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        <title>Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816.</title>
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            <idno>srbl_wuerttemberg_1816</idno>
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        Königlich,  Württembergisches

Sfaafs=  und  Regierungs
Blatt

bom  Igsbr  18  16.
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        Nro.  1.  1  3  16.  1

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  6.  Jan.

 

 

Rechts  =  Erkenntaisse  des  Kön.  Ober-Justiy=  Collegiums.

„I)  In  der  Appellations-Sache  von  Cantstadt  zwischen  dem  Advokaten  Beitter  in
Obertürkheim,  Bekl.  Anten,  und  dem  Bürger  und  Bekermeister  Johannes  Akermann
allda,  Kl.  Aten,  eine  streitige  Hofstatt  betreffend,  wurde  die  Urthel  erster  Instanz  reformirt.
  Stuttg,  den  18.  Dec.  1815.

2)  In  der  Appellations,  Sache  von  Mergentheim  zwischen  den  Michael  Kornschen
Eheleuten  in  Schmerbach,  Kl.  Anten,  und  Johann  Georg  Frauß  in  Spielbach,  Bekl.
Aten,  die  Erfüllung  der  von  beßhrerem  dem  Erstern  aus  Veranlassung  des  über  den  Mi,
chael  Korn  ausgebrochenen  Concurses  ertheilten  Jusicherungen  berreffend,  wurde  die  eingelegte
  UAppellation  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde  von  Amtswegen  verworfen.
  Stuttg.  den  rop.  Dec.  1815.

3)  In  der  Appellations=  Sache  von  Stuttgart  zwischen  Johannes  Schedel  zu  Möhringen
  Bekl.  Ancen  und  Gottlieb  Heinrich  Reuff  zu  Sindelfugen,  Kl.  Aten,  die  Aufhebung
  eines  Pferdehandels  berreffend)  wurde  nach  bereits  geschehenem  Definitiv,  Vortrag
über  die  vollständig  verhandelte  Sache  unter  Vermittlung  des  Königl.  Ober=  Justiz  Collegiums
  noch  ein  gütlicher  Vergleich  unter  den  Parthien  zu  Stande  gebracht.  Stutegart
den  20.  Dec.  1815.

4)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  den  in  actis  genannten  von  Barillschen  Geschwistern
  als  Allodial,  Erben  des  Freiherrn  Venctian  von  Kechler,  Inten  an  einem,
und  den  gleichfalls  in  actis  genannten  Erben  des  Freiherrn  Theodor  von  Kechler  zu
Schwandorf,  Illten  am  andern  Theil,  eine  Schuldforderung  betreffend,  wurde  condemnatorie
  erkannt.,  lbid.  eod.

Aus  Auftrag  Königl.  Hochpreisl.  Reichs=  General,  O#er,  Post,  Direction  sezt  man
        <pb n="4" />
        2.

das  Publikum  hiemit  davon  in  Kenntniß,  daß  fuͤr  jeden  Brief  der  an  das  in  Frankreich
stehende  Koͤnigl.  Wuͤrttembergische  Armee-Corps  abgeschikt  werden  soll,  ohne  Ruͤcksicht
auf  dessen  Gewicht,  gleich  bei  der  Aufgabe,  Acht  Kreuzer  Porto  zu  bezahlen  sind,  wogegen
  der  Smpfänger  kein  weiteres  Porco  mehr  zu  entrichten  hat,  und  daß  fur  seden
von  dem  Kön.  Wurttemberg.  Armee=  Corps  im  Koönigreich  ankommenden  Brief  bei  der
Abgabe  das  Porto  mit  Acht  Kreuzern  werde  erhoben  werden.  Stuttgart,  den  2.  Jan.
1616.  Königl.  General,  Postame.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  20.  Dec.  dem  Posthal##r
  Butrersack  in  Bopfingen  die  nachgesuchte  Dienst,  Entlassung  zu  ertheilen  und
dem  Salz.  Factor  Westermaier  in  Bopfüungen  das  Postamt  und  den  Post,  Srall  das
selöst  zu  übertragen  gnddigst  geruht.

 

Stuttgarter  Waisenhaus.  Se.  Königl.  Masestät  haben  diese  Weisem
Erziehungs-  Anstalt  mit  fünfhundert  vierzig  Gulden  beglükt.  Unter  Dankgebeten
schloß  sich  der  Abend  des  vollenderen  Jahrs;  dankend  öffnet  sich  heute  wieder  der  Waisen,
  Mund.  Den  1.  Jan.  1816.  Die  Vorsteher  des  Königl.  Waisenhaufes.

Fernere  kreiwillige  Beiträge  für  verwundete  Königl.  Krieger:
Durch  den  geistlichen  Raths=  Assessor  Schedler,  das  am  r.
Dec.  bei  dem  Txauer-  Gottesdienst  in  der  hiesigen  katholischen
  Seadtkirche  gefallene  Opfer  mit  —  —  5  fl.  58kr.
Durch  den  Pastor  der  deutsch-lutherischen  Kirche  in  London
M.  Steinkopf,  von  ihm  und  einem  wohlthaͤtigen
Freunde  in  England  —  —  —  —  —  65  fl.  zo  kr.
Durch  das  Oberamt  Riedlingen,  das  von  dem  Pfarrer  Fürst
zu  Uigendorf  übergebene,  am  1.  Dec.  gefallene  Opfer  von  fl.  45  kr.
Stuctgart,  den  3.  Jan.  1816.  General-  Lieutenanc,  Vice-Präsident  des  Kriegs-Departements
  v.  Phull.

 

Altshausen.  Bis  Montazg  den  15.  Jan.  1516.  Vormittags  9  Uhr  werden  im  Geschäftszimmer
der  unterzeichneten  Stelle  6  Centn.  72  Pfd.  Galpeter  dffenrlich,  jedoch  mit  Vorbehalt  gndodigster  Ratification
  verstei  ert  werden,  wodei  sich  die  Licbhaber  einfinden  wollen.  Den  13.  Dec  1815.

Kdn.  Cameralamt.

Horb.  Bei  der  unterzeichneten  Beamtung  ist  ein  beträchtliches  Quantum  an  altem  Haber  und
Grdzel=  Früchten  von  der  lezten  Erndre,  zum  Verkauf  allergnddigst  ausgesezt.  Diese  Fröchte  k#nc
auf  den  herrschaftl.  Kästen  zu  Horb,  Kirchberg  und  Haigerloch,  täglic  beaugenscheinigt  und  erkouft
werden.  Den  28.  Dec.  1815.  K.  Cameralverwaltung  Hord.

Weinsberg.  Sei  hiesiger  Beamtung  ist  ein  Quantum  neuer  Kernen,  Waizen,  Gersten  und  Einkorn,

  zum  Verkauf  ausgesezt,  worüber  täglich  Käufe  abgeschlossen  werden  können.  Den  20.  Drc.  1615.
Kon.  Cameralamt.
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        3

Adelmannsfelden.  Nach  ergangenem  allergnädigsten  Befehl,  soll  die  mit  Limpurg  gemeinchaftliche
  Ziegelhütte  daselbst  auf  3  Keg  brane  ieshumspen  ele  ugleich  aber  auch  mu  dem  Prranf
  derselben  samt  Zugehbrde,  im  Aufstreich  unter  Vorbehalt  allergrädigster  Ranstcation  ein  WVersuch
Kemacht  werden.  Deeselde  befteht  in  1  einsiödllgten  Wohnhaus  mit  1  Hofrauhe,  1  Wohnstude,  Stubenammer,
  Rüche,  1  Ueinen  Keller  unter  dem  Haus,  1  Ziegel.  Brennofen,  Plaz  zum  Troknen  der  JZiegelwaare,

  dem  Plaz  werauf  die  unlängst  auf  den  Abbruch  verkaufte  Scheuer  und  Stallung  unter  einem
  Dach  gestanden  ,  1  Bakofen  und  1  kleinen  Wagenhütte.  Es  gehdren  darzu  73  Ruth.  Wurzgarten
in  2  Stäcken;  5  Morg.  1  Vril.  23  Rurh.  Wiesen  in  2  Stüken,  und  7  Morg.  3  Dril.  19  Ruthen
Aecker  an  einem  Stük  Würtremb.  Meß.  Im  Verkaufsfall  wird  #tel  baar  und  ziel  in  2  verzinnslichen
  Jahrszielern  bezahlt,  hingegen  hat  ein  känfüger  Eigenthümer  die  Steuer  und  aus  den  Gütern
den  Jehenten  zu  entrichten.  Zu  beiderlei  Berhandlungen  ist  Montag  der  22.  Jan.  1616.  ausgesest,  an
welchem  Tag  Vormittags  9  Uhr  die  allenfallsige  Bestands-Liedhaber  mit  obrigkeitlichen  Zeugnuen  über
ihr  Prädikat  und  Bermigen  in  dem  gemeinschaftlichen  Amthause  daselbst  erscheinen  können.  en  27.
Dec.  1815.  Kon.  Württemb.  und  Gräflich=  Limpurg.  gemeinschaftl.  Reuntamt.

Aalen.  Die  Eommerschaafweiden  nachfolgender  Communen  werden  Mittwoch  den  17.  Jan.
1816.  auf  dem  Rsthhause  dahier  auf  1  oder  3  Jahre  im  bffentlichen  Aufstreiche  verpochtet,  nemlich  die
Waide  von  Hammerstadt  zu  150;  Heuchlingen  zu  200;  Holzlenten  zu  250;  Hohenstadt  zu  180;
Zeinweiler  zu  250;  Schechingen  zu  300  Stücken.  Die  Liebhaber  werden  hiemit  eingeladen,  an  gedachtem
  Tage  bei  der  Berhandlung  zu  erscheinen.  Den  14.  Dec.  1315.  K.  Oberamt.

Blaubeuren.  Do  die  unterm  24.  Okt.  d.  J.  vorgenommene  Verleihung  der  herrschaftl.  Schaafweide
  zu  Urspring,  welche  150  Stak  erträgt,  wegen  zu  geringen  Erlbses  nicht  ratificirt,  sondern  allerree
  besohlen  wurde  #  solche  nochmals  in  öffentlichen  Aufftreich  zu  bringen,  so  ßrderten  wir  dieit
Verhandlung  Dieasta  -  16.  Jan.  1616.  vorzunehmen,  worzu  die  Liebhaber  sich  bei  dem  Cameralamt
  Blaubeuren  Fiainden,  und  obrigkenliche  Jeugmisse  ihres  Prädikats  und  ermes  miütbriagen
wollen.  Den  26.  Dec.  1515.  Steuerrath  der  Landvogtei  an  der  Dre-  und  Cameralamt

'  aubeuren.

Dorustettens.  Durch  ein  allerhöchstes  Decret  Kbnigl.  Krondomainen=  Section  ist  die  tt
te  Stelle  allergnddigst  Angewiesen,  die  herrschaftl.  Jiegelhütte  bei  Freudenstadt,  welche  in  einem  2  stoligten
  Wohnhau  ebs  eingerichteter  Schener  und  Stallung  auch  einer  besenderu  Brennh####te  mit  2  Oefen
besteher,  wiederum  auf  3  oder  6  Jahre  zu  berleihen.  Da  nun  zu  dieser  Verhandlung  Donnersteg  der
25.  Jan.  festgesezt  ist,  so  werden  die  allenfallsigen  Bestands-Liedhaber  hiemit  eingeladen,  mit  gültigen
obrigkeitlichen  Zeusoißen  über  ihr  Prädikat  und  Vermogen  versehen,  an  gedachtem  Taz  Vormittags
10  Uhr  auf  dem  Rathhauß  zu  Freudenstart  sich  einzufinden,  unter  der  weitern  Bemerkung,  daß  sie  indessen

  die  Bestands  =  Bedingungen  bei  hiesigem  Cameral-Amr  täglich  erfahren  kbnnen.  Den  2.  Jan.
Kbn.  Cameralamt.

Dornstekten,  Oberamts  Freudenstadt.  Die  hiesige  Commun-Schanfweide,  welche  mit  300  Stäk
Schaafen  beschlagen  werden  kann,  wird  wegen  der  auf  künfeig  Gcorgi#  zu  Ende  gehenden  Testandzeit
auf  3  weitere  Jahre  von  Georgii  1316  bis.  1819  in  offentliche  Verleihung  gedracht  werden.  Zu  Vornahme
  dieser  Berhandlung  ist  Montag  der  29.  Jan.  bestimmt.  Die  Liebhaber  wollen  sich  nun  an  diesem
  Tage  Vormittags  ?  Uhr  auf  dem  phiesigen  Rathhause,  mit  den  erforderlichen  Zeugurssen  versehen,
einfinden,  wobei  äbrigens  zum  Voraus  bemerkt  wird,  daß  dem  Besländer  weder  eine  Wohnung  noch
Stallung  angewiesen  werden  kann.  Den  F.  Jan.  1616.  Koͤn.  Beamtung  und  Stadimagistrar.

Gmüönd.  Die  Sommerschaafwaide  zu  Mutlangen,  welche  mit  300  Stük  beschlagen  werden  kann,
wird  den  16  Jan.  Vormittags  10  Uhr  in  der  biesigen  Oberamts-Kanzlei  verliehen;  wozu  die  Liebhaber
  hiemit  eingeladen  werden.  Den  30.  Dec.  1815.  Kdn.  Oberamt.

RKaidwangen,  Nbrringer  Hberamts.  Da  man  die  zu  200  Stück  Zuchtwaar  bercchtigte  Cemmun.
  Schaafwaide  zu  Raidwangen  für  die  räcksie  3  Jahre  öffertlich  zu  verleihen  sich  ertschtrisen  kar,
so  werden  hiemit  diejenige  Schlser  und  dercchrigte  Schaashalter,  die  hiergu  Lust  härten,  cingeladen,

5.
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        4

sich  bis  Samstag  den  3.  Febr.  Bormittags  41  Uhr  zu  dleser  Verhandlung  auf  dem  Rathhaus  zu  Nürtingen
  einhastadt  Den  —  Dec.  2015  *  n5  K  Oberamt  Rürtingen.

Reutlingen.  Unterhaufen.  Dle  Schasfweide  zu  Unterhausen  wird  an  hleuach  besagtem  Tag
und  S#tunde  wiederum  auf  3  Fahre  in  bffentliche  Verleihung  gebracht  werden.  Sie  erträgt  neben  150
Stäk  Burgerschaafen  in  dem  ersten  Jahr  60  Stük,  im  2ten  und  öten  aber  100  Stäk.  Berechiigte
Besiunds,  Liebhaber  werden  daher  eingeladen,  sich  den  4  Febr.  1810.  Morgens  10  Uhr  auf  dem
NRalbhaus  dahler  einzufinden,  und  der  Verleihung  anzuwohnen.  Kürglich  wird  noch  bemerk:,  daß  dei
2

Verleibung  dieser  Waide  keine  besondere  Vortheile  zugestanden  werden  kennen,  Remlingen,  den  21.
Oec.  1615.  Kön.  Oberamt.

Täbingen.  Die  unterzelchnete  Stelle  ist  allergn#digst  beauftragt,  den  Jutrieb  von  64  Etül
Schaafen  auf  die  Markung  zu  Unterjesingen  auf  3  oder  6  Jahre  an  den  Meistbietenden  zu  verleihen,
welches  den  16  JFan.  1616.  auf  dem  Rathhaus  zu  Unterjefingen  Vormittags  Uhr  geschehen  wird,  wobel

  sich  also  die  Vebhaber  zur  bestimmten  Zeit  einzufinden  haben.  Den  28.  Dec.  1815.
Kn.  Cameralverwaltung  Tübingen.

Vaibingen  an  der  Enz.  Allergnädlaster  Verfügung  gemis  sollen  die  dem  hiefigen  Hesp#al
zuständige  Güter=  Stücke  von  69  Morgen  Aecker  nad  11  Morgen  Wiesen,  auf  9  Jahre  von  Aichtmet
161%  bie  4525.  in  8  verschiedenen  Tbeilen,  oder  nach  Beschaffenheit  der  Umstände,  samt  der  dendtbigten
  Scheuer  und  Wohnung  in  einem  Gesamt-Pacht  im  Aufstreich  verliehen  werden.  Die  Verleihung
geschiehet  Mittwoch  den  10.  Fan.  1616.  an  welchem  Tage  Morgens  6  Uhr  sich  die  Ledhaber  (duswärtige
  mir  obrigkeitlichen  Prädikats=  und  Vermogens  Jeugnissen  versehen)  bei  der  unterzeichurtes
Stelle  einfinden,  die  Conditionen  vernehmen  und  der  weitern  Verhandlung  anwohnen  mögen.  D#
13.  Dec.  1815.  K.  Stifrungs=  Berwaltung.

Schorndorf.  Nach  einer  heute  erhaltenen  amtlichen  Nachricht  ist  der  hel  dem  Königl.  Wärtemberglschen
  leichten  Jofanterie=  Regiment  Nr.  10.  gestandene  Feldwebel  Jakob  Friedrich  Bok  ven
bhier  am  24.  diß  aus  der  Garmson  Heilbronn  desertirt,  und  hat  selne  Montirungs=  Stücke  mirgeno##=men
  Alle  Hoch=  und  Wohlldbl.  obrigkeitliche  Behèrden  werden  daher  gezlemendst  ersucht,  auf  ditsen
Deserteur  fahnden  und  selchen  auf  Betreten  wohlverwahrt  dem  hiesigen  Oberamt  een  Ersatz  der  Un
kosten  einliefern  zu  lassen.  Den  31.  Dec.  1815.  Kdn.  Pbetamt.

See  dorf.  Der  bei  dem  Koͤnigl.  leichten  Infant.  Regiment  Nr.  10.  als  Gemeiner  geflandent
Eaver  Baith,  von  Seedorf  gebürtig,  21  J.  alt,  ist  den  6.  Jul.  d.  J.  auf  dem  Marsch  von  Altdorf
  nach  Venaincourt  in  Fraͤnkreich  zuruͤckgeblieben,  und  bis  jetzt  nicht  mehr  bei  seinem  Regiment  elnetroffen.

  Die  sämrliche  hohe  und  niedere  Tivil=  als  auch  Militalr-Behbrden  werden  geziemend  erucht,
  auf  den  Deserreur  Barth  fahnden,  und  ihn  im  Betretungssall  wohlverwahrt  anher  einliesen  #u
lassen.  Oberndorf,  den  30.  Dec.  1315.  Kön.  Oberamt.

Neutkirch.  Die  nach  Maasgabe  des  neuesten  Rekruttrungs=  Gesetzes,  im  Febrnar  jeden  Jahrs
vorzunehmende  Jabramusterung  der  Militairpflichtigen  von  20  bis  25  Jahren,  also  derjenigen,  die  #
den  Jahren  1701  bis  1795.  gebobren  find,  wird  für  den  Jahrgang  1816.  im  disseitigen  Oberemts=Bezirk
  am  1.  Febr.  gedachten  Jahrs  lhren  Anfang  nehmen,  welches  andurch  zur  allgemeinen  Keuntsis
gebracht  wird.  Den  29.  Dec.  1815.  Kbn.  Oberamm.

 

 

Reckarfulm.  Da  auf  die  Bitte  der  Ortsvorsteher  in  Kocherdorf  ellrngdt  genehmigt  worden

(K.  daß  die  auf  Lichmneß  und  Georgil  abzuholten  alt  berechtigten  Krämer=  und  Piehmärkte  auf  Dienstag
  vor  Lchtmeß  und  Dienstag  nach  Mari  Verkündigung  verlegt  werden  —  der  Kiliant,  Markt  aber
#  3  eiogehen  dürfe,  so  wird  dies  mit  der  Nachricht  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht,  daß
ienstag  den  30  Jan.  1616  dieser  Markt  zum  erstenmal  werde  abgehalten  werden,  und  daß  sowohl
lär  ein  gures,  geräumiges  locale  als  auch  für  die  übrigen  Bedürfaisse  zlänglich  gesorge  sel.  Den
29.  Dec.  1617.  Kon.  Oberam.
        <pb n="7" />
        Nro.  2.  1316.  5

Königlich=  Württembergisches
Stagts=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  13.  Jan.

 

 

In  Gemäßheit  Allerhöchsten  Besehls  Sr.  Königl.  Majest  dt  soll  vom  1.  Mai
d.  J.  an  drei  Wochen  hindurch  eine  Auestellung  von  Kunstwerken  in  einem,  in  dem
Gebände  des  vormaligen  kleinen  Hof-  Theaters  allhier  dazu  bestimmten  Saale  in  der.
Absicht  und  unter  den  Bestimmungen  Statt  haben,  welche  in  der  Allerhöchsten  Anordnmung
  vom  14.  Dec.  1814.  (Staats-  und  Regier.  Blatts  jenes  Jahrs  Nr.  ö3.)  ausgedrücke
  sind.

Mit  dieser  Nachricht  an  das  Publikum  wird  zugleich  die  Einladung  an  diesenigen
Künstler,  Fabrikancen  und  Profeßionisten)  welche  diese  Gelegenheit  zur  UAusstellung  gelungener
  Kunstwerke,  vorzüglicher  Fabrikate,  neuer  Eisindungen  und  ausgezeichneter  Meisterstücke
  zu  benüben  gedenken,  verbunden,  diese  Gegenstände  ungefaähr  acht  Tage  vor
dem  Ausstellungs=  Termin  dem  zur  Uebernahme  derfelben  beanftragten  Königl.  Kastellan
Wolf  allhier  zu  überliefern.  Stuttgart,  den  lo.  Jan.  1316.

Koônigl.  Ministerium  des  Innern.  Kdnigl.  General,  Ober,  Hef,  Intendance.

Graf  v.  Reischach.  Graf  v.  Dillen.  ·

Da  auf  allerhoͤchsten  Befehl  die  bisher  zu  Ommenheim  etablirt  gewesene  Ober-  Zollverwaltung
  nach  Neresheim  verlegt  worden  ist;  so  wird  solches  hiemit  zur  allgemeinen
Wissenschaft  gebracht.  Stuttg.  den  a#.  Dec.  1875.

Den  Kleebau  betreffend.

Aus  eingekommenen  oberamtlichen  Berichten  ist  zu  ersehen  gewesen,  daß  in  einigen
Gegenden  des  Koͤnigreichs  ein  starker  Handel  mit  Stein-Kileesamen  getrieben  und  außerdem
  vielfältig  aus  dem  Saamen  von  andern  Unkrutern,  als  Feldwicken,  Hederich,  Vodelheu
  2c.  dadurch,  daß  solcher  in  der  Mühle  abgegerbt  wird)  ein  Gesame,  welches  viele
        <pb n="8" />
        26

Aehnlichkeit  mit  dem  Kleesaamen  hat,)  zubereitet,  und  nebst  dem  Sceinkleesaamen  öfters
aus  Betrug  dem  dchten  Kleesaamen  beigemischt,  und  als  solcher  verkauft  wird.
Schaden,  welcher  für  das  Publikum)  besonders  den  Landwirth,  daraus  erwächse,  M
sehr  bedeutend,  indem  schon  der  lautere  Sceinklee  die  schlechteste  Gatcung  von  allen  Kleearten
  ist,  die  in  gedungten  Feldern  nur  zwei  und  in  ungedüngten  nur  einen  Schnitt  ge,
währt)  auch  nicht  so  hoch  wird)  wie  der  echte  Klee,  der  aus  jenen  Unkräutrern  zubereitete
unechte  Saame  aber  das  Feld  mit  Unkraut)  welches  sonst  durch  den  Bau  des  echten
Klees  daraus  verdränge  wird,  so  anfütlr,  daß  es  mehrere  Jahre  lang  den  Fleiß  des  Land
manns  erfdrdert,  um  den  Ucker  wieder  davon  zu  reinigen)  und  derselbe  gleich  wohl  bei
starker  Düngung  keinen  so  guten  Ertrag  giebt,  als  ein  mit  echtem  Klee  angeblumtes
Jeld  ohne  Düngung.

Weil  jedoch  der  Saame  von  dem  Steinklee  bei  Anlegung  künstlicher  Wiesen  unter
andern  Grassamen  gebraucht,  und  auch  senes  Gesäm,  aber  unabgegerbe,  nicht  selten  als
Grassame  auf  die  Wiesen  ausgeschet,  und  außerdem  lezteres  als  Futter  für  die  Tauben
und  zum  Mästen  des  Rindviehs  benüzt  wird;  so  bleibt  zwar  zu  diesen  Jwecken  der  Handel
  mit  dem  Sceinkleesamen  und  der  Verkauf  des  erwähnten  Gesäms  überhaupt  unbe,
schränkt.  Hingegen  wird  vor  dem  Betrug,  ein  solches  schädliches  Gemisch  für  echten
Kleesamen  auszugeben  und  zu  verkaufen,  nachdrücklich  verwarnt)  und  zugleich  das  Publikum
  auf  die  Kennzeichen  des  echten  und  unechten  Kleesamens  aufmerksam  gemacht.

Der  echre  dreifährige  und  ewige  Kleesamen  ist  geruchlos,  der  Steinkleesamen  aber
hat  einen  starken  widrigen  Geruch.

Uuch  hat  der  echte  dreifährige  Kleesamen,  wenn  man  ihn  mit  dem  Mikroscop  benaachter,
  einc  kleine  Spite)  sleht  zur  Hälfte  bläulicht  aus  und  der  ewige  Kleesamen  ist
länglicht.

Der  Steinkleesomen  hingegen)  so  wie  der)  welcher  aus  abgegerbtem  Gesaäm  gemacht
wird)  hat  eine  grünlicht  gelbe  Farbe,  auch  ist  der  Lehtere  ganz  rund,  und  hat  kein  Zei#
chen  der  Fruchtbärkeic  mehr.

Dann  ist  noch  in  Erfahrung  gebracht  worden,  daß  Leute  welche  echten  Kleesamen
pflanzen)  solchen  bisweilen,  ehe  er  ausgedroschen  wird,  in  dem  Backofen  trocknen,  wodurch
  dem  Samen  alle  organische  Krafc  und  die  Fähigkeit  zu  keimen  entzogen,  mithin
dem  Käufer  ein  ähnlicher  Nacheheil,  wie  durch  den  unechten  Kleesamen  zugefügt  wird;
es  wird  deswegen  auch  vor  diesem  schädlichen  Trocknen  des  echten  Kleesamens  im  Back,
ofen  hierdurch  ernstlich  verwarnt.  Stuttgart,  den  3.  Jan.  18.6.

K.  Ministerium  des  Innern.  Graf  v.  Reischach.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kin.  Ober-Justig=  Colleginms.

10  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Konigl.  Kammerherrn,  Ober
Forstmeister  von  Neubronn  zu  Neuenbürg,  Kl.  Nachbekl.)  sodann  dem  Rechnungs,  Rath
Oetinger  zu  Stcuttgart  und  Consorten,  Bekl.  Nachkl.,  einen  rükständigen  Kausschilling
und  %  Lásfon  in  der  Nachklage  betreffend,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Scuteg.  den
28.  Decr.  1815.
        <pb n="9" />
        7

2)  In  der  Abpellations-  Sache  von  Calw  zwischen  Johann  Georg  Sehring,  Kiefet
zu  Simozheim,  Bekl.  Anten,  und  Agatha  Graf  daselbst  eum  curat.  Kl.  Atin,  pcio  uaiisfaciionis
  priv.  et  aliment.  prolis  wurde  die  eingelegte  Appellation  wegen  Mangels  einer  gegründeten
  Beschwerde  durch  Reseript  verworfen.  Stuttg.  den  3.  Jan.  1816.

3)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  den  Handlohn-Sterbfall  und  Frohnpflichtien

  Einwohnern  zu  Unterkessach,  Oberamts  Nekarsulm,  Kl.  an  einem,  und  dem  Koͤnigl.

Boierischen  Kammerherrn,  Ernst  Ludwig  von  Berlichingen  zu  Heilbronn,  Bekl.  am  andern

  Theil,  verschiedene  Beschwerden  betreff.,  wurde  wegen  zweier  Beschwerden  auf  Beweis

  erkannt;  in  Ansehung  der  Zten  aber  sind  die  Kläger  mit  ihrer  Klage  abgewiesen
worden.  Srutceg.  den  4.  Jan.  1816.  «

4)JnSachendeövonSchillingschenBedientenansBoschvonSchlaktmodo
dessen  Wittwe  Liquĩdatin,  gegen  die  Oberjaͤgermeisterei  von  Schillingsche  Debitmasse,  Liquidantin,
  eine  Liedlohnsforderung  betreffend)  wurde  der  Lutin  das  Necht  der  Location  in
erster  Klasse  zuerkannt.  Stuttg.  den  8.  Jan.  13876.

Snaaf=  Erkenmnisse  des  Königl-  Criminal,  Tribunals.
Ad  Mand.  Sser.  BReg.  Mej.

Unterm  22.  Nov.  ist  der  zu  Göppingen  in  Verhafe  und  Untersuchung  gekommene
katholische  Caplan  Robert  v.  Schirt  zu  Deggingen,  wegen  Unterschlagung  und  Enewendung
  verschiedener  Kirchengeräthe)  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten  (nach  vorher  erfolgter
Bischößticher  Verbal=  Deposte#on  von  den  Weihen  und  dem  geistlichen  Stande)  von  seinem
bisher  bekleideten  Amte  entsetzt  und  zu  zwetjährigem  Festungsarrest  verurtheilt  worden.

Am  1.  Dec.  wurde  der  zu  Eßlingen  wegen  Kassenrests)  Fälschung  und  Nebenrechnungen,
  in  Untersuchung  gekommene  Pforchmeister  und  Magistrars=  Verwandter  Jakob
Stegmaier  von  Nellingen,  Oberamts  Eßlingen,  neben  der  Cassation  von  seinen  Aemtern
und  Unfähigkeits-Erkrärung  zu  Befkleidung  eines  öffentlichen  Amts)  zu  achtmonatlicher
Zuchthaußstrafe  verurtheilt  und  rücksschtlich  der  Bezahlung  der  Restsumme  und  der  Kosten
  das  UAngemessene  verfügt.

Den  2a.  Dec.  ist  der  zu  Ulm  in  Untersuchung  gekommene  Silvester  Berner  don
Munderkingen,  Oberamts  Ehingen,  wegen  Diebstahls  und  Gewehr,  Verheimlichung)  neben
  Bezahlung  aller  Kosten  mit  viermonatlicher  Festungsarbeit  belegt  worden.  «

EodemwurdedekzuAbdocfinVerhaftundUntersuchunggekommeneBlasiusWaibel
  von  Spreitbach,  Oberamts  Gmuͤnd,  wegen  Widersetzlichkeit  gegen  die  Obrigkeit,  mit
sechsmonatlicher  Festungsarbeit  bestraft.

Unter  dem  4.  Dec.  ist  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Johann  Georg  Sctähle  von
Oberhöfen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten,  zu  einjähriger
  Zuchthaußstrafe  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung
  verurtheilt  worden.  ç

Am  H.  Dec.  wurde  der  zu  Aledorf  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Carl
Aloys  Hilb  von  Oberailingen,  Oberamts  Tertnang,  wegen  wiederholter  Kirchen,  Dieb-
        <pb n="10" />
        stähle  und  Fälschung,  mie  Einschluß  des  niche  erstandenen  Rests  seiner  früheren  Sorofe
von  zwei  Jahren  und  zwei  Monaten,  nunmehr  im  Ganzen  zu  einer  fünfjährigen  Juchthaußstrafe
  condemnirt  und  hinsichrlich  der  Kosten  das  Erforderliche  verfügt.

Den  12.  Dec.  ist  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Johann  Georg  Beck  von  Wurmberg)
  Oberamts  Maulbronn,  wegen  Pferddiebstahls,  neben  dem  Erfatze  aller  Kosten  mie
viermonatlicher  Festungsstrafe  belegt  worden.

Unter  dem  13.  Dec.  wurde  der  zu  Ellwangen  wegen  wiederholten  Diebstahls  und
Fälschung  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Mathäus  Prinzel  von  Sulf,bach,
Oberamts  Backnang)  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  zu  zweifähriger  Zuchthausstrafe  in
Sotteszell  und  nachheriger  Verwahrung  in  einem  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung
verurtheilt.

kodem  ist  der  zu  Sllwangen  verhaftete  Joseph  Hegle  von  Schwenningen)  Oberamts
  Ellwangen  wegen  wiederholten  Diebstahls,  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeic  und
nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung,  so  wie  zum  Erfatze
aller  Kosten  verurtheilt  worden.

Am  14.  Dec.  wurde  der  zu  Ludwigsburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Johann  Hemminger  von  Mettingen,  Oberamts  Eßlingen,  wegen  Betrugs  und  Diebstahls,
  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausarbeit  verurtheilt  und
dessen  nachherige  Stellung  unter  polizeiliche  Aufsscht  verfügt.

Den  106.  Dec.  ist  die  zu  Ulm  verhafrete  Catharina  Bollinger  von  Arnegg,  Ober,
amts  Blaubeuren,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  Bezahlung  aller  Kosten  zu  drai
und  einhalbjähriger  Juchthausstrafe  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Mbeitshauß  bis  ju
erpcobter  Besserung  verurtheilt  worden.

Uncer  dem  13.  Dec.  wurde  der  zu  Rottweil,  wegen  Kassenrests  in  Untersuchuns  gekommene
  ehemalige  Heiligenpfleger  Anton  Wirz  von  Deißlingen)  Oberamts  Nortweil,
neben  Unfähigkeics=  Erkldrung  zu  Bekleidung  eines  öffentlichen  Amts,  zu  fünfzehnmonat“
licher  Juchthaußstrafe)  so  wie  zum  Ersaßt  der  Kosten  und  des  Schadens  verurtheilt.

Am  2o.  Dee.  ist  der  zu  Heilbronn  in  Untersuchung  gekommene  Scribent  Christian
Link  von  Stuttgart,  wegen  wiederholter  Falschung,  übertriebener  Werdienst.  Anrechnungen
und  Calumnien,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten  mit  neunmonallicher  Festungsstrafe  inner
halb  der  Festung  mit  angemessener  Beschäáftigung  belegt  worden.

Rodem  wurde  der  zu  Ludwigsburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Frie“
drich  Heiner  von  Bißingen,  Oberamts  Ludwigsburg,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersabe
  aller  Kosten  mir  achtmonatlicher  Festungsarbeit  bestraft.

Den  al.  Dec.  ist  der  zu  Calw  verhaftete  Carl  Philipp  Auberle  von  Böblingen,  wegen
  wiederholten  Betrugs,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten  zu  neunmonatlicher  JFestungs,
arbeit  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung  condem,
nirt  worden.

Unter  dem  23.  Dec.  wurde  gesen  die  zu  Maulbronn  wegen  neunter  Srortation  in
Uncersuchung  gekommene  Christine  Schmierer  von  Wiernsheim  eine  sechsmonatliche  Juchthausstrafe
  erkannt)  und  rücksschtlich  der  Kosten  das  Erforderliche  verfügt.

kodem  ist  der  zu  Ellwangen  verhaftere  Johann  „Bütener  von  Münchsroth,  wegen
        <pb n="11" />
        9

Loßen  Diebstahls,  neben  dem  Ersat  aller  Kosten  mit  einjähriger  Festungsarbeit  bestraft
worden.

Am  24.  Dec.  wurde  der  zu  Alcdorf  in  Verhafe  und  Untersuchung  gekemmene  Michael
  Birk  von  Adelsreute  im  Großherzogthum  Baden,  wegen  Diebstahts,  neben  dem
Ersat  aller  Kosten  mit  neunmonatlicher  Festungsarbeit  belegt.

Eodem  ist  der  wegen  Djiebstahls  zu  Rottweil  verhafcere  Friedrich  Schulz  von  Frankfurt
  am  Main,  neben  dem  Ersfaße  aller  Kosten  zu  viermonaklicher  Festungsarbeit,  und
nachheriger  Ausweisung  aus  den  Königl.  Staaten  verurtheilt  worden.

Den  28.  Dec.  wurde  gegen  die  zu  Eßlingen,  puncto  vitee  merctriciae  et  stellionatus,
  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommmene  Catharine  Friedrike  Wilhelmine  Bose
von  Sruttgart,  neben  dem  Ersaßtze  aller  Kosten,  eine  vierzehnmonarliche  Zuchrhausstrafe
ausgesprochen.  #

Unter  dem  30.  Dec.  ist  die  zu  Stuttgart  verhaftete  Johanne  Christine  Thudeum  von
Beutelsbach,  Oberamts  Schorndorf,  wegen  wiederholten  liederlichen  Lebenswandels,  mie
schsmonotrücher  Suchthaußstrafe  belege)  und  rücksichtlich  der  Kosten  das  Angemessene  verfuge
  werden.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
9.  Jan,  die  erledigte  Diaristen  Stelle  bei  der  Section  der  innern  Administration  dem
seirherigen  Canzellisten  bei  dieser  Sretion,  Kohler,  zu  übertragen,  und  auf  die  hierdurch
vacante  Cancellesten.  Stelle  den  vormaligen  Kriegs,  Ministerial,  Cancellisten,  Schaͤtz  zu
versetzen.

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,

vermoͤg  allerhoͤchsten  Reseripts  vom  5.  Jan.  dem  jur  erledigten  katholischen  Patronat-Pfarrei
  Ober-Stadion,  Oberamts  Ehingen,  nominirten  bisherigen  Schul  ·  Inspector
und  Caplan  Schmid  in  Thannhausen  die  allerhoͤchste  Bestaͤtigung  zu  ertheilen;

die  erledigte  katholische  Pfarrei  Boos,  Oberamts  Saulgau,  dem  Caplan  Nitter
in  Alrshausen,  auch

vermäg  allerhöchsten  Reseripts  vom  G.  Jan.  die  erledigte  Pfarrei  Oellingen,  Diörese
Alpeck,  dem  Pfarrer  Miller  in  Goldbach,  Diöcese  Crailsheim,  zu  übertragen,  und

dem  zur  erledigten  katholischen  Patronat-Pfarrei  Hauärz,  O##sramts  Leutkirch,  no
minirten  Pfarrer  Haner  in  Threerzso  wie

vermäg  allerhöchsten  Reseripts  vom  9.  Jan.  dem  zur  katholischen  Parronat-Pfarr-Caplanei
  in  Ennetach,  Oberamts  Saulgau,  nominirten  Bikar  Anton  Hartmann  von
Eglingen  die  allerhöchste  Bestatigung  zu  ertheilen.  ·

Heilbronn.  Untenbeschriebener  wurde  hier  auf  dem  Wartberg  als  Vagant  von
einem  Gensd'armes  arretirt,  wobei  er  sich  die  heftigste  Renicenz  zu  Schulden  kommen
ließ,  und  dadurch  bewirkte,  daß  ein  in  seiner  Gesellschaft  beffndlich  gewesenes  Weib  mit
4  Kndern,  welche  mehrere  Leute  versicherten,  daß  sie  ihm  angehörten?)  die  er  aber  ver-
        <pb n="12" />
        leugnete,  sich  fluͤchtig  machen  konnten.  Ueber  sein  bisheriges  Leben  war  wegen  Unbestimmtheit
  feiner  Aussagen  durchaus  nichts  zu  erheben.  Saͤmtliche  oͤffentliche  Behoͤrden
werden  daher  ersucht,  uͤber  diesen  hoͤchst  verdaͤchtigen  Vaganten  und  seine  Begleitung,
ihnen  etwa  bekannt  gewordene  Notizen  gefällig  anhero  mitzutheilen.  Signalement.  Jo
hannes  Haag,  angeblich  von  Aufseß  im  Kön.  Baier.  Landgericht  Hollfeld  gebürtig)  ledigen
  Standes,  erlich  und  vierzig  Jahre  alt.  Derselbe  hat  nach  alt  württemberg.  Meß
eine  Größe  von  5“  10“  eine  starke  untersetzte  Statur,  länglichte  Gesschtsform)  gesunde
Gesichtsfarbe,  schwarze  Haare  mit  grauen  untermengt,  hellbraune  nicht  gar  starke  Angbraunen,
  hellblaue  etwas  tiefliegende  Augen,  und  einen  finstern  bösen  Blick,  gerade)  pro,
portionirte  Nase,  kleinen  Mund?  schmale  Wangen.  Unten  sind  die  Zähne  gut  und  weiß,
oben  aber  fehlen  ihm  die  23  vordern,  und  der  Augenzahn  auf  der  linken  Seite.  Sein
Kinn  ist  etwas  spitzig,  die  Stirne  hoch,  Baken=  Kinn,  und  Schnurrbart  sind  schwarz
mit  grauen  Haaren  untermengt,  stark,  und  etwas  gekcäußelt.  Sonst  ohne  besondere
Kennzeichen,  als  daß  er  ein  starker  Schnupfer  ist.

Das  bei  ihm  gesehene  Weib  ist  ungefähr  40  J.  alt,  schmußig  gekleidet,  teug  ein
Kind  von  etwa  12  Wochen  auf  ihrem  Arm,  und  bertelte.  Ein  Mädchen,  mager,  unscheinbar
  und  schlecht  gekleidet,  von  18—  20  Jahr,  die  Cathacina  genanne  wurde)  und
noch  2  kleinere  Mädbchen  von  13  und  6  Jahren,  gleichfalls  schlecht  gekleider,  und  baarfu-
  liefen  mit  ihr  herum.  Den  zo.  Dec.  1815.  K.  Württ.  Crin#nal,  Amr  allda.

 

Stuttgert.  Bei  unterzeichneter  Beamtung  ist  ein  OQnanrum  1811er  Wein  zum  VPerkauf  im  ie
sentlichen  Aufstreich  aller  ndbigst  ausgesezt,  und  dazu  Montag  der  22.  d.  Mon.  anberaumt  worden.
Es  geschieht  oer  elbe  nach  der  Convenen.z  der  L.ebbaber  io  größern  oder  kleinern  P.  ridsen,  und  werden
diese  anmit  eingeladen,  sich  an  gedachtem  Tage  Nachnuttags  2  Uhr  in  oer  Hoftüserei  dadier  bei  der
Verhandlung  einzufinden.  Den  6.  Jan.  1616.  K.  Cameralverwaltung  dasclbst.

#udwigsburg.  Da  der  Akkord  über  kieferung  der  für  die  Künigl.  Feuerwerlstärte  beim  Arse
nal  und  der  Armee  =  Egupirungs=  Compagnie,  deßgleichen  für  das  Kön  gl.  Geschüz-Gießhauß  erforderlichen
  büchenen  Prügel  -,  und  auch  tannenen  Koblen,  auf  de#n  Jahreslauf  vom  1.  Merz  18160  bef
dahin  1317,  am  Monrag  den  22  Januar  1316.  Vormittags  10  Udr  in  der  Kanzlei  des  Kdrigl.
Arsenals  dahier  vorgenommen  werden  wird;  so  bringt  man  diese  verzunehmende  Perhandlurg  anmit  zu
Hederemun  Kenntniß  mit  der  Bemerkung,  daß  die  Liebhaber  welche  am  Akkord  Autheil  nedmen  wolen,
  sich  mit  einem  ii1  Jeugniß  zu  versehen  haben,  duß  sie  im  Staude  seien,  diesen  dedeuteuden
  Mkord  ohne  Nachibeil  für  den  Betrieb  der  Feuer.  Werkstätte  auszufübren.  Zugleich  werden  die
Orts-Obrigkeiten  ersucht,  den  vorhabenden  Akkord  auch  noch  auf  dem  gerrbnlichen  Wege,  lhren  Amts-Umrergebenen,
  besenders  den  henerertette  denen  vielleicht  kein  dffeniliches  Blatt  zukommt,  gefällig
bekannt  zu  machen.  Den  6.  Jan.  18610.  Konigl.  Arsenal=  Direction.

Adelmannsfelden.  Nach  ergangenem  allergnidigsten  Besehl,  soll  die  mit  Limpurg  gemeisschaftliche
  Siegilbünte  daselbst  auf  3  bis  6  Jahre  wiederum  verliehen,  zugleich  aber  auch  mit  dem  Ver
bauf  derselben  samt  Zugehbrde,  im  Aufstreich  unter  Vorbehalt  allergnädigster  Ratißccatton  ein  Versach

emacht  werden.  Dieselbe  befsteht  in  1  einsièkligten  Wohnhaus  mir  1  Hefraitbe,  1  Wohnstube,  Stubenammer,
  Küche,  1  kleinen  Keller  unter  dem  Haus,  1  Ziegel--Brennofen,  Plaz  zum  Troknen  der  Ziegelwaare,
  dem  Plaz  worauf  die  unlängst  auf  den  Abbruch  verkaufte  Scheuer  und  Stallung  unter  enem
  Dach  gestanden,  1  Bakosen  und  1  kleinen  Wagenhütte.  Es  gehdren  darzu  73  Ruth  Wurzgarten

?2  Srücken;  5  Morg.  1  Pril.  23  Ruth.  Wiesen  in  2  Stäüken,  und  7  Morg.  3  Pril.  19  Rurhen

2
        <pb n="13" />
        11

Aecker  an  elnen'  Stüf  Wärktemb.  Mes.  Im  Berkaufsfall  wird  jtel  ank  und  #tek  iu  2  vehfanslichen
  Jahrsziekern  dezahlt,  hingegen  hat  ein  känftiger  Eigembäümer  die  Stener  und  aus  den  Güter#t
den  Jehenten  zu  entrichten.  Zu  beiderlei  Berhandlungen  ist  Montag  der  26.  Jan.  1815.  ausgesetzt,  an
welchem  Tag  Vormitags  Uhr  die  allenfallsige  Bestands-#blebhaber  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  öber
idr.  Prädikat  und  Termigen  in  dem  bcb  neinlchasulich  Amthause  daselbst  erschenen  konnen.  Deu  27.
Dec.  1615  Kön.  Württemb.  und  Gräflich=  Umpurg.  gemeinschaftl.  Rennramt.

Ehisgen  an  der  Donau.  Die  Schaafwaide  von  Donaurieden,  welche  100  Stük  erträgt,  wird
den  20.  Jan.  im  dffentlichen  Aufstreich  verliehen  werden.  Die  Liebhaber  Hiezu  haben  auf  gedachte
ite  in  der  Fräh  um  9  Uhr  dahier  zu  erscheinen,  und  der  Berta#dlung  beihswohnen.  ob  2.  Jan.
1816.  n.  Oberamt.

Marbach.  Die  Musterung  der  Militatepflichtigen  wird  bel  hiesgem  Oberamt  Montag  den  5.
Febr.  d.  J.  ihren  Anfang  nehmen.  Diejenige  junge  Mannschaft,  welche  im  J.  1701.  bis  zum  Jahe
1795.  einschließlich  gebohren  ist,  hat  daher  auf  jenc  Jeit  sich  in  ihrem  Heimwesen  einzufinden,  oder  bei
dem  Oberamt  ihres  dermaligen  Aufenthalts  sich  messen,  und  durch  den  dortigen  Oberamts,  Arz  vifttiren
  zu  lassen,  auch  dafür  besorgt  zu  seyn,  daß  die  darüber  auözustellende  Urkunden  noch  vor  dem  1.
Zebr.  d.  J.  dem  hiesigen  Oberamt  zukommen.  Deu  5.  Jan.  1316.  K.  Oberam

mulm.  Simtliche  Mlitairpflichtige,  welche  am  1.  Fan.  d.  J.  das  20.  Jahr  zurückgelegt,  und
das  25ste  noch  nicht  vollendet  haben,  werden  hiemit  aufgefordert,  sich  zu  der  heurigen  Jahrs=  Mustee
rung  unfehlbar  bis  auf  den  28.  d.  M.  bel  Vermeidung  der  Lesechen  Strafen  in  ihrem  Heimwesen
einzufinden.  Das  Musterungs-Geschäft  wird  in  den  sämtlichen  Hberämtern  der  Landvogtei,  nemlich:
#n  Aipe#ck,  Biberach,  Blaudeuren,  Ehingen,  Riedlingen,  Ulm  und  Wiblingen  den  1.  Febr.  vorgenommen
  werden.  Die  unterzeichnete  Stelle  ersucht  daber  scmtliche  Kdnigl.  Oberänmer,  denjentgen  Milirärflichtigen

  von  dem  Alter  von  20  —  25  Jahren,  welche  aus  diesseitigem  kandvogtel-  Bezirk  gebürtig
O4%  und  in  auswärtigen  Amtsbezirken  sich  aufhalten,  weder  auf  die  Zeit  der  Musterung,  noch  nach
derselben,  wenn  sie  keine  neue  Musterungs-Scheine  aufweisen  kdnnen,  den  Aufenthalt  zu  gestatten.
Den  6.  Jan.  1616.  .  Landvogtei  an  der  Denau.

alw.  Der  aus  hiesiger  Stadt  gebürtige,  unter  dem  Infant.  Regiment  Nr.  12.  gestandene  Gemeine
  Ferdinand  Georg  Gfrdrer,  hat  946  schon  am  16.  vor.  Mon.  und  Jahrs  aus  der  Garnison  Hobenasperg
  entfernt.  Sämtliche  Civil-  und  Militair-=  Behörden  werden  daher  ersucht,  auf  denselben  zu
fahnden,  und  ihn  auf  Betreten  entweder  an  das  hiesige  Oberamt  oder  an  das  nächste  Kdnigl.  Militär=Commando
  einliesern  zu  lassen.  Denu  5.  Jan.  1616.  «  Kdn.  Oberamt.

Töbingen.  Von  dem  Kbuigl.  Garde  =  Reglmem  zu  Fuß  k2u#  Bataillon  ist  der  Corporal  Johann
Friedrich  Maier  von  Tübingen,  den  20.  Nov.  vor.  Jahrs  aus  der  Garnison  Ludwigsburg,  und  von
dem  Konigl.  Landscharsschützen=  Regiment  Nr.  11.  der  Gemeine  Johannes  Wurster  von  Sickenbausen
den  10.  Nov.  v.  J.  aus  der  Station  Ofendorf  im  Elsaß  desertirt.  Gämtliche  Hoch=  und  Wehildbl.  Pelizei.e
  Behdrden  werden  deswegen  erlucht,  dieser  beiden  Deserteurs  wegen,  die  gewöhnliche  Beifahungs=Anstalten
  zu  treffen,  und  dieselben  auf  Betreten  entweder  an  die  detreffenden  Commando's  oder  an
das  Kdnigl.  Hberamt  einliefern  zu  lassen.  Den  5.  Jan.  1516.  Kbn.  Oberamt.

Winnenden.  Pon  dem  Klugl.  Jnfanterie-Regiment  Nr.  3.  ist  der  Corporal  Heinrich  Klbpfer

von  Winnenden  auf  dem  Marsch  in  Epinal  in  Frankreich  den  6.  Nov.  vor.  J.  desertirt.  Sämtliche

Hoch=  und  Wehllèbl.  Polizei-Stellen  werden  geziemend  ersucht,  auf  dlesen  Deserteur  fahnden  und  ihn

auf  Betreten  wohlverwahrt  an  das  hiesige  Oberanne  einliefern  zu  lassen.  Woiblinge.  *—*  Jan.  1616.
dn.  eramt.

 

 

Spalchingen.  Die  ledige  Judith  Koch  von  Rathshaußen,  verhelrathet  sich  auf  die  erlangte
allerhbchste  Erlaubnit  nach  Zimmern,  im  Sigmaringischen;  daher  deren  Bruder,  Joseph  Koch,  Kaminseger
  dajselbst  aufgestellt  ist,  ihre  Angelegenhelten  innerhalb  elner  Jahres=  Frist  vor  den  betreffenden  Behoͤrden
  in  M#chmäen  zu  bringen.  Den  5,  Jan.  1616.  Kon.  Oberamt,
        <pb n="14" />
        12

Rottenburg  am  Neckat.  Der  hienach  fignalifirte  freiwillige  Arbeiter  des  hiesigen  Zwangt-Arbeits-
  Justituts/  ist  heute  von  dem  Kirchgang  nicht  zurückgekommen,  weßwegen  samtlich  Kön.  Hochnad
  Woblldbl.  obrigkeitliche  Behbrden  geziemend  ersucht  werden,  auf  denselden  genau  n  fahnden,  und
lhn  im  Betretungsfall  an  das  hiefige  Jwangs=  Arbeits-Institat  einliefern  laßen.  ignalement:
Egidius  Haug  von  Hirschau,  Oberamts  Rottenburg,  23  J.  alt,  6  Schuh  gros,  untersetzter  Siatut,
rölhlichten  Angesichts,  hat  dunkelbraune  Haare,  dergleichen  Augbraunen,  niedere  Stirne,  graue  Un-Fa-
  dicke  Nuse,  volle  Wangen,  großen  Mund,  aufgeworfene  Lippen,  angelaufene  Jähne,  schwachen

.Bart;  schmales  Kinn  und  breite  Schultern.  Derselbe  ist  taubstumm,  und  war  bei  seiner  Entweichung

bekleidet  mir  einem  neuen  braunen  Ueberrock  mit  weißen  Kndpsen,  blau  tüchenen  langen  Hosen,  wet

gedupfter  Weste,  Seiefely,  einem  runden  Hut  und  rorth  und  weißem  Haletuch.  HOe  7  Jan.  1516.
kJ  Oberamt.

Schorndorf.  Winterbach.  In  der  vergangenen  Neujahrs-Nacht  wurde  einem  in  das  Kronenwirths-Hauß
  zu  Winterbach  einquartirt  gewesenen  K.  K.  Oestreichischen  Offlcier  vermirtelst  gewalt
samer  Erbrechung  eines  Stall-Ladens  1  Doppelflinte,  1  einfache  Flinte,  1  wollene  Pferds-Decke  und

2  weiße  Halstücher  entwendet,  wovon  die  Doppelflinte  daran  kennbar  ist,  doß  sie  mit  2  neuen  mdfingenen
  Zündpfannen  versehen,  und  zur  Zeit  des  Diebstabls  noch  nicht  daraus  Prichosten  ware.  Die
einfache  Flinte  aber  war  mit  einem  blau  angeloffeuen  Lauf  versehen,  und  mit  Mssing  garnirt.  Da
nun  an  Entdeckung  des  Diebs  sehr  vieles  cclegen  so  werden  alle  diejenige,  welche  Hievon  etwas  in
Erfahrung  bringen  Les  hiemit  aufgefordert,  dem  unterzeichneten  Oberamt  hievon  nnverweilte  Anzeige
  zu  machen.  Den  4.  Jan.  1616.  K.  Oberamt  Schorndorf.

Schorndorf.  In  den  lezt  verflossenen  Weyhnacht=  Feyertagen  wurde  in  ein  unter  dem  hießgen
Wall  befindliches  und  zum  Abkochen  für  die  hiesige  Garnison  destimmtes  Gewblb  gewaltsamer  Weise
eingebrochen,  die  vordere  und  hintere  Thüre  zerrissen,  6  Koch-HOefelein  mit  Gewalt  niebergerissen,  2
starke  eiserne  Stangen,  woran  die  Kessel  zusieheatt  wurden,  nebst  einem  starken  Thören=  Kloben  entwendet,
  und  ein  Fenster  an  der  vorderen  Thüre  mitgenommen.  Da  nun  der  Thäter  bisher  nicht  ausfindig
  gemacht  werden  kennte,  so  wird  das  Pubhkum  hiemit  aufgefordert,  den  oder  diejenigen,  we#
che  diesen  Unfug  verübt  haben,  ausfindig  machen  zu  helfen,  und  dem  hiefigen  Oberamt  von  den  1
lenfalsigen  Epuren  gleichbaldige  Nachricht  zu  geben.  Den  6.  Jan.  1616.  K.  Oberamt.

Schorndorf.  Der  auf  die  Festung  Hohenasperg  condemnirte  Jakob  Köngetter  vom  Thaunhdfle,
Oberamts  Lorch  ,  ist  dem  ihn  transportirenden  Stadtseldaten  von  Schorndorf  gestern  Nachmittag  nach
1  Uhr  zwischen  Veinstein  u.  Waiblingen,  nachdem  der  GSträfking  seiner  Fesseln  sich  zu  entledigen  gewotzt
bat,  entsprungen.  Alle  Hoch=  und  Wohllddl.  Obrigkeiten  werden  daher  gesiemend  ersucht,  auf  diesen
Flüchrling,  dessen  Signalement  unten  angehängt  ist,  fabndenl,  und  ihn  im  Betretungsfall  arretiren,  u.
wohlverwahrt  ans  biesige  Hberamt  einliefern  zu  lassen.  Eignalemenk.  Derselbe  ist  5  Fuß  5  Zoll  3  Uin.
groß,  untersetzter  Statur,  hat  ein  länglichtes  Gesicht,  schwarzbraune  Haare,  gleiche  Augdranne,  blaue  A#-gen,
  länglichte  Nase,  kleinen  Mund,  volle  Wangen.  mangelhafte  Zähne,  rundes  Kinn,  gerade  Beklne  u.
schwarzen  Backendart.  Trägt  eine  graue  melirte  Pudelkappe,  kottonenes  schwarzgedupftes  Halsiuch,
stark  zerrissenes  abwerkenes  braun  Kestreilten  Westle,  mit  weißen  Kndpfen,  blautüchenes.  Mützle,  graubiberne
  lange  Beinkleider,  weißwollene  Strümpse  und  Band=  Stiefel.  Den  2.  a.

I  eramt.

Wiblingen.  Der  hienach  beschriebene  von  dem  Koͤnigl.  Oberamt  Ravensburg  als  vermeintlicher
  Handwerkspursch  aufgegriffene  dei  der  mit  ibm  vorgenommenen  Untersuckung  aber  als  Kais.  Kio.
Oeftreich.  Deserteur  erfundene  und  sofort  hieher  übergebene  Pursche  hat  in  der  Nacht  vom  34  auf  den
5.  d.  Mon.  seinen  Arrest  gewallsam  erbrochen,  und  sich  hierauf  flüchtig  gemackt.  Sämenche  Khnill.
Beberden  werden  daher  ersucht,  auf  diesen  Flöchtling  zu  fabnden,  und  im  Betretungssoll  wohlren
wahrt  an  unterzeichnete  Stelle  einliefern  zu  lassen  Signalement  des  Entwichenen:  Joseph  Spogzil,
aus  Kostelez  in  Mähren,  26  J)  alr.  5°.9“  6“  groß,  starker  Statur,  guten  Aussehens,  hat  volles
Gesicht,  volle  Wongen,  braune  Haare,  dergleichen  Augbraunen,  blane  Augen  und  gute  Jähne.  —
Kleidung:  ein  du-kelgraues  Wammes  mit  weißen  Kudtpfen,  dergl.  lange  Hosen,  graune  Weste,  schwarles
  Halstach  und  Stiefel.  —  Bei  seiner  Entweichung  hatte  er  keine  Kopfbedeckang.  Den  6.  Jan.
1816.  Kda.  Oberamt.

Rebst  einer  Beilage.
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        Beilage  zu  Nro.  2.
des  Koͤnigl.  Staats-und  Regierungs--Blatts  von  1316.

 

Das  Koͤnigl.  Polizei-Ministerium  sieht  sich  veranlaßt,  nachstehende  in  Innsbruck
unterm  7.  Okt.  1815.  herausgekommene  Diebs,  und  Jauner,  Liste  zu  dem  Endzwecke  bekannt
  zu  machen)  damit  sämtliche  Justiz,  und  Polizei-Behörden  auf  die  hierinn  bezeichneten,
  noch  nicht  in  gefängliche  Verwahrung  gebrachten,  Verbrecher  aufmerksam  seyen,
und  in  Stand  gelsezt  werden,  die  in  Untersuchung  kommenden  Baganten  und  andere  ver
dächrige  Subjekte  mit  den  in  dieser  Liste  vorkommenden  Beschreibungen  zu  vergleichen.

Scuctgarc,  den  4.  Jen.  1816.  Königl.  Polizei-Ministerium.
Interims,  Polizei,  Minister,  Graf  v.  Zeppelin.
Personalbeschreibung

Verschiedener  bei  den  Untersuchungsgerichten  von  Tyrol  und  Vorarlberg  indicirter,
aber  noch  nicht  zu  Verhaft  gebrachter  Verbrecher,  an  deren  Ergreifung  und  Untersuchung
für  die  offentliche  Sicherheic  wesentlich  gelegen  ist.

I.  Vom  Landgericht  Briren.

I.  Elisabeth  Moserin,  vulgo  Markartin,)  Dienstmagd,  verschiedener  in  der

Gegend  von  Sterzing  und  Brixen  verübter  Diebstähle  beschuldigt.  Ist  bei  206  J.  ale,
zroßer  untersezter  Statur  und  überhaupt  eines  starken  Körperbaues,  hat  braune  Haare,
solche  UAugen,  braunetes  Gesicht,  etwas  aufgeworfene  Lippen  sonst  aber  kein  bekanntes
Kennzeichen.  Im  Jahre  1814  trug  sie  einen  roth  kamelottenen  Rock,  ein  rothes  Fürtuch,
und  einen  grün  abgetragenen  Hut,  nach  Art  der  Kistbichler  mit  einem  abgetragenen  gelb,
lichten  Hutband.
2.  Das  sogenannte  verbrennte  Madl,  (RN.  Koflerin.)  Selbes  ist  bei  30  J.
alt,  groß  untersehter  Statur,  hübschen  Gesichts.  —  Zur  Zeit  des  angeschuldeten  Verbrechens
  mehrerer  Diebstäble  im  Jahr  1314  war  sie  in  Hemdärmeln,  hatte  einen  rothen
Kirtel,  und  ein  gedrucktes  blaues  Fürtuch  am  Leibe,  und  einen  schwarzen  Hut  auf  dem
Kopfe.  —  Ihre  Anschuldigungen  bestehen  in  mehreren  Diebstählen.

3.  Ihr  Juhalter,  dessen  Namen  unbekannt  ist,  und  der,  wie  vorige:  mehrerer
Diebstähle  rechtlich  beschuldiget  wird,  ist  kleiner  geschmeidiger  Statur,  und  ziemlich
schwarz  im  Gesschte.  —  Zur  Zeit  seiner  Verbrechens,  Anschuldigungen  im  Jahre  1874
nug  er  am  keibe  eine  dunkelgraue  Joppe#  und  auf  dem  Kopf  einen  schwarzen  Sut.

4.  Hans  Kostlunger,  Bauernknecht  von  Enneberg,)  im  Jahre  1814  des  Ver#
brechens  der  schweren  Verwundung  beschuldigt.  Er  ist  bei  30  J.  alc,  kleiner  magerer  Sta,
tur,  blassen  pockennarbigten  Angesschts  und  schwarzer  Haare,  übrigens  ohne  besonderes
Keunzeichen.  Jur  Zeit  der  Sarweichung  trug  er  eine  grau  lodene  Jacke,  einen  grünen

1
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        Zu  Nr.  z.  1316.

breiten  Hosenträger,  schwarze  grobe  tüchene  sogenannte  Wiflingsbosen,  weiße  wok#ene
Strümpfe,  auf  dem  Kopfe  einen  grünen  Hut  nach  Art  der  Kesbichler  mit  gelbem  Bonde.

5.  Zohann  Jegg,  Schlossermeister  von  Klausen)  beschuldiget  der  Theilnahme  an
Diebstodl,  ist  bei  zo  J.  alt,  kleiner  magerer  Statur,  kleinen  runden  Angesichts)  bloßgel,
ber  Gesschrsfarbe,  starken  schwarzen  Kinns  und  Backenbarts,)  schwarzer  Haare,  ohne  an
dere  besondere  Kennzeichen.  Bei  seiner  Entweichung  im  Jadre  1#g#4  trug  er  einen
grünen  Spenser,)  braune  tüchene  Hosen  und  Stiefel,  auf  dem  Kopfe  einen  runden  schwar,
sen  Hut  mit  hohem  Gupfe,  und  kleinen  Kreppen.

6.  Anton  Walter,  Landkrämer,  ist  24  J.  alt,  mittlerer  mehr  kleiner  Statur,  dunkelbrauner
  Haare,  ovalen  Gesschts,  großen  Munds,  brauner  etwas  rother  Gesichtsfarbe,
größerer  Nase  und  weißer  Zähne.  Er  spricht  vermischt  die  Tyroler,,  Kärnruerische,  und
Schwäbische  Mundart.  Soll  zu  der  bei  dem  k.  k.  Landgerichte  Brixen  prozessirren  Schiß,
ling'schen  Schinderfamilie  gehören.  Eben  dahin  gehöre  auch

7.  Maria  Haßlacher,  angebliches  Sheweib  des  vorigen.  Diese  ist  2z  bis  243.
alt,  langer  hagerer  Scatur)  langen  Gesichts,  blasser  Farbe)  lichtbrauner  Haare,  propor
tionirt  etwas  spigiger  Nase,  u.  mittelmäßigen  Munds,  u.  spricht  den  schwäbischen  Dialekt.

II.  Vom  Landgericht  Bruneck.

t.  Joseoh  Gruber,  voalgo  Hundsschuster  Seppl,  Schustermeister  von  Raßen
ehemaligen  Gerichts  Altraßen,  ist  uunmehr  34  bis  35  J.  alt,  mittelmäßiger  etwas  unter
letzter  Statur,  hat  dunkelbraune  gekrauselte  Haare,  dunkelbraune  Augen,  ein  rundes  gelb,
blasses,  etwas  eingefallenes  Ungesicht.  —  Dieser  befand  #ch  schon  im  Jahre  1807  wezen
des  Verbrechens  des  Diebstahls  bei  dem  k.  k.  Landgerichte  Bruneck  in  Uncersuchung,  enb
wich  aber  den  §.  Jul.  desseiben  Jahrs  zwischen  7  und  8  Uhr  Abends  aus  dem  Alreste
ganz  nackend,  nur  nahm  er  eine  alte  Welsberger  Decke  mie  sich  fort;  daher  seine  Kleis
dung  nicht  angegeben  werden  fann.

9.  Anton  Huber,  ein  Wegmacher  Sohn  von  Innichen,  nunmehr  ungefähr  20  J.
alt,  von  mittlerer  Karker  Statur,  hat  braune  Kopthaare,  ein  breites  etwas  blatternarbig,
tes  braunrothes  Angesicht  braune  Augen,  sehr  wenigen  Bart,  und  breite  Schultern.  Die,
ser  wurde  im  Jahr  1813  bei  dem  Landgerichte  Brunneck  wegen  des  Verbrechens  des
Diebstahls  peinlich  prozesstrr,  entsprang  aber  im  nämlichen  Jahre.  Bei  seiner  Entweis
chung  irug  er  einen  halb  hohen  schwarzen  sehr  abgetragenen  Huc,  ein  schwarzseidenes
rothgestreiftes  zerrissenes  Halstüchel,  eine  rothe  abgeschossene  Jacke,  schwarz  werckene  Hosen,
  baumwollene  Strümpfe,  und  Bauerschuhe,  einen  grünen  seidenen  mit  schwarzem  Leder
  geiucterten  Hosemräger,  und  an  dem  kleinen  Finger  der  rechten  Hand  trägt  er  einen
weiß  plattirten  Ring.

„lo.  Peter  Mayr,  Adlerwirth  von  Bruneck.  Dieser  wurde  durch  Urchel  des  ehe,
maligen  königl.  baier.  Appellationsgerichts  des  Innkreises  dd.  20.  Sept.  1873  wegen  des
Vorbrechens  des  Diebstahls  in  das  Strafarbeitshnus  nach  Innsbruck  auf  2ein  Viertel
Jähr  verurrheilt,  entwich  aber  auf  seinem  Transporte  dahin  den  5.  Jan.  1814  zu  Schelleterg
  zwischen  Sterzing  und  dem  Prenner.  Er  ist  bei  40  J.  alt,  mittlerer  hagerer
Statur,  hät  dunkelbraune  Haare,  graue  Augenz  ein  blasses  eingefallenes  länglichtes  Angesicht,
  etwas  große  spihige  Nase  und  einen  rothen  Bart.  Am  Leibe  trug  er  eine  blaue
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        Zu  Nr.  a.  1816.

tüchene  Jacke  mic  großen  weißen  Knöpfen,  ein  blaues  Leible  mit  einer  Reihe  weißer  ##ibiger
  Knöpfe)  einen  grünen  Hosenträger,  ein  schwarz  und  rothseidenes  Halötuch,  kurze
schwarz  lederne  Hosen  mit  weißen  Knöpfen,  Stiefel,  und  darunter  grau  wollene  #
bfe)  aufm  Kopfe  eine  grüne  Kappe  mic  einem  schwarzen  halhochbgegupften  Hur.

III.  Vom  Landgericht  Kisbihel.

11.  Joseoh  Rißer,  Bauernsohn  am  Ehgartner=  Gut  am  Mießberg  bei  Niederndorf
  Landgerichts  Kufstein.  Dieser  hat  sich  sehr  verdächtig  gemacht,  den  4.  Nov.  1813
in  dem  Landgerichts,  Bezirk  Kitzbühel  einen  Stier  und  drei  Kalben  gestohlen  zu  haben.
Er  ist  bei  zo  J.  alt,  großer  Statur,  magern  schlanken  Körperbaues)  vollen  bleichen  Angesichts,
  hat  eine  geschmeidige  etwas  länglichte  Nase,  hohe  Scirne,  und  blonde  Haare;
loricht  eine  grobe  Mundart.  Seine  Kleidung  war  ein  grau  tüchener  Mantel  mir  Uermeln
  und  Kragen,  ein  kleiner  grüner  Hut,  blaue  Strümpfe  und  Riemschuhe-IV.

  Vom  Landgerichte  Landeck.

12.  Johann  Volie,  ist  von  Graun  Landgerichts  Nauders  gebürtig,  hech  30  J.
alt,  größerer  untersetzter  Statur,  hac  blonde  Haace,  und  ein  länglichtes  Gesscht.  Dieser
diente  bei  dem  k.  b.  Milith  als  Chevaurleger  von  welchem  er  im  Okrc.  1814  entweder
als  Entlassener)  oder  als  Deserteur  nach  Tyrol  zurükkam)  und  sich  in  Gesellschaft  eines
k.  preußischen  entlassenen  Soldaten  zu  Haiterwang.  Landgerichts  Rente  des  Verbrechens
des  Diebstahls  schuldig  machte.  Dessen  damalige  Kleidung  war  die  Montur  eines  königlk.
bajer.  Chevauxlegers  mit  Ausnahme  der  Kopfbedeckung,  welche  in  einem  roth  u.  blau  gestreiften
  seidenen  sogenannten  wälschen  Häáuble,  und  einem  schwarzen  runden  hohen  Hut
bestand.  Aller  Wahrscheinlichkeit  nach  dürfte  sich  dieser  eines  königl.  preußischen  für  Johann
  Amberger  ausgestellten  Abschiedes  bedienen-V.

  Vom  Landgericht  Meran.

13.  Nikolaus  Stiglmayr,  Binder  von  Meran,  der  sich  im  Jahre  187z  mehrerer
  Betrügereien  beschuldigt  stüchtig  machte,  ist  mittlerer  hagerer  Statur,  28  bis  30  J.
alt,  länglichten  Gesschts,  schwarzbrauner  Haare,  breicer  Stirne,  brauner  Augen,  großer
etwas  gebogener  Nase,  gewöhnlichen  Munds,  länglichten  Kinns  und  schlechter  Zähne.
Bei  seiner  Eneweichung  trug  er  eine  lichtbraune  Joppe,  rothtüchenes  mit  Borten  besetztes
  Gilet,  kurze  schwarzlederne  Hosen,  gruͤne  zwirnene  Struͤmpfe,  Schuhe  mit  messingenen
  Schnallen  und  einen  runden  schwarzen  Hut.

14.  Zohann  Haßlacher,  ist  zo  J.  alt,  6  Schuh  und  2  Zoll  groß,  hagern  Koͤrperbaues,
  magern  blassen  Gesichts,  hat  braune  Haare,  graue  Augen,  gewoͤhnliche  Nase;
trägt  am  Leibe  eine  weiße  Joppe,  lodene  Hosen  von  weiß  und  schwarzer  Farbe,  weißwollene
  Serümpfe,  Bänderschuhe,  und  ein  blau  gestreiftes  leinenes  Halstuch,  und  eine  alte
wollenene  Haube.  Dieser  wegen  Diebstahls  beim  Landgerichte  Meran  unteersuchte  Verbrecher
  entwich  im  August  1312  aus  dem  dortigen  Gefängnisse.

Eben  um  diese  Zeit  entwich  auch  aus  seinem  Kerker  zu  Meran  der  gefaͤhrliche,  und
schon  mehrmelen  den  Gefängnissen  entsprungene  Straßenräuber

15.  Joseph  Pirpamer,  von  Stiffsan  Landgerichts  Meran.  Dieser  ist  45  J.  alt,

1  2
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        Zu  Nr.  2.  1816.

mittlerer  untersetzter  Statur,  magern  Koͤrpers,  hat  ein  bleiches  mageres  Gesicht,  lange
schneidige  gebrochene  Nase,  mittlere  Stirne,  lichtgraue  etwas  hervorsiehende  Augen,  laͤnglicht
  an  der  Seite  herabhüngende  kastanienbraune  Haare,  derley  Bart  und  Augenbraunen.
Bei  seiner  Entweichung  trug  er  am  Leibe  nichts  anderes,  als  ein  rupfenes  Hemd,  solche
lange  Gattienhosen  mit  einem  ledernen  Träger,  und  kalblederne  Bindschuhe;  die  Mundam
ist  etwas  milit  crisch,  er  hat  keine  sonderbare  Zeichen,  als  am  linken  Fuße  ob  dem  Knie
eine  Narbe  von  einer  Wunde  mit  einem  Beile.  "

16.  Der  sogenannte  starre  Joß,  angeblich  von  Walten  in  Passeyr  gebuͤrtig,
bei  30  J.  alt,  von  großer  untersetzter  starker  Scacur,  soll  über  7  baier.  Schuhe  messen,
gehe  ziemlich  gebückt,  hat  ein  rothgefärbtes  etwas  blatternarbigtes  schmales  länglichtes  An,
gesscht,  einen  starken  röthlichten  Barc,  braunrothe  Haare  und  mittelmaßige  Nase.  Seine
Kleidung  ist  nach  Urt  der  Ultner  oder  Schmalser,  und  seine  Sprache  grob  und  tief.  Dieser
  Mensch  wurde  im  Oktober  1312  zu  Mais  bei  Meran  verübten  gewaltsamen  Schaaß
Diebstahls  bezücheger.

17.  Eine  unbekannte  Weibsperson)  von  Villach  in  Kärnten  gebürtig,  eines
in  der  Nacht  vom  17  auf  den  r8.  Nov.  1313  zu  Burgstall  verubten  Pferrddiebstebls
verdächcig.  Diese  ist  20  bis  33  J.  alt,  von  weißrother  gesunder  Gesschtsfarbe,  großer
schlanker  Scatur,  hat  ein  röchlichtes  in  zwei  Zöpfen  gestlochtenes  langes  Haar,  den  Kopf
damahls  unbedeckt.  Ihre  Kleidung  ist  nach  Arc  der  Pusterer.  Als  auffallendes  Kennzeis
chen  kann  angeführt  werden)  daß  sie  die  rechte  Hand  krumm  abwärts  gebogen)  und  über
den  Daumen  derselben  eine  große  Blatternarbe  hat.

18.  Florian  N.,  ein  Weber  aus  Pusterthal,  beildusig  25  J.  alt,  mittelmäßiger
Socatur,  etwas  mager,  blaßer  Gesichtsfarbe,  grauer  Aungen.  Sein  Kleid  bestand  in  einee
wälschen  seidenen  gemeinen  Kappe,  weißen  Strümpfen  sehr  schlechten  Schuhen,  einem
weiß  und  rothgestreiften  Sommerleible,  und  schwarzledernen  Hosen.  Er  entwich  im  Som
mer  1874  nach  einem  bei  seinem  Dienstherrn  zu  Lana  verübteen  Gelddiebstahl.

19.  Catharina  Schmizer,  von  Latsch  Landgerichts  Schlanders)  ist  20  bis  24  .
alt,  kleiner  Statur,  braunen  Geschts,  hat  braune  Haare,  gewöhnliche  Nase,  braune  Augen;
übrigens  ohne  besondere  Auffallenheiten.  Ihre  Kleidung  bei  der  Entweichung  war  noch
welscher  Art,  ohne  daß  ihre  Kleidungsstücke  näher  bezeichnet  werden  konnten.  Sie  entwich
  im  Jun.  1814  von  ihrem  Dienstherrn  dem  Dosser'  Bauer  in  Freyberg  nach  einem
bedeutenden  an  ihm  verübten  Diebstahl.  «

20.  Ludwig  Groß,  Sattlergesell  von  Amersfort  in  Holland,  29  J.  alt,  mittlerer
Statur,  brauner  Augen,  und  schwarzer  Haare,  machte  sich  des  Diebstahls  hoͤchst  verdächtig,
  und  des  Verbrechens  der  öffentlichen  Gewaltthätigkeit  bei  seiner  bei  dem  Landgerichte
te  Meran  am  2.  Apr.  d.  J.  erfolgten  Arretirung  schuldig,  dem  gegen  ihn  erlassenen  Steckbrief
  wurde  als  ein  besonderes  Kennzeichen  beigeseht,  daß  er  bei  seiner  Widersetzung  gegen
  den  Gerichtsdiener  mehrere  Löcher  im  Kopfe,  und  den  Mund  blutig  geschlagen  bekam,
und  ohne  Hut  mie  einem  lichegrünen  Frack,  schwarzledernen  Hosen,  weißen  Strümpfen
und  Schuhen  entwich.

al.  Johann  Fröhlich,  vormaliger  Jollaufseher  von  Latsch,  40  bis  45  J.  alr,
nicht  sehr  großer)  sedoch  untersehter  Statur,  brauner  Haare  und  Bartes,  etwas  größere#
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        Zu  Nr.  2.  1816.

Nase,  gewoͤhnlichen  Mundes  und  brauner  Gesichtsfarbe.  Seine  Kleidung  bestand  bei  der
Entweichung  in  einer  blauen  Hose,  braunem  Frack,  Stiefeln,  und  einem  dreieckigten  mit
Baͤndern  oben  zusammengebundenen  Hut.  Als  ein  besonderes  Kennzeichen  findet  sich  an
ihm  ein  etwas  fremdartiger  Dialekt  der  deurschen  Sprache,  und  der  Mangel  einer  Hand,
welcher?  ist  nicht  angegeben.  Uebrigens  soll  er  einen  12  jährigen  Sohn,  Namens  Johann
  und  seinen  Schwager  nebst  Weib  bei  sich  haben.  ieser  Frohlich  emwich  von  sei,
nem  Dienstposten,  nachdem  er  sich  mehrerer  Diebstähle  höchst  verdächtig  gemacht  hatte.
VI.  Vom  Landgericht  Rattenberg.

22.  Slisabeth  Seber,  mehrerer  Diebstähle  beschuldigt,  und  schon  durch  Steckbrief
vom.  al.  Jul.  1814  verfolgt,  ist  mittelmäßig  greß,  schlank,  im  Gesschte  braunroth,  hat
lichtbraune  Haare,  graue  Augen,  spitzige  Nase)  und  so  viel  man  weiß,  am  obern  Kiefer
auf  der  rechten  Seite  eine  Jahnlücke.  Ihrem  Vorgeben  nach  ist  sse  von  Sterzing  oder
Mauls  zu  Haus.  Trug  am  Leibe  einen  Janker  mic  langen  Aermeln  roth  und  blau  gestreift,
  ein  schwarz  und  blau  gedrucktes  Miederleibl,  einen  schworz  rassenen  Kittel,  und
ein  blau  und  roth  gestreiftes  Fürtuch,  auf  dem  Kopfe  einen  schwarzen  Hut  mit  einer
schwarz  und  gelben  Schnur,  und  unter  diesem  einen  grünen.

23.  Rofina  N.,  des  Diebstahls  beschuldigt,  und  schon  durch  Steckbrief  vom  3.
Aug.  1814  verfolge,  ist  von  größerer  untersehter  fetter  Statur)  hat  schwarze  Haare,  ist
braunlicht  im  Gesichte,  hat  eine  breite  Nase,  und  einen  dicken  Hals.  Sie  trug  einen
schwarzen  runden  niedern  Hut  mit  einer  gelben  Schnur,  einen  langen  roth  kottonenen
Rock  mit  weißen  Dupfen,  u.  gleiches  Mieder,  ein  roth  baumwollenes  Halstuch  mit  weißen
  Sereifen,  ein  dunkelblau  harbenes  Fürruch,  weißwollene  Strümpfe  und  schwarze  Schuhe.
  Sie  gab  sich  als  östreichische  Soldatenfrau  aus.

24.  Ferdinand  N.,  von  Hallein  im  Salzburgischen  gebörtig,  mehrerer  Diebstäble
  beschuldigt,  15  bis  16  J.  alt,  kleiner  urtersehter  Statur)  rothen  wohlaufen  Gesschts
hat  rothe  Haare,  blaue  Augen,  rothe  Augenbraunen,  stumpfe  Nase,  breiten  Mund,  trug
geschnürte  Halbstiefel,  blaue  gestreifte  Strümpfe,  schwarz  irchene  Hosen,  zerrissenen  Hosentriger,
  wollengestreiftes  blau  und  rothes  Halstuch,  schwarz  zwilchenes  Jankerl  mit  bleienen
  erhabenen  Knöpfen,  schwarzen  Hut,  und  hat  Sommerflecken  im  Gesscht.

325.  Johann  Hofer,  vulto  Haubenbraterl  Hansl,  wegen  des  Verbrechens
des  Diebstahls  schon  durch  Steckbrief  vom  28.  Mai  1874  verfolgt,  ist  mirtelgreßer  schlauker
  Starur,  braunlicht  roth,  und  vollen  Gesichts,  hat  braune  Haare,  schwarze  Augenbrau,
neny  braune  Augen,  stumpfe  Nase,  breiten  Mund;  trug  gewöhnlich  einen  schwarzlodenen
Rock  mit  messingenen  erhabenen  Knöpfen)  Schuhe  mit  grünen  Bändern,  lichtblaue  gemo,
delte  Strümpfe,  schwarze  irchene  Hosen,  Hosenheber,  schwarz  seidenes  Haletuch  mit  rothen
  Streifen,  und  grünen  Pinzgauer  Hut,  gibe  sich  mit  Pfannenslicken  und  dergl.  ab.

26.  Bartlmi  Hörmann)  d0  J.  alt,  kürzerer  Statur,  ziemlich  mager;  hat  ein
rundes  Gesscht)  schwarzgraue  Haare,  gieng  ein  wenig  getaucht,  hatte  ein  grünes  kurzes
Röckl  an,  und  einen  Stock,  dann  ·

27-«,,233.alt,küszererStatuymager,rundenbraunetenGesichts,bemahe
  schwarze  länglichte  Haare;  trug  einen  grauen  Soidatenmantel.
        <pb n="20" />
        Zu  Nr.  2.  1916.

Dlese  beiden  Vagancen,  und  Pfannenflicker  sind  eines  im  Jahre  1374  gewaltsem
Verübten  beträchrlichen  Diebstahls  beschuldiget.

VII.  Vom  Landgericht  Bregenz.

28.  Joseph  Rußbaumer,  von  Memißwill  im  Kanton  Solothurm  gebüriig,
34  Jahre  alt,  6  Schuh  baierischen  Maßes  groß,  länglichten  Angesschts,  hat  braune  abgeschnittene
  Haare  und  Backenbart,  graue  Augen,  spitzige  Nase)  mittlern  Mund;  trägt
am  Leibe  einen  blau  tüchenen  Kaput  mit  weiß  metallenen  Knöpfen,  und  ein  blau  tüche,
nes  Gilet,  über  welches  er  noch  ein  roth  und  blau  gedupftes  manchesternes  Gilet  an
hat,  blaue  Pantalons)  die  ganz  abgetragen,  und  deren  Farbe  abgeschossen  ist,  schaaf
wollene  Strümpfe  und  Bändelschuhe)  sein  Kopf  ist  unbedeckt,  und  um  den  Hals  hater
ein  blau  baumwollenes  Halstuch  mit  weißen  Sereifen.

In  seiner  Gesellschaft  ist  auch

20.  Johann  Schocher,  von  Savien  in  Graubündten  gebürtig,  36  Jahre  alb
5  Schuh  8  Joll  baier.  Maaßes,  runden  Angesschts,  schwarzer  abgeschnittener.  Haare)
schwarzen  Barts,  braunlichter  Augen,  kleiner  Nase,  mittlern  Mundes,  träge  einen  gelblich,
ten  Kaput  mit  gelben  Knöpfen,  eine  gestrickte  blau  und  schwarz  geblumte  Weste)  graue
lange  Hosen,)  schaafwollene  graue  Serümpfe  und  Böändelschuhe,  einen  runden  Filzhut,
und  um  den  Hals  hat  er  ein  gestreiftes  baumwollenes  Tuch.

Diese  beiden  sind  wegen  des  Verbrechens  mehrerer  Diebstähle  im  Herbste  1814  im
Landgericht  Montafon  beschuldigt;  sie  encwichen  auf  dem  Transporte  vom  Landgercht
Montafon  nach  Bregenz,  wo  sie  hätten  prozessirt  werden  sollen.

zo.  Joseph  Lang,  des  Verbrechens  des  Diebstahls  beschuldiget,  ist  kleiner  Sta
tur)  hagern  Gesichts,  hat  schwarzbraune  Haare,  blaue  Augen,  einen  proportionirten
Mund)  spißige  Nase)  einen  sehr  starken  schwarzen  Ohrenbart,  der  sich  unter  dem  Kinn
zusammen  schließt;  trug  eine  kurze  graue  Jacke,  schwarzes  gestreiftes  seidenes  Halstuch,  #i,
ne  blau  tüchene  Weste  mic  einem  persenen  Unrerleibl,  schwarz  lederne  Beinkleider)  graue
Strümpfe,  Stiefel  und  einen  schwarzen  Filzhut.

31.  Franz  Schwärzler,  gewöhnlich  Kuhnermandlisbub  genannt,  des  Raus
bes  beschuldigt,  ist  bei  3o  Jahre  alt,  mitterer  schlanker  Statur,  hat  graue  Augen,  hell
braune  Haare)  eine  große  krumme  Nale,  einen  mittlern  rothen  Mund  und  spitziges  Kim;
im  ganzen  Gesicht  ist  er  mager,  und  blaß,  übrigens  hat  er  keine  besondere  Zeichen.  Er
aeraͤgt  gewöhnlich  einen  runden  Hut)  eine  kurze  Joppe  von  blauem  Tuch,  braune  Weste
meistentheils  schwarzlederne  schon  ziemlich  abgetragene  Hosen,  weiß  schaafwollene  Serüm,
pfe;  und  grobe  Riemenschuhe.

VIII.  Vom  Landgericht  Montafon.

.32.  Johann  Joseph  Burtscher,  Bauer  zu  Parthenen,  der  bei  seiner  wesen
Diebstahls  versuchten  Verhaftung  entflohen  ist,  zwischen  34  und  36  Jahre  alc,  von  Da
laas  Landgerichts  Sonnenberg  gebürtig,  mittlerer  untersehter  Statur,  hat  blonde  Haare,
und  solche  Augenbraunen,  einen  röthlichten  Backenbart,  rundes  volles  Ungesscht  braune
        <pb n="21" />
        Zu  Nr.  2.  12316.

Uugen,  mietlere  Nase  und  Mund;  trägt  gewöhnlich  eine  graue  kurze  Jacke,  blaue  Weste,
  schwarz  lederne  Hosen,  baumwollene  Strümpfe,  und  Stiefel.

IX.  Vom  Stadtgericht  Innsbruck.

33.  Joseph  Körber,  nach  den  früheren  Pässen  auch  Körper  und.  Josepb
Penz)  mit  dem  Spitznamen  aber  Erwalder  Seppl,  auch  Tod  fünden,  Händler
  genannc)  ist  von  Erwald  Landgerichts  Reute  geburtig,  giebt  sich  aber  von  Passeyer,
und  letzthin  von  Landeck  gebürtig  aus.  Er  ist  bei  3z  Jahre  alt,  von  Poofession  ein
Färber,  großer  Statur,  starken  Körperbaues,  länglicht  hagern  blassen  Gesschts,  hat  etwas
  gebogene  Nase,  graue  Augen,  mittlern  Mund)  weiße  Zähne  ohne  Abgang,  starken
schwarzen  Barr,  und  braune  Haare.  Sein  Gang  ist  rasch,  und  seine  ganze  Körpershaltung
  verräth,  daß  er  schon  Soldat  war,)  indem  er  sowohl  beim  österreichischen  Feldjäger,
als  bei  dem  ssterreichischen  Regiment  Hoch-  und  Deutschmeister  diente,  von  welch  letterm
  er  nach  einer  halhs#hrigen  Dienstzeit  am  K.  August  1807  aus  der  Statien  Fischan
bei  Wienerisch-Neustadt  desertirte.  Dieser  seit  1gos  schon  durch  verschiedene  Steckbrie,
fe  verfolgte-  und  am  ro.  Nov.  1812  in  Landshut  ergriffen  gewesene  Jauner  fand  schon
am  13.  Nov.  auf  seinem  Transporte  nach  Innsbruck,  wo  er  beim  Stadt,  und  Kriminalgerichte
  peinlich  processirt  werden  sollte,  im  k.  b.  Landgerichts-Bezirke  Rosenheim  Gelegenheit
  zur  abermahligen  Entweichung.  Dieser  dußerst  unternehmende  und  gefährliche
Jauner  der  schon  aus  den  festesten  Gefängnissen  entkam,  wird  eines  dreyfachen  Raubmordes,
  und  unzähliger  Diebstähle  beschuldiget.  Die  Kleidungsstücke  „  die  er  bei  seiner
lezten  Snceweichung  am  13.  Nov.  18123  trug,)  waren  ein  beinahe  neuer  Soldatenmantel
mit  schwarz  ledernen  Knöpfen,  ein  alter  blauer  abgetragener  Janker,  eine  rothe  Weste
mit  schwarzen  Streifen)  eine  kurze  schwarzlederne  Hose.  wo  bei  die  Knie  blos  waren?
blaue  Strümpfe,  Bändlschuhe,  ein  großer  runder  Hut,  und  ein  schwarz  seidenes  Halstuch
  um  den  Hals.  Dieser  Jauner  soll  sich  nach  seiner  Flucht  über  München  in  die
Schweiz  begeben,  und  von  dort  zu  Anfang  April  1813  über  den  Arlberg  wieder  in  die
biesige  Gegend  begeben,  und  dann  durch  das  Oberinnthal  gestüchtet  haben.  Nach  der
Beschreibung  des  Deserteurs  Johann  Pleyer  trug  er  damals  einen  grünlicht  tüchenen
Rock,  der  zum  Aufhafteln  gerichtet  war,  so  daß  man  ihn  lang  oder  kurz  machen  kann,
rothgedupft  persenes  Leibl,  schwarz  kalblederne  Hosen  unten  kurz  mit  gelb  metallenen  ungarischen
  Knêpfen,  weißwollene  Serumpfe,  ausgeschnittene  Bändelschuhe,  lederne  mir
Niehle  ausgenähte  Leibgurte  mit  einer  schon  sehr  abgeschliffenen  Schnalle,  schwarz  seidenes
  Halstuch  mit  rorh  und  grünen  Streifen)  grasgrunlicht  gelben  Hut,  nach  Art  der
Unterianthaler  mit  gelb  seidenem  Band;  auch  habe  er  zwey  Teczerole  mit  doppelten  Lauf#en,
  und  ein  sehr  langes  Stiler,  welches  er  zwischen  den  Beinkleidern,  und  dem  Rücken
traͤgt,  bei  sich.  Er  foll  9  egenwértig,  gur  genährr,  aber  etwas  braunlicht  aussehen,  und
lang  herabhangende  Haare  haben.  ach  Angabe  obigen  Deslerteurs  soll  er  auch  auf  der
Brust  mit  mehreren  Farben  die  Gestalt  eines  Frauenzimmers  eingestochen)  und  einge-Att
  haben.  Im  April  d.  J.  führte  er  einen  Pa;¼  auf  Alois  Jehle  Maurer  von  Fließ
Gerichts  Landeck  bei  sich)  und  wird  sich  auch  zweifels  ohne  diesen  Namen  beygelegt  haben.
        <pb n="22" />
        Zu  Nr.  2.  1816.

34.  Johann  Geißler,  wlgo  Loden,=  auch  Gschirr=  Hansl,  ein  murterseitig
einbaändiger  Bruder  der  von  dem  Stadtgerichte  zu  Innsbruck  bereits  untersuchten,  und
abgeurtheilten  Straflinge  Nothburga  Pontof  und  Maria  Pontof;  er  ist  von  groß  unter
setzter  Statur,  wird  jetzt  hoch  in  vierziger  Jahren  seyn  hat  ein  länglicht  blatternarbig,
tes  schwarzes  Gesiche,  große  Nase  und  Mund,  graue  Augen,  und  dunkelbraune  Haare;
trägt  sich  nach  Laninger  Urt;  er  war  auch  beim  österreichischen  Milicär,  und  iß  des
Diebstahls  schuldig.

35.  Dessen  Weib,  oder  Belschläferin  ist  die  Loden  Sandl,  Sußanno  N.
see  ist  klein  untersetzter  Statur,  sie  hat  ein  länglichtes  blasses  und  etwas  blatternarbigtes
Gesiche,  kleine  Nase,  großen  Mund)  blaue  Augen,  und  dunkelbraune  Haare.  Zrägt  scch
nach  Art  der  Laninger)  und  wird  der  Theilnahme  des  Diebstahls  beschuldigetc.

36.  Franz  Grünauer,  vulgo  Stoffelsbub,  ist  von  mitteluntersetzter  Statur,
stark  lichtbraunen  Haaren,  großen  Kopf,  langen  stark  blatternarbigten  Gesschee,  lich'
grauen  Augen,  spitziger  Nase,  weiß  vollen  Jähnen;  spricht  laut  und  schnell  die  Mundart
JJunsbrucker  Gegend,  und  ist  Laningermäßig  gekleider;  war  auch  öfterreichischer  Felds##urvelchen
  er  desertirt  ist.  Er  soll  sich  jetzt  in  dem  sogenannten  illyrischen  Um
thet  #aufhalten,  und  wird  des  Diebstahls  beschuldiget.  »

37.  Schwaben  Bartl,  nicht  selten  Schweizer  Partels  genannt,  ist  einige
40  Jahre  alt,  mittelmäßig  unterseczter  Statur,  hat  ein  länglicht  gut  gefärbtes  Gesccht,
lange  Nase,  braune  Augen,  schwarze  bauernartig  geschnittene  Haare;  trägt  meist  einen
schwarz  runden  Bauernhut,  schwarzlederne  Hose,  weiß  wollene  Strümpfe  und  Schuh,
übrigens  bald  einen  Rock,  bald  einen  Janker;  spricht  laut  und  schnell  die  schwaäbiche
Mundert  Dieser  Vagant  wird  ebenfalls  des  Diebstahls  beschuldiget.  —  Dessen  Konkubine
  ist:  «

38.DieKathatinaN.,sogenannteVintschgauevTrinqsieistvonkö-HeretnnterfetztekStakuydunkelbrauneerrhrundengukgefäkbtenGesichtsmitchs

ten,undhateinegroßeNasezsieist4sJahrealt,sprichctangsammehknachschmäbss
scher,alstyrolekArt5trägtmeistenseinschwakzgrauesKot-sen,grünenKjtkhrvtht
Strümpfe,schmäbischeOhren-oderBändlhac-be,dieunkekainngebundenwith;führt
meistentheils  3  bis  4  Kinder  bei  sich.  Der  Aufenthalt  dieser  beiden  soll  größtentheils  im
GBerichtsbezirk  Imst  und  Landeck  seyn.  Diese  Vagantin  wird  der  Theilnahme  an  Diebstahl
  beschuldiger.  ç

30.  Brenwalder  Hansl,  von  Oberperfus  Landgerichts  Telfs  gebürtig,  ist  klein
untersehrer  Statur,  und  magern  bleichen  Gesichts,  brauner  Haare,  grauer  Augen,  mit
kelmäßiger  Nase;  trägt  sich  nach  Art  der  Lüninger)  und  prichr  sehr  schnell  die  Oberinnthaler,
  Mundart.  Dieser  Jaunzr  wird  des  Diebstahls  beschuldiget.  Dessen  Konkubine

40.  Rosel,  ist  großer  dicker  Statur,  bei  50  Jahre  alt)  hat  ein  rund  stark  blot
ternarbigtes  Gesscht,  platte  Nase;  spricht  langlam  die  Oberinnthaler,  Mundart;  hat  auch
eine  Tochter  von  beinahe  ao  Jahren  bei  sch.  Sie  wird  der  Thellnahme  an  Diekstehl
beschuldiget.  «

»41.»Z·osepc·)06rtner,wlgoTodtenkopfSepphvonWillhofenbeiNeqs
iurggeburng,kletnerhagererStatur,hatschwarzebauernactiggeschnittene-Hannle
        <pb n="23" />
        Zu  Nr.  2.  1876.

nen  Kopf,  rundes  bleich  mageres  Gesscht,  kleine  lichtbraune  augen,)  kleine  Rase,  einen
#Köfern  Abgang  von  Zähnen)  hat  an  der  linken  Hand  den  4ten  Finger  fo  eingebogen,
daß  er  ihn  nicht  ausstrecken  kann;  er  ist  bei  50  Jahre  alt,  spricht  schnell  und  laut  die
baier.  Mundart,  ist  aber  sehr  schlecht  gekleidet.  «

Seine  Konkubine  war  die  verstorbene  Theresia  Hallerin,  und  gegenwaͤrtig  soll  er
eine  schwaͤbische  Weibsperson  bei  sich  haben.  Dieser  alte  Jauner  wird  der  Mitschuld  an
Diebstaͤhlen  beschuldiget.

42.  Lorenz  N.,  vulzo  Tolzer,  oder  Huderer  Lenz,  des  Verbrechens  des
Diebstahls  beschuldiget,  ist  klein  bagerer  Statur,  lichtbrauner  Haare,  lang  hagern  Geschts,
  hat  graue  Augen,  große  Nase,  wahrscheinlich  einen  Abgang  an  Zäahnen,  dücfte
hoch  40  Jahre  alt  seyn.  Ppricht  schnell  und  unverständlich  die  baier.  Mundart,  und  ist
gewöhnlich  zerlumpt  gekleidet.  Er  ist  von  Tölz  oder  doch  aus  dem  dortigen  Landgeriche
gebürtig,  und  nach  seiner  Vorgabe  mit  der  Tochter  des  Jocheles  Simele  verheirather,
mit  der  er  in  Rom  kopulirt  worden  seyn  soll,  und  4  Kinder  gezeugt  hat,  wovon  die  aͤlteste
  ein  Mädchen  von  12  Jahren  ist.

Sein  Weib

43.  Anna  Schinner,  vulgo  Jocheles  Andl,  eine  Tochter  des  Kesselflickers
Simon  Schinner)  vulgo  Jochele  Simele.,  ist  einige  40  Jahre  alt,  kurz  dicker  Searur,
hat  braune  Haare,  länglicht  blatternarbicgtes  Gesscht,  und  große  Nase;  tragt  sich  Laningermäßig,
  und  gewöhnlich  sehr  schleche,  spricht  schnell  die  Oberinnthaler=  Mundart  und
hört  ziemlich  hart.  Sie  wird  der  Tbeilnahme  an  Diebskahl  beschuldiget.  Diese  beiden
lehreren  Inkulpaten  dürften  sich  wahrscheinlich  nach  Kärnten  gestlüchtet  haben.

44.  Die  sogenannte  Pechklauber,  oder  Vogltrina,)  Katharina  N.,  war
in  früheren  Zeiten  die  Beischldferin  des  Jakob  Sericker,  bevor  er  die  Anna  Sgger,  vulge
Moriß  Nanne  ehelichte.  Sie  ist  eine  Tochrer  des  sogenannten  Engedeiner,  oder  Pech,
slaubee  Martl,  und  kann  nicht  beschrieben  werden.  Uebrigens  ist  sie  des  Diebstahls  bechuldiget.


45.  Der  sogenannte  Huderlumpen,  Bub-Tondl,  von  Mils  bei  Imst  gebürtig)
  ist  kleiner  stark  untersehter  Statur,  hat  lichtbraune  Haare,  und  volles  gut  gefärb,
tes  hübsches  Gestcht  von  fein  weißer  Hauc,  größere  Nase)  auch  einen  größern  weiten
Mund  und  weiße  Jähne  ohne  Abgang,  ein  besonderes  Kennzeichen  an  ihm  s#ud  seine  rinnende
  Augen;  seine  Mundart  ist  die  der  Oberinnchaler.  Er  dürfte  jeht  zwischen  38  Jahte
  seyn.  Er  wird  des  Diebstahls  beschuldiget.  Deßen  Konkubine  ist

46.  Barbara  Geiger)  valgo  Schinder  Barbl,  eine  Tochter  des  Schinder
Underl  aus  Passeyer.  Sie  ist  mictelmäßig  unterseczter  Statur  bei  27  Jahre  alt,  hat
lichtbraune  Haare)  ovales  gur  gefärbtes  hübsches  Gesscht,  eine  fein  weiße  Hauc,  spitzige
Nase,  und  gewöhnlichen  Mund;  fpricht  langsam  die  Passeyerer  Mundart,  und  hält  ssch
meist  in  Passeyer  und  Meran  auf,  und  war  auf  einige  Jeit  die  Konkubine  des  Joseph
Kandlers,  vulgo  krumme  Heß.  Diese  wird  der  Theilnahme  an  Diebstahl  besehuldiget.

47.  Der  sogenannte  Huderlumpen-Bub-  Franz,  ein  Bruder  des  obigen,  kann
##  wie  seine  Konkubine  nicht  genauer  beschrieben  weroen.  Er  wird  gleichfalls  des  Dieb-2
        <pb n="24" />
        Zu  Nr.  2.  18316.

stahls  beschuldiget.  Diese  beiden  Bruͤder  sollen  uͤbrigens  oͤfters  beisammen,  und  unter
dem  Namen  Huderlumpen-Bub  bekannt  seyn.

48.  Der  sogenannte  Mucker  Huis,  ist  von  Telfs  gebuͤrtig,  einige  z0  Jahre
alt,  von  größerer  hagerer  Statur,  lang  magern  eingebrochenen  Gesscht,  schwarzen  Haaren,
  dunkelbraunen  Augen)  größerer  Nase  und  Mund)  schwärzlichen  Zähnen;  spricht
schnelll,  und  etwas  unverständlich  die  Oberinnthaler,  Mundart,  und  hat  auch  ein  schlechtes
  Gehhr.  Er  wird  des  Diebstahls  beschuldiget.

40.  Ursula  Scheßer,  vulgo  Schubhaufer  Urschel,  auch  fälschlich  Mayr
und  Lochner  genanntc,  ist  kurz  untersester  Statur,  hat  ein  rundes  gefärbtes  Gesicht,
und  trägt  sich  nach  Art  Ver  Laninger.  Diese,  welche  sich  wahrscheinlich  im  sogenannten
illyrischen  Antheil  Tyrols  aufhalten  dürfte,  wird  des  Diebstahls  beschuldiget.

50.  Viktoria  Grünauer,  valgo  Stoffeles  Madl  oder  Viktorl,  war
auch  einige  Zeit  Beischläferin  des  Joseph  Kerber.  Sie  ist  großer  Statur,  oval  blar?
ternarbigen  Gesichts,  brauner  Haare,  bei  30  Jahre  alt,  und  nach  Laningerart  gekleider.
Sie  soll  mit  einem  österreich.  Deserteur  herumziehen,  und  wird  ebenfalls  des  Diebstahls
beschuldiget.

Sl.  Johann  Herzinger  oder  Harzinger,  volgo  der  lange  Hannsz  ein
Raubs=  und  Diebsgenosse  des  Johann  Troyer,  Martin  Bader)  Michael  Biant  und  Jehaun
  Pontos;  er  ist  von  sehr  großer  stark  untersetzter  Scatur)  dürfte  über  50  Jahre  alt
seyn,  hat  ein  braunlänglichtes  Gesicht,  graue  Augen,  dunkelbraune  Haare  und  rothen
Backenbart.  Er  trug  im  Jahre  1813  einen  dunkelgrau  kurzen  Janker,  gedupft  persenes
Leibl,  weiße  Strümpfe  und  Schuh,  endlich  einen  mictern  schwarzeunden  Hut.  Sopricht
ganz  die  preußische  Mundart,)  und  foll  auch  einst  beim  preußischen  Militr  gedienc  haben,
wovon  er  einen  Abschied  bei  sich  führe.  Dieser  alte  dußerst  gefährliche  Jauner  wird  des
Raubes  und  Diebstahls  angeschuldiget.  ·

§52.  Johann  Sericker,  vulsgo  Rochele  Hanns,  ist  ein  Klampferer,  und  hat
auf  den  Landmärkten  ein  sogenanntes  Dranlspiel;  er  ist  von  Lschorsch  Gerichts  Schlan,
ders  gebürtig;  sein  Weib  heißt  Elisabecha  N.,  und  er  hat  3  bis  4  halbgewachsene  Kinder.
  Er  ist  mittler  Statur  bei  32  Jahre  alt,  unterse-zt,  hat  ein  langes  hageres  Gesschr,
graue  Augen)  braune  Haare,  spißige  Nase,  großen  Mund  und  braunen  Bart.  Er  ist
nach  Art  der  Laninger,  aber  mehr  nach  Innthaler  Sitte  gekleidet.  Er  hält  sich  meist
in  Passeyer,  in  der  Gegend  von  Meran  und  Vintschgau  auf,  des  Diebstahls  beschuldige.

53.  Franz  Frieminger,  ist  von  großer  Statur,  hat  ein  plattes  breites  sehr
Zut  gefärbtes  Gesicht,  großen  Mund,  große  graue  Augen,)  mittlere  Nase,  blonde  krause
Haare;  er  ist  bei  29  bis  31  Jahre  alt,  spricht  die  Etschländer  Mundart,  und  ist  laningerisch
  gekleidet.  Er  wird  nach  seiner  ersten  Untersuchung  und  Scrafe  neuerlich  des
Verbrechens  des  Diebstahles  beschuldiget,  und  soll  sich  meist  in  Pusterthal,  wahrscheinlich
  im  ehevor  illyrischen  Antheile  Tyrols  aufhalten.

51.  Andrá  Egger,  vulgo  alter  Moriß  oder  Moris  Andr,  bei  62  Jahre
alr,  kurz  untersetzter  Statur,  hat  ein  platt  runzlicht  rothbrüchiges  Gesicht,  graue  Augen,
  schwarze  Augenbraunen)  große  Nase,  schwarzgraue  Haare,  ist  dem  Trunke  stark
ergeben;  trägt  sich  nach  Vaganten  Art,  und  meist  ein  kurzes  Jackl.  Nach  einem  Ge,
        <pb n="25" />
        Zu  Nr.  2.  1816.

rüchte  dürfte  er  bereits  in  der  Gegend  von  Boßen,  und  Neumarke  vor  einigen  Jahren
gesterben  seyn.  6

55.  Ein  gewisser  Sterzinger  Laninger  Johann  N.,  ein  Mitschuldiger  und
zugleich  Schwager  des.)  des  Diebstahhls  und  Raubmordes  beschuldigten,  und  den  14.
Jänner  1815  in  der  Festung  Manrua  im  Gefängniß  unter  dem  Namen  Georg  Gasteiger
gestorbenen  Johann  Sgger,  vulgo  Moritbub  oder  Mori6  Hauns,  dessen  Konkubine  oder
Weib  die  sogenannte  Schinderwastels  Anna  (Anna  Regensburger)  ist.  Dieser  Johann
N.  kann  nicht  beschrieben  werden.

56.  Anna  Regensburger  aber  ist  bei  zo  Jahre  alt,  lichtbrauner  Haare,  runden
  vollen  gutgefärbten  Gesichts,  hat  eine  mittelmäsige  Nase,  braune  Augen,  etwas
weiten  Mund,  ist  dick  kurzer  Statur,  laningermäßig  gekleider;  spricht  langsam  die  Klausner
  Mundart;  diese  beyden  dürften  sich  im  Illyrischen  aufhalten.

57.  Anna  Hienin,  angebliche  Stieftochter  des  im  Strafhaus  zu  Innsbruck
zum  lebenslangen  schwersten  Kerker  verurtheilten  Straflings  Joseph  Scheibenstock,  ist  20
bis  22  Jahre  alt,  mittlerer  Statur,  hat  schwarz  braune  Haare,  braune  Augen,  schwar
ze  Augenbraunen,  plattes  rothbraunlichtes  Gesscht,  aufgestilpte  Nase,  und  trägt  sich  laningerisch.


58.  Michael  N.)  Stieflohn  des  Scheibenstock,  bei  :4  Jahre  alt,  hagerer  länglichter
  Statur,  hat  braune  Haare,  und  träge  sich  wie  ein  gewöhnlicher  Caninger.

50.  Steffen  Lena,  Schwägerin  der  Sträfling  Anna  Egger)  bei  42  Jahre  alc,
langer  Statur,  brauner  Augen,  länglichten  Gessches,  schwarzer  Haare,  großer  langer
Nase.  Sie  ist  gewöhnlich  gut  gekleidet,  und  trägt  sich  laningerisch.  In  früheren  Jahren
  hielt  sie  ssch  gewöhnlich  bei  Klausen  auf.

60.  Pseyrer  Much  (Micheel  Premstraller),  34  bis  40  Jahre  alt,  von
Passeyer  gebürtig  ist  länglichtr  nicht  stark  unterse#ter  Statur,  hat  schwarze  lange  Haare)
  graue  Uugen,  große  schwarze  Augenbraunen,  plattes  Gesicht;  hält  sich  meist  in
Kärnten  auf,  kömmt  zu  Zeiten  nach  Sillion  und  Brunecken  mit  Junder.  Sein  VPater
ist  gestorben,  und  bei  ihm  befindet  sich

6l.  die  Mutter  Maria  N.,  bei  52  Jahre  alt,  lang  untersetzter  Statur,  brauner
  Augen)  braun  breiten  Gesschts;  näher  kann  sie  nicht  beschrieben  werden.

ba.  Katharina  Leitnerin,  sogenannte  Blumauer  Trina,  eine  Wegmacher
Tochter  von  Blumaut  geweßte  Konkubine  des  im  Zuchthause  zu  Lichtenau  verstorbenen
Johann  Ladstätter  (Stubaier  Hanus)  und  des  bei  dem  Stadtgericht  zu  Innsbruck  in
Untersuchung  gestandenen  Joseph  Kandler  Coder  krumme  Heß))  ist  von  groß  hagerer
Statur,  breiten  ziemlich  gurgefaärbten  Gesichts,  bei  52  Jahre  alt,  hat  keine  Zähne
mehr)  sehr  wenig  schwarze  Haare)  da  sie  dieselben  durch  einen  Aussaß  im  Kopfe  verloren
  hatte.  Sie  hat  meist  3  Kinder  bei  sich,  und  trägt  ssch  laningerisch.

Anmerkung:  Sämmentliche  vorstehende  0  Janner  von  Nro.  -4  incluf.  62  gehören
  mit  den  im  Strafarbeitshause  zu  Innsbruck  befindlichen  Sträfling  Jakob  Stricker,
  vulgo  Rochelebub  oder  Vogler  Jakele,  und  mit  dem  bereits  zu  Brixen  prozessirten,
und  im  hiesigen  Scrafarbeitshause  in  der  Strafe  sich  befindenden  Leonhard  Mayr  vulto
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        Zu  Nr.  2.  1816.

Brenner  und  Schnaren,  zur  beruͤchtigten  Moritzischen  oder  Scheibenstockischen  Bande,
welcher  eine  Menge  der  schwersten  Diebstaͤhle  und  anderer  Verbrechen  zur  Last  fallen.

63.  Norbert  Zimmermann,  verheiratheter  Pfannhaͤusler  zu  Heilig  Kreuz  unweit
  Hall  wohnhaft,  hat  sich  des  Verbrechens  des  Raubes  hoͤchst  verdaͤchtig-gemacht,
und  entwich  bei  seiner  vorgehabten  Verhaftung.  Er  ist  bei  z7  Jahre  alt,  bei  6  Schehe
groß,  und  von  einem  untersetzten  Korperbau;  hat  lichtbraune  Haare,  ein  tundes  lebbaftes
  gefaͤrbhæs  Gesicht,  wenig  Bart  und  braune  Augen.  Bei  seiner  Entweichung  im  Mai
1813z  trug  er  einen  abgetragenen  kurzen  Sommer,  Tscholder  von  rother  Farbe  mit  schmalen
  weißen  Soreifen,  schwarze  kurze  lederne  Hosen  mir  zinnenen  Knöpfen,  einen  weiß
und  grün  gestreiften  Hosenträger,  weißwoklene  Strümpfe  und  Riemenschuhe  Auf  dem
Kopfe  trägt  er  einen  niedern  kleinscheibigen  schwarzen  Filzhut,  wörauf  sich  eine  schwar#
und  gelb  gedrehte  Schnur  befindet.  Diesen,  dann  seinem  Bruder  Johann  Zimmer-=mann,
  der  sich  wegen  eben  dieses  Verbrechens  in  dem  Strafarbeitshause  als  Sträfling
besindet,  kennt  man  auch  vorzüglich  unrer  dem  Mamen  Wörtele  Buben.

64.  Georg  Geiger  vu'go  Schinder  Jörgl,  aus  Passeyer  ist  bei  27  Jahre
alt,  von  grof  schlanken  Körperbau,)  hat  schwarze  lange  Haare,  schwarze  Augen,  einen
solchen  Backenbart,  und  volles  Gesicht  von  schwärzlicht  brauner  Farbe,  und  aufgeworfene
  Lippen)  war  vormahls  unter  den  österreichischen  Jägern,)  und  hat  daher  eine  milirärische
  Haltung.  Am  19.  Mai  1813)  wo  er  in  Bran  gesehen  wurde)  waren  4  italienische
Deserteurs,)  2  Weibsbilder  und  eine  andere  Mannsperson  in  seiner  Gesellichaft,  und  er
trug  damals  ein  silberfarbes  Filzhäubl,  Ohrenringe,  ein  schwarz  seidenes  Halstuch,  rotde
  Weste,  grau  und  fflberfarbes  Spenzerl,  blau  und  weiß  gestreifte  Beinkieider  und
hohe  Stiefel,  an  jeder  Hand  führt  er  einen  Schlageing)  in  seder  Seitentasche  des  Spenzerl
  eine  Pistole,  und  in  jedem  Sack  der  Beinkleider  ein  Stiket.  Georg  Geiger  soricht
auch  italienisch,  wechselt  von  Zeit  zu  Jeit  seine  Kleider,  und  hat  sich  bei  den  Bauern
schon  öfters  für  einen  Gerichtsdienerknecht  ausgegeben.  Auf  obige  Gesellschaft  faällt  der
Verdacht  eines  in  Sarnthal  auf  einer  Alpe  verubten  Raubes  von  ein  paar  Ochsen.
Nach  der  Beschreibung  scheint  die  zweite  Mannsperson,  welche  am  r0.  Mai  1813  in
der  Gesellschaft  des  Geigers  war,  zu  seyn

65.  ein  sicherer  Joseph  Pitscheider  von  Lengmoos  auf  dem  Ritten  gebürtig,
seiner  Profession  ein  Müller,  welcher  vom  Polizei-Kommissariate  Bohen  unterm  24.
April  781#3  wegen  Diebstahls  requirirt,  am  1.  Mai  wirklich  zu  Meran  arretirt,  aber  auf
dem  Eskorte  nach  Boßen  zu  Terlan  entsprungen  ist.  Dieser  Pitscheider  hat  das  besondere
  Kennzeichen)  daß  ihm  von  zwei  Fingern  der  rechten  Hand  das  erste  Glied  mangelr.
Obiger  Geiger,  der  der  Polizeiaufsicht  des  Landgerichts  Passeyer  übergeben  war,  entwich
aber  wahrscheinlich)  um  seine  verbrecherische  Laufbahn  fortzuseßen,  und  hat  bereits  einen
Gränz,  Patroulleur  am  7.  Mai  des  Jahrs  137  3z  in  Voran  Gerichts  Meran  gefährlich
verwundet.

66.  Johann  Krapvf,  auch  Ochner  Hanns)  Besenbinder  und  Beseler
genanne,  von  Schwaß  gebürtig)  Vater  von  6  unbekennt  wo  sich  befindenden  Kindern,
sti  von  großer  schlanker  hagerer  Statur,  mißt  5  Schuh  6  Joll,  hat  ein  länglichtes
braungelbes  hageres  Angesscht,  schwarze  schon  etwgs  graue  ganz  gbgeschnittene  Kepfhag-
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        Zu  Nr.  2.  1816.

te,  berlei  dünne  Augenbraunen  und  Bart,  eine  laͤnglichte  etwas  gebogene,  an  der  Spi-.
  etwas  breite  Nase,  duakelgraue  Augen,  proportionirtes  Kinn,  und  spuche  nur  deursch.

Dz  trug  bei  seiner  Sntweichung  am  Leibe  einen  schwarzen  runden  halb  bäurischen  Hukt,
kein  Halstüchl,  ein  jerrissenes  grün  tüchenes  Leibl,  ein  altes  dunkelgrün  tüchenes  Röckel,
schwarz  lederne  alte  kurze  Hosen,  einen  grünen  kameelhaarenen  Hosenträger,  alee  zerrisse
ne  blau  wollene  Strümpfe,  und  keine  Schuhe.  Er  ist  an  dem  ganz  aggeschornen  Kopfe
  und  besonders  auch  an  einer  großen  langen  Narbe  auf  der  rechten  Seite  des  Sinterhauptes,
  wahrscheinlich  von  einem  Schuße  oder  Stbelhiebe  herrührend  zu  erkennen.
Er  ist  ein  Deserteur  vom  ehemaligen  Regiment  Neugebauer)  und  schon  im  Jahre  1707
eus  der  Festung,  wohin  er  auf  ro  Jahre  verurtheilt  war,  entwichen.  Nunmehr  sollte
er  von  Kärnten  zur  neuerlichen  Untersuchung  nach  Innsbruck  transportirt  werden,  ist  aber
den  15.  Mai  d.  J.  beim  Landgericht  Hartneidstein  in  Kärnten  ungeachtet  seiner  Ankettung
  an  Häánden  und  Füßen  mittelst  Absprengung  der  Ketten,  Durchbrechung  eines  doppelten
  und  Ktarken  eisernen  Scangengitters,  und  Herablassung  über  die  Mauer  entkommen.

67.  Andrd  Spinn,  vulgo  Andräl,  ein  von  Kitzbühel  gebärtiger  Bauernknuecht,
der  bereits  im  Strafarbeitshause  zu  München  gebüßet  hat,  bei  zo  Jeßre.  alt,  mittlerer
Statur,  fetter  Gestalt,  mit  schwarzen  Haaren  und  solchen  Backenbart,  zahnlückig  an
den  Vorderzähnen;  er  soll  sich  nun  herrisch  mit  dunkelbraunem  Rocke  tragen,  beschäftige
sich  mit  Taglöhnersarbeit,  und  foll  sich  in  einem  angränzenden  baierischen  Landgeriche
aufhalten.  Er  ist  mehrerer  gefährlicher  Diebsangriffe  beschuldige.

68.  Johann  Sder,  vulgo  Lindhuber  Hansl)  ein  Knab  von  15  bis  16  Jahrren)
  aus  dem  königl.  baier.  Landgericht  Hopfgarten  gebürtig,  und  vermuthlich  im  Unterinnthale,
  oder  im  angränzenden  baierischen  Gebiethe  vagirend,  und  vieler  zum  Theil  kühner
  Diebsangriffe  beschuldigt.  Er  ist  noch  nicht  ganz  gewachsen,  hat  ein  bleiches  blatternarbigtes
  Gesicht,  bionde  Haare,  und  beim  einen  Auge  eine  Narbe.  Am  Leibe  träge
er  eine  grüne  Jacke,  und  schwarz  lederne  Beinkleider.  '

69.MariaLaihubeyvulgoLeasermiedhauchLensimdesDiebstablüund
desgefcihrlichenUnterschleifgebensbeschuldigt,einesckgerstochtervonSchessauLandges
richts  Kufstein,  bei  zo  Jahre  alt,  mittlerer  Statur,  fetter  und  gefaͤlliger  Gestalt  mit
braunen  Haaren;  ist  an  den  Vorderzähnen  zahnlückig.  Ihre  Kleidung  ist  die  gewöhnliche,
  wiewohl  sehr  schöne  Bauerntracht)  und  sie  spricht  die  Mundart  ihres  Geburtsortes.

70.  Bernhard  Schlemayr,  vulgo  Bschaugerberl,  ein  von  Achenthal,
Landgerichts  Schwaß  gebürtiger  Zöllaufseherssohn,  25  Jahre  alt)  ungeachtet  seiner  frühern
  Abstrafung  neuerlich  des  Raubes  beschuldige,  hat  mittlere  Größe,  braunlichte  Haaret
  blaue  Augen,  breices  Gesscht,  stumpfe  Nase,  braune  Uugenbraunen)  aufgeworfenen
Mund.  kurzes  Kinn.  Er  trágt  eine  grüntüchene  Jacke  mit  kleinen  weißen  Knôpfen,  ein
schwarzes  rothgestreiftes  seidenes  Halstuch,  einen  schwarzbraunen  Hosenträger,  braunzwilchene
  Hosen,  weißwollene  Strümpfe,  und  einen  schwarzen  runden  Hut,  auch  hat  er
manchmal  einen  dunkeln  Mantel.  Nach  den  neuesten  Erfahrungen  foll  er  sich  unter  einem
  andern  Namen  bald  für  einen  Wirths,  bald  für  einen  Fleischhackerssohn  ausgeben,
  und  in  Steuermarkt  in  der  Gegend  von  Gráb  aufhalten"  dort  mit  in  Gräß  gekauften
  beinernen  Löffeln),  und  mit  Weibsleuten  herumziehen,  guch  immer  viel  Geld,
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        Zu  Nr.  2.  1816.

zwei  Uhren  rc.  mit  sich  führen.  Früher  soll  er  im  Gaifthal  in  Käárnchen  bei  einem  Grafen
  als  Kutscher  gedient  hoben.

71.  Die  Badstüblermoid,  vermuthlich  Marianna  Neßerin,  aus  dem  Land,
gericht  Rattenberg,  des  Diebstahls  beschuldigt,  ist  28  J.  alt,  von  mittlerer  Größe,  hat
graue  Augen,  länglichtes  Angesicht,  spitige  Nase  und  lichtbraune  Haare.  Sie  trägt  die
gewöhnliche  Vagantentracht,  und  soll  mur  der  fallenden  Sucht  behaftet  seyn.

72.  Hannsförg,  wie  einige  seiner  Mitschuldigen  ihn  Anfangs  naunten;  später  gaben
ste  ihm  den  Namen  Jirngibl.  Sein  bestimmcer  Name,  wie  sein  Geburts,  und  Wohnort
  wurde  nicht  bekannt.  Er  hält  sich  viel  auf  unterinnthalischen  Märkten  auf,  wo  ihm
mehrere  Diebstähle  angeschuldet  werden.  Er  ist  mittlerer  untersehter  Statur,  hat  ein
bleiches  blatternarbigtes,  aber  volles  Gesscht,  starken  Backenbart  und  dunkle  Haare.  Am
Leibe  trägt  er  auf  herrische  Art  gemachte  Kleider,  bald  einen  grünen  Mantel)  bald  eine
Jacke;  auf  dem  Kopf  einen  Hut  mit  grünem  Wachstuch  überzogen.  Er  soll  eine  etwas
gebildetere  Sprache,  doch  immer  in  baier.  Mundart  sprechen,  und  sich  bald  für  einen
Höändler,  bald  für  einen  Sauschneider  aus  Baiern  ausgeben.

X.  Bom  Friedensgericht  Vigo  und  Fasse.  4

73.  Jakob  Gasper,)  Bauer  von  Buchenstein  Friedensgerichts  Vigo  in  Fassa,  mittelmäßiger
  Sratur,  46  J.  alt,  hat  schwarze  Haare,  gewöhnliche  Stirne  und  Nase,  schwarze
  Augenbraunen  und  Augen,  großen  Mund)  rundes  Gesscht  und  Kinn.  -

74.Oswald9koßi,ebenfallsBauervonBuchenstein,istgkoßekStatur,hat
schwarze  Haare,  ordinaͤre  Nase  und  Mund,  breite  Stirne,  graue  Augen,  schwarze  Augendraunen,
  rundes  Kinn,  länglichtes  Gesscht,  und  zäble  44  J.

75.  Andreas  dell  Andrea,  Bauer  von  Buchenstein,  ist  von  gioßer  Statur,  hat  ro,
the  Haare  und  Barc,  breite  Stirne,  graue  Augen,  rothe  Augenbraunen,  große  Nase,  breiten
  Mund  und  Gesicht;  zählt  46  J.  Diese  vorstehenden  drei  Individuen  sind  nach  Art  der
Buchensteiner  gekleidet.  Sie  haben  sich  bei  dem  Friedensgerichte  Vigo  der  Widerseslichkeit
und  der  Verwundung  der  Finanzwachen  bei  Ausübung  ihres  Amtes  mit  Zusammenrottung
  in  der  Nacht  am  20.  Merz  1813  schuldig  gemacht.  «

XI.  Vom  Friedensgericht  Kaltern.

6.  Elisabeth  Moser,  von  Sterzing  gebürtig,  bei  24  J.  ale  eines  qualisteirten
Diebstahls  beschuldigt,  ist  mictlerer  untersester  Starur,  rothen  runden  und  glatten  Angesichts,
  und  hat  schwarze  Haare  und  folche  Augenbraunen.  Ihre  Kleidung  ist  städtisch,  erwas
  nach  waälscher  Art;  sie  spricht  ein  etwas  besseres  Deutsch,  als  gewöhnlich  die  Bauersleute
  reden,  doch  wird  bei  längerer  Unterredung  der  Sterzinger  Dialekt  merkbar.  Sie
wird  auch  wahrscheinlich  etwas  italienisch  sprechen.

XII.  Vom  Friedensgericht  Fondo.

77.  Stephan  Zucal,  auch  Chioma  genannt,  Bauersmann  von  Romeno  Friedensgerichts
  Jondo,  25  J.  alt,  hat  braune  Haare,  solche  Augenbraunen,  heranwachsenden
Bart,  spitzige  Nase,  regelmoßigen  Mund,  spitziges  Kinn,  braune  Augen,  und  ist  von  bleicher
  Gesschtsfarbe;  hat  übrigens  keine  besondere  Kennzeichen.  Dieser  Berbrecher  hat  in
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        Zu  Nr.  2.  1816.

#der  Nacht  vom  17.  auf  den  18.  Febr.  1814  eine  Mordthat  an  seinem  Bruder  Franz
Zucal,  und  an  einem  gewißen  Karl  Graif  veruͤbt,  und  nach  dieser  vollbrachten  That  sich
fluͤchtig  gemacht.  .

XIII.  Vom  Friedensgericht  Borgo.

78.  Francesco  dal  Canale,  von  Borgo)  ist  dem  Ansehen  nach  31  bis  32  J.  alk,
größerer  Scarur,  proportienirten  untersezten  Körperbaues,  hatte  schwarze  nach  Bauernart
geschnittene  Haare,  mittelmáßige  Stirne,  schwarze  Augen,  reguläre  Nase,  mittelmäßigen
Mund,  und  hat  auf  der  linken  Seice  am  obern  Kiefer  unter  dem  Auge  einen  hervorstehenden
  Jahn,  wodurch  sich  die  rechte  Seite  uncerscheidet,  randes  braunes  etwas  blatternarbigtes
  Gesscht  und  schwarzen  Bart.  Bei  seiner  Entweichung  trug  er  eine  Jacke  von
olivenfarben  Tuche  mit  Taschen,  eine  solche  Weste,  kurze  Beinkleider  von  blauer  Farbe
mit  weiß  metallenen  Schnallen,  Stiefel  von  Kalbleder,  schwarzen  runden,  hochgegupften
Hut  mit  einer  schwerzen  Schnur,  und  einen  blau  tüchenen  Kaput.  Manchmal  trägt  er
auch  einen  dunkelblauen  Irack.  Wabrscheinlich  führt  er  auch  einen  Paß  mit  sich.  Dieser
Canale  ist  eines  sehr  bedeutenden  Kirchendiebstahls  beschuldiget,  weßwegen  derselbe  schon  unterm
  31.  März  d.  J.  von  der  Polizeidirection  in  Trient  auf  Veranlassung  des  Friedensgerichts
  Borgo  durch  Steckbriefe  verfolgt  wurde.

XIV.  Vom  Friedensgeriche  Levico.

79.  Caspar  Broilo,  von  Levico  gebürtig,  zu  Selva  wohnhaft,  ist  von  ziemlich
großer  Statur,  mittelmaßigen  Körperbaues,  hat  braune  Haare,  graue  Augen,  kleine  Rase,
  großen  Mund,  rundes  Kinn,  und  gesunde  Gesichtsfarbe.  Bei  seiner  Entweichung  am

.  April  1813  trug  er  eine  grüne  Jacke,  ein  braun  und  violet  abgetragenes  Gillee  und
einkleider,  Strümpfe  von  weißer  Wolle,  kalblederne  Schuhe  mie  ledernen  Bändeln.
Uebrigens  wird  bemerkt,  daß  er  einen  Defect  an  einem  Fuß  habe.  Dieser  hat  sich  bei
dem  Friedensgerichte  Levico  eines  qualistcirten  Diebstahls  schuldig  gemachr.
XV.  Vom  Friedensgericht  Stenico.

so.  Johann  Simonini  auch  Sburlon  genannt,  von  Sctenico)  des  Verbrechens
  der  schweren  Verwundung  beschuldiget,  18  J.  alc,  lediger  säßhafter  Bauer,  ordinärer
  Statur,  hagern  Körperbaues,  ohne  Barc,  hat  braune  Haare,  graue  Augen,  mehr
große  Nase,  großen  Mund  und  regelmäßiges  Kinn.

XVI.  Vom  Friedensgericht  Primbr.

81.  Jakob  Anton  Jaufer,  Bauerssohn  von  Imer  der  Gemeinde  Fiera,  ist  25
J.  alt,  mictlerer  gut  gebildeter  Statur,  hat  braune  Haare,  solche  Augenbraunen,  regelmäßige
  Nase,  heranwachsenden  Bart,  rundes  röchlichtes  Gesicht,  niedere  Strne,  lichtsraue
  Uugen,  regelméßigen  Mund  und  rundes  Kinn,  ist  auch  blatternarbig.  Er  ist  einer
schweren  Verwundung,  u.  Desertion  von  dem  Baron  Fennerschen  Jägerkorps  beschuldigc.

8za.  Peter  Longo,  Bauerssohn  von  Siror  der  Gemeinde  Fiera,  ist  28  J.  ale,  kleiner
  Statur,  hat  schwarze  Haare,  dunkelbraune  Augenbraunen,  kleine  Nase,  wenig  dunkelbraunen
  Bart)  rundes  braunes  Gesscht,  niedere  Stirne,  braune  Augen,  grozen  Mund  und
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        Zu  Nr.  2.  1816.

rundes  Kinn.  Er  wird  mehrever  Diebstáhle  und  der  Desertion  von  dem  Baron  v.  Jenner'schen
  Jdgerkorps  beschuldigt.
XVII.  Vom  Friedensgericht  Male.

6833.  Johann  Tognolini,  auch  Tognati  genanne,  von  Incudine  in  val.  Como,
nica,  beschuldiget  eines  Viehdiebstahls;  er  ist  kleiner  Statur,  fettern  Körperbaues,  und
hat  blonde  Haare.  Er  kann  von  dem  Friedensgericht  Male  nicht  weiter  und  näher  beschrieben
  werden,  weil  er  ein  Ausländer  ist.

XVIII.  Vom  Friedensgeriche  ECles.

34.  Felix  Rigat,  auch  Spuzza  genannt,  des  Diebstahls  beschuldigt,  von  Revo
gebürtig,  ist  beildusig  44  bis.45  J.  alt,  ziemlich  großer  Statur,  proportionirt  untersesten
Körperbaues,  hac  schwarze  nach  Bauernart  abgeschnittene  Haare,  eine  etwas  höhere  Stirne,
  braune  Augen,  dickere  Nase,  ordindren  Mund,  rundes  röthlichtes  Angesscht;  gewöhnlich,
  und  bei  seiner  Entweichung  trug  er  sich  nach  Art  eines  Ronsberger  Bauers,  mit
einem  schwarzen  hochgegupften  Zot,  Hemd  von  Hanf,  einem  schlecht  seidenen  gelb  und
rothen  Frack,  und  kurze  Beinkleider,  weiß  zwirnene  Strümpfe  und  kalblederne  Bändelschuhe.

85.  Leonhard  Martini,  auch  Nardone  genanut,  des  Verbrechens  der  schweren
  Verwundung  beschuldigt,  von  Revo  gebürtig,  dem  Ansehen  nach  beiläuffg  zo  J.  alt,
kleiner  hagerer  Statur)  hat  braune  nach  Bauernarc  geschnittene  Ha#  braunen  Bart
und  solche  Augen,  niedere  Stirne,  schmale  Rase,  mittlern  Mund,  langes  etwas  gekärbtes
  Gesicht.  Er  trägt  sich  nach  Bauernart,  gewöhnlich  mit  einem  hochgeqgupften  Hut,
werckenem  Hemd,  weiß  wollenen  Frack,  mit  gleichem  Gilet,  kurz  lederne  Hosen,  weiß
zwirnenen  Strümofen  und  suchtenen  Bändelschuhen.

86.  Thomas  Roßi,  auch  Terobet  genannt,  gleichfalls  der  schweren  Verwun,
dung  beschuldigt,  von  Revo  gebürtig,  beiläufsg  34  J.  alt,  kleiner  propertionirter  untersester
  Seatur,  hat  schwarze  nach  Bauernart  geschnittene  Haare,  gleichen  Barc,  schwar,
ze  Augen,  hohe  Stirne,  breitgedruckte  Nase!  großen  Mund,  und  ein  rundes  braunes
  stark  blatternarbigtes  Angesicht.  Er  tradgt  sich  gewöhnlich  nach  Bauernart  mit  einem
schwarzen  hochgegupften  Zut#  werckenem  Hemd,  halb  wollenem  blauen  Frack  mit  gleichem
  Silet,  kurz  lederne  Hosen)  weiß  zwirnenen  Strümpfen  und  Bändelschuhen  von
Juchtenleder.

XIX  Vom  Friedensgericht  Condino.

37.  Paride  Todeschinit  von  Castello  der  Gemeinde  Condino)  ist  beildussg  2#r  3.
alt,  ziemlich  großer  untersehter  Statur,  wohl  untersehten  proportionirten  Körperbaues,
hat  braune  Haare  und  Augen,  regelmäáßige  Stirne  und  Nase  auch  Mund,  und  hat  im
Gesschte  einen  schwarzen  Fleck;  er  kleidet  sch  nach  Urt  der  dorkigen  Bauern.

88.  Anton  Spada  Mastai,  von  Castello;  dieser  ist  bei  2f0  J.  alt,  etwas  kleiner
untersetzter  Statar,  hat  braune  nach  Bauernart  geschnittene  Haare,  ordindre  Stirne,
braune  Augen,  regelmäßige  Rase,  solchen  Mund,  kleines  Gesscht,  brüner,  und  trägt  sich
nach  Urt  der  dortigen  Bauern.  Beide  diese  sind  des  Perbrechens  der  schweren  Verwundung
  beschuldigr.
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        Zu  Nr.  2.  1816.

29.  Lorenz  Paitoni,  von  Por  der  Gemeinde  Creto,  ist  dem  Ansehen  nach  bei
44  bis  50  J.  alt,  großer  wohl  untersetzter  Statur,  hat  blonde  Haare  nach  Bauernart
geschnitten,  mittlers  Stirne,  graue  Auͤgen,  regelmaͤßige  Nase  und  Mund,  ein  roͤthlichtes
mageres  langes  Gestcht,  und  trägt  eine  halbwollene  graue  Bauern,  Jacke.  Er  wird  verschiedener
  aualiffcirter  Diebstähle  beschuldigr.  ·  ·

-90.PeterGelmini,vonSand-einesMcuchelmordsbeschucdigt,1stbe134bis
40  J.  alt,  kleiner  wohl  untersetzter  Statur,  hat  schwarze  Haare,  und  traͤgt  sich  nach
Art  eines  dortigen  Bauerns.

g1.  Paul  Boyio,  von  Condino,  des  Diebstahls  beschuldige,  ist  beildussg  21  bis
22  J.  alt,  größerer  Seatur,  wohl  zmrersegten  Körperbaues,  hat  braune,  nach  Art  der
Bauern  geschnittene  Haare,  mittelmäßige  Nase  und  Mund,  weißes  bleiches  länglichtes  Ges
siche,  und  trägt  sich  nach  Art  der  Bauern.

XX.  Vom  Friedenusgericht  Cavalese.

92.  Johann  Baptist  Rizzoli)  von  Castello,  ist  beiläusig  2  4  J.  alt,  großer  Sta,
tur,  hagern  behenden  Körperbaues,  hat  braune  nach  Bauernart  geschnittene  Haare,  blonde
Augbraunen,  graue  Augen,  kleine  Nese,  regelmäßigen  Mund,  blonden  etwas  rothen  Bart,
regelmáßiges  Kinn,  rundes  Gesicht  sedoch  blaßer  Fnroe.  Er  wird  beschuldiget  des  Verbrechens
  der  öffentlichen  Gewalt  mic  Verwundung,  des  Versuchs  des  Brudermerds)  und
eines  begangenen  Mordes  mit  einem  Meßer.  Er  entwich  gleich  nach  vollbrachtem  Mord
in  den  ersten  Tagen  des  Oktobers  1814,  und  man  vermuthet,  er  habe  sich  irgendwo  beim
k.  k.  Milier  engagiren  lassen.  -

93.  Bartlm  Corradini,  von  Molina  der  Gemeinde  Castello,  ist  ungefähr  3a
bis  33  J.  alt,  ordindrer  Statur,  ziemlich  untersebten  Körperbaues,  hat  ein  langes  bleiches
Gesicht,  dunkelbraune  Haare,)  gleiche  Augenbraunen,  schwarzen  Bart,  braune  tiefliegende
Augen,  schmale  große  Nase,  und  langes  ovales  Kinn.  Dieser  wird  beschuldiget  eines
NRaubes,  und  versuchten  Mordes.  In  der  Nacht  vom  14.  auf  den  15.  März  1815  entsloh
  er  aus  seinem  Kerker.  #

94.  Joseph  Rizzoli,  von  Castello,  ist  bei  20  bis  zo  J.  alt,  kleiner  hagerer  Sta“
tur,  hat  schwarze  nach  Bauernart  geschnictene  Haare)  mittlere  Stirne,  schwarze  Augen,
schmale  Nase,  mittlern  Mund,  rundes  mageres  bleiches  und  braunes  Gesicht,  schwarzen
Bart,  ovales  Kinn,  und  ist  am  linken  Schenkel  lahm,  wodurch  er  gezwungen  ist,  mit  einem
  Stock  zu  gehen.  Dieser  machte  sich  des  Verbrechens  des  Vorschubs  schuldig,  und
entfloh  in  der  Mitte  des  Monats  Merz  1815.  "

95.P«etechaito,BauerssohnvonCaranoderGemeindqustello5ersieheteit
nem  Sechziger  aͤhnlich,  ist  großer  untersetzter  Statur,  hat  ein  langes  breites  braunes  Gesicht,
  schwarze  Haare,  solche  große  Augen,  langes  Kinn  und  vermißt  ein  Aug.  Er  machte
sich  eines  Pferddiebstahls  schuͤldig,  und  gieng  in  den  ersten'  Tagen  des  Sept.  1813.  fluͤchtig.

XXI.  Vom  Gericheshof  zu  Triene.

9.  Simon  Doß,  auch  Boßet  genannt,  von  Imer  in  Primor,  wird  des  Diebstahls
  beschuldiget.  Er  ist  dem  Anschein  nach  40  J.  alt,  gewöhnlicher  Satur,  unterletzten.
3
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        Zu  Nr.  2.  1816.

Koͤrperbaues,  hat  blondes  krauses  Haar,  rothen  Bart,  kleine  roͤthliche  Augen,  Habichtsnase,
  mittlern  Mund,  rundes  Gesicht  und  niedere  Stirne.

97.  Hiazinth  Rochus  Pauhrr,  von  Roncegno  gebürtig,  Beamter  dello  statto  ci,
vile  der  Gemeinde  Rocegno,  des  Verbrechens  des  Berrugs  beschuldige,  und  den  4.  Decembe
1813  aus  dem  Urreste  encflohen,  ist  beildustg  28  J.  alt,  unverehelicht,  ans  ßig,  von  ordind,
rer  hagerer  Statur,  hat  ein  ovales  Gessche,  regelmäßige  Nase,  Mund  und  Kinn,  keinen  Bart,
dunkelbraune  Haare  und  solche  Augen.  Am  Ceibe  trägt  er  einen  blau  tüchenen  Frack,  ein
Gilet  von  weißem  Pique,  weiß  und  blau  zwirnene  Strümpfe  und  kalblederne  Stiefel.

98.  Johann  Baoptist  Sartori)  von  Verla,  des  Diebstahls  beschuldiger;  ist  35
J.  alt,  ein  Bauer,  hat  schwarze  Haare,  Augenbraunen  und  Augen,  auch  solchen  Bart,  niedere
  Stirne,  reguläre  Nase,  mictlern  Mund,  ovales  Kinn,  nieders  braunes  Gesscht,  ist  von
ordindrer  Statur  und  Korperbau;  ein  besonderes  Kennzeichen  an  ihm  ist,  daß  er  den  Kopf
im  Gehen  schüttelt.  Bei  seiner  Entweichung  trug  er  ellvenfarb  gestreifte  Hosen,  eine
grüne  tüchene  Jacke  und  einen  ordinären  hohen  Hut.

99.  Jakob  Zeni,  auch  Pezza  genaant)  von  Sorne  in  Brentonico,  beschuldiget
eines  Meuchelmords,  ist  ein  Müller  von  Professson,  37  J.  alc,  von  mittlerer  untersetzter
Statur,  hat  eine  hohe  Stirne,  graue  Augen,  großen  Mund,  breites  Kinn,  braune  Haare
und  Augbraunen,  große  Habichtnase,  einen  braunrothen  Barr  und  ist  blatternarbigt.

100.  Peter  Panellati,  von  Praso  der  Gemeinde  Ereto  Friedensgerichts  Nivat
des  Diebstahls  beschuldiget,  ist  beildusfg  47  J.  alc,  großer  Statur,  hat  braune  Haare,  graue
rinnende  Augen,  lange  Nase)  rothen  Bark  und  langes  hageres  blatternarbigtes  Gescht.

101I.  Anton  Fäs,  auch  Marcer,  lehterhand  ein  Mäller,  ansässig  in  Padergnone"
des  Mordes  beschuldiget,  ist  von  großer  Statur,  3  J.  alt,  dicken  Körperbaues,  hat
schwarze  Haare,  breice  Stirne,  graue  Augen,  finstern  Blick,  großen  Mund,  ovales  Kinn,
braun  gelblichte  Gestchtsfarbe,  schwarzen  Bart,  und  ist  im  linken  Arm  lahm.  Er  trägt
lange  leinwandene  Beinkleider,  derlei  Weste  und  Jacke.

tltoz.  Thomas  Couton  von  Roveredo,  beschuldiget  des  Verbrechens  der  Verwundung,
  Bauer)  beildusig  37  J.  alt,  großer  ordinärer  Statur,  hat  eine  hohe  Srirne,  branne
  Augen,  regelmäßigen  Mund,  ovales  Kinn,  braune  Haare  und  Augenbraunen,  ordi"
nare  Nase,  röchlichten  Barc,  braunes  blatternarbigtes  Gesticht,  und  trägt  ssch  nach  Art
der  vortigen  Bauern.

XXII.  Vom  Tribunal  zu  Boßen.

103.  Erasmus  de  Matcio,  ist  ungefähr  38  J.  alt,  verehlicht,  gebürtig  von  Cas
rano,  sähhafc  in  Dajano  der  Gemeinde  Cavalese;  er  wird  verschiedener  im  Jahre  1812
verübeer  Diebstähle  beschuldiget.  Uebrigens  kann  er  nicht  genauer  beschrirben  werden.

104.  Dominicus  Janlucchi,  auch  Rechiella  genanne,  von  Aldeno  Disteikts
Roveredo,  ist  ungefähr  27  J.  alt,  mittlerer  ordindrer  Statur,  hat  blonde  gekrauste  Haare
die  über  die  Stirne  herabhängen)  graue  Augen,  weiße  bleiche,  manchmal  auch  rothe  Ge
sichtsfarbe,  krumme  auswärts  gebogene  Füße,  und  trug  vor  zwei  Jahren  eine  Jacke,  aschgrauwollene
  Beinkleider,  und  weiß  zwirnene  Strümpfe.  Er  wird  eines  Mordes,  der  wiederholten
  schweren  Verwundung,  des  versuchten  Raubs  und  des  Diebstahls  beschuldiget.
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        Zu  Nro.  2.  1316.

165.  Die  sogenannte  Rittner  Randl,  eine  vagirende  Bettlerin,  ist  36  bis  27
Jahre  alt,  wohlgebauter  kleiner  Statur,  hat  ein  rothes  rundes  Gesicht,  die  Haare
nach  Art  der  Landstreicherinnen  geflochten,  schmale  Nase,  regulären  kleinen  Mund,
rundes  Kinn;  trägt  ein  halb  wollenes  Kleid  unterhalb  mit  grüner  Einfassung,  ein
leinwandenes  weiß  und  blau  gestreistes  Fürtuch,  ein  Korsett  mit  grünen  Molton,
und  ein  rothes  Tuch  um  den  Hals.  Sie  ist  wahrscheinlich  vom  Ritten  oder  Sarnthal,
  und  spricht  nur  deutsch.  Sie  wird  beschuldiger  der  Mitschuld  an  Diebstahl  in
Gesellschaft  des  prozessirten  Simon  Zanol.  »

to6..M.arg.a.rethaCdl,unverehclichteTochterdesGregorCöhauchZsandos
menego  genannt,  von  Varena  der  Gemeinde  Cavalese.  Diese  ist  17  Jahre  alt,  kleiner
dicker  wohl  untersetzter  Statur,  hat  ein  rundes  braunrothes  Gesicht,  schwarze  Augen,
muntern  Blick;  ist  von  Profession  eine  Naͤherin,  des  Kindsmordes  beschuldiget.

107.  Johann  Baptist  Locutin,  Schuster  von  Pozza  in  Fassa,  valgo  Occhio,
  ein  vagirender  Bettler,  eines  in  Gesellschaft  veräbten  gefährlichen  Diebstahls  beschuldiget.
  Dieser  ist  bei  s2  Jahre  alt,  ziemlich  großer  untersehter  Statur,  hat  schwarze
  Haare,  blonde  Augenbraunen,  blaue  Augen,  eine  krumme  Nase,  ordinären  Mund,
länglichtes  Kinn,  und  breites  bleiches  Gesicht.  Seine  Kleidung  besteht  aus  einer  tüchenen
  zerrissenen  Joppe,  dessen  Farbe,  weil  sie  abgeschossen,  nicht  mehr  bennbar  ist,
wit  zwei  Reihen  großer  Kndpfe  von  Zinn,  oder  weißen  Metall,  ein  zerrissenes  grün  tächenes
  Leibl  mit  weiß  metallenen  Knöpfen,  eine  breite  schwarzlederne  Bauchbinde,  kurze
schwarze  abgetragene  Hosen,  weiß  wollene  Strümpfe,  juchtene  Schuhe  und  einen  niedern

Ut.

108.  Peter  Gottardini,  Kesselflicker  von  Grumes,  des  Verbrechens  des
Diebstahls  beschuldigt,  ist  bei  20  Jahre  alt,  großer  untersehter  Statur,  hat  ein  bleiches
  breites  Gesicht,  eine  große  Nase,  und  ist  blatternarbig.  Er  trägt  kurze  schwarze
Hosen,  ein  gelbes  Gilet  mit  stählenen  Knôpfen,  eine  dunkelblaue  abgetragene  Jacke,
einen  schwarzen  runden  Hut  mit  einem  mittlern  Gupfe  und  sammetnen  Band  mit  weißer
  metallener  Schnalle,  weiße  Struͤmpfe  und  juchtene  Schuhe.

109.  Maria  Kofler,  vulgo  gebrenntes  Madl,  ist  bei  zo  Jahre  alt  von
Taufers  gebürtig,  hat  braune  nach  Zigeuner  Art  geflochtene  Haare,  ordinäre  Statur;
ndgt  am  Leibe  ein  schwarzes  Kleid,  weißes  Fürtuch,  ein  grau  lodenes  Korsett,  und
rothes  Tuch  um  den  Hals;  ebenfalls  wegen  Diebstahls  beschuldigt.

110.  Johann  Pitscheider,  ist-ungefähr  20  Jahre  alt,  unverehelicht,  seiner
Profession  ein  Müller,  von  Boßen,  des  Diebstahls  beschuldiget.  Andere  Kennzeichen
sind  von  ihm  nicht  bekannt.

1II.  Alexan  der  Decall,  vulzo  Frankin  oder  Vita  falsa,  von  Profession
  ein  Floßmann,  wohnhaft  in  Bronzoll,  ist  20  Jahre  alt,  ledig,  gebürtig  von  Coll
der  Gemeinde  Agordo.  Dieser  ist  von  wohl  untersetzter  großer  Statur,  hat  ein  ovales
Gesicht,  braune  Augen,  regulären  Mund,  Nase  und  Bart,  und  blonde  Haare.  Er
trägt  eine  floretseidene  Jacke,  ein  Gillet  von  Calico  dunkelblau  mit  weiß  und  gelben  Blumen,
  ein  hanfenes  Hemd,  kalblederne  Bändelschuhe,  und  einen  runden  schwarzen  hoch-
        <pb n="34" />
        Zu  Nro.  3.  1816.

gegupsten  Hut.  Er  wird  des  Diebstahls  und  gefährlicher  Drohungen,  und  des  Tragens
verbothener  Waffen  beschuldiget.  -

112.  Jose  ph  Waid,  eines  am  24.  Mai  1314  veruͤbten  Raubmordes  beschuldiget,
  ist  von  Kaltern  gebuͤrtig  und  dort  wohnhaft,  28  Jahre  alt,  Bauer,  hat  braune
Haare,  Augenbraunen,  und  derlei  Augen,  eine  Habichtnase,  mittelmäßigen  Mund,  dunkelbraunen
  Vart,  breites  Kinn,  hohe  Sratur,  schlanken  etwas  magern  gurgewachsenen
Körperbau,  hohe  Stirne,  und  bleichgelbe  Gesichtsfarbe.  Er  spricht  nach  Kalterer
Mundart  deursch,  und  nur  etwas  weniges  italienisch  gebrochen,  hat  übrigens  einen  aufsallenden
  starren  Blick,  und  sieht  dem,  mit  den  er  spricht,  nicht  lelcht  in  das  Gesicht.
Seine  Kleidung  ic  nach  Bauernart,  und  besteht  aus  einem  wollenen  hauszengenen  Röckl,
schwarzen  Beinkleidern,  weißen  Bändelschuhen.  Als  besonderes  Kennzelchen  fällt  auf,
daß  er  eine  leicht  sichtbare  Stümpfen  und  Narbe  von  einer  einmal  erhaltenen
Streisschußwunde  hat,  welche  unter  dem  linken  Ohr  anfängt,  und  fast  bis  zur
Mitte  des  Backens  geht.

113.  Joseph  Zelger,  vulgo  Pfaff,  von  Karneid,  ist  ein  Pursche  von  ungefähr
  20  Jahren,  mittlever  Stadur,  dickstockigt,  runden  Gesichts,  hat  wenig  Bart,
schwarze  nach  Bauernart  geschnittene  Haare;  am  Leibe  trägt  er  einen  grünen  Scholder,
  weig  wollene  Strümpfe  und  Bändelschuhe.  Bestimmteres  über  seine  Kleidung
kann  nicht  angegeben  werden.  Er  wird  des  Verbrechens  der  schweren  Verwundung

beschuldiget.
"i

Innsbruck  den  7.  Oktober  1815.
        <pb n="35" />
        Nro.  3.  1  8  16.  13

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  2co.  Jan.

 

 

Rechts-Erkenntnisse  des  Kin.  Ober,  Juftiz=  Colleglms.

1)  In  der  Concurssache  zwischen  sämtlichen  Glaubigern  des  verstorbenen  Tutelar,
Raths  Weickersreuter,  Liquidanten  an  einem,  und  dem  Contradictor  massae  Ober,  Justiz=Prokurator
  D.  Schundlin,  L#quidaten  am  andern  Theil,  wurde  die  Drioritäts,  Urchel
ausgesprochen.  Stuttg.  den  10.  Jan.  1816.

2)  Jn  der  Appellations,  Sache  von  Künzelsau  zwischen  Friedrich  Anton  Kneller  und
dem  Chirurgen  Christian  Friedrich  Bauer  von  da,  Kl.  Anten  an  einem,  und  dem  Adlerwirrh
  Leiche  ebendaselbst,  Bekl.  Aten  am  andern  Theil,  die  strittige  Richtung  eines  Gü,
terwegs  betreffend,  wurde  die  Urthel  veriger  Instanz  reformirt.  lbic  cod.

3)  In  der  Appellations=  Sache  von  Horb  zwischen  Franziska,  Wittwe  des  Waldhornwirths
  Erath  allda,  cum  curat.  Anrin,  und  Aloys  Beeser  als  Güterpfleger  der  Erathischen
  Ganntmasse  ebendaselbst  Aren,  Illatenforderung  becreff.,  wurde  das  Erkenntniß
voriger  Instanz  bestätiget.  Stuteg.  den  13.  Jan.  1816.

4)  In  der  Implorations,  Sache  vom  Wiblingen  zwischen  Anron  Kästle  zu  Burghofen
erm  curat.  Bekl.  Inten  und  Anton  Bailer  zu  Burgrieden,  Kl.  Jaten  pcto  debiti  wurde
  die  Urthel  voriger  Instanz  für  nichtig  erklärt,  sofort  lis  in  contumsciam  pro  negative

contestete  angenommen"  und  Kl.  Jat  zum  Beweis  der  von  ihm  erhobenen  Schuldklage
tugelassen.  Stureg:  den  15.  Jan.  1816.

Erkenutnige  des  Königl.  Ehe=  Gaichts.

Den  ro.  Jan.  1316  wurden  geschieden:

1)  Jakob  Friedrich  Guch,  Bürger  und  Becker  zu  Mökmöhl,  Oberamts  Nekarsuln#
Kl.  von  Lacharina,  geb.  Wagner  von  Hermersberg,  Oberamts  Künzelsau,  Bekl.  en  ##-quasi
  dese.t.  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.
        <pb n="36" />
        14

2)  Eva  Maria  Schwarz  von  Ludwigskurg,  geb.  Schaal.  von  Steinenberg,  Oberamts
  Scho#ndorf,  Kl.,  von  Johann  Georg  Schwarz,  Beißtzer  und  Maurer  von  Ludwigsburg,
  Bekl.  as  cap.  delert.  malit,  unter  Verurcheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

3)  Georg  UAdam  Frasch,  Bürger  und  Bauer  zu  Sschenbach)  Oberamts  Gôppingen,
Kl.  von  Anna  Morio,  geb.  Mühlhiufer  von  Schlath,  desselben  Oberamta,  Bekl.  es  cap.
Sulterü.,  unter  Verurtheilung  der  Beklageen  in  die  Kesten.

Von  einem  zu  der  Baron  v.  Sturmfeder'schen  Debic,  Masse  gehörigen  Kapikas
à  2390  fl.  14  kr.  auf  den  4.  Sext.  zu  4  vro  C.  verzinslich,  welches  dem  vormal'igen
Dom,  Kapirel  in  Ellwangen  angeliehen  wurde,  ist  die  Obligation  verlohren  gegangen.
Der  erwaige  Besizer  dieser  Obligation  wird  daher  aufgefordert,  solche  binnen  dreier  Monate
  bei  der  Königl.  General=  Staats,  Schuldenzahlungs  Kasse  allhier  vorzuzeigen)  und
leine  allenfallssge  Ansprüche  darauf  zu  beweisen,  indem  nach  Verfluß  dieses  Termins  auf
die  Obligatrion  keine  Rüksscht  mehr  genommen  wird,  und  diesenigen  Gläubiger  denen
Das  Capital  durch  götlichen  Vergleich  bereits  zugewiesen  ist,  für  idre  Betreffnisse  on  dem
Capital  neue  Obligationen  erhalten  werden.  Stuttgart,  den  0.  Jan.  1810.

Konigl.  General,  Staats,  Schuldenzahlungs,  Kasse.

Diie  dem  Stuttgarter  Waisenhause  zugetheilten  Gefäll,  Ober-  Sinbringereien,  welche
ihre  Geld-Lieferungen  auf  das  Martini=  Quartal  bis  jezt  nicht  geleistet  haben,  werden
hierdurch  oufgerufen,  sowohl  den  Rökstand  vom  ersagten-  als  auch  die  neuere  Einnahmen
  vom  Lichemeß  Quartal  bis  Eude  des  laufenden  Monats  zu  Vermeidung  der  in  der
GeneralVerordnung  vom  #.  Merz  7813,  bestimmten  Legatstrafen  ganz  unfehlbar  hieher
einzusenden.  Sturtgart,  den  12.  Jan.  1816.  Kon.  Waisenhauß.  Beamtung,

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermg  allerhöchsten  Reseripés  vom  13.  Jan,  allergnddigst
  geruhr,  den  bei  der  Cameral,  Rechnungs,  Kammer  angestellten  Buchhalter  Stängel
  auf  die  erledigte  Buchhalters=  Seelle  bai  der  Kömgl.  General=  Staacs,  Schuldenzah#=lungs-Kasse
  zu  versezen,  und  dagegen

den  bisherigen  Kriegs,  Kommissair  Hölder  zum  Buchhalter  bei  der  Cameral-Bechnungs-Kammer
  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  14.  Jan.  die  erledigte
  Pfarrei  Neustatt,  Diöcese  Waiblingen:  dem  bisherigen  Feldprediger,  M.  Baumeister
  zu  übertragen  allergnädigst  geruht.

 

Mitcelschlechtbach,  Oberamts  Lorch.  Vermög  allerhöchsten  Reseripts  der  Känigl.
Seccion  der  innern  Administration  vom  J.  diß  soll  die  Heinrika  Benzenhöferin,  Sheweilbdes
  Bürgers  Friedrich  Benzenhdfer  zu  Mittelschlechtcbach  wegen  der  durch  sse  mit  murdvoller
  Entschlessenheit  und.  eigener  Gefahr  bewirklen  Lebensrettung.  des  in  die  angeschwor-
        <pb n="37" />
        15

lene  Wieslauf  gefallenen  5  jaͤhrigen.  Knaben  des  Friedrich  Neumeister  von  da,  oͤffentlich
belobt  werden.  Welchen  allerhoͤchsten  Auftrags  sich  hiemit  entlediat.  Den  13.  Jan.
1816.  Koͤn.  Obertamt  Lorch.

 

 

Urach.  Der  dahier  wegen  Raubmord  und  verschiedener  Diebstaͤhle  in  Verhaft  und
Untersuchung  sich  befindende,  hienach  signalisiree,  verheirathete  Erzsauner  Franz  Carl
Bittne#r  auch  Prikner)  insgemein  aber  Stekensokels  Franz  genannt,  von
Thannhausen,  Oberamts  Ellwangen  gebürtig)  welcher  in  der  Oberdischinger  Diebsliste
Seite  19.  Nr.  185.  als  ein  gewöhnter  Nacht#dieb  beschrieben,  und  in  der  Sutzer-Jaunerliste
  Seite  136.  Nr.  38.  eines  Einbruchs  in  der  Rockenmühle  mit  dem  Vaganten
Marr  Hogner,  nach  dem  Heidenheimer  Einöders  Protokoll  Fol.  143.  beschuldigt)  auch.
schon  wegen  Einbruchs  in  Glems,)  Oberamts  Urach,  zu  Hohentwyl  derenirt  gewesen,
von  da  aber  durch  die  Französssche  Invasson  befreiet,  sodann  wegen  des  zwischen  Marikberg
  und  Gammerdingen  mit  seinem  Schwager  Johannes  Huber,  vu'go  Steinamer  Keßler
  verübten  Raubmords,  mit  Stekbriefen  verfolgt  worden)  seicdem  in  Kaiserlich,  Oesterreichischen
  Kriegsdiensten  gestanden,  und  erst  vor  kurzem  im  Fürenthum  Hechingen  mitnoch
  z  andern  Pagauten  EChristoph  Klein,  von  Stammheim)  Oberamtés  Ludwigsburg,
angeblich  gebürtig,  20  J.  alt,  und  Johann  Schmid,  aus  Berlin  gebürtig  seyn  sollend
17  J.  alt)  wegen  nächtlichen  Diebstahls  mittelst  Einsteigens,  aurgegriffen,  und  sofort-Lurch
  das  Königl.  Landvogtei=  Amt  dahier  dem  unterfertigren  Criminal,  Rarh  zur  Euleis
#ung  der  peinlichen  Untersuchung  übergeben  worden  ist,  gibt,  da  man  bei  ihm  verschiedeue
  Waffen)  als  ein  geladenes  Distol  mehrere  #schneidige  Messer  und  sonstige  verdächtigLe
  Instrumenter  gehaktes  Blei,  ein  Handbeil)  dann  3.  große  Tragsäcke,  einen  Büchsenranzen
  2c.  bei  seiner  Verhaftung  gefundem  hat,  derselbe  schom  15.  Jahre  abwesend  ist,
und  sich  über  seinen  Nahrungsstand,  Beschäftigung,  und  Aufenthalt  nicht  auszuweisem  vermag,
  auch  öfters  als  Jäger  oder  Kaufmann  unter  fremden  Namen  gereist  seyn  soll,  zen
der  Vermuthung  Anlaß,  daß  Bittner,  der  sonst  auch  mir  seinem  Weibe  herumgelaufem
ist,  mit  andern  Jaunern  und  Baganten  in  Verbindung  gestanden)  vielleicht  schon  garwegen
  begangenen  Verbrechen  verhaftet  gewesen,  oder  deren  verdächtig  seyn  könnte:

Um  nun  in  dieser  so  wichtigen  Untersuchung,  Alles  aufzubieten„was  nahe  oder  sfferne
Geleegenbeic  zu  Sachdienlichen  Anzeigen  und  nähern  Aufschlüssen  über  diese  in  den  Aktengegründecen
  Vermuthungen  geben  kann,  lade  ich  alle  respective  inn,  und  ausländische
Criminal,  und  Polizei=  Behörden,  denen  dieses  zu.  Gesschrkomme  geziemend  ein  mich
zur  Erreichung  des  vorgesteckten.  Zweckes  collegialisch  zu  unterstützen,  und  mir  alle  und
sede  hieher  einschlägigen  Notitzen  gefalligst  in  Bälde  mitzurheilen.  Signalement:  Franz#
Carl  Bittner,  Ingquissc,  ist  beildussg.  45  —46  J.  alch  5“  77/  groß,  hat  schwarze  rund  abgeschnittene
  Kopfhaare,  kleine  und  schwarze  Augenbraunen,  graue  Augen,  kleine  Nase,  blei,
che  Wangen,  gewöhnlichen  Mund,  kleines  rundes  Kinn,  sehr  starken  schwarzen  Backenbart,
  vollkommene  Gesschesfarbe  mit  kaum  sschebaren  Blarternarben  blasse  Gesschtsfarbe,
  gute  Zähne;  ist  ohne  sschrbares  körperliches  Gebrechen.  Derselbe  war  bei  seiner  Arrecicung,
  bekleidet:  in  einen  dreieckigten  Spishur,  schwarie  baumwollene  Halsbindermin
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        16

rothem  Lauf,  rothen  Brusttuch  mit  Knopfloͤchern,  Schleifen  von  gruͤnen  Schnuͤren  unb
mit  3  Reihen  kleinen  messingenen  Kunopfen  besetzt,  blau  tuchenen  Wammes  mit  staͤhlernen
Knoͤpfen  ugd  rothem  Uaterfulcer,  gelben  schaafledernen  kurzen  Hosen  mit  Baͤndeln,  hellblauen
  wollenen  Struͤmpfen  ·  und  ausgeschnittenen  Schuhen  mit  Baͤndeln.  Den  10.  Jan.
1316.  Königl.  Württemb.  Criminal-Rath  der  Landvogtei  auf  der  Alp.

 

Stuttgart.  Bei  unterzeichneter  Beamtung  ist  ein  Quanzum  1311er  Wein  zum  Verkauf  im  disentlichen
  Aufstreich  allerguddigst  ausgesezt,  und  dazu  Montag  der  22.  d.  Men.  anberaumt  worden.
Es  geschieht  derselbe  nuch  der  Convemenz  der  Liebhaber  in  großeru  oder  kleinern  Porthien,  und  werden
diese  anmit  eingeladen,  sich  an  gedachtem  Tage  Nachmittags  2  Uhr  in  der  Hoftüserei  dahler  bei  der
Verhandlung  elnzufinden.  Den  6.  Jan.  1516.  K.  Cameralverwaltung  daselbst.

Stuttgeart.  Wegen  Anschaffung  150  Stük  neuer  zwilchener  Frachtsäcke  für  Hestiee  Beamtung
  wird  bis  Dienstag  den  30.  Jan.  ein  Abstreichs-Akkerd  adgehalten  werden,  wobei  sich  die  Liebhaber
  Vormittags  10  Uhr  bei  untergeichneter  Stelle  einfinden  wollen.  Den  15.  Jan.  1316.

Kdnigl.  Cameralverwaltung  daselbft.

#udwissburg.  Da  der  Alkord  über  kieferung  der  für  die  Kdnigl.  Fenerwerkstitte  beim  Arsenal
  und  der  Armee=  Equipirungs=  Compagnie,  deßgleichen  für  das  Köngl.  Geschüz=  Gießhauß  erforderlichen
  büchenen  Prügel  -,  und  auch  tannenen  Kohlen,  auf  den  Jahreslauf  vom  1.  Merz  1816  bis
dahin  1617.  am  Montag  den  22.  Januar  16106.  Vormittags  10  Udr  in  der  Kanzlei  des  Kinigl,
Arsenals  dahier  vorgenommen  werden  wird  ;so  bringt  man  diese  vorzunehmende  Verhaudlung  anmit  zu
Ueermanns  Kenntaitz  mit  der  Bemerkung,  daß  die  Liebhaber,  welche  am  Akkord  Antheil  nehmen  wols
en,  sich  mit  einem  obrigkeitlichen  Jeugniß  zu  versehen  haden,  daß  sie  im  Staude  seien,  diesen  bedenbtenden
  Akkord  ohne  Nachtheil  für  den  Betrieb  der  Feuer-Werkstätte  auszuführen.  Zugleich  werden  die
Orts-Obrigkeiten  ersucht,  den  vorhabenden  Akkord  auch  noch  auf  dem  gewohmichen  Wege,  ihren  Amts-Untergebenen,
  besonders  den  Feucrarbeitern,  denen  vielleicht  kein  dffentliches  Blatt.  zukommt,  gesällig
betanũt  zu  machen.  Den  6.  Jan.  1516.  Kenigl.  Arsenal-Direction.

Nekarsalm.  Lis  Donnerstag  den  3.  Febr.  Vormittags  ?  Uhr  wird  auf  dem  Ra  hhauß  zu  Nekarsalm
  ein  Quantum  131  ir  Wein  aus  dortiger  Kellerei  nach  der  Convenienz  der  Liehhaber  in  größeren
oder  kleineren  Parthien  im  lbffentlichen  Aufstreich  verkauft.  Denu  15.  Jan.  1316

«  ön.  Cameralamt  Kocherdorf.

Stammheim.  Auf  den  Kdnigl.  Kästen  zu  Stammheim  und  Schwieberdingen  ist  ein  Quantum
Koggen,  Dinkel,  Haber,  Gersten,  Erbsen,  Wicken,  Ackerbohnen  und  Einkorn  zum  Verkauf  ausgesezt,
wotüber  die  Liebhaber  mit  unterzeichnetem  Cameralam  täglich  Käufe  abschlichen  kö#onen.  Den  15.
Ian.  1516.  ·  Koͤn.  Cameralamt.

Zwiefalten.  Bei  der  unterzeichneten  Beamtung  ist  ein  beträchtliches  Quantum  Gerste,  Micchling,
  Einkorn,  Erbsen,  Bobnen,  Liasen  und  Wiken  zum  Verkauf  ausgesezt  worden,  welches  diemit
dekannt  gemacht  wird.  Den  9.  Jan.  1516.  Kon.  Camcralverwaltung.

Abbtsgemünd,  Oberamts  Nalen.  Sufelge  allerhöchster  Genehmigung  soll  von  Abbtsgemön
bis  Wasseralfingen  eine  neue  Straße  über  Hittlingen  angelegt  werden,  wovon  sich  die  Kosten  nach  dem
neuesten  Ueberschlage  ohne  Anführung  des  Matertals,  und  ohne  Gürer-ECntschädigung  auf  6602  fl.  helaufen.
  Die  Hüättenamts-Verwaltung  Abbtsgemünd  ist  allergnädigst  legltimirt,  dieseé  Stresen.  Banwesen
  mit  Einschlun  der  erforderlichen  Brücken  und  Deblen  im  Abstreich  zu  verakkordiren,  und  ha#
blezu  M##tt  den  5.  Febr.  bestimmt,  an  welchem  Toa#e  Vormsttags  9  Uhr  diejenigen,  welche  zur
Uebernahme  kLust  haben,  und  sich  aber  Vermbgen  und  Kennmisse  um  Straßendau  durch  obrigkeitliche
Zeuguiße  aus  misen  könn##,  im  ammwirhshauße  zu  Hittlingen  erscheinen,  und  der  Verhandlung  an-
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        ,

wohnen  wollen.  Rit  und  Ueberschläge  #####  früher  bei  uvterzeichneicr  Beamtung  elr  geschen.  vdge
und  der  Eatrepreneur  darf  sich  während  der  Arbeit  auf  preperttoninliche  Abschlags,  Zablung  sicher
Rechnung  machen.  Den  6.  Jan.  1816.  K.  Hüter  amis-V#mwaltung  Abbtsgemünd.

Herrenderg.  Am  Mitwoch  den  31.  Jan.  l.  J.  Vormittags  8  Uhr  wird  die  Schaafweide  von
Entungen,  nad  am  nemlichen  Tag  Vormittags  10  Uhr  die  Waide  von  Mizingen,  jede  auf  3  JFahre
auf  dem  hiesigen  Rathhaus  im  bffentlichen  Aufstreich  verlichen  werden,  wobei  sich  die  Licbhaber,  welche
eine  Schaafwelde  überneden  dürfen,  mit  itren  Messter=  und  Conceßions  =  Briefen  versehen,  einfiaden
dnnen.  Die  Wailde  in  Entringen  erträgt  400  Stäl  und  die  in  Mdzingen  250  Stük.  Den  16.  Jan.
1816.  K.  Oberamt.

Ober-Enslugen,  Nürtinger  Lberamts.  Die  Commun  Ober-Enfugen  ist  entschlossen,  ihre  zu
175  —200  Stäck  berechigte  Schaafweide  auf  3  Jahre  an  den  Meisibietenden  zu  verleiben,  wezu
Kiebhaber  sich  bis  Deieustag  den  13.  Febr.  Vormittags  11  Uhr  auf  dem  Rathhaus  einzufinden  eingeladen
  werven.  Den  13.  Jan.  1616.  Oberamt.

Rübgarten.  Nach  gnädiger  Verfügung  soll  das  allhier  befindliche  Maiereigut,  welches  in  96
Bog  1  Vrtl.  34  Ruth  Aeker  in  3  Zellgen,  60  Morg.  Wiesen,  12  Morg.  11  Vrkl  124  Rih.  Boumund
  Grasgarten,  1  Morg.  1  Vrit.  24  Muth.  Weinberg.,  auch  einem  Antheil  an  der  Schäferei  besteher,
und  worzu  eine  gute  Malerei=  Wohnung,  nebst  2  Scheuren,  genugsamen  Stalbungen,  Waschhaoß,
Wagenbünen,  Bronnen,  alles  an  und  deleinander,  und  in  gutem  Zustande  befinrlich,  in  einem  Gesamkt-
  Pacht  sub  hasta  auf  6  oder  9  Jahre  von  Lichtmeß  1616.  an  gerechner,  verlichen  werden;  zu
welcher  Vrrleihung  der  12.  Febr,  1345.  Vormittags  10  Uhr  im  Schloß  zu  Röbgarten  beftimmt  ist,
welche  Verhandlung  andurch  mit  dem  Anhang  bekannt  gemacht  wlrd,  daß  zu  dem  Bestand  Niemand
zugelassen  werde,  der  sich  nicht  mir  obrigkeitlichen  oberamtlich  gesiegelten  Zeugnissen  legitimiren  kann,
daß  er  den  Felobau  hiulänguch  verstehe,  im  Stande  seie,  das  Bestand-Geld  bern  Antritt  des  Gurs,
Kan  einer  Caution,  jedesmat  auf  cin  Jahr  vorauszube  ahlen,  und  die  Einrichtung  mit  Vieh,  Scht
und  Geschirr  von  eigenem  Vermogen  zu  bestreitem.  Den  12.  Jan.  1616.

«  -  Gräfüch  von  Dillen'sche  Rent-Beamtung  allda.

Wiblingen.  Nachbenannte  im  hiesigen  Oberamts--Bezirk  gelegene  Sommerschaafweiden  werden,
  je  nachdem  sich  Aebhaber  finden,  an  den  bezcichuecten  Togen  nochmals  im  difeuflichen.  Aufstreich
verliehen  werden,  und  zwar:  1)  die  Waide  von  Mietingen  mi  150,  —  die  von  Butzmannshaußen

mit  80,  —  die  von  Eßendorf  mit  30,„  —  die  von  Weinstetten  mit  100,  —  und  die  von  Oberkirchberg
mit  60  Stäl  am  24.  Jan.  2)  Die  Waide  von  Illerrieden  mit  100,  —  die  von  Wangen  mit  100,
—  die  von  Dorndorf  mit  60.  —  und  die  von  Althem  und  Harrhaußen  mit  120  Stök  am  25.  Jan.
d.  J.  Die  Pachtliedbhaber  werden  nun  cingeladen,  sich  an  den  bestimmten  Tagen  Vormittags  9  Uhr
hler  in  der  Oberamtel  einzusiaden.  Den  8.  Jun.  1616.  «  .  Oberamt.

Stuttgart.  Nach  vorliegenden  allerhchsten  Vefehlen,  wird  die  Mosterung  derjenigen  Militair#-pflichtigen,
  welche  am  1.  Jan.  dieses  J.  das  20  Japr  zurückgelegt,  und  das  25e  Jahr  noch  nicht  vollendet
  haben,  am  §.  6.  7.  und  68.  Febr.  d.  J.  vorgenommen  werden.  Die  betreffenden  Millta#pflichugen
  aus  der  hießgen  Residenzstadt,  und  aus  den  Weilern  Heslach,  Gablenbera  und  Berg,  welche
sich  hier  oder  in  der  Nähe  aushalten,  heben  daher  an  obgedachten  Tagen  sich  Vormittags  3  Uhr  auf
dem  diesigen  Ratbhauß  einzufinden.  Decjenigen  von  ihnen,  welche  nach  den  bestebenken  Gesezen  vom
persdulichen  Erscheinen  bei  der  Musterung  befceit  sind,  oder  wewen  grdßerer  Entfernung  nicht  erscheinen
kdunen,  haben  baunzegen  noch  in  diesem  Monate,  die  erforderlichen  Meß=  und  Visirstiens  =  Zeirel  an
die  unterzeichnete  Behörde  einzusenden,  und  werden  daber  samtliche  Könsgl.  Oberämter  ersucht,  das

en  und  die  Biustsation  dieser  in  ihrem  Bezirk  sich  aufbaltenden  Indioiduen  balomoglich  vornchmen

u  lassen.  Am  9,  Febr.  d.  J.  werden  dann  die  Miliraupflichrigen  der  ersten  Klasse  für  das  ganze  lauende
  Jahr  unter  sich  losen,  damit  jeder  bei  allenfalls  künftigen  Aushebungen  nach  der  Nummer,  die
idn  getroffen  hat,  in  Concurrenz  gezogen  werden  kdnne.  Die  Mlitairpfuchiigen  der  ersten  Klosse  werden
bievon  mu  dem  Bemerken  in  Kenarniß  gesezt,  daß  wern  sie  nicht  pestulich  an  ged.  9.  Febr.  d.  J.
beim  Losen  erscheinen,  ihre  Päter,  Pfleger,  oder  eine  drilte  amrlich  cufzustellende  Person  in  ihrem  Namen
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        M

I#s  Loss  gichen  wefden.  Am  23  24.  u.  25.  Jan.  b.  J.  endiich,  haden  dlejenigen  Militairpflichtigen,  welsche
  am  1.  Jan  d.  J.  das  20  Jahr  zurütgelegt,  and  das  25  noch  nicht  volleudet  haben,  und  die  in  den
Rekrurirungs-  Listen  der  übrtgen  Oberämier  d.s  Khvigreichs  eingetragen  siad,  sich  gegenwärtig  in  dem
Stadedirections=  Bekirk  aufhalten,  und  sich  nicht  persbrlich  vor  ihrem  Obecramt  zu  stellen  haben,  Vormttags
  6  Uhr  auf  dem  Hiesigen  Rathhause  zu  erscheinen,  damit  sie  nessen  und  vilitin  und  daun  die
aersorderlichen  Scheine  an  ihre  Oberämter  gesandt  werden  können.  Dey  12.  Jon.  1676.
Köomgl.  Rekrurirungs-Commission  der  Reßidenzstadt  GStuttgart.

Stuttgart.  Da  in  Folge  eines  allerbbchsten  Dekrets  der  Kdnigl.  Rekruttrungs  -Sekrion  die
diesjährige  Musterung  und  Revision  der  elruntrungs,  Listen  am  3.  Febr.  in  allen  Obermiern  der  Laud=-vogtel
  zugleich  vollzogen  werden  wird,  und  bei  derselben  diejenigen  Miltitairpflichtigen,  welche  am
A.  Ja.  18106.  das  20füe  Jahr  zurückgelegt,  und  das  25ste  Jahr  noch  nicht  vollendet  #eben,  peisonlich
Irscheinen  muͤssen;  so  werden  alle  und  jede  Rekrutirungs-  Pfichtige  von  dem  angegebenen  Alter,  insofern
  sie  nicht  durch  die  vorliegenden  früheren  allerhochsten  Vorschriften  von  persbalicher  Srellung  dei
der  Jahrs#musterung  befreit  find,  hiedurch  aufgeforden,  sich  ln  den  ersten  Tagen  des  nächstkommenden
Monats  in  tbrem  Heimwesen  elnzufinden,  und  bei  den  Ortsvorgese#ten  zu  melden,  die  Hoch=  uan
Wohlldbk.  Polizeistellen  aber  ersachr,  den  sich  in  ihrem  Oistrikte  aufhaltenden,  und  nach  den  allerbch-#en
  Bestimmungen  zur  Jahresmusterung  einberusenen  MWilitairpflichugen  der  disscirigen  Landvogtei  zu
jener  Zeit  den  Aufenthalt  daselbst  nicht  zu  gestatten,  und  dieselbe  in  ihre  Helmath  zu  weisen.  Den  6.
Jan.  1616.  Kbnzk.  Landoogztei  Rothenberg.

»  Ludwsgshnks.DiedlesjöbtlgeMustmgwkwisionderNekroka-essifleuwitdiasies
zweit-Oberamtden5.Fedk.undfolgendeccsevokgesommwerden-.Beiderelheubqudiejeaiges
miljtsikpflichcigeuUnterkhauen,wetchemi,JamtqtdvasemLedeasjahsqagetketes,das25te
sbeknochutchtpntükelegtbahen,.netschesuet.DickewnokadapekhsemmuntekEriunmmgasdie
Strafen  des  Vrhehorfen  vorgeladen,  sich  zu  rechter  Zeit  in  ihrem  Heimwesen  einzufinden  und  bei  der
Ortsobrigkeit  zu  melden;  diejenigen  aber,  welche  von  dem  persdnlechen  Erscheinen  bei  der  Musterung
gesezlich  befreit  sind,  haden  die  erforderlichen  Zeugmise  noch  vorher  urd  spatestens  bis  zum  1.  Fedr.
einzuschicken,  widrigenfalls  sie  als  ungehorsam  ausgeblleben  angenommen  werden  wörden.  Sedann  ist
'denjenigen,  welche  weiter  als  5  Stunden  von  ihrem  Geburts  ·  oder  Wobnert  entfernt  sind,  gestattet,
sich  bei  dem  Oberamte  ihres  Aufenthalts  meßen  und  von  dem  dortigen  Oberamts-  Arzt  (iedoch  keinem
Cbirurgen,  wie  oft  geschiehet,)  vistriren  zu  lassen,  dis  Certisikate  siad  ader  ebenfalls  dis  zum  1.  Fedr.
1616  vorzulegen,  iudem  soust  die  Fehlenden  ebenmäßig  als  ungehorsam  behandelt  werden  würden.  Den
1  Jan.  1616.  beramr.

Balingen.  In  dem  hiestgen  Oberamt  wird  die  dißjébrige  Musterung  und  Kevision  der  Rekrud#ungs=
  Listen  am  5.  Gebr.  ihren  Anfang  nehmen;  es  werden  daher  sämtliche  Miliraupfnchrige  von  20
—  25  Jahren,  mit  Ausnahme  derjenigen,  welche  sich  nach  den  früher  ergangenen  allerhochsten  Verordnungen
  zur  Musterung  persdulich  nicht  stellen  därfen,  aufgeforderr,  sich  zu  erwähnter  Zeit  in  ihrer  Heimath
  einzufinden,  und  der  Musterung  anzuwohnen.  De#  13.  Jan.  1816.  K.  Oberamt-Besigbelm.

  In  den  ersten  Tagen  des  Monats  Febru#ars  wird  die  dlesjährige  Jahromusterung
statt  haben.  Alle  von  Haus  enrfernte  E  aus  dem  diesseitigen  Oberomtsbezirke  vom  26.
dis  25ten  Jahre,  mithin  alle,  welche  #t  den  Jahren  1701  —  1795.  heboßern  sind,  werden  daher  ausgefordert,
  entweder  auf  den  1.  Febr.  in  ibrem  Geburtso##t  sich  einzufinden,  und  sodann  persdulich  del
der  Musterung  sich  zu  stellen,  oder  bel  dem  Oderamte  ihres  Aufenthalts-Orts  sich  visitiren  zu  laffen;
die  Zeugnißze  aber  laͤagstens  bie  zum  t.  Febr.  an  unterzeichnete  Stelle  nuin  so  gewißer  einzusenden,  als
aie  sonlen  unter  die  Abwesende  gesezt  werden.  Den  10.  Jan.  1316.  k  Oberamt.

Bbbllsngen.  Da  die  Jahrsmusterung  der  Militairpflichtigen  in  dem  hlesigen  Oberamte  den  5.
bis  10.  Fedr.  1616.  vorgenommen  werden  wird;  so  wird  es  hierdurch  dffentlich  bekannt  gemacht,  mit
der  Ausforderung  an  die  abwesenden  Militairpflichtigen  des  hiesigen  Oberamts  von  20  bis  25  Jahren,
welche  nemlich  dom  1.  Jan.  1791  bis  54.  Dec.  4795.  geboren  sind,  daß  fie  sich  entweder  perfsdulich
bei  der  Musterung  auf  dem  hiesigen  Rathhause  einfinden,  oder  sich  bri  d##n  Oberämee#r#  ihrer  dermali-
        <pb n="41" />
        19

gen  Aufenthalts-  Orte  messen,  und  ruͤcksichtlich  ihrer.  physischen  Beschaffenheit  von  den  Oberamts
disitiren  lafsen,  im  lezteren  Falle  aber  die  auszustellenden  Meß=  und  Wisttatlonsscheine  bis  zum  F.  Februm
  so  gewist-  an  unterzeichusn  Stelle  einsenden  sollen,  als  sie  soust  unter  die  Abwesenden  gesetzt
wideu.  Der  17.  Jan.  1816.  K.  Oderamt.

Calw.  Die  Musterung  der  Militairpflichtigen  wird  In  biesigem  Hberamt  am  Mr##ntag  den  5.
Febr.  d.  J.  ihren  Anfang  nehmen.  Diricuige  jurge  Mannschaft,  welche  im  Jahr  1791  bis  zum  Jo##t
1705  beides  einschliehlich  gebohren  ist,  hat  dater  auf  diese  Zeit  sich  in  ihrem  Hemmwesen  eizufinden
oder  bei  dem  Oberamt  #thres  dermaligen  Aufenthalts  sich  metzen,  und  durch  den  doriigen  Obcramts,  Acze
visicirea  zu  lassen,  auch  dafür  zu  sorgen,  daß  die  darüber  antzusieuende  Uituiuden  Tangstens  bis  zum
8.  Zebr.  d.  J.  der  nuterzeichneten  Stelle  zugesendet  werden.  Dea  13,  Jan.  1810.  K.  Oderamt.

Freudenstadt.  Den  Militairpflichtigen  des  hiesigen  Oberames  von  20  bis  25  Jahren  wird  ans
durch  dekannt  gemacht,  daß  die  Jahrsmusterung  in  dem  hblesigen  Oberamt  den  §.  Fedr.  d.  J.  ihren
Anufang  nehmen  werde.  Den  15.  Jau.  1316.  K.  Oberamt.

Geis  lingen.  Die  Verriuge  Musterung  und  Reolßon  der  Nekrutirungs=  Listen  wird  am  5.
ebr.  in  dem  diesseitigen  Oberamtsbezirke  vorgenommen  werden.  Es  haben  bei  derselben  dirjenigen
llitairpflichuge,  welche  am  1.  Jau.  1516.  das  20.  Jahr  zurükgelegt,  und  das  25.  Jahr  noch  nicht

vollendet  haden,  persdulich  4  erscheineg,  weswegen  alle  Rekrutirungspflichtige  von  diesem  Alter,  insoserne

  solche  vicht  durch  fräbere  Verordnungen  von  der  peribulichen  Stellung  bei  der  Jahremusterung
befreit  sind,  aufgeforderk  werden,  sich  auf  die  oben  bestimunne  Jeit  in  ihrem  eHoeen  einzusinden,
bei  der  Musterung  unfebldar  zu  erscheinen.  Die  Hoch=  und  Wohllbddl.  Volizen  disden  aber  werden
ersucht,  sämtüche  Rekrutirungspflichtige  des  diesseltigen  Oberamtsbezirkes  in  ihre  Limett  zu  weisen.
Den  12.  Jaw  1816.  berame.
Heilbronn.  Die  Musterung  der  Militairpflichtigen  wird  bei  hiesigem  Oberamt  Montag  den  s.

Febr.  d.  J  den  Anfang  nehmen.  Oiejenigen,  welche  am  1.  Jan.  d.  2#  das  20ste  zurückgelegt
und  das  25fle  noch  nicht  vollendet  haben,  müssen  daher  auf  jene  Zeit  in  ihrem  Heimwesen  sich  einfinden,
  oder  bei  dem  Oberamt  ihres  dermaligen  Aufenthalts  sich  messen  und  visttiren  lassen,  und  die
varüher  aus  zustellenden  Urkunden  dis  zum  1.  Febr.  dem  hiesigen  Obcramt  zusenden.  Die  in  dem  dießeitnigen
  Oberamtsbezirke  sich  aufhaltenden  20  bis  25jährigen  Milita#ppflichitgen  aus  andern  Oderämtern
kdnnen  am  Donnerstag  den  1.  Febr.  Pormutags  3  Uhr  auf  dem  biesigen  Rathhaus  sich  einfinden,  um
gemessen  und  oisitirt  zu  werden,  worauf  die  Scheine  an  die  betreffenden  Oderämter  werden  gesender
werden.  Den  16.  Jan.  1616.  K.  Oberamt.

Reutlingen.  Auf  den  5.  Febr.  d.  J.  und  folg.  wird  die  Rekrutirungs-Revision  im  hiesigen
Oberamr  vorgenommen  werden.  Diejenige  Rekrurirungspflichrige  nun,  welche  am  1.  laufenden  ouats
  und  Jahrs  vas  20te  Jahr  bereits  zuüruͤkgelegt,  und  das  25te  noch  nicht  vollendet  haben,  wenn  sie
anders  nach  frühern  Gesezen  vom  persdalichen  Erscheinen  nicht  erimirt  sind,  werden  dader  aufgerufen.
zur  ermeloten  Zeit  in  ihren  Gchurtsorten  sich  cinzufinden,  oder  wenn  sie  in  großer  Enrfernung  ven  hier:
agem  Oberamt  seon  sollten,  Meß  und  Tüchtigkeit  in  vorgeschriedener  Form  durch  die  betreffende  Hochlbbl.
  Oberämter  einzusenden.  Den  9.  Jan.  1516.  K.  Oberamr.

Schorsdorf.  Die  disiährige  Musterung  und  Revision  der  Rekrutirungs-Listen  wird  Montag
am  5,  Febr.  vorgenommen  werden,  dadei  haben  diejenige  Militairpflichtige,  welche  am  1.  Jan.  1316.
das  20.  Jahr  zuräkgelegr,  und  das  256c  noch  nicht  vollendet  haben,  pers  FFc  zu  erscheinen.  Es  werden
  daher  sämtliche  Rekrutirungspfiichigge  von  dem  angegebenen  Alter,  in  so  fern  sic  nichr  durch  besondere
  Vorschriften  von  persdnlicher  A  bei  der  Jahresmusterung  befreit  sind,  hierdurch  aufgefordert.,
fich  auf  den  bestimmten  Tag  in  ihrem  Geburtsort  einzufinden,  und  bei  demn  Ortsvorsteher  sich  zu  melden.
  Den  12.  Jan.  1816.  K.  Oberamr.

Täöbingen.  Am  1.  Febr.  und  die  daranf  folsende  Tage  wird  die  Jahrsmusterung  im  hiesigen
Oberomte  vergnammen  weiden,  bei  welcher  alle  dirjenige  Mllirnirpflichtige,  welche  am  1.  Jan.  das
        <pb n="42" />
        20

20ste  Jahr  bereits  zuruͤckgelegt  das  25ste  aber  noch  nicht  completirt  haben,  mithin  diejenige,  welche
  vom  1  Jan.  1791  bi  1.  Jan.  1796.  gebohren,  und  welche  nicht  durch  die  Geseze  vom  persdulichen
Erscheinen  dlpensirt  sind,  sich  zu  stellen  haben.  Es  werden  daher  alle  diejenige,  die  sich  in  diese  Cathegorie
  gualificiren  aufgefordert,  den  lezten  d.  Mon.  in  ihrem  Heimwesen  sich  einzufinden,  und  des
weitern  sich  zu  gewärtigen,  wovon  nur  die  ausgenommen  sind,  die  sich  in  großer  Emfernung  von
der.  Heimatb  aufhalten,  und  welchen  erlaubt  ist,  ibr  Meß  und  den  Misitations  Erfand  durch  die  detreffende
  Hochlbbl.  Oberämter  Neher  zu  senden.  Den  15.  Jan.  1616.  K.  Oberamt.

Urach.  Nach  allerhdchstem  Befehl  vom  2.  d.  Mon.  wird  die  Jabrs-Musterung  der  Milltairpflichtigen
  des  Oberamis  Urach  mit  dem  1  Fedr.  d.  J.  ihren  Anfang  nehmen.  Bei  dieser  Musterung  haben
alle  junge  kente,  von  20  bis  25  Jahren,  das  heiße,  diejenige  zu  erscheinen,  welche  zwischen  dem  tten
Jan  1791.  und  #ten  Jan.,  1796.  gebohren  sind  ,  worein  auch  die  von  der  Kandwehr  entlassene  und  be-#bschiedete
  dieses.  Augre  geboͤren,  Uebrigens  steht  jedem,  der  in  einem  entfernten  Obcramt  sich  aufhälr,
die  freie  Wabl  zu,  ob  er  zur  Musterung  nach  Hause  kommen,  oder  sich  bei  dem  Oberamt,  In  dessen
Bezirk  er  sich  aufhälr,  messen  und  visitiren.  kahn  will;  in  diesem  Fall  aber,  wird  cs  ihm  zur  haupfs
sächlichem  Pälcht  gemacht,  ohne  Verzug  den  Erfund  des  betrefsenden  Oberamts  an  die  unkerzeichnete
Stelle  einzofinden.  Den  12  Jav.  1616.  -  K.  Oberamt.

Paihbingen  an  der  Enz.  Die  Revifion  der  Rekrutirungspflichligen  Mannschaft  wird  am
K.  Febr.  d.  J.  ihren  Anfang  nehmen,  bei  welcher  dismal  alle  Individuen  vom  vollendeten  20  bis  zum
wwrürgelegten  25ten  Jahr,  und  zwar  da  der  1.  Jan.  der  Rorimal-Tag  ist,  alle  diejenige,  welcht  vom
d  JaFzn  1791  bis  zum  31.  Dec.  1705.  gebohren  sind,  in  so  fern  sie  nicht  durch  fröhere  allerbchste
Verordnungen  von  persbulicher  Stellung  despensirt  sind,  persönlich  zu  erscheinen  haben,  denjenigen  dero
elben  jedoch,  welche  sich  in=  von  dem  hiesigem  Oberamt  sehr  entfernten’  Orten  nufbalten,  ist  gestattet,
daß  sie  sich  bei  dem  Oberamt  ibres  Ausenthaltsort  messen,  durch  den  Oberamts-Arzt  vifftiren  lassen,
und  aberamtlich  legalisirte  Certifikate  ner  den  Erfund  einsenden,  welche  aber  noch  vor  dem  1.  Febr.
d.  J.  beigebracht  werden  müssen,  widrigenfalls  sse  unter  die  Abwesende  gesezt,  und  als  selche  nach
Maasgabe  der  Kin.  Rekrutirungs=  Gesze  dehandelt  werden  würden.  Jugleich  werden  alle  Hoch=  und
Wohüldbl  Stellen  ersacht,  keinem  Rekruttwungspflichtigen  von  dem  oben  demerkten  Ulter  nach  dem  1.
Fedr.  ohne  ein  neues  Certifikat  den  Aufenthalt  zu  gestatten,  sondern  solche  in  ihr  Heimwesen  zu  verweisen.
  Den  10,  Jan.  1816.  K.  Oberamt.

 

 

–

Urach.  Johann  Georg  Leuze,  Handelsmann  von  Ehningen,  blessgen  Oberamts,  wandert  mit
seiner  Fran  und  1  Kind  4  Schiersch  in  der  Schweiz  aus.  Seine  Glaubiger  werden  daber  aufgefordert,
  sich  binnen  Jahresfrist  mit  ihren  Anspruͤchen  bei  dem  Amt  Ehningen  zu  eloen.  Seen  11.  Jan.
14160  Oberamt.

Heilbronn..  Aus  einem  hiesigen  Prltatbause  sind  am  12.  vor.  Mon.  folgende  Kleidungsstbcke
entwendei  worden:  1  dunkelgrüser  neuer  tuchener  Krauenzimmer  Ueberrock,  ein  dunkelreihes  zizenes
Kleid  mit  schwarzen  Blümchen,  ein  weißes  zigenes  Kleid  mit  grönlechten  Blörnchen,  ein  scl-warzes  Tassent=
  Kleid,  10  neue  Hemder,  welche  mit  J.  P.  bezeichnet  sind,  6  paar  baumwollene  und  1  paar  wollenc
  Strümpfe,  ven  welchen  einige  Paar  mit  J.  P.  bezeichnet  sind,  ein  reibgesteinter  Barche#=  Reck
omt  Leible,  ein  dunkelblau  gesteinter  neuer  Barchent,'  Schurz,  2  Kittelen,  ven  welchen  das  eine  einen
eblauen.  Grund  mit'weißen  Dupfen,  hat,  das  andere  aber  hlau  gesteint  ist.  Serucr  2  goldenr  Fingerrirge,
in  drren  einen  ein  blauer  Stein  eingelegt,  und  mit  Perlen  garnirt,  der  andere  aber  von  ma  firem  Geld
and  mit  Blumen  gemodelt  ist,  und  1½  goldener  Anhänger=  welcher  die  Serm  zweicr  Her#chen  dar.
Schutliche  Obrigkeiten  werden  ersucht,  auf  die  Bester  oder  Perkäufer  dieser  Effekren  gerau  fab'den,
e  im  Benetung  ssall  arrenren,  und  hieher  einliesern  zu  lassen.  Den  11.  Jan.  1316.  K.  Oderamt.

Kirchbelm  unter  Tek.  Es  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht,  daß  in  den  diese
11  Anusorten  Schopfrch  und  Zeslim  Aichelberg,  die  nathrllche  ash  cnn  ausgebrochen

and.  Deu  17.  Jan.  1616.  amt  Kir  chz  eim
        <pb n="43" />
        Nro.  4.  1  8  1  .  21

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  27.  Jan.

 

 

Einschärfung  der  Feuer-  Polizei·  Gesetze  betr.

Die  Koͤnigl.  Landvogtei-Aemter,  Ober-  und  Unter-Beamtungen  und  Polizei-Behoͤrden
  werden  hierdurch  zu  genauer  Beobachtung  und  Vollziehung  der  Feuer-Polizei-Gesetze
  insbesondere  der  General,  Verordhung  vom  13.  April  1908.  um  so  nachdrücklicher
  aufgefordert,  als  aus  neuern  Vorfällen  sich  ergibt,  daß  die  Obliegenheiten  det  Local,
  und  Ober-Feuerschau  nicht  überall  mit  der  so  nothwendigen  Sorgfalt  und  Dünktlichkeit
  erfüttt  worden  sind.  Sturtgart,  den  34.  Jan.  1316.

Königl.  Ministerium  des  Innern.  Graf  von  Reischach.

Rechts=  Erkenntnisse  des  Käinigl.  Ob.  Appellatlons  =  Tridunals.

1)  In  der  Uppellations,  Sache  von  dem  Königl.  Ober-  Justiz,  Collegium  zwischen
dem  Herrn  Fürsten  von  Mekternich=  Winneburg,  Ochsenhausen,  Bekl.  Appellanten)  und
dem  vormallgen  Hofrath  von  Haydt  zu  Ochsenhauslen,  eine  Pensions,  Forderung  betreffend,
  wird  die  Urthel  voriger  Instanz  bestärigt.  Tübingen,  den  §.  Jan.  1810.

2)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz,  Collegium  zwischen
dem  ehemaligen  Landammann  Baur  zu  Tettnang,  Bekl.  Appellaten)  nun  Appellanten
und  der  Witewe  des  Johann  Georg  Bentele  zu  Siggenweiler,  Klägerin,  Appellantin,
sezt  Appellacin,  Wiederherstellung  in  den  vorigen  Stand,  in  Beziehung  auf  eine  Abrechnung
  über  Saljlieferungen  betreffend,  wird  das  verurtheilende  Erkenntniß  der  nächstvorigen
  Instanz  lediglich  bestätgt.  Tübingen,  den  11.  Jan.  1876.

3)  In  der  Aopellacions,  Sache  von  dem  Kdnigl.  Ober-  Jusktiz=  Collegium  zwischen
der  Norter'schen  F.deikommiß  Vermögens-Verwaltung,  Impetrantin,  Appellantin)  und
dem  Handelsmann  Sdristtan  Mohl  zu  Hamburg)  seze  dessen  Wittwe,  Impetratin?  Avbellatin,
  Acrests-  Junlifticirung,  nun  Beweisführung  betreffend,  wird  der  Bescheid  voriger
Justanz  bestätigt.  Tübingen,  den  18.  Jan.  1816.
        <pb n="44" />
        228

Rechts  =  Erkenntaisse  des  Kin.  Ober-Justi-Colleginms.

.  1)  Isn  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Senater  Schwerdtfeger  zu  Memmingen,
  Kl.  an  einem,  und  der  Gräfin  Crescentia  von  Stein  cum  cur.  Bekl.  am  andern
Zecn  eine  Schuldforderung  betreffend,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuttgart,  den  29.

ec.  1815.

2)  In  der  bereits  entschiedenen  Appellations-Sache  zwischen  Johannes  Ackermann
zu  Obertuͤrkheim,  Kl.  Aten,  und  dem  Advokaten  Beitter  allda,  Bekl.  Anten,  eine  strittige
  Hofstatt  hetreffend,  wurde  auf  Anrufen  des  Letztern  hinsichtlich  des  unterm  18.  vor.

on.  und  J.  in  Sachen  ausgesprochenen  reformatorischen  Urtheils  declaratoria  ertheilt.
Stuttg.  den  12.  Jan.  1816.

3)  Die  Rutlitäten=  Klage  der  Barbara  Zoller  von  Hagen,  Oberamts  Alpeck,  cum
curat.  Querulanten  wider  Jakob  Koͤpf,  Bauren  daselbst  Querulaten,  eine  Leibgedings-Vorderung
  betr.,  wurde  per  Relcriprum  verworfen.  Stuttg.  den  15.  Jan.  116.

4)  Die  Nutllitcen,  Klage  des  Bernhard  Speißer  zu  Aufhausen)  Oberamts  Neresheim
  ,  Bekl.  Janten,  wider  die  Wittwe  des  Caspar  Egetenmeaier  ebendaselbst  cum  cur.
Kl.  Jatin  das  Eigenthum  eines  Garten=  Plazes  und  Steuer,  Ersaz  betreff.),  wurde  als
ungegründet  per  Kelcript,  von  Amtswegen  verworfen.  Srtuttg.  den  16.  Jan.  1816.

Erkenntaiße  des  Königl.  Ehe-Geriches.

Den  17.  Jan.  1315  wurde  in  der  Ehescheidungs=  Klagsache  des  Johann  Friedrich
Rupreche,  Schullehrers  zu  Hohbach,  Oberamts  Künzelsan,  Kl.  gegen  Susenna  Maria,
geb.  Kiefer,  von  Künzelsau,  Bekl.  p##o  adultrerü  auf  Beweis  erkannt.

Kodem  wurden  geschieden:

1)  Sophia  Bek  von  Spielbach)  Oberamts  Gerabronn)  geb.  Seydenschwanz,  Kl.
ton  Johann  Ludwig  Bek,  Pfarrer  zu  Spielbach,  Bekl.  ex  cap.  quali  delert.  unter  Ver,
urtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

#1)  Maria  Barbara  Weber  von  Stangenbach,  Oberamts  Weinsperg,  geb.  Wiedmann
von  da,  Kl.,  von  Caspar  Weber,  Bürger  und  Weber  von  Stangenbach,  Bekl.  er  cep.
delert.  malit.  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

3)  Der  vormalige  Königl.  Ober=  Auditor,  Masor  Wilhelm  Ulrich  v.  Eisenlohr  zu
Stuttgart,  Kl.  von  Christiana,  geb.  Heyd  von  Calw)  Bekl.  ex  cap.  quall  desert.  unter
Verurcheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

 

 

Von  einem  zu  der  Baron  v.  Sturmfeder'schen  Debit=  Masse  gehörigen  Kapital
à  2396  fl.  14  kr.  auf  den  4.  Sept.  zu  4  pro  C.  verzinslich)  welches  dem  vormaligen
Dom,  Kapitel  in  Ellwangen  angeliehen  wurde,  ist  die  Obligation  verlohren  gegangen.
Der  ertwaige  Bestzer  dieser-  Obligation  wird  daher  aufgefordert,  solche  binnen  dreier  Menate
  bei  der  Königl.  General  Staats.  Schuldenzahlungs,  Kasse  allhier  vorzuzeigen,  und
        <pb n="45" />
        23

seine  allenfallsige  Anspruͤche  darauf  zu  beweisen,  indem  nach  Berfluß  dieses  Termins  auf
die  Obligation  keine  Rüksicht  mehr  genommen  wird,  und  diesenigen  Gläubiger,  denen
das  Capital  durch  gürlichen  Bergleich  bereits  zugewiesen  ist,  für  ihre  Berreffnisse  an  dem
Capital  neue  Obligationen  erhalten  werden.  Stuttgart,  den  9.  Jan.  1816.

Kdnigl.  General,  Staats,  Schuldenzahlungs,  Kasse.

Die  dem  Scuttgarter  Waisenhause  zugetheilten  Gefäll  Ober,  Sinbringereien,  welche
ihre  Geld,  Lieferungen  auf  das  Martini:  Quartal  bis  jezt  nicht  geleistet  haben,  werden
hierdurch  aufgerufen)  sowohl  den  Rükstand  vom  erfagten-  als  auch  die  neuere  Einnah,
men  vom  Lichtmeß  QOuartal  bis  Ende  des  laufenden  Monats  zu  Vermeidung  der  in  der
General"  Verordnung  vom  1.  Merz  1813.  bestimmten  Legalstrafen  ganz  unfehlbar  hieher
einzusenden.  Stuttgart,  den  12.  Jan.  1816.  Kön.  Waisenhauß,  Beamtung.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
2#5.  Jan.  det  erledigte  Oberamts,  Chirurgen,  Srelle  zu  Oberndorf  dem  Wundarzt  Franz
Kaver  Hofer  daselbst,  und

die  vakante  Oberamts,  Chirurgen"  Stelle  zu  Saulgan  dem  Wundarzt  und  Geburtshelfer
  Gs  chhaller  allda  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnddigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
18.  Jan.  die  erledigte  Pfarrei  Rierh  Didcese  Baihingen,  dem  seitherigen  Pfarrvikar  daselbst,
  M.  Schott,  zu  übertragen.  -

Se.Kdnigl.Maj.habenallergmädigstgekuht,  »

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  23.  Jan.  das  erledigte  Shhorat  am  Theologischen
Seminarium  samt  der  ordentlichen  Professur  der  hebriischen  und  (biblisch)  griechischen
Sprachen  an  der  Univessickt  Tübingen  dem  bisherigen  Pfarrer  Jäger  in  Thamm,  Dibcese
  Ludwigsburg)  und  «  .

dasecledigteBibliothekartatauderUmversitdtTübingenbemPkofesspkv,Dk-sch
uübettkagen;  »·
I  den  Repetenten  und  Vikar  in  Stuttgart,  M.  Sigwart,  zum  ausserordentlichen
Professor  der  Philosophie  an  der  Universttär  Tübingen  zu  ernennen.

e.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchster  Resolurion  vom  20.  Jan.  den  Casster
  reitender  Posten  Schüllermann  in  Ulm  als  Official  zum  Königl.  General,  Post,
Amt  Stuttgart  zu  versezen)  und

den  General,  Postamts=  Official  Kolesch  von  Stuttgart  zum  Casster  reitender  Po,
sten  in  Ulm  zu  ernennen  gnädigst  geruht.

Neuen  bürg,  den  16.  Jan.  1816.  Se.  Königl.  Mas.  gernhten  durch  ein  allerhöchstes
  Decret  vom  20.  vor.  Mon  dem  Flösser,  Jakob  Friedrich  Treiber  von  Wildbad)
  welcher  vor  7  Jahren  das  Eheweib  des  Jieglers  Kraus)  und  im  Febr.  vor.  Jahrs
den  7jährigen  Knaben  des  Mezgers  Friedrich  Hammer  in  Wildbad  mit  eigener  Lebensgefahr
  von  dem  Ertrinken  im  Snssluß  rettete,  die  sflberne  Civil,  Verdienst,  Medaille  als
lergnddigst  zu  verleihen.  Kön.  Oberamt.
        <pb n="46" />
        24

Saͤmtliche  Koͤnigl.  Landvogteien,  Oberaͤmter  und  Polizei:  Stellen  werden  hiemie
aufgefordect,  auf  den  hienach  näher  bezeichne  ten  Flüchtling  sorgfältigst  zu  fahnden,  ihn
auf  Berreten  zu  arretiren,  und  wohlverwahrt  an  das  Königl.  Festungs=  Commando  zu
Hohen,  Asperg  einliefern  zu  lassen,  davon  aber  gleichbaldige  Anzelge  anhero  zu  erstatten.
Setuttgart)  den  22.  Jan.  1816.  Konigl.  Poltzei,  Ministerium.

Interims--Polizei  Minister,  Graf  v.  Zeppelin.
Signalement  des  Entwichenen.
Civil=  Strafling  Johann  Büttner  von  Mönchsroth  im  Boayerischen  gebürtig,  z5  J.  alt,
5  Faß  4  Foll  8  Lin.  groß,  schlanker  Statur,  hat  starke  Geßchtsform,)  gute  Farbe,  braunne
  Haare,  dergleichen  Augbraunen,  graue  Augen,  lange  Nase,  gewöhnlichen  Mund,  gute
Zaͤhne,  rundes  Kinn,  gerade  Beine  und  volle  Wangen.  Derselbe  war  bei  seiner  Entweichung
  mic  der  gewöhnlichen  Straͤflings.  Montur  bekieidet  und  hatte  Spandauer  Eisen  an.

Durch  die  Kaiserl.  Königl.  Oesterreichische  und  Königl.  Bayerische  gemeinschaftliche
Landes,  Administration  zu  Worms  find  dem  unterzeichneten  Kônigl.  Ministerio  die  nachstehenden
  Signalements  zweyer  Falschwerber)  welche  in  dasigen  Landen  herumgestreift
sepen,  und  nun  ihren  Weg  durch  das  Grosherzogl.  Baadische  Gebiet  in  das  Konigreich
Wöürctemberg  eingeschlagen  haben  sollen)  zur  geeigneten  Vorkehr  gegen  dieselbe  murgetheilt
  worden.

Da  nun  allerdings  vieles  daran  gelegen  ist,  dieser  Betrüger  habhaft  zu  werden,  und
uie  unschädlich  zu  machen;  so  werden  die  Königl.  Landvogtei=  Acmter,  Oberämter  und
Polizei  Stellen  andurch  aufgefordert,  auf  dieselbe  sorgfältigst  zu  fahnden,  sie  auf  Betreten
  zu  arretiren,  und  wohlverwahrt  an  die  Königl.  Ober-Polizei,  Direction  dahier  einzuliefern)
  davon  aber  sodann  ungesäumte  Anzeige  anhero  zu  erstatten.  Stuttgart,  den
19.  Jan.  1816.  «  Königl-Polizei-Ministerium,

Interims-Polizeiminister,  Graf  v.  Jeppelin.
Signalements  der  zwei  Falschwerber:

1)  N.  Ulrich  angeblich  von  Wallertheim  bei  Würstadt  im  Kreise  Alzey,  nach  andern
  Nachrichten  aber  aus  Sdenkoben  im  Kreise  Speyer  gebürtig)  ungefehr  48  Jabre  alt,
kleiner  gesezter  Scatur,  runden  Angesichts)  frischer  Gesschtsfarbe,  schwarzer  Haare  und
Augbraunen,  trägt  ein  hellgraues  Camisel  nach  Jrtalienischer  Art  einen  runden  Hur
und  spricht  mic  rauher  Seimme.

2)  N.  Seybert  von  Dölgesheim  bei  Oppenheim,  ungefähr  do  J.  alt,  großer
Scatur)  ist  am  linken  Bein  lahm)  und  geht  daher  an  einer  Krücke,  frischer  Gesschtstor,
be)  ovalen  Gesschts  mit  einer  Habichtsnase  trägt  einen  dunkeblauen  Ueberrock,  runden
Hut  und  lange  Hosen.  Beide  sollen  amerikanische  Wechsel  bei  sich  führen.

 

Stattgart.  Wegen  Anschaffung  150  Stäk  neuer  zwilchener  Fruchtsücke  für  diesseitige  Beamtung
  wird  biã  Dienftag  den  30  Jan.  ein  Abstreichs  =  Akkord  abgeholten  werden,  wobei  sich  die  Liebbber
  Vorml#ss  10  Uhr  bei  unterzeichnezer  Stelle  elufinden  wollen.  Den  t5.  Jan.  1316.

Knigl.  Cameralverwaltung  daselbst.
        <pb n="47" />
        25

Abbtsgemönd,  Oberamts  Nalen.  Zufolge  allerhöchsier  Genehmigung  soll  von  Abbtsgemünd
bis  Wasseralfingen  eine  neue  Straße  über  Hntlingen  angelegt  werden,  wevon  sich  die  Kosten  nach  dem
neuesten  Ueberschlage  ohne  Anführung  des  Matertals,  urd  ohne  Güter=  Entschddigung  auf  6002  fl.  belaufen.
  Oie  Hütteramts-Verwalrung  Abbtegemünd  ist  allergr  ädigst  legitunirt,  dieses  Straßen  .  Bauwesen
  mit  Einschluß  der  ersorderlien  Brücken  und  Dohien  im  Abstreich  zu  verakkordiren,  und  hat
biczu  Montag,  den  5.  Febr.  bestimmt,  an  wilchem  Tagt  Verm'ntage  9  Uhr  diejengen,  welche  zur
Uebernahme  Lost  haden,  und  sich  über  Vermögen  und  Kenmtisse  im  Straßendau  turch  obrigkeitliche
Jeugnige  aus  weisen  konnen,  im  Lammwirbehauße  zu  Hi#ingen  eischeinen,  und  der  Verhandlung  anwohnen
  wollen.  Ris  und  Ueberschläge  können  frücer  bei  untezzuch  ne#rer  Beam#tung  eir  ge  b#  werden,
und  der  Entrepreneur  darf  sich  wädrend  der  Arben  auf  picpertiorirsiche  Abschlogs,  Zohlung  sichere
Rechnung  machen.  Den  6.  Jan.  1616.  K.  Hüneramts  Verwaltung  Abbtsgemünd.

Ehingen  an  der  Donau.  Die  Schaafwelde  von  Stetten,  welche  150  Stük  erträgt,  dann  jene
#on  Dinut  und  Herbotehofen  zu  120  Stük  wird  am  30.  Jan.  in  kdffentlicher  Versteigerung  an  den
Merstoietenden  pachtweise  auf  ein  Jahr  verlethen.  Die  Licbhaber  hiezu  haden  auf  gedachte  Zeit  bis  in
der  Früh  mn  0  Uhr  dahier  auf  dem  Rathhause  zu  erscheinen.  Den  16.  Jan.  1816.  K.  Oberamt.

Ehingen.  Der  Schaafweid-Bestand  der  Commun  Frankenhofen  hiesigen  Oberamts  ist  mit  Martini
  1815  zu  Ende  gegangen.  Es  wird  daber  zur  Wiederverstaigerung  far  1610.  Mltwoch  der  31.  Jan.
anderaumt,  welche  Wurde  sehr  gut  und  gesund  ist,  und  200  SEtük  erträgt.  Die  Pachtliebhaber  haben
demnach  auf  gedachte  Zeit  bis  in  der  Früh  um  9  Uhr  dahier  auf  dem  Rathhause  zu  erscheinen,  und  der
Verhandlung  anguwohnen.  Den  16.  Jan.  1616.  K.  Oberamt.

Ebingen.  Mit  Verleihung  der  Schaafweide  von  Blienshofen,  Oepfingen  und  Wernau  wlrd  eln
neuerlicher  Versuch  gemacht  werden.  Die  erstere  erträgt  150,  die  zweite  130,  und  die  dritte  150  Stäk.
ur  Perhandlung  ist  Mittwoch  der  7.  Fedr.  d.  J.  anberaumt,  wobei  sich  die  Liebhaber  an  gedachtem
ag  Vormittags  9  Uhr  auf  hiesigem  Rathhaus  einzufinden  haben.  Den  16.  Jan.  1816.  K.  Oberamt.

Ehingen.  Nachstehende  Schaafweiden  werden  für  1616.  Im  öffentlichen  Aufstreich  verliehen;
und  zwar:  dse  von  Griesingen,  welche  150  Stük  erträgt,  am  5.  Febr.  d.  J.,  die  von  Nasgenstadt,
im  Ertras  von  125  Stük  edenfalls  am  5.  Febr.,  jene  von  Allmendingen,  worauf  400  Stöf  aufgeschlagen
  werden  können,  am  6  Febr,  jene  vo#n  De#tingen  zu  150  Stük  im  Ertrag,  ebenfalls  am  6.
Febr.  Oie  Liebhaber  zu  vorflehenden  Wunden  haben  dsher  um  gedachte  Jet  dahier  auf  dem  Rathhaus
zu  erscheinen,  und  den  Vethandlungen  beizuwehnen.  Den  18.  Jan.  1816.  K.  Oberamt.

Heiligkreuzthal.  Eine  Wohnung  mit  Keller,  Remise  und  Etallung  dahler,  bequem  für  eis
nen  Handelsmann  oder  Prefeßionisten  eingerichtet,  wird  Dienstag  den  30.  Jan.  Vormittags  10  Uhe
auf  6  Jahre  dahier  verpachtet.  Den  16.  Jan.  1810.  K.  Cameralamt  allda.

Herrenberg.  Am  Mitwoch  den  51.  Jan.  I.  J.  Vormittags  3  Uhr  wird  die  Schaafwesde  vo#n
Entringen,  und  am  nemlichen  Tag  Vormirkags  10  Ubr  die  Waide  von  Mdzingen,  jede  auf  3  Jahre
auf  dem  hiesizen  Rathhaus  im  dffeutlichen  Aufstreich  verlichen  werden,  wobet  sich  die  Liebhaber,  welche
eine  Schasfweide  überneben  dürfen,  mit  ihren  Meister=  und  Concepions=  Briefen  versehen,  einfinden
können.  Die  Waide  in  Eatringen  erträgt  400  Stük  und  die  in  Mdzingen  250  Stüäk.  Den  16.  Jan.
1616.  K.  Oberamt.

Ober-Enslugen,  Nürtinger  Oberamts.  Die  Commun  Ober-Enfingen  /K  entschlossen,  ihre  zu
175  —  200  Stück  berechrigte  Schaafweide  auf  3  Jahre  an  den  Meistbietenden  zu  verleiben,  wezu  die
Liebhaber  sich  bis  Dienstag  den  13.  Febr.  Vormittags  11  Uhr  auf  dem  Rathhaus  einzufinden  eingeladen
  werden.  Den  13.  Jan.  1816.  «  K.  Oberamt.

Ober-Southbeim,  Gailldorfer  Oberamts.  Die  hiesige  Bierbraueres,  elne  gemeinschafrliche
Domaine,  deren  Bestand  mit  Peiri  Stuhlseier  (22.  Febr.)  I.  J.  zu  Eude  geht,  wird  mit  denen  in  dem
Pacht  begriffenen  Gebduden,  Remise,  Stallungen,  und  zum  Blerbraucn  und  Branntweinbrennen  erforderlichen
  Geräthschaften,  einem  Keller  zum  Lagerdier,  1  Vul.  Garten  und  1  Morgen  14  Vrtl.
        <pb n="48" />
        26

321  Ruth.  Wiesen,  in  Gemösheit  allerhochster  und  hoher  Anordnung  auf  weitere  9  Jahre  an  den  Meisbieienden
  bfsentlich  verpachtet,  zu  welcher  Verhandlung  Donnerstag  der  1.  Fedr.  festgesetzt  ist,  woran
die  Pacht=  Liebhaber,  welche  gelernte  Bierbrauer  seyn  müssen,  nur  obrigteitlichen  Jeugnissen  über  Prädikat,
  Fähigkeit  und  Vermygen  zur  erforderlichen  Caunons=  Leistung  versehen,  Vormutags  9  Uhr  in
dem  Schlotzgebdude  zu  Ober--  Sontheim  sich  einzufinden  haben.  Den  15.  Jan.  1816.

K.  Cameralamt  VPellberg.  Gemeiaschaftl.  Rentamt  Oder-Sontheim.

Reutlingen.  Unterhausen.  Die  Schaafweide  zu  Unterhausen  wird  an  hienach  besagtem  19.
und  Stunde  wiederum  auf  3  Jahre  in  bffentliche  Verleihung  gebracht  werden.  Sie  erträgt  neben  430
Stäk  Burgerschaafen  in  dem  ersten  Jahr  60  Stük,  im  2ten  und  3ten  aber  100  Stük.  Berechiigte
Bestands=  Liebhaber  werden  daher  eingeladen,  sich  den  4  Febr.  1815.  Morgens  10  Uhr  auf  dem
Rathhaus  dahier  einzufinden,  und  der  Verleihung  avzuwohnen.  Kürzlich  wird  noch  bemerkt,  daß  dei
Perleihung  dieser  Waide  keine  desondere  Vortheile  zugestanden  werden  konnen,  Reutlingen,  den  21.
Dec.  1615.  Kon,  Oberamt.
Rüäbgarten.  Nach  gnädiger  Verfügung  sell  das  allhier  befindliche  Masereigut,  welches  in  95
Worg.  1  Bul.  32  Ruih  Aeker  in  3  Zellgen,  30  Morg.  Wiesen,  12  Morg.  14  Pril  121  Reh.  Bau#-und
  Grasgärten,  1  Morg.  1.  Prr.  24  Ruth.  Weinberg,  auch  einem  Antheil  an  der  Schäferei  bestehen
nund  worzu  eine  gute  Malerei  =  Wohnung,  nedst  2  Scheuren,  genugsamen  Stallungen,  Wasch#ao,
Wagenhötten,  Bronnen,  alles  an  und  deieinander,  und  in  gutem  Zustande  befindlich,  in  einem  Gesamt.
  Pacht  sub  hasta  auf  6  oder  9  Jahre  von  Lichtmeß  1516.  an  gerechnet,  verliehen  werden;  #o
welcher  Verleihung  der  12.  Febr,  1810.  Vormittags  10  Uhr  im  Schloß  zu  Rübgarten  bestimmt  9
welche  Perhandlung  andurch  mit  dem  Anhang  bekannt  gemacht  wlrd,  daß  zu  dem  Bestand  Niemand
zugelassen  werde,  der  sich  nicht  mit  obrigkeitlichen  oberamtlich  gesiegelten  Zeugnissen  legitimiren  kann,
daß  er  den  Feldbau  hinlänglich  verstehe,  im  Stande  seie,  das  Bestand=  Geld  heim  Antritt  des  Gus,
statt  einer  Caution,  jedesmat  auf  ein  Jahr  vorauszubezahlen,  und  die  Einrichtung  mit  Vieh,  Schif
und  Geschirr  von  eigenem  Vermogen  zu  bestreiten.  Den  12.  Jan.  1316.
Gräfüch  von  Dilleu'sche  Rent-Beamtung  allds.
Stuttgart.  Nach  vorliegenden  allerhöchsten  Befehlen,  wird  die  Musterung  derjenigen  Militair
pflichtigen,  welche  am  1.  Jan.  dieses  J.  das  20  Jahr  3#-räckgelegt,  und  das  25e  Jahr  noch  nicht  vol
lendet  haben,  am  5.  6.  7.  und  3.  Febr.  d.  J.  vorgenommen  werden.  Die  betreffenden  Militairpflichtigen
  aus  der  hiesigen  Mlienftadt  und  aus  den  Weilern  Heslach  „  Gablenberg  und  Berg,  welche
sich  hier  oder  in  der  Nähe  aufdalten,  haben  daher  an  obgedachten  Tagen  sich  Vormittags  8  Uhr  auf
dem  hiesigen  Rathhauß  einzufinden.  Diejenigen  von  ihnen,  welche  nach  den  beftehenden  Gesezen  vom
ersdulichen  Erscheinen  bei  der  Musterung  befreit  sind,  oder  weeßen  grösterer  Entfernung  nicht  erscheinen
danen,  haben  hungegen  noch  in  diesem  Monate,  die  erforderlichen  Meß  und  Bisirations,  Jektel  au
die  unterzeichnete  Behdrde  zzsusenden,  und  werden  daher  samtliche  Känigl.  Oberdmier  ersucht,  das
Messen  und  die  Difitation  dieser  in  ihrem  Bezirk  sich  aufhaltenden  Individuen  baldmöglich  vornehmen
u  lassen.  Am  9.  Febr.  d.  J.  werden  dann  die  Milttairpflichtigen  der  ersten  Klasse  für  das  ganze  lausende
  Jahr  unter  sich  losen,  damit  jeder  del  allenfalls  künftigen  Aushebungen  nach  der  Nummer,  die
ihn  getroffen  hat,  in  Concurrenz  gezogen  werden  koönne.  Die  Militaippflichugen  der  ersten  Klasse  werden
Lewon  mit  dem  Bemerken  in  Kenmtniß  gesezt,  daß  wenn  sie  nicht  persbnlich  an  ged.  9.  Febr.  d.  J.
eim  Losen  erscheinen,  ihre  Väter,  Pfletzer,  oder  eine  dritte  amtlich  aufzustellende  Person  in  ihrem  Namen
das  Loos  ziehen  werden.  Am  25.  24.  u.  25.  Jan.  d.  J.  enrlich,  haben  diejenigen  Mllitaipflichtigen,  wele
  am  1.  Jan.  d.  J.  das  20  Jahr  zurükgelegt,  und  das  25  noch  nicht  vollendet  haben,  und  die  in  den
Rekrutirungs-Listen  der  übrigen  Oberämter  des  Köniareschs  eingetragen  find,  sich  gegenwärtig  in  dem
aotdirectlons=  Bezirk  aufhalten,  und  sich  nicht  personlich  vor  ihrem  Oderamt  zu  stellen  haben,  Vormittags
  6  Uhr  auf  dem  hiefigen  Rathhause  zu  erscheinen,  damit  sie  Lemessen  und  visitirt  und  dann  die
erforderlichen  Scheine  an  ihre  Oberämter  gcsandt  werden  kdnnen.  en  12.  Jan.  1616.
Königs.  Rekrutirungs=  Commission  der  Residenzstadt  Stuttgark.

kudwigsburg.  Die  dletzjährige  Musterung  und  Revision  der  Rekrutirungs-=  Listen  wird  in  hiesigem
  Oberamt  den  5.  Febr.  und  folgende  Tage  vorgenommen  werden,  Bei  derstlben  Faben  diejenigen
        <pb n="49" />
        27

militairpflichtigen  Unterthanen,  welche  am  1.  Jan.  1810  das  2##te  kebensjahr  angetreten,  das  25te
eber  noch  ulcht  zurak  Legt  baben,  zu  erscheinen.  Diese  werden  daher  hiemlt,  unter  Erinnerung  an  die
Strafen  des  Ungehorsam  vorgeladen,  sich  zu  rechter  Zeit  in  ihrem  Heimwesen  einzufinden  und  bei  der
Ortsodrigkeit  zu  melden;  diejenigen  aber,  welche  von  dem  personlichen  Erscheinen  bei  der  Wusterung
gesezlich  befreit  sind,  haden  die  erferderlichen  Zeugnisse  noch  vorher  und  spärestens  bis  zum  t.  Febr.
einzuschicken,  widrigenfalls  sie  als  urgehorsam  ausgeblleben  angenommen  werden  würden.  Sodann  ist
denjenigen,  welche  weiter  als  8  Stunden  von  ihrem  Geburts=  oder  Wohnort  entfernt  find,  gestattet,
sich  bei  dem  Oberamte  ihres  Aufenthalts  meßen  und  von  dem  dortigen  Oberamts=  Arzt  (jedoch  keinem
Cbirurgen,  wie  oft  geschichet,)  visitiren  zu  lassen,  die  Certifikate  sind  aber  ebenfalls  bis  zum  1.  Febr.
1810  vorzulegen,  indem  sonst  die  Fehlenden  ebenmäßig  als  ungehorsem  behandelt  werden  würden.  Den
41.  Jan.  1616.  K.  Oberamt.

Herrenberg.  Dle  Jahrs=  Musterung  der  Militairpflichtigen  ledlgen  Mannschaft  von  20  bis  25
Jabren  wird  in  dem  disseitigen  Oberamtsbezirk  am  Montag  den  5.  Febr.  ihren  Anfang  nehmen.  Alle
ie  den  Jahren  1791  bis  1705.  beedes  inclusive  gebornen  Militairpflichtigen,  mit  Ausnahme  derjenigen,
welche  das  Gesez  vom  persbnlichen  Erscheinen  befreit,  werden  deswegen  ausgefordert,  sich  in  ihrem
Heimwesen  einzufinden,  an  alle  obrigkeitliche  Behbrden  aber  wird  die  geziemendste  Bitte  erlassen,  nach
diesem  Zeitpunkt  keinem  der  angezeigten  JIndividuen  den  Aufenthalt  in  ihrem  Amtsbezirk  zu  gesiatten,
wenn  sie  sich  nicht  mlt  elnem  gesczlichen  Certifikat  legitimiren  können.  Den  17.  #½%.  ½.

n.  Oberamt.

Kirchbelm  unter  Tek.  Die  auflerhalb  ihrer  Geburts-Orte  sich  aufhaltende  Militasrpflichtige
des  biesigen  Oberamts,  welche  am  1.  Jan.  1616  das  204te  Jahr  zurükgelegr,  und  das  25te  noch  nicht
überschritten  haben,  werden  hierdurch  befehligt,  bei  der  heurigen  Jahrs-Musterung,  welche  den  .  Febr.
ibren  Anfang  nimmt,  persdulich  allhier  zu  erscheinen,  in  so  ferne  fie  nicht  durch  die  bestehende  allerhchste
  Ausnahme  von  der  persdulichen  Stellung  befreit  sind.  Den  15.  Jan.  1816.  K.  Oberamt.

Kängelsau.  Die  Musterung  der  Militairpflichtigen  wird  in  dem  hiesigen  Oberamt  am  Dennerstag
  den  1.  Febr.  ihren  Anfang  nehmen;  es  werden  daher  diejenige  ledige  Söhne  der  disseitigen
Oberamts-=  Untergebenen,  welche  vom  1.  Jan.  1701  bis  1705.  einschließlich,  gebohren  find,  und  namentlich
  auch  die  vo#rmals  unter  dem  Land-Vataillon  gestandene  und  entlassene  von  diesem  Alter  aufgerufen,
  in  ihren  Geburtsort  sich  zuröck  zu  begeben  und  der  Jahrs-WMusterung  zu  unterwerfen,  widrigenfalls
  sie  mit  der  geietzlichen  Strafe  werden  belegt  werden.  Den  15.  Jan.  1816.  K.  Oberamt.

Lorch.  In  Folge  der  neuen  K.  Rekrutirungs-Ordnung  und  weiter  erhaltener  Bestimmung  nimmt
die  heurige  Musterung  der  Militairpflichtigen  des  hiesigen  Oberamts-Bezirks  den  5.  Febr.  ihren  Anang.
  Sämtliche  Militairpflichtige,  welche  in  der  Periode  vom  1.  Jan.  1791.  ausschlieslich,  bis  21.

an.  1706.  elnschlieslich  geboren  sind,  mithin  in  dem  Alter  von  20  dis  25  Jahren  stehen,  werden  uun
bierdurch  aufgefordert,  sich  auf  diese  Jeit  bei  Vermeidung  der  gesezlichen  Strafen  in  ihrer  Heimath

ersbnlich  einzufinden,  und  der  Musterung  zu  unterwersen,  es  wäre  denn,  daß  sie  von  ihrem  Heimwe-2
  allzuweit  etfernt  wären,  in  welchem  Fall  ihnen  gestattet  ist,  von  der  Distrikts=  Commission  des
Oberamts-Bezirks,  in  welchem  sie  sich  aufhalten,  sich  messen  und  vifttiren  zu  lassen,  und  das  Resultat
  sodann  der  unterzeichneten  Stelle  zuguschscken,  was  aber  längstens  bis  zum  1.  Febr.  geschehen  sepn
muß.  Zagleich  werden  alle  Hoch=  und  Wohllbbl.  Amtsstellen  ersacht,  jenen  Personen  keinen  fernern
Aufenthalt  zu  gestatten,  wenn  sie  sich  nicht  durch  neue  oberamtliche  Certifikate  auszuweisen  im  Stande
wären.  Den  17.  Jan.  1616.  K.  Oberamt.

Mergentheim.  Die  dißjährige  Musterung  der  Milltärpflichtigen  und  die  Revision  der  Rekrutirungs-
  Lissen  wird  im  hiefigen  Oberamt  am  1.  Febr.  d.  J.  ihren  Anfang  nehmen.  Es  werden  daher
alle  Milirärpflichtigen,  welche  am  1.  Jan.  d.  J.  das  20  Jahrsalter  zurükgelegt,  und  das  25ste  noch
nicht  vollendet  haben,  in  sofern  sie  nicht  durch  frühere  Verordnungen  von  der  persdulichen  Stellung
bei  der  Fatrmusteruss  befreit  sind,  biemit  aufgefordert,  sich  auf  die  oben  bestimmte  Zeit  in  ihrem

Hetmwesen  einzufinden,  und  bei  der  Musterung  ohnfehlbar  zu  stellen.  Den  E—  r—
        <pb n="50" />
        28

*.  Neuenbärg.  Die  Jahrsmusterung  für  den  Jahrgang  1816.  wird  in  disseitigem  Oberamts-Bezirk
  d.  S.  Febr.  d.  J.  beginnen.  Es  werden  deswegen  alle  zu  diesem  Oberamts=  Bezirk  gehdrige  Milirairpflichuige
  von  20  bis  25  Jahren,  nehmlich  alle,  welche  in  dem  Zeitraum  vom  1.  Jan.  1794  bis
letzten  December  1705.  gedohren  sind,  aufgefordert,  hiebei  zu  erscheinen.  Diesenige  hingegen,  welche
sich  in  andern  Oberämtern  aufbalten,  haben  sich  unverzüglich  bei  den  betreffenden  Oberämtern  messen
und  visstiren  zu  lassen,  und  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Meß=  und  Visitations-Urkunden  durch  ihre  Eltern
  oder  Verwandte  bei  der  Musierung  vorgelegt  werden,  indem  sie  sonst  als  Abwesende  behandele
würden.  Den  16.  Jan.  1610.  K.  Oberan#.

Waldsee.  In  hiesigem  Oberamt  wird  die  Musterung  der  militairpflichtigen  Mannschaft  und  die
Revision  der  Listen  am  1.  Febr.  und  an  den  folgenden  Tagen  vorgenommen  werden.  Die  Musterung
beschrinkt  sich  nur  auf  solche  Individuen,  welche  am  1.  Jan.  d.  J.  das  20  Jahr  zurückgelegt,  und
das  25ste  Jahr  noch  nicht  vollendet  haben.  Diese  werden  daher  aufgefordert,  sich,  in  so  fern  sie  nicht
von  dem  pertbulichen  Erscheinen  gesetzlich  dispensirt  sind,  um  die  bestimmte  Zeit  in  ihrer  Heimath  zu
stelleu.  Denjeuigen  Miltairpfüchtigen  von  dem  angegebenen  Alter,  welche  sich  in  einer  großen  Entfernung
von  ihrem  Heimwesen  aufdalten,  ist  gestattet,  sich  vor  dem  betreffenden  Kön.  Oberamte  messen  und  vis
ĩtiren  zu  lassen.  Es  wird  aber  dann  für  solche  Abwesende,  wenn  sie  in  die  l.  Classe  locirt  werden,
yr  Pater,  Pfleger,  oder  eine  Urkands=  Person  zum  Loosen  aufgestellt  werden.  Den-  *  Jen  1616.

.  eramt.

Stuttgart.  Der  unter  dem  Koͤnigl.  Linien-Infant.  Regiment  Nro.  12  gestandene  Gemeine
Carl  Friderich  Berchtold  von  hier,  ist  den  27.  Dec.  1315  aus  Sindringen,  Oberamts  Nekarsulm  desertirt.
  Es  werden  deshalb  alle  Behoͤrden  ersucht,  auf  denselben  fahnden,  ihn  im  Betretungsfall  arretiren,
  und  an  das  Regiments-Commando  zu  Hohenasperg  einllefern  zu  lassen.  Den  8.  Jan.  1616.

Kdn.  Stadt-Direction.

 

 

Bunchau.  Eleonore  Bernheim,  ledige  Tochter  des  Schutzjuden  Daold  Bemheim  wandert  aus  den
Khnigl.  Staaten  in  das  Großherzogthum  Baden,  und  wird  inner  der  gesttzlichen  Jahresfrist  von  ihrem
Bater  vertreten,  gegen  welchen  alle  an  die  Ausgewarderte  zu  machende  Ansprüche  und  Forderungen
vor  den  Behbrden  anzubringen  sind.  Den  29.  Occ  1615.  K.  Oberamt  Riedliagen.

Urach.  Caspar  Kehrer  von  Sondelfingen,  Oberamts  Urach,  ledig,  34  J.  al#,  wanden  nach
Alsbeim  im  Departement  Donnersberg  aus.  Es  wird  dieses  hierdurch  öffentlich  bekonnt  gemacht,  und
alle  diejenige,  die  irgend  einen  Anspruch  an  ihn  zu  machen  haben,  aufgsforderr,  solchen  hinnen
Jahres  =  Frist  bei  dem  Schultheissenamt  Sondelfiugen  anzuzeigen.  De#  20.  Jan.  1616.  K.  Oberamt.

Nekarsulm.  Der  Bürger  und  Hirschwirth  Martin  Dbele  von  Mokmübl  har  sich  in  den  lezten
Tagen  des  Monats  December  von  Haus  entsern,  ohne  daß  bis  jetzt  sein  Aufenthalt  hütte  aus  geforscht
werden  können,  daber  er  hiermit  aufgefordert  wird,  ohne  Verzug  in  sein  Heimwesen  zurükzuf'ehren  und
sich  über  seine  Entfernung  zu  rechtfertigen.  Den  15.  Jan.  1316.  K.  Oberamt.

Ellwangen.  Ferdinand  Steinbrug  von  Jagstberg,  Oberams  Künzelsau,  ist  am  17.  Jan.  aus
dem  biesigen  3  wangs-Arbeitshaus  entwichen.  Alle  Hoch=  und  Wobllöbl.  Obrigkeiten  werden  ersucht,
auf  denselben  fahnden,  und  ibn  im  Betretungsfall  arretiren  und  hieher  transportiren  zu  lassen.  Derselbe
  ist  20  J.  alt,  ungefäbr  6  Fuß  groß,  bleicher  Gesichtsfarde,  eralen  Angesichts,  hat  proportionirce
Nase  und  Mund,  rundes  Kinn,  blonde  Haare,  und  gute  Jähne.  Er  trug  bei  seiner  Entwelchurg  tin
braun  tüchenes  Wammes,  weiße  lange  leinene  Beinkleioer,  eine  weiße  Wesie  mit  gelden  Streifen,  ein
weihes  Halstuch,  weih  wollene  Strümpfe,  einen  abwerkenen  Schurz  und  einen  runden  Hut.  De#n
16.  Jan.  1616.  Kön.  Urbeitshauß  =  Commisfion.
        <pb n="51" />
        Nro.  5.  1316.  20

Koͤniglich,  Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  3.  Febr.

 

 

Die  Pastoral:  Concursprüfungen  der  kathol.  Geiftlichen  betr.

För  die  ordentlichen  Pastoral-  Concursprüfungen  der  katholischen  Geistlichen  wird  im
gegenwärtigen  Jahre  der  7.  Mai  und  der  3.  Sept.  bestimmt.  Die  Eraminanden  haben
sich  jederzeit  4  Wochen  früher  bei  dem  Königl.  Katholilchen  Geistl.  Rath  schriftlich  zu
melden,  und  am  Tage  vor  der  Prüfung  sch  auf  der  Kanzlei  dieses  Collegiums  zum  Einschreiben
  zu  stellen.  Zugleich  wird  denselben  bemerkt,  daß  sie  die  Predigt  sogleich  am
zweiten  Prüfungst  age  zu  halten  haben.  Stuttgart,  den  29.  Jan.  1816.

Kön.  Ministerium  der  Geistl.  Angelegenheiten.  v.  Jasmund.

Die  Conkurs=  Prüfungen  der  kathol.  Schullehrer  und  Schulkandidaten  betr.

Die  diesféhrigen  ordentlichen  Concursprüfungen  der  katholischen  Schullehrer  und
Schulkandidaten  werden  hiemit  auf  den  30.  Aprll,  und  den  à4.  Sept.  festgesest.  Die
Candidaten  haben  sich  jederzeit  14  Tage  früher  bei  dem  vorsshenden  Prüfungs=  Commissär
zu  melden)  und  am  Tage  vor  der  Prüfung  zum  Einschreiben  zu  erscheinen.

Uebrigens  bezieht  man  sich  auf  die  diesfallsige  Rotifikation  vom  7.  Jan.  vor.  Jahrs,
insoferne  sie  zugleich  eine  Vorschrife  für  die  Prufungskommissionen  enthalt.  Stuttgart,
den  28.  Jan.  1816.  K.  Ministerium  der  Geistl.  Aungelegenheiten.  v.  Jasmund.

RKechts=  Erkenmnisse  des  Königl.  Ob.  Appellations  =  Trübnnals.

1)  In  der  von  dem  vormaligen  Kaiserl.  Reichshofrache  übergegangenen  Revissonssache
  zwischen  den  Freiheren  von  Sturmfeder  auf  Oppenweiler  2c.  Revidenten,  und  den.
Erben  verschiedener  Gläubiger  des  Marstlius  Franz  von  Sturmfeder,  Revisen,  die  vorgebliche
  sdeikommissarische  Eigenschakt  der  von  Sturmfederschen  Güter  betreffend,  wird
das  reichshofrathliche  Erkenntniß  bestätigt,  und  revidentischer  Theil  in  den  Verlust  der  zu
Wien  hinterlegt  gewesenen  Succumbenz=  Summen,  nach  dem  von  dort  ausgefolgten
Geld,  Belaufe  zu  345  fl.  verurcheilt.  Tübingen,  den  25.  Jan.  #816.
        <pb n="52" />
        30

2)  In  der  Aopellations-Sache  von  dem  Koͤnigl.  Ober-Justiz-  ICollegium  zwischen
Bernhard  Proß  zu  Sulz,  dem  Dorse,  Klaͤg.  Appellanten,  und  der  Wictwe  Schmid  daselbst,
  Bekl.  Appellatin,  eine  Einfarth  betreffend,  wird  die  Appellation  wegen  Maͤngels  al
einer  Beschwerde  durch  Urchel  verworfen.  (bic.  col.

3)  In  der  Aopellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober,  Justiz,  Lollegium  zwischen
den  Srben  des  Alt  Johann  Greiners  zu  Hattenhofen,  Bekl.  Appellanten,  Producenten)
und  dem  Johannes  Juchs  daselbst,  Kl.  Appellaten)  Preoducten,  Abrechnung  über  einen
Gutskauf  betreffend,  wird,  nach  geführtem  Beweise,  und  abgeschwornem  Gerichts,  Eide,
die  Urthel  voriger  Instanz  bestätigt.  Tübingen,  den  27.  Jan.  1816.

Rechts=  Erkenatassse  des  Kön.  Ober-Justiz-Collegiums.

1)  In  Sachen  der  Wittwe  Maria  Anna  Sgetenmeier  zu  Aufhausen  cum  cor.  Kl.,
wider  Bernhard  Speißer  allda,  das  Eigenthum  eines  Garten,  Plazes  und  einen  Steuer
Ersaz  betreff.,  wurde  die  von  Lezterem  eingereichte  Nichtigkeicsklage  als  ungegründet  per
Kelcript.  von  Amctswegen  verworfen.  Sctuctg.  den  16.  Jan.  1816.

a)  In  der  Rechtssache  erstee  Instanz  zwischen  Jakob  Schweizer  von  Holzgerlingen
Jancen,  und  der  Wirtwe  des  Königl.  Kammerherrn  und  Oberforstmeisters  v.  Röder  da
hier  cum  cur.  Jatin,  p#üo  debiei,  wurde  auf  Beweis  durch  Sid  erkannt.  Stuttgarh
den  s4.  Jau.  1816.

3)  In  der  Debicsache  mehrerer  in  altin  benannten  Glaubiger  des  vormaligen  Königl.
Westohälischen  Generals  v.  Girard  Lucen  wider  den  Curator  der  aus  dem  Erlös  sämtlit
cher  von  gedachtem  General  allhier  hinterlassenen  Effekten  entstandenen  Masse,  Liquido
ten,  wurde  lententis  puriticstoria  ausgesprochen.  Stttg.  den  27.  Jan.  18106.

4)  Die  Appellations=  Sache  von  Leonberg  zwischen  dem  Bauren  Lorenz  Henne  in
Renningen,  Bekl.  Anten  und  der  Maria  Rosina  Kalb  von  da,  Kl.  Atin,  pélo  satisf.  priv.
er  Kupro  et  aliment.  Prolis,  wurde  ob  deke#um  gravemin,  per  Relcriptum  von  Amtswe
gen  verworfen.  lb.  eod.

 

Kirchheim  untcer  Tek.  Alle  diesenige,  die  an  den  im  ersten  französischen  Feldzuge
  gebliebenen  Srabsrittmeister  v.  Schilling),  irgend  eine  Forderung  zu  machen  haben
sollten,  werden  hiemit  aufgefordert,  dieselbe  binnen  4  Wochen  dem  Auditor  Ströhlis
vom  Cavallerie=  Regiment  Rr.  3.  J#ger  Kronprinz  in  Ehlingen  anzuzeigen,  und  gehörig
zu  liquidiren.  Diesenige)  die  noch  in  die  WVerlassenschaft  schuldig  find,  werden  ersucht,
innerhalb  des  obigen  Termins  die  Rückstände  zu  berichtigen.  Den  ac.  Jan.  1816.

Commando  des  Cavallerie.  Regiments  Nr.  5.  Jäger.

Do  der  öfeentlichen  Aufforderungen  ohngeacheet  nicht  alle  Pränumerations,  Gebübren
für  das  Staats,  und  Regierungs,  Blatt  auf  das  erste  Semester  d.  J.  in  dem  vorgeschtiebenen
  Termin  eingegangen  sind)  so  wird  die  ungesäumte  Einsendung  der  noch  rückständigen
  Betrage  hiemit  nochmals  erinnert.  Stutrgart,  den  1.  Febr.  1316.

Kon.  Kassieramt  für  das  Staats,  und  Reg.  Blate.
        <pb n="53" />
        31

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  27.  Jan.  den  Stabscittmeister
  und  Ordonnanz,  Officier  v.  Hopfgarten  mit  Beibehaltung  dieser  Stellen
zum  Hof-Oberforstmeister  gnaddigst  ernannt.

Der  bei  der  Königl.  Hofjägerei  angestellte  Besuch,  Jäger  Hoffmann  ist  durch  das
allerhöchste  Reseript  von  ebend.  auf  die  Unterförsters-  Stelle  zu  Conzenberg,  in  der  Thalbeimer
  Huth,  Nottweiler  Oberforsts,  versezt;  ferner

vermög  allethöchsten  Rescripts  vom  ag.  Jan,  die  erledigee  reissge  Försters=  Stelle  der
binse..  ofer  Huth,  Oberforsts  Kirchheim,  dem  bisherigen  Büuchsenspranner  Metsch  allergnädigst
  übertragen  worden.

Se.  Königl.  Majs.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
30.  Jan.  die  erledigte  Pfarrei  Bodelshausen,  Diöcese  Tubingen,  dem  Pfarrer  M.  Fis
scher  in  Honau'  Dibcese  Pfullingen,  und

die  erledigte  kathol.  Caplanei  in  der  Stadt  Wangen)  dem  Dikar  Morih  Merkt
von  Dunningen,  Landkapitels  Rottweil,  zu  übertragen.

 

JVernere  fceiwillige  Beiträge  für  verwundete  Königl.  Krieger:
Durch  das  Oberamt  Albek,  von  dem  Handlungs,  Commis
A.  T.  L.  Fetzer  aus  Niederstozingen  —  —  —  5  fl.  24  kr.
Von  dem  Nied.  Dr.  Zahn  in  Calw  ein  Sak  mit  Kleidungs-Stäcken
  und  Spital=  Requissten  aller  Att.
Stuttgart  /  den  29.  Jan.  1816.  General,  Lieutenant,  Bice=  Präsident  des  Kriegs-Departements
  v.  Phull.

 

 

Roctweil.  Der  gewesene  Heiligen,  Pfleger  Anton  Wirz  von  Deißlingen,  Oberames
  Rotweil)  welcher  vor  der  unterzeichneten  Stelle  wegen  Kassen,  Restes  in  Unterfuchung
  gekommen  war,  hat  Sch,  Sgen  das  gegebene  eidliche  Versprechen  von  Haus  ent,
serne,  bevor  ihm  das  in  sein#r  Sache  ergangene  Allerhöchste  Straf,  Erkenntuiß  eröffnet
werden  konnte.  Es  wird  daher  derselbe  hiemit  öffentlich  aufgefordert,  ohne  Zeit,  Verlust
sich  vor  dem  Criminal=  Amt  zu  stellen,  und  das  Weitere  gewärtig  zu  seyn,  widrigenfalls
  er  sich  selbst  zuzuschreiben  hätte,  wenn  aus  seinem  längeren  Ausbleiben  nachtheiligee
  Folgen  für  ihn  und  seine  Familie  entstehen  würden.  Zugleich  werden  alle  inn  und
aus  vártige  Polizei=  Behörden  geziemend  ersucht,  auf  Anton  Wirz  zu  fahnden,  und  ihn
im  Betretungsfall  arretiren)  auch  gegen  Erstartung  der  Kesten  wohlverwahrt  hieher  einliefern
  zu  lassen.  Den  20.  Jan.  1816.  K.  Württ.  Criminalame  am  oben  Meckar.

Signalement  des  Sntwichenen:
Anton  Wirz  ist  40  J.  alt,  mißt  ungefähr  5  Fuß  7  Joll  Decimal,  Meß,  hat  hellbraune
Haare  ’  braune  in  etwas  schielende  Augen,  propertionirten  Mund  mit  gurten  Zähnen,
rundes  Kinn,  volles  röthliches  Angesicht##  und  ist  derlelbe  überhaupt  wohl  beleibt,  ohne
ebrechen.  Er  war  bei  seiner  Cntweichung  gekleidet:  in  einen  dunkelblauen  tüchenen
Ueberrock  mit  einem  Reihen  Knspfe,  breiten  schwarzen  Hut,  nach  Aet  der  Bauren  hie-
        <pb n="54" />
        32

siger  Gegend,  unaufgeschlagen)  schwarzes  seidenes  Holstuch,  grüne  manchesterne  Weste,
weislederne  Hosen,  kastorfarbene  wollene  Strümpfe  und  Bundschuhe.

 

Stuttgart.  Nach  allergnábigsiem  Gesehl  wird  bei  der  Hofkellerei  Ludwige  burg  ein  bedentendes
Quavtum  1611er  Wein  im  bffentlichen  Aufstreich  verkaut,  und  dieser  am  Dieostag  den  13.  Febr.  d.  J.
abgehalten  werden.  Es  wird  deswegen  solches  hHiemit  bifentlich  bekannt  gemacht,  damit  die  Liebhaber
std  an  gedachtem  Tage  Vormittags  10  Uhr  in  der  Hofkäöferei  zu  Ludwigsberg  bei  der  Aufsstreichs  verhandlung
  einfinden  mdgen,  wo  sie  die  weitere  Bedingungen  zu  vernehmen  haben.  Den  29.  Jan.  1516.

Königl.  Cameralamt  Stungarr.

Wangen,  Göppinger  Oberamts.  Montags  den  19.  Febr.  Vormittags  wird  zu  Wangen  eine
umgefäbr  4  Cir.  schwere  Kirchenglocke  im  dffentlichen  Aufftreich  verkauft  werden,  wobei  sich  die  Liebhaber
  einfinden  können.  Den  25.  Jan.  1816.  K.  Oberamt.

Marggröningen.  Mittwoch  den  14.  Febr.  d.  J.  Bormittags  Uhr  wird  fu  dem  hiesigen
Juchthauß  die  Lieferung  des  Brods  für  die  Siraflinge,  so  wie  der  Bedarf  an  Stroh,  Zwilch  und  Leinwand
  und  die  Beifahr  des  für  das  Institut  erforderlichen  Brennholzes  im  bffentlichen  Abstreich  verakkordirt
  werden.  Den  24.  Jan.  1816.  Pachthan  *  Ober-Inspection.

Baknang.  Die  Jahrs-Musterung  wird  in  dem  Oberamt  Baknang  am  5  Febr.  d.  J.  ihren  Anfang
  nebmen.  Alle  aus  dem  hiesigen  Oberamt  gebürtige  Milirairpflichtige  von  20  bis  25  Jahr  werden
nun  aufgefordert,  sich  bis  den  5.  Febr.  unfeylbar  in  ihrer  Heimath  einzufinden.  Dieseuige,  wesche  sich
in  entsernten  Gegenden  des  Reichs  aufbalten,  haben  sich  unverzüglich  dei  den  detreffenden  Oberdmiern
messen  und  visitiren  zu  lassen,  und  dafür  zu  sorgen,  doß  die  Meß  und  Pifttatious.  Urkunden  bei  der
Musterung  durch  ihre  Ekrern  oder  Verwandte  vorgelegt  werden,  widrigenfalls  fsie  als  abwesend  desandelt
  werden.  Den  24.  Jan.  1616.  K.  Oberamt.

Brakenbeim.  Arue  Militairpflichtigen  von  20  bis  25  Jahren  haben  sich  bis  den  4.  Febr.  in  #hrem
  Heimwesen  elnzufinden,  bei  F#erer  Entsernung  aber  von  den  Oberämtem  ihres  Aafenthals
Meß  und  Wisitations=  Zettel  zu  erdilten  und  hieber  zu  senden.  Die  Looszettel  der  Abwesenden  werden
  sorann  durch  Urkunds-Personen  gezogen.  Den  23.  Jan.  1316.  .  Oberamt.

Horb.  Allen  Militairpflichtigen  aus  dem  disseitigen  Oberamts,  Bezirk  von  20  bis  25  Jahr,  mitin
  allen,  welche  in  den  Fahren  1791  bis  1795  gedoren  sind,  wird  andurch  bekannt  gemacht,  daß  die
Jahrs-  Musterung  im  biesigen  Oberamt  den  5.  Febr.  i1hren  Anfang  nehmen  werde,  und  dieselbe  dabes
zu  erscheinen  faben.  Denu  15.  Jan.  1616.  K.  Oeramr.

Lorch.  In  Felge  der  neuen  K.  Rekrutirungs-Ordnung  und  weiter  erhaltener  Bestimmung  nimmt
die  heurlae  Musterung  der  Militairpfüchtigen  des  biesigen  Oberamts-Bezirks  den  5.  Febr.  ihren  Anfang.
  Sämtliche  Milstairpflichtige,  welche  in  der  Periode  vom  1.  Jan.  1791.  einschlieslich,  bis  1.
Jan.  1796.  aus  schlieslich  geboren  find,  mitbin  in  dem  Alter  von  20  bis  25  Jabren  stehen,  werden
nun  hierdurch  aufgefordert,  sich  auf  diese  Zeit  bei  Vermeidung  der  gesezlichen  Strofen  in  ihrer  Heimath
persbulich  einzufinden,  und  der  Musterung  zu  unterwerfen,  c##  wäre  denn,  dat  sie  von  ihrem  Heimwe“
sen  allzuweit  entfernt  wären,  in  welchem  Fall  ihnen  gestattet  ist,  von  der  Distrikts  =  Commission  des
Oberamts-Bezirks,  in  welchem  sse  sich  aufbalten,  sich  messen  und  vißttiren  zu  lassen,  und  das  Resaltat
  sedann  der  unterzeichneten  Stelle  zuzuschicken,  was  aber  längstens  bis  zum  1.  Febr.  geschehen  seo#nmuß.
  Zugleich  werden  alle  Hoch-  und  Wohlldbl.  Amtssiellen  ersucht,  jenen  Personen  keinen  fernern
Aufenthalt  zu  geftatten,  wenn  siessich  nicht  durch  neue  oberamtliche  Cernfilate  auszuweisen  im  Stande
wären,  Den  17.  Jan.  161é.  K.  Oberamt.

 

Mit  dieser  Nummer  wird  das  Register  vom  Jahr  1815.  ausgegeben.
        <pb n="55" />
        Nro.  6.  1816.  33

Koͤniglich,  Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regietungs-Blätt.

Samstag,  1o0.  Febr.

 

 

Nach  einem  eingekommenen,  von  der  Mairie  von  Toulon  in  Trenrlich  ausgestellten)
  Todesscheine  ist  am  29.  Jul.  1814.  in  dem  See,  Spital  der  Stadt  Toulon  gestorben
  ZBciedrich  Hartmann,  20o0  J.  alr,  gebürtig  aus  dem  Württembergischen,  seiner
Profeßion  ein  Müller,  Sohn  des  Andreas  Hartmann  und  der  Maria  Meß.

Do  in  diesem  Todesschein  bemerkt  ist,  daß  über  den  Geburts=  Ort  und  die  übrigen
  perfönlichen  Verhältn##sse  des  Gestorbenen  keine  näheren  Nachweisungen  haben  exhoben
  werden  können;  so  werden  auf  dem  Weg  öffentlicher  Bekanntmachung  diefenigen,
für  welche  die  Gewißtheic  des  Todes  des  gedachten  Hartmann  von  irgend  einem  Interesse
seyn  sollte,  aufgefordert,  ssch  bei  dem  Departement  des  Innern,  Section  der  innern  Admministration
  zu  melden,  und  jenes  Interesse  unter  amrlicher  Veriftration  nachzuweilen-.
Stuttgart,  den  7.  Febr.  1816.  Koͤnigl.  Ministerium  des  Innern.

Graf  von  Reischach.

Rechts,  Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Juftiz-Collegluns.

1)  In  der  Appellations,  Sache  von  Ulm,  zwischen  Andreas  Ziegler,  Möücker,  Zunftmeister
  allda,  Bekl.  Antren  und  den  Marx  Anton  Müllerschen  Eheleuten  ebendaselbst,  Kl.
Aten,  die  Erfüllung  eines  angeblichen  Versprechens  betr.,  wurde  Anc,  unter  Reformirung
der  Urthel  voriger  Instanz  von  der  gegen  ihn  angestellten  Klage  entbunden.  Sruttgart,
den  3.  Febr.  1819.

2)  In  der  Uppellations  =  Sache  von  Waiblingen  zwischen  Gottfr.  Maier  eum  curat.
allda,  Bekl.  Anten  an  einem,  und  Christiana  Fraschin  cum  curat.  ebendafelbst,  Kl.  Aein
am  andern  Theil,  péto  #atisl.  priv  ex  fKupro  et  aliment.  prolis,  wurde  Bekl.  Ant
nach  Abschwörung  des  ihm  auferlegten  Reinigungs,  Eides  von  der  angestellten  Klage
entbunden.  Stuttg  den  5.  Febr.  1876.

3)  In  der  Uppellat.  Sache  von  Tübingen  zwischen  der  Anna  Barbara  Schäfer  #u
        <pb n="56" />
        14

ferdingen  eum  curat.  leg.  Verkl.  Nachbekl.  und  Antin,  sodann  der  Witewe  Lueia  Berbara
  Lieb  von  Altenburg)  mit  ihrem  gerichtlich  ronstituirten  Kriegsvogt)  Bekl.  Nachkl.
und  Atin,  plto  altionis  rei  judie.  in  der  Vor,  und  einer  erbschafclichen  Verweißforderung
in  der  Nachklage,  wurde  die  Urthel  erster  Instanz  bestaͤtiget.  Stuttg.  den  6.  Febr.  1316.

4)0  In  der  Aodrellat.  Sache  von  Horb  zwischen  der  Shefrau  des  Bürgers  und  Wag,
ners  Joseph  Edelmann  zu  Nordsterten,  Octilie,  com  curst.  Kl.  Antin,  und  dem  Admnistrator
  der  Ganntmaße  des  Joseph  Sdelmann,  Bekl.  Aein,  die  Micbezahlung  von  Schul,
den  betreffend,  wurde  das  Erkenutniß  voriger  Justanz  reformirt.  1Ib.  „##.

Ertenmnite  des  Khnigl.  Ehr-Gerschts.
Den  24.  Jan.  1816  wurden  geschieden-1)

  Baltas  Eisenbeis,  Burger  und  Steumpfweber  zu  Ebingen.  Balinger  Oberamtt,
Kl.  von  Margaretha,  geb.  Zizmann  von  da,  Bekl.  erx  cop.  quals  delert.  unter  Verglei,
chung  der  Kosten.  ·

2)  Jacob  Friedrich  Gaiser,  Bürger  und  Taglöhner  zu  Sondelfungen,  Uracher  Ober
amts,  Kl.)  von  Anna  Elisabeth,  geb.  Failenschmid  von  da  Bekl.  es  cap.  quall  desert.
uncer  Wergleichung  der  Kosten.

3)  Johann  Kreeb,  Börger  und  Schulmeister  zu  Lorch,  Kl.  von  Sophia  Charlotta,
geb.  Weiß  von  Täferroth,  Oberamts  Gmünd,  Bekl.)  #  cop.  adulcerü,  umter  WVerurcheilung
  der  Beklagten  in  die  Kosten.  «

4)  Dorothea  Elisabeth  Hensler,  geb.  Quiteenstadt  von  Stendal  in  der  Alt-Matrk,
Kl.  von  Ferdinand  Hensler,  Maurer  von  Alberöhausen,  Gôppinger  Oberamts,  Bekl  er
##p.  bigamix  er  adulterül.,  unter  Verurtheilung  des  Beklagren  in  die  Kosten.

Seraf-Erkennenisse  des  Königl.  Crlminal:  Teihunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Mei.

Den  3.  Jan.  wurde  der  zu-  Calw  verhaftete  Andreas  Pfeisse  von  Neufaz,  Oberamts
  Neuenbürg,  wegen  Diebstahls  und  Concubinats  zu  Einjähriger  Festungsorbeit,  und
Geeorg  Friedrich  Ochner  von  Rottensohl)  wegen  Diebstahls,  zu  neunmonatlicher  Zucho
hausstrafe  verurtheilt,  und  rücksichtlich  der  Kosten  das  Erforderliche  verfügt.

Bodem  ist  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Johann  Haag  von  Aufsäß,  aus  dem  Käönigreich
  Baiern,  wegen  thätlicher  Widersetzlichkeit  gegen  die  Obrigkeit,  neben  dem  Ersaß  aller
  Kosten  mit  dritthalbfähriger  Zuchthausstrafe  belegt  worden.

Am  7.  Jan.  wurde  der  zu  Mergentheim  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene
Ernst  Schüle  von  Nesselbach)  Oberamts  Gerabronn,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  mit
viermonatlicher  Juchthaußarbeit  bestraft.  «

Untctm8.Jan.istderqullwangenvekhafteteMattianandstettctvonElltichss
bronn,  Oberamts  Ellwangen,  wegen  Faͤlschungen,  thaͤtlicher  Widersetzung  gegen  den
Baierschen  Cordonisten  Sandner  und  tödtlicher  Vervunbung  desselben  neben  dem  Ersatze
oller  Kosten  mit  achtzehnjähriger  Zuchthaußstrafe  verurtheilt.
        <pb n="57" />
        Den  15.  Jan.  wurde  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Georg  Friedrich  Scharpf,  von  Aichschieß,  Oberamts  Schorndorf,  wegen  wiederholten
Betrugs,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  zu  viermonatlicher  Zuchthaußstrafe,  und  nachheriger
  Reclusion  in  ein  Arbeitehauß  auf  einige  Monate  verurtheilk.

Am  18.  Jan.  ist  gegen  den  zu  Rottweil  verhafteten  Alois  Amma  von  Deißlingen,
Oberamts  Rottweil,  wegen  wieverholten  Diebstahls)  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten  eine
sechsmonatliche  Festungsarbeit  erkannt,  und  die  nachherige  Verwuhrung  desselben  in  einem
Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung  verfügt  worden.

Unter  dem  19.  Jan.  wurde  der  wegen  wiederholten  Ehebruchs  in  Unkersuchung  gekommene
  Georg  Britsch  von  Buhl,  Oberamts  Oehcingen,  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeit,
  und  drisen  Mitschuldige  Friedrike  Lhw  von  Untersteinbach)  desselben  Oberamts,  zu.
zwanzigwöchiger  Juchthaußstrafe  verurtheilt,  auch  beiden  der  Ersaß  der  Kosten  auferlegt.

Eoqem  ist  der  zu.  Ulm  verhaftete  Anton.  Braun  von  Schweinhausen,  Oberamts
Waldsee)  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaßz  aller  Kosten  mit  dreizähriger
Luchchaußstrafe  belegt  worden.  ·  '

Den-o-Jan.—wukdederzu«lllmsiaVethaftunvllatersischungzgekommeneAufen-·AbtvonGundershofemObekamtssMünsingen",wegenwiederholtenDiebstabls,atkenkik«

kkdekschanguadVagabktndttäynebetkdekns  Ersatze  aller  Kosten  zu  zweijaͤhriger  Festungearbeit,
  und  nachheriger  Recluston  in  ein  Arbeitshauß,  wenigstens  auf  zwei  Jahre
condemnirt.  »

Eo##em  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Thomas  Hirschmann  von  Bergbronn,  Oberamées“
Crailsheim,  wegen  Zoll-Defraudation  mit  viermonatlicher  Feskungsarbeit  bestraft,  und
rücksichtlich  der  Kosten  das  Angemessene  verfügt  worden.  "  »

Am  24.  Jam  wurde  gegen  die  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Margaretha  Steck  von  Okkenhausen,  Oberamts  Heidenheim,  neben  dem  Erfsaße  allarKo
sten  eine  achtzehnmonatliche  Juchthausstrafe  erkannt,  und  die  nachherige  Verwahrung  der
Delinsuentin  in  einem  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung  verfügt.

—

 

Von  der  Direction  des  Kaiserl.  Königl.  Oesterreichischen  Haupt-Feldspitals  Nr.  44.
zu  Colmer  ist  ein  Todesschein  von  einem  den  3r.  Okt.  1815.  daselbst  verstorbenen  unter
der  Königl.  Württemberg.  Kandwehr  gestandenen  Soldaten,  Namens  Michael  Roß  bei
der  unterzeichneten  Stelle  eingekommen.  —  Da  aus  diesem  Todesschein  der  Geburksorr,
das  Oberamt  und  das  Regiment  des  Verstorbenen  nicht  ersschtlich  in;  so  wird  die  Exñ
stenz  dieses  Todesscheins  hiemit  dffenrlich  bekannt  gemacht,  damit  sich  die  etwaigen  Ver,
wendte  des  Roß  um  Ausfolge  desselben  mit  den  erforderlichen  Beweisen  bei  der  unterzeichneren
  Stelle  melden  mögen.  Stuttgart,  den  31.  Jan.  1816.

Justiz=  Section  des  Königl.  Kriegs-Departemenes.

