45 ten der Monate März, Juni, September und December ein tabellarisches Verzeich- niß der ausgewanderten Unterthanen nach dem beigefügten Formular,) C(. Beilage) worinn sowohl 1.) der Bestand ganzer ausgewanderter Familien, als auch 2.) die Teol der einzelnen Auswanderer! 5) das Ziel der Auswanderung? 4.) die Veranlassung derselben) 5.) das Gewerbe) und 6.) der ungefähre Betrag des ausgehenden Vermögens derselben, auszuheben ist, suszufertigen, und solches sedesmal längstens 6Tage nach dem Termin an die betreffende Kreis-Regierung einzusenden, welche dieselben sodann in eine Uebersiche zu bringen und dem Ministerium des Innern spatestens 1 Tage nach dem bezeich, neten Termin, vorzulegen hat. Da, was das Vergangene betrifft) mit der Bevölkerungs-Liste die Auswanderun- en bis zum 31. Oktober des verflossenen Jahrs schon angezeigt sind, so ist nur noch fü die Monate Rovember und December ein Verzeichniß der Ausgewanderten, nach- träglich, und zwar noch im Laufe dieses Monats, einzusenden. Stuttgart, den 16. Januar 1815. - Ministerium des Innern. v. Otto. Die ordentliche Pastoral-Konkurs-Prüfungen der katholischen Geistlichen betreffend. Der #3. Junius und der 1. September d. J. werden zu den ordentlichen Pasto, ral Konkurs-Prüfungen der katholischen Geistlichen bestimmt. Die Kandidaten ha- ben sich 4 Wochen früher bei dem Königl. katbolischen Kirchenrathe schriftlich zu melden, und, wenn keine Abweisung folgt, am Tage vor dem Prüfungs= Anfange dahier auf der Kanzley zum Einschreiben zu erscheinen. Jugleich bemerkt man) daß zu den bisherigen Gegenständen dieser Prüfungen eigene Fragen und Aufgaben über den Inhalt und die Anwendung der auf die katholische Kirche und Geistlichkeit Würtembergs sich beziehenden Staats. Gesetze, Verordnungen und Einrichtungen hinzukommen. Stuttgart, den 13. Januar 1818. Kieonisgl. katholischer Kirchenrath. Die ordentlichen Konkurs- Prüfungen der kathelischen Schullehrer betreffend. Da man für die ordentlichen Konkurs-Prüfungen der katholischen Schullehrer und Schulkandidaten in gegenwártigem Jahre den 5. May und den à2. September bestimmt hat; so wird solches mit dem Beisatze bekannt gemacht, daß sich die Kan, didaten jederzeit :4 Tage früher bei dem vorshenden Prüfungs-Commissair zu mel- den und am Tage vor der Prüfung zum Einschreiben zu erscheinen haben. Stukt- gart, den 15. Januar 1818. Königl. kathol. Kirchenrath. Veczeschniß ü##der die gefällten Straf-Erkenntnisse des Königl. Criminal-Gerichts-Hofs vom Monst November 1817. Den 4. wurde der zu Ludwigsburg verhaftete Jakob Röder, von Finsterroth, Oberamts Weinsberg, wegen Versuchs wiederholten Diebstahls, neben Bezahlung