauntmachung,  de  —  des  gedrulten  Staats  und  Unterrichts  an  die  Vormänder  bet
Bestellung  beir.

2
—  Den  Abgang  40  #ie  Ankunft  der  Posten  von  und  nach  Tüäbtugen,  Frendenstadt  und
Calw  bem.  231.
August.

immung  von  peremtorischen  Fristen  für  die  von  den  fröhern  Feldzügen  her  noch  vermigte  Kön.
vesi  6  "K.  Ifiziers=  Zesse  und  andere  Personen,  die  den  A##en  3.  geloiglIud,

  263.
Kön.  Neser.  Die  rtagung  der  Landstaͤnde-Versammlung  betr.  267.

Verzeichniß  des  vom  7.  April  bis  zum  leztern  Julius  hinweggeschofsenen  Wi  ldprets,  299.
Betanntmachung  eit  facher  Mittel  jur  Enideckung  einer  Kupfer-  Beimischung  in  gebrannten  Wassern
  und  zur  Reiulgung  derselben,  307.

September.
Kin.  Reser.  Die  Bitten  um  Wiedereinberufung  der  kandstände  r2c.  betr.  325.
Neue  Einthellung  der  Stadt  =  und  Amtschreiberei  Bejirke  im  Oberamt  Rorttwell,  327.
Verdindung  der  zum  bersert  Kirchheim  disher  gehdrigen  drei  Huthen  Blaubeuren,  Verringen
  und  Relling  en  miut  dem  Oberferst  Ulm,  357.
Die  Wiederesnheruge  der  Landstände  betr.  347.

Oetober.

.  Herbst-General-Relcript,  355.

Bekaunimachung  eies  General-Pardon  bis  zum  15.  Jan.  1616.  359.  571.  370.  419.

V.  Die  Concurspröfungen  der  zongelschen  Schulproviloren  und  Incipienten  auf  Martini  1815.
be#reffeud,  375.

felovember.

Bekanntmachung,  die  Obligationen  für  das  Staaulebn  vom  J.  1614.  bel  der  Kön.  General-3


ernidgenesteuer-  Casse  betr.
Volize's  Ber.  in  Betreif  medrerer  fran#duscher  Individuen,  die  an  der  Revolution  im  März  1815.
Toeil  genomwmen  haben,  370.
Trenrug  der  Commun,  Rechnungs=  Reotsoratc  zu  Oehringen  und  Köüngelsan,  337.
K.  V.  Die  Auslaßscheine  zu  Stuttgart  und  tomis  barg  beir,  391.

1°
        <pb n="478" />
        17.  K.  V.  D#s  Tragen  der  Laternen  zu  Stuttgart  nnd  Ludwigsburg  betr.  391.

—  —  Das  soncze  Reiten  und  Fahren  ebend.  betr  3091.  ,

—  —  Das  52e  pen  uscher  in  der  Mitte  der  Strassen  und  das  Porfahren  derselben  ehendsel
  etr.  392.

December.

3.  Trennung  der  Commun-  Rechnungs-Revisorate  zu  Calw  nnb  Neuenbürg,  403.

6.  V.  Die  Eirnlieferung  der  für  die  anakomischen  Anstalten  geeigneten  Leichname  betr.  403.

7.  Vereinigung  des  Aeusschreiberei  Bezirks  Merklingen  mit  der  Amtsschreiberei  der  Stadt

eil.  4035.
12.  B.  Die  ungeszumee  Faeie  der  nicht  angestellten  oder  entbehrlichen  evangel.  Schulprovisoren
etreffend,  -

u.VerbotuamittelhakekEtagaheajaAllmasdsacheu,407.
23.  Allerhöchste  Verordnung  in  Postsachen,  419.

LI.
Alphabetischer  Real-Inder?).

6q)  Mit  dlesem  Jahre  fängt  wleder  ein  neuer  Real=  Inder  an,  der  nach  der  blsherlgen  Elmrichtung,
ebenfalls  eine  bestlmmte  Avahl  von  Jahren  hindurch  fortgesezt  werden  wird.)

A.

Abwesende.  Amnestie  für  alle  noch  abwesende  Militairpflichtige,  97.  Citationen  derer,  die  selt  den
neuen  Aushedungen  sich  entfernt  haben,  209.  219.  223.  237.  245.  275.  5t1.  317.  335.  ESdiktal-Kadung
  der  von  den  frühern  Feldzügen  her  vermißten  Offiziers  und  Soldaren  2c.  263.

Adellche  Gutsbesizer.  Berzeichniß  derer,  die  in  der  Stände  =  Versammlung  Versammlung  Virilstimmen
  haben,  38.  100.  Nähere  dißfalsige  Bestimmungen,  116.  110.

Allmand-Sachen.  Verdot  der  unmittelbaren  Eingaben  in  Allmandsachen,  407.

Amtsschrelbereiem.  Einthellung  und  Purifikatlon  der  Stadt  =  und  Amtsschreiberei  =  Distrikre  in  den
Oberämtern  Beoblingen,  Herrenderg,  Rottenburg  und  Tübingen,  54.  Neue  Eintbeilung  der
Amtsschreiherei  Spaichingen,  175.  295.  Ingl.  der  Amtsschreiberel  Rottweil,  327.  Vereinigung.
des  Amtsschreibereie  Bezirks  Merklingen  mit  der  Amtsschreiberei  der  Stadt  Weil,  405.

1etos  Ankelten.  Einschärfung  der  Verordnungen  wegen  Einlieserung  der  dahin  geeigueten

eichname,  405.
potheker.  Abäuderung  der  Medikamenten  -=  Tare,  28.  40
rrak.  Einfuhrzell  ven  ausländischem,  107.  «

Urmee,sdsigliche.BeiträgefürDetwunsete,4.20.138.142.243.261.284.297.316«-333-357.366.410.AuzcigeavoagestorbeneaSolsaten.69.Läs-177.206.217.-Delphos-ng

uadBesdkdekunchu.100.153.169.200.2.w.272.362.RettutituagssGtsez,ö-.SMmageinekhefvnderuDekorationfükdiejeaigemdfesiimseldzngevoa1015;besessen-saus-


  und  Soldaten  ic.  2633.  General-Pardon,  359.  371.  379.  419.
        <pb n="479" />
        431

Ausgabe:  Jettel.  Welche  von  der  Section  der  Staatsrechnungen  zu  prüfen  syen,  230.
Auslaß  Schelne.  K.  W.  die  Auslaßscheine  zu  Stuntgart  und  Ludwigsburg  betr.  591.
Uusschuß.  Dersammlung.  S.  Stünde  ·

Ausstanos-  Sachen.  Werden  der  Section  der  Staatsrechnungen  zugetheilt,  230.  «
AuowämgeUngelegenheit-mBeithttzudeaVekfügusgeniaBettessstwistkkskICIUkeI-fk«szdss·
schen  Individuen,  die  an  der  Mevolution  vom  Merz  1815.  Theil  genommen  haben,  379.

Answanderung.  Dießfalfige  Rechte  der  Konigl.  Unterthanen,  129.

B.

Ben-  Ceneessioe=  Geluche.  Was  in  den  Beiberichten  darüber  wegen  der  Gerechtigkeits=  Holzabgaben
u  bemerken,  2.  '

Belbekichtr.ZIFBau-Eonceßoasgcsucheu,2.—-Zusittschkifteusmctthciluaqdnpehmdgekechtlgs
keit  fuͤr  einmaͤdige  Wiefen,  z0.

Berschte.  Periodische.  Der  Jahrsbericht  wegen  der  Zubringens-Inventarlen  von  exemten  Personen
  wird  monirt,  151.  Anordnung  halbjaͤhriger  Berichte  uͤber  die  Jagdfrohnen,  160.

Besoldungen.  Besoldungssachen  werden  der  Section  der  Staatsrechnungen  zugetheilt,  239.  Wie  es
mu  der  Abgabe  der  Weinbesoldungen  zu  halten,  356.

Bler.  Einfuhrzoll  von  ausländischem,  167.

Boten.  „Milderung  der  Strafen  gegen  Defraudan##onen  und  Uebertretungen  der  Yostgeseze,  419.  420.
Nähere  Bestimmung  das  Wrsenden  der  Briefe  und  Effekten  betr.  420.  Briefe  durch  erpresse

 

Boten  ins  Ausland  zu  schicken  ist  wieder  gestattet,  421.
Pranntwein.  Einfuhrzoll  von  ausländlschem,  167.  Einfache  Mittel  zur  Eutdekung  einer  Kupfer-Beimischung
  in  gebrannten  Wassern  und  zur  Relnigung  derselben,  3207.
Buchdrukerelen  und  Buchhandlungen.  K.  W.  die  Privilegsen  gegen  Bücher-Nachd  ruk  betr.  74.
Dauer  derselben,  75.  Bestrafung  der  Nachdruker,  ebend.

