581 und Domainen Kammer sedem Ober= Hof Amt einen Vorschuß, leisten, der'o viel es thunlich ist, auf das Bedürfniß ein er Woche berechnet werden soll. * . 20. Eins besondere Verordnung wird bestimmen) welche Ausgaben von die- sem Worschusse zu bestreiten sind, und wie hoch sich lezterer belaufen darf. . a1. Der Vorschuß wird von dem Ober, Hof-Kassier an den Stabs- Seeretär eines jeden Dber= Hof-- Amts ausbezahlt, der für die richtige Verrech- nung desselben nach Maaßgabe der Befehle verantwortlich ist, die ihm wegen der Verwendung durch den Stabs-Chef werden ertheilt werden. - 0.2-.EshöngtvoniedemOber-Hof--Be·a"mtoasb,iadessenDepattement iehrere Unter-Abtheilungen sind, die Sections-Sekretaͤrs fuͤr Gegenstaͤnde ihrer Abtheilung als Patticulat-Rechner des Stabs Sekretaͤrs aufzustellen. 9. 23. Ein neuer Vorschuß kann nur alsdann bewilligt werden) wenn der vor- her ertheilte durch genügende Verrechnung gegen die Hof“ und Domainen-Kammer, zu drei Viertheilen liquidirt worden ist. « "- »,- HJskJndievoajedemStabHFSWkwiriubesorge-Ide-Stabsistzandqusse wötdenvon·d"eme»er«Hof-Kdsscerauch·sömmtliche,iTZukunftdukchauSmonatlich· auszuzahlenden Gehalte des Stads abgeliefert, deren Ueberweisung an die einzelnen Befoldungsberechtigte von dem Stabs-Sekretär sodann zu bewirken ist. " s.:ä.UeberalleCinnahmea,michsfürdieeinzelnenObersHof-Stckbe-qqz andern Quellen als aus der Ober" Hof-Kasse fließen, haben die Stabs-Sekretärs Haupt-Journale, und die Sektions= Sekretärs Partikular, Journale zu führen. 6##. 26. Am Schlusse einer jeden Woche sind diese Journake mic dem Vidie der Sber 0o Beamten versehen, von lezteren der Hof= und Domainen- Kammer uzusenden. * . "'«"« ·«,·;» ! Uus denselben muß ersichtlich sein, wie diek in der verflossenen. Woche, das „ Soll“ der Einnahme betragen hat!, wie viel hiervon baar eingegangen) und wie viel noch ausständig ist. — Diie Bestände ist die Hof, und Domainen -Kammer zur Obet-Hof / Kasse einzu- ziehen betechtigt. "" ·«"· .«sy,Als-bersteVerwaltungs-Behördefuriiessönigc«F««"mui.emDo« .mainen«si·nd—derHof-undDomajaeniKammeyDiesachkHof-Fgg1»ekq1-,Aemm "1)Stnttgart,’ -.--.-.s-«).Schgrohc.glen- 3.)tetten",. 4.) Stammheim) 5.) Lauffen, 6.) Winnenden, 2.2 Derrenberg und « . «8.)«!lltshaufen " # 6 k% „ untergeben. In den seitherigen Dienst-Verhältnissen dieser Aemter zu der Kammer „Wich- vorerst, keine Aenderung getrofen. " 1285