173 so wie die großen laufenden Amts- und Gemeinde-Schaͤden, und die unerschwinglichen Kriegskosten, welche auf die Oberämter guch heuer wieder stelen) nicht zu bezahlen ver- mögen. Niemand konnte aber durch die Adresse vom 26. Januar zu der Meinung ver- leitet werden, als ob er auch diese Schubdigeetten zu tilgen nicht verbunden wdre. Da- neben dauerten alle die drückenden, indirecten Abgaben fort; mithin, wenn auch, was niche der Fall ist, durch sene Adresse die Ueberzengung, welche alle Bürttemberger haben müssen, daß sie nur die von den Ständen verwilligte Steuern zu bezahlen haben, erst geweckt" oder vielmehr) wenn solche in Hinsicht auf die directe Jahrs-Steuer durch die Hinweisung auf andere dem Staate zu Gebot stehende Hülfsmittel allgemein practisch geworden wäre; so konnten alle Sreuer-Contribuenten dennoch in ununterbrochener Uebung des Steuerzahlens erhalten werden; und die Adresse konnte höchstens nur die Folge her- beiführen, daß die höchst gefährliche, und belonders auf die Verfügung vom 17. Januar wieder so lebhaft betriebene Operation, wodurch Gemeinden und Amts-Corporarionen sich blindlings ins Verderben stürzen — die Operation nämlich, stets den öffentlichen Cred## zu überspannen, um dadurch eine Illusson über die Kräfte der Steuer-Contribuenten zu erhalten, gehemmt; oder daß nicht Gelder) welche zu noch dringenderen Zwecken, näm- lich zu Bezahlung der Zinsen aus den Amts= und Gemeinde-Schulden und der Kriegs- Kosten des laufenden Jahrs umgelegt und beigetrieben wurden, für die Staats-Casse ver- wendet wurden. — Auch über die Art der Bekanntwerdung der Adresse vom 26. Jannar kann die gehorsamst Unterzeichneten um so weniger ein Vorwurf treffen, weil die freie Communication mit ihren Commirtenten, welche das Volk als die erste Garantie der Rückkehr des früheren Rechtszustandes betrachtet hätte, noch nicht hergestellt ist. Eben so wenig wissen fre es sich - V.) zu erklären) wie nach den Worten des allerhöchsten Reseripts das Ansinnen, „die Baierischen und Oesterreichischen Vergütungen für die vom Königreiche übernom- menen Kriegs-Prästationen an den Steuern in Abzug zu bringen, die höchst beleidigen- de Vermuthung erwecken sollte, als wenn diese Gelder je dem rechtmässtgen und wahren Eigenthumer zu igend einem Jwecke entzogen werden könnten.“ Die gehorsamst Unserzeichneten drüchten ihre Ueberzeugung sehr bestimme aus „daß nach der Absscht Euer Köntglichen Masestát die Vergütung für die Verpflegung dieser Truppen den Oberämtern, welche solche geleistet haben, zu Theil werde; aber eben so bestimmt erklärten ste ssch auch darüber, daß sie selbst den Eigenthümern die- se Gelder niche entziehen wollen; denn sie schlugen nur vor, solche in Ermanglung aller andern Mittel auf Abrechnung, zu Deckung einer etwaigen Steuer Schuldigkeit zu benugen; also nur eine Compensation oder eine traditio brevi mann lag in der Absicht der gehorsamst Uncerzeichneten; so, daß sedem Oberamt das, was von seinem Aneheil an diesen Verpflegungs-Beldern zur Steuer-Casse geliefert würde, wieder an seiner et- waigen Steuerschuldigkeit gutgeschrieben werde. So sehr es übrigens VI.) die gehorlamst Uncerzeichneten befremden mußte wenn von dem Kniglichen Staats-Ministerium zu zeigen versucht wird, daß dem Lande auf die verschiedenen in der Adresse vom 26. Jan. erwähnten Gelder, welche nicht als Elgemhum einzelner Ober- Amtex zu betrachten seyen, gusser der jest gemachten Erklädrung Euer Königl. Maje,