v II. Classe. 1. Feyler. e. Diener-Personal. Aufwárter. Schall. Sein Gehalt ist schen bestimmk. 1.. Studien= Rath. 6 a. Direktorium. Der Gehalt des Collegial-Direktors ist bereits bestimmt. 5. R äthe. 1. Schübler. 2. v. Werkmeister. 3. Schwatb 4. Flatt. 5. Schedler. 6. Jäger. Ihr Gehalt ist bereits bestimmt. * Diejenigen Individuen die bei dem evangel. Conssstorium oder, bel dem Tathcl. Kirches- Rath und dem Studien= Rath zugleich Dienste leisten, beziehen nur den Gehalt der eine# Etelle, ohne für Versehung der andern eine Zulage ansprechen zu können. c. Expeditoren. 1. Hezer. 2. Stahl. Eie beziehen den Gehalt der Exweditoren der Gentral= Stellen 77. Gloffe. d. Kanzlist. Siegelen. » ErbezichtveaGchaltrerKavzellistendekCentfäkiSfelleåll.-ECM6« e. Diener-Personal. Aufwärter. ElsAPer. Sein Gehalt ist bereits bestimmt. 4