Von  #einem  zu  der  Baron  v.  Sturmfeder'schen  Debit-Masse  gehörigen  Kapital
à  2396  fl.  14  kr.  auf  den  4.  Sept.  zu  4  pro  C.  verzinslich)  welches  dem  vormaligen
        <pb n="58" />
        36

Dom,  Kapieel  in  Elwangen  angeliehen  wurde,  ist  die  Obligation  verlohren  geganges.
Der  etwaige  Bestzer  dieser  Obugalion  wird  daher  aufgefordert,  solche  binnen  dreier  Mo-“
nate  bei  der  Köntgl.  General-  Staats=  Schuldenzahlungs-Kasse  allhter  vorzuzeigen,  und
seine  allenfallsige  Ansprüche  darauf  zu  beweisen,  indem  nach  Verfluß  dieses  Termins  auf
die  Obligation  keine  Rüksicht  mehr  genommen  wird,)  und  diesenigen  Glaubiger)  denen
das  Capital  durch  gütlichen  Vergleich  bereits  zugewiesen  ist  für  ihre  Betreffnisse  an  dem
Capital  neue  Obligationen  erhalten  werden.  Stuttigart,  den  9.  Jan.  1310.
Konigl.  Seneral,  Staats,  Schuldenzahlungs,  Kasse.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnddigst  geruht,  vermäög  allerhöchsten  Referipts  vom
3.  Febr.  dem  zur  erledigten  katholischen  Patronat,  Pfarr##i  Otterswang,  Oberamts  Woaldsee,
  nominirten  Pfarrer  Weber  von  Thaldorf,  Oberamee  Tectnang,  die  allechöchste  Be
starigung  zu  ertheilen;  ·

vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  6.  Febt.  die  erledigt  Pfarrei  Bempflingen,  Dideese
  Urach,  dem  Siib-Diaconus  M.  Fleischmann  in  Reutlingen  zu  uͤbertragen;

dem  zur  erledigten  katholischen  Patronat-Pfarrei  Balgheim,  Oberamts  Spaichingen,
nominirten  Pfarrer  und  Schul-Inspeetor  Stett  in  Dautmergen,  Oberamts  Roitweil,
die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen;  und

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  7.  Febr.  das  erledigee  Dekanat  Cannstadt  dem
bisherigen  Detan  in  Ulm)  M.  Hauff  zu  übertragen.

Blaubeuren.  Vermög  allerhöchster  Resolution  vom  24.  Dec.  v.  J.  hoben  Se.
Königl.  Majestät  allergnddigst  geruhr,  dem  Schultheißen  Marr  Hagmaier  vos
Aichen,  disseitgen  Oberamts,  aus  Rücksscht  auf  seine  §so  jdhrige  Amtszeit  die  fllerne
Verdienst,  Medaille  zu  ertheilen)  welches  hierdurch  zur  offentlichen  Kenneniß  gebracht
wird.  Den  12.  Jan.  18156.  K.  Oberamt.

 

Kirchheim  unter  Tek.  Alle  diesenige,  die  an  den  im  ersten  französsschen  Feldzmgee
  gebliebenen  Straberictmeister  v.  Schilling,  irgend  eine  Forderung  zu  machen  haben
sollten,  werden  hiemit  aufgefordert,  dieselbe  binnen  4  Wochen  dem  Auditor  Ströhlis
vom  Cavallerie=  Regiment  Rr.  3.  Jäger  Kronprinz  in  Eßlingen  anzuzeigen,  und  gehörig
zu  liquidiren.  Diesenige,  die  noch  in  die  Verlassenschafr  schuldig  sind,  werden  ersucht/
innerhalb  des  obigen  Termins  die  Rückstände  zu  berichtigen.  Den  20.  Jan.  1316.

Commando  des  Cavallerie,  Regiments  Nr.  ö.  Jäger.

 

Stattgart.  Da  der  unterm  22.  v.  Mon.  Herschebene  Verkauf  eines  Qusnm  1511er  Weiss
bel  hiesiger  Hofkellerei  wegen  des  zu  geringen  Preises  gegen  dem  Werth  der  Weine  die  MRatifilaton
nicht  erhalten  hat,  und  dagegen  allergnäbigst  befeblen  worden  ist,  eine  nochmalige  Aussireichs=  Verhaudlung
  darüber  zu  veranstalten,  lo  wird  solches  anmlt  öffenrlich  bekannt  gemacht,  und  werden  die
        <pb n="59" />
        37
LEiebhaber  eingeladen,  sich  dabei  am  Donnerstag  den  15.  d.  M.  Nachmittags  2  Ubr  in  der  Deflbserei

dahier  einzunden.  Den  1.  Febr.  1616.  K.  Cameralverwaltung  daselbn.

Stuttgart.  Nach  allergnädigstem  Befehl  wird  bei  der  Hofkellerei  Lurwigebutg  eln  bedcutendes
OQuantum  1311er  We#n  im  bffentlichen  Aufstreich  vertouft,  und  dieser  am  Dienslag  den  15.  Febr.  d.  J.
ebgeheolten  werden.  Es  wird  deswegen  solches  humu  bffer  tuch  betandt  gemacht,  damit  die  Licbhader

sich  an  gedachtem  Tage  Vormittags  10  Ubht  m  der  Hofküferei  zu  rudwigsdurg  bei  der  Aufstreichs  verhandlung
  einfinden  moͤgen,  wo  sie  die  weitere  Bedingungen  zu  vernehmen  haben.  Den  29.  Jan.  1616.
«  MachCametqlamtstuttgakr.

Beutessbach.  Auf  Kdnigl.  Befehl  wird  bei  der  hiesigen  Cameralverwaltung  von  dem  herrschaftlichen
  Wein=  Vorralh  ein  bedeutendes  Quanlum  1311er  Gewächs,  in  größern  oder  kleinern  Parthlen,
  je  nach  dem  Wunsch  der  Liebhaber  im  dffentlichen  Ausslieich  verkauft  werden.  Die  Wersteigerung

dieser  Weine  wird  Freitag  den  16.  Febr.  vorgenon  men  und  die  Verhandlung  auf  allerhochste  Raristcation
  ausgesezt.  Den  3.  5  1616.  Kdn.  Cameralamt.

Hinterhausen,  Meersbu  7r  im  Baadenschen.  Die  unterzelchneten  Stellen  sind  allergr  Sdigst
engewiesen,  mur  den  herrschaftlichen  Rebgütern  zu  Hinterbausen  und  Merrsburg  im  Baabenschen  unter
Vorbehalt  der  allergnäd,-stea  Ratifikation  einen  Vertaufs  =  Versuch  im  Wege  des  dffentlichen  Aufstreichs
  zu  machen;  das  Gur  zu  Hmecrthausen  bepstehr  in  cinem  zweistèkigten  Gebäude,  worinn  2  beizdare
  Zummer,  2  Kammern,  1  Küche,  ein  Keller,  ein  Futtergang,  eine  Stallung  und  ein  Heubeden,
in  einem  Back-  und  Waschhaus,  in  51  Ichrr.  Gras-  und  Baumgarten,  worinn  2  kleine  Fuchteiche,
und  in  4  Ichm#.  Reden;  es  ist  gröstentheils  mit  elner  Mauer  umgeben,  und  liegt  zunächst  am  Bedensee
  nur  eine  Blerteistunde  von  Konstanz  emfernt.  Die  Reben  zu  Meersdurg  Halten  44  Icht  im  Meß,
liegen  ebenfalls  zund  ust  am  Bodensee,  haben  die  gü=  stigste  katze  zum  Weinbo#u  und  von  dem  dazu  ge-Lgen
  ganz  odcu  in  denselben  angedrachten  Häuk  ven  genießt  man  dle  reizendste  Auesicht  a##d#
obeniec.  Die  Aufstreichaverhandlungen  werden  an  folgenden  Tagen  vorgenommen  werden,  nemlch
die  des  Guts  zu  Hinterhausen  den  5.  Merz  d.  J.  Vormuags  um  9  Uhr  in,  dem  herrschaftlichen  Gebäude
  daselbst,  aur  die  der  Reden  dei  Meersburg  den  6  Merz  Vormutags  9  Uhr  in  dem  Wirthehause
zum  Bären  allda.  Die  Kaufsllebhaber,  welche  die  Gebände  und  Güter  zuvor  deaugenscheinigen  lô###
nen,  haben  sich  daher  zur  heftimmten  Jeit  an  den  ermeldten  Or##en  mit  gültigen  od#u#gkenlicken  Vermögens
  Zeugpissen  errsien  ,  einzufinden,  und  wird  ihnen  vorläufig  erdfnet,  daß  die  Kaufsch  Unge  theils
baar  theils  in  verzinslichen  Jielern  bezahlt  werden  dörsen,  doß  der  Käufer  einen  rauglichen  und  sichern
Bürßen  zu  stellen  hat,  und  daß  keiner,  der  nicht  Landes-Constirunonsmäsig  zum  A#egenschafrerwerden
iuim  Lande  geeignet  ist,  zum  Kauf  zugelassen  werde.  Welches  hiemit  bffentlich  dekannt  gemacht  w
Den  29.  Jan.  1816.  Kön.  andvogtei=  Sten#eramt  am  Beodensee,  und  Cameralamt  Fridercchshafen.

Schorndorf.  In  Gemäsbeit  des  ertbeilten  allerhöchsten  Befehls  wird  die  biesige  Cameral=  Verwaltung
  Samstag  den  17.  Febr.  d.  J.  Vomunags  10  Uhr  ein  sihr  dedeutendes  Quanum  1311#  Weine
  von  vorzüglicher  Qualitäht  im  böffenrlichen  Vosstreich  verkaufen,  und  nach  der  Cenvenieng  der  Libhaber
  diese  Weine  in  größeren  oder  kleineren  Partzien,  seilbieten.  Den  1.  Febr.  1816

K.  Cameral=  Verwaltung.

Waibling  en.  Bis  Samstag  den  47.  Febr.  wird  cin  vicht  unbedentendes  Quantum  von  Wein
Ster  Gewächs  aus  dem  herrschaftl.  Keller  allhier  unter  dem  Vorbehalt  der  allethöchsten  Ratifikanos
durch  Aafstreich  verkanft  werden,  wobei  sich  die  Lirbhaber  des  Volmittags  9  Uhr  einfinden  müögen.
Den  1.  Febr.  1816.  K.  Cameralamt  daselbst.

Berg.  Die  3  berrschaftliche  Mahlwäühlen  allde,  deren  Bestand  auf  nächst  Georgl#  sich  evdsget,
werden  nach  allerbochst.  Befehl  vom  24.  Jan.  wieder  auf  6  Zahre  an  den  Meistbietenden  verllehen,  zu
welcher  Verhandlung  Dienstag  der  27.  Febr.  bestimmt  worden.  Jede  dieser  3  Mählen  hat  5  Mahl.  u.
4  Gerdgang,  nebst  geraumiger  Wodnung,  Scheuer  urd  Stahung,  wozu  einem  Besfländer  noch  gegen
5  Mrg.  Wlesen  u.  1  Kärhengärtlen  #berlassen  werden,  auch  erhält  derselbe  von  der  hiesigen  Holzve  waltung
  ein  Falbes  Weß  vüchene  Scheitter  zu  Speiteln  jägrlich  unentgellich,  und  ist  befugt,  den  141##

4
        <pb n="60" />
        38

Tbeil  Milter  einzuzlehzen,  hingegen  bat  er  eine  Cautlon  von  1060  Gulden  zu  lelsten,  das  laufende
Werk  zu  untertalten,  nud  zu  3  Wigen  12  —  15  Pferde  anzuschaffen.  Dieses  wird  nun  pemtt  dsfemlich
  bekanut  gemacht,  damit  die  Beflands=  biebbader  die  Mählen  in  W#  nehmen,  sodaun  mi
neuen  oberamtlich  gessegelten  Jeugnissen  lhres  Prädikats  und  Vermdzens  halber,  und  daß  sie  das  Miller=
  Handwerk  gut  verstehen,  und  das  v6  Leistung  der  Caution  erforderliche  Vermogen  befizen,  such
sonsten  ein  gures  Präoikat  hätten,  versehen,  an  gedachtem  Tag  Morgens  9  Uhr  bei  der  Berleihung  in
der  Beamtung  sich  einfinden  kdanen,  wo  sie  die  weltere  Bedingungen  vernehmen  werden,  deme  voch
beigesügt  wird,  daß  ohne  diese  erwähnte  Jeugnisse  Riemand  zu  dieser  Aufstreichs=  Verhandlung  zuge
lassen  werden  würde.  Deu  3.  Febr.  1516.  LKandvogtei.  Stencramt  Rothenberg  u.  Beamtung  zu  Berz-Ehingen

  an  der  Donau.  Dle  Schaafwesde  von  der  Commun  Erbach,  welche  350  Stäl  #s
trägt,  wird  Montag  den  19.  Febr.  im  öffentlichen  Aufstreich  verliehen,  wobei  die  Pechtlutigz  dahier
in  der  Früh  um  9  Uhr  auf  hlesigem  Rathhaus  zu  erscheinen  haben.  Den  20.  Jan.  1816.  Oberau.

Gros=  Hohenhelm.  Da  bis  Georgil  1516.  die  Bestandzeit  der  herrschaftlichen.  Maier###
Gros=  Hohenheim,  des  sogenannten  Carlshofs,  so  wie  der  Garben=  Wirthschaft  allda  zu  Ende  gehi,
nad  sdiche  der  allerhochsten  Intentien  gemäs  neuerdings  auf9  Jahre  von  Georgil  1816  bis  dabin  1625
im  dlfentlichen  Ausstreich  verllehen  werden  sollen,  so  wird  bierdurch  mit  dem  Bemerken  bekannt  gemacht,
  dab  die  Verbandlungen  folgendermasen  statt  finden  werden,  und  zwar  1)  den  21.  Pebr.  d.  J.
die  Verleihung  der  Maierei  zu  Gros=  Hohenbeim,  beftehend  in  den  erforderlichen  Oekouomse,  Gebänden,
  233  Morg.  11  Prrl.  77  Ruth.  Ack-rfeld,  163  8.  1  Vrtl.  234  Ruth.  Wiesen  und  25  Mortg.
3  Prtl.  111  Ruth.  Gras-Baum=  und  Kuchengarten.  Ausdrücklich  wird  bier  demerkt,  daß  Niemach
!  ticitation  zugelassen  wird,  der  sich  nicht  durch  ein  obrigkeitlich  ausgestellres  eberamtlich  verifieines

 

eugnis  legitimiren  kaun,  daß  er  wemsstens  eine  Caulion  von  7000  fl.  einzolegen  im  Stande  sep,  ud

aneben  noch  hinlängliches  Vermögen  zu  Bestreifung  des  Einrichtungs=  Aufwands  besize.  2)  Den  2.
Febr.  vie  theilwelse  Verleihung  des  Carlahofs  bestehend  in  216  Mokg.  21  Brtl.  47  Ruth.  Aekern  und
110  Morg.  21  Vril.  1  Rih.  Wiesen.  Den  23.  Febr.  wird  nicht  nur  die  Licitation  der  Garbes-Winbschaft,
  so  in  einem  zweistök  gten  Wohnhaus  mit  der  nöthigsten  Einrichtung  zum  Wirthschafts=  Gewerd,
  einer  Scheuer  mit  Pferd=  und  Rindvfehstallungen,  auch  einer  besonders  stehenden  dreisachen
Schweiasteige  f  dann  in  21  Mrg.  Aekern,  6  Morg.  Wiesen  und  1  Morg  Kraut=  Ucker  samt  Kuchesgarten
  bestedr,  sondern  auch  der  Versuch  zu  Gesammte-  Verleihung  des  Carlshofs  vorgenommen  wit
ren.  Die  Pachklustige  haben  sich  nun  an  gedachten  Tagen  Vormittags  0  Uhr  auf  dem  Rathhaufe  1#3
Plieningen  mit  gerchtlichen  Zeugnissen  ber  Vermögen  und  Prädikat  versehen,  einzufinden.  Rellmza,
den  20.  Jan.  1616.  K.  Cameralamt  allde.

Honan,  Reutlinger  Ober--  und  Cameralamts.  Dle  Schsafwesde  daselbst,  welche  zu  150  Stül
Schafen  berechtigt  ist,  allergndigster  Herrschaft  und  der  Commun  in  Gemelaschaft  zunehet,  und  sch
unter  die  gesunden  Alp-Schaafweiden  einrechnet,  wird  Dlenstag  den  27.  Fedr.  d.  J.  Vormittags  9  Uhr
auf  dem  Rathhause  zu  Reutlingen  für  den  vorliegenden  Jahrgang  an  den  Meistbietenden  bffentlich  ver
liehen  werden.  Den  30.  Jan.  1315.  K.  Cameralamt  Pfallingen.

Ober-Ensingen,  Nürtinger  Hberamts.  Die  Commu  Ober-Enfingen  ist  entlchlossen,  ihre  38
175.  —  200  Stück  berechtigte  Schaafweide  auf  3  Jahre  an  den  Meistbietenden  zu  verleiben,  wozu  die
Liedhader  sich  bis  Dienstag  den  15.  Febr.  Bormittags  11  Uhr  auf  dem  Rathhaus  einzufinden  eingelsden
  werden.  Den  15.  Jan.  1516.  -  K.  Oberamt.

Rübgarten.  Nach  guc#iger  Verfügung  soll  das  allbler  befindliche  Malcreigut,  welches  in  9
Morg.  1.Pril.  31  Ruth  Aeker  in  3  Zellgen,  60  Merg.  Wiesen,  12  Morg.  14  Vril  12;  Rih  Baumund
  Prasgrten,  1  Morg.  1  Prt.  24  Ruth.  Weinberg,  auch  einem  Untheil  an  der  Schlferei  besteict
und  worzu  rine  gute  Malerei  =  Wohnung,  nebdst  2  Scheuren,  genugsamen  Stallungen,  Waschdarz,
Wagenhäötten,  Bronnen,  alles  an  und  beieinander,  und  in  gutem  Zustande  befindlich,  in  einem  Gtsamt.
  Pacht  aub  hasta  auf  6  oder  9  Jahre  von  Lichtmeß  1616  an  gerechnet,  verliehen  werden;  4
welcher  Perleihung  der  12.  Fedr,  1510.  Vormittags  10  Uhr  im  Schloß  zu  Rübgarten  bestimm  i,
        <pb n="61" />
        39

wesche  Verhaudlung  andurch  mit  dem  eha  bekannk  gemacht  wird,  dasn  zu  dem  Bestand  Niemand
zugelassen  werde,  der  sich  nicht  mit  obrigkeitlichen  oberamtlich  gesicgelten  JZeugmsen  legitimiren  kann
daß  er  den  Feldbau  hinlänglich  verstebe,  im  Srande  seie,  das  Gehen  eld  beim  Antritt  des  Guts.
statt  einer  Caution,  jedesmal  auf  ein  Jahr  vorauszubezahlca,  und  die  Einrichtung  mi  Vich,  Schif
and  Geschirr  von  eigenem  Vermdgen  zu  bestreiten.  Den  12.  Jan.  1316.  4  6
·  "  f  «  Graͤflich  ꝓon  Dillen'sche  Rent-Beamtung  allde.
Wiblin  ###  Die  Schaafweiden  von  nachstehenden  disseitigen  Amts-  Orten  werden,  da  se  bei
den  früheren  Verlelhungs=  Versuchen  keine  Liebhader  gefunden  haden,  Donnerstag  den  22.  Febr.  dadier
in  dem  Oberamts-Gebäude  nochmals  in  öffeutlschen  Aufstreich  gebracht,  wobei  sich  die  kiebhaber  Vermittags
  8  Uhr  mit  amtlichen  Zeugmissen  über  Prädikat  und  Vermogen  versehen,  einfinden  können.  Remlich
  die  von  Alrbeim  mit  120  Stäl,  Doradorf  mit  60  Stäk,  Irruen  mit  100  Stüt,  und  Ober-Kuchberg
  mit  60  Stätk.  Den  31.  Jan.  1516.  K.  Oberamt.
Wiesenstalg.  Neidllagen.  Nach  allerhöchstem  Befeble  wird  mit  dem  in  Nr.  53.  des  Staatsund
  Regierungs-Blartts  vom  Jahr  1515.  beschriebenen  Schloßgut  zu  Neldlingen  ein  nochmaliger  Versuch
  zur  Gesamwerpachtuns  unter  der  besondern  Vedingung,  da  Llches  auch  als  bloße  Schaaswirterung
  in  Bestand  gegeben  wird,  vorgenommen  werden.  Zu  dieser  Berhandlung  ist  Montag  der  20.
ebr.  bestimmt,  und  koe#nen  daher  die  Liebhaber  an  diesem  Tage  Vermittags  Uhr  mlt  obrigkeitlichen
eugnissen  über  Prädlkat  und  Permgen  versehen  auf  dem  Kathhause  zu  Neiliagen  sich  einfinden.  Den
4.  Febr.  1616.  KX.  Cameralamt  Wiesenstaig.
Stuttgart.  Der  bei  dem  Khalgl.  #e#t##Infanterle-Regilment  Nr.  1.  gestandene  Unter-Offizier
Carl  Herrmann  von  hier,  ist  den  9.  Dec.  1815.  im  Urlaub  aus  Ludwigsburg  desertirt;  es  werden  desbolb
  ale  Behdrden  aufgefordert,  auf  diesen  Flächtling  zu  fahnden,  und  denselben  im  Betretungsfall
#  das  Regiments=  Commando  zu  Siattgart  einliefern  zu  lassen.  Den  290.  Jan.  1816.
Khnigl.  Seadt-Directlon.

 

Stuttgart.  Der  nater  dem  Khuigl.  kinien=  Irfam.  Regienem  Nro.  12.  gestandene  Gemeine
Carl  Friderich  Berchrold  von  hier,  ist  den  27.  Dee.  134  5  aus  Sindringen,  Oberamts  Rekarsulm  desertirt.
  Es  werden  debalb  alle  Beboͤrden  ersucht,  auf  denselben  fahnden,  ihn  im  Betretungs  fall  arteü##
  und  an  das  Regiments-Commando  zu  Hohenasperg  elnliefern  zu  lassen.  Den  5.  Jan.  13816.

Kbhn.  Stadt-Direction.

Göppingen.  Alle  Hoch=  und  Wobllbbl.  Obrigkeiten  werden  andurch  geziemendst  ersucht,  auf
den  beim  Kinigl  Infantene  Regimene  Nr.  4.  gestandenen  aus  dem  Militair-Spital  Hagenau  in
Frankreich  desertirten  Gemeinen  Emannel  Friedrich  Moker  aus  Ebersbach  fahnden,  ihn  im  Betretungsfall
  arretiren  und  wohlverwahrt  anher  #ransportiren  zu  lalsen.  Den  27.  Jan.  18316.  K.  Oberamt.

 

 

alen.  Der  ledige  Mezgerknecht  Johannes  Beister  ans  hiessger  Stadt  gebürtig,  wandert  mit
allerhöchster  Erlaubris  nach  Frankfurt  am  Main  aus,  und  wird  binnen  Jahresfrist  H  iuem  Pfleger
eramt.

Georg  Chrifloph  Seible,  Glaser  dahier,  vertreten.  Den  20.  Jan.  1516.

Horb.  Genovefe  Lipp,  ledig  von  Eutingen  wandem  nach  Dießen  im  Sigmaringischen  aus;  welches
  dffentlich  beksnnt  gemacht  wud.  Deu  25.  Jan.  1516.  .  Oberamt.

Jesingen  an  der  Tel.  Jobann  Loͤfler,  Schaͤfer  von  Jefingen,  ledig,  41  J.  alt,  wandert  nach
Woringen  bei  Grbnenbach  in  Balern  aus.  Der  Pater  desselben  wird  ein  Jahr  lang  den  Inländem  für
die  Ansprüche  derselben  an  den  Sohn,  teuent  seyn,  so  weit  dessen  Vermögen  reicht.  Den  20.  Jan.
1616.  K.  Oberamt  Kuchheim  unter  Tek.
Täbingen.  Johennes  Kömmerlen,  Chlrurgus  von  Schlaitdorf,  wandert  nach  Hannsheim,  im
Kdnigreich  Baiern,  aus,  wer  Anspräche  an  ihn  zu  machen  Lat,  kann  sich  an  seine  Orts.  Obrigkeit  wenden.
  Den  3.  dehr.  1616.  K.  Oberamt.
        <pb n="62" />
        40

Täbingen.  Nachstehende  Personen  wandern  aus:  1)  Jehann  Michael  Weidek  von  Tähingen.

nach  Rlicserbheen  en  in  Baaden;  Ihhann  Christian  Sailer  von  Tübingen,  nach  Annweiler  in  Frankreich;

  Johann  Jakob  Nagel  von  Kichentellinsfurth  nach  St.  Marie  in  Frankreich;  Aadreas  Haudensak,

  Beck  von  Gbaningen,  nach  Idem  im  Hergogthum  Cleve;  Audreas  Heid  von  Gönningen

nach  Carlsruhe;  Ernast  Ddrr,  Messerschmid  von  Tübingen,  nach  Vraundirschen  ei  Wien.  Wer  Anpräche
  an  dieselbe  zu  machen  hat,  muß  sich  in  Bäloe  an  die  Orts=  Obrigkeiten  wenden.  Den  51.
ean.  1816.  Kda.  Obceramt.

Valhingen  an  der  Euz.  Marie  Röthle,  Tochter  des  Schreiners  Chrisfkoph  Roͤthle  allhier,  welche
  sich  nach  benerat-  heirathet,  wird  wegen  der  allenfalligen  Ansprüche  die  an  sie  gemacht  werden
mochren,  durch  ihren  Pater  binnen  Jahresfrist  vertreten,  was  hiedurch  hrkaunt  gemacht  wird.  Den
24,  Jan.  1616.  K.  Oberamt.

Walblingen.  Der  Webergesesle  Christoph  Friedrich  Nothacker  von  hier  wandert  mit  allerhöchker-

  Erlaubniß  nach  Memmingen  in  Baiem  aus,  und  werden  daher  alle  diejenige  Personen,  welche

sprüche  an  Nothacker  zu  uachen  haben,  aufgefordert,  solche  innerhalb  einem  Jahr  dei  hiesigem  Oberalun
  vorzubringen.  Denu  31.  Jan.  1816.  .  K.  Oberamt.

Marbach.  Der  ledige  Wilhelm  Lämmle,  gebürtig  von  Murr,  und  börgerlich  in  Pleidelsheim,
ehemaliger  Soldar,  zieht  häuflg  ohne  Kegitlmation  im  Kdnigreich  herum,  und  kontrahirt  Schulden.  s
wird  daher  das  Publikum  vor  ihm  gewarnt,  indem  die  ohne  Einwilligung  seines  Pstegers,  Daniel
Schäfer  von  Pleidelsheim,  von  ihm  kontrahs#te  Schu'den  in  Zukunft  nicht  mehr  werden  befriedigt  wer#-den,
  sondern  es  werden  auch  dessen  Gldubiger  auf#efordert,  innerhalb  6  Wechen  ihre  Feper#  der
Schultheiß=  Amts-Verweserel  zu  Pleidelsheim  anzugeben.  Denu  1.  Febr  168416.  k.  Oberamt.

Neckarsulm.  Den  13.  Jan.  d.  J.  wurde  in  der  Nähe  von  Kochenderf  ein  Leschnam  aus  dem
Neckar  gezegen,  welchex  ohngefähr  5  Faß  8  Joll  gros  war,  schwarze  kurze  Haave  und  eine  starke
Glaze  hatte,  die  Farbe  der  Augen  konnte  man  wegen  der  Fäulais  nicht  mehr  unterschaden,  das  Ge-Pnt
  war  rund,  die  JZähne  vollständig  und  gut,  sonst  fand  man  kein  besonderes  Zeichen  am  Körper.

erselbe  war  bekleidet  mit  einem  langen  Zwilchkittel,  mit  7  glatten  und  2  mit  Stern  bezelchneten  mos
Kgenen  Knöpfen,  einer  Weste  von  hausgemachtem  blau#=  roth  und  weis  gestreiftem  JZiug,  ein  paar
kurze  zwilchene  Hosen  unten  mit  Bändel  gebunden,  schwarz  wollenen  Strömpfe  und  Schuhe  mit  mdse
fingenen  viereligten  Schnallen,  1  schwarz  floret  seidenem  Halstuch  und  einem  hänfenen  Hemd  mit  H.
F.  vornen  an  der  Brust  roth  gezeichnet,  endlich  einem  leinenen  Hosenträger  mit  einem  ledernen  Riemen
  über  die  Brust,  sodann  fanden  sich  noch  1  Weingär#t#-  Kappe,  und  an  baarem  Gelde  1  Kronenthaler,
  15  24  kr.  Stüken,  1  12  kr.  Stük,  4  Groschen  und  §  kr.  Da  der  Leichnam  von  niemand  erkannt
  wurde,  so  wird  die  vorstehende  Bezeichnung  hiemit  bffentlich  bekannt  gewacht,  damit  derjenige,
welcher  etwa  über  den  Leichnam  rähere  Auskunft  zu  geben  vermag,  dieselbe  alsbald  der  unterzeichne
ten  Stelle  anzeigen  kann.  Denu  20.  Jan.  1516.  K.  Oberamt.

Rottendurg  am  Neckar.  Gestern  den  26:  Jan.  d.  J.  ist  der  freiwilllge  Arbeiter  Johan#n
Merkt  von  Leinftetten,  Oberamts  Sulz,  aus  dem  biesigen  Jwangs-Arbeitshaus  entwichen,  und  bis
ienzt  noch  nicht  zuräückgekommen.  Es  werden  daher  alle  obrigkenliche  Behdrden  geziemendst  ersucht,  auf
diesen  Flüchtling  zu  sabnden,  ihn  auf  Betreten  zu  arretiren,  und  woblverwahm  hleber  einliesern  zu  lase
sen.  Eignalement.  Derselbe  ist  41  J.  alt,  s  Fuß  8  Jell  groß,  hager,  länglichten  und  bleichen  Angesichts,
  hat  schwarze  Haare  und  Bart,  dergleichen  Augbraunen,  kleive  Nase,  und  kleinen  Mund,
aute  Zähne,  rundes  Kinn  und  ist  eindugig.  Bel  feinem  Emmweichen  war  er  bekleisdet  mit  1  dlauen
Wammes  1  großen  dreieckigten  Hut,  1  pr.  langen  abgelchoßenen  dleuen  Leirwand.  Hosen,  1  reth  kotkonenem
  Westlen,  1  schwarzen  Halstuch  und  Schuben.  Den  27.  Jan  1316.  K.  Oberawt.

Neulautern,  OSberamts  Weinsberg.  Da  die  natörlichen  Pocken  daselbst  sich  zeigen,  so  wird
solches  wegen  den  angcorducten  allergnädisst  hefohlenen  Polize  Anstalten  zur  allgemeinen  Kenumiß
tebracht.  Weinsberg,  den  2.  Febr.  1616.  K.  Oberamt.
        <pb n="63" />
        Nro.  7.  1  8  1c0.  41

Königlich=  Württembergisches
Stagts=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  17.  Febr.

 

 

Die  vorgeschriebenen  Verzeichnisse  der  Ausstände  bei  den  Gefäll  Einbringereien  der  Waisens

  und  Juchthaus-Institute  betr.

Durch  die  General,  Verordnung  vom  2.  Jan.  1372.  (Staats  -  und  Regier.  Blate
Nr.  1.)  ist  in  Ansehung  der,  zum  Theil  bedeutenden  Ausstände,  welche  auf  Georgii  1810
bei  den  Gefall,  Einbringereien  der  Waisen=  und  Juchthaus.  Insticute  zu  Stutegart  und
Ludwigsburg  gehaftet  haben,  den  Königl.  Oberämrern  aufgegeben  worden,  solche,  und
insbesondere  die  Surplus=  Gelder  von  den  bei  fleischlichen  Vergehungen  angesezten  Geldstrafen,
  zum  Einzuge  zu  bringen)  über  diesenigen  Ausstände  aber,  welche  innerhalb  6
Wochen  nicht  beigetrieben  werden  können,  zwei  Verzeichnisse  zu  fertigen,  und  an  die  betreffinde
  Sektion  zur  weitern  Verfügung  in  duplo  einzusenden,  wovon  das  eine  die  ganz
inerigiblen  unter  Anschiuß  obrigkeitlicher  Urkunden  über  die  Vermözens,  Umstände  und
übrigen  Verbältnisse  der  Debenten,  das  andere  aber  diesenigen  Ausstände  enthalten  soll,
welche  noch  auf  irgend  eine  Weise  berichtigt  werden  können)  und  bei  welchen  anzuzeigen
sei,  ob)  und  an  welche  Pflege  seit  Georgi#  1810  etwas  davon  abgetragen  worden.

Da  mun  diese  Verordnung  nicht  allgemein,  wie  es  hätte  geschehen  sollen)  in  Vollzug
  gesezt  worden  ist,  und  deswegen  von  den  Pflegamtern  noch  große,  und  bei  vielen
einzelnen  ehemaligen  Oberämtern  bedeurende,  Ausstände  sedes  Jahr  in  der  Haupt,  Rechnung
  nachgeführt  werden;  so  wird  zur  endlichen  Tilgung  derseiben  die  gedachte  Worschrift
hiemit  erneuert,  und  den  Oberämtern  noch  eine  Frist  von  S  Wochen  zur  Fertigung  und
Einsendung  jener  gedoppelten  Berzeichnisse  mit  dem  Anhang  anberaumt,  daß  eine  Versäumniß
  nicht  ungeahndet  bleiben  würde.  Stuttgart,  den  13.  Febr.  1816.

Königl.  Ministerium  des  Innern.  Graf  von  Reischach.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kbn.  Oder-Justiz=  Collegiums.

1))  In  der  Apvellations=  Sache  von  Hall  zwischen  Michael  Schumacher  in  Wag,
rain,  Kl.  Anten  Producenten,  und  Thomss  Krccher  daselbst,  Bekl.  Aten,  Producten,  ie
        <pb n="64" />
        42

Heimzjahlung  eines  Kaufschillings,  Restes  betr.,  wurde  die  eingeklagte  Ation  wegen  Mangels
  in  den  Förmlichkeiten  durch  Urchel  verworfen.  Stuttgart,  den  27.  Jan.  1816.

2)  In  der  Rechts-Sache  erster  Instanz  zwischen  dem  Freihrn.  Ferdinand  v.  Müller,
Kaiserl.  Königl.  Hofagenten  zu  Wien,  Kl.  und  dem  Herra  Fürsten  von  Thurn  und  Taris,
  als  Besther  des  Jurstenthums  Buchau,)  Bekl.  Pensions  Ansprüche  betreff.,  wurde
condemnatorin  ausgesprochen.  Stuctg.  den  29.  Jan.  1816.

3)  Die  Aopellations=  Sache  von  Geißlingen  zwischen  dem  Handelsmann  Johann
Michael  Montag  zu  Killstätt  in  Westohalen,  Kl.  Anten,  und  dem  Sonnenwirth  Gustav
Widmann  in  Geißlingen,  Bekl.  Acen,  p#o  depoliti,  wurde  ob  defec.  gravam.  per  Releriptam
  von  Umrzwegen  verworfen.  Stuteg.  den  31.  Jan.  1  816.

4)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Weingärtner  Christoph  Jakob
Zwiker  von  Untertürkheim,  Kl.  und  Wiederbekl.,  sodann  dem  Obristen,  Freiherrn  von
Münchingen  in  Dizingen,  Bekl.  Widerkl.)  mehrere  Forderungen  aus  einem  Miethecontract
  betreff.),  wurde  theils  der  Kläger  abgewiesen,  theils  auf  Beweis  erkannt.  1b.  eod.

 

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Decrecs  vom  13.  Febr.  den  Direktor
  des  Criminal=  Tribunals,  Sctaats-Rarh  von  Maucler,  zum  Groskreuz  des  Königl.
Civil,  Verdienstordens  zu  ernennen  allergnadigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  712.  Febr.  den  bei
der  Königl.  General,  Staats,  Kasse  angestellten  Buchhalter  Bomhard  zum  Rechnungs-Rath
  allergnädigst  zu  ernennen  geruhe.

Se.  Köutgt.  Maj.  haben  ducch  allerhöchstes  Decret  vom  0.  Jebr.  dem  Militair-Oberarzt
  v.  Richter  die  allerunterthänigst  nachgesuchte  Enrlassung  ertheilt.

Se.  Kdniqgl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Decrets  von  ebend.  allergnädigst
geruht)  den  Ober,  Postamts.  Offfcial  v.  Schaden  in  Ulm,  auf  seine  allerunterthänigste
Bicte  zu  pensioniren,  den  Official  Cludius  von  Ulm  auf  das  Königl.  General.  Postamt
  Stuttgart  zu  verseßen,  den  Official  Weber  von  Stutcgart  als  solchen  bei  dem
Königl.  Ober,  Postamt  Ulm  anzustellen,  und  den  Johann  Kehrer  von  kudwigeburg
und  Carl  Steidle  von  Kirchberg  zu  Officialen,  ersteren  bei  dem  Königl.  Ober-  Postamt
  Ulm,  und  lezteren  bei  dem  Konigl.  General,  Postamt  Stuttgart  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  der  Cameralverwaltung  dahier  aus  Allerhöchstderoselben
  Drivat.  Casse  5  fl.  übersenden  lassen,  um  solche  dem  bei  derselben  angestellten
Kastenknecht,  Johann  Shristorh  Kaltschmid,  auf  die  von  ihm  alleruntertbdnigst  engereichte
  Eingabe  von  seiner  im  Militair  und  Cioil  allbereits  zurükgelegten  5  jähiigen
Dienstzeit,  als  Gratial  zuzustellen;  die  demselben  übergeben,  und  von  ihm  mie  dem  allerunterthänigsten
  Dank  empfangen  worden  sind.  Winnenden,  den  o.  Febr.  1816.

Köôn.  Cameralverwaltung  allda.
        <pb n="65" />
        43

Semeliche  Königl.  Landvogkeien)  Oberämter  und  Polizei=  Stellen  werden  endurch
aufgefordert,  auf  die  entwichenen,  unten  näher  bezeichnete  drei  Miliraire,  Sträflinge  sorgfaltiast
  zu  fahnden,  sie  auf  Betreten  handfest  zu  machen,  und  solche  wohlverwahrt  an
das  Königl.  Festungs.  Commando  zu  Hohen-Asperg  wieder  einzuliefern,  davon  aber  unverweilte
  Anzeige  anhero  zu  erstatten.  Stuttgatt,  den  8.  Febr.  1816.

Königl.  Polizei-  Ministerium.
Interims,  Polizei?  Minister,  Graf  v.  Zeppelin.
Signalements:
I)  Johann  Schwarz  von  Fohengehren,  Oberamts  Schorndorf,  ist  25  J.  alt,  §  Fuß
5  Joll  4  Lin.  gqroß,  schlanker  Statur,  länglichter  Gesschtsform,  gesunder  Geüchtsfarbe,
hat  braune  Haare,  dergleichen  Augenbraunen,  blaue  Augen)  spitzige  Rase)  gewöhnlichen
Mund,  tröthlichte  Wangen,  gure  Zähne,  rundes  Kinn  und  gerade  Beine.

a)  Jakob  Bauer  von  Srutegart,  ist  27  J.  alt,  5  Juß  5  Joll  4  Lin.  groß,  besester

Scatur,  hat  länglichte  Gesichtsform,  gute  Gesschtsfarbe,  gelbe  Haare,  dergleichen  Auenbraunen,
  blaue  Augen)  lange  Rase,  gewöhnlichen  Mund,  röthlichte  Wangen?  gute
dhne  und  gerade  Beine.

3)  Johann  Adam  Zeller  von  Tomerdingen,  Oberamts  Blaubeuren,  ist  25  J.  alc,
5  Fuß,  §  Joll  4  Lin.  groß,  mictlerer  Statur,  hat  runde  Gesichtsform,  blasse  Gesichts,
farbe,  schwarze  Haare)  dergleichen  Angenbraunen,  blaue  Augen,  stumpfe  Nase,)  proportionirten
  Mund,  volle  Wangen,  rundes  Kinn  und  gerade  Beine.

Diese  sämtliche  Seräáflinge  waren  bei  ihrer  Sntweichung  in  die  gewöhnliche  Sträf,
lings,  Montur  gekleidet  und  hatten  Fuß-  Eisen  an.

 

Geislingen.  (Aufforderung  zur  Entdekung  eines  Baumverderbers.)  An  der  Straße
zwischen  Alrenstatt  und  Ueberkingen  gröstentheils  auf  Ueberkinger  Markung  sind  etlich  und
dreißig  Seücke  vorzüglich  schène  Aepfel=  und  Birnbaume,  welche  erst  vor  einem  Jahr  gesest
  wurden)  in  der  Nacht  vom  gien  auf  den  pten  d.  Mon.  auf  die  ruchloseste  Weise  abgebrochen
  worden.  Da  nun  alles  daran  gelegen  ist,  diesen  Baumverderber  aue  findig  zu
machen)  o  wird  nicht  allein  jedermann  aufgefordert,  zu  Enrdekung  dieses  Verbrechers
mitzuwirken,  sondern  auch  noch  demsenigen,  der  den  Thäter  anzeigt)  neben  Versck  weigung
  des  Nahmens  eine  Belohnung  von  Fünfzig  Gulden  zugesichert.  Den  2c.  Febr.
1816.  Kön.  Oberamt.

 

Bietig  beim.  Da  der  unterm  25.  vor.  Mon.  abgebaltene  öffentliche  Verkouf  einer  bedeutenden
Parthie  161  Ur  Weine  dle  allerhöchste  Ratifkation  nicht  erbalten  hat;  so  wird,  nach  Masgabe  allerbochsten
  Befehls  vom  31.  Jan.  d.  J.  eine  nochw  alige  Versteigerung  derselken  am  Montag  den  26.
Fedr.  Vormittags  Uhr  in  der  hiesigen  Camera#mis-Wobnung  vorgenommen  werten.  Den  5.  Febr.
1816.  K.  Cameralverwaltung.

Weinsberg.  Bel  hießger  Beomtung  wird  ein  dereutendes  Quentum  Wein,  151  1#  Gerächs,

Dienstags  den  27  Febr.  Mirtags  1  Uhr  an  den  Meistbietenden  verkauft  werden  ,  wozu  die  Liedhader
Remit  eingeladen  werden.  Den  9.  Sebr.  1816.  "  K.  Cameralamt.
        <pb n="66" />
        44

Gmönd.  Die  Sommerschaafweide  von  Strasdorf,  welche  mit  225  Stuk  Schaafen  beschlagen
werden  kann,  wird  Dienstag  den  20.  Febr.  Vermittags  10  Uhr  in  der  hiesigen  Oberamts-Kanzlei  an
den  Meistbietenden  verliehen;  wozu  die  berechugten  Pachtliebhaber  hiemit  eingeladen  werden,  Des  6,
Febr.  1816.  K.  Oberamt.

Grosbotwar.  Die  hießge  Commun-Schaafweide,  deren  Bestand  auf  Micheelis  d.  J.  zu  Eue
  gebt,  wird  am  St  den  2  Merz  auf  fernere  3  Jahre  von  Wichachs  1816  bis  1819  verliehen.
Die  Waide  trägt  600  Stük  Schaafwaar,  wovon  ein  Beständer  200  Etük  einschlagen  derf.  Der  Beständer
  hat  neden  freier  Wohnung  und  einem  Küchengarten  hürgerliche  Benefiien  zu  gem  #essen  und  eine
hinlänglich.  Caution  zu  stellen,  welches  mit  dem  Anbang  bffenrlich  bekannt  gemackt  wird,  daß  sich  die
Liebhader  an  edigem  Tag  Morgens  6  Udr  auf  dem  Ratdhaus  ier  einfinden,  und  sich  mit  Meister
briesen,  auch  über  ihre  epe  Umstände  und  Auflührung  mit  den  erforderlichen  oberamtlich  ge-Hegelten
  Jeugnissen  ausweisen  sollen.  Deu  6.  Fedr.  1616.  Amtmann,  Burgermeister  u.  Gericht.

Güäglingen.  Die  Sommer=  und  Winter-Schaaswaide  daseltst  wird  Donnerstag  den  14.  We#
d.  J.  Nüchmitkags  2  Uhr  auf  dortigem  Rathhauß  wieder  auf  3  Jahre  verliehen  werden.  Ein  Bestaͤnder
  darf  einschließlich  300  Stük  von  denen  der  Bürgerschaft  zu  halten  erlaudten  und  nicht  haltenden
Schaafen  auf  diese  Bestandzeit  700  Stük  Schaafwaar  elnschlagen.  Den  3.  Febr.  1616.

K.  Oberamt  Brakenheim.

Rottwell.  Das  benschaftl.  Domainen=  Gut  Neckarburg,  einen  Stunde  von  Rottweil  m  Relkarthal
  llegend,  soll  vermög  allergnädigsten  Befehls  vom  1.  Febr.  auf  9  oder  12  Jahre  im  Aufftrtich
verpachtet  werden,  und  hält  in  sich  an  Gedauden:  ein  groges  geränmiges  Wohn=  und  hinlängiche
in  zutem  baulichen  Stond  befiudliche  Oetonomie  Gebäude,  in  welche,  wann  2  Pächter  den  Hof  iu
Bestand  nehmen,  sogleich  noch  eine  weitere  Wohnung  einarrichtet  wird.  An  Gütern:  2  Morges
1  Vrtl.  36  Rih.  Garten,  43  Mrg.  1  Vrtl.  Wielen,  172  Mrg.  3  Bril.  Aecker  in  3  Jellgen,  35  Weg.
1  Prt.  gutes  Waifeld,  120  Meg.  Halden.  Dasselbe  wnd,  je  nachdem  sich  Liebbaber  zeigen,  on  e
nen  oder  an  zwei  Pächter  verliehen;  und  die  Verltihung  am  Donverstag  den  29.  Febr.  Vomitkszs
auf  dem  Gat  Neckardurg  selbst  vorgenommen,  öbrigens,  da  solches  einen  äusserst  schweren  Boden  bat,
der  nur  von  bewährten  verständigen  Akersleuten  im  baulichen  Stand  erhalten  werden  kann,  in  welchem
  Fall  der  Ertrag  des  Guts  sebr  ergiebig  ist,  kein  Vehader  zum  Tufstreich  zugelassen,  woelcher
sich  nicht  mit  obrigkeirlich  ausgestelltem  und  oderamtlich  gesiegeltem  Zeugmö  ausweisen  kann,  das  e#r
neben  einem  guten  Prädikar  für  seine  Person,  den  Feldbau  vollkommen  gut  verstebe,  und  zur  Eirrichtung
  und  Stellung  der  Caution  wenigstene  ein  dispombles  Vermigen  von  2  —  4e00  fl.  hade,  welche
Summe  jedoch  wenn  2  Pächter  den  Hof  erhalten  würden,  jeder  nur  zur  Helfte  beützen  darf.  Den  10.
Febr.  1816.  K.  Landvogtei.  Steneram  und  K.  Camcral=  Perwaltung  daselbst.

 

 

aus  mtl  öffentlich  bekannt  gemacht  wird.  Den  25.  Janu.  1616.

Horb.  Mit  allergnädigster  Bewilligung  wandert  der  ledige  Lorenz  Wetzel  von  Felldorf  ins  Sismarische
  aus.  Wer  Ansprüche  an  ihn  zu  machen  hat,  wird  bievon  in  Kenn#tuß  gesetzt.  Den  15.  Fedr.
1816.  k  Oberamt.

HOethlingen.  Salomon  Eppinger,  Schuster  von  Oethlingen,  hat  die  Erlaudn  zur  Answasderung
  nach  Strasburg  ethalten.  ein  Vater  seht  ein  Johr  lang  für  seine  im  Kbnigreich  habende
Berbindlichkelt  gut.  Den  3.  Febr.  1616.  K.  Oberamt  Kirchbeim.

Obmden.  In  dem  Dorfe  Ohmden  sind  die  gatbrliche  Kinderblanern  ausgetrochen.  Es  würd
deßhald  vor  allem  Verkehr  mit  den  Einwohnern  dieses  Dorss  gewarnt.  Den  6.  Febr.  1316.

K.  Oberamt  Krrchbeim.

orb.  Barbara  kohmiller,  ledig,  von  Birlingen,  wandert  nach  Haigerloch  im  Sigmaringischen
Oberamt.

 

—

Drucksehler.  S.  36.  (Beför  derungen)  Fleischmann  ansialt  Fleischhauer.
        <pb n="67" />
        Nro.  8.  1816.  as

Koͤniglich,  Württembergisches
Staats-  und  Regitrungs-Blatt.

Samstag,  24.  Febr.

 

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädisst  geruhe,  in  allerhöchstem  Rescript  vom  17.
Febr.  die  Trennung  der  bisher  vereinigten  Commun,  Rechnungs.  Revisorate  der  Oberämter
  Ellwangen  und  Crailsheim  zu  genehmigen,  so,  daß  der  bisherige  Revisor
Baumann  in  tellwangen  für  dieses  Oberamt  allein  bestimmt  bleibt,  dagegen  zum  Revisor
  für  das  Oberamt  Crailsheim  der  bisherige  Oberamts-Actuar  zu  Munfingen  Carl
Heinrich  Wilhelm  Erhard  allergnddigst  ernanne  worden  ist.  ·

 

DaderHekrFükstCaklsosephvonHohenloheisaxtbetggebetenhaHfein
DebitwesenutiterPetmittlungdesKönigi.ObersJustiziCollegiumsdurcheingütliches
Arrangement  zu  erledigen,  oder  in  dessen  Entstehung  nach  rechtlicher  Ordnung  auseinander
  zu  setzen:  so  werden  hiemit  alle  diesenige  sowohl  innländische  als  auch  auswärtige
Slaubiger,  welche  an  gedachten  Herrn  Fürsten  aus  irgend  einem  Rechtsgrund  eine  Forderung
  zu  machen  haben,  öffentlich  vorgeladen,  Montag  den  5.  Aug.  1316.  und  an  den
folgenden  Tagen  vor  diesem  Königl.  Ober,  Justiz-Collegium  allhier  durch  hinlänglich  im
Einzelnen  oder  gemeinschaftlich  bevollmachtigte  Anwälte  aus  der  Jahl  der  hiesigen  Ober-Justiz=
  Prokuratoren  zu  erscheinen)  ihre  Rechts=  Ansprüche  mittelst  Vorlegung  der  Be,
weis=  Urkunden  im  Ortginal  und  in  beglaubter  Abschrift  genügend  zu  liguidiren)  die  Vorzugs-
  Rechte  derselben  auszuführen,  und  ihre  weitere  der  Lage  der  Sache  angemessenen  Erkldrungen
  vorzutragen,)  da  in  dem  entgegen  geseßtten  Falle  alle  diejenige,  welche  bei  diesem
  Liqurdations,  Verfahren  nicht  erscheinen,  durch  das  sodann  den  12.  Nov.  d.  J.  zu
eröffnende  Präclusiv.  Erkenneniß  von  der  gegenwärtigen  Vermögens=  Masse  werden  ausgeschlossen
  werden.  Stuttgart,  den  s.  Dec.  1815.  K.  Ober,  Justiz=  Collegium.

In  der  Debitfache  des  penssonirten  Conducteur  des  Guickes  Johann  Friedrich  Haug
z  Stutegast  wird  nach  sub  dato  29.  Mai  1812.  erfolgter  ESdictal=  Ladung  hierdurch  zu
Recht  erkannt)  daß  alle  diesenigen,  welche  innerhalb  des  anberaumten  peremtorischen  Ter-
        <pb n="68" />
        6  l

mins  ihre  Jorderungen  mit  den  erforderlichen  Beweisen  nicht  eingereicht  haben  von  dieser
  Masse  abgewiesen  seyn  sollen.  Smtg.  den  7.  Febr.  1816.  K.  Ob.  Justiz-Collegium.

Rechts=  Erkeunmisse  des  Kbn.  Hber,  Justih.  Eollegiums.

1)  Die  Appellatiens=  Sache  von  Heidenheim  zwischen  dem  Bürger  und  Schwanenwirth
  Jakob  Schüller  zu  Sonnstecten-  als  Pfleger  der  Schüller'  schen  Kinder  daselbst,
Lnten  Anten,  sodann  dem  dortigen  Buͤrgermeisteramt  Aten,  ptto  prioritatis  in  concursu,
wurde  wegen  Mangels  an  der  appellablen  Summe  per  Reserlptum  von  Amtswegen  verworfen.
  Stuttg.  den  10.  Febr.  1816.  Desgleichen

2)  die  Apoellations,  Sache  von  ebendaher  zwischen  Joh.  Georg  Kölle,  Lncen  Anten,
und  mehreren  Erben  des  Johann  Georg  Vogel,  Acen)  Vorzug  im  Concurs  betreffend
aus  gleichem  Grunde  **:  "6“

3)  die  Appellations,  Sache  von  Oehringen  zwischen  Johann  Georg  Bruninger
Bekl.  Anten,  und  Ludwig.  Kiechner#  Kl.  Iien#  Pdeb#ti  ob  defef.  grav.  und  enduch

4)  die  Appellations'  Sache  von  Ragold  zwischen  Conrad  Dengler  von  Schdmbronn
und  Ehristoph  Dirr  von  Effringen,  Bekl.  Anten,  und  dem  Kupferschmid  Christian  Roller
von  Wildberg,  im  Namen  der  Pistoriusschen  Curatel  von  da,  Kl.  Aten,  ob  defectum
fumme  appellabilis.

Erkenntniße  des  Koͤnigl.  Ehe  -  Gerichts.

Bei  dem  Koͤnigl.  Ehegericht  wurden  geschieden:

Den  7.  Febr.  1810  Mattheus  Kuhnle,  Bürger  und  Beker  zu  Beutelspach,  Schorndorfer
  Oberamts,  Kl.  von  Maria  Agnes,  geb.  Herb  von  da,  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.
unter  Vergleichung  der  Kosten.

Den  14.  Febr.  Jakob.  Adoloh  Pittschaft,  Med.  Dr.  zu  Bonfeld,  Oberamts]  Zeilbronn,
  Kl.  von  Augusta,  geb.  Leroux  aus  Mainz,  Bekl.  ex  csp.  delert.  malit,  unter  Verurrheilung
  der  Bekl.  in  die  Kosten.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  19.  Febr.  den  als
Second=  Lieutenant  bei  dem  Cavallerie-Regiment  Nr.  2.  Jäger  Herzog  Louis  angeste  lten
  bisherigen  Leib=  Nage  von  Falkenstein  zugleich  zum  Königl.  Kammerjunker  gnaͤ-digst
  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  ar.  Febr.  den  bisherigen
  Regiments.  Quartiermeister  Schloßberger  zum  Buchhalter  bei  der  Camcral=Nechnungs,
  Kammer  zu  ernennen  allergnddigst  geruht.

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  16.  Febr.  die  Salz-Jaktorie
  in  Soaichingen  dem  Unter=  Acciser  Franz  Eaver  Rees  daselbst  allergnädigsipzu
Ubertragen  geruht.

Vermog  allerhöchsten  Rescripts  vom  17.  Febr.  haben  Se.  Königl.  Majs.  die  erledigte
  Pfarrei  Heiningen,  Diöcese  Göppingen,  dem  Pfarrer  Zügel  in  Schalkstetten,
Diccese  Geislingen  allergnddigst  übercragen.
        <pb n="69" />
        47

Da  Se.  Koͤnigl.  Maj.  vermoͤg  allerhoͤchsten  Deerets  vom  26.  v.  Mon.  zu  verordnen
  geruht  haben,  daß  der  10  jaͤhrige  Sohn  des  Forsters  Sprengel  zu  Unterreichenbach)
  Carl  August  Friedrich)  wegen  der  von  ihm  miut  eigner  Lebensgefahr,  und  muthvoller,
  rüksichtlich  seiner  Jugend  besonders  ausgezeichneten  Entschlossenheit  vollbrachten  Lebensrettung
  des  in  den  dortigen  Mühlbach  gefallenen  und  gegen  das  offene  nahe  Mühlwerk
  vom  Wasser  fortgetriebenen  4  jährigen  Enkels  des  Georg  Kusterers  öffenrlich  belobt
werden,  und  auch  ein  Geschenk  von  11  fl.  erhalten  soll)  so  wird  selches  hiemit  öffenclich
bekannt  gemacht.  Den  10.  Febr.  1316.  Kön.  Oberame  Neuenbürg.

 

Süämtliche  Königl.  Landvogteien,  Oberämter  und  Polizei=  Stellen  werden  anmie
aufgeferdert,  die  hierunten  ndher  bezeichnete  Fluchrlingin  und  Vagantin  im  Falle  der  Betretung
  zu  arretiren,  und  wohlverwahrr  an  die  Königl.  Bau=  und  Garten=  Direction  zu
Ludwigsburs  einliefern  zu  lassen,  davon  aber  gleichbaldige  Anzeige  anher  zu  erstatten.
Stuttg.  den  16.  Febr.  1876.  Interims,  Polizei,  Minister,  Graf  v.  Zeppelin.

Signalement  der  Entwichenen:
Gartensträfling  Anna  Maria  Schulerin  von  Thannweiler  Oberamts  Gmuünd  gebürtig,
ist  gros  und  schlank  gewachsen,  hat  blonde  Haare,  dergleichen  Augbraunen,  hohe  Stirne;
  blaue  Augen,  etwas  schmale  Wangen,  gerade  Nase)  proportionirten  Mund  gute
Zähne,  etwas  schmales  Kinn,  längliches  Gesicht  mit  Farbe,  ohne  aussere  Merkmale  von
Gebrechen  und  ist  etwa  do  J.  alt.  Sie  war  bei  der  Entweichung  bekleidet,  mit  einem
braungestrikten  Kittel,  einem  rothgeschlagenen  Rok,  einem  weißzizenen  Schurz  mit  rorhen
Dupfen:  weisb  llenen  Strümpfen)  einem  braun  seidenen  Halstuch  mit  grünem  Lauf
und  Schuhen.

 

Ludwigsburg.  Am  Freitag  den  1.  Merz  Vormittags  9  Uhr  werden  in  der  Kduigl.  Bauverwaltung
  allda  90  Schfl.  selbst  erzeugte  Gerste  im  Aufstreich  verkauft,  wozu  die  Liebhaber  eingeladen  werden.
  Den  21.  Febr.  1816.  Konigl.  Bau=  und  Garten=  Directon.

Dornstekten.  Da  die  unterm  25.  vor.  Mon.  vorgenommene  Verleibung  der  hemschaftl.  Ziegelbütte
  bei  Freudenstadt  die  allerbbchste  Raufication  nicht  erbalten  bat:  so  wird  die  unterzeichnere  Sielle
in  Gemäsbeit  allergnddigsten  Befehls  vom  9.  diß  eine  nochmalige  Verleihun  vernebmen,  wobei  die  Bestands-Liebhaber
  mirt  obrigkeitlichen  Zeuguissen  über  ihr  Prädikat  und  Vermögen  veriehen,  Donnerstags
den  209.  diß  Vormirtags  10  Uhr  zu  Freudenstadt  sich  einfinden  wollen.  Den  15.  Febr.  1616.

Kön.  Cameralamt.

 

Maiensfels,  Oberamts  Weinsberg.  Heinrich  Hufnagel  ersten  Orts  will  nach  Wollstadt,  im  Badenschen
  auswandern,  uud  wird  ein  Jahr  lang  von  seinem  Stiesvater  Ebrisiopb  Rrieouch  Bauer  ron
Maienfels  vertreten.  Es  haben  sich  daher  diejenigen,  weiche  Ansprüche  an  den  Husnagel  zu  mochen  haben,
  inner  dieser  Zeit  an  den  Bauer  zu  wenden.  Den  12.  Febr.  1616.  K.  Oberamt.

Maulbronn.  JIakob  Kälber  von  Lienziengen,  des  Möllerbandwerks,  ledig,  wandert  nach  Zweibrücken
  aus,  und  wird  innerhalb  1  Jabres  wegen  aller  Ansprüche,  die  an  ibn  gem  acht  werden  könnten,
von  seinem  Vater  vertreten.  Wer  etwas  zu  fordern  härte,  muß  sich  also  in  der  de  summten  Frist  an  diesen
  wenden.  Den  16.  Febr.  1616.  K.  Oberamt.
        <pb n="70" />
        48

Tüblugen.  Christiane  Relf  vo#n  E—  Rehet  nach  Schlatt  im  Hechiugischen.  Wer  Anspruͤ-che
  an  sie  zu  machen  hat,  kann  sich  au  ihren  Pfleger  Jakob  Kunler  in  Gönningen  wenden.  Deoa  40.
Febr.  1816:  .  ’  K.  Oberanm.
Urach.  Jeremias  Brdkel,  von  Böhringen,  biesigen  Oberamts,  33  J.  alt,  ledig,  will  nach  Memmingen,
  im  Knigreiche  Basern  auswandern.  Es  werden  daher  alle  diejenige,  die  irgend  eine  Anspra#“
che  an  denselben  zu  machen  haben,  aufgefordert,  solche  binnen  Jahresfrist  bei  der  unterzcichneten  Be
brde  anzubringen,  Den  16.  Febr.  1815.  K.  Oberamt.

Heilbronn.  Der  Schuzjude  Valentin  Hirsch  von  Thalheim,  biessigen  Oberamts,  hat  sich  Rite
ben  lassen,  durch  Vorspiegelungen  von  angeblichem  Reichthum  und  mirtelst  Vorzeigung  falscher  Schuldscheine
  die  Leute  zu  täuschen  und  zu  Geld=  Anlehen  zu  bewegen;  er  ist  deswegen  mittelst  Dekrers  des
Königl.  Criminal=  Tribunals  vom  10.  Febr.  d.  J.  zu  dreimonatlicher  Juchthaus  Strafe  verurtheilt  worden,
  und  wird  das  Publikum  vor  seinen  schlechten  Handlungen  gewarnt.  Den  15.  88  1616.

Oberamt.

Göppingen.  Do  der  wegen  verübten  Raubs  und  wegen  mehrerer  Diebstähle  sich  dermal  hier
in  Verhaft  und  Untersuchung  befindende  ledige  Schaafknecht  Johannes  Waldenmaier  ams  Ganslogen,
Oberamts  Gôppingen,  im  Spätjahr  1615.  unweit  Nördlingen  etlich  und  60  fl.  gefunden  haben  will,
wovon  noch  62  fl.  baar  vorhanden  und  bel  der  unterzeichneten  Stelle  hinterlegt  sind,  auch  2  silberne
Sackuhren  besitzer,  ohne  daß  er  deren  rechtmäßige  Erwerbung  darthun  kann;  so  werden  diejenige  Personen,
  welche  erwähntes  Geld  etwa  verloren  und  welche  an  Sackuhren  Eeigenthumsanspr  öche  zu  machen
haben,  dierdurch  aufgesordert,  binnen  6  Woch'#n  s#ch  deshalb  bei  unterzeichneter  Stelle  zu  melden  und
rechigeböorig  zu  legulmiren,  außerdem  nach  fruchtloßem  Ablause  der  anberaumten  Frist  eine  andne
Verfügung  darüber  getroffen  werden  wird.  Den  15.  Febr.  1316.

'  KdmCriminalasntdekLauvvogteiatxdekFilzandNems.

Learch-ch.HeuteMittags12Ubkekschieabeidkmbiesigeu  Knopxamchet  subteassttes
demsklbenunbekannten-,dienachmdglichstsignslisimtPukschmitvemntkqgesmPetsufevot
2  Pid.  Seide  von  verschiedener  Farbe,  entfernte  sich  aber  noch  vor  dem  Abschluße  des  Contralis  von
der  selben,  unter  dem  Verwonde  der  Perrichtung  des  natürlichen  Bedörfniges  mit  Hinterlassung  die
ser.  Seide,  und  erschien  nicht  mehr.  Auf  erhaltene  Anzesge  hievon  wurde  diesem  Purschen  zwar  ungegesänmt
  durch  die  Polizei  nachgeforscht;  das  Resultat  dieser  Nachforschung  war  jedoch  nur,  daß  folcher
  heute  Vormittag  in  dem  Wirthshause  zum  weißen  Roß  dahier  sich  besunden,  und  mit  Hinterlas
lung  eines  Zechen=  Rests  von  3  kr.  auch  eines  —  mit  einem  ganz  neuen  Duzend  Messer  und  Gabeln
von  schwarz  lackirtem  Holz,  zwei  ungestempelten  Päkchen  Ravchtabak  von  rothem  A.  B.,  einem  Paar
tüchenen  Winterschuhen,  einem  Paar  grau  Schaaswollenen  Wintersträmpfen,  einem  Hemd,  und  einem
baumwollenen  blau  und  rothgestreistem  Naßtuch  beschwerten  Päkchens,  sich  entfernt  hat.  Wenn  man
nun  dlese  Gegenstände  dem  rechtmäßigen  Eigenthümer  zuscheiden  will,  so  wird  hledurch  bffentliche  No-(#0u3

  hicvon  nicht  nur  ertheilt,  sondern  dieser  unbekannte  Pursche  auch  aufgesordert,  sub  lermino  6  Wocben
  a  dato  vor  unterzogener  Stelle  zu  erschcinen,  und  rökfichtlich  des  Eigenthums  benannter  Waaren
sich  gehdrig  zu  legiumiren,  widrigenfalls  über  solche  von  Amswegen  disponirt  würde;  zugleich  aber
werden  alle  Hochlöbl.  Justiz=  und  Polizei  =  Behdrden  geiremend  urscht,  nach  solchem  sahuden,  ihn  im
Betretungsfalle  arretiren,  und  wohlverwahrt  hieher  liefern  zu  lassen.  Signalement.  Derselde  ist
kleiner  magirer  Statur,  22.23  J.  alt,  und  mit  einem  dunkelblauen  Ueberrek,  auch  schwarzen  Gemsschen
  verschen.  Den  3.  Febr.  1916.  K.  Oberamt.

Maulbronn.  Der  hienach  signalisirte  Jakob  Friedrich  Pfisterer  von  Schmie,  disseitigen  Oberamts,
  welcher  von  Carlsruhe  wegen  Diebstahls  hieher  ausgeliesert  werden  sollte,  ist  auf  der  Scat#ion
Enzberg  entsprungen.  Man  birtek  daher,  demselben  nachspüren,  und  ihn  im  Betretungsfall  hicher  ausliefern
  zu  lassen.  Signalement.  Pfisterer  ist  16  J.  alt,  5  Schub  3  Lin.  gros,  hat  braune  Haare,  bedekte
  Stirne,  braune  Augen,  braune  Augbraunen,  kleine  Nase,  kleinen  Mund,  rundes  Gesicht,  gesuno
de  Gesichtsfarbe,  rundes  Kinn.  Den  19.  Febr.  1816.  Kon.  Oberamt.
        <pb n="71" />
        2

Nro.  9.  1  8  16.  49

Königlich,  Württembergisches
Stagts=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  a.  Merz.

 

 

—  I

DieallerbdchsteBekotdauagwegenEinreichungdckGeiuchevonMilitaiksPeksonmym
Gratialien  betreffend.

Da  der  durch  das  Staats-  und  Regierungs-Blatt  vom  J.  1814.  Nr.  19.  p.  166.
bekannt  gemachten  allerhoͤchsten  Verordnung;

daß  die  Gesuche  von  Militair-Individuen  um  Gratialien-Verwilligung  nicht  mehr

bei  Sr.  Königl.  Masestät  unmittelbar,  sondern  bei  dem  Königl.  Kriegs-Departement

  eingereicht  werden  sollen,  -
neuerlich  häufig  entgegen  gehandelt  wird;  #o  werden  die  fämtlichen  Königl.  Oberämeer
hierdurch  veranlaße,  ihren  Amtsuntergebenen  und  besonders  den-  Verfassern  von  Memorialien
  diese  allerhöchste  Verordnung  aufs  Neue  mit  dem  Bemerken  einzuschärfen,  daß
die  einkommenden  Suppliken  jedesmal  auch  mit  oberamtlichen  Beiherichten  versehen  seyn
müssen,  widrigenfalls  sie  nicht  berüksschtigt  werden  können,  und  die  Conripisten  zur  gesezlichen
  Strafe  gezogen  werden  wurden.  Sturtgart,  den  à1.  Febr.  1316.

Königl.  Kriegs-Departement.  von  Phull.

Rechts=  Erkenntnisse  des  Königl.  Ober-Appellat.  Tribunals.

1)  In  der  aussergerichtlichen  Appellations-Sache  der  Frau  Caroline  Gräfin  von
Fugger,  geb.  Gräfin  von  Rundsmaul,  den  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium
in  ihrer  Ganntsache  gerichtlich  angeordneten  öffenrlichen  Verkauf  des  Guts  Brandenburg
betreffend,  wird  die,  unbefugter  Weise  eingewandte  Berufung  mittelst  Dekretes  als  unalthaft
  verworfen,  und  die  Appcllantin  wegen  ihrer  höchst  frivolen  Streit=  und  Verzöhrung,
  Suche  in  eine  Filcal-Strafe  von  50  Thalern  verurtheilt.  Tubingen,  den  3.

ebr.  1816.

2)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Koͤnigl.  Ober--Justiz-Collegium,  zwischen
dem  Königl.  Finanz-Departement,  Section  der  Kron-Domainen,  Implorantin,  Appellantin,
  und  dem  Substituten  Siegel  zu  Biberach,  Imploraten)  Apprllaten,  pPü  rel#-
        <pb n="72" />
        50

tutionis  in  integrum,  wird  die  Urthel  voriger  Instanz,  unter  Verwerfüng  der  ia  dieser
Hl  geschehenen  unstatthaften  Eides-Juschiebung,  lediglich  bestätigt.  Tübingen,  den
15.  Nebr.  1816.

3)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium,  zwischen
ben  Andreas  Geßler'schen  Kindern  zu  Horb,  Liquidanten,  Appellanten,  und  der  Hopiital-Bflege
  daselbst,  Mit-Liquidantin,  Appallatin,  Vorzugsrecht  im  Gannte  betreffend,
wird  die  Urthel  voriger  Instanz  bestäcigt.  Tübingen,  den  az.  Febr.  1376.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz-Collegiums.

1)  In  der  Debitfache  des  im  vormaligen  Khnigl.  Infanterie-Regiment  Nro.  J.
Prinz  Paul  gestandenen,)  seit  dem  rußischen  Feldzug  vermißten  Oberlieutenants  v.  Dobenek
  wurde  tentenris  locatoria  ausgesprochen.  Stuttgart,  d.  22.  Jan.  1816.

2).  In  der  Appellations-Sache  von  Eßlingen  zwischen  Regina  Krumm,  cum  eurut.
von  Nürtingen  Kl.  Antin  und  den  Intestat-Erben  des  Müllers  Ludwig  Fried.  Krumm
zu  Eßlingen  Bekl.  Anten,  rükständigen  Liedlohn  berreffend,  wurde  die  Appellation  we,
gen  geschehener  Entsagung  nicht  angenommen.  Stuttg.  den  12.  Febr.  1816.

3)  In  der  Appellations-Sache  von  Eßlingen  zwischen  Christian  Renz  von  Kaltenthal
  Kl.  Anten  und  Philipp  Andreas  Ulmer  von  Möhringen,  setzt  dessen  Wictwe  Bekl.
Aren,  einen  Gesellschaftsvertrag  betreffend,  wurde  die  Appellat,  sowohl  ob  dekettum  gn
Vaminis  als  auch  wegen  Mangels  in  den  Formalien  von  Amtswegen  verworfen.  Ib.  eod.

4)  In  Sachen  des  Herrn  Grafen  Maria  Joseph  von  Fugger-Blumenthal  zu
München,  Inten,  gegen  den  Vertrerer  der  Concursmasse  seiner  Gemahlin,  der  Frau  Gräfin
  Caroline  von  Fugger-Brandenburg,  Jaten,  Separations=  Ansprüche  betreffend,  wurde
Int  mit  Legteren  vermictelst  Decrets  abgewiesen.  Stuttg.  den  a1.  Febr.  1816.

 

Die  unterzeichnete  Stelle  sieht  sich  veranlaßt,  die  Königl.  Cameral=  und  Forst-Cassendmter,
  auch  Hüttenamts-Verwaltungen,  welche  für  Mechmung,  der  hiesigen  Bau  und
Garten=  Casse  jährlich  Lieferungen  an  Holz,  Eisen,  sonstigen  Bau-Materialien,  und  andere
  Abgaben,  zu  prästrren,  und  dafür  baare  Jahlungen  zu  leisten  haben,  zu  ersuchen
über  den  Kosten  derselben  mit  jedem  Rechnungs-Schluß  die  allerhöchste  Derrecur  bei
den  ihnen  vorgesezten  Königl.  Behörden  nachzusuchen,  und  sich  dann  erst  mit  diesseitiger
Stelle  zu  vergleichen,  indem  diß  zum  Theil  bisher  nicht  Ordnungsmssig  geschehen  1#)
was  für  die  Iueru#t  im  entgegengeseszten  Fall  das  Unangenehme  nach  sich  ziehen  müßte,
daß  eine  gegen  die  Vorschrift  verfaßte  Vergleichung  nicht  angenommen  würde.  Stutt,
gart,  den  36.  Febr.  1816.  Königl.  Bau=  und  Garten-Casse.

 

Se.  Königll.  Mas.  haben  vermog  allerhöchsten  Rescripts  vom  256.  Febr.  den  Kammerjsunker)
  Staberittmeister  u.  Ordonnanz,  Offirier  v.  Kahlden  zum  Kammetherrn)  u.

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  33.  Febr.  den  in  Westphälischen  Diensten  ehmals
estandenen  Obrist-Lieurenant  v.  Hamel,  zum  Stabsrittmeister  beim  Leib,  Cavaller#e-=Rechment
  Nr.  1.  à  la  Suire,  undkzum  Königl.  Stallmeister  gnddigst  ernannt.
        <pb n="73" />
        51

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  235.  Febr.  dem  seicherigen
  Leib-Medicus  v.  Frortep  die  nachgesuchte  Entlassung  aus.  Konigl.  Diensten
ertheilen  allergnddigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  23.  Febr.  den  bisherigen
  Fasanenmeister  Hofmann  im  Osterholz  bei  Ludwigsburg  auf  die  vakante  Försters-Stelle
  in  der  Heininger  Hut,  Kirchheimer  Oberforsts,  zu  versezen".

den  Fasanenmeister  Wippeking  in  der  Fasanerie  zu  Ludwigsburg  zum  Ober-Fasanenmeister,
  und

den  vormaligen  Leibsäger  Layer  zum  Fasanenmeisker  im  Osterholz  zu  ernennen  allergnddigst
  geruht.

 

Fortseung  der  freiwilligen  Beiträge  für  verwundete  Königl-  Krieger:
Durch  das  Oberamt  Mergentheim)  das  von  dem  Pfarrer
Höge  zu  Berndsfelden  übergebene  am  1.  Derc.  v.  Jgefallene
  Opfergeld  mit  —  –  —  —  2  sfl.  39  kr.
Von  der  Pfarr-Gemeinde  Stödlim  und  Wörth,  die  bei-Gelegenheit
  der  lezten  Todes-Gedächtniß-Feier  für  ver-  «
storbene  Königl.  Krieger  gesammelten.  —  —  p  fl.  zo  kr.
Stuttgatt,  den  233.  Febr.  1316.  General-Lieutenant,  Vice-Dräsident  des  Königlk-Kriegs-Departem.
  von  Phull.

 

Berechnung:

über  die  vom  dem  kaiserlich  östreichischen  Gouvernement  erhaltenen  Vergütungen  für-Militair-Verpflegung
  und  den  gegenwärtigen  Bestand  der  Landes-Konkurrenzien
Haupt-Casse,  entworfen  durch  das  Königliche  General-Landes-Commissariat
  im  December  1815.

 

I.)  Rechenschaft  über  die  von  dem  kaiserlich  königlichen  Sstreichischer  Gouvernemene
geleisteten  Zahlungen.

Im  Juni  dieses  Jahrs  wurden  auf  zweimal  bezahlt  in  Gold,  dem
Dukaten  zu  5  fl.  36  kr.  berechnet,  173,000  fl.  und  50,000  fl.
zusammen  "r  —  —  -

Im  Oktober  als  erste  Rate  der  Durchmarsch=  Verpflegungs-Boniffcatton
  in  Silber-  -  —  —  -  32/540  fl.  47  kr.  3hl-Im

  November  wurden  durch  den  Staatsrath  von  Bühler  aus  Paris.
gebracht  roohooo  Franks,  oder  circa  -  -  45,800  fl.

Unweisung  auf  die  östreichische  Operations=  Casse  in  Augsburg.  530.000  fl.

zusammen  351,340  fl.  47  kr.  3  hlr.

223000  fs.

-
        <pb n="74" />
        32

Davon  wurden  ausgegeben:

An  dem  Berrag  der  sub  dato  13.  Jun.  in  die  Magazine  Waldshut,
Freiburg,  Gengenbach  und  Durlach  verakkordirten  Naturaiieni


eferungen  122,620  fl.

Zu  den  im  September  nelerdings  veratordirten  Heu  -  icfetungen
nach  Loͤrrach  17,886  fl.
Verpflegung  des  Loko-  Bataillons  in  Ulm  6,700  fl.

ür  die  östreichischen  Milittr=  Spitaler  Obermarchthal  und  Rothenmünster
  40,000  fl.
Fuͤr  die  Sammel-  Spitaͤler  Watdenbah,  Hellenstein  und  Han  24,250  fl.
lgemeine  Spital-Kosten  für  Fournituren  rc.  -  -  7,550  fl.
ür  den  Barackenbau  in  Ulm  -  10,  100  s.
Hi#  Magazins=  und  Transports=  Kontrole:  Anstaiten  -  6,200  fl.
kiauidations=  Kosten  nach  Freiburg  und  Frankfurt  -  2,730  fl.
Munz-Verlust  an  ausgewechselten  Dukaten  -  -  700  fl.
Den  Oberaͤmtern  baar  zur  Unterstuͤzung  beim  Ruͤckmarsche-  37,000  fl.

Summa  278,642  fl.
In  Cassa  befinden  ssch  baar  —  142,000  fl.

Der  Vorschuß  der  Ausgaben  und  des  baaren  Vorraths  im  Bergleich  zu  den  östrei
chischen  Zahlungen  mit  66,  300  fl.  rührt  daher,  weil,  ehe  die  Lezteren  anfiengen,  ein
baarer  Vorrarh  von  46,500  fl.  zugegen  lag  und  weil  einige  der  obigen  Ausgaben  durch
Anweisung  auf  Ausstande  bestricten  wurden.

II.)  Dermaliger  Aktiv=  und  Passiv-Bestand  der  Haupt-Kasse.
A.)  Uktiv  Bestand
Baar  in  Cassa  -  142,000  fl.
Ausstaͤnde  bei  den  Amts-Pflegen,  nach  Abzu  vessen,  was  bei  Einzelnen
  wegen  entgegen  stehender  alterer  Fororrungen  schon  früher
  ausgesetzt  worden  -  -  144,392  fl.
Verkéufliche  Spital-Fournicuren  "„  -  3,000
Summa  2239,392  fl.
B.)  Passiv-Bestand.
a.)  Verfallenes
Zur  koͤniglichen  Staats-Casse  nach  den  von  derselben  zub  dato  12.  Juli  dieses
Jahrs  gegebenen,  vorlaͤufig  aber  noch  nicht  gepruͤften  Notizen,  fuͤr  abgegebene  Fruͤchten
zur  Verpflegung  des  auf  Landes=  Rechnung  gestellten  konislichen  Militärs  von  den  Jatfren
  1312,  1813  und  1814  188,377
Zur  koͤniglichen  Kriegs-Casse  fuͤr  Heu  und  Seroh,  cires  15,20  fl.
n-
        <pb n="75" />
        Dagegen  duͤrften  fuͤr  die  im  Jahr  1815  geleistete  Verpflegung  des
durch  allerhoͤchstes  Dekret  vom  12.  April  1815  auf  Landes-Rechnung
  gestellten  foniglichen  Militars  nach  den  Verguͤtungs—  Preisen

53

der  uͤbrigen  verbundeten  Mächte  abzurechnen  seyn,  eirca  —

Rest  —.  138)377  fl.

Einzelnen  Oberämtern  für  Verpflegung  des  im  Jahr  1814  auf  Landes.

  Rechnung  gestellten  königlichen  Militärs,  eires  „  11/400  fl.
Verzinsliche  Passiv-Capitalien  samt  dem  Jahres-Zinß  -  30/318  fl.

—i.  13005  fl.

Spital-Kosten:
a)aus  vorigen  Kriegen  20)0c  fl.

b)  aus  dem  lezten  Krieg  H)0o  fl.
e)bSHaus-Zinse  und  Gebäude=  Reparations-Kosten  10000  fl.=  —
Baracken=  und  Schiffbrücken-Bau=  Kosten  nach  Abzug  des  zu  erwartenden

  Erloͤses  aus  dem  Abbruch  -  9,  o00  fl.
Verpflegung  des  oͤstreichischen  cofo,-Batoillons  in  um  10,  800  fl.

Rückstand  für  Magazins-Lieferungen,  welcher  zum  Theil  *  auf

weiterer  Erdrterung  beruht  39,223  fl.

Neltere  M  agazins-Unkosten  von  Heidenheim,  enbmigsbueg,  Gienger
Mergentheim,  Weikersheim,  Gerabronn  /  Oehringen,  *'

berg  und  Sindringen  12,800  fl.
Rest  der  Forcifications-Kosten  von  Friedrichshafen  -  8,  200  fl.
Verschikungs-Liquidations=  und  Kontrole-Kosten,  circa  "„  7,  000  fl.

Summa  Verfallenen  —:.  303111  fl.
b.  Unverfallenzes

Veroflegung  des  östreichischen  Loko-=  Botatllons  in  Ulm  5,000  fl.

Unterhaltung  des  Spitals  zu  Obermarchthal  und  Hall  bis  1  ihrem

wahrscheinlichen  Ende  2,000  fl.
Haber-Beifuhr  für  das  königliche  Militaͤt  auf  das  Winterhalbjahr  1815  35  fl.

Holz-Beifuhr  für  dasselbe  auf  das  Rechnungs-Jahr  rs###-  22,000  fl
Hausbrauch  bei  der  Casse  bis  auf  Georgii  1816  an  Besoldungen,  Taggeldern,
  Schreibverdienst,  Neisekosten,  Schreib-  Materialien,

—.  13303  fl.

Hausrath,  Porto  -  8,000  fl.

Summa  unwerfallenen  —.  58000  fl.
Summa  Passiv-Bestands  —.  361,/1738  fl.
folglich  Desscit  —.  71/936  fl.
        <pb n="76" />
        5“

welche  entweder  durch  Umlagen,  oder  durch  die  von  lden  verbündeten  Mächten  zu  er,
wartenden  Jahlungen  zu  decken  wären.

Bei  diesen  den  Akciv-Bestand  übersteigenden  Bedürfnissen  der  Haupt=  Casse  ist
daher  eine  weitere  Unterstütung  der  Ober-Aemter  durch  baares  Geld  nicht  ausführbor.
Wenn  man  aber  auch  annehmen  wollte,  daß  die  von  dem  kaiserl.  königl.  östreichischen
Gouvernemeng  geleisteten  Zahlungen  blos  zu  den  heurigen  Kriegs-Prästationen  an  fremdes
  Milic  mit  Ausschluß  früherer  und  aus  andern  Anlässen  entstandener  Verbindlichkeiten
  bestimmt  seyen,  und  daß,  in  so  fern  sich  hiebei  ein  Ueberschuß  ergeben  würde,
solcher  ohne  Rücksicht  auf  den  Cassen-Zustand  im  Ganzen  an  die  leistenden  Oberämter
auszutheilen  sey)  so  zeigt  die  Berechnung,  daß  die  theils  berichtigten,  theils  noch  zu  tragenden
  Kosten  des  lezten  Kriegs  sene  östreichischen  Zahlungen  vollkommen  absorbiren.

Es  sind  naämlich  oben  pecificirtermasen  ausschließlich  für  den  heurigen
Krieg  bereits  ausgegeben  -  -

e

-  -  275  642  .
und  für  den  gleichen  Zweck  noch  auszugeben:  v75  #  !

Verfallenes
Spital-Kosten  -  -  -  -  17,000  fl.
Baracken=  und  Schiffbrücken-Bau-Kosten,  für  Verpflegung  des  Loko-Bataillons,
  Magazins-Lieferungen,  Verschikungs=  und  Liquidations
  =  Kosten  -  -  -  -  51,823  fl.
Unverfallenes
Für  Verpflegung  des  Loko-Bataillons  und  Spital-Kosten  17,000  fl.
An  Hausbrauch  -  -  -  -  3,000  fl.

Sutmma  —.  364,4685  fl.

Da  nun  bis  sezt  nicht  weiter)  als  351,40  fl.  47  kr.  Shlr.  von  dem  kaiserlich  koͤ-niglichen
  östreichischen  Gouvernement  bezahlt  sind;  so  ergibt  sich,  daß  von  solchen  über
die  theils  bereits  bestrittenen,  theils  noch  zu  bestreitenden  heurigen  Kriegs-Kosten  zu
einer  weitern  Austheilung  nichts  übrig  bleibt,  sondern  daß  diese  lediglich  auf  die  —  in
ungleich  größerem.  Bekang  noch  zu  erwartenden  künftigen  Jahlungen  ausgesezt  werden  muß.

 

Stuttgart.  Bei  biesiger  Beamtung  sind  wiederum  für  die  Hofbronnenmacherei  auf  1  Jahr  600
Stäk  Bronnendachlen  von  zerschledener  Größe  erforderlich,  welche  am  Donnerstag  den  14.  Merz  im  Abstreich
  verakkordirt  werden,  und  wobei  die  Liebhaber  sich  Vormutags  10  Uhr  bet  unterzeichneter  Stelle
einfinden  wollen.  Den  26.  Febr.  1616.  K.  Cameralamt  daselbst.

Biberach.  Am  Samstag  den  30.  Merz  Vormitkags  10  Uhr  werden  nachstehende  Waldungen  d#c
Mengen  mit  vollem  Eigenthum,  unter  Vorbehalt  allerhechster  Ranfication,  im  dfsentlichen  Ausstreich
verkauft  werden,  wozu  die  Liebhaber  unter  der  Bemerkung  cingeladen  werden,  daß  die  Verhondlung  in
Mengen  vor  sich  gebe,  und  daß  der  20.  Merz  zur  Besichtigung  der  Waldungen  fuͤr  diejenige,  die  sie
noch  nicht  kennen,  bestimmt  seye:  1  Pfaffenwald  100  Jaucherk  grog,  50  Ichrt.  find  Hochwold  mit
Thannen  und  Buchen  von  1  bis  60  Jahren  bestanden,  mit  viclem  haubarem  Holz,  20  Ichrt.  find  junger
        <pb n="77" />
        55

Nachw  von  Birken.  2.  Schaffnerei-Wäldchen,  Ichrt.  groß,  ist  mit  Aspen  und  lstaud
s'ri  Jhren  bestanden.  h6  21.  Febr.  166.  aroß,  ist  K##  urnd  Danelstan  en

Stammheim.  Auf  den  herrschaftl.  Kästen  zu  Stammheim  und  Schwieberdingen  ist.,  neben  eis
nem  noch  feilen  Quantum  alten  Dinkel  und  Haber,  auch  eine  Parthie  neuer  Dinkel  und  Haber  zum
Verkauf  ausgesezt  worden,  worüber  mit  unterzeichactem  Cameralanu  täglich  Käufe  abgeschlossen  werden
konnen.  Den  25.  Febr.  1816.  Kon.  Cameralamt.

Baknang.  Da  die  Bestandzeit  der  Schäferel  Allmersbach  mit  Michaelis  l.  J.  zu  Ende  gehet,
so  wird  diese  Schäferei  Mitwoch  den  20.  Merz  d.  J.  wiederum  auf  3  Jaore  anderweit  verlichen  werden.
  Diese  Schäferei  erträgt  250  Stäck  Schaafe,  wovon  die  Hälfte  der  Scháfer  und  die  andere  Helfte
  die  Gemeinde  aufzuschlagen  berechtigt  ist.  Der  Beständer  erbält  nebst  fräeier  Wohnung  und  gerdumiger
  Stallung  und  Futterböden  Pril  Hanfacker  und  1  Vrt.  Krautgarten.  Die  Liebhaber  haben  sich
mit  den  erforderlichen  obrigkeitlichen  Mteestaten  versehen  an  gedachtem  Tag  Vormittags  auf  dem  allhice
figen  Rathhaus  einzufinden.  Baknang,  den  21.  Febr.  1616.  Kdn.  Oberamt.

Ebingen.  Am  Donnerstag  den  7.  Merg,  wird  die  Schaafweide  von  Erbach,  welche  350  Stäk
erträgt,  im  öffentlichen  Aufstreich  an  den  Meistbierenden  wiederholt  verliehen.  Die  Liebhaber  haben  daher
  auf  gedachte  *  bis  in  der  Früh  um  10  Uhr  dahier  zu  erscheinen,  und  der  Verhandlung  anzuwoh-#nen.
  Den  19.  Febr.  1316.  Kdn.  Oberamt.

Gmüönd.  Die  Sommerschaafweide  zu  Heubach,  welche  mit  600  Stük  Schaafen  beschlagen  werden
  kann,  wird  Donnerstag  den  7.  Merz  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  Rathhaus  daselbst  an  den  Meistbietenden
  verliehen,  wozu  die  berechtigten  Pacht=  lebhader  hiemit  eingeladen  werden.  Den  21.  Febr.
161.  Kon.  Oberann.

Gmüönd.  Die  Sommerschaafwelde  zu  Jaginam,  welche  mit  300  Stük  Sc,-ZJafen  beschlagen  werden

  kann,  wird  den  14.  Merz  Vormittags  10  Uhr  in  der  hiesigen  Oberamts-Kanzlei  an  den  Meistbietenden

  verliehen;  wozu  die  berechtigte  Pacht-Liebhaber  hiemit  eingeladen  werden.  D#-  2.  Febr.  1616.
4.  Oberamt.

Marggrbningen.  Samstags  den  16.  Wer  n.  J.  Vomitkags  9  Uhr  wird  in  dem  hiesigen

uchthauße  die  Verpflegung  der  Sträflinge  auf  das  Jahr  von  Georgil  1616  bis  1617.  im  öffentlichen
bstreich  verakkordirt  werden.  Den  27.  Febr.  1616.  .  Zuchthauß-Oberinspection.

Tübingen.  Einer  allerhöchsten  Resolution  zu  Folge  wird  der  alte  und  baufaͤllige  Theil  des  biesigen
  Hospital-  Gebaͤudes  abgebrochen,  und  dagegen  ein  neuer  Anstoß  43“  lang,  43  breit,  3  Siok  boch,
aufgeführt,  und  über  dieses  Bauwesen  mit  tüchtigen  und  soliden  Bau=  Handwerksleuten,  welche  verrdälzmihmäsige
  Cautionen  stellen  können,  ein  Abstreichs=  Akkord  Verroffen  werden.  Nach  dem  allergnädigst
ratifscirten  Ueberschlag  beträgt  die  Abbruch=  Grab-Maurer=  Gips=  und  Bestich  =  Arbeit  samt  Moterlas
lien  2664  fl.,  Zimmerarbeit  samt  Matcerialien  und  Fuhrlohn  2550  fl.,  Schreiner=  Arbeit  samt  Materialien
  und  Einrichten  309  fl.,  Glaser=  Arbeit  107  fl.„  Schloster-Arbcit  200  fl.,  Hafner=  Arbeit  97  fl.,
Anstrich  =  Arbeit  83  fl.,  Pflaster=  Arbeir  150  fl.  Zum  Abstreichs-Akkord  ist  Dienstag  der  5.  Merz  d.
J.  bestimmt,  woran  sich  diejenige  Handwerksleute,  welche  eine  oder  die  andere  Arbeit  zu  übernehmen
gedenken,  Vormittags  3  Uhr  im  hiesigen  Hospital  einfinden  und  die  festgesezte  Bedingungen  vernehmen
mogen.  Den  22.  Febr.  1616.  K.  Stiftungs-Verwaltung.

Walblingen.  Das  herrschaftl.  Fischwasser  zu  Hochberg  im  Neckar,  wird  mit  dem  Bach  zu
Hochdorf  vom  56.  Merz  1616  bis  dabm  1622.  wieder  neuerlich  salva  ratihkcatione  an  den  Meistdietenden
  verliehen  werden,  wobei  sich  die  Viebhaber  Donnerstags  den  7.  Merz  Vormittags  ?  Uohr  in  dem
Amthauß  zu  Hochberg  einzufinden  haben.  Den  25.  Febr.  1816.  K.  Cameralame  Waiblingen.

 

 

Aurich,  Oberamts  Vaihingen.  Johann  David  Collmer  von  Aurich,  wandert  nach  Manzesbeim,
im  Badenschen  aus,  wird  ader  noch  ein  Jahr  durch  seinen  bisherigen  Pfleger,  Elias  Kong  in  Aurich
        <pb n="78" />
        56

vertreten,  welches  hiemit  bekannt  gemacht  wird,  damit  diejenigen,  die  Anspruͤche  an  denselben  baben,
sollhe  gehdrig  inner  dieser  Zeit  vorbringen  können.  Den  19.  Febr.  1616.  K.  Oberamr.

Everdingen,  Oberamts  Vaihingen.  Jakob  Friedrich  Grau,  Müller,  ven  Eberdingen,  wandert
nach  Steinwenden  in  Frankreich  aus,  welches  hiedurch  dekannt  gemacht  wird,  damit  die  etwaige  Ansprüs
che  an  ihn  binnen  eines  Jahrs  gehdrig  vorgebracht  werden  konnen.  Den  19.  Febr.  1816.  K.  Oberamt.

Gdp  ß  ngen.  Der  ledige  Webergesell  Johann  Georg  Hezel  von  Kleineißlingen,  welcher  die  allerboͤchne
  Erlaubniß  zur  Auswanderung  nach  Fuͤrth  erhalten,  wird  1  Jabr  lang  von  dem  Schulmeister
Hezel  in  Benzwangen  verireten,  daher  alle  diejenige,  welche  Forderungen  an  den  Jobann  Georg  Hezel
zu  machen,  sich  an  den  gedachten  Schulweister  Hezel  zu  wenden  haben.  Den  26.  FS
Oberamt.

orb.  Mariana  Straub  von  Feidorf  wandert  nach  Hoͤfendorf  im  Sigmaringenschen  aus,  welches
dffeng  bekannt  gemacht  wird.  5n  20.  Febr.  1816.  •  8  K.  Oberamt.  "l

VBaihingen.  Weißstach.  Johann  Adam  Hek,  ledig,  Weber  von  Weißach,  welcher  mit  allerboöchsier
  Bewilligung  nach  Neustadt  an  der  Hardt  auswandert,  wird  auf  Jahresfrist  durch  seinen  Vater,
Aetben  Namenés  vertreten,  welches  hiedurch  bekannt  gemacht  wird,  damit  in  dieser  Jeit  die  etwaigen

amnsprüche  an  ihn  gehdrig  vorgebracht  werden  konnen.  Den  47.  Febr.  1916.  K.  Oberamt  Vaihingen.

reudenstadt.  Rachbeschriebener  Pursch,  welchem  ein  schweres  Verbrechen  zur  Last  fällt,  hat
sich  flüchtig  gemacht,  bevor  man  sich  seiner  Person  bemächtigen  konnte.  Alle  obritriuhe  Bebbrden
werden  daher  geziemend  ersucht,  auf  denselben  zu  sahnden,  und  ihn  im  Betretungsfall  wohlverwabrt  an
die  Unrerzeichnete  Stelle  abliefern  zu  lassen.  Signalement.  Jakob  Matt  von  Schbmberg,  Oberamts
reudenstadt,  161  Jabr  alt,  evangelischer  Religion,  ein  Lrten  Junge,  von  mitntlerer  Größe  für  sein
lier,  schwarzen  Haazen,  gefärbtem  Gesicht,  mit  eincr  siarken  Schramme  auf  der  kumpfen  Nase,  von
dem  Schlag  eines  Pferdes.  Bei  seiner  Entweichung  hatte  er  folgende  Kleidungsstöke  bei  sich:  einr  alre
grüne  mit  Pelz  verbrämte  Kappe,  einen  alten  weiß  keinwandenen  langen  Rok,  blautüchenes  Brustiuch,
schwarz  leinwaudene  Hosen  und  Sticsel.  Den  18.  Febr.  1616.  K.  Oberamr.

Heldenheim.  Des  Andreas  Burkhards  Wittwe  von  Mergelstetten,  biesigen  Oberamts,  ist  schon
feit  2  Jahren  von  Hauß  abwelsend,  zieht  mir  einem  Handel  von  Pappendekel-Waaren  umher  und  contrahirt
  dem  Vernehmen  nach  bie  und  da  Schulden.  Dieselbe  ist  558  J.  alr  von  hagerer  Statur,  hat
ein  schmales  Gesichr,  spizige  Nase,  und  ist  mit  —  in  biesiger  Gegend  gewöhnlichen  Kleidern  bekleider.
Sämtliche  hobe  und  niedere  Ortls-Obrigkeiten  werden  daher  ersucht,  diestibe  auf  Berreten  zu  arrriiren
und  an  die  unterzeichnete  Stelle  einguliefern.  Den  26.  Febr.  1616.  K.  Obveramt.

Maukbronn.  Georg  Christopb  Buk  von  Lomeréheim,  15  J.  alrt,  ist  seinen  Eltern  am  18.  Dec.
v.  J.  entflohen,  welche  inzwischen  nichts  mehr  von  ihm  erfahren  haben.  Unterzeichnetc  Stelle  birtet
deßwegen,  dem  Buk  nachspüren,  und  ihn  im  Betretungs  fall  hieder  auslikfern  zu  lassen.  Hicbei  wird
bemerkt,  daß  derselbe  eine  besondere  Vorliebe  für  die  Jägerei  besitze,  und  deßwegen  vielleicht  bei  einem
Jäger  unterzukommen  gesucht  habe.  Beschreibung:  Buk  ist  etwa  4  Fuß  6  Joll  groß,  hat  einen  schlanken
  Wuchs,  ein  länglichtes  bleiches  Gesicht,  blonde  adgestutzte  Haare,  große  etwas  gebogene  Nase,
große  Augen,  und  war  bei  seinem  Entweschen  bekleider  mit  einer  ledernen  Kappe,  schwarz  und  gelbgeüeeintem
  Halstuch,  schwarz  grauem  Biber-Wammes,  blau  damastener  Bekt  weis  leinenen  langen
Bemkleidern,  weiswollenen  Strümpfen  und  Bäudelschuhen.  Den  16.  Febr.  1610.  K.  Oberamr.

Kirchhelm.  In  dem  Filial-Orte  Weiker,  Roßwälder  Stabs,  und  zu  Hepstsau,  Weilheimer
Stads,  zeigen  sich  die  natürliche  Kinder=  Pocken,  welches  zur  Warnung  vor  allem  Verkehbr  mit  jenen
Innwehnein  hiem  bekanm  gemacht  wird.  Den  21.  Febr.  4616.  K.  Oberamt  Kirchbeim.

Vaibingen.  In  dem  Ort  Weißach  sind  die  natürlichen  Blattern  auspedrochen  welches  biemit
öffentlich  bekeonnt  gemacht  wird,  damit  die  gesezliche  Vorschts  =  Maasregeln  beobachtet  werden  kdunen.
Den  21.  Febr.  1316.  K,  Oberamt.
        <pb n="79" />
        Nro.  10.  1  316.  57

Königlich=  Württembergisches

Stagts=  und  Regierungs-Blakt.

 

Samstag,  9.  Merz.

 

Sämtliche  Königl.  Landvogteien,  Oberämter  und  Polizei-Stellen  werden  andurch
aufgefordert,  auf  den  unten  näher  bezeichneten  Flüchtling  zu  fahnden,  ihn  im  Betretungsfall
  zu  arretiren,  und  wohlverwahrt  an  das  Königl.  Commando  der  Festung  zu
Hohenasperg  wieder  einzuliefern,  davon  aber  Anzeige  anher  zu  erstatten.  Stuttgarz,  den
7.  Merz  1816.  Königl.  Polizei-Ministerium.

Interims-Polizei:  Minister,  Graf  von  Zeppelin.
Signalement  des  Flüchtlings:
Civil-Sträsling  Anton  Kränzle  von  Menzingen  in  der  Schweiz,  ist  34  J.  alt,  5  Fuß
4  Zoll  4  Linien  groß,  besetzter  Statur,)  hat  gesunde  Gesichtsfarbe,  braune  Haare)  dergleichen
  Augenbraunen)  blaue  Augen,  lange  Nase,  rorhe  Lippen,  gute  Zähne,  eingefallene
  Wangen,  rundes  Kinn  und  gerade  Beine.  Bei  seiner  Entweichung  war  er  in  ein
gaues  tüchenes  Wammes  und  dergleichen  Hosen  gekleidet,  und  hatte  einen  eisernen
Ring  am  Fuß.
Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz=  Collegiums.

1)  Die  Appellations-Sache  von  Gerabronn  zwischen  Johann  Albrecht  Frank  zu
Schmalfelden,  Johann  Georg  Gleiter  zu  Speckheim  und  Georg  Balthas  Dümmler  zu
Naicha,  LNten  Anten,  sodann  Maria  Margaretha  Hütterin  cum  curat.  zu  Schmalfelden
  LRe#n  Atin  po  prior.  in  concursu,  wurde  wegen  Mangels  an  der  zumma  appellabili,
  per  Rescriptum  verworfen.  Stuttgart,  den  8.  Febr.  1876.  «

2)  In  der  Appell.  Sache  von  Spaichingen,  zwischen  Fransziska  Martis,  geb.  Baier
zu  Denkingen,  cum  cur.  leg.  Kl.  Antin,  Producentin,  sodann  Joseph  Maier  und  dessen
Ehefrau  Catharina,  ebendaselbst,  Bekl.  Aten,  Producten,  einen  Leibgedings-Contract
betreffend,  wurde  auf  Abschwörung  des  deferirten  Judicialeides  erfannt.  Stuttgart,  den
15.  Febr.  7816.

3)  Die  UAppellations-Sache  von  Nekarsulm  zwischen  Martin  Häfelen  von  Durtenberg,
  Bekl.  Nten  und  Raphael  Moilses  in  Oedheim,  Kl.  Acen,  Entschédigung  aus  einem
  Repslieferungs-Accord,  modo  Kostens=  und  Schadens-Ersaz  betreff.,  wurde  wegen
Mangels  der  appellabeln  Summe  per  Releript.  von  Ameswegen  verworfen.  lb.  eod.
        <pb n="80" />
        58

In  der  Appellations-Sache  von  Waiblingen  zwischen  der  Konigl.  Hof=  und
Domainen-Kammer,  Kl.  Antin,  und  den  Communen  des  dußern  Gerichts  zu.  Winnenden,
  Bekl.  Aten,  Frohnpflichtigkeit  und  Geld=  Surrogat  für  Naturalfrohn  betreffend
wurde  die  Urchel  voriger  Instanz  theils  reformict,  theils  confirmirt.  Stuttgart)  den
al.  Febr.  1816.  -  -

Eckmntnißedestni2:.Ebe-Getichts.
Den  as.  Febr.  1  316.  wurden  geschieden:

1)  Johann  Michael  Roller,  Bürger  und  Pflästerer  zu  Wildberg,  Nagolder  Oberamts,
  Kl.)  von  Christina  Rosina,  geb.  Dengler  von  da,  Bekl.)  ex  cop.  quasi  desert.
unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.  v

2)  Johann  Heinrich  Stokunger,  Bürger  und  Bauer  zu  Ober-Ittingen)  HPerrenberger
  Oberamts,  Kl.)  von  Anna  Maria,)  geb.  Mokinger  von  da)  Bekl.  ex  esp.  quali
delert,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

 

Se.  Königl.  rr  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  235.  Febr.  nach  dem
Absterben  des  mit  der  Reichs-Ober-Kämmerer=  Würde  bekleideten  Fürsten  Johann
Carl  Ludwig  von  Löwenstein-Wortheim,  die  Führung  des  Erb-Kron=  Amts
eines  Reichs=  Ober-Kämmerers,  in  Gemächeic  der  bei  Errichtung  der  Kron-Erb-Aemter
  festgeseten  Bestimmungen  dem  n#um##  gen  Senior  des  Fürstl.  Gesammghauses
Läwenstein=  Werthheim,  dem  Törsten  Friederich  Carl  Gortlob  von  Löwenstein-Wertheim
  zu  verleihen  gnädigst  gere#ht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reser.  vom  7.  Merz  den  Lieutenant
v.  Besserer  vom  Königt.  Leib-U#lllanen-Corps  zum  Reise=  Stallmeister  gnddigst  ernannt.

Vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  z.  Merz  haben  Se.  Königl.  Mas.  den  Rechnungs-Rath
  Gottlieb  zum  Ober-Finanz-Rath  zu  ernennen,  und

vermog  allerhöchsten  Reseripre  vom  7.  Merz  die  vacante  Oberamtei  Cantstadt  dem
bisherigen  Auditor  v.  Becher  zu  übertragen  gnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haoben  allergnddigst  geruhr,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
20.  Febr.  die  erledigte  Pfarrei  Thamm,  Diöcese  Ludwigsburg,  dem  Práceptor  Mörz
in  Leonberg)  und

vermöäg  allerhöchsten  Releripts  vom  a.  Merz  das  erledigte  Sub-Diaconat  in  Reuttlingen
  dem  Pikar  Brehm  in  Zuffenhausen,  Diörese  Ludwigsburg,  zu  üubertragen.

Se.  Königl.  Masestät  haben  der  im  vorigen  Jahr  durch  mancherlei  Uebel  besonders
  aber  durch  Wetterschlag  verungluckten  Gemeinde  Apfelbach  die  Helfte  ihrer
19  Schfl.  1  Sri.  Roggen  und  ro  Schfl.  1  Sri.  Haber  betragenden  187ör  Fruchtgült
allergnaddigst  nachzulassen  geruht.  Diese  allerhuldvollste  Gnade  empfieng  die  arme  Gemeinde
  Apfelbach  mit  den  Gefühlen  des  tiefsten  Dankes,  und  manches  von  schweren
Sorgen  erleichtertes  Herz  fleht  nun  heiterer  um  Segen  für  den  erhabensten  Fürsten  zum
Himmel.  Mergentheim,  den  26.  Febr.  1  876.  Königl.  Cameralamc.
        <pb n="81" />
        59

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  vermoͤg  allerhoͤchster  Ordre  vom  1.  Merz  dem  bei  der
Armee-Eauipirung  angestellten  Sattler  Kußmaul,  wegen  der  von  ihm  mit  eigener
Lebensgefahr  bewirkten  Rectung  des  Wagenmeisters  Tronmüller  vom  Ertrinken)  die
silberne  Civil-Berdienst-Medaille  allergnddigst  zu  verleihen  geruht.  Stuttgart,  den
6.  Merz  1816.  Königl.  Kriegs-Departement.  von  Phull.

 

Stuttgart.  Bel  hiesiger  Beamtung  find  wiederum  für  die  Hofbronnenmacherel  auf  1  Jahr  606
Stäk  Bronnenkachlen  von  zerschiedener  Gröge  erforderlich,  welche  am  Donnerstag  den  14.  Merz  im  Abstreich
  verakkordirt  werden,  und  wobei  die  Vebhaber  sich  Vormittags  10  Uhr  bei  unterzeichneter  Stelle
einfinden  wollen.  Den  26.  Febr.  1616.  K.  Cameralamt  daselbst.

Baknang.  Da  die  Bestandzeit  der  Schäferei  zu  Allmersbach  mit  Michaelis  l.  J.  zu  Ende  geher,
so  wird  viese  Schäferei  Mittwoch  den  20.  Merz  d.  .  wiederum  auf  3  Jahre  anderweit  verliehen  werden.
  Diese  Schäferel  errägt  250  Stäck  Schaafe,  wovon  die  Hälfte  der  Schäfer  und  die  andere  Helftee
  dir  Gemeinde  aufzuschlagen  derechiigt  ist.  Der  Beständer  erhält  nebst  freier  Wobnung  und  geräummger
  Stallung  und  Furterbbden  :  Vril  Hanfacker  und  1  Prt.  Krautgarten.  Die  Liebhaber  haben  sich
mit  den  erforderlichen  obrigkeitlichen  Mttestaten  versehen  an  gedachtem  Tag  Vormittags  auf  dem  allhiesigen
  Rathheus  einzufinden.  Baknang,  den  21.  Febr.  1616.  Kin.  Oberamt.

Gotteszell,  Zuchtbauß.  Bei  dem  hiesigen  Juchthauße  werden  an  den  hienach  bestimmten  Tagen
  solgende  Lieferungen  im  dffentlichen  Abstreich  wieder  verakkordirt  werden,  und  zwar:  Mittwoch,  den
20.  Merz  d.  J.  Vormittags  9  Uhr  die  Leinwand-,  Nachmittags  2  Uhr  die  Brodlieferung.  Donnerstag
  den  21.  Merz  Vormittags  die  Holz-,  Nachmittags  die  Schuhe=  Lieferung.  Frelrag  den  22.  Merz
Vormittags  0  Uhr  die  Kochmehl-,  Nachmittags  2  Uhr  die  Repedl=  Lieferung,  und  Samstag  den  27.
Merz  Vormittags  9  Uhr  die  Lichter,  und  Saisen=  Lieferung.  Die  Liebhaber  2  haben  mit  obrigkeirlichen
  Vermdgens-Zeugnissen  versehen,  an  den  gedachten  Tagen  zur  bestimmten  Stunde  bei  der  unterzeichneten
  Beamtung  sich  einzußnden,  woselbst  sie  sodann  das  Weitere  vernehmen  werden.  Den  4.  Merz
1616.  Kbn.  Juchthaug-Pflegamt.

Heilbronn.  Da  der  Commun  Schaafweide  Pacht  in  dem  hiesigen  Oberamtsort  Neckargartach,
mit  Michaelis  d.  J.  zu  Ende  geher,  so  ist  auf  Samstag  den  30.  Merz  Vormittags  10  Uhr  die  Verbandlung
  zu  einer  neuen  Verpachtung  auf  6  oder  3  Jabre  bestimmt.  Diese  Schäserei  erträgt  400  Stuͤl
Schaafe,  die  der  Schäfer  ganz  mit  eigener  Waare  aufiuschlagen  berechtigt  ist.  Der  Beständer  erbält
freie  Wohnung,  mit  Stallung,  Scheuer,  Rindvieh=  und  Schweinställen,  Keller  und  Holzhütte,  einen
Gartenplaz  am  Laus  ungefäbr  4  Morgen  Wiesen,  und  einen  Morgen  Boden-Weidach,  und  genießt
bürgerliche  Beneficien;  namentlich  eine  bürgerliche  Holzgabe,  und  das  Recht,  2  Stäk  Rindvieh  mit  der
Bürger-Heerde  auf  die  Herbst-Waide  rrelßen  lassen  zu  dürsen.  Pfbrchkarren,  Hurten  und  Salg=  Trge
  erhält  er  von  der  Commun,  und  jährlich  noch  eine  gewisse  Anzahl  Pförchstäkel.  Die  weiteren  Bedingungen
  werden  bet  der  Verhandlung  selbst  bekanut  gemacht  werden.  Die  Liebhaber  haben  sich  mir
den  Fuerderlschy  obrigkeitlichen  Zeugnissen  versehen,  an  gedachtem  Tag  auf  dem  allhiesigen  Rathhaus
einzufinden.  Den  4.  Merz  1616.  Koͤn  Oberamt.

Feuerbach.  Es  ist  der  Grenadier  Christian  Weischedel  von  Feuerbach,  im  Kodnigl.  Infanterie-Regiment
  Nr.  6.  am  19.  Dec.  1815.  aus  der  Station  Gendertheim,  im  Elsaß  desertirt,  und  wird  nun
wider  diesen  Ausreisser,  auf  hoͤchsten  Befehl,  der  gegenwaͤrtige  Steckbrief  erlassen.  Den  20.  Febr.  1616.

Koͤn.  Amtsoberamt  Stuttgart.

Oberndorf.  Der  seit  dem  13.  Nav.  1815.  bei  dem  Koͤnigl.  Regiment  Ar.  10.  leichte  Infanterie,
gestandene  Solbat  Jobann  Georg  King  von  Lauterbach,  hlesigen  Oberamts,  ist  unterm  22.  Jan.  d.  J.
aus  der  Garnison  Hellbronn  desertirt.  Samtliche  Hoch=  und  Wohllöbl.  Civil=  und  Militair  -Beborden
werden  daher  ersucht,  auf  den'elben  fabnden,  ihn  auf  Betreten  arrctireu,  und  entweder  an  das  hirsige
Oberamt  oder  an  sein  Regimenks=  Commando  einliefern  zu  lassen.  Den  14.  Febr.  1816.  K.  Oberank.
        <pb n="82" />
        60

Oberkochen,  Oderamts  Aalen.  Der  unter  dem  Könlgl.  Insanterie-Regiment  Nr.  12.  als  Tambour
  gestandene  Johannes  Meitßner  von  Oberkochen  gebürtig,  ist  im  Urlaud  desertirt.  Alle  Hoch=  und
Wobllbbl.  Obrlgkeiten  werden  daher  geziemendst  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  zu  fahnden,  ihn  im-Detretungsfall
  arretiren,  und  wohlverwahrt  hieher  oder  an  das  Regiments-Commando  einliefern  zu  lassen.
Den  2.  Merz  1516.  K.  Oberamt.

 

 

Jesi  ###  unter  Tek.  Jakob  Wäüst,  Jimmermann  von  Jesingen,  29  J.  alt,,  wandert  in  einem
Fabre  nach  Michelstadt  in  Hefsen,  aus.  Wer  an  ihn  eine  Forderung  hat,  muß  diese  a  dato  bianen
Jabres-Frist  dem  Pfleger  desselben,  Johannes  Wolff  zu  Jecsingen  eingeben,  eder  wird  nach  deren  Verlauf
  nicht  mehr  geboͤrt.  Den  20.  Febr.  1616.  K.  Oberamt  Kirchheim.  1

Kirchheim  unter  Tek.  Die  beiden  Brüder,  Sekler=  Handwerks,  Johann  Schaaf,  37  Jahr  alt,
und  Johann  Ludwig  Schaaf,  36  J.  alr,  welche  sich  seit  langer  Zeit  im  Oesireichsschen  aushalten,  W
Erlaubnig  erhalten,  jener  nach  Miit  in  Nieder=  Oesterreich,  dieser  nach  Sighardt  =  Kirchen  in  Unter-Oesterreich
  auswandern  zu  dürfen.  Wer  eine  Forderung  an  sie  hat,  kann  binnen  Jahres=  Frist  selche  an
deren  hier  wohnenden  Bruder,  Cbristoph  Friedrich  Schaaf,  Seklermelster  machen,  oder  ist  nachher  derlelben
  verlustig.  Den  4.  Merz  1516.  K.  Oberamk.

Maulbronn.  Gottfried  Feiler  von  Enzberg,  ledig,  wandert  nach  Schmicheim  im  Badische
aus,  und  wird  innerhalb  eines  Jahrs  wegen  aller  Anprüche,  die  an  ihn  gemacht  werden  könnten,  von
Kronenwirth  Kopp  in  Enzberg  vertreten.  Es  haben  sich  demnach  alle  diesenige,  welche  erwas  an  ihn
zu  fordern  hätten,  in  der  bestimmten  Zeit  an  gedachten  Kopp  zu  wenden.  Den  2-Gebe,  1616.

Oberanit.

Gerabronn.  Der  Margaretha,  weil.  Georg  Adam  Burkers  Wittib  zu  Ermersbausen,  wurde
am  25.  vor.  Mon.  Nachts  um  7  Uhr  aus  ihrer  Kammer  1  zwilchenes  Oberbett,  1  dito  Ziechen,  1  Barchent=
  Kissen  und  1  blau  gedruckte  Zieche;  Dem  Kammmirtb  Ziegler  zu  Götbach,  um  die  nemlect
Zeit  aus  der  Stallkammer  1  zwilchen  Oberbett  mit  1  blau  köllschenen  Koche  mie  2  bezeichnet,  urd
1  zwilchener  Pfulden  mit  1  weis  werkenen  Jieche  ebenfalls  mit  2  bezeichner,  und  dem  Bauren  Fobe#n
Georg  Klein  zu  Riedbach  vor  ungefähr  6  Wochen  ungefehr  10  Sri.  Korn  aus  den  Tennen  entwendet.
Alle  Obrigkeiten  werden  hiemit  recht.  auf  die  entwendeten  Effekten  aufmerken  zu  lassen,  und  im  Fallc
der  Entdeckung  derselben,  oder  des  Diebs,  Nachrecht  hieher  zu  geben.  Gerabronn,  den  15.  Febr.  1610.

K.  Oberamt.

Herrenberg.  Der  wegen  Prellerei  und  Vagabundität  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
und  praestita  cautionc  jurstoria  in  seinen  Geburts-Ort  entlassene  Joseph  Dieterle  von  Eutringen  bda
sich  daselbst  nicht  eingefunden,  sondern  ist  aus  dem  Obcramts=  Bezirk  entwichen.  Da  an  seiner  Hadbhaftwerdung
  sehr  viel  gelegen  ist,  so  werden  alle  Hoch=  und  Wobllöbl.  Civil  unb  Militär-Odrigkeiten
geziemend  ersucht,  auß  denselben  zu  sabnden,  ihn  im  Betrelungssall  arretiren,  und  wohlverwabrt  an  untergeichnete
  Stelle  transportiren  zu  lassen.  Signalement:  Dicterle  ist  45  J.  alt,  6  Fuß  greß,  urd  kekleidet
  gewesen  mit  1  alren  dreiekigten  Hut,  1  alten  dunkelblau  tüchenen  Ueberrock,  1  pr.  gelb  kede#####

Hosen,  grau  wollenen  Strümpfen  und  Bändelschuhen.  Den  28.  Febr  1516.  K.  Oberamt.

Tübingen.  Am  29.  Febr.  Nachts  zwischen  1  und  2  Uhr  ist  dem  jung  Johannes  Krast,  Schm#d#
von  Dettenhausen,  ein  12  jäbriger  Stier  im  Werth  ven  40  bie  44  fl.  heimlich  aus  dessen  Srall  en##e#-det
  worden,  ohne  daß  bis  jetzt  der  Dieb  entdeckt  werden  kennte.  Alle  Hoch=  und  Woollddl.  Poliz#h=Behbrden
  werden  deswegen  geziemend  ersucht,  zur  Entdeckung  des  Diebs  vdic  nötbigen  polzzeilichen  Vorkehrungen
  tusfen  und  den  Dieb  im  Betrezungssall  bieber  einliefernn  zu  lassen.  Der  Stier  ist  gelb,  bat.
4  weiße  Füße  und  ist  auf  der  Stirne  mit  einer  Hand  breiten  Blasse  und  einem  kleinen  weißen  Fleck  auf
dem  Bug  bezeichnet.  Den  1.  Merz  1616.  K.  Oberamt.

Besigbeim.  In  dem  Orte  Klein=  Ingerehcim  sind  die  natürlichen  Pocken  ausgebrochen.  Die
unter  jelchnete  Stelle  macht  diß  zu  dem  Ende  bekonnk,  damit  jedermann  knee  u  den  infieirten
Häusern  und  ihren  Bewohnern  meide.  Den  29.  Febr.  1816.  Kön.  Oberanr.
        <pb n="83" />
        Nro.  11.  1316.  2

ELLLIIII
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  16.  Merz.

 

 

Die  bei  der  Ein=  und  Durchfuhr  aus  Frankreich  kommender  Schaafe  zu  beobachtenden
Vorsichtsmaßregeln.

Neuerer  Jeit  werden  aus  Frankreich)  seitdem  daselbst  die  Ausfuhr  feinwolliger
Schaafe  gestartet  ist,  mehrere  derselben  nach  Württemberg  gebracht,  zum  Theil  auch  nur
durchgfübrr.  ·

unerzeugensichinFrankreichunterdenSchaafmvonZeitzuseitdiesdvckem
eine  sehr  ansteckende  Krankheit,  ähnlich  der,  welche  unter  gleichem  Namen  bei  den  Menschen
  vorkomme,  den  Schaafen  in  Wurttemberg  fremd  ist,  denselben  aber,  durch  Ansteckung
  unter  ste  gebracht,  große  Verheerung  droht.

Bereits  haben  Schaafe,  welche  aus  Frankreich  eingeführt  worden  sind,  die  Pocken
unter  einige  Württembergische  Heerden  gebracht.  Es  werden  deswegen  zur  Abhaltung
dieser  gefährlichen  Krankheit  nachstehende  Vorschts-Maßregeln)  welche  bei  der  Ein--oder
Durchfuhr  aus  Frankreich  kommender  Schaafe  allgemein  beobachtet  werden  muͤssen,  verordnet
  und  hierdurch  bekannt  gemacht:  Wer  Schaafe  von  dem  linken  Rheinufer  in  die
Koͤnigl.  Wuͤrttembergische  Staaten  einführen  oder  durch  dieselben  treiben  will,  muß  dieß
dem  Oberamt,  unter  welchem  der  Eintricts-DOrt  steht,  anzeigen.  Jenes  hat  sodann  den
Gesundheitzustand  der  einzuführenden  Schaafe  durch  einen  Sachkundigen  genau  unterfuchen
  zu  lassen.

Finden  sch  unter  denfelben  fieberkranke,  oder  gar  mit  Blattern  behaftete,  so  muß
ein  abgesonderter  Platz)  in  dessen  Nähe  andere  Schaafe  nicht  kommen  dürfen,  ausgemittelt
  werden;  woselbst  ste  aufzustellen,  ärztlich  zu  behandeln,  und  bis  nach  ihrer  vollkommenen
  Herstellung  zurückzuhalten  sind.

Werden  sie  aber  gelund  gefundenz  so  wird  ein  bestimmter  Weg  vorgeschrieben,  auf
welchem  durch  einen  obrigkeitlich  zu  bestellenden  Führer  sie  eneferne  von  den  inländischen
Schaafen,  deren  Waiden  und  Stallungen,  und  zwar  diesenigen  Schaafe,  welche  blos
durchgetrieben  werden,  bis  über  die  Gränze,  diesenigen  aber,  welche  im  Königreiche  zu
bleiben  bestimmt  sind)  bis  zu  dem  ihnen  bestimmten  Aufenthaltsort  gebracht  werden
        <pb n="84" />
        62
müssen.  Daselbst  müssen  leßtere  noch  3  Wochen  lang  abgesondert  von  andern  Schaafen
aufgestellt  und  in  Himicht  auf  ihren  Gesundheitzustand  sfleißig  untersucht  werden.
Jeder  Vorfall,  welcher  auf  eine  allgemeinere  Krankheit  hinweist,  ist  sogleich  dem
Oberamt  anzuzeigen)  welches  unverweilt  ärztliche  Untersuchung  zu  veranstalten,  und  an
die  Section  des  Medicinalwesens  Bericht  zu  erstatten  hat.  6
Die  Kosten  der  Untersuchung  der  Schaafe,  ihrer  Aufftellung  auf  abgesondertem  Pla
ätrztlicher  Behandlung  und  des  Sührres  hat  der  Eigenthümer  der  Schaafe  zu  bezahlen.
Die  Königl.  Oberämter,  Polizei=  und  Gränz=  Jollämter  und  die  Gemeinde  Vorsteher
haben  über  die  genaue  Beobachtung  und  Vollziehung  dieser  Maßregeln  zu  wachen.
Wer  eine  der  gegebenen  Vorschriften  vernachläßigt  oder  ihnen  entgegen  handelt,
wird  nach  dem  Grade  seines  Verschuldens  strenge  bestraft  werden,  und  ist  überdieß  ver,
bunoen,  den  durch  sein  Benehmen  bei  einer  andern  Heerde  verurfachten  Schaben  dem
Eigenthümer  derselben  zu  ersegen.  Stutegart,  den  14.  Merz  1816.
Königl.  Ministerium  des  Innern.  Graf  von  Reischach.

Die  Fortsegung  einer  Ertra=  Post-Reise  durch  Hauderer  betr.

Da  es  neuerlich  öfter  geschehen  ist,  daß  Reisende,  die  mit  Extra-Post  auf  einer
Sration  angetommen  sind,  vor  Ablauf  des  gelezlichen  Termins  von  Hauderern  weiter
gefuhri  wurden;  so  steht  man  sich  veranlaßt,  das  Publikum  und  besonders  die  Haude“
rer  auf  die  Verordnung  vom  19.  Jun.  1815.  den  Extra-Postdienst  betreffend,  Staacsund
  Regierungs-Blatt  Nr.  33.)  nach  welcher  ein  Reisender,  der  mit  Extra=  Post  auf
einer  Station  angekommen,  durch  einen  Hauderer  nicht  weiter  geführt  werden  darf,  rs
sei  denn,  daß  er  erweislichermaasen  vier  Wochen  an  dem  Ort  der  Ankunfts-Station  sich
aufgehalten,  oder  eine  Spazierfahrt  an  ein  benachbartes  Ort,  wo  keine  Post  ist,  mache,
aufmerksam  zu  machen,)  und  dabei  anzufügen,  daß  jeder  Hauderer,  der  gegen  diese  Verordnung
  sich  verfehlt,  in  die  Legal  Strafe  mit  Zehen  Reichsthalern  werde  verfäll
werden.  Stuttg,  den  r.  Merz  1816.  Kön.  Reichs-General  Ober-  Post-Direction.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz-Colleglums.

3)  In  Sachen  des  Johann  Gullmann  von  Lindau  Kl.  Inten,  wider  den  Kronenwirth
  Barenwigg  zu  Tettnang,  Bekl.  Jaten)  peto  debiti,  wurde  auf  die  von  dem  ers
stern  eingereichte  Nichtigkeitsklage  der  oberamtsgerichtliche  Bescheid  vom  237.  Jul.  1814.
durch  ein  Dekret  aufgehoben,  und  die  Sache  an  das  Königl  Prov.  Justiz-Collegium
verwiesen.  Stuttgart,  den  14.  Febr.  1816.

à)  In  Sachen  der  Anna  Maria  Gallin  von  Kleinaspach,  Oberamts  Marbach,  cum
curat.  Kl.,  wider  Jakob  Häusermann  vom  Frühmeßhof  Bekl.,  Ansprüche  aus  unehlicher
Schwängerung  betreffend,  wurde  die  von  Lezterem  eingelegte  Appellation  wegen  Mangels
  einer  gegründeten  Beschwerde  per  Relcript,  von  Amtswegen  verworfen.  tb.  eod.

3)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  Joseph  Freiherrn  von  Reischach  3#
Immendingen,  Kl.  und  dem  Königl.  Landvoge,  Grafen  Ernst  von  Bißingen  zu  Weis“
        <pb n="85" />
        63

garten,  Bekl.  plio  debiti,  wurde,  theils  eondemnatorisch,  theils  auf  Beweis.  erkannt.
Stuttg.  den  21.  Febr.  1816.

AMA  In  der  Coneurssache  zwischen  den  in  Akten  benannten  Glaubigern  des  sverstorbenen
  Freiherrn  Philipp  Carl  Friedrich  v.  Thannhausen  zu  Moͤnchroth  Liquidanten  und  dem
gerichtlich  bestellten  Güterpfleger,  Ober-Justiz=  Prokuracor  Chambon  Eiauidaten.)  wurde
fementia  locatoria  ausgesprochen.  Sturtgart,  den  27.  Febr.  1  816.

4  –b  Erkenntniße  des  Kbnigl.  Ehe  =  Gerichts.

Den  PF.-M##r#nd  wurde
1)  Die  Ehe  des  Johann  Ulrich  Bühler,  Postenechts  zu  Schorndorf  und  von  da
gkbürtig)  Kl.)  und  Elisabetha  Catharina,  geb.  Gipfel  von  Schorndorf,  Bekl.,  er  cep.
doli  annullirt,  und  Beklagte  in  die  Kosten  verurtheilt;

2)  Georg  Bohnaker,  Bürger  und  Bauer  zu  Pappelau,  Oberamts  Blaubenten,  Kl.
von  Anna  Magdalena,  geb.  Späth  von  Ennahofen,  Oberamts  Ehingen,  Bekl.  er  caꝑ.
quasi  desert.  unter  Vergleichung  der  Kosten,  geschieden.

Etraf-Erkenntniße  des  Konigl.  Criminal-Ttibunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Hegiae  Maj.

Am  1.  Febr.  ist  der  zu  Altdorf  verhaftete  Johann  Roth  von  Haulen,  Oberamts
Urach,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Koften  mit  sechsmonatlicher
  Festungsarbeit  belegt  worden.

Den  3.  Febr.  wurde  der  zu  Nottweil  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Johann  Eppler  von  Hossungen,  Oberamets  Balii#gen,  wegen  dritten  Diebstahls,  zu
ein)ahriger  Festungsarbeit  und  nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeicohauß  bis  zu  erprobter
  Beiserung,  und  dessen  Mitschuldiger  Johann  Bodmer  von  da,  iu  vierinonatlicher
  Zuchthaußstrafe  verurtheilt,  auch  beiden  Inguisten  die  Bezahlung  ihrer  Agungsund
  die  Hälfte  der  Untersuchungs-Kotten  auferlegt.

Unter  dem  5.  Febr.  ist  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Christoph  Adam  Bader  von
Stetten,  Oberamts  Cannstatt,  wegen  großen  Diebstahls,  neben  dem  Erfage  aller  Kosten
  mit  fünfmonatlicher  Festungvarbeit  bestraft  worden.

Am  3.  Febr.  wurde  der  zu  Akroerf  in  Untersuchung  gekommene  Martin  Dierrich
von  Unterwaldhaulen,)  Oberamts  Saulgau)  wegen  thätlicher  Mishandlung  des  Umgel
ders  Burk  daselbst,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  zu  zweijähriger  Festungsarbeit  condemnirt.


Den  ro.  Febr.  ist  der  zu  Urach  verhaftete  Jakob  Fausfer  von  Glems,  Oberamts
Urach,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Erfate  aller  Kosten  zu  achtmonatlicher
  Festungsarbeit  verurtheilt,  und  dessen  nachherige  Verwahrung  in  ein  Jwangs-Arbritshauß
  auf  dr.i  Monar2e  verfügt  worden.

Unter  dem  12.  Febr.  wurde  der  zu  Eilwangen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Joseph  Jugel  von  Murrhardt,  Oberamts  Baknang,  wegen  Diebstahls  und
Veruntreuung)  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  mit  neunmonatlicher  Festungöarbeit  belegt.
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        64

Eodem  ist  der  zu  Calw  in  Untersuchung  gekommene  Michael  Schimpf  von  Birkenfeld;
  Oberamts  Neuenbürg,  wegen  Fälschung,  mit  viermonatlicher  Festungsarbeit  be—
straft,  und  rüksschtlich  der  Kosten  das  Erforderliche  verfügt  worden.  ,

AmtzFebr.wurdeinderllnteksachustgs-SachegegenMichaelBezlenvonAbz
benweiler,  Oberamts  Tettnang  und  Consorten  erkannt,  daß

1)  Inquisit  Bezlen  und

2)  Johann  Maner  von  Ruͤdenweiler,  wegen  mehrerer  dolosen  Brandstiftungen  und
concurrirender  anderer  Vergehen,  als  resp.  Raubattentats,  Diebstähle,  Gotteslästerung
u.  L  w.,  mit  dem  Schwerdt  vom  Leben  zum  Tod  zu  bringen  Kien,  und.  Zwar  in  der
Ordnung,  daß  Bezlen  der  Erecution  des  Mayer  anwohnen,  und  erst  nach  dieser  seine
Hinrichtung  erfolgen  soll,  welches  Straf,  Urtheil  auch  wirklich  den  33.  dessslben  zu.  Ravensburg
  vollzogen  worden  ist.  —  B

*“  wurden  gegen  die  mitimplicirten  Delinquenten  folgende  Strafen  erkanm,
nemli

3)  gegen  Paul  Ortlieb  von  Rogenhaus,  wegen  Theilnahme  an  einer  Brandstiftung,
Raub=  Attencate  und  anderer  Vergehen,  eine  zwölfjährige,

4)  gegen  Joseph  Sprenger  von  da,  wegen  Diebstähle,  Gottesldsterung  und  entt
kernter  Versuche  einer  Brandstiftung  und  eines  Raub-Attentats,  eine  vierfährige,

5)  gegen  Kaver  Krauer  von  da,  wegen  Diebstähle  und  Theilnahme  an  einer  Brandstifeung,
  auch  murhwilligen  Eigenthums=  Beschädigungen,  eine  drei  und  einhalbsährige,
4  0)  gegen  Conrad  Sprenger  von  da,  wegen  Diebstähle  u.  s.  w.  eine  achtmonatli,

e,  endlich

7)  gegen  Johann  ·  Thomas  Ecker  von  Bernried,  wegen  Diebstaͤhle,  eine  sechsmonatliche
  Festungsarbeit.  Auch  wurde  jeder  dieser  Inquisiten  zum  angemessenen  Kosten-Ersaß
  condemntrt.

Den  13.  Febr.  ist  der  zu  Rottenburg  verhaftete  Christoph  Günther  von  Rohrhalden
bof,  Oberamts  Rottenburg,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  zu  achtzehumonatlicher  Fe,
stungsarbeit  und  nachheriger  Reclust'n  in  ein  Arbeirshauß  bis  zu  erprobter  Besserung
verurtheilt,  und  rücksichtlich  der  Kosten  das  Angemessene  verfügt  worden.

Unter  dem  17.  Febr.  wurden  die  zu  Rottweil  wegen  Diebstahls  in  Verbaft  und
Untersuchung  gekommene  Franz  Ganener  und  Fidel  Knaisch  von  Geißlingen,  Oberamts
Balingen,  ersterer  zu  sechsmonatlicher,  letzterer  zu  fünfmonatlicher  Festungsarbeit,  auch
beide  zu  Erstattung  der  Kosten  verurheilt.

Am  al.  Febr.  ist  gegen  den  zu  Eßlingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  verhaf
teten  Christoph  Friedrich  Unger  von  Stuttgart,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  eine  zwer
und  einhalbjaͤhrige  Festuͤngsarbeit  erfannt,  und  die  nachherige  Verwahrung  in  einem  Arbeitshauße
  auf  sechs  Monate  verfuͤgt  worden.  ·

Den  a6.  Febr.  wurde  in  der  Untersuchungs=  Sache  gegen  den  in  Gotteszell  befindlichen
  Juchthauß=  Strafling,  Franz  Anton  Fakler  von  Neuhausen,  Oberamts  Eflingen,
wegen  eingestandener  Lödtung  seines  Kindes  und  des  an  der  Martha  Etsch  von  Halliat
kreuzthal  auf  vormaligem  österreichischen  Territorio  begangenen  Raubmords,  unter  Aufhebung
  des,  wegen  des  ersteren  Verbrechens  am  1.  Merz  131  3.  gefällten,  auf  einem?
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        65
von  dem  Inquissten  nun  als  unwahr  erklärten  Umstande  beruhenden  Erkennenisses,
nach  Maaßgab  der  einschlagenden  Gesetze  erkannt,  daß  Inquis#t  neben  dem  Ersate  aller.
Kosten  zu  lebenslänglicher  Juchthaußstrafe  verurtheilt  sepn  soll.

Lockem  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Johann  Schenzinger  von  Schwendi,  Oberamts
Wiblingen,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Erfaßze  aller  Kosten  mit  sechsmonatlicher  Festungsarbeit
  bestrasc  worden.

kockem  wurde  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann
Christoph  Wolf  von  Detzisau,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  Bezahlung  aller
Kosten  zu  achtmonatlicher  Festungsarbeit  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Zwangs=  Arbeitshauß
  bis  zu  erprobter  Besserung  verurtheilt.

Eockem  ist  gegen  die  zu  Eßlingen  verhaftete  Dorothea  Margaretha  Haufler  von
Stutcgart,  punto  lenocini  reiter##ti,  neben  Bezahlung  aller  Kosten,  eine  fünfzehnmonatliche
  Fachshuntrafe  erkanne,  und  deren  nachherige  Stellung  unter  strenge  polizeiliche
Anfsicht  verfuͤgt  worden.

 

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom
7.  Merz  die  Phrrei  Bodelshausen,  Didcese  Tübingen,  statt  des  dahen  ernannt  gewesenen
  Pfarrers  Fischer  von  Honau)  welcher  durch  allerhöchste  Resolution  vom  5.  dieses
bei  seiner  bisherigen  Pfarrgemeinde  auf  allerunterthänigstes  Ansuchen  derselben,  gelassen
wurde,  dem  Pfarcer  Hegelmaier  in  Pfäffingen,  Diöcese  Herrenberg)  zu  verleihen;

dem  zur  katholischen  Pnronat,  Pfarrei  Offenau,  Oberamts  Reckarsulm,  nominirten
Vicar  Clemens  Funk  von  Neckarsulm,  die  allerhöchste  Bestätigung,  zu  ercheilen;

die  erledigte  katholische  Pfarrei  Hohenberg,  Oberamts  Ellwangen,  dem  Caplan
Anselm  Hund  iu  Zwiefalten  und

die  erledigee  katholische  Caplanei  in  Unterkochen,  Oberames  Aalen,  dem  Profeslorat=
  Verweser  Högg  in  Ellwangen  zu  üubertragen.  -

 

Ludwigsburg.  Monrepos.  Am  Donnerstag,  den  28.  Merz  Morgens  9  Ubr  werden  zu
Menrepos  von  der  K#l.  Maierei  6  Kübe,  1  Kalbin,  2  junge  Stiere,  4  Hommel,  Unbindlinge  und
5  Kälber  mit  Vorbehalt  allerhdchster  Raufication  im  Ausstreich  verkauft,  wogu  die  Liedbhaber  nut  der
Bemerkung  eingeladen  werden,  daß  das  verkauft  werdende  Vieh  zum  Theil  fert  sei.  Den  7.  Merz  1616,

Kdnigl.  Bau=  und  Garfen  Direction.  "

kudulgsburg.  Ueber  den  Verkauf  der  bei  der  Koͤnigl.  Oekonomie  in  Monrepos  das  Jabr  uͤber
erzeugenden  Schaaffelle  wird  Freitag  den  29.  Merz  Vormittags  9  Uhr  in  der  Bauverwaltung  dahier  ein
Verüsch  einer  Verakkordirung  auf  3  oder  mehrere  Jabre  gemacht,  jedoch  unter  Vorbehalt  höchster  Naication,

  wobei  die  hiezu  Lusitragende  Gerber  sich  einsinden  kbanen.  Den  12.  Merz  1516.
ft  o  biez  stirage  sich  Koͤnigl.  Bau-  und  *8  Direction.

kudwigsburg.  Freitag  den  29.  Merz  Vormittags  9  Uhr  wird  in  der  biesigen  Banverwaltung
ein  Abstreichs-=  Akkord  über  deu  Bedarf  von  ungesähr  31  Schfl.  ewig  und  dreiblälterigem  Kler-Saamen

unter  Vobebalt  bdchster  Ransficorion  verzandelt,  wozu  die  Liebbabe#  mit  Muster  versehen  sich  emfinden
knnen.  Den  12  Merz  1616.  Kön.  Bau=  und  Garten-Direchion.
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        66

Ludwigsburg.  Die  unterzeichnete  Stelle  wird  hochster  Weisung  zu  Folge  die  Aieferung  von
4  Cenin.  neu  Kupfer  in  Tafeln  von  10  bis  12  Pfund  schwer  und  im  Mes  von  4  Schube  lang  und
2  Schuh  11  Joll  breit,  sodann  1.000  Pfd.  Tafelblei  von  ##  Zoll  Stärke  bis  Fremmag  den  22.  Merz  tm
Ubstreich  verakfordiren,  und  werden  die  Vebbader  eingeladen,  sich  an  gedachtem  Tag  Morgens  9  ###
in  der  Konigl.  Bauverwalkung  allhier,  einzußfnden.  Den  7.  Merz  1616.  .  ··

·  s  Königl.  Bau=  und  Garten=  Dircction.

Altshausen.  Bis  Dienstag  den  9.  April  d.  F.  wird  das  Recht  in  den  zum  disseitigen  Cameral-Bezirk
  gebbrigen  67  Dörfern,  Wellern  und  Höfen  nach  Salpeter  graben  zu  dürsen,  auf  6  oder  9  Jadre
verpachf#et  werden.  Die  unterzeichnete  Stielle  brungt  dies  andurch  zur  allgemeinen  Kenmniß  n  dem
AUnhang,  daß  die  Pachr-Verhaudlung  au  ermeldtem  Tag  Vormittags  10  Uhr  un  Cameralamtlichen  Geschäftszimmer
  dabier  vor  sich  gehen,  daß  zu  solcher  aber  N#cmand  werde  zugelassen  werden,  der  sich
nicht  rürsichtlich  seines  Prärikats  und  seiner  Fälegkeiten  zu  einer  Cautiensleisiung  von  250  fl.  bis  300  fl.
mit  magistratischen  oberamtlich  gesiegelten  Atesiaten  auszuweisen  vermöge.  Den  12.  Merz  131e6.

.  «  RömCammlamr.

Berg.  Da  in  Betreff  der  unterm  27.  vor/  Mon.  vorgenommenen  Verleibung  der  3  bertschaftlichen
Mahlmühlen  allhler,  wegen  geschebener  Nachgebote  nach  einem  unfer  dem  gestrigen  Tag  ergangenen  allerhöchsien
  Dekret,  allergnädigst  verordnet  worden  ist,  daß  eine  no#rymalige  Verleihung  derselben,  wozu
Dienstag  der  26.  Merz  destimmt  wurde,  vorgenommen  werden  soll,  so  wud  diceses  anmit  unter  dem  Anehang
  zur  allgemeinen  Kenn#ems  gedracht,  daß  diejenige,  welche  diese  Mühlen  zu  besichen  gedenken,  an
zedachtem  Tag  Morgens  9  Uhr  in  dem  Stockgebude  der  Königl.  Kanglei  zu  Siuttgart  mit  obrigkeitch
  ausgestellten  und  obcramelich  beglaubigten  Zeugnißen  verseben,  daß  sic  enmweder  in  liegenden  Gütern
  oder  gerichtlich  versicherten  Capitalien,  eine  Caution  von  1500  fl.  zu  leisten  im  Stande  seien,  zu
erscheinen  hänten,  ohne  welche  Riemand  zur  Lickation  werde  zugelassen  werden:  Den  38.  Merz  1816.
Kön.  Beamtung  und  Holzverwallung  Berg.

Fachsenfeld,  Oberamts  Aalen.  Die  der  Gutêberrschaft  Fachsenfcld  zustebende  Sommerschaafwelde,
  welche  60  Stücke  erträgt,  wird  Mittwoch  den  20.  Merz  un  bffenlichen  Aufsrrich  dei  dem
Oberamt  auf  1  Jahr  verliehen,  wozu  die  Vebhaber  hiemit  eingeladen  werden.  *“  5.  Merz  1616.

Ob.  ramk.

Gotteszell,  Zuchtbauß.  Bei  dem  hiesigen  Zuchtbauße  werden  an  den  hicnach  besimmmten  Tagen
  folgende  Lieferungen  im  bffemlichen  Adsireich  wieder  veralkordint  werden,  und  zwar:  Mutwoch,  den
20.  Merz  d.  J.  Vormittags  9  Uhr  die  Leinwand-,  Nachmittags  2  Uhr  die  Brodinscrung.  Dennerstag
  den  21.  Merz  Vormitags  die  Kolhe  Nachmittags  die  Schuhe=  #eferung.  Freltag  den  22.  Merz
Pormtttags  9  Udr  die  Kochmehl-,  Nachmittags  2  Ubr  die  NReperl  L#eferung,  und  Samsiag  den  25.
Merz  Vormittags  ?  Uhr  die  Uchter,  und  Saisen-Lieferung.  Die  Lurbbaber  diezu  haben  mit  obrigkentlichen
  Vermbgens-Zeugnissen  versehen,  an  den  gedachten  Tagen  zur  drstunmten  Stunde  bei  der  unterzeichneten
  Beamtung  sich  amzufinden,  woselbst  sie  sodann  das  Wruere  vernehmen  werden.  Den  4.  Merz
1616.  «  Kön.Zuchthaqå-Psicga1nh

Kopfenbutg.DerPachtbesbsksigeabetrschafelichenSch!osxt.mens,zuwklclscmgklsdknein
tstbkigtedWohng(bä-Ide,tMongAchtLMNotthsHex-Schuh!!!Tükcik11tdc1sg.McszWurzgauenm
VetchetnsichqtistgesküdbecteniitFenstekavckskbscnbesiudcu,nuvcinlicincsjsCIMGUSPZIHondnsos
mit  zugleich  eine  Bier-  und  Weinschank-  Gerechtigkeit  vereinigt  ist,  geht  mit  Grorgii  1616.  zu  Ende,
weswegen  diese  Gegenstände  nach  einem  am  8een  dies  erhelnenen  alletbcesten  Besebl  wieder  auj  9  Zade
  salva  retilicalionc  verpachtet  werden  sollen.  Diese  Bebandiung  wird  Samsiag  den  23.  Merz  ors
mittags  9  Uhr  in  der  hiesigen  Cameral,  Beamtung  vorgenzmmen  werden,  an  welchem  Tage  die  Lichdas
ber  zu  erscheinen,  und  über  ihr  Prädikat  und  Cautionosählgkeit  obrigkeitliche  Zeugniße  verzulegen  daben.
  Den  9.  Merz  1016.  Kdn.  Cameralamt.

Markgröuingen.  Bis  Ereitag  den  22.  Merz  Vormittags  3  Ubr  wird  über  das  Erfordernig  a#
Brod,  und  an  eben  diesem  Tage  Vormutags  9  Uhr  über  das  Bedürsfußz  an  Sommer-Kleidungsstücken,

.
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        67

anch  eine  Parthie  Strohsaͤke,  Lehntlicher  und  Polster,  für  die  Straͤflinge  ein  dffentlicher  Abstreich  vorgenommen

  werden,  woza  sich  die  Liebhaber  mit  odrigkeitlichen  Zeugnissen,  das  sie  eine  Caution  von  1000  fl.

n  leisten  im  Stande  seien,  am  bemeldte  Zeit  in  Kessiger  Cameralverwaltung  einfinden  mogen.  Den  6.
*—  «  Koͤn.  Cameralamt.

Rethenmänster.  Vermög  allerhöchsten  Befehls  soll  das  Königl.  Maiereigut  Aichbof  bei
Aichsbeim  von  Georgil  d.  J.  an  auf  fernere  12  Jahre  im  Wege  des  öffenrlichen  Aufstreichs  verpachten
werden.  Dieses  Gur  ist  in  3  Pachtungen  abgerheilr,  wovon  die  erste  neben  ganz  neuen  Wohn=  und
Wirehschafts-Gebauden  1  Ziegelhütte,  15  Ichrt.  zweimädige  und  6  Ichrt.  einwädige  Wiesen,  61  Ichrt.

AUkerfeld  in  5  Zellgen  und  62  Ichrt.  Waidgang  enthält,  die  übrigen  2  Pachtungen  zusammen  aber  neben
  hinlänglichen  Wobn=  und  Oekonomie-Gebäuden  6  Ichrt.  Gür#ten,  44  Ichrt.  zweimädige  Wiesen,
125  Ichrr.  Akerfeld  in  5  Zellgen  und  124  Jauchert  Waidgang  in  sich  fassen.  Zur  Verleihung  dieser
3  Pachtgüter  haden  wir  Montag  den  1.  April  d.  J.  bestimme,  an  welchem  Tage  Vormittags  0  Uhr
sich  die  Pacht-Liebhaber  auf  dem  Aichhof  einfinden  mogen.  Es  wird  aber  hiebei  ausdrücklich  bemerkt,
daß  zur  Pachtverhandlung  nur  solche  zugelassen  werden,  welche  sich  mit  oberamtlich  gesiegelten  Zeugnissen

  über  ihre  Kenntnige  in  der  Landwirthschaft  und  #ber  ein  Schuldenfreies  Vermdgen  von  welasens
2000  fl.  ausweisen  können.  Den  8.  Merz  1846.  Kou.  Landoogteisteueramt  am  obern  Nekar  und
s  Cameralverwaltung  Rothenmünster.

Unterriexingen.  Die  herrschaftliche  Schaafweide  zu  Unterrieringen,  welche  400  Stük  Schaafwaare
  erträgt,  wird  Samstag  den  30.  Merz  d.  J.  von  Michaelis  1816  bis  1819.  an  den  Melstbierenden
  verlieden  werden,  wozu  sich  die  Liebhaber  an  gedachtem  Tag  Vormirags  8  Uhr  auf  dem  Rathhauß
zu  Unterrieringen  einsinden  köanen.  Den  6.  Merz  1310.  K.  Cameralamt  Markgrningen.

 

Stuttgart.  Der  unter  der  Kdnigl.  Gensd'armerle  zu  Pferd  gestandene  Joseph  Standeneker  von
Dischingen,  Oberamts  Neresheim,  ist  den  3.  dieses  aus  der  Starion  Stuttgart  desertirt.  Es  werden
daber  alle  Behorden  ersucht,  auf  denselben  fahnden,  ihn  im  Betremungesanl  arretiren,  und  an  unterzeichnete
  Behbrde  einliefern  zu  lassen.  Den  6.  Merz  1816.  Kdn.  Commando  der  Gensd'armerie.

Ellwangen.  Do  sich  der  zur  Assentirung  eingelieferte  Militairpflichtige,  Johann  Erhard  von
Oberzell,  hiesigen  Oberamts  am  25.  Febr.  aus  dem  Rekruten=  Saal  zu  Stuttgart  entfernt,  und  sich
bis  dato  nicht  wieder  einge  sunden  hat,  so  werden  alle  obrigkeitliche  Behdrden  ersucht,  auf  diesen  Deserteur
  fahnden,  wo  er  sich  betreten  läßt,  ihn  arretiren,  und  wohlverwahrt  hieher  trausporkiren  zu  lassen.
Den  5.  Merz  1616.  K.  Oberamet.

 

 

Crailshefm.  Der  Handlungs-Commis  Johann  Danlel  Faber  von  hier,  wandert  nach  Nürnberg
aus,  und  wird  inner  der  gesezlichen  Jahresfrist  von  seinem  Bruder  dem  Burgermeister  und  Polizei-  Inspector
  Faber  dabier,  gesezlich  vertreten,  gegen  welchen  alle  an  den  Emigrirken  zu  machende  rechtliche
Ansprüche  und  Forderungen  vor  dem  hiesigen  Oberamt  anzubringen  sind.  Den  5.  Me  46½.

.  Oberanit.

Kirchbeim  unter  Tek.  Aus  biesiger  Stadt  wandern  aus:  Christoph  Friedrich  Kübler  Schuster,
57  Jahr  alt,  nach  Kreuznach  im  Kbnigreich  Preußen,  Johann  Jakob  Sigel  Mezger,  36  J.  alr,  nach
Seraßburg,  und  Christan  Wilhelm  Stoll  Färber,  27  J.  alr,  nach  Cremieu  in  Frankreich.  gr  die
bierlaͤndischen  Verbindlichkeiten  sind  die  Ellern  dieser  Leute  ein  Jahr  lang  a  dato  tenent.  Den  9.  Merz
1816.  «  K.  Oberamt.

Tuttlingen.  Der  Weber  Cblistian  Gallmann  von  Thuningen  hat  die  Erlaubniß  zur  Auswanderong
  nach  Brumath  im  Elsaß  erbalten.  Es  werden  daber  alle,  welche  eine  Ansprache  an  denselben  zu
machen  haben,  aufgeforderr,  solche  binnen  Jahresfrist  bei  dem  untergeichneten  Oberamt  vorzubrirgen.
Den  68.  Merz  1616.  K.  Obe-aim#r.

Weinsberg,  Der  ledige  Mezger,  Johann  Christoph  Jakob  Link  von  Weinöberg,  wandert  mit
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        68

allerboͤchsler  Senthmigung  aach  Spever  aus,  und  wird  wͤbrend  der  gesezlichen  Jahresfrist  durch  seinen
Bater,  den  Buͤrger  und  Bauer  Fakob  Link  verireten,  an  welchen  sich  daber  mi  etwaigen  Ansprüchen
au  wenden  ist.  Den  6.  Merz  1616.  K.  Oderamt.

Waldsee.  Landvogtel  am  Bodensee.  Joseph  Fücher,  ein  Kieser  von  Biezen;  Matdias  Haas
von  Arnach,  und  Gertrud  Zinegger  von  Mbamöhle,  haben  durch  ein  Dekrer  vom  26.  vor.  Mon.  aus
der  Hochpreisl.  Secnon  der  innern  Administration  nach  Wien,  Schietzen  im  Königreich  Bofern,  und
Burgau  im  Fürstewdum  Siagmaringen  auszuwandern  die  Erlaubniß  erbalren,  solglich  diese  §  Emigranen
in  Jahresfri#  nach  der  Constitutions=  Urkunde  vom  15.  Me  v.  J.  idre  Ungelegenheit  u  Richugteir  zu
bringen,  wovon  jedermann  der  einen  rechtlichen  Anspruch  gegen  dieselbe  zu  machen  haben  sollie,  iu
Kennmiß  gesetzt  wird.  Den  3.  Merz  1616.  K.  Oberamt.

Herrenberg.  Der  wegen  Prellerei  und  Vagabundität  in  Verhast  und  Untersuchung  gekommene
und  Drsestites  cautione  juralmria  in  seinen  Geburis=  Ort  entlassene  Joseph  Diererle  von  Entiingen  dar
sich  daselbst  nicht  eingefunden,  sendern  ist  aus  dem  Oberamts.  Bezirk  entwichen.  Da  an  seiner  Habdaftwerdung
  sebr  viel  gelegen  ist,  so  werden  alle  Hoch=  und  Wohllbbl.  Civil  =  unb  Militc-  Obrtgkeiten
gegiemend  erfucht,  9  denielben  zu  fabnden,  ihn  im  Betretungsfall  arretiren,  und  wohlverwahrt  an  unber
  eichnete  Stelle  transpor#iren  zu  lassen.  Signalement:  Dieterle  ist  45  J.  alt,  6  Fuß  groß,  und  delleidet
  gewesen  mit  1  allen  dreiekigten  Hut,  1  allen  dunkeldlau  tüchenen  Ueberrock,  1  pr.  gelb  ledernen
Hosen,  grau  wollenen  Strümpsen  und  dudelschuhen.  Den  28.  Febr.  1610.  K.  Oberamt.

Oberkochen,  Oberamt  Aalen.  Der  Bergmann  Fohann  Merz  von  Oberkochen,  ein  bereits  abgestraßer
  Quernlant,  hat  schon  am  31.  Jan.  d.  J.  sich  von  Haus  entfernt,  in  der  Absicht,  nach  Stiurtgart
  zu  geden,  hat  aber  indessen  nichts  von  sich  hören  lassen.  Hoch-  und  Wohllddl.  Obrigkeiten  werden
  dader  gezlemendst  ersucht,  von  dem  Aufentbalte  und  Schicksale  des  Merz  gesällige  Nachricht  bieher
zu  ertheilen.  Derselde  isi  36  J.  alt,  etwas  über  6  Fuß  groß,  mager,  und  trägt  Bergmanns  Unisorm.
Ualen,  den  7.  Merz  1816.  K.  Oberamt.

Ruith.  Aus  dem  Pfarrhause  zu  Ruith  wurde  den  11.  d.  Mon.  eine  Truche  von  hartem  eichenen
Zu  mit  folgenden  Sachen  entwendet:  an  Current-  Geld  ungefebr  einbnndert  Gulden;  zwei  Cremmzer
Dutaten;  mehrere  Denimuͤnzen,  worunter  fich  besonders  eine  durch  ihre  Schoͤnbeit  auszeichnet;  einige
dͤst  reichische  Thaler,  nebst  mebreren  alten  roͤmischen  Münzen.  Unter  diesen  befand  sich  eine  Denkmünze,
auf  deren  einer  Seite  die  Worte:  „Ehrlich  geboren,  christlich  gelebt,  selig  gesiorben“  —  und  auf  der
an  dern  Seite:  „fuͤrchte  Gott,  thue  recht,  scheue  Niemand““  zu  lesen  sind;  brei  goldene  Ringe,  worunter
  2  Kugelringe,  und  einer  mit  einem  blauen  Steine;  ein  sehr  großer  filbenner  Vorlegloffel  mit  J.  D.  I.
dezeichnet,  nebst  einem  silbernen  Egzlöffel;  elne  silberne  Geldmuschel;  ein  silbernes  Nadelbüchschen  mit
einem  filbernen  Fingerhut  und  Jahnstocher-Büchschen;  ein  paar  silberne  ovale  Schuhschnallen;  ein  Car##
mol"  Nuster  mit  Gold  cingefaßt;  2  paar  Carniol=  und  3  paar  silberne  Hemdkndpfe;  ein  silberner  Casfeeseiher,
  und  ein  sildernes  Salzbücholen;  endlich  mehrere  Capitalbriese,  namentlich:  a)  eine  alte  landschaftliche
  Obligoro  ven  570  fl.,  b)  eine  dito  von  der  Commun  Ruitb  zu  250  fl.,  c)  eine  diio  von
Scharnhausen  à  25  fl.,  d)  eine  dito  von  der  Gemeinde  Waldenduch  à  59  fl.  Indem  nun  kunterzegene
Stelle  diesen  Diebstahl  zur  ollgemeinen  Kennenig  bringt;  wird  um  thärige  Mitwirkung,  zur  Entdeckung
des  Diebes,  jede  obrigkeitliche  Behörde  geziemendst  gebeten.  Den  12.  Merz  1616.  "

K.  Amtsoberamt  Stuttgart.

Urach.  BPersloffenen  Freitag  den  1.  Merz  Abends  10  Uhr,  wurde  ein  neugebobrnes  Kind,  weibbkschen
  Geschlechts,  unter  der  Thüre  eines  biesigen  Wohnhauses  in  ciner  offenen  Lade  lebendig  vorgefunden;
  die  Murter  deffelben  aber  bis  jetzt  nicht  ausfindig  gemacht.  Auf  diese  pftichtvergessene  Mutter  ist
kober  genau  zu  sahnden,  deeselbe  4  Berrcte#n  zu  arrctiren,  und  hieher  autzuliefern.  Den  4.  Merz
1616.

 

.  Obtramt.
Täbingen.  Da  die  Diebe,  welche  dem  jung  Jobannes  Krast  von  Dettenhausen  in  der  Nacht  am

20.  Febr.  Zinen  Stier  entwender  haben,  entdekt  und  arrctirt  find,  so  wird  der  am  1  diß  erlassene  Steibrref
  zurülgenommen.  Den  10.  Merz  1816.  K,  Oberamt.
        <pb n="91" />
        Nro.  12.  1  3  16.  69

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierongs-Blatt.

 

Samstag,  23.  Merz.

Rechts-Erkenntnisse  des  Königl.  Ober-Appellat.  Tribunals.

1)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium,  zwischen
dem  Cameral-Verwalter  Bekh  zu  Fridrichshafen,  Bekl.  Appellaten,  jezt  Appellanten,
und  dem  Königl.  Finanz-Departement,  Section  der  Kron-Domainen,  Klägerin,  Appellantin,
  nun  Appellatin,  Ersaz  verlohrner  Gelder  betreffend,  wird  die  Urthel  der  nächstvorigen
  Instanz  abgeändert,  und  Beklagter,  nach  Innhalt  des  erstrichterlichen  Erkenntnisses,
  von  der  Klage  entbunden.  Tübingen,  den  9.  Merz  1816.

2)  In  der  Appellations  -Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  zwischen
dem  Königl.  Finanz-Departement)  Section  der  Kron-Domainen)  Klägerin,  Uppellantin,

  Litis-Denunciantin,  und  dem  Schultheißen  Schmid  zu  Fridrichshafen,  Bell.
Appellaten,  wie  auch  dem  Cameral-Verwalter  Bekh  daselbst,  Litis-Denunciaten,  denselben
  Gegenstand  betr.)  werden  die  Erkenntnisse  der  beiden  frühern  Instanzen  abgesndert,
  und  unter  Aufhebung  des  unerheblichen  Beweis-Bescheides,  Schultheiß  Schmiö
zu  Erstattung  der  durch  seine  Schuld  verlohrnen  Geldsumme)  samt  Verzugs-Zinßen
verurtheilt.  lbid.  eod.  ,·

3)  In  der  Revissons-Sache  zwischen  dem  Koͤnigl.  Finanz-Departement,  Section
der  Kron-Domainen,  Bekl.  Appellatin,  Revidentin,  und  dem  Freiherrn=  Carl  von  Raknit
  zu  Heimsheim,  Kl.  Appellanten,  Revisen,  den  Ersaz  des  Werthes  von  Keiserlich-Desterreichischen
  Bethmannischen  Obligationen  betreffend.,  wird  die  appellationsrichcerliche
Urthel  des  Königl.  Ober-Tribunals,  ihrem  ganzen  Inhalte  nach,  bestätigt.  Tübingen,
den  14.  Merz  1816.  Z

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Jusliz=  Collegiums.

1)  In  der  Rechtssache  des  Buͤrgermeisters  und  Hospitalverwalters  Bunz  zu  Ludwigsburg,
  Kl.  gegen  die  Kdnigl.  Seetion  der  Krondomainen  Iter  Abtheilung,  Bekl.
        <pb n="92" />
        Ib

den  Ersaz  eines  in  Verlust  gegangenen  Ho##tal  Capitals  betr.,  wurde  Kläger  von  der
Leistung  dieses=  Ersazes  freigesprochen.  Stuteg.  den  3.  Echr.  r810.

2)  In  der  Appellations-Sache  von  Horb  zwischen  der  Gemeinde  Rexingen,  Itin
Antin  und  der  Königl.  Section  der  Krondomainen  Intin  Atin,  Spolienklage  wegen
eines  Pförchvertrags  betr.)  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuttgart,  den  §.  Merz  1816.

v:  3)  In  der  Appellakions-Sache  von  Freudenstadt  zwischen  den  Bürgermeister  Rennerischen
  Erben  von  Dornstetten,  Kl.  Anten,  und  Agnes  Brofin  zu  Neunek  cum  curar.
legir.  Bekl.  Acin,  ein  Absonderungsrecht  in  dem  Brosischen  Gannt  betr.,  wurde  das  Erkenntniß
  voriger  Instanz  bestätigt.  ibid.  eo#s.

4)  In  der  Appellations-Sache  von  Neuenbürg,  zwischen  Jakob  Friedrich  Schweikle,
  Hofschreiner  in  Stuttgart,  moco  dessen  Erben,  Bekl.  Anten  an  einem,  und  Georg
Adam  Bauer  Burgermeister  zu  Ernstmuhle,  Kl.  Aren  am  andern  Dheil,  einen  Losungsstreit
  becr.,  wurde  die  Urkrhel  erster  Instanz  unter  einer  Modiftcation  bestätiget.  Sturtg.
den  7.  Merz  1816.

Erkeuntulße  des  Kdnigl.  Ebe-Gerichts.
Den  13.  Merz  1816.  wurden  geschieden:

1)  Gortlieb  Maier,  Burger  und  Schumacher  zu  Ostdorf,  Bahlinger  Oberamts,
Kl.,  von  Anna,  geb.  Schuler  von  Ostdorf,  Ver.  ex  cap.  adolter##,  unter  Verurtheilung
  der  Beklagten  in  die  Kosten.  «  "

2)  Caspar  Braunbek,  Bürger  und  Weingärtner  zu  Winzerhausen,  Oberamts  Marbach,
  Kl.  von  Ester  Magdalena,  geb.  Riedel  von  Kaltenwesten,  Oberamtes  Bessigheim,
Bekl.  e  aap.  quasi  delert  unter  Vergleichung  der  Kosten.

6  3)  Johann  Jakob  Kronmüller,  Hafnermeister  zu  Neufürstenhütte,  Oberamts  Bak,
ang)  Kl.,  von  Margaretha  Cecilia,  geb.  Degenfeld  von  Wribskadt,  im  Grosherzogshum
  Baden,  Bekl.  ex  cap  adulterü:,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

 

 

Se.  Köonigliche  Masest  át  haben  vermöge  allerhöchsten  Reseripts  vom  21.  Merj
det-  büsherigen  Staats=  und.  Conferenz=  Minister,  Mimster  des  Innern,  und  Lehen-Pröbste
  Grafen"w.  Reischach  auf  sein  allerunterth#nigstes  Ansuchen  die  Entlassung  von
obigen  Stellen,  unter  Beibehaltung  seines  Rangs  und  Charakters,  mir  Penston  gndigst
  ertheisrr)  und  die  Direcrion  des  durch  Enrlaffung  des  Grafen  v.  Reischach  erle,
digten  Departement  des  Innern  interimistisch  dem  zum  wirklichen  Geheimen=  Rathe  ernannten
  Staats-Rathe  v.  Otto  allergnädigst  übertragen)  welcher,  so  lange  er  diese
Direction  bekleidet,  Siz  und  Stimme  im  Konigl.  Staats-Ministerium  nehmen  wird.

Sodann  haben  Sich  Se.  Königliche  Maseskät  bei  dem  hohen  Alcer  und  der
Kränklichkeit  des  Staats-Ministers,  Ministers  der  geistlichen  Angelegenheiten,  v.  Jasmund,
  bewogen  gefunden)  demselben  die  Entlassung  aus  Königl.  Diensten  unter  Beibehaltung
  seines  Rangs  und  Charakters,  mit  Pensson  zu  ertheilen)  und  an  dessen  Sctel-
        <pb n="93" />
        71

deon  Staats=  und  Conferenz-Minister,  Grafen  v.  Zeppelin,  zum  Minister  der  geistlichen
  Angelegenheiten  zu  ernennen.

Vermöge  eben  dieses  allerhöchsten  Reseripts  wollen  Se.  Königl.  Mafjestät  die
Geschäfte  des  dem  Grafen  v.  Zeppelin  bisher  interimistisch  übertragenen,  und  nun
durch  das  Ableben  des  Staats=  und  Conferenz-Ministers  Grafen  v.  Taube  erledigten,
Ministeriums  der  allgemeinen  Landes=  Polizei,  mit  dem  Geschafts=  Kreise  des  Königlichen
  Miisteriums  des  Innern  wieder  vereinigt,  die  Polizei  in  den  beiden  Residenzen
und  den  Städten  Cannstadt  und  Ulm  aber,  so  wie  das  Ober-Censur,  Collegium,  nach
der  früher  bestandenen  Einrichtung)  dem  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten
untergeordnet  haben.  f  «  "

AuchhabenSe.Königl.MajestätdasebenfallsdurchdatzAbsterbendesGrafen
  v.  Taube  erledigte  Ministerium  der  Angelegenheiten  des  Koͤnigl.  Hauser  mit  dem
Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  wieder  vereinigt,  und  die  Stelle  eines
Gros-Kanzlers  der  Königl.  Orden  dem  Staats=  Conferenz=  und  Cabinets  =  Minister,
Grafen  v.  Winbingeroda,  übertragen.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripes  vom  17.  Merz  den  bisherigen
  Buchhalter  Förster  zum  Rechnungsrath  bei  der  Cameral=  Rechnungs-Kammer,
und  den  bisherigen  Regiments  Quartiermeister  Schönhart  zum  Buchhalter  bei  dieser
Rechnungs-Kammer  zu  ernennen)  und  Ä ’«,

vermdgqllerhdchstenResckiptsvom2o.MerzdembisherigenQbekzollecMülxk
in  Sulz  die  nachgesuchte  Entlassung  zu  ertheilen,  und  diese  Oberzollers-Stelle  dem  Kastenknecht
  Vollmer  baselbst  zu  uͤbertragen  allergnaͤdigst  geruht.
Vermög  allerhöchsten  Resceripts  vom  15.  Merz  haben  Se.  Königl.  Mas.  dem  zur
erledigten  katholuschen  Pacronat-Pfarrei  Unter-Sulmetingen,  Oberomes  Saulgau,  nominirten
  Caplan  Widmann  von  Herbertingen  die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen,  u.

vermög  allerhchsten  Referipts  vom  20.  Merz  das  erledigee  Decanat  „Alm  dem  dortigen
  Stadtpfarrer  Stüber  zu  übestragen  allergnddigst  geruhr.  «

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  21.  Merz  allergnaͤ-digst
  geruht,  den  Foͤrster  Sschoch  von  der  Sulzer  Hut,  Freudenstaͤtter  Oberforsts,  auf
die  vacante  Foͤrsters-Stelle  der  Wachbacher  Hut,  Mergencheimer  Oberforsts  zu  verseten,
  und  den  seitherigen  Cabinets-Courier  Romig  zum  Förster  in  der  Sulzer  Hut  zu
ernennen.

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsken  Derrets  vom  14.  Merz  allerqnd-=digst
  geruht,  dem  bisberigen  Posthalter  Häckel  in  Rerenstetten  die  gebetene  Entlassung
von  der  dasigen  Posthalterei  zu  ertheilen)  und  solche  dem  Carl  Greiner  von  Ulm  zu

übertragen.

 

Stuttgartf.  Dle  mit  dem  lezten  April  d.  J.  sich  endigende  Bredlieferung  fuͤr  die  Garrisonen
Stuttgart,  Ludwigsburg,  Hohenaspeig,  Freudenthal  und  Eßlingen  wird  auf  das  Sommerbalbjabr  vom
4.  Mai  bis  lezten  Oktoe  d.  J.,  für  jede  Garnison  im  einzelnen  mittelst  öffentlicher  Bersiaigerung  am
        <pb n="94" />
        72

Dienstag  den  26.  d.  M.  erneuert  werden.  Dle  zu  dieser  Lieferung  lustiragende  Personen,  wenn  sie  sich
rücksichtlich  ibres  Präodikats  und  Permdgens  mit  22  geboͤrig  ausweisen  koͤnnen,
tind  eingeladen,  an  gedachtem  Tage  Vormittags  9  Uhr  in  der  Kanzlei  der  unterzeichneten  Stelle  im
Kdnigl.  Invaliden  =  Gebdude,  bei  der  dißfallsizen  Perandlung  sich  einzufinden.  Den  16.  Merz  1816.

*7  «’  J  Koͤnigl.  Kriegs-Departement,  2te  Section.

-  ·

Stuttgart.  Die  Lieferung  der  für  die  Königl.  Garnisonen  Stuttgart,  Ludwigsburg,  Ehlingen
und  Freudenthal  vom  1.  Mat  bis  lezten  Oktober  d.  J.  erforderlichen  Fourage  an  HKe  und  Stroh  wird
am  Mittwoch  den  27.  d.  M.  Vormittags  9  Uhr  eutweder  im  Einzelnen  oder  im  Ganzen,  im  Abstreich
versteigert  werden.  Die  Lieferanten,  welcht  sich  in  dieses  Geschaͤft  einlassen  wollen,  Caution  leisten  koͤnnen,
  und  ein  gutes  Prädikat  haben,  find  eingeladen,  an  jenem  Tage  um  die  besiimmte  Stunde  in  der
disseitigen  Kanzlei  im  Invaliden  =  Haus  sich  einzufinden.  Den  15.  Merz  1616.

Kdnigl.  Kriegs-Departement,  2te  Section.

—.  Ludwigsburg.  Ater  Vorbehalt  höchster  Ratification  wird  Freitag  den  5.  April  d.  J.  Morgens
&amp;amp;  Uhr  in  der  hiesigen  Bauverwallung  ein  Abstreichs-Akkord  uber  die  rn  des  ungefähren  Bedarfs
von  250  achtsimrigen  Zübern  voll  Kotten  für  die  Maierei:  Schmidte  jn  Monrepos  auf  das  Jahr  von

Georgil  1816  bis  1617-verhandelt,  wobei  die  Liebhader  sich  einfinden  könen.  Den  16.  Merz  1616.

Kön.  Bau=  und  Garten-Direction.

Kudwigsburg.  Bei  unterzeichnerrr  Beanmmung  wird  Montag  den  1.  April  d.  J.  Ve-mittazs
9  Uhr  die  Lieferung  des  von  Georgie  1816  bis  dahin  1817  bonbcbigten  Zwälchs  und  Leinwand  in  Abstreich
  verakkordirt  werden,  wozu  die  Liebhaber  sich  einsinden  wollen.  Den  18.  Merz  1816.

«  ««  ,Kön.3uc,hcstindWatsxnbauiziPflegqmt.

sandigeme  Monrepos.  Am  Donuerstag,  dan  28.  Merz  Morgens  9  Uhr  werden  zu

Monrepos  von  der  Koͤnigl.  Maierei  8  Kuͤhe,  1  Kalbin,  2  junge  Stiere,  4  Hummel-  Anbindlinge  und

5  Külber  mit  Vorbehalt  allerhöchster  Ratificarion  im  Aufstreich  verkauft,  wozu  die  blebhaber  mit  der

Bemerkung  eingeladen  werden,  daß  das  verkauft  werdende  Vieh  zum  Theil  fett  sei.  Den  7.  Merz  1816.
—  Kdnigl.  Bauz=  und  Garten  Direction.

kudwigsburg.  Ueber  den  WVerkauf  der  bei  der  Kdnigl.  Oekonomie  in  Monrepos  das  Jahr  über
erheugenden  Schaaffelle  wird  Freitag  den  29.  Merz  Vormittags  9  Uhr  in  der  Bauverwalung  dabier  rin
Persuch  einer  Verakkordirung  auf  3  oder  mehrere  Jahre  gemacht,  jedoch  unter  Vorbehalt  höchster  Rari-—
  wobei  die  hiegn  Lustuagende  Gerber  sich  einfiden  können.  ODen  12.  Merz  1816.
«  ·"  "Kdnrgi.BausuavGatten-Dtkesklou.

Kudwigsburg.  Freitag  den  20.  Merz  Vormittags  9  Uhr  wird  in  der  biesigen  Bauverwaltung
ein  Abstreichs-=  Akkord  über  deu  Bedarf  von  ungesähr  54  Schfl.  ewig  und  dreibläfterigem  Klee-Saamesn
unter  Vorbehalt  hoͤchster  Ratification  verhandelt,  wozu  die  Liebhaber-  mit  Muster  verseben  sich  einfinden
konnen.  Den  12.  Merz  1816.  Kiön.  Baus  und-Garten-Direcrion.

Biberach.  Am  Samstag  den  30.  Merz  Vormittags'’10  Ubr  werden  nachstehende  Waldungen  bei
Mengcu  mit  vollem  Eigenthum,  unter  Worbehalt  allerhöchster  Ratification,  im  öffentlichen  Aufstreich
verkauft  werden,  wozu  die  Liebhaber  unter  der  Bemerkung  eingeladen  werden,  daß  die  Verbandlung  in
Mengen  vor  sich  gebe,  und  daß  der  29.  Merz  zur  Besichtigung  der  Waldungen  für  diejenige,  die  sie
noch  nicht  keunen,  bestimmt  sepye:  1  Pfaffenwald  100  Jauchert  grog,  60  Ichrt.  sind  Hochwald  mi
Thannen  und  Buchem  von  1  bis  60  Jahren  bestanden,  mit  vielem  haubarem  Dolz,  20  Ichrt.  sind  junget
Nachwuchs  von  Birken.  2.  Schaffnerei-Wäldchen,  Ichrt.  groß,  ist  mit  Aspen  und  Haselstaudene
von  1  bis  6  Jadren  bestanden.  Den  21.  Febr.  1616.  «  Ida-Obekfocstqmt.

Horb.  Bis  Dienstag  den  26.  diß  wird  der  aus  ungefebr  300  Schfl.  Haber  und  1,100  Cm.  Hen
bestebende  Vorrath  des  hiesigen  Oberamts  Magazins  in  kleinern  Parthien,  gegen  baare  Bezahlung  im
W#chen  Aufsireich  verkauft,  worzu  die  Kaufsliebhaber  anmit  eingeloden  werden  Din  11.  Merz

-  eramt.
        <pb n="95" />
        74

Bmerz.  Da  in  Betreff  der  unterm  27.  vor.  Mon.  Vergenommenen  Verlelhung  der  Therrschaftlichen
Mahlmühlen  allhier,  wegen  geschehener  Nachgebote  nach  einem  unter  dem  gestiigen  Tag  ergangenen  allerhöchsten
  Dekrer,  allergnddigst  verordnet  worden  ist,  daß  eine  nochmalige  Verleihung  derselbrn,  wozu
Dienstag  der  26.  Merz  bestimme  wurde,  vorgenommen  werden  soll,  so  wird  dieses  anmit  unter  dem  Anhang
  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht,  daß  diejenige,  welche  diese  Mühlen  zu  bestehen  gedenken,  an
Redachten  Tag  Morgens  0  Uhr  in  dem  Seockged#ude  der  Konigl.  Kanzlei  zu  Stuttgart  mit  obrigkeit
ich  ausgestellten  und  oberamtlich  beglaudigten  Zeugnißgen  versehen,  daß  sie  entweder  in  liegenden  Gü
tern  oder  gerichtlich  versicherten  Capttalien,  eine  Caution  von  1500  fl.  zu  leisten  im  Stande  seien,  zu
erscheinen  hätten,  ohne  welche  Nicmand  zur  Licitation  werde  zugelassen  werden.  Den  5.  Merz  1816.
"  Kön.  Beamtung  und  Holzverwaltung  Berg.

Biberach.  Ein  dem  Hospital  Biberach  helmgesallenes  Schupf-Lehen  in  dem  Pfarrdorse  Attenweiler
  wird  im  Ganzen  oder  Stückweise,  je  nachdem  sich  vortheilhaftere  Bedingungen  erzielen  lassen,
am  Donnerstag  den  23.  Merz  in  dem  Wirtbshause  zu  Antenweiler,  in  Zinsguts-Eigenschaft,  unter  annehmlichen
  Zahlungs-Fristen  versteigert  werden.  Die  Bestandibeile  dieses  Guts  Kd  4  miistoligtes
Wodnhaus  mit  Scheuer  und  Stallungen,  34  Ruthen  Hofraithe,  1  Mrg.  256  Mlh.  Garten,  107  Morg.
23  Ruth.  Wiesen,  und  234  Morg.  1  Rth.  Aeker,  ohne  daß  eine  beiebsage  Last  darauf  haftet.  De#
11.-Merz  1616.  «  .Susiungs-Venvaltnag.

»EhingenaadetDoua-u.MitVekleibungvekSchaafwaidevouAllmeudiagtn,welcheäm
StutektkägHvsmxldekSchaafwaidevouBauch-wotöoScückaufgeschlagenwecheutdnnemwikh
am  2.  April  d.  J.  ein  neuerlicher  Versuch  gemacht  werden,  wodei  sich  die  Liebhaber  Morgens  9  Uhr  das
hier  auf  dem  Rathhaus  einzufinden  haben.  Den  12.  Merz  1516.  K.  Oberamt.

Ellwangen.  Die  unterzeichnete  Beamtung  ist  angewiesen,  an  die  Kön.  Artillerle  in  Ludivigsburg
  600  Schfl.  Haber  abzuliefern.  Die  Beifuhr  dieses  Habers  wird  unter  Vorbehalt  allergnädigster  Geehmigung
  Donnerstags  den  28.  dig  im  Abstreich  verakkordirt  werden,  weshalb  diejenige,  die  zu  dem
klord  Kust  bezeugen,  sich  an  gedachtem  Tag  Morgens  8  Uhr  allhier  einfinden  können.  Den  18.  Merz
181é.  Kdan.  Land=  Cameralamt  allda.

Eßlingen.  Die  der  hiesigen  Stadt  zugebörige  Mahlmühlen  a)  die  sogenaunte  obere  Thormühle
mit  9  Mahl=  und  1  Gerbgang,  1  Gürtchen,  und  1  Werkhauß;  b)  die  Plicusau-Mühle,  mit  9  Mahlund
  1  Gerbgang,  1  Stall,  und  1  Gärtchen  sollen  wieder  im  öffentlichen  Ausstreich  verliehen  werden.
Diese  Verleihung  werden  wir  am  Murwoch  den  27.  Merz  Morgens  10  Uhr  auf  dem  allhiesigen  Ratb
bauß  vornehmen.  Wir  laden  deswegen  alle  gelernte  Müller,  welche  sich  durch  obrigkeitliche  Zeugnisse.
als  rechtliche  Männer  ausweisen  konnen,  zu  dieser  Verhandlung  ein.  Die  Bedingungen.  im  Allgemeinen
sind  solgende:  1)  der  Möller  darf  an  Milter  den  161ten  Tbeil  erheden,  2)  der  Bestand  dauert  6  Jah--re,
  neinlich  von  Georgi#  1616  bis  dahin  1322,  3)  das  Bestandgeld  muß  alle  Monat  bezahlt  werden,
4)  der  Beständer  muß  neben  der  General-Hopothek,  tüchtige  Bürgen  und  Seldstzébler  und  eine  Special-
  Caunon  von  2000  fl.  entweder  in  Liegenschaft,  oder  in  baar  Geld  Kellen,  welches  dann  zu  5  pr.  C.
verzinußt  werden  wird.  '  Stadtnmgtstmt.«

eilbkousr.Dadu·Comafun"-SchaaeidesPachtiudemblesigeuObeksmtsvktNOT-IMka
mitDittish-J.zuEadegedet,soista-sSamstngdenzaMekVotminqgstollhkdtesdeks
handlung  zu  einer  neuen  Verpachtung  auf  6  oder  3  Jabre  bestinimt.  iese  Schäferei  erträgt  300  Situͤl
Schaafe,  die  der  Schäfer  ganz  mit  eigener  Waare  aufzuschlagen  berechtigt  ist.  Der  Beständer  erhält
freie  Wobnung,  mit  S'rallung,  Schever,  Rindvieh  =  und  Schweinställen,  Keller  und  Holzhütte,  einen
Gartenplaz  am  Haus,  ungefähr  3  Morgen  Wiesen,  und  einen  Morgen  Boden-Weidach,  und  geniegt
bürgerliche  Benesicien;  namentlich  eine  bürgerliche  Holzgabe,  und  das  Recht,  2  Stük  Rindvieh  mit  der
Bürger=  Heerde  auf  die  Herbst=  Waide  kreiben  lassen  zu  dürfen.  Pförchkarren,  Hurten  und  Salz-Tröge
  erbält  er  von  der  Commun,  und  jährlich  noch  eine  gewisse  Anzahl  Pforchstükck.  Die  weiteren  Bedingungen
  werden  bel  der  Verhandlung  selbst  bekaunt  gemacht  werden.  Die  Lichhaber  haben  sich  mit
den  erforderlichen  obrigkeltlichen  Zeuguissen  versehen,  an  gedachtem  Tag  auf  dem  allhiesigen  Rathhaus
einzufinden.  Den  4.  Merz  1816.  Q„  Köu  Oberamt.

*m
        <pb n="96" />
        L

Rotbenmünster.  Vermög  ällerhoͤchsten  Befehls  soll  das  Koͤnigl.  Maserteizut  Aichbos  bei
Nichsheim  von  Georgli  d.  J.  an  auf  fernere  42  Jahre  im  Wege  des  dffentlichen  Ausstreichs  verpachtet
werden.  Dieses  Gut  ist  in  3  Pachtungen  abgetheilt,  wovon  die  erste  neben  ganz  neuen  Wohn=  und
Wirthschafto-  Gebaͤuden  1  Ziegelbürte,  15  Ichrt,  zweimädige  und  6  Ichrr.  einmédige  Wiesen,  61  Ichrt.
MAkerfeld  in  3  Zellgen  und  62  Ichrt.  Waidgang  enthált,  die  #brigen  2  Pachtungen  zusammen  aber  neben
  binlänglichen  Wohn=  und  Echocomte,  Bekleoen#  6  Ichrt.  Girnen,  44  Ichrt.  zweimäbige  Wicsen,
123  Ichri.  Merfeld  in  5  Zellgen  und  124  Jauchert  Waidgang  in  sich  fassen.  Zur  Verleihuug  diser
#  Pachtgüter  haben  wir  Montag  den  1.  April  d.  J.  beslimm##,  an  welchem  Tage  Vormitage  9  Übr
sich  die  PachtTiebhader  auf  dem  Aichhof  guuf  nden  mogen.  Es  wird  aber  hiebel  ausdrücklich  demerkt,
daß  zur  Pachtverhandlung  nur  solcht  zugelassen  werden,  welche  sich  mit  oberamtlich  gesiegelten  Zcugni's
sen  über  ihre  Kenntnige  in  der  Kandwirtöschaft  und  über  ein  Schuldenfreies  Vermogen  von  wenigstens
30°0  fl.  ausweisen  konnen.  Den  8.  Merz  1616.  Kön.  Landvogteisteueramt  am  obern  Nekar  und

Cameralverwaltung  Rethenmünsier.

Rottweil.  Die  den  29.  Febr.  d.  J.  vorgenommene  in  Nr.  7.  dieses  Blaats  bekannt  gemachte
Verleibung  des  eine  Stunde  von  Rottweil  liegenden  Hoss  Neckarburg  ist,  wegen  zu  wenig  erzielten
bach'schiütage  nicht  genehmigt,  sondern  eine  nechmallge  Verpachtung  allergnädigst  angeordnet  worden.

jese  Wieder-Verleihung  ist  nun  auf  Dienstag  den  2.  April  d.  J.  Vormuttags  ##  Un  auf  dem  Hof
elbst,  anberaumr,  und  wird  mit  dem  Ansügen  bffentlich  bekannt  gemacht,  daß  das  Majereigut  hinlängliche
  Gebände,  2  Morgen  Garten,  481  8  een  Wiesen,  1721  Morgen  Aker,  35  Morg.  Watdseld,
und  120  Morg.  Halden,  in  sich  halte,  und  daß  zur  Einrichtung  der  Feldwirthschaft,  und  Srellung  eis
ter  Caution  von  2500  fl.,  ein  Pächter  ein  freies  Vermögen  von  4000  fl.  nördig  habe,  übrigens  wenn
664.  Liebhaber  finden,  der  Hof  in  2  Pachtungen  hingegeben  werde,  die  Pachtzeir  aber  9  bis  12  Jahre
nerc.  Den  13.  Merg  1616,  Khn.  Kahdvogtei=  Steueramt  am  obein  2  und  Cameralmt
  Rottweil.

Stuttgart.  Der  unter  der  Königk.  Gensd'armerte  zu  Fuß  gestaondene  Michael  Heffmann  von
N  „,  Oberamts  Gaildorf  ist  am  20.  Fcbr.  auf  dem  Marsche  ve#n  Oebringen  nach  Gmünd  detirt.
  Es  werden  daher  alle  Behdrden  ersucht,  auf  denselben  sahnden,  ihn  im  Belrekungsfall  arre#lis
ren,  und  an  unterzeichnete  Behbdrde  einliesern  zu  lassen.  Den  19  Moerz  1616.
dn.  Commando  der  Gensd'ormeric.

Meilngen,  Uracher  Oberamts.  Von  dem  Königl.  Insanterie  Regiment  Nr.  6.  Krenpring  ist
der  Gemeine  Friedrich  Kolling  von  Mezingen  gebürtig,  im  Monat  Dec.  vor.  Jabrs  desertirt.  Sämtliche
  Pelizei-  Brhörden  werden  daher  ersuchr,  auf  denselben  genau  fahnden,  thn  auf  Beircien  arretiren,
und  hieher  einlicsern  zu  lassen.  Urach,  den  6.  Merz  1616=  Kl.  Oberamr.

Neresbeim.  Der  unter  der  Kbnigl.  Gensd'armerle  gestandene,  Joseph  Standeneker  von  Dilchingen,
  ist  den  §.  dieses  aus  der  Garnison  Stuttgart  desertirt.  Alle  Hoch=  und  Wobllbbl.  Beamtungen
werden  nun  gesiemendst  ersucht,  auf  diesen,  Deserteur  Bar  fabsden,  und  ihn  im  Betretungefall  hicher,
oder  in  die  Garnison  Stuttgart  einliefern  zu  lassen.  Den  15.  Merz  1616.  K.  Oberamt.

Ravensburg.  Der  unter  dem  Königl.  Cavallerie=  Regimente  Nr.  5.  Jäger  Krouprinz  stebende
Joseph  Hecht  von  Worbenwangen,  hat  sich  nach  Ablauf  seineo  am  lezten  Febr.  zu  Ende  gegangenen
Urlaubs  bei  seinem  Regmen  nicht  eingefunden,  und  ist  sein  gegenwärtiger  Aufenkhalt  unbekannt.  Nach
aller  Wahrscheinlichkeit  ust  derselde  deserlirt,  weßwegen  sämtliche  obrigkeiliche  Behdrocn  ersucht  werden,
auf  ihn  zu  sahnden,  und  ihn  im  Betretungsfalle  an  das  Regiment,  oder  die  untergeichnete  Stelle  cinzukKesern.
  Den  10.  Merz  1816.  K.  Oberamt.

 

 

"#
7
i

 

 

 

Maulbronn.  Jobann  Andreas  Zehender  von  Guͤndelbach,  welcher  nach  Kreuznach  auswandern
darf,  wird  innerhalb  eines  Jabres  von  seinem  Vater  Heinrich  Zehender  vertreten,  weßwegen  alle,  welche
  eine  Ferd#  ung  an  ihn  zu  machen  haben,  sich  inner  dieser  Frist  an  letztern  wenden  müssen.  Den
29.  Frbr.  1616.  K.  Oberamt,
        <pb n="97" />
        75

Murrhardt.  Christine  Rosfine  Dichlin  von  Muerrhardt  ist  gesonnen  nach  Kastade  lr  Grosherzog=8
  Baden  auszuwandern,  und  wird  inner  der  gesezlichen  Jabresfrist  von  ihrem  Pfleger  Johann  Georg
ichel  von  Murrhardt  vertreten:,  gegen  welchen  alle  an  die  Auswandernde  zu  machende  Ansprüche  und
Forderungen  bei  dem  K.  Amt  Murrhardt  vorzubringen  fsind.  Den  20.  Febr.  1616.
"  K.  Oberamt  Baknang.

Reckarsulm.  Die  ledige  von  Offenau  gebürtige  Crescentla  Englert  verheirathet  sich  nach  Würge
burg  ien  Kdnigreich  Baiern,  und  die  ledige  von  Börfingen  gebürtige  Maria  Crescentia  Göhriesin  nach
Obergimpern  im  Grosherzegehum  Boaden.  Dieses  wird  mit  dem  Beisatze  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht,
  daß  erstere  in  der  Person  des  Thomas  Wiener,  Bürgers  zu  Offenau,  und  letztere  in  der  Person
  bres  Vaters  Martin  Göbries,  Bürgers  und  Schneidermeisters  zu  Bötiingen  die  Heiche  Stellvertreter
  für  Jahres,  Frist  ausgestellt  haben.  Den  29.  Febr.  1616.  K.  Oberamc.

Neckarsulm.  Die  von  Oedbeim  Frdart  en  Börgers=  Söhne  Joseph  Biunitg,  und  Anton  Wolf
baben  unterm  30.  Jan.  d.  J.  die  allergnädigste  Erlaubniß  vor  Verfluß  der  gesezlichen  Jahresfrist  auswandern
  zu  dürfen,  erbalten,  und  wird  solches  mit  der  Bemerkung  zur  dffentlichen  Kenntnis  gebrache,
daß  erstercr  den  Bernhard  Herold  des  Gerichts,  und  letzterer  den  Bekermeister  Joseph  Kolb  als  Stellvertreter
  für  Jahresfrist  aufgestellt  haben.  Den  13.  Merz  1516.  K.  Oberamt.

Spaichiungen.  Dürbbeim.  Peter  Dilger,  lediger  Zimmermann  von  Dürbhelm,  disseitigen
Oberanus,  bat  die  allerhecbste  Erlaubniß  erhalten,  sogleich  nach  Reuthe  im  Badenschen  auswandern  zu
dürsen.  Derselbe  hat  daber  seinen  Bruder  Ignaz  Dilger,  zu  Dürbheim,  als  seinen  Bürgen  ausgestellt,
um  vor  den  betreffenden  Behdrden  binnen  Jahresfrist,  wegen  seiner  hierländischen  Verbindlichkeiren  rechte
lchen  Austrag  zu  geben.  Spaichingen,  den  1.  Merz  1616.  K.  Oberamt.

Töbingen.  Juliona  Barbara  Hauf  wandert  nach  Dillenburg,  Königl.  Preußischer  Herrschaft
aus;  wer  Ansprüche  an  sie  zu  machen  hat,  wende  sich  an  ihren  Vater  Heinrich  Hauf,  Satfensieder.
Den  14.  Merz  1816.  K.  Oberamt.

Urach.N  Johann  Georg  Schmid,  ledig,  Weber  von  Pliezhausen,  biesigen  Oberams,  32  J.  alt,
will  nach  Kirchhardf,  Großherzogl.  Badischen  Amts  Sinsheim,  auswandern.  Es  werden  daher  alle,
die  irgend  einen  Anspruch  an  denselben  zu  machen  haben,  hiermit  aufgefordert,  sich  bimnen  Jabresfeist
b.  i  dem  Schultheißen-Amt  Pliczhausen,  oder  bei  der  unterzeichneten  Stelle  zu  melden  crn  27.  Febr.
1616.  .  Oberamt.

Urach.  Margaretha  Georg  Dabid  Rall,  Landkrämers  Wittwe  von  Ebningen  wandert  nach  Kaufbeuren
  aus.  Ihre  eiwasge  Glaubiger  haben  sich  daher  binnen  Jahrcefrist  dei  dem  Anu  Edningen  zu  melden.
  Den  9.  Merz  1816.  K.  Oberamt.

Urach.  Mattbes  Kisling,  lediger  Bürgers  Sohn  von  Ehningen,  Oberam'ts  Urach,  20  J.  alt,
will  nach  Barr  im  Departement  des  Niederrbeins  auswandern.  Es  werden  daher  alle,  die  aus  irgend
einem  Grunde  „2rechtliche  Ansprüche  an  denselben  zu  mochen  haben,  hiemit  aufgesorderr,  solche  binuen
Fahreefrist  der  unterzeichneten  Sielle  anzugeigen.  Den  17.  Merz  1616.  K.  Oberamt.

Baiblugen.  Rußdorf.  Georg  David  Manch,  Schumacher  von  Nußrorf,  welcher  mit  allerböchster
  Bewilligung  nach  Heidelberg  auswandert,  wird  1  Jahr  lang  durch  seinen  Vater  gleichen  Namens
  vertreten;  was  hierdurch  dekannt  gemacht  wird,  damit  diejenigen,  welche  Ansprüche  an  ihn  zu
machen  haben-,  sich  wegen  deren  Versolgung  darnach  zu  richten  wissen.  Den  14.  Merz  1516.

·  Oberamt.

 

all.  Von  Seiten  des  Koͤnigl.  Hochpreisl.  Tutelarratbs  ist  die  unterzeichnete  Stelle  beaustragt,
über  die  Perlassenschaft  des  in  Witerek  in  Rustland  verstorbenen,  bei  dem  leichten  Infanterie,  Bataillon
Nr.  4.  gestandenen  Heira  Licutenant  Carl  Frichrich  Kapf  aus  Stuntgart  gebürtig,  vi  commissionis
eine  förmliche  Inventur  und  Werlassenschaft=  Theilung  vorzunehmen.  Da  nun  dessen  „nächste  Anver-
        <pb n="98" />
        76

wandte  dieß  Orts  nicht  bekannt  sind,  so  werden  solche  aufgefordert,  sich  innerbalb  4  Wothen  als  solche
zu  legitimiren,  und  auf  den  ihnen  dann  vorzulegenden  st#atum  acurum  ei  pessivum  zu  erklären;  und
da  ebenso  seine  Gläubiger  nicht  bekannt  sind,  so  werden  alle  diejenige,  welche  eine  rechtmäßige  Forderung
  an  ihn  zu  machen  haben,  ausgefordert,  am  Dienstag  den  23.  April  Vormittags  8  Uhr  auf  hiesigeem
  Ratthaus  entweder  in  Person  oder  durch  hinlänglich  Bevollmächtigte  zu  erscheinen,  und  ihre  Forerung
  gehdrig  zu  erweisen,  indem  sie  sonst  durch  das  am  Dienstag  den  30.  April  Vormittogs  10  Uhr
auszusprechende  Präklusiv=  Erkenntnig  mit  ihrer  Forderung  von  der  Maße  ganz  ausgeschlossen  würden.
Uebrigens  wird  sowohl  den  Gländigern  als  den  Erben  zur  Nachricht  angefögt,  daß  das  ganze  vorhandene
  Vermdgen  in  Kleidern  und  Preriosen  bestehe,  welche  zusammen  für  299  fl.  4  kr.  angeschlagen  sind,
worauf  aber  die  Frau  Stiefmutter  des  Herrn  Kapf,  welche  solche  ihm  nur  mit  der  Bedingung  überlas-"l
  b#at,  daß  wenn  er  im  Helde  bleiben  sollte,  ibr  solche  nebst  dem  sonstigen  Jnviel  Empfang  wieder  zuallen
  sollen,  nunmehr  die  Summe  von  361  fl.  50  kr.  sordert.  Den  18.  Merz  1816.  K.  Oberamt.

Gmünd.  Joseph  Baumhauer,  Rosenwirth  von  Waldstetten  hat  sich  bereits  am  11.  Ke.  d.  J.
angeblich  in  Geschäften  von  aue  eneferne-  und  ist  bisher  nicht  wieder  zurückgekommen.  a  nun  kein
Grund  seiner  so  langen  Abwesenheit  bekannt  ist,  so  wird  er  zur  Rükkehr  #nnerhalb  14  Tagen  hiemit  aufefordert,

  falls  er  4%  ader  nach  dieser  Frist  noch  auger  dem  hiesigen  Oberamtsbezirke  berreten  lassen
ollte,  werden  die  Hochlbbl.  Obrigkeiten  geziemendst  ersucht;  ihn  an  die  unterzeichnete  Seelle  einliefern
zu  lassen.  Den  12.  Merz  1516.  Kl.  Oberamt.

Heilbrounn.  Der  gewesene  Cameralamts=  Seribent  zu  Güglingen,  Georg  Ludwig  Rieger,  von
hier,  hat  sich  kürlich  heimlich  von  da  entfernt.  Derselde  wird  daher  hlemit  dffentlich  vorgeladen,  binnen
6  Wochen  a  dato  vor  der  unterzeichneten  Behörde  um  so  gewißer  zu  erscheinen,  und  sich  sowohl  über
seine  Eutweichung  zu  verantworten,  als  auch,  wegen  der  von  ihm  conrtrahirten  Schuld  seine  Erklärung

abzugeben,  als  nach  Verfluß  dieses  Termins  ergehen  wird,  was  Rechtens  ist,  Den  14.  Merz  1616.
"  K.  Oberamt.

Künzelsau.  Der  hinach  signalisirte  Baurenknecht  Johann  Mathes  Knobel  von  Kupserzell,  welcher
  wegen  Diebstahls  dghier  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommen  ist,  wurde,  nach  beendigter  Untersuchung
  und  bis  zur  Einlangung  des  allerhöchsten  Straf-Urtheils,  seines  Arrests,  gegen  juratorische
Caution,  entlassen,  und  hat  sich  nun  obne  oberamtliches  Verwitzen  aus  seinem  Aufemntdalts-Ort  cut-Here,
  so  daß  man  denselben  bis  jegt  nicht  hat  auskundschaften  können.  Hoch=  u.  Wodhlldbl.  Ortsobrigeilten

  und  Polizei=  Behbrden  werden  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Flüchtling  fahnden,  denselben  aus
Betreten  arretiren  und  wohlverwahrt  hicher  einliefern  zu  lassen.  Signalement.  Johann  Mathes  Knobet
ist  31  J.  alt,  53°  6“  3“  groß,  hat  eine  untersetzte  Statur,  blondes  Haar,  hobe  Silne,  blane  Augen,
blonde  Anabraunen,  volle  Wangen,  kleine  Nase,  gewöhnlichen  Mu  ed,  gute  Zähne,  rundes  Kinn,  vokles
  Angesichr,  frische  Gesichtsfarbe,  gerade  Beine.  Bei  seiner  Entlassung  war  derselbe  mit  einem  zekigten
  Baurenbur,  einem  abgerragenen  blau-tüchenen  Bauernkittel  mir  goßen  metallenen  Kubpsen,  floretseidnem
  Halstuch  mit  schwarz  und  rothen  Streifen,  einer  scharlach  rotben  kreppenen  Weste,  dlau  zeugenen
  mit  erhabenen  metallenen  oder  zinnernen  Kndpfeu  besezten  Hosen,  schaasbraunen  wollenen  Strümpscen
  und  Schnallen,  Schuhen  bekleidet.  Den  11  Merg  1610.  K.  Oberamt.

Tübingen.  Bernhard  Kraft  von  Derenhausen,  Tübinger  Oberamts,  Meggerpursch,  ist  wegen
eines  begangenen  Diebstobls  flöchtig  geworden,  und  bisher  nicht  mehr  zur  Hand  zu  bringen  gewesen.
Alle  resp.  Hoch=  und  Wohlldbl.  Obrigkeiten  und  Polizei  =  Stellen  werden  demnach  ersfacht,  auf  diesen
Flüchtung,  (welcher  251  J.  alr,  ungefähr  6  Fuß  groß,  mittelmäßig  starker  Statur  ist,  dunkelbraune
abgeschittene  Haare,  braune  Augbraunen,  große  breite  Stirne,  graue  Augen,  cine  lange  onten  ciwas
breite  Nase,  volle  Wangen,  großen  Mund,  gute  gesunde  Gesichtsfarbe,  gute  Zähne,  rundes  Kinn,
nicht  starken  schwarzen  Bart,  gerade  Beine  hat,  und  vorzüglich  daran  kenntlich  ist,  daß  ihm  das  vordere
  Gelenk  des  linken  Daumens  sehli.  Bekleider  war  er  bet  seiner  Eneweichung  mir  1  r#en  Hur,
4  blau  tüchenen  Ueberrok,  1  schwarz  seiden  Holstuch,  1  rotb  und  schwarz  gedupften  Weste  ven  Casimir,
schwarzen  kurzen  ledernen  Hosen  und  Sriefel,)  fahnden,  ihn  auf  Betreten  handfest  machen,  und  wohlverwahrt
  an  das  Oberam  Tübingen  ausliefern  zu  lassen.  Den  14.  Merz  1816.  K.  Oberamt.
        <pb n="99" />
        Nro.  13.  1816.  77

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  3o.  Merz.

 

 

Anordnung  einer  neuen  Brandschadens=  Umlage.

Da  die  Justüsse,  welche  die  Brandschadens=  Versicherungs=  Casse  durch  die  am
23.  Merz  1314.  ausgeschriebenen  Brandschadens-Beiträge  im  Betrag  von  90),000  fl.
erhalten  hat,  durch  die  seit  zwei  Jahren  entstandenen,  im  Ganzen  mehr  als  82)000  fl.
betragenden  Brandschadens-Fälle  und  die  Admmistrations=  Kosten  beinahe  erschöpft  sind,
mirhin  eine  neue  Brandschadens=  Umlage  nothwendig  wird;  so  ist  solche  durch  ein  Allerhöchstes
  Rescript  vom  34.  vor.  Mon.  auf  vier  Kreuzer  von  sedem  Hundert  Gulden
Gebaude-Auschlags  mit  der  Bestimmung  festgesetzt  worden)  daß  die  eine  Hálfte  davon
auf  Jacobi  d.  Jahrs  und  die  andere  Hälfte  auf  Lichemeß  des  nächstkünftigen  Jahrs  1877.
abgetragen  und  durch  die  Oberames-Pflegen  an  die  Insticnts-Casse  eingeliefert  werden  solle.

Die  Königl.  Oberämter  werden  daher  beauftragr)  hiernach  das  Weitere  anznord-=nen
  und  die  summarischen  Urkunden  über  den  Berrag  der  Umlage,  welche  nach  Vorschrift
  der  anliegenden  Tabelle  *)  auszufertigen  sind,  innerhalb  zwei  Monaten  an  den
Brandschadens-Versscherungs-Casster  einzusenden.

Bei  Auskertigung  dieser  Urkunden  ist  übrigens  die  möglichste  Genanigkeit  um  so  sorgfältiger
  zu  beobachten,  als  dieselben  widrigenfalls  auf  Kosten  des  Schuldhaften  zur  Verbeßerung
  werden  zurukgeschikt  werden.  ,

Auch  sind  die  Oberamtspfleger  anzuweisen,  die  Abrechnungen  uͤber  die  eingelieferten
  Gelder  samt  den  Interims--Quittungen  jedes  Mal  in  ouplo  einzusenden.  Stuttgart,
  den  28.  Merz  1816.  Königl.  Ministerium  des  Innern.

Graf  v.  Reischach.  v.  Otto- 



 

Nach  einem  von  der  Königl.  Gesandrschaft  in  Paris  eingesandten  und  von  der
Mairie  zu  Antwerpen  ausgestellten  Todtenscheine  ist  am  26.  Sept,  1313.  in  dem  See-*)

  Siehe  anliegend  Tabelle.
        <pb n="100" />
        78

Spical  der  Sradr  Antwerpen  gestorben  Jacob  Schmiee,  Schmid  bei  dem  See=  Genies
Corps,  gebürtig  aus  dem  Wörrcembergilchen,  70  Jahre  alt,  Sohn  des  verstorbenen
Jacob  und  der  gleichfalls  verssorbenen  Christina  T  Schmitt.

Da  dieser  TLodtenschein  üder  den  Geburrsort  und  die  übrigen  persönlichen  Pechältnisse
  des  Gestorbenen  keine,  nähere  Nachweisungen  enthált;  so  ergreisft  man  den  Weg
der  öffentlichen  Befanntmachung,  um  diesenigen,  für  welche  die  Gewißheit  von  irgend
einem  Intereße  seyn  sollte,  aufzufordern,  sich  bei  dem  Departement  des  Innern,  Secion
der  innern  Administration  zu  melden,  und  senes  Intereße  unter  amtlicher  Veriffcation
nachzuweisen.  Stuttgart,  den  a#8.  Merz-  7816.  Königl.  Ministerium  des  Innern-Graf

  v.  Reischach.  von  Otto.

 

 

Se.  Königl.  Majs.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseript#
vom  :7.  Merz  die  Trennusic  der  bisyrr  in  Einer  Person  verrinigten-Commun-Rechnungs=
  Revisorate  in  den  Oberämtern  Brakenheim  und  Heilbronn  zu  genehmigen,
w)nach  der  bisherige  Revisor  Walker  für  das  Oberamt  Brakenheim  verbleibt,  für
das  Oberamt  Heilbronn  aber  der  seirherige  Steuer-  Commissär  Korn  zum  Commun-Rechnungs-Revisor
  ernannt  worden  ist.  "

BekanntmachungianefkuubostesbmkPostwang-Ritotik-·Stück«e.

Bei  der  unterfertigten  Commission,  welche  von  der  Koͤnigl.  Wuͤrttemberg.  Reichs-General--Ober-Post-Ditection
  mit  der  Besorgung  und  Belieferung  der  Postwagen-Netour
  Stücke  beauftragt  ist,  liegen  die  hier  unten  verzeichneten  Postwagen-Retour-Stucke
  vor.

Da  dieselben  weder  an  die  Adressaten,  noch  an  die  Aufgeber  bis  setzt  beliefert  werden
  konnten,  so  werden  diesenige  Personen,  welchen  sie  angeboren,  und  die  einen  gultigen
  Anspruch  darauf  zu  tnachen  haben,  anmit  aufgefordert,  binnen  drei  Monaten,
nemlich  vom  1.  April  lI.  J.  an  bis  zo.  Jun.  1316.  bei  benannrer  Commisston  sich  zu
melden,  und  sich  über  lihre  Eigenthums=  Ausprüche  miktelst  der  Aufgabs-Postscheine
oder  sonstigen  rechtsgültigen  Ausweisen  zu  legitimiren.  ·

Nach  Verlauf  dieses  Termins  werden  diejenigen  Effecten,  die  noch  unbestellbar  bis
dahin  bleiben  sollten,  an  den  Meistbietenden  gegen  gleich  baare  Bezahlung  verkauft  und
die  erlöste  Summe  der  Königl.  General,  Post-Casse,  nach  Abzug  der  darauf  haftenden
Post-Porto-Auslagen)  abgegeben  werden.

Nach  Verfluß  dieses  Termins  werden  auch  die  in  den  hier  verzeichneten  nicht  be,
stellbaren  Briefen  und  Geld-Paquets  enehaltenen  Gelder  an  die  Königl.  General=  Post-Cass##
  abgeliefert  werden.  Welches  anmit  zur  allsemeinen  Wissenschaft  bekannt  gemacht
wird.  Stuttgart,  den  a1.  Merz  1816.  2-1.  )#2

Konigl.  Würktemberg.  zu  Besorgung  und  Beliefetung  der
Dostwagen-Recour=  Stücke  angeordnece  Tommission.
        <pb n="101" />
        79

Berzeichniß  der  nicht  bestellbaren  Postwagen-Retour-Stuͤscke.

 

 

Srt  «  *#  ·  Innhalt  und  Werth
der  Adresse,  mit  welcher  das  Soück  versehen  ist.  nach  der  Deckaration
Comission.  auf  der  Adresse.
sos.  Puaket  an  den  Soldaten  Fausel  im  Spital  auf  der  Schnupftuch.
Soeolitude.  .
zap.tPakecanMathäusMarkbeimsnf.Reg«t.Rr.8.ReustenTuch.
Comp.  Hauptm.  v.  Denotty  auf  Hohen  Asperg.
all.  Paket  in  Wachscuch  an  Leopold  Giser##  Soldatt#  Pächen  Tabak.
beim  Regiment  Prinz  Friderich  in  Gmünd.
216.  1  Paket  an  Carl  Heinrich  Gisseler)  Chevaurlegerss  Kleidungsstüke.
in  Vayhingen  im  Spital.
218.  1  Paket  an  Bernhard  Rubhammer,  Öhev.  Legers  Kleidungsstüke.
auf  der  Solitüde.  ·
Iso.tPaketqnUnter-Officiek.Wi-ItersteiubeimRegr.Kleidungsstükr.
Nro.  4.  Jaͤger  Koͤnig.
222.  1  Paket  an  Jacob.  Baader,  beim  Regime.  Nro.  a|1  pr.  Uncerhosen,
Herzog  Wilhelm  in  Schorndorf.  giarnes  Tuch,
»  aden.
dà.  Paket  an  Ignaz  Müller,  Dragoner  im  Spital  auff  fl.  baar  und  Leinder
  Solitüde.  «  wand.
233.  It  Paket  an  Linn  und  Compagnie  in  Amsterdam.  Documente  looo  fl.
Werth,  1  hollaͤnd.
Staats-Obligation.
251.  1  Paket  in  Leinwand  an  Unteroffieier  Korch,  beim  Kleidungsstüke
Regimt.  Foltriß  in  Crailsheim.  Valor  3  fl.
253.  Paket  an  Herrn  Amtmann  Klein  in  Hirrlingen)  Valor  13  fl.  36  kr.
bei  Rothenburg.
255.  Brief  an  Jungfer  Rike  Kühlen  beym  drey  König  fl.  zo  kr.
in  Heilbronn.
258.  Paketk  an  Helfer  Maier  in  Banang.  1  Magisterbuch.
240.  Paket  an  Kaufmann  Grenon,  aus  Mainz  im  Gast-!à#Nasstermesser
hof  zum  Zähringer  Hof  in  Carlsruhe.  Valor  3  fl.
263.  Kistchen  an  Mademoiselle  M.  Marie  Noble  d'’Han.  Valor  10  fl.
kenstein  à  Brosnizx  en  Moravie.
264.  Paket  an  Postmeister  in  Ettlingen  bei  Carleruhe.  Valor  ##  fl.

 

 

Kleidungsstüke.

—
        <pb n="102" />
        —

.o-  des  «  -  »

HaästbuechJ  ,  ·  Innhalt  und  Werth
der  Udresse,  mit  welcher  das  Stück  versehen.  itt.  nach  der  Declaration

Comission.  auf  der  Udresse.

360.  Brief  an  Herrn  Martin  Hanack,  abzugeben  nach  Valor  6  fl.
Kososedek  Herrschaft  Ostrow  Unger  Aradisch  in  Unticipationsscheine.
Mähren  in  Kasojedek.  «
270.  Paket  an  Georg  Heywang  in  Bischweiler.Wollenmuster.
374.  Brief  an  Adam  Glumpp,  Soldat  beim  aten  Ball  fl.  36  kr.  baar.
kfeaill.  der  Garde  zu  Fuß  in  Ludwigsburg.
276.  Paker  an  Herrn  Pfarrer  M.  Paulus  in  Dahlheim  Valor  à#  fl.
bei  Bahlingen.  ««  Kleidungsstuke.

 

 

 

 

Rechts  Erkenntnisse  bes  Kön.  Ober-Justiz-Collegirms.

7)  In  der  Rechtssache  zwischen  dem  Fürstlich  Hohenlohe=  Neuenstein=  Ingelfingenschen
  Oberrentamte  Oehringen,  Kl.  und  der  Königl.  Section  der  Krondomainen  lilter
Abtheilung,  Namens  der  Instituts-Verwaltung  zu  Neuenstein,  Bekl.  eine  Zehend-Streitigkeit
  betr.)  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuttgart,  den  5.  Merz  1816.

2)  In  der  Appellations-Sache  von  Hall  zwischen  mehreren  Glaubigern  des  Johann
Georg  Schmid  in  Thalheim  Iten  Anten  und  Johann  Michael  Feuchter  von  Rükertsbroun
  Inten  Aten,  das  Verfahren  im  Johann  Georg  Schmidischen  Gannt  bekreffend,
wurde  die  eingelegte  Ation  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde  von  Amtswe
gen  verworfen.  1b.  eod.

3)  Auf  erhobene  Wechselklage  des  Ober-Justiz-Procurators  D.  Schott  als  Indofsatars
  des  Handelsmanns  J.  G.  Finkh  zu  Reutlingen,  wider  den  Eriminalrach  Geßner
zu  Urach  wurde  Beklagter  zur  Bezahlung  der  eingeklagten  Forderung  für  schuldig  erkonnt.
  Stuttg.  den  6.  Merz  1816.

4)  In  der  Appellations-Sache  von  Balingen  zwischen  Johannes  Widmann  daselbst,
Imploranten  Anten  an  einem,  und  dem  Gerichtsverwandten  Irslinger,  als  Güuerpsleer

  der  Debitmasse  des  verstorbenen  Johann  Jakob  Engelfried  ebendaselbst,  Imploraten

A##en  am  andern  Theil,  die  Verbindlichkeit  der  Debitmasse  zu  Erfüllung  eines  von  dem
obaato  abgeschlossenen  Kaufs  betreffend,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuttgart,  den
18.  Merz  1816.  ·

Erkenntnissedessdnigbcbessekichtsx

Den  20.  Merz  1816.  wurden  geschieden:
1)  Elisabeth  Veronika  Kurz  von  Berg,  Stuttgarter  Stadt-Direction,  geb.  Wid-
        <pb n="103" />
        81

mann  von  Cantstadt,  Kl.,  von  Andreas  Kurz,  Bestandmuͤller  zu  Berg  und  von  Hausen
an  der  Wuͤrm,  Leonberger  Oberamts  gebuͤrtig,  Bekl.,  ex  erp.  adulterii,  unter  Verurtheilung
  des  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Maria  Dorothea  Muͤndlein  von  Vorbachzimmeru,  Oberamts  Mergentheim,
858  Gutropff  von  da,  Kl.  von  Johann  Martin  Muͤndlein,  Buͤrger  und  Bauren  zu

orbachzimmern,  Bekl.  ex  eap.  quasi  desert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

3)  Wurde  in  der  Ehescheidungs-Klagsache  der  Anna  Maria  Koch  von  Pfalzgrafenweiler)
  Oberamts  Freudenstadt,  geb.  Kern  von  da,  Kl.,  gegen  Conrad  Koch,  Bürger
  und  Weber  zu  Pfalzgrafenweiler,  Bekl.  ex  cap.  adulterü  prelumt  der  Klágerin  Beweis
  auferlegt.  «  -

 

Se.Kdnigc.Mai.babenvermdgallerhöchste-iRescriptsvom25.Merzven«Kami
merherrn  und  Legations-Secretaͤr  bei  der  Koͤnigl.  Gesandtschaft  in  Berlin,  v.  Linden,
zum  Legations-Rathe  gnädigst  ernannt.  «

Se.  Königl.  Majestät  haben  Sich  gnädigst  bewogen  gefunden,  den  bisher  bei
der  Königl.  Gesandeschaft  zu  Wien  ongestellten  Geheimen  Legations-Rath  von  Hart,
mann  in  das  Königl.  Cabinets-Ministerium  zurukzuberufen  und  an  dessen  Etelle  den
Kammerherrn,  Graf  von  Mandelsloh,  als  Legatious-Seecretär,  mit  dem  Charakter
  eines  Legations-Raths  zu  ernennen,  auch  dem  bei  jener  Gesandeschaft  beßindlichen
Legations-Kanzellisten  Kästner  den  TDitel  eines  Legacions-Secretäk#  zu  ertheilen.

Vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  27.  Merz  haben  Se.  Königl.  Mas.  die  erle-“
digte  Pfarrei  Schalkstetten,  Diöcese  Geislingen,  dem  Pfarrer  Kauffmann  in  Stötten.
zu  übertragen,  und  .

vermoͤg  allerhoͤchster  Resolution  vom  26.  Merz  dem  Schullehrer  Pfersich  in  Oberdigisheim,
  Diöcese  Ballngen,  aus  Veranlafsung  seines  Amts-Jubilaäums,  neben  einem
Gratial,  die  slberne  Civil"  Verdienst-Medaille  zu  ertheilen,  allergnddigst  geruht.

Se.  Königl.  Majs.  haben  allergnädigst  geruht,  vermöge  allerhöchsten  Decrets  vom-25.
  Merz  den  Universitäts,  Girtner  Bosch  zu  Tubingen  zum  Gärtner  im  botanischen.
Garten  zu  Stuttgart,  an  die  Scelle  des  mit  Tod  abgegangenen  Hofgärtners  Leitner,
zu  ernennen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermdg  allerhöchsten  Decrets  vom  32.  Merz  die  erledigte
Postwagen-Conducteurs"  Stelle  bei  dem  Königl.  General=  Postamt  Stuttgart,  dem  Johann
  Georg  Schwenk  von  Münsingen  zu  übertragen  allergnddigst  geruht.

 

Stuktgart.  Ueber  dle  Lieferung  des  für  den  Königl.  Marstall  in  dem  nächsten  Sommerbalb-Jabr
  vom  1.  Mai  bis  lezten  Oktober  d.  J.  nbrhigen  Heu  und  Strohs  wird  am  Dienstag  den  2.  Apr##  —
d.  J.  cin  Akkord  im  bffentlichen  Abstreich  abgeschlossen  werden.  Die  Concurrenten  kdanen  dabel,  mirt
ohrigkeitlichen  Vermögens,  Zeugnissen  versehen,  Vormittags  Uhr  in  dem  Kanglei=  Geb#nde  der  Krondomanen=
  Sektion  er  cheinen.  Den  23.  Merz  1516.  Kin.  Finanz-Miuisterium.

Ludwssgsburg.  Donnerstag  den  &amp;amp;.  April  wird  die  Lieferung  ven  ungefebr  15  bis  20.000  Ehlen
weiß  geblaicht  stark  abwerkener  Leinwand  auf  das  Kduigl.  Armee=  Eqguipirungs-Magazin  in  der  Kanz#
        <pb n="104" />
        82

der  Koͤnigl.  Armee-  Ober  -  Intendance  iu  Absireich  gebracht  werden,  wozu  sich  die  Liebhaber  Vormittage
9  Uhr  ini  Alenal-  Nebengedaͤude  cinfinden  wollen.  Den  27.  Merz  1846.
Commissartat  der  Kömgl.  Armee-Cquipirungs=  Compagnie.

tudwigsburg.  Ueber  den  heurigen  Bedarf  von  ungefsähr  64  Schfl.  Hirsen  und  15  Schfl.  Hauflaamen

  für  die  Köngl.  Menagerien  dahler,  wird  salve  ralik#lione  Festen  den  5.  April  d.  J.  or-8

  259  Uhr  ein  Absflreichs-  Lieferungs-  Akkord  vorgenommen,  wobei  sich  die  Liebhaber  in  der  hbiesigen
auverwaltung  einfinden  konnen.  Den  18.  Merz  1816.  Kdn.  Bau=  und  Garten=  Direcrion.

Ludwigsburg.  Unter  Vorbehalt  höchster  Rarification  wird  Freitag  den  3.  April  d.  J.  Morgens
6  Uhr  in  der  biesigen  Bauverwaltung  ein  Absireichs-Akkord  über  dle  Lieferung  des  ungefähren  Bedarfs
von  250  achesimrigen  Zübern  voll  Koblen  für  die  Maicrei?  Schmidte  in  Maoräwos  auf  das  Jahr  von
Georg#  1616  bis  1617  verhandelt,  wodei  die  Licbhader  sich  einfinden  können.  Den  16.  Merz  1816.
Kon.  Bau=  und  Garten=  Duection.

kudwigsburg.  Bei  unterzeichneter  Beamtung  wird  Montag  den  1.  April  d.  J.  Vormittags
9  Uhr  die  Licferung  des  von  Georgi#e  1616  bis  dahin  1817  bendidigten  Zwilchs  und  Leinwand  in  Ab-Kreich
  verakkordirt  werden,  wozu  die  Lebhaber  sich  einsinden  wollen.  Den  18.  Merz  1316.
Kön.  Zucht  =  und  Waisenhaus-Pfücgamt.

Geißlingen.  Bis  Montag  den  3.  April  Vermltrags  9  Uhr  werden  zu  Westerbeim,  Cameralamts
  Wiesenstaig,  mebrere  dem  Heiligen  daseldst  entbehrliche  Mobilien,  worunter  vorzüglich  eine  zer-(prungene
  ungesäbr  1  Ein.  schwere  Glocke,  3  eiserne,  4  Cin.  schwere  Gilter  mit  allerbochsicr  Bewillie

ung  im  Aufstreich  an  den  Meistbietenden  verkause  werden,  wozu  sich  die  Licbbaber  zu  oben  bestimmer
eit  auf  dem  Rathhause  zu  Westerheim  einfinden  mögen.  Den  25.  Merz  1616.
.  K.  Stistungs-Verwaltung  allda.

Cannstakt.  Die  Commun-Schaofwaide  zu  Hofen,  biessgen  Oberam's,  wird  am  Donnerffag  den
4.  Aprll  d.  J.  Morgens  9  Ubr  auf  dem  Raibbauße  zu  Cannt  lank  auf  3  Jahre  verlichen  werden.  Die
Waide  erträgt  150  Stük  Schaafe,  welche  der  Beständer  allein  einschlagen  darf.  Die  Aicbhader  zu  die-#m
  Waidbesland  müßen  sich  mit  obrigkeitlichen  JZeugnißen  öder  Vermögen  vnd  Prädikat  oueweisen,  und
tönnen  dann  die  nähere  Bedingungen  bei  der  Vceleihung  selbst  vernehmen.  Den  20.  Merz  1610.

·  ·  Koͤn.  Oberamt.

Crailsbeim.  BVorliegender  allerhöchsten  Verordnung  #usolge,  wird  das  entbebrlich  gewordene
wweistdkigte  Amthauß  zu  Siimhsach  „samt  daran  gebauter  Spencr,  ittwoch  den  15.  April  im  Baumgärincrischen
  Wirtbobause  daselbst,  salte  ratitßce#tie'ne  im  bf  nlich-##  nkstreich  an  den  Melllbietenden
verkauft,  woselbst  sich  die  Kaufs=  Liebhaber  Nachmittags  ur  i#  Ur  einfinden  wollen.  Die  Kaufsbedingn###e
  kbnnen  inzwischen  täglich  deim  Cameralamte  in  Erfal  ung  gebracht  werden.  Den  19.  Merz  101é.

Kön.  Cameralamt.

Hoben  befm.  Da  allerbochst  befoblenermasen  die  Gerben-Wirkbschaft  zu  Hobenheim,  welche  in
einem  2  sidkigten  Wohnhaus  mitr  der  nöthigen  Einrichinng  zum  Wirthschafrs  =  Gewerbe,  einer  Scheuer
mit  Pferd=  und  Rindvieh-Stallungen,  auch  einer  besonders  Kebenden  dreifachen  Schweinstelge,  dann  in
21  Morgen  Aekern,  8  Morgen  Wiesen  und  1  Morg-  Krautaker  samt  Kuchengarten  beflebr,  abermals
im  öffenklichen  Aufstreich  auf'0  Jahre  verlieben  werden  soll,  so  wird  dieses  mit  dem  Avbang  bekannt
gemacht,  daß  sich  die  Pachtlustigen  den  2.  April  d.  J.  Vormirtags  10  Uhr  in  der  Cameralanus  -Wohnung
  zu  Nellingen  mit  gerichtlichen  Itusnissen  über  Vermögen  und  Prädikat  versehen,  einzufinden  yaben.
  NRellingen,  den  23.  Merz  1616.  dn.  Cameralamt.

Leonberg.  Die  Lieferung  der  für  die  Könial.  Thdiergärten  bei  Monrepos,  Blerigbeim  und  Solle
tude  vom  1.  Mai  bis  lezten  Okt.  d.  J.  erforderlichen  Kourage  an  Hen,  Stroh  und  Grundbiren  wird
Dienstag  ben  9.  April  I.  J.  Vormittags  ?  Ubr  im  Absssich  versteigert  werden.  Die  kieferanren,  welche
  sich  in  dieses  Geschäfe  einlassen  wollen,  und  sich  rursicuuch  itres  Prädikats  und  Vermdaens  mit
obrigkeitlichen  Zeugnissen  geberig  ausweisen  können,  sind  eingelaren,  an  jenem  Tage  um  die  bestimmte
Stunde  bei  unterzeichneter  Beamung  sich  einzufinden.,  Den  22.  Merz  1616,  K.  Forftkassenamt.

[O
        <pb n="105" />
        Hellbronn.  Der  bei  dem  Königl.  Infanterie-  Regiment  Nr.  5.  Prinz  Friedrich  gestandene  Soldat
  Ludwig  Schoch  von  Böckingen,  diesigen  Obcrauns,  ist  am  19.  d.  Mon.  ans  der  Garniion  Stuttgart
  descriirt,  und,  hat  seinen  Cameraden  felgende  Effekren  en#wendet:  1  lberne  Ubr,  ein  grünes  Wammes,
  ein  paar  gröne  Beintleider,  eine  gelvgemodelre  zizene  Weste  und  eine  graue  Müze  mit  einer  falsch
erloenen  Borte.  Alle  Obrigkeiten  werden  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  zu  fahnden,  und  ihn  im  Betrelunge
  fall  entweder  an  das  hiesige  Oberamt  oder  an  das  Commando  des  Käuigl.  Infanterie:  Regiments
Nr.  5.  Prinz  Friedrich  in  Stultgart  einliefern  zu  lassen.  Den  21.  Merz  1316.  K.  Oberamt.

Ravensburg.  ODer  bei  dem  leichten  Jufanterie  Regiment  Rr.  10.  gestandene  Gemeine,  Fidek
Waggersbauser  von  hier,  ist  den  11.  d.  M.  aus  der  Garmien  Heilbronn  desertirt.  Es  werden  daber
lle  Horh  und  Wohlldbl.  Behdrden  geziemend  ersucht,  auf  den  Deserleur  Waggershauser  genau  zu
kabnden,  denselben  im  Betretungsfoll  zu  arretiren,  und  sosort  wohlverwahrt,  entweder  an  dan  Regiments=
  Commando  Nro.  10.  oder  an  die  unterzeichnete  Stelle  einguliefern.  Den  19.  N,  1316.

4  Oberamt.

Wangen.  Der  in  dem  Militär-Spitale  zu  Hobeubeim  angestellt  gewesene  Unterarzt  ,  Josepb
Anton  Huber  von  Ih#,  biesigen  Oberames,  ist  aus  dem  ihm  bis  zum  10.  Febr.  d.  J.  ertheilren  Urkaub
  nicht  mebr  zurukgekommen,  und  daber  als  Deserteur  zu  betrachten.  Sämtliche  Königl.  Oberämter
un?  Polizei=  Stellen  werden  daber  geziemend  ersacht,  auf  diesen  Deserreur  fahnden,  denselben  auf  Benreten
  arretiren,  und  entweder  hieher  oder  an  das  Spiral-Commando  in  Hohenheim  ausliefern  zu  lassen-Dea
  21.  Merz  1616.  K.  Oberamt.

 

Stuttgart,  Amtsoberamt.  Nachstehende  Personen  wandern  mit  Königl.  allerhöchster  Genehmie
gung  aus  dem  Knigreiche:  1)  Daniel  Schüfer,  von  Untersielmingen:  2)  Johann  Georg  Wursier,
von  Möhringen;  37  Jodann  Friedrich  Stieger,  von  Bothnang;  4)  Matthäns  Weinmann,  ven  Dernhaen;
  8)  Christian  Zahn  von  Musberg;  6)  Pbilipp  Jakob  Pfeiffer,  von  Steten;  7)  Michacl  Grüb,
von  Möhringen;  3)  Johbann  Georg  Ruck,  von  Waldenbduch.  Wer  Ansprüche  an  das  Veimdzen  dir  er
Leute  zu  machen  härte,  wird  aufgefordert,  dieselbe  binnen  Jahresfrist  bei  den  betreffenden  Schultbeltzen-Amtern
  gebdrig  vorzubringen,  welche  zu  gesezlicher  Zufricbenstellung  jedes  einzeluen  Gläudigers,  den
oberamtlichen  Austrag  haben.  Den  21.  Merz  1616.  Kön.  Amtsoberamt  Stutigarr.

Göppingen.  Da  die  Viktorie  Binkelmann  von  Rechberghausen  die  allerhöchste  Erlaubniß  zur
Answanderung  nach  Augsburg  erhalten,  so  wird  diß  anmit  mit  dem  Anhang  zur  dffentlichen  Kenmunß
gebracht,  daß  dielelbe  1  Jahr  lang  von  dem  Joseph  Binkelmann  in  allen  ihren  Angelegenhe#ten  vertreken
  wird.  Den  26.  Merz  1316.  #  K.  Oberamt.

Grontißen,  Oberamt  Riedlingen.  Anna  Maria  Hummler,  ledig,  von  Grostißzen  wandert  nach
Ostroch  im  Siamoringischen,  und  wird  in  der  geieztichen  Juhrafrist  von  ibrem  Stiesvater  dem  Wirth  u.
Werahändler  Joh.  Georg  Baumeister  ver##re#en.  Rieblingen,  den  19.  Metz  1616.  K.  Oderamt.

Horb.  ODer  ledige  Martin  Kläger  von  Altbeim,  dann  dir  ledige  Caroline  Dektling  von  Iseuburg.
und  Catharinc  Kiefer  von  Boisingen  wandern  mit  alleihchsier  E#laubnih  aus,  welches  biemit  dffentlich
bilannt  gemacht  wird.  Den  14.  Merz  1616.  K.  Oceramt.

 

Ludwigstburg.  Zucht=  und  Arbeitttaus.  Aaf  die  hirnach  signalisirte,  kurz  vor  dem  Ende  ihrer
Seraszeit  in  dissenigem  Zuckthause  entwichene  Sträflingin  wolle  von  allen  Pollzei=  und  Justiz=  Stellen
gesohndet,  uno  dieseibr  auf  Beireten  bicher  zurückgellesert  werden.  Signalement:  Maria  Agnes  Maperin
  von  Ehningen,  32  J.  alt,  5  Fuß  gros,  von  muttlerer  Statur,  ovaler  Geüichrform,  gesunder  Gesichteafarbe,
  dunkelbraunen  Haaren,  dergleichen  Augbraunen,  hoher  Stirne,  grauen  Augen,  gerader  Naje,
  großem,  etwas  schiefem  Mund,  mangelbaften  Zaͤhnen,  nicht  vollen  Wangen,  rundem  Kinn.  An
Kieidungostuͤcken  haite  sie  bei  sich:  eine  damastene  kaffcebraune  Haude  mit  gelben  Blümlein,  und  langen
        <pb n="106" />
        84

schwarzen  Bändern,  ein  rothes,  glasperlenes  Nuster  mit  2  Reihen,  ein  kottonenss  vothgesteintes  Leiblen
  mit  weißem  Boden  und  rothen  Blömlen,  einen  gestrikren  dunkelblauen  Kittel,  grün  eingesaßt,  einen
barchetnen,  roth  und  weiß  schmal  gestreisten  Oberrok,  einen  grünfrießenen  Unterrok  ,  einen  gran  und
Vlaugestreisten  Schurz,  weißbaumwollene  Strümpfe  und  niedere  Schuhe.  Den  20  Merz  1610.
Kön.  Zucht=  und  Arbeitshaus-  Pflegamt.

Gerabronn.  #  der  Nacht  vom  45  auf  den  16.  d.  M.  wurde  durch  gewaltsamen  Einkruch  dem
Volthalter  Ziegler  zu  Riedbach  ein  großer  kupferner  Kessel  aus  feinem  Waichhauff,  und  dem  Bauern,
Fohann  Georg  Klein  daselust  ein  kupserner  Kesschk  und  4  mörsingene  Psannen  von  verschiedener  Gre  a
seiner  Küche  entwendet.  Von  dem  Dieb  hat  man  bis  jetzt  noch  keine  Spur  finden  können.  Alle  Hochund
  Wohllddl.  Obrigkeiten  werden  nun  geziemendst  ersucht,  auf  den  Dieb  gesällig  sabnten,  und  deusfekden
  auf  Betreten  hieher  einliefern  zo  lassen.  Den  22.  Merz  1816,  K.  Oberamt.

Leonberg.  Ein  fremder  Mahlknecht,  Namens  Friedrich,  dessen  Zunamen  und  Geburtsort  nicht
bekannt  ist,  hat  sich  eines  in  der  Schdeuger  Mühle  begangenen  Uhren=  und  Garn-Diebstahls  sehr  verdächtig,
  und  hiernach  stüchtig  gemacht.  Derselbe  ist  ungefähr  30  Jahr  alt,  eiwas  über  5  Fußz  #gros,
schlanker  Statur,  farbigen  runden  Wrichre  bat  blonde  Haare,  blaue  Augen,  broportiorue  Nase
und  nd,  schmale  Wangen,  gute  Jähne,  ein  rundes  Kinn  und  gerade  Beine.  war  mit  einem
tunden  Hur,  weiß  leinenem  Wammes,  langen  blauen  Hosen  und  Stiesel  bekleidet.  Sämtliche  Odnigkeiten
  werden  ersucht,  auf  diesen  verdächtigen  Menschen  zu  sahnden,  und  ihn  im  Betretungssall  bierher
einliefern  zu  lassen.  Den  21.  Merz  1816.  K.  Oberamt.

Lorch.  In  der  Nacht  vom  19.  auf  den  20.  Merz  d.  J.  wurde  mittelst  Einsteigens  an  einer  Lei
ter  aus  dem  hiesigen  Pfarrhause  diebischerweise  entwendet:  1  Paqvel  Geld  fu  halben  Kreuzern  bestebend,
  ungefähr  44  —  46  Gulden,  1  Paquct  mit  Kupsermünze  ungefähr  10  Gulden,  aus  einem  andern
Paquet  au  12  und  25  Kreuzerstücken,  ungefähr  10  Gulden,  nebst  einem  Thermometer  vach  Reaumür.
Alle  Hoch=  und  Wohuldbl.  Obrigkeiten  werden  geziemendst  ersucht,  zu  der  Emdeckuag  des  baͤters  mit-Brrirten-
  und  alle  hierauf  sich  beziehenden  Nachrichten  der  unterzeichneten  Stelle  gefaͤlligst  mitzutheilen.
Den  21.  Merz  1616.  K.  Oberamrt.

Urach.  In  der  Nacht  vom  19.  auf  den  20.  d.  M.  wurden  dem  Pulvermacher  Bender  von  Mezingen,
  hiesigen  Oberamts,  mittelst  Eindrechung  einrr  Riegelwand  3  Centner  Salpeter  aus  dem  Dbrrdause
  entwendet.  Sämtliche  Polizel,  Bebrden  werden  daber  ersucht,  auf  den  Thäter  genau  fabnden,
ibn  auf  Betreten  arretiren,  und  wohlverwahrt  zum  hiesigen  Oberamt  einliesern  zu  lossen.  Den  21.
Merz  1616  6%  K  Obrramt.

Urach.  Am  Abend  des  gestrigen  Tages  ist  der  hier  wegen  tbK#licher  Mißhandlung  seincs  Stiefvaters
  untersuche  werdende  —  und  Um  sogenannten  Diebstburm  in  Verhast  bisber  gelegene,  ledige  Küdlers
  =  Gesell,  Cbristian  Friedrich  Raiber  von  Kirchheim  unter  Tek,  birsigen  Criminalamts=  Bezirk,  mis
listiger  Gewandtheit  dem  Knecht  des  Criminal-Gefangenwärters,  jedoch  obne  Fefseln,  entwichen,  und
derselbe  ist  im  ersten  Augenblik  um  so  kenntlicher  und  der  Arrests=  Entweichung  verdächtiger,  als  derselbe
  einen  starken  Kinn"  und  Backenbart  träg#,  der  ihm  während  seiner  Arrefiszeit  aus  besondern  Gründen
  auch  nicht  einmal  rasirt  worden,  auch  blos  in  seiuer  Geflugnis=  Kleidung,  nemlich  in  einem  blautächenen
  Wämmeske  dergleichen  langen  Hosen  und  in  Sriefeln  entflehen  ist.  Es  werden  daher  alle
respektive  Civi=  und  Poliget,  Bebbrden  des  Königreichs,  und  wem  sonst  dieses  zu  Gesicht  kommt,  ge-AUemend
  ersucht,  auf  den  slöchtigen  Raiher  fsabnden,  im  Betretungefall  denselden  bandfest  machen  und
wohlverwahrt  hieher  einliefern  zü  lassen.  Personal.  Beschreibung:  Inquisit  Raiher  ist  28  J.
elr,  miht  §“  5“  ist  von  unkersetzter  Statur,  blasrotblichten  Angesichts,  hat  dunkelbraune,  rund  abgeschnittene,
  in  die  Sune  aber  ekwas  hereinhangende  Kopfhaare,  niedere  Stirne,  braune  Augdraunen,
traue  Bugen,  große  dicke  Nase,  volle  Wangen,  ausgeworfenen  Mund,  gute  Zähne,  länglichtes  Km#
#Krade  Beine;  is  ahne  echibaren  körperlchen  Fehler.  Den  27.  Merz  161

616.
Kouigl.  Criminalamt  der  Kandvogtei  auf  der  Al#y.
        <pb n="107" />
        Nro.  14.  1  8  16.  4

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blokt.

Samstag,  6.  April.

 

 

Saͤmtliche  Kömigl.  Landvogteien,  Oberämter  und  Polizei-Stellen  werden  andurch
aufgefordert,  auf  den  entwichenen,  unten  näher  bezeichneten  Civil-Sträfling  sorgfältigst
zu  fahnden,  ihn  auf  Betreten  handfest  zu  machen,  und  wohlverwahrt  an  das  Königl.
Commando  der  Festung  zu  Hohenasperg  wieder  einzuliefern,  davon  aber  unverweilte  Anjeige
  anher  zu  erstatten.  Stuttg.  den  Zo.  Merz  1816.  Konigl.  Polizei-Ministerium.

Polizei-Minister,  Graf  v.  Winhingeroda.

Signalement  des  Flüchelings:
Peter  Herzog  von  Oberginsingen  im  Badenschen,  ist  19  J.  alt,  5  Fuß  4  Zoll  3  Li
nien  groß)  mittlerer  Statur,  hac  gesunde  Gesschtsfarbe,  braune  Haare,  dergleichen
Augenbraunen,  blaue  Augen,  stumpfe  Nase,  gewöhnlichen  Mund,  röôthliche  Wangen
gute  Zähne,  rundes  Kinn  und  gerade  Beine.  Bei  seiner  Entweichung  war  derselbe  bes
kleidet  mit  einem  grautüchenen  Sod,  alten  blauen  Hosen  und  Stiefeln,  und  harte  einen
  eisernen  Ring  am  Juß.

Verbot,  Wachstaffent  mit  der  Post  zu  versenden.

Da  die  Versendungen  von  Wachs-  Taffene  und  wachstaffentnen  Hut-Ueberzügen
auf  den  Königl.  Postwäágen  verboten  sind,  so  wird  solches  hiemit  nach  erhaltenem  gnaͤ-digsten
  Auftrag  Königl.  Hochpreisl.  Reichs=  General=  Ober=  Post-Direction  zur  allgemeinen
  Kenntniß  gebracht.  Stuttg.  den  1.  April  1816.  Königl.  General  Postamt.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober=  Jufilz-Colleglums.  »

1)  In  der  Wechsel-Regreßklage  des  Handelsmanns  Peter  Paul  Putzer  in  Botzen
Kl.  wider  die  Königl.  Hofbank  dahier,  Bekl.  wurde  dem  zur  Bezahlung  der  eingeklagten
  Summe  verurtheilten  beklagten  Theil  der  Beweis  feiner  Einvrede  der  Wechselverfalschung
  im  Wege  der  Reconvention  vor  dem  Königl.  Wechselgericht  vorbehalren.  Sturcgart,
  den  6.  Merz  1816.  ·
        <pb n="108" />
        16

3)  Auf  erhobene  Wechselklage  der  Gebrüder  Benedikt  zu  Stuttgart  wider  den  Orchester-Director
  Ris  allda)  wurde  lezterer  zu  Bezahlung  der  eingeklagten  Summe  nebst
Jinsen  für  schuldig  erkannt.  Stuttg.  den  15.  Merz  1  876.

3)  In  der  Rechtssache  des  Goldstikers  Beruhard  dahier  Kl.  gegen  den  Konigl.
Kammerherrn  und  Oberforstmeister  Grafen  von  Pückler  zu  Vellberg,  Bekl.  eine  Ferde"
rung  für  Stikerey  betr.)  wurde  auf  Abschwörung  des  dem  Kl.  deferirten  Eides  erkannt.
Stuttegart)  den  2z.  Merz  1816.

4)  In  der  Appellations=  Sache  von  Mergentheim,  zwischen  Joseph  Jäger  und  der
Ehefrau  des  Georg  Brenneisen  allda,  cum  cur.  leg.  Ancen,  sodann  der  Catharina,  Ebe,
frau  des  Anton  Jäger  ebendaselbst,  cum  curat.  Atin,  Location  im  Concurs  betreffend
wurde  theils  non  devolurorie  ob  defettum  lumms  appellabilis,  theils  devolutoric  erkannt.
Stuttgart,  den  37.  Werz  1816.  4

Erkenntniße  des  Königl.  Ehe-Gerschts.
Den  27.  Merz  1316.  wurden  geschieden:  «

1)  Christina  Baier  von  Dennsächt,  Oberamts  Reuenbürg,  geb.  Maisenbacher  von
Salmbach,  desselben  Oberamts,  Kldg.,  von  Michael  Baier,  Bürger  und  Weber  von
Dennsächt,  Bekl.  ex  Sp.  delert,  malir,  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

à)  Matthaus  San,  Bürger  und  Seiler  zu  Herzogweiler,  Oberamts  Freudenstadt,
Kl.  von  Rosina,  geb.  Kübler  von  da,  Bekl.  ex  cap.  quali  delert.  unter  Verurtheilung
der  Beklagten  in  die  Kosten.  ««  ,  ·

3)  Andreas  Kolb,  Bürger  und  Bauer  zu  Ober-Eisisheim,  Heilbronner  Oberamts,
Kl.,  von  Barbara)  geb.  Jieler  von  Großgartach,  desselben  Oberamts,  Bekl.  er  eap.
duali  delert,  unter  Vergleichung  der  Kosten.

 

Se.  Königk.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  21.  Merz  den  Königl.
General-Masor  Grafen  von  Salm-Reiferscheid=  Krautheim  zum  ersten  Stal
meister  der  Königin  Masestt  gnädigst  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermog  allerhöchsten  Rescripts  von  ebend.  den  bizherigen
  Professor  Ludwig  in  Tübingen  zum  Königl.  Leibmedicus,  und  an  dessen  Stelle
als  Professor  der  Chirurgie  und  Geburtshülfe  an  der  Universstat  Tübingen,  den  daselbst
sich  aufhaltenden  D.  Georgil  gnädigst  ernannt.  «

Se.  Königl.  Maj.  92000  vermäg  allerhöchsten  Reseripts  vom  zo.  Merz  gnädigst

eruht,  den  ersten  Stallmeister  der  Königin  Masestät,  Kammerherrn  Grafen  von
alm·=  Dyk,  der  Kdniglichen  Dienste  u  entlassen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  39.  Merz  dem  Prälaten,  Ober-Constsstorial,
Rath  Griesinger,  aus  Anlaß  seines  Amts=  Jubiläums,  das  Ritterkreuz  des  Königl.
Civil=  Verdienst,  Ordens  gnädigst  verliehen,

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchster  Resolution  vom  31.  Merz  die  erle
        <pb n="109" />
        87

digte  Stelle  eines  Landbaumeisters  in  den  beiden  Landvogteien  an  der  Donau  und  am
Bodensee,  dem  vormaligen  Landbaumeister  Glaser,  und

vermoͤge  allerhoͤchster  Resolution  vom  1.  April  das  erledigte  Ober-Acciseamt  im
Cameral-  Bezirk  Sindelfingen  dem  bisher  bei  dem  Königl.  Polizei-Ministerium  angestell,
ten  Canzellisten  Kolb  allergnaddigst  zu  übertragen  geruht.

Der  Recheés-Candidat  Carl  Gustav  Friedrich  Stadlelmann,  aus  Sommerhausen
geburtig,  in  St##tgart  wohnend,  ist  zum  Königl.  Advokaten  aufgenommen)  in  dieser
Esenschaft  verpflichret,  und  heute  bei  dem  Königl.  Ober-Tribunal  immatriculirt  worden.
  Tübingen,  den  1.  April  1876.

 

ludwigsburg.  Dienstag  den  o.  April  wird  die  Lieferung  von  unzefehr  125  Stük  Schmalhäuten
und  25  bis  30  Sohlb#uten  zu  Verfertigung  von  ungarischen  Stiefeln,  bei  der  Kduigl.  Armee=  Obere
Intendance  dahier  in  Abstreich  gebracht  werden,  wozu  sich  die  Liebhaber  an  gedachtem  Tag  Vormittags
9  Uhr  im  Arsenal-Nebengedäude  dahier  einsinden  wollen.  Den  2.  April  1316.
Commissariat  der  Kömgl.  Armec-Equipirungs-Compagnie.

Englisweiler.  In  Gemsäsbelt  eines  allergnädigsten  Dekrets  Kdnigl.  Secelon  der  Krondomainen
soll  mit  dem  beimgefallenen,  Mattheus  Maucherschen  Mannslehen  zu  Engliéweiler,  das  Kammergut
genaum,  unter  Vorbehalt  allerhöchster  Ranficalion,  und  unter  annehmlichen  Bedingungen  ein  Verkaufsund
  Verpachtungs-Versuch  gemacht  werden.  Dieses  Gut  besteht  aus  einem  zweistölugen  Wobnbaus,
lamt  Stallungen,  Seadel  und  Wagenschopf,  1  Ichrt.  1  Acht.  47  Rih.  Hofraiten  und  Gärten,  12  Ichrt.
6  Rurd.  Allmanden  und  Wiesen,  und  einer  Holzgerechtigkeit  aus  den  Gemeinds=  Waldungen  auf  jährlche
  &amp;amp;4  Klaft.  tannen  Holz.  Ferner  46  Ichrt.  3  Achrel  Acker  in  den  3  Oeschen,  und  43  Ichrt.  Wiesenwelche
  täglich  in  Augenschein  genommen  werden  kbanen.  Zu  Vornahme  dieser  gedoppelten  Verhandlung
baben  wir  Freitag  den  26.  und  Samstag  den  27.  April  d.  J.  anberaumt,  auf  welche  Täge  die  allenfallsigen
  Pacht=  oder  Kaufs-Liebhaber  eingeladen  werden,  sich  in  dem  Maucherschen  Hause  zu  Englisweiler
  zeitlich  einzufinden,  und  der  Verhandlung  anzuwobnen.  Wobef  insbesondere  bemerkt  wird,  dag,
im  Fall  ein  tbeilweiser  Verkauf  statt  finden  sollte,  dem  Käufer  der  Gebäude,  die  Gärten  und  Hofraithe
beim  Hause,  die  12  Ichrr.  6  Rtb.  Allmand  und  Wiesen,  und  die  Brennholz=  Gerechtigkeit  dazu  käuflich
  überlassen  werden.  Uebrigens  haben  diejenigen  auswärtigen  Liebhaber,  welche  die  Absicht  haben,
das  ganze  Gut  in  Pacht  zu  nehmen,  sich  mur  obrigkeitlichen  Zeugnissen  über  ihr  Vermögen,  und  über
ihre  Kenntalsse  im  Feldbau  zu  versehen.  Biberach,  den  27.  Merz  1316.

"  Landvogtei-Steuerrath  an  der  Donau  und  Cameralamt  Biberach.
Weaiblingen.  Bel  unterzeichneter,  Beamtung  ist  ein  bedeutendes  Quantum  1811er  Wein  zum
Verkauf  in  dffentlichen  Aufstreich  allergnädigst  ausgeseqzt,  und  dabei  bemerkt  worden,  daß  solcher  nach
der  Convenienz  der  Liebhaber  in  größern  und  kleinern  Parthien  gescheber  möge.  Hiezu  wurde  Mirrwoch
der  17.  April  festgesezt,  an  welchem  sich  die  Liebhaber  des  Vormittags  0  Uhr  bei  der  Verhandlung  einfinden

  mogen.  Den  1.  April  1816.  K.  Cameralamt.

Weinsbe  76  Da  zu  vermuthen  ist,  daß  der  bei  hiesigem  Cameralamt  früher  angeerdnete  Perkauf
  von  161  1cr  Weineu  aus  der  Ursache  nicht  den  erwünschren  Erfolg  gebabt  habe,  weil  die  Weine
von  besserer  Qualirht  zurükgebalten  worden  sind,  so  ist  die  Becamtung  angewicsen,  einen  neuen  Versuch
mit  dem  Verkauf  von  100  Mimern  gedachten  Jahrgangs  zur  Helfte  gurer,  zur  Helfte  geringerer  Qualirdt,
  nach  Convenienz  der  Liebbaber  Aimer=  Fuder,  oder  Faßweise,  jedoch  unter  Vorbehalt  der  allerbochsten
  Ratifikation,  vorzunehmen.  Die  Kaufsliebhaber  werden  daher  eingeladen,  bei  der  auf  Freiag
den  19.  April  anderaumten  Aufstreichs-Verbandlung  Morgens  3  Uhr  in  dem  hiesigen  Cameralamts-Gebäude
  sich  einzufiuden.  Den  31.  Merz  1816.  K.  Cameralamt.
        <pb n="110" />
        Weinsberg.  Nach  allerbochstem  Rescript  Koͤn.  Ober-Finanz-Kammer  vom  16.  diß  soll  für  den
biesigen  Cameral=  Distrikt  ein  Renovator  enestell  werden.  Der  Unterzeichnete  ersucht  dader  dicjenigen
Herren,  welche  geneigt  sind,  diesem  Geschäfte  sich  43  unterziehen,  unter  Angabe  ihrer  Personalien  und
Ancchlusß  der  ersorderlichen  Zeugnisse  in  gefälliger  Bälde  gegen  ihn  dißfalls  sich  zu  erk’#en.  Den  31.
Merz  1546.  Cameral=  Verwalter  zu  Weinsberg  Göz.

 

Büschelhof.  In  der  Nacht  vom  22  auf  den  23ten  d.  M.  wurde  zu  Buͤschelhof  mittelst  Einstelgens,
  aus  einer  Kammer  folgende  Gegenstände  entwender:  Ein  weiegestreister  baum  wollener  Rock,
4  dergleichen  blau  gestreifter,  ein  Carmossiurothes  seidenes  Halstuch,  ein  ditto  baumwollenes  mit  einem
rothen  Kranz,  ein  de  mousselinenes  weisgestreistes,  ein  de  wousselinenes  ohne  Streife,  ein  de  rothes  mit
weißen  Streifen  von  Türkischgarn,  ein  d  großes  kottonenes  mit  einem  gelben  Beden  und  roth  geblümten
  Kranz,  ganz  neu,  ein  leinenes  Kopab,  ein  weis  gestikter  seidener  Houbenflek,  3  Ellen  roth  und
weisgeblümtes  Atlas  =  Band,  zwel  paar  seidene  und  wollene  Handschuhe,  ein  paar  de  von  Hasenhaaren,
5  Cllen  Barcheut  8  Kopfkissen,  ein  silbernes  Angehaͤng  mit  der  Inschrift,  Andenken,  nebst  5  Ellen
Sammerband  mit  Goldblaͤttchen,  ein  Angehaͤng  mit  einem  vergolbdeten  9  Bazenstuͤke,  nebst  einer  Masche
und  Glbklein,  ein  silberner  Ring  mit  einem  goldenen  Marienbild,  12  Ellen  faͤchsenes  Tuch,  ein  ntues
Hemd  mit  Nl.  und  U.  bezeichnet,  ein  weisflüchsenes  Tischtuch  mit  weissen  Borden,  eine  Serviette,
r  paar  frischgewaschene  Nanguin=  Hosen,  eine  weisgesireiste  Weste,  6  Fraven:=  Hemder  mit  mousse“
inenen  Streisen,  zwei  Ellen  rothen  Cokton,  2  paar  neue  weitge  baumwollene  Strümpfe,  1  paar  de  hellblaue,
  4  Stränge  westzen  Zwirn,  4  Sträng  weißes  flächsenes  Garn,  1  Pfd.  rothes  Türkischgarn,  1
Stirang  hellblaues  baumwollencs  Garn,  1  Strang  de  dunkelblaues,  1  Elle  Barcher,  ein  mit  Perlen  ge-#tritres
  Band,  1  filberne  Halskette,  und  ein  Schuldschein  über  150  fl.  ven  Adam  Feger  auaegestellr.
Hoch-  und  Wohllöbl.  Orts-Obrigkeiten  und  Polizei,  Brhdrden  werden  ersucht,  auf  den  unbekannten  Thäter
  fahnden,  denselben  auf  Betreten  arreliren,  und  hieher  einliesern  lassen.  Kuͤnzelegu  .  a  27.  Merz,

6.  «  «  .  Oberamt.

Riedlingen,  Wöbrend  der  Abwesenheit  der  beiden  ledigen  Handels=  Juden  Seligmann,  und
Salomon  Mayer  aus  Buchau  von  Hause,  näamlich  vom  25  bls  29ten  d.  Mon.  wurde  denselben  aus
einem  in  idrer  Wohnung  zurakgelassenen  Coffre  die  bedeutende  Geld-  Summe  von  4,  653  fl.  48  kr.  tbeils
in  Gold,  theils  in  Silber,  entwendet,  ohne  bis  auf  diesen  Augenblik  auf  Spuren  des  Diebes  kömmen
zu  kdnen.  Das  cotwerdete  Geld  besteht  in  folgenden  Sorten:  2)  in  einem  gewöhnlichen  Geld-Sak
400  Stüt  alte  frangdsiseye  Thaler  à  2  fl.  45  kr.  —  1,100  fl.;  D)  in  einem  alten  schwachen  boͤlzernen  mit
einem  geringen  Schlosi  verschlossenen  14  Schuh  lang  1  Schuh  breit,  und  1  Schubh  tiefen  Kaͤstchen  in
Paktuch  eingewikelt,  6  Rollen  meistens  ganze,  zum  Theil  aber  auch  balde  Kronenthaler,  jede  mit  Co  Stuͤl
i  162  si.  —  972  fl.;  8  Rollen  wit  halben,  u.  zum  Theil  3  Kronenthaler,  jede  zu  106  fl.  —  864  fl.;  in  einem
Papierpaquet  ein  Paquet  mit  25  Stüt  neuen  doppelten  franzd.  Louisd'or  550  fl.;  dito  20  einfache  220  fl.,
1  Berner  Louisd'or  11  fl,  4  Solothurner  11  fl.;  in  einem  Paquet  6  Dukaten,  theils  Oestreicher,  theils
Holländer,  worumer  eine  mit  einem  Anhäng-Ring  und  unten  mit  einem  Kudpschen  versehen  sey,  à  5F  fl.
53  kr.  —  33  fl.  16  kr.;  ein  Paquet  mit  verschiedenen  alten  Thalern,  Gulden  und  10  BazenJ  Stücken
worunter  befonders  3  schwedische  Gulden,  1  grosses  altes,  wie  er  glaube,  Tluchsessisches  Süberstüf,
auch  mebreren  Baierischen  Convennonsthalern,  zusamwen  ungef.  126  fl.;  1  Paquct  mit  ganzen,  und
vier  ztels  fünf  Frankenstücke,  worunter  ein  rutzischer  Silber-Rubr,  ung-.  15  fl.;  2  Rellen  wit  24  kr.
Stüälen  à  50  fl.  —  100  fl.;  1  Paquet  mir  1  Schweizer  20  Bazen,  Stük,  auch  Schweizer  Bazensiocken,

usammen  11  fl.;  2  Poquctte  mit  Schweizerbazen  und  Halbbazen  à  ö  fl.  30  kr.  —  41  fl.;  in  1  leinenen

Hrel  ungerbr  10  ganze  Kronenthaler  à  2  fl.  42  kr.  —  432  fl.;  in  einem  kleinen  Beutel  verschiedene
Münzen,  dalbe  und  riertels  Kronen,  und  24  kr.  -  Stak  60  fl.;  in.  einem  solchen  Beutel  halbe  franzbsische
  Thaler,  zus  ungefä#r  37  fl.  30  kr.  Zusammen  4,055  fl.  48  kr.  Da  der  unterzeschneten  Srelle
Alles  daran  liegt,  den  Thäter  dieses  sedr  bedeutenden  Geld-  Diebstahls  zu  entdeken,  so  werden  sämtlis
che  Hoch,  und  Wobllöbl.  Am:sobrigfeiren  und  Polizei,  Behbrden  geziemend  ersucht,  zu  Entdekung  und
Beifabung  des  Dlebes  jede  sachdienliche  Ansialt  trefsen  zu  lassen,  und  der  unterzeichneren  Stelle,  im
Falle  ven  dem  Thter,  oder  auf  den  Dirbsiabl  leitenden  Spuren  irgend  etwas  in  Ersfabrung  gebracht
werden  sollte,  aufs  schleunigste  Anzeige  zu  machen.  Den  30.  Merz  1816.  K.  Oberamt,
        <pb n="111" />
        über  die  zBlatt  Nro.

 

Gründe,

 

 

 

Namen  Summe  nZetrag#  ç
der  des  uUmlag  Vermehrung  oder  Verminderung  bei  der
Oberamts:  Katasters  nach  desn  die)  in  der  lezten  Umlags-Urkunde  vom
Orte  Katastesmmende  Kataster-Summe  scch  ergeben  hat.
fl.  fl.
ad  erbaut  und  katastrirt  worden
das  Neseript  vom  9.  Sept.  1373  onoo  s.
as  Rese  .  Sept.  1813.
Goͤppingen,  teg.  Blatt  Nr.  9.  verwiesen.)
Stadt.  500,000.  333  Ing  ist  der  Anschlag  bei  einigen
dt  worden  um  —  —  3/  300  fl.
zusammen  10/000  ff.
Amtsorte.  vorigen  Jahrs  abgebrannten  Gebäude  sind
r  aufgebaut  und  karastrirt  worden,  deren
Sberspach.  150,000.  100  4,000  fl.
srach  2  Anschlag  heruntergesett  um  J0000  fl.
Summe  650,000.  433  zusammen  5,000  fl.

Alle  einzelne  Orte,
Weiler,  Höfe  sind  in
eben  der  Ordnung,
wie  sie  in  der  lezten
Umlags=  Urkunde  eingebracht
  wurden,  aufuführen.

  Staats:  u.

eg.  Blatt  vom  Jahr
1014.  Rr.  14.

Die  Anschlaͤge
sind  zu  25  fl.,
50  fl.,  75  fl.,
100  fl.  zu  machen.
  Brandschadens-Ver-

  Ordn.
        <pb n="112" />
        <pb n="113" />
        Nro.  15.  1  8  10.

Königlich=  Württembergisches
Stagts=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag.  13.  April.

 

Instruktion  zu  Beltrelbung  der  Stener=  RKückstände,

.  De  Seiner  Königl.  Masest  ät  allerhöchste  Aösiche  dahin  gehr,  daß  durch  eine
bestimmte  Ordnung  im  Einzug  der  Staats-  Steuer  eines  Theils  die  Entrichtung  derelben
  den  Königl.  Unterthanen  erleichtert  werde,  andern  Theils  aber  auch  die  Scaats-=Casse
  diese  für  die  ordentlichen  Staats  Ausgaben  erforderlichen  Zuffüsse  nicht  länger
encbehre;  so  haben  Allerhöchstdieselben,  indem  Sie  zugleich  alle  auf  Gerechtigkeit
und  Bjlligkeit  gegründete  Rüksschten  beachtet  wissen  wollen,  folgendes  zu  verordnen  geruhr:
½#.  7#  Ver  allem  ist  es  nothwendig,  in  der  kürzesten  Zeit  eine  Uebersscht  zu  erlangen,
(was  jede  Amtspfleg  LCasse  an  alten  und  laufenden  Steuern  bis  Beorzel  1816  nach  1Ubug
  ihrer  Gegenforderungen  der  Staacs-Casse  wirklich  noch  schuldig  ist.  Zu  dem  Ende
haben  die  Oberämter  zu  untersuchen,  was  jede  Amtspfleg-Kasse  «
I).bciderAbkechnungqufGeorgii1815zurquigLSteuerscasseschuldiggeblieben
  ist,  und  was  dieselbe  an  der  Jahrssteuer  pro  1814  über  Abzug  des-  den
Weingärtnern  bewilligten  Nachlasses,  zu  bezahlen  hat:
30  was  dieselbe  an  dieser  ganzen  Schuldigkeit  abzurechnen  hat,
)  an  Sceuer=  Geldern,  welche  nach  der  Abrechnung  auf  Georgii  1875  baar  eingeliefert,
  oder.  uf  Anweisungen  bezahlt  worden  sind
1)  an  Löhnung,  klein  Montirungs,  Propreté-Geld  und  Fourage  für  die-  im  Oberamte
  stationirten  Gensd  'armen  1c.  '
e)  an  bezahlten  Invaliden--Traetamenten,
d)  an  Capital-  Zinsen,  die  fuͤr  Rechnung  der  Koͤnigl.  Staats-Schuldenzahlungsund
  Cautions-Casse  bezahlt  wurden,  *25
g.)  an  decretirten  Forderungen  an  die  Königl.  Staats=  Casse  für  Hofstaats-  Frohnen
  und  dergleichen)  ,..«  «  *  .
f)  megen  der  Forderungen,  welche  die  Gemeinden  seden  Oberamts  für  die  Beischaffung
  des  Straßen=  Conservations,  Moterigls  zu  machen  haben.
        <pb n="114" />
        90  n

Es  wird  durch  ein  noch  besonders  qusgehendes  Normativ  bestimme,  welche  Ferde
rungen  der  Anseget  und  Gemeinden  an  Königl.  „Cassen  entweder  an  der  schuldigen
Steuer-Summe  des  Obrranes  in  Aufrechnung=  gebracht  und  abgezogen,  oder  in  die
Liguidation  aufgenommen  werden  dürfen.  ·

2.  Wenn  die  Schuldigkeit  der  Amtspfleg-Casse  zur  Koͤnigl.  General-Steuer-Casse
rein  erhoben  ist,  so  haben  die  Konigl.  Oberaͤinter  weiter  zu  ##tersuchem  was  jede  Gemeinde
  an  herrfchaft  lichen  Steuern  noch  zur  Amtspfleg-Casse  uͤber  Abzug  der
zur  Abrechnung  oder  Ciquidation  geeigneten  Forderungen  schuldig  it.

Uncer  diese  sind  hauptsächlich  die  Straßen=  Conservations=  Kosten  zu  rechnen,  welche
  um  so  leichter  untersucht  werden  können,  als  die  Forderungen  von  Martini  1810  bis
Georgii  1813  von  der  Section  des  Straßenbauwesens  #ngst  moderirt  und  decretirt,
auf  Georgi#  1gr3  aber  mit  den  Gemeinden  UNccorde  auf  5  Jahre  abgeschlossen  worden
Uund,  wornach  sie  für  die  Beischaffung  des  Straßenbau-Conservations.  Materials  eine
hensin  Summe  jährlich  erhatten)"  mithin  keine  besonderen  Rechnungen-mehr  zu-Ubergeben
  sl#kd.

3.  Wenn  auf  solche  Art  dies  Steuer=  Rückstände  der  Gemeinden  ausgemittelt  find,
Ho  ist  den  Vorstehern,  seder  Gemeinde,  aufzugeben:  dassenige,  was  dieselbe  an  herrschaflichen.
  Steuern  noch  schuldig  ist,  unter  den  einzelnen  Steuer-Contribuehen  sch  dem
Wihheß  der  zur  Gemeinde  schuldigen  Steuer-Rückstände  zu  vertheilen)  ibiüt#e  ehn
bbesonderes  Einzugs-Register  zu  verfeitigen,  dasselbe  dem  Magistrat  vorjulegen  um
durch  diesen  pflichtmäßig  und  unparkheiisch  pküfen  und  bestimmen  zu  lassen!,  was  jeder
-einzesne  Steuer-Concribnent  nach  seinen  individuellen  Verhältnissen  in  den  Monaten  Upril#
uud  Mi  zu  bezahlen  im  Stande  ist;  wobei  d#e  Magistrate  dafür  verantworrlich  ifemachr
werden.)  dah  den  Zahlungsfähigen  ohne  Ausehen  der  Petson  ihre  ganze  Schuldigkeit  zur
Zahlung  angesest,  und  insbelondere  bei  zahlungsfähigen  Vorstehern,  welche  sich  dürch
Erdantende  Erebez,  Nlhkände  auszeichnen),  und  öndurch  ähren  Mitblirgern  ein.  bfe
Beispiel  geben,  keine  Ausnahme  Start,  gegeben  wird,  den  Mindérrahlüngsfahigen  aber
solche  Ansätze,  welche  sic  allfbringen  können,  ohne  an  den  unentbehrlichen  Lebensbedürfnisßen
  für  sich  und  ihre  Familien  Mangel  zu  leiden  oder  gar  unentbehrkiche  Haushaltungsstücke
  oder  Vieh  zu  verkaufen,  geiacht  werden,  Und  den  ziur  Heit  ganz  Jahlungsunfähigen
ihre  Schuldigkeit  auf  bessere  FHee  bid  nach  der  Efndte,  oder  dem  Berbst,  fer  nachdem
sie  ihre  Nahrung  vom  Mheen  odek  vom  Weinbau  ziehen;  angebbrgt  wirb.“

4.  Diese  Verzeichnisse  sind  sodag#  an  dns  Oberait  ####userden,  wesches  die  von
den  Magistraten  grmachten  Anläge  selbst  zu  prüfen,  nöthigenfel#  2  Ottꝰ  und  Stelle
mit  den  Abrechnungsbüchern  zu  vergleichen,  und  insbesöndere  daram  Rücksicht  zu  nehmen
  hat)  daß  segen  bohlungsfäßtge  Orts-Vorsteher  keiner  Schonung  Statt  gegeben,
und  daß  sodann  die  Ansätze  in  den  bestimmten  risten  unfehlbar  eingrzogen,  bom  den
„Gemeinden,  an  die  Amrspfleg  Casse  und  von  dieser  an  die  Königl.  General'“  Steuer-Casse
  eiugeliefert'  werden.  i

5.  Hiebei  werden  die  Oberaͤmter  insbesondere  darauf  aufmerksatn  gemacht,  daß  wegen
  der  Forderungen,  welche  einselne  Steiker=  Contribuenten  an  die  Gemeinde  für  Vorspannen,
  Quartiere,  Naturalien=  Lieffrungen  K.  dergl.  zu  machen  haben,  keine  Compen=
        <pb n="115" />
        L

fakion  mit  sihrer  herrschaftlichen  Steuer-Schuldigkeit  Statt  gegeben  wird,  wie  dann
auch  dergleichen  Forderungen  an  den  vormals  landschaftlichen  Steuern  nicht  abgerechnet
  werden  durften.

