T Uns Unser Staats-Rath v. Weckherlin, der zugleich vorfendes Mitglied der Früchte-Kaufs- und Pertheilungs= Commission ist, sodann der Ober-Regierungs-Rath Mosthaf, der Ober-Finanz-Rath Frisch, und « die Hof- und Finanz-Raͤthe Waldhbauer und Majer ernannt, uud Wir geben euch anheim, wen ihr aus eurer Mitte dazu bestimmen Möget. . Zugleich beziehen Wir Uns auf diejenigen Verordnungen, welche Wir wegen Un- terstütung der Armen in der gegenwärtigen Noch, und besonders auch wegen der Veluer. Deetang: und nochdürftiger Anschaffung von Saat= und Sustentations- Früchten durch das heutige aussrordentliche Staats= und Regierungsblatt haben bekannt machen tassent und fügen noch überdieß in Ansehung der in eurer Sitzun vom 1½2. d. M. zur Sprache gebrachten Maas--Regeln einer #ruch-, Sperur, der V zeichnung der vorhandenen Frucht-Vorräthe und Erhöhung des Ausfuhr-Imposts an, daß wir unter den dermaligen Umständen zwar so, wie es auch vermdge des nach der geschehenen Abstimmung erfolgten Schlusses die Anüche der Stände-Versammlung gewesen ist, die Sperre und Aufzeichnung zur Zeit nicht für nüßlich gehalten, hin- gegen die Erhöhung des Imposts auf den im Königreich Baiern bestimmten Fuß für angemessen erachtet haben, und daher solche unverzüglich verordnet werden wird. Gegeben Stuttgart, im Königl. Geheimen-Rathe,, den 17. April 1877. – Auf Befehl des Konigs. Allgemeine Brrordming, betreffend die Be zollung der in's Ausland gehenden Nohrungs-Mittel. 6 Willlihem u. Durch die außerordentlich gohen Preite aller Rahrungsmittel und die vießfalls in Nachbar-Staaten bestehenden Maasregeln sinden Wir Uns bewogen, den bisheri- gen Ausfuhrzoll für nachstehende Gegenstände in der Maase abzuändern, daß bis auf weitere Verfügung bezahlt werden soll: Von Von * Württemb. Sime# oder 7 Württemb. Scheffel. Kernen, Waizen, Roggen) Erbsen, Linsen, Welschkorn (Heidekorn) Hirsen, Ackerbohnen und Garten- Bohnen, gerändelte oder Kochger- ste, und Haberkern .- -fl.-4fl-, »Oui«-; Gerste und Malz . 1 fl. 12 kr. 9 fl. 36 kr. Dinkel (Beesen), und Einkon — 43 fr. . fl. : kr. Haber ........... —.·36tt- 4«fl.48kk. Erdapfel und. Erdbirnen (Kartoffel) — 36 kr. 4 fl. 48 kr. Mehl, Gries und Grüze aller Art . F. #4 kr. 19 fl. ## kr –