Nro. 34. 1817. 23 Koͤniglich-Wuͤrttembergisches Staats-und Regierungs-Blatt. Dienstag, 27. May. Berordnung, die von den Koͤnigl. Kameral-Aemtern auf den 1. Juni d. J. einzusendenden Frucht-Verkaufs= Succeß-Berichte betreffend. Den sämtlichen Kameral, Aemtern wird hierdurch aufgegeben, dem auf den 2. Juni dieses Jahrs einzufendenden Frucht-Verkaufs" Succeß" Bericht eine genaue Liquidation beyzufügen, was a.) dem königlichen Militä4r, b.) dem koöniglichen Marstall, und c.) der königlichen Kameral-Verwaltung Stutegart bis Martini dieses Jahrs an Brodfrüchten und an Haber angewiesen) was hierauf bereics von jenen Stellen abgefaßt worden) und was also gegenwärtig noch zu lei- sten ist. Dabey ist anzuzeigen, ob der noch zu leistende Betrag wirklich im Vorrath auf den Kästen liege und wie die Qualitit jeder Fruchtsorte beschaffen sey- Dieser Bericht wird unfehlbar mit der ersten, im Juni abgehenden Post er- wartet. Was die noch nicht bestimmten Preiße der zum Verkauf kommenden Fruͤchte an Kernen, Muͤhlkorn, Waizen, Einkorn und Gröozel-Früchten betrifft, so wird reren Bestimmung wegen der verschiedenen Qualität der Früchte den Pflichten der Kameral= Beamten in der Maaße überlassen, daß sie mit den, in dem General-Re- serror vom 30. April bestimmten Preisen in das gehörige Verhältniß gesetzt werden. Stuttgart, den 25. Mag 1397. Section der Krondomainen.