6.  Was  das  Srecurions-Verfahren  zu  Beitreibung  der  Steuern  betrift,  so  find
den  Jahlungsfahigen,  welche  nur  aus  Morosstäé  ihre  schuldigen  Steuern  nicht  entrichten,
Effecten,  Früchre)  Vieh  2c.  öffenrlich  zu  verkaufen,  oder  sind  die  Renitenten  so  lange
einzuthürmen,  bis  ihre  Halsstarrigkeit  gebrochen  und  durch  ihre  Familie  Zahlung  geleister
  ist.  Bei  denjenigen  aber,  welche  nicht  zu  jeder  Zeit  zu  zahlen  vermözen,  ist  mit
der  Erecution  der  rechte  Zeitpunkt  abzuwarten,  nemlich  bei  dem  unbemittelten  Acker-Bauer
  die  Zeit)  wo  er  nach  beendigten  Feldgeschäften  seine  Früchte  ausdreschen  und  ohne
  Schaden,  verkaufen,  oder  wenn  er  enrbehrliches  Vieh  verkauft;  bei  Weingärtnern  der
erht  bei  Professtonisten  die  Zeit,  wo  ste  gewöhnlich  einen  bessern  Absas  ihrer  Waaen

  habeu.
den  Insbesondere  ist  über  dem  schon  längst  bestehenden  Gesetze  streng  zu  halten,  daß
bei  diesen  Steuer-Contribuenten,  wenn  sie  Grund-Eigenthum  verkaufen,  oder  wenn
#nelh  Erblschaften  anfallen,  ihre  Steuer-Schuldigkeicen  eingezogen  werden.
g  ..  Folte  sich  bei  den  von  den  Oberaͤmtern  vorzunehmenden  Untersuchungen  ergeen,

  da  ,«  .  ·«
aa)  entweder  die  Amespfleg-Cassen  bei  den  Gemeinden,  oder

b)  diese  bei  den  Steuer-Contribuenten,  "
an  herrschaftlichen  Sreuern  nicht  so  viel  ausstehen  häctten,  als  sene  zur  Königl.  General=Steuer=
  Lasse  oder  diese  zur  Amtsofleg=  Casse  schuldig  sind;  so  ist  dieses  ein  Beweis,
daß  gegen  die  längst  bestehenden  Gesetze  herrschaftliche  Steuer=  Gelder  zu  Corporations-Ausgaben
  verwender  worden  find.

lese  Cassen  sind  daher  mir  Strenge  zum  Ersaß  des  Fehlenden  anzuhalten,  jedoch
in  Fällen,  wo  eine  solch  unordentliche  Verwendung  herrschaftlicher  Stetzer=  Gelder  aus
Noth  geschehen,  und  im  Augenblick  der  baare  Ersaß  derselben  nicht  möglich  ist,  wird
den  Worstehern  gestattet,  bei  der  Königl.  Ober-Finanz-Kammer  Borgfrist  bis  nächst
Martini  auszuwirken)  oder,  wenn  solche  nicht  zugestanden  werden  kann,  sich  auf
eine  kurze  Zeit,  bis  die  zu  andern  Zwecken  verwendeten  Steuergelder  wieder  ergänze
sind,  durch  Geldaufnahme,)  woraus  jedoch  nie  eine  bleibende  Passiv-Schuld  werden
darf,  zu  helfen.  Sturegart,  den  7.  April  1816.
4  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Mloj.

Bekanntmachung,  den  Posttransport  von  Wachstaffent  betr.

Auf  erhaltenen  ausdrücklichen  Befehl  Königl.  Hochpreisl.  Reichs-General=  Ober-Post-Direction
  wird  in  Bezug  auf  die  erlassene  Bekannmachung  das  Verbot  der  Verfendung
  durch  die  Post  von  Wachs-  Taffent  und  wachstaffentnen  Hut-U-berzuͤgen  betreffend,
  nacherüglich  zur  öffenrlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  nach  einer  Mirtheilung  von
einer  auswärtigen  Postbehhrde  kürtlich  eine  mit  wachstaffetnen  Hut-lleberzügen  bepakte
Kilte  auf  dem  Postwagen  in  sreier  Luft  ohne  alle  dusere  veramlaisende  Ur#oche  durch  sich
        <pb n="116" />
        92

selbst  in  Brand  gerathen,  wornach  ssch  also  dieser  Handels=  Artikel  als  ein  leicht  entzündbarer
  Gegenstand  zum  ost-Transport  nicht  eignet.  Stuttg.  den  ro.  April  1316.
Königl.  General  Postamt.

Rechts-Erkenntnisse  des  Königl.  Ober-Appellat.  Tribunals.

1)  In  der  Revistons-Sache  zwischen  dem  Königl.  Finanz=  Departemene,  Section
der  Kron-Domainen,  Kl.  Appellantin,  Revidentin,  und  dem  Rechnungs-Revisor  Finkh,
als  Besizer  der  Mühle  zu  Schüzingen,  Bekl.  Appellaten,  Revisen,  Hunds=  Aufstockung
betreffend,  wird  das  appellationsrichterliche  Erkenntniß  des  Königl.  Ober-Tribunals  i#ediglich
  bestatigt.  Tübingen,  den  àr.  Merz  1816.

a)  In  der  UAppellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justig=  Collegiumm,  zwischen
dem  Fürstlich  Hohenlohe-Neuensteinischen  Ober-Rentamte  zu  Oehringen)  Liquidanten
Appellanten,  und  verschiedenen  Mitgläubigern  des  herrschaftlichen  Küfers  Wimpfheimer
zu  Langenbeutingen,  Mitliquidanten,  Uppellaten,  die  Berechnung  der  Appellations-Summen
  in  Beziehung  auf  Prioritct  im  Gannte  betreffend,  wird  das  von  dem  Richter  voris“
ger  Instanz  in  dem  Reseripte  vom  r6.  Mai  1815.  gefällte  Erkenntniß  dahin  abgeändert,
daß  die  Berufung  von  der  Oberamtsgerichtlichen  Lokations=  Urthel,  den  in  senem  Reseripte
  namentlich  aufgeführten  7.  appellatischen  Forderungen,  in  ihrer  Gesamt=  Summe
  gegenüber,  an  das  Königl.  Ober=  Justiz,  Collegium  erwachsen,  und  appellantischer
Theil  in  dieser  Beziehung  zur  Verhandlung  in  der  Hauptsache  zuzulassen  sei.  Tübingen,
den  4.  Apru  1316.

Rechts=  Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justlz-  Colleglums.

1)  In  Klagsachen  des  Cameralverwalters  Krais  zu  Wiesenstaig  gegen  den  Untert
amts.  Arze  Dr.  v.  Launer  zu  Dürrmenz  p#o  debui#,  wurde  dem  Beklagten  die  Abschwirung
  des  ihm  deferirten  und  von  ihm  acceptirten  Sides  auferlegt.  Stuttgart,  den  3.
Upril  1816.

2)  In  Sachen  des  Stiftsverwaltungs-Beständers  Wilhelm  Renz  in  Stetten,  Rotweiler
  Oberames,  Inten,  wider  Johannes  Jeiter,  Müller  in  Rotweil)  It.,  eine  1b"
rechnungs-  Svereitigkeit  betreffend,  wurde  das  Erkenntniß  erster  Instanz  als  nichtig  kasstrt.
  Stuttg.  den  9.  April  1816.  ç

3)  In  der  Appellations-Sache  von  Gerabronn  zwischen  Moses  Jantorf  zu  Hengstfeld,
  Bekl.  Anten  und  Andreas  Zwirner  zu  Weiler,  Kl.  Aten,  Herausgabe  ein  Schuldverschreibung
  betreffend,  wurde  das  Erkenntniß  voriger  Instanz  bestätigt.  1b.  eod.

Erkenntniße  des  Königl.  Ehe-  Gerichts.
De.n  3.  April  1316.  wurden  geschieden:
1)  Rosina  Vogt  von  Möhingen,  Herrenberger  Oberamts)  geb.  Hauser  von  da?

Kl.  von  Jakob  Vogt,  Bürger  und  Weber  von  Mötzingen,  Bekl.  ex  cap.  quasi  delen.
unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.
        <pb n="117" />
        5

2)  Chrisina  Munz  von  Mühlhausen,  Canestadter  Oberamts,  geb.  Ambach  von  da,
Kl.  von  Johann  Georg  Munz,  Bürger  und  Bauren  zu  Mühlhansen,  Bekl.  er  cap.  quali
##elr  unter  Werurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.  ·«

Z)BarbaraRiegervonFldglingemOberamt-Rotweic,.geb.,Fu-Sß«von-Burschbef,
  Oberams  Oberndorf,  Kl.  von  Martin  Rieger  „Buͤrger  und  Bauren  zu  Flößlin“
den)  Bekl.  ex  cap.  adulteri##,  unter  Verurcheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

Scraf,  Erkenntnitze  des  Königl.  Criminal"  Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Regiac  Maj.

Am  r.  Merz  ist  gegen  die,  wegen  Widerseßlichkeit  gegen  einen  Forst-Officianten
und  anderer  Vergehen,  zu  Eßlingen  verhafteten  Emanuel  Friedrich  und  Heinrich  Rädele
von  Stuttgart  resp.  eine  dreijährige  Zuchthaußstrafe  und  zweisährige  Festungsarbeit  ausgesprochen,
  und  rüksichtlich  der  Kosten  das  Erforderliche  verfügt  worden.

Den  4  Merz  wurde  die  #  Mergentheim  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Anna  Maria-  Fiud  von  Pfannenstiel!,  Oberamts  Nalen,  wegen  Diebstahls,  zu  achemonatlicher,
  und  deren  Mitschuldige  Margaretha  Jeilbek  von  Fachsenfeld,  deselben  Oberamts,
  zu  viermonatlicher  Zuchthaußsteafe,  und  zum  Ersatze  aller  Kosten  zu  gleichen  Theiken
  verurtheilll.  -  .

EockcmjstiverzuRavensbnrgverbafteteGeorgDrehervoaWeissenried,Oberamt-Navensburg,·wegenWildc-eeiund-.Gewehwerheimlichung,nebenBezahlungseinerAri

rest-und  der  Haͤlfte  der  Untersuchungs-Kosten,  so  wie  neben  dem  Ersatze  des  geschossenen
  Wilds  und  Confscation  des  Gewehrs,  zu  vier  und  einhalbmonatlicher  Festungsarbeit
die  ersten  sechs  Wochen  mit  aufgesezter  Wilderer-Kappe,  condemnirt  worden.

Eodem  wurde  gegen  den  zu  Rottweit  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen  Moriz
  Schmid  von  Winzeln,  Oberamts  Oberndorf,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben
dem  Ersatz  aller  Kosten  eine  sechsmonatliche  Zuehthaußstrafe  erkannt,  und  dessen  nachherige
  Verwahrung  in  einem.  Arbeitshauß  auf  sechs  Monate  verfügt.

Unter  dem  5.  Merz  ist  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Christoph  Beuter  von  Vaihingen
  an  der  Enz,  wegen  wiederholten  Diebstahls  und  Betrugs,  neben  dem  Ersaße
aller  Kosten  mit  fünfzehmnonatlicher  Festungsarbeit  belegt,  und  dessen  nachherige  Reclusion
  in  ein  Arbeitshauf  bis  zu  erprobter  Besserung  angeorduct  werden.  "  «

EodmswurdedepzuEllmangeninVerlsafknndUntersuchunggekommeneMathöus
Stumpp  von  Unter-Ensingen,  Oberamts  Nuͤrtingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,
neben  Erstattung  aller  Kosten  zu  sechsmonatlicher  Fengbeie  und  nachheriger  Verwahrung
  in  einem  Arbeitshaus  bis  zu  erprobter  Besserung  verurtheilt.

Am  ?7.  Merz  ist  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Johann  Georg  Ziegler  von  Elpeshrim,
  Oberamts  Mergentheim)  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten,  mit
viermonatlicher  Zuchthaußarbeit  bestraft  worden.

Eodem  wurde  der  zu  Göppingen  in  Untersuchung  gekommene  Jakob  Ilmimel
von  Binzwangen,  Oberamts  Gôppingen,  wegen  Gewehrverheimlichung  und  WiIverel-Atctentats,
  neben  dem  Kosten=  Erlatz  und  Conßtseation  des  Schießgewehrs,  zu  fechsmonatlicher
  Festungsarbeit  verurtheilt.
        <pb n="118" />
        34

Den  g.  Merz  ist  gegen  den  zu  Ellwangen  verhafteten  Jakob  Spengler  von  Heininen,
  Oberamts  Goöppingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  eine  einjaͤhrige  Festungsat,
eit  ausgesprochen,  und  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  die  Reclusion  in  ein,  Ärbeitshauß
bis  zu  erprobter  Besserung  verfuͤgt  worden.  ’«««»
llnterm9.MekzwucvedetzmcalwinBerhaftundtlntetsuchsnzgesvmmenesä
hann  Georg  Göz  von  Haiterbach,  Oberamts  Nagoldl,  wegen  wiederholten-  Diebstahls
neben  dem  Erlsast  der  ihm  zugeschiedenen  Kosten,  mit  neunmonatlicher  Juchthaußstrafe
belegt  und  verordnet,  daß  er  nach  erstandener  Strafe  unter  Aufsicht  der  Orts,  Polizei
gestellt  werde.  «  «

Am  11.  Merz  ist  der  zu  Böblingen  verhaftete  Johann  Schmid  von  Ehningen)  wes
gen  Gewehrverheimlichung  und  Wilderei  Actentars,  neben  dem  Erfatze  aller  Kosten,  so
wie  der  Confiscation  des  Gewehrs  und  Bezahlung  einer  Geldbuße  von  20  Pfd.  Hellerg
zu  fünfmonatlicher  Festungsarbeit  innerhalb  der  Festung  condomnict  worden.
Nocew  wurde  der  zu  Ulm  in  Untersuchung  gekomr  de  Leonhard  Ruhland  von  Than,
nenhausen,  Oberamts  Blaubeuren,  wegen  thätlicher  Wiversezlichkeir  gegen  die  Obrigkeit,
neben  dem  Ersas  aller  Kosten  mit  zweisähriger  Festungsarbeit  bestraft.

Den  13.  Merz  ist  gegen  den  zu  Böblingen  in  Untrrsuchung  gekommenen  Geerg
Friedrich  Brennenstahl  von  Weil  im  Schömbuch,  Oberamts  Böblingen,  wegen  Wilde“
rei  und  Gewehrverheimlichung,  neben  Confiscatio#nn  seines  Gewehrs  nUnm  den  Schießge:
räthschaften,  auch  Ersat  des  erlegten  Wilds,  eine  fünfmona##iche  Festungsarbeit)  die  er,
sten  sechs  Wochen  mit  aufgesester  Wilderer=  Kappe  erkannt,  und  rucksichtlich,  der  Kosten
das  Angemessene  verfügt  worden.  ,  "«.-  ·-«Unter-demu.MetzwukdenssdiesuUrachinUnkerfuchnnggekommenesoh-Gst


MakundkudwigSchmidvonFeldstetteu,--OberathMünsingen,-wegenMkenktkkek
Unzucht  mit  einem  unmannbaren  Mädchen,  neben  Erstattung  aller  Kosten  zu  gleichen
Theilen,  jeder  zu  einer  sechsmonatlichen  Festungsarbeit  verurtheilt.
.  Anm  15.  Merz  ist  der  zu  Calw  pung#o  com  ullionis  in  Untersuchung  gekommene  Jo“
dann  Georg  Rapp  von  Haiterbach,  Oberamts  Nagold,  neben  dem  Ersaße  der  empfan"
genen  Gelder,  und  der  übrigen  ihm  zugeschiedenen  Kosten,  mit  viermonaklicher  Festungs“
arbeit  belegt  worden.  ·

Den  16.  Merz  wurde  gegen  die  zu  Wiblingen  wegen  Vagabunditaͤt,  Concubinats
und  Faͤlschung  verhaftete  Victotria  Graf  von  Bihlesengen,  Oberamts  Wiblingen)  neben
dem  Ersatze  aller  Kosten,  mit  viermonarlicher  Zuchthaußstrafe  erkannt,  und  die  nachhe
rige  Rerlusson  in  ein  Arbeitshauß  verfügt.  ·

Unter  dem  18.  Merz  ist  die  zu  Rorcenburg  in  Verhaft  und  Umersuchung  gekomme"
e  Justine  Stark  von  Hirrlingen!  Oberamts  Rottenburg,  wegen  wiederholten  Diebt
siahls,  neben  dem  angemessenen  Kostern-Ersas  zu  fünfjehnmonatlicher  Zuchthaußstrafe,
mit  Willkomm  condemmirt  worden.  «  ""
.AmthckzwurdedcrzuLudwigsbukginUyccxsuchupggekommeneBernbakd
.Danj·-lvunI«L«sccki-sz.1-.sn,.—O«.nraims5·SssikausoroiuHweg-AuwisdcrhyltenDirisstäblH-«FEW
tks31T.»··.»-.:.i-..:  "-..«-;..:.;;-.·«,«-."-«cszr;«i(;4:;ij,jxj,äjs«.«I;;·.di·1-I,(3,’sk)s«U.-j-TT4-W
        <pb n="119" />
        95

wahrung  in  rinem  Arbeitshauße  bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  zwei
Monate  verurtheilt.  «
Den  21.  Metz  ist  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Johann  Jakob  Krail  von  Vaihingen
  an  der  Enz,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,  mit
heunmonagtlicher  Festungsarbeit  belegt  worben.  H
’  'Utl»t»c·k"s·b,e’m28.Merzwgrdege"gensest-zuMach-wegenUntersthcagunganvertrau-·«t·ek»,s?)·eldex··,;s·thzdFälschyti»iitVerl-afkn"d.»«llntersu"chu"nggkkonsmcueJakobFriedrich

Knauer  von  Urach,  nebls  der  Entsetzung  von  der  Srelle  eines  Stadt-ieutenants  und
Uufähigkeits=  Erklärung  zu  künftiger  Führung  eines  oöffentlichen  Amtes,  eine  zehumonat=Lche
  Zachchaußstrafe  erkanut,  und  küksichtlich  der  Kosten  das  Erforderliche  verfügt.
Anm  3.  Merz  ist  der  zu  Altdorf  verhaftete  Johann.  Skoppel  von  Schomburg,  Ober--amts
  Tettnang,)  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Erlaz  aller  Kosten,  mic  fünfmonstlicher
„Festungsarbeit.  bestraft  morden.  .,",«"-«z«««  "."»
Leidens-wurdeder«.su·-«Altdorf-in-Verhqftiund.UntersuchungsgekommäIeMichael
StkikdachervoiiRapxnyburgzwegknmitdekholten-Diebstoh15,1—nebengdestr-Etsatz-aller
Kosten  zu  einer  sechsmonatlichen  Juchthaußstrafe  und  nachherigen  Verwahrung  in  einem
Arbeitshauße  auf  wenigstens  drei  Monate  kondemnirt.

—

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  3.  April  'die  erle-Digten
  Srellen  eines  Verwalters  bei  dem  clinischen  Institut  und  Cafssiers  bei  dem  botamischen
  Garten  der  Uniersttat  Tubingen,  dem  Juris  Candidaten  Schlayer  von  Tü
bingen,  allergnädigst  zu  übertragen  geruht.  '

 

Der  Rechts-Candidat  Joseph  Sauter  von  Hofen,  Oberames  RNeresbeim  „ist  nach
erstandener  Prüfung  in  die  Jahl  der  Königl.  Advokaten  aufgenommen  und  bei  dem  Kö-„mg'##Ober.=
  Justiz-Collegium  immatriculirt  worden.  Stutts.  den  z7.  Merz  1816.

 

Bebenhausen.  Bei  unterzeichneter  Pectung  Ist  ein  Quantum  Dinkel  ganz  guter  Qualitt  zum
Berkauf  allerguäbigst  auegesezt,  woräber  täglch  Käufe  abgeschlossen  werden  kbunen.  Den  5.  Ap##l
48.6.  Kön.  Cameralamt.

Bictighbelm.  Am  Dienstag  den  16  dies,  Vormittags  uöbr.  werden  in  der  hiesigen  Cameralamts
  ·  Wobnung  10  Aimer  181  1er  Weine,  guter  Qualith,  im  dffentlichen  Aufstreich  au  den  Meistbierenden
  perkauft  werten;  wozu  die  Liebhaber  eingeladen  sind.  Den  4.  April  1616-7

  ·  «  -Koc1.CamecaliVeI-waltung.
erb«Auf-Ungimsgt,sästenzy’Hoi-b,Kitcldbckgnnhhaigeklochist«e"in"bettächtlichesQuem

kamaaRockcnundDmkclzmnVertausausgeiczhIyoisuvekvtestcbhabetmitunterzcichnekemCamei
tatemttäglichzcsufc  abschleessen  können.  Den  6.  April  1616.  K.  Camcralamr.

Niedlingen.  Es  isttder  unterm  11.  v.  Mon.  stakt  gehabte  Verkauf  eines  Vorratbs  von  Branntzwwein
  in  dem  b#esigem  Magazin  nicht  genehmig!t,  sondern  befohlen  woroen,  dasß  ein  nochnaliger  Aostrelch
desfalls  vorgenommen  werde,  welche  Verhandlung  am  Montag  den  6.  Mai  Nachmittags  2  Uhr  auf
Dem  hiesigen  Rathyhaus  vor  sich  gehen  wird,  wozu  man  die  Kauflastigen  audurch  einladet.  Den  6.  Apr#
1616.  Nm  K.  Oberam#
        <pb n="120" />
        .
Rotb  awm  See.  Däs  dasige  Cameralamt  verkauft  von  den  Abnigl.  Frochtvomschen  von  i305,

einige  Quantitäten  Rocken,  Dinkel  und  Haber,  we#baib  sich  Liebhaber  räglich  in  dem  Cameralamtichen
Getchafteimme,  einfinden  können.  Den  6.  Upril.  1614.  K  .  Cameralamt.

Stammheim.  Das  alte  herrschaftl.  Fruchtkasien-  Gek#de  in  Schwieberdingen,  welches  ui
nem  Mauerwerk  zwar  haufällig,  im  Holzwer#  und  sonst  aber  noch  burchaus  gut  und  brauchben  ist,
wird,  allergnaddigst  befohlenermaßen  Samstag  den  27.  d.  Mon.  aus  Den  Abdruch  im  dffentlichen  Auss
reich  verkaust  werden.  Diejenige,  welche  Kust  dazu  bge  kbnnen  dat  Gedäude  täglich  brangercheinigen,
  und  haben  ssch  gedachten  Tags  B  11  Uhr  auf  dem  Plaz  in  Schwiederdingen  bei
d#r  Aufstreichs=  Verhandlung  einzufinden.  Den  5.  Ipril  1516.  -  K.  Cameralamt.
Weinsberg.  Bei  hlesiger  Beamtung  ist  eln  dedeutendes  Quantum  Dinkel  zum  Verkauf  ausze
setzt,  worüber  täglich  Käufe  abgeschlossen  werden  können.  Den  5.  April  1516.  K.  Cameralami.

Zwie  falten.  In  Gemäsben  hochsten  Dekrets  Königl.  Krondomal##en,  Sekridn  vom  2.  Merz
follen  die  im  Schloge  Mochenthal  noch  vorhandene  Mobiligr=  Sihtke  bffentlich  verKeigert  werden.  Selche
  bestehen  in  Bertt  und  Weiszeng,  Mbß.  Zinn=  Kupfer=  Eisen  =  und  Blechgeschirr,  Schreinwernk  und
ollerlel  Hausrath.  Int  dieser  Perhandlung  hat  mon  Dienstag  den  23.  April  sestgesetzt,  an  welchem.  1#
ce  die  Kaufs=  Liebhader  Pormutas  9  Uhr  zu  Mochenthal  erwartet  werden.  Den  30.  Merz  1816.
...  K.  Cameralverwaltung.
Besighelm.  Die  Schaafweide  zu  Wahlheim  und  die  zu  Hetighelm  werden  Montag  den  29  Ape.
d.  J.  Vormirags  10  Uhr  auf  dem  Ratbhause  allhler,  von  Michachs  1616  bis  1619.  an  die  Meistdie
tenden  verliehen  werden;  wesches  mit  dem  Anhang  biemit  bffentlich  bekannt  gemacht  wird,  daß  iede
Schaasweide  zu  300  Stür.  Schafen-  berecktig  sei,  wovon  der  Beständer  die  Helfte  einschlagen  dari,
auch  freie  Wohnung,  Stallung  und  bürgetliche  Beneficien  genießt;  und  daß  Niemand  zur  Kicnatien  #
gelassen  werde,  der  sich  nicht  mit  elnem  Meisterbriefe  und  guten  Jeugnis  über  selnen  Mitci  und  Vermögen
  ausweisen  kann.  Den  26.  Merz  1816.  K.  Oberamt

Lorch,  Welzbeim.  Nach  allerhoͤchstem  Befehl  vom  22.  Merz  d.  J.  soll  die  Schreiner-,  Echlosser
  „,  Glaser=  und  Anstrich  -Arbeit  an  dem  neu  zu  erbauenden  Küchenthum  und  der  damit  in  Verbisdung
  stehenden  Kirchen  Erweiterung  zu  Welzbeim  noch  einmal  in  öffentlichem  Abstreich  verakkordirt  werden.
  Die  Schreiner-Arbcit  beträgt  nach  dem  gu"édigst  ratificirten  Ueberschlog  947  fl.  22  kr.,  die  Schlose
ser-Arbeit  3066.  fa-  d0  kr.,  die  Glaser=  Arbeit  655  fl.  2  kr.,  die  Awvstrich=  Arbeit  256  fl.  18  kr.  ond  #de
Absireichs-Verhandlung  ist  auf  Montag  den  22  April  d.  J.  bestmmt.  Tüchtige  Handwerkslenten###
che  sich  ihres  Vermögens  und  ihrer  Keuninisse  wegen  ausweisen  köunen,  und  Lust  zur  Uebernahwe  dieser
  Arbeiten  haben,  werden  biemit  eingeladen,  bei  der  Abstreich  Verbandlung  an  gedachtem  Tag  Mergens
  10  Uhr  in  dem  Wirrbshaus  zum  Rößlen  in  Welzheim  zu  erscheinen,  wo  sie  das  Weitere  verne#-men
  werden.  Den  30.  Merz  1816.  K.  Cameralamt  Korch.

Rledlingen.  In  der  Stadt  Riedlingen  ist  auf  eine  Strecke  von  127  Rutben  zu  16  Echub  ein
neues  Pfllaster  einzusetzen.  Die  Pflälter=  Brbeit  wird  an  solche  Manster,  welche  sich  über  ihre  Tüchiglen
und  Vermögens-Umstände  gebbrig  ausweisen  konnen,  unter  Vorbehalt  der  allerbbchsten  Genedmizuns
am  Montag  den  6.  Mai  Vormutags  9  Uhr  auf  dem  biesigen  Rathbauß  im  dffeutlichen  Abstreich  rrakkordirt
  werden,  und  ladet  man  dle  biczu  qualificirten  Meisler  ein.  Den  6.  April  1816.  K.  Oler#m#

Vaibingen,  Enzweihingen,  Nußdorf.  Bis  Montag  den  29.  April  werden  nachbemerb
te  Commun-Schaafweiden  auf  3  Jahre  und  zwar  von  Michaclis  1616  dis  1619.  im  öfsentlichen  Aufsstreich
  unter  Vorbehalt  allerhchster  Ratisikation  verliehen.  1)  Die  Waide  von  Enzweibingen,  wesche
750  Stäke  erträgt,  und  wovon  der  Beständer  450  Stök  für  sich  einschlagen  darf,  und  hat  ein  Bestämder
  freie  Wohnungen,  Scheuer  und  Stallungen  und  einen  Kuchengarten  zu  genießen.  2)  Die  Waide
zu  Rupydorf,  welche  450  Stük  erträgr,  und  wovon  der  Beständer  250  Stäl  Onschlagen  darf.  Ein  Besänder
  hat  freie  Wohnung,  Scheuer  nebst  Stallungen,  einen  Kuchengarten  und  ein  Erddirenland  zu  9°
nletzen.  Die  kiebhader  zu  diesen  beiden  Schaafwalden  können  sich  an  gedachtem  Tage  Morgens  ?  Ubr
mit  Meisterdriefen  und  Venndgens=  Attestaten  auf  dem  Rathhaus  zu  VBalbingen  einfinden.  De###
Mer)  1510.  K.  Oberamt.
        <pb n="121" />
        Nro.  16.  1816.  97

Koͤniglich-  Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regittungs-Blatt.

Samstag,  30.  Apritl.

 

 

Normativ  wegen  Abrechnung  der  Forderungen  der  Amtspflegen  und  Gemeinden  an  der

schuldigen  Steuer  -Summe.

Da  Seine  Königl.  Majestät  altrgnädis  genehmiget  haben,  daß  den  Améespflegen
  erlaubt  werde)  ihre  an  die  verschiedenen  Staats-Cassen  habende  liquide  Forderungen
  zuerst  mit  alten  Ruückständen,  dann  aber  auch  mit  Resten  an  der  laufenden
Steuer  vollends  zu  compenstren:  so  wird  in  Beziehung  auf  die  Berechnung  und  Liquidirät
  dieser  Forderungen  folgende  Weisung  ertheilt.

7)  Die  Jinnse  und  Capitalien,  welche  auf  Anweisung  der  General-Cautionen-Casse
oder  General-S  jats-Schuldenzahlungs-Casse,  so  wie  die  Pensionen,  welche  im  Namen
  der  Kriegs=  sasse  2c.  von  den  Amtspflegen  auf  den  Jahrgang  184  bezahlt  worden,
und  für  welche  I  ale  Quittungen  vorhanden  s#ind,  werden  wie  bisher  ohne  besondere  allerhöchste
  Decrett  bei  der  Jahrs-Vergleichung  mit  der  Königl.  General=  Steuer-Casse
auf  Georgii  1819  engenommen  werden.

2)  Die  für  die  General-Kriegs-Casse  bis  Georgi#  1815  ausbezahlten  Invaltden=Kosten
  werden  unverweilt  zur  Decretur  gebracht,  und  können  sodann  in  die  nächste
Steuer-Abrechnung  aufgenommen  werden-Die

  von  187  beiahlten  Invaliden-Kosten  hingegen  müssen,  da  ihre  Decretur  noch
auf  Einsendung  und  Prüfung  der  Berechnungen  beruhet,  vorläufig  in  die  Liquidation
gesezt  werden.

3)  Eben  so  wird  man  die  Revisson  der  eingekommenen  Rechnungen  über  die  Gensd'armerie-Kosten
  bis  1815  moöglichst  beschleunigen,  damit  die  Oberämter  sie  noch  in  die
Steuer-Abrechnung  pro  1816  aufnehmen  können.  Die  pro  1843  ausbezahlten  Kosten
dieser  Art  hingegen  find  in  die  Liauidation  zu  nehmen.

Uebrigens  sind  bereits  die  erforderlichen  Vorkehrungen  getroffen,  um  die  Revison
und  Deeretur  der  Rechnungen  auch  für  die  Jukunfe  möglichst  zu  beschleunigen-
        <pb n="122" />
        yz

4)  Die  Ferderungen  für  Hofstaatsfuhren  werden,  in  so  weit  die  Berechnungen  derselben
  bereits  in  der  Königl.  Kanzlei  eingekommen  sind,  ungesäumt  gepruft,  und  zum
Behuf  der  Abrechnung  ausgeschrieben  werden.  Da  aber  die  dießfalsgen  Berechnungen
von  verschiedenen  Oberamtern  noch  ausstehen:  so  wird  denselben  hiemit  aufgegeben)  die
richtige  Einsendung  der  Verzeichniße  ssch  um  so  mehr  angelegen  seyn  zu  lassen,  als  sie
es  sonst  ihrer  eigenen  Schuld  beizumessen  haben,  wenn  die  Amtspflegen  um  ihre  Forderungen
  nicht  zu  rechter  Zeit  befriediget  werden.

5)  Diejenigen  Oberaͤmter,  welche  die  vorgeschriebenen  Berechnungen  uͤber  den  im
Jahr  1915  erlittenen  Gewitterschaden  noch  nicht  eingesendet  haben,  werden  erinnert,  die,
selben  unverzüglich  der  Königl.  Steuer-Section  vorzulegen,  um  den  zu  verwilligenden
Sceuer-Nachlaß  noch  in  die  Jahrs-Abrechnung  auf  1816  aufnehmen  zu  können.

6)  Die  bis  Georgi#  1975  berechneten  Straßen=  Conservations-Kosten,  welche  nicht
schon  durch  die  Decrete  der  Königl.  Steuer-Seckion  vom  §.  Merz  d.  J.  zur  Abrech,
nung  an  den  Steuer-Resten  pro  1315  angewiesen  worden  sind,  kommen  nun  an  den
Scener-Rückständen  auf  1816  in  volle  Abrechnung,  und  werden  daher  an  die  betreffen,
den  Oberämter  noch  besonders  ausgeschrieben  werden.  Die  dieffallsigen  Forderungen  für
das  Jahr  1843  hingegen  können  in  Liquidation  genommen  werden.

Sollten  etwa  einzelne  Oberämter  außer  den  hier  aufgezählten  Gegenständen  noch
andere  ahnliche  Forderungen  an  die  Staats=  Cassen  zu  machen  haben:  so  liegt  es  an  ihnen,
  die  etwa  ausstehende  Decrecur  allerunterthänigst  zumoniren,  oder  die  Horderungmm
auf  andere  erforderliche  Weise  zur  Liquidität,  und  dann  zur  Abrechnung  zu  bringen.
Stuttgart,  den  13.  April  1816.  Königl.  Finanz-Ministerium.

Graf  v.  Mandelsloh.

Rechts.-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz-Colleglums.

1)  Die  UAppellations-Sache  von  dem  Oberamtsgericht  Marbach,  zwischen  Jakeb
Walz  zu  Vohenlohe,  Kläg.  Anten  und  Christoph  Friedrich  Zehnder  zu  Gronau,  Bell.
Aem  einen  Mühlkauf  betreffend,  wurde  durch  Vergleich  erledigt.  Stuttgart,  den  13.

erz  1816.

2)  In  der  Appellations-Sache  von  Vaihingen  zwischen  dem  Kronenwirth  Gauß
zu  Ober-Nieringen,  Bekl.  Anten,  sodann  Adam  Gaßmann  ebendaselbst,  und  Eberhard
Sieber  zu  Sersheim,  Kl.  Aten,  Ansprüche  aus  einem  Gesellschafts-Vertrag  betr.,  wurden
  die  Kl.  Acen  mit  ihrem  Cautionsgesuch,  als  derzeit  unstatthaft,  abgewiesen.  Sturtg.
den  0.  April  1876.

3)  In  der  per  Releriptum  vom  72.  Jul.  1#5.  von  Amtswegen  verworfenen  Aopellattons-Sache
  des  August  Gottfried  Beck  zu  Kirchheim  am  Neckar,  und  Cons.,  Kl.
Anten,  nun  Inten,  wider  die  Conrad  Seitterschen  Eheleute,  ebendaselbst,  Bekl.  Aten,
nun  Jaten,  die  Gültigkeit  eines  Testaments  betreffend,  wurden  die  Inten  mit  ihrem
Hestiturions-Gesuch  ob  noviter  reperta  von  hier  ab-  und  an  den  Unterrichter  verwiesen.
Ibid.  eod.
        <pb n="123" />
        40  In  der  Appellations=  Sache  von  Göppingen  zwischen  der  Gemeinde  Salach,  Kl.
Anten  und  Kaver  Mühleisen)  Hofbauren  zu  Kizen,  Bekl.  Aten,  die  Theilnahne  des
Bekl.  an  den  Quarriers,"  und  Vorspanns-Kosten  der  klagenden  Gemeinde  beir.,  wiarde
die  Urthel  erster  Instanz  confirmirt.  1b.  e#d.

 

Von  der  Kaiserlich  Königlich  Oesterreichischen  Regierung  find  auf  Abschlag  der
Kriegs-Kostens-Forderungen  des  Krnigreiche  Württemberg  ab.  mals  loooo  fl.  an
die  Landes,  Concurrenzien=  Haupt-Casse  bezahlt  worden.

Da  nun  Seine  Königl.  Masestat  schon  unterm  11.  Jauner  d.  J.  allergnädigst
verordnet  haben,  daß  die  Schuldigkeit  der  Leßtern  zur  Königl.  Staats=  Casse  noch  im
Uusstand  bleiben,  und  dagegen  die  prägravirten  Oberämter  von  den  zundchst  eingehenden
  Vergütungs-Geldern  unterstüzt  werden  sollen,  so  ist  dies  unter  Zugrundlegung
eines  allerhöchsten  Orts  genehmigten  Repartitions=  Masstabs  wirklich  geschehen.  Stutegden
  10.  April  1816.

 

Rotweil.  Vor  dem  unterzeichneten  Criminalame  sind  2  Falschmunzer-Banden
in  Untersuchung  gekommen,  welche  mit  den  auswärtigen  in  dem  benachbarten  Grosherzoglich=
  Badischen  Städtchen  Villingen  innesizenden  Inculpaten  der  Zeit  aus  35  Mitgliedern
  bestehen.  Diese  haben  ihr  verbotenes  Gewerbe  schon  mehrere  Jahre  getrieben,
und  seitdem  eine  sehr  bedeutende  Menge  falscher  Münzen,  meistentheils  Sechs-Kreuzerstucke
  mit  Königlich=  Württembergischem  Geprage,  dann  aber  auch  Königlich-Bayerische
Scheidemünzen  und  sogenannte  Schwerde-Thaler,  auch  Niederländer  Thaler,  in  Umlauf
  gesezt,  und  biedurch  die  Sicherheit  im  Handel  und  Wandel  aͤußerst  gefaͤhrdet.

Indem  nun  hiemit  Jedermann  vor  der  Annahme  solcher  zum  Theil  sehr  täuschend
nachgemachter  falscher  Munzen  gewarnt  wird,  hat  man  einige  unverkennbare  Merkmale
derselben)  so  wie  diese  in  den  Acten  vorkommen,  hier  beygesezt,  damit  besonders  das
commercirende  Publikum  über  die  Kennzeichen  der  noch  eirrulirenden  falschen  Geld-Sorten
  unterrichtet  werde.  Den  H9.  April  21816.  Kön.  Württemb.  Criminalamt  ind  der

Landvogtei  am  obern  Reckar.
Die  courstrende  falsche  Sechs-Kreuzerstücke  mit  Königl.  Württembergischem  Gepräge  find
meistentheils  von  dem  Jahr  1812,  dunn  aber  auch  vom  Jahr  1814,  und  -  wie  wohl
wenige  vom  Jahr  18711.  Siamtlich  diese  unrerscheiden  sich  von  den  #chten  Münzen
durch  ein  auffallend  scharfes  Gepräge,  so  daß  sich  an  den  mehr  erhabenen  Seiten  die
Verstlberung  bald  abnützt,  während  außerdem  eine  glänzend  weiße  Farbe  zurückbleibe.
Ueberdieß  sind  insbesondere  die  Sechs-Kreuzerstücke  vom  Jahrgang  1872  dadurch  kenntlich,
  daß  in  der  Umschrift  bei  dem  Wort  KONIGI.die  Buchstaben  KO  zusammengeflossen
  sind,  was  von  einem  Gebrechen  des  Stempel-Stoks  herrührt.

Die  in  Circulation  gekommene  falsche  Sechs-Kreuzerstuͤke  mit  Königl.  Bayerischem
Gepräge  haben  in  der  Farbe  und  dem  Gepräge  die  nämlichs  Merkmale)  wie  die  mit
Königlich  Württemberg.  Stempel)  unterscheiden  ssch  aber  noch  vorzüglich  dadurch,  daß
        <pb n="124" />
        100

auf  dem  Koͤnigl.  Brustbild  das  Haar  auffallend  stark  und  die  Nase  zu  spiß  ausgedrückt
ist,  auch  daß  der  Rand  der  unächten  Münzen  nicht  genugsam  eingekerbt  erscheint.
Endlich  die  coursirende  falsche  sogenannte  Schwerdt-Thaler  mit  Königl.  Bayerischem
  Gepräge  und  Niederländer-Thaler,  soviel  en  Actis  erhellt  nur  wenige  an  der  Jahl,
sind  gegoßen,  deßhalb  von  seichtem  Gepräge,  und  haben  eine  sehr  schlechte  Composttion;
daher  solche  den  nur  einigermaßen  aufmerksamen  Münzkenner  nicht  tauschen  können.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  r7.  April  den  Obersten,  Flügel=  Adjutanten)
Regiments-Commandeur  und  Interims-Brigadier,  Freiherrn  von  Bismark  in  den
Grafenstand  des  Königreichs  gnddigst  erhoben.

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  16.  April  den  katholischen  geistlichen  Rath  von
Keller  zu  Bezeugung  der  allerhöchsten  Zufriedenheit  mit  den  von  demselben  geleisteten
Diensten  zum  Kommandeur  des  Königl.  Civil-Verdienst-Ordens  gnädigst  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchster  Resolution  vom  18.  April  die  erledigte
  Oberumgelders=  Stelle  im  Cameral-Bezirk  Brakenheim  dem  bei  dem  Königl.  Ge,
nie-Corps  angestellt  gewesenen  Guide  Schillinger  allergnädigst  zu  übertragen  geruht.

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermeog  allerhöchsten  Reseripts  vom  11.  April  das  erledigte
  Präceptorat  an  der  dritten  Classe  des  mittlern  Gymnastum  in  Stuttgart  dem
Präáceptor  Oetinger  in  Backnang  zu  übertragen  allergnädigst  geruht.

 

Kaufen.  Bei  dem  hiesigen  Cameralamt  ist  ein  Quantum  Roggen,  Dinkel  und  Haber  feil.  Die
Liebhaber  mogen  sich  einfinden  und  Käufe  abschließen.  Den  10.  Ap  ril  116.  K.  Camcralamt.

Rledlingen.  Es  ist  der  anterm  11.  v.  Mon.  statt  gehabte  Verkauf  eines  Vorraths  von  Branntwein
  in  dem  hiesigem  Magazin  nicht  genehmigt,  sondern  befohlen  worden,  daß  ein  nochmaliger  Adstreich
desfalls  vorgenommen  werde,  welche  Verhandlung  am  Montag  den  6.  Mai  Nachmittags  2  Ubr  an
den  deßgen.  Rathhaus  vor  sich  gehen  wird,  wozu  man  die  Kauflustigen  andurch  ein  ade  Den  6.  April
1616.  «  eramt.

Stammbeim.  Das  alte  herrschafil.  Fruchtkasten-  Gebaͤude  in  Schwieberdingen,  welches  in  seinem
  Mauerwerk  zwar  daufällig,  im  Holzwerk  und  sonst  aber  noch  durchaus  gur  und  brauchbat  ist,
wird,  allergnädigst  befohlenermaßen  Samstag  den  27.  d.  Mon.  auf  den  Abbruch  im  offentlichen  Aufstreich
  verkaust  werden.  Dlejenige,  welche  Lust  dazu  bezeugen,  können  das  Gebäude  täglich  deaugenscheinigen,
  und  haben  sich  gedachten  Tags  Vormittags  11  Uhr  auf  dem  Plaz  in  Schwieberdingen  de
der  Aufstreichs=  Verhandlung  einzufinden.  Den  5.  April  1616.  K.  Cameralamt.

"  Zwiefalten.  Bei  dem  Königl.  Cameralamte  wird  mit  bochster  Legltimation  vom  2.  April  b.  J.
ein  beträchtliches  Quantum  guler  Frachten  an  Rocken  und  Dinkel  gegen  baare  Bezahlung  successive  verkaust.
  Den  9.  April  1816.  K.  Cameralamt.

Iwiefalten.  In  Gemäsbeit  höchsten  Dekrets  Königl.  Krondomasnen  =  Sektion  vom  22.  Merz
sollen  die  im  Schloße  Mochenthal  noch  vorhandene  Mobiliar-Stüke  dffentlich  versteigert  werden.  Solche
  besteben  in  Bett  =  und  Weiszeug,  Möt6  Zinn  =  Kupfer=  Eisen=  und  Blechgeschirr,  Schreinwerk  und
allerlei  Hausrath.  Ju  dieser  Verhandlung  hat  man  Dienstag  den  23.  April  Hestgeset  an  welchem  Tage
  die  Kaufs-Liebhaber  Vormitrags  9  Uhr  zu  Mochenthal  erwartet  werden.  Den  30.  Merz  1616.

.  K.  Cameralverwallung.

Sulzbach,  Weinsberger  Oberamts.  Da  der  Commun-Schaafwaide=  Pacht  in  dem  hiessgen
Oberam-Ort  Sulzbach,  mit  Michagelis  d.  J.  zu  Ende  gehet,  so  ist  auf  Dienstag  den  7.  Mai,  Ver-
        <pb n="125" />
        101

mitkags  ?  Uhr  auf  dem  Rathhaus  zu  Weinsberg  die  Verhendlung  zu  einer  neuen  Verpachtung  auf  5
Fahre  festgesetzl.  Die  ganze  Schaashaltung  wird  auf  obugefähr  170  Stuͤck  Goͤltvieh  bestimmt.  Die
weitere  Bedingnisse  werden  bei  der  Perhandlung  selost  bekanmt  gemacht  werden.  Weinsberg,  den  10.
pril  1810.  K.  Oberamt.

Grantschen,  Weinsberger  Oberamts.  Da  der  Commun-Schaafweide-Pacht  in  dem  hiesigen
Oberamts-Ort  Grantschen  mu  Michunelis  d.  J.  zu  Ende  gehr;  so  ist  cuf  Dienstag  den  7.  Mai  Vormittags
  9  Uhr  auf  dem  Rathhaus  zu  Weinsberg,  di.  Verhandlung  zu  einer  neuen  Verpachtung  auf  3  Jahre
  festgesetzt.  Die  hiesige  Schäferei  besteht  aus  120  Stük  Göltoieh.  Die  weitere  Bedingniße  werden
bei  der  Verhandlung  selost  bekanur  gemacht  werden.  Weinsberg,  den  9.  April  1816.  Oberamt.

Tübingen.  Die  unterzeichnete  Stelle  ist  allergnaͤdigst  angewiesen,  50  —  60  Ruthen  Stein-Pflaster
  herstellen  zu  lassen  und  zu  verakkordiren,  wozu  Montag  der  29.  April  bestimmt  ist.  Diejenige  Pflaͤ-#e-
  nun,  welche  ein  solches  Geschäft  zu  übernehmen  Lust  bezeugen,  daben  sich,  in  Ansehung  ihrer

üchtigkeir  und  ibres  Vermogens,  mit  obrigkeitlichen  vom  Oberamt  gesiegelten  Zeugnissen  gehdrig  auskwerten=
  und  an  obigem  Tag  Morgens  63  Ubr  dahier  zu  erscheinen,  mit  dem  weitern  Bemerken,  daß
as  Anschaffen  der  Matcrialien  Sache  des  Entreprenneurs  seye.  Den  11.  April  1616.
Kinigl.  Cameralverwaltung.

Weinsberg.  Da  der  Commun-Schaafwaide=  Pacht  in  dem  biesigen  Oberamts--Ort  Wiwmenthal
  mit  Micharlis  d.  J.  zu  Ende  geßht;  se  ist  auf  Dienstag  den  7.  Mai  Vormittags  ?  Uhr  auf  dem
Rathdaus  zu  Weinsberg  die  Verhandlung  zu  einer  neuen  Verpachtung  auf  3  Jahre  festgesetzt.  Die  gane
ze  Schaashaltung  wird  auf  125  Stük  destimmt,  sodann  hat  der  Bestandschäfer  die  Personalfreiheit  im
Ort,  und  genießt  alle  bürgerliche  Beucficien.  Eben  so  erhält  derselbe  den  Winterpförch  vom  1.  Dec.
dis  1.  Mai.  Die  weitere  Bedingnisse  werden  dei  der  Verhandlung  selbst  bekannt  gemacht  werden.  Den
30.  Merz  1810.  K.  Oberamt.

Stuttgart.  Der  bei  dem  Knigl.  leichten  Infanterie:  Regiment  Nr.  10.  gestandene  Gemeine,
Ebrislian  Floktau  von  dier  gebürtig,  ist  den  15.  Merz  d.  J.  aus  der  Garuison  Heilbronn  desertirt,  wesbalb
  alle  Cill=  und  Militair=  Bebbrden  hierdurch  ersucht  werden,  die  zu  Beifahung  dieses  Flüchtlings  ersorderlichen
  Vorkehrungen  zu  treffen.  Den  28.  Merz  1616.  K.  Stadtdirection.

Oberwies,  Oberamts  Leutkirch.  Der  bei  dem  Cavallerie=  Regiment  Nr.  3.  J#ger  Kronprinz  gestandene
  Gemeine  Magnus  Patent  von  Oberwies,  ist  im  Urlaub  desertirt.  Alle  Hoch  =  und  Wohlldbl.
Obrigkeiten  werden  daher  gejiemendst  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  zu  fabnden,  ihn  im  Betretungsfall
arreinen,  und  wohloerwahrt  hieher,  oder  an  das  Regiments-Commando  eialiefern  zu  lassen.  Den
25.  Merz  1316.  K.  Oberamt.

 

 

Balingen.  Nachstehende  Personen  wandern  mit  allerhöchster  Erlaubnig  aus:  Johann  Gottlieb
Schlumberger,  lediger  Schuster  von  Balingen;  Fidel  Schurer,  ledig,  von  Margaretenhaufen;  Theo“
dor  Renner,  lediger  Schumacher  von  Geizlingen;  Johann  Friedrich  Stang,  lediger  Strumpfweber,
von  Balingen;  Simon  Herter,  lediger  Mezger  von  Frommern;  Augustin  Brobeil,  lediger  Schuster
von  Geißlingen;  Mathias  Knobelspleß,  ledig,  von  Unterdigisheim;  die  ledige  Barbara  Schuler  von
Balingen;  Magdalena  Gaugel,  ledig,  von  Unterdigisheim;  Johannes  Konzelmann,  lediger  Maurer
von  Thailfingen.  Es  wird  diß  zur  allgemeinen  Kenneniß  gebracht.  Den  50  Merz  1816.  K.  Oberamt.

Calw.  Der  ledige  Kübler  Jobann  Jakob  Kraft  von  dem  disseitigen  Amesort  Gechingen  wandert
mit  allergnddigster  Erlaubniß  nach  Grünstadt  im  Ellaß  aus.  Wer  etwas  an  ihn  zu  fordern  hat,  hat

sich  binnen  Jahresfrist  bei  dem  Schultheissename  Gechingen  zu  melden.  Den  45.  April  1816.
i  n.  Oberamt.

Gdppingen.  Da  der  Handelsmann  Pbilipp  Cbristian  Bek  von  hier  die  allerböchste  Erlaubniß
zur  Auswandcrung  nach  Herisau  in  der  Schweiz  erhalten,  so  wird  diß  anmit  mit  dem  Anhang  zur  öf-
        <pb n="126" />
        102

fentlichen  Kenntniß  hedr  d  ,  daß  derselbe  1  Jabr  in  allen  seinen  Angelegenheiten  don  dem  biefigen  Haw
delsmann  Christian  Bek  vermweten  wird.  Den  23.  Merz  161é6.  K.  Oberamt.

Klrchbeim  unter  Tek.  Georg  Balthasar  Bräuning,  Schlosser  von  bier,  wandert  nach  Hamdaz,
  und  Carolina  Magdalena  Obermöller  von  hier,  nach  Medendach,  im  Nassauischen  aus.  Werh
ne  Forderung  an  sie  zu  machen  hai,  muß  solche  binnen  &amp;amp;  Wochen  hier  dei  Oderame  eingeben,  da  fernerhin
  keine  amtliche  Hülfe  mehr  statt  finden  kdunte.  Den  19.  Merz  1616.  K.  Oderamt.

Leeouberg.  Felgende  Personen  haben  die  allergnädigste  Erlaubnig  zur  Auswanderung  erhalten:
nemlich  Johann  Adaom  Bär  von  Heimsdelm  nach  Rokterdam;  Georg  Frirdrich  Heffmann  von  da,  vach
Straßburg;  Catbarina  Carrier  von  Perouse  nach  Carlé#ruhe;  Caroline  Schmauder  von  Leonberg  eben
dahin;  und  Joseph  Merz  von  Weil  der  Stadt  nach  Mühlhausen  im  Badischen:  welches  mit  dem  Anhang
  bekannt  gemacht  wird,  daß  diejenige,  welche  etwas  an  dieselbe  zu  fordern  haben,  sich  biunen  Jatresfrist
  bei  den  Värern,  oder  jeden  Orts  bestellten  Pflegern  der  Auswanderaden  melden  können.  Des
25.  Merz  1316.  K.  Obderamn.

Marbach.  Aus  dem  hiesigen  Oberamt  wandern  aus:  Margaretha  Pfeffer  von  Kuchberg;  J2
bann  Georg  Kopp  von  Winzerhausen;  Rofine  Theuß  von  Auensteln;  Catharine  Elisaberhe  Scheu  von
Marbach,  und  Johann  Friedrich  Lebberz  von  Grosborwar.  Wer  an  diese  Personen  aus  irgend  einen
Grunde  Ansprüche  zu  machen  hat,  wird  aufgesordert,  sich  deshalb  an  die  auf  die  gesezuche  Dauer  eines
Jabrs  in  den  bieherigen  Wohnorten  der  Auswandernden  bestellte  Vertreter  derselben  4½  wenden.  Der
30.  Merz  1616.  .  Oberamt.

Ravcusburg.  Naoyfelgende  Personen,  aus  dem  Oberamtsbezirk  Ravensburg  wandern  aus,
nemlich:  1)  Agnes  Renn  von  benzraweeller  nach  Hüüstaig  im  Fürsiculhym  Sigmaringen,  welche  auf
ein  Jahr  von  ihrem  Stiesvater  Joseph  Renn  vertreten  wird.  2)  Ursula  Hergotsfelder  von  Blizenteu“
te  nach  Moͤskirch  im  Grosherzosthum  Baden,  vertreten  von  Jakob  Baubofer  von  Blizcureute.  3)  Jo“
sepba  Mayer  von  Felben  in  der  Schultheißerci  Bodnegg,  nach  Mindelbeim  im  Königreich  Vaiern,  verkreten
  von  ihrem  Vater  Johannes  Maier  in  Felben.  4)  Franziska  Riederer  von  Wolketsweiler  nach
Imenstadt  im  Gresherzogtbum  Baden,  vertreken  von  ihrem  Bruder  Andreas  Riederer  in  Wolketweilc.
5)  Jobann  Georg  Hutter  von  Ravensdurg  nach  Offenbach  bei  Franksurr,  vertreten  von  seinem  Pfleger
Pbilipp  Manz  in  Ravensburg,  welches  hiemit  für  diejenigen,  welche  an  die  auswandernde  Persoun
Forderungen  zu  machen  haben,  zur  bffentlichen  Kenntuiß  gebracht  wird.  Den  12.  E##,  16816.

k  Oberamt.

Rotwell.  Nachbenannte  Personen  des  hiesigen  Oberamts  haben  die  allergnaͤdigste  Erlaubniß  erhalten,
  auswandern  zu  dürfen.  Wer  daber  an  dieselbe  eine  Forderung  zu  machen  hak,  wilrd  biemit  auf-Vefordert=
  folche  binnen  1  Jabr  bei  Gesabr  nicht  mehr  damit  gebrt  zu  werden,  bei  der  unterscichneten

kelle  vorzubringen.  1)  Johann  Georg  Ritker  in  Alistadt.  2)  Aleis  Maurer  von  Rotweil.  3)  Anng
Maria  Herrmann,  Suestochter  des  Sebastan  Burger  in  Allstadt.  4)  Mathiss  Schwarz  von  Locherbof.
2  AUlois  Mauch  von  Deuringen.  6)  Franz  Joseph  Maier,  Kupferschnud  von  —  1.  April
1816.  kOderamt.

Schorndorf.  Steinenberg.  Der  ledige  Morimilian  Gotrlob  Maier  von  Steinenberg  bat  die
allergnddigste  Eilaubniß  erbalten,  nach  Frankfurt  am  Main  auszuwandern,  und  wird  den  vorliegendes
Gesetzen  gemäß  innerbalb  Jahreefrist  ron  seirem  Bruder  dem  Herrn  Amtmann  Mojer  in  Steinenbers
in  Betreff  aller  seiner  grarn  dan  Kömgresch  Württemberg  dabenden  Verbindlichkeiten  vermeten,  welches
Hemtt  zu  jedermanns  Missenschaft  gebracht  wird.  Den  2.  April  1616.  K.  Oberamr.

Schorndorf.  Philipp  Friedrich  Maser,  lediger  Mezger  allbier,  hat  die  allergnaͤdigste  Erlaubniß
erbalten,  nach  Nürnberg  auswandern  zu  dürsen,  und  wird  in  Betreff  seiner  im  hiesigen  Königreich  babenden
  Verbindlichkeiten  ven  seinem  Vater  Johannes  Maier,  Burger  und  Mezger  alldier,  innerdalb
Jahressrist  vertreten,  wolches  hiemit  zu  jedermanns  Wissenschaft  gemacht  wird.  De  Fe  urrl  1610.

„  Oberamt.
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        103

Tuttliggen.  Michael  Ganthner  von  Durchhausen  wandert  wit  allerböchster  Erlaubniß  nach  Fraukreich
  aus.  Rechtliche  Ansprüche  an  denselben  sind  daher  binnen  Jahrpsfrist  vor  untergeichneter  Stelle
geltend  zu  machen.  Den  20.  Merz  1516.  K.  Oberamt.

Tuttlingen.  Susanne  Braun  von  Tuttlingen  wandert  mit  allerböchster  Erlaubniß  nach  Wattweil
  In  der  Schweiz  aus,  und  wird  1  Jahr  lang  von  dem  Maurer  Johannes  Schönlin  daselbst  in  allen
Ungelegenheuen  vertreten;  welches  hiemm  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird.  Den  51.  Merz  1616,

beramt.

Urach.  Der  Handelemann  Jobann  Georg  Hespeler,  von  Ebningen,  hieslgen  Oberamts,  wandert
nach  Mühblberg  im  Badischen  aus.  Seine  Glaubiger  werden  daher  aufgeforderr,  ½  Jahresfrist

bei  dem  Anue  Eyningen  zu  melden.  Den  5.  April  1616.  k  Hberamt.

Vaidingen.  Der  nach  Andlau  in  Frankreich  mir  allerhöchster  Bewilligung  auswandernde  Schuwacher,
  Wilbellim  Wahler  von  Paihingen,  wird  1  Jahr  lang  durch  seinen  bisberlgen  Pfleger,  Adam
Küb#e,  Bierbrauer  von  Vaibingen  verrreten;  an  woelchen  sich  die  Personen,  die  Ansprüche  an  ihn  machen,
  wenden  mögen.  Den  19.  Merz  1816.  K.  Oberamt.

Voihingen.  Ludwig  Arnold,  Müller  von  Horrheim,  welcher  mit  seiner  Famille  nach  Baden  auswandert,
  wird  cin  Jahr  lang  durch  den  Schmid  Jakob  Abel  in  Herrheim  vertreten,  an  welchen  sich
diejenigen,  die  Ansprüche  an  ihn  machen,  inner  dieser  Zeit  wenden,  und  ihre  Anspräche  gehörig  versolgen
  konnen.  Den  20.  Merz  1616.

Vaibdingen.  Weissach.  Wer  an  den  mit  allerbochster  Erlaubniß  nach  Raßland  auswandernden
Fakod  Bachmann,  Tagiöbner  von  Weißach  Ansprüche  zu  machen  hat,  hat  solche  binnen  4  Wochen  bei
dem  Schunheissenamte  Weißach  vorzubringen,  und  sich  nach  deren  Verfluß  an  seinen  Schwager,  Conrad
  Burkhardt,  Schumacher  allda,  der  ihn  auf  Jahresfrist  vertritt,  zu  wenden.  Dder  20.  Merz  1616.

.  Oberamt.

VBaibingen.  Eberdingen.  Nikolaus  Wendel,  Kiefer,  wandert  zum  Behuf  seiner  Verbeiratbung
  nach  Wimpfen  aus,  und  wird  im  Knigreich  durch  senen  Sesoater,  jung  Friedrich  Guescher,
Bauer  in  Hochdorf  noch  1  Jahr  lang  vertreten,  was  für  dicjenigen,  die  Ansprüche  an  ibn  baden,  dffemlich
  bekannt  gemocht  wird.  Den  13.  April  1816.  K.  Oberamt.

eilbronn.  Dar  hiesige  Küfermeister  Michael  Dehner  bat  sich  zu  Ende  des  vorigen  Jahrs  von
seiner  Familie  entsernt.  Derselde  wird  daber  im  Wege  der  öffcntlichen  Betanntmachung  biemit  aufgefordert,
  innerhalb  6  Wochen  vor  der  unterzeichneten  Sielle  zu  erscheinen,  um  uͤber  seine  Eutweichung

sich  zu  veraniworten.  Den  2.  April  1616.  K.  Oberamit.

Waiblingen.  Der  ledige  Joseph  Ftiedrich  Lang  von  Enderipach,  des  Küferhandwerks,  welcher
  vor  einigen  Wochen  sich  von  Haus  wegbegeben  hat,  um  Arbeit  zu  suchen,  wird  biemit  aufgefordert,
  binnen  4  Wochen  sich  dei  dem  Kbn.  Triminalumt  Eßlingen  zu  siellen,  damit  diese  Behörde  in  den
Stand  gesezt  werde,  in  der  gegen  ihn  auhängigen  Untersuchung  soitzufahren.  Den  8  Wri  1816.

.  Oberamt.

Biberach.  Der  bei  dem  hiesigen  Posthalter  Müller  in  Dienst  gesiandene  Postillion  Bernbardt
Buck  von  Leurkirch  welcher  mit  der  erdinairen  Post  nach  Ochsenhausen  gesandt  wurde,  ist  von  dr  nicht
wieder  zurückgekommen,  sondern  hat  die  Retour=  Post  durch  emen  jungen  Purschen,  von  dem  er  eine
graue  Jacke  gegen  sein  Posiillons=  Collet  eintauschte,  hieher  geschikt,  sich  selb  aber  vom  leztern  unter
dem  Vorgeben,  daß  er  OQunste  suche,  getrennt.  Da  nun  sowohl  wegen  der  geiezwidrigen  Eutweichung
jenes  Posiulons  von  seinem  Posten  als  dehwegen,  weil  er  ein  ihm  zur  Besiellung  nach  Ochsendausen
übergebenes  Paquet  von  30  fl.  mit  sich  sorrgenommen  hat,  an  seiner  Beifahung  sebr  viel  gelegen  i#t,
so  werden  sämtlich  reip.  Polizei-Behörden  um  die  ersorderlichen  Fabndungs-Anstalten  mit  dem  Ersuchen
requirirt,  denselben  auf  Bekreten  woblverwahrt  gegen  Ersaz  der  Kosten  bieher  auszukesern.  Signalemont.
  Bernbard  Buck  von  Leukkirch  ist  17  —  16  J.  alt,  mil#lerer  Geöße,  dar  rolde  Haare,  kurze
Stitne,  rothe  Augbraunen,  graue  Augen,  große  Nase,  großen  Mund,  rundes  Kinn,  rothlichte  Ges
        <pb n="128" />
        104

sichtafarbe,  und  hat  stark  einwärts  gebogene  Kule.  Kleidung;  1  runder  Huk,  4  grauer  Schoben,
1  graue  Weste,  1  dito  Hosen  und  Llchen-  Den  13.  April  1816.  K.  Oberamr.

Gerabronn.  Dem  Georg  Hachtel  von  Mustdorf  wurden  am  roten  d.  Mon.  aus  seiner  Wohnflube
  und  Küche  folgendes  entwendet,  nemlich:  Geld  ungesäbr  20  kr.  Mannskleider:  1  braun  kreppeder
  Rok  mit  draun  seidenen  Kndpfen,  worin  1  Saktuch  mut  Briesschaften  befindlich;  1  blauer  Kittel  mit
breiken  engllschen  Kndpfen;  1  paar  blaue  Ueberbosen  mit  weiß  runden  Kudpfen;  1  schwatz  seidenes
Halstuch  und  eine  weiße  Unterbinde;  1  grüne  kottunene  Weste  milt  dergleichen  Kubpfen;  1  raar  gute  Stic
sel.  Weibekleider:  1  Haube,  und  2  schwarze  Halsiücher;  2  weis  leinene  Schurze.  Kuchengeschirr:
4  kupferner  Kessel  uud  2  möfsinaene  Psannen.  Von  diesem  Diebstahl  werden  alle  Hoch=  und  Wollöl.
Polizei  Stellen  mit  dem  Ersuchen  in  Kenmmiß  gesezt,  zu  Beifahung  des  Diedbs  möglichst  mitzuwuken,
und  denselben  auf  Betreten  an  die  unterzeichnete  Stelle  gesälligst  einliefern  zu  lassen  ##  26.  Merz

16.  .  Oberamit.

Gerabronn.  In  der  Nacht  vom  29  auf  den  Ndoten  Merz  d.  J.  hat  eine  Weibsperson,  wolche
der  Lammwirth  Leonhard  Stürmer  zu  Schrozberg  beherbergte,  demselben  1  Dekbett  mit  weiß  u.  blaucn
kollischem  Ueberzeug,  1  Kopfkessen  mit  dergleichen  Ueberzug,  und  1  Pfulben  mit  braun  gesteintem  Ueberuge,

  saͤmtlich  mit  I..  §.  gezeichnet,  entwendet,  und  ist  vor  Tage  auf  der  S#asse  nach  Schillmgefürst
amit  entwichen.  Diese  Weibsperson,  welche  sich  für  eine  Tochker  des  Küsers  Mai  von  RKotherdurg
an  der  Tauber  ausgad,  ist  mittelmäßiger  Große,  bar  schwarze  Haare,  hageres  länglichtes  Angesichr,
und  ist  ungefäbr  30  Jahre  alr.  Sie  kung  cine  gewbhnliche  Bandhaube,  hatte  ibre  Haare  gescheitelr,  und
war  weiter  mit  einem  wollenen  gelb  und  braun  gestreisten  Muzen,  weiß  gesireifter  baumwollener  Schür
ze  unb  rothem  Haletuch  bekleidet.  Man  ersucht  alle  Obrigkeiten,  auf  dieses  Weibebild  und  die  emmen
deten  Efsecten  zu  sahnden,  und  bei  einer  Entdekung  gefällige  Nachricht  hieher  zu  geben.  Dan  2.  Ap
1616.  .  Oberamt.

Kirchheim  unter  Tek.  Zu  Owen,  biesigen  Oberamts,  wurde  folgendes  durch  Einsteigen  entwendet,
  als  1  paar  Stiefeln,  2  silberbeschlagene  Ulmer  Tabakspfeifen,  2  grün  sammetne  Pelzkaxpen,
1  paar  blaue  Strümpfe,  1  silberne  Uhr  mit  Gebus,  goldenem  Petschirsihkte,  und  goldenem  Schlüfee,
1  silberne  Uhr  mit  Gebdus,  sodann  mir  Kette,  Perschiersidkchen  und  Schlüssel  von  Ellber,  wobe  zu
bemerken  ist,  daß  auf  dem  Stölchen  ein  Hirsch  und  cinige  Anfangs=  Buchsioben  gravirt  sind,  1  schwarz
seidenes  Haletuch,  1  baumwollenes  Schnupftuch,  1  lederner  Tabaksbeutel,  zusammen  für  69  fl.  25  F..
angeschlagen.  Indem  man  hierdurch  jedermann,  besonders  aber  die  Jusiz=  und  Polszei:  Bebörden  von
diesem  Diebstahl  benachrichtigt,  verspricht  man  dem  Entdecker  desselben  ein  angemessenes  Geschenk.  Dea-10.

  Ap#nil  1616.  K.  Cberamt.

Schorndorf  Bühlbronn.  Dem  Gemeinds=  Farrenbalter  Joseph  Lekmann,  Bauren  za  Böhlbronn,
  entwich  der  Farr  von  der  Tränke  hinweg  auf  das  nahe  Ackerfeld,  Lehmann  mit  cinem  Begleiter.
  Jobannes  Möll  wollte  ihn  einholen,  und  wiederum  in  den  Stall  bringen,  allein  gegen  alle  Erwortung
  widersetzte  sich  dieses  wildgewordrne  Thier,  warf  den  Lehmann  zu  Brden,  und  stieß  ihn  mit  sei
nen  Hoörnern  wohl  zehenmal  mebrere  Schuh  hoch  in  die  Höbe,  kniete  mebrmalen  mit  den  Vorderfüssen
vor  dem  ungkückuchen  Hirten  nieder,  um  neue  Kräfte  zum  S  tossen  zu  delommen,  und  zerbrach  ihm  eine
Rippe  im  Leib,  dis  endlich  der  Unglükliche  durch  H#te  anderer  Menschen  errettet  wurde.  Ungeachtet
  der  gebrauchten  arztlichen  und  chirurgischen  Hülse  starb  Lebmann  an  seiner  Verletzung  am  gestrigen
Tag,  und  binterließ  eine  Wittfrau  samt  2  Kindern  sast  ohne  Vermögen.  Dieses  wird  zur  Warnurg
für  alle  diejenige,  welche  mit  Farren  umgehen  müssen,  hier  eingerükt.  Den  12.  April  1816.

K.  Oberamt  Schorndorf.

Kirchbeim.  In  den  becden  disseitigen  Ames=  Orten  Lindorf,  Oethlinger  Staabs,  und  Wellinge,
Nozinger  Staabs,  find  die  natürlichen  Kunderblattern  eingeireten,  welches  zur  Warnung  vor  allem  usmirkeldaren
  Verkehr  mit  diesen  Orten,  hiedurch  öftentlich  bekannz  gemacht  wird.  P  carrn  1616.

Hberamt.
        <pb n="129" />
        Nro.  17.  1816.  105

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regitrungs-Blatt.

Samstag,  27.  April.

 

 

Dienstverrichtungen  der  Königl.  Gensd'armene.

Durch  die  Königl.  Gensd'armerie  find  in  den  ersten  3  Monaten  dieses  Jahrs,  3  Raͤuber,
  §#8  Diebe,  0  Wilddiebe,  81  andere  Verbrecher,  412  Vaganten,  640  Bettler,
18  entwichene  Militairpflichtige)  5  inländische  und  13  auslaändische  Deserteurs)  zulsammen
  12335  Personen  in  Verhaft  gebrache  worden.  Stuttgart,  den  1p.  April  1816.

Königl.  Ministerium  des  Innern.
Geheimer  Racrh  v.  Octo.

Rechts=  Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justie-Collrgiums.

1)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Goldsliker  Bernhard  allhier,  Kl.,
und  dem  Kammerherrn,)  Oberforstmeister  Grafen  von  Pükler  Limpurg  zu  Vellberg"
Bekl.,  péto  deb#,  wurde  nach  Ubschwörung  des  von  dem  Kl.  dem  Bekl.  deferirten  und
von  diesem  dem  Kl.  referirten  Sides  condemnetorie  erkannt.  Stuteg.  den  13.  April  1816,

à)  In  der  Appellations-Sache  von  Weinsberg  zwischen  David  Dhalaker  zu  Fronfals,
  Bekl.  Anten  und  Carl  Rurh  daselbst,  Kl.  Aten)  Wiederlosung  betreffend)  wurde
auf  Beweis  erkannt.  Sruttg.  den  13.  April  1  816.

3)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  dem  Substitucen  Bilfinger  zu  Eßlingen  Kl.
an  einem,  und  der  Stistdame  von  Humbracht  als  Erbin  des  verstorbenen  Grafen  von
kimburg-Styrum  Bekl.  am  andern  Theil,  Gebhren  und  Auslagen  betreffend,  wurde
auf  Beweis  erkannt.  Stuttg.  den  24.  April  816.

4)  In  der  UAppellations-Sache  von  Riedlingen  zwischen  Kunigunde  Herrmann  deserirten
  Ehefrau  des  gewesenen  Kais.  Oesterreischen  Werb=  Unteroffsteters  Herrmann  allda
eem  cur.  Bekl.  Ancin)  und  dem  resignirten  Bürgermeister  Warner  ebendaselbst,  Kl.  Aren,
eine  Schuloforderung  betr.,  wurde  die  Urthel  erster  Inskanz  coußemirt,  1b.  eod.
        <pb n="130" />
        196.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripes  vom  ar.  Arril  die  erle
digte  Stelle  eines  Universttts=  Chirurgen  zu  Tübingen  dem  vormaligen  Militair-Ober"
Arzt  v.  Gärtner  zu  übertragen  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  35.  April  den  Pfarrer  M.  Kolb  zu  Göndels
bach,  Diöcese  Knitclingen,  aus  Anlaß  seines  Amts,-  Jubil4ums  zum  Rilter  des  Khnigk.
Livil,  Verdienst-Ordens  gnädigst  ernannt.  .

«Se.Kdnigc.Maj.habmallekgnckdigstgetuhyvemdgallerhöchstenRtscriptsvom
ts.AprildieetledigtePfarkeiGeifertshofen,DiöceseBaknang,demPfacrerdtRueff
in  Reckargartach,  Diöcese  Heilbronn,  zu  übertragen;

vermög  allerhöchsten  Reseriprs  vom  19.  April  dem  zur  erledigten  katholischen  Patre,
nat-Pfarrei  Siessen,  Oberamts  Saulgau)  nominirten  Vikar  Menz  vou  Berg)  Obers
amts  Ravensburg,  die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen,  und

vermg  allerhöchsten  Reseripts  vom  20.  April  die  erledigte  katholische  Pfarrei  Alt,.
heim)  Oberamts  Riedlingen,  dem  Pfarrer  Königger  zu  Oberndorf,  Oberames  Notenburg,
  zu  übertragen,  auch

vermeg  allerhöchsten  Reseripts  vom  z1.  April  dem  zur  erledigten  katholischen  Patronat-Pfarrei
  Pfärrich,  Oberamts  Wangen,  nominirten  Caplan  Nun  doselbst  die  allerhöchste
  Bestatigung  zu  ertheilen.

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  ellerhöchsten  Reseripts  vom  22.  April  die  erledigee
  Unterförsters-Stelle  zu  Ochsenberg,  in  der  Aufhauser  Hut,  Heidenheimer  Ober
forsts)  dem  bisherigen  Cabinets-Courier  Feeleisen  allergnädigst  zu  überroagen  geruht.

 

Stuttgart.  Auf  den  1.  Mai  d.  J.  wird  in  dem  biesigen  Kdniglichen  Bade,  das  Semmer=Bad,
  unter  denen  bißber  bestandenen  Verordnungen,  wieder  erdfnet,  so  Vedermann  andurch  bekaum
gemacht  wird.  Den  23.  April  1816.  Kdn.  Bad-Administration.

Riedlingen.  Es  ist  der  unterm  11.  v.  Mon.  statt  gehabte  Verkauf  eines  Vorraths  von  Branmwein
  in  dem  hiesigem  Magazin  nicht  genehmigk,  sondern  befodlen  worden,  daß  ein  nochmaliger  Abstreich
desfalls  vorgenommen  werde,  welche  Verhandlung  am  Monrag  den  6.  Mai  Nachmittags  2  Uhr  auf
vam  wiesigen  Rathhaus  vor  sich  gehen  wird,  wozu  man  die  Kauflustigen  andurch  Fuu  Den  6.  Ay##l
1  1  r  ·  ctramt.

Besigbeim.  Die  Schaasweide  zu  Wahlhrim  und  die  zu  Hehigheim  werden  Montag  den  29  Apr.
d.  J.  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  Rathdause  allhicr,  von  Michachs  4510  tis  1819.  an  die  Meisibe
tenden  verliehen  werden;  welches  mit  dem  Anhang  hiemit  bffenrlich  bekannt  gemacht  wöd,  daß  je#e
Schaafweide  zu  300  Stük  Schaafen  berechtigt  sei,  wevon  der  Beständer  die  Helfte  einschlagen  darf,
auch  freie  Wehnung,  Stallung  und  bürgerliche  Beneficien  genießt;  und  daß  Niemend  zur  Liritation  zur
gelassen  werde,  der  sich  nicht  mit  einem  Meisterbriefe  und  guten  Jcugnis  über  seinen  Wardil!  und  Vermögen
  ausweisen  kann.  Den  28.  Merz  1816.  K.  Oberann

nahbeim.  Oie  unterzcichnete  Beomtung  ist  angewiesen,  au  das  Cavallerie:  Rrgin#ent  Keruüffl

  und  an  das  Cavallerie-Regimene  zu  Kirchheim  und  Rürtingen  500

fubr  dirses  Habers  wird  unker  Vorbehalt  allergnädig#ter  Geneemqun.)

-.-  ·I’-SIVILNMvekatkokdiktwekdcmweswegeadiejcuige,diczudcnkssnkoidkzlsk

-«-’-s’-—1OL«"-TJgMorgens9UhtiudecCamtwisBcwobmmgaudie-cmsiIIVkIUM
-·--·.—·«Ei’1--Jc.1:.  Koͤn.  Cameralamt  allda.
        <pb n="131" />
        107

Maulbrenn.  Im  biesigen  Oberamt  werden  die  Sommer=  und  Winter-Schaafwaiden  in  folgenden
  Ortschaften  auf  3  Jahre,  nemlich  von  Michacelis  1616  bis  1610  im  Aufsireich  verliehen  werden,  und
zwar:  Samstag  den  16.  Mai  t)  die  von  Wiernshbeim,  welche  350  Stük  erträgt,  woran  die  Burgerschaft
  250  Siük  einschlagen  darf,  und  wo  der  Beltänder  ein  Schaafhaus,  Scheuer  und  Srallung
nebst  allen  bürgerlichen  Beneficien  geuießt.  2)  Die  von  Iptingen,  weo  die  Waide  500  Stöäk  erträgt,
woran  die  Burgerschaft  350  Stül  einschlagen  darf,  und  wo  der  Beständer  nebst  dem  Genuß  aller  bürgerlichen
  Beneficien  noch  eine  Scheuer  und  2  Schaafställe  benuzen  darf.  3)  Die  von  Wurmberg,  sie
ertraͤgt  3oo  Stäk,  woran  der  Beständer  die  eine,  die  andere  Helste  aber  die  Burgerschaft  einschlagen
darf.  Nebst  dem  Genuß  aller  bürgerlichen  Beneficicn,  hat  sich  der  Beständer  noch  der  Benuzung  eines
Schaafbauses  mit  binlänglicher  Stallung  und  des  Genusses  von  5  Rutrhen  Wurzgarten  zu  erfreuen.
Samstag  den  25.  Mai,  2)  die  von  Schöeinzen,  welche  500  Stük  erträgt,  wovon  die  Burgerschaft
400  Slük  einschlagen  darf.  Beständer  hat  neben  dem  Genuß  der  dürgerlichen  Bencsicien  noch  weiter  zu
benuzen,  das  Schaashaus  nebst  Stallung  und  2  Kuchengärten  von  ungefähr  1  Vrrl.  s)  Die  von
Göndelbach,  sie  erträgt  250  Stük,  wovon  die  eine  Helfte  der  Beständer,  die  andere  aber  die  Burgerschase
  einschlagen  darf.  Samstag  den  31.  Mai,  0)  die  zu  Schmie,  mit  150  Stük,  woran  die  Bur-Krschest
  50  Stük  einschlagen  darf.  Beständer  hat  alle  bürgerliche  Beneficien  zu  genießen.  7)  Die  zu

etisheim,  welche  500  Stük  erträgt,  wovon  die  Burgerschaft  200  Stük  einschlagen  darf.  Der  Beständer
  genietzt  ein  Schaashaus  mit  Stallung,  ungeführ  2  —  3  Rrh.  Wurzgarten  und  2  Mrg.  Wiesen.  Diejenige
  nun,  welche  zu  diesen  Waiden  Lust  haben,  und  sich  gehbrig  legitimiren  können,  baben  sich  an
obigen  Tagen  um  10  Uhr  in  dem  hiesigen  Kloster=  Wirthshaus  einzusinden.  Den  "5.  #en  1316.
.  craut.

Riedlingen.  In  der  Stadt  Riedlingen  ist  auf  eine  Strecke  von  127  Ruthen  zu  16  Schub  ein
neues  Pflaster  ein  zusetzen.  Die  Pfläster-Arbelt  wird  an  solche  Meister,  welche  sich  über  ihre  Tuchugkeit
und  Vermdgens-Umistände  gehörig  ausweisen  konnen,  unter  Vorbehalt  der  allerböchsten  Genehmigung
am  Montag  den  6.  Mai  Vormitags  9  Uhr  auf  dem  hiesigen  Rathhauß  im  böffeurlichen  Absireich  veralkordirt
  werden,  und  ladet  man  die  hiezu  qualificirten  Rser  ein.  Den  6.  April  13106.  K.  Oberamt.

Schemburg,  Cameraldistrikts  Tetnan  Das  herrschaftliche  Schloßgut  zu  Schomburg,  eine
Scunde  von  Amtzell,  und  17  Stund  von  Wangen  gelegen,  soll  nach  allerhöchster  Anordnung  aufs
Neue  in  2  Abtheilungen  auf'o  —  12  Jahre  dffentlich  verpachtet  werden.  Die  erste  Abtheilung
besteht  in  einer  gangbaren  Bierbraueren,  samt  allen  zum  zweckmässigen  Betrieb  derselben  nöthigen  Einrichtungen,
  sodann  in  7  Merg  2  PVrtl.  46  Ruth.  1  Schuh  Grasgäárten  und  Wieslen  nebst  27  Morgen
41  Prkl.  20  Ruth.  6  Schuh  Aekern,  welche  insgesomt  beisammen  liegen,  einen  fruchtbaren  Grund  haben,
  und,  sowie  die  Gebude,  sich  in  gutem  Zustande  befinden.  In  dem  ehmaligen  Schlößchen  find
überdieß  für  einen  Beständer  und  sein  Gesinde  die  nöthigen  Wohnungen,  und  zur  Aufnahm  der  Gäsie
bequeme  Zimmer  vorhanden,  so  wie  es  auch  an  Raum  zu  Aufbewahrung  der  Früchte  und  des  Futters,
Wagenichdpfen,  desgleichen  an  Pferd-Rindvieh  =  und  Schweins-Stallungen,  durchaus  nicht  seblt.
Die  zweite  Abtheilung  entbält  aufser  einer  sehr  geschikten  Wobnung,  fer  den  Beständer  und  seine  Dienstleute,
  dem  erforderlichen  Raum  für  Früchten  und  Furker,  einem  Bak=  und  Waschhaus,  einem  Wagenschopk,
  nebst  binreichenden  Stallungen  für  Pferde,  Rindvieb  und  Schwein,  22  Mrg.  11  Vri.  50  Rilh.
7  Schuh  Gärten  und  Wiesen,  und  70  Mrg.  1  Vrtl.  36  Ruth.  7  Schuh  Acker,  welche  sämtlich  gut  beschaffen,
  und  in  der  Nähe  der  Wohnung  gelegen  sind.  Bei  beiden  Abtheilungen  ist  die  Winter-  und
Sommersaat  bereits  destellt,  auch  wird  dem  Pichter  einer  jeden  Abrbeilung  ein  beträchtlicher  Vorrath
an  Heu,  Stroh  und  Dünger  auf  künfiige  Jurück  zabe  in  Natur  übergeben,  und  wird  hier  auch  insbesondere
  angemerkt,  daß  das  ganze  Schloßgur  von  allen  direkten  Steuern  und  Anlagen  gänzlich  befreit
ist.  Zu  dieser  Verpachtung,  welche  in  dem  ehemaligen  Schlöhchen  zu  Schomburg  selbst  vorgenommen
wird,  ist  Dienstag  der  14.  Mai  d.  J.  Vormittags  10  Uhr  bestimmt;  wozu  die  Liebhaber  unter  dem  Anbang
  eingeladen  werden,  daß  man  unbekannte  Personen  nur  dann  bei  dem  Aufstreich  zulassen  wird,
wenn  sie  sich  durch  oberamtlich  gesiegelte  obrigkeitliche  Zeugnisse  über  d#  erforderliche  Kenntnisse,  ein  gutes
  Prädikat,  und  ibre  Fäbiakeit  zu  Leistung  einer  legalen  Caution  von  ungefäyr  7  800  fl.  füc  jede
Abtheilung,  binlänglich  ausweisen  können.  Den  16.  April  1816.

Steuerrath  der  Landvogtei  am  Landvogtei  am  Bodensee,  und  Czmeralverwaltung  Tettnang.
        <pb n="132" />
        102

Sulzbach,  Weinsberger  Oberamts.  Da  der  Commun=  Schaafwaide  Pacht  in  dem  hießgen
Oberamts-Ort  Sulzbach,  mi#t  Michaelis  d.  J.  zu  Ende  geber,  so  ist  auf  Dienstag  den  7.  Mai,  Bormittags
  9  Uhr  auf  rem  Ruhhaus  zu  Weinsderg  die  Verhandlunz  zu  einer  nenen  Verpachtung  auf  5
Jahre  festgesetzt.  Die  ganze  Schaafbaltung  wird  euf  ohngefähr  170  Stück  Gdltoich  destimmf.  ie
weitere  Bedingnisse  werden  bei  der  Verhandlutz  selbst  dekanm  genacht  werden,  Weinsberg,  den  10.
April  1810.  '  K.  Oberamt.

Tübingen.  Die  unterzeichnete  Stelle  ist  allergnädigst  angewiesen,  50  —  60  Ruthen  Stein-Pflaster
  herstellen  zu  lassen  und  zu  verakkordiren,  wozu  Montog  der  29.  April  dbestimmt  ist.  Diejenige  Pflästerer
  nun,  welche  cin  solches  Geschäft  zu  übernehmen  2os  bezeugen,  haben  sich,  in  Ansehung  ihrer
Tüchtigkeit  und  ihres  Vermdgens,  mit  obrigkeitlichen  vom  Oberamt  gesiegelten  Zeugnissen  gehbrig  auszuweisen,
  und  an  obigem  Tag  Worgens  8  Uhr  dahier  zu  erscheinen,  mit  dem  weitern  Bemerken,  daß
das  Anschaffen  der  Materialien  Sache  des  Enrreprenneurs  sepye.  Den  11.  April  1616.

Kduigl.  Cameralverwaltung.

Stuttgart.  Der  bei  dem  Kbnigl.  Leib,  Infanterse-Regiment  Nr.  1.  gestandene  Gemeine  David
Heinrich  Fechk,  von  hier  gebürtig,  ist  den  17.  Merz  d.  J.  aus  blesiger  Garnison  desertirt.  Es  werden  daber
  alle  Militair=  und  Civil=  Behdrden  ersucht,  auf  dicsen  Flüchtling  sahnden,  und  ihn  im  Betretungsfall
  wohlverwahrt  an  das  Regiments-Commando  einliefern  zu  lassen.  Den  23  April  1816.

Kon.  Stadt-Direction  allda.

Leonberg.  Der  Soldat  Cbristoph  Hayer  von  Schdckingen  vom  Königl.  Infanterle  =  Regiment

Nr.  2.  Herzog  Wilbelm  ist  den  21.  Febr.  d  J.  aus  der  Station  Niederbronn  in  Nieder,  Elsas  desertirt;

es  werden  daher  alle  Hoch=  und  Lèbl.  Militair  und  Civil=  Odrigkeiten  geziemend  ersucht,  auf  denselkent

  fahnden,  und  ihn  im  Betretungsfall  zum  hiesigen  Oberamt  einliefern  zu  lossen.  Sden  24.  April
16.  k  Oberamt.

 

 

Köngen,  Oberamts  Eßlingen.  Da  das  Vermögen  des  verschollenen  70  jährsgen  Johann  Jakob
baubachers  von  Berkbeim  gebürtig,  welches  aber  schon  4705.  seiner  einzigen  rechten  Schwester,  Wilbelm
Maiers.  Weder#  Witib,  von  Köngen  gegen  einfache  Caution  ertradut  worden  itt;  vermöge  allergndigsien
  Dekrets  Tutelarratho  nunmehr  landrechtlich  übergeben  werden  darf;  so  werden  dessen  Anrerwandten
  oder  allenfllsige  Leibes-Erben  ausgesordert,  sich  binnen  einer  peremtorischen  Frist  von  3  Monaten
  bei  der  unterzeichneten  Stelle  zu  melden,  und  ihre  zu  machen  habende  Anepruche  an  dasselbe  zu
legiimiren.  Den  4.  April  1616.  Kon.  Beamtung.

Heilbronn.  Untenbeschriebener  Johann  Georg  Gakstetter  von  Kleinbärenweiler  peto  furti  in
Untersuchung,  wurde  nach  geschlossener  General.  Inquisition  beim  Kön.  Oberam#  Weinsberg  seines  Arresto
  entlassen,  bat  sich  aber  aus  seinem  Geburts=  und  Aufenthaltsort  entkerut,  ohne  zuvor  angezeigt  zu
haben,  wobin  er  sich  wende.  D  Gackstetter  bis  jetzt  nicht  auefisdig  gemacht  werden  konnte,  so  werden
  sämtliche  Kön.  Ober=  und  Polizei.  Aemter  hiemit  requfrirk,  auf  denselben  zu  fahnden,  und  auf  Betretelnt
  unterzeichnekem  Crimigalamt  zu  Vornabme  der  Special,"  Inquisition  elngüch  einzuliesern.  Sie
gnalement:  Gafkstetter  ist  42  J.  alr,  5  67  5“  groh,  und  hat  eine  miltlere  Statur,  schwarzbranne
  Haare,  breites  Angesicht,  bohe  Stirne,  braune  Augbraunen,  mittlere  Nase,  schmale  Wangen,  grossen
  Mund,  Jahn-Lucken,  hervorragendes  Kinn,  schwarzbraunen  Backenbart,  ohne  besondere  Kennzeichen.
  Er  ist  bekleidet  mic  einem  dreieckigten  Baurenhut,  schwarz  seidenem  Halstuch,  dunkeldlau  töchenem
  Wammes,  zizener  rotb  und  schwarz  gedupfter  Wesie,  kurzen  schwarz  ledeinen  Hosen,  weiß  wollenen
  Stiuͤnipfen  ünd  Stiefeln.  Den  21.  April  1616.  Koͤn.  Criminalamt  der  st  am

untern  Neckar.

Urach.  Durch  die  Wiederbeifahung  des  am  Abend  des  26.  Merz  von  hier  entwichenen  Criminal=Arrestanten,
  Chrisilan  Friedrich  Raiber  von  Kirchheim  unter  Teck,  wird  der  Spähebrief  vom  27.  Merz
nunmehr  ausser  Wirlung  gesetzt.  Den  17  Apyril  1866,  K.  Criminglamt.
        <pb n="133" />
        Nro.  18.  1816.  10

Koniglich=  Württembergisches
Stagts=  nd  Regierungs-Blakt.

Samstag,  4.  Mai.

 

 

Rechts=  Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz  -Collegiums.

1)  Die  Klagsache  des  Müllers  Koch  von  Schluchtern  im  Grosherzogthum  Baden,
Klágers  und  Impetranten,  gegen  die  Wictwe  des  Apothekers  Balz  zu  Laufen,  Beßigheimer
  Oberamts  Bekl.  Impetraten,  p#o  arbesti,  wurde  zu  weiterer  rechtlicher  Verhandlins
  an  das  Königl.  Oberamtsgericht  Beßigheim  zurück  gewiesen.  Stuttgart,  den  27.

erz  1816.

2)  Die  Appellations=  Sache  von  Reutlingen  zwischen  den  in  Ris  benannten  Erben
des  verstorbenen  Adlerwirths  Krug  allda,  Bekl.  Anten  und  dem  Caspar  Faßnacht,  Mezger
  ebendaselbst,  Kläg.  Aren,  p#lo  Huris  probandi  polt  lepsum  termin.  probat.,  wurde
wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde  per  Relcriptum  von  Amtswegen  verworfen.
  Stuttgart,  den  25.  April  1816.

3)  In  der  Appellations  Sache  von  Tettnang  zwischen  den  Johann  Georg  Hüglischen
  Kindern  von  Bodenreuthe,  Ravensburger  He  Liquidanten,  und  Anten,
und  der  Wittwe  Anne  Großmann,  geb.  Rabholz,  von  Ober-Sulgau,  und  Joseph  Rothenhäußler
  von  Sohlbach,  gedachten  Oberamts,  Liquidanten  und  UAten,  Location  im
Concurs  betreffend,  wurde  der  erst  nach  der  Verhandlung  in  eppellatorio  und  nach  eingezogenem
  Beweiß  abgeschloßene  Vergleich  bestätiget.  lb.  eod.

4)  In  der  bis  zum  Actendeschluß  verhandelten  Rechts-Sache  zwischen  Eberhard  Astfalk,
  gewesenen  Bestandmüller  zu  Mauren)  Böblinger  Oberamts,  Kl.  und  der  Wittwe
des  vormaligen  Königl.  Kammerherrn  und  Oberforstmeisters,  Freiherrn  v.  Röder  Bekl.
einen  Mühlbestand  betreffend,  wurde  der  von  den  Partheien  geschlossene  Vergleich  bestatiget.
  Stuttg.  den  26.  April  1816.

Erkenntnitße  des  Königl.  Ehe=  Gerichts.

Den  4.  April  1  816  wurde
1)  in  der  Ehescheidungs=  Klagsache  der  Maria  Dorothea  Stoß  von  Hengen,  Ura-
        <pb n="134" />
        11b  *

cher  Oberames,  geb.  Läng  von  Randek,  Kirchheimer  Oberamts,  Klägerin)  gegen  Johann
  Adam  Stoß,  Bürger  und  Bauren  zu  Hengen,  Bekl.  ex  ##p.  Juah  delsert,  bei
der  an  der  Tagfarch  von  dem  Beklagken  erklärten  Bereitwilligkeit  zur  Fortsezung  der  Ehe
der  Ehescheidungs-Klage  jezt  nicht  mehr  Statt  gegeben,  sondern  auf  Fortsezung  der  Ehe
erkannt,  Beklagter  aber  in  die  Kosten  verurtheilt;  ·  ,

2)  Friedrich  Wilhelin  Kloͤsel,  Bürger  und  Schönfärber  zu  Goͤppingen,  Kl.  von
Catharina,  geb.  Leuze  von  Ehningen,  Uracher  Oberamts,  Bekl.  ex  cap.  quali  desert.
unter  Vergleichung  der  Kosten  geschieden.

3)  Catharina  Scheerer  von  Heidenheim,  geb.  Konold  von  Izelberg,  desselben  Oberamts,
  Kl.  von  Melchior  Scheerer,  Buͤrger  und  Gassenwirth  zu  Heidenheim,  Bekl.  er
cap.  desert.  malit.  geschieden,  und  Beklagter  in  die  Kosten  verurtheilt.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  28.  April  den  Kammerjunker
  und  Reisestallmeister,  Premier-Lieutenant  der  Garde  zu  Pferd,  v.  Forstner
auf  sein  Ansuchen  aus  den  Königl.  Diensten  entlassen,  dagegen

den  Seroyd,  Lientenant  bei  der  Garde  zu  Pferd,  v.  Sllrichshausen  zum  Reile,
stallmeister,  sodann
den  zum  Sercond-Lieutenant  bei  der  Garde  zu  Pferd  beförderten  Leib,  Page  von
Reischach  sügleich  zum  Kammerjunker,  auch
an  die  Stelle  des  v.  Reischach  den  Kammer-Page  v.  Uerküll  zum  Leib=  Page
gnädigst  ernannt.  "

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,  vemoͤg  allerhoͤchsten  Reseripts  vom
26.  April  dem  zur  erledigten  Patronat-Pfarrei  Adolzfurt,  Dcbeee  Ochringen,  nominir,
tem  Diaconus  Mugler  von  Pfedelbach,  die  allerhöchste  Bestatigung  zu  ertheilen,  auch

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  30.  April  die  erledigte  Pfarrei  Nußdorf,  Dis,
cese  Vaihingen,  dem  Pfarrer  Blessing  in  Rutesheim,  Dibcese  Leonberg,  und

die  erledigte  Pfarrei  Stötten,  Diöcese  Geißlingen,  dem  Vikor  Herbst  in  Unter,
Steinbach,  Diöcese  Oehringen  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchster  Resolution  vom  30.  April  die  er
ledigte  Wagmeisters  =  Stelle  bei  dem  Wag,  und  Lagerhaus  in  Friderichshafen  dem  bis,
her  bei  demselben  angestellten  Controleur  v.  Haubert  zu  übertragen,  und

an  die  Stelle  des  lezteren  den  bisherigen  Lagerhaus=  Auffeher  Heinzmann  zum
Controleur  zu  ernennen  allergnädigst  geruht.

Stuctgart.  Bei  der  Königl.  Section  des  Medicinal=  Wesens  wurde  nach  er,
standener  Prufung  und  geschehener  Verpflichtung  dem  Mechc.  Cansid.  Friedrich  Wilhelm
Sturm  aus  Tübingen,  die  Erlaubniß  zur  Ausübung  der  medieinischen  Praxis  ertheult.
Den  24.  Aprik  1816.

Heilbronn.  Die  unterzeichnete  Behbrde  benachrichtigt  hierdurch  alle  Königl.  Ober
Beamten,  so  mit  derseiben  in  Dienst-Angelegenheiten  zu  commumemen  haben,  daß  das
        <pb n="135" />
        111

diesseitige  Regiment  auf  allerhöchsten  Befehl  hieher  in  Garnison  verlegt  wurde,  welches
somt  auch  denen  Beurlaubten  des  Regiments,  von  Seiten  der  Königl.  Oberämter  zu
eröffnen  wäre.  Garnison  Heitbronn,  den  28.  April  1816.

Das  Commande  des  Fußfäger"  Regimenes  Kdnig,  Mr.  9.

 

Heiligkrenzthal.  Freitags  den  10.  Mai  wird  die  Ueberführung  von  d00  Schfl.  Haber  ven
bier  nach  Ludwigsburg  Vermittags  9  Uhr  dahier  veratkordirt  werden.  Den  24.  April  1616.
.  .  «  K.  Cameralamt.
Boͤsingien,  Rotweller  Oberamts.  Einer  allerhbchsten  Resolution  vom  29.  Merz  d.  J.  zufolge
wird  die  alte  baufaͤllige  Kirche  zu  Boͤsingen  abgebrochen,  und  dagegen  eine  neue  Kuche  108  Schuh  lang
und  36  Schuh  breit  aufgeführt,  und  über  dieses  Bauwesen  mit  anerkannt  tüchtigen  und  mir  hinlänglichen
sirrguulen  verfehenen  Meistern,  welche  verhältnißmätzige  Cauionen  oder  annchmbare  Bungschasten  stelleu
önnen,  ein  Abstreichs  =  Akkord  getrofsen  werden.  Nach  dem.  allergnädiast  ranficirten  Ueberschlag  ber-*
  a)  die  Grabe  Maurer=  und  Gyps=  Arbeit  3266  fl.  40  kr.;  b)  die  Stemhauer  Arbeit  4350  fl.
356  kr.  Fär  den  Gebrauch  und  Aogang  des  Gerüstholzes,  Sailer  und  Klammern,  Näglel,  Zweilinge  2c.
wird  ausgesezt  115  fl.;  c)  die  Zumekardeit  21065  fl.  s  kr.;  d)  die  Schreucrarbeit  452  fl.  44  kr.;  e)
die  Schiosferkroilt  211  fl.  20  kr.;  1)  die  Glaßerarden  311  fl.  20  kr.;  98)  die  Schmdarbeit  30  fl.  40kr.;
h)  für  Rägelwaar  100  fl.  Hlebei  ist  zu  demerken,  daß  dic  Fuhr  „  nud  Handfrohn  innerhalb  der  Ortsmarkung
  sowohl  als  auch  außerhalb  derselben  jedoch  nur  auf  2  Srunden  weit  von  der  Commun  geleister
werde.  Zum  Abstreichs  -Atkord  ist  der  20.  Mai  #.  J.  bestimmt,  woran  sich  dicjemge  Hanswerksleute,
  welche  die  eine  oder  die  andere  Ardeit  zu  übernehmen  gedenken,  Vormittags  5  Uhr  auf  dem
Rathhause  4  Bbsingen  einfinden,  und  die  festgesetzte  Bedingungen  vernehmen  mögen.  Inzwischen  kbnneu
  Riß,,  Ueberschlag  und  die  weitere  hierauf  sich  deziehende  Bedingulge  eingeseben,  und  Auskunft  eingeholt
  werden.  Den  27.  Ap#il  1616.  K.  Sultungsverwaltung  Schramberg.

Maulbronn.  Im  hiesigen  Oberamt  werden  die  Sommer=  und  Winter-Schaafwaiden  in  folgenden
  Ortschaften  auf  3  Jahre,  nemlich  von  Michaclis  1616  bis  1810  im  Aufsireich  verliehen  werden,  und
zwar:  Samstag  den  1.  Jun.  1)  die  von  Wiernsheim,  welche  350  Stük  erträgt,  worau  die  Burgerschaft
  250  Stük  einschlagen  darf,  und  wo  der  Beständer  ein  Schaaftaus,  Scheuer  und  Stahung
nebst  allen  bürgerlichen  Benesftcien  genießt.  2)  Die  von  Ipringen,  wo  die  Waide  500  Stük  erträgr,
woran  die  Burgerschaft  350  Stük  rinschlagen  darf,  und  wo  der  Beständer  nebst  dem  Genuß  aller  bürgerlichen
  Beneficien  noch  eine  Scheuer  und  2  Schaafsiälle  benuzen  darf.  3)  Die  von  Wurmberg,  sie
erträgt  300  Slük,  woran  der  Beskünder  die  eine,  die  andere  Helfte  aber  die  Burgerschaft  einschlagen
darf.  Rebst  dem  Genuß  aller  bürgerlichen  Beneficien,  hat  sich  der  Beständer  noch  der  Benuzung  eines
Schaafhauses  mit  binlinglicher  Seallung  und  des  Genusses  von  3  Rurben  Wurzgarten  zu  erfreuen.
S#g  den  25.  Mai,  4)  die  von  Schützingen,  welche  300  Stük  errägt,  wovon  die  Burgerschaft
100  Stük  einschlagen  darf.  Beständer  hat  neben  dem  Genuh  der  dürgerlichen  Beneficien  noch  weiter  zu
denugen,  das  Schaashaus  nebst  Szallung  und  2  Kuchengerten  von  ungeführ  1  Vrrl.  5)  Die  von
Gündelbach,  sie  erträg:  250  Stük,  wovon  die  eine  Helfre  der  Beständer,  die  andere  aber  die  Burgerschast
  einschlagen  darf.  Samstag  den  31.  Mai=  0)  die  zu  Schmie,  mit  150  Stük,  woran  die  Bur-Lrschast
  50  Stäk  einschlagen  darf.  Beständer  hat  alle  bürgerliche  Beneficien  zu  genießen.  7)  Die  zu

elisheim,  welche  500  Stük  erträgt,  wovon  die  Burgerschaft  200  Stäk  einschlagen  darf.  Der  Beständer
  gemiet  ein  Schaasbans  mit  Stallung,  zangefübr  2—3  Reh.  Wurzgarten  und  2  Mrg.  Wiesen.  Dieienige
  nun,  welche  zu  diesen  Waiden  Lust  daben,  und  sich  gehdrig  legitlmiren  können,  haven  sich  an
obigen  Tagen  um  10  Uhr  in  dem  hiesigen  Kloster=  Wirthshaus  einzusinden.  Den  5  D#  1816.

..  -  k  Oberamt.

Mochenthal.  Ju  Gemäsbeit  böchsien  Befehls  vom  20.  April  soll  das  berrschaftliche  Schloß  zu
Mochenthal  nebst  dem  dazu  gebdrigen  Garten  unter  Vorbehalt  der  Ratifikation  im  Aussticich  dffentlich
verpachtet  werden.  Dasselde  liegt  in  einer  angenehmen  fruchtbaren  Gegend  auf  einem  Hügel  4  Siunde
        <pb n="136" />
        112

von  der  Donau,  2  Stunden  von  Ehingen,  3  Srunden  von  Riedlingen  und  Stunden  von  Zwieselken
entsernr,  bestebt  aus  einem  Haupt=  und  zwei  Flügel-Gebäuden,  alle  3  Steockwerke  hoch  von  Stein  und
modern  aufgefüährt,  und  enthält  12  beigbare  und  12  undeizdare  Zimmer,  1  großen  Saal,  1-Kope##
nebsi  Glocken  und  Schlaguhr,  eine  Küche  mir  fliessendem  Wasser,  mebrere  Gewd####u.  Aamme##u,  Stallung
  und  Remise,  und  einen  guten  in  Felsen  gehauenen  Keller.  Der  Gemüß=  und  Obst-Garten,  2
Morgen  groß,  liegt  terassenfdrmig  um  das  Schloß  herum,  und  ist  mit  den  besten  tragenden  Obsidäumen
  besezt,  welches  alles  durch  eine  Ringmauer  mit  den  herrschaftl.  Malerei=  Gebuden  verbunden  ist.
Ju  dieser  Verhandlung  hat  man  Montag  den  13.  Mai  bestimmt,  an  welchem  Tage  die  Pachtliebbaber
mit  oberamtlichen  Zeugnissen  über  Prädikar  und  Vermogen  Vermittags  9  Uhr  in  Mochenthal  erschcinen
wollen.  Den  26.  April  1816  K.  Cameralverwaltung  Zwiesalten.

Rayppach,  Weinsberger  Oberamts.  Da  der  Commun=  Schaafweide-Pacht  im  hiesigen  Oberamts-Ort
  Rappach  bis  nächsten  Micharlis  zu  Ende  gebr,  und  solche  wieder  auf  3  Jabre  verliehen  werden
soll;  so  ilt  auf  Dienstag  den  21.  Mai  Vormittags  6  Ubr  auf  dem  Ratbhaus  zu  Weinsberg  diese  Verbhandlung
  sestgesezt.  Die  ganze  Schäferei  erwmägt  230  Stük,  doran  darf  dle  Commun  nssisten  100
Stük,  der  Bestand-Schaͤfer  150  Stäk.  Die  weitere  Bedingungen  werden  bei  der  Verleihung  selbst  des
kanm  gemacht  werden.  Weineberg,  den  20.  April  1616.  K.  Oberamt.

Rotweil.  Künftigen  Monkag  den  10.  Mai  Vormittags  9  Uhr  wird  die  Lieserung  des  Jahrs-Bedarfs
  von  225  Pso.  weissen,  und  225  Psd.  gelben  Wachses,  20  Pfd.  Weihrauch,  70  Pfsd.  Waldrauch
  und  10  Cin.  Oel  für  die  Kirchen  des  diesigen  Stiftungs=  Administrations=  Bezirks  pro  Georgü
1816  bis  1617  im  Abstreich  verakkordirt,  wozu  die  Aebhaber  in  die  Anusstube  der  Stiftungsverwaltung
eingeladen  werden.  Den  27.  April  1616.  K.  Stiftungs-Verwaltung.

Tübingen.  Allerbochstem  Befehl  gemäs  soll  das  für  die  untergeichnete  Stelle  denbthigte  Heu  von
50  —  55  Wannen,  im  gh  erkauft  werden,  zu  welcher  Verhandlung  Freitag  der  24.  Mai  beftimmt
ist.  Dieienige,  welche  diese  Lieferung  übernebmen  wollen,  haben  sich  an  gedachtem  Tag  Morgens  3  Uhr
dahier  einhuseaßen  und  das  weitere  zu  vernehmen.  Den  30  April  1610.  K.  Cameralverwaltung.

Herrenberg.  Der  blenach  siaualifirke  wegen  Vagirens  in  Verbast  gekommene  ledige  Jobann
Georg  Henne,  angeblich  von  Kuppingen  ist  heute  aus  dem  Gefüängniß  mit  Gewalr  ausgebrochen.  Hechund
  Wohllböl.  Bebbrden  werden  daher  ersucht,  auf  diesen  Füchturg  zu  fahnren,  ihn  im  Belretungss#a
arrekiren,  und  wohlverwahrt  an  unterzeichnete  Seelle  einliefern  zu  lossen.  Signalement:  Johann
Georg  Henne  angeblich  von  Kuppingen,  ist  ungefäbr  23  J.  alr,  hat  große  hagere  Statur,  rundes  Angesicht,
  blonde  Haare,  niedere  Stirne,  blonde  Angbraunen,  schwarze  Augen,  velle  rothe  Wangen,  kleinen
  Mund,  rundes  Kinn,  gerade  Beine.  Er  ist  dekleidet  mit  einem  alten  runden  Hut,  schwarz  seidenem
Halstuch,  einer  gelbgestreisten  Weste,  einem  blautüchenem  Wammes,  grau  tüchenen  abgerauenen  Hosen,
  leinenen  Strümpsen  und  Schuhen  mit  Schnallen.  Den  22.  April  1616.  K.  Obeiamt.

Kaltenthal.  In  abgewichener  Nacht  wurden  in  dem  Wüthebause  zur  Sonne  in  Kaltenthal,
muttelst  gewaltsamer  Erdffnung  zweier  Kästen  solgende  Gegenstände  entwendet:  ein  dunkelblauer  Monns-Frak
  mit  durchgewirkten  kameelbaarnen  Kudpsen,  ein  dunkelblauer  Urberreck  mit  kamelhaarnen  Knèpfen,
ein  blaues  Wammes  mit  stählernen  Kubpfen;  eine  schwarze  Caltun-Weste  mit  fläblernen  Knopsen;  em
rotbes  und  em  gelbgestreiftes  Frauenzimmer  Barchenuleid,  ein  schwarziüchener  Frauenreck;  ein  Catzun=Rock;
  drei  goldene  Obren-Ringe;  ein  goldener  Finger,  Ring  nach  neuester  Ferm;  ein  sulberner  Siegel-Ring
  mit  daraus  gesiechenen  Wappen  eines  Mezgers  und  den  Buchstaben  C.  B.  verseben;  ein  gewöhnlicher
  silberner  Fingerring;  ungeführ  15.  Reihen  Granaten;  25  Ehlen  reustene  weitze  Leiumand:  30  Ehl.
flächsene  Leinwand;  ein  Jeuglen  von  17  Ebl.  wut  dlauen  und  rothen  Streisen;  12  neur  flächsene  Manns=Hemder
  mit  C.  B.  bezeichnet;  2  große  Tafel=  Tücher;  ein  dunkelblauer  Oberreck  von  einem  Jungen  von
46  Jahren;  ein  neues  Barchent.  Wamms  mit  retheh  Streisen;  endlich  mehrere  Vet-Ucberzüge  von  verschicoenen
  Karden.  Von  dem  Verbrecher  hat  man  noch  ganz  leine  Spur  entdeckt,  und  wid  deßwegen
dieser  Diebstahl  zur  dffentlichen  Kenn#niß  gedracht,  damit  die  K.  Justig“=  und  Pelzel=  S#len  für  die
MAuskundschaftung  des  Diedes  sowodl,  als  der  entwendeten  Gegenstände  von  Annewegen  gesälligst  thätig
  seyn  mochten.  Den  27.  April  1816.  Kön.  Amts=  Oberamt  Stuntgart.
        <pb n="137" />
        Nro.  19.  1816.  113

Königlich=  Württembergisches
Stagts=  und  Regierungs-Blatkt.

Samstag,  11.  Mai.

 

 

Köonigl.  Verordnung,  den  Geschäftskrels  des  vorherigen  Polizei„=  Ministeriums  betr.

Da  Seine  Königl.  Masestt  zu  befehlen  geruht  haben,  daß  fämtliche  Gegenstände
  der  Landes-Polizei,  welche  vermög  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  22.  Febr.
1812.  dem  damals  angeordneten  besondern  Polizei-Ministerium  zugewiesen  worden  sind,
mit  Ausnahme  der  nunmehr  dem  Königl.  Cabinets=  Ministerium  übertragenen  Leitung
der  Polizei  in  den  beiden  Restdenz=  Städten  Stuttgart  und  udwigsburg  und
in  den  Städten  Cannstadt  und  Ulm,  mit  dem  Geschaftskreise  des  Königl.  Departement
  des  Innern  und  namentlich  der  Section  der  innern  Administration  wieder  vereinigt
  werden  sollen:  so  wird  solches  hiermit  bekannt  gemacht,  damit  alle  auf  ermeldte
Gegenstände  sich  beziehenden  Berichte,  Gesuche  und  Vorstellungen,  welche  bisher  an
das  Königl.  Polizei=  Ministerium  eingekommen  sind,  künftig  an  die  Sertion  der  innern
Administration  gerichtet  werden.

Insbesondere  ist  dieses  in  Ansehung  aller  Päße,  welche  zur  Legalistrung  eingeschikt
werden)  so  wie  der  Gesuche  um  Bewilligung  eines  auf  die  Dauer  von  mehr  als  3  Monaten
  auszufertigenden  Paßes,  und  die  monatlichen  Fremden=  Listen  zu  beobachten.  In
Ansehung  derjenigen  in  das  Dolizeifach  einschlagenden  Berichte  und  Gesuche  hingegen,
welche  bisher  unmittelbar  an  das  Königl.  Ministerium  des  Innern  eingesendet  wurden,
verbleibt  es  noch  ferner  bei  der  bestehenden  Einrichtung.  Stuttg.  den  3.  Mai  1816.

Königl.  Ministerium  des  Innern.  Geheimer  Rath  von  Otto.

Perordnung,  den  Gebrauch  der  Estaffetten  für  amtliche  Berichte  und  Anzeigen  betr.

Von  Kbnigl.  Land-Beamtungen  'sind  schon  Berichte  und  Anzeigen  über  Gegenstände,
  welche  nicht  besonders  dringend  warcy,  durch  Estafferten  zur  Königl.  Kanzlei  eingesandt
  worden.  '

DadieseAktderVer-sendngunnöthigeKostenvrrursachtzsoiverdensciintlic;-e
KöniglicheJustipunPLamms-Beamtehlemitangewiesen-nukinsolchetthllewwo
        <pb n="138" />
        114

Gefahr  auf  dem  Verzug  haftet,  ihre  Berichte  durch  Estaffetten  abgehen  zu  lassen,  außerdem
  aber  solche  mic  der  gewöhnlichen  Post  einzusenden.  Scuttgart,  den  8.  Mai  18.6.
Kdnigl.  Ministerten  des  Innern  und  der  Finanzen.
Graf  von  Mandelsloh.  von  Otto.

Rechtö-  Erkenntnisse  des  Koͤnigl.  Ober  -Appellat.  Tribunals.

1)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Koͤnigl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
dem  Königl.  Bayerischen  Kronfiscal,  Liquidanten,  Appellanten,  und  der  Ganntmasse
des  Freiherrn  von  Schleitheim  auf  Nordstetten,  Liquidatin,  Appellatin,  eine  Zinsforderung
  betr.,  wird  aus  alten  und  neuen  Vorträgen  die  Urthel  voriger  Instanz,  sowohl  in
Ansehung  der  Berechnung,  als  auch  der  Location  der  Zinsen,  abgeändert.  Tübingen,
den  18.  April  1816.

2)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  zwischen
dem  Großherzoglich  Badischen  Collegiat=  Stifte  zu  Baden,  Liquidanten,  Appellanten
und  derselben  von  Schleitheim'schen  Ganntmasse,  Liquidatin,  Appellatin,  riorität  be
treffend,  wird  die  Urthel  voriger  Instanz  in  Ansehung  der  Zinsen  theils  bestätigt,  theils
wie  auch  in  Hinsscht  auf  die  Lokation  des  Capitals,  abgeändert.  lb.  eod.

3)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium,  zwischen
dem  Schuzsuden  Abraham  Thalheimer  zu  Niederstetten,  Bekl.  Appellanten,  und  der
Ganntmasse  des  vormaligen  Steuer=  Secretär  Burger  zu  Langenburg,  Kl.  Appellaten?
die  Herausgabe  einer  Obligation  betreffend,  wird  die  Urthel  voriger  Instanz  erläuternd
bestätigt.  1bid.  eod.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz=  Collegiums.

1)  In  der  Appellations-Sache  von  Oehringen  zwischen  dem  Bauren  Jakob  Schnell
zu  Orendelsall,  Bekl.  Anten,  und  Christiane  Margarethe,  Anwalt  Geberts  Tochter  #u
Bütcelbronn,  alliltente  patre,  Kl.  Atin,  plo  farisfac,  prvatz  ex  ftupro  &amp;amp;  alimentst.  prolis,
  wurde  die  Urthel  der  vorigen  Instanz  bestatigt.  tuttg.  den  20.  April  1876.

2)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  dem  Handelsmann  Ludwig  Hebich  zu  Böblingen)
  Kl.,  und  der  verwittweten  Freifrau  von  Röder,  geb.  v.  Hopfer,  cum  curtst.,
Bekl.  p#to  debiti,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuttg.  den  25.  April  186.

3)  In  der  Appellations-Sache  von  Künzelsan,  zwischen  Joseph  Susset,  Franz
Kuhn  und  Simon  Diez  zu  Berlichingen,  Bekl.  Anten,  sodann  dem  Güterpfleger  der
Philipp  Münsterschen  Ganntmasse,  Casetan  Keilbach  von  da,  Intervenienten,  Mut  Anten,
und  Jacob  Munster  ebendaselbst,  Kl.  Aten,  die  Vindication  mehrerer  Realitäten  betreff,
wurde  auf  Beweis  erfannt.  Stuttg.  den  3%.  April  1816.  ,

4),JnderAppellakiotIS-SachevonVaihingenszischcnThomasFriedrichStark-Adlerwirth
  und  vormaligen  Schultheissen  von  Unter-Riexingen,  Bekl.,  Anten  gegen
Friedrich  Stricker,  Bauer  allda,  Kl.  Aten,  einen  neuen  Hausanbau  des  Bekl.  Anten
betr.,  wurde  die  Appellation  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde  per  Rescript.
verworfen.  Stuttg.  den  3.  Mai  1816.
        <pb n="139" />
        115

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Reseripts  vom  2.  Mai  an  die  Stelle

  des  von  dem  Londner  Gesandtschafts=  Posten  abberufenen  General-Majors,  Grafen
von  Beroldingen  den  bisher  an  dem  Berliner  Hofe  gestandenen  Gesandeen,  General=Mafor
  v.  Neuffer  zum  ausserordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister  am
Königl.  Grosbrittannischen  Hofe  gnädigst  ernannt.
«  erner  ist  in  gleicher  Eigenschaft  der  Kammerherr,  Freihert  Franz  v.  Linden  bei
dem  Königl.  Preußischen  Hofe  akkreditirt,  und  demselben  der  bisher  bei  der  Justiz-Section
  des  Königl.  Kriegs-Departements  angestellte  Assistent  Beurlen  als  Legations-Kanzellist
  beigegeben  worden.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhochsten  Rescripts  vom  5.  Mai  den  geheimen
  Hof=  und  Finanzrath  Raht  zum  Staats=  Rath  zu  ernennen  gnädigst  gerutz.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnddigst  geruht,

„vermog  allerhöchsten  Reseripts  vom  5.  Mai  dem  Rechnungs-Commissär  Monn  in
Gmünd  das  Commun-Rechnungs,=  Revisorat  des  Oberamts  Aalen  zu  übertragen,  und

vermäg  allerhöchsten  Reseripts  vom  6.  Mai  den  bisherigen  Amtsverweser  der  Brandschadens-Casse,
  Serretair  Schweizer  deftnitiv  zum  Brandschadens,  Cassier  zu  ernennen)
  dagegen

den  seither  bei  dieser  Casse  angestellten  Rechnungsrath  Epplen  in  die  bisher  von
Schweizer  bekleidete  Secretair=  Stelle  bei  der  Section  der  Commun,  Verwaltung  zu
versehen,  auch

vermäög  allerhöchsten  Reseripts  von  ebend.  die  erledigte  Rechnungs-Rachs-Steelle  bei
der  Steuerrechnungskammer  dem  bisher  bei  der  Königl.  Hof=  und  Domainen:  Kammer
angestellten  Buchhalter  Bissinger,  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts
vom  4.  Mai  dem  zur  erledigten  Patro#tat:  Pfarrei  Burg)  Diocese  Reuenstadt,  nominirten
  Diaconus  u.  Präceptor  M.  Seybold  in  Langenburg  die  allerhöchste  Bestätigung,  u.

dem  Knaben-Schullehrer  Ganter  in  Göppingen  aus  Veranlassung  seines  Amts-Jubildums
  neben  einem  Gratial  die  goldene  Civil-Verdienst-Medaille  zu  ertheilen;  auch

vermdg  allerhöchsten  Reseripts  vom  6.  Mai  den  zur  Pfarrei  Bodelshausen)  Dicese
Tübingen  ernannten  Pfarrer  Hegelmaier  in  Pfäffugen,  Diöcese  Herrenberg,  nach
seinem  allerunterthänigsten  Ansuchen,  auf  der  Pfarrei  Pfäffingen  zu  belassen,  und  dagegen
  die  Pfarrei  Bodelshausen  dem  Pfarrer  Zeller  in  Münster,  Didcese  Gaildorf,  zu
übertragen.

 

Belohnung  wegen  Entdeckung  eines  nächtlichen  Einbruchs.

Unter  Verschweigung  des  Namens  wird  demjenigen  eine  Belohnung  von  Einhundert
  Species  Duraten  zugesschert,  welcher  die  bberr  des  in  der  Nacht  vom  2ten
auf  den  3ten  d.  Mon.  in  dem  Hinterhauß  der  Bellevue  versuchten  Einbruches  an-A#ett
  oder  ihre  Verhaftung  veranlaßt;  was  die  unterzeichnete  Behörde  nach  besonderem
Auftrag  zur  allgemeinen  Kenntniß  bringt.  Den  5.  Mai  1876.

Königl.  Ober-Polizei=  Direction.
        <pb n="140" />
        116

Stuttgart.  Die  unterzeichnete  Stelle  ist  veranlaßt,  hiermit  bekonnt  zu  machen,
daß  der  Jutritt  in  die  Königl.  Menagerie,  die  Sommermonate  hierdurch,  Vormit
tags  von  9=  212  Uhr,  und  Nachmittags  von  3.  5  Uhr  sedoch,  wie  bisher,  nur  gegen
Einlaßkarten,  gestartet  sey.  Den  7.  Mai  1816.  K.  Baus  und  Garten-Direction.

 

Hohenasperg.  Zu  Folge  Befehls  Königl.  Kriegs-Departemenks  Justiz=  Section
Nr.  8.  werden  die  Glaubiger  des  bei  dem  Königl.  Linien-Infanterie=  Regiment  Nr.  4.
stehenden  Lieutenants  Franz  Leopold  Häffele  aus  Mergentheim  hiemit  aufgefordert)  ihcre
  Forderungen  a  dato  innerhalb  4  Wochen  bei  der  unterzeichneten  Behärde  schriftlich
einzugeben,  widrigenfalls  sse  von  dem  zu  treffenden  Arrangement  ausgeschlossen  werden.
Den  6.  Mai  1826.  Königl.  Festungs'  Commando.

 

Zwie  salten.  Vermbg  höchsten  Dekrets  Königl.  Kron  =  Domainen=  Section  vom  23.  Upril  I.  J.
sollen  die  entbehrlich  gewordene  herrschaftliche  Landgarben  =  Scheuren  zu  Eméringen,  Oberstet#tm  und
Lautrach,  und  die  bisherige  Zebendscheuer  zu  Daugendorf,  unter  Vorbebalt  der  Ratificarion  im  Ausfireich
  verkauft  werden.  Die  Scheuer  zu  Emeringen,  welche  am  20.  Mai  verkaust  wird,  ist  von  Holz
erbaut,  70“  lang,  35“  breit,  und  hat  2  Thennen  u.  3  Bodenbährn;  jene  zu  Obersichuren,  welche  om
22.  Maij  verkauft  wird,  ist  gleichfalls  von  Holz,  55“  lang  und  36“  breit,  und  hat  1  Thenne  und  2  Bodenbährn;
  die:  Scheuer  zu  Lautrach,  welche  am  25.  Mal  verkauft  wird,  (K  ganz  von  Stein,  343°  lang,
55“  breit,  und  hat  1  Thenn  und  2  Bodenbährn;  jene  zu  Daugenderf,  welche  am  28.  Mal  verkaust
wird,  ist  78“  lang,  und  36“  breit,  ganz  von  Stein,  und  hat  2  Tbennen  u.  3  Bodenbährn.  Die  Verhandlungen
  werden  an  Ort  und  Sielle,  jedesmal  Vorminags  9  Uhr  vor  sich  geden,  wozu  die  Libpsber
  eingeladen  werden.  Den  3.  Mai  1516.  Kon.  Cameralverwaltung.

Gotteszell,  Juchthauß.  Samstag  den  16.  Mai  d.  J.  wird  bei  der  unterzeichneten  Beamtung
die  Lieferung  der  zum  Schmalszaussieden  und  zum  Küche,  Verbrauch  erforderlichen  beträchrlichen  Quan
nit—t  Butters  im  öffentlichen  Abstreich  verakkordirt  werden.  Dies  wird  mit  dem  Anhang  hiemit  bekannt
gemacht,  daß  sich  die  Liebhaber  hiezu  gedachten  Tags  Vormittags  Uhr  bei  der  Werhandlung  dahier
einzufinden,  sich  mir  obrigkeitlichen  Vermögens=  Zeugnißen  zu  legitimiren,  und  das  Weitere  zu  vemesmen
  haben.  Den  4.  Mal  1816.  K.  Zuchthauß.  Pflcgamt.

Herrenberg.  Das  Recht  in  samtlichen  Orten  des  hiesigen  Camcral,  Bezirks  hach  Salpeter  zu
#raben,  wird  am  Dienstag  den  26.  Mai  auf  6  Jahre  von  Jakobi  16156  bis  1622  salvs  ratilcaione
verliehen  werden.  Die  Pacht-Liebhaber  welche  eine  gerichtliche  Caution  ven  300  fl.  zu  lelsten  im  Stande
  sepn  müssen,  haben  sich  an  gedachtem  Tag  Vormittags  8  Ubr  auf  dem  Cameralam'is-  Zimmer  einzusinden,
  und  die  weiltere  Bedingungen  zu  vernehmen.  Den  2.  Mal  1616.  K.  Cameralem.

 

Aalen.  Der  unten  näher  beschriebene  Dominikus  Huber  von  Oberberg  oder  Burgberg,  Oberamts
  Heidenheim,  bat  sich  im  hiesigen  Oberamte  cines  qualificirten  Schaafdiebstabls  schuldig  und  flüchtig
  gemacht.  Derselbe  ist  19  —  20  Jahre  alt,  Elrernlos,  gegen  6  Fuß  groß,  schlanker  Statur,  hat
dlonde,  tief  in  die  Sterne  hereinhängende  Haare,  schmales  blatternarbigtes  Gesicht,  blaße  Gesichtsfarbe,

roße  Nase  und  groten  Mund,  gute  Zähne,  einen  slark  einwätts  gebegenen  Fuß,  und  in  beiden  Füsan

  mehrrre  offene  Wunden.  Er  trug  einen  runden  Hut,  blaues  töchenes  Wammes,  kattunenes  Fetble
und  zwilchene  lange  Beinkleider.  Hoch-  und  Wodbllbdl.  Obrighetten  werden  hiemit  geziemendst  ersucht,
auf  diesen  vagirenden  Died  zu  fahnden,  und  deuselben  auf  Betreten  wohlverwahrt  bieher  einliesern  zu
lassen.  Den  4.  Mai  1616.  K..  Oberamt.
        <pb n="141" />
        Nro.  20.  1  8  16.  117

Koͤniglich,  Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  18.  Mai.

 

 

Köonigl.  General-Verordnung  über  ein  gleichsörmiges  Verfahren  bei  Vollziehung  vo#n
Todes=  Strafen.

Frlderlch,  von  Gottes  Gnaden,  Könlg  von  Württemberg  2c.  2c.  2c.

Wir  haben  schon  öfters  wahrzunehmen  gehabt,  daß  vor  und  bei  der  Vollstreckung
der  gegen  schwere  Verbrecher  ausgesprochenen  Todesurtheile,  von  Unsern  hierzu  aufgestellten
  Behörden,  ein  verschiedenes  und  dem  ernsten  Zwecke  dieser  öffentlichen  Straf=  Executionen
  nicht  immer  ganz  entsprechendes  Verfahren  beobachtet  wird.

Um  nun  in  dieser  Beziehung  künftighin  ein  gleichfömiges  und  fachgemäßes  Perfahren,
  sowohl  rucksichtlich  der  nächsten  Vorbereicungs=  als  auch  besonders  der  die  Hinrichtung
  selbst  begleitenden  Anstalten,  in  dem  ganzen  Umfange  Unsers  Königreichs  zu  erzielen)
  wollen  und  verordnen  Wir  überhaupt  Folgendes:

F.  1.  Nach  Einlangung  des  ausgesprochenen  Todes=  Urtheils  bei  dem  betreffenden
Criminal=  Amte,  begibt  sich  sofort,  (vorausgesetzt,  daß  nicht  eine  inzwischen  eingetretene
  erhebliche  Körper=  oder  Gemüths-Krankheit  des  Verurtheilten,  oder  eine  vorhaudene
Schwangerschaft  der  Inquisstin,  der  Publication  und  Vollziehung  der  Strafe  noch  einen
Aufschub  geben  muß)  der  Criminal-Rath  mit  seinem  Actuar  und  zwei  Urkunds=  Personen,
  zu  dem  Berurtheilten  ins  Gefängniß,  wohin  zu  gleicher  Zeit  auch  noch  ein  Arze
vorsorglich  auf  den  Fall  schleunig  erforderlicher  Hülfe  bei  dem  Inquistten,  zu  berufen  ist.
Der  Criminal-Actuar  liest  sodann  das  Todesurcheil  nach  dem  ganzen  Inhalte  dem  Delinquenten
  deutlich  vor;  worauf  ihm  vom  Criminal-Rathe  die  weitere  Erôffnung  zu  machen
ist,  daß  die  Ererution  des  Erkenntnisses  nach  Verfluß  von  drei  Tagen  erfolgen  werde.

2.  Nunmehr  ist  der  Inquisst  dem  Oberamt  der  Landvogtei-Stadt,  als  welchem
nach  Unserer  Instruction  für  die  Criminal-Räthe  u.  s.  w.  vom  18.  Nov.  1811.  den  Volltug
  der  Hinrichtung  in  der  Regel  anzuordnen  obligt,  zu  übergeben;  es  mußte  denn
AUusnahmsweise  der  Siß  des  Criminal-Amts  nicht  in  der  Landvogtei-Stadt  seyn,  in
welchem  Fall  dasjenige  Oberamt)  wo  der  Criminal-Rath  seinen  Siß  hat,  zur  Vermei-
        <pb n="142" />
        118

dung  unnoͤthiger  Weitlaͤuftigkeiten  und  Kosten,  auch  die  Execution  zu  besorgen  hat.
Das  zur  letztern  hiernach  berufene  Oberamt  soll  dann  den  Delinquenten,  unter  Beigebung
  einer  hinlaͤnglichen,  aus  Polizeidienern,  oder  Gensd'armes  bestehenden  Wache,
nicht  nur  in  eine  helle  und  geraͤumige  Arrest-Stube  bringen,  und  in  Ansehung  seiner
Fesseln  möglichst  erleichtern,  sondern  ihm  auch  eine  bessere  Kost,  wozu  nahmentlich  auch
der  tägliche  Genuß  von  Wein,  in  mäßiger  Portion,  gehdrig  verabreichen  lassen.  Uebriist
  aber  nicht  zu  gestatten,  daß  des  Inquissten  Verwandte,  Bekannte,  oder  andere
Dersonen  denselben  mit  Speisen  und  Getränken  überladen.

3.  Das  Oberamt  hat  nun  zugleich  dafür  zu  sorgen,  daß  der  Delingquent  durch
einen  von  ihm  sekbst  erwählten,  oder  im  Entstehungsfalle  vom  Oberamt  berufenen  Geist
lichen  von  der  Confession  des  Inquisiten,  gehdrig  zum  Tode  vorbereitet  werde.  Diesem
Geistlichen  stehtes  alsdann  frei,  den  Delinquenten  zu  seder  Stunde  zu  besuchen,  und
seine  Besuche  nach  Gurbefinden  andauern  zu  lassen.

K.  4.  Andern  Personen  wird  überhaupt  der  Zutritt  zu  dem  Delinquenten  nicht
mehr  gestattet,  sie  müßten  dann  durch  besondere  Verhältnisse  und  Angelegenheiten  dazu
berechtigt  seyn,  und  in  diesem  Falle  einen  oberamtlichen  Erlaubnißschein  eigends  erhalten
baben.  Eine  solche  Erlaubniß  ist  indessen  besonders  den  nahen  Verwandten  und  genauen
.Bekannten  des  Verurtheilten,  ohne  wichtige  Gründe  nie  zu  erschweren.  Eine  nachdrück,
liche  Ahndung  haben  dafür  jederzeit  diesenigen  Gefängnißdiener  oder  Wächter  zu  erwar“
ten,  welche  zu  dem  Delinquenten  Personen  einlassen,  die  sich  nicht  vorgängig  durch
oberamtliche  Erlaubnißscheine  legitimiren.

.  AmMorgendeszurHinrichtungbestimmtenTags,(derimmereinWekki
tag  seyn  muß)  wird  nun  der  Delinquent  zu  gehöriger  Zeit  auf  das  Rathhauß  gebracht,
wo  sich  der  Oberamtmann  und  sein  Actuar  beide  in  Uniform,  nebst  vier  Gerechtsver
wandten  in  schwarzer  Kleidung  einzufinden  haben.  ·

K.  6.  Hiernächst  wird  dann  der  Delinquent  mie  der  ihm  beigegebenen  Wache  in  die
Gerichtsstube,  in  deren  Nähe  auch  ein  Arzt  zur  etwaigen  Hülfe  anwesend  seyn  soll)  vorgeführt,
  seiner  Fesseln  gänzlich  entledigt  und  ihm  auf  einem  desondern  Stuhl  niederzus
sigen  gestattet.  Hier  ist  darauf  bei  offenen  Thüren  und  nach  einer  kurzen  sachgemäßen
Anrede  des  Oberamtmanns  an  die  Versammlung,  vom  Oberamts-Actuar  eine  durch
das  Criminal-Amt  bündig  und  gerenméßis,  verfaßte  Geschichts-Erzahlung  von  dem  Verbrechen
  des  Verurtheilten  und  sofort  das  Todesurtheil  selbst,  langsam  und  laut  zu  verle“
sen,  wornach  der  Oberamtmann,  indem  er  sich  von  seinem  Sis  erhebt,  den  zur  Hand
genommenen  schwarzen  Stab  zerbricht  und  vor  die  Füße  des  Verurtheilten  mit  den  Wor
ten  hinwirft:  „Euer  Leben  ist  verwirkt;  Gott  sey  Eurer  Seele  gnddig.“

Der  Oberamtmann  ruft  sodann  den  Nachrichter  vor,  und  übergibt  ihm  den  Verurtheilten
  mit  den  Worten:  „Nachrichter,  ich  übergebe  euch  den  N.  N.  mit  dem  Befehl,
  ihn  dem  ausgesprochenen  Urtheile  gemah  mit  dem  Schwerdt  (Rad)  zu  richten
„vom  Leben  zum  Tode.““,  4

K.  7.  Jestzt  wird  der  Malesicant  von  den  Knechten  des  Nachrichters  übernommen)
mit  einem  Kleide  von  Zwillich)  das  jedoch  ohne  alle  Verzierung  seyn  soll,  angechan?
mit  Sericken  gebunden,  und  noch  vor  seiner  Abführung  zum  Richtplatz,  mit  etwas  Sper-
        <pb n="143" />
        119

se  und  Trank  gestaͤrkt,  ohne  daß  uͤbrigens  das  sonsten  uͤbliche  sogenannte  Henkersmahl,
wofür  jedoch  die  hergebrachten  Anrechnungen  dem  Scharfrichter  und  seinen  Gehülfen,  noch
fernerhin  pasürt  werden  sollen,  eigends  abgehalten  werden  darf.

K.  S.  Während  des  Ings  zur  Richtstatte,  jedoch  nur  solange,  bis  derselbe  außerhalb
  dero  Stade  angekommen  ist)  soll  auch  fernerhin  das  sogenannte  Malesiz-Glöckchen
geliäutet)  durchaus  kein  Gesang  der  Schul#ugend  aber  mehr  gestattet  werden.  Dahingeen

  soll  der  Jugend,  die  ssch  auf  der  Richtstätte  versammelt,)  ein  eigener  angemessener
laß  zum  Ansehen  der  Execution,  unter  gehöriger  Aufsicht,  eingerdumt  werden.

9.  9.  Der  Zug  zum  Richtplatze  selbst,  soll  folgender  Gestalt  geschehen:  Juerst
kommt  ein  Gensd'armerie-Offlzier  mit  einem  Commando  reitender  Gensd'armes,  dann
der  Oberamtmann  nebst  dem  Oberamts-=  Actuar,  diese  beide  zu  Pferd,  (noch  andere  Civil=
  Beamte  gehbdren  nicht  zur  Begleitung)  und  hierauf  eine  Abtheilung  von  Gensdarmes,
  oder  Stadt-oliceidiènern  zu  Juß  Nun  folgt  der  Delinquent,  und  zwar,  wo
nicht  das  Urtheil  selbst  eine  andere  Bestimmung  enthält,  in  der  Regel  zu  Fuß,  es
mußte  denn  die  größere  Entfernung  des  Richtplaßes  von  der  Stadt,  oder  Alter,  oder
die  Schwäche  des  Verurtheilten,  dessen  Transportirung  auf  einem  offenen  Wagen  Cein
solcher  soll  ubrigens  für  den  Fall  eines  erst  auf  dem  Juge  sich  ergebenden  Bedürfnisses,
ausserdem  auch  jederzeit  dem  Zuge  nachfolgen)  ausnahmsweise  Fustedern=  Er  wird  begleitet
  von  zwei  Geistlichen  seiner  Confessson,  von  dem  Nachrichter  und  dessen  Gehülfen,
so  wie  von  einem  auf  beiden  Seiten  vertheilten  Commando  von  Gensd'armes  zu  Fuß.

Den  Zug  schließt  endlich  eine  Abcheilung  von  Polizei-Dienern  zu  Fuß  und  von
Gensd'armes.
4K.  10.  Die  Sandhabung  der  Ordnung  auf  dem  Richtplaße  selbst  erfordert,  daß
sich  der  Policei=  Commissar  schon  vor  dem  Erecutions=  Acte  mit  dem  nöthigen  Policei=Personale
  daselbst  einsinde,  und  daß  der  Plas  selbst,  der  übrigens  durch  das  Landvogteiund
  Oberamt  unter  Zuziehung  einiger  Magistratsglieder  schicklich  erwählt  worden  seyn
muß,  in  einem  gehörigen  Umfange  mit  hölzernen  Schranken,  oder  wenigstens  mit  einem
an  Pfosten  befestigten  Seile  umgeben  sey,  auch  innerhalb  des  Kreises  Riemand,  als
wer  von  Amtswegen  der  Erecurion  beizuwohnen,  oder  aus  besondern  Gründen  oberamtliche
  Erlaubniß  hiezu  erhalten  hat,  zugelassen  werde.  Leßteres  ist  insbesondere  auch  in
Ansehung  des  Zugangs  auf  das  Blut-Gerüste,  genau  zu  beobachten.

h.  11.  Ist  nun  der  Zug  auf  dem  Richeplaß,  dessen  Zugänge  sofort  von  den  Gensd'armes
  und  oliceidienern  zu  beseten  sind,  angelangt;  so  besteigt  der  Delinquent  nach
einem  zuvor  noch  mit  den  begleitenden  Geistlichen  verrichteten  kurzen  Gebet,  das  Schaffot,
  oder  begibt  sich,  in  so  2  kein  solches  entweder  nach  der  Beschaffenheit  der  zu  vollliehenden
  Todesstrafe,  wie  bei  der  einfachen  Enthauptung,  oder  auch  nach  Mangabe  des
Lorals,  besonders  aufzurichten,  nöthig  gewesen,  zur  bezeichnecen  Richrstätrte,  wohin  ihn
der  Nachrichter  mit  seinen  Gehülfen,  und  nach  Befinden  auch  der  eine,  oder  die  beiden
Geistliche  begleiten.

§.  12.  Sofort  befiehlt  der  Oberamtmann  dem  Nachrichter,  zu  thun,  was  seines
Amtes  ist;  und  nun  findet  die  Erecution  urthelsmäßig  statt.

Sollte  übrigens  diese  mißlingen)##o  hat  der  Oberamtmann  zunächst  für  die  mög-
        <pb n="144" />
        120

lichste  Abkürsung  der  Quaal  des  Delinquenten  angemessen  zu  sorgen,  hierauf  aber  dem
Scharfrichter,  falls  derselbe  nur  aus  Ungeschicklichkeit  gefehlt,  einen  5sfentuchen  Vorhalt
daruber  zu  machen,  und  ihm  die  Verantworlichkeit  dafur  anzukündigen,  im  Fall  einer
offenbaren  Bosheit  dagegen  denselben  gleichbald  in  Verhaft  zu  nehmen.

.  15.  Nach  der  Beendigung  des  Erecutions=  Acts  soll  einer  der  Geistlichen,  w#
che  den  Delinquenten  begleiteten,  noch  auf  dem  Platze  eine  kurze)  dem  Gegenstand  angemessene
  Rede  an  die  versammelte  Menge  halten;  und  hierauf  der  Zug  sich  in  gehri“
ger  Ordnung  wieder  in  die  Stadt  zurückbegeben.

t  4.  Uebrigens  erfordert  die  bffentliche  Ordnung  und  Sicherheit,  daß  während
der  ganzen  Dauer  des  Hinrichtungs=  Acts,  die  Thore  und  öffentlichen  Gebände  der
Seadt,  wie  auch  diesenigen  Plätze,  wo  die  Volksmenge  vorzüglich  hinströme,  mit  stor,
ken  Wachen  besetzt  und  die  erforderlichen  Patroullen  auf  den  Straßen  angeordnet  werden;
  auch  ist  darüber  zu  halten,  daß  an  dem  Erecucions-Dage,  wenigstens  so  lange
der  Hinrichtungs=  Act  nicht  gänzlich  beendigt  ist,  offentliche  Lustbarkeiten,  als  Tans
Mussk  u.  s.  w.  in  der  Stadt  unterbleiben.

Endlich  soll  die  vom  Criminal=  Amt  verfaßte  Geschichts-Erzadhlung  nebst  dem  Todes“
Urtheil  in  Druck  gegeben  und  am  Dage  der  Hinrichtung  unter  das  Volk  ausgetheilt
werden.  Gegeben)  Stuttg.  im  Königl.  Staats-Ministerium,  den  1.  Mai  1876.

Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.
Konigl.  Staats-Ministerium.

General-Behbrde  für  bas  Schuldenwesen  der  Communen  und  Corporationen  des  Reichs.

Se.  Königl.  Masest.  haben  vermäög  allerhöchsten  Reseripts  vom  5.  Mai  für  das
Schuldenwesen  der  Communen  und  Corporationen  des  Reichs,  insbesondere  in  Beziehung
auf  Ausscheidung  der  Schulden  zwischen  der  Staats=  und  den  Corporations=  Cassen,  eine
General-Behörde  unter  dem  Königl.  Ministerium  des  Innern  niederzusezen  allergnddigst
geruht,  das  Prästdium  derselben  dem  Staatsrathe  v.  Raht  übertragen)  und  zu  Räthen
derselben  den  Ober-Justizrath  Reibel,  den  geheimen  Ober-Finanzgrach  v.  Hartmanm
den  Hof=  und  Finanzrath  Waldbauer,  und  den  beim  General-Landes-Commissariate
angestellten  Rechnungs-Rath  Mayer  gnddigst  ernannt,  auch  dieser  General-Behörde
das  erforderliche  Personal  zu  den  Rechnungs,  und  Canzlei-Geschäften  beygegeben.

Die  Concursprüfung  der  evangelischen  deutschen  Schullehrer,  Provi'oren  und  Incipienten  betr.

Für  die  Concurs-Prüfung  der  deutschen  Schul-Incipienten,  Provisoren  und  Schul
lehrer  der  evangelischen  Confelsion  sind  folgende  Termine  festgesetzt:

Die  Schul-Incipienten  von  den  Generalaten  Urach,  Heilbronn  und  Ochringen
haben  am  22sten  Mai)  und  die  von  Tübingen,  Ulm  und  Maulbronn  am  27.  Mai  Mor—
gens  8  Uhr  im  Königl.  Ober-Consistorium  ssch  einzufinden.

Die  Schulprovisoren,  welche  das  Dienst=  Eramen  erstehen  wollen,  uud  zwar  von
den  Generalaten  Oehringen  und  Tübingen  werden  auf  den  30.  Mai,  und  von  den  Gene
ralaten  Urach  und  Maulbronn  auf  den  5.  Jun.,  die  Schulmeister  aber,  nebst  densem"
        <pb n="145" />
        521

gen  Provisoren,  welche  einem  zweiten  Dienst=  Eramen  ssch  unterwerfen  wollen,  werden
auf  den  6.  Jun.  hiemit  derufen.  Stuttgart,  den  :2.  Mai  1916.  «
Ministerium  der  geistl.  Angelegenheiten.  Graf  v.  Zeppelin.

Rechts-Erkenn#nisse  des  Kbn.  Ober=  Justiz-Colleglums.

1)  In  der  Appellations=  Sache  von  Waiblingen  zwischen  Jakob  Schiefer  von  Oeschelbron,
  Waiblinger,  und  Matthäus  Schiefer  von  Recklinsberg,  Schorndorfer  Oberamts,
  Bekl.  Anten,  und  Michel  Ade,  Friedrich  Bauer  und  Consorten  von  Hoheneck,
Ludwigsburger  Oberamts,  Kl.  Acen,  Forderungen  aus  einer  Gantverweisung  betreffend,
wurde  die  Oberamtsgerichtliche  Entscheidung  als  incompetent  aufgehoben,  und  die  Sache
  an  Königl.  Provincial-Justiz=  Collegium  zum  Spruch  Rechtens  verwiesen.  Sturtcg.
den  3.  Mai  1816.

2)  In  der  Appellations=  Sache  von  Heilbronn  zwischen  dem  Tabak-Müller  Gottfried
  Schwab  daselost,  Vorbekl.  Wiederkl.  und  Anten,  sodann  dem  Oberamts-Gerichts-Assessor
  und  Lederhandler  Philipp  Heinrich  Müller  allda,  Kl.  Wiederbekl.  und  Uten,
Pachtgeld  und  Entschädigungs=  Forderung  betr.,  wurde  die  Urthel  erster  Instanz,  unter
Verwerfung  des  Ancischen  Gesuchs  um  Zulassung  zu  besserem  Beweise  bestatigt.  Stuttg.
den  4.  Mai  1816.  "

3)  In  der  Rechtssache  zwischen  Catharina  Aimold  und  Marimus  Eichenseher  zu
Eichstäte,  Kl.,  an  einem,  sodann  Maximilian  Freiherrn  von  Ulm  zu  Mittelbiberach,
Bekl.  am  andern  Dheil,  Erstattung  einer  nachgelassenen  Geldsumme  betreffend,  wurde
Bekl.  von  der  erhobenen  Klage  entbunden.  Stuttg.  den  6.  Mai  1876.

4)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Kön.  Baierischen  Appellotions=Geri.hes=
  Advocaten  Frie  rrich  Ehrne  von  Melchthal  zu  Memmingen,  Kl.  an  einem,  und
dem  Königl.  Baierischen  Geh.  Rath  und  Landmarschall  Freiherrn  Bernhakd  von  Hornstein
  zu  Orsenhausen,  Bekl.  am  andern  Theil,  eine  Schuldforderung  von  rooo  fl.  samt
Zinsen  ex  jure  cesso  betr.,  wurde  nach  geführtem  Beweis  condemmnatorie  erfannt.  1b.  eod.

Erkenninitze  des  Königl.  Ehe  Gerichts.

Den  8.  Mai  1816.  wurden  geschieden:

1)  Ludwig  Melchior  Schmid,  Bürger  und  Müller  zu  Hohen,  Faßlach,  Oberamts
Vayhingen,  Kl.  Producent,  von  Elisabeth,  geb.  Kleinmann  von  Erligheim,  Bessigheimer
  Oberames,  Bekl.  Productin,  ex  cap.  acäulterii  prelumti,  unter  Verurtheilung  der
Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Maria  Loutsa  Agatha  Werner  von  Ebingen,  Bahlinger  Oberamts,  geb.  Schuler
  von  Tübingen,  Kl.  von  Christian  Sigmund  Werner,  Bürger  und  Zeugmacher  zu
Ebingen,  Bekl.  ex  cep  quasi  delert.  unter  Verurcheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

5)  Andreas  Frohmaier,  Hofsporer  zu  Ludwigsburg,  Kl.  von  Anna  Elisabeth,  geb.
Dammer  aus  Nüenberg,  Bekl.  ex  cap.  adulterül,  unter  Verurtheilung  der  Beklagcen
in  die  Kosten.
        <pb n="146" />
        122

Straf=  Erkenntnige  des  Könligl.  Criminal.,  Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Hegise  Maj.

Uncer  dem  4.  April  wurde  der  zu  Ellwangen  verhaftete  Heinrich  Raffelbauer  von
Crailsheim,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  zu  sechsmo,
natlicher  Festungsarbeit,  und  nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeitshauß  auf  zwei  Monahce
  verurtheilt.

Am  to.  April  ist  die  zu  Göppingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Louis
sa  Würger  von  Lorch,  wegen  wiederholten  Diebstahls  und  Betrugs,  neben  dem  Ersatz
aller  Kosten  zu  einjähriger  Zuchrhaußstrafe,  und  nachheriger  Verwahrung  in  einem  Ar,
beitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung  rondemnirt  worden.

kodem  wurde  gegen  die  zu  Ulm  verhaftete  Barbara  Schwenk  von  Ulm,  wegen  wie
derholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten,  eine  sechsmonatliche  Zuchchauz,
strafe  ausgesprochen,  und  zugleich  verfüge,  daß  sie  nach  Ablauf  ihrer  Strafzeit  wieder  in
ein  Arbeits-Insticut  ausgenommen  werden  foll.

Den  13.  April  ist  die  zu  Hall  in  Untersuchung  gekommene  Johanna  Catharins
Grosch  von  da,  wegen  wiederholten  Ehebruchs,  mit  Einrechnung  des  Rests  einer  frühe,
d  Strafe  zu  siebenmonatlicher  Zuchthaußarbeit,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  verur
theilt  worden.

Unter  dem  18.  April  wurden  wegen  Gewehrverheimlichung  und  Wilderei-Attentats,

1)  David  Staudenmaier  von  Dudelhof,  so  wie

2)  Gottlob  Banzhaf  von  Söhnstetten,  Oberamts  Heidenheim,  seder  zu  vier  und
einhalbmonatlicher,  und
3)  der  mitimplicirte  Heinrich  Widmann  von  da,  zu  drei  und  einhalbmonatlicher
Jestungsarbeit,  so  wie  seder  der  Inculpaten  zu  einer  Geldbuße  von  20  Pfd.  Heller  verurtheilt,
  und  ruksschtlich  der  Confiscation  der  Gewehre,)  so  wie  des  Kostens=  Ersatzes  das
Erforderliche  verfügt.

kodem  ist  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Georg  Kuhbach  von  Oehringen,  wegen
Diebstahls,  neben  dem  angemessenen  Kosten-Ersas,  mit  anderthalbjähriger  Zuchthauß,
strafe  belegt,  und  zugleich  verordnet  worden,  daß  er  nach  erstandener  Strafe  unter  g°"
naue  polizeiliche  Aufücht  seiner  Orts-Obrigkeit  zu  stellen  sei.

Am  22.  April  wurde  gegen  den  zu  Rottweil  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen
  Joseph  Conzelmann  von  Winterlingen,  Oberamts  Balingen,  wegen  wiederholten
Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten,  eine  zweisdhrige  Festungsarbeit  ausgesprochen)
und  die  nachherige  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung,  sedoch  wenigstens
  auf  ein  Jahr  verfügt.

Den  21.  April  ist  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Blassus  Bayer  von  Sontheim,
Oberamts  SHeilbronn,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,
mit  einfähriger  Festungsarbeit  belegt  worden.  6

Unter  dem  24.  ist  der  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Christian
Gottlieb  Sparn  von  Kohlsterten,  Oberamts  Münsingen,  wegen  wiederholten  Betrugs,
in  neunmonatlicher  Festungsarbeit  verurtheilt,  und  zugleich  verordnet  worden,  daß  er
nach  deren  Erstehung  unter  genaue  polizeiliche  Aufsicht  zu  stellen  sei.
        <pb n="147" />
        123

Am  25.  April  wurde  der  zu  Urach  verhaftete  Johann  Betz  von  Maͤgerkoͤngen,  Oberamts
  Reutlingen  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  mit  sechsmonatlicher
  Zuchthaußarbeit  bestraft.

Eodem  ist  der  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Joh.  Ludwig
  Jentner  von  Erzingen)  Oberamts  Balingen,  wegen  Unbottmäßigkeit  und  wiederhol-=ter
  Diebstähle,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten  zu  zwei  und  einhalbjahriger  Zuchthaußstrafe
  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeikshauß  bis  zu  erprobeer  Besserung  condemnirt
  worden.

Den  29.  April  wurde  die  zu  Mergentheim  verhafrere  Maria  Anna  Sebert  von  da,
wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,  mit  sechsmonatlicher  Zuchthauhstrafe
belegt.

 

Se.  Königl.  Majest.  haben  allergnddigst  geruhe,  vermög  allerhöchsten  Reseripts
vom  1.  Mai  die  vacante  Amtei  und  Amtsschreiberei  zu  Schussenried,  Oberamts  Waldsee,
dem  vormalig  Gräslich  von  Sternberg'schen  Oberamtmann  Gebel  daselbst  zu  übertragen.

Se.  Königt.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  8.  Mai  die  erledigte
  Stadtpfarrei  an  der  Dreifaltigkeits-Kirche  in  Ulm  dem  dortigen  Diaconus  Otto  zu
übertragen  allergnädigst  geruht.

 

Stuctgart.  Bei  der  Königl.  Section  des  Medicinal  Wesens  wurde  nach  erstandener
  Prüfung  und  geschehener  Verpflichtung  dem  Medic.  Dr.  August  Friedrich  Römer
  von  Stuttgart,  die  Erlaubniß  zur  Ausübung  der  medicinischen  Prarxis  ertheilt.
Den  9.  Mai  1876.

 

Seuttgart.  Die  unterzeichnete  Scelle  ist  veranlaßt,  hiermit  bekannt  zu  machen,
daß  der  Zutritt  in  die  Königl.  Menagerie,  die  Sommermonate  hierdurch,  Vormi-=tags
  von  9  11  Uhr,  (von  Neun  bis  Eilf  Uhr),  und  Nachmictags  von  2  4  Uhr  (von

wei  bis  Uhr)  jedoch,  wie  bisher,  nur  gegen  Einlaßkarten,  gestattet  sey.  Den  10.
Mai  1816.  Böreau  der  Königl.  Bau=  und  Garten,  Direction.

 

Issenburg,  Horber  Cameralamts-Distrikts.  Die  untergeichnete  Königl.  Behörden  sind  allergnddigst
  beaufragt,  die  Mühle  im  Ißenburger  Thale  mit  2  Mahl-  und  einem  Gerbgang  samt  der  dabei
befindlichen  Scheuer  mit  eingerichteter  Gops=  Mühle  und  den  dazu  gehbrigen  Gütern  von  2  Munusmad
Wiesen,  1  Ichrt.  Hackfeld,  und  dem  Müylweiher  von  1  Munnsmad  ungefehr,  an  den  Miustdietenden
im  öffentlichen  Aufstreich  zu  verkaufen.  Diese  Verhandlung  wird  hiemit  auf  den  7.  J#n.  d.  J.  Vormittags
  Uhr  bestimmt,  und  den  etwaigen  Liebhabern  eröffuct,  daß  dereits  1,400  fl.  baar  Geld  für  diese
tiegenschaft  angeboten  worden  sen,  daß  diese  Versteigerung  in  gedachter  Mihle  auf  die  bestimune  Zeit
vorgenommen  werde  auch  daß  jeder  Licikant  mit  einem  obrigkelrlichen  Zeugnis  über  sein  Vermögen  versehen
  seyn  müsse.  Horb,  den  4.  Mai  1616.  #Mandvogtei:  Steueramt  Roktendurg,  u.  Cameral  umt  Horb.

chorndorf.  Die  Commun=  Shaafwaide  zu  Beutelsbach,  welche  von  Georgi#  bis  zur  Erndte
ungesehr  40  Stük,  von  der  Erndte  bis  Bortholom  100  Seük,  und  von  Bartholomi#l  bis  11.  Merz
150  Stük  erträgt,  wird  Samstags  den  1.  Jun.  d.  J.  Morgens  6  Uhr  auf  hiesigem  Ruhhauz  an  den
        <pb n="148" />
        124

Meistbletenden  wiederum  auf  3  Jahre  verliehen  werden.  Ein  Bestaͤnder  bat  freie!  Wobnung  und  Stallung,
  6  Viertel  Akers  Hund  den  Winterpfberch  zu  genießen.  Die  Liebhoder  werden  eingeladen,  an  besagtem
  Tag  und  Stunde  mit  Meister-  und  Concefsions=  Briesen  verseben,  sich  auf  dem  Rathhauß  in
Schorndorf  einzufinden,  und  mit  tüchtigen  Bürgen  oder  Cautions-Scheinen  sich  gehörig  zu  versehm.
Den  29,  April  1616.  K.  Oderamt.

 

Tuttlingen.  Christian  Weitß  von  Trossingen  wandert  mit  allerbbchster  Erlaubniß  in  das  Grosbergogthum
  Baden  aus,  und  wird  von  seinem  Paier  Jehann  Jakob  Weiß  in  Trossingen  1  Jahr  lapg

ssi
verkreten.  Den  20.  April  1016.  K.  Oberamt.

Aalen.  Dem  Anton  Holz,  Lammwirth  von  Hobensiadt,  wunde  durch  einen  unbekannten  Mann,
der  am  26.  April  bei  ihm  über  Nacht  geblieben,  das  Beu,  worin  er  gelegen  ist,  entwendet.  Dasselbe
besteht  in:  1  neuen  barchernen  Oberbett,  1  neuen  Unterbent,  1  Kissen,  1  Pfulben,  1  Keilach,  1  dlan
Phruffe  Bettzieche,  In  der  Mitte  einen  breiten  Soit  1  blau  gedrukte  Kissenziech  im  Werth  von  0  fl.

erselbe  ist  ungefehr  50  Jahr  alt,  großer  Seatur,  länglichtes  Gesicht,  große  Nase  und  graue  Haur;
Heragen  hat  er:  1  weißgestrikte  Schlafkappe,  1  weißen  Jwilchkittel,  kurze  Zwilchhosen  und  Schude.
doch-  und  Wohllddl.  Obrigkeiten  werden  geziemend  ersucht,  auf  dicfen  Menschen  zu  fahnden,  und  bades
  auf  Berreien  hieher  einliefern  zu  lassen.  Deu  4.  Mai  1816.  K.  Oberamt.

Cannstadt.  Andreas  Friedrich  Häberle,  lediger  Baurenkuccht  von  hier,  der  früher  schen  wegen
Loten  Diebstabl  in  Unrersachung  gekommen  und  bestrast  worden,  hat  sich  reuerlich  dabier  eints  Geliebstahls
  höchft  verdächtig  und  Tcht  gemacht.  Saͤmtliche  Hoch-  und  Wohllbbl.  Polizei-  Beboͤrden
wollen  derinach  auf  den  bienach  bagallsta  Menschen  genau  fahnden,  u.  ihn  auf  Betreten  wohlverwahn
an  die  unterzeichnete  Stelle  einliefern  lassen.  Signalement:  Andreas  Friedrich  Häberle  ist  33  J.
alt,  großer  Statur,  hat  rundes  blatzes  Gesicht,  schwarze  Haare,  hobe  freie  Stirne,  bekbraune  dünne
Augbraunen,  kleine  tiefliegende  graue  Augen,  gewohnliche  Nase,  bleiche  Wangen,  mirtlern  Mund,  w#-des
  Kinn,  gerade  Beinc,  und  gebt  vorbängend.  Er  war  bekleidet  mit  einem  weißen  Zwilch=  Wammet,
leinenen  langen  Beinkleidern,  trug  Schuhe,  eine  runde  lederne  schwaze  Kappe,  und  soll  einen  glachfalle
  gestohlenen  grau  tüchenen  Mantel  bei  sich  haben.  Den  9.  April  1616.  K.  Oberamt.

Kirchbeim  unter  Tek.  In  2  hiesigen  Häusern  wurde  kürzlich  entwendet:  4)  an  verschiedenen
Päßern  und  kleinern  Silber-Geldsorten  etwa  90  fl.  in  4  ledernen  Beuteln  und  1  bläulichten  seidenen
Beutelchen,  2)  1  fllberbeschlagene  Ulmer  Tabakspfeise  mit  beinernem  Rehr;  3)  1  paar  silberne  Schuhschnallen;
  4)  15  Stüke  halbgeblaichres  flächsenes  Garn,  und  5)  2  Siük  Kaden.  Dem  Ertddeker  des
Diebstahls  wird  eine  ansehnliche  Belohnung  zugesichert.  Den  29.  April  1816.  K.  Oberamt.

Kirchbelm  unter  Tek.  In  Jesingen,  hiesigen  Oberamts,  wurde  durch  eine  in  einem  Wirthsbause
  übernachtete  Weibsperson,  das  gange  Bett,  worin  sie  schef,  in  vergangener  Nacht  entmendet,
nemlich:  1  Bettdeke,  welche  nicht  gar  voll  mit  Federn  gewesen,  jedoch  aus  einem  ganz  neuen  Schlauch
bestanden,  und  mit  einem  blaugestreiften  barchentnen  Ueberzug  verseben  gewesen  sey;  2  Unterbelter  m
nicht  ganz  neuen  Schläuchen,  wovon  einer  schon  geflikt  und  sehr  entfärbt  gewesen  ;  1  Kopfkissen  un
weiß  reusienem,  jedoch  zur  Hälfte  blau  gestreistem  Ueberzug;  1  Haipfel  in  einem  weißen  reusienen  Ueberzug
  mir  #I.  A.,  B.  bezeichnet;  1  Leilach  von  reustenem  Tuch.  Die  Diebin  ist  gekleidet  gewesen,
ein  rothes  Bändelhäubchen,  1  grün  gestriktes  Kit##lchen,  und  blauem  geschlagenem  Rock,  und  war  eme
Person  von  ungesehr  26  Jahren,  mittlerer  Grose,  Trerhállnihmäßiger  Statur,  gesunder  Gesichtefarbe,
dunller  Haare,  und  lUnglichten  Gesichtsform.  Dies  wird  mit  dem  Anhang  bekannt  gemacht,  daß  der
Entdecker  ein  ansebnliches  Geschenk  zu  erwarten  hat.  Sämtliche  Polize)  Behbiden  aber  werden  ersucht,
auf  diese  Diebin  zu  fahnden,  und  diesfalls  dffentliche  Kundmachungen  in  ihre  Bezirke  zu  erlassen.  Den
3.  Mat  1616.  k  Oberamt.

orndorf.  Es  wird  hiemit  bekannt  gemacht,  daß  in  den  hiesigen  Amtsorten  Grundach  und

Hebsak  die  natürliche  Kinderblattern  ausgebrochen  seyen,  damit  jedermann  den  Verkehr  mir  den  Jnswohnern
  der  angestekten  Häußer  meide.  Den  6.  Mai  1816.  Köôn.  Oberann.
        <pb n="149" />
        Nro.  21.  1  3  .  125

Königlich=  Württembergisches
Stagts=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  as.  Mai,

 

 

Kinigl.  General-Verordnung,  das  Cempremittiren  auf  die  Oberamts-Gerlchte
salve  appellatione  betr.;  vom  21.  Mai  1616.

Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg  m.  ꝛc.  ꝛc.

Die  Anhdufung  der  unerledigten  Proceßacten  bey  den  Provincial,-Justiz=  Cellegien,
und  die  dadurch  ohne  Schuld  der  letztern  entstandene  Justiz"  Verzögerung  hat  längstens
Unsere  Aufmerksamkeit,  und  eben  damit  den  Entschluß)  diesem  Gebrechen  abzuhelfen,  rege
  gemacht.  Ehe  Wir  aber  zu  Hebung  des  bey  den  Provincial-Justiz=  Collegien  vorliegenden
  Retardats  die  eigenrlich  wirksamen  Maßregeln  ergreifen,  haben  Wir  Uns  vorläufig
  entschlossen,  um  alles  nach  Möglichkeit  zu  entfernen,  wodurch  die  unsern  lieben  undetreuen

  Unterthanen  gebuhrende  Justizpflege  verzôgert  werden  könnte)  die  schon  in  der
nsteurrion  für  die  niedern  Gerichte  vom  19.  Okt.  187:1.  K.  8.  enthaltene  Erlanbniß),
auf  die  Oberamts-Gerichte  in  allen  von  ihnen  verhandelten  Proressen  zu  compromittiren,
  auch  dahin  auszudehnen,  daß  die  Compromisse,  salva  appellatione,  geschehen  durken;
  indem  Wir,  nach  vorheriger  Ausscheidung  der  durch  Compromiß  zu  erledigenden,
Uns  erst  in  den  Stand  geseze  sehen  werden,  uber  die  Masse  der,  den  Provincial-Justiz=Collegien
  zur  Entscheidung  übrig  bleibenden  Processe  die  angemessene  Verfügung  zu  treffen-Wir
  verordnen  demnach:

1)  Allen  Parteien  ist  es  bis  auf  weitere  Verordnung  erlaubt,  in  ihren  Rechtsstreitigkeiten,
  welche  sich  ordentlicher  Weise  zur  Entscheidung  der  Provincial-Justiz=  Collegien
  eignen,  auch  wenn  sse  bereits  bey  denselben  anhängig,  aber  noch  nichr  in  der  Bearbeitung
  sind,  auf  die  Oberames-Gerichee,  entweder  mit  Enesagung  auf  die  Appellation,
  oder  unter  Vorbehalt  derselben  zu  compromittiren.

2)  Die  Oberamts-Gerichte  haben  sogleich  bey  Einholung  der  Erklärung  der  Partien
  denselben  zu  eröffnen,  ob  sie  auf  den  Fall  des  Compromisses  die  Urkhel  selbst  fällen
oder  unter  Voraussehung  der,  durch  Gesebe  und  Herkommen,  nahmenrlich  Land-Recht
F.  1.  tit.  53.  genehmigten  Bedingungen,  die  Ucten  versenden  wolleu.  Das  Oberamts=
        <pb n="150" />
        126

Gericht  mag  sich  uͤbrigens  zur  Entscheidung  bereit  erklaͤren,  oder  nicht,  so  steht  es  den
Pariten  immer  frei,  die  Versendung  der  Acten  auf  Einholung  aine  Gutachtens,  von  dem
sodann  das  Oberamts-Gericht  nicht  abgehen  darf,  bey  der  Juristen=  Facultät  zu  Tübin,
gen,  oder  einem  inländischen  Rechtsgelehrten,  zu  begehren.

3)  Die  Versendungs=  Kosten  sind  von  beiden  Theilen  verzuschießen,  wenn  nicht  erwa
  der  eine  Theil.  ssch  von  freyen  Stücken  erbiethet,  sie  allein  Vorschußweise  zu  entrich
ten;  in  der  definitiven  Urthel  hingegen,  wenn  keine  Compensation  statt  findet,  werden
sie  dem  schuldigen  Theile  zu  bezahlen  auferlegt.

4)  Die  Oberamts=  Gerichte  haben  in  allen  bereits  geschlossenen,  an  die  Provincial=Justiz-Collegien
  eingesendeten  Civil,  Processen  sogleich  nach  Empfang  der  von  letzterm
ihnen  mitzutheilenden  Notizen  den  Parteien,  unter  Anberaumung  eines  peremtorischen
Termins  von  4  Wochen,  ihre  Erklärung  abzufordern:

2)  od  sse  die  Entscheidung  des  Provincial-Justiz-Collegii  abzart,  oder  auf  Oberamts=
  Gericht,

b)  mit  Vorbehale  der  Appellation,  oder  unter  Cutsagung  auf  dieselbe,  compromirte
ren  wollen,  «

e)  dem  Oberamts-Gerichte  selbst  die  Entscheidung  uͤberlassen,  oder  die  Versendung
an  Rechtsgelehrte  verlangen?

5)  Die  Provincial-Justiz-Collegien  haben  sogleich  nach  Empfang  dieses,  den  Oberamts-Gerichten
  bekannt  zu  machen,  in  welchen  Rechtssachen  die  Relationen  bereits  angefangen,
  oder  schon  im  Vortrage  seyen;  damit  diese  von  der  bey  den  Partien  zu  ma,
chenden  Anfrage  ausgenommen  werden  können.

6)  Auch  in  den,  noch  in  der  Oberamtsgerichtlichen  Verhandlung  begriffenen,  oder
künftig  anhängig  werdenden  Proressen  s'ind  die  Partien  zu  ebenderselben  Erklärung,  wie
Nr.  4.  verordnet  ist,  aufzufordern,  und  ist  solche  sedesmal  mic  genauer  Angabe  der  dabev
  von  den  Partien  gemachten  Bestimmung)  in  einem  förmlichen  Protokolle  den  Acten
beyzulegen.

7)  Von  densenigen  Parcien,  welche  ssch  innerhalb  des  peremtorischen  Termins  nicht
erbklären,  ist  anzunehmen,  daß  sie  die  Entscheidung  dem  Provincial-Justiz-Collegio  überlassen
  wollen.

8)  Sogleich  nach  Ablauf  des  peremtorischen  Termins  hat  das  Oberamts  Gericht
dem  Provincial-Justiz-Collegium  diesenigen  Partien,  welche  rompromittirt  haben,  bekanut
  zu  machen,)  wo  sodann  diesenigen  Acten,  in  welchen  compromittirt  worden,  von
dem  Provincial-Justiz=  Collegium  aufs  schleunigste  zur  Besorgung  des  Weitern  zurück
zusenden  sind.

9)  Was  die  Gant=  Processe  betrifft,  so  können  die  Gldubiger  von  den  Oberamés,
gerichten  zu  ihrer  Erklärung  nicht  aufgerufen  werden,  ohne  daß  letztere  die  Original=Acten
  eingeschen  haben.  Daher  haben  die  Provineial-Justiz-Collegien  sogleich  nach  Em-3

  dieses,  mit  Beyseitesetzung  aller  ubrigen  Arbeiten,  sämtliche  Ganc=  Acten,  von  de,

AMelation  noch  nicht  angefangen  ist)  oder  die  sich  nicht  schon  im  Vortrage  befn,

1ir:  respicirende  Oberamts=  Gericht  zuruckzusenden,  damit  dieses,  wie  im  folgen-#t
  wird,  damit  verfahren  möge.
        <pb n="151" />
        127

10)  In  Gantungen)  wovon  die  Acten  zum  Provincial,  Justiz=  Collegium  noch  nicht
eingeschickt  sud,  sind  die  Gläubiger  bey  der  Liquidation,  oder  wenn  diese  schon  vorüber,
durch  ein  Circular  über  obige  Fragen  (#.4.)  zu  vernehmen.  In  dem  zu  erlassenden  Eircular
  ist,  wie  bei  den  Civil-Processen,  den  Gldubigern  ein  nach  dem  Ermessen  des  Ober-=amts.
  Gerichts  zu  bestimmender  peremtorischer  Termin,  dessen  Länge  sich  nach  der  Menge
  und  Entfernung  der  Gläubiger  richten  muß,  anzuberaumen.  Wenn  die  Erklrungen
der  Gläubiger  eingekommen  find)  so  entscheidet  die  vorgelegte  Frage,  nach  der  Analogie
der  Borg=  Vechleiche,  die  Mehrheit  der  Gláubiger  bloß  nach  der  Summe  ihrer  Forderungen,
  ohne  Unterschied  der  hypothekarischen  und  chirographarischen,  jedoch  mit  der  Beschränkung,
  daß  die  einzelnen  Forderungen  nur  in  so  weit  in  Berechnung  kommen,  als
die  Defriedigung  derselben  aus  der  Masse  nach  einer  ohngefähren  Berechnung  zu  erwarten
  ist.

11)  Die  Oberamés-Gerichte  sollen  in  Gantsachen,  in  welchen  auf  sie  compromittire
wurde,  wo  es  nur  immer  möglich,  die  Peioritäes  Urbhel  selbst  entwerfen,  und  allenfalls
nur  einzelne  Forderungen,  wo  streitige  Rechts-Fragen  vorkommen,  ad  consulendur  versenden.
  Ju  welchem  Ende,  und  um  eine  Ueberhdufung  der  Central,  Scadtschreibereyen
zu  vermeiden,  den  Oberamts=  Gerichten  erlaubt  wird,)  eine  Delegation  an  die  hiezu
tauglichen  Amtsschreiber,  deren  Fchigkeic  zu  beurtheilen  für  diehmal  den  Oberames=  Gerichten
  zustehen  soll,  vorzunehmen,  welche  sodann  nach  Maßgabe  der  Königl.  Verordnung
  vom  27.  Jan.  1813.  ein  Prosect  der  Prioritäcs-Urthel,  welche  von  dem  Oberamts-Gerichte
  zu  revidiren  und  zu  publiciren  ist,  an  leßteres  einsenden  sollen.

12)  Diesenigen  Gant-Acten,  worin  die  Masorität  der  Gläubiger  nicht  auf  das
Oberamts=  Gericht  zu  compromittiren  gedenkt,  sind  sogleich  an  die  Provincial=  Justiz=Collegien
  zu  Fällung  der  Urthel  zurückzusenden.

15)  Sobald  die  Oberamts=  Gerichte  durch  die  Erklärung  der  Partien,  es  zu  thun
in  den  Stand  gesetzt  sind)  haben  sie  über  die  solchergestalt  den  Provincial-Justiz-Colles

ien  entgehenden  Sachen)  so  wie  auch  über  die  bey  den  Oberamts-Gerichten  noch  anhängigen
  binnen  kurzer  Leit  zur  Absendung  an  die  Provincial-Justiz=  Collegien  reifen
Proceß-Gachen,  unter  Bemerkung)  ob  darin  compromittirt  worden,  oder  nicht,  Verzeichnisse
  an  die  Provincial-Justiz=  Collegien  einzusenden.  Ceßtere  haben  diese  in  eine
General,Tabelle  zu  verfassen,  und  spätestens  a  dato  innerhalb  3  Monaten  mit  Bericht
an  Unser  Ober-Justig=  Collegium  zu  senden,  in  welchem  zu  bemerken  seyn  wird,  wie
viele  Civil=  und  Gant-Processe  dem  Provincial-Justiz-Collegium  abgehen,  und  wie
viele  ihm  noch  zur  Entscheidung  übrig  bleiben,  um  hiernach  die  weitern  nörhigen  Maßregeln
  ergreifen  zu  können.  Gegeben,  Stuttg.  im  Königl.  Staats-Ministerium,  den
21.  Mai  1816.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  Königl.  Staats-Ministerium.3

betreffend;  vom  21.  Mai  1
Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg  2c.  2c.  2c.
Da  Wir  sowohl  zu  Beforderung  der  Justiz"  Oflege  in  Uppellations-Sachen,  als

Königl.  Gene  ral-Verordnung,  die  Ausfertigung  der  Appellations  .  Acten  in  Originali
16.
        <pb n="152" />
        128

auch  zu  Ersparung  der  Kosten  fuͤr  die  Partien  bey  diesen  Processen  allergnaͤdigst  verordnet
  haben  wollen,  daß  kuͤnftig  die  Appellations-Acten  im  Original  an  den  OMber  Achur
in  der  Maße  ausgefertigt  werden  sollen,  dah  alles  dassenige,  was  von  den  Partien  bei
dem  Unterrichter  schriftlich  eingereicht  und  von  ihm  hierauf  decretirt  worden,  jederzeit  ersteres
  im  Original,  lesteres  aber  im  Original-Concepte,  und  bloß  die  unterrichterliche
protokollarische  Verhandlung  in  beglaubigter  Abschrift  gegen  die  Gebühr  ausgefertiget  werde;
  so  wird  euch  solches  zur  Nachachtung  andurch  „össar,  Gegeben,  Stuttgart,  im
Kônigl.  Staats-Ministerium,  den  au.  Mai  1876.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Mij.
Koͤnigl.  Staats-Ministerium.

Rechts-  Erkenntnisse  des  Koͤnigl.  Ober  -Appellat.  Tribunals.

1)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
dem  Herrn  Fürsten  von  Hohenlohe=  Langenburg,  Beklagten,  Appellanten,  Producenten
an  einem,  und  den  7  Gemeinden  des  vormaligen  Amtes  Langenburg,  Bächkingen,  Agbenrod,
  Rappoltshausen,  Billingsbach,  Nesselbach,  Horden  und  Benfelberg,  Klägerinnen)
Avppellatinnen,  Productinnen  am  andern  Dheil,  Leistung  von  Spann=  und  Hand-Frohnen
  betr.,  wird,  nach  Vollführung  des  dem  Herrn  Appellanten  in  dem  disseitigen  Erkenntnisse
  vom  8.  Okt.  18:4.  vorbehaltenen  Beweises,  die  Urthel  voriger  Instanz)  im
Ansehung  der  dahin  gehèrigen,  zur  rechtlichen  Genüge  erwiesenen  Streit  punkte,  unter
verschiedenen  Bestimmungen  abgeändert.  Tübingen,  den  :½.  Mai  1816.

2)  In  der  Uppellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  zwischen
dem  Herrn  Fürsten  von  Metternich-Winneburg-Ochsenhausen,  Beklagten,  Appellanten,
an  einem,  und  den  vormaligen  Conventualen  und  Laienbrüdern  zu  Ochsenhausen,  Kläg.
Appellaten  am  andern  Theil,  Pensions-Abzüge  betreffend,  wird  die  Urchel  voriger  Instanz
  bestätigt.  Den  16.  Mai  1876.

3)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium,  zwischen
dem  Herrn  Fürsten  von  Metternich-Winneburg-Ochsenhausen,  Bekl.  Appellanten)  an
einem)  und  dem  vormaligen  Hof-Caplan  zu  Hornfischbach,  setzt  Subregens  in  Ellwan“

een,  Gerhard  Haller,  Kl.  Appellaten  am  andern  Theil,  Pensson  betreffend,  wird  die
rthel  voriger  Instanz  gleichfalls  bestatigt.  kocd.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz-Collegiums.

1)  Die  Appellations=  Sache  von  Oehringen  zwischen  der  Heinrich  Schuhkrafeschen
Ehefrau  zu  Waldenburg,  LNlTin  Antin,  und  den  Glaubigern  ihres  Shemannes  LNlen
Aten,  Zulassung  zu  den  weiblichen  Freiheiten  betreff.,  wurde  wegen  Mangels  an  einer
gegründeten  Beschwerde  von  Amtswegen  durch  Reseript  verworfen.  Stuttg.  den  2.  Mai.

2)  In  der  bei  dem  Oberamtsgericht  Waiblingen  verhandelten  Rechtssache  des  Jo
hannes  Kurz  zu  Hegnach,  Kl.,  wider  seine  Stieftochter,  Barbara  Lausterer,  cum  curek.
leg.  ebendaselbst,  Bekl.,  Heurathquts-Bestellung  betr.,  wurde  auf  Bitte  des  Klägers  um
Zulassung  zur  Nichtigkeits-Ausführung  das  von  dem  gedachten  Oberamtsgericht  unterm
5.  April  1815  ausgesprochene  Erkenntniß  ob  incompetemt  am  von  Amtswegen  aufgehoben,
und  die  weitere  sachgemäße  Verfügung  getroffen.  Stuttg.  den  8.  Mai.  1876.
        <pb n="153" />
        129

3)  In  der  Appellations-Sache  von  ·  dem  Oberamtsgericht  Freudenstadt  zwischen  Johann
  Georg  Truͤk.  von  Hoͤhnweiler,  Vorkl.  Nachbekl.  Anten  und  Johann  Georg  Walter
von  Hinterröthenberg  Vorbekl.  Nachkl.  Aten,  in  der  Vorklage  die  Erküllung  rines  Holzlieferungs-Akkords
  und  Interefse-  Forderung,  in  der  Nachklage  die  Frage  Ferreffend)  ob
der  Nachbekl.  sich  auf  die  Nachklage  einzulassen  schuldig  wurde  zum  Theil  reformatorie,
  zum  Theil  conkrmarorie  erkannt.  Stuttg.  den  9.  Mai  1876.  "“

4)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Oberamtsgericht  Rottweil  zwischen  dem
Med.  Ir  Cammerer  daselbst  er  Cons.  Bekl.  Anten  und  Joseph  David  in  Mühringen
Kl.  Aten,  p#to  debiri,  wurde  wegen  Mongels  einer  gegründeten  Beschwerde  non  devolutorie
  erfannt.  Ibid.  cod-  ½

#  2
4

In  der  Debic-Sache  des  Schloßhauptmanns  von  Jeppelin  zu.,  Mergentheim  wird
nach  erfolgter  Genehmigung  des  am  13.  Der.  v.  J.  mit  den  Glaubigern  desselben  unter
Vermictlung  des  Königl.  OberJustlz=  Collegkums  abgeschlossenen  Vergleichs  in  Gemäßhete
des  in  der  Edictal-Ladung  vom  14.  April  1814.  angedrohten  Prafudizes  hierdurch  zu
Reche  erkannt,  daß  alle  diesenige,  welche  ihre  Rechts-Ansprüche  mirtelst  Vorlegung  der
Beweis-Urkunden  bis  jeze  nicht  genügend  ligultdirt  fäben,  von  dieser  Masse  abgewiesen
seyn  sollen.  Scuteg.  den  15.  Mai.  1816.  Königl.  Ober-Justiz“  Collegium.

Erkenntnite  des  Königl.  Ehe=  Gerichts.

Den  15.  Mai.  1816  wurden  geschieden:  ·
1)  Johann  Blessing,  Bürger  und  Bauer  zu  Obersteinenberg,  Oberamts  Lorch,  Kl.
von  Saara,  geb.  Bleile  von  Unter-Schlechtbach,  desselben  Oberamts,  Bekl.  er  cap.
duafi  detert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.  *  «
OChristinaBarbakaHerrmann,geb.HerbvowLudwigsburOKLWUEmamtel
JacobHerr-nann,vormaligenKömSoldaten-undvsanrikenhaufetHOberamtsRüv
tätigjen  gebuͤrtig,  Bekl.  ex  cap.  desert.  malit.  inter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die
osten.  ..  .......  ...  »,
StuttgaktL«Allediejets1igen"«,wkkchejndishiesigeKjTHsBåxtkasse  eing-re«ck»)«ks"gMFigF
Fordekullgzumachenhaben,werden-hiermit’au·fgerufen,ihteRechncmgenismerhalb·,dcs
Zeitraums  von  14  dagen  a  dato,  bei  Vermeidung  des  unausbleiblichen  Verlustes  ihrer
Forderungen  an  die  Kbnigl.  Bauverwaltung  und  Baukasse  dahier  einzureichen.  Stuttg.
den  21.  Mai  1816.  Konigl.  Bau=  und  Garten-Direction.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermdg  allerhöchsten  Rescripts  vom  20.  Mai  den  Ober-Forstmeister
  v.  Beremunn  in  Neuenstadt  entlassen,  und  das  Oberforstame  Neuenstadk
dem  Kammerherrn  Ober-Forstmeister  v.  Fahnenberg  zu  Freudenstadt  übertragen,  10  ort

den  Oberforstmeister  zu  Crailsheim  Grafen  v.  Puckler  auf  das  Oberforstamt  Freudenstadt
  versezt)  und  «  «
        <pb n="154" />
        130

den  bisherigen  Hof-Oberforstmeister  v.  Lüßow  als  Oberforst-Amts=  Verweser  in
Crailsheim  angestellt;  auch  .

vermög  allerhöchsten  Reseripts  von  ebend.  dem  Oberförster  Fischer  zu  Altenstaig
wegen  seiner  Verdienste  um  die  Wald-Cultur  die  goldene  Civil=  Verdienst-Medaille  aller--Snädigst
  zu  ertheilen  geruht.  «

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom
16.  Mai  dem  katholischen  Caplan  Hamberger  in  Unlingen,  Oberamts  Riedlingen,
die  allerunterthaͤnigst  nachgesuchte  Entlassung  von  seiner  Stelle  zu  ertheilen;  und
«  vermoͤg  allerhoͤchsten  Reseripts  vom  18.  Mai  dem  Pfarrer  Beer  von  Oberrieringen,
Diöbcese  Vaihingen,  wegen  Kränklichkeit  die  Enrlassung  von  seiner  Stelle  mit  dem  groͤssern
  Pfarr=  Victalitium,  zu  ertheilen.  *

 

Do  die  mit  dem  austen  dieses  Monats  zu  Ende  gehende  Ausstellung  von  Kunst,
werken  noch  bis  zum  éten  nächstkünftigen  Monats  Juni  inclas.  verlängert  werden  soll;
so  wird  solches  dem  Publikum  hiermit  bekannt  gemacht.  Stuttg.  den  20.  Mai  1816.

Königl.  General-Oberhof-Intendance.

 

 

Bekanntmachung.  Die  Königl.  Oberämter  und  Postaäeer  werden  hiemit  auf,
gefordert,  die  Pränumerations=  Gebühren  für  das  Staats=  und  Regierungs-Blatt  auf
das  mit  dem  Monat  Jul.  beginnende  zweite  Semester  1816.  im  Lauf  des  Monats
Jun.  an  das  Königl.  Kassier-Amt  abzuliefern,  wobei  bemerkt  wird,  daß  im  Fall  die
Pränumeration  nicht  vor  Anfang  des  Monats  Jul.  eingeschikt,  oder  bis  dahin  eine  neue
Bestellung  gemacht  wird,  den  betreffenden  Beamtungen  die  gleiche  Anzahl  von  Blättern
wie  im  ersten  Semester  d.  J.  werde  übermacht,  und  spaterhin  keine  Abbestellung  mehr
angenommen  werden.

Die  in  Stutcgart  und  der  Umgegend  wohnenden  Abonnenten,  welche  die  Blderer
geradezu  von  dem  Speditions-Comtoir  für  das  Regierungs=  Blatt  (iehen,  haben  auch

die  Gebühr,  wie  bisher,  daselbst  zu  berichtigen.  ·

 

Stuttgart.  Die  Conrurs-Pruͤfung  fuͤr  die  Stelle  eines  Lehrers  im  Koͤnigl.  Walsenhause  bser,
wird  nach  neuer  Anweisung  am  Pfingst-  Dienstag,  den  4.  Jun.  gehalten.  Die  Vortheile  diescr  Stelle
fiud:  neben  freler  Kost,  Wohnung,  Holz,  Licht,  Wasche,  noch  hundert  und  fünf  und  zwanzig  C#rnden
lährlichen  Gehalts,  welche  der  Schhth  te  und  Thärige  durch  Privat  ectlonen  leicht  verdoppeln  k##n,
und,  was  keinen  geringeren  Werth  hat,  ist  wohl  die  Gelegenheit,  der  Selbstbildung  in  jeder  Hinucht
bier  die  schduste  Msbegaun  geben  zu  können.  Es  werden  alle  Competenten,  welche  sich  auszuzeichren
wissen,  oder  gerechte  Hoffnung  ihrer  weitern  Auszeichnung  zu  erwecken  sähig  sind,  zur  Prüsung  eingeladen,
  wenn  8  auch  unter  22  Jahr  alt  find,  und  das  Dienst-  Examen  noch  nicht  erstanden  bebea.
Bei  dieser  Prüfung,  welche  mitzumachen  schon  für  manchen  anziehend  und  nutzlich  seyn  dürfte,  kann  sich.
wer  Tüchtigkeit  har,  auch  zugleich  für  andere  gute  Stellen  vortheilhaft  empfehlen.  Die  Competenten
werden  sich  am  Abend  zuvor  persdnlich,  oder  lieber  früher  schriftlich  melden,  bei  dem

Den  21.  Mai  1516.  Waisen-Pfarramt.

Göppingen,  Do  ein  neuer  Gehülfe  an  der  teutschen  Knobenlschule  nokhwendig  wird,  welchem
        <pb n="155" />
        2  .

der  Normalgehalt  von  120  fl.  ausgesezt  ist  und  zugleich  die  Hoffnung  gemacht  werden  kann,  daß  er
durch  Privakunterricht  sein  Einkommen  um  ein  nahmhaftes  vergroͤßern  werde,  so  wird  hiemit  bekannt
emachi,  daß  die  Competenten  um  diese  Stelle  mit  den  noͤthigen  Zeugnissen  verseben,  sich  am  Donnerag
  nach  Pfingsten,  den  6.  Jun.  auf  dem  allhiesigen  Rathhauß  Vormittags  8  Uhr  einzufinden  haben,
um  der  öffentlichen  Prüsung  anwohnen  zu  konnen.  Den  15.  Mai  1816.  Gemeinschaftl.  Oberam##.

 

Stuttgart.  Es  sind  betl  biesiger  Königl.  Hofkellerel,  nachdem  der  letztere  bedeutende  Weinverkauf
  bei  derselben  allergnédigst  ranftcirt  worden  ist,  wiederum  über  400  Eimer  Weiu  vom  Jahrgang  1811
von  vorzüglicher  und  geringerer  Sorre  zu  verkauseu,  und  werden  die  Liebhaber  anmit  eingeladen,  sich
am  Dienstag  den  4.  Jun.  Nachmutags  2  Uhr  in  der  Hofküferei  dahier  bei  der  Ausstreichs=  Verhandlung
einzufinden.  Den  20.  Mai  1816.  Kön.  Cameralamt  allda.

Stuttgart.  Aus  der  Hofkellerei  Ludwigsburg  find  nach  allerhöchstem  Befehl  wiederum  bei  250
Eimer  Wein  18  1#ir  Gewächs  im  offentlichen  Aufstreich  zu  verkaufen,  und  wird  der  Verkauf  am  Donnerstag
  den  6.  Jun.  vorgenommen  werden,  wobei  die  Liebhaber  sich  Nachmittags  2  Uhr  in  der  Hofküferei
  zu  Ludwigsburg  iniinden  wollen.  Den  20.  Mal  1616.  èn.  Cameralamt  allda.
Sptauttgart.  Mit  allerhdchster  Genehmigung  merden  von  Seiten  der  hiesigen  Konigl.  Maierei
bis  Dienstag  den  4.  Jun.  d.  J.  Vormittags  9  Uhr  ein  großer  Schweizer=  Farren,  mehrere  Kühe,  Rinder,
  Stier  und  Anbindlinge,  Schweizer  und  Allgäuer?  Naxe  allhier  in  der  Maierei  selbsten,  und  bis
Mittwoch  den  5.  Jun.  d.  J.  Vormittags  9  Uhr  auf  der  Solitude  junges  Vieh,  gleichfalls  Schweizerund
  Allgäuer=  Rage  im  dffentlichen  Ausstreich  verkauft,  so  anmit  bekannt  Nacht  wird.  Den  20.  Mai
1616.  Kön.  Maierei  =  Administration.

Lauffen.  Auf  den  herrschaftl.  Küsten  ist  ein  Quantum  Reggen,  Dinkel  und  Haber  zum  Verkauf
ausgesegzt  worden.  Die  Liebhaber  können  mit  dem  Cameralamt  Käufe  abschliessen.  Den  21.  Mai  1316.

ön.  Camcralamt.

Möhringen  auf  den  Fildern.  Ein  Quantum  von  mehreren  hundert  Scheffein  Dinkel  und  Haber
von  den  Hospikalischen  Gefällen  von  Möhringen  und  Vaihingen  wird  am  Dienstag  den  23.  Mai  in  dem
sogenannten  Hospitalhose  in  Möhringen  parthienweise  im  Aufstreich  verkauft  werden.  Die  Kaufs-Liebhader
wollen  sich  an  gedachtem  Tag  Vormitrags  10  Uhr  in  dem  Hospitalhofe  zu  Möhringen  einfinden  und  der
Verkaufs-Werhandlung  anwoßnen.  Den  17.  Mai  1616.  K.  Stiftungsverwaltung  Eßlingen,

Nekarsulm.  Bis  Donmmerstag  den  6.  Jun.  Vormittags  Uhr  wird  auf  dem  Rathhaus  zu  Nekarsulm
  ein  Quantum  1611er  Wein  aug  dortisen  Herrschaftkellern  nach  der  Convenienz  dre  Liebhaber  in
##  oder  halben  Fudern  gegen  baate  Bezahlung  beim  Abfassen  im  dffentlichen  luftreich  verkaufe.

en  20.  Mai  1616.  K.  Cameralamt  Kochendorf.

Schorndorf.  In  Gemäsheit  des  ertheilten  allerhöchsten  Befehls,  wird  die  hiesige  Cameralverwaltung
  Samstag  den  1.  Jun.  d.  J.  Vermittags  10  Uhr  ein  bedeurendes  Quantum  1811r  Weine  von  vorzüglicher
  Qualität,  im  dffentlichen  Aufstreich,  und  nach  der  Convenienz  der  Liebhaber,  in  größern  oder
klelnern  Parthien  perkausen.  Den  17.  Mai  1916.  Kdu.  Cameralamt.

Altshausen.  Erhaltenen  allerhoöchsien  Befehlen  zufolge  soll  die  herrschaftl.  Bierbrauerei  dahier,
dem  bisherigen  Pächter  derselben  sogleich  abgenommen  und  wiederum  auf  eine  angemessene  Zeit=  Periode
neuerdings  verliehen  werden.  Die  unterzeichnete  Stelle  bringt  solches  andurch  zur  allgemeinen  Kenn#mizß,
und  ladct  die  allenfallsige  Pachtliebhaber  hiemit  ein,  sich  bis  Donnerstag  den  6.  Jun.  Vormittags  10  Uhr
in  dem  Cameralamtlichen  Geschäftezimmer  bei  der  Wiederverleihung  eingufinden.  Die  Bedingungen,  une
ter  welchen  die  Verpachtung  vor  sich  geht,  können  täglich  allhier  eingesehen  werden,  indessen  wird  von
solchen  vorläufig  hier  beigesetzt,  daß  in  das  hicsige  Bräuhauß  die  Bewohner  von  24  Dbdrfer  Weiler  und
Hdfen  nebst  19  Wirthen  gedannt  sepen,  daß  mit  dem  Pacht  ein  schdner  Güter-Genug  und  ansehnli  he
Beinutzungen  von  Holz,  Stroh  rc.  verbunden  sepen,  daß  beträchtüche  Brau=  und  Kellergerbschaften
mit  in  Pacht  gegeben  werden,  daß  Pichrer  eine  Caution  von  3000  fl.  entweder  in  baarem  Gelo,  oder
liegenden  Gründen  siellen  mütze;  —  daß  alle  ausländische  Concurrenten  von  der  Pachtverhandlung  ausgeschlossen
  bleiben;  —  und  daß  überhaupt  auch  von  innländischen  Pacht-Liebhabern  keiner  zum  Pacht
        <pb n="156" />
        13—.

zugelossen  werden  dürfe,  der  sich  uscht  öber  Prädikat  und  Vermögen  sogleich  am  Tag  der  Werlechung
mit  einem  magistratischen  oberamtlich  besiegelten  Mtestat  ausguweisen  vermögend  sen.  Den  15.  Mai
.  K.  Cameralamt.
Cannstadt.  Die  Commun-Schaafweide  zu  Schmiden,  deren  Bestand  auf  Michaelis  d.  J.  zu
Ende  geht,  wird  am  Mittwoch  den  12.  Jun.  d.  J.  Morgens  3  Uhr  auf  dem  Rathhauß  zu  Cannstadt
auf  fernere  3  oder  6  Jadre  verliehen  werden.  Die  Waide  erträgt  325  Stück,  davon  darf  die  Bürger.
schaft  125  Stöck,  der  Besiäuder  aber  200  Stück  cinschlagen,  und  bat  daneben  freie  Wohnung  und  3
Morg.  Acker  zu  genießen.  Die  Pachtliebhaber  müssen  sich  über  Prädikat  und  VBermögen  mit  obrigkeitlichen
  Zeugnissen  ausweisen,  und  können  dann  am  Tage  der  Verleihung  die  weitere  Bedingungen  vernehmen.
  Den  20.  April  1610.  ·  K.  Oberamt.
Gomaringen,  Reuttlinger  Oberamts.  Die  Commun  Geomaringen  hat  bisher  ihre  Schaafwaddemit
  eigener  Waar  beschlagen;  nach  ausgernchtlichem  Beschluß  aber  soll  dieselbe  nunmehr  in  bffentlichen
Aufstreich  gebracht  werden.  Zu  dieser  Verleihung  auf  3  Jahre  nehmlich  von  Ambrofius  1817  bis  169
ist  Mitewoch  der  26.  Jun.  I.  J.  bestimmt.  Diese  Waide,  welche  durchaus  gesund  ist,  erträgt  jährlich
275  Stük,  und  #is  ist  dem  Distrikt  jeden  Jahrs  eine  angemessene  Morgenzahl  Waaßen  zugetheilt.  Die
Liebhaber  werden  daher  eingeladem,  an  gedachtem  Tag  Morgens  9  Uhr  in  dem  Schlößchen  in  Gema-=ringen
  sich  einzufinden,  übrigens  aber  auf  keine  besondere  Vortheile  dabei  zu  Fechner.  Dnn  15.  April
151  k.  Oberamt.
Lausen.  Der  Pacht  für  das  Recht  im  Cameralamts=  Bezirk  nach  Salpeter  graben  zu  dürfen,
geht  bis  Jakobi  d.  J.  zu  Ende.  Die  Wiederverleihung  auf  die  könftige  6  Jahre  wird  am  Freikag  den
7.  Jun.  Vormittags?  Uhr  in  der  Camcralamis  =  Wohnung  vorgenommen,  wobei  sich  die  Liebhader  mit
erichtlichen  und  oberamtlich  gesiegelten  Jeuguissen  über  ihr  Prädikat  und  Vermdgen  einfinden  wolle.
en  1.  Mai  1616.  .  Cameralamt.
Roth  am  See.  Ueber  die  Beifuhr  von  600  Schfl.  Haber,  welche  von  den  hieramtlichen  Fruchte
Kästen  der  Königl.  Artillerie  zu  Ludwigsburg  angewiesen  worden  find,  wird  Dienstags  den  25.  Mai
Nachmittags  2  Uhr  ein  Abstreichs=  t  vorgenommen,  und  zugleich  ein  Versuch  zum  Verkaus  dieses
Habers  gemacht.  Dieienige,  welche  also  den  Haber  nach  kudwigsburg  führen,  oder  kaufen  wollen,
werden  zu  dieser  öffentlichen  Verhandlung  und  zur  bestimmten  JZeit  auf  das  kameralamtliche  Geschäftezimmer
  dahier,  eingeladen.  Den  14.  Mai  1816.  K.  Cameralamt.
Stammheim.  Das  Recht,  in  den,  zu  dem  hiesigen  Cameral-Bezirk  gehörlgen  Orten  und  Hdsen,
  nach  Salpeter  graben  zu  dürfen,  wird,  allergnädigst  befohlenermaßen  Montag  den  17.  Jun.  d.  J.
auf  die  weiteren  0  Jahre  von  1616  bis  1622  dffenrlich  verliehen  werden.  Diejenige  welche  Lust  dazu  bezeugen,
  haben  sich  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen,  daß  sie  die  erforderlichen  Eigenschaften  und  hinlängllchen
  Mittel  zu  einem  solchem  Pacht  besizen,  gedachten  Tags,  Vormittags  10  Uhr  in  der  hiefigen
Cameralamts-Wohnung  bei  der  Verhandlung  einzufinden.  Den  5.  Mai  1316.  K.  Cameralamr.
Winnenden.  Der  Pacht  für  das  Recht  im  Cameralamts=  Bezirk  nach  Salpeter  graben  zu  därsen,
  gehr  bis  Jakobi  d.  J.  zu  Ende.  Die  Wiederverleihung  auf  die  künftige  6  Jahre  wird  am  Donnerstag
  den  20.  Jun.  d.  J.  Vormittags  um  0  Uhr  in  dem  Cameralamts-Gebäude  vorgenommen,  wobei
sich  die  Pachtliebhaber  mit  gerichtlichen  und  obcramtlich  gesiegelten  Zeugnissen  über  ihr  Prädikat  und  Vermogen,
  und  daß  sie  Camion  zu  leisten  im  Stande  seicu,  verschen,  einfinden  wollen.  *  *  Mai  1616.
D*5  ameralamt.

Gönningen.  Johann  Martin  Vater  wandert  nach  Lipheim  in  Frankreich  aus,  wer  Ansprüche

en  ihn  zu  machen  hat,  kann  sich  an  Martin  Herrmann  zu  Gönningen  wenden.  Den  15.  Mai  1816.
Oberamt  Tübingen.

Ricdlingen.  Da  die  den  Handelsjuden  Seligmann  und  Salomon  Majer  von  Buchau  in  den
kezten  Tagen  des  Monats  Merz  d.  J.  mittelst  gewaltsamen  Einbruchs  enkwendete  Geldsumme  von
4655  fl.  48  kr.  gröstenrbeils  wieder  zur  Hand  gebracht  worden,  und  der  Dieb  bicvon,  Peter  Baper  ven
Koppel,  dereits  in  gefängliche  Haft  gekommen  isi;  so  werden  die  deßbalb  erlassenen  Steckbriefe  dom
50).  Merz  und  12.  Mai  v.  J.  hiemit  ausser  Wirkung  gesezt.  Den  14.  Mai  1816.  K.  Oderamt.
        <pb n="157" />
        Nro.  22.  1316.  1z3

Königlich=  Württembergische
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  1.  Jun.

 

Rechts-Erkenntnisse  des  Kbn.  Ober-Jusftiz-Colleginms.

)  In  der  Appellat.  Sache  von  Stuttgart  zwischen  den  Handelsleuten  Georg  Friedrich
  Landauers  Söhne  daselbst  Vorbekl.  Nachkl.  Anten  und  der  Stadt  u.  dem  Amt  Herrenberg,
  Vorkl.  Nachbekl.  Aten,  Abrechnungs-Streitigkeit  betreffend,  wurde  die  Urthel
der  vorigen  Instanz  theils  reformirt,  theils  consirmirt.  Stuttg.  den  11.  Mai  1816.

2)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  Matthias  Knoll  zu  Söflingen,  Kl.
und  dem  Königl.  Criminelrath  Christmann  zu  Ulm)  Bekl.,  Ersatz  der  Kosten  der  Erbauung
  einer  Feuermauer  betreffend,  wurde  sententia  condemnatoria,  jedoch  unter  Modistrationen,
  ausgesprochen.  Stuttg.  den  13.  Mai  1876.

3)  Die  Debit-Sache  des  Schloßhauptmanns  von  Zeppelin  zu  Mergentheim  wurde
nach  vorgängiger  Liquidation  durch  einen  unter  Vermittlung  des  Königl.  Ober-Justiz=Collegiums
  am  78.  Der.  vor.  J.  mit  den  Glaubigern  desselben  abgeschlossenen  Vergleich
erlediget.  Stuttg.  den  15.  Mai  1816.

4)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischem  den  Wolfgang  Fischerschen  Relicten
von  Wilhelmsdorf,  Kläg.  und  dem  Stueftsfräulein  von  Humbracht  zu  Frankfurt  am
Main,  Bekl.  p#  debiti,  wurde  condemnstorie  erkannt.  Stuttg.  den  16.  Mai  1816.

–

Erkenntniße  des  Kbnigl.  Ehe-Gerichts.
Den  22.  Mai  1816.  wurden  geschieden:

1)  Friederike  Geß,  geb.  Pfeiffer  von  Löwenstein,  Weinsperger  Oberamts,  Kl.  von
Wolfgang  Eberhard  Geß,  dermaligen  Substicuten  zu  Reurtlingen,  Bekl.  ex  cap.  quast
delert.  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Jakob  Hauser,  Bürger  und  Baumwirth  zu  Schönaich,  Böblinger  Oberam's,
Kl.  von  Margarectha,  geb.  Graf  von  Leinfelden,  Scuttgarter  Amts-Oberamts,  Bekl.)
ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.
        <pb n="158" />
        234

3)  Johann  Hauser,  Buͤrger  und  Sailer  zu  Tuttlingen,  Kl.  von  Anna  Rosina,
geb-n  von  da,  Bekl.  ex  cap  quah  delert.  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in
die  Kosten.  s

 

Se.-Kdnigl.Mai.habenvermägallerhdchstenRescriptsvom27.Weiden-Linstenaåtv.91eifcha.chden3ten,vonderGardezuPferd-zumReisestallmeisteretnqnnr.


Se.  Koͤnigl.  Majest.  haben  allergnaͤdigst  geruht,  vermoͤg  allerhöchsten  Rescripts
vom  25.  Mai  die  erledigte  Stelle  eines  Secretaͤrs  und  Registrators  bei  der  Section  des
Medicinal-Wesens  dem  vormaligen  Justiz=  Amts=  Assessor  Gaul  von  Baldern  zu
uͤbertragen.

Vermoͤg  allerhoͤchsten  Reseripts  vom  28.  Mai  haben  Se.  Königl.  Mas.  das  er
ledigte  Professorat  der  4ten  Classe  an  dem  Gymnastum  in  Ulm  dem  vormaligen  Pr%
fessor  daselbst,  nun  Pfarrer  zu  Tettau  bei  Waldenburg  in  Sachsen,  Dietrich  Herr,
mann  ju  übertragen  allergnädigst  geruht.

 

Ssßlinger.  Die  Gläubiger  des  Second-Lieutenants  Sduard  v.  Schüs,  vos
Friedrichtannek  in  Sachsen,  werden  hiemit  aufgefordert,  innerhalb  eines  Termins  von
4  Wochen  ihre  Forderungen  dem  Auditor  Ströhlin  anzugeben  und  gehörig  zu  liquid.
ren,  mit  dem  Bemerken)  daß  nach  Verfluß  dieses  Termins  keine  Anspruche  mehr  geltend
  gemacht  werden  können.  Den  25.  Mai  1816.

Commando  des  Cavallerie-Regiments  Nr.  3.  Jäger  Kronprinz.

 

Göppingen.  Da  wegen  veränderter  Umstiände  die  Lehrerstelle  an  der  besigen  Knabenschule  derzeit
  nicht  ersezt  werden  kann;  so  wird  die  ducch  die  dffentliche  Blärter  geschehene  Emla  dung  der  Cemp#=tenten

  auf  den  6.  Junius  anmit  zurük  genommen.  Dea  26.  Mal  1616.  Gemeinschaftl.  Oberamt.

Stuttgart.  Es  find  bei  hiesiger  Kdnigl.  Hofkellerel,  nachdem  der  letztere  bede  utende  Weinr#e##
kauf  bei  derselben  allergnddigst  ratificirk  worden  ist,  wiederum  über  400  Eimer  Wein  vom  Jahrgang  1511
von  vorzüglicher  und  GHerine  erer  Sorte  zu  verkauseu,  und  werden  die  Liedhaber  anmit  eingeladen,  sich
am  Dien##ag  den  4.  Jun.  Nachmittags  2  Uhr  in  der  Hofküferei  dahier  bei  der  Aufstreichs=  Verhanolung
einzufinden.  Oen  20.  Mai  1516.  Kön.  Cameralamt  allda.

Sruttgart.  Aus  der  Hofkellerei  Ludwigsburg  find  nach  allerhöchstem  Befehl  wiederum  bei  250
Eimer  Wein  13t##  Gewächs  im  öffentlichen  Aaufstreich  zu  verkaufen,  und  wird  der  Verkauf  am  Dosnerstag
  den  6.  Jun.  vorgenommen  werden,  wobel  die  Vebhaber  sich  Nachmittags  2  Uhr  in  der  Hofkluͤ-ferei
  zu  Ludwigsburg  cuenden  wollen.  Den  20.  Mai  1816.  Kbn.  Cameralamt  allda.

Blaubeuren.  Die  unterzeichnete  Stelle  ist  vermög  allerhèchsten  Befehls  vom  22.  Nov.  vor.  J.
allergnaͤdigst  beauftragt,  die  entbehrliche  Fahrnuß  durch  alle  Hauhaltungs-Rubriken  in  dem  aufgebobenen
  Ktoster  Urspring  gegen  baare  Bezahlung  an  den  Meistbietenden  zu  verkaufen.  Diese  Verhandlung
wird  den  25.  206  27  und  26.  Jun.  Morgens  6,  Udr,  und  Nachmittags  2  Uhr  un  dem  Klester  Unpring
vorgenommen,  allwo  sich  die  allenfalsige  Licbhaber  auf  obbesagte  Zeit  einfinden  können.  Den  27.  Mai
1616.  «  K.  Cameralamt  Blaubeuren.

Friderichshafen.  Allerhdchstem  Befehl  zufolge  wird  aus  hiesigem  Herrschaft,  Keller  ein  bedentendes
  Quantum  Wem  1511er  Gewächs,  von  vorzüglich  guter  Qualität  im  bffentlichen  Aufstreich  ver
        <pb n="159" />
        15

kauft.  Der  Verkauf  geschieht  nach  der  Convenienz  der  Liebhaber  in  ardssern  und  kleinern  Parthien  und
wird  Montag  den  10  Jun.  Vormittags  9  Uhr  vorgenemmen,  wozu  sich  die  Vebhaber  in  der  herrschaftlichen
  Kü  erei  allhier  enfinden  mbgen.  Den  20.  Mai  1816.  K.  Cameralamt.

Herrenberg.  Bis  Mittwoch  den  5.  Jun.  werden  bei  der  unterzeichneten  Beanzung  4  Centner
gut  gerenigten  Salpeter  sub  basta  salvs  rauulicatione  verkauft  werden,  wozu  die  Liebhaber  eingeladen
  werden.  Den  25.  Mal  1816.  K.  Cameralamt.
Kirchheim  am  Nekar.  Das  bisherige  Pfarrhauß,  2  stockigt,  mit  einer  Schruer,  VebSchweinund
  Geflügel  Stallungen,  Back-  und  Wasch-Küche,  cinem  schdnen  Kuchengarten  bmier  dem  Hauß  und
der  Scheuer,  und  einem  großen  Hof,  alles  mir  einer  Mauer  umgeben,  ist  zum  Verkauf  ausgesezt  worden.
  Die  Gebäzude  fleben  auf  dem  Maeepl  auf  allen  4  Seiten  frei,  b  in  einem  guten  Zustand,
und  zu  jedem  Gewerb  tauglich  Der  Verkauf  wird  am  Mittwoch  den  26  Jun.  Veimutocs  9  Uhr  auf
dem  Rathhause  in  Kuchheim  vorgenommen  werden,  wobei  sich  die  Liebhaber  einfinden  n.dgen.  Den
21.  Mai  1616.  ôn.  Cameralawmt  Laufsen.
Weiker  heim.  Das  Recht,  in  den  sämtlichen  Orten  des  hiesigen  Cameral  Be##ts  nach  Salpeter
  zu  graben  wad  am  Miutwoch  den  19  Jun.  Vormittags  90  Uhr.  hier,  auf  6  Jahre  Lon  Jacobi
1616  bis  dahmn  182  untfer  Vorbeh  #ult  der  allerbechsten  Genehmigung  an  den  Meistbietenden  verlichen  werden.
  Die  Liebhaber,  welche  sich  über  ibr  Präádika:,  daß  sie  das  Salpetersieden  selbst  verstehen,  oder  solches
durch  erfahrene  Leute  verleyen  lassen  können,  und  öber  das  Vermögen  zu  Leistung  einer,  wenigstens  dem
jäbrlichen  Puchtlokar  gleich  kommenden  gerichtlichen  Caution  durch  orteobrigkeirliche,  oberamtlich  veriftcirte
  Zeugnisse  auszuweisen  im  Stande  sind,  werden  hiezu  eingeladen.  Den  20.  Mai  1616.
«  du.Camewi-Vekwaltuag.
Gmünd.DekbeidemKönigl.InfantetieiNegimentNk.4.Mond-neGemeineXaveksefm
voahiekgcsvüktigJstamts-Manns-LausdekGaknisonUlmdeeniktEswekveadabckqlleCis
oft-undWillkür-BehördengezkmeadsteksachhdiezuBeifabuagvieseöDefect-aiserforderliche-Votkehrungen
  zu  treffen.  Deu  21.  April  1816.  K.  Oberamt.

Ehingen  an  der  Donau.  Die  sämtlichen  Pfandgläubiger  der,  disseirig  angesessenen  Schuldner
wurden  berelts  nach  eingebolter  allergnädigster  Legitimation  zu  Erneufrung  der  Pfandbücher  unterm  3.
Okt.  1812.  und  6.  Jul  1815.  aufgesordert,  ihre  gerichtlich  verbriefte  Schuldforderungen,  um  dieselbe
den  neuen  Pfandbüc#ern  einverleiben  zu  können,  beizubringen,  und  der  Stadtschreiberei  zu  überreichen.
Da  mebrere  Gläubiger  in  den  anberaumten  Terminen,  diesen  Aufforderungen  kein  Genüge  geleisiet,  und
sich  dessenthalben  zerschiedene  Anstinde  ergeben  haben,  so  findet  man  sich  von  Seiten  des  Oberamts  veranlasr,
  um  die  Unterpfandsbücher  vollends  berichrigen  zu  können,  diejenige  Gläubiger,  die  bisher  lbre
Capital=  Forderungen  nicht  angezeigt  und  erwiesen  haden,  zum  letzenmal  aufzufordern,  solche  betzubringen.
  Zu  diesem  Gude  wird  für  Altheim  der  peremtorische  Termin  bis  auf  den  5.  Jun.  1616.,  Allmendingen
  auf  den  6.  Jun.,  Alrsteußlingen  auf  den  6.  Jun.,  Alberweiler  auf  den  10.  Jun.,  Altbirlingen
  auf  den  11.  Jun.,  Bauch  auf  den  12.  Jun.,  Blienshofen  auf  den  13.  Jun.,  Bergach  auf  den
15.  Jun.,  Briel  auf  den  15.  Jun.,  Berg  auf  den  19.  Jun.,  Bek  kbofen  auf  den  20.  Jun.,  Dischingen
  auf  den  22.  Jun.,  Donaurieden  auf  den  25.  Jun.,  Dachiigen  auf  den  20.  Jun.,  Dettinen

  auf  den  27.  Jun.,  Diek  und  Harbertshofen  auf  den  1.  Jul.,  Erbach  auf  den  2.  Jul.,  Ennaosen
  auf  den  .  Jul.,  Eesingen  auf  den  4.  Jul.,  Frankenhosen  auf  den  6.  Jul.,  Grdzingen  auf
den  6.  Jul.,  Granheim  auf  den  9.  Jul.,  Grafenwald  auf  den  11.  Jul.,  Gamerschwang  auf  den
15.  Jul.,  Grießingen  auf  den  15.  Jul.,  Heufelden  auf  den  16.  Jul.,  Haußen  od  Allmend  auf  den
17.  Jul.,  Haußen  ob  Rußenberg  auf  den  18.  Jul.,  Kirchbirlingen  auf  den  20.  Jul.,  Moosbeuren
auf  den  22.  Jul.,  Nasgensiadt  auf  den  25.  Jul.,  Niderbofen  auf  den  24.  Jul.,  Oepfingen  auf  den
20.  Jul.,  Pfrannsterten  auf  den  27.  Jul.,  Rißdissen  auf  den  29.  Jul.,  Schwörzkirch  auf  den  30.
Fnl.,  Tbal  und  Theuringshofen  auf  den  51.  Jul,  Sonder#acht  auf  den  1.  Aug.,  Stetten  auf  den
den  2.  Aug,  Schhlblinshausen  auf  den  3.  Aug.,  Sontheim  und  Weissel  auf  den  S.  Aug.,  Tiefenbüten
  auf  den  6.  Aug.;  Wernau  auf  den  7.  Aug.,  Weiler  und  Ermelau  auf  den  6.  Ang.,  und  die
Stadt  Ebingen  auf  den  19.  Ang.  biemit  anberaumt.  Nach  Verfluß  obbestimmter  Termine  werden  die
Unterpfsandsbücher  gedachter  Orlschaften  abgeschlossen  werden,  und  es  haben  demnach  diejenigen  Glau-
        <pb n="160" />
        136

biger,  welche  ihre  Capiral-Forderungen  innen  dieses  Zeitraums  zu  erweisen,  außer  Acht  kassen,  den
8*  zum  Nachthek  ihres  Vermbgens  ———  lutre  selbst  —  “*  Mai
eram

 

Rotweil.  Der  hlenach  signalisirte  Bürger  und  Sattler  Johann  Caspar  Schlasch  aus  Ballugen,
bat  sich  an  September  v.  J.  eines  Verdrechens  schuldig,  kurz  darauf  aber  von  Hauß  flüchtig  gemachr,
und  der  erbaltenen  Anzeige  zufolge  seinen  Weg  nach  der  Schweiz  genommen.  Da  an  dessen  Habhafsewerd
  ng  sehr  vieles  gelegen,  und  alle  seither  gegebene  Mühe,  deuselben  zur  Whand  u  dekommen,  ver-Heltch
  gewesen  ist;  so  werden  hiemit  alle  inn  und  ausländische  Hoch-  und  Wohllbbl.  Cioil=  u.  Milicäro
Bebörden  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Verbrecher  efaligg  fabnden,  ihn  im  Betretungofall  sogleich  arretiren,
  und  woblverwahrt  an  die  unterzeichnete  Stelle  aueliefern  zu  lassen.  Signalement.  Joh.  Caspar
Schlaich,  F  ger  und  Satrler,  gebürtig  aus  Balingen,  ist  43  J.  alt,  5  Fuß  6  Zoll  groß,  erwas  untersetzter
  Statur,  hat  ein  rundes,  volles  Angesicht  und  bleiche  Farbe,  schwarze  Hoare,  schwarzen  mitrelstarken
  Backenbart,  blaue  Augen,  dicke  Nase,  großen  Mund,  eiwas  blarternarbige  Wangen,  vollsländige
  nicht  angelaufene  Zähne,  rundes  Kinn  und  gerade  Beine.  Als  einzig  charaktensiisches  Merkmal
dient,  daß  er  die  Augen  beständig  unter  sich  schlägt  und  Niemand  leicht  frei  ins  Angesicht  blickt.  Bei
seiner  Entweichung  trug  er  einen  runden  Hut,  brauntüchenen  Ueberrock,  ein  schwarzseidenes  rothgestreiftes
  Halstuch,  eine  grüntüchene  Weste,  kurge,  schwarze  Lederbosen,  graue  leinene  Strümpfe,  und  Schuhe
  mit  Bändeln.  Den  6.  Mai  1610.  K.  W.  Criminalamt  in  der  Landvogtei  am  obern  Neckar.

Täbingen.  Der  unten  signalisrte  Martin  Boßert  von  Täbingen,  Rotweller  Oberamts,  hat  sich
mehrerer  Betrügereien  und  Pferdiebsiähle  verdächtig,  und  vor  4  Tagen  flüchtig  gemacht#Alle  Hochund
  Wohlldbl.  Justiz=  Stellen  werden  daher  ersuchr,  auf  diesen  Füchming  sabnden,  und  ihn  im  Betretungefall
  wohiorzwatr  einliefern  zu  lassen.  Sigaalement.  Martin  Boßert  ist  27  J.  alt,  6  Fuß  groß,
dicker  Statur,  länglichten  bleichen  Gesichts.  hat  braune  Haare,  dergleichen  Augbraunen,  braune  Augen,
etwas  spizige  Nase,  großen  Mund,  gute  Zähne,  (p#diees  Kinun  und  gerade  Beine.  Er  trägt  einen  dreis
eckigten  Hut,  einen  Jwilchkittel,  weislederne  Hosen,  leinene  Strümpse  und  Schuhe.  Den  5.  Mai  1516.
.  K.  Oberamt  Rortweil.

Cannstadt.  Am  20.  d.  M.  morgens  um  5  Uhr  wurde  aus  Gelegenbeit  des  Müblgraben=  Ab-Schlege
  oben  an  dem  Kanal-Rechen  unwzit  Berg  in  dem  Neckar,  ein  bereits  sebr  stark  in  Verwesung.

bergegangener  wesblicher  Leichnam  von  etwa  5  Faß  Längg,  mit  grauen  Kopshaaren  und  zahnlosem

Mund  gefunden  und  herausgezogen.  Er  war  bekleider  mit  einem  grauen  wollenen  Kitcel,  einem  Rock
von  blauem  Krepp,  bunten  kortunenem  Halstuch,  grauen  leinenen  Strümpfen,  und  niedern  Schuhen,
die  mit  einem  ledernen  Band  an  die  Füße  befestiget  waren.  In  der  Rocktasche  fand  sich  cin  Taschenmesser
  mit  einem  Heft  von  Hirschborn  und  eine  Bleikugel.  Ein  mehreres  kann  wegen  der  gänglichen
verch  die  Fäuluiß  am  Leichnam  hervorgebrachten  Zerstdrung  nicht  angegeben  we  O#ne  21.  Mai
1616.  km.  Oberamt.

Cannstadt.  Am  21.  d.  M.  morgens  um  halb  7  Thr  wurde  aus  dem  Neckar  an  dem  neuen
Rechen  über  dem  Wasserh##  unweit  Berg,  ein  männlicher  Leichnam  herausgezogen,  von  welchem  der
bereits  eingetretenen  Fäulniß  wegen  keine  näherc  Beschreibung  gegeben  werden  kann,  als  daß  der  Mann
von  mittlerer  Größe  und  mittlerem  Alter,  starkem  Körperbau  und  dunkelbraunen  Kopftaaren  gewesen
ist.  Seine  Kleidung  bestand  in  einem  alten  gerrissenen  dunkelgrauen  Ueberrock  u.  ähnlichen  weiten  lanen

  Beinkleidern,  In  einem  weißen  leinenen  Halstuch,  einem  reustenen  Hemd  und  schlecht  condiltenirtcn
Souwarow  Stiefel.  Bei  der  Inspection  und  Section  hat  sich  nichts  ergeben,  woraus  auf  eine  andere
Todesart  als  oie  des  Ertrinkens  geschlossen  werden  könnte.  Den  22.  Mai  1616.  K.  Oberamt.

Gaildorf.  Am  10.  Mai  wurde  in  dem  Wald  bei  Geifertshefen,  disseitigen  Oberamts,  ein  neuebohrnes
  ,  bingegen  schon  der  Verwesung  nabes  Kind,  mönnlichen  Geschlechts,  gefunden.  Sämtliche
vochlödl.  Obecämter  werden  ersucht,  auf  die  Urheber  dieses  Kindsmords  genau  fahnden  zu  lassen,  und,
wenn  auf  schwangere  Weibsbilder  Verdarht  einer  heimlichen  Gedurt  sallen  sollte,  sonleich  Nachricht  hie
ker  mitzutheilen.  Den  1z.  Mai  1016.  K.  Oberamt.
        <pb n="161" />
        Nro.  23.  1  8  16.  :5—

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  8.  Jun.

 

 

Kdnigl.  Verordnung,  einen  Berein  mehrerer,  der  Souveränität  unterworsenen,  vormals
Reichsunmittelbaren  Fürsten  und  Grafen,  und  deren  Recurs  an  auswärtige  Höfe
detreffend;  vom  6.  Jun.  1816.

Seine  Königliche  Masestäát  haben  durch  die  Bemühungen  mehrerer  Allerhöchst
  Dero  Souveränität  unten  orfenen,  Vormals  Reichsständischen  Fürsten  und  Graken,
  die  Einmischung  auswärtiger  Regierungen  bei  Bestimmung  der  Sctaaterechtlichen
Verhältniss=  derselben  herbeyzufuhren,  Sich  bewogen  gefunden,  das  beigefügte  Dehortatorium
  an  dieselbe  zu  erlassen.

Da  Allerhöchst  Denenselben  aber  nun  der  unterm  r##ten  December  vor.  Jahrs.
zwischen  mehreren  vormals  Reichsmmittelbaren  abgeschlossene  Verein  zur  Kenntniß  gekommen
  ist,  worin  die  Contrahenten  unter  andern  sogar  sich  verbindlich  gemacht  haben,
nicht  ohne  Einwilligung  ihrer  Standes-Genossen  im  üdrigen  Teutschland  und  nicht  ohne
  auswärtige  Garantie,  eine  Uebereinkunft  mit  ihrem  Souverain  einzugehen,  so  befehlen
  Seine  Königl.  Masestät,  daß  dieser  Vereir)  als  mit  den  Uncerthanen=  Pflichten
  der  Einzelnen  unvereinbarlich,  in  Beziehung  auf  die  Allerhöchst  Dero  Souweränitaäe
unter.orfenen  Fursten  und  Grafen,  cassirt  und  wirkungslos  seyn  soll;  welches  hierdurch
mit  dem  Anhang  bekannt  gemacht  wird,  daß  jeder  Versuch,  senen  Verein  fortwährend
zu  erhalten)  oder  einen  ähnlichen  neuen  zu  stiften,  als  verbrecherisch  angesehen,  und  am
den  Personen  der  Contravenienten  mit  den  empfindlichsten  Strafen  geahndet  werden  olle-Seuttg.
  den  6.  Jun.  1816.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.

Königl.  Ministerium  des  Innern.  Geheimer  Rath  von  Otto-Dehortatorium.



Seiner  Königlichen  Masestät  sind  unzweidentige  Beweise  zugekommen,  daß
mehrere  der  Allerhöchstdenselben  subjicirten  vormals  reichsständischen  Fürsten  und
Grafen  nicht  nur  unter  sich  und  mie  auswärtigen,  vormals  Reichsunmittelbaren  in  einen,
        <pb n="162" />
        138

ihren  Unterehanen=  Verhältnissen  zuwider  laufenden  Verein  getreten  sind,  sondern  auch
daß  ste  sich  einen  Recurs  an  auswärtige  Höfe  erlaubt  und  den  Versuch  gewagt  haben)
die  Einwirkung  derselben  in  die  Bestimmung  ihrer  staaterechtlichen  Verhöltnisse  herbei
zu  führen,  uneingedenk  ihres,  durch  den  abgelegten  Huldigungseid  von  ihnen  beschworenen
  und  durch  die  neuesten  Staats-Verträge  mit  den  grösten  Mächten  Europas  von
diesen  auerkannten  Unterthanen=  Verbands.

Da  aber  das  Unternehmen  eines  Unterthanen)  die  Einmischung  fremder  Regierungen
  in  die  innern  Angelegerheiten  eines  Staats  herbeizuführen,  ein  in  allen  wohlgeord,
neten  Staaten  hoch  verpbntes  Verbrechen  isr:  so  kann  auch  jener  Versuch  der  subsicir,
ten  vormaligen  Reichsstände,  er  geschehe  von  Einzelnen  oder  von  mehreren  hierzu  in
Verbindung  Getretenen,  er  geschehe  bei  einzelnen  auswäártigen  Mächten,  oder  bei  Vereinen
  von  souverainen  Fürsten,  nicht  anders,  als  wie  ein  solches  Staatsverbrechen  betrachtet
  werden,  welches  nach  der  Strenge  der  Geseze  zu  ahnden  ist.  Z

Indem  daher  Seine  Königliche  Masestát  Sich  vorbehalten,  jene  gesezwidri,
ge  Handlungen  in  Beziehung  auf  die  Urheber  und  thätigsten  Theilnehmer  an  die  gerichtliche
  Behörden  zur  Untersuchung  und  zu  richterlichem  Erkennteniß  nach  den  bestehen
den  Gesezen  zu  übergeben,  haben  Allerhöchstdieselben  der  unterzeichneten  Stelle  den
allerhöchsten  Auftrag  zu  ertheilen  geruht,  dem  Herrn  N.  N.  das  längst  schon  bes
stehende  Verbot,  wonach  sedem  Unterthanen  in  irgend  einer)  seine  Unterthanen  Ver-“
hältnisse  betreffenden  Angelegenheit  an  auswärtige  #  sich  zu  wenden)  bei  Strafe  untersagt
  ist,  ausdrüklich  in  das  Gedächtniß  zurük  zu  rufen,  und  zugleich  die  Bedrohung
angüägen,  daß  auf  den  Uebertretungsfall  neben  der,  alsdann  verwirkten  geschärften
Strafe  die  unnachsschtliche  Seaquestration  sämtlicher,  den  Ungehorsamen  zugehörigen)  in
den  Königl.  Staaten  gelegenen  Güter  um  so  gewißer  eintreten  werde,  als  Seine
Königliche  Majestät  dem  ehmals  reichsständischen  Adel  alles  dasfenige  feierlicht
und  wiederholt  zugesagt  haben,  was  derselbe  nur  immer  hat  erwarten  dürfen.

Indem  der  Unterzeichnete  als  incerimistischer  Chef  des  Departement  des  Innern
diesen  Allerhöchsten  Befehl  hierdurch  vollzieht,  ersurt  er  den  Herrn  N.  N.,  ihm  ein
Document  der  richtig  geschehenen  Bekannemachung  unverzüglich  zugehen  lassen  zu  wollen.
Stuttgart,  den  20.  April  1816.  Koônigl.  Ministerium  des  Innern.

Geheimer  Rath  von  Otto.

Uerste  =  Generat  =  Reseript  auf  das  Jahr  181é6.

Die  Königlichen  Cameralbeamten  werden  hiedurch  angewiesen,  die  ihrer  Verwal
tung  anvertrauten  Heu-Oehmd=  und  Frucht  auch  kleinen  Zehnten,  so  wie  die  Lande
garben,  und  Theilgefälle  für  dieses  Jahr  den  vorliegenden  Verordnungen  gemäs,  wie
der  zu  verpachten,  und  nur  dann  den  Selbsteinzug  eintreten  zu  lassen,  wenn  entwedecriie
  ausdrückliche  Legitimation  sie  hiezu  anweist,  oder  eine  Verpachtung  um  besondertr
Ursach  #  willen  nicht  anwendbar  ist,  in  welch  lezterem  Falle  eine  Anzeige  von  dem  an“
Zrordneten  Selbsteinzuge  erwartet  wird.

Im  Fall  eines  vorkommenden  Nach=  Offerts  haben  dle  Caineralbeamten  der  Ord-
        <pb n="163" />
        139

nung  gems  einen  Auszug  des  Jehneverleihungs,  Protocolls,  welcher  die  Morgenzahl  und
den  Anstand  der  angeblümten  Fehntbaren  Felder,  den  Ertragsanschlag,  das  Anbot,  die
Uufstreiche,  die  Pachtsumme  und  die  Vergleichung  derselben  wit  dem  Ertrage  der  lezteren
  Jahrgänge  enthalten  muß,  einzusenden,  auch  alle  Umstände,  welche  bei  Annahme
oder  Verwerfung  eines  Nachgebots  in  Betracht  kommen,  nach  Vorschrife#des  Aernte-General,
  Reseripts  von  1808  anzuzeigen.

Und  da  seit  einigen  Jahren  vonemehreren  Cameraldmeern  theils  die  Zehneberichte,
theils  die  Verzeichnisse  der  Zehntverleihungs-Kosten  an  die  Section  der  Kron-Domainen,
  unmittelbar  eingesandt  worden  sind;  so  wird  hiemit  der  Befehl  ertheilt,  daß  die
Fehntberichte  künftig  der  Ordnung  gemäs  an  die  Cameral-Rechnungs-Kammer  eingesendet
  und  demselben  zufolge  der  Verordnung  vom  23.  Apr.  18:2.  die  Verzeichnisse  der
Zehntverleihungs-Kosten  angeschlossen  werden  sollen:  Zehnrabschäzungs=  Protokolle  hingegen
  sind  mit  besonderem  Berichte  jur  Section  der  Kron-Domainen  einzusenden.  Uebrigens
  ist  das  Resultat  der  Fruchtzehnt-Verleihungen  nach  deren  Beendigung  sogleich
mittelst  der  vorschriftsmißigen  Ertrags-Tabellen  vorzulegen.  Seneegart,  den  4.  Jun.
1816.  Kön.  Finanz-Ministerium.  Graf  von  Mandelsloh.

Rechts  =  Erkenntulsse  des  KRön.  Ober-Juftiz  -Collegiums.

1)  Die  Appellations=  Sache  von  Ellwangen  zwischen  Martin  Göggerle  von  Thannhausen
  Bekl.  Anten  und  Franz  Ziegelbauer  von  Worth  Kl.  Aten,  peo  debiti,  wurde
wegen  Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde  per  Releriptum  von  Ameswegen  verworfen.
  Stuttg.  den  14.  Mai  1816.

2)  In  der  Appellations-Sache  von  Leonberg  zwischen  der  Wietwe  Rosina  Stahl
zu  Böblingen,  cum  curat.  Kl.  Antin  Productin,  und  dem  Forstkasster  Nast  zu  Ulm,
Bekl.  Aten,  Producenten,  die  Rechtmäßigkeit  mehrerer,  für  einen  Dritten  geleisteten
Jahlungen  betreffend,  wurde  auf  Abschwörung  des  Erfüllungs-Eides  erkannt.  Stuttg.
den  27.  Mat  1816.

3)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  der  Witetwe  Maria  Anna  von  Schott  zu
Ochsenhausen  cum  curat.  Kl.  und  dem  Ober-Justiz-Prorurator  Georgii  als  Anwald  des
Grafen  von  Hallerg  und  respect.  convenrionsmäßigen  Güterpfleger  und  Contradiltor  im
Grafl.  Hallbergischen  Debitwesen  Bekl.)  Schenkung  same  Jahrgehalt  betreffend,  wurde
der  Klägerin  ihre  Forderung  zuerkannt,  deren  Befriedigung  aus  den  Hallbergischen  Renten
  aber  bie  zu  Abfindung  der  früher  immitteirten  Gräf.  Hallbergischen  Glaubiger  ausesezt.

  Ibic.

8  4)  In  der  Appellations-Sache  von  Tuͤbingen  zwischen  der  Stadt  Tuttlingen,  Bekl.
Antin,  und  Königl.  Ober-Finanzkammer,  Kläg.  Atin,  das  Recht  eines  auf  ewige  Jeiten
festgesezten  Pachts  betr.,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuteg.  den  28.  Mai  1816.

Erkenntniße  des  Könlgl.  Ehe=  Gerichts.

Den  29.  Mai  1816  wurden  geschieden:
1)  Catharina  Barbars  Geiger  von  Calw)  geb.  Baier  von  Liebenzell,  Oberamts
        <pb n="164" />
        140

Neuenbuͤrg,  Kl.  von  Conrad  Geiger,  Buͤrger  und  Baͤkermeister  zu  Calw,  Bekl.  ex  eip.
quasi  delert,  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Christoph  Adam  Aichele,  Bürger  und  Weingärtner  zu  Tübingen,  Kl.  von  Ehribus
  Barbara,  geb.  Hahn  von  da),  Bekl.  ex  cap.  quali  delert.  unter  Vergleichung  der

osten.

3)  Friedrich  Bayha,  Bürger  und  Schumacher  zu  Plieningen,  Stuttgarter  Amts,
Oberamts,  Kl.  von  Christina,  geb.  Hertig  von  da,  Bekl.  er  cap.  qua0  delert.  unter
Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.  "

 

Se.Königl.Maj.habenunterdem1.Jun.demLeibmedicugDr.Fröhlich
zu  Ellwangen  zu  Bezeugung  Allerhoͤchst  Ihrer  Zufriedenheit  mit  seinen  Dienstleistungen  bei
der  demselben  übectragen  gewesenen  Ober-Aufsicht  über  das  Militair=  Hospital  zu  Hellenstein
  das  kleine  Kreuz  des  Königl.  Civil-Werdienst=  Ordens  allergnädigst  verliehen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnddigst  geruht,

vermeg  allerhöchsten  Reseripts  vom  31.  Mai  die  erledigte  Pfarrei  Rutesheim,  Diss
cese  Leonberg,  dem  Pfarrer  Brock  in  Hirschlanden  zu  übertragen;

vermog  allerhöchsten  Reseripts  vom  2.  Jun.  dem  zur  katholischen  Patronat=  Pfarrei
Thaldorf,  Oberames  Tettnang,  nominirten  Pfarrer  Riggermann  in  Obereisenbach
die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen;

vermäög  allerhöchsten  Reseripts  vom  4.  Jun.  die  erledigte  Pfarrei  Reckargartoch)
Diocese  Heilbronn,  dem  Pfarrer  Harter  in  Bergfelden,  Oiöcese  Balingen,  und

die  erledigte  katholische  Pfarrei  Weigheim,  Oberamts  Tuttlingen,  dem  Pfarrer  und
Schul-Inspector  Dreyer  in  Zepfenhan  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermäg  allerhöchsten  Reseripts  vom  31.  Mai  den  bis,
berigen  Unterförster  Georgii  zu  Bönnigheim  in  der  Freudenthaler  Huc,  Stromberger
Oberforsts,  zum  reistgen  Forur  der  Zanger  Hut,  Oberforsts  Heidenheim,  zu  ernennen
und  die  Unterförsters-Stelle  zu  Bönnigheim  dem  seirherigen  Rüdenknecht  Filcher,  #u
übertragen  allergnäbigst  geruht.

 

Kapfenburg.  Se.  Königl.  Masest.  haben  unterm  20.  et  praes.  28.  diß  der
unterzeichneten  Stelle  für  den  durch  Brand  verunglükten  Joseph  Zinkh  zu  Arlesberg
im  hiesigen  Cameral=  Distrikt,  aus  Allerhöchstderoselben  Privat=  Casse  50  fl.  allerhuldreichst
  übersenden  zu  lassen  geruhet,  welche  große  Königliche  Gabe  der  Unglückliche
heute  unter  den  lautesten  Segenswünschen  für  das  theure  Wohl  des  allergürigsten  Can"“
des-Baters  und  mit  den  Gefühlen  des  allertiefsten  Dankes  empfangen  hat.  Den  25.
Mai  1816.  Königl.  Cameralamt.

 

Stuttgart.  Da  die  von  dem  Königl.  Cameralamt  Weikersheim  wegen  Verpachtung  des  Salpeter=
  Regals  unterm  20.  Mai  d.  J.  arschehene  und  in  Nr.  22.  des  Staats=  und  Reg.  Blatts,  so  wie
in  Nro.  107.  des  Schwäbsschen  Merkars  enthaltene  Bekanntmachung  suspendirt  worden  ist;  so  wird  *
ches  hiemit  öffentlich  bekannt  gemacht.  Den  5.  Jun.  1315.

Königl.  Oberflnanz-Kammer,  Sectson  der  Krondomainen.
        <pb n="165" />
        141

Erlderichsbafen.  Allerhöchstem  Befehl  zufolge  wird  aus  hiesigem  Herrschaft,  Keller  eln  bedeutendes
  Quantum  Wein  1611er  Gewächs,  von  vorzüglich  gurer  Qualität  im  dffentlichen  Aufstreich  verkauft.
  Der  Verkauf  geschieht  nach  der  Convenienz  der  Liedhaber  in  grössern  und  kleinern  Parthien  und
wird  Montag  den  10.  Jun.  Vormittags  9  Uhr  vorgenommen,  wozu  sich  die  Liebhaber  in  der  herrschaft
lichen  Küferei  allhier  einfinden  mögen.  Den  20.  Mai  1616.  K.  Cameralamt.

Biberach.  Das  dem  Hospital  Biberach  zugehhrige  Jordan  -Bad,  das  dabei  befindliche  Baurengur,
  Und  die  dortige  Wirthschaft,  welche  ehmals  von  zwei,  und  in  den  lezten  Jahren  gar  von  drei
Famslien  umgetrieben  wurden,  werden  jetzt  vereinigt,  und  ebendehwegen  auch  mit  der  Hoffnung  eines
bessern  Emporkommens  der  Heil=  Anstalr  und  ihres  Uebernehmers,  verpachtet  werden.  An  Natur-Reien

  wird  der  Jordan,  zwischen  Biderach  und  dem  Pfarrdorf  Ummendorf  gelegen,  von  wenig  Bädern

berkroffen;  die  Heilkräfte  des  Jordans,  dessen  nähere  Beschreibung  von  dem  Oberamts-Phpsikus  und
Badarzt  L#r.  Trikschler  nächstens  im  Druck  erscheinen  wird,  haben  sich  schon  an  so  vielen  Leidenden
auffallend  bewiesen,  daß,  ohngeachtet  der  bisherigen  mangelhaften  Einrichtung  und  Bedienung,  dieses
Bad  doch!]  nicht  nur  aus  der  stark  bevdlkerten  Gegend,  sondern  auch  von  Ravensburg,  Um,  Memmingen,
  Augsburg,  Kempten,  Kaufbeuren  u.  s.  w.  östers  von  mehr  Personen  aus  allen  Ständen  besucht
wurde,  als  der  Raum  der  Gedäude  aufzunehmen  gessattet  hat.  Zahlreicherer  Besuch  ist  künftig  um  so
sicherer  zu  vermuthen,  weil  jezt  mehr  Raum  zur  Beherbergung  gewonnen,  und  nun  auch  für  die  zwekmäsigsten
  Einrichtungen  zur  Erheiterung  des  schon  an  sich  angenehmen  Aufenthalts  in  dieser  Bade=  Anstalt
  auf  mannigfache  Artk  gesorgt  ist.  Das  ganze  Gat  enthält:  1)  an  Gebäuden:  das  neue  Badhaus,
76  Schuh  lang,  37  Schuh  breik,  3  S#tok  hoch,  mit  angebautem  einstokigem  Kesselhaus;  das  Armene
Baadhaus,  66  Schuh  lang,  27  Schuh  brelt,  2  Stok  hoch;  das  Wirtheshaus,  67  Schuh  lang,  42
Schuh  vreit,  2  Stok  hoch  und  zugleich  auf  dem  Boden  zu  mehreren  Jimmern  und  Kammern  vorbereitet;
  das  Baurenhaus  mit  Scheuer  u.  Stallungen,  69  Schrh  lang,  43  Schuh  breik,  2  Stok  hoch,  auf
dessen  beiden  Seiten  noch  besonders  1  Waschküche,  1  Backofen  und  1  Schweinstallung  angebracht  sind,
eine  freistehende  Kapelle,  34  Schuh  lang,  19  Schuh  breit,  mit  Thürmchen,  und  endlich  eine  jezt  erst
auf  Kostea  des  Hospitals  neuerbauende  Kutschen-Remise,  mit  Pferde-Stallungen,  65  Schuh  lang  und
34  Schuh  breit.  2)  53  Morg.  27  Ruth.  Gärten,  wovon  einer  à  23  Morgen  10  Ruth.  jezt  gleich  mit
einer  Odstbaum-Allee  und  mit  2  Kepelbabnen.  versehen  wird.  3)  1  Morg.  30  Rurh.  Wiesen,  und  4)
21  Morg.  21  Ruth.  Aeker,  von  welch  leztern  Sommer=  und  Winker-Fruchts=  Zelgen  angesäct  übergeben
  werden.  Alle  diese  Grundstücke  und  die  im  Jordanberg-Wäldchen  anzubringenden  englischen  Anlagen
  sind  nächst  beisammen,  und  können  also  leicht  von  einem  Pächter  übersehen  werden.  Die  Zeit
des  Pachts  wird  vorerst  auf  0  Jahre  bestimmt,  und  zu  solchem  Niemand  zugelassen,  der  nicht  die,  für
eine  solche  wirthschaftliche  Einrichtung  erforderlichen  Elgenschaften  und  Häluenen  bat,  und  von  dem
keine  anstindige  Behandlung  der  Badgäste  zu  erwarten  ist.  Auch  muss  der  Pachtlustige  sich  mit  oberamtlichen
  gesiegelten  Jeugnissen  ausweisen,  kuubnancches  Vermogen  oder  anderwärtige  Unterstützung  zu
besizen,  um  die  Kosten  der  ersten  Einrichtung  bestreiten  zu  können.  Hingegen  werden  die  Pachtbedingungen
  von  dem  Hospital  so  billig  gemacht  werden,  daß  ein  solider  Pächrer  gewiß  sein  gutes  Fortkommen
  finden  wird,  besonders,  da  die  Wirtbschaft  nicht  nur  in  den  Bade-Monaten,  sondern  auch  das
ganze  Jahr  hindurch  bei  einer  guten  Einrichtung  frequentirt  wird.  Die  Bestands-Liebhaber  wollen  nun
bei  der  heranrückenden  Badezeit  baldmoglichst  unter  pertofreier  Einsendung  obrigkeitlicher  Zeugniße  über
ihre  Fähigkeiten  zu  dieser  Eatkreprise  sich  an  die  unterzeichnete  Stelle  wenden,  und  dürfen  alsdann  nicht
nur  der  Mittheilung  der  weitern  Bedingungen,  sondern  auch  aller  und  jeder  etwa  noch  verlangenden
Auskunft  versichert  seyn.  Zur  Verpachtung  ist,  übrigens  der  1.  Jul.  bestimmt,  an  welchem  Tage  sich
die  Bestandslustige  Vormittags  3  Uhr  im  Porvan  einzufinden  haben.  Den  20.  Mai  1616.
Kon.  Sriftungsverwaltung.

Gotteszell,  Juchthauß.  Da  der  unterm  18.  dit  über  die  Butter-Lieserung  zum  Schmalzaussieden
  und  Kuche-Verbrauch  pro  1816  bis  1317  abgeschlossene  Akkord  die  allerhbchste  Genchmigung  niche
erhalren  har,  und  daher  diese  Lieferung  auf  ein  neues  wieder  in  öffentlichen  Abstreich  zu  bringen  ist;  #e
wird  zu  der  dißfallsigen  Verhandlung  Mietwoch  der  12.  Jun.  d.  J.  bestimmt,  und  werden  die  Liebhaber.
eingeladen,  an  diesem  Tage  Vormittags-?  Uhr  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  versehen  bei  der  unkerzeich=
        <pb n="166" />
        142

neten  Beamtung  sich  einzufinden,  woselbst  sie  sodann  das  Weitere  vernehmen  knnen.  Den  zo.  Mai
1016.  Kou.  Zuchthauß-  Pflegaut.

Stetten  im  Remsthal.  Der  Pacht  für  das  Recht  im  Cameralamts-Bezirk  nach  Salpeter
Eeben  zu  dörfen,  ache  bis  Jakobi  P.  J.  zu  Ende.  Die  Wiederverleihung  auf  türsenge  6  Jabre  wird
is  Freikag  den  14.  Jun.  vorgenommen  werden,  bei  welcher  sich  die  Liebbaber  Vormitrags  9  Uhr  mir
gerichtlich  und  oberannlich  gestegelten  Zeugnissen  über  ihr  Prädilkat  und  Vermögen  in  hiesiger  Cameralverwaltung
  einfinden  wollen.  eu  27.  Mai  1616.  K.  Cameralamr.

Paibingen.  Enzweshingen.  Nusdorf.  Da  die  am  29.  April  d.  J.  statt  gehabte  Verbesung
  der  Commun-Schaafn-eide  zu  Enzweihingen  und  Nusdorf  nach  einem  allerhöchsten  Decret  der
Koͤnigl.  Hochpreisl.  Section  der  Commun-  Verwaltung  vom  9.  Mai  b.  J.  nicht  genehmigt  und  eine
weitere  Verleihung  dieser  Commum-Schaafwaiden  allergaddigst  angeordnet  worden  ist,  so  werden  biche
bis  Dienstag  den  25.  Jun.  d.  J.  Vormittags  0  Uhr  auf  dem  Ralbhaus  zu  Vaibingen  im  öffentlichen
Aufsireich  verlieben  werden,  woselbst  sich  die  Liebhaber  zur  gedachten  Zeit  mit  Meisterbriefen  und  Ver-—“]brie
  versehen,  einfinden  konnen,  und  wird  hiedei  angefögt,  daß  4)  die  Waide  zu  Enzweiingen

  750  Stük  erträgt,  wovon  der  Beständer  450  Stök  für  sich  einschlagen  darf,  auch  hart  derselbe
eie  Wohnung,  Scheuer  nebst  Stallungen  und  einem  Kuchengarten  zu  genießen.  2)  Die  Woaide  zu
u8dorf  erträgt  450  Stük,  wovon  der  Beständer  250  Stük  einschlagen  darf,  auch  hat  derselbe  freie
Wohnung,  Scheuer  nebst  Stallung,  einen  Kuchengarten  und  ein  Erdbiren,  Land  zu  geniegen.  Den  25.
Mai  1616.  K.  Oberamt.

Caunstadt.  Der  bei  dem  Kdnigl.  Infanterie-Regiment  Nr.  12.  slehende  Soldat  Ott  von  Fellbach
  ist  vor  einigen  Tagen  im  Urlaub  desertirt.  Sämtliche  Polizei-  Behèrden  werden  daher  gezimend  erhach-
  ,  auf  denselben  genau  zu  fahnden,  ihn  auf  Betreiten  arretiren,  und  woblverwahrt  entweder  an  das

egiments-Commando  in  Hohenasperg,  oder  an  die  unterzeichnete  Sielle  einliesern  zu  lassen.  Den  22.
Mai  1816.  K.  Oberamt.

Hall.  Der  bei  dem  Infanterie-Regiment  Nro.  S.  Prinz  Friedrich  gesiandene  Gemeine  Jobann
Michael  Scheu  von  Michelfeld,  birsigen  Oberamts,  ist  am  22  April  d.  J.  aus  der  Garnison  St#uteart
  desertirt.  Alle  Hoch=  und  Wodllöbl.  Poligeistellen  werden  nun  geziemendst  ersucht,  wegen  der  Besahung
  des  Deserteurs  Scheu  das  Erforderliche  zu  verfügen,  denselben  auf  Betreten  arreniren,  und  an
das  hlesige  Oberamt  einliesern  zu  lassen.  Den  15.  Mai  1616.  K.  Oberamr.

Herrenberg.  Der  unter  dem  Kön.  Infant.  Regiment  Nr.  12.  als  Tambour  gestandene  Johban##
Martin  Schlichter  von  Reusten,  diesigen  Oberamts,  ist  den  15.  Merz  aus  der  Garnison  Hobenasperg
desertirt.  Hoch=  und  Woblldbl.  Milirair=  und  Ciril,  Behbrden  werden  ersucht,  auf  diesen  Deserteur
sahnden  und  ihn  auf  Betreten  an  unterzeichnete  Sielle  einliefern  zu  lassen.  Den  el  1816.

.Obeꝛamt.

Leutkirch.  Der  bei  dem  Kbnigl.  Infanterie  =  Reglment  Nr.  4.  gestandene  Gemeine  Aloitz  Keeser
von  Mährazhofen,  ist  den  6.  Merz  d.  J.  aus  der  Garnison  Ulm  deserrirt.  Es  werden  daher  alle  Militarrund
  Civil  Behörden  ersucht,  auf  denselben  zu  fahnden,  und  ihn  auf  Betreten  wohlverwahrt  an  das
Regiments=  Commando  einliefern  zu  lassen.  Den  9.  Mai  1616.  K.  Oberamt.

Mbbringen.  Der  bei  dem  Koönigl.  Leib-  Infanterie=  Regiment  Nr.  1.  gestandene  Gemeine  Jelanes
  Kromer,  von  Möhringen  auf  den  Fildern,  ist  aus  der  Garnison  Stuttgart  den  25.  vor.  Mon.
desertirt;  und  bittet  man  deßwegen  um  die  Einlieferung  dieses  Ausreißers,  woften  sich  derselbe  irgendwo
betreten  liege.  Den  25.  April  13816.  K.  Amtsoberamt  Stuttgart.

Nürtingen  Der  unter  dem  Kdn.  Infanterie-Reglment  Nr.  12.  stehende  Soldat  Jakob  Seidel
don  Linsenhosen  ist  am  6.  Merz  d.  J.  aus  der  Garnison  Hohenasperg  deserkirt,  daher  alle  Hoch-  und
Wohlldbl.  Behbrden  ersucht  werden,  auf  denselben  fahnden,  und  wohlberwahrt  hieher  einliefern  zu  lassen.
Den  25.  April  1816.  K.  Oberamt.

Saulgau.  Der  bei  dem  Kön.  Lelb=  Infanterle-Regiment  Nro.  1.  stehende  Gemeine,  Johan#es
        <pb n="167" />
        148

Beck  der  #ie  ist  den  11.  Merz  d.  J.  aus  der  Garusson  Stuttgart  desertirt.  Es  werden  deswegen  alle
odrigkeitlichen  Bebdrden  aumit  ersucht,  auf  gedachten  Deserreur  zu  fahnden,  lön  im  Betritungsfall  zu
arretiren,  und  denselen  wohlverwahrt  gigen  Ersatz  aller  Kosten  an  das  hieüge  Oberamt  einzuliefern.
Den  24.  April  1816.  «  K.Obekasat.

 

 

Kirchhelm  unter  Tek.  Hetlingen.  Der  verschollene  Michael  Rueß,  des  Mezgerhandwerks,
aus  2t1em  On  gebürtig,  welcher,  wenn  er  sich  noch  am  Leden  befindet,  bereits  das  70ste  Jahr  zurükelegt
  hat,  oder  dessen  allenfalsigen  Leides=  Erben,  werden  hiemit  aufgefordert,  ihre  Anspröche  an  dessen
K  oflegschaftlicher  Administrarion  lausendes  Vermögen,  innerdalb  einer  zerstörlichen  Frut  von  3  Monaten
Wa  dato  vor  unterzeichneter  Behdrde  geltend  zu  machen,  widugenfalls  dasselbe  nach  vorliegender  allerkochster
  Erlaubniß,  den  Rueßlschen  Intestat  =  Erden,  pleno  jure  extradirt  werden  wird.  en  29.  Apr.
1816.  K.  Overamt  Kirchheim.

Aalen.  Mie  allerbochster  Erlaubnit  wandern  Ernst  F#rstner  von  Neubronn,  Mezger,  nach  Wesek,
und  Christiane  Englin  von  Lauterburg,  nach  Carlsruhe  aus.  Wer  an  diese  Auswandernde  Ansprüche
zu  machen  hat,  wird  aufgefordert,  sich  innerhalb  Jahresfrist  an  die  detreffende  Ortsvorsteher  zu  wene
den.  Den  56.  Mai  1616.  «  XVI-samt

Gaildorf.  Regine  Baumann,  unverehlichte  Tochter  der  verwittweten  Kranzwirthin  Baumann

Gaildorf,  wandert  mit  allerbochster  Erlandnig  nach  Wertheim  im  Badischen  aus,  und  wird  biunen
Moresiun  von  dem  Burgermeister  Stiefel  allhier  vertreten,  Welches  hiemit  bekanur  K##echr.  wird.  Den
14.  Mai  1816.  .  Oberamt.

Göppingen.  Johann  Georg  Hauser  von  Schlath,  welcher  dle  allerhoͤchste  Erlaubniß  zum  Auswandern
  nach  Straßburg  erhalten,  wird  von  seinem  Bruder  Michael  Hauser  in  Schlatb  1  Jahr  lang
vertreten.  Den  24.  April  1816.  K.  Oberamt.

Horb  Die  ledige  Johbann  Conrad  Frank  von  Hochdorf,  und  Romuald  Bach  von  Reringen  wandern
  ins  Badische  aus;  welches  mit  der  Bemerkung  dekanm  gemacht  wird,  dag  diejemge,  welche  An-Prüche
  an  sie  zu  machen  glauben,  solchr  innerhalb  Jahresfrist  bei  der  Behdrde  vorzubringen  haden.

en  27.  Ar  1  16.  K.  Oberamt.

Tuttlingen.  Barbara  Bolt  von  Irrendorf  wandert  nach  Jigenhausen,  Grokder  zogl.  Badenschen
Bezirksamts  Stokach  aus.  Es  find  daber  Rechts-Ansprüche  an  dieselbe  binnen  Jabresfrist  bei  dm
Veogtamt  zu  Irrendorf  angubringen.  Den  21.  April  1616.  K.  Oberamt.

Täblingen.  Wer  an  den  nach  Amsierdam  auswandernden  Georg  Frledrich  Schneider  eine  rechtliche
  Ansprache  zu  machen  har,  kann  sich  binnen  Jahresfrist  an  Jakob  Friedrich  Kaißer  dabier  wenden.
Den  15.  Mai  1816.  *m  K.  Oberamr.

Urach.  Wilbelm  Friedrich  Bek,  Strumpfweber  von  Megingen,  ledig,  31  J.  alt.  wandert  nach
Annweiler  aus.  Es  werden  daher  alle  dirjenige,  die  aus  irgend  einem  Rechtgrunde  An  prache  an  denselben
  zu  machen  haden,  andurch  aufgesordert,  solche  binnen  4  Wochen  bei  der  untergeichneten  Sielle
einzugeben.  Den  25.  April  1816.  K.  Oberamt.

Waldsee.  Johann  Lämmile,  seiner  Professson  ein  Saitler,  von  Winterstetten,  hat  durch  ein  Dekret
  vom  16.  diß  aus  der  Hochpreiel.  Section  der  innern  Aominisiration  die  Auswanderungs=  Bewilliung
  nach  Strasburg  erhallen.  Derselde  wird  nach  dem  Constirurions-Gesetz  §.  56.  durch  das  Schulteissen-Amt
  in  Winterstetten  zu  Berichtigung  seiner  Angelegenheiten  vertreten,  was  also  zur  allgemeinen
Notiz  gebracht  wird.  Den  27.  April  1616.  K.  Oberamr.

 

Kirchbeim  unter  Tek.  Der  vom  Fusjäger-  Megiment  Nr.  9.  Könsg  verabschiedete  ledige  Jos
bann  Friedrich  Bleßing,  Tagloͤhner  von  Notzingen,  biesigen  Oberamts,  29  J.  alt,  untersezter  Statur,
schwarzer  Haare,  kleiner  Nase  1c.,  welcher  sich  haͤufig  zu  Bottengaͤngen  zu  dem  Koͤnigl.  Ürmet-  Corps
        <pb n="168" />
        144

im  Felde  dem  Wernehmen  nach  brauchen  ließ,  hat  Verdacht  gegen  sich  erwelt,  und  soll  oberamtlich  ins
Verhoͤr  gezogen  werden.  Da  man  nun  aber  nichts  von  scinem  Aufenthalte  weiß,  so  wird  nicht  nur  er
selbst  bieinit  aufgefordert,  in  Baͤlde  sich  zum  Verhoͤr  vor  hiesigem  Oberamt  zu  stellen,  sondern  es  werden
  auch  die  hetreffenden  Orts-Obrigkeiten  ersucht,  auf  ihn  zu  achten,  und  ihn  unter  stationsweiscr
Bedeckung  hieber  abzugeben.  Es  wurd  hiebei  noch  bemerkt,  daß  sein  Abschied  vom  15.  Nov.  1814.  das

tirt  ist,  und  er  überdiß  einen  oberamtlichen  Wanderschein  vom  17.  Febr.  1616.  besizt.  Den  25.  Mai
1810.  K.  Oberamt.

Nürtingen.  Johann  Georg  Haußmann,  Burger  und  Mezger  von  hier,  nahm  im  Lause  dieser
Woche  auf  den  Namen  eines  andern  hiesigen  Bürgers  in  Kirchheim  100  fl.  auf,  verkaufte  in  Plochingen
Leiner  Wagen  und  Pferde  um  30  fl.,  worauf  er  sich  flüchtig  machte.  Derselbe  ist  über  6  Schuh  groß,
starker  Statur,  hat  schwarz  gerollte  Haare,  schwarze  Augen,  schwärkliches  Angesichr,  mittlern  Mund,
hute  Jähne,  schwarzen  Bart.  Beim  Gehen  trägt  er  sich  aufrecht.  Am  Donnerstag  war  er  mit  einem
runden  Hut,  schwarzen  Halstuch,  rother  Weste,  einen  dunkelbraunen  abgetragenen  Ueberrok,  schwarz
ledernen  Hofen  und  Stiefeln  bekleidet.  Es  wird  daher  jedermann,  und  namentlich  alle  respect.  Orts-Obrigkeiten
  und  Polizei-Behörden  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Haußmann,  welcher  seinen  Weg  in  die
Gegend  von  Ehlingen  genommen  haben  soll,  gefälligst  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren  und  wohlverwahrt
  zum  hiesigen  Peramr  einliefern  zu  lassen.  Den  18.  Mai  1616.  K.  Oberame.

Bbblingen.  In  der  Lerfessenen  Nacht  wurden  dem  Krämer  Conrad  Hiller  in  Holgzgerlingen,
biesigen  Oberamts,  mittelst  Einbruchs  folgende  Krämerwaaren  entwendet:  1)  seidene,  wollene,  floretseidene,
  und  Kipper-Band,  dem  Werth  nach  für  100  fl.,  2)  ungefähr  60  Rücklen  Cameelgarn  von
verschiedenen  Farben,  3)  22  Ehlen  Haubeo  flor  und  Marlin,  4)  Seiden  ungefehr  für  10  fl.,  3)  4  Loch
Sasran,  60)  3  Pfd.  Pfeffer,  7)  2  Pfd.  Modegewürz,  6).1  Pfd.  Intzwer,  9)  3  Pld.  Cafssce,
10)  4  Pfd.  weitzen  Zucker,  11)  3  Eaee  Candis-  Zucker,  12)  40  Pfd.  Rauchtabak,  15)  30  Pfund
Schnupstabak,  worunter  10  Pfd.  Helländer;  sodann  an  Gelb  ungesehr  10  flt.  Indem  nun  der  Dieb
diß  Seits  unbekanm  ist,  werden  alle  Hech,  uno  Wohllddl.  Obrigkeiten  geziemend  ersucht,  auf  denselden
und  auf  die  gesiohlenen  Waaren  sorgfältig  fahnden  zu  lassen,  und  von  einem  etwaigen  Ersolg  der  Fabndungs.
  Anstalten  alsbald  hieher  Nachricht  zu  ertheilen,  im  Vall  der  Ergreifung  des  Diebs  aber  denselben
  selbst  auszuliefern.  Den  20.  Mai  1810.  K.  Oberamt.

Mietingen,  Oberamts  Wiblingen.  Am  6.  Febr.  d.  J.  wurde  das  hienach  signalifirte  Weib  in
dem  hiesigen  Amtsort  Mieningen  kodt  angetreffen.  Der  Erfund  der  an  dem  Leichnam  vorgenemmenen
Legal-  Inspection  wies  auf  Ersiickungsted  als  alg  plèozlicher  Lähmung  der  Lungen  hin.  in  bei  ihr
vorgesundener,  übrigens  sehr  verdächiiger  Tausschein  von  Kirchheim  den  26.  Oct.  1615  ließ  vermutben,
daß  sie  von  einer  Vagantin  in  Osierholg  bei  der  gelegenbeitlichen  Durchreise  durch  den  Ort  den  9.  Merz
1757  geboren,  und  am  nemlichen  Tag  in  der  Klosterkirche  zu  Kirchheim  im  Mindelthal  getauft  wurde.
Allein  weder  das  dortige  Kdnigl.  Vaicrische  Landgericht,  noch  die  angrenzenden  Kbnigl.  Baierischen  Bebdrden
  vermochten  Aufschluß  über  die  Familien,  Verhältnisse  dieses  Weibs  zu  geben.  an  sieht  sich  daber
von  Seiten  der  untergeichneten  Stelle  veranlaßt,  den  Weg  der  dffentlichen  Bekanntmachung  zu  wählen,
und  jeden,  der  sich  um  diese  Person  intereßi  t,  aufzusordern,  sich  dießsalls  bei  hiesigem  Oderamt  zu
melden.  Zugleich  werden  alle  Königs.  Bebbrden,  in  deren  Wirkungskreis  es  einschlägt,  geziemend  ersucht,
  über  die  Familien=  Verhältuisse  mehr  gedachter  Person  gefällige  Erkundigung  einzuziehen,  und  den
Erfund  ander  mitzutheilen.  Signalement:  Maria  Luz  war  58  J.  akr,  ihre  Haare  waren  schwarz,
die  Stirne  ziemlich  hoch,  die  Augen  braun,  die  Nase  gewöbnlich,  der  Mund  klein,  die  untern  Worderkhne
  fehlten,  die  Wangen  waren  bläulicht,  das  Kinn  gewöhnlich.  Ihre  Größe  detrug  54  Fuß  Parisermaas.
  Sie  war  bekleiden  mit  einem  gestreiften  abgetragenen  Mutzen,  einem  scheckigten  Unterleible,
einem  grüncu  wollenen  Unter=  und  einem  bläulichten  Oberrock.  Ihre  Kopfbedeckung  bestund  in  einer
weiden  wollenen  Schlafmütze,  und  die  Füßebedeckung  in  Kreufno=  wollenen  Strümpfen.  Besondere  Kennzeichen
  waren  keine  an  ihr  sestaen  Wiolingen,  den  19.  April  1610.  K.  Oberamt.

Schanbach,DCannstadter  Oberams.  In  dem  Orte  Schanbach  sind  die  natürlichen  Blattern  ausgebrochen,

  welches  aumit  zur  Kenntaiß  des  Publikums  gebracht  wird.  Den  30.  Mai  41816.
K.  Oberamt.
        <pb n="169" />
        Nro.  24.  1  3  16.  146

Koniglich  „Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  15  Jun.

 

 

Königl.  Reseript,  die  zu  Tilgung  der  Staats,  Schulden  im  Kdnigreiche  neu  eriichtete  allgemelne
·  Stach-chuldeasAmortisatioaosCasscbetreffend.

Felderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg  r2c.  2c.  2c.

Wir  haben  Uns  in  einem  an  die  Stände-Versammlung  Unsers  Königreichs
den  18.  März  d.  J.  erlassenen  allerhöchsten  Reseripte  vorbehalten,  Unsern  lieben  und  getreuen
  Unterthanen  den  von  Uns  in  Ansehung  der  Bestimmung  und  Verwendung  der
in  Folge  des  lezten  Kriegs,  Uns  zugekommenen  und  zu  erwartenden  ausserordentlichen
G#  Sap  el  gefaßten  Entschluß  bekannt  zu  machen,  und  dabey  erklärt,  daß  Wir  jene
Gelder  nicht  anders,  als  zum  Besten  des  Staats  und  Unserer  treugehorsamsten  Unterthanen
  verwenden  lassen  werden.

Diesen  Entschluß  haben  Wir  nun  wirklich  ausgeführt,  indem  Wir  in  Erwägung,
daß  auf  der  Sicherstellung  und  ungestört  fortschreitenden  Tilgung  der  auf  dem  Staate
haftenden  Schulden,  die  Wohlfahrt  des  Staats  im  Ganzen)  so  wie  jeder  einzelnen
Staats=  Angehörigen  beruhr,  eine  allgemeine  Staats-Schulden-Amortisations=  Casse  an-Leordnet,
  und  zu  Fundirung  derselben  die  entrichteten  und  noch  zu  entrichtenden  franzö
sischen  Reluitions=  und  Contributions-Gelder  angewiesen,  auch)  nach  Anhörung  Unsers
Scaats-Ministeriums,  und  einer  zu  diesem  Zwecke  niedergesetten  Commission  von  Staatsaätheg
  bdiesem  Institute  durch  ein  Fundamental-Statut  die  erforderliche  Festigkeit  geeben

  haben.
s  Wir  wollen  und  befehlen  demnach,  daß  das  mit  gegenwaͤrtiger  Bekanntmachung
ausgehende  Statut  zur  allgemeinen  Wissenschaft  gebracht  werde,  damit  Unsere  treugehor—
samsten  Unterthanen  hierin  einen  neuen  Beweis  Unserer  nur  fuͤr  ihr  wahres  Wohl  stets
wachenden  und  wirkenden  Vorsorge  erkennen  mogen.  Gegeben,  Stuttgart  im  Koͤnigl.
Staats-Ministerium,  den  10.  Jun.  1876.

Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.
        <pb n="170" />
        146

EStatut  fuͤr  dle  zu  Tilgung  der  Staats.  Echuld  im  Kbnigreiche  Wörttemberg  neuerrschtete  allgemelne
Staars-Schulden,=  Jahlungs-Casse.

Frlderlch,  von  Gottes  Gnaden,  Köntg  von  Würwembders  kc.  rr.  rc.

Wir  haben  bereits  in  dem  Edieke  vom  15.  März  1815  die  Sicherheit  der  Staats-Schulden
  an  Capital  und  Interessen,  für  die  erste  und  heiligste  Schuldigkeit  des  Königreichs
  erklärt,  und  in  dem  allerhöchsten  Reseripte  an  Unsere  versammelten  Landstände
vom  13.  Nov.  ebendesselben  Jahrs,  die  Versscherung  ertheilt,  daß  die  Staats=  Gläubi-=ger
  durch  eine  eigene,  hinlänglich  fundirte,  und  von  sedem  störenden  Einflusse  des  jedesmaligen
  Regenten  befreyte  Schulden-Zahlungs,  Casse,  sowohl  in  Sinsscht  auf  Zinse,
als  Ablösung,  vollkommen  gesichert  werden  sollen.

Um  nun  diesen  wohlthätigen  Zweck  auf  die  vollständigste  Weise  zu  erreichen,  und
insbesondere  die  dem  Staate  anvertrauten  Capitalien  des  In,  und  Auslands,  ohne  neue
Lasten  des  Volks,  in  möglichst  kurzen  Fristen  den  Eigenrhümern  zurückzuerstatten,  dadurch
  aber  neben  fester  Gründung  des  Staats-Credits,  zugleich  der  Nation  die  zu  Wiederbelebung
  der  Induntrie  und  des  innern  Verkehrs  erforderlichen  Fonds,  gerade  in  den
Zeit,  Punkten  in  die  Hände  zu  geben,  wo  von  einer  solchen  Unterstützung  die  kräftigste
Einwirkung  auf  den  National-Wohlstand  zu  erwarten  ist,  haben  Wir  Uns  entschlossen,
denjenigen  Geld-Zuslussen  vom  Auslande,  auf  welche  Wir  Uus  durch  Unsere  Verbindungen
  in  dem  letzten  Feldzuge,  und  die  glücklichen  Resultale  desselben,  Ansprüche  erworben
  haben,  eine  dieser  Absicht  gemäße  Bestimmung  zu  geben.

Zu  diesem  Ende  haben  Wir  nicht  nur  durch  die  bereits  erhobenen  englischen  Subsdien
  und  andere  Mittel,  die  sämtlichen  Rückstänie  der  Kriegs=  Casse  gedeckt,  und  sicher
gestellt,  sondern  Wir  wollen  auch,  daß  die  von  Frankreich  theils  wirklich  schon  eingegangenen,
  theils  noch  zu  erhebenden  Reluicions=  und  Contributions  =  Gelder  unabänderlich
  zum  Fond  einer  Amortisations,"  oder  Staats=  Schulden,  Jahlungs-Casse  dergestalt
angewendet  werden,  daß  damic,  und  mit  der  von  der  General-Sctaats-Casse  bisher  abgereichten,
  künftig  aber  in  bestimmten  Verhältuisen  mit  der  Amortisation  sich  mindernden
  Zins=  Summe,  die  gesammte  Staats,  Schuld  des  Königreichs  in  Zinsen  und  Capi
talien  nach  und  nach  vollkommen  getilgt  werde.

Damit  nun  diese  Unsere  allerhöchste  Absscht  desto  zuverläßiger  erreicht  werde,  und
der  auf  das  Wohl  der  ganzen  Nation  abzweckende  Plan  auf  keinerley  Weise  einer  willkührlichen
  Störung  ausgesetzt  seyhn  möge:  haben  Wir  folgendes  Seatut  für  die  innere
Einrichtung  dieses  neuen  Staatsschulden-Zahlungs=  Imticuts  entwerfen  lassen,  und  dem
selben  Unsere  allerhöchste  Genehmigung  ertheilt.  ·

Indem  Wir  daher  nicht  nur  Selbst  die  Festhaltung  der  darin  enthaltenen  Fundamenral-Artikel
  zusichern,  sondern  auch  Unsere  Nachfolger  an  der  Regierung  hierzu  ver,
bindlich  machen)  befehlen  Wir  zugleich  allen  Unsern  Königlichen  Dienern  und  übrigen
Unterthanen,  welche  bei  der  Vollziehung  desselben  mitzuwirken  haben,  daß  ste  bei  ihren
gegen  Uns  und  das  gesammte  Vaterland  tragenden  heiligen  Pflichten,  die  darin  gegebenen
  Vorschriften  auf  das  gewissenhafteste  beobachten,  und  behalten  Wir  Uns  übrigens
vor,  unmittelbar  nach  hergestellter  Constitution,  Unsere  Landstände  in  die  verfassungsißige
  Concurrenz  bei  diesem  Institute  eintreten  zu  lassen.
        <pb n="171" />
        147

Statut.  erster  Abschnitt.
Conds  der  Staats-Schulden-Zahlungs-Casse.

#.  1.  Der  Fonds  der  neu  errichteten  Staats=  Schulden  Zahlungs=  Casse  besteht:
)  in  den,  von  Frankreich  theils  bereits  erhobenen,  theils  noch  zu  erhebenden
Reluitions  und  Contributions  Geldern,  und
b)  in  den  aus  bestimmten  Staats=  Einkünften,  nach  den  hiernach  näher  angezeigten
  Verhältnissen,  fortzureichenden  Jins-Beyträgen.

K.  2.  Die  französischen  Reluitions-Gelder  sind  bereits  eingegangen,  und  betragen
die  Summe  von  1/800/000  fl.z,  von  dieser  Summe  werden  in  den  Staats-Schaß  zutrückgelegt:
  500,000  fl.;  die  weiteren  Zoo-ooo  fl.  fud  zum  ersten  Juflusse  des  Lilgungs-Fonds
  bestimmt.  .

.  3.  Die  in  den  Staats-Schatz  zuruͤckgelegten  500,000  fl.  welche  bei  dem  Schuͤlden-Tilgungs-Institute
  deponirt  bleiben,  sind  bis  auf  den  Fall  eines  dringenden  Staats-Bedürfnisses
  unantastbar;  sie  können  jedoch  als  Reserve-Fonds  für  die  Sraats-Schul“
denzahlungs=  Casse  benuzt  werden)  wenn  die  zu  dem  ordentlichen  Fonds  derselben  bestimmten
  Gelder  durch  ein  unabwendbares  Hinderniß  gar  niche,  oder  nicht  zu  rechter  Zeit  eingiengen.
  In  leßterem  Falle  sind  sse  dem  Staats=  Schate  zu  resticuiren,  sobald  die  ordenclichen
  Einnahmen  flussig  sind.

K.  4.  Die  französsschen  Contributions=  Gelder  betragen  3,940/284  fl.  und  wenn  man
die  mit  deren  Erhebung  und  Beischaffung  MMbundenen  Kosten  auf  5  Procent  oder  in
runder  Summe  auf  197)284  fl.  annimmc,  noch  reine  3,750,  000  fl

Diese  Summe  ist  in  15  viermonathlichen  Fristen,  se  mit  250/000  fl.  zu  erheben,
so  daß  für  die  nächsten  5  Jahre  die  Schuldenzahlungs=  Casse  einen  jährlichen  Jufluß
von  750,0  fl.  haben  wird,  der  sich  sedoch  in  dem  Verhältnisse  mehrt,  oder  mindert,
in  welchem  die  Erhebungs=  und  Beischaffungs-Kosten  geringer  oder  größer  seyn  werden.

K.  5.  Durch  diese  Zuslusse  wird  demnach  die  Schuldenzahlungs-Casse  einen  Fonds
haben  bei  dem  Anfange  des

ersten  Jahrs  von  —  1,550/000  H.
zweyten  *  —  950  000  fl.
dritten  „  —  voh/ooofl.
vierten  :  —  750,000  fl.
fünften  —.  J5000  fl.

Zusammen  4,550)000  fl.

K.  6.  Von  den  beieits  eingegangenen  Reluitions=  und  Contributions-Geldern  sind
der  General-Scaats-Casse  in  dem  Rechnungslaufe  von  181X,  bei  der  schonenden  Rücksicht,
  welche  man  den  Steuer-Contribuenten  wegen  Mißwachses  und  Kriegs=  Erlictenheiten
  angedeihen  lassen  mußte,  für  unaufschiebliche  Staats-Bedürfuisse  theils  mit,  theils
ohne  Verzinsung,  643),036  fl.  vorgestreckt  worden.  Es  werden  aber  solche  Einleitungen
getroffen  werden,  daß  die  Zurückerstattung  dieser  Summe  auf  eine  Art  geschehe,  welche
in  den  Hauptplan  der  Schuldenzahlungs-Casse  keine  Störung  bringt.

K.  7.  Der  zweyte  Theil  der  Juflusse  zu  dem  Fonds  der  Schuldenzahlungs-Casse
        <pb n="172" />
        146

besteht  in  den  fährlichen  Zins,  Beiträgen,  welche  aus  den  Staats=  Einkünften  sortdauernd
der  Tilgungs-Casse  abzureichen  seyn  werden.

Nach  dem  festgesehten  Plane  sind  diese  Zins=  Beiträge-  in  den  ersten  5  Jahren  der
Zins-Summe  gleich)  welche  die  General-Staats-Casse  bisher  aus  der,  auf  die  neuerrichtete
  Tilgungs-Casse  übergehenden  gesammten  Staatsschuld  bezahlt  hat.  Nach  diesen
5  Jahren  wird  der  Zins-Beitrag  jährlich  um  50)0  fl.  herabgesetzt,  und  eine  gleiche
Verminderung  tritt  nach  jedem  Quinquennium  ein,  dergestalt,  daß  sich  nach  40  Jahren
der  jährliche  Fins-Beitr.)  um  4o0)000  fl.  vermindert  haben  wird,  und  nun  bei  der  bedeutend
  verringerten  Staars-Schuld,  vom  45sten  Jahre  an,  für  sedes  Quinquennium
um  weitere  100,000  fl.  vermindert  werden  kann,  bis  die  ganze  Staatsschuld  getilgt  ist.

Diese  Zins-Beitrage  sind  auf  die  gesommten  Staats-Revennen,  und  speciell
auf  die  Accise  und  directen  Steuern,  so  viel  hiervon  vonnothen,  angewiesen,  und  es
wird  die  Einleitung  getroffen  werden,  daß  sie  unfehlbar  und  vor  allen  andern  Ausgaben
in  monathlichen  Raten,  an  die  Tilgungs-Casse  abgeliefert  werden.

9.  9.  Werden  in  der  Folge,  nach  bereits  begonnener  Amortisation,  auf  die  im
.  10.  zub  b.  er  c  erwähnte  Weise,  neue  Schulden,  auf  dem  verfassungsmäßigen
Wege,  mit  der  Tilgungs-Casse  vereiniget)  so  vermehren  sich  die  sährlichen  Zins-Beitrage
zu  der  Staats=  Schuldenzahlungs-Casse  um  eben  die  Summe,  welche  aus  dielen  neuen
Schulden  abzureichen  sind,  ohne  daß  jedoch  die  in  §.  7.  festgesecte  von  5  zu  5  Jahren
eintretende  Decrescenz  von  resp.  50000  fl.  und  iwoo  fl.  eine  Aenderung  erlicte.

Zweiter  Abschnitt.
Art  der  Verwendung  des  Schuldenzahlungs-Fonds.

K.  10.  Die  Staats-Schuld,  zu  deren  Tilgung  der  oben  erwähnte  Fonds  bestimmt  ist,
umfaßt  alle  und  sede,  auf  dem  Staate  ruhenden  verzinßlichen  Passiven,  also  insbesondere
a)  die  Schulden  der  bisherigen  Schuldenzahlungs-Casser  «

b)  die  Schulden  der  Special=  Staats-Cassen,  worüber  unverweilt  die  Liquidation
hergestellt  werden  wird,  mit  alleiniger  Ausnahme  der  Kriegs=  Cassen=  Schulden,
welche  besonders  fundirt.  sind,  endlich

e)  die  in  der  Folge  noch  nicht  beendigter  Ausscheidungs=  und  Abtheilungs-Geschäfte,
  auf  den  Staat  von  Andern  zu  übernehmenden  Schulden.

11.  Da  nach  den  aufgestellten  Staats-Verwaltungs-Grundshen  keine  weitere
neue  Schulden  contrahirt  werden  können)  so  bleibt  auch  die  Tilgungs=  Casse  von  jeder
weiteren  Schulden-Uebernahme  befreit.

Sollte  je  ein  dringender  Nothfall  die  Veranlassung  geben,  daß  auf  dem  verfassungsmäßigen
  Wegel,  eine  neue  Staats-Schuld  contrahirt  würde;  so  ist  jedesmal  zugleich  der
Fonds  zu  Deckung  der  Haupt-Summe  und  der  Interessen  vorauszubestimmen)  so  daß
dadurch  der  gegenwärtige  Schuldenzahlungs=  Plan  durchaus  keine  Störung  leide.

+.  12.  Da  bereits  ein  bedeutender  baarer  Fonds  zur  Schuldentilgung  vorhanden
ist,  so  wird  sogleich  nach  Eröffnung  des  Instituts,  mit  der  Capitalien-Ablôfung  der
Anfang  gemacht  werden.  Es  werden  zu  dem  Ende  die  Staats-Gläubiger,  welche  in
dem  nächsten  Rechnungs-Jahre  die  Heimzahlung  ihrer  Capitalien  wünschen,  von  der
        <pb n="173" />
        49

niedergesezten  Behoͤrde  aufgefordert  werden,  sich  unker  specieller  Bezeichnung  der  Cupital-Posten,
  deren  Zurückzahlung  man  verlangt,  bei  Zeicen  zu  melden.  Eine  gleiche  Aufforderung
  wird-mit  dem  Anfange  eines  jeden  Rechnungs-Jahrs  start  haben.

k.  13  Die  Ablöfung  selbst  wird  ineben  der  Ordnung  und  Zeitfolge,  un  welcher  von
Seite  der  einzelnen  Creditoren  die  Aufkündigung  erfolgt  ist,  geschehen,  so  daß  allo  derse:
nige,  der  früher  aufkündigt,  auck  immer  vor  dem  (päter  sich  meldenden  befriedige  wird.

"(.  14.  Wird  eine  größere  Summe  von  Capitalien  aufgekündigt,  als  der  Betrag
der  vorhandenen  Jahlungs-Mittel  ist)  so  werden  diesenigen)  die  nach  der  Ordnung  der.
Aufkündigung  für  diesesmal  nicht  zur  Ablösung  kommen  können,  auf  das  nachste  Jahr
verschoben,  und  dann  in  dielem  zuerst  abgelößt.  *7#“

K.  15.  Bei  der  Ablösung  haben  die  Capitalien  im  Betrage  von  500  fl.  Und  weniger,
  den  Vorzug  vor  höhern  Posten,  so  daß  solche  vor  diesen  heimbezahlt,  und  erst,
wenn  nicht  so  viele  Posten  von  jenem  geringeren  Betrage  aufgekündigt  wären)  als  dieparate
  Summe  ist,  zu  größern  Capitallen  geschritten  wird.

16.  Uebersteigt  die  parate  Summe  den  Betrag  der  aufgekündigten  Capitalien,
so  wird  zuerst  auf  die  Heimzahlung  dersenigen,  mit  welchen  ein  höheres  Incteresse  als
5  Prorent  verbunden  ist,  so  wie  auf  die  geriogen  Posten  von  100  fl.  und  weniger,  wodurch
  das  Rechnungs-Wesen  allzusehr  ins  Weitläufige  gezogen  wird,  Rücksscht  genommen,
  dann  aber  entscheidet  unter  den  übrigen  Posten  das  Loos.

SF.  1F.  Für  diejenigen.  Capitalien)  welche  bisher  mit  geringeren  als  5  Procenken
verzinbUt  wurden,  (wohin  jedoch  die  sogenannten  halb,  zinsenden  Capicalien  nicht  gehören)
wird,  in  so  weit  dieselben  aufkündbar  sind,  zum  Beweis  der  huldreichen  allerhöchsten
Rutksicht  auf  das  Interesse  der  Staats-Gldubiger,  der  bisherige  Zinsfuß  auf  das  landldufige
  Interesse  von  3  Procent  erhöht,  und  es  werden  daher  auch  diese  Capitalien  in  der
Ablösung  den  übrigen  5  procentigen  gleichgehalten.  «  ,"  ·.·

«.··18.«JnsbesosiderepecdendiejenigenCapitaliemderensinfegegenZusicherung
ddöapi·talsteuer-«Freiheitfrühervonvertragsmäßigen5auf4Prosceuteherabgesetztwov
densi«1d,.künftigwiedermitsProcentverzinßtwerden-dagegenabersindsieallenpem
ienigenf  Abgaben,  welche  etwa  in  Zukunft  auf  die  Capitalien  gelegt  werden  können,  uncerworfen.


6.  19.  Die  Rekultate,  welche  die  Administration  der  Schuldenzahlungs-Casse  auf
oaben  angeführte  Weise  liefert,  werden  am  Ende  seden  Jahrs  durch  einen  genauen  Zusammentrag
  aus  den  Cassen=  und  Rechnungs-Büchern  dem  Dublicum  vorgelegt  werden.

Dritter  Abschnict.
Von  den  Directions=  und  Verwaltungs=  Behbrden.

5.  20.  Eine  besondere,  unter  dem  Kniglichen  Staats  -Ministerium  stehende
Schulden  =  Zahlungs-Commisston,  bestehend  aus  einem  Präáses,  einem  Juckiciar  und
der  erforderlichen  Anzahl  weiterer  Räthe,  wird  für  die  statutenmäßige  Voll#eh###  3
Stuldentilgungs-Plaus  sorgen.  Sie  wird  die  zu  Ablôsung  kommenden  Cad##n
bestimmen)  und  der  Caise  hierüber  die  erforderliche  Legweimation  ertheilen.  Ihr  liegt  es
        <pb n="174" />
        150

vorzüglich  ob,  kein  Mictel  zu  versäumen,  wodurch  der  wohlthätige  Zweck  des  Instituts,
den  Staat  baldmöglichst  von  der  auf  ihm  liegenden  Schulden=  und  Zinslast  zu  befreien,
erreicht  werden  kann;  site  wird  zu  dem  Ende  für  die  terminmäßige  Einlitferung,  und  die
vorschriftmabßige  Verwendung  der  zum  Fonds  bestimmten  Gelder  Sorge  tragen,  und
ssch  in  dieser  Hinsicht  in  beständiger  Uebersicht  von  dem,  was  die  Tilgungs-Casse  theils
vorräthig,  theils  zu  erheben,  theils  wirklich  bezahlt,  theils  noch  zu  bezahlen  hat,  zu  erhalten
  suchen)  die  etwa  eintretenden  Hindernisse  und  Anstände  ohne  Verzug  zu  heben
und  zu  erörtern  sich  bemühen,  für  die  Sicherheit  der  Casse  die  erforderlichen  Maßregeln
ergreifen,  und  am  Ende  jeden  Jahres  die  dem  Publicum  mitzutheilende  Anzeige  und
Berechnung  über  das,  was  durch  die  Casse  geleistet  worden  ist,  vorlegen.

Für  ihre  Geschäffce  ist  ihr  ein  Secretär  beigegeben,  der  vor  der  Hand  auch  die

Registratur  zu  beforgen  hat.
C.  21.  Der  Prles  dieser  Commissson  wird  die  unmittelbare  Aufsicht  über  das  für
die  Casse  und  das  Rechnungswesen  angestellte  Personal  führen,  und  für  die  zweckmäßige
Vertheilung  der  Geschäffte  desselben,  und  eine  feste  Ordnung  in  dem  Geschäfftsgange
auf  dem  Bureau  forgen.

.  22.  Dem  Cassiere,  der  nach  den  ihm  zukommenden  Uuweisungen  die  Einnahmen
und  Ausgaben  der  Casse  zu  besorgen  hat,  ist  ein  Controleur  an  die  Seite  gestellt;  die,
ser  wird  ein  chronologisches  Verzeichniß  über  die  einkommenden  Capital=  ##ndigungen
führen,  und  demselben  eine  solche  Einrichtung  geben,  daß  mit  jedem  Augenblicke  übersehen
  werden  kann,  was  aufgekündigt,  was  und  wann  es  bezahlt  wurde.  Neben  dem
wird  er  ein  Journal  führen,  in  welchem  alle  Einnahmen,  die  zur  Casse  kommen,  und
alle  Ausgaben,  welche  sie  bestreitet,  und  zwar,  die  Capital=  Ablösungen  im  Dercail,  die
Zinszahlungen  aber  von  Woche  zu  Woche  fummarisch  eingetragen,  und  mit  den  von  dem
Casskere  gesammelten  Quitcungen  verglichen  werden.  Der  Casster  wird  keine  Capital-Ablösung
  vornehmen  und  wirklich  ausbezahlen  können,  es  habe  dann  zuvor  der  Controleur
die  dafür  zurückzugebende  Schuldverschreibung  und  Quittung  mit  seinem  vickit  versehen
und  in  seine  Bücher  eingetragen.  Die  wöchentlichen  Cassen-Rapporte  und  Uebersichten
hat  derselbe  in  Gemeinschaft  mit  dem  Cassiere  zu  verfassen  und  vorzulegen,  überhaupt
aber  zu  allem  pflichtmäßig  mitzuwirken,  was  zur  Sicherheit  der  Casse  und  zu  vorschrift,
mäßiger  Verwendung  des  Tilgungsfonds  erforderlich  in.

.  23.  Zur  Beihülfe  bei  den  Cassengeschaffren  und.  der  damit  verbundenen  Buch,
führung,  auch  andern  Vorfallenheiten,  ist  ein  Rechnungsrath  aufgestellt,  welcher  insbesondere
  die  am  Ende  seden  Jahrs  dem  Dublicum  vorzulegende  Berechnung  über  die
Operationen  der  Tilgungs=  Casse  zu  verfassen  hat.

Die  bei  der  bisherigen  Staats-Schuldenzahlungs-Casse  bereits  vorhandenen  Buch,
halter,  Rechnungssteller  und  Copisten,  werden  nach  dem  von  dem  Präsidio  der  Commil=Kon
  zu  genehmigenden  Geschäfftstheiler,  die  übrigen  auf  dem  Bureau  vorkommenden
Geschäffte  beforgen.

Die  Reviston  der  Haupt=  Cassen-Rechnung  wird  einer  besonders  verpflichteten  Stelle
von  dem  Finanz-Ministerium  aufgetragen,  die  Justification  selbst  aber  von  einer  beson,
        <pb n="175" />
        18#

dern  Depucation  aus  der  Schuldenzahlungs-Commisston  vorgenommen  werden.  Gegeben
  Ludwigsburg,  den  6.  Jun.  1816.  Aa  Alina  Friderich.
·  and.  Sacr,  Reg.  Mej.  r.
#niset  1½  Secretaͤr,
Freihert  v.  Vellnagel.

Megalati.d  uͤber  die  Kostens-  Anrechnungen  bei  den  landvogteilrgrlichen  Medfcinal=  Visttationen.

Aus  den  zur  Decretur  eingekommenen  Verzeichnissen  der  Kosten,  welche  durch  die  in
der  Instruction  für  die  Landvogeei-Aerzte  angeordneten,  Medicinal-Wisttationen  entstanden
  sind,  hat  man  ersehen,  wie  diese  Kosten  nicht  nur  auf  eine  sehr  verschiedene  Weise,
sondern  auch  zum  Theil  ganz  unbefugt,  von  dem  dabei  anwesend  gewesenen  Personal  in
Anrechnung  gebracht  worden  sind.  .

Um  nun  theils  dieser  Verschiedenheit  der  Anrechnungen,  theils  einem  Uebermaße  derselben
  zu  begegnen,  wird  in  Beziehung  auf  die  General-Verordnung  vom  2  Maͤrz
1814  und  die  Instruction  für  die  Landvogtei-Aerzte  im  Staats=  und  Regierungsblatt
von  1814  S.  129.  ꝛe.  so  wie  auf  die  von  dem  Königl.  Ministerium  des  Innern  uncerm
11.  1815  bereits  gegebenen,  naͤhern  Bestimmungen  nachstehendes  Reulativ  bekannt

emacht.
-  A.  bei  den)  durch  bden  Landvogtei-Arzt  vorzunehmenden  Medbicinal-Visitationen  ha—
ben  anzuwohnen:

a.  in  der  Oberamts  /Stadt  der  Oberamtmann,  der  Oberamts-Arzt,  die  im  Orte
befindlichen  prakticirenden  Aerzte)  der  Bürgermeister  und  der  erste  Magistrats=  Verwandte)
  oder  in  deren  Verhinderung  2  andere  Magistratsverwandte,  der  Stadtschreiber
als  Actuar.  Bei  denjenigen  Anstalten,  welche  von  Sciftungen  erhalten  werden,  der  im
Orte  befindliche  Stifrungs-WVerwalter  oder  Pfleger.

u  in  den  Amts-  Orten:  der  Oberamts=  Arzt,  der  Uncerames=  Arzt)  jedoch  nur  in
seinem  Wohnorte,  die  praktizirenden  Aerzte,  seder  in  seinem  Wohnorte,  der  Unteramrmann
  oder  Schultheiß,  der  Bürgermeister,  oder  ein  anderes  Mitglied  des  Orts-Magistrats,
  als  Actuar  der  Amts  oder  Gerichtsschreiber  in  seinem  Wohnorte,  oder  auch  der
erste  Ortsvorsteher,  mit  der  Bestimmung,)  daß,  wenn  beide  leßtere  das  Actuariat  nicht
übernehmen  oder  versehen  könnten,  alsdann  der  visttirende  Arzt  das  Protocoll  selbst  zu
führen  hat.  Bei  Anstalten,  welche  von  Stiftungen  erhalten  werden,  der  im  Orte  befündliche
  Seifrungsverwalter  oder  Pfleger.

B.  In  Ansehung  der  Diäten,  Reisekosten  sc.)  welche  dieses  Personal  aus  den  Amts-Korporations,
  Kassen  mach  der  wahren  ZFeitversäumniß  beziehen  darf,  ist  folgendes  zu  bemerken::
  f

1.  paßiren  zwar,  vorstehender  Bestimmung  des  Personals  zu  Folge,  einem  Oberoder
  Unter=  Amtmann,  Stade=  und  Amtsschreiber  oder  Substituten)  da  sie  nur  in  ihren
Wohnorten  den  Medicinal-Visstationen  anwohnen  dürfen,  auch  nur  die  nachstehenden  dafür
  ausgeseten  Gebühren:  «

Wenn  jedoch  ausnahmsweise  in  besondern  Fällen)  die  im  Visttations-Bericht  genau
anzugeben  sind)  das  eine  oder  andere  dieser  Individuen  auch  außerhalb  seines  Wohnorts
        <pb n="176" />
        A#n

einer  Medicinal=  isttation  nothwendig  hätce  anwohnen  müssen,  so  paßiren  demselben  die
Diäten  und  Reisekosten,  welche  das  Diäten-Regulativ  vom  Jahr  1808  und  die  Commun-Ordnung
  bei  Reisen  anzurechnen  erlaubt.  «

2.  Die  Einberufung  der  Wundaͤrzte,  Geburtshelfer,  Hebammen  und  Thier-Aetrzte,
aus  ganzen  Districten  zur  Publication  der  Medicinal-Verordnungen,  und  zu  ihrer  Vernehmung
  in  zu  veranstaltendem  Durchgange  kann  nur  in  solchen  Orten  geschehen,  worin
der  Siß  eines  Ober=  oder  Unteramtmanns  ist,  hingegen  in  solchen  Orten,  welche  nicht
Dber=  oder  Unteramtssitze  sind,  beschränkt  sich  das  Vißtations-Geschäft.  nur  auf  die
nstalten  und  das  kweruen  welche  sich  daselbst  befinden.  Uebrigens  ist  jene  Verhandlung
  mit  dem  ärztlichen  Personale,  so  wie  die  Vernehmung  des  Unceramtmanns  oder
Schultheißen  und  des  Magistrots  über  ihre  Ausstellungen  und  Verbesserungs-Vorschläge
in  medieinisch  polizeilicher  Hinsicht  von  dem  Landvogtei-Arzt  mit  dem  Actuar  allein  zu
besorgen,  und  daher  weder:der  Ober-Amtmann,  noch  das  weitere  Personal  befugt,  auf
die  mit  diesem  Geschaäft  vom  Landvogtei=  Urzt  und  Actuar  versäumte  Zeit  etwas  in  Anrechnung
  zu  bringen.  Deswegen  hat  der  Landvogtei-Arze  in  seinem  Kostens-Verzeichniß
  bei  jedem  Tage  die  an  solchem  verrichteten  einzelnen  Geschäfte  anzuzeigen.

3.  SEben  so  geschieht  die  Eröôrterung  der  vorgebrachten  Klagen,  Vorschläge  #c.  und
die  Entwerfung  der  Receße,  nur  gemeinschaftlich  mit  dem  Oberamt  durch  den  Landvog,
tei:  Arze  unger  Beibehaltung  des  Actuars,  und  kann  also  das  weitere  Personal  auch  auf
diese  Zeit  nichts  in  Anrechnung  bringen.  ,  «"

4.  Der  Landvogtei-Arzt  darf.  weder  fuͤr  die  Medicinal-Visitationen  in  seinem
Wohnorte,  noch  fuͤr  andere  Ämtsgeschaͤfte,  insbesondere  fuͤr  Berichts-Erstattungen,  da  er
dafuͤr  besoldet  ist,  Etwas  anrechnen.  Wenn  er  hingegen  von  Amtswegen  Poßtrarte
Auslagen  hat,  so  sind  ihm  diese  zu  ersehen.  Unter  vorstehenden  Bestimmungen  paßirt:

a.  dem  Landvogtei:  Arzt,  in  seinem  Wohnorte  -  -  -  4

außer  demselben  täglich,  für  alles  und  alles  -  -
b.  dem  Oberamts=  Urzt,  im  Wohnort  täglich  -  -  -  -  45  kr.
bei  Reisen:  Dicten,  täglich  „  -  -  -  -  -  -  2  fl.
Roßlohn,  da  er  eine  Pferds-Ration  bezieht,  -  -  -  „  0
Fürterungskosten  -  -  -  -  -  -  -  auf  1  Pferd.
Für  ein  Postillion  -  -  -  -  -  -  -  -

dem  Unteramts-Urzt,  welcher  nur  in  seinem  Wohnort  anzuwohnen  hat,  täglich  45  kr.

6
#-den  prakticirenden  Uerzten,  welche  ebenfalls  nur  in  ihren  Wohnorten  anzuwohnen
  haben,  aus  Röcksscht,  daß  diese  keine  Besoldung  beziehen,  täglich  1  fl.
ce.  dem  Oberamtmann,  täglich  -  -  -  -  -  -  -  45  kr.
f.  dem  Unteramtmann,  taͤglich  -  -  -  -  -  -  -  0  kr.
g.  dem  Stadt=  Amts=  und  Gerichtsschreiber,  täglich=  -  -  -  30  kr.
h.  dem  Bürgermeister  der  Oberamtsstadt,  tagl.  -  -  -  —  Zo  kr.
i.  dem  Stadt--Gerichts-Verwandten  taͤglich  -  -  -  -  -  24  kr.
k.  dem  Schultheißen  täglich  -  -  -  -  -  -  -  24  kr.
1.  dem  Bürgermeister  oder  Magistrats-Verwandten  eines  Dorfs,  täglich  20  kr.

m.  dem  Sorftungs-Verwalter  oder  Pfleger  bei  Kommun-Kassen  -  o
        <pb n="177" />
        1B

Sodann  darf  angerechnet  werden  fur  die  Exrtract-  und  Abschrifts-  Bezähreb,

vom  Blate  3  kr.
von  Tabellen  aber"  -  -  -  -  -  -  -  -  5  kr.
für  Schreibmaterialien,  vom  Sertern  õ  kr.
jedoch  nur  bei  densenigen  Geschäften,  von  welchen  kein  Blattgeld  bassiet
Fuͤr  die  Hin-  und  Herteise,  auf  4  Stunden  Entfernung  -  1  Tag
Roßlohn,  wenn  ein  solches  passirt  -  nach  der  stadömagtstraeish  regulirten  Taxe.
Haber:  den  r#en  Lag,  aus  Rücksicht,  daß  —  Mieth-  Pferd  7  oder  auch  das  eigene,
vorher  zu  Haus  gefüttert  wird  -  -  14  Vierl.
fuͤr  jeden  weitern  Tage-  -  -  -  -  2  Vierl.
den  Vierling  zu  15  er.  rrrchne
Heu  und  Stallmiethe  -  -  -  der  Betrag  des  Habers.
Stalltrinkgeld  "„  -  8  kr.  vom  Pferd,

Die  Auslagen  für  Weg-  und  Brücken-Gelder  müsien  besonders  specificirt
werden.  Endlich  darf  auch  noch  aus  den  Amts-Korporations-Kassen  bezahlt
  werden:  dem  Apotheker:  für  die  Zeit  der  Apochek-Wisttation,  täglich  30  kr.
Einem  Oberamés,=  Ehirurgen/  Accoucheur,/  und  Operateut  für  seine  Zeitversaͤumniß,

  taͤglich  -  Zo  kr.
Einem  Chirurgen,  Kurschmid  dei  Thie-  Anit.  im  Wae  nach  der  vehren

  Zeitversaͤumniß,  taͤglich  -  24  kr.
außerhalb  desselben,  incl.  seiner  Zehrungs:  Auslagen  -  48  kr.
Einer  Hebamme:  im  Wohnort  nach  der  wahren  zeirversäumni,  4  20  kr.
außerhalb  desselben,  incl.  der  Zehrungs,  Auslage  -  -  4  kr.

Dem  Landvogtei:  Arzt,  welcher  die  Prüfung  der  Hebammen  allein  vorzunehmen
  hat,  gebührt,  wenn  die  Zeit-Versäumniß  mie  dieser  Prüfung  nicht
schon  unter  der  Anrechnung  für  die  Zeit-  Versaumniß  bei  der  Mebieinal-Visitation
  begriffen  ist,  von  jeder  Hebamme-  1fl.  3o  kr.
Fuͤr  die  Pruͤfung  eines  Chirurgen,  Kurschmids  oder  Thier,  Arztes  aber,  da
die  in  der  Verordnung  vom  —  Wag  1814  die  Aufhebung  der  Zunft-Verfassung

  der  Wund-Uerzte  bitresseno,  „geordnete  Geböhr  von  den  Eremis
nirten  zu  bezahlen  ist  -

Hienach  haben  sich  nun  alle  mit  den  Medicinal-Vi  tationen  beschaftigten  und  dau
gehdrigen  Personen  genau  zu  achten,  auch  wird  den  Revistons-Behörden  zur  Obliegenheit
  gemacht,  bei  der  Prüfung  und  Moderation  der  Kosten-Verzeichnisse  von  den  seit
dem  :1.  Nov.  1815  veranstalteten  Medicinal,  Visitationen  das  gegenwärtige  Regulativ
in  Anwendung  zu  bringen.

Endlich  wird  den  Oberbeamten,  welche  die  Medicinal-Wisstations-Kosten  der  Section
  der  Commun-Verwaltung  zur  Dekretur  vorzulegen  haben,  aufgegeben,  die  Kosten
von  dem  ganzen  Oberamtsbezirk  in  Ein  Verzeichnis  zu  bringen  und  mit  UAnschluß  des
vorhergehenden  decretirten  Kostenzettels  zu  übergeben)  nicht  aber)  wie  es  bisher  häufig
geschehen,  einzelne  Zettel  einzusenden.  Stuttgart,  den  12.  Jun.  1876.

Königl.  Ministerium  des  Innern.  Geheimer  Rath  von  Otco.
        <pb n="178" />
        154

Koͤnigl.  Berordnung,  die  Candidaten  des  katholischen  Geistlichen  Standes  betreffend.

Se.  Königl.  Majestät  haben,  um  däs  Studium  der  katholischen  Theologie  zu
befördern,  und  die  Zahl  der  Candidaten  des  katholischen  Geistlichen  Standes  auf  eine
dem  Bedürfniß  entsprechende  Weise  zu  vermehren,  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,
durch  ein  allerhöchstes  Rescript  vom  6.  dieses  Monats  zu  verordnen,  daß  diejenigen,  welche
  sich  dem  katholisehen  Geistlichen  Stande  widmen  wollen,  —  gleich  den  protestantischen
  Schülern,  welche  für  das  Studium  der  Theologie  bestimmt  sind,  schon  im  14ten
Jahre  ihres  Alrers,  nach  erstandener  Prufung,  und  wenn  sie  die  erforderlichen  Dalente,
Fleiß  und  Kennenisse  erprobt  haben,  zum  künftigen  Studium  der  katholischen  Theelogie
in  der-Maße  legitinurt  werden  sollen,  daß  sie  den  Lauf  durch  die  ’omnasien  und  Lyceen,
und  auf  die  katholische  Landes-Universttät,  ohne  eine  nochmalige  Erlaubnis  nachzusuchen,
fortsezen  dürfen,  und  nur  diesenigen  von  der  Beziehung  der  Unipersität  ausgeschlossen
werden,  welche  durch  Unfleiß,  oder  Unsfttlichkeit  ssch  unfähig  oder  unwürdig  gemacht  has
ben,  in  den  geistlichen  Stand  zu  treten.

Zugleich  ist  allen  dermalen  auf  den  Gymnassen  und  Lyceen  befindlichen  und  als  fahig
  und  wuͤrdig  praͤdieirten  Schuͤlern,  welche  sich  dem  katholischen  Geistlichen  Stande
widmen  wollen,  die  Legitimation  hiezu  ertheilt  worden.  ·

Endlich  haben  Se.  Königl.  Majest.  zur  Unterstuͤtzung  der  dem  katholischen  geist
lichen  Stande  gewidmeten  Schi#er  der  Gymnassen  und  Lyceen,  welchen  es  au  den  Mitteln
  gebricht,  die  Kosten  des  Aufenthalts  in  diesen  Lehr-Instituten  zu  bestreiten,  Sechzig
  Stipendien  huldreichst  auszusesen  geruht.  Welches  alles,  unter  Vorbehalt  der  n,
hern  Bestimmungen  in  Hinsscht  auf  die  Prüfungen  und  der  Erfordernisse  zu  Erlangung
eines  Stipendiums),  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird.  Seuceg.  den  11.
Iun.  1816.  Ministerium  der  Geistlichen  Angelegenheiten.  Graf  v.  Zeppelin.

Rechts  =  Erkenntnisse  des  Kön.  Ober=  Jusftiz-Collegiums.

1)  In  der  Appellations-Sache  von  Geißlingen  zwischen  dem  Handelsmann  Johann
Michael  Montag  zu  Killstärt  in  Westphalen,  Kl.  Anten,  und  dem  Sonnenwirch  Wid,
mann  in  Geißlingen,  Bekl.  Acen,  p#lo  caurionis,  wurde  das  unterichterliche  Erkennt#ß
eb  incompetenteam  judicis  als  nichrig  aufgehoben.  Stuttg.  den  15.  Mai  1816.

)  Die  Appellations-Sache  von  Stemegart  zwischen  dem  vormaligen  Hofkammer=Director
  Parrot,  Bekl.  Anten,  und  Rofsna  Margaretha  Könngott„  Kl.  Acin,  po  debiti,
  wurde  ob  deseckum  gravaminis  1,  2  et  4  durch  Urtchel  verworfen,  mit  Vorbehalt
pcto  grav.  3.  Stuttg.  den  24.  Mai  1816.  ·

ZJJnderRecl)kHi·a-:1)echeubstitutenLandeserzuSulz,Kl.anecnetmgegell
den  Kauffmann  Marz  allda,  Bekl.  am  andern  Theil,  den  Besiz  eines  aus  der  Kaufmans
Vayhingerschen  Cohcursmasse  verkauften  Haußes  betreff.,  wurde  die  Appellation  wegen
Mangels  an  einer  materiellen  Beschwerde  von  Amtswegen  verworfen.  Stuttg,  den  30.  Mal.

4)  Die  Appellations-Sache  von  Vaihingen  zwischen  dem  Schultheiß  Johann  Heinrich
  Trippel  er  Cons.  zu  Horrheim  Bekl.  Anten,  und  dem  Livree-Schneider  Berner  zu
Sturtgart,  Kl.  Acen,  den  Ersaz  einer  im  Gant  zum  Theil  durchgefallenen  Capitalfer=
        <pb n="179" />
        155

derung  betreff.,  wurde  wesen  Mangels  der  appellablen  Summe  per  Kel#ript,  von  Amtswegen
  verworfen.  Stuttg.  den  5.  Jun.  1876.  «

 

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  6.  Juni  und  eines
von  Allerhöchstdenselben  sanctionirten  Statuts,  ein  allgemeines  Staats-Schulden-Amorttsations-Institut
  unter  der  Direktion  einer  eigenen  Commission  anzuordnen  und  zu
fundiren  gnädigst  geruhe,  und  zum  Präses  derselben  und  Chef  des  Cassen-Verwaltungs-Bureau
  den  Sntaatsrath  v.  Dünger;

sodann  zu  Mitgliedern:
2  *  bei  der  Sertion  der  Kron-Domainen  functionirenden  Justitiar  Wächter,  als
ustitiar,

den  Oberfinanz-Rath  Backmeister  und  den  Hof-u.  Finanzrath  Pfaff,  sodann

als  Secretar  u.  Registrator  den  bei  der  franzosischen  Reluitions-  und  Contributious-Casse
  angestellten  Secretär  Kauffmann  ernannt.  »

Die  Cassier=  Stelle  ist  dem  bisherigen  General-Staats-Schuldenzahlungs=  Cassier
Screinheil  aufzutragen;

als  Controleur  der  Cassser  bei  der  Französischen  Reluitions=  und  Contributions-Casse,
der  vormalige  Ober-Kriegs-Commissaär  v.  Jäger,  und

als  Rechnungs-Raeh  der  bisher  bei  der  Section  der  Krondomainen  gestandene  Buchhalter
  Gärtner  angestellt,  und  wird  zu  den  übrigen  Cassen=  und  Buchhalterei=  Geschäf,
ten  das  bei  der  General  Staats-Schuldenzahlungs=  Casse  bereits  vorhandene  Personal
verwendet.

Se.  Königl.  Majs.  haben  allergnädigst  geruht,

vermöäg  allerhöchsten  Rescripts  vom  9.  Jun.  die  erledigten  Stellen  eines  Amtéspflegers
  und  Ober=  Uccisers  Ju  Leonberg,  dem  vormaligen  Cameral-Verwalter  ndwig
von  Schönthal  zu  Übertragen)  s

inallerhöchste-nNefcriptvom10.Jun.denseitherigenCommun-RechnungH-RevisorzuMünsitxeanaphaufdieerledigteSteueeittcsKatI;O.tliIIk-nbeiderScction

des  Straßen=  Bekchen  und  Wasserbauwesens  zu  versezen;

vermög  allerhochster  Resolurion  vön  ebend.  die  erledigte  Huttenschreibers,  Stelle
bei  dem  Eiseischmelzwerk  zu  Königsbronn,  dem  bisherigen  Berg-Cadet  Haas  daselbst,  u.

in  allerhöchstem  Reseript  vom  13.  Jun.  das  erledigte  Rechnungs-Revisorat  im  Oberamt
  Münü#ngen  dem  auf  die  gleiche  Stelle  im  Oberamt  Crailshen#n  bestimmt  gewesenen
Revisor  Erhard  zu  übertragen,  und  dagegen

zum  Commun-Rechnungs-Reviser  im  Oberamt  Crailsheim  den  vormaligen  Rentbeamten
  Baumann  in  Crailsheim  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnddigst  geruht,

vermg  allerhöchsten  Reseripts  vom  8.  Jun.  die  erledigte  Pfarrei  Ober-Rieringen,
Dibcese  Vaihingen,  dem  Pfarrer  M.  Steeb  in  Spiegelberg,  Dicese  Bakfnang)  zu
ubertragen;
        <pb n="180" />
        —

dem  zur  karholischen  Patronat-Pfarrei  Dauemergen)  Oberames  Rottweil,)  nominirten
  Priester  Georg  Löhle  von  Blutsberg,  die  allerhöchste  Bestärigung  zu  ertheilen;
vermäg  allerhöchsten  Rescripts  vom  10.  Jun.  die  erledigte  Pfarrei  Bernhausen,  Diöcese
  Stuttgart,  dem  Pfarrer  M.  Neuffer  in  Benningen,  Dibörese  Ludwigsburg,  zu
übertragen)  und  »  ,
»«demzurerledigteukatholischenPatronat-PfaeriThI-eerz,OberamtsLeutkirch,nominirten
  Caplan  Klinzinger  in  Wurzach  die  allerhoͤchste  Bestaͤtigung  zu  ertheilen.

Se  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhochsten  Rescripts  vom  9.  Jun.  die  varanle
  reisige  Förstersstelle  zu  Nagold,  Altenstaiger  Oberforsts,  dem  bisherigen  Cabinets=Courier
  Rau,  zu  übertragen  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  8.  Jun.  dem  Seeretcr
  Boger  bei  der  Königl.  Reichs=  General-Dber-Post=  Directions=  Canzlei,  den  Chas
racter  als  Assessor  der  Königl.  Reichs-General=  Ober-Post-Direction,  zu  ertheilen,  und

den  bisherigen  Post=  Rechnungs-Revissons=  Assstenten  Oberst,  als  Ober=  Post,Se,
eretcr  und  Post?  Rechnungs-Revisor  anzustellen  allergnddigst  geruht.

 

Crailsbeim.  Bel  unterzeichneter  Beamtung  ist  ein  Quantum  Roggen  und  Dinkel  zum  sucec
ven  Verkauf  allergnddigst  ausgesezt,  welches  hierdurch  bekanut  macht,  den  9.  Jun.  1310.
-  das  Koͤn.  Cameralamt.
Eßlingen.  Aus  dem  disseitigen  Verwaltungs-Keller  werden  Freitags  den  21.  Jun.  Vormittags
9  Uhr  eilf  Stük  zum  Theil  in  Eisen  gebundene  entbehrliche  Weinfässer  im  Gehalt  von  11  bis  22  Aimern
  und  ein  grösseres  dergleichen  von  70  Ammern  im  Aufsireich  verkauft  werden.  Die  Liebhaber  wollen
sich  um  die  bemeldte  Zeit  bei  der  unterzeichneten  Sielle  einfinden  und  der  Verkaufs.  Verbandlung  an
wohnen.  Deh  68.  Jun.  K.  Etiftungs-Verwaltung.

Oehringen.  Beim  Cameralamt  ist  eine  Partie  Dinkel  und  Gerste  sell.  Den  10.  Jun.  1616.
.  Camecralverwaltung.
Gdppingen.  Der  bei  dem  Koͤnigl.  Infanterie-  Regiment  Nr.  8.  gestandene  Gemeine,  Franz
Georgii  von  Schlierbach  ist  den  7ten  diß  aus  der  Station  Neeweiler  desertirt.  Es  werden  daher  alle
Hoch=  und  Woblldbl.  Milirair  und  Civil  =  Behbrden  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Fluͤchtling  fabnden,
1d  n  im  Betreiungsfall  wohlverwahrt  an  das  hiesige  Oberamt  einliesern  zu  lasser-  *  27.  Mai
1616.  eramt.

 

Horb.  Einer  gewißen  Franziske  Kitraschkei,  deren  Wohnort  unbekannt  ist,  wurde  wegen  eintr  gegen
  sie  bei  dem  Echultheißenamte  Reringen  vorgebrachten  Denunciation,  eine  Quantitär  Kohlen  nicht
veracciset  zu  haben,  der  Eilöß  davon  mit  Arrest  belegt.  Da  solche  sich  vor  der  oderannlichen  Unterfuchung
  entfernte,  und  ohnerachtet  mehrerer  Nachforsck  ungen  nicht  mebr  in  Erfahrung  gebracht  werden
konnte;  so  wird  solche  hiemit  bffentlich  vorgeladen,  sich  dinnen  6  Wochen  a  dato  dei  untergeichneter  Be
börde  zu  stellen,  und  auf  die  geschehene  Denunciation  Rede  und  Antwort  zu  geben,  widrigenfalls  nach
Verfluß  dieser  Zeit  sie  als  der  Desraudation  der  Accise  uͤberwiesen  angesehen,  und  gegen  646  die  Ltgalstrafe
  der  Confiscalion  erkannt  werden  wuͤrde.  Den  5.  Jun.  16416.  *  Oberamt.

Böhringen,  Uracher  Oberams.  Da  in  den  Ort  Böhringen  die  natürlichen  Kinderblattern  ausgebrochen
  sind,  so  wird  solches  zur  allgemeinen  Kenmniß  gedracht.  Urach,  den  6.  W  Wl*j—
.Obtrauit.
        <pb n="181" />
        Nro.  25.  1  8  16.  157

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  a2.  Jun.

 

 

Bekannmachung,  die  Anwendung  der  Joll=  Vorschriften  bei  dem  von  Innländern  im  Ausland  ##m
Zwischenhandel  mit  dem  Ausland  aufgekauften  und  durchgeführten  Vieh  betr.

Da  die  gesezliche  Vorschrift  wegen  der  Abgaben  von  solchem  Vieh,  das  die  Junländer
  im  Ausland  zum  Zwischenhandel  mit  dem  Ausland  aufkaufen,  und  blos  durch  das
Koͤnigreich  durchführen,  nach  eingekommenen  Berichten  nicht  immer  richtig  angewendet
worden  ist;  so  wird  hiemit  unter  Hinweisung  auf  den  Innhalt  der  Jollgeseze  felgendes.
bekannt  gemacht:

Der  Innländer,  welcher  im  Ausland  Vieh  zum  Jwischenhandel  mit  dem  Ausland
aufkauft,  hat  wie  jeder  andere  transstirende  Ausländer,  an  der  Eintrittsstation  blos  den
Durchgangszoll  neben  dem  Serassengeld  zu  bezahlen,  und  sich  mit  den  Zollzeichen,  welche
ihm  der  Joller  unter  Bemerkung  der  Gattung,  des  Alters  und  der  Farbe  des  Viehes
und  der  von  dem  Transstirenden  gewählten  Reise-Reute  ausstellt)  an  der  Austrittsstation
  gehbrig  auszuweisen.

Wird  er  durch  einen  besondern  Jufall  verhindert,  die  Durchfuhr  ununterbrochen
fortzusezen,  und  ist  er  also  genöthiget,  in  einem  oder  dem  andern  Ort  länger,  als  es
außerdem  das  Bedürfniß  der  Reise  erfordern  würde,  zu  verweilen;  so  hat  er  sich  nach
der  Analogie  der  Zollordnung  K.  4%  bei  dem  Acciser  des  Orts  zu  melden)  und  dieser  die
Lollzeichen,  mit  der  Bemerkung  der  Zeit  der  Ankunft  und  des  Wiederabgangs,  so  wie
daß  mit  dem  Vieh  keine  Verwechslung  vorgegangen,  zu  visiren,  den  Aufenthalt  aber  ihm
nicht  länger  zu  gestatten,  als  es  der  eingetretene  Zufall  erfordert;  würde  er  hingegen  die
Durchfuhr,  ohne  ssch  zu  melden,  unterbrechen,  so  verliert  das  Vich  die  Eigenschaft  des
Vurchsansagurs  0nund  ist  also  an  der  Austrittsstation  als  Ein=  und  Ausgangsgut  zu

ehandeln.

Kommt  der  Durchführende  in  den  unvorhergesehenen  Fall,  das  Vieh  entweder  ganz,
oder  zum  Theil  in  dem  einen,  oder  dem  andern  Ort  abstoßen  zu  müssen,  und  verwandelt
erLallo  das  Durchgangsgut  in  Eingangsgut;  so  hat  er  an  den  UAeriser  desselben  Orts  dan
        <pb n="182" />
        158

Eingangszoll  und  die  Eingangs-  Accise  gegen  Abrechnung  des  Durchgangszolls  nachzubezahlen,
  und  sich  mit  dem  eingeloͤsten  Accisezeichen  im  ersten  Fall,  da  er  gar  nicht  ins
Ausland  geht,  bei  dem  Accise  seines  Wohnorts,  und  im  zweiten  Fall  bei  dem  Zollamt
der  Austrittsstation  zu  legitimiren.

Unrerläßt  er  die  Nachbezahlung  der  Eingangsgebühren,  oder  zeigt  es  sich  im  Land,
oder  an  der  Austrittsstation,  daß  er  eine  Verwechslung  des  Viehs,  in  der  Abstcht  die
Ein,  oder  Ausgangs=  Gebühren  zu  defraudiren  vorgenommen  har;  so  ist  gegen  ihn  nach
Vorschrift  der  Zoll-=  Ordnung  zu  verfahren.  Stutitgart,  den  20.  Jun.#1816.

Kön.  Finanz-Ministerium.  Graf  von  Mandelsloh.

Rechts=  Erkenntnisse  des  Königl.  Ober-Appellat.  Tribunals.

1)  In  der  Appellarions-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
Christoph  Jakob  Zwiker  zu  Unter-Türkheim,  Vorkläger,  Wiederbeklagten,  Anten  an  ei,
nem,  und  dem  Obrist  Freiherrn  Carl  v.  Münchingen  zu  Di#ingen,  Vorbeklagten,  Wie,
derkläger,  Aren  am  andern  Theil,  Forderungen  aus  einem  Mieth-Vertrage  betreffend)
wird  die  Berufung  wegen  Mangels  theils  der  UAppellations-Summe,  theils  an  einer  Be,
schwerde,  mittelst  Reseripts  verworfen,  und  Appellant  wegen  seiner  muthwilligen  Streit,
sucht  zu  Erstehung  einer  3  mal  24  stündigen  Thurmstrafe  verurtheilt.  Tübingen,  den
25.  Mai  1816.  »

2)JuderAppellativns-SachevondemKönigl.Ober-Justiz-Eollegiumzwischen
der  Gemeinde  Maͤusdorf,  Oberamts  Kuͤnzelsau,  Kl.  Atin,  nun  Antin  an  einem,  und
den  Gemeinden  Büchenbach  und  Confsorten,  Bekl.  Antinnen,  jeze  Atinnen,  Beiziehung
zu  Lieferungs=  Kosten  betreffend,  wird  die  Urchel  voriger  Instanz  bestatigt.  Tübingen
den  8.  Jun.  1816.

Kechts  -Erkenntnisse  des  Kèn.  Ober-Jufliz-Colleglums.

1)  In  Rechts-Sachen  erster  Instanz  zwischen  Georg  Herzer,  Müller  in  Plüderhausen,
  Kläg.  und  der  Königl.  Ober-Finanzkammer,  Section  des  Krondomänen,  Beklagt.
Hündaufstokung  betr.,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuttg.  den  31.  Mai  1876.

2)  In  der  Appellations-Sache  von  Heidenheim  zwischen  Hirsch  Einstein  und  Con“-sorten
  von  Ichenhausen  Liquidanten  Anten  gegen  die  in  allis  benannten  Gläubiger  des
Johannes  Fetzer  von  Söhnsterten  Liquidanten  Aten,  Priorität  im  Concurse  betreffend,
wurde  die  Appellation  wegen  Nicht-Leistung  der  den  Anten  auferlegten  Caution  für  erloschen
  erklärt.  Stuttg.  den  6.  Jun.  1816.

5)  Die  Appellations-Sache  von  dem  Oberamtsgerichte  Eßlingen,  zwischen  Conrad
But,  Schlossermeister  allda,  Bekl.  Anten  und  dem  Güterpfleger  der  Gantmasse  des
Weißgerber  Jeremias  Keller  ebendaselbst,  Kl.  Aten,  eine  Entschädigungs-Forderung  betreffend,
  wurde  per  Ordinationem  erledigt.  Stuttg.  den  7.  Jun.  176.

4)  In  der  Appellations-Sache  von  Heilbronn  zwischen  dem  Handelsmann  Wilhelm
Ulrich  Rau  in  Ulw)  Kl.  Anten  und  den  Handelsleuten  Koeber  und  Beker  in  Heilbronn
        <pb n="183" />
        158

Bekl.  Aten,  die  Klage  des  Indossanten  eines  Wechselbriefs  gegen  den  Indossatar  auf
Bezahlung  der  dem  leztern  creditirten  Valuta  nach  dem  uͤber  den  Trassanten  ausgebrochenen
  Falliment  betreffend,  wurde  eonfirmatorie  erkannt.  Stuttg.  den  11.  Jun.  i816.

Erkenntniße  des  Kinigl.  Ehe-Gerichts.

Den  5.  Jun.  1  816.  wurden  geschieden:

1)  Gotefried  Nikel,  Börger  und  Mezgermeister  zu  Heilbronn,  Kl.  von  Johanna
Carolina,  geb.  Schmid  von  da,  Bekl.  ex  cp.  quali  delert,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten
  in  die  Kosten.

2)  Der  vormalige  Cameral-Verwalter  Heinrich  Rais  von  Stuttgart  gebüctig,  Kl.
von  Friederike,  geb.  Schweickher  von  Stuttgart,  Bekl.,  ex  cap.  quali  delert,  unter  Vergleichung
  der  Kosten.  #

3)  Leonhard  Holzinger,  Bedienter  zu  Stuttgart,  Kl.  von  Christiana,  geb.  Henne
von  Wimsheim,  Leonberger  Oberamts,  Bekl.  er  cap.  adulterüe  unter  Verurcheilung  der
Beklagten  in  die  Kosten.

Straf-  Erkenntniße  des  Koͤnigl.  Criminal-  Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Hegiae  Maj.

Am  2.  Mai  ist  die  zu  Oehringen  in  Untersuchung  gekommene  Eva  Maria  Roͤgler
von  Nuͤblingen,  wegen  Ehebruchs  und  Betrugs,  mit  sechsmonatlicher  Zuchthaußarbeit  bestraft,
  und  ruͤcksichtlich  der  Kosten  das  Angemessene  verfuͤgt  worden.

Eodem  wurde  gegen  die  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Ebdristiana
  Munz  von  Ulm,  wegen  Diebstahls  und  ehebrecherischen  Concubinats,  eine  fünfzehnmonatliche
  Zuchthaußstrafe,  und  gegen  den  Mitschuldigen,  Bernhard  Hirschhuber  von
Domerdingen,  Oberamts  Blaubeuren,  eine  achtmonatliche  Zuchthausstrafe  und  nachherige
  Recluston  in  ein  Arbeitshauß  auf  wenigstens  sechs  Monate  erkannt,  und  sedem  ein
verhältnißmäßiger  Kosten-  Antheil  zugeschieden.  4

Eodem  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Franz  Eaver  Kopp  von  da,  wegen  Unterschlagung
und  Betrugs,  neben  dem  Ersas  aller  Kosten  mit  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  belegt
worden.

Eockem  wurde  der  zu  Göppingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Friedrich
Mezger  von  Holzheim)  Oberamts  Gôppingen)  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Erlaße  aller
  Kosten,  zu  neunmonatlicher  Juchchaußstrafe)  und  nachheriger  Verwahrung  in  ein  Urbeitshauß
  bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  ein  Jahr  verurtheilt.

Den  6.  Mai  ist  der  zu  Eßlingen  verhaftere  Christoph  Ote  von  Neidlingen,  Oberamtes
  Kirchheim,  wegen  wiederholten  Betrugs  und  Concubinats,  zu  zehnmonatlicher
Zuchthaußstrafe,  und  nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeitshauß  auf  sechs  Monate  rondemnirt,
  und  ruksichtlich  der  Kosten  das  Angemessene  verfüge  worden.

Kodem  wurde  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene  Heinrich
Kleß  von  Schöckingen,  Oberamts  Leonberg,  wegen  wiederholten  Disbstahls,  neben  dem
Ersatz  aller  Kosten  mit  sechsmonatlicher  Festungssebeit  bestraft.
        <pb n="184" />
        160

Unter  dem  8.  Mai  ist  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Johann  Adam  Plapp  von  Vorderwestermurr,
  Oberamts  Baknang,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaß
aller  Kosten,  mit  viermonatlicher  ##echtboruzstrafe.  belegt  worden.

Am  9.  Mais  ist  gegen  den  zu  SEßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen
  Seribenten,  Carl  Maximilian  Becher  von  Ruith,  Amts-Oberamts  Stuttgart,  wegen
  Familien-Diebstahls,  sechsmonatlicher  Festungs-Arrest  mit  angemessener  Beschäfti,
gung  ausgesprochen,  und  rüksschtlich  der  Kosten  das  Erforderliche  verfügt  worden.

Den  15.  Mai  wurde  die  zu  Heilbronn  verhaftete  Johanne  Kempf  von  Widdern,
Oberamts  Neckarsulm,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten,
zu  fünfmonatlicher  Zuchthaußstrafe  verurtheilt.

Unter  dem  :½7.  Mai  ist  der  zu  Ellwangen  in  Verhafc  und  Untersuchung  gekommene
Johann  Ganzenmüller  von  Mindelspach,  Oberamts  Schorndorf,  wegen  wiederholten  Betrugs,
  Calumnie  und  Ehebruchs,  neben  Bezahlung  aller  Kosten,  zu  fünfzehnmonallicher
Festungsarbeit  condemnirt)  und  verordnet  worden)  daß  er  nach  deren  Erstehung  unter
genaue  ortspolizeiliche  Aufsicht  zu  stellen  sei.

Am  19.  Mai  wurde  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Jakob  Friedrich  Walter  von  Koz
chendorf,  Oberamts  Reckarsulm,  wegen  Diebstahls,  mit  einjähriger,  und  dessen  Mitschuldiger
  Adam  Kappes  von  Kochersteinsfeld,  mit  fünfmonatlicher  Festungsarbeit  bestraft,
  und  rücksschtlich  der  Kosten  das  Angemessene  verfügt.

Den  20.  Mai  ist  der  zu  Rotktweil  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Xaver
Werner  von  Seedorf,  Oberamts  Oberndorf,  wegen  Mißhandlung  seiner  Stiefmutter,
mneben  dem  Ersatze  aller  Kosten,  mit  einjähriger  Jachehauß  krafe  belegt  worden.

Unter  dem  24.  Mai  wurde  die  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Johanne  Sophie  Hekmann
  von  Murrhart,  Oberamts  Baknang,  wegen  wiederholten  Diebstahls  mit  Einrechnung
  eines  Scortations-Vergehens,  neben  dem  Erlat  aller  Kosten  zu  viersähriger  Zuchthaußstrafe,
  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung,
sedoch  wenigstens  auf  ein  Jahr  verurtheilt.

Am  27.  Mai  ist  der  zu  Heilbronn  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann
Georg  Mößner  von  Weiler,  Oberamts  Brakenheim,  wegen  Falschung  und  Theilnahme
-an  seiner  gewaltsamen  Befreiung  aus  den  Händen  seiner  Conducteurs,  neben  dem  Ersatz
aller  Kosten  mit  neunmonatlicher  Festungsarbeit  bestraft  worden.

kodem  wurde  der  zu  Ellwangen  verhaftete  Anton  Funk  von  Hohenstadt,  Oberamts
Aalen,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten,  mit  fünfmonatlicher  Festungsarbeit
  belegt.

Den  3.  Mai  ist  die  zu  Ludwigsburg,  wegen  wiederholten  Diebstahls  in  Verhafe
und  Untersuchung  gekommene  Margaretha  Zeh  von  Ober-Eistsheim,  Oberamts  Heilbronn,
neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,  zu  fünfzehnmonatlicher  Zuchthaußstrafe  und  nachherriger
Reelusion  in  ein  Arbeitshauf  wenigstens  auf  ein  Jahr  verurtheilt  worden.

Eodem  wurde  die  zu  Heilbronn  verhaftete  Theressa  Högner  von  Söchstberg,  Oberamts
  Neckarsulm,  wegen  verheimlichter  Schwangerschaft  und  hülfloser  Geburt,  neben  dem
Ersatze  aller  Kosten,  zu  zweisahriger  Zuchthaußstrafe  verurtheilt.
        <pb n="185" />
        161

Da  seit  Emanirung  der  unterm  23.  Dec.  vor.  J.  bekannt  gemachten  Allerhöchsten
Verordnung,  vermög  welcher  die  Hauderer-Fahrt=  Concessions=  Abgabe  durchaus  aufgehoben
  worden  ist,  von  den  Hauderern  zum  Nachtheil  des  Königl.  Postregals  auf  Post
wagen-Routen  ständige  Fahrten  mit  Passagieren  an  bestimmten  Tagen  eingeführt  worden,
  in  der  Meinung,  daß  sse  hiezu  befugt  seien)  so  wird  in  Gemäsheit  Allerhöchster
Resolution  vom  7.  d.  Mon.  verordnet:

21)  Die  Einführung  ständiger  auf  bestimmte  Tage  festgesetzter  Hauderer-Fahrten  auf

Postwagen-Routen,  wird  bei  10  Reichsthaler  Strafe  verboten.

Zugleich  wird  die  Allerhöchste  Verordnung  vous  23.  Dec.  erneuert,  vermög  welcher
bei  Vermeidung  einer  Strafe  von  10  Reichsthalern  kein  Fuhrmann  oder  Bote,  der  auf
einer  Postwagen-Route  fährt  auf  seinen  Wagen  eigene  Vorrichtungen  zur  Aufnahme  von
Reisenden  machen,  noch  Reisende  oder  ihr  Gepäcke  gegen  bestimmten  Lohn  von  seinem
Abfahrt=  Ort  bis  an  seinen  Bestimmungs-Ort  auf  seinen  Wagen  aufnehmen  darf.  Vermög
  besagter  allerhöchster  Resolution  vom  v.  Jun.  I.  J.  wird  ferner  verordnet,  daß

2)  die  Postwagen-Passagier-Tare,  welche  bisher  auf  25  kr.  per  Meile  bestimmt  gewesen
  ist,  auf  20  kr.  per  Meile  herabgesezt  werde;  und

3)  daß  jeder  Passagier,  welcher  von  der  Königl.  Residenzstadt  Seucegart  nach  der
Königl.  Restdenzstadt  Ludwigsburg,  oder  von  da  nach  Stuttgart  mit  dem  Postwagen
  fährt,  für  eine  Fahrc  nicht  weiter  als  30  kr.  zu  bezahlen  habe.  Auch  daß

4)  die  mit  dem  Königl.  Postwagen  Reisende  von  Lösung  der  Polizei-Auslaß=  Scheine

befreit  seyn  sollen.  Stuttgart,  den  J.  Jun.  1816.

Königl.  Reichs-General=  Ober-Post-Direction.

Durch  ein  allerhöchstes  Decret  ist  die  Einführung  einer  täglichen  Passagier-Diligence
  von  Ludwigsburg  nach  Seuttgart  und  zurüuck  allergnddigst  angeordnet.

Diese  Fahrt  wird  Montag  den  1y.  dies  beginnen,  und  also  von  diesem  Tag  an  jeden
  Morgen  um  Uhr  eine  2  spännige  Diligence  von  Ludwigsburg  nach  Stuttgart,  und
Abends  um  c  Uhr  von  da  nach  Ludwigsburg  zurückfahren.

Diesenige  Personen,  welche  sich  dieser  Gelegenheit  bedienen  wollen,  haben  sich  zur

ehörigen  Zeit  auf  den  Post-Bureaur  zu  Seuttgart  und  Ludwigsburg  zu  melden,  die
Ferfür  bestimmte  Tare,  welche  ausser  der  Einschreibgebühr  à  6  kr.  und  des  Trinkgelds  für.
den  Postillion  à  6  kr.  auf  —  30  kr.,  auf  dem  Cours  zwischen  Stuttgart  und  udwigsburg
  allergnddigst  bestimmt  worden,  zu  entrichten,  und  sich  sodann  zur  bestimmten  Stunde
  zur  Abfahre  einzufinden.  .

Jugleich  wird  bemerkt,  daß  die  Diligence,  welche  bisher  täglich  von  Stuttgart  Morgens
  nach  Ludwigsburg  und  Abends  zurückgefahren  i#t,  fernerhin  fortbestehen  werde.

Die  Passagiers-Tare  bei  dieser  Diligence  ist  auf  den  obigen  Betrag  von  —  30  ke.
ebenfalls  allergnddigst  herabgesezt  worden;  Einer  Person,  welche  Morgens  von  Seuttgart
nach  Cudwigsbur.  ,  und  Abends  zurükfaähre,  kommt  daher  mie  Einschluß  des  Condukte  urs-Trinegelds,
  der  Einschreibgebühr,  und  Postillions-Trinkgelds  sede  Fahrt  im  ganzen  nicht
böher,  als  auf  51  kr.  zu  stehen.
        <pb n="186" />
        462

Bei  der  Fahrt  von  Ludwigsburg  nach  Stuttgart  und  von  da  zuruͤk.  nach  Ludwigeburg
  betraͤgt  der  ganze  Kosten  *  eine  Fahrt  nur  42  kr.,  weil  bei  diesem  Wagen  kein
Conducteur  sich  besindet,  und  also  auch  das  Conducteurs-Trinkgeld  hinwegfüällt.

Welches  hiemit  auf  erhaltenen  gnädigsten  Befehl  Königl.  Hochpreisl.  Reichs-  Gem#
ral=  Ober-Post-Direction  öffentlich  bekannt  gemacht  wird.  Scurtgart,  den  15.  Jun.
1816.  Königl.  General-Postamt.

r—i

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Diesenigen  Königl.  Cameralämter  und  Oberamts-Pflegen,  welche  wegen  bezohlter
Staats-Cassen-Capital-Zinnse  auf  dem  Rechnungslaufe  Georgii  4x  sich  mit  der  Königl.
General=  Staats=  Schuldenzahlungs,  Casse  zu  berechnen  und  zu  vergleichen  haben)  werden
  hierdurch  erinnert,  solche  Vergleichungen  unter  Anschluß  der  Original=  Zinnb=  Qutttungen
  ungesaäumt  einzusenden.  Stuttgart,  den  10.  Jun.  7816.
Königl.  General-Staats-Schuldenzahlungs=  Casse.

Durch  das  dem  Königl.  Staats=  und  Regiorungs-Blate  inserirte  Avertissement  vom
1.  Nov.  1815.  ist  bereits  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  worden)  daß  die  Obliga“
tionen  für  das  im  Jahr  1814  bei  der  Königl.  General-Vermögens=  Sceuer,  Casse  g#
machte  Staats=  Anlehen  von  denjenigen  Creditoren,  welche
a)  bei  der  Königl.  Steuer,  Section,
b)  bei  der  Königl.  Kriegs-Section,  und
c)  bei  dem  Fero  der  Universstät  Tübingen
fatirt  haben,  bei  der  unterzeichneten  Stelle  in  Empfang  genommen  werden  können.
Da  dessen  ungeachtet  eine  bedeutende  Zahl  dieser  Staats-Obligacivnen  bis  sezo  noch
nicht  erhoben  wurde;  so  ssehet  die  unterzeichnete  Stelle  sich  veranlaßt,  sene  Bekanntmas
chung  hierdurch  zu  wiederholen,  und  in  Betreff  der  einzusendenden  Empfang  Scheine
sich  auf  das  Avertissement  vom  1.  Nov.  1875.  zu  beziehen.  Stuttg.  den  10.  Jun.  1816.
Königl.  General=  Staats=  Schuldenzahlungs  Casse.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  geruht)  in  allerhöchstem  Refeript  vom  19.  Jun.  die
aus  den  Orten  Haufen  ob  Verena  und  Rietcheim  bestehende  Amtsschreiberei  Hohenkarpfen,
Oberamts  Tuttlingen,  dem  Imespfleger  Leypeld  in  Tuttlingen  neben  feiner  bishert-Stelle
  allergnddigst  zu  ubertragen.  #

.  Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädiost  geruht,  vermög  allerhöchsten  Rescripts  v.  12.
Juni  die  erledigee  Beicht###m#ers-Stelle  in  dem  Frauen-Kloster  Marienberg  dem  Ex-=  Au,
Zgustiner  Wilibald  Schmier  von  Uttenweiler;  6

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  15.  Jun.  das  vacante  Diaconat  an  der  Dreifalkigkeits=
  Kirche  in  Ulm  dem  neuernannten  Professor  am  dortigen  Gymnastum)  Hermann,
  zu  übertragen,  und  dagegen  ·

zumProfessorverHtenClasseandiesemGymnasiumdenVichM.Sch-1udek
in  Elringen,  Diörese  Leonberg,  zu  ernennen;  zauch
        <pb n="187" />
        163

dickerledigte  Pfarrei  Leonbronn,  Diocese  Brakenheim,  dem  Vicar  M.  Klin  9  von
Feblbach,  Didcese  Cannstact,  zu  verleihen.

Saulgau.  Se.  Königl.  Majest.  haben  demenigen  Innwohnern  zu  Bloschingen
  und  Heudorf,)  welche  durch  den  am  211  por.  Mon.  dort  statt  gehabten  Wolkenbruch
gelitten  haben)  ein  Geschenk  von  fünfhundert  Gulden  aus  Allerhöchst  Dero  Oomamen=Casse
  allerhuldreichst  zufließen  lassen,  und  zugleich  anzuordnen  geruher,  daß  die  Beschädigten
  von  den  betreffenden  herrschaftl.  Fruchtkästen  mit  Brod  und  Saatfrüchten,  wegen
ihren  Erlittenheiten  unterstuge  werden.  Mit  tiefer  Rührung  tragen  die  so  vaterlich  bedachten
  Unterthanen  die  Gefühle  ihres  Dankes  vor  den  Thron  dessen  der  allein  Königliche
  Gnade  vergelten  kann.  Den  8.  Jun.  1816.  Kön.  Oberamt.

Se.  Königl.  Majs.  haben  unterm  22ten  des  vor.  Mon.  denen  im  Febr.  v.  J.
durch  Brand  verunglukten  6  Bürgern  von  Römlinsdorf  ein  Geschenk  von  Dreihundert
  Gulden  zustellen  zu  lassen,  allerhuldvollest  geruhet,  wofür  diese  hocherfreut  ihren
allerehrerbietigsten  Dank  vor  den  Thron  ihres  allgürigsten  Landes-Vacers  legen.  Oberndorf,
  den  14.  Jun.  1876.  Königl.  Oberamt.

Bei  dem  herannahenden  Termin  zu  Berichtigung  der  Pränumeration  auf  das  Staatsund
  Regierungs-Blatt  für  das  zweite  Semester  1816.  werden  samtliche  Königl.  Beamtungen)
  welche  mit  dem  Einzug  beauftragt  sind,  nochmals  zu  pünktlicher  Einsendung  der
Gelder  an  die  unterzeichnete  Stelle  aufgefordert.  Stuttgart,  den  20.  Jun.  1816.

Königl.  Cassteramt  für  das  Staats;  und  Regierungsblatt.

 

 

Bebenhausen.  Bei  unterzeichneter  Beamtung  ist  ein  bedeutendes  Quantum  Dinkel  und  der
bisponible  Vorrath  an  Gersten,  vazüglich  guter  Qualttät  zum  successiven  Verkauf  allergnädigst  ausgesezt
worden,  worüber  nun  täglich  Käufe  abgeschlossen  werden  können.  Den  10.  Jun.  1816.  K.  Cameralamk.

Cankstatt.  Bei  dem  Camgalam  allhler  sind  Roggen  und  Dinkel  gegen  baare  Bzzablung  feil.
Den  13.  Jun.  1616.  K.  Cameralamt.

Gotteszell,  Juchthauß.  Die  unterzeichnete  Beamtung  ist  durch  ein  alletbochstes  Decret  der
Kdnigl.  Section  der  Commun-Verwaltung  vom  1.  ei  pr#es.  10ten  diß  allergnädigst  legitimirt,  die  in
der  hiesigen  Instituts=  Kirche  befindliche  nunmehr  entbehrlich  gewordene  Orgel  zum  Verkauf  auszusezen.
Diese  Orgel,  deren  unterer  Kasien  0  in  der  Länge,  und  27“  in  der  Breite  mußt,  ist  mit  6  Registern,
wovon  sich  2  derselben,  die  gröste  Otav  und  das  Prinzipal  neu  befinden,  mit  ganz  neuen  Zierathen
verseben,  und  überhaupt  das  ganze  Werk  so  beschaffen,  daß  man  zum  voraus  überzeugt  ist,  dag  jeder
Kaufslustige  mit  der  Solidität  und  dem  Tone  derselben  wird  zufrieden  senn  können.  Diese  Orgel  kann
täglich  in  Augenschein  genommen  werden,  und  haben  sich  deshalb  die  Liebhaber  bei  der  unterzeichneren.
Bcamtung  zu  melden.  Ucbrigers  wird  nech  bemerkt,  datg  der  Verkauf  auch  auf  zielerweise  Bezahlung
des  Kaufschillings  unter  bintänglicher  Sicherheitsleistung  statt  finde.  Den  12.  Jun.  1516.

6  ·  "«"'Kdn.3uchth"auß-Pstegamk.

NothamSer.BeinateizsichnetcmAmteistcinstankumNoggcn,Dinkclundyabchauch
etwasGcrsihsämtlichvomJahtists-zumsucccsssivenVerlaufqudgqczywoküockkäglichjiäufcapqeschlosseawekdcnkdngukDenttLIxm.1616.·s'
  «  K.  Cameralamt.
        <pb n="188" />
        ½4  .
SindelfiugemDurcheiualletbbchstesNeseriptvonKbnlgLDMkfemeux»Juki-wem
tiendekKkousokstev61115Jun.d.J.wurdedekPreisAchse-gestoche-verbindet-Tokapeitooo
Siüknmtot-.dergestaltekddbhdaßküaftigfüttMStükTotfmsfdkmcokfplazt.Zokk.,usd
fürIMStükansdenMagazlueat  40  kr.  eingezogen  werden  solle.  Diese  Preis=  Erhbhurg  wud
biemit  Jedermänniglich,  besonders  den  Torf-  Erkaufs=  Liebhabern  nachrichtlich  bekannt  gemacht.  Den
16.  Jun.  1616.  Kduigl.  Camerslamt.

wiesolten.  Bes  dem  Kön.  Cameralamt  wird  mit  allerbbcbster  Legitimatien  vem  5.  Inn.  ein
beträchtliches  Luantum  guter  Früchten  an  Roggen,  Dinkel  u.  Gaste  gegen  baare  Bezahlung  #uccessioe
verkaust.  Den  11.  Jun.  1610.  K.  Cameralamt.

Kirchbeltm  unter  Tek.  Bis  Freitag  den  23.  Jun.  Vormittags?  Uhr  kommen  nachfos-nde
Commun  Schaafweiden  des  biesigen  Oberamts  auf  dem  Rathbaus  allhier,  zur  neuen  Verleidung  auf
3  Jahre,  in  dffentlichen  Aufstreich,  wobei  sich  die  dazu  berechtigte  Liebhaber  mit  den  ubthigen  Zeugnissen
versehen,  einfinden  moͤgen.  Und  zwar  wird  verliehen,  die  Waide  zu  Neidlingen  mit  300  Stuͤken;  zu
Hepsisau  mit  150  Stuͤl;  zu  Ohmden  mit  150  Stük;  zu  Fesingen  wit,  150  Stük;  zu  Nozingen  mit
175  Stük;  zu  Wellingen  mit  125  Stük;  zu  Ochsenwang,  mit  200  Stük.  Den  11.  V  1816.

K.  Oberamt  Kirchbeim.

Kirchbeim  unter  Tek.  Am  Samstag  den  6-  Jul.  d.  J.  Vormurtags'?  Uhr,  werden  die  mit
dem  beurigen  Jahr  zu  Ende  gehende  Commun-Echaafwaid-Accorde,  von  Kirchbeim  selbst  auf  400  Siü,
Owen  450  Stük,  M#alingen  150  Srüäk,  Lindorf  150  Srtök,  Nadbern  110  Stük,  durch  bffemlicht  1#
citarion  auf  die  nächstfolgeude  3  Jahre  erneuert  werden,  wozu  die  berechtigte  Schaafhalter  und  Schisa
hieher  auf  das  Rathhaus  cinladet.  Den.  14.  Jun.  1616.  Oberamt.

Göppingen.  Da  Johann  Bapiist  Heinrich  Wagner  zu  Salach  die  allerböchste  Erlaubniß  zu
Auswanderung  erhalten,  so  wird  diß  anmit  mit  dem  Anhang  zur  allgemeinen  Koeuntuiß  gedracht,  dat
derselde  durch  Jodannes  Wahl  in  Salach  auf  1  Jahr  vertreten  wird.  Den  17.  Mai  1816.  K.  Oberamt.

Weinsberg.  Eichelberg.  Jobann  Cbristopnd  Ruß  wandert  mit  allerhöchster  Genebmiguog
nach  Baden  aus,  und  wird  in  der  geseglichen  Zeu  durch  seinen  Ba'cr  vertreten,  an  weschen  sich  abe
mit  etwaigen  Ansprüchen  gewendet  werden  wolle.  Den  16  April  1816  K.  Oberamt.

Gerabronn.  In  der  Nacht  vom  21en  auf  den  Sien  Jun.  wurde  in  der  Bebausung  den  Jebons
Georg  Plank  von  Neboldsbausen  mittelst  Emirigens  in  das  Wobnzlumer  und  Erbfnung  des  unvenchlofsenen
  Kellers  solgendes  entwendet:  1-Srak  Tiillich  von  50  Eblern;  3  Stüt  flächsene  Tücher,  jeder  zu
:5f0  Edlenz  3  Stük  werkene  zu  90  Ehlen;  24  Staäng  flächsern  Gern;  1  rotb  gelireist  wellenece  S.ät
zum  Schurz  ungemacht,  2;  Edlen  haltend;  1  cichenen  Schmalz=  Sibppich,  worinn  obnges  br  25  Psd.
enthaltend.  Durch  den  aläbald  veranstalreten  Streif  sind  in  einem  Frufeld  auf  Wittenweiter  Markung
  3  Stük  werkenes  Tuch  und  22  Sträng  Garn  wieder  gesunden  werden.  Alle  Hoch-  und  Weblloͤrl.
Obrigkeiten  werden  ersocht,  auf  die  entwendeten  Effecten  und  den  Dieb  zu  sabnden,  und  im  Fall  einer
Enedekung  das  unterzeichnete  Oberamt  zu  benachrichugen.  Den  10.  Jun.  1616.  K.  Oberaomt.

Brakenheim.  In  Eleebronn  find  die  natürlichen  Blattrern  ausgebrochen,  welches  hiemir  zar
Warnung  vor  dem  Berkehr  mit  den  Einwohnern  dieses  Orts  dffentlich  bekann#t  mach  Den  0.  Jun.
1810.  «  .  Oberamt.

Stetten  im  Remsthal.  In  dem  Ort  Stetten  sind  die  natürlichen  Blatter  aus#ebrochen,
welches  anmit  zur  Kenalmiß  des  Pubüukums  gebracht  wird.  Den  12.  Jun.  1314  K.  Oberemt  Cantstart,

Weinsberg.  In  Mainbard,  und  nun  auch  in  Wöstenroth  und  Gangenbach  find  die  natürlichen
Blamern  ausgedrochen,  was  zu  jedermanns  Warnung  bekannt  ganacht  wird.  Den  44  1016.
k  Oberamr.

 

Berichti  giar  .  In  einigen  Abdr  #cken  der  vorhergehenden  Rummer  stebt  S.  152.  J.  5.  Kegresse
anstatt  Necesse;  und  S.  453.  Lin.  4.  von  unten  Lusschluß  statt  Anschluß.
        <pb n="189" />
        Nro.  25.  1  816.  165
Königlich=  Württembergssches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Donnerstag,  a7.  Jun.

 

Erklärung  der  Stände,  Versammlung,  auf  das  Staats-Ministerial.  Rescript  vom  18.  März  die
Jahrssteuer  von  16x5.  belr.,  vom  3.  Ap#il  16160.

Euer  Königliche  Masestäát

haben  den  gehorsamst  Unterzeichneten  auf  ihre  Adresse  vom  26.  Januar,  die  Jahrssteuer
von  1815)  so  wie  die  als  Folge  des  lezten  Kriegs  dem  Staate  zugeflossenen  verschiedenen
  Gelder  betreffend,  eine  ausführliche  Staats-Ministerial"  Resolution  vom  18.  März
allergnadigst  zugehen  zu  lassen  geruher.

Die  Unterzeichneten  haben  hierauf  diesen  Gegenstand  von  Neuem  mit  der  Wichtigkeit
  behandelt,  welche  solcher  in  seder  Hinsicht  verdient;  sie  haben  deßwegen  ein  Committee
  niedergesegt,  über  alle  hier  einrretenden  Verhältnisse  sich  umständlich  referiren  lassen,
und  legen  nun  das  Resultat  ihrer  reifen  Prüfung  hier  vor.

Sie  danken  zuvörderst  allerunterthänigst  für  die  auf  ihre  Eingabe  zum  Wohl  des
Pandes  getroffenen  allerhöchsten  Verfügungen,  namentlich  wegen  Befriedigung  der  Gemeinden
  um  die  Forderungen,  welche  sie  an  die  Staats,  Casse  zu  machen  haben,  und
wegen  schonender  Behandlung  der  unvermögenden  Steuer-Contribuenten;  so  wie  für  die
allerhöchste  Mittheilung  der  Nachricht  von  dem  den  Weingärtnern  allergnädigst  verwilligten
  Steuer-Nachlaß;  von  den  bey  der  Hof=  und  Scaatshaushaltung  angeordneten
Ersparnissen)  und  von  den  Vorschussen,  welche  aus  der  sogenannten  Reluitions,  Casse
der  Staats-Casse  gemacht  worden  sind.  ·  .

Gernmöchte-inmi)diegehorsamstUnterzeichnetendeßwekgecyweilnachder-kauerhöchsten
  Rescripte  vom  3.  Sept.  vor.  Jahrs  die  Ausschreibung  der  directen  Jahrssteuer
von  Georgii  i###.  schon  vor  der  ersten  Einberusung  der  Stände  angeordnet  war,  solche
als  eine  provisorische  Regierungs-Masregel,  welche  durch  die  Neothwendigkeit)  zu  rechter
  Zeit  für  die  Staatsbedürfnisse  zu  sorgen,  geboten  wurde,  betrachten;  und  gern  werden
  sie  ch  beeilen,  dahin  mitzuwirken,  daß  in  dieser  Hinßcht  noch  das,  was  geschehen
        <pb n="190" />
        100

ist,  in  die  geseslichen  Formen  zebracht  werde.  Aber  desto  weniger  wissen  sie  sich  bey  den
Grundsäzen“  welche  das  allerhöchste  Reseript  vom  18.  vor.  Mon.  aufstellt,  zu  beruhigen.

Solches  mußte  in  so  manchen  Beziehungen  nicht  nur  in  der  Versammlung,  sondern
  bei  dem  ganzen  Volke  die  gröste  Sensation  erregen;  und  wie  sehr  auch  die  gehor"
sanmst  Unterzeichnecen  durch  die  Hos#ng  daß  durch  die  gegenwärtigen  Uncerhandlungen
  bald  ein  fester  Rechtszustand  für  das  vereinte  Königreich  werde  herbeygeführt  werden,
uhren  Muth  und  den  Muth  des  Wolkes  aufrechr  zu  erhalten  suchen;  wie  wenig  sie  es  be,
zweifeln  wollen,  daß  gerade  die  Hauptfrage,  von  der  es  sich  hier  handelt,  nur  noch  ein
bald  vorübergehendes  Interesse  habe;  so  mussen  sse  sich  doch  auf  der  einen  Seite  immer
noch  die  Möglichkeit  des  Gegentheils  denken;  auf  der  andern  Seice  find  aber  die  Vorwürfe,
  die  ihnen  gemacht  werden,  zu  kränkend;  und  die  gehorsamst  Uneerzeichneten  sind
sich  zu  sehr  bewußr,  solche  nicht  verdient  zu  haben;  als  daß  sie  eine  umständliche  Eror,
terung  des  Eleerhöchsten  Rescripts  umgehen  könnten.

en

Iten  Vorwurf,  daß  die  Adresse  vom  26.  Jan.  ihrer  ganzen  Tendenz  nach  die  Maastegeln

  der  Königlichen  Staats-Behörden  in  ein  gehaͤssiges  Licht  stelle,  wollen  sie  hiet

nur  beruͤhren,  indem  sie  in  dem  allerhochsten  Reseripte  seilbst,  in  der  lauten  Mißbilligung,
welche  Euer  Königliche  Matestät  über  das  Verfahren  der  obersten  Finangstelle
und  verschiedener  Beamten  ausgesprochen  haben,  und  in  den  deshalb  getroffenen  aller,
hochsten  Verfügungen  ihre  beste  Rechtfertigung  zu  finden  glauben.

Weitlufer  müssen  sie  sich

II.)  darüber  verbreiten,  daß  es  gegen  sie  als  eine  Anmassung,  welche  am  Ende  jur

Inarchie  führen  müsse,  welche  aber  von  Euer  Königlichen  Masestäát  mit  dem  gehörigen

  Nachdruck  werde  zurückgewiesen  werden,  gerügt  wird,  wenn  sie  sich  in  dem  pro“

visorischen  Zustande,  in  welchem  sie  ssch  gegenwärtig  noch  besinden)  ein  Mitwirkung““

Recht  bei  der  Steuer=  Ausschreibung  zueignen.  -

Es  entstehen  hier  zwey  von  einander  wohl  zu  unterscheidende  Fragen:

A.)  Kann  es  überhaupt  einen  Zweifel  leiden,  daß  dem  württembergischen  Volke  das
Recht  zustehe,  daß  es  ohne  seine  Einwilligung  oder  ohne  die  Einwilligung  seiner  Stellvertreter
  nicht  mit  Steuern  beschwert  werden  kann,  und  konnte  ihm  dieses  Recht
auch  nur  interimistisch  entzogen  werden?  ·  .

B-)JstdieStdnde-VersammlunginihremgegenwckrtigeuZustandedazugeetgneydtei
ses  Recht  in  Ausuͤbung  zu  bringen?

ad  A.)  Die  erste  Frage  kann  wohl  nicht  die  geringste  Bedenklichkeit  haben.  Niche
nur  sprechen  hierüber  die  Grund-Gesetze  des  alten  Landes  zu  bestimmt;  nicht  nur  spricht
in  dieser  Beriehung  das  fruͤhere  positive  Staatsrecht  den  meisten  neuen  Landestheilen
gleiche  Rechte,  wie  den  Erblanden  zu;  sondern  dieses  Recht  ist  auch  die  erste  Bedingungohne
  welche  ein  verfassungsmässger  Justand  gar  nicht  denkbar  ist;  es  ist  ein  Urrecht,
welches  nie  einer  Modisication  unterliegen  kann,  und  es  wurde  in  der  That  in  Wurt,
temberg  nicht  erst  durch  den  ersten  documentirten  Vertrag,  welcher  die  Rechtsverhültnisse
  des  Regencen  und  des  Volkes  ausdrüklich  bestimmt,  geschaffen;  vielmehr  konme
nur  die  frühere  Existenz  dieses  Rechts  einen  Vertrag,  wodurch  die  Stände  eine  bedentende
  Summe  von  Kammerschulden  zur  Bezahlung  übernahmen)  erst  möglich  maches.
        <pb n="191" />
        167

Doch  die  gehorsamst  Unterzeichneten  können  eine  Ausführung  der  Grundsaͤtze  des
natürlichen  Staatsrechts  sowohl,  als  eine  historische  Entwickelung  dieses  wichtigen  Punkts
der  württembergischen  Staats-Verfassung  umgehen;  denn  Suer  Königliche  Majs-K##
  haben  durch  die  allerhöchste  Resolution  vom  27.  Mai,  noch  mehr  aber  durch  das
Manefest  vom  5.  August  und  durch  die  Beilage  Lit.  B.  bei  dem  allerhöchsten  Reseripe#
vom  15.  Nov.  vor.  Jahrs  den  Grundsah  auf  das  allerbestimmceste  ausgesprochen,  daß
ohne  die  Verwilligung  der  Stände  weder  directe  noch  indirecte  Steueru  ausgeschrieben,
ja  daß  solche  den  Ständen  nicht  einmal  früher  angesonnen  werden  können.,  als  bis  die

weckmässigkeit  der  Ausgaben,  die  Unzulänglichkeit  der  Kammer-Einkünfte,  und  die
richtige  Verwendung  der  früher  bewilligten  und  eingegangenen  Abgaben  nachgewiesen
werden  können.  ,

Bei  diesem  bestimmten  Anerkenntniß  brauchen  ssch  die  gehorsamst  Unterzeichneten
#uch  nicht  erst  auf  die  so  oft  ausgeführten  Gründe  zu  berufen,  nach  welchen  die  Verfaslung
  der  Erblande  nur  sulspendirt,  nicht  aufgelößt  werden  konnte;  und  sie  brauchen  es
eben  so  wenig  anzuführen,  daß  Cuer  Königliche  Majestät  nach  dem  Rescript  vom
15.  Now.  die  fortdauernde  innere  Gültigkeit  der  alten  Landes-Verträge  anerkannt  haben;
denn  mögen  nun)  was  die  gehorsamst  Unterzeichneten  mit  der  innigsten  Ueberzeugung,
boffen,  die  Unterhandlungen  zu  Herstellung  eines  dem  ganzen  Königreiche  gemeinsamen
Recheszustandes,  oder  mögen  solche  am  Ende  doch  noch  zu  einer  Trennun  des  alten
Landes  und  der  neuen  Landes-Theile  führen;  so  kann  es  nach  der  Erklärung  Suer  Königlichen
  Masestct  Allerhöchst  Selbst,  in  dem  einen  Falle  so  wenig  als  in  dem
andern,  einen  Zweifel  leiden,  daß  das  in  Frage  stehende  Recht  zu  den  ersten  Volksrechten
  gehöre;  und  wenigstens  bei  denjenigen  Landestheilen,  welches  seit  Jahrhunderten.
im  unstreitigen  Besiße  dieses  Rechts  sich  befanden)  läßt  sich  kein  Grund  denken,  warum.
ihnen  der  Genuß  desselben  auch  nur  interimistisch  entzogen  werden  sollte.

Je  gewisser  dies  ist;  se  weniger  namentlich  der  Zuwachs  der  neuen  Landes  Theile
20%  Recht  des  alten  Landes  auch  nur  vorübergehend  unterdrücken  konnte:  destoweniger
könnte

B.)  die  Verneinung  der  zweiten  Frage  dem  Volke  nachtheilig  werden;  denn  daraus
würde  gar  nichts  folgen,  als  daß  die  alte  Repräsentarion  incerimistisch,  bis  die  Unterhandlungen
  wegen  der  gemeinsamen  Verfassung  geendigt  sind,  hergestellt,  und  daß  durchdiese
  einstweilen  die  Volksrechte  ausgeübt  werden  mußten.

Aber  die  gehorsamst  Unterzeichneten  können  sich  in  der  That  nicht  davon  überzengen,
Daß  ste,  wenn  sie  sich  auch  in  dieser  Hinsicht  als  Repraͤsentanten  des  wuͤrttembergischen
Volkes  betrachten,  den  Vorwurf  einer  ungebuͤhrlichen  Anmassung  verdient  haben  könnten.—
Wenn  das  allerhoͤchste  Reseript  von  den  eigenen  Erklaͤrungen  der  Staͤnde-Versammlung
spricht,  so  glauben  die  gehorsamst  Unterzeichneten  zwischen  den  Aeusserungen  einzelner
Mitglieder  der  Versammlung,  und  zwischen  den  Erklaͤrungen  der  ganzen  Corporation,
und  dann  zwischen  dem)  was  zu  verschiedenen  Perioden  geschah,  unterscheiden  zu  durfen-Ullerdings
  enthält  ein  in  den  Verhandlungen  der  Stände,  Abtheilung  I11.  S.  45.  als
Beilage  Nro.  2.  bei  dem  Protokoll  vom  5.  April  1875  abgedruckrer  Entwurf  einer  Adnresse
  die  Stelle:  ,Zwar  befinden  sich  die  Stande  noch  durchaus  nicht  in  der  Lage,  um
        <pb n="192" />
        168

Han  andern  Verhandlungen,  als  an  denen,  welche  auf  die  Verfassung  selbst  sich  beuiehen,
„Theil  nehmen  zu  können;“  allein,  nicht  nur  ist  dieß  eine  blosse  Enuntiation,  zunächst  veranlaßt
  durch  die  in  der  allerhöchsten  Ministerial-Resolution  vom  2.  April  1815  ausge,
drückte  Idee,  als  hätten  die  Stände  durch  die  Beilage  zu  ihrer  Adresse  vom  22.  Mac#
ein  ihnen  durch  die  Urkunde  vom  15.  März  eingeräumtes  Petitionsrecht  ausüben),  mit
hin  hiedurch  diese  Urkunde  selbst  als  Grundgeseh  anerkennen  wollen;  —  eine  Enuntio,
tion,  die  nach  dem  ganzen  Zusammenhange  nur  als  Jweifelsgrund  bei  dem  gemachten
Antrag  hingelegt  wurde,  und  deren  Tendenz  durch  den  Schluß  des  Entwurfs  nur  z#
deutlich  sich  ergibt:

„wie  gluchuch  werden  die  gehorsamst  Unterzeichneten  sich  schähen,  wenn  sie  da,  we
„von  den  grossen  Interessen  des  Vacerlandes  die  Frage  ist,  niche  mehr  um  Fermlüchkei-##ten
  angstlich  sich  zu  bekümmern  brauchen  !“  —  sondern  jener  Entwurf  wurde  auch,  wie
das  Prokokoll  S.  34.  beweist,  von  der  Mehrheit  dee  Stände-Versammlung  nicht  gebil-Lige;
  die  in  Frage  stehende  Stelle  ist  also  auch  nur  als  die  Idee  eines  Einzelnen  zu  betrachten.


Die  Stände-Versammlung  selbst  mußte  zwar  die  Herstellung  eines  festen  Rechts"
Zustandes  zu  ihrer  ersten  Sorge  machen;  und  die  eigenen  Verhältnisse,  unter  welchen
sie  zu  handeln  anfieng,  machten  ihr  für  den  Gang  ihrer  Verhandlungen  aus  mehr  clz
einem  Grunde  eine  ganz  besondere  Vorsicht  zur  Pflicht.  Aber  nie  haben  die  gehorsamt
Unterzeichneten  deßwegen  doch  die  Theilnahme  an  andern  Verhandlungen  abgelehnt;  me
und  in  keiner  Periode,  wo  ihre  Ansichten  von  den  Anüchten  Suer  Königlichen
Masestät  über  die  Constitution  selbst  noch  so  sehr  abwichen,  haben  Allerhöchst  Die
selben  sie  von  sener  DTheilnahme  an  andern  Verhandlungen  ausgeschlossen.

So  wurde  Euer  Königlichen  Masestät  von  den  Ständen  in  der  Eingate
vom  5.  A#ril  v.  J.  der  Wunsch  einer  allgemeinen  Volksbewaffnung  vorgclegt;  den
16ten  April  wurden  die  gehorlamsamst  Uncterzeichneten  zu  einer  Erklärung  darüber  aufgefordert,
  wie  die  ausserordentlichen  Hülfsmirtel  für  die  Kriegs-Bedürfnisse  aufzubringen
seyen.  Sie  schlugen  hierauf  eine  Staats-Anleihe  vor;  und  nur  deßwegen,  weil  nach
ihrer  innigsten  Ueberzeugung  dieser  Vorschlag  ohne  die  Herstellung  der  Verfassung  nicht
u  realisiren  war,  wurde  solcher  an  diese  Bedingung  geknupft.  Jald  darauf  traten  die
gehorsamst  Unterzeichneten  in  Absicht  auf  die  Verfassung  selbst  in  Vertragsverhältuse
mit  ESuer  Königlichen  Masestft  ein,  und  nun,  da  sie  in  der  Eingabe  vom
18.  April  die  alte  Verfassung  bestimmt  als  die  Grundlage  des  neuen  Vertragszustandes
vorausgesetzt  hatten,  dieser  Voraussetzung  aber  nicht  widersprochen  worden  war)  nun  e#ri
gen  sie  auch  kein  Bedenken,  die  damit  verbundenen  Rechte  sich  zuzueignen.  ·

«  Als  ihnen  daher  durch  die  Resolution  vom  27.  May  die  Berwilligung  der  directen
Steuern  auf  die  3  Etats-Jahre  von  Georgii  1844  angesonnen  wurde,  so  waren  sie,  wie
unglücklich  auch  die  Wendung  war,  welche  durch  diese  Resolution  die  Vergleichs-Verhandlungen
  wegen  der  Verfassung  nahmen,  dennoch  weit  davon  entfernt,  zu  erklchren,  daß  sie
als  eine  blos  constituirende  Versamming  zur  Sceuer-Verwilligung  noch  nicht  berechtigt
seyen.  Sie  verlangten  vielmehr  nur  ndhere  Documentirung  des  Staatsbedürfnisses;  sie
bandelten  mit  Suer  Königlichen  Masestét  über  die  Vertheilung  der  Kriegslasten
        <pb n="193" />
        165

und  uͤber  die  Entlassung  der  Land-Regimenter;  sie  beriefen  sich  in  dieser  Hinsicht  sogar
bestimmt  auf  die  ihnen  altverfassungsmaͤssig  zustehenden  Rechte;  sie  ordneten  mit  der
allerhoͤchsten  Genehmigung  Euer  Koͤniglichen  Majestät  ständische  Mitglieder  dem
Atmee-Ministerium  und  dem  General-Landes-Commissariate  bey;  ja,  sie  legten  sogar  unter
  Berufung  auf  die  alten  Grundgesetze  ein  ganzes  Volumen  von  Landes-Beschwerden
  vor.  »

Nie  war  es  ungewisser,  ob  eine  Vereinigung  uͤber  die  Constitution  selbst  moͤglich
sey,  als  zur  Zeit  der  Vertagung  der  Staͤnde,  und  doch  erklaͤrten  Euer  Königliche
Majestaäͤt  durch  das  allerhochste  Rescript  vom  21.  July  1815:3  daß  die  angebrachten
Beschwerden  einer  strengen  Untersuchung  und  Prüfung  unterworfen,  und  daß  nur  deßwegen,
  weil  die  gehorsamst  Unterzeichneten  in  ihrer  Eingabe  alles  erschöpft  haben,  was
sie  Euer  Königlichen  Masestt  vorzubringen  denkbarerweise  im  Falle  seon  könnten,
  auch  gegenwärtig  keine  besondere  Gegenstände  vorliegen,  welche  sich  zur  Berathung
mit  den  Ständen  eignen,  die  Versammlung  auf  so  lange  vertagt  werden  soll,  bis  Suer
Königliche  Masestät  durch  die  Vorträge  der  Ministerien  in  den  Stand  geseßt  seyn
werden)  über  die  vorgebrachten  Beschwerden  eine  Entscheidung  zu  geben.  Jo  selbst  in
dem  Augenblicke  der  Aus#sung  der  Versammlung,  in  einem  Momente,  wo  keine  Constitution,
  keine  fortdauernde  Repräsentation  anerkannc  war,  wurde  es  ihr  zugestanden,  Mitglieder
  beim  Armee-Ministerium  und  General-Landes-Commissariate  zuruck  zu  lassen.

Eine  neve  Epoche  bezeichnet  das  Rescript  vom  16.  October.  Dieses  spricht  zum  ersten
  Mal  von  einer  Verfassung,  welche  auf  eine  den  alten  und  den  neuen  Verhältnissen
gleich  angemessene  Weise  für  das  gesammte  Königreich  durch  gemeinschaftliche  Uebereinkunfe
  zu  Stande  gebracht  werden  foll;  und  doch,  ungeachtet  nun  nach  diesem  allerhöchssten
  Rescripte  eine  erneuerte  Verfassung  erst  geschaffen  werden  sollte,  so  wurde  den  Ständen
  die  Jusscherung  gegeben)  daß  ihnen  die  allerhöchste  Resolutionen  auf  die  einzelnen
Beschwerden  in  kurzen  Jwischenräumen  mitgerheilt  werden  sollen;  und  in  der  That  wurde
auch  über  mehrere  dieser  Gegenstände  in  der  Folge  mit  den  gehorsamst  Unterzeichneten

ehandelt.

s  Es  konnte  auch  nach  senem  Rescripte  die  Stände-Versammlung  um  so  weniger  als
eine  solche  betrachtet  werden)  welche  jedes  Recht  erst  sich  und  dem  Volke  zu  erringen
habe;  da  es  nach  demselben  bei  den  vorgeschlagenen  Vergleichs=  Verhandlungen  offenbar
haupt#ächlich  darum  zu  thun  war,  daß  die  schon  als  bestehend  vorausgesetzte  Rechte  der
verschiedenen  Landestheile  mit  einander  vereinigt)  nach  den  Forderungen  des  Feitgeistes

eldutert,  in  eine  möglichst  umfassende  Urkunde  gebracht,  und  daß  diese  schon  durch  die
Horm  der  Darstellung  zu  einem  Eigenthum  des  Volks  gemacht  werde.  Besonders  wurde
in  dem  Reseripte  die  allerhöchste  Versicherung  gegeben)  daß  bei  der  zu  erneuernden  Verfassung
  aus  der  Verfassung  des  alten  Landes  alles  das  beibehalten  werden  solle,  was  mic
den  gegenwärtigen  Jeitumständen  nur  immer  sich  vereinigen  lasse,  und  den  geläuterten
Grundszen  einer  guten  Staats-Verwaltung  nicht  widersoreche  —  Beschräukungen,  welche
aber  anerkanntermassen  das  Ständische  Mitwirkungs-Recht  bey  der  Belkeuru.13  dur#haus
nicht  treffen  können.  '

Merkwürdig  ist  ferner  das  Reseript  vom  13.  November.  Aber  dadurch  konnte  die
        <pb n="194" />
        170

Eristent  der  Stände  so  wenig  von  neuem  precär  gemacht  werden,  daß  vielmehr  bie  innere
  Gültigkeit  der  alten  Landes-Verträge  anerkannt,  zund  selbst  im  Falle  eimr  durch
das  Mißlingen  der  Unterhandlungen  herbeigeführten  Trennung  dem  Stamm-Lande  die
alte  Verfassung,  den  neuen  Landen  hingegen  eine  auf  eine  wahrhafte  National-Repräsentarion
  gegründete,  die  früheren  Rechre=  Berhälengfe  berücksichtigende  Verfassung  nach  den
vorgelegten  Grundzügen  zugesschert  wurde.

Die  gehersamst  Unterzeichneren  wurden  seit  ihrer  ersten  Einberufung  von  Euer
Königlichen  Majestät  als  die  Stellvertreter  des  Volks  anerkannt  sie  wurden  namentlich
  in  diesem  Resecripte  aufgefordert,  durch  die  That  zu  zeigen)  daß  sfe  wahrhaft
wohlgennnte  Stellvertreter  seyen;  und  selbst  die  Königlichen  Commissarien  drücken  in  der
Gegen-Erkldrung,  welche  auf  die  diesseitige  Rechts-Verwahrung  bei  Eröffnung  der  Vergleichs-Verhandlungen
  abgegeben  wurde,  die  Hoffnung  Euer  Königlichen  Masestit
aus,  daß  die  treugehorsamsten  Stande  des  Kdnigreichs  von  wahrer  Vaterlandsliebe  be
seelt,  nicht  nur  vorgefaßte  Meinungen,  selbst  wenn  diese  nach  reislicher  Prüfung  noch  al#
Wahrheit  erscheinen,  sondern  auch  Rechts-Ansprüche,  sa  selbst  anerkannte  Rechte  dem  Vo,
terlande  gerne  zum  Opfer  bringen  werden,  sohald  sie  von  der  Nothwendigkeit  oder  Nüs
lichkeit  dieses  Opfers  Uberzeuge  seyen.

Nun,  wenn  aber  die  gehorsamst  Unterzeichneten  berechtigt,  ja  verpflichtet  seyn  sollen,
selbst  anerkannte  Rechte  des  Volkes  dem  Vaterlande  zum  Opfer  zu  bringen:  sollten  ste
nicht  ebensowohl  auch  dazu  befugt  seyn,  solche  interimistisch  zu  vercheidigen?

Auch  heißt  es  in  sener  Erklärung  weiter:  1,Diese  Versammlung  hat  daher  für  sett
noch  als  solche  kelne  verfassungsmäßigen  Rechte  anzusprechen;  sondern  es  besteht  dermalen
„für  die  Formen  ihrer  Wirksamkeit  nur  noch  eine  Vorschrift,  welche  in  der  Urkunde  vom
7/15.  März  v.  J.  enthalten  ist,  und  die  Stände-Versammlung  wird,  um  Störung  und
„Micßhelligkeiten  vorzubengen,  wohl  daran  thun,  so  lange,  bis  ein  Anderes  definimm
„oder  auch  nur  proviforisch  verglichen  ist,  sich  genau  an  die  dort  vorgeschriebenen  Formen
„und  Grenzen  ihrer  Wirksamkeit  zu  bindem  da  die  Regierung  sie  nur  innerhalb  derselbes
Hund  unter  dieser  Gestalt  als  ein  Corpus,  mit  welchem  sie  unterhandeln  will)  anerkennt
mund  jede  willkührliche  Ueberschreitung  derselben  zur  Formlosigkeit,  folglich  zur  Aufsösung
führen  würde.“

Abgeseben  nun  davon,  daß  dadurch,  wem  Suer  Königlichen  Masestät  es
gesiel,  die  Repräsentanten  des  ganzen  Königreichs  in  eine  Versammlung  zusammenzube,
rufen,  die  schon  vorher  bestandenen  Rechte  der  einzelnen  Theile  auch  nicht  interimistisch
lur  Ruhe  gebracht  werden  konnten;  abgesehen  von  den  Erklärungen,  mit  welchen  die  gehorsamst
  Unterzeichneten  nach  ihrer  Adresse  vom  23.  November  und  nach  der  nachher
durch  ihre  Commessorien  übergebenen  Rechts-Verwahrung  in  die  Vergleichs,Verhandlungen
eingiengen,  wodurch  die  rechtliche  Vereinigung  der  neuen  Londdes-Theie  mit  dem  alten
Lande  als  der  Hauptzweck  sener  Verhandlungen  bezeichnet,  und  dem  Ganzen  und  allen
Theilen  alle  Rechte  und  Ansprüche,  sa  sogar  während  des  Gangs  der  Verhandlungen
die  verfassungsmäßige  Ausübung  derselben  vorbehalten  werden  —  abgesehen  hiervon;  so
wird  den  gehorsan  st  Unterzeichneten  selbst  in  der  Erklaͤrung  der  Königlichen  Commissanen
  nur  der  Rath  gegeben,  daß  sie  sich  in  ihrem  provisorischen  Zustande  sowohl  in  Ab-
        <pb n="195" />
        171

sicht  anf  den  Umfang,  als  in  Abscht  auf  die  Formn  der  Geschäfte  an  die  Urkunde  vom
15.  März  halten  sollen.  Ohne  allen  Jweifel  soll  dies  nichts  anders  heissen,  als:  einstweilen
  sollen  sich  die  Stände  mit  Ausübung  der  anerkannten  Rechte  begnügen;  und  welchen
  Grund  sollte  es  auch  geben,  die  Ausübung  eines  anerkannten  Rechts  deßwegen,
weil  über  andere  noch  nicht  anerkannte  Rechre  erst  gehandelt  wird,  zu  suspendiren!  —

Nun  s#nd  aber  die  gehorsamst  Unterzeichneten  darüber,  daß  ohne  Verwilligung  der
Stände  keine  Steuer  ausgeschrieben  werden  kann,  schon  nach  der  Urkunde  vom  15.  März,
noch  mehr  aber  nach  der  Nesolution  vom  27.  May,  nach  dem  erläduternden  Manifeste
vom  5.  Augut,  und  dann  nach  dem  Rescript  vom  13.  Nov.  mit  Suer  Königlichen
Masestät  ebensowenig  im  Widerspruche,  so  wenig  es  seit  dem  13.  Nov.  noch  als  zweifelhafe
  erscheinen  kann,  ob  Wurttemberg  vereint  oder  getrennt  eine  ständische  Verfassung
behalten  soll.  —

Höchstens  nur  darüber  kann  also  nach  dem  leßtern  Rescripte  ein  Zweifel  eintreten,
eb  das  in  Frage  stehende  Recht  künftig  von  den  Repräsentanten  des  ganzen  Königreichs
vereint,  oder  ob  es  von  denen  des  alten  Landes,  und  denen  der  neuen  Landestheile  abgesondert
  ausgeübt  werden  soll.  Gegenwärtig  giebt  es  aber  keine  andere  Repräsentanten
des  Königreichs,  im  Ganzen  und  seiner  Theile,  als  die  gehorsamst  Unterzeichneten;  in
keinem  Falle  kann  es  daher  als  Anmaßung  erscheinen  wenn  sie  sene  Ausübung  ssch  zueignen.
  Denn  ist  das  Recht  der  Selbstbesteurung  ein,  die  Rechtmässigkeit  seder  Staats-Form
  bedingendes,  ein  von  Suer  Königlichen  Masestät  Allerhöchst  Selbst
anerkanntes  Volksrecht;  kann  folglich  die  Verwürklichung  desselben  rechtlich  auch  nicht
einen  Augenblick  aufgehalten  werden;  sind  die  gehorsamst  Unterzeichneten  von  Euer
Königlichen  Majestät  Allerhöchst  Selbst  von  Anfang  an  als  die  Vertreter  des
Volks  berufen  worden,  und  haben  Allerhöchstdieselben  sse  zu  allen  Zeiten  als  das
geseeliche  Organ  des  Volkes  anerkannt;  welche  Folgen  für  den  Zustand  des  Scaates
selbst  müßten  daraus  entstehen,  wenn  deßwegen,  weil  die  Vechandlungen  über  den  künftigen
  Rechtszustand  noch  nicht  geendigt  sind,  dem  Volke  auch  die  Ausübung  der  anerkannten
  Rechte,  den  gehorsamst  Unterzeichneten  aber  in  dieser  Hinsicht  die  Befugniß  zu
Vertretung  des  Volkes  abgesprochen  werden  sollte?  —  Plichten  und  Rechte  des  Volkes
ind  Correlsta,  deren  auch  nur  vorübergehende  Trennung  das  höhere  sittliche  Verhältniß
zwischen  Regenten  und  Volk  überhaupe  nicht,  am  allerwenigsten  aber  da  gestattet,  wo
das  Recht  unbestritten  ist,  und  wo  ein  constitutionelles  Organ  zu  Ausübung  desselben
besteht.  Dadurch,  wenn  die  gehorsamst  Unterzeichneten  diesem  hohen  Berufe  sich  unterziehen,
  kann  also  so  wenig  ein  Justand  der  Anarchie  herbeigeführt  werden,  daß  vielmehr
ebendadurch,  wenn  das  Volk  eines  gesetmäßigen  Organs  zu  Uusübuns  seiner  anerkanntten
  Rechte  sich  zu  erfreuen  hat,  jedes  anarchische  Attentat  am  zuverlässigsten  zurückgewiesen
  werden  muß.

Nach  dieser  Ausführung  nun  und  nach  den  Bestimmungen  der  Grundgesetze  über
die  Verpflichtung  der  Unterthanen  zu  blos  verfassungsmassigem  Gehorsam  glauben  sich
die  gehersamst  Unterzeichneten

III.)  auch  versprechen  zu  dürfen,  daß  Suer  Königliche  Masestit  in  Beziehung
auf  eine  noch  nicht  als  gesehmassig  anerkannte  Steuer,  davon  allergnddigst  abstehen  wer-
        <pb n="196" />
        172

den,  gegen  diesenigen,  deren  Jahlungs-Unvermögen  nicht  nachgewiesen  werden  kann,  mi
der  gesenlichen  Strenge  zu  verfahren,  und  seden  Widerspänstigen  nach  dem  Grade  seines
Ungehorsams  zur  Strafe  ziehen  zu  lassen.  —  Wenn  ferner

IV.)  die  gehorsamst  Unterzeichneten  in  ihrer  Adresse  vom  36.  Jan.  d.  J.  zuerst  die
große  Noth  des  Wolkes  schilderten)  dann  die  Bemerkung  beifügten,  daß  besonders  auch  in
den  Zeiten  einer  so  großen  Noth  der  hohe  Werth  einer  Landes-Casse  sich  bewährt  habe,  und
damit  die  andere  verbanden,)  daß  in  gegenwärtigem  Falle  glücklicherweise  zu  diesem  Jwecke
andere  Mittel  ssch  darbieten:  so  glauben  sie  den  empfindlichen  Vorwurf,  welcher  ihnen  in
dieser  Beziehung  gemacht  wurde),  in  keiner  Hinsicht  verdient  zu  haben.  Einmal  setzt  sede
Steuerverwilligung  eine  Untersuchung  des  Staatsbedürfnisses  voraus;  so  lange  dieses  nicht
erwiesen  ist,  kann  es  den  Ständen  nie  zum  Vorwurf  gemacht  werden,  wenn  sse  solches
nicht  anerkennen;  dann  stehen  besonders  Subsidien  in  der  bereits  ausgeführten  Verbindung
  mit  der  Steuer  zur  Unterhaltung  des  Militärs;  von  Schulden,  welche  auf  der
Kriegs-Casse  als  Folge  der  früheren  Feldzüge  haften,  konnte  den  gehorsamst  Unterzeichneten
  nichts,  wenigstens  nichts  offscielles  bekannt  seyn;  sie  konnten  deren  Existenz  bei
den  vielen  außerordentlichen  Umlagen,  welche  seit  10  Jahren  gemacht  wurden,  nicht  eim
mal  vermuthen;  und  wenn  bei  der  traurigen  Lage  des  Paterlandes  die  Beltreibung  dr
Steuern  alle  in  der  Adresse  vom  26.  Jan.  geschilderten  Folgen  haben  mußte;  so  wer
nichts  natürlicher,  als  daß  die  Unterzeichneten  zunächst  auf  die  ausserordentlichen  Hülf,
mittel,  welche  dem  würteembergischen  Staate  zuslossen,  ihren  Blick  warfen.  Darüber
daß  diese  Hülfsmittel  zur  Deckung  des  Scaats-Bedürfnisses  zureichen,  konnte  auch  kein
Zweifel  eintreten,  und  da  die  gehorsamst  Unterzeichneten  von  der  anderwärtigen  Bestimmung
  dieser  Gelder  voch  nicht  unterrichtet  waren,  noch  weniger  aber  hierüber  sowohl,  als
über  die  Tilgung  der  Kriegs-Cassen=  Schulden  mit  ihnen  gehandelt  worden  war;  sa  da
sie  sogar  für  den  Fall,  wenn  gegen  ihre  Erwartung  durch  sene  Mittel  das  ganze  Staats-Bedücfniß
  nicht  gedeckt  werden  sollte,  ausdrücklich  um  Einleitung  zu  Verabschiedung  der
weitern  Mittel  gebeten  hatten;  so  können  sie  sich  unmöglich  überzeugen,  daß  ihnen  wegen
  der  Art,  wie  sie  in  einer  offfciellen  Eingabe  sener  Gelder  erwähnten,  irgend  etwas
zur  Last  gelege  werden  könne.  —  Sie  sind  sich  vielmehr  auch  hier  der  reinsten  Absichten,
sie  sind  sich  bewußt,  durch  die  ganze  Vorstellung  nichts,  als  was  die  Pflicht  von  ihnen
foderte,  gethan  zu  haben,  und  sie  wissen  nichts  aufzufinden,  was  diese  Handlung  der
RMflicht,  selbst  bei  der  gelindesten  Beurtheilung  zu  einer  unverzeihlichen  Unvorsschtigket
sollte  stempeln  können.  Denn  einmal)  solange  Stände  ein  Staats-Bedürfniß,  welches
eine  Steuer-Ausschreibung  nothwendig  macht,  nicht  anzuerkennen  vermögen;  so  lange  kann
und  darf  sie  nichts,  auch  keine  Rücksicht  auf  die  Stimmung  der  Steuer-Contribuenten  abhal
ten,  sich  hierüber  frei  und  offen  zu  erklären;  und  dann  dezog  sich  ja  die  Adresse  vom  25.
Januar  n#u#r  auf  die  für  die  Staats-Casse  bestimmte  direkte  Jahrssteuer  von  1813.  Man
untersuche  aber  nur  die  Gemeinde=  und  Amtspfleg=  Sceuer,  Register  des  nachsten  besten
Oderamts,  und  man  wird  sich  leicht  überzeugen,  daß,  mit  sehr  wenigen  Ausnahmen,
auch  die  sonst  vermöglichsten  Steuer=  Contribuenten  selbst  mit  der  grösten  Anstrengung
die  ungeheuern  alten  Steuer-Reste,  welche  zwar  nicht  mehr  die  Oberamts-Corporationen
der  Steuer-Casse,  aber  die  Einzelnen  den  Gemeinden=  und  Amtspfleg-Cossen  schuldig  ind
        <pb n="197" />
        173

so  wie  die  großen  laufenden  Amts-  und  Gemeinde-Schaͤden,  und  die  unerschwinglichen
Kriegskosten,  welche  auf  die  Oberämter  guch  heuer  wieder  stelen)  nicht  zu  bezahlen  vermögen.
  Niemand  konnte  aber  durch  die  Adresse  vom  26.  Januar  zu  der  Meinung  verleitet
  werden,  als  ob  er  auch  diese  Schubdigeetten  zu  tilgen  nicht  verbunden  wdre.  Daneben
  dauerten  alle  die  drückenden,  indirecten  Abgaben  fort;  mithin,  wenn  auch,  was
niche  der  Fall  ist,  durch  sene  Adresse  die  Ueberzengung,  welche  alle  Bürttemberger  haben
müssen,  daß  sie  nur  die  von  den  Ständen  verwilligte  Steuern  zu  bezahlen  haben,  erst
geweckt"  oder  vielmehr)  wenn  solche  in  Hinsicht  auf  die  directe  Jahrs-Steuer  durch  die
Hinweisung  auf  andere  dem  Staate  zu  Gebot  stehende  Hülfsmittel  allgemein  practisch
geworden  wäre;  so  konnten  alle  Sreuer-Contribuenten  dennoch  in  ununterbrochener  Uebung
des  Steuerzahlens  erhalten  werden;  und  die  Adresse  konnte  höchstens  nur  die  Folge  herbeiführen,
  daß  die  höchst  gefährliche,  und  belonders  auf  die  Verfügung  vom  17.  Januar
wieder  so  lebhaft  betriebene  Operation,  wodurch  Gemeinden  und  Amts-Corporarionen  sich
blindlings  ins  Verderben  stürzen  —  die  Operation  nämlich,  stets  den  öffentlichen  Cred##
zu  überspannen,  um  dadurch  eine  Illusson  über  die  Kräfte  der  Steuer-Contribuenten  zu
erhalten,  gehemmt;  oder  daß  nicht  Gelder)  welche  zu  noch  dringenderen  Zwecken,  nämlich
  zu  Bezahlung  der  Zinsen  aus  den  Amts=  und  Gemeinde-Schulden  und  der  Kriegs-Kosten
  des  laufenden  Jahrs  umgelegt  und  beigetrieben  wurden,  für  die  Staats-Casse  verwendet
  wurden.  —  Auch  über  die  Art  der  Bekanntwerdung  der  Adresse  vom  26.  Jannar
kann  die  gehorsamst  Unterzeichneten  um  so  weniger  ein  Vorwurf  treffen,  weil  die  freie
Communication  mit  ihren  Commirtenten,  welche  das  Volk  als  die  erste  Garantie  der
Rückkehr  des  früheren  Rechtszustandes  betrachtet  hätte,  noch  nicht  hergestellt  ist.
Eben  so  wenig  wissen  fre  es  sich  -

V.)  zu  erklären)  wie  nach  den  Worten  des  allerhöchsten  Reseripts  das  Ansinnen,
„die  Baierischen  und  Oesterreichischen  Vergütungen  für  die  vom  Königreiche  übernommenen
  Kriegs-Prästationen  an  den  Steuern  in  Abzug  zu  bringen,  die  höchst  beleidigende
  Vermuthung  erwecken  sollte,  als  wenn  diese  Gelder  je  dem  rechtmässtgen  und  wahren
Eigenthumer  zu  igend  einem  Jwecke  entzogen  werden  könnten.“

Die  gehorsamst  Unserzeichneten  drüchten  ihre  Ueberzeugung  sehr  bestimme  aus  „daß
nach  der  Absscht  Euer  Köntglichen  Masestát  die  Vergütung  für  die  Verpflegung
dieser  Truppen  den  Oberämtern,  welche  solche  geleistet  haben,  zu  Theil  werde;  aber
eben  so  bestimmt  erklärten  ste  ssch  auch  darüber,  daß  sie  selbst  den  Eigenthümern  diese
  Gelder  niche  entziehen  wollen;  denn  sie  schlugen  nur  vor,  solche  in  Ermanglung
aller  andern  Mittel  auf  Abrechnung,  zu  Deckung  einer  etwaigen  Steuer  Schuldigkeit  zu
benugen;  also  nur  eine  Compensation  oder  eine  traditio  brevi  mann  lag  in  der  Absicht
der  gehorsamst  Uncerzeichneten;  so,  daß  sedem  Oberamt  das,  was  von  seinem  Aneheil
an  diesen  Verpflegungs-Beldern  zur  Steuer-Casse  geliefert  würde,  wieder  an  seiner  etwaigen
  Steuerschuldigkeit  gutgeschrieben  werde.  So  sehr  es  übrigens

VI.)  die  gehorlamst  Uncerzeichneten  befremden  mußte  wenn  von  dem  Kniglichen
Staats-Ministerium  zu  zeigen  versucht  wird,  daß  dem  Lande  auf  die  verschiedenen  in
der  Adresse  vom  26.  Jan.  erwähnten  Gelder,  welche  nicht  als  Elgemhum  einzelner  Ober-Amtex
  zu  betrachten  seyen,  gusser  der  jest  gemachten  Erklädrung  Euer  Königl.  Maje,
        <pb n="198" />
        1954

stt  gar  keine  Ansprüche  gustehen;  so  wenig  feerssch  von  der  Richtigkeie  der  in  der  alle
hochsten  Resolurion  aufgestellten  Grundsätze  zu  überzeugen,  und  so  wenig  sie  diese  Be
merkung  schon  wegen  der  Zukunft  zu  unterdrucken  vermögen:  so  sehr  muß  es  ihnen  auf  der
andern  Seitee  zur  Beruhigung  gereichen,  daß  Euer  Königl.  Masestät  die  allerh,
ste  Versicherung  geben,  alle  diese  Gelder  zum  Besten  des  Staats  verwenden  zu  wollen.
Indem  #e  daher  im  Namen  des  Landes  diese  Erklárung  mie  allerunterthänigstem  Danke
annehmen;  so  glauben  sie  sich  ebendeßwegen  seder  weitern  Ausführung  der  Ansorüche  des
Landes,  welche  demselben  auf  diese  mit  seinem  Blut  und  mit  seinen  Krafcen  durch  Stoats=Verträge
  erworbenen  Gelder  schon  nach  allgemeinen  Rechts-Grundsähen  und  nach  dem  ref,
tiven  Staatsreche  der  Erblande  zustehen,  enthalten  zu  dürfen;  und  wie  sehr  sie  auch  uberzeuge
  sind,  daß  das  Volk  bei  der  allgemeinen  Verarmung  und  bei  den  grenzenlosen  Anstrengungen,
  welche  auch  in  diesem  Jahre  von  demselben  gefordert  wurden,  schneller  Hulfe
  bedarf,  so  werden  sie  ücch  doch  auch  gerne  mu  einer  andern  Bestimmung  sener  Gelder
  einverstehen,  wodurch  dem  Lande  nicht  bioß  eine  vorübergehende  Erleichterung,  son,
dern  bleibende  Worcheile  verschaft  werden  sollen.  Aber  durch  ihre  Mlichten  gegen  ibre
Committcenten  sehen  sie  sich  aufgefordert,  SEuer  Königl.  Majest  ät  wiederholt
um  NMirtheilung  aller  Notizen  und  Akten,  welche  auf  diese  Gelder  sich  beiue
hen,  und  um  Tresfung  der  Einleitungen  zu  Verabschiedung  der  ausgeschne
benen  Steuer  sowohl)  als  der  Bestimmung  dieser  Gelder  allerunterhängt
zu  bitten.  '
AlledieGründe-welchediegehorfamstllnkerzeichnetenunterdemllthcupkpunkk
ausgefuͤhrt  haben,  sprechen  auch  fuͤr  die  letztere  allerunterthaͤnigste  Bitte.  Auch  scheinen
es  Suer  Königl.  Masestär  gar  nicht  zu  bezweifeln,  daß  die  Bestimmung  dieser
Gelder  zu  einem  Gegenstand  der  Verhandlung  mit  den  Ständen  geeignet  sey.  Nur  daß
die  gehorsamst  Unterzeichneten  jeßt  schon  in  diese  Angelegenheic  sich  mischen,  wird  ihnen
ebenfalls  als  eine  Anmassung  vorgeworfen.  Sie  mußten,  wie  schon  gezeigt  wurde,  durch
die  große  Noth  des  Landes  und  durch  die  wegen  Beitreibung  der  directen  Steuer  ge7
croffenen  Maasregeln  norhwendig  hierauf  geführt  werden.  Aber  auch  ausserdem  mußten
sse  sich  nicht  nur  berechtigt,  sondern  auch  verpflichtet  halten,  diesen  Gegenstand,  worüber
süe  seit  ihrer  Wieder=  Einberufung  einer  Eröffnung  von  Euer  Konigl.  Masestät
entgegensahen,  zur  Sprache  zu  bringen.  Und  gewiß  kann  auch  nach  der  ganzen  bisheriven
  Ausführung  darüber,  daß  sie  in  ihrer  gegenwärcigen  Srellung,  zu  diesem  Schntte
befugt  seyen,  um  so  weniger  ein  Jweifel  erhoben  werden,  da  sie  sogar  nach  der  ange"
führten  Erklärung  der  Königlichen  Commissarien)  ausser  der  Theilnahme  an  der  Verkas
sung)  nicht  durchaus  als  rechtlos  sich  zu  betrachten  haben;  und  da  in  der  Beilage  zu
dem  allerhöchsten  Reseripte  vom  13.  November  die  Einsicht  und  Prüfung  der  Staats
Rechnungen  als  ein  wesentliches  Attribut  des  Selbstbesteurungs=  Rechts  anerkannt  it.
Selbst  wenn  aber  auch  wegen  der  gegenwärtigen  Lage  der  Stände  über  die  314
ständigkeit  beider  allerunterthänigsten  Bitcen  ein  Zweifel  eintreten  könnte;  so  würden  sie
sich  doch  die  Erfüllung  derselben  allerunrerthänigst  versprechen,  da  sse  mic  Juversscht  hoffen,
  daß  durch  den  Erfolg  der  gegenwärtigen  Verhandlungen  bald  ein  fester  Reches,  Zus
stand  werde  herbeigeführt,  und  das  Volk  in  den  vollen  Genuß  seiner  Rechte  werde  ein-
        <pb n="199" />
        175

gesetzt  werden;  ja  da  eben  durch  diese  Erfüllung  die  Besorgnisse,  von  welchen  daffelbe
wegen  feiner-  zkteait  noch  immer  bewegt  wird,  am  gewsssesten  zerstreut  werden  müsse.
nddli
VII.)  sinden  die  gehorsamst  Uncerzeichneten  in  den  Ersparnissen,  welche  Euer  Kömigliche
  Majestät  nach  der  allerhöchsten  Resolution  bei  der  Staats.,  und  Hofhausholtuns
  allergnädigst  angeordnet  haben,  den  erfreulichen  Beweis,  wie  sehr  Allerhöchstieselben
  die  Nothwendigkeit,  durch  Beschränfung  der  Ausgaben  die  Bedrängmiß
des  armen  Vaterlandes.  zu  lindern,  erkennen.  Wie  bedeutend  diese  Einschränkungen  im
Verhältnit  zu  den  bleibenden  Ausgaben  seyen,  darüber  können  die  Unterzeichneten  in
Ermanglung  der  Einsscht  der  Staats=  Rechnungen  noch  nicht  urtheilen;  aber  doch  müssen
  sie  sich  die  allerunterthnigste  Bemerkung  erlauben,  daß  durch  diese  Aufopferungen,
wie  groß  auch  solche  der  Summe  nach  seyn  môgen,  das  Volk  doch  noch  nicht  hinreichend
  erleichtert  werden  kann;  denn  in  der  That  übersteigt  das  Elend  der  Unterthanen
jede  Beschreibung,  und  wenn  die  Sctände  es  nicht  bezweifeln,  daß  Euer  Königlicke
Masestäát  das  dusserste  versuchen  werden,  um  dem  allgemeinen  Jammer  abzuhelfen,
sobald  solcher  Allerhöchst  Denselben  in  seinem  ganzen  Umfange  bekannt  seyn  wird;
so  muß  es  der  dringendste  Wunsch  der  gehorsamst  Unterzeichneten  seyn,  daß  Euer  Kenigliche
  Majestät  über  den  Zustand  des  Landes  von  den  bei  ihren  Pflichten  dazu
aufzufordernden  Beamten,  oder  durch  eigene  Commissarien  Berichte  einziehen;  und  dadurch
  die  von  den  Scänden  zu  verschiedenen  Zeiten  gemachten  Schilderungen  ergänzen
zu  lassen  allergnädigst  geruhen  moöchten.
In  allertiefster  Ehrfurcht  verharrend
Euer  Königlichen  Majeste
Stuttgart,  den  3.  April  1616.

alletunterthaͤnigst  treugeborsaneste
Staͤnde-Versammlung  des  Königreschs.

Circulare  des  Departement  der  Finanzen,  Section  der  Steuern  an  die  Oberämter,  die  JahrsL
stener  von  Georgit  1645.  beir.,  vom  24.  April  1616.

Im  Namen  des  Königs.

Seine  Königliche  Masestät  haben  durch  ein  unterm  20.  d.  erlassenes  allerbochstes
  Reseript  zu  verordnen  geruht)  daß  zwar  jeht,  wo  man  der  baldigen  Abfassung
der  Verfassung  mit  Grund  entgegen  sehen  könne,  vor  der  Hand  keine  neue  Steuer
förmlich  ausgeschrieben  werden  soll,  daß  aber)  wie  es  denn  auch  räthhlich  und  selbssnochwendig
  sey,  mit  der,  ohnehin  in  der  Commun-Ordnung  vorgeschriebenen  vorldusigem
Erhebung  der  directen  Steuern,)  und  zwar  nach  dem  vorjährigen  Typus  um  so  mehr
For#zufahren  sey,  als,  wenn  sich  nach  einer  neuerlich  befohlenen  strengen  Prüfung  des
Emanz-Etats  für  das  Jahr  1817,  auf  dessen  Grund  künftig  die  Verwilligung  der  Sreuern
der  Landes-Versammlung  werde  angesonnen  werden,  die  Moglichkeit  einer  Herabsehung
der  Abgaben  sett  schon  zeigen  sollte)  diese  doch  voraussschtlich  nicht  bri  der  direkten
        <pb n="200" />
        176

Steuer  geschehen  koͤnne,  mithin  das  eigene  Interesse  der  Steuerpflichtigen  fordere,  daß
die  Amtspfleger  und  Buͤrgermeister  die  neue  Steuer  nach  Moͤglichkeit,  jedoch  immer  das
Normativ  vom  7.  April  d.  J.  im  Auge  behaltend,  in  den  gewöhnlichen  Terminen
einziehen.

Indem  man  nun  die  Oberämter  von  dieser  allerhöchsten  Verfügung  zu  ihrer  Nach,
achtung  in  Kenntniß  setzt,  werden  dieselben  zugleich,  so  wie  die  Ortsvorsteher  und  Amtepfleger
  in  Gemäßheit  der  weiteren  allerhöchsten  Verordnung  für  die  pflichtmäßige  Volhiehung
  verantwertlich  gemacht.  Stuttgart,  den  24.  April  1816.

Auf  besondern  allerhöchsten  Befehl.

Eingabe  der  Stäade=  Versammlung  in  Betreff  der  Jahrssteuer  16#5.,  vom  12.  Jun.  1516.
Euer  Königlichen  Majestát

haben  die  gehorsamst  Unterzeichneten  in  ihrer  allerunterthänigsten  Singabe  vom  3.  Upril
dieß  Jahrs,  die  Rechtsgründe  wiederholt  vorgetragen,  aus  welchen  sie  auf  einer  gemeim
schaftlichen  Steuer=  Verabschiedung  zu  bestehen  nicht  umhin  können.  Sie  waren  berech“
tigt  eine  entsprechende  allerhöchste  Enrschliessung  darauf  zu  erwarten.  Eine  solche  erfolgee
aber  nicht.  Dagegen  haben  Allerhöchstdieselben  unterm  21.  April  ein  Reseript  an
sämtliche  Oberämter  erlassen,  worin  verordnet  wird
odaß  zwar  set,  wo  man  der  baldigen  Abfassung  der  Verfassung  mit  Grund  entgegen
  sehen  könne,  vor  der  Hand  keine  neue  Steuer  ausgeschrieben  werden  soll)  doß
aber  mit  der  ohnehin  in  der  Commun-Ordnung  vorgeschriebenen  vorlänfigen  Erhe“
bung  der  direkten  Steuer,  und  zwar  nach  dem  vorfährigen  Dypus  umsomehr  fortzufahren
  sey,  als,  wenn  sich  nach  einer  neuerlich  befohlenen  strengen  Prüfung  des
Finanz-Etats  für  das  Jahr  1817,  auf  dessen  Grund  künftig  die  Verwilligung  der
Steuern  der  Versammlung  werde  angesonnen  werden,  die  Möglichkeit  einer  Herabsetzung
  der  Abgaben  !7  schon  zeigen  sollce,  diese  doch  voranssichtlich  nicht  bei
der  direkten  Steuer  geschehen  könne,  mithin  das  eigene  Interesse  der  Steuerpslich,
tigen  fordere,  daß  die  Amtspfleger  und  Bürgermeister  die  neue  Steuer  nach  Mög“
lichkeit,  jedoch  immer  das  Normativ  vom  7J.  April  d.  J.,  im  Auge  habend  in  den
gewöhnlichen  Terminen  einziehen.“
Die  gehorsamst  Uncerzeichneten  verkennen  das  Beruhigende  nicht,  welches  in  diesem  allerhöchsten
  Rescripte  enthalten  ist.  Denn  indem  Euer  Königl.  Majestät  dem  Volke
die  Versicherung  geben,  daß  man  mit  Grunde  der  baldigen  Abschliessung  des  Verfassungs-Beras
  entgegen  sehen  könne,  s'ind  die  Stände  berechtigt  anzunehmen,  daß  Allers
böchst  Dieselbe  mit  den  Principien,  welche  den  Wergleichs-WVerhandlungen  zu  Grunde
  liegen,  einverstanden  seyen.  Namentlich  geht  das  Rescript  von  dem  Grundsatze  aus
daß  ohne  ständische  Verwilligung  keine  Steuer  ausgeschrieben  werden  könne.  Inzwisches
würden  sowohl  die  Stände  als  ihre  Committenten  eine  Bürgschaft  der  baldigen  Rükkehr
des  Rechtszustandes  darin  gefunden  haben,  wenn  diese  vorläusige  Maosregel  in  Gemein
schaft  mit  den  Ständen  getroffen  worden  räre.  Es  wird  zwar  diese  einseitige  Anordnung
  unter  Berufung  auf  die  Communordnung,  also  auf  ein  verfassungemäßig  erucchte,
        <pb n="201" />
        177.

tes  Geseß  erlassen.  Allein  die  Stände  vermögen  nicht,  sich  zu  überzeugen),  daß  diefelbe
diesem  Gesetze  gemäß  sey:  denn  die  Commun-Ordnung,  welche  bei  verspäteter  Ausschreibung
  der  Steuer  zum  Einzug  einer  Terze  legitimirt,  sezt  eine  Steuer  voraus,  welche  im
vorhergegangenen  Jahr  von  den  Ständen  verwilligt  worden)  die  nicht  mit  der  gegenwärtigen
  Menge  indirecter  Steuern  in  Verbindung  stand,  und  darum  den  Kräften  des
Landes  angemessen  war  und  zudem  in  die  Landes=  asse  floß.

Alle  diese  Voraussehungen  fehlen  gegenwärtig,  darum  kann  die  vorläusige  Erhebung
  der  Steuer  einfeitig  nicht  angeordnet  werden.  Da  aber  die  Stände  überzeugt  sind,
daß  die  durchgreifende  Untersuchung  des  ganzen  Scaatshaushalés,  welche  einer  definitiven
  Verabschiedung  des  Steuerwesens  vorangehen  muß,  geraume  Beit  erfordere,  und  sie
nichts  für  dringender  halten,  als  den  Abschluß  der  Vergleichs-Verhandlungen  über  den
zu  erneuernden  Verfassungs=  Verkrag,  so  glauben  sie  es  mit  ihren  Pflichten  gegen  das
Volk  vereinigen  zu  können,  wenn  sse  zu  der  Unordnung  einer  vorläussgen  Echebung  der
Steuer  in  dem  Sinne  und  für  den  Zwek  der  Communordnung  ihre  Einwilligung  geben.
Nur  bei  dieser  Einwilligung  kann  das  Volk  sich  beruhigen)  weil  es  nur  dadurch  die
Ueberzeugung  gewinnen  kann,  daß  im  Augenblik  nicht  mehr  geschehen  könne,  und  daß
bei  der  demnächst  zu  erwartenden  deffnitiven  Regulierung  des  Steuerwesens  die  Rüksschren
  entscheiden  werden)  welche  man  dem  Rechte  und  dem  Unglüf  des  Volkes  schuldig  ist.

Indem  nun  die  Stände  eine  provisorische  Verabschiedung  im  gegenwärtigen  Augenblik
  für  unvermeidlich  halten,  und  daher  unter  Vorbehalt  einiger  besondern  demnächst
zu  machenden  alleruncerthänigsten  Anträge  in  Steuersachen  zum  Behuf  der  Erleichterung
des  Steuereinzugs  in  die  Anordnung  einer  vorläusigen  Erhebung  eines  Drittels  der  directen
  Steuer  der  frühern  Zeic  einwilligen,  zweifeln  sie  nicht,  daß  Euer  Königliche
Masestät  Allerhöchst  Selbst  in  der  Commmnordnung)  welche  in  dem  Reseript  vom
24.  April  zur  Rechtfertigung  desselben  angeführt  wird,  auch  den  Bestimmungs=  Grund.
finden  werden,  das  Steuerwesen  in  den  daselbst  vorausgesezten  Weg  der  Berabschiedung
allergnaͤdigst  einzuleiten.

Sollte  diese  Hoffnung  nicht  erfuͤllt  werden,  so  wuͤrden  die  Staͤnde  genoͤthigt  seyn,

egen  jedes  weitere  Vorschreiten  zu  protestiren  und  das  Volk  zu  Entrichtung  einer  ein-2
  ausgeschriebenen  Steuer  nicht  fuͤr  verbunden  erklaͤren.

In  allertiefster  Ehrerbietung
Euer  Kyniglichen  Majestäác

Seuttgaré,  den  12.  Jun.#18t6.
allerunterthänigst  treugehorsamste
Seände=  Versammlung  des  Käömigreichs.
        <pb n="202" />
        *

Staats-Miuutsterlal  Reseript  an  die  versammelten  Landstiunde  auf  die  Eingade  vom  J.  Apri,
d.  d.  19.  Jun.  1616.

Trlderlch,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg  rc.  ꝛc.  u.

biebe  Getreue.  Aus  euerer  Eingabe  vom  3.  April  d.  J.  womit  Ihr  den  Innhalt
Euerer  gegen  die  Steuer,  Executions-Verfügungen  vom  1y.  Jan,  eingereichten  Vorstellung
  zu  rechrfertigen  gesucht,  haben  Wir  mißfällig  zu  ersehen  gehabe,  daß  Ihr  auf  Euerer
Behaupcung.,  es  könne  die  im  vorigen  Jahre  ausgeschriebene  Jahrs=  Steuer  ohne  euere
Einwilligung  nicht  als  rechtmaßig  angesehen  werden)  und  mithin  auch  in  Beziehung  auf
dieselbe  kein  Executions=  Verfahren  Start  finden,  noch  immer  besteher.

Wir  können  euch  hierauf  nicht  verhalten,  daß,  wenn  Wir  gleich  die  von  Euch  vor,
ecragenen  Gründe  einer  sorgfaltigen  und  unbefangenen  Prüfung  haben  uncerwerfen  las,
ßen,  Wir  doch  keineswegs  von  der  Richtigkeit  Euerer  Ansprüche  dadurch  überzeugt  wor,

den  sind,  und  daß  Wir  überhaupt  Uns  dazu  nicht  zu  entschliessen  vermögen,  dasfenige)
was  erst  durch  den  abzuschliessenden  Berfassungs-Vertrag  seine  Wirksamkeit  erhalten  muß,
schon  jetzt  provisorisch  eintreten  zu  lassen,  dadurch  aber  die  ganze  Staats,  Verwaltung  in
eine  schwankende  und  höchst  precäre  Lage  zu  verseßen,  deren  nachtheilige  Folgen  allen
Scaatsangehbrigen  fühlbar  werden  mußten.  Im  Allgemeinen  werdet  Ihr  es  Euch  selbst
nicht  verhehlen  können,  daß  zwei  verschiedene  Zeitpunkte  von  einander  zu  unterscheiden  Und.

Ber  der  ersten  Eröffnung  der  Stände-Versammlung  des  vereinten  Königreichs  konnte
  wohl  kein  Zweifel  obwalten,  daß  dieselbe  nicht  zu  Ausübung  aller  der  Rechte  befugt
seyn  sollte,  welche  ihr  durch  die  Urkunde  vom  15.  Merz  v.  J.  eingerdumt  worden  waren,

und  da  auch  die  ersten  Unterhandlungen  über  die  Landes=  Verfassung  sich  auf  partielle
Modiftkationen  sener  Urkunde  beschränkten:  so  konnte  die  einstweilige  Ausübung  der  durch
Die,  Urkunde  sanctionirten  ständischen  Befugnisse  gar  wohl  damit  bestehen.

Unter  Berückschtigung  dieser  Verhältnisse  geschah  es  dann  auch,  daß  ihr  am  16.
IUpril  v.  J.  aufgefordert  wurdet,  die  Mittel  zu  Bestreitung  der  durch  den  eingetretenen
Kriegs=  Zustand  veranlaßten  extraordinairen  Scaats-Ausgaben  beizuschaffen,  daß  über  die
Vertheilung  der  Kriegslasten  von  Cuch  berathschlagt  und  die  Beiordnung  ständischer
Mitglieder  zu  dem  Armee-  Ministerium  und  dem  Ober-Landes=  Commissarlat  Euch  ge-Vattet
  wurde.  „

Von  vorlaufiger  Ausübung  eines  ständischen  Steuer,  Verwilligungsrechts  in  Hinsicht
auf  die  gegenwärtig  bestehenden  directen  und  indirerten  Steuren  konnte  übrigens  damals
gar  nicht  die  Rede  seyn,  da  nach  der  Urkunde  vom  15.  Merz  vor.  J.  während  Unserer

segierungszeit  dieses  Recht  nur  bei  Erhöhung  der  bisherigen  Staats-Abgaben  hätte
eintreten  sollen.

Nachdem  aber  im  Jul.  vor.  J.  Enere  Vertagung  erfolgt  war,  und  nach  Euerer
Wiedereinberufung  durch  Unsere  Eneithlifungen  vom  16.  Okt.  und  13.  Nov.  v.  J.  die
Lage  Euerer  Verbültnu#se  eine  wesentliche  Beraterung  dadurch  erlitten  hatte,  daß  nun
erst  über  einen  die  c  m#n#mte  Staars-Einrichtung  #im  alsenden  Vertrag  ganz  von  neuem
unterhandelt  we#rden  sollte:  „  kann  wohl  die  vertragömästze  Repräsentativ:  Verfassung
nicht  in  Wirkiamient  erreen)  he  der  Vertrag  selbst  wirklich  abgeschlossen  worden  ist;  es
        <pb n="203" />
        17

kann  miehin  von  Ausuͤbung  eines  staͤndischen  Mitwirkungstechts  in  Beziehung  auf  die
Staats-Verwaltung  nicht  die  Rede  senn,  solange  die  Bestimmungen,  unter  welchen  die
staͤndische  Mitwirkung  Statt  finden  soll,  noch  nicht  vertragsmäßig  festgesetzt  sind.  Es
ergibt  sich  vielmehr,  daß,  wenn  nicht  eine  gaͤnzliche  Anarchie  eintreten  soll,  die  Form
der  bisherigen  Sragts,  Verwalcung  solange  beibehalten  werden  muß  ,  bis  der  neue  Verfassungs-Vertrag
  wirflich  zu  Stande  gekommen,  ist,  daß  miehin  die  nach  der  bisherigen
Jorm  zu  Deckung  der  Staats=  Bedurfnisse  ausgeschriebenen  Steuren  von  den  Steucr-Mlchtigen
  nicht  ohne  Vertezung  ihrer  ##atsbürgerlichen  Pflichten  verweigert  werden  kön-###e,
  und  daß  eine  sölche  Verweiqgerung  als  ein  Ungehorsam  amzusehen  wäre,  gegen  welchen
  erecutivische  Masregeln  in  Anwendung  gebracht  werden  müßten.

Wenn  Ihr  nach  diesen  Gesschtspunkten  beurtheilt,  was  Ihr  zu  Begründung  Euerer
entgegengesezten  Behauptungen  vorgebracht  habt  ;  so  werdet  Ihr  hierinn  von  selbst  eine
hinreichende  Widerlegung  der  von  ench  angeführcen  Momente  finden.  So  viel  nemlich
»  1)  das  landstaͤndische  Recht,  bei  Ausschreibung  der  Steuren  mitzuwirken,  an  sich
betrifr#so  fallr  es  in  die  Augen)  daß,  so  lange  noch  über  die  Formen,  unter  welchen
dieses  Recht  ausgenbt  werden  soll  und  über  die  Grenzen  desselben  unterhandelt  wird),  dessen
wirkliche  Ausübung  ssch  nicht  denken  läße.  Insbesondere  stehen

a)  der  von  euch  aufgestellten  Behauptung,  daß  ohne  Selbstbesteurungs-Recht  keine
Verfassung  denkbar  und  vieses  ein  keiner  Modiflkation  unterliegendes  Urrecht  sei;
sowohl  die  Beispiele  anderer  Staaten  als  die  Geschichte  entgegen.

b)  Die  Gesete  über  die  ständische  Verfassung  des  alten  Landes  können,  wenn  gleich
die  Fortdauer  ihrer  inneren  Gültigkeit  nicht  gelängnet  wird,  doch  nicht  eher  in
Anwendung  kommen,  als  bis  entweder  das  alte  Land  von  dem  neuen  wieder  getrennt
  und  eine  altverfassungsmäsige  Repräsentation  gebildet  oder  die  ständische  Verfassung
  des  ersteren  auf  das  gesammte  Königreich  übergetragen  wird.

Der  erstere  unglückliche  Foll,  darf  sedoch  nicht  früher  eintreten,  als  bis  jede  Hofnung,
auf  dem  gegenwärtigen  Weg  der  Unterhandlungen  den  schon  so  lange  ersehnten  Verfas,=sungs,
  Vertrag  für  das  ganze  Königreich  zu  Stande  zu  bringen,  böllig  verschwunde
ist,  und  den  zweiten  Jall  eintreten  zu  lassen,  ssnd  Wir,  wie  Wir  schon  längst  erkläxt
und  es  bei  geder  Gelegenheit  wiederholt  haben,  nicht  nur  nicht  verpflichtet,  sondern  vielmehr
  durch  dringende  Gründe,  welche  theils  in  den  Mängeln  der  alten  Verfassung  de
Herzogehums,  theils  in  dem  Hinzutreten  eines  ganz  neuen  Staats-Elements)  des  Adels,
liegen,  zum  Gegentheil  aufgefordert.  Vorzüglich  aber  erscheint  es

a#c)  als  eine  auffallende  Mißdeutung  der  klarsten  Worte,  wenn  aus  unserer  Resolution
vom  2y.  Mai  v.  J.,  aus  dem  Manifest  vom  5.  Aug.,  und  aus  der  Beilage  zum
Reseript  vom  13.  Nov.  gedachten  Jahrs  die  Anerkennung  eines  schon  seßt  von
euch  auszunbenden  Selbstbesteurungs-Rechts  abgeleitet  werden  will,  indem

*)  die  Resolution  vom  27.  Mai  die  vorläufige  Bewilligung  der  bisherigen  Steuren

auf  die  Scats-Jahre  von  181K.  nar  als  Bedingung  des  im  Wez  der  Umckhandlung
  den  Ständen  eingeräumten  Verwilligungsrechts  in  Ansoruch  nimmt,

a)  in  dem  Manisest  vom  3.  UAug.  welches  den  Gang  der  früheren  Unterhandlungen
        <pb n="204" />
        vꝛ  80

schildert,  nach  dem  ganzen  Jusammenhang  von  blosen  Atcrägen  und  Vorschlägen
zu  Exzielung  eines  gemeinschaftlichen  Uebereinkunft  die  Rede  sepn  konnte  und
7)  dasjenige,  was  aus  der  Beilage  B  zu  dem  Reseript  vom  15.  Nov.  v.  J.  ausgehoben
  ist,  keineswegs  als  ein  Vertrags-  Artikel  angesehen  wesden  kann,  sondern
ausdrücklich  nur  unter  die  Fundamental=  Punkte  aufgenommen  worden  ist)  welche
  den  Unterhandlungen  zur  Grundlage  dienen  follten.  Hiezu  kommt  noch

2)  daß  die  Ausübung  eines  landständischen  Steuerbewilligungsreches  schon  um  des
willen  zur  Zeit  nicht  statt  finden  kann,  weil  die  verfassungsmdsigen  Organe  füx  die  Uusübung
  dieses  Rechts  fehlen  und  ohne  eine  völlige  Unterbrechung  der  Verhandlungen  üt##r
eine  gemeinsame  Verfassung  nicht  herbeigeschaft,  werden  konnen

Offenbar  ist  dassenige,  was  Ihr  in  Hinsscht  auf  diesen  Punke  in  Euerer  Eingabe
angeführt  habr)  nichr  so  beschaffen,  um  den  erforderlichen  Beweis,  daß  die  gegenwärtige
Stande-Versammlung  zu  Ausübung  ides  befragten  Rechts  geeiguet  sey##  darauf  gründen
zu  können.  ,  ·

Alles)  was  vor  Euerer  Vertagung  zu  Folge  der  Urkunde  vom  15.  März  v.  J.
in  dem  Zeitraum  geschah,  wo  noch  über  die  Modif#eationen  jener  Urkunde  unterhandelt
wurde,  kann  auf  die  gegenwärtige  Verhältnisse  nicht  mehr  angewendet  werden,  vermöge
welcher  euch,  ehe  der  neue  Verfassungs-Verkrag  zu  Stende  kommt,  keine  andere  Wutsamkeit,
  als  die  einer  konstituirenden  Versammlüng  zustehen  kahn.  «"·«

Diese  Wirksamkeit  bezieht  sich  zunachst  nut  auf  die  Unterhandlungen.  uͤber  die  neue
Verfassung,  und  da  mit  diesem  Geschaͤfte  die  Herpbachtung  der  Defecte  in  der  bisherigen
S.aats-Verwaltung  genau  verbunden  ist,  so  werden  Wir  auch  nicht  enkgegen  seyn,  wens
Ihr,  wie  schon  früher  von  euch  geschah,  davon  Anlaß  nehmt,  dergleichen  Defecte  Uns
in  ehrerbietigem  Vertrauen  zur  Abhülfe  vorzulegen.  ««

Jede  andere  Concurrenz  zur  Staats-Verwaltung  hingegen  wuͤrde  euch  von  euerer
gegenwaͤrtigen  Bestimmung  entfernen  und  kann  also  in  feiner  Hinsicht  als  Recht  von
Euch  angesprochen  werden.  Auch  ist  euch  seit  den  neu  eingetretenen  Verhältnisseh  eine
solche  Conkurrenz  nie  wieder  eingeréumt  worden.  ’-"·««""

Wenn  Ihr  aber  daraus,  daß  ihr  als  Stellvertreter  des  Volks  anerkaͤnnt  send,
welche  die  Rechte  desselben  zu  vertheidigen  und  darüber  zu  unterhandlen  haben,  auch  auf
die  Befugniß,  diese  Rechte  Nahmens  des  Volks  auszunben,  den  Schluß  ziehen  wollet;
so  läßt  sich  dieses  eben  so  wenig  rechtfertigen)  als  wenn  ein  gerichk.  Anwald,  dem  die
Vertheidigung  der  Rechte  eines  Gutseigenthümers  übertragen  t,  ssch  auch  die  Verwaltung
  des  im  Strict  befangenen  Gucs  zueignen  wollte.  Wie  Ihr  endlich  euch  auf  die
bei  Wieder,  Sröffnung  der  Unterhandlungen  von  Unsern  Commissarien  an  Euere  Bevollmächtigte
  abgegebene  Erkläkrung  berufen  zu  können  glaubet,  läßt  sich  um  so  weniger  ein"
sehen)  als  darin  ausdrücklich  der  Grundsaß  ausgesprochen  ist,  daß  die  Stande-Bersamm“
lung  für  setzt  noch,  als  solche  keine  verfassungsmästge  Rechte  anzusprechen  habe.  -Q

Die  nemlichen  Gründe  stehen  in  der  Haupesache  dem  in  Euerer  Eingabe  beigefüg
ten  weiteren  Gesuch  entgegen,  daß  Euch  in  Bezishung  auf  die  darinn  Erührte  extratordindren
  Geld-Zusluße,  namentlich  die  englischen  Subsidien)  die  sogehannten  Reluitions“
Gelder  und  die  französssche  Contribution  alle  Rotizen  und  Acten,  mitgetheilt,  und  eine
        <pb n="205" />
        183,

Verabschiedung  über  die  Bestimmung  derselben  eingeleitet  werden  möchte;  da  diesem  Gesuch
  nicht  entsprochen  werden  könnte,)  ohne  ruch  schon  setzt  die  Ausübung  eines  Mitwir--kungsrechts
  in  Staats-Verwaltungs-Angelegenheiten  einzuräumen,  welches  mit  den  gegenwärtigen
  Verhältuissen  unvereinbarlich  ist.  ·.  ·  «

llnterdiesenVoraussetzungenwerdenWirUnsvondemjenigen-wasinUnserm
Reseript  vom  18.  März  d.  J.  sowohl  in  Hinsicht  auf  die  Jahrssteuer  vom  Jahr  1814
als  auch  wegen  der  Verwendung  der  Substdien  und  andern  Gelder  bestimmt  erklärt
worden  ist,  auf  keine  Weise  abwendig  machen  lassen,  und  besonders  unabweichlich  darauf
bestehen,  daß  jene  nach  der  bisherigen  Form  zu  Deckung  der  Staatsbedürfnisse  ausgeschriebene
  Steuer  unter  Beobachtung  der  bereits  allgemein  bekannt  gemachten  schonenden
Verfahrungs-Art  eingezogen,  gegen  diesenigen  aber,  welche  mit  der  Jahlung  zurückbleiben,
  ohne  ihre  Unvermögenheit  erweislich  m#chen  zu  können,  die  gesehzlichen  Executioas-Maßregeln
  ergriffen  werden.

Uebrigens  können  Wir  nicht  umhin,  am  Schlusse  noch  die  Bemerkung  beizufügen,
daß,  wenn  Ihr  die  bevorstehende  nahe  Aussicht  auf  einen  glücklichen  Erfolg  der  bisherigen
  Unterhandlungen  dazu  benühen  zu  können  glaubtet,  um  die  vorliushee  Ausübung
landständisyer  Rechte,  deren  Wirklamkeit  von  diesem  Erfolge  abhänge)  in  Anspruch  zu
nehmen,  Wir  noch  weit  mehr  zu  der  Erwartung  befuge  gewesen  wären,  Ihr  würdet,  mit
Beiseitsetzung  aller  den  Hauptzweck  mehr  hindernden  als  befördernden  Nebenbeschäftigungen,
  auf  die  schleunige  Herbeiführung  jenes  Erfolgs  euer  ausschließliches  Augenmerk
richten,  und  euch  insbesondere  jeder  voreiligen  Anmahungen  enthalten,  welche  den  Fortgang
  der  Unterhandlungen  aufhalten  und  erschweren  müßen;  wie  Ihr  dann  ganz  allein
es  diesem  Gesichrspunkte  zuzuschreiben  habt,  daß  Wir  die  Widerlegung  der  in  eurer
Eingabe  vom  3.  April  enthaltenen  Behauptungen  inzwischen  im  Anstand  gelassen  haben,
bis  Wir  durch  eure  neuern  Schricte  gendchiget  worden  Knd-„  Euch  mittelst  einer  ausführlichen
  Auseinandersetzung  der  bebchenden  Verhältnisse  auf  euren  wahren  Standpunke
zurückzuführen.  Gegeben  2cc.  Stuttgart  im  Königlichen  Staats-Ministerium,  den
19.  Jun.  1876.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj,

Staats  =  Ministerial  -  Reseript  an  die  versammglten  Kandstände  auf  die  Eingabe  vom  12.  Jun.
d.  d.  23.  Jun.  18165.  «  ·  "

LiebeGetkeueLUnsisteureEingabevom12.d.M.allerunterthänigstvorgelegt
Morden-inzwelcherihrvvudem-ausdekSteuekaectiondesDepartementderFinaui
zenunten-AhAMICI-andieObmämterergangenen-Ausschreiben,dieJahrssteuer
von-Georgiiwis.betretfend-Anlaßgenommenhabt-UnsdeswegetheineVorstellungzu
  machen.  ·

Wir  würden  Uns  darauf  beschränken  können,  euch  wiederholt  auf  den  Standpunkt
zurückzuweisen,  in  welchem  ihr  euch,  dermalen  befindet,  und  Uns  auf  das  diese  Verhältnisse
ausführlich  auseinander  sehende,  den  19.  d.  M.  an  euch  erlassene  Reseript  zu  beziehen,  wenn
ihr  euch  nicht  zu  gleicher  Zeit  erlaubt  hättet,  euret  allerunterthänigsten  Vorstellung  eine
an#naßliche  Drohung  anzufügen,  welche,  was  auch  für  eine  Deutung  ihr  derselben  zu
geben  euch  vorbehalten  haben  möget,  eine  gegen  den  Staat  auf  keine  Weise  zu  entschul-
        <pb n="206" />
        182

digende  Erklärung  in  ssch  schließt,  und  deren  Bekanntwerdung,  was  ihr  selbst  nicht  miskennen
  könnet,  ganz  dazu  geeignet  wäáre,  sjedes  andere  Volk  irre  zu  leiten  und  zum  Ungehorlam
  aufzureißen.  '  ,  ,

SiehättellnsvergnlassenkbnnekueineVersmnmsnng,diesichekdkcisteheinesoli
che,  die  Schranken'der  Ordnung  so  ganz  uͤberschreitende,  und  im  Geiste  revolutionaͤrer
Versammlungen  eingerichtete  Sprache  zu  führen,  sogleich  aufzulösen.  Allein  die  Liebe  für
Umser  Volk,  und  die  entschiedene  Absicht,  sein  Wohl  und  seine  Erwartungen  nicht  aus
den  Angen  verrücken  zu  lassen,  wird  Uns  von  Allem  dem  zurückhalten,  was  diese  nech
weiter  entfernen  könnte.

Wir  wollen,  und  Wir  haben  dieß  schon  am  11.  Jan.  vor.  J.  und  durch  Unsere
ganze  Handlungsweise  offenkundig  und  sartsam  bewiesen,  daß  in  Unserem  Königreiche
eine,  den  Bedürfnissen  des  Staats  und  des  Volks  angemesseite,  ständische  Verfassung
begründet  werde.  ·  "«

Kur  auf  dieses  Werk  habe  ihr,  die  ihr  zwar  früher  zu  Ausübung  der  in  Unserem

Edikte  vom  15.  Merz  v.  J.  den  Ständen  in  Hinsicht  auf  die  Staats-Verwaltung
übertragenen  Rechte  berufen  waret,  in  dem  nunmehrigen  Stand-Dunkte,  auf  den  ur
euch  durch  eure  Eiklärungen  vom  15.  und  22.  Merz  v.  J.  selbst  gesett  habt,  und  durch
Unser  Aerhöchstes  Reseript  vom  15.  Nov.  berufen  worden  seyd,  eure  Wirksamkeit  z
richren  und  zu  beschränken)  wenn  nicht  Störung  an  die  Stelle  der  Ordnung  treten
und  euch  nicht  vor  aller  Welr  der  Vorwurf,  die  Grenzen  eurer  Befugniß  eigenmachtig
überschrirten  zu  haben,  treffen  soll.  -
.  Je  angelegentlicher  aber  Unser  Wunsch  ist,  daß  eine  solche,  nicht  blos  fuͤr  den  Angenblik
  bereihnete,  sondern  dauerhafte  Verfassung  fest  begründet  werde,  se  mehr  Wir
hierzu  auch  durch  Unsere  Königl.  Commissarien  zu  den  Uncechandlungen  über  die  Verfassungs-Angelegenheit
  Unsere  Bercitwilligkeit  bereugt  haben;  desto  weniger  können  Wir
Verhälcnuisse,  welche  die  Erwartung  Unferer  geereuen  Uncerthanen,  und  die  Erfüllung
Unseres  festen  Willens  verzögern,  eintreten  lassen,  und  ehe  durch  die  Verfassung  die  Urr
und  Formen  der  Einwirkung  der  Stände  in  die  Staats=  Verwaltung  festgesect  sind,
einer  Einmischung  in  Unsere  Regierungs-Gewalt  von  irgend  einer  Seite  statt  geben.

Wir  werden  deren  Ausübung  um  so  mehr  zu  handhaben  tvifserl,  als  Wir  Uns  insonderheit
  verbunden  halten,  sede  in  dieselbe  eingrelfende,  zum  Ungehorsam  führende  Anmaßung
  auf  das  nachdrücklichste  zuruckzuweisen.  4

Indem  Wir  euch  nun  dieses  Hierdarch  zu  erkennew  geben,  und  euch  wiederholt  auf
eure  dermalige  einzige  Bestimmung,  zur  Begründung  einer  Consticution  mit  beförderndem
  Eifer  mitzuwirken)  verweisen:  sehen  Wir  Uns  in  die  Norhwendigkeit  gesetzt,  euch
auf  das  bestimmteste  zu  erklären,  daß  keine  Eingabe,  keine  Vorstellung  von  eurer  Seire,
  welche  nicht  allein  und  rein  jene  Bestimmung  zum  Gegenstande  hat,  beachtet  und
beanrwortet,  sondern  alles  auf  das  Werk  der  Constirution  verwiesen  werden  wird)  weswogen
  auch  diß  die  einzige  Antwort  ist,  welche  ihr  auf  eurre  Vorstellungen  wegen  des
S.ur#=  Wesens,  der  Stamm=  Miethe  und  des  Scaats=  Schuldenzahlungs-Inslicurs,
erhalten  könnd#.  Gegeben  2c.  Stuttgart,  im  Königl.  Staats-Ministerium)  den  24.
Jun.  1816.  4d  Mand.  Sacr.  Reg.  M##j.
        <pb n="207" />
        Nro.  27.  1  8  1  6.  1838

Königlich=  Württembergisches
Stagts=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  29  Jun.

 

 

Warnung  in  Betreff  der  Aufmerksamkeit  auf  den  Gesundheits=  Haltand  der  Schafe  wegen  der  in
einigen  Orten  ausgebrochenen  Pocken-Krankheit.  O

In  Betreff  der  Schaf-Poken,  einer  Krankheit,  welche  ssch  in  Württemberg  niche
don  selbst  bildet,  londern  bei  den  inländischen  Schafen  nur  durch  Ansteckung  entsteht,
find  bereits  am  :4.  Merz  d.  J.  (Staats=  u.  Reg.  Blatt  Nr.  11.  Seite  6.)  Vorsschts-Mawgegeln,
  besonders  in  Hinsicht  der  aus  Frankreich  kommenden  Schafe,  vorgeschrie
en  worden.

Da  diese  Krankheit  auch  unter  die  Schaf=  Heerde  zu  Kirchheim  am  Neckar,  Oberamts
  Bestgheim,  gekommen  ist,  und  hiervon,  ehe  der  Schäfer  die  Krankheit  als  Pocken
erkannt  hatte,  einzelne  Stücke  an  verschiedene  Orte  mit  der  Wirkung  veréussert  worden
sind,  daß  bereits  unter  der  Schaf=  Heerde  auf  dem  Dachenhäuser  Hof,  Oberamts  Nürtingen,
  Musteckung  erfolgte;  so  ist  desto  größere  Vorsscht  gegen  weitere  Verbreitung  dieser
  Krankheit  nothwendig,  je  verheerender  dieselbe  ist,  und  je  weniger  die  Schaf=  Pocken,
welche  in  Würctemberg  glücklicher  Weise  sehr  selten  sich  äußerten)  den  meisten  Schafhaltern
  und  Schäfern  gehörig  bekannt  sind.  ·  ·«

Es  wird  deswegen  verordnet,  daß  jede  ungewöhnliche  Krankheit-Erscheinung  bei  einer
  Schaf=  Heerde  von  den  Schakhaltern  und  Scha#fern  sogleich  der  nächsten  Ortsobrigkeit,
  und  von  derselben  dem  Oberamt  angezeigt  werden  soll,  welches  nicht  allein  den
Thier=  Arzt,  oder  in  dessen  Ermanglung  den  nächsten  Ober=  oder  Unteramts=  Arze  zu
unverweilter  Untersuchung  der  Schaf=  Heerde,  genauer  Aufnahme  des  Erfunds,  medieinischen
  Vorkehrungen  und  Vorschlägen  über  die  zu  treffenden  Polizei-Anstalten  zu  verankassen,
  sondern  auch  die  nöthig  scheinenden  polizeilichen  Verfügungen  zu  vollziehen,  und
hierüber  schleunigen  Bericht  an  die  Section  des  Medicinal-Wesens  zu  erstatten  hat,  von
welcher  die  weiteren  Anordnungen  zu  erwarten  s#nd.  Eine  Versumniß  hierin  wird  gegen
  sede  Person  oder  Stelle,  welche  derselben  sch  schuldig  macht,  nachdrücklich  geahndet
  werden.
        <pb n="208" />
        ist

Die  Oberaͤmter  haben  uͤberdiß  die  Veranstaltung  zu  treffen,  daß  obige  Vorschtift
jeden  Orts  bekannt  gewacht,  und  den  Schafhaltern,  Schufern  und  Pfhrihmeistern  deren
Befolgung  und  vorzügliche  Aufmerksamkeit  auf  den  Gefunoheits-  Zusta.id  der  Schafe  eingeschärft
  werde.  Seuttgart,  den  27.  Jun.  1816.  Kön.  Mumsterium  des  Inners.

Geheimer=  Nath  v.  Otto.

MRechts=  Erkennenisse  des  Kdn.  Ober-Justiz.  Collegums.

10)  In  der  Appellations=  Sache  von  Mergentheim  zwischen  Stephan  Nafer  et  Cons.
von#  Nassau,  Mergentheimer  Oberamts,  Kl.  Ancen,  gegen  Michael  Keutels  Wittwe
et  Cons.  daselbst,  Bekl.  Aten,  in  der  Laupesache  das  Eigenthum  und  die  Ruzniefsung
eines  Waldes,  gegenwärtig  aber  die  Seaquestration  und  Sistirung  des  Holzhiebs  betref.
wurde  die  Appellation  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde  per  „Releript,  ver,
worfen.  Stuttg.  den  11.  Jun.  #1816.

2)  In  der  Rechts-Sache  zwischen  der  verwittweten  Geheimenräthin  von  Schott  #
Ochsenhausen  cum  curst.  Kläg.  und  dem  Herrn  Fürsten  von  Metternich  Bekl.)  Penkons=Abzug
  betr.)  wurde  mit  Modkfscation  con  #emnatorie  erkannt.  Stuteg.  den  12.  Jun.  1616.

39)  In  der  Appellations-Sache  von  Crailsheim  zwischen  der  Gemeinde  Volkershau
sen,  Kl.  Antin,  und  dem  Schullehrer  Baumgärtner  zu  Ellrichshausen  Bekl.  Aten)  die
Aukhebung  eines  Vergleichs  betr.,  wurde,  uuter  Reformirung  der  Urthel  erster  Instan,
erkannt,  daß  der  in  Frag-  stehende  Vergleich  als  nichtig  zu  erklren  sei,  Falls  A#c#  nucht
beweisen  könnte,  daß  derselbe  die  gesezlich  erforderliche  ausdrükliche  Genehmigung  der
Gemeinde  Curatel  wirklich  erhalten  habe.  Stuttg.  den  13.  Jun.  1876.  »

"»·’24)·JaverRechts-SacheeksterJnstanzzwiischenDavidEßlinger,Scktlckls
Weins-erg,Kl.x-nddemvormaligenOberamtmaunallda,HosiathQFctzerdahtekj
BekcjjISchadensiErsasbetr.,wurdeanfBeweiserkannt.Stuttg.den18.:iun.tölds

Erkenntnite  des  Kdnigl.  Ebe-Gerichts.

Den  2a  Jan.  1816  wurde  Wilhelm  Jung,  Bürger  und  Weingärtner  zu  Schwieberdingen,
  Ludwigsburger  Oberamts,  Kl.  von  Anna  Maria,  geb.  Feucht  von  Höfingen,
Leonberger  Oberamts,  Bekl.  er  cp.  duali  delert,  geschieden,  und  Beklagte  in  die  Ko
sten  verurtheilt.

Den  19.  Jun.  1  816.  wurden  geschieden:

1)  Johann  Friedrich  Stüber,  Bürger  und  Kaufmann  zu  Waiblingen)  Kl.  von
Johanna  Dorothea,  geb.  Aldinger  von  Stetten,  Cantstadter  Oberamts,  Bekl.)  er  c#p.
adulkerü,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Michael  Viesel,  Bürger  und  Bauer  zu  Nebringen)  Herrenberger  Oberamts,
Kl.  von  Marta  Cacharina,  geb.  Bürkle  von  da,  Bekl.)  e  cap.  Maß  delert.  unter  Ver-“
urtheilung  der  Beklagten  in  die  Koten.  «

—.

 

Se.  Königl.  Masest.  haben  allerqnddigst  geruhrt,
durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  29.  Jun.  den  Extraprobator  Scholl  zum  Bau-Magazins-Verwalter
  in  Seuctgart  zu  ernennen;
        <pb n="209" />
        185

vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  20.  Jun.  den  Assessor  und  bisherigen  Secretair#e
  beider  Komugl.  Ober-  Stuoien=  Direccion,  JZäger,  von  den  Sercretarlat=  und  Registracur-Beschäften
  bei  dieser  Stelle  zu  entledigen,  und  dagegen

den  bioherigen  Seeretoriat,  Aecessisten  Hozer  von  der  Seetion  der  Krondomainen
als  Secretaire  und  Registrator  bei  der  Köngl.  Ober-Studien-Direction  anzustellen;
voermög  allerhöchten  Rescripes  von  ebend.  die  erledigte  Stelle  eines  Bücher-Fiscals
in  Heiloronn  dem  dortigen  dritten  Stadtpfarrer,  Horprediger  M.  Denzel;

vermög  allerhöchster  Resolmlion  vom  aé.  Jun.  die  bei  der  Section  der  Krondomai-—
  deieren  Abeheilung  erledigte  Serretair=  Stelle  dem  bisherigen  Registrator  Appolt,
  un

die  hiedurch  erledigte  Registraͤtors-Stelle  dem  bisherigen  Canzellisten  Haag;  auch

vermoͤg  allerhoͤchsten  Reseriots  vom  25.  Jun.  die  erledigte  Stelle  eines  Stade,  und
Amtsschreibers  ia  Saulgau  dem  bisherigen  Bürgermeister  5P.  Diesch  dalelbst  zu  überrtagen.
  «  ·
Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,  vermoͤg  all.  rhoͤchsten  Rescripts
vom  24.  Jun.  die  erledigte  katholische  Taplanei  zu  St.  Anna  in  Tertnang  dem  Vitar
Joseph  Mater  von  Ulm  zu  uͤbertragen,  und

den  vormnaligen  Beichcvater  im  Kloster  Lowenthal  Heinrich  Rhoner  zum  Beichtvater
  im  Frauen-Kloster  Rottenmuͤnster  zu  ernennen.

Vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  20.  Jun.  haben  Se.  Königl.  Majs.  die  erledigte
  Unterförsters=  Stelle  in,  der  Aufhauser  Huth,  Heidenheimer  Oberforsts,  dem  bisher
  in  die  Heimerdinger  Huth)  Leonberger  Oberforsts,  commandirten  Premier)  Ferdinand
  Häußler,  allergnadigst  zu  übertragen  geruht.  #

 

Bezingen,  Reuttlinger  Oberamts.  Da  dis  Schaafweide  zu  Bezingen  bis  Martint  d  J.  zu  Ende
  gehet,  so  wurde  deschlossen,  dieselbe  heuer  wiederum  auf  3  Jahre  zu  verleihen.  Sie  erträgt  im  erslen
Jahre  275  Stük,  im  zwenen  Jahre  340  Sräk,  und  im  drictten  Jahr  375  Stäk.  Die  Bestandliebhaber
werden  nun  hiemit  eingeladen,  Sch  asten  den  13.  Jul.  I.  J.  Vormutags  10  Uhr  mit  den  erfoderlis
cben  Meister-  oder  Concessions  -Briefen  versehen,  auf  dem  Ratbbaus  alltier  ein  zufinden,  und  der  Perleihung
  anzuwohnen,  wobei  zugleich  bemerkt  wird  dag  der  Beständer  keine  außergewöhnliche  Vortheile
zu  gewarten  hat.  Reurtlingen,  den  15.  Jun.  1616.  K.  Oberamt.

Vaihlugen,  Weißach.  Die  Mühlmühle  in  Weißach,  bestehend  aus  1  Gerb=  und  2  Mahl.
ängen,  mit  freier  Wohnung,  binlänglichen  Pferd=  und  Biedstallungen,  nebst  einer  Scheuer,  auch  dem
euuß  von  2)  Pril.  Wiesen  und  1  Pril.  Baum-  und  Wurzgarten,  wodei  noch  ein  Beständer  das

B..  Erbaltuag  des  laufenden  Werks  bendthigte  Holz,  aus  Kdnigl.  Waldungen  zu  empfangen  hat,  wird
ienstag  den  16.  Jul.  d.  J.  Pormittags  10  Uhr  auf  dem  Rathdaus  iu  Weißach  an  den  Meistbietenden
verleben  werden,  wober  sich  die  Liebhader  über  das  erlangte  Meisterrecht  als  Müller,  und  über  ihr
Vermögen  mit  obrigkeitlichen  Zeugnißen  gehdrig  auszuweisen  haben.  Den  15.  Jun.  1616.  K.  Oberamt.
Walblingen.  Der  beurlaubte  Soldat  Frieduch  Seydold  von  Endersbach,  bliesigen  Oberamts,
unter  dem  Königl.  Cavallerie-Regiment  Nr.  2.  Herzog  Louis,  ist  im  Apru  d.  J.  aus  seinem  Gedurtso#t
desertirt.  Sollte  er  sich  irgendwo  berreten  lassen,  8  wird  um  seine  Einlieferung  an  das  biesige  Oberamt
  gebeten.  Den  31.  Mai  1816.  K.  Oberamc.
        <pb n="210" />
        186

Tuktlingen.  Andreas  Link  von  Trosfingen  wandert  nach  Ettenheim,  im  Grosherzogibum  Vader
#us,  und  wird  1  Jahr  lang  von  J.  Martin  Meßner  von  Trossingen  vertreten.  n#  4  Mai  1616.
M-·  eramt.

 

Laupheim,  Oberamts  Wiblingen.  Joseph  Missel,  ein  armer  Vater  ·  und  Mutterloser  Waist  von
baupdeim,  hiesigen  Obcramts,  ist  seinen  Pflegelrern  vor  einigen  Mona##en  entlaufen,  und  sollte  nun  in
das  Waisendaus  nach  Ludwigeburg  eingeliefert  werden.  Dem  Vern#elmen  nach  sireicht  er  den  Hochztiten
  und  Märkten  nach,  um  zu  belteln.  Derselde  ist  10  Jahre  alt,  ungeführ  4  Schuh  groß,  Haker  untersetzter
  Staziur,  hat  gelbe  Haare,  mit  2  kahlen  Platten,  die  von  einer  Kopfwunde  herrühren,  ein
volbbackigtes  vollkommenes  länglichtes  Gesccht,  braune  Augen,  weiße  zmengelhaßte  Zähne,  gerade  gewachsen,
  ohne  Gebrechen.  Die  Auewang  mit  der  er  entwichen  ist,  bat  er  dem  Vernehmen  nach  gewechsell,
sie  kann  daher  nicht  beschrieben  werden,  Alle  Hoch=  und  Wohllöbl.  Behörden  werden  geziemend  ersacht,
diesen  eben  signalisirten  Knaben  auf  Beireten  der  untergeichneten  Stelle  auszuliefern.  Weblingen,  der
10.  Jun.  1616.  K.  Oberamt.

Mauldronn.  Heute  Nacht  wurde  dem  Adlerwirth  Jakob  Ritter  ven  Gündeldach,  hiesigen
Oberamts,  mirtelst  Embruchs  folgendes  enrwendet,  als:  4  paar  weiße  wildlederne  lange  Hosea
mit  Bändeln,  1  gelb  und  weißgestreiste  Weste,  1  schwarz  grautüchener  Ueberrock,  eine  grüne  mauchtsterne
  Weste;  1  flberne  Sackuhr  mir  ciner  silbeinen  Kette,  hat  einen  goldenen  Stunden=  und  emen
stählernen  Datum-  Zeiger,  und  auf  dem  Zisserdlatt  und  iunen  im  Grhäuß  den  Namen  Peier  M####s
in  Thalbeim;  1  rolb  und  weles  Schnupftuch,  1  paar  Bauern.  Stiefel,  1  goldener  Fiungerring,  welche
außen  klein  gezakt  oder  geknbpfelt  ist,  und  neben  die'em  auch  ein  spanisches  Goldstük,  euser  sogenanmes
Regenbogen  Schüfsele,  auf  wolches  die  Goldarbelrer  ausfmerksom  ##mackt  werden,  es  wicgt  gegen  2  0#“
rolins  und  ist  oval  gesormt  und  eingebogen;  1  Dukaten  und  60  fl.  Sibengeld.  5  einem  durchrasenden
  Schumacher  7  paar  Stiefel  und  3  paar  Schube.  Der  Verdacht  fllt  auf  einen  Baurenknecht,
welcher  angeblich  von  Köngen  gedürtig  ist,  und  vou  Rasta't  her  kam.  Derielbe  trug  einen  dreiecigten
  Hut,  dellblaues  Wammes,  rothl  Weste,  schwarze  wosen,  Schnürstiesel  und  cinen  lecren  grauen
Sack;  ist  ungefädr  5#1  Schuh  gros,  und  hat  ein  schwarzrorh=  braunce  Gesicht  mit  Backenbart.  Mon
wolle  nun  auf  diesen  Menschen,  oder  die  sonstigen  Besizer  der,ohlen#n  Effecten  sahnden  lossen,  und
die  gemachten  Entdeckungen  hieher  mittheilen.  Den  23.  Jun.  1816.  K.  Oberamr.

Saulgau.  Der  unten  signalisirte  Johann  Georg  Rusch  von  Saulgau,  ist  am  301en  v.  M.  aus
ieiner  Garnison  in  Um,  wo  er  bei  dum  Kön.  Cavalleric  Regiment  Nro  2  Jäger  Herzog  kouts  gestauden
  ist,  desertirt,  hat  sich  eines  vor  seiner  Deserrion  degangenen  Oiebstabls  sehr  verdaochug  gemacht,
and  nach  seiner  Desertien  in  der  Nacht  vom  4.  auf  den  ösen  Jun.  seinem  Bruder  in  Saulgau  eme
m#e  Kleidung  diebischer  Weise  enrwendet,  auch  am  6.  Jun.  auf  der  Straße  zwischen  Psfullendeis  und

strach  an  der  Großberzogucch  Baadenschen  Gränze  einem  wardernden  Handwmerkspurschen  seine  in  dei
Gulden  befltehende  Bragusschat  unter  der  Drohung,  ibn  zu  erschlagen,  abaemmmen.  Alle  inn  und  ausländische
  Hoch=  und  Woblldbl.  Justiz  und  Polizei  Stellen  werden  daher  geziemend  ersucht,  auf  diet#
der  öffentlichen  Sicherheit  gefähruchen  Menschen  gesälliast  zu  fabnden,  ihn  im  Bemnciungesall  soglach
arretiren,  und  wohlverwabrt  an  die  unterzeichnete  Stelle  zur  weiteren  argemessenen  Ver  fügung  adliesern
zu  lassen.  Signalement:.  Johann  Georg  Rufch  von  Saulgau,  ist  murelmäßg  groß  26  J.  ok.,.
etwas  blatternarbig  im  Gesicht,  und  Beker  seiner  Profe##ton,  hat  dunkie  Haare,  rin  läcglichtes  Pes,
und  lebhafte  Gesichtsfarbe,  ist  vorpügiig,  daran  sehr  kenntlich,  daß  er  sehbr  fark  schielt,  trágt  emen
schwarzen  runden  Hur,  ein  schwarzes  Ober  =  und  ein  wrißes  Unterbalstuch,  ein  rorbes  Leible,  cinen
dunkelgrün  tüchenen  Ueberrok  mit  weißen  Kudpfen,  erwas  belle  grüntüchene  lange  Holen,  Stiefel,  in

K.

seinem  Hutfutter  ein  Chemisette  und  Halskragen.  Den  7.  Jun.  1816.  Oberamt.

Schorndorf.  Geradstetten.  Es  wird  hicmit  dekannt  gemacht,  daß  in  dem  disseitigen
Amts=  Ort  Geradstetten  die  natürlichen  Blattern  ausgebrechen  seien,  und  daher  das  Pudlkum  vor  allem
Verkehr  mit  den  angestekten  Häußern  verwarnt.  Den  23.  Jun.  1616.  Oderamt.

 

Berichtigung.  In  einigen  Abdrücken  des  letzten  Stücks  auf  der  ersten  Seite  Unfang  leie
man  Erklärun  9  1i  Mafklrung.  en  f  sten  au  Anfang
        <pb n="211" />
        Nro.  28.  1  816.  187
Koͤniglich-Wuͤrttembdergisches
Staats-und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  6.  Jul.

 

 

General-Verordnung,  dle  künftige  Ablegung  der  Rechnungen  uͤber  die  den  Walsenbaͤusern  gebuͤhrenden
  frelwilligen  Gaben,  und  die  den  Suchte  und  Walsenhäusern  zustehenden  gesezlich
regulirten  Gefälle  betreffend.

In  der  General-Verordnung  vom  11.  Febr.  1810.  die  neue  Organisation  der  Waiken,
  und  Juchthauser  betreffend,  sind  sowohl  die  denselben  gemeinschaftlich  gebührenden,
als  auch  die  den  Waisenhäusern  insbesondere  zukommenden  Gefälle  bestimmt,  und  in  der
unter  dem  2.  Mai  desselben  Jahrs  nachgefolgten  Instruftion  für  die  Ober=  und  Unter-Einbringer
  dieser  Gefüälle  ist  festgesezt  worden,  wie  es  mit  deren  Verrechnung  gehalten
werden  soll.
Man  hat  aber  bei  Einsicht  der  in  den  verflossenen  5  Jahren  abgelegten  Gefäll,  Rech?
mungen  die  Bemerkung  gemacht,  daß
#)  die  freiwilligen  Gaben  in  mehreren  Oberämtern  und  Orten  immer  (parsamer  gefallen
find,  was  zwar  zum  Theil  den  eingetretenen  härteren  Zeiten,)  immer  aber  auch  dem
Mangel  an  dem  gehörigen  Eifer  in  deren  Erhebung,  so  wie  dem  hie  und  da  herrschenden
  Mißtrauen  gegen  die  richtige  Sinsendung  und  Verwendung  dieser  Gefälle,
besonders  wenn  solche  an  einen  Einbringer  von  einer  andern  Confesston  geliefert  werden
  mußten,  zuzuschreiben  ist,  und  daß

b)  man  sich  in  Ablegung  der  Partikular=  und  Obereinbringerei-Rechnungen  unnöthige
Weitlufigkeiten  erlaubt  hat,  und  von  den  Commun-Rechnungs=  Nevisoren  ungebührliche
  Anrechnungen  gemacht  worden  sind)  so  daß  die  Einzugs  Rechnungsstell=  und
Prob,  Kosten  öfters  einen  bedeutenden  Theil  der  Gefälle  hinweggenommen,  sa  bis-“
weilen  folche  ganz  aufgezehrt  haben.

Damit  nun  einestheils  das  Publikum  von  der  richtigen  Einsendung,  und  Verwendung
  der  freiwilligen  Gaben  zum  Besten  der  Waisenhäuser  die  Ueberzeugung  erhalte)
anderntheils  der  Verwaltungs-Aufwand  vermindert,  und  das  ganze  Geschäft  auf  die  einfachste
  Weise  behandelt  werde)  wird  hiemit  für  die  Jukunft  folgendes  verordnet:
        <pb n="212" />
        188

4.)  In  Anfehung  der  freiwilligen  Gaben  und  Collekten.

1)  Die  Gefälle  vom  monatlichen  Opfer,  das  an  Buß=  und  Bec,  Tagen)  oder  am
ersten  Sonntag  seden  Monats  in  den  evangelischen,  wie  in  den  katholischen  Gemeinden
durch  Aufstellung  eines  Opferbekens  vor  der  Kirche  oder  mittelst  des  sogenannten  Klingelbeurels
  oder  von  Haus  zu  Saus,  je  nachdem  es  der  Orts-Vorstand  für  zutraglich  und  der
Lokalttät  angemessen  hält,  gesammelt  wird,  desgleichen  das  Opfer  bei  allen  öffenrlichen  und
Haus-  Daufen,  bei  Hochzeiten  und  Eheverlöbnissen)  Geschenke,  die  ohne  Ausstellung  eis
nes  Schenkungs-Briefs  dem  Waisenhause  gemacht  werden,  besonders  solche,  die  bei  der
Vertheilung  der  jährlich  gedrukten  Waisenbüchlein  fallen,  werden,  in  so  fern  sie  nicht
den  Woaisenhaus-Vorstehern  selbst  zugestellt  werden,  von  nun  an  durch  die  Orts=  Geilllichen
  selbst  oder  auf  ihre  Anweisung  eingezogen.

Am  Schlusse  des  den  r.  April  sich  endenden  Rechnungs-Jahrs  verschließt  der  Orts-Geistliche
  alle  im  Laufe  desselben  im  Orte  gefallene  freiwillige  Gaben  in  ein  Paket,  verstegelt
  dasselbe,  schreibt  darauf  den  Namen  des  Orts,  die  darin  enthaltene  Geld=  Sum,
me  so  wie  die  Anzahl  und  Sorten  der  darin  abgesondert  besindlichen  falschen  oder  abgeschäzten
  Münzen,  und  schikt  dieses  Paket  nebst  einer  summarischen  Urkunde  nach  dem
sub  lit.  A.  beigeschlossenen  Formular  in  einem  zweiten  versiegelten  Umschlag  an  das  ihm
vorgesezte  Dekanatamt  ein.  Der  Dekan  schlägt  sofort  sämtliche  Pakete  der  Diheesan-Orte
  in  einen  einzigen  Pak  zusammen,  verfaßt  aus  den  summarischen  Urkunden  sämtli“
cher  Orte  die  summarische  Urkunde  über  den  Gesamebetrag  des  in  der  Diöcese  Gefallenen
nach  dem  sub  lir.  B.  anliegenden  Formular,  und  liefert  so  die  ganze  Summe  unter  Beischluß
  des  dekanatamtlichen  Verzeichnisses  so  wie  der  pfarramtlichen  Urkunden  unmit
teldar,  und  zwar  aus  den  evangelischen  Dibcesen  an  das  Waisenhaus=  Pflegamt  Stutr“
gart,  aus  den  katholischen  an  das  Pflegamt  Ludwigsburg,  in  welches  die  katholischen
Waisenkinder  der  Regel  nach  aufgenommen  zu  werden  pflegen,  gegen  Quittung)  ein.

Hiebei  läßt  ssch  von  den  Dekanen  erwarten,  daß  falls  sie  aus  den  einzelnen  Veczeichnissen
  der  Orts-Geistlichen  wahrnehmen  würden,  daß  in  dem  einen  oder  dem  andern  Orte
auffallend  wenig  gefallen  sey,  sie  aus  Interesse  an  dem  Wohl  der  Waisen-Institute  mit
den  Orts=  Geistlichen  über  die  Urfachen  hievon  sich  besprechen,  ihren  Eifer  zu  Belebung
der  Mildthätigkeit  der  Pfarrkinder  anfeuern,  bei  den  Kirchen"  Viprakkolken  von  den
Opferbuchlein  Einsscht  nehmen,  und  diese  mit  den  pfarramtlichen  Urkunden  vergleichen
werden.

Der  Belauf  der  auf  diese  Art  eingekommenen  freiwilligen  Gaben  wird  von  dem
Waisenhaus-Pflegamt  verrechnet,  und  in  den  im  Druck  erscheinenden  Waisenhaus-Nach"
richten  Ortsweise  aufgeführt,  damit  sedermann  die  richtige  Einsendung  derselben  an  das
geelguete  Waisenhaus  ersehen  könne.

Würde  aber  ein  Waisen-Freund  seinen  geleisteten  Beitrag  entweder  namemlich  oder
durch  zu  bestimmende  Zeichen  in  dem  Gutchaten=  Büchlein  ausgeführt  zu  sehen  wünschen,
so  wird  dieser  Wunsch)  wofern  er  in  den  pfarramtlichen  Urkunden  ausgedrüft  ist,  in  Er
filluig  gebracht  werden.

da  nun  hiedurch  den  Wuͤnschen  jedes  einzelnen  Waisen-Wohlthaͤters  entsprochen
wird,  so  hegt  man  zu  allen  Mitgliedern  des  Staats  das  Vertrauen,  daß  sie  zu  Befoͤr-
        <pb n="213" />
        188

derung  des  wohlehitigen  Zweks  der  Bildung  und  Versorgung  armer  Waisen  nach  ihren
Kräften  beitragen  werden.  Insbesondere  versteht  man  sich  zu  den  Geistlichen  jeder  Confession,
  daß  sie  es  an  zwekmäßigen  Erinnerungen  und  Aufmunterungen  hiezu,  selbst  auf
der  Kanzel)  nicht  fehlen  lassen,  hauptsächlich  aber  bei  Hochzeiten  und  Eheverlöbnissen,
wo  als  die  geringste  Gabe  6  kr.  bestimmt  sind,  die  Brautleute  und  die  andern  Anwesenden
  zu  einem  mehr  oder  minder  großen  Opfer  nach  Verhälecniß  ihres  Standes  und
Vermögens  veranlassen  werden.

2)  Der  Einzug  dersenigen  freiwilligen  Gaben,  welche  bei  Contrakken  über  liegende
Güter  und  Real-Rechte,  bei  Gürer-Mühl=  Schaafwaid,  und  andern  Verleihungen  der
Communen  und  milden  Stiftungen,  bei  dem  Ein=  und  Ausschreiben  der  Meister,  Ge,
lellen  und  Jungen  fallen,  desgleichen  der  Einzug  von  Vermächtnissen  und  solchen  Schenkungen,
  die  mit  einem  Schenkungsbrief  begleitet  werdei,  bleibt  in  sedem  Ort  dem  Unter:
  Einbringer  der  gesezlich  regulirten  Gefälle  übercragen.  Dieser  hat  jene  freiwillige
Gaben  in  seinem  Partifular  über  die  leztgenannten  Gefälle  und  zwar  unmittelbar  nach
der  Rubrik:  Einnahmgeld  von  Erbschaften  und  Vermächtnissen,  die  an  Seitenverwand
te  2c.  fallen,  sedoch  unter  der  Haupt-Rub#:  *êçv

Von  freiwilligen  Gaben  und  Collekten  für  beide  Reichs-Waisenhauser,
und  den  besondern  Rubriken:

a)  von  Contrakten  und  Perleihungen,

b)  vom  Ein=  und  Ausschreiben  der  Meister,  Gesellen  und  Jungen,  welche  Rubrik

aber  ausgelassen  wird,  wenn  in  einem  Orte  keine  Handwerksladen  #nd.

c)  von  Vermcchenissen  und  Schenkungen,
zu  verrechnen,  und  eine  von  dem  ersten  Orts-Vorstand  und  dem  Stadt=  und  Amts=  oder
Gerichtsschreiber  nach  deim  sub  lit.  C.  beigeschlossenen  Formular  auszustellende  summarische
  Urkunde  beizufügen,  und  ste  sämtlich  zugleich  mit  den  gelezlich  regulirten  Gefällen
zur  Ober-Einbringerei  der  Oberamtsstadt  zu  liefern)  welche  unter  der  obgedachten  General-Rubrik
  die  genannten  3  speciellen  Rubriken  unmictelbar  nach  der  Rubrik:;  bestimmtes
  Geld=  Surrogat  für  den  vormaligen  Dinkel-Beitrag,  der  Tabelle  für  die  gesezlich  regulirten
  Gefälle  einzuschalten,  und  ste  mit  dem  Ercrag  der  gesezlich  regulirten  Gefälle
an  das  ihr  angewiesene  Plegamt  alle  Quartale  einzusenden  hat.

Zur  Beruhigung  der  Interessenten  wird  ausdrüklich  bemerkt,  daß,  da  diese  Anordnung
  hauprsächlich  zu  Ersparung  der  mit  der  Ablegung  und  Revisson  befonderer  Einbringerei,
  Rechnungen  über  die  freiwilligen  Gefälle,  die  nun  ganz  aufhören,  verknüpfeen  Kosten
  getroffen  wird,  die  Zuchthaus-Pflegen  zu  Gmünd  und  Markgröningen,  welchen  der
gegenwärtigen  Verordnung  zufolge,  diese  nur  den  Waisenhäusern  zugehörigen  Gefälle  zugleich
  mit  den  gesezlich  regulirten  Gefällen  von  den  ihnen  zugewiesenen  Oberämtern  geliefert
  werden  müssen,  angewiesen  worden  sind,  dieselben  am  Ende  eines  jeden  Rechnungs-Jahrs
  in  einer  Summe  mit  einem  Auszug  aus  den  Obereinbringerei-Rechnungen
ihres  Distrikts  an  die  betreffende  Waisenhaus-Pflege  zu  Seuttegart  und  Ludwigsburg
abzuliefern,  und  daf  seder  von  diesen  die  Weisung  gegeben  worden  ist,  sich  am  Ende
sedes  Rechnungs-Jahrs  wegen  der  von  ihr  erhobenen  und  seder  gebührenden  Summe
unter  Berüksichtigung  des  früher  ausgesprochenen  Grundsazes,  daß  diese  Gaben)  wofern
        <pb n="214" />
        196%

fie  nicht  von  dem  Geber  ausdrüklich  für  ein  besonderes  Waisenhaus  bestimme  werden,
sedem  der  beiden  Institute  zu  gleichen  Theilen  gebühren  sollen,  miteinander  zu  vergleichen,
  und  wird  hierüber  die  genaueste  Aufsicht  getragen  werden.
.)  In  Betreff  der  gesezlich  regulirten  Gefälle
1I)  hat  man  in  Hinstcht  auf  den  Einzug  und  die  Lieferung  derselben  zum  Pflegamt
wahrgenommen,  daß  auch  diesenigen  Gefälle,  die  ihrer  Natur  nach  im  Laufe  des  Rechnungs-Jahrs
  wohl  eingezogen  werden  können,  dennoch  von  den  Untereinbringern  gröstentheils
  erst  am  Ende  desselben  eingezogen  werden,  weil  ihnen  der  Betrag  derselben  oft
erst  spät  bekannt  gemacht  wird.
Da  deshalb  die  Zucht=  und  Waisenhaus-  Pfleg4mter  zwischen  Jakobi  und  Lichtmes
manchmal  in  Geld-Verlegenheiten  gerathen,  fo  wird  zu  Verhütung  derselben  verordnet,  daß
#a)  alsbald  nach  geendigtem  Steuersaz  aus  dem  hiedei  geführten  Protokoll  ein  Auszug
in  Ansehung  der  Elassisikation  der  Wirthe  und  Bierbrauer  wegen  ihrer  für  die  Juchtund
  Waisenhäuser  zu  entrichtenden  Gebühr  den  Untereinbringern  zugestellt,  und  hies
nach  der  Einzug  sogleich  gemacht,  daß  '

b)dasvomGerichtauszustellendeerseichnißderimOttebesindlichenSchwindet-nicht
erst  am  Ende  des  Jahrs,  sondern  an  Jakobi  gefertigt  und  dem  Untereinbringer  zum
Einzug  uͤbergeben,  und  daß

e)  die  Frucht-Surrogat-Gelder  nicht  gerade  in  4  Quartal-Lieferungen  zerschlagen,  sondern
  wo  immer  die  Umstaͤnde  der  Ämtspfleg-Casse  es  zulassen,  in  dem  ersten  oder
den  zwei  ersten  Quartalen  ganz  abgetragen  werden  sollen.  Auch  wird

d)  im  Allgemeinen  den  Commun-Rechnungs-Revisoren  zur  Pflicht  gemacht,  genau  darauf
  zu  sehen,  ob  das  in  jedem  Quartal  gefallene  von  den  Unter=  den  Obereinbrin"
gereien  und  von  den  leztern  den  betreffenden  Pflegämtern  sogleich  am  Ende  desselben
geliefert  worden  sey,  und  falls  es  sich  nicht  so  fände,  die  Anzeige  davon  alsbald  u
weiteren  Verfügung  zu  machen.  Was  sodann
I1)  die  Verrechnung  der  gesezlichen  Zucht=  und  Waisenhaus=  Gefälle  angehe)  so  fim
det  man  zu  verordnen  für  nöchig,  da
a)da  durch  die  Verordnung  vom  20.  April  1814  die  Abgabe  von  den  Gemeinde
Frucht-Vorräthen  in  eine  beständige  Abgabe  verwandelt  worden  ist,  welche  die  Amts“
pflege  jeden  Oberamts  an  die  Zucht=  und  Waisenhaus,  Obereinbringerei  unmittelbor
einzuliefern  hat,  die  Rubrik:  Einnahm-Geld  von  verkauften  Früchten,  in  dem  Portikular
  der  Untereinbringer  hinweggelassen,  in  den  Obereinbringerei-Rechnungen  aber
dieser  Geld-Ansaz  für  die  Frucht=  Beiträge  unmitctelbar  nach  der  Rubrik:  von  Colloteral-Erbschaften
  und  Legaten,  in  das  lehte  Feld  der  Tabelle,  unter  der  Rubeil:
Bestimmces  Geld-Surrogac  für  den  vormaligen  Dinkel-Beitrag  aufgenommen  wer“
den  soll.  Sben  so  fällt  »
b)  in  dem  Partikular  der  Untereinbringer  die  Rubrik:  Einnahm-Geld  saͤhrlichet  Beiträge
  von  den  pis  corporibus  des  Orts  hinweg,  weil  diese  seit  der  neueren  Einrichtung
  an  die  betreffende  Stiftungs-Verwaltung,  und  von  derselben  an  die  Amtsp#e#-ge
  abzugeben  sind;

WP)0  ist  in  den  Obereinbringerei-Rechnungen  sowohl  bei  der  Einnahme  als  bei  der  Ausgo“
        <pb n="215" />
        e)

f

191

be  unmittelbar  nach  der  Rubrik:  vom  und  im  Ausstand,  auch  noch  die  Rubrif:  von
Resticuendis  oder  an  Restituendis  bezahlt,  einzubringen,  damit  das,  was  bei  Revision
  der  Rechnungen  oder  bei  andern  Gelegenheiten,  oder  von  höhern  Behörden  zur
Einnahme  und  Ausbezahlung  erkannt  wird)  in  den  folgenden  Jahren  unter  diesen
Rubriken  verrechnet  werde,

sind  in  den  Partikularien  der  Untereinbringer  die  beiden  Rubriken:  Einzugs=  Gebühr
und  Schreibverdienst  unter  der  nemlichen  Benennung,  und  in  den  Obereinbringerei-Rechnungen
  die  3  Rubriken:  Einzugs-  Gebühr,  Rechnungsstell-Kosten,  und  Schreibverdienst,
  Rechnungs,  Revisions-Kosten,  unter  der  allgemeinen  Benennung:  Verwaltungs-Kosten
  in  eine  Rubrik  zu  verwandeln,  und  darin  alle  genannte  Kosten,
so  wie  was  außerordentlicher  Weise  an  Diäten,  Reisekosten,  Taglöhnen  und  dergleichen
  dazu  kommen  könnte,  in  einer  Summe  zu  verrechnen,  um  so  mehr,  als  sol—
che  in  den  Haupc-Plegamts-Rechnungen  zum  Behuf  der  schnellen  Uebersicht  aller
Verwaltungs-Kosten  ebenfalls  unter  einer  einzigen  Rubrik  aus  jeder  Obereinbringerei:
  Rechnung  in  einem  Auswurf  verrechnet  werden.

wird  den  Commun-Rechnungs=  Revisoren  bei  zu  gewarten  habender  Ahndung  aufgegeben,
  unnöthige  Weitläufigkeiten  sowohl  in  den  Partikular=  als  den  Obereinbringerei,
  Rechnungen  in  Hinsscht  auf  Schreibart,  Ausdehnung  der  Rubriken,  specifike  Verrechnung
  der  Surplusgelder  und  deren  Ausstände,  da  diese  schon  in  den  oberamtlichen
  Surplusgeld-Consignationen  specificirt  seyn  müssen,  und  dergleichen  durchaus
nicht  zu  dulden,  sondern  den  deshalb  angerechneten  Verdienst  ohne  weiters  zu  durchstreichen;
  hauptsächlich  aber  nicht  zu  gestatten,  daß  die  Untereinbringer  ihre  Partikularien
  mit  solchen  Rubriken,  worin  niemals  etwas  vorkommen  kann,  z.  B.  von  Schuzjuden,
  wenn  ssch  keine  im  Orte  besinden,  von  Handwerks-Zünften)  wo  keine  Laden
pfind,  von  gehend-Verleihungen,  wenn  die  Zehbenden  weder  dem  königlichen  Aerario
noch  Communen  oder  Stiftungen,  sondern  Grundherrschaften  oder  Privatpersonen  gehören
  r2rc.  auf  ganz  leer  gelassenen  Seiten  oder  Blättern  anfüllen,  und  hiedurch  ihren
Schreibverdienst  vergrößern.

Hingegen  will  man  den  Untereinbringern  gestattet  haben)  von  den  Partikularien
statt  der  bisher  bestimmt  gewesenen  2  kr.  künftighin  3  kr.  vom  Blatt,  wobei  aber
durchaus  keine  leere  Seiten  und  Blätter  passtren)  mit  Innbegriff  der  Schreibmaterialien
  anzurechnen.

Da  sedem  Oberamt  sein  Betreff  an  dem  Frucht-Beitrags=  Surrogat  nach  dem  Steuerfuß
  zugeschieden  ist,  welcher  unter  dem  Amtsschaden  oder  den  Amts,  Vergleichungs-Kosten
  unter  den  einzelnen  Communen  und  Privaten  umgelegt,  von  den  rechnenden
Bürgermeistern  oder  Steuer=  Einbringern  jeden  Orts  eingezogen,  und  mit  den  Amtsschadens-Geldern
  zu  den  Amtspflegen,  mit  welchen  die  Gefäll,  Obereinbringereien  in
der  Regel  verbunden  sind,  geliefert  werden  muß,  die  rechnenden  Bürgermeister  oder
Scteuer,  Einbringer  aber  nach  der  Commun=  Ordnung  Seite  ½1.  #.  2.  n.  1.  und
S.  127.  J.  7.  p.  2.  schuldig  sind,  die  Amtsschadens-Gelder  um  ihre  Befoldung  und
ohne  daß  hievon  eine  Einzugs-Gebühr  passtrt,  einzuziehen  und  zu  liefern,  so  faͤlli
die  den  Untereinbringern  zugestandene  Einzugsgebuͤhr  von  diesen  Frucht-Surrogat-
        <pb n="216" />
        Geldern  zu  4  hlr.  vom  Gulden  weg.  Die  den  Obereinbringern  gebührende  andere
Hälfte  dieser  Sinzugsgebühr  à  44  hlr.  vom  Gulden  aber  will  man  bis  auf  weitere
Verordnung  fernerhin  in  der  Voraussezung  passiren  lassen,  daß  sie  sch  stets  angele,
gen  seyn  lassen  werden,  die  Gefälle  jeder  Art  auf  das  beste  zu  besorgen)  und  seder
Vernachläßigung  derselben  von  Seiten  der  Untereinbringer  und  anderer  Perseae
nachdrüklich  vorzubeugen.

Ebenso  wird  für  die  Zukunft  in  Ansehung  der  auf  die  pis  corpor#a  und  Amtspfle,
gen  zu  Dekung  des  Desicits  der  Jucht=  und  Waisenhäuser  zu  machenden  Umlagen  feii,
gesezt,  daß,  da  die  Untereinbringer  mit  dem  Einzug  und  der  Verrechnung  dieses  Gefäls
dem  obigen  zufolge  nichts  mehr  zu  thun  haben,  nur  die  Obereinbringer  hievon  eine  Ei-##gsgebühr
  von  3  hlr.  vom  Gulden  für  sich  selbst  in  Anrechuung  bringen  können.

III)  Ist  bei  Durchgehung  der  Revisions,  Ausstellungen  wahrzunehmen  gewesen)
daß  viele  derselben  gar  nicht  beantwortet  worden  sind,  oder  hat  nur  zum  wenigsten  Theil
ersehen  werden  können)  ob  und  wie  sie  wirklich  erledigt  worden  seyen.

Um  diese  den  Jucht=  und  Waisenhäusern  sehr  nachtheilige  Behandlungs,  AUrt  zu  be,
seitigen,  werden  die  Commun,  Rechnungs-Revisoren  wiederholt  ernstlich  angewiesen,  auf
gründliche  Beantwortung  der  Revisions=  Ausstellungen  genau  zu  sehen,  und  hienach  die
Obereinbringerei-Rechnungen  abzuändern,  ehe  solche  zu  den  betreffenden  Plegémtem
eingeschikt  werden.  4

Da  aber  dennoch  Fälle  vorkommen  können)  wo  die  Revissons=  Uusslellungen  in  ordentliche
  Recesse  zur  künftigen  Beobachtung  verwandelt  werden  müssen,  und  wo  die  Re“
stitutions-  Ansäze  erst  in  dem  folgenden  Jahr  gehörig  verrechnet  werden  können,  da  auch
zuweilen  ein  außerordentlicher  Fall  mittelst  Erstattung  einer  kurzen  Relation  zur  höhern
Enrscheidung  vorgelegt  werden  muß,  so  wird  verordnet  daß  von  seder  Gefäll,  Oberein“
bringerei  ein  Receßbuch  von  etwa  2  bis  3  Buch  Papier  auf  derselben  Kosten  angeschaft
und  in  solches  von  den  Commun,  Rechnungs-Rewvisoren  die  Reresse  und  Resticuenden?
fells  nicht  alle  Revistons=  Ausstellungen  sogleich  erledigt  und  die  Rechnungen  hienach  ab,
geändert  werden  können,  zur  Befolgung  im  künftigen  Jahr  eingetragen  werden  sollen.

Die  Revisoren  haben  sodann  alle  Jahre  nachzusehen,  ob  die  Recesse  befolgt,  und
die  angesezten  Restituenden  eingezogen  und  einnämlich  verrechnet  seyen,  die  befolgten
Reresse  mit  dem  Marginal-Beisah:  auf  welche  Art  sie  befolgt  worden  seyen?  zu  strei,
chen,  wegen  der  unbefolgten  Punkte  aber  nicht  nur  die  Obereinbringer  und  andere  betrefs
fende  Personen  zur  Verantwortung  zu  ziehen,  und  se  nach  den  Umst  inden  dem  Königl.
Oberamt  zur  dnungsmäßigen  Abrüqung  anzuzeigen,  londern  auch  diese  Unter
lassung  aufs  neue  und  mit  Androhung  scharfer  Ahndungen  zu  recesstren,  und,  wenn  der
gegebene  Receß  im  zten  Jahr  wieder  nicht  befolgt  seyn  würde,  auf  Kosten  des  schuld,
haften  Theils  die  Anzeige  bei  der  Section  der  Commun,  Verwaltung  zu  weiterer  erustli.
chen  Verfügung  zu  machen,  auch  über  die  etwa  auf  allergnädigste  Entscheidung  ausgeseirten
  Punkte  eine  kurze  jedoch  erschöpfende  Relation  an  gedachte  Sektion  zu  erfkatten.

IV)  Het  man  aus  den  bisher  eingereichten  Kostenzetteln  über  den  Revistons-Verdienst
  mit  Mißfallen  er  ehen,  welche  zum  Theil  übertriebene  Anrechnungen  diffalls  gemacht
worden  sind)  so  daß  man  mehreren  Revisoren  Ersaz-Posten  hat  zuerkennen  müssen.
        <pb n="217" />
        is

Um  nun  auch  diesen  Gegenstand  auf  eine  angemessene  und  billige  Weise  zu  bestimmen,
  wird  folgendes  Revisions-Verdienst-Regulativ  vorgeschrieben.  Es  soll  passiren

1)  von  den  Obereinbringerei-  oder  den  Haupt--  Rechnungen,  in  welchen  der  gegenwaͤrtigen
  Berordnung  zufolge,  die  Verrechnung  der  freiwilligen  Gaben  und  Collekten
ausier  den  ad  1.  2.  bestimmten  von  jezt  an  ganz  aufhört,  und  nur  die  der  gesezlich  regulirten
  Gefaͤlle  uͤbrig  bleibt,  vom  Sextern

a)  nicht  tabellarisch  —  —  —  —  —  15  kr.

b)  von  den  tabellarischen  Blaͤttern  das  doppelte  mit  —  Zzo  kr.
jedoch  nur  von  den  vorschriftsmaͤßig  gefertigten  tabellarischen  Folien,  welche  die  Gefaͤlle
enthalten;  von  allen  unnoͤthig  gefaßten  tabellarischen  Blaͤttern  in  Einnahme  und  Zusgabe
  passirt  nur  das  Einfache;  und  da  die  hie  und  da  in  den  Rechnungen  vorkommenden
Speeifikationen  der  Surptus-Gelder  und  deren  Ausstände,  so  wie  anderer  Gefälle,  worüber
  speciffcirte  Urkunden  der  Rechnung  beiliegen,  gegen  die  Vorschrife  sind,  so  passirt
von  solchen  gar  kein  Probverdienst.

2)  Von  den  Abschriften  dieser  Rechnungen,  weil  solche  mie  dem  revidirten  Eremplat
blos  collationirt  und  gleichgestellt  werden  müsen,  der  n  Theil,  also  vom  Sertern

#a)  nicht  tabellarisch  —  —  —  5  kr.

b)  tabellarisch  unter  der  erwähnten  WModifkation  —  o  kr.
3)  Vom  Sextern  d  der  Parcikular=  Rechnungen  ohne  Unterschied,  us  ziemlich

leicht  —  —  10  kr.

4)  Von  den  Koufsuchs,  Ertraften  allein  vom  Sertern  —  10  kr.

5)  von  allen  übrigen  Beilagen,  wenn  gleich  darunter  zuweilen  einzelne  Auswörfe,
auch  einige  Seiten  und  Summen  ptobirt  und  nachberechnet  werden  musen,
a)  unter  einem  Sexrtern  —  —

b)  von  einem  Sertern  und  mehreren,  se  vom  Sertern  —  ;  kr.
6)  von  jedem  Blatt  Abschrift  der  Revisi  ons-  Ausstelungen

2)  aus  klein  Papier  —  —  2  kr.

h)  von  eng  ·  oder  auf  groß  Papier  geschriebenen  —  3  kr.

7)  Fuͤt  die  Rekalkulation  der  Rechnungen  und  jede  weitere  Ertra-Bemuͤhung,  als
unter  vorstehendem  Verdienst  begriffen-  desgleichen  von  der  **  wo  sie  vorkommt,
als  uͤberfluͤssig  —  0

Hingegen

8)  von  den  zu  ertheilenden  Recessen,  oder  von  Abfassunge  einer  Nelarion,  wenn  solche
  ndehig  wird  auf  9  Blatt  Tag

9)  Von  Eintragung  der  Neresse  in  die  Nrrs-  Bühhe  und  von  Absrkt  der  Relation
  vom  Blatt  —  —  2  kr.

Man  verseht  sich  zu  ämrlichen  Oberbeamten,  Scadt-  Amts-  und  Girichesschreibern,
Commun-Rechnungs-  Revisoren,  Ober=  und  Untereinbringern  und  andern  Commundienern,
  daß  sie  alles  beitragen  werden,  damit  gegenwärtige  auf  Beruhigung  der  Geber  wegen
  sicherer  Einsendung  und  Verwendung  der  Zucht=  und  Waisenhaus-Gefälle  und  auf
Abschneidung  unnöthiger  Verwaltungs-Kosten  abzwekende  Verordnung  genau  befolgt  werde.
Stuttg.  den  ab.  Jun.  1816.  Kön.  Ministerium  des  Innern.  Geh.  Rath  v.  Otto.
        <pb n="218" />
        19

Lit.  A.  Ort  JN.  N.
.  Oberamts  N.  N.
Dekanat-Amts  -oder  Landkäpitels  JN.  N.
In  dem  hiesigen  Ort  sind  vom  1.  April  1816  bis  dahin  1817  für  das  Königl.  Waisenhaus
zu  Stuttgart  (Ludwigsburg)  folgende  freiwillige  Gaben  und  Collekten  gefallen,  als:
1)  vom  monatlichen  Opfer,  nach  dem  geführten  Opferbüchlein  —  –
a)  vom  Opfer  bei  Taufen,  nach  eben  demselben  —  —  —  —
3)  von  Hochzeiten  und  Eheverloͤbnissen  —  —  —  —  —
4)  von  Geschenken,  die  dem  Pfarramt  ohne  Schenkungsbrief  zugestellt
worden  —  —  —  —  —  —  —  —
von  ausgetheilten  Waisen-Gutthaten-Buͤchlein  —  —  —
Julammen  —  2.  6  —
welche  hiemit  zum  Hochloͤblichen  Dekanatamt  zu  weiterer  Besorgung  eingesandt  werden,
und  wird  zugleich  von  Amtswegen  bezeugt,  daß  weder  mehr  noch  weniger  gefallen  ist  /
auf  den  1.  April  1677.  Pfarrer  N.  N.

Lit.  B.  Landvogrei  JN.  N.
Dekanat  oder  Landkapitel  JN..  N.
In  dem  hiesigen  Dekanats,  Bezirk  Coder  Landkapitel)  sind  für  das  Königl.  Weisenhaut
zu  Stuttgart  (Ludwigsburg)  vom  1.  April  1816  bis  dahin  1817  folgende  freiwillge
Gaben  und  Collekten  gefallen,  als:

 

 

Urkun-  Monatliches  von  H  4%  andere  *—  ilten
den  JOrtschaften.  ochniten  Woh

d  che  Gutthaten=Nro.

  1  Opfer.  Taufen.  Eheve#bnigen.  Seschenke.  Güchters.

WMNTWT"  WKP  NTL  N.

tl

ums.

 

 

1.  JAmtsstadt
N

Andere  Orte:
2.  N.  N.
3.  N.  N.
4.  N.  N.
u.  s.  w.

 

 

 

 

 

 

 

Zusammen  unter  allen  Rubriken  —:.

welche  hiemit  zur  Königl.  Waisenhaus-Pfteg  Stuttgart  (Ludwigsburg)  baar  eingesandt
werden,  und  wird  zugleich  von  Amtswegen  bezeugt)  daß  nicht  weiter  gefallen  ist;  —
euf  den  .  April  1817.  Dekan  zu  .

oder  des  Landkapitels  N.  N.
        <pb n="219" />
        195

LC.  Ort  W.  N.
Oberamts  J.  J.

«  In  dem  hießgen  Ames-Ort  sind  vom  1.  April  7816  bis  1317.  für  das  Königl.
Waisenhaus  zu  Stuttgart  C(Ludwigsburg)  folgende  freiwillige  Gaben  und  Collekten  gefallen,
  als  von  «

1)  Contrakten  und  Verleihungen  —  —  —  —  —

2)  vom  Ein-  und  Ausschreiben  der  Meister,  Gesellen  und  Jungen  —
NB.  wo  keine  Handwerks-Lade  ist,  wird  diese  Rubrik  weggelassen.
3)  von  Vermcchenissen  und  solchen  Geschenken,  die  mit  einem  Schenkungs=

  Brief  begleicet  find  —  —  —  —  —
Zusammen  —:.
daß  weder  mehr  noch  weniger  gefallen  ist,  bezeugen  von  Amtswegen
auf  den  1.  April  1817.  Amtmann  oder  Schulcheiß

Amts,  oder  Gerichtsschreiber.

Die  neuerrichtete  allgemeine  Staatsschulden=  Zahlungs,  Casse  betr.

Zu  Folge  des  Königl.  allerhöchsten  Statucs  für  die  zu  Tilgung  der  Staatsschuld
lm  Königreich  Württemberg  neuerrichtete  allgemeine  Staatsschulden-Zohlungs-Casse,
vom  6.  Jun.  1816.)  werden  diesenigen  Staats-Gläubiger,  welche  in  dem  Rechnungs.
Jahr  von  Georgii  1814.  die  Zurükzahlung  ihrer  bei  der  bisherigen  Königl.  General=Staatsschulden-Zahlungs-Casse
  in  Verzinsung  stehenden  Capitalten  wünschen,  hiemit
aufgefordert,  sich  desalb  in  schriftlichen  Eingaben  bei  der  neuerrichteten  allgemeinen
Scaatsschulden=  Zahlungs-Casse  bei  Zeiten  zu  melden.

Sie  haben  in  diesen  Eingaben  nicht  nur  die  Größe  des  Capitals,  dessen  Jurübbetahlung
  sie  verlangen,  sondern  auch  den  Jiußfuß  und  den  Zins-Termin  zu  bemerken
uU..  d  zugleich  anzuzeigen)  von  welcher  vorherigen  Stelle  oder  Casse,  und  unter  welchem
Tag  und  Jahr  die  Obligation  ausgestellt  ist,  auch  in  dem  Fall,  daß  die  Obligation  mit
einer  Nummer  bezeichnet  wäre,  diese  Rummer  anzugeben.

Da  ferner  bereits  ein  bedentender  Cassen-Vorrach  zur  Schuldentilgung  vorhanden.
ist,  so  werden  die  aufkündigenden  Gläubiger  zugleich  aufgefordert,  in  ihren  Eingabem
ausdrüklich  zu  bemerken,  ob  sie  die  Heimtahlung  der  aufgekündigten  Capitalien  erst  nach
Verfluß  des  in  den  Obligationen  stipulirten  Aufkündigungs-Termins,  oder  sogleich;  ohte
  Rüksicht  auf  diesen  Termin,  mit  dem  bis  auf  den  Tag  der  Jahlung  berechneten.
Zinsratum,  wänschen.

Diesenigen  Gläubiger,  welche  von  heute  an  innerhalb  Sechs  Wochen  ssch  melden,
  und  deren  Capilalten  500  fl.  und  weniger  betragen,  werden  in  Gemäoheit  der  K.  13.
14.  u.  15.  des  Statuts,  nach  der  Ordnung,  in  welcher  ihre  Aufforderungen  einkommen,
zuerst  um  ihre  Forderung  befriedigt  werden.

Nach  Befriedigung  dieser  Gläubiger  werden,  so  weit  es  möglich  ist,  die  übrigen
von  heute  an  innerhalre  Sechs  Wochen  aufgekündigten  Casitalien,  welche  über  b00  fl.
betragen,  in  Gemisheit  des  K.  15.  des  Statuts,  nach  der  Zeitordnung  der  Aufkündigung
  abberahlt,  und  den  betreffenden  Gläubigern  wird  davon  Nachm#h#  ercheilt.

Würden  inmhalb  des  obengesezten  Lermis  niche  so  viele  Gläubiger  sich  gemeldet
        <pb n="220" />
        196.

haben)  daß  durch  ihre  Befriedigung  die  zur  Schuldenzahlung  dieses  Rechnungs,  Jahrs
ausgesezte  Summe  erschöpft  würde,  so  wird  in  Gemäsheit  des  F.  16.  des  Statuts,  zur
Aufkündigung  von  Seiten  der  Casse,  bis  zur  völligen  Verwendung  der  ausgesezten  Summe,
  geschritten.

Dabei  wird  erklärt,  daß  diesenigen  Gläubiger,  von  welchen  seit  Smanirung  des
Sctatuts  vom  6.  d.  Mon.,  eine  Capikal-Aufkundigung  bereits  eingegeben  worden  ist,
nicht  nöthig  haben,  deeselbe  in  Folge  gegenwärtigen  Urafe  zu  wiederholen,  daß  aber
diesenigen  Aufkündigungen,  welche  vor  sener  Emanirung  oei  der  bisherigen  Königl.  General=
  Staatsschuldenzahlungs-Casse,  oder  bei  andern  Königl.  Finanz#felen  eingekommen
sivd)  auch  wenn  bis  sezt  noch  keine  Resolution  darauf  erfolgt  sepn  sollte,  ohne  besondere
Wiederholung  von  Seiten  der  betreffenden  Gläubiger,  nicht  können  beachter  werden.
Stuttg.  den  25.  Jun.  1816.  Allgemeine  Staatsschutden-Zahlungs-Commission.

Staats-Rach  v.  Dünger.
Nechts  =  Erkenutnisse  des  Kön.  Ober-Justiz  -Collegiums.

1)  Die  UAppellations-Sache  von  Gerabronn  zwischen  dem  Schussuden  Salomen
Hirsch  zu  Niederstetten,  Anten)  und  der  Concursmasse,  Curatel  des  vermaligen  Fünll.
Hohenloheschen  Geheimenraths  Kirchner  zu  Bartenstein,  Aten,  peto  debui,  wurde  wegen
des  von  dem  Anten  auf  die-Appeäation  geleisteten  Verzichts  per  Rescript.  von  Amts
wegen  verworfen.  Stuttg.  den  22.  Jun.  1876.

2)  In  der  Rechts-Sache  erster  Instanz  zwischen  dem  Ziegler  Joseph  Fallmann  zu
Börstingen,  Kl.  und  der  Freiherrl.  von  Raßlerischen  Vormundschaft  zu  Weitenburg,  dann
dem  majorennen  Baron  Joseph  v.  Raßler,  Bekl.  Eneschädigung  aus  einem  Pacht  betr)
wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuteg.  den  25.  Jun.  1876.

3)  In  der  Rechts-Sache  erster  Instanz  zwischen  Elise  Bürger,  geb.  Hahn  allhier,
cum  curat.  Kl.  und  der  Oberauditor  Hahnschen  Debitmasse=  Curatel,  *o  wurde  durch
Urthel  zu  Recht  erkannt,  daß  der  zwischen  der  Klägerin  und  ihrem  verstorbenen  Bruder
über  die  mütterliche  Erbschafc  abgeschlossene  Vergleich  vom  Jahr  180h.  nichtig  sei,  de“
her  die  Intestat-  Erbfolge,  jedoch  nach  Anleitung  des  gültigen  Codicills  vom  8.  Jul=1762.
  eintrete.  lb.  eod.

4)  In  der  Appellations-Sache  von  Mainhardt  zwischen  der  Wittwe  Elisabetha
Nägelin  nunmehr  deren  Erben,  Kl.  Anten  an  einem,  und  ihrem  Sehn  erster  Ehe,  Christian
  Wilhelm  Oeler,  nuninehr  dessen  Erben,  Bekl.  Aten  am  andern  DTheil,  Ansprüche
aus  einem  Kauf,  Contrake  betr.,  wurde  theils  relormatorie  theils  conkrmetorie,  theils  auf
Beweis  erkanne,  unter  Vergleichung  der  in  dieser  und  der  ersten  Jastanz  aufgegangenen
Koßsten.  Stuttg.  den  27.  Jun.  1816.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  zur  Beförderung  des  Geschäfesgangs  bei  dem  Bureau  des
Königl.  Staats-Ministeriums,  vermög  allerhöchsten  Neseripts  vom  J.  Jul.  den  bisherigen
Geheilmen  Hof-Rach  und  Geheimen  Seeretair  von  Leypold  zum  Chef  vom  Bureau  und
mm  Geheimen  Legations=  Rath  ernannt,  und  zu  bestimmen  gnädigst  geruht,  daß  unter  dem
Chef  des  Bureau  zwen  Ministerial,  Serretaires  bey  dieser  obersten  Staats-Behörde  zu  den
vorkomme  den  Erpeditionen  angestellt  werden  sollen,  zu  deren  Einen  der  Accessist  bei  dem
Secrerar#ate  des  Königl.  Ober-Justiz,  Collegii,  Advocat.  Weisser  ernannt  worden  ist.
        <pb n="221" />
        19

Auch  haben  Se.  Königl.  Maj.  vermäög  allerhochsten  Reseripts  von  demselben  Tage,
den  bisherigen  geheimen  Secretaire,  geheimen  Hofrath  Schwab,  zum  Mitglied  der  Ober-Studien-Direction
  ernannt,  und  dem  geheimen  Secretaire  Haug  die  erledigte  Stelle  eines
Bibliorhekar  bei  der  öffentlichen  Königl.  Bibliotheb,  mit  Beibehaltung  seines  Rangs
übertragen.

Se.  Königl.  Masest.  haben  allergnädigst  gerube,

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  28.  Jun.  die  erledigte  kakholische  Pfarrei  Wer
hingen,  Oberames  Spaichingen,  dem  Pfarrer  Mauch  in  Gosheim;

vermog  allerhöchsten  Rejeripts  vom  50.  Jun.  die  erledigee  Pfarrei  Bergfelden,  Dieseese
  Balingen,  dem  Vilar  Schuh  auf  dem  Dobel,)  Diöcese  Wildbad,

die  Pfarrei  Haufen  ob  Lonthal,  Didcese  Heidenheim,  dem  Pfarrer  Voctcelee,5
von  Schweindorf,  Didbcese  Aalen,  und

die  Pfarrei  Spiegelberg,  Diöcese  Baknang,  dem  Vikar  Moser  in  Löwesstein,
Diöbcese  Weinsberg)  auch

vermog  allerhöchsten  Rescripts  vom  2.  Jul.  die  erledigte  Pfarrei  Hirschlanden,  Discese
  Leonberg)  dem  Bicar  Halm  in  Thalheim  zu  übertragen,  und

dem  zur  erledigten  katholischen  Caplanei  zu  St.  Georg  in  Ravensburg  nominirten
Caplan  Salis  in  Ratzenried  die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen.

 

Nachricht  von  der  Prels-Austheilung  an  die  evangelisch  Z  #utherisch  deutschen  Schullehrer  für  das
Jahr  1616.  und  der  neuen  Preis=  Aufgabe  für  das  Jahr  1615.  vom  28.  Jun.  1616.
p  25  im  Jahre  1814  den  evangelisch  lutherischen  deutschen  Schullehrern  vorgelegee
reis  Frage:

„Bis  kann  die  Schul-Disciplin  als  Erziehungsmittel  angewendet  werden?““
hatte  15  Abhandlungen  zur  Folge.

Vermög  allerhöchster  Resolution  vom  29.  Jun.  wurde  derjenigen  Abhandlung)  welche
  das  Motto  führt:

„Ziehet  die  Kinder  auf  in  der  Zucht  und  Vermahnung  zum  Herrn.  Sph.  6,  v.  4.7
als  der  vorzüglichsten  und  vollständigsten  unter  allen  der  erste  Preis  mit  Fünf  Dukaten
  allergnddigst  zuerkannt.  Ihr  Verfasser  ist  Christian  August  Schlipf,  Schulmeister
zu  Unter-Weissach,  Baknanger  Dekanats.

Der  Abhandlung  mit  dem  Motto:  „Werdet  Vorbildee  der  Heerde.  #  Petr.  5,  v.  3./7
wurde  der  zweite  Preis  mit  Drei  Dukaten  zugeschieden.  Ihr  Verfasser  ist  Christop#
Friedrich  Sixe,  Mädchen=  Schulmeister  in  Waiblingen.

Des  dritten  Preises  mit  Zwei  Dukaten  wurde  der  Au  mic  dem  Moccko:

„Jaget  nach  der  Heiligung,  ohne  welche  wird  Niemand  den  Herrn  sehen.  Ebr.  12,  v.  14.7
für  wurdig  erkannt.  Ihr  Verfasser  ist  der  Mädcheu-Schullehrer  Matthäus  Schwart
der  altere  in  Ulm.

Außer  diesen  haben  der  Knaben-Schullehrer  Bauer  u  Schorndorf,  Knaben-Schulmeister
  Lang  in  Blaubeuren,  und  Schullehrer  Schöllhammer  in  Sttlenschieß,  Alvecker
  Dekanats,  lobenswerthe  Abhandlungen  geliekert.
        <pb n="222" />
        ig8

Fär  das  Jahr  r618.  wird  mit  allerböchster  Genehmigung  den  evangelisch  deutschen

Schullehrern  zur  Beantwortung  die  Preisfrage  vorgelegt:
7½Auf  welche  zweckmäßige  Weise  läßt  sich  der  Zeitverschwendung  in
der  Schule  begegnen?““

Bei  der  Beantwertung  dieser  Frage  muß  zunächst  der  Begriff  von  dem,  was  Feitverschwendung
  in  der  Schule  genannt  zu  werden  verdienc,  in  Beziehung  auf  den  Schulzweck
  sorgfaltig  aufgefaßt  und  dargelegt  werden,  woraus  sich  allgemeine  Grundsäze  werden
entwickeln  lassen,  welche  der  näheren  Beurtheilung  dieses  Gegenstandes  zur  Norm  dienen.

Durch  diese  Einleitung  wird  der  Uebergang  vorbereitet  werden  zur  speciellen  Schil
derung  der  vielfachen  Jeitverschwendungen,)  welche  in  den  meisten  Schulen  noch  imme#
sowohl  durch  die  disciplinarische  Einrichtung,  als  durch  die  Merhodik  des  Unterrichts  —
das  letzte  im  weiteren  Sinne  genommen,  in  so  fern  sse  die  Auswahl  der  Lehrgegenstände
die  Stufenfolge  derselben  und  die  Lehrform  in  sich  begreift  —  Statt  finden.

In  einem  besondern  Capitel  können  die  Zeitverschwendungen  aufgeführt  werden
welche  dem  Lehrer  niche  zur  Last  fallen.  Es  ergiebt  sich  hieraus  von  selbst,  daß  Fehler
der  Schul-Dilsciplin  und  der  Methodik,  sedoch  nur  in  fo  fern  sse  Jeitverschwendung  zur
Folge  haben)  im  Speciellen  anzugeben  s'nd,  und  ihr  Zusammenhang  mit  dieser  beis
nachruweisen  ist.  Eine  kurze  Schilderung  der  Nachtheile  dieser  Zeitverschwendungen  mm
der  Schule  dürfte  diesen  ersten  Haupttheil  der  Al  handlung  zweckmäßig  beschliessen.  Im
zweiten  Hauprtheil  sind  sodann  unter  allgemeinen  und  besondern  Rubriken,  welche
#ich  auf  die  Abschnitte  des  ersten  Theils  und  in  derlelben  Folgeordnung  genau  beziehen,
die  zweckmäßigsten  Mittel  anzugeben,  wie  der  Zeitverschwendung  in  der  Schule  sowekl
im  Allgemeinen  als  im  Besondern  begegnet  werden  kann,  und  wie  das  Aeußere  und  Innere
  der  Schuleinrichtung,  Materie  und  Form  des  Unterrichts,  Lehrer  und  Schüler  um
gemeinschaftlichen  Hinwirken  für  diesen  Zweck  in  Verbindung  zu  bringen  sind.  Es  wurd
dieses  Lhema  den  Schullehrern  vielseitige  Gelegenheit  geben)  ohne  unnörhiges  Abschwen
fK  ihre  pädagogischen  und  didactischen  Keuntnisse,  und  zugleich  ihre  amtlichen  Erfah,
rungen  auszusprechen,  so  wie  sedem  Preisbewerber  überlassen  wird,  in  einem  Anhange
zur  Abhandlung  die  Art  und  Weise  zu  beschreiben)  auf  welche  er  in  seiner  Schule  der
Feitverschwendung  bisher  zu  begegnen  gesucht  hat.  #

Befondere  Empfehlung  wird  es  für  jede  Abhandlung  seyn)  wenn  ein  kurzer  Umr#
der  Materien  Ordnung  zur  Lüebersche  des  Ganzen  vorausgesendet  wird.

Die  Abhandlungen  müssen  auf  Jakobi  1817.  unmitrelbar  an  das  Königl.  Obers
Consksstorium  eingeschikt  werden.  Der  Verfasser  sezt  einen  Denkspruch  vor,  und  schreibt
Kinen  Ramen  auf  einen  Zettel,  welchen  er  seinem  Aufsatze  versiegelt  beilegt.  »

Wessen  Handschrift  bereits  durch  fruͤher  eingesandte  Auffaͤtze  bekannt  ist,  hat  seine
Abhandlung  durch  eine  unbekannte  Hand  schreiben  zu  lassen.  ·

WekdieseFocmenaichkbeohachtet,hartem-Berüksichcigungseines-Aufsazesbetdst
Preis=  Austheilung  zu  erwarten.  Königl.  Synodus.

 

kudwigsbourg.  Grossachsenbeim:  Von  der  Kömnigl.  Immedlat=  Schaͤferei  werden  am  Donnerstag
  den  11.  Jul.  d.  J.  Vormittage  9  Ubr  123  Stäl  gong  serm  Hämmel  im  herrschaftl.  Schaofdaus
zu  Giogack  senkeim  unter  Verbeball  allerhöchster  Rauificarken  dffentlich  versteigert,  wogu  die  Lurrdaher
ag  tladen  wenden,  Den  29.  Jun.  116.  Komgl.  Bem=  und  Garten=  Direction  Ludwigsburg.
        <pb n="223" />
        Nro.  20.  1  8  16.  199

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Montag,  8.  Jul.

 

 

Kbdnigl.  Verordnung,  dile  Geschäfts-Führung  bei  dem  Departement  der  Finanzen  betr,
d.  d  4.  Jul.  1316.

Se.  Königl.  Masestät  haben  die  Functionen  des  Finanz-Ministers  den  zum
Minister  ernannten  Geheimen"  und  Staats-Rathe  von  Orto,  als  General=  Director
der  Finanzen  aufzutragen,  und  in  Absscht  auf  die  Geschäfrs-Führung  bei  dem  Deparkement
  der  Finanzen  folgende  Bestimmungen  festzusegen  gnädigst  geruhc.

Die  ganze  Finanz-Administration  mit  allen  dazu  gehörigen  Sectionen  steht  unter
der  unmittelbaren  Ober-Aufsicht  und  Leitung  des  General=  Finanz=  Directors,  welcher
zu  Berathung  wichtiger  Gegenstände,  und  solcher,  die  das  Finanz-Wesen  im  Allgemeinen
  betreffen,  das  General-Finanz-ECollegium  beiznziehen  hat.  Dieses  General=  Finanz--Collegium
  wird,  unter  dem  Prästdio  des  General-Finanz-Dirertors,  aus  den  "  Staats-Räthen
  v.  Dunger,  v.  Weisser,  v.  Süßkind,  v.  Weckherlin,  v.  Hartmann,
  und  aus  dem  Aeltesten  der  beiden  General=  Staats-Casssere  gebildet.

Uusserdem  steht  es,  wenn  Gegenstände,  die  zum  Geschäftskreife  der  Secceion  des
Bergwerks,  Eisen=  und  Salinen-Wesens  oder  der  Section  des  Land-Bauwesens  gehören)
  im  General-Finanz-Eollegium  in  Vortrag  und  Berathung  kommen,  dem  General=Finanz-Dirertor
  frey)  von  den  Chefs  oder  den  ältesten  Räthen  der  genannten  Sectioneu
  beyzuziehen,  wen  er  für  gut  findet.  Alle  Berichte,  Gutachken  und  Anbringen  an
Se.  Königl.  Mas.  werden  von  dem  General-Finanz-Director  allein  erstattet,  und
die  Ministerial-Verfügungen  gehen  von  ihm  allein  aus.  In  Fällen,  wo  die  Ansschten
und  Anträge  des  General-Finanz-Directors  von  denen  des  General-Finanz-Collegii
verschieden  sind,  hat  der  erstere  beyderley  Anträge  Sr.  Königl.  Mas.  immediate  vorzulegen,
  und  die  allerhöchste  Entscheidung  darüber  einzuholen.  Das  Protokoll  bey  dem
General-Finanz=  Collegio  hat  in  der  Regel  der  General:  Secretär  des  Finanz,  Departements,
  für  welchen  auch  der  zweyte  Ministerial-Secretär  hiezu  gebraucht  werden  kann,
zu  führen.  Der  Minister  ist  aber  befugt,  auch  einzelnen  Mitgliedern  oder  andern  Rä-
        <pb n="224" />
        200

then  von  den  Seccionen  die  Ausarbeitung  wichtiger  Aufsäte  zu  übertragen.  Stuteger,
den  4.  Jul.  1816.  Ad  Mand.  Sacr.  Keg.  Maj.  propr.  Kön.  Sta#ts-Ministerium.

Erkenninite  des  Kbnigl.  Ehe=  Gerichts.
Den  26.  Iun.  1816.  wurden  geschieden:

1)  Johann  Ludwig  Weber,  Bürger  und  Dreher  zu  Ehlingen,  Kl.  von  Anna  Boar,
bara)  geb.  Luppold  von  Dürrwangen,  Bahlinger  Oberamts,  Bekl.)  ex  csp.  qunb  delen.
unter  Bergleichung  der  Kosten.

2)  Maria  Salome  Schmid  von  Appensee,  Oberames  Erailsheim,  geb.  Schleicher
von  Schöttberg,  desselben  Oberamts,  Kl.  von  Simon  Schmid,  Burger  und  Bauren
zu  Appensee,  Bekl.,  ex  cop.  adulrerü#,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

3)  Johann  Georg  Renz,  Bürger  u.  Bauer  zu  Ober-Jesingen,  Herrenberger  Ober,
amts,  Kl.  von  Maria  Agnes,  geb.  Stöffler  von  da,  Bekl.  ex  cap.  qunli  delert,  unter
Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

 

Seine  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  4.  Jul.  gnidigst
  geruht,  den  Staats=  und  Conferenz=  Minister,  Grafen  v.  Mandelsloh  der  Funectlonen
  eines  Finanz-Ministers  zu  entheben,  und  diese  Functionen  dem  zum  Minister  er
nannten  Geheimen  und  Stoars-Rathe  v.  Otto  als  General-Director  der  Finanzen  iu
übertragen.  Minister  v.  Otto  behält  zugleich  die  Verwaltung  des  Departements  des
Innern  interimistisch  bei.

Vermog  eben  dieses  allerhöchsten  Reseripts  ist  der  Scaats-Rath  v.  Raht  zum  zweis
ten  Chef  bei  der  Section  der  Commun-Verwaltung  und  zum  Präles  der  Königl.  Commission
  für  die  Gemeinde-Nuhungen  und  Allodification  der  Baurenlehen  gnädigst  er#
nannt  worden.

Stetten  im  Remsthal.  Se.  Königl.  Majsestát  haben  auf  die  Cameralamt-“
liche  Anzeige,  daß  mehrere  Familien  allhier  als  Folge  erlittenen  Mißwachses  in  Noth  gerathen
  seien,  durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  15.  diß  11  Familien  seder  ein  Geschenk  von.
10  fl.  Geld,  und  1  Schfl.  Dinkel  allergnädigst  anzuweisen,  und  noch  weiter  zu  befehlen
geruhet,  eine  Liste  dersenigen  Haußarmen,  welche  Frucht=  Unterstüzungen  bedürfen)  in
Bälde  vorzulegen)  denen  durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  17ten  desselben  abermalen,
25  Schfl.  Dinkel  in  einem  Gnaden-Preiß  allergnädigst  überlassen  worden  sind.  Diese
allerhöchste  Königliche  Geschenke  haben  solche  mit  den  Gefühlen  des  allerdevotesten  Danks
in  Empfang  genommen.  Den  21.  Jun.  1876.  Kön.  Cameralamt.

Aus  Auftrag  Königl.  Reichs-General-Ober,-Post-Direction  wird  hierdurch  öffent“
lich  bekannt  gemacht,  daß  das  Verzeichniß  über  die  Ankunft  und  den  Abgang  der  Po—
sten  in  Stuttgart  bei  dem  Königl.  General-Postamt  sowohl  auf  dem  Büreau  reutend"
als  fahrender  Posten  um  19  kr.  erkauft  werden  könne,  wobei  zugleich  bekannt  gemacht
wird,  kaß  die  Postmagen  Effekten,  sse  mögen,  wo  immer  hin,  auf  eine  Noute  be“
        <pb n="225" />
        stimmt  seyn  auf  dem  Buͤreau  fahrender  Posten  taͤglich  Vormittag  von  8  bis  :  Uhe
und  Nachmittags  von  2  bis  7  Uhr  angenommen  werden  muͤssen.  Stuttg.  den  5.  Jul.
1816.  Königk.  General-Postamt.

—

CLorch.  Der  hier  wegen  Münzfälschung  verhaftete  Goldschmid  Bernhard  Kolb  von
Gmünd  hag  bheils  selbst,  theils  durch  seine  Mitschuldige,  von  den,  seit  einiger  Zeic  von
ihm  geprágeen  Württembergischen  Sechskreuzerstücken  eine  so  starke  Quantität  in  den  Umlauf
  gebracht,  daß  die  unterzeichnete  Scelle  sich  veranlaßt  findet,  das  Publäkum  auf  diese
falsche  Munze  durch  die  folgende  Bezeichnung  aufmerksam  zu  machen:  die  von  Kolb  geprgten
  Sechskreuzerstüke  sind  von  den  Jahrgängen  1811  u.  1812.  ganz  von  Kupfer  und
ut  verstlbert,  weshalb  sie  ssch  im  Curs  nicht  leicht  entfärben.  Faͤhrt  man  aber  mit  einer
Feile  darüber,  oder  reibet  ste  an  einem  Steine,  so  kommt  das  Kupfer  sogleich  zum  Vorscheine.
  Aeußerlich  sind  sie  hauptsächlich  an  der  schlechten  und  sehe  ungleichen  Umschrife,
so  wie  auch  daran  zu  erkennen,  daß  das  auf  der  Krone  befindliche  Krenz  merklich  voller
ausgedrükt  ist,  als  auf  der  ochten  Münze.  Die  gegenwärtig  hier  anhängige  Untersuchung
dieser  Münzfälschung  könnte  in  dem  Grade  vervollständiget  werden,  je  mehr  von  der  beschriebenen,
  annoch  in  dem  Umlaufe  befindlichen  falschen  Münze  der  unterzeichneten  Stelle
eingeliefert  würde.  Den  25.  Jun.  1816.  Kön.  Oberamt.

kudwigsburg.  lr  der  Königl.  Bauverwaltung  daselbst  liegt  eine  ganz  neue  mit  Silber  gestikte
Undform  nebst  filbernen  Epauietts  für  einen  Hofiäger  oder  Oberfdester,  se  wie  eine  mit  Silber  gestikte
Reutdecke  zum  Perkauf.  Den  Anschlag  davon  ist  0  fl.  Wer  bis  zum  25.  Jul.  mit  eingeschlessen,  am
meisten  über  den  Anschlag  geboren  hat,  erhält  das  Ganze,  Ludwigsburg,  den.  2.  Jul.  1516.

Närtingen.  Durch  alergnädigste  Befehle  vom  —-aun1  1616.  ist  die  unterzeichnete  Stelle  angswiesen,

  das  dem  hiesigen  Spital  zugehdrige  in  der  frequentesten  Straße  gelegene  ehemalige  Physikat-Haus,
  mie  Hof,  Scheuren  rnd  Garten  in  der  Nekarstaig  unter.  Vorbehalt  a  hnätigge  Ralifikation
an  den  Meistbietenden  zu  verkaufen.  Das  Wohngebäude  ist  2  stokigt  mit  einer  NKansarde  und  enthält:
einen  sehr  guten  Keller  zu  ohngefähr  100  Aimer  Lager-Faß,  Parterre  eine  Waschküche,  Holzkammer,
Speiskammer,  und  großen  Oehrn.  Is  der  Bell-Ekage  7  heizbare  Zimmer  mit  2  Oefen,  2  Sommerstuben,
  Magdkammer,  Küche  und  Speiskammer.  Im  Manfard-  Skok  5  beizbare  Zimmer  mit  2  Oefen,
2  Kammern,  und  unter  dem  Dach  2  Böhneboden.  Die  Scheuer  ist  2  stockigt,  bat  einen  Thennen,  Barn
und  2  Bähnen,  2  Stalluagen  und  einen  Holgstall.  Im  Hof  befinden  sich  Schwein=  und  Geftögelstallungen
  und  ein  Bronnen,  der  das  Abwaßer  vom  Spitalbronnen  hat.  Das  Gärtchen  hat  ungef.  9·Rth.
alt  Württemberg.  Meß.  Das  Anbott  ist  5000  fl.  An  dem  Kaufschilling  werden  4400  fl.  in  jährlichen
von  Jakobi  d.  J.  an  verzinslichen  Jielern  von  400  fl.  und  der  Rest  baur  bezahlt.  Der  Aufstreich  wird
Mittwoch  den  26.  Jul.  Vormittags  10  Uhr  in  der  Amtsstube  vorgenommen  werden.  Die  Liebhaber
können  täglich  das  Haus  in  Augenschein  nehmen  und  die  weitere  Bedingungen  erfahren.  Den  20.  Jun.
1616.  K.  Stiftüngsverwaltung  allda.
Aalen.  Die  Sommerschaafweide  von  Aalen,  welche  mit  640  Stüken  beschlagen  werden  muß,
und  die  Sommerschaafwaide  von  Unterkochen,  welche  400  Stuͤcke  ertraͤgt,  werden  Donnerstag  den  13.
Ful.  d.  J.  auf  3  Jahre,  nämlich  1817.  1616.  und  1619.  auf  dem  Rathhauße  dahier  im  öffentlichen  Aufstreich
  verpachtet.  Den  21.  Jun.  1816.  K.  Oberamt.
Zwiefalten.  In  dem  biefigen  Unteramts-Bezirk  werden  auf  dem  Rathbaus  in  Hayingen  folgende
  Schaaswaiden  an  nachbenannten  Tagen  von  Martini  1616  an,  auf  3  Jahre  neuerdings  verliehen.
        <pb n="226" />
        202

els:  Montag  den  5.  Aug.  d.  J.  Havingen  zu  530  Stük  Vormittags  um  9  Uhr.  Emerfeld  zu  206.
Stük  Nachmittags  um  2  Uhr.  Dienstag  den  6.  Aug.  Bichishaufen  zu  300  Stük  Vormittlags  um  #  Uhr.
Hoch=  und  Niedergundelfingen  zu  200  Stük  Nachmittags  um  2  Uhr.  Mittwoch  den  7.  Aug.  Münz-Veif
  zu  500  Stük  Vormittags  9  Uhr.  Weiler  zu  100  Stük  Nachmittags  2  Uhr.  Die  Aicbhaber  zu
biesen  Schaafwaiden  haben  sich  daher  an  odbemelten  Orten  und  Tagen  einzufinden,  und  der  Verhardlung
  anzuwotznen.  Wobei  aber  insbesondere  bemerke  wird,  daß  Niemand  werde  zum  Ausstreich  zuselas,
sen  werden,  der  sich  nicht  mit  einem  Meisterbrief  und  oberamtlichen  Vermögens=  Zeugm  legiemira
kann.  Den  18.  Jun.  1016.  K.  Beamtung.
Eßlingen.  Der  bei  dem  Infanterie-Regiment  Nro.  2.  Herzog  Wilhelm  gestandene  Gemeine
Mattheus  Deuschle,  von  Köngen  gedürtig,  isi  den  168.  Mai  d.  J.  aus  dem  Regiments=  Spital  Gasdershofen
  im  Nieder=  Elsaßt  desertirt.  Alle  Hoch=  und  Wohllbbl.  Polizei=  Behdrden  werden  daher  geste
mend  ersucht,  auf  denselben  genau  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  entweder  ans  nächste
litair-Commando  oder  ans  hiesige  Oberamt  wohlverwahmn  einliefern  zu  lassen.  Den  use  H#e.  1016.
.Oberamt.
Waiblingen,  Strümpfelbach.  Die  Gemeine  Christoph  Rapp  des  Kdnigl.  Garde-Regimenks
b  Fuß  1.  Bataillons  und  Johann  Georg  Dietelbach  ven  Strümpfelbach  des  Komgl.  Leib=  afanteneegiment
  Nr.  1.  sind  im  Mai  d.  J.  wäbrend  ihrer  Urlaubszeit  desertirt.  Allerhdchstem  Besehl  zu
folge  werden  sämtliche  Königl.  Hoch=  und  Woblldbl.  Polizeistellen  geziemend  asucht,  auf  diese  Deserteurs
  genau  fahnden,  und  sie  auf  Betreten  wohlverwabrt  an  die  betreffende  Hochlbbl.  Regiments  -  Commando's
  oder  an  das  hiesige  Oberamt  einliesern  zu  lassen.  Den  15.  Jun.  1316.  K.  Oberame.

 

Kirchbefm  unter  Tek.  Wilbelm  Jakob  Vogel,  Mezger,  wandert  nach  Straßburg  aus,  un
wird  von  seinem  bisherigen  Pfleger,  Carl  Adam  Planitz,  Schumacherobermeister  dahier,  ein  Jahr  lang
für  seine  Verbindlichkeiren  gegen  Inländer  gehafte:.  Den  15.  Mai  1616.  K.  Oberamt.

Leonberg.  Folgende  Personen  haben  die  allergnädigste  Auswanderungs,  Erlaubnis  erbalten.
nemlich:  Jun  Michel  Schaible,  und  Joh.  Georg  Staiger  von  Weil  im  Dorf  in  die  rugische  Crimm;

oh.  David  Gall  von  Weil  der  Stadt  nach  Rastadt;  Joh.  Michael  Schnesder  von  Renningen  nach
drtweiler  im  Elsas;  Gottlob  Lorenz  Schwab  von  Leonberg  nach  Basel,  und  Christian  Friedrich  Keppler
  von  Leonberg  nach  Gorweiler  im  Elsas:  welches  mit  dem  Anhang  betkannt  gemacht  wird,  daß  dijenige,
  welche  etwas  an  dieselbe  zu  fordern  haben,  sich  binnen  Jahresfrist  bei  den  Stellvertretern,  B
kern,  oder  jeden  Orts  bestellten  Pflegern  der  Auswandernden  melden  konnen.  Den  45Mel  1616.
.Oberanit.

Tuttlingen.  Thomas  Hauser  von  Durchhausen  hat  die  allergnaͤdigste  Erlaubnlß  zur  Auswanderung
  nach  Frankreich  erbalten.  Zu  seiner  Vertretung  binnen  der  gesezlichen  Jahresfrist  ist  Ottmar  Keller
don  Durchhausen  aufgestellt.  Den  23.  Mai  1816.  #  K.  Oberamt.

Waiblingen.  Die  blesigen  Bürger  Gabriel  Becherer,  Bek,  und  jung  Tobias  Wurst,  Hutme“
cher,  wandern  nach  Amerika  aus,  und  haben  auf  Jahree  frist  Bürgen  gestelll.  Wer  An  prache  an  diet
Personen  zu  machen  haben  sollite,  hat  sich  bei  hiesigem  Oberamt  zu  melden.  Den  26.  Apmil  1316.

Oberanit.

Besigbeim.  Der  Rathsverwandte  und  Chirurgus  Christioph  Gottlieb  Sellner  von  Bierigbeim,
disseitigen  Oberamts,  45  J.  alt,  verheirathet,  und  Vater  von  7  Kindern,  hat  sich  wegen  bedeurender
Kassenreste  in  den  ibm  anvertrauten  Pfl.g.  Administrationen  am  20.  vor.  M.  von  Hause  entfernt,  und
ist  bis  i  nicht  zurückgekommen.  Sämtliche  Ortsobrigkriten  werden  ersucht,  auf  denselben  fobnden
ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  an  die  untergeichnete  Stelle  gegen  Wieder-Ersaz  der  Kosten  einliefen
zu  lassen.  Den  27.  Jun.  1616.  K.  Oberamr.

Etlingen  Denu  268  Jun.  d.  J.  wurde  hier  ein  neugebornes  Kind  von  seiner  pflichrvergessenen
Mutter  vor  ein  Hauß  niedergelecqt  und  verlassen  Mit  dieser  dffentlichen  Anzeige  verdindet  man  das
Gesuch,  auf  die  bis  jezt  undurdett  gebliebene  Verbrecherin  zu  fahnden,  und  sie  im  Betretungsfall  dem
unterzeichneten  Oberamt  auszuliesern.  Den  30,  Inn.  1316.  K.  Odberamr.
        <pb n="227" />
        Nro.  30.  1  816.  205
Koͤniglich-Wuͤrttembergischets

Staats-und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  13.  Jul.

 

Koͤnigl.  Verordnung,  über  die  Verwaltung  und  Geschaͤftsbehandlung  beim  Departement
des  Innern,  d.  d.  7.  Jul.  1616.  —

Se.  Königl.  Majestät  haben  Sich  gnädigst  bewogen  gefunden,  in  Absscht  auf
die  Verwaltung  und  die  Geschäftsbehandlung  bei  dem  Departemene  des  Innern  dieselben
Einrichtungen  zu  treffen)  welche  durch  die  allerhöchste  Eneschliessung  vom  4.  d.  M.  bei
dem  Departement  der  Finanzen  angcordnet  worden  sind.

Hiernach  bleibt  die  ganze  Administration  vom  Departement  des  Innern,  mit  allen
einzelnen  Sectionen  desselben,  wie  bisher)  der  unmittelbaren  Oberaufsscht  und  Leitung
des  Ministers  untergeben,  dergestalt,  daß  die  Ministerial-Verfügungen  von  ihm  allein
ausgehen,  und  er  allein,  wie  bisher,  alle  Berichte,  Gutachten  und  Anbringen  an  Se.
Königl.  Majs.  erstactet.  Hingegen  wird  dem  Minister  ein  eigenes  Collegium  unter
der  Benennung:  General-Directorium  des  Innern  an  die  Seite  gegeben,  welches
  zu  Berathung  der  wichtigeren  Gegenstände  der  öffentlichen  Staats-Verwaltung  bestimmt,
  und  daher  von  dem  Minister  hierzu  beizuziehen  ist.

Dieses  General-Directorium  des  Innern  besteht,  unter  dem  Präsidio  des  Ministers,
aus  den  bei  dem  Departement  des  Innern  befindlichen  Staatsräthen  und  Sectiens-Chefs,
  von  Reuß,  von  Breitschwerdt,  von  Wächter,  von  Bühler,  v.  Mohl
und  von  Rahr;  das  Protokoll  desselben  wird  entweder  von  dem  General-Serretár  des
Departements  des  Innern,  oder  an  dessen  Stelle  von  dem  zweiten  Ministerial-Secretär
gefuhrt.  Für  die  Fälle,  wo  eine  Divergenz  zwischen  den  Ansichten  des  Ministers  und
des  General-Directori  eintritt,  ist  die  in  der  allerhöchsten  Verordnung  beim  Finanz-Derartement
  gecroffene  Bestkimmung  hier  gleichfalls  anwendbar;  und  wie  bei  dem  Departement
  der  Finanzen,  stehe  es  auch  hier  dem  Minister  frei,  einzelnen  Mitgliedern  des
General-Direcctorti,  oder  andern  Räthen  von  den  Sectionen,  von  welehen  leztern  er
auch  nach  seinem  Gutbesinden  zu  den  Berathungen  des  General-Directorii  beiziehen  kann,
die  Ausarbeitung  wichtiger  Auffäße  zu  übertragen.  Stuttgart,  den  7.  Jul.  1616.

Ad  Mand.  Sa2cr.  Reg.  Mlaj.  propr.  Königl.  Staats-Ministerium.
        <pb n="228" />
        204

Werordunung  wegen  des  Mlers  der  in  die  protestantischen  Schulen  aufzunehmenden  Kinder.

Sa  Königl.  Mas.  haben  Sich  bewogen  gefunden,  die  Bestimmung  des  #.  6.
der  General-Verordnung  für  die  protestantischen  Elementar-Schulen  vom  Jahr  18720.
in  Betreff  des  Alters  der  in  die  Schulen  aufzunehmenden  Kinder,  dahin  abznändern,
daß  künftig  an  Georgii  jeden  Jahrs  alle  Kinder)  welche  bis  zum  lezten  December  desselben
  Jahrs  das  6te  Lebens-Jahr  compliren,  in  die  öffentliche  Schule  aufgenommen
werden  sollen.

Sämtlichen  protestantischen  Dekanen  und  Schul-Inspectoren  wird  diese  allerhöchste
Verordnung  hiemit  zur  Nachachtung  bekannt  gemachte,  und  haben  dieselbe  den  unterge“
ordneten  Geistlichen  und  Schullehrern  das  Erforderliche  hiernach  aufzugeben.  Sluttg.
den  4.  Jul.  1876.  Königl.  Ministerium  der  Geistlichen  Angelegenheiten.

Graf  von  Zeppelin.

Perordnung,  die  Conferenzen  der  evangelischen  Schullehrer  betreffend.

Se.  Königl.  Mas.  haben  in  Beziehung  auf  die  durch  die  General-Verord,
nung  für  die  evangelischen  Elementar-Schulen  des  Königreichs  vom  Jahr  1870.  J“.  21.
allgemein  angeordneten  Schullehrer-Conferenzen  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  2.
d.  Mon.  folgende  Bestimmungen  theils  zu  wiederholen,  theils  neu  zu  treffen  geruht:

1)  Die  Schullehrer=  Conferenzen  sind  ohne  Ausnahme  in  allen  Diöcesen,  und  zwar
überall  jährlich  Viermal  zu  halten.  Eine  willkührliche  Beschrankung  dieser  Jall
ist  unter  keinen  Umständen  gestattet.

2)  Die  Conferenz'  Directoren  werden  auf  Vorschläge)  welche  die  Dekane  durch  die
General-Superintendenten  einzusenden  haben,  von  dem  Königl.  Ober-Conssstorium
ernannt  und  entlassen.  Jede  Anstellung  und  Veranderung  wird  durch  das  Kön.
Staats=  und  Regierungs-Blatt  bekannt  gemacht.

3)  Dem  Auftrage,  das  Geschäft  eines  Conferenz-Directors  zu  übernehmen,  darf  sich
kein  Geistlicher  ohne  genügende  Gründe,  deren  genaue  Untersuchung  er  ssch  gefallen
lassen  muß,  entziehen.  Nur  ein  Alter  über  6o  Jahre  spricht  von  der  Verbindlich
keit  zur  Uebernahme  frei.

4)  Jedem.  Conferenz=  Director  sind  die  Schullehrer  und  Provisoren  des  Conferenz-Bezirks
  für  die  Zwecke  der  Anstalt  untergeordnet.  Ohne  seine  Erlaubniß  darf  keines
derselben  die  Conferenz  versäumen,  ohne  seine  Dispensation  keiner  sich  den  allges
meinen  Obliegenheiten  entziehen.  «

5)  Die  saͤmtlichen  Geistlichen  jeder  Dioͤcese,  insbesondere  die  Juͤngern,  haben  die
Pllicht,  den  Conferenz-Director  auf  sein  Verlangen  in  den  ihm  obliegenden  Geschäften
  zu  unterstüzen,  und  besonders  in  Krankheits-Fällen  desselben  entweder  gan
oder  theilweise  die  Conferenz  in  seinem  Namen  und  nach  seinem  Plane  zu  lerten.

6)  Bei  jeder  Conferenz  wird  ein  Protokoll  geführt.  Der  Director  bedient  sch  das#
eines  Schullehrers,  der  cs  nach  seiner  Anordnung  zu  verfassen  hat.

—)Dem  Dekan  wird  bei  der  sährlichen  Kirchen,  und  Schul,  Visttarion  von  dem  Con“
ferenz,  Director  ein  Bericht  uber  den  Zustand  der  Conferenz,  nebst  einem  volliän“
        <pb n="229" />
        —5

digen  Plane  derselben,  und  einem  Berzeichnisse  derjenigen  Conferenz=  Gliedee  über,
geben,  welche  die  Conferenzen  versäumt  haben,  #und  in  Beziehung  auf  die  ihnen
aufgetragenen  Abbandlungen  unfleissig  gewesen  find.  «

Diesen  Bericht  nebst  Beilagen  hat  der  Dekan  an  den  Koͤnigl.  Synodus  im
Original  einzusenden.  Ausserdem  bleibt  es  dem  Conferenz-Director  unbenommen,
bei  seder  wichtigen  Veranlassung  besondere  Anzeigen  und  Bicten  an  das  Königl-Ober=
  Consistorium  durch  den  Dekan  gelangen  zu  lassen.

8)  Von  seder  Veränderung  im  Schullehrer-Personal  des  Conferenz-Bezirks  ist  der
Director  durch  den  Orts-Pfarrer  sogleich  zu  benachrichtigen,  auch  das  neue  Mitglied
  der  Conferenz  anzuweisen,  sich  bei  dem  Director  zu  präfentiren.

9  Wenn  ein  Schullehrer  oder  Provisor  eine  Dienst-Beförderung  oder  Anstellung
nachsucht,  so  ist  seiner  Bittschrift  jedesmal  ein  Zeugniß  des  Conferenz=  Directors
beizulegen,  welches  dieser  dem  Dekan  zum  Beiberichte  verstegelt  zusendet.

Endlich  hat

10)  Der  Conferenz-Director,  wenn  er  selbst  um  Beförderung  bittet)  sedesmal  bestimmt
  anzugeben,  wie  lang  er  schon  der  Conferenz  vorgestanden  habe)  und  wie
groß  die  Anzahl  der  Conferenz=  Glieder  sei?  —  der  Dekan  aber  in  seinem  Beiberichte
  sich  über  diese  Angabe  zu  dußerck  und  noch  weiter  jedesmal  anzuzeigen,  ob
und  welche  Beweise  der  Zufriedenheit  der  Conferenz-Director  schon  von  dem  Kön.
Synodus  erhalten  habe?

