Nro. 30. 1818. 241 Koͤniglich-Wuͤrttembergisches Staats= und Regierungs-Blakt. Samstag, 35. Mai. Die Porto-Freiheit für die in Königreich errichtete Spar= Casse betreffend. De Se. Königl. Majestät der für die äármere Volks-Elasse errichteten Spar-Casse für die an fre einkommenden und von ihr ausgehenden Briefe und Geld= versendungen die Post. Porto,Freiheit bewilligt haben) so wird dieses mit dem An- fügen bekannt gemacht) daß die an die Spar-Caffe einzusendenden Briefe und Gel- der mit der Uddresse an die Württembergische Spar- Casse in Seuttgart““ u bezeichnen seien, auf den von der Spar-Casse ausgehende Briefen oder Geld= Hoateen aber unten seitwärts der Addresse, mit der Unterschrist des. Cassiers, be- merkt werden muüsse, E „von der Wöürtembergischen Spar= Casse in Stuttgar"““. Stuttgart den 12. Mai 1818. Ministeriu des Innern. v. tto Brandschadens-Umlage betreffend. Die am 268. März 1816. ausgeschriebene Brandschadens-Umlage zu 4 kr. je von 100 fl. Gebdude-Unschlags hat der Brandschadens. Verscherungskasse eine Einnahme von 91418 fl. 36 kr. gewährt, welche binnen eines Zeitraums von = Jahren zu Be- tahlung der Brand-Entschädigungen und Verwaltungskosten aufgewendet worden sind. Es ist daher jezt das Bedürfniß einer neuen Brandschadens, Umlage eingetreten, und diese durch Königl. Entschließung vom 8. dieses Monats auf 4 kr. von jedem roofl. Gebude,Anschlags mit der Bestimmung feßgesezt, worden, daß die erste Hälfte bis 1. Juli und die Zweite bis 1. November dieses Jahrs zum Einzug gebracht und an die Brandschadens, Kasse eingeliefert werden soll.