Nro. 48. 1818. 16. Koͤniglich-Wuͤrttembergisches Stauts= und Regierungs-Blakk. 5# Samstag, 15. Angus. I.r " * “ 1 ——— Veréadreter n#antal-Rechmungs-Termin in Aasetzung der Accise und des Umgelds. De in Folge des veränderten Termins des Etats-Jahrs auch die Quortal-Rech- nungs-Termine sich abgeändert haben so hat die Branntwein und Sfsig= Umgelds= wie auch Haudels= und Handwerks-Accise= Clatsification) deren Jahrs-Termine durch das Deeret vom 17. Juni (Stagats= und Regierungs-Blatt Nro. 45.) auf Marcini verlegt wurde, nunmehr seden Jahrs auf den 1. October anzufangen, und daher die leztmals vorgenommene Classisscation mit dem letzten Sertbr. d. F aufzu- hören; welches den Kameral= Acceise, und Umgelds-Beamten zur Nachachtung mit dem Anfügen eröffnet wird, daß die Classiffeation, wie bereits durch das obgedachte Decret aßgeordner worden) im Monat Septbr., jedoch — weil in rben diesen Mo- nat der Umgelds, Abstich fdllt. — gleich zu Anfang desselben vorgenommen, und so- wohl die Uecise= als Umgelds Elassisications= Prrocolle an die unterzeichnete Stelle zur Revision und Ratiffcacion eingesendet werden sollen- Stuttgart, den 11. August 1818. RKeoniglk. Steuer-Kollegium. Die Prüsungen des Kondtdaten für dus akahemische Studium detreffend. Unter Betiehung auf die höchste Vererdnung vom 1J. v. M. (Scaats" und Regierungs-Blatt d. J. Nro. 40 ) den Besuch der Landes-Universstt so wie aus- wärtiger Universitäten und die Studien-Vorprüfungen betreffend, sindet man sich veranlaßt, über das Röhere der Einrichtung der letztern folgendes bekonnt zu machen. . 1.) Wie schon bither gewoͤhnlich gewesen und insbesondere durch die Verord- nung vom 1 Jannar 338„: (Staats, und Regierungs-Blact von 1612. Nro. 4.) bestimmt worden itz###werden alljährtich zweimal, nemlich je einige Zeit vor dem Anfange des Win###zund des Sommer-Semesters solche Prüfungen fuͤr dieze- nigen, welche zum Bahms des Studiumsb#der Rechte) der Medirin oder höhera Chi- rurgie und der Kaussral-Wisseoschafren die Universttät zu beziehen wünschen, in dem hiesigen. Gymnssium unter Der, Leitong des Königl. Studienraths gehalten. ——.—