- — 50 *§êlr 5 ihre von den Königl. Oberforstintern beeidjgten Jagdbediente die Mimlichen Rechte wie die Sml u ν ν 175 •WD5 !½ dte- Jugleich werden die Oberforst= und Oberämter zur genauen Instiz-Verwaltung überhaupt) und besonders noch dahin angewielen, dergleichen Fülle, welche bereits an die Bebe#de erchter und hoch unerledigt sndl, zu. Erinnarung, zu bri . Stutchart, den 16. Jangar#i#r Ministerien der Juntgz u#d5, t * Gros. v. DOtto Die Ansprüche auf Entschädigung für abhanden gekommene Dostwagen-Effecten, und die deshalb Da Se. Königl. Majestät in Beziehung auf das wegen Einführung eines neuen Postwagen-Tarifs 46izenr Genkral, Refeript vom :. Januar 1614. d. 7.,, wornach zu Begruͤndung eines Auspruchs an das Post-Jnstitut auf Schadlos- haltung für abhanden gekommene Postwagen, Effecte der Besit eines Hotscheins bis daher erfordert worden, gnädigst verordnet haben, daß es in Zukunft dem Er- messen eines jeden „Aufgebers Cherkassen bleiben soll, für die der Post zur Versen= dung auvertrauten Postwagenstücke von Werrh sich einen Postschein ausstellen zu lassen oder nicht, daß jedoch,# wenn ein aufgegebenes Stück jvermißt wird, kein anderer Beweie der, geschehenen Aufgabe, als entweder ein solcher Postschein, oder der Eincrag in die Post--Chartce oder in das Post= Amts-Manual zugelassen werde und ohne eines dieser Beweismittel auch kein Ersah Statt sinde, — in dem Fall aber) wenn der Inhalt der Charte von dem des Manuals verschieden wäre, für erstere als das Orginal aus welchem der Inhalt in das Manual übergetragen wird, enescheidend anzunehmen sei; so wird solches zur allgemeinen Nachachtung hie- mit bekannt gemacht.-= 6 Stuttgart, den 35. Jannar 1318. « . «" ; « Ministerien der Justiz und des Innern. " Gros. v. Otto. Verzeichniß über die gefaͤlten Straf-Erkenntnisse des Koͤnigl. Criminal-Gerichts-Hofs vom Monat "- -Novembetssc7.(Befchluß.) Den 15. wurde gegen: die zu Ellwangen verhaftete Barbara Krauter und Catharina Wahl, von Laufen, Oberamts Besigheim), wegen verübten großen Dieb- stabls neben dem Ersatze der Kosten und des Schadens, unter solidarischer Verbind= lichkeit, für Jede eine viermonatliche Juchthaus-Strafe erkannt. An demselben Tage ist der zu Urach in Verhaft und Untersuchung gekommene Martin Meichel, von Hayingen,) Oberamts Münsingen, wegen großen Diebstahls, neben dem Ersatz der Kosten und des Schadehs mit einer fünfmonatlichen Vestungs- Arbeit belegt worden. # " An demselben Tage ist der zu Urach verhaftete Johann Schanz, von Wittlin- gen, Oberamts Urach) wegen verübter Diebstähle, neben dem Kosten- und Schadens- Ersaßz) zu viermonatlicher Bestungs= Arbeit verurtheilt worden.