. 3. Im Einzelnen umfaßt der Geschäfts-Kreis desselben folgende Gegenstände: 1.) Begnrachtung aller Geseqze, Verordnungen und Instructionen, welche die Mediernal, Pollzei berühren, und Antiag zur Vervollkommnung und Ergänzung der- zeitea, insbesondere die Brarbeitung a) der Gesege und Vorschriften, welche auf die Ausübung aller Dheile der Heil- kunde Betzug haben, der Medicinal, und Apotheker-Taren 2c. 2c.; 5.) der Reglements für die medieinisch-polizeilichen Staats-Anstalten, offentlichen Kranken. Gebähr= und Jirenhäuser; J) der Instructionen für die Ober-= und Unteramts.= AUerzte, Kreis-Thier= Uerzte, Wuadärz#te, Geburtshelfer, Hebammen und Kurschmide; d) der Gesete über die Behandlung der Schuppocken= Impfung; ec) der Vorschriften für die Anlegung von Begräbniß= Plätzen 16. 2c. und 5 Vorscheiften für das Feil-Versten bei Menschen Epidemien und Viehseu- en. :.) Die Prüfung aller Nerzke, graduirten Wundärzte, Thierärzte, und Ancrag über ##re Zulassang zur Praris. 5.) Die Prüfung aller derjenigen Chirurgen der 1. 3. und 3. Klasse, und derse- nigen Hebärzte und Upotheker, welche in dem Neckar= und Jaxt,Kreise ch befinden. Bei denen in dem Donau= und Schwarzwald-Kreise steht die Prüfung dem Kollegio-Medico in Tübingen zu. 4.) Die Prüfung der von den practicirenden Aerzten einzusendenden Probe, Ub, dandlungen. « 5.)BegutachtungderEinrichtungundVervollkommnnngderbereitsvorhandenen odecnochanzuocdnendcapolizeilichenunduuterkichtdiAnstalteminsoweitsiesich eufdasMeduinalsWeseabeziehen. tz.) Bearbeitung medicinisch gerichtlicher Gutachten, sie mogen zum Zweck der Gesesgebung oder der richterlichen Entscheidung erferdert werden. 2) Prͤsung und Begutat#luück der jährlichen Berichte der Oberamts= Uerzte #) über die Natur und den Lauf der Krankheiten, 5) der Hebärzte und Hebammen über die Geburtsfálle, und Jc) der Oberamts, Uerzte, über den Fortgang der Schußpocken= Impfung. Diese Berichte werden jedoch von den Oberämtern an die Kreis-Regierungen eingelandr, und erst von diesen, nachdem der Kreis-Medicinalrath davon Einuche genommen kat, mir dessen Bemerkungen dem Medicinal= Kollegium mitgetheitt. 3) Prufung und Begutachtung der von den Kreis-Regierungen auf den Bis- tations. Bericht idres Medicinalraths ertcheilten Rezesse und gemachten Anträge. 9.) Beuitheilung aller außerordenclichen Fälle, welche auf die operative Chirurg# und Heb-Arzsteikuns Beziehung haben) auf Eiforderu der betreffenden Behörden.