von Meufuͤrstenhuͤtte, Oberamtts Backnang, wegen eines in Gesellschaft verübten Diebstahls, eine funfmonatliche Bestungs-Strafe; sodan gegen seine Mieschuldigen, nemtich den Georg Adam Kiesel, Johann Adam Kübler, Johann Georg Schoch und Carl Föll von da, gegen seden eine vier= monatliche Bestungs-Scrafe erkannt) auch wegen deß Kosten und Schadens- Ersatzes das Geeignete verfuͤgt worden. Auch wurde: 13) der zu Herreuberg in Untersuchung gekommene Joh#ann Marein Sterzer, von Göle, stein, wegen verübten Betrugs) neben Zuscheidung der Kosten und dem ECelat- Dverursachten Schadens, zu fünfmonaslicher DTe##unge-Arbeit verurtheilt. Erkenntnisse in Revisions= Fällem . Am 4. Juli wurde: 1) Der zu Urach in. Verhaft und Untersuchung gekommene Johannes Weener, von Würtingen, Oberamts Urach, wegen vorsätzlicher gefährlicher Verwundung, sei- neu Shefrau.) und seiner Verschuldung an ihrem darauf erfolgten Tode, neben Juscheidung, der sämmtlichen Untersuchungs= Arrest= Azungs"), auch der Werthei, digunge. osten, tu. zwölfjähriger Zuchthaus-Strafe, verurtheilt. Am 7. Juli ist: dem zu. Norhenburg verhafteten Johann Georg Rees, von- Mössingen, Oberamts Rothenkurg., wegen mehrerer theils allein, tbeils in Gesellschaft verübter, zum Theili ausgezes.# neter oder qualisteirter Diebstähte, worunter ####ige große, dann wegen eines. Diebstahls., Versuchs neben Zuscheidung. leiner Arrest- Azungs, und eines verhäáltnißmäßigen Antheils an den Untersuchungs-Koston, auch neben dem Ersatz des erweislichen Schadens, und zwar beziehungsweise unter solldaorischer Berbind“ lichkeit mit seinen. Mitschuldigen , eine einfährrige Juchthans= Serafe zuer- kannt worden: Amg. Juli= wurde: 3) der zu. Calw in Verhaft und Untersuchung. gekommene Georg Hilginger, ven Freudonstadt , wegen einer, im rechtlichen Sinn als zweiter Diebstahl anzuse- henden Entwendung) auch wegen der, zum Theil. unter erschwerenden Umstan- den) veruchten Diebstähle, neben dem Kosten= und S#adens, Erfatz, und un- ter. Aufrechnung eines Theils des erstondenen Arrests noch mit neunmonat, licher Juchthaus= Strafe belegt und zugleich verordnet, daß derselbe nach des ren Erstehung in einem Iwangsarbeits= Hause bie zu erprobter Besserung, und wenigstens auf die Daver von sechs Monaten, verwahrt werden solle. Am 14. Juli ist: 40 den zu Ludwägsburg verhaftete Tranz kaver Sättele, von Westernhausen) Ober-