Zu Nro. 10. 1818. Bätlingen. De die Jahres-Musterung der Mllltäepfilchtsgen in dem Nlellgen Oberamte den #. März 818. lhren Anfang nehmen wird; so wi#rd es hlerdurch öffentlich bekennt gemacht, mit der Aufforderung an dle abwesenden Milttärpflichtigen des htegen Oberamsts vom 20 bis zum ?„„ Lebensjahre, welche nämlich vom 1. Januar 1796. ble 51. Decenlber 7J07. geboren sind, daß sie sich entweder persönlich bei der Musterung a# di Uesigen Rardhause elufinden, oder 9a del den Oberdmtern tbrer dermakigen Aufemhalrsorte messen und rücks: Echtli# ihrer pbosiseen Veschaffenheit von den Oberamtsärzten olsttiren lassen, in lezterem Falle aber die ans: lastellenden Meß= und Misstartos, Schelne bis zum ?. März um so gewisser an unterzelchnete Stelle ekofenden sollen, als sie sonst unter die Abwesenden gesezt würden. Den à4. Jannar 2818. Koͤnigl. Obtramt. Crallsheim. Am 2. Martz d. J. wird die Musterung über dle wafenfibige Mannschaft, welche äm #. Jas nuar iBi8. das 2o und ½ Jähr zurückgelegt hat, oder Anno :796. und 1797. geboren ist, im dlessgen Ober- emt beginneu. Die bis jenzt Abwesenden von dlesem Alter Uaben sich bls dahln nach Hause zu begeden, dle- lenigen aber, welche nach der Rekrurlrungs-Vererdnung von der versönlicken Stellung befreir, und die welche von ihrer Helmarb über 3 Stunden entsernt sind, lhre V#isttatlons- und Meß= Urkunden noch vor dem ## Mirz bieher zu übergeben. Den al. Jannor #16.8. - « Koͤnigl. Oberamt. Söllugen. Alle Milltárpstichilge blesigen Oberamts., die am 2. Jannar 1618. das 20 und 21 Jahr zus rückgelegt haben, werden hlemlt aufgerufen, so bald in löre Heimath zurückzukebren, damit sie am 2. M#rz eintreffen, und der an dlesem Dag deginnenden Jahrs- Musterung anwohnen kännen. Dlejeulgen welche auf Befreiung Anspruch machen, oder welche zu welt enrfernt sind, haben idre Befreinng#- Zeugnisse oder Mek- und Alsttations= Urkunden von dem Oderamt ihres Aufenthalts-Orts vor dem 3. Märl einzusenden. Dleieusge welcke ulo#t erscheinen, oder die gegebene Borschrift nicht befelgen, werden nach den gesesliten Bestimn. ugen als Ungedersame behandelt. Den :4. Jannuar 1618. - Koͤnlgl. Oberamt. Herrenberg. Sämmitliche Dienstrichtige ans biesigem Oberamte von 20 und 3 Jabren, alse alle welche Iin den Jahren 57960. und 107. gedoren worden sind, werden blemit aufgefordert, sich bis auf den 2. Marz d. J. in ihre Helmath zu begeben, indem an diesem DTage mit der Jahrs-Muasterung der Anfang gemacht werden wird. Dieienigen welche von versönlichen Erscheinen geseklle befreit sind, haben sich in der Oberamts- stadt ibres Ausffenthalts messen und visitiren zu lassen, und den Erfund in Zeiten hieher Ju äberserden. Den 24. Jannar 19.6. · » Koͤnigl. Oberamt. Nageld. Die Musterung der Militärpflichtigen Mannsckast beginnt am 2. März d. J. und debnk'ssch nach der bekonnten Verordnung auf die aus, welche am . d. M das 3% und 21 Jadr zurückgelegt baden. U#e Militäárpalchtluen von dlesem Alter, welcke von dem rersnlicken Erschelnen nicht freigesprochen sind, daden dub## zu der obigen Zelt entweder in ihrem Heimwesen ch einzusinden, oder wenn ihr geenwärtiger Ausenthalt zu enesernt seln sollte, sich bet dem Oberamt ihres Aufentbalts messen, und von dem dorricen Oberamsiszarz#t olfitiren azu lassen, die bieruͤber ausgestellten Urkunden aber zur oblgen Zelt zuverlaͤssig dem Oberamte zuzusenden, wenn ße nicht als ungehorsam rssende bedaudelt sein wollen. Den 34. Jannar 1818. Könlgl. Ohrramt. Riedlingen. Nach der Verfügung der Königl. Rekrutirungs-Commisson vom 9. d. M. wird die Jah- res-Mussterung der funnen wasseafthigen Mannschaft auch im dlessgen Oberamte mir dem #. Mäz beginnen, und sich über dleienige Milirrep#chilge erstrecken die das so. und 23r2. Jahr am :. Janner d. J. jurse gelest haben, folallch in den Jahren 2796. und 1797. geboren ssnd. So wie im Augameinen des Könlgl. Rekruri- runga,. Geses und di: ipäter ergangenen Verorduungen die Vorschriften sind nach welchen das Musierungs-Gesoft bebandelt werden sol, eben so blelden in Abslatt auf die Befrelung vo#n der perfänlichen Srellung und die Her- belschafung der Abwesenden vom odigen Alter die Bestimmungen bestebend dle für diese Fälle gzegeben sind. Und in dleser Hinsicht werden andurch (imutliche junge Leute des hlesigen Oberamts-Bezirks von 20. und 51. Jahren aufgesordert ssch am 2. März d. J. im Oberaries= Bezirk einzusinden, und der Musterung anzuwohnen oder ibre Meß und Pisltations-Urkunden durch das Öberamt ihres Aufenthalts-Orts enber einzusenden, well leder Unge- horlame sich dle Rachebelle zuzleht, die den Abweseuden nach dem Gesetze tressen. Den :4. Jannar 2876. Koͤnigl. Oberamt. Saulgau. Vermsje allerhbeesten Befehls vom 9. d. M. wird die Jahres-Musterung der Wefensählgen Moannschalt des biessgen Cberamts-Bezirks Montag den :. März d. J. Statt haben. Es werden daber alle Mllitár Dien###lichtige, wels#e am u. Jannar (618. das 20. und a. Lehensjahr zurück gelegt haben, fsolgiich im Jshr 1796. und „F. geboren wurden, andurch den strenger Veranrwortlichkelt anfgefordert, sich am ge- sagten Tag unfehlbar in ihrer Helmat einzusinden, und der Muslerung anzuwohnen. In Weziehung auf die —