C.

l
CentnksVuotonunemDRinBettessdekPkivilegiengegesdesBüchekanchdmb74«Dai«
K.  Ober-Censur-  Collegium  ist  mit  Vollziehung  dieser  Verordnung  beauftragt,  76.
Citatlonen.  S.  Ediktal,  Ladungen.  .  ,,,  ,
Tommuscdiencr.InwiefernsolchevoadekPekbiudlichteitzumaktivethlnäkvceastfmsind,.86.
Wahl  derselben,  128.  —
TommnnsGütek.EingeheniaAllmaadsacheaJngi.vieVetwalmngundseuvzundetGemeiudev
guͤter  betr.,  sollen  nicht  unmittelbar,  sondern  bei  der  Section  der  Commun-  erwaliung,  und
der  dießfalis  eigends  niedergesetzten  Koͤn.  Commission  eingereicht  werden,  407.
sCommun-  Rechnungs,  Revisoren.  Denselben  wird  die  Reoifion  allee  Inventur-  und  Theilungs-Kosten
  uͤbertragen,  26.  Naͤhere  dießfalsige  Vorschriften,  26.  27.  Trennung  der  Cerm.  Rechn.
Revisorate  von  Hall  und  Gaildorf,  211.  Ingl.  von  Oehringen  und  Künzelsau,  307.  —  Calw
und  Renenbörg,  405.  .
(onsifcation.WieesmitderVekmdgeussTonsismionbeiDesekteatsznhalxemM-Dieses-Ascationen
  bei  Pofidefraudationen  werden  aufgehoben,  419.  420.
Conscription.  S.  Rekrutirung.  o

D.

Dekane  der  evangel.  Kirchen.  Sollen  die  Vikarlats-  Tabellen  puͤnktlich  einschiken,  2.  Ingl.  die  nicht
angeftellten  oder  entbehrlichen  Schulprovisoren  ungesäumt  anzeigen,  40o7.  *1

Deserteurs.  Bestrafurg  derselben,  9#.  Ingl.  der  ungehorsam  abwesenden  Militärpflichtigen,  95.
Amnestie  für  alle,  die  sich  gegen  die  frübere,  nun  aufgebobene,  Conscrlptions-  Geseze  verfehlt  haden,
  97.  General-Pardon  sür  Deserteurs,  350.  571.  579.  419.
        <pb n="480" />
        432

Domaͤnen.  Arenbemi#nen.  Verschledene  Gegenstände,  die  bisher  zum  Ressort  der  Krondom#e#
Section  gehdrten,  werden  der  Section  der  Staantsrechuungen  zugetheiltt,  239.

E.

Edlktal-Ladungen.  Der  Militärpflichtigen,  S.  Militärpflichtige.  —  Der  von  den  fräheren  Feldzlgen
  her  vermißten  Offiziers  und  Soldaten  rc.  283.

Chrenzeichen,  militärisches.  Stiftung  einer  besondern  Dekoration  für  diejenige,  welche  sich  in  dem
Felozuge  von  1815.  ausgezeichnet  haben,  241.  Form  und  Ausschrift  derselben  und  Eintzeilung

in  drei  Klassen,  ebend.

infuhr  zoll.  S.  Zo

e#ngaben.  Berbot  der  unmittelbaren  Eingaben  in  Allmandsachen,  407.

bb:n  Kron=  Aemter.  Siz  und  S#cimme  derselben  in  der  Steiude-Versammlung,  35.  37.  118.

udten  General,  Reseript,  215.

rsig.  Einfuhrzoll  von  ausländischem,  167.

#remre.  Die  ahinderichte  wegen  ihrer  Judringens  =  Inventarien  werden  monirt,  151.

brupresse  Boten.  S.  Boten.

Fptrapostdlenst.  S.  Peftwesen.

 

Feldmesser.  Eiefübrung  eines  eigenen  Protokollbachs  üäbee  die  Geschäfte  derselben,  1.  Wie  die  Ein
träge  in  dieses  Buch  geschehen  sollen,  edend.

Feldpost  S.N  Postwesen.  «

sorstsundJagdswesem8.V.»dtesbstesnudesthdschadeasbetr.t49.Beil.-sNr.AMkünftig
  dessen  Vergütung  obliege,  ebend.  Anlegung  von  Thiergärten,  150.  ie  es  mit  dem
Verkauf  des  binnegeschossenen  Wildprets  zu  halten,  151.  VWerzeichniß  desselben,  290.  K.  V.
die  Jagdfrohnen  betr.  150.  Dse  zum  Oberforst  Kirchheim  gebbrigen  drei  Huthen  Blaube#ren,
Bermaringen  und  Nellingen  werden  dem  Oderforst  Ulm  zugerhellr,  347.  Pereinigung  der  Bru#-derdäuser
  Huth  mit  der  Gerlinger  Hurb,  360.

Frankreich.  Verbot  der  Pferde=  Ausfuhr  dahin,  145.  Wiederberstellung  der  Post-  Verbindung,  381.
367.  Bemtitt  iu  den  Verfüqungen  gegen  gewiße  genannte  Indiolduen,  die  an  der  Revolution
vom  Merz  1515.  Theil  genommen  haben,  379  «

Froh-InnKJVdiesasvfkohneubetk.159.Wtksolchesufokdetanuvjarepattäes,159«
Umfang  und  Dauer  derselben,  160.  Verantwortlichkeit  der  Kön.  Beamten,  ebend.

Srohn-  Cosung.  Aufqebobden,  79.  *ê#  «

sahst-umMildeknnqvkkctkqfengegeybestand-neuesnndUrban-ernstendeerflgcskzk,4-9.
420.NähereBestimmungdaösajsmmenpackeaundVekskndkadekEcktenandBkieiebetkess.
420.AafvebungderhandetusAbgcbe,ede-Id.Dasschnellesahtentr.iadeasResideazeabetr.SResidenzstädtr.


stät-steckmed?atisikte.·Pek-eichaigdekek,dieludekStöndeiPeksammlnIgMeilstimmenhabe-,Z7.
109.ijekkdteßmssigeBestimmtagea,»«118.tj9.ScesiadvoavetBekvindlichkeiczumaktiveaMiltmikdceustfücsichunvihressmtlmftes,66.


G.
Geistliche.  S.  Kirchenwesen.
General,=  Dardon.  S.  Deserteurs.
Heneral.  Statekasse.  S.  Staatskassen.  »
Genod’armesie.EvaxpletitungdekselbemZo.NachtschtüonibkenDiesstvmichtnngea-sö.164-279.
  363

Crichtevarkeit  über  Militärversonen.  S.  Militär,  Gerichtsbarkeit.  ,
Getränke.AufhebungvechsiimmungeudnGes.Wende-u9.0kt.1606.uadsestsehaantstk
        <pb n="481" />
        433

Einsuhrzölle  von  ausländischen  Getränker,  167.  Mittel  zur  Entdeckung  einer  Kupfers
Bermischunz  iz  zeiKigen  Gekränken  und  zur  Meivigung  derselben;  307.

Getrelde.  Freiheit  des  Getreidehandels  im  Innern  des  Kömgreichs,  55.

Gbewichr.  Vorschrift  sich  gestempelter  Gewichte  zu  bedienen,  40.  Besttafung  der  Contravensenten,
edend.  Ingk.  derer,  die  sich  unrichtiger  Wagen  zu  ihrem  Gewerbe  bedienen,  50.  Verbot  des
Gebrauchs  ausländischer  Gewichte,  50.  Ausnahmen,  ebend.

Elps.  Was  bei  dem  Maas  desselben  zu  beobachten,  50.

cbrafen  Berzeichniß  derer,  welche  in  der  Stände=  Versammlung  Virilsiimmen  haben,  77.  36.  440.
Nähere  dießfalsige  Bestimmungen,  115.  119.

Gratlallen.  Gratlalsachen  werden  der  Section  der  Staatsrechnungen  zugetheilt,  239.

Gülr=  Losung.  Aufgehoben,  79.

Gute  Staädte,  S.  Städte.

5.

Sandel-  Freihe#t  des  Getreldehandels  im  Innern  des  Kbnigreichs,  55.  Aoufbhebung  der  blsber  noch
bestandenen  kosungen,  70.  Verbot  der  Pferde=  Ausfuhr  nach  Frankreich,  145.  Gen.  Ver,  die
Einfuhr  =  Zllle  von  ausländischen  Getränken,  wollenen  Waaren  und  keinwand  betr.  167.

Gauderer  =  Abgabe,  Aufgehoben,  420.  #

Herbst.  Wie  es  mit  den  Herbstanstalten,  und  der  Wesalese  zu  halten,  335.  Erstattung  des  Nachherkstberichts,
  356.

Gerbst.-  General,  Neseripr.  355.

Uochverrath.  AZufstellung  elnes  bleibenden  Gerschts  in  solchen  Fällen,  130.

Sofdiener.  In  wiefern  ß.  von  der  Perbindlichkeit  zum  aktiven  Militalrdienst  frei  find,  36.  b  und  h.

Sof-  und  Staats=  Handbuch.  Neues  von  1815,  Juhalt  und  Peeis  desselben,  366.

Golz.  Was  wegen  der  Gerechtigkeits-Holz=  Abgaben  in  ben  Beiberichten  zu  Baugesuchen  zu  bemer

ken,  2.  Verordn,  das  Längenmaas  des  Scheiterholzes  betr.  97.

J.

 

Jagbfrohnen.  G.  Frohnen.

Jagdwesen.  G.  Forst=  und  Jagdwesen.  4

Indigo.  Darf  künftig  auch  in  Paquets  unter  25  Pfd.  durch  Fuhrleute  oder  durch  die  Post  versendet
werden.  420.  »'

Invaliden.  Aufforderung  die  Tritschlerlsche  Stiftung  fär  Invaliden  betr.  296.  308.  332.

