1422 Diebstaͤhle neben dem Ersatze der. Kosten uͤnd des Echabdene zu athtmonatlicher Vestungs-Arbeit verurtheilt worden. . .. --.-:« Den16.wukdederzuNI-·ttweik·inVerhaftåuuduåkekflschimg gekommene David Kupferschmid, von HofenOberamts Spaichingen, wegen wiederholten Diebstahls und Betrugs? auch wegen Falschwag und Meineids#eben dem Kesten und Schadens= Ersaßtz zu kaifärige Juchthausstrafe und nachheriger Einsperung in ein JZwangs-Arbeits= Haus auf ein halbes Jahr verurtheilt. * An demselben Tage ist gegen die zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung ekommene Margarerha Geiger, von Besigheim) wegen der von ihr verübten wieder= gelten Dieostähls und wegen wiederholter Fälschung, neben dem Ersatze aller Kosten und des Schadens eine vier und einhalbjährige Juchthausstrafe mit dem Anhange erkannt worden, daß sie nach erstandener Strafe bis zu erprobter Besserung) und weuigstens auf die Dauer von zwei Jahren) in einem Jwangs, Arbeits-Haus ver- wahrt werden solle. " An demselben Tage wurde gegen den zu Rottweil verhafteten Johann Faude, von Rietheim, Oberamts Tuttlingen, wegen eines Raubs= und Naubsattentats der leichtesten. Art, auch verübter Diebstähle, worunter ein Felddiebstahl ist, neben ei, ner halbstündigen Ausstellung auf der Schandbühne mit aufgeheftetem Zettel „Feld- dieb“ eine dreijährige, — und gegen Linen Mitschuldigen, Martin Marquart, von da, wwegen ähnlicher Verbrechen nach dem Grade seiner Verschuldung, neben einer halb- stündigen Ausstellung auf der Schandbühne mit aufgehefterem Jettel Baumdieb“ Eeine zweiséhrige Festungs-Arbeit ausgesprochen, und rüucksichtlich des Kosten= und Schadens-Ersatzes das Angemessene verfügt. ' Unter dem 18. ist der zu Roktweil in Verhaft und Untersuchung gekommene Anton Fischer, von Böffenderf, Oberames Oberndorf, wegen mehrerer, zum Theil aualiffeirter Diebstähle, neben Bezahlung der ihm zugeschiedenen Kosten mit sechs- monatlicher Bestungs-Arbeit belegt worden. " An demselben Tage wurde der zu Nottenburg verhaftete Johann Gottlieb Bühler, von Herrenberg, wegen verübten dritten mit erschwerenden Umständen ver- bundenen Diebstahls, neben dem Kosten= und Schadens-Ersatz, zu neunmonarlicher Bestungs-AUrbeit und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits- Haus auf die Dauer von drey Monaten verurtheilt. ·- An demselben Tage ist gegen den zu Ludwigsburg, in Verhaft und Untersuchung gekommenen Conrad Schlatterer von da, wegen wiederholter, zum Theil mit er- schwerenden Umständen begleiteter Diebstähle eine achtmonatliche, und gegen dessen Ehefrau Magdalena, wegen wiederholten Diebstahls und Ehebruchs eine fünfmonat, liche Zuchthaus= Strafe erkannt, auch rücksschtlich der Kosten und des Schadens- Erlatzes das Ungemessene verordnet worden.