Den  sämtlichen  evangelischen  Geistlichen  und  Schullehrern  werden  diese  Bestimmungen
  zur  genauesten  Nachachtung  bekannt  gemacht)  und  versteht  man  sich  zu  denselben,
und  insbesondere  zu  den  Dekanen  und  Conferenz-Directoren,  daß  sie  die  Erreichung  der
wohlthátigen  Zwecke  der  Schullehrer-Conferenzen  künftig  mit  erhöhtem  Eifer  sich  werden
angelegen  seyn  lassen.  Sturtgart)  den  6.  Jul.  1816.

Kön.  Ministerium  der  Geistl.  Angelegenheiren.  Graf  v.  Zeppelin.

Dle  neuerrichtete  allgemelne  Staatsschulden  =  Zahlungs=  Casse  betr.

Zu  Folge  des  Königl.  allerhöchsten  Statuts  für  die  zu  Tilgung  der  Staatsschuld
im  Königreich  Württemberg  neuerrichtere  allgemeine  Staatsschulden=  Zahlungs-Casse,
vem  6.  Jun.  1816.,  werden  diesenigen  Staats-Glaubiger,  welche  in  dem  Rechnungs-Jahr
  von  Georgi#  18.4.  die  Zurükzahlung  ihrer  bei  der  bisherigen  Königl.  General=Scaatsschulden-Zahlungs=
  Casse  in  Verzinsung  siehenden  Capitalien  wunschen,  hiemet
aufgefordert,  sich  deshalb  in  schriftlichen  Eingaben  bei  der  neuerrichteten  allgemeinen
Sxaarsschulden,  Zahlungs-Casse  bei  Zeiten  zu  melden.

Sie  haben  in  diesen  Eingaben  nicht  nur  die  Grüße  des  Capitals,  dessen  Jurükbetahlung
  sse  verlangen,  sondern  auch  den  Zinßfuß  und  den  Zins-Termin  zu  bemerken
und  zugleich  anzuzeigen,  von  welcher  vorherigen  Stelle  oder  Casse,  und  unter  welchem
Tag  und  Jahr  die  Obligation  ausgestellt  ist,  auch  in  dem  Fall,  daß  die  Obligation  mit
einer  Nummer  beieichnet  wäre,  diese  Nummer  anzugeben.

Da  ferner  bereits  ein  bedeurender  Cassen-Vorrath  zur  Schuldentilgung  vorhanden
ist,  so  werden  die  gufkündigenden  Gläubiger  zugleich  aufgefordert)  in  ihren  Eingaben
        <pb n="230" />
        206

ausdruͤklich  zu  bemerken,  ob  sie  die  Heimzahlung  der  aufgekuͤndigten  Capitalien  erst  nach
Verfluß  des  in  den  Obligationen  stipulirten  Aufkuͤndigungs-Termins,  oder  sogleich,  ohne
  Ruͤksicht  auf  diesen  Termin,  mit  dem  bis  auf  den  Tag  der  Zahlung  berechneten
Zinsratum,  wunschen.

Diesenigen  Gläubiger,  welche  von  heute  an  innerhalb  Sechs  Wochen  sich  melden,
  und  deren  Capitalien  500  fl.  und  weniger  betragen,  werden  in  Gemäsheit  der  95.1.5.
14.  u.  15.  des  Statuts,  nach  der  Ordnung,  in  welcher  ihre  Aufforderungen  einkommen,
zuerst  um  ihre  Forderung  befriedigt  werden.

Nach  Befriedigung  dieser  Gläubiger  werden,  so  weit  es  möglich  ist,  die  übrigen
von  heute  an  innerhalb  Sechs  Wochen  aufgekündigten  Capitalien,  welche  über  500  fl.
betragen,  in  Gemäsheit  des  K.  15.  des  Statuts,  nach  der  Fgeitordnung  der  Aufkündi,
gung  abbezahlt,  und  den  betreffenden  Glaubigern  wird  davon  Nachrichr  ertheilt.

Würden  innerhalb  des  obengesezten  Termins  niche  so  viele  Gläubiger  sich  gemeldet
haben,  daß  durch  ihre  Befriedigung  die  zur  Schuldenzahlung  dieses  Rechnungs-Jahrs
ausgesezte  Summe  erschöpft  wurde,  so  wird  in  Gemäzheic  des  K.  16.  des  Statuts,  zur
Aufkündigung  von  Seiten  der  Casse,  bis  zur  völligen  Verwendung  der  ausgesezten  Summe,
  geschritten.

Dabei  wird  erklärt,  daß  diesenigen  Gläubiger,  von  welchen  seit  Emanirung  des
Statuts  vom  6.  d.  Mon.)  eine  Capital-Aufkündigung  bereicts  eingegeben  worden  ist,
nicht  nöthig  haben,  dieselbe  in  Folge  gegenwärtigen  Aufrufs  zu  wiederholen,  daß  aber
diesenigen  Aufkündigungen,  welche  vor  sener  Emanirung  bei  der  bisherigen  Königl.  General=
  Staatsschuldenzahlungs-Casse,  oder  bei  andern  Königl.  Finanzstellen  eingekommen
find,  auch  wenn  bis  jezt  noch  keine  Resolution  darauf  erfolgt  seyn  sollte,  ohne  besondere
Miederholung  von  Seiten  der  betreffenden  Gldubiger,  nicht  können  beachtet  werden.
Stuttg.  den  25.  Jun.  1816.  Allgemeine  Staatsschulden-Zahlungs-Commisson.

Staats-Rath  v.  Dunger.

Rechts-Erkenntaisse  des  Kdn.  Ober-Justiz=  Colleglums.

1)  Die  Wechselklage  der  mechanischen  Spinnerei  zu  Berg  gegen  den  Handelsmann
Christian  Heinrich  Hartmann  Sohn  dahier,  wurde  wegen  Mangels  der  erforderlichen
Requiste  der  producirten  Urkunde  verworfen.  Stuttg.  den  26.  Jun.  1816.

2)  Auf  erhobene  Wechselklage  des  Salzfactors  Majer  zu  Ludwigsburg,  Kl.  wider
den  Königl.  Baierischen  Kammerherrn,  Carl  Freiherrn  von  Sperh  zu  Untermarchthal,
wurde  Letrerer  zu  Bezahlung  der  eingeklagten  Forderung  für  schuldig  erkannt.  1Ib.  eod.

3)  In  der  Concurssache  zwischen  den  in  aktis  benannten  Glaubigern  des  verstorbe.
nen  Tutelarraths  Weikersreuter  aühier,  Liquidanten  und  Producenten  eines,  und  dem
aufgestellten  Cur#ator  malle  LAten  und  Producten  andern  Dheils,  wurde  in  Betreff  des  in
der  Locationsurthel  vom  10.  Jan.  d.  J.  verschiedenen  Glaubigern  auferlegren  oder  vorbehaltenen
  Beweises  auf  die  von  denselben  theils  versäumte  eder  verzichtete,  theils  aber
wirklich  unternommene  Beweisführung  und  weiteres  Vorbringen  der  Parthien  debinttive
erkannt.  Stuttgart,  den  8.  Jul.  1816.
        <pb n="231" />
        207

A5  Die  Nullitaͤtenklage  des  gewesenen  Schultheißen  Thomas  Friedrich  Stark  von
Unter-Riexingen,  Bekl.  Anten  und  Qnten  gegen  den  Bauren  Friedrich  Scriker  allda,
Kl.  Aten  und  Qllten,  den  Abbruch  eines  Haus=  Anbaues  betreff.,  wurde  per  Relcript.
verworfen.  Ibid,  eod.  6
Erkenntniße  des  Kdnigl.  Ehe-Gerichts.
Den  3.  Jul.  1  816.  wurden  geschieden:

1)  Catharina  Barbara  Albrecht  von  Jagstheim,  Oberamts  Crailsheim,  geb.  Gräter
von  Banzenweiler,  desselben  Oberamts,  Kl.  von  Georg  Albrecht,  Baurenknecht  von
Jagstheim,  Bekl.,  ex  cap.  adulteri,  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Johann  Georg  Koch,  Bürger  und  Landkrámer  zu  Ehningen,  Uracher  Oberamts,
Kl.  von  Maria  Agnes,  geb.  Hofmann  von  da,  Bekl.,  ex  caP.  qua  desert.  unter  Verngleichung
  der  Kosten.  ·

Z)MargarcthaNägelinvonStnttgart,geb-KirschenbübcekvonDerdingeyOberamts
  Maulbronn,  Kl.  von  Samuel  Nägele,  Buͤrger  und  Gaͤrtner  zu  Stuttgart,  Bekl.
ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

 

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  in  allerhöchstem  Reseript  vom  5.  Jul.  allergnädigst  zu
verordnen  geruht,  daß  der  bisher  für  die  beiden  Oberämter  Rotcenburg  und  Nagold  aufgestellte
  Commun-Rechnungs=  Revisor  Schoder  künftig  für  das  Oberamt  Rottenburg
allein  bestimmt,  und  für  das  Oberamt  Nagold  ein  eigener  Rechnungs=  Revisor  in  der
Person  des  vormaligen  Oberamts-  Actuars  zu  Crailsheim,  Becher,  aufgestellt  werde.

Se.  Königl.  Majs.  haben  venLg  allerhöchsten  Rescripts  vom  5.  Jul.  die  erledigte
  Stelle  eines  Decopisten  bei  dem  Königl.  Provincial-Justiz,  Collegium  in  Ludwigsburg
  dem  Georg  Ernst  Braun  daselbst  zu  übertragen  geruhet.

Wenn  sich  der  in  dem  nachfolgenden  Signalement  beschriebene  gefährliche  Landstrei,
cher  und  Gauner  noch  im  Königreich  aufhalten,  oder  in  der  Folge  wieder  betreten  lassen
würde;  so  ist  solcher  zu  arretiren,  und  von  seiner  Arretirung  an  die  Königl.  Section
der  innern  Administration  unter  Beischluß  seiner  ihm  urkundlich  abzunehmenden  Papiere
nnverweilt  die  Anzeige  zu  machen.

Signalement:
Carl  Fidelius  de  Corce  ist  großen  und  starken  Körperbaues,  ungefähr  50  J.  alc,  vernarbten
  Angesichts,  hat  rollende  Augen,  spricht  mit  Lebhaftigkeit  und  Frechheit.

Er  giebt  sich  für  einen  Kaiserl.  Oesterreichischen  Hauptmann  aus,  ist  mic  mebreren.
Zeugnissen  und  Dorumenten  Kaiserl.  Oestreichischer  und  anderer  Civil=  und  Militir-=Behörden
  versehen,  welche  in  Ordnung  zu  seyn  scheinen,  und  hat  dadurch  auch  am  17.
Januar  laufenden  Jahrs  von  der  Kaiserl.  Oestreichischen  Gesandeschaft  dahier  einen  mit
Nr.  646.  bezeichneten  Paß  auf  :4  DTage  erhalten,  um  über  Eger  nach  Wien  zu  reisen.

Nach  Umständen  neunt  er  sich  bisweilen  Fidelius  de  Corte,  bisweilen  auch  Hof,
        <pb n="232" />
        208

Hoffmann  oder  Leiß,  und  ist  aus  Schwanden  im  Koͤnigreiche  Baiern  gebuͤrtig
Stuttgart,  den  9.  Jul.  1876.  Inteilms=  Minister  des  Junern.  von  Otto.

 

#udwigsburg.  "  der  Kdnigl.  Bauverwaltung  daselbst  liegt  eine  ganz  neue  mit  Silber  gesikte
Umisorm  nedst  filbernen  Epauletts  für  einen  Hofjäncr  oder  Oyersorster,  so  wie  eine  mit  Silber  gestikte
Reurdecke  zum  Verkauf.  Der  Anschlag  davon  ist  30  fl.  Wer  bie  zum  25.  Jul.  mit  eingeschlossen,  m
meisten  über  den  Anschlag  geboten  har,  erhält  das  Ganze.  Ludwigedurg,  den  2.  Jul.  1516.

Gdppingen.  An  den  nachbeschriebenen  Tagen  und  Orten,  werden  solgende  Schaafwaiden  des
biesigen  Oberam'ts,  an  geselich  legitimirte  Liebbaber,  jedesmal  Morgens  9  Ubr,  auf  ein  oder  mehre#
Fahre,  verliehen  werden,  und  zwar:  1)  auf  dem  Ralhhaus  zu  Göppingen  Dienstag  den  15.  Aug.  d.  J.
die  Waiden  von  Albersbausen  mit  225  Stäk,  Bünzwangeu  mit  150  —,  Hatienhofen  mit  500  —,  1
Sparwiesen  mit  125  Stük.  Donnerstag,  den  15.  Aug.  die  Waiden  von  Bezgenrieth  mit  200  Siük,
Boll  mit  600  —,  Eschenbach  mit  150  —,  Heiningen  mit  225  Stük.  Freitag,  den  16.  Aug.  die  Waide
  von  Bartenbach  mit  150  Stük,  Lerchenberg  mit  60  —,  Birenbach  mit  150  —,  und  Börrlingen
mit  200  Stüfk.  Donnerstag,  den  22.  Ang.  die  Waiden  von  Faurndau  mit  225  Stük,  Holzhausen
mit  140  —,  Uhingen  mit  250  —,  Diezelsperg  mit  125  —,  und  Wangen  mit  200  Stäk.  Do##r
stag,  den  20.  Aug.  die  Walden  von  Hochdorf  mit  400  Stük,  St.  Gottbart  mirt  60  —,  Holzbeim  m#
150  —,  und  Reichendach  mit  230  Stöäk.  Dienstas.,  den  5.  Sept.  die  Waiden  von  Hohenstaufen  urt
250  Stäk,  Maitis  mit  175  —,  Hohrbein  mit  150  —,  Rechberghaufen  mi  200  —,  und  Oberhansen
mit  130  Stüf.  Donuerstag,  den  5.  Sept.  die  Walden  von  Oberwälden  mit  130  Stük,  Klein=  Eultingen
  mit  150  —.  Schlath  mit  500  —,  und  Schlierbach  mit  350  Stüfk.  2)  Auf  den  Rathhäusen
der  betreffenden  Orte:  Dienstag,  den  20.  Aug.  auf  dem  Rathhaus  zu  Gruihingen  die  dortige  Waide
mit  900  Stäk,  Miltwoch,  den  28.  Aug.  auf  dem  Rathbaus  zu  Dürnau  die  doriige  Waide  mit  375
Stük,  und  die  von  Gammelshausen  mit  200  Stük.  Forntes  ,  den  30.  Aug.  zu  Jedenbausen  die  Wot
de  daselbst  mit  175  Stüäk.  Freltag,  den  6.  Sept,  auf  dem  Rathhaus  zu  Gaaslosen  die  Walde  ves
da  mit  350  Stük,  Den  5.  Jul.  1816.  K.  Oberamt.

 

 

Ravenspurg.  Nachfolgende  Personen  haben  die  allerbbchste  Erlaubaltz  zur  Auswanderung  er
halten,  nemlch  :  1)  Jakob  Mägerle  von  Esenhausen  nach  Albek,  Grosberzogtbums  Baden,  auf  en
Jahr  von  dem  Burgermelster  Carl  Pfaff  in  Esenhausen  vertreten.  2)  Joseph  Anton  Schlachter,  Schusier
  von  Ravensburg,  vach  Straßburg,  von  senem  Pfleger  Bincenz  Haag  dahier  vertreten.  3)  Josech
Schwarz,  Schuster  von  Rbthenbach  nach  Thann  im  Elsaß,  von  dem  Burgermeister  Reis  in  —
ler  vertreten.  4)  Joh.  Udam  Albrecht,  Schuster  von  Ravensburg  nach  Genf,  von  seinem  Beuder,
dem  hiesigen  Schneidermeister  Joh.  Albrecht  vermeten.  5.  Joh.  CThristoph  Knodlauch,  Schuster  von
hier  nach  Chenmitz  in  Sachsen,  von  seinem  Bruder,  dem  biesigen  Uhrenmacher  Knoblauch,  verkreter.
4)  Joseph  Anton  Steub,  Schloßer  von  hier  nach  Paris,  von  dem  hiesigen  Secklermeister  Cbrisioph  Nabbolz
  vertreten.  Welches  hiemit  für  wenzge  welche  an  die  auswandernde  Personen  Forderungen  zu
machen  haben,  mit  dem  Anhang  zur  bffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird,  daß  solche  binnen  eines  Jahrs
bei  der  untergeichneten  Stelle  angebracht  werden  müssen,  und  später  keine  Rücksicht  mehr  darauf  genow“
men  werde.  Den  16.  Mail  1616.  K.  Oberamt.
Schorndorf.  Nachstehende  Personen  aus  dem  biesigen  Oberamt  baben  die  allergnädigste  Erlaubniß
  zur  Auswanderung  erhalten:  und  zwar:  Joh.  Georg  Heet  von  Krummhardt,  unter  Vertretung
des  Jobann  Georg  Scharpff,  Michels  Sohn  von  da.  Christian  Friedrich  Schnabel  von  Schorndorf
unter  Vertretung  des  Schumachers  Georg  Heinrich  Barnikel  von  da.  Jakeb  Schwarz  von  Neklusperg
unter  Vertretung  des  Georg  Frledrich  Sommers  daselbst.  Johann  Georg  Traub  von  Schnaith  unter
Vertretung  seines  Bruders  Jakob  Traub  daselbst.  Wer  nun  aus  irgend  einem  Grund  eine  Ansprache  au
diese  Personen  zu  machen  har,  der  kann  sich  innerhalb  Jahresfrift  an  ihre  vorgesezte  !  oder  an

ihre  aben  benannte  Stallvertreter  wenden.  Den  12.  Mai  1616.  Obttani.
        <pb n="233" />
        209

Schorndorf.  Johannes  Kieß,  lediger  Burgers-Sohn  üon  hier,  hat  ##e  allergnädigste  Erlautniß
  erhalten,  auswandern  zu  dürsen.  Dieses  wird  mic  dem  Anba#g  bekaunt  gemacht,  damit  alle  die
ftnige,  welche  rechtliche  Ausprüche  an  ihn  zu  machen  haben,  sich  an  seinen  Srellvertreter  den  Schlosser-Obermeister
  Kieß  allhier  Iinnerhalb  Jahresfrist  wenden  konnen.  Den  25.  Mai  1910.  K.  Oberamt.

Urach.  Jonathan  Roth  von  Trailfingen,  ledig,  32  J.  alt,  wandert  nach  Mühlhausen  im  Elsatz
aus.  Es  werden  daher  alle,  die  irgend  eine  gegründete  Ausprache  an  denselben  zu  machen  haben,  hiemut
  aufgefordert,  binnen  Jahresfrist  sich  bei  dem  Schultheißenamt  Trailfingen  zu  melden.  Den  17.

un.  1616.  «  K.  Oberamr.

Valbingen,  Kleinsachsenhelm,  Rietb,  Untermberg.  Caspar  Pfeiffer,  Weingärtner
von  Kleinsachsenheim,  Jonatban  Winterle,  Schneider,  von  Riekb,  und  Thomas  Lang,  Bauer,  von  Untermberg,
  haben  allerguädigste  Erlaubniß  erhalten,  nach  Rußisch  Polen  und  Amerika  auszuwandern,  und
werden  ersterer  von  Friedrich  Baumgcriner  von  Kleinsachfenheim,  der  2te  von  Schultheiß  Gutscher  und
Bernhard  Winterle  in  Rieth,  und  der  Ste  von  Jakob  Wagner  vom  Schönbühlhof  im  Königreich  auf
Jahresfrist  vertreten,  an  welche  sich  diejenigen,  die  Ansprüche  an  sie  haben,  wenden  moögen.  Den  4.
Mai  1616.  K.  Oberamt.

Vaihingen.  Der  mit  allergnädigster  Erlaubniß  nach  Baden  auswandernde  Phllipp  Jakob  Ralsch,
Stebmacher,  und  der  nach  Dürtheim  auswandernde  Johann  Georg  Flekbammer,  Schumacher,  beede  von
Vaihingen,  werden  auf  Jahresfrist  durch  den  Gerichtsverwandten  und  Mezger,  Jakob  Friedrich  Rapp,
allhier  vertreten,  an  welchen  sich  diejenigen,  die  Ansprüche  an  dieselbe  haben,  wenden  modgen.  Den
10.  Mai  1816.  K.  Oberamt.

Vaihlngen,  Eberdingen.  Gottlieb  Geltel,  Burger  und  Bauer  in  Eberdingen,  welcher  mit
allergnddigster  Erlaubniß  nach  Rußland  auswandert,  wird  uanf  Jahresfrist,  durch  den  Bauren  Johannes
#ang  in  Eberdingen,  wegen  der  Ansprüche,  die  an  ihn  im  Kbnigreich  gemacht  werden  mochten,  vertreten,
  welche  daher  in  dest  Zeit  vorzubringen  sind.  Den  16.  Mal  1816.  K.  Oberamt.

Baihingen,  Sersheim.  Lounisa  Dorotbea  Belser,  ledig,  von  Sersheim,  welche  zum  Bebuf
Sihrer  Verheiralhung  nach  Pforzheim,  im  Grosherzogthum  Baden  auswandert,  wird  auf  Jahresfrist,
durch  ihren  Bruder,  Carl  Belser,  Schullehrer  In  Sersheim  vertreten,  was  hiedurch  bekannt  gemacht
wird.  Den  24.  Mal  1816.  .Oberamt.

Vaihingen,  Grossachsenheim.  Der  mit  allerbochster  Erlanbniß  nach  Grossglogau  auswandernde
  Ludwig  Simon  Hoblscheidt,  Zimmermann,  von  Grossachsenheim,  wird  auf  die  gesezliche  Jahres.
frist  von  seinenn  Vater  rEWl7  Hohlscheidt  in  Grossachsenheim  vertreten;  was  für  deenge  z,  die  Ansprüche
  an  ihn  haben,  hliedurch  bekannt  gemacht  wird.  Den  10.  Jun.  1816.  beramt.

Vaihlugen.  Kleinglattbach.  Georg  Michael  Buk,  Bauer  von  Kleinglatthach,  welcher
mit  allergnädigster  Erlaubnitz  nach  Pforzbeim  auswandert,  wird  durch  den  Anwald,  Joh.  Georg  Hielmann
  von  Kleinglattbach,  auf  Jahresfrist  vertreten,  an  welchen  sich  diejenigen,  die  Ansprüche  an  ihn
haben,  wenden  moͤgen.  Den  17.  Jun.  1616.  K.  Oberamt.

Vaihingen,  Unterm  *  Weißach.  Die  nach  Ungarn  auswandernde  Bernhard  Brast,
Weingäriner,  und  Christeph  Kast,  Weber,  beide  von  Umermberg,  werden  deide  durch  Jakob  Gockenbach,
  Bauer  allda,  der  nach  Rugland  ziehende  Martin  Marlok,  Bauer  von  Wcißach,  durch  den  Bauren
  Christian  Hoͤrnle  allda  auf  Jalreose#t  vertreten,  an  welche  Personen  sich  diejenigen,  die  Ansprüche
an  sie  machen,  wenden  moögen.  Den  20.  Jun.  1616.  "  K.  Oberamt.
Waiblingen.  Die  disseitige  Amts-Untergebene  Gottlied  Schwander,  Kiefer,  und  Josias  Wilhelm,
  Jimmermann  von  Stroͤmpfelbach  wandern  nach  Amerika  aus,  und  baben  auf  Jahresfrist  Bürgen
  gestellr,  welches  hiemit  bffentlich  bekannt  gemacht  wird.  Den  31.  Mai  1516.  K.  Oberamt.

Waldsee.  Johann  Baptist  Lee,  Schneider  von  Arnach,  hat  durch  ein  Dekret  vom  2.  April  aus
der  Hochpreisl.  Section  der  innern  Administration  die  Erlaubnitz  zur  Auswanderung  nach  Eisenez  im
Oestreichischen  erhalten.  Derselbe  wird  nach  der  Constitutions-Urkunde  F.  55.  vom  15.  Merz  1815.
        <pb n="234" />
        210

durch  seinen  Vogt  Math.  Baumann  zu  Arnach  vertreten,  wovon  jedermann,  der  eine  Forderung  an
ihn  zu  machen  hätte,  in  Kenntniß  gesezt  wird.  Den  4.  Mai  18416.  K.  Oberamt.
Waldsee.  Ursula  Volk  vou  Oberschwarzach,  und  Agatha  Blbd  von  Mäöhlhausen  haben  dorch
ein  Decret  vom  15.  und  18.  dit  aus  der  Hochpreisl.  Section  der  innern  Administration  die  nachgesochte
Erlaubniß  zur  Auswanderung  erhalten,  und  werden  auf  die  herkommliche  Jahresfrist  von  den  betreffenden
  Schultheissen-Aemtern  gegen  diejenige  vertreten,  welche  an  ein,  oder  die  andere  einen  rechtlichen  An-1


spruch  haben  duͤrften.  Den  25.  Mai  1816.  K.  Oberamt.

 

Bizfeld,  Weinsberger  Oberamts.  Dem  Friedrich  Schmidt,  Beker  und  Gassenwirth  in  Bizseld,
hiesigen  Oberamts  ist  in  der  Racht  vom  26  auf  den  20ten  Jun.  durch  Anlegung  einer  Leiter  im  211
Stofwerk  in  eine  Stube  eingebrochen,  und  dort  ein  Commod  und  eine  Truche  mit  Gewalt  gebfch
worden,  woraus  nachfolgende  Stüke  entwendet  wurden:  1  feiner  runder  Hut,  1  blau  tüchener  NRek,
mit  gesponnenen  Kndpfen,  1  dlau  und  roth  gesteintes  baumwollen  Sacktuch,  1  blau  tück  ener  Weibeuck,
mit,  ßrüuem  manchesternen  Leib,  1  vergoldetes  4  ekigtes  Angehdag  mit  Stuttgart  und  Profit  das  neue
Jahr,  bezeichnet,  an  1  großen  doppelten  Granaten,  Schnur,  1  gewundener  goldener  Kugelring,  1  Eiul
fein  pänfen  Tuch,  50  Ehlen,  4  dergl.  ungefähr  40  Ehlen,  1  dito  gröberes,  ungefähr  40  Ehlen.  Da#
1.  Jul.  1616.  K.  Oberamt.

Göppingen.  ulle  Hoch=  und  Wobllbbl.  Justitz=  und  Polizei=  Behörden  werden  diemit  geziemend
ersucht,  nach  der  Scheerenschleiser  Hirschbuberschen  Wutwe  Magdalena  aus  Gosbach,  Oberamts  Gusz
lingen,  wegen  Vagabunditär  und  angeschuldigten  Concubinats  fahnden,  sie  im  Betretungsfalle  arrciun
und  zur  Forsezung  der  Untersuchung  an  unterzeichnete  Stelle  unverweilt  abgeben  zu  lassen.  Signolo
ment.  agdalena  Hirschhuberin  ist  30  J.  al#,  von  mittlerer  Größe,  hat  schwarze  Haare,  bleichct
blatternarbigtes  Gesicht,  graue  Augen,  siumpfe  Nase,  proportionirten  Mund  und  rundes  Kinn.  Si
trägt  eine  schwarze  zizene  Bändelbaube,  einen  blau  und  weisgesireisten  barchentnen  Mutzen,  einen  dlan
und  schwarz  gestreisten  zeugenen  Rok,  und  hat  1  Kind  weiblichen  Geschlechts  6  Jahre  alt,  und  2  Kinder
  männlichen  Geschlechts  bei  sich,  wovon  das  eine  5,  und  das  andere  2  Jahre  alt  ist.  Den  5.  Jul.

16.  K.  Criminalamt  der  Landvogtel  an  der  Fils  und  Rems.

Nürtiagen.  Die  beide  ledige  Weibspersonen  Christiana  und  Friederika  Kronmaler  von  Groses
berg,  hiesigen  Oberamts,  welche  wegen  Dlebstahls  schon  bestraft  worden,  und  sonst  sehr  schlechte  Du#
nen  sind,  Uchen  gegenwärtig  auf  dem  Land  herum  und  suchen  die  Leute  zu  betrügen,  daher  jedamen
vor  ihnen  gewarnt,  jede  Hoch=  und  Wohllöbl.  Obrigkeit  aber  ersucht  wird,  dieselbe  im  Berrekungsfas
bieher  einlicfern  zu  lassen.  Den  3.  Jul.  1616.  K.  Oberan.

Ulm.  Friedrich  Bopf,  Briesträger  dabier,  der  sich  zu  Anfang  vor.  M.  während  seines  Ul#us
Küchtig  gemacht  hat,  und  bis  jetzt  noch  nicht  zum  Vorschein  gekommen  ist,  wird  hiemit  aufgeforder,
sich  innerhalb  des  peremtorischen  Termins  von  sechs  Wochen  dadier  zu  stellen,  und  über  seine  Emweschung
  zu  verantworten,  widrigenfalls  er  als  seines  Dienstes  verlustigt  betrachtet,  und  solcher  mit  einem
neuen  Sudjekt  besetzt  werden  wird.  Allc  inn=  und  ausländische  Hoch=  und  Wehllöbl.  Gerichts:  und
Volizeidehdrden  werden  ersuchr,  auf  diesen  unten  signaltsirten  Menschen  fabnden,  und  ihn  auf  Betreken
wohlverwabrt  bieher  ans  Oberamt  liefern  zu  lassen.  Sitnalement:  Fricdrich  Bopf,  von  korch;
evongenscher  Rellgion,  31  J.  alt,  ungefäbr  s“  6“  groß,  hat  ein  blasses  etwas  blattersteppigtes  brer##
Angesicht,  schwarzbraune  gekräuselte  oore,  rothen  schwachen  Backenbart,  blaue  Augen,  propertienirte
Nase,  etwas  graßen  Mund,  rundes  Kinn,  eine  etwos  eingedrükte  Brust  und  gerade  Beine.  Als  Kennzeichen
  dient  noch  sein  schnelles  Sprechen  und  sein  schneller  Gang  mit  kurzen  Schritten.  Bei  seinem
Forieben  von  hier  trug  er  einen  runden  Hut,  dunkelgr  nen  Ucberrek,  schwarze  Wesie  und  Seuma##

tlesel  und  nahm  einen  duntelblauen  Frack  wit  übersponnenen  Kndpsen,  ein  paar  dergleichen  Beinkla
.  der  und)  einen  Büchseuranzen  mit.  Den  2.  Jul.  1616.  K.  Oberamt  und  Ober-Poslamt  daseldf.

eronbearg.  In  Ettingen,  biesigen  Oberamts,  find  die  natürlichen  Blattern  ausgebrochen,  web
schese  dem  Publikum  zur  Porsicht  bekaunt  gemacht  wird.  Deu  6.  Jul.  1616.  .  Obttamt.
        <pb n="235" />
        Nro.  31.  1816.  212
Koͤniglich-Wuͤrttembergischts
Staats-und  Regierungs-Blott.

 

Samsiag,  2o.  Jul.

 

Dienst-Verrichtungen  der  Kdnigl.  Gensd  armerie.

Durch  die  Königl.  Gensd'armerie  sind  in  den  Monaten  April,  Mai  und  Juni
d.  J.  2  Mörder,  1  Räuber,  50  Diebe,  3  Wilddiebe)  87  andere  Perbrecher,  853  Vaganten,
  822  Bertler,  8  entwichene  Militär-Dienstpflichtigen,  3  inländische  und  s9#
ausländische  Deserteurs,  zusammen  1986  Personen  in  Verhaft  gebracht  worden.  Stuttgart,
  den  19.  Jul.  1816.  Königl.  Ministerium  den  Innern.
Interims=  Minister  des  Innern.  von  Otto.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kdn.  Ober-Justiz  =  Colleglums.

1)  In  der  Rechts=  Sache  des  Freiherrn  v.  Späáth  zu  Schulzburg,  Kl.  wider  die
Gemeinde  Hayingen,  Bekl.,  Mühlbannpflichtigkeit  betr.)  wurde  das  Verfahren  des  Oberamtsgerichts
  Minsingen  als  nichrig  casstrt.  Stuttgart,  den  10.  Jul.  1876.

2)  In  der  Debit-Sache  des  verstorbenen  Hauptmanns  v.  Haug  wurde  das  Prclussv=
  Erkenntniß  ausgesprochen.  lb.  eod.

3)  J.der  Rechts-Sache  des  Matthias  Knoll  zu  Söflingen,  Kl.,  wider  den  Eriminal-Rath
  Christmann  zu  Ulm,  Bekl.  Baukostens=  Ersaz  betr.,  wurde  auf  Bitten  des
Klägers  üÜber  die  unterm  13.  Mai  d.  J.  ausgesprochene  Urthel  declaratoria  ertheilt.  1b.  eod.

4)  In  der  Appellations-Sache  von  Waiblingen  zwischen  Wilhelm  Heinrich  Nösch
zu  Neccarrems,  Bekl.  Querulanten  und  Qaten,  seze  Anten  und  Acen,  sodann  Jakob
Maier  ebendaselbst,  Kl.  Qaten  und  Mit=  Querulanten,  jezt  Aten  und  Mit-Anten,
Gränzstreitigkeiten  betreffend,  wurde  resormatorie  dahin  erkannt,  daß  die  gegen  das  frähere
  stadtgerichtliche  Erkenneniß  vom  6.  Jun.  1803  erhobenen,  durch  Appellation  anher
gediehenen  Nichtigkeicsklagen  beider  Theile  in  keinerlei  Hinsscht  begründet  seren,  miehin  es
bei  jenem  rechtskräftig  gewordenen  Erkenntniß  sein  Bewenden  habe.  Stuttgart,  den
15.  Jul.  1816.
        <pb n="236" />
        Etraf-Erkenntniße  des  Koͤnigl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Hegiae  Maj.

Am  3.  Jun.  wurde  die  zu  Altdorf  verhaftete  Johanne  Bek  von  Ravensburg,  we
gen  Diebstahls,)  neben  dem  Ersat  aller  Kosten  mit  sechsmonatlicher  Zuchthaußstrafe  belegt.

Eocdem  ist  der  zu  Mergentheim  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johans
Michael  Dilling  von  Dörzbach,  Oberamts  Künzelsau,  wegen  Meineids,  neben  dem
Ersaß  aller  Kosten  mit  viermonatlicher  Zuchthaußarbeit  bestrafr  worden.

Unter  dem  4.  Jun.  wurde  gegen  den  wegen  Betrugs  und  Bigamie,  zu  Mergent
heim  verhafteren  Leonhard  Schmid  von  Hohenklingen,  Oberames  Gatldorf,  eine  funfzehnmonatliche
  Festungsarbeit  und  gegen  dessen  Mitschuldige  Maria  Agnes  Denner  von
Baiersbach,  Oberamts  Oehringen,  eine  fünfzehnmonartliche  Juchthaußstrafe  erkannt,  und
rütsichtlich  der  Kosten  das  Angemessene  verfügr.

Den  5.  Jun.  ist  der  zu  Mergentheim  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene  Je
hann  Wendelin  Kießeker  von  Nassau,  Oberamts  Mergentheim,  wegen  Raubs  und  wie
derholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten  zu  siebenjähriger  Zuchthaußstrafe)
und  nach  deren  Erstehung  noch  auf  ein  Jahr  in  ein  Arbeitshauß  condemnirt  worden.

Am  7.  Jun.  wurde  die  zu  Alrdorf  verhaftete  Maria  Anna  Megler  von  Brochenzell
Oberamts  Tettnang,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersate  aller  Kosten  zu
sechsmonatlicher  Zuchthaußstrafe  verurtheilt  und  verordnet,  daß  sie  nach  erstandener
Strafe  unter  Aufsicht  der  Orts-Polizei  zu  stellen  sei.

kEodem  ist  der  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Sebastion
Jäger  von  Oberschneidheim,  Oberamts  Ellwangen,  wegen  Real-Injurien  und  Diebstahls,
  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  mit  viermonatlicher  Festungsarbeit  belegt  worden.

Unter  dem  8.  Jun.  wurden  wegen  Münzfälschung  und  Theilnahme  an  diesem  Werbrechen,
  gegen  nachstehende  zu  Rottenburg  verhaftete  Personen  folgende  Socrafen  erkannt,
nämlich  gegen

1)  Alois  Knittel  von  Roctenburg  eine  achtsahrige,

2)  Abraham  Stahl  von  Tübingen,  eine  stebenjährige,

3)  Jakob  Pfeiffer  von  da,  eine  sechsjährige,

4)  Sebastian  Dieter  von  Dußlingen  eine  vierfährige,

5)  Hedwig  Dorothea,  Ehefrau  des  gedachten  Stahl,  eine  zweijährige

6)  Elisabetha,  Ehefrau  des  Knittel,  eine  ein  und  einhalbjährige,

5)  Elisaberha,  Ehefrau  des  Pfeiffer,  eine  einjährige

8)  Johann  Wörz  von  Hirschau)  eine  ein  und  einhalbjährige,  und

9)  Matthias  Reiff  von  Hirschau)  eine  einjährige
Zuchthaußstrafe,  woneben  gedachte  Inquissten  noch  zur  Uebernahme  verhältnißmäsiger
Kosnen=  Antheile  condemnirt  worden  sfind.  ·

Den1r-.Jun.istderzuAltdorfinVetbaftundllnkersuchunggekommeueAcM
KkncnnmjervonOberniökenbeuretyObc1«amksTettnang,wegenattenkirtecRokbsUchkj
neben  Bezahlung  aller  Kosten  und  mit  Vorbehalt  der  Satisfactions-Klage  der  Damm“
siracin  gegen  ihn,  zu  anderthalbjähriger  Festungsarbeit  verurtheilt  worden.
        <pb n="237" />
        213

Eodem  ist  gegen  die  wegen  wiederholten  Diebstahls,  zu  Heilbronn  verhaftete  Christina
  Albrecht  von  Gochsheim,  im  Grosherzogthum  Baden,  neben  Erstattung  aller  Ko,
sten,  eine  ein  und  einhalbjsährige  Zuchthaußarbeit  erkanne,  und  zugleich  verfugt  wordem
daß  ihr  nach  erstandener  Strafe  der  Wieder=  Eintritt  in  die  Königl.  Staaten  auf  das
schärfste  zu  verbieten  sei.

Am  13.  Jun.  wurde  der  zu  Heilbronn  in  Perhaft  und  Untersuchung  gekommene
und  bereits  wegen  wiederholten  Diebstahls  im  Zuchthaus  zu  Markgröningen  befindliche
Friedrich  Fischer  von  Haberschlacht,  Oberamts  Brakenheim,  wegen  des  gegen  ihn  neuerlich
  erhobenen  Bigamie-Attentats,  zu  einem  Straf=  Additament  von  neunmonatlicher
LKuchthaußarbeit  verurtheilt.

Urnuter  dem  20.  Jun.  ist  der  zu  Rottenburg  verhaftete  Johann  Bäßler  von  Bergfelden,
  Oberamts  Sulz)  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten,
  zu  achtzehnmonatlicher  Hetungaurkerr  und  nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeitshauß
wenigstens  auf  sechs  Monate  verurtheilt  worden.

Den  22.  Jun.  wurde  der  zu  Ulm  in  Verhafe  und  Untersuchung  gekommene  Melchior
  Faul  von  Nattheim,  Oberamts  Heidenheim,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben
  dem  Ersatze  aller  Kosten  mit  fünfmonatlicher  Festungsarbeit  belegt.

kodem  ist  gegen  den  zu  Gôppingen  verhafteten  Johann  Frey  von  Gmünd,  wegen
wiederholten  Diebstahls)  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  eine  einfährige  Festungsarbeit
erkannt)  und  die  nachherige  Reclusson  in  einem  Arbeitshauß  auf  wenigstens  sechs  Monate
  verfügt  worden.

Am  24.  Jun.  wurde  die  zu  Urach  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Maria
  Catharina  Hummel  von  Ehningen,  Oberamts  Urach,  wegen  Perheimlichung  ihrer
Schwangerschaft  und  Encbindung,  und  betrüglicher  Jurücklassung  ihres  Kindes  in  einem
fremden  Hauße,  neben  dem  Erfaße  aller  Kosten)  über  den  erstandenen  Arrest,  noch  mit
einer  fünfmonatlichen  Zuchehaußarbeit  bestraft.

Eodem  ist  der  zu  Ellwangen  verhaftete  Carl  Schloz  von  Adelmannsfelden)  Oberamts
  Aalen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  zu  achtmonatlicher
  Juchthaußstrafe  verurtheilt  worden.

Unter  dem  56.  Jun.  wurde  der  zu  Ludwigsburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Michael  Graf  von  Heutingsheim,  Oberamts  Ludwigsburg,  wegen  attentirten
Jagd-Ercesses,  Gewehr-Verheimlichung  und  Verwundung  eines  in  Ausübung  seines
Diensts  begriffenen  Forstbedienten  neben  Bezahlung  aller  Kosten  mit  sechssähriger  Festungsarbeit
  belegt.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  durch  allerhöchstes  Reseript  vom  12.  Jul.  den  Bibliothekar
  Haug  zum  Hofrath  allergnddigst  ernannt.
Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  14¾.  Juk.
den  seitherigen  Serretariats-Asistenten  bei  dem  Königl.  Criminal-Tribunal,  Advocaten
  Gerber,  zum  Ministerial=  Secretär  beim  Königl.  Staats-Ministerium,
den  bei  der  Stagts-Ministerial-  Registratur  angestellten  Secretär  Guckenberger
        <pb n="238" />
        2

214

zum  geheimen  Registrator,  und  den  Stadt-Directions-Actuar  Köstlin  in  Stuttgart
als  Ministerial-Registrator  beim  Königl.  Staacts-Ministerium,  sodann

den  bisher  beim  Königl.  Geheimen  Cabinet  angestellten  geheimen  Cancellisten  He,
ber  zum  Seecretär  bei  der  Königl.  Hof=  und  Domänen=  Kammer  allergnddigst  ernanm,
und  die  hierdurch  erledigte  Geheimen-Cabineks-Cancellisten=  Stelle  dem  bisher  bei  der
geheimen  Kriegs-Canzlei  angestellten  Stabsfourier  Henßler  übertragen,  auch

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  18.  Jul.  den  Legations  Rarh,  Geheimen  Se,
cret4r  v.  Kohlhaas  zum  Geheimen  Hofrathe,  und

den  Geheimen  Secretär  Pfeiffer  zum  (egations  Rathe,  edann

den  Cancellisten  Rößler  bei  der  Geheimen  Kriegs=  Canzlei  zum  Geheimen  Cancellisten
  gnddigst  ernannt.  ·

VermdgallerhöchstenRefcriptsvom14.Ju1.habenSe.Königl.Mai.·dieeklei
digteUniversitäts-Cameral-VerwaltunginTübingendembisherigenCamecalsVerwalter
von  Aalen,  Ammermüller,  allergnädigst  zu  übertragen  geruht.

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  15.  Jul.  die  erledigte
  Pfarrei  Kirchheim  am  Neckar,  Dibrcese  Besigheim,  dem  Pfarrer  Jenisch  von
Juffenhausen,  Diöcese  Ludwigsburg,  zu  übertragen  allergn4dbigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseriprs  vom  18.  Jul.  dem  Le,
gationsrath  Kölle  die  allerunterthänigst  nachgesuchte  Entlassung  von  der  Stelle  eines
zweiten  Seeretärs  bei  dem  Königl.  Ober=  Appellations,  Tribunal  in  Tübingen  zu  erthei,
len  geruht.

 

Luadw'sgsburg.  In  der  Kdnigl.  Bauverwaltung  daselbst  llegt  eine  ganz  neue  mit  Silber  gesite
Uniform  abst  silbernen  Epauletts  für  elnen  Hofjäger  oder  Oberförster,  so  wie  eine  mir  Silber  gesikte
Reudecke  zum  Verkauf.  Der  Anschlag  davon  ist  40  fl.  Wer  bis  zum  25.  Jul.  mit  eingeschlossen,  am
meisten  über  den  Anschlag  geboten  hat,  erhält  das  Ganze.  Ludwigsburg,  den  2.  Jul.  1616.

Kirchheim  am  Nekar.  Der  vorgenommene  Verkauf  der  in  dem  Staats=  und  Regierunzsblatt
vom  1.  Jun.  1316.  Nr.  22.  pag.  135.  beschriebenen  vormaligen  Pfarr-Wohn=  und  Oekonomie-Gebirde
  ist  nicht  ratificirt,  sondern  desohlen  worden,  einen  wochmallses  Ausstreich  zu  veranstalten.  Diesc
gehet  nun  am  Montag  den  5.  Aug.  d.  J.  Vormittags  um  9  Uhr  auf  dem  Ratbhaus  zu  Kirchheim  vor,
wobei  sich  die  Liebhaber  einfinden  mögen.  Laufen,  den  12.  Jul.  1616.  K.  Cameralamt.

Schussenried,  Geratsweiler.  In  Folge  einer  allerhöchsten  Tutelarräthlichen  Verfügung  soldas
  der  Grästichen  Gutsherrschaft  Schussenried  heimgefallene  St.  Damascus=  Gut  zu  Geratsweller,  unter
  Vorbehalt  allerhöchster  Ratification,  auf  12  bis  16  Jahre  an  den  Meistbierenden  verpachtet  werder.
Dasselbe  besteht  a)  an  Gebäuden:  aus  einem  Wohnhause  samt  Pferd-  und  Rinhvieh=  Stall,  auch  zwei
Scheuren  unter  einem  Dache,  einer  neuen  Scheuer  mit  einem  Pferdstall  nebst  einem  Wagenschexfe,  und
einem  besonder  stehenden  Schweinstall.  b)  An  Gütern:  aus  einem  Garten  belm  Hause  von  3  Vril.
16  Rtb.  75  Schuhen,  an  Aekern:  aus  49  Ichrt.  3  Vrt.  11  Acht.  20  Rth.  91  Schuhen  in  den  3  Oeschen
oder  Zelgen,  und  an  Wiesen  in  15  Ichrt.  Acht.  5  Ruth.  26  Schuhen,  das  Jauchert  durchgehends  #u
50.000  Nüruberger  □  Rurben  berechnet,  nebst  einem  gemeinschaftlichen  Triebboden.  Diese  Verpachtungs-Verhandlung
  wird  Samstag  den  10.  Aug.  in  dem  zum  Gute  gehdrigen  Hause  zu  Geratsweil##
vorgenommen  werden.  Es  werden  daber  die  allenfallsigen  Liebhaber  eingeladen,  sich  an  gedachtem  Tage
  Vormittags  8  Uhr  daselbst  einzufinden,  unter  der  Bemerkung,  daß  dieselben  das  Gut  ja  jeder  Zeit
in  Augenschein  nehmen,  und  die  weitern  Bedingungen  bei  dem  Unterzeichneten  vernehmen  können,  auch
daß  sie  sich  über  ihre  Faͤbigkeit  zu  Eingehung  eines  Pachtes  sowohl,  als  zum  Umtrieb  eines  Landwirth-
        <pb n="239" />
        215

schaftlichen  Gewerbes,  so  wie  zu  Stellung  einer  Caution  von  5c0  fl.  am  Tage  der  Verpachtung  durch
eine  obrigkeitliche  Urkunde  auszuweisen  haden.  Uebrigens  ist  Geraisweiler  nür  eine  halbe  Stunde  von
Biberach  entfernt,  die  zum  Gut  gehdrigen  Gürer  liegen  alle  um  den  Hof  herum,  und  es  ist  für  alle
Khrte  leicht  ein  Absaz  zu  finden,  auch  wird  das  Wohngebäude  samt  Slallungen  und  Scheuer  besser
ergerichtet  werden,  wodurch  dieser  Pacht  viele  Vortheile  vor  andern  hat.  Den  10.  Jul  1516.

Auf  besondern  allerhoͤchsten  Austrag  Cameral-Verwalter  zu  Biberach.

Täbingen.  Die  unterzeichnete  Scelle  ist  aller  nidigst  beauftragt  worden,  nachstehendes  auf  weitere
  6  Jahre  bffentlich  zu  verleihen,  als:  o)  die  Pulvermühle  ver  dem  Haagthor  an  der  Ammer  mit
12  Stämpfel  und  12  metallenen  Schuhen,  1  aichenen  Roll,  und  1  grogen  Polierfaß;  b)  das  geräumige
  Wohngebäude  mit  1  Viertel  Gras=  und  Wurzgarten;  c)  das  Dôrrhauß;  d)  das  Kornbäuslen;
e)  den  Kohlosen;  1)  die  Salpeter=  und  Holzhütt.,  Diese  Verhandlung  wiro  am  13.  Aug.  Vormittags
7  Ubr  in  der  Cameralamts-Wohnung  dahier  vorgenommen,  dabei  werden  aber  nur  solche  Liebhaber  zu?

"7
B

telassen  werden,  welche  sich  in  Au#ehung  ihres  Prädikatsé  und  ihrer  Kenntnitze  in  der  Pulverfabrikation
durch  obrigkeitiich  und  vom  Königl.  Oberamt  gesiegelte  Zeugniße  gehbrig  auszuweisen,  und  eine  Cautfon
von  wenigstens  1000  fl.  einzulegen  im  Stande  ind.  Die  Bediugungen  werden  bei  der  Verleihung  bekanut
  gemacht  werden.  Den  15.  Jul.  1616.  K.  Cameral-  Verwaltung.

Wiblingen.  Das  zu  disseitigem  Cameralamt  gehdrige  Maiereigut  Fischbach,  dessen  bisherige  Verbachtung
  sich  an  Marrini  dieses  Jahrs  endigt,  soll  in  Gemosheir  allergnädigsten  Befehls  auf  weitere
Jabre,  von  Martini  1816  bis  dahm  1825  gegen  ein  Locarium  an  Geid  und  Früchten,  im  Wege  des
öffentlichen  Aufstreichs  verpachtet  werden,  und  zwar  wird  der  Versuch  der  Verpachtung  zuerst  als  geschlossenes
  Maiereigur,  und  dann  Stück  weise  auf  berrschaftliche  Raufication  vorgenommen  werden.  Der
Hof  Fischbach  liegt  Stunden  von  Wiblingen,  und  2  Stunden  von  Ulm,  in  einer  fruchtbaren  Gegend,
besteht  neben  den  crsorderlichen  bequemen  Wohn=  und  Occonomie-Gebäuden  und  lauffenden  Bronnen,
welch  alles  gusen  einen  gangz  geschlossenen  sebr  geräumigen  Hof  bilder,  in  960  Jauchert  Akerfeld,O
14  Tagwerk  Gärten,  20  Tagwerk  Wiesen,  und  5  Tagwerk,  zu  Wiesen  und  Merfeld  beunzten  Weibern.
  Die  Berhandlung  selbst,  wozu  Liebhaber  eingeladen  werden,  geschicbt  Montag  den  20.  Aug.  d.
J.  auf  dem  Hof  Fischpach  Vormitrags?  Uhr,  wodei  vorläufig  demerkt  wird,  daß  dieses  Gut  nicht
mur  Zehnd-Steurr  =  Quartier=  und  Vorspannsfrei  verpachter,  sondern  daß  auch  cin  künsiczer  Bestduder
  mit  einem  baaren  Anlehen  von  500  fl.  zur  ersien  Einrichtung  aus  der  Königl.  Cameral,  Casse  dahier
unterstüzt  werden  wird,  hiagegen  auch  nur  solche  Liebhaber  zum  ganzen  Pacht  zugelassen  werden,  welche
  gure  Landwirthe,  und  die  erforderliche  Caution  zu  leisten  im  Stande  sind,  auch  ein  schuldenfreies
Permozen  von  4000  fl.  besitzen,  worüber  sie  sich  gehdrig  auszuweisen  haben.  Den  15.  Jul.  1616.

Landvogtei=  Steueramt  an  der  Donau,  und  Cameralamt  Wiblingen.

Brakenheim.  Der  bei  dem  Kön.  Infanterie-Regiment  Nr.  4.  gestandene  Unteroffizier  Gottfried.
Ergenzinger  von  Schwusgern,  ist  den  5.  Jun.  d.  J.  aus  der  Garnison  Ulm  entwichen.  ollte  er  sich
irgendwo  betreten  lassen,  so  wird  um  dessen  Arretirung  und  Einlieferung  an  das  Oberamt  gebeten.  Den-10.
  Jul.  1316.  K.  Oberamt.
Heilbronn.  Der  bei  dem  Cavallerie-Regiment  Nro.  3.  Jäger  Kronprinz  gestandene  Gemeine,
Johann  Dietrich  Krist,  von  FSürfeld,  biesigen  Oderamts  gebürtig,  ist  den  24.  Jun.  d.  J.  aus  der  Garnison
  Eßlingen  desertirt.  Sämtliche  Obrigkeiten  werden  ersuchr,  auf  denselben  zu  fahnden,  und  ihn  im
Betretungsfall  entweder  an  das  hiesige  Oberamt,  oder  an  das  ihm  vorgesetzte  Regiments-Commande
ausliefern  zu  lassen.  Den  7.  Jul.  1816.  k  Oberamt.

 

 

Cannstadt.  Johann  Christian  Bürk  von  hler,  hat  nachdem  er  einen  Bires  gestellt,  die  allerndbigste
  Erlaubnig  erhalten,  vor  gesetlscher  Jahresfrist  auswandern  zu  dursen.  Wer  demnach  an  denelben
  eine  Forderung  zu  machen  glaubt,  hat  sich  an  das  hiesige  Oberamt  zu  wenden.  Den  18.  Jun.
1816.  K.  Oberamt.

Horb.  Balthafar  Lohrer,  ledig  aus  Gündringen,  und  Ulrich  Lipp  ledig  von  Eutingen  wandera,
und  zwar  ersterer  ins  Badische,  und  letzterer  nach  Wien  aus;  welches  mi:  der  Bemerkung  bekaner  ge-
        <pb n="240" />
        2  16

macht  wird,  daß  diejenige,  welche  Ansprüche  an  sie  zu  machen  glauben,  diefelben  innerhalb  Jalr  öf
del  der  Behdrde  vorzubringen  haben.  Den  63.  Jun.  1816.  K.  Oderamt.
Horb.  Anton  Sinz,  ledig  von  Egelstall,  wondert  nach  Asholderbach  im  Hessischen  aus,  welches
mit  dem  bekannt  gemacht  wlrd,  dag  diesenige,  welche  Ansprüche  an  ihn  zu  machen  vermeinen,  inner
Jahressrist  bei  der  Behdrde  sich  melden  sollen.  Den  2.  Jul.  1616.  K.  Oberamt.

Marbach.  Der  biesige  Burger  und  Schneidermeisier  Friedrich  Sizler  ist  gesonnen,  auszuwanden.
Es  werden  daher  alle  diejenige,  welche  aus  irgend  einem  Grund  Ansprüche  an  denselben  zu  machen  beden,
  aufgesordert,  solche  innerhalb  eines  Jahrs  bei  hlesigem  Oberamt  vorzubringen.  D  ¾l-  Jun.  13516.
k.  Oberamt.
Marbach.  Nachstehende  Personen  aus  dem  hiesigen  Oberamt  wandern  aus,  und  haben  oauf  di
gesezliche  Jahresfrist  Bürgen  gestellt.  Wer  daher  aus  irgend  einem  Rechtsgrund  Ansprüche  an  die  Auswandernde
  zu  machen  hat,  wird  aufgefordert,  solche  innerhalb  eines  Jahrs  verzubringen.  Von  Morbach:
  David  Reisser,  Weingärtner,  samt  Familie.  Marie  Friedcrike,  und  Auguste  Charlotte  Schm,
ledig.  Bon  Affalterbach:  die  Bauren,  Grorg  Michael  Liedle;  David  Schweizer,  und  Johannes  Blumhard,
  nebst  ihren  Familien.  Von  Hof  und  Lembach:  Chrisilau  Wüst,  Weingrener  mit  seiner  Famile.
Von  Kleinbotkwar:  Michael  Sliefel,  ledig.  Von  Oberstenfeld:  Sophie  Rosine  Reichlin,  ledig.  Vor-Pleidelsheim:
  Georg  David  Wildermuth,  bdig.  Von  Steinheim:  Christoph  Friedrich  Hofmeister,  ledig.
Anna  Maria  Brodbekin,  Wittwe,  nebst  ihrer  Tochter.  Christian  Schmid.  Christian  Marr,  und  Fuutdrich
  Buchtel,  samt  ihren  Familien.  Von  Winzerhausen:  Michael  Kübler,  ledig.  Dorothea  Bardar
Grimmin,  ledig.  Den  12.  Jul.  1816.  K.  Oberamt.
Neubronn,  Oberamts  Aalen.  Ernst  Trunkenmüller,  Baumwollengarn-Hüändler,  von  Neubtonn
wandert  mit  allerhöchster  Erlaubniß  nach  Bayern  aus,  und  wird  durch  die  gesezliche  Jahresfrist  ves
seinem  Vater  vertreten,  Den  12.  Jun.  1616.  k  Oberamt.
Obertärkheim,  Cantstadter  Oberamts.  Anna  Maria  Paulin,  ledig,  von  Obertürkheim,  zat
die  allerhöchste  Erlaubniß  erhalten,  sogleich  auszuwandern,  und  wird  inner  der  gesezlichen  Jahretfti
won  einem  Bürgen  vertreten  werden.  Wer  demnach  irgend  eine  gienderune  an  sie  zu  machen  hat,  wollt
sich  innerhalb  gedachter  Frist  an  das  Schultheißenamt  in  Obertürkheim  wenden.  F  Jun.  116.
.  Oderamt.
Schorndorf.  Hebsak.  Esaias  Fett  von  Hebsak  hat  die  allergnsdigste  Erlaubniß  zum  ALuswandern
  erhalten,  welches  mit  dem  Unhang  bekannt  gemacht  wird,  2  alle  diejenige,  welche  aus  irgend
  elnem  Rechtsgrund  Ansprüche  an  denselben  zu  machen  haben,  sich  innerhald  Jahresfrist  an  seines
Stellvertreter  Christian  Friedrich  Lais  in  Hebsak  wenden  soll.  Den  19.  Inn.  1616.  K.  Oberann.
Schorndor.  Nachstebende  Personen  aus  dem  hiesigen  Oberamt  haben  die  allergnädigste  Erlaubniß
  zur  Auswanderung  erhalten,  und  zwar:  Mezger  Gottfried  Schaal  von  Hebsak  unter  Verkretung
des  Rathsverwandten  und  Handlungsvorstehers  Schaal  in  Schorndorf.  Joh.  Leonbard  Seiz  von  Winderbach
  unter  Vertrekung  seines  ebemaligen  Pflegers  Jakob  Seiz  von  da.  Joseph  Koch  von  Beutelsdach
n###ertretung  seines  Vaters,  Jakob  Friedrich  Koch  von  da.  Wer  nun  aus  irgend  einem  Grunde  #
rse  Ansprache  an  diese  Personen  4  machen  hat,  der  kann  sich  Innerhalb  Jahre#frist  an  ibre  vorgesczte
Ortsbeamte,  oder  an  ihre  oben  benannte  Stellvertreter  wenden.  Den  12.  Jul.  1616.  K.  Oberamt.

Tuttlingen.  Maria  Welt  von  Trossingen,  verberiratbet  sich  nach  Au  im  Rbeinthal,  Camtens
St.  Gallen,  und  wird  von  ihrem  Vater  Johann  Jakob  Weiß  in  Trossingen  1  Jahr  lang  vertretta.
Den  7.  Jun.  1816.  K.  Oberamt.

Tuttlingen.  Urfula  Merz  von  Rietheim  ist  gesennen,  sich  nach  Thiengen  im  Grosderzeatbum
Baden  zu  verbeirakthen.  Wer  Ansprüche  an  dieselbe  zu  machen  hat,  wende  sich  deshalb  binnen  Jabrestrist
  an  den  Burgermeister  Conrad  Mauthe  zu  Rictheim.  Den  7.  Jun.  1316.  K.  Oberamt.

Tuttlingen.  Marie  März  von  Durchhausen,  und  Gertrad  Bayer  von  Weigheim,  wandern  in
das  Großberzogkhum  Baden  aus.  Erstere  wird  von  Felir  März  in  Durchhausen,  und  leztere  von  ibren
Vater,  Joseph  Bayer  in  Weigheim  binnen  Jahresfrist  vertreten.  Den  16.  Jun.  1516.  K.  Oberamt.
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        217

Tuttlingen.  Joseph.  Zepf  von  Wurmlingen  wandert  mit  allerhöchster  Erlaubnitz  in  das  Badenche
  aus,  und  wird  1  Jahr  lang  von  seinem  Vater,  Untervogt  Anton  Zepf  daselbst  vertreten.  Den  12.
ul.  1615.  K.  Oberamt.
Vaihlagen,  Grosfachsenhelm,  Mühlhausen.  Der  nach  Ungarn  mit  seiner  Familie  auswandernde
  Johann  Jakob  Grieshaber,  Schumacher  von  Grossachsenheim,  wird  durch  den  Beker,  Johana
ren  Pfteger,  Schumacher-Obermeister  Gotlieb  Tafel  von  Vaihingen,  und  die  zum  Behuf  threr  Verhei-Koßmaul,
  die  sich  nach  Schwezingen  in  Baden  heirathende  Rofine  Bayerbach  von  Vaihingen,  durch  ihtathung
  nach  Mannheim  auswandernde  Elisabethe  Rosine  Schlecht  von  Mühlhausen,  durch  ihren  Pfleger
Jakob  Fischer  von  da,  auf  Jahresfrist  vertreten,  was  hierdurch  wegen  allenfalsiger  Ansprüche,  die  noch
an  sie  gemacht  werden  mochten,  dffentlich  bekannt  gemacht  wird.  en  15.  Jun.  1616.  K.  Oberamc.
Waiblingen.  Die  hiesigen  Bürger  Johann  Gottlieb  Jäger,  Beker,  Friedrich  Hummel,  Beker,
Fohann  Kaufmann,  Mezger,  1½  die  allerhöchste  Erlaubnig  zum  Auswandern  erhalten,  und  werden
durch  Bürgen  auf  Jahresfrist  vertreten,  was  hiemit  bffentlich  bekannt  gemacht  win  *  12.  Jul.
16  16.  .  Oberamt.

Waldsee.  Nach  einem  allerboͤchsten  Decret  aus  der  Hochpreisl.  Section  der  innern  Administration
  vom  12.  und  15.  diß  ist  der  Genovefa  Muͤller  von  Arnach,  und  Josepha  Antritt  von  Waldset  die
Auswanderung  nach  Widenbach,  Canton  St.  Gallen,  und  nach  Oberhaslach  im  Grosherzogthum  Baden
  allergnädigst  bewilligt  worden.  Beide  Emigrantinnen  werden  also  auf  Jahresfrist  nach  der  Bestimmung
  des  Constitutions  =  Gesezes  vertreten,  was  denjenigen,  welche  rechemäsige  Ansprüche  gegen  ein
oder  die  andere  haben  dürften,  zu  ihrer  Wissenschaft  und  Nachachtung  bekannt  gemacht  wird.  Den  22.
Jun.  1816.  k.  Oberamt.

Weilheim  an  der  Tek.  Die  Bürgersböne  von  Weilheim,  Johann  Christoph  Moll,  31  J.  alt.
und  Gottfried  Moll,  20  J.  alt,  beide  Kiefer  von  Gewerbe,  wandern  mit  allerhöchster  Genehmigung  nach
Basel  aus.  Die  Inländer,  welche  rechtmäßige  Forderungen  an  sie  zu  machen  haben,  werden  binnen
Fahresfrist  von  derselben  Bruder,  dem  Unterumgelder  und  Kiefer  Alerander  Moll  zu  Weilheim,  befriedigt,
  nachher  aber  hierorts  nicht  mehr  gehbrt  werden.  Den  5.  Jul.  1616.  K.  Oberamt  Kirchheim.

Baknang.  Johann  Christopb  Friz,  Handlungsbedienter  von  Sulzbach  ist  schon  längst  verschollea
und  hat  bereits  das  voste  Jahr  zurükgelegt.  Es  wird  daher  derselbe  oder  dessen  etwaige  Lebes  Erben
aufgesordert,  sich  binnen  peremtorischer  Frist  von  3  Monakten  a  dato  vor  der  unterzeichneten  Behörde  zu
Kellen,  widrigenfalls  sein  Vermögen  unter  seine  nächsten  Erben  vertheilt  werden  wird.  Den  11.  Jul.
1816.  K.  Oberamr.

Bakuang.  Die  beiden  Bröder  Conrad  und  Johann  Wolfgang  Sprößer  von  Baknang  gebürtig,
sind  schon  zn  verschollen  und  haben  dereits  das  70e  Jahr  zurükgelegt.  Es  werden  daher  dieselbe
oder  ihre  etwalge  Leibes=  Erden  aufgesordert,  sich  binnen  peremtorischer  Frist  von  3  Monaten  a  dato
vor  der  unterzeichneten  Behörde  zu  stellen,  widrigenfalls  ihr  Bermögen  unter  ihre  nächsten  Erben  vertheilt
  werden  würde.  Den  11.  Jul.  1316.  K.  Oberamr.

 

Auernheim,  Neresheimer  Oberamts.  Am  16.  Jun.  wurde  aus  der  Pfarrkirche  zu  Auernheim  eln
Klberner  und  vergoldeter  Kelch  nebst  Paten  und  ddffelchen  entwendet.  Die  Kuppa  des  Kelchs  ist  über
2  Zoll  boch  extra  mit  getriebenen  Silber  garnirt,  auch  an  dem  Fuß  des  Kelchs  hat  es  Silberplatten,
die  aber  nicht  aufgelegt,  und  wegen  bunzirker  Arbeit  auch  nicht  rein  gepuzt,  sondern  nur  von  der  Vergoldung
  weis  gelassen  sind,  und  ein  schwirzliches  Ausseden  haben.  DOer  Kelch  ist  10  Joll  10  Linien
(Rürnberger  Maaß)  hoch,  und  schon  farionirt.  Die  Schwere  desselben  kann  aber  nich"„  und  nur  soviel
  davon  angegeben  werden,  daß  er  die  Stifterin  75  fl.  gekostet  haben  soll.  Dieser  Diebstahl  wird
nun  hiemit  bsfentlich  bekannt  gemacht,  und  um  so  mehr  gebeten,  im  Fall  env#s  zum  Kauf  angeboten,
oder  von  dem  Dieb  in  Erfahrung  gebracht  werden  sollte,  unterzeichnete  Stelle  hievon  gesälligst  in  Kenntniß
  zu  sezen,  als  an  Entdeckung  des  Diebstahls  sehr  viel  gelegen  ust.  da  gerade  vor  einem  Jahr  in  der
Kirche  von  Dischingen  ein  ähnlcher  Diebstahl  verüdt  wurde.  Den  12.  Jul  1610.  ·

-  K.  Safts-Verwaltung  Giengen.
        <pb n="242" />
        218

Sulz.  Johann  Georg  Staͤhle,  Schaͤfer  von  Isingen,  bitsigen  Oberamts,  22,  J.  alt,  wurde  in
der  Nacht  vom  11  auf  den  12.  diß  in  dein  Viebhauß  bei  Bergfeld  unter  sehr  verdächtigen  Umstaͤnden
getroffen  und  arretirt.  Es  ist  sehr  wohrscheinlich,  daß  er  seit  längerer  Zeit  in  hiesiger  Gegend  vagur,
und  ein  bei  sich  gehabtes  Pferd  gestohlen  hat.  Saͤmiliche  Obrigkeiten  werden  daher  ersucht,  wenn  i#snen
  von  dem  hleuach  signalifirten  Stähle,  der  behavpptet,  seit  einem  Jahr  das  Land  nimmer  betrete#
baben,  etwas  von  dann  Jeit  ber  bekannt  sepn  sollte,  es  gefälligst  bieber  mitzutheilen  Signalo
ment:  Joh.  Georg  Stähle,  Schäsfer  ron  Isingen,  22  J.  alt,  5  Fuß  §s  Joll  5  Strich  groß,  hat  schmar
braune,  kurz  geschnittene  Haare,  starke  Augbraunen,  graue  Augen,  rundes  braungelbes  Gesicht,  sturpse
Nase,  kleinen  Mund,  halbvolle  Wangen,  untersezter  —e  und  kein  Gebrechen.  Bekleidet  ist  er  mit
einem  dreieckigten  Hur,  einem  Soldaten-Mantel  wie  es  gewöhnlich  die  Infanterie  hat,  einem  hlouen
nach  Schäferart  roth  ausgeschlagenen  Rock,  einem  weißwollenen  Wammes,  einer  alten  Weste  von  Sch
denzeug,  schwarzseidenem  Halstuch,  ledernen  verschmirten  Hosen,  an  denen  dle  erste  Farbe  nicht  met#r
zu  erkennen  ist,  und  Stieseln.  Den  13.  Jul.  1616.  K.  Oberamt.

Ausgewiesene.

Neckar  sulm.  Nachfolgende  JIndividuen  wurden  in  Gemäzheit  ollerhöchster  Verordnung  vom  11.
Sept.  1807.  S.  6.  und  9.  aus  den  Kbnigl.  Staaten  verwiesen,  und  ihnen  der  Wiederein#itt  in  dieselte
dei  empfindlicher  Strafe  verboten:

)  Isaak  Mayer,  verhelratheter  Jud  von  Schwingelsbeim  im  Elsaß,  ist  45  Jahr  alt,  s#6“  3“
groß  untersetzter  Statur,  hat  ein  bleiches  länglichtes  Angesicht,  schwarze  glatte  Haarc,  und  Br
chen  Augbraunen,  schwarze  Augen,  länglichte  gebogene  Nase,  mittleren  Mund,  halbvolle  bleiche  Wanen,

  angelaufene,  jedoch  gure  Zähne,  gerade  Beine.  Bekleldet  ist  solcher  mit  einem  alten  grautüchenn
eberrock,  altem  weisem  Halstuch,  weißer  Mqueweste,  abgetragenen  grauen  kurgen  Nanquinethesto,
weißen  Strümpsen,  Bändelschuhen,  und  einem  #  runden  Hut.

2)  Dessen  Ehesrau  Golter  ist  40  J.  olr,  von  mirtlerer  Weibergröße,  bagerer  Stator,  hat  ein  läng
lichtes  Gesicht,  schwarze  Haare,  und  dergleichen  Augenbrouncn,  graue  Augen,  gebogene  länglichte  Nese,
  proportionirken  Mund,  halbvolle  rdtblichte  Wangen,  gute  Zähne,  gerade  Beine.  Bekleidet  ist  selche
mit  einer  weißen  Judenhaube,  weißem  Halstuch,  zerlumpftem,  gelbaedupftem  kottunenem  Kittelein,
dlauem  weißgestreistem  barchetnem  Rock,  und  Schurz,  blauen  Strumpsen,  und  Schuhen.  Oieselbe  hai
2  Kinder,  einen  Knaben  von  7,  und  ein  Mädchen  von  4  Jahren  dei  sich.

5)  Benedikt  Isaak,  ein  Sohn  des  IJaak  Mapers  ist  17  Jahr  alt.  5“  3“  3“  groß,  von  untersezte
Statur,  hat  ein  rundes  Angesicht,  braune  krauße  Haare,  draune  Augendraunen,  gräulichte  Augen,
breire  Nase,  kleinen  Mund,  balbvolle  rothe  Wangen,  gute  Zäbne,  gerade  Bime.  Dessen  Kleidurg  do
stehet  in  einem  weißleinenen  Wämächen,  und  weißleinenen  largen  Heien  und  Schuben.

4)  GSara,  des  Juden  Moses  Hammel  Wirtwe,  ist  von  Neidenstein  bei  Waibstadt  im  Gresberzeg
tbum  Baaden  gebürug,  66  Jahr  alt,  von  kleiner  Statur,  bat  ein  rundes,  braunes,  runzlichtes  Angesch,
schwarze  Haare,  und  dergleichen  Augbraunen,  kleine  graue  Augen,  lange  dicke  Nase,  weiten  Mund,
volle  braune  Wangen,  mangelbafte  Zihne,  gerade  Beine.  Bekleidet  ist  solche  mit  einer  weigen  Jodisbaube,
  grautüchenem  zerlumptem  Kutele,  altem  aschgrauen  zerrissenem  Rock,  gedrucktem  blaukoltune“
Schurz,  weißen  Strümpfen  und  Schuhen.

5)  Deren  Tochter  Bäsel  ist  22  J.  alt  ledig,  von  mittlerer  Weibergröße,  schlanken  Wuchies,  bet
ein  länglichtes  gesundes  Angesicht,  schwarze  Haare  und  Angenbraunen,  schwarzbraune  Augen,  siumse
Nase,  weiten  Mund,  gute  Zähne,  volle  röthlichte  Wangen,  gerade  Beinc,  und  als  besenderes  Kernheichen
  dient,  daß  sie  eine  schwarze  Linse  auf  der  linken  Wange  hat.  Bekleider  ist  solche  mit  einer  grö#
und  gelbgestreiften  Haube,  mit  schwarzen  Florspizen  besezt,  biau  und  rotbgestreisten  barcheinem  Kitiel,

 

blaugestreiftem  Barchentrock,  grünem  Schurz,  weißen  Strümpsen  und  Schuben.  22,
60)  Plilipp  Lenz  von  Fränkisch=  Grunbach  im  Hessischen  getürtig,  Wutwer,  von  Profession  ein  5,
ler,  ist  32  J.  alt,  5“  6“  groß,  mittlerer  Statur,  hat  ein  länglichtes  hageres  Gesicht,  schworz  mit  grau
vermengte  Haare,  und  dergleichen  Augbraunen,  kleine  braune  Augen,  länglichte  gebogene  Naseé,  weis##
Mund,  mangelhafte  Zübne,  gerade  Beine.  Bekkeidet  ist  derselbe  mit  einem  blautüchenem  Frackreck,
#chwarzseidener,  bellblamrüchener  Weste,  kurgen  schwarz  kreppenen  zerlumpten  Hosen,  weißen  Strümpfer,
Schub  mit  Schnallen,  und  einem  alten  dreleckigten  Baurenhur.  Da  26.  Mai  1616.  K.  Obersut.
        <pb n="243" />
        Nre.  32.  1  8  16.  219

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Mittwoch,  44.  Jul.

 

 

Khnigl.  Verordnung,  den  Geschäfts.-Kreis  des  Kdnigl.  Staats-Ministeriums  betreffend;
d.  d.  15.  Jul.  1616.

Da  es  Srt.  Koͤnigl.  Majestaͤt  allerhoͤchste  Willens-Meinung  ist,  daß  in  dem
Koͤnigl.  Staats-Ministerium,  als  der  obersten  Staats-  Behörde,  die  ganze  Staats-Verwaltung
  sich  roncentrire,  und  dasselbe  den  Vereinigungs-Punct  der  verschiedenen,
der  Geschäften  Abtheilung  nach  abgesonderten,  aber  nach  Einem  Geiste  zu  führenden
Deparcements=  und  Staats=  Verwaltungs=  Zweige  bilde,  ohne  sich  mit  dem  Detail  des
Einzelnen  zu  beschäftigen,  und  durch  dieses  Detail  seiner  Haupt-Bestimmung  entrücke
zu  werden:  So  haben  Se.  Königl.  Mas.  Sich  gnädigst  bewogen  gefunden,  unter
Beziehung  auf  Ihre  früheren  allerhöchsten  Vorschriften,  nachfolgendes  zu  verordnen:

Zum  Wirkungs=  und  Geschafts-Kreise  des  Königl.  Staats  -Ministeriums  gehört:

I)  Alles,  was

a)auf  die  Staats=  und  Landes-Verfassung,  die  Organisation  der  Staats=  Be,

hörden  und  Landestheile,

b)  was  auf  die  Staats=  Verwaltung  im  Allgemeinen  und  die  Normen  derselben,

e)  auf  die  Verhälrnisse  mit  den  Landständen,  Bezug  hat,  überhaupt

d)  alle  allgemeine  Staats-Landes,"  und  kirchliche  Angelegenheiten,  so  wie  alles

dasjenige,  was  Se.  Königl.  Mas.  demselben  zur  Berathung  oder  Ausführung
besonders  aufzutragen  geruhen  werden.

Ferner  gehören  für  das  Sraats-Ministerium

11)  Comperenz=  Streitigkeiten  verschiedener  Departements;  insbesondere  der  administrativen
  und  gerichtlichen  Stellen,

1I1I)  Gegenstände  der  Gesesgebung  und  allgemeine  Verordnungen,  so  wie  Anstände
über  die  Aurlegung  der  Gesetze  und  Verordnungen.

1V)  Hat  dasselbe  dafür  zu  slorgen,  daß  die  Verordnungen  und  Verfügungen,  wel-
        <pb n="244" />
        229

che  in  diesen  Beziehungen  Se.  Koͤnigl.  Majestaͤt  und  das  Staats-Ministerium
  erlassen,  durch  die  Departements-Chefs  vollzogen  werden,  und  es  haben  sich
die  Letztern  zu  dem  Ende,  und  in  Anstands-Faͤllen,  an  das  Konigl.  Staats-Ministerium
  zu  wenden.

V)  Auch  sind  andere  Angelegenheiten,  so  fern  sie  ein  allgemeines  Staats-Interesse
haben,  und  solche,  die  von  verschiedenen  Departements  gemeinschaftlich  behandelt
werden,  dann,  wenn  die  Departements  Chefs  scch  nicht  vereinlgen,  an  das
Staats=  Ministerium  zu  bringen.

VI)  Ueber  Verfügungen  einzelner  Ministerien  oder  Departements-  TChefs  in  contentiosen
  administrariven  Gegenständen  findet  ein  Recurs  an  das  Staats=  Ministerum
von  Dritten,  welche  sich  dadurch  beschwert  erachten  starc.

Im  Allgemeinen  endlich  wird  dem  Königl.  Staacs-Ministerium  zur  Pflicht  gemach)
sich  auch  unaufgefordert,  mit  den  Gegenständen  seines  Wirkungs=  Kreises  und  mu  Allem
dem,  was  zu  Beförderung  des  Interesse  und’ye##  Wohlfartch  des  Sctaars  dienc,  zu  beschäftigen.
  Als  welches  hierdurch  allgemein  bekannt  gemacht  wird.  Decret.  Sturtgar,
im  Königl.  Staats-Ministerium,  den  15.  Jul.  1876.

Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  propr.
Konigl.  Staacts,  Ministerium.

Khuigl.  Normal-Verorduung,  die  Vereinsgung  der  Collegial,  Verfassung  mit  der  seitherigen
·  Geschäfts  =  Behandlung  bei  den  die  Departements  des  Innern  und  der  Finanzen  bildenden
oberen  Administrativ=  Behörden  betr.  d.  d.  20.  Jul.  1610.

Da  Se.  Königl.  Masestät  die  Vortheile  nicht  mißkennen,  welche  sich  für  den
Geschäfesgang  der,  die  Departements  des  Innern  und  der  Finanzen  bildenden  oberen
Administrativ-Behörden,  aus  der  Einführung  einer  collegialischen  Behandlung  und  Berathung
  der  Geschäfte,  besonders  dann  entwickeln  werden)  wenn  diese  nicht  auf  zu  unbe,
deutende  und  ihrer  Narur  nach  nicht  dazu  geeignete  Gegenstände  ausgedehnt,  sondern
auf  eine  angemessene  Weise  mit  der  bisherigen,  durch  die  Königl.  Verordnung  vom
1.  Jul.  187  1.  angeordneten,  zum  Theil  aber  in  der  Anwendung  auf  einige  Punkte  mißverstandenen
  Bureau=  Einrichcung  in  Verbindung  gebracht  wird:  so  haben  Allerhöchst,
dieselbe  den  Entschluß  gefaßt,  sene  Vereinigung  der  Collegial"  Verfassung  mit  der
seitherigen  Geschafts-Behandlung,  bei  den  Eingangs  erwähnten  beiden  Departements
auf  eine  zweckmäßige  Weise  zu  bewerkstelligen,  und  in  dieser  Beziehung  folgendes  festzuseten
  für  gut  gefunden:  #

I)  Bei  dem  Departement  des  Innern,  wo  die  Section  der  innern  Administration  mu
ihren  beiden  Abtheilungen  hinfort  das  „Ober-Regierungs-Collegium“  bil

det,  so  wie  bei  dem  Departement  der  Finanzen,  wo  die  Section  der  Steuern  m

Vereinigung  mit  der  un  und  #ten  Abtheilung  der  Kron-Domainen-Section  das

Finanz-Collegium  formirt,  tritt  in  den  genannten  Sectionen  sowohl,  als  in

allen  übrigen,  zu  den  beiden  Departements  gehörigen  Sectionen)  die  collegialische

Behandlung  und  Berarhung,  in  der  Art,  wie  solche  ehmals  statt  gehabr,  für  alle

diesenigen  Fälle  und  Gegensiände  ein,  welche  vermöge  ihrer  höheren  Bedeutung
        <pb n="245" />
        221

da  *  allgemeineren  Interesse  hierzu  sich  eignen.  Als  solche  haben  Se.  Königl.

ajestär

1.)  insbesondere  bezeichnet:

1)  was  sich  auf  die  Geset  gebung,  auf  Erlassung,  Erläuterung  oder  Abänderung  allgemeiner
  Anordnungen)  Einrichtungen  und  Amts-Instrurtionen,  auf  Festsezung
oder  Abänderung  allgemeiner  Verwaltungs=  Grundsätze  bezieht,  wobei  sich  von
lelbst  versteht,  daß  bei  solchen  Angelegenheiten  von  höherer  Bedeutung  den  Resaltaren
  der  collegialischen  Berathung  von  Seite  der  einzelnen  Sectionen  ohne
höhere  Genehmigung  und  Enescheidung  keine  Folge  gegeben  werden  kann,  sondern
  dleselben  als  Ancräge  an  den  Departements-  Chef  gebracht  werden  myssen,
der  nach  Vernehmung  ves  ihm  an  die  Seite  gegebenen  eneral  Tollegu  darüber
im  Staats-Ministerium  Vortrag  zu  marhen  7

2)  Anträge  oder  Verfügungen,  welche  die  Anstellung)  Versetzung  oder  Entlassung
Königlicher  oder  Commun-Diener  betreffen;  die  Beurtheilung  der  mit  den  Dienst-Candidaten
  vorgenommenen  Prüfungen;  die  Anordnung,  Leitung  und  Prüfung
der  Untersuchungen  gegen  Beamte  und  andere  Angestellte,  die  Erledigung  der  Relationen
  über  Rechnungs-Revissonen  und  Rechnungs=  Reste,  wobei  sedoch  in
den  beiden  lehzten  Beziehungen  dem  Departements-Chef  wie  bisher  die  Befugniß
zukomme,  in  dringenden  Fällen  und  wo  eine  gegründete  Veranlassung  zu  unmittelbarer
  Einschreitung  von  seiner  Seite  vorliegt,  diesenigen  Verfügungen,  die  ihm
angemsge  erscheinen  könnten)  unrer  Beachtung  der  allgemeinen  Gesetze  für  sich
zu  treffen;

5)  Straf=  Fälle,  wo  entweder  wegen  der  Größe  der  auf  das  Vergehen  gesetzten  Strafe
  oder  wegen  der  schwierigen  Anwendung  des  Gesetzes  auf  das  unterliegende
Factum  die  Entscheidung  auf  das  Erkenntniß  der  Central=  Stelle  ausgesegt,  oder
gegen  die  Straf=  Verfügung  einer  Unterbehörde  der  Recurs  an  die  höhere  Stelle
genommen  worden  ist.

4)  Beurcheilung  und  Erledigung  der  Beschwerden  über  Verfügungen  sowohl  der
Central,  Stellen,  als  der  untergeordneten  Behörden;

5)  Fähle,  wo  über  streirige  Rechts-Verhältnisse  oder  über  andere  Einwendungen  und.
Anstände,  welche  einem  Gesuche  oder  einer  Administrations,  Maaßregel  entgegenstehen,
  entschieden  werden  muß;

6)  Verfügungen,  welche  wegen  ihrer  Folgen  in  Beziehung  auf  den  Wohlstand,  die
versönliche  Freiheit  und  die  Eigenthums-Rechte  einzelner  Staats=  Angehörigen,
oder  wegen  ihres  Einflusses  auf  das  Wohl  des  Ganzen  oder  einzelner  Gemeinden
oder  Corporationen,  eine  reiflichere  Ueberlegung  erfordern;

)  Fälle  wo,  ohne  daß  hierüber  bereits  Normen  festgeset  wären,  ein  zu  den  öfentlichei
  Fonds  gehbriger  Gegenstand  verdußert  oder  wesentlich  verändert,  oder
auf  eine  öffentliche  Casse  eine  neue  Ausgabe,  nahmentlich  eine  neue  Besoldung,
eine  Besoldungs=  Inlage  oder  Peusson  übernommen,  oder  eine  zu  den  Einkünfren
einer  öffentlichen  Casse  gehörige  Forderung  ganz  oder  zum  Theil  nachgelassen,
oder  auch  über  einen  bedeutenden  Verwaltungs=  Gegenstand  ein  Miech-Vertrag
        <pb n="246" />
        222

oder  anderer  Contract  abgeschlossen  wird.  Von  obigen  Jällen  einer  Besoldungs-Vermehrung
  oder  Pensions=  Ertheilung  find  jedoch,  wie  sich  von  selbst  versteht,
diesenigen  ausgenommen,  welche  auf  Sr.  Königl.  Mas.  immediaten  Befehl
verfügt  werden.

Alle  höhere  Resolutionen  und  Entscheidungen,  deren  Bekanntmachung  und  Velziehung,
  insofern  hierbei  nicht  besondere  Anstände  eintreten,  zwar  dem  Sections,
Chef  obliegt,  sind  dennoch  jedesmal  auch  der  ganzen  als  Collegium  versammelten
Section  zur  Keuntniß  zu  bringen.

III)  Hinschtlich  dersenigen  Gegenstände,  welche  nicht  in  den  vorstehenden  Punkten  bezeichnet
  oder  nach  der  Analogie  darunter  zu  fubsumiren  sind,  oder  nicht  überhaupt
ihrer  Natur  nach  unter  die  der  Collegial,  Behandlung  zu  unterwerfenden  Geschäfte
gehören,  bleibt  es  bei  dem,  was  ourch  die  Organisarions,  Verordnung  vom  1.  Jul.
1611  festgesetzt  ist,  deren  Wirksamkeit  in  densenigen  Bestimmungen,  die  mit  der
gegenwartigen  neuen  Anordnung  bestehen  können,  auch  künfeig  fortdauert.

IV)  Das  Ober-Regierungs=  Collegium,  so  wie  das  Finanz-Collegium,  tritt  zu  9°,
meinschaftlichen  Berathschlagungen  zusammen,  so  oft  ein  Chef  von  den  diese  Colle,
gien  bildenden  Sectionen,  bei  dem  Departements  Cheft  welcher  alsdann  das  Pri,
sdium  führt,)  darauf  anzutragen  bewogen  wird.  Die  Stimmen=  Mehrheit  macht
den  Beschluß;  ist  aber  der  Präsident  damit  nicht  einverstanden,  so  bleibt  ihm  ver
behalten,  den  Gegenstand  nach  vorgängiger  Vernehmung  des  ihm  beigegebenen
General,  Eollegit,  an  das  Königl.  Staats-Ministerium  zur  weitern  Verhandlung
zu  bringen.

V)  In  Fällen,  welche  nicht  in  dem  Ober-  Regierungs,  oder  Finanz=  Collegium)  sondern
  in  den  betreffenden  Sectionen  und  deren  Abtheilungen  verhandelt  werden)  ish)
wenn  der  Chef  eine  von  der  Mosorität  divergirende  Ansicht  hat,  demselben  unbe,
nommen,  dem  Departements=  Chef  die  Sache  mit  Ausführung  der  verschiedenen
Gründe  vorzulegen,  welcher  alsdann  nach  den  oben  festgesetzten  Bestimmungen  zu
verfahren  wissen  wird.

Diese  allerhöchste  Verordnung  wird  hierdurch  zur  Kenntniß  und  Nachachtung)  allge
mein  bekannt  gemacht.  Deer.  Serttgarr  im  Königl.  Staats-Ministerium,  den  20.  Jul.
1816.  Ad  Mand,  Sacr.  Reg.  Maj.  propr.  .

Koͤnigl.  Staats-Ministerium.

8

Zwiefalten.  Die  famtlich  zahlende  Stellen  von  den  Irrenkostgeldern,  werden
andurch  höflichst  ersucht,  das  verfallene#  jährige  Ratum  auf  Jakobi  1816.  nebst  den
Rükständen  an  unterzeichnete  Stelle,  so  bald  immer  moglich  gefälligst  zu  übersenden.
Den  17.  Jul.  1816.  Ober=  Inspection  des  Königl.  Ircenhaus-Institurs  allda.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruhr)  vermog.  allerhöchsten.  Reseripts
vom  19.  Jul.  den  vormaligen  Guide  Foichtig  zum  Weg-Inspector  in  der  Landvogtei
  am  obern  Neckar  anzustellen.
        <pb n="247" />
        Nro.  33.  1816.  223
Koöniglich=  Württember  gisches

Stagts=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  a7.  Jul.

 

Porschrift  in  Betreff  der  von  den  Oberämtern  in  ibren  Berichten  wegen  der  Aufnahme  Wahnfinniger
  in  das  Irrenhaus  beizubringenden  Notizen;  d.  d.  25.  Jul.  1616.

Iln  der  General=  Verordnung  vom  11.  Febr.  1810.  über  die  neue  Organisation  der
Waisen  =  Zucht=  und  Irren,  Anstalten  ist  vorgeschrieben,  daß  die  Aufnahme  in  das
Jrrenhaus  bei  der  Sektion  der  innern  Administration  nachgesucht,  und  für  seden  Irren
das  regulirte  Kostgeld,  entweder  aus  seinem  Vermögen,  oder  von  seinen  Verwandten,
falls  sie  zu  seiner  Uncerhaltung  gesezlich  verbunden  sind,  oder  von  der  Gemeinde,  welcher
  er  zugehöre,  nach  den  bestehenden  Gesezen  der  Armen-Verforgung  bezahlt  werden  soll.

Da  nun  zur  Ausmittlung  der  zahlungspflichtigen  Personen  und  Cassen  oft  mehrere
Berichte  erfordert  werden  müssen,  und  hierdurch  nicht  selten  die  Bezahlung  so  verzögert
wird,  daß  bei  der  Irrenhaus,  Casse,  die  keine  andere  Zustusse,  als  diese  Kostgelder  hat,
Geld-Verlegenheiten  eintreten,  so  werden  die  Oberämeer  angewiesen,  in  den  an  die
Sektion  der  innern  Administration  wegen  der  Aufnahme  Wahnsiuniger  und  Schwermüthiger
  in  das  Irrenhaus  zu  erstartenden  Berichten  zugleich  auch  über  die  Verbindlichkeit
zu  den  Kosten-Beitragen  die  erforderlichen  Notizen  vorzulegen.  Zu  diesem  Zweke  ist
ein  magistratisches  Zeugniß  über  das  Vermögen  des  Irren  beizulegen,  und  falls  dieses
zu  den  Kosten  hinreicht,  anzuzeigen,  ob  die  bessere  oder  die  geringere  Kost  gewünscht
werde.  Ist  aber  das  Vermögen  auch  zu  Bezahlung  der  leßtern  nebst  den  Bett=  und
Kleider-Geldern  unzulänglich)  so  hat  das  Oberamt  die  Verwandten  des  Irren  über  die
Beicräge,  welche  sie  zu  leisten  vermögen,  zu  vernehmen,  und  solche  festzusezen.  Sollten
  diese  sedoch  den  Aufwand  nicht  decken,  so  sind  die  Fffentlichen  Cassen,  aus  denen
das  Ganze  oder  das  noch  Fehlende  zu  bestreiten  ist,  und  das  herkommliche  Verhältniß
ihrer  Concurrenz  anzugeden.  Hiebei  wird  bemerkt,  daß  gewöhnlich  zuerst  die  Gemeinde,
welcher  der  Jrre  angehöre,  unter  Zuziehung  der  örtlichen  Stiftungen,  s#  weit  diese  ohne
  nachtheiligen  Angriff  ihres  Vermögens  beizutragen  fähig  sind,  und,  wenn  in  einem
Oberamt  eine  Confraternität  der  piorum  corporum  bestehr,  diese  mit  den  öffentlichen
Cassen  der  Gemeinde  in  das  Mittel  zu  treten  habe;  weßhalb  mit  der  betreffenden  Srif-
        <pb n="248" />
        224

tungs-Verwaltung  Ruͤksprache  zu  nehmen  ist.  Wenn  sedoch  aus  den  Mitteln  der  Ge,
meinde,  und  der  öffentlichen  Stiftungen  die  Verpflegung  des  Irren  niche  ganz  bestritten
werden  könnte)  so  ist  die  Amespflege,  wo  es  nicht  schon  ohnehin  in  dem  Herkommen
liegt)  zur  Concurrenz  verbunden.

Nach  diesen  Bestimmungen  haben  also  die  Königl.  Oberdmeer  mic  den  Anträgen
zur  Aufnahme  in  das  Irrenhaus  zugleich  auch  die  Mirtel  zur  Bestreitung  des  künfigen
Aufwands  so  vorzulegen,  daß  darüber  keine  weiteren  Zweifel  und  Untersuchungen  vor,
kommen  können.  Zugleich  wird  denselben  die  Sorge  für  die  richtigen  Quartalzahlungen
der  Kostgelder,  ohne  welche  das  Irrenhaus  nicht  bestehen  kann,  zur  dringenden  Pfsüche
gemacht.  Stutegart,  den  24.  Jul.  1816.  Kön.  Ministerium  den  Innern.  v.  Otte.

Rechts-Erkenntulsse  des  Königl.  Ober-Apellat.  Tribonals.

1)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
den  Erben  des  Bierbrauers  Schmid  zu  Ochsenhausen,  Kl.  Nien,  und  dem  Perru  JFrsten
  von  Metternich-Winneburg-Ochsenhausen,  Bekl.  Aten,  Eneschädigung  wegen  e,
leisteter  Accise=  und  Umgelds-Abgaben  betreffend,  wird  das  absolutorische  Erkennauß
des  Richters  voriger  Instanz  bestätigt.  Tübingen,  den  4.  Jul.  1816.

2)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
dem  Handlungshanse  Gebrüder  Mäs  zu  Frankfurt  am  Main,  Kl.  Nien,  und  den  Erden
des  vormaligen  Hofbank=  Controleurs  Volz  in  Stuttgart,  Bekl.  Aten,  Regreß,  Jorde,
rung  wegen  Wechsels  betreffend,  wird  die  Berufung  wegen  Mangels  an  einer  Beschwer,
de  durch  Urthel  verworfen.  Tübingen,  den  :1.  Jul.  1816.

3)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
der  Pacht-Gesellschaft  der  Königl.  Saline  zu  Offenau,  Vorkl.)  Wiederbekl.,  jezt,  be
#iehungsweise,  Nten  und  Aten,  sodann  dem  Königl.  Finanz=  Departement,  Section  des
Salinenwesens,  Vorbekl.,  Wiederkl.,  nun  Atin  und  Mit-Nen,  gegenseirige  Rechts-Ansprüche
  betr.,  wird  das  Erkenntniß  erster  Instanz,  in  der  Vor=  und  Nachklage,  theus
erlduternd  bestatigt,  theils  abgeändert,  und  in  einigen  Punkten  Beweisführung  erkanm
oder  vorbehalten.  lbid.  eod.

4)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
den  Bürgermeistern  Lieb  und  Stoffler  zu  Freudenstadt,  Imploranten,  Nen,  und  der
Wittwe  des  Lowenwirths  Wolpper,  cum  curat.  daselbst,  Imploratin,  Atin,  Wiederherstellung
  in  den  vorigen  Stand  in  Beziehung  auf  Loration  im  Gannte  betreffend,  wird
die  Berufung,  uuter  Verwerfung  sämtlicher  unstarthaften  Gesuche),  wegen  Mangels  an
irgend  einer  Beschwerde  durch  Urthel  abgeschlagen,  und  jeder  der  beiden  Appellanten,
wegen  ihrer  abermaligen  grundlosen  Streitsucht,  zu  einer  Fiscal,  Strafe  von  20  Thalecn
verurcheilt.  Tübingen,  den  20.  Jul.  1876.

KRechts  =  Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Jnstiz-Collegiums.

à:)  In  der  bei  dem  Kdnigl.  Ober=  Justiz-Collegium  als  korum  prorogatum  anhaͤngigen
  Rechtssache  erster  Instanz  der  Ehegattin  des  Oberforstmeisters  v.  Plessen  auf  dem
        <pb n="249" />
        225

Engelberg,  eum  eorat.  segir.  Kl.)  gegen  den  „Obristen  Eberhardt  Freiherrn  v.  Palm  in
kudwigsburg,  Bekl.,  Erbsansprüche  becr.,  wurde  in  comomac#aim  lie  Pro  negatire  contestata
  angenommen,  und  Klägerin  zum  Beweis  ihrer  Klage  zugelassen.  Stuttgart,  den
21.  Jun.  1816.

2)  Die  Appellations-Sache  von  Ulm  zwischen  den  Gebrüdern  Luffenegger  in  Passau,
  Kl.  Anten,  und  dem  Handlungshaus  Fellner  et  Comp.  in  Wien,  Bekl.  Acen  Arrest
  Gesuch  becreffend,  wurde  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde  per  Relcript.
verworfen.  Stuttg.  den  #1.  Jul.  1876.

3)  In  der  Appellations  Sache  von  Bahlingen  zwischen  Johann  Georg  Roller,
Müller  allda,  Bekl.  Anten  und  Mit.  Aten,  und  UAbraham  Sulzer  er  Comp.  zu  Stein
am  Rhein,  Kl.,  Aten  und  Mit-Anten,  pclo  debiti,  wurde  reformatorie  erkannt.  Stuttg.
den  16.  Jul.  1816.

4)  In  der  Appellations=  Sache  von  Freudenstadt  zwischen  dem  Handelsmann  Georg
David  Ostander  in  Baiersbronn,  Bekl.  Anten  und  der  verwittweten  Amtspsleger  Beck
in  Nagold  cum  curst.  Kl.  Acin,  eine  Abrechnungs-Screitigkeit  betr.,  wurde  auf  Beweis
erkannt.  Stuttg.  den  18.  Jul.  1816.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripes  vom  5.  Jul.  die  erledighte
  Canzellisten=  Stelle  bei  der  Königl.  Ober-S#tudien  Direction  dem  bisherigen  Dekogisten
  bei  dem  General-Landes  Commissariat  Carl  Friedrich  Siglin,  und

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  24.  Jul.  die  erledigte  Stadtschreiberei  Sruct,
gart,  dem  Stiftungsverwalter  Hölder  in  Nürtingen  zu  übertragen  allergnädigst  geruht.

Lauffen.  Se.  Königl.  Majest.  haben  in  dem  verflossenen  Monat  Juni  denen
Communen  in  dem  hiesigen  Hoffkammerlichen  Cameralamts=  Distrikt  zu  Unterstüzung  der
Hülfsbedöürftigsten  Innwohner  490  Schfl.  Dinkel  in  einem  Gnaden=  Unschlag  und  auf
Borgfrist  allergnädigst  abgeben  lassen.  Kaum  waren  diese  Früchten  abgefaße,  als  Se.
Königl.  Masestát  auf  den  Bericht,  daß  die  3  Orte  Heßigheim,  Mundelsheim  und
Ottmarsheim  am  g.  Juli  durch  totalen  Hagelschlag  verunglukc  worden,  diesen  3  Orcen
300  Schfl.  Dinkel  in  dem  Gnaden-Anschlag  von  9  fl.  per  Schfl.  und  erst  bis  Martini
1817  ohne  Zins  zu  bezahlen,  allerhuldreichest  anweisen  ließen,  zu  einer  Zeit,  in  welcher
der  Schfl.  Dinkel  auf  12  bis  15  fl.  iw  Preiß  gestiegen,  und  der  Mangel  an  Brod  groß
ist.  Diese  Königliche  Gabe  war  daher  für  die  Innwohner  der  Ortschaften  höchst  wohlthátig,
  und  wurde  von  denselben  mit  dem  allerehrerbietigsten  Dank  empfangen.  Den
20.  Jul.  1816.  Kon.  Cameralamc.

 

Rechentsbofe  nu.  Vis  Mittwoch  den  34.  Jul.  v.  J.  werden  ungefzör  22  Cin.  altes  Kupfer.
worunter  ein  kleiner  runder  noch  ganz  brauchbarer  Kessel  befindlich  ist,  im  difen'lichen  Aufftreich  gegen
baare  Bezahlung  verkaust  werden,  wozu  sich  die  Liebhaber  Morgens  8  Uhr  auf  dem  Cameralam'szimmer
einfinden  können.  Den  18.  Jul.  1816.  K.  Cameralamt.
        <pb n="250" />
        226

Lauffen.  Der  Pacht  des  hiesigen  Kloster-Maiereiguts  gehbt  bis  Lichtmeß  1817  zu  Ende.  Reben
den  erforderlichen  Wohn-  und  Oeconomie-  Gebaͤuden  enthaͤlt  solches  168  Morg.  13  Bril.  Aeker  in  allen
3  gellgen,  15  Morg.  1  Vrtl.  Wiesen  und  2  Vril.  Krautgarten.  Die  Wieder-Verteihung  des  Guts  auf
die  künftige  9  Jahre  von  1317  bis  1826.  geht  am  Freitag  den  15.  Sept.  d.  J.  Vormittags  9  Uhr  auf
dem  Rathhaus  allhier  vor.  Die  Liebhaber  welche  hinlängliches  Vermdgen  zu  der  nbthigen  Einnchtunzg
der  Oeconomse  und  des  Viehstandes,  und  zu  Einlegung  einer  Caution  von  2c00  fl.  besitzen,  und  sch
hicrüber  auch  über  eine  untadelhafte  Aufführung  durch  obrigkcitlsche  und  oberamtlich  gesicgelte  Zeuguiße
legitimiren  können,  mögen  vordersamst  das  Gut  einsehen,  die  annchmliche  Conditionen  vernekmen,  und
sich  dann  bei  der  Verleihungs-Verhandlung  einfinden.  Den  16.  Jul.  1616.  K.  Camecralamt.

Nürtingen.  Bis  Dienstag  den  20.  Aug.  d.  J.  Vor,  und  Nachmittags  werden  auf  dem  bicfter
Rathhaus  nachbenannte  Commun,  Schaafwaiden  auf  künftige  3  Jahre  an  die  Meistbietende  bffemüch
verliehen,  und  daher  die  derechtigte  Liebhaber  hiemit  eingeladen,  Morgens  9  Uhr  an  gedachtem  Te#

ch  einzufinden.  1)  die  Schaafwaide  von  Nekarhausen  mu  275  Stük;  2)  von  Reudern  mit  125  Süls
5)  von  Heisbeufen  mit  200  Stük;  4)  von  Grafenberg  mit  175  Stül;  5)  von  Kohlderg  mit  300  S  .
6)  von  Kappishäusern  mit  60—  80  Stük;  7)  von  Balzbolz  mit  175  Stük;  6)  von  Linsenbosen  mil
100  Stük;  9)  von  Frickenhausen  mit  332  Stük.  Den  18.  Jul  1616.  K.  Oberamr.

Täübingen.  Dlie  Sommer=  und  Winter-Schaafwaide  zu  Fettendurg,  welsche  200  Stäk  ermägt,
wird  auf  weilere  3  Jahre  vom  17.  März  1617  an,  bie  Montag  den  10.  Aug.  Vormittags  11  Uhr  auf
dem  hiesigen  Rathhauß  im  dffentlichen  Aufstreich  verliehen  werden,  wodei  6.  die  Liebhaber  einfinde
mögen.  en  19.  Jul.  1816.  K.  Oberann.

Stuttgart,  Amts-Oberamt.  Diee  Militalrpflichtige  Johann  Michael  Weisinger  von  Rulih,  md
Johann  Georg  Schall  von  Bonlanden,  Amts--Oberanu  Stuttgart,  werden  hierdurch  aufgesordert,  sich,
da  sie  durch  das  Loos  zum  Militairdienst  bestimmt  worden  find,  sogleich  vor  ihrem  Oberamt  zu  Kellm.
Jugleich  werden  alle  Hoch=  und  Wohllöbl.  obrigkeitliche  Behbrden  geziemend  ersocht,  dieselben  auf  de
nwielen  arretiren,  und  durch  Gensd'armes  hieher  transpertiren  zu  lassen.  Den  19.  Jul.  4616.

K.  Amis-  Oberamt.

 

 

 

 

Gaildors.  Die  ledige  Wiltelmina  Munz  von  hler,  wandert  mit  allerhöchster  Erlaubnis  nach
Hberdofen,  Cantons  Bern  aus,  und  wird  binnen  Jahresfrist  von  ihrem  Vater,  Gottsried  Munz,  ver
nweten.  Den  11.  Jul.  1616.  K.  Oberamt,

Jebenhansen,  Goͤppinger  Oberamts.  Kusel  Jonas  Jnd  von  da,  hat,  indem  er  sich  färschlich
für  den  Bruder  des  Samuel  Faist  von  da  ausgegeden,  bei  dem  Bauren  Michael  Halm  in  Balmmannsweiler
  30  fl.  Geld  erhoden,  welche  dieser  dem  Smuel  Faist  schuldig  gewesen;  auch  ist  er  noch  mehrerer
  sergleichen  Betrügereien  verdächtig.  Alle  Hoch=  und  Wobllbl.  re  Behbrden  werden  daher  ##
borsamst  ersucht,  auf  gedachten  Kusel  Jonas  fabnden,  und  im  Berretungsfall  denselben  anhero  cinliesern
zu  lassen.  Signalement:  Dersewe  ist  29  J.  olt,  6  FKuß  groß,  starker  Statur,  har  ein  rundes
Gesicht,  blonde  gekräufelte  Haare,  einen  weißlichten  Backenbart,  auch  ist  derselde  gewöhnlich  mit  einem
dunkelblauen  e  runden  Hut  und  Sliefel  gekleidet,  wägt  ein  Felleisen  bei  sich,  und  hat  vor  kurzer
Jeit  einen  Paß  nach  England  erhalten,  und  schwärmi  immer  noch  in  dem  Lande  herum.  Goͤppingen,
den  19.  Jul.  1816.  K.  Oberamr.

Weilhelm  an  der  Tek.  Dem  Adlerwirth  Ludwig  Holl  zu  Weilheim,  wurde  gestern  Vormittas
mitteltt  gewaltsamen  Diebstabls,  eine  Summe  von  400  —  450  fl.  in  2  Geldgurten,  bestehend  aus
#5.  Stük  Lomed'ors,  aus  französischen,  und  ganzen,  halben  und  viertels  Brabanter-Thalern  und  Scchsbäznern
  enrwendek.  Der  Verdacht  fällt  auf  einen  Mann  mittlerer  Statur,  der  in  ein  blaues  Wammes
bekleidet  war,  und  eine  mit  einem  weissen  Tuch  gedekter  Jaine  auf  dem  Kopf  trug,  sonst  aber  derzeit
nicht  näher  bezeichnet  werden  kann.  Wer  auf  die  Entdeckung  des  Diechs  föhm,  kann  einer  ebrerhaften
Belohnung  versichert  seyn.  Den  16.  Jul.  1616.  K.  Oderamt  Kirchheim.
        <pb n="251" />
        Nro.  34.  1  816.  223.
Königlich=  Württembergssches

Staats-und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  3.  Aug.

 

 

Den  Einzug  der  Taren  betreffend.

Sämtlichen  mic  dem  Tax,  Einzuge  beauftragten  Beamten  wird  hiemit  unter  Beziehung
  auf  den  f.  39  der  Tax=  und  Stempel,  Orduung  wiederholt  ernstlich  aufgegeben,
die  Anstellungs=  Taxen  sedesmal  durch  Abzug  an  der  ersten  Quartal,  Nate  der  Gchale
unfehlbar  zum  Einzug  zu  bringen,  überhaupt  aber  bei  den  Taxen  schlechterdings  keine
Uusstände  zu  dulden.  Stuttg.  den  236.  Jul.  1816.  Königl.  Finanz  Ministerium.

von  Otco.

 

 

Wenn  James  Vollroth  Pfeiffer,  der  ssch  für  einen  Kaiserl.  Russischen  Offszier
ausgibt,  gegen  welchen  aber  der  Verdachte  vorliegt,  daß  er  ein  Abentheurer  sei,  sich  im
Kön#greich  aufhalten,  oder  dasselbe  betreten  sollte,  so  sind  ihm  seine  Pässe  und  sonstige
Papiere  abzunehmen,  und  zur  Königl.  Section  der  innern  Administration  einzusenden,
er  selbst  aber  ist  bis  ouf  weitere  Verfügung  unter  besondere  polizeiliche  Aufsscht  zu  setzen.
Stuttgart,  den  26.  Jul.  1816.  Interims=  Minister  des  Innern.  v.  Otto.

Mechts  Erkenntnisse  des  Kdn.  Ober-Justiz  =  Collegiums.

1)  In  der  Appellations  =  Sache  von  Creilsheim  zwischen  der  Maria  Barbara  Ruhmin
  zu  Jaxtheim,  cum  cur.  Kl.  Atin  und  dem  Johann  Georg  Köhler  zu  Stöckenhof,
cum  cur.  Bekl.  Ancen,  p##o  fatiefal.  priv.  ex  stupro  et  alimemet.  prolis,  wurde  in  p###
des  deferirten  Sides  interlocutorie  erkannt.  Stuttg.  den  20.  Jul.  1876.

2)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  der  ledigen  Catharina  Geiger  zu
Schwieberdingen,  Kl.,  und  dem  Ober=  Lieutenant  v.  Rabus,  Bekl.  am  andern  Theil,
P#o  lakisfaft,  priv.  ex  Kupro  et  alimentst.  prolis,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  lb.-eod.

3)  Die  Appellations-Sache  von  dem  Stadtgericht  in  Seuttgart  zwischen  Johann
Bensamin  Weber,  Chorsnger  bei  dem  Königl.  Hoftheater,  Bekl.  Anten  en  einem,  und
        <pb n="252" />
        #

Christina  Kuglerin  von  Löwenstein  cum  enrar.  legit.  Kl.  Aein  am  andern  Theil,  Ledlohnsforderung
  und  Sla  fuͤr  geleistete  Geldaushuͤlfe  betreffend,  wurde  wegen  Mangels
der  Ations=  Summe  in  Raküccht  der  ersten  Forderung  und  wegen  Mangels  einer  gegruͤndeten
  Beschwerde  in  Rüksscht  der  zweiten  per  Kelcr.  von  Amtswegen  verworfen.  Stuttg.
den  a4.  Jul.  1816.

4)  In  der  Appillations=  Sache  von  Cannstadt  zwischen  dem  Cameralverwalter  Bib
snger  allda,  Kl.  Anten  an  einem,  und  Daniel  Lang,  Wirth  auf  der  Prag  daseltst,
Bekl.  Aten  am  andern  Theil,  Gewährleistung  für  ein  Pferd  betr.)  wurde  reformstoree,
unter  Vergleichung  der  Kosten  erkannt.  1b.  eod.

r—□—  r—□N—

—

Stuttgart.  Bei  der  Justiz=  Section  des  Königl.  Kriegs-Departements  ist  eine
ßlberne  Sakuhr  und  eine  Geldgurte  mit  7  Geldstücken  deponirt,  welche  einem  im  Früh,
sohr  1813  beim  Rükzug  aus  Rußland  zu  Naumburg  verstorbenen  Königl.  Wurttem,
bergischen  Chevauxlegers  zugehört  haben  sollen.  Da  nun  der  gewesene  Eigenthümer  die,
ser  Effecten  nicht  zuverladssig  bekannt  ist,  sondern  blos  vermuthet  wird,  so  werden  alle
diesenigen)  welche  an  diesen  Nachlaß  einen  Anspruch  zu  haben  sich  beglaubigen  könntem
hiemit  aufgefordert,  a  dato  innerhalb  3  Monaten  sich  bei  der  unterzeichneten  Stelle  unter
  Beibringung  der  geeigneten  Beweise  um  Ausfolge  dieser  Effecten  zu  melden;  widr#e
genfalls  dieselbe  nach  Verstluß  dieses  Lermins  an  die  Erben  des  muthmaslichen  Eigem
thümers  werden  verabfolgt  werden.  Den  26.  Jun.  1876.

Justiz=  Section  des  Königl.  Kriegs,  Departementé.

 

Se.  Königl.  Majestaät  haben  unterm  27.  Jul.  Allerhöchst  Ihren  aufseror“
dentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister  am  Grosherzogl.  Badenschen  Hofe)
Kammerherrn,  Grafen  von  Gallatin  zum  Commandeur  des  Königlichen  Civil,  Ver“
dienstordens  gnädigst  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchster  Resolution  vom  29.  Jul.  ein  Ober
Follamt  in  Bopfingen  zu  errichten,  und  für  solches  in  Verbindung  mit  dem  Ober,  ,
eiseamt  des  Cameraldistrikts  Kapfenburg  provisorisch  den  bisherigen  Zollschreiber  Manl#
von  Neresheim  aufzustellen  geruht.

Aalen.  Se.  Königl.  Majest.  haben  bei  der  so  unvermuther  schnell  eingetrete,
nen  Fruchttheurung  dem  hiessgen  Oberamt  ein  Quantum  Früchten  von  511  Schfl.  Dinkel,
  und  57  Schfl.  Gersten  in  Gnaden-Preißen  zu  resp.  6  und  8  fl.  per  Schfl.  auf  den
Kästen  des  Königl.  Cameralamts  anzuweisen  Aerhuloreichst  geruht.  Diese  Koönigliche
Gabe,  welche  die  hülfsbedöürftigen  Bewohner  des  hiesigen  Oberamts  mit  dem  tiefsten
Dank  und  mit  Rührung  empffengen)  war  um  so  wohithätiger  als  ein  großer  Theil  des
hiesigen  Oberamts  im  verflossenen  Jahr  mit  Wetterschlag  heimgesucht  wurde,  und  weder
Privat,  noch  Gemeinde  Frucht=  Vorräáthe  vorhanden  waren.  en  29.  Jul.  1876.

K.  Ober=  und  Cameralamt.
        <pb n="253" />
        229

Stuttgart.  Joh.  Stauch,  ein  11  jaͤhriger  Knabe  von  Weidach  rettete  einen
13  jährigen  Knaben  vom  Tode  des  Ertrinkens  aus  einem  Feldbrunnen,  in  welchen  derselbe
  hineingestürzt  war.  Auf  allerhöchsten  Befehl  soll  der  sunge  Stauch  für  diese  mit
rühmlicher  Anstrengung  und  nicht  ohne  eigene  Gefahr  vollbrachte  Handlung  öffentlich
belobt  werden.  Den  27.  Jul.  1816.  Koͤn.  Amts-Oberamt.

Riedlingen.  Nach  erhaltenen  gewissen  Nachrichten  soll  ein  herumziehender  verdorbener
  Feldscheerer,  Namens  Themm,  der  früher  bei  einer  Schauspielerbande  engairt
  gewesen  sei,  und  auch  wirklich  theils  in  Gamertingen,  theils  in  Trochtelfingen,  im
Härschahum  Hohenzollern-Sigmaringen,  auf  dem  Dheater  sich  producirt  habe)  neuerdings
  in  dortiger  Gegend  herumziehen,  und  unter  dem  Vorgeben:  er  seye  der  Augen-Operateur
  Müller  von  Buchau“  Augenkranke  übernehmen,  ihnen  Arzneyen  von  schlechter
  Qualität  geben,  sich  gewöhnlich  vorausbezahlen  lassen,  und  den  Leuten  falsche  Quit,
tungen  hiefür  anf  den  Namen  des  Herrn  Chirurgus  Müller  von  Buchau
ausstellen,  auch  alle  seine  Recepte  mit  dieser  Namens-  Unterschrift  unrerzeichnen.  Dem
Vernehmen  nach  foll  er  mittlerer  Grösse  und  etwas  mager  seyn,  ein  länglichtes  Gestcht
haben,  und  die  Haare  in  einem  Zopf  mit  zurükgestrichenen  Platten  tragen,  mit  einem
grünen  Kaputrok,  langen  Hosen  und  Stiefeln  bekleidet,  und  etwa  30  Jahre  alt  seyn,
sich  aber  vorzüglich  durch  eine  große  Nase  kenntlich  machen.  Man  macht  dieses  dem  Publikum
  zur  Warnung  mie  dem  Anfügen  bekannt,  ssch  vor  diesem  Betrüger,  da  ssch  ein
lolcher  Fall  namentlich  in  dem  Kloster  Marienberg  zugetragen  hat,  zu  hüten,  und  ersucht
  zugleich  sämtliche  Hoch=  und  Wohllöbl.  Polizei  S#tellen  und  Behbrden,  auf  denlelben
  genau  fahnden)  und  ihn  im  Betretungsfall  hieher  einliefern  zu  wollen.  Den  17.
Jul.  1816.  Königl.  Oberamt.

 

Altsbausen.  Erhaltenem  allerböchsten  Befehl  zufolge  soll  die  400  Stük  ertragende  herrschaftliche
Sommer-Schaafweide  auf  den  Feldmarkungen  von  Altéhausen,  Sbersbach,  Hockberg,  Krenricd,  Eichseßen
  Mendelbeuren,  Fleischwangen  und  Pfrungen,  wovon  der  Besiand  mit  Lichtmeß  1617  zu  Ende

eht,  auf  weitere  3  oder  6  Jahre  an  den  Meistbietenden  verpachtet  werden.  Die  untergeichnete  Stelle
ringt  solches  andurch  zur  allgemeinen  Kenntniß,  und  ladet  die  allenfallsigen  Pachtliebhaber,  welche  sich
wegen  der  GCaunonsleistung  von  700  fl.  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  zu  legitimiren,  und  auch  ibre
Meister  oder  Concesfionsbriefe  zu  produckren  haben,  ein,  sich  bis  Mittwoch  den  21.  August  l.  J.  Vormutags
  10  Uhr  im  kameralamrlichen  Geschäftszimmer  dahier  einzusinden,  und  das  weitere  alsdann  zu
gewärtigen.  OHen  1.  Jul.  1816.  K.  Cameralamt.

Gmünd.  Die  Sommerschaafweiden  nachbenaunter  Communen  deren  Besiand  mit  dem  gegenwärtigen
  Jahre  zu  Ende  geht,  werden  an  den  unten  bemerkten  Tagen  in  der  biesigen  Oberamts-Kandlei
wleder  auf  3  Jabre  an  die  Meistdietenden  verliehen,  nemlich  die  Waide  zu  Herlikofen  mit  250  Stüe
Doanerstag  den  32.  Aug.  Vorn##tags  9  Uhr;  zu  Gbggingen  mit  300  Stük  am  nemlichen  Tage  Nochmittags
  2  Uhr;  zu  Waldstekten  mit  250  Stük  Freitags  den  25.  Aug.  Vormittags  9  Uhr,  und  zu  Barau

  mit  200  Stät  am  nemlichen  Tage  Nachmitrags  2  Uhr.  Die  Pacht-Liebdaber  werden  eingeladen,
ch  mit  Meisterdriesen  und  Vermözens=  Zeugnissen  versehen,  bel  den  Verhandlungen  cin  zufinden.  Den
25.  Jul.  1316.  K.  Oberamr.

Grateng  tingra  Reuttlinger  Oberamts.  Da  die  Bestandszeit  der  Schaafeeide  der  Commun

Grosengstingen  auf  Marnui  d.  J.  zu  Ende  geyrt;  so  wurde  von  Seiten  des  Oberamts  beschlossen,  die-
        <pb n="254" />
        230  —
selbe  heuer  wiederum  auf  westere  3  Fahre  zu  verlekthen.  Sie  erträgt  im  ersten  Jahr  550  Sta,  in
zweiten  350  Stük,  und  im  dritten  300  Stük.  Die  Liebhaber  werden  nun  hiemit  eingcladen,  sich  Same
stag  den  17.  Aug.  d.  J.  Vormittags  10  Ubr  mit  den  ersorderlichen  Meister  oder  Concessions.-Briesen
versehen,  auf  dem  Rathhaus  allbier  einzufinden,  ond  der  Berleihung  anzuwohnen,  wode  gegteich  bemerke
  wird,  daß  der  Beständer  sich  keiner  besondern  Vortheile  zu  gewärtigen  habe.  Reunlingen,  des
22.  Jul.  1816.  K.  Oberant.
Heldeuheim.  Am  Samslag  den  17.  Ang.  d.  J.  werden  auf  birsigem  Rathbaus  und  zwar  zu
Helste  Vor=  und  zur  Helste  Nachmittags  vachstehende  Commun=  Sommer=  Schaafwaiden  auf  die  nächstfolgende
  3  Jahre  an  den  Meisibietenden  dffentlich  verliehen  werden;  als  die  Schaafweide  zu  Hoderheim
zu  300  St##;  zu  Hörben  zu  300  Stük;  zu  Bolheim  zu  5-  400  Stük;  zu  Steinheim  zu  600  Sltül;
u  Heldenfingen  zu  500  Stük;  zu  Herbrechtingen  zu  600  Stök;  zu  FSleinhelm  zu  500  Stüük;  zu  Eselsurg
  zu  150  Stäk.  Den  29.  Jul.  1816.  K.  Oderamm.
Tübingen.  Die  unterzeschnete  Stelle  ist  allergnddigst  beauftragt  worden,  den  Bedarf  von  unzefebr
  40  Wannen  gutem  neuen  Heu  l#n  Abstreich  zu  erkaufen.  Diejenige,  welche  dlese  Lieferung  übernelmen
  wollen,  haben  sich  daher  am  13.  Aug.  Morgens  6  Uhr  dahier  einzufinden,  und  das  weitere  zu  der
nehmen.  Den  27.  Jul.  1616.  K.  Cameralverwaltung.
Weingarten.  Aus  den  blsher  einzeln  verpachteten  hiesigen  Hofgütern  wurde  eine  geschlossere
Malerei  gebildet,  von  67###.  Ichert.  Aekern  (à  1  Mrg.  2  Vrt.  12  Rih.  61  Sch.  W.  M.),  387##  Mans.
mad  Wiesen,  und  1  Ichri.  37  Ruth.  Gärten  und  Ländern,  welche  nach  allergnádigstem  Befedl  auf  12
Jahre,  nämlich  von  Martink  1616  bis  1628  an  den  Meisibierenden  verpachtet  werden  soll.  Die  Güe
liegen  in  der  Nähe  der  Oeconomie-Gebäude,  in  dem  reizenden  Schußen-Thale  der  angenehmsten  Eegend
  Oberschwabens,  wo  ein  Pächter  wegen  der  Nähe  der  Schweiz  seine  Erzeugniße  immer  vorthelboft
verwerthen  kann.  Die  Verpachtung  Kelchteb  nun  den  10.  Aug.  Vormittags  10  Uhr  im  Cameralami=Zimmer;
  welches  mit  dem  Ansügen  bffentlich  bekannt  gemacht  wird,  daß  ein  Pächrer  zur  Bestelluns
der  Winter-Felder  die  Saalfrüchre  vom  Herrichaftl.  Huchtkegen,  und  zu  seiner  übrigen  Einnchtung.
1  .  gegen  Verzinnsung  Vorschußweiße  vom  Kdnigl.  Cameralamt  erhält,  und  daß  nur  solche  zar
Verpachtung  zugelassen  werden,  die  obrigkeitliche  Zeugnisse  vorweisen  können,  daß  sie  eine  Camtion  von
4000  fl.  leisten  bnnen,  ein  gures  Prädikat  besizen,  und  den  Feldbau  verstehen.  Sodann  werden
den  20.  Aug.  und  die  folgende  Täge  zur  gewöhnlichen  Jeit,  im  einzelnen  oder  Stükweiße  je  zu  6  Janchert
  Akers  und  2  Mansmad  Wielen:  2371  Ichrt.  Aeker,  76  Ichrt.  Wiesen,  11  Ichrr.  Lecingnam,
74  Ichri.  Weinberg,  3  Morgen  Länder  edenfalls  an  den  Meistbietenden  gegen  Sicherbeitslcisftung  verpachtet
  werden.  Vebhaber  konnen  die  Güter  vorber  besichtigen,  und  die  Bedingungen  bei  dem  Kbmgl.
ECameralamt  einsehen.  Den  27.  Jul.  1616.  Landoogtei.  Steueramt  Bodensee,  und  Cameralann
eingarten.

Besighelm.  In  dem  Amts-Orte  Hofen  wurde  am  5.  August  1615.  ein  Pursch  arretirt,  welcher
  simpelhaft,  aber  gutmürbig  ist,  nicht  sprechen  kann,  bingegen  hört,  und  alles  verstehr,  was  mit
om  gesprochen  wird.  Derselbe  ist  ungefehr  25  J.  alt,  5  Fuß  90  Zoll  groß,  untersetzter  Stamr,  #  t
re  ovale  Gesichteform,  gesunde  Farbe,  braune  Haare,  graue  Augen,  kleine  etwas  spizige  Nase,  pwportlonirten
  Mund,  volle  Wangen,  gute  Zähne,  rundes  Kinn,  keinen  Bart  und  kein  besonderes  Kenm
zeichen.  Bei  seiner  Arretirung  war  er  bekleider,  mit  einer  schwarzen  ledernen  Kappe,  zorrissenen  weitwollenen
  Wammes,  zerrissenen  langen  weissen  IJwilchbosen,  und  hatte  weder  Sirümpfe  noch  Schube,
Da  bieber  alle  Bemühungen,  seinen  eigentlichen  Geburts=  und  Wohnort  zu  erforschen,  fruchtlos  warts,
so  werden  diejenigen,  welche  von  diesem  Menschen  Rachricht  geben  kbunen,  wiederholt  ersuch,  solche
an  die  unterzeichnete  Stelle  zu  ertheilen.  Den  6.  Jul.  1816.  "3  K.  Oberamt.

Göppingen.  Eine  Gesellschaft  von  Bett=  Dicben  verkaufte  kürzlich  1  Oberbett#1  Unterbett
und  2  Haipfel,  nebst  1  Oberbettzieche  und  1  Kissensgiechlen,  lezteres  mit  A.  M.  B.  bezeichnet,  welche
Stäcke  nun  hier  in  Verwabrung  sind.  Da  besonders  auch  wegen  Fortsezung  der  Untersuchurg  viel  dar-#an
  liegt,  zu  erfahren,  wem  diese  Bektstüke  gestoblen  worden,  so  werden  die  Eigentdiümer  derselben  auf
geforderi,  sich  dioͤjalls  baldmoͤglichst  hier  zu  melden  und  zu  legitimiren.  Den  27.  nb  1616.

k  Oberan##.
        <pb n="255" />
        Nro.  35.  183160.  aõ:
Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

 

Samstag,  10.  Aug.

 

Königl.  Verordnung,  einen  privilegirten  Criminal=  Gerichtsstand  für  die  der  Souveralnität
unterworsenen  vormaligen  Reichs-Fürsten  und  Grafen  betr.  d.  d.  6.  Aug.  1616.

Da  Se.  Königl.  Mafest.  für  die  allerhöchst  Ihrer  Souverainität  unterworfenen
vormaligen  Reichs=  Fürsten  und  Reichs=  Grafen  einen  privilegirten  Criminal-Gerichts,
C□htaud  bestimmt,  und  dazu  provisorisch  das  Königl.  Ober-Appellations=  Tribunal  zu
Tubingen  dergestalt  constituirt  haben,  daß  solches  in  den  Sachen  gedachter  Fürsten  und
Grafen  die  Straf=  Gerichtsbarkeit  in  derselben  Maaße,  wie  sie  dem  Criminal-Tribunal
gegen  die  übrigen  Elassen  der  Königl.  Uncerthanen  zusteht,  ausübe,  und  demnach  auch,
gleich  diesem,  in  den  dazu  geeigneten  Fällen  die  verhandelten  Acten  mit  seinem  Erkenntnisse
  an  das  Königl.  Justiz:  Ministerium  einsende,  damit  sse  von  der  unter  dessen  Präfdio
  bestehenden  Revisions-Behörde,  nach  den  vorliegenden  gesetlichen  Vorschriften  revidirt
  werden:  So  wird  solches  hiemit  öffentlich  bekannt  gemacht.  Stuttgart,  den  6.
Aug.  18.6.  Königl.  Staats-Ministerium.

Die  Fübrung  der  Kirchenbücher  und  Familien-Register  in  Ansehung  der  von  der  Confession  der
Pfarrei  ihres  Wohn,  Orts  dissemtirenden  einer  benachbarten  Pfarrei  ihrer  Confession  zugetheilten
  Ors-  Einwohner  betreffend.

Se.  Königl.  Masestät  haben  durch  allerhöchste  Resolution  vom  29.  Jul.  d.  J.
zu  verordnen  geruhr,  daß  in  Ansehung  dersenigen  Einwohner  eines  Orts,  welche,  als
von  der  Confession  der  Orts=  Pfarrei  dissentirend,  in  eine  benachbarte  Pfarrei  ihrer  Confession
  eingepfarrt  s#und,  die  Tauf-,  Ehe=  und  Todten-Bücher  von  dem  Parochus
  ihrer  Confessson,  dem  sse  zugetheilt  sind,  die  FTamilien-Register  aber  von  dem
Parochus  ihres  Wohnorts,  dem  zu  diesem  Ende  der  Parochus  des  Dissentirenden"  von  jeder
  Laufe,  Trauung,  Sterbfall  2c.  logleich  nach  vorgenommenem  kirchlichen  Acte,  schriftliche
  Nachricht  zu  geben  hat,  —  gefuhrt  werden  sollen.

Diese  allerhöchste  Verordnung  wird  hiemit  zur  allgemeinen  Kenutniß  gebracht,  und
haben  die  protestantischen  und  katholischen  Geistlichen)  in  deren  Pfarr=  Orten  sich  Dissen-
        <pb n="256" />
        232

tirende  besinden,  welche  einer  benachbarten  Pfarrei  ihrer  Confession,  mit  allerhoͤchster  Genehmigung)
  zugecheilt  find,  diese  Bestimmungen  auf  das  genaueste  zu  befolgen.  Stur,
garc,  den  6.  Aug.  1616.  Ministerium  der  Geistl.  Angelegenheiten.  Graf  v.  Zeppelin.

Kechts-Erkenntnisse  des  Kön  Ober-Justlz-Collegiums.

1  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  den  Gebrüdern  Freiherren  Friedrich
August  und  Wilhelm  v.  Waldenfels  zu  Oberrößlau,  Ladncen,  und  dem  Contra#dickor  in
der  Debitsache  des  verstorbenen  Freiherrn  Theodor  v.  Kechler  zu  Schwandorf,  nun  des
sen  Erben  in  altis  genannt,  Ladaten,  eine  pratendirte  Lehens=  und  Stammschuld  von
8200  fl.  betreffend,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuttg,  den  20.  Jul.  1816.

2)  In  der  Rechts-Sache  des  Georg  Michael  Sekel  zu  Uttenhofen,  Kl.,  wider
Georg  Michael  Hartmann  daselbst,  Bekl.)  p##  debi#ti,  wurde  die  von  dem  -
Gericht  Hall  gegen  ein  von  demselben  in  causs  ausgesprochenes  Präclussv-Erkenntusßt
ertheilte  res#tutio  in  integrum  ex  capite  incompetentie  wieder  aufgehoben.  Stuttgart,
den  26.  Jul.  1816.

3)  Die  Appellations=  Sache  von  Bessegheim  zwischen  dem  Schneider  Morlock  von

Grosingersheim,  Kl.  Anten,  und  dem  Sattler  Carl  Sauer  daselbst,  Bekl.  Aten,  pch
evictionis,  wurde  ob  defe#lum  summs  appellabilis  et  gravaminig  per  Relcript.  verworft.
Ib.  cod.
4)  In  der  Concurs-Sache  zwischen  den  Gläubigern  der  verstorbenen  früher  verwitt,
weten  Gräfin  d’Orsay  aus  Ungarn,  geb.  Fürstin  von  Hohenlohe-Bartenstein  Liquidan“
ten,  und  dem  gerichtlich  bestellten  Güterpfleger,  Ober-  Justiz=  Procurator  Chambon  ###
quidaten)  wurde  die  Prioritärs-Urcheil  ausgesprochen.  1b.

 

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  4.  Aug.  den  Gene,
ral=  Lieutenant  und  Vice'  Prästdenten  des  Königl.  Kriegs,  Departements  von  Dhnull
zum  General  der  Infanterie  und  Prästdenten  des  Kriegs=  Departement  ernannt,  in  welch
lezterer  Qualitckt  derselbe,  wenn  im  Königl.  Staats=  Ministerium  Militär=  Angelegenhe#t
ten  vorkommen,  und  so  oft  ihn  Se.  Königl.  Majs.  sonsten  berufen  werden,  Siß  und
Stimme  im  Königl.  Stcaats-Ministerium  haben  foll.  *

Uuch  haben  Se.  Königl.  Mas.  dem  bieherigen  General=  Masor  Ernst  v.  Högel
den  Charakter  als  General,  Lieutenant  gnädigst  beigelege,  und  denselben  zum  Vice,-  Pristdenten
  des  Königl.  Kriegs-Departement  ernannc.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  7.  Ang.  den  bishe,
rigen  Legations=  Serretaire,  Kammerherrn  v.  Blomberg  zum  Legations=  Nathe  9n5"
digst  ernuannt.

Se.  Königl.  Majs.  haben  geruht,  in  allerhöchstem  Rescript  vom  5.  Aug.  dem
Friedrich  Carl  Weckberlin  von  Stutegart  den  Acceß  bei  dem  Secretariat  des  Königl.
Ober-Diegierungs,  Collegii  mit  dem  Charakter  eines  Secretair  allergnäbigst  zu  gestatten;

vermog  allerhöchsten  Reseripts  vom  F.  Aug.  den  bisherigen  Straßen=  Caßler  Kehl
wegen  Alters  mit  Penston  in  den  Ruhestand  zu  versetzen,  und  dagegen
        <pb n="257" />
        233

den  seitherigen  Rechnungs-Rath  Stimmel,  jum  Sgtraßen-Cassier  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruhr,  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom
1.  Aug,  die  erledigte  922  Goldbach)  Diocese  Crailsheim,  dem  Vicar  M.  Fenner
in  Ballendorf,  Diörese  Alpeck,  zu  übertragen.  6

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  4.  Aug.  den  Crie
minal"  Tribunal"  Secretär  Hofacker  auf  sein  allerunterthänigstes  Agnsuchen  der  Königl.
Dienste  entlassen.

 

kudwlgsburg.  As  nachbenannten  Tagen  werden  beim  Wagenhaus  am  See  allhier  folgende
fürs  Kdnigl.  Milstär  nicht  mebr  anwendbare  Lederwerks=  und  andere  Arkikel  gegen  sogleich  baare  Bezahlung
  im  Ausstreich  verkauft,  und  zwar:  Montag  den  19.  August  d.  J.  Vormitkags  von  9  Uhr  an:  Cartouches
  von  Offiziers,  Sporn,  Trompeten,  Waldhorn  samt  Banderolls,  deutsche  und  englische  Cavallerie
  Sü###el,  Zäume,  Treusen,  Reisehafter,  Vorder=  und  Hintrerzeug,  Ober=  und  Unter-Gurten,  Sieigbügel,
  Mistolbulfter,  Chabraguen,  Wallrappen,  Fuhr-Geschirr,  und  wollene  Pserds-  Teppiche.  Um
Dirastag  den  20.  Aug.  der  Ueberrest  von  Cavallerie:  Sätteln,  Chabraquen,  Wallraxpen,  Fuhrgeschirren,
  wollenen  Teppichen,  Teppich  =  Gurten,  Futtersäcke,  Futter=  Tornister,  Scheffel  deke,  Puzzeugternister,
  Seriegel,  Kartäeschen,  Waschbürsten,  Pferds-Kämme,  kalbfellene  Tornister  2c.  Sodann  am
Minwoch  den  21.  August  ein  bedeutendes  Quantum  Sattler-Abfall-Leder,  bestehend  in  Zeugleder,
Schmal-Leder,  Büffel-Leder  2c.  Und  werden  zu  vorstehendem  Verkauf  insbesonders  Sattler  und  Schumacher,
  Mezgger  und  Bauren,  Vorkäufler  und  Juden,  so  wie  auch  Leimsieder  eingeladen.

Känigl.  Ober-Intendance  der  Cavallerle.

Altshausen.  In  Gemäheit  allergnddigsten  Hefkammer  Decrets  vom  21.  vor.  Mon.  soll  das
herrschaftliche  Maiereigut  zu  Arnetsreute,  wovon  der  Bestand  mit  Lichtmet  1817  zu  Ende  gebt,  wiederum
aus0  Jahre  in  Pacht  gegeben  werden.  Dieses  Gut  begreist  neben  den  erforderlichen  Wohn=  und  gut
cingerichteten  Oeconomie-Gebäuden  992  Morgen  Ackerfeld,  64  Morg.  Gärten,  564  Morg.  Wiesen  u.
%]  Morg.  Waiden  in  sich,  und  hat  eine  sehr  angenehme  und  fruchtbare  Lage.  Die  Perleihung  desselben
  wird  am  Mittwoch  den  28.  Aug.  I.  J.  zu  Arnetsreute  vor  sich  gehen,  wobel  sich  die  Liebhaber
Wormittags  10  Uhr  einfinden  wollen.  Es  wird  jedoch  viemand  zum  Aufstreich  zugelassen  werden,  wer
sich  nicht  mit  magisiratischen  oberamtlich  gesiegelten  Zeugnissen  über  autes  Prädikat,  erprobte  Kenntnisse
im  Feldbau  und  Fäbigkeit  zu  einer  Cautionsleistung  von  2000  fl.  auszuweisen  vermag,  und  find  namente
lich  auch  alle  auoländische  Concurrenten,  wenn  sie  keine  liegende  Gründe  unter  Abligl.  Würtemdergie
schem  Gerichtszwang  besizen,  von  der  Pacht=  Verhandlung  ausgeschlossen.  Den  1.  Jul.  4616.

K.  Cameralamt.

Geißlingen.  Die  Sommer,  Schaasweiden  nachbenannter  Communen  des  hiesigen  Oberamts,
deren  Bestand  mit  dem  heurigen  Epätiahre  zu  Ende  gehet,  werden  an  den  hienach  besiimmten  Tagen
auf  dem  Rathhause  der  Oberamts=  Stadt  auf  die  nächsten  3  Jahre  wieder  dffentlich  verliehen  werden.
I.)  Am  Montag  den  2.  Sept.  Vormittags  9  Uhr  die  Waiden  von  Böhmenkirch  mit  000  Stükfen,  Nenningen
  mit  400  Stüken,  Grünbach  mit  150  Stäük,  und  Ausbausen  mit  600  Etük.  Nachmittags  2  Uhr
die  Waide  von  Weiler  mit  250  Stük,  Oxpingen  mit  312  Stük,  Hofstett  Emmerbuch  mit  300  Stük,
und  Türkheim  mir  700  Seük.  II.)  Am  Dienstag  den  3.  Sept.  Vormittags  9  Ubr,  die  Waide  von
Bräunisheim  mit  300  Erük,  von  Schalksterten  mit  475  Stük,  von  Waldhausen  mit  105  Stük,  von
Sinberesbrim  mit  300  Stük.  Nachmittags  2  Uhr,  die  Waide  von  Steinenkirch  mit  420  Stük,  von
Gro#asiessen  mit  150  Stäk,  von  Gingen  mir  450  Stük,  von  Kuchen  mit  325  Stük,  von  Altenstatt  mit
250  Stüf.  ig.  Am  Mittwoch  den  4  Sept.  Vormittags  9  Uhr,  die  Sommerberg=  Waide  von  Wiesensteig
  nit  150  Seük,  die  Seitelbergwaide  ven  Miesenstalg  mit  600  Stük,  die  große  Waide  von  Trakkenstrin
  mit  325  Erük,  die  kleine  Waide  von  Trakkenstein  mit  175  Stük,  die  Waide  von  Müblbaulen
mit  300  Stüäk.  Nachmitiags  2  Uhbr,  die  Waide  von  Disenbach  mit  600  Stük,  die  Häuslinswaide  von
Gospach  mit  325  Stük,  die  Thalwaide  von  Gospach  mit  325  Stük,  die  Waide  von  Unterböhringen  mit
500  Stük,  die  Waide  von  Hausen  an  der  Fils  mit  220  Stäük.  1V.)  Am  Dornnerstag  den  5.  Sept.
        <pb n="258" />
        234

Vormittags  Uhr,  die  Oeschwaide  von  Deggingen  mit  500  Stük,  die  Alpbernekwaide  von  Deggirgen
mu  700  Stük,  die  Nordalpdergwaide  von  Deggingen  mit  450  Stük,  die  Waide  von  Reichenbach  mit
500  Stük,  die  Waide  von  Ueberkingen  mit  275  Stäk,  und  die  Waide  von  Geislingen  mit  250  Stk.
Die  Pacht.  Liebhaber  wollen  sich  mit  legalen  Vermögens=  Zeugnissen  versehen,  bei  dlesen  Verhandlungen
an  den  bestimmten  Tagen  und  dem  bestimmten  Ort  einfinden.  Den  5.  Aug.  1316.  K.  Oberamt.

Hochdorf,  Oberamts  Waiblingen.  Mit  allergnädigster  Verordnung  werden  2  große  und  s  kleie
ne  Kdnigl.  Maiereien  zu  Hochdorf  auf  9  Jahre  von  Lchtmeß  1817  bis  dahin  1826  aufs  neue  in  Pacht
gegeben  werden.  Die  große  Matereien  enthalten  ausser  geräunigen  Wohnhäusern  und  allen  erforderlb
chen  Wirthschafts  Geokon  an  Aekern  in  allen  3  Zellgen  105  Mozen=  und  an  Wiesen,  Gärten  und
Kändern  12  Morg.  51  Vril.;  jede  der  kleinen  Maiereien  aber  an  Aekern  ungefehr  30  Morg.  und  an
Wiesen,  Gärten  und  Ländern  51  Mrg.  und  hat  ein  Beständer  der  letztern  an  Gebäuden  nichis  als  einen
Antheil  Scheuren  zu  Aufbewabrung  der  Früchte  zu  geniessen.  Die  Aebhaber  haben  sich  bis  Donno#ssles
den  12.  Sept.  Morgens  6  Uhr  in  der  Gerichtsstube  zu  Hochdorf  mit  hinlänglichen  Zeugnissen  über  ir
Präbikat  und  Bermögen,  aouch  daß  sie  den  Feldbau  gebdrig  verstehen,  ohne  welche  keiner  zum  Auffireich
adminirt  wird,  bei  der  Aufstreichs=  Verhandlung  einzufinden;  und  wird  biebei  noch  weiter  demerkt,  daß
ein  Besiänder  einer  grogen  Maierei  1400  7  und  ein  jeder  Beständer  ciner  kleinen  Maierei  600  fl.  an
kiegenden  Götrern  zu  stellen  hat.  Den  3.  Aug.  1616.  Khdn.  Landvogtei=  Steueramt  Rotbenberg,  und
«  Cameralamt  Waiblingen.

Laufffen.  Der  Pacht  des  hiesigen  Kloster-Maiereiguts  gebt  bis  Lichtmeß  1817  zu  Ende.  Neben
den  erforderlichen  Wohn-  und  Oeconomie-  Gebaͤuden  enthaͤlt  solches  168  Morg.  13  Bril.  Acker  in  allen
z  Zellgen,  15  Morg.  1  Brtl.  Wiesen  und  2  Vril.  Kraurgarten.  Die  Wieder-Verleihung  des  Guts  af
die  kuͤnftige  9  Jahre  von  1617  bis  1826.  geht  am  Freitag  den  13.  Sept.  d.  J.  VPormittags  9  Uhr  auf
dem  Rathhaus  allhier  vor.  Die  Liebhaber  welche  hinlaͤngliches  Vermoͤgen  zu  der  noͤthigen  Einrichtung
der  Oeconomie  und  des  Viehstandes,  und  zu  Einlegung  einer  Caution  von  2000  fl.  besitzen,  und  sich
blerüber  vg  uͤber  eine  untadelhafte  Auffuͤhrung  durch  obrigkeitliche  und  oberamtlich  gefiegelte  Zeugnife
legitimiren  können,  mögen  vordersamst  das  Gux  einsehen,  die  annehmliche  Conditionen  vernebmen,  und
sich  dann  bei  der  Verleihungs-Verhandlung  einfinden.  Den  16.  Jul.  1616.  K.  Cameralamt.

Leonberg.  Allergnädigst  besoblenermassen  wird  die  herrschaftl.  Sommer=  und  Winter-Schaafwaide
  zu  Heimerdingen,  Veonderger  Ober=  und  Cameralamts,  deren  Bestand  auf  nächsikommenden  Michaelis
  zu  Ende  gehr,  Donnerstag  den  22.  Aug.  d.  J.  wieder  neuerdings  auf  5  Jahre  in  öfsemüichem
Lufstreich  verliehen  werden.  Die  Bedingnisse  unter  welchen  sie  verliehen  wird,  kann  ein  Liebbader  mit
allen  Umständen  bei  dem  Königl.  Cameralamt  täglich  vernehmen;  vorläufig  aber  dient  zur  Nachricht,
daß  dieselbe  mit  350  Stüken  vermischter  Waare  beschlagen  wird,  daß  die  Schäferei  auf  11  Maikunge#n
nemlich:  Heimerdingen,  Hemmingen,  Schdkingen,  Huschlanden,  Dizingen,  Hoöfingen.  Geberebeim,
Rutesheim,  Mônsheim,  Weißach  und  Flacht,  Waide  und  Zufahrt=  Gerechtigken  in  Lagerbüchlich  destimmter
  Maase  zu  genießen  hat;  daß  ein  Beständer  neben  der  gewöhnlichen  mit  Stallung  vorsehenen
geraummigen  Schäferel,  Wohnung,  auch  noch  eine  besondere  herrschaftliche  Scheuer  nebst  den  darmn  ke

ndlichen  Stallungen  zum  Gebrauch  bekommt;  daß  er  den  Heu=  und  Oehmd-Zehenden  von  ungesübe

50  Morgen  guter  Wiesen  auf  Heimerdinger  Markung  beziehen  darf,  und  dann,  daß  die  Liebbaber  m#

obrigkeltlichen  Zeugnissen  ibres  Bermögens  und  ihrer  Auffübrung  halber,  verseben,  bemeldten  Tag  WVotmttags

  10  Ubr  sich  auf  dem  Heimerdinger  Rathbause  einfinden,  und  zu  Stellung  eines  annebmlichen

Bärges  gefaße  halten  müssen.  Den  2.  Aug.  1516.  Landvogtei.  Steueramt  Rotenberg,  und  Cameral,
  Verwaltung  Lconberg

Mäbringen.  Die  Sommer=  und  Winterschaafwaide  zu  Mähringen  blesigen  Oberames,  melche
#  Stäük  erträgt,  wird  auf  weitere  3  Jahre  vom  17.  Merz  1317  an,  bis  Montag  den  19.  Aug.  d.J.
Vormittags  11  Uhr  auf  dem  hiesigen  Ratbhaus  im  bffentlichen  Aufstreich  verliehen  werden,  wobel  ßh
die  Liedhaber  einfinden  mogen.  Tübingen,  den  1.  Aug.  1810.  K.  Oberanr.

Maulbronn.  Die  unterm  16.  Mai  d.  J.  vorgenommene  Schaafwaide-Verleihung  von  Wurmberg,
  biesigen  Oberamts,  wurde  allerhöchsten  Orts  nicht  genehmlgt,  sondern  eine  nochmalige  öffeutlcche
        <pb n="259" />
        235

[
"%

Werleihung  dleser  Wiiide,  welche  300  Stök  erträgt,  wovon  der  Besiänder  160,  und  die  Burgerschaft
450  einschlagen  darf,  desohlen,  welche  am  Samstag  den  17.  Aug.  Vormittags  10  Uhr  in  dem  allhics
gen  Kloster  ?  Wirthshaus  vorgenominen  werden  wird,  wozu  hiemu  die  Lebhaber,  welche  sich  mit  den
erforderlichen  Zeugasssen  über  Prdonat  und  Vermögen  legitimiren  können,  eingeladen  werden.  Des  2.
Aug.  1816.  K.  Oberamt.

Ober--Sonthesm,  Gaäildorfer  Oberamts.  Die  hiesige  Bierbraueres,  eine  gemeinherrschaftliche
Domaine,  deren  verlängerter  Bestand  mit  Bartholomäi  I.  J.  zu  Ende  gehet,  wird  mit  denen  in  dem
Pacht  begriffenen  Gegenständen,  als  Gebluden,  Remise,  Stallungen,  und  zum  Bierbrauen  und  Branntweinbrennen
  erforderlichen  Gerä#hschaften,  elnem  Keller  zum  Lagerbier,  4  Plerrel  Garten  und  1  Morg,
14  Viertel,  3241  Rurhen  Wiesen,  in  Gemäsheit  allerhöchster  und  hoher  Anordnung  auf  weitere  9  Jahre
an  den  Meistdietenden  öffentlich  verpachtet,  oder  wenn  sich  zum  Ankauf  derselben  mehrere  Liebdaber
einsinden,  unter  Vorbehalt  allerhöchster  und  doher  Genehmigung  in  legalem  Aufstreich  verkauft,  zu  welcher
  doppelten  Verhandlung  Denunerstag,  den  15.  Aug.  d.  3  festgesetzt  ist,  woran  die  Pacht=  und  Kauf-Liedhaber,
  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  über  Prädikak,  Fäbigkent  und  Vermdgen  zur  erforderlichen  Cationsleistung
  versehen,  Vormittags  9  Uhr  in  dem  Schloßgebäude  zu  Ober=  Vonkpenm  sich  einzufinden
haben.  Den  31.  Jul.  1616.  K.  Cameralamt  Wellberg.  —  Gemeinschaftl.  Rentamt  Ober-  Sontheim.

Roßwälden,  Kirchbeimer  Oberamts.  Bis  Samstag  den  17.  Aug.  Vormittags  10  Uhr,  werden
  auf  dem  Rathhaus  r  Kirchbeim,  die  Commun-Schaafwaiden  in  dem  Roßwelder  Staab,  wovon
die  zu  Roßwilden  200  Stük,  von  Wriler  150  Stük,  und  von  Sulppach  100  Stäk  erträgt,  auf  die
nächsten  3  Jahre  im  ölfentlichen  Aufstreich  verpachtet  werden,  wobei  sich  die  Bestandslustige  einfinden
mogen.  Den  1.  Aug.  1816.  K.  Oberamt.“

Tübingen.  Die  unterzeschnete  Stelle  ist  aller  gnaͤdigft  beauftragt  worden,  nachstehendes  auf  weitere
  6  Jadhre  dffentlich  zu  verleiben,  als:  a)  die  Pulvermühle  vor  dem  Haagtbor  an  der  Ammer  mit
12  Stämpfel  und  12  metallenen  Schuhen,  1  aichenen  Roll=  und  1  großen  Polierfaß;  b)  das  geräumige
  Wobngebaude  mit  1  Viertel  Gras=  und  Wurzgarten;  c)  das  Dörrhauß;  d)  das  Kornbäuslen
ep)  den  Kohlosen;  1)  die  Salpeter=  und  Holzhütte.  Diese  Verhandlung  wird  am  45.  r  Vormittags
9  Ubr  in  der  Cameralamts,  Wohnung  dahier  vorgenommen,  dabei  werden  aber  nur  solche  Liebhaber  zugelassen
  werden,  welche  sich  in  Ansehung  ihres  Prädikats  und  ihrer  Kenntniße  in  der  Pulverfabrikatlon
durch  obrigkeitlich  und  vom  Kdnigl.  Oberamt  gelsiegelte  Zeugniße  gehdrig  auszuweisen,  und  eine  Caution
von  wenigstens  1000  fl.  einzulegen  im  Stande  sind.  Die  Bedingungen  werden  bei  der  Verleihung  bekanat
  gemacht  werden.  Den  15.  Jul.  1616.  K.  Cameral-Werwaltung.

Wiblingen.  Das  zu  disseitlgem  Cameralamt  gehdrige  Maiereigut  Ficchbach,  dessen  bisherige  Verpachtung
  sich  an  Martini  dieses  Jahrs  endigr,  soll  in  Gemäskbeit  allergnädigsten  Befehls  auc  weitere
9  Jabre,  von  Martini  1816  dis  dahin  1623  gegen  ein  Locarium  an  Geld  und  Früchten,  im  Wege  des
bffentlichen  Aufstreichs  verpachtet  werden,  und  zwar  wird  der  Versuch  der  Verpachtung  zuerst  als  W
schlossenes  Maiereigut,  und  dann  Stückweise  auf  herrschaftliche  Ratification  vorgenommen  werden.  er
Hof  Fischbach  liegt  S###unden  von  Wiblingen,  und  2  Stunden  von  Ulm,  in  einer  fruchtbaren  Gegend,
bestebr  neben  den  erforderlichen  bequemen  Wohn=  und  Oeconomie-Gebäuden  und  lauffenden  Bronnen,
welch  alles  suimmen  einen  ganz  geschlossenen  sebr  geräumigen  Hof  bildet,  in  95  Jauchert  Akerfeld
44|  Tagwerk  Gärren,  20  Tagwerk  Wiesen,  und  5  Tagwerk,  zu  Wiesen  und  Akerfeld  benuzten  Weise
beru.  Die  Verhandluag  selbst,  wozu  Liedhaber  ueaeleben  werden,  geschieht  Montag  den  20.  Aug.  d.
J.  auf  dem  Hof  Fischbach  Vormittags  Uhr,  wobei  vorläufig  demerkt  wird,  dat  dieses  Gut  mi
nur  Jehnd-Steuer  =  Quartier  und  Vorspannsfrei  verpachter,  sondern  daß  auch  ein  künger  Bestäuder
  mit  einem  baaren  Anlehen  von  300  fl.  zur  ersten  Einrichtung  aus  der  Königl.  Cameral-Casse  dabier
unterstüzt  werden  wird,  bingegen  auch  nur  solche  Liebhaber  zum  ganzen  Pacht  zugelassen  werden,  welcbe
  gute  Landwirtbe,  und  die  erforderliche  Caunon  zu  leisten  im  Stande  find,  auch  ein  schuldenfreies
Permbgen  von  4000  fl.  besitzen,  worüber  sie  sich  gehbrig  auszuweisen  haben.  Den  153.  Jul.  1516.

"  LaadvogtetsStcaekamtand-Dosen-uquamemlathtblmgem

ZKiefaltenundMochentbckLJnGcmäökcitbbchstenDekcctsvoms."Jul.I.J.solles
die  herrschafil  Schaafwaiden  zu  Zwiefalten  und  Mochenihal,  deren  Bestand  auf  Martini  d.  J.  zu  Ende
        <pb n="260" />
        136

gehbt,  auf  weitere  3  Jahre  im  legalen  Aufstreich  verliehen  werden.  Erstere  erträgt  170  Stük,  und  lezkere
  150  Stök  Zuchtmaare,  und  die  Verleihung  geht  Montags  den  2.  Sept.  Vormittags  9  Uhr  z#
wiefalten  aor  sich.  Zum  Aufschlagen  wirb  niemand  zugelassen,  der  mcht  einen  Meister  oder  Concse
as=  Brief  und  ein  amrliches  Zeugniß,  daß  er  eine  Caution  von  300  fl.  in  gerichtlich  versicherten  Capitalien
  oder  3  fachen  Güterwerth  leisten  könne,  aufzuweisen  hafk.  Den  3.  Aug.  1815.
K.  Landvogtei=  Steucramt  Alp,  und  Camecralverwalturg  Zwiefalten.

Neuenbürg.  Der  Soldat  Andreas  Roth  von  Birkenfeld,  disseitigen  Oberamts,  von  dem  Knisl.
Infanterie-Regiment  Nr.  12.  wird  seit  dem  27.  vor.  Mon.  vermißt,  und  konn##  weder  in  seinem  Geburt
  sort  noch  bong  wo  inzwischen  ausgekundschaftet  werden.  Alle  Hoch=  und  Wobllöbl.  Orts--Obrigkeiten
  werden  non  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  gefälllgst  zu  sahnden,  und  ihn  auf  Beireten
wohlverwahrt  an  hiesiges  Oberamt  oder  an  das  Regiments=  Commando  in  Hohenasperg  einzulieftin.
Den  20.  Jul.  1616.  K.  Oberamtr.

Reuttlingen.  Der  Artillerist  Hofer  von  Ohmenhausen,  hiesigen  Oberamts,  welcher  am  11.  Jul.
o.  J.  wegen  Desertion  von  einer  4  jaͤhrigen  Festungsstrafe  befreit,  und  bei  der  Fuß.  Artillerie  wieder  ein
getbeilt  wurde,  hat  sich  den  21.  diß  Nachmutags  aus  der  Garnison  zu  Heilbronn  entfernt.  Alle  Hochünd
  Wohlloͤbl.  Behoͤrden  werden  nun  gehorsamst  erlucht,  zu  Beifahung  des  gedachten  Hofers  alle  zwekdienliche
  Mittel  anwenden,  und  ihn  im  Betretungsfall  der  unterzeichneten  Stelle  wohlverwahrt  einleesern
zu  lassen.  Signalement  des  aus  der  Garnison  zu  Heilbronn  entwichenen  Hofers.  Derselbe  ist  11  Zoll
&amp;amp;  Ein.  groß,  27  J.  alt,  evangelisch,  ledig,  von  Profession  ein  Zimmermann,  starker  Statur,  blonder
Haare,  narbigt  und  schwarzbraunes  Angesicht,  blaue  Augen,  große  Lippen,  und  eingefallene  Wangen,
und  bei  seiner  Entweichung  gekleidet  mit  einem  grauen  Semmer=  Wammes,  rothem  Giller,  dunkelblauet
Mätze,  weißen  Leinwandhosen,  schwarzem  Halstuch,  weißen  Halskragen  und  Sriefel.  Dank  26.  Jul.  1616
.  Oberamt.
Stuttgart,  Amts-Oberamt.  Nachstehende  Personen  von  dem  disseitigen  Oberamts-  Bezirke,
wandern  mit  allerböchster  Genehmigung  aus  dem  Kbnigreiche:  1)  Andreas  Schäfer,  von  Botbnang;
2  Ludwig  Auch,  von  Bernbausen;  3)  Christoph  Heinrsch  Thaler,  von  Vaihingen;  4)  Jakob  Frieduch
ehr,  von  Feuerbach;  5)  Johann  Jakob  Reiser,  aus  Degerloch;  6)  Job.  Georg  Bosch,  von  Bersbausen;
  7)  Andreas  Auch  von  Echterdingen;  8)  Joh.  Grorg  Arnold,  von  Bernhausen;  o)  Jobann
Leypoldt,  von  Plieningen;  10)  Joh.  Michael  Wolf,  von  Möhringen;  11)  Johannes  Waker,  Scheider,
  und  dessen  Ehewelb,  von  Möhringen,  12)  Jakob  Haab,  von  Waldenbuch.  Alle  diese  Leute  lase
sen,  wegen  jedweder  Anlprüche,  die  binnen  Jahresfrist  noch  an  solche  gemacht  werden  kömen,  in  ihrem
disherigen  Wohorte  tüchtige  Bürgen  zurück,  welche  die  Tügung  der  ektwa  noch  ausstehenden  Schmden
jener  Personen  sofort  bewerkstelllgen  werden.  Den  20.  Jul.  1816.  K.  Amtsoberamt  Stungan.

Balingen.  Nachstebende  Personen  aus  dem  hiefigen  Oberamts-Bezirke  haben  allergn#digste  Erlaudniß
  zur  gleichbaldigen  Auswanderung  erhalten,  weil  sie  auf  die  gesezliche  Frist  von  einem  Jahr
durch  Bürgen  vertreten  werden.  Man  bringt  dißz  zur  dffentlichen  Kenntniß,  unter  der  Aufforderung  an
die  etwaigen  Creditoren  der  Auswanvernden,  ibre  Anspräche  binnen  eines  Wierreljabrs  bei  unrerzeichnetem
  Oberamt  einzugeben.  1)  Johaun  Gcorg  Linkh#,#  lediger  Weber  von  Endingen,  nach  Frankreich.
2)  Carl  Ludwig  Schnud,  Handlungsbeflissener,  ledig,  von  Ebingen,  nach  Augspurg.  3)  Jodann  Walther
  Luippold,  lediger  Kupferschmid  von  Balingen,  nach  Ungarn.  4)  Mathias  Mathes,  lediger  Weder
von  Jillhausen,  nach  Frankreich.  8)  Meinrad  Pfaudner,  lediger  Schneider  von  Geißlingen,  nach  Ber-Un.
  6)  Johann  Martin  Vdisch  von  Ostdorf  mit  Familie  nach  dem  Kbnigreich  Polen.  7)  Jobonn  Ja
kob  Ruoff,  Sekler  von  Balingen,  mit  Familie  ebendahin.  3)  Kirschner  Friedrich  Liebmann  von  Balinen,
  und  9)  Mezger  Wilhelm  Friedrich  Meebold  von  Balingen,  beide  mit  Familie  nach  Polen.  10)
uolpb  Koch,  lediger  Zimmermann  von  Geißlingen,  in  das  Fürstenthum  Sigmaringen.  Den  26.  Jun.

16.  K.  Oberamt.

Crallsbeim.  Die  ledige  Maria  Elisabetha  Juliana  Spengler  von  Gündelbart  wandert  nach
Pappenheim,  ius  Königreich  Bajern  aus,  und  vertritt  solche,  ein  Jahr  lang,  deren  Bruder  der  hiesige
Diaconus  Spengler,  Den  13,  Jul.  1516,  K.  Oberann.
        <pb n="261" />
        237

Gaildorf.  Der  Schreiner,  Johann  Georg  Felix  Wleßner  von  Gaildorf,  wandert  nach  Geneve
aus,  und  wird  innerhalb  Jahresfrist  von  seinem  bisherigen  Pfleger,  dem  Gerichtsverwandten  Pfizer  albier,
  vertrete.  Den  2.  Aug.  1816.  K.  Oberamt.

Göppingen.  Wer  an  den  nach  Carlsruhe  auswandernden  Johann  Sausele,  Schnelder  von  hier,
turgend  eine  Ansprache  hat,  kann  sich  innerhald  Jahresfrist  bei  Johannes  Bek,  Zeugmacher  dahter  melden.
  Den  23.  Jul.  1516.  K.  Oberamt.

Schorndorf.  Bentelsbach.  Nachstebende  Bürger  von  Bentelsbach  haben  die  allergnddigste
Erlaubni#  erhalten,  nach  Amerika  auswandern  zu  dbrfen,  nemlich:  Joh.  Jakob  Hellerich,  Hafner,  unler
  Vernetung  des  Damel  Schmak.  Carl  Friedrich  Raff,  Müller,  unter  Vertrretung  des  Wilhelm
Schweizer,  Schumachers.  Gortlob  Krast,  Mezger,  unter  Vertretung  des  Johann  Georg  Beckers,
Weingäriner.  Dieses  wird  zu  dem  Ende  bekannt  gemacht,  damit  diejeuge,  welche  er  quocunque  Ca-Pite
  recheliche  Anspröche  an  oderwähnte  Personen  zu  machen  haben,  sich  innerhalb  Jahresfrist  an  ihre
oben  benannte  S#ellvertreter  wenden  mogen.  Den  15.  Jul.  1816.  k-Oberamt.

chorndorf.  Beutelspach.  Georg  Leonhard  Schmid,  Weing##riner  von  Beutelspach,  hat
die  allergnädigsie  Erlaudniß  zur  Auswanderung  erhalten,  und  wird  durch  den  Burger  Johannes  Dodler
  von  da,  auf  Jahresfrist  vertreten.  Wer  nun  aus  irgend  einem  Grunde  eine  Ansprache  an  denselben
zu  machen  hat,  der  kann  sich  innerhalb  Jahresfrist  an  Kinen  vorgesetzten  Ortsbeamten  oder  an  seinen
öobenbenannten  Stellvertreter  wenden.  Den  27.  Jul.  13816.  K.  Oberame.

Tübingen.  Nachstehende  Personen  wandern  aus:  Catharina  Barbara  Schnalrh  von  Tübingen
nach  Heidelberg  ;  Christopd  Friedrich  Wirsum,  Schreiner  von  Rübgarten  nach  Collmar;  Andreas
Schimd,  Bek  von  Deenhausen  nach  Strasburg;  Gottlob  Jakob  Müller  von  Oferdingen  nach  Philadelphia;
  Johann  Georg  kang,  Zimmermann  von  Lufinau  nach  Wien;  und  Suussten  ngsttag,  Maurer
von  Alteurierh  nach  Orterberg.  Wer  Ansprüche  an  dieselbe  zu  machen  hat,  wende  sich  an  die  betreffende
  Orts-Obrigkeiren.  Den  27.  Jul.  1816.  K.  Oberamt.

Tuttlingen.  Der  hiesige  Schneider,  Gottfried  Rie  wandert  mit  allergnädigster  Erlaubniß  gegen
dle  Bürgschaft  seines  bisherigen  Pflegers,  Engelwirth  Stengelm  dahier  nach  Frankreich  aus,  welches
anmit  e  bekannt  gemacht  wird.  Deu  19.  Jul.  1610.  K.  Oberamt.

Weilbeim.  Maria  Ursula  Sigel  von  Weilheim,  wandert  nach  Keedel,  im  Elsaß,  aus.  Innländer,
  welche  Forderungen  an  sie  zu  machen  haben,  haben  diese  dei  deren  Piern  Sirtus  Schinzler
zu  Acilheim,  spälesleus  in  Jahresfrist  einzugeben.  Den  22.  Jul.  1516.  A  Oberamt  Kirchheim.

 

 

Brakendelm.  Georg  Michael  Schrek  von  Stokheim,  hat  sich  eines  Dlebstahls  in  dem  Haus  des
oseph  Leibfried  daselbst,  an  Zinngeschirr  und  Weiszeug  schuldig,  sich  aber  am  21.  d.  M.  vor  Line
rreiitung  fluͤchtig  gemacht.  Saͤmtliche  Ortsobrigkeiten  werden  daher  geziemend  ersucht,  auf  denselben

fahnden,  ihn  auf  Betreten  arreriren,  und  an  die  unterzelchnere  Stelle  einliefern  zu  lassen.  Signalement:
  Schrek  ist  27  J.  alr,  untersezter  Statur,  bräunlichtes  Angesicht,  braune  Haare,  grane  Augen,
rothen  Bakenbart,  ist  bekletdet  gewesen  mit  einem  weißleinenen  Wammes,  dergleichen  Beinkleidern,  runden
  Hut  und  Siiefel.  De#n  29.  Jul.  1516.  K.  Oberamt.

Freudenthal.  Johann  Martin  Geißel,  lediger  Becker=  Gesell  von  Metterzimmern,  Oberamts
Bessigheim,  welcher  wecen  Diebstahls  durch  Steckbriefe  von  selnem  vorgesezten  Oberamt  verfolgt,  bier
arretmt  worden  war,  ist  in  der  Nacht  vom  30  auf  den  311en  dieh  dahier  mirtelst  Nlederreissung  eines
Osens,  höchstwabrscheinlich  auch  mi  Hülfe  von  aussen,  aus  dem  Gefängniß  entkommen.  Es  werden
daher  alle  betreffenden  Justiz=  und  Polizei=  Behdrden  hievon  benachrichtiget,  und  gezlemend  ersucht,  diesen
  Flüchtling  auf  Berreren  arretiren,  und  wohlverwahrt  hieher  oder  an  das  Kön.  Oderamt  Bessigheim
einliesern  zu  kassen.  Signalement.  Geißel  ist  20  J.  alt,  5  Fuß  7  Joll  6  Lin.  groß,  schlanker  Statur,
  hat  ein  blasses,  ovales  Gesicht,  dlonde  Haare  und  Augbraunen,  hohe  Selrne,  graue  Augen,  spitztge
  Nase,  großen  Mund,  weitze  Zähne,  #pitziges  Kinn;  gerade  Beine.  Er  hat  einen  Kropf.  eine

anze  Kleidung  destund  in  einem  weiß  lelnenca  Wämmsle  mit  weiß  beinernen  Kadpfen,  grau  tüchenen
agen,  halb  weiten  Hosen  und  Sneseln.  Greudenthal,  den  31.  Jul.  1516.  K.  Stabsamt.
        <pb n="262" />
        238

Godppingen.  Der  hienach  signalifirte  Leonbard  Munz,  Leineweber  von  Zell,  hlesigen  Oberemts,

it  schon  an  Wehnachten  vor.  Jahra,  Schuldenhalber  von  Haus  emwichen,  und  inzwischen  nicht  zurilekehrt.
  Säm'tuche  Hoch=  und  Wobllöbl.  Polizei  Behhrden  werden  daher  gehorsamst  ersuchr,  auf  deuseb
en  zu  fabnden,  ihn  im  Betretungsfall  zu  arreriren,  und  zum  Oberamt  hieher  einliefern  zu  lassen.

Sisualement  Munz  ist  37  J.  alr,  5  Zuß  5  Joll  groß,  hat  bagere  Statur,  länglichte  Gische

sorm,  bräuulichte  Farbe,  schwarze  Haare,  braune  Augen,  stumpfe  Rase,  Proporrienirten  Mund,

le  Wangen,  schwargen  Backenbar#t,  gute  Zähne,  gerade  Füsse.  Den  26.  Jul.  1616.  K.  Oberamt

Horrheim,  Vaihinger  Oberamts.  Caspar  Schmidt  von  Horrktim,  welcher  den  31.  Jul.  wigen
eines  auf  ihm  baftenden  Verdachts  eines  großen  Diedstahls  arretirt  und  von  Horrheim  hieher  an  des
Oberamt  transportirt  werden  sollre,  ist  seinen  Führern  im  Klein=  Glattbacher  Wiesenthat  entsprungen.
Derselde  in  19  J.  alt,  ungefähr  6  Fuß  groß,  dat  schwarze  abgeschnittene  Haare,  dergleichen  Augdraunen,
  graue  Augen,  etwas  blatternarbigtes  Gesicht;  war  bekleidet  mit  1  runden  Hut  und  Wach##uch
darüber,  1  dlau  tüchenem  Wammes,  rother  Weste,  grauen  Ueberbosen  mit  rothen  Streifen  und  Stie
feln.  Auch  hat  derselbe  am  23.  Jul.  d.  J.  von  dem  Oberamt  Vaihingen,  als  Kleemeisterei-Kuecht,  ein
Wanderbuch  erbalten.  Ae  Hoch=  und  Wodlldbl.  Ortsebrigkeiten  werden  geziemendst  ersucht,  auf  dicset
Flüchtung  gefälligst  zu  sahnden,  und  ihn  auf  Berreten  wohlverwahrt  an  hi#esiges  Oberamt  eialie  fex#n  #1
lassen.  Den  s.  Aug.  1816.  K.  Oberam

Wiblingen.  In  der  Nacht  vom  30  auf  den  3#ten  v.  Mon.  wurde  dem  Jobann  Wagner  den
Unterweiler,  biesigen  Oberamts  gewaltsamer  Weise  eingebrochen,  und  felgende  Effecten  entwende:
1  kupferner  Waschkessel,  im  Werth  von  16  fl.,  1  dito  Schiffle  von  22  n  1  dito  Schöpspfännle  von
1  fl.,  1  dito  Hafen  von  3  fl.  30  kr.,  1  dito  Durchschlag  von  3  fl,  1  Handbeil  von  45  kr.,  1  paar  hirschlederne
  Hosen  von  8  fl.,  1  Hat  von  1  fl.,  9  Pfd.  Rindsschmalz  von  3  fl.  18  kr.,  12  Eier  von  12  K.,
zusammen  58  fl  45  kr.  Saämtliche  Obrigkeiten,  in  deren  Wirkungskreis  es  einschlägt,  werden  g
ziemend  ersucht,  auf  den  undekanuten  Dieb  sowohl,  als  die  gestohlenen  Effekten  zu  fahnden,  und  erstemn
in  Betretungsfall  zu  verhaften,  und  wohlverwahrt  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  3.  Aug.  1616.

K.  Oderamt.

Gbs  fagen  f„Reiedlinger  Oberamts.  Die  ledige  Tochter  des  Schnriders  Johann  Maoders  von
Sbffingen,  Waldburga,  welche  schon  vor  mehreren  Jahren  Spuren  des  Wadasinns  als  Folgen  eine
rankheit  gezeigt,  ist  gestern  Vermittags  7  Uhr,  wabrscheinlich  #n  einem  solchen  Ansall  von  Hause  enshen,
  nachdem  sie  früher  aus  idrem  Dienste  zu  Emeringen  entlesfen,  und  ohne  Wissen  und  Wullen  de
brigen  10  —  14  Tage  in  der  Gegend  umhergeloffen,  und  sich  dald  da  dald  dort  unter  allerlei  nichtign
-orwänden  aufgehalfen  hat.  Dieselbe  ist  17  J.  alr,  grosser  bagerer  Statur,  hal  blonde  Haure  wesche
noch  in  keinen  Zopf  gebunden  werden  konnten,  volles  Angesicht,  hohe  Stirne,  große  braune  Augen  u.
dergleichen  Augbraunen,  spitzige  Nase,  etwas  aufgeworfene  #ippen,  volle  Baken,  spiziges  Kinn  obbe
sichtbare  Gebrechen.  Bekleidet  war  sie  del  ihrem  Eniweichen  mit  einem  roth  gestreisten  selbst  gewirkten
Korset  und  Schur  grauen  Wistingrok,  grünen  alten  Mieder,  ohne  Haube,  Schuhe  und  Strümpfe,
und  trägt  gewöhnlich  statt  einer  Haube  das  Nastuch  um  den  Kopf  gebunden.  Alle  Hoch-  und  Wohllbl.
Obrigkeiten  und  Polizei  =  Behörden  werden  daher  ersucht,  auf  diese  Person  sahnden,  und  sie  im  Beiretungsfall
  anher  einliesern  zu  lassen.  Den  20.  Jul.  1816.  K.  Oberemt.

Horb.  Zu  Birlingen  starb  am  9.  d.  Mon  eine  gänzlich  unbekannte  Weibsperson  Indem  man
solche  hienach  signalisirt,  ersucht  man  (ämtliche  detreffende  Behdrden  auf  Eihebung  einer  Spur  von  ihrer
Herkunft  mitzuwirken,  und  von  den  Resultaten  unteizeichnete  Stelle  zu  bena  brichtigen.  Sie  mochte
ungeführ  60  J.  alt  sepn,  war  noch  ziemlich  wohlbeleibt,  und  ungefäbr  s  Fuß  6  Joll  groß,  war  beklei
det  mit  einem  abgenähren  mit  Wolle  ausgefütrerten  schon  ziemlich  zerrissenen  dunkelroth  gesärbten  und
weiß  gesternten  kottonenen  Kuttel,  einem  blau  zeugenen  zerrissenen  Brusttuch,  grauen  Haude  mit  schwar,
zer  Einfassung,  alten  blauen  zerrissenen  Wiflingsrock,  schwarz  leinenen  Schurz,  weitzen  zermissenen  Strümpfen,
  reustenem  Hemd,  in  ihrer  Tasche  war  ein  Pater  noster  gesunden.  Sie  batte  einen  runden  Kepf
mit  grauen  abgeschnittenen  Haaren,  abgedachte  Senne,  blaue  Augen,  stumpse  Nase,  eingefallene  Wanc#en,
  etwas  hevorstehendes  Kinn,  die  obere  Kinnlade  obne  Zibne,  an  der  untern  noch  einige  weusge
Sumpen,  dicken  Hals,  etwas  stark  aufgerriebenen  Bauch.  Den  20.  Jul.  1616.  K.  Oberamt.

 

 

 

NM#e
        <pb n="263" />
        Nro.  36.  1  816.  a58

Königlich=  Württember  gisches

Staats-und  Regterungs-Blakt.

Samstag,  17.  Aug.

 

 

Rechts-=  Erkenntnisse  des  Kdn  Oder-Justiz=  Collegtums.

1)  Die  UAppellations-Sache  von  Weinlderg  zwischen  dem  Baker  Albreche  Retter
zu  Mainhard,  Anten,  und  dem  Mezger  Albrecht  Riedel  daselbst,  pä##  debiti,  Aten,  wurde
  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde  von  Amtswegen  durch  Reseript  verworfen.
  Stuttg.  den  20.  Jul.  1876.

2)  In  der  Rechts=  Sache  erster  Instanz  zwischen  Philipp  Miesch  und  Conforten
von  Westernhausen,  Kl.,  Widerbekl.,  und  der  Freiherrlich  v.  Ellrichshausenschen  Vormundschaft
  zu  Assumstadt,  Bekl.,  Wiederkl.)  Entschädigungs=  Forderungen  betr.,  wurde
auf  Abschwörung  des  suppletorischen  Sides  von  Seiten  des  Klagers  Mitsch  erkannc.
Setutegarc,  den  1.  Aug.  1816.

5)  In  der  Debitsache  des  in  Wilna  verstorbenen  Hauptmanns  v.  Hang  vom  InfanterieRegiment
  Nr.  2.  Herzog  Wilhelm)  wurde  sententia  locatoria  ausgesprochen.
Stuttg.  den  a.  Aug.  1816.

4)  In  der  Rechts-Sache  erster  Instanz  zwischen  Johann  v.  Gervass  aus  Mezzo
Tedesco,  Kl.,  und  dem  Geheimenrath  v.  Jann  dahier,  Bekl.  Jurückforderung  der  nach
dem  Cours  der  Wiener  Banco,  Zettel  zu  viel  bezahlten  Inceresse  aus  einem  Capital  befeebend
  /  wde  der  Bekl.  von  der  gegen  ihn  erhobenen  Klage  entbunden.  Stuttg.  den

ug.  1816.

Scraf,  Erkennniße  des  Königl.  Criminal,  Tribnnals.
Ad  Mand.  Sacr.  Hegiae  Mej.

Den  1.  Jul.  wurde  die  zu  Eßlingen  in  Verhaft  u.  Untersuchung  gekommene  Christiane
  Friedrike  Schworeßky  von  Stuctgart,  wegen  Schwangerschafts=  Verheimlichung,
heimlicher  Geburt  und  Werlassung  ihres  Kindes  unter  Einrechnung  ihrer  Scortations=Strafe,
  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,  mit  einer  achtmonatlichen  Zuchchaußstrafe  belegt.
        <pb n="264" />
        240

Eodem  ist  der  zu  Altdorf  wegen  Diebstahls  zund  Concubinats,  verhaftete  Stephan
Jiegler  von  Kellershausen,  im  Königreich  Baiern,  zu  vier  und  einhalbsähriger  Zuchthaußstrafe
  mit  dem  Anhang  verurtheilt  worden)  daß  er  nach  deren  Erstehung  aus  den
Königl.  Staaten  unter  Androhung  einer  scharfen  Bestrafung  im  Falle  der  Rukkehr  verwiesen
  werden  soll;  dessen  Mitschuldige,  die  Barbara  Weber  von  Luremburg,  und  die
Magdalena  Sabloner  von  Erzisweiler  aber  wurden  sede  zu  zwei  und  einhalbsähriger  Zuchthaußstrafe,
  und  nachheriger  Reclusson  in  einem  Urbeitshauße  auf  wenigstens  sechs  Menate
  verurtheilt,  und  sämtliche  Inquissten  zum  Ersatze  der  Kosten  verfällt.

Todem  wurde  die  zu  Urach  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Christine
Margaretha  Geiger  von  Owen,  Oberamts  Kirchheim,  wegen  großen  Diebstahls,  zu  acht
natlicher,  und  deren  Mitschuldige  Catharina  Barbara  Mayer  von  da,  zu  einjähriger
Luchrhaußstrafe  und  zum  Ersatze  der  Kosten  zu  gleichen  Theilen  verurtheilt.

Am  3.  Jul.  ist  der  zu  Ellwangen  verhaftete  Lorenz  Thaler  von  Fachlenfeld,  Obeames
  Aalen,  wegen  begangenen  Srrassen-Raubs,  neben  Erstartung  aller  Kosten  mit  einer
  vierjahrigen  Juchthaußstrafe  belegt  worden.

kodem  wurde  der  zu  Calw  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann  Feie
drich  Höß  von  Enzweihingen)  Oberamts  Vaihingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,
neben  dem  Erkatze  aller  Kosten  mit  fünfmonatlicher  Zuchthaußstrafe  belegt.

Unter  dem  4.  Jul.  ist  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Johann  Georg  Schaufler  von
Oehringen  wegen  Diebstahls,  zu  2¼calcchen  und  dessen  Mitschuldiger,  Georg  Chr##
stian  Wohlfarth  von  da)  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeic  verurtheilt,  und  sedem  ein
angemessener  Kostens-Antheil  zugeschieden  worden.

Eodem  wurde  der  wegen  wiederholten  Diebstahls,  zu  Mergencheim  in  Verhaft  und
Untersuchung  gekommene  Georg  Albrecht  von  Ertenhausen,  Oberamts  Künzelsau,  nebes
dem  Ersatze  aller  Kosten  zu  viermonatlicher  Festungsarbeit  verurtheilt.

Den  5.  Jul.  ist  die  zu  Ulm  verhaftete  Sofephine  Knaupp  von  Laupheim,  Oberamts
Wiblingen,  wegen  wiederholten  Markediebstahls,  neben  dem  Ersaße  der  ihr  zugeschiedene
Kosten,  zu  zehnmonatlicher  Juchthaußstrafe  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß
bis  zu  erprobter  Besserung)  jedoch  wenigstens  auf  ein  Jahr  verurtheilt  worden.

Am  6.  Jun.  wurde  der  zu  Mergentheim  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekomme
ne  Georg  Heck  von  Stuppach)  Oberamts  Mergentheim)  wegen  wiederholten  Diebstahls
zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  und  nachheriger  Verwahrung  in  ein  Arbeitshauß  bit
iu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  zwei  Monate  condemnirt.

Lodem  ist  der  zu  Aledorf  in  Untersuchung  gekommene  Kaver  Hund  von  Madenren"
te,  Oberamts  Tectnang,  wegen  Widersezlichkeit  gegen  die  Obrigkeit,  neben  dem  Ersatze
aller  Kosten  mit  fünfmonatlicher  Zuchthaußstrafe  belege  worden.

kodem  wurde  der  Ludwigsburg  verhaftete  Joh.  Georg  Stuͤber  von  Oßweil,  Obn  -
emts  Ludwigsburg,  wegen  Betrugs,  neben  dem  Erfaße  aller  Kosten  mit  achemonatlicher
Juchthaußarbeit  bestraft.

Uncer  dem  8.  Jul.  ist  gegen  den  zu  Aledorf,  wegen  Diebstahls,  in  Verhaft  und
Untersuchung  gekommenen  Johann  Riedlinger  von  Donaueschingen  im  Großherzogebun
        <pb n="265" />
        241

Baden,  neben  dem  Erfatze  der  ihm  zugeschiedenen  Kosten  zu  einfähriger  Festungsarbeit
und  nachheriger  Ausweisung  aus  den  Königl.  Staaten  verurtheilt  worden.

Lodem  wurde  der  zu  Ulm  verhaftete  Paul  Gluf  von  Weidenstetten,  Oberames  Al
beck)  wegen  wiederholten  Diebstahls  und  Fälschung,  neben  Bezahlung  aller  Kosten  zu
einer  achtmonatlichen  Juchthaußstrafe  und  nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeitshauß  bis
zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  sechs  Monate  verurtheilt.

kocdem  ist  die  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Kunigunda  Hafner
von  Ulm,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten  zu  dreijähriges
Bachraußstrafe“  und  nachheriger  Verwahrung  in  einem  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter

esserung,  jedoch  wenigstens  auf  ein  Jahr  verurtheilt  worden.

kockem  wurde  der  zu  Ellwangen  verhaftete  Johann  Burkhard  Hofmann  von  Neustädtlein,
  Oberamts  Crailsheim)  wegen  Diebstahls  und  Berrugs,  neben  dem  Ersatze  aller
  Kosten  mit  viermonatlicher  Festungsarbeit  belegt.

Den  10.  Jul.  ist  der  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann
Georg  Fezer  von  Söhnstetten)  Oberamts  Heidenheim)  wegen  großen  Diebstahls,  neben
Bepahun  aller  Kosten  mit  fünfzehnmenatlicher  Festungsarbeit  bestraft  worden.

Am  13.  Jul.  wurde  der  zu  Rottweil  verhaftete  Conrad  Wilhelm,  gewesener  WaldschüJze
  von  Harthausen,  Oberamts  Oberndorf,  wegen  Veruntreuung,  neben  dem  Ersatze
aller  Kosten,  zu  sechsmonatlicher  Juchthaußstrafe  verurtheilt.

kodem  ist  der  zu  Heilbronn  wegen  Widersezlichkeit,  in  Untersuchung  gekommene
Matthaus  Friz  von  Allmersbach,  Oberamts  Baknang,)  neben  dem  Ersaßte  aller  Kosten
in  viermonatlicher  Festungsarbeit  condemnirt  worden.

Unter  dem  15.  Jul.  wurde  der  zu  Aledorf  verhaftete  Johann  Georg  Gäng  von
Thannhausen,  Oberames  Waldsee,  wegen  Diebstahls  und  Rißhandlung  seines  Vaters,
neben  dem  Ersaß  aller  Kosten  mtt  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  bestrafe.

Am  17.  Jul.  ist  die  zu  Ulm  wegen  Kindsmords  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene
  Maria  Anna  Schönberger  von  Stafflangen,  Oberamts  Waldsee,  neben  dem
Ersatz  aller  Kosten  mit  vierzehnséhriger  Zuchthaußstrafe  belegt  worden.

Den  18.  Jul.  wurde  gegen  die  zu  Mergentheim  verhafeete  Elisabecha  Seibold  von
Schilligsfürst  in  Baiern,  wegen  Diebstahls  und  Berrugs,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten
  eine  zweisährige  Zuchtshaußstrafe  erkannt,  und  deren  nachherige  Verweisung  aus  den
Konigl.  Staaten  verfügt.

kockem  ist  der  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Andreas
Kehrer  von  Tübingen,  wegen  Diebstals,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten,  zu  sechsmonatlicher
  Festungsarbeit  verurtheilt,  und  zugleich  verfüge  worden,  daß  er  nach  deren  Erstehung
  unter  genaue  Aufsscht  der  Orts,  Polizei  zu  stellen  sei.

Unter  dem  22.  Jul.  wurden  die  zu  Roctweil  verhafteten

1)  Maria  Hauser  von  Flözlingen,  Oberamts  Rottweil,  wegen  versuchter  Tödtung
ihres  Ehmanns  durch  wiederholte  Giftmischung  und  Erdroßlung,  auch  wegen  Ehebruchs)
zu  dreißigsähriger,  und

2)  Marrin  Rieger  von  da,  wegen  nächster  Theilnahme  an  jenen  Vergiftungen,
        <pb n="266" />
        444

auch  wegen  Ehebruchs,  zu  fünfzehnjähriger  Zuchthaußstrafe  verurtheilt,  und  in  Rälscch
der  Kosten  das  Angemessene  angeordnet.

Kodem  ist  der  zu  Talw  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Gottfried  Müller
von  Mössingen,  Oberamts  Rottenburg,  wegen  Diebstahls  und  Betrugs,  neben  dem  Er
sas  aller  Kosten,  mit  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  bestraft  worden.

Eodem  wurde  der  zu  Urach  verhaftete  Leopold  Levi  von  Mühlen,  Oberamts  Horb,
wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  zu  dricthalbsähriger  Zuch#o
haußstrafe  verurtheilt.

Am  24.  Jul.  ist  in  der  Untersuchungs-Sache  gegen  den  zu  Göppingen  in  Verhaft
gekommenen  Wilhelm  Heinrich  Reichert  von  Jebenhausen,  Oberamts  Göppingen,  wegen
des,  an  der  von  ihm  geschwächten  Wictwe  Maria  Ursula  Schüsle  von  da,  begangenen
Mords  erkanne  worden,  daß  derselbe  mit  dem  Rade  von  oben  herab  vom  Leben  jum
Tode  gebracht,  demnachst  sein  Kopf  auf  einen  Pfahl  gestekt,  und  der  Leichnam  auf  das
Rad  geflochten,  auch  die  Kosten  der  Untersuchung  aus  srinem  Verinögen  ersezt  werden
sollen,  welches  Erkenneniß  den  a.  Aug.  vollzogen  worden  ist.

Den  a27.  Jul.  wurden  wegen  Betrugs

1)  die  zu  Eßlingen  verhartete  Johanne  Margarethe  Merkler  von  Stuttgart  zu  fünf,
zehnmonatlicher  Zuchthaußstrafe,  und  zu  nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu
erprobter  Besserung,  sedoch  wenigstens  auf  ein  Jahr,  6

a)  die  Mitschuldige  Friedrike  Beutel  von  da,  zu  zehnmonatlicher  Zuchchaußstrafe
und  gleichmäßiger  Verwahrung  in  ein  Urbeitshauß  nach  erstandener  Strafe,  und  endich

3)  die  mitimplicirte  Christina  Margaretha  Klumpp  von  da,  zu  viermonatlicher
Luchthaußstrafe  verurtheilt,  wobei  rüksichtlich  der  Kosten  das  Angemessene  verfüge  worden.

Kodem  ist  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene  sulpendurte
Oberamts-Gerichts-Assessor  und  Casernen=  Inspector  Stoll  von  Eßlingen,  wegen  Pig“
schafts-Rests  und  Veruntreuungen  bei  der  Casernen=  Verwaltung,  von  seinen  bisherigen
Amts=  Secellen  kassirt,  zu  Bekleidung  jeden  öffentlichen  Amtes  und  fernerer  Verwaltung
einer  Pflegschaft  für  unfahig  erklärt),  und  unter  Vorbehalt  eines  angemessenen  S##-Addicaments
  auf  den  Fall,  daß  sich  künftig  noch  ein  größerer  Reat  ergeben  sollte,  #u
zwei  und  einhalbsähriger  Juchthaufstrafe,  auch  zum  Ersah  der  ihm  zugeschiedenen  Kosten
und  der  Rest=  Summen  nebst  Zinsen  verurtheilt  worden.

Eodem  wurde  die  zu  Rottenburg  verhaftete  Rossna  Barbara  Heim.  von  Canstatt,
wegen  Diebstahls,  Fälschung  und  Scortation,  neben  Bezahlung  aller  Kosten  mie  fünf,
monatlicher  Zuchthaußarbeit,  als  Hofschäáfferin  in  dem  Irrenhauß  zu  Iwiefalten  bestraft.

Unter  dem  29..  Jul.  ist  der  zu  Mergentheim  in  Verhaft  nnd  Untersuchung  gekommene
  Friedrich  Fauß  von  Kuͤnzelsau  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  Erstattung
aller  Kosten  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  und  nachheriger  Reclusion  in  ein  Arbeitshauß,
  jedoch  wenigstens  auf  drei  Monate  condemnirt  worden.

in  30.  Jul.  wurden  die  zu  Ellwangen  verhafreten  David  Scaudenmayer  von  Dudelhof,
  und  Martin  Banthaf  von  Söhnstetten,  Oberamts  Heidenheim,  wegen  Diebstabls,
neben  dem  Ersatze  der  Kosten,  ersterer  zu  achtmonatlicher  und  lehterer  zu  fünfmonat!“
cher  Festungsarbeit  verurtheilt.  «
        <pb n="267" />
        245

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  unterm  14.  Aug.  dem  Hof-Medicus  Dr.  Klein  die
gnaͤdigste  Erlaubniß  ertheilt,  die  von  des  Kaisers  von  Rußland  Masestat  ihm  verurben
  Decoration  des  St.  Wladimir=  Ordens  4Ater  Classe  annehmen  und  tragen  zu

Urfen.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom

9.  Aug.  die  bisher  combinirt  gewesene  Commun,  Rechnungs-Revisorate  in  den  Oberämtern
  Sulz  und  Horb,so  wie  in  den  Oberämtern  Gerabronn  und  Mergentheim
zu  trennen,  die  bisherigen  Commun-Rechnungs=  Revisoren  Sctost  für  das  Oberamt
Sulz,  und  Walz  für  das  Oberamt  Gerabronn  zu  bestimmen,  sodann  für  das  Oberame
  Horb  den  bisherigen  Oberamts-Accuar  Leipold  zu  Vaihingen,  und  für  das
Oberamt  Mergencheim  den  seitherigen  Rechnungs=  Revisorars-Amtsverweser,  Oberamts=Actuar
  Erhard  zu  Revisoren  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  7.  Aug.  die  erledigte
  Pfarrei  Schweindorf,  Dibcese  Aalen,  dem  Pfarrer  M.  Riederer,  in  Barcholemd,
  zu  übertragen,  und  "

dem  zur  erledigten  katholischen  Patronat=  Caplanei  in  Pfärrich,  Oberamts  Wangen,
nominirten  Vikar  Boner  in  Ravensburg  die  allerhöchste  Bestärigung  zu  ertheilen,  auch

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  12.  Aug.  die  erledigte  Pfarrei  Juffenhausen,
Diöcese  Ludwigsburg,  dem  Pfarrer  Hübler  in  Fluorn,  Diöcese  Sulz)  zu  übertragen
allergnddigst  geruht.

Der  Rechts-Candidat  Friedrich  Franz  Carl  Kübel  von  Kirchheim  unter  Tek,  ist
nach  erstandener  Prüfung  in  die  Jahl  der  Königl.  Advokaten  aufgenommen  und  bei  dem
Königl.  Ober-Justiz=  Collegtum  immatriculirt  worden.  Stuttg.  den  20.  Jul.  1616.

Weinsbrg.  Se.  Königl.  Masest.  haben  nicht  nur  zu  Unterstüzung  der  Armen,
  und  durch  Wetterschaden  Verunglükten  im  hiesigen  Oberamt  auf  verschiedene  Male
218  Schfl.  Dinkel,  50  Schfl.  Gersten,  und  20  Schfl.  Roggen  zu  geminderten  Preißen
anzuweisen,  sondern  auch  den  armen  Weingärenern  einen  Steuer-Nachlaß  von  5,000  fl.
zu  verwilligen  allergnddigst  geruhe,  welche  allerhöchste  landesvärerliche  Huld  die  betreffenden
  Personen  mit  dem  tiefsten  alleruncerthdnigsten  Dank  erkennen.  Den  2.  Aug.  1816.

Königl.  Oberamt.

Tübingen.  Da  auf  allerhöchsten  Befehl  Kônigl.  Hochpreisl.  Departement  des
Innern,  Section  der  innern  Administration  vom  26.  Jul.  d.  J.  der  Gensd'arme  Jaiser,
  welcher  sich  zu  Rettung  des  ins  Wasser  gefallenen  12  jährigen  Knaben  Jacob  Friederich
  Weidlen  von  Tübingen  einer  eigenen  Lebensgefahr  mit  aufopferndem  Edelmuth
ausgesezt  hat,  zur  Auszeichnung  öffentlich  belobt  werden  solle,  jo  wird  solches  anmit  zur
allgemeinen  Kenntniß  gebracht.  Den  24.  Aug.  1816.  Königl.  Oberamt.

 

 

Ludwigsburg.  Der  Gerdist  Anton  Braun  von  Mundeldingen,  Oberamtt
        <pb n="268" />
        244

Ehingen,  welcher  am  5Sten  d.  Mon.  in  hiesiger  Garnison  aus  dem  Arrest  entsprungen  is,
wird  hiemit  peremtorisch  vorgeladen,  sich  von  heute  an  innerhalb  6  Wochen,  wovon  ihm
14  Tage  zum  ersten,  14  Tage  zum  zweiten  und  14  Tage  zum  dritten  Termin  gegeben
werden,  bei  seinem  Regiment  wieder  zu  stellen;  widrigenfalls  er  sich  zu  gewaͤrtigen  hat,
daß  er  der  Desertion  für  schuldig  erkannt,  und  gegen  ihn  in  contumsciam  verfahren  werde.
  Den  12.  Aug.  1816.  K.  Commando  der  Königl.  Garde  zu  Pferd.

 

Walbllugen.  Bis  Montag  den  16.  Sept.  d.  J.  gedenken  wir  die  erledigte  Jinkenisten,  Siell
allhier  wieder  zu  ersezen,  und  laden  daher  die  Competenten  ein,  gedachten  Tags  Morgens  6  Uhr  #f
allbiesigem  Rathhaus  zu  erscheinen,  und  sich  der  Gescblich  angeordneten  Prüfung,  nach  geschehener  Ve#
legung  ihrer  Zeugaisse  zu  unterwersen.  Den  12.  Uug.  1816.  K.  Oberamt  und  Magistrat.

 

Zudwigeburg.  Zur  Koͤnigl.  Militair-  rix*iN-.e  werden  künftigen  Mittwoch  den  211.  d.  N.,
ein  Quantum  Schmal  und  Jeug=  Leder,  Sohlenhäute,  Kalbfelle  zu  Stiefeln  auch  Hosen=  Besezunge,
und  gegen  40  Dächent  weiß  und  braune  Schaaf--Felle,  im  Abstreich  verakkordirt,  wozu  die  Lieferungskustige
  um  8  Uhr  früh  zu  erscheinen  haben.  Den  12.  Aug.  1846.  K.  Ober-Intendance  der  Infantene,

KLudwigsburg.  Auf  dem  Kbnigl.  Arsenal-Plaz  daselbst  werden  an  unten  hemerkten  Tagen  melrere
  dem  Militär  entbehrlich  gewordene  Artikel  gegen  baare  Bezahlung  an  die  Meistbietenden  dffentlich
verkauft,  und  werden  die  betreffende  Liebhaber  zu  diesem  Verkauf  anmit  eingeladen.  Die  wailliche  Versteigerung
  wird  in  folgender  Ordnung  vorgenommen,  und  zwar:  Um  Dienstag  den  3.  Sept.  lommen
beim  Verkaufe  vor:  eine  bedeutende  Angabl  lederne  Casquets  und  Tzakos  auch  Baͤren-Muͤhen  alter
Art,  desgleichen  eine  große  Zahl  filzene  Tzakos,  goldene  und  filberne  Offiziers-Jagdschnöre,  so  wie
auch  faͤdene  Soldaten  -  Jagdschnuͤre,  Kutterals  von  Mözen,  Chraße,  Bäsche  von  Bockshaar,  Riemwert,
Blechwaar,  auch  sonst  noch  kleine  Ariikel.  Am  Mitewoch  den  4.  Sept.  Sept.  überläßt  man  der
Käufern,  Wagen=  Blalsen,  JZelten,  elserne  Kessel,  Casserolles,  Sellerwagre,  Werkzeuge  aller  Art,  Grat-Geschirre,
  steinlindene  und  aichene  Diehlen  und  Breiter,  auch  etwas  altes  Eisen  und  Haushalmungs=  A##
t##kel.  Zu  diesem  vorkommenden  Perkauf  wollen  sich  nun  die  Liebhaber  an  gedachten  Tagen,  jedeswel
Morgens  9  Uhr  und  Mittags  2  Uhr  quf  dem  Königl.  Arsenal=  Plaz  einfinden.  Die  derreffende  Ortse
Hbrigkeiten  aber  werden  ersucht,  diesen  Verkauf  ibren  Amts=  und  Ortsuntersebenen  noch  besonders  auf
die  bel  andern  Publekattonen  sonst  gewöhnliche  Weise  bekannt  machen  zu  lassen,  damit  solcher  um  se  z##i
wisser  zu  Jedermanns  Wissenschaft  gelangen  möge.  Den  6.  Aug.  4816.

Kdn.  Ober-Intendance  der  Artillerle.

kudwigsburs.  Au  nachbenannten  Tagen  werden  deim  Wagenhaus  am  See  allhier  folgende
fürs  Kduigl.  Militär  nicht  mehr  anwendbare  Lederwerks=  und  andere  Ar#kel  gegen  sogleich  baare  Bezablung
  im  Aufstreich  verkauft,  und  zwar:  Montag  den  19.  Auqust  d.  J.  Pormittags  von  9  Uhr  an:  Car#
kouches  von  Offiziers,  Sporn,  Trompeten,  Waldhorn  lamt  Banderolls,  deutsche  und  enalische  Cavallevie=
  Sättel,  JZäume,  Trensen,  Reisthaster,  Porder=  und  Hinterzeug,  Ober=  und  Unter=  Gurten,  Steighügel,
  Pistolbalfter,  Chabraguen,  Wallrappen,  Fuhr  Geschirr,  und  wollene  Pferds  ·  Teppiche.  Am
Dienstag  den  20.  Aug  der  Ueberrest  von  Cavallerie-Sätteln,  Chabraquen,  Wallrappen,  Fuhrgeschi-#en,
  wollenen  Teppichen,  Teppich=  Gurten,  Futtersäcke,  Futter-Tornister,  Schefseliccke.,  Puzzeugkornister,
  Striegel,  Kartätschen,  Waschbürsten,  Dferds=  Kämme,  kalbsellene  Tornister  2c.  Sodann  am

Mittwoch  den  21.  August  ein  bedeutendes  Qnuanum  Sattler-Abfall-Leder,  destehend  in  Zeugleder,
Schmal-Leder,  Büffel=  Leder  2c.  Und  werden  zu  vorstehendem  Verkauf  insdesonders  Sattler  und  Sch#-macher,
  Mezger  und  Bauren,  Vorkäufler  und  r#en,  so  wie  auch  Leimsieder  eingeladen.

Kdnigl.  Ober  =  Intendance  der  Cavallerie.

 

E—

 

kudulgsburg.  Grossachsenhelm.  Am  Montag  den  26.  Aug.  Vormittags  9  Uhr  werdes
#an  herrschastlichen  Schaashaus  zu  Grossachsenheim  50  Sien  spanische  Steer  und  120  Stüt  (pauscche
        <pb n="269" />
        24

Mutterschaafe,  göstenthells  noch  zur  Zucht  taugisch,  re  ratikatone  öffentlich  versteigert,  wohn  die
bLiebhaber  eingeladen  werden.  Den  12.  Aug.  1816.  Kön.  Bau=  und  Garten.  Direction.

Altsbausen.  Erhaltenem  allerböchsten  Befehl  zufolge  soll  die  400  Stäk  ermagende  hewschaflliche
Sommer,  Schaafwesde  auf  den  Feldmarkungen  von  Altshausen,  Ebersbach,  Hochberg,  Kreuried,,  Eichstegen,
  Mendelbeuren,  Fleischwangen  und  Pfrungen,  wovon  der  Bestand  mit  Lichtmeß  1617  zu  Ende

ehr,  auf  weitere  3  oder  6.  Jahre  aun  den  Meistbietenden  verpachtet  werden.  Die  unterzeichnete  Stelle
ringt  solches  andurch  zur  allgemeinen  Keuntniß,  und  ladet  die  allenfallsigen  Pachtliebhaber,  welche  sich
wegen  der  Caurionslei  uasg  von  700  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  zu  legirimiren,  und  auch  #hre
Meister  =  oder  Coacessionsbriefe  zu  produchren  haben,  ein,  sich  dis  Mutwoch  den  21.  August  I.  J.  Vormittags
  10  Uhr  im  kameralamtlichen  Geschäftszimmer  dahier  einzusinden,  und  das  weitere  alsdaun  zu

gewaͤrtigen.  De  1.  Jul.  1616.  K.  Cameralann.

Brakenheim,  Schw  rt  Die  Chaufsirung  eines  Weg-Dlstrikrs  von  1903  Ruthen  von  ersterm
  Ort  gegen  Zweiten,  wordber  der  Ueberschlag  3155  fl.  bemägt,  wird  am  4.  Sept.  Nachmittags
2  Uhr  auf  dem  Rathhause  in  Brakenheim,  und  die  Ehaussirang  von  657  Ruthen  von  Schwaigern  gegen
Brakenheim,  deren  Ueberschlag  2519  fl.  *  u77  am  5.  Sept.  Vermittags  9  Uhr  auf  dem  Mansh.
i  Schwaigern  in  Abstreich  tracht=  wozu  i

P#den  wollen.  Die  Uebersch

ben.  Den  30.  Jul.  1016.

Wiblingen.  Der  bei  der  Koͤnigl.  Garde  zu  Fuß  stehende  8  Dilger  aus  Humlangen,  hat
sich  aus  Veranlassung  eines  begangenen  Fruchtdiebstahls  am  24.  vor.  M.  im  ·  Urlaub  fluͤchtig  gemacht,
und  auf  diese  Art  seine  Fahne  treulos  verlassen.  Saͤmtliche  Hoch-  und  Wohlloͤbl.  Civil-  nud  Militair-Behbrden
  werden  daher  geziemend  ersucht,  auf  den  ebenbenannten  Deserteur  fahnden,  ihn  im  Betretungsfall
  arretiren,  und  wohlverwahrt  auher  einliefern  zu  lassen.  Den  4.  Aug.  1616.  K.  Oberamt.

Aalen.  Rachfolgende  abwesende  Milltatrpflicheige,  —  1  Anshebung  notirt  find,  werden  hiee

4ch  also  die  Vebhaber  mit  den  erforderlichen  Jeugnessen  eind4ge
  aber  sind  täglich  bei  den  betreffenden  Burgermeister-  #  einzuseeramt.


durch  bet  der  geseglichen  Strafe  vorgeladen,  in  ihrem  Heimwesen  sich  einzufinden,  und  bel  Oberamt  zu
melden.  Johann  Caspar  Wirth,  Schuster  von  Essingen;  Joh.  Georg  Wirth,  Schlosser  von  Essingen;
Melchior  O##,  Baurenknecht  von  Schechingen.  Den  29.  Jul.  1616.  K.  Oberamt.

Feellbach,  Cantstatter  Oberamts.  Phillpp  Pfander,  lediger  Burgerssohn  von  Fellbach,  den  das
koos  zur  Aushebung  betroffen,  hat  sich  unerlaubter  Weise  entserut.  Alle  Hoch=  und  Wohllèbl.  Bebbrden
  werden  nun  ersucht,  zur  Beisahung  desselben  alle  zwekdienliche  Anstalten  tressen,  und  ihn  auf  Beireten
  wohlverwahrt  der  unterzeichneten  Stelle  einliefern  zu  lassen.  Dieser  Pfander  ist  5“  5“  5“  groß,
untersetzter  Statur,  hat  graue  Augen,  schwarzes  Haar,  länglichte  Gesichtsform,  und  trug  bei  seinem
Weggehen  ein  blautüchenes  Wammes  und  Brusttuch,  geldlederne  Beinkleider,  Secklgten  Hut,  weiße
Strümpfe  und  Schuhe  mit  Schnallen.  Den  4.  Aug.  1816.  K.  Oberamt  Cauntstadt.

Gmünd.  Der  Militatrpflichiige  Georg  Weitenmann,  Schumacher  von  hier,  welcher  durch  das
koos  zum  Milltairdienst  bestimmt  worden  ist,  wird  hierdurch  aufgesordert,  sich  sogleich  vor  seinem  Oberamt
  zu  stellen.  Es  werden  zugleich  alle  Hoch=  und  Wobllddl.  obrigkeitliche  Vehörven  geriemendst  ersacht,
  deuselben  auf  Betreten  arretiren,  und  dieher  transportiren  zu  lassen.  Den  -  n  1616.

k.  Oberamt.

Calw.  Dansel  Havde,  Strumpfweber  von  Neuhengstätt  wandert  mit  allergnaͤdigster  Erlaubniß
nach  Wien,  der  Weber  Christian  Renidschler  von  Altburg  nach  Bozheim,  und  der  ledige  Gottfried  Aus
gust  Theurer  von  Hirsau  nach  Verricres  in  der  Schweiz  aus.  Wer  an  diese  Persenen  Ansprüche  zu
.  machen  hat,  kann  sich  binnen  Jahreöfrist  bei  ihren  beireffenden  Ortsvorständen  melden.  Den  1.  Aug.
1616.  K.  Oberamt.

Eßingen,  Unterkochen,  Oberamts  Aalen.  Michael  Schweizer,  Waguer  von  Elingen,  und
Fohann  Ochs,  Papierer  ven  Unterkochen,  haben  Auswanderungs  Erlauduiß  erdalten,  werden  aber  auf
        <pb n="270" />
        246

Fahressrist  durch  Bürgen  vertreken.  Wer  Aufpräche  am  dieselbe  zu  machen  hat,  kann  sich  an  die  On-Vorstände
  wenden.  Den  31.  Jul.  1816.  K.  Oberamt.

Vaihingen  auf  den  Fildern.  Die  Bürger  EChrifloph  Heinrich  Mezger,  Johann  Jakob  Selr,
und  Christian  Elsässer  aus  Vaihingen,  haben  die  allerhchste  Erlaubniß  erhalten,  nach  gerichtlicher  Auseinandersezung
  ihres  Schuldenwesens,  in  das  Rußische  Reich  auszuwandern.  Es  wird  dieses  den  urbe,
kannten  Gläubigern  gedachter  Personen  mit  der  Aunslage  kund  gettan,  daß  diejcnigen,  deren  Forderusgen
  noch  nicht  bei  dem  Ortsvorstande  zu  Vaihingen  angezeigt  worden  sind,  solche  binnen  des  Tamus

von  4  Wochen  unsehlbar  dalelbst  erweislich  zu  machen  haben,  Den  7.  Aug.  1816.
K.  Amts--Oberamt  Stuttgan

 

 

Rottweil.  Der  unten  signalisirte  Gensd'arme  Steidlinger  von  Horgen,  hbiesigen  Oberamts,  hat
ch,  nachdem  er  mehrere  Schulden  dahier  contrahirt  hatte,  Samstag  den  3.  August  von  bier  entsant.
a  nun  an  der  Beifahung  dieses  Menschen  viel  liegt,  so  werden  uun  alle  Hoch=  und  Wehllöbl.  pelzh
und  andere  Behdrden  biedurch  geziemend  ersucht,  auf  gedachten  Steidlinger  zu  sahnden,  und  deofelden
im  Betretungsfall  wohlverwahrt  anher  einliefern  zu  lassen.  Signalement.  Steidlinger  ist  27  J.  al,
s5  Joll  9  Linien  gros,  hat  schwarze  Ha#are,  ein  hageres  Gesicht,  blaße  Wangen,  mittlern  Mund,  und
pricht  derselbe  mebrere  Sprachen.  Er  trägt  die  gewbhulche  Gensd'armerie-Umiform,  und  dat  arch  de
gewöhnliche  Bewaffnung,  nemlich  Ober=  und  Untergewehr  bei  sich.  Den  5  Aug.  1816.  K.  Obcer#emt.

Waibligen.  Der  hicnach  signalifirte  Bürger  Jakob  Mutschelknaus  von  Hochdorf,  hiefigen  Obr#-amts,
  welcher  lürzlich  aus  dem  Zwangs,  Arbeilshauß  entlassen  worden  ist,  hat  neuerlich  wicder  mehr#ne
Betrögereien  begangen,  und  sein.  Aufenthaltsort  ist  gegenwä#r#tig  unbekannt.  Das  Publkum  wird  der
diesem  Betrüger  gewarnt,  und  sämiliche  Hoch  -und  Woobl##l  Jusiiz  und  Polizei.  Stellen  criucht,  derselben
  auf  Belreten  wohlverwahrt  hieder  licfern  zu  lassen.  GEignalement.  Jakob  Muschellnaus  isK
43  -  44  J.  alt,  besezter  Statur,  5  Guß  54  Zell  greß,  hat  draunc  abgeschnittene  Haare,  hohe  Stir#,
dlaue  Augen,  spizige  Nase,  miullirn  Mund,  gute  Jähne,  und  ein  braunes  Angesicht.  Er  ist  wulich
mit  einem  rotbgestreisten  Wammes,  weißen  langen  Hosen  und  Bändelschuhen  bekleidet,  und  seine  Kes#
dedekung  besteht  in  einem  5  ekigten  Baurenhut.  Den  10.  Aug.  1616.  K.  Oderamt

ibingen.  Horrbeim.  Der  wegen  Cospar  Schmid,  ledig  von  Horrheim,  welcher  nun  der

Veibin  .  .
sefanqeaist,erlasseneStekbcicf,wirddictdntchaußekWuknasgefest.Bathinguh  deuO  ät.  sagJM
.  Oberamt.

 

Horb.  Die  hiesige  Stadt  hat  die  allergndoigste  Erlaubnit  erhalten,  mit  den  bieherigen  Krämm
Märkten  zugleich  auch  einen  Wiehmarkt  adzuhalten,  zu  dessen  Emporbringung  de#  Stadt  Horh  eine
35  jäbrige  Accis,  Freiheit  allergnädigst  gestattet,  und  weners  erlouht  worden  ist,  auch  den  Ausganga,#3el
für  die  Ausländer  von  ihrem  erkaufenden  Vieh  auf  die  Stadt:  Casse  üdernehmen  zu  dürsen.  Imen
diese  für  den  Viehhandel  sehr  vortbeilhafte  und  einladende  Vergünstigung  jener  3  jäbrigen  Accis=  und  Zeufreiheit
  hlemit  zur  allgemeinen  böffentlichen  Kenntniß  gebracht  wind,  wird  zugleich  bemerkt,  daß  die  fänktige
  Abhaltung  der  hiessgen  Vieh=  und  Krämer-Münkte,  auf  solgende  5  Tage  feslgesetzt  werden  stor,
und  zwar:  der  erste  auf  Mittwoch  nach  Reminiscere,  der  zweite  auf  den  Osterdiensiag,  der  drit
te  auf  den  Pfingstdienstag,  der  vierte  auf  Dienstog  vor  Gallus  am  15.  Okt.  d.  J.,  woran  hüuer
der  Vieh=  Markt  auf  jene  Weise  erstmals  abgehalten  wird,  der  fünfte  auf  Marlini,  wenn  aber
Mariini  aus  einen  Sonntag  fällt  auf  den  Montag  hernach.  Den  20.  Jul.  1816.

K.  Oberamt  und  Stadt.  Magistrat.

Gerabronn.  In  dem  Orte  Hessenau,  Oberamts  Gerabronn  sind  die  natürlichen  Kinder=  Bltern
  ausgebrochen.  Dieses  wird  zu  dem  Ende  bekannt  gemacht,  damit  sich  jedermann  vor  Nachihch
bren  kbane.  Den  6.  Aug.  1616.  K.  Oderomt.
        <pb n="271" />
        Nro.  37.  1  816.  ak
Königlich=  Württembergisches

Stagats-und  Regierungs-Bloakt.

—N—N

Samstag,  a4.  Aug.

 

Vorschrift  in  Betreff  der  Einsendung  der  Verxzeichnilse  über  die  Verpflegungskosten  mittelloser  Arrestanten.

Sämtliche  Oberämter  werden  hierdurch  angewiesen,  diesenigen  periodischen  Verzeichnisse
  der  auf  die  Verpflegung  mittelloser  Arrestanten  verwendeten  Kosten,  die  früher  an
das  Königl.  Polizei-Ministerium,  seit  kurzem  aber  an  die  Secction  der  innern  Admini
stration  einzuschiken  waren,  in  Jukunft  unmittelbar  an  das  Königl.  Finanz-Departement
  Section  der  Stacks.  Rechnungen  vierteljährig  einzusenden.  e.  muß  jedoch  nach
der  unterm  öten  Jan.  1813.  und  21.  Jun.  1815.  erlassenen  Vorschrift

1)  in  sedem  Kosten-Verzeichniß  oberamtlich  attestirt  werden,  daß  bei  den  darinn  aufgezeichneren
  Arrestanten  der  in  Anrechnung  gebrachte  Aufwand  wirklich  statt  gefunden
  hat,  und  die  Kost  nach  den  oberamtlich  geführten  Listen  richtig  abgegeben
worden  ist,  und  daß  die  Urrestanten  die  nöthige  Mittel  nicht  gehabt  haben,  ihre

Verpflegungs-Kosten  selbst  zu  bezahlen.  .

2)MußzufolgederobenberührtenVorschrift«in21nsehungderinnlcindischennichc
bloßwährendihresTransportsverpflegtetysondernmehrerTeTageaneinemund
demselben  Ort  in  Verhaft  gewesenen  Arrestanten,  deren  Geburts=  und  Wohnort

enau  anzugeben  ist,  die  oberamtliche  Attestation  beigesezt  werden,  ob  diese  Arre-Kanten

  nicht  schuldig  und  im  Stande  seien,  die  verursachten  Verpflegungskosten  zu

bezahlen  oder  abzuverdienen,  auch  haben  die  Oberämcter  selbst  bei  ganz  Mittellosen

aus  ihrem  Amtsdistrikt  die  Unvermögenheit  durch  gerichtliche  Urkunden,  welche  den

Berzeichnissen  anzuschließen  sind,  verificiren  zu  lassen.  Stuttg.  den  20.  Aug.  1816.

Kön.  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.  v.  Otto.

Bekanntmachung.

Bei  der  unterfertigten  Commisston,  welche  von  der  Königl.  Würteemberg.  Reichs-General-Ober,Post-Direction
  mit  der  Besorgung  und  Belieferung  der  Postwagen  e-
        <pb n="272" />
        248

tour-Stuͤcke,  beaufttagt  ist,  liegen  die  hier  unten  verzeichneten  Postwagen,  Reteur-St#,
ke  vor.  Da  dieselben  weder  an  die  Adressaten,  noch  an  die  Ausgeber  bis  sezt  beliefert
werden  konnten)  so  werden  diesenigen  Personen)  welchen  sie  angehören,  und  die  einen
gültigen  Anspruch  darauf  zu  machen  haben',  anmit  aufgefordert,  binnen  drei  Monaten,
nemlich  vom  1.  Sept.  bis  lezten  Novemb.  1816.  bei  denannter  Commisson  sich  zu  melden,
  und  sich  über  ihre  Sigenthums=  Ansprüche  mittelst  der  Aufgabs,  Postscheine,  oder
sonstiger  rechtsag#ltigen  Ausweise  zu  legitimiren.

Nach  Verlauf  dieses  Termins  werden  diesenigen  Effecten,  die  noch  unbestellbar  bis
dahin  bleiben  sollten,  an  den  Meistbietenden  gegen  gleich  baare  Bezahlung  verkauft,  und
die  erlöste  Summe  der  Königl.  General,  Post-Casse  nach  Abzug  der  darauf  haftenden
Postporto=  Auslagen,  abgegeben  werden.

Nach  Verfluß  dieses  Termins  werden  auch  die  in  den  verzeichneten  nicht  bestellbaren
Briefen  und  Geld-Paquets  enthaltenen  Gelder  an  die  Königl.  General=  Post,  Casse  abgeliefert
  werden.  Welches  anmit  zur  allgemeinen  Wissenschaft  bekannt  gemacht  wich.
Seuttg.  den  21.  Aug.  1816.  Königl.  Württemb.  zu  Besorgung  und  Belieferung  der

Postwagen-  Retour=  Stücke  angeordnete  Commission.

»  VerzeichnißdernichtbesteclbarenPostwagen-Reto«-Stückei

 

Nr·  does  «  Innhalt  und  Werth
Hauptb  hs  Adresse,  mit  welcher  das  Stuͤck  versehen  ist.  nach  der  Declaration
Colissson.  auf  der  AUdresse.

 

281.Paket  an  Kaver  Schwab,  abzugeben  auf  der  Post'Weißzeug.
in  Gmünd.
265.  1  Paket  an  Igf.  Eva  Schmidin,  abzugeben  bei  der'i  Brille.
Frau  Grienin  in  der  Marschallsgasse  in  Regensburg.
286.  1  Paket  an  Herrn  Rachel  Kauders  Söhne  in  Prag.  Pergament  mit  ebrii
scher  ilebekschreibung.
294.  1  Paket  an  Herrn  Andreas  Weiß,  Unteroffscier  beim  Eine  Zeichnung.

·  Sav.NegitwNro.2.JägerHetzogLouis,EstedronObetstsLieur.v.BaHinUlm.


299.  1  Paket  an  Herrn  Mezgermeister  Matthias  Gröh;  in  Kleidungsstäke.
Offenbach  bei  Frankfurt  am  Main.
299.  Brief  an  Heinrich  Mayer,  vom  2  leichten  Infant.S  fl.  baar.
Bat.  Nr.  4.  v.  Stockmayer)  Comp.  v.  Späth  in
Danzig.

305.  1  Brief  an  Joh.  Beiswanger,  Infant.  Regt.  Prinzsu1  fl.  in  Gold.
Paul,  2ten  Bat.  Comp.  Hauptmann  v.  Schaum
berg  von  Göppingen.  "v
309.  1  Paket  an  Carl  Reichmann  in  Bühl  bei  Rastadt.  ezepte.
        <pb n="273" />
        Iv

 

 

—mni  nn  Innhalt  und  Werth
Oer  Ubresse,  mit  welcher  das  Stük  versehen  ist.  nach  der  Declaration
Cosnission.  auf  der  Adresse.

51W.Brief  an  Hrn.  Ludwig  Wolf,  Schreiner-Gesell  beili  Louisd'or.
Schreinermeister  Bernhard  Weinspach  in  Bruchsalt!
314.  1  Paket  an  die  Redaction  der  Polizei-Blätter  in  Polizei=  Blätter.
Mannheim.
315.  Paker  an  Schuhknecht  Seeger  in  Marggröningen.  Kleidungsstäke.

519.  Paket  an  Joh.  Ehristoph  Schmid)  bei  dem  been  Schumacher,  Werkzeug.
Land,  Bat.  in  Crailsheim.
330.  Paket  an  Conrad  Ruß,  in  Heilbronn,  bei  dem  atenKleidungsstäke.
Bat.  bei  der  An  Comp.  Major  v.  Friedensburg.

 

 

 

 

Rechts  =  Erkenntnisse  des  Kdn  Ober-Justiz-Collegiums.

1)  In  der  Rechts-Sache  erster  Instanz  zwischen  dem  Handlungshaus  Georg  Heinrich
  Keller's  Söhne  zu  Stuttgart  Kl.,  an  einem,  und  dem  Freiherrn  von  Pach  zu
Oberhausen,  Bekl.,  am  andern  Theil,  Waarenforderung  betreffend,  wurde  bei  fortgesezter
Contumacia  des  Bekl.  lis  pro  negative  contestata  angenommen,  der  Bekl.  mit  seinen  Einreden
  ausgeschlossen  und  die  Kl.  zum  Beweis  ihres  Klagegrundes  zugelassen.  Sruttg.
den  3.  Aug.  1816.

2)  Auf  die  Nichtigkeits-Beschwerde  des  Zimmermeisters  Kaver  Eggart  zu  Klingenstein
  in  seiner  Streitsache  mit  dem  Schultheissen  Uhlherr  von  Herrlingen;  Abrechnung
berreffend,  wurde  der  von  dem  Oberamtsgericht  Blaubeuren  unter  dem  29.  Febr.  d#  I.
eröfnete  Bescheid  theils  bestätigt,  theils  abgeändert.  Stuttqart,  den  7.  Aug.  1876.

3)  In  der  Rechts,  Sache  erster  Instanz  zwischen  der  Gemei##de  Oberdischingen,  Kl.
und  dem  Grafen  Ludwig  Schenk  von  Kastell  daselbst,  Bekl.,  Schäafweide  becr.,  wurde
auf  Beweis  erkannt.  Stuttg.  den  9.  Aug.  1816.

4)  In  der  Rechts=  Sache  erster  Instanz  zwischen  dem  Gerichesverwandten  Erbe  dahier
  Kl.  an  einem,  und  dem  Kammerherrn,  Grafen  von  Salm-Dyk,  Bekl.  aen  andern
Theil,  Enrschädigungs=  Klage  aus  einem  Miech-Contract  betr.,  wurde  auf  Beweis  erkannt.
  Stuttg.  den  :7.  Aug.  1816.

Erkenntniße  des  Könsgl.  Ehe-Gerichts.

Per  Reseriptum  vom  24.  Jul.  ist  dem  Schuzjuden  Majer  Rothschild  zu  Nordstetten,
Oberamts  Horb,  erlaubt  worden,  seiner  Ehefrau)  Rächel  Uffenheim  von  da,  den  Scheide=
  Brief  nach  jüduscher  Form  zuzustellen)  welche  Handlung  auch  den  8.  Aug.  d.  J.
vollzogen  wurde.
        <pb n="274" />
        -
„#

Den  24.  Aug.  1816.  wurden  geschieden:

1)  Magdalena  Hauß  von  Ober-Reichenbach,  Oberamts  Calw,  geb.  Todt  von  Altburg,
  desselben  Oberamts,  Kl.  von  Jakob  Hauß,  Bürger  und  Wagner  zu  Ober-Reichenbach,
  Bekl.  e#x  csp.  adulrerü,,  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Anna  Maria  Schwaderer  von  Oppenweiler,  Baknanger  Oberamts,  geb.  Schwaderer
  von  da,  Kl.  von  Michael  Schwaderer,  Börger  und  Schmid  zu  Oppenweiler,  Bekl.
ex  .  quali  delert.  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

)  Ehristoph  Leins,  Bürger  und  Schlossermeister  zu  Kochendorf,  Oberamts  Nekarsulm,
  Kl.  von  Johanna  Elisabecha,  geb.  Kanz  von  Lampoldshaufeu,  desselben  Oberamts,
Bekl.  ex  cap.  #uasi  delert.  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  15.  Aug.  de  Oberhofmeister  der  Kronprinzes,
##in  Kais.  Königl.  Hoheit,  Kammerherrn  und  Geheimen  Rath  von  Seckendorf,  guédigst
  erlaubt,  den  von  des  Kaisers  von  Rußland  Masestät  ihm  verliehenen  St.
Annen=  Orden  erster  Classe,  zu  tragen.

Se.  Königl.  Majest.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  9.  Aug.  dem
Geheimen  Legations-Rath  v.  Leypold  zugleich  Sih  und  Stimme  im  Gegeral  Finen
Collegio  zu  ertheilen  gnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruhe,  durch  allerhöchste  Resolution  vom
15.  Aug.  dem  Amemann  und  Amesschreiber  Kell  er  zu  Uncerweissach,  Oberamts  Bak,
nang,  aus  Veranlassung  seines  Ames  -Jubilums  die  goldene  Civil,  Verdienst=  Medaille
zu  verleihen)  und

vermäög  allerhöchsten  Rescripts  vom  18.  Aug.  dem  bisherigen  Unterames,  Arz#t
D.  Zollner  in  Bopfingen,  Oberamts  Neresheim,  die  allerunterthänigst  nachgesuchte
Enclassung  von  seiner  Stelle  zu  ertheilen.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
15.  Aug.  die  erledigte  katholische  Pfarrei  Blizenreuthe,  Oberamts  Ravensburg,  dem
Pfarr,=  Caplan  Zeller  in  Mochenwangen,  zu  übertragen;

das  neuerrichtete  Präceptorat  der  untersten  Classe  an  dem  Gymnastum  in  Ehingen,
dem  Candidaten  Georg  Frendenreich,  zu  verleihen;

dem  zum  erledigten  Diaconat  Pfedelbach,  Diöcese  Oehringen,  nominirten  Vikar
Friedrich  Hirschmann,  die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen,  und

den  Pfarrer  M.  Leyrer  in  Höfingen,  Diöbcese  Leonberg,  auf  seine  allerunterthänigste
  Bitte  wegen  Kränklichkeit,  mit  dem  großen  Pfarr-Victalitium  zur  Ruhe  zu  sezen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  2:4.  Aug.  allergnädigst
  geruht,  dem  Postmeister  Sambeth  in  Mergentheim,  die  allerunterthänigst  gebetene
  Entlassung,  unter  Beibehaltung  seines  Charakters  zu  bewilligen,  und  das  Postame
und  den  Poststall  in  Mergentheim  dem  Hirschwirth  Breuninger  daselbst,  auch

vermog  allerhöchster  Resolution  vom  18.  Aug.  das  erledigte  Postamt  Urach  nebst
dem  dortigen  Poststall,  dem  Lammwirth  Johann  Hauser  dalelbst,  zu  übertragen.
        <pb n="275" />
        251

Ludwigsburg.  Der  Gardist  Anton  Braun  von  Mundeldingen,  Obcramts
Ehingen,  welcher  am  #ten  d.  Mon.  in  hiesiger  Gamison  aus  dem  Arrest  entsprungen  ist,
wird  hiemit  peremtorisch  vorgeladen,  sich  von  heute  an  innerhalb  6  Wochen,  wovon  ihm
14  Tage  zum  ersten,  14  Tage  zum  zweiten  und  14  Tage  zum  dritten  Termin  gegeben
werden,  bei  seinem  Regiment  wieder  zu  stellen;  widrigenfalls  er  sich  zu  gewärtigen  hat,
daß  er  der  Desertion  fur  schuldig  erkannt,  und  gegen  ihn  in  contumeciam  verfahren  werde.
  Den  12.  Aug.  1816.  K.  Commando  der  Königl.  Garde  zu  Pferd.

 

Boypf#gen.  Das  rven  Sr.  Könilgl.  Majestét  dahier  neu  errichtete  Ober  —  wird
mit  dem  1.  September  l.  J.  seine  Geschäfte  anfangen,  welches  hiemit  zur  allgemeinen  Kcunmmiß  gebracht
  wird.  Den  12.  Aug.  1816.  .  K.  Ober-Zollamt  Bopfingen.

 

Ludwigsburg.  Auf  dem  Königl.  A##senal-Plaz  dasel  bst  werden  an  unten  bemerkten  Tagen  mebrere
  dem  Militär  enkbehrüch  gewordene  Artikel  gegen  baare  Dezahlung  an  die  Meistbietenden  dffentlich
verkauft,  und  werden  die  betreffende  Liebhaber  zu  diesem  Verkauf  anmit  eingeladen.  Die  wirkliche  Ver-Keigerung
  wird  in  folgender  Ordnung  vorgenommen,  und  zwar:  Am  Dienstag  den  3.  Sepr.  kemmen
beim  Verkaufe  vor:  eine  bedentende  Anzahl  lederne  Casquets  und  Tzakes  auch  Bären-Mäötzen  alter
Art,  desgleichen  eine  groge  Zabl  silzene  Tzakos,  goldene  und  flberne  Offiziers-Jagdschnüre,  so  wie
auch  fädene  Soldaten=  Jagdschnüre,  Futterals  von  Mzen,  Cüraße,  Bösche  von  Bockshaar,  Riemwerk,
Blechwaar,  auch  sonst  noch  kleine  Areikel.  Am  Mittwoch  den  4.  Sept.  Sept.  überläte  man  den
aKäufern,  Wagen=  Blaien,  Jelten,  eiserne  Kessel,  Gasserache,  Seilerwaare,  Werkzeuge  aller  Art,  Grab-Geschirre,
  steinlindene  und  aichene  Diehlen  und  Bretter,  abch  etwas  altes  Eisen  und  Haushaltungs,  Artikel.
  Lu  diesem  vorkommenden  Verkauf  wollen  sich  nun  die  Liebhaber  an  gedachten  Tagen,  jedesmal
Morgens  9  Uhr  und  Mittags  2  Uhr  auf  dem  Kdnigls.  Arsenal-Plaz  einfinden.  Die  beitreffende  Orts-=Obrigkeiten
  ader  werden  ersucht,  diesen  Verkauf  tdren  Amts=  und  Ortsuntergebenen  noch  besonders  auf
die  bes  andern  Publikanoncu  sonst  gewöhnliche  Weise  bekannt  machen  zu  lassen,  damit  solcher  um  so  gewisser
  zu  Jedermanus  Wissenschaft  gelangen  moge.  Den  6.  Aug.  1816.

Kön.  Oder-Intendance  der  Artillerte.
kudulsgsburg.  Grossachsenbeim.  Am  We  den  26.  Aug.  Vormittags  9  Ubr  werden
ln  herrschaftlichen  Schaafhaus  zu  Grossachsenheim  50  Stük  spanische  Steer  und  120  Stät  (panische
Muteerschaafe,  gröstentheils  noch  zur  Zuche  tauglich,  nlve  ratillcenone  bffentlich  versteigert,  wozu  die
Liebhaber  eingeladen  werden.  Den  12.  Aug.  16816.  Kdn.  Bau-  und  Garten-Durection.

Sindelfliangen.  Die  berrschaftliche  Schaafwelde  Rohr  4  150  Stük,  deren  Bestand  auf
nächst  Martint  zu  Ende  gehr,  wird  zu  Folge  allerbochsten  Reseripts  Kdnigl.  Departements  der  Finanzen
Geceion  der  Krondomainen  bis  Samstag  den  14.  Sept.  auf  dem  Rathhaus  zu  Rohr  auf  fernere  3  Jah-=re
  im  öffentlichen  Aufstreich  verliehen  werden.  Dies  wird  hierdurch  mit  dem  Anbang  dffentlich  bekannt
gemacht,  daß  sich  die  Liebhaber  an  gedachtem  Tage  Vormittags  10  Uhr  r  dem  Rathbause  in  Rohr
einsinden,  und  der  Verleihung  anwohnen,  vordersamst  aber  sich  Ur  obrigkeitliche  Zeugnisse  über  ihr
Prott  und  Vermogen  legitimiren  können,  daß  sie  eine  zureichende  Caution  zu  leisten  im  Stande  selen.
en  16.  Aug.  1616.  K.  Landvogtei  Steueramt  Calw,  und  Cameralamt  Sindelfingen.

Iwsefalten  und  Mochentbal.  In  Gemäsbest  höchsten  Dekrets  vom  38.  Juf.  .  J.  sollen
dle  berrschaftl  Schaafwaiden  zu  Jwiefalten  und  Mochenthal,  deren  Besiand  an  Martini  d.  J.  zu  Ende
geht,  auf  weitere  3  Jahre  im  legalen  Aufstreich  verlichen  werden.  Erstere  ertraͤgt  170  Stuͤk,  und  lejtere
  150  Stuͤl  Zuchtwaare,  und  die  Perleihung  gebt  Montags  den  2.  Sept.  Vormittags  9  Uhr  zu

wiefalten  gor  sich.  Zum  Aufschlagen  wirb  niemand  zugelassen,  der  nicht  einen  Meister=  oder  Conce"=sons-
  Brief  und  ein  amtliches  JZeugnig,  daß  er  eine  Caution  von  300  fl.  in  gerichtlich  versicherten  Ea-Pitalien
  oder  Sfachen  Gürerwerth  leisten  konne,  ausfzuweticn  hat.  Den  3.  Aug.  181
K.  Landvogtele  Steueramt  Alp,  und  Camcralverwaltung  Zwiefalten.
        <pb n="276" />
        4½

Speogenweller,  Oberkochen,  Oberamts  Nalen.  Der  Unterofflzier  Phillpp  Sohnle  von  Spagenweiler
  vom  leichten  Infanterie-Regiment  Nr.  11.  ist  von  dem  Commando  in  Sreudenthal,  der  del
dem  Kön.  keib=  Infanteric  Regiment  Nro.  1.  gestandene  Mußikus,  Christian  Meigtuer  von  Oberkochen,
eaber  aus  der  Garnison  Siuttgart  desertirt.  Hoch=  und  Wohlbbl.  Obrigkenten  werden  ersuchr,  auf  deese
Deserteurs  zu  sahnden,  und  solche  im  Betretungsfalle  entweder  an  die  delreffende  Commando's  oder  an
das  Oberamt  wohlverwahrt  einliefern  zu  lassen.  Den  13.  Aug.  1616.  K.  Oberamt.

Balingen.  Die  hienach  benannten  Militairpflichtigen  sind  kürzlich  zum  Milltair  =  Dienst  designirt
worden;  es  daben  daher  dieselbe  entweder  sich  unverweilt  vor  dem  hiesigen  Oberamt  zu  stellen,  um  ibneu
  die  ndthige  Verhaltungsbefehle  ertheilen  zu  koönnen,  oder  ohne  allen  Verzug  ihren  gegenwärngen
Aafenthaltsork  schriftlich  anher  anzuzelgen,  widrigenfalls  sie  dei  ihrer  dereinsiigen  Rückkehr  als  Ungehorsame
  zur  gebährenden  ernstlichen  Strase  gezogen  werden  wuürden.  Von  Balingen:  Georg  Jakoh
Borhorn,  Schreiner.  Von  Dürrwangen:  Christian  Neher.  Job.  Lukas  Werner.  Caspar  Schweiher.
  Von  Erzingen:  Joh.  Marrin  Jetter,  Bierbraner.  Von  Laufen:  Andr.  Jerier,  Papieker.
  Von  Oberdigisheim:  Jakob  Sauter,  Weber.  Von  Ostdorf:  Johannes  Leukharde,
Kiefer.  Von  Thieringen:  Johann  Martin  Narr,  Weber.  Won  Wiaterlingen:  Jakob
Bollinger,  Schreiner.  Den  16.  Aug.  1616.  K.  Oberame.

Reuttlingen.  Da  bei  der  kärhich  vorgenommenen  Designation  zur  nächsten  Aushebung  folgende
  Individuen  des  hiesigen  Oberamts  abwesend  waren,  ohne  daß  ihr  Ausenthaltsort  ausgekundschaftet
werden  konnte;  so  werden  dieselbe  in  zeige  allerbochsten  Decrets  Koͤn.  Hochpreisl.  Rekrurirungs,  Secuon
vom  27.  Mai  v.  J.  unter  Warnung  vor  benen  sie  treffenden  Strafen  aufgerufen,  ihr  gegenwaͤrtiges  Verweilen
  alsbald  der  unterzeichneten  Stelle  anzuzeigen,  und  damit  bei  jeder  Veränderung  ihres  Aufentbalts,
  welcher  sich  auf  das  Koͤnigreich  beschränkt,  fortzufabren.  Benanntlich:  von  Meuttlingen:
Job.  Mort.  Höcht,  Schreiner.  Johs.  Kurz,  Rorgerber.  Jods.  Rösch,  Schuster.  Jobannes  Hagmaier,
Sekler.  Job.  Jakob  Fuchs,  Bierbrauer  Joh.  Jakob  Buth,  Rotgerber.  Jak.  Fried.  Zwiesler,  Megger.
Jos  Epp,  Sekler.  Job.  Ge.  Jindel,  Mezger.  Jak.  Ulrich  Md#ringer,  Messerschmid.  Kriedrich  Ludm.
Wier  Weisgerber.  Joh.  Jak.  Kalbfell,  Mrges  Jobs.  Tochfermann,  Buchdruker.  Johannes  Heß,
Schreiner.  Johs.  Ruof,  Rorgerber.  Job.  Ge.  Kalbfell,  Mezger.  Johs.  Braun,  Metger.  Joh.  Ge.
Hohloch,  weil.  Conrad,  Weingäriners  Sohn.  Joh.  Peter  Hecht,  Schloßer.  Tohs.  Maier,  Schuster.
Jobs.  Stuhler,  Weisgerder.  Trangott  Mäcken,  Buchdinder.  Jak.  Lamparter,  Caittler.  kudw.  Krb#,
Sailer.  Ferdin.  Ulrich  Dreilpring,  Sekler.  Joh.  Ge.  Lumpp,  Seiler.  Ulrich  Albrecht  Finkb,  Kaufmant.
ak.  Heinr.  Kronmaier,  Messerschmid.  Jak.  Gottlob  Kurz,  Kaufman.  Fried.  Aug.  Knapp,  Kaufmann.
zobs.  Faßnacht,  Mezger.  Christopb  Jak.  Reichener,  Mezger.  Johann  Jak.  Faßnacht,  Mezger.  Johs.
-pannagel,  Weisgerder.  Bernh  Rotenstiebl,  Mezger.  Sebast.  Grizinger,  Rotgerber.  Chriftoph  Fried.
ammer,  Tuchmacher.  Jeb.  Mich  Techtermann,  Schneider.  Gottlieb  Wilbelm  Beutel,  Buchdruker.
on  Hinterweiler:  Jeh.  Mich.  Gastler,  Cchmid.  Gottsr.  Kern,  Schmid.  Jehs.  Renz,  Schuster.
ZBon  Gomaringen:  Joh.  Ge.  Föll,  Schneider.  Joh.  Jak.  Pfeisser.  Joh.  Ge.  Hoz,  Beker.  Mat-Czäus
  Habn,  Küser.  Jakob  Kühbauch.  Joh.  Jak.  F#ll,  Schuster.  Gottfried  Hoz,  Schuster.  Von
ezingen:  Martin  Kebrer,  Beker.  Joh.  Ge.  Kehrer,  Schreiner.  Martin,  Sauer,  Schreiner.  Jak.
Sauer,  Schuster.  Johs.  Scheerer,  Bortenmacher.  Von  Unterhausen:  Andreas  Henger.  on
Grosengstingen:  Appolonar  Hakk.  Won  Holzelsingen:  Joh#.  Gekeler,  Schuster.  Von
Oderbausen:  Peter  Staiger.  WVon  Brounweiler:  Johann  Jak.  Nädelm,  Schuster.  Ven
Willmandingen:  Ludwig  Eißler.  Von  Ohmenbhausen:  Johs.  Hornung.  Schmid.  Michael
Lumpp,  Waaner.  Von  Pfullingen:  Johe.  Röhm,  Weber.  Job.  Mart.  Wörner,  Sekler.  Joh.
Mich.  Bartbold,  Schneider.  Von  Undingen:  Mich.  Leibfritz.  Von  Erpfingen:  Lurw.  Dreher,
  Schneider.  Den  31.  Jul.  1316.  K.  Oberamt.
Tuttlingen  Von  den  kürzlich  für  den  Kön.  Milikalrdienst  defignirten  Individuen  find  folgende
  von  Haus  abwesend,  nemlich,  von  Turtlingen:  Joh.  Walter  Eurich,  Schuster.  Ven  Fr
dingen:  Lazarus  Hamma.  Von  Hausen  ob  Verena:  Johs.  Klaiber,  Salpeter,  und  Joh.
Martin  Kloaiber.  Von  Nendingen:  Peter  Berchtold.  WVon  Weilheim:  Josexh  Kupferschmid,
  Maurer.  Von  Thuniugen:  Joh.  Gceo#g#Kaiser.  Von  Schwenningen:  Chrustian
——

E□E

NZODn?ßz·#
        <pb n="277" />
        255

Gottlied  Laufer,  Strumpfweber  und  Johannes  Strohm.  Von  Schura:  Audreas  Kohler.  Dieselbe
  werden  nun  aufgefordert,  sich  unverweilt  in  ihre  Heimath  zu  begeben,  und  ehne  ein  vom  Kön.  Oberemt
  erhaltenes  neues  Cert#fikat  nimmer  von  Haus  zu  entfernen.  Den  16.  Aug.  1616.  K.  Oberame.

 

 

Bakucang.  Nachstehende  Personen  haben  die  allergnadigste  Erlaubniß  erhalten,  ins  Ausland  auswandern
  zu  dörfen,  es  werden  daher  diejenige,  welche  r“mie  Eine  rechtliche  Forderung  oder  Aasprache
an  dieselbe  zu  machen  haben,  aufgefordert,  solche  innerhalb  eines  Jahrs  del  unterzeichneter  Behörde  vor-##ringen:
  und  zwar:  Joh.  Friedrich  Spengler  von  Jur.  Era  Catharina  Bernerin  von  Grosbrlach.

bristian  Riedmayer  von  Sachhach.  Sigmund  Berner  von  Unrerdrlach.  Christine  Hueberin  von  Grosaspach.
  Gottlieb  Wurst  von  Hoffelt.  Gortlieb  Wahl  von  Schlothof.  Caspar  Franz  von  Nenfürstenhärtte.
  Gottfried  Schramm,  Zimmermann  von  der  Hägersägmühl.  Den  15.  Aug.  1616.  K  Oberamt.

Calw.  Joh.  Georg  Sirienz,  Jeugmacher  von  hier,  hat  allergnädigste  Erlaudnig  zur  Auswanderung
  nach  Brünn  in  Mähren  erhalten,  und  wird  binnen  Jahresfrist  von  seinem  bisherigen  Pfleger,  Jos
bann  Conrad  Koͤmpf  vertreten.  Den  14.  Aug.  1816.  .Oderamt.

Gaisburg.  Die  Wittwe  Maria  Catharina  Durst,  und  die  Weingaͤrtner  Friedrich  Hirzel,  Andreas
  Ekstein  und  Johann  Gottlieb  Pfeifer,  saͤmtlich  von  Gaisburg,  waudern  mit  ihren  Familien  nach
Rusßland  aus,  werden  aber  wegen  etwaiger  Forderungen,  die  binnen  Jahresfrist  noch  an  sie  gemacht
werden  sollten,  durch  tüchuge  Bürgen  in  (brem  bishengen  Wohnorte  vertreten.  Welches  hierdurch  bffeutlich
  bekanm  gemacht  wird.  Den  68.  Aug.  1616.  K.  Amtsoberamt  Gtuttgar.

Horb.  Der  ledige  Franz  Joseph  Gräter  von  Horb,  wandert  nach  St.  Marie  in  Frankreich  aus;
welches  mit  deme  bekannt  gemacht  wird,  daß  diejenlgen,  welche  Ansprüche  an  ihn  zu  machen  gedenken,
inner  Jahresfrist  bei  der-  Beherde  sich  melden  sollen.  Den  6.  Aug.  1816.  K.  Oberamk.

Horb.  Catbarine  Widmann,  ledig,  aus  Wachendorf,  wandert  nach  Hbfendorf,  Salome  Wollensak,
  lediag,  aus  Vollmaringen  nach  Imnan,  und  Catharina  Bailer  aus  Altheim  nach  bampertelech,  aus;
und  werden  alle  vierge  welche  Forderungen  an  sie  zu  machen  glauben,  ausgefordert,  solche  innerhalb
Jahressritz  bel  der  Behbrde  vorzubringen.  Den  20.  Aug.  1816.  K.  Oberamt.

Hößleusfälz,  Weinsberger  Oberamts.  Die  ledige  Fakobina  Rothenburgerin  von  Hößlensfülz,

wandert  sogleich  nach  Böhmen  aus.  Ec,  werden  daher  diejenige,  welche  Forderungen  an  die  Rothendurerin

  zu  machen  haben,  aufgefordert,  solche  dei  dem  dieselbe  binnen  Jahresfrist  vertretenden  Johann
Benrz  Barch  daselbst  anzudringen.  Den  14.  Aug.  4816.  K.  Oberamt.

Lehrensteinsfeld,  Weinsderger  Oberamts.  Der  ledige  Schreinersgesille,  Franz  Carl  Friedrich
Dorsch  allda,  wandert  sogleich  nach  Bremen  aus.  Es  werden  daher  diejenige,  welche  Vorberungen  an
denselben  zu  machen  haben,  aufgefordert,  solche  seinem,  ihn  binnen  Jahresfrist  vertretenden  Vormund
Jakoo  Dieterich  daselbst  anzubringen.  Weinsberg,  den  13.  Ang.  1816.  K.  Oberamt.

L#eonberg.  Nachstehende  Personen,  als  Heinrich  Reiser  von  Leonderg;  Gottlieb  Widmaier  von
RKutesheim;  Johann  Georg  Sauter  von  Dizingen;  Georg  Heinr.  Bronner  von  Heimsheim;  August
erdinand  Roth  von  Flacht,  und  Philipp  Jako  tankenschlagzer  von  Malmsbeim  haben  die  allergnädig=!
  Auswanderungs=  Erlaubniß  erhalten,  welches  mit  dem  Anhang  bekannt  gemacht  wird,  daß  diejenie
e,  welche  irgend  eine  Ansprache  an  die  benannte  Auswanderer  zu  machen  haben,  sich  binnen  Jahres-2
  bei  denen  jeden  Orts  für  dieselbe  bestellten  Bürgen  zu  melden  haden.  Den  6.  Aag.  1616.
K.  Oberamr.
Oberberken,  Schorndorfer  Oberamts.  Der  ledige  Schumacher  Jobann  Georg  Schüble  von
Oberberken,  hat  die  allergnddigste  Erlaubniß  erhalten,  nach  Niederungarn  auswandern  zu  dürfen,  welches
  mit  dem  Anfägen  bekannt  gemacht  wird,  daß  alle  diejenige,  welche  an  ihn  irgend  einige  rechtliche
Ansprüche  zu  machen  haben,  sich  innerhalb  Jahresfrist  an  seinen  Stellvertreter,  Jakob  Ron“  zu  Oderderken,
  wenden  können.  Den  10.  Aug.  1516.  K.  Oberamt.
        <pb n="278" />
        264

Vaihingen.  Weißach.  Carl  Imanuel  Trostel,  Schneider  von  Weißach,  welcher  mit  allergnaͤ-digster
  Erlaubnig  nach  Biedingen  im  Heßischen  auswandert,  wird  durch  semen  Vater,  Georg  Trofiel
in  Weigach  für  seine  etwaigen  hierländischen  Verbindlichkeiten  auf  1  Jahr  vertreten,  an  den  sich  diejenigen,
  die  Ansprüche  an  ihn  Loaben,  wenden  wollen.  Den  5.  Aug.  1516.  K.  Oberamt.

Wiblingen.  Rosalia  Henle  von  Wangen,  Geerg  Stetter  von  Unterbalzheim,  Theres  Thcsle
Ammann  von  Weihunggell,  und  Anna  Maria  Faber  von  Dietenbeim,  haben  die  allergnädigste  Auswenderungs=
  Erlaubuß  erbalten.  Dicjenige,  welche  an  dieselbe  etwas  zu  sordern  haben,  werden  daher  aufs
gesorderk,  sich  innerhalb  Jahresfrist  zu  melden.  Den  11.  Aug.  1510.  K.  Oberamt.

Gbppingen.  Bei  dem  hiesigen  Oberamt  ist'ein,  an  einer  Verzkerung  von  Gold  hängendes  Kie
nigl.  Würtemb.  Ordens=  Kreuz  in  Verwahrung,  welches  der  bienach  bezeichnete  Pursche,  bei
welchem  auch  62  fl.  baar  Geld  gesunden  wurde,  verkaufen  wollte;  wer  sich  als  Eigenthöümer  hiezu  legie
timiren  kann,  wird  aufzesordert,  das  Rdthige  desbalb  baldmöglich  an  das  hicsige  Oberamt  gelangen  zu
lassen.  Der  Pursche  ist  ein  Schneider-Geselle  Christian  Melchior  Rieker  von  Flein,  Oberamts  Hallbronn,
  21  J.  alt,  5“  6“  groß,  hat  schwarzbraune,  links  in  die  Stirne  gekümmte  Haarc,  ovales  Gesichr,
  schmale  Stirne,  volle  Wangen,  gewbhnliche  Nase,  kleinen  Mund,  kleines  rundes  Kinn,  rahne
Statur.  Er  mug  bei  seiner  Arrektrung  1  runden  Hut,  1  schwarz  tüchenen  Frak,  1  weiges  Halstuch,
1  gelde  Weste,  1  paar  blau  tüchene  lange  Hosen  über  die  Stiefel,  und  1  Felleisen  mit  Kleidern.  D#
20.  Aug.  1616.  K.  Oberamt.

Maulbronn.  Vorgestern  Abend  wurde  in  hiesigem  Oberamt  ein  fremder  Pursche  aufgefange,
angeblich  Zschiminsky#,  aus  Poken,  seiner  Profeßion  ein  Schuster,  31  J.  alt,  ungefähr  6  Schuh  grek,
dretes  röthlicht  braunes  Gesicht,  braune  Haare,  desgleschen  die  Augbraunen,  medere  Stirne,  dunkel
Laue  Augen,  groge  vorn  dicke  röthliche  Nase,  großen  Mund,  gure  Zähne,  rundes  Kinn,  braunen  Ban.6

Bz  war  bekleidet  mit  einer  weißen  Filzkappe  und  Stilp,  schwarz  seidenem  Halstuch,  blan  tüchenen
Wammes  mit  kleiuen  Metall=  Kndpfen,  dunkelgrön  tüchener  Wesie  zit  Hlaschr  Knbpfen,  grünlichr  dian
Hestreisten  manchefiernen  Holen,  blau  tüchenen  halben  Gamaschen  mit  Kudpfen,  auf  welchen  No.  1.
sichet,  und  Bändelschuhen.  An  der  Achsel  und  dem  Knuie  befinden  sich  frische  Schrotschus-Wumen,
welche  er  von  2  Purschen  in  dem  Wald  bei  Sternensels  empfangen  haben  will,  die  itm  sodann  jcin
Felleisen,  Geld,  seine  Kleider  und  Uhr  abgenommen  hätten.  Er  ksonnte  von  denselben  keine  nähere  Belchreibung
  machen,  als  daß  der  eine  groß,  mit  einem  schwarzen  Rok  bis  an  die  Kme  dekleidet  gewesen
seie,  cinen  aufgeschlagenen  Hut  und  einen  langen  Bart  gehadt  bade;  der  andere  bingegen  kleiner,  oba
gleichfalls  mit  einem  schwarzen  Rok  bekleidet  gewesen  seie.  Es  ist  aber  auch  meglich,  daß  der  Polocke
leine  Wunden  deim  Eutspringen  von  einem  Transport,  oder  bei  einem  andern  frevelhaften  Unternehmen
erhalten  har.  Allc  Hoch=  und  Woblldbl.  Aemter  werden  nun,  wenn  denselben  in  Beziebung  auf  die
Verwundung  des  Poelaken  oder  von  seinen  sonstigen  Verhälnissen  etwas  bekannt  seyn  sollte,  um  schles
uige  Nachricht  ersucht  und  zugleich  um  gefällige  Verfügung,  dasß  die  obenbeschriebene  Thärer  au#f  Bene
ten  arretirt  und  an  das  Velss  Oberamt  auegeliefert  werden.  Den  16.  Aug.  1810.  K.  Oberamr.

4

Maulbronn.  Jobanne  Gennther  von  Friolzheim,  Oberamts  Leonberg,  22  J.  alt,  hat  sich  kür
lich  im  hiesigen  Oberamt  mit  einer  Camerhdin,  angeblich  Elifaberba  Raff  von  Wurmberg,  26  J.  al,
eines  Uhrendiebstahls  verdächtig  gemacht,  und  der  Untersuchung  durch  die  Flucht  enrzegen.  Moan  bilck
daher,  diese  beiden  Weibsleute,  welche  ganz  schlecht  gekleider  sind,  und  dlos  dem  lüderlichen  Leden  nachziehen
  sollen,  auf  Belreten  anbalten,  und  hieber  ausliefern  zu  lassen.  Zugleich  werden  die  allenfallsigen
Eigenthümer  der  von  ihnen  zurückgelassenen  Esfecten  aufgesordert,  sich  innuhald  4  Wochen  zu  densclden
zu  legilmmiren,  widrigenfalls  hernach  anderwärts  über  sie  diponirt  werden  wird.  Solche  sind:  1  unchen
  Bertkihen  ohne  Ueberzug;  1  schaafbarchetnes  dito,  1  dergl.  Haipsel,  2  Stüke  von  einem  reußenen
Leintuch,  1  blaues  Zeugleus=  Kißens=  Ziechle  mit  weißem  Blatt,  1  schaafbarchetnes  2  schlaͤfriges  Obaoder
  Unterbett,  1  Stük  Leinwand,  1  weiß  adwerkene  zweischläfrige  Haipfelzieche,  alles  ohne  Bel#-nung.
  Den  15.  Aug.  1616.  —  K.  Oberamt.
        <pb n="279" />
        Nro.  38.  1  8  16.  255

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Montag,  556.  Aug.

 

 

Deeret  des  Kbalgl.  Staats-MRinisteriyms,  an  die  Königl.  Oberämter,  den  Gang  ver
bisherlgen  Unterhandlungen  über  eine  Verfassung  des  Kbnigrcichs  betweffend;
d.  d.  22.  Aug.  1816,

Aus  verschiedenen  bey  dem  Königl.  Staats-Ministerium  eingekommenen  Eingaben
hat  man  mit  Befremden  ersehen,  welche  irrige  Vorstellungen  in  Beziehung  auf  den  Gang
der  bisherigen  Unterhandlungen  über  eine  Verfassung  des  Königreichs,  nicht  nur  unter
einem  großen  Theile  der  Königl.  Unterthanen  herrschend  geworden  send,  sondern  auch
selbst  von  den  Oberamts=  und  Gemeinde=  Vorstehern  genährt  und  verbreitet  werden,
und  welches  Mißtrauen  gegen  die  wohlthätigsten  und  aus  den  reinsten  Absichten  geflossenen
  Handlungen  Sr.  Königl.  Masestät  dadurch  entstanden  ist.

Allerhöchstdieselben  haben  schon  längst  öffentlich  und  unumwmden  den  Enc,
schluß  ausgesprochen,  don  Wohlstand  Ihres  Volks  durch  eine  seinen  Verhältnissen  angemessene
  Verfassung  dauerhaft  zu  begründen,  einstweilen  aber  auch  die  Staats-Verwaltung
  ohne  die  Dazwischenkunft  der  gegenwärtig  nur  zu  den  Unrerhandlungen  über  die
Verfassung  konstituirten  Stände-Versammlung  in  ihrem  geordneten  festen  Gang  zu  erhalten.


Ungeachtet  nun  Se.  Königl.  Masestät  Sich  weder  durch  die  ungeduldigen
Aeußerungen  dersenigen  welchen  die  Beendigung  jener  Unterhandlungen  sich  zu  lange  zu
verzogern  scheint,  noch  durch  die  unreisen  Urcheile  Anderer),  welche  einen  guren  Erfolg
bezwerfeln  wollen,  noch  sonst  durch  unstatthafte  Einstreuungen,  in  diesem  Entschlusse  auf
irgend  eine  Weise  werden  wankend  machen  lassen:  so  ist  es  doch  Allerhöchstdensel,
ben  daran  gelegen,  daß  die  unrichtigen  Ansichten  des  gutgesinnten  Theils  Ihrer  Unterthanen
  möglichst  berichtiget,  und  diejenigen  welche  dem  Vaterlande  nicht  besser  zu  die-
        <pb n="280" />
        450

nen  glauben,  als  wenn  sle  jeden  Schriet  der  Regierungs,  Behörde  in  ein  falsches  Licht
stellen,  mie  Wahrheit  und  Offenheit  zurückgewiesen  werden.

Zu  dem  Ende  sollen  die  Königl.  Oberbeamten  durch  Gegenwärtiges  mie  der  wah,
ren  Lage  der  Umstände  bekanne  werden,  um  ihre  Untergebenen  hiernach  belehren,  zurecht
weisen  und  beruhigen  zu  können.

Seit  dem  die  Einführung  der  am  15.  März  vor.  J.  verkündeten  Verfassungs-Ur,
kunde,  welche  auf  die  Vereinigung  der  alten  und  neuen  Konigl.  Lande  zu  einem  wohlgeordneten
  Ganzen  gerichtet  war,  bei  der  einberufenen  Stände,  Verlammlung  Anstände
  gefunden  hatte,  und  deswegen  nach  mehreren  Abwechslungen  die  noch  gegenwirtig
bestehenden  Unterhandlungen  nach  Masgabe  der  in  dem  Reseript  vom  13.  Nov,  vor.  J.
ausgesprochenen  Grundsäze,  und  der  demselben  beigefügten  Fundamental-Punkte  eröff,
net  wurden,  war  Sr.  Königl.  Masest.  Allerhöchstes  Augenmerk  auf  die  Beschleunigung
und  glückkiche  Beendigung  dieses  wichtigen  Werks  unverrübt  gerichtet;  und  wenn  es  gleich
vorauszusehen  war,  daß  die  Bearbeitung  desselben  eine  geraume  Zeit  erfordern  wurde,
indem  es  darum  zu  thun  ist,  nicht  nur  die  mit  dem  Sgtaatswohl  vereinbarlichen  Bes
stimmungen  der  alten  Verfassung  in  die  neue  aufzunehmen,  und  die  Erwartungen  der
verschiedenen  Staats=  Angehörigen  miteinander  in  Uebereinstimmung  zu  bringen,  sondern
  auch  durch  eine  deutliche  Auseinandersezung  der  wechselseitigen  Verhältnisse  allen
künftigen  Mißdeutungen  vorzubeugen:  so  unterließen  doch  Se.  Königl.  Masestit
nicht,  den  Jortgang  des  Geschäfts  bei  seder  Gelegenheit  aufs  thätigste  zu  betreiben.

.

Neben  dem,  daß  Allerhöchstdieselben.  Sich  im  April  d.  J.  von  den  Results
ten  der  Unterhandlungen  Allerhöchstselbst  unterrichteten,  erließen  Sie  zu  deren  Be--schleunigung
  mehrere  ernstliche  Monitorien)  wovon  namentlich  die  an  das  Königliche
Comite  für  Landständische  Angelegenheiten  theils  schon  am  26.  Mai  theils  späterhin  am
iten  und  gten  Aug.  d.  J.  ergangenen  Verfügungen  zeugen;  und  wie  sehr  noch  gegenwärtig
  die  endliche  Berichtigung  des  Geschäfcs  Allerhöchstdenselben  am  Herzen  lie
ge,  gibt  wohl  die  dem  Koniglichen  Comité  ertheilte  Weisung,  von  dessen  Fortgang.
wöchentlich  zweimal  die  Anzeige  zu  machen,  am  unzweideutigsten  zu  erkennen.

Dagegen  haben  die  mancherlei  in  Beziehung  auf  das  Constitutionswerk  fremdarti,
gen  Eingaben  der  Stände,  und  die  Bemühungen  derselben,  schon  vor  dessen  Vollendung
  sich  in  den  Besiz  landständischer  Rechte  zu  sezen,  deren  Wirksamkeit  erst  mit  der
neuen  Verfassung  eintreten  kann,  nicht  nur  die  Mitglieder  des  Königlichen  Comits  von
ihrem  Hauptberuf  mehrfältig  abhalten,  sondern  auch  überhaupt  auf  die  Unterhandlungen
störend  einwirken  müssen,  und  eben  diese  Einschreitungen  waren  es  daher  auch,  worüber
Se.  Königl.  Masestaát  Ihr  Mihßfallen  ernstlich  ausgedrükt  haben,  und  durch  welche
Sie  am  Ende  genöthiget  worden  sind,  in  dem  Reseript  vom  24.  Jun.  d.  J.  der  Stände
  Versammlung  zu  erklären,  daß  keine  ihrer  Eingaben  und  Vorstellungen,  wenn  ssie
        <pb n="281" />
        257

nicht  die  Begruͤndung  der  Constitution,  als  die  einzige  Bestimmung  dieser  Versammlung,
  ausschliehlich  zum  Gegenstand  habe,  werde  berüksichtiget  werden.

Ueberdieß  liece  es  schon  in  der  Natur  einer  Uncerhandlung,  daß  es  der  Regierungsdehörde
  in  keinem  Falle  möglich  ist,  eine  frühere  Beendigung  des  Geschafts  zu  bewirken,
wenn  nicht  auch  die  Stände  gleichen  Schritt  mit  ihr  halcen.  Gleichwohl  ist  es  offenkundig,
daß  die  Erklärungen  des  ständischen  Comité  über  die  wicheigsten  Puncte  der  Verfassung
namentlich  über  die  Steuren  und  über  den  ständischen  Organismus,  erst  vor  kurzer  Zeie
den  Königl.  Unterhandlungskommissarien  zugestellt  worden  siad,  und  daß,  wenn  nunmehr
  die  Königl.  Behörden  diesen  Puncten  nicht  eine  gleich  genaue  und  aufmerksame

Grüfur  und  eine  gleich  reifliche  lleberlegung  widmen  würden,  dieselbe  nicht  nur  ihren.

ülichten  gegen  König  und  Vaterland  zuwiderhandeln,  sondern  sich  auch  den  gerechtesten
  Beschwerden  von  Seiten  der  Stände  um  so  mehr  aussezen  würden,  als  diese  selbst
bei  Beantwortung  einer  von  den  Königlichen  Unterhandlungskommissarien  an  die  ständischen
  Bevollmächtigten  erlassenen  Erinnerungs-Note  unterm  28.  Jun.  d.  J.  zu  dußern
keinen  Anstand  nahmen:  '

„Es  liege  die  Schuld  der  Verzoͤgerung  nicht  an  dem  Mangel  eines  guten  Fortgangs
  im  Geschaͤft,  sondern  lediglich  an  der  Ueberzeugung,  daß  es  vor  allen
Dingen  die  erste  Pflicht  sey,  eine  so  wichtige  Arbeit  mit  teutscher  Besonnenheit
zu  behandeln;  und  so  sehr  die  Stände-Versammlung  die  Gesinnungen  Seiner
Königl.  Masestäát  in  Hinsicht  auf  den  Wunsch,  daß  das  Volk  in  den  baldigen
  völligen  Genuß  seiner  Rechte  gesetzt  werden  möge)  theile:  so  könne  doch
das  ständische  Comicé  darinn  keinen  Grund  finden,  ein  Geschäft  zu  übereilen,
das  die  Norm  für  Jahrhunderte  werden  solle,  indem  die  Nachwelt  dereinst  Spuren
  von  Uebereilung  nicht  damit  entschuldigen  werde)  daß  man  die  Kosten  eines.
Landtags  haben  ersparen  wollen.“

Erst  unterm  13.  d.  Mon.  lieferten  die  Staͤnde  mehrere  Nachtraͤge  in  Betreff  der
oͤffentlichen  Rechtsverhaͤltnisse  der  Staatsbuͤrger,  der  Gemeinden  und  Ämtskorporationen,
der  Gesezgebung,  und  des  katholischen  Kirchenguts,  auch  sieht  man  noch  jezt  der  Erklaͤ—
rung  derselben  uͤber  die  Materie  von  der  buͤrgerlichen  Gerechtigkeitspflege,  von  der  Strafrechts-Verwaltung,
  von  der  Regierungsgewalt  in  Polizeisachen,  von  den  Unterrichtsanstalten
  und  von  dem  Forst=  und  Jagdwesen,  entgegen;  woraus  sich  ergibt,  welchen
Werth  man  der  Angabe,  daß  von  den  Staͤnhen  bereits  alles  vorgelegt  sey,  und  die  Beendigung
  nur  von  der  Genehmigung  Sr.  Königl.  Masest  c  abhänge,  beizulegen  hat.

Inzwischen  haben  sedoch  Se.  Königl.  Masestát  von  Selbst  den  Bedacht  darauf
  genommen,  Allerhöchstdero  getreuen  Unterthanen  den  nochwendigen  Verzug,  der
mit  einem  solchen  vielumfassenden  und  auf  die  späte  Nachkommenschaft  berechneten  Werke
  verbunden  ist,  so  wenig  als  möglich  fühlbar  zu  machen,  und  sse  vielmehr  schon  jeze
dessenigen,  was  ihnen  vor  Vollendung  des  Ganzen  zu  Theil  werden  konnte,  froh  wer-
        <pb n="282" />
        258

den  zu  lassen.  Sie  haben  zu  dem  Ende  die  vorhandenen  französischen  Contribukionund
  Reluitionsgelder  zu  Gründung  eines  Schuldenzahlungs-Instituts  verwendet,  dessen
Wohlthätigkeit  von  den  Ständen  um  so  weniger  hätte  mißkannr  werden  sollen,  als  einer
könftigen  konstiruprten  Stände-Versammlung  ihre  Concurrenz  ausdrüklich  vorbehalten
worden  ist.

Durch  die  zu  Verhütung  des  Wildschadens  getroffenen  Anordnungen  ist  der  Zweck

weit  wirklamer  und  schneller)  als  es  durch  die  vormaligen  Commun  Wildschüzen  härre

eschehen  können)  erreicht  und  bei  den  Jagdfrohnen  sind  alle  Ercesse  auf  das  nachdrük,
Schsee  abgestellt  worden.

Außerdem  sind  in  Sinstcht  auf  die  Verfassung  der  Kanzleistellen  wesentliche  Verbesserungen
  eingeführt,  und  in  Ansehung  mehrerer  andern  Gegenstände  die  zur  allerhöchsten
Kenntniß  gekommene  Beschwerden)  so  weit  sse  gegrundet  erfunden  wurden,  abgestellt
worden.