Inventuren  und  Theilungen.  Werordn.  die  Dekretur,  den  Einzug  und  die  Revision  der  Inventurund
  Tbeilungs=  Koaer-  betr.  25.  K.  B  vie  Obsignation,  Inventur  und  Theilung  der  Verlassenschaftea
  Jüdischer  Unterthanen  detr.  76.  Wie  es  dißfalls  bei  Militalrpersonen  zu  halten,  115.
Die  Jahrsberichte  über  die  Zubringens-Inventarien  der  neuverehlichten  Eremten  werden
  monirt,  151.  -

Juden.  K.  P.  die  Odsignation,  Inventur  und  Theilung  ihrer  Verlassenschaften  betr.  76.  Reluitionsgeld
  derselben  für  den  wirklichen  Milirairdienst,  67.  «

Justiz-Verwaltung.K.V.dieMilitaiksJukidpicxionden-.77.tu.  Herrfassungsmässige  Bestime
mangen  den  Rechtsgang  in  Civil  =  und  Criminal=  Sachen  betr.  130.

K.

Klrchenwesen,  überhaupt.  Rechte  der  drei  christlichen  Confesssonen,  125.  »

—-cvangecisches.WasbeidknGesvcheavaafnahmeiadiezuBildnngdekevangel.Gelstltch-s
bestimmren  Seminarien,  und  um  Julassung  zu  den  dißfalsigen  Prüsungen  zu  beobachten,  160.

—  Katholischee.  Pastoral=  Concursprüfungen  der  Geistlichen,  17.  Verordn.  die  zu  kathol.  Kir-Genstellen
  gehörigen  Lehen##  und  Zisgüter  betr.  96.
        <pb n="482" />
        434

Krondomaͤnen.  S.  Domaͤnen
Rupfer-  Beimischung  in  grertnnten  Wassern.  Mittel  zur  Entdekung  derselben  und  zur  Reins

gung,  307.
K.

Kand-  EKramen.  Was  wegen  der  Julassung  zu  dem  sogen.  Land=  Eramen  zu  heohachten,  161.
Löndgarben.  Verordn,  die  Verpachtung  der  zwischen  der  K.  Ober.  Flnanzkammer  und  den  Stiftungen,
  *P*½“  chen-  zwei  verschiedenen  Gteiftungen  gemeinschaftl.  Landgarben-Gefälle,  191.

Kandmilis  K  die  Aufstellung  einer  allgemeinen  Landmillz  beir.  105.

Landstände.  S.  Stände

Lehen.  Werordn.  die  bLehengüner  der  kathol.  Kirchenstellen  betr.

Lehen-Cosung.  ufsehoben  „79.  Ausnahme  in  Aosehung  der  Vblosung  bei  lehenbaren  Stammguͤ-tern,
  eben

1%  me  ihrtag  der  Verordn,  wegen  Einlieferung  der  für  die  anatomlschen  Anstalten  geeitzueten
  Leichname,  4

Lelnwand.  Einfuhrzblle  von  ausländischer,  167.  Die  Einfuhr  der  gebleichten  gemeinen  Leinward,
deren  Ankausepreis  unter  5  fl.  für  die  Elle  stehr,  ist  wieder  gestattet,  ebend,

Ciqneurs-  Einfuhrzdlle  von  ausländischen,  107.  Mittel  zur  Eungtung  einer  Kupfer-  Belmischung  in
iqueurs  und  zu  ihrer  Reinigung,  307.

Cosunge  en.  Aufhebung  der  bisher  noch  bestandenen  Losungen,  79.  Ausnahme,  ebend.  Wie  es  bei  aubedingten
  und  Testamentarischey  Losungen  zu  halten.  79.  60.  Weitere  dißfalsige  Grundsäze,  60  61.

M.

Mags,  Vraas  Ordnung.  Nähere  Bestimmungen  die  Beobachtung  der  Maas,  Ordnung  und  bie
Bestrafung  der  Contravenienten  betr.  40.  Fesonderes  Regusativ  in  Hinsicht  auf  die  Trinks#
schirre  der  Wirtbe,  51.  Berordn.  das  Längenmaas  des  Scheiterholzes  betr.  97.

Mark.  und  Theil-  Lofung  Aufgehoben,  79.

Medichnal-Wesen.  Abänderung  der  Medikamenten-Tare,  28.  40.  Die  Aufsicht  über  das  Me
vieinalwesen  der  Stadt  Tübinsen  wird  einem  Mitgliede  des  Colleg.  medic.  daselbst  übemta- 



gen

Militaͤrt  Krchgenren.  K.  V.  die  Gerichtsbarkeit  abi  beurlaubte  Soldaten  betr  77.  Ingl.  die
Militair-Jurisdiction  überhaupt,  in  Beziebung  auf  Personen  und  Sachen  betr.  111

mMuttairpsischt  WMilltalrpflichtige.  Allgemeine  Ytilitalrpflicht,  85.  Ausnahmen,  86.  Alter  u  Sroße
35  36.  Jahremusterung,  Messen  und  VBisitation.  68.  Classifikotion,  860.  Gerichrsstand,  01.
Aucshebung  der  Mahtaiepstichiigen  91.  Einstellung  eines  andern  Mannes,  92.  Gapitalatos
und  Entlassung,  93.  Bestrafung  der  Selbstocrstümmler,  95.  Der  Deserteurs,  94.  Insl.  der
ungehorsam  adwesenden,  95.  96.  Amnestie  für  alle,  welche  sich  gegen  bie  frübere,  nun  aufgebobene
  Conscriptions.  —  serscht  haben,  97.  Ediktal-Ladungen  der  Abwesenden,  209.  29.
226.  257.  245.  275.  311.  317.  3

HMöünze.  Warnung  vor  falschen  Ss  hischen  24  kr.  Stücken  und  Balerischen  Sechsern,  465.
Kennzeichen  derselben,  ebend.

“  N.
VNachdruk.  S.  Buchdrukereien.
Nachherbst  Bericht,  S.  Herbst.
O.
Oberämter,  Oberamtlente.  Vorschrift,  die  denselben  obliegende  Aufsicht  äber  die  Kesten  bei  Investuren

  und  Theilungen  betr.  2#  Obliegenzeiten  bei  dem  Wahlseschäfte  der  Repräsentsnten  zur
Ständeversammlung,  34  f.  1
        <pb n="483" />
        435
Obsignation.  Wie  es  damit  bei  Juͤdischen  Unterthanen  zu  halten,  76.  Ingl.  bei  Militairpersonen,

  112.
Obstmost.  Einfuhrzoll  von  auslaͤndischem,  1673
Oehmde  Gerechtigkelt.  S.  Wiesen.
P.
Pe  Concrsprüfungem  S.  Pröfungen.
ensionen.  Pensions-Sachen  werden  der  Ene-  der  Staatsrchnungen  zugethelle,  2or-Pferde.

  Verbot  der  Pferde=  Ausfuhr  nach  Frankreich,  145.  Die  Einsendung,  der  Tarations=  Urkure
den  über  die  auf  dem  Lande  erkauften  Pferde  wird  von  dem  K.  Kriegs-Deperr.  monirt,  207.
Pferd-Aushölf-Bestellbuch  der  Posthalter,  237.  Reisende  mit  Mieth-Pferden  haben  künle
tig  keine  BUuslaßscheine  ndihlg,  391.

Pfleger.  S.  Vormundschaste  !#3

Poliset,  Pollzel-  Verordnungen.  Wie  polizelliche  Bergehungen  bei  beurkaubten  Soldaten  zu  bestrafen,
  77,  Hollgeil.  Verfügungen  gegen  gewihe  genannte  franzdfische  Indioiduen,  die  an  den  Revolution
  vom  Merz  1815.  Theil  genemmen  haben,  379.

Polizel-  Derordnungen  *  die  Kbnigl.  Residenzstaͤdte.  G.  Residenzstädte.

Postwesen.  Preis  der  Posttarife,  83.  Den  richtigen  Empfang  der  Briefe  und  Moflwagen-  Effekten
betr.  145.  Anordnung  einer  Feldpost,  204.  Bekauntmachung  in  Betreff  der  nicht  bestelibaren
Postwagen-  Retourstuͤcke  nebst  einem  Verzeichniß  derselben,  251  f.  .  V.  den  Ertrapostdienst
  betr.  nebst  Beil.  1  —  III.  2417  f.  Abgang  und  Ankunft  der  Posten  von  und  nach  Tübne
gen.,  Freudenstadt  und  Kalw,  261,  Wiederherstellung  der  Pot  Verbindung  über  Keht  und
Straßburg,  551.  3557.  K.  B.  in  Postsachen,  insbesondere  die  Milderung  der  ötsherigen  Poststrafen,
  das  Zusammenpacken  und  Versenden  der  Briefe  und  Effekten  durch  Boten  und  Euhrlente,
  bie  Poste  rovale  2c.  betr.  419  s.

Poste  royale.  Neue  Bestimmung  und  Beschränkung  derselbrn  auf  Stuttgart,  420.

rel##leglen  gegen  den  Bücher-Nachdruck.  S.  Buchdrukereien.

Pruwuen  ber  Feldmesser.  S.  Feldmesser.

pᷣrufungen.  Pastoral-Concurspräfungen  der  kathol.  Geistlichen,  17.  Concurspröfungen  der  k###
tpol.  Schullehrer  und  Schulkandidaten,  ebend.  Ingl.  der  evangel.  Schullehrer,  Schulproolloren
  und  Incipienten,  151.  375.  Was  wegen  der  Prüfungen  der  Candidaten  zur  Anfnuahme
in  die  zu  Bildung  evangel.  Gelstlichen  bestimmten  Seminarien  zu  beobachten,  164.

R.

KNegierungs-Blatt.  Die  Bestellung  und  Bezahkung  defselben  betr.  205.  226.  307.  410.

