Nro. 2. 1818. 5 Koͤniglich Wuͤrttembergisches Staats- und Regierungs-Blatt. Samstag, 10. Januar. Se. Königl. Majestát haben, mittelst Reseripts vom 1. Januar, zu ver- ordnen geruht, daß diejenigen Diener, welche im abgewichenen Jahre 1617 außer- ordentlicher Weise zu den Sitzungen und Berathungen des Königlichen Geheimen= Raths berufen waren, auch fur das Jahr 1318 zu auperordentlichen Mitgliedern respektioe der ersten und zweiten Abtheilung dieser höchsten Staatsbehörde bestimmt seyn sollen, und zwar bei der ersten Abtheilung: der Geheime Rath, ÖOber-Hof-Intendant, Hof-Kammer-Präsident von Mauoctler, ordentliches Mitglied der zweiten Abtheilung; bei der zweiten Abtheilung: 1.) der Präsident von Riedesel, 2.) der Obertribunal-Präsident von Gros, 3.) der Obertribunal-Präsident von Georgii, .) der Ministerial-Direktor im Departement der auswirtigen Angelegenhceiten, Staars-Rath von Reuß, 5.) der Staatsrath von Weckherlin. Den höchsten Befehlen Sr. Königl. Majestct zu Folge hat die umer- Eichnere Stelle bekannt zu machen, daß gegen die unter dem 29. v. M. publizirte erdnungs-Liste Reklamationen durchaus unzuläßig sind, und keine Behörde dergleichen anzunehmen befugt ist. Es versteht sich jedoch hiebei von selbst, daß dadurch Ansprüche auf Ergänzungs-Pensionen nicht ausgeschlossen werden, und