468 Am 4. Juli wurde: , »- Z)»gegenpiokuCclwperhafteteSpphi.eB«.ckyvogPtiegl-ausen,Oberomtsusach,. wesen Vagabunditaͤt und wiederholten Betrugs, neben dem Kosten- und Schadens-Srsatze, eine fünfmengtliche Juchthaus-Strafe erkannt. Am ao. Jult ist: 6 · « ««s«'«-« 4)-d’tezuMach-inV·«ethäft-g"«ckodjmendMakiäKgnePHistvnPsiilliåykanben annHReutlmgen,wegeaVeksuchsdthesundHeitsi erletzung, auch mehrerer Diebstaͤhle, mit Aufrechnung eines Theils des erstandenen AÄrrests,Tnoch mit sechsmonatlicher — undddie in dieser Untersuchung mit verwickelte Catharina. Barbara Häberle von da, wegen nachgefolgter Theilnahme an den Ver geben der gedachten Heß# so wie wegen einiger von ihr selbst ver#übren Dieb stähle, auch begangenen Ebebruchs, mit Einrechnung eines Theils ühres bis- herigen Arrests, noch mit victmonatlicher Zuchthaus, Strafe belegt, auch wegen des Kosten und Schadens-Ersatzes das Nöthige verfügt worden. Am 1½n. Juli wurde: » . 5) gegen den zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommenen Martin Allinger, von Laufen, Oberamts Besigheim, wegen eines Lusgezeichneten, und eines unter erschwe, renden Unnständen verübten Diebstahls, neben Zuscheidung eines verhältnihmäßigen Antheils an den Untersuchungs-Kosten, und neben dem Ersatze des erweislichen Schs- dens, eine viermonatlich' Juchthaus-Strafe erannt. « Am 15. Juli ist: 6) die zu Eßlingen vethaftece Joseph Welsscche Ehefrau) von Weilderstadt, wegen entferuten Versuchs des Gacten, Mords, neben dem Ersotze sämmtlicher Kosten, zu viermonatlicher Juchthaus Strafe verurtheilt, und zugleich verordnet worden: daß nach Versiuß von zwei Moncten über das Verhalten und den Gemüths,- Zustand dieser Sträflingin berichtet werden solle, um wegen ihrer Behandlung noch #erstandener JZuchthaus, Strafe, das Weitere verfügen zu können. un —. Juli wurde ** 7) der zu Ludwigsburg in xchaft und Untersuchung gekemmene vermalige Köyig, liche Laufer) Ehristicm' #lt] von Gün. wegen Peruntrenung von Kron-Eigenthum, neben der schimpflichen Entlassung von seinem Dienste) unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, noch mit vis rmonacli= cher Bestungs,Arbeit bestraft), auch wegen den Kosten und Schadens, Ersatzet das Geeignete verfügt. · Am 13. Juli ist: 6 8) gegen die zu Kannstadt in Uintersuchung gekommene Barbare Strauß" ve#n Gablenberg, bei Stuttgart, wegen wiederholter Hurerei in der Ressdens, neben Bezahlung der Kosten, eine sechsmonatliche Zuchthaus-Strafe erkanne;