Ne#sach.  Verordu.  das  bängenmaas  desselben  betr.  97.

Nekrusirung.  Aufbebung  der  disherigen  Conscriptions-Ordnung  und  Publlkation  eines  neuen  Rekrstirungs-Gesezes,
  35.  Rekrutirungs=  Section  des  Kricasdepart.  37.  Rekrutirungs=Commission
  für  Sturtgart,  ebend.  .  ö.  Distrikts  -Commissionen,  66.  vergl.  Militairpflicht.

Nepräsentamen.  S.  Staͤnde.

Nesidensstädte.  Königliche.  Normal,  V.  die  Bestrafung  der  in  denselben  wegen  Unzucht  ergriffenen
  läederlichen  Dirnen  betr.  65.  K.  V.  die  Auslaßscheine  betr.  301.  —  Ingl.  das  Tragen  der
Katernen,  ebend.  —  Das  schnelle  Reiten  und  Fahren,  ebend.  Das  Fahren  der  Kutscher  in  der
Mitte  der  Stroßen  und  das  Vorfahren  derselben  betr.  392.

Num.  Einsuprzoll  von  ausländischem,  167.

S.

Schelterholz.  S.  Holg=18185.
  —
        <pb n="484" />
        436

Schullehrer.  Concursprufungen  der  Kat  hol.  17.  Ingl.  der  Evangelischen,  151.  375.  Die
angestellten  Schullehrer  der  drei  christl.  Sufessoone  sind  von  der  Verbindlichken  zum  aktiven
Milt#airdienst  frei,  66.  Verordn,  wegen  ungesäumter  Angeige  der  nicht  angestellten  oder  entbehrlichen
  evangel.  Schalprovisoren,  407.  ——-•

Selbstverstümmlung.  Bestrafung  dieses  PVergehens  bei  Militairpflichtigen,  935.

Semmanen.  Was  bei  den  Gesuchen  um  Aulsnahme  in  die  zu  Bu#oung  evangel.  Geistlichen  le#
stimmten  Seminarien,  und  um  ZJulaffung  zu  den  ditzfallsigen  Prüfungen  zu  beobachten,  100  f.

Separa#tisten.  Wie  solche  in  Hinsicht  auf  den  Militafrdienst  zu  behandeln,  92.

Staatemrer.  Alle  Unrerthanen  haben  zu  denselben  Jutritt,  126

Statsetener.  Jawiefern  solche  von  der  Verbiadlichkeit  zum  aktiven  Militairdienst  frei  sind,  §zö.  Wie
es  bei  der  Anklage  Kdnigl.  Staatsbeamten  von  den  Ständen  zu  baiten,  125.  +.  37.

Staatskassen.  Austellung  zweier  General  =  Staatskassiere  mit  gleicher  Verantwortlichten  für  die  General-e
  Staatskasse,  206.  Anzeigen  von  verlohrenen  Obligeononen,  43.  60.  171.  167.
364.  361.  .

StaatskechmmgemVerschieden-Gegenstände,diebisbeksnchssoktderIrondomaincuiSectlkags
hdmkhwerdenvekSectiondetStaatskechnuageuzugetheilt,239.

Staats-undRegierungs-blatt.S.Regiecungs-Bsatt.

Staatsschuldem  Gara-tirung  derselben,  126.  Wo  die  Obligationen  für  das  Staats-Anleben  bei  der
Vermdgenssteuer  vom  J.  1614.  zu  empfangen,  331.  Lorlavun,  wegen  eines  ehrmal.  Deutsche

meisterischen  Anulchens,  305.
Staats  Derfassung.  Kon.  Manifest,  die  Einführung  einer  Ständischen  Verfassung  beireff.  9.  Nee
Verfassungs-Urkunde,  117  .  Befehl  wegen  ihrer  Publikation,  ehend.  Allgemeine  Bestummungen
  in  Deziehung  auf  die  Verfassung  des  Königreichs  und  die  Rechte  und  Werbindlechkeiten  der
Unterthunen,  123.  (Vergl.  Stände.)  4#

Stadtschreidereien.  Eintheilung  u.  Puriftatson  der  Stadtschreiberei,  Disiukte  in  den  Oberämtern  Bitlingen,
  Herrenberg,  Rottenburg  und  Tübingen,  54.  Ingl.  im  Hberam  Rottweil,  327.  (Varl.
Amtsschreidereien.)  .

Städte.  Die  guten  Städte  haben  das  Recht  einen  Repräsentanten  zur  Stände  =  Versammlung  31
wählen,  33.  110  Vorschmiften  das  Wahlzeschäft  betr.  34.  36.  120.

Stände.  Stände-Versammlung  des  Kbnigreichs.  Königl.  Manifest  die  Einsährung  ciner  Staͤndischen
  Verfassung  detr.  9.  Grundgüge  derselden,  10.  Verordn.  die  Wahl  der  Repräsestanten
  zur  Siändeversammlung  beir.  356.  120.  Wer  das  Recht  zu  wähblen  habe,  33  119.
Wie  das  Bermdgen  der  Wahlmänner  zu  borechuen,  34.  Wer  zu  Virilstimmen  berechrgt,
und  wie  dieses  Recht  auszunden,  35.  113.  Verze  chaiß  der  Fisten,  Grafen  und  Edelleuse,
welche  Virilstimmen  haben,  37.  36.  109.  110.  118.  Erfordermöe  der  gewählten  Repräsentauten,
  34.  56.  120.  Näbere  Vorschrift  die  Wahlhaadlung  seldft  betr.  34  f.  120.  Eindernfung
  der  Stände,  121.  &amp;amp;.  14.  Legitimation  derselben,  36.  73.  121.  J  15.  Kleidung,  37,
Di#ten,  und  Reisekosten,  37.  74.  123.  Bestimmungen  der  Verfafungs=  Urkunde  die  Eu.ber#-fung,
  Collegial=  Verfassung,  Verbältnisse,  Gegenstände  der  Verhandlungen,  Nechte,  Veric“

ung.  Entlassang  oder  Auflbsung  der  Allgemeinen  Stände-Versammlung  betr.  121.
S.  15  —  33.)  Kosten  derselden,  127.  Persduliche  Vorrechte  der  Ständischen  Repräsentamen,
127.9  4%  Kda.  Rescript  die  Vertagung  der  Stände-Versammlung  betr.  267.  Ingl,  di
Bittschriften  um  Wiedereinberufung  2c.  betec.  325.  Wiedereinbernfung  derselben,  347.

—  —  Uusschuß=  Dersammlungen.  Jusammenkunft  des  Ausschußes,  dessen  Mirglieder,  Verhendlungen
  und  Perhältuitze  gegen  die  allgemeine  Stände-Versammlung,  126.  (§.  30  45.)  K#„

sten,  127.  -
Stempel.  Räbere  Vorschriften,  die  Pfechtung  und  den  Stempel  der  Gewichte  und  Maaße  und  der
Trinkgeschmre  der  Wirihe,  ingl.  die  Besirafung  der  Conttavenienten  beir.  40  f.
Steuern,  Koͤn.  Rescr.  die  ordentl.  Jahrsstener  von  1868.  bem.  323.  Wo  die  Ohligationen  sür  das
Staatsaulehen  bei  der  Vermögenssteuer  von  1614  zu  empfangen,  551.
        <pb n="485" />
        437

Stiftungen.  (dffentliche,  milde  ꝛc.)  Verordu.  die  Verpachtung  der,  zwischen  der  K.  Ober-  Finanzkammer
  und  den  Stiftungen,  oder  zwischen  zwei  verschiedenen  Stiftumgen  gemeinschaftl.  Zehenten
  und  Landgarben  betr.  191.  Reue  Benennung  und  Geschäftskreis  der  bisherigen  Hospital-Verwaltung,
  ingl.  der  bisherigen  Kicchen  =  und  Schulpfleg  in  Ulm,  2350.

Stutitgart.  Erhält  das  Recht  einen  Reprdsentanten  zur  Stände-Versammlung  zu  wählen,  33.  Dle
Leuung  der  Wahl  wird  der  Giadt=  Durecnon  übertragen,  56  120.  Rekranrungs=  Commisston
3  Stuttgart,  67.  K.  VP.  die  Auslaßscheine  betr.  eeigl.  da  Tragen  der  Laternen  —  das
chnelle  Reuen  und  Fahren,  ebend.  Das  Fahren  der  Kutscher  in  der  Mirte  der  Strassen  u##
das  Vorfahren  derselben  detr.  392.  «

T.
certltoklalsLosun.lufebobeIJM
Thei.uagen.S.  Zudem-coeca
Ciinkgeschirre.  S.  Wirthe.

u.

Umgeldsbeamte.  Wos  sie  bei  der  Visitation  und  dem  Nacheichen  der  Maaße  und  der  Trinkgeschlrre
der  Wirthe  zu  beobachten  und  zu  fordern  haben,  52.  55.  «

Umgelds·  Ordnung.  133.  Beil.  zu  Nr.  16.  Berichtigung  einiger  Druckfehler,  148.

Umtversität  Tüdingen.  Preis=  Austheilung,  334.  #

Unzuchr.  Normal-Ver.  Die  Bestrafung  der  in  den  K.  Reßdenzstähten  wegen  Unzucht  ergriffenen  liederlichen
  Dirnen  deir,  655.  Wie  Scortations=  Vergchen  dei  beurlaubien  Soldaten  zu  dehandeln,  76.

V.

Derfassung.  S.  Staats-  Verfassung,  Staͤnde  ꝛc.

