565 Kosten der Staats,Kasse zu Unkerhastenden Straßen und der damit in Ver- bindung Kehenden Brücken, theils durch pershuliche Einsitht des Bauraths, tbeils durch die Berichte der betreffenden Verwaltunge= Beamten und Weg- Inspectoren, 2.) in der Herstellung einer Grundbeschteikung über fämmtliche Hoch, Seraße# und Brücken des Kreises, in welcher die vorkommenden Veränderungen zu bemerken sind, S.) in vder Sorge für vie Entwerfung der jährlichen Straßen, Ban-Stars und in deren Prüfung und Begncachtung, « 4.) in der Sorge fuͤr die genaue Beobachtung und Vollziehung der genehmigten Etats, sowohl iu technischer als finanziellet Hinsicht, und 5.) in der Prufung der Straßen= Bau-Kostens-Verzeichnisse und in der Sorge für deren Genehmigung und Bezahlung. . 4. Der Kreis-Baurath hat, da er zugleich die Stelle eines vormaligen Oberweg- Inspectors vertrict, ordentlicher Weise im Herbst eines jeden Jahrs, sämmtliche auf Kosten des Staats zu unterhaltenden Straßen des Kreises zu bereisen, den Zustand dersel- ben einzusehen, vorgenommene Bauten za prüfen, und vorzunehmende zu untersuchen- Bei dieser Besichtigung kann derselbe, nach Maßgabe des genehmigten Stats, den betreffenden Beamten die gerignete Weisungen ertheilen. Er hat aber derüber, so wie ü#ber das Resultat seiner Reise überhaupt schristlichen Vortrag in der Regie- rung zu erstatten. . 6. Zum Beh uf des fäbrlichen Straßenbau-Ekrrs haben die Weg-Inspekroren unter Mitwirkung der betresfenden Verwalstungs, Beamten tur Sommer eines jeden Jahre. die zu ihrem Bezirk gehörigen Straßen und Brücken iu bechtigen, die voczuneh= menden Bauten, und zwar für jedes Oberamt besopders zu verzeichnen, und darn- ber Risse und Anschläge zu sertigen. - 4. 6. Die Risse und Auschlaͤge sind von dem Vetwaltungs-Beamten und dem Weg- Anspektor mit einem gemeinschaftlichen Bericht uͤber die Nothwendigkleit der Bauten und über die ekwaige Concurrens. Pflichugkert zu den Kosten zu begleiten, und spaͤ- testens in den ersten Lagen des Monats October an die Kreis-Negierung einzusenden- WVon dieser werden sodaun solche, sodald sic eing kommen sind, dem Kreis baurath zugestellt, um nach Unleitung derfelben seine Visitattlouen vonzmmpehmen und ihren Sehalt an Ot und Stelle zu prüfen.