3 Vermehrung der Aukgaben, uͤber dle in dem Staats-Budget enthaltenen Festse- hungen; f) alle Angelegenhelten, welche auf die Orgamsation der Staatsbehörden, auf Ab- dnderungen in der Teniterlal-Eintheilung, und auf die Normen der Verwaltung Bezug haben, oder Anstände bep lhrer Bellziehung betreffen; 8) alle Angelegenheiten, welche in den Geschäfrskreit verschiedener Minlsterlal-Depar= tements einschlagen, über welche die Departements-Chefs sich nicht verclnigen können; " " Wolle Vorschläge zu Gesetzen und zu Reglements, deren Erlassung die B i der Departements-Chefs uͤberschreitet; 8 efugnise i) alle Angelegenheiten, welche auf die Verhältnisse mit den Landständen Bezug haben; k) die Verhältnisse der Kirche zum Staat; das Staats-Budget und die Prüfung desselben; m) so wie Wir endlich am Schlusse eines jeden Jahrs, in dleser versammelten ersten Abtheilung Uuser s Geheimen Raths, von jedem Minister die Jahres= und Re- chenschafts-Berichte über die Verwaltung seines Departements abnehmen werden. J6. 4 Wir werden, insofern Wir bleses für einzelne Gegenstände als nothwendig erach- ten, auch andere Unserer Staatsdlener zu den Berathschlagungen berufen lassen. e In den Sisungen, welchen auch der Staats= Sekretkkr beizuwohnen hat, foll der Kanzlkel-Director der ersten Abtheilung des Gehcimen Raths, das Protokoll führen, in welches die Vorträge und die Resolutionen und Verfügungen, welche Wir auf dieselben. erlhellen, elngetragen werden sollen. DOurch das Staats-Sekretariat werden Wir zugleich diejenigen Angelegenheiren, welche Wir, ausser den hlenach in f. 9 bezeichneten Gegenständen, an die zweite Ab- theilung Unsers Geheimen Rathes verweisen werden, derselben zuferligen lassen, so uG