Verbaft.  Was  bei  Verbaftung  ber  Kbnigl.  Unterthanen  zu  heobachten,  136.

Dika#tats--Cabellen.  WVerordun.  wegen  pünktlicher  Einsendung  derselben,  2.

D  rulssmmen  dei  der  Stände-Versammlung.  S.  Stände.  ·

VotmuadschafumWieeddamnhethtitaskpttsotienzuhalten,»Z.Jedeptpflegetsollbetseius
BestcllaagvekgedmckceStaat,ngv-uatemchtfütkormäadetvonpbuscmssetzest-vergebewerden,
  279.  "  «  "

Vorspann.  Wie  es  damit  bei  Jagden  zu  halten,  159.  160.

W.

Walsenhaͤuser.  Die  Gildlieferungen  fuͤr  das  Stuttgarter  Waisenhaus  werden  monirt,  376.

Waid·  Trxctße.  Wie  die  der  beurlaubten  Soldaten  zu  besirafen,  76.

weribspersonen,  liederliche.  Wie  die  in  den  Kdnigl.  Restvengftädten  aufgrfangenen  zu  bestrafen,  65.

Wem  Aufhebung  der  Destimmungen  der  Gen.  Der.  vom  9.  Okt.  1600.  und  Fesilejung  neuer  Einfuhrz#dlle
  von  ausländischen  Weinen,  167.  Wie  es  mit  dem  Emzug  der  Weingefalle  und
den  Abgaden  unter  den  Keltein  zu  halten,  355.  „%

wledetlosang  ewige.  Aufgehoben,  70  Ausnahmen  in  Ansehung  der  wegen  Schulden  auf  obrigkenliche

  Anordnnag  verkauften  Güter,  edend.

Wiedertäufer.  Reluttionsgeld  derselben  für  den  aktiven  Militairdienst,  67.

Wiesen.  Die  Biteschriften  um  die  Oehmd=  Gerechtigkeit  für  einmädige  Wiesen  find  lünftig  bel  der
Srenon  der  Commun-Verwaltung  einzureichen,  20.  Was  in  den  Beiberichten  zu  bemeren,
  30.
        <pb n="486" />
        438

wllpret.  Wie  es  mit  dem  Werkauf  des  binweggeschossenen  Wildprets  zu  halten,  151.  Berzelchnit
des  vom  April  bis  lezten  Jul.  binweggeschossenen  Wildprets,  209.

wWulloschaden.  Koduigl.  Rescript  die  Abstelluug  des  Wildschadens  betr.  140.  Beil,  zu  Nr.  19.  Ve#-gatungs-
  Berbiadlichkeir  der  Forstdiener,  ebend.  *  #

Wi##the.  Besonderes  Regulativ  die  Trinkgeschirre  derselben  betr.  ö5t.  Dißfalsige  Verantwortlichkelt
der  Wirhe  und  Bestrafung  der  Contravenienten,  st.  52.  S##un  und  Justruction  für  die  Er
hebung  des  Umgelds  und  der  übrigen  Wirrhschafts-Gefälle,  153.  Beil.  zu  Nr.  16.

Wollene  Tu  ver  und  Waaren.  Das  Verbot  der  Einfuhr  der  wollenen  Tuͤcher,  wovon  die  Ele  nicht
weiter  als  3  fl.  kostet,  wird  aufgehoben,  167.  Neue  Einfahrgblle  von  wollenen  Tächern,  und
von  wollenen  Waaren  überhaupt,  ebend.

3.
nten.  Verord.  die  Verpachtung  der  zwischen  der  Koͤn.  Ober-Kinanzkanimer  und  den  Stiftungen
—  Aigt  wei  ueschirruchn  Elsrungen  gemelnschaftl.  Zehenten  und  kandgarben  Geftlle
betr.  101.  epartition  der  Kosteo,  192.  Vorschrift  wegen  Perleihung  der  herrschaftl.  Jeherten
  überbaupt,  215.  Jugl.  wegen  Einrichtung  der  Fruchtzehent-Ertrags-Tabel

,  215.  .»  "„  ·
Zjuogüteery  Veto-bruchs-satpoltschensncheastelleugebbngeachöqütckbetr.ya.
,A  oben,  79.
#ieieeng.  vul  der  aus  laͤndischen  Getraͤnken,  wollenen  Waaren  und  Leinwand,  167.  Dißfalsigt
Obliegenheit  der,  Gränz-Jollämter,  168.

Fubringens=  Inventarien.  S.  Inventuren.

 

III.

Auheim,  175.
Aldingen,  175.
#ltdorf,  54.
Altenburg,  54.
Altenrieth,  34.

Alt=  Oberndorf,  375.
Ammern,  54.

Bärenthal,  175.
Baifingen,  315.
Balgheim,  175.
Bebenhausen,  54.
Beffeudorf,  375.
Belsen  -  54.
Berkteim,  340.
Bermaringen,  347.

 

Orte-Register.

Glaubenren,  347.
Bochingen,  375.
Böblingen,  54.

Bdbringen,  327.
Bbisingen,  327.
Börtingen,  175.
Breitenstein,  34.
Bubsbeim,  175.
Buͤhlingen,  327.

Calw,  281.  403.

327.
54.

175.
327.

 
  

   
  
 

175.
173.
54.
54.

  

54.
175.

175.
175.  295.
327.

Egesbeim,  1735.
Ehningen,  359.
Einsiedel,  54.

Ensliagen,  37.

Eßlingen,  40.  408.

eckenhausen,  327.
Idzlingen,  327.
rendeastade,  231.
rittlingen,  175.

Gaildorf,  211.
Giengen,  205.  363.
Gniebel.  54.
Gdͤllsdorf,  327.
Gönuingen,  54.
Gößlingen,  327.
Gosbeim,  175  255.
Gros-Lauphelm,  165.
        <pb n="487" />
        54.
54

    
  
    
 

211.
175.  295.

175.  295.
54.

327.
400.
54.

Jettenburg,  54.
Immenhausen,  54.
I#nslingen,  327.

Kilchberg,  54.
Kirchentellins  furt,  55.
Kirchheim,  347.
Klein=  aupheim,  167.
Kbnigsbeim,  175.
Künzelsan,  337.
Kusterdiagen,  54.

kockendorf,  327.

 

Ableiter,  20.
bt,  368.
Acker,  200.

Ade,  68.
Er.  v.  Adelmann,  38.  110.
v.  Adelsheim,  403.

Alber,  55.

Albrecht,  166.  396.
Uir,  380.

Almaier,  36.

Langenau,  279.
aufen,  327.
Locherhof,  327.
Ludwigsburg,  391.
Lustnau,  54.

 

327.
am  Thamm,  175.  Mähringen,  54.

Mäusdorf,  272.
Mahlstetten,  175.
Merklingen,  403.
Mössingen,  54.
Mühringen,  15.

54.
347.
403.

 
   
 
 

327.
54.
175.

Oberhausen,  175.
Oberndorf,  61.  390.
Obermheim,  175.
Ochringen,  204.  357.
Oeschlugen,  54.
Oferdingen,  54.
Ofterdingen,  54= 



295.

Puiseger,  54.
Pfrondorf,  54.

Quekbronn,  176.

175.
175.

„56.

175.

54.
327.

415.
54.

   
  
   
  
 
   
  
 
 
 

327.

175.
421.
54.

54.

54.
475.  31.
591."

IV.

Personen-x  Register.

Ameyl,  330.
Ammermüller,  415.
Lagster,  104.

v.  Arand,  169.

v.  Arlt,  241.
Arnault,  300.
Arnold,  114,  395.
Arrighi,  360.
Aerdacher,  212.  284.
Autearieth,  187.

Bach,  43,  164.  268.

 

v.  Bacher,  169.

v.  Bangold,  241.
Barchet,  410.

439
Tdbingen,  327.

Thalheim,  54.

Täbingen,  54.  199.  251.

Ulm,  290.  347.
Unterjefingen,  55.
Katermünkheim,  371.

Billingen,  Dorf,  327.

Walddorf,  34.

Waldmössingen,  375.

Wankheim,  54.

Wehingen,  175.

Weikersheim,  176.

Weil,  Stadt,  403.

Weil  im  Schbuvbuch,  54.

Weller  anter  den  Rennen,
1  e

Weilbelm,  54.

Weissach,  403.

Wellendingen,  327.

epfeuhen,  327.
Zimmern  ob  Rorwell,  327.
—u  unter  der  Burg,  327.
Jottishofen,  272.

v.  Bardeleben,  3.
Barerc,  360.

Bartb,  101.  164.

v.  Bartruff,  251.
Bassano,  330.
v.  Bauer,  405.  400.

Bauer,  30.  100.  177.  194.

340.  350.  400.
##.  Baumann,  153.
Baumann,  194.  405.
Baumbach,  392.
Baumeister,  194.  396.412
        <pb n="488" />
        440

Banmez,  113.
Baumgä#ttner,  266.
Baur,  169.
Bausch,  42.

v.  Batz,  241.  5353.
Bechtner,  3568.
Zechtold,  186.  200.
zecker,  2  «
zerb,393.s

Zeller,  16.  192.
Belser,  101.
Benell,  66.
Bengele,  375.
Bentele,  13.
Berger,  265.
Berzgkammer,  410.

 

NSNINENN

Gr.  v.  Berlichingen,  55.  v.  Breuning,  .  212.

110.

v.  Berlichingen,  13.  200.  Breyer,  192.

v.  Bernhausen,  137.

