546 Bekannkmachung, dle mit den Großherzogthuͤmern Baden und Hessen wegen wechselseitiger Befbede- «’ »-tunsqetichtlichekJasinuationenabgeschlosseaeUthtt,einknnft,betnssmd. Da zum Behufe einer wechselseitigen Beforderung von gerichtlichen Insinuationen jeder Art, zwischen den Gerichtsstellen im Königreiche Würt, temberg und denjenigen der Großherzogthümer Beaden und Hessen, sowohl mit der Großherzoglich Badenschen als der Großheroglich Hessischen Regierung eine Ueber- einkunfe dahin zu Stande gekommen ist, daß künftig alle Reguisttionen, Ladunges und Eröffnungen? die aus einem dieser Staaten uin den andern ergehen, 1) was das Königreich Württemberg betrifft a) in Criminal, Sachen, an die Criminal-Gerichtshöfe zu Sllwangen und Eßlingen, 5) in Eivil Sachen, an die UAppellations= Gerichtshöfe zu Ulm und Tübingen; „) in Betreff des Großherzogthums Baden an die Hofgerichte zu Morsburg, Freyburg, Nastadt und Mannheim, 5) in Bezte hung auf das Großherzogthum Hessen aber an die Hof, gerichte des Fürstenthums Starkenburg zu Darmstadt, und der Provinz Ober-Hessen zu Gießen, so wie an den höheren Gerichtshof zu Mainz für den überrheinischen Verwaltungs-Bezirk, — gerichtet, auch daß eine jede sol- che Requtsition, wenn sse selbst einer nicht competenten Stelle zugehen würde, von letzterer gleichwohl angenommen und sofort an die zuständige Behörde zur weitern Beförderung abgegeben werden soll; so wird dieses sämmtlichen Ober, Aemtern des Königreichs, so wie den Königlichen Gerichtshöfen zu Eßlingen, Tübingen, Sllwangen und Ulm, zu ihrer Nachachtung und mit dem Anhang zu erkennen gegeben, daß das Verzeichniß der — den vorerwähnten Grosher= zoglich Badenschen und Grosherzoglich Hessischen höheren Gerichtsstellen unter, geordneten Aemter, unter Ziffer I. und II. um scch in vorkommenden Fallen nach denselben genau zu benehmen, hiernach beigefüge sei. Sctuttgart, den 13. Sept. 1818. Königliches Justiz= Ministerium. Maueler. 1. Verzeichniß der Grosherzoglich Badenschen Amts-Bejirk. I. Hofgericht in Mörsburg. 1.) Bezirksamt Constanz. 5.) Bezirksame Dfullenderf. 2.) — Moͤrsburg. 6.) — öskirch. 5.) — Ueberlingen. J. — Stockach. 4.) – Salem. 8.) — Engen.