425 sind diese Kosten wieder nach Verfluß des Jahrgangs, und also nunmehr vom ersten Juli bis leßten Juni zur Vergleichung einzugeben. 6 " Was die Bergütung der bezahlten Militair= Penstonen betrifft, so find solche auf diese beide Monate Mai und Juni besonders an den Negimento-Guariier-Meister Mittser in Stuttgart einzugeben welcher den Betrag vergüten wird. In der Fol- ge sind dieselben nach dem Decret vom 28. April d. J. halbschrig, und also nach dem neuen Rechnungs-Termwin je vom 1. Juli bis letzten December und 1. Januar bis letzten Juni einzugebben. » « *Den Koniglichen Oberämtern und Amtsbflegen wird hiemic aufgegeben, die vorbenannten Eigaben und Vergleichungen so bald als möglich einzusenden. Stuttgart den 24. Juli rgi 6 . , Administrations-Section des Koͤnigl. Ktiegs- Departements. Decret an saͤmmtliche Koͤnigl. Kameral- und Forst-Kassen-Aemter, die Vergleichungen mit der Ge- neral-Kriegs = Kasse für Mai- und Juni 1818 betreffend. , WegendesvetändertenRechnungsiTermins,unddekschongettossenenAbtech- nungen aufs vergangene Jahr ist es für das Militair-Rechnungs-Wesen nöthig, auf die beiden Monate Mai und Juni 18·.6 über alle für die Kriegs-Kasse durch-andre Rechner eingenommenen Gelder) oder von solchen bestrittenen Zahlunges, so wie über die auf Rechnung der Kriegs,= Kasse abgegebenen Naturalien, besonders abzu- rechnen. » Smmtliche Königliche Kameral= und Forst. Kassen-Aemter erhaften hiemit den Auftrag, so bald als möglich sich mit der General-Kriegs-Kasse, sowohl über Ein- nahmen und allenfallsige Zahlungen, als auch über Abgaben an Naturalien) von obgenannten Monaten besonders zu vergleichen, und die Vergleichungen wie pisher an diese Kasse einzusenden. " ' · « - Stuttgatt, den 14. Juli 1818. Administrations-Section des Koͤnigl. Kriegs-Departements. Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben die in Gemaͤßheit der Königl. Stif—- tung vom 6. April d. J. zu vergebenden 5 Praͤbenden für Fraͤulein von ritterschaft- lichem Adel, an « « ·- «' ·«· Johanne von Bubenhofen zu Winzingen, Wilhelmine von Eyb zu Doͤrzbach, Juliane Christiane Sophie von Gemmingen zu Wibbern, ranziske Josephe Juliane von Kechler aus Unterschwandorf" und. ohanne von Kakniz aus Haunsheim, ç 6“ durch Konigl. Dekret vom 7. Juli 1618. allergnaͤdigst: zu verleihen geruht. 3