Konnten  die  Staats-Abgaben  ungeachcet  der  Wünsche  Sr.  Königl.  Masestar,
ihr  getreues  Volk  möglichst  zu  erleichtern,  bis  jetzt  nicht  herabgesezt  werden,  so  war  dieses
theils  eine  nothwendige  Folge  der  früheren  Jeit=  Ereignisse,  welche  auch  andere  Staaten  noch
in  vergrössertem  Maaße  drücken;  theils  darf  nicht  außer  Acht  gelassen  werden,  daß  schon
ohne  sene  Herabsezung  die  Staatskasse  wegen  der  befohlnen  Schonung  der  drmeren
Sceuerkontribnenten,  wegen  der  den  Weingärtnern  bewilligten  Sceuer  Nachlässe,  und
vornemlich  wegen  der  Moros#tät  der  Wohlhabenderen,  zum  Theil  sogar  von  den  höhern
WVolksclassen,  beträchtlicher  Einnahmen  enkbehren  mußte,  während  nicht  nur  den  einzelnen
  Gemeinden  bedeutende  Summen  an  ihren  von  frühern  Zeiten  herrührenden  Forderungen
  durch  Compensation  bezühle,  sondern  auch  bei  der  eingetretenen  Fruchttheurung,
#ttatt  von  den  erhöhten  Fruchtpreisen  gleich  den  Gürerbesizern,  zu  Vermehrung  der  Sctaats=Einnahmen
  Wortheil  zu  ziehen)  zu  Unrerstüzung  der  Nothleidenden  von  den  verhältnißmäßig
  geringen  Königlichen  Fruchtvorräthen  große  Quanticäten  theils  in  herabgesezten
Preisen  theils  auf  künftigen  Wieder,  Ersazz)  theils  auch  ganz  unentgeldlich  abgegeben
1vorden  sind.

So  sehr  es  unteddiesen  Umständen  Seiner  Königlichen  Masestät  schmerglich.
leyn  muß,  Ihre  landesväterliche  Absichten  auf  so  mannichfache  Weise  verkannt  zu  sehen,
mnd  so  groß  die  Verantwortung  ist)  welche  diesenigen  auf  sich  laden,  die  hiezu  auf  irgend
  eine  Weise  beitragen:  so  werden  doch  Allerhöchstdieselben  auf  dem  hier  bezeichneten
  Wege  mit  beharrlichem  Ernste  fortschreiten  und  uberhaupt  allem  aufbieten,  um
in  möglichst  kurzer  Zeit  zu  dem  Jiele  zu  gelangen,  nach  welchem  Ihre  und  aller  treugesinuten
  Vaterlandsfreunde  einstimmige  Wunsche  gerichtet  sind.  Decret.  Sturtgart,  den
22.  Aug.  1816.

Koͤnigl.  Staats-Ministerium.
        <pb n="283" />
        Nro.  so.  1  816.  259
Königlich=  Württember  gisches

Staats-und  Regierungs-Blatt.

 

 

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön  Ober-Justiz-Collegiums.

1)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Handelsmann  Langensee  in  Ulm,
Kl.  an  einem,  und  der  Königl.  Reichs=  General-Ober,-Post-Direction,  Namens  der
Expedition  fahrender  Posten  zu  Ulm,  Bekl.  am  andern  Theil,  Ersatzforderung  betreffend,
wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stuttg.  den  13.  Aug.  1876.  '

2)JuderNechts-SacheecstekJnstanzzwischenderGemeindellntekdigishcimKlan
  einem,  und  dem  Kammerherrn  Anton  Freiherrn  von  Ulm  zu  Werrenwag,  Bekl.  am
andern  Theil,  Forderung  des  zu  den  grundherrlichen  Gebäuden  nöthigen  Bauholics  aus
den  Commun-Waldungen,  des  dritten  Theils  an  dem  Ertrage  der  Allmanden  und  eines
  Drittheils  von  dem  Ertrag  der  Schaafwaide  betr.,  wurde  Bekl.  von  sämtlichen  gegen
  ihn  erhobenen  Klagen  freigesprochen.  lb.  r#d.

3)  Die  Appellations=  Sache  von  Vaihingen  zwischen  alt  Philipp  Jakob  Winter  allda,
  Bekl.  Anten,  sodann  Johann  Michael  Bäßler,  moco  dessen  Relikten,  auch  C##nstoph
  Ketcerer  ebendaselbst,  Kl.  Aten,  Schadens-Erlaz  wegen-Nichebefolgung  einer  #rrest-Verhängung
  betreff.,  wurde  wegen  Mangels  an  der  gesezlichen  Appellations=  Summe
  vermittelst  Reseripts  von  Amtswegen  verworfen.  Stuttg.  den  16.  Aug.  1816.

4)  Die  Nichtigkeits-Klage  des  Martin  Kaiser  und  Jakob  Adam  Ort  von  Kusterdingen,
  Tübinger  Oberamts,  Janten,  wider  Abraham  Gutbrod  und  Joh.  Grerg.  Nnoblich
  daselbst,  Jaten,  Ansprüche  an  einen  Plaz  in  dem  Innern  eines  Hauses  betreffend
wurde  wegen  Incompetenz  ab,  und  an  den  zuständigen  Richter  verwiesen.  Srutegart,
den  20.  Aug.  1876.

Erkenntniße  des  Königk.  Ehe-Gerichts.

Den  21.  Aug.  1816.  wurden  geschieden:
1)  Anna  Catharina  Messerschmid  von  Ilzhofen,  Oberamts.  Hall)  geb.  Brazlin  von
        <pb n="284" />
        46%

da,  Kl.  von  Caspar  Messerschmid,  Bauren  von  Ilthhofen,  desselben  Obcramts,  Bekl.
9x  cap.  delert.  malit.  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Friedrich  Adam  Schnaufer,  Bürger  und  Chirurgus  zu  Iptingen,  Maulbronner
Oberames,  Kl.  von  Christina  Barbara,  geb.  Rieger  von  da)  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.
unter  Vergleichung  der  Kosten.

3)  Stephan  Kinkele,  Bürger  und  Bäker  zu  Münfingen,  Kl.  von  Maria  Margaretha)
  geb.  Haag  von  da,  Bekl.  ex  cap.  Juasi  delert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

 

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  25.  Aug,  den  bisherigen
  Cameral=  Verwalter  Gock  zu  Gmünd,  zum  Hof=  und  Finanz=  Rath  bei  dem
Departement  des  Innern,  Section  der  Commun-Verwaltung  zu  ernennen;

die  erledigte  Cameral=  Verwaltung  Aalen)  dem  bisherigen  Seifeungs=  Rechnungs-Revisor
  und  Oberumgelder  Kurz.  daselbst  zu  überkragen,  und  an  dessen  Seelle  den  bis,
erigen  Zeugwarth  Bertrand  zum  Oberumgelder  in  den  beiden  Cameral-Bezirken  Aalen
und  Kapfenburg  zu  ernennen)  sofort

den  beaschiedeten  Quartiermeister  Gehring  als  Canzellisten  bei  der  Section  der
Crondomainen  Ster  Abtheilung,  und

den  bisherigen  Choristen  Kemmeter  als  Canzellisten  bei  der  Section  der  Staats,
vechnungen  anzustellen,  endlich

ddie  erlegte  Salz=  Faccorie  Eßlingen  dem  Ober-Aceiser  Wiedersheim  daselbst  zu
übertragen  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergndigst  geruhe,  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom
22.  Aug.  dem  zur  erledigten  katholischen  Patronat-Pfarrei  Haisterkirch,  Oberamts  Waldsee,
  nominirten  Caplan  Stelzer  dalelbst,  die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen,  und

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  2.  Aug,  die  erledigte  katholische  Pfarrei  Stetten
  an  der  Roth,  Oberamts  Wiblingen,  dem  Caplan  Rampf  in  Mengen,  Oberamts
Saulgau,  zu  übertragen.

 

Aalen.  Der  15  fährige  Johannes  Pahl  von  Aalen,  rettete  den  in  den  Kocher,
stuß  gefallenen  4  jährigen  Knaben  des  Schichtschreibers  Johann  Georg  Zirkler  vom  Tode
des  Ertrinkens.  Auf  allerhöchsten  Befehl  wird  hiemit  Pahl  für  diese  mic  so  vielem
Muth),  Entschlossenheit  und  Anstrengung  vollbrachte  edle  Handlung  öffentlich  belobt.
Den  27.  Aug.  1816.  Kön.  Oberamt.

Hir  sau.  Auf  die  gelnachte  Anzeige  von  der  muthigen  Entschlossenheit,  welche  die
Taglöhner  Johannes  Kek  und  Michael  Stickel  von  Bieselsberg  bei  Lölschung  des  durch
einen  Blizstrahl  encinndeten  herrschaftlichen  Kirchenchurms  daselbst,  an  den  Tag  legten,
wurde  unterzeichnere  Stelle  auf  besondern  allerhöchsten  Befehl  angewiesen,  gedachten  beiden
Männern,  sedem  2:  fl.  als  Geschenk  ausinzahlen.  Mit  der  groô#s#ten  Freude  haben  ssen
heute  diese  ôönigliche  Belohnung  empfangen)  und  mit  ihnen  drücken  Vorgesezte,  Mir=
        <pb n="285" />
        261

bürger  und  Nachbarn  ihren  Dank  für  diese  neue  Zeichen  der  gnädigsten  Anerkennung
bürgerlichen  Verdienstes  aus.  Den  19.  Aug.  1816.  Nön.  Cameralamt.

Leutkirch.  Doa  der  in  mehreren  Bezirken  des  hiessgen  Oberamts  im.  Frühjahr  ungewöhnlich
  lange  liegen  gebliebene  tiefe  Schnee,  und  die  diesen  Sommer  über  geherrschte
  allzunasse  Witterung  den  Saatfrüchten  allgemein  großen  Nachtheil  gebracht  haben;
dadurch  auch  noch  die  in  den  meisten  Orten  des  Oberamts  nur  sehr  gering  ausfallende
Erndte  sehr  verlpatet  worden  ist:  so  haben  Se.  Königl.  Majs.  bei  der  großen  gegenwärtig
  herrschenden  Fruchttheurung  dem  hiesigen  Oberamt,  zur  Austheilung  unter  die
bedürftigsten  Familien,  bei  den  Königl.  Cameral=  Aemtern  Leutkirch  und  Friderichshafen,
und  zwar  bei  ersterem  die  noch  dispombel  gewesenen  61  Schfl.  Haber,  und  bei  lezterem
150  Schfl.  Dinkel  in  den  Gnaden-Preisen  von  resp.  4  und  6  fl.  per  Schfl.  anweisen
zu  lassen  allergnädigst  geruhet,  welche  allerhöchste  Gnyade,  und  bei  dem  großen  Nothstand
  so  dringend  gewesene  Unterstüzung,  wozu  es  an  Commun,  und  Privat-Worräthen
gänzlich  gebrach,  die  armen  und  hulfsbedürftigen  Innwohner  dieses  Oberamts  mit  dem
tiefgerührtesten  Dank  erkennen.  Den  23.  Aug.  1876.  K.  Oberamet.

 

Brakenheim,  Künftigen  Freitag  den  6.  Sept.  d.  J.  Vormittags  10  Uhr  wird  in  der  hiesigen
Cameral.  Verwaltung  die  Lieferung  ron  1300  Ctn.  Heu  und  40  Fud.  Gtrroh  für  den  Hofgebrauch  zu
Srademthal  #im  Abstreich  verakkordirt,  welches  mit  dem  Bemerken  hiemit  bekannt  gemacht  wird,  daß  die

ezahlung  soglelch  nach  geleisteter  Lieferung  aus  der  hiesigen  Cameral-Casse  erfolge.  Den  21.  Aug.
1616.  K.  Cameralanit.

Craitsheim.  Die  den  vereinigten  Stiftungen  zu  Crailsheim  gehbrigen  Gebdude  und  Güter,  welche
bisher  schon  verpachtet  waren,  und  deren  Pachtzeit  nunmehr  zu  Enor  gedt,  werden  allerhechsten  Verordnung
  zufolge  auf  6  Jlhre  von.  1817  bis  1822  incl.  an  den  Meistbietenden  verpachtet.  Zur  Verpachrungs-Perhandlung
  ist  Montag  der  9.  Sept.  d.  J.  anberaumt,  an  welchem  Tag  sich  die  Liebhaber  in
der  Königl.  Seiftungs-Verwaltung  Vormittags  3  Uhr  einzufinden  haben.  Die  verpachtet  werdenden
Geblude  und  Güter  bestehen  in:  der  untern  und  obern  Spiralscheurr,  den  Böden  auf  der  Spitallirche,
4  Filschkäiten,  4  Morg.  6  Rurh.  Gürten,  504  Morg.  354  Ruth.  Wiesen,  6334  Morg.  97  Rurh.  Aeker.
Die  Gebäude,  Glrt#e  und  Wiesen  werden  n  Geid,  die  Aecker  aber  in  Getralde  rerpachter.  Die  Bedingungen
  werden  bei  der  Verleihung  bekannt  gemacht,  und  die  Gürer  kngen  täglich  eingesehen  werde#.
Den  24.  Aug.  1816.  «  Kön.Stiftungs-Verwaltung.

Makggkbuingen.BisMontagna-YOUd.J.VotmittagsytlbrwitdiudekCamckals
Verwaltung  dabier  über  das  Erforderniß  an  neuen  Schahen  für  sämmrliche  Sträflinge  auf  den  verschtedenen
  Strofelihe  so  wic  über  die  Reparation  derselben  und  zwar  wegen  lezterer  für  jeben  Strafplaz
ein  besonderer  dffentlicher  Abstreichs  =  Akkord  vorgenommen,  wozu  die  Licbhader  mit  der  Bemerkung  hle-v
mit  eingeluden  werden,  dag  sie  mit  oyrigkeitlichen  Zeuguissen,  sowohl  wegen  ihres  Prädikats,  als  daß
ß  eine  Caurion  von  1000  fl.  enrweder  in  liegenden  Gätern,  oder  in  verbrieften  Capitalien,  zu  leisten
zm  Slande  sind,  versehen  sepu  müssen.  Den  23.  Aug.  1916.  ·  K.  Cameralamr.

 

Gerabronn.  Dem  Bauer  Georg  Michael  Gottert  in  Kalberbach  wurde  in  der  Nacht  vom  1  5#1
auf  den  16ten  d.  M.  durch  gewalisamen  Eindruch  in  dessen  Keller  folgendes  entwendet:  12  Maas
Rindschmalz,  1  Siük  Soblleder,  24  Laib  Schmeer,  3  Urae  Wezsteine,  5  Sträng  Zwirn.  Da  men  den
Thäter  bisher  nicht  enrdecken  konnte,  so  werden  alle  Obrigkeiten  ersucht,  auf  den  Thater  fabnden,  und
ihn  im  Betretungsfall  hieher  liefern  zu  lassen.  Den  19.  Aug.  1316.  K.  Oberamt.
        <pb n="286" />
        262

Heidenbeim.  In  der  Nacht  vom  17  auf  den  18ten  diß  wurde  in  dem  Haus  der  Joh.  Seorg
Burr  Wib.  zu  Gerstetten,  hiesigen  Oberamts,  von  einigen  Personen  eingebrochen,  und  bereits  mehrere
Arukel  als  Tabak,  Seife  ꝛc.  in  2  Säke  gefällt,  auf  das  von  der  Hausbewebnerin  erbobene  Huͤlfgeschrey
bingegen  ließen  die  Diebe  ihre  Beute  zuruͤck,  der  groͤßere  Sack  ist  mit  dem  Namen,  Johannesö  Rist,
und  1  Hasen  bezeichnet,  der  kleinere  aber  ohne  Zeichen.  Die  Hech-und  #Wohlldbl.  Ortsobrigkeiten  und
Holizei=  Bebrden  werden  nun  ersacht,  zu  Eurdekung  der  Diede  die  geeignete  Verfüzuagen  treffen  zu
lassen.  Den  20.  Aug.  1616.  K.  Oberamt.

Ravensburg.  Dem  Krecht  des  hiesigen  Fuhrmanns  Gebrer  wurden  am  lezten  Mittwoch  den
21.  Aug.  auf  dem  Wege  von  hier  nach  Friderichshafen  von  seinem  Frachtwegen  nachfolgende  durchaus
seine  Tücher  aus  einer  großen  Balle  entwendet,  nemlich:  191  bbhmische  Ehlen  dunkelgrön  Tuch,
18  3  bdbm.  Edl.  dito,  22|  bdbm.  Ehl.  runkelgrau  Tuch,  27:  Ehl.  dito,  214  Ebl.  diro,  191  Edlen
dito,  16  Ehl.  dito,  20  2  Ehl.  dito,  20  1  Ehl.  diio,  17  Ehl.  dito,  20  Ebl.  dito,  171  Ehl.  dito.  Der
Ge  'amtewerth  des  geslohlenen  Tuches  beirägt  310  fl.  HKech=  und  Wodllobl.  Oberämter  und  Polzzei-Behörden
  werden  geziemend  ersuchr,  anf  die  gestohlene  Tücher  und  den  noch  unbekannten  Died  sahnden,
denselben  auf  Betreten  arretiren  und  sodann  der  unterzeichneten  Stelle  sogleich  gefällige  Anzeige  davon
zu  lassen.  Den  25.  Aug.  1616.  Oberamt.

Spaichingen.  Der  bienach  signalisirte  Johann  Georg  Haas  ven  Gutach,  Badenschen  Bezirksomts
  Hornderg,  welcher  wegen  Ehebruchs  hier  in  Verhaft  urd  Untersuchung  kam,  hat  sich  beute  Nachmittag
  mittelst  gewaltsamen  Ausbruchs  aus  dem  hiesigen  Gefängnisse  flöchtig  gemacht.  Man  ersucht
daher  alle  Justiz=  und  Polizei  Behdrden,  auf  diesen  Flüchtling  jabuden,  ihn  im  Betrekungsfalle  arretiren
und  gesänglich  hieber  cinliefern  zu  lassen.  Gignalement.  Johann  Georg  Haas,  Knopfmacher,  von
Gutach,  im  Badculchen  Bezirksamte  Hornberg,  isi  ungefsehr  40  J.  alt,  und  5“  6“  groß,  *  schwarzbraune
  Haare,  blasses  Angesicht,  blaue  Angen,  kleine  Nase,  minlern  Mund,  eingefallene  Wangen,
gute  Zähne,  und  ddse  Füte.  Gekleidet  ist  derselbe  mit  einem  schwarzen  runden  mit  Bändeln  versehenen
Filzhute,  schwa-  seidenem  Halsruche,  roib  wellenem  Leihle,  weiszwilchenen  Kittel  und  dergleichen  langen
  Hosen,  graucn  Strümpsen  u.  lederurn  Schuhen  ohne  Schnallen.  Den  24.  Aug.  1616.  Oberamt.

Stetten-im  Remsthal,  Oberamts  Canunstadt.  Ohriskoph  Adam  Medinger,  lediger  Bürgers
Sohn  von  Scetten,  der  wegen  Gewehrverheimlichung  angezeigt  worden,  ist  noch  vor  eingeleiteter  Untersuchung
  aus  Steiten  entwichen.  Es  werden  demnach  alle  Hoch=  und  Wohllbbl.  Obrigkeiten  geziemend
ersucht,  auf  diesen  Purschen  fahnden  und  ihn  auf  Betreten  wohlverwahrt  an  unterzeichnete  Strelle  einlie
fern  zu  lassen.  Signalemen'.  Cdiistoph  Adam  Medinger,  ist  20  J.  alt,  besezter  Statur,  5°.  7.  5“
Kroß,  hat  kurz  ab  eschnittene  Haare,  eme  ekwas  hohe  Stirne,  schwarze  Augen,  spitzige  Nase,  mittlern
Mund,  aute  Zähne  und  draunes  Gesicht.  Er  war  bei  seinem  Entweichen  bekleider  mit  einem  blautschenen
  Wimmes,  dergleichen  Weste,  weigen  langen  leinenen  weiren  Beinkleidern  u.  Stiefeln.  Den  23.
Aug.  18106.  K.  Oberamt  Cannstadr.

Weiler.  Eine  ledige  Sidfllea  Scherpf  von  Weiler  bei  Roflwälden,  welche  auch  angibt,  als  wäre
sie  von  Berg  bei  Caanstadt  gebürtig,  23  J  alt,  ansehnlicher  Größe  und  Statur,  schwarzbrauner  Haare,
  bräunlicher  Augen,  proportionirter  Nase,  Luter  Süe.  welche  in  die  Umertracht  gekleidet  ist,  und
zulezt  einen  gestreisten  grüngeschlagencn  wellenen  Rok  und  Kittel  trug,  zuweilen  ohne  Kopfbedeckung
gebt,  und  Obrenringe  trägt,  ist  bier  wegen  wiederhokten  Diebstabls  in  Unrersuchung  zu  zieben.  Idr
dermaliger  Auferutbalt  ist  aber  unbekannt,  und  es  werden  daher  bie  betreffenden  Obrigkeiten  sowobl,  als
dicjenigen,  bei  welchen  sie  Magddienste  suchea,  oder  ongetreten  baben  möchte,  auf  sie  aufmerksam  gemacht,
  und  gebeteu,  sie  handfest  machen,  und  an  das  hiesige  Oberamt  durch  Gensd'armerie  einliefern
zu  lassen.  Kuicchhcim  unter  Tek,  den  22.  Aug.  1816.  K.  Oberamt.

Degaingen.  Da  die  Commun  Deggingen  die  allergnädigste  Erlaubnig  erhalten  hat,  mit  dem
bisberigen  Kränter-Markt  am  Mon#ag  nach  Kreuz.  Erfindung  im  Monat  Mai  auch  zugleich  einen
MBiehm##kt  abzudalten  und  den  zweiten  Vieb=  und  Krämer  Maikr,  welcher  bisher  auf  den  Montag
nach  Uriula  gesallen  ist,  auf  den  zweiten  Oounerstag  un  Octoder  zu  verlegen,  so  wird  das  Publilum
bievon  mit  dee  Bemerkung  in  Kenmtniß  gesctz:,  daß  dieser  Spällings=  Vieh=  und  Krämer=  Markt  schen.

beuer  am  zme#ten  Donnerstag  im  Ottoder  adg#ehalten  werde.  Den  25.  Aug.  14.  Griel
.  Oberamt  Geislingen.
        <pb n="287" />
        Nro.  40.  1816.  263
Königlich=  Württember  gisches

Staats=  und  Regterungs-Bloatt.

Samstag,  7.  Sept.

 

Rechts,  Erkenntnisse  des  Königl.  Ober-Appellat.  Trlbunals.

#  1)  In  der  vor  dem  Königl.  Ober-Kriegs,  Gericht  in  erster  Instanz  verhandelten,
an  das  Königl.  Ober-Tribunal  zu  höherer  Entscheidung  verwiesenen  Rechtssache  zwischen
der  Wittwe  des  Majors  von  Kriesheim  in  Ludwigsburg,  Bekl.  nun  Querulantin  und
Revidentin,  sodann  dem  Obrist  von  Stettner  zu  Grabenhof,  sezt  dessen  Erben,  AKl.  wie
auch  der  verwittweten  Obristin  von  Neubronn  und  der  Friederike  Stettner,  Intervenienten,
  jezt  Querulaten  und  Revisen,  Erb=  Anfprüche  betreffend,  wird  der  erstrichterliche
  Beweis-Bescheid  bestätigt.  Tübingen,  den  27.  Jul.  1816.

ç  2)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
dem  Zgiegler  Göbel  zu  Reuttlingen,  Kl.  Anten,  und  dem  Ziegler  Gänslen  daselbst,  Bekl.
Aten,)  Lofsung  betreffend,  wird  Beweis  erkannt.  lb.  eock.

3)  In  der-  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen.
Johann  Jakob  Wolffer  zu  Unter-Jettingen,  Bekl.  Anten,  und  Matthias  Geyer,  Ober--walker
  in  Nagold,  Kl.  Aten,  Erfüllung  eines  Kaufvertrages  betreff.,  wird  das  verurtheilende
  Erkenntniß  voriger  Instanz  bestätigt.  Tübingen,  den  8.  Aug.  1816.

4)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  zwischen
der  Gemeinde  Sdelsingen,  Oberamts  Mergentheim)  Vorbekl.  Wiederkl.,  Ancin,  und  dem
Königl.  Finanz-Departement,  Vorkl.  Wiederbekl.,  Aten,  die  Währung  einer  Gültkaufs=Summe
  betr.,  wird  die  Urthel  voriger  Instanz,  unter  erläuternder  Bestimmung  bestätigt.
  lbid.  eod.

5)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz'=  Collegium  zwischen
dem  Fürstlich  Hohenlohe,  Neuenstein=  Ingelfingenschen  Ober-Rentamt  zu  Oehringen,
Kl.  Anten  und  der  Königl.  Krondomainen-Serction  U#lter  Abtheilung)  als  Vertreterin
der  Instituts-Verwaltung  zu.  Neuenstein,  Zehendfreiheit  betreffend,  wird  die  Appellation
        <pb n="288" />
        264

in  formeller  und  materieller  Beziehung  durch  Urthel  weggewiesen.  Tuͤbingen,  den  22.
Aug.  1816.

6)  In  der  Attentaten  Klagsache  des  Herrn  Försten  von  Hohenlohe-Langenbur3,
Imploranten,  wider  7  Gemeinden  des  vormaligen  Amtes  Langenburg,  verweigerte  Spannund
  Hand-Dienstleistungen  und  desfalsigen  Kosten=  Ersaz  betr.,  werden  die  Beklageen
nach  vollführtem  Beweise,  theils  freigesprochen,  theils  verurtheilt.  Tübingen,  den  2g.
Aug.  1816.

Rechrs-Erkenntnisse  des  Kon  Ober--Justiz  =  Collegiums.

1)  In  der  Appellations=  Sache  von  Stuttgart  zwischen  dem  Wegmeister  Johannes
Pfisterer  dahier,  et  Cons  Bekl.  Anten)  und  Jakob  Bareis  zu  Neu#urstenbürten,  Kl.
Aten,  Ubrechnungsstreitigkeit  betreffend,  wurde  theils  reformatorie,  theils  contrmato#ie,
comnpens,  erp.  erkannt.  Stuttg.  den  20.  Aug.  1816.

2)  Die  von  der  Justiz.=  Section  des  Königl.  Kriegs-Departements  an  das  Königl.
Ober-Justiz=  Collegium  übergegangene  Debic-Sache  des  seit  dem  russischen  Feldzug  vermißten
  Ober-Lieutenants  Joseph  Michael  von  Schlümbach  vom  vormaligen  Infanterie-Regiment
  Nr.  1.  Prinz  Paul  wurde  durch  ein  gütliches  Arrangement  mit  den  Gläubt,
gern  erlediget.  Stuttgart,  den  23.  Aug.  1876.

3)  In  der  Appellations-Sache  von  Ehingen  zwischen  der  Universität  zu  Freyburg,
Kl.  Antin,  und  der  Gemeinde  Untermarchthal,  Bekl.  Atin,  Noval=  Zehent-  Recht  becr.,
wurde  auf  seziges  und  frühees  Vorbringen  das  Erkenntniß  erster  Instanz  reformirt,
und  Atin  in  die  Entrichtung  des  von  der  Untin  angesprochenen  Noval-Zehenten  convemnirt.
  Stuttg.  den  23.  Aug.  1816.

4)  In  der  Rechts-Sache  erster  Instanz  zwischen  der  Königl.  Ober-Finanz-Kammer,
  Sektion  der  Krondomainen  Kl.,  sodann  den  Erben  des  Hofraths  Heigelin  als
vormaligen  Pflegers  in  Heilbronn,  Bekl.,  eine  Ersaz.  Forderung  betreffend,  wurden  Leztere
  von  der  gegen  sie  erhobenen  Klage  entbunden.—  Stuttg.  den  s7.  Aug.  1816.

Erkenntusße  des  Kdaigl.  Ehe=  Gerrichts.

Den  23.  Aug.  1  816.  wurden  geschieden:

1)  Gotelieb  Gastel,  Bürger  und  Strumpfweber  zu  Ostdorf,  Bahlinger  Oberam's,
Kl.  von  Rostna  Catharina,  geb.  Herre  von  da,  Bekl.  ex  csp.  adulrerü,  unter  Verurkheilung
  der  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Carl  Ludwig  Frey,  Bürger  und  Zimmermann  zu  Sulz,  Kl.  von  Augusta  Cbristina,
  geb.  Ganzer  von  da,  Bekl.  ex  enp.  quali  delerr  unter  Vergleichung  der  Kosten.

3)  Elisaberha  Barbara  Ungemach,  von  Altbulach,  Oberamts  Calw)  geb.  Wanner
von  Dürrmenz,  Oberamts  Maulbronn,  Kl.  von  Michael  Ungemach,  Börger  und  Leineweder
  zu  Altbulach,  Bekl.  er  cp.  duali  delert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.
        <pb n="289" />
        Seraf=  Erkennenige  des  Königl.  Criminal=  Telbunals.
Ad  Mend.  Sacr.  Hegise  Mj.

Am  2.  Aug.  wurde  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Martin  Conzelmann  von  Horrheim,
  Oberamts  Vaihingen,  wegen  Fälschung  und  Betrugs,  neben  dem  Erlatze  aller
Kosten  mie  fünfmonatlicher  Festungsarbeit  bestraft.

Den  5.  Aug.  ist  der  zu  Mergentheim  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Sebastion  Schmieg  von  Aßmannstadt,  im  Großherzogthum  Baden,  wegen  wiederbolten
Diebstahls,  Fälschung  und  Entweichung  von  der  Festung,  unter  Einrechnung  des  Rests
seiner  vorigen  Strafe,  zu  drei  und  zwanzigmonatlicher  Juchehaußstrafe,  so  wie  zu  Er,
Kattung  aller  Kosten  condemnirt,  und  zugleich  verordnet  worden,  daß  er  nach  Erstehung
der  Strafe  aus  den  Königl.  Staaten  in  seine  Heimach  verwiesen  werden  soll.

Unter  dem  6.  Aug.  wurde  die  zu  Mergcurheim  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Maria  Margaretha  Kolb  von  Ermershausen,  Oberamts  Gerabronn,  wegen  der,
aus  leidenschaftlicher  Verirrung  der  Mutterliebe  begangenen,  mit  Selbstmords-Versuchen
verbundenen  Tödtung  ihres  Kinds,  neden  dem  Ersatze  aller  Kosten,  wit  einer  fünffährigen
  Zuchthaußstrafe  belegt.

Am  g.  Aug.  ist  gegen  den  zu  Ulm  verhafteten  Johann  Strobel  von  Rißdissen,
DOberamcs  Ehingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten  eine
  einjdhrige  Festungsarbeit  erkannt,  und  dessen  nachhe  ig0  Reelusson  in  ein  Arbeitshauß
bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  sechs  Monate  verfüge  worden.

Den  12.  Aug.  wurde  der  zu  Alrdorf  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene
Leum  Joseph  Pfleghaar  vom  Weyherháusle,  Oberamts  Ravensburg,  wegen  wiederholten

8  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  mit  einer  fuͤnfzehnmonatlichen  Festungsarbeit
ra

Unter  dem  13.  Aug.  ist  die  zu  Urach,  wegen  attentirten  Raubs,  Mißhandlung  ihres
  Vaters  und  anderer  Vergehungen  verhaftete  Christiane  Friedrike  Buͤhler  von  Urach,
zu  einer  sechsjaͤhrigen  Zuchthaußstrafe,  so  wie  zu  Bezahlung  aller  Kosten  verurtheilt
worden.

Lodem  wurde  der  zu  Eßlingen  verhaftete  Friedrich  Wagner  von  Hösingen,  Oberamts
  Leonberg,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  zu  einer  fuͤnfmonatlichen
  Jachrse  condemnirt,  und  zugleich  verfugt,  daß  er  nach  deren  Erstehung
unter  ortspolizeiliche  Aufsicht  zu  stellen  sei.

Am  16.  Aug.  ist  der  zu  Nottenburg  in  Untersuchung  gekommene  reisige  Förster
Kutroff  von  Sulz,)  wegen  Veruntreuunz  und  anderer  Dienstvergehen,  neben  dem  Ersaße
des  ihm  zugeschiedenen  Kosten-Antheils  von  seiner  Stelle  kassirt,  zu  Versehung  eines
öffentlichen  Amts  für  unfähig  erklárt,  und  mie  zweisähriger  Juchthaußstrafe  unrer  Vorbehalt
  eines  Straf-Zulazes  auf  den  Fall,  daß  er  durch  den  Erfund  einer  weiteren  Untersuchung
  noch  mehr  gravirt  werden  sollre,  belegt  worden.

Kodem  wurde  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Christoph  Kneller  von  Engelbrand,  Oberamts
  Neuenbürg,  wegen  Diebstahls  und  Unterschlagung,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten
mit  fünfmonatlicher  Festungsarbeit  bestraft  und  zugleich  verfügt,  daß  er  nach  deren  Lestehung
  unter  genaue  ortspolizeiliche  Aufsscht  zu  stellen  sei.  "
        <pb n="290" />
        a4bs

Den  17.  Aug.  ist  der  zu  Urach  in  Verhafe  und  Uncersuchung  gekommene  Georg
Adam  Scharpf  von  Krumhard,  wegen  Fälschung  und  Betrugs,  neben  dem  Ersatze  aller
Kosten,  zu  neunmonatlicher  Festungsarbeit  verurcheilt  worden.

Unter  dem  29.  Aug.  wurde  der  zu  Mergencheim  verhaftete  Johann  Dhilipp  Holz--mann
  von  Waldmannshofen,  Oberamts  Mergentheim,  wegen  wiederholten  Diebstahls,
neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  zu  einjähriger  Jcchrhaustrars  verurtheilt.

·  EodemistgegendenzuEßliageninVerhaftundUntersuchunggekommenenJoh.
Georg  Mezger  von  Denkendorf,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller
Kosten  eine  sechsmonatliche  Zuchthaußstrafe  erkannt,  und  dessen  nachherige  Reclusson  in
ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  zwei  Monate  verfügt
worden.

#dem  wurde  die  zu  Wiblingen  verhaftete  Maria  Hdusler  von  da)  wegen  ehebrecherischen
  Concubinats  und  Vagirens,  neben  dem  Ersate  aller  Kosten  mit  sechsmonatlicher
  Zuchthaußarbeit  bestraft.

Am  21.  Aug.  ist  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Christion
  Schöller  von  Bohnlanden,  Amts-Oberamts  Stuttgart,  wegen  Münzfälschung,  zu
sechsjähriger,  und  Georg  Friedrich  Poppele  von  da,  wegen  Theilnahme  an  diesem  Verbreigen,
  zu  sechsmonatlicher  Zuchthaußstrafe  verurtheilt,  auch  rücksichtlich  der  Kosten  das
Erforderliche  verfüge  worden.

koccem  wurde  der  zu  Aledorf  verhaftete  Joseph  Häfele  von  Grod,  im  Königreich
Baiern,  wegen  Widersezlichkeit  gegen  die  Obrigkeit,  neben  dem  Ersatze  der  ihm  zugeschiedenen
  Kosten  mit  zweijähriger  Gesengsrbei-  belegt.

Den  22.  Aug.  ist  die  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Barbara
Wolsky  von  Baldern,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,
zu  sechsmonatlicher  Juchthaußarbeit  verurtheilt  worden.

Unter  dem  26.  Aug.  wurde  die  zu  Ludwigsburg  wegen  wiederholten  Diebstahls
verhaftete  Sophie  Hipp  von  Wahlheim,  Oberamts  Bessigheim,  neben  dem  Ersatz  aller
Koslen  zu  einfchriger  Zuchthaußstrafe#  und  nachheriger  Verwahrung  in  einem  Arbeitshauß
  bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  ein  Jahr  verurtheilt.

Koclem  ist  der  zu  Aledorf  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Taspar  Winder
von  Oberschwende,  Kaiserlich  Oesterreichischen  Landgerichts  Bregenz,  wegen  verübten
Strassenraubs,  neben  dem  Ersas  aller  Kosten  zu  einer  viersahrigen  Juchthaußstrafe  verurtheilt,
  und  dessen  nachherige  Ausweisung  aus  den  Königl.  Staaten  angeordnet  worden.

Eodem  wurde  der  zu  Saulgau  in  Untersuchung  gekommene  Michael  Vogler  von
Frohnhofen,  und  Anton  Wirth  von  Zogenweiler,  Oberamts  Ravensburg,  wegen  Wil,
derei  und  Gewehrverheimlichung,  jeder  zu  fünfmonatlicher  Festungsarbeit  und  zu  Bejzah--lung
  einer  Geldbuße  von  20  Pfd.  Heller  verurtheilt,  und  rüksichtlich  der  Confiscarion
der  Gewehre,  so  wie  des  Kosten-Ersatzes  das  Erforderliche  verfügt.

Am  29.  Aug.  ist  der  zu  Eßlingen  verhaftete  Adam  Mayer  von  Rettersburg,  Oberamts
  Waiblingen,  wegen  attentirter  Unzuche  mit  einem  unmannbaren  Mädchen,  neden
Bezahlung  aller  Kosten,  zu  zweijähriger  Zuchthaußarben  verurtheilt  worden.
        <pb n="291" />
        267

Tocem  ibarde  der  zu.  Eßlingen  in  Untersuchung  gekommene  Adam  Keller  von  Wälden,
bronn,  Oberamts  Eßlingen,  wegen  Mißhandlung  eines  Forst=  Offeianten,  neben  dem
Ersatze  aller  Kosten  mit  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  belegt.

Den  3o0.  Aug,  ist  der  zu  Ulm  verhafeete  —  Schirmer  von  Uctenweiler,  Oberamts
  Riedlingen,  wegen  Mißhandlung  seines  Vatrrs,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  zu
einer  zweischhrigen  Festungsarbeit  verurtheilt  worden.

Unter  dem  31.  Aug.  wurde  der  zu  Tuttlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Scharfschüße,  Johann  Friedrich  Reumaier  von  Huͤttlingen,  Oberamts  Aalen,
wegen  Wilderei,  neben  Cassation  als  Jägerpursche,  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbeit,
und  zum  Erlaße  der  Kosten  verurtheilt.  ⅞

kodem  ist  die  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene  Anna  Maria  Wie'
land  von  Mietingen,  Oberames  Wiblingen,  wegen  versuchter  Abtreibung  ihrer  Leibesfrucht
  und  Scortation,  zu  einjähriger  Juchchaußstrafe  condemnirt,  und  rüksschtlich  der
Kofsten  das  Erforderliche  verfügt  worden.

Eodem  wurde  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Ludw.  Ferdinand  Schumacher  von  Brettach,
  Oberamts  Reckarsulm,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  mit  achtmonatlicher
  Festungsarbeit  belegt.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnadigst  gerubt  durch  allerhoͤchstes  Rescript  vom
30.  Aug.  dem  Freiherrn  Reuttner  von  Weyl  zu  Achstetten  die  Erlaubniß  zu  Annahme
  des  ihm  von  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  von  Oestreich  verliehenen  Kammerherrn=
  Schlüssels  zu  ertheilen.
Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnddigst  geruht,
vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  29.  Aug.  den  Criminal=  Tribunal  Seeretaie
Gerber  auf  seine  allerunterthánigstes  Ansuchen  in  den  Pensionsstand  zu  versezen;
vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  30.  Aug.  den  bisherigen  Canzellisten,  Secretaie
Dörner  bei  der  Section  der  Commun,  Verwaltung  wegen  hohen  Alrers,  mit  seinem
vollen  Gehalt,  in  den  Ruhestand  zu  versezen,  und  den  beabschiedeten  Quartiermeister
Schurso  wie  den  seitherigen  Ertraprobator  Neuffer  zu  Canzellisten  bei  dieser  Section
n  ernennen;  auch  .  "  ·  ,
vermoͤg  allerhoͤchsten  Reseripts  vom  2.  Sept.  dem  Provincial=  Justiz=  Actuar  Finkh
in  Ludwigsburg,  die  nachgesuchte  Suclassung  von  seiner  Stelle  zu  ertheilen;  endlich
vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom.  4.  Sept.  die  erledigte  Canzellisten-Stelle  bei  der
Section  der  innern  Administration  dem  vormaligen  Quartiermeister  Golther  aus  Stutcgarr
  zu  übertragen.  *)*-  «  ·
Se.Kdnigl.Mai.habenallergmädsgstgeruht,vermdgallerhöchsterResolution
vom  298.  Aug.  die  erledigte  Pfarrei  Wildenthierbach,  Dibcese  Blaufelden,  dem  Pfarrer
Hirsching  in  Wiesenbach  zu  übertragen.

 

Calw.  Gedorg  Heinrich  Beisser,  Becker  von  hier,  der  mit  eigener  Lebensgefahr
        <pb n="292" />
        268

den  Johannes  Mehl  von  Dagersheim,  welcher  sich  in  einem  Zustand  von  Geisteszerruͤt.
tung  selbst  in  den  Nagoldsluß  stürzte,  vom  Ertrinken  zu  retten  versuche  hat,  soll  auf
allerhöchsten  Befehl  Königl.  Hochpreisl.  Departement  des  Innern,  Sectiost  der  innern
Administration  vom  22.  Aug.  d.  J.  wegen  dieses  mit  Eneschlossenheit  und  vieler  Anstrengung
  von  ihm  unternommenen  Rettungsversuchs  öffentlich  belobt  werden,  welches  hiemm
zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird.  Den  2.  Sept.  1616.  K.  Oberamr.

Blaubeuren.  Durch  Mangel  und  Aufschla  der  Brodfrüchte  ist  diesen  sorgene
vollen  Sommer  auch  in  den  hiesigen,  durch  lange  Kriegs=  Uebel  ohnehin  abgeschwächten,
Oberamts.  Gemeinden)  eine  Nahrungs-Bedrángniß  entstanden.  Se.  Königl.  Mas.
geruhten,  derselben  durch  Aushülfe  mit  600  Scheffeln  um  den  halben  und  vierteks-Marktpreis,
  allergnddigst  zu  begegnen.  Im  Namen  der  Armen  wird  für  diese  Landesvaterliche
  Wohlthat  Der  ehrfurchtvollste  Dank  ausgedrükt.  Den  1.  Sept.  1816.
Kön.  Oberame.

Brakenheim.  Da  die  nun  angefangene  Erndte  eine  Minderung  der  bisherigen
Noth  hoffen  läßt,  so  erfüllt  nun  auch  das  hiesige  Oberamt  im  Namen  seiner  durch
die  allgemeine  Kriegs=  und  Natur=  Calamitaäten  sowohl,  als  besonders  durch  die  Fehl-Herbste,
  so  bedürftig  gewordenen  Untergebenen  die  heilige  Pflicht,  für  die  seitherigen
Landesvaterlichen  Unterstüzungen  Sr.  Fnigl=  Masestit  hiemit  den  allerehrerbietig,
sten  Dank  öffentlich  auszusprechen.  Allerhöchstdieselben.  haben  nemlich  nicht  nur
einen  Steuer-Nachlaß  von  5,300  fl.  für  die  bedürftigen  Weingärtner  allergnddigst  bewilligt,
  sondern  auch  seit  dem  Frühjahr  von  den  Cameralkäásten  nach  und  nach  131  Schfl.
Roggen,  und  918  Schfl.  Dinkel  in  einem  sehr  niedern  Gnaden-Anschlag  und  grösten-#heils
  auf  Borgfrist  allerhuldreichst  abgeben  lassen.  Diese  große  Hülfe  vermehrten  dann
noch  50)  fl.  von  den  Beiträgen  für  die  verunglükten  Weingärtner,  und  insbesondere  diesenigen
  hundert  Ducaten,  welche  Seine  Königl.  Hoheit  der  Kronprinz  den  Scadt=#und
  Amts,  Vorstehern  zu  wohlthätigen  Zwecken  zu  überlassen  geruht  hatcen,  und  welche
nach  allgemeinem  Beschluß  zur  Zeit  des  höchsten  Mangels,  Sonntag  den  2.  diß  in
Höchstderoselben  Namen  an  die  brodlosen  Armen  vertheilt  wurden.  Somit  erfäüllte
immer  wieder,  statt  banger  Sorge,  lebhafter  Dank  gegen  die  hohen  und  edlen  Geber
die  Gemüther,  und  erhalt  nun  Vertrauen  und  Hofnung  den  so  nörhigen  Muth  für  die
noch  immer  düstere  Jukunfe!  Den  26.  Aug.  1876.  Kön.  Oberamt.

Tr#iwillige  Beicräge  für  verwundete  Königl.  Krieger:

Durch  das  Königl.  Oberamt  Wangen  die  aus  Veranlassung  der
am  1.  Dec.  1815.  begangenen  Trauer,  Andacht  für  die  gebliebenen
  Krieger,  von  nachstehenden  Pfarr-Gemeinden  gefallenen
22  fl.  Akr.  und  zwar  insbesondere  von  Wangen  7  fl.  32  kr.—
Christathofen  7  fl.  20  kr.  —  Eilenharz  2  fl.  23  kr.  —  Jens
1  fl.  39  kr.  —  Beuren  ##sl.  48  kr.  —  Eglofs  1  fl.  2“  kr.  —
Rohrdorf  1  fl.  9  kr.
        <pb n="293" />
        269

Dutch  das  Oberamt  Ulm  von  dem  penfionirten  Oberst-  Lieutenant
von  Baldinger  daselbst  —  —  —  —  20  sl.
Stuttgart,  den  59.  Sept.  1816.  General  der  Infanterie,  Prästdent  des  Kriegs-·
  Departement  v.  Phull.

 

Stuttgart.  Auf  allerhoͤchsten  Befebl  werden  am  Dienstag  den  10.  S#hte.  Wormittags  9  Ubr,
und  die  folgende  Stunden,  in  dem  Hof  der  Calwerchor-Caserne  40  brauchbare  Militair  Pferde,  nebst
3  Vohlen  gegen  gleich  baare  Bezahlung  im  offeutlichen  Aufstreich  verkauft,  und  die  Kaufs.  Liebhaber  zu
deeser  Verhandlung  hiemu  eingeladen.  Den  3.  Sept.  1610.  Köda.  Kriegs-Departement  1.  Gection.
krowigsburg.  Am  Freitag  den  15.  Sept.  Vormimags  10  Uhr  wird  bel  dem  untexzelchneten
Cameralamt,  die  Lieferung  eines  dedentenden  Quanri  Deu  und  Oehmds,  für  die  Köuigl.  Maiereien  und
Schäfereien  zu  Ludwigsburg,  Monrepos,  Schwieberdiugen  und  Gros-Sachsenhelm,  im  Abstreich  verakkordirt
  werden.  #iedbader,  welche  die  ndthige  Sicherheit  fäür  den  Aktord  zu  geben  im  Srande  sind,
wollen  sich  nun  bei  der  Verhaudlung  einfinden.  Den  1.  Sepr.  1816.  K.  Cameralamt.
Bietigbeim.  Am  Samstag  den  14.  Sept.  Morgens  0  Uhr  wird  in  der  biesigen  Cameralamts=Wohnung
  die  Lieferung  emer  dedeutenden  Quantität  Hen  und  Ochmo  für  die  Königl.  Maiereien,  Menagereien,
  Fasancrien  und  Schäfereien  zu  Ludwigsburg,  Monrepos,  Schwieberdingen  und  Gros-Sachsenbeim
  durch  öffentlichen  Adstreich  und  unter  Vorbedalt  der  allerpochsien  Ransication  verlieben  werden,
wozu  die  Liebhaber  eingeladen  sind.  Den  5.  Sept.  1816.  .K.  Cameral-Verwaltung.
Caustatt.  Das  herrschaftl.  Fischwasser  im  Neckar  bei  Untertürkheim,  und  dei  Hosen,  wird  auf
6  Jahre  wieder  verpachret,  und  zwar  bei  Untertürkheim  am  Freitag  den  13.  Sept.  Vormittags  9  Uhr
auf  dem  Rathhauß  daseldst,  bei  Hofen  aber  am  Samstag  den  14.  Sept.  auf  dem  Rathhauß  daseldst,
ebenfalls  Vormurags??  Uhr.  Die  Liebhaber  wollen  sich  um  diese  Jeit  elnfinden.  à#  26.  (#A.  1816.
ameralamt.
Crallsbelm.  Die  den  vereinigten  Stiftungen  #u  Crailsbeim  gehbriczen  Gebdude  und  Güter,  welche
bisher  schon  verpachtet  waren,  und  deren  Pachtzeit  nunmehr  zu  Ende  geht,  werden  allerhdccsten  Verordnung
  zufolge  auf  6  Jahre  von  1817  bis  1822  incl.  an  den  Meistbierenden  verpachtet.  Zur  Verpachtungs-=PBerhanolung
  ist  Momag  der  9.  Sept.  d.  J.  anberaumt,  an  welchem  Tag  sich  die  Liebhaber  in
der  Kdnigl.  Stiftungs-Werwaltung  Veormittags  6  Uhr  einzufinden  haben.  Die  verpachtet  werdenden
Gebäude  und  Güter  bestehen  in:  der  untern  und  obern  Spitalf  ener,  den  Böden  auf  der  Spttalkirche,
Fischkästen,  4  Morg.  6  Ruth.  Gärten,  50#  Morg.  334  Ruth.  Wiesen  334  Morg.  97  Rurh.  Aeker.
Die  Gebhude,  Gärten  und  Wiesen  werden  in  Geld,  bie  lecker  aber  in  Getraide  verpachtrer.  Die  Bedingungen
  werden  bei  der  Verleihung  bekannt  gemacht,  und  die  Güter  kbnnen  täglich  eingesehen  werden.
Den  24.  Aug.  1516.  «  Koͤn.  Etiftungs-  Verwaltung.
Eslingen.  Da  der  Bestand  der  Commun-Schaafwelde  von  Delzisau,  biesigen  Oberamts,  auf
Ambrofi  1617  zu  Ende  geht,  so  wir  dieselbe  am  Donnerstag  den  26.  Sept.  d.  J.  wieder  auf  3  Jabre
bffeutlich  verliehen  werden.  Die  Waide  erträgt  200  Stük,  wovon  der  Beständer  130,  und  die  Burgerschaft
  30  Stük  ausschlagen  darf.  Die  Besiands=  Liebhaber  knnen  sich  an  vorgemeldten  Tag,  Morgens
9  Uhr  auf  bem  hiesigen  Rathhaus  einfinden,  und  der  Verhandlung  anwohnen.  Den.  S-  1816.
.Oberaru.
Leutkirch.  Da  die  Sommer-Schaafweide  zu  Lentkirch,  welche  mit  300  Stuͤk  spaniicher,  oder
450  Stuͤl  Zaupelschaafe  beschlagen  werden  kann,  und  deren  Bestand  bis  Martini  d.  J.  zu  Ende  geher,
am  Donnerstag  den  26.  ve  auf  die  nächstfolgende  5  Jahre  im  östentlichen  Aufstreich  an  die  Meistbietende
verpachtet  werden  wird,  so  wird  solches  mit  dem  Ansögen  hiemtt  bekonut  gemacht,  dag  die  Bestand-Liebhaber,
  welche  zu  Eingehung  dieses  Pachts  zwar  mu  legalen  obrigkeitlichen  Seugnissen  über  tbr  Vermogen
  und  Prähikar,  jedoch  nicht  gerade  mit  Meister=  oder  Concessions=  Briefen  von  einer  Schäferlade
versehen  seyn  müssen,  sich  an  gedachrem  Tag  Morgens  3  Uhr  auf  dem  hiesigen  neuen  Bau  einzufinden
baben,  wo  fis  das  Weitere  vernehmen  werden.  Deu  2.  Sept.  1816.  K.  Oberamt.
        <pb n="294" />
        270

Marggröningen.  Mittwoch  den  14.  Sept.  d.  J.  Vormlttags  9  Uhr  wird  in  hiesiger  Cameral=
  Verwalrung  über  die  Lieferung  von  2,150  Cinr.  Heu  für  die  Königl.  Maiereien  2c.  ein  öffemiiche
Abstreich  vorgenommen  werden,  wozu  sich  die  Liebhaber  zur  qestimmten  Zeit  einfirden  koͤnnen.  Den  3.
Sept.  1516.  —  ·  «  K.  Cameralamt.

Schomburg,  im  Camerakdistrike  Tettnang.  In  Gemsheit  allerhdchster  Resolution  Khnigl.  Hochpreisl.
  Departements  der  Finanzen,  Gection  der  Krondomainen  vom  20.  ci  praes.  4.  d.  Mon.  wird
das  herrschaftliche  Schloßgur  samt  der  Bierbrauerei  zu  Schomburg,  am  Movtag  den  23.  Sept.  d.  J.
Pormittags  10  Uhr  auf  9  oder  12  Jahre  an  den  Meistbietenden  verpachtet  werden.  Diese.  Gegenftände
sind  in  2  Aotheilungen  getheilt,  wovon  die  eine,  eine  gangdare  Bierbrauerei  samt  allen,  zum  zweckmäsgen
  Betrieb  derselden  ndthigen  Einrichtungen,  sodann  7  Morg.  2  Bril.  46  Ruth.  Gras=  und  Baumgorten,
  auch  Wiesen,  und  27  Morg.  44  Bril.  29  Ruth.  Aeker,  welche  insgesamt  beisammen  liegen,  und
einen  fruchtbaren  Grund  haben,  desgleichen  nicht  nur  eine  sehr  geräumige,  gesunde  Wohnung,  sondem
guch  die  ndthigen  Scheuren,  Pferds-Rindv#eh=  und  Schwein=  Stallungen  „b  durchaus  von  guter  Be
schaffenheit  enthält,  die  andere  hingegen  neben  hinlänglichen  Wohn=  und  Oekonomie-Gebäuden  22  Mrg.
44  Prtl.  30  Ruth.  theils  Baum=  und.  Grasgärten,  theils  Wiesen,  und  70  Morg.  1  Vrtl.  33  Ruhen
Aecker  in  sich  degreiff.  Einem  Pächter  jeder  Abtbeilung  wird  ein  beträchtlicher  Vorrath  an  Heu  und
Stroh  gegen  künftigen  Ersaz  im  Natura  überlassen,  auch  wird  ihm  sein  Autritt  noch  durch  andere  brdeutende
  Vortbeile  erleichtert,  dagegen  aber  muß  er  eine  Caution  von  700  bis  600  fl.  in  liegenden  Gäkern
  oder  in  obrigkeitlich  versicherten  Capitalien  einlegen,  weswegen  unbekannte  Liedbhaber  nur  aledans
bei  dem  Aufstreuch  zugelassen  werden,  wenn  sie  sich  durch  obrigkestliche  oberamtlich  gesiegelte  Zeugnisse
über  die  nbthigen  Kenntnisse,  ein  gutes  Prädikat  und  ihre  Fähigkeit  zur  Cautions-Leistung  legumis
konnen.  Die  Verbandlung  wird  in  dem  Schlößchen  zu  Schomburg  um  obgedachte  Zeit  vorgenommen.
Alrdorf,  den  79.  Aug,  1816.  Steuerrath  der  Landvogtei  am  Bodensee,  u.  Cameralverw.  Tettnanz.

 

Gerabronn.  Dem  Köbler  Geerg  Rümmler  zu  Unterregenbach  ist  in  der  Nacht  vom  30  auf  der
Ilten  v.  M.  ein  Bienenskock  gestoblen  worden;  und  der  Knecht  des  Orts-Vorstehers  Leiser  von  Hirden
  ist,  als  derselbe  am  20.  dig,  Nachts  mit  einem  Wagen  voll  Korn  auf  der  Straße  bei  Neseeldach
gefabren,  von  einem  Kerl,  der  obngefehr  37  J.  alt  seyn  mag,  untersezter  Statur  ist,  einen  runden  D#
und  großen  Bakenbart  trägr,  auch  den  schwäbischen  Dialekt  führt,  angefallen  und  mir  Todschlag  bet'tsbet
  worden,  wenn  er  ihn  verbindere,  ihn  einen  Sak  voll  Frucht  vom  Wagen  ziehen  zu  lassen,  welches
leztere  jedoch  durch  die  Nothwehr  detzKnechts  verhindert  worden,  und  worauf  der  Kerl  sich  lüüchug  ge
macht  hat.  Da  man  biöher  diesen  so  wenig,  als  jenen  Dieb  entdecken  konnte,  so  werden  alle  Hoch-  und
Wobllbbl.  Obrigkeiren  ersucht,  zu  ihrer  Emvdeckung  und  Eialieferung  gesälligst  mitzuwirken.  De  1.h
Sepr.  1616.  K.  Oberamt.

Nufringen,  Oberamts  Herrenderg.  In  der  Nacht  vom  26  auf  den  274ten  August  ist  dem  He#n
Pfarrer  Dizinger  von  Rufringen  mittelst  gewaltsamer  Eröffnung  in  sein  Waschbauß  gebrochen,  und  aus
demselben  ein  kupferner  Waschkessel  mit  einem  kupfernen  Schäpfle  entwendet  worden.  Lezieres  ist  all,
der  Kessel  aber  wurde  erst  seit  3  Jabren  gebraucht.  Derielbe  saßt  4  Imi,  hat  aber  einen  eisernen  Kinz,
und  ist  besonders  daran  kenntlich,  daß  er  im.  Boden  ein  kleines  Loch  bat,  das  durch  einen  Nagel  in
Größe  eines  Groschen,  geflickt  in.  Hoch=  und  Wohllöbl.  Behdrden  werden  hiemit  ersucht,  auf  die  Ber
sfabang  des  iebs  gefälligst  mirzuwirken.,  und  im  Fall  etwas  in  Ersahrung  gebracht  würde,  solches  1#
delieblger  Bälde  anher  mitzurdeilen.  Herrenberg,  den  10.  Aug.  1616.  Dberomt.

Grosets  lingen.  Die  bienach  signalisirie  wahnsinninge  Barbara  Weber  von  Greseiislingen,  ist
schon  vor  9  Tagen  von  Haus  abwesend.  Saͤmtliche  K.  Hoch-  und  Wohlloͤbl.  Polizei  ·  Behoͤrden  werden
daber  geziemend  ersucht,  auf  diese  Peuson  fabnden,  sie  auf  Betreten  arretiren,  und  sofort  zum  Obcrari
bieher  einliefern  zu  lassen.  Signalement.  Die  Weber  ist  22  J  alt,  ungefebr  6  Fußs  groß,  hat  starke
  Statur,  vunde  Gesichtssorm,  lebbafte  Farbe,  schwarzbraune  in  35pse  gestochtene  Haare,  graue  2#

en,  kurze  Nase,  mittlern  Mund,  volle  Wangen,  gute  Zähne,  gerade  Sere.  Bei  ibrer  Eneweschung  we#r
e  gekleidet  mit  einer  gruͤn  zizenen  Haube,  1  weis  flächsenen  Halstuch,  1  blauen  Wiflingsreck  und  Leible,
  w#sen  leiuenen  Strümpfen  und  Bändelschuhen  ohne  Holzer.  Göôppingen,  den  r*  Au  1016.

.  Obertanit.
        <pb n="295" />
        Nro.  41.  1  816.  272
Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  14.  Sept.

 

Rechts  =  Erkenntnisse  des  Koͤn  Ober  -Justiz-  Collegiums.

1)  Die  Appellations-Sache  von  Ulm  zwischen  dem  Handelsmann  Johann  Heinrich
Koch  zu  Regenspurg,  Anten,  und  den  Glaͤubigern  lezter  Classe  des  Handelsmanns  Conrad
  Diecrich  Saurer  zu  Ulm,  Acen,  Priorität  im  Concurse  betreff.,  wurde  wegen  Mangels
  an  einer  gegründeten  Beschwerde  vermittelst  Reseripts  von  Amtswegen  verworfen.
Stuttg.  den  28.  Aug.  1816.

2)  Die  Nullitäten,  Klage  des  Gerichtsverwandten  Christian  Schell  zu  Horrheim,
Oberamts  Vaihingen)  Bekl.  Inten,  wider  den  Wildenmannwirth  Tobias  Bühler  zu
Vaihingen,  Kl.  Jaten,  pü#o  debiti,  wurde  als  unförmlich  und  ungegründet  per  keler.
verworfen.  lb.  eol.

3)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Oberamtsgericht  Vaihingen  zwischen  Esther
Regine  Seutter,  geb.  Bauer  von  Weissach  cum  curat  ,  Lutin  Antin  an  einem,  und  dem
Gürerp#eger  der  Michael  Seutterischen  Gantmasse  Laten,  Aten  am  andern  Theil,  p#“
repetitionis  illatorum,  wurde  theils  pro  petito,  theils  conbrmatorie  erkannt.  Idic  eod.

4)  In  der  Appellations-Sache  von  Balingen,  zwischem  Johannes  Widmann  daselbst,
  Janten,  Anten  an  einem,  und  dem  Gerichtsverwandten  Irslinger  als  Güterofleger
  der  Debitmasse  des  verstorbenen  Johann  Jakob  Engelfried  ebendaselbst,  Jaten,
Aten  am  andern  Theil,  die  Verbindlichkeit  der  Debitmasse  zu  Erfullung  eines  von  dem
criderio  abgeschlossenen  Kaufs  betreffend,  wurde  der  dem  Janten  Anten  durch  den  am
12.  Merz  l.  J.  ausgesprochenen  Bescheid  auferlegte  Beweis  bei  fortgesezter  comumocis
für  desert  und  erloschen  gehalten,  und  sodaun  in  der  Hauptlache  conkrmatorie  erkannt.
Stuttgart,  den  5.  Sept-  7816.

Erkenntniße  des  Königk.  Ehe-Gerichtst,
Den  4.  Sept.  #rgr6#  wurden  geschieden:
)  Georg  Jarob  Schmid  Bürger  und  Zeunmacher  zu  Sbingen)  Bahlinger  O-
        <pb n="296" />
        272

amts,  Kl.  von  Maria  Barbara,  geb.  Bühler  von  da,  Bekl.  ex  cap.  aculreü,  unter
Verurtheilung  der  Beklageen  in  die  Kosten.

2)  Christian  Friedrich  Zehender,  Bürger  und  Müller  zu  Gronau,  Marbacher  Oberamts,
  Kl.  von  Magdalena  Charlotta,  geb.  Schneider  von  Unterbrüden)  Baknanger
Oberamts,  Bekl.  ex  cap.  qva  delerr  unter  Vergleichung  der  Kosten.

Eodem  wurde  in  der  Ehescheidungs-Klagsache  der  Catharina  Fritz  von  Mittel-Brüden,
  Oberamts  Baknang,  geb.  Bauerlin  von  da,  Kl.  gegen  Gottfried  Fri,  Bürger
zes  Weber  von  Mittelbruden,  Bekl.  ex  cap.  adulterü  pralumti,  der  Klägerin  Beweis
auferlegt.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchster  Resolution  vom  6.  Sept.  die  erledigte
  Rechnungsraths-Stelle  bei  der  Cameral-Rechnungs-Kammer  dem  bisherigen
Straßen,-Cassen-Buchhalter  Gmelin  allergnädigst  zu  übertragen  geruht.

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  5.  Sept.  die  erledigte
  Pfarrei  Oferdingen,  Diöcese  Tübingen,  dem  Pfarrer  M.  Colb  in  Endingen,
Dlöcese  Balingen,  und

vermäög  allerhöchsten  Rescripts  vom  g.  Sept.  die  erledigte  Pfarrei  Höfingen,  Discese
  Leonberg,  dem  Pfarrer  Lechler  im  Kloster  Reichenbach,  Dierese  Freudenstadt,
zu  übertragen  allergnädigst  geruht.

 

Freudenstadt.  Bei  der  bestehenden  Frucht-Theurung  hat  sich  die  Landesvéterliche
  Fürsorge  Sr.  Königl.  Mas.  für  ihre  Unterthanen  auch  an  dem  hiesigem  Oberamt
  bewährt,  indem  den  dürftigsten  Angehörigen  desselben  mit  Erschöpfung  der  herrschaftlichen
  Kästen  in  hiesiger  Gegend  658  Scheffel  Früchte  in  Gnadenpreisen  allergnädigst
  angewiesen  worden  stnd.  Die  Noch  war  sehr  groß,  um  so  größer  aber  auch  die
Wohlehat  für  die  Hülfsbedürftigen,  die  dafür  mit  dem  ciefsten  Dankgefühl  durchdrungen
  sind.  Den  6.  Sept.  1816.  Königl.  Oberann.

Möhringen  auf  den  Fildern.  Durch  ein  huldvolles  Geschenk  von  Einhundert
Gulden  und  zehen  Scheffel  Dinkel  haben  Se.  Königl.  Masestät  in  dieser  drückenden
  Zeit  auch  die  bedürftigen  Mitglieder  meiner  Gemeinde  beglükt,  welche  Königliche
Gaben  dieselben  dankbar  und  tiefgerührt,  und  unter  Seegenswünschen  für  den  erhabenen
Wohlthäter  empfangen  haben.  Den  2.  Sept.  1816.  Pfarrer  M.  Gmelin.

Reuttlingen.  Auch  zu  den  Dürftigen  des  hiessgen  Oberames,  welche  wegen
der  ungewöhnlich  gestiegenen  Fruchtpreiße  und  wegen  der  verspäteten  Erndte  mit  ihren
Familien  nach  Brod  seufzten,  noch  mehr  aber  zu  denen  unter  ihnen,  die  wegen  Hagelschlag
  und  Mißgewächs  über  die  nöthigsten  Nahrungs-Bedürfniße  in  gedoppelten  Kummer
  geriethen,  haben  Se.  Königl.  Masestät  Allerhöchst  Sich  mie  theilnehmendem
  Herzen  geneigt,  und  unter  sie,  solange  die  benachbarte  Königl.  Fruchtkäften  zugereicht
  haben,  588  Schfl.  Dinkel  à  6  fl.,  94  Schfl.  Haber  à  4  fl.,  und  26  Schfl.  Ger,
        <pb n="297" />
        a73

sten  à  8  fl.  in  den  angezeigten  sehr  maͤßigen  Preißen  austheilen  zu  lassen  geruhet;  da-Durch
  aber  die  Empfänger  zu  dem  tiefgefühltesten  Dank  gegen  den  erhabensten  Ge,
ber  gerührt;  dessen  öffentliche  Beurkundung  mit  hiemit  die  Pflicht  austegt.  Den  7.
Sefpt.  1816.  «  «  Königl.-Obkramt.

 

·Stuttgqrt.EisiadbeidisseitigekBmtnng  spkösticnugvaschiedeuetAbgqbenöApmet
Wecnbkauatweiaerforderlich,überdeceasiefeksag  Iächsu  NutwvchdtatöteadifeiuAbstreichsssks
kowabgedaltenwikd,uIdI-pveidielicbhabetsichVotmittagc9udrbänaterzeichnecekStilleeinstuden
  wollen.  Oen  10.  Sept.  1316.  Kdn.  Cameralamt.

adwiigebd  urs,  Grossachsenheim.  Am  Donnerstag  den  19.  Sept.  Vormittags  9  Uhr  werden
  in  dem  Schaafdaus  zu  Grossachseuherm  salvs  ratificanene  115  Stük  seite  Hämmel  gegen  baare
Begahlung  im  Aufstreich  verkauft,  wozu  die  kiebhaber  eingeladen  werden.  Den  s.  Sept  1616.
dn.  Bau  und  Garten-Direckion.
Wiblingen.  Die  Oum  difseltigen  Cameralamt  gehbrige,  zwischen  Wiblingen  und  Unterweiler  liegende
  Ziegeldütte  soll  in  Gemäsheit  allerhöchsten  Decrets  im  Wege  des  bffentuchen  Aufstreichs  verkaufe
werden.  Dieielbe  beiteot  neben  dein  erforderlichen  Raum  zum  Troknen  der  Waare  in  einem  Kalk  und
einem  Ziegelofen,  Wonung  des  Jieglers,  und  Stallung  zu  einigen  Pferden  und  Rindvieb  12  Morgen
34  Ruth.  Hofraithe,  und  4  Morgen  Leimgruben,  welche  Gegenstände  ohne  Grundbeschwerden,  mit  alleiniger
  Ausnahme  des  Jehndens,  der  Steuren  und  souftigen  bürgeruchen  Adgaben,  in  einem  Gesame“.
kauf  oder  einzeln  hingegeben  werden.  Diese  Verhandlung  wird  Donnerstag  den  26.  Sept.  d.  J.  Nach'
mittags  2  Uhr  in  dem  Wuthshaus  zu  Unterweiler  vorgenommen  werden,  welches  hiemt  allgemein  und
mit  dem  Anhang  dekannt  grmacht  wird,  daß  die  Jiegelhürte  zum  Verschlaß  der  Waare  eine  aͤusserst
vortheilhafre  Lage  hat.  Den  2.  Sept.  1616.  Kdn.  Cameralamt.
Baltugen.  Die  Sommer,  Schaafwesde  zu  Frommern,  welche  bis  zur  Erndte  mit  100  Stäk,
nach  der  Ernde  ader  mit  150  Stäl  Zucht=  und  Goltwaare  beschlagen  werden  darf,  wird  Samstag  den
23.  Sept.  d.  J.  auf  3  Jadre  von  1816  bis  1810  zur  Verleihung  gebrachrt,  wobei  sch  die  Liebhaber  gedachten
  Tags  Morgens  9  Ubr  auf  biefigen  Rathhaus  einzufinden,  und  sich  uͤber  ibre  Tuͤchtigkeit,  und
das  Recht  zu  einem  Schaafwaid-Bestand  auszuweisen  haden.  Den  10.  Sept.  1816.  K.  Oderamt.
Herreuber  g.  Die  hiesge  Commun-Schaafwaide,  welche  300  GStük  erträgt,  wird  bis  Montag
den  30.  Sept.  Vormittags  11  Aa  auf  hiesigem  Rathhaus  wieder  auf  3  Jahr  verliehen  werden,  der  Be-Inder
  hat  eine  Wohnung  und  gerlumige  Stallung  zu  genießen,  und  die  Liebhaber  werden  eingeladen,
sich  gedachten  Tags  mir  obrigkelrlichen  Zeugnissen  über  Prädikat  und  Vermögen  auch  mit  Meister=  und
Concessions=  Briefen  versehen,  einzufinden.  Den  6.  Sept.  1816.  K.  Oberamt.
Kirchbeim  unter  Tek.  Da  oer  Bestand  des  zum  hiesigen  Kdn.  Cameralamt  gehörigen  Schi#-ferelgars
  zu  Weilheim  besürhend  in  einem  erdumigen  Wohnbaus  mit  den  udthigen  Ersordermssten.  Rindvieh"
  auch  Schaafstallung  zu  400  Grük,  Futterdoden,  1  Morg.  1  Pril.  10  4  Rath.  Garten,  6  Morgen
Acker  und  32  Morg.  2;  Brr.  5  Rath.  Wiesen,  auf  Georgii  1847  zu  Ende  geher,  so  wird  selbiges,  das
vorzüglich  für  einen  Sch#fer  oder  Schaafhalter  tauglich  ist,  weil  man  das  Winrer=  Gefährt  auf  Weilbeimer
  —  Ua  das  Landgeäsfder  zu  600  Stük  Schaafwaar  zu  genießen  hat,  nach  allerhöchsler
Verordnung  auf  ander  wärtige  6  Jahre  Mittwoch  den  16.  Okt.  Vormittags  10  Uhr  in  der  Cameral-Verwaltung
  dahier  an  den  Meistbietenden  im  bffeutlichen  Aufstreich  verliehen  werden.  Diejenige,  welche  zu
dieiem  Bestand  Lust  haben,  wollen  sich  au  dem  angezeigten  Tag  und  Stunde  mit  obrigkeltlichen  Zeugmilsen
  über  ihr  Prädikat  und  Vermöges  versehen,  allheer  einfinden.  Den  9.  Sept.  1616
T.  Landvogtei=  Steueramt  auf  der  Alp  und  Camcralamt  Kirchheim.
Marggrbningen.  Munvoch  den  25.  Sept.  d.  J.  Vormittags  6  Uhr  wird  durch  hiesige  Cameral-Verwaltung
  äber  das  Ersowerniß  an  Brod,  und  an  eben  dieem  Tage  Vormittags  9  Ubr  übce
das  Bedörfnitz  an  (leinenen)  Kleidern  för  dle  Siräflinge,  auf  das  nächste  Winterhalbjahr,  ein  dffentllcher
  Abstreichs  =  Akkord  vorgenommen  werden,  wozu  sich  die  Liebhaber  mit  obrigkenlichen  Zeugmssen,  daß
        <pb n="298" />
        274

sie  eine  Caution  von  1000  sl.  zu  leisten  im  Stande  selen,  um  bemelte  Zeit  dahier  einfinden  koͤnnen.  Den
5.  Sept.  1616  K.  Cameralverwallung.
Rommelf  8  ch.  Die  Schaafwalde  zu  Kommelspacht,  hlesigen  Oberamts,  welche  175  Stuͤk  ertraͤgt,
  wird  von  Martini  1616  bis  dahin  1019  an  den  Meistbietenden  Waeg  den  23.  Sept.  d.  J.
„Vormittags  11  Uhr  auf  dem  Rathhaus  dahier  verliehen  werden,  wobei  sich  die  Liebhaber  einsinden  mdgen.
  Den  29.  Aug.  1816.  K.  Oberamt  Tübingen.
Stetten  im  Remsthal.  Der  9  jährige  Bestand  des  Kdnigl.  Malereiguts  zu  Rommelshauo
  tehet  auf  heurig  Martini  ##  Ende,  und  wird  bis  Freitag  den  20  Sept.  auf  dem  Ratbhauß  zu
ommelshausen  weitere  Jahre  von  Martini  1816  bis  1323  Vormittags  9  Uhr  theils  um  Geld,
theils  um  Naturalien  an  den  Meistbietenden  verlehen  werden.  Dieses  Maicreigm  besteher  in  1  doppelten
  Behausung  mit  2  gewdlbten  Kellern,  1  großen  neuen  Bau,  worinnen  3  Scheuren,  3  Viebställe,  u.
Wagenhütten  befindlich  sind,  4  Schaaf=  und  Pferdsiall  mit  Fruchtkästen  und  Hcuboden  samt  den  ndthigen
  Bronnen,  65  Morg.  Gärten,  1003.  Morg.  Aeker,  264  Mrg.  Wiesen,  21  Mrg.  Weingärten,  sodann
  hat  dieser  Hof  die  Gerechtigkeit  mit  300  Stük  Schaafwaar  von  Bartholomáj  an  den  Uebertrieb
auf  den  denachbarten  Orts-Markungen  zu  ererciren,  wozu  das  Landgefärth  auf  600  Stäk  Schagfmwaar
von  Martini  an  gegeben  wird.  Zur  stükweisen  Verleihung  find  neben  obigen  Gütern  161  Morg.  Wiesen
  und  47  Morg.  Aeker  bestimmt,  welche  ebenfalls  zum  Gesamtpacht  zugetheilt  werden,  im  Fall  dieser
  vortheilhafter  sevn  sollte.  Die  Liebhaber  wollen  sich  mit  gerichtlich  und  oberamtlich  geftegelten  Zeugnissen
  über  ihr  Prädikat,  Kenmnisse  des  Feldbaues,  und  der  Schäferei,  auch  daß  sie  eine  dem  Bestands-Locario
  angemessene  14  fache  Caunon  in  Uegenschaft  oder  guten  Capitalien  prästiren  können,  leginmiren,
die  weitere  Bestands-Bedingungen  anhdren,  und  der  legalen  Verhandlung  anwohnen.  Den  2.  Sept.
181  .  K.  Cameralamt.

Gaildorf.  Oberflschach.  In  dem  Pfarrhause  zu.  Oberfischach,  disseitigen  Oberamts,  wurde
in  der  Nacht  vom  öten  auf  den  blien  Sept.  folgendes  entwendet:  2  übergoldcte  Kelche  samt  Deckel,
welche  der  Kirche  gehbrten,  4  Servieites  mit  einem  Citronen-Medel,  2  Pfulben=  Ziechen,  15  E#-len
  Tuch  à  48  kr.  p  Ehl.  1  Duzend  feine  Handtücher  mit  T.  bezeichnet,  1  Duzend  feine  Halstöcher,
1  Duzend  ordindre  Hemder,  0  Stük  Saktücher,  1  goldenes  Balsambüchslein,  schnekenfdrmig,  1  paar
fllberne  Hemderkudpf,  1½  silberner  Vorleglöffel  von  15  fl.  Werth,  6  flberne  Eßlöôffel  neuester  Fagon,
4  bergleichen  mit  St.  bezeichnet,  2  beschlagenc  Lsffel,  1  flberne  Znker=  Klamme,  fein  filberne  Cafferlöffel,
  3  geringere  dito,  2  ordindre  silberne  Eßloffel,  1  Besteck  Messer  und  Gabel  mit  messingener
Scheide,  6  paar  wollene  Strümpf,  6  feine  Oberbemder.  Alle  Holizet  Behdrden  werden  nun  geziemendst
ersucht,  zur  Entdekung  des  Diebes  und  der  gestohlenen  Sachen  kräftigst  mirzuwirken,  ynd  im  Entdekungsfalle
  gesillige  Nachricht  hieher  gelangen  zu  lassen.  Den  7.  Sept.  1516.  K.  Oberamt.

Besigheim.  In  hiesiger  Stadt  sind  die  notürlichen  Blattern  ausgebrochen,  welches  biemit  öfsentlich
  bekannt  gemacht  wird.  DOen  3c.  Sept.  1816.  K.  Oberamt.

Gailsbach  und  Busch.  Weinsberger  Oberamts.  In  Gailsbach  und  Busch,  Weinsberger  Oberamts,
  ist  die  natürliche  Blattern  Krankheit  ausgebrochen.  Dies  wird  hiemit  öffentlich  dekannt  gemachr,
umsich  in  keinen  Verkehr  mir  diesen  Ortschaften  eingulassen.  Weinsberg,  den  2.  Sept.  1616.  Oberamrt.

Massenbachbausen,  Oberamts  Brakenheim.  In  dem  biesigen  Ort  sind  die  natürlichen  Blaskern

  ansgebrochen,  welches  hiemit  zur  Warnung  und  weitern  Verfügung  bekannt  wacht.  Den  6.  Sept.
616.  K.  Obcramt.

Schorndorf.  In  den  hiesigen  Amts:  Orten  Benelspach  und  Weiler  find  die  natürlichen  Blattern
  ausgebrochen.  Welches  zu  dem  Ende  bekaom  gemacht  wird,  damit  jedermann  die  angestekte  Hä–-ser
  meiden  modge.  Den  6.  Sept.  1816.  K.  Oberamt.
Haußen  im  Jabergéäu.  Unter  den  Schaasen  ditses  Orts  ist  die  Pokenkrankhelt  ausgebrochen.  Alle
Hoch’  und  Wohilbbl.  Justig-Behdrden  werden  daher  ges#iemend  ersuchte,  dieses  zur  Warnung  ver  allem
auf  Schaafe  Bezug  hadenden  Verkehr  mit  diesem  dipfalls  gesperrten  Ort  und  Distrikt  gefälligst  bekannt
machen  zu  lassen.  Den  9.  Sept.  1616.  K.  Oberamt  Brackenheim.
        <pb n="299" />
        Nro.  42.  1816.  a7
Koͤniglich-  Wuͤrttember  gischts
Staats=  und  Regietungs-Blakt.

—

Samstag,  zl.  Sept.

Könsgl.  Verordnung,  die  Wietnalien=  Acelse  und  das  Ansgeng"  Geld  bei  Relsen  außer
Lands  betreffend;  d.  d.  16.  Sept.  1816.

Eriderich,  von  Gottes  Gnaden,  Könlg  von  Würtremberg  rc.  2c.  2c.

Wir  haben  aus  Anlaß  der  von  Uns  verordneten  Reviston  des  Finanz.  ,
AnfehungseinigerArtenvonindirectenAbgabe-«nachAnhörungUnI·eres-Ikdnc.»-Staats-Ministeriums
  gnädigst  beschlossen,  und  verordnen  andurch:  ·

I.)dieindeins.59.UnsererAcciseiOcdnungvomIahre1808.genanntcn,uc»7
diederselbengleichzustellendenViktualien-Artikel,tvennsievondenPkoduceatcnfelbst,
und  nicht  von  besondern  Victualien=  Händlern  zu  feilem  Kaufe  getragen  werden)  sind
von  der  dort  bestimmten  Accise=  Abgabe  frey.

II.)  Das  im  5.  18.  Unserer  Verordnung  von  den  Strafenbau-Abgaben  vom  glen
Sept.  1810.  festgesetzte  Ausgangs-Geld  bei  Reisen  außer  Lands  in  Kutschen,  Chaisen  2c.
und  zu  Pferd  von  48  kr.  vom  Pferd,  wird  auf  den  im  F.  21.  bestimmten  Tarif  von
gemeinem  Juhrwerk  mit  3  kr.  per  Pferd  und  Station,  von  dem  Wohnorte  des  Reisenden
  an  bis  zur  Austricts-Grenze  gerechnet,  herabgesett.

Unser  Departement  der  Finanzen,  Section  der  Sceuren  hat  hierüber  den  Accis=Beamten
  die  nähere  Anweisung  zu  ertheilen.  Gegeben  Stuttgart,  den  16.  Sept.  1816.

4  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  propr.  Königl.  Staats-Ministerium-Belehrung

  in  Betreff  der  unter  den  Schaafen  gegenwärtig  herrschenden  Krankhelreu.

Die  ungewöhnliche,  meistens  feuchte  Witterung  des  gegenwärtigen  Jahres  hat  unter
  den  Schaafen  mehrere,  zum  Dheil  verheerende,  Krankheiten  veranlaßt,  worunter  ins,
besondere  die  Ruhr,  der  Lungenwurm,  die  Wassersucht  und  Geschwüre  gehören,
  daher  von  der  Sektion  des  Medicinalwesens  über  die  Kennzeichen  dieser  Krankheiten
  und  die  Behandlung  der  davon  befallenen  Schanafe  nachstehende  Belehrung  entworfen
  worden  ist,  welche  zur  allgemeinen  Nachachtung  hierdurih  bekaum  gemache  wird.
        <pb n="300" />
        *7bs8

Je  gräßer  die  Gefahr  bei  weiterer  Ausbreitung  diesek  Kronkheicen  ist,  desto  mehe
ist  Aufmerksamkeit  auf  die  Schaafe  und  ihre  Gesundheie,  desto  mehr  Vorsicht  in  ihrer
Behandlung,  und  desto  größere  Thärlgkeit  in  Vollziehung  der  beslehenden  Polizei,  Verordnungen
  erforderlich,  welche  den  Schäfern,  Schaafhaltern,  Pförch-Meistern,  Orrs=Vorstehrrn
  und  Beamcen  hiemit  eingeschärfe  werden,  unter  Wiederholung  der  Vorscheift
welche  den  27.  Jun.  dieses  Jahrs,  aus  Peranlassung  der  ebenfalls  noch  nicht  ganz  unterdrüfcen,
  sondern  noch  bei  einigen  Heerden  sich  duffeenden  Schaafpokken-Krankheit,  geeben

  worden  ist,  daß  nämlich  sede  ungewöhnliche  Krankheits  =  Erscheimung  bei  einer
Schaafhcerde  von  den  Schaafhaltern  and  Schäfern  sogleich  der  nächsten  Orts-Obrigken
und  von  dieser  dem  Oberamt  angezeigt  werden  soll,  damit  dieses  nicht  allein  die  aärpli,
che  Untersuchuug  veranstalte,  und  die  nöthigen  pelizeilichen  Verfügungen  treffe,  sondern
auch  der  Medicinal=  Sebktion  Bericht  erstrte;  auch  daß  eine  PVersäumniß  hierin  gegen
sede  Person  oder  Stelle,  welche  derlelbeu  sich  schuldig  machr,  nachdruklich  werde  geabndet
  werden.  Stuteg.  den  16.  Sept.  1816.  K.  Ministerium  des  Innern.  v.  Otto.

Beilege.

Uncer  die  Krankheiten,  welche  als  Folge  der  ungewöhnlichen  und  nassen  Witterunz
des  gegenwärrigen  Jahrs  unter  den  Schaasheerden  ausbrachen,  gehört

I.  eine  ganz  ungewöhnliche  Ruhr,  wekche  sehr  verheerend  sich  in  den  Taubergegenden
  im  August  dieses  Jahrs  vorzüglich  uncer  den  Lämmern  einstellte.  Die  davon  ergrift
fenen  Thiere  werden  aufgeblähr;  es  mangelt  einige  Zeitlang  Mist-Abgang  bei  verlohre,
ner  Frehlust;  hierauf  erfolgt  das  Aussprizen  einer  grüngeblichten,  späterhin  auch  mit
Blur  gemengten  Flüssigkeit)  welche  einen  dusserst  widrigen  herbfauligten  Geruch  annimmt.
  Mehrere  Tausende  fielen  im  benachbarten  Auslande  nach  diesen  Erscheinungen
entbräfret.  Um  solche  kranke  zu  retten,  muß  man  sie  von  den  übrigen  trennen,  unter
Dach  bringen,  und  bei  trokener  Witterung  auf  trekene  Gegenden  austreiben,  beim  ersten
Bemerken  des  Aufblähens  aber  den  Lämmern  schleunig  ein  Quene  Friedrichsalz  und
ebensoviel  Enzianwurz)  erwachsenen  aber  das  doppelte  beibringen,  und  nach  einer  Stun,
be  die  Gabe  wiederholen.  Stellt  sich  Durchlauf  ein)  so  gibt  man  des  Tags  3  —  zmal
den  Lämmern  einen  halben)  den  erwachsenen  einen  ganzen  Eßlöffel  von  folgender  Ca#

werge.  Man  nehme  schwarz  Hirschorn.Oel  —  —  4  Loth,
3  .  «
gep  ulverte  Walimasurg  von  sedem  3  Loth.,

und  so  viel  Wachholder=  oder  Obstmuß,  oder  in  Ermangelung  dessen  so  viel  Wasser
als  zur  Fertigung  einer  Latwerge  nöthig  ist.  Man  fährt  biemit  fort,  bis  der  Korh  d'r
zu  werden  anfängt,  und  die  Freßlust  sich  wieder  einstellt.

II.  Sowohl  in  obenberuhrten)  als  in  andern  Gegenden  zeigte  sich,  daß  die  hustenden
  Lämmer  von  einem  eigenen  Lungenwurm  (§trons)###s),  der  ssch  oft  in  Hunderten
in  den  Luftröhrásten  anhdufc,  und  Abmagerung  und  Erstikung  herbeiführt,  geplagt  wer"
den.  Nach  bisherigen  Erfahrungen  sterben  diese  Wurmer,  und  werden  mit  Schleim
ausgeworfen,  menn  ihnen  folgendes  Pulver  gereicht  wird:
        <pb n="301" />
        477

Schwefelblumen,  gepuͤlverte  Champagnerkreide  und  Wachh  olberbeer,  von  jedem  gleichviel,
  alles  sorgfältig  und  mit  soviel  Kochfalz  gemischt,  als  nöthig  ist,  um  die  Lämmer
zum  Lecken  desselben  zu  bestimmen.  Dieses  Pulver  wird  ihnen  so  oft  gereicht,  als,  sie
es  nehmen  mögen,  und  so  lange,  bis  der  Husten  verschwunden  ist.

III.  Bereits  hat  sich  ferner  schon  eine  nicht  geringe  Anzahl  wassersüchtiger  Schaafe
(knüzer  nach  schwäbischer  Mundart)  gezeigt,  und  es  steht  zu  befürchten,  daß  sich  noch
8iele  vorfinden  werden.  Daher  ist  jedem  Schaafhalter  anzurathen,  leine  Thiere  von  Zeit
hu  Zeit  besschtigen  zu  lassen.

Dabei  ist  vorzüglich  auf  die  blasse  glanzlose  Haur  zu  sehen,  welche  sich  bei  den  bereits
  erkrankten  oder  krankwerdenden  versindel.  Erfahrungen  bei  Tausenden  folcher  wals-Krsüchtigen
  haben  dargethan),  daß,  wenn  nicht  schon  bedeutende,  den  Tod  bedingende
WVeränderungen  in  den  Eingeweiden  eingetreten  snd,  gänzliche  Heilung  auf  gehörigen
Gebrauch  folgenden  Pulvers  erfolgte,  und  selbst  bei  den  rettungslosen  häusig  ein  solcher
Lustand  herbeigeführt  wurde,  welcher  noch  die  bessere  Benuzung  derselben  zuließ.

Gepulverte  Eichenrinde

-  Endzianwurz  von  jedem  2  Pfund.

-  :  Wachholderbeer  ·«  v
CiseniVitciol  -  -  -  1  Pfund.
Kochsalz  -  -  -  -  7  Pfund.

Alles  sorgfaͤltig  untereinander  gemischt  und  den  der  Krankheit  verdächtigen  so  oft  und  so
viel  in  den  Salztrögen  gegeben,  als  sse  nehmen  mögen,  und  so  lange  bis  sich  wieder
die  gehörige  Rörhe  der  Haut  eingefunden  hat:  den  bestimmt  kranken  Erwachsenen  gebe
man  Morgens  und  Abends  ½  Onentlein  davon  eben  so  lange  ein,  und  vermeide  jedesmal
  einige  Stunden  darauf  Gelegenheit  zum  Wassergenuß.  '
IV.LanesundöfteresVetweilenimNassenhatbeidenSaafenhckusigdieBils
dung  der  Gescho  üre  zur  Folge,  welche  man  sowohl  unter  der  Haut,  als  dem  Horn
der  Fuße  bemerkt.  Besonders  beschwerlich  sind  sie  an  lezterer  Stelle.  Hat  man  den
leidenden  Dheil  aufgefunden)  und  öffnet  man  das  noch  bedekte  Geschwür  mittelst  eines
Messers,  befeuchtet  sede  schwärende  oder  nassende  Stelle  mit  Spiesglasbutter,  und  be-Kreicht
  die  hierauf  troken  gewordene  Wunde  mit  einer  einfachen  Harzsalbe,  wozu  die  meisten
  Wagenschmieren,  besonders  die  sogenannte  braune  (Schiffstheer),  sich  eignen,  so  erfolgt
  schleunige  Heilung.  Stuttg.  den  16.  Sept.  1816.  Departewent  des  Innern,
Section  des  Medicinalwesens.
Rechts-Erkenntnisse  des  Kda  Ober-JuftiJ-Collegiums.
10  Die  AUoppellations-Sache  von  Alpek  zwischen  Johann  Georg  Sckart  zu  Zährinn,
  Kl.  Anten,  und  dem  Schultheißen  Christian  Dauner  allda,  Bekl.  Acen,  einen
s#rittigen  Garten-  Vorbehalt  bei  des  Leztern  Hofgutsverkauf  betreffl,  wurde  wegen  Mangels
  an  einer  gegründeten  Beschwerde  von  Amtswegen  verworfen.  .  Sruttgart,  den  30.
Aug.  1816.  «
s)DesgleichendieAppellations-Sache.vdnUtachswischenJohannesKnimlzu
        <pb n="302" />
        278

Mezingen,  Bekl.  Anten,  und  Maria  Catharina  Wetel  von  da,  modo  Ehefrau  des  Webers
  Peter  Kern  zu  Wildberg,  eum  eur.  Kl.  Atin,  plt.  satisf.  priv  ex  sturro  et  alimeniat.
  prolis,  theils  ob  aesectum  gravaminis,  theils  ob  defestum  summæ  appellabilis

3)  In  der  Rechts-Sache  erster  Instanz  zwischen  dem  Handelsmann  Ostermaier  zu
Biberach,  Kl.  an  einem,  und  dem  Herrn  Fuͤrsten  von  Thurn  und  Taxis,  Bekl.  am
andern  Theil,  hypothekarische  Anspruͤche  betr.,  wurde  condemnatorie  erkannt.  Stuttgart,
den  31.  Aug.  1816.  "“  «

4)  In  der  Appellations-Sache  von  Crailsheim  zwischen  dem  Schultheißen  Sperr
zu  Goldbach  er  Cons.  in  Altti#  benannt,  Qnten  Anten  an  einem,  und  der  Königl.  Ober-Finanzkammer,
  Section  der  Krondomainen  Namens  des  Pfarr=  und  Schulamts  zu  Goldbach,
  dann  den  Schloßgutsbestzern  Johann  Adam  Grüb  und  Peter  JFohrer  daselbst,
Qaten  Acen  am  andern  Dheil,  Allmand.  Vertheilung,  mocke  die  Nichtigkeit  des  unterrichterlichen
  Erken  ncnisses  betreff.,  wurde  die  Urthel  voriger  Instanz  bestätiger.  1d.  #d.

Erkramite  des  Kömgl.  Ehe-Gericht#.

Den  11.  Sept.  1816.  wurden  geschieden:

1)  Johann  Münsinger,  Bürger  und  Müller  zu  Ostelsheim,  Oberames  Calw,  Kl.
#on  Cathartna,  geb.  Wochelin  von  Gächingen,  desselben  Oberamts,  Bekl.  ex  cap  qualt
delern  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Anna  Barbara  Doster  von  Altdorf,  Oberamts  Nürcingen)  geb.  Händle  von
da,  Kl.  von  Philipp  Doster,  Bürger  und  Weber  zu  Altdorf,  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.
  unter  Vergleichung  der  Kosten.

3#  Johann  Georg  Otterbach,  Buͤrger  und  Bauer  zu  Rieden,  Oberamts  Hall,
Kl.  von  Maria  Catharina,  geb.  Koppenhöfer  von  da,  Bekl.  er  cap.  quali  delert.  unter
Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  16.  Sepr.  den
bisherigen  Kammer,  und  Jagdsunker  Grafen  von  Dürkhetm,  zum  Hof-Oberferstmeister
  allergnädigst  ernannt.

Vermög  allerhöchsten  Reseripes  vom  17.  Sept.  haben  Se.  Koͤnigl.  Maj.  die  erledigten
  zwei  Secretairs-Stellen  bei  dem  Koͤnigl.  Criminal-Tribunal  dem  Eriminal-Amis-Aktuar,
  Advocaten  Stek,  und  dem  Oberamts-Aktuar,  Advocaten  Williards
in  Eßlingen  zu  uͤbertragen  allergnaͤdigst  geruht.  T

Se.Kö-Iigl.Maj.habenvermdgallerhöchstenReseriptsvom14.Sept.dientedigte
  Pfarrei  Fluorn,  Diöcese  Sulz,  dem  bisherigen  Garnisons-Prediger  Rüdigervom
  Hohen  Asperg  zu  übertragen  allergnddigst  geruht.

3

Stuttgart.  Auf  allerhoͤchsten  Befebl  wird  eine  weitere  Anzabl  von  ganz  brauchbaren  Koͤnigl.
Militair-  Pferden,  und  zwar  am  Donnerstag  den  26.  d.  Mon.  in  Hall  160  Etul,  und  am  Donnoe#rstag
        <pb n="303" />
        258
den  3.  Olt.  v.  J.  in  Stuttgatt  109  Stük  im  Sffentlichen  #ufstreich  gegen  gleich  baare  Bezahlung  Vor-Mmittags

  8  Uhr  und  in  den  solgenden  Stunden  der  gedachten  Tage  verkauft  werden;  welches  hiemit
bffearlich  bekannt  gemua#t  wird.  Den  13.  Sept.  1651e.  Kon.  Kuege-Departement,  1  Section.

Stuttgart  Die  kjeferung  des  Brod-Bedarfs  für  das  Kdnigl.  Militär  vom  gegenwärtigen
Sommerhalbjadr,  endigt  sich  mit  dem  31.  Okr.  d.  J.,  und  wird  daher  auf  das  folgende  Winterhalbjahr
vom  1.  Nov.  1616  bis  30.  April  1617  für  die  Garnisonen  Stuttgart,  Ludwigsburg,  Eylugen,  Hoden-#perg
  u.  Ereudeuthal  im  öffentlichen  Adstreich  wieder  erneuert;  die  Verdandlung  zelbst  aber  am  Dienstag
den  24.  d.  M.  Vormirtags  10  Uhr  in  der  Canzlck  der  unterzeichneten  Stelle  im  Kdn.  Invalden=  Gebäsdr
  dahi##er  vorgenommen  werden.  Welches  mit  dem  Bemerken  hiemit  bffentuch  bekannt  gemacht  wird
dat,  die  Akrords.  Eebhabe,  welche  hiebei  erscheien  wollen,  sich  mit  obugkenlichen  Zeugnissen  eines  guten
  Praͤdicats,  ihrer  Faͤbigkeit,  und  daß  sie  im  Staude  seien,  hinlängliche  Caunon  zu  leisten,  gedbrig
ausweisen  müssen.  Den  14.  Sept.  1616.  Kon.  Kriegs-Departement,  2.  Section.  «

.»Stuttgart.DetBequfachnnadStxodfükdieKbaisLCavallekihAktillekieausübt-ist
MilitäkipieastpfckdetudeuGskmsotieaStuttgart,LudwigsbukuadCßlmgcaimaächstfolgeadeaWins
tnbalbjabk.vo-atNiv.tötdbw30.Apn"11617.wikd«montagdenzocead.MoI.Vormittags
tollykisdemdisseitieuTaaplccsGebäudeminelstdsieatlichessbstnichsbereitet-din-undwetdendces
Bisse  Diesen-mitwechemitvonhetlbafteaohrigkcitltcheuZeusmssethtüksichtlichersPcädilatsssd
ermogens  versehen  sind,  zu  dieser  Verhandlung  hiemit  eingeladen.  Den  14.  Sept.  1810
"  Ka.KkicgssDepattem-ut,2.Section.
BaliusethDieschaafwaidevekhiesigeuStadt-welchemitzooStükZachtsnadGblkwam
beschlageasekdeadarf-wirdam8keitasdea4.0m-dieJadketöt7.-ö.19.zukAekleihuaggehtachckvekdemZuwelchekVerhandlungdie«Eou-essiousfvigeasicbdabekaagedachtenTagMotgeno

ClurasbiesigemRathhaus-zuetscheiaeamqelaveumrdemallwosiedieweithevmguugeasvetq
nehmeakuaemDea4..Sepk.tötb..  K.  Oberamt.  «

Damme-.Vie«Sommek-SchasfwauvederCommuakadingemwelchemäwzStükguchti
IndelkiWaakebeschlagenwekdeadakf,wkvamdceastadent.OI-.aafdieZJ-cbkeiöt7.tat-nd
IMHNTVMeihuagebrachtwekdemsobelsichdieCoacenondfädigetichbabugedachcesTagsMoks
Bat  10  Uhr  auf  Pchtaemn  Ratbhaus  einzufinden,  und  sich  über  ihre  Tüchtigkeit,  und  das  erforderche

ermögen  auszuweisen  haben.  Den  9.  Sept.  1816.  ·  K.  Oberamt.

De  ln  3.  Die  Sommer-Schaafwasde  der  Commun  Erpfingen,  welche  mit  100  Szäk  Gdlt·-und
  100  Stäk  Juchtwaare  beschlagen  werden  darf,  wird  am  Samstag  den  5.  Okt  auf  die  3  Jahre  1617
16  und  19.  zur  Verlelbung  gebracht  werden;  webei  sich  die  Concessiene  fädige  Liebhaber  gedachten  Tags
Morgens  10  Uhr  auf  hiesigem  Ratbhaus  einzufinden,  und  sioh  über  ihre  Tüchtigkeit,  und  das  erforderliche
  Vermögen  auszuweisen  haben.  Den  9.  Sept.  1816.  Oberamt.

Balin  ber-  Die  Sommer=  Schaafwaide  der  Commun  Engstlatt,  welche  mit  120  Srüf  Hammeloder
  80  Stüt  Jucht  =  und  Gölrmaare  beschlagen  werden  darf,  wird  am  Dienstag  deu  6.  Okt  auf  die
5  Jahre  1817.  16.  und  10.  zur  Verleihung  gebracht  werden;  wodet  sich  die  Concessionssädige  Liedhabes
broacheen  Tags  Morgens  10  Uhr  auf  biesigem  Rarbbaus  eingufinden,  und  sich  über  ihre  Tüchtigkeit  und
ae  ersorderliche  Vermögen  auszuweisen  haben.  Den  9.  Sepr.  1816.  .  Obecramt.

Velinen.  Die  Gommer  Schaafwaide  der  Commun  Heselwangen,  weicke  mit  60  Stük  Mutterwaar
  beschlagen  werden  darf,  wird  am  Samstag  den  12.  Okt.  auf  die  Jobre  1847.  15.  und  19.  zur
Perleihung  gbroch  werden;  wobei  sich  die  Concessionsfähige  Liebbaber  gedachten  Tags  Morgens  10
Uhr  auf  hlesigem  Rathhaus  einzufinden,  und  sich  über  ihre  Tüchiigkeit  und  das  erforderliche  Vermogen
au#zuweisen  haben.  Den  10.  Sept  1816.  K.  Oberamt.

Balingen.  Dlie  Sommer  Schaafwaide  der  Commun  Onstmettingen,  welche  mi  450  Stäl
.Zocht=  und  Göltwaare  beschlagen  werden  darf,  wird  am  Montag  den  14.  Okt.  auf  die  3  Jabre  1617.
18.  und  10.  Jur  Verleihung  gebracht  werden;  wobei  sich  die  Concessionefäbige  Liebhaber  gedachten  Tags
Morzeas  10  Uhr  auf  blesigem  Rathhaus  einzufinden,  und  sich  aber  ihre  Tüchtigkein  und  das  ersorde
che  Vermögen  auszuweisen  haben.  Den  10.  Sept.  18145.  K.  Oberamt.
        <pb n="304" />
        ##0%

Ballagen.  Die  Sommer-Schaafwalde  zu  Pfeffingen;  wesche  400  Stäk  Mutter=  and  60  Stät
Boltwaar  ertraͤgt,  wird  Samstag  den  19.  Okr.  auf  die  Jahre  1617.  16.  und  19.  zur  Verleihung  ceiebracht,
  wodei  sch  die  Lirbbaber  Morgens  10  Uhr  auf  biesigem  Rathhause  einzusnden,  und  sich  über  ihre
  Tuͤchtigkeit  und  das  Recht  zu  einem  Schaafwaid-Bestand  ausguweisen  haben.  9#n  &amp;amp;  Eept.  1016.

.Oberamt.

Balingen.  Die  Sommer-Schaafwalde  der  Commun  Streichen,  welche  mit  70  Stük  Zuachtwaar
  beschlagen  werden  darf,  wird  am  Montag  den  21.  Okt.  auf  die  3  Jahre  1817.  13.  und  19.  zur
Verleihung  gebracht  werten;  webei  sich  die  Concessiensfädige  Lcbhaber  gedachten  Tags  Morgens  10  Uhr
auf  hicsigem  Rathhaus  einzußinden,  und  sich  über  ihre  Tüchtigkeit  und  das  ersorderliche  Vermbgen  aus-Juweisen
  haben.  Den  10.  Sept.  1516.  -  FOR-cum

Balingen.  Die  Sommer-  *  Weilbeim,  welche  50  Stük  alte  und  20  fämmerdie
  zu  Waldstetten  aber  60  Stäk  alte,  und  20  Stük  kämmer  erträgt,  wird  Dienstag  den  22.  Oll.  aufdie
  drei  Jahre  1617.  18.  und  19.  zur  Verleidung  gebracht;  wobei  64  die  Liebhader  Morgens  10  Uhr
euf  hiesigem  Rarbhaus  einzufinden,  und  sich  über  ihre  Tüchugkeit  und  das  Recht  zu  einem  Schaafwaid-Bestand
  auszuweisen  haben.  Den  12.  Sept.  1616.  K.  Oderamt.

Gesßlingen,  Folgende  Commun-Schaasweiden  des  disseltigen  Oberames  =  Bezirks,  auf  welche
  nach  der  ersten  Berteihunß.  Nachgebote  gemacht  worden  siad,  werden  dis  Montag  den  30.  Sept-Vormlttags
  9  Uhr  auf  dem  Nathbause  dahier  nochmalen  böffentlich  verlieben  werden:;  als  die  Waide  von
Nenningen,  welche  300  Stük  ermogt,  von  Hausen  an  der  Fils  mir  200  Stük,  Dizenbach  mu  600
Stük,  Großsiren  mit  150  Senk,  und  die  große  Waide  von  Trakkenstein  mit  325  Stük.  Die  Pacht-Lebhaber
  wollen  sich  daber  mit  legalen  Verngens-Zeugnissen  bei  der  Verhandlung  an  dem  destimmtes
Tage  und  Orte  einsinden.  Den  17.  Sept.  1816.  «  K.  Oberamt.

Genkingen,  Renlinger  Ober-  und  Cameralames.  Domnerstag  den  5.  Okt.  d.  J.  Nachmittags
2  Uhr  wird  die  der  allergnädigsten  Herrschaft  und  Commun  gemeinschaftlich  zusiehende  zu  450  Siüt  derechtigte
  vorzüglich  gute  Sommer=  GSchaafwaide  auf  die  3  Jahre  von  Gertrudi  1917  bis  1820  auf  dem
Rathbaus  zu  Pfullingen  dfsentlich  verlteben  werden,  wobei  sich  die  berechtigten  Schaafsbalter  mit  Meiler=
  Concessions=  Briefen  und  obrigkeitlichen  Zcugnissen  üder  Prädikat  und  Vermögen  cinfinden  mögen.
Den  8.  Sepr.  1616.  K.  Camcralamt  Pfulingen.

Klechbeim  unter  Tek.  Die  im  Monat  Jun.  d.  J.  vorgenommene  Schaaswaide=  Verleibungen
#e  Gemeinden  Hepsisau  und  Lindorf,  hiefigen  Oberams,  auf  150  Stüt  Zuchtwaar  #ind  von  der  Abn.
Section  der  Commun=  Verwaltung  nicht  genehmigt,  sondern  es  ist  eine  nochmalige  Versieigrrung  derselben,
  auf  die  ndchstkommenden  3  Jahre  refohlen  worden  worden,  welche  bis  Samstag  den  26.  d.  Men.
Pormittags  10  Uhr  auf  dem  Rathhaus  allhier  statt  haben  wird,  und  wozu  die  berechicgten  Beftands-Lustigen
  eingcladen  werden.  Den  12.  Sepr.  1816.  K.  Oberamt  Kuchheim.

Neresbelm.  Nachstehende  Commun=  Schasfwalden  werden  an  nachbenaunten  Tagen  im  hirsigen
Rathbauße  aaf  1  Johr  von  Amdrofi  brs  Martin#  1617  im  bffearlichen  Aufstreich  verpachtet  werden.  Den
21.  Okt.  von  Neresheim  auf  700  Siük,  von  Aurnheim  aKrf  700  Stüf,  von  Großtuchen  auf  500  Stük,
von  Kleinkuch##  auf  500  Stük,  von  Ommerheim  aus  1,000  Stüf,  von  Drhlingen  auf  600  Steäk.
Den  22.  Okt.  von  Demingen  auf  300  Sibök,  von  Eglingen  auf  5r0  Stüf,  von  Dischingen  auf  400
Stök,  von  Ballmerisdoscn  auf  200  Stük,  von  Trugenbosen  auf  200  Stüf.  Den  23.  Olt.  von
Dunsielkingen  auf  150  Siäk,  von  Kdpingen  auf  400  Stäk,  von  Schweindorf  auf  275  Stuk,  von
den  Mdrtingerhösen  auf  400  Stök,  von  Uzmemmungen  auf  500  Stük,  von  Dorfen  auf  150  Stük,
ven  Hersfeldhausen  auf  300  Stöäk  Den  24.  Okt.  von  Dorfmerkingen  aus  500  Stüt  durch  des  Furstl.
Wallerst.  Rentamt  dadter,  von  Weilermerkungen  auf  550  Stüfk,  von  Unterisfingen  auf  200  Sük,  von
Oberriffiugen  auf  100  Stük,  von  Elchingen  auf  1.000  Stük,  von  GSterten  auf  700  Stük,  von  Delsinnen
  auf  1.600  Stüf.  Den  25.  Oct.  von  Walddausen  auf  600  Stük,  von  Simisweiler  auf  400
Stük,  ven  Beuren  auf  350  Stük,  von  Mickelseld  auf  300  Stük,  von  Geisulwangen  auf  120  Siöl,
von  Sloa##e#rg  auf  250  Stük,  von  Baldern  auf  323  Stük,  von  Dirgenhum  auf  250  Stlük,  von  Aufbausen
  auf  350  Stük,  von  Ebnat  auf  600  Stük.  Die  Liedhaber  werden  unn  eingeladen,  sich  an  den
        <pb n="305" />
        281

bemesdten  Tagen  auf  dem  Ratböasz  dabser  Bormittags  9  Uhr  einzufinden,  und  sich  mit  den  ubtbigen
Bermdzens=  Jeugnilsen  oder  tüchilgen  Bürgen  aus  dem  Oberamt  zu  versehen.  Den  15.  Sept.  450.

"  ram  .
Wibliatgen.  Nachbenaune  Sommerschaafweiden  werden,  je  nachdem  sich  blebbader  finden,  au!
4  oder  3  Jabhre  an  den  bezeichneten  Tagen  des  nächsten  Monats  Okwober  bier  in  der  Oberamtel  irz  Auf-Kreich
  verlieben  werden,  und  zwar:  1)  die  Waide  von  Gögglingen  mit  200  Stük,  von  Donausteiten
mit  160  —  von  Unterweiler  mit  100  —  von  Unterkirchserg  mi  120  Stäk  am  2.  Okt.  2)  von  Steinbderg
  mu  100  —  Altheim  mit  120  —  Ammersteiten  ut  80  —  Weiusterten  mit  100  Stük  am  .  Okt.
5)  von  Humlangen  mit  100  Stük,  Bldlefingen  mit  60  Stük,  Dellmensingen  mir  200  Stük,  Eßene
Ddorf  mit  50  Stül,  am  #.  Okr.  4)  Von  Sobnürpflingen  wit  100  Saäk,  von  Beuren  mit  60  Stük,
MBühl  mit  120  Stük,  Oberkuchbderg  mit  60  Stük,  am  5.  Okr.  5)  Von  Schwendi  mit  120  Stäk,
Großschafqausen  mic  60  Stük,  Roth  mit  120  Stük,  Sulnungen  mir  120  Siük,  am  9.  Okt.  9)  Von
Ill.  reden  mit  100  Stük,  Wangen  mit  100  Stük,  Deorndorf  mit  60  Stäk,  Mieungen  mit  150  Stam
  10.  Olt.  7)  Von  Bausteiten  mit  200  Stük,  Schönebürg  mit  100  Stuͤk,.  Wani  mit  120  Stük-Ausagger#dosen
  mit  60  Stük,  am  11.  Okt.  8)  Von  Orsenhausen  mit  120  Stük,  Bußmannshauten
mit  80  S.ük,  Wa'pertéhefen  mit  60  Stuk,  am  12.  Okt.  9)  Von  Dierenbeim  mit  200  Stük,  Regglis
  weiler  mit  150  Stüätk,  Dörenhaußen  mit  100  Stük,  am  16.  Okr.  10)  Von  Oberbalzheim  mit  120
Stäk,  Unterdaledeim  mi  120  Stük,  und  von  Sulmingen  mit  60  Stük.  Die  Pachn  Liebbaber  wollen
sich  an  den  bezeichneten  Tagen  mit  Zeugnissen  aber  Prädikat  u.  Vermögens  jedesmal  Vormutags:9  Uhr
bier  einfinden.  Den  9.  Sept.  1816.  K.  Oberamt.

Böblingen.  Der  bei  dem  Königl.  Fuß#-Urtillerie-Regiment  gestandene  Jonathan  Pflomm
von  dier,  ist  am  25.  dieses  Monats  aus  der  Garnison  Hellbronn  desertirk.  Alle  Hoch  -und  Wohllbbl.
Obrigkeiren  werden  nun  ersucht,  auf  diesen  Deserteur,  der  6  Fuß  1  Joll  7  Lin.  gros  und  23  J.  alr  ist,
schwarze  krause  Haare,  braune  Gesichtsfarbe,  großen  Mund,  und  ausgeworfene  Lippen  hat,  zu  fahn
den,  ihn  auf  Belreten  zu  arretiren  und  entweder  an  das  Commando  des  Fuß-Artillerie-Regimenes
oder  der  unterzeichneten  Stelle  auszuliefern.  Den  26.  Aug.  1816.  K.  Oberamr.

Hall.  Der  bei  dem  Infanterle-Regiment  Nr.  12.  gestandene  Gemelne  Joehann  Michael  Gebhard
don  Gastenkirchen  biesigen  Oberamts,  hat  sich  auf  geschehene  Einberusung  weder  in  seiner  Garnison  cingesunden,
  noch  hält  sich  derselbe  in  scinem  Heimwesen  auf,  und  ist  mirbin  wavdrscheinlich  desertirt.  (Es
werden  nun  alle  Hoch=  und  Wobllödl.  Obrigkeiren  geziemend  ersucht,  diesem  Deserteur  nachspähen,  denselben
  auf  Beireten  arretiren,  und  entweder  an  sein  Regiments  -Commando  oder  an  das  hiesige  Oberamt
  einliesern  zu  lassen.  Den  20.  Aug.  1616.  K.  Oberamc.

Marvach.  Nach  einem  von  dem  Kdnigl.  Commando  des  gegenwärtia  zu  Niederbronn  iIm  Elsaß,
cantonnirenden  Koͤnsgl.  Wuͤrttemberg.  Linien-Infantertc-Regiments  Nr.  2.  Herzog  Wilbelm  bieber  erlas-.
senen  Schretben  ist  der  bei  demselben  als  Zimmermann  gestandene  Leonbard  Müller  aus  Lemdach,  hiestacu
  Oderamts,  in  der  Nacht  vom  7ten  auf  den  Oten  dieses  Monats  aus  dem  Regimeats=  Spital  in
Gondersbesen  de  ertirt,  und  hat  seine  sämtliche  Montirungs-Stücke  mirgenammen.  Nach  dem  mitgetbeilteu
  Stanalement  ist  er  20  J.  alk,  6  Fuß  gros,  hagerer  Statur,  bat  schwarze  Haare,  dergleichen
Bart  und  Vunbraunen,  ip#itzige  Nase,  blatternardigtes  Gesicht,  großen  Mund  und  länglichres  Kinn.
Sämtliche  Könial.  Bebörden  werden  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  fahnden,  ihn  im  Betretungefall  arrelren,
  und  wohlverwahrt  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  21.  Aug.  1616.  K.  Oberamt.

 

 

Göppingen.  Zu  dem  bei  dem  hiefizen  Oberamt  in  Verwahrung  befiudlichen  Königl.  Würktembderg.
  Ordenskreuz,  welches  im  Regier.  Blatt  Nr.  37.  und  im  schwäbischen  Merkur  ausgeschries
den  worden,  hat  sich  noch  immer  kein  Eigenthämer  gemeldet.  Es  wird  daber  solches  nochmals  mit  dem
Unsögen  bekannt  gemacht,  dah  dieser  Orden,  angeblich  in  der  Mute  des  Monats  Jul.  in  der  Gegend
von  Heelbronn  gesunden  worden  sepe,  und  daß  solcher  Auszeichnungen  hat,  mit  deren  genauer  Angabe
der  Elgenthümer  sich  maß  legitimiren  können.  Den  11.  Sept.  1616.  K.  Oberamt.
        <pb n="306" />
        aba

Urach.  Da  der  verhelrathete  Bürger  und  Mezger  Balthasar  Lam  parter  von  Reuttlingen,  in  der
Wandvogtei  auf  der  Alp,  des  Konigreichs  Wüttemberg,  angeschuldigt  ist,  daß  er  den  Inquisiten  Wilbelm
klein  von  daher,  als  einen  Jüngliag  von  16  Jahren  verführt,  und  ihm  die  Anleitung  gegeben  habe,
Frachtbdriefe  seines  Paters  zu  entwenden  und  die  Frachtgelder  zu  unterschlagen,  demlselben  auch  zur  Ent
veichung  behülflich  gewesen  seye,  und  den  jungen  Klein  in  Engelhardtszell  an  der  Oesterveschisch  -bajerchen
  Gränze  sogar  zu  bestehlen  und  sich  in  die  Begend  von  Wien,  oder  selbst  nach  Wien,  mit  eim#m
oberamrtlichen  Paße  angedlich,  begeben  zu  haben,  so  wird  derfelbe  von  unterfertigter  Amts  =  Stche  biemit
  ediktaliter  dorgeladen,  binnen  3  Monaten  vor  derselben  sich  persdulich  zu  stellen  und  das  weilert
Rechtliche  zu  gewärtigen,  im  Ungeborsams,  Falle  dennoch  gegen  ihn  pelnuüch  precedirt  werden  nund.
Zugeis  ladet  man  man  alle  resp.  Civil=  und  Pollzei-  Behdrden  des  Inn=  und  Auslandes,  welchen  die
se  Sdictalien  zu  Gesicht  kommen,  geziemend  ein,  auf  den  nachbeschriebenen  Lamparter  fahnden,  ihn  in
Betretungsfalle  wohlverwahrt  hieber  einliefern  zu  lassen,  und  der  Pergütung  der  gehabten  Auslagen  sür
die  Beifahungs-Anstalten  sich  versichert  zu  halten.  Personal-Beschreibung.  Balthafar  Lamporter
  ist  30  bis  40  J.  alt,  hält  elwa  5“  7“  im  Maase,  ist  untersezter  Statur,  rund  ovalen  Angesichts,
#übehlichter  Gesichtsfarbe,  hat  braune  Haare,  derzleichen  Augenbraunen,  hellbraune  Angen,  gerade  milllere
  Nase,  proportiomrten  Mund,  glatte  Lippen,  volle  Wangen,  mangelhafte  Obers  Jähne,  rundes
Kinn,  gerade  Beine.  Sein  Gesiche  ist  besonders  durch  viele  gespritzte  Palverkdrner  kenntlich,  und
durch  eine  Zahnlucke  in  den  vordern  Oberzähnen  ist  der  Sprachton  nicht  ganz  rein  und  vernehmlüich.  Angetleidet
  ict  Lamparter  mit  einem  runden  schwarzen  Filzhur,  rorh  baumwollenen  Halstuch,  grün  gestreiften
  manchesternen  Wammes  und  Brustiuch,  mir  gelben  glatten  flachen  Kndpfen  desetzt,  schwarzen  ledem
nen  kurzen  Hosen,  Schuhen  mit  ledernen  Bändeln  und  blauen  Srmfea“  Den  12.  Sept.  1816.

Kon.  Württemb.  Criminalrath  Geßner.

Töhblugen.  Der  ledige  Mezgerknecht,  Bernhard  Kraft  von  Dettenbausen,  hiesigen  Oberemis,
welcher  in  den  ersten  Tagen  des  Monats  Merz  d.  J.  wegen  begangenen  Diebftahl  flöchtig  wurde,  nech
ehe  man  seiner  Person  sich  versichert  hatte,  ist  vor  einigen  Tagen  wiedrr  beigefangen  worden,  wesbol
der  am  14.  Merz  d.  J.  erlassene  Stekbrief  hiemit  außer  Wirksamkelt  gesezt  wird.  2  Sept.  1616.

4  Oberamt.
.  Da  dle  am  22.  dleses  mit  Stekbriefen  verfolgte  Sibilla  Scharpf  von  Weiler  nunmeir
so  werden  die  erlassenen  Stekbriese  hiemit  ausser  Wirkung  gesezt.  Den  29.  Aug.  1614.
K.  Oberamt  Küchheim.

WBalbingen  an  der  Enz.  In  der  hbiesigen  Oberamtsstadt  ist  unter  den  Schaafen  die  Pokenkrankbeit
  ausgebrochen,  und  dehwegen  bis  auf  wellere  Bekanntmachung  aller  dißfalsiger  Verkehr  gespan
worden.  Welches  zur  öffeurlichen  Kenntmiß  gebracht  wird.  Den  15.  Sept.  1616.  K.  Oderamt.

Reubulach.  Der  biesige  Spärlings-Jahrmarke,  welcher  nach  dem  Kalender  auf  den  15.  Ok.
verfallen  waͤre,  wird  beuer  mit  allerbochster  Erlaubnih,  um  deßwillen  auf  Freitag  den  1.  Nov,  verletzt,
weil  bei  dem  späten  Jahrgang  der  Flachs  nicht  früher  ausgerüstet  werden  konnte.  Da  dieser  Handel
in  gewöhnlichen  Jahren  auf  dem  hiesigen  Markt  immer  bedentend  gewesen,  so  verspricht  man  sich  heun
um  so  mehr  Käusfer  als  der  Flachs  an  Schduheit,  Zänge  und  Menge  in  vielen  Jahren  nicht  also  gera#
tben,  wie  in  dem  heurigen.  Zugleich  wird  bemerkt,  daß  zu  Begünstigung  des  Meh=  und  Krämermarkts
alle  mogliche  gute  Anstalten  werden  getroffen  werden.  Den  15.  Sept.  1513.  K.  Oderamt  Calw.

Oberurbach.  Die  hiesige  Commun  ist  allergnädigst  privilegirt,  alle  Jahr  auf  den  29ten  Merz
und  12ten  Novemb.  einen  Krämer=  und  Viebmarkt  zu  halten,  da  ste  nun  heuer  erstmals  den  12.  Nod
d.  J.  diesen  Jahrmarkt  halten  wird,  so  wird  solches  zu  jedermanns  Sisuschest  gebracht,  mit  dem  Ausägen,
  dast  zum  Mebmarkt  die  Nähe  dei  der  ollbiesigen  Ochsenwirthschaft,  und  die  Straße  gegen  der
GEchgaß,  zu  dem  Krämermarkt  die  sogenannte  Milchgaß,  zum  Flachsmarkt  die  Nähe  am  NRatbhaus  und
der  Kuch  besiimmt  seie,  wird  vor  heuer  eine  Befreiung  vem  Srandgeld  zugesichert,  und  auf  die  boͤchstt
Kaͤuse  folg  ende  Praͤmien  ausgesetzt  seien,  nemlich  vom  tbeuersten  Pferd  2  fl.  24  kr.,  vom  thenersten  paar
Ochsen  2  A.  24  kr.,  vom  theuersten  paar  Stier  2  fl.  24  kr.,  und  von  der  theuersten  Kuh  1  fl.  30  kr.
Ve#  10.  Sept.  16816.  K.  Oberam#- 



 

WBeile
verhaftet  ist,
        <pb n="307" />
        Nro.  43.  1  3  16.  ##

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Montag,  33.  Sept.

 

 

In  Kornwestheim  bei  Ludwigsburg  hat  sich  am  2oten  Sept.  Abends  8  Uhr  der
anten  sub  Nr.  1.  signalisirte  Mensch  eine  kurze  Zeit  aufgehalten.

Derselbe  ist  eines  schweren  Verbrechens  gegen  Se.  Königl.  Majsestce  und  geten
  den  Staat  im  hohen  Grade  verdächtig.

Die  sämtlichen  Ober=  und  Scabsämter  haben  daher  auf  diesen  Mann  zu  fahnden,
ihn,  wo  er  angetroffen  wird,  zu  arretiren,  und  über  seine  Arrestation  die  Anzeige  zu
machen.  Sben  dieser  Mensch  ist  mit  einem  andern  in  Berbindung  gestanden,  welcher
am  20.  Sept.  Abends  zwischen  5  und  halb  ?  Uhr  zweimal  an  das  sogenaunce  Solitude-Thor
  der  Stadt  Ludwigsburg  gekommen  ist,  und  daselbst  nach  dem  sub  Nr.  1.  signa,
liserten  Menschen  gefragt  hat,  sedesmal  aber  ohne  in  die  Stadt  zu  gehen,  umgekehrt
uud  auf  der  Chaussee  gegen  die  Solitude  fortgegangen  ist.

Dieser  Mensch  ist  unten  sub  Nr.  2.  signalistrt.

Da  an  der  Beifahung  des  sub  Nr.  1.  signalisirten  Menschen  ausserordentlich  viel
gelegen  ist;  so  haben  sich  sämtliche  Ober=  und  Unteramtleute  auch  Polizei-Beamte
urd  Orts-Vorsteher  alle  mögliche  Mühe  zu  geben)  ihn  oder  den  sub  Nr.  2.  beschriebenen,
  mit  ihm  in  Verbindung  stehenden  Menschen  zur  Hand  zu  bringen.

Es  wird  auf  Allerhöchsten  Befehl  demsenigen,  der  den  ub  Nr.  2.  fignalisirten
Mann  zur  Hand  bringt,  oder  wesentlich  zu  seiner  Enedeckung  mit  Erfolg  helft,  eine
Belohnung  von  500  fl.  aus  der  Privat  -Kasse  Sr.  Königl.  Masestät  mugesschert.

Als  ein  angemessenes  Mittel  zu  dieser  Enrdeckung  wird  empfohlen,  daß  die  Oberund
  Unteramtleute,  Polizei=  Beamte  und  Ortsvorsteher  genaue  Erkundigung  einziehen
wer  am  20.  Sept.  abwesend  war,  und  ob  nicht  das  Signalement  des  Abwesead  g#
senen  mit  einem  der  sab  Nr.  1.  und  2.  vorkommenden  Signalements  übereintt####-.
        <pb n="308" />
        284

Sobald  das  Signalement  uͤbereinstimmt,  ist  das  betreffende  Individuum  darüber
zu  constituiren,  wo  sich  solches  am  20.  Sept.  Abends  von  5  bis  8  Uhr  aufgehalten  habe-Die

  Untersuchung  und  Veriffcation  der  Aussagen  ist  auf  das  schleunigste  zu  bewerkstelligen,
  und  bis  dieses  geschehen  seyn  wird,  das  fragliche  Individuum  bewachen  zu
lossen.  Stuttgart,  den  al.  Sept.  1816.

Königl.  Ministerium  den  Innern.
von  Otte.

Signalement  Nr.  1.

Der  Mann,  welcher  Abends  8  Uhr  zu  Kornwestheim  bei  Ludwigsburg  sich  aufger
halten  hat,  ist  über  6  Fuß  groß,  magerer  Statur,  hat  ein  längliches  Gesscht,  weng
Farbe,  etwas  hohe  Stirne,  eine  nicht  gar  große,  gerade  Nase,  mirtelmiássgen  Mund?
seine  Haare  stechen  etwas  ins  weislichte,  waren  abgeschnitten,  und  kraus  durcheinander
gerieben,  wie  sie  getragen  zu  werden  pflegen.  Er  hacte  keinen  starken  Bart  und  gar
keinen  Bakenbart.  Er  war  mit  einem  dunkelblauen,  übereinander  geknöpfcen,  Ueberroke
bekleidet,  hatte  gewichste  Stiefeln  ohne  Kappen,  einen  runden  Hut,  und  einen  Stok.
Zu  Kornwestheim  trug  er  noch  einen  Rok  von  dunkler,  wahrscheinlich  brauner  Farbe  in.
der  Hand.  Er  trug  den  einen  Arm  (wohl  nur  zum  Schein)  in  einer  Schlinge,  welche
in  einem  rothgestreiften  um  den  Hals  befestigten  Tuche  bestand.  Er  schien  von  mitrlerem
  Alter  zu  seyn,  sprach  schnell  und  etwas  rauh.  Dieser  Mensch,  welcher  früher  auch
in  Stammheim,  sedoch  ohne  den  Arm  in  einer  Schlinge  zu  tragen,  gesehen  worden  ist,
wurde  von  dem  Bauren,  welcher  ihn  gesprochen  hat,  für  einen  Kaufmann  angesehen.

Signalement  JNr.  2.

Dersenige  Mensch,  welcher  zweimal  am  Solitude-Thore  zu  Ludwigsburg  nach
dem  sub  Nr.  1.  beschriebenen  Manne  gefragt  hat,  ist  nach  der  Aussage  der  Thorwache
ein  robuster  Mann  von  mittlerer  Statur,  hacte  ein  dikes,  rothes  Gesicht,  und  das  Ansehen,
  als  stehe  er  in  einem  Alter  von  50  —  36  Jahren.

Er  hatte  schwarze  Haare,  keinen  Jopf,  einen  gewöhnlichen  Mund.  Seine  Ausso#nche
  war  derjenigen  der  Handwerksleute  hiessger  Gegend  ähnlich.

Seine  Kleidung  bestund  in  einem  hellblauen  Ueberrok  mit  einem  langen  an  die
Schultern  reichenden  Kragen  wie  gewöhnlich  die  Kurschers-Ueberröfe  gemacht  sind,  in
Suwarow,  Sciefeln,  einem  runden  Hut,  und  schwarzen  Halstuch.  Er  hatte  ein  weißes
Sacktuch)  und  wurde  von  der  Wache  für  einen  Handwerksmann  gehalten.

 

Herrenberg,  Die  Hlesige  Commun  ·  Schaafwaide,  welche  500  Stäl  erträgt,  wird  bis  Montag
den  30.  Seyt.  Vormittags  11  Uhr  auf  hiesigem  Rathhaus  wieder  auf  3  Jahr  verliehen  werden,  der  Be-
        <pb n="309" />
        %  anu#s

Muder  hat  eine  Wohnung  und  geraͤumige  Stallung  zu  genleßen,  und  die  Uebhaber  werden  eingeladen.
6.  gedachten  Tags  mit  ebrigkeitlichen  r—  über  Prädikat  und  Vermögen  auch  mit  Meister-  und
oncessions=  Briefen  versehen,  einzufinden.  Den  6.  Sept.  15316.  K.  Oberamt.

Kirchhetm  unter  Tek.  Da,  der  Bestand  desnam  biesigen  Kön.  Cameralamt  gebdrigen  Schásereiguts
  zu  Weilheim  bestehend  in  einem  geräumigen  Wohnbaus  mit  den  ubthigen  Erfordernissen,  Rindvieh=
  auch  Schaafstallung  zu  400  Etük,  Futterboden,  1  Morg.  1  Vrtl.  10  4  Rath.  Garten,  6  Morgen
Acker  und  32  Morg.  21  Dre.  5  Ruth.  Wiesen,  auf  Georgi##  1617  zu  Ende  gebet,  so  wird  selbiges,  das
vorzüglich  für  einen  Schäser  oder  Schaafhalter  taualich  ist,  weil  man  das  Winter-Gefährt  auf  Weilbeimer
  Markang  und  das  Landgeführt  zu  600  Seüt  Schaafwaar  zu  genießen  hat,  nach  allerbochsier
Verordnung  au  anderwärrige  6  Jahre  Mirtwoch  den  16.  Okt.  Vormittags  10  Uhr  in  der  Cameral-Verwaltung
  dahier  an  den  Meistdietenden  im  öffentlichen  Aussireich  verliehen  werden.  Diejenige,  welche  zu
diesem  Bestand  Lust  haben,  wollen  sich  an  dem  angezeigten  Tag  und  Stunde  mit  obrigkeltlichen  Zeugmssen
  über  ihr  Prädikat  und  Vermögen  verschen,  allhier  elafnden.  Den  9.  Sept.  18190.
K.  Landvogtei=  Steueramt  auf  der  Alp  und  Cameralamt  Kirchheim.

Atbek.  Der  bei  dem  Königl.  Fußartlllerie-Regiment  gestandene  Gemeine,  Ehristian  Bemsel  von
Akltheim,  dilseitigen  Oberamts  ist  am  14.  Aug.  aus  der  Garnison  Ludwigeburg  desertirt.  Es  werden
also  alle  Milirair=  und  Civil-Bebdrden  ersuchr,  auf  denselben  fabnden,  und  ihn  auf  Berreten  wohlverwahrt
  an  sein  Regiments=  Commando  einliefern  zu  lassen.  Den  5.  Sept.  1816.  K.  Oberamt.

Nagokd.  Der  bel  dem  lcichten  Infanterie-Regiment  Nr.  10.  gestandene  Gemeine  Johannes  Seeer
  vom  Dorf  Altenstaig  ist  aus  der  Garnison  Heilbronn  entwichen,  daber  alle  Orts-Odrigkeiten  und
olizeis  Beb  deden  ersucht  werden,  gegen  deuselben  die  ndthige  Beifahungs-Anstalten  zu  ergreifen.  Den

6.  Sept.  1616.  ·  Obecramt.

Schorndorf.  Der  Gensd'arme  Conrad  Gokeler  von  Schnaith  gebuͤrtig,  ist  am  26.  v.  M.  aus
der  Station  Stuttgart  desertirt.  Alle  Hoch-  und  Wodlldbl.  Obrigkeiten  werden  dahrr  ersucht,  auf  gedachten
  Goͤkeler  fahnden,  und  ihn  auf  Betreten  arretiren  und  hieher  einliesern  zu  lasn.  Den-  25.  Aug.
1516.  .  eramt.

Brakenheim.  Johannes  Hartmann,  Maurer,  23  J.  alt;  und  Christian  Zaiser,  Wagner,  22J.
alt,  beede  von  Schweigern;  Eberhard  Ludwig  Ritter,  gewesener  Provisor,  23  J.  alt,  von  Ochsenburg;
Joh.  Gcorg  Beger,  Baucr,  20  J.  alt,  von  Massenbach  waren  bei  der  im  Jul.  vorgenommenen  Designation
  zum  Militairdienst  abwesend,  u.  werden  daher,  da  ihre  Verwandte  sie  bisher  nicht  beigebracht,  nun
von  Amtswegen  ausgefordert,  bei  Gefahr  der  gesezlichen  Strafe  ihren  gegenwärtigen  Aufenthalt  dem
Oberamt  anzuzeigen,  und  diß  bei  jeder  Veränderung,  welche  sich  jedoch  nur  auf  das  Königreich  beschrankt,
  zu  beodachten.  Den  29.  Aug.  1610.  K.  Oderamt.

Waldsee.  Da  bei  der  jüngst  vorgewesenen  Defignation  zur  nächsten  Aushebung  und  Assentirung
nachstebende  Multtairpflichtige  im  disseitigen  Oberamt  abwesend  waren,  und  durch  Vernehmung  der  Eltern,
  Verwandten  und  Vermünder  über  ibren  wirklichen  Aufenthaltcort  keine  Kundschaft  einge#ogen  wers
den  konte;  so  werden  dieselbe  nach  dem  allerhöchsten  Decret  aus  der  Königl.  Hochpreisl.  Rekrurirungs=Sektion,
  vom  27.  Mai  voligen  Jahrs  unter  ernstlicher  Warnung  vor  denen  sie  betreffenden  Strafen  aufefordert,

  unverzüglich  in  lbre  Heimath  zurükzukebren,  als  von  Waldsee:  Leonhard  Zech,  Schuster.

aver  Forsiec,  Schreiner.  Gabriel  Bieger,  Gerber.  Lconbard  Einsiedler,  Mezger.  Von  Kömerats-=bofen:
  Franz  Jes.  Buk,  Vauer.  Von  Jiegolz:  Benedikt  Merk,  Goldarbeiter.  Von  Ar#-nach:
  Alois  Zär  gerle,  Nagelschmid.  Jugleich  werden  alle  weiters  noch  abwesende  Pursche  wiederholt
angewiesen,  ibre  Aufentholtserte,  welche  sich  auf  das  Kbnigreich  beschränken,  von  Zeir  zu  Jeit  der  untergeichneten
  Stelle  eanzugeigen,  um  nach  Vorfällen  das  Ersorderliche  jederzeit  verfügen  zu  können.  Den
29.  Aug.  1316.  -  K.  Oberamt.

 

 

—  —

Ellwangen.  Nachstehende  Personen  aus  hlesigem  Oberamts=  Bezirke  wandern  mit  allerhöchster
        <pb n="310" />
        Genehmigung  aus  dem  Koͤnigreiche:  Easpat  Widmann  und  Catharma  Hahn  von  Beuzenzimmern,  Joseph
  Buchs  von  Neunheim,  Joseph  Drever  von  Ellwangen,  Bonheim  Isak  von  Lauchhcim,  Alois  Groß
von  Erpfenthal,  Anton  Hohl  von  Forstweiler,  Ollilla  Göggerle  von  Thaundausen,  Andreas  Jäger  von
Bergheim,  Johann  Schurr  von  Westerhofen,  Johann  Adam  Groß  von  Garhard,  und  Josepha  Ruf  von
Wdßingen.  Alle  diese  Personcn  lassen  wegen  erwatzen  Ausprüchen,  die  inner  Jabresfrist  an  fie  gemache
werden,  in  ihren  W’  Wohnorten  tüchtige  Bürgen  zurück,  welches  der  allerhochsiten  Vererdaung
gemäß  zum  öffentlichen  Kennine  gebrachz  wird.  Den  26.  Avg.  1616.  K.  Oberamr.

Herrenberg.  ECerdinand  Ardnig  von  hier  wandert  nach  Hest  in  Ungarn  aus,  und  wird  binnen
Jahresfrift  durch  seinen  Pfteger  Adam  Eracncch  Böhmler,  Sailer  vertreten,  was  man  andurch  zur  öfsentlichen
  Kenu##niß  bringt.  Den  17.  Aug.  1616.  K.  Oberame.

Horb.  Magdalena.  Geinstein,  ledig,  aus  Nordstetten,  wandert  nach  Dettensee  im  Sigmaringenen!
  aus;  es  werden  daher  alle  diejenigen,  welche  eine  Ferderung  an  sie  zu  machen  vermeinen,  ausgeordert,
  dieselbe  inner  Jahresfrist  del  der  Behbrde  vorzubringen.  en  26.  Aug.  1516.  K.  Oberamt.

Marbach.  Wer  an  nachsiehende  Auswanderer  Ansprüche  zu  machen  har,  wlrd  aufgesordert,  sse
innerhalb  eines  Jahrs  vorzubringen.  Marbach:  Joh.  Jakob  Binder.  Gottlieb  Maier.  Indreas
Friedrich  Reuer.  Joh.  Georg  Lachenmaier.  Joh.  Fniedrich  Dorn.  Jakod  Lillich.  Joh.  Georg  Hild-Frents
  Sizier.  Gcorg  Zetller.  Affalterbach:  Jarob  Roth.  Jakob  Schdlkopf.  Jak.  Kuddler.
Bcilstein:  Johanne  Ehprstlne  Walter.  Erbstetten:  Thomas  Hauser.  Hbdoffe-  i
Vi  MWägerten.  Ricbingsbausen:  Ludwig  Hofmann.  Steinheim:  Joh.  Friedrich
oberer.  David  Hofmeisser.  Wilhelm  Malisch.  DOen  23,  Aug.  1816.  K.  Obcramr.

Reusten.  Johann  Georg-  Böcklen  von  Reusten  hat  die  allergnäbigste  Erlaubniß  erhalten,  auszus
wandern,  und  wird  binnen  Jahresfrist  durch  seinen  Pfleger  glelchen  Namens  vertreten.  Den  17.  Aug.
1816.  «  ·  K.  Oberamt  Herrenberg.

Schorndorf.  Nachstebende  Personen  sowohl  aus  der  Stadt  als  auch  aus  dem  biesigen  Oberamt
  haben  die  allergnäditste  Er!laubniß  zur  Auswanderung  erbalten,  und  zwar:  von  Schorndorf:
Maria  Augusta  Nuberin,  ledig,  unter  Vetretung  ihnes  Pflegers  des  Gerichtsverwandten  Ranibold.
Johanun  Fatob  Greiner,  Kupfer'emid,  unter  Vertreitung  des  Fr#edrich  M.icr,  Giebmachers.  Jodannes
Srank,  Schnmacker,  uner  Verlretung  #S  Grikllet  Volff,  Nagenchmids.  Friedri##a  Beutelin,  ledig,
unter  Vertretung  ebres  Pflegers  des  Echutiden  Chermeistets  Joh.  David  Beulels.  Bon  He  *
Jetannes  Nachtrieb  urter  erireinns  des  Untcrajeiseic.  Lebouhard  Rreiniger.  Jehann  Jaloeb  Hasert,  Damiels
  Sohn,  unter  Wertretung  dee  Peter  Theningan.  Caspar  Merkle,  unter  Ber#retung  des  Jakeh
Sotz.  Tbomas  Illg,  unter  Verireiung  des  Hanns  Georg  Plieunger.  Andreas  Becker,  unter  Vertree
tung  zweier  Bürgea,  des  Eotiftied  Becker  und  Georg  Fritz.  Von  Geradstetten:  Anuna  Waria
Baͤderin,  ledig,  anter  Vertrerneg  bes  Simon  Friedrich  Lederer  ven  dar.  Joh.  Grorg  Ung,  We#ngä##-ner,
  outer  Vertreiung  des  Aln  Wattböns  Frledrich  Schaal.  Sedann  von  Rohr  bronn:  Damiel
Reinger,  unier  Vertretung  des  ellr  Ee##g  Nicker,  Webermeister  von  dar.  Wer  hun  aus  irgend  emem
Grunbe  eine  An  Hrache  an  dlese  ersonen  zu  machen  haür,  der  kaun  sich  innerhalb  Fabresfrist  an  ihlt
vorgesetzte  Orledcamte  oder  an  ihre  obenbenannte  Stellvertreter  wenden.  Den  12.  Sept.  4316.

«  Scheint-m

Bsibingeu,GrossachsenbeiimUuekmbuzDerMezgehWilbclkaer.sinNeids-·
,m,welcheraqchBaatjaqukrcichauswandernwirddurchalrkurwigsühnlhStrkkmpfsinketin
.«j1;ikxgku,IohannMjchaclFris-Bauertouchösachscnhcim,undDavidPoßauek,chnqärtnek
donUnkmnbekg,welchebeidenachUnaamziehen-ersteretdurchquobquklkkngkkinkaguckskm
sei-»Hmdata-JakobGotqnvactyLmnchnUcucktmbykg,.sücihkcctwaigcnbinyåadfyeaVckxmm

Ist-seitenauft.Jobrverkkekm,auwclcheBnkgensichduxcuigemdieAnspkücheqnsiebabenjwendet
mbgea.Dca2.S-pt.1816.  »  K.  Oberomt.

beim;  Ge.
—
        <pb n="311" />
        Nro.  44.  1316.  287

Koͤniglich,  Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regietungs-Blakt.

Samstag,  28.  Sept.

 

 

Die  ·  mit  den  Hofen  Baiern  und  Baden  getrefsene  Uebereinkunft  in  Rücksicht  der  wechselseitigen
Uebernahme  der  Vaganten  und  anderer  Ausgewiesenen  betr.

Nachdem,  Se.  Königl.  Majestät  bie  mit  den  Bevollmächtigten  des  Königl.
Baiernschen  und  des  Großberzoglich  Badischen  Hofs,  in  Rüksicht  der  wechselseieigen  Ue,
bernahme  der  Vaganten,  und  anderer  Uusgewiesenen  zu  Stuttgart  den  7.  März  d.  J.
tabgeschlossene  Uebereinkunft  ratiffrirt  haben)  und  die  Ratisfcations,  Urkunden  gegenseitig
ausgewechselt  worden  sind,  so  wird  der  Inhalt  dieser  Uebereinkunft  hierdurch  zur  Nach-Echtung
  bekannt  gemacht.  Decret.  Stuttgart,  im  Königl.  Staats-Ministerio,  den  23.

ept.  1816.

Se.  Königl.  Majestt  der  König  von  Baiern,
Se.  Majest  t  der  König  von  Württemberg,  und
Se.  Königl.  Hoheit  der  Großherzog  von  Badenhaben

  in  der  Ueberzeugung  von  der  Nothwendigkeic,  in  Rüksscht  der  wechselseitigen  Uebernahme
  der  Vaganten  und  anderer  Ausgewielenen  sich  über  gewisse  Grundsätze  zu  vereinigen,
  die  unterzeichneten  Bevollmächtigten  zur  Unterhandlung  über  diesen  Gegenstand  beauferagt,
  von  welchen  hierauf  folgende  Uebereinkunft  mit  Vorbehalt  allerhöchster  und
hochster  Genehmigung  abgeschlossen  worden  ist.  #  »

H.-1.DiecontrahircndenhoheaSowexainsverbindenSichijiemandauöJhrem
ineiuesMit-Contral)entenStaats-GebietauszuweisemdersnichtzxjnAngehörigeer
Staats  ist,  dem  er  zugewiesen  wird;  und  darinn  sein  Heimwesen  zu  suchen  hat,  oder
wenigstens  durch  das  Gebiet  desselben,  als  ein  Augehöriger  eines  rükwärts  liegenden
Scaats,  nothwendig  den  Weg  nehmen  mu.

K.  2.  Als  Staats-  Angehörige,  deren  Uebernahme  von  Seite  der  Contrahenten
wechselseitig  nicht  versagt  werden  kann,  #nd  enzusehen:
        <pb n="312" />
        uats

a)alle  diejenige,  deren  Vaker,  oder  wenn  si#e  ausser  der  She  erzeugt  wurden,  deren
Mutter  zur  Heit  ihrer  Geburt  in  der  Sigenschaft  eines  Unterthans  mit  dem  Staa##
in  Verbindung  gestanden  ist,  oder  welche  ausdrüklich  zu-Unterthanen  ausgenommen
worden  sind,  ohne  nachher  wieder  aus  dem  Unterthans=  Verband  entlassen  worden
zu  seyn,  und  ein  anderwärtiges  Heimath-Recht  erworben  zu  haben;  #

*b  diesenigen,  welche  von  heimathlosen  Elrern  zufällig  innerhalb  des  Seaats=  Gebiets
gebohren  sind,  so  lange  ste  nicht  in  einem  andern  Staate  das  Uncerchanen=  Recht
durch  ausdrückliche  Aufnahme  erworben,  oder  sich  daselbst  mit  obrigkeitlicher  Bewilligung
  verheirathet,  oder  darinn  mit  Connivenz  der  Obrigkeit  zehen  Jahre  lang

ewohne)  oder  wenigstens  als  selbstständig  ein  Gewerbe  getrieben  haben;

c)  Pertonen,  welche  zwar  weder  in  dem  Staas-Gebiet  gebohren,  noch  zu  Unterthanen
  daselbst  ausgenommen  worden,  hingegen  nach  Aufgebung  ihrer  vorherigen  staatsbürgerrechtlichen
  Verhältnisse,  oder  sonst  als  heimatlos  dadurch  in  nähere  Verbindung
  mit  dem  Staate  getreten  sind,  daß  sie  mit  obrigkeitlicher  Bewilligung  daselbst
  geheirathet  haben,  oder  daß  ihnen  während  eines  Jeitraums  von  zehen  Jahr#en
  stillschweigend  gestattet  worden  ist,  darinn  ihren  Wohnsit  zu  haben)  oder  als
lelbstständig  ein  Gewerbe  zu  treiben.  ·

Zu  Begruͤndung  einer  Ansprache  an  den  Staat  durch  Verheirathung  ist  es  nicht  hinreichend,
  daß  der  Geistliche  in  der  gewöhnlichen  Ordnung  die  Trauung  vollzogen  hat,  sondern
  es  wird  erfordert)  daß  der  Distrikts-Beamte,  in  dessen  Amtsbezirk  die  Trauung
geschehen  ist)  dieselbe  durch  eine  schriftlich  ausgestellte  amtliche  Erklärung,  als  zuläßig
anerbannt  hat.

K.  3.  Wenn  ein  Landstseicher-ergriffen  wird,  der  in  einem  Sctaat  zufällig  gebobren
  ist,  in  einem  andern  aber  das  Unterthanen=  Recht  erwerben,  oder  mit  obrigkeitlicher
Bewilligung  sich  verheirathet,  oder  durch  zehenjährigen  Aufenthalt  und  Treibung  eines
Gewerbs  sich  einheimisch  gemacht  hat:  so  M  der  leztere  Staat  Vorzugsweise  ihn  aufzunehmen
  verbunden.  6  ,  .  v

TrittdasUnterchaaeniRechtineinmStagtmitdekVerheirathungehe-sehen-«öhri·genWohm-ngoderGnvecbscreibungjinkinem«ande"knzusammen;so·istdaserste

bekhciwiß  entscheidend.  Ist  ein  Heimatloser  in  einem  Staate  mit  obrigkeitlicher  Bewilligung
  in  die  Ehe  getreten,  in  einem  andern  aber  nach  feiner  Verheirathung  während
des  bestimmten  Feitraums  von  zehen  Jahren,  als  seßhaft  oder  gewerbtreibend)  geduldes
worden,  so  muß  er  in  dem  lezkeren  beibehalten  werden.

#K.  4.  Sind  bei  einem  Vaganten  keine  der  hier  aufgezählten  Bestimmungen  anwendbar
  oder  erweislich;  #o  hat  dersenige  Staat,  wo  er  sich  zufällig  beßindec,  ihn  provisorisch
  beizubehalten.  5  "

H.5.VerheirakhetePersonen-welblichettsGeschltchts-sinddemStaatezuzcotbeilety
welchem  der  Ehemann  vermoͤg  eines  der  angefuͤhrten  Verhaͤltnisse  zugehoͤrt.  Wictwen
sind  nach  eben  denselben  Grundsähen  zu  behandeln  z#s  wäre  dann,  daß  während  ihres

Witewenstandes  eine  Veränderung  einträte,  durch  welche  ste  nach  den  Grundsäßen  dieser

  Uebereinkunft  ein  anderes  Aufenchalts-Aecht  erhielten.  o
        <pb n="313" />
        2

.  6.  Befinden  sich  unter  einer  heimatlosen  Familie  Kinder  unter  14  Jahren,  oder
welche  sonst  wegen  des  Unterhalts,  den  sie  von  den  Eltern  genießen,  von  denselben  nicht
getrennt  werden  können,  so  #eiod  solche,  ohne  Rüksicht  auf  ihren  zufalligen  Geburtsore
in  denjenigen  Staat  zu  verweisen,  welchem  bei  ehelichen  Kindern  der  Pater,  oder  bei
unehelichen  die  Mutter  zugehört.  Wenn  aber  die  Murter  nicht  mehr,  sondern  nur  der
Vater  am  Leben  ist)  so  folgen  die  Kinder  dem  koro  des  lezteren.  -k-tB  “

?.Hat  ein  Staats-Angehbdriger  durch  irgend  eine  Handlung  ssch  seines  Bürgerrechts
  verlustig  gemacht,  ohne  in  einem  andern  Staate  ein  Aufenthaltsrecht  erworben
  zu  haben;  so  kann  der  Staat,  dem  er  bisher  zugehört  hatte,  der  Beibehaltung  oder
Wiederaufnahme  desselben  ssch  nicht  entziehen.  ç  #  6

.  8.  Handlungsdiener,  Handwerksgesellen  Zöglinge  und  Dienstboten  erwerben?)
so  lange  sie  in  dieser  Eigenschaft  in  Diensten  stehen,  oder  um  des  Uncerrichts  und  der
Erziehung  willen,  ohne  selbstständig  zu  seyn,  irgendwo  verweilen,  durch  den  blosen
Uufenthalt,  wenn  solcher  auch  länger  als  10  Jahre  dauerte,  kein  Wohnstsrecht.  Doch
hänge  es  von  dem  Gutdünken  eines  seden  Staats  ab,  einen  Zeitpunkt  zu  bestimmen
nach  dessen  Ablauf  ein  Handlungsdiener,  ein  Handwerksgeselle)  oder  Dieintbote  benchtter
  ist,  in  dem  Orte,  wo  er  treu  und  fleißig  gedient  hat  um  das  Bürgerrecht
anzusuchen.  «
H9.«Denjenigen,welcheals-Landstreicher.oderausirgend-einemanders-Grunde
ausgewiesen  werden,  hingegen  in  dem  benachbarten  Staate  nach  den  hier  festgesezten
Grundsaͤtzen  kein  Heimiatwesen  anzusprechen  haben,  ist  lezterer  den  Eintritt  in  sein  Gebiet
  zu  gestatten  nicht  schuldig;  es  würde  dann  urkundlich  dargethan  werden  können,
daß  der  zu  übernehmende  Vagantc  einem  rükwärts  liegenden  Staat  zugehört,  welchem
er  nicht  wohl  anders,  als  durch  das  Gebiet  des  erstern,  zugeschike  werden  kann,  und
daß  dieses  Verhältniß  von  Seiten  des  Staats)  dem  eer  gugeschin  werden  soll,  wirklich
anerkannt  wird.  4  „

Ergiebt  sich  das  Anerkenntniß  nicht  aus  einem  unverdächrigen  Paß  von  Seiten  des
Scaats,)  dem  der  Ausgewiesene  zugehört,  so  kann  der  Mangel  des  Beweifes  dadurch  ergänzt
  werden,  daß  ein  Gesandter  dieses  Staats  dem  Ansgewiesenen  für  die  Rükkehr  in
sein  Heimwesen  einen  Paß  ausstellt,  welcher,  wo  möglich)  auch  von  der  Gesandtschaft
desjenigen  Hofes,  durch  dessen  Staats-Gebiec  der  Transport  gehen  soll,  durch  Mitunrarschrif
  und  Siegel  zu  beurkunden  ul.  »  "  '

.m.SolltedekFalleintketen,daßcinTransportirkervonbemrükwckrksliegenden
  Staats  nicht  angenommen  würde,  dem  er  zu  Folge  der  bei  ihm  vorgefundenen  Urkunden
  zugewiesen  worden  war;  so  kann  derselbe  wieder  an  densenigen  Staat,  aus  welchem
  man  ihn  ausgewiesen  hatte)  zur  provisorischen  Beibehaltung  zurükgebracht  werden.

9.  #11.  Leute),  welche  für  die  öffentliche  Sicherheit  gefährlich  erscheinen,  find  niche
anders,  als  mit  sscherer  Begleitung  zu  trausportiren,  und  in  dem  bestimmten  Uebergabs-Ort
  des  benachbarten  Staats  sedesmal  dem  Ortsbeamten  urkundlich  zu  übergeben;
andern)  welche  in  ihr  Heimwesen  verwiesen  werden)  ohne  daß  eine  Gefahr  von  ihnen  zu
besorgen  wäre,  ist  wenigstens  in  einem  Laufpaß  die  Rouce)  die  sie  zu  machen  haben,
bestimme  vorzuschreiben.  "
        <pb n="314" />
        296

k.  12.  Bei  Vagancen,ransporten  sollen  nie  über  drei  Personen  zugleich  überge,
ben  werden;  es  wäre  denn,  daß  sie  zu  einer  und  derselben  Familie  gehörten,  und  in
dieser  Hinsicht  nicht  wohl  getrennt  werden  könnten.  Größere  sogenannte  Vagantenschube
sollen  künftig  nicht  statt  finden.

K.  13.  Zu  Uebergabs=  Orten  sind  bestimmt  worden:

für  Transporte  aus  dem  Baierischen  in  das  Württembergische,  die  Städte  Gero
bronn)  Crailsheim,  Neresheim,  Ulm  und  Wangen,

b)  für  diejenigen,  welche  aus  dem  Königreiche  Württemberg  in  das  Königreich  Baiern
gebracht  werden,  die  Städte  Rothenburg  an  der  Tauber,  Dinkelsbühl,  Ulm)  auf
dem  rechten  Donau=  Ufer,  Nördlingen,  Memmingen  und  Lindau;

e)  für  die  Transportirten  aus  dem  Badenschen"  welche  von  Württemberg  übernom,
men  werden,  die  Orte  Mergentheim,  Heilbronn-  Knittlingen.,  Freudenstadt  und
Tuctlingen,  und  «  ,  "

OfükdieFransporteausdemiWürttembergisrhenits-dasBadenschedieOtteBockdi
berg,  Pforzheim,  Eppingen,  Bretten,  Oberkirch,  Moͤhringen  und  Moͤrsburg.

14.  Die  Contrahencen  behalten  #sich  vor,  auch  andere  Staaten  zum  Beitritt
einzuladen.

Ju  Bekräftigung  alles  Vorstehenden  ist  gegenwärtige  Urkundt  dreifach  ausgefertigh
und  von  den  #nnsichen  Bevollmächrigten  bessegelt  und  unterzeichnet  worden.  So  g°%
schehen,  Sturtgart)  den  7.  März  1816.  "

Von  Seite  des  Königl.  Baierischen  Hofes:
(I.  )  Wilibald,  Graf  von  Rechberg,  Königl.  Baierischer  Gesandter  am
Königl.  Württemberg.  Hofe.
.  Von  Seite  des  Koͤnigl.  Wuͤrttemberg.  Hofe:
(I.  5.)  Carl  Sberhard  von  Wcchcter,  Königl.  Württemberg.  Staats,  Nath
und  Commandeur  des  Württemb.  Civil-  Verdienst=  Ordens.
Von  Seite  des  Großherzoglich  Badenschen  Hofes:

(I.  s.)  Carl  Wilhelm  Freiherr  von  Marschall,  Großherzoglich  Badensche
Scaats,  Minister  und  Gesandter.

Rechts=  Erkenntnisse  des  Kbnigl.  Ober-Appellat.  Trlbunals.

1)  In  der  Uppellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober=  Justiz=  Collegium  zwischen
dem  Königl.  Finanz-Departement  Section  der  Krondomainen,  Vorbeklagten,  Wiederklägerin,
  Antin,  und  den  vormaligen  Beständern  des  Hofguts  Wochenthal,  Bauer  und
Keppler  von  Pfullingen,  Vorklägern,  Wiederbeklagten,  Aten,  Entschädigung  aus  einem
Pacht,Vertrage  betreffend,  wird  der  Beweis-Bescheid  voriger  Instanz  abgeändert  und  erläutert.
  Tübingen,  den  1y7.  Aug.  1816.  13
        <pb n="315" />
        291

2)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Koͤnigl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
dem  Herrn  Fürsten  von  Oettingen-Wallerstein,  als  Besizer  der  Gräflich  Dachstuhlschen
Entschddigungs-Lande,  Bekl.  Anten,  und  dem  Präsidenten  Freiherrn  von  Kirningen  zu
Alchaffenburg)  sezt  dessen  Erben,  Kl.  Aten)  eine  Besoldungs=  und  Penstons-Forderung
betreffend,  wird  die  Urchel  voriger  Instanz  theils  bestätigt,  theils  abgeändert.  Tübingen,
  den  7.  Sept.  1810.

3)  In  der  Appellations  =  Sache  von,  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  zwischen
dem  Herrn  Grafen  Franz  von  Sikingen  in  Offenbach,  Kl.  Anten,  und  dem  Herrn  Fursten
  von  Metternich-Winneburg-Ochsenhausen,  Bekl.  Aten,  Regredient-Erbansprüche
betreff.,  wird  das  absolutorische  Erkenntnit  voriger  Instanz  bestätigt.  Tübingen,  den
12.  Sept.  1816.

4)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  zwischen
den  Erben  des  Hofschreiners  Schweicklen  zu  Stuttgart,  Bekl.  Anten,  und  dem  Burgermeister
  Bauer  in  Ernstmühl,  Kl.  Aten)  eine  Marklosung  betr.,  wird  die  Uppellaeion
  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde  durch  Urthel  verworfen.  Ib.  eod.

Rechts  -Erkeuntulsse  des  Kdu  Ober-Juftiz-Collegiums.  "

1)  In  der  Rechts-Sache  erster  Instanz  zwischen  der  Königl.  Ober=  Finanz-Kammer,
  Sektion  der  Krondomainen  Kl.,  und  dem  Regierungsrath  Pistorius  in  Baknang,
Detl“  eine  Ersaz=  Forderung  betreffend,  wurde  auf  Veweis  erkannt.  Stuttgart,  den  7.

ept.  1816.

2)  In  der  Appellations=  Sache  von  Horb  zwischen  Dorothea,  geb.  Kuch,  Joseph
Fischers  Ehefrau  zu  Ahldorf,  cum  cur.  modo  deren  Erben,  Antin,  und  Lorenz  Brenner,
  ebendaselbst,  als  Güterpfleger  der  Joseph  Fischerischen  Gantmasse  von  da)  Aten,
Zulassung  zu  den  weiblichen  Freiheiten  betr.,  wurde  die  Urthel  erster  Instanz  conftrmirc.
Stutegart,  den  13.  Sept.  1816.

3)  Die  Appellation  von  dem  Oberamt  Urach  in  Klagsachen  zwischen  Carl  Gottfried
Röhm  zu  Mittelstadt,  Kl.  Anten  und  Johann  Martin  Röhm  daselbst,  Bekl.  Aten  die
Errichtung  eines  Anbaus  an  einer  gemeinschaftlichen  Mühle  betreffend,  wurde  als  unzulalsig
  per  Relcr.  verworfen.  Stuteg.  den  18.  Sept.  1676.

4)  In  der  Appellations-Sache  von  Baknang  zwischen  dem  Handelsmann  Georg
Friedrich  Kugler  allda,  Bekl.  Anten,  an  einem,  und  der  Maria  Friderika  Reinhard,
modo  deren  Tochter  cum  curat.  allhier,  Kl.  Atin  am  andern  Theil,  eine  Alimencen=Forderung
  betreffend,  wurde  die  Urthel  erster  Instanz  mit  der  nähern  Bestimmang  des
termmi  ad  quem  in  Ansehung  der  von  dem  Anten  an  die  Atin  abzureichenden  Alimenten
beststigt.  Stuttgart,  den  19.  Sept.  1816.

*½  Erkenatniße  des  Kbnigl.  Ehe-Gertchts.
Den  16.  Sept.  1  816  wurden  geschieden:
1)  Johann  Adam  Bäuerle,  Bürger  und  Mezger  zu  Teinach,  Oberames  Calw,  Kk.
        <pb n="316" />
        495

von  ESlisabetha  Margaretha,  geb.  Meh  von  Neuenbürg,  Bekl.  ex  cap.  quasi  defert.  unter
  Vergleichung  der  Kosten.

2)  Couise  Leuze  von  Ehningen,  Uracher  Oberamts,  geb.  Feil  von  Eßlingen)  Kl.
von  Jakob  Leuze,  Bürger  und  Krdmer  zu  Ehningen,  Bekl.  ex  cap.  quab  delerr.  unter
Vergleichung  der  Kosten.

3)  Anna  Margaretha  Höschelin  von  Gerlingen,  Leonberger  Oberames)  geb.  Fakler
von  Nieth)  Vaihinger  Oberamts,  Kl.  von  Johann  Jakob  Höschelin,  Bürger  und  No#
venwirch  zu  Gerlingen)  Bekl.  ex  cap.  guahß  delerr.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsken  Reseripts  vom  19.  Sept.  dem  ka-#holischen
  Pfarrer  Blanchard  in  Kolbingen,  Oberamts  Tuttelingen,  die  allerunterthlnigst
  nachgesuchte  Dienstentlassung  zu  ertheilen  allergnäbdigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnäbigst  geruhr,  durch  allerhöchstes  Decret  vom
13.  Sept.  die  beiden  Hofwerkmeister;  Hofmaurer  Kößler,  und  Hofzimmermann
Schneider,  in  Stutegart,  von  ihren  Stellen  zu  entlassen.

 

 

Ludwigsburg.  Der  Gardist  Christoph  Heinrich  Gottfried  Weeber  von  Sott,
gart,  welcher  sich  den  #r#5ten  diß,  während  seines  Urlaubs,  entfernt  hat,  wird  hiermit
vorgeladen,  sich  innerhalb  6  Wochen  a  dato,  wovon  ihm  :4  Tage  als  erster,  134  Dage
als  zweiter  und  14  Tage  als  dricter  und  peremtorischer  Termin  gegeben  werden,  bei
seinem  Regimente  wieder  zu  stellen,  und  sich  über  seine  unerlaubte  Entfernung  zu  ver
antworten,  widrigenfalls  gegen  denselben  als  Deserteur  in  eomiumeciam  wird  verfabren
werden.  Den  23.  Sept.  1816.  Commando  des  Königl.  Garde-Regimenés  zu  Juß.

 

Stuttgart.  Ueber  die  Beifuhr  des  Heu=  und  Stroh=  Bedürfnisses  des  Kdnigl.  Marstalls  af
daß  nächste  Winterha'bjahr  vom  1.  Nov.  1816.  bie  lezten  Opril  1817  wird  am  Mittwoch  den  0g.  Okt.
d.  J.  ein  Akkord  im  dffentlichen  Abstreich  abgeschlossen  werden,  wobel  die  Liebbaber,  mil  obriakeitliche#
Seuqatssen  über  iott  Vermögens-Umstände  versehen,  Vormitrags  o  Uhr  in  dem  Kanzlef-Gehäude  der
Komgl.  Krondemanen=  Section  erscheinen  können.  Den  26.  Sept.  1616.

Stuttgart.  Der  Bedarf  an  Heu  und  Strob  für  die  Königl.  Cavallerie,  Artilleric  und  übrige
Milirär-Dienstoferde  in  den  Garnisonen  Stuttgart,  Ludwigsburg  und  Eßlingen  im  nächstfolgenden  Winverdalbjahr,
  vom  1.  Nev.  1816  bis  30.  April  16817.  wird  am  Monrag  den  Joten  d.  Men.  Vormittags
10  Uhr  in  dem  disseitigen  Canzlei=  Gebude  mittelst  bffentlichen  Abstr#ichs  verakkordirt,  und  werden  dies
jenige  Lieferanten,  welche  mn  vortheilhaften  obrigkeitlichen  Zeugnissen,  rölsichtlich  ihres  Präd#kar  und
Permögens  versehen  sind,  zu  dieser  Verhandlung  hiemit  eingeladen.  Den  14.  Sept.  1616.

·  Admskiegsskaactemenh2.Senior-.

Stuttgart.  Für  die  Königl.  Malerelen  und  Schäfereien  in  Monrepos,  Großlachserbeim,  freu-Vventhal
  und  Rechentshofen,  ist  man  eines  bedentenden  Hen-Quantums  benötbigk,  über  dessen  Abliesss
rung  in  größeren  und)  kleineren  Partbien  Dienstag  den  6.  Okt.  d.  J.  Wormittags  10  Ubr  auf  der  A#l
nigl.  Hof=  und  Domasnen=  Kammer-Kanzlei  öffentliche  Absireichs=  Akkorde  abgeschlossen  werden,  wobei
  sich  die  Uidhaber  einzufinden,  und  das  Weitct#e  zu  vernebmen,  eingeladen  merden.  Den  26.  Sept=146
  14,  ·  antgbQofsnudådomaiaenssammm
        <pb n="317" />
        ægs

Monrepos.  Uuf  allerböchsten  Befehl  werden  bis  Dommerstag  den  10.  Ort.  94  J.  In  der  Köulgl.
Malerei  zu  Monrepos  2  vierjäbrige  Farren,  14  Kübe  von  verschiedenem  Alter,  s  zweljährige  tragende
Kalben,  21  Stäk  dreiviertel,  und  anderthalbjährige  Kalben,  2  anderthalbläbrige  S##e#,#1  dreivierteljäbriger
  Farrenanbindling,  10  Etier  und  5  Kuh-Kaälber  im  Aufsstreich  verkauft.  Dieses  Wieh  ist  durchgig.

  Schweizerrace,  und  sowohl  für  Mezger  als  2½%  Nachzucht  touguich.  Die  Liebhaber  wollen  sich
a#  de,  genanen  Tag  Vormittags  um  9  Uhr  in  onrepos  einfinden.  Ludwigsburg,  den  24.  Sepk.
4  45—  Koͤnigl.  Bau=  und  Garten"  Direction.

Eslingen.  Die  Schaaswaide  zu  Nellingen,  biesigen  Oberamts,  wird  wegen  geschehenen  Nachgebots
  am  Montag  den  J.  Okt.  d.  J.  nochmals  verliehen.  Dieses  wird  mit  dem  Ansügen  hiemit  zur
allgemeinen  Kenntnig  gebracht,  daß  sich  die  Bestands=  Liebhaber  an  gedachtem  Tag,  Morgens  8  Uhr
uuf  dem,  hiesigen  Rathdaus  einfinden,  und  der  Verhandlung  anwohnen  kbnnen.  Den##  Sepe-  1516
-  .  Oberamt.

Gotteszell,  Zuchthauß.  Da  der  unterm  324  d.  J.  auf  3  Jahre  abgeschlossene  Brod-Lie-Krrungs-Akkord

  wegen  nicht  akkordmäßig  gekieferten  Brod  per  Hescriptum  der  Königl.  Section  der
Commun-,  Verwaltung  vom  13ten  et  praes.  22ten  diß  allergnädigst  aufgeboben,  und  befohlen  wor-„den
  ist,  sogleich  eine  neue  Abstreichs.  Verhandlung  hierüber  zu  veranstalten;  so  wird  dit  hiermit  dffentlich
  dekaunt  gemacht,  damit  diejenige,  welche  diese  Lefezn  entweder  auf  1  oder  z  Jahre  zu  uͤbernehmen
  wünschen,  Montag  den  7.  Okt.  d.  J.  Vormittags  9  Ubr  bei  der  Verhandlung  dahier  mit  obrigkeit»
lichen  Tuͤchtigkeits-  und  Vermoͤgens-  Zeugnissen  versehen  erscheinen,  und  das  Weitere  vernehmen  mögen;
wobei  noch  bemerkt  wird,  daß  der  Entreprenneur,  wenn  er  den  Akkord  nur  auf  1  Jahr  übernimmt,  eine
  Caution  entweder  in  liegenden  Gütrern  im  Werth  von  200  fl.  bel  3  Jabren  hingegen  vou  600  fl.,
oder  in  beiden  Fällen  mittelst  Stellung  eines  tüchgen  Bürgen  zu  leisten  habe.  Den  27.  Sept.  1610.
f  Koͤn.  Zuchthauß-  Pflegamt.
#ddwenthal,  Allerbchster  Berordnung  zu  Folge  werden  die  herrschaftlichen  Realitaͤten  zu  Loͤ-wenthal
  wieder  auf  9  Jahre  an  die  Meistbietenden  verpachtet  werden.  Dieselbe  bestehen  A)  An  Gebäuden:
  1)  in  einer  Mablmuͤhle  mit  4  Mahlgaͤngen  und  1  Gerbgang,  nebst  einer  Schneibmühle;  2)  in
einer  Oelmühle  mit  dem  ubthigen  Stampfwerk  und  einer  Hanfreibe;  3)  in  einer  Scheuer  mit  3  Stallungeu;
  4)  in  einer  größeren  Schener  mit  2  Dreschteunen  und  doppeltem  Rindviehstall,  unter  welcher
ein  großer  Keller  ist.  B)  An  Gürern:  in  193  Ichrt.  Aekern,  1491  Ichrt.  Wiesen,  101  Ichrt.  Baum-Gras.
  u.  Krautgarten  und  K##  Ichrr.  15  Riéh.  50  Schuh  Rebgarten.  Samtliche  Gäter  werden  Stükweise
verpachtet,  und  hat  jeder  Pächrer  einen  buichen  und  sichern  Bürgen  zu  stellen,  der  sich  zugleich  als
Selbstzähler  verbindlich  macht,  jeder  Pachrliebhaber  zur  Mablmühle  hingegen  hat  sich  durch  ein  oberamtliches
  Zeugniß  auszuweisen,  daß  er  die  einem  Müller  udthigen  Kenninisse  besize,  und  elne  Caution  von
ungefehr  1000  fl.  zu  stellen  im  Stande  seie.  Die  Verpachtungs=  Verhandlungen  werden  den  4.  und  5.
Oktob.  d.  J.  in  der  herrschaftl.  Mühle  zu  Löwenthal  vorgenommen,  diese  und  die  Ockmühle  werden  zuerst
  verpochtet,  und  dann  wird  mit  der  Verpachtung  der  weitern  Gebäude  unb  der  Gürer  fortgefahren
werden.  Die  Pachtliebhaber  haben  sich  daher  am  4.  Okt.  d.  J.  Morgens  um  8  Uhr  in  der  Mübdle  zu
#dwenthal  einzufinden.  Die  Güter  find  aller  Orten  bereits  gehbrig  abgetheilt  und  numerirr,  sie  konnen,
wie  die  Gebäude,  täglich  in  Augenschelun  genommen  werden,  und  ist  sich  deshalben  an  den  Oberschultheiß
  zu  Hagendorn  zu  wenden.  Welches  hiemit  böffentlich  bekannt  gemacht  wird.  Den  16.  Sept.  1616,
Landvogteisteueramt  am  Bodensee  und  Cameralamt  Friderschshafen.
Mergentheim.  Die  berrschaftl.  Schaaswaiden  4%  Roth  von  350  Stüken,  zu  Igelstrur  von  450
.Stüken  werden  Mittwoch  den  2.  Okt.  Vormittags  10  Uhr  zu  Herbstbausen;  und  die  Schaafwaiden  zu
Deubach  von  100  bis  150  Etüken,  zu  Sailtheim  von  75  bis  100  Stüken  Freitags  den  4.  Okr.  d.  J.
zu  Deubach  Vormittags  10  Uhr  auf  3  Jahre  von  Michaelis  4616  bis  1619  zur  ——  gebracht
werden.  Die  Pacheliebhaber  wollen  sich  mit  Vermdgens-Zeugnissen  versehen,  Lr  bestimmten  Zeit  an
Den  gedachten  Orten  einfinden.  Den  2#.  Sept.  1616.  Stenerrath  der  Landvogtei  an  der  Jagst,
Cameralann  Mergentheim.

Zwisefälten.  Da  die  unterm  2.  Sept.  vorgenommene  Verleibung  der  barrschaftl.  Sd  gasmasde,
zu  Zwiefalten  die  höchste  Genehmigung  nicht  erhalten  hat  „se  wird  solche  am  1.  Oct.  Vormittatzs  9  Uhr
        <pb n="318" />
        294

anter  Den  bereit#  bekannt  gemachten  Bedingungen  aufs  neue  verliehrnt  werden,  wobel  dle  Pachtllebhaber
ussheinen  wollen.  Den  47.  Sept.  1816.  K.  Caweral=  Verwaliung.

Frendenthal.  In  der  Nacht  vo#m  24  auf  den  22ten  dit  find  aus  Finem  Khnigl.  Stall  dehi

entwendet  worden:  1  Oberbett  samt  Ueberzug  von  weiß  und  blau  quadrirtem  Kolisch,  1  Heipfel  ut
weißem  Ueberzug,  1  Leintuch,  sämrlich  als  berrschaftliches  Eigentbum  mit  einem  Wlchgemeib  und  m#t
den  Buchstaben  C.  St.  —  C.  U.  oder  C.  F.  bezeichner,  ferner  ein  neues  reustene  annshemd  mit  dem
Buchstaben  G.  F.  und  1  monsselinener  Hemd-Kragen.  Wer  von  diesen  Efsecten  oder  von  dem  Die#
irgend  erwas  in  Erfahrung  gebracht  haben  oder  bringen  sollte,  wird  ersucht,  dem  biesigen  Staabsam
jede,  wenn  auch  nur  enrferntere,  Snt  dald  mdglichst  mitzutheilen,  hauptsächlich  aber  werden-die  Hech
und  Wohlldl.  Justiz=  und  Polizel-  Bebbrden  um  thärige  Mitwirkung  zu  Enrdeckung  dieses  Diebstahl#
geziemend  gebeten.  Den  23.  Sepk.  16816.A  -  Hdthcmabsssam

Bronnen-Oberamt«iblkugem-J--detNacht-vomUniveutstesdissntdmden-BiserweistekSteppsuBenannt-Bronnen-disseitigenObekamtödutchqewulcscmeistathchfolgend-Eis

ersten  entwendentgroßenndtiaktleiueuseknePfaaueimebJ.,tkupsetnetD-cchschlagzst»
1ditoSchbpfpfånnle2ic,1iCaffesMühle1fl.30kt-««tzpaakSnht4s..tpt·PoSca2fl-,
tseiden-sHatotachtst.,1Schutztst.,trochchmetkoktfi.ZOkr.Zusammkazzst.Wthdxgeh
dea22.Sept.1816.  K.  Oberamt.

Hirsau.  Dem  Abraham  Großmann,  Schumacher  sind  am  Sonntag  den  15ten  diß  felgende
Kleidungsstüke  entwendet  worden,  als:  1  schwarz  tüchener  melirter  Ueberrok,  mit  neu  angesezten  Kuexsa
von  gleichem  Tuch  und  einem  abgenähten  Kragen,  der  hauptfächlich  an  den  Spuren,  wo  die  alten  Knoͤpft
gestanden,  zu  erkennen  ist,  1  paar  dunkelgrüne  tüchene  lange  Hosen,  11  wollene  gelbe  Wesie  mu  gesponnenen
  Kndpfen  und  Barcherfutter,  1  roth  und  blau  gesteintes  baumwollenes  Halstuch,  1  rolb  und
blau  gesteintes  neues  baumwollenes  Schnupstuch.  Den  Verdacht  wirft  der  Bestohlene  auf  den  bei  bu
in  Arbeit  gesiandenen  und  vor  14  Tagen  von  ihm  fortgeschikten  Gesellen  Jodann  Georg  Endriß  vou-Weilbeim
  an  der  Tek,  der  früher  während  seinem  Ausenthalt  in  Hirlau,  den  Rok  enrlebnt,  gelräazen,
und  sich  dadurch  jetzt  zum  Eigenthümer  desselden  zu  machen  gedacht  habe.  Endrig  ist  22  J.  a  546
3on  und  einige  Linien  groß,  hagerer  Stakur,  hat  ein  blieiches  und  von  den  Blattern  verdorbenes  Ge
"  ht,  eine  wenig  dicke  Nase  und  blonde  Haare.  Alle  Hoch=  und  Wohlldbl.  Obrigkenen  werden  uu###

orsamst  ersucht,  auf  den  erwöhnten  Schusiersgesellen  Endriß  fahnden,  und  ihn  auf  Betreten  arreires

und  dem  hiesizen  Oberamt  einliefern  zu  lassen.  Sollte  von  den  gesiohlenen  Kleidern  irgend  eiwas  zum
Vorschein  kommen,  so  wollen  solche  gleichfalls  in  Beschlag  genommen  und  dem  hiesigen  Oberamt  übm?
geben  werden.  Calw,  den  16.  Sept.  18106.  K.  Oberamt.

Wendlingen,  Eslinger  Oberamts.  Bei  der  Schaafbeerde,  die  auf  der  Markung  des  disseirigen
Oberamtsorts  Wendlingen  waidet,  graßirt  die  Schaaf-Potenkrankheit.  Die  sämtlichen  Schäser  und
Schaafhalter  werden  deßwegen  zu  Vermeidung  weiterer  Ansteckung  erinnert,  die  Berübrung  mit  Nier
angestekten  Heerde  zu  vermeiden.  Den  10.  Sept.  1616.  K.  Oberamt.

Walddorf,  Tübinger  Oberamt.  Die  Commun  Waldderf,  Töbinger  Oderamts  ist  durch  ei
allerhöchsies  Dekret  Königl.  Hochpreisl.  Section  der  Commun=  Verwaltung  vom  23.  Dec.  1815.  allergnädigst
  legitimirt  worden,  ihren  bisber  auf  Dienstag  nach  dem  31en  Okt.  gefallenen  Vich=  urd  Krämer
markt  für  die  Znkunft  jedesmal  am  Donnerstog  nach  Gallus  abzuhalten,  und  fällr  demnach  dieser  Mortt
für  das  heurige  Jahr  auf  Donnerstag  den  17.  Okr.,  welches  hiemu  zur  allgemeinen  Kenntnitß  gebracht
wird.  Den  17.  Sept.  1316.  ·  Beamtung.

 

 

 

Druckfehler.  Nr.  42.  S.  275.  Lin.  8.  von  oben  lies  die  denselben  anstatt  die  derselbts
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        Nro.  45.  1  3  16.  495

Königlich,  Württembergischet
Staats=  und  Regierungs-Blakk.

Samstas,  S.  Okt.

 

 

Den  Einzug  eines  Drittheils  der  bisherigen  Jahrssteuer  und  der  Steuer=  Räkstände  betr.

Diie  Nothwendigkeit  erfordert,  daß  bei  den  fortlaufenden  Bedürfnissen  der  Staats-Casse

  für  den  Einzug  und  die  Einlieferung  der  ordinari  Jahrssteuer  gehörig  gesorgt  werde.

Se.  Königl.  Majestät  haben  deswegen  bereits  unterm  2%.  April  d.  J.  zu  verordnen
  geruhre,  daß  vorläufig  in  Gemäsheit  der  Commun-Ordnung  Ein  Drittel  der  bisherigen
  Jahrssteuer  zum  Einzug  gebracht  werden  soll;  da  aber  seitdem  die  Steuer=  Jahlungen
  nur  einen  sehr  schwachen  Fortgang  gehabt  haben,  und  die  Erndte  nunmehr  bald
vollendet  ist,  so  wird  den  Königl.  Oberaämtern  nicht  nur  aufgegeben,  die  nachdrukliche
Vorkehr  zu  treffen,  daß  nach  der  unterm  a4.  April  angeordneten  Umlage  der  an  der
verfallenen  Terz  noch  rückständige  Betrag  eingezogen  und  in  kurzen  Terminen  zur  General
  Steuer,  Casse  eingeliefert  werde,  sondern  auch  zur  besondern  Pflicht  gemacht,  auf
den  Gang  der  Sreues,  Geefernger  ihre  stete  Aufmerksamkeit  zu  richten  und  gegen  die
Saumseligen  mit  allem  Nachdruk  und  ohne  Nachsicht  zu  verfahren.  Zugleich  erhalten
die  Landvogtei=  Steuerräthe  den  speciellen  Auftrag  und  Befehl,  nach  Anleicung  der  von
den  Amtspflegern  in  Gemssheit  der  Verordnung  vom  19.  Sept.  180  .  zu  erstattenden
Rapporte,  die  bei  den  gutsherrlichen  Beamtungen  und  Communen  haftenden  Steuer-Ausstände
  an  Ort  und  Stelle  zu  untersuchen,  da,  wo  es  nöthig  ist,  die  Oberbeamten
in  Anwendung  erxecutivischer  Maasregeln  aufzufordern,  und  über  den  Fortgang  des
Steuer-Einzugs,  insonderheit  aber,  ob  die  Beamten  ihrer  Obliegenheit  gehörig  nachkommen,
  an  die  Section  der  Steuern  zu  berichten.  «

Was  dissenigen  Oberämter  betrift,  welche  noch  mit  Steuer=  Resten  von  vorigen
Jahren  im  Rükstande  sind,  so  sollen,  in  so  fern  nicht  besondere  Borgfriften  gestattet  sind,
zu  deren  allmähligen  Tilgung  ebenfalls  die  erforderlichen  Maasregelm  ergriffen,  von  den
Landvogtei:  Steuerräthen  und  Ober-Beamten  auf  deren  Vollziehung  unausgesezte  Auf,
merksamkeit  gerichtet  und  die  eingehenden  Summen  unverzüglich  zur  General,  Steuer-Casse
  eingeliefert  werden.
        <pb n="320" />
        196

Uebrigens  wird  zugleich  angefüge,  daß  nach  Masgabe  der  Instructlon  von  v.  Wril
bei  denseumgen  Steuerpflichtigen)  welche  erst  durch  die  Vetwii#chung  ehr.r  Erzengnse
zahlungsfählg  werden  können,  bis  auf  diesen  Jeitpnnkt  zusemocter,  und  überhaupt  bei
den  wahrhaft  Unvermäöglichen  mic  der  gebuhrenden  Schonung  verfahren  werden  soll-Stuttgart,
  den  1.  Oft.  1816.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Naj.

·  Koͤnigl.  Finanz-Ministerium.  v.  Otto.

Erlaͤuterude  Vorschrift  lu  Betreff  der  einzuholenden  Ratisiction  von  Almand-Berkäufen;
d.  d.  2.  Okt.  18106.

Viele  Beamte  haben  die  in  der  Commun-Ordnung  3  C.  3  Abschn.  2.  enthalt#e,
ne  Vorschrift,  daß  zum  Verkaufe  angebaurer  Gemeinde  Güter  die  Genehmigung  der  b5=hern
  Landesherrlichen  Behörde  eingeholt  werden  solle,  auch  auf  ungebaute  Allmanden  in
der  Maße  ausgedehne,  daß  über  die  Veräußerung  selbst  der  unbedeutendsten  Allmandstükchen
  die  Ratificarion  bei  der  Section  der  Commun=  Verwaltung  nachgesucht,  und
dadurch  nicht  nur  die  Geschäfte  bei  der  Canzlei  vermehrt,  sondern  auch  den  Gemeinden
oder  Käufern  solcher  Allmandstükchen  Kosten  verursacht  wurden,  die  öfters  mic  der  Geringfügigkeit
  des  Gegenstandes  in  keinem  Verhältnisse  waren.

22  mm  das  General=  Decret  vom  4.  Nov.  608.  (Scaats,  und  Regier.  Blact.
Nr.  vo.)  Inur  zur  Verdußerung  größerer  Allmand-Districce  die  allerhöchste  Ratiftcation
erfordert;  so  wird  bis  auf  weitere  Verfügung  zur  Erlduterung  hierdurch  vorgeschrieben,
daß  unter  größern  Allmand,  Stüken  solche  zu  verstehen  seyen)  welche  einen  Werth  von
mehr  als  50  fl.  haben,  daß  hingegen  Verkäufe-von  Allmanden  geringern  Werches,  wenn
sonst  die  geseslichen  Erfordernisse  beobachtet  sind)  und  nicht  etwa  ein  Streit  oder  anderer
  Anstand  dabei  vorkomme,  von  den  Oberäámtern  zu  bestätigen  seyen.

Oabei  haben  die  Oberämter  darauf  zu  sehen,  daß  jeder  Allmand-Verkauf  in  so  ferne
  nicht  besondere  Gründe  zu  einer  Ausnahme-  vorhanden  sind,  im  Aufstreiche  geschehe,
und  nicht  gegen  die  Verordnung  vom  4.  Jul.  1809.  (S#aats=  u.  Regier.  Blatt  Nr.  33.)
Zinse  oder  andere  Prästationen  auf  dem  verdußerten  Grundstüke  vorbehalten  werden.
Stuttg.  den  3.  Okt.  1816.  Klonigl.  Ministerium  des  Innern.  v.  Otto.

 

Da  Se.  Königl.  Mas.  den  Zwangs=  Arbeits-Anstalten  die  Post-Porcofreiheic
auf  gleiche  Weise  wie  den  Zucht  und  Arbeitshäusern  allergnädigst  zugestanden  haben?
so  werden  hiervon  die  sämtlichen  betreffenden  Behörden  in  Kenntniß  gesezt  und  angewiesen,
  die  Postaufgaben,  welche  die  ZJwangs=  Arbeits=  Anstalcen  betreffen,  als  solche  jedesmal
  auf  der  Adreße  gehdrig  zu  declariren.  Stuttgas:,  den  2.  Oft.  1816.

Königl.  Ministerium  des  Innern.  v.  Otto.

Die  allgemelne  Staatsschulden=  Zahlungs,  Casse  betreffend.

In  dem  #.  19.  des  Scatues  für  die  neuerrichtete  allgemeine  Staats=  Schulden=Jahlungs,
  Casse  ist  festgesenzt,  daß  die  Resultate  dieses  Instituts  am  Ende  seden  Jahrs
den  ublicum  vorgelegt  werden  sollen.
        <pb n="321" />
        a7

Bei  dem  großen  und  allgemeinen  Intereße,  welches  das  Publicum  mit  Recht  an
diesem  Institute  genommen  hat,  sindet  man  sich  jedoch  veranlaße,  einstweilen  auch  schon
die  bisherigen  Operationen  öffentlich  mitzutheilen.

Von  der  französischen  Reluirions=  und  Contributions,  Haupt,Casse  ist  der  für  die
Schulden,Tilgung  bestimmte  erste  Jufluß  in  9  Abschlags-Zahlungen,  sedesmal  nach
Erkfordernis  der  abzulösen  gewesenen  Capital,  Summen,  an  die  Schulden,  Jahlungs=Casse

  vollständig  abgeliefert  worden,  mit  —  —  —  —  8oo,  ooo  f.
Hievon  find  bis  heute  an  aufgekuͤndigten  Capitalien  abgeloͤst  worden,  .
ia2,408Posten  —  —  –  —  628,15  fl.

und  auf  gleiche  Weise  werden  die  Abzahlungen  taͤglich  fortgesezt,  bis
auch  der  Ueberrest  verwendet  seyn  wird,  mit  —  —  171,585  sl.
—.·  SB0oogooo  fl.
Sodann  kommen  in  dem  Laufe  des  ersten  Jahrs,  bis  Georgii  1877.

von  den  künftig  eingehenden  Geldern  noch  weiter  zur  Ablösung  750,000  sl.
—:1,550,000  sl.
wodurch  also  die  Bestimmungen  des  Statuts  puͤnktlich  erfuͤllt  werden.  Stuttgart,  den

ab.  Sept.  1816.  Khnigl.  allgemeine  Staats,  Schulden-Zahlungs=  Commissson.

Rechts-Erkenntulsse  des  Kön  Ober-Justlz  =  Collegiums.

1)  Die  Appellations  Sache  von  Maulbronn  zwischen  Königl.  Ober=  Finanz-Kammer)
  Kl.,  Antin,  und  dem  Müller  Künkele  zu  Gündelbach,  —  Acen,  Verbindlichkeit
  zur  Hundaufstockung  betreffend,  wurde  soviel  die  Beschwerde  der  Anein  gegen
das  unterrichterliche  Erkenntniß  wegen  Absolution  des  Bekl.  Acen  von  künftiger  Entrichtung
  des  gesczlichen  Geldfurrogats  statt  der  Natural-Leistung  anbelangt,  wegen  Mangels
  einer  gegründeten  Beschwerde  von  Amtswegen  durch  Rescript  verworfen.  Stuttg.
den  6.  Sept.  1816.

2)  In  Sachen  des  Simon  Schaffert  zu  Eberbach  und  Consorten,  Vorbekl.  Nachklág.
  Anten)  wider  Barbara  des  Rothgerbers  Philipp  Glok  zu  Niederstetten  Wittwe,
eum  curat  Vorkl.,  Rachbekl.  Atin,  ein  Mit=  Erbschafts-Recht  in  der  Vor  und  eine
Darlehns,  Jorderung  in  der  Nachklage  hetr.,  wurde  die  Appellation  wegen  Mangels  der
erforderlichen  Summe  per  Relcriptum  von  Amtswegen  verworfen.  Scutegart,  den
24.  Sept.  1816.

3)  Die  Appellations,  Sache  von  Hall  zwischen  dem  Friedrich  Happold,  Ochsenwirrh
in  Ilzhofen  Bekl.  Ancen,  an  einem,  und  den  Erben  des  vormals  Kaiserl.  und  Reichs-Kammer=
  Geriches=  Procurators  Hofraths  von  Bostel  zu  Wczlar,  Kl.  Aten  am  andern
Theil,  eine  Delserviten-Forderung  von  65  Rchkr.  betreffend,  wurde  wegen  Mangels  der
appellablen  Summe  durch  Reseript  von  Amtswegen  verworfen.  Ibid.  eod.

4)  In  der  Appellations=  Sache  von  Marbach  zwischen  Carharina  Schlatterer,  geb.
Oestreicher  zu  Pleidelsheim  cum  curst.  Antin,  sodann  Goctlieb  Hinderer,  Bürger  und
Bauren  auf  dem  LHusarenhof,  als  Johann  Friedrich  Hinderschen  Pfleger  Aten,  ein  Se-
        <pb n="322" />
        darations-Recht  im  Concurs-  und  Eigenthums-Anspruͤche  betr,  wurde  die  Urthel  voriger
  Instanz  unter  Vergleichung  der  Kosten  reformirt.  Stuttg.  den  26.  Sept.  1816.

Erkenntulße  des  Königl.  Ehe-Gerichts.
Den  35.  Sept.  1  816  wurden  geschieden:  .

1)  Thomas  Fahrion,  Buͤrger  und  Weingaͤrtner  zu  Ober-Eßlingen,  Eßlinger  Oberamts,
  Kl.  von  Barbara,  geb.  Wolf  von  Stetten  im  Remsthal,  Canstadter  Oberamts
Bekl.  ex  eup.  quasi  desert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

2)  Philipp  Jakob  Pfeil,  Buͤrger  und  Bauer  zu  Kornwestheim,  Ludwigsburger
Oberamts,  Kl.  von  Sva  Catharina)  geb.  Luithard  von  Bittenfeld,  Oberamts  Waibliugen,
  Bekl.  e#x  cop.  quali  delert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

3)  Jakob  Gogel,  Bürger  und  Bauer  zu  Groß  Höchberg,  Oberamts  Baknang,
Kl.  von  Dorothea,  geb.  Walter  von  Prevorst,  Marbacher  Oberamts,  Bekl.  er  and.
quasi  desert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

4)  kodem  wurde  die  Ehe  zwischen  Barbara  Simon  von  Murt,  Marbacher  Oberamts,
  geb.  Helmlin  von  Gronau,  desselben  Oberamts,  Kl.,  und  Christoph  Simen,
Buͤrger  und  Weingartner  zu  Murr,  Bekl.  ex  cap.  impotentiæ  annullirt  und  Beklagtet
in  die  Kosten  verurtheilt.  ·

 

Se.  Königl.  Masestät  haben  unterm  2.  Oct.  dem  Königl.  Großbritannischen
Obersten,  von  Müller,  Adjutanten  des  Herrn  Herzogs  von  Kent  Königl.  Ho
heit,  das  Ritter-Kreuz  des  Königl.  Militär-Verdienst-Ordens  verliehen.

Se.  Königl.  Masest.  haben  allergnädigst  geruht,  vermog  allerhöchsten  Rescrirts
vom  236.  Sept,  den  Oberamtmann  Hetzinger  von  Spaichingen,  und  den  Oberame,
mann  v.  Weiß  zu  Besigheim  wegen  Kränklichkeit  und  Alter  mit  Penston  in  den  Nubestand
  zu  versezen,  und  das  erledigte  Oberamt  Besigheim  dem  Oberamtmann  Rüme
lin  von  Ravensburg,  die  Oberamts-Verweserei  zu  Spaichingen  aber  dem  Landvogtei
Actuar  Schwarz  zu  Roteweil  zu  übertragen;  sodann  ·

durch  allerhoͤchstes  Reseript  vom  28.  Sept.  den  Primar-Secretaͤr  bei  der  Section
des  Straßenbauwesens,  Beuerkin  zugleich  zum  Assessor  bei  dieser  Section;  auch

vermäög  allerhöchsten  Rescripts  vom  29.  Sept.  den  Amtspfleg=  Amtsverweser  Rein,
hardt  zu  Gmünd  zum  wirklichen  Amtspfleger  und  Schuldenzahlungs=  Cassier  daselbt)
zu  ernennen;  ferner
vermäg  allerhöchsten  Reseripts  von  ebend.  die  erledigte  Actuariats=  Stelle  bei  dem
gI.  Provincial-Justiz-Collegio  in  Ludwigsburg,  dem  Rechts-  Candidaten  Carl  Heim
rich  Friedrich  Rieger  daselbst  zu  übertragen.
Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom
28.  Sept.  die  erledigte  katholische  Caplanei  Gattnau,  Oteramts  Tectnang,  dem  Vikar
Marx  von  Neukirch  zu  übertragen;  »
demzukatholischenPatronat-PfarreiGroßiSchafhausemOberamtsWibcinng
mominirten  Vicar  Richter  von  Sulmingen)  so  wie

Z.
        <pb n="323" />
        298

vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  a9.  Sept.  dem  zur  etledigten  katholischen  Patronat-Caplanei
  in  Hierliagen,  Oberamts  NRottenburg,  nominirten  Vicar  Joleph  Foichtig
  von  Ketkingen  die  allerhoͤchste  Bestaͤtigung  zu  ertheilen.

—

 

.Stuttgart.  Alle  diesenigen,  welche  mit  dem  Königl.  Hoftheaker  als  Lieferancen
der  Urbeiter  in  Verbindung  stehen,  werden  hierdurch  aufgerufen,  ihre  Rechnungen  und
Verdienstzettel,  wenn  sie  auch  unbedeutend  sind,  am  Ende  eines  seden  Monats,
bei  Vermeidung  des  gänslichen  Ausschlusses  ihrer  Forderungen,  an  den  Theater-Oeko-„nomie,
  Verwalter,  Hofrath  Döôring,  einzureichen.  Den  27.  Sept.  1816.

 

#l  igsburg.  Der  Unterarze  Alois  Stegmaier  vom  Leib-Cavallerie-Regiment.
  Nr.,  aus  Bühlerzell,  Oberamts  Ellwangen  gebürtig,  har  sich  während  des  ihm
in  seinem  Geburcsort  gegebenen  Urlaubs  eigenmächtigerweise  aus  dem  Königreich  entfernt.
  In  Gemäsheit  eines  allerhöchsten  Befehls  wird  hiemit  derselbe  peremtorisch  vorgeladen,
  sich  von  heure  an  innerhalb  6  Wochen,  wovon  ihm  14  Tage  als  erster,  14  Ta-.
  als  JIweiter,  und  14  Tage  als  dricter  und  lezter  Termin  gegeben  werden,  bei  dem
egiment  zu  stellen,  und  üch  über  das  ihm  zur  Last  fallende  Verbrechen  der  Delerrion
zu  verantworten;  widrigenfalls  er  sich  zu  gewärtigen  hat,  daß  gegen  ihn  in  contumsciam
verfahren  werde.  Den  1.  Okt.  1816.  "
CommandodesKönigl.Leib-Eov«allerie-RegimentsNr.t.

Ludwigsburg.  Der  Gardist  Christoph  Heinrich  Gottfried  Weeber  von  Suttgart,
  welcher  sich  den  #5ten  diß,  während  seines  Urlaubs,  entfernt  hat,  wird  hiermit
vorgeladen,  sch  innerhalb  6  Wochen  a  dato,  wovon  ihm  14  Dage  als  erster,  14  Tage
als  zweiter  und  14  Dage  als  dritter  und  peremtorischer  Termin  gegeben  werden,  bei
seinem  Regimente  wieder  zu  stellen,  und  ssch  über  seine  unerlaubte  Entfernung  zu  verantworten,
  widrigenfalls  gegen  denselben  als  Deserteur  in  eontumaciarn  wird  verfahren
werden.  Den  23.  Sept.  1816.  Commando  des  Königl.  Garde=  Regiments  zu  Fuß.

 

—.

Stuttgart.  Beki  der  hlesigen  Königl.  Malerei  werden  auf  allerhöchsten  Befebl  bis  Donnerslag
den  10.  Okt.  d.  J.  Bormittags  16  Uhr  mehrere  gute  noch  junge  Köde,  ein  gonz  guter,  schdner  junger
Farren,  Kalbinnen,  zum  Theil  schon  trächtig,  auch  Anbindlinge,  und  Freitag  den  11.  Okt.  d.  J.  Vormittags
  10  Uhr  auf  der  Solitude,  mehrere  und  à  jährige  Korren,  junge  Stiere  und  Küb-Rindle,  alles
  theils  Schweizer=  theils  Allgäuer=  Race  im  öffeutlichen  Aufstreich  verkauft,  worzu  die  Liebbaber  eingeladen
  werden.  Den  1.  Okt.  16816.  Kda.  Maierei=  Adminisiration.

Stuttgart.  Ueber  die  Beischaffung  des  Hen=  u.  Strob=  Nidürfnisses  des  Kbnigl  Marstalls  auf
das  nächste  Winterhalblahr  Vom  1.  Nov.  1816.  bis  lezten  April  1617  wird  am  M'woch  den  9.  Ott.
d.  J.  ein  Akkord  im  öffentlichen  Abstreich  abgeschlossen  werden,  wobei  die  êAebbaber,  mur  obrigkeitlichen

engnissen  über  ihre  Vermdgens-  Umstände  versehen,  Bormitlags  Ubr  in  dem  Kanzlei=  Gebädude  der
önigl.  Krondomänen=  Section  erscheinen  köunen.  Den  26.  Sept.  181.  *

Stuttgart.  Für  die  Königl.  Maiereien  und  Schäferelen  in  Monrepos,  Großsachsenbeim,  Freudeuthal
  und  Rechemshofen,  ist  man  eines  bedeutenden  Hen-Quantums  beudthigt,  über  dessen  Abliese=
        <pb n="324" />
        t

—

zmug  in  größeren  undi  kleineren  Parthlen  Dienstag  den  3.  Okt.  d.  J.  Vormittags  10  Uhr  auf  der  Kln
  Hesined  malnen  Rlammer,  an  lei  bffemliche  Abstreichs  =  Bkkorde  abgeschlossen  werden,  we-*
  sich  die  Liebhaber  einzufinden,  und  das  Weitere  zu  vexuebmen,  eingeladen  werden.  Den  26.  Sept.
1646.  Kdnigl.  Hof=  und  Domainen  -  Kammer.

Stuttgart,  Amts-Oberamt.  Der  Bestand  der  Schaafwelden  zu  Birkach  und  Scharnharsen,
Mert  bis  nächstes  Frühjabr  zu  Ende,  und  wird  auf  die  künfugen  3  Jahre  1817.  13  und  19.  wieder  der
„Liehen  werden.  Die  Birkacher  Walde  trägt  150  —  175  Stüke,  die  Scharnhauser  Waide  aber  300  Ene.
  Die  naheren  Bedingungen  kdanen  bei  den  Orts-Vorstebern  erfahren  werden.  Diese  heiden  Warden
werden  Mirtwoch  den  25.  Okt.  auf  dem  Rathhang  4%  Birkach  verliehen,  woselbst  sich  die  Liebhaber
Morgens  0  Uhr  elufinden  können.  Ferner  wird  die  Waide  zu  Feuerbach,  welche  von  Georgü#  bis  Bartholomäl
  mit  300  Stüke,  von  dieser  "t  ean  aber  mit  400  Stüken  beschlagen  werden  kann,  Donnerstags

E.

den  24.  Okt.  auf  dem  Rathhause  zu  Fenerbach,  Morgens?  Uhr,  —  die  Waide  zu  Baihingen  auf  den
Fildern  aber,  welche  zu  350  Stüken  berechtiget  it,  wovon  aber  die  Bärgerschaft  200  Stüke  einschlägt,
mithin  für  den  Beständer  nur  150  Stüke  bleiden,  Freitags  den  25.  Okt,  auf  dem  Ralhhause  zu  Pal###
#e#n  Morgens  9  Uhr,  verliehen  werden.  Den  26.  Sept.  1816.  K.  Amts-Ourrame.

,Freudenthal.  Bis  Montag  den  14.  Okt.  wird  der  Bedarf  an  Heu  und  Strob  nebst  3  Sch#l
Wachbolder=  Beeren  für  die  Königl.  Thiergärten  allbier,  auf  das  nächste  Winter=  Halbjabr  vom  1.  No#-1810
  bis  lezten  Arrll  1817  mittelst  bfentlichen  Abstreichs  verakkordirt  werden.  ie  Liebhaber  werden
eiugtladen,  an  gedachtem  Tag  Wormittags  9  Uhr  sich  in  Freudenthal  einzufinden.  Den  1.  Olt.  1616

Kduigl.  Forstkossen-Amt  am  Stromberg.

Heldenbeim.  Auf  Ambrof#'#  1847  gebet  der  Bestand  der  herrschaftl.  Schaafweide  zu  Heuchslet
ten,  biesigen  Oberamts,  welche  mit  so  viel  Schaafen  beschlagen  werden  darf,  als  der  ’*  gegerwirts
g#e#  Zeit,  wo  aller  Schaastrieb  in  den  Herrschaftl.  Waldungen  verboten  ist,  noch  ernährt  und  ernägt,
u  Ende,  und  wird  nach  einem  esger  gene  allergnddigsten  Befehl  neuerdingen  auf  3  Jahre,  und  zwer
bis  Montag  den  14.  Okt.  an  den  Meistbietenden  verliehen  werden.  Wobei  zur  Nachricht  dienet,  das
der  Schaafshofs=  Inhaber  zu  Heuchstetten  zum  Pidrch=  und  Wolf-Genuß  lagerbüchlich  berechtigt  it,
wohingegen  derselbe  die  Schäfer  und  Hunde,  auch  Pförch-  Karren  und  Hurden  auf  seine  Kosten  zu  unter-Lien

  hat.  Die  Liebhaber  nun,  welche  obrigkeitliche  Zeugnisse  wegen  ihrcs  Vermogens  und  Prbdikels
und  daß  sie  gelerme  Meister  sepen,  beizubringen  haben,  konnen  sich  an  obigem  Tag,  WVormitlags  un
9  Uhr  auf  dem  Ratbhauß  allhier  cinfinden,  ond  die  weitere  Bedingungen  vernehmen.  Den  20.  Sept.

.  K.  Landvogtei=  Steueramt  am  Kocher,  und  Cameral-Perwaltung  Heidenheim.

Mäßblbausen.  Die  Commun-Schaafwaide  zu  Müklbausen,  welche  120  Stuͤk  Mutterschaaft
eder  150  Stük  Hammelwaar  erträgt,  wird  am  Dienstag  den  22.  Okt.  Nachmittags  2  Uhr  auf  die
Jahre  1317.  18.  und  19.  zur  Verleihung  gedracht  wesden.  Die  Pachtliebhaber  wollen  sich  hiezu  zu
engegebenen  Jeit  mit  den  erforderlichen  Zeugnissen  über  Prädizat  und  Permögen  auf  dem  Ratbhaus-G#
häude  der  Oderamtssiadt  riofinden.  Tulllingen,  den  27.  Sept.  1816.  K.  Oberamr.

Töbinger.  Gönningen.  Die  Commun=  Schaaswaide  zu  Gbnuingen,  hiesigen  Oberamts,
welche  400  Stük  erträgt,  wird  auf  3  Jahre  vom  1.  Januar  1617  bis  dabin  1820  Freitag  den  11  Dk.
d.  J.  Vorminags  11  Uhr  auf  dem  Rathbause  allhier  an  den  Meisibletenden  verliehen  werden,  wobei  sch
die  Liebhaber  einfinden  mogen.  Tübingen,  den  50,  Sept.  1816.  K.  Oderamm.

Zwiefalten.  Nachbenanm“  Schaafwaiden,  deren  Bestand  auf  Martini  d.  J.  zu  Erde  gebt,
werden  neuerdings  auf  3  Jahre  auf  dem  Ra'rbbaus  in  Hopingen,  Dienstag  den  20.  Okt.  I.  J.  Vemmustags
  9  Uhr  sub  hasta  verliehen,  als:  Emerfeld  zu  225  Stük,  Weiler  zu  100  Stük,  Unterwiszingen
zu  150  Stük.  Die  Liebbaber  werden  daher  einacladen,  sich  gedachten  Tags,  mit  obrigkeitlichen  Zcuanissen
  äber  Prädikat  und  Vermögen,  auch  mit  Meister-  und  Concessions-Briesen  versehen,  einzußunden.
Den  19.  Sept.  1816.  K.  Beamtung  allda.

Albek.  Der  bel  dem  Känigl.  Linten=  Infanterie-Regiment  Nr.  ö.  Prinz  Fridcrich  gestandene  Temdour,
  Jeseph  Bauer  von  Rammingen  gebürtig,  ist  am  29.  Aug.  d.  J.  aus  der  Garnison  Stutigar
        <pb n="325" />
        5%½

H#udest,  e  HochlCioft  und  Milith=  Behörden  werden  daher  geztemendst  ersucht,  auf
denselben  zu  fahnden,  aud  ida  auf  Betreten  entweder.  an  das  Cymmande  des  bezeichueteg  Regimems,
oder  hieher  emzuliejera.  Oen  17.  Etpt.  1816.  Oberamr.

 

 

Canstatt.  Der  blevach  signallsirte  Pblllpp.  Schert  von  Rommelshaufen,  Mesigen  Oberamts,
Sohn  des  Georg  P##lpp  Schert,  Bürgers  daselbst,  ist  am  29.  Jul.  b.  J.  aus  seinem  elterlichen  Hause
  entlosson;  man  dat  auch  disber  meht  das  Mindeste  von  ihm  in  Erfahrung  bringen  können.  Sämulse
che  oorigkeitliche  Behdrden  werden  gez#emend  ersucht,  auf  denselden  l  fadnden,  und  im  Betretungsfall
an  das  h##sige  Oberamr  einliefern  zu  lassen.  Signalement.  hilipp  Schert  131  Jahr  alr,  har
sowarze  Haste,  schwarze  Angbraunen,  schwarzbraune  Augen,  braune  Gesschtrefeee,  ein  etwas  breires
Gesicht,  mittelndsigen  Mund,  spulge  Nase,  und  ist  für  En  Alter  von  mittelmäsiger  Statur.  Bei  seis
nem  Wegiausen  war  er  bekleidet  mu  einem  rothen  Barchet-Wammes,  weißer  Weste,  weißen  zwilchenen
Hosen,  weißen  Stempfen,,  Schnallen-Schuden,  und  ciner  ledernen  Kappe.  Den  .  Ser.  1816.

«  .«  .etamt.

Heilbronn.  Untenbezeichneter  Grorg  Thomas  Möhlreuter  von  Niederhofen,  Oberamts  Brakenheim,
hat  fich  den  26.  Aug.  d.  J.  vou  Haus  entfernt,  und  et  konnte  bisher  nichts  mehr  von  ihm  in  Erfahrung
gedracht  werdrn.  Da  derselbe  bei  unterzeichneter  Stelle  peto  Derjurii  in  Untersuchung  steht,  so  werden
alle  Konigl.  Polizel.  Behörden  diermit  requirirt,  ihn  auf  Betreten  zu  verhaften,  und  gegen  Ersaz  der
Kosten  hiehder  auszuliefern.  Signalement.  Muͤhlreuter  ist  25  J.  alt,  57  7“  6“  groß,  von  starker
Statar,  hat  eine  rbthlichte  Gesichtsfarbe,  hellbraune  Haare,  eine  gewolbte  Stirne,  bellblaue  Augen,
mutlern  Mund,  und  dergl.  Nase,  weiße  Jähne,  gerade  Belne,  und  ist  ohne  sonstiges  Gebrechen.  Bei
seiner  Ennveichung  hat  derselbe  an  Kleidern  mitgenommen:  2  blaue  tüchene  Mannsröke,  1  blau  tüchenes
Wammes,  1  paar  hirschlederne  Hosen,  4  paar  lelnene  Strämpfe,  4  hellblaue  Westen,  5  hänfene  Hemder,
  2  weiße  Schlefkappen,  2  Paar  Schuhze,  1  Paar  Stiefel,  und  1  dreiekigten  Baurenhut.  Den  24.
Sept.  1810.  K.  Criminalamt  allda.

Urach.  In  Gemssbeit  eines  Rescripts  aus  dem  Kbnigl.  Hochpreisl.  Criminal=  Tribunal  d.d.  Esz#
lingen  den  ##.  August  1610.  sub  Nro.  6115.  werden  nachbenannte,  von  Hause  sich  entferure,  des  ehedrecherischen
  Concudinats  angeklagte  Inquisiten,  zur  Vornahme  der  Special-Untersuchung  geen

  sie,  hiewit  edictaliter,  unter  Anberaumung  einer  peremtorischen  Frist  von  90  Tágen,  wovon  je  30

dge  für  den  ersten,  zweiren  und  dritten  Termin  zu  rechnen  sind,  vorgeladen,  bel  unterfertigter  Kömgl.
Gerichtsstelle  uater  dem  Nachtheile  zu  erscheinen,  dag  im  Ansbleibungsfalle  gegen  sie  das  Ungehorsams-Berfahren
  werde  eingelelret  werden.  Die  der  Special=  Inqyisition  6  eutzogene  Vorgeladenen  sind:
4)  Anug  Büler  von  Roßwälden,  Oderamts  Kirchheim  unter  Tek,  ledige  Tociner  des  versiordenen  Jainenmachers
  Joseph  Bühler  von  Gros-Eislingen,  und  dessen,  jetzt  in  Unkerboihingen,  Oberamts  Nürtingen
  ansähig  gemachten  Witrwe,  25  J.  alr,  katholischer  Religion,  im  Vagantenleben  von  ihren  Eltern
auferzog#n,  von  mittlerer  Gidße  und  Positur,  rorhlichem  Gesichte,  braunen  Kopfhaaren,  braunen  Aus
gen,  tlir  Nase,  proportionirten  Munde,  runden  Kian  und  eiwas  auffallend  ftarken,  wahrscheinlich.
geschwellenen  Hüssen  in  die  Ulpertracht  gekleider.  2)  Melchior  Maier  von  Seeburg,  Oberamts  Urach,
erwa  30  J.  alt,  verheirarher,  Vater  von  1  Kinde,  herumziehender  Buchbinder  und  Mußkant,  mißt
6  Fag  Württemb.  Decimal=  Maaß,  hat  dünnc,  braune  Kopfhaare,  rund  Koelchnirken.  einen  slarken
Backendarr,  graue  Augen,  schmale  spitzige  Nase,  starken  Mund,  gespaltenes  Kinn,  schmale  Schultern,
schlanken  Wuchs,  trägt  ein  dunkelblaurs  tüchenes  Collet  mit  hellblauen  Aufschlägen,  langes  hellblaues
tuchenes  Beinkleid,  Stiefel,  großen  dreiecklgten  Hur,  führt  gewohnlich  eine  Geige  bei  sich,  womit  er
bei  dem  Volke  aufspielt,  und  öfters  mit  seiner  ihn  begleitenden  Concubine  zu  dem  Geigenspiel  singr.  Gewöhnlich
  #trägt  Maier  auch  ein  Schnurrhärtchen  und  bat  eine  Mustärische  Haleung.  Nach  den  lezten
Nachrichten  sollen  beide  Inquisiten  ihren  Ausenthalt  im  Oesterreichischen  gebabt  haben,  und  Maier  ist
mit  einem  Pag  von  dem  Kdnigl.  Landvogkeiamte  auf  der  Alp  versehen.  Es  werden  aber  auch  zugleich
älche  Hoch=  und  Wohlldbl.  Civil,  und  Polizes  Stellen  im  Inn=  und  Auslande  vdeensierg,bo  ers
uchr,  auf  die  vorbeschriebene  Individuen  genaue  Amtsspähe  zu  halten,  im  Betretungsfall  des  einen  oder
        <pb n="326" />
        302

endern  oder  Beidrt  Fägkeich  die  Verhaftung  gegen.  zu  verfügen  und  selbige  wohlberwaßr  an  die  ants
chreibende  Amts-Stelle  ausliefern  zu  la  2  24.  SEnnt  3.  6

«  ’  -  Adaigi.WükMsTcimiuatoNatbGesinn- 



.Cfliaes.is-derRachtwsustanfdenssZtendtßwncdesauthentischer-Bücan-aus
nachstehendessekteaentwenden1ovalc,silbetae,geschlisscUeSchnallemiteisetucmHerz,tgo.cae
OackahrmitSchildkkoteacmSchön,wotaufeinZissctblattsnittdmischenZahlen-armtinekgoldcnka
Crbseniuhckctthwotaa2PettschaxmitTakniok',eiagolvenetsingmin,atsveinunnugelbmktgob
deuerUhkenschlüssel,tmitGoldekngefaßtesVom-it,jAudänsctvouememAsite-Stem,nich
eines  Koͤrbchens  in  Gold  gefaßt,  1  paar  silber  #egeinte  osenschnallen,  1  meerschaumener  Pfeisenkepf
mu  Silber  beschlagen,  nebst  einem  elastischen  Rohr,  1  Granaten  =  Nuster  mit  einem  alten  silber  ond
vergoldeten  Schloß,  1  Sakmesser  mit  Feuerstahl,  Dftoniede  c.,  1  paar  blan  tächene  lange  Beinklei
der,  daar  Geld  an  25  kr.  Stüken  und  kleinern  Münz=  Gorten  55  f.  Man  bittet,  zu  Auskuandschaftung
  des  Thäters  mitzuwirken,  und  wenn  erwas  von  den  gestohlenen  Sachen  entdekt  werden  solltc,  bald
moͤgliche  Nachricht  zu  ertheilen.  Den  27.  Sept.  1616.  K.  Oberamt.

Gerabronn.  Mittwoch,  den  18  Sept.  Nachts  zwischen  9  und  10  Ubr  ist  dem  Schultheiß  Michael
  Schust  in  Herbolzhausen,  hiesigen  Oberamts.  1  schwarz  braunes  Stuttenpferd  von  3  Jahrer,  unkeläb-
  15.—  16  Faust  hoch,  wohl  genährt,  munter  und  rasch,  mit  einem  Stern  auf  der  Stirne,  längichten

  Ohren,  und  einem  etwas  trüben  linken  Auge,  aus  dem  Stall  gestohlen  worden.  Da  bis  jißt
weder  der  Dieb,  noch  das  Pferd  ausgekundschafter  werden  kounte,  so  werden  alle  Polizei-Behörden
dievon  mit  dem  Erfuchen  in  Keuntniß  gesezt,  zu  Beifahung  derselben  die  schleunigsten  Anstalten  zu  neffen,
  ond  um  Entdekungsfall  die  unterzeichuete  Stelle  zu  benachrichtigen.  Den  *  6  1016.

«  tramt.

Gerabronn.  Dem  Krämer  Wilhelm  Gruner  zu  Herrenthlerbach,  disseitigen  Oberamts,  wörde
eam  47#en  d.  Mon,  mittelsi  Eindruchs  in  den  Laden,  1  Kiste  mit  Frankfurter  Waaren,  bestehend  in  al
lerhand  seidenen  Tüchern  und  Bändern,  kotkonenen,  baumwollenen  gestreisten  Zeugen  2c.  im  Werth  ves

—  500  fl.  entwendert.  Der  Verdacht  fällt  hauptsächlich  auf  einen  unbekanmen  Menschen,  der  zm
chen  20  und  25  Jahre  alr,  von  kleinerer  magerer  Statur,  länglichten  und  bleichen  Gesichts,  ohne  Beenbart,
  und  schwarzen  Haaren  und  Augenbraunen.  Bekleider  seye  er  gewesen  mit  einein  runden  Hm,
dunkelblauer  Jacke  und  Beinkleidern  in  Stiefeln;  er  habe  alles  von  schlechter  Qualität  gerragen.  Sen
Aussprache  sepe  gewesen  wie  von  Leuten  aus  der  Gegend,  auch  habe  er  geknappt.  Diß  wird  nun  blemit
  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebrachr,  und  die  Polizei  :  Behbrden  geziemendst  ersuch]  „,  zu  Herbeischef
fung  dieses  vor  signaltsirten  Menschen  beigutrragen,  und  denselben  im  Betretungsfall  bieber  einzuliefen.
Den  21.  Sept.  1616.  K.  Oberamt.

Gerabronn.  Dem  JFohann  Georg  Hachtel  zu  Musdorf,  hlesigen  Oberamts,  wurde  in  der
Nacht  vom  27  auf  den  23ten  d.  M.  ein  Pferd  samt  elnem  mit  Meßing  beschlagenen  Kummet,  Rükzeg
und  Fuhrzaum,  auch  Sartel,  Halfter  mit  3  Ringen  entwendet.  Das  Pferd  ist  ein  Schwarzbraun  um
Blaße  und  einem  weißen  Hinterfuß,  4  J.  alt,  #)  Faust  hoch,  Etutte,  deutscher  Race,  und  böchst

/wahrscheinlich  trächtig.  Hievon  werden  alle  Hoch=  und  Wodllbl.  Polizei,  Behdrden  mit  dem  Ersuchen
in  Kenntniß  gefezt,  zu  Entvekung  des  Diebstabls  die  geeigneten  Anstalten  zu  treffen,  und  den  Dieb  sowol
  als  das  Pferd  im  Beifahungs=  Fall  an  das  unterzeichuete  Oberamt  uenzuliefer.  #  28.  Sept.

eramt.

Dettingen,  Uracher  Oberam#s.  Da  in  dem  Ort  Dettingen  die  Kindsblattern  ausgebrochen  find,
ai  jedermanu  vor  allem  Verkehr  mit  den  Einwohnern  dieseSb  Orts  gewarnt.  Uachen  25.  Sept.
1610.  —  -.  eramt.

Brakenbeim.  In  Meimsbeim  ist  unter  den  Schaafen  die  Pokenkrankheit  ausgebrochen,  woeltbes
  biemt  zur  Warnung.  vor  dißfallsigem  Perkehr  mit  diesem  Ort  öffentlich  bekannt  macht.  Der  50,
Secpt.  1816.  K.  Obetamt.
        <pb n="327" />
        Nro.  46.  1316.  4%
Königlich=  Würktembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

SESamstag,  13z.  Okt.

 

 

Da  Se.  Königl.  Majestaä##  Sich  bewogen  gefunden  haben,  vermög  allerhöchsten
Reseripes  vom  10.  Okt.  zu  verordnen)  daß  der  bisherige  Konigl.  katholische  Geistliche
Rath  künftig  die  Benemung:  katholischer  Kirchenrath  führen  soll)  so  wird  folches
  hiemit  zur  allgemeimen  Kenntniß  gebracht.  Stuttgart,  den  10.  Okt.  1816

Kön.  Ministerium  der  geistl.  Angelegenheiten.  Graf  v.  Jeppelin.

Kechts-Erkenninisse  des  Kin  Ober-Juftiz=  Collegiums.

1)  In  der  Rechts=  Sache  erster  Instanz  zwischen  der  Witkwe  des  Kaufmanns  Johann
  Jakob  Gsell  zu  Heilbronn  cum  cur.  Kl.  an  einem,  und  dem  Freiherrn  von  Münch
zu  Hohenmühringen,)  Bekl.  am  andern  Theil,  die  Erfülluns  eines  Contrakts  betr.,  wurde

  auf  Beweis  erkannt.  Seuttgart,  den  24.  Sept.  1816.
2)  In  Sachen  der  Wittwe  des  Oberschüzers  Schmalstich  zu  Mergentheim,  Bekl.
Jantin  Antin,  gegen  den  Pfarrer  Rohr  zu  Stopfenheim,  hernach  dessen  Cessionar  den
Juden  Samuel  Simon  Löw  zu  Gunzenhausen,  jeze  dessen  Erben,  Kl.  Jaten  Aten,  eine
  Forderung  aus  dem  Darlehen-Contrakt,  seit  Wiedereinsezung  in  den  vorigen  Stand
gegen  ein  rechtskräftiges  Urtheil  betreff.)  wurde  die  Appellation  wegen  Mangels  einer
Beschwerde  per  Relcript.  von  Amtswegen  verworfen.  Ibid.  eod.

3)  Auf  erhebene  Wechselklage  des  Consulencen#  D.  Fetzer  dahier  Kl.,  wider  den  Gast,
.geber  zum  Bären,  Wilhelm  Heinrich  Klein  in  Ludwigsburg,  Bekl.)  wurde  lezterer,
weil  er  ssch  in  der  ausgestellten  Wechselurkunde  fälschlich  als  Weinhändler  unterschrieben
hatte,  zu  Bezahlung  der  eingeklagten  Forderung  für  schuldig  erkannt.  Scurtgart,  den
45.  Sept.  1816.  *  ..

4)JnderNecht-3sacheerster-Instanz-z·wischen·«Köni«gk.SektioirdethoxtdoIitaincti’
IllterAbthLRamensdesHospitalsmBiberach,KkZPrvdncdtitrnxunddrmKönigL
Baier.  Kammerherrn,  Friedrich  Grafen  Fugger  zu  Kirchberg  und  Weißenhorn,  Bekl.
        <pb n="328" />
        304

Produkten,  Capitalforberung,  modo  Schäden  und  Kosten  betreffend,  wurde  condemnstorie
  erkannt.  lbid.  cod-  ’  ·--  —

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  7.  Okt.  dem  Premier-Lientenaine  von  Seurmfeder
  der  Garde  zu  Pferd,  auf  sein  allerunterthänigstes  Ansuchen  die  Entlaffung  aus
den  Königl.  Militär  Diensten  allergnädigst  ertheilch,  und  denselben  auch  zuglei  der  von
ihm  bekleideceu  Hof-Charge  entlassen;  au  dessen  Srtelle  haben  Allerhöchstdieselben

den  Second-Lieucenant  v.  Wöllwarth  vom  Leib=  Cavallerie:  Regiment  Nro.  1.
zur  Garde  zu  Pferd  verseze,  und  ·  v

denseibpqgev.VittinghofomSecotzwcxeutenaukbeimLeib-Cavallerie-Regiment
  Nr.  1.)  so  wie  auch  zugleich  zum  Kammerjunker  allergnädigst  ernanne.

Se.  Königl.  Majest.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  4.  Okt.  den  Bischof
  von  Evara)  von  Keller,)  zum-Königl.  Staarsrmihe  gnddigst  ernannr.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripes  vom  6.  Oct,  die  erledigüte
  Cameralverwaltung  Gmünd  dem  bisher  als  Lontroleur  bei  der  allgemeinen  Staats-Schulden=
  Jahlungs-Casse  angestellten  Hof=  und  Einänzrath  v.  Jäger,  und  «

vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  von  ebend.  die  erledigte  Unteramts-Arzt-  Stelle  zu
Bopfingen,  Oberamts.  Neresheim,  dem  Unteramts-Arzt  D.  Lohrmann  zu  Wurzach,
zu  uͤbertragen  aͤllergnaͤdigst  geruht.  «  «  "  .

S·e.«LK-bnig«l.Mai.habenallergnädtgstgeruhy

vermög  allerhöchsten  Reseriprs  vom  3.  Okt.  die  erledigte  Pfarrei  Reichenbach,  Diöcese
  Freudenstadt,  dem  Vicar  Heim  von  Ehningen,  »

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  4.  Okt.  die  erledigte  Pfarrei  Wiesenbach,  Diocese
  Blaufelden,  dem  Pfarrer  Cranz  von  Altenstaig  dem  Dorfe,  so  wie

vermög  allerhöchsten  Referipts  vom  6.  Okt.  die  erledigte  Pfarrei  Endingen,  Diöcese
  Balingen,  dem  Vicar  M.  Stählen  von  Murrhart  zu  übertragen;  und

dem  zur  katholischen  PatronatPfarrei  Immenried,  Oberamts  Wangen,  nominirten
Pfarrer  Merk  von  Winterstetten)  Oberamts  Waldsee,)  die  allerhöchste  Bestäcigung  zu
ertheilen;  —

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  1#.  Okt.  die  bisher  von  dem  Bischof  von  Evara,
  Staatsrath  F.  Keller  bekleidete  Stelle  eines  kacholischen  Scadepfarrers  dahier,
nebst  der  Garnisons=  Pfarrei,  und  dei  Dekanate  über  die  karholische  Geistlichkeic  in  den
beiden  Königl.  Residenzen,  dem  bisherigen  katholischen  Scaprpfarrer  Sinz  in  Eslingen
zu  Übertragen;  ·  «

den  bisherigen  zweiten  katholischen  Caplan  dahier,  Laiber,  zur  ersten,  und  den
seitherigen  katholischen  Vicar  Eisele  zur  zweiten  Capkanei  an  der  katholischen  Sradr,
Prfarriirche  dahier  zu  ernennen;

den  bisherigen  ersten  karhofs,  Caplan  und  Mressor  des  bisherigen  Geistlichen  Rachs,
nun  Kirchenraths,  Schedler)  zum  wirklichen  Rath  eben  dieses  Collegi#b  zu  ernennen;

die  erledigte  Stelle  eines  Mitglieds  der  Königl.  Ober-  Gcndien,  Duurelion  dem  katholischen
  Kirchenrach  v.  Werkmeister  zu  übertragen;
        <pb n="329" />
        Sos

die  erledigee  vacholische  Stabepfarrei  in  Eßlingen  dem  Repetenten  Wild  von  dem
Hriester=  Seminarium  in  Ellwangen  zu  verleihen;  ç

dem  Regens  am  Priester,  Seminarium  in  Ellwangen)  Pfarrer  Wagner,  die  alserunterthänigst
  nachgesuchte  Enrlassung  von  der  Stelle  eines  Regens  zu  ertheilen;

dem  zur  erledigten  katholischen  Patronat-Pfarrei  Schwendi,  Oberames  Wiblingen,
nominirten  Pfarr-Taplan.  Hopfensis  von  Schopflohe  in  Baiern  die  allerhöchste  Ba#
ftätigung  kzu  ertheilen- 



 

Rotweil.  Ausser  jenen  von  Sr.  Königl.  Masestät  den  durch  mehrmaligen
Wetterschlag  so  sehr  verunglükten  Bewohnern  der  Oberämter  Rotweil  und  Spaichingen
allergnädigst  bewilligten  Unterstußungen  haben  auch  Ihre  Königliche  und  Kaiserl.
  Hoheiten  der  Kronprinz  und  die  Frau  Kronprinzessin  unter  dem  #ten
dieses  Monats  dem  Landvogteiamte  am  obern  Neckar  die  Summe  von  Eintausend
Gulden  mit  dem  Auftrage  zusenden  zu  lassen  geruht)  solche  in  Höchst  Ihrem  Namen
unter  die  Dürftigsten  also  Beschadigten  der  benannten  beiden  Oberämter  nach  Maasgabe
  ihres  erlittenen  Verlustes  zu  vertheilen)  und  denselben  die  innige  Theilnahme  Ihrer.
Königl.  und  Kaiserl.  Hoheiten  an  diesem  so  unglüklichen  ubne=  zu  bezeugen.

Nach  der  genau  verglichenen  —  fielen  hiervon  dem  Oberamt
Rotweil  460  fl.,  und  dem  Letamt  paichingen  540  fl.  zu,  wornach  die  weitere  Vertheilung
  unter  bie  einzeln  beschaͤdigten  Orte  und  deren  Bewohner  ebenfalls  die  Hochste
  Absicht  beruͤcksichtigend  erfolgte;  welche  Vertheilung  sowohl  als  den  tiefgefuͤhlten
Dank  der  Unterstätzten  oͤffentlich  darzulegen  sich  bewogen  findet.  Den  30.  Sept.  1816.

Das  Landvogteiamt  am  obern  Neckat.

 

——
Se.  Königl.  Mafj.  haben  durch  eine  allerhöchste  Resolution  vom  2.  Sept,  allergnädigst
  genehmigt)  daß  die  milden  Beiträge  für  in  diesem  Jahr  notorisch  durch  Wetterschlag
  Verunglückte  Portofrei  durch  die  Königl.  Posten  transportirt  werden  dürfen,
wann  oche  an  das  detreffende  Oberamt  oder  Decanat-Amgt  adreßirt,  und  mit  der  Deelaration:
  „Beiträge  für  durch  Wetterschlag  Verunglükce“  auf  der  Adresse  versehen
bönd.  Stutcgart,  den  25.  Sept.  1816.  Kön.  Reichs-General-Ober,ost-Direction.

 

Ludwigsburg.  Der  Unterarzt  Alois  Stegmaier  vom  Leib=  Cavallerie,  Regie
ment  Nr.  1.#  aus  Bühlerzell,  Oberames  Ellwangen  gebürtig,  hat  sich  während  des  ihm
in  seinem  Geburtsort  gegebenen  Urlaubs  eigenmächtigerweise  aus  dem  Königreich  entfernt.
  In  Gemäeheit  eines  allerhöchsten  Befehls  wird  hiemit  derselbe  peremcorisch  vorgeladen,
  sich  von  heute  an  innerhalb  6  Wochen)  wovon  ihm  14  Dage  als  erster,  4  Ta-8
  als  zweiter,  und  14  Tage  als  dritter  und  lezter  Termin  gegeben  werden,  bei  dem

egiment  zu  stellen,  und  sich  uͤber  das  ihm  zur  Last  fallende  Verbrechen  der  Desertion
zu  verantworten;  widrigenfalls  er  sich  zu  gewärtigen  hat,  daß  gegen  ihn  in  contumaciam
verfahren  werde.  Den  1.  Okt.  1816.
Commando  des  Königl.  Leib=  Cavallerie,  Regiments  Nr.  1.
        <pb n="330" />
        306

Ludwigsburg.  Det  Gardist  Christoph  Heinrich  Gottfried  Weeber  von  Suttgart,
  welcher  sich  den  15ten  diß,  waͤhrend  seines  Urlaubs,  entfernt  hat,  wird  hiermit
vorgeladen,  sich  innerhalb  6  Wochen  a  dato,  wovon  ihm  14  Tage  als  erster,  14  Tage
als  zweiter  und.  14  Tage  als  dritter  und  peremtorischer  Termin  gegeben  werden,  bei
lseinem  Regimente  wieder  zu  stellen,  und  sich  über  seine  unerlaubte  Entfernung  zu  verantworten)
  widrigenfalls  gegen  denselben  als  Deserteur  in  eontumsciam  wird  verfahren
werden.  Den  25.  Sept.  1816.  Commando  des  Königl.  Garde=  Regiments  zu  FuPß.

 

Stuttgart.  Am  Mittwoch  den  16.  Okt.  d.  J.  Vormittags  9  Uhr  werden  auf  allerhöchslen  Beehl

  wiederum  51  ganz  brauchbare  Konigl.  Militärpferde  im  dffentlichen  Aufstreich  gegen  gleich  baaore

czahlung  auf  dem  Arsenal-Plaz  zu  Ludwigsburg  verkauft;  welches  hiermit  zur  allgemeinen  Kenniniß
gebracht  wird.  Den  8.  Okt.  1810.  Konigl.  Knegs-Departement,  tie  Seg#.

Eßlingen.  Da  für  den  Bedarf  des  blesigen  Hospitals  und  Krankenhanses  ein  bedeutendes  Quantum
  von  reustener  Leinwand,  leinenen  Zeuglen,  Tischzeug,  Strohsaktuch  und  Bett-Trillch  erforderlich
ist,  und  uͤber  die  Lieferung  desselben  am  Freitag  den  25.  Okr.  Vormittags  10  Uhr  von  Seite  der  untertichneten
  Stelle,  unter  Vorbehalt  allerhoͤchster  Genehmigung  eine  Aklkords«  Verhandlung  im  Wege  des
bstreichs  vorgenommen  werden  würd,  so  werden  die  Akkords=  Liebhaber  mit  dem  Anfügen  hiezu  eingeladen,
  daß  nach  beendigtem  Abstreich  durchaus  kein  Nachgebot  werde  angenommen  werden,  und  daß
binlängliche  Bürgschaft  gestellt  werden  müsse.  Den  8.  Okt.  1616.  K.  Sriftungsverwaltung.

teonberg.  Den  Bedarf  an  Heu,  Stroh,  Grundbiren  und  Wachholderdeer  für  die  Köntgl.  Thier-4rten
  bei  der  Solitude,  Monrepos  und  Bietigheim  auf  das  nächste  Winterhalbjahr  vom  1.  Nov.  1316
#  lezten  April  1617  wird  die  unterzeichnete  Stelle  Mutwoch  den  16.  April  Vormtags  #9  Uhr  mirerlst
bffentlichen  Abstreichs  dahier  verakkordiren,  und  werden  diejeuigen  Lieferauren,  welche  mit  vorthellhaften
obrigkeitlichen  Zcugnißen  rüksichtlich  ihres  Prddikats  und  Vermögens,  verschen  sind,  zu  dieser  Verhandtung
  elugeladen.  Den  4.  Okt.  1816.  Kduigl.  Forstkassenamt  Leouberg.

Lorch.  Die  der  hlesigen  Commun  zustäudige  Winter=  Schaafwasde,  welche  mit  500  Stük  beschlaen
  werden  kann,  wird  bis  Dlenstag  den  20.  Okt.  d.  J.  Vormitrags  9  Uhr  auf  hiesigem  Rathdans  von
artint  1816  bis  Ambrofi  1817  an  den  Meistbietenden  verlieben  werden.  Diß  wird  mit  der  Bemerkung
bffentlich  bekannt  gemacht,  daß  die  Liebhaber  sich  über  ihr  Prädikat  und  Vermdgen  mu  gerichilichen
Zeugnifsen  auszuwelsen  haben.  Denu  4.  Okt.  1316.  K.  Oberamt.
oPnRosek.  Die  Unterzeschneten  find  allergnädigst  beauftragt,  die  bel  dem  Schloß  Rosek
befindliche  Güter  auf  weitere  9  oder  12  Jahre  zu  verleihen,  und  zugleich  einen  Versuch  mit  dem  Berkauf
  derselben  zu  machen.  Dieses  Gut  begreift  in  sich:  1  gut  conditiontrtes  Schloß  min  1  Keller,  1  gus
e  Schener  mir  den  uöthigen  Rindvieh=  und  Pferdsstallungen,  4  Schweinstall,  1  Schaasstall  mi  1  Heuboden,
  1  Waschhauß,  Holzlege  und  1  Wagenschopf,  1  Mrg.  Garken  hinter  dem  Hauß,  6  Mrg  Wielen
im  Roseker-Thäse,  5  Morg.  Grasboden  am  Wall  und  hinter  dem  Hauß,  1  Morg.  Aker  im  Rosekertbäle,
  und  26  Morgen  Aeker,  die  Herrenwiese  genannt,  welche  mit  1  lebendigen  Haag  umgeben  find,  iodann
  wird  einem  Bestinder  auch  noch  der  Jutrieb  von  64  Stük  Schaafen  auf  die  Sommerwaide  zu  Unterjesingen
  äberlassen.  Diejcnige,  welche  dieses  Gut  zu  pachten  oder  zu  kausen  geneigt  sind,  haden  sich
em  Dienstag  den  5.  Nov.  Nachmittags  2  Uhr  auf  dem  Schloß  zu  Rosek  einzusinden,  sich  über  idre
Keuninih  im  Felobau  und  gute  Aufführung,  auch  daß  sie  dieses  Gut  zu  pachten  oder  zu  kausen,  und
eine  dem  Bestand  gleichkommende  Caution  in  liegenden  Gütern  einzulegen  im  Stlande  seien,  durch  eine
gelchgeirragte  obrigkeitliche  vom  Oderamt  gesiegelte  Vermögensurkunde,  obne  welche  Nicmand  an  der
erleihung  ober  dem  Kauf  Theil  nehmen  darf,  gehèrig  auszuweisen,  und  sodann  die  weiterc  Bedmguntzen
  zu  veruchmen.  Wer  das  Gat  vorher  noch  in  Augenschein  nehmen  will,  hat  sich  au  den  Unterpfee
ger  Hor  in  Unteriefingen  zu  wenden.  Den  .  Ott  1816.
Landyogtei=  Steurramt  in  Ronenburg,  und  Camerakverwaltung  Tübingen.
        <pb n="331" />
        307

Wurza  ch,  Oberamts  Leutkirch.  Da  dle  Sommerschaafwaide  dahier,  welche  mit  250  Stuͤl  Schaafwaar
  beschlagen  werden  darf,  und  deren  Bestand  bis  Martini  d.  J.  zu  Ende  geht,  am  Samstag  den
2.  Nov.  d.  J.  auf  die  naͤchstfolgende  3  Jahre  an  den  Meistbietenden  verpachtei  werden  wird,  so  wird
solches.  mit  dem  Anfuͤgen  betauat  gemacht,  daß  die  Bestandellebyaber,  welche  zu  Eingehung  dieses
Pachts  zwar  mit  legalen  obrigkeitlichen  Zeugnissen  uͤber  ihr  Vermoͤgen  und  Prabdikai,  jedoch  nicht  gerade
  mit  Meister-  oder  Concessious-  Briefen  versehen  seyn  muͤssen,  sich  an  gedachtem  Tag  Morgens  8  Uhr
auf  dem  Neuenbau  zu  Leutkuch  einzufinden  haben.  Denu  4.  Olt.  1816.  K.  Oberamt  Leutkirch.

Stuttgart.  Gend'arme  Johann  Christian  Keller  oon  Baumerlenbach,  Oberamts  Oehringen,  ist
am  30.  Sept.  aus  der  Stanon  Werkersheim  in  der  Landvogtei  an  der  Jart  desertirt.  Alle  Mlitair-  und
Cioll=  Obrigkeiten  werden  hiemir  geziemendst  ersucht,  denselben  im  Betretungsfall  zu  arretiren,  und  an
den  nächsten  Gensd'armerie=  Offizier  abliefern  zu  lassen.  Den  8.  Okt.  1316.

·  Commando  der  Koͤnigl.  Gensd'armerie.

Bothnaug.  Von  dem  Kinigl.  Garde-Regiment  zu  Fuß,  ist  der  Gemeine,  Christian  Häbig,
gus  Bothnang  den  7.  Jul.  d.  J.  desertirt.  Man  ditter,  zu  Wiederbeifabung  dieses  Ausreissers  mumtire
ken  zu  wollen,  und  denselben  auf  Betreten  an  dessen  Commande  zu  überliefern.  Den  20.  Sept.  1316.

K.  Amts-Oberamt  S#uktgarr.

Müänsingen.  Der  Soldat  Georg  Wöbrner  von  Feldstetten,  Gemeincr  unter  dem  Kdngl.  Infanterie.
  Regiment  Nr.  12.  ust  während  seiner  Urlaubs-Zeit  deserurt.  Alle  Knigl.  Civil=  und  Mundr-Beberden
  werden  dader  ersuchr,  denselben  auf  Betreten  arretiren,  und  entweder  hieher  oder  an  sein  Regiments-Commanoo
  einllefern  zu  lassen.  Den  19.  Sept.  1816.  K.  Oberamr.

Rortweil.  Der  bei  dem  Königl.  Infankerse-Regiment  Nr.  1.  gestandene  Soldat,  Joseph  Schobel
  von  Golsdorf  ist  den  23.  Mak  d.  J.  im  Urlaub  desercirr.  Es  werden  daher  alle  Hoch=  und  Wohllbbl.
  Bebd  den  gehorsamst  ersucht,  den  Schobel  auf  Betreten  arrctiren,  und  wohlverwahrt  entweder  an
das  diesige  Obcramt  oder  an  das  Hochlöbl.  Commando  des  Kbnigl.  Leip-Infanterte-Regiments  Nr.  1.
in  Sructgart  einlsefern  zu  lassen.  Derselbe  ist  32  J.  alk,  6=  1“  gros,  hat  schwarzbraune  Haare,  dergleichen
  Augvbraunen,  braune  Augen,  rundes  bradunliches  Angesicht,  rundes  Kmn,  propomionirten  Mund
und  gerade  Beine.  Bei  seiner  Desertion  war  er  bekleider,  mit  4  dlautüchenen  sogenanten  Holzmüze,  ein
nem  grünen  Janken,  weißiüchener  Weste,  schwarz  seidenem  Halstuch,  langen  weißleinenen  Hosen  „leineuen
  Gamaschen  und  Schuhen.  Den  16.  Sept.  1616.  K.  Oberamt.

Schorndorf.  Der  bel  dem  Königl.  Jufanterse-Regiment  Nr.  5.  Prinz  Friedrich  gestandene
Goldat  Johann  Jakob  Wagner  von  Steinenberg,  disseitigen  Oberamts,  ist  am  2.  Sept.  d.  J.  aus  der
Garnison  Skuttgart  desertirt.  Derselbe  ist  15  Joll  4  #n.  ro  56  J.  alt,  und  von  Profeßion  ein
Schmo.  Alle  Hoch=  und  Wohllöbl.  Mili#a#i-nd  Civil=  Behbrden  werden  hiemit  geziemend  ersucht,
auf  diesen  Deserteur  zu  fabnden,  und  ihn  auf  Betreten  wohlverwahrt  entweder  an  das  hiesige  Oberamt
oder  an  das  Regiments-Commando  zu  Stuttgart  einzuliefern.  Den  7.  Sepr.  4616.  K.  Oderamr.

Valbinsen.  Oberrieringen.  Der  bel  dem  Königl.  Inkanterie-R#ztment  Nr.  8.  stebend
Soldat,  Johann  Georg  Gammel  von  Oberrieringen,  ist  nach  einer  von  dessen  Regiments-Commande
eingelaufenen  Nachricht  aus  der  Station  Niederbronn  im  Elsaß  desertirt;  weshalb  sämiiche  Hoch-  und
Wohlldbl.  Behbrden  geziemend  ersucht  werden,  auf  denselben  zu  fahnden,  und  ihn  auf  Berreten  wohlverwahrt
  an  das  hiesige  Oberamt  einliefern  zu  lassen.  Den  6.  Sept.  1816.  K.  Oberamt.

Waldeakbuch.  Nach  einer  Mittheilung  von  dem  Commando  des  Königl.  Artlllerie  =  Regimenta,
zu  Fuß,  ist  der  Unteroffizier  Gustav  Adelph  Klein,  dieses  Regiments  von  Waldenbuch  gebürug,  und
24  J.  alt,  im  Monat  August,  als  er  im  Urlaub  gewesen,  desertirt.  Es  wird  deshalb  wider  diesen  Ausreisser
  gegenwärtiger  Steckorief  erlassen,  und  geberen,  den  Unteroffihier  Klein  auf  Betreten  an  dessen
Commando  nach  Heilbroun  zu  überliefern.  Den  20.  Sept.  1816.  K.  Amts-Oberamt  Stuttgart.

Ravensburg.  Nachstehende  Millrairpflichtige,  welche  das  Loos  zur  kaftigen  Aushebung  rrift,
und  die  bereits  hiezu  designirt  sind,  werden  anourch  ausgefordert,  sich  unocrzöglig  nach  Haus  zu  begeben,
  und  bei  dem  Königl.  Oberamt  zu  stellen,  widrigenfalls,  und  wenn  sie  am  Tage  der  Aushebung
nicht  anwesend  find,  sie  die  in  dem  neuesten  Recrutrungs=  Gesez  festgesetzte  Strafen  unsehlbar  zu  ge-
        <pb n="332" />
        3°8

warten  haben;  auch  werden  alle  L#e#  und  Wobtlöbl.  Obrigkelten  amtlich  ersucht,  solche  auf  Betrere#n
en  biesiges  Oberamt  einzuliesern.  Die  Abwesenden  sind:  Manhias  Durner  von  Greut,  21  Jahr.  Joh.
Georg  Oimar  Sauter,  Mezger  von  Ravensburg,  21  Jahr.  Auton  Büchele,  Kieser  ven  Riedseun,
22  J.  Anton  Sterk,  Bauer  von  Edenrieden,  22  Jahr,  und  Andreas  Wezel  von  Langenreute,  20  J.  alt.
Den  1.  Sept.  1816.  K.  Oberamt.
Rottwell.  Die  für  den  Kdnigl.  Militoirdienst  designtrten,  von  hier  abwesenden  Individuen,  Jesepd
  Stern  von  Dunningen,  und  Matsthias  Bader  von  Zimmern  unter  der  Burg  werden  biemu  auft
fordert,  sich  unverzüglich,  und  bel  Gefabr,  als  Ungeborsame  behaudelt  zu  werden,  in  ihre  Hermatd  zu
begeben,  und  ohne  ein  oberamtliches  Certistat  sich  ucht  von  Hause  zu  entsernen.  &amp;amp;  Sept.  1616.
k  Oberamt.

Spaschlugen.  Nachbenaun#e,  unlängst  fär  den  Militalrdienst  designirte  von  Haos  adwesende
Necrunrungspflichmge  des  hiesigen  Oberamts,  werden  andurch  aufgesordert,  sich  bei  der  unkerferrigten
Bebbrde  unverweilt  zu  stellen,  widrigenfalls  gegen  sie  mit  den  für  Ausgewichene  festgesetzten  Strasen
vorgefahren  werden  wörde.  Von  Spaichingen:  Vincenz  Braun,  Baurenknecht.  Joseph  Merkr,
2  Jak.  Grimm,  Maurer.  Deilingen:  Joh.  Weiß,  Bek.  Jeb.  Mattes,  Schreiner.  Denkingen:
  Johann  Roos.  Mahlstetten:  Bonaventur  Drdssel,  Zimmermann.  Odernheim:
Johannes  Moser,  Maurer.  Reichenbach:  Franz  Carl  Alber,  Maurer.  Schdr#ingen:  Jed.
Nepomuk  Hauschel.  Matth.  Schwarzwälder,  Schreiner.  Wehingent  Shristian  Maler,  Maurer.
Den  6.  Sept.  1816,  K.  Oberamt.

 

 

Beuttelspach.  Gottlied  Brenner,  Burger  und  Weingärtner  daselbst,  bat  die  allergnädigste  Er#-laubniß
  erhalten,  nach  Ungarn  answandern  zu  dürfen.  Welches  mit  dem  Anhang  bekannt  gemacht  wird,
daß  dieicnige,  welche  aus  irgend  einem  Rechtagrund  Ansprüche  an  denselben  zu  machen  haben,  sich  ine
nerhalb  Jahreofrist  an  seinen  Siellvertreter  Gottlieb  Thudiam  zu  Beuttelspach  wenden  koönnen.  Den  5.
Sept.  1816.  K.  Oberamt  Scherndorf.

Bonlanden.  Nach  dem  Kaukasus  wandern  von  Bonlanden  folgende  Leute,  nebst  gie  XX
Königl.  allerhöchster  Genehmigung  aus:  1)  Joh.  Georg  Schall,  2)  Adam  Schlecht,  4)  Jobannes
Briem,  4)  Johaunes  Wolfer,  5)  Jakob  Bdpplen,  6)  Johonn  Georg  Feldmayer,  7)  Johann  Georg
Kayser,  6)  Michael  König,  9)  Catharina  Pommer,  10)  Gallus  88  41)  Maria  Agnes  Kdi#g.
Auf  Jahresfrist  aber,  lägt  jede  dleser  Personen,  in  ihrem  bisherigen  Wohnorte  einen  Bürgen  zurük,  an
welchen,  wegen  erwa  noch  ausstehender  Schulden,  sich  zu  wenden,  die  unbekennten  Gläubiger  hiedurch
bffentlich  aufgesordert  werden.  Den  23.  Sept.  1816.  K.  Amts--Obs#mt  Sturtgarr.

Calw.  Johannes  Rau,  Tuchmacher  von  hier,  hat  Auswanderungs-Erlaubniß  nach  Reostig  in
Mähren,  Johannes  Beisser,  Schreiner  von  hier  aber  nach  Bibelsheim  im  Helsischen  erhalten,  was  biemit
  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird,  damir  alle  diejenige,  welches  erwas  an  beide  zu  fordern
labe#n,  bei  naterzeichneter  Stelle  sich  binnen  Jahresfrist  melden  können,  Den  11.  Sept.  46.

.  eramt.

Cannstadt.  Folgende  hlesige  Oberamts-Untergebene  haben  die  allergnddigste  Erlanbnitg  erkals
ten,  noch  vor  Verfluß  der  gesezlich  bestimmten  Jahresfrist  gegen  Bürgen,  Aufstellung  auszuwandern.
Jeder  der  gündliche  Ansprüche  an  sie  zu  machen  har,  dat  sich  innerhalb  der  gesezlich  bestimmten  Frift
bei  dem  Ortsvorstand  derselben  zu  melden.  Die  Auswanderer  sind:  1.  Conrad  Sailer,  Zimmermann
von  Fellb  ach  unter  Bürgschaft  Pbilipp  David  Neff  allda.  2.  Kieser,  Georg  Greiner  von  Schkmiden,
Bürae  Irbannes  Bürkle  von  dort.  3.  Carl  Heinrich  NRestel,  ehemallger  Fourier  von  Oberkürlheim,  Büre
e  Beruhard  Paule  von  da.  Den  15.  Sept.  1810.  K.  Oberamt.

Freudensiadt.  Nachstehende  Personen,  als:  Sigmund  David  Schneider  und  Jobann#  Jakod
Hartdorn  von  Freudenstadt,  Job.  WVr  Zie  und  Joh.  Georg  Muͤdigmann  von  Lombach,  Georg
Kilgus  von  Rodt,  und  Lorenz  Roller  von  Groͤmbach  baben  die  allerboͤchste  Erlaubniß  zur  Aukwanderung
  erhalten;  es  werden  dader  diejenigen,  welche  Ansprüche  an  diese  Personen  zu  haben  glanden,  aufgeserdert,
  sich  innerhalb  Jahresfrisi  bei  der  unterzeichneten  Stelle  zu  melden.  Den  13.  Sept.  1816.

Oberamt.
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        *

Ganfebel,  Tübinger  Obramts.  Johann  Armbruster  von  Gniebel  wandert  mit  seiner  Famllle  nach
Kaukassen  in  Rußland  aus.  Wer  etwas  aus  irgend  einem  Rechrsgrunde  an  denselben  zu  fordern  hat,
moge  sich  an  seinen  Bruder  Jakoh  Armbruster  von  Gniebel  wenden.  Tühugen,  den  190.  Gept.  1316,

Oberamt.

Grund  ach.  Regina  Friderlka  Hottmännin  daselbst,  hat  die  allergudbigste  Erlaudniß  erhalten,  nach
Aleranderhülf  bei  Odessa  auswandern  zu  dürfen.  Welches  zu  dem  Ende  dekannt  gemacht  wird,  damit
alle  diejenige,  welche  an  die  Emigrankuu  aus  irgeno  einem  Rechtsgrund  Ansprüche  zu  machen  haben,
ssch  an  ihren  Stellvertreter  den  Burgermeisier  Inscher  in  Grundach  lunerhalbd  Jahresfeist  wenden  kennen.
Deu  3.  Sept.  1816.  K.  Ob.  ramt  Schorndorf.

Herrenber  g.  Mattheus  Rausch  von  Poltringen  hat  die  allergn  digste  Erlaubnig  erhalten,  nach
Haag  in  Helland  auswa##dern  zu  dürsen,  und  wird  durch  seinen  Bruder  Undreas  Rausch  in  Poltrungen
auf  Jahrcsfrist  ver#treten,  was  man  andurch  zür  dffentlichen  Keuntniß  bringt.  Den  e#Eept  1616.

7  t.  Oberamr.

Herrenberg.  Anpotheker  Jakob  Hartmann  von  Kuppingen  wandert  nach  Buchsweiler  im  Elsaß
aus,  und  wird  binnen  Jadresfrist  von  dem  Schultheiß  Johann  Adam  Sartler  in  Oberiesingen  vertreten,
was  hiedurch  zur  dfsentlichen  Keantniß  gebrocht  wird.  Den  25.  Sept.  1616.  K.  Oberamt.

Münsiugen.  Nachstehende  Personen  des  hirsigen  Oberamts  haben  die  allergnädigste  Erlaobnis
zur  Auswanderung  erhauen.  Wer  daher  irgend  einen  Anspruch  an  dieselbe  zu  machen  derechegt  ist,
wird  hiedurch  ausgesordert,  binnen  cinem  Jahre  bei  den  Vorgesezten  des  Orts  klagbar  ausgulreien,  oder
eder  Hülfs-=  Ansprache  zu  entsagen,  als:  1)  Elisabetha  Haiblin  von  Mehrstetten,  3  Camerana  Schmid
von  Wilsingen,  3)  Stepban  Verter  daselbst,  4)  Anna  Maria  Dinglecin  allda,  5)  Anna  Maria  Brk
von  Hundersingen,  6)  Joseph  Buk  von  Havingen,  7)  Johannes  Ruoß  von  Münsingen,  und  6)  Wiuçens
  Sempfle  von  Durrenstetren.  Den  19.  Sepl.  1615.  K.  Oberamt.

Tuttlingen.  Emilian  Budinger  von  Gunningen,  Mathias  Ulrich  von  Thalbeim,  und  Johann
Georg]  Zepf  von  Wurmlingen  haden  Erlaubniß  zur  alsbaldigen  Auswanderung  ins  Badeusche  erbalren,
und  werden  1  Jahr  lang  durch  raugliche  Bürgen  vertreken.  Wer  Ansprüche  an  dieselbe  zu  wachen  hat,
kann  sich  an  die-detressenden  Ortsvorstände  wenden.  Den  4.  Sept.  1816.  K.  Oberamt.

Tuttlingen.  Percna  Huber  von  Nendingen  verheirarbet  sich  nach  Locle  in  Frankreich,  und
wird  binnen  Jahrcefrist  von  ihrem  Pfleger  Thomas  Huber  in  Rendingen  vertreten.  Den  11-  Sept.  1616.

"*“  Oberamt.

 

 

Gerabronn.  Am  26.  Sept.  wurden  am  hellen  Tage  dem  Wirth  Johann  Leonhard  Wireh  in
Blobach  aus  einem  in  seincr  oberen  Skube  befindlichen  Behälter  330  fl.  baares  Geld  in  ganzen,  halben
und  viertels  Kroncn,  cinigen  Lauothalern  und  6  kr.  Stüken  entwendet.  Dieses  wird  zu  Erforschung
des  Diebes  allgemein  bekannt  gemacht,  und  lader  man  alle  Odrigkeiten  ein,  biczu  mirzuwirken.  Den  4.
Okt.  1610.  K.  Oberamt.

Herrenberg.  Der  blernach  signalisirte  wegen  Theilnabme  an  einem  Dlebstahl  in  Untersuchung
gekommene  Johann  6.  Betsch  von  Oberjektingen,  hiessgen  Obcramts,  ist,  nachdem  er  kurz  zuvor  eidslche
  Sicherdeit  ni.ht  zu  ensslicoen  geleister,  aus  seinem  Geburrsort  entwichen.  Alle  Hoch  und  Wohlloͤbl.
Policei,  Bebdrocn  werden  dader  geztemend  ersucht,  auf  denselben  fabnden,  und  ihn  auf  Berreten  wohlverwahrt
  hicher  esnliefern  zu  lassen.  Betsch  ist  20  J.  alr,  gegen  6  Fuß  grog,  schlanker  Statur,  dar
schwarze  Haare,  kurze  Nase,  schwarze  Augen,  grogen  Mund,  keinen  Bakenbart,  aber  einen  sonstigen
ziemlich  starken  Bark,  er  ist  von  schwarzer  Gesichtsfarde,  und  war  bekleldet  mit  1  paar  lanßen  blauen
Holen,  dlauem  Wammes,  einer  blau  zeugenen  Weste,  schwarzen  Flor,  einer  ledernen  Echildkappe,  und
4  pr.  Schuhe  mi#t  Riemen.  Er  ist  besonders  darau  kennhar,  daß  er  im  Reden  ziemlich  stottert,  und
die  Worte  wegen  der  schnellen  Aussprache  übereinander  wirft.  Deu  2.  Okt.  1616.  K.  Oberamt.

Oberbalzheim,  Oberamts  Wiblingen.  In  der  Nacht  gom  25  auf  den  24ten  Sept.  wunde
dem  Börger  und  Schumachermrister,  Jakob  Bauer  von  Oberdalzheim,  hiesigen  Oberamts,  in  sein  Haus
gewaltsamer  Weise  eingedrochen,  und  folgendes  entwendet:  1)  1  paar  ganz  neut  Pantalon-  Stiefel  à  fl.
        <pb n="334" />
        316

50  kr.,  2)  4  paar  dito  2  fl.,  3)  eine  halbe  Sohlhaut  12  fl.  30  kr.,  4)  ein  Stäk  Sohlleder  &amp;amp;  fl.,  s)
drei  braune  Kalbfell  12  fl.,  6)  zwei  schwarze  Kalbfell  8  fl.,  7)  eine  schwarz  zugerichtete  Rindshaur
mit  Narben  9  fl.,  6)  1  paar  n#ue  Frauen--  Schuh  samt  den  Teisten  2  sa  12  kr.,  9)  iwei  weiße  Allaun-Felle
  2  fl.,  10)  ein  pr.  neue  Sonwatowstiefel  9  fl.,  11)  3  Pfd.  Hanf  à  3s  kr.  1

alte,  aber  neu  gesohlt  Stiefel  samt  Keisten  10  fl.,  43)  2  pr.  frisch  zugeschnittene

44)  2  pr.  neue  ganz  ausgesertigte  Kalblederne  Frauenzimmerschuhe  mit  Schnürlcher  4  fl.,  45)  1  pr.
neue  Mannsschuhe  2  fl.  30  kr.,  10)  2  pr.  neue  Bubenbossen  à  2  fl.  4  fl.,  17)  2  pr.  aklte  Suefel
samt  Leisten  7  f,  18)  1  pr.  alle  Kinderstiefel  2  fl.,  19)  1  einzelner  alter  Siiefel  1  fl.,  20)  1  seideues
  schwarz  und  rothgestreistes  Halstuch  2  fl.,  21)  1  dito  ganz  roth  2  fl.,  22).1  pr.  weiß  und  blau
melirte  leinene  Strümpfe  1  fl.,  25)  1  pr.  dito  baumwollene  2  fl.,  24)  1  rothgeblumtes  wollenes  Budenleible
  (sogenaumes  Teufelsstark)  1  fl.  30  kr.,  25.)  1  grüner  wollener  Weiberrok  11  fl.  30  kr.,  20)  4
blautüchener  Mannsbilder-Mutzen  (Wammes)  mit  gelben  Kndpfen  4  fl.,  27)  1  dito  mit  weiten  metallenen
  Kndpfen  4  sl  ,  28)  1  blautüchener  Buben-Mutzen  mit  stäblernen  Knbpfen  3  fl.,  29)  2  pr.
alte  aber  neugesohlte  Mannsschuhe  2  fl.  50  kr.,  30)  1  pr.  alte  Stiefel  mit  braunen  Stulpen  3  .
71  1  graugestreiftes  leinenes  Leible  mit  weiß  und  blau  gestreistem  baumwollenem  Unterfutter  2  fl.  Zusammen
  129  fl.  31  kr.  Simtliche  Or#ts-Obrigkeiten  werden  hiedurch  ersucht,  auf  den  unbekannten  Dieb
gesälligst  zu  sahnden,  denselben  im  Betretungssall  woblverwabrt  hieher  einlicfern  zu  lassen,  auch  wenn
von  den  entwendeten  Effekten  etwas  zum  Vorschein  kommen  sollte,  gesällige  Anzeige  zu  machen.  Wib-Ungen,
  den  26.  Sept.  1810.  -  K.  Oberamt.

Boͤblingen.  In  der  verwichenen  Nacht  zwischen  9  und  10  Uhr  ist  in  die  Wohnung  des  Polizei:
  Juspectors  Schweizer  allbier,  und  zwar  auf  einen  Tisch  im  untern  Haußbhru,  ein  Kind  männlichen
Geschlechts  und  10  over  höchstens  14  Tage  alt,  in  ein  mit  E.  B.  begzeichneres  weißes  Kissen  eingebunden,
  ausgesetzt  worden.  Indem  nun  die  aussezende  Person  unbekannt  ist,  sicht  man  sich  veranlasse,  es
mit  dem  Ersuchen  bekannt  zu  machen  daßg,  wenn  sie  irgendwo  ausgekundschafter  werden  sollte,  sie  arretiren,
  und  hieher  ausgeliefert  werden  mochte.  Den  5.  Okt.  1616.  eramt

Ur  ach.  Der  Goldenbaͤrenwirih  Kostenbader  von  Mezingen,  blesigen  Oberamts,  ist  von  einer  am
lezten  Sonntage,  (20.  Sept.)  nach  Mittelstadt  und  Pllezhausen  gemachten  Reise  noch  nicht  zurück  gekommen,
  und  nach  vorgefundenen  Spuren  hbochsiwahrscheinlich  im  Reckarflusse  verunglückt.  Ale  Kbnigl.

och-  und  Wohllöbl.  Behbrden  werden  daher  ersuchr,  alles  was  ihnen  eiwa  von  diesem  Manne  bekannt
werden  sollre,  sogleich  hicher  mitzutheilen.  Den  5..Okr.  18153.  K.  Oberamt.

Brakenheim.  Michael  Agster  von  Pfaffenhofen,  welcher  kürzsich  aus  dem  Zwangs=  Arbeitshaus
  in  Heilbronn  entlassen  worden,  und  in  seinem  Gebartsort  unter  polizellicher  Aufsicht  siund,  ist  am
17.  Sept.  d.  J.  von  Haus  entwichen.  Es  werden  demnach  alle  Hoch=  und  Wohllddl.  Obn#ketten  geziemend
  ersucht,  auf  diesen  Mann  fabnden,  und  ihn  auf  Betreten  woblverwahrt  an  unterzeichnete  Stelle
  eimlefern  zu  lassen.  Eignalement.  Derselbe  ist  43  J.  alt,  5  5““  groß,  untersezter  Starur,  drei
tes,  blatternardigtes  bleiches  Angesicht,  hellbraune  Haare,  mitrlere  Nase,  großen  Mund,  blane  Augen,
Bei  seiner  Entweichung  war  er  bekleidet  mit  einem  dunkelblauen  Wammes,  dreicckigten  Baurenhur,
weiß  leinenen  Beinkleidern  und  Stnefeln.  Den  6.  Ok.  1616.  r  Oberamt.

Besigbeim  Erligheim.  Unter  den  Schaafen  zu  Erligheim  ist  die  Poken-Krankeit  auk  gebrochen,
  und  deswegen  aller  Verkehr  mit  Schaafen  in  diesem  Ort  verboten.  Sesigheim,  den  7.  Eit.
1816.  Oberamt,

Brakenheim.  In  Kleingartach  sind  die  Poken  unter  der  dortigen  Schaafbeerde  ausgebrochen,
welches  biemit  zur  Warnung  vor  allem  WVerkehr  mu  diesem  Ort  in  Hinsicht  der  Schaafe  bffenrich  dekannt
  macht.  Den  7.  Okt.  1616.  K.  Oberamt.

Schdkingen,  Lonberger  Oberams.  Da  in  dem  Ort  Schskingen  die  natürlichen  Kinderpoken
ausgebrechen  sino,  so  wud  solches  zu  jedermanns  Barnung  anmit  bekannt  gemacht.  Leenderg,  den  9.
Okr.  161e.  K.  Oberanu.
        <pb n="335" />
        Nro.  47.  1816.  1

Königlich=  Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  10.  Okt.

 

 

Erinnerung  zu  genauer  Befolgung  der  Maas-Ordnung,  insbesondere  hinsichtlich  des  Längemmases.

Man  hat  mit  Mißfallen  mahrnehmen  müssen,  daß  bisher  in  Anwendung  der  Maas-Ordnung
  nicht  überall  diep##ge  strenge  Consequenz  und  Gleichförmigkeit  beobachtet  worden,
  die  zu  Erfüllung  des  Gesezes  und  seines  Zwekes  in  öffentlichen  und  Privatverhält
nissen  und  Rechnungen  sede  Verwirrung  zu  vermeiden,  welche  aus  den  vielen  von  einander
  verschiedenen  Maaßen  aller  Art,  die  zuvor  in  den  einzelnen  Theilen  des  Königreichs
  Seart  gefunden  haben,  entstehen  müßte,  erforderlich  ist.

Vorzuglich  ist  die  Vorschrift  der  Maas=  Ordnung  in  Ansehung  der  Decimal  Eintheilung
  des  Schuhes  so  wie  der  Ruthe  bei  weitem  nicht  so  allgemein  wie  man  billig
hätte  erwarten  können,  angewendet  und  beobachtet  worden,  ungeachtet  die  Vorzüge  der
Decimal,=  Abtheilung  allgemein  anerkannt,  und  zur  Erleichterung  der  Sache  besondere
Reductions-Tabellen  entworfen  und  bekannt  gemacht  worden  s'ind.  Es  wird  deswegen
die  genaue  Beobachtung  der  Maas"  Ordnung  im  Allgemeinen  hierdurch  eingeschärft  und
in  Beziehung  auf  das  Längen-Maas  insbesondere  erklärt:

)  daß  von  der  gesezlichen  Bestimmung,  wornach  der  Schuh  20  Zolle,  der  Joll  aber
10  Linien  haben  soll,  nicht  abgegangen  werden  dürfe;

2)  daß  es  auch  dabei  sein  Verbleiben  habe,  daß  die  Längen=  Ruthe  10  Wurttember-=gische
  Längen  Schuhe  halte,  woraus  von  selbst  folgt,  daß  die  Qnadrat-Ruthe
100  Quadrat  Schuhe  und  die  Cubik=  Rutbe  zooo  Cubik=  Schube  halte;

3)  daß  diesem  sedoch  nicht  entgegenstehe,  bei  körperlichen  Maaßen,  bei  welchen  die  Cubik-Ruche
  eine  zu  große  Einheit  seyn  wurde,  Decimal=  Theile  derselben  als  Einheit
zu  gebrauchen.  Namentlich  kann  bei  dem  Bauwesen  und  sonst  ein  Parallelepipe—
dum,  das  10  Schuh  lang  und  10  Schuh  breit  und  :  Schuh  hoch  ist,  mith#
100  Cubik,  Schuhe  hält,  unter  dem  bestimmten  Namen  Schacht=  Ruthe,  als  Maalzum
  Grunde  gelegt  werden.  „

Hiernach  haben  sich  nicht  allein  alle  Baumeister,  Weginspectoren)  Feldmesser  und
        <pb n="336" />
        Handwerksleute,  sondern  auch  die  Rechnungsbeamten  und  Behoͤrden,  welchen  die  Entwerfung
  und  Pruͤfung  von  Baukosten-  Ueberschlaͤgen  oder  Rechnungen  zukommt,  pflichtmäsig
  zu  achten,  und  werden  die  Beamten  angewiesen,  die  nicht  nach  dem  gesezlichen
Maase  gefertigten  Riße,  Bau-Ueberschläge,  Kostenzettel)  Meßurkunden,  geradezu  zurülzugeben)
  dabei  jedoch,  wo  es  nöthig  seyn  wird,  die  Handwerksleute  von  dem  WVerhal,
nis  und  dem  Unterschiede  des  alten  und  neuen  Maases  deutlich  zu  belehren.  Wornemlich
  wird  von  den  höhern  Technikern  erwartet)  daß  sie,  wie  bereits  bei  mehrexen  unter
ihnen  mit  Wohlgefallen  wahrgenommen  worden  ist,  die  wohlthátige  Absscht  des  Gesezes
durch  ihren  Eifer  und  ihre  Belehrungen  zu  befördern,  und  etwa  vorkommiende  kleine
Schwierigkeitcen  mit  Reduction  der  Maaße  oder  der  Dimenssonen  der  Matertalien  auf
die  schiklichste  Weise  zu  heben,  beflissen  seyn  werden.

