770 6 1 Kell ist an verschiedenen Stellen mit einer dicken SGulzhaut versehen. Die kunge erscheint srôßtentheils sehr aufgetrieben, fast marmorirt: beim Zerschneiden solcher Stellen sindet man alle schwammigte Beschaffenheit verschwinden, und an deren Stelle eine bichte, verschiedenartig gefärbte Masse. Sobald sich der Husten einfsindet, ist es räthlich, den daran leidenden erwachsenen Thieren mittlerer Gröôße, täglich 3 bis 4mal, einen Eßlöôffel voll von folgendem Pulver beizubringen: Man nehme Schwefelblumem odek fein gestoßenen gelben Schwefel, Wachholder= Beer-Pulver, Kochsalz! — von jedem gleich viel und menge solches gut un- ter einander. » -Kleinerengibtmanverhältnißmäßigweniger-,großenQchsenoderKühenmehy man vermeide den Einfluß naßkalter Witterung so viel moͤglich, und gebe nicht starknaͤhrendes Futter, namentlich keine Körner. Hat sich in einem Stall. ein Kranker eingefunden, bei welchem ein höherer Krankheits= Zustand der Lungen- Enchönduns sich aäußerte, so versaͤume man ja nicht den Gebrauch obigen Pulvers bei allen Zuständen, und fahre so lange bei jedem einzelnen fort, bis aller Husten sich verloren hat. Kommen die obenbeschriebene Krankheits- Zufälle weiter, so lasse man, nach Beschaffenheit des Pulses, an der Halsader Blut heraus, gebe sogleich erwachsenen Thieren hüttlerer Größe 1 Pfund Feiedrichs, Salz, reibe zugleich auf beiden Seiten des Rückgrats in die Nippen eine Stelle einer Hand groß mit Blasen-Salben ein, welche aus einem Quint. Euphor= bienharz, Quint. lanisch Fliegen-Dulver, 3 Quine Terpentin und : Loth Schwei- nen Fett bereitet worden. Mit dem Friedrichs-Salz wird in kleinen Gaben so lange fortgefahren, bis weiche Geffnung erfolgt, mit der Blasensalbe) bis sich starke Hitze und Ausschlag an der eingeriebenen Stelle einfindet. ' «- Sobald weicher Mistabgang vorhanden ist, gebe man täglich 4 — 5 mal einem erwachsenen Thier mittlerer Größe eine Gabe folgenden Pulvers: Nehme Spiesglanzleber, Schwefel-Blumen von jedem 1 Quint. Koch-Galz, schwarzes Mehl, von jedem 1 Quint., und mache es mit Wasser zu einem Daig- S Wird der Husten los, so gebe man mit diesem Pulver ein halb Loth Arnika- urz ein. «"" ·Krank·cnwirdnurcauesWasserüadgntsgekfocknetesHeuddergkücxesFuttey legteresbcsdndersindererstenPeriodevorgehalkesr.SolangedisLungeniEntzüm dung in einem Orte herrscht, und drei Wochen nachher, ist seder Rindvieh= Handel streng zu verbieten. Findet sich Gelegenheit zur Absonderung des Erkrankten so benutze man solche. Da aber die Krankheit nach allen Erfahrungen nicht ansteckend ist, so wäre es überflustiq, kostbare Absonderungs, Anstalten zoeßen zu lassen. Alle Theile der kranken Thiere dürfen, falls sie geschlachtet werden sollten, in dem Auf—- enthaltsort derselben benußt werden. · Stuttgart. In der Königl. Medicinal, Sektion, den 26. Sept. 1877. Rechts= Erkenntnisse des Königl. Oberjustiz-Collegiums. .) In der Ations-Sache von Krailoheim zwischen Maria Barbara Rehmin #u Jagstheim, cum cur. Kl. Antin, und Johann Georg Köhler von Stokenhof