29 Bekl. am andern Dheil) Schuldforderung betreffend, wurde erkannt, das Kl. nur alsdann, wenn vorher der Allodial-Nachlaß des Oomherrn Johann Baptist von Ulm ausgeklagt, und dessen Insufstcienz erhoben seyn werde, sich an das Rittergutr Mittel- biberach resp. dessen Einkünfte zu halten befugt sey. Stuttgart, den 38. April. 181y7. " . 4.) In der Appellations-Sache von Gerabronn zwischen Staabsschultheißen Jo- hann Leonhard Rex und Consorten zu Wiesenbach, Anten, an einem, und dem Koͤnigl. Baierischen Referendarius, jetzt Criminal-Adjuncten, Christian Friedrich Ruͤcker zu Hof, Aten am andern Theil, Location im Conkurs der Glaubiger betreffend, wurd auf Beweiß erkannt. Stuttgart, den 38. April 1617. Straf-Erkenntnisse des Königl. Kriminal-Tribunals in wichtigeren Faͤllen. Bom Monath April #877. - Am 1. wurde der zu Ludwigsburg verhaftete Johann Abraham Machlaid von Klein- Aspach, Oberamts Marbach, wegen Vetruge und Diebstahls, neben dem Ko- sten= und Schadens= Ersatz, mit fünfmonatlicher Vestungs-Arbeit belegt. Unter dem 3- ist der zu Ellwangen in Perhaft und Untersuchung gekommene Johann Georg Ehret von Buckenweiler, Oberamts Crailsheim) wegen verübter Blut- schande, zu achtsaähriger, und seine mitschuldige Tochter, Maria Margaretha Ehret von da, zu fünfjähriger Juchthausstrafe verurtheilt, auch beiden die Bezahlung der Kosten zu gleichen Theilen auferlegt worden. · An demselben Tage wurde die zu Rottweil. in Untersuchung gekommene Christine Frik von Alpirsbach, Oberamts Oberndorf, wegen Verheimlichung der Schwanger= schaft, hälfloser Niederkunft, auch Aussesung ihres Kindes, mit Einrechnung ihrer durch die neuere Scortation verwirkten Strafe, neben dem Ersaße aller Kosten, mit neunmonatlicher Zuchthaus Arbeit bestrafr. *“ UAn demselben Tage ist gegen den zu Gôppingen verhafteten Christion Binkel- mann von Pliederhausen, Oberamts Lorch, wegen Sodomie) neben Bezahlung sämt- licher Kosten, eine sechsj#hrige Zuchthausstrafe erkannt worden. Den 3. wurde die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Anns Maria Hoger von Unter-Rieringen, Oberamts Voihingen, wegen dritten Diebstahls, neben Bezahlung der Kosten und Ersatz des übrigen Schadens) zu sechsmonatlicher Lachthausstraf in Ludwigsburg und nachheriger Einsperrung in einem Zwangs- rbeitshause bis zu erprobter Besserung) jedoch wenigstens auf ein halbes Jahr, verurtheilt. Unter dem 5. ist die zu Ellwangen verhaftete Rosine Brenner von Jartheim, Oberamts Crailsheim, wegen versuchter Brandstiftung, neben dem Ersase aller Ko- steo, mit dreisähriger Zuchthausstrafe belegt, und die nachherige Stellung derselben unter genaue ortspolizeiliche Aufsicht angeordnet worden. Am 5. wurde der zu Rottweil in Verhaft und Untersuchung gekommene jung Balthasar Reichle von Reuhausen ob Ek, Oberemts Tuttlingen, wegen großen und *