410 fremde oder eigene Hand bewirkten Toͤdtung, oder wegen einer sonst uͤberhaupt noch zweifelhaften Todesart) ergeben hat. — 6 Immer ist aber hiernach eine Legal-Inspection und Section alsdann vorzuneh, men, wenn semand irgendwo todt gefunden wird, vos dessen Hinscheiden und den demselben voransgegangenen Umständen gar keine sültige Nachrichten vorliegen. Sollte nun inskünftige ein Oberamt, gegenwärtiger Vorschrift entgegen, ohne Grund eine Legal= Inspection und Section anordnen; so hat dasselbe lediglich sich selbst es zuzuschreiben, wenn ihm nach Befinden die unnethigerweise dadurch veran- laßten Kosten zur Bezahlung überwiesen werden. Auf Seiner Königlichen Majestat höchsten Befehl, « KdtktglichesJustizi Ninisterium. aucler. Hie in desn Monat Juni 1519 von den des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse treffend. In dem verflossenen Monat Juni find von fämmtlichen Gerichtshöfen des Königreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt wird) daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Höfe in das Staats- und Resierungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere) als dreimonatliche Freiheits, Strafe erkannt wird. A. Obertribunal., 1I) Criminal-Senat. den 36. Juni wurde: In der Keeurs= Sache des zu klm in Verhafe und Untersuchung gekemmenen Joseph Rettich, von Andelfngen) Oberamtes Rledlingen, das von dem Ceiminal,= Gerichtshofe in Ellwangen unter den 11. Febr. d. J. gefällte Erkenneniß, wornach Inquisit wegen wiederhohlter Felddiebstähle, unter Zuerkennung des Schaden-Ersaszes und Borbehalt des Kosten-Punktes, zu Einstündiger Aus- stellung mit aufgeheftetem Zettel: „Felddieb ;"“ sodann zu Einjähriger Jucht, hausstrafe und nachheriger Verwahrung im Zwangs Arbeitshause auf sechs Monate verurtheilt wardd seinem ganzen Inhalte nach besthtigt. II.) Civil= Senat. den 14. Juni wurde: 1) In der Uppellations Sache von dem vormaligen Ober-Justiz= Collegium zwischen den Erben der Agatha), geb. Buschlin, Wittwe des Theodor Lang zu Stetten, Ober- amts Tuttlingen, Beklageen, Appellaten, nun Appellanten, und den Seiten, Ver- wandten des genannten Theodor Lang, Kläágern, Appellanten, jetzt Appella, ten) Seb= Ansprüche betreffend, das Urtheil der nächstvorigen Instanz, unter Vergleichung der Kosten, bestatigt.