Gr.  v.  Beroldingen,  3  36.  Brek,  408.
Bronner,  114.

110.
Bertrand,  316.  330.
Berz,  315.
Besemer,  394.
v.  Besserer,  154.
Betschler,  408.
v.  Bibra,  404.
v.  Viesenrodt,  240.

Bilfinger,  171.  137.  356.  v.  Bänau.  240.
Binder,  55.  56.  66.  32.  Bäger,  82.

102  114.
v.  Bismartk,  200.  241.

Gr.  v.  Bisüngen,  110.  332.  Bunz,  *)#m

541.  333.  376.
Bisfinger,  265.  394.
Blaicher,  337.
Blanz,  301.

Blau,  361.
Bleas,  250.,
Bletzger,  397.
Blostngre,  184.

v.  Rlomiberg,  365.  383.  De  206  234.

Bloß,  242.
Blum,  273.
Bn,  416.
Sic

2.  Vörluatider,  53.  410.  Carnat,  380.

Befinzer,  154.  266.
Bohnei,  300.
Eonjons,  242.

351.  Br
1

v.  Brandenstein,  10.

Bopp,  8  Sprißterger,  303.

Bor  ör(stmann,  17  1.  239.  346.
Bor#  E*  300.  Saher  360.

Botsch,  .  Eli  8  P00.

Bonlay,  3  Cold.

Bonvier  mum-  1.  F.  v  Gutach-Manus-Bozenhard,
  175.  feld,  37.  100.  359.
uninger,  437.  Constanger,  409.

.  Brand,  241.  242.  Courtin,  360.

v.  Brandenburg,  1609.  Cranz,  30.

Cronmüller,  170,
Luchiner,  137.

Düäubler,  10.

Dahlemann,  175.

v.  Daldenden,  153.  241.
303.

19

 

v.  Braun,  156.  242.
Braun,  272.  393.  406.
Brayer,  330.
Bregenzer,  170.
Brendel,  67.

Brenner,  16.  166.

   
     
 

Brcuning,  275.  341.  142.

Brodhag,  260.

Brunner,  505.
v.  Brunnew,  332.

409.
„36.

v.
110.  400.
3.  Dehn,  349.
Buͤblet,  169.  309.  356  395  Dejean,  380.

Buͤhrlen,  201.  225.  Deininger,  561.
Deißner,  264.
Deliele,  210.
Dengler,  359.
Denner,  302.
Dportes  560.
rget,  1  iebold,  31.  67.
Gr.  Vaase  43.69  Diemer,  223.
Burk,  350.  d.  Dleuer,  242.
Burkhard,  153.  401.  Dierelf,  394.
Gr.  v.  Bylandt,  363.  Dieter,  242.

Cambrone,  360.
v.  Cammerer,  170.

Buͤrgi,  43.
Sorkle,  264.  409.

154.
.  v.  Dietrichstein,  37.  109.
r.  v.  Dillen,  36.  110.212.

anz,  1  Dirot,  360

5r.e  *  338.,  507.  Dobelmann,  11.
Carl,  297  .  Dodring,  170.  241.
Carle,  394.  Dornacher,  31

d.  Casselmann,  275.
Cbalverat,  4.
Chichosky,  275,

Dolderer,  363#
Doslmann,  247.
d.  Donopp,  272.  383.

Donzel,  205.  400.
Der#mans,  260.
dorsch,  1

daoun.

Dreher,  ½%.
Dreyfinger,  194.
Drouer  b'rlon,  379.
Drouot,  380.
Dusfing,  31.
Duͤnger,  206.

Pr.  v  Dürkbeim,  100  40
Durt,  384  410
Durbach,  3650.
Durst,  395.  40.

 

   
 
   
   
 
    
     

177.
549.

300.
346.

383.
265.
267.  307.

360.

11.
165.  224.
3.
v.
Ellwert,  54.
elsäßer,  254.
Emmerk,  216.

Enderle,  146.
Ph  303.

v.

  

154.

ngel,  3.

Engelbrecht,  268.
Egelen,  134.
Entreß,  170.
erntde.  152.  242.357.
Erat  "z  v24  2.

Erb,
Gr.  v.  bad,  (6,  64.  340.
406.

rbe,  167.
rbard,  576.
ssen,  194.
ßlinger,  280
kreellmanns,  360.

Soue  4.  56  62.
ackler,  115.
        <pb n="489" />
        mt“  163.  263.

aigle,  177.
Gaͤrtner,  3  304  4.

alkenstein,  383.
Kellensteln,  176.
t.  v.  gancisn,  100.  201  Seie  200.
v.  Gaisberg,  216.
284.  365.
Gaiser,  303.  423.

aude,  1
aul,  34).
Zaulhaber,  170.  177.
du  Fay,  272.
Erlesen,  114.
Ber,  2.  272.
v.  Feuerbach,  225.
cuerle,  326.  r
ieß,  242.  -
v.  Fiuk.  55.  241.  232.  Gauß,  357
ink,  30.  223.  264.  Geneilen  349.
inkbeiner,  339.  Geiger,  266.
ischer,  3.  100.  171.  267  Leize,  146.  264.
Geißelbrecht,  3160.

03.
“—  42.  82  v.  Gemmmgen,  36.  110.  (

 

Flaig,  3  4.  153.  Nc  201.  275.
dderer,  *2  G5t.  102.
P.4h7  .  136.  Georgü,  5.
Foll,  164.  Gerock,
v.  Forftner,  100.  155.  Stet,  *  560.  277.
Efrereis,  300.

taas,  194.  416
F470  68.  212.275  316,  Hmaebrer.  366.

ri  "z!h  Franquemont,  251.  v.  %  332.

Frasch,  239  Gmelin,  263.

v.  Pet  56.  110.  263.  Gbbel,  163.

Freiberger,  16.  264.  Gd  zwun.  r

remd,  1

freffinet,  560.  “  v  En,  38.  110.

rey,  66.

.  Fribolin,  309.  362.  —*

tick,  38.  273.  bbees,  363.
Goz.  154.

ried,  142
riedel,  165  Gek,  26.
tieß,  216.  Goldhorn,  69.

Goullet,  41.  62.
Gr.  v.  Grävemz,  240.241

853
Graͤveniz,  242.  400.

Frödblich,  31.  365.

 

3  achs,  1  6.
v.  mW  Babenhau,  5—  409.
sen,  1  v.  Graff,  241.
F.  .  zůe  E  109.  Grauppe,  272.
404.—  Greif,  225.

Fuͤtterling,  409.  Greiner,  31.  356  423

Fnnk,  200.  356.

Gaab,  164.  302.  360.
(1815.)

365
enr  29#5.

G'eeser,  444%%
.Grim

v.  Groß,  2

Groß,  11  «
Großmann,  66.
Grouchy,  560.
Gruber,  560.
Grüninger,  146.

v.  Grundherr,  210.
Grunalb,  119.
Gruxp,  225.

v.  Gütelinzen,  2.  215.
Gundele,
Hürtner.  4
s#

6

 

-Sufmann,  53.
hutscher,  152.  296.
uttermann,  105.
Iwinner,  66.

daar.

#####

Häckel,  242.  405.
Häfele,  205.
Häfner,  176.
Hger,  56.
aͤmann,  216.
Haͤndel,  265.

He  nle,  371.
Haͤnselmann,  340.
Haͤring,  201.

 

 

aͤrlin,  19.  235.
afner,  194.  272.
Hag,  302.

agel,  55.  364.

4
1  ager,  853.

ahn,  164.
.  Hailer,  10t.

v
*  er,  55.  242.

velberstadg,  2.  31.
Gr.  v.  Hallbera,  271.
Haller,  195  341.
Halm,  349.
Hammel,  340.
Hammer,  395.
Hanser,  372.
Hanstein,  176.
Harel,  360,

Grempp  v.  Freudeasteln,  Harigel,  100.

Harr,  12.
Larscher,  551.

 

4

Härtmaier,  376.
v.  Hartmann,  206.  223.

2.  Enmnteen,  193.  39.  Hartmann,  110.27.  344.

v.  Hayfeld

r.  v.  ore  "  375.
Hau,  2

Haub  170.

Haueifen,  356.

Hauff,  242.

Haug,  207.
Haupt,  83.
Hauser,  66.  185.
Hausmonn,  114  339.
v.  Hayn,  206  3582.
Hebenstreit,  190.
Hecburger,  1
dederlin,  726.
Hediger,  365.
Hegner,  340.

Heit.  275.

u4  Heider,  154.

 

 

1  3  166.  339  406.  Fegeinn  39.  363.  415.

Heilmann,  217.
Heinrich,  376.

Heiß,  350.

Held,  12.

Holler,  169.

Heuchlin,  305.

Henne,  367.

Henni,  240

Fuhed7  350.
Herbst,  383.

v.  Klroohn  55.  101.
Herdegen,  366.

v.  Herrmann,  170.
Herrmaan,  170.  303.  399.

 

 

 

Herzog,  273.
Hesser  isz-—
Heubach,  1
v.  aeh  zes.
v.  Heyd,  303.
v.  iemer,  242.
iller,  400.
Hiller,  212.  323.
Kserbeee,  2.  223.
inderer,  361.
Hintrager,  154.
v.  Hir  ,  340.
Kn  22  406.
Hirth,
        <pb n="490" />
        Hdfeliu,  268.  Jacobl,  170  199  Kirchderfer,  153.
«  aͤck,  415.  Kirn,  331.

