257 Diesen werden sodann die von einem Vorsteher und dem Cossier unterschriebe- nen Empfang-Scheine sedesmeal mit dem naächsten Post-Tage zugeschickt werden, um solche den Eigenthümern zuzustellen; welche, wenn ihnen der Empfang, Schein niche lugekommen ist) längstens binnen 3 Monaten dem Cassier davon mündliche oder schriftliche Anzeige zu machen haben, indem sonst die Spar-Casse eine Ansprache nur dann anerkennen wird) wenn der Beweis der Einlage durch andere Beweiemittel geführt werden kann. Die Spar-Casse leistet ihre Zahlungen, mit der obigen Bestimmung in Betref der Festtage, ebenfalls am Dienstage in jeder Woche, Vormittags von ro bis 17 Uhr. Die Zinse werden gegen eine — von dem Eigenthumer des Cepitals eigen- bändig unterschriebene Quittung, die Capitalien aber nur gegen ZJurückgabe des von der Spar-Casse ausgestellten Empfang-Scheins, auf welchem der Eigenthümer den Empfans des Capitals und der aus demselben zu berechnenden Zinse ebenfalls eigenhändig zu bescheinigen hat) bezahlt. " Sollte der Eigenthümer des Schreibens unerfahren sein) so genüge zwar sein Handzeichen; in diesem Falle muß aber von dem ersten geistlichen und welelichen Vorsteher seines Wohn-Orts auf der Quittung selbst beurkundet werden, daß das Handzeichen von dem Sigenthümer eigenhándig gemacht worden sei. Im Falle ein von der Spar-Casse ausgestellter Smpfang-Schein verloren gienge, hat der Sigenthümer die Anzeige davon bei der Spar-Casse zu machen, worauf die Gerichts-Stelle diejenigen) welche einen Anspruch daran zu haben glaubecl, unter Anberaumung eines bestimmten Termins zum Beweis ihrer Ansprüche auffordern, und nach Verfluß dieses Termins, wenn sch niemand gemeldet hat, den Empfang= Schein für ungältig erklären wird. Erst wenn diese Erklärung öffentlich bekanne gemacht worden ist, kann der Eigenthümer entweder einen neuen Smpfang Sche## eder die Juräckbezahlung seines Capitals sammt Zinsen fordern. Da dieses Instieut keinen anderen Jweck hat, als der ärmeren Poles-Klafse und, den Dienstboten die Gelegenheit zu##eröffnen, auch kleinere Ersparnisse mic Sicher heit auf Zinsen zu legen, und auf diese Weise einen Sparpfenning auf die Zeitde## Noth zu sammeln? so kofft die unterzeichnete Stelle) daß es ihr nicht an Theilneßz#f mern umi werde, und bemerkt noch, daß die Einlagen bei der Spar-Casse amier sten Dienstag im Monate Juni zum erstenmal, und von da an ununterbrochen in jeder Woche an diesem Lage werden angenommen werden. Stuttgart den? !#z. Mai 13178. Lencral-Leitung des Wohlthätigkeics-Vereins. r—