564 . 1. Nach vollendeter Reise · werden die Anschlaͤge: von dem Kreistaurach dem Er- fund seiner Untersochung gemáß, geändert und richtig. gestellt, und sodonn von ihm in technischer Beziehung, von einem Regierungs-Rath aber in administra#iver H#- sicht, zum Vortrag gebracht- , ·h DxeRegjekcutg«z·h·a»t,»d«abei,vokzügljch—,folg-endg-Punkteiallcbecjegungzu ziehen: 1) ob. die Unterhaltung oder Verbesserung, der bestehenden Stroßen #u#d- Brücken noch mehr aber die Anlage von neuen nothwendigs oder doch sehr nützlich sei 2) ob die Vornahme derselben, im Falle-die Mitrel nicht zureichten, nicht noch verschoben werden konnte, oder ob lsolche schlechterdings norhwendig, und unaufschieblich sei; · "·«« «» , ZDObdiesfüpeinBat-Messin-Antrag;ge6ra«chicn«Miste-tdierichtigenvnd zweckmäßigen seien; *r*-8 4) ob und in wie weit die Staats-Kasse zu Bestreitung des Bau-Aufwands rechelich verbunden sei, auch wetche Linleitungen bei solchen Straßen und Brückenbauten zu treffelt seien, deren Kostenigenzvoder' zum Theil vo Pri- vaten oder Körperschaften zu bestreiten sind. « s.8. , Nach vollendeter Berathung und Prüfung wird vou der Regierung. aus, den Etats der Bezirks= Aemcer der Kreié-Bau-Etat entworfen, welcher mit sämtlichen Anschlägen, Nissen und Berichten der Aemter nebst dem bei der Collegial= Prufung und Berathung- aufgenommenen Protekolle srätestens bis zum 30. Nowember jeden Jahrs an das Ministerium des Innern ein esender werden muß. . ( Bei dem Ministeriung werden die eingekommenen: KreisBau-Stats zuem in ad- ministcativer Hiusicht geprose, sodonn dem Königl. Baurath zur Super-Rerssion in technischer Hinsiche zugefertigt, und wenn dieses geschehen ist, wird aus den Kres- Bau' Exats! der Haune Ben-Erar für das Ministerium entworfen, welcher-Une zur- Genehmigung vorzulegen ill. Wenn die Genehmigung erfolst ist, so werden die Kreis-Bau-Etats nach Maß- abe der genehmigeen Anträge rectificirt, den Kreis= Regierungen zugefertigt, und von diesen die Bezirks-Aemter mit der Ausführungbuftragt. . Allesdiesedmußsozeitig,gpschehen-,«daßdie-«A"gsfüh,tung,,dfkgemhmisceno Antraͤge gleich mit dem Eintritt der guten Jahrszeit begonnen werden kann. 140. Bei der Ausfüͤhrung der genehmigten Bauten haben die Kreis-Regierungen sorgr faͤltig darauf zu · achteny doß · die ertherlten Vorschtiftrn genau voülogen und diel Slat- Säße pünktlich eingehalten und nicht überschtikten werden.