Nro. 47. 1816. 1 Königlich= Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Samstag, 10. Okt. Erinnerung zu genauer Befolgung der Maas-Ordnung, insbesondere hinsichtlich des Längemmases. Man hat mit Mißfallen mahrnehmen müssen, daß bisher in Anwendung der Maas- Ordnung nicht überall diep##ge strenge Consequenz und Gleichförmigkeit beobachtet wor- den, die zu Erfüllung des Gesezes und seines Zwekes in öffentlichen und Privatverhält nissen und Rechnungen sede Verwirrung zu vermeiden, welche aus den vielen von ein- ander verschiedenen Maaßen aller Art, die zuvor in den einzelnen Theilen des König- reichs Seart gefunden haben, entstehen müßte, erforderlich ist. Vorzuglich ist die Vorschrift der Maas= Ordnung in Ansehung der Decimal Ein- theilung des Schuhes so wie der Ruthe bei weitem nicht so allgemein wie man billig hätte erwarten können, angewendet und beobachtet worden, ungeachtet die Vorzüge der Decimal,= Abtheilung allgemein anerkannt, und zur Erleichterung der Sache besondere Reductions-Tabellen entworfen und bekannt gemacht worden s'ind. Es wird deswegen die genaue Beobachtung der Maas" Ordnung im Allgemeinen hierdurch eingeschärft und in Beziehung auf das Längen-Maas insbesondere erklärt: ) daß von der gesezlichen Bestimmung, wornach der Schuh 20 Zolle, der Joll aber 10 Linien haben soll, nicht abgegangen werden dürfe; 2) daß es auch dabei sein Verbleiben habe, daß die Längen= Ruthe 10 Wurttember-= gische Längen Schuhe halte, woraus von selbst folgt, daß die Qnadrat-Ruthe 100 Quadrat Schuhe und die Cubik= Rutbe zooo Cubik= Schube halte; 3) daß diesem sedoch nicht entgegenstehe, bei körperlichen Maaßen, bei welchen die Cu- bik-Ruche eine zu große Einheit seyn wurde, Decimal= Theile derselben als Einheit zu gebrauchen. Namentlich kann bei dem Bauwesen und sonst ein Parallelepipe— dum, das 10 Schuh lang und 10 Schuh breit und : Schuh hoch ist, mith# 100 Cubik, Schuhe hält, unter dem bestimmten Namen Schacht= Ruthe, als Maal- zum Grunde gelegt werden. „ Hiernach haben sich nicht allein alle Baumeister, Weginspectoren) Feldmesser und