—. Die Befugniß, welche wir hier ehrerbietigst zu behaußten Lurch unsere Hflichten aufgefordert sind, nachdem st#e einmal in Frage gefommen, ist überhaupt so geartet, daß sie gegen die angeführten Sinwendungen, so wie gegen andere dagegen vorge- brachte von der Geschäfts-Behandlung abgeleitete Grunde, unseres bescheidenen Er- achtens, niche vertheidigt zu werden braucht. Die Regzierungs-Ind’iwiduen #d keine Bestand-Theile der Stände-Versammlung; vielmehr bildet diese ein geschlossenes Gan-- #s, das, ohne seine Eigenthumlichkeit zu verlieren) nichts fremdes in sich aufnehmen kann, als soweit Gründe und Zwecke dafür nachzuweisen sind. Riche zu gedenken, daß ein so zahlreicher Körper,, zusammengesezt aus reifen Männern der verschieden- Lten Klassen und Stände keine Besorgniß erregen kann) so lange er in seiner gesez- mässigen Form erscheint; so hat doch seder einzelne Burger das Recht, bei einem un- gewöhnlichen Vorfalle seine Thüre zu schliessen, und sch mit den Seinigen vertrau- lich zu besprechen; — wie sollte dieses-Recht einer rechtlich bestehenden) vollständig orga- hifirten, Volk-Vertretung abzusprechen seyn! Sie konnte es nicht aufgeben) ohne tillschweigend einzuräumen, daß sie einer selbstständigen Eristenz unfähig oder un- würdig seyz welches Zugeständniß ste in Wahrheit mit ihre# Beruf in Widerspruch letzen, und ihr das Zutrauen des Polkes entziehen mußte. - .- Eeeine Vexfassung, die bey einer solchen Herabwürdigung und Beschräánkung des einen vertragenden Theiles zu Stande fäme, könnte wohl niche so allgemein, als vor- süglich der unsterbliche Ruhm Eurer Majestät es fordert) für ein reines Werk der Freiheit und Besonvenheit gehalten werden. Diiese Gründe find es vor andern, aus welchen Eurer Masestcke ereugehor samste Stände für die Dauer der Unterhandlungen um huldreichste Anerkennung -dieles Rechtes unterthänigst bitten müssen, indem sie zugleich zum Beweis ihrer de- votesten Gesinnungen ihren Entschluß ausdrücken, dasselbe, ausser einem Beschwerde- Jall gegen die Königl. Geheimen Räthe, aie bei andern als solchen Gegenständen aus, tuüben, die zuvor von den Köuigl. Geheimen-Räthen erldutert, und in ihrer Gegen- wort von den Ständen debattirt worden sind) dann aber auch die Beschlüusse solcher -abgesonderten Sizungen baldmöglichst zur Kenntniß Surer Masestát zu bringen- Geruhen Allerhöchst Dieselben die Verflcherung der reinsten und tiefsten Ehrfurcht zu genehmigen, in der Wir Zeit-Lebens verharren Surer Kösigtichen Msjett4# Stuttgart, den in Mär 1817— 6 « allnuatekkbtsigstckusgebusamhl Staͤude-Versanimluug des Koͤnigreichs.