Endlich  wird  noch  verordnet,  daß  künftig  kein  Steinhauer,  Maurer,  Zimmermans,
Schreiner)  Glaser,  Schloßer,  Schmid  und  Wagner  u.  (w.  das  Meister-Recht  erlan“
gen  könne,  wenn  er  nicht  bei  Verfertigung  des  Meisterstüks  oder  einer  Prüfung  bewie
sen  haben  wird,  daß  er  das  Decimalmaas  für  die  Arbeiten  seiner  Profeßion  gehörig  am
zuwenden  verstehe;  auch  sollen  die  Handwerks=  Meister  auf  ihre  Gesellen,  besonders  wenn
sie  Auslaͤnder  sind,  genaue  Aufsicht  tragen  und  sie  über  das  richtige  Maas  belehren
für  welches  der  Meister  sederzeit  zu  haften  hat.  Stugaer  14.  Okrc.  18,6.

Königl.  Ministerium  des  Innern.  v.  Otte.

 

 

In  Gemssheit  der  unterm  2.  Jul.  d.  J.  erlassenen  allerhöchsten  Verordnung,  die
Schullehrer  Conferenzen  betreffend  (Königl.  Staats=  und  Reg.  Blatt  Nr.  30.)  werden
khiemit  die  aufgestellten  Directoren  der  Schullehrer=  Conferenzen,  nebst  den  Orcen,  an
denen  die  Conferenz  gehalten  wird,  öffentlich  bekannt  gemacht:

I.)  Generalat  Oehringen.
1)  Decanat  Blaufelden.
Pfarrer  Bach,  zu  Michelbach  an  der  Haide.  —  Pfarrer  Schellhorn,  zu  Wallhausen.
a)  Decanat  Ereglingen.
Pfarrer  Lakkorn,  zu  Freudenbach.
5)  Decanat  Gaildorf.
Pfarrer  Klein,  zu  Frikenhofen.  —  Pfarrer  Mützel,  von  Eutendorf,  hält  seine  Cen
ferenzen  zu  Gaildorf.
4)  Decanat  Hall.
Schul=  Inspector  und  Diaconus  Grüter,  zu  Hall.
5)  Decanat  Ingelfingen.
Pfarrer  Glok,  zu  Künzelsau.  —  Pfarrer  Wölffing,  zu  Forchtenberg.
6)  Decanac  Langenburg.
Pfarrer  Oesterlin,  von  Steinkirchen,  hält  seine  Conferenzen  zu  Langenburg.  —  Pfem
ver  Knapp,  zu  Schrozberg.
        <pb n="337" />
        1#t

7)  Decanar  Neuenstadc.
Pfarrer  Sigel,  zu  Siglingen.
8)  Decanat  Oehringen.
Scadtpfarrer  Dietsch,  #.  Oehringen.
Decanat  Weikersheim.
Decanus  Pröhl,  zu  Weiketshein.  —  Pfarrer  Burger,  zu  Dörzbach,  alternirend  ##t
Marrer  Schenk,  zu  Hohbach.  —  Pfarrer  Speier,  zu  Elpersheim  —  Rfarrer
Moser)  zu  Münster.  —  Pfarrer  Vock,  zu  Wachbach.

II.)  SGeneralat  Heilbronn.
1)  Decanat  Baknang.
Pfarrer  Kausler,  zu  Oberroth.  —  Pfarrer  Niethammer,  zu  Oppenweiler.
à)  Deranat  Besigheim.
Rfarrer  Steinbeis,  von  Ilsfeld,  hält  seine  Confchengen  in  der  Stadt  Laufen.  —  Pfarrer
  Seubert,  von  Freudenthal,  haͤlt  seine  Conferenzen  in  der  Stadt  Bietigheim.
3)  Decanat  Brakenheim.
Stadtpfarrer  Girzel  ,  und  Diaconus  Hochstetter,  in  Güglingen.  —  Stadtpfarrer
aab,  von  Schwoigern,  in  Brakenheim.
4)  Decanat  Heilbronn.
Schul,  Inspecter  und  dritter  Eradepfarrer,  D0re  Denzel)  in  Heilbronn.
)  Decanat  Ludwigsburg.
Diaconus  Binder,  und  Pfarrer  Christmann,  von  Heucingsheim  „in  L#udwigsburg.
—  Diaconus  Reuchlin,  in  Marggröningen.
6)  Deconat  Marbach.
Diaconus  Möriket  in  Narbach.  —  Pfarrer  Fischer,  in  Affalterbach.  —  Diaconus
Sälzkle,  in  Beilstein.
7)  Decanat  Weinsperg.
Diaconus  Gundert,  von  Woinspeig,  in  Willspach.

111.)  Gen  rale  Maulb'oo  Wr.
1)  Decanat  Calw.
Diaconus  Andler,  in  Calw.  —  Pfarrer  Seeger,  von  Aleburg  i  in  Calw.
2)  Decanat  Dürrmenz.
Decan  Lenz)  zu  Dremen:
Decanat  Knittlingen.
Decan  Stein)  zu  u  —  Parrer  Jeller,  von  Derbingen,  ##  in  Knitctlingen.
Decanat  Leonberg.
Dieconus  Löffler,  von  hrsber)  in  Heimsheim.  —  Pfarrer  Lenz,  zu  Heimerdingen.
5)  Decanat  Stuttgart.
Schul=  Inspector  Joller,  in  Stuttgart.  —  Pfarrer  Bührer,  zu  SEchterdingen.  —
Parrer  Nonnenmacher?).  u  Bothnang.  —  Parrer  Dörner,  zu  Scharnhausen.
        <pb n="338" />
        314

6)  Derant  l
Marrer  Neuffer,  von  Horrheim,  in  Vaihingen.
7)  Decanat  Wild
Diaconus  Lalb,  zu  Liebenzel.  —  Pfarrer  Zais,  2  ½äfenzaufen.

IV.)  Seneralat  Urache.
1)  Decanat  Canstatt.
Diaconus  Jäger,  und  Psatrer  Schmid,  von  Obertuͤrkheim,  in  Canstatt.
)  Decanat  Sßlingen.
Pfarrer  Römer,  in  Ober,  Emingbr.  —  Pfarrer  Kies,  von  Deizisau,  in  Obereßlingen
5)  Decanac  Göppingen
Marrer  Rösch,  in  Faurndau.  —  Pfarrer  Lederer,  in  Grubbinzen.  —  farrer  Bis
berstein,  in  Holzheim.
5)  Decanat  Kirchheim.
Pfarrer  Klett,  von  Dertingen,  und  —  Pfarrer  Rösler,  von  Oberlenningen)  in

Kirchheim.
5)  Decanat  Neuffen.
Deeorus  Maucharde,  in  Neufen.
6)  Decanar  Nörtingen.
Diaconus  Plank)  in  Rürtingen.
7)  Decanat  Pfullingen.
Decan  Kaopf,  in.  mbnine  «
8)  Decanat  Schorndorf.
Pfarrer  Kapf,  und  Diaconus  Maier,  in  Winterbach.
9  ecanar  Urach.
Pfarrer  Sigel,  in  Gruorn.  —  Pfarrer  Fri,  in  Gcchingen.
10)  Decanat  Waiblingen.  »
Diaconus  Haas,  in  Waiblingen.  —  Diaconus  Mohr,  in  Winnenden.
½  FV.)  Generalat  LTübingen.
1)  Decanat  Bahlingen.
Pfarrer  Daniel,  von  Dürrangen,  in  Bahlingen.  —  Diaconus  Weis,  zu  Ebingen.
—  Diaconus  Erhardt  zu  Rosenfeld.
2)  Decanat  Bbbölingen.
Diaconus  ellßer,  in  Boblingen.  —  Pfarrer  Schölkopf,  in  Ehningen.  —  RPfar,
crer  Mieg,  in'Meichingen.
3)  Decanat  Freudenstadt.
Pfarrer  Ries,  von  Glatten,  in  Freudenstadt.
4)  Decanat  Herrenderg.
Diaconi-  Sarwey,  in  Herrenberg.
5)  Deeauat  Reuclingem  VWVut.
        <pb n="339" />
        315

·  6)  Decanat  Sulz.
Diaconus  Binder,  in  Sulz.  —  Pfarrer  Andler,  von  Röchenberg,  in  Dornhan.
«  7)  Decanat  Tübingen.
Pfarrer  Riecke,  in  Lustnau.  —  Pfarrer  Bilfinger,  in  Weilheim.
8)  Decanat  Tuttlingen.
Práceptor  Kentner,  in  Tuttlingen,  —  Pfarrer  Lang,  von  Trossingen,  in  Schura.
9)  Decanat  Wildberg.
Stadtpfarrer  Werner,  in  Altenstaig  und  Nagold.  —  Pfarrer  Mohr,  in  Warth  und
in  Wildberg.
VI.)  Generalat  Ulm.
1)  Decanat  Aalen.
Deran  Göriz,  in  Aalen.  —  Scadepfarrer  Buttersak,  in  Bopfingen.  —  Pfarrer
Schüs,  von  Lauterburg  in  Heubach.  «
2)  Decanat  Alpek.
Diaconus  Dieterich,  in  Langenau,  —  Pfarrer  Stuckrad,  in  Luizhausen.  —  Pfarrer
  Müller,  von  Oellingen,  in  Nehrensterten.  «
2)DecanatBiberach.
Prediger  Mayer,  in  Biberach,  —  Pfarret  Neubert,  in  Oberholzheim.  —  Pfarrer
Muͤller,  in  Unterbalzheim.
4)  Decanat  Blaubeuren.
Pfarrer  Reuschlen,  in  Mehrstetcen.  —  Pfarrer  Heinzeler,  in  Suppingen.
«  5)  Decanat  Crailsheim.
farrer  Brigel,  in  RNoffeld.
6)  Decanat  Geißlingen.
Diaconus  Honold,  in  Geißlingen.  —  Pfarrer  Bauer,  in  Unterböhringen.
7)  Decanat  Seidenheim.
Stadepfarrer  Binder,  in  Giengen.  —  Pfarrer  Becher,  in  Bolheim.
ecanat  Ulm.
Decan  Stüber,  in  Ulm.  Stuttgart,  den  15.  Okt.  1816.
Kön.  Ministerium  der  geistl.  Angelegenheiten.  Graf  v.  Zeppelin.

Rechts  -Erkenne##isse  des  Kön  Ober-Justig-Collegiums.

1)  Die  Appellations=  Sache  von  Heilbronn  zwischen  dem  Fürstl.  Löwensteinischen
Geheimenrath  v.  Städel  zu  Wertheim  Impetranten  Amen  und  Friedrike,  geb.  Schlegel,
  Shefrau  des  Quartiermeisters  Goctlieb  Huber  im  Königl.  Invaliden,  Corps  allhier
Impetratin  Antin  p##  arretti,  wurde  sowohl  wegen  Mangels  in  den  Appellations-Formalien,
  als  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde  per  Relcript.  verworfen.
Stuctg.  den  26.  Sept.  1816.

2)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  der  Gemeinde  Sontheim,  Oberamts
Münsingen,  Kl.  und  der  Königl.  Ober=  Finanz=  Kammer,  Section  der  Krondomainen
Bekl.  ungebührliche  Benuzung  einer  gepachteten  Schaafweide  betr.,  wurde  condemnunte-
        <pb n="340" />
        316

F  erkannt  unter  Verurtheilung  der  Bekl.  in  saͤmtliche  Kosten.  Sturtgart,  den  2).
ept.  1816.

3)  Die  Appellations-Sache  von  Stuttgart  zwischen  dem  Hoffaktor  Ottenheimet  dahier
  Bekl.  Anten,  und  Sara  Collmann  in  Presburg  Kl.  Atin,  eine  Capital,  Forderung
von  Zooo  fl.  nebst  Verzugs=  Zinsen  betreffend,  wurde  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde
  per  Releript.  verworfen.  lbic.  eod.  .

4)  Die  Nullitaͤten-Klage  in  Sachen  des  Joseph  Maier,  gewesenen  Tafernwirths
zu  Aufhausen,  Oberamts  Neresheim,  Qnten,  gegen  Joseph  Maier,  nunmehrigen  Tafernwirch
  allda,  Qaten,  den  öffentlichen  Berkauf  der  Immobilien  des  Qnten  betreff.,  wur,-de
  durch  Rescript  von  Amtswegen  verworfen.  Stuttg.  den  38.  Sept.  1816.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  22.  Okt.  allergns,
digst  geruht,  den  Ober-Regierungsrath  Walther,  und  den  Ober-  Finanzrath  Späth,
neben  Beibehaltung  ihrer  bisherigen  Stellen  zugleich  bei  der  dritten  Abtheilu.1g  der  Kron,
domainen,  Sertion)  ersteren  für  die  rechtlichen)  und  lezteren  für  administrative  Gegen,
stände  anzustellen;  ferner  ç  '

vermögallethöchsienResmptsvomts.Okt.dieecledigteStiftung-,Vkrwqkk»»g
inNütkinsgen,dembisherigenRegina-mö-Quartier-mästetNeqschekvomLeid-Capetlerie-Regiment
  Nr.  1.  zu  uͤbertragen,  und

den  bisherigen  Salzfaktor  Weber  in  Wangen  zum  Ober-Salzfaktor  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Majs.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom
12.  Okt.  die  erledigte  karhelische  Pfarrei  Goßheim,  Oberamts  Spaichingen,  dem  Mor
rer  Frey  von  Reichenbach)  eben  dieses  Oberamts,  und

vermog  allerhöchsten  Reseripts  vom  16.  Okt.  die  erledigte  Pfarrei  Fellbach,  Diöccse
Canstadt,  dem  Pfarrer  Stockmejer  in  Teufringen,  Diöcese  Böblingen,  zu  überrragen.

Saulgau.  Außer  densenigen  83  Scheffel  Brod=  und  Saat-Frücheen,  welche
Se.  Königl.  Masestát  für  die  am  21.  Mai  l.  J.  durch  Wolkenbruch  verunglükten
Innwohner  von  Blechingen  und  Heudorf  bei  dem  Königl.  Cameralamt  Heiligkreuzthal
anzuweisen  allergnädigst  geruht  haben,  sind  von  diesem,  und  dem  zur  Königl.  Hof,  und
Domainen-Kammer  gehörigen  Cameralamt  Altshaufen,  640  Schfl.  Dinkel,  und  100
Schst.  Haber  in  Gnaden,  Preißen  und  auf  Borgfristen,  auf  allerhöchsten  Befehl)  für
solche  bedürfrige  Innwohner  des  hiesigen  Oberamts-Berirks  abgegeben  worden,  welche
wegen  Theurung,  Wetterschlag,  und  der  verspäteten  Erndte  ssch  Brod  zu  verschaffen
außer  Stand  gesetzt  waren.  Mit  dem  gerührtesten  Danke  gegen  den  wohltharigsten  Lan,
desvater  erkennen  die  so  reichlich  bedachten  Unterthanen  die  Lenkung  der-Vorschung)
welche  sie  in  einen  Staats=  Verband  geführt  hat,  durch  den  sse  gegen  ädußere  und  in,
nere  Uebel  und  Gefahren  geschüzt  werden.

Kön.  Oberamt.

Horb.  Die  beiden  Bürger  Johann  Schmid,  und  Georg  Schmid  von  Eurin“
        <pb n="341" />
        317

gen)  wesche  bas  in  eine  Wecte  gefallene  Kind  des  Bürgers  Joseph  Widmaier  von  da
unter  eigener  Gefahr  und  mit  vieler  Anstrengung  und  Entschlossenheic  recteten,  werden,
und  besonders  Johann  Schmid  wegen  ihrer  edlen  Handlung  auf  allerhöchsten  Befehl
Hochpreisl.  Departements  des  Innern  Sertion  der  innern  Administration  vom  28.  Sept.
d.  J.  öffentlich  belobt.  Den  15.  Okt.  1816.  K.  HOberamt.

 

Stucegart.  Da  der  Gardist  Anton  Braun  von  Mundelkingen,  Oberamts  Ehingn
  auf  die  bisber  gegen  ihn  erlassenen  Vorladungen  nichr  erschienen  ist  und  sich  über
eine  unerlaubte  Entfernung  verantwortet  hat,  so  wird  demselben  hiermit  ein  lezeer  Termin
  von  14  Tagen  a  dato  anderaume,  binnen  dessen  er  sich  bei  seinem  Regiment  zu  stellen
  hat,  widrigenfalls  gegen  ihn  als  Deserteur  in  comumaciam  wird  verfahren  werden.
Den  12.  Okt.  18106.  Commando  des  Königl.  Garde-Regiments  zu  Pferd.

Talw.  Johann  Friedrich  Schilling,  Safffangerber  von  Calw  ist  wegen  Pflegschafc=
  Cassenrests  von  Königl.  Hochpreisl.  Criminal,  Tribunal  zu  einer  Juchthausstrafe
verurtheilt  worden)  hat  sich  aber  vor  Einlauf  des  allerhöchsten  Straf.  Erkennenisses,  der
geleisteren  juratorischen  Caution  ungeachtet  flüchtig  gemacht.  Es  werden  daher  alle  Hochund
  Wohllöbl.  Obrigkeiten  geziemend  ersuche,  auf  ihn  zu  fahnden,  ihn  auf  Berreten  zu
arretiren,  und  an  das  hiesige  Criminalamt  einliefern  zu  lassen.  Schilling  ist  54  J.  alt,
6  Jusß  groß,  starker  Statur,  hat  graulechte  Haare,  und  eine  starke  Glatze,  ein  länglichtes
  Angesscht,  eine  hohe  Srirne,  hellbraune  Augen,  eine  große  gebogene  Nase,  volle
Wangen,  einen  großen  Mund,  ein  langes  Kinn,  und  breite  Schultern.  Er  blinzelr,
wenn  er  mit  jemand  redet.  Den  10.  Okt.  186.  ,

Criminalamt  der  Königl.  Landvogtei  Schwarzwald.

 

Denkendorf.  Mitewoch  den  30.  Okt.  d.  J.  Vormittags  10  Ubr  werden  unter  Borbebolt  der
allerhöchsten  Genehmigung,  von  der  Kdnigl.  Schiferei  dahier,  2  abgeschobene  Widder,  94  abgeschobene
Mutter-Schaafe,  25  sechsschauflige  Hämmel,  39  vierschauflige  dito,  und  5  Jährlings=  Störe,  im
öffentlichen  Aufstreich  verkauft  weeden;  wozu  sich  die  Kaufs-Lustigen  um  die  Lemeldse  Zeit  in  dem
Schaafhauß  zu  Denkendorf  einfinden,  und  das  Nähere  vernehmen  wollen.  Den  414.  Okt.  1816.

K.  Cameralamt  Nellingen.

Pfrenstetten  auf  der  Zwiefalter  Alp.  Durch  das  höchste  Decret  v.  4.  Okr.  wurde  der.  Unterzeichnete
  beaufrragk,  den  dem  blodsinnigen  Joseph  Baier  zu  Pfronstetten  abgenommenen  Bauerhof,  welcher  aus
dem  herrschaftlichen  Fall=  Lehen  mit  dem  Hausnamen  St.  Hilarion  und  einem  Heilcen=  Erbleben  desteht,
  im  dffenrlichen  Aufstreiche  zu  verkaufen.  Solche  enthalten  zusammen  neben  der  Gemeinds-Gerechtigkei:
  Ein  Wohnhaus,  Scheuer,  Stallungen,  Hofraite  und  Gärtlein  1  Pril.  74  Rth.,  Grasgarten
1  Vril.  37  Rth.,  Rübtheile  3  Vrt.  93  Rih.,  Wiesen,  zwei=  und  einmäddige  32  Morg.  76  Rtb.,  Oesch-Aeter
  51  Mrg.  72  duh.,  Wechselfelder  70  Mrg.  40  Arh.  Jusammen  155  Mrg.  1  Pril.  6  Fib.  worauf
neben  der  Steuer  die  Jehentpfichtigkeit  baftet.  Die  Laudemien  und  übrige  Real-Lasten  sind  unbeträchtlich
  und  firirt,  und  die  Emolumente  destehen  in  dem  bendthigten  Bauholz  zu  den  kehen-  Gebuden  und
jährlichen  s  Klafter  Brennbolz,  samt  absallendem  Reisach  umsonst  aus  herrschaftlichen  Walbungen.  Man
wird  einen  zwiesachen  Gesamt=  und  Derail=  Verkaufs=  Versuch  vornebmen  und  die  Kaufs=  Obiecte  einmal
  in  Lehenbarer  Eigenschaft  unrer  Fortdauer  der  Holzgerechtigleir,  und  cinmal  als  Grundeigen  unter
Aufhebung  des  Lehens-Nerus  und  der  Emolumente  feilbieten.  Jedesmal  ist  6s  aber  Bedingung,  daß
        <pb n="342" />
        81

die  Baiersche  Familie,  bestehend  in  Mann  und  Frau,  und  2  simpelhaften  Sohnen,  den  lebenslaͤnglichen
Siz  im  Wohnhaus  beibehalten.  Der  Kausschilling  muß  zu  tel  nach  erfolgter  Ratificatlon  baar  und  zu
Etel  in  zwel  verzinnslichen  Jahrszielern  bezahlt  werden.  Die  Verhandlung  selbst  geht  Montag  den  11.
Nov.  Pormittags  10  Uhr  im  Wirthshause  zu  Pfronstetten  vor  sich.  Es  werden  aber  zum  Ausschlagen
nur  Innländer  zugelassen,  die  sich  ohne  Unterschied  durch  gerichtliche  und  oberamtlich  verificirte  Zeugnisse
  auszuweisen  haden,  daß  sie  ein  Schuldenfreics  Vermigen  von  wenigsiens  3000  fl.  beibrirgen  konnen.
  Diejenige,  welche  die  Gesäude  und  Güter  einseben  wellen,  haden  sich  an  den  Bürgemieiller
Knupfer  in  Pfronsterten  zu  wenden.  Den  10.  Okt.  1610.  Camcralver  walter  zu  Zwiefalten  Kern.
Zwiefalten.  In  Gemüsheit  höchsten  Decrets  vom  u#sten  d.  Mon.  sollen  die  vormalige  Oberamtmanns-Besoldungs=
  Güter  zu  Zwiefalten  im  bffontlichen  Aufstreich  verkaust  oder  auf  6—9  Jahre  verliehen
  werden.  Solche  bestetzen  in  1  Morg.  2  Vril.  16-Ruth.  Aeker,  2  Morg.  5  Vrit.  55  Rih.  Wiesen,
  23  Ruthen  Krautland,  und  33  Rurh.  Gemüßgarten.  Der  Verkauf,  und  Verleihungs  =  Versuch
wird  Montags  den  4.  Nov.  Vormittags  10  Uhr  im  Cameralamtlichen  Geschäftszimmer  vor  sich  gehen;
welches  bekannt  macht,  den  6.  Okt.  1616.  das  K.  Cameralamt  Jwiefalten.

Ehbingen.  Nachstehende  Schaafwaiden  werden  am  26.  Okt.  auf  1  Jahr  an  die  Meistbierende
verliehen,  und  zwar  jene  zu  Sondernacht,  im  Ertrag  zu  200  Stäk,  jene  zu  Weilersteuslingen,  ert  raͤgt
200  Stük,  jene  zu  Kirchen  zu  200  Stük.  Die  Liebhaber  dazu  haben  zu  dem  Ende  dahier  auf  dem
Rathhaus  bis  in  der  Früh  um  9  Uhr  zu  erscheinen,  wo  ihnen  die  weilere  Bedingnisse  bekannt  gemacht
werden.  Den  30.  Sepr.  1316.  K.  Oberamt.

Ebingen.  Die  Sommer=  Schaafweiden  nachstehender  Orte  werden  iden  20.  Okt.  Iim  dfseutlis
chen  Aufstreich  auf  1  Jahr  an  die  Messtbietenden  verliehen,  und  zwar  jene  von  Erbach,  welche  350
Siüke  erträgt,  jene  von  Thalh#eim,  im  Ertrage  von  200  Stük,  dann  von  Mühlheim,  wo  150  Sitöük
aufgeschlagen  werden  können,  und  von  Schlechtenfeld,  wo  200  Stük  laufen  dürfen.  Die  Pachtlicbhader
  haben  zu  dem  Ende  auf  gedachte  Jeit  in  der  Frühe  um  9  Uhr  auf  dem  Rathhaus  dahier  zu  erscheineu,
  und  die  weitere  Bedingnisse  zu  vernehmen.  Den  09.  Okt.  1316.  K.  Oberamt.

Ebingen  an  der  Donau.  Die  Sommerschaafwaide  der  Commun  Reichenstein,  im  Ettrag  von
200  Stük;  dann  jenc  von  Deppenhausfen  zu  150  Stük,  werden  den  4.  Nov.  dahier  auf  dem  ##aa#thbaus
  im  bffentlichen  Aufstreich  an  den  Meisibletenden  verlichen.  Die  Liebhaber  haben  zu  dem  Ende  das
bier  zu  erscheinen,  wo  ihnen  die  weitere  Bedingungen  bekannt  gemacht  werden.  2½  Okt.  1616.

k  Oberamr.

Ehingen  an  der  Donau.  Die  Sommerschaafwaide  der  Commun  Rechtenstein  im  Ertrag  von
300  Stük;  dann  jene  von  der  Commun  Allmendingen  zu  500  Stük  werden  am  5.  Nov.  dahici  auf
dem  Rathhaus  im  bffentlichen  Aufstreich  verliehen.  Die  Liebhaber  haden  sich  auf  gedachte  Zeir  in  der
Früh  um  9  Uhr  dabei  einzufinden,  und  der  Verhandlung  anzuwohnen.  Den  10.  Okt.  16169.  Oberamt.

Geißlingen  an  der  Steig.  Dienstag  den  29ten  d.  Mon.  wird  das  Fuhrlohn  von  1000  Schffel
Haber,  welche  von  den  Kbnigl.  Fruchtkästen  dahier  zum  Kbnigl.  Marstall  n  Stuttgart  Parthienwts
geliesert  werden  müssen,  mirtelst  bffentlichen  Abstreichs  veraklordut  werden.  Diejenigen,  weiche  dieses
Haber-Fubrwerk  überhehmen  n  ollen,  haben  sich  an  besagtem  Tage  Vormittags  10  Uhr  in  der  Cameralamts-Kanzlei
  einzusinden.  Den  14.  Okt.  1616.  «  K.  Cameralamt.

Gmünd.  Bis  Samstag  den  26.  Okt.  Nachmittags  2  Uhr  wird  ein  außerhalb,  der  Ringmauer
des  Zuchthauses  Gotteszell  bei  der  Sägmöhle  liegender  Grasgarten  von  1  Mergen  24  Vrli.  2  Ruthen
56  Schuhe  bis  Georgüz  1321  an  den  Meistbictenden  verpachtet  werden.  Wozu  die  Pachtliebhaber  sich
auf  die  bestimmte  Zeit  bei  dem  Cameralamt  einfinden  köunen.  Den  6.  Okt.  1316.  K.  Cameralamr.

Schorndorf.  Der  bei  dem  Khdnizl.  Lirien=  Infanterie,  Regiment  Nr.  ö.  Prinz  Friedrich  gestandene
  Gemeine,  Jehann  Jakob  Wagner  von  Steinenberg,  ist  am  .  Sept.  aus  der  Garmson  Sturgan
desertirt.  Alle  Hoch=  und  Wabllobl.  Obrigkeiren  werden  daher  geziemendst  ersucht,  auf  dirsen  Deserleur
gesälligst  fabnden,  ihn  im  Betretungsfall  arretiren  und  wohlverwahrt  hicher  einhesern  zu  lassen.  Des
15.  Ok.  1315.  K.  Obaiemt.
        <pb n="343" />
        Nro.  48.  1  3  16.  19

Königlich=  Württembergtsches
Stgats=  uud  Regierungs-Blatt.

 

 

Dienst-Perrichtungen  der  Kdulgl.  Gensd'armes.

In  den  lejtverflossenen  3  Monaten  Juli,  August  und  September  sind  durch  die
Köonigl.  Gensd'armerie  1  Raäuber,  834  Diebe,  2  Wilddiebe,  83  andere  Verbrecher,
67:  Vaganten,  1289  Bettler,  7  entwichene  Militärdienstpflichtige,  4  innländische  und
a0  ausländische  Deserteurs,  zusammen  216:  Dersonen  verhaftet  worden.  Stutegart,
den  17.  Oft.  1816.  K.  Ministerium  des  Innern.  v.  Otto.

Verordnung  gegen  zu  frühzeitiges  Entfernen  gestorbener  Personen  von  dem  Sterbelager.

Durch  ein  General-Reseript  vom  8.  Jul.  1780.  ist  verordnet:  daß  jede  gestorbene
Person,  wenn  sie  nicht  eher  aus;  oder  aufläuft,  wenigstens  6  Stunden  lang  auf  ihrem
Lager  unberühre  liegen  gelassen  werden  soll.

Da  aber  neuerlich  Fälle  angezeigt  worden  sind,  daß  diese  sowohl  im  Allgemeinen,
als  insbesondere  bei  schnell  gestorbenen  Personen,  uno  am  meisten  bei  Wöchnerinnen
Hôchst  norhwendige  Worsscht  nicht  beobachtet,  sondern  sogar  unmittelbar  an  der  Entbindung
  gestorbene  Mütter  sogleich  in  ein  Tuch  eingewikelt  und  in  eine  kalte  Kammer  auf
Brerter  gelegt  wurden;  so  wird  jene  frühere  Verordnung  im  Allgemeinen  zur  genauen
und  gewissenhaften  Nachachtung  mit  der  Ausdehnung  eiugeschärft,  daß  Wöchnerinnen,
welche  während  oder  unmittelbar  nach  der  Entbindung  sterben,  vor  Verfluß  von  12  Stunden
  nicht  aus  ihrem  Sterbelager  und  Zimmer  entfeint  werden  dürfen.

Eine  Uebertretung  dieser  Vorschrift  wird  gegen  seden,  welchem  die  Sorge  für  eine
gestorbene  Person  oblag,  nachdrüklich  geahndet  werden,  bei  Hebammen  aber,  welche  sich
eine  Versäumniß  ihrer  dießfalssgen  Pflichten  zu  Schulden  kommen  lassen,  in  jedem  Falle
noch  die  Entfernung  von  ihrer  Stelle  zur  Folge  haben.  Stuttgarc,  den  19.  Okte.  1816.

Königl.  Ministerium  des  Innern.  v.  Occo.
        <pb n="344" />
        320.

Belehrung  rüksichiülch  der,  auf  wanchen  Aekern  sich  zeigenden  olelen  Schneken.

Da  in  verschiedenen  Gegenden  des  Königreichs  auf  den  Aekern  eine  große  Menge
nakter  kleiner  Schneken  angetreoffen  wird,  welche  künftig  den  keimenden  Früchten  Scho,
den  bringen  können;  so  ist  von  Sachverständigen  dafür  gehalten  wordeu,  daß  zwar  zu
hoffen  sei,  es  werde  durch  die  Winterfrost  ein  großer  Theil  dieser  Ukerschneken  zu  Grunde
  gehen;  daß  aber  vornämlich  zu  Vertilgung  der  lebenden  Schneken  sowohl  als  auch
ihrer  Eier  sehr  viel  beitragen  mußte,  wenn  die  zur  Wintersaat  bestimmten  Felder  tiefer,
als  es  sonst  gewöhnlich  ist,  umgepflügt  würden.

TDuch  sollten  nach  bestellter  Saat  die  Felder  mit  solchen  Mitteln,  welche  die  Schne;
ken  vom  Abfreßen  der  Sruchtkeime  abhalten  und  sie  abtreiben,  worunter  gebrannter  und
zu  Pulver  zerfallener  Kalk  auch  Torfasche  gehören,  und  welche  zugleich  als  Dungungsmittel
  dienen,  bei  trokener  Wirterung  bestreut  werden.  Wo  nach  bereits  bestellter  Wintersaat
  das  tiefere  Umpflügen  nicht  mehr  beruksschtigt  werden  kann,  wäre  wenigstens  das
Bestreuen  der  Saatfelder  mit  den  angegebenen  Mirteln  noch  in  Anwendung  zu  bringen,
auch  dasselbe  im  künftigen  Frühsahre,  sedoch  nur  in  dem  Falle  zu  wiederholen,  wenn
beim  Eintritte  warmer  Frühlings-Witterung  dergleichen  aus  den  vorjährigen  Eiern  hervorgegangene
  Schneken  in  Menge  sich  zeigen  würden.  Welches  hiemitc  zur  allgemeinen
Belehrung  bekannt  gemacht  wird.  Stuttgart,  den  24.  Okt.  1816.

Kön.  Ministerium  des  Innern.  v.  Otto.

Herabsezung  des  Einfuhrzolls  vom  Torf.

Se.  Königl.  Majest  At  haben  vermög  allerhächster  Resolution  vom  13.  Octote.
den  Einfuhrzoll  vom  Torf  von  bisherigen  Sechszehn  Kreuzer  auf  Vier  Kreuzer  per  Roflast
  herabzusezen  geruht.  Welches  zur  allgemeinen  Nachachtung  bekannt  gemacht  wird.
Stuttgart,  den  18.  Oft.  1816.  Kön.  Finanz-Ministerium.  v.  Octo.

Wiederholte  Verordnung,  die  Eintreibung  der  verfallenen  Steuren  betreffend.

Ungeachtet  des  wegen  Einlieferung  der  verfallehen  Steuren  unterm  usten  diß  ergangenen
  ernstlichen  Befehls,  und  urzgeachtet  der  ausserordentlich  hohen  Preise,  wodurch  die
Grund=  Besizer,  welche  ihre  Erzeugnisse  bisher  verwerthet  haben)  und  verwerthen  können,
  zur  Entrichtung  ihrer  Steuerschuldigkeit  in  den  Stand  gesezt  werden)  haben  doch
die  Steuer,  Zahlungen  immer  noch  einen  sehr  schwachen  Fertgang  gehabt,  so  daß  für
die  Königl.  General=  Scaats=  Casse,  welche  auf  das  nächste  Quartal  Martint,  neben
der  ununterbrochen  fortlaufenden  Zins-Jahlung  aus  den  Staatskapitalien,  die  Appanagen
  und  Besoldungen  berichtigen  soll,  eine  nicht  geringe  Verlegenheic  bevorsteht.

Es  ist  klar,  daß  jede  Stockung  in  Abtragung  der  Scaato-Abgaben  in  dem  Staatshaushalt
  selbst  Unordnung  und  Jerrüttung  durch  den  alsdann  unvermeidlich  eintretenden
Scillstand  in  der  Erfüllung  der  Verbindlichkeiten  des  Staats  hervorbringen  muß,  deswegen
  ist  es  aber  unbedingt  nothwendig,  diesem  Uebel  mit  allem  Nachdruk  vorzubeugen.

Demnach  ist  der  Befehl,
1)  alle  Cameral,  Beamten,  mic  Innbegriff  der  Forst=  Zoll=  Umgelds  =  Accis,  und  an-
        <pb n="345" />
        324

derre  Cassen-  Beamten  sollen  noch  vor  Martini  ihre  [Intliche  Cassen,  Vorräthe,  in
so  weit  #ie  derselben  nicht  zu  dringenden  Amtsausgaben  bedürfen,  hieher  einsenden.

2)  Allen  Cassen-Beamten  ist  bei  hoher  Strafe  verboren,  von  nun  an  bis  auf  weie
tere  Verordnung)  irgend  eine  Besoldung,  weder  an  sich  selbst,  noch  an  Andere
auszubezahlen.  «

3)  Den  Landvogtei=  Steuerräthen  und  den  Ober-Beamten  wird  die  ihnen  unterm
1.  diß  wegen  der  Eintreibung  der  verfallenen  Steuren  ertheilte  gemessene  Vorschrift
nach  ihrem  gauzen  Inhalt,  und  mit  dem  Anhang  aufs  Neue  eingeschärft,  daß  zu
den  nothwendig  erfundenen  Seeuerexecutionen  nicht  nur  gewöhnliche  Presser  sondern
  auch  nach  Beschaffenheit  der  Umstände,  und  bei  aufallender  Widerspenstigkeit.
oder  Saumseeligkeit,  die  Amtspfleger  selbst  auf  Kosten  der  schuldhaften  gursherrli,
chen  Beamtungen,  Communvorsteher,  oder  einzelner  Steuer-Debenten,  gebraucht
werden  konnen.  .

4)  An  der  vorlaͤufig  nur  auf  den  Zeitraum  von  4  Monaten  ausgeschriebenen  Staatssteuer
  duͤrfen  bis  auf  weitere  Verordnung  keine  andere  Anweisungen,  Abrechnungen
und  Zahlungen,  als  welche  fuͤr  die  Kriegs-  und  General-Staats-Schuldenzahlungs=
  Casse  geschehen  sind,  in  Abzug  gebracht  werden-So

  wie  man  diesenigen  Beamten)  welche  bishrr  in  Erfüllung  ihrer  Ames=  Obliegenheiten
  sich  thäátig  erzeigt  haben)  von  den  andern  wohl  zu  unterscheiden  weiß,  alsowerden
  hinwiederum  dieseuigen,  welche  Beweise  des  Gegentheils  geben,  die  Folgen  hievon
  zu  empfinden  haben.  Stutigart,  den  24.  Okt.  1816.

Königl.  Finanz-Ministerium  v.  Otto.

Rechts  =  Erkenntnisse  des  Kön  Ober-Justiz  =  Collegiums.

1)  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  dem  Kaufmann  Joachim  #Legler  zu
Stutegart,  Kl.  und  der  Maria  Friedrika  Scheuerlin,  geb.  Meurer,  des  Gerichrsververwandten
  Joh.  Georg  Scheuerlen  Wittwe  von  Erligheim,  und  deren  sämtlichen  Kindern)
  als  Miterben  an  der  Verkassenschaft  des  Joh.  Georg  Scheuerlen,  Vacers  der  verstorbenen
  Gattin  des  Klágers,  Bekl.  Verlezung  der  Gattin  des  Kläagers  bei  der  vätera#tn
  Vermögens=  Uebergabe  betreffend,  wurde  absolutorie  erkannt.  Stutegart,  den  30.

ept.  1816.

2)  In  der  Recht-Sache  erster  Inskanz  zwischen  Kaufmann  Joachim  Legler  dahier,
Kl.  und  den  vier  Brüdern  seiner  verstorbenen  Gattin,  den  Kaufleuten  Johann  Feiedeich
und  Georg  Wilhelm  Scheuerlen  zu  Stuttgart,  und  Carl  August  und  budwig  Heinrich
Calpar  Scheuerlen  zu  Erligheim,  Bekl.  Heirathguts-Collation  betr.,  wurde  condechmtorie
  erkannt.  1lbid.  eo

5)  In  der  Wechsel-Klassache  des  Ober-Justigx=  Prorurakors  Moser  des  füng.  als
Cessionars  des  Amcschreibers  Gußmann  zu  Ebingen  Kl.,  wider  den  Substituten  Lande-“
  zu  Sabt  Bekl.,  wurde  lezterer  zum  Diffesstons=  Sid  zugelassen.  Seuttgert,  den  1.

t.  1816.
        <pb n="346" />
        4)  In  der  Appellations=  Sache  von  Duttlingen  zwischen  Johannes  Lang  zu  Ster,
ten  bei  Mühlheim  und  Cons.  als  Collateral,  Erben  des  verstorbenen  Lheodor  Lang  von
da,  Kl.  Anten,  sodann  des  lezteren  Wittwe,  Agatha  Lang,  geb.  Buschlin  ebendaselbst,

cum  cur.  Bekl.  Atin,  Erbschafts=  Ansprüche  betr.,  wurde  die  Urthel  voriger  Instanz  reformirt.
  Ibid.  eod.

 

 

Zwiefaltern.  Die  samtliche  Stellen  welche  an  die  allhiesige  Irrenhaus,  Casse
Irrenkostgelder  zu  bezahlen  haben,  werden  andurch  höflichst  ersucht,  die  auf  Jakobi  bereits
  verfallene,  und  auf  Martini  nächstens  verfallende  Rate  baldmöglichst  gefallign  gie
her  übermachen  zu  wollen.  Den  24.  Okft.  186.

Ober=  Inspection  des  Königl.  Irren-Institués.

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  unterm  21.  Dkt.  den  Obristen  v.  Wöllwarch,  vom
Leib:  Cavallerie:  Regiment  Nro.  1,  wegen  Kränklichkeic  penssonirt,  und  an  dessen  Stelle
den  Oberstlieutenant  v.  Raben,  vom  Cavallerie:  Regiment  Nr.  3.  Jäger  Kronprinz,
zum  Leib=  Cavallerie-Regiment  Nr.  1.)  «

den  Premier-Lieutenant  Grafen  v.  Jennison,  vom  Cavallerie-Regiment  Nr.  5.
Jäger,  zum  Cavallerie-Regiment  Nr.  4.  Jiger  Prinz  Adam,

den  Second-Lieutenaut  v.  Rakniz)  vom  Cavallerie-Regiment  Nr.  5.  Jäger,  zum
Cavallerie-Regiment  Nr.  3.  Jäger  Kronprinz,  und  endlich  -

den  Second-Lieucenant  v.  Schüß  vom  Cavallerie-Regiment  Nr.  3.  Jäger  Kronbrinz
  zum  Infanterie=  Regiment  Nr.  12.  transferirt.

Ferner  haben  Sr.  Königl.  Mas.  den  Scabs-Rittmeister  Anton  v.  Speth  vom
Cavallerie,  Regiment  Nr.  5.  Jager  zu  Rittmeister,  und

die  Second=  Lieutenants  v.  Hardt  vom  Cavallerie=  Regiment  Nr.  2.  Jäger  Heriog
Louis,  und  v.  Bach  vom  Cavallerie-Regiment  Nr.  3.  Jäger  Kronprinz  zu  Premier,
Lieutenants  allergnddigst  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  23.  Okt.  den  bisherigen
  Kammerpage  v.  Vietinghoff  zum  Leibpagen  zu  ernennen  allergnädigst  geruhe.

Se.  Königl.  Masest.  haben  allergnddigst  geruht,  vermög  allerhöchsten  Reseripts
vom  23.  Okt.  die  erledigte  Aktuars=  Stelle  bei  dem  Landvogtei-Amct  am  obern  Rerkar,
dem  Oberamts-  Actuar  Honer  von  Spaeichingen,  und  "]

vermöge  allerhöchsten  Reseripts  von  ebend.  die  erledigte  Forst,  Casssers=  Stelle  in
Wurmlingen  dem  bisherigen  Extraprobator  Schoder  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermag  allerhöchsten  Reseripts  vom  22.  Ort,  allergnädigst
  zu  genehmigen  geruht,  daß  der  Bischof  von  Evara,  Staatsrath  von  Keller  das
ihm  von  dem  Bischof  von  Tempe,  General=  Vicar  von  Ellwangen)  Fürst  von  Hohenlohe,
  übertragene  Amt  eines  Provikars  des  General-Wicariats  Ellwangen  übernehme.

Vermöge  eben  dieses  allerhöchsten  Reseripts  haben  Se.  Königl.  Majs.  zu  der  erledigten
  Scifes-Pfarrei  Ellwangen  den  bisherigen  Stadtpfarrer  daselbst,  General-Wica=
        <pb n="347" />
        323

riaks-Rath  Hub  erich  allergnddigst  ernannk)  auch  der  Vereinigung  der  Stellen  eines
Regens  des  riester=  Seminariums  in  Ellwangen  und  General=  Vicariats=  Raths  in  der
Person  des  bisherigen  Decanats=  Commissaire,  Pfarrers  Wagner  in  Stimpfach)  se
wie  der  Anstellung  des  bisherigen  Decanats=  Commissaire,  Stadtpfarrers  Meßmer  in
auchheim  zum  ausserordenclichen  General=  Vicariats=  Rath  die  allerhöchste  Genehmigung
ertheilt.

Zaugleich  ist  dem  Pfarrer  Her  zer  in  Dewangen  provisorisch  die  Dekanat=  Seelle
des  neuerrichteten  Landkapitels  Unterkochen  uͤbertragen  worden.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnddigst  geruhr,
vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  19.  Okt.  dem  zur  erledigten  protestantischen  Patronat-Pfarrei
  in  Markt  Lustenau,  Dibcese  Crailsheim,  nominirten  Vicar  Buhler  von
Lentersheim  die  allerhöchste  Bestärigung  zu  ertheilen;
vermäg  allerhöchsten  Rescripts  vom  21.  Okt.  die  erledigte  katholische  Pfarrei  Westerheim,
  Oberamts  Geißlingen,  dem  Caplan  Shinger  in  Rheinstetten,  Oberamts  Bibe“
rach,  zu  übertragen;  auch  »
,bekmögallerhöchste-iRescriotsvom22.-0kk.demzurerledigkenPerson«-Pfand
ObersFifchach,Didk-ese«Gaildorf,nominirtenVirurKaiservonDitzingemDibcesc
Leonberg,  die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen.

 

Ludwigsburg.  Der  Uncerarzt  Alois  Stegmaier  vom  Leib=  Cavallerie,  Regiment
  Nr.  1.,  aus  Bühlerzell,  Oberames  Ellwangen  gebürtig,  hat  sich  während  des  ihm
in  seinem  Geburtsort  gegebenen  Urlaubs  eigenmächtigerweise  aus  dem  Königreich  entfernt.
  In  Gemäshen  eines  allerhöchsten  Befehls  wird  hiemit  derselbe  peremtorisch  vorgeladen,
  sich  von  heute  an  innerhalb  6  Wochen)  wovon  ihm  14  Tage  als  erster,  14  Tae

  als  zweiter,  und  14  Tage  als  dritter  und  lezter  Termin  gegeben  werden,  bei  dem.
Regime  zu  stellen,  und  sich  über  das  ihm  zur  Last  fallende  Verbrechen  der  Desertion
iu  verantworten;  widrigenfalls  er  sich  zu  gewärtigen  hat,  daß  gegen  ihn  in  contumaciam
verfahren  werde.  Den  1.  Okt.  1816.  «  "  -  "

CommaudodezKönigLLeib-Tavallerie-RegimentoNr.1.

 

-—-p—

Eßlingen.  Jakob  Heim  von  Obereßlingen,  welcher  wegen  Schazgraͤberei  und
Geister-Beschwörung  angeklagt  ist,  hat  sich  vor  seiner  Habhaftwerdung  fluͤchtig  gemacht.
Derselbe  ist  46  J.  alt,  5  Fuß  g  Zoll  groß,  hat  einen  starken  Korperbau,  blonde  Haae,
  graue  Augen,  blatternarbigtes  Gesicht,  und  eine  spizige  Nase.  Er  trug  bei  seiner
Emweichung  ein  blau  tüchen  Wammes,  dergleichen  Weste,  schwarzlederne  Hosen,  schwarz
seidenes  Halstuch,  Sciefel;  trägt  auch  sonst  einen  blau  cüchenen  Ueberrok,  und  gelblederne
  Hosen.  Sämtliche  Obrigkeiten  werden  nun  ersuche,  auf  diesen  Betrüger  zu  fahnden,
  und  ihn  im  Betretungsfall  hieher  auszuliefern.  Den  22.  Okt.  1816.  K.  Oberamc.

 

Stuttgart.  Wegen  Lieferung  von  6  Aimern  Troͤster-  oder  Fruchtbranntewein  an  unterzeichnet-
        <pb n="348" />
        324

Beamtung  wird  am  Mitwoch  den  30.  Okr.  Vormsttags  10  Uhr  ein  Abstreichs=  Akkord  bei  derlselben  abgehalren
  werden.  Den  21.  Okt.  1616.  «  Koͤn.  Cameralamt.

Stuttgart.  In  dem  Königl.  Postgebäude  dahier  werden  bis  Dienstag  den  5.  Nov.  ein  Zuantum
  alres  Eisen  an  Rad=  und  Gug-Eisen,  alte  Aufhaltkenen,  eine  Wende,  zerschiedencs  altes  berewerk
  an  Sätteln,  Pferdsgeschirr  mit  Halftern  und  Zügeln,  Kommekter  und  Felleisen  im  dffentlichen  Ausstreich
  verkauft  werden,  wozu  sich  die  Liebhaber  Vormutags  um  9  Uhr  einfinden  mögen.  Den  21.Ok.
1616.  «  «  Admsemtalsspestamk

Altenstai  8  Stadt.  Am  16.  Nov.  d.  J.  werden  2  Kirchenglocken  zu  Minderspach,  wovon  die
guübere  etwa  3  Centner  schwer,  esprunßen  ist,  und  die  kleinere  von  ungefähr  60  Pfd.  im  Gewicht,  ein
och  hat,  dabei  ober  voch  Nemücch  ut  ebnt,  im  Aufstreich  verkauft.  Die  Liebhaber  werden  andurch  ein
geladen,  sich  an  gedachtem  Tag  Morgens  8  Uhr  in  des  dortigen  Schultheißen  Haus  einzufinden,  un
de  Verkausfé-Bedingungen  zu  vernehmen.  Den  18.  Okr.  1616.  K.  Cameralamr  Altenstaig.

Denkendorf.  Mittwoch  den  30.  Okr.  d.  J.  Pormittags  10  Uhr  werden  unfrer  Worbebalt  der
allerböchsten  Genehmigung,  von  der  Königk.  Schäferei  dahier,  2  abgeschobene  Widder,  94  abgeschobent
Morter=  Schaase,  26  sechsschauflige  Hämmel  ,  39  vierschauflige  dito,  und  s  Jährlings=  Sidre,  im
bffeutlichen  Aufstreich  verkanst  werden;  wozu  sich  die  Kausse=  Lustigen  um  die  bemeldte  Jeit  in  dem
Schaafhauß  zu  Denkendorf  einfinden,  und  das  Nähere  vern#hmen  wollen.  Deu  14.  Okt.  1616.

K.  Cameralamt  Nellingen.

Untertürkbheifm.  Durch  allergn  paissten  Befebk  vom  30.  Sept.  d.  J.  ist  die  unterzeichnete  Stelle
angewiesen,  die  zur  Kinigl.  Hof=  und  Domaincn=  Kammer  gehdrige  Kellerei=  Bebausung  dabier  mit  Nebengebauden,
  Hof.  Garten,  2  Vril.  Grasboden,  1  Bril.  Bauland,  auch  4  Mrg.  Baumgarten,  unter
Vorbehalt  allerhchsten  Ratisication  an  den  Meistbierenden  zu  verkaufen.  Das  Wehngebäude  ist  2  slollge,
umd  emthält  cinen  febr  guten  Keller  zu  200  Aimern,  parrerre  1  heizbares  Wohnzimmer  mit  Alkew,
2  Nebenzimmern,  Küche  und  Speiskammer,  in  der  Belletage  1  großen  beizbaren  Saal,  ein  greßes
beiztarrs  Wohnzimmer  mit  2  Nebenzimmern,  unterm  Dach  s  beschlossene  Kammern.  Ein  Rebengebaͤw
de  ist  ##  #ockigr,  entbält  einen  großen  Hotzstall  und  Heuboden.  Das  zweite  Nebengebdude  entbält  einen
Pferd=  und  Rindviehstall,  so  wie  einen  geraumigen  Futterboden.  Unter  beeden  find  2  ineinander  gebem
de  gewolbte  Keller  zu  250  Aimern  befindlich.  Im  Hof  befinden  sich  Schwein=  und  Gestügel  Stollungmen,

  ein  massves  Waschbauß  mit  laufendem  Bronnen.  Das  Gärtlein  hält  172  Reb.  im  Meß.  Die
Ausstreichsverbandlung  wird  am  Donnerstag  den  14.  Nov.  d.  J.  Vormitgs  19  Uhr  in  dem  oblgen
berrschaf  l.  Webugebéude  vorgenommen  werden,  und  können  die  Liebhaber  das  Hauß  und  Göter  täglich
braugenscheinigen,  und  die  weitere  Conditionen  erfahren.  Den  14.  Okt.  1816.
Kön.  Hof=  und  Domainenkammer-Weingarts  Inspection  allda.

Ebingen  an  der  Donanu.  Dommerstag  den  7.  Nov.  wird  dahier  die  Schaafwaide  der  Commm
Grießingen  und  Altheim  inr  dffentlichen  Ausstreich  verliehen,  die  erste  erträgt  120  Stük,  und  die  lezie
200  Stül.  Die  Licbhaber  biezu  haben  auf  gedachte  Jeit  bis  in  der  Fröb  um  9  Uhr  dahier  in  der  Stadse
schreiberei  zu  erscheinen,  und  der  Verhandlung  anzuwohnen.  Deu  15.  Okt.  4616.  K.  Oberamt.

Ebingen  an  der  Donau.  Die  Commun-Schaafwaide  von  Oenfingen  wird  am  9.  Nov.  im
Iffentlichen  Aufstreich  an  den  Meistbietenden  verliehen.  Die  Waide  erträátkt  130  Stük;  die  Liebhader  hiezu
  haben  auf  gedachte  Zeit  bis  in  der  Früh  um  9  Uhr  dahier  auf  dem  Rathhaus  zu  erscheinen  Den  15.
Dtt.  1616.  K.  Oberam.

Höfflenwarth,  Schorndorfer  Oberamts.  Da  die  Winterschgaswasde  zu  Hößlemwartb,  wesche
150  Stüf  ermägt,  an  Ambresi  d  J.  zu  Ende  qeqongen,  so  wind  dieselbe  Samstag  den  0  Nov.  Morgens
  10  Uhr  auf  wenere  3  Jahre  nemlich  von  Marrini  1816  bis  Ambrosi  1619  an  den  Meiltbietenden
verlieben  werden.  Wobei  sich  die  Liebhaber  mit  Vermögens,  Zeugmissen  verschen,  an  gedachtem  Tag  u.
Srtunde  auf  dem  Rathhaus  zu  Schorndorf  einfinden  wollen.  Den  17.  Dkt.  1310.

K.  Oberamt  Schorndorkpfabh

  ausen.  Die  herrschaftsche  Sommer=  und  Winter-Schaafwaide  in  Pfauhausen,  deren  Be-
        <pb n="349" />
        325

Kand  an  Georgit  1817.  zu  Ende  gehet,  soll  nach  allerhöchster  Berördnung  wieder  auf  5  oder  6  Jahre  an
den  Meisibierenden  verlichen  werden.  Diese  Wawe  darf  mit  200  Stük  Schaafen  beschlagen  werden,
and  urben  den  erforderlichen  Stallungen  und  Deuhauß  werden  dem  Beständer  auch  voch  12  Mrg.  berrchaftl.
  Giürten  und  Wiesen  zur  Benuzung  eingerdumt.  Jur  Werleihung  ist  Dienstag  der  5.  Nov.  d.  J.
bestimmt,  wozu  sich  die  Liebhaber,  die  sich  übrigens  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  über  ihre  Vermbgens-Umstände
  auszuwelien  haben,  Vormierags  10  Uhr  in  dem  Schloße  zu  Pfauhausen  einfinden  kdnnen.
Eplingen,  den  12.  Oke.  2616.  Landvogteisicueramt  Rothenberg,  und  Cameralbcamtung  Eglingen.

S  4  omburg,  Tetmanger  Ober=  und  Camcralamts-Bezirks.  Wegen  gemachter  Nachgebote  wird
in  Gemdsheit  allerhöchster  Resolution  des  Kmzzt.  Hochpreicl.  Oepartements  der  inangen  ection  der
Krondomainen  vom  11.  d.  Mon.  das  herrschaftliche  Echloßgut  zu  Schomburg,  samt  der  Bierbrauerei
daselbst,  am  Montag  den  a.  Nav.  Vormittags  10  Uhr  in  dem  Schlößchen  zu  Schomburg,  nochmals
auf  9  oder  12  Jahre  an  den  Mristbietenden  verpachtet  werden.  Die  erste  Abtbeilung  entdält  eine  gangbare
  Bierbrauerel  samr  allen  hiezu  ndihigen  Einrichtungen,  sodann  7  Morg.  2  Pril.  46  Rth.  Gras=  und
Baumgärten,  auch  Wiesen,  und  27  Morg.  11  Vrr.  29  Reb.  Aeker,  fämtlich  beisammen  gelegen;  die
zweite  Abthetlung  hingegen  begreift  22  —i  11  Pril.  30  FReh  theils  Baum=  und  Grasgärten,  che#ls
Wiesen,  und  70  Mrg.  1  WVrrl.  38  Ribh.  Aeker  in  sich,  woneben  noch  jeder  Abtheilung  sehr  geräumige
und  gesunde  Wohnungen  für  die  Pächter,  desgleichen  die  ndrhigen  Scheuren,  Pferds=  Rindvieh=  und
Schweinstallungen  zugerheilt  sind,  Ueberdies  wird  einem  Pächter  jeder  Abrheilung  ein  berrächtlicher  Vorrath
  an  Heu  und  Stroh  gegen  künfeigen  Ersaz  uu  Natura  überlassen,  auch  erift  er  die  Winrersaar  bereus
bestellt  an,  dagegen  aber  muß  er  eine  Caution  von  700  bis  600  fl.  in  liegenden  Gütern  oder  in  obrigkeitlich
  versicherten  Capltalien  einlegen,  aus  welchem  Grunde  auch  undekannte  Liebhaber  nur  alsdann  bei
dem  Aufsireich  zugelassen  werden,  wenn  sie  sich  durch  obrigkeitliche,  oberamtlich  gesiegelte  Zeugnisse
über  die  ndihigen  Kenntnisse,  ein  gutes  Prädikat,  und  ihre  Fähigkeit  zur  Caurionsleistung  binlänglich  ausweisen
  kdnnen.  Den  19.  Okr.  1616.  Stenerrath  der  Landvogtei  am  Bodensee,  und  Cameralverwal="
  tung  Tettnang.

Winterlingen,  Bahlinger  Ober=  und  Sbinger  Unteramts.  Dle  ver  Commun  Winterlingen  zuständige
  Sommer=  Schaafweide,  deren  Bestand  mik  dem  25.  Nov.  d.  J.  zu  Ende  gehr,  wird  miut  dem
von  den  Bürgern  bisher  nicht  selbst  beschlagenen  Antheil,  wiederum  auf  fernere  3  Jahre,  nemlich  von
Catharind  1516  bis  18310  im  böffentlichen  Aufstreich  am  Montag  den  11.  Nov.  Morgens  9  Uhr  auf  dem
Rathhyause  zu  Ebingen  verlichen  werden.  Die  ganze  Waide  erträgt  305  St#k,  von  welchen  der  Beständer
  alle  diesenige  aufzuschlagen  hat,  welche  die  Bürger  nicht  selbst  aufschlagen.  Samtliche  Bedingungen
gründen  sich  auf  die  vorhandenen  allerhochsten  Bestimmungen.  Die  Pachtliebhaber  werden  nun  hiezu
unter  dem  Auhang  eingeladen,  daß  sic  sich  bel  der  Verleidung  durch  gültige  Meister-  oder  Conressions=Briefe,
  als  auch  in  Hinsicht  ihres  Vermbgens  und  Prädikats  durch  obrigkeitliche  Jeugnisse  zur  Zulassung
zu  legitimiren  haben.  Ebingen,  den  6.  Okt.  1616.  K.  Beamtung  datelbst.

Wurmlingen.  Doa  der  Bestand  der  Commms=  Schaafwalde  zu  Wurmlingen,  welche  200  Stük
erträgt,  auf  Martini  d.  J.  zu  Ende  gehet,  so  ist  zu  deren  Wiedervorleihung  auf  die  Jahre  1617.  1818
und  1510.  Mirewoch  den  4.  Dec.  d.  B  bestimmt.  Die  Pachtliebhaber  wollen  an  gedachtem  Tage,
Nachmittags  2  Uhr  mit  den  —m—  Jeugnissen  über  Prädikat  und  Vermdgen  versehen  auf  dem  Rathhaus
  dahier  sich  einfinden.  Turtlingen,  den  11.  Okt.  1616.  K.  Oberamt.

Nagold.  Der  Soldat  Job.  Jakob  Wurster  von  Walddorf  ist  aus  der  Garnison  Stuttgart  ennolchen,
und  hat  dabei  folgendes  mitgenommen:  1)  2  Soldaten  von  dem  nemlichen  Regimente  1  paar  Bund-Stiefel,
  1  pr.  grau  wollene  Beinkleider,  1  pr.  weiße  Pantalons,  1  blau  tüchenes  Wammes,  1  blau  rüchene
  Kappe  und  1  rothes  Saktuch  im  Werth  obugefebr  11  fl.  betragend;  2)  1  Paquer,  so  dem  Soldaten
  Moedurger  für  einen  bei  dem  Regiment  Nr.  3.  befindlichen  Soldaten  Kob  von  seinen  Eltern  zur.
weitern  Besorgung  nach  Frankreich  zugeschikt  worden,  enthaltend  1  pr.  neue  Beinkleider  und  1  Hemd;
sodann  hat  derselbe  3)  an  Krarischer  Montirung  bei  sich  1  Giller,  1  pr.  Schube,  1  pr.  Soken,  1  Hemd
und  1.  Holzmöze.  Sämtliche  Ortsobrigkeiren  und  Polizei-Behbrden  werden  daher  ersucht,  nicht  nur  zu
der  Beifahung  gedachten  Wursters,  sondern  auch  zu  der  Beibringung  der  von  ihm  entwendeten  Stüken
die  ndthigen  Anstalten  zu  treffen.  Den  12.  Okt.  1616.  K.  Oberamt,
        <pb n="350" />
        826

Weilheim.  Anna  Catharina  Bernauer  von  Weilbelm  an  der  Tek,  wandert  nach  #indan  aus,
und  wird  von  ihrem  Pfleger,  Alerander  Moll,  rückfichtlich  ihrer  innländischen  Verbindlichkeiten  Ein  Jahr
lang  vertreten.  Den  2.  Sept.  1816,  "  Obemthchdkiuh

 

Calw.  In  dem  Hause  des  bei  dem  hiesigen  Criminalamt  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen
  Georg  Friedrich  Heinz,  Bauren  von  Aidlingen,  Oberamts  Boͤblingen  sind  solgende  Effekten,  üͤber
deren  Erwerb  der  Verbaftete  nicht  gehoͤrig  sich  ausweisen  kann,  gefunden  worden:  1  vergoldete  filbeme
rundgeformte  Tabackdose,  9  seidene  Haloͤtuͤcher,  2  geblumte  Kissenziechen  mit  II.  S.  bezrichnet,  5  meuse
selinene  Halstücher.  Da  diese  Effecten  wahrscheinlich  gesiohlen  worden  sind,  so  wird  der  Eigemhümer
derselben  biemit  aufgefordert,  bei  der  untergeichneten  Stelle  sich  zu  melden,  und  gehdrig  auszuweisen.
Den  21.  Okr.  1616.  Criminalamt  der  K.  Landvogtei  Schwarzwald.

Ebingen,  Bablinger  Oberamts.  Das  hienach  näher  signal'  sirte  Eheweib  des  Leinenwebers  Got#
lieb  Sereich,  Regina  Gottliebin,  von  Ebingen,  ist  kürzllch  wegen  Felddiebsiahls  in  Unrersuchung  gekommen,
  und  hat  sich  nun  vor  einigen  S  von  Haus  entfernt,  ohne  bis  jezt  wieder  zurückgekehrt  zu  senn.
Alle  Hoch=  und  Wohllèbl.  Civil  und  Milirair=  Behörden  werden  daher  geziemend  ersuchr,  aus  diese  Person
  genau  fabnden  und  sie  im  Betretungsfall  bleher  einliefern  zu  lassen.  Signalement.  Regius
Gottliebin,  Eheweib  des  Leinenwebers  Gotrlieb  Streich,  von  Ebingen,  30  F.  alt,  ist  5  Fuß  1  Joll  greß,
untersezter  Statur,  mit  Blatternarben  im  Gesschr,  schwarzer  Haare,  ebenfalls  schwarzer  Augbraunen,
grauer  Augen,  spitziger  Nase,  mittlern  Munds,  voller  Wangen,  guter  Zähne,  runden  Kinns  und  gerader
  Beine.  Bei  ihrer  Entweichung  war  sie  bekleidet  mit  einer  schwarzen  Backenhaube,  grünen  Reck,
blau  und  weiß  gestreiften  barcheinen  Schurz  und  einem  grauen,  wollenen  gestrikten  Kittel.  Ebinges,
den  16  Oct.  1616.  K.  Beamtung.

Gerabronn.  Dem  Georg  Michael  Jiegler  von  Unterweiler,  hiesigen  Oberamts,  wurden  in  der
vom  4Aten  auf  den  Sten  d.  Mon.  mittelst  Ourchbrechung  einer  Riegelwand  aus  einem  Schrein  und  dens
dem  Boden  6  Stüfk  flächsenes  Tuch,  je  zu  36  Ebdlen  betragend,  6  Sitük  werkenes  diro  von  nemlichn
Länge,  1  Stük  wollenes  dito  biederfarbig,  12  Manns,  Hemder,  6  —  10  Stük  dürrer  Spek,  1  Hajca
Rindschmalz,  und  1  Korb  Ever  entwendet.  Hievon  werden  alle  Hoch-  und  Wodlldbl.  Polizes-  Behr#
den  mit  dem  Ersuchen  in  Kenntniß  gesezt,  zu  Entdeckung  dieses  Diedstahls  die  geeigneten  Anstalten  #
treffen.  Den  7.  Okt.  1816.  .  Z  Oderamt.

Waiblingen.  Die  hienach  fignallsirte  Maria  Hegerin  von  Ober-Rieringen,  Vaihinger  Obe#r#
amts,  welche  wegen  eines  begangenen  Kleider-Diebstahls  am  2ten  d.  Mon.  hier  in  Verbaft  kam,  ha
am  éten  dig,  Nachmittags  auß  ihrem  Gefängniß  gebrochen,  und  sich  flüchtig  gemacht.  Sämtliche  Hoch
und  Wohllöbl.  Justiz=  und  Polizeistellen  werden  ersucht,  auf  dieses  Werbsdild  fahnden,  und  fie  im  B.
tretungsfall  hieher  liesern  zu  lassen.  Signalem  ent.  Hegerin  ist  23  J.  alt,  mitrtlerer  etwas  schlar.
ker  Statur,  hat  braune  in  einen  Zopf  gebundene  Haare,  braune  Augen  und  Augbraunen,  kleine  Na
mittlern  Mund,  gute  Zähne  und  ein  bräunlichres  Gesichr.  Sie  trug  bei  ihrem  Entweichen  cine  Bändel,

haube,  ein  rothes  Halstuch  und  Schurz,  einen  rothgeschlagenen  Unterrok  und  Schuhe.  Den  5.  Ck.
1816.  K.  Oberamt.

Obertürkhbeim,  Oberamts  Cantslatt.  Am  Nocckar=  Steg  zu  Obertürkheim  wurde  unterm  i7ten
d.  Mon,.  ein  neugebohrnes  Kind,  weiblichen  Geschlechts  aus  dem  Neckar  todt  aufgefangen,  das  *
kommen  reif,  und  an  dem  keine  äußere  Verletzung  wabrzunehmen  war.  Es  entstehr  daraus  der  Verdachr,
  daß  irgend  eine  treulose  Mutter  dies  Kind  in  den  Reckarfluß  geworfen  haben  duͤrfte.  In  dieser
Hinsicht  werden  sämtliche  Hoch=  und  Wohllöbl.  Orts-Obrigkeiten  geziemend  ersocht,  möglichst  genaue
Nachsorschungen  innerbalb  ibres  Beznts  ansiellen,  und  im  Fall  des  Erfelgs  eines  Resultätes  bicruͤber,
selches  hieher  gelongen  zu  lassen.  en  10.  Okr.  1616.  K.  Oberamt  Cantsiatt.

Dbôfingen,  Leonderger  Oberamts.  Da  in  dem  Ort  Hbfingen  die  natürlichen  Kinderpoken  auege
brechen  sino;  so  wird  solches  zu  jedermanns  Warnung  aumit  bekannt  gemacht.  Leondera,  den  22.  Ok.
1816.  K.  Oberamt.
        <pb n="351" />
        Nro.  49  1316.  5#7

Königlich=  Württemhergisches
Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag,  a.  Nov.

 

Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  Könkg  von  Würtremberg.

Liebe  Getreue!  Es  hat  der  göttlichen  Vorsehung  gefallen,  Seine  M  eK4e
den  Allerdurchlauchtigsten  König  Friderich,  Unseres  vielgeliebtesten  Herrn  Vaters
Gnaden,  heute  Morgen  gegen  zwey  Uhr,  aus  diesem  Leben  abzurufen.

Da  nun  kraft  des  in  Unserem  Königlichen  Hause  bestehenden  Erftgeburts.  Rechts,

Uns  die  Nachfolge  in  der  Regierung  angesallen  ist,  und  Wir  dieselbe  auch  wirklich  angetreten
  haben:  so  geben  Wir  euch  solches  hiermit  gnädigst  zu  erkennen,  und  versehen
Uns  zu  allen  Unsern  Königlichen  Beamten)  geistlichen  und  weltlichen  Dienern  und  Unterthanen,
  daß  sie  die  schuldige  Dienstpflicht,  Treue  und  Gehorsam  erfüllen  und  leisten
werden.
Die  Wohlfahrt  und  das  Glück  der  Uns  anvertrauten  Unterthanen  wird  das  einzige
Ziel  Unserer  Bemühungen,  und  es  wird  Unser  erstes  Bestreben  seyn,  die  Erreichung
dieser  hohen  Jwecke  durch  eine  dem  Zeitgeiste  und  den  Bedürfnissen  Unseres  Volks  entsprechende,
  und  seinen  Wohlstand  erhöhende  Verfassung  sscher  zu  stellen.

Indem  Wir  hierzu  die  heilige  Verpflichtung  übernehmen,  versichern  Wir  euch  und
alle  Unsere  Königlichen  Untrerthanen  Unserer  Koöniglichen  Huld  und  Gnade.  Gegeben,
Stcutigart,  den  30.  Oftober  1816.  Wilhelm.

4Ad  Mand.  Sacr,  Reg.  Mej.  propr.
Minister,  Staats=  Secreiskh,
v.  Vellnagel.

Se.  Königl-  Masestdät  haben  folgende  Titulatur  für  Ihre  allerhöchste  Person

zu  bestimmen  geruht:
Wilhelm,  von  Gettes  Gnaden,  König  vor  Württemberg
        <pb n="352" />
        In  denkschriftlichen  Singaben#ist,  statt  der  förmlichen  Anrede,  oben  in  Verbindung  mie
dem  Vortrage  zu  setzen:  ·-  .-Ture««KdniglicheMa-«estät


imd  auf  det  Adresse:
An  den  Könlg.  ··
Stuttgart,  ben  56.  Okt.  1816,  Königl.  Staats-Ministerium.

Erlaß  an  die  Königl.  Oberämter,  die  Bestra  fung  der  zweiten  Scortations-Vergchen  berreffend.

Da  man  schon  mehrfältig  währgenommen  chat,  daß  von  den  Oberämtern  bei  Bestrafung
  der  zweiten  Scortations-Vergehen  die  Vorschriften  des  Gesetzes  v.  31.  Jul.  1806.
9.  3  Pt.  1.  nicht  genau  beobachtet  werden;  so  will  man  sämtlichen  Kön.  Oberämtern  gemessenst
  eingeschärft  haben)  sich  genau  nach  diesen  gesezlichen  Bestimmungen  zu  achten,
und  zufolge  derselben  in  der  Untersuchuns  jedesmal  zu  erörtern,  oh.  die  für  das  erste
Vergehen  angesezte  Strafe  schon  ganz)  oder  über  die  Hälfte  baar  oder  durch  Abverdienung
  in  herrschaftlichen  Geschäften  berichtiget  sei,  oder  bereics  ein  darüber  getroffener
und  bestärigter  Akrord  vorliege,  und.  nur  wenn  einer  dieser  Umstände  eintritt,  die  doppelte
  Scortations-Strafe  anzusetzen)  im  entgegengesezten  Falle  aber  nach  Maaßgabe  der
weiteren  Vorschriften  jenes  Gesetzes  ad  Punes.  2.  und  3.  zu  verfahren.  Stuccgart,  den
—ti  buigl.  Justiz-Ministerium.  von  der  Lühe.

Mechis-Frkenntuife  des  Kda  Ober  -  Justiz  -  Collegiums.
1)  In  der  Concuxssache  des  seit  dem-Russischen  Feldzuge  vermißten,  aus  Srtutt,
art  gebürtigen  Hauptmanns  Georg  Ludwig  von  Hegel,  vom  vormaligen  Infanterieegisremt
  Nr.  1.  Prinz  Pauk,  wurde  das  Locations-Urthel  ausgesprochen.  Stuttgart
den  2.  Okt.  1816.

2)  In  der  Freiherrlich  v.  Schleitheimschen-Concurssache  wurde  der  dem  Königlk.
Baiernschen  Geheimenrath,  Kammerherrn,  Freiherrn  von  Böhnen,  dem  Freiherrn  Edristian
  von  Münch  zu  Möüheingen,  der  Freifrau  Josepha  von  Schleitheim,  geb.  v.  Werdenstein,
  und  Johann  Andreas  Kugler  von  Augsburg,  als  Masse  Gldubigern  durch
das  Lorations=  Urthel  vom  12.  April  1814.  auferlegte  Beweis  für  desert  erklärr.  1b.  cd.

5)  In  der  Rechts-Sache  erster  Instanz  zwischen  Burgermeister  Schmid  zu  Nagold
  Kl.  und  dem  Frscherrn  Christian  v.  Münch  auf  Hohenmuhringen,  Bekl.  pcr#  aciion.
#eonduc!,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Stutig.  den  4.  Okt.  1816.

4)  Die  Appellacions=  Sache  von  Meckarsulm  zwischen  Thomas  Bierers  Sheweib  daselbst,
  Vorkl.  Nachbekl.  Antin  und  den  Erben  des  Soldaten  Peter  Ihle  von  da,  Vorbekl.
  Nachkl.  Aten)  Erbschafts-Anlprüche,  zur  Zeit  Arrest  betr.)  wurde  wegen  Mangels
auer  gegründeten  Leschwere  per  Rescript.  verworfen.  Stuttg.  den  5.  Okt.  1816.
        <pb n="353" />
        *§9.

Erkenntulße  des  Könlglk.-Ebe  Eerichts--Den
  23.  O.  1  66.  wurden  geschieden:
2)  Ohristina  Catharina  Hamm  von  Zuffenhausen,  Oberam's  Ludwigsburg,  geb.
Sreiner  von  Oßweil,  desselben  Oberamts,  Kl.  von  Undreas  Hamm,  Bürger  und  Zieg-—
  40  Zuffenhausen,  Bekl.  ex  #p.  aduluern,  unter  Verartheilung  des  Beklagten  inzdie
Kosten.  ·  H--2)·Jakobsciedtich·9utbub,BürgekuanolzhauerIn
  Spiecbergy  Oberamts  Nagold,
  Kl.  von  Eva  Maria,  geb.  Stikel  von  da,  Bekl.  ex  p.  quali.  delert,  unter  Ver-Hleichung
  der  Kosten.
8)  Johann  Maier,  Bürger  und  Taglöhner  zu  Kronhütte,  Oberamts  Lorch,  Kl.
Basshioius,  hgeb.  Schure  von  da,  Bekl.  e#r  enp.  Luali  desert.  unter  Vergleichung  der
osten.  '  ·

Stegs-ektekmmißioe»du«ihc.Camimutcwmm
AåUwCssu.Kegi-olhj."

Am2.Sept.wurdegegendmzuMergentheimverhaftetenPhilipHAbeksVon
Tauberreccersheim,  in  Baiern,  wegen  wiederholten  Diebstahls  und  Brechung  einer  geleisteten
  Urohede,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten,  eine  achtmonatliche  Zuchthaußstrafe  mit
dem  #nhanz  erkanne,  daß  er  nach  deren  Erstehung  in  seine  Heimach  verwiesen  werden
  soll.  '  «

MmistderzuNottenbukginVerhafcundllntasuchung"gesommenexswsm
Gottlieb  Gluck  von  Gülestein,  Oberames  Herrenberg,  wegen  wiederholter  Betrüzerei,
Fälschung  und  verbotswidrigen  Einseßens  in  eine  fremde  Lotterie,  neben  dem  Ersage  aller
  Kosten,  mit  einer  neunmonatlichen  Juchthaußarbeit  bestraft  worden.

Eodcem  wurde  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Johann  Mate  von  Laibach,  Oberamts
  Künzelsau,  wegen  Bigamie  und  Bagirens,  zu  zweijséhriger,  und  dessen  Mitschuldige
  Margaretha  Burkert  von  Niedernhall,  Oberamts  Künzelsou)  zu  einer  anderthalbjährigen
  Zuchthauß#trafe  verurtheilt,  auch  rücksschtlich  der  Kosten  das  Erforderliche  verfüge.

Den  3.  Sept.  ist  der  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Jo,
hann  Georg  Stehle  von  Jesingen,  Oberamts  Sulz,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben
  dem  Ersatz  aller  Kosten  mit  einjähriger  Festungsarbeit  belege  worden.  -

-EoslmwukdegegendemmegenEhebruchsundMißhaiwisngseineeEhrfur-zu
Rottenburg  verhafteten  Johann  Georg  Fauser  von  Aistaig,  Oberamts  Sulz,  neben  dem
Kosten=  Ersah  eine  fünfmonatliche  Festungsarbeit  erkannt.

Unter  dem  4.  Sept.  ist  der  zu  Oehringen  in  Untersuchung  gekommene  Georg  Wagner
  von  Sailach,  wegen  Ehebruchs  mit  einer  taubstummen  Person,  neben  dem  Ersaße
aller  Kosten  mit  einer  viermonatlichen  Festungsarbeit  bestrafe  worden.

Modem  wurde  die  zu  Gôppingen  verhaftete  Anna  Marig  Molter  von  Jebenhausen,
Oberamts  Göppingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  Erstattung  uller  Kosten  3u4
liter  sechsmonatlichen  Zuchthaußstrafe  und  nachheriger  Reelusson  in  eineim  Apbeicshaußsauf
  sechs  Mongts  condemnirt.  -.

—  —  —
        <pb n="354" />
        55%

Am  5.  Sept.  ist  gegen  die  zu  Alederf  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Erescentia  Scheppler  von  Schrekensee)  Oberamts  Ravensburg,  wegen  verübter  Brand,
stifeung,  Diebstahls  und  Ehebruchs,  eine  fünfzehnsährige  Zuchthaußstrafe  erkannt,  und
rüksschtlich  des  Schadens  der  Kosten  das  Angemessene  verfügt  worden.

en  6.  Sept.  wurde  der  zu  Blaubeuren)  wegen  wiederholten  Ehebruchs,  in  Unter
suchung  gekommene  Johann  Bohnaker  von  Pappenlau,  Oberamés  Blaubeuren,  zu  zwam
Rigwöchiger  Gefängnißstrafe  bei  geschmeidiger  Kost,  und  dessen  Mieschuldige,  Barbar
Fißler  von,  da,  zu  zwanzigwöchiger  Zuchthaußstrafe  als  Hofschäáfferin,  so  wie  wegen
Scoorration  zu  einer  Geldbuße  von  20  fl.  verurtheilt.  Die  Untersachungs=  Kosten  wurden
den  beiden  Inculpaten  zum  gemeinschaftlichen  Ersaßte  zugeschieden.

Uncter  dem  9.  Sept.  ist  der  zu  Alrdorf  in  Verham  und  Untersuchung  gekommene
Rathsverwandte  Joseph  Huber  von  Kißlegg,  Oberamts  Wangen,  wegen  Kirchen-Dirbstahls
  und  Veruntreuung  offentlicher  Gelder,  neben  dem  Erlatze  aller  Kosten,  von  seiner
Rachsverwandten,  Stelle  casstrt,  und  mit  vierfähriger  Festungsarbeit  belegt  worden.

kkodem  wurde  der  zu  Ulm  verhaftete  Johann  Martin  Manz  von  Pflummern,  Ober,
ames  Riedlingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  zu
sechsmonatlicher  Festungsarbeit  und  nachheriger  Reelusson  in  ein  Arbeitshauß,  jedoch  wenigstens
  auf  drei  Monate  verurtheilt.

Todem  ist  der  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Joh.  Blöch
le  von  Boll,  Oberamts  Sulz)  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Erfatze  des  Schadens  und
der  Kosten  mit  einer  viermonatlichen  Zuchthaußarbeit  bestraft  worden.

kodem  wurde  gegen  die  zu  Heilbronn  verhafcete  Catharina  Schoch  von  Untetheim
bach)  Oberamts  Weinsperg,  wegen  culposer,  lebensgefährlicher  Behandlung  ihres  neuebohrnen

  Kindes,  dann  Concubinats  und  Vagirens,)  eine  viermonatliche  Zuchthaußstr,
"  und  gegen  ihren  Mitschuldigen  Johann  Jakob  Heinrich  Gent  von  Neuhauß)  un
Großherzogthum  Baden,  wegen  Beitdefe  bei  dem  ersten  Vergehen  und  wegen  Concub
nats  und  Vagabundität  eine  viermonatliche  Festungsarbeit  ausgesprochen,  und  rüfstchelich
der  Kosten  das  Erforderliche  verfügt,  auch  zugleich  verordnet,  daß  nach  erstandene
Socrafe  die  Schoch  unter  genaue  ortspolizeiliche  Aufscht  zu  stellen,  Gent  hingegen.  ous
den  Königl.  Staaten  zu  verweisen  sei.

Kodem  ist  der  zu  Göppingen  in  Untersuchung  gekommene  Jakob  Müller  von  Ku#
chen,  Oberames  Geißlingen,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Erfatze  aller  Kosten  zu  viers
menatlicher  Zuchthaußstrafe  als  Hofschaffer,  verurtheilt  worden.

Kodem  wurde  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Georg  Peter  Zorn  von  Forchtenberg,
Oberamts  Oehringen,  wegen  Betrugs,  Fälschung  und  Vagirens,  neben  dem  Ersaszder
ihm  zugeschiedenen  Kosten,  mit  einer  anderthalbjährigen  Zuchthaußstrafe  belegt.

Am  12.  Sept.  ist  der  zu  Reutlingen  in  Untersuchung  gekommene  Johann  Geers
Hornung  von  Ohmenhausen,  Oberamts  Reutlingen,  wegen  wiederholten  muthwilligen
Querulirens,  zu  viermonatlicher  Zuchthaußstrafe  condemnrt,  und  auf  den  Fall  seiner
fortwährenden  Unbotmassigkeit,  angemessene  Verfügung  getroffen  worden.

Den  15.  Sept.  wurde  der  zu  Rottenburg  verhaftete  Joseph  Müsssigmann  von  Vol-
        <pb n="355" />
        531

maringen,  Oberamts  Horb,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten
  und  des  Schadens,  mit  einer  einsährigen  Juchthaußstrafe  belegt.

Eodem  ist  gegen  die  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene  Meria
SCatharina  Geissel  von  EHhlingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Erfatz  aller-Kosten
  eine  neunmonatliche  Juchthaußstrafe  ausgesprochen,  und  ihre  nachherige  Verwahrung
  in  einem  Jwangarbeitshauß  bis  zu  erprobeer  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  neun
Monate  verfügt  worden.

Uncer  dem  16.  Sept.  wurde  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Gottlieb  Kühner  von  Brek#-tach,
  Oberamts  Nekarsulm,  wegen  wieberholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten,
  so  wie  des  Schadens,  zu  einer  zehnmonatlichen  Juchthaußstrafe  und  nachheriger  Reclusion
  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  sechs  Monate
  verurtheilt.

Am  19.  Sept.  ist  die  zu  Mergentheim  in  Untersuchung  gekommene  Catharina  May
von  Apfelbach,  Oberamts  Mergentheim,  wegen  Gewehrverheimlichung  und  Theilnahme
an  Wilderei:  Vergehen)  neben  dem  Ersatze  der  ihr  zugeschiedenen  Kosten  mic  viermonatlicher
  Zuchthaußstrafe  belegt  worden.

Den  21.  Sevt.  wurde  der  zu  Rottenburg  verhaftete  Conrad  Haug  von  Hirschau,
Oberames  Roettenburg,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten,
zu  achtmonatlicher  Festungsarbeit  und  nachheriger  Verwahrung  in  einem  Arbeitshauß  bis
zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  drei  Monate  condemnirt.

Untcer  dem  26.  Sept.  ist  der  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Christian]  Nagel  von  Sickenhausen,  Oberamts  Tübingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,
  neben  dem  Ersaß  des  Schadens  und  aller  Kosten,  zu  einer  halbstündigen  Ausstellung
  auf  der  Schandbühne,  und  sechsmonatlicher  Juchthaußarbeit  verurtheilt  worden.

Am  25.  Sept.  wurde  der  zu  Aledorf  verhaftete  Johann  Huber  von  Bregenz  in  Vorarlberg,
  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersahße  des  Schadens  und  der  Kosten,
  mit  achemonatlicher  Festungsarbeit  belegt,  und  dessen  nachherige  Ausweisung  aus
den  Königl.  Staaten  verfügt.

Den  25.  Sept.  ist  gegen  den  zu  Altdorf  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen
Johann  Baptist  Lorenz  von  Röehenbach,  Königl.  Baierischen  Landgerichts  Weiler)  wegen
  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Schadens,  und  angemessenen  Kosten,  Ersaße,
eine  zweisaährige  Zuchchaußstrafe  erkannt,  und  dessen  nachherige  Ausweisung  aus  den  Kö,
nigl.  Staaten  angeordnet  worden.

 

Se.  Königl.  Masest.  haben  vermäög  allerhöchsten  Rescripts  vom  20.  Okk.  das  erledigte
  Ober=  Acciseamt  im  Cameral“  Bezirk  Beuttelsbach  dem  beabschiedeten  Quartiermeister
  Krais  allergnädigst  zu  übertragen  geruht.  4

Vermög  allerhöchsten  Rescriprs  vom  a6.  Okt.  haben  Se.  Königl.  Mas  .  die  erledigte
  Garnisons,  Predigers,  Stelle  auf  dem  Hohen-Asperg  dem  Vikar  M.  Gunzler  in
Kuchberg,  Diocese  Marbach,  allergnddigst  übertragen.

Se.  Königl.  haben  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  23.  Okt.  den  Polizei=  Sol-
        <pb n="356" />
        332

daten,  vormaligen  Gardisten  Ludmann,  zum  Postwagen-Conductenr  bei  dem  Koͤnigl.
Seneral-Postamt  Stuttgart  zu  ernennen  allergnadigst  geruht.

 

Baknang.  Auf  allerunterthaͤnigstes  Bitten  der  Gemeinden  Rietenau,  Reichenberg
und  Großaspach,  welche  im  verflossenen  Sommer  bedentenden  Wetterschaden  erlitten  haben,
  geruhten  Ee.  Königl.  Maj.  der  ersteren  Gemeinde  108  Scheffel  5  Sri.  Din,
kel,  der  zweiten  14  Schst.  3  Sri.  Roggen,  und  16.  Schfl.  3.  Sri.  Dinkel,  und  der
drikten  5  Schfl.?  Sri.  Roggen  und  102  Schfl.  a  Sri.  Dinkel  um  Snadenpreise,  und
auf  Borgfristen  zur  Aussaat  von  dem  hiesigen  Cameralamts  Kasten  allergnädigst  verabfolgen
  zu  lassen.  Dadurch  ist  dem  dringendsten  Bedürfniß  der  ärmern  Classe  diese
Ortsbewohner,  welche  ohne  diese  allerhöchste  Gnade  ihre  Güter  nicht  häcten  anopftansen
können,  auf  eine  höchstwohlth#tige  Weise  abgeholfen)  und  denselben  wenisten  fürs  kom,
mende  Jahr  die  tröstende  Hofuung  einer  gesegneten  Aerndte  eröfnet.  ie  Emofänger
haben  das  unterzeichnete  Oberamt  gebeten,  ihren  allerdevotesten  Dank  für  diese  allerhöch
ste  Wohlthar  öffentlich  zu  bezeugen,  und  die  innigsten  Segenswünsche  Sr.  Königl,
Majs.  darzubringen.  Den  25.  Okt.  1876.  Kön.  Oberamt.

Bahlingen.  Der  Invalide  Georg  Jakob  Riesch  von  Ebingen,  disseitigen  Obeo
amts,  hat  den  22.  Jul.  d.  J.  den  in  den  Schmeihen-Fluß  gefallenen  Bäker)  Johan,
nes  Krimmel  daselbst,  mit  muthvoller  Entschlossenheit  und  Anstrengung,  und  nicht  ohne
Gefahr  für  seine  Gesundheir,  vom  Tode  des  Ertrinkens  geretcet;  welche  verdienstliche
Handlung  zu  Folge  allerhöchsten  Decrets  Knigg  Section  der  innern  Administration
vom  gten  dieses  hiemit  öffentlich  belobt  wird.  en  21.  Okt.  1816.  K.  Oberamt.

Heidenheim.  Der  Bauer,  Ehristian  Mak  in  Brenz  hat  das  2#  sährige  Kind  des
Hofbauren  Mattháus  Maser  daselbst,  welches  in  den  ausserordentlich  stark  angeschwollenen
Brenzflutz  gefallen  war;  ohne  Rüksicht  auf  eigene  Gefahr  mit  leltener  Entschlossenheit
vom  augenscheinlichen  Tode  errettet.  Auf  allerhöchsten  Befehl  wird  diese  verdiemtliche
Handlung  des  Mak  zu  seiner  Ehre  und  zur  Nacheiferung  für  andere  hiemit  zur  böffentli,
chen  Kenntniß  gebracht.  Den  18.  Okt.  1896.  K.  Oberamt.

 

Stuttgart.  In  dem  Känigl.  Vostgebude  dabier  werden  bis  Dienstag  den  s.  Nov.  ein  Qu#m#
tum  altes  Eisen  an  Rad=  und  Gußs-SEisen,  alze  Aufhollke#en,  eine  Wende,  zerschiedencs  altes  Lederwerk
  an  Sütteln,  Pferdegeschirt  mit  Halpern  und  Zügeln,  Kommeter  und  Fellrisen  im  dffentlichen  Ause
streich  verkauft  werden,  wozu  sich  die  Liebhaber  Vormitags  um  9  Uhr  einfinden  moten.  Den  21.  #,
4616.  Ködn.  General=  Pastamt.

Altenstaig,  Stkadt.  Am  16.  Nov.  d.  J.  werden  2  Kirchenglocken  zu  Minderspach,  wovon  de
roͤßere  etwa  3  Tentuer  schwer,  gesprungen  ust,  und  die  kleinere  von  ungefähr  30  Pfd.  im  Gewicht,  ein
Secth  bat,  dabei  aber  noch  ziemlich  gut  ibut,  im  Aufstreich  verkanft.  Die  Liebbaber  werden  andurch  eingeladen,
  sich  an  gedachtem  Tas  Morgens  8  Uhr  in  des  dorrigen  Schulrbeißen  Haus  einzufinden,  und
N#e  Verkauf#Bedmgungen  zu  veruehmen.  Den  16.  Okt.  1616.  K.  Cameralann  Altenstaig.

Untertürkbeim.  Durch  allergnddigsten  Befesl  vom  30.  Sept.  d.  J.  ist  die  unterzeichnete  Stelle
angewiesen,  die  zur  Königl.  Hof=  und  Domamen=  Kammer  gehbrige  Kellereis  Vehausung  dah##er  mit  Ne-
        <pb n="357" />
        833

dengebäuden,  Hef,  Garten  „2  VBrtl.  Grasboden,  1  Vril.  Banland,  auch  Mrg.  Baumgarten,  unter
Worbehalt  allerhöchsten  Ratificatlen  an  den  Meistbierenden  zu  verkaufen.  Oas  Wohngedände  ist  2  stokigt,
und  enrhüält  cinen  sehr  guten  Keller  zu  200  Ammern,  parterre  1  ebares  Wob#mmer  mu  Alkow,
2  Nebenziminern,  Küche  und  Speiskammer,  in  der  Belletage  1  großen  beizbaren  Saal,  ei
beizdares  Möohnzimmer  mit  2  Nebenzimmern,  unterm  Dach  beschlossene  Kammern.  Ein  6  -
de  ist  "  ockgr.  entdbälr  einen  großen  Holzstall  und  Hruboden.  Das  zweite  Nebengebäude  enthält  einen
Pferd-=  und  Rindviehnall,  so  wie  einen  geraumigen  Gurerboden.  Unter  beeden  sind  2  ineinander  gehende
  gewöolbte  Keller  zu  250  Almern  befindlich.  Im  Hof  definden  sich  Schwein=  und  Geflügel,  Stallungen,
  ein  massives  Waschdauß  nut  laufendem  Bronnen.  Das  Gärt#iein  hält  171  Rth.  im  Meßt.  Die
Ausstreichsverhandlung  wird  am  Donnastag  den  14.  Nov.  d.  J.  Dormittags  10  Uhr  in  dem  obigen.
derrschaftl.  Wohngedände  vorgenommen  werden,  und  kdonen  die  Liebbaber  das  Hauß  und  Güter  tüglich
deaugenscheinigen,  und  die  weitere  Conditionen  erfahren.  Der  14.  Og.  1616.  «
du.  Hof=  und  Domainenkammer-Weingarts-  Inspection  allda.

Ebiugen  an  der  Donau.  Die  Sommer-Schaafwaide  der  Commun  Niederhosen,  welche  140
Stöäk  erträgt,  wird  am  5.  Nev.  an  den  Meistbietenden  verliehen.  Die  Verhandlung  gcht  auf  gedachte
Jeit  dahler  auf  dem.  Rathhaus  vor  sich,  wo  sich  die  Viebbaber  bis  am  Morgeny  Uhr  cinzusinden,  und
die  weitere  Bedingnisse  zu  vernehmen  haben.  Den  1.  Dkt.  18160.  K.  Oberamt.

Ehlngen  an  der  Donau.  Die  Sommer=  Schaafwaide  der  Commun  Frankenhofen,  welche  2005
Stük  erträgt,  wird  im  offenrlichen  Tusstreich  auf  5  Jahre  verlichen.  Die  Lebhaßer  haben  daher  am
Freitag  den  15.  Nov.  Vormittags  9  Uhr  dahier  auf  dem  Rathhaus  sich  einzufinden.  s.  Ott.  1316.
-  K.  Oberamt-Heidenheim.
  Da  die  Verleihung  der  Schaafweiden  zu  Hürben  und  zu  Eselcbmio,  wevon  die
erstere  zu  300  Stat,  die  zweite  zu  150  Stük  berechtigt  ist,  die  allergnädigste  Genehmigung  nicht  erhalten
  hat,  so  wird  Montags  den  11.  Nov.  d.  J.  Vormittags  10  Uhr  auf  allhiessgem  Rathbauß  eine  neue
Perleihung  vorgenommen  werden,  und  werden  zu  dieser  Verhandlung  die  Liebaber  hleunt  eingeladen.
Den  2#.  Oft.  1616.  kB  Oberamr.

Pflummern.  Donunerstags  den  21.  Nov.  Nachmittags  2  Uhr  wird  die  Schasfwaide  daselbst.
welche  200  Stük  erträgt,  auf  5  Jahre  verliehen.  Die  Vebbaber  haben  sich  mit  obrigkeitlichen  Zeugnise
en  öber  ihr  Prädikat  und  daß  sie  im  Stande  sind,  die  erforderliche  Canrion  zu  leisten,  zu  versehen.

ugleich  wird  die  disherige  Schifers-Wohnung  im  öffentlichen  Aufstreich  verkauft.  Den  22.  Okt  1616.
Steuerrath  der  Landvogkei  an  der  Donau,  und  Cameralamt  Heiligkreuzthal.

Stnuttgart.  Der  unter  dem  Kinigl.  Garde-Regiment  zu  Fuß  gestandene  Gemeine,  Ehristian
Gottfried  Heinrich  Weber  von  hier,  27  J.  alt,  ein  Leistschneider  von  Profeßion,  ist  den  11.  Sept.  d.  J.
im  Urlaub  desertirt.  Es  werden  deßbalb  alle  Behdrden  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  fabnden,  ihn  auf
Betreten  arrctiren,  und  an  das  Regiments-Commando  zu  Stuttgart  abliefern  zu  lassen.  Den  14,
Olt.  1816.  Kön.  Stadt-Direknon.

Stuttgart.  Gensd'arwe  Georg  Gelselhardt,  von  Oberstetten,  Oberamts  Münfingen  gebürtig,
20  J.  alt,  ist  am  20.  d.  Mon.  auf  einem  Transport  von  Heilbronn  ins  Badische  desertirt.  Alle  Militaire
  und  Eivil-Obrigkeiten  werden  demnach  geziemend  ersucht,  denselben  auf  Betreten  arretiren,  und
bieher  einliefern  zu  lassen.  Kda.  Commando  der  Gensd'armerie.

NKavenspurg.  Der  seit  längerer  Jeit  zu  Haus  auf  Urlaud  gewesene  Gemeine  des  Koͤnigl.  Jaͤ-er
  Regiments  Nr.  9.  Conrad  Ern#t,  gedürilg  von  Alrdorf,  hat  i  am  13.  d.  Mon.  in  der  Fruͤb  mit
urücklassung  seiner  Unisorm  von  Haus  entfernt,  und  allen  Verdacht  der  Deserlion  auf  sich  geworfen,
erselbe  ist  untersezter  Sratur,  hat  dunkle  schwarze  Haare;  breite  Gtirne,  schwarze  Augen,  spigige  Nase,
  schwarzen  Schnurr=  und  Backendart,  und  ist  soust  ohne  Gebrechen,  er  trägt  einen  schwarzen  runden
Hur,  ein  weites  oder  schwarzes  Halsinch,  eine  grüne  oder  gelbe  Weste,  einen  bleu  ü#cenen  Ueberrok
mit  gesponnenen  Kndpfen,  lange  blauc  oder  grüne  tüchene  Leen  und  Etiesel  amiliche  Hoch  ud
We#lbbOdrigkeiren  und  Poligeis  Behbrden  werden  geziemend  ersucht,  auf  dieiru  5.00  1  3  2%

 

/
        <pb n="358" />
        334

fahnden,  und  solchen  im  Betretungsfall  an  hiesiges  Oberamt  oder  das  Koͤnigl.  Regiments-  Commande
in  Heilbronn  einliefern  zu  lassen.  Den  16.  Okt.  1616.  "“  K.  Oberamt.

Neuenbürg  Do  bei  der  lezten  Designation  zur  nächsten  Aushebung  und  Assentirung,  nachstebende
  disseitige  Rekrutirungspflichtige  abwelend  waren,  und  durch  Vernehmung  der  Eltern,  Verwandie
nud  Vormünder  über  ihren  gegenwärtigen  Aufenthaltsort  keine  Kundschaft  eingezogen  werden  konnte,  so
werden  dieselben  allerhoͤchster  Verordnung  emaͤß,  unter  Verwarnung  von  der  sie  betreffenden  Strase,
biemit  aufgefordert,  unverzüglich  in  ihre  Heimath  zurichhurehren  als  von  Neuenbürg:  Gotllieb
Malmshelmer,  Schmid.  Christoph  Heinrich  Müller.  Don  Unterhaugstett:  Joh.  Veong  Gaun.
Grundach:  Joh.  Ge.  Faas.  Joh.  Martin  Walz.  Loffenau:  Jak.  Kortl.  #biebenzells
Joh.  Christoph  Mienhardt.  Christlan  Fried.  Suchs.  Joh.  Michael  Hafner.  Johann  Ludwig  Wimien.

ösen:  Christoph  Fried.  Günther.  Ernstmöhl:  Johannes  vanzi.  Wildbaad:  Gou#fned

üntuer.  Joh.  Jakob  Großmann,  Spurins.  Joh.  Adam  Gurbdub.  Job.  Fried.  Martini.  Joh.  Jakob
Kraus.  Woldren##h  Fakod  Christoph  Scheerer.  Dobel:  Luew.  Fried.  Gall,  Spurins.
Mattbeus  Kudller.  Grásenhausen:  Jobann  Heinz.  Zugleich  werden  alle  noch  weiters  abwe,
sende  Militärpslichtige  wiederholt  angewiesen,  ihre  Ausenthaltsorte,  welche  sich  auf  das  Köngreich  beschränken,
  von  Zeit  zu  Zeit  ihrem  Orts  Vorstand  anzuzeigen,  um  nach  Vorfallen  das  Erforderliche  jederzeit
  verfügen  zu  küonnen.  Den  9.  Okt.  1616.  K.  Oderamt.

 

 

Adekmannsfelden,  Unterrombach,  Oberamts  Nalen.  Sopbfa  Margaretha  Schierl
von  Adelmannsfelden,  und  Barbara  Lemmommn  von  Unterrombach  haben  Auswanderungs=  Erlaubniß  er
balten,  werden  aber  durch  Bürgen  in  ihren  Gedurts,  Orten  auf  Jahresfrist  dertreten.  d  1.  Okt.  1810,

k  Oberamt.

Altfürsten  hötte,  Afsaltrach,  Oberamts  Weinsberg.  Georg  Tobias  Oechsle,  Hafner,
aten,  und  Georg  Tabias  Kieneße!  2ten  Orts  wandern  sogleich  mit  allergnddigster  Erloubniß  ersic#
nach  Baireuth,  und  kezterer  nach  Amerika  aus,  und  werden  binnen  Jahres  frist  wegen  erwaiger  hierläcdischen
  Verbindlichkeiten  durch  Bürgen  vertreten;  wornach  sich  diejenige,  die  egend  eine  Forderung  a##
DReselben  zu  machen  haben,  zu  achten,  und  ihre  ctwaige  Aniprüche  biunen  obenslehender  Frist  bei  unter
##chneter  Stelle  vorzubringen  haben.  Weinsderg,  den  1.  Okt.  1616.  .  Oberamt.

Schorndorf.  Woller.  Nachstehende  Bürger  vom  Zten  Ort  haben  die  allergnädigste  Erlautniß
  erhalten,  nach  Kaukasien  in  Rußland  auswandern  zu  dürfen,  nemlch:  Johann  Georg  Grieh,  Wen
gärtner,  unter  Pertretung  des  Andreas  Nachtrieb.  Leonhard  Schnabel,  Lemeweber,  unter  Veruckunz
des  Friedrich  Föhl.  Gotilleb  Koch  „  Schumacher,  unter  Vertreturg  des  Andreas  Schloz.  Job.  Georgz
Hutt,  Weingärtner,  unter  Vertretung  des  Johann  Kolb.  Friedrich  Hutt,  Weingärtner,  unter  Venrer
tung  des  Georg  Hutt.  Joh.  Georg  Schwarz,  unter  Vertretung  des  Lommwirihs  Nachtrieb.  Dusscs
wird  zu  dem  Ende  bekannt  gemacht,  damit  diejenigen,  welche  c  duocunqdue  Capite  rechtliche  Anipriche
  an  oberwähnte  Personen  zu  machen  haben,  sich  ianerhalb  Jahresfrist  an  ihre  obenbenannte  Siell
vertreter  wenden  mögen.  Den  20.  Sept.  1816.  K.  Oberamt.

Schwabbach.  Johannes  Eunst  daselbst,  hat  die  allergnddigste  Erlaubnig  erholten,  nach  Amert=#
  auszuwandern.  Welches  zu  dem  Ende  bekannt  gemacht  wird,  damit  alle  diejemzen,  welche  on  den
Emigranten  aus  irgend  einem  Rechtegrunde  Ansprüche  zu  machen  haben,  sich  an  seinen  Srelloertreier
Jakodb  Weidner  von  Schwabdach  innerhalb  Jahresfrist  wenden  können.  Den  5.  Okt.  1816.  Oberamt.

Waldsee,  Kandvogtei  am  Bodenser.  Da  dem  Marrin  Pfelser  von  Eisensurt  —  Anton  und  Gottfried
  Merk  von  Jiegolz,  und  Anton  Hobl  von  Alttbor,  die  Auswanderung  nach  Reinfelden,  München,
ond  Schumegg  in  Ungarn  unterm  13.  Aug.  11  und  16.  Eept.  d.  J.  aus  der  Hoechpreiel.  Section  der
innern  Admimsstratien  allergnädigst  bewilligt  worden,  so  werden  diejenige,  welche  an  ein  eder  andern
nusanene  se•hrüche  Aasbrche  6  haben  gheen  von  der  gesezlichen  Veriretung  E  de-  tteueser

en  Ortsvorstaͤnde  in  Kenntniß  gesezt,  an  welche  in  der  vorgeschriebenen  Jahresfrist  gehalten  wi
den  müßte.  Den  3.  Olt.  4810.  gelch  Vb  K.  Ollamn.
        <pb n="359" />
        Nro.  50.  1  310,  „  33r#
Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag=  9.  Nov.

 

 

Hollzel=  Verordnung  in  Beziehung  auf  Rug,  Mutterkorn,  Schwindelhaber  und  Kerursden,
welche  unter  den  diesjährigen  Früchten  in  Menge  vorkommen.  "

Die  ungewöhnlich  naße  Witterung  des  verflossenen  Sommers  hat  unter  dem  Getraide
  Saamenkrankheiten,  namentlich  Ruß  und  Mutterkorn  veranlaßt,  deren  Genuß
gefährliche,  bisweilen  tödtliche,  Folgen  haben  kann,  weswegen  schon  in  Generalreseripcen
vom  15.  Aug.  1707.  und  4.  Jan.  1786.  Borsichts-Maasregeln  angeordnet  worden  sind.]

Eben  diese  Witterung  hat  das  üppige  Gedeihen  solcher  Pflanzen  begünstigert,  deren
Saamen,  wie  des  Dippel-  oder  Schwindelhabers  (Lolium  temulemmum)  und  der  Korn#
raden  (egrostema  githago)  auf  die  Gesundheit  der  Menschen  sowohl  als  mancher  Hausthiere)
  welche  davon  genießen,  sehr  schädliche  Wirkungen  hervorbringen,  und  es  sind  aus
diesem  Grunde  schon  in  einem  General-Rescript  vom  18.  Merz  1010.  in  Beziehung  auf
den  Schwindelhaber  Vorschriften  ertheilt  worden.  «

Es  wird  daher  vor  dem  Genuß  dieser  kranken  und  giftigen  Saamen  hierdurch  aufs
neue  verwarnt,  und,  unter  Beziehung  auf  die  aͤltern  Geseze,  sorgfaͤltige  Absonderung
sener  von  dem  Getraide  durch  fleißiges  Werfen  und  Sieben  befohlen,  den  Kornmessern
genaue  Aufmerksamkeit  auf  gereinigte  Qualität  des  Getraides  eingeschärft,  den  Müllern
die  möglichste  Säuberung  der  unter  die  Mühle  gebrachten,  mit  Ruß  und  Mutterkorn
oder  Schwindelhaber  und  Kornraden  vermischten  Früchte  zur  Pflicht  gemacht,  und  den
Mehlhändlern,  Bekern,  Branntweinbrennern  und  Biersiedern  die  Beimischung  oder  Bes
nüzung  solcher  schädlichen  Bestandtheile  zu  Mehl)  Brod,  Brannewein  und  Bier  bei  hoher
  Strafe  verboten.  Um  insbesondere  das  Getraide  von  Ruß  vollkommen  zu  reinigen,
haben  alle  Müller  nicht  allein  sich  mit  einem  Koppbeutel  zu  versehen,  welcher  in  dem
ndchsten  Gang  bei  der  Gerbmühle  eingezogen  wird)  sondern  auch  den  abgegerbten  Kernen
  nachher  durch  den  St  uber  laufen  zu  lassen.

Schwindelhaber  und  Kornraden  sind  auch  dem  Geflügel,  doch  diese  noch  mehr  als.
jener,  schädlich,  hingegen  können  beide,  zuvor  abgekocht,  und  mit  anderem  Jutter  ver-
        <pb n="360" />
        338

mischt,  dem  Rindvieh,  auch  Pferden  und  Schaafen  ohne  Nachtheil  gereicht  werden.  S#
haben  aber  die  Menschen  sich  wohl  zu  hücten,  daß  sie  ssch  nicht  zu  sehr  dem)  deim  Ab-N
kochen  aufsteigenden,  Dampfe  nähern)  welcher  Schwindel,  Betaubung  und  deren  Folgen
  verursachr.  Dabei  wird  die  Ermahnung  angefügt)  zur  künftigen  Aussaat  möglichst
gereinigte  Früchte  zu  nehmen,  und  Schwindelhaber  und  Kornraden,  welche  demungeachtet
  wieder  auf  den  Feldern  sich  zeigen  würden,  vor  dem  Reifwerden  und  vor  der
Erudte  auszuraufen.  Stuttgart)  den  4.  Nov.  16816.
Königl.  Ministerium  des  Innern.  v.  Ottro.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz=  Collegiums.

1)  In  der  Appellations-Sache  von  Leonberg  zwischen  Georg  Friedrich  Wagner,
Schuster  in  Leonberg,  uxoris  nomine  Kl.  Anten)  und  dem  Chirurgen  Chriftian  Abraham
  Baicer  zu  Eltcingen  Bekl.  Arin,  einen  Hauscausch  betr.,  wurde  die  eingelegee  Caution
  wegen  Mangels  einer  gegründeren  Beschwerde  von  Amtswegen  verworfen.  Stutr,
gart,  den  7.  Okr.  110.

2)  Die  Appellations=  Sache  des  Johann  Georg  Herrmann  zu  Seizenhof,  Queru,
lanten  Anren)  gegen  Christine  Johannes  Herrmanns  Wittwe,  cum  cur.  und  dem  Psileger
  ihres  Kinds  Peter  Kern  von  Effringen  Querulaten  Aten)  eine  vertragsmaßige  Verbindlichkeit
  betr.,  wurde  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde  der  Relcript.  von
Amtswegen  verworfen.  Stutrg.  den  8.  Okt.  1816.

30)  In  der  Appellations-Sache  von  Böblingen  zwischen  den  Friedrich  Bauerischen
Erben  zu  Sindelfingen,  Bekl.  Anten  und  den  Johannes  Sigmundischen  Erben  daselbst,
Kl.  Acen,  Verwendung  Johannes  Sigmundischer  Gelder  betr.)  wurde  auf  Beweis  erkannt.
  Stuttgart,  den  10.  Okt.  1816.

3)  In  der  von  der  „Justiz=  Section  des  Königl.  Kriegs=  Departements  an  das
Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  ubergegangenen  Debitsache  des  im  Jahr  1812  im  Soital
  zu  Krabnoi  verstorbenen  Lieucenants  Blech  von  Bodelshausen,  wurde  die  Ganturthe#l
ausgesprochen,  Stuttg.  den  11.  Okt.  1811.

Erkenntniße  des  Kbnigl.  Ehe-Gerlchts,

Oen  39.  Okt.  1  816  wurden  geschieden:

1)  Margaretha  Hassert  von  Weiler,  Kirchheimer  Dberamts,  geb.  Moll  von  Aichelberg,
  desselben  Oberamts,  Kl.  von  Gottfried  Hassert,  vormaligen  Bürger  und  Bauren
zu  Weiler,  Bekl.  ex  cap.  delert.  malit,  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

)  Conrad  Schmid,  Bürger  und  Bauer  zu  Heimerdingen,  Leonberger  Oberamts
Kl.  von  Maria  Judith,  geb.  Caspar  von  da,  Bekl.  ex  cap.  duali  delert.  unter  Verur,
theilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.  «  "

3)  Jakob  Dold,  Bürger  und  Meiger  zu  Tuttlingen,  Kl.  von  Anna  Catharina,
geb.  Martin  von  da,  Bekl.  ex  cap.  duall  delert,  unter  Vergleichung  der  Kosten.
        <pb n="361" />
        832

Die  dem  Stnttgarter  Waisenhause  zugetheilten  Ober-Einbriugereien  werden  erfüccht
  und  aufgefordert)  die.  Einsendung  der  Gefäll,  Gelder  ouf  das  Martini  Quartal  unverweilt
  zu  bewerkstelligen.  Stuttgart,)  den  5.  Rov.  1816.

Königl.  Waisenhauß-Beameung- 



Se.  Königl.  Mas.  haben  vermäg  allerhöchsten  Reseripts  vom  3.  Nov.  das  erkedigte
  Forst=  Cassenamt  in  Ulm  dem  bisherigen  Amtsverweser  Hofmann,  und  ç

vermös  allerhöchsten  Reseriprs  vom  5.  Nov,  die  erledigte  Rechnungsraths=  Stelle  bei
der  Königl.  Cameral=  Rechnungs-Kammer  dem  bisherigen  Buchhalter  Pfeilstiker,  auch

vermög  allerhöchster  Resolution  vom  6.  Nov.  die  erledigte  Stelle  eines  General-Steuer=
  Cassters  dem  bisher  bei  der  Aceise-Rechnungs,  Kammer  angestellten  Rechnungs-Rarh
  Hofmann  zu  übertragen)  und

den  bei  der  Königl.  General,  Steuer,  Casse  angestellten  Buchhalter  Jaber  zum
Rechnungs-Nath  zu  ernennen  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  haben  vermög  allexhöchsten  Decrets  vom  27.  Okt.  dem  bisherigen
Ober,  Post=  Stallmeister  Klingler  in  Ulm  die  allerunterthänigst  gebetene  Enclassung
von  dieser  Scelle  zu  bewilligen,  und  solche  dem  dassgen  Gastwirth  zum  goldenen  Rad)
Elias  Weisbeck  zu  übertragen;  und

vermög  allerhöchsten  Decrets  von  ebend.  den  Posthalter  Oce  in  Wolfegg  auf  seine
allerunterthänigste  Bitte  mie  Pension  zu  entlassen)  und  die  erledigte  Posthalter=  Stelle
in  Wolfegg  seinemn  Sohne  Aloys  Ott  zu  übertragen  allergnadigst  geruhe.

 

Stuttgart.  Se.  Königl.  Masestät  haben  durch  ein  allerhöchstes  Deeret  vom
5.  d.  Mon,  der  Königl.  Hof=  und  Domainenkammer  den  allergnädigsten  Befehl  ertheilt:
daß  während  Ullerhöchstdero  Regierung  allsährlich  am  Geburtsfeste  Allerhöchstdefro
  Herrn  Vaters,  des  Höchstseligen  Königs  Masestär,  von  der  Königl.  Hofund
  Domainenkasse  zum  Besten  der  hiesigen  Armen  die  Summe  von  Viertausend
Gulden  an  die  Königl.  Stadt-  Direktion  ausbezahlt  werden,  und  dieses  an  dem  heutigen
  Tage  gleich  zum  erstenmal  geschehen  soll.  Die  gewissenhafte  Vertheilung  dieses  gnadenreichen
  Geschenks  nach  der  allerhöchsten  Intention  Sr.  Königl.  Masestát  ist  nun
heute  zum  erstenmale  geschehen.  Mit  gerührtem  Herzen  empfieng  die  hiedurch  so  reichlich
  unterstügzte  Urmuth  diese  Königliche  Gabe,  und  zahlreiche  Segenswünsche  für  den
eirhabensten  Wohlthter  steigen  bereits  von  den  Lippen  der  erquikten  Armen  zum
Illmächtigen  empor.  Den  6.  Nov.  1876.  Königl.  Stade,  Direction.

Cannstade.  Se.  Königl.  Masestat  haben  heute  fröhe  dem  hiesigen  Oberame
vie  Summe  von  Fünfhundert  Gulden  zur  Vertheilung  unter  die  Dürftigen  der
Socadt  huldreichst  zuzuschiken  geruht,  wodurch  Allerhöchstdieselben  an  dem  heutigen
Tage  das  Andenken  an  den  Höchstseligen  Königso  feierten,  daß  viele  unter  dem
Druk  der  Armuth  seufzende  Familien  erquike,  und  zu  dem  ehrfurchtsvollsten  Danke,  wie
        <pb n="362" />
        2

zu  den  heissesten  Wünschen  für  has  ununterbrochene  Wohl  des  Allerhöchsten  Gebers
und  für  die  fernere  Beglükung  des  Vaterlandes  durch  Allerhöchstderoselben  erha"
bene  landesväterliche  Gesinnungen  gerührt  wurden.  Den  6.  Nov.  1816.

Königl.  gemeinschaftl.  Oberamc.

Gaildorf.  Die  17  fährige  Anna  Maria  Stegmaierin  von  Ruppertshofen  hat  das
5  sährige  Kind  des  Taglöhners)  Johann  Georg  Stegmajer  von  da,  vom  Ertrinken  errettet,
  und  wird  vermog  allerhöchsten  Befehls  für  ihre,  mit  vieler  Eneschlossenheic,  und
nicht  ohne  eigene  Gefahr  vollbrachtey)  verdienstliche  Handlung  hiemie  öffentlich  belobe.
Den  24.  Okt.  1816.  K.  Oberamt.

 

Tübingen.  Univerfit  ce.  Der  am  30.  Okt.  unvermuther  erfolge  höchsterau
rige  Todesfall  Sr.  Königl.  Masestät  Friedrich  Sugens  machte  diesmal  die  Verfügung
  nothwendig,  daß  die  Pertheilung  der  von  dem  Verewigten  allergnädigst  ausgelezten
  Preismedaillen  für  die  besten  Beantwortungen  der  aus  allen  Facultdten  ausgeges
benen  Preisfeagen,  an  dem  6.  Nov.  als  dem  Süäistungstage,  sezt  nur  durch  einen  Privatact
  von  dem  Rector  der  Universttät  in  Gegenwart  der  Dekane  jeder  Fakultaͤt  im  sogenannten
  Leusculum  konnte  vorgenommen  werden)  nachdem  die  Handlung  selbsten  zuvor
  mit  dem  Namen  der  Beurtheilten  und  dem  Inhalte  der  neuen  Preisfragen  durch
rinen  besondern  lateinischen  Anschlag  öffentlich  war  bekanne  gemacht  worden.  Das  Resultat
  derselben  theilen  wir  hier  kürzlich  mic.

Von  der  theologischen  Facultäk  konnte  diesmal  kein  Preis  ausgetheilt  werden,  da
die  zwei  eingegangenen  Bearbeitungen  nicht  vollkommen  dafür  geeignet  schienen,  wenn
usie  schon  im  Einzelnen  und  durch  den  darauf  verwendeten  Fleiß  Belobung  verdienten.

"  Der  juridischen  Facultät  wurde  diesmal  gar  keine  Beantwortung  eingereichr.

Die  medicinische  Facultäc  erhielt  nur  eine  einzige  Abhandlung,  deren  Verfasser  aber,
Johann  Ludwig  Palmer  von  Winnenden,  doch  des  Preises  für  würdig  erklärc
wurde.  Von  den  Steudiosen  der  Chirurgie  erkannte  die  Facultät  des  Preises  würdig:
Friedrich  Höring  von  Willspach,  und  der  öffentlichen  Belobung:  Johann  Sebastian
Veber  von  Königsbronn.

Die  ohilosophische  Facultäc  erhielt  drei  Abhandlungen.  Die  erste  davon)  in  deutscher
  Sprache  geschrieben,  erhielt  als  die  urtheilsvollste  und  gelehrteste  den  Preis)  die
zweite  das  Accessit,  die  dritte  wurde  der  öffentlichen  Belobung  für  würdig  erkkärt.

Verfasser  der  ersten  ist  Gustav  Adolph  Kornaro  Riecke  aus  Senben  in  Ungars,
WVerfasser  der  zweiten  M.  Heinrich  Christlieb  aus  Stuttgart,  dem  zugleich  durch  allerhöchste
  Vergünstigung  die  noch  vom  vorig.  Jahre  übrige  Preismedaille  zuertheilt  ward.

Die  näher  motivirten  Urtheile  über  die  eingegangenen  Beanewortungen  selbst,  wie
auch  die  neuen  Preisausgaben  enthielt  der  geschriebene  Anschlaog.
Die  Preisaufgaben  für  das  künftige  Jahr  werden  durch  den  Druk  den  Studierenden
  bekannt  gemache  werden.  Den  6.  Nov.  1876.  Das  Rectoratamc.

 

 

Stuttgart.  Da  auf  allerhöchsten  Befehl  die  Train-  Pferde  abgeschaft  werden  sollen,  sa  wird
        <pb n="363" />
        339

Dbis  känftigen  Dounerstag  den  144ten  d.  Mon.  eine  große  Anzahl  der  besten  Zug=  Pferde  in  dem  hiesigen

Casernenhof  beim  Calwer,  Thor,  von  Morgens  9  Uhr  an,  aufstreichsweise,  gegen  baare  Bezahlung  vder#

Fauft,  wobel  die  Kaufs-Liebhaber  sich  einsinden  wollen.  Den  7.  Nov.  1616.  .
Königl.Kriege-Departement-1.Seen·vn.

Pfronstetten  auf  der  Zwiefalter  Alp.  Durch  das  boͤchste  Decret  v.  4.  Olt.  wurde  der  Unterzeichnete
  hu  t,  den  dem  blddsinnigen  Joseph  Baier  zu  Pfronstetten  abgenommenen  Bauerhof,  welcher  aus
dem  herr  #  tlichen  Fall=  Lehen  mu  dem  Hausnamen  St.  Hilarion  und  einem  Heitchen,  Spblezen  ber
Keht,  im  dffentlichen  Aufsireiche  zu  verkaufen.  Solche  enthalten  zusammen  neben  der  Gemeinds-Gerechtigkeit:
  Ein  Wohnhaus,  Scheuer,  Stallungen,  Hofraite  und  Gärtlein  1  Pril.  75  Rih.,  Grasgarten
1.  Bril.  57  Rth.,  Rübtheile  3  Vrr.  93  Rth.,  Wiesen,  zwei-und  einmäbige  32  Morg.  76  Rch.,  Oesch-Aeker
  51  Mrg.  72  Yub.,  Wechselfelder  70  Mrg.  40  Rth.  JZusammen  155  Mrg.  1.  Vril.  8  Rth.  woranf
neben  der  Steuer  die  Jehentpflichtigkeit  haftet.  Die  Laudemien  und  übrige  Real-Lasten  sind  unbeträchtr
lich  und  sirirt,  und  die  Emolumente  bestehen  in  dem  benöthigten  Bauholz  zu  den  Lehen=  Gebäuden  und
jäbrlichen  3  Klafter  Brennbolz,  samt  abfallendem  Reisach  umsonst  aus  herrschaftlichen  Waldungen.  Man
wird  einen  zwiefachen  Gesamt=  und  Detail-Verkaufs-Versuch  vornehmen  und  die  Kaufs-Objecte  einmal
  in  Lehenbarer  Eigenschaft  unter  Fortdauer  der  Holzgerechtigkeit,  und  einmal  als  Grundeigen  unter-Aufbebung
  des  Lehens  -Nerus  und  der  Emolumente  feilbieten.  Jedesmal  ist  es  aber  Bedingung,  da#
die  Baiersche  Familie,  bestehend  in  Mann  und  Frau,  und  2  simpelhaften  Sohnen,  den  lebenslänglichsa
Siz  im  Wohnhaus  beibehalten.  Der  Kausschilling  muß  zu  z#tel  nach  erfolgter  Ratificatlon  baar  und  ##
8  in  zwet  verzinnslichen  Jahrszielern  bezahlt  werden.  Die  Verhandlung  selbst  geht  Montag  den  11.

ov.  Vormittags  10  Uhr  im  Wirthshause  zu  Pfronstetten  vor  sich.  Es  werden  aber  zum  Aufschlageen
mur  Junländer  zugelassen,  die  sich  ohne  neschte  durch  gerichtliche  und  oberamtlich  verfficirte  Zeu  3#6
nisse  auszuweisen  haden,  daß  sie  ein  Schuldenfreies  Vermdgen  von  wenigstens  3000  fl.  beibringen  kôau
nen.  Diejenige,  welche  die  Gebude  und  Güter  einschen  wollen,  haden  sich  an  den  Böürgermeister
Kunpfer  in  Pfronsterten  zu  wenden.  Den  10.  Okt.  16816.  Cameralverwalter  zu  Jwiefalten  Kern-Untertürkbelm.

  Durch  allergnddigsten  Befehl  vom  30.  Sept.  d.  J.  ist  die  untergeichnetem  Stelle
engewiesen,  die  zur  Kdnigl.  Hof=  und  Domainen  =  Kammece  gehbrige  Kellerei-Bebausung  dahier  mit  Nebengebäuden,
  Hof,  Garten,  2  Pril.  Grasboden,  1  Pril.  Bauland,  auch  #  Mrg.  Baumgarten,  unker
WVorbehalt  allerhöchsten  Ratification  an  den  Meistbietenden  zu  verkaufen.  Das  Wohngebäude  ist  2  stokist,
und  emthält  einen  sehr  guten  Keller  zu  200  Aimern,  parterre  1  heizbares  Wohnzummer  mic  Alkow,
2  Nebenzimmern,  Köche  und  Spelskammer,  in  der  Belletage  1  großen  beizbaren  Saal,  ein  großes
beizbares  Wohnzimmer  mit  2  Nebenzimmern,  unterm  Dach  s  beschlossene  Kammern.  Ein  Rebengebäude
  ist  istogigt,  enthält  einen  grogen  Holzstall  und  Heuboden.  Das  zweite  Nebengebaͤude  entbaͤlt  einen
Pferd=  und  Rindviehstall,  so  wie  einen  geraumigen  Ftterboden.  Unter  beeden  sind  2  ineinander  gehende
  gewolbte  Keller  4  250  Aimern  befinolich.  In  dof  befinden  sich  Schwein=  und  Geflügel=  Stallun-,
en,  ein  massives  Waschdauß  mit  laufendem  Bronnen.  Das  Gärtlein  hält  178  Rth.  im  Meß.  Die
ufstrecchsverhandlung  wird  am  Donnerstag  den  14.  Nov.  d.  J.  Vormittags  10  Uhr  in  dem  obigen
schafll.  Wohngebdude  vorgenommen  werden,  und  können  die  Liebbaber  das  Hauß  und  Güter  täglich,
beaugenscheinigen,  und  die  weitere  Conditionen  erfahren.  Den  14.  Okr.  1816.  «
da.Hof-nndDomaineskammenWeiagmssJnspectjoucIvO

ChiugeuaadetdouamDieSommenSchaafwoidevonderCommsnDikluudHekbcugsp
fett-welchetzoStükckmägt,wikdam15.Nov.isudssentlicheaAufstkeichaufZJabyeveklseth«Die
Pacht-Liehbahek»babcngedachteaTagBocminagspllpkaufdemRathhauedahtekzuusw«-ab
DesÆOktJöta  -  "  K.  Oberar  t.

 

 

 

 

pflummern.  Donnerstags  den  24.  Nov.  Nachmittags  2  Uhr  wird  die  Schaaswassoe  daselbst,
welche  200  Stük  erträgt,  auf  3  Jahre  verliehen.  Die  Liebhaber  haden  sich  mit  obrigkeil'-yen  Zeugasssen
  über  ihr  Prädikat  und  daß  sie  im  Stande  sind,  die  erforderliche  Caution  zu  leisten,  zu  versehe#n.
Zugleich  wird  die  bisherige  Schäfers-Wohnung  im  dffentlichen  Aufstreich  verkauft.  De#.  22.  Olt  c16.
Steuerrath  der  Landvogkei  an  der  Donau,  und  Cameralamt  Hlgreuzthal.
        <pb n="364" />
        346

Wurml'ngen.  Doa  der  Bestand  der  Commun=  Schaaf#rasde  zu  Wurmlingen,  welsche  200  Stäk
erträgt,  an  Martini  d.  J.  zu  Ende  gehet,  so  ist  zu  desen  Miedervarleihung  auf  die  Jahre  1617.  1815
und  1819.  ttwoch  den  4.  Dec.  d.  B.  bestimmt.  Die  Pachtliebhaber  wollen  an  gedachtem  Tage,
Nachmittags  2  Uhr  mit  den  4in  Jeugnissen  über  Prädikat  und  Vermögen  verseben  auf  dem  Rat#-haus
  dahier  sich  einfinden.  Turtlingen,  den  11.  Okt.  1616.  K.  Oberamr.

Stuttgart.  Der  unter  dem  Königl.  Garde-Negiment  zu  Fuß  gestandene  Gemeine,  Christian
Gottfried  Heinrich  Weber  von  hier,  27  J.  alt,  ein  Leistschneider  von  Profeßion,  ist  den  11.  Sept.  d.  J.
im  Urlaub  desertirt.  Es  werden  deßbalb  alle  Behörden  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  fabnden,  ihn  auf
Bekreten  arretiren,  und  an  das  Regiments=  Commando  zu  Stuttgart  abliefern  zu  lassen.  Den  16.

16.  Koͤu.  Skadt-Direktion.

Biberach.  Der  unterm  Kbnigl.  Linien-Infanterie-  Regiment  Nr.  6.  Kronprinz  gestandene  Sol-##n
  Gotthard  Ohrenberger  von  Schemmerberg,  ist  den  16.  Sept.  d.  J.  aus  der  Garnison  Ludwigsburg
vvesertirt.  Sämtliche  Milltair  =  und  Civil-  Behörden  werven  geziemend  ersucht,  auf  denselben  fahnden,
Am  im  Betretungsfall  arretiren,  und  entweder  hieber  oder  Ku  das  Hochlbbl.  Reglments  =  Commande
Law  ohlverwahrt  einlicfern  zu  lassen.  Den  16.  Okt.  1616.  K.  Oberamt.

Cantstadt.  Der  bei  dem  leichten  Insanterie=  Regiment  Nr.  10.  Kelkondene  Unterofbzler„,  Johan

  n  Landes  von  Uhlbach,  ist  im  Urlaub  desertirt.  Es  werden  desbalb  säimtliche  Königl.  Behbrden  ersock

  #,  die  nöthigen  Beifahungs=  Anstalten  gegen  venfelben  zu  ergreifen,  und  ihn  im  Betretungssall  #e
ber  e  nzuliesern.  Den  12.  Olt.  18416.  K.  Oberamt.

Ebingen  an  der  Donau.  Der  bei  dem  Kön.  Infant.  Regiment  Nr.  ö.  (Kronprinz  gestandene

Ger  neine  Joseph  Braun  von  Mundeldingen,  ist  aus  der  Garnison  Ludwigsburg  desertirt.  Sämntliche

Hoch=  und  Wohlldbl.  Beamtungen  werden  daber  ersucht,  auf  diesen  Deserreur  sahnden,  und  ihn  im  Betmerungsfall

  wohlverwahrt  entweder  an  das  Koͤn.  Regiments-Commando  oder  an  das  unterfertigte  Oberamt
  einliesern  zu  lassen.  Den  19.  Okt.  1616.  K.  Oderamt.

Kirchbeim  unter  Tek.  Johann  Friedrich  Klein,  31  J.  alt,  und  Christian  Gottlieb  Klein,  20  J.

-alt,  beide  Schneider  von  Profeßion,  und  Söbne  des  Schneidermeister  Johannes  Klein  allhier,  wandem

nach  Hamburg  aus.  Sie  werden  binnen  einem  Jahr  rücksichtlich  ihrer  hieländischen  Verbindlichkeiten
von  dem  Rathsserwandien  Schlienz,  Schlossermeister  allhier,  vertreten.  Den  30.  Fett  1816.
.Obtramt.

Leonberg.  Nachstehende  Personen  wandern  aus,  und  haben  auf  ein  Jahr  lang  Buͤrgen  geftellt,

als:  Joh.  Geotg  Wagner  von  Hoͤfingen,  Job.  Georg  Stabl  von  Dizingen,  Barbaͤra  Ogle  vom  Lercbenbof,

  und  Mathias  Lehmann  von  Wimsheim,  welches  anmit  dffentlich  bekannt  gemacht  wird.  Den
16.  Okt.  1816.  K.  Oberamt.

Schanbach.  Ernst  Kaiser  von  Schanbach  hat  die  ellerpusat  Erlaubnis  erhalten,  nach  Ungarn

auszuwandern,  und  hat  auf  dle  gesezliche  Frist  den  Bauren  Adam  Umrath  daselbst  als  seinen  Bürgen

Ausgestellt.  Wer  demnach  eine  Forderung  an  ihn  zu  machen  sat,  hat  sich  an  das  Schultheitßenamt
—  dieser  Frist  zu  wenden.  Den  7.  Okt.  1816.  K.  Oberamt  Cantstatt.

vochorndorf.  Da  Ernst  Friedrich  Lorenz,  lediger  Bek  von  Winterbach,  die  allergnädigste  Er#-taubnißl
  zur  #éwanderung  vach  Mühlhausen  im  Ellatz  erhalten  hat,  se  werden  hiemtt  alle  diejenigen,
welche  ###chlagältige  Ansp.  an  denselben  zu  machen  haben,  aufgesordert,  dieselbe  bei  dem  Schultheiß
Reffte  in  #leidelsbrim,  Oberamts  Ludwigsburg,  welcher  sich  für  ihn  verbürgt  hat,  innerhalb  Jahresfrist
  rinzug  eben.  Dea  25.  Sept.  1816.  K.  Oberamt.
Stetten,  Cankadter  Oberamts.  Der  Mezger  Gottlieb  Ensle  von  Stetten  hat  die  Erlaubniß
##Answanderung  erbalten,  nachdem  er  zuvor  auf  die  gesezliche  Jahrfrist  seinen  Bruder  Friedrich  Enslen

aib  Bürgen  ausgestellt  hat;  welches  hiemit  öffentlich  bekannt  gemacht  wird.  Den  4.  Dkt.  1316.
K.  Oberamt  Canstadt.
        <pb n="365" />
        541

Ur  ach.  Nachstehende  biesige  Amts-  Untergebene  wandern  mit  allergnaͤdigster  Bewilllgung  ans.
Es  werden  daher  alle,  die  aus  irgend  einem  Rechtögrunde  Anspruͤche  an  einen  ober  den  andern  derselben
  zu  machen  haben,  hierdurch  aufgefordert,  solche  dinnen  Jahresfrist  bei  dem  hiesigen  Oberamte  gehdrig
  dorzuthun.  Gottlieb  Hemrich  Wiedmann,  Weber,  ledig,  von  Mirtelstadt.  Johann  Jekob  Auer,
##wacher  lediz,  von  Mezingen.  Friedrich  Bogler,  ledig,  Schmid  von  Urach.  Johann  Ge.  Fischer,
edig,  von  Mezingen.  Joh.  Eriedrich  Flamm,  Mezger,  ledig,  von  Mchingen.  Joseph  Weible,  Schneider,
  ledra,  von  Neuhausen.  Conrad  Löfler,  Maurer,  Leo  g  von  Plieghausen.  Georg  Adam  Schäfer,
ledig,  Sebneider,  von  Bempflingen.  Joachim  Friedrich  Spring,  Weber,  ledig,  von  Urach.  Gottlied
Hummel,  Krämer,  ledig,  ven  Ebningen.  Christian  Gienger,  ledig,  von  Dounstetten.  Maria  Anna  Pase
sauer,  ledig-  von  Ehningen.  Den  10.  Okt.  1816.  K.  Oberamt.

Vaihfigen,  Der  ledige  Gottlieb  Heinrich  Mäller,  Nagelschmid,  von  Vaibingen,  welchrr  nach
Windsheim  in  Bairrn  auswandert,  wird  für  seine  etwaigen  hierländischen  Verbindlichkeiten  ein  Jahr  lang
von  seinem  Ma##ter  Jakob  Müller,  Weingärmer  vertreten.  Den  22.  Okt.  1816.  K.  Overamr.

Wafbli##  gen.  Conrad  Sambe  oon  Winnenden,  Johannes  Barth  ven  Hegnach,  Melchlor  Fried
von  Neustadt,  und  Ludwig  Ammüller  von  hier,  haben  die  allerböchste  Erlaubnig  erhalten,  auswandern
zu  dürfen,  und  können  daher  dle  etwaigen  AnIprüche  an  diese  Personen  innerhalb  Jahresfrist  bei  hiefigem
  Oderamt  (geltend  gemacht  werden.  Den  20.  Soept.  1616.  K.  Oberamt.

Waiblilugen.  Nachstehende  Personen  haben  die  allerhöchste  Auswanderungs-Erlaub#  erhalten,
  und  auf  #kahresf#ist  tüchtige  Bürgen  gestell!::  Joh.  Geerg  Albrecht,  Mezaer,  von  Weiblingen
Andreas  Stumm  ven  Grosheppach;  Johann  Dabid  Kapp,  und  Heinrich  Olo  von  Winnenden.  De-27.
  Sept.  16101.  "  K.  Oberamt.

Waliblinr  1  Nachstehende  Untergehene  des  hiefigen  Obet#mts,  haben  die  allerhöchste  Erlaubniß
  zur  gleicht  aldigen  Auswanderung  erhalten,  und  werden  auf  Jahresfceist  von  Bürgern  vertreten.  Von
Schwaikheum:  Joh.  Georg  Kölz,  Weingärtner.  Melchior  Dautel,  Weingäriner.  Johannes  Koͤlz.
Weingäriner.  Jakob  Redle,  Weingärtner.  Georg  Friedrich  Fuchs,  Bauer.  Catharina  Dautlin,  Wutwe.
  Joh.  Ada  n  Schüäle,  Steinhauer.  Dorothea  Ulrichin,  Wittwe.  Matheus  Fuchs,  Bauer.  Johaunes
  Barchet,  Veeingrtner.  Ge.  Michael  Goll,  Weingäriner.  Dorothea  Schiferin,  ledig.  Maria  Catbarina
  Sallerin!,  ledig.  Ehristoph  Stark,  Kiefer.  Von  Korb:  Gottlieb  Koch,  Schuster.  Cyristopb
Schwarz,  Weing  ärtner.  Gottlicb.  Löffler,  Weingärtmer.  Die  etwaigen  Gläubiger  haben  ihre  Ansprüche
bei  den  betreffem'ien  Schultheissenämtern  anzubringen..  Den  26.  Okt.  1616.  K.  Oberamt.

Weiler,  Oberamts  Echorndorf.  Nachstehendie  Personen  von  hier,  haben  die  allergnädigste  Erlaubnig
  zur  Auow  indcrung  erhalten,  und  zwar:  Ca  tHarine  Schwarzin,  ledig,  unter  Vertretung  (bres
Vatero  Mattheus  Schwarz,  Nichrers  und  Heiligenpflegers.  Barbara  Pallmerin,  ledig,  nunter  Wertretung
  tyres  Dflegers  Abrodam  Schaz.  Wer  nun  aues  irgend  einem  Grunde  eine  Ansprache  an  diese  Personen
  zu  machen  h#,  der  kann  sich  innerhalb  Jahresfrist  an  das  Schultbeißenamt  oder  an  ihre  obeube
nannie  Stcüvertreter  wenden.  Den  26.  Sept.  1615.  K.  Oberamt  Schorndorf.

Weilbeim.  Johann  Geerg  Ctüber,  Mezger  von  Weilbeim  an  der  Tek,  wandert  nach  London
aus,  und  wird  innerhalb  Jahreafrist  von  seinem  Pfleger,  Heinrich  Moll  daselbst,  vertreten.  Den  26.
Aug.  1316.  K.  Oberamet.

MWelnsberg.  Philipp  Kriedrich  Vetterle,  Nagelschmid,  Gottlieb  Köber,  Küfer,  und  Heinrika
Braumin,  ledss,  waudern  nur  allergnädigster  Erlaubniß  segleich  rwoch  Amerlka  aus.  Dieß  wird  mit  dem
Unhong  hlemit  bekanmt  gemacht,  daß  alle  diejenige,  welche  irgend  eine  Forderung  an  die  benannten
Emtsgranten  zu  machen  haben,  solche  bei  Zeit  eingeben,  daß  übrigens  djeselben  noch  binnen  Jahresfrist
durc  Bürgen  werden  vertrefen  werden.  Den  10.  Sept.  1616.  K.  Obderamt.

Winterbach.  Ichann  Georg  Ung,  Bürger  und  Weingärkner  daselbst,  dat  die  allergnäbigste  Erlanb##n#n
  erbalten,  nuch  Rußland  auswandern  zu  dörsen,  welches  zu  dem  Ende  Dekannt  gemacht  wird,
damit  alle  diejenige,  welche  an  den  Emigranten  aus  irgend  einem  Rechtsgrund  Ansprüche  zu  mache#
        <pb n="366" />
        34#

haben,  sich  an  dessen  Stelvertreter  Johann  Georg  Düger,  Weingärtner  in  Winterdach,  innerhalb  Jahtesfrist
  wenden  künnen.  Den  5.  Sept.  1516.  K.  Oderamt.

Weilheim  unter  Tek.  Inhann  Michacl  Siegel  von  Weilheim,  Schufter  von  Gewerbe,  40  J.
alt,  wandert  nach  Colmar  in  Frankreich  aus,  und  wond  ein  Jahr  lang  von  dem  Schumachermeister
Caspar  Stänglen  von  Weilheim  rüksichrlich  seiner  hicrländischen  Verbindlichkeis  vertreer  d  Den.“  7.  Okt.
1816.  .  Obera

Herrenberg.  In  der  Nacht  vom  21  auf  den  22ten  diß  wurde  dem  Bauren,  Georg  Helmich
Haug  vom  Hof  Reuthin  bel  Bohndorf,  hiesigen  Oberamts,  durch  Emsteigen  und  Einbrechen  folgendes
entwendet:  3  öfstreichische  Ducaten  à  5  fl.  30  kr.  —  27  fl.  3o0  kr.,  wenigsiens  140  Stük  Kronenthaler
à  2  42  kr.  570  fl.,  in  24  kr.  Stüken  4  s  fl.,  an  alten  Sct.  Georgen  Thaler  und  anderer  alten
Münzen  ungefähr  15  fl.,  1  goldenen  Ring  mit  M.  B.  G.  H.  H.  bezeichnet  à  s  fl.,  in  eimer  weis  und
votbgestreifrcn  kottonenen  Ileche  mehrere  seidene  Halstücher  von  verschiedener  Farde  12  fl.,  2  Stüt  Tuch
und  zwar  1  Femel  und  1  Samtragen  reustenes  ungef.  14  fl.,  46  Ehl.  gros  gestreiften  blau  und  weisen
Kolsch  à  1  fl.  12  kr.  72  fl.,  und  noch  mehrere  andere  Effecten,  die  er  nicht  genau  angeben  kann.
Hoch=  und  Wohllbbl.  Poligei=  Bebörden  werden  daber  ersucht,  zu  Entdeckung  des  Thärcrs  mitzuwi#rken,
und  wenn  sie  etwas  davon  in  Erfahrung  bringen  könnten,  solches  gesaligst  bieber  mirzutheilen.  Den  22.
Okt.  1816.  "  K.  Oberamt  Herrenberg.

Wangen,  Canstatter  Oberamts.  In  der  Nacht  vom  28  auf  den  26ten  diß  sind  einer  Dienstmagd
zu  Wangen,  biesigen  Oberamts,  aus  einer  Truche  folgende  Kleidungsstücke  enwendet  worden:  1  roth
estreifrer  Barchent-Rok,  ein  gelb  gestreister  dito,  ein  blau  und  weisgestreifter  dito,  ein  rotbgestrcifter
Garchtr-  Kittel,  ein  blau  und  weisgestreister  dito,  ein  rother  Barchent-Schurz,  1  roth  und  dlau  gedupfeD
ter  dito,  1  gedupfter  kottonener  dito,  1  weiß  flächsener  dito,  1  weiß  reustener  dito,  2  Stoffdauden,
4  roth  baumwollenes  und  1  wels  baumwollenes  Halstuch,  welche  deide  mit  dem  Namen  —  Christins
Boschin  —  bezeichnet  sind,  sodann  ein  Granaten-Nusier  mit  Bändel,  8  Hemder,  theils  fächsene,  tbeils
reustene  sämtlich  mit  den  Buchstaben  C.  B.  bezeichnet,  2  paar  neue  baumwollene  Strümpfe,  und  1  pr.
niedere  Weiber  Schuhe.  Der  Verdacht  sowohl  wegen  dieses  Diebstahls,  als  wegen  eincs  andern  Vero
drechens,  fällt  auf  die  ledige  Christina  Lang  von  Altbach,  Oberamts  Eßlingen,  welche  sich  von  Hausz
entfernt  hat.  Dieselbe  soll  ungefähr  22  Jahre  alt  sepyn;  von  ihrer  Bekleidung  kann  öbrigens  nichts  an,
gegeben  werden.  Alle  Hoch=  und  Wohllbbl.  torizleeen  und  Polizei.  Behörden  werden  nun  geziemen?
ertucht,  zu  Habhaftwerdung  bleser  Person  alles  mögliche  beizutragen,  und  im  Fall  entweder  von  ir
selbst,  oder  von  den  gestohlenen  Effecten  etwas  erhoben  werden  sollte,  sogleich  gefällige  Nachricht  hieher
zu  ertheilen.  Canstatt,  den  20.  Okt.  1616.  K,  Oberanu.

Urach.  Da  Balthafar  Lamparter  von  Reutkingen  bei  unterzeichneter  Stelle  einpeliefert  worden  ist,
so  wird  der  unterm  12.  Sept.  d.  J.  gegen  denselben  erlassene  Stekbrief  hiemit  auzer  Wukung  gesetzt.
Den  2#4#.  Okt.  1616.  K.  Criminalrath  der  kandvogtel  auf  der  Alp,  Geßner.

Köngen,  Oberamts  Eßlingen.  In  dem  Calender  auf  das  Jahr  161  5.  Kt  irriger  Weise  eingerückh
worden,  daß  der  dritte  Vieh=  und  Krämermarkt,  welcher  im  allhiesigen  Orre  gehalreu  werden  darf,  am
18.  Okt.  abgebalten  werde,  Es  ist  aber  dieser  Teimin  nach  mag:stretüchem  Beschlaß  nicht  auf  den  16.
Oktober,  sondern  auf  Montag  den  156  ken  November  festgeseizt  worden,  welches  hiemit  zur  all-“
gemeinen  Kennmiß  mit  dem  Bemerken  gebracht  wird,  daß  sowohl  heuer,  als  auch  in  köünftigen  Jahren
us  bei  obgedachter  JZeit  sein  Verblesben  häbr.  Den  17.  Okt.  1616.  K.  Beam#ung.

Nagold.  Der  am  17.  Okr.  abgehaltene  Flachsmarkt  dabier  konnte  wegen  Uu#  späten  Reise  des
Klachses  und  der  dardurch  gebemmten  Auerüstung  von  den  Verkhfern  nicht  wie  sonsten  besucht  werden,
und  eben  so  waren  diese  dekannte  Umstände  die  nemliche  Ursache  von  den  wenigen  vorhanden  gewesenen
Küäufern.  Die  gemeine  Stadt  hat  deewege  die  allergnädigste  Legitimation  erhalin,  diesen  Flochw###,
womit  auch  wiederum  der  Krämer  und  Wiedmarkt  verbunden  wird,  an  dem  Feicrtag  Andreas  den
30.  Nov.  wiederum  abhalten  zu  dürfen,  welches  hiemit  zur  allgemeinen  Kenmmn####  gebracht  wird.  Den
4.  Nov.  1616.  K.  Oberamt.
        <pb n="367" />
        Nro.  51.  1  3  16.  va5

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

 

Sonntag,  10.  Nov.

 

Khutgl.  General-Verordnung,  wegen  der  Fruchttheurung;  d.  d.  6.  Nov.  1816.
Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  Könilg  von  Württemberg.

Wir  haben  theils  durch  die  gegenwärtigen  hohen  Frucht-Preise,  und  den  gefürchteten
  Getraide  Mangel,  theils  durch  die  in  Beziehung  auf  Ankauf  und  Ausfuhr  der
Früchte  von  den  Nachbar,  Staaten  getroffenen  Unordnungen  aufgefordert,  zur  Beruhigung
  Unserer  Unterthanen  und  zu  Sicherstellung  ihrer  Bedürfnisse,  die  erforderlichen
Maßregeln  in  Anwendung  zu  bringen)  nach  Anhörung  Unsers  Staatsministeriums  baschlossen,
  und  verordnen,  wie  folgt:

1)  der  bisherige  Ausfuhrzoll  von  nachstehenden  Nahrungs-Mitteln  wird  vorlaͤufig  in
der  Maße  erhöht,  daß  bezahlt  werden  soll:

Von  einem  Wurttemberg.  Simri,  oder  1  Scheffel

von  Kernen,  Waizen,  Erbsen,  Linsen,  Welschkorn  u.  Hirsen  #  fl.  12  kr.  —  fl.  36  kr.

—  Roggen,  Gerste,  Akerbohnen  "  48fr.  —  6  fl.  24  kr.
24  kr.  —  3  fl.  12  kr.

—  Diuinkel  (Beesen)  und  Einkorn  –  —  -

—  Erdbirnen  (Kartoffeln)  –  —  —  "„  16  kr.  —  2  fl.  6  kr.

—  Mehl,  von  :  Centner  —  —  —  „  „  —  ffl.  -
—  —  -  -  —  20  fl.  -

—  Fruchtbranntwein  von  1  Eimer
Dieser  erhöhre  Ausfuhrzoll  tritt  vom  15.  dieses  Monats  an,  in  Wirkung)  und  was

an  diesem  Tage,  oder  später  an  einer  Grenz,Jollstätte  erscheint,  um  ins  Ausland
exportirt  zu  werden,  ist,  wenn  es  gleich  früher  angekauft  worden,  demlelben  unz
terworfen.  Es  sind  daher  die  Grenz,  Zoller,  Joll=  Wisftatoren,  Polizei=  Diener

und  Gensdfarmen  nachdrücklich  zu  erinnern,  auf  die  Beobachtung  dieser  Verordnung
  sleißiges  Augenmerk  zu  richten,  und  die  Uebertreter  sogleich  dem  nächsten
        <pb n="368" />
        Oberzoll-  oder  Justiz-  Amte  zu  uͤberliefern,  um  nach  Maßgabe  Unserer  Zoll-Geseze
  gerichtet  zu  werden,

Dagegen  soll

2)  damit  bei  der  in  den  verschiedenen  Gegenden  des  Königreichs  sehr  ungleich  ausgefallenen

  Erndte  der  innere  Verkehr  mit  Brodfrüchten  und  die  Vertheilung  der  Vorräthe
  möglichit  erleichtert  werde,  vom  1.  Dec.  d.  J.  an  bis  zum  1.  Auqust  1817
die  nach  Unserer  Accise=  Ordnung  §H.  41.  bestehende  Frucht  =  Verkauf,  Acr#e  von
Kernen,  Roggen,  Waizen,  Gerste,  Dinkel  und  Einkorn,  einstweilen  aufgehoben
seyn,  jedoch  mit  der  ausdrüklichen  Bestimmung,  daß  die  Accise  von  den  hier  nicht
genonnten  Fruchtgattungen  fernerhin  nach  dem  Gesetz  erhoben  werde.

5)  Gleicherweise  wollen  Wir,  um  den  Ankauf  der  Früchte  und  anderer  zur  Nahrung

des  Menschen  und  Biehes  dienenden  Erzeugnisse  aus  dem  Auslande  zu  erleichtern,
nicht  nur  den  Einfuhrzoll  auf  die  oben  im  F.  1.  genannten  Arrikel,  so  wie
auf  Haber  und  Bier)  sondern  auch  das  im  V.  T.#S  „der  Secaßen-Bau=  Abgabe-Ordnung
  bestimmte  Eingangs=  Geld  auf  das  zur  Einfuhr  derselben  nöthige  Bieh,
vom  tien  Der.  dieses  Jahrs  an,  bis  zum  rien  August  1817  aufgehoben,  dabeg
aber  zu  Erlangung  einer  Uebersicht  über  dergleichen  Einfuhren  verordnet  haben
daß  dennoch  das  eingehende  Quantum  sedesmal  dem  Grenzzoller  angezeigt  und  von
demselben  in  seinem  Journal  angemerkt  und  berechnek  werden  foll.

4)  So  wie  Wir  bereits  die  Anordnung  getroffen  haben,  daß  von  den,  auf  die  Kázr-·



*  ?’D

sten  Unserer  Ober-Finanz=  und  Hof=  und  Domainen  Kammer  kommenden  Früchten
  nichts  außer  Lands  verkauft,  überhaupt  die  Vorräthe  möglichst  zu  Rathe  gehalten,
  und  soweit  nicht  dringende  Bedürfnisse  eine  Ausnahme  fordern,  auf  das
kommende  Jahr  aufgespart  werden  sollen,  so  befehlen  Wir  auch,  daß  diese  Vorscht
  bei  den  Fruche=  Vorrätchen  der  milden  Seiftungen  und  anderer  Corporacionen
beobachtet,  und  daß  in  vorzüglicher  Beziehung  auf  die  fruchtärmern  Gegenden  des
Königreichs,  von  den  Stadt  und  Amts-  auch  Gemeinde-Vorstehern  reislich  erwogen
  werden  soll,  ob  nicht,  und  in  welcher  Maße  die  Anlegung  von  Frucht-Vorrächen
  zu  Sicherstellung  des  Frucht-Bedüefnisses  der  Einwohner  bis  zur  nächsten
  Erndte  rächlich  und  nothwendig  seyn  dürfte.  Wir  wollen  in  dieser  Hinscche
besonders  den  Glerbeamen  aufgegeben  haben,  diesem  Gegenstande  ihre  vorzügliche
Aufmerksamkeit  zu  widmen,  und  hierbel  darauf  Rüksicht  zu  nehmen,
daß,  wenn  die  anzulegenden  Vorräthe-nicht  von  den  Einwohnern  selbst  in  Natnra
  gesammelt  werden  können,  sondern  erkauft  werden  müssen,  dieser  Einkau
zu  Vermeidung  einer  weitern  Preis=  Sceigerung  nicht  zur  Unzeit,  sondern  so,
wie  durch  den  Drasch  die  verkäuslichen  Vorräthe  sich  gemehrt  haben,  und  mässigere
  Preise  eingetreten  seyn  werden,  unter  Communication  mit  den  Cameral=Beamten
  vorgenommen,

daß  die  UAdministration  der  aufgespeicherten  Vorräthe  mit  Vorsscht  und  möglichßt
        <pb n="369" />
        W3

geringem  Aufwande  geführe  Werd)  besonders  aber  die  Wieder,  Mgabl  an  die
Einwohner  niche  zu  frühzeteig,  un  nur  in,  kleinen,  den  individuellen  Verhälénissen
  eines  jeden  entsprechenden  Portionen  geschehe;  wobei  Wir

e)  auf  den  Fall,  daß  der  Einkaunf  nicht  aus  den  paraten  Mikceln  drr  Amtspflegeoder
  Gemeinde--Cassen,  oder  durch  besondere  maͤßige  Natural-oder  Geld-lUinlagen
  bestritten  werden  koͤnute,  die  Allerhoͤchste  Legitimation  zu  ber  nöthigen
Geld-  Aufnahme  vorläufig  hiermit  ertheilt)  zugleich  aber  den  Ober.-Beamten
aufgegeben  haben  wollen  von  den  hierunter  getroffenen  Anordnungen  immerhalb
dreier  Monathe  an  Unser  Ministerium  des  Innern  ausführlichen  Bericht  zu  erstatten.
  "«  «

s)DavonmehrerenOberckmternüberdleAufkckufeset  Fruchthündler  in  Mühlen  und

2

Privathäusern,  und  die  dadurch  herbeygeführte  Erhöhung  der  Markt=  Preise,  Kla-Kr
  geführt  worden)  die  hieruntere#  treffenden  Anordnungen  aber,  nach  örtlichen
Verhälenissen  sich  richten  müßen,)  so  ertheilen  Wit  derl  Oberbeamten  hiermit  die
Legitimation,)  nach  vorheriger  Vernehmung  der  Ames?  Versammlungen,  je  nach
Beschaffenheit  der  Local.  Verhälcuisse  die  Anordnung  zu  treffen,  daß  die  Kornändler
  mit  ihren  Aufkaufen  blos  auf  die  öfenrlichen  Fruche:  Märkte  und  auf  die.
ruchtkästen  der  Königl.  Kammern)  der  Gemeinden)  der  Sctiftungen  und  des
Gutsherrn  beschränkt,  und  das  Fruchtkaufen  in  Mühlen,  und  Privathäáusern  blos
den  Bäkern  zu  ihrem  Gewerbe,  oder  solchen  Personew,  #welche  Getreide  in  geringer
  Quantität  zum  eigenen  Bedarfe  kanfen  wollen,  gestattet  werde.  -"

Endlich  wollen  Wir
die  Verwendung  der  Grundbirnen,  (Karcoffeln)  zur  Brannteweinbrennerei  bis

auf  weitere  Verordnung  verboren  haben.  Wer,  er  sey  privilegirter  Brannteweinbrenner,

  oder  nicht"  er  brenne  für  den  eigenen  Haus,  und  Fabrikgebrauch,
edes  zum  Verkaufe,  dieses  Verbot  üÜbertritt,  verfällt  in  eine  Strafe  von  50  Reichss
thalern)  welche  im  Wiederholungsfalle  auf  dreimonathliche  Festungs=  oder  Juchthausstrafe
  geschärft  wird.  «

Es  haben  daher  die  Orts.  Umgelder  die  bereits  angefangenen  Brände,  deren  Vollendung

  noch  zugestanden  ist,  sogleich  aufzunehmen  und  genau  darüber  zu  wachen,  daß
fernerhin  dem  Verbote  strenge  nachgelebt  werde.  ""  ·

Indem  Wir  nun  Unsere  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  mic  der  Voll-Kehung

  dieser'  Unordnungen  beauftragen“  versschern  Wir  zugleich  Unsere  lieben  und  getreuen

  Unterthanen,  daß  Wir  zu.  desto  kräftlgerer,  Vorbeugung  eines  Getreide-Mangels,

baldmöglichst  auch  zu  Oerbeyschaffung  eines  angemessenen  Früchten.,  Vorraths  aus  der

ir7m  die  erforderlichen  Einleitungen  treffen  lassen  werden.  Gegeben,  Sruttgart  im
ônigl.  Staats=  Ministerium,  den  8.  No#r  1836.  "  «

Aawsakigkegiugz
        <pb n="370" />
        546

Stuttgart.  Gensdarme  Georg  Geil  lhardt,  non  Oberstetten,  Oberamts  Mauͤnsingen  gebuͤrtig,
29  J.  alt,  ist  am  20.  d.  Mon.  auf  einem  Tranaperk  von  Heilbronn  ins  Barische  deserurt.  Alle  Milv#ir
  und  Civil-Obrigkeiten  werden  demnach  geziemenb  ersucht,  denselben  auf  Betreten  arretiren,  und
bieher  einliefern  zu  lassen.  5°“  "  ·RömcommandoderGeudNatumih

NIavequukg.Dckscit  länsqtek  Zeit  zu  Haus  auf  Urlaub  gewesene  Gemeine  des  Koͤnsgl.  Jaͤ-in
  Nr.  9.  Conrad  Ernst,  gebürtig  von  Altdorf,  hat  sich  am  13.  d.  Mon.  in  der  Fruͤb  mit

urücklassung  seiner  Uvisorm  von  Haus  entfernt,  und  allen  Perdacht  der  Desertion  auf  sich  geworfen.
rselbe  ist  untersezter  Statur,  hat  dunkle  schwarze  Haare;  breite  Stirne,  schwarze  Augen,  spitzige  Nase,
  schwarzen  Schnurr=  und  Backendart,  und  ist  sonst  ohne  Gebrechen,  er  trägt  einen  schwarzen  runden
Hut,  ein  weißes  oder  schwarzes  Halstuch,  eine  grüne  oder  gelbe  Weste,  einen  blau  töchenen  Ueberrok
mit  gesponnenen  Kubpfen,  lange  blauc  oder  grünc,  füchene  %  und  Stiefel.  Sämtliche  Hoch=  und
Wohllöbl.  Obrigkeiren  und  Poligei=  Behdrden  werden  geziemend  ersucht,  auf  diesen  Flüchtling  genau
sahnden,  und  solchen  im  Betretungsfall  an  hiesiges  Oberamt  oder  das  Kbnigl.  Regiments  Commando
in  Heilbronn  eiallesern  zu  lassen.  Den  16.,-Okt.  1316.  K.  Oberamt.

 

DOuwen.  Jobannes  Bez'vo#n.  Owen,  31  J.  elt,  ahne:  Profetzion,  derzelt  Kutscher  von  Gewerd,
wandert  nach  Marseille  in  Frankreich  gus.  Wer  Forderungen  an  ihn  zu  machen  har,  kann  solche  binnen
  Fahrcefrist  bei  dem  Amte  zu  Owsn  eingcben.  Nachher  wird  keine  Befriedigung  mehr  geleistet.  Den
2.  Nov.  1616.  "«  ·-«,  «·"  "  K.  Oberamt.

Reutlingen.  Nachstehende  Personen  sowohl  aus  der  Stadt  als-  auch  aus  hiesigem  Oberamts-=Bezirke
  wandern  mit  allerhochster  Genehmigung  aus  dem  Kdnigreiche,  und  zwar,  von  Reutlingen:
Daniel  Helb,  Sobn  des  weil.  Johannes  Helbs,  Burgers  und  Rotgerbers  dahier.  Maria  Catharina,
Joh.  Georg  Berischen,  Burgers  und  Becken  dahier  Tochter.  Joh.  Jak.  Hummel,  Bortenmacher.  Chrisüne
  Salome,  weil.  Joh.  Jakob  Hirrlinget,  Burgers  und  Beckers  dahier  Tochter.  Matthäus  Jak.  Kdnig,
  Sekler.  Johannes  Weinmann,  Mezger.  Magdalena,  Tochter  des  wenl.  Mich.  Hebfackers,  Knopfe
machers  dahser.  Christopd  Jakob  Wechsler,  Weisgerber.  Jak.  Heinrich  Witzgall,  Buchdrucker.  Von
Undingen:  Mattbäus  Betz,  Schnesder.  Von  Gomaringen:  Joh.  Michael,  Sohn  deß  Ad--erwirth
  Joh.  Mich.  Strohmajers  daselbst.  Mich.  Relnbardt,  Bek.  Georg  Staiger,  Waffenschmid,  Sohn
des  Martin  Staigers  daselbst.  Alle  diese  Personen  lassen  wegen  ctwaigen  Ansprüchen,  die  inner  Jahrek
  frist  an  sie  gemacht  werden,  in  ihren  Wohnorten  tüchrige  Bürgen  zurük,  welches  der  allerbhöchsien
Perordnung  gemäß  hiemit  gur  öffentlichen  Kenntniß  gedracht  wird.  Den  24.  Okt.  1516.  K.  Obera#m.

Schorndorf.  Nachstehende  Personen  aus  dem  biesigen  Oberann  haben  die  allergnädigste  Erlanbn##g
  zur  Answanderung  erholten,  und  zwar:  Von  Schorndorf:  Meit  Frledrich  Trogker,  Weingär'“-ner,
  unter  Vertretung  des  Johann  Ehristoph  Trogler.  Johann  Ulrich  Ripberaer,  Mezger,  unter  Ber-#retung
  des  Mezgermeisters  Lcosbard  Waker.  Von  Winterbach:  Jodannes  Schwarz,  unter  Vertretung
  des  Tbomas  Buck.  Jung  Mattbäus  Kaiser,  Schneider,  unter  Vertretung  des  Jung  Michael
Schnabel.  Johanna  Margaretha  Künzlerin,  Wirtib;  unter  Vertretung  des  Undreas  Schnadel.  Damel
Könzler,  Schmo,  unter  Vertretung  des  Jehann  Georg  Künzler.  Cbrifloph  Wägner,  Weingärtner,
unter  Vertretung  des  Andreas  Schnabel  Jeban  Gottfried  Schneider.  Weingsiiner,  unter  Vertretung
des  Bürgermeisters  Johanues  Schneider.  Ven  Gerqostetten:  Johannes  Kederer,  nater  Vertremung
  des  Thomas  Seynbold.  Agnes  Cotharina  Sendoldin,  ledig,  unter  Vertretung  deren  Pflegers  Jo
hann  Michael  Lederer.  Wer  nun  aus  rgend  einem  Grunde  eine  Ansprache  an  diese  Personen  zu  wmachen
bat,  der  kann  sich  innerbalb  Jahresfrist  an  ihre  vorgesezte  Orts=  Beamte  oder  an  ihre  obenbcnal#te
Stellvertreter  wenden.  Den  12.  Okt.  1816.  K.  Oberamt.

Schwenningen,  Oberamts  Tuttlingen.  Der  ledige  Schumacher,  Martin  Möller  von  Schwen
nmingen  wandert  mit  allerbdchster  Erlaubnih  nach  Hunikon,  im  Cantom  Zürich  aus,  und  wird  von  seiem

  Bater,  Valentin  Müller  daselbst,  auf  die  gesetzliche  Weise  vertreten.  Den  1.  Nov.  1310.
2  K.  Oberamt.
        <pb n="371" />
        Nro.  52.  1816.  I  347
Königlich=  Württembergisches

Staats-und  Regterungs-Blatt.

Montag,  11.  Nov.

 

 

Könisl.  Verordnung,  die  Orgavisatlon  des  Königl.  Geheimen?  Raths#  betreffend;
d.  d.  6.  Nov.  1816.

Im  Rükblik  auf  frühere  und  in  Hinblik  auf  künfeige  Verhältnisse,  haben  Se.
Königl.  Majestär  es  für  rathsam  gehalten,  dem  Organismus  des  Staats.  Ministeriums,
  welches  künftig  der  „Geheime  Rath“  genannt  werden  soll,  einige  von  den
gegenwärtigen  abweichende  Bestimmungen  zu  geben,  und  demnach  verordner:

fK.  1.  Der  Königl.  Geheime  Rath  ist  die  zundchst  unter  dem  Könige  stehende
oberste  Staats=  Behörde,  welcher  alle  übrigen  Staats=  Verwaltungs=  Stellen  untergeordnet
  sind.  Er  bestehr  wenigstens  aus  7.  und  höchstens  aus  11.  Mitgliedern.  Das
Directorium  darin  führt  jedesmal  der  älteste  Staats-Minister  ohne  weitern  Vorrang.

.  2.  Der  König  ernennt  und  entläßt  die  Mieglieder  des  Geheimen  Raths  nach
eigener  freyer  Enrschließhung.  Er  wird  bey  der  Ernennung  vorzüglichen  Bedacht  auf
Eingebohrne  nehmen,  und  jeden  auf  die  Geburt  oder  das  christliche  Glaubens,  Bekenneniß
  sich  gründenden  Unterschied  ausschließen.  .

Wird  ein  Mitglied  des  Geheimen  Raths  entlassen,  ohne  daß  Dienst,  Entsetzung  gegen
  dasselbe  erkannt  worden  wäre:  so  behält  ein  Minister  4000  fl.  als  Pension,  und  ein
anderes  Mitglied  des  Geheimen  Raths  die  Hälfte  seiner  Besoldung,  in  so  fern  dem  einen
oder  dem  andern  nicht  bey  seiner  Anstellung  eine  andere  Summe  zugesschert  worden-#.

  3.  Der  Geheime  Rath  ist  vorzugsweise  dazu  verpflichtet,  für  die  Aufrechthaltung.
der  Landes=  Verfassung  und  für  die  Hebung  aller  durch  die  Verletzung  derselben  entste,
henden  Mißverhältnisse  Sorge  zu  tragen,  indem  er  die  deshalb  einkommenden  Vorstellun-
        <pb n="372" />
        348

gen  mit  seinen  verfassungsmäßigen  Anträgen  unterstüst  und  nöchigenfalls  auch  von  Amts,
wegen  einschreicer.  Er  ist  demnach  für  alle,  von  ihm  ausgehenden  Verfügungen,  allein
verantwortlich.

d.  4.  In  Hinsicht  auf  die  Verhälenisse  zwischen  dem  Königl.  Geheimen  Rathe  an?d
den  einzelnen  Departements  =  Ministern,  welche  darin  Siß  und  Stimme  haben,
wird  hiermit  festgesestzt,  daß  in  dem  Geheimen  Rathe  nothwendig  vorzutragen  und  zu  verhandeln
  siud:

1)  alle  allgemeine  Staats-  Landes  zum  Kirchen  Angelegenheiten;  dahin  ist  nahmentlich
zu  rechnen:

a)  alles,  was  auf  die  Staats=  und  Landes-Verfassung?  und  die  Organisation  der

Staats-Behörden  und  Landestheile,  dder

b)  auf  die  Staats-  Verwaltung  im  Allgemeinen  und  die  Normen  derselben  sich  bezieht,

  ferner

ec)  alle  Gegenstaͤnbe  der  Gesetzgebung  und  allgemeiner  Verordnungen,  so  wie  die

Anstaͤnde  uͤber  die  Auslegung  der  Gesetze  und  Verordnungen;  endlich

d)  was  uͤberhaupt  ein  allgemeines  Staats-Interesse  hat.

2)  alles,  was  auf  die  Verhälenisse  mit  den  Landständen  Bezug  hat;

3)  alle  Vorschläge  zu  Besetzang  der  höhern  Scaats"  und  Kirchen,  Aemter  mit  Ein,
schluß  der  Ober  und  Cameral-Beaintungen,  und  der  Dekanate;

4)  alle  Angelegenheiten,  welche  in  die  Geschäftskreise  verschiedener  Ministerial-Departements
  einschlagen,)  in  so  fern  die  Departements-Chefs  sich  darüber  nicht  vereinigen
  können;

5)  Competenz,  Streitigkeiten.  verschiedener  Departements)  insbefondere  auch  zwischen
den  administrativen  und  gerichtlichen  Stellen;

6)  Verhältnisse  der  Kirche  zum  Staate,  in  so  fern  neue  Bestimmungen  nothwendig
snd,  oder  einzelner  Kirchen  zu  einander,  wenn  die  Königl.  Central=  Scellen  dieser
TConfesssonen  ssch  nicht  vereinigen;

7)  die  Recurse  an  den  Geheimen  Rath  von  Verfügungen,  einzelner  Ministerien  oder
Departements,  Chefs,  durch  die  ein  dritter  beschwert  zu  seyn  glaubt;

8)  Vorstellungen,  welche  von  Central-Scellen  bey  den  ihnen  vorgesetzten  Ministern
gegen  einzelne  Ministerial,  Verfügungen  eingereicht  werden:  deren  Erörterung  der
        <pb n="373" />
        249

Minister)  wenn  er  nicht  selbst  zur  Berüksschtigung  derselben  sich  bewogen  sindet,

auf  die  Entscheidung  des  Geheimen  Raths  auszusetzen  hat;

9)  Anstände,  welche  sich  bey  Vollziehung  der  von  dem  Geheimen  Rathe  an  einzelne
Ministerial-  Departements  erlassenen  Verordnungen  und  Verfügungen  ergeben;  und
endlich  ç

10)  alles,  was  dem  Geheimen  Rathe  von  dem  Könige  zur  Berathung  oder  Ausführung
  besonders  aufgetragen  wird.

9.  5.  Kein  Mitglied  des  Geheimen  Raths  kann)  außer  dem  Falle,  wenn  der  Gegenstand
  ihn  persönlich  angeht,  von  den  eollegialischen  Berathschlagungen  dieses  Collegiums
  ausgeschlossen  werden.

K.  6.  Die  Geschäfte  werden  in  verschiedenen  Departements  bearbeitet;  diese  sind

1)  Ministerium  der  Justiz;

a)  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten;
3)  Ministerium  des  Innern;

4)  Ministerium  des  Kriegswesens;

5)  Ministerium  der  Finanzen;  und

6)  Ministerium  des  Kirchen=  und  Schulwesens.

z.  7.  Die  Departements=  Minister  s'nd  bey  dem  Geheimen  Rathe  in  allen  jenen,
zu  ihrem  Departement  gehörigen  Gegenständen,  welche  vor  das  ganze  Collegium  gebracht
werdrn  mühen,  in  der  Regel  die  Referenten,  für  welche  aus  der  Zahl  dersenigen  Mit,
glieder,  welche  keinem  einzelnen  Departcement  vorstehen,  Correferenten  bestellt  werden
koönnen.  Wird  ausnahmsweise  ein  anderer  Rekerent  bestellt,  so  haben  alsdann  die  Departements-Minister
  das  Correferat  zu  übernehmen.

5#.  S.  Jeder  Departements-Minister  ist  für  dassenige,  was  er  einzeln  verfügt,  eder
was  ihm  vermöge  des  ihm  zugewiesenen  Geschafeskreises  zu  thun  oder  zu  verfügen  obliegt,
  persönlich  verantwortlich.

f.Das  Ministerium  der  Justiz  führt  die  Oberaufsscht  über  alle  Civil=  und  Criminal=
  Justiz-Stellen)  über  den  Tutelar-Rath,  die  Advocaten  und  Notarien.]

Es  ist  dafür  besonders  verantwortlich,  daß  die  schleunige  und  selbstständige  Rechts,
bflege  nirgends  und  von  keiner  Seite  gestört  werde.
        <pb n="374" />
        350

f.  10.  Der  Minister  der  alswärtigen  Angelegenheiten  besorgt  alle  Verhandlungen
mit  Auswärtigen,  die  A#frechchaltung  der  bestehenden  Verträge,  die  Ausfertigung  der
öffentlichen  Correspondenz  des  Königs  mit  andern  Regierungen)  das  Ceremoniel  gegen
Uuswärtige  und  im  Innern,  die  Verwendung  für  Königl.  Unterthanen  im  Auslande,
die  Beglaubigung  der  Pässe  und  Urkunden  für  das  Ausland.

Er  berichtet  in  der  Regel  unmittelbar  an  den  König.  So  ofe  jedoch  neue  Stoats-Verträge
  abzuschließen,  oder  bestehende  abzuändern  sind,  so  ist  der  Gegenstand  vor  dem
Abschluße  dem  Königl.  Geheimen  Rathe  vorzulegen,  bey  Verträgen,  die  Krieg  und  Frie
den  oder  Familien=  Verbindungen  berreffen,  jedoch  nur  dann,  wenn  dieß  ohne  Gefaße
und  Nachtheil  geschehen  kann.

.  11.  Das  Ministerium  des  Innern  umfaßt  das  polizeyliche,  nationalwirthschaft,
liche  und  Regiminal=  Fach  in  seinem  ganzen  Umfange.  Umter  der  Leitung  und  Oberaufsicht
  desselben  stehen  alle  jene  Behörden,  welchen  die  Wahrung  der  Königl.  Regierungsund
  Lehen=  Rechte,  die  allgemeine  Landes,  Polizey,  die  Aufssche  über  alle  Beamten  im
Regiminal=  und  Polizeyfache,  die  Ertheilung  des  Uncerthanen-Rechts  und  die  Entlassung
daraus,  die  Aufsicht  über  die  Zucht=  Arbeits=  und  Irrenhäuser,  und  die  Polizey,  Ges
fängnisse,  über  die  Waisenhäuser,  über  die  Zünfte  und  Handwerker,  Brand,  und  andere
Afsecuranz=  Anstalten,  über  den  Straßen=  Brüken=  und  Wasser-Bau,  über  Marsch-Einquartirungs-
  und  Militär-Aushebungs=  Angelegenheiten,  über  Post-  Anstalten,  über
das  Medicinal  und  Sanitäts=  Wesen)  über  den  Handel  und  die  Landes=  Cultur,  M#a,
mufacturen  und  Fabriken,  über  die  Verfassung  und  Oekonomie  der  Communen  u.  #.
übertragen  ist.

K.  12.  Das  Kriegs-Ministerium  umfaßt  alles,  was  ssch  auf  die  militärischen  Ein
richtungen  und  Anstalten  des  Königreichs  bezieht.  In  Hinsscht  auf  den  militérischen
Dienst  und  die  Diseiplin  steht  zwar  die  ganze  gewaffnete  Macht  unter  den  unmittelbare
Befehlen  des  Königs;  in  wiefern  das  Milit4r-Wesen  aber  in  andere  Verwaltungs-Zweige
  eingreist,  was  nahmentlich  bey  Festsesung  des  Milicär=  Scats,  bey  der  Bestim
mung  der  Militärpflichrigkeit,  bey  der  militärischen  Justiz-  Verwaltung  und  dem  Oecono“
mie,  Wesen  der  Fall  ist,  ist  dasselbe  auch  ein  Gegenstand  der  Berathung  des  Geheimen
Ratchs,  nach  Maßgebe  der  für  das  Ressort  desselben  im  Allgemeinen  festgesesten  Bestim
mungen.

15.  Das  Finanz=  Ministerium  hat  nach  dem  Grundsaße  einer  weisen  Sparsam,
keit  und  auf  den  Grund  der  von  den  übtigen  Ministerien  einzureichenden  Voranschläse
        <pb n="375" />
        551

das  allgemeine  Staatsbedürfniß  zu  bestimmen,  die  Deckung  desselben  aus  Domanlal=  und
Scteuer-Gefällen  auszumitteln,  für  eine  gerechte  und  treue  Erhebung  derselben  zu  sorgen)
  das  Etars=  Rechnungs  und  Cassem=  Wesen  in  fester  und  klarer  Ordnung  zu  halten
  und  für  die  Erhaltung  der  Grundbücher  zu  sorgen.

Uncter  seiner  verfassungsmäßigen  Leicung  und  Auficche  stehen  alle  verwaltenden  und
verrechnenden  Behörden,  welchen  die  Administration  der  Kammer-Güter  und  Domanial=Gefälle,
  der  Forste  und  Jagden,  der  Bergwerke  und  Salinen,  der  directen  und  indirecten
  Steuren,  die  Besorgung  des  Staats-Bauwesens,  die  Erhebung  und  Verwendung
der  öffentlichen  Gelder,  die  Renovation  der  Grund=  und  Lagerbücher,  und  die  Prüfung
der  Rechnungen  obliege.

K.  :4.  Das  Ministerium  des  Kirchen  und  Schul,  Wesens,  welchem  für  die  Angelegenheiten
  der  katholischen  Kirche  ein  Mitglied  des  katholischen  Kirchen,  Raths  als
Ministerial  Rath  benzugeben  ist,  hat  für  die  verfassungsmäßigen  Rechte  der  verschiedenenchristlichen
  Kirchen  und  anderen  Glaubensbekenntnisse,  der  Schulen  und  der  Sciftungen
zu  wachen,  und  ist  dafür  verantwortlich.

Ju  dem  Geschäftskreise  desselben  gehören  der  Cultus  der  evangelischen,  katholischen
und  jeder  andern  Kirche,  die  Aufsicht  und  Leitung  des  Schul=  und  Erziehungs-Wesens
in  seinem  ganzen  Umfange,  auch  in  den  Waisenhäusern,  das  Curatorium  der  Universitat,
  der  öffentlichen  Bibliotheken  und  aller  Kunst=  und  wissenschaftlichen  Anstalten;  die
Oberaufsscht  über  die  Verwaltung  des  Kirchenguts  und  des  Stiftungs,  Vermögens.

Unter  der  unmittelbaren  Leitung  dieses  Ministeriums  stehen  das  evangelische  Ober-Consistorium,
  der  katholische  Kirchenrath,  die  Ober=  Studien-Direction  und  der  Synodus.

Mit  diesem  Ministerium  wird  der  Zeic  das  Prästdium  in  dem  zu  errichtenden  Ge,
setgebungs-Collegium  verbunden.

Diese  allerhöchste  Verordnung  Sr.  Königl.  Masestit  wird  hierdurch  allgemein
kannt  gemacht.  Stuttgart,  den  8.  Nov.  1876.

Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.
Königl.  Geheime  Ratb.
        <pb n="376" />
        555

Se.  Königk.  Masest  ät  haben  vermöge  allerhöchsten  Reseripes  vom  8.  d.  M.  zu
Mitgliedern  dieser  obersten  Staats-Behörde  gnädigst  ernannt:

Den  Geheimen  Rath  und  Staats=  Minister  von  der  Lühe,  der  das  bisher  geführte
  Pertefeuille  des  Justiz-Departement  beibehält;

den  Geheimen  Rath  und  Staats=  Minister,  Grafen  von  Zeppelin,  welchem  das
Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  der  Königl.  Familien-Angelegenheiten,
nebst  dem  Ministerium  der  Polirey  der  Restdenzen  übertragen  worden;

den  zum  Scaats=  und  Krir####-Minister  ernannten  Geheimen  Rach  und  General  der
Infancerie,  Grafen  von  Franguemont;

den  zum  Scaats=  Minister  und  zum  Minister  des  Kirchen,  und  Schulwesens  ernannten
  Geheimen  Rath  von  Wangenheim;

den  zum  Staats-Minister  ernannten  Geheimen  Rath  v.  Phull-Rippur;

den  Geheimen  Nath  v.  Vellnagel,  welcher  zugleich  in  der  Stelle  als  Staats-Secretär
  mit  seinen  bisherigen  Functionen  bey  dem  Königl.  Geheimen  Cabinet  bestärigt
worden;

den  zum  Finanz-Minister  ernannten  Geheimen  Rath  v.  Otto;

den  Geheimen  Rath  v.  Wächter,  seitherigen  Staats-Rath,  welchem  das  Departement
  des  Innern  provfforisch  übertragen  worden;

den  Geheimen  Rach  v.  Hartmann,  leitherigen  Staats-Rath,  und

den  Geheimen  Rarh  v.  Lempp,  seitherigen  Ober-Justiz-Revisions-Rath.

Wobey  festgesezt  worden  ist,  daß  nur  diesenigen  Geheimen  Räthe,  außer  den
Staats-Ministern,  das  Prädicat  „Ercellenz“  führen  sollen,  welchen  es  vorher  verliehen
  war)  oder  welchen  ein  Departement  definitiv  übertragen  wird.

In  Folge  dieser  allerhöchsten  Verfügung  sind  das  bisher  bestandene  Conferenz-  Mi,
nisterium  und  der  seitherige  Staats-Rarh,  als  Staats-Behörden,  für  aufgelöst  anzusehen.


Wegen  der  nach  den  bisherigen  Einrichtungen  an  das  Conferenz-Ministerium  zu
erstattenden  Berichte  und  dem  biseherigen  Geschäfts-Kreise  desselben,  werden  besondere
Anweisungen  gegeben  werden.

Se.  Königl.  Mas.  haben  ferner  vermöge  allerhöchsten  Reseripts  vom  3.  d.  M.
den  Staats-Minister  Grafen  von  Mandelsloh,  mit  Vorbehalt  f#ines  bioherigen
  Charakters  und  Rangs,  zu  Allerhöchstdero  bevollmächtigten  Gesandten  am  Bundestage
  in  Frankfurt,  und
        <pb n="377" />
        353

den  bisherigen  Präsideneen  des  Kriegs-Departement,  General  der  Infankerie,  von-Phull,
  interimistisch  zum  Gouverneur  der  Resfdenzstade  Stutegart,

auch  vermöge  allerhöchsten  Rescripts  vom  10.  d.  M.  den  Steaats-Minister,  Grafen
v.  Winßingeroda  zum  Oberst-Hofmeister  des  Hofn#aats  der  Königin  Mafestät,
mit  Beybehaltung  seines  Charakters  und  Rangs,  und  der  Stelle  eines  Groß-Canzlers
der  Königl.  Orden;  und  «

den  bisherigen  Oberst-Hofmeister  der  Königin  Masestät,  Freyherrn  von  Seckendorf,
  zum  Oberst=  Hofmeister  des  Königs  Masestdt  gnädigst  ernannt.

Sodann  haben  Allerhöchstdieselben  den  4.  d.  M.  dem  von  der  verwitweten
Königin  Masesta4t  zum  Oberst=  Hofmeister  Höchst  Ihres  Hof=  S,aats  ernannten  bisherigen
  General=  Ober-Hof=  Intendanden,  General-Lieutenant,  Grafen  von  Dillen,
die  Entlassung  von  der  Ober-Hof-Intendance  und  von  allen  bisher  von  ihm  bekleideten
  Militaͤr-Stellen  zu  ertheilen,  und

den  Staats-Rath  von  Maucler  den  3.  d.  M.  zum  Amtsverweser  der  Ober-Hof-Intendance
  zu  ernennen,  auch

ebendemselben  den  gten  d.  Mon.  das  Präsidium  der  Königl.  Hof=  und  Domainen=Kammer
  zu  übertragen)  endlich

den  3.  d.  M.  den  Geheimen  Legations-Rath  von  Hartmann  zum  Chorgé  d'as.
faires  am  Königl.  Preußischen  Hofe  zu  ernennen  gnädigst  geruht.
        <pb n="378" />
        <pb n="379" />
        Nro.  53.  1816.  355
Koͤniglich-  Württembergisches

Staats=  und  Regterungs-Blatt.

Samstag,  16.  Nov.

 

 

—
—

"1.  ?:

Köalgl.  Verordnung,  das  bisherige  Oberhof=  Ban-Deparrement  betreffend.

Se.  Königl.  Masest4t  haben  veimog  allerhöchsten  Rescripts  vom  12.  Nov.  das
thisher  bestandene  Ober,  Lolstau,  Dearerment  proisorifh  mit  der  gonigt  Hof-  und  Domainen=
  Kammer  zu  vereinigen  geruhet,  und  zugleich  die  Allerhöchste  Verfügung  getrofe
  daß  die  von  senem  Departement  bisher  geführte  Tufsicht  über  das  Privarbauwesen

in  den  beiden  Restdenzen,  wie  auch  in  Cantstatt  von  dem  Residenz=  Polizei-Ministerium

Übernommen  werden  solle.  "

Emeuertes  Verdot  gegen  den  Gebrauch  kupferner  Köhlrbören  beim  Branntweinbrennen.

-  «  .l
„In  der  Vorschrift  vom  11.  Sept.  1814  betreffend  die  Vorsichtsmahregeln,  um
bei  Bervitung  gebrannter  Wasser  die  Beimengung  einer  der  Gesundheit  schädlichen  Metall
  U#uflösung  zu  verhüten,  ist  in.  Ansehung  des  Destillirapparats  der  Gebrauch  der
Kühlröhren  von  Kupfer,  Meßing  oder  Probzinn  bei  Strafe  einer  kleinen  Frevel  und
Confiscation  der  aus  unzuldbigem  Metalle  verfertigten  Kühlrôhren  verboten,  und  es  sind
iden  gemeinen  Branntweinbrennern  nur  Kühlröhren  von  reinem  Zinn,  acht  und  gut  ver-"*
  Un##am  Eisenblech  oder  auch  von  gebranntem  Thon  gestartet.  «
Es  haben  jedoch  mehrere,  Branntweinbrenner  aus.  Mißverstand  der  Vorschrift  ihre
4ltere  kupferne  Kühlröhrem.  -nur  innen  verzinnen  lassen,  einige  auch  sich  neue,  innen  verahinme,
  kupferne  Kühlröhren  angeschaft.  ,
«-Daabeks·ducchven«Gebmuchvie-Besinnungabgenüztwird,undhietdurchdie
SicheuheitgegeneintdecGesundheitschädlicheKopfes-Auflösungverschwindensowirv
hierdurch  ierklaͤrt,  daß  unter  dem  Verbote  kupferner  Kuͤhlroͤhren  auch  die  verzinnten  begrisfenz,
  und  abzuschaffen  nd.  ,  s»  .--;  ,  .
main-Zugleichwir-vomKupfetschmidendie-Versenignng—unddeerrkauffupfekuek
KühlrshmrkmitoderohnerinnuagbeikinergroseaervelStrafe-verboten--Stuttg;dos.8.»Nov.-816.
  Königl.  Ministerium  des  Innern.  v.  Otto.
        <pb n="380" />
        3#6  .  3  1

„%  Wae  aͤnderte  Verschrift  in  Betreff  der  Feuer-Berschte.

„Die  in  der  Feuerldsthordnung  vom  20.  Mai  1808.  9.  40.  41.  42.  enthaltene  Vorschrife,
  wonach  von  jeder  Feuersbrunst,  wenn  der  Ort,  worinn  sie  ausbricht,  von  der
Königl.  Residenz  nicht  weiter  als  10  Stunden  entfernt  ist,  sogleich  durch  Reitende)  aus
größerer  Eneferhung  abetn  am  nächsten  Postigge  nach  gelöschtebr  Brande  Seimr  K
niglichen  Majesté#t  unmittelbar  Bericht,  er#latet  werden  4I.)  wiod  in  Gemesbeit
Allerhöchster  Königlicher  Entschließung  datßin  abgeändert:  daß  dle  Erstattung  von  Feu#
berichten  an  Se.  Königl.  Masestckt  unmictelbar  künstig  nur  in  solchen  Fällen  stott
haben  soll,  da  entweder  die  Feuersgefäh-Zleich  im  Anfang  so  groß  wäre,  daß  ein  Scha,
den  von  voher  Bedeutung  oder  gar  das  Verderben  einer  ganzen  Gemeinde  zu  befürchten
stünde,  oder  da  ein  Feuer  in  ###  geringer  Enebebnunßh  von  Sruttgart  ausbräche,  daß  von
da  aus  der  betroffene  Ort  Hülfe  erwarten  könnte,  In  welcher  Hinsiche  die  in  der  Feue#-löschordnung-.
  «  .4-S.Masm.subevbachttn.iåk..

Dagegen  haben  die  Oberaͤmter  am  naͤchsten  Posttage  oder  laͤngstens  8  Tage  nach
geloͤschtem  Brande  w;  ;  «
J)vteZahxderabgebranntea,sowiederetwaeingetissenenodetheschädigkenGebckudq
b)deci«öadurcl)vauksa,d)ten«Sch-ckdeti»(uits«·-di«e-s,dafürnachdetIAbschäsungvoudkt
BrandschadenssznichefwgssAnstalHuseistenveVergütung)jedochobs-EDI-Üchluß
  des  Abschdzungs,  Protokolls  I
e)  Namen  und  Zahl  der  vonm  dem  Brand-Unslüke  becroffenen  Familien,  deren  Pridicat
  und  Vermäögensverhälenisse,  ·

4)  die  Größe  ihres  Verlustes  an  beweglichem  Eigenthum,

e)  die  Ursachen  der  Entstehung  des  Feuers  und  das  etwa  hiebei  einzelnen  zur  bast  fullende

  Verschulden  in  gedrängter  Kürze  und  ohne  Beischluß  eines  Protocolls,  endlich

k))  die  Namen  detsenigen,  welche  sich  bei  einem  solchen  Unglüfe  in  Hülfe  und  Aettung

  durch  vorzügliche  Thiätigkeie  und  außerordentlichen  Muth  ausgezeichnet  hate
dem  Ministerium  des  Innern  oflichtmäßig  anzuzeigen,  um  die  Refultate  befohlamrmaßen
in  periodischen  Berichten  Allerhöchsten  Orts  vorlegen  zu  können.  ·
Können  die  Untersuchungen  etwa  wegen  der  Ausdehnung,  welche  die  Feuersbeunt
gebabe.  hat,  oder  aus  andern  erheblichen  Gründen  binnen  der  ersten  8  Tage  nach  den
Grande  nicht  geendiget  werden  ze  so  ist  innerhalb  dieses  Jeitraums  wenigsteis  rüber  Ne
vorläufig  bekannten  Umstäunde  eine  Voranzeige  an  das  Ministerium  einzusenden)  und  der
vollständigere  Beriche  nachher  sobald  als  möglich  zu  erstatkem.  E
Uebrigens  versteht  es  sich  von  selbst,  daß  daneben  auch  der,  in  der  Brandschadent
Versicherungs-Ordnung  vom  10:  Der.  18v7.  +.  14.  vorgeschriebene  Bericht  über  die
Ursachen  des  Brandes  und  den  Schaden  an  Gebäuden,  in  Beziehung  auf  rechtliche
Wbrdigung  der  etwa  hiebei  vorgekommenen  Verschuldungen  und  den  aus  der  Brand
schadens=  ersicherungs=  Casse  zu  leistenden  Vergürung)  unter  Beischluß  der  Unte###
chungs  und  AUbschazungs,  Protocotle  an  die  Sertion  der  innern  Admunistration  wie  biher
  erstattet  werden  muß.  Stuttgart,  den  12.  Nov.  1816.  Ministerium  des  Innes.
Geheimer  Rath  von  Wachter
        <pb n="381" />
        vs-Rechts-

  Erlenntnifsse  des  Koͤn.  Ober-  Justiz-  Colleglums.

1)  Die  Apoellations,  Sache  von  dem  Oberamtsgericht  Leonberg  zwischen  dem  Wald-Hornwirth
  Schwarz  zu  Sindelfingen,  und  den  Bürgern  Johann  Friedrich  Schworz  und
Georg  Ulrich  Schwarz  in  Heimerdingen,  Kl.  Ancen,  sodann  den  Relicten  ihrer  verstorbenen
  Schwester  Judicha,  Bekl.  Uten,  Natural=  Vertheilung  von  Erbschafts=  Gütern
betr.,  wurde  sowohl  wegen  Mangels  an  der  appellablen  Summe  als  wegen  Mangels  einer
  gegründeten  Beschwerde  per  Relcript,  verworfen.  Sruttgart,  den  14.  Okt.  1816.

2)  In  der  Appellations-Sache  von  Heilbronn  zwischen  Anna  Catharina  Neuhöfer
daselbst,  eum  cur.  vatin  Antin,  und  Khönigl.  Ober-  Finanzkammer,  Section  der  Krondomainen
  Lurin  Aick,  Locotion  in  dem  Gant  der  Anna  Maria  Böhmin  zu  Neipperg  betr.,
wurde  die  Urehel  voriger  Instanz  bestatigt.  Stuttg.  den  15.  Okf.  21816.

3)0  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  Kosmans  Marr  Erlanger  von  Buchau,
  Kl.  und  dem  Oberames-Pfleger  von  Pflummern  zu  Biberach)  Bekl.  die  Authe-=bung
  eines  Contracts  bete.,  wurde  absolmtorie  erkanne.  Stuctgart,)  den  17.  Okt.  1816.

4)  In  der  Uppellations,  Sache  von  Göppingen  zwischen  Friedrich  Striebel,  und
Friedrich  Hailer  zu  Altbach,  Oberamts  Eßlingen,  Beks.  Anten,  Producten  an  einem,  sodann
  Johannes  Alber  und  Commerzienrath  Binder  zu  Reichenbach)  Oberamts  Göppingen,
  Kl.  Aten,  Producenten  am  andern  Theil)  Marklosung  betr.,  wurde  die  Urthel  voriger

  Instanz  reformirt.  Séuteg.  den  21.  Okt.  1816.

Seraf-Erkennmnitze  des  Königl.  Criminal,  Lribunals.
Ad  Mand.  Saer.,  Kegiee  Maij.

Am  3.—Okt.  irurde  gecen  den  zu:  Rottenburg  in  Verhafe  und  Uncersuchung  gekommenen-Joh!
  Martin  Walter  von  Pfrondorff)  Oberames  Tobingen)  wegen  wiederholten
Diebstahls,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten  und  des  Schadens,  eine  zweifährige  Juchthaußstrafe
  ausgespkochen,  und  die  nachherige  Reclusion  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter
  Besserung,  jedoch  wenisstens  auf  ein  Jahr  verfügt.  ."  —«

Kockem  ist  der  zu  Eßlingen  verhaftete  Johann,  Georg  Stieger  von  Bothnang?
Amts=  Oberamts  Stuttgart)  wegen  Injurien  und  Widerseßlichkeic#  gegen  obrigkeitliche
Diener,  neben  Erstattung  aller  Kosten  unter  Einrechnung  eines  Theils  des  erstandenen
Arrests  noch  mit  viermonatlicher  Festungsarbeit  belegt  werden.  6
Den  3.  Okt.  wurde  der  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Joseph  Sailer  von  Hütten  ,  Oberamts  Ellwangen,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze
  aller  Kosten  und  des  Schadens,  zu  einer  sechsmonatlichen  Zuchthaußstrafe  verurtheilt,
  und  dessen  nachherige  Stellung  unfer  genaues  ortspoltzeiliche  Aufsicht  angeordnet.

Uuonter  dem  8.  Okt.  ist  der  zu  Shlingen  vethaftere  Johann  Georg  Reiß  von  Marss
ingen,  Oberamts  Leonberg,  wegen  Diebitahls,  neben  Erstattung  aller  Kosten,  mit
sangen,  Mi  Festungsarbeit  bestraft  worden.  ««7  "«’

Am  9.  Okt.  wurde  der  zu  Göppingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekomimene
        <pb n="382" />
        858

Gottfried  Abele  von  Oberurbach,  Oberames  Schorndorf,  wegen  wiederholten  Diebstohls
neben  dem  Kostens,  und  Schadens=  Ersaß  zu  neunmonatlicher  Festungsarbeit  und  nach
heriger  Reelusion  in  ein  Arbeitshauß  auf  drei  Monate  verurtheilt.

Den  14.  Oktob.  ist  der  zu  Rottenburg  verhaftete  Ludwig  Hammer  von  Uleis"
gen,  Oberamts  Herrenberg,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  der  Kosten  und  des
Schadens,  mit  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  belegt  worden.  «  "

sodemwurdederaneilbtonninVerhaftundUntersuchunggekomtåeaeMarti-Ecksteinvonllnterheinrieth,OberamtsWeinspekg,wegenDiebstath,nebenldemKosteai

undSchadens-Ersatzezu«einjäötiger.Festuågsarbeitverurtheilt  —  -

EodcmistdersnGängen-wegenDiebstahlsverhafteteThomastißlervonWini
macht-hOberamtsWeinfpergs«yebett«’"dem-"EkssczeallerKostetUmitfechsmouatli.cher
Festungsarbeit  bestraft  worden.  mm.  *½  ·

Unter  dem  17.  Okt.  wurde  der  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Anton  Maser  von  Masselheim,  Oberamts  Biberach,  wegen  Strassenraubs)  neben  dem
Ersahe  aller  Kosten  und  des  Schadens  zu  viersähriger  JFestungsarbeit  verurtheilt.

Am  18.  Ort.  ist  der  zu  Urach  verhaftete  Philipp  Jakob  Klett  von  Mezingen
Oberamts  Urach)  wegen  Diebstahls  und  Gewehrverheimlichung,  zu  neunmonatlicher,  und
dessen  Sohn  Philipp  Klett  pvon  da,  wegen  Diebstahls  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbet
verurtheilt,  und  rüksschelich  der  Kosten  Das  Erforderliche’  verfügt  worden.

Den  23.  Oke.  wurde  der  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Anton
Jäckle  von  Ichenhausen,  Königl.  Baierschen  Landgerichts  Günzburg)  wegen  Diebstahls,
neben  dem  Kesten,  und  Schadens,  Ersate,  mit  einsähriger  Festungsarbeit  belegt,  und
dessen  nachherige  Verweisung  in  seine  Heimath  angeordnek.  «

Unterdem26.Okt.sist"xchs«znHeils-euchUntersuchunggekommeaeseankvms
MartinvonNordhaufen,OberamtesBrnkenheim,wegenDiebstah[s,»nehendupEtschk
aller  Kosten,  mit  sechsmonatlicher  Festungsarbeit  bestraft  worden.

Codem  wurde  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Johann  Michael  Kaiser  von  Bebenhausen,
  Oberamts  Tuͤbingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  allet
Kosten,  zu  neunmonatlicher  Festungsarbeit  verurtheilt.  ..  ·

Eodem  ist  die  zu  Ludwigsburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Maria  Susanna
  Lang  von  Heidelberg,  wegen  großen  und  dritten  Diebstahls,  neben  Erstattung  der
ihr  zuerkannten  Kosten,  so  wie  neben  Ersaß  des  erweislich  verursachten  Schadens  mit
dreijähriger  Juchthaußstrafe  belegt,  und  die  nachherige  Ausweisung  der  Delinquentic.  ous
den  Königl.  Staaten  verfügt  worden.

Am  29.  Okt.  wurde  der  zu  Alrdorf  verhaftete  Joseph  Hoͤfle  von  Maͤrstetten,  Ob#-amts
  Leutkirch,  wegen  Ehebruchs  und  versuchter  Ab#reibung  der  Leibesfrucht  zu  vier  #.8
binhalbmonaclicher  Festungsarbeit,  und  zum  Ersatze  Ver  ihm  zugeschiedenen  Kosten  ###
emnirt.  -.  .  «.  ·  ««  »j«»·«

sodemistderzuNottenburginVerljaftünd-,.!Untetsuchmg"gekpmmenf  UNDqu
WursthoknvonMünchweiter,imGroshcxiogthumBadpmwegeaBetkugsundMevckss
stxtkens,nebenSrstattungallckKosten,sueinjähcigecFestungsarbeituntet  Vorbehle
einesangemessenenStraf-AdditamentsaufdenFoledaibeicinecboatbmWSIUM
        <pb n="383" />
        559

menen  Cur  ein  wirklich  verursachter  Schaden  nachgewiesen  würde,  verurtheilt,  und  die
nachherige  Ausweisung,  des  Delinguenten  aus  den  Königl.  Staaten,  bei  anzudrohender
noch  härteren  Strafe  auf  den  Wiederbetrectungsfall,  wiederholt  angeordnet  worden.

Die  dem  Stuttgarter  Waisenhause  zugetheilten  Ober-Einbringereien  werden  ersucht
  und  aufgefordert)  die  Einsendung  der  Gefäll-  Gelder  auf  das  Martini  Quartal  unverweilt
  zu  bewerkstelligen.  Sturcgart,  den  5.  Nov.  1816.

«  Koͤnigl.  Waisenhauß-Beamtung.

 

Se.  Koͤnigl.  Majestaͤt  haben  unterm  11.  Nov.  in  Ansehung  Allerhoͤchstihrer
Suite,  und  Adjucantur  folgendes  zu  bestimmen  geruhet:  »

Obrist  Graf  von  Sontheim  ist  in  seiner  Stelle  als  Geheimer  Kriegskanzlei-Direotor
  bestaͤtigt.  «

,»Die»Bene-nung-;General-undFlügehAdjutanthörtenhundtrittst-deren
Stelle  die  Benennung:

Lsster  Afutant  Sr.  Masestät  des  Königs.
Ju  Alleehöchstihrem  Ersten  Adjutanten  haben  Se.  Känigl.  Majestat  den

General-Masor  von  Spitzemberg  gnädigst  ernannt,  und  zu  Adjutanten  die  bisherigen

lügel,  Adfutanten,  Obristen  von  Münchingen,  von  Wimofen,  Prinz  Heinrich  von

ohenlohe  -Kirchberg,  Graf  von  Bismarck,  Obristlieurenant  Graf  von  Gräve,
ni6,  und  Masor  von  Klinckowström.

Se.=  Königl.  Majsest.  haben  allergnábigst  geruhec,  vermög  allerhöchsten  Rescrives
vom  11.  Nov.  den  bisherigen  Oberdirector  des  Königl.  Hofthearers  und  Director  des
Ober-Hofbau-Departements  und  der  Bau-  und  Gartendirection  Stuttgart,  v.  Wechmar,
  zum  Schloßhauptmann  in  Ludwigsburg;  so  wie.  ..-  ,

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  13.  Nov.  den  Grosherzogl.  Badenschen  Kammerherrn
  und  adelichen  Stallmeister,  Carl  v.  Kniestedt  auf  sein  allerunterthäánigstes  Ansuchen
  zu  Höchst  Ihrem  Kammerherrn  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  2.  Nov.  gnéädigst
eruhet,  dem  im  Königreich  begüterten  Altgrafen  Franz  zu  Salm-Reifferfcheiock

  die  allerunterthanigst  nachgesuchte  Erlaubniß  zur  Annahme  des  ihm  von  des  Königs
  von  Preußen  Mas.  für  sich  und  seine  Descendenz  verliehenen  Fürsten-Diploms
und  zu  Führung  dieser  Fürstl.  Würde  in  den  Königl.  Staaten  zu  ertheilen.

4..  Se.  Königl.  Mas.  haben  mittelst  allerhöchsten  Reseripts  vom  7.  Nov.  dem  Geheimen
  Secretär  der  verwitweten  Königin  Majsestät  Thomas,  auch

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  12.  Nov.  dem  Professor  v.  Dannecker,  jedem
den  Charakter  eines  Königl.  Hof-Raths  zu  ertheilen  gnädigst  geruhr=Se.

  Königl.  Majest.  haben  vermog  allerhöchsten  Rescripres  vom  13.  Nov,  in  Abssche
  auf  das  Königl.  Geheime  Cabinet,  und  das  dabei  unter  dem  Staats,  Serrutär  an-
        <pb n="384" />
        360

gestellte  Personal  zu  bestimmen  gnaͤdigst  geruhet,  daß  die  seither  angestellten  Geheimen
Cabinets-  Seerretärs  v.  Kohlhaas,  Geheimer  Hofrath,  Gaͤrtner,  Pfeiffer,  Legations=
  Rath,  in  ihren  Stellen  verbleiben,  und  ausser  denselben  noch  Allerhöchstdero
bisheriger  Privat=  Secretär  Goes  als  Geheimer  Cabinets-Secrerär  angestellt  seyn  solle.

d  *  so  bleiben  die  bisher  angestellten  Geheimen  Cabinets=  Registratoren  Biter
und  aas,  ·

sowie  die  beiden  Geheimen  Cabinets-Canjellisten  Hummel  und  Henßler  gleichfalls
  in  ihren  Slellen.

Vermoͤg  desselben  allerhoͤchsten  Rescripts  haben  Allerhoͤchstdieselbe  den  bisherigen
  Geheimen  Cabinets-Secretaͤr,  Kammerherrn,  Geheimen  Legationsrath  v.  Schott,
a4n  egations-=  Serrefr  bei  Höôchst  Ihrer  Gesandtschaft  am  Königl.  Baierischen  Hofe
versegt.  »  v

Se.Kdnigl.habenvermdgallethöchstenReseriptsvom5.Nov.denGesuchendei
chegekichtsiSeetetärsLeypoldinTübiagenunddesObersRegiernngsiSemtäts
sGroß  in  Stuttgart,  um  Erlaubnis  zu  gegenseitiger  Vertauschung  ihrer  Stellen  zu  entprechen,
  und

vermoͤg  allerhoͤchsten  Reseripts  vom  11.  Nov.  die  erledigte  Stiftungs-Verwaltung
in  Reutlingen  dem  bisherigen  Regiments-Quartiermeister  Pfeilstiker  vom  Infanterie“
Regmen  Nr.  6.  zu  übertragen  allergnddigst  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermoge  allerhöchsten  Reseripts  vom  5.  Nov.  dem  zur
katholischen  Caplanei  zu  Se.  Verena  in  Wurzach  nominirten  Vicar  Schuster  daselbst,
die  allerhöchste  Bestärigung  zu  ertheilen;  und  "

ie  erledigte  Pfarrei  Orlach,  Diöcese  Hall,  dem  seitherigen  Ober=  Práceptor  Böll
in  Hall;  auch

vermog  allerhöchsten  Reseripts  vom  7.  Nov.  die  erledigte  katholische  Pfarrel  Feckenhausen,
  Oberamts  Roteweil,  dem  Priester  Anton  Wanner,  von  Gmünd  zu  übertraen)

  und
8  dem  Schullehrer  Kleinmann  in  Boͤnnigheim,  Diorese  Besigheim,  aus  Veranlassung
  seines  Amts-Jubiléums)  neben  einer  Gratification,  die  goldene  Civil-  Verdienst-Medaille
  zu  verleihen.

 

 

Cantstatt.  Der  gemass  allerhöchsten  Reseripts  Höchstpreislichen  Ministeriums  der
auswärtigen  Angelegenheiten,  und  der  Residenz=  Polizei  auf  die  Stadt  Canrstatt,  conff
nirte  aus  dem  Irrenhaus  Zwiefalten  entlaßene  ehemalige  K.  Laufer  Bayer  hat  sich,  ohne
  polizeiliche  Erlaubniß  von  hier  entfernt,  und  nach  Eßlingen,  Urach  und  Ehningen
angeblich  begeben.  Alle  Hoch=  und  Wohllöbl.  Orts=  Obrigkeiten  werden  hiernach  ersucht,
auf  diesen  Menschen,  dessen  Signalement  hienach  folgr,  gehörig  fahnden,  and  ihn  auf
Betreten  gutverwahrt,  an  unterzeichnete  Stelle  einliefern  zu  lassen.

»  Signalement:
Der  Laufer  Bayer  von  hier  gebürtig,  ist  49  J.  alt,  schlanker  mittlerer  Statur,  ka#
braune  Haare,  Augbraunen  und  Bart,  graue  Augen,  kucze  stumpfe  Nase,  schmale  Lip-
        <pb n="385" />
        3614

pen)  breites  Kinn),  etwas  eingefallene  Wangen,  braune  Gesschtsfarbe,  und  länglichte
Gesichtsform;  er  krägt  einen  runden  Hut,  schwarz  seidene  Halsbinde,  dunkelblauen  zeugenen
  Oberrok,  schwarztüchene  Weste,  dunkelblaue  gewobene  lange  Beinkleider  und  Stie,
el.  Den  :2.  Nov.  1816.  Kön.  Oberame.

 

Stutegart.  Auf  allerhöchsten  Befehl  Sr.  Masestse  des  Königs  werden  von
unterzeichneter  Behörde  Montag  den  16.  December,  und  falls  diß  nicht  an  dem  nemlichen
  Tag  beendigt  werden  könnte,  die  folgende  Tage)  in  dem  allhiesigen  Marstalls=  Ge,
badude,  eine  sehr  beträchtliche  Anzahl  ganz  guter  Pferde  aus  dem  Koniglichen  Marstall,
sowohl  Reze-als  Zug-Pferde)  im  ölfentlichen  Aufstreich  an  die  Meistbietende  káußsich
überlassen  werden)  wozu  die  Liebhaber  an  gedachtem  Tag,  Morgens  9  Uhr,  zu  welcher
Stunde  diese  Verhandlung  ihren  Anfang  nehmen  wird,  zu  erscheinen,  eingeladen  werden.
  Den  14.  Nov.  1816.  Königl.  Obrist=  Stallmeisteramt.

 

Welngarten.  Dleustag  den  26.  Nov.  werden  das  2  flekigee  vormal.  Helferath-Haus  mit  22  Rith.
Garten,  und  das  sogenannte  Weigelsche  Beneficiat-Haus  mic  10  Reh.  Garten  in  Altdorf  an  den  Meistbietenden
  verkauft  werden.  Diese  Häuser  find  neben  einander,  zwischen  der  Kirchhof-  Maner  und  dem
Scherzachsluß,  und  fend  besonders  für  Feuer=  rbeiter  gut  gelegen.  Die  Kiebhaber  haben  sich  an  obigem
  Tage  Morgens  10  Uhr  im  Cammeralamts-Zimmer  uilhust#rn.  Den  7.  Nov.  1316.

«  s  LaadvogtebcteuekamtamBodenseeIadCamenlathcingartcm

Stuttgart,  Amtsoberamt.  Der  Bestand  der  Schaafwaide  zu  Waldenbuch,  und  auf  der  Glasbütte
  del  Waldenduch  ,  geht  küastiges  Frübjahr  zu  Ende,  und  wird  auf  die  3  Jabre  wieder  erneuert.
Erstere  erträgt  400,  leztere  aber  105  Stüke.  Die  Liebhaber  zu  diesen  Waiden  werden  eingeladen,  sich
Mu#wochs  den  27.  Nov.  d.  J.  Morgens  9  Uhr  auf  dem  Rathhause  zu  Waldenbuch  minzußaden.  Den
6.  Nov.  1646.  K.  Amts=  Oderamt.

—  ——--Tut#lingen.

  Da  die  bis  jetzt  noch  nicht  vermessene  Güter  in  der  vormaligen  Herrschaft  Konzenberg,
  namentlich  den  Orten  Wurmlingen,  Weilheim,  Seitingen,  Oberflacht  und  Durchhausen,  ohne
erzug  vermessen  werden  sollen,  so  werden  töchtige  und  eraminirte  Feldmesser  biemit  aufgesordert,  ungd
ter  Päzung  ihrer  Beuoise  dem  Oberamt  die  Bedingungen  anzuzeigen,  unter  welchen  sie  einen  Akkord
wegen  Vermessung  der  Güter  in  den  genannten  Orten  eingehen  würden.  Den  5.  Nov.  4
«  beramt.

 

aAchstetten,  Oberamt  Wiblingen.  Der  bienach  signalisirte  Alois  Willhelm  von  Achstetten,  hiest-Cberamts,
  hat  sich  eines  Fruchtdiebstahls  schuldig  gemacht,  und  ist  vor  seiner  Habbaftwerdung  ent- 



oden.  Sämtliche  hode  und  niedere  Behbrden  werden  gehorsamst  ersucht,  auf  dlesen  signalisirten  Purcben
  zu  fadnden,  ihn  im  Betretungssall  arrctiren,  und  wohlverwahm  der  unterzeichue#en  Stelle  einliefern
  zu  lassen.  Signalem  ent.  Alois  Willbelm  ist  1#5  J.  alr,  hat  blonde  Jahre,  graue  Augen,  gelde
  Augbraunen,  und  ein  langes  Gesicht.  Bei  seiner  Entweichuug  war  er  bekleidet  mir  einer  blauen  Mü-Tßcb,
  dlauer  Weste,  weis  gestreiften  Strümpfen,  Schuhen  ohne  Riemen,  einem  runden  #  und  dlauen
lagen  Hosenu.  Widlingen,  den  6.  Nov.  1516.  K.  Oberanit.

Freudenstadt.  Aus  dem  Hause  des  Bauren  Jakob  Eberharde  zu  Nomsgrund  ist  am  5Ö.,  Nos#

*!  Nächmittags,  wlitelst  Embruchs,  folgendes  entwendet  worden:  ungelehr  200  fl.  an  Geld  in  Bojerlschen
u.  Brada##Thalern,  26  kr.  12  kr.  o  kr.  und  Greschen,  seranr  in  cinigen  alten  Münzserten,  namentlich
in  3  sogengunten  Rößlene=  Gulden,  und  mehrern  56  ir.  und  15  kr.  Stücken  desichend.  Züns  Chlen  blau
        <pb n="386" />
        15a

Auch,  die  Ehle  zu  3  fl.  25  kr.;  fünf  noch  ungebrauchte  reustene  Mannshemder,  vornen  am  Schliz  durch
die  Buchstaden  J.  A.  E.  mit  Kameelgarn  bezeichnet;  2  paar  noch  ungebrauchte  grau  wollene  Strümpfe;
eine  kleine  platte  silberne  Taschenuhr  mit  rdmischen  JZahlen,  nebst  einfacher  stäblerner  Keite  mit  mötngenem
  Schlüssel  und  ein  silberner  Kugelring.  Dieser  Diebstahl  wird  nun  öffentlich  und  mit  der  Bute  bekannt
  gemacht,  daß  im  Fall  von  den  gestoblenen  Sachen  oder  dem  Dieb  erwas  entdekt  werden  sollte,
der  untorzeichneten  Stelle  gefällige  Nachticht  davon  gegeben  werden  mochte.  Den  7.  Nr  15½
ciamt.

Gdppingen.  Alle  Hoch=  und  Wohllöbl.  Justiz=  und  Polizel  Bebbrden  werden  hicmit  geziemendst
ersucht,  nach  dem  Schäfer  Ferdinand  riebler  aun  Ekwälden,  Obcramte  Kuchheim  unter  Tek,  wegen
angeschuldigten  Concubmats  und  Vagadundität  fahnden,  und  ihn  im  Betretungsfall  an  unterzeichnete
Stelle  ausliefern  zu  lassen.  Signalement.  Ferdinand  Liebler  ist  37  J.  alt,  von  mittlerer  Statur,
hat  schwarze  Haare,  rbthlichte  Achssfarde  „,  blaue  Angen,  graue  Augbraunen,  länglichte  Nase,  proportionirten
  Mund,  und  spitziges  Kun.  Er  trägt  gewohnlich  elnen  dreiekigten  Hur,  einen  blauen  Oderrock,
  rothe  tüchene  Weste,  schwarze  lederne  Hosen  und  Stiefel.  Den  7.  Nov.  1616.

K.  Criminalrath  der  Landvogtei  an  der  Fils  und  Rems.

Keilbreus.  Der  ledige  Dienstknecht  Ludwig  Brucker,  von  Helsenberg,  Oberamts  Marbach,
dessen  Aufenthalt  unbekannt  ist,  wird  hiemit  aufgefordert,  unverzüglich  bei  der  unterzeichneren  Stelle  zu
erscheinen,  um  ihm  die  in  der  gegen  idn  anhängig  gewescnen  Untersuchungs=  Sache,  ergangene  Resolution
  erbfnen  zu  können.  Den  20.  Okt  1616.  K.  Oderamt.

Leutklrch.  Am  2ten  d.  Mon.  Nachts  zwischen  11  und  12  Uhr  wurde  dem  Eindde  Bauren  Paul
Vdlk  in  der  Missen  durch  drei  Pursche  mitkelst  Einbruchs  und  neden  Mithhandlung  des  Völk  folgendes
entwendet:  1)  etwa  22  fl.  an  Geld,  bestehend  aus  6  Kronenthalern  4  24  kr.  Stüken  und  mehreren
12  und  6  kr.  Stüken:  2)  ungefähr  100  Edlen  theils  bäufen,  kdeils  flächsen  Tuch;  3)  drei  leinene  blau
u.  roth  gewirkte  Bettüberzüge;  4)  drei  Leintücher;  5)  drei  Kopfk'ssen;  6)  drei  Hemder;  7)  zwei  dunkelblau
  rüchene  Mannsreke;  8)  ein  grau  u.  schwar  7  reistes  zeugenes  Wesichen;  9)  ein  alles  schwarzseidenes
  Halstuch;  10)  ein  Rosenkranz  mit  einem  41  ernen  Glaulen  u.  fünf  silbernen  Glaichen,  auch  einem
  bölzernen,  an  den  Eken  mit  Silber  gesaßen  treuz;  11)  zwölf  Pfund  Butter:  12)  vierzig  Pfd.
Schmals;  43)  zwei  Pfd.  Wachs,  bestehend  in  2  Rothel  und  4  bis  b  kleinen  Kerzlen;  14)  zeben  Ker

n.  Samtliche  Effecten,  deren  Werth  sich  aof  122  fl.  34  kr.  belauft,  sind  ohne  besoudere  Zeichen.  Das
Signalement  dieser  Pursche  konnte  Hamnistcat  nur  in  so  weit  angeben,  daß  einer  etwa  §  Schub  groß
und  die  2  andern  etwas  kleiner  gewesen,  alle  3  aber  kurze  Janker  und  runde  Hüte  gerragen.  =  ämtht
Hochlbbl.  Justiz=  und  Polizel  Behdrden  werden  nun  ersucht,  zu  Entdgckung  dieser  ruchlosen  Thaͤter  so
wohl,  als  zur  Herbeischaffung  der  entwendeten  Gegenstände  a  emig  che  Hülfe  zu  leisten,  und  die  allenfalsigen
  Entdeckungen  unterzogener  Stelle  gefällig  mirzutheilen.  Den  4.  Nov.  1816.  K.  Oberamt.

Närtingen.  In  einem  ansserhalb  der  Stadt,  an  der  Straße  nach  Reckarhausen  gelegenen  Garken,
  hat  man  heute  Vormittag  ein  todtes  Kind,  mit  einem  Stöl  Tuch  bedekt,  männl.  Geschlechrs,  gefonden,
  welches  von  seiner  pflichtvergessenen  Mumer  gleich  nach  der  Geburt  hier  ausges.  zt  worden  sepn
muß.  Um  wo  moglich  diese  Verbrecherin  auszukundschaften,  so  wird  jedermann,  vorzöglich  ader  sämeliche
  Obrigkeiten  und  Polizel-  Behorden  ersuchr,  auf  die  Entdeckung  der  ruchlosen  Mutker  mitguwirken,
und  im  Fall  einer  erhalteuen  Auskunft  oder  entstandenen  Verdachts,  die  unterzeichnete  Stellc  in  gesäll:s
ger  Bälde  zu  benachrichtigen.  Den  11.  Nov.  1816.  K  Oberamt.

Owen.  Gegen  den  verschwenderischen,  zur  eigenen  Vermögens-Verwalturg  gaoz  unfädigen  Bürger
  und  Schumacher,  Gottfried  Bader  zu  Owen,  biesigen  Oberamte,  ist  die  schon  vor  eilichen  Jabren
erselgte  Mundtod=  Erklrung  kürzlich  erneucrt,  und  ihm  nunmehr  der  Gerichteverwandte  Johann  Georg
Löw  zum  Pfleger  gesetzt  worden,  ohne  dessen  Wissen  und  Willen  sich  niemand  mit  dem  Bader  in  im
bend  ein  Rechtegeschäft,  weder  auf  daar  Geld,  noch  weniger  auf  Borg,  bei  Strafe  der  Nich'#tigkeit  vese

selden  und  Verlust  der  Forderang  einlassen  soll.  Den  6.  Nov.  1615.  K.  Oberame  Kucchbeim,

Mezingen,  Oberamts  Urach.  Da  mu  dem  Ort  Mezngen  die  natürlichen  Kinderblalinn  auegedrochen
  d,  so  wird  solches  hiemit  zur  allgemeinen  Kenniniß  gebracht.  Urach,  den  7.  Nev.  1616.

beramt.
        <pb n="387" />
        Nro.  54.  1816.  363
Königlich=  Württembergssches

Staats=  und  Regietungs-Blakt.

Samstag,  23.  Noo.

 

 

Eine  näbere  Beslimmung  des  an  die  der  Seuverainetä:  der  Krone  unterworfenen  vormals  Reichsständische
  Fürsien  und  Grafen  den  20.  Apr.  d.  J.  ergangenen  Dehortatoni  von  Recursen  an  auswärtige
Höse,  in  Beziebung  auf  die  teutsche  Bundes=  Versammlung;  dd.  21.  Nor  1816.

Se.  Königl.  Majestäát  haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,  das  unter
dem  20.  April  d.  J.  an  die,  Allerhöchstdero  Souverainität  unterworfenen,  vormals
Reichsständischen  Fürsten  und  Grafen,  erlassene  Dehortatorium,  dahin  näher  zu  bestimmen,
  daß  es  denselben  unbenommen  bleibe,  sich  in  denjenigen  Angelegenheiten,  welche
in  Beziehung  auf  ihre  staatsrechtlichen  Verhälcniße  von  dem  Congresse  in  Wien  an  den
Bundestag,  um  daselbst  durch  gemeinsamen  Beschluß  ihre  endliche  Bestimmung  zu  erhalten,
  verwiesen  wurden,  an  die  hohe  Bundes-Versammlung  bittweise  zu  wenden.
Sctuttgart,  den  21.  Nov.  1816.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.

Königl.  Geheime  Rath.

Anordnung  eines  Königl.  Ober-Hofraths.

Sie.  Königl.  Masest.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  v.  15.  d.  in  Beziehung
  auf  den  Koniglichen  Hofstaat  folgende  Einrichtungen  zu  treffen  allergnädigst  geruhr:

1.  Dem  gesamten  Hofstaate  ist  eine  Zentralstelle,  der  Königliche  Ober-Hofrath,
  vorgesezt.

II.  Diese  oberste  Hofbehdrde  zahle  r1.  als  Mitglieder
die  vier  Ober-Hofbeamte:  den  Oberst=  Hofmeister,  den  Oberst-Kammerherrn,  den
Oberst-Stallmeister,  den  Ober-Hofintendanten-Ihr

  find  2.  als  Beisizer
mit  berathender  Stimme  zugegeben:  der  Direktor  der  Hof=  und  Domainenkammer,  der
Vorstand  des  Hosgerichts,  der  General=  Hofkassiert.

Es  besteht  3.  die  Kanzlei  .  ·
desOber-HofrathsaugeineinGeneralsecketckrundeifremKanzellistetydrrzllgkcjchdlk
Registraturgeschaͤfte  zu  besorgen  hat.  ·
        <pb n="388" />
        364

IUDieser  Zentralstelle  sind  unmittelbar  untergeordnet:

1)  Die  Königliche  Hofkapelle  (Hofgeistlichkeit)  in  den  geeigneten  Beziehungen.

)  Das  Königliche  Hofgericht  (Justizbehörde  für  die  Hofdienerschaft.)

5)  Die  Königlichen  Leibärzte,  und  unter  ihnen  a)  das  Hof-Krankenhaus  (Hof,
pflege),  d)  die  Hofaporheke.  Dann  provisorisch
ben  s  4)  die  Direktion  des  Hoftheaters  und  der  damit  verbundenen  Institute,  und
eben  so

5)  die  Koͤnigliche  Gewoͤlbsverwaltung.

Das  bisher  bestandene  Ober--Hofmarschallen-Amt,  so  wie  die  Ober-Hofoͤkonomie-Commission,
  sind  in  Folge  dieser  neuen  Einrichtung  aufgehoben.

Vermoͤg  allerhoͤchsten  Resceripts  vom  16.  sind  zu  dieser  Zentralstelle  ernannt  worden:

1.  Als  Oberst=  Hofmeister  des  Hofstaats  Sr.  Majestät  des  Königs,  Freihen
von  Seckendorf.

2.  Als  Oberst=  Kammerherr  der  geheime  Rath  und  Staatsminister,  Minister  der
auswärtigen  Angelegenheiten,  Graf  von  Zeppelin.

3.  Als  Oberst=  S#tallmeister  Graf  von  Görliz.

4.  Als  Ober-Hofintendant  der  bisherige  Staatsrath  und  Präsident  der  Königlichen
Hof=  und  Domainen=  Kammer,  Freiherr  von  Maucler,  unter  Beibehaltung  der  leßzt
tern  Stelle.

Als  Assessoren  des  Ober-Hofraths

5.  der  zum  Direktor  der  Königl.  Hof=  und  Domainenkammer  befäörderte  bisherige
Geheime  Cabinetssekretär,  geheimer  Hofrath  von  Kohlhage.

6  Der  zum  Hof=  und  Justiz-Rath  und  Vorstand  des  Hofgerichts  beförderte  bis,
herige  Sekretär  des  Königl.  Geheimen  Raths,  Gerber.

Die  Kanzellistenstelle  und  die  Besorgung  der  Registratur  bei  dieser  obersten  Hofbe,
hörde  ist  dem  früher  bei  Sr.  Königl.  Majsestät  erson  angestellten  Stabsguarti#,
meister  Swatoneck  übertragen  worden.

Sodann  haben  Se.  Königl.  Majestát  gnädigst  ernannt:

1.  in  dankbarer  Anerkennung  6o  jähriger  Allerhöchstdero  Hause  treu  geleistecer
Dienste,  den  bisherigen  Ober-Hofmarschall  von  Behr  zum  Präsidenten  des  Königlichen
  Ober=  Hofraths,  v

2.Alterh’ochstderoerstenAd«utancen,General-MajotvonSpitzembergzumHof-Jägermeister,unterdetBeIimmung,vaßdieHof-JägereiundAlles,was

auf  die  Hofjagd  Bezug  hat,  unter  ihm  stehen,  er  selbst  aber  in  dieser  Beziehung  dem
Oberst-Hofmeisterstabe  untergeben  seyn  solle,

3.  den  bisherigen  Hausmarschall  und  Ceremonienmeister,  Fuͤrsten  von  Loͤwenstein-Wertheim)
  zum  ersten  Ceremonienmeister,  mic  der  Unterordnung  unter  den  Obentt
Kammerherrn,  Stab.

4.  Zu  Stabsekretärs  ç

)  bei  dem  Oberst=  Hofmeister,  Amt  den  bisherigen  Ober-  Polizeikommissär  in
Ludwigsburg,  Erlenspiel-
        <pb n="389" />
        *—

5)  bei  der  Ober=  Hofintendance  den  Sekretäe  bei  dem  vormaligen  Ober,  Ho,
bau,"  Departement)  Dorsch.

Aufhebung  des  Garde-  Reglments  zu  Pferd,  so  wie  des  Leib=  Uhlanen  =  Corps;  und  Errichtung
einer  neuen  Ledgarde  zu  Pferd,  und  einer  Feldjäger  =  Eskadron.

Se.  Königl.  Majestät  haben  Sich  unterm  17.  Nev.  bewogen  gefunden,  das
bisher  aus  4  Eskadronen  bestandene  Garde-Regiment  zu  Pferd  und  das  Leib=  Uhlanen=Corps
  aufzuheben,  und  dagegen  eine  neue  Leibgarde  zu  Pferd,  aus  1  Eskadron  bestehend,
  und  1  Feldjaͤger-Eskadron  zu  errichten.

Bei  der  Leibgarde  zu  Pferd  sind  eingetheilt:

Als  Eskadronschef,  Oberstlieutenant  von  Raßler,  bieher  beim  Leib-Cavallerie=Regimenc
  Nr.  1  6  ,

Stabsrittmeister  von  Troyfft,  der  Garde  zu  Pferd,

die  Oberlieutenants  von  Roͤder  und  von  Linden,  der  Garde  zu  Pferd,

die  Unterlieutenants,  v.  Reischach  I.)  v.  Crailsheim,  der  Garde  zu  Pferd
und  der  bisherige  Ordonnanz-Offizier,  Prinz  Alexander  von  Hohenlohe  „Oehringen.

Bei  der  Feldsäger=  Eskadron  sind  eingetheilt:
Als  Eskadronschef,  Major  v.  Einsiedel)  vom  Cavallerie=  Regiment  Nr.  3,  vac.
Kronprinz,  und
die  Unterlieutenants  v.  Besserer  und  v.  Vittinghoff,  vom  Leib=  Uhl  unenkorps,
und  v.  Ellrichshausen,  von  der  Garde  zu  Pferd.  -

ZuAllethdchstJhFenOrdoirnanstfsiziekenhabenSe-Königc.Maiestä:t
ernannt:  die  Stabsritemeister  v.  Kahlden,  v.  Egloffstein,  Gustav  v.  Speth.

In  Ansehung  der  übrigen  bis  jezt  zur  Suite  und  Garde  zu  Pferd  gehörigen  Offfniers
  haben  Se.  Königl.  Majestät  folgendes  bestimmt:

die  Obersten  v.  Milkau  und  v.  Nundorff  bleiben  bis  auf  Weiteres  uneingetheiltt

die  Eskadronschefs,  Obersten  v.  Lübow  und  v.  Oldershausen  sind  beim  Leib-Cavallerie
  Regiment  eingetheilt.

Jugetheilt  sind  diesem  Regimene:

die  Stabsriktmeister  v.  Adelsheim  und  v.  Dalbenden  von  der  Garde  zu  Pferd,
Graf  von  Waldburg  und  von  Hopfgarten,  seither  Ordonnanz,  Offiziere;  «

die  Oberlieutenants,  v.  Breuning,  v.  Grävenitz,  v.  Gemmingen;

die  Unterlieutenants,  v.  Münchhausen,  Graf  v.  Görlitz,  v.  Bardeleben?
von  der  Lühe,  und  v.  Wöllwarth.

Die  Unterlieutenants  v.  Reischach  II.  und  v.  Reischach  III.  sind  zum  Cavalls,
rie-Regiment  Nr.  4  Prinz  Adam,  und

Unterlieutenant  v.  Rackniß  zum  Infanterie  Regiment  Nr.  9.  Jáäger  König  verseze.

Unterm  4,  d.  haben  Se.  Königl.  Majestát  den  seitherigen  Flügeladjutanten,
Masor  Grafen  von  der  Lippe  à  h#  Luite  bei  der  Garde  zu  Fuß  eingetheilt.
        <pb n="390" />
        366

General=  Pardon.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermg  allerhöchster  Ordre  vom  17.  No.  für  alle  bis
auf.  diesen  Lag  von  der  Königlichen  Armee  desertirte  Uncer-Offfziers  und  Soldaten  ei
nen  bis  zum  1.  April  1817.  daurenden  General-Pardon  gnädigst  bewilligt.
Welches  hierdurch  allgemein  bekanne  gemacht  wird.  Stuttgart,  den  18.  Nov.  1816.

Kriegs=  Ministerium.  Graf  v.  Franquemont.

Köinigl.  Verordnung.  An  Se.  Maiestät  unmittelbar  gerichtete  Eingaben  betreffend.

Da  Se.  Königl.  Masestät  allergnddigst  verordnet  haben,  daß  in  Zukunft  bei
allen,  an  Allerhöchstdieselben  unmittelbar  gerichteten  Singaben  der  Gebrauch  des
Stempelpapiers  unterbleiben  soll;  so  haben  solches  die  Oberämter  alsbald  zur  allgemeinen
Kenntniß  zu  bringen.  Deeret.  Stuttgart,  den  19.  Nov.  1876.

Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  1#j.
Königl.  Geheime  Rath.,

Die  Zulassung  zum  Studium  der  Theologie  betreffend.

Se.  Königl.  Mazjest.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripcs  vom  12.  Nov.  zu  ge,
nehmigen  geruhet,  daß  auch  solchen  Individuen,  welche  den  Lauf  niche  durch  die  protestantischen
  theologischen  Seminarien  nehmen,  die  Erlaubniß  ertheilt  werden  könne)  die
Theologie  auf  der  Universität  Tübingen  zu  studiren,  und  nach  vollendeten  Studien  und
erstandener  Prüfung,  sich  um  geistliche  Dienste  zu  bewerben.

Diese  allerhochste  Eneschließung,  wodurch  die  beschränkende  Bestimmung  der  Verordnung
  vom  10.  Jul.  1811.  (Staats=  und  Regierungsblatt  vom  Jahr  181:171.  Nr.  31.)
aufgehoben  ist,  wird,  mit  der  Bemerkung,  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  die
Julassung  zum  Studium  der  Theologie  auf  der  Universttät  von  der  für  alle  Candidaten
akademischer  Studien  vorgeschriebenen  Bedingung  einer  durch  Zeugnisse  und  öffentliche
Prüfung  erprobten  Tücheigkeit  abhange.  Stuttgart,  den  18.  Nov.  1876.

Ministerium  des  Kirchen=  und  Schulwesens.  Wangenheim.

–—.4

 

Se.  Königl.  Majestät  haben  in  derselben  Art,  wie  solches  bei  den  Militi#-Sträflingen
  verfügt  worden,  auch  eine  Revisson  sämtlicher  Cibil-Sttaͤffinge  in  Besie,
hung  *  den,  von  Allerhöchstdenselben  beabsichtigten  Begnadigungs-Akts,  dur
die  Justiz-Behoͤrde  angeordnet,  und  auf  die  bis  jetzt  vorgelegten  Verzeichnisse  mittel
allerhoͤchster  Resolution  vom  heutigen  Tage  vorlaͤufigetzs  Indsviduen  ganz,  oder  Theilweise
  zu  begnadigen  geruhet.  Namentlich  wurden  alle  diesenigen,  welche  nur  noch  wegen
  Abverdlenung  der  Kosten  auf  der  Festung  befindlich  waren)  ofort  entlassen.  Stuttgart,
  den  14.  Nov.  1876.  Königl.  Justiz-Ministerium,  von  der  Löhe.
        <pb n="391" />
        367

Se.  Königl.  Masestät  haben  auf  die  von  der  Justiz-Behörde,  zum  Behuf  des
von  Allerhöchstdenselben  beabsichtigten  Begnadigungs=  Ake,  ferner  vorgelegten
Verzeichnisse  von  Eivil:  Sträflingen,  vermög  allerhöchster  Reseripte  vom  17.  18.  und
19.  d.  Mon.  weitere  166  Individuen  durch  gänzliche)  oder  Theilweise  Erlalsung  ihrer
Scrafen  zu  begnadigen)  auch  im  allgemeinen  zu  bestimmen  geruhet,  daß  fämtlichen"
wegen  Gewehrverheimlichung  verurtheilten  Personen  ihre  Strafen  erlassen  seyn  sollen.

Es  wird  daher  sädmtlichen  Königl.  Oberämtern  aufgegeben,  die,  wegen  Gewehr,
Verheinelichung  erkannten  Strafen  nicht  mehr  zum  Vollzug  zu  bringen,  oder  wo  die
Vollstrekung  derselben  begonnen  hat,  die  Verurtheilten  sogleich  frei  zu  lassen.  Seuttg.
den  20.  Nov.  1816.  Königl.  Justiz=  Ministerium,  von  der  Lühe.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz=  Collegiums.

1)  In  der  Appellations=  Sache  von  Gerabronn  zwischen  Georg  Michael  Groß,  und
Cons.  zu  Roth  am  See,  Bekl.  Anten,  sodann  Michael  Scein  daselbst,  Kl.  Aten,  p#
lervirutis  vio,  wurden  Bekl.  unter  Reformirung  der  Urthel  voriger  Instanzl,  von  der  gegen
  sie  angebrachten  Klage  entbunden.  Stuttg.  den  22.  Okt.  1816.

2)  In  der  Uppellations=  Sache  von  Mergentheim  zwischen  des  Johann  Martin  Dörr
zu  Roth  Ehefrauf)  Lntin  Antin,  und  dem  Hospital  zu  Mergentheim  Lnten  Aten,  Priorität
  im  Concurs,  und  die  substdiarische  Verbindlichkeit  der  Antin  zu  Bezahlung  der  Atischen
  Forderung  betr.,  wurde  die  Urthel  erster  Instanz  gonfirmirt.  lb.  eod.

3)  In  der  Appellations=  Sache  von  Mergentheim  zwischen  des  Johann  Martin  Dörr
zu  NRoth  Ehefrau  Lnein  Ancin,  sodann  dem  Schutsuden  Hayum  Boaruch  und  Cons,  zu
Hollenbach  Luren  Aten,  die  Prinzipal-Verbindlichkeit,  der  Anrin  für  die  Hälfte  der  Forderung
  der  Aten  betr.,  wurde  die  Urthel  erster  Instanz  confirmirt.  lbid.  eod.

In  der  Appellations,  Sache  von  Mergentheim  zwischen  des  Johann  Martin  Derr
zu  Roth  Ehefrau  Lutin  Antin  und  dem  Benesicium  zu  Krautheim  Luten  Aten,  die  Prinzipal=
  Verbindlichkeit  der  Antin  für  die  eine  Hälfee  der  Forderung  des  Atischen  Theils,
und  ihre  subsidiarische  Verbindlichkeit  für  die  andere  Hälfce  becc.  wurde  die  Urchel  erster
  Instanz  conffemirt.  1b.  eod.

 

Hohenasperg.  (Schulden=  Sache.)  Denen  unterm  b.  Mai  dieses  Jahrs  in  dem
Scaats"  und  Regietungs,  Slre  aufgeforderten  Gldubigern  des  bei  dem  Königl.  Linien=Infanterie-Regiment
  Nr.  4.  gestandenen  und  unterm  aten  dieses  Monats  entlassenen
Lieurenane)  Franz  Leopold  Háfele,  wird  hiemit  auf  ihre  disseits  gemachten  Anfragen
bekannt  gemacht,)  daß  dieses  Schuldenwesen  nunmehr  dem  Knigl.  Oberamrs=  Gericht
Mergentheim  zur  Erledigung  übergeben  worden  sei.  Den  20.  Nov.  1816.

«  ·  «  Königl-FestungoiCotnmando.

 

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  unterm  13.  Nov.  den  Generallieutenant  von  Woͤllwarth
  zum  Gouverneur  zu  Hohen,  Asperg  zu  ernennen  allergnädigst  gernhe.
        <pb n="392" />
        Se.  Koͤnigl.  Majest.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  19.  Nov.  den
General-Lieutenant  v.  Scheeler  mit  Beibehaltung  seines  bisherigem  Rangs  und  Erlanbniß
  die  Uniform  zu  tragen,)  unter  Bezeugung  Ihrer  UAll  rhöchsten  Jufriedenheit  mit  seis
nen  bisherigen  Diensten  zum  Oberschloßhauptmann  in  Stuttgart  zu  ernennen;  und

vermg  allerhöchsten  Reseripts  vom  31.  Nov.  dem  Kammerherrn  August  v.  Phull
die  Intendanz  derjenigen  Schlösser  und  Häuser,  welche  Allerhöchstdiesel  ben  demnächst
  als  Wohnungen  für  die  Mitglieder  der  Königl.  Familie  bestimmen  werden,  mit
dem  Character  eines  Königl.  OberSchloß=  Hauptmanns  gnädigst  übertragen;  auch

vermäög  allerhöchsten  Reseripts  vom  20.  Nov.  den  General-Major  v.  Breuning,
mit  der  Erlaubniß,  die  Militär=  Uniform  zu  tragen)  bei  den  Koͤnigl.  Land-  Gestuͤtten
anzustellen  gnädigst  geruht.
Se.  Königl.  Mas.  haben  gnädigst  geruhet,

vermg  allerhöchsten  Rescripts  vom  22.  Nov.  den  Kammerherrn  und  bisherigen  #egations=
  Rath  Grafen  v.  Möülinen  zum  Geheimen  Legations=  Rathe,  mit  der  Bestimmung,
  im  Königl.  Geheimen  Cabinek  zu  arbeiten,  zu  ernennen;

durch  das  allerhöchste  Reseript  vom  15.  Nov.  den  seither  bei  Höchst  Ihrer  Ges
sandtschaft  am  Grosherzogl.  Badenschen  Hofe  angestellten  Legations=  Secretär,  Lieutenant
v.  Rieger  zum  Departement  der  auswärtigen  Angelegenheiten  zurükzuberufen,  und  dagegen
  den  bei  lezterem  befindlichen  Legations=  Secretär  v.  Coignard  als  folchen  bei
jener  Gesandeschaft  onzustellen;  auch  -

vermoͤg  allerhoͤchsten  Reseripts  vom  18.  Nov.  den  bisherigen  Assessor  bei  dem  Ober-Justiz,
  Collegio  Schwab  zum  Ober-Justiz-Rath  zu  ernennen;  ferner

vermög  allerhöchsten  Reseripts  von  ebend.  den  bisherigen  ersten  Secretärr  des  Königl.
Criminal,  Tribunals  v.  Kauffmann  zum  General,  Secretr  bei  dem  Königl.  Ober,
Hof-Rathe  zu  ernennen,  und

dem  bei  dem  Hof-Staat  der  verwitweten  Königin  Masestät  angestellten  vorwoligen
  Hof-Chirurgus  Ulmer  den  Charakter  eines  Königl.  Hof=  Medicus  zu  ertheis
len;  so  wie

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  15.  Nov.  die  vacante  Amtsschreiberei  Laubach,
Hberamte  Aalen,  dem  bisherigen  Rechnungs-Commissar  Hochstetter  in  Gmünd  m
nbertragen.

Se.  Königl.  Majsest.  haben  allergnädigst  geruht,

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  16.  Nov.  den  Pfarrer  Zwißler  in  Bronnweis
ler,  Diecese  Reutlingen  auf  sein  allerunterthänigstes  Ansuchen,  mit  dem  großen  Pfarr,
Bictalitium  in  den  Ruhestand  zu  verseßen;

vermoge  allerhöchsten  Reseripts  vom  18.  Nov,  dem  Pfarrer  Neuffer  in  Plattenhardt,
  Diöcese  Seutegart,  in  Rüfsscht  seiner  50  jährigen  Dienstzeit,  neben  einer  Gratification,
  das  kleine  Kreuz  des  Königl.  Civil=  Verdienst=  Ordens  zu  verleihen;

die  erledigte  Pfarrei  Teufringen,  Diöcese  Böblingen,  dem  Pfarrer  Wolff  in
Pflummern,  Diöcese  Blaubeuren;  auch
vermg  allerhöchsten  Reseripts  vom  20.  Nov.  die  erledigee  kachol.  Pfarrei  Wurm"
ungen)  Oberamts  Norcenburg)  dem  Pfarrverweser  Hunger  in  Wendelsheim,  und
        <pb n="393" />
        566

die  erledigte  Repekenten"  Stelle  an  dem  Priester?  Seminarium  in  Sllwangen  dem
Vicar  Fidel  Fricker  von  Ziegelbach,  zu  übertragen.

 

Weinsberg.  Der  13  fhrige  Gottlieb  Wagner  von  Seeinsfeld  hat  den  3  jäbrigen
  Knaben  des  Friedrich  Schilpp  von  da,  von  dem  Tode  des  Ertrinkens  in  einem
Weyher  errettet.  Auf  allerhöchsten  Befehl  wird  dieser  junge  Mensch,  welcher  durch  seinen
  raschen  Sprung  in  das  Wasser  an  einer  gefährlichen  Stelle  einen,  für  sein  Alter
bewundernswürdigen  Much  und  Entschlossenheit  an  den  Tag  gelegt  hat,  für  diese  seine,
ohne  Rüksicht  auf  eigene  Gefahr  vollbrachte  edle  Handlung  ölfentlich  belobt.  Den  20.
Nov.  1816.  K.  Oberame.

 

Cantstatt.  Der  gemss  allerhöchsten  Reseripts  Höchstpreislichen  Ministeriums  der
auswärtigen  Angelegenheiten,  und  der  Restdenz=  Polizei  auf  die  Stadt  Canestatt,  conftnirte
  aus  dem  Irrenhaus  Zwiefalten  entlaßene  ehemalige  K.  Laufer  Bayer  hat  sich,  ohne
  polizeiliche  Erlaubniß  von  hier  entfernt,  und  nach  Eßlingen,  Urach  und  Ehningen
angeblich  begeben.  Alle  Hoch=  und  Wohllöbl.  Orts=  Obrigkeiten  werden  hiernach  ersucht,
auß  diesen  Menschen,  dessen  Signalementc  hienach  folgt)  gehörig  fahnden,  und  ihn  auf
Betreten  gukverwahrt,  an  unterzeichnete  Scelle  einliefern  zu  lassen.

Signalement:

Der  Laufer  Bayer  von  hier  gebürtig,  ist  49  J.  alc,  schlanker  mittlerer  Statur,  hat
braune  Haare,  Augbraunen  und  Bart,  graue  Iugen,  kurze  stumpfe  Nase,  schmale  Lippeen)
  breites  Kinn,  etwas  eingefallene  Wangen,  braune  Gesichesfarbe,  und  länglichte
Gesichtsform;  er  trägt  einen  runden  Hut,  schwarz  seidene  Halsbinde,  dunkelblauen  zeuenen
  Oberrok,  schwarztüchene  Weste,  dunkelblaue  gewobene  lange  Beinkleider  und  Scieel.
  Den  12.  Nov.  1816.  Kön.  Oberamt.

 

Stuttgart,  Amtsoberamt.  Der  Bestand  der  Schaafwaide  zu  Waldenbuch,  und  auf  der  Glashütte
  bei  Waldenbuch,  geht  künftiges  Frühjahr  zu  Ende,  und  wird  auf  die  3  Jahre  wieder  erneuert..
Erstere  erträgt  400,  lezkere  aber  105  Stöle.  Die  Liebhaber  zu  diesen  Waiden  werden  eingeladen,  sich.
Mittwochs  den  27.  Nov.  d.  J.  Morgens  9  Uhr  auf  dem  Rarhhause  zu  Waldenbuch  elnzusinden.  Den
5.  Nov.  1816.  K.  Amts=  Oberamt.

Balingen.  Die  Spmmer=  Schefiwage  #  Ostdorf,  biesigen  Oberamts,  welche  240  Stük  Göltoder
  160  Stük  Mutter-  Schaafe  erträgt,  wird  Dienstag  den  26.  Nov.  d.  J.  auf  die  könftige  3  Jahre
4½  1816  und  1819  zur  Verleihung  gebracht  werden;  wobet  sich  die  Concessionsfähige  Liebhader  Vormittags
  Uhr  auf  dem  hiesigen  Rathhause  einfinden  können.  Den  11.  Rov.  1616.  K.  Oberamt.

Ehingen  an  der  Donau.  Die  Sommer-Schaafwaide  von  der  Stadt  Munderkingen,  im  Ertrag
  von  350  Stäk,  wird  am  Samstag  den  30.  Nov.  im  bffentlichen  Aufstreich  aus  5  Jahre  verliehen.
Die  tiebhaber  haben  sich  daher  an  gedachtem  Tag  Vormittags  9  Uhr  auf  dem  hiesigen  Rathhaus  einzus
finden.  Den  15.  Nov.  1816.  K.  Oberamt.

Gbppingen.  Die  Stadt-Cameral--  Verwaltung  Gppingen  erkauft  25  Wannen  ges  „Heu.
DOnige:  wel  .  zu  s  LAeferung  #an  baben,  Geleen  sich  *  "en  25,  -  (4  ormittags
10  «  tiaeasoaunn  ingen  einfiuden.  Den  15.

sde  Eamtralamis  ·  Wohnung  za  Gbpping  Otadt  -Cameral-  Verwaltung,
        <pb n="394" />
        2

Heimsbelm.  Allerhöchstem  Befehl  zu  Folge  sollen  die  herrschaftlichen  Hof-Hueb  uud  ege#e
G#r  zu  Heimsbeim,  deren  9  jähriger  Pacht  bis  Lichtmeß  1617.  zu  Ende  gehet,  mit  VPorbchalt  de
allergnddigsten  Genehmigung,  wieder  auf  fernere  9  Jahre,  und  zwar  wic  biaher  stükweiße,  die  Aeker
um  eine  gelgliche  Bestand=  Frucht,  die  Wiesen  und  Gärten  aber  um  ein  Kocarium  an  Geld,  tge
des  bffentlichen  Aufstreichs  verliehen  weruen.  Diese  Güter  bestehen  aus:  171  Mrg.  3  Vunl.  5784

ebauten  Aekeru  in  3  Zelgen,  15  Morg.  4  Prtl.  174  Ruth.  Wiesen,  3  Wo-  4  Pril.  15  4  Rur
aum-  und  Grasgaͤrten,  und  1  Prtl.  41  Ruth.  Kraut“  und  Wurzgärten.  üau-  erleihung  ist  Moniagz
der  2.  Dec.  d.  J.  bestimmt.  Es  wird  doher  solches  hierdurch  bffentlich  bekaunt  gemacht,  damit  die
Liebhaber  an  gedachtem  Tage  Vormittags  um  9  Uhr  auf  dem  Rathhaus  zu  Heimsheim  sich  einfinden,
und  dort  die  nähere  Bedingungen  vernehmen  mögen.  Den  16.  Nov.  1316.
#.  Landvogtei=  Steueramt  Rothenberg,  und  Cameral=  Verwaltung  Merklingen,

Riedlingen.  Nachstehende  Gemelnds-Schaaswalden  im  hlesigen  Oberamts-Bezirks  werden  fün
die  Bestandszeit  von  Mariint  1616  bis  1619  an  den  Meiftbietenden  anf  dem  Rathhanse  dahier  an  nachlolgenden
  Tagen  verliehen  werden.  Den-10.  Dec.:  Wilflingen,  welche  110  Stük  ertägt,  Egelfiagn,
welche  110  Stük  erträgr,  Mddringen,  welche  140  Stük  erträgt.  Den  11.  Dec.  Andelfiugen,  welche
  150.  Stük  erträgr,  Reutlingendorf,  welche  200  Stük  erträgt.  Wozu  man  die  Liebhaber  einladet.
Den  153.  Nov.  1516.  K.  Oberamt.

Leutklrch.  Von  dem  Kdnigl.  Regiment  Nr.  10.  leschte  Infanterie,  desertirte  den  16.  Aug.  d.  J.
der  Soldat  Joseph  Huber,  von  Steinenthal  gebürtig.  Es  werden  deshalb  alle  Behdrden  ersucht,  auf
diesen  Deserteur  fahnden,  ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  an  hiesiges  Oberamt,  oder  das  Regiments-Commando.
  abllefern  zu  lassen.  Den  3.  Nov.  1616.  K.  Oberamf.

errenberg.  Der  in  sein  Heimwesen  verwiesene  Soldat  Martin  Hailand,  von  Süchau  aus
Sachsen  ist  hier  auf  dem  Durchtransport  entwichen.  Derselbe  ist  5%“  groß,  24  J.  alt,  hat  blonde
Haare,  mittlere  Nase,  und  ist  blos  mit  1  Wammes,  und  sonst  schlecht  gekleidet.  Hoch-  und  Wohlloͤbl.
Polizel-Behdrden  werden  geborsamst  ersuchr,  auf  denselben  zu  sahnden,  ihn  auf  Betreten  zu  arrenrm,
und  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  12.  Nov.  1816.  Kdn.  Oberamt.

Herrenberg.  Matthäus  Wößner  von  Roth.,  Oberamts  Freudenstadt,  ha#  sich,  nachdem  er  den
28.  Okr.  d.  J.  ein  2  jährtg.  Kind  zu  Oberiesingen  hiesigen  Oberamts  überführt  Horte  flüchtig  gemacht,  und
noch  nicht  in  seiner  Heimatd  sehen  lassen  Hoch=  und  Wodhlldbl.  Polizei-Behbrden  werden  daher  gehern
samsi  er  ucht,  auf  diesen  Flüchtling  zu  fahnden,  ihn  im  Betretungsfall  arretiren,  und  bieher  einliefemn
zu  lassen.  Signalement.  Dieser  Mensch  ist  21—  22  J.  alt,  etwas  über  6  Fuß  groß,  hat  blonde
Haarc,  dergleichen  Augbraunen,  hohe  Stirne,  blaue  Augen,  mirtelmäsige  Rase  und  Mund,  weiße  Zäkne,
  spitziges  Kinn,  schmales  Gesicht,  schlanken  Wuchs.  War  bekleider  mit  einem  blautüchenem  Wommes
  und  Brusttuch,  schwarzledernen  Hosen,  blau  wollenen  Strümpfen  und  Stiefeln.  Den  11.  No,
18516.  K.  Oberamr.
Vaibingen.  Anna  Mania  Häberlin  von  Hochdorf  wandert  nach  Carlsruhe  ins  Baadische  aus,
und  wird  1  Jabr  lang  von  ihrer  Mutter  und  Pfleger  wegen  ihrer  disseitigen  Verbindlichkeiten  vek#rtcn.
Den  5.  Nov.  1816.  K.  Oberamt.

Nagold.  Der  am  17.  Okt-  ebalene  Flachsmarkt  dahier  konnte  wegen  drr  späterk  Reife  des
Flachses  und  der  dardurch  gehemmten  Ausrüstung  von  den  Verkäufern  nicht  wie  sonsten  besucht  werden,
und  eben  so  waren  diele  bekannte  Umstände  die  nemliche  Ursache  von  den  wenigen  vorhanden  gewesenen
Käufern.  Dic  gemeine  Stadt  bat  deswegen  die  allergnädigste  Legitimation  erhalten,  diesen  Flachswark
womtt  auch  wirderum  der  Krämer,  und  Bicomarkt  verdunden  wird,  an  dem  Feiertag  Andreas  den
50.  Nov.  wiederum  abhallen  zu  dürfen.,  welches  hiemm  zur  allgemeinen  Kenninißz  gebracht  wird.  De
4.  Nov.  1610.  K.  Oberamt.

Tübingen.  In  Schlaitdorf,  disseirigen  Oberamis,  sind  die  natörlichen  Blatrern  ausgebrochen,
welches  hiemie  zur  allgemeinen  Kenn##  gebracht  wud,  damit  die  gesezliche  Vorschriften  beobachtei  werden
  können.  Deu.  17.  Nov.  16  16.  K.  Oberamt.
        <pb n="395" />
        Nro.  35.  181c.  8732
Koͤniglich,  Wuͤrttembergischts

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  zo.  Nov.

 

 

Königl.  General-WVerordnung,  die  Erhöhung  des  Ausfuhrs-Jolls  vom  Haber  betr.

Da  Se.  Königl.  Masestät  unter  den  dermaligen  Umständen,  den  Ausfuhr=Zoll
  vom  Haber  auf  3  fl.  12  kr.  vom  Scheffel,  und  auf  24  kr.  vom  Sri.  bestimmt  haben:
  so  wird  solches  in  Beziehung  auf  die  wegen  der  Fruchttheurung  erlassene  allerhochste
Verordnung  vom  3.  dieses  Monats  allgemein  zur  Nachricht,  Nachachtung  und  Vollziehung
  bekannt  gemacht.  Deeret.  Seuttgart,  den  26.  Nov.  1616.

Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.
Königl.  Geheimer  Rath.

Verordnung  an  sämtliche  katholische  Scholinspektoren,  den  Uebertritt  der  Elementarschüler  zu  den
lateinischen  Lehraustalten  bdetr.

Die  sämelichen  katholischen  Schulinspektoren  werden  hiemit  angewiesen,  diejenigen
Slementarschüler,  welche  in  eine  lareinische  Lehranstalt  übergehen  wollen,  und  in  der
Elementarschule  die  erforderlichen  Talente)  zureichenden  Fleiß  und  gute  Siteen  zeigen,
fernerhin  nicht  bis  in  das  rate  Jahr  zurückzubehalten,  sondern  denselben,  sobald  sie  sowohl
  deutsch  als  lateinisch  lesen  und  schreiben  können,  den  Uebertritt  in  eine  lateinische
Lehranstalt  zu  gestatten.  Sturtgart,  den  22.  Nov.  1816.

Ministerium  des  Kirchen,  und  Schulwesens.  Wangenheim.

Die  Concurs"  Pröfungen  der  evangelischen  Schul-Provisoren  und  Ineipienten  auf  Martini  d.  J.
betreffend;  dd  26.  Nov.  1816.

Zu  der  auf  Martini  d.  J.  angeordneten  Concurs-Prüfung  der  evangelischen  Schulames
  Candidaten  haben  die  Schul=  Incipienten  von  sämtlichen  Generalaten  am  9.  December,
  die  Schul,  Provisoren  aber  von  den  Generalaten  Oehringen,  Heilbronn,  Maulbronn
  und  Ulm  am  22.  Dec.)  und  von  den  Generalaten  Urach  und  Tübingen  am  16.
        <pb n="396" />
        372

December  Morgens  8  Uhr  auf  der  Registratur  des  Koͤnigl.  Ober-Consistoriums  sich  einzufinden,
  wo  ihnen  das  Weitere  eroͤfnet  werden  wird.  Stuttg.  den  26.  Nov.  1876.
Ministerium  des  Kirchen,  und  Schulwesens.  von  Wangenheim.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Fufliz"  Collegiums.

1)  In  der  Zehentstreitigkeit  zwischen  der  Pfarrei  zu  Wachendorf  Janten  und  dem
Freiherrn  v.  Ow  daselbst  Jatren  wurde  erkannt,  daß  die  Pfarrei  Wochendorf  in  ihrem
Beüs  des  kleinen  Jehent-  Reches  auch  auf  den  angebauten  zelglichen  Aekern  zu  schuzen
und  derselben  der  sequestrirte  Zehente  auszufolgen  sepe,  dem  Jaten  jedoch  vorbehalten
bleibe,  seine  petitorischen  Anspruche  auf  dem  Nechrswege  zu  verfolgen.  Sruttgart,  den
19.  Oft.  1876.

2)  In  der  Appellations=  Sache  von  Nekarsulm  zwischen  den  Heinrich  Hörcher'schen
Erben  Bekl.  Anten  und  der  Königl.  Ober-Finanzkammer  Section  der  Krondomänen)
I1  und  lII.  Abeheilung  Kl.  Arin,  Gültschuldigkeit  betreffend,  wurde  die  durch  den  Uurator
  der  Hörcherischen  Debitmasse  versuchte  Fortsehung  der  Appellation  nach  Renuneies
tion  der  Anten  für  unstatthaft  erklärt.  Stuttgart,  den  26.  Okt.  1816.

5)  In  der  Appellations-Sache  von  Horb  zwischen  Königl.  Ober-  Finanzkammer
Seceton  der  Krondomainen,  Kl.  Antin  und  der  Commun  Rexingen  Bekl.  Acin,  ein
von  der  Klägerin  angesprochenes  Recht  in  Beziehung  auf  den  der  Bekl.  zustehenden  Antheil
  an  der  Schaafwarde  zu  Rexringen  betr.,  wurde  das  erstrichterliche  Beweis=  Erkennniß
  bestärigt.  Sturtg.  den  31.  Okt.  1876.

4)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  dem  vormaligen  Deutschordenschen  Rentmeis
ster  Renner  zu  Königsweiler,  Luten  an  einem,  und  der  Gräfl.  Waldsteinischen  Debimasse-Curarel,
  Latin  am  andern  Theil,  eine  Forderung  von  20900  fl.  Capital  samt  Zinsen
  zu  5  pE.  vom  25.  Nov.  1795  an  berreffend,  wurde  unter  Nachlassung  eines  Bewei,
ses  für  den  Luten  erkanne,  daß  es  bei  der  unterm  8.  Aug.  1808.  ausgesprochenen  Prielusion
  in  Beziehuns  auf  den  Luten  sein  Bewenden  haben  soll.  Stuttg.  den  5.  Nov.  18|6.

Erkenntniße  des  Kdnigl.  Ehe-Gerichts.

Den  20.  Nov.  1816.  wurden  geschieden:

1)  Catharina  Pritsch  von  Buhl,  Oberamts  Oehringen,  geb.  Giessng  von  Unter,
Steinbach,  desselben  Oberamts,  Kl.  von  Johann  Georg  Pritsch,  Burger  und  Wazuer
zu  Bühl,  Bekl.  ex  cap.  adulterü.  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Maria  Judith  Gengenbach  von  Unter-Reichenbach,  Oberamts  Neuenbürg,  gel.
Böhnenberger  von  da,  Kl.  von  Johann  Friedrich  Gengenbach,  Bürger  und  Flözer  von
eie-Reichenbach,  Bekl.  ex  cap.  quali  delert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

5)  Augustin  Weiß,  Bürger  und  Weingärtner  zu  Obertürkheim,  Canstadter  Oter,
zim2#3  Kl.  von  Margaretha,  geb.  Gugler  von  da)  Bekl.  ex  cap.  quali  delert,  unter
#ergieichung  der  Kosten.
        <pb n="397" />
        373

Hohenafperg.  (Schulden=  Sache.)  Denen  unterm  6.  Mai  dieses  Jahrs  in  dem
Staats/und  Regierung=  Blate  aufgeforderten  Gléubigern  des  bei  dem  Königl.  Linien=Infancerie-Regiment
  Nr.  4.  gestandenen  und  unterm  zten  dieses  Menats  entlassenen
rieutenant,  Franz  Leopold  Hdfele,  wird  hiemit  auf  ihre  disseits  gemachten  Aufragen
bekannt  gemachr,  daß  dieses  Schuldenwesen  nunmehr  dem  Königl.  Oberamts=  Geriche

Mergentheim  zur  Erledigung  übergeben  worden  sei.  Den  20.  Nov.  1876.
Königl.  Festungs=  Commando.

 

 

Se.  Königl.  Majestät  haben  unterm  20.  diß  die  Subaltern,  Offfziere  des  auf,
geloͤßten  Cavallerie-Regiments  Nr.  5.  folgendermaßen  eingetheilt:
Beim  Cavallerie=  Regiment  Nr.  a.
Oberlieutenants  v.  Wagner;  v.  Minkwisß.
e  terlieutenants  von  Hünersdorf;  Fakler;  Endreß;  Scholl,  und
peth.
Beim  Cavallerie,  Regiment  Nr.  3,
Rittmeister  Anton  v.  Speth,
Stabs-Rittmeister  v.  Imle,
Oberlieutenant  Kurz,
Unterliemenants:  Flattich;  v.  Döring;  v.  Otto,  und  Vischer,
Rictmeister  v.  Breuning  ist  diesem  Regiment  à  la  Suite  zugetheilt,  und
Oberlieurenant  v.  Braun  zum  Adjutanten  des  Kriegs-Ministers  ernannt.
Ferner  haben  Allerhöchstdieselben  unterm  goten  diß
den  Stabs-Rittmeister  v.  Maucler  vom  Cavallerie-Regiment  Nr.  3.  zum  Ritt,
meister  bei  demselben  ernannt,
denen  Unterlieutenants  v.  Graff  vom  Cavallerie-Regiment  Nr.  3.  und  v.  Schüz
vom  Infanterie-Regiment  Nr.  11.  die  allerunterthdnigst  nachgesuchte  Entlassung  aus
den  Köonigl  Militair-Diensten  ertheilt,  und
den  Unterlieutenant  v.  Schüs  vom  Infanterie-Regiment  Nr.  1z.  der  Königl.
Militair-Dienste  entlassen.
Untrerm  25.  Nov.  die  Leibragen  v.  Sgloffstein,  v.  Massenbach,  und  Graf
v.  Uerkfüll,  zu  Unterlieutenants,  den  rten  beim  Leib=  Infanterie=  Regiment  Nr.  1)
den  aten  beim  Cavallerie-Regiment  Nr.  3,  und  den  3ten  beim  Fußsäger-Regiment
Nr.  9.  allergnädigst  ernannt;  und
unterm  26.  Nov.  den  Stabshauptmann  v.  Baier  vom  Leib-Infancerie=  Regim.
Nr.  1.  mit  AUbschied  der  Königl.  Milicair-Dienste  entlassen,  und
dem  Unterlieutenant  v.  Hiller  von  der  Garde  zu  Fuß  die  allerunterthäuigst  nachgesuchte
  Entlassung  aus  den  Königl.  Militair=  Diensten  allergnädigst  ertheilt.

Se.  Konigl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  25.  Nov.  den  Kd,
        <pb n="398" />
        2

nigl.  Gesandten  am  Grosherzogl.  Badenschen  Hose,  Kammerherrn  und  bisherigen  Ge
heimen  Legations=  Rath,  Grafen  v.  Gallatin,  zum  Staats-Rath,  so  wie

vermög  allerhöchsten  Reseripts  von  ebend.  Allerhöchst  Dero  bisherigen  Haus.
Intendanten  Schwing  zu  Ihrem  Dispostions,  Cassier  mit  dem  Titel  eines  Hoszahl
meisters  gnddigst  ernannc.

