Nro. 75. 1817. 815 Königlich-Württembekgisches Staats= nnd Regierungs-Blakkl. Samstag, 15. December. Nach der Intention Se. Königl. Masestät soll längstens am 1. Jan. 1818. eine, die eingekommenen Beschwerden berücksichtigende, Ordnungsliste der bei den verschiedenen Behörden Angestellten bekannt gemacht werden, und find sodann nach Maßgabe dieser Liste die Besoldungen nach dem festgesetzten Dienstalter klassenweise zu bestimmen, und seiner Zeit auszubezahlen. Auch wollen Se. Königl. Masestät, daß diesenigen Individuen, welche nach geschehener Bekanntmachung der erwähnten Ordnungsliste, der Bestimmung des achten Organisations,Edikts 9. 2. zu Folge, auf eine Ergänzungs- Pension Anspruch machen zu können glauben, sich deßhalb alsdann an das Königliche Finanz-Ministe- tium wenden, welches angewiesen worden ist, Allerhöchstdenselben biernächst in dem Königlichen Geheimen-Rath Vortrag zu erstocten. Indem die unterzeichnete Kommissson hiervon öffentlich Machricht gibt, sieht se. sich zugleich zu der Bemerkung veranlaßt) daß, um den erwähnten Allerhöchsten Be- fehl rücksichtlich der zu entwerfenden Liste der Diener vollziehen zu können, auf den Termist welcher durch die ôffentliche Bekanntmachung der unterzeichnet ssion vom d. M. für die Einreichung dersenigen Vorstellungen von Dienern Ae ist, die - auf die Anstellung derselben beziehen) streng Fehalten, und eine erst wach dem- selben einlaufende Vorstellung F nicht mehr beruͤcksichtigt werden wird. Stuttgart den 5. Dec. 16847. Koͤ nigl. Organisations / ollziehunss · Rommission. Maueler.