416 :.) In Ellwangen. Am 2. Juni wurden verurtheilt: 1) a. Franz Joseoh Baier, von Zöbingen, Oberamts Ellwangen, wegen ersten gre- ben Diebstadls, nebem Bezahlung seiner Arrest- und Azungs, auch der Hälfte der Untersuchungskosten zu einer viermonatlichen Festungsstcafe d. Josepd Uhl von da, wegen gleichen Vergehens, und wegen Wilderei, neben Versütung des durch ketztere verursachten erweislichen Schodens, Confiscation der Gewehre, und Bezahlung seiner Arrest, und Uzungs= auch der Hälste der Untersuchungs-Kosten, mt Einrechnung eines Dheils des erstandenen As- rests, zu viermonatlicher Vestungsstrafe. Am 3. Juni wurde: 2) a. Leonhard Kemmer, von Deubach, Oberamts Mergentheim, wegen verübten gefaͤhrlichen Diebstahls, neben Bezahlung seiner Arrests= und Azungs" auch der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, so wie neben Ersag des Schadens un ter solidarischer Verbindlichfeit mit ein jähriger Bestungsstrafe, b. Johann Sauer von da, wegen des in Gemeinschaft mit Kemmer verügzten Diebstahls, in Rücksscht auf die vorliegenden mildernden Umstände mit sechs monatlicher Beßtungestrafe, unter gleichmaßiger Perurcheilung zum Kosten, und Schadens-Ersaß, wie Kemmer, belegt; 3) Johann Georg Bandel, Weber von Oberurdbach) Oberamts Schorndorf, we- en großen Diebstahls, und mehrerer kleiner, zum Theil ausgezeichneter Drose neben dem Kosten= und Schadens= Ersah zu viermonatlicher Vestungostrafe verurtheilt. · Am 5. Juni ist: 40 Gegen Jodann Küne, von Remtzreches, Oberamts Tektnang, wegen durch schwo te Rral-Insurte verursachter Körper-Berletzung, auch wegen Theiln ahme an eis nem Diebstahl, unter Verurtheilung in sämmtliche Kosten des Arrests, und der Unteisuchung des erstern. Verbrechens, so wie der Heilung, mit Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, eine fechsmonatliche Bestungsskrafe, 5.) gegen Christian Friedrich HLeust, von Künzelsan wegen wiederholter Terrüge reien, versuchter Wilderei und Injurien, neben dem Kosten= und Schadens= Ersas eine neunmonatliche Bestungsstrase mit dem Anhang ausgesprochen worden, daß er nach Erstehung dieser Strafe bis zur erprobben Besserung) ses doch wenigstene sechs Monace lang in ein JZwangs-Arbeitshaus eingesperrt) und nach seiner Entlassung von da noch ferner unter angemessene ortspüolihunche Uufsscht gestellt werden solle. Am 6. Juni wurde: 64) Gottfried Messerschmid, von GHaildorf, wegen gualiffeirten zweiten Diebstahl,