129 3) In der Appellations-Sache von · dem Oberamtsgericht Freudenstadt zwischen Jo- hann Georg Truͤk. von Hoͤhnweiler, Vorkl. Nachbekl. Anten und Johann Georg Walter von Hinterröthenberg Vorbekl. Nachkl. Aten, in der Vorklage die Erküllung rines Holz- lieferungs-Akkords und Interefse- Forderung, in der Nachklage die Frage Ferreffend) ob der Nachbekl. sich auf die Nachklage einzulassen schuldig wurde zum Theil reformato- rie, zum Theil conkrmarorie erkannt. Stuttg. den 9. Mai 1876. "“ 4) In der Appellations-Sache von dem Oberamtsgericht Rottweil zwischen dem Med. Ir Cammerer daselbst er Cons. Bekl. Anten und Joseph David in Mühringen Kl. Aten, p#to debiri, wurde wegen Mongels einer gegründeten Beschwerde non devo- lutorie erfannt. Ibid. cod- ½ # 2 4 In der Debic-Sache des Schloßhauptmanns von Jeppelin zu., Mergentheim wird nach erfolgter Genehmigung des am 13. Der. v. J. mit den Glaubigern desselben unter Vermictlung des Königl. OberJustlz= Collegkums abgeschlossenen Vergleichs in Gemäßhete des in der Edictal-Ladung vom 14. April 1814. angedrohten Prafudizes hierdurch zu Reche erkannt, daß alle diesenige, welche ihre Rechts-Ansprüche mirtelst Vorlegung der Beweis-Urkunden bis jeze nicht genügend ligultdirt fäben, von dieser Masse abgewiesen seyn sollen. Scuteg. den 15. Mai. 1816. Königl. Ober-Justiz“ Collegium. Erkenntnite des Königl. Ehe= Gerichts. Den 15. Mai. 1816 wurden geschieden: · 1) Johann Blessing, Bürger und Bauer zu Obersteinenberg, Oberamts Lorch, Kl. von Saara, geb. Bleile von Unter-Schlechtbach, desselben Oberamts, Bekl. er cap. duafi detert. unter Vergleichung der Kosten. * « OChristinaBarbakaHerrmann,geb.HerbvowLudwigsburOKLWUEmamtel JacobHerr-nann,vormaligenKömSoldaten-undvsanrikenhaufetHOberamtsRüv tätigjen gebuͤrtig, Bekl. ex cap. desert. malit. inter Verurtheilung des Beklagten in die osten. .. ....... ... », StuttgaktL«Allediejets1igen"«,wkkchejndishiesigeKjTHsBåxtkasse eing-re«ck»)«ks"gMFigF Fordekullgzumachenhaben,werden-hiermit’au·fgerufen,ihteRechncmgenismerhalb·,dcs Zeitraums von 14 dagen a dato, bei Vermeidung des unausbleiblichen Verlustes ihrer Forderungen an die Kbnigl. Bauverwaltung und Baukasse dahier einzureichen. Stuttg. den 21. Mai 1816. Konigl. Bau= und Garten-Direction. Se. Königl. Mas. haben vermdg allerhöchsten Rescripts vom 20. Mai den Ober- Forstmeister v. Beremunn in Neuenstadt entlassen, und das Oberforstame Neuenstadk dem Kammerherrn Ober-Forstmeister v. Fahnenberg zu Freudenstadt übertragen, 10 ort den Oberforstmeister zu Crailsheim Grafen v. Puckler auf das Oberforstamt Freu- denstadt versezt) und « «