Nro. 50. 1817. r Königlich-Württembergisches Staaks= und Regierungs-Blatt. Samstag, 16. August. &# — — Abnigl. Verordnung, die Aushebung der allgemeinen Fruchtsperre betreffend, vom 11. Aug. 1817. Wilhelm,“ von Gottes Gnaden König von Württemberg. Da mit dem Einecritt einer gesegneten Erndie die Gründe himweyfallen, durtb welche Wir zu Beschränkung der Freiheit des Verkehrs mit den Lebenemiteln, und namentlich zu Anordnung einer allgemeiner Fruchtsperre und zu gesezlicher Betim- mung von höchsten Preisen der Früchee genöthigt worden find: o huben Wir, unter Anhbrung Unsers Geheimen-Raths, beschlossen und ver- ordnen hierdurch: . . 1. Unsere wegen der Fruchttheurung gegebene allgemeine Verordnung vom 8. November vorigen Jahrs, Staats= und Regierungs-Blact 1316. Nro. 511.) die vom 16. Febr. lauf. Jahrs, wegen des Frucht-Aufkaufs, Staats= und Rezic= rungs-Blatt 1317. Nro-. ur#., die vonr 13. April, wegen Erhebung des Musfuhr= gsolls, Staats= und Regierunge-Blatt Nro. ½5.) die vom 50. April, wegen Ver, kaufs der Fruchtvorräthe der Kameral= Sriftungs-Verwaltungen und der Guc- herrschaften in kleinen Quantirären) Staats und Regierungs-Blatt Nro. 2#. die Unordnung einer allgemeinen Frucht'perre vom J. Mai, ingleichem die wegen eines erhöhren Ausfuhrzolls für das nach Baiern gehende Vieh, Staats= und Regierungs-Blatrt Nro. So., endlich die allgemeine Veordnung Lom to. Juni wegen Aufnahme der Vorräthe und Beimmung von höchsten Preen der ##- bensmittel, Staats= und Regierungs-Blart Nro. #. und diesemach w. itten ellgemeinen Perordnungen und Vorschristen, welche sich auf dieselbe beziehen, find mit allen ihren Vestimmungen aufgehoben.