äckle,  216.  Kuschner,  138.
e  5.  169.  206.  242.  Kizlinger,  280.
Klalder,  60.  243.
Klein,  176.  350.  306.
Klemm,  275.  40.

e  rweenn,  184.
Jauch,  152.
menn,  409.

Klen  164.
Tarkdein,  193.  339.  v.  Kliuckowftiöm,  101.

Hofer,  217.  50  Saier,  69.  Klinger,  203.
Hosfimano,  101  Gr.  v.  Jennson,  170.  231.  Kluff,  348.
.  Hohbach,  3  v.  Jent,  154.  Klumpp.  170  267
3.  v.  --  Barten.  I#lg,  200  Knapp,  235.
stein  *  Jartberg,  376.  v.  Imle,  101.  Knaupp,  134.
.  v.  ——  Ingelfingen,  Jonas,  53.  165.  Knauß,  242.  300.  403.
176.  v.  Kuiesedt,  400.  406.
v.  —  —  Kirchbers,  37.  Kacs,  300  Knoblauch,  240
109.  Kaͤstle,  114.
VPr.  v.  —  Birchberg  241  v.  Kahlden,  340.  v.  Knoll,  240.
kl  v.  —  —  Langenburg,  Kahn,  230.  Knorr,  376.
57.  100.  425.  Kaipf.  280.  Kober,  392.
Pr.  v.  —z  assenbug  Kaitel,  306.  Koch,  133.  245.
241.  alser,  42.  68.  146.  206.  415.
v.  ——  ———  5  .  v.  Kampz,  2.72.  Kobler,  55.  272.
109.  423.  eKapf.  352  341.  Kdnig,  154.  212.  266.
-  v.  ——  Oehringen,  Kerf,  311.  10  1.  360.  365.  Gr.  —  Ayissege=  aulen-101.
  1.  dorf,  37.

F.  v  —  —Waldenburg=  66.

Koͤrner,  1
Bartenstein,  37.  100.  v.  Kauffmann,  363.

Köfllin,  4.

 

170  204.  423.  Kauffmann,  302.  341.

F.  v.  ——  Waldenburg.  v.  Kechler,  153.  332.  Kohn,  2.  J9.  40
Sillür  57.  100.  Kees,  66.  271.  306.  425.  Kobe,  225.

v.  Hohorst,  3  Kegele,  30.  Kollroß,  264.
oldenried,  *  Kelekiele,  120.  Kaob  203.
olscheid,  36.  v.  Keller,  1  Kop  2560.
olzapfel,  136.  Keller,  .  *.  266.  357.  2*2tð  F  216.

v.  dcthen.  3.  273  363  Kempf,  4  v.  Koseriz,  241.

ornstein,  55.  66.  199.  Kenmsrn.  172.  176.  Krachenfels,  300.
206.  Kexpler,  100.  Krämer,  31.
orst,  217.  eriert  55.  Kränzle,  301.
-.  6.  Kerner,  170.  Krafft,  15.  364.
Hober,  31.  263.  300.  302.  r-!mi“H  155.  Krak,  235
..  Herrscht-IRS  Kramer,  260.

D#er  1%  642½%  rretlebren  595  v.  Krang,  242
Hugo  Kibele,  400.  Krebs,  176.

7  Hösel.  200  241.  365.  v.  Kielmaier,  160.  Kreidler,  199.

Hüller,  351.  v.  Kieningen,  41.  rieg,  343.

Hullin,  360.

Kieninger,  213.
v.  Humbracht,  399.

Krieger,  100.  423.
Kienzle,  364  376.  «

Kruͤger,  13.

v.  Hunoldstein,  66.  134  Kies.  55.  170.  Kucher,  327.  323.
153.  Kmdervater,  376.  Kümmerle,  109.  165.
PHunzinger,  394  Kinz.  12.  v.  Künsberg,  362.

Käßling,  250.
Küuler,  105.

v.  Kurz,  242.  264é4.
Kurz,  376.  363.
Kutter,  240.

Laborde,  360.
Laccorn,  280.
Lachenmaier,  13.
Laible,  177.
Laichinger,  328.
Lallemand,  379.
Lamarque,  380.
v.  Lamotte,  154.
v.  Landenberger,  242.
—**  14  1.  205.
t,  175.

 

v.  Aubrinsen.  38.  200.356  v.  Landsee,  200.  210.

Landwehr,  345.
Lang,  4.  51.  217.  34t,

365.  306.
264.  266  kan  t,  195.

angen,  153.
2  ensee,  11.
v.  Lanken,  19.  165.  170.
201.
Laner,  19  211.
Lausterer,  350.  395.
Lauterer,  45.

4
Kohler,  12.  23.  400.  Lavalette,  360.

Lazarus,  z

Lechler,  3

Lefeore  —  379.
Lehrer,  38.

Leidig,

Le  ffr  Deeo,  380.
.  Leng,  242.

enz,  170.

Bepelerier.  300.

Leisch,  226.

eube,  135.

##evi,  16  166.  270.  445.
kLezaus,  66.
Lichtenberger,  357.
Lieb,  340  392.  404.

v.  Liebenst.  332.
Liedlin,  67.

v.  Lienhardt,  382.
Liesching,  297.

v.  Lievreville.  3.  101
v.  indeo,  42.  155.  216.
        <pb n="491" />
        Linder,  287.  Maucher,  351.
Liadner.  225.  v.  Maucler,  153.
kink,  216.  Maurer,  166.  416.

Linsenmayer,  302.  WMausriemel,  266.
Gr.  v.  d.  Lippc,  42.  241.  Maute,  326.  306.
v.  Lippstein,  390.  Maver,  S.  Maier.

Lobau,  360.  Mayple,  3094.
Loch,  16.  Meber,  360.
bLocher,  68  v.  Mie#mmel,  252.  275.

Lochner,  217.
v.  Lochner,  242.
v.  Ldffler,  382.
öffler,  16.  Mendel,  300.
Loͤw,  265.  v.  Mengen,  101.
F.  v.  rowenstein=  Wert-  v  Mesctv225.
hatt-,  37,  81.  109.  240.  Mertel,  217.

erlin,  3
shger,  5.  306.
Lorenz,  13.
kotter,  503,
v.  Ludwig,  216.
Lndwig  215.  33.
von  der  Luͤhe,  3.

Menent,  360.
Memminger,  54.
Memntngere  272.

225.  205.  272.
Meitmann,  550.
v.  Mez,  234.
Mezger,  15.  19.  141.  176.

297.  395.

v.  Miller,  241.
Mittler,  4.

v.  Mögelin,  200.
Mbgelin,  19.
Mogling,  1094.
Möner,  416.
Mohn,  18.

400.
kan.  P.  171.  234.
Abule,  187.  260.

s  70.
Mahl,  300.
Mahlm,  41.
Maier,  14.  20.  30.  07.6  1.  Moll,  272.

62.  134.  135.  137.  138.  v.  Mallte-  4.  153.  255.
152.  1554.  201.  225.

230.  2660.  2964.  301.  Mla,  39.

305.  315.  364.  366.  v.  Meer-  100.  241.
302.  303.  Moser,  31.  300.

 

416.
Gr.  v.  ns  ülche,  168.  Mosthaf,  212.
Mannharot,  1476.  Monuton-Duvernet,  380.
Wanntzeimer,  137.  Moz.  303
Marbot,  380.  uff,  304.
Marchner,  264.  394.  Müller,  115.  155.  187.
v.  Marchthaler,  241.  224.  2-  58.  3.
Marmein,  133.  v.  Münch
Marquarrt,  360.  v.  *8*  169.  382.
Naruin,  400.  Mützel,  3
Ma#r  371.  Maszdens  *—
Maser,  301.  Mundinger,  332.

v.  Waseerdach,  38.  110.  Murobl,  105.
v.  Mylius,  572.  332.

380.
F.  o.  Metternich,  37.  109

na  ele,  257.  750.
agel,  562.
28  393.

Nast,  210.  243.
Neef,  335.
Neidhard  405.

 

besel  —*

Nester,  305.

Nesilen,  16.  100.
v.  Neubronn,  152.
v.  Neubronner,  205.
v.  Neoffer,  365.
Neuffer,  101.  384.
Neunecker,  165.
Ney,  370.

 

 

Gr.  v.
fels,  36.  110.

*—  135.
Oesterlen,  170.  275.

F.  #.  —.  1„  Spiel.
berg,

100.
F.  v.  S1n  0  Waller·
109

stein,  37.  41.
Ofterdinger,  170.  305.
v.  Osten,  154.  351.
Ostertag.  12.

Os  wald,  367.

Ott,  220.  326.

Niethammer,  30.  154.  367.
Normam-Ehren-443



Fß  15.  201.
Plcssen,  339.

Suche  ing,  300.

Gr.  v.  —ee  -i

Nlocher,  66.

v.  Podewilé,  241.  332.

*  vr  einpers  37.  110.  Lo#e,  217.

pommer,  242.
“#s  360.
Gr.  v.  Pea,  359.
Pacher,  115.
HPrielmoncr.  315.

v.  Prinken,  165.  170.
Probst,  404.

 

Gr  v.  Quadt-  Isuy,  31.
110.  263.

v.  Raben.  332.

v.  Rackniz,  101.

Rambold,  283.

v.  Rampacher,  242.

Rampf,  360.

v.  Ranzan,  400.

Rapp,  12.  361.
v.  Raßier,  242.  30.  332.
363.

Rau,  6;  165.  416.

Raub,  3

v.  —  212.

Kazmaier,  217.

Real,  386.

