Nro. 13. 1816. 77 Königlich= Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Samstag, 3o. Merz. Anordnung einer neuen Brandschadens= Umlage. Da die Justüsse, welche die Brandschadens= Versicherungs= Casse durch die am 23. Merz 1314. ausgeschriebenen Brandschadens-Beiträge im Betrag von 90),000 fl. erhalten hat, durch die seit zwei Jahren entstandenen, im Ganzen mehr als 82)000 fl. betragenden Brandschadens-Fälle und die Admmistrations= Kosten beinahe erschöpft sind, mirhin eine neue Brandschadens= Umlage nothwendig wird; so ist solche durch ein Al- lerhöchstes Rescript vom 34. vor. Mon. auf vier Kreuzer von sedem Hundert Gulden Gebaude-Auschlags mit der Bestimmung festgesetzt worden) daß die eine Hálfte davon auf Jacobi d. Jahrs und die andere Hälfte auf Lichemeß des nächstkünftigen Jahrs 1877. abgetragen und durch die Oberames-Pflegen an die Insticnts-Casse eingeliefert werden solle. Die Königl. Oberämter werden daher beauftragr) hiernach das Weitere anznord-= nen und die summarischen Urkunden über den Berrag der Umlage, welche nach Vor- schrift der anliegenden Tabelle *) auszufertigen sind, innerhalb zwei Monaten an den Brandschadens-Versscherungs-Casster einzusenden. Bei Auskertigung dieser Urkunden ist übrigens die möglichste Genanigkeit um so sorg- fältiger zu beobachten, als dieselben widrigenfalls auf Kosten des Schuldhaften zur Ver- beßerung werden zurukgeschikt werden. , Auch sind die Oberamtspfleger anzuweisen, die Abrechnungen uͤber die eingeliefer- ten Gelder samt den Interims--Quittungen jedes Mal in ouplo einzusenden. Stutt- gart, den 28. Merz 1816. Königl. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. v. Otto- Nach einem von der Königl. Gesandrschaft in Paris eingesandten und von der Mairie zu Antwerpen ausgestellten Todtenscheine ist am 26. Sept, 1313. in dem See- *) Siehe anliegend Tabelle.