Nro. 37. 1818. 355 Königlich-Württembergisches Stgats= und Regierungs-Blakt. Samstag, 20. Juni. Wilhel m ? von Geottes Gnaden König von Württemberg. Wir haben Uns aus überwiegenden Gründen veranlaßt gesehen, den Anfangs- Termin des Statssahres, welcher bieher auf den Georgii, Tag, oder auf den :3.April festgesetzt war, zu verändern und zugleich zu bestimmen, daß für die Zukunft dasselbe mit dem ersten Inlius eines jeden Schre anfangen soll. Zugleich haben Wir Verfügung treffen lassen) damit das Rechnungswesen für die Jwischenzeit, welche zwischen dem Schluß des Statssahres von 1314, und dem ersten Julius statt hat, an das abgelaufene Jahr angeschlossen werde ein yFolge dieser Anordnung und unter Bezugnahme auf Unsere General-Reseripte vom #. September vorigen Jahrs (Staats, und Regierungs-Blatt Nro. 55.) und vom g. Januar dieses Jahrs (Staats= und Resierungs, Blatt Nre. 3)) verordnen Wir, daß für diese Jwischenzeit Ein Fünftheil von der Staatssteuer von 2,400,000 fl. mithin a80o#coo fl. umgelegt und für die Staatecafse eingezogen mer- den sotl, wodes Wir zugleich Versscherung ertheilen, daß die 26,Soo fl.) welche hier- durch über diesenige Quote, welche auf 69 Tage fällt, umgelegt werden) in der Stener-Umlage in dem beverstehenden Stats-Jahre vergütet werden sollen. Wir befehlen daher, daß der Einzug dieser Steuer, nach Maßgabe der bestehen, den Geletze und Verordnungen, und ihre Ablieferung an die Staats= Haupt, Casse ehne allen Anfenthalt bewirkt werde, wofür Wir diesenigen Beamten) welchen die Sorge dafür obliegt, persönlich verantwortlich machen. Gegeben Szuttgart, den 1y7. Juni 187#8. Wilhelm. Auf Befehl des Käuigs. F Der Staats, Sekretär: Vellnagel.