Gr.  v.  Rechberg,  37.  110.

Onuenheimer,  11.  212.  264.  Beselmamn,  300.

Pabl,  331.
v.  Palm,  199.  242.  839.
Parrot,  154
Peierle,  115.
Perrscher,  303.
Pfädler,  242.
Peff.  302.
Pfeiffer,  275.
Pfellsticker,  211.
Pfingfag,  394.
Pffzenmoier,  68.
v.  Poull-  Rippur,  333.
Vinz,  137.
Dire,  360
Pistorius,  571.

3  ·#

 

Negnduld,  360.

Redfuß,  165.

Reiber,  33.

Recsch,  350.

Reicher.  135.

Reichert,  504.

Srriche#r#t,  22.

v.  Rlichlin,  100.  206.

Reichmann,  e6.  62

V.  Reinbard,  170.  211.
241.  403

Reirhard,  102.  235.  376.

Gr.  v.  Reischach,  36.  110.
241  363.

v.  Relschach,  105.  556.

Reiß,  341.  390.
        <pb n="492" />
        44
*1»  216.  266  275.

Reitter,  205.

emp  er,  404.
Renschler,  300.
Kenz,  45.  165.
Kenenthaler,  348.
Reuser,  12.

v.  Reuß,  104.

v.  Rheinwald,  3605.
Richter,  242,
Riecke,  364.
Rieger,  303.
Riegger,  155.
R.ebien,  226.
Rieß,  16.  405.
Riechmüllet,  394.
Rink,  225.

Rist,  67.

Robert,  331.

v.  Rdder,  242.  332.

m,  359.
Rodha,  42.  146.  296.
M,
Rdser,  31.
HRoösler,  66.  169.

Rolldühler,  146,
Romberg,  15.
v.  Romerlo,  100.
Roser,  169.
v.  Rosetzky,  24
Rott-  r  33.  300.  394.

 

 

 

 

Rovi-  O.

Ru  z  114.  154.  206.
241.  263.

**m’r  22.

Rüd,  357.

Rückert,  2065

Rüm  #  n,  266.

Runel,  154.

Rouk#l,  1533.

Rue  ff,  12.  195.  260  405.
Ruf,  195.

Sadarth,  403.
Sämanr,  42.
Sern  le,  393.
Gr.  v  Salm,  Wa.
F.  v  Salm  Krautpelnh

169.
e  271.  295.

Sapper,  225.
Sarwey,  146.

Sauer,  1535  300
Sautter,  356.  399.
Gr.  v.  “mr  37.  110.
Schandt,  377.

 

S  —  264.
Scheck,  178.  195.
242.

v.  Schteler,  365.
Scheer,  176.

v.  Scheerer,  3.  13.
Scheffauer,  377.

v  Scheid,  153.

v.  Schelbaß,  225.

 

    

v.  55.
v.  Wintersledt,  62.
187.

169.
153.  154.
331.

v.
Schlund,  41.
v.  Echmauß.  399.
Schmelzer,  195.
Schmezer,  337.

Schmeid,  54.  102.  114.
177  207  217.200  207.
—

  

309.  v
67.  102.  388.

114.  Sepfried,  138.

1  1.
576.

   
 

Gr  v.  Sickingen,  211.
Siegel,  31.  141  166.  284.
Sieß,  68.

265.
142.

      
 
 
   
  
   
 
  
  
  
  
 
   
 

169.  Siamund,  349.

152.  206.  Eigwark,  103.
„395.  Silzle,  114.
225.  Simon,  171.

v.  Soden,  383.

Gr.  v.  Sontheim,  3

Soult,  360.

d.  Epcth,  10  36.  116.
155.  206.  340.  36.

405.
206.
170.
193.

114  23.
tz.  225.  242.  346.  3.  400.
Schottenstein,  4.  Speidel,  266.
9.  Spinrhirn,  217.

165.  Spdr#rle,  217.
prang,  327.
240.  Spranz,  340.

r.  ——  135.
Spröhnle,  2.

Sprugel,  265.
Stadelmayer,  346..
Gr.  v.  Stadion,  37.  11.
·  331.

410.

12.  274.

164

267.
15  .  206.  331.

  
 
   
   
 
  

2.  215  „169.  425.
4.
331.
313.  279.
170.  184.

05
205.  272.

  
  
  
  
   
  

   

   

63.
1660.  377.  110.
45.  216.
142.
v.  42.  279  302.
382.  24.
v.  Seckendorf,  4.  372.  260.
Sceber,  594.
v.  Seeger,  241.  327.
Seeger,  11.  152.  165.  201.
v.  Seidenderger,  241.  382.  194.  405.
Seiter,  296.  297.
Siusbage,  5½%  207.
—  v.  Sternberg,  7.  118.
v.  .  272.  382.  271.
        <pb n="493" />
        v.  Stetten,  206.  Tukred,  203.
Stetter,  39.

d.  Steube,  4.  365.
Steudel,  19.  99.

Stierlin,  297.  v.  Utmer,  101.
Etirnweiß,  67.  Unfrid,  280.

v  Sioaler  176.  232.  v.  lagette2  153.

A  %  22.

445

Gr.  v.  Waldburg=  Zeil  Willmar,  404.

Trauchburg,  332.  341.  Wimpfheimer,  100.  224.

v.  Ulm,  38.  61.  110.  343.  F.  v.  Zeil  ·  Watzach  g.  v.  Mindischgräz,  57.
z

109.
·n  v.  Waldeck,  332.  365  Gr.  v.  Wingerky,  273.
Waldner  v.  Ereundstem,  Winter,  217.
Wintkerheld,  300.
v.  Walter,  Gr.  v.  zesode  166.
Walter,  136.  ***  550  225.

elineen  24  31.  8  176.  v.  Utz,  334.
dffler,  340.  4
in  *  Vaihinger,  12.  13.

Straßer,  193.

Straub,  65.  66.  577.
Emiebel,  35.
Siebhl.  27  199.
Eturm,

d.  Sinise,  39.  169.

Su  .
v.  u  r8  582.

Tarbin=  Fanson,  360.

Gr.  v.  Taube,  155.

Teichmann,  224.

Teuser,  142

d.  Teßin,  242.  364

Teufel,  101.

Thalbeimer,  82.

Theurer,  42.

Thibandeau,  360.

Thourer,  110

v.  Thüna,  380

v.  Thumb,  56.  42  110.
146.  234.

Thurner,  11.

203.  We
F.  v  Thurn  gud  Taris,  Er-  w  pen.  Bassen-  Wezenmater  171.  327.

37.  109

Valet,  105.

Vandamme,  360.

v.  Barnbüler,  36.  101.110.
199.  225.  241.  297.  332.

-.

Geielmann,  242.
Weit,  305.

elle,  331.
v.  Beuesgel.  305.
Best,  30
Pelterlo  19#.  400.
d.  Pietinghof,  340.
ve  Vischer,  200.
v.  Voͤlter,  200.  244.
Völrer,  284.
Pdster,  265.
Beßt-  364.
Volz,  376.

Wachter,  206.

v.  Wächter,  332.

Wächter,  169.
Wälker,  56.  275.

Wagenblatt,  205.

Wagenmann,  167.

Wessersbeuser,  371.
Gqdrer,  170.  175.  19#.
*7  **n

Wai

Walz,  100.  194.
Walzer,  105.
Wamba

37.
v.  Bauic  *

ixnher

..  E  58.  110.
ach,  146.  362.  363.
Gr.  v.  Wartein  derg  /  Roth,  sdr  540.  304.

t,  243.

Wolf“  350.

Weber,  267  264.  300.  Welfer,  360.

372  392.
Weberruß,  246.
v.  Wechmar,  2.  3.
Weckerlin,  106.
Weger,  335.
Wehrie,  115.  175.
Weiblen,  503.
Weibrecht,  224,.
Weidner,  300.
Weinschenk,  225.
Weiß,  105.  404.
Weißer,  268.
Weißmann,  114.
v.  Weißschädel,  166.

Wucherer,  133,  235.
Wuͤritemberg  Prinz
Adem,  241.

Z—,eh  Maris,

5.  Wundt,  242  363,
urm,  19.

Warst,  247.

Wurster,  171.

Tander,  12.

Delin,  169.

Weides,  36.  42.  110.  Zaͤb,  177.

Weller,  268.

v.  Welling,  104.

v.  Weng,  415.

Wenger,  395.

Wenz,  193.

v.  Werneck,  383.

Werner,  297.
zel,  392.

beim
Gr.  v  r.  Gutten=  Gr.  v.R  Wiak0,,  154.  Wider,  315.  392.

lell,  37  110.
Trandb,  67.  331.
Trautwein,  326.

Tiuschler,  296.  308.  328.

z3
b.  Tröltich,  1090.  242.

2.
F.  v.  ———lx  Wtomnan  18.  66.  441.
.  326.

Walosee,  37.  41.
152.  315.

Widmaier,  30.

105.
v.  —  339,

–  Zeil-  Trauch,  Wiedersheim,  366,

ung.  57.  109.  205.

Wieland,  154.

m

4

3“

Zaiger,  184
Zaller,  253.
38  265.  376.
ell,  302.
Zeller,  83.  212.  396.
or  3  h  Zeppelin,  37.  133.

ai,  138.  263.
iehler,  171.
immermann,  171.

Zipfel,  305.  “

"F.  Zipperlen,  372.
"  .  5

5.
öffe,  35.
undel,  166.
weigart,  309.
wenck,  200.
Zwicker,  409.
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
