Nro. 20. 1818. 145 Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blakt. Samstag, 1un. April. Stiftungs. Urkunde mehrerer Präbenden für Fräutein ritterschastlichen Adels. Wilhel m, von Gottes Gnaden König von Wüörttemberg. In der Absicht minder bemirtelten adelichen Fräulein eine Unterstüßung zu ge- währen, haben Wir Uns gnädigst eneschlossen, aus dem Vermögen, welches von den vormaligen ritterschaftlichen Kassen im Jahr 230- bei Auseinandersehung der rirterschaftlichen Berhältnisse, Unserer Krone zugefallen ist, für Fräulein des in Un- lerem Kôngreiche anfäßigen ritterschaftlichen Adels mehrere Präbenden zu stiften, und verordnen daher vermoge gegenwärtiger Stiftungs-Urkunde, wie folgt: « · Der Fonds dieser Stiftung besteht in dem Betrag des, bei Auflösung der vor- maligen ritterschaftlichen Cantone, Unserer Krone zugefallenen Antheils an den ritter- schasftlichen Ordens-Kassen, welcher sammt den daraue berechneten Zunsen, die Sum- me von Acht und Jwanzig Tausend Gulden betraͤgt. Diese Summe soll bei Unserer Königlichen Ober-Finanz-Kammer als ein ewig un- ablösiges Anlehen steben bleiben, und nach Vorschrift der darüber ausgefertigten HOoligation jährlich mit Fünf vom Hundert verzinst werden. Die Odligation soll, nebst dieser Saftungs-Urkunde, bei Unserem Ministerimm des Junern verwahrt werden. 9. 2. Der Ertrag dieses Kapitals ist für Fräulein von ritterschaftlichem Adel zur Un- tersingung derselben zu verwenden-