Nr o. 14. 4 8 17. 105 Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Donnerstag, 6. März. Rede, gehalteln von Selner Königlichen Masestät in dem Saale der Stände-Versammlung bei Wiedereröffnung derselben. Stuttgart,, m 3. März 1617. Hochgeborne, Ehrwürdige) Sdle, Liebe Getrewe! Der verewigte König, mein Bater) dessen hohe Perdienste um dieses Land die Geschichte ehren wird, har) sobald die Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung in Europa auch die Wiederherstellung eines Rechtszustandes in den deutschen Staaten möglich machte, seinen ernstlichen MWillen kund gerhan, durch eine Verfassung die Granzen der Regierungs-Gewalt in den wichtigern Angelegenheiten des Staats fest- useßen- * Er entsprach dem Wunsche seines Volkes, indem er erklärte, daß er in die neus, allen Theilen des Reiches gemeinsame) Verfassung aus der ehemaligen Verfassung des Herzogehums Württemberg alles aufnehmen lassen wolle, was noch anwendbar sey; Er stellre vorläusig Grundsätze auf, die dankbare Unerkennung verdienten. Auf den Grund sener Erklárung und dieser Fundamental-Punkte wurden Un- terhandlungen angeknüpft. Ich bin diesen, ich bin allem, was in dieser wichtigen Angelegenheit geschah, mit der Theilnahme gefolgt) welche Liebe zum Vaterlande mir einfltößte, und mie der Aufmerksamkeit, welche künftiger Beruf mir zur Pricht machte. Der König, mein Vater) hat die Reife des von Ihm rühmlich begonnenen Werks nicht mehr erleben sollen, und mir ist nun die Pflicht zu Theil geworden, es der Vollendung entgegen zu führen. # Oogleich mein Standpunkt, in dieser Hinsicht von dem meines verewigten Va- ters verschieden ist, so erkenne ich diese Pflicht doch gerne an, weil ich die Ueberzeu- zung habe, nur in einem festen Rechtszustande das Gluck meines geliebten Volkes dauerhaft begrunden zu können.