435 VI. Die Local-Militär= Familien, Register sind in duplo zu fertigen, wovon das eine VII. J Eremplar in der Parochie auf gleiche Weise, wie die übrigen öffentlichen Bücher, aufbewahrt wird. iäe Beziehung auf die Ergäszung des allgemeinen Militär-Familien-Registers, welches bei der Central-Stelle aufbewahrt wird, haben sämmtliche Auditors und Geistliche bei eigener Verantwortlichkeit alle die Vorschriften genau zu beobach= ten, welche in der Verordnung vom 34. Februar 1311. unter 7. — 13. ent- halten sind und alle Erganzungen auf den 31. December jeden Jahrs unfehl- bar an die unterzeichnete Stelle einzusenden. Stutegart, den 15. Juli 1618. Die zur Redaction des allgemeinen Militär= ymilien-Registers viedergesezte Central, Stelle. Feldpropst d'Autel. Ober-Kirchen-Rath Schedler. Kriegs-Rath, Major v. Zech. 4 Mit der Aufnahme der Local-Militr, Familien-Register an den bestehenden Gar, nisons-Orten sind beauftragt: b. 4. b. 1. Garnison Stutcgart: Für die Königl. Garde, und Feld-Jäger-Schwadron, der Auditor Otto und Hof-Kaplan M. Harpprecht. Für das 1. und 3. Infanterie- Regiment und olle daselbst beffaudlichen keinem KRegiment angehrigen Milit#r, Personen, Auditor Ströhlin und Garnisons-Pfarrer M. Mo Per. Zür das B. Infanterie-Regiment und Gensd'armerie= Corps) der Auditor Otto und Garnisons-Pfarrer M. Moser. Jür alle Militär, Personen katholischer Confessson, der Decan und Stadt-Pfarrer Sinz mit den obgenannten Au- ditoren. II. Garnison Ludwigsburg: Zür das . und 3. Reiter-Regiment und alle daselbst. bestndlichen keinem Re- giment angehdrigen Milicär- Personen, · der Anditor Bardili. Für das 6. Infanterie-Regiment und die Artillerie, Brigade, f der Auditor Butsch, und die beiden Geistlichen,