Verordnung wegen der Wahl und Bestaäͤtigung der Heiligen--Pfleger. Da Se. Königl. Majsestär vermöge Höchsten Reseripts vom 39./ vorr, Monats genehmigt haben, daß die Pfleger der örtlichen Kirchen-, Schul= und Ar- men= Stlftungen von den Kirchen= Conventen gewählt), und nach vorheriger Prü- fung der Wabl von den gemeinschaftlichen Oberémtern und Stiftungs-Verwaltun- gen bestätiget werden sollen, so daß nur in dem Fall) wenn mit dem Dienstverhält= ubß oder dem Gehalk eine Veränderung vorgehen müßte, eine Entschließung der Section des Stiftungs-Wesens einzuholen sen: so wird dieses hiemit zur allgemei- den Kenntniß gebracht. Stuttgart den g9. Mai 1817. « Section des Stistungs-Wesens. Rechts= Erkenminisse des Königl. Ober-Justliz-Collegiums. #.) In der Conkurs, Sache des pensionirten Conducteur des Guides, Liente- nant Haug, wird sententia classificatoria und 2.) in der Conkurs-Sache des in Willna verstorbenen Hauptmanns von Haug #ententia purificatoria ausgesprochen. Stuttgart, den 5u. März 137). « 3.) In der Appellations-Sache von Nagold zwischen Jakob Rentschler und Con- sort. zu Haugstetten) Bekl. Anten) und Georg Friedr. Braun und Conf. datelbst, Kl. Aten, Besißstreitigkeit über ein Wässerungs-Reche betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz bestätiget. Sturtgart, den 19. April 1817. « · 4.).J»SachendesFrcyherknvonPlcttenzuLanchhuyLntcnsgegendieGrckfl. Sigmund von Ezdorfische Masse-Curatel, Latin, eine Schuidforderung betr., wurde nach Abschwörung des dem Lnten deferirten Eides condeimnatorie erkannt. Stutt- gart, den 25. April. 1817. « Se. K. Majs. haben durch höchstes Reseript vom 6. Mai din bisherigen Ober- forstames= Verweser v. Lüßow in Krailsheim zum wirklichen Oberforstmeister dieses Oberforstes gnäádigst ernannt. Se. königl. Mafestäát haben vermöge Derretr vom 7. d. M. den Unter- Lieutenank Hailer vom 5. Infanterie-Regimente auf sein Ansuchen in den Pen- sonsstand, und den Ober-Lieutenant v. Geßler und Unter-Lientenant Glaser, beide vom #aten Infanterie-Regimente,) ersteren zum isten, und lehteren zum öten Infanterie-Regimente versetzt. Se. Königl. Mafj. haben vermöge Decrets vom 6. d. M. den Unter-Liente- nants v. Münchhausen vom isten Reuter-Regiment, und Hebra vom zten In- fanterie-Regiment) die nachgesuchte Entlassung ertheilt. Se. Königl. Masestät geruhtem vermöge Reseripts v. 5. May den vor- maligen Militair-Oberarzt v. Gärtner als Lehrer an der mit der clinischen An- stalt in Lübirgen verbundenen wundärztlichen und Hebammen-Schule anzustellen. Vermöge Rescripts vom 6. Mai haben Se. Königl. Masestär den settherigen