— 100 Alter der Wehrpflichtigen ersent werden solle, glauben Wir ebenfalls einen neuen Beweis Unserer auf das Wohl Unserer Unterthanen unablaßig gerichteten Sorgfalt gegeben zu haben, weil auf diese Weise dem Einzelnen, wenn ihn das Loos in dem besagten Alter nicht getroffen hat, eine freiere Bewegung in seinen bürgerlichen Ver- hältuissen zu Theil wird, und der Eingereihte schon nach dem sechs und zwanzigsten Jahre aus dem Wehrverbande tritt, somit weit früher als bisher, in den Schoos seiner Familie zurücktreten, und ohne alle fernere Störung seknem Gewerbe sich widmen kann. Indem Wir Uns vorbehalten, diese Grundsäátze in dem neuen Rekrutirungs= Gese, das Wir gegenwärtig bearbeiten lassen, zur Anwendung zu bringen, ist einstweilen die Kapiculations-Zeit der bereits eingereihten Soldaten, welche früher bei der Reiterei und Urtillerie auf zehen, und der Infanterie auf ach## Jahre bestimmt war, von Uns für alle Wassen auf sieben Jahre herabgesetzt worden. Wir hätten gew unscht, auch die bereits in Unserem Heere befindlichen Soldaten nach sechsjähriger Dienstzeit entlassen zu können, wenn nicht solches die Auflösung der in den Jahren 18:: und 1313 neu errichteten Reiterei und Artillerie zur Folge gehabt haben würde. - Es sind daher alle Soldaten, welche sieben Jahre gedient haben, bereits von Uns verabschiedet, und, auch diejenigen entlassen worden, welche in den letzten Kriegs-Jahren nach zurückgelegtem :östen Jahre oder zu Nebenbestimmungen ausge- hoben waren, oder rechtlich begrundete Befreiungs= Ansprüche hatten. « DiesahlderseitllnsekemRegierungs-AntritteentlassenenSoldatenbetkckgt an Sechsthalbtausend Mann, und auf diese Weise wird von Jahr zu Jahr mit stufenweiser Entlassung fortgefahren werden. Durrch dioson brurächtlichen Abgang und besonders durch die im laufenden Jahre erfolgende Entlassung der Ercapitulanten sinkt nun aber Unsere bewaffnete Macht weit unter den vollzahligen Stand, welcher in der von Unserem Geheimen Rathe gepruften und’ von Uns genehmigten Wehr-Verfassung festgesetzt ist. Zugleich ist es nothwendig, daß der größere Theil der gegenwärtig bei den Fahnen befindlichen und in den Waffen geübten Mannschaft nach Hause entlassen, und dieser Abgang durch neue Wehrpflichtige ergenzt werde. « Wir verordnen daher auf den Antrag Unseres Kriegs, Ministers und nach Anhörung Unseres Geheimen Raths, . daß zur Ergaͤnzung Unseres Heeres die erforderliche Anzahl von « 39)496 Mann durch des Loos, und zwar für dieses Jahr ausnahmweise, weil im vorigen Jahr keine Aushebung statt gefunden hat, aus der Jahl der Wehryflichtigen, welche den 1. Januar dieses Jahrs das 2o. und au. Jahr zurückgelegt haben, ausgehoben werden sollen. P —•. - Bei den bedeutenden „Milderungen, welche Wir seit Unserem Regierungs= Antritte in dem Militär, Sysiem haben eintreten lassen, erwarten Wir mir Zuverssche