14. 339 Jako Kißlin 9, von Hönig, Oberamts Gaildorf, wegen zweiten gerßen Dies- Kahls neben dem Kosten, und Schadens-Erlah zu sechsmonatlicher guche- haus-Strafe; AA. u) Barbara Harderich, von Wäldershub, Oberamts Croilsheim) wegen der 185. r— Von ihr theils allein, theifs in Gemeinschaft verübten, zum Theil mie er- schwerenden Umständen verbundenen Diebstähle und Betrügereien, feener wegen Scorcation und Ehebruchs, endlich wegen Gebrauchs von Abtreibungs- Mitteln zu fünfmonatlicher Juchthausstrafe neben dem Ersatz des Schadens, uncer solidarischer Verbindlichkeit, und Bezahlung ihrer Arrest- Uzunge= auch 3/6tel der Untersuchungs,Kosten; b. Jakob Dempler, Weber von Onolzheim, Oberamts Craeilsheim, wegen Ehebruchs und Dheilnohme au den Betrügereien der Harderich, unter so- lidarischer Verbindlichkeit zum Schadens-Ersas, und neben Bezahlung sei- ner. Arrest-Azungs, so wie 3/Erel der Untersuchungs, Kosten, zu einer seiuer körperlichen Constitption angemessenen vierzehenwöchigen Bestungs= Arbei#c verurtheilt worden. Am 2f0. Mai wurde: sesen Johann Georg Gakstatter, von Kleinbrenweiler, Oberames Geraßronn, wegen dritten und ausgezeichueten Diebstahls, neben dem Ersatz des Scheden= und Bezahlung der Kollen eine ach tmonetliche Vestungs,-Strafe und nach- herige Reclusion in ein Zwangs= Arbeitehaus. bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens c#n die Dauer von drei Monaten, ausgesprochen. Am 2:. Mai wurde: gegen den Schustfuden Joseph Salomon, von Pflaumloch, Oberemts. Nercyheim, wegen vollbrachten zweisachen kleinen, und wegen versuchten großen Be- trugs neben Bezziung seiner Arrest= und Azungs-- auch von JÖ#el der Un- tersuchungs-Kosten, und Vergütung des verursachten Schadens unter solidari- scher Verbindlichkeit, eine viermonatliche Zuchthausstrafe erkannt. Am 26. Mai ist: u Perer Frank, von Waldenburg, Oberamts Oehtingen, wegen ausgezeichneten kleinen Diebstahls, ausser der ihm unterm 23. Nov. 181:7. zuerfannten aber noch nicht erstandenen, fünfmonatlichen, noch zu weiterer einmonar- licher im Ganzen also fu sechsmonatlicher Vestangsarbeit neben dem Schadens-Erfaß) unter sotidarticher Verhindlichkeit mit seinem Genoßen. Dorothea Margaretha Federer, ven Untergröningen, Oberemts Gaildorf, wegen wiederbolter Scortation zu viermonotlicher Urbeit in herwchaft- lichen Geschasften verurtheilt, wegen ihres schu'draften Venehmens bei der Se 2