198 Svalch iugen. Mittwoch den 13. Mol b. J. Vorwiltags Uhr, werden folgende Erzeugall- K der biesigen Armen-Weschästigungsanstalt im öoffentlichen Aufstreich gegen- daare Brzahlung ver: lauft werden: als 531 Elen abwerk'en beinwand 640. Ellen, Zwilch# 41 Ellen reusten Tuch; 309“. Eslen flaͤchsenes Tuch und 95 Pf. baumwollen Garn. Es werden daber nicht nur die Siebbaber ein- laden dieser Versteigerung anzuwohnen, sondern auch den entferntern #berlassen, schriftlich ihre ngebothe auf die einzeinen Leinwand-Gattungen an dem unterfertigten Verein zu öbersenden. Den 1. Avril 1618. « ObnämtssktltunqdeöAtstnwesens. I Stutigart. Im Stock-Kanzleibof werden am Montag den 4. Mai einige entbehrliche Kelter- Bäume und anrere Kelter: Gerätbscheften im Aufstreich verkauft werden, wodes die Liebbader sch Veormittags 9 Ubr, einsinden wollen. Den 27 April 18186. örial. Kameralamt. übingen. Die Sommer-Schaasweide zu Plrondorf, welche s00 Stlücke alt und. junger Schaafwaare erträgt, neben der Weide auch die Pferchögerechtigkeit desstzt, und außer der Anschaf- fung der Vferchögeräthscheftten keine bost hat, wird wegen Unfählgkeit des bisberigen Bestendern länger achzuhalten, Dienc### den 5. Mai d. J. auf dem Rathbause zu Tübingen, auf das beurige Jahr unter den gewöbnlichen Bedingungen verlieben werden, wobei sich die Dacht- Liebbabet Mor- bens 9 Uhr, mit den erlorderlichen Zrügnissen versehen, einsinden können. Dn 25. April i318 « nigl. Oberamt. Stammheim. Da die den 6. Mäck d. J. vorgenommene Verleihung der verrschaftl. Schaaf- weide dahier die böchste Genebmigong nicht erbalten hat, so wird, befehlenermaaßen, Samstag den 16. Mai d. J. Vormiltags 10 Ubr#-, eine nochmalige Verleihung dieser (Staats= und Rezierungs- Blatt Nro.. poz 54. näher beschriebenen) Weihe, in der Kameralamts-Wodnong dahier vorzenommen werden. Wobei also die Liebhaber sich einzufinden haben. Den 24. Uvril 18,8.. 4 Königl. Hofkammeralamt. Kirobelm. I letzt abtewichener Nacht ist dem Bürger und Bo#er Michael Ensinger, ven- Bruken, biesigen Ober#smis, in sein Haus gedrochen, und darmus folgendes entwendet worden: 50 Cuen reusten Tuch an 2 Stücken; 55, Ellen Zwilch; a Pf. Faden und Garn; 80 Manuns.= und Weibs-Hemder mit L. B. and E. bezeichmet; à Leachen und # haldkölschene Bettzir#en; 3 Kissens= dichten mi dem nämlichem Zeicke; 3 neus Säcke ohne Namen; 4 Laib Brod; Seck Schkönmehk. und von 3 Sri. Welschkorn das Mehl. Dieser Dieblahl wird va#er öffentlich bekennt ##imacht, und jsedermaun gebeten, wenn elwas darüber ausgekundschaftot, oder der Dieb zur Hand gebrocht werde#n lönnte, im erstern Foll eine Nechncht der Beamtung Cderlenningen zu seben, im letztern Fall aber den Dieb an ras birsi. e Oberamt abliesern zu lassen. Den 24. April 1618. Königl. Oberemt. Tuttlingen. Joseph Schiling, Zimmerzesell, von Nendingen, diesigen Oberamts, welcher im Januer vd. J. bei dem Grosherzozl. Bedischen Bezirkssmte Gerpsbach wegen Diebstahlt und Fälschung in Unterfuchung gekommen, und durch posgerichtiicke Urthel wit 4 wochentlicher Inearcera- dion bestrast worden ist, bat sich zu Fotge einer von dem Bezirksamté Gemébach dem biesigen Ober-= amte gemachten Eröffnung, neurrdings den Verdacht zugeho####, nach Erstebung seire Seraten dem ##wenwirtbshause zu Gernsbach, solgende Gegenstände von Werth emwendet zu haben: 3 Gold#ücke, wovon das eine 2 fl. an Werth hat, die 2 anvern aber, jedes im Werth von 14 fl., mit Hassen zum Unhngen versehen sind; # kleines goldenes Mengerbeil zum Antänsen an ein-s ditser Goid- bhücke ; 1 goldenen Ring, 3 fl. Werth, auf der innern Seite mit dem Biostaben R. M. bezeichnet. An Kleidungssücken: einen ganz neuen trautüchenen Muntel, grones Kamisol) Schube mit. Bändei# und einen dunden Hut., Diese 4 Stücke wird ver mäsumtive, Dib wahrscheinlich am L. ibe tratzm Außerdem kann verselbe, da er schen mehrere Jahrc nicht mehr in seine Heimoth zurückgekommen iste nicht genauer beschrieben werden, ald daß er # alt ist, #ue harke Statrr, mittlere Größe, und gutes Aussehen hat. Simmtliche Poligei Behörden werden nun ersucht: auf diesen gess rlichen Measchen zu sahnden, und ihn, wenn er ergriffen werden sollte, an die unterzeichnete Stelle elnzu-