1 mit der rechtlichen Wirkung ein, daß dieselbe wegen aller liquiden Ferderungen welche sie an mich, den Ehemann, wegen meiner Amts- und Kassen-Verwaltung von nun an zu machen haben möchte,) theils jene besonderen Unterofänder, theils, wenn entweder dies nicht zureichen) oder die Königliche Ober-Flnam-Kammmer es für vortheilhafter halten sollte, unser gesammtes übriges Bermôög n — weiches wir beyde fül jene Forderungen) so hoch ste sich auch belaufen mogen, hiennte ebenfalls gerichtlich verpfanden — anzugreifen, und sich davon um Hauptsum- me, Zinse und Nosten bezahlr zu machen befugt seyn sell. Auf gleiche Weile verbinden wir uns beyde, und zwar seder Theil als Prin, zipal= Schuloner für die gLanze Schald, oder Ein Theil für den Andern in soli- dum, mit der rechtlichen Wirkung, daß es in der Wahl der Köntalichen Ooer- Finanz-Kammer stehen soll, welchen von uns sie um die ganze liquoirte Forderung belangen wolle. « Wie wir denn zu diesem Ende uns Beide der Einreden der Theilung und der Vor--Ausklage (Benelicium divisionis et ordinis) hiemit ausdruͤcklich bege- ben, und der Königlichen Ober-Finanz-Kammer das Jus variandi einrdumen wollen. Ueberdieß entsage ipsbesondere ich, die Shefrau unter dem Beistande meines gerichtlich bestätigten Geschlechts-Vormundes, hiemit auf das feierlichste und kräftigste den weiblichen Reches-Wohlthaten (des Senatus Coasulti Vellejani und der Avthentica si qdua mulier) wornach eine Frauens-Person theils überhaupt für die Schuld eines an dern, theils im Besondern für die Schuld ihres Ehemanns sich nicht rechts- gültig verbinden kann; nachdem ich zuvor über den Gehalt und die rechtliche Wir- kung sämmtlicher vorerwähnter Einreden und Rechts-Wohlthaten, in Anwesenheit metw" Vormundes, vor versammeltem Gerichte deutlich belehrt worden bin, und auf dieselben durch Angeloben an Eides-Statt wohlbedächtlich und freiwillig Ver- zicht geleistet habe. In Kraft unserer eigenhándigen Unterschriften den 18 T. Der Ehemann: *' T. Die Shefrau : T. Gerichtlich bestätigter Geschlechts-Wor, mund derselben: