4.) Geographie, vaterlaͤndische und allgemeine; 5.) Technologie, in Beziehung auf die Forstwissenschaft; 6.) Forst-Wissenschaft, a) Forst-Botanik; 5b) Physiologie der Holzpflanzen; c) Lehre von den Gemeng-Verhältuissen des Bodens, der Verschiedenheit des Klimas und der Einwirkung von beiden auf die Vegetation der Holz= pflanzen; " d) Forst-Wirthschaft, 1.) Waldbehandlung; Ausscheidung der Bestands-Classen nach den Bestimmungen ihrer Regenerationsweise und Schlagbarkeit; a.) Nuhungs-Betrieb; erste Grundsäße für die Anfertigung der Wald-Erats, und über die Eintheilung der NRutzung; 5.) Material-Verwendung; 4.) Material-Verwerthung; 5.) Forst-Kultur; 6.) Forst-Schutz · ·» » e) Erklaͤrung der in dem Koͤnigreiche bestehenden Forst-Jagd- und Polizei-Gesetze und Reglements. 7.) Jagd-Wissenschaft, a)Natur-Geschichte der jagdbaren Thiere und der Raubthiere; b) Lehre von der Hegung der erstern im Freien; c) Wartung und Verpflegung der Thiergärten; a) Ausübung der Jagd. Art. 6. Wir werden die erforderliche Anzahl von Lehrern ernennen, und zugleich einen angemessenen nach Elassen eingetheilten Lehrplan über die Folge entwerfen lassen, in welcher der Unterricht ertheilt werden soll, damit derselbe mit dem siebenten Semester vollendet ist. Art. 7. Die Aufnahme neuer Feldjäger in die Schwadron soll für die Aunft jedesmal auf Ostern statt haben, und zu dem Ende vier Wochen vor diesem Termin ein Prü- fungs-Concurs cröffnet werden. In gleicher Art soll am Schlusse eines jeden Semesters eine Präkung in jeder Classe vorgenommen, und sollen nur diejenigen in eine höhere Elasse befördert wer-