Se.  Königl.  Majest.  haben  allergnadigst  geruht,

vermg  ellerhochsten  Reseripts  vom  23.  Nov.  die  erledigte  Stelle  eines  Stiftungs,

Rechnungs-Revisors  in  Aalen,  dem  bisherigen  Tutelarraths,  Secretariats,  Assistenten
Zenneck  zu  übertragen;  «

vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  24.  Nov.  den  bisherigen  Cameral-Verwalter
Reyschet  von  Biberach,  zum  Hof-und  Domainen-Rath  und  Oberhof-Cassier  zu  er
nennen;  auch  «

vermdgallerhöchstenResckiptsvonebend.dieHüttenamts-"VerwaltungKönigsbcona
dembisherigenHütten-VerwalterKöchcvonHeide-nimmst-übertragen,und

den  bisherigen  Huͤttenschreiber  Majer  von  Koͤnigsbronn  zum  Buchhalter  bei  der
Cameral-Rechnungs--Cammer  zu  ernennen;  ferner

vermoͤg  allerhoͤchsten]  Rescripts  vom  25.  Nov.  dem  bisherigen  Seeretaͤr  bei  der  Iten
Abtheilung  der  Section  der  Krondomainen  v.  Bagnato,  die  Stelle  eines  Stabs  Secretaͤrs
  bei  dem  Ober-Stallmeisteramt;  endlich

vermoͤg  allerhoͤchsten  Resolution  von  ebend.  die  erledigte  Salzfaktorie  in  Kuͤnzelsau,
dem  dortigen  Handlungs-Vorsteher  Friedrich  Glok  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhochsten  Reseripts  vom  au.  Nov.  die  erlo
digte  Pfarrei  Kayh,  Diöcese  Herrenberg,  dem  Vicar  M.  Stang  in  Kornwestheim)  u.

vermäg  allerhöchsten  Rescripts  vom  22.  Nov.  die  erledigte  kathol.  Caplanei  zu  St.
Johann  in  Mengen  dem  bisherigen  Vikar  bei  der  katholischen  Garnisons=  Gemeinde  #8
Hohen,  Asperg,  Ludwig  Ochs  zu  übertragen  allergnddigst  geruhé.

Ellwangen.  Friderichs  Universität.  Uuch  für  das  verflossene  Schuljahr
hatten  des  nun  verewigten  Königs  Masestt  zur  Ermunterung  der  an  hiesiger  Umversität
  Studierenden  eine  Preis-Medaille  allergnädigst  ausgesetzt.

Die  Preißaufgabe  enthielt  die  Frage:  „In  welchem  Berhältnisse  stehet  die  wissenschaftliche

  Religions,  Lehre  zur  populdren  nach  Junhalt  und  Form?“
Es  gieng  nur  eine  Abhandlung  darüber  ein,  welcher  ihrer  inneren  Vorzüge  wegen,  der
Preiß  zuerkannt  wurde.  Der  Verfasser  ist  Tiber  Keller  von  Dietenheim,  sebt
Alumnus  des  Seminars.

Am  6.  Nov.  als  dem  Geburtsfeste  des  höchstseligen  Königs  Friderichs,  tes
Stifters  der  Universität  wurde  ihm  die  Preiß-Medaille  auf  dem  akademischen  Sogl
feierlich  übergeben.  Das  Rerctoratamt.

Aalen.  Aus  Veranlassung  der  glüklichen  Entbindung  Ihrer  Masestct  de
Königin  wurden  Caspar  Bernhard  Vogt  und  Maria  Anna  Genovefa  Schneider  aus
        <pb n="399" />
        375

Wasseralfingen  mit  der  fuͤr  die  Koͤnigl.  Landvogtei  am  Kocher  allergnaͤdigst  ausgesezten
Ausstattung  begluͤkt.  «  J
Dieses  Paar  wurde  Sonntag  den  3.  dieses  Monats  feierlich  getraut,  und  empfieug
heute  aus  den  Händen  des  Oberamts  die  Königl.  Ausstattung  von  500  fl.  mit  ruͤhrendem
  Danke  und  unter  tausend  Segenswünschen  für  das  allerhöchste  Wohl  Ihrer  Kd,
niglichen  Majestáten  und  der  Königlichen  Prinzessin.  Den  33.  Nov.  1816.
·  Koͤnigl.  Oberamt.
Rottenburg  am  Nekar.  Vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  des  Koͤnigl.  Hochpreisl.

  Criminal=  Tribunals  vom  a.  Nov.  d.  J.  ist  der  wegen  Betrugs,  Annahme  eines
falschen  Namens  und  wiederholten  Medicastrirens  bei  unterzeichneter  Stelle  in  Verhaft
und  Untersuchung  gekommene  Vaganc  und  Afterarzt  Landolin  Wursthorn  aus  Münchwehher,
  Grosherzoglich  Badischen  Bezirksamts  Ettenheim),  welcher  unter  dem  angenommenen
  falschen  Namen  eines  Doctor  Wüst  von  Schiltach  sein  Unwesen  mic  Medicastri“
ren  in  verschiedenen  Gegenden  des  Königreichs,  namentlich  in  den  Oberämtern  Reuttlingen,
  Vayhingen  und  Brakenheim  trieb,  und  schon  früher  wegen  Medikastrirens  und
anderer  Vergehen  bestcaft  wurde,  zu  einsähriger  Festungsarbeit  und  zur  Landesverweisung
  unter  Androhung  härterer  Serafe  auf  den  Tall  des  Wiedereintritts  in  die  Königl.
Staaten  verurtheilt  worden,  von  welcher  Verfügung  unterzeichnete  Stelle  allerhöchstem
Befehl  zu  Folge  die  Hochldbl.  Justiz=  und  Polizei-Behörden  in  Kenneniß  sezt  und  das
Nublicum  zugleich  vor  diesem  Berrüger  verwarnt.  Signalement  des  Wursthorn,  welcher
  ssch  gewöhnlich  für  einen  Doctor  Joseph  Wüst  von  Schiltach,  bei  amtlichen  Stellen
  aber  *  einen  Chirurg  Joseph  Goͤtz  von  Hoͤtschdorf,  Joseph  Trautwein  auch  Landolin
  Wüst  von  Schiltach  ausgab.  Er  ist  41  J.  alt,  von  blaßem  Aussehen,  5  Schuh
8  Zoll  groß,  geringer  unansehnlicher  Statur,  länglichten  Angesichts,  trägt  seine  braune
zum  Theil  schon  graue  Saare  in  einen  Zopf  gebunden,  hat  graulichte  Augbraunen,  blaue,
Augen,  spihige  etwas  große  Nase,  ziemlich  großen  Mund,  blaße  Wangen,  breites  Kinn,
ewolbte  Stirn,  und  benimmt  sich  mit  der  den  Quacksalbern  eigenen  Janelßigkei-  und

harlataner#Er  ist  bekleidet  mit  einem  grünen  tüchenen  Ueberrok  mit  gelben  Knoͤpfen,
weißen  moußelinen  Halstuch)  rothen  Giler,  worüber  er  noch  ein  weißgestreiftes  trägt)
grünen  langen  Hosen,  runden  Hut,  Schuhen  und  weißen  Strümpfen.  Den  22.  Nov.
186.  Konigl.  Criminalamt  der  Landvogtei  am  mittlern  Nekar.

Cantstatt.  Der  gemäs  allerhöchsten  Reseripts  Höchstpreislichen  Ministeriums  der
auswärtigen  Angelegenheitken,  und  der  Residenz,  Polizei  auf  die  Stadt  Cantstatt,  ronfnirte
  aus  dem  Jrrenhaus  Zwiefalten  entlaßene  ehemalige  K.  Laufer  Bayer  hat  sich,  ohne
  polizeiliche  Erlaubniß  von  hier  entfernt,  und  nach  Eßlingen,  Urach  und  Ehningen
angehtih  begeben.  Alle  Hoch=  und  Wohllöbl.  Orts-Obrigkeiten  werden  hiernach  ersuche,
auf  diesen  Menschen,  dessen  Signalement  hienach  folgt,  gehörig  fahnden),  und  ihn  auf
Betreten  gutverwahrt)  an  unterzeichnetce  Scelle  einliefern  zu  lassen.

Signalemente:
Der  Laufer  Bayer  von  hier  gebürtig,  ist  40  J.  alt,  schlanker  mittlerer  Statur,  bat
        <pb n="400" />
        26

braune  Haare,  Augbraunen  und  Bart,  graue  Augen,  kart  üumpfe  Rase,  schmale  ki#-bken,

  breites  Kinn)  etwas  eingefallene  Wangen,  braune  Gesichtsfarbe,  und  länglichte

Gesichtsform;  er  trägt  einen  runden  Hut,  schwarz  seidene  Halsbinde,  dunkelblauen  zenenen
  Oberrok,  schwarztüchene  Weste,  dunkelblaue,  gewobene  lange  Beinkleider  und  Seieel.
  Den  12.  Nov.  1816.  Kön.  Oberamt.

 

Stutegart.  Fürs  kommende  Jahr  1817  bleibt  es  in  Ansehung  des  Staats,  #.
Regierungsblatts  bei  dem  bis##erigen  Preiß  à  #  fl.  Zo  kr.  halbsährig  oder  3  fl.  sährlich.

Die  Bestellungen  des  ganzen  Bedarfs  für  einen  seden  Oberamts,  Bezirk  haben
die  Königl.  Oberämter  zu  machen)  und  auch  den  Einzug  und  die  Einlieferung  der  Prnumerations-
  Gelder  an  das  Königl.  Cassier-Amt  zu  belorgen.

Die  Privat=  Abonnenten  ausserhalb  Stuttgart  abonniren  bei  den  Königl.  Postämtern,
  die  hiesige  Abnehmer  aber  auf  dem  Speditions-Comtoir.

Wegen  der  für  die  Königl.  Collegien  und  Departements  fürs  Jahr  1817.  erforderlichen
  Anzahl  von  Frei=  Exemplarien  wollen  die  Registraturen  noch  vor  Schluß  dieses
Jahrs  dem  Speditions=  Comtoir  die  erforderlichen  Notizen  zukommen  lassen.

 

Stuttgart.  Auf  allerhöchsten  Befehl  Sr.  Masestät  des  Königs  werden  von
uncerzeichneter  Behörde  Montag  den  16.  December,  und  falls  diß  nicht  an  dem  nemlichen
  Dag  beendigt  werden  könnte,  die  folgende  Tage,  in  dem  allhiessgen  Marstalls=  Ge,
baude,  eine  sehr  beträchtliche  Anzahl  ganz  guter  Pferde  aus  dem  Königlichen  Marstall,
sowohl  Reit,  als  Zug-Pferde,  im  öffenclichen  Aufstreich  an  die  Meistbietende  käußich
überlassen  werden)  wozu  die  Liebhaber  an  gedachtem  Tag,  Morgens  9  Uhr,  zu  welcher
Seunde  diese  Verhandlung  ihren  Anfang  nehmen  wird,  zu  erscheinen,  eingeladen  werden.
  Den  14.  Nov.  1816.  Königl.  Obrist=  Stallmeisteramt.

 

Stuttgart.  Donnerstag  den  5.  DOec.  d.  J.  von  Vormitkags  0  Uhr  an  wird  in  dem  Caserne=Hof,
  bei  dem  Calwerthor  dahier,  eine  greße  Anzahl  brauchbarer  Milirär=  Pferde,  gesgen  gleich  haare
Betehlung  im  dffentlichen  Aufsireich  verkauft,  und  solches  biemit  dffentlich  bekannt  gemacht.  Den  2.
Nov.  1816.  Kbnigl.  Kriegs=  Departement,  tie  Section.

Weingarten.  Nach  allergnadigstem  Befebl  der  Kdnigl.  Section  der  Krondomainen  soll  die  alte
Pfarr,  Kirche  zu  Alrdorf  auf  den  Abbruch  an  den  Meistbietenden  verkauft  werden.  Die  Aufstreichs-Verbondlung
  geht  nun  Dienstag  den  10.  Dee.  Vormittags  10  Uhr  im  Cameralamts=  Zimmer  vor,  wo#
zu  die  Liebzaber  eingeladen  werden.  Den  22.  Nov.  1616.  Koͤn.  Cameralamt.

Bietigheim.  Die  unterzeichnete  Stelle  ist  allergnaͤdigst  beauftragt,  die  Lieferung  von  22  Fuder
10  Bund  Wiken-Stroh  und  2  Fuder  Roken-Etroh  fuͤr  die  Koͤnigl.  Schäferel  zu  Gros-  Sachsenbeim
1m  Abtreich  zu  verakkordiren.  Diese  Verhandlung  wird  am  Mitiwoch  den  4.  Decemb.  d.  J.  Vormittage
  10  Uhr,  in  der  biesigen  Cameralamts-Wohnung  ver  sich  gehen  und  werden  die  Liebhaber  hiezu  tin-Leladrn.
  Den  25.  Nev.  1316.  K.  Cameralverwalung.

%  Heimsheim.  Allerböhtem  Befebl  zu  Folge  sollen  die  herrschaftlichen  Hof-Hueb  und  eigene
Süter  zu  Heimshenn,  dercn  9  jähriger  Pacht  bis  Lichtmeß  1617.  zu  Ende  geet,  mit  Vorbehalt  der
        <pb n="401" />
        3

allergnädigsten  Genebmigung,  wleder  auf  fernere  9  Jahre,  und  zwar  wie  bitzter  stäkweige,  die  Aeker
um  eine  zelgliche  Bestand=  Kaachr  dle  Wiesen  und  Gärten  aber  um  ein  Locarium  an  Geld,  im  Wege
des  dffentlichen  Auksireichs  verlehen  werden.  Diese  Güter  destehen  aus:  171  Mrg.  3  Vrtl.  12  7  Autd.
Dcbauten  Aekern  in  3  Zellgen,  16  Morg.  44  Drtl.  174  Rurh.  Wiesen,  3  Morg.  4  Vrel.  15  4  Ruty.
aum  und  Grasgärten,  und  1  Vril.  44.  Rurh.  Kraut"  und  Wurtgärten.  Zur  Werleihung  ist  Momag.
der  2.  Dec.  d.  J.  bestimmt.  Es  wird  daher  solches  hierdurch  öffentlich  bekannt  gemachr,  damu  die
Litbhaber  an  gedachtem  Toge  Vormittags  um  9  Uhr  auf  dem  Ralhhaus  zu  Heimsdeim  sich  einfiuden,

und  vort  die  nähere  Bedingungen  vernehmen  mögen.  Den  16.  Nov.  1616.  .
Candvogtei-  Steueramt  Rothenberg,  und  Cameral-  Verwaltung  Merklingen.

Schloß  Kapfenburg.  Rach  allergnädigstem  Befehl  soll  die  disher  in  einem  Gesamt,  Pacht  binegebene
  größere  Maierei  zu  Kapfenburg,  Bierbrauerel,  und  Branntenweinbrenncrei  daselbst,  Kleinere
aierei  zu  Leudstetren,  und  Schäferei  allda,  deren  Bestand  an  Lichtmeß  1817  zu  Ende  geber,  auf  fere
nere  9  oder  12  Jahre,  je  nachdem  sich  Liebhaber  bunden„  Thellweise  oder  im  Ganzen  zu  verpachten.  Es
ebdren  biezu  genugsame  Wohn=  und  Oekonomie-Gebäude,  nebst  2  Biere  und  1  Brantenweinkeller,  an
H##e  207°  Morg.  1  Vrr.  Akers  in  3  Fluren,  122  Morg.  2  Vrel.  Wiesen,  28  Mrg.  1  Vr#l  Grasund
  Baumgarten,  2  Mrg.  21  Vrrl.  Schor=  und  Krautländer,  alles  Würtremberg  Metz.  Der  Heuzebnden
  auf  ungefehr  1100  Morg.  Wiesen,  Württemberg.  Meß.  Die  Schäferei  wird  über  Winter  mir
500  Stüt  eigenen,  über  Sommer  aber,  einschlietzlich  der  Watdschaafe,  mit  600  Stük  alten  Schaafen
und  200  Stük  Lämmern  bescht  gen,  und  ist  fär  die  Schaase  eine  besondere  geraumige  Schaasstallurg
vorhanden.  Der  Uebertrieb  mut  dieser  Schaafheerde  geschieht  auf  mehreren  Orts-Markungen.  Einem
Sicher  wird  nicht  nur  das  Schaaf=  Zug=  und  Melkvieh,  mit  vorhandenem  Futter,  famt  Schift  und
eschirr,  sondern  auch  alles  deim  Bierbrauen  und  Branntenweinbrennen  erforderliche  Geschirr,  In
einem  Buschlag  im  Pacht  übergeven;  zu  diesem  kommt  noch  der  bedeutende  Frohn  =  Genuß,  den  der
Pächter  har,  er  besieht  vorzüglich  im  Dungladen,  fübren  und  breiten,  akern,  sien,  eggen  und  Grasdeeen.
  Zur  Verpachtungs-Vornahme  dieses  bedeutenden  Guts  ist  Freitag  der  13.  Oec.  d  J..  Vormittags
  9  Uhr  bestimmt,  wozn  sich  die  Liebbaber  in  der  Wohnung  des  Cameral-  Veamten  zu  Kaxfenburg
  einfinden  wollen.  Die  Pachtgegenstände  können  täglich  in  Augenschein  genommen,  und  die  vorläusig
  entworfene  Bedingungen  daselbst  vernommen  werden.  Es  wird  aber  bemerkt,  daßg  nur  solche  Personen
  zum  Pacht  zugelassen  werden,  welche  sich  über  ihre  landwirtbschaftliche  Kenurisse  und  Vermogen
u  Stellung  einer  das  anderthalbsache  Pachegeld  betragenden  Caution,  mit  obrigkeitlichen  und  oberamte

1  verificerten  Zeugnissen  auszuweisen  vermögen.  Den  10.  Nov.  1616.

Kömgl.  Landvogteislcueramt  am  Kocher  zu  Ellwangen,  und  Cameralamt  Kapfenburg.

Wurmiingen.  Da  der  Bestand  der  Commun-Schaafwaide  zu  Wurmlingen,  welche  200  Säe
erträgt,  auf  Martmi  d.  J.  zu  Ende  gebet,  so  ist  zu  deren  Wiederverleihung  auf  die  abre  1617.  1313
und  1010  Mitrwoch  den  4.  Dec.  d.  J.  destimmt.  Die  Pachtliebhaber  wollen  an  gedcch:em  Toge:
Nachmittags  2  Uhr  mit  den  geeigneten  Jeugnissen  öber  Prädikat  und  Vermogen  verseben  auf  dem  Raͤthhaus
  dahter  sich  cibfinden.  Turilmiuen,  den  11.  Okt.  1616.  Oberamt.

Brakenbeim.  Der  unter  dem  #inien=  Infante  ric-Regiwent  Nr.  6.  gestandene  Tambaur  Jobenn
Pleiß  ven  Steiten,  ist  im  Menat  Julius  d.  J.  im  Urlanb  desertirt.  Sämtliche  Köbnigl.  Bebörden  werden
  daher  un  Mirwirkung  zu  dessen  Beisahung  geziemend  ersucht.  beramt.

2eonderg.  Der.  Oartiermeister  Carl  Greiner  von  hier,  vom  Khn.  Infanterie-Regiment  Nr.  6.
ist  den  b  Okr.  d.  J.  aus  der  Gainison  Ludwigeburg  desertirt;  es  werden  dcswegen  alle  obrigketlliche
Beboͤrden  ersucht,  auf  deuselben  fadnden,  ihn  im  Veiretungssall  arretiren,  und  entweder  an  das  bicsige
„deram,  oder  an  das  Regiments=  Commando  einlicesern  zu  lassen.  Den  26.  Nov.  1816.  K.  Oberamr.

Schorndor.  Von  dem  K.  Cavallerle=  Regim.  Nr.  3.  Prinz  Adam,  ist  der  Gemeine,  Johannes
Hirer,  von  Hauberäbronn  gebürtig,  aus  der  Garnison  Laulerburg  im  Nieder,  Elsaß,  den  20.  Okr.  d.  J.
desertrt.  Sám#eche  Hoch=  und  Weßllbbl.  Obrigkeiten  werden  daher  ersucht,  auf  diesen  Deserteur  zu
sabnden,  und  ihn  im  Betrekunge  fall  wohlverwahrt  an  unterzeichnete  Stelle  einliesein  zu  lassen.  Den
19.  Nov.  1616.  K.  Lberam.
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        378

Vaihingen.  Nusdorf.  Carl  Friedrich  Baumeister,  Tambour  unter  dem  Koͤn.  Fnfant.  Regb
ment  Nr.  4  von  Nusdorf  gebuͤrtig,  ist  den  21.  Okr.  d.  J.  aus  der  Garnison  Ulm  desertirt,  deshalt
alle  Behörden  um  Anordnung  der  Beifahungs=  Anstalten  hiedurch  ersucht  werden.  —#  §  Nov.  1816.

„  Oberamt.

Tuttlingen.  Da  bie  bis  jetzt  noch  ulcht  vermessene  Göter  in  der  vormaligen  Hemschast  Ko#-Herag
  namentlich  den  Orten  Wurmlingen,  Weilheim,  Stitingen,  Oberflacht  und  Duichhausen,  obrt
erzug  vermessen  werden  sollcn,  so  werden  tüchtige  und  eraminirte  Feldmesser  hiemit  aufgesordert,  m
ter  Porlegung  ihrer  Zeugnige  dem  Oberamt  die  Bedingungen  Seen  p  unter  welchen  sie  einen  Allord
wegen  Vermessung  der  Güter  in  den  genannten  Orten  ceingehen  würden.  Den  8.  1  1#.
'  eramt.

Schorndorf.  Nachbenannte  Personen  baben  die  allergnaͤdigste  Erlaubniß  zur  Auswanderung  nach
Kaukasien  erhalten,  und  zwar,  von  Rehrbronn:  Christina  Catbarina  Baue  und  Bardara  Vant,
beide  ledig,  unter  Vertretung  ihres  Pflegers  des  Burgermeisters  Tobias  Bäsler.  Von  Winten
bach:  alt  Johann  Jacob  Eberle,  Weing###er,  unter  Vererekung  des  Johannes  Eberle.  Anna  E#-tharina
  Bätgler,  ledig,  unter  Vertretung  ihres  Varers  Jacob  Bäßler.  Jung  Jacob  Palmer  unter  Vertretung
  des  Georg  Adam  Fischer.  Cbristine  Kdnigin,  Wittib,  unter  Vertretung  des  Michael  Khois.
Von  Beutelspach:  Daniel  #enz,  Weing###ner,  unter  Vertretung  des  alt  Andreas  Beker,  Weingäm.
Gottlieb  Hellcrich,  Hafners,  unter  Vertretung  des  Johannes  Kühnle.  Wer  nun  aus  irgend  ei#e#
Grunde  eine  —  an  diese  Personen  zu  machen  har,  der  kann  sich  innerhalb  Jahresfrist  an  itre
vorgesetzte  Oms,  Vorsteher  oder  an  ihre  obenbenanute  Stellvertreter  wenden.  Den  14.  Nov.  1515.
beram.

Herrenberg.  Der  biesige  Bürger  u.  Striker  elt  Conrad  Traub  hat  in  der  vor.  Woche  in  dem  hiessgen
Commun-Waschhaus  Wäsche  stehlin  wollen  und  als  er  hiebei  entdekt  wurde,  sich  flüchtig  gemacht.
er  inzwischen  nicht  wieder  herbeigebracht  werden  konnte,  so  werden  Hoch=  u.  Wohlldbl.  Polizeie  Bebdrden
gehorsamst  ersucht  iön  auf  Betreten  zu  arrewen  und  hieber  einlicsern  zu  lassen.  Derselbe  ist  ein  Mor
von  erllch.  60  Jahren,  hagerer  Statur,  hat  einen  Kahlkopf,  schwarze  Augen,  spitzige  Nase,  blasse  Gesich#
larde,  die  Haare  sind  in  einen  bleinen  Zopf  Ktbunden  seine  Kleidung  ist  nicht  genau  dekaunt,  wame
scheinlich  bestand  sie  in  einem  grautüchenen  Wammes,  und  dergleichen  langen  Hosen  und  Bäwdelsch
hen.  Den  19.  Nev.  1816.  K.  Oberamt.

Wiblingen.  In  der  Königl.  Cameralamts=  Schreibstube  dahier  wurde  Donnerstag  den  14.  diß,
die  in  derselben  befindliche  Stempelkasse  gewaltsam  erbrochen,  und  an  Geld  183  fl.  50  6.  2hl.  daraus
entwendet.  Diese  Summe  bestand  in  ganzen,  balden  und  viertels  Kronenthalern,  Osstreichischen  und
Baierischen,  in  2  Oestreichischen  Ducaten,  in  einem  Convemtions=  Thaler,  von  dem  vormaligen  Kbuiz#
ven  Westphalen  Jerome,  einigen  sächsischen  Cenventiens-Thalern,  einem  16  Bazen  Stük  mit  der  Aufe
schrift:  „en  Barcellona  24  Bisset“  und  ein  altes  Baierisches  15  kr.  Siüf,  in  einer  kleinen  Relà
  o  fl.  von  Württembergischen  und  Baierischen  6  kr.  Stüken,  mit  der  Aufschrift:  „Cameralamt  Wilingen
  10  fl.  6  kr.  Stük,  und  unren  am  Rand  stand  der  Name  Heuß.  Sodann  ein  Paar  silberve  Spon
20  fl.  am  Werth.  Sämtliche  Hoch=  und  Wohlldb#.  Obrigkeiten  werden  hedurch  ersucht,  auf  den  unde
kannten  Thäter  zu  fahnden,  deniclben  im  Aussorschungssall  zu  arrctiren,  und  wohlverwahrt  bieber  tiw
zuliefern,  auch  der  unterzeichneten  Stelle  gesällige  Anzeige  zu  machen,  wenn  von  den  beichrichenes
Münzsorten  ciwas  zum  Vorschein  kommen  sollte.  Den  21.  Nov.  1316.  K.  Oberamt.

Ulm.  Aus  Veranlassung  des  mit  dem  2.  Dec.  d.  F.  beginnenden  Nikolal,  Markis  dahier,  lade  #
alle  in  Wolle  arbeitende  Meister  und  Fabrikamen  ein,  dem  auf  Mirrtwoch  den  4.  Dec.  veranstalleten
ösfentlichen  Verkauf  bedeutender  Garn=  Vorräthe  bei  dem  hiesigen  Zwangs=  Arbeits=  Institut  anzumob
nen,  wobei  ich  bemerke,  daß  solche  in  Knie-  und  Stlockgestrichenem  Garn  vem  feinsten  dis  zum  giodßig
  bestehen,  ersteres  auch  vorzüglich  zum  Stricken  biober  großen  Adgang  gesunden  habe.  Den  8#8.

ov.  1616.  Ober-  Inspecior  des  Zwangoarbrits-  Justituts,  Rechnungs-Revisor  Krehl.
        <pb n="403" />
        Nro.  56.  1  816.  579
Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakk.

Samstag,  7.  Dec.

 

 

König  l.  Berordnung,  betreffend  die  Behandlung  der  Dispensations=  Gesuche  minderjähriger
Fürsilicher,  Gräflicher  und  Adelicher  Gurobesitzer  in  Absicht  anf  eigene  Vermogens-Verwaltung;
  dd.  214.  Nov.  1816.

Da  Se.  Königl.  Majestät  befohlen  haben,  daß  die  auf  eigene  Vermögens-Verwalcung
  sich  beziehenden  Dispensations.  Gesuche  minderfähriger  Fürstlicher,  Gräflicher
oder  adelicher  Gucs-Besier,  nicht  mehr,  wie  bisher,  durch  das  Ministerium  des  Innern
  an  Allerhöchstdieselben  gebracht,  sondern  darüber  von  dem  Königl.  Tutelar=Rath,
  nach  vorangegangener  genauer  Prüfung  der  Umstände,  erkannt,  und  die  Entscheidung
  des  letztern  nur  dem  Ministerium  vorgelegt  werden  solle:  so  wird  diese  allerhöchste
Verordnung  hiedurch  allgemein  bekannt  gemacht.  Sruttgart,  den  24.  Nov.  1816.

Ad  Niand.  Sacr.  Reg.  Alaj.
Königl.  Geheimer  Rath.

Werordnung,  wegen  künftiger  Erstattung  der  Commun-Rechnungs-Repvisoratamtlichen
Arbeis=  Berichte.

Da  man  die  in  der  Amts-=  Insteuktion  für  die  Rechnungs-Revisoren  vom  29.  Upr.
18:r.  Abschn.  I.  s.  17.  (Staats=  und  Regierungsblatt  vom  Ior  18:1.  Nr.  22.)  enthaltene
  Vorschrift,  daß  die  Revisoren  alle  Quartale  einen  Arbeitsbericht  erstatten  sollen)
dahin  abzuändern  sich  veranlaßt  findet,  daß  die  Arbeitsberichte  der  Commun-Rechnungs-Revisoren
  künftig  nur  alle  halbe  Jahre,  nemlich  auf  Georgii  und  Martini  seden  Jahres
nach  der  bisherigen  Form  ausgefertiget,  und  auf  die  vorgeschriebene  Weise  an  die  Sertion
  der  Commun=  Verwalrung  jedesmal  genau  auf  den  Termin  eingesendet  werden  sollen;
  so  wird  dieses  zur  Nachachrung  hiemit  bekannt  gemacht.  S.uttgart,  den  2.  Dec.
1816.  Mimsterium  des  Innern.  Geheimer  RNach  v.  Wachter.

Rechts=  Erkenn#nisse  des  Kdn.  Ober-Jultiz=  Collsglums.
1)  In  der  Appellations=  Sache  von  Tübingen  zwischen  den  Handelsleuten  Baur
        <pb n="404" />
        580

und  Schmid  daselbst,  Bekl.  Anten  an  einem,  sodann  dem  Freiherrn  Joseph  von  Raß,
ler  und  der  Freiherrl.  von  Raßlerischen  Vormundschaft  Kl.  Aten  am  andern  Theil,  Entschädigung
  aus  einem  Pacht-Contract  betr.,  wurde  unter  Nachlassung  eines  Beweises
für  die  Bekl.  Anten  das  Erkenneniß  voriger  Instanz  resp.  bestätiget  und  abgeändert.
Stuttgart,  den  5.  Nov.  1876.  ·

2)  Die  Appellations=  Sache  von  Rottenburg  zwischen  Gabriel  Ammele  daselbst,  Kl.
Anten)  und  Joseph  Hingher  allda,  Bekl.  Aten,  Rechnungs=  Ablegung  betr.,  wurde  wegen
  Mangels  einer  Beschwerde  per  Releript.  verworfen.  Stuttg.  den  7.  Nov.  1816.

3)  In  der  Appellations-Sache  von  Mergentheim,  zwischen  Eva,  des  Georg  Brenn,
eis  Eheweib  cum  curat.  und  Joseph  Jäger  allda,  Anten  an  einem,  sodann  der  Cathari,
na,  des  Seifensteders  Anton  Jäger  Sheweib  cum  curat,  ebendaselbst,  Arin  am  andern
Theil,  Heirathguts-  Einbringen  betreff.,  wurde  auf  Beweis  erkannt.  Scuttgart)  den
12.  Nov.  1816.

4)  In  der  Appellarions=  Sache  von  Weinsberg  zwischen  Johannes  Baum,  Weingärtner
  zu  Wimmenthal,  Bekl.  Anten  und  Joleph  Singhaas,  auch  Gotefried—Keucher
daselbst,  Kl.  Aten,  eine  Bürgschaft  betr.)  wurde  die  eingelegte  Ation  wegen  offenbaren
Mangels  einer  Beschwerde  von  Amtswegen  verworfen.  Stuttg.  den  14.  Nov.  1816.

 

Se.  Königl.  Masest.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  3.  Decemb.  den
vormaligen  Königl.  Hauptmann  Grafen  Carl  von  reutrum  zum  Königl.  Kammer
herrn  zu  ernennen  gnädigst  geruht.

Se.  Köwigl.  Majest.  haben  vermäg  allerhöchsten  Rescripts  vom  29.  Nov.  das  er
oe  Ober,  Zoll,  und  Ober,  Aceiseamt  zu  Freudenstadt,  dem  pensiontrten  Lieutenant
ebraz  und

vermög  allerhöchster  Resolucion  vom  30.  Nov.  die  erledigte  Buchhalters.  Stelle  bei
der  Cameral,  Rechnungs=  Kammer  dem  bisherigen  Ertraprobator  Sallmann  allergns,
digst  zu  übertragen  geruht.

Vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  1.  Der.  haben  Se.  Königl.  Mas.  die  erles
digte  kathol.  Caplanei  zu  St.  Maria  in  Munderkingen,  Oberamts  Ehingen)  dem  B
car  in  Beuren,  Oberamts  Leutkirch,  Eljear  Arnold  zu  übertragen,  und

vermog  allerhöchsten  Reseripts  vom  3.  Dec.  den  katholischen  Pfarrer  Rombach  in
Guningen,  Oberamts  Tuttlingen,  auf  sein  allerunterthanigstes  Ansuchen  in  den  Pesstons=
  Stand  zu  versehen,  allergnädigst  geruht.

Durch  allerhöchste  Resolurton  vom  22.  Nov.  ist  die  bei  dem  Ober-Poskamt  Ulm
erledigte  Briefträger,  Stelle  dem  beabschiedeten  Soldaten  Johann  Georg  Bauer  von
Oopelspohn,  Oberamts  Waiblingen,  übertragen  worden.

 

Ludwigsburg.  Die  ledige  Barbara  Wölflin  von  Poppenweiler  hat  den  67  föb,
rigen  Knaben  Ehristonb  Zeubert  vom  Ertrinken  im  Neckar  mit  vieler  Entschlossenhet
und  nicht  ohne  eigene  Gefahr  errettet,  wegen  welcher  edlen  Handlung  dieselbe  hiem#  #
        <pb n="405" />
        38  1

Gemehei  eines  Reseripts  der  Königl.  Section  der  innern  Administration  vom  aofen
d.  Mon.  öffentlich  belobt  wird.  Den  29.  Nov.  1816.  K.  Oberame.

:Ludwigsburg  Die  zu  Hohenek  in  Diensten  stehende  Dorothea  Rothin,  hatte,
  als  sie  durch  den  Neckar  auf  die  senseits  gelesene  Wiese  ihres  Dienstherrn  gehen
wollte,  das  Unglük,  von  dem  Wasser  umgeworfen  und  fortgerissen  zu  werden.  Auf  ihe
Hülferufen  eilte  der  ledige  Johannes  Nagel  von  Hohenek,  herbei)  sprang  ihr  in  das
Wasser  nach  und  errettete  ste  mit  großer  Anstrengung  vom  Ertrinken,  wobei  ihm  auch
der  bald  darauf  mit  einem  Schiffe  herbeigekommene  Weingärtner  Ehristian  Schäfer  von
La  thätig  beistand,  In  Folge  eines  erlassenen  Dekrets  der  Königl.  Section  der  innern
Administration  wird  nun  diese  edle,  für  den  Nagel  mie  eigener  Gefahr  verbundene  Handlung
  bekannt  gemacht  und  beeden  das  ihnen  hiefür  gebührende  Lob  öffentlich  hiemit  ertheilst.
  Den  29.  Nov.  1816.  «  K.  Oberaͤmt.

 

Stuttgart.  Auf  allerhoͤchsten  Befehl  Sr.  Majestaͤt  des  Koͤnigs  werden  von
unterzeichneter  Behörde  Montag  den  16.  December,  und  falls  diß  nicht  an  dem  nemlichen
  Tag  beendigt  werden  könnte,  die  folgende  Tage)  in  dem  allhiesigen  Marstalls=  Gebaude,
  eine  sehr  beträchtliche  Anzahl  ganz  guter  Pferde  aus  dem  Königlichen  Marstall,
sowohl  Reit=  als  Zug-Pferde,  im  öffentlichen  Aufstreich  an  die  Meistbietende  käuflich
überlassen  werden)  wozu  die  Liebhaber  an  gedachtem  Tag,  Morgens  9  Uhr,  zu  welcher
Stunde  diese  Verhandlung  ihren  uufang  nehmen  wird,  zu  erscheinen)  eingeladen  werden.
  Den  24.  Nov.  1816.  Königl.  Obrist-Scallmeisteramt.

Stuttgart.  .  Aufser  dem  bereits  in  den  öffentlichen  Blätkern  angezeigten  beträcht,
lichen  Pferde,  Verkauf,  welcher  allhier  in  Stuttgart  Montag  den  15.  December  und
folgende  Lage  in  dem  allhiesigen  Marstall,  Gebäude  State  finden  wird,  werden  auf  allerhöchsten
  Befehl  durch  unterzeichnete  Behörde  auch  Mittwoch  den  18.  Dec.  und  folgende
  Tage,  in  der  Oberames=  Stadt  Urach,  in  den  alldortigen  Gestütts=  Gebduden  eine
Angahl  von  etlichen  hundert  Stücken,  theils  trächriger,  von  vorzüglichen  Hengsten  belegter,
  theils  gelt  gehender  Stucten  vom  besten  Alter,  theils  Hengst=  und  Seutten=  Fohlen,
  von  45„,  3)  2,"  und  #  jährigem  Alter,  an  die  Meistbiecenden  in  öffentlichem  Aufstreich,
  gegen  gleich  baare  Bezahlung  käuflich  überlassen)  wozu  die  Liebhaber  andurch  eingeladen
  werden.  Den  30.  Nov.  1816.  Kôg.  Obrist=  Sctallmeisteramt.

—

—

Bebenhausen.  Die  unterzeichneten  Stellen  sind  durch  ein  allergnädigstes  Reseript  vom  15.  diß
beaufrragt  worden,  die  biesige  herrschaftliche  Zieglere  Wohnung  nedst  Stallungen  und  Furterddden,  Hütte
  und  Kalkofen,  samt  dazu  gehdrigen  Gütern  von  5  Mrag.  Wisboden,  als  ganz  freies  Eigemhum  an
den  Meinbietenden  salv##  ratiticarronc  zu  verkaufen.  Ausser  der  Steuer  und  einem  bestinmmten  Zebendsurrogatgeld
  find  ledlalich  kreine  Abgaben  zu  fordern,  der  könftige  Besizer  der  Blegelbrre  im  Bottieb  seis
nes  Gewerbes  auf  keine  Art  zu  beschränken,  und  ihm  der  frreie  Verkaof  oller  Erzeugnisse  zu  gestatten,
  auch  die  Abgabe  von  jährlichen  42  Klafter  eichen  Brennholz,  noch  dem  Odersorstamtlichen  Preis-„Regulativ
  zuzusichern.  Ju  dieser  Perhandlung  baben  wir  nun  Freitag  den  13.  Dec,  bestimmt,  und  werden
  die  Aebhader  eingeladen,  Machmittags,  präcise  2  Uhr  auf  dem  Cameralamts-Zummer  zu  Bebenhas-..

  1  ·

I-
        <pb n="406" />
        582

sen  zu  erscheinen,  und  sich  mit  obrigkeltlichen  Vermdgenszeugnissen'  gebdrig  auszuweisen.  Den  26.  Rod.
1616.  „andvogtei.  Steueramt  Rottenburg  am  Neckar,  und  Cameralamt  Bebenhausen.

Caustatt.  Srtadt  und  Amt  Canstatt  hat  von  Georgit  1616  bis  1822.  jäbrlich  31  Centmer  Salpe
ter  in  v#turn  au  das  Kdnigl.  Arsenal  zu  Ludwigsburg  zu  liesern.  Wegen  Aleferung  dieses  Salpet#r#
Bedarfs  wird  am  Montag  den  16.  Dec.  Nachmittags  2  Uhr  auf  dem  Rathbdaus  dahsler  eine  Abstreichs-Verhandlung
  Statt  haben;  und  konnen  daher  die  Lerrhaber  welche  sich  äbrigens  mit  odrigkenlichen

 

Jeugnissen  über  ihre  Vermögens,  Umstände  ausweisen  müssen,  entweder  an  gedachtrm  Tage  dabet  eininden,
  oder  ihre  Anträge  schrifilich  einsenden.  Den  2.  Dec,  168145.  6„
Kön.  Oberamt  und  Stadt,  und  Amts-Deputirte.

Caustatt.  Das  herrschaftliche  Matereigut  zu  Zazenhausen  von  36  Morg.  -eker  und  81  Morz,
Wiesen  mit  Wohn=  und  Laudwirthschaftlichen  Gebduden  wird  am  Donnerstag  den  19.  Dec.  d.  J.  in  dem
Maiereihause  Vormittags  9  Uhr  von  Lichimeß  1817  bis  1626.  verpachter.  Die  Liebhaber  hierzu  baben
ein  von  ihrem  Oberan  gesiegeltes  Zeugniß  über  ihr  Vermoögen,  Kenntnisse  im  Feldbau,  und  Auffuͤhrung
  vorzulegen,  sonst  werden  fie  beim  Aufschlag  nicht  augenommen.  Ein.  Pächser  muß  ein  Schuldeslreies
  Vermbgen  von  wenigstens  2000  fl.  besitzen.  Den  2.  Dec.  1616.

Kandvogtei=  Steneramt  Rotrhenberg,  und  Cameralamt  Canstatt.

Ebingen  an  der  Donau.  Die  Sommer,  Schaafwaide  der  Commun  Erfingen,  im  Ertrag  den
440  Stük,  wird  am  20.  Dec.  im  öffentlichen  Ausstreich  auf  3  Jahre  verliehen.  Die  Aebhaber  haben  sch
daber  on  gedachtem  Tag  Vormiltags  9.  Uhr  auf  dem  hiesigen  Rathhaus  einzufinden.  Oen  20.  Mov,
1016.  -  .  K.  Oberamit.
Ebingen  an  der  Donau.  Die  Sommerschaafwaide  von  Schwizkirch,  im  Ers#rag  von  t#0
Stük  wird  am  20.  Dec  d.  J.  im  öffentlichen  Aufstreich  auf  3  Jahre  verlichen.,  Die  Liebhaber  sades
sich  dader  an  gedachtem  Tag  Pormittags  9  Uhr  auf  dem  Rathhaus  einzufinden.  Dn  S.  Nov.  41616,
64  ramt.
Wiblingen.  Die  Verleihung  der  Schaafwaiden  nachstebender  Orte  wird  Donnerstags  den  12
Dec.  d.  J.  nochmals  versucht  werden,  wobef  sich  die  Liebbaber  an  desagtem  Tag  Vormittags  9  Uhr  in
der  Oberanms-Kanglei  dahier  einfinden  wollen,  als  von  Donnstetten  mir  160  Stät,  von  Illerned#
mit  100  Sihk,  Wangen  umt  100  Stäk,  Dietenheim  mit  100,  und  Oberkirchberg  mit  60  Stät.  Da
30.  Nov.  1616.  K.  Oberamt.

Kirchheim  unter  Tek  und  Ludwigeburg.  Ober.  Canonier  Jetter,  von  hie:  gebüriig,  deser
tirte  gestern  Abend  aus  dem  Arrest  auf  der  Zeugbaus-  Wache  zu  Luewigsdurg.  Derielbe  ist  26  J  al,
Wagner  von  Gewerbe,  hat  untersetzte  breitschulterige  tatur,  vollrs  Seschr.  bübsche  Nase,  einen  regelmäsigen
  Mund,  und  schwarze  kurz  geschm##ttene  Haare.  Er  trug  ber  seimem  Entweicben  emen  grauts
Insanrerie-Mantel,  enge  kornblaue  Hosen,  Souwarow,  Steefel,  und  eine  helldlaue  Bausch  Müzt.  Auf
denselben  it  allgemein  zu  fabnden,  und  die  beifabende  Stelle  wnd  gebeten,  ihn  an  das  Kbnigk.  Artile
ane-Brigade-Commando  nach  Ludwigsdurg  zu  licsern.  Den  .  Dec.  1610.  K.  Oberamt.

Balingen.  Johon####-  Knobelspies,  Börger  und  Maurer  don  Uuterdigksheim,  hiesigen  Oberamts,
lat  gestern  Nachmittag  den  6  jährigen-Kuaben,  dan  -sein  Cheweib-  in  ihrem  ledigen  Stande  erzeugte,
unmenschlich  bebandelt,  daß  derselbe  on  den  Folgen  der  Mighandlung  gestorben  ist,  worauf  sich  dersel
sogleich  flüchtig  machte.  Alle  Justiz  und  Polizer  Behbrden  des  Inn  und  Autlandes  werden  mu  gelemend
  ersucht,  auf  denselben  fabnden,  ihn  im  Betretungsfall  arrenren,  und  wohlverwahrt  hieber  en

efern  zu  lassen.  Signalement.  Johannes  Anodelspies  von  Unterdigisheim  ist  26  Jahr  alt,  3."
5“  groß,  hat  schwarzbraune  abgeschnittene  Haare,  mutlere  G#irne,  schwarzbraune  Augen,  (pißis
Nase,  kleinen  Mund,  weite  Zähne,  ein  rundes  Kinn,  rundes  vollkommenes  Gesicht,  mit  rothen  Waszen,
  und  ist  von  untersezier  Statur.  Er  r#g  bei  seiner  Entweichung  einen  hohen  runden  Hut,  schwarz
leidenes  Halstuch,  mit  einem  unterlegten  weißzen,  schwarz  grauen  bibernen  Ueberrock,  Ln  gelirens
manchesterne  Weste,  schwarzlederne  Hosen,  welß  wollene  Strämpfe,  und  schwarzwollene  Schleuden  met
Nabôpsen,  Schuhe  mit  Riemen,  und  in  der  Hand  einen  holzapfelbauminen  brannen  Siok  mur  einem  ledernen
  Riemen.  Den  25.  Nov.  1616.  K.  Oberamt,
        <pb n="407" />
        Vio.  57.  1810.  663
Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regterungs-Blakt.

Samstag,  14.  Dec.

 

 

i  Elngabe  der  Stände-Versammlung,  d.  d.  20.  Nov.  1816,  die  Wahl  eines  provisorischen  Präsidenten
der  Stände-Versammlung  detr,

Eurer  Königlichen  Masestäc

zeeigen  die  gehorsamst  Unterzeichneten  allerunterthänigst  an)  daß  in  Gemäßheit  des
allerhöchsten  Reseripts  vom  24.  d.  M.  in  der  gestrigen  Sizung  die  Wahl  eines  provisorischen
  Präsidenten  der  Ständeversammlung  vorgenommen  worden,  und  daß  fsolche  einstimmig
  auf  den  Fürsten
Maximilian  von  Waldburg  zu  Zeil-Trauchburg,  Reichs=  Oberhofmeister,
efallen  ist.  Indem  nun  die  gehorsamst  Unterzeichneten  diesen  Wahl-Akt  zur  allerhöch-*
  Bestärigung  allerunterthänigst  vorlegen)  verbinden  sie  damit  die  weitere  allerunter“
thaͤnigste  Bitte,  es  allergnädigst  zu  genehmigen,)  daß  die  Stelle  des  proviserischen  Praͤ-Kdenten,
  im  Falle  er  durch  Krankheit  oder  andere  Umstände  an  seinen  Junctionen  verhindert
  würde,  je  durch  den  nächsten  anwesenden  Virilstimmführer  vertreten  werde.
In  allertiefster  Ehrfurcht
Eurer  Königlichen  „Majestät
Stuttgart,  den  29.  Nov.  1816.
alleruntertbänigst  trengeborsamste
Scände-Versammlung  des  Königreichs.

Kbulgl.  Reseript  an  dle  versammelten  Landstände  auf  diese  Eingabe  d.  d.  5.  Dec.  1816.

Liebe  Getreue!

Wir  haben  Eure  allerunterthánigste  Eingabe  vom  29.  v.  Mon.,  worin  ihr  Uns  die
in  Gemisheie  Unseres  Reseripts  vom  24.  desselben  vorgenommene,  und  auf  den  Fürsten
Maximilian  von  Waldburg  —Seil-Trauchburg  gefallene,  Wahl  zum  proviforischen
        <pb n="408" />
        L

Prãsidenten  der  Staͤnde-Versammlung  zur  Bestatigung  vorgelegt  habt,  eingesehen,  und
geben  euch  darauf  gnaͤdigst  zu  erkennen,  daß  Wir  diese  Wahl  des  Fuͤrsten  von  Wald—
Hurg  Zeil-  Tœaauchburg  zum  provisorischen  Praͤsidenten  der  gegenwartigen  Otaͤnde-Versammlung
  gnädigst  bestätigt,  und  zugleich  eure  Bitte,  daß  die  Stelle  desselben,
fallo  er  durch  Krankheit  oder  andere  Umstände  .an  der  Berrichtung  seiner  Junkrionen
veshihdert  würde)  se  durch  den  nachst  alrester,  anwesenden  Viril  S##mmführer  vertretes
We#s##en  w  „„genehmigt  haben  wollen.
OQegeben  Seuttgart,  im  Königlichen  Geheimen  Rathe,  den  5.  Dec.  1816.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.

Kbdnigl.  Rescript  an  die  versammelten  Landstände,  die  Verkagung  der  Staͤnde  -  Versammlung
bis  den  15.  Jaunnar  1317.  betr.;  #d.  .  Dec.  1816.
Liebe  Gecreue!

Wir  höben  euch  is  Unserem  Rescripte  vom  9.  v.  Mon.  Unsere  Gesinnungen  in
Absscht  auf  die  Herstellung  einer  den  Bedürfnissen  Unseres  Volks  enc#prechenden  #änd
schen  Verfassung  mit  Offenheit  zu  erkennen  gegeben)  und  diesemnach  Unserem  Geheimen
Rathe  aufgetragen,  die  Prüfung  des  Encwurfs  einer  Verfassungs=  Urkunde  und  den
daraus  hervorgehenden  Gegen=  Entwurf  mit  derjenigen  Umsiche  und  Ruhe,  aber  auch  mit
dersfenigen  Berriebsamkeit  zu  vollenden,  welche  die  hohe  Wichtigkeit  des  Gegenstandes,
und  zugleich  Unser  Wunsch,  daß  diese  Verfassung  zum  Wohl  des  Scaats  und  der  Ein
zelmen  bald  möglich  zu  Seande  kommen  möge,  erfordert  und  zuläßt.

Nach  der  Uns  gemachten  Anzeige  dürfen  Wir  Uns  aber,  ungeachtet  die  darauf  gerichreten
  Arbeiten  ununterbrochen  fortgesezt  worden,  nicht  versprechen,  daß  die  Resultate
derselben  vor  der  Mitte  des.  nächsttünfeigen  Moncts  Januar  Uns  vollständig  vorgelegt
und  Wir  dadurch  in  Stand  geseht  seyn  werden,  euch  dieselben  zur  weiteren  Berathung
mittheilen  lassen  zu  können.

Da  demnach  euer  Beisammenseyn  bis  dahin  ohne  Nuzen,  und  nur  mit  Unkosken
für  Unsere  Unterthanen  verbunden  seyn  würde,  auch  ohnehin  die  Weihnacht,-Feiertage
bevorstehen:  «

SohabenWirbeschlossen,dieStändeiVersammlungbisden15.Januar1817
zu  vertagen,  und  verordnen  hierdurch,  daß  ihr  nach  Empfang  dieses  eure  Sizung  schliesset,
  am  16.  Januar  aber  euch  wieder  versammlet,  um  Unsere  Königlichen  Eröffnungen
und  Mittheilungen  zu  vernehmen.  Gegeben,  Stutcgart,  im  Königl.  Geheimen  Rathe,
den  6.  Dee.  1816.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.

General-Pardeon.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermäg  allerhöchster  Ordre  vom  1½9.  Nov.  für  alle  bis
ant  diesen  Lag  von  der  Königlichen  Armee  desertirte  Unter  Offiziers  und  Soldaten  einen
  dis  zum  1.  April  1817.  daurenden  General-Pardon  gnäddigst  bewilligt.
Welchesehierdurch  allgemein  keeatmt  gemacht  wird.  Stuttgart,  den  18.  Nov.  1810.

Kriegs=  Ministerium.  Graf  v.  Franquemont.
        <pb n="409" />
        68|
Necht#s-Erkenmtnisse  des  Königk-  Ober-Appelet-  Trlbuna##s.

1)  In  der  Apellations-Sache  von  dem  Königl-  Ober-Justix=  Collegium  zwischem
dem  Finanz-Departement  Section  der  Staats-NRechnungen,  Kl.  Nein,  und  dem  Land“
Jägermeister  Kammerherrn  v.  Gaisberg  zu  Kirchheim,  Bekl.  AtenE##eineüber"
nommenen  Kassen-Restes  betreffend,  wird  die  Urthel  voriger  Instunz  abgesndert)  and
Beklageer  in  die  Bezahlung  der  Rest=  Summe  samt  Verzugszinsen  unter:  Vorbehalt.
besserer  Liquidirung,  verurtheilt.  Tübingen,  den  17.  Okt.  1876.

a)  In  der  Appellations  Sache  von  dem  Königk.  Ober-Justix-Collegium  zwischen
Georg  Friedrich  Gehring  zu  Simozheim,  Bekk.  Nten,  und  Agarha  Graßin  daselbst,  Kl.,
Atin)  Privat=  Genugthuung  und  Kindes,=  Ernährung  beereffend,,  wird  die  Betufung  wegen
  Mangels  an  den  Formalien  sowohl,  als  auch  an  einer  Beschwerde  verworfen,  und
der  anmasliche  Appellanc,  neben  dem  Ersaze  der  Projeh=  Kosten,  zu  einer  3  tägigen  Einthürmung
  verurtheilt.  Tübingen,  den  3...Oft-  1816.

3)  In  der  Revisions-Sache  zwischen  dem  Herrn  Füosten  vI.  Hohenlohe-Barten--stein-Jaxcberg,
  Bekk.  Aten,  Revidenten#  und  dem  Herrn  Fürstem  v.  Haßfeld=  Schönstein,
  wie  auch  der  Vormundschaft  des  Herrm  Grafen  von  Hayfeld-  Weisweiler,  Kl.
Nien,  Revisen,  Zinsen,  Lahlung  betreff.,  wird,  das  appellarionsrichterliche  Erkenntuiß  lediglich
  bestaceigt,  und  Revident)  neben  dem  VWerluste  der  Suegumbenz=  Summe  Cin  die-Erstattung
  der  Prozeß-Kosten  verurtheilt.  Ib  ed.

4)  In  der  Uppellations.  Sache  von  dem  Königl.  Ober  -Justig-Collegium  zwischen
Martin  Göggerle  von  Thannhausen,  Oberames  Ellwangen,  Bekl-  NAten,  und  Franz
Liegelbauer  ur  Wörth,  Kl.  Aren,  eine  Schuldforderung  betreff.,  wird  die  Verufung,
wegen  Mangels  an  Förmlichkeit  und  an  einer  Beschwerde,  durch  Urthel  verworfen,  undder
  murhwillige  Appellant,  neben  dem  Ersaße  der  Projeß  Kosten  zu  einer  8  tägigen,
Thurmstrase  verurtheilt.  Tübingen,  dew  7.  Nov.  1816.  «  ««

5)  In  der  Revisions-Sache  zwischen  den  Freiherren  v.  Reischach  zu  Nußdorf,  Kl.
Imploraten,  Aten,  nun  Revidenten,  und  der  Freifrau  v.  Phull-Rippur  in  Stuttgart,
Bekl.  AImplorantin,  Ntin,  jezt  Revisin,  Wiederherstellung  in  den  vorigem  Stand  bete.,
wird  der  appellationsrichterliche  Bescheid-ediglich  bestätigt,  und  revidentischer  Theil  in
den  Verlust  der  Succumbenz  Summe,  wie  auch  in  den  Ersaz  der  Kosten,  dieser  Instanz.
verurtheilt.  Tübiugen,  den  28.  Nov.  1819.  .

ö)InderAppellatiouH-Sacl,)evondemKönigl-ObersJustistoltegiüMmische-s
dem  Herrn  Fuͤrsten  von  Windischgraͤtz  zu  Eglofs,  Bekl.  Nnten,  und  den  Gemeinden
Eglofs)  Wchen,  Eyb  und  Schönenberg,  Oberamts  Wangen,  Kl.  Aten,  Beholzungs-Recht
  betr.,  wird  die  Urthel  voriger  Instanz  bestärigt.  kocem.

7)  In  der  Appellacions=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  ricchen
der  Stadt-Gemeinde  Rotweil,  Bekl.  Atin,  nun  Nutin,  und  dem  Hoffabror  Wolff  Joleph.
  Levi  zu  Hohenems  und  Compagnie,  Kl.  Nten,  sezt  Aten,  Herausgare  einer  Urkunde
  über  Lieferung  betr.)  wird  die  Appellation  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde  durch
rthel  abgeschlagen.  Eodem.  *  -  E
        <pb n="410" />
        86

Mechts-Erkeintnisse  des  Kön.  Obek-Justig=  Collegiums.

1)  In  der  Appellations"  Sache  von  Künzelsau  zwischen  Leonhard  Keller,  Müllee
zu  Buchenbach)  Bekl.  Ancen  und  Sophia,  Joh.  Georg  udwig  Abels  Wittwe  zu  Ail,
ringen  Kl.  Aein,  eine  Leibgedings  Forderung  betr.)  wurde  das  Erkennenih  voriger  In,
stanz  ben##tiget.  Stuctgart,  den  19.  No.  1876.  «

2)JusdepWechseliKlagsachsdesObersJustiziPkocuratorsMoserdedjüngetty
als  Cessionars  des  Amtsschteibers  Gußmann  zu  Ebingen,  Kl.,  wider  den  Substmuten
Landerer  zu  Suli  Bekl.,  wurde  der  dem  Bekiagten  auferlegte  Eid  fuͤr  rekusire,  somit
der  Wechsel  für  rekognoscirt  angenommen,  und  der  Beklagte  zur  Bezahlung  der  eingeklagten
  Wechselforderung  von  609  fl.  samt  Zinsen  für  schuldig  erkannt.  Stuttgart,  den
àu.  Nov.  1816.  "  ·«

3)  In  Sachen  des  Hoffaetors  Soͤtsch  zu  Ludwigsburg  modo  dessen  Erben  Lnten,
wider  die  Debitmasse  des  Grafen  Sigmund  von  Szdorf  Latin,  eine  in  dem  Graͤfl.  ESigmund
  von  Eidorßschen  Gant  eingeklagte  Forderung  betr.,  wurde  eondemnatorie  erkannt.
Stuttg.  den  22.  Nov.  1816.  «

4)«-Jn-.SachenvesFreiherrnvönPftktenjukaavöbuxEnten-widerdieGräESigi
mundvouszvpcsifcheMasse-TurmsLatin,«,"öineSchuldfotderungvon363fl.berief-,
vardequfBeweietrksnnr.lheockL'«j«"  "

Erkenntnis-DesKönigkshesSMchM
Den4.De-.istssvnidebgeschieden:
·1)AnesDannetsponSigmgtswangemOberamtOSulUgeb.,Hnizma-mvoa

Witterhausen,  desselben  Oberamts,  Kl.  von  Pechios  Danner,  Bauren  zu.  Sigmarswan,
gen,  Bekl.  ex  cap.  adulterü  pralumti,  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.
)  Jakob  Michael  Grözinger,  Bürger  und  Weingäeener  zu  Reutlingen,  Kl.  von

Anna  Maria,  geb.  Göbel  von  da,  Bekl.  ex  cap.  adulterü##,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten
  in  die  Kosten.

 

Zwiefalten.  Unter  Hinweifung  auf  die  in  dem  Königl.  Staats=  und  Regierungs"
Blatt  Nr.  33.  enthaltene  allerhöchste  Verordnung  vom  24.  Jul.  1876.  werden  hiemit
elle  diesenige  amtliche  Behörden,  Corporationen  und  Privaten,  welche  auf  verfloffene
Martini  mit  den  hieher  schuldigen  Irren=  Kostgeldern  im  Rükstand  verblieben  sind,  wiederholt
  aufgefordert,  diese  Rükstände  an  die  unterzeichnete  Stelle  innerhalb  3  Wochen
unfehlbar  zu  berichtigen.  Den  7.  Der.  1816.

«  Ober-Inspection  des  Koͤnigl.  Irren-Instituts.

 

Se.  Königl.  Majest.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  7.  Dec,  bei  dem
Hef=  Scaat  Ihrer  Masestät  der  Königin,  die  Freifrau  v.  Seckendorf,  Gatti
        <pb n="411" />
        887
des  Koͤnigl.  Oberst-Hofmeisters,  und  die  Graͤsin  von  Beroldingen,  Gattin  des
Koͤnigl.  Geheimen  Raths,  Grafen  von  Beroldingen,  beide  zu  Staats=  Damen,  sodann
  das  Frädulein  Charlotte  v.  Baur  zur  Hof-Dame,  und  das  Frdulein  v.  Molt“
ke)  zum  of  Frdulein  gnadigst  zu  ernennen  geruht.

Se.  Königl.  Majestät  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  8.  Dec.  den

von  dem  Gesand#chafte  Poften  in  Wien  zurükkehrenden  Königl.  Geheimen  Rath,  Graken
  v.  Beroldingen  zum  ersten  Kammerherrn  Höchst  Ihrer  Gemahlin,  der  Köni,
Lgin  Majestát  zu  ernennen  gnädigst  geruhe.
Se.  Königl.  Masest.  baben  unterm  8.  Dec.  den  Königl.  General  der  Infanterie
  Freiherrn  v.  Phull,  bisherigen  Interims,  Gouverneur  von  Stuttgart,  zu  Aller
böchst  Ihrem  ausserordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister  an  dem  Ko,
nigl.  Preussischen  Hofe  ernannt.

In  gleicher  Eigenschaft  ist  der,  von  dem  Carlsruher  Gesandtschafts,  Posten  abberufene,
  bisherige  Königl.  Gesandte,  Scaatsrath,  Kymmerherr)  Oraf  von  Gallatin
an  den  Königl.  Baierischen  Hof  ernannt  worden.  .

Der  Koͤnigl.  Gesandtschaft  zu  Berlin  wird  der  Kammerherr,  Geheimer  Legations-NRath
  Schoct  von  Schottenstein  als  Legarions-  Secretär,  und  der  Lieutenant  von
Fichk,  vom  Infanterte,  Regiment  Nr.  1.,  als  Gesandeschafts-Offtzier  beigegeben.

Bei  der  Königl.  Gesandtschaft  zu  München  ist  der  Oberlieutenant  v.  Fleischmann
als  Legations=  Secrecär  angestellt  worden.

Ferner  haben  Se.  Königl.  Majest.  Sich  bewogen  gefunden,  an  die  Stelle  des
von  dem  Wiener  Gesandtschafts=  Posten  abberufenen  Geheimen  Raths  Grafen  von  Beroldingen,
  welcher  eine  andere  Bestimmung  erhälc,  den  Königl.  Geheimenrath  und
Kammerherrn,  Grafen  von  Winzingeroda  zu  Allerhöchst  Ihrem  ausserordenelichen
  Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister  an  jenem  Hofe  zu  ernennen.

Vermögs  allerhöchsten  Reseripts  vom  5.  Dec.  ist  der  bei  der  Königl.  Gesandtschaft
zu  München  bisher  gestandene  Legarions-Canzellist  Sigel  zum  Registratur=  Asistenten
bei  dem  Departement  der  auswärtigen  Angelegenheiten  ernannt,  und  demselben  zugleich
die  Stelle  eines  Stabs,  Secretärs  bei  dem  Oberstkammerherrn,  Stab  übertragen  worden.

Se.  Könisl.  Majestát  haben  unterm  5.  Der.  dem  vormaligen  Unterlleutenant
v.  König,  vom  Cavallerie=  Regiment  Nr.  1)  die  Erlaubniß  ertheilt,  die  Armee=  Uniform
  zu  tragen;

unterm  7.  Dec.  dem  Oberlieutenant  Roschmann  von  der  Artillerie,  so  wie  denen
Unterlieutenants  v.  Vischer,  mit  dem  Charakter  als  Oberlieutenanc  und  der  Erlaubniß,
  die  Armee=  Uniform  zu  tragen,  Reitter,  vom  Cavallerie-Regiment  Nro.  ½15
v.  Hebel,  und  Speidel,  vom  Cavallerie-Regiment  Nr.  2.  die  alleruncerthänigst  nach,
gesuchte  Entlassung  aus  den  Kdnigl.  Milicckr-Diensten  allergnddigst  ercheilt.  ç

Unterm  8.  Dec.  haben  Allerhöchstdieselben  an  die  Stelle  des  zum  Knigl.
Gesandten  am  Berliner  Hofe  ernannten  Generals  der  Infanterie',  v.  Phull,  den  Ge,
nerallieutenant  und  Divistonaire  v.  Döring,  zum  Interims  Gouverneur  der  Reßdenz
Stattgart  gnädigst  ernannt.
        <pb n="412" />
        Se.  Köuigl.  Mas.  haben  allergnddigst  geruße  4  **21
verimög  allerhöchsten  Reseripes  vom  yJ.  Dec.  dem  bisherigen  Aceessisten  bei  der  Se
tion  der  Kronforste;  v.  Böhler,  den  Charakter  eines  Assessors  bei  dieser  Section  z#
ertheilen;  ferner

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  9.  Dec.  den  bisher  bei  der  General,  Staa=Casse
  angestellten  Rechnungs,  Rach  Bomhard  zum  Hof-Oeronomie  Cassier;

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  12.  Dec.  den  aten  Registrator  bei  der  Geheimm
Naths  Registratur,  Köstlin  zum  Geheimen  Raths=  Secretär  zu  ernennen,  und

den  Geheimen  Registrator  Gukenberger  auf  sein  Ansuchen)  mit  Pensson  in  den
Ruhestand  zu  versetzen)  endlich  «

denbishetigenFinanz-MiniilerialiRegistratorLehreralsGeheimerMesisttam
bei  der  Geheimen  Raths,  Registratur  anzustellen.  .

Vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  ebend.  haben  Se.  Koͤnigl.  Maj.  das  erledigte
  Oberumgelder-Amt  in  den  beiden  Cameral-Bezirken  Balingen  und  Rosenfeld,
dem  vormaligen  Lieutenant  Steimle  allergnaͤdigst  zu  uͤbertragen  geruht.

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruhr,  vermög  allerhöchsten  Reseripts
vom  9.  Dec.  dem  Posthalcer  Lehmann  in  Pfalzgrafenweiler  die  nachgesuchte  Entlassung
  von  dieser  Stelle  zu  ertheilen,  und  solche  dem  Ochsenwirth  Stockinger  doselbst)
zu  übertragen.

Als  Nachtrag  zu  den  in  Nro.  47.  des  Staats=  und  Regierungsblatts  bekanur  ge,
machten  Schul  Conferenz  Direktoren  ist  noch  zu  bemerken:
Uracher  Dekanat:
Pfarrer  M.  Tritschler  in  Kohlsterten.

 

Seuttgart.  Auf  allerhöchsten  Befehl  Sr.  Masestät  des  Königs  werden  von
uncerzeichneter  Behörde  Moncag  den  36.  December,  und  falls  diß  nicht  an  dem  nemli
chen  Dag  beenrigt  werden  könnte,  die  folgende  Dage,  in  dem  allhiessgen  Marstalls=  Gebaude,
  eine  sehr  beträchtliche  Anzahl  ganz  guter  Pferde  aus  dem  Königlichen  Marstat
sowohl  Reit=  als  Zug-Pferde,  im  ös#entlichen  Aufstreich  an  die  Meistbietende  kduslich
überlassen  werden,  wozu  die  Liebhaber  an  gedachtem  Lag,  Morgens  9  Uhr,  zu  welcher
Stunde  diese  Verdandlung  ihren  An#ang  nehmen  wird,  zu  erscheinen,  eingeladen  werden.
  Den  14.  Nov.  1876.  -  Königl.  Obrist-Stallmeisteramt.

Stuttgart.  Ausser  dem  bereito  in  den  öffentlichen  Blättern  angezeigten  beträcht,
lichen  Pferde=  Verkauf,  welcher  allbier  in  Sturtgart  Montag  den  16.  December  und
solgende  Tage  in  dem  allhiesigen  Nrstall,  Gebdude  Statt  sinden  wird  werden  auf  allerhöchsten
  Besehl  burch  uncerzeichnete  Behörde  auch  Mittwoch  den  18.  Der.  und  folgende
  Lage,  in  der  Oberamts-Stadt  Urach,  in  den  alldortigen  Gestütts=  Gebauden  eine
Anzahl  von  etlichen  hundert  Seuchen,  theils  trächtiger,  von  vorzüglichen  Hengsten  belegter,
  theils  gelt  gehender  Sturten  vom  besten  Alter,  theils  Hengst=  und  Stutten,  Foh-
        <pb n="413" />
        365
len  von  4,  3.,  und  #  jährigem  Alter,  an  die  Meistblekenden  in  Ffentlichem  Auf,
Rreich,)  gegen  gleich  baare  Bezahlung  käuflich  überlassen,  wozu  die  Liebhaber  andurch  ein-„gelaven
  werden-  Den  30.  Rov.  1816.  Kön.  Obrist=  Seallmeisteramt.

 

Stetten  im  Remstbal.  Bis  künftigen  Mittwoch  den  13.  Dec.  werden  bei  hiesiger  Cameral-WVerwaltung
  ungefehr  75  Aimer  gut  conerirte  Gefäll-Weine  vom  Jahrgang  1616  Vormuttags  10  Uhr
im  offentlichen  Aufstreich  verxkauft  werden.  Den  6.  Dek.  4816.  K.  Camcralamt.

Balingen.  Das  Recht  des  Salperergradens  im  Oberamts-Bezirke  gedenkea  wir  Montag  den

2#5.  Dec.  in  Aster=  Pacht  auf  6  Jahre  von  Jacobi  1316  bis  1822  zu  geben.  Es  haben  daher  die  Liebe

bober  gedachten  Tags  Morgens  9  Uhr  auf  hiesigem  Rathhause  zu  erscheinen,  die  Bedingungen  zu  vernehmen,

  und  sich  über  ihr  *—  und  Vermogen  mit  obrigkeirlichen  Zeugnissen.  —  Den  5.
tc.  1616  Oberamt..

Eßlingen.  Da  die  Bestandzeit  der  Winterschaafweide  zu  Zell,  disseltigen  Oberamts,  an  Ambrosi
  1617.  zu  Kude  geht,  lo  wird  mit  derselben  am  Montag  den  30.  Dcc.  d.  J.  eine  neue  Verleihung
auf  3  Jahre  vorgenommen  werden.  Die  Bestand-Liebbader  haben  daher  um  gedachte  Jeit  auf  dem  hiesigen
  Rarhhaus  dei  der  Verleihung  sich  eingofinden,  und  das  Weitere  zu  vernchmen.  2  9.  Decemo.
1616.  K.  Oberamt.

Geis#ingen.  Die  berrschaftliche  Schaafwaide  von  Geißingen  wird  nach  allergnädigstem  Befebl
bls  Freitag  den  20.  Dec.  d.  J.  auf  dem  Rarhhauß  in  Geißingen  wieder  auf  die  3  Jahre  Michaelts  1516
4819  und  1620  beides  incl.  im  öffentlichen  Aafstreich  nerliehen  werden.  Die  Watde  trägt  175  Schaafe,
der  Beständer  hat  neben  einem  herschaftlichen  Schaafstall  ,  noch  für  sich  eine  Wohnung,  ungef.  11  Vre.
Garten,  und  2  Krautländlen  arengstdlich  zu  genießen.  Für  die  Schaaf.  Waare  hat  er  u  Geiß#inger
Markung  alle  Wochen  2  Tage  die  Ueberfarrhs  =  Gerechtigkeir.  Der  Pförch  ust  durchaus  herrschanlichhingegen
  hat  der  Schäfer  von  #mal  nachschlagen  12  kr.,  und  Lom  2tenmal  16  kr.  zu  bezieben.  Karren,
Hurten  und  Storzen,  und  alle  im  Srall  erforderliche  Geräthschaften  werden  ibm  zum  Gebrauch  auf  den
Abstich  übergeben.  An  Caution  muß  der  Beständer  an  liegenden  Gütern  200  fl.  stellen.  Feder,  der
sich  als  Besichyvder  zu  melden,  Lust  hat,  muß  ein  magistratisches  Zeugniß  wegen  seinen  Vermogens-Umständen
  nud  #  Meisterbrief  we  Den  3.  Dec.  1316.

andvogtei=  Steueramt  Ludwigsburg,  und  Cameralamt  Marbach.

Hirsau.  Die  dem  Cameralamt  Hirsau  einverleibten  3  Königl.  Malereigöter:  der  Viehbof  zu
Hrsan,  der  Hof  Dikke  und  der  Hof  Waldek  werden  auf  allerbochsten  Besebl  von  Georgil  1817.  an
aufo  neue  verpachtet;  und  zwar  1)  der  Vichbof  zu  Hirsau  am  Montag  den  30.  Dec.  d.  J.,derselbe
besteht  aus  1  grossen  zu  zwei  Hautzhaltungen  eingerichteten  Wohnhaus  und  mehreren  Ockonom#.  Groku--den,
  aus  1  Mrg.  Garten  und  114  Morg.  Wicsen,  von  denen  die  Hälste  bisder  zersinkelt  verpachtet
war.  Die  neue  VPerleihung  geschieht  nun  auf  9  Jahdre  und  entweder  an  Einen  oder  an  Einjelne,  je  nachdem
  sich  vortheilhaste  Lebhaber  zeigen  werden,  und  auf  die  Art,  wie  seuher  die  siükweise  Verpachtung
um  Theil  Statt  gefunden  bat.  2)  Der  Hof  Dütke  begreist  in  sich  1  grosses  Wohnhaus  für  den

aier,  1  Schaastaus  mit  Wohnung,  1  ziegelhürte  und  1  Wobnhaus  für  den  Ziegler,  so  wie  ausserdem
  die  ndtbigen  Scheuern  und  Stollungen,  serner  20  Morg.  Gärten  und  Wiesen  und  200  Mrg  Akerseld.
  3)  Der  Hof  Waldek  besteht  aus  1  Wohnbaus  und  4  Orlonomie-Gebäuden  und  90  Mrg.  Wiesen,
  und  war  disher  mit  dem  Hof  Oikke  an  einen  Pichter  verliehen,  dem  jedoch  ein  Mitpi#chter  gestattet
  war.  Die  beiden  letztere  Hoͤfe  nun  werden  am  Dienstag  den  31.  Dec.  d.  J.  verliehen  werden,  entweder
  im  Gesampacht,  oder  abgelondert,  wobei  auch  die  Ziegelbötte  besonders  gepachter  werden  köünnte.
  Dieses  wird  nun  mit  dem  Anhang  bekannt  gemacht,  daß  Vormittags  10  Uhr  an  gedachten  Tägen
die  Verhandlungen  beginnen  werden,  und  daß  Jeder,  der  zum  Aufstreich  zugelassen  werden  will,  sch
ausweisen  mug  mit  einem  obrigkeitlichen  Zeugniß  uͤber  gutes  Praͤdikat  und  gue  Vernögens  Unistände

in  algemeinen  und  inobesendere  darüber,  daß  er  im  Stande  sei,  die  legale  Caution  in  liegenden  Gürern
        <pb n="414" />
        S890

oder  sn  Capktallen  zu  leisten,  welche  bei  dem  Viehhof  in  auderthalbfachem  Beirag  des  Beskandgelds,
beim  Hof  Dikke  in  2800  fl.,  und  bel  Waldek  in  1200  fl.  besteben  muß.  Denu  29.  Nov.  1816.
K.  Landvogteisteucramt  Schwarzwald,  und  Cameralamt  Hirsan.
Wiblingen.  Bis  Donnerstag  den  19.  Dec.  Nachmittags  2  Uhr  wird  die  Aleferung  von  jährkich
6  Centu.  Salpeter  in  das  Kdnigl.  Arsenal  nach  Ludwigsburg,  nemlich  von  1816  bis  182.  für  den  diess
seitigen  Amtsverband  im  Wege  des  dffentlichen  Aufstreichs  an  den  Wenisipebenden  verakkordirt  werden,
  wozu  die  Herrn  Kaufleute,  Materialisten,  und  andere,  welche  zur  Uebernahme  Lust  bezeugen,  hiemit
  eingeladen  werden,  Den  6.  Dec  1616.  K.  Oberamt.

 

 

kudwi  4  e  Den  Sbbnen  des  Trasteurs  Johann  Georg  Maser  in  Neckarweihslagen  wurde
vergangene  Nacht  durch  einen  Pursch,  welcher  vorgab,  daß  er  wegen  eines  bösen,  Fußes  nicht  weiter
gehen  koͤnne,  folgendes  entwendet:  1  blautüchenes  Brustiuch,  1  balbseidene  grüne  Weste,  1  neues
weitzes  Unterleible,  woran  die  Aermel  Muldum  find  und  der  Leib  Flanell,  1  pr.  neue  lange  grün  tuͤ-chene
  Hosen  mit  belldlauen  Leisten,  1  pr.  graue  dito,  1  pr.  wildlederne,  2  schwarz  seidene  Halsrücher
und  2  slächsene  Unterdalstücher;  1  pr.  neue  Stiefel,  13  fl.  Geld  aus  den  Hosentaschen.  Der  Thäter
ist  etwa  zõ  J.  alr,  klein,  aber  untersezt,  dat  ein  schwarzes  länglichtes  Gesicht,  und  trug  einen  runden
Hut  mit  weißer  Kappe  darunter;  den  zurükgelassenen  Schwan  abwerkenen  Handschuhen  nach  war  er.
vorhin  unter  den  Galloten  Man  dirtet,  ihn  auf  Betreten  festhalten  zu  lassen,  und  wenn  erwas  von
ihm  oder  den  entwendeten  Sachen  bekannt  würde,  hieher  Nachricht  zu  geben.  Den  2.  De.  1610.

—  ·  eramt.

Eßlingen,  Der  ledige  Johann  Jakob  Hemminger  von  hier,  30  J.  alt,  welcher  kuͤrzlich  von  der

Feliang  Hohena##e#g  entlassen  worden,  hat  sich  seit  dieser  Zet  der  ihm  ertbeilten  Weisung  zuwider  in

inem  Heimwesen  nicht  eingefunden.  Es  werden  deswegen  fämtliche  Obrigkeiten  ersuch",  demelden  im
Betretungsfall  zu  arretiren,  und  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  10.  Dec.  1610.  K.  Oberamt

Obersonthbeim.  Der  verwinweten  Wildmeisterin  Geiger  in  Obersontheim,  disseitigen  Oberamts,
wurde  in  der  Nacht  vom  tten  auf  den  2.  Dec  mirtelst  Einbruchs  folgendes  entwendet:  67  fl.  in  Sechsbäznern,
  ganzen,  halben  und  viertels  Kronen,  12  fl.  in  21  neuen  Sechsbaznern,  1  ganzer,  1  baldber
Krone,  1  baierischem  4  Gulden  Stük,  und  anderem  altem  Geld,  11  fl.  in  1  frangbsuchen  Carolin,
7  fl.  30  kr.  in  einer  Mard'or,  5  fl.  30  kr.  in  einer  Dukate  100  u.  m  Sechsbezuem,  ganzen,  halben
  und  viertels  Kronen,  1  bairischem  Schwerdtthaler,  so  in  einem  rorh  u.  wei½  gewürselten  leinwandenen
  Arbeitsbeutel  befindlich  waren,  der  mit  genolen  worden,  12  1.  in  2  Kronen,  =  neuen  Secbbäz-=nern,
  2  Rrunbznern,  4  bis  5  Stük  altem  Geld,  1  alren  breiten,  ader  dünnen  Thaler,  und  1  Stät
mit  dem  hallischen  Wappen,  1  iberner  Loffel  von  3  Lord  schwer,  mit  J.  H.  F.  bezeichner,  2  rächsene
  und  2  hänkene  Hemder  mit  S.  F.,  3  flächsene  dito  mit  C.  G.  bezeichner,  15  Ehlen  flächsen  Tuch
in  3  Resten,  1  grossen  weißen  Wachsstok,  3  paar  flächsene  und  2  paar  baumwollene  Strümpfe  ohne

eichen.  Alle  Polizei  Behdrden  werden  nun  ersucht,  zur  Entdeckung  und  Habhaftwerdung  des  Diebes
räftigst  mirzuwirken,  und  falls  von  den  entwendeten  Sachen  etwas  in  Erfahrung  gebracht  würde  gesällige
  Nachricht  anhero  gelangen  zu  lassen.  Gaildorf,  den  4.  Dec.  1616.  K.  Oberamt.

Tettnang.  Auf  den  hienach  signalisirten  ledigen  Baurenknecht  Magnus  Joseph  Oberhauser  von
Langenargen  (Oestreich.  Deserteur)  fällt  der  Verdacht  elnes  am  20.  d.  Mon.  zu  Unterwolserte  weiler  ver#-übten
  Kleiderdiedstahls  Sämtliche  Polige)=  Behbrden  werden  ersucht,  auf  denselben  zu  fahnden,  ihn
im  Betretungefall  zu  arretiren  und  wodlverwahrt  hieber  einliefern  zu  lassen.  Signalement.  Oderhauser
  ist  20  J.  alt,  mitrlerer  bagerer  Statur,  hat  schwarze  Haare,  blarternarbigtes  Gescht,  erwas
Prese  Nase,  mittlern  Mund,  gure  Zähne,  und  ist  bekleidet  mit  1  grünen  Schoble,  1  dergleichen  Weste,

ngen  leinenen  blaugestreiften  Bleinklcidern,  trägt  einen  runden  Hur  und  Slticfel.  Den  -  Oct.  1816.
tramt.
        <pb n="415" />
        Nro.  58.  1  81  6.  391

Königlich,  Württemberglisches

Staats=  und  Regierungs-Bloakt.

Samstag,  21.  Dec.

 

—

Eingabe  der  Stände-Versammlung  wegen  des  Schreiberei=  Wesens;  dom  22.  Nov.  1516.
Euree  Königliche  Masestáät

haben  auf  die  von  den  gehorsamst  Unterzeichneten  übergebene  Beschwerdeschrift  und

term  16.  October  v.  J.  die  allerhöchste  Versicherung  zu  ertheilen  geruht,
daß  in  kurzen  Zwischen,  Räumen  auf  die  einzelnen  Beschwerden  allergnädigsle
Resolutionen  erfolgen  würden.

Eine  wichtige  dieser  Beschwerden  ist,  daß  mehrere  Stadt=  und  Amtsschreiber  und
ihre  Gehülfen,  ganz  vorzüglich  in  Neu-Würrtemberg,  durch  übermässige  Schreibverdienste
  sich  große  Bedrückungen  gegen  die  ohnehin  mit  vielen  Leiden  kämpfenden  Unterthanen
  erlauben)  wodurch  zugleich  die  Commun=  Oeconomie  wesentlich  Noth  leidet.

Den  gehorsamst  Unterzeichneten  sind  zwar  viele  Thatsachen  darüber  vorgetragen  worden;
  aber  da  sse  ausser  hinlänglicher  Communication  mit  ihren  Committenten,  und  alfso
nicht  im  Stande  find,  die  erforderlichen  Beweise  dazu  beizubringen;  so  können  sie  keinen
  Gebrauch  davon  machen.  Hingegen  können  sse  nicht  zweifeln,  daß  die  Königl.  Regierungs.
  Behörden  alles,  was  ihnen  an  Beweisen  abgeht,  hinlänglich  zu  ergänzen  im
Scande  seyn,  und  das  Daseyn  des  großen  Gebrechens  völlig  bestätigen  werden.

Das  erschöpfte  Land  steht  mit  Sehnsucht  nach  Hülfe  dagegen,)  die  gehorsamst  Unterzeichneten
  halten  es  daher  für  hohe  Pflicht,  die  Beschwerden  über  das  Schreibereiwesen
  besonders  auszuheben,  und  nochmals  Eurer  Königlichen  Majestät  hier  zu
durchgreifender  und  daurender  Reform  allerunterthäánigst  vorzulegen.

Indem  die  radicale  Hülfe  wohl  Abänderung  der  über  das  Schreiberei,  Institut
vorhandenen  Geseze  erfordern  möchte,  so  halten  die  gehorsamst  Unterzeichneten  es  für  ihre
flicht,  auf  Niedersetung  einer  herr=  und  landschaftlichen  Commilson  über  diese  wichlie
  Landes=  Angelegenheic  allerunterthänigst  den  Antrag  zu  machen.

Die  mündlichen  Mittheilungen  werden  den  Zweck  am  ersten  und  schnellsten  beför-
        <pb n="416" />
        99n

dern,)  weil  die  Königlichen  Deputireen  große  Erfahrung)  die  nur  die  obersten  Behörden
haben  können,  die  ständischen  Depuctirten  aber  auch  nicht  unwichtige  Bemerkungen  aus
allen  einzelnen  Aemtern  und  aus  ihrem  Geschäftsleben  vom  Lande  mubringen,  und  weil
der  Weg  schriftlicher  Verhandlung  die  Sehnsucht  des  Landes  nach  Hülfe  für  Gegenw#n
und  Zukunft  leicht  noch  allzulange  unerfüllt  lassen  könnte.

Weil  aber  selbst  der  kürzeste  Weg  zur  Beendigung  des  Gegenstandes  noch  mehrere
Monate  erfordern  kann,  und  weil  jeder  Monat  Verzug  das  Land  empfindlich  beschädig,
auch  manche  vorbereitenden  Verfügungen  für  definitive  Verbefserungen  setzt  schon  zweck,
mässig  erlassen  werden  möchten:  so  erlauben  sich  die  gehorsamst  Unterzeichneten,  Eurer
Koniglichen  Masjestát  in  der  Anlage  ein  Gutachten,  das  ihnen  von  einem  über  den
Gegenstand  besonders  niedergesetzten  Comité  vorgetragen  wurde,  zur  allergnddigsten  Prfung
  allerunterthanigst  vorzulegen.

In  tiefster  Ehrfurcht  verharrend

Eurer  Königlichen  Masestát
Stutegart,  den  22.  Nov.  1676.
·  alleknntektbäasgstneugeiotsamste
Staͤnde-  Versammlung  des  Koͤnigreichs.

Decret  ’an  eine  deßhalb  niedergesezte  Commission;  vom  11.  Dec.  1316.

Se.  Königl.  Majestät  haben  Sich  durch  die  mehrfältigen  Klagen  und  Beschwerden,
  welche  in  neuerer  Zeit  über  das  sogenannte  Schreiberei;  Wesen  entstanden
#nd,  gnädigst  bewogen  gefunden  zu  Untersuchung  der  allgemeinen  Gründe  dieser  Beschwerden
  und  zur  Erörterung  der  Frage:  ob  und  in  wie  weit  eine  Reform  im  Gamzen
oder  im  Einzelnen  nothwendig  sey,  und  wie  den  etwa  statt  fndenden  Mißbräuchen  #b“
geholfen  werden  könne,  eine  besondere,  aus  Mitgliedern  mehrerer  Departements  compo,
nirte  Commissson  niederzusegen,  welche  unter  dem  Prästdio  des  Geheimen  Raths  von
Lempp  aus  den  Staatsräthen  von  Weisser  und  von  Rahe,

sodann  dem  Ober-Justiz-Rathe  v.  Wächter  dem  Jüngern,  und  dem  Hof  und
Finanz-Rath  Gok,  als  Mirgliedern,  und  dem  Rechnungs"  Rathe  List  als  Actuario
bestehen  solle.  v  .

«EswirddahersolchezdenzudieserCommissionvetordnetenPräsidentenundMlks
gliedern  zur  Nachachtung  eröffnet,  und  werden  denselben  in  der  Anlage  einige  Hauptpunkte
  ausgezeichnet,  auf  welche  die  Commissson  ihre  Untersuchung  zu  richten  haben  wurd.

Indem  Se.  Königl.  Majsestt  nicht  zweifeln,  daß  die  Königl.  Commisston  64
dem  ihr  aufgetragenen  vielseitigen  Geschäfte  in  dieser  für  das  Wohl  der  Königl.  Unter“
tbanen  so  wichtigen  und  dringenden  Angelegenheit  mit  aller  Umsicht,  Sorgfalt  und  Li—
fer  widmen  und  die  Vorlegung  von  Resulcaten  ihrer  Berathungen,  so  weit  es  gescheben
kann,  zu  beschleunigen  sich  werde  angelegen  seyn  lassen,  erwartet  man  zunächst  thre  Anträge,
  was  für  vorldusige  Maßregeln  zu  Abhülfe  der  wirklich  dringendsten  Beschwerden
und  Bedürfnisse  getroffen  werden  können,  und  wird  dieselbe  hiezu  die  bei  verschiedenen
Königl.  Stellen  bereits  entworfenen  Vorarbeiten  zu  benutzen  wissen)  zu  welchem  Ende
        <pb n="417" />
        393

ihr  auch  eib  von  der  Srände=  Versammlung  mittelst  der  abschrifrlich  onliegehden  Eingaobe

  vom  2-.  vor.  Mon.  vorgelegtes  Gurachten  eines  nieder  zesezten  ständischen  Comité  mitgetheilt

  wird.  Auch  bleibe  es  der  Königl.  Commisston  unbenommen,  die  gedruckt  vorliegenden

  Materialien  noch  durch  einzuziehende  Berichte  und  öffentlichen  Aufruf  zu  vervollständigen.

  Decr.  Srntrgart,  im  Königl.  Geheimen  Rathe,  den  11.  Dec.  1816.
Ad  Mand.  Ssecr.  Reg.  Maj.

Beilagze.
1)  Kann  das  Schreiberei=  Institur
a)  in  Beziehung  auf  das  Cameralb)
  —  —  auf  das  Communalrxch
  —  —  auf  das  Vormundschafts  -Wesen
4)  —  —  tauf  Rechtsgeschäfte  der  Einzelnen  «
nach  dem  Beispiele  anderer  teutschen  Staaten  ganz  aufgehoben  werden,  und  wenn  diß
moͤglich  waͤre,  was  wuͤrde

2)  in  allen  obigen,  wahrscheinlich  noch  zu  vervollstaͤndigenden,  Beziehungen  fuͤr

Staatseinrichtungen  getroffen  werden  muͤssen,  um  die  durch  die  Aufhebung  entstehenden
  Lucken  auszufüllen?

Diese  Untersuchung  würde  auf  die  Idee  einer  allgemeinen  Aemter=  Organisation  führen,
  die  in  den  Befriedigungsmitteln  der  Bedürfnisse  des  Staats,  der  Municipalitäten
und  der  Einzelnen  lebendig  gemacht  und  dargestellt  werden  müßee.

Sollte  aber  eine  so  durchgreifende  Maßregel  weder  rathsam,  noch  vielleicht  auch
möglich  seyn:  so  würde  »  ,..«·

Z)dieFrc-geeutstehen,wieeinezweckmäßigeReformdesSkanbesbeanckanntm

Gebrechen  desselben  abzuhelfen  im  Stande  sey.  E
Es  muͤßten  daher
a)  die  Gebrechen  in  allen,  oben  aufgefuͤhrten  Beziehungen  untersucht,  und  es
muͤßten
b)  die  Mittel  angegeben  werden,  jene  Gebrechen  zu  heben.
Diese  Untersuchung  duͤrfte  fuͤhren  ,-s)aufdjeBestimmangderSchreibecinihrenvekschiedeaenleasseM

4)  auf  die  Bildungsweise  und  Habilitirung  der  Schreiber  zu  ihrem  verschiedenartigen
  Beruf,  «-««"'«·"
i-)aufdeqUmfangihrerAmtsthcktigseit
a)indemalten,  «
bb)  in  dem  neuen  Land,  dem  das  Insticut  der  Schreiber  ganz  fremd  war,
:  die  Belehnung  ihrer  Dien###  und  die  Art  derselben.  (fixe  Besoldung  oder
Taggelder:  »
«  s)aufdieContcolederselben-Es
  wuͤrde  ferner  E
4)  die  Frage  entstehen,  welchen  Gebrechen  dieses  Instituts,  sowohl  in  den  ueuen,  als
in  den  alten  Landen,  sogleich  abgeholfen  werden  könnte,  indem  die  Regierung  ein-*

  ***?
        <pb n="418" />
        394

zelne  Bestimmungen  unwerweilt  erliess,  und  welche  sener  Gebrechen  ihre  Erledigung
nur  in  einer  kunftigen  allgemeinen  Verordnung,  oder  auch  in  einem  künfeigen  unter

  Concurrenz  der  Landes=  Versammlung  abzufassenden  allgemeinen  Gesetze)  fiu
den  könnten.

Khöulgl.  Vererdnung.  Das  Geheimniß  der  Posten  heilig  zu  halten.

Da  Se.  Königl.  Masestaät  das  Geheimniß  der  Dosten  auf  das  allergenaueste
bewahrt  wissen  wollen,  so  werden  sämtliche  Königl.  Post-Beamte  angewiesen,  die  be
reits  in  der  Königl.  Post-Dienst-Instruktion  vom  25.  April  180y.  K.  6.  enthaltene
Verordnung,  nach  welcher  denselben  die  strengste  Beobachtung  des  Post-Geheimnisses
zur  unabweichlichen  Pflicht,  so  lieb  denselben  die  Erhaltung  ihrer  Ehre,  und  des  ihnen
allergnddigst  ubertragenen  Post-Dienstes  ist,  gemacht  wurde,  aufs  genaueste  zu  beobachten.
Die  Königl.  Post-Beamten  haben  daher  in  keinem  Fall  eine  Verletzung  oder  gar
Eröffnang  der  durch  ihre  Hände  gehenden  Briefe,  und  eben  so  wenig  eine  Aussage  über
die  von  Sr.  Königl.  Majestät  zur  Post  aufgegebene  —  oder  angekommene  Torre
spondenz)  von  wem  und  an  wen  diese  gestellt  wäre)  sich  zu  erlauben  ;  und  eben  fo  ist
dieses  Geheimniß  für  die  Correspondenz  des  Publikums  ohne  Unterschied  zu  beobachten.

Der  Uebertreter  dieser  allerhöchsten  Verordnung  wird  vermöge  allerhöchsten  Königl.
Befehls  zur  Wistenschaft  Sr.  Königl.  Majestäát  gebracht,  und  mie  unfehlbar  erfol
genden,  schärfesten  Strafe  belegt  werden.  Decr.  Sturegart,  den  18.  Nov.  1816.

Konigl.  Reichs-General=  Ober-  Post-Direction.  v.  Geismar.

Königl.  Verordnung,  verschiedene  hei  dem  K.  Postwesen  abzudndernden  Benennungen  betr.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  #3.  Decemb.  u
verfügen  geruhet,  daß  die  unter  das  Departement  des  Innern  gestellte  Reichs=  General
Ober-  Post-Direccion  künftig  Ober-Post-Direction"“  und  so  auch  der  Chef  dieler  Be
hörde  statt  „Reichs=  General,  Ober-  Post-  Director  “  künftig  „Ober-Post,  Director“
heissen,  ferner  das  Central=  Postamt  Stuttgart  statt  seines  bisherigen  Namens  „General,
Postamt“  die  Benennung  „Haupt,Postamt"“  erhalten,  übrigens  die  Ober=  Postämter
auf  dem  Lande  fortan  ihre  seictherige  Namen  führen  sollen.  ·

Verbot,  ohne  oberamtlichen  Reisepaß  zu  den  in  Frankreich  stehenden  K.  Truppen  uͤber  den  Rhein  zu  geken.

Nach  einer  Anzeige  des  Commandos  der  in  Frankreich  stehenden  Königl.  Truppen
ist  schon  hausig  der  Fall  vorgekemmen,  daß  Leute  aus  dem  Koͤnigreich  unter  dem  Vor—
wande,  Bekannte  nud  Verwandte  zu  besuchen,  ohne  mit  Pässen  versehen  zu  seyn,  uͤber
den  Ahein  kommen  und  sich  mehrere  Tage  in  dem  Cantennemenc  der  Knigl.  Truppen
aufhalten.

Da  nnun  solche  Besuche  schon  ofters  pelizeiwidrige  Vorfälle  zur  Folge  gehabe  ha
ben,  so  ist  von  dem  Königl.  Corps=  Commando  der  Befehl  erlassen  worden,  künftigsede
  nicht  mit  einem  oberqmelichen  Reise,  Paße  versehene  Person  zurückzuweisen,  welches
        <pb n="419" />
        895
hiemit  zur  Nachachtung  bekannt  gemacht  wird.  Stuttgart,  den  15.  Dee.  1616.
Ministerium  des  Innern.  Geheimer  Rath  v.  Wächter.

Rechis-Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Justiz-Collegiums.

1)  In  der  Rechtsfache  zwischen  dem  Fürstlich  Oectingen=  Wallersteinischen  Geheimen
  Rath  Gottfried  Serelin  zu  Haarburg  Kl.,  und  dem  Königl.  Baierischen  Geheimen
Rath  Landmarschall  von  Hornstein  auf  Orrsee=  und  Bußmannshausen  Bekl.)  Capitalforderung
  betreff.,  wurde  Bekl.  zur  Bezahlung  der  eingeklagten  Forderung  condemnict.
Stuttgart,  den  29.  Nov.  1816.

2)  In  der  Appellations,  Sache  von  BHeilbronn  zwischen  dem  Handelsmann  Friedrich
  Jakob  Vaihinger  allda,  Kl.  Anten  an  einem,  und  dem  Handlungshauße  Georg
Friedrich  Rund,  ebendaselbst,  Bekl.  Aten  am  andern  Theil,  Schadens,  Ersatz  betreff."
wurde  die  Urthel  voriger  Instanz  confirmirt.  Stuttgart,  den  4.  Dec.  1816.

3)  Die  Appellations=  Sache  von  Gerabronn  zwischen  Franz  Michael  Kostmaier  in
Bartenstein  Bekl.  Anten,  und  Andreas  Schuch  in  Zell,  Kl.  Aten,  eine  Forderung  aus
einem  Mierhvercrag  und  Gegenforderung  betr.,  wurde  wegen  Mangel  einer  gegrundeten
Beschwerde  per  Releript.  verworfen.  Stuteg.  den  5.  Dec.  1816.

4)  In  der  Appellations,  Sache  von  Tübingen  zwischen  Sebastian  Hartter,  Chirurgen
  in  Pliezhausen  und  Johann  Caspar  Münzinger,  Chirurgen  in  Waldderf,  Beklagt.
Anten  an  einem,  sodann  Jakob  Kern,  Weber  in  Gniebel,  Kl.  Aten  am  andern  Dheil,
eine  Schadens,  Ersazklage  wegen  misrathener  Cur  betreff.,  wurde  das  verurtheilende  Urtheil
  voriger  Instanz  confirmirt.  Stuttg.  den  2o.  Dec.  1816.

Erkenntniße  des  Königl.  Ehbe-Gerichts.
Den  1:.  Dec.  1816.  wurden  geschieden:  ·

1)  Maria  Margaretha  Hoch,  geb.  Troͤster  von  Pfullingen,  Oberamts  Reutlingen,
Kl.  von  Joseph  Friedrich  Hoch,  Strumpfweber  zu  Pfullingen,  Bekl.  ex  cap.  adulterüi,
unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.  .

a)  Jakob  Friedrich  Dehrlen,  Bürger  und  Bäker  von  Lienzingen)  Maulbronner
Oberamts,  Kl.  von  Jakobine,  geb.  Geißler  von  da,  Bekl.  ex  cap.  quali  delert.  unter
Vergleichung  der  Kosten.  ·  »

3)  Johann  Adam  Pfister,  Bürger  und  Küfermeister  zu  Tübingen,  Kl.  von  Maria
Catharina,  geb.  Schumacher  von  da,  Bekl.  ex  cap.  quali  delert,  unter  Verurtheilung
der  Beklagten  in  die  Kosten.

 

Durch  allerhöchste  Resolution  vom  9.  d.  M.  ist  die  Entfernung  zwischen  Pfalzgrafenweiler
  und  Nagold  auf  eine  ganze  Station  erhöht  worden.  Stuctg.  den  13.  Dec.
1816.  Königl.  Reichs=  General-Ober,  Post-  Direction.  v.  Geis  mar.
        <pb n="420" />
        396

Se.  Koͤnigl.  Majest.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Reseripts  vom  11.  Der.  den  General,
  Masor,  Grafen  von  Salm,  zum  ersten  Stakimeister  bei  dem  Hof-Staat  der
Königin  Masestát  gnädigst  ernannt.  .

Se.  Königl.  Mas.  haben  laut  Ordre  vom  16.  Der.  dem  Generallieutenant  und
Gouverneur  v.  CGchorenstein  zu  Ulm,)  die  nachgesuchte  Entlassung  von  der  Gouver"
neur=  Stelle  ertheilt.  «

Se.  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruhr,

vermög  allerhöchsten  Reseripks  vom  7.  Dec.  dem  Gesuch  des  Provincial  Justiz,
Raths  Hauff  und  des  Sr.adtschreibers  Dann  zu  Brakenheim,  um  Erlaubniß  zur  wechselleitigen
  Vercauschung  ihrer  bisher  bekleideten  Aemter  Statt  zu  geben,  und  hiernach
an  die  Stelle  des  zum  Stadtschreiber  in  Brakenheim  ernannten  Provincial=  Justiz,  Raths
Hauff,  den  Scadtschreiber  Dann  als  Justiz"  Rath  bei  dem  Provincial-Justiz=  Collegio
  in  Ludwigsburg  anzustellen;

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  13.  Dec.  die  erledigte  Oberamtei  Ravensburg
dem  Amtmann  und  Amtsschreiber  Wirth  zu  Altdorf,  desselben  Oberamts,  und  die
hierdurch  in  Erledigung  gekommene  Amtei  und  Amtsschreiberei  Altdorf  dem  vormaligen
Patrimonial=  Beamten)  bisherigen  Oberamts-  Actuar  zu  Leonberg,  v.  Hirlinger,
zu  übertragen,  und

vermäög  allerhochsten  Reseripts  vom  1½4.  Dec.  den  Candidaten  der  Rechte  Schlayer
in  Tübingen  zum  zweiten  Secretair  bei  der  Canzlei  des  Ministeriums  des  Kirchen,  und
Schulwesens,  und

den  vormaligen  Stabsfourier  Schöttle  von  Ebhausen,  zum  zweiten  Canzellisten
dabei  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripes  vom  29.  Dec.  den  bisher
  bei  der  Königl.  Ober-Regierung  angestellten  Ober,  Regierungsrath  v.  Roell  zum
vorsitenden  Rath  bei  dem  katholischen  Kirchenrath  zu  ernennen  geruhet.

Vermog  allerhöchsten  Rescripts  von  ebend.  haben  Se.  Königl.  Majs.  den  Ober,
omts-  Actuar  bei  dem  Amts.  Oberamt  Scuttgart,  Advocat  Gönzler,  zum  zweiten  Ne,
gistrator  bei  der  Geheimen  Naths  Registratur  mit  der  Bestimmung,  auch  zu  Secrets,
nats=  Geschäften  gebraucht  zu  werden)  gnddigst  ernannt.

 

In  Beziehung  auf  die  in  Nro.  55.  des  Staats-  und  Regierungs=  Blakes  vom  vo.
Nov.  d.  J.  enthaltene  Kundmachung  werden  die  Königl.  Oberämter  und  Postämter
aufgefordert,  die  Bestellungen  auf  dieses  Blatt  fürs  erste  Semester  1817  unter  Anschluß
  des  Pranumerations-Betrags  noch  vor  Ablauf  dieses  Jahrs  an  die  unterzeichnete
Stelle  gelangen  zu  lassen;  wenn  inner  dieset  Zeit  von  einer  Behörde  keine  neue  Bestellung
  einkommen  sollte,  so  wird  derselben  vom  Neujahr  1817  an  die  gleiche  Anzahl  von
Blöttern  wie  im  zweiten  Semester  d.  J.  zugesendet  werden,  wofür  sodann  auch  die
Pränumeration  zu  leisten  ist.  Sturtgart,  den  29.  Dec.  1815.

Königl.  Kassier,  Amt  für  das  Staats=  und  Neg.  Blatt.
        <pb n="421" />
        397

Laufen.  Von  dem  dießjährigen  Gefäll-Weine  werden  ungesehr  30  Aimer  am  Montag  den  30.
Dec.  Vormittags  ?  Uhr  in  der  Cameral-Verwaltung  allhier  verkauft  werden,  weobei  sich  die  Liebhabrr
einfinden  wollen.  Deu  14.  Dec.  1816.  Camitralamt.  «

.Zwiefaltea.JnGemäsheithdchstenDen-et-IdaigLKkouvomaiamiSectioavomZ.DeeM
dtedmschastlicheHammerschmidkezuZwiefaltcnsachugedthngen,müde-damitverbandenenGes
werde-GerechtigkeitimdssemlicheaAuistkeichverlauftwecdetkDieVerlaafssGegeaståndehegt-rissen
iaTIchxt)dasOammeksmnnedssGebäudeamAachdachgelegnhwelchcs04·laug,«uav30«btcitist,
undeicnmhdlzemcnScothat,worin-suchdieschmievtemitLOämmekm1Schaut,1.Handfeuer,
Eisen=  und  Kodlenkammer  nebst  Wohnung  im  Dachwerk  befinden;  2)  die  besonders  stehende  Kohihuͤtte,
5)  das  Schleismühl=  Gebéude,  36  lang  30°  breit,  mit  einem  bolzernen  Stok,  worin  die  Schlelfmühle
mit  2  Stein  samt  Biebftallung  und  Futterlege  giserichit  4)  einen  jenseits  des  Bachs  befindlichen
Keller,  und  §)  an  Wiesen,  welche  um  die  Gebäude  derumliegen,  3  Morg.  1  Vril,  50  Ruth.  35  Schube.
  In  den  Kauf  werden  für  411  fl.  Handwerkszeug  mitg  ebben;  und  am  Kaufschilling  sind  #rel  baar,
und  krel  in  2  verzinslichen  Jabrszielern  zu  bezahlen.  Die  Verbandlung  wird  Dienstags  den  7.  Januar
1617  Vormittags  10  Uhr  im  Cameralamrlichen  Geschäftszimmer  vor  sich  gehen,  und  ko#nnen  nur  solche
Liebhaber  zum  Ausschlagen  zugelassen  werden,  welche  gerichtliche  und  oberamrlich  —#  Zeugnisse
über  ihre  Fhigkeit,  ein  solches  Gewerbe  umzutreiben,  und  daß  sie  ein  schuldenfreies  Vermögen  von
6000  fl.  besizen,  beibringen  können.  Den  12.  Dec.  1516.  K.  Cameralverwaltung.

Ebingen,  Bahlinger  Oberamts.  Die  Sommer=  Schaafwaide  der  Stadt  Commun  Ebingen,
welche  mit  200  Stüten  beschlagen  werden  kann,  wird  am  Samstag  den  11.  Jan.  1617  Morgens  9  Uhr
auf  dem  Rathdaus  zu  Ebingen,  wieder  auf  3  Jahre  in  Bestand  gegeben,  wogu  berechtigtr,  mit  Vermdgens-=
  Jeugnissen  versehene  Liebhader  eingeladen  werden.  Den  9.  Dec.  1616.  K.  Beamtung.

Eßlingen.  Der  Bestand  der  Winterschaafweide  zu  Altbach,  biesigen  Oberamts,  welche  mie
150  Stük  beschlagen  werden  darf,  geht  an  Ambrosii  1817  zu  Ende.  Es  wird  daher  dieselbe  am  Monrag
den  30.  Dec.  d.  J.  Vormittags  10  Uhr  auf  allhiesigem  Rathhaus  auf  3  Jahre  wieder  verliehen.  Denu
12.  Dec.  1816.  K.  Oberamt.

Gmünd.  Der  hiesige  Oberamts=  Bezirk  hat  6  Jahre  lang,  und  zwar  von  Jakobi  1616  bis  1822
jährlich  61  Cen'n.  Salperer  an  das  Königl.  Arsenal  nach  Ludwigsburg  zu  liefern.  Diese  Aeferung  wird
bis  Donnerstag  den  9.  Jan.  1617  Nachmittags  2  Uhr  auf  dem  hiesigen  Rathhaus  verakkordirt  werden,
wedei  sich  die  Liebhaber  mit  ebrigkeitlichen  Vermigens=  Zeugnissen  einfinden  können.  Den  6.  Occ  1316.

4.  Oberamt  auch  Stadt=  und  Amts-Deputlrie.

 

 

Alldingen,  Oberamts  Ludwigsburg.  In  der  Nacht  vom  10,  auf  den  1  iten  d.  Mon.  ist  zu  Alldingen
  mirtelst  Einbruchs  folgendes  entwendet  worden,  als:  1  pr.  silberne  Sporn  mit  gebogenem  Hals,
stäblernen  gezakten  Rädlen  und  kalbledernen  Riemen,  1  pr.  länglichte  gestreifte  große  silberne  Schnallen
mit  eisernen  Herzen,  1  Ulmer  Tabakspfeifenkopf  mit  Silber  beschlagen,  woran  sich  eine  silberne  Erbsenkette
  und  ein  schwarzes  weis  eingelegtes  schlechtes  Rohr  befinder,  1  silberne  Jarretier=  Schnalle  wit
einem  silbernen  Herz,  1  weises  steinernes  Anhängherzchen  mit  Silber  beschlagen,  6  fllberne  runde  Kubpfe
  en  einem  Streifen  Gunagn  Tuch  befindlich,  1  silberne  Kappenquaste  mit  einem  Hfilbernen
Knopf,  1  Elle  silberne  schwale  Treßen,  1  Elle  goldene  dreite  Treßen  und  mehrere  dergl.  kleine  Stüke,
56  fl.  in  Sechebäzner  urd  Sechs#er  bestehend  und  folgende  altc  oder  ungangbare  Münzen,  nemlich
1  Thaler,  worauf  sich  3  ebräische  Buchstaben  und  1  Stadt  befinder,  ungefähr  30  halbe  und  20  ganze
Re  mehrere  9  und  156  Bazner,  ungefähr  10  baierische  halbe  Gulden  Stüke,  12  preußische

üngen  zu  12  kr.  16,  30  und  36  kr.,  1  Linninger  Gulden,  worauf  ein  Rößle  befindlich  ift.  Da  weder
  von  dem  Täter  noch  von  dem  Enwendeten  bis  jezt  elwas  in  Ersahrung  gebrocht  worden  ist,  so

wird  dieser  Diebstabl  biemit  öffentlich  bekannt  gemacht,  und  gebeten,  sowohl  zu  Herbeischaffung  des

Gestohlenen  als  Kabhaftwerdung  des  Diebs  alles  mögliche  beizutragen.  Den  15.  W  Je.  4
eram
        <pb n="422" />
        598

Heilbronn.  Am  2.  Dec.  Abends  zwischen  6  und  9  Uhr  ist  der  Glashändler  Johann  Faller  von
Neustadt,  Grosberzoglich  Badeuscher  Herrschaft,  auf  der  Hdbe  der  Chaussee  zwischen  Weinsperg  und
Heilbronn  von  zwei  Männern  angefallen  und  der  bei  sich  gehabten  Zaine  derandt  worden,  in  welcher
folgendes  befindlich  war;  an  Geld  261  fl.,  welche  in  Sechsbaznern,  Sechsern  und  20  Kronenthalemn
lesewen;  an  andern  Effekten,  1  pr.  graue  Ueberhosen,  ein  altes  blaues  Wammes,  ein  runder  Hut,
ein  Rassier-Messer,  eine  alte  Tabakspfeise,  cin  pr.  Gamaschen  und  2  pr  Schuhe.  Die  Zaine  selbst
ist  mit  den  Buchstaben  B.  V.  schwarz  gegeichnet.  Die  beiden  Thater  woren  von  mittlerer  Körpergiüße,
trugen  dreiekigte  Baurenhüte,  der  eine  derselben  einen  grauen  Mantel,  dessen  Kragen  ihm  dis  üder  die
Schultern  reichte,  und  der  andere  einen  blauen  Ueberrok.  Da  die  bisherigen  Nachforschungen  und  Bekanntmachungen
  in  der  Rähe  ohne  Erfolg  gedlieben  sind,  so  wird  Federmann,  der  eine  Spur  von  den
Thüätern,  oder  den  geraudten  Effekten  haben  mochte,  namentlich  Jeder,  welchem  Leztere  zum  Kauf  augetragen

  werden  sollten,  hiemit  aufgesordert,  sogleich  Anzeige  hieher  zu  machen.  Den  11.  Dec.  1616.
K.  Oberamt.

Tübingen.  In  der  leztverstossenen  Nacht  wurde  einem  Reisenden  auf  dem  Wege  von  Stumgatt
nach  Tübingen,  ein  auf  dem  Reisewagen  hinren  aufgeschraubter  Reise=  Coffre  erdffner,  und  aus  demselben
  folgendes  entwendet,  als:  6  Hemder,  4  rothe  Sacktücher,  2  weise  dito,  2  pr.  wollene  Socken,
4  schwarzer  Fe  samt  Hosen  vom  feinsten  Tuch,  1  dlauer  Frak  samt  Hosen  mit  ungarischer  Dekoration
und  gelben  Kudpfen,  4  gefarbte  Westen,  1  schwarzseidene  diko,  1  neuer  grüner  Ueberrok  mit  Knopfmacherknopfen,
  1  kurzer  Uhlanenstiefel  mit  einem  silbernen  Sporn,  2  wollene  Schlafkittel,  und  1  pr.  les
derne  Handschuhe.  Die  Leinwand  ist  mit  A.  v.  J.  bezeichnet,  und  die  Hemdcr  bestehen  ans  Banstmerselin,
  mitunter  auch  aus  holländischer  Leinwand.  Kdnuigl.  Hochlbbl.  Polizei=  Behdrden  werden  hicdon
mit  dem  dringenden  Ersuchen  ia  Kenntniß  gesetzt,  alles  anzuwenden,  um  sowohl  das  Gestohlene  als
den  Dieb  desselben  auszukundschasten,  und  dem  hiesigen  Oberamte,  sobald  von  dem  Einen  oder  Andern
eine  Spur  entdekt  würde,  gefällige  Anzeige  zu  machen,  auch  den  Leztern,  wenn  man  (einer  habbast
würde,  wohlverwahrt  hieher  ausliefern  zu  lassen.  Den  14.  Dec.  1816.  K.  Oberamt.

Urach.  Nach  einem  allerhöchsten  Decret  aus  dem  Königl.  Hochpreisl.  Criminal=  Tribunal  dd.  19,
Nov.  d.  J.  sub  Nro.  10,442  ist  Unterzeichneter  legiiwin  worden,  den  der  Tbeilnahme  mehrerer  dorch
den  hier  verbasteten  Christian  Fricdrich  Braun  von  Reuttlingen  verübten  Diebstähle,  angeschuldigten  Banrenknecht,
  Michael  Schürle  von  Spraitbach,  Oberamts  Gmünd,  durch  Stekbriefe  in  öffenrlichen  Blättern
  verfolgen  zu  lassen.  Es  werden  daber  alle  Hoch=  und  Wohlldbl.  Civil=  und  Poligzei=  Behbrden  ges
giemend  ersucht,  auf  den  nachbeschriebenen  Schürle  zu  fabnden,  und  denselben  im  Berretungsfall  wohl"
verwohrt  gegen  Ersaz  der  gehabren  Auslagen  bicher  einliefern  zu  lassen.  Signalement  des  Baurenknechts
  Michael  Schürle  von  Spraitbach.  Derselbe  ist  ngefäbr  30  J.  alr,  untersetzter  Statur,  3  Fuß
9  Joll  groß,  hat  schwarze  Haare  und  dergleichen  Augbraunen,  proportionirte  Nase  und  Mund,  und
gule  Zähne.  Seine  Kleidung  ist  dic  in  seiner  Gegend  gewöhnliche  Landestracht.  Den  14.  Dec.  164é.

K.  Criminalrath  der  Landvogtei  auf  der  App.  Geßner.

Wiblingen.  Gestern  Abends  zwischen  5  und  6  Ubr  wurde  der  Jude,  Sigmund  Mergertbeimer,
Radwirth  von  Laupheim,  von  einem  der  hienach  beschriebenen  3  Pursche  in  dem  Wald  zwischen  Gösslingen
  und  Ulm  straßenräuberischerweise  angefallen,  und  ihm  seine  in?  Eechskreuzer-,  und  1  Fünzehnkreuzer=
  Stük  bestehende  Baarschaft  abgenommen.  Der  eine  von  diesen  Purschen  war  mit  einem  blauen
Wüammes,  blauer  Weste  mit  gelben  Kndpfen  und  weißen  leinenen  Hosen  betleidet,  und  hatte  eine  elwas
  gebogene  Nase;  die  beiden  übrigen  trugen  Bündel  nach  Art  der  Handwerkspursche,  und  einer  das
von  batie  einen  weißen  leinenen  Bündel,  wie  die  Spindlenhändler.  Alle  Civil=  und  Milirdr=  Obrigkciten,
in  veren  Wirkungskreis  es  einschlägt,  werden  um  Verhängung  der  geeigneten  Spähe  gegen  diese  Pursche
  und  um  deren  wohlverwahrte  Einlieferung  im  Betretungsfall,  gegen  Ersaz  der  Kosen,  geziemend
ersucht.  Den  13.  Dec.  1616.  K.  Oberamt.

Schorndorf.  Es  wird  biemlt  bekannt  gemacht,  daß  in  dem  hlesigen  Amtsort  Schnaith  die  natürliche
  Kunder-Blattern  ausgebrochen  seyen,  damit  jedermann  den  Verkehr  mit  den  Innwohnern  der  augesteckten
  „Häuser  meide.  Den  16.  Dec.  1616,  K.  Oberamt.
        <pb n="423" />
        Nro.  59  1316.  599

Koͤniglich,  Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  28.  Dec.

 

Königl.  Verordnung,  das  Königl.  Hofidgermeister-  Amt  betr.

Se.  Königl.  Majsestät  haben  zu  näherer  Bestimmung  der  Berhältnisse  des  Kö
nigl.  Hoffägermeister=  Ames,  und  zugleich  um  wegen  der  seither  von  dem  Oberstjägermeister-Amte
  besorgten  Geschäfte,  Worsorge  zu  treffen,  nachfolgendes  festgeset:

1.)  Die  Section  der  Kronforste  übernimmt  für  die  Jukunft  die  Geschäfte  des  Oberstjägermeister-Amts,
  insofern  solche  das  Land-Jagd.  Wesen  betreffen.  In  dieser  Hinsicht
  besorgt  dieselbe  alle  polizeilichen  und  ökonomischen  Gegenstände  des  Jagdwesens,
mit  Ausschluß  dersenigen,  welche  die  Hof-Jagd  betreffen;  ebenso  übernimmt  dieselbe
die  Urrangirung  der  Jagd-Pachtungen  und  Verpachtungen,  auch  werden  von  ihr
alle  Lieferungen  und  Deputaten,  die  nicht  für  den  Hof  bestimmt  sind,  und  nicht
aus  den  einzelnen  Instituren  des  Königs  bestritten  werden  mussen,  ausgeschrieben.

II.)  Dem  Hofsägermeister-Amte  ist  der  von  Sr.  König!.  Majestät  bestimmte
Jagd-Distrikt  in  Hinsicht  derselben  untergeordnet,  und  hat  solches  das  Disposttions=Recht
  über  alle  Jagd-Gegenstände  und  Einrichtungen  daselbst,  so  wie  auch  über
das  Forst-Personal,  so  viel  dasselbe  solches  zur  Jagd  brauchen  will.

Außer  diesem  von  Sr.  Königl.  Mas.  bestimmten  Jagd-Dustrikt  ordnet  und  leitet
das  Hofjagermeister=  Amt  auch  alle  übrigen  Jagden  des  Königs  in  andern  Gegenden.
Diie  Sofanwelien,  die  vom  König  worbrhostenen  Parks,  mit  dem  erforderlichen
Personal  stehen  unter  der  ausschließlichen  Leitung  des  Hofjfägermeister-Amtés)  so  wie  alles,
  was  auf  die  H#e#lägerei  Bezug  hat.

Das  Hofßjägermeister=  Ame  beforgt  nur  diesenigen  Lieferungen  an  Deputaten,  die
nichk  von  der  Land-Jagd  geleistet  werden  können,  wie  Fasanen,  Schwarzwildbret  2c.,
wenn  solche  nur  in  den  Parks  zu  finden  find.  Ebenso  übernimme  dasselbe,  die  Anweisungen
  für  den  Hof-Bedarf  in  die  Oberforste  auszuschreiben.

III.)  Alle  Gegenstände,  die  zwischen  der  Land=  und  Hof=  Jägerei  zu  enescheiden  find,
        <pb n="424" />
        —
6E

siesd  von  Zeit  zu  Jeit,  so  wie  die  Nechwendigkeie  biezu  eintritt,  in  Situngen  bei
der  Section  der  Kronforste  vorzutragen)  und  hat  in  dieser  Beziehung  der  Hoßé,
germeister  Sitz  und  Steimme  bei  der  lezteren  zu  nehmen.  Stuttg.  den  19.  Des.
404.  Auf  Befehl  des  Königs.

Königl.  Heheimer  Ratk.

Königl.  Verordnung,  4.d.  L0.  Dec.  4814.  Milderungen  und  Bestimmungen  in  Tar-Sachen

Se.  Koͤnigl.  Masest.  haben  zu  Milderung  einiger  Bestimmungen  der  Tar-Ordnung
  Nachstehendes  festzusetzen  geruhet:

1)  Wenn  das  Dienst.  Einkommen  eines  neu  angestetten  Dieners  nicht  über  150  fl.
betrdgt,  so  ist  derselbe  von  Encrichtung  einer  Besoldungs,  Tare  frey  zu  lassen.
a)  Wenn  dergleichen  Diener  eine  Gehalts=  Verbesserung  oder  eine  andere  mit  einem
höheren  Dienst=  Einkommen  verbundene  Anstellung  erhalten)  so  ist  ihnen  die  Dienst,
Anstellungs-Laxe  nur  von  dem  ihr  voriges  Amts-  Einkommen  übersteigenden  Be

trag  des  neuen  Einkommens  zu  berechnen.

3)  In  Fällen,  wo  Se.  Königl.  Maj.  aus  eigener  Bewegung,  also  ohne  daß  derum
  nachgesucht  worden  wäre,  und  ohne  Verbindung  mit  Besoldung  oder  Penßon,
einen  Charakter,  ein  Prädikat,  einen  Orden,  oder  auch  eine  Standes,  Erhöhung
errheilen  werden,  ist  keine  Tare  anzusetzen.  Sben  so  sollen

4)  die  neu  angestellten  Lientenants  von  Enerichtung  der  Anstellungs-Dare  in  der
Maße  befreit  seyn,  daß  dieselbe  auch  bei  einer  Beförderung  niche  nachbezahlt  werden
  darf.

5)  Die  Befsoldungs-Taxe  ist  sedesmal  erst  an  dem  Georgii,Termin  des  nachstfolgen,
den  Jahrgangs  von  der  Besoldung  abzuziehen,  so  daß  z.  B.  der  im  Januar  1816.
oder  auch  der  im  Dec.  1816.  Angestellte  die  TLare  an  Georgii  1817.  zu  entrichten
hätte.  6

Endlich  haben  Se.  Königl.  Mas.  vererdnet,

5)  daß  ohne  Unterschied  alle  Gesuche  in  Tax-Sachen  bei  der  Section  der  Steuers
angebracht  werden  sollen,  welche  dieselbe  nach  Beschaffenheit  der  Umstande  entwe,
der  selbst  erledigen,  oder  zur  höhern  Entscheidung  vorlegen  wird,  wo  hingegen  ale
dergleichen,  mit  Uebergehung  der  Instanz  getnachten  unmitcelbaren  Eingaben  un
beantwortet  werden  gelassen  werden.  Welches  hiedurch  zur  Nachricht  und  Nach,
achtung  allgemein  bekannt  gemacht  wird.  Seutcegart,  den  20.  Dec.  1816.

Auf  Befehl  des  Königs.
Königl.  Geheimer  Rath.

 

 

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  Reseripts  vom  an.  Dec.  mic  Berüksicheigung
des  Umfangs  der  Functionen,  die  von  den  ersten  Ministerial,  Serretärs  der  Departe
ments.-Ministerien,  welche  bisher  mit  dem  Ticel  eines  General,  Secretärs  bezeichnet  wae.
ren)  erfordert  werden)  verordnet)  daß  der  erste  Ministerial  =  Secrete
        <pb n="425" />
        4

bei  benr  Ministerium  der  Justig  den  Dicek  eines  Ober-Justig=  Naths,

5  beei  denn  Miisterium  der  auswärtigen  Ungelegenheiten  den  eines  Geheimen  Legacions-Raths,


e)  bei  dem  Mimisterium  des  Innern  den  eines  Ober-Re  gierumgs-Rachs,

4)  bei  dem  Mimsterium  der  Finanzen  den  eines  Ober-Finanz=  Raths,  und

ee)  bei  dem  Ministerium  des  Kirchen=  und  Schulwesens,  se  nachdem  der  erste  Ministerial=
  Secretär  der  protestantischen  oder  katholtischen  Kirche  zugethan  ist,  den.  Tirel
eines  Ober-Consistorial=  Raths,  oder  kathol#schen  Kirchewraths  fäühren

  soll.

f  dem  General-Secretär  des  Königl.  Ober-Hofrachs  wird  Kate  dieses  Titels,  der
eines  Hofraths  ertheilt,  und  hat

8)  der  seitherige  General  Secretär  bei  dem  Ministerium  der  Resödenz=  Polizei  konftig
  den  Titel  eines  Ministertal-Serretärs  bei  diesem  Departement  zu  führen.

b)  Da  nach  den  Bestimmungen  der  gegenwärtig  geltenden  Rang-Ordnung  den  Kdniglichen
  Geheimen  Cabinets=  Secretärs  der  Rang  vor  den  General=  Secretärs  zukomme:
  so  ist  ihnen  solcher  Cin  Beziehung  auf  diese  Titel,  Ertheilung,)  vorbehalten
  worden.

Dem  Khnigl.  Geheimen  Rath  zufallends  Geschäftsgegenstslnde.  betr.

Da  die  bei  dem  vermöge  der  Königl.  Verordnung  vom  8.  vor.  Mon.  aufgelösten
Conferenz=  Ministerium  behandelten  Grschäfts=  Gegenstände,  so  weit  sie  sich  auf  die  Verhaltnisse
  mit  andern  Staaten,  und  die  Vollzkehung  der  mit  denfelben  abgeschlossenen
Verträge  unmirtelbar  bezogen  haben,  an  das  Ministerium  der  auswürtigen  Angelegenheiten
  abgegeben  worden,  so  wird  solches  hierdurch  mic  dem  Ansügen  bekannt  gemachr,
daß  die  von  dem  vormaligen  Königl.  Conferenz=  Ministerium  nach  erforderten  Berichte
und  diesenigen,  welche  sonst  nach  den  vormaligen  Einrichtungen  an  dasselbe  zu  erskatten
gewesen  waren,  an  das  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheicen,  alle  andere  sonst
etwa  noch  über  früher  bei  dem  Conferenz-Ministerium  verhandelten  Ungekegenheiten  zu
erstatrenden  Berichte  an  den  Königl.  Geheimen  Rach  gelangen  zu  lassen  seyen.  Sctutctg.
den  23.  Dec.  1816.  Konigl.  Gebeime  Rath-  Z

Das  bei  verschlebenen  Cioik  =  Beamtungen  bisher  eingeführte  Wort  Generak  beir-Da

  es  Sr.  Königl.  Majs.  Wille  ist,  daß  das  bei  Bezeichnung  der  obern  und
Central-Behörden  bisher  eingeführte  und  gebrauchte  Wort:  „General“  entweder  wenn
es  in  solchen  Benennungen  ganz  überflüssig  stehe,  könftig  wegfalle,  oder  verändert  werden
  solle:  so  wird  hierdurch  bekannt  gemache,  daß  künfeighin

##)  beim  Departement  des  Innern:

Das  General-Landes-  Commissariat,  LTandes-Verpflegungs-Commission;

Dje  Generalbehörde  für  das  Schuldenwesen  der  Communen  —  Behörde  für

das  Schuldenwesen  der  Communen;

Der  General-Wasserbau-Director,  der  persönlich  Prästdent  der  Section  des  S.

sen,  Brüken=  und  Wasserbauwese  ist,  —  Ober=  Wasserbau-Direer#
        <pb n="426" />
        402

b)  beim  Departement  der  Finanzen;
Das  General-Stempelamt  —  Stempelamt;
der  General-Stempel=  Cassier  —  Stempel-Cassier;
Der  Beneral-Director  der  sämtlichen  Eisen=  und  Hütten=  Werker  —  Direetor
der  Eisen  =  und  Hütten-Werke;
Der-General  und  Special,  Münzwardein  —  Münzwardein;
Die  General-Staats=  Casse  —  Haupt-Staats-Casse;
die  General-Sctaats=  Casssere  —  Haupr=  Staats-Cassier;
Die  General=  Domanial=  Tax=  und  Stempel,  Casse  —  Domanial-Tar'“  und
Stempel=  Haupt-Casse;
Die  General-Steuer-Casse  —  Ober-=  Steuer-Casse;
Die  General-Staats-Schuldenzahlungs=  Casse,  wie  bereits  vorher  verordnet  war,
allgemeine  Staats-Schuldenzahlungs-Casse;
Die  General=  Salz=  Administration  —  die  Direction  der  Salzgefälle,
das  General-Salz,  Comptoir  —  Haupt,  Salz-Comptoir.
Die  General-Direction  der  Tabaks-Regie  —  Direction  der  Tabaks,  Gefälle

genannt  werden  sollen.  Stuttgart,  den  23.  Dec.  1816.
Auf  Befehl  des  Königs.  Königl.  Geheimer  Rath.

Aussuhrzoll  vom  Malz  und  der  Kochgerste.

Es  wird  hiedurch  zur  Nachricht  und  Nachachtung  bekannte  gemacht,  daß  das  Malz,
so  wie  auch  die  gerendelte  sogenannte  Ulmer,  oder  Kochgerste  unter  dem  für  die  Gerste
festgesezten  Ausfuhrzoll  begriffen  und  demnach  6  fl.  24  kr.  per  Scheffel  von  denselben
als  Ausfuhrzoll  zu  erheben  sind.  Sctuttgart,  den  23.  Dec.  1816.

Königl.  Geheimer  Rath.

"

 

Da  es  Sr.  Königl.  Masestät  Wille  ist,  daß  ausser  densenigen  Personen,  welche
  wirkliche  Mieglieder  des  Königl.  Geheimen  Raths  sind,  in  Zukunft  Niemand  mett
den  Titel  oder  Character  eines  Königl.  Geheimen  Raths  führe,  und  daß  also,  mit  Aus,
nahme  der  Obigen,  alle  übrigen  Personein,  die  bieher  den  Charakter  als  wirkliche  ade,
liche  Geheime  Räthe  oder  überhaupt  als  Geheime  Räthe  geführt  haben,  sotchen  abiegem
wobei  sedoch  denjenigen,  die  noch  eine  anderwärtige  wirkliche  Anstellung  in  den  Könngl.
Diensten  haben,  ihr  bisheriger  mit  senem  Character  verbundener  Rang  vorbehalten  dleibt:
so  wird  solches  hierdurch  bekannt  gemacht.  Stattgart,  im  Königl.  Geheimen  Rarh,
den  24.  Dec.  18160.  Königl.  Geheimer  Rath.

Könlgl.  Verordnung,  die  Beschränkung  des  Früchte=  Aufkaufs  In  einzelnen  Oderamts=Distrikten

  beir.  d.  d.  25.  Dec.  1616.

Da  in  der  Königl.  wegen  der  Fruchttheurung  erlassenen  General,  Verordnung  vom

een  vor.  Mog,  F.  5.  den  Königl.  Oberämtern  die  Legitimation  exrtheilt  worden  ist,  nach
        <pb n="427" />
        4%

vorheriger  Vernehmung  der  Amts-Petsammfüngen,  se  nach  Beschaffenh##ichen#  Srtllchen
Verhältnisse  die  Anordnung  iu  treffen,  daß  das  Frucho,  Abffaufen  in.  Mühlen  und„Privathusern
  nur  den  Bäkern  zu  ihrem  Gewerbe,  und  solchen  Personen)  welche  Getraide
in  geringer  Quantität,  zum  eigenen  Bedarfe  kaufen  wollen,  gestattet  werde.
So  wird  hierdurch  bekanne  gemache,  daf  Ueberkrekungen  solcher  von  einfelmn  Ober-Gmeern
  getroffenen  Anordnungen  (nach  dem  früher  beitandew#en  Gesetze)  mit  der  Consiscation
  der  Waare,  oder  dem  Werche  derselben  zu  bestrofemt  Göes.  5
Es  wird  aber  zugleich  den  Königl.  Oberämtern)  in  welchen  Früchte“  Aufkanfs-Ber
schränkungen  angeordnet  werden,  aufgegeben,  die  sschere  Vetanstaltunch  zu  ereffen)  daß
solche  Aufkaufs-Beschränkungen,  mit  der  auf  den  Uebertretungsfall  festgesezten  Strase
auf  jede  thunliche  Weise,  insbesondere  durch  Anheften  der  Verordnung  an  den  Rathhäusern
  und  an  den  Thoren  öffentlich  bekannt  gemacht  werden.  Deeretum  Stuttgart,  im
Königl.  Geheimen  Rath,  den  25.  Dec.  1816.
Auf  Befehl  des  Königs.

Erkenntnisse  des  Kbnigl.  Ehe-Gerichts.

Den  18.  Dec.  1816  wurden  geschieden:

1)  Georg  Friedrich  Schall,  Bürger  und  Schneider  von  Güglingen,  Oberamts
Brakenheim,  Kl.  von  Lna  Maria,  geb.  Hanlin  von  Pfaffenhofen,  desselben  Oberamts,
Bekl.  ex  cap.  quali  delert.  unter  Verurtheilung  der  Beklagcen  in  die  Kosten.

2)  Christine  Louise  Casßar  von  Stuttgart,  geb.  Luz  vom  Gôöppingen,  Kl.  von  Jo,
hann  Friedrich  Caspar,  Burger  und  Handelsmann  von  Seuttgart,  Bekl.  er  csp.  adulterii,
  unter  Berurtheilung  des  Beklagten  in  die  Kosten.  ·

3)  Ludwig  Brekle,  Buͤrger  und  Weingärtner  von  Ludwigsburg,  Kl.  von  seiner
Ehefrau  Catharina  Barbara,  geb.  Schiele  von  Calw,  Bekl.  er  cop.  doli,  unter  Verurtheilung
  der  Beklagten  in  die  Kosten.

Straf-Erkenntniße  des  Königl.  Crimfnal,  Tribunals.
Ad  Mend.  Sacr.  Regiae  Maj.

Den  5.  Nov.  wurde  der  zu  Eßlingen  verhaftete  Johann  Christoph  Schwenghammer
von  Stuttgart,  wegen  wiederholten  Diebstahls  neben  dem  Ersatze  des  Schadens  und
der  ihm  zugeschiedenen  Kosten  mit  viermonatlicher  Zuchthaußstcafe  belegt.

Am  13.  Nov.  wurde  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Johann  Michael  Kleiß  von
Altenstaig,  Oberamts  Ragold,  wegen  Mißhandlung  einer  schwangeren  Frau  und  Diebstahls)
  neben  Erstattung  aller  Kosten  und  des  durch  beide  Vergehen  gestifceten  Schadens
  mit  einjähriger  Festungsarbeit  bestraft.

Unter  dem  :4.  Nov.  ist  gegen  den  zu  Ehlingen  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommenen
  Joh.  Georg  Oechsle  von  Hohenaker,  Oberamts  Waiblingen,  wegen  wiederholten
  Felddiebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten  und  des  Schadens,  eine  halbständige
  Ausstellung  auf  der  Schanobühne  und  echsmonatliche  Zuchthaußarbeit  ausgesprochen)
  auch  die  nachherige  Recluston  in  ein  Arbeirshauß  weuigstene  auf  drei  Monate  verfüge
  worden.  «  "··  "  «
        <pb n="428" />
        4%

Eodem  wurbe  der  da  Urach  verhaftete  Johann  Martin  Wogelgsang  von  Niedersundeksingen,
  Oberamts  Münsiagen)  wegen  Betrugs,  neben  Erstattung  der  ihm  zugeschi,
denen  Kosten  zu  sechsmenatlicher  Vestungsarbeit  verurtheilt.

n  15.  Nov.  ist  der  zu  Ellwangen  in  Verhaft  u.  Untersuchung  gekommene  Alois
Bekel  von  Röttingen,  Oberamts  Neresheim,  wegen  Diebstahls)  neben  dem  Ersatze  al,
ler  Kosten,  mit  achtmogatlicher.  Festungsarbeit  belegt  worden.  «

NeswukdedersnEllwangensverhaftetesohannHangvonSezingemsObekamts
Albek,·wegen-wiederl)oltenDixbstahls,nebendemErsatzeallecKostkwzueinjcihtigir
Festungsarbeic  und  nachheriger  Verwahrung  in  einem  Arbeitshause  auf  wenigstens  sechs
MKonate  verurtheilt.

Am  16.  Nov.  ist  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Jakob
Linkohr  von  Neckarrems,  Oberamts  Waiblingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben
dem  Kosten=  und  Schadens  Stlage  mit  einjähriger  Festungsarbeit  bestraft  worden.

Eodem  wurde  gegen  den  zu  Rottweil  verhafteten  Johann  Georcg  Sting  von  Balingen)
  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  Bezahlung  aller  Kosten  und  des  Schadens,
eine  neunmonatliche  Festungsarbeit  ausgesprochen,  und  die  Reclußon  in  ein  Arbeitshauß
bis  zu  erprobter  Besserung,  sedoch  wenigstene  zwei  Jahre  lang  verfügt.

Unter  dem  18.  Nov.  ilt  der  zu  Alrdorf  verhaftete  Martin  Stauß  von  Winterlinen,

  Oberamts  Balingen)  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaßze  aller  Ko,
2  0bh  zu  einer  sechsmonatlichen  Juchthaußstrafe  und  nachherigen  Aufbewahrung  im  einem
Acbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  sechs  Monate  verurhheilt
worden.  .

Den  19.  Nov.  wurde  die  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Catharina  Scheid  von  Geradstetten,  Oberamts  Schorndorf,  wegen  wiederholten  Betrugs,
neben  dem  Ersas  der  Kosten  und  des  Schadens  zu  siebenjsähriger  Zuchthaußstrafe  con,
demnirc,  und  die  nachherige  Reclußon  auf  unbestimmte  Zeit  in  ein  Arbeitshauß  in  dem
Mabe  verfügt,  daß  erst  nach  Ublauf  von  vier  Jahren  wegen  ihrer  ferneren  Detemion
wieder  angufec  en  sey.

Am  25.  Nov.  ist  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Philipp  Bernhard  Treffinger  von
Derdingen,  Oberamts  Maulbronn,  wegen  Diebstahls,  mit  neunmonatlicher,  und  dessen
Mitschuldiger  Johann  Ehristian  Schilling  von  da)  mit  achemonatlicher  Festungsarbat  belege,
  auch  seder  derselben  zu  Erstactung  der  ihnen  zugeschiedenen  Kosten  und  des  Schadens
  verurtheilt  worden.

kodem  wurde  der  3u.  Urach  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Antcon  Blersch
von  Baach)  Oberamts  dünpnngen,  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten
und  des  Schadens,  mi  viermonatlicher  Festungesarbeit  bestraft.

kockem  ist  gegen  den  zu  Ludwigslurg  verhafteten  Friedrich  Allinger  von  Laufen,
DOberamts  Bessgheim,  egen  Diebstahls,  neben  Erstattung  der  Kosten  und  des  Schadens
eine  viernionatliche  Fesrungsarbeit  ausgesprochen  worden.

kodem  wurde  der  zu  Eßlingen  in  Verbaft  und  Untersuchung  gekommene  Soribent
Jakob  Trost  von  Frikenhausen,  Oberam:s  Rürtingen,  wegen  Betrugs,  neben  dem  Ersatze
  aller  Kosten  und  des  noch  vorhandenen  Schadens,  zu  einer  seinen  Gesundheirs  Um-
        <pb n="429" />
        405

Känden  angemessenen  Festungsstrase  innerhalb  der  Festung  von  einen  und  einem  halben
Jahre  veruxtheilt,  auch  zu  Bekleidung  eines  desfentlichen  Amts  für  unfädhig  erklärt.

Unter  dem  36.  Nov.  ist  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Friedrich  Oppenländer  von
Klein-Borcwar,  Oberamts  Marbach,  wegen  Falschungen  und  wiederholten  Diebstahls,
neben  dem  Ersaß  der  Kosten  und  des  Schadens  zu  zwei  und  einhalbsähriger  Festungsarbeit
  verurtheilt  und  verordnet  worden)  dah  er  den  Rest  seiner  fruheren  durch  Entweichung
  unterbrochenen  Festungsstrafe  von  einem  Jahr  und  eilf  Monaten  zu  erstehen  ha,
be,  und  nachher  in  einem  Arbeicshauß  auf  ein  bis  zwei  Jahre  verwahrt  werden  (oll.

Den.  27.  Nov.  wurde  der  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Unrersuchüng  gekommene  Peter
Bayer  von  Kappel,  Oberamts  Riedlingen)  wegen  großen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz
  aller  Kosten  und  des  noch  übrigen  Schadens  mit  vierjähriger  Festungsarbeit  belegt.

Eodem  sind  wegen  thätlicher  Mitzhandlung  eines  Gensd'armes,  gegen

1)  Au  Br  von  Dormettingen)  Oberamces  Spaichingen)  eine  achtzehnmonatliche,


a)  Moriz  Scaiger  von  da?  eine  achtzehnmonatliche  Festungsarbeit,  und
.  3)  Joseph  Bertsch  von  da,  eine  zehnmonatliche  Zuchthaußstrafe  erkannt,  auch  diese
Inquisiten  noch  zur  Uebernahme  verhaͤltnißmaͤsiger  Kosten  -  Antheile  verurtheilt  worden.

Unter  dem  ag.  Nov.  wurde  gegen  den  zu  Heilbronn  verhafteten  Johann  Ulmer  von
Steinbach,  Oberamts  Baknang,  wegen  Unbottmaͤßigkeit  und  grober  Injurien,  neben
dem  Ersatze  der  ihm  zugeschiedenen  Kosten  eine  achtmonatliche  Zuchthaußstrafe  ausge--Hrochen)
  und  die  nachherige  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß  mit  der  Bestimmung  verfügt,
dab  erst  nach  sechs  Monaten  über  seine  weitere  Detention  wieder  anzufragen  sei.

 

.  Se.  Koͤnigl.  Majest.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  24.  Dec.  das
ZJräulein  von  Lützow,  Tochter  des  penßionirten  Oberst=  Jägermeisters  v.  Lüßow  zum
Hof-Fraͤulein  bei  dem  Hof-Staate  der  Königis  Majestát  gnädigst  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  von  ebend.  dem  Königl.
bevollmachrigten  Gesandten  am  Kaiserl.  Königl.,  Oestreichischen  Hofe,  Grafen  v.  Winbingeroda
  den  Charakter  und  Rang  eines  Königl.  Staats-Ministers  gnädigst  ertheilt.

Se.  Königl.  Majest.  haben  vermè  allerhtcchsten  Rescripes  vom  25.  Dec.  dem
Ober=  Appellakions,  Tribunals=  Director,  Scaats=  Rathe  v.  Kapff  zu  Tübingen,  zu
Bezeugung  Ihrer  höchsten  Zufriedenheit  mit  seinen  dem  Staate  geleisteten  vielfährigen
Diensten  das  Prädikat  „Ercellenz“  verliehen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripes  vom  21.  Dec.  die  erledigee
  Rechnungsraths,  Stelle  bei  der  Aceise-Rechnungs=  Kammer  dem  bieher  bei  der
Cameral=  Rechnungs=  Kammer  angestellten  Buchhalter  Geßler  zu  übertragen;

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  253.  Dec.  dem  bei  dem  Departement  der  auswärtigen
  Angelegenheiten  angestellten  Geheimen  Lanzellisten  Dacheler  den  Serretairs-Charakter
  zu  ertheilen,  sodann

den  dltesten  Sohn  des  Ober  Consfstorial-  Rachs  v.  Bär,  Gustav  v.  Bär  bei  eben
diesem  Departement  zum  Geheimen  Canzellisten  mit  Seeretairs-Charakter  zu  ernennen,  #
        <pb n="430" />
        406

dem=  Sohn  des  vormaligen  Königl.  General,  Consuls  von  Bär  zu  St.  Petersbuss,
Wastli  v.  Bär  den  Acces#bei  der  Kangler  jenes  Departements  zu  bewilligen  gnäd.  geruzt.

 

 

Bobelshausen)  Oberames  Rottenburg.  (Warnung  vor  dem  Scribenten  Johannes
  Schüßler.)  Nach  erhaltenen  Anzeigen  #ieht  der  von  hier  gebürrige  Scribene  Johannes
  Schüßler,  ein  Sohn  des  verstorbenen  Schuleheißen  Schüßlers  herum,  contra,
hirt  Schulden)  und  wacht  ssch's  gegenwärtig  zum  angelegentlichsten  Geschäft,  Familien=Verbindungen
  auszuspähen,  und  sich  dann  unter  falschem  Namen  Commisstonen  und
Geld  zu  verschaffen.  Das  Publikum  wird  daher  vor  diesem  Berrüger,  dessen  Signale,
ment  hienach  bezeichnec  ist,  verwarnt)  und  dabet  angefügt,  daß  er  kein  Vermögen  besiu,
und  deßwegen  auch  von  ihm  kein  Ersaz  gegeben  werden  kann.  Zugleich  wird  aber  auch
der  vagirende  Seribent  Schüßler  hierdurch  öffentlich  wufgefordert,  vor  dem  hiesigen  Oberamt
  sich  zu  stellen,  und  über  die  gegen  ihn  eingeklagte  Schulden  und  Betrügereien  zu
verantworten.  Signalement  des  Scribenten  Johannes  Schüßlers.  Derselbe  ist  :7  J.
8  Monat  alt,  kleiner  untersezter  Statur,  hat  einen  diken  Kopf  mis  großen  Augen,  gros
sen  Mund  und  vollen  rochen  Wangen.  Er  ist  gue  gewachsen,  hat  kein  sichtbares  Gebre,
chen,  macht  beim  Lachen  ein  schaafmáäßiges  Gessch#,  und  har  reine  große  Fertigkeit  und
Frechheit  im  Lügen.  Seine  gegenwärtige  Kleidung  kann,  hier  nicht,  engegeben  werden.
Den  a.  Dec.  1816.  "--  Koͤnigl.  Oberamt.

Monrepos.  Bis  Dannerssag  den  2.Jan.  1517  werden  dahser  §0  Schfl.  vorzöglich  schöne  Gerste,
  150  Schfl.  Dinkel,  und  106  ost  Haber  im  bffenrlichen  Aufstresch,  hegen  gleich  baar  Bezahlanz
verkauft,  wobei  sich  die  Vebhaber  an  besagtem  Tage  Morgens  9  Uhr  hier  einfinden  mogen.  Dean  28.
Dec.  1616.  Kön.  Oeconomie-Verwaltung.

#Ldwenthal.  Da  bie  unterm  16.  Sept.  bekanme  gemachte  und  ven  4.  Okt.  vorgenommene  Ver
pachrung  der  berrschaftlichen  Realitären  zu  25wenthal  allergnäbigst  mcht  genehmigt  worden  ist,  so  wit
den  2.  Jan.  1617  und  die  folgenden  Tage  ein  nochmallger  Verseihunge  -Versuch  damit  gemacht  werden.
Dieselbe  bestehen  )  an  Gebäuden:  1)  in  einer  Mahlmüble  wit  &amp;amp;#  Mablgängen  und  1  Pobgeng-  nbst
einer  Schneidmüble;  2)  in  einer  Oeblmühle  mit  dem  ndrbigen  Stampfwerk  und  einer  Hanfreide;  3)  in
einer  Scheuer  mit  3  Stallungen;  4)  in  emer  größern  Scheuer  mMit  2  Dreschtennen  und  doppeltem  Rindviehstall,
  unter  welchem  ein  großer  Keller  ist.  B)  An  Gütiern  in:  193  Ichrt.  Aeckern,  1491  Ichn.
MWieien,  103  Ichrt.  Baum·.  Gras=  und  Krautgarten,  und  un  Ichrt.  15  Kuth.  60  Schuh  Rebgareen.
Süntliche  Güter  werden  stückweise  verpachtet,  und  hat  jeder  Pchrer  einen  ranglichen  und  sicheren  Büren

  zu  stellen,  der  sich  zugleich  als  Selbstzähler  verdindlich  macht,  jeder  Pachlliebhaber  zur  Mahlmöt-=e
  bingegen  hat  sich  durch  ein  obrigkeitliches  Zeugniß  auszuweisen,  daß  er  die  einem  Muoͤller  noͤthigen
Kenmuisse  besitze  und  eine  Caution  von  ungefähr  1000  fl  zu  stellen  im  Stande  sep.  Die  Verpach'nngs-Perhandlungen
  werden  in  der  bo#rrschaftlichen  Mäble  zu  Lwenthal  vorgenommen,  diese  und  die  Oehlmühle
  werden  zuerst  verpachtet  und  hiebei  dem  Pächter  der  Mabzmäbl  das  dem  bieherigen  Bestäpder
eingeräumt  gewesene  Local  in  dem  2ten  und  Sten  Stok  des  Mühl.  Gebäudes  zugesichert,  und  dann
wird  mit  der  Verpachtung  des  weitern  Gebäude  und  der  Güter  forrgesobren  werden.  Die  Pachrlieblsber
  baden  sich  datzer  am  2.  Jan.  Morgens  um  0  Ubr  in  der  Mühle-  zu  Lowenthal  eigufinden,  welches
hiemit  dffentlich  belannit  Hemacht  wird.  Den  16.  Dec.  19816.  ..-.

.LatrdvogteisSteuqtanikamBodesismutxp»Camtkälanjfskkbetichöhafea.

Montag-deBZaDec.wit"deiaTru«-Bl"ans-iaåsgegehem

»s--
        <pb n="431" />
        Nro.  Co.  1316.  407
Königlich=  Württembergisches

Stagts=  und  Regterungs-Blatkt.

—  /

 

Montag,  30  Dec.

 

WVerordnung,  die  Form  der  amtlichen  Berichte  und  Vorträge  der  Kbnigl.  Beamten  und  Behdrden,
  an  den  König  und  an  die  hbheren  Stellen  betr.  d.  d.  25.  Dec.  1816.

Auf  Befehl  Sr.  Königl.  Masestát  wird,  zu  Bereinfachung  der  Geschäfts=  Form
in  den  amrlichen  Berichten  an  die  höheren  Stellen)  und  in  den  Erlassen  der  letzteren
an  die  untergeordneten,  folgendes  verordnet.

P)Die  von  sämtlichen  Königl.  Behörden  auch  weltlichen  und  geistlichen  Beamten
an  den  König  unmittelbar  und  an  die  vorgeseßzten  höchsten  Staats=  Behörden,  Ministerial=
  und  Canzley-Stellen  zu  erstattenden  amtlichen  Vorträge  und  Berichte  sind  gleich
auf  der  ersten  Seite,  nach  der  in  den  Anlagen  Ziffer  1  —  4.  bezeichneten  Form,  und
nach  den  vorliegenden,  besonders  die  Ordnung  im  Registratur-Wesen  bezweckenden  Vorschriften
  zu  rubriciren.

II.)  Eine  besondere  Anrede  des  Königs  oder  der  Stelle  fällt  künftighin  weg,  und  es
wird  sogleich  mit  dem  Vortrage  des  Gegenstandes,  links  auf  der  ersten  Seite  des  halbgebrochenen
  Blatts  angefangen.  Auf  der  zweiten  und  den  folgenden  Seiten  wird  die
ganze  Breite  mit  Ausnahme  eines  rechts  frey  zu  lassenden  2  bis  3  Finger  breiten
Raums  überschrieben.

III.)  Eben  dieß  gilt  von  amtlichen  Beyberichten.  Sie  bedürfen  keiner  besondern
Anrebe,  aber  einer  kurzen  Bezichung  auf  das  Actenstück,  zu  welchem  s#e  erstattet  weren!

  1.
Oberamtlicher  Beybericht
Zu  der  Birtschrift  des  N.  N.
in  —  —  Sachen.

IV.)  Die  Bericht  erstattenden  Beamcen  reden,  wie  bisher  üblich  war,  von  sich  in
der  ersten  Person)  oder  auch,  nach  Beschaffenheit  des  Zusammenhangs,  unter  der  Benennung,
  unterzeichnetce  Stelle;  auch  die  höheren  Behörden  sprechen)  wie  bisher,  im
Gesammt-Nahmen  der  Stelle,  oder  auch  als  Unterzeichnete.
        <pb n="432" />
        408

V.)  Die  Rede  wird)  in  Berichten  und  Verträgen,  die  an  den  König  unmittelbar
gerichtet  sind,  wie  bisher)  an  den  &amp;amp;.=  uig  selbst,  mit  den  Worten:  Sure  Königliche
Masestät),  gerichtet,  weßhalb  auch)  wie  es  der  Vortrag  mit  sich  bringt,  im  Ter#e.
mit:  Eure  Königliche  Masestät  angefangen  werden  kann.

In  den  amtelichen  Berichten  von  Behörden  und  Beamten  an  den  Geheimen  Natz
und  andere  Ministerial=  und  Canzley-Stellen  aber  wird  die  Rede  nicht  an  den  König
selbst,  sondern  an  die  Seelle  ,  z.  B.

an  das  Departement  der  Finanzen,  Section  der  Steuern;
eder  mit  Abkürzung:
an  die  Section  der  Steuern;
an  das  Königl.  Criminal=  Tribunal;
an  das  Königl.  Ministerium  des  Kirchen=  und  Schul-Wesens;
an  den  Königl.  Geheimen  Nath
gerichtet.

VI.)  Der  Vortrag  selbst  soll  einfach,  in  einer  der  schuldigen  Ehrfurcht,  Ehrerbie,
thung  und  dem  Anstande  gemäßen  Sprache  abgefaßt  werden,  aber  ohne  geflissentüche
Herbeyziehung  und  Háufung  der  Worte:  Allerhöchst,  allergnaddigst  2c.,  als  welche  nur
in  angemessenen  Beziehungen  zu  gebrauchen  sind.

üuch  wird  in  Absicht  auf  die  Einfachheit  und  Reinheit  der  Schreibart  empfohlen)
Worte  aus  fremden  Sprachen,  wo  es  ohne  Undeutlichkeit  und  ohne  gesucht  zu  seyn,  geschehen
  kann,  und  wo  sich  eben  so  gute  teutsche  Ausdrücke  finden  lassen,  zu  vermeiden.

VII.)  Der  Schluß  der  Berichte  und  Anbringen  der  höheren  Scellen  und  die  Um
kerschrift  bleibt,  wie  bisher.

In  den  Berichten  der  Beamten  wird  nach  dem  Schlusse  des  Terces  die  Schluß,
Formel:  Sich  (Mich)  damit  2c.  unter  Anfügung  des  Orts  und  der  Zeic,  gesetzt,  und
dann  unmitcelbar  hernach  mit  Bezeichnung  der  Amts=  Seelle  die  Unterschrift  beygefügt.

VIII.)  Die  Reseripten-Form,  in  welcher  der  König  in  der  ersten  Person  spricht,
wird  in  den  geeigneten  Fdllen  vom  Könige  und  von  dem  Geheimen  Rathe,  und  von
Königl.  Collegien  nur  ausnahmsweise  bey  besonderen  Veranlassungen,  auf  besondern  Befehl,
  gebraucht,  außerdem  aber  von  dem  Geheimen  Rathe,  den  Ministerial  und  Canzleostellen,
  die  in  der  Organisations-Verordnung  1.  Jul.  1811  (Staacs=  und  Regier.
Blatt  S.  332.)  bey  dem  Departement  des  Innern  und  der  Finanzen  vorgeschriebene
Form,  mit  einer  aus  der  Anlage  Ziffer  5  ersichtlichen  Veränderung  allgemein  eingeführt.

IX.)  Die  neuen  Einrichtungen  in  der  dußern  Geschäfts-Form  treten  vom  1.  Jan.
1817  an  ein.
Stuttgart,  den  24.  Dec.  1816.
Auf  Befehl  des  Königs.
Königl.  Geheime  Rath.
        <pb n="433" />
        409

Ziffer  1.  Formular
des  Aeußeren  eines  Anbringens
einer  Canzley=  Stelle.

An  das  Königl.  Ministerium  des  Kirchenund

  Schulwesens.

Vericht  des  karholischen  Kirchenraths  den  Widerberspruch
  des  N.  N.  gegen  die  Zurheilung  des
Filials  N.  N.  zu  der  Pfarrey  N.  N.

mit  Acten,  Fase.  Nr.  1  —  10.

Stultgart,  den
Die  Einwohner  des  Orts  N.  N.  —

Die  unterzeichnete  Stelle  sieht  sich  daher  verpflichtet,
  von  dieser  wiederholten  Vorstellung
des  N.  N.  die  Anzeige  zu  machen,  indem  sie
die  weiteren  Einleitungen  und  Maßregeln  in
dieser  Sache  dem  Koͤnigl.  Ministerium  des
Kirchen-und  Schulwesens  zu  uͤberlassen  hat.

Sich  damit  re.  Im  Katholischen  Kirchen-Rathe,

  den  Unterschrift.
Ziffer  3.  Fermular
eines  oberamtlichen  Berichts
an

den  König  unmittelbar.

An  den  Koͤnig.

and,  Vogtey  am  Bodensee

Oberamt  Ravensburg.
Uledorf.
den  20.  Der.  1816.

Allerunterthänigster  Bericht  des  Oberames  W.  N.
nber  das  Gesuch  der  Wiewe  N.  N.  um  eine
Unterflützung.

Unter  Rück"  Anschluß  der  mitgekheilten
Bittschrift.  »  »
DteWctwedes—-BeamtenN.U.hat5
großentheils  unerzogene  Kinder,  und  befindet
sich  in  sehr  duͤrftigen  Vermoͤgens-Umstaͤnden
  2c.
        <pb n="434" />
        410

Welches  ich,  zu  Folge  erhaltenen  Koͤniglichen  Befehls  vom.  ...  .  ..  alletunterthaͤ-nigst
  zu  berichten  habe.  Mich  damit  2c.
Ravensburg,  den  20.  Dec.  1816.
Koͤnigl.  Oberamt
N.  N.

Ziffer  3.  Formular
eines  oberamtlichen  Bericht  s
an  eine  Canzley,Stelle.

Landvogtey  am  Rochenberg.
Amts-  Ober=  Amt  Stuttgare,
Gaisburg.

Ober=  Amt  Sßlingen,
lochingen.

den  Dec.  1616.
Anfrage  des  Amts-Ober-Amts  Stuttgart  wegen
Ausfolge  des  Vermögens  des  nach  Nord-Ame“
rika  ausgewanderten  N.  N.  aus  Stem  Orte.

Acta,
ad  Nr.  4386.  A.
vom  Jahr  1815.

Der  Bürger  N.  N.  von  Gaisburg  ist  zu  Folge
erhaltener  Erlaubniß  vom  17.  Mai  1814  mit
seiner  Familie  nach  Nord-Amerika  ausgewan
dert.  Dessen  dleester  Sohn  N.)  welcher  in
zwischen  vollsährig  geworden  ist,  wünscht  nun
die  Ausfolge  seines  Vermögens  zu  erlangen,
das  bisher  in  den  Orten  Gaisburg  und  Pio
chingen  pflegschaftlich  verwaltee  wurde,)  und
ich  (unterzogene  Stelle)  habe  Chat)  daher  die
Anfrage  zu  machen:  ob  diesem  Gesuche  Statt
gegeben  werden  dürfe?  Mich  (Sich)  damit  r.

Stuttgart,  den  Dec.  1876.

Königl.  Ames-Ober,  Amt
N.  N.

An
das  Departement  des  Innern
Section  der  innern  Administration.
        <pb n="435" />
        Ziffer  4.  Formular
eines  Oberamtlichen  Beyberichts
an  eine  Canzley-Stelle.

Stuttgart,
den  December  1316.
Ober-Amtlicher  Beyberiche
zu  der  Bittschrift  das  N.  N.  zu  N.  die  Entlassung
seines  Sohnes  aus  Khnigl.  Militckr=  Diensten
betreffend.  «

Der  2te  Sohn  des  Bittstellers  N.  N.  von  N.
ist  in  einem  Alter  von  18  Jahren,  zu  Folge
des  der  Bittschrift  angeschlossenen  magistratischen
  Jeugnisses,  vor  einigen  Wochen  gestorben.

Hiernach  gehört  dessen  Bruder)  N.  N.,
welcher  im  abgewichenen  Jahre  nach  dem  Loos,
zum  Soldaten  ausgehoben  worden  ist,  in  die
Classe  der  Einzigen  Söhne,  und  das  Gesuch
des  Vaters  um  Entlassung  dieses  Sohnes,  erscheint
  hiernach,  dem  K.  31.  des  Königl.  Recrutirungs-Gesetzes
  gemäs,  als  vollkommen  gegründet.
  Mich  (Sich)  damie  2c.

An  Stuttg.  den  Dec.  1816.
das  Kriegs-Departement,  Koͤnigl.  Amts-Obetamt.
Recrutirungs-Section  Nr.  5.  N.  N.
Viffer  5.  Formular
eines  Erlasses  einer  Canzley'  Stelle.

Geheime,  Rath.  «
Justiz=  Ministerium.

Departement  des  Innern,  Section  der
Commun=  Verwaltung.
Im  Nahmen  des  Königs.
Den  woiod  hierdurch
eröffnet  .  ....
aufgegeben  .
Stuttgart,den....
Auf  Befehl  des  Koͤnigs.
(wenn  d##  Erlatz  auf  einer  Resolurion  des  Königs
eruht.
Auf  besondern  Befehl.
(wenn  die  Resolurion  ohne  Bezeichnung,  daß  der
Befehl  vom  Könige  unmittelbar  herrühre,  von  einer
höhern  Stelle  „  der  ausschreibenden  ertheilt  wird.)
        <pb n="436" />
        418

Verordnuag,  die  Wärttemberg.  Cecarde  hetr.  d.  à.  26.  Dec.  1816

Da  Se.  Königl.  Majestät  Sich  bewogen  gefunden  haben,  in  den  Farben  der
seit  dem  1.  Januar  1810.  eingeführten  Württembergischen  Cocarde  eine  Uenderung  ju
treffen,  so  wird  dieses  mit  dem  Anfügen  bekannt  gemacht,  daß  den  Königl.  Landvogtei-Aemtern
  Muster  der  veränderten  Cocarde  zur  weitern  Verbreitung  werden  zugeferkiget
werden.  In  Ansehung  der  Personen,  von  welchen  die  Cocarde  zu  tragen  ist,  bletbt  e#s
bei  den  bisherigen  Bestimmungen.  Stuttgart,  den  26.  Dec.  1816.

Auf  Befehl  des  Königs.  Königl.  Geheime  Rath.

Wiederholte  Aufforderung  an  die  Königl.  Oberämter  zu  zwecktienlichen  Masregels,  um  dem  Frucht
Mangel  zuvorzukemmen.

Durch  die  aus  Veranlkassung  der  gegenwärtigen  Fruchttheurung  erlassene  Verordnung
vom  8.  Nov.  d.  J.  sind  die  Königl.  Oberämter  insbesondere  auch  aufgefordert  worden,
in  Gemeinschaft  mit  den  Stadt=  und  Amts,  auch  Gemeinde=  Vorstehern  auf  Anlegung
von  Fruchtvorräthen  zu  Sicherstellung  des  Fruchtbedürfnisses  ihrer  Amrsangehdrigen  den
Bedache  zu  nehmen.

Nach  den  von  mehreren  Seiten  eingekommenen  Anzeigen  scheint  aber  diese  Erinnerung
  bisher  wenig  Eingang  gefunden  zu  haben,  und,  statt  mic  Hülfe  der  angegebenen
Masregel  einen  Theil  der  dißjhrigen  Frucht-Srzeugnisse  zur  Verwendung  in  eintretenden
  Nothfäallen  in  Sicherheit  zu  bringen,  sehen  Manche  im  Vertrauen  auf  die  Fruchtkästen
  der  Königl.  Cameral-Beamtungen  und  der  öffentlichen  Stiftungen  und  in  der
Hofnung,)  daß  auf  Kosten  der  Staatskasse  Früchte  von  dem  Ausland  werden  herbeigebracht
  werden,  mit  einer  nicht  zu  rechtfertigenden  Sorglossgkeit  zu,  wie  auf  den  öffent,
lichen  Fruchemärkten  noch  immer  eine  bedeutende  Menge  von  Getraide,  welches  für  je,
nen  Zwek  hätte  erkauft  werden  können,  von  inn-  und  ausländischen  Fruchthändlern  aufgekauft
  und  ins  Ausland  verführt  wird.

Da  es  aber  in  die  Augen  fällt,  daß  weder  sene  Kastenvorräthe,  noch  die  auf  Ko,
sten  des  gesamten  Landes  veranstalteten  Auffaäufe  im  Ansland  zu  Deckung  des  allgemeinen
  Bedürfnisses  hinreichen,  wenn  nicht  zugleich  die  vorgeschriebenen  anderwärtigen  Vor-Kchesmasregeln
  damit  in  Verbindung  gesezt  werden:  so  sseht  man  sich  veranlaßt,  die
Königl.  Oberämter  auf  diesen  Gegenstand  wiederholt  aufmerklam  zu  machen,  damit  sie
keine  Gelegenheit  versäumen,  um  wie  bereits  von  einzelnen  Oberämtern  mit  Erfolg  geschehen
  ist,  theils  auswärts,  theils  innerhalb  Landes  auf  den  offentlichen  Fruchtmärkten,
wo  die  fremden  Aufkäufer  um  der  hohen  Auzsfuhrgebühren  und  grösseren  Frachtkosten
willen  die  von  innländischen  Gemeinden  und  Corporationen  aufgestellten  Einkaufer  nicht
leicht  zu  überbieten  im  Stand  seyn  sollten,  oder  auch  bei  Fruchtverkdufen  gutsherrlicher
Rentäwter  nach  und  nach  ergiebige  Vorräthe  zusammenzubringen.

Zugleich  versieht  man  sich  zu  denselben,  daß  sie  theils  einzelne  Gemeinden  zu  Einrichtung
  eigener  zu  wohlfeilerer  Ernährung  der  ärmeren  Einwohnerklassen  dienenden  Spei—
leanstalten,  wozu  vorzüglich  auch  nach  dem  Vorgang  der  Tübinger  Privac=  Armenanstalt
eine  zwekmäßige  Jubereitung  der  bisher  unbenuzt  gebliebenen  Knochen  verwendet  werden
könnte,  zu  veranlassen)  theils  überhaupt  durch  zwekmäßige  Beschäftigungs,  Anstalten  den
arbeitslosen  Aemen  die  erforderlichen  Erwerbsquellen  zu  eröffnen.
        <pb n="437" />
        413

Auf  den  Erfolg  dieser  Anordnungen  haben  insbesondere  die  Konigl.  Lanbvogteiaͤmter
  ihr  unausgeseztes  Augeninerk  zu  richten,  und  nicht  nur  in  moͤglichster  Zeitkuͤrze,  was
bisher  von  jedem  Oberamt  geschehen  ist,  bei  dem  Ministerium  des  Innern  anzuzeigen,
sondern  auch  diese  Beriches,  Erstactung  mit  Beifügung  der  den  Umständen  angemessenen
Vorschläge  von  6  zu  6  Wochen  zu  wiederholen.  Stutegart,  den  37.  Dec.  1816.

Ministerium  des  Innern.  Geheimer  Rath  v.  Wächter.

Rechts-Erkenntnisse  des  Kiuigl.  Ober-Appellat.  Tribunals.

1)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
der  Gantmasse  und  einzelnen  Glaubigern  des  Johann  Georg  Schmids  zu  Lhalheim,  Oberamts
  Hall,  Bekl.  Appellanten,  und  Johann  Michael  Feichter  zu  Rükersbronn,  Kl.
Appellaten,  Schuldenlosung  betreffend,  wird  die  in  Rüksicht  auf  Foͤrmlichkeit  hieher  erwachsene
  Appellation  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde  in  der  Hauprsache  abgeschlagen.
  Tübingen,  den  5.  Der.  1816.

2)  In  der  Appellations,  Sache  des  Schuzsuden  Michael  Jantorf  zu  Hengstfeld.,
Oberamts  Gerabronn,  Bekl.  Appellanten,  gegen  Andreas  Jwirner  zu  Weiler,  Oberamts
Mergencheim,  Kláger,  Appellaten,  eine  Schuldforderung  betreff.,  wird  die  Berufung  wegen
  Mangels  an  der  hiezu  gesezlich  erforderlichen  Summe  durch  Urchel  verworfen.  Tu,
bingen,  den  7.  Dec.  1816.

3)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
dem  Substicuten  Landerer  zu  Sulz,  Kl.  Appellanten;  und  dem  Handelsmann  Marz
daselbst,  Bekl.  Appellaten,  den  Bestz  eines  ersteigerten  Hauses  betreffend,  wird  die  Uo-—
  en  Mangels  an  einer  gegründetcen  Beschwerde  mittelst  Reseripts  weggewieen.
  kodem.

4)  In  der  Apvellations=  Sache  von  Seutegart,  zwischen  der  Shefrau  des  Michael
Seurters  zu  Weissach,  Oberamts  Vaihingen,  Liquidantin,  Appellantin,  und  der  Gantmasse
  des  Lezteren,  Ligquidatin  Arin,  Zurükforderung  beigebrachten  Vermögens  betreff.,
wird  die  Berufung  gleichfal  in  materieller  Beziehung  durch  Urthel  weggewiesen.  Tu,
bingen,  den  22.  Dec.  1816.

5)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  zwischen
dem  Wirth  David  Lang  auf  der  Prag,  Bekl.  Aten,  nun  Ancen,  und  dem  Cameralverwalter
  Bilsinger  zu  Canstadt,  Kl.  Ancen,  sezt  Aten,  Schadens=  Ersaz  wegen  roßigen
Pferdes  betreffend,  wird  die  Appellation  wegen  nicht  zureichender  Summe  durch  Urchel
verworfen.  Eodem.

6)  In  der  Uppellations"  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz-,  Collegium  zwischen
dem  Ober=  Regierungs=  Kanzellisten  Mahl,  Bekl.  Ancen,  und  der  Turatel  des  abwesenden
  Imanuel  Koch  zu  Eßlingen,  Kl.  Aten,  eine  Schuldforderung  betr.,  ist  die  Berufung
  des.  Erstern  wegen  verscumter  Akten=  Einlegung  für  desert  erkannt  worden.  Tübingen,
  den  15.  Dec.  1816.

7)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  zwischen
Ndem  Königl.  Bayernschen  Appellations.  Gerichts-Rath  Stadelmayr  zu  Neuburg  an  der
Donau,  Kl.  Anten,  und  dem  Freiherrn  Maximilian  Gebhard  von  Ulm  auf  Erbach,  Kl.
        <pb n="438" />
        414

Aten,  Anspruͤche  auf  die  Mittel-Biberachische  Verlassenschaft  des  Freiherrn  Baptist  von
Ulm  zu  Eichstädt  betr.,  wird  das  erstrichterliche  Exkenntniß  nach  allen  Theilen  bestaͤtigt.
Tübingen,  den  19.  Dec.  1816.  ,

8)  In  der  Äppellations-Sache  von  Stuttgart  zwischen  den  Koͤnigl.  Bayernschen
Schuzjuden  Simon  Einstein  und  Comp.  zu  Ichenhausen,  Liquidanten,  Anten,  und  verschiedenen
  durch  Bevollmaͤchtigten  erschienenen  Mitglaubigern  des  Johannes  Fezers  zu
Soͤhnstetten,  Oberamts  Heidenheim,  Mitliquidanten,  Aten,  Vorzugsrecht  im  Gante  betreffend,
  werden  die  Appellanten  wegen  angeklagten  Ungehorsams  durch  Urthel  ihrer  Berufung
  fuͤr  verlustig  erklaͤrt.  Lodem.

9)  In  der  Appellations-Sache  von  dem  Königl.  Ober-Justiz=  Collegium  zwischen
der  Königl.  Hof,  und  Donainenkammer,  Kl.  Antin,  Producentin,  Reproductin,  und
dem  vormaligen  Pächter  Widmann  in  Weiler  zum  Stein,  Oberamts  Winnenden,  Vekl.
Aten,  Producten  und  Reproducenten,  Ersaz  der  auf  Herstellung  eines  Gestades  verwand,
ten  Kosten  betreffend,  wird,  nach  neu  vollführten  Beweise  und  Gegenbeweise,  reformato,
risch  der  Beklagte  in  einen  oberrichterlich  bestimmten  Theil  des  Kosten=  Aufwandes
samt  Zinsen,  verurtheilt.  Tübingen,  den  20.  Dec.  1816.

ro)  Die  Nichtigkeits-Klagsache  des  Matthias  Knoll  zu  Söslingen,  Oberamts  Ulm,
gegen  den  Criminal-Rath  Christmany  daselbst,  ein  Bauwesen  betr.,  wird  wegen  Mangels
der  hiezu  gesezlich  erforderlichen  Summe  mittelst  Rescriptes  verworfen.  Eo#em.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  bei  Organisation  des  Stabs  der  Königl.  Ober,  Hof,
Intendanz  durch  ein  Decret  vom  15.  Der.  -
Bib  dn  seitherigen  Bibliothekar,  Hofrath  v.  Lehr,  zum  Inspeetor  der  Königl.  Hand,
Blbliothek,

zu  dessen  Adfuncten,  den  vormaligen  Unter-Bibliorhekar  Weckheelin;

den  Hofrath  Kerner  zum  Adsuncten  des  Inspectors  des  boranischen  Gartens  und
der  Pflanzen=  Sammlung,

den  Hofrach  v.  Danneker  zum  Inspector  der  Königl.  Gallerie,  und

zu  dessen  Adfuncten  den  Professor  v.  Hetsch;
den  seitherigen  Rechnungsrath  Barth,  zum  Hof-Theater,  Caßier  und  Oeconomie,
Verwalter,

den  bisherigen  Seeretér  bei  dem  Ober-Hofbau-Departemene,  Schlotterbek)
zum  Hof-Theater=  Secretär;

den  seitherigen  Castellan  Wolf,  zum  Schloß-  Verwalter  in  Seuttgart  und  zum
Kron-Mobilien-Magazins-  Verwalter,

zu  dessen  Adjuncsen  in  lezterer  Eigenschaft,  den  Hof-Dapezier  Richard;

den  bisherigen  Castellan  Bunzel  in  Freudenthal,  zum  Castellan  im  Hause  des
Kronprinzen  zu  Stuttgart  mic  Devendenzen"

den  bisherigen  Castellan  Burnis  in  Ludwigsburg,  zum  Castellan  in  dem  Ressdenz'
Schloß  daselbst  mit  Dependenzen,  und

den  vormaligen  Stabs,  Quartiermeister  Lorenz,  zum  Schloß,  Schreiber  in  Stutu
gart,  allergnädigst  ernannt.
        <pb n="439" />
        416

Re  gister
des  Königl.  Württembergischen  Staats-und  Regierungs-Blatts
vom  Jahr  18  16.

(Durch  die  ohne  Beisaz  angehängten  arabischen  Zahlen  werden  die  Seiten  bezeichnet.)

J.

Chronologisches  Verzeichniß  der  in  diesem  Bande  enthaltenen  Geseze  u.  Verordnungen  rc.

14.
21.
26.

1.

Von  1#  8  16.

Januar.

Bestimmung  des  Porto  für  bie  an  das  Koohl.  Armeekorps  in  Frankreich  abgehende  Briefe,  1.
Den  Kleedau  und  Handel  mit  Kleesaamen  betr.  5.

Bekanntmachung  einer  zu  Insdruk  berau  heiiimenn  26  Diess  und  Jannerliste,  Beil.  zu  Nr.  2.
Die  distjährige  Ausstellung  von  Kunstwerken  betr

Einschärfung  der  Feuer-  Poltzeigescze,  21.  .  .
IZIePasiomlContacöispkufungcudel-katholischenGetstltchenbetk2
JustdieContacspkusuuseaveckatholischcnSchullepketaao  Schalle-winken  betr.  29.

SLebru'ar.

Die  vorgeschriebenen  Verzeichnisse  der  —  bei  den  Gefäll  =  Einbringereien  der  Waisen  und
thauß  Institute  betr.
Elnschärfung  der  Inl.  Perordnung  aigen.  16inreichung  der  *7  von  Militärpersonen  um
Gratialien  bei  dem  K.  Kriegs-Departement  beir,  40.

Merz.

 

Einschaͤrfung  der  Verordnungen  die  Fortsezung  einer  Ertra-  Postreise  durch  Hauderer  betr.  62.
Berechnung  über  die  von  dem  Kaiserl.  Oestreichischen  Gouvernement  erhaltenen  Vergütungen  für
#e  ..  Verosfegung,  und  den  gegenwürrigen  Bestand  der  Landes  „Canemhengeen

auptkasse,  51.

Die  bei  der  Ein=  und  Durchfuhr  a  Frankreich  kommender  Schaafe  zu  beobachtenden  Vorsichts-.aasregeln
  betr.  61.

Kdnigl.  Rescript,  verschtedene  Ministerial,  Veränderungen  betr.

Bekanntmachung  in  Betreff  unbestellbarer  wesre  den  ’76.

Anordnung  einer  neuen  Brandschadens  =  Umlage,  77.

Aprll.
Verbot,  Wachs-Taffent  milt  der  Post  zu  versenden,  65.  91.
1676.  (1)
        <pb n="440" />
        416

11.
12.
13.
20

25.
.

*

.  Warnung  in  Beir

Instrultien  zu  Beitreibung  der  Steuer=  Rückstände,  60.
Normato  wegen  Abrechnung  der  Forderungen  der  Amtepftegen  nad  Gemelnden  an  der  schuldigen
Scteuersumme,  97.

K  41.

.Kdn.  Gen.  Ver.  über  ein  gleichförmiges  Verfahren  dei  Vollziehung  der  Todesstrafen,  117.

Errichtung  einer  General,-  Bebörde  für  das  Schuldenwesen  der  Comuupen  und  Corpora###o#ne#n
eichs,  120.

A.  V.  den  Geschästekreis  des  vorberigen  Polizei„  Minislerlums  betr.  113.

Ver.  den  Gedrauch  der  Estaffe#ten  für  amtliche  Angeigen  bem.  113.  .

Oteconcstbptüsnachdetcvanget.peutscheuSchuicdcck,Pkovcsockuund  Incipienten  betr.  120.

#A.  Gen.  Ver.  Das  Compromutmen  auf  die  Obcramts-Gerichte  s-l#u  CLpcllalionc  beir.  13.

Ingl.  Die  Ausfertigung  der  Appellations=  Acten  in  originali  peir.  127.
JInnius.

Erndite=  General=  Reseript  auf  das  Jahr  1816.  136.
K.  V.  rinen  Verein  mebrerer  der  K.  Souverainmdt  unterworsener,  vormals  reichsunmitteldare#
Fürsien  und  Grafen,  und  deren  Recurse  an  auswärtige  Höfe  betreff.  nedst  elnes
Dochonslorium  vom  20.  April.  137.  .
Statut  für  die  zu  Tilgung  der  Staatsschulden  im  Känigrelche  neuerrichtete  allgemeine  Staatsschul-*2
  den  aplengs.  Casse,  146.  .
K.  Rescript  die  zu  *mi  der  Staatsschulden  im  Kduigreiche  neuerrichtete  allgemeine  Amor#isstions-Casse
  betr.  145.
K.  V.  Die  Candidaten  des  kathol.  Geistlichen  Standes  betr.  154.
Post:i  Ver.  „Die  Hauderer,  Fahrten,  Herabsetzung  der  Postwagen-Passagier=  Tore  2c.  betr.  461.
Iregulativ  üder  die  Kestens-Anrechnungen  bel  Landvogteiärztlichen  Medicinal-  Vilitationen,  41.
Emüöhrung  einer  täglichen  Passagier=  Diligence  ron  Ludwigsburg  nach  Sturtgart,  161.
Bekanntmachung,  die  Anwendung  der  Zoll,  Vorschriften  dbei  dem  von  Inaländern  im  Auslande
«  zum  Zwischenhandel  mit  dem  Ausland  aufgekauften  u.  durchgefuhrten  Pieh  detr.  157.
Die  neuerrichtete  allgemeine  Staatsschuldenzahlungs=  Casse  betr.  195.  205.
Bekauntmachung  mehrertr  Aktenstücke  die  Landständischen  Angelegenheiten  detr.  nemlich:  ·
t.thlarungverstünde-VersammlungaufvasStaatsiMiaistekiaisResmpt
vomtö.Mök,dieJabtAstenekvt-ntöks.hetk.dck.3.sptiltötd.soz.
2.  Circulare  des  Departem.  der  Finanzen,  Section  der  Steuern,  an  die  Oberämter,
die  Jahrssteuer  von  Georgil  467J.  betr.  J#l.  25.  April  175.
25  Eingabe  der  Stände-Versammlung  in  Belressf  der  Jabresteucr  von  181  5  d.  12.

Jun.  476.
4.  Staats,Minssterial-Reseript  an  die  versammelten  Landstände  auf  die  Eingade
vom  3.  April  (Nr.  1.)  dd.  19.  Jun.  176.

5.  Jugl.  auf  die  Eingabe  vom  12.  Jun.  (Nr.  ö.)  dd.  24.  Jun.  131.
Fl  der  Aufmerkiamkeit  auf  den  Gesundbheits-Justand  der  Schaafe  wegen  der  in
einigen  Orten  ausgebrochenen  Pockenkrankbeit,  183.  #
Gen.  Ver.  Die  künftige  Ablegung  der  Rechnungen  über  die  den  Waisenhäusern  gebüdrenden  freiwilligen
  Gaben,  und  die  den  Zucht=  und  Waisenhäusern  zustehenden  gesezlich  regvlirten

  Gefaͤlle  betr.  mit  Beil.  lit.  A.  B.  C.  187  f.
Nachricht  von  der  Preis-  Austheilung  an  die  evangel.  lutherischen  deutschen  Schullehrer  fuͤr  das

·  Japtt616.nadbestem-IMM-ufgadefükdaisapktötät97.

Julius.  ·
K.  B.  Die  Geschaͤftsfuͤhrung  bei  dem  Departement  der  Finanzen  betr.  199.
        <pb n="441" />
        S.

—

21.
22.

16

25.

25.
26.

417

B.  wegen  des  Alters  der  in  dle  prokeskantischen  Schꝛen  aufzunehmenden  Kinder;  204.
P.  die  Conferenzen  der  evangel.  Schulledrer  betr.
K.  V.  über  die  Verwaltung  und  :h-,un  beim  Depa-tement  des  Innern,  207.

.  B.  Den  Geschäftekreis  des  K.  Staats-Ministerlums  detr.  210.

K.  Rormal-Der  Die  Vereimgung  der  Eollegial,  Verfassung  mit  der  seitberigen  Geschäsis-  Bebandlung
  bei  den  die  Depmtemems  des  Jnnern  und  der  Finanzen  bilvenden  obern
Administrariv-Behörden,  220.

Vorschrift  in  Berreff  der  von  den  Oberämtern  in  ihren  Berichten  wegen  der  Aufnahme  der  Wahnsinnigen
  in  das  Frrenhaus  beizubringenden  Noizen,  223.

P.  den  Einzug  der  Taren  betr.  227.

August.
K.  V.  einen  ss  Criminak=  Gerichtsftand  für  die  der  K.  Souverainetä#t  unterworfenen  voraligen
  Reichsfürsien  annd  Grafen  betr.  231.

W.  die  Fuͤhrung  der  Kirchenbuͤcher  und  Familien-  Register  in  Unsehnng  der  von  der  Confeision  der
Pfarrei  ihres  Wohnorts  dssenzirenden  miner  benachbarten  Pfarrei  ihrer  Confesston

zugetbeilten  Orte,  Einwohner  bet

Vorichrift  in  we  der  Einsendung  der  Vircihnise  ber  die  Verpflegungskesten  u#ttelloser  Arrestanten,

  247.

Bekanntmachung  wegen  nicht  bestellbarer  Postwagen-  Retoursiucke,  247.

Decret  des  K.  uae  Ministeriums  an  die  K.  Oberaͤmter,  den  Gang  der  bishulgen  Unterhandlungen
  über  eins  Verfassung  des  Königreichs  betr.  255.

8

September.

K.  V.  die  Victualien  Accile  und  das  Ausgangsgelsd  bei  Neisen  ausser  Lands  betr.  275.

Belehrung  in  Betreff  der  unfer  den  Schaafen  gegenwärtig  herrschenden  Krankbeiten,  275.

Bekammachung,  die  mit  den  Höfen  von  Balern  und  Baden  getrofsene  Uebereinkuͤnft  in  Ruͤl-*
  *  wechfelsekkigen  Uebernahme  der  Vaganken  und  anderer  Ausgewicsenen
etreffend,  267.

Die  Pofstportofreiheit  der  milden  Bei  ferdge  für  die  durch  Wekterschlag  Verunglückte  berr.  305.

Machrichs  von  den  Operationen  der  allgemeinen  Staarsschulden-Jahlungs-Casse,  206.

DTetober.

K.  V.  den  Einzug  eines  Drittbeils  der  bisberigen  Jabrssteucr  und  der  Steuer=  Röckslä#nde  betr.  205.
5.  G.  den  Vorlchrift  in  Betreff  der  eingubohlenden  “—xi*be  Zon  Allmand=  Werkdusen,  296.
Die  Yostporto,  Freibeit  der  Zwangs,  Arbeits-Anstalten  betr
V.  Die  Benenuug  *!  j¾d:  holischer  Kirchenrath"“  —8  di.  bisherige  K.  Kathol.  Geistlicher
  Rath  betr.  303.
Erinnerung  zu  gencner  Befolgung  der  Maas-Orbnung,  insbesondere  hinsichtlich  des  Längenmag-511


11
Bekanntmachung,  —  aufgestellten  Directoren  der  Schullehrer-  Conferenzen  betr.  712,  338.
Herabsezung  des  Einfuhrs-  Zolls  vom  Terf,  320.

D.  gegen  zu  früdzeitiges  Emfernen  gesterbener  Per'sonen  von  dem  Skerbelager,  310.

9

Beiehrung  rütsichtlich  der  auf  manchen  Aekern  sich  zeigenden  viclen  Schnecken,
Wiederholte  Verordn,  die  Eintreibung  der  verfallenen  Steuern  detr.  320.

Erlatz  an  die  K  Oberämter,  die  Bestrafung  der  zweiten  Scortations=  Vergeben  betr.  326.
Maisest,  den  Regterungs=  Ankritt  Sr.  Khn.  Maj.  König  Wittelms  betr.  327.

 

K.  V.  die  Titulatur  Sr.  Kdn,  Maj.  beir.  327.

(1)  *
        <pb n="442" />
        418

Neovenber.

4.  Polizel-Ver.  in  Beziefng  auf  Ruß,  Mutterkorn,  Schwindelhaber  ind  Kornraden,  welche  unter
i  dießjährigen  LTücher  zu  Menge  vorkommen,  335
8.  K.  Gen.  Ver.  —int  der  Frucht=  Theurung,  333.
—  K.  V.  Die  Organisartlon  des  K.  Geheimen  Ratbs  betr.
—  Erneuertes  Verdot  gegen  den  Gebrauch  kupferner  Kühlrdhre  beim  Vranntwojabrennen,  55.
12.  K.  V.  Das  bisherige  Ober=  Hofban=  Departement  betr.  355.  «
-—AbgcäademVotschtsfthetteder  senkt  -  erichte,  556.
45.—  nordnung  eines  K.  Oberhofraths
17.  Aufbebung  des  Garde-Regments  zu  Siesss  so.  wie  des  Leib-  Ublanenkorps,  und  Errichtung  einer
neuen  Leidgarde  zu  Pserd  und  einer  Feldjäger  =  Eskadron,  365
18.  Bekanatmachung'  eines  General-Pardon  für  alle  von  der  K.  Armer  desertirie  Unterosfiziett
nd  Soldaten,  366.  364.
—  B.  die  ziele  v  Studium  der  Tycologie  betr.  366.
—  K.  V.  Das  Geheimniß  der  Post  heilig  zu  dalten,  394.
19.  K.  V.  Die  an  Se.  Kön.  Maj.  unmmtelbar  gerichteten  Eingaben  betr.  366
18.  Betanntmachung,  die  Kömgl.  Begnadigung  vieler  Sträfunge  und  den  aufgehobenen  Wollzag  der
wegen  Gewehrverheimlichung  erkonnten  Strafen  derr.  300.
21.  Nähere  Besinmn  des  an  die  der  Souberainetat  der  Krone  unterworfenen,  vormals  Reichsstaͤndien
  Fürsten  und  Grasen  den  20.  Apr.  d.  J.  ergangenen  Debortatorii  von  Re-“
  wn„T  autzwärtige  Hdfe,  in  Beziehung  auf  die  teursche  Bundes-Versamm-22.

  W  an  simnichel  talpnl.  .  Inepectoren,  den  Uebertritt  der  Elementarschüler  zu  den  lateini
schen  Lehr-Anß#allen  betr.

—  Elicgabe  der  Sier  Versamm#lung  wegen  des  Schreiberei-Wesens,  391.  (S.  13.  Dec)

24.  K.  V.  betr.  die  Bebandlung  der  Dispensations-Gesuche  minderjähriger  Fürstlicher,  Gräflicher  vad
Adclicher  Gutsbesiger  in  Absicht  auf  eigene  Vermögens.  Verwaltung,  379.

26.  V.  Die  EConeurs  -Prufungen  der  evangelischen  Schulprovisoren  und  Incipienten  auf  Martini  d.  J

bet  371.

28.  K.  Gen.  Ver.  Erhöhung  des  Aus  fuhrgolls  vom  Haber  betr.  374.

20.  .  Eingabe  der  Stände  Versammlung,  die  Wahl  eines  propisonischen  Prast  deuten  betreffend,  388,
(Vergl.  den  5.  Dec.)

December.

2.  V.  wegen  künftiger  Erstattung  der  Commun=  Rechnungs-  Revisoratamlichen  Arbeits.  Berichte,  37.

5.  K.  Rescript  an  die  kerlammeten  Landstände  auf  ihre  Eingabe  wegen  der  Wahl  eines  provisor  üchen
Präsidenten  der  Stände-Versammlung,  365.  (S.  d.  29.  Nov.)

6.  K.  Reseript,  die  Vertagung  der  Stände-Versammlung  bis  auf.  den  45.  Jan.  1617.  betr.  364.
Dekret  an  die  wegcn  “E  des  Srelberei=  Wesens  niedergesezte  K.  Commission,  nebst  Veilage,
2  22.
—  K.  B.  verschiedene  bei  dem  K.  Postwesen  abzuaͤndernden  Benennungen  betr.  394.
—  Erhdhung  Ver  Sefernung,  zwischen  Pfalzgrafenweiler  und  Ragold  auf  eine  ganze  St-15.

  Verbot,  ehne  vbe  Mesepan  zu  den  in  Frankreich  stehenden  K.  Truppen  über  den  Mö#in
9

49.  K.  V.  Das  riel  Hozägerkneister-Uemt-  betr.  399.

20.  K.  B.  Milderungen  und  Bestimmungen  in  Tar-Sachen  betr.  400.

21.  K.  V.  Die  Titel  der  ersten  Ministerl#al=  Sceretärs,  zuvor  General-Sectetaͤrs  genannt,  betr.  408

Dede  Kn  Et5  Rath  zufallende  Geschäfts  =  Gegenstände  von  dem  aufgeldsten  Conferenz=Ministerinm
  betr.  401.
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        25.  K.  V.  Das  vei  verschiedenen  Civil-  eomteren  ölsher  eingesährte  Wort  „Ven  l“  beir.  404.

—  Auesuhrzoll  vom  Malz  und  der  Kochgerste

24.  K.  V.  Den  Titel  eines  K.  Geheimen  Machs  —  402.

—  Ver.  Die  Form  der  amtlcchen  Berichte  und  Vorträge  der  Kön.  Beamten  und  Behdrden#  au  ven
duig,  und  an  die  höhern  Stellen  detr.  mit  Formularen,  1—  5.  407  f.

25.  K.  V.  Die  Beschränkung  des  püchten,  uffause  in  einzelnen  Oberamts-Distriktec  betr.  403.

20.  K.  V.  Die  Württembergische  Cocarde  beir.

27.  Wiederholte  Aufforderung  an  die  K.  Jaodend  3  weldienlichen.  Maasregeln  um  dem  Fruchtmea-—«

  gel  zuvorzukommen,  412.

 

11
Alphabetischer  Real-Inder?.

ChRBegen  der  im  Jahr  1816  erfolgten  Regierungs-Veränderung  hat  man  abermals  einen  neuen  Real-Inber
«  angefangen,  der,  nach  der  bisherigen  Erarichtung,  eine  bestimmee  Anzahl  von  Jahren.  hindurch  fortlanfend
  erhalten  werden  wird.)
A.
Accise.  Viltualien,  die  von  den  Produeenten  selbst  zu  Kaufe  Ketragen  werden,  sind  von  der  Aceis=#bgabe
  frei,  275.  Einweilige  Aufhebung  der  Perkaufs-Accise  von  gewissen  Fruchtgattungen,  344.
Ubeliche  Butsbesitzer.  Wie  es  künftig  mit  ihren  Dispensations=  Gesuchen  um  eigene  Vermögcus-Verwaltung
  während  der  Minderjädrigkeit,  gehalten  werden  soll,  379.
Adfuranten,  Kbnigliche.  Künftige  Benennung  derselben  und  Wersonale,  359.
Aerzte.  Welche  Aerzte  den  ——n—-  Medicinal-  Bisitarionen  anguwohnen  laben,  und  was
sie  dabel  anrechnen  dürsen,
—  KAandvogtet-  Nerzte.  Wae  s  ebeiibcenMedIehqiMsimioaeu  i  beobachtet  und  anzurechnen
  haden,  151  f.  Was  ihnen  für  die  Prüfung  einer  Hebamme  gebührt,  153
—  Oberamts  und  UereeAerste.  Was  sie  bei  den  Landvogzteie#rztlichen  Medicinal-  Visitationen
  aunrechnon  duͤrfen,
terbednn  Etböhung  des  —ul  von  denselben,  355.  Einstweilige  Aushebung  des  Einfahr-AuUmanden.

  Erläuternde  Porschrift  in  Betreff  der  einzuholenden  Ratification  bei  Alkmand-Verkäu=296.


amiihergt  Amtepfleger.  Was  sie  in  Ansehung  der  Steuer-Rölstnde  zu  heobachten  haben,  89.
"  7.  Norman#o  wegen  Abrechnung  der  Forderungen  der  Amtspflegen  an  der  schuldigen  Steuerumme
  „  97.
Appellarenen.  K.  Gen.  Ver.  Die  Ausfertigung  der  Appellatlons  Akten  in  originsli  betr.  127.
—  Ober.  Appellatlone=  Cribunal.  Dasselbe  wird  provisorisch  als  privilegirter  Criminal=  Gerichtss
stan  sür  de  der  Kdn.  Souverainetät  unterworfenen  vormaligen  Reichsfürsten  und  Grasen  consti-Mirt



Armee,  6-  Briesporto  an  dos  in  Frankleich  stehende  Korps,  1.  Bert#träge  für  Verwundete  "
2.  31.  51.  266.  Die  K.  Adjurantur  betr.  369.  Aufhebung  des  Garde  Regiments  zu  Pferd,  (o
wie  des  Leib-  Uhlanenkorps,  und  Errichtung  einer  neuen  Leib  garde  zu  Pferd  und  einer  Feldjäger-Escadron,
  365.  Aushebung  des  Cavallerie=  Reglments  Nr.  s.  und  Eintheflung  der  Offiziers,
        <pb n="444" />
        4½

37.  General  Pardon,  366.  354.  Obne  oberamulschen  Keisepatz  darf  niemand  zu  den  fa  Fraufteich
  stehenden  K.  Truppen  äder  den  Rhein  geben,  304.  Neu  angestellte  Aeeufenants  find  von
der  Aastellungs-Tarc  frei,  400.  (Vergl.  Mlirär.)  ,
IstsßqmemDieBckzktchnisseübe-vieVerpfegungctiosienmittellosetAktestaatessolletslünftiguamäts
«telbakqnvicSckkioadetStsatstcchaungeavierteljähkigkeins-schiltwechea,247.Wuqu
,zudeobachten,cdend.  —
Insfuhkszoll..30.  «
Aurgange-Geld.  Bei  Reisen  ausser  Lands  herabgesezt,  275.
Auoegewlesene.  Uedereinkunft  mit  Baiern  und  Baden  wegen  wechselseitiger  Uebernahme  derselen,

  2867.

Nuslasscheine.  Reisende  auf  den  K.  Postwagen  sind  ven  25sfung  derselben  befreit,  161.

Auswär#ige  Angelegenbeiten.  Die  Polizei  in  den  beiden  Residenzen,  und  in  den  Städten  Canssadt
und  Ulm,,  so  wie  das  Ober-Censur=  Collegium  werden  dem  Departement  der  auswärtigen  Au-#legenbeten
  wieder  untergeordnet,  71.  115.  555.  Ingl.  die  Kdn.  Hauß=  Angelegenheiten,  71.

ebereinkunft  mit  den  Hfen  von  Baiern  und  Baden  wegen  wechselseitiger  Uebernahme  der
Vaganten  und  anderer  Ausgewiesenen,  267.  Geschäseskreis  des  Ministeriums  der  Auswärtigen
  Ungelegenheiten,  350.  401,  Titel  des  ersten  Ministerial  =  Secreiärs,  401.

5  B.

2  ".

Baden.  Uebereinkunft  mit  diesem  Hose  wegen  weckselseitlger  Uebernahme  der  Vaganten  und  anderer
usgewiesenen.  287.  «

Balern.  Gleiche  Uebereinkunft  wie  mit  Bäden,  287.

Bau=  Departement.  Das  Ober-Hofbau-Departement  wird  provisorisch  mit  der  K  Hof-und
Domänen-Kammer  vercinigt,  355.  Die  Aussicht  über  das  Privat-Bauwesen  in  den  deiden
Residenzen  und  in  Canustadt  wird  dem  Residenz-Polizel=  Mimsierium  überkragen,  edend.

Ban=  und  Garten=  Zaise  Die  Licserungen  und  Vergleichungen  mirt  dieser  Casse  betr.  30.  Ingl  die
Forderungen  an  dieselbe,  120

Bau=  Uebersch  äge.  Sollen  zurükgegeben  werden,  wenn  sie  nicht  nach  dem  gesezlichen  Decimal-Mass
berechnet  sind,  312.  .  ·«

Beginn-.sidnigtiche.Verordn-dieFormderqulichenBetichteuadVotttägeanveuKönigs-addie

  hbbern  Stellen  betr.  407.  «

Berichte.  In  welchen  Faͤllen  solche  durch  Estaffetten  zu  befoͤrdern  sind,  113.  Form  der  amtlichen  Bepichte
  und  Portrage  der  Koͤn.  Beamten  und  Bebdrden  an  den  Koͤnig  And  an  die  boͤhern  Eitlen,

  407  f.  ·-«Besoldungen.NeuangcstcllteDienek,derenDienstksakommennichtüberisost.bemägt,sindvondet


BesoldunqösTarestebnomWieesbeieinerGehalts-Verbesserungderselbenzudalten,

  ebend.  F.  2.  Wann  die  Besoldungs-Tare  einzuziehen,  ebend.  F.  5.

Bler.  Einstweilige  Aufhebung  des  Einfuhrgolls  von  demselben,  344.

Brandlchadens  llmiage.  Anordnung  einer  neucn,  77,  Wann  solche  zu  bezahlen,  ebend.  Formulat
der  Repartirions-Urkunde,  ebino.  Beil.

Branntwein.  Erhdbung  des  Ausfub:zolls  vom  Fruchtbranntwein,  343.  Einstweilige  Aufbebung  des
Einfuhrzoll  von  demselben,  344.  Verbot  des  Branntweinbrennens  aus  Grundbunen,  (Kartoffeln)
5345.  Erneuertes  Verbot  des  Gebrauchs  lüpferner,  wenn  gleich  verzinnter,  Kühlrdhre  beim
Branntweinbrennen,  355.

□

 

C.

C(ensur:  Wesen.  Das  Ober-Censur-Colleglum  wird  dem  Departement  der  ausw#rtigen  Ange

legenheiten  untergeordnet,  71.  ,
ChiungemWadsiebeidenkandvogkciårkkichmMkdicinalsVisitqkioncnqukechnendütfea,t53-Cocarde.
  K.  V.  Die  Würktembergische  Cocarde  detr.  412.
        <pb n="445" />
        421

Colleglal-Veirfassung.  K.  Normal-Ber.  Dle  BVereinigung  der  Collegĩal-  VBerfassung  mit  der  seltherlgen
  Geschaͤfts-  Bebandlung  bei  den  Departements  des  Innern  und  der  Finanzen  betr.  220.
Communen.  Etrichtung  eiuer  General-Behoͤrde  das  Schuldenwesen  derselben  betr.  120.  401.  Was
sie  bei  der  gegenwärtigen  Fruchtiheurung  wegen  Anlegung  von  Frucht-Vorräthen  2c.  zu  brobachten
  haben,  44.  402.  412.  Vorlaͤufige  Legitimation  zu  den  dißfalsigen  Geld-Aufnahmen,  345.
C(ommun=  Kechnungewesen.  Trennung  der  Commun=  Rechnungs=  Reolsorate  der  Oberämter  Ellwangen
  und  Crallsheim,  45.  —  Brakeuheim  und  Heilbronn,  78.—  Rotrenburg
und  NMagold,  207.  —  Sulz  und  Horb,  so  wie  Gerabronn  und  Mergentheim,  2453.
Normativ  wegen  Abrechnung  der  Forderungen  der  Gemeinden  an  der  schuldigen  Steuersamme,  69.
97.  Regulanv  über  die  Kostens-Anrechnungen  bei  den  kandvogteiärztlichen  Medic.  Vistrationen
151  f.  Die  Arbceitsherichte  der  Comm  Rechn.  Revisoren  sollen  künf'ig  nur  alle  halbe  Jahre  auf
Georgii  und  Martini  erstat:et  werden,  379.
Comprom:ᷣ  8—  Gen.  Ver.  Das  Compromittiren  auf  die  Oberamts-  Gerichte  betr.  125.  S.  Oberamis-
  Gerichte.
Confereng·  Uinisterium.  Hort  auf  eine  eigene  Staatsbehoͤrde  zu  bilden,  3552.  Vertheilung  von  dessen
  disherigen  Geschäften,  401.  «.  ·«
(o.po:akienea.EntchmngtiaetGtaekelsBebbkdedasSchuldmweseadnsklbeshetr.120.Auslegung
vancachnBockäthmxc.MVekgLCommmmk
crlmlaatssvzktchtohatkklr.A.Gka.9)ec.über-ingleichfdkmigesVetfabkeubeiVollziehuagdetToi
d

 

esstrafen,  117.  Das  Ober-Appellations  ·  Tribunal  wird  provisorisch  als  privilegirter  Criminal-Gerichtastand
  für  die  der  K.  Souvera####tät  unterlborfenen  vormaligen  Reichsfürsten  und  Grasen
onst.uit,  231.  *r1v
D.

Departements,  Departements,  MinlKterien.  Verhältnisse  derselben  gegen  den  Kön.  Gebeimen-Ratb,
  346.  Benenaung,  Geschäfiskreis  und  Berauswortlichkeit,  330.  f.  Titel  der  ersten  Mie
misterial-  (bisher  General)  Seretärs,  400.  Form  der  amtlichen  Berichte  an  die  Kanzleistellen,

m—  f.  Formular  ceines  Erlasses  von  einer  Kangleistelle,  411.  (Vergl.  Finanz=  Depark.,  Justizepartem.
  ic.

Deserteurs.  General-Pardon  fuͤr  alle  von  der  K.  Urmee  desertirte  Unter-Offiziers  und  Solda-L
  304

„  6.  ·
Pläten-  und  Reisekosten.  Regulativ  was  an  solchen  dei  den  Landvogteiärztlichen  Medicinal-Bistrationen
  angerechnet  werden  darf,  151  f.  "  «
Dinkel.ErddvnagvesAndkuhkzollspoudemiclbeu,343.CmstweiligeAufbebnngdetBetlaufhsccisk
und  des  Einfuhrzolls,  544.  »  «
DtspeniatsouemWieeölünfcigmitdenDifpenfauonösGefachesmiadckiåhkigkkJükstlichek,szßh
chekuaoAvelichckGuwhcsizckameigeneVekmdgenøschalcanggehaltenwetdeafoll,ö79.

E.

Einfahr  ʒoll.  S.  Zoll.

#Emngabe  .  (Duttschristen,  Memorialien  2c)  Bei  den  an  Se.  Koͤn.  Malest.  unmittelbar  gerichteten
Eingaben  soll  der  Gebrauch  des  Stempelpapiers  unterbleiben,  366.

Eingange:  Held.  Einstweilige  Aufhebung  desselben  bei  dem  Pieh,  das  zur  Einfuhr  gewisser  Fruchtgattungen
  dien,  344.  «  »

Einkom.Erhöhun»dcsAusfabtzollsvondemcelbcmZEI.StastwetltgeAufbebungdckPekkqufssAcs
cise  und  des  Einsnorgelts  „344.  ·  »  «

Erbsen.  Erbdhung  des  Ausfuhrzolls  von  denselben,  343.  Einstweilige  Aushebung  des  Einfuhrzolls,  344.

Erdbirnen.  S.  G#nbirnr  6  ·

EtndtcsthekalstäescksptfükdaöJabctöt6.»töd.»  «

EjtassemmJuwelcheusällcusolcheiükamclscheBettchteuudAnzeigeuzagebkanches,us-
        <pb n="446" />
        422

Famillen-  Register.  Wer  solche  bei  Personen,  die  von  der  Confession  der  Pfarrei  ihres  Wohnorit  disseutiren,
  zu  fähren  habe,  251.  "
Feuerberichte.  In  welchen  Faͤllen,  und  wie  solche  kuͤnftig  zu  erstatten,  356.
Seuer-  Polizei.  Einschaͤrfung  der  dißfalsigen  Geseze,  2a1.
Sinans=  Departemenr,  Sinanz-  Ministerium.  K.  V.  Die  Geschäftsfährung  bei  diesem  Departem.
«  dett.199."0eaetal-inaazsColleglnm,ebend.Vereiniaagdek  CollegialiVekfassatg
nichts-seitherigenGeschftsiBebqndlungundBildungeiaesinauzsCollegiotIs,220.
Geschäftslteiödesselbem22i.Zusammen-rittundBekhöltaißgegendendepaktemeatstef,
272.Geschökgkkeidesiaanstinistekiums,350.TitelvcöecsteuMinistetiathkm
-r#orgg  B.  Die  Weglaffung  oder  Veränderung  des  Worts  „General“  bei  den  Finapzbehrden,
  402.  «
FlsgelsAdiutany"DieseBenenm-ngbdktkånftigaaf,359.  —
sorstsundJadxwesemDieSektiondethonfoksteüberaimmtfükdiesaksnftdieseschäb
«  tedesOekstsJögetmeistettAmts,insofernsolcheNOLaaOJagdwesenden-essen-399.WeimdißfalsigeBcstimmuageauadVekhåltnissezamK.Hqsiögenmistemmt,ebend.V.Hos1ågmi,

Frankreich.VorsichtAj-MqaskegelawegenvckaussrankkecchkotpmeaveaSchaathhDie  französsischenReluitionssunvContributions-Gelderwerde-IzuTilgangdexStaatsschuldcubestimmt,

147.Ohneehrt-amtlichenReisepaßvatfniemandIndukti-FrankketchflcbcadenKbkr.ckuppns
ehen,  394.
geachibtenn#nwen.  S.  Branntwein.  ,
Früchte.  Abgabe  von  berrschaftlichen  Früchten  an  hülfsbedärftige  Oberämter  und  Orte,  163.  200.
225.  223.  245.  261.  268.  272.  305.  316.  332.  Belehrung  wegen  der  auf  manchen  Aekern  sich
eigenden  rielen  Schnecken,  320.  Polizei=  Ver.  in  Bezichung  auf  Ruß,  Mutterkorn,  Schwindell
aber  und  Kornraden  bei  den  ditzjährigen  Früchten,  331.  K.  Gen.  V.  wegen  der  Fruchttheurung,
  343.  Erhöhter  Ausfuhrzoll  verschiedener  Nahrungsmittel,  343.  371.  40z.  Cusiwelige
Aufbebung  der  Verkaufs=  Accise  und  des  Einfuhrzolls  von  gewissen  Fruchtgattungen  2c.  334.  An.
legung  von  Fruch!  Vorräthen,  ebend.  Vorschriften  wegen  des  Frucht=  Aufkaufs  3)5.  40.
Wiederholte  Aufforderung  zu  zwekdienlichen  Maasregeln  gegen  den  Fruchtmangel,  412.
Guhrleute.  Einschärfung  der  Vero,dnungen  geten,  das  unbdefugte  Mitnehmen  von  Reisenden  und  Gepäte
  auf  Postwagen=  Routen  161.  Strase  im  Uebertretungsfall,  ebend.
bhärsten  und  Grafen,  medlatistrte.  Ibr  Verein  wird  ausfgeboben,  und  der  Recurs  an  auswismige
1  Hbfe  verdoten,  137.  Dißfalsiges  Dehortstorium,  ebend.  Nähere  Bestimmung  desselben  ###
Hinsicht  auf  die  teutsche  Bundes-Versammlung,  363.  Das  Kin.  Ober-Appellations-Tridunal
wird  provisorisch  als  privilegirter  Criminal-  Gerichtsstand  für  dieselben  constituirt,  251.  Wie  cs
künftig  mit  ihren  Dispensations=  Gesachen  um  eigene  Vermbgens=  Verwaltuug  währcud  der  Minderjährigkeit
  zu  halten,  370.

G.

Gantsachen.  In  solchen  darf  auf  die  Oberamts-Gerichte  compromittlrt  werden,  126.  Was  weiter  dißsalls

  zu  beobachten,  127.  ê55

Seheime  Cablnet=  Secretär#sNDenselben  wird  ihr  Rang  vor  den  ersten  Ministerial=  (bister  General,)
Secretärs  vorbehalten,  401.  ·««  ·

GeheimesRath.-Kdniglichek.DaoK.St-aks-MtncstcrcumekhöltdteBeamnung«Gebe-·meä
Rath“  und  bildet  die  oderste  Staats=  Behdrde,  337.  Anzahl,  Ernennung,  Entlassung,  und
Pensionen  der  Mitglieder  desselben,  ebend.  Direktorium,  ebend.  Geschäftskreis  und  Verhälmm
gegen  die  Departements=  Minister,  343.  401.  Benennung  der  Mitglicder  und  Prädikat  derselden,
552.  K.  V.  den  Titel  eines  K.  Geheimen  Raths  dhetr.  401.

Geistliche.  S,  Kirchenwesen,
        <pb n="447" />
        423

Geisilcher  Ve  fir  die  Katholische  Kirche.  Erhätt  könfilg  die  Bemennung  „Kathelischer.  Kis-.

  Demut-vo-General.

  K.  V.  Die  Weglassung  oder  Veränderung  des  Worts  „Beneral“  bei  verschiedenen  Civil-.Beanmtungen

  betrt.  401.

heneral-  Adjutant.  Diese  Benennung  hört  lanfti  auf,  359.

zenet  al-  Directorium  des  Innern.  S.  Innere  Administration,  Depart.  des  Junern.

deneral-Pardon.  S.  Deserteurs.

General-Sekretaͤrs.  Diese  Benennung  hoͤrt  auf,  und  wird,  nach  Verschiedenheit  der  Departements
durch  andere  Titel  ersczt,  400.

Gensd'armerie.  Dienstperpichtungen  derseibent  —  1#½

Gerste.  Erhdhung  des  Ausfubrzolls  von  derselben,  355.  Cinstweilige  Aufhebung  der  Verkaufs=  Uceise
und  des  Einfuhrzolls,  344.  Ausfuhrgoll  von  der  Kochgerste.  (Ulmer-Gerste)  40.

Geschwüre  bei  den  Schaafen.  Belehrung  darüber,  und  Mittel  dagegen,  276.  .

Gewehr-«V·khelmllchnns.Königl.BegnadiguagsämtlichekdeßwegenvemnbeiltekPetsoncn,367.

Gratlallen.  Einschärfung  der  Verordn.  wegen  der  Gratial-Gesuche  von  Militärpersonen,  40,

SGrundbirnen.  (Erdbirnen,  Kartoffeln)  Erhdhung  des  Ausfubrzolls  von  denselben,  3653.  Einstweilige
Aufhedung  des  Emfuhrzolls,  344.  Verbot  des  Branntweinbrennens  aus  solchen,  345.

H.

Gaber.  Einstweilige  Aufhebung  des  Einfuhrzos  von  demselben,  344.  Erhsßhung  des  Ausfubrgolls,  371.

SOandwerker.  Kein  Sceinhauer,  Maurer,  Zimmermann  ctc.  soll  künftig  das  Meisterrecht  erlangen  konnen,
  der  nicht  die  Anwendung  des  Decimalmaaßes  versteht,  312.

Ganderer  (Lohnkutscher).  Sollen  keinen  mit  Eurapost  Reisenden  vor  der  gesezlichen  Jeit  weiter  fübren,
.  Strafe  im  Uebertretung  fall,  ebend.  Die  Einführung  ständiger,  auf  bestimmte  Tage  festgesezter,
  Haudererfahrten  auf  Postwagen=  Routen  wird  dei  10  Rehlr.  Strafe  verboten,  101.

Gebammen.  Was  sie  bei  den  Landvogteiärztlichen  Medicinal=  Visitationen  anrechnen  dörfen,  1°/3.
Gebühr  für  die  Prüfung  derselben,  ebend.  Einschärfung  der  Verordn  gegen  zu  frühzeitiges  Entfernen
  gestorbenen  Wochnerinnen  aus  ihrem  Sterbelager  und  Zimmer,  319.  Strafe  der  Hedam
men,  die  ihre  Pflicht  dabei  versäumen,  ebend.  «  «

HlkkemTkhbbaagdesAuöfuhkzolldvon-demselben,,343.cinstwkiligeAufbebnndesEiufubrzolls,Z.-44.

Hof-IadDomamen-Kammek.Präsident,353.DasbiöhmgecbekipoausDepattkinentwttd«
provisorisch  mit  dieser  Stelle  vereinigt,  355.

ofgericht.  Justizbeboͤrde  fuͤr  die  Hofdienerichaft,  564.

ofjagerei.  Wird  einem  Hofjägenrmeistert  untergeben,  der  in  dieser  Hinsicht  dem  Oberhofmeisterstaab
  untergeordnet  ist,  364.  Geschäftskreis  des  K.  Hosjügermelster-Amts  und  Verhältniß
  zur  Section  der  Kronforste,  300.  «

Hofstaat,Kdnigliche-.Anordnung  eisestbetisoftstbi  als  vorgesezter  Zenrralstelle  für  den  gesamten
  Hofstaat,  563.  Muglieder  und  Beistzer  desselben,  ebend.  Verzeichniß  der  demiclden  untergeordneten
  Stellen,  364.  Präsident  und  übriges  Versonale,  ebend.  Das  dieberige  Oberhes'#
marschallen  =  Amt  und  die  Oberhofdkonomie-Commission  werden  aufgehobrn,

.  ebend.  Titel  des  General-Secretaͤrs  des  Ober  ·  Hofraibs,  401.

Gof=  Theater.  Termm  zu  Eirsendung  der  Recchnungen,  299.  Die  Direction  des  Hof=  Theaters  wird

provisorisch  dem  K.  Ober=  Höfrath  untergeordnet,  364.  «

J.

Innere  Abministration,  Deparkement  des  Innern.  Sämltche  Gegenstände  der  Landes=  Polizei  a  erden
  wieder  diesem  Departem.  und  namemlich  der  Sekrion,  deor  Jonern  Adminiü#  lon
Kebdeilt=  71.  115.  Ausnabme  in  Betreff  der  Residenzen,  ebend.  Cech#tung  eiener  Geeral,
8  choͤrde  das  Schuldenwesen  der  Comimunen  and  Corporationen  betr.  120.  K.  V.  über  die  Ver-16.
  (2)

E
—
        <pb n="448" />
        444

waltung  und  Geschäfts  Bebandläng  beim  Departement  de  Jnnern,  205.  Beneral-  Direltrrium
  des  Innern,  ebend.  Veretnigung  der  Collegial-Verfassung  mit  der  seitberigen  Geschafé
  Bebandlung,  220.  Bildung  des  Ober-Regierungs-  Collegium,  ebend.  Geschaftekrei
  deliclven,  221.  Zufammentritt  und  Verhälin#g  gegen  den  Departements-Edef.  222.
Geschäftekrais  des  Ministerium  des  Innern,  320.  Trcl  des  ersien  Ministerial  Secretärs,
rns.  1  die  Weglassung  oder  Beränderung  des  Worts  „General“  dei  den  Cwil=  Bep#
en  -  r.  r—□—  -
DaimyanDieGustaanverfoflgeldetiuouim222322.386.WelcheNotizeudieObetömeks
in  ihren  Berichten  wegen  Aufnahme  von  Wahnsinnigen  beizubringen  daben,  223.

Justiz-Wepartement.  Geschäftskreis  des  Justize  Ministeriums,  369.  Titel  des  ersten  Ministerial
  =  Secretärs,  401.  «

—PtovsmtialsJusttzscollegmhZ-Geu.Pek.d-ßauchinsolcheaRechtsstteitigkeiten,welche
vvkdltstCollegieageeignetsind,aufdiePhantom-Gerichtekompromittinwekdendarf,125.
Was  dabei  zu  beobachten,  126.  Einsendung  einer  General-  Tabelle  uͤber  die  abgehenden  und
noch  bleibenden  Prozefse,  127.

K.
Rernen.  Erhdbung  des  Ausfuhrzolls  von  demselben,  343.  Einstweilige  Aufhebung  der  Verkauss=  Acse
  und  des  Cinfuhrzolls,  344.,  ,Q  —  -  -
Ritchenbuͤwer.  Wer  solche  bei  Personen  zu  fuͤhren  habe,  die  von  der  Confession  der  Pfarrei  ihret
Vohnorts  dissentiren,  231.  #  «
Klkchenwesm(üvetvqupt.)Ministeriude-sytcheasusvSchucwefesÖsåRGeschäfts-MisdssselbemöshTgteldeserstenMissstenalsSeerjäks«,wi.
  ·

—  Ratteunsches.  Pastoral=  Concurs=  Prüfungen  der  Geistlichen,  20.  Studienlauf  der  Candidaten
des  geisilichen  Standes,  156.  Stipendien  für  dieselben,  ebend.  Der  katholische  geistliche  Rach
erhält  kunfeg  die  Benennung:  Kathollscher  Rath,  305.  «--pkokkskmuchkp.(«p«qzktqch«qipetischesIsadtefonmkFIQAkkord-h

  dceäulassaaq  samstdiuftfn
  ver  Theologie  in  der  protestantischen  Kirche  und  die  Bewerbung  um  Geistliche  Srellen  dekreffend,
  s-Klei.AnweisungokasleebquuudinsbesondqedeuhauvelmftMeesvmeudett,s.Kennzeiwa


aͤchten  Klee-  und  Steinklee  -Saamens,  6.

Rochgerne.  S.  Gerste.  4  ,  ,

KönigManiiest,dasAbstetbea.Sk.Mai.  Abs-is  Indes-ichs-wddeuskegteruaglssamn'

«  Sk.MajäsduigWilhelmshenzszdysglipeTirulatnhedendBeidenaumittels«
baren  Eingaben  an  Se.  Koͤnigl.  Maj.  unterbleibt  s  der  Gebrauch  des  Stempelpapiers,

4  366.  Ss  der  amtlichen  Berichte  und  Vorträge  an  den  König,  407.

HRômgliches  Jauß.  Das  Ministerium  der  K.  Hauß-Angelegenheiten  wird  mit  dem  Depart,  der  auswärtigen
  Augelegenhelten  vereinigt,  71.

HKöniglicher  Sofstaat.  S.  Hofstaat.  .  «-KornkadesuWeswegesSäishuunvesGetkpivesoyudenselbeasubeobachteu,335.



Kriegs-Dep«ktemem.Oeschäfksktsdessrteqsmuistekiumh350.·(V.Akt-net:c.)

Kriegsprästationen.  Berechnung  über  die  von  Oestresch  erhaltenen  Vergütungen  und  über  den
Destend  der  Landesconcurrenzien  =  Hauptkasse,  51.  Weitere  Abschlags-=  Koolac,  und  Verfügung
darübe  ·

ks99s  .  -  -
Kühlköhrm.ErneaektesVerbots-gendesGebkauchhcpfetsmImuqtelchuchvmisatmsüpli
tdhkeabeimBrauntweiabkeuaeu-sss.
Künste.OffemlicheAusstcllnnqsonst-Werkes-s«tw.

L.

 

Caͤngenmaas.  S.  Maas.
        <pb n="449" />
        425

Candstande.  S.  Staͤnde.

Landvogtel-erzte.  S.  Aerxzte.

leunenants.  Sind  könftig  von  der  Austellungs=  Tare  frel,  490.  .

stimm-crdsbssgdedsnsfuhtzolövoudeusclbcI,-W.·Clastweillgesvfbebmgdes.ciufnhtsoss,M.

Mungenwurm  der  Schaafe.  Belehrung  darüber  und  Mittel  dagegen,  276,  ·

M.

Maas,  Maas-  Ordnung.  Erinnerung  .  euer  Befolgung  derselben,  insbesondere  hinsichtlich  des
ängenmaases,  311.  Die  Dechkmal  =  Eintheilung  des  Schuhes  und  der.  Ruthe  wird.  beharr#,  ebd.
Gedrauch  der  Schacht-Ruthe  bei  körperlichem  Maas,  ebend.  #.  J.

Malz.  Ausfuhrzoll  von  demselben,  402.  .

Abweide  psisitattoacm  Refgulatfv  üpndiesosteasssntechanggeudecdenlwihogteiötztllchenMes

tctttatioueu,151.  .«  ’.

JMedchnaliwesemPocsichtösMaäskegeluwegenderustetdenSchaaftabmscheadeuskaukpcitem
61.183.BelebtundatübetuavMiml  dafeguh  275  f.  Verordn,  gegen  zu  frühzeitiges  Ente
fernen  gestorbener  Parenen  von  dem  Sterbelager,  319.

Mehl.  Erbbbung  des  Ausfuhrzolls  von  demselben,  343.  Einstweillge  Aufhebung  des  Einfuhrzolls,  3443.

Milledr.  Enschseefang  der  Perordn.  in  Betreff  der  Gratial-  Gesuche  von  Militärpersonen,  49.  Neu

«  angestellteLiegt-sam-sind-vondetAnstellungs-Torefrei,.«00."(V.Akmee2e.)

Mlnisterlal.  Srcträ#  K.  V.  Die  Titel  der  ersten  Ministerial  -Cbisher  General-1  Secretärs  der
treffend,  400.  «

Münze.W«k-angvot  felschen  Sechekreuzer=  Stücken  und  Thalern,  90.  207.

Murterkorn.  Was  wegen  Säuberung  des  Getraides  von  demselben  zu  beobachten,  333,

0.

Oberämter,  Oberamtleute.  Obllegenheit  derselben  bei  Vollzlehung  der  Todesstrafen,  117.  Woas  sie
bei  den  Landvogteiärztlichen  Medicinal=  Bifiratlonen  zu  heobachten  und  anzurechnen  haben,  151  f.
de  ihrer  amtlichen  Berichte  und  Wortraͤge  an  den  Koͤnig  und  an  die  hoͤhern  Siellen,  403.
oruinlare  dazu,  408  —  411.  ·
OberamtciAekzte.S.AeI-zte.  .  .  ,.

Oberamts-  Gerichte.  K.  Gen.  Ver.  Das  Compromittiren  auf  dieselbe,  mit  oder  ohne  Vorbehalt  der
.  Qippellatjosbetk.125.Weiteredißfqlsiquotschkifktu,walks-.on  «  ·
0bekscmsatscollegiunr.S.Censakwesen."  ·,  »

Ober-  Hosbau-  Departement.  S.  Baudepartement.

Oberbo  Marschallemam#,  S.  Hofstaat.

Oberhof.  Gekonomie-Tommißion.  S.  Hofstaak.

P-·



*

 

 

 

ber=  Negierungs=  Lellegium.  S.  Innere  Admmistration.
Sestreich.  Berechnung  öber  die  von  der  Kaiserl.  Oestreichischen  Reglerung  erhaltenen  Vergötungen  für

 

 

 

 

Militckr=  Verpflegung,  31.  9°9.  ,  ·.
Orden.  Wenn  solche  von  Sr.  Kön.  Mai,  aus  elgener  Bewegung  ertheilt  werden,  ist  keine  Tare
anzusezen,  400.
P.

Passe.  Gebdren  t1  44n  Geschäftskreis  der  Section  der  innern  Adminfstration,  113.  Die  Beglau-"
  bigung  der  Pässe  für  das  Ausland  hat  der  Minisier  der  auswärtigen  Angelegenheiten  zu  besorgen,
  7*  d6  oberamtlichen  Reisepaß  darf  niemand  zu  den  in  Frankrenlsh  ehenden  4.  Truppen
  gehen,  304.  .  «  «
spastowcs  komme  sptüfunngJpcüfunqem
.,cs)«
        <pb n="450" />
        426

Eegeubrenehen  der  Schaafe.  Vorsichts-Maasregeln  dagegen,  61.  167.  -.
ouzehpolizei-Vekotdnnngen.BekaaakmachuaeinerzuJusbkubbercuögefommeumdiebsi
und  Jauner-Liste,  Beil.  zu  Nr.  2.  Enschärfung  der  Feuer-Politz  ——  21.  Aussezung  einer
Belohnung  auf  die  Entdeckung  eines  Staaksverbrechers,  nebst  dem  Signalemcat  deffelben,  235.
Uedereinkunft  mit  den  Hfen  von  Bafer###und.  Baden  wegen  wechselsciuiger  Uebernahme  der
Vaganten  und  anderer  Ausgewiesenen,  237.  Verordn.  in  Beziehung  auf  Kuß,  Mutterkorn,
Schwindelhaber  und  Kornraden  bei  den  dißjäbrigen  Fruͤchten,  335.
Polizei-Ministerium.  Aufgeboben,  und  sein  Geschaͤftskreis  mit  dem  Ministerium  des  Innern  vereinigt„
  71.  115.  Die  Keizung  der  Polizei  in  den  Residenzen  wird  dem  Ministerium  der  auswärtigen
  .  enheiten  bertragen,  ebend.  «  »  .-PostwesemkiepokkomvaöK;Anneekokpsqukankeich,«t.Diese-Etwaseinekcrtkapostkeise

durchaudckekbetk..62.BekanatmachunsinBetkcssuadestellbaketPostwachissketonksiückoJs.
247.  Verbot,  Wachstaffent  mit  der  Post  zu  versenden,  65.  91.  Den  Gebrauch  der  Estaffetten
für  amtliche  Berichte  und.  Anzeigen  ber.  113.  Gegen  die  unbefugten  Fuhren  und  Haudererfahr--ten,
  161.  Herabsezung  der  Postwagen=  Passagier-Tare,  ebend.  Tägliche  Diligence  zwischen
Stutrgart  und  cunwibsburg,  ebend.  Annahme  der  Postwagen=  Effecten,  200.  Posiortofreiheit
  der  Sanst-brelcearsb.  296.  Ingl,  der  milden  Beiträge  für  die  in  diesem
kerschlag  Verunglückte  „305.  K.  V.  Das  Geheimnig  der  Posten  heilig  zu  dalabr

  durch  We
ten,  394.  agsr  eschseden  bei  dem  K.  Postwesen  abzuändernden  Benennungen  beireff.  edend.
Ober,-Postdirektien;  Ober-Postdirektor,  ebend.  Das  Postwesen  wird  unter  das  Departemene

  des  Innein  gestellt,  3530.  394.  Erhdhung  der  Entsernung  zwischen  Pfalzgrafenweiler
  und  Nagold  auf  eine  ganze  Station,  395.  -  ««

VkoviuclalszstlzsCollegiesr.S.Juis-Depackem.  .,

DHefungen.  Pastoral-Concurs-  Prüsungen  der  katbol.  Geistlichen,  29.  Concursprüfungen
der  kathol.  Schullehrer  und  Schulkandidaten,  ebend.  Ingl.  der  evangel.  deutschen  Schullehrer,
Schulprovisoren  und  Incipienten,  120.  371.

R.
Rang,  Range-  Orènung.  Den  Geheimen  Cabinets  =  Secretärs  wird  ihr  Rang  vor  den  ersten  Ministe-„rial,
  (bisher  General)  Secretärs  vorbehalten,  401.  Der  Rang  der  bieher  charakterisirten  K.
Geheimen  Räthe  wird  denlelben,  bei  Ablegung  dieses  Titels,  vorbehalten,  402.

Negierungeblatt.  (Staats=  und)  Bexahlung  und  Bestellung  desselben,  30  130.  165.  370.  206.

Noggen.  Erhbhung  des  Ausfuhrgolls  von  demselben,  345.  Einfiweilige  Aufhebung  der  Verkaufs-Aecise
  und  des  Einfuhrzolls,  345.  »·  «»»   .

Ruhr  bei  den  Schaafen.  Belehrung  daruͤber,  und  Mittel  dagegen,  276.

Nuß.  Was  wegen  uberung  des  Getraides  von  demselben  zu  beobachten,  337.

·r%  S.

Schaafe.  Vorsichtsmaatregeln  *  der  Pockenkrankbeit  derselben,  61.  183.  Belebrung  bber  verschie-·
  dene  Krankheiren  der  Schaafe,  namentlich  die  Ruhr,  den  Lungenwurm,  die  Wassersacht  und  Geschwüre,
  nebst  Mitteln  dagegen,  275  f.  "  «
Schachttuthr.Wasdarnaceksuvekstehea,·undwmsolcheszngebkaychenlehzth  ·  ·
Schneken.  Belehrung,  wie  die  auf  nanchen  Ackern  sich  zeigenden  vielen  Schneken  zu  vertilgen,  320.
Schreiberel  Wesen.  Eingabe  der  Stände  „Versammlung  wegen  des  Schreibereiwesens,  391.  Dcret
Lan  eine  deshalb  niedergesezte  K.  Commission,  3y72.  Worauf  dieselbe  vorzüglich  ihre  Untersuchung
zu  richten  habe,  393.  «
Schullehrer,  Katholische.  Concursprüfungen  derselben,  29.  »
—  Protestantistbe.  Concursprüsungen  der  deutschen  evangel.  Schullebrer,  Schulproriforen.
und  Incipienten,  120.  571.  Nachricht  von  der  Preis:  Auarbellung  an  dieselbe  für  das  J  1316.
und  von  der  neuen  Preis-usgade  für  das  J.  1516.  197.  Verordn  Die  Schullehrer-Con-
        <pb n="451" />
        ferenzen  betr.  204.  Obliegenheit  der  ConferenzDirektoren,  ebend.  Jaͤhrlicher  Bericht  über
dee  stan  der  Gonferensea“  205.  Verzeichnig  der  Direktoren  und  Orte,  wo  die  Conferenzen
--  en  werden,  312  f.  366.  .  -
Schulwesen.überhqupk.)MinistekismdessikchessuudSchulwesens-ZUGeschäka
kreis  desselben,  351.
—  KKatholisches.  Verordn.  den  Uebertritt  der  Elementarschuͤler  zu  den  lateinischen  Lehraustalten
  betreffend,  371.
—  Hrotstantisches.  Ver.  wegen  des  Alters  der  in  die  Schulen  aufzunehmenden  Kinder,  204.
Schwindelhaber.  (Dippelhaber.)  Was  wegen  Scuberung  des  Getraides.  von  demselben  zu  beobachten,

  335.  «

Scortattonen.  Einschärfung  der  Verordn.  wegen  Bestrafung  der  zweiten  Scortations=  Vergchen,  320.

Statskassen.  Normativ.  die  Abrechnung  der  Forderungen  an  dieselben  an  den  schuloigen  Steuern
betr.  97.  521.  Die  General=  Staatskasse  deist  künftig  Haupt  =  Steatskasse,  die  enesel-Domantal-
  Tar=  und  Stempelkasse,  Domanial-Tar=  und  Stempel=  Hauptkasse.  die
General=  Steuerkasse,  Ober-  Steuerkasse,  402.

Staats-Ministertum.  Organisation  des  Bureaun  von  demselben,  1956.  K.  V.  den  Geschäf'skreis  des
Staats-Mimisteriums  betr.  219.  Dasselbe  erhäu  die  Benennung  „Geheimer  Rath“  und
wird  neu  organisirt,  37.  S.  Geheimer  Rath.

Staatsrath.  Hörk  auf  eine  eigene  Staatsbehörde  zu  dilden,  352.

Saund  Regierungs-Blatt.  S.  Regierungsblatt.

Staatoschuiden.  K.  Starut  für  die  zu  Tilgung  derselden  neuerrichtete  allgemeine  Staatsschulden---Zahlungskasse,
  145  1  Konds  dieser  Kasse,  147.  Art  der  Verwendung  derfel#en,  143.
Direcions=  und  Verwaltungs=  Bebdrden,  149.  Personale  der  Commission,  155.  Aufforderung
die  Ablesung  der  Capitalien  beir.  195.  205.  Nachricht  von  den  Operationen  der  Casse.  205.
Benenaung  derselben,  402.  1  .  .

Staats-Verfassung-Belehrung,denGangdethisbckigeuUnterhandlungenübek«eineVekfassuagdeJ
Koͤnigreichs  betr  255-  Der  K.  Geheime  Rath  ist  vorzugsweise  zur  Aufrechthaltung  der  Landes,
  Berfafsung  verpflichtet,  347.

Staͤnde.  Staͤnde-  Versammlung.  Stilir#n  und  Eingaben  der  Stände  fn  Seeuersachen,  165.  1476.
Staateministerial-  Rescripte  hierauf,  176.  161.  Ingl.  den  Gang  der  blsberigen  Unterhavdlungen
über  eine  Verfassung  derr.  255.  Wahl  eines  prootforischen  Präfidenren,  nebst  der  Königl.  Bestätigung,
  537.  Vertagung  der  Stände-Persammlung,  330.  Gagade  wegen  des  Schretbereiwesens,

  391.
Standes,-  erhshungen.  Wenn  solche  von  Sr.  Kdn.  Waj.  aus  eigener  Bewegung  geschehen,  ist  keine
  Tare  anzusezen,  400.
Steinklee.  S  Klec.  »  .
Stempelwesen.  Bei  den  unmittelbaren  Eingaben  an  Se.  Kön.  Majest.  unterbleibt  künftig  der  Gebrauch
  des  Stempelpapiers,  505.  Das  General-Stempelam  heiße  künftig  Stem-«
  pelamt,  402.
Sterbelager.  Ver.  gegen  zu  frühzeitiges  Entfexnen  gestorbener  Personen  von  ihrem  Sterbelager,  310.
Steuern.  Instrukrion  zu  Beitreibung  der  Steuer-Nükslände,  69  97  295.  Wiederholte  Verordn.,  die
Beitreibung  der  verfallenen  Steuers  betr  320.  Welche  Forderungen  an  der  schuldigen  Steucrsumme
  abgerechnet  werden  dürfen,  97.  Circulare  der  Sekron  der  Steuern  an  die  Oberämter,
die  Jadrosteuer  von  Georgü  132.  detr.  175.  Verordn.  den  Einzug  eines  Drittheuls  der  Jahrsé-.
  steuetbekk.295.EmgabeadetSkänvelnSteue!s:«achcn,S-Stände.  »«
Stipendiäkh  Stiftung  von  Sechzig  Stipendien  fär  die  Landidaten  des  Katholischen  Geistlichen  Stande
  1

Straͤflinge.  Kdnigl.  Begnadigung  vieler  Civil-  und  Militaͤr-Straͤflinge,  366.
Srrassenbau-  Abgöben.  Herabsetzung  des  Aus  angsgelds  bei  Reilen  ausser  Laads,  275.  Einstweilige
Aufhebung  des  Einganggelos  von  dem  Pieh,  das  zur  Elafuhr  gewher  öruch  gatrungen  dient,  3—7.
        <pb n="452" />
        i  E

tudien.  N.  B.  den  Sendienl##uf  der  Candldaten  des  katholischen  Geistlichen  Standes  betr  4##.  Jagk.
wegen  Julassung  zum  Studium  der  Theologie  in  der  protestunnischen  Kirche,  306.

Stuttgart.  Die  Leitung  der  Polizel  daselbst  wud  dem  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenbeiten
übertragen,  71.  143.  Ingl,  die  Nufsicht  uͤber.  das  Privat  -Bauwesen,  355.  Königl,  Stiftung
für  die  Armen  in  Stuttgart,  337.

T.

Taxen.  Die  ·  Verordn.  in  Betreff  des  Elnzugs  der  Anstellungs  -Taxen  und  der  Vermeldung  aller  Ausstände
  bei  den  Taren  überhaupt,,  werden  ei  brch  227.  1#  V.  Verschiedene  Bestimmungen

und  Milderungen  in  Tarsacheu  betr.  400  lee  Gesuche  in  Tarsachen  müssen  bei  der  Sectios

der  Steuern  angebracht  werden,  ebend.

Eheater.  S.  Hof-  Theater.

Tbierärzte.  Was  sie  bei  den  landvogtelärzliche  Medicinal-WMifsstationen  anrechnen  dürsen,  153.7  v  7

Tuel.  Kdalgliche  Titulatur,  327.  Bei  Chorakteren  und  Prädlkaten,  die  von  Se.  Kön.  Maj.  aus
eigener  Bewegung  ertheilt  werden,  ist  kein  Tar  anzusezen,  200.  K.  V.  Die  Titel  der  erstes

.  Ministerials  =  Secretärs  betr.  401.  Ingl.  den  Titel  eines  K.  Gebesmen  Raths  betr.  462.

Todeostrafen.  K.  Gen.  Ver.  Über  ein  gleichfrmiges  Verfahren  bei  Vollziehung  derselben,  117.

Torf.  Herabsezung  des  Einsuhrzolls  von  demselben,  320.

u.

Unlversitit  Ellwangen.  Prels=  Austheilung,  574,  .
—  Tübingen.  Preis-Austheilung,  338.  Perordn,  Die  Zulassung  zum  Studium  der  Theologie
  daselbst  detr.  305.)  «
Weramtsssekzte.S.Au-zxe.

V.

Vaganten.  Uebereinkunft  mit  den  Hoͤsen  von  Balern  und  Baden  wegen  wechselseitiger  Uebernahme
  der  Waganten  2c.  287.

Derfassung.  G.  Staats=  Verfassung.

Vleh.Belebrung  über  die  Anwendung  der.  Jollvorschriften  bei  dem  von  Janländern  im  Ausland  zum
Zwischenhandel  mit  dem  Ausland  aufgekausten  und  durchgeführten  Vieh,  137.  Einstwellige  Aufbebung
  des  Einganggelds  von  dem  Vich,  das  zur  Einfuhr  gewisser  Fruchtgattungen  dient,  344.

vet#eten.  Selsted  von  den  Producenten  selbst  zu  Kause  getragen  werden,  find  von  der  Accisgabe

  frei,  275.

 

W.

Wachstafssent.  Mit  der  Post  p  versenden  verboten,  65.  91.  -

Wahnsinnlsr.qudieObetmterirrihtenBettchteuwegeassfnapmedetsekbmisdass-senden
zu  bemerken  haben,  225.  "

Walsenhäufer.  Die  Geldlieferungen  werden  monirk,  14.  23.  339.  Ingl.  die  Verzelchnisse  über  die
Ausstände,  41.  Gen.  Ver.  Die  künfiige  Ablegung  der  Rechnungen  betr.  1687  f.  Revisions=Perdlenst,
  105.  Formulare  lit.  A.  B  und  C.  zu  den  Rechnungs-Urkunden,  194.  195.

waizen.  Soung  des  Auafuhrzolls  von  demselben,  343.  Einstweilige  Aufhebung  der  Verkauss=  Aecise
  und  des  Einfuhrzolls,  344.  ·

WasseksaditderSchaafr.Belehrungdarüber-nndMittelpugkgemLJJO

Weist-FormEkhbhuugvedAussuhkzollövondcmselbea,M.Eiastweiligeskufpebnngbrichst-pszolls,

  344
wllob#t##=  Deputate,  Wie  und  von  wem  solche  auszuschresben,  399.
        <pb n="453" />
        429

wchne##nen.  Einschãͤrfung  und  Ausdehnung  dei  Perordnungen  gezen  das  za  frbbgeate  Entfernen

38  t—  aber  nach  der  Entbindung  gestorbenen  Wöchnerinnen  aus  (hrem  Sterbelager  und
mmer,  419.

3.

Zehenten.  Verleihung  der  herrschaftlichen  Zehenten,  130.  Wie  es  wegen  der  Nachgebote  zu  halten,
ebend.  Die  Zebentberichte  sollen  mit  Anschlutz  der  Verleihungskosten  Verzeichnisse,  an  die
Cameral-Rechnungs  kanmmer,  die  Abschdzungs-Protokolle  an  die  Sektion  der  Krondomaiea  eingeschikt
  werden,  159.  Ertrags=  Tabellen,  ebend.

Belehrung  über  die  Anwendung  der  Jollvorschristen  bei  dem  von  Innländern  im  Ausland  zum
Zwischenhandel  mit  dem  Ausland  aufgelauften  und  durchgeführten  Vieh,  157.  Ein  fuhr  olls
vom  Torf  herabgesetzt,  330.  Erhddung  des  Aus  fuhrgolls  und  elastweilige  Aufhehung  des
Einfuhrzolls  von  gewissen  te.  und  Nahrungsmitteln,  365  344.  371.  Ausfubrzoll
  vom  Malz  und  der  Kochgeeste,  402,  4

Jollämter.  Werlegung  der  Ober-Zallverwaltung  zu  Ommenhe#m  nach  Neresheim,  Errichtung

Zoll.

eines  Oberzol  amits  in  Bopfin

Zuchthaͤußer.  Die  Werzeichnisse

Ablegung  der  Rechnungen  beir.  187  f.  Revisions  =  Veldienst,  195.
Swangs-Arbens,  Anktallen.  Vostportofreihelt  derselben.  296.

fingen,  ·
übe-dieAnsstävdemtveumouithär.Om.Pek.DieIü-fust

 

III.
Ort-Register.

 
      
 

Aalen,  260.  Dinkelsbuͤhl,  290.  Horden,  128.  r40.
Apfelbach,  38.  „
Aschen,  30685.  Edelfingen,  263.  Anittlingen,  290.  123.
Atenried,  123.  Eglofs,  335.  ,  5.
Ellwangen,  65.T  aufen,  225.  25.

 
 
  

„128.
,  115.
1

Cannstadt,  71.  113  W.

355.
Crailsheim,  45.  290.

  

Eppingen,  296e.
Ek.  365.

Leutkirch,  261.
Lindan,  200.
Kudwigsburg,  115.  161.

 

128.  Freudenstadt,  272.  290.

263.  Mänsdorf,  153.

103.  Gerabronn,  2433.  200.  Memmingen,  200

.  Grosaspach,  332.  Mergentheim,  243.  290.
Möhringen,  272.  290.

„78  266.  ob  Verena,  162.  Moͤrsburg,  290.

.  211.  Mundelsheim,  223.
158  76.  200.

Nagold,  207.  395.
Neresheim,  5.  290.
Nesseldach,  123.
Nördlingen,  290,

 

Pfalzgrafenweiler,  39K.
Pforzheim,  290.

 

Salach,  99.
Saulgan,  316.
Schbnenberg,  365.
        <pb n="454" />
        450

Sontheim,  313.
Spaichingen,  305.
StWetten,  200.
Stuttgart,  113.  161  337.

Abel  305.
Abele,  356.
Abely,  329.

t,  35.
8  1.  22.
de,
v.  dcich  im  305.
Aichele,  140.
-  a

Alber,
8  —  213.  240.
404.

Ammele,  360.
Ammermüller,  244..
Andler,  313.  315.
Appolr,  165.
Arnold,  360.
Astfalk,  100.
Auberle,  8.

v.  Sach-  vrv
ach,
ch.  155.

Bärenwigg,  62.

Bäfler,  213.  259.

Bäuerle,  20  1.

v.  Bagnaig  374.

v,  Baier,  373.

Baser,  66.  122.  360.  360.
375.  405.

Bailer,  15.

Sulz,  235.

Tuttlingen,  139.  200.
Ulm,  71.  113  290.

Unterdiglsheim,  239.

Unterkessach,  7.

Untermarchthal,  264.

Volkershausen  ,  184.

I  V.
Namen=  Register.
Baster,  356.  Bertrand,  v  200,
Balz,  109.  Berisch,

Banzas,  122.  242.

v.  Bardeleben,  365.
Bareis,  264.

Barth.  414.

Baruch,  307.

Bauer,  15.  435.  70  121.

197.  290.  291.  515.  336.
580.

Baum,  360.
Baumaon,  45.  195.
Baumeister,  14.
Baumgaͤrtner,  184.
v.  Baur,  367.

Baur,  21.  379.
Bauha,  140.

v.  Becher,  568.

Becher,  160  207  8315.

v.  chzer  5  56  365.

Betz,  123.
Beuerlin,  206.
Beuerlen,  115.
Beutel,  242.
Beuter,  93.
WBezlen,  64.
Biberstein,  314.

 

cre##,  326.
Bilfinger,  105.  228.  315.
413.
Binder,  315.  315.  557.
Birk,

Gr.  v.  Blemark,  100.  359.
Gr.  ve  Bissingen,  62.

Bisfinger,  113.
Biriner,  15.

Beck,  9.  22.  60.  97.  212,  Bebeer  360.

van,  456.
Beer,  130.
v.  Behr,  364,
Beisser,  207.
Beiitera.  .
Benedict,  66
Benrele,  21.
Benzenbdferin,  14.
v.  Berlichingen,  7.
Berner,  7.  154.
Dernban,  660.  105.

Gr  v.  Beroldingen,  115.
467.

Blanchard,  292.

ech,  336.
Bler  h  404.
Dielsias  110.  120.
Blochle,  330.

Boger,  156.
Sohnaker,  63.  330.
oje,  9.
zellinger,  6.

 

—

omhard,  42,  3066.

Wangen,  200.
Weinsberg,  243.
Winnenden,  55.

Boner)  243.

Bosch,  7.  8t.

v.  Bostel,  297.

Präuninger,  46.  250.

Brandstekter,  35.

b.  Braun,  275.

Bramn,  55.  207.  243.  251.
1

317.
Braunbeck,  70.
dibm,

  56.
geehteiichwerde,  203.
Kra
Drehe,  405  66.
Brennenstahl,  94.
v.  Breunins,  305.  368.
373.

Sae,  315.
Britsch,  35.

Brock,  140.

Brofin,  70.

Buck,  1556.

Bohler,  323.

v.  Böyler,  203.  338.

Bühler,  63.  265.  271.

Bührer,  313.

Börger,  197.

Büttner,  6.  24.

Burkert,  320.
Burnitz,  414.
Buttctsack,  2.  315.

Cammerer,  129.
        <pb n="455" />
        Carpar,  405.
Crmbon,  232.
Chr##lleb,  356.

Sgelemmolie=  22.  30.
Cggart,

249
v.  ioffĩein,  365.  373.

——'*  155.  211  313.  Se  525.

Guksns,  42.

v.  Colgnard,  366.
Colo,  272.

Cemann,  310.
Congelmann,  122.  K65.
v.  Corte,  207.

v.  Crallêheim,  365.
Cranz,  304.

Dachtler,  405.

v.  Oaldenden,  365.
Daniel,  94.  31).
Dann,  306.

v.  Dannecker,  359.  414.
Danner,  336.
Dausier,  277.

Oavid,  129.

Deisler,  3568.
Dengler,  46.
Oenner,  212.
Denzel,  185.  513.
Oiesch,  185.

Dieter,  212.
Diererich,  63.  515.
Dietsch,  315.

Diez,  114.

Pr.  v.  Dllen,  353.
Dilling,  212.

Dirr,  46.

v.  Dobeneck,  50.

v.  Doriug,  373.  387.
Doͤrner,  267.  313
Doͤrr,  367.

Dold,  336.

Dorsch,  305.

Doster,  276.
Dreber,  95.

v.  Dresch,  235.
Drever,  140.

v.  Duͤnger,  155.  199.
Gr.  v.  Daͤrkheim,  276.

Eckart,  277.
cker,  64
Eckstein,  856.
Edelmann,  34.
1816.

 

Vorlei,  105.
Ecchenseder,  121.
v.  Einnedel,  305.
Ciultein  350.  414.
Eisele,  304.
dut  34.
v.  Eilenlohr,  22.
¾l*  Elrichohausen  110.

c

En
Engelfried,  60.  271.
Epplen,  115.
Eppler,  63.
rash,  13.
Eröe,

Erlanger.  357.

Ertenspiel,  kan
—.  164.
Gr.  v.  Ezdorf,  336.

aber,  337.
Fackler,  V5.

v.  Fheners,  129.
Ha  rion,  203.

v.  Falkenstein,  46.
Fallmann,  106.

1  anacht,  109.
aul,  213.

auser,  63.  329.
auß,  242.
Fehleisen,  106.
eichter,  410.
ellner,  225.
enner,  233.

 

gems  60.
ind,  93.
v.  Fink,  v

2#½  92.  2

v.  Fleischmann,  387.
Fochugg,  222.  299.

chs,

t.  v.  Kager,  49.  50.
*n*v½

Funk,  65.  150,

249.  Gäng
rhard,  5.  15.  243.  314.  Str-  .

v.  Gärtner,  106.

Gärtn,  155.  560.

v.  Geisters,  555.

Gaiser,  3

Gr.  v.  Eann,  226.  57.
337.

Gallin,  62.

Ganter,  115.

Ganiner,  64.

Ganzenmüller,  160.

Gaßmann,  93.

Gaul,  134.

Gauß,  95.

Gebel,  125.

Gebert,  114.

Gehring,  7.  250.  355.

Geiger,  139,  227.  240,

Geißel,  331.

 

kPeer-  156.  135.  241.  303,  v.  Gemmingen,  565.

Len  372.
Gent,  330.

Hent,  66  140.
Gerber,  213.  2067.  364.
v.  Gervasi,  230.

ischer,  955  3.  130  133.  Geß,  1

140  213.
Fißle,  330.
Flattich,  373.
Slesiet-  auer,  36.  44.

291.  313.

E  50.  405.
83

v.  (Vraro,  J0.
(5)

431

Glaser,  687.
Glock,  297.  312.  274.

Forer  71.  Gluf,  241.
Heniue#,  110.  Gluͤck,  329.
drchit  Gmelin,  272.
Gr.  v.  enquemont,  352.  Gock,  260.
rasch,  14.  35.  Goͤbel,  263.
üoasch,  1433  250.  Goggerle,  139.  565.
Frey.  213.  264.  316.  SS  515.
ricker,  369.  0  *-  364,.  365.
—“  d  ·
roͤblich,  140  disch  —
Flonn  121.  Goz,  94.
v.  il7m)  51.  Gogel,  203.

Goliher,  267.
Gortlieb.  53.

Graͤter,  312.

Gr.  v  Graͤveniz,  359.
v.  Gräber  365.
Graf,  7  94  213.  305.
.  Graff.  373.
einer,  30  71.
Kriesinger,  36.
aodziner,  366.

rosch,  122.

züntber,  64.

zutbub,  229.
Juth,  13.

 

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aab,  313.

aag,  10.  34.  185.

aas,  155.  314.  360.
aͤlel,  71.  404

44  57  116.  366.  367.

gernen  62.
dueler,  166.  266.

afner,  241.
a  udiet  36.
abii.  196.
        <pb n="456" />
        432

Hailer,  357.
r  v.  *  439.
4  aller  126.
Bein,  197
Banberger.  130.
v.  Hamel,  50.
damm,  329.
ammer,  358.
ancr,  9.
appold,  297.
v.  Hardt,  322.
Harier,  140.  395.
v.  Hartmann,  44  120.
199  352
*  "  *.  206.

Saust  133.  134.  241.

va  250.
v.  Haydt,  21.
Heb  ch,  114.
H.b  a,  360.
Heck,  240.
Heckmann,  160.
v.  Hegel.  3268
Hegclmaier,  65.  117.
Hegle,  8
Heigelin,  2066
Heim,  242.  504  323.
Heiner,  6.
Heinzeler,  315.
einzmann,  110.
eniminger,  8.
enne,  30
densler,  34.  214  36d.
derbst,  110.
v.  Herrmann,  129
Herrmann,  105.  129.  134
162.  336.
en  153.  323.
er  zog,  65.
v.  Hetsch,  414.
v.  Hetzel,  387.
He##unger,  208.

 

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cger,  155.  214.
1!  n

Finberer,  297.
ingber,  360.

ipp.  260
hrtrer  396.
Hirsch,  1
Hirlchbuber.  159.

dir  chin  18,  267
Hirschmann,  35.  250.
Hirzgel,  5½

Hoch

z  *  85  513.  366.
H  356.

 

 

2968  65.
bgner,  160.
Holder  14.  225.
Hürcher,  372.
Höring,  336.
Hdichelin,  292.

he  acker  233.
ofcr,  23

 

 

 

Jäckle,  358.
v.  1

Kleinmann,  860.
Kleiß,  403.

53  304.
Jaͤ  se6r,  56.  185.  212.  Kleß,  150.

½  243.
v.  Jan,  239.
v.  Jasmund,  70.
Jeitter,  92
Terich,  214.

r.  v.  Jemsson,  32.
Jentner,  123.

Jung,  184.
Käflle,  13.

Kästner,  61.
v.  Kahlden,  50  365.

Soele  259.  323.  358.
Kalb,  30

Kelbihnbld,  4.
v.  Kapf,  405.
Kapf,  155.  314.

Kauffmann,  368.

Hoffmann,  41.  51.  241.  Ko  160.
3

ußler,  313.

37.
Fv.  Hoßenlohe-Jartberg,  kuee  61.  155.
45

55.

Pr.  v.  —
359.

k4.  Vv.  —

125.  264.

Holzinger,  159.
Holzmann,  266.
oner,  322.
Honele,  315.
dopfenßiz,  305.

 

####-####e#.

v.  Hopfgarten,  31.  365.

v.  Hornstein,  121.  395.

Hornung,  330.

Hnber,  515-  ꝛo.  531.
uberich,  3

v.  Kel.)  232.
Haat.

Pünrnrl,  373.
Hätdere  57.

v.  Humbracht,  105  4133.
Hummel,  95.  213.  360.

Hund,  65.  240.
Hunger,  3668.

Kangenburg,  Ki,  232.

Kirchberg,  w.  212.

echler,  1.  232.
rer,  42  241.

Pr.  v.  —  Oehrungen,  365  Kek,  260.
.  briagen,  v  Keller,  100.  304.  322.

Alrg  314  355.

.  Klinckowstrem,  359.
*  163.
Klingler,  337.
Klinzinger,  15é6.
Kldsel,  110.
Klumpp,  242.
Knaisch,  64.
Knapp,  312.
Knauer,  95.
Knaupp,  240.
Kneller,  15.  265.
v.  Knlestedt,  359.
AXnobich,  259
Knoll,  133.  211.  414
1c  51.  109.  207.  271.

Kohler,  9.
v.  Kohlhaas,  214.  360.
564.

Keller,  156.  249.250.  207.  i  656.  67.  106.  201.
374.  336.

Kemmeter,  260.
Kempf,  100.
Keutner,  315.
Keppler,  200.
Kern,  395.

v.  Kerner,  414.

Keiterer,  250.
Keucher,  360.
Keutel,  184.

v  Sireie,  291.
Kies.  314.
—t  212.
Kinkele,  260.  297.
Kircher,  41.
Kirchner,  46.  196.

 

Klein,  243.  305.  312.

1  23.
Kopp,  159.
Korn,  1.  73.
Kofimajer,  305.
Kränzse,  57,
Krail,  95.

Krais,  92.  331.
Krauer,  64.
Krauß.  1.

Kreeb,  34.

v.  Fnern,  263.
Kronmuͤller,  70.
Krugg,  109.
Krumm,  60.
Kugler,  291.  825.
Kuglerin,  223.
        <pb n="457" />
        433

 

uhbach,  12.  Lorenz,  331.  414.  v.  Mobl,  203.  Dechsle,  403.
-i’  kudmann,  332  Mohl,  21.  Oehrlen,  395.
Kuhnle,  46.  Ludwig,  66.  135.  Mohr,  314.  515,  Oesterlin,  312.
Kübel,  245.  Laofee  er,  225.  —  57.  Oetinger,  6.  100
Zäübner  331.  352.  265.  When  329.  ã.  v.  Detungen  ·  Wallerurz,
  80.  125.  260.  -x.  x  dt  30.  365.  405.  v.  Mo  se  387.
Kußmaul,  59.  Eer  115  7  164.  —i

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Kutroff,  265  Bent  Morlock  *  r  d  166.  333
oser,  7  1..

kalb,  314.  Maler,  33.  57.  64.  70.  Ma.  B)

laiber,  304.  120  1865  205.  211.  240  Meier,  ·%

kakkorn,  312.  265.  314,  315.  316.  529.  Gr.  v.  Müölinen,  368.  337.
Mandauer,  133.  356.  574.  v  Müller,  42.  2096.
Kanderer,  154.  321.  386.  Mak,  94.  332.  Mher,  33.  71  121.  ꝛs.

415.  v.  Mandelslohe  81.  2259.  242.  515.  5  70.  200.
Kang,  107.  225.  513.  332.  o.  Münch,  303  300,  352.  373.

358.  416.  *—  **  2  Mönchzausen,  365.  Otto,  123.

15  ensee,  259.  Manz,  223.  330.  v.  Münchingen,  42.  158.  v.  Ow,  372.
v.  Launer,  92.  Marrin,  356.  35  59.
Lausterer,  126.  Martis,  37.  Mündlein,  31.  .  Vach,  249
Layer,  51.  Marrx,  296  Mansinger,  273.  Pahl,  260.
Lebret,  Marz,  154  413.  Muͤnster,  114.  v.  Palm,  225.
Kechler,  272.  v  Massentach,  373.  Muͤnz,  159.  Palmer,  338
Lederer,  814.  Matt,  329.  Münzinger,  395.  Parrot,  154.
Legler,  321.  Mauch,  107.  Müssigmann,  350.  Pless  155.
#Mehmann,  363.  Mauchardt,  316.  Muͤtzel,  312.  feiffer,  212.  214.  227.
v·  Leht,  414.  v.  Maule,  4.  353.  564.  v.  *'  —  360.
Leicht,  13.  Munz,  9  O4  ½  *
Leins,  250.  mn  331.

Leitner,  81.
2.—  #empp.  352.  392.

v.  Leypold,  196.  250
Leypold,  162.  243.  360.
Leyrer,  250.

Lieb,  34.  224.

r.  binden,  61.  415.  365.

F.  .  ————
beim,  58  304.
Lohrmann,  **

Mayer,  S.  Majer.  Naͤdele,  93.

Megler,  212.  Nägelin,  196.  207.
.  Melchihal,  121.  Nagel,  331.  361.
Menz,  106.  Naser,  184.

Merk,  Nast,  129.

Neuderte,  315.

v.  Neubronn,  6.  263.
v.  Neuffer,  115.
Näafeen  156.  267.  314.

W  au-.

#en  scha,  259.
Metzmere.  •°5•

 

Metsch,

F.  v.  zren,  21.  128.  Neuhbsfer,  357.
184  224.  291.  Reumaier,  207.
Mezger,  159.  266.  Nicthammer,  313.

ied,  314.  Nitel,  159.
v.  Milkan,  365.  Nonnenmacher,  313.
Miller,  9.  Notter,  21.
*  W  373.  Nan,  i06.

itsch,  239
ss  Oberst,  156.

oͤrz,  58.  Ochner,  34.
Moͤsner,  160.  Ochs,  374.

(3)

5  *  337.  860.

v.  |sche  366.
fister,  395.
fisterer,  264.
fleghaar,  265.
v.  Pstummern,  357.
v.  Iduu,  232.  353.  368.

d.  *  :„  Rippur,  352.

n  S-4  291.
Pitischafi,  45.
Plank,  314.
Plopp,  160.

v.  Plessen,  224.
VPoppele,  266.
Prinzel,  6.
Vritsch,  372.
Pröbl,  315.
Proß,  30
        <pb n="458" />
        434
5½„  v.  F#ückler,  66.  105,  Ribn  291.
.  Rdoll,  3

129.  „396.
E  Nr  123.  314.
Ndbich,  211.  314.
v.  Naben,  *  Vidsler,  213.  514.
v.  Rabus,  „Doller,  46.  53.
v.  iocnu,  522.  365.  drombach,  360.
Rasseldauer,  122.  Nomig,  71.
v.  ¾0*fi  7  4½.  120.  200.  Noschmann,  387.
205.  39  oß,  35.
Rait,  12%  Roth,  63.
es  z60.  Rotdtndünsle.  109,
daz  Notbschild,  249.
e  196.  365.  560.  Rueff,  106.
Nean.  150.  156.  Ruhland,  94.
Le  46.  Ruhmin,  227.

Meibel,  120.
Dcichert,  232.
Nefi,  212.  Rund,  395.
-nr  ard,  291.  205.  Ruprecht,  22.

1
Nünnger,  276.
1
G  –vk  Roschach,  70.  Ruth,  103.
0
c
t
·

Rümelin,  296.

v.  Rechach,  62.  110.  134.
Sabloner,  240.

5(5.  365.
Remm,  357.  Sälzle,  315.
Reuter,  337.  Sailer,  357.
Renner,  70.  372.  Salis,  107.
Sallmann,  360.

NReni,  50.  92.  200.

 

Reiter,  259.  Gꝛ  8  Salm,  86  249.
Reuchlin,  313.

Reuff,  1.  *  ¾  -ent  Reifferscheid-Neuichlen,
  315.  Dyk,  350.

v.  Reuß,  203.  Sambch,  250.

v.  Reuttner,  267.  Garwey,  314.

Repscher,  316.  574.  Sauer,  232.

Rboner,  165.  Sautter,  95.  271.

Richard,  414.  4.  Schaden,  42.
schadler,  30.

r
.
Richter,  295.  Schifer,  33.  361.
·.
0

 

 

Riecke,  315.  335.  Schätz,  0.

Riedel,  230.  o  297.

*(ö#  243.  Schall,  403.

Riedlinger,  240.  Scharfenstein,  396.
Rieger,  266.  rE’“y  “

*7onzs  *.  251.  296.  Schaufter,  2

Ries,  3  Schedel,  1.

Rieich,  8.  v.  Scheeler,  566.

Riggermann,  140.  Schereru  110.

Ris,  66.  Scheid,  404  ·

Ritter,  9.  Schell,  271.

 

Eher,  30.  40.  4.  Schell  urt.
Rogler,  159.  Schenk,  313.

dosccr
1(9

Gr  Schenk  don  Casiell,
140.  cz

 
 
 
  
    
      

chütz,  315.
4

41.  261.
zc0.

  
   
 

 

121.
7.  30.  6.

     
   
 

 

v.  121.  197.  6d.
Schilling,  250.
Schlng",  1060.  „14.  43.  197.
Schimpi,  6  298.

Schirmer,  267.  70.  291.

v.  Schirt,  7.  .  30.  115.

Schlatterer,  207.
Schlaycr,  95  396.

4  Schleitheim,  114.  326.
Schlipf,  197.
chloßberger,  46.
Schoere  414.

chloz  v.

v.  264.  364.  336.
Schmalstich,  303.  Seeger,  313.
Schmid,  9.  30.  60.  60.  Sener,  93.
#  121.  200  212.  Sekel,  252.
Seutter,  271.  413,.
Eevbold,  115.  241.
Gr.  v.  Sickingen,  291.
Sieber,  95.
t
-

405.
61.  122,
22.
229.
*  250,  355.

 

   
   

Siger,  4  313.  314,  557.
Eiglin,  225.

Sigmung,  336.
Eigwart,  23.

 

71.  330.  Simon,  208.
207.  332.  Einghaas,  360,
266.  Einz,  304.
197.  Eirt,  197.
„314.  Gr  v.  encheim.  359.
241.  v.  Fpa  206.  211.  322.
65.
Epaͤth,  316.  373.

      

84.  373.  Eparn,  122.
139.  134,  560.  Speidel,  387.

v.  S  i

7.  Speißer,  22.  30.
Schott,  23.  80.  Spengler,  94.
Schuch,  395.  Sperr,  275.
Schuh,  107.  Speter,  713
Schubkrafr,  128.  v.  —*  339.  364.
Schüle,  34.  Sprengel,  47.
Schüller,  46.  Sprenger,  64.
Schallermemn,  23.  Stadelmann.  67.
Schüßler  Stadelmavr,  413.

 

v.  Schur,  i  322.  373,  v.  Städel,  315.
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        E  435

  
    
   
  
 
 

 

7.  305.  3209.  Susset,  114.  Volz,  225.  v.  Wimpfen,  379.
14.  Swatoneck,  364.  Votteler,  197.  Wimpihrim,  22.
z39.  212.  F.  v.  Winosschgäg  385.
*  Gr.  v.  Taube,  71  v.  Wichter,  203.  352.  Wiuter,  250  260
Thalaker,  108.  "  392.  Gr.  8  71.
«  v  Wagner  *  *
122.  242.  Thalbeiner.  114.  Waaner,  5  S'Ses.  zz.  Me  266.  396.
—A—  —22
55.  278.  v  albel,  7.  Ifung,  312.
"8.  Walobauer,  120.  Wise,  300.

7.  200.  305.  *  -  u.  Tarié,  42.  Gr.  8  W—  —  v.  Mirecn,  304  322.

278.
Trauchburg,  363.  Wörz,  2
Tuesiger  (.  v.  Waldensels,  232.  Wohifarth,  240.
22.  Trippel  154.  Gr.  v.  Walostein,  3722.  Wolf,  65.  Ei  414.
sN  566.  Walker,  76.  357.  Wolfer,  203.
«  «  Bottich  48  160.  316.  Belpper=  224.
alz,  96.  243.  olsky,  206.
mi  zss.  v.  Wangenheim,  352.  Wuͤrger,  122.
·  Bannen-,  360.  Wörttemberg,  Kronarner,
  105.  ,  .
VsmkküOUooZHsWedek  40%  42.  200.  E  .  06.  308.
Ublberr,  240  227.  20.  292.  290.  506.  Wursihorn,  353.  375.
v.  Ulm,  120.  250,  415.  516.  738.
Ulmer,  50  366.  405.  v.  Wechmar,  359.  Jais,  314.
2  Ulrich,  24.  v.  Weckberlin,  190.  eh,  1060.
58.  365.  Ungemach,  264.  Weckberlin,  232.  314.  Jehbnder,  93.  272.
Unger,  65.  Weickersreuter,  15.  206.  Jeilbeck,  93
Weisbeck,  337.  eller,  a5.  5.  250.  313.
Vallnger,  395.  v.  Weiß.  296.  enneck,
v.  Vellnagel,  352.  Weig,  314.  372.  Gr.  o.  zespein,  61.  352.
95.  Piesel,  18.  v.  Weisser,  100.  502.  364.
114.  207.  v.  Bosoe  1457.  Weisser,  196.  b.  Zeppelin,  120.  133.
337.  Vischer,  3  v.  Werkmeister,  304.  Ziegelbauer,  8  365.
v.  ien,  304.  322.  Werner,  121.  160.  317.  Seeler,  165.  93.

 

Westermaier,  2.  Jink.
Vo  8  z13.  Widmann,  42.  72.  60.  122  Zi  *  313.
88  240.  315.  Vogel,  46.  154.  271.  414.  Vollner,  250.
9.  Vogelgsang,  404.  Wedersbeim,  260.  Zorn,  330.
Vogler,  266.  Wieland,  267.  uͤgel,  46.  63.
9.  204.  Vogt,  92.  374.  Wid,  305.  icker,  42,  156.
*  Pollmer,  71.  Wilbelm,  251.  wirner,  92.  413.

Williards,  266.  wißler,  363.
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</TEI>
