ten vom Jahr 1317 an die Mäntler'sche Hof= und Kanzlei= Buchdruckerei, als Verlegerin, im ersten Monat des künftigen Jahrs zurückzusenden, oder mit einer gleichen Anzahl von neuen gestempelten Druckschriften auszuwechseln, die verdorle- nen aber werden nach Vorschrift der Stempel-Ordnung F. 27 nur gegen Einle- gung eines halben Kreuzers für den Stempelbogen und der Druckkosten angenom- men, oder ausgewechselt; dabei wird noch 5.) angesügt, daß in gleichen Fällen, wo nach der Tar-Ordnung keine Tax- Ansätze statt finden, auch der Stempel-Ansaß unterbleiben müsse; wo hingegen bei Interlokutorien und Urteln, da die Abschriften auf welche in der Stempel-Ordnung jedesmal (pag. 50, 60) ausdrücklich hingewiesen ist, das Stempel-Surrogat einzu- meten hat. Stuttgart, den 50. Dec. 1817. Königl. Steuer-Collegium. Prüfungs-Concurs für die Comperenken um Forst-Stellen. Vermöge Rescripts Königlichen Finanz-Ministerit vom 3. d. M. und Jahrs, ist der Königliche Forstrath beauftragt, einen Prüfungs-Concurs für sämtliche Compe= tenten um Forst-Stellen zu eröffnen. Diesem zu Folge werden für diesen Zweck folgende Tage festgesetzt, als: der 2a. Januar dieses Jahrs für die vormaligen Königlichen Hof-Ober-Forstmeister, Jagdjunker und Offzziere, welche auf Anstellung bei dem Forst-Wesen Anspruch machen; der 36. Januar dieses Jahrs für die Königlichen Unterfdrster; der 29. Januar dieses Jahrs für die Königlichen Waldschühen, Scharfschüßen und Jäger-Pursche, welche Be- förderung suchen, und endlich der 5. Februar dieses Jahrs für diejenigen Individuen, welche sich durch ihre bisherige Laufbahn für den Forst- Dienst ausbildeten, und Anstellung in demselben wünschen. Jedes Individuum übrigens her sich den Tag vor der Prüfung bei dem Sekreta- riat des Königlichen Forst-Raths zu melden, wobei dann auch der Ort und die Stunde der Eröffunng des Concurses bekannt gemacht werden soll. Stuttgart, den 7. Januar 1817. Königlicher Forst-Rath. Den 31. Dec. 1817 ist der pensionirte GeneralMajor v. Beulwiß zu Eßlingen estorben. * Den 31. Dec. 187) ist der pensionirte Obrist v. Wolff zu Ehingen gestorben. Se. Königl. Majestät haben, vermöge allerhöchster Resolution vom 1. Jan., den bei dem Ober-Baurath angestellten bisherigen Major von Duttenhofer zum Vice-Direktor bei dem Ober-Baurath ernannt, und demselben zugleich den Charakter eines Obersten beigelegt. !½m ! Se. Könteb Majet#: haben nach erfolgter Verzichtleistung der bisherigen