Erkeantulsse des Kömigl. Ete= Gerichts. Den 12. Febr. 1317 wurden geschiedenz: 1) Anna Laißler, geb. Dokweiler von Neuhausen, Tictlinger Oberamts, Kl. von Johann Loißler, Bürger und Bauer von da, Bekl. e# cap. quali delert, unter Peru#-, theilung des Beklagren in die Kosten. a) Christme Sigel, geb. Kauffmann von Marschalkenzimmern, Oberames Sulz, Kl. von Johann Siegel, Burger und Bauer von da, Bekl. erx cap. quali defert. unter Verurtheilung des Beklageen in die Kosten. 3) Jung Emanuel Kurz) Branntenweinhäándler in Lustnau, Oberamts Tübingen, Kl. von Appollonia) geb. Bauer von Belsen, Bekl. exr enp. quali delerr, unter Verglei- chung der Kosten. Straf-Erkenntniße des Königl. Crtminal-Tribunals in höheren Straf-Fällcn. Den 3. Jan. wurde die zu Eßlingen verhaftete Catharine Rosine Breusch von Ne- kardenzlingen, Oberamcs Nürtingen, wegen wiederholten Diebstahls zu einer Juchthauß- Strafe von vier Jahren und neun Monaten und nachheriger Einsperrung in ein Arbeits- haus auf wenigstens zwei Jahre lang und deren Mitschuldige, die Susanna Charlotta Molter von Kolbek zu einer fünfzehnmonatlichen Zuchthaußarbeit und nachheriger wahrung in einem Arbeirshause, wenigstens auf ein Jahr verurtheilt, und rüksschtlich der Kosien das Angemessene verfüge. Amo., Jan. ist der zu Heilbronn in Verhaft u. Untersuchung gekommene Carl Schaf, fert von Scheppach, Oberamts Weinsberg, pegen wiederholten Feld-Diebstahls, ueben dem Ersatze des Schadens und Bezahlung der Kosten, zu einer halbstuͤndigen Ausstel- lung auf der Schandbühne, achtmonatlicher Juchthaußstrafe, und nachheriger Verwah- rung in einem Arbeitshauß, jedoch wenigstens auf acht Monate, verurtheilt worden. Unter dem ½1. Jan. wurde gegen die zu Eßlingen verhaftete Christiane Holzinger von Wiernsheim, Oberamts Leonberg, wegen wiederholten Diebstahls und Betrugs, ne- ben dem Kosten und Schadens-Erlsaßtz, eine sechsmonatliche Zuchthaußstrafe erkannt) und die nochhenige PVerwahrung derselben in einem Arbeicshause wenigstens auf sechs Mos nate verfügt. Un demselben Tage ist der zu Ulm wegen wiederholten Diebstahls in Verhaft und, Untersuchung gekommene Johann Martin Probst von Jungingen, Oberames Ulm, ne- ben dem Ersaße der ihm zugeschiedenen Kosten, zu sechemonatlicher Festungsarbeir, und nachheriger Verwahrung in einem Arbeicshauße auf wenigstens sechs Monate verur- theilt worden. An demselben Tage wurde der zu Eßlingen verhaftete Bernhard Lang von Eybach, Oberamts Geißlingen, wegen wiederholten Diebstahls und Betcugs, neben dem Ersatze des Schadens und Bezahlung der Kosten mit sechsmonatlicher Zuchthaußstrafe belegt. Den 15. Jan. ist die zu Heilbronn in Uncersuchung gekommene Christina Günther von da, wegen wiederholten Shebruchs mit zwanzigwöchiger Zuchthaußarbeit bestraft worden. « « « "· »