6 hierwegen nach den Besiimmungen des diesseitigen Erlasses vom 5. v. M. sich zu benehmen ist. Stuttgart, den 3. Januar 131H. . Koͤnigliche Organisations-Vollziehungs-Commission. Maucler. Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben, in Betreff der zu Folge des V. Edikts vom 13. Nov. v. J. noch zu beseßenden Stellen der Kreis-Medicinal-Räthe und Bau= Inspebtoren unter dem gestrigen Tage folgende Eneschließung zu fassen geruht: J. Zu Kreis-Medicinal-Räthen sind ernannt: 1.) bei der Regierung für den Rekar-Kreis — der bisöherige Oberamts-Arzt Wunderlich in Ludwigsburg, a.) bei der Regierung für den Schwarzwald-Kreis — der bisherige Landvog- tei-Arzt Hochsterter in Rottweil, 3.) bei der Regierung für den Donau-Kreis — der bisherige Landvogtei-Arzt Endres in Ulm, un — 4.)beiderRegierungfürdenJan-Kreis-berbisherigeLandvogtei-Arzt Froͤhlich in Ellwangen. 5.) Bei der Direktion für die Stadt Stuttgart und Cannstadt hat der Stadt- direktions-Arzt Köstlin, bis zur definitiven Organisation dieser Behörde, provisorisch die Geschäfte des Medicinal-Raths zu besorgen. Die Kreis-Medicinal--Raͤthe erhalten den Rang der Regierungs-- Assessoren, nach welchem auch ihr Sitz in dem Collegium bestimmt wird, und einen firen Gehalt von goo fl . Sie duͤrfen zwar fernerhin, so weit es ihre amtlichen Geschaͤfte erlauben, sich der medicinischen Praxis widmen, koͤnnen jedoch nicht zugleich die Stellen von Oberamts-Aerzten bekleiden. II. Zu Bau-Räthen für den Straßen-Wasser= und Brückenbau sind ernannt: 1.) für den Reckar-Kreis — der bisherige Ober-Weg= Inspektor der Landvogtei an der Jart, Schmid in Neuenstein, 2.) für den Schwarzwald-Kreis — der bisherige Ober-Weg-Inspektor Roth dahier, 3.) für den Donau-Kreis — der bisherige Ober-Weg-Inspektor Schlumber- zer allhier, und 4.) für den Jaxt-Kreis — der bisherige Weg-Inspektor der Landvogtei an der Enz, von Adelsheim in Ludwigsburg.