433 7.) Wenn Kommunen einer Frucheuneerstüsung, welche von dem noch entbehrlichen Vorrath abgegeben werden koͤnnte, weltliche Diener von ihrer erst bis Martini verfallenden. Besoldung etwas vor- auszuempfangen wünschen, und dessen wirklich benöthiget Kind, se haben die Be- amten bei der Sektion der Krendomainen die Legicimation zur Abgabe nachzu- bedürfen, ingleichem wenn zeistliche oder sachen Seattgart, den 29. Zuni *ie *7 Iinanz,Ministerium. v. Otto. Formulee. Kameral-Verwaltung. N. Gessen.Kernen. Gerste. Diakel.be Leter. " ———————————— (Wn Gegenwärtiger-Kasten-Borrath nach Abzug des passirlichen Abgang- Hievon ist abzuziehen: a.) fuͤr das Militaͤt und den Mar- stall angewiesen. b.) zu Besoldungen und Gratialien 24½ um letten Augast erforder= e#.) zu andern Ante · Ausgaben bis dahin a.) verkauft und noch nicht abgefaßt bleibt zur Disposition N. b. Juli 1817, 1#• T. Kameral-Verwalter N. Oie Vergleichung der Comerel = Aemter und Amtspflegen mil der Allgemeinen Staatsschurden- Zahlungskasse betreffend. Diejenigen Königl. Cameral-Aemter und Oberamts-Pflegen, wesche wegen be- zahlter Staats-Kassen-Kapital-Zinse auf den Rechnungs, Lauf